Update:
einige Aktualisierungen, 02.07.2014
Gustl Mollath ist nun frei. Er hätte nie nach Paragraf 63 StGB weggesperrt werden dürfen – einen „Wahn“ gab es offenkundig nie.
Es wird Zeit, den nächsten Schritt zu gehen: die Muster und das Ausmaß des Missbrauchs innerhalb der bayerischen Justiz offenzulegen.
Zum Beispiel: langjährige Unterbringung wegen BAGATELLTATEN wie „Hausfriedensbruch“ oder „versuchte Nötigung“, die das Bundesverfassungsgericht immer wieder als unverhältnismäßig feststellt, z.B. weil sie „das Höchstmaß der Freiheitsstrafe für die Anlasstaten um ein Vielfaches übersteigt“!
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130724_2bvr029812.html
Hier die Fakten zu meinem eigenen Fall und dem Versuch, mich als lästigen Vater ohne zugrundeliegende Straftat UND ohne jede Voraussetzung hierfür dauerhaft im forensischen Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bayern wegzusperren. Im Anschluss verweigerten die Verantwortlichen die vom Landgericht Würzburg bereits zugesprochene Haftentschädigung.
Nochmals:
Für zehn Monate (!) zu Unrecht (!) erfolgter sog. „Untersuchungshaft“ in JVA’s und Forensik im Jahr 2009/2010 wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde (!) gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg, aus der diese eine nicht vorhandene Straftat konstruierte, habe ich bis heute vom Freistaat Bayern KEINEN CENT Entschädigung erhalten!
Alle Originalakten unten!
Die Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt gegen die Verantwortlichen wird bis heute intern vertuscht!
Dass ich heute nicht zu Unrecht dauerhaft mittels Fehlgutachten in einer bayerischen Forensik vermodere, ist insbesondere Prof. Nedopil zu verdanken, der von der fränkischen Justiz unbeeinflussbar ein neutrales Obergutachten erstellte.
Der „Tatvorwurf“: eine vorgebliche „Störung des öffentlichen Friedens“ – in einer (nicht öffentlichen) Dienstaufsichtsbeschwerde, gegen die Staatsanwaltschaft!
Ich habe Häftlinge und Forensikpatienten kennengelernt, die sind vertrauenswürdiger als fränkische Staatsanwälte!
Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.
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Hier nun eine Chronologie, beschränkt auf das Wesentliche der Vorgänge ab 2009.
Die Vorgeschichte nur kurz angerissen – weitere Blogs mit familienrechtlichem Inhalt folgen zu gegebener Zeit. (Inzwischen im Blog vorhanden)
Im Jahr 2003 wurde ich mit 34 Jahren Vater. Heirat und Familienbildung mit Kind standen für mich außer Frage, Vaterschaft wurde vor Geburt anerkannt. Ich denke, ich kann zweifelsfrei sagen, dass ich mich ebenso wie die Mutter des Kindes maßlos gefreut habe und diese Perspektive ALLES änderte.
So gab es erhebliche Änderungen der Prioritäten, u.a. kündigte ich nach 15 Jahren bei der Polizei Baden-Württemberg eine sichere Beamtenstellung auf Lebenszeit auch unter der Perspektive und des Eindrucks dieser Beziehung, die (spätere) Mutter des Kindes Rechtsanwältin. (Da auch die Beendigung dieser Beamtenstellung weiter zu klären ist, wird dies evtl. zu gegebener Zeit ebenfalls Anlass für einen Blog bieten – die Führungssitten der Polizei….(- auch dies mittlerweile vorhanden).)
Drei Monate nach Geburt des Kindes erzwang die Mutter des Kindes die Trennung über eine Gewaltschutzverfügung, die beim unzuständigen Zivilgericht Würzburg, bei Rechtspflegerin beantragt und durch den (später beim 1. Strafsenat des OLG Bamberg tätigen) Richter Thomas Schepping unkompliziert erlassen wurde. (Glaubhaftmachung, ohne Beweisaufnahme, ohne Anhörung).
