OLG-Präsidentin Stuttgart, Cornelia Horz, bedroht Inkassodienstleister wegen „querulatorischer Neigungen“ mit Entzug der Zulassung – weil er sich gegen kriminellen Obergerichtsvollzieher wehrt!

….“Wegen sich abzeichnender „querulatorischer Neigungen‘ und Zweifeln an der „persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit‘ kündigte das OLG den „Entzug der Zulassung‘ an, sofern er noch einmal gegen einen Gerichtsvollzieher vorgehe. Kubach hat inzwischen die Ulmer Rechtsanwältin Christina Seng-Roth engagiert. Da werde ein Mann zum Querulanten gestempelt, obwohl dessen Rechtshaltung von juristischen Fachbeamten bestätigt sei, sagt sie.“ …

Es lohnt, den ganzen Artikel zu lesen – denn man versteht die Muster, nach denen die Justiz Menschen in die „Querulanten“-Ecke bugsiert (auch hier wieder ein Ex-Polizist).

Die OLG-Präsidentin Horz, die auch meine Angelegeheit (Dienstvergehen und Prozessbetrug) schon mehfach auf dem Tisch hatte, gehört meines Erachtens aus dem Amt entfernt! Charakterlich ungeeignet….

Cornelia Horz, Präsidentin des OLG Stuttgart, immer wieder auffällig….

Stuttgarter Zeitung, 29.08.2019, S. 7 / Land | Böblingen

„Ein Inkassounternehmer verspielt seinen Kredit

Gerichte Ein Fall in Oberschwaben wirft ein Licht auf die befremdliche Gebührenpraxis von Gerichtsvollziehern.

Rüdiger Bäßler

Vom endgültigen Ruhestand hält Wolfgang Kubach nicht viel. Nach Ende seiner Laufbahn als baden-württembergischer Polizeibeamter bildete er sich fort und startete nochmals als regionaler Inkassodienstleister im schwäbischen Laupheim (Kreis Biberach). Sein Geschäftsmodell besteht darin, Forderungen von Gläubigern aufzukaufen und sie im eigenen Namen geltend zu machen.

Über die Kreditwürdigkeit von Schuldnern können sich Inkassounternehmer in einem bundesdeutschen sogenannten Vollstreckungsportal informieren, auch Schuldnerverzeichnis genannt. Dort werden auch die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Hat ein lizenzierter Inkassounternehmer Zweifel an den Angaben, beispielsweise weil sie älteren Datums sind, kann beim regional jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher eine sogenannte isolierte Drittauskunft beantragt werden. Über eine stille Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt, dem Bundeszentralamt für Steuern oder der Rentenversicherungsanstalt lässt sich möglicherweise herausfinden, ob ein Schuldner über die Jahre wieder zu Geld gekommen ist. Weil so eine Abfrage allerdings einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre von Schuldnern darstellt, lehnen manche Gerichte solche Drittauskünfte grundsätzlich ab.

Einen Grundsatzbeschluss, wonach Gerichtsvollzieher keine isolierten Drittauskünfte bekommen können, fasste auch das Landgericht Ravensburg. Kubach wusste das eigener Auskunft nach lange nicht – wohl aber ein zuständiger Obergerichtsvollzieher, den er immer wieder anfragte. Anstatt aber den Inkassounternehmer aus Laupheim aufzuklären, habe der Gerichtsvollzieher sich wiederholt Gebührenvorschüsse für seine Mühen überweisen lassen, wohl wissend, dass er nicht tätig werden würde. Kubach bekam sein Geld wieder zurück, aber abzüglich angeblicher Eigenaufwendungen. Die Beträge lagen jeweils unter 100 Euro und damit deutlich unter den Bagatellgrenzen der Gerichte, die Klagen wegen Kleinstbeträgen minimieren wollen. Kubach nennt diese Geldforderungen „Nichtbearbeitungsgebühr‘.

Er rief in einem konkreten Fall deswegen die zentrale Prüfungsbeamtin für Gerichtsvollzieher am Landgericht Ravensburg an – und bekam recht. Es liege „eine nicht erledigte Amtshandlung vor‘, beschied sie im Januar. Ein Aktgebühr sei aber nur zulässig, wenn es zu einer „tatsächlichen Erhebung von Daten‘ komme. Eine weitere Prüfbeamtin am Landgericht Hechingen kam im Kern zum selben Schluss: Die Geldforderung des Gerichtsvollziehers sei vielfach überhöht. Auch das Justizministerium Baden-Württemberg teilte Kubach mit: Eine „Nichterledigungsgebühr‘ sei im Gerichtsvollzieherkostengesetz nicht vorgesehen. Es gehe nicht nur um ihn, sagt Kubach. Alles Geld, was da unberechtigt eingetrieben werde, „zahlt am Ende der Schuldner‘.

