„Aus den Medien erfahren wir immer nur einen Bruchteil der Umstände, die dazu führen, dass Menschen andere Menschen töten. Dorothee Frank stellt in ihrem Buch genau diese Komplexität der Fälle wie der an ihnen beteiligten Persönlichkeiten dar. Sie hat unter anderen mit verurteilten Mördern und mit Psychologen gesprochen.“
Seit September 2013 veröffentliche ich hier in diesem Blog beweisrechtlich meine „Erlebnisse“ mit der bayerischen Justiz.
Heute erhielt ich eine weitere „Forderung“ der immer wieder rechtsfern und 2009 letztlich ungeniert verbrecherisch vorgehenden Staatsanwaltschaft Würzburg von über 2000 Euro, weil ich die Rechtsanwältin Hitzlberger (Blog) „beleidigt“ und in einer nichtöffentlichen Verhandlung „genötigt“ haben soll. Hitzlberger ist eine der Hauptverantwortlichen dafür, dass ich seit Mai 2012 keinen Kontakt zu meinem Kind habe. Eine Zivilklage, eine Beschwerde bei der Anwaltskammer, Anschreiben an den Würzburger Anwaltsverein wurden abgetan bzw. erst gar nicht beantwortet.
Wer in Würzburg Status oder Amt hat, kann offensichtlich machen was er will! Wer das nicht hat, ist Freiwild für Täter im Amt.
Ein Tötungsdelikt gegen die Frau – denn nichts anderes als ein Mordmotiv liegt hier objektiv vor – würde jedoch nicht nur mein Leben endgültig aus der Bahn werfen und ins Gefängnis oder auf den Friedhof führen – es würde vor allem auch meinem Kind endgültig den Vater nehmen.
Der Kriminologe Prof. Bock stellte genau dieselbe Frage allgemein gefasst in seinem Gutachten zum sog. „Gewaltschutzgesetz“ bereits 2001:
….“Die ganze Wucht dieses Arrangements richtet sich jedoch umgekehrt gegen denjenigen, der sich zurecht gegen die Vorwürfe wehren möchte, die gegen ihn erhoben werden. Und eben dies lädt zum Mißbrauch mit falschen Beschuldigungen ein. Es gibt kaum ernsthafte Möglichkeiten, sich gegen falsche Vorwürfe und die aufgrund dieser falschen Vorwürfe eingeleiteten Maßnahmen zu schützen. Dies zu verhindern war ja gerade das erklärte Ziel der Bundesregierung. Wie zum Exempel verweist sie (in der Sache präjudizierend) auf den Umstand, daß es sehr schwer sein dürfte, den Beweis anzutreten, daß in Zukunft nicht mehr mit gewalttätigem Verhalten zu rechnen sei (Entwurf, S. 19, Spalte 1). Dem ist zuzustimmen, allerdings mit dem Zusatz: vor allem unter den Bedingungen einer entgegenstehenden Kampagne (Entwurf S. 24, Spalte 2). Und beweist nicht jede Form von Leugnen oder gar Widerstand die Uneinsichtigkeit und andauernde Gefährlichkeit des „Täters“, die noch wirksamere Kontrollmaßnahmen gegen ihn nahelegt, wie etwa den bereits vorgesehen Einsatz des Strafrechts nach § 4 GewSchGes-E, so lange, bis der „Täter“ wirklich im Gefängnis, auf der Straße, in der Sucht oder nach erfolgreichem Suizid auf dem Friedhof gelandet ist?[29]“
http://www.vafk.de/themen/expanhbock.htm
Ich „leugne“ hier seit 2003 die mir per Verfügung angedichteten Falschbeschuldigungen. Es wird nicht aufgeklärt, es wird auf Grundlage dieser falschen Eidesstattlichen Versicherung immer weiterer Schaden verursacht! Immer weiter ausgegrenzt, immer weiter provoziert!! Mit welchem Ziel!?….
Wollen Juristen in Würzburg einen Mord durch mich provozieren, damit sie irgendwann „Recht“ bekommen und die Verbrechen im Amt gegen mich im Nachhinein eine „Legitimation“ erhalten? Offenkundig!
Es wird höchste Zeit, dieses Täterverhalten und diese Rolle einer moralische völlig deformierten Justiz zu beleuchten und öffentlich zu machen!
