Sind Morde gewollt? Werden Väter in Bayern solange ausgegrenzt, provoziert und kriminalisiert, bis sie Morde begehen? Welche Rolle spielen Justiz und Strafverfolger bei Tötungsdelikten?

image

Aus den Medien erfahren wir immer nur einen Bruchteil der Umstände, die dazu führen, dass Menschen andere Menschen töten. Dorothee Frank stellt in ihrem Buch genau diese Komplexität der Fälle wie der an ihnen beteiligten Persönlichkeiten dar. Sie hat unter anderen mit verurteilten Mördern und mit Psychologen gesprochen.“

Seit September 2013 veröffentliche ich hier in diesem Blog beweisrechtlich meine „Erlebnisse“ mit der bayerischen Justiz.

Heute erhielt ich eine weitere „Forderung“ der immer wieder rechtsfern und 2009 letztlich ungeniert verbrecherisch vorgehenden Staatsanwaltschaft Würzburg von über 2000 Euro, weil ich die Rechtsanwältin Hitzlberger (Blog) „beleidigt“ und in einer nichtöffentlichen Verhandlung „genötigt“ haben soll. Hitzlberger ist eine der Hauptverantwortlichen dafür, dass ich seit Mai 2012 keinen Kontakt zu meinem Kind habe. Eine Zivilklage, eine Beschwerde bei der Anwaltskammer, Anschreiben an den Würzburger Anwaltsverein wurden abgetan bzw. erst gar nicht beantwortet.

Wer in Würzburg Status oder Amt hat, kann offensichtlich machen was er will! Wer das nicht hat, ist Freiwild für Täter im Amt.

Ein Tötungsdelikt gegen die Frau – denn nichts anderes als ein Mordmotiv liegt hier objektiv vor – würde jedoch nicht nur mein Leben endgültig aus der Bahn werfen und ins Gefängnis oder auf den Friedhof führen – es würde vor allem auch meinem Kind endgültig den Vater nehmen.

Der Kriminologe Prof. Bock stellte genau dieselbe Frage allgemein gefasst in seinem Gutachten zum sog. „Gewaltschutzgesetz“ bereits 2001:

….“Die ganze Wucht dieses Arrangements richtet sich jedoch umgekehrt gegen denjenigen, der sich zurecht gegen die Vorwürfe wehren möchte, die gegen ihn erhoben werden. Und eben dies lädt zum Mißbrauch mit falschen Beschuldigungen ein. Es gibt kaum ernsthafte Möglichkeiten, sich gegen falsche Vorwürfe und die aufgrund dieser falschen Vorwürfe eingeleiteten Maßnahmen zu schützen. Dies zu verhindern war ja gerade das erklärte Ziel der Bundesregierung. Wie zum Exempel verweist sie (in der Sache präjudizierend) auf den Umstand, daß es sehr schwer sein dürfte, den Beweis anzutreten, daß in Zukunft nicht mehr mit gewalttätigem Verhalten zu rechnen sei (Entwurf, S. 19, Spalte 1). Dem ist zuzustimmen, allerdings mit dem Zusatz: vor allem unter den Bedingungen einer entgegenstehenden Kampagne (Entwurf S. 24, Spalte 2). Und beweist nicht jede Form von Leugnen oder gar Widerstand die Uneinsichtigkeit und andauernde Gefährlichkeit des „Täters“, die noch wirksamere Kontrollmaßnahmen gegen ihn nahelegt, wie etwa den bereits vorgesehen Einsatz des Strafrechts nach § 4 GewSchGes-E, so lange, bis der „Täter“ wirklich im Gefängnis, auf der Straße, in der Sucht oder nach erfolgreichem Suizid auf dem Friedhof gelandet ist?[29]“

http://www.vafk.de/themen/expanhbock.htm

Ich „leugne“ hier seit 2003 die mir per Verfügung angedichteten Falschbeschuldigungen. Es wird nicht aufgeklärt, es wird auf Grundlage dieser falschen Eidesstattlichen Versicherung immer weiterer Schaden verursacht! Immer weiter ausgegrenzt, immer weiter provoziert!! Mit welchem Ziel!?….

Wollen Juristen in Würzburg einen Mord durch mich provozieren, damit sie irgendwann „Recht“ bekommen und die Verbrechen im Amt gegen mich im Nachhinein eine „Legitimation“ erhalten?
Offenkundig!

Es wird höchste Zeit, dieses Täterverhalten und diese Rolle einer moralische völlig deformierten Justiz zu beleuchten und öffentlich zu machen!

Der Polizei in Stuttgart u.a. geht dieser Beitrag zu – denn inzwischen stellt sich einer Vielzahl von Personen – auch aufgrund dieses Blogs – die Frage, inwieweit in Würzburgs Justiz noch RECHTSSTAATLICHKEIT und Gesetze handlungsleitend sind! Staatsanwälte, die offenkundig Verbrechen im Amt begehen, werden schamlos zum Richter ernannt.

Dieser Beitrag ist im Zusammenhang zu sehen. Eine Auswahl:

https://martindeeg.wordpress.com/tag/prof-nedopil/page/4/

Am 22. Dezember 2003 wird mir aufgrund Falschbeschuldigung der Juristin Kerstin Neubert eine sog. „Gewaltschutzverfügung“ zugestellt. Drei Monate zuvor wurde unser gemeinsames Wunschkind geboren, Heirat war beabsichtigt, durch Kündigung meiner Beamtenstellung auf Lebenszeit und erhebliche Vorleistungen (gemeinsame Wohnung) meinerseits bestand auch eine offenkundige wirtschaftliche Abhängigkeit von der Rechtsanwältin/Steuerberaterin.

Die Vorgänge sind auch zwölf Jahre später nicht geklärt, die Zerstörung der Vaterschaft und meine Existenzzerstörung begann durch den Erlass dieser völlig beliebigen, rechtsfremden „Gewaltschutzverfügung“. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass erst der Erlass solcher Verfügungen immer wieder erst GEWALT AUSLÖST – was Justiz und Strafverfolgung tunlichst unter den Tisch fallen lassen, während Frauennetzwerke weiter Propaganda für dieses Klischee-Gesetz gegen Männer machen und im Gegenteil immer niederschwelligere Kriminalisierung von Männern fordern, einhellig mit CSU-Justizminister, der unter Verlust jeglichen Realitätsbezuges „Stalking“ zum „Eignungsdelikt“ herabsufen will, O-Ton:

…“Entscheidend soll künftig sein, ob das Nachstellen geeignet ist, eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers zu verursachen. Darauf, ob dies bereits geschehen ist, soll es nicht mehr ankommen.“

http://www.csu.de/aktuell/meldungen/mai-2014/bayern-will-besseren-schutz/

Wie BLÖD sind CSU-Juristen und CSU-Politiker? Haben die überhaupt noch irgendeinen Zugang zur Wirkung ihrer blödsinnigen, populistischen Politik, die sie offenkundig nur noch für irgendwelche Lobbygruppen oder rechte Randgruppen betreiben?

Wann wird Umgangsboykott und Kindesentzug und die hieraus resultierende Traumatisierung der Väter strafrechtlich relevant!? Eignungsdelikt!

Der die in meinem Fall die vorverurteilende und stigmatisierende zivilrechtliche (!) Verfügung erlassende verantwortliche Richter Thomas Schepping wird Wochen später sagen, dass diese „Verfügungen“ auf Antrag einer Frau IMMER erst einmal erlassen werden, das habe zunächst „nicht viel“ zu bedeuten…..Minuten später verliert er die Geduld, weil die von ihm ins seinem Richterzimmer beabsichtigte „gütliche Einigung“ offensichtlich nicht mal eben herbeigeführt werden kann. Er überführt alle Falschbeschuldigungen in ein Urteil.

Dieses Schlüsselereignis „Gewaltschutzverfügung“ – in dem die Antragstellerin u.a. falsch eidesstattlich versichert, das Kind habe sie „alleine gewollt“ und wir seien schon lange „getrennt“, garniert mit pauschalem Vorwurf der „Bedrohung“ – hat eine bis ins Jahr 2015 reichende Kriminalisierung und zwischenzeitliche von 2006 bis 2010 versuchte Pathologsierung („Wahn“, Paranoia, Narzissmus, Querulanz etc…) durch die völlig rechtsfern und letztlich 2009 offen verbrecherisch agiernde Staatsanwaltschaft Würzburg zur Folge: am 12. Juni 2009 wird durch den Beschuldigten Thomas Trapp auf Grundlage einer am 18.05.2009 von mir gegen ihn beim Ministerium München eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde von diesem selbst – dem Beschwerdegegner – konstruierend behauptet, ich plane einen „akuten“ Amoklauf bei den „Justizbehörden Würzburg“. Als dieser nicht stattfindet, ich nicht einmal in der Nähe von Würzburg bin, stuft der Beschuldigte Trapp notgedrungen zurück: ich habe diesen „angedroht“. Nach 10 Monaten Freiheitsberaubung und einem von Prof. Nedopil widerlegten Obergutachten, das ein FEHLGUTACHTEN des Trapp-Psychiaters Dr. Groß widerlegte, mit dem ich dauerhaft als „Gefahr für die Allgemeinheit “ – wie Gustl Mollath und zahlreiche andere bayerische Justizopfer – in die Forensik weggesperrt werden sollte, erfolgte der FREISPRUCH.

Die gleiche Staatsanwaltschaft, die jahrelang Verbrechen im Amt gegen einen Unschuldigen (u.a. mehrere Wohnungsdurchsuchungen ohne Vorliegen Straftat) zu verantworten hat und 2010 nach FREISPRUCH mithilfe der Mittäter beim 1. Strafsenat des OLG Bamberg (das Geklüngel der CSU-Juristen, die offenkundig seit langen an geltendem Recht vorbei eine rechtsfreien Raum unter Missachtung des BVerfG geschaffen haben, ist im Blog ausführlich dargelegt) auch noch die vom Landgericht unter Vorsitzendem Richter Dr. Barthel zugesprochene Haftenschädigung verweigert, stellt mir ungeniert weiter nach, klagt mich wegen Bagatelldelikten an, während Kindesentführung und Rechtsbeugungen bei der zivilrechtlichen Klärung der eben angeführten Verbrechen im Amt u.a. gegen den Fehlgutachter, unter Strafvereitelung gedeckt werden.

Schon 2006 habe ich mich mit diesem Buch „Menschen töten“ befasst, u.a. Nedopil äußert sich hier, was vor dem hier gezeigten Hintergrund die Frage aufwirft, inwieweit sind die offenbar teilweise „täterunabhängigen“ Morde und Tötungsdelikte das Ergebnis von solchen wie hier geschilderten vorverurteilenden Ausgrenzungen, Stigmatisierungen bis hin zu ungenieVerbrechen im Amt, von Provokationen und rechtsfremden Vorgehen von Behörden und Gerichten wie hier.

….Dass Menschen andere Menschen töten, wissen wir alle, fast täglich beschäftigen sich die Medien damit. Warum sollte man zu diesem Thema noch ein Buch lesen?

Aus den Medien erfahren wir immer nur einen Bruchteil der Umstände, die dazu führen, dass Menschen andere Menschen töten. Dorothee Frank stellt genau diese Komplexität der Fälle wie der an ihnen beteiligten Persönlichkeiten dar. Für ihr Buch hat sie sich tief in das Thema eingearbeitet, sie hat Interviews mit verurteilten Mördern, Kriegsverbrechern, Henkern Terroristen und den Opfern ihrer Taten geführt, sie hat u. a. mit Psychologen, Psychiatern, Hirnforschern, Historikern, Juristen, Verhaltensbiologen gesprochen oder deren Werke eingearbeitet, sie zitiert aus Philosophie und Literatur. Das Buch ist eine Art „interdisziplinärer Zusammenschau“ zum Thema, wie sie für den deutschen Sprachraum bislang einmalig sein dürfte.

….Das Thema des Tötens ist eines der letzten Tabuthemen unserer Gesellschaft. Dieser Ausspruch Clintons sagt etwas ganz Grundsätzliches über unser Verhalten aus, wenn wir mit solchen Taten konfrontiert sind. In der Berichterstattung der Massenmedien über Morde z. B. wird von den Tätern oft als „Bestien“ gesprochen. Auf diese Art und Weise wird schon auf der rhetorischen Ebene ein Graben gezogen zwischen den „normalen Menschen“ und den Tätern. Diese Rhetorik kann man als eine kollektive psychische Abwehr des eigenen Gewaltpotentials deuten.