Der 69-Jährige ist ein beharrlicher Mann. Nachdem sämtliche Eingaben seit 2015 bei schwäbischen Gerichten abgewiesen wurden, griff er zum Mittel der Strafanzeige gegen den Obergerichtsvollzieher. Was dann folgte, wirft ein seltsames Licht auf die Gerichtsbarkeit. Die Amtsgerichte Riedlingen und Bad Waldsee, das Landgericht Ravensburg und das Landgericht Stuttgart nahmen den Obergerichtsvollzieher in Schutz, wiesen sämtliche Beschwerden und Klagen ab.

Kubach, weiter empört, hörte trotzdem nicht mit seinen Widersprüchen auf, und im April drehte das mittlerweile mit dem Vorgang befasste Oberlandesgericht Stuttgart den Spieß um. Per Anordnung durch die OLG-Präsidentin Cornelia Horz wurde ihm mitgeteilt, „es zu unterlassen, Strafanzeigen gegen Gerichtsvollzieher wegen Betrugs, Untreue und Gebührenüberhebung (…) zu erstatten‘ (Aktenzeichen: 371a-1085). Kubach, so die erstaunliche Begründung, habe durch sein Verhalten „offenbart, dass er nicht gewillt ist, sich einer gerichtlichen oder auch staatsanwaltschaftlichen Entscheidung zu beugen‘. Darüber hinaus sei er“offenbar auch nicht willens, die psychische Belastung der Gerichtsvollzieher, die sich seit Jahren mit einer Vielzahl von Strafanzeigen konfrontiert sehen, in angemessener Weise in seine Handlungsentscheidungen mit einzubeziehen‘.

Wegen sich abzeichnender „querulatorischer Neigungen‘ und Zweifeln an der „persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit‘ kündigte das OLG den „Entzug der Zulassung‘ an, sofern er noch einmal gegen einen Gerichtsvollzieher vorgehe. Kubach hat inzwischen die Ulmer Rechtsanwältin Christina Seng-Roth engagiert. Da werde ein Mann zum Querulanten gestempelt, obwohl dessen Rechtshaltung von juristischen Fachbeamten bestätigt sei, sagt sie. Das sei völlig unverständlich.

Verwunderung herrscht auch beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen mit Sitz in Berlin. Konflikte, wie sie Kubach erlebt, gebe es immer wieder. Das Verhältnis zwischen den rund 800 Inkassofirmen in Deutschland und der Gilde der Gerichtsvollzieher sei aber grundsätzlich gut. „Die große Mehrheit geht davon aus, dass sogenannte Nichterledigungsgebühren nicht bezahlt werden müssen‘, sagt ein Verbandssprecher. „Diese Meinung vertreten auch wir.‘

Der Ex-Polizist aus Laupheim gibt immer noch nicht ganz auf. Am bayerischen Landgericht Memmingen hat er inzwischen einen Richter gefunden, der ihm den Klageweg zum Bundesgerichtshof geöffnet hat. Was dürfen Gerichtsvollzieher kassieren und was nicht – der 69-Jährige will es geklärt haben. Gegen die neueste Klassifizierung als Querulant aber geht er beim Verwaltungsgericht Sigmaringen vor. Er sagt: „Das kann ich nicht auf mir sitzen lassen.‘

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.schuldnerbranche-ein-inkassounternehmer-verspielt-seinen-kredit.88a14789-226b-46ae-aa76-734461073515.html?reduced=true

Justizverbrecher Lückemann hat fertig – sein Speichellecker und eitler Erfüllungsgehilfe Lothar Schmitt soll als OLG-Präsident nachfolgen…

Die gute Nachricht und die schlechte in einem Satz:

„Das bayerische Kabinett hat heute den Generalstaatsanwalt in Nürnberg, Lothar Schmitt, zum Präsidenten des OLG Bamberg mit Wirkung zum 1. Februar 2020 ernannt. Er folgt damit auf den bisherigen Präsidenten, Dr. Clemens Lückemann, der Ende Januar 2020 in den Ruhestand treten wird.“….

Quelle: Pressemitteilung des StMJ Nr. 41 v. 30.07.2019

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Lügner und Lückemann-Vasall Lothar Schmitt

Diese Strafanzeige ist aktuell eingereicht – fasst nochmals zusammen, worum es hier geht: die konzertierte und gezielte Tatbegehung einer Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg (Leiter Lückemann) mithilfe des feisten Lügners und eitlen Karrieristen Lothar Schmitt, u.a. – und die Vertuschung dieser Machenschaften.

Während diese Kriminellen von „ihren“ Behörden rechtsbeugend und strafvereitelnd gedeckt werden, schanzen sie sich gegenseitig weiter die Posten zu – und das Ministerium macht sich mitschuldig.

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POKin Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den

Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe 17.08.2019

Hiermit wird Strafanzeige wegen struktureller Korruption, struktureller Strafvereitelung und struktureller Rechtsbeugung zur Verdeckung einer Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg erstattet.