Zum Gewaltschutzgesetz hat Prof. Dr. Bock, Kriminologe mit Lehrstuhl bei der Univ. Mainz bereits vor Erlass des Gesetzes 2001 ein fulminant hellsichtiges Gutachten erstellt:
http://www.vafk.de/themen/expanhbock.htm
Diese mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte Gewaltschutzverfügung hatte eine ausufernde und sich ständig steigernde Kriminalisierung meiner Person zur Folge – bei gleichzeitiger jahrelanger Entfremdung des Kindes. Während der gesamten Kriminalisierung meiner Person war der heutige Präsident des OLG Bamberg, Clemens Lückemann, Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, ab Juni 2009 weisungsgebender Generalstaatsanwalt.
Nachdem alle Bemühungen der Konfliktlösung bis 2008 gescheitert waren und sich insbesondere die Staatsanwältin Angelika Drescher aus Würzburg seit 2006 massiv schädigend und eskalierend gegen mich positioniert hatte und auch eine Verurteilung erreichte, zog ich mich 2008 zunächst schrittweise zurück. Eine zuvor im November 2007 über den Kinderschutzbund vertraglich vereinbarte Kontakanbahnung mit wöchentlichen Treffen war wieder gescheitert. Es gab ein einziges Treffen mit dem Kind im Januar 2008.
Infolge dieses Scheiterns wurde ich von der Mutter des Kindes wieder wegen „versuchter Nötigung“ zur Anzeige gebracht, sie als Kindesentfremderin und Falschbeschuldigerin ganz in manifestierter und unantastbarer „Opferrolle“ als Frau. Nach diensteifrigst folgendem Strafbefehl und meinem Widerspruch hiergegen erstellte ein Staatsanwalt Trapp (Drescher inzwischen Vorsitzende Richterin in Schweinfurt) dann diese Anklageschrift:
Dies war für mich Anlass, am 18. Mai 2009 schließlich Dienstaufsichtsbeschwerde und Klage gegen die Staatsanwaltschaft, Thomas Trapp, einzureichen – wegen ersichtlicher Verfolgung Unschuldiger.
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009
Diese Dienstaufsichtsbeschwerde veranlasste die Staatsanwaltschaft schließlich am 12. Juni (!) 2009, an anderer Stelle hieß es 15. Juni, angeblich Sicherungsmaßnahmen bei der Justizbehörde zu veranlassen, da sich angeblich aus meinem Schreiben vom 18. Mai die Gefahr eines akuten Amoklaufes, von „Mord und Totschlag“ bei der Justizbehörde Würzburg durch mich ergeben soll.
Bis auf den Staatsanwalt hatte dies bislang nur niemand „erkannt“….
Infolge wurde dennoch weder mein Handy geortet noch wurden sonst irgendwelche – bei einer angeblichen „akuten Bedrohung“ – zwingenden Maßnahmen gegen mich veranlasst – außer eben die Polizei beauftragt, mich festzunehmen, und zwar wegen einer ausstehenden Geldstrafe.
(Die Würzburger Polizeibeamtin Vierheilig, von Trapp direkt instruiert, sagte in der Hauptverhandlung aus, dass sie mich zweimal am 12.06. auf dem Mobiltelefon angerufen hatte und – nachdem ich mich meldete – wieder auflegte. Erklären konnte die Staatsanwaltschaft auch dieses lebensfremde Verhalten nicht, wo doch vorgeblich ein „akuter Amoklauf“ durch mich befürchtet wurde).
Der Vorgang war nun offenkundig karriereförderliche Chefsache, Staatsanwalt Thomas Trapp aus Würzburg drohte einem Polizeibeamten in Stuttgart mit Disziplinarmaßnahmen und Strafverfolgung wegen Strafvereitelung – wenn ich nicht endlich festgenommen werde.
Mehr zufällig wurde ich dann am 21. Juni in Stuttgart festgenommen – und zwar als Teilnehmer des Halbmarathons. In einem Pressebericht der Stuttgarter Zeitung ist von einem „Gewalttäter“ die Rede, der per Haftbefehl aus Bayern gesucht werde (siehe Link).
Dieser Haftbefehl wurde am 22. Juni von Trapp – nachträglich – gefertigt. Tatvorwurf nun: Androhung eines „Amoklaufes“ bei der Justizbehörde Würzburg.
