Die gute Nachricht und die schlechte in einem Satz:
„Das bayerische Kabinett hat heute den Generalstaatsanwalt in Nürnberg, Lothar Schmitt, zum Präsidenten des OLG Bamberg mit Wirkung zum 1. Februar 2020 ernannt. Er folgt damit auf den bisherigen Präsidenten, Dr. Clemens Lückemann, der Ende Januar 2020 in den Ruhestand treten wird.“….
Quelle: Pressemitteilung des StMJ Nr. 41 v. 30.07.2019

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Lügner und Lückemann-Vasall Lothar Schmitt
Diese Strafanzeige ist aktuell eingereicht – fasst nochmals zusammen, worum es hier geht: die konzertierte und gezielte Tatbegehung einer Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg (Leiter Lückemann) mithilfe des feisten Lügners und eitlen Karrieristen Lothar Schmitt, u.a. – und die Vertuschung dieser Machenschaften.
Während diese Kriminellen von „ihren“ Behörden rechtsbeugend und strafvereitelnd gedeckt werden, schanzen sie sich gegenseitig weiter die Posten zu – und das Ministerium macht sich mitschuldig.
Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POKin Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart
an den
Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe 17.08.2019
Hiermit wird Strafanzeige wegen struktureller Korruption, struktureller Strafvereitelung und struktureller Rechtsbeugung zur Verdeckung einer Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg erstattet.
Mit hoher krimineller Energie und fortlaufendem unkontrolliertem Amtsmissbrauch begehen Angehörige der Staatsanwaltschaft Würzburg Straftaten, um befreundete Kollegen und CSU-Parteigenossen der Justizbehörden rechtswidrig vor Strafverfolgung und Ermittlungen zu schützen.
Auf die vorliegenden Beweismittel, umfassenden Strafanzeigen und Kenntnisse der Polizeibehörden Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart wird vollinhaltlich verwiesen.
Die Täuschungsversuche und Tricksereien von CSU-Angehörigen bei Behörden und Ämtern, um Fehlverhalten, Amtstaten und Lügen zu verdecken sind – bis auf die Ministerialebene – hinlänglich bekannt:
…“Die Anwälte fahren schwere Geschütze auf. „Um es in deutliche Worte zu fassen, sehr geehrter Herr Minister Scheuer, wir werfen Ihnen und Ihrem Vorgänger Alexander Dobrindt persönlich Beihilfe zum Betrug vor und werden Sie deshalb in Anspruch nehmen“, heißt es in dem Schreiben, das dem SPIEGEL vorliegt.
Der Drohbrief (?) an Scheuer kommt eineinhalb Wochen vor einem wichtigen Prozessstart.“….
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/vw-dieselskandal-anwaelte-schreiben-warnbrief-an-andreas-scheuer-a-1282590.html
Wieso es allerdings eine „Bedrohung“ sein soll, wenn man Fakten und Tatsachen gegen staatliche Institutionen klar benennt, sollte endlich einmal begründet werden! Ich tue dies auch:
Das Verhalten der Beschuldigten ist geeignet, Tötungsdelikte, Gewalt und bei – über Jahre labilisierten Opfern der Behörden – Suizide reaktiv zu verschulden.
Dies ist polizeibekannt.
Mit Datum vom 15.08.2019 erfolgte durch Amtsarzt und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörde der Stadt Stuttgart die Feststellung, dass beim Anzeigenerstatter keine durch psychische Ausnahmesituation und keine Eigen- oder Fremdgefährdung besteht.
Beweis:
Anlage 1
Schreiben der Stadt Stuttgart vom 09.08.2019
Der Vorgang ist polizeibekannt. Gegen die veranlassenden unbekannten Beamten dieser insoweit willkürlichen Pseudomaßnahme ist Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Der Unterzeichner ist in ständigem Kontakt mit dem Polizeiposten Weilimdorf, wo umfassend Sach- und Personenkenntnis besteht. Die Sachbearbeiterin wurde offenkundig gezielt außen vor gelassen.
Die Beteiligten dem am 15.08.2019 erfolgten Termins sind als Zeugen anzusehen.
Dies ändert nichts an der Fakten- und Motivlage und den notwendigen Konsequenzen für die Täter und Beschuldigten für eine derarte Lebenszerstörung und Vernichtungsabsicht gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten.
Die Beschuldigen sind als moralisch völlig verroht, innerlich verrottet und charakterlich völlig ungeeignet anzusehen für die Verantwortung innerhalb einer rechtsstaatlichen Justizbehörde.
Die Beschuldigen der Staatsanwaltschaft Würzburg versuchen Selbstjustiz und Tötungsdelikte – bzw. die zweckmäßigen Pathologisierungs- und Maladisierungsversuche hieraus – offenkundig durch anhaltende Blockade des Rechtsweges, Auflaufenlassen und ungenierte und asoziale Verhöhnung des Anzeigenerstatters als Opfer der Justizkriminalität zu provozieren.