Mit hoher krimineller Energie und fortlaufendem unkontrolliertem Amtsmissbrauch begehen Angehörige der Staatsanwaltschaft Würzburg Straftaten, um befreundete Kollegen und CSU-Parteigenossen der Justizbehörden rechtswidrig vor Strafverfolgung und Ermittlungen zu schützen.

Auf die vorliegenden Beweismittel, umfassenden Strafanzeigen und Kenntnisse der Polizeibehörden Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart wird vollinhaltlich verwiesen.

Die Täuschungsversuche und Tricksereien von CSU-Angehörigen bei Behörden und Ämtern, um Fehlverhalten, Amtstaten und Lügen zu verdecken sind – bis auf die Ministerialebene – hinlänglich bekannt:

…“Die Anwälte fahren schwere Geschütze auf. „Um es in deutliche Worte zu fassen, sehr geehrter Herr Minister Scheuer, wir werfen Ihnen und Ihrem Vorgänger Alexander Dobrindt persönlich Beihilfe zum Betrug vor und werden Sie deshalb in Anspruch nehmen“, heißt es in dem Schreiben, das dem SPIEGEL vorliegt.

Der Drohbrief (?) an Scheuer kommt eineinhalb Wochen vor einem wichtigen Prozessstart.“….

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/vw-dieselskandal-anwaelte-schreiben-warnbrief-an-andreas-scheuer-a-1282590.html

Wieso es allerdings eine „Bedrohung“ sein soll, wenn man Fakten und Tatsachen gegen staatliche Institutionen klar benennt, sollte endlich einmal begründet werden! Ich tue dies auch:

Das Verhalten der Beschuldigten ist geeignet, Tötungsdelikte, Gewalt und bei – über Jahre labilisierten Opfern der Behörden – Suizide reaktiv zu verschulden.

Dies ist polizeibekannt.

Mit Datum vom 15.08.2019 erfolgte durch Amtsarzt und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörde der Stadt Stuttgart die Feststellung, dass beim Anzeigenerstatter keine durch psychische Ausnahmesituation und keine Eigen- oder Fremdgefährdung besteht.

Beweis:
Anlage 1

Schreiben der Stadt Stuttgart vom 09.08.2019

Der Vorgang ist polizeibekannt. Gegen die veranlassenden unbekannten Beamten dieser insoweit willkürlichen Pseudomaßnahme ist Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Der Unterzeichner ist in ständigem Kontakt mit dem Polizeiposten Weilimdorf, wo umfassend Sach- und Personenkenntnis besteht. Die Sachbearbeiterin wurde offenkundig gezielt außen vor gelassen.

Die Beteiligten dem am 15.08.2019 erfolgten Termins sind als Zeugen anzusehen.

Dies ändert nichts an der Fakten- und Motivlage und den notwendigen Konsequenzen für die Täter und Beschuldigten für eine derarte Lebenszerstörung und Vernichtungsabsicht gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten.

Die Beschuldigen sind als moralisch völlig verroht, innerlich verrottet und charakterlich völlig ungeeignet anzusehen für die Verantwortung innerhalb einer rechtsstaatlichen Justizbehörde.

Die Beschuldigen der Staatsanwaltschaft Würzburg versuchen Selbstjustiz und Tötungsdelikte – bzw. die zweckmäßigen Pathologisierungs- und Maladisierungsversuche hieraus – offenkundig durch anhaltende Blockade des Rechtsweges, Auflaufenlassen und ungenierte und asoziale Verhöhnung des Anzeigenerstatters als Opfer der Justizkriminalität zu provozieren.

Dabei unterliegen die Behörden wie gezeigt offenkundig weiter der Illusion, dass potentielle Täter ihre Taten zuvor in Schreiben an Behörden ankündigen und mitteilen, wahlweise auch im Internet.

Eine Abgabe dieses Vorgangs an die Behörden der Beschuldigten, die Staatsanwaltschaft Würzburg, wird als fortgesetzte Strafvereitelung und Rechtsbeugung gewertet.

Dieser Vorgang wird beweisrechtlich im Blog des Anzeigenerstatters veröffentlicht und so dokumentiert.

Es besteht erkennbar öffentliches Interesse.

Begründung:

1.

Der Unterzeichner ist Opfer einer dokumentierten und beweisrechtlich belegten zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt, die maßgeblich und mit hoher krimineller Energie durch den Justizkriminellen Thomas Trapp und dessen weisungsgebenden Behördenleiter, den Rechtsradikalen und Justizkriminellen Clemens Lückemann, inszeniert wurde, um den Anzeigenerstatter zu Unrecht dauerhaft seines Grundrechts auf Freiheit zu berauben.

Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg

Die absolute Schutzwirkung des Art. 2 Grundgesetz wurde mit Vorsatz und unter Täuschungen durch die Beschuldigten gezielt verletzt.

Ziel der Täter war nicht Strafverfolgung oder Prävention sondern Schädigung und Vernichtung des Anzeigenerstatters aufgrund persönlicher und niederer Motive der Amtstäter.