Der Polizei in Stuttgart u.a. geht dieser Beitrag zu – denn inzwischen stellt sich einer Vielzahl von Personen – auch aufgrund dieses Blogs – die Frage, inwieweit in Würzburgs Justiz noch RECHTSSTAATLICHKEIT und Gesetze handlungsleitend sind! Staatsanwälte, die offenkundig Verbrechen im Amt begehen, werden schamlos zum Richter ernannt.
Dieser Beitrag ist im Zusammenhang zu sehen. Eine Auswahl:
https://martindeeg.wordpress.com/tag/prof-nedopil/page/4/
Am 22. Dezember 2003 wird mir aufgrund Falschbeschuldigung der Juristin Kerstin Neubert eine sog. „Gewaltschutzverfügung“ zugestellt. Drei Monate zuvor wurde unser gemeinsames Wunschkind geboren, Heirat war beabsichtigt, durch Kündigung meiner Beamtenstellung auf Lebenszeit und erhebliche Vorleistungen (gemeinsame Wohnung) meinerseits bestand auch eine offenkundige wirtschaftliche Abhängigkeit von der Rechtsanwältin/Steuerberaterin.
Die Vorgänge sind auch zwölf Jahre später nicht geklärt, die Zerstörung der Vaterschaft und meine Existenzzerstörung begann durch den Erlass dieser völlig beliebigen, rechtsfremden „Gewaltschutzverfügung“. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass erst der Erlass solcher Verfügungen immer wieder erst GEWALT AUSLÖST – was Justiz und Strafverfolgung tunlichst unter den Tisch fallen lassen, während Frauennetzwerke weiter Propaganda für dieses Klischee-Gesetz gegen Männer machen und im Gegenteil immer niederschwelligere Kriminalisierung von Männern fordern, einhellig mit CSU-Justizminister, der unter Verlust jeglichen Realitätsbezuges „Stalking“ zum „Eignungsdelikt“ herabsufen will, O-Ton:
…“Entscheidend soll künftig sein, ob das Nachstellen geeignet ist, eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers zu verursachen. Darauf, ob dies bereits geschehen ist, soll es nicht mehr ankommen.“
http://www.csu.de/aktuell/meldungen/mai-2014/bayern-will-besseren-schutz/
Wie BLÖD sind CSU-Juristen und CSU-Politiker? Haben die überhaupt noch irgendeinen Zugang zur Wirkung ihrer blödsinnigen, populistischen Politik, die sie offenkundig nur noch für irgendwelche Lobbygruppen oder rechte Randgruppen betreiben?
Wann wird Umgangsboykott und Kindesentzug und die hieraus resultierende Traumatisierung der Väter strafrechtlich relevant!? Eignungsdelikt!
Der die in meinem Fall die vorverurteilende und stigmatisierende zivilrechtliche (!) Verfügung erlassende verantwortliche Richter Thomas Schepping wird Wochen später sagen, dass diese „Verfügungen“ auf Antrag einer Frau IMMER erst einmal erlassen werden, das habe zunächst „nicht viel“ zu bedeuten…..Minuten später verliert er die Geduld, weil die von ihm ins seinem Richterzimmer beabsichtigte „gütliche Einigung“ offensichtlich nicht mal eben herbeigeführt werden kann. Er überführt alle Falschbeschuldigungen in ein Urteil.
Dieses Schlüsselereignis „Gewaltschutzverfügung“ – in dem die Antragstellerin u.a. falsch eidesstattlich versichert, das Kind habe sie „alleine gewollt“ und wir seien schon lange „getrennt“, garniert mit pauschalem Vorwurf der „Bedrohung“ – hat eine bis ins Jahr 2015 reichende Kriminalisierung und zwischenzeitliche von 2006 bis 2010 versuchte Pathologsierung („Wahn“, Paranoia, Narzissmus, Querulanz etc…) durch die völlig rechtsfern und letztlich 2009 offen verbrecherisch agiernde Staatsanwaltschaft Würzburg zur Folge: am 12. Juni 2009 wird durch den Beschuldigten Thomas Trapp auf Grundlage einer am 18.05.2009 von mir gegen ihn beim Ministerium München eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde von diesem selbst – dem Beschwerdegegner – konstruierend behauptet, ich plane einen „akuten“ Amoklauf bei den „Justizbehörden Würzburg“. Als dieser nicht stattfindet, ich nicht einmal in der Nähe von Würzburg bin, stuft der Beschuldigte Trapp notgedrungen zurück: ich habe diesen „angedroht“. Nach 10 Monaten Freiheitsberaubung und einem von Prof. Nedopil widerlegten Obergutachten, das ein FEHLGUTACHTEN des Trapp-Psychiaters Dr. Groß widerlegte, mit dem ich dauerhaft als „Gefahr für die Allgemeinheit “ – wie Gustl Mollath und zahlreiche andere bayerische Justizopfer – in die Forensik weggesperrt werden sollte, erfolgte der FREISPRUCH.