Dorothea Frank lässt in ihrem Buch eine solche Distanz nicht zu. Sie zeigt uns die Täter wie auch die Opfer als Menschen wie du und ich, die häufig aufgrund besonderer Umstände zu Tätern bzw. Opfern werden. Die meisten der ca. 900 Morde, die hierzulande pro Jahr geschehen, werden tatsächlich von „ganz normalen Menschen“ begangen und eben nicht von psychisch hochgradig abnormen Tätern, wie es einem die Medien immer wieder suggerieren. Das heißt aber nicht, dass Frau Frank den Tätern Absolution erteilen würde, das zu keiner Zeit. Sie sagt nur, dass wir alle diese Voraussetzungen in uns haben. Das zu erkennen ist oft nicht einfach, es ist geradezu unangenehm.“….

….“Es bleibt die Frage, warum Menschen töten. Kommt die Autorin zu einem Ergebnis? Kann es bei einem so komplexen Thema überhaupt eines geben?

Ja. Als verbindendes Moment fast aller Tötenden beschreibt Dorothee Frank, dass diese Menschen Hass, Angst, Wut, verletztes Selbstwertgefühl, Rache oder Machthunger über lange Zeit aufstauen. Irgendwann bricht der Damm und sie überwinden ihre Tötungshemmung. Deshalb ist ziviler Mord auch so rar, denn der Mörder handelt ja gegen den moralischen „Bremswiderstand“ einer ganzen Gesellschaft…..

….Auf der anderen Seite sind Egoismus, Angst, Hass, Rache, Machtstreben normale menschliche Reaktionen. „Damit solche Antriebe zum Töten führen, braucht es besondere Umstände, aber nicht besondere Menschen“, konstatiert die Autorin am Ende ihres Buches“

http://www.deutschlandradiokultur.de/was-zu-einem-mord-fuehrt.950.de.html?dram:article_id=133859

KLAPPENTEXT
Mit einem Vorwort von Wolfgang Schmidbauer. Regelmäßig hören und lesen wir von blutigen Familiendramen – zwei Drittel aller Morde geschehen in Paarbeziehungen, verübt von „normalen“ bis dahin völlig unauffälligen Menschen. Wie kommt es dazu, dass Menschen töten? Ist jeder von uns dazu in der Lage? Diese und viele andere Fragen erkundet Dorothee Frank in Gesprächen mit Mördern, aber auch mit Amokläufern, Terroristen bis hin zu Kriegsverbrechern oder Beteiligten an Hinrichtungen. Was lässt Menschen die Tötungshemmung verlieren, wie wird diese Soldaten wegtrainiert? Anhand von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – es kommen u.a. der Hirnforscher Manfred Spitzer, der Profiler Thomas Müller, der Gerichtspsychiater Norbert Nedopil, die Schriftstellerin Slavenca Drakulic, aber auch Anthropologen, Sozial- und Verhaltensforscher zu Wort – entsteht ein Panorama über ein großes Thema der Menschheit.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.08.2006
Dorothee Franks Untersuchung darüber, wie Menschen Menschen töten können, war für die Rezensentin Manuela Lenzen eine lohnende Lektüre. Dass Mörder meistens recht normale Menschen sind, wird hier in Gesprächen mit Amokläufern, Kriegsverbrechern, Serienkillern und Opfern recht eindrücklich vorgeführt, berichtet Lenzen. Lobend erwähnt sie auch den interdisziplinären Ansatz der Autorin, die von der Psychoanalyse über die Debatte zum freien Willen bis zur Suche nach einem „Aggressionsgen“ einige Fachgebiete streift. Was die Studie für die Rezensentin endültig zu einer Empfehlung macht, sind die distanzierte Berichterstattung und die immer wieder „kritisch-wertenden“ Bemerkungen, mit denen Frank die Selbsterklärungen der Mörder ergänzt.

https://www.perlentaucher.de/buch/dorothee-frank/menschen-toeten.html

….“Die Geschichten und Lebensgeschichten, die sie wiedergibt, sind zum Teil von erschreckender Banalität und werden nur aus der von einem Täter selbst beschriebenen extremen Verengung der Perspektive vor der Tat erklärbar. Situationen, die mit einem Telefongespräch hätten geklärt werden können, enden mit einem Mord, weil der Täter „keinen Ausweg mehr sah“….

….“Dies führt zu einem ausgesprochen beunruhigenden Aspekt des Themas: Morde sind etwas Entsetzliches, und selbstverständlich tun so etwas immer nur die anderen: die „Monster“, die „Ungeheuer“, die „Minderzivilisierten“. Doch zum einen bestätigen viele, die mit Mördern zu tun haben, daß diese in den allermeisten Fällen keine Monster sind: „Außerhalb des Gefängnisses wären sie mir in Gesichtsausdruck und Körpersprache nicht auffälliger und nicht unsympathischer erschienen als viele andere Menschen auch“, gesteht die Autorin. Nimmt man dazu die Berichte von Völkermorden, an denen viele tausend Täter beteiligt sind, die schwerlich alle „Monster“ sein können, und blickt man auch in die deutsche Geschichte zurück, drängt sich Franks Feststellung auf: „Kein Mensch kann von sich selbst mit Gewißheit sagen, wie hoch sein Risiko zu töten ist.“….

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/sachbuch/der-entscheidende-mangel-an-mitgefuehl-1359373.html

Würzburger „Fachanwältin“ Gabriele Hitzlberger: Öl ins Feuer gießen, Recht und Gesetz missachten, Kindern den Vater nehmen, Mandanten vögeln….

Die Rechtsanwältinnen Hitzlberger und Neubert stellten sich über das Gesetz und über geltende Gerichtsbeschlüsse! Sie setzen sich seit Jahren selbst MASSIV ins Unrecht! Die Folgen versucht man mir als Geschädigtem anzulasten.

IMG_0064

Die Schriftsätze, Anträge und die Hetze der Würzburger „Fachanwältin für Familienrecht“, Dr. Gabriele Hitzlberger seit März 2012 sind alle in diesem Blog beweisrechtlich aufgeführt.

Was Neubert, ihr Vater und die Anwältin Hitzlberger hier mithilfe der Würzburger Justiz betreiben ist laut ÄRZTEKAMMERN seelische GEWALT gegen mein Kind:

3.4.2.4 Sonderformen seelischer Misshandlung

Eine seelische Misshandlung kann auch in einem von den Bezugspersonen so gar nicht erkannten, aber dennoch zu verantwortenden situativen Zusammenhang vorliegen:

Einbeziehung des Kindes bzw. des Jugendlichen in bestehende Partnerkonflikte mit Anheizen eines Loyalitätskonfliktes für das Kind und damit einem Angriff auf die Bindung zum anderen Elternteil.

Beispiel
Ein 11-jähriger Junge wird seinem inzwischen von der Mutter geschiedenen Vater, zu dem emotional eine große Hingezogenheit besteht, durch die Mutter entfremdet, indem diese entgegen tatsächlichen Gegebenheiten von der vermeintlich durch den Vater verschuldeten schwierigen finanziellen Situation, von körperlichen Übergrifflichkeiten des Vaters in der Vorgeschichte, terrorisierenden Anrufen und dem Hass auf den Freund der Mutter berichtet.“

image

http://www.aerzteleitfaden.bayern.de/diagnose/seelische-gewalt.php

http://www.vaterlos.eu/seelische-gewalt-gegen-kinder/

Es ging der Kindsmutter seit Beginn der Hetze und Entwertungen durch Hitzlberger einzig darum, diese gerichtlich beschlossene Beratung DAUERHAFT zu verhindern:
Schreiben RA Rothenbucher: „psychische Probleme“ der Kindsmutter – keine Beratung

image

(Neben dem Großvater meines Kindes, Willy Neubert, hat wohl niemand hier offen in den letzten 12 Jahren einen schädigenderen Beitrag zu Kindesentzug und Eskalation geliefert. U.a. mit solchen Schreiben intrigiert dieser Täter seit nun 12 Jahren, eine Familie voller „Opfer“ – die ungeniert mit dem Leben anderer spielt:
Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott)

Der KINDESENTZUG, die Kriminalisierung meiner Person und die fortlaufenden Lügen von Kerstin Neubert, Kindsmutter und Rechtsanwältin, sind überhaupt nur möglich geworden, weil sie immer wieder dumme und in ihrer Dummheit von sich selbst überzeugte Menschen fand, die diese dominante Alleinsorgeberechtigte (aufgrund normalisierter DISKRIMINIERUNG von Vätern) in ihrer „Opferrolle“ bestätigten und sich überaus engagiert zeigten, deren Projektionen zu bestätigen und weiterzuführen.

Und die Justiz Würzburg steht was psychologische Mechanismen und herrschaftliches Gebaren angeht, offenkundig ohnehin im Mittelalter! (Siehe vorherigen Beitrag, Blog)

Hitzlberger räumt nun nach drei Jahren und vier Monaten massivster Schädigung und ungenierter Missachtung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses offen ein, dass sie die Kindsmutter zu Kindesentfremdung, Umgangsboykott und kindeswohlschädigender Ausgrenzung ermutigt und in diese Richtung bestätigend beraten hat!

Der Schriftsatz vom 08.09.2015, den Hitzlberger offenkundig zwecks „größtmöglichem EFFEKT“, größtmöglicher Schädigung meiner Person am Tag einer von ihr aus Kostengründen* erzwungenen Verhandlung und mit Lügen vor dem sog. Strafgericht an das OLG versandt hat, zeigt, dass meine Einschätzung dieser Person von Anfang an richtig war. Keine meiner Beschwerden wurde ernst genommen!

Hitzlberger schreibt:

….”die im Führjahr (!) 2010 getroffene Vereinbarung nicht mehr dem Kindeswohl entspricht und die Mutter sich an diese Mitte 2012 nicht mehr gebunden fühlen musste, sondern diese “überholt’ ist.”….

Und weiter:

…”Nach dem Sachverständigen-Gutachten kann der Kindesmutter auch nicht vorgeworfen werden, dass sie weitere Umgangskontakte nicht aktiv unterstützt.”…

Hitzelberger, Hetzschreiben zur Verhinderung jeglichen Kindeskontaktes, OLG Bamberg, 7 UF 210/15

Mit diesem Beschluss des OLG Bamberg wurden 2013 die „Angriffe“ (OLG) von Hitzlberger und Neubert gegen die Richterin Treu mit deutlichen Worten als unbegründet offengelegt:

OLG Bamberg, Ablehnung Befangenheitsantrag der Kindsmutter, 7 WF 88/13

* Rechtsanwalt Mulzer in Mail vom 5. August 2014 an mich, Auszüge (vor Gericht verlesen):

….“Heute habe ich direkt mit Frau Dr. Hitzlberger telefoniert. Frau Dr. Hitzlberger hat mir gesagt, dass ihr das ganze Problem so gar nicht bewusst gewesen sei. Herr Schäfer habe sie in vollem Umfang gar anscheinend gar nicht richtig informiert gehabt. Auch ihr dieses Strafverfahren unangenehm und sie wäre durchaus bereit die Anzeige noch vor der Verhandlung zurückzunehmen.“….

Die Rücknahme der Anzeige bzw. des Strafantrags war Teil der mündlichen Abmachung vom April 2014, nachdem ich dem von Schäfer erzwungenen „Vergleich“ zugestimmt hatte, einige Begriffe im Blog herauszunehmen und Verknüpfungen bis 31.12.2014 zu löschen.

Mulzer weiter:

……“Wenn Frau Dr. Hitzlberger den Strafantrag zurücknimmt, dann werden ihr nach § 470 StPO die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten auferlegt. Frau Dr. Hitzlberger möchte nicht, dass sie den Strafantrag zurücknimmt und Sie dann noch Kostenansprüche gegen sie erheben. Frau Dr. Hitzlberger wäre bereit den Strafantrag zurückzunehmen, wenn Sie sich schriftlich bereit erklären die Kosten des Verfahrens und Ihre eigenen notwendigen Auslagen selbst zu tragen. Nicht betroffen sind mögliche Kosten, die die Frau Dr. Hitzlberger selbst hat. Diese müssen Sie unter keinen Umständen übernehmen. Es geht nur um Ihre eigenen Kosten die mit diesem Strafverfahren verbunden sind (da Sie keinen Anwalt haben ist diese Position wohl absolut vernachlässigbar). Und es geht um mögliche Gerichtskosten, nachdem es zu keiner Verhandlung und keinem Urteil kommen wird, werden solche nach den mir vorliegenden Informationen auch nicht entstehen. Bestenfalls in ganz geringer Höhe. Hierbei handelt es sich nur um Verfahrenkosten, von denen der Freitstaat Bayern von Ihnen ja sowieso schon einen erheblichen Betrag fordert. Ich denke, dass Ihnen das letztlich egal sein kann.“…..

Die ganze Blödheit der Verbrechen der Justiz Würzburg in einen Beitrag zusammengefasst: von virtuellen Amokläufen, vertuschten Fehlgutachten und Terror-Beleidigungen….