Es bestand unbedingter Tatvorsatz durch die CSU-Justizjuristen. Dies im Wissen, dass keinerlei rechtliche und sachliche Voraussetzung für die Maßnahmen vorliegt.

Die auch völlig außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit stehenden rechtswidrigen Maßnahmen wurden mit enormem Eifer und gegen erheblichen Widerstand auch von Polizeibeamten erzwungen.

Der Beschuldigte Trapp bedrohte den Stuttgarter PHK Michael Scheffel unter Amtsmissbrauch mit Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafverfolgung wegen „Strafvereitelung“, wenn er den Anzeigenerstatter „nicht endlich festnimmt“, so der Zeuge Scheffel in öffentlicher Hauptverhandlung im Juni 2010, Verfahren 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg.

Diese Aussagen des Zeugen tauchen im schriftlichen Urteil nicht auf.

Zeugnis:
PHK Michael Scheffel
, zu laden über Polizeiposten Stuttgart-Plieningen, Filderhauptstraße 155, 70599 Stuttgart

Zur konkreten Darstellung des Sachverhalts in Gesamtschau wird auf die Chronologie der Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Würzburg verwiesen.

Beweis:
Schriftsatz

https://martindeeg.wordpress.com/2019/07/26/dokumentiert-15-jahre-verbrechen-im-amt-bei-der-csu-staatsanwaltschaft-wuerzburg-gegen-unschuldigen-vater-uebergriffige-rechte-burschenschafter-die-ohne-jede-kontrolle-buerger-als-ziele-verfol/
– Justizkriminalität in Würzburg zum Nachteil Martin Deeg –
Beweisrechtliche Dokumentation der Amtspflichtsverletzungen und Straftaten im Amt, Staatsanwaltschaft Würzburg.

2.

Der Beschuldigte und Rechtsradikale Clemens Lückemann war zur Tatzeit langjähriger Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, wo rechtsradikale und machtkonservative CSU-Rechtsbrecher im Amt offenkundig gewohnheitsmäßig seit Jahrzehnten völlige Narrenfreiheit ohne jede Kontrolle bei der Verfolgung von Unschuldigen, politisch Andersdenkenden und Behördenopfern („Querulanten“ etc.) genießen.

Der völlige Autoritätsverlust und der Hass, den diese Amtskriminellen hierbei innerhalb der Gesellschaft verschulden, wird verdrängt und ausgeblendet.

Die Amtskriminellen leben offenkundig in einer abgeschotteten Wahrnehmungsblase, wo sie ihren behördeninternen Realitätsverlust pflegen und sich gegenseitig zirkelschlüssig ihre Amtstaten und Verbrechen im Amt legitimieren und die Sach- und Rechtslage interessengeleitet und rechtsfern zu leugnen.

Auf die jüngsten kataloghaften und wortgleichen Formschreiben der Beschuldigten Brunner und Raufeisen zur Verdeckung der Freiheitsberaubung im Amt etc. und zum Schutz der Freunde im Amt wird beweisrechtlich verwiesen.

Beweis:
Anlage 2

Schreiben des Beschuldigten Dieter Brunner zugunsten des Beschuldigten Trapp, 12.08.2019, 701 Js 14414/19

Der Beschuldigte Brunner ist mit dem Beschuldigten Trapp befreundet.

Beweis:
Anlage 3

Schreiben des Beschuldigten Boris Raufeisen zugunsten des Beschuldigten Jürgen Bundschuh, 11.08.2019, 801 Js 14111/19

Beweis
Anlage 4

Schreiben des Beschuldigten Boris Raufeisen zugunsten des Beschuldigten Jürgen Bundschuh, 12.08.2019, 801 Js 14115/19

Der Beschuldigte Raufeisen ist mit dem Beschuldigten Brunner und dem Beschuldigten Trapp befreundet.
Gegen die Beschuldigten liegen bereits umfassend Strafanzeigen vor, die nach Abgabe an die Behörden Würzburg offenkundig nicht bearbeitet sondern verschwinden gelassen werden.

3.

Ergänzend wird Strafanzeige wegen vorsätzlicher Freiheitsberaubung im Amt, Verfolgung Unschuldiger in Tateinheit mit Rechtsbeugung erstattet gegen

Lothar Schmitt, zu laden über Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, Bärenschanzstraße 70, 90429 Nürnberg

Der mit den Beschuldigten Trapp und Lückemann befreundete Beschuldigte Schmitt hat wesentlichen Tatbeitrag zur Begehung der Freiheitsberaubung im Amt geleistet, die ebenfalls anhaltend und auf allen Ebenen vertuscht wird.

Der Beschuldigte Schmitt – zur Tatzeit sog. Vizepräsident des LG – sagte laut schriftlichem Urteil vom 20.08.2010, Verfahren 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg wie folgt aus:

Der „Herr Staatsanwalt als Gruppenleiter Trapp sei am 12.06.2009 zu ihm in sein Dienstzimmer gekommen und habe ihm ein Faxschreiben der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ….sowie ein an das Landgericht Würzburg gerichtetes Schreiben des Angeklagten vom 18.05.2019 vorgelegt“….