Die gleiche Staatsanwaltschaft, die jahrelang Verbrechen im Amt gegen einen Unschuldigen (u.a. mehrere Wohnungsdurchsuchungen ohne Vorliegen Straftat) zu verantworten hat und 2010 nach FREISPRUCH mithilfe der Mittäter beim 1. Strafsenat des OLG Bamberg (das Geklüngel der CSU-Juristen, die offenkundig seit langen an geltendem Recht vorbei eine rechtsfreien Raum unter Missachtung des BVerfG geschaffen haben, ist im Blog ausführlich dargelegt) auch noch die vom Landgericht unter Vorsitzendem Richter Dr. Barthel zugesprochene Haftenschädigung verweigert, stellt mir ungeniert weiter nach, klagt mich wegen Bagatelldelikten an, während Kindesentführung und Rechtsbeugungen bei der zivilrechtlichen Klärung der eben angeführten Verbrechen im Amt u.a. gegen den Fehlgutachter, unter Strafvereitelung gedeckt werden.
Schon 2006 habe ich mich mit diesem Buch „Menschen töten“ befasst, u.a. Nedopil äußert sich hier, was vor dem hier gezeigten Hintergrund die Frage aufwirft, inwieweit sind die offenbar teilweise „täterunabhängigen“ Morde und Tötungsdelikte das Ergebnis von solchen wie hier geschilderten vorverurteilenden Ausgrenzungen, Stigmatisierungen bis hin zu ungenieVerbrechen im Amt, von Provokationen und rechtsfremden Vorgehen von Behörden und Gerichten wie hier.
….Dass Menschen andere Menschen töten, wissen wir alle, fast täglich beschäftigen sich die Medien damit. Warum sollte man zu diesem Thema noch ein Buch lesen?
Aus den Medien erfahren wir immer nur einen Bruchteil der Umstände, die dazu führen, dass Menschen andere Menschen töten. Dorothee Frank stellt genau diese Komplexität der Fälle wie der an ihnen beteiligten Persönlichkeiten dar. Für ihr Buch hat sie sich tief in das Thema eingearbeitet, sie hat Interviews mit verurteilten Mördern, Kriegsverbrechern, Henkern Terroristen und den Opfern ihrer Taten geführt, sie hat u. a. mit Psychologen, Psychiatern, Hirnforschern, Historikern, Juristen, Verhaltensbiologen gesprochen oder deren Werke eingearbeitet, sie zitiert aus Philosophie und Literatur. Das Buch ist eine Art „interdisziplinärer Zusammenschau“ zum Thema, wie sie für den deutschen Sprachraum bislang einmalig sein dürfte.
….Das Thema des Tötens ist eines der letzten Tabuthemen unserer Gesellschaft. Dieser Ausspruch Clintons sagt etwas ganz Grundsätzliches über unser Verhalten aus, wenn wir mit solchen Taten konfrontiert sind. In der Berichterstattung der Massenmedien über Morde z. B. wird von den Tätern oft als „Bestien“ gesprochen. Auf diese Art und Weise wird schon auf der rhetorischen Ebene ein Graben gezogen zwischen den „normalen Menschen“ und den Tätern. Diese Rhetorik kann man als eine kollektive psychische Abwehr des eigenen Gewaltpotentials deuten.
Dorothea Frank lässt in ihrem Buch eine solche Distanz nicht zu. Sie zeigt uns die Täter wie auch die Opfer als Menschen wie du und ich, die häufig aufgrund besonderer Umstände zu Tätern bzw. Opfern werden. Die meisten der ca. 900 Morde, die hierzulande pro Jahr geschehen, werden tatsächlich von „ganz normalen Menschen“ begangen und eben nicht von psychisch hochgradig abnormen Tätern, wie es einem die Medien immer wieder suggerieren. Das heißt aber nicht, dass Frau Frank den Tätern Absolution erteilen würde, das zu keiner Zeit. Sie sagt nur, dass wir alle diese Voraussetzungen in uns haben. Das zu erkennen ist oft nicht einfach, es ist geradezu unangenehm.“….