Gerhard Strate:

„Die bayerische Justiz ist für jeden denkenden Juristen ein Kulturschock“….

image

Auch die Veröffentlichung dieses Beitrags erfolgt wie beim gesamten Blog beweisrechtlich, um die Verbrechen und Misstände bei der bayerischen Justiz zu belegen! (Mit Gruß an Citisite, Würzburger Mitleser in unermüdlicher Wiederholung „seiner“ Thematik…)

Und um es den vielfach benannten Verbrecherjuristen Lückemann, Trapp, Schepping, Drescher, Baumann, Gosselke und all den mental überforderten Mitläufern und Bagatellisierern ein für allemal nochmals deutlich zu sagen:

Ich erwarte eine lückenlose Rehabilitation, eine Aufklärung der FAKTEN und eine rückhaltlose Verantwortungsnahme der Verbrecher im Amt. Die Kindesentfremdung durch die Juristin Neubert ist SOFORT mit gesetzlich vorgegebenen, geeigneten Maßnahmen zu beenden!

Wenn dies auf dem Rechtsweg weiter nicht möglich ist, werde ich andere Wege finden und gehen! Ihr habt mein Leben und meine Vaterschaft zerstört, mich zehn Monate lang unschuldig weggesperrt – und ihr glaubt immer noch ihr kommt damit durch!

Hier wurde ein einfacher innerpsychischer Konflikt einer Juristin zur versuchten Vernichtung meiner Person missbraucht, als die Fehler nicht mehr zu leugnen sind, macht man genauso weiter wir vorher! Vertuschen, leugnen, Polizei vorschicken und missbrauchen…..

Wer hier immer noch glaubt, ich wäre „selbst schuld“, dem ist nicht zu helfen! Einen Anteil habe ich am Konflikt, ja: weil ich mich nicht wegducke, nicht im Suff versunken bin und mich nicht im Keller aufgehängt habe, Bilanzsuizid, was wohl viele andere Justizopfer in solcher Situation tun! Auch die von mir angehende „Gewalt“ hat bislang nie eine verbale Ebene verlassen, die die Täter jedoch weidlich missbrauchten, um das Stigma vom „bösen Ex-Polizist“ vor sich herzutragen.

Letzte Woche die süffisante Eröffnung der Mainpost, die in diesem Fall seit 2005 Öl ins Feuer gießt: „Manche halten ihn für einen Querulanten. Er selbst sieht sich Justizopfer. Nun steht der Mann wieder mal vor Gericht. Es geht um Beleidigung.“.. Ja genau! Auf der anderen Seite stehen zu meinen Lasten: falsche Eidesstattliche Versicherung, betrügerische Trennung kurz nach Geburt eines Kindes, Kriminalisierung und Verfolgung eines Unschuldigen bis hin zur Freiheitsberaubung im Amt, Prozessbetrug, Rechtsbeugungen, Strafvereitlungen, vorsätzliche Fehlgutachten, Umgangsboykott, Kindesentführung….

Eines vorangestellt:

image

Wolfgang Hantel-Quitmann: „Klinische Familienpsychologie, Klett-Cotta 2015

Kapitel 7: „Wenn aus Liebe Hass wird – Streß in Hochkonfliktfamilien“

Erklärungsversuche:

Seite 199:

….“Feindbilder werden ergänzt durch Pathologisierungen. Dann ist der andere verrückt, schizophren, krank im Kopf, rachsüchtig, krankhaft eifersüchtig, ein Mensch mit zwei Gesichtern oder schlicht geisteskrank. Und bei all den Vorwürfen muss man die
Projektion mitdenken: Die Mutter, die dem Vater ihrer Kinder Gewalttätigkeit vorwirft, gibt damit eher einen Einblick in ihre eigenen abgewehrten Aggressionen. Und ein Vater, der der Mutter seiner Kinder emotionale Kälte und Erziehungsunfähigkeit vorwirft, beschreibt damit eher seine eigene gestörte Beziehung zu seinen Kindern. Die Vorwürfe sind somit oft im Kern projizierte Selbstbeschreibungen bzw. eigene abgewehrte Persönlichkeitsanteile“…..

…“verrückt, schizophren, krank im Kopf, rachsüchtig, krankhaft eifersüchtig, ein Mensch mit zwei Gesichtern oder schlicht geisteskrank“…

Das liest sich (außer „krankhaft eifersüchtig“) wie die Charakterisierung meiner Person durch die Kindsmutter Kerstin Neubert, die diese begann drei Monate nach Geburt unseres Kindes ans Gericht und nach außen zu tragen.

Aus einem Pressebericht 2010:

GERICHTSVERHANDLUNG: 40 Jahre alter Mann bestreitet Drohung mit einem Amoklauf
Ex-Polizist fühlte sich als Vater „ausgegrenzt“…

…Fast zwei Verhandlungstage lang hat eine Große Strafkammer des Landgerichts sich mit der gescheiterten Beziehung des Angeklagten beschäftigt: Knapp zwei Monate nachdem sie eine gemeinsame Wohnung bezogen hatten, war die Partnerin, eine Rechtsanwältin, bereits zum ersten Mal ausgezogen. Der Mann sei zunehmend aggressiver geworden, immer wieder habe sie sich gedacht, dass der nicht ganz normal sei.

Dass beide trotz ständigem Kleinkrieg zu einem Kind „ja“ sagten, erweckte bei Gericht den Eindruck, dass die zerrüttete Beziehung auf dem Weg „gekittet“ werden sollte. Zwölf Wochen nach Geburt des Kindes trennte die Frau sich endgültig von dem Angeklagten und erlebte dann die „Hölle“: Trotz eines vom Familiengericht aufgrund massiver Belästigung verhängten Kontaktverbots, klingelte der Mann bei ihr an der Wohnungstüre, schickte E-Mails und Faxe, rief oft im Abstand von wenigen Minuten auch am Arbeitsplatz an (Anm.: der „Arbeitsplatz“ war in der Wohnung/Kanzlei) und hinterließ auf dem Anrufbeantworter das übelste, was die deutsche Sprache an Beleidigungen hergibt.“….

http://www.fnweb.de/region/rhein-main-neckar/ex-polizist-fuhlte-sich-als-vater-ausgegrenzt-1.150400

Diese unglaublichen „Taten“ wurden letzte Woche nochmals mit großer Geste von der Vorsitzenden Richterin Krischker verlesen: genau zweimal fiel der Begriff…..Tusch: „Fotze“, das war 2006 – das ist das“übelste, was die deutsche Sprache hergibt“? Facebook weiß näheres!

Wahrheitsgemäße Aussagen machte die Kindsmutter indes rund sechs Jahr zuvor beim familienpsychologischen Gutachter Wittkowski:

Womit er sie verletzt habe? Mit seinen Lügen und mit den Dingen, die er gemacht habe, ohne mit der Probandin zu sprechen, zum Beispiel den Australien-Urlaub. “Ausgerechnet ich, die nicht verlassen werden will (sic!) hat dann jemanden, der sieben Wochen nach Australien fliegt und mich nicht dabei haben will.”

Seite 34

Wie gut, dass ihr die Justizbehörden Würzburg Frau Neubert dabei halfen, Rache zu nehmen dafür, dass ich “ohne sie” in Australien war. Das war nach dem Tod meines Vaters (ausgegrenzt, als ich 5 war). Und wie sie hätte mitfliegen wollen, nachdem sie kurz darauf die Steuerberaterprüfung ablegte, konnte sie auch nicht mitteilen. Ich hätte sie damals liebend gern “dabei gehabt”.

“Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. “Ich selbst komm’ mit meinem Leben wunderbar klar.” Und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. “Mir reichtś mit seinen Problemen.”
Seite 35.

Und weiter äußert die Kindsmutter:

“Angenommen, sie könnte zaubern – was sie an ihrem Leben ändern würde? Mit Blick auf die Vergangenheit nichts, die wäre abgeschlossen. Auf ein Buch von Sartre Bezug nehmend, sagte die Probandin, unter den Umständen der damaligen Situation würde sie alles wieder so machen. “Es hatte alles Gründe, warum ich es getan habe und wie ich es getan habe.” – Ob sie über die Trennung von Herrn Deeg getrauert habe? “Die ganze Beziehung war so ambivalent, daß man das so nicht sagen kann. Ich hab’ihn geliebt, deshalb wollte ich dieses Kind.” Seite 21

Auch das, was ich tue, hat nun Gründe! Diese Frau hat mit ihrer Auffassung von „Liebe“ mein Leben und meine Vaterschaft zerstört, von Reue oder Reflektion ist BIS HEUTE nichts erkennbar!

Die Beziehung war deshalb “ambivalent”, weil Frau Neubert sie beim geringsten Anlass _ Eifersuchtsattacken, vgl. Blog, Vorgänge ab Februar 2003 – komplett in Frage stellte, mich komplett entwertete, nachdem ich kurz zuvor noch “die Liebe ihres Lebens” war. Sobald sie ihre – Originalzitat – “Rama-Idylle” durch irgendetwas in Frage gestellt sah, war der Partner “untauglich”. Das selbst ein Kind kein Hinterfragen dieses “Lebensstils” und Beziehungsverhaltens herbeiführte, ist offenkundig.

Den kindlichen Vorstellungen von „Liebe“ zweifellos zahlreicher Frauen, die Männer nur als Projektionsfläche eigener Bedürfnisbefriedigung sehen und die eine feminisierte Justiz, Strafverfolgung und gesellschaftlichw Rollenklischees vom „bösen Mann“ hierfür missbrauchen, sei nochmal Hantel-Quitmann gegenübergestellt, Vorwort des obigen Fachbuchs zu Problematik:

„Lieben ist ein ambivalenter Zustand, behaftet mit vielen Dilemmata und latenten Konflikten. Wer, wie es Dostojewski einmal formuliert hat, den Anderen so sieht, wie Gott ihn gemeint haben könnte, der wird bald merken, dass es Unterschiede zwischen Verliebtheit und reifer Liebe gibt. Die Verklärung der romantischen Liebe und der geliebten Person in der Verliebtheit ist psychologisch nichts anderes als eine Projektion von eigenen Liebessehnsüchten in den Anderen. Dieser kann zunächst gar nichts dafür, fühlt sich narzisstisch aufgewertet und wird im positiven Falle versuchen, dem idealisierten Bild gerecht zu werden. Wir lieben in der Verliebtheit in einen anderen Menschen etwas hinein, um es dann wieder aus ihm herauszulieben. Auf dem gleichen Wege der Projektionen kann der Partner aber auch zum Hassobjekt werden, wenn die eigenen negativen Selbstanteile oder andere negative menschliche Eigenschaften in ihn hineinprojiziert werden. Dann erscheint er nicht mehr begehrens- und liebenswert, sondern hässlich und gemein. Die reife Liebe zeichnet sich demgegenüber dadurch aus, dass sie realistisch geprüft und für gut befunden wurde. Durch eine solche Realitätskontrolle können Projektionen zwar nicht völlig vermieden, allerdings gemindert werden. In der reifen Liebe wird die Aggression weder projiziert noch abgewehrt, sondern als Teil der Realität anerkannt. Reife Liebe bindet somit menschliche Aggression, schafft sie aber nicht aus der Welt.“…

http://www.klett-cotta.de/buch/Psychologie/Klinische_Familienpsychologie/56189

Nochmal Neubert:

Ich hab’ihn geliebt. Ich hatte das Gefühl, ich kann ihn nie kriegen, aber über das Kind hab’ich ein Stück von ihm.”
Seite 27/28

Und auch die Projektion „emotionslos“ bleibt nicht aus!

Als sie dann schwanger gewesen sei, sei Herr Deeg “emotionslos” gewesen. Sie sei es gewesen, die versucht habe, eine Bindung zwischen ihm und dem Kind in ihrem Bauch aufzubauen.”….Seite 28

Ich habe mich gefreut wie ein Schneekönig auf mein Kind! Und auf die Familie!

12 Jahre hat mir eine unfassbar dumme bayerische Justiz nun am Leben meines Kindes gestohlen, mein Kind hierdurch geschädigt!

Erhellend führt Neubert weiter aus:

“Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie (“Rama-Idylle”). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal “in Vorleistung”, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: “Hoppla, du solltest die Sache beenden.” Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.” Seite 30

Von wem sie „leistungsorientiert erzogen“ wurde, geht hieraus hervor. Aus einem Schreiben des seit 40 Jahren allein lebenden Großvaters meines Kindes, der weiter mit Schreiben an die Würzburger Justiz, hier 2012 (!) an den Direktor des Amtsgerichts, versucht, Kontakte zwischen VATER und Kind zu verhindern, „Begründung“ Willy Neubert:

…”Die gerichtliche Tendenz scheint derzeit dahinzu gehen, dass dem von Herrn Deeg seit der Trennung meiner Tochter von ihm bereits unzählig vorgebrachten Ansinnen auf Mediation, Therapie meiner Tochter etc. nachgekommen wird und dies in vollständiger Abkehr von etlichen in der Vergangenheit hierzu bereits geführter Gerichtsverfahren und anderslautenden Beschlüsse.