Weiter wird der Beschuldigte Schmitt zitiert:

„Er habe das Schreiben des Angeklagten vom 18.05.2009 als Bedrohung, die Ankündigung eines Amoklaufs aufgefasst.“

Das besagte Schreiben verwirklicht erkennbar für jeden Juristen keinerlei Strafbarkeit oder Bedrohung.

Beweis:
Anlage 5

Dienstaufsichtsbeschwerde des Anzeigenerstatters gegen den Beschuldigten Trapp, 18.05.2009

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Die Tatsache, dass die Beschwerde sich gegen den Beschuldigten Trapp richtete, verhinderte nicht, dass dieser in eigener Sache als „Sachbearbeiter“ die Freiheitsberaubung im Amt gegen den Anzeigenerstatter inszenierte.

Dies zeigt zum einen, wie völlig unkontrolliert die Beschuldigten hier agieren und welche Wertigkeit überhaupt Beschwerden, Strafanzeigen und Eingaben bei diesen korrupten CSU-Justizbehörden haben.

Völlig ausgeschlossen ist die von den Beschuldigten fabulierte akute Bedrohung am 12.06.2009 durch dieses Schreiben vom 18.05.2019.

Die Beschuldigten warteten offenkundig bis zur Abwesenheit der Präsidentin des Landgerichts Würzburg, Anna Maria Stadler, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

Dies, da für die Täter im Amt insoweit auszuschließen war, dass die unabhängig von den korrupten Seilschaften des CSU-Kriminellen Lückemann arbeitende integre Zeugin Stadler bei einem solchen Amtsverbrechen gegen einen Unschuldigen mitmachen würde.

Der Beschuldigte Schmitt ist mit dem Beschuldigten Trapp und dem Beschuldigten Lückemann befreundet.

Der Beschuldigte Lückemann ist der jahrzehntelange Gesinnungsgenosse, Mentor und Förderer des Beschuldigten Schmitt.

Alle Beschuldigten versuchten bis hinein in die Hauptverhandlung über den Umstand zu täuschen, dass mehrerer erfahrene Justizjuristen in dem Schreiben, das hier fünf Wochen nach Zugang zu einer akuten Bedrohung und „Ankündigung eines Amoklaufs“ konstruiert wird, keinerlei Strafgehalt oder „Bedrohlichkeit“ sahen.

1.
Hans Kornprobst
, (zur Tatzeit Ministerialrat), zu laden über Staatsanwaltschaft München I, Linprunstraße 25, 80335 München

2.
Dr. Thomas Bellay
, zu laden über Bundesgerichtshof, 5. Strafsenat, Karl-Heine-Straße 12, 04229 Leipzig

3.
Dr. Alexander Müller-Teckhoff
, zu laden über Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 A, 76133 Karlsruhe

Erst auf Nachfrage räumte der Beschuldigte Schmitt in Hauptverhandlung als von der Verteidigung geladener Zeuge ein, dass er

a.) dem Anzeigenerstatter noch nie persönlich begegnet ist, was die von ihm in seinen Darstellungen suggerierte weitergehende Kenntnis (insbesondere als die Zeugen Dr. Bellay, Dr. Müller-Teckhoff und Ministerialrat Kornprobst) über den Anzeigenerstatter als reine Schutzbehauptung entlarvte.

b.) infolge in Kenntnis des Umstandes, dass die o.g. Zeugen eine Gefahr für die von ihm zu verantwortende Freiheitsberaubung im Amt sind, er den Zeugen Bellay telefonisch kontaktierte und auf diesen einzuwirken versuchte, seine Darstellung zu ändern.

Nach Begehung der konzertierten Freiheitsberaubung im Amt wurde der Beschuldigte Schmitt auf Betreiben des Beschuldigten Lückemann Leiter der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, hernach dessen „Vizepräsident“ beim OLG Bamberg.

Nachdem er ebenfalls auf Betreiben des Beschuldigten Lückemann innerhalb der CSU-Seilschaften Generalstaatsanwalt in Nürnberg wurde, soll er nun nach Ausscheiden des Justizverbrechers Lückemann dessen Posten als Präsident beim OLG Bamberg übernehmen:

Beweis:
Anlage 6

Pressemitteilung des bayerischen StMJ vom 30.07.2019

„StMJ: Bayerisches Kabinett ernennt Generalstaatsanwalt Lothar Schmitt zum Präsidenten des OLG Bamberg mit Wirkung vom 1. Februar 2020
by Klaus Kohnen

Das bayerische Kabinett hat heute den Generalstaatsanwalt in Nürnberg, Lothar Schmitt, zum Präsidenten des OLG Bamberg mit Wirkung zum 1. Februar 2020 ernannt. Er folgt damit auf den bisherigen Präsidenten, Dr. Clemens Lückemann, der Ende Januar 2020 in den Ruhestand treten wird.“….