Dabei unterliegen die Behörden wie gezeigt offenkundig weiter der Illusion, dass potentielle Täter ihre Taten zuvor in Schreiben an Behörden ankündigen und mitteilen, wahlweise auch im Internet.
Eine Abgabe dieses Vorgangs an die Behörden der Beschuldigten, die Staatsanwaltschaft Würzburg, wird als fortgesetzte Strafvereitelung und Rechtsbeugung gewertet.
Dieser Vorgang wird beweisrechtlich im Blog des Anzeigenerstatters veröffentlicht und so dokumentiert.
Es besteht erkennbar öffentliches Interesse.
Begründung:
1.
Der Unterzeichner ist Opfer einer dokumentierten und beweisrechtlich belegten zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt, die maßgeblich und mit hoher krimineller Energie durch den Justizkriminellen Thomas Trapp und dessen weisungsgebenden Behördenleiter, den Rechtsradikalen und Justizkriminellen Clemens Lückemann, inszeniert wurde, um den Anzeigenerstatter zu Unrecht dauerhaft seines Grundrechts auf Freiheit zu berauben.

Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg
Die absolute Schutzwirkung des Art. 2 Grundgesetz wurde mit Vorsatz und unter Täuschungen durch die Beschuldigten gezielt verletzt.
Ziel der Täter war nicht Strafverfolgung oder Prävention sondern Schädigung und Vernichtung des Anzeigenerstatters aufgrund persönlicher und niederer Motive der Amtstäter.
Es bestand unbedingter Tatvorsatz durch die CSU-Justizjuristen. Dies im Wissen, dass keinerlei rechtliche und sachliche Voraussetzung für die Maßnahmen vorliegt.
Die auch völlig außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit stehenden rechtswidrigen Maßnahmen wurden mit enormem Eifer und gegen erheblichen Widerstand auch von Polizeibeamten erzwungen.
Der Beschuldigte Trapp bedrohte den Stuttgarter PHK Michael Scheffel unter Amtsmissbrauch mit Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafverfolgung wegen „Strafvereitelung“, wenn er den Anzeigenerstatter „nicht endlich festnimmt“, so der Zeuge Scheffel in öffentlicher Hauptverhandlung im Juni 2010, Verfahren 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg.
Diese Aussagen des Zeugen tauchen im schriftlichen Urteil nicht auf.
Zeugnis:
PHK Michael Scheffel, zu laden über Polizeiposten Stuttgart-Plieningen, Filderhauptstraße 155, 70599 Stuttgart
Zur konkreten Darstellung des Sachverhalts in Gesamtschau wird auf die Chronologie der Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Würzburg verwiesen.
Beweis:
Schriftsatz
https://martindeeg.wordpress.com/2019/07/26/dokumentiert-15-jahre-verbrechen-im-amt-bei-der-csu-staatsanwaltschaft-wuerzburg-gegen-unschuldigen-vater-uebergriffige-rechte-burschenschafter-die-ohne-jede-kontrolle-buerger-als-ziele-verfol/
– Justizkriminalität in Würzburg zum Nachteil Martin Deeg –
Beweisrechtliche Dokumentation der Amtspflichtsverletzungen und Straftaten im Amt, Staatsanwaltschaft Würzburg.
2.
Der Beschuldigte und Rechtsradikale Clemens Lückemann war zur Tatzeit langjähriger Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, wo rechtsradikale und machtkonservative CSU-Rechtsbrecher im Amt offenkundig gewohnheitsmäßig seit Jahrzehnten völlige Narrenfreiheit ohne jede Kontrolle bei der Verfolgung von Unschuldigen, politisch Andersdenkenden und Behördenopfern („Querulanten“ etc.) genießen.
Der völlige Autoritätsverlust und der Hass, den diese Amtskriminellen hierbei innerhalb der Gesellschaft verschulden, wird verdrängt und ausgeblendet.
Die Amtskriminellen leben offenkundig in einer abgeschotteten Wahrnehmungsblase, wo sie ihren behördeninternen Realitätsverlust pflegen und sich gegenseitig zirkelschlüssig ihre Amtstaten und Verbrechen im Amt legitimieren und die Sach- und Rechtslage interessengeleitet und rechtsfern zu leugnen.
Auf die jüngsten kataloghaften und wortgleichen Formschreiben der Beschuldigten Brunner und Raufeisen zur Verdeckung der Freiheitsberaubung im Amt etc. und zum Schutz der Freunde im Amt wird beweisrechtlich verwiesen.