….”Meine Tochter ist psychisch nicht in der Lage, sich auf ein Gespräch mit Herrn Deeg einzulassen.”…

Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012

Die Verbrechen im Amt und der KINDESENTZUG, denen ich als unbescholtener VATER und ehemaliger Polizeibeamter bis heute durch die Justiz Würzburg ausgesetzt war, basieren also letztlich auf den persönlichen Vorstellungen einer Juristin vom Begriff „Liebe“ und den hieraus resultierenden PROJEKTIONEN!

Man muss dies nicht als „Borderline“-Problematik sehen. Das ist einfach ein durch DUMMHEIT und sachfremde Vorgehensweise aller beteiligten Behörden und Professionen befördertes „Beziehungsverhalten“…..!

Das unterirdische Niveau und die UNREDLICHKEIT und komplette INKOMPETENZ von Figuren wie der Würzburger Provinz-Rechtsanwältin Gabriele Hitzlberger entfaltet sich hier m.E. in seinen ganzen asozialen Ausmaßen und sollte auch für Laien und für Juristen ohne jede Sozialkompetenz zumindest nachvollziehbar sein….


Wen sich Juristen derart inkompetent und gleichzeitig invasiv in sensible Konflikte nach dargelegtem Muster einmischen, braucht sich über Folgen und Eskalation keiner zu wundern. Das Ergebnis nennt man dann „hochkonflikthaft“!

Eine meiner Lieblings-Projektionen:

image

Würzburger Fachanwältin Hitzlberger versucht mit 11-seitigem Pamphlet ans OLG weiter die VATER-KIND-Bindung zu zerstören, 7 UF 210/15….

image

Heute ging per Post dieser Schriftsatz der  Hetzanwältin Hitzlberger – Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann – an das Oberlandesgericht Bamberg, Az. 7 UF 210/15, ein:

Hitzelberger, Hetzschreiben zur Verhinderung jeglichen Kindeskontaktes, OLG Bamberg, 7 UF 210/15

IMG_0064

Auf 11 Seiten voller plakativer Entwertungen, selbstreferentieller Falschbeschuldigungen und Diffamierungen meiner Person versucht sie völlig verantwortungslos und auf die seit 2012 praktizierte widerwärtige Art, mich von meinem Kind zu trennen.

Interessanterweise verweist sie hierin auf den Fall des geschädigten Vaters Kuppinger, dessen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof zweimal zu Urteilen gegen die Bundesrepublik Deutschland führte….

Die Schäden für mein Kind durch Verschulden Hitzelberger bis heute sind bereits nicht mehr entschuldbar! Diese Fachanwältin für Familienrecht ist offenkundig blöd genug, dennoch weiter Öl ins Feuer zu gießen und mein Kind und mich weiter vorsätzlich schädigen zu wollen.

Insbesondere verweist Hitzlberger auch immer wieder auf diesen Blog…..!

Die unfassbare Blödheit geht soweit, dass sie es offenkundig schafft, komplett auszublenden, dass es IHR EIGENES Verhalten in diesem sensiblen Kindschaftsverfahren ab März 2012 war, der mich im September 2013 – beginnend mit diesem Beitrag – veranlasste, auch die Familiengerichtsverfahren öffentlich zu machen!
https://martindeeg.wordpress.com/2013/09/28/der-missbrauch-der-verfassungswidrigen-§-1626-a-bgb-alleinsorge-und-die-existenzzerstorenden-folgen/

Hitzlberger grätschte derart inkompetent, provokativ und mit unfassbarer Gleichgültigkeit in dieses Verfahren und hat so die Kindesentfremdung seit Mai 2012 maßgeblich zu verantworten.

Es war und ist daher richtig, dieses Verhalten von Anwältin für Familienrecht, die organisiert sind in einem Anwaltsverein Würzburg – siehe Leitbild, Verhaltenskodex – umfassend einer breiten Öffentlichkeit offenzulegen.
Verhaltenskodex und Leitlinie für Familiengericht, Anwaltsverein Würzburg

Hier wird vorsätzlich, massiv und mit unfassbarer Dummheit durch Anwältin das Kindeswohl geschädigt, ebenso die eigene Mandantin, die man hier erkennbar vor sich selbst schützen müsste!

Auch meine Entscheidung, keine Kommunikation mehr mit der Kriminalpolizei in Würzburg zu führen, erwies sich als richtig. Wie hier offenkundig Vertrauen missbraucht wird, passt ins Bild.

Die Polizei Stuttgart und die hier zuständigen Stellen werden fortlaufend informiert über den rechtsfreien Raum Würzburg.

Auch dem EGMR liegen die Vorgänge vor.

Ziel muss auch sein, Hitzlberger die Anwaltszulassung zu entziehen!

Auch eine sexuelle Beziehung zu einem Mandanten unter Hintergehung dessen Frau, ebenfslls Mandantin der Hitzlberger, wie hier im Blog von dieser mitgeteilt, ist mit der standesethik nicht vereinbar:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/03/28/kindesentfremdungs-anwaltin-gabriele-hitzelberger-drohung-mit-unterlassungsklage/comment-page-1/#comment-736

„Lizzie sagte am 15. April 2014 um 05:52 :
I am Australian and was married to a German citizen and living in Germany. I am still currently separated and residing in Australia. I had returned to Australia to take care of my very ill mother in April of 2012. I returned to Germany in October 2012. On arrival back to Germany my husband stated that he wanted a divorce and had the name of one Gabriele Hitzlberger a divorce lawyer and a friend of mutual friends. He said that she would represent both parties in the case. I agreed. I am still not divorced from my husband.. Recently he came out to Australia to try for a reconciliation. Imagine my surprise when going through some old photos of us taken in July 2012 downloaded from the mobile to the computer. I come across a very incriminating photo of both my husband and Ms Hitzlberger. He admitted to the affair. But disputes the dates. I feel very violated in my trust of Ms Hitzlberger as my legal representative and feel that this was professional misconduct on her behalf. I think lawyers have an obligation of disclosure and should be held accountable for their actions.“

Die Mainpost, die mit ihrer Berichterstattung einen guten Anteil an der verzerrten Wahrnehmung und immer wieder mit dem gleichen dümmlichen Muster erfolgten Eskalation hat, hat von mir infolge des Artikels letzte Woche diesen Leserbief erhalten, der sicher nicht veröffentlicht wird, Gerichtsreporterin Schmidt mit der Anwältin offenkundig gut persönlich bekannt:

Zu Ihrem Bericht „Ex-Polizist beleidigt Anwältin als ‚asoziale Drecksau’….“

„Mit Bitte um Veröffentlichung:

Die beleidigte Anwältin hat mitzuverantworten, dass ich seit 2012 keinerlei Kontakt zu meinem Kind habe. Bereits das ist anhand der Schwere der Schädigung objektiv als „Mordmotiv“ zu werten, wie auch in der Verhandlung zur Sprache kam. Jedenfalls nicht als Motiv für „Beleidigung“. Es gelang der Anwältin über Jahre – unter anderem mit einem verschleppenden Befangenheitsantrag gegen die zuständige Familienrichterin – zu verhindern, dass wöchentlicher sog. Umgang stattfinden konnte, der in einem vollstreckbaren Beschluss gerichtlich angeordnet war.

Zwei Jahre lang war ich jeden Freitag von Stuttgart nach Würzburg und wieder zurückgefahren, um einige Stunden mit meinem Kind zu verbringen, eine Bindung aufzubauen, was zuvor sieben Jahre trotz massivster Bemühungen nicht gelungen war. Zwei Monate nachdem die besagte Anwältin das Mandat für die Mutter übernommen hatte, wurden die Umgangskontakte entgegen Beschluss von der Mutter eingestellt. Auch die vor Gericht ausführlich erörterte Tatsache, dass Kinder durch Kontaktverlust zum Elternteil irreversible Traumata erleiden können, war für die Fachanwältin für Familienrecht kein Hinderungsgrund, mich mit entwertenden Schriftsätzen, denen sie u.a. Zeitungsberichte der Mainpost von 2005 beifügte („Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“) als „erziehungsuntauglich“, als Gefahr für das „Kindeswohl“ hinzustellen.

Die Aussage „asoziale Drecksau“ – die Frau Schmidt nun zweimal plakativ in Schlagzeile presste, die reflexhafte „Empörungkultur“ Unbedarfter als Ziel – fand sich lediglich versehentlich einmal in einem Schriftsatz 2013, der von mir in einer akuten Reaktion verfasst und versandt wurde, ohne noch einmal darüberzulesen, bei tausenden Seiten Schriftverkehr kommt das vor. Die Reaktion ist also authentisch, einen (für Verurteilung) rechtlich zwingenden Vorsatz zur Beleidigung gab es dennoch nicht.

Für diese nach Muster und mit einem unredlichen, unterirdischen journalistischen Niveau in den Mittelpunkt der Berichterstattung gerückte „Formalbeleidigung“ kann ich mich auch ohne weiteres bei der „beleidigten“ Anwältin entschuldigen. Wenn jedoch die Schäden für mein Kind (und für mich als Vater), die diese Anwältin mit zu verantworten hat, nicht mehr korrigierbar sind, wird diese Anwältin sehr viel weitgehendere Verantwortung zu übernehmen haben.

Im Gesamtkontext geht es um – offenkundig böswillige – Zerstörung einer Elternschaft und das Recht des Kindes auf beide Eltern. Der Anwaltsverein Würzburg empfiehlt aus gutem Grund in einem schriftlichen Verhaltenskodex/Leitbild seinen angeschlossenen Rechtsanwälten Zurückhaltung in Familiengerichtsverfahren, „…entwertende Schriftsätze haben zu unterbleiben“. Alles ist Wirkung und Ursache, auch die Berichterstattung der Mainpost.

Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“, Würzburg: jeden Bezug zur Realität verloren – Rechtsunfrieden, Kindesentzug und Eskalation als Ziel.

image

ES GEHT UM MEIN KIND UND ES GEHT UM VERBRECHEN IM AMT!

Dies ist schadensrechtlich, strafrechtlich und dienstrechtlich zu klären, was in Würzburg seit Jahren verhindert wird, da ein RECHTSFREIER RAUM zugunsten von Juristen und Behörden besteht.

Ich habe in diesem Blog nun seit 2013 versucht aufzuzeigen, welche dominanten Beziehungsmuster einer Juristin letztlich auslösend dazu geführt haben, dass seit mittlerweile 12 Jahren schwerste rechtsstaatliche Verwerfungen bis hin zu Verbrechen im Amt bei CSU-Provinzjustiz in Bayern stattfinden.

Auslöser für die Veröffentlichung der familienrechtlichen Aspekte dieses JUSTIZSKANDALS (neben den strafrechtlichen Verwirrungen der bayerischen Justiz a’la Gustl Mollath) war die Tatsache, dass es der Kindsmutter unter tätiger Mithilfe der Würzburger Rechtsanwältin Dr. Gabriele Hitzelberger ab Mai 2012 gelungen war, das Kind wiederum komplett zu entziehen. Die Kindsmutter tauchte Oktober 2012 unter: Kindesentführung.

Die Familienrichterin Treu wurde mit Befangenheitsantrag gezielt kaltgestellt und unter Druck gesetzt. Hitzelberger hatte offenbar zuvor für die Kindsmutter versucht, wiederum mit falscher Eidesstattlicher Versicherung – 2003 bis 2010 war es so gelungen, mich als Vater auszugrenzen – eine Gewaltschutzverfügung gegen mich zu erlangen. Die Richterin Treu hatte dies abgelehnt.

Nochmals konkret:

Diese Frau/Fachanwältin, die sich als von mir beleidigt inszeniert und absprachewidrig („Vergleich“ auf Rücknahme des Strafantragsm April 2014) einen weiteren sinnfreien und eskalativen „Strafprozess“ erzwingt, ist SCHULDHAFT mit VERANTWORTLICH dafür, dass entgegen diesem Beschluss seit Juni 2012 keinerlei Kontakt zu meinem leiblichen Kind besteht (auf die VERWERFUNGEN, die auf derarte Justizverbrechen folgen, ist hinreichen verwiesen): Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

IMG_0064
Das Foto stammt aus diesem Bewertungportal im Internet: http://www.pointoo.de/poi/Wuerzburg/Dr-Gabriele-Hitzelberger-1175060.html

Auf postive Kritik im Internet baut man bei der Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann:
image

Berechtigte Kritik nach schwersten Folgeschäden durch deren „Rechtsberatung“ versucht man mit Unterlassungsklagen und Strafanzeigen zu unterbinden.