Es folgen fünf Wochen Haft, eine Haftprüfung, bei der die Fluchtgefahr erkennbar frei erfunden wurde und ein Gutachten durch den Würzburger Psychiater Groß – mit dem ich bereits im Jahr 2007 freiwillig und auf Antrag der Staatsanwaltschaft mehrere Gespräche geführt hatte.
Nach zwei Gesprächen im Besucherraum der JVA Würzburg, wohin ich am Mittwoch nach der Festnahme von der JVA Stammheim aus per Einzeltransport „verschubt“ wurde, stellte dieser fest, dass ich nicht nur hochgefährlich sei, unter mehreren Persönlichkeitsstörungen leide sondern auch zunehmend unter paranoidem Wahn. Eine dauerhafte Unterbringung als „Gefahr für die Allgemeinheit“ nach § 63 StGB sei quasi zwingend!
Am 05. August 2009 erfolgte die Überstellung in die Forensik Lohr. Noch beim Zusammenpacken dachte ich, nun werde ich – nach 5 Wochen „Untersuchungshaft“ als Unschuldiger – endlich entlassen…..die Skrupellosigkeit der Täter im Amt deutlich unterschätzt.
In der Forensik erkannte das medizinische Personal zum Teil am selben Nachmittag noch, dass hier eine klare Fehleinweisung vorlag. Auch den Tatvorwurf hielt man für hanebüchen.
Innerhalb von Tagen war die Linie klar: Verweigerung jedweder weiteren Kontakte mit dem Psychiater Dr. Groß, Erstellung eines Obergutachtens.
Dieses Obergutachten leistete unangreifbar Prof. Dr. Nedopil in München – in der letzen Januarwoche 2010. Unter anderem meinen 40. Geburtstag verbrachte ich in der Forensik. Über fünf Tage wurden eine ausführliche Exploration und zusätzliche psychologische Tests durchgeführt. Abschluss war eine Podiumsveranstaltung der „Fallgeschichte“ im Hörsaal, juristische und psychologische Fakultät.
Am 04. März 2010 ging das Gutachten beim Landgericht Würzburg ein, am Nachmittag wurde per Fax durch die 1. Strafkammer meine sofortige Entlassung angeordnet.
Da das bei den Verantwortlichen wohl für erheblichen Wirbel sorgte, wurde mir seitens der Klinik gar geraten, nicht über Würzburg sondern über Frankfurt nach Stuttgart zurückzufahren.
Eine Woche später, 12. März 2010 ließ mich der 1. Strafsenat des OLG Bamberg, Vorsitzender Dr. Baumann, CSU (unter Beteiligung des Richters Schepping) wegen Fluchtgefahr in der Wohnung in Stuttgart und auf Antrag der Staatsanwaltschaft wieder festnehmen.
Es folgten nochmals fünf Wochen Haft (JVA Stammheim / JVA Würzburg) – ehe sich die Kammer des Landgerichts gegen das OLG behauptete und das zweite Mal die Entlassung aus der „Untersuchungshaft“ wegen erkennbar frei erfundener „Fluchtgefahr“ anordnete.
Im August 2010 folgte nach acht Verhandlungstagen die Feststellung, dass von Anfang an keine Straftat vorlag – was jedem objektiv urteilenden vernünftigen Menschen wohl von Anfang an klar gewesen sein dürfte!
Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010
Im Nachtreten veranlasste der 1. Strafsenat des OLG Bamberg (wieder unter Beteiligung Richter Schepping) nach gescheitertem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft die vom Landgericht beim Freispruch zugewiesene Entschädigung für insgesamt ZEHN MONATE zu Unrecht erfolgter „Freiheitsentziehung“ zu verweigern. Motto des OLG: selbst schuld. Wer die sich über die bayerische Justiz beschwert, muss offenkundig damit rechnen, weggesperrt zu werden.
Mein Pflichtverteidiger, RA Mulzer aus Würzburg, der hervorragende und weit überobligatorische Arbeit leistete, reichte eine Verfassungsbeschwerde ein.
Nach deren Nichtzulassung ist nun aktuell der Gesamtvorgang unter Beschwerde 1033/12 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.