Quelle: Pressemitteilung des StMJ Nr. 41 v. 30.07.2019

Der Rechtsstaat wird somit weiter durch feiste, eitle, korrupte und kriminelle CSU-Akteure innerhalb des OLG-Bezirks Bamberg suspendiert, die sich gegenseitig Posten zuschanzen und bei der Begehung von Amtstaten zirkelschlüssig decken.

Die Kriminellen sind weiter in der Illusion bestärkt, dass Verbrechen im Amt und vosätzliche Aushebelung der Grundrechte zu Lasten von Bürgern, Unschuldigen und lästigen Rechtsuchenden gegen Unschuldige und Bürger ohne Konsequenzen bleibt.

Dies ist auszuschließen.

Es besteht hier der konkrete und dringende Tatverdacht auf einen gezielten Vernichtungsversuch gegen einen lästigen Ex-Polizeibeamten und Vater.

Hierbei wurde gezielt und wieder besseres Wissen das Bild einer diffusen (akuten) Bedrohung und das Bild eines irren „Amokläufers“ und Kriminellen erzeugt, das erkennbar jeder Grundlage entbehrte.

Nach Entlarvung und Scheitern des Tatvorsatzes zur Vernichtung und Pathologisierung wirkten die gleichen Täter und korrupten CSU-Akteure (Anlage) entgegen der Urteilsfeststellungen des Landgerichts im Freispruch, Verfahren 814 Js 10465/09, darauf hin, dass der Unterzeichner die zugesprochene sog. Haftentschädigung nicht erhält.

Zuvor inszenierten sie mit immensem Eifer und hoher krimineller Energie am 12. März 2010 eine zweite Freiheitsberaubung im Amt im Verfahren 814 Js 10465/09, indem sie gezielt rechtswidrig den Haftgrund der „Fluchtgefahr“ erfanden.

Es ist offenkundig, dass ein derartes Verbrechen im Amt und überhaupt eine solche Gesinnungsjustiz Konsequenzen haben muss und Korrekturen bedarf.

Wenn die CSU-verseuchten bayerischen Behörden nicht gewillt und nicht in der Lage sind, derarte Verbrechen von hochrangigen Parteigängern aufzuklären sondern diese mit vertuscht, so ist von objektiver Stelle darauf hinzuwirken, dass diese Taten aufgeklärt werden.

Ansonsten bleibt tatsächlich nur Selbstjustiz. Die Kriminellen haben nicht nur meine Person geschädigt sondern auch meine Tochter, dies irreversibel und mit asozialer Bösartigkeit.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Familienrichter Bernhard Böhm, Würzburg: Kindesentfremdung als normalisierte Farce und Methode asozialer CSU-Justiz, entsorgte Väter immer weiter zu schädigen…

Das ist inzwischen die rund 10. Beschwerde/Strafanzeige gegen die Untätigkeit des Justizkriminellen Bernhard Böhm, der seit 2017 NICHTS unternimmt: weder werden meine Anträge beantwortet noch sonst in irgendeiner Weise den rechtsstaatlichen Pflichten und dem Wächteramt nachgekommen.

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart 01.08.2019

Hiermit wird Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Beihilfe zur Kindesentziehung, Amtsmissbrauch, Körperverletzung im Amt, Strafvereitelung und Amtspflichtsverletzung erstattet gegen

Bernhard Böhm, zu laden über Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

Bernhard Böhm, Amtsgericht Würzburg

Es wird vorausgeschickt, dass der Unterzeichner als Vater den maßeblichen Justizkriminellen den Tod wünscht. Dennoch hält er sich immer noch – ungeachtet der Blockade des Rechtsweges durch die Täter – an den sog. Rechtsweg. Dieser wird jedoch zunehmend zur Farce!

Es besteht objektiv und seit langem ein Mordmotiv. Dies ist auch seit langem polizeibekannt, ohne dass in irgendeiner sachdienlichen Weise Aufklärung und Ermittlung gegen die Amtstäter erfolgt, die ungeniert weiter Rechtsbeugungen und Schädigungen verschulden.

Die Rechtsbrüche und fortlaufenden Grenzüberschreitungen bei den CSU-Justizbehörden in Unterfranken haben tiefe Spuren hinterlassen.

Diese Justizkriminellen zerstörten und zerstörten nicht nur mit Genuss meine Vaterschaft und bürgerliche Existenz sondern schädigen auch mit Vorsatz und rechtswidrig mein Kind, dies seit Jahren!

Einer Abgabe dieses Vorganges an die Staatsanwaltschaft Würzburg wird ausdrücklich widersprochen, da Amtstaten seit Jahren zu Lasten des Unterzeichners unter Missachtung des Legalitätsprinzips und struktureller Strafvereitelung dort vertuscht werden.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist in Sachen des Klägers als kriminelle Vereinigung zu einzustufen, die in eigener Sache agiert, insbesondere zugunsten des Rechtsradikalen und ehemaligen Behördenleiters Clemens Lückemann.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg betreibt seit insgesamt 2006 mit immensem Eifer und krimineller Energie die Verfolgung eines Unschuldigen zu Lasten des Unterzeichners, aktuell 101 Ds 701 Js 3528/19.