Alles in diesem Justizskandal folgt diesem Muster….:

Vereinfacht ausgedrückt: dominante, emotional gestörte Juristen missbrauchen Recht und Justiz, um mit immenser Strafwut eine „Täter-Opfer-Umkehr“ gemäß geltender Klischees zu erzwingen und die Fakten auszuhebeln.

Beispielhaft:

Die Kindsmutter Kerstin Neubert teilt mir hier mit dieser SMS im zweiten Schwangerschaftsmonat mit, dass ein gemeinsamer Frauenarzttermin nicht stattfinde: eine „Bestrafung“ für mich, weil ich, wie sich aus dem Kontext vorherigen Beitrags (Link) ergibt, nicht genug „gewürdigt“ habe sondern arbeiten gehe!

image

“Habe Dir Deine ganzen Belege heute zurückgeschickt. Geh zu einem Steuerberater. Du bist gestern zu weit gegangen. Frauenarzttermin mit dir gibt es nicht.”
28.02.2003

Hintergrund: nach ärztlicher Bestätigung der Schwangerschaft war ein gemeinsamer Termin bei ihrer Frauenärztin vereinbart. Als Bestrafung und Rache für obiges „Fehlverhalten“ meinerseits hatte sie den Termin nun verlegen lassen. Dies erfuhr ich nach dieser SMS durch Anruf in der Praxis!

https://martindeeg.wordpress.com/2015/09/10/teil-1-trennung-als-mordmotiv-intimizid-trennung-fuehrt-zur-traumatisierung-von-kindern/

Nach diesem Verhaltensmuster agierte sie auch drei Monate nach Geburt. Ohne objektiv nachvollziehbaren äußeren Anlass sagt Kerstin Neubert die Wochenendplanung – wieder per SMS – ab, verweigert infolge ebenfalls anlasslos den Zutritt zu Wohnung und meinem drei Monate alten Kind, ihr gezielt eskalierende Vater ruft die Polizei, die unverrichtet wieder abrückt.

Eine Woche später erhalte ich eine sog. Gewaltschutzverfügung des Würzburger Zivilrichters und Beschuldigten Thomas Schepping, in welche die Kindsmutter mit falscher Eidesstattlicher Versicherung folgendes aufnehmen ließ:

image

– ich sei ihr „Ex-Freund“, von dem sie seit langem getrennt sei, das Kind habe sie alleine „gewollt“

– behauptet werden „Belästigung“ und „Bedrohung“ durch mich, pauschal, „Glaubhaftmachung“

– eine Woche zuvor hätte ich völlig unvermittelt versucht, in die Wohnung „einzudringen“

Durch dieses Verhalten folgten SCHWERSTE RECHTSSTAATLICHE VERWERFUNGEN, existentiellste Schädigungen und zwölf Jahre rechtswidriger Kindesentzug – der erst 2010 durch Gerichtsbeschluss beendet werden konnte, ehe seit Mai 2012 unter tätiger Mithilfe der völlig verantwortungslosen Rechtsanwältin Hitzelberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann die Schädigungen wieder fortgeführt werden.

Die Justiz Würzburg verursacht anhalten Rechtsunfrieden, provoziert und beabsichtig es offenkundig so lange weiterzutreiben, bis ich – in welcher Form auch immer – mich dem Druck beuge, die rechtsstaatlichen Wege als offenkundig UNTAUGLICH VERLASSE. Glaubt man hier betriebsblind wirklich, derartes UNRECHT wird irgendwann „akzeptiert“, man muss OPFER nur lange genug auflaufen lassen und unter Druck setzen (wie wieder am Dienstag geschehen)!

Die angebliche Rolle der Justiz im öffentlichen Selbstbild des Deutschen Richterbundes Im Jahr 2014:

….“5. Die Staatsanwaltschaft ist originärer Teil der Justiz.

Die Stellung des Staatsanwalts in der Justiz ist der des Richters ähnlich. Dies entspricht den historischen Ursprüngen der Entstehung der Staatsanwaltschaft, aber auch ihrer Bedeutung und Aufgabenstellung in der Bundesrepublik Deutschland und ihrem hieraus gewachsenem Selbstverständnis. Zwar gehören ihre Entscheidungen nicht zur Rechtsprechung; sie ist jedoch organisch in die Justiz eingegliedert, wesentlicher Bestandteil derselben und ein den Gerichten gleichwertiges Organ der Rechtspflege.

Wegen des Anklagemonopols nimmt die Staatsanwaltschaft im Bereich der Strafrechtspflege eine Schlüsselposition ein. Die Existenz eines externen Weisungsrechts auf die Staatsanwaltschaften ist mit dieser herausragenden Bedeutung für den Rechtsstaat un- vereinbar.

Ein Kernproblem in Franken:

Juristen, Frauen im Paarkonflikt und Hilfspersonal wie Gerichtsgutachter werden auch bei schweren Straftaten gedeckt und nicht verfolgt.

Gleichzeitig wird gegen missliebige Personen wie mich sogar aus einer Dienstaufsichtsbeschwerde heraus – völlig ungeniert von dem Staatsanwalt Thomas Trapp, gegen den sich die Beschwerde richtete – eine Straftat zu konstruieren versucht, mit völliger Beliebigkeit beantragt und erlässt man bspw. rechtswidrige Durchsuchungsbeschlüsse.

Wer sich gegen das Unrecht zur Wehr setzt, wird als „Querulant“ etikettiert.

….“Angesichts ihrer gleichwertigen Position in der Rechtspflege ist den Staatsanwälten bewusst, dass an ihr berufliches Selbstverständnis die gleichen hohen Anforderungen wie an den Richter gestellt werden. Gerade weil die Wahrnehmung der Rechtspflege in der Öffentlichkeit oft auf den strafrechtlichen Bereich fokussiert ist, müssen sich Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in gleichem Maße wie ihre Richterkollegen der Diskussion über ihr Berufsethos und die Auswirkungen auf ihr berufliches und privates Verhalten stellen. In diesem Sinne umfasst der Begriff „richterliche Ethik“ auch immer den staats- anwaltschaftlichen Bereich.“

Den Staatsanwälten Thomas Trapp, Angelika Drescher, Frank Gosselke und insbesondere dem weisungsgebenden damaligen Leiter der Behörde kommt in diesem JUSTIZSKANDAL die Rolle eines VERBRECHERS im Amt zu.

Ungeniert wird alles zu vertuschen versucht, die Täter werden weiterbefördert, die Vorwürfe und Strafanzeigen versucht man zu ignorieren.

….“II. Qualitätskriterien

1. Aus der verfassungsrechtlichen Stellung des Richters ergeben sich zwingend die Ziele und damit auch die Qualitätskriterien seiner Arbeit, die für ihn bindend und verpflichtend sind. Sie gelten weitgehend auch für Staatsanwälte entsprechend.

Diese Kriterien sind:

Bindung an Recht und Gesetz,

Entscheidungsfindung in richterlicher Unabhängigkeit, unparteiisch und unvoreingenommen,

c. genaue Kenntnis und sorgfältigste Anwendung des materiellen Rechts unter Beachtung der Verfahrensordnungen bei genauer Tatsachenfeststellung,

Erzielung gerechter Ergebnisse zur Schaffung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit,

Wahrung der Grundsätze der Gleichheit vor dem Gesetz und des „fairen Verfahrens“,

Transparenz nach außen wirkender Verfahrensabläufe,

Entscheidungen in angemessener Zeit und in verständlicher Form und Sprache,

Beachtung der berechtigten Interessen der Verfahrensbeteiligten bei der Gestaltung, des Verfahrens, insbesondere Gewährung des rechtlichen Gehörs,

Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und Rücksichtnahme auf ihre besondere psychische Situation,

teamorientierte Zusammenarbeit mit den Assistenzkräften zum Zwecke der Opti- mierung der Verfahrensabläufe, auch unter Sicherstellung der – individuell organisierten Erreichbarkeit,

Darstellung der Arbeit gegenüber der Öffentlichkeit mit dem Ziel der Vertrauens- bildung in die Justiz und der bestmöglichen Transparenz ihrer Entscheidungen,

ressourcenschonende Amtsausübung unter Einhaltung der vorgenannten Quali- tätskriterien (Wirtschaftlichkeitsgebot).

Die wesentlichen Rechtsgrundsätze werden in der Justiz Würzburg derart dreist ad absurdum geführt, dass es mittlerweile beschämend ist, hier noch von Rechtsstaat sprechen zu wollen – wie in diesem Blog vielfach belegt.

Rechtsunfrieden, Eskalation und eine permanente Spirale der Traumatisierung von Betroffenen und Rechtsuchenden ist die Folge. Wer nicht Suizid begeht und nicht ausrastet, wird weiter provoziert.

…III. Qualitätsmanagement

1. Qualitätsmanagement(QualitätssicherungundQualitätskontrolle)muss das gesamte Berufsleben des Richters und des Staatsanwalts begleiten. Ihnen obliegt es, eigenverantwortlich die Qualität ihrer Arbeit jederzeit zu prüfen und zu optimieren.“

Klicke, um auf 140404_DRB_Thesenpapier_zur_Qualitaet_der_Arbeit.pdf zuzugreifen

Anhand dieses Blogs haben die Verantwortlichen nun ausreichend RÜCKMELDUNG UND Tranparenz, um ihre „Arbeit“ zu prüfen…..

Vermutlich wird dies jedoch nicht ausreichen….selbst der offenkundig charakterlich völlig deformierte Staatsanwalt Thomas Trapp, der Polizeibeamte mit Androhung von „Disziplinar- und Strafverfahren“ dazu nötigte, einen Unschuldigen zu verhaften, darf in diesem CSU-Bayern nun selbst „richten“.

image

Zwei Tage nach erpresster Berufungsrücknahme: erneuter Versuch der Hetzanwälte, die Meinungs- und Pressefreiheit auszuhebeln….

Mittlerweile ist offenkundig, dass die Rücknahme der Berufung ein Fehler war. (Siehe Beiträge diese Woche)

Ich hätte mich dieser Erpressung und Nötigung durch Androhung von „Haftstrafe“ nicht beugen dürfen!

Es dauerte keine drei Tage, bis der nächste Versuch, Art. 5 Grundgesetz auszuhebeln und die Rolle der Anwältin Hitzelberger bei diesem Kindesentzugsverbrechen mit allen hieraus folgenden Schädigungen offenzulegen, mit einer erneuten NÖTIGUNG und „Androhung“ von Gerichtsverfahren durch die Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann eintraf:

image

image

Ich habe mich bislang noch nicht damit beschäftigt, inwieweit man als Blogger Presserechte in Anspruch nehmen kann und einen Presseausweis erlangen kann. Auch damit werde ich mich nun befassen.

Das Gericht Würzburg ist insgesamt als Gerichtsstand und insbesondere für mich als Person und Justizopfer nicht mehr tragbar. Hier besteht ganz offensichtlich ein rechtsfreier Raum. Die Behörden sind seit langem in Kenntnis: Eskalation wird offensichtlich provoziert.

Nicht nur Justizskandale gegen Unschuldige und die Vertuschung von Verbrechen im Amt scheinen hier als „Normalität“ betrachtet zu werden.

Es findet auch nahezu beiläufig eine fortlaufende Aushebelung von Grundrechten statt: hier die Verletzung der Meinungsfreiheit und die Missachtung der diesbezgl. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Das Bundesverfassungericht hat keine Ahnung von der Realität – diese bundesweit für Aufregung sorgende Aussage einer Würzburger Amtsrichterin brachte die verfassungsmissachtende Justizpraxis in dieser Provinz auf den Punkt!

http://blog.burhoff.de/2012/11/die-maulkorbentscheidung-aus-bayern-hier-ist-der-volltext-zum-ag-wuerzburg-urteil/

http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1951.htm

Kommentar dazu:

„Wenn die versammelte Anwaltschaft sich denn mal einig wäre, wäre heftiges Real-Life-Trolling angesagt: Gleich zu Beginn einer JEDEN Verhandlung pauschal einen Befangenheitsantrag stellen auf Grundlage des Gerichtsstandortes und der damit verbundenen berechtigten Erwartung eines nicht-fairen Verfahrens…

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/10/17/meine-tglichen-straftaten/

Wenn eine Rechttsanwaltskanzlei nicht möchte, dass ihr asoziales und verantwortungsloses Handeln, ihr kritikloses, kindesschädigendes und väterverachtendes Vorgehen „im Sinne von Mandantin“ in hochsensiblem Kindschaftskonflikt öffentlich gemacht wird, dann sollten sie dieses Handeln ändern – und nicht auch noch mit Drohungen, Nötigungen und Erpressung versuchen, Geschädigte mundtot zu machen.