Beweis:
Anlage 2
Schreiben des Beschuldigten Dieter Brunner zugunsten des Beschuldigten Trapp, 12.08.2019, 701 Js 14414/19
Der Beschuldigte Brunner ist mit dem Beschuldigten Trapp befreundet.
Beweis:
Anlage 3
Schreiben des Beschuldigten Boris Raufeisen zugunsten des Beschuldigten Jürgen Bundschuh, 11.08.2019, 801 Js 14111/19
Beweis
Anlage 4
Schreiben des Beschuldigten Boris Raufeisen zugunsten des Beschuldigten Jürgen Bundschuh, 12.08.2019, 801 Js 14115/19
Der Beschuldigte Raufeisen ist mit dem Beschuldigten Brunner und dem Beschuldigten Trapp befreundet.
Gegen die Beschuldigten liegen bereits umfassend Strafanzeigen vor, die nach Abgabe an die Behörden Würzburg offenkundig nicht bearbeitet sondern verschwinden gelassen werden.
3.
Ergänzend wird Strafanzeige wegen vorsätzlicher Freiheitsberaubung im Amt, Verfolgung Unschuldiger in Tateinheit mit Rechtsbeugung erstattet gegen
Lothar Schmitt, zu laden über Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, Bärenschanzstraße 70, 90429 Nürnberg
Der mit den Beschuldigten Trapp und Lückemann befreundete Beschuldigte Schmitt hat wesentlichen Tatbeitrag zur Begehung der Freiheitsberaubung im Amt geleistet, die ebenfalls anhaltend und auf allen Ebenen vertuscht wird.
Der Beschuldigte Schmitt – zur Tatzeit sog. Vizepräsident des LG – sagte laut schriftlichem Urteil vom 20.08.2010, Verfahren 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg wie folgt aus:
Der „Herr Staatsanwalt als Gruppenleiter Trapp sei am 12.06.2009 zu ihm in sein Dienstzimmer gekommen und habe ihm ein Faxschreiben der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ….sowie ein an das Landgericht Würzburg gerichtetes Schreiben des Angeklagten vom 18.05.2019 vorgelegt“….
Weiter wird der Beschuldigte Schmitt zitiert:
„Er habe das Schreiben des Angeklagten vom 18.05.2009 als Bedrohung, die Ankündigung eines Amoklaufs aufgefasst.“
Das besagte Schreiben verwirklicht erkennbar für jeden Juristen keinerlei Strafbarkeit oder Bedrohung.
Beweis:
Anlage 5
Dienstaufsichtsbeschwerde des Anzeigenerstatters gegen den Beschuldigten Trapp, 18.05.2009
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009
Die Tatsache, dass die Beschwerde sich gegen den Beschuldigten Trapp richtete, verhinderte nicht, dass dieser in eigener Sache als „Sachbearbeiter“ die Freiheitsberaubung im Amt gegen den Anzeigenerstatter inszenierte.
Dies zeigt zum einen, wie völlig unkontrolliert die Beschuldigten hier agieren und welche Wertigkeit überhaupt Beschwerden, Strafanzeigen und Eingaben bei diesen korrupten CSU-Justizbehörden haben.
Völlig ausgeschlossen ist die von den Beschuldigten fabulierte akute Bedrohung am 12.06.2009 durch dieses Schreiben vom 18.05.2019.
Die Beschuldigten warteten offenkundig bis zur Abwesenheit der Präsidentin des Landgerichts Würzburg, Anna Maria Stadler, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg.
Dies, da für die Täter im Amt insoweit auszuschließen war, dass die unabhängig von den korrupten Seilschaften des CSU-Kriminellen Lückemann arbeitende integre Zeugin Stadler bei einem solchen Amtsverbrechen gegen einen Unschuldigen mitmachen würde.
Der Beschuldigte Schmitt ist mit dem Beschuldigten Trapp und dem Beschuldigten Lückemann befreundet.
Der Beschuldigte Lückemann ist der jahrzehntelange Gesinnungsgenosse, Mentor und Förderer des Beschuldigten Schmitt.
Alle Beschuldigten versuchten bis hinein in die Hauptverhandlung über den Umstand zu täuschen, dass mehrerer erfahrene Justizjuristen in dem Schreiben, das hier fünf Wochen nach Zugang zu einer akuten Bedrohung und „Ankündigung eines Amoklaufs“ konstruiert wird, keinerlei Strafgehalt oder „Bedrohlichkeit“ sahen.
1.
Hans Kornprobst, (zur Tatzeit Ministerialrat), zu laden über Staatsanwaltschaft München I, Linprunstraße 25, 80335 München
2.
Dr. Thomas Bellay, zu laden über Bundesgerichtshof, 5. Strafsenat, Karl-Heine-Straße 12, 04229 Leipzig
3.