Dass mein „Fall“ ebenso wie der des Herrn Mollath so etwas wie ein „Irrtum“ oder ein Einzelfall ist, kann ich definitiv ausschließen.
Die anderen – mir zum Teil persönlich bekannt gewordenen – „Fälle“ sind nur bislang nicht in die Öffentlichkeit gedrungen! Sie stehen in Sachen Unrecht dem hier geschilderten in nichts nach.
Nach meiner Erfahrung besteht in Bayern im Strafvollzug und insbesondere im Zusammenhang mit dem Maßregelvollzug nach § 63 StGB ein in Teilen rechtsfreier Raum, bar jeder objektiven Kontrolle.
Es braucht offenkundig nicht mehr als einen Psychiater und einen Richter, und die Staatsanwaltschaft kann jeden wegsperren.
Kontrollmechanismen versagen komplett.
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Hier die Originaldokumente:
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009
Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09
Artikel Stuttgarter Zeitung 22.06.09
„Einweisungsgutachten“ für §§ 126 a StPO/ 63 StGB, Juli 2009
Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09
Beschluss LG Würzburg, 04.02.2010, Abweisung PKH zur Einweisung aufgrund Fehlgutachten, Dr. Groß
Gutachten Prof. Nedopil Auszug 02.03.10
Interview im SPIEGEL, Heft 35/13, Prof. Nedopil zum Thema „Gustl Mollath“ und in Zusammenhang mit dieser Gutachtenerstellung: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-108794776.html
Aufhebung Unterbringung 04.03.10
2. Haftbefehl OLG Bamberg 12.03.10
Rechtsmittel RA Lübcke Stuttgart
OLG Bamberg Nachholung rechtliches Gehör
Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010
Der Pressebericht eines m.W. an allen Verhandlungstagen anwesenden Journalisten: http://www.fnweb.de/region/rhein-main-neckar/ohrfeige-fur-staatsanwaltschaft-1.297651
Revision Staatsanwaltschaft 03.11.10
Antrag Verweigerung Entschädigung GenSta Bamberg
OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11
Verfassungsbeschwerde RA Mulzer 16.05.11
Entscheidung Verfassungsgericht 01.07.11
Schreiben an Andreas Voßkuhle 06.07.11
Ergänzung Beschwerde EGMR 1033-12 25.02.12
Entlarvende Pressberichte 09.04.09 u. 02.11.10
Telefonnotiz LG Anruf Chefarzt Forensik
Zivilverfahren gg. Forensik RA Kohl Verweigerung PKH
Kurzfassung Gutachen Gewaltschutzgesetz
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Zum Komplettversagen bei derarten familienrechtlichen Konfliktsituationen gibt es auch eine andere Seite, die ebenfalls geflissentlich unter den Teppich gekehrt wird:
Nicht jeder beschreitet – so wie ich – über Jahre und allen Provokationen, Ausgrenzungen und behördlichem Unrecht zum Trotz den Rechtsweg!
Und auch diesen Aspekt von Dramen gilt es aufzuzeigen:
http://derstandard.at/1363705757847/Papa-hat-sich-erschossen
Prof. Dr. Bock hat das bereits in seinem Gutachten 2001 der Politik ins Stammbuch geschrieben – bis heute ignoriert:
Nicht jeder hat die psychische Robustheit, derartes Unrecht und verursachtes Leid von einem Staat, der Rechte schützen und garantieren soll, zu verkraften!
Update, 20.09.2013
Im Zusammenhang mit dem Vorgehen der Würzburger Staatsanwaltschaft und der Missachtung von Grundrechten (Art. 5, 13 GG!)ist es mir gelungen, diesen Bericht zu sichern:
„Amoklaufdrohung“ Gymnasiast, Gamestar-Forum!
Der Originalartikel der Mainpost ist wohl aus gutem Grund „verschwunden“. Es war nur noch die Sicherung in dem Forum „gamestar“ auffindbar (zwischenzeitlich auch diese nicht mehr?)…
Der Bericht erschien, bevor die Verantwortlichen versuchten, mich mittels ähnlicher Konstruktion in der Forensik wegzusperren!
Hier noch ein paar lesenswerte Berichte/Urteile für Alarmisten und Juristen:
http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/06/zur-stoerung-des-oeffentlichen-friedens/