Das Internet ist 2015 geeignetes Instrument, um diesen seit langem offenkundig hinter verschlossenen Türen praktizierten und normalisierten MISSBRAUCH von Juristen gegen Väter und Kinder aufzudecken.

Die hier agierenden schwarzen Schafe wie die „Fachanwältin“ Hitzelberger, sekundiert vom Anwalt Schäfer (der mich in vorheriger Verhandlung mit einem Stuhl bedrohte), die offenkundig unfähig sind, die Folgen ihres Handeln und ihre Rolle in solchen Verfahren zu reflektieren, sind öffentlich zu machen.

image

Wenn Gerichte diesen Justizskandalen und Kindesschädigungen kein Ende setzen können, dann wird öffentliche Transparenz notwendig.

Die Folgen derart verantwortungslosen Vorgehens gezielt ausgrenzender und eskalierender Anwältinnen und Anwälte durch Familientragödien, Suizide, Bindungsverluste und grassierende erzwungene „Vaterlosigkeit“ – besser: Vaterentbehrung – für Kinder dürften mittlerweile selbst dem dümmsten CSU-Juristen bekannt sein!

Da nützt auch die „nette“ Fassade nichts!

Teil 2: Trennung als Mordmotiv (Intimizid) / Trennung als Traumatisierung von Kindern

image

Wieviele Fortbildungen haben all die moralisch sich auf ein Podest stellenden Freizeit-„Richter“ und hauptberuflichen Empörlinge in den letzten Jahren besucht?

Wieviele Fachbücher gelesen: zur Bindungsforschung, zur Kriminologie, zur Psychoanalyse oder zur Tötung im Paarkonflikt?

2005/2006 habe ich eine Ausbildung zum Familienmediator (BAFM) gemacht und mit Zertifikat abgeschlossen. Ich konnte damals nicht glauben, dass das, was hier in Würzburg abläuft, im 21. Jahrhundert der Stand des Vorgehens ist. Doch, und der hat sich auch 10 Jahre später nicht verbessert.

2008 habe ich ein Fernstudium betrieben, am Institut für „Konflikt und Frieden“, Fernuni Hagen. Es ist auch völlig egal, ob es sich um das Versagen beim Genozid in Ruanda handelt oder um das Versagen beim Paarkonflikt vor Gericht: die Muster und die eskalative Dummheit sind die selben (nur sind die UN nicht auch noch dummstolz auf ihr Versagen, so wie Provinzstaatsanwälte).

2008 stieß ich bei meinen umfangreichen Lektüren unter anderem auf Prof. Marneros und dessen Wortschöpfung „Intimizid, was er in „Fachbüchern“ vermarktet. (Ich habe ihn auch 2008 – wie viele andere – mit meinem „Fall“ angeschrieben. Es kam nie eine Antwort, anders als bspw. von Prof. Horst Petri, dem Autor von „Drama der Vaterentbehrung“…).

image
http://andreas-marneros.de

„A. Marneros:
INITIMIZID – Die Tötung des Intimpartners
Ursachen, Tatsituationen und forensische Beurteilung
Schattauer Verlag, Stuttgar-New York 2008. 348 S., € 69,00.
ISBN 978-3-7945-2414-3“

image

image

Klicke, um auf Marneros_Intimizid.pdf zuzugreifen

Bei Marneros focussiert alles auf den „Täter“, der wird seziert und auseinandergenommen. Nach Tötungsdelikten wird einzig danach „geforscht“: wie kam es dazu, was hat den Täter bewegt?

Welches Verhalten von Institutionen und Gerichten diese Taten verschuldet, welche Muster der Ausgrenzung und Maladisierung von Männern/Frauen solche Taten verursacht und wahrscheinlicher macht, und insbesondere, was solche Taten verhindern hätte können, das interessiert die Professionen hier genausowenig wie dumpfe Provinzjournalistem oder karriereorientierte Justizemporkömmlinge, die glauben, einen Freibrief zur Repression auch von Unschuldigen zu haben – man muss den Amtsmissbrauch nur als „Gefahrenabwehr“ etikettieren…..SO werden viele TÄTER erst geschaffen.

MARNEROS zum Thema, ganz poetisch:

„Entweder Du bleibst bei mir oder ich bring Dich um!“. Das ist die ausdrückliche oder unausgesprochene Drohung, die entweder „befolgt“ wird oder zur Tötung des Intimpartners führen kann. Eine schaurige Konstellation. Denn wie es im Vorwort des informativen Fachbuchs von Professor Dr. Andreas Marneros formuliert wird: Zwei Menschen lieben sich, empfinden Zuneigung füreinander und entscheiden sich für eine gemeinsame Lebensperspektive. Oder sie mögen sich einfach und beschließen, gemeinsam schöne Dinge zu erleben. Und dann, irgendwann, nach vielen Jahren oder auch – in seltenen Fällen – kurz nach der Begegnung, tötet der eine den anderen. Er begeht das schlimmste aller Verbrechen: die Vernichtung menschlichen Lebens. Aber nicht irgendeines Lebens, sondern das Leben des Intimpartners. Welche Abgründe erstrecken sich zwischen der Schönheit der ersten Begegnung und dem apokalyptischen Moment, in dem das Böse den Vorhang der gemeinsamen Bühne schließt.

Erhellend ist dieses Eingeständnis: die, die das lesen sollten, verdrängen lieber:

…“Dieses Buch ist nicht jedermanns Sache, man kann es sich denken. Auch nicht jeder Facharzt will es lesen (müssen). Denn es beschäftigt sich notgedrungen mit einem Thema, das nach Befriedigung einer kurzer (Sensations-)Überraschung niemand weiter verfolgen will. Und doch müssen sich gar nicht so wenige Berufsgruppen damit befassen, und zwar so exakt und auf dem neusten wissenschaftlichen Erkenntnisstand wie möglich. Einer muss auch ihre Arbeit machen. Und dass dies nach den neuesten Erkenntnissen geschieht, dazu verhilft dieses lobenswerte Fachbuch mit einem neuen Fach-Begriff, der sich – so der Wunsch aller – zwar fachlich einbürgern, aber dann so selten wie möglich ereignen möge. Das Fachbuch jedenfalls ist eine wertvolle Orientierungshilfe auf der Basis langjähriger Erfahrungen und – wie erwähnt – in beispielhafter Lehrbuch-Ausführung (VF).“

http://www.psychosoziale-gesundheit.net/bb/BB_(Intimizid).html

Sehr informativ auch dieser Artikel einer Lokalzeitung vom Juni 2013:

„Warum Menschen töten, was sie begehren
„Die Zeit nach der Trennung ist die gefährlichste Zeit im Leben einer Frau“ – diese aus der forensischen Psychiatrie bekannte Gefährdungseinschätzung hat nach Meinung von Forschern nichts an Aktualität eingebüßt. Meist sind es Männer, die ihren Intimpartner töten. Mord aus Liebe? Totschlag im Affekt? Der Psychiater Andreas Marneros bezeichnet diese Taten als Intimizide.“….

Und wieder: der „Täter“ wird „labilisiert“ – ja, wodurch denn!? Durch Institutionen, durch Ausgrenzung, durch klischeehafte Kriminalisierung a’la Marneros und durch KINDESENTZUG! Der wird bei diesen fabelhaften Psychologie-Modellen (siehe auch Schaubilder oben) komplett ausgeblendet. Mann ist Mann:

…“Narzisstische Kränkung ein zweistufiger Prozess
Eine solche narzisstische Kränkung sei ein zweistufiger Prozess. „In der ersten Phase haben wir die langfristige Kränkung, die einige Tage, Wochen, Monate oder auch Jahre dauern kann. Es ist die Vorbereitung für den Intimizid. In einer solchen akuten und finalen Situation bringe eine Provokationssituation, also eine Beleidigungssituation, eine weitere Kränkung mit sich. Es ist möglich, dass diese als Auslöser wirkt. Aber von größerer Bedeutung ist natürlich die langfristige Kränkung“, erklärt der Wissenschaftler – und fügt hinzu: „Es finden Prozesse statt, die die Persönlichkeit des Täters labilisieren.“….

http://t.sn-online.de/Schaumburg/Landkreis/Themen/Thema-des-Tages/Warum-Menschen-toeten-was-sie-begehren
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-87997167.html

Hier liegt in diesem „Fall“ – wie in Teil 1 dieses Beitrags aufzuzeigen versucht – ein völlig anderes „Muster“ vor! Eine dominante, psychisch gewalttätige Frau missbraucht die Justiz nach dem hier vorherrschenden „Klischeekatalog“:

https://martindeeg.wordpress.com/2015/09/10/teil-1-trennung-als-mordmotiv-intimizid-trennung-fuehrt-zur-traumatisierung-von-kindern/#comments

Es ist jedoch völlig gleichgültig: es wird offenkundig mit unfassbarer DUMMHEIT durch die gesamten Institutitonen, durch Hetzpresse gegen Männer solange der Konflikt angeheizt oder – nach Marneros – der Täter „labilisiert“, ausgegrenzt und gedemütigt, bis er endlich ins Schema dieser asozialen Familienrechtsjustiz passt.

Ich rede hier von meinem „Fall“. Auch ich habe nur begrenzt Verständnis, wenn übermotivierte Jünglinge Frauen nachstellen, mit denen sie nie etwas hatten und die sie nach ein paar Wochen „Affäre“ als Eigentum betrachten.

Nein, es geht um das borderlinehafte Springen zwischen „Familienbildung mit Kind“ und völliger plötzlicher Entwertung des Partners, wie sie Frau Neubert kurz nach Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes hier fabriziert hat!

Nach den Masstäben oben und der „Charakterisierung“ der Provinz-„Sachverständigen“ bei Justiz und Mainpost hätte ich schon 2004 ein Tötungsdelikt begehen müssen.

Stattdessen werde ich auch 2015 noch wegen vorgeblicher „Beleidigung“ vor Gericht und in dem Schmierblatt gedemütigt – während gleichzeitig ungehindert mein Kind weiter entfremdet wird!

Die Frage ist wohl berechtigt, ob die Verantwortlichen hier jeden Bezug zur Realität verloren haben!

Zwischen 2010 und 2012 gelang der Bindungsaufbau zum Kind!

Die Anwältin, die mich wegen vorgestern wieder wegen Beleidigung vor Gericht zerrte, hat diesen Bindungsaufbau wieder zerstört.

Ein anderer Bericht im Zusammenhang. Der „Fall Deeg“ ist kein Einzelfall! Es gab auch den „Fall Mollath“ – zum Glück für ihn ohne Kind!

Abgestempelt: Was können wir aus dem Fall Gustl Mollath lernen?
Stephan Schleim 20.08.2014

Ein kritischer Blick auf die Psychologie der Institutionen
Gustl Mollath saß sieben Jahre lang zu Unrecht in der Zwangspsychiatrie. Ist eine institutionelle Entscheidung erst einmal getroffen und in Kraft getreten, dann lässt sie sich nur schwer korrigieren. Dabei ist die Neigung, Menschen auf eine bestimmte Weise abzustempeln, nur allzu menschlich und betrifft uns alle. Unter Bedingungen der ökonomischen Rationalisierung werden Fehler wahrscheinlicher, deren psychischen Kosten das betroffene Individuum tragen muss. Auch diese Folgen betreffen uns alle.“….

….“Vielleicht war es nur ein einziger Fehler, der eine Institution auf uns aufmerksam gemacht hat – aber rechtfertigt es das, einen Lebenslauf völlig umzuschreiben? Ich denke, dass hiermit eine Verpflichtung einhergeht, das humane Element nicht aus Psychologie, Psychiatrie und Rechtswesen auszuschließen – errare humanum est, irren ist menschlich; aber, um mit Seneca fortzufahren, auf einem Irrtum zu bestehen ist teuflisch!”….

Der „Fehler“, der die Institution hier in meinem Fall „aufmerksam“ machte, war eine von Frau Neubert dominant herbeigeführte, mit falscher Eidesstattlicher Versicherung mal eben beantragte, abgezeichnete und verschickte Verfügung – die führte mich bis in die Forensik. Und die Würzburger Täter sind unbehelligt weiter im Amt.

….”Entscheidungen schwer revidierbar
Was lernen wir daraus? Wenn eine Entscheidung erst einmal offiziell geworden ist, wenn die Stempeltinte erst einmal tief ins Papier eingesickert und getrocknet ist, dann sind die institutionellen Widerstände groß. Schließlich geht damit, einen offiziellen Fehler einzuräumen, einen Fehler selbst erfahrener Experten, ein Gesichtsverlust einher. Die damit verbundenen, mitunter psychisch vernichtenden Folgen werden dem Einzelnen aufgebürdet.