Auf Strafanzeige vom 27.07.2019, eingereicht bei der Polizeibehörde Stuttgart wird vollinhaltlich verwiesen.

Unter Az. 814 Js 10465/09 hat sie nach gleichem Muster eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und ein vorsätzliches Fehlgutachten (Mittäter Dr. Jörg Groß, CSU) gegen den Unterzeichner zu verantworten.

Dies ist als Vernichtungsversuch gegen einen lästigen Rechtsuchenden, unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu werten!

Diesbezüglich und in Gesamtschau wird auf den mit Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde zugegangen Schriftsatz bezüglich der gegen meine Person begangenen Justizkriminalität verwiesen, eingereicht bei der Polizeibehörde Stuttgart mit Datum vom 25.06.2019, öffentlich dokumentiert unter:

https://martindeeg.wordpress.com/2019/07/26/dokumentiert-15-jahre-verbrechen-im-amt-bei-der-csu-staatsanwaltschaft-wuerzburg-gegen-unschuldigen-vater-uebergriffige-rechte-burschenschafter-die-ohne-jede-kontrolle-buerger-als-ziele-verfol/

Auf die Feststellungen und Ermittlungen der seit 2014 involvierten Sachbearbeiterin der Polizei Stuttgart wird insgesamt weiter zeugenschaftlich verwiesen.

Zeugnis:
POK‘in Birgit Schiemenz, zu laden über Polizeibehörde Stuttgart, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Begründung:

1.
Der Beschuldigte Bernhard Böhm ist seit Mitte 2017 als zuständiger Familienrichter beauftragt, eine Lösung bezüglich der Kindesentziehung zu meiner Tochter zu veranlassen, die verfassungsrechtlichen Elternrechte meiner Person und die Rechte des Kindes durchzusetzen und überhaupt gemäß seiner gesetzlichen Pflichten von Amts wegen den rechtswidrigen Zustand zu beenden, der sowohl eine Kindeswohlschädigung als auch eine Traumatisierung meiner Person als Vater verschuldet, zeitlich manifestiert und potenziert.

Es ist polizeibekannt, dass die Justizkriminellen Pankraz Reheußer, Matthias Panzer und Michael Weber im Februar 2016 rechtswidrig und aus niederer Gesinnung heraus die Schädigung des Unterzeichners als Vater und des Kindes potenzierten, indem sie gegen den Rat von Jugendamt Würzburg, Verfahrenspfleger Günter Wegmann, Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee und den gesunden Menschenverstand den sog. Umgang bis 31.12.2017 rechtswidrig „ausschlossen“.

Der schriftliche Beschluss, der im kompletten Widerspruch zu den in der mündlichen Verhandlung gemachten Feststellungen steht, beinhaltete auch den Rauswurf der Umgangspflegerin Baur-Alletsee, die zuvor mit hoher Sensibilität und Engagement den Kontakt zu meiner Tochter zwischen meiner Tochter und mir angebahnt hat.

Dieser Kontakt wurde rechtswidrig durch Verschulden des Amtsgerichts Würzburg und entgegen Beschluss der Richterin Sommer auf vollstreckbare wöchentliche Treffen, 005 F 1403/09, seit Mai 2012 missachtet.

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Die Richterin am Amtsgericht und Beschuldigte Antje Treu, die mittlerweile Betroffene beim OLG Bamberg schädigt, wohin sie „befördert“ wurde, verschleppte das Verfahren über drei Jahre ohne jede Tätigkeit – analog Beschuldigter Böhm. Um sich selbst zu entschulden, beauftragte sie 2013 die Gefälligkeitsgutachterin Katharina Behrend, die bundesweit herumreist, um Richter und deren Fehlverhalten bei Kindesentziehungen zu entschulden und im Fall ein insoweit völlig wertloses sog. Gutachten vorlegte, zwei Jahre nach Auftragserteilung.

Das gesamte Vorgehen dieser Justizbehörden ist derart asozial und rechtsfern, dass es geradezu Verzweiflungstaten, Tötungsdelikte gegen Verantwortliche und den Suizid so labilisierter Betroffener provoziert.

2.
Der Beschuldigte Böhm verweigert rechtswidrig unter Verletzung jeglicher Amtspflichten und Verantwortung als Richter seit Mitte 2017 jedwede Tätigkeit.