….“Es bleibt die Frage, warum Menschen töten. Kommt die Autorin zu einem Ergebnis? Kann es bei einem so komplexen Thema überhaupt eines geben?
Ja. Als verbindendes Moment fast aller Tötenden beschreibt Dorothee Frank, dass diese Menschen Hass, Angst, Wut, verletztes Selbstwertgefühl, Rache oder Machthunger über lange Zeit aufstauen. Irgendwann bricht der Damm und sie überwinden ihre Tötungshemmung. Deshalb ist ziviler Mord auch so rar, denn der Mörder handelt ja gegen den moralischen „Bremswiderstand“ einer ganzen Gesellschaft…..
….Auf der anderen Seite sind Egoismus, Angst, Hass, Rache, Machtstreben normale menschliche Reaktionen. „Damit solche Antriebe zum Töten führen, braucht es besondere Umstände, aber nicht besondere Menschen“, konstatiert die Autorin am Ende ihres Buches“
http://www.deutschlandradiokultur.de/was-zu-einem-mord-fuehrt.950.de.html?dram:article_id=133859
KLAPPENTEXT
Mit einem Vorwort von Wolfgang Schmidbauer. Regelmäßig hören und lesen wir von blutigen Familiendramen – zwei Drittel aller Morde geschehen in Paarbeziehungen, verübt von „normalen“ bis dahin völlig unauffälligen Menschen. Wie kommt es dazu, dass Menschen töten? Ist jeder von uns dazu in der Lage? Diese und viele andere Fragen erkundet Dorothee Frank in Gesprächen mit Mördern, aber auch mit Amokläufern, Terroristen bis hin zu Kriegsverbrechern oder Beteiligten an Hinrichtungen. Was lässt Menschen die Tötungshemmung verlieren, wie wird diese Soldaten wegtrainiert? Anhand von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – es kommen u.a. der Hirnforscher Manfred Spitzer, der Profiler Thomas Müller, der Gerichtspsychiater Norbert Nedopil, die Schriftstellerin Slavenca Drakulic, aber auch Anthropologen, Sozial- und Verhaltensforscher zu Wort – entsteht ein Panorama über ein großes Thema der Menschheit.
Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.08.2006
Dorothee Franks Untersuchung darüber, wie Menschen Menschen töten können, war für die Rezensentin Manuela Lenzen eine lohnende Lektüre. Dass Mörder meistens recht normale Menschen sind, wird hier in Gesprächen mit Amokläufern, Kriegsverbrechern, Serienkillern und Opfern recht eindrücklich vorgeführt, berichtet Lenzen. Lobend erwähnt sie auch den interdisziplinären Ansatz der Autorin, die von der Psychoanalyse über die Debatte zum freien Willen bis zur Suche nach einem „Aggressionsgen“ einige Fachgebiete streift. Was die Studie für die Rezensentin endültig zu einer Empfehlung macht, sind die distanzierte Berichterstattung und die immer wieder „kritisch-wertenden“ Bemerkungen, mit denen Frank die Selbsterklärungen der Mörder ergänzt.
https://www.perlentaucher.de/buch/dorothee-frank/menschen-toeten.html
….“Die Geschichten und Lebensgeschichten, die sie wiedergibt, sind zum Teil von erschreckender Banalität und werden nur aus der von einem Täter selbst beschriebenen extremen Verengung der Perspektive vor der Tat erklärbar. Situationen, die mit einem Telefongespräch hätten geklärt werden können, enden mit einem Mord, weil der Täter „keinen Ausweg mehr sah“….
….“Dies führt zu einem ausgesprochen beunruhigenden Aspekt des Themas: Morde sind etwas Entsetzliches, und selbstverständlich tun so etwas immer nur die anderen: die „Monster“, die „Ungeheuer“, die „Minderzivilisierten“. Doch zum einen bestätigen viele, die mit Mördern zu tun haben, daß diese in den allermeisten Fällen keine Monster sind: „Außerhalb des Gefängnisses wären sie mir in Gesichtsausdruck und Körpersprache nicht auffälliger und nicht unsympathischer erschienen als viele andere Menschen auch“, gesteht die Autorin. Nimmt man dazu die Berichte von Völkermorden, an denen viele tausend Täter beteiligt sind, die schwerlich alle „Monster“ sein können, und blickt man auch in die deutsche Geschichte zurück, drängt sich Franks Feststellung auf: „Kein Mensch kann von sich selbst mit Gewißheit sagen, wie hoch sein Risiko zu töten ist.“….