….”In einem Interview auf Telepolis erklärte gerade der Justizaussteiger David Jungbluth, ehemaliger Staatsanwalt und Richter im Saarland, dass die Justiz ihren Aufgaben aufgrund realitätsferner Berechnungsmaßnahmen und Mittelkürzungen immer schlechter Nachkommen kann (Teil 1: “Es geht letztlich nur darum, die Akte so schnell wie möglich vom Tisch zu haben”, Teil 2). Von Gutachten ließen sich deshalb manchmal nur noch die Zusammenfassungen lesen.”…..

http://www.heise.de/tp/artikel/42/42544/1.html

Ist das alles „lästig“ für die Justiz? Dann sollte man endlich einmal das eigene Vorgehen und die eigene Haltung reflektieren und umstellen!

Teil 1: Trennung als Mordmotiv (Intimizid) / Trennung führt zur Traumatisierung von Kindern!

Wer FAKTEN und Wahrheiten nicht vertägt, sollte hier nicht weiterlesen!

Manche werden dies wohl müssen….aber bitte nicht unter Niveau antworten!

Foto(1)

I.

Als zuvor völlig unbescholtener frischgebackener Vater bekam ich am 22.12.2003 eine sog. Gewaltschutzverfügung des Zivilgerichts Würzburg zugestellt. Die Mutter meines drei Monate alten Kindes, Kerstin Neubert hatte hierin – offensichtlich affektiv, unter dem Einfluss ihres manipulativen invasiven Vaters Willy Neubert und vermutlich auf beiläufigen „Rat“ irgendwelcher Netzwerke und – drei Monate nach Geburt unseres gemeinsamen WUNSCHKINDES diese Verfügung gegen mich beantragt – mit glasklarer falscher Eidesstattlicher Versicherung, wie ich nach jahrelangen fruchtlosen Versuchen gerichtlicher Klärung nun in diesem Blog beweisrechtlich aufgezeigt habe.

Das wahre „MOTIV“ für ihr Handeln gab Neubert u.a. hier zum Besten:

Neubert, Dauer der Kindesentfremdung 12 Monate:

…““Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.” Das andere sei schon ihre Selbständigkeit”…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? “Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.”

Seite 20, familienpsychologisches Gutachten vom 17.12.2004

Nach Zustellung dieser Gewaltschutzverfügung habe ich

1.
beginnend mit Schreiben vom 27.12.2003 in einem Widerspruch versucht, die tatsächliche Situtation zu „beweisen“. Ich werde bis heute auflaufen gelassen. Auf Grundlage dieser einfachen Verfügung werde ich bis heute kriminalisiert, ausgegrenzt, diskriminiert, ich wurde mit Fehlgutachten eines Gefälligkeitsgutachters dieser Justiz pathologisiert und zehn Monate ohne Straftat auf Veranlassung von Verbrechern im Amt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg (wie in diesem Blog beweisrechtlich öffentlich gemacht) inhaftiert, sog. „Untersuchungshaft“.

2.
beginnend mit Schreiben vom 27.12.2003 über Anträge beim Familiengericht Würzburg versucht, die Kontakte zu meinem Kind zu bewahren. Ich musste drei Monate warten, ehe die Richterin Antje Treu meine Anträge auf Schlichtung/Mediation und Kontakte, die durch den MISSBRAUCH des Gewaltschutzgesetzes unmöglich wurden, beantwortete. Nach acht Monaten fand die Richterin Treu einen ersten Termin. Es dauerte bis 2010, bis das Gericht endlich konkrete Kontakte zu meinem mittlerweile fast siebenjährigen Kind durchsetzte.

Diese Richterin Antje Treu wird zitiert in einem Artikel der Mainpost am 25. August 2015:

„Die schweren Entscheidungen der Familienrichter

….“Das familienrichterliche „Tagesgeschäft“ jedoch sei mindestens genauso bedrückend wie Entscheidungen über die Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie, sagt Maximilian Gillich: „Nicht wenige Kinder werden im Prozess der Trennung oder Scheidung zwischen ihren Eltern zerrieben.“ Eltern sähen in diesem Moment nur den eigenen Schmerz wegen des Verlassenwerdens, nur die eigene Wut auf den Partner. Das Kind verlieren sie aus dem Blick.
Nicht selten leiden Kinder so stark unter dem „Krieg“ sich trennender Eltern, dass sie traumatisiert werden.

Hier ist dann auch eine Grenze erreicht, wo eine Gefährdung des Kindeswohls in Erwägung gezogen werden müsse, betont Antje Treu. Obwohl es keine Vernachlässigung oder Verwahrlosung, keinen Missbrauch und keine körperliche oder seelische Misshandlung gibt. Und obwohl die Eltern gut betucht und sozial angesehen sind. Doch Kinder in aggressiv ausgetragenen Trennungssituationen leiden oft immens.“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Pflegefamilien;art735,8882525

Diese – von mir als Vater seit 2003 (!) als drohendes „Ergebnis“ mantrahaft aufgezeigte – Traumatisierung meines Kindes und meiner Person als Vater ist vorrangig die SCHULD der invasiven, völlig inkompetent verschleppenden und unter jedem notwendigen Niveau agierenden Justiz Würzburg.

Sie ist nicht die Schuld der „Eltern“ – weder meiner Person als diskriminiertem Vater ohne Sorgerecht und auch nicht die Schuld der Kerstin Neubert, die ihre Machtposition als Mutter und Frau seit zwölf Jahren ungeniert und rückaichtslos ausleben kann. Die Justiz hat dies möglich gemacht, befördert, sie wird bis heute zum Sorgerechtsmissbrauch „ermutigt“!

Zwölf Jahre später hat sich an der DUMMHEIT und am unterirdischen Niveau der Diskriminierung und der Hybris in der Region NICHTS geänder. Wie bekannt, fand vor zwei Tagen der x-te Prozess gegen mich statt:

Mit einem unverbesserlichen DUMMSTOLZ unter moralischer Selbsterhebung wird öffentlich berichtet, Fakten und alles was ich vorbringe, ist „irrelevant“.

„Ex-Polizist nennt Anwältin „asoziale Drecksau“

image

Manche halten ihn für einen Querulanten. Er selbst sieht sich (?) Justizopfer. Nun steht der Mann wieder mal vor Gericht. Es geht um Beleidigung.“….

……………………………

II.

Die Beschreibung der Beziehungsdynamik und des dominanten Machtgefälles zwischen der Rechtsanwältin Kerstin Neubert möchte ich anhand eines kleinen Beispiels exemplarisch aufzeigen.

Am 08. Februar 2003 wurde die gewollte Schwangerschaft ärztlich bestätigt. Euphorie, Freude und Emotionalität.

Zwei Wochen später diese beweisrechtliche SMS der Neubert an mich:

“Ich komme nicht. Es war ausgemacht, daß ich bis Dienstag bleibe, Du sitzt lieber in Deinem Pink, damit hat sich für mich das Thema BB und PP für immer erledigt.”
27.02.2003

Hintergrund ist der, dass ich nach der (rechtswidrig erzwungenen) Kündigung meiner Beamtenstellung als „Einkommensquelle“ nur noch das „Pink“ hatte, Fitness-Studio, in dem ich auf Stundenbasis tätig war. Neubert wusste das – nach dem Zusammenzug war dies dennoch für sie nur noch ein Ziel von hanebüchenen und teils hochaggressiven Eifersuchtsattacken. Es gab dort Frauen.

Am Tag darauf diese beweisrechtliche SMS:

“Du willst mich doch zum Psychiater schicken und allen erzählen, wie irr ich bin. Du bist damit zu weit gegangen. Wieso sollte ich noch irgendetwas für Dich tun?”
28.02.2003

Hintergrund dieser Aussage war, dass ich aufgrund ihres aggressiven, manipulativen und demütigenden Verhaltens und Erpressungsversuche zum wiederholten Male und nun erst Recht in Hinblick auf gemeinsames Kind vorgeschlagen hatte, dass wir eine PAARTHERAPIE machen sollten, das geht so nicht.

Ihre Deutung: ich versuche, sie als „irr“ hinzustellen….dass ich sehr berechtigte Sorgen hatte angesichts ihres permanenten „Spiels“ mit Verlustängsten und der erpresserischen dominanten Manipulationen, weiter trotz Kind, hat sich auf’s Schlimmste bestätigt.

Die nächste SMS der Neubert folgte, die „Bestrafung“:

“Habe Dir Deine ganzen Belege heute zurückgeschickt. Geh zu einem Steuerberater. Du bist gestern zu weit gegangen. Frauenarzttermin mit dir gibt es nicht.”
28.02.2003

Hintergrund: nach ärztlicher Bestätigung der Schwangerschaft war ein gemeinsamer Termin bei ihrer Frauenärztin vereinbart. Als Bestrafung und Rache für obiges „Fehlverhalten“ meinerseits hatte sie den Termin nun verlegen lassen. Dies erfuhr ich nach dieser SMS durch Anruf in der Praxis!

https://martindeeg.wordpress.com/2014/09/12/kindesentfuhrung-aus-rache-und-eifersucht-11-jahre-justizverbrechen/

Dies ist das dem gesamten Konflikt zugrundeliegende Muster, nach dem sich eine dominante Frau und Täterin seit nun zwölf Jahren als „Opfer“ eines üblen Mannes inszeniert! Welche „Reaktion“ wäre denn hier angemessen, die man NICHT nach geltenden Rollenklischees gegen mich verwenden könnte, während mein Kind als Beute und Druckmittel missbraucht wird!!?

Frau Schmidt von der Mainpost…? Irgendeine Idee? Oder einer dieser oberschlauen Dumpfjuristen?

Foto(8)

Der nächste Beitrag unter obiger Überschrift, Teil 2, folgt…..

Erpressung und Nötigung mit „Haftstrafe“ führen nach 3 Stunden Verhandlung zur Berufungsrücknahme

Zur Verhandlung dieses UNRECHTS-Urteils des Richters Behl vor dem LG Würzburg, 13.30 – 16.30 Uhr.:
Urteil Richter Behl, AG Würzburg, asoziale Rechtsanwältin, die Kindesentfremdung mitzuverantworten hat, fühlt sich „beleidigt und „genötigt“…. 101 C 912 Js 16515/13 u.a.

Dass Richter Behl bei Urteilsfindung „strafverschärfend“ zu meinen Lasten auf ein Urteil Bezug nimmt, in dem er selbst als Geschädigter geführt wird, konnte nicht geklärt werden, weil laut Vorsitzende Richterin die Akte nicht zugestellt wurde…?

…..Noch unter dem direkten Eindruck der eben stattgefundenen Hauptverhandlung gegen mich wegen „Beleididgung“ vor dem LG Würzburg nur ein kurzer Sachstandsbericht:

image

Die Vorsitzende Richterin Susanne Krischker macht bereits früh deutlich, dass absolut nichts was ich heute vorbringe, an einer „Verurteilung“ etwas ändern werde. Weder die dargelegten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Klassifizierung als Schmähkritik noch die Geltendmachungen, dass die einmalige „Verwendung“ einer Formalbeleidigung in einem Schriftsatz vom September 2013 ein Versehen war und es eine „fahrlässige“ Beleidigung nicht gibt (vgl. hier: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Peinliche-Panne-fuer-Augsburger-Staatsanwalt-id4093111.html) würden daran etwas ändern.

Ein Befangenheitsantrag hierauf wird nach kurzer Beratung der Richterin mit ihren zwei Schöffen als „Verschleppungsversuch“ meinerseits vom Tisch gewischt.

Keine Rolle spielte auch die Tatsache, dass Parteienäusserungen in nichtöffentlicher Verhandlung schwerlich einer strafrechtlichen Geltendmachung als Beleididung – und schon gar nicht als „versuchte Nötigung“ einer Partei zur Last zu legen sind.

Es bestätigte sich einmal mehr das, was ich seit 12 Jahren erlebe: die bayerische Justiz schafft sich ihr eigenes „Recht“. Es wird gebogen, ausgeblendet, unter Druck gesetzt.

Die „Zeugin“/Opfer Dr. Gabriele Hitzelberger log ungeniert. Auch die Tatsache, dass sie unter falschen Angaben im April 2014 bei Google die Löschung von besagten Beiträgen auf meinem Blog beantragt hat, was Google nicht zur einer Löschung sondern zu einer Veröffentlichung veranlasste, ließ Richterin und Staatsanwalt Gebhardt (phonetisch) nur unisono fragen, welche „Frage“ ich denn nun an die Zeugin habe:

https://www.chillingeffects.org/notices/1763254

IMG_0064

Als nach rund 3 Stunden der Hinweis der Richterin kam, was bei mir als klare DROHUNG ANKAM, dass im Urteil eine Haftstrafe gegen mich verhängt werden könne, gab ich dem über drei Stunden aufgebauten Druck nach und folgte dem „ultimativen“ Rat der Richterin, die Berufung zurückzunehmen!