Im Mai 2018 terminierte er einen Verhandlungstermin auf 23. August 2018, der kurzfristig aufgehoben wurde. Der Termin wurde offenkundig bereist durch den Richter so gelegt, dass die Kindsmutter und Kindesentzieherin Kerstin Neubert diesen unter Hinweis auf § 227 ZPO unkompliziert absagen kann:

„§ 227 Abs. (3) Ein für die Zeit vom 1. Juli bis 31. August bestimmter Termin, mit Ausnahme eines Termins zur Verkündung einer Entscheidung, ist auf Antrag innerhalb einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung zu verlegen.“…

3.
Es ist offenkundiges Ziel der Beschuldigten den Unterzeichner in den Tod zu treiben oder anderweitig solange zu zermürben, bis dieser aufgibt, seine Elternrechte und die Rechte des Kindes durchzusetzen.

Auch die Kriminalisierung durch die Staatsanwaltschaft hat erkennbar neben dem Ziel der Vertuschung das Ziel, den Unterzeichner in den Tod zu treiben.

Die Beschuldigten spielen erkennbar auf Zeit und glauben, dass das fortschreitende Alter des Kindes die Verbrechen der Justiz hier und die verschuldeten Schädigungen obsolet für die Täter im Amt machen wird.

4.
Das Vorgehen der Justizverantwortlichen hier – die völlig unkontrolliert und bar jeder Dienstaufsicht agieren – widerspricht jeglicher gesetzlichen Vorgabe und Pflicht.

Dies im Glauben, dass jedwede Schweinerei und Rechtsbeugung eines Richters innerhalb des Umfeldes der CSU-Justiz hier erfolgreich vertuscht und geleugnet werden kann, eine objektive Aufklärung nicht erfolgen wird.

Dies ist wie genannt angesichts der seit insgesamt Dezember 2003 ohne jede Not und jeden Sinn verschuldeten Schädigungen und Rechtsbrüche ein Mordmotiv.

5.
Die Diffamierungen, Entwertungen und versuchte Kriminalisierung meiner Person, die die asozialen Kriminellen und sog. Richter in Würzburg und Bamberg hier zirkelschlüssig und selbstreferentiell stets auch vorauseilend betreiben, um ihre Verbrechen, Verschleppungen und genüsslich herbeigeführten Schädigungen „begründen“ zu wollen, verfangen nicht.

a)
Die Rechtsbeugungen und Straftaten im Amt, die zur Beendigung meiner Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei Baden-Württemberg führten, sind weiter gerichtsanhängig und aufzuklären. Diese werden analog vertuscht, ungeachtet der Fürsorgepflicht des Landes und der massiven und folgenschweren Dienstvergehen des hochrangigen Polizeibeamten Roland Eisele, der offenkundig rechtswidrig gedeckt wird, um einen Skandal zu vertuschen.

b)
Seit September 2018 betreibe ich eine zweite Berufsausbildung (bzw. eine dritte, wenn die Ausbildung als Familienmediator 2005/2006 hinzugezählt wird) als Heilerziehungspfleger.

Das erste Ausbildungsjahr wurde ungeachtet der enormen Belastungen durch das Agieren der Amts-Verbrecher und die traumatisierende Kindesentziehung meiner Tochter mit einem Notendurchschnitt von 1,4 erfolgreich absolviert.

Wie polizeibekannt und angezeigt, nutzen die Verbrecher der Staatsanwaltschaft Würzburg diese Berufstätigkeit zum Versuch der Pfändung bei Bank und Arbeitgeber, der Diakonie Stetten e.V. (die gleichen Kriminellen, die die Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung durch ein Komplott bis heute verweigern, was ebenfalls vertuscht wird).

c)
Das Ausbildungsjahr beinhaltete ein vierwöchiges Praktikum in einer Kindertagesstätte des Jugendamtes Stuttgart, die selbst bei dieser kurzen Dauer zu einer Bindungsherstellung zu zahlreichen Kindern und derart positivem Eindruck führte, dass die Leitung der Kindertagesstätte eine Umschulung und einen Ausbildungsplatz als Erzieher angeboten hat.

Dies alles ist mit den willkürlichen und asozialen Entwertungsversuchen meiner Person als Vater, die interessengeleitete Personen wie der intrigante Großvater des Kindes, Willy Neubert, oder die widerwärtige und auf Schädigung ausgerichtete sog. Würzburger Rechtsanwältin Hitzlberger betreiben, nicht in Einklang zu bringen.

Alle Beschuldigten, Kriminellen und Lügner, die meine bürgerliche Existenz, meine Vaterschaft und mein Leben seit über 15 Jahren zerstörten und mit immer neuen Grenzüberschreitungen weiter zerstören, sind offenkundig weiter völlig unbehelligt.

Ich appelliere daher nochmals dringend, diesen Fall von Justizkriminalität endlich ernst zu nehmen.

Wenn der Rechtsstaat jedoch aufgrund Status und Amt der Täter nicht gewillt und nicht in der Lage ist, gegen derartes Unrecht und strukturelles Systemversagen vorzugehen, dann hat er mir das nun final mitzuteilen.

Ich bin weder als Vater noch als Justizopfer gewillt, mich endlos verarschen zu lassen!

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.