Dr. Alexander Müller-Teckhoff, zu laden über Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 A, 76133 Karlsruhe
Erst auf Nachfrage räumte der Beschuldigte Schmitt in Hauptverhandlung als von der Verteidigung geladener Zeuge ein, dass er
a.) dem Anzeigenerstatter noch nie persönlich begegnet ist, was die von ihm in seinen Darstellungen suggerierte weitergehende Kenntnis (insbesondere als die Zeugen Dr. Bellay, Dr. Müller-Teckhoff und Ministerialrat Kornprobst) über den Anzeigenerstatter als reine Schutzbehauptung entlarvte.
b.) infolge in Kenntnis des Umstandes, dass die o.g. Zeugen eine Gefahr für die von ihm zu verantwortende Freiheitsberaubung im Amt sind, er den Zeugen Bellay telefonisch kontaktierte und auf diesen einzuwirken versuchte, seine Darstellung zu ändern.
Nach Begehung der konzertierten Freiheitsberaubung im Amt wurde der Beschuldigte Schmitt auf Betreiben des Beschuldigten Lückemann Leiter der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, hernach dessen „Vizepräsident“ beim OLG Bamberg.
Nachdem er ebenfalls auf Betreiben des Beschuldigten Lückemann innerhalb der CSU-Seilschaften Generalstaatsanwalt in Nürnberg wurde, soll er nun nach Ausscheiden des Justizverbrechers Lückemann dessen Posten als Präsident beim OLG Bamberg übernehmen:
Beweis:
Anlage 6
Pressemitteilung des bayerischen StMJ vom 30.07.2019
„StMJ: Bayerisches Kabinett ernennt Generalstaatsanwalt Lothar Schmitt zum Präsidenten des OLG Bamberg mit Wirkung vom 1. Februar 2020
by Klaus Kohnen
Das bayerische Kabinett hat heute den Generalstaatsanwalt in Nürnberg, Lothar Schmitt, zum Präsidenten des OLG Bamberg mit Wirkung zum 1. Februar 2020 ernannt. Er folgt damit auf den bisherigen Präsidenten, Dr. Clemens Lückemann, der Ende Januar 2020 in den Ruhestand treten wird.“….
Quelle: Pressemitteilung des StMJ Nr. 41 v. 30.07.2019
Der Rechtsstaat wird somit weiter durch feiste, eitle, korrupte und kriminelle CSU-Akteure innerhalb des OLG-Bezirks Bamberg suspendiert, die sich gegenseitig Posten zuschanzen und bei der Begehung von Amtstaten zirkelschlüssig decken.
Die Kriminellen sind weiter in der Illusion bestärkt, dass Verbrechen im Amt und vosätzliche Aushebelung der Grundrechte zu Lasten von Bürgern, Unschuldigen und lästigen Rechtsuchenden gegen Unschuldige und Bürger ohne Konsequenzen bleibt.
Dies ist auszuschließen.
Es besteht hier der konkrete und dringende Tatverdacht auf einen gezielten Vernichtungsversuch gegen einen lästigen Ex-Polizeibeamten und Vater.
Hierbei wurde gezielt und wieder besseres Wissen das Bild einer diffusen (akuten) Bedrohung und das Bild eines irren „Amokläufers“ und Kriminellen erzeugt, das erkennbar jeder Grundlage entbehrte.
Nach Entlarvung und Scheitern des Tatvorsatzes zur Vernichtung und Pathologisierung wirkten die gleichen Täter und korrupten CSU-Akteure (Anlage) entgegen der Urteilsfeststellungen des Landgerichts im Freispruch, Verfahren 814 Js 10465/09, darauf hin, dass der Unterzeichner die zugesprochene sog. Haftentschädigung nicht erhält.
Zuvor inszenierten sie mit immensem Eifer und hoher krimineller Energie am 12. März 2010 eine zweite Freiheitsberaubung im Amt im Verfahren 814 Js 10465/09, indem sie gezielt rechtswidrig den Haftgrund der „Fluchtgefahr“ erfanden.
Es ist offenkundig, dass ein derartes Verbrechen im Amt und überhaupt eine solche Gesinnungsjustiz Konsequenzen haben muss und Korrekturen bedarf.
Wenn die CSU-verseuchten bayerischen Behörden nicht gewillt und nicht in der Lage sind, derarte Verbrechen von hochrangigen Parteigängern aufzuklären sondern diese mit vertuscht, so ist von objektiver Stelle darauf hinzuwirken, dass diese Taten aufgeklärt werden.
Ansonsten bleibt tatsächlich nur Selbstjustiz. Die Kriminellen haben nicht nur meine Person geschädigt sondern auch meine Tochter, dies irreversibel und mit asozialer Bösartigkeit.
Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.