Ich empfand dies wie auch geäußert als Erpressung und sagte mindestens zehn Mal, dass ich einzig aufgrund des hier aufgebauten Drucks die Berufung zurücknehme. Missverständnis ausgeschlossen!

Dies hier soll keine Abrechnung werden sondern nur ein aktueller „Stimmungsbericht“ – es folgt weiteres. Es geht hier auch nicht um diese Posse sondern wie genannt um einen fortlaufenden JUSTIZSKANDAL und die Behandlung und das Verhalten der bayerischen Justiz gegenüber Geschädigten, Bürgern, Rechtsuchenden.

Zu loben ist die Langmut, die die Richterin zeigte, wohlwissend offenkundig, welche Emotionen hier im Spiel sind. Auch die Aussage, dass „es nicht immer aller schlecht mit mir meinen“ kam durchaus an. Das habe ich auch nie behauptet – es geht jedoch um sehr viel mehr als um das Verhalten einzelner Personen in immer nur ausschnitthaften Begegnungen unter stets den gleichen Vorzeichen und meiner Person als PARIA/Angeklagter/“Querulant“ etc. – das Kunststück, die massive Vorgeschichte und die massiven Verfehlungen und Verbrechen von Justizangehörigen gegen mich zu ignorieren gelingt nicht. Kindesentzug, Existenzvernichtung und Freiheitsberaubung in dieser Form lässt sich nicht ausblenden….!

Als ich am Ende Morddrohungen verlas, die ich anonym zugesandt bekam, um die Löschung meines Blogs zu erzwingen und denen die Staatsanwaltschaft nicht nachgeht, waren nur noch betroffene Gesichter zu sehen!

Der Kern für mich ist weiter der fortlaufende Kindesentzug/Ausgrenzung auf Grundlage einer am 15.12.2003 gegen mich mit falscher Eidesstattlicher Versicherung beantragten „Gewaltschutzverfügung“ durch Rechtsanwältin Kerstin Neubert und die gegen mich begangenen Verbrechen im Amt insbesondere durch die Staatsanwaltschaft Würzburg, die seit 2004 ausschließlich gegen mich agiert! Herr Gebhardt, der Sitzungsvertreter heute kann da zugestandenermaßen nichts dafür….die Beschuldigten sind im Blog benannt und die Namen fielen auch heute wieder in öffentlicher Verhandlung.

Ps.: ein Schöffe wollte eine Frage stellen, was von der Richterin unterbunden wurde. Zwischenzeitlich wurde mir mitgeteilt, dass das ein Revisionsgrund sei.

Die Pervertierung und Infantilisierung einer Strafjustiz: Justizbehörden Würzburg

Dies ist der 250. Beitrag auf diesem Blog, in welchem ich die Verbrechen der bayerischen Justiz öffentlich und beweisrechtlich geltend mache, beginnend August 2013!

Übermorgen steht die Berufung des Phantasie-Urteil des Richters Behl an.

Ich habe mich daher notgedrungen nochmal mit Einzelheiten dieser Posse beschäftigt…..während mein Kind durch Beihilfe dieser Justiz weiter entführt wird und die Verbrechen im Amt vertuscht werden.

Das Urteil des Richters Thomas Behl:

Urteil Richter Behl, AG Würzburg, asoziale Rechtsanwältin, die Kindesentfremdung mitzuverantworten hat, fühlt sich „beleidigt und „genötigt“…. 101 C 912 Js 16515/13 u.a.

image

Seit diesem Urteil geht die Kindesentführung durch die Kindsmutter (vertreten durch Rechtsanwältin Hitzelberger) ungehindert fort, die Polizei ist ausführlich über die Verbrechen im Amt (Freiheitsberaubung mittels Fehlgutachten) informiert, das Vertuschen und die intern „bearbeiteten“ Rechtsbeugungen und Strafvereitelungen laufen ungeniert weiter, BEWEISMITTEL ist dieser Blog.

Ein weiteres bemerkenswertes Ereignis erfolgte seither: die Kriminalpolizei Bamberg – Cybercrime“ – durchsuchte mit acht bis 10 Beamten hier in Baden-Württemberg meine Wohnung und „beschlagnahmte“ IPad und IPhone, nachdem beim OLG Bamberg anonyme „Drohmail“ einging. Der Beschuldigte Clemens Lückemann missbrauchte ein weiteres Mal sein Amt, um erkennbar unberechtigt gegen mich vorzugehen, zwischen Eingang Mail und Durchsuchung lagen zwei Tage:
Durchsuchungsbeschluss wegen vorgeblicher „Drohmail“ an Lückemann, OLG Bamberg, Az. 1 Gs 195/15

Thomas Behl listet in obigem Urteil „strafverschärfend“ meine „Vergehen“ auf, drei an der Zahl:

„Der Angeklagte ist wie folgt vorgeahndet:

….2. 27.02.2008 Amtsgericht Würzburg

Rechtskräftig seit 15.03.2008
Beleidigung
Datum der Tat: 22.01.2008
40 Tagessätze zu je 15,00 EUR Geldstrafe“….
Seite 3

Behl kommt zu diesem Ergebnis:

„Zu Lasten des Angeklagten mussten seine drei Voreintragungen, von denen zwei einschlägig sind ebenso strafschärfend berücksichtig werden wie der Umstand, dass der Angeklagte sich noch in der Hauptverhandlung als völlig uneinsichtig gezeigt hat ne jeden Befriedungsversuch, den das Gericht unternommen hat, kategorisch abgelehnt hat.“….Seite 8

Bei dieser „einschlägigen“ Vortat handelt es sich um folgendes:

Im Jahr 2008 rief ich im Zusammenhang mit dem Amtsmissbrauch der Staatsanwältin Angelika Drescher zwecks Auskunft beim AG, Geschäftsstelle an. Die verband mich mit Richter Behl, mit dem ich zu diesem Zeitpunkt bislang Null zu tun hatte. Die Auskunft hätte die Geschäftsstelle geben können, die jedoch sofort weiterverband….

Ich trug mein Anliegen vor, wobei das Gegenüber Behl am Telefon sofort unwirsch und herablassend fragte, was ich eigentlich wolle!

Nach Wiederholung der Frage brüllte Behl ins Telefon, „Was wollen Sie?“, was mich zu kurzer Replik veranlasste, bevor ich auflegte.

Behl zeigte dieses Telefonat offenkundig sofort mit dienstlicher Stellungnahme beim AG-Direktor als „Beleidigung“ an – mir wurde ein Strafbefehl zugestellt. Gegen den legte ich Widerspruch, worauf das Amtsgericht wahrheitswidrig behauptete, die Frist zum Wiederspruch sei „abgelaufen“ gewesen (meines Wissens um einen Tag) und der Schwachsinn „rechtskräftig“ wurde.

Der Richter Thomas Behl nimmt somit „strafverschärfend“ 2015 auf einen Strafbefehl aus dem Jahr 2008 Bezug, in welchem er, Thomas Behl, von mir beleidigt („einschlägig“) worden sei – was nie geklärt wurde, da wie gesagt, das AG trickste und gelogen wurde, um meinen Widerspruch nicht in einer Hauptverhandlung bearbeiten zu müssen.

Das ist das Niveau der Strafjustiz Würzburg, die das Strafrecht missbraucht, pervertiert und eine zutiefst unredliche und infantile Form von Rechtsstaatlichkeit zum System erhoben hat…..

Statt Rechtsfrieden werden hier TÄTER geschaffen!

Die Straftaten der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen mich sind in diesem Blog beweisrechtlich und personenbezogen aufgezeigt, die Verbrecher im Amt werden gedeckt!

Gleichzeitig werde ich als Justizopfer als „Krimineller“ mit Bagatelldelikten zu entwerten versucht, jeder dumpfe Amtsrichter glaubt sich erhöhen zu können, indem er diesen unredlichen Schwachsinn unter Etikett „Befriedungsversuch“ ins Urteil hineinfabuliert. Der „Befriedungsversuch“ bestand darin, dass ich rund 1500 Euro (?) bezahlen soll und die „Nötigung“ wird eingestellt….

Eine inkompetente, invasive und sich an Selbstbedeutung überhebende Täterjustiz, die ihre Rolle in der REALITÄT völlig verkennt:
es geht hier seit langem um AUFKLÄRUNG und ERMITTLUNG von Straftaten im Amt – und zwar GEGEN mich. Angefangen mit der falschen Eidesstattlichen Versicherung der Kindsmutter beim Zivilgericht Würzburg, die mich zum „Kriminellen“ machte: Männer bei dieser Justiz ohne jedes Recht, auf Zuruf schon stigmatisiert! Vorverurteilt, entwertet, durch die Hetzpresse einer Gisela Schmidt, Mainpost , öffentlich mit grob falschen Darstellungen über Jahre ins für die Justiz passende Bild gerückt („Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“/“Ex-Polizist droht mit Amoklauf“ etc.etc.)

Der neuralgische Punkt ist die Staatsanwaltschaft Würzburg:
einerseits eine asoziale rechtsferne Strafwut gegen mich – andererseits werden Täter im Justizbetrieb, erst recht bei der eigenen Behörde und „Freunde“ der Justiz wie Hitzelberger oder der Lakai der Staatsanwaltschaft, der Fehlgutachter Dr. Groß gedeckt und geschützt!

Objektivität? Nein, hier werden Verbrechen im Amt begangen, unter formaljuristischem Etikett.

Der Spiegel schrieb 2014 über deutsche Staatsanwälte unter der Überschrift “ Die Übergriffigen“:

Der SPIEGEL:

….“…die Einzelfälle zeigen immer wieder, wie schmal der Grat ist, auf dem die mehr als 5000 Staatsanwälte Deutschlands balancieren. Im Hinterhaus der Dritten Gewalt, der Judikative, arbeitet ein hochgefährlicher Apparat. Staatsanwälte verfügen über weit mehr Macht und größere Entscheidungsspielräume als Richter. Dabei handeln sie ständig unter Risiko. Durchsuchungen, Verhaftungen, Vermögensbeschlagnahme: Schon den Verdacht lässt das Gesetz genügen.“….

Foto(6)

In Würzburg hat dieser „Apparat“ auf Geheiß des Beschuldigten Clemens Lückemann versucht, mich zu Unrecht dauerhaft wegzusperren. Dem Beschuldigten Thomas Trapp, Staatsanwalt, gelang mit Lügen und Amtsmissbrauch eine zehnmonatige FREIHEITSBERAUBUNG gegen mich!

Clemens Lückemann kann man getrost als Rechtsradikalen einordnen, der sich durch Schädigung von Unschuldigen und Fassaden-Verfolgung in der CSU-Justiz hochgetreten hat bis zum OLG-Präsidenten.

image

Der SPIEGEL:

….“Der Apparat kann vollendete Tatsachen schaffen, bevor überhaupt irgendein Richter sich mit den Akten beschäftigt hat. Erst wenn die Justiz havariert, wird unübersehbar, wie sie wirklich funktioniert: Die Weichen jedes Strafprozesses werden nicht von der Dritten Gewalt, den Richtern, sondern vom staatlich gelenkten Apparat der Ankläger gestellt. „Es wird die Gefahr übersehen“, klagt BGH-Richter Eschelbach, „wie einfach es ist“, in diesem System „unerwünschte Personen aus dem Verkehr zu ziehen“

Dass ich als „unerwünschte Person“ aus dem Verkehr zu ziehen bin, war spätestens 2006 „Chefsache“ – als die von Lückemann angewiesene Angelika Drescher in diesem Jahr 2006 drei rechtswidrige Wohnungsdruchsuchungen, zwei rechtsfremde Zwangseinweisungsversuche und eine Phantasie-Anklage fabrizierte wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs mittels Bidlaufnahmen“, nachdem ich mit einem Polizeibeamten (KHK Daumann) ein kurzes Gespräch gehabt habe. Die Justiz Würzburg hat auch diese Phantasie-Anklage zugelassen…!

Der SPIEGEL:

….“Die Staatsanwälte sind umso gefährlicher, weil sie in einem System der Selbstgerechtigkeit arbeiten. Anders als die Kollegen im angelsächsischen Strafprozess, die ganz offen als Partei auftreten, tragen deutsche Ankläger die Maske der Objektivität.“….

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-125253335.html

Ich bin einmal Polizeibeamter geworden, um Menschen zu helfen und diese zu schützen!

Vor dieser Verbrecherjustiz in Würzburg braucht nicht nur der Einzelne sondern auch der Rechtsstaat Schutz!