Film: „Einsame Väter“ – Die Schuld trägt eine asoziale Justiz, die nichts gegen Kindesentzug und asoziale Bindungsblockade unternimmt!

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….“Das Kind als Rache-Werkzeug“….

Update 19.05.2016:
Warum diese rechtsferne Straffreiheit und die rechtsfreien Räume für Mütter, die den Vätern das Kind entziehen, in Deutschland und der Schweiz von einer asozialen Justiz immer noch ermöglicht werden, beleuchtet dieser Film:

http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=59083

Kerstin Neubert, Rechtsanwältin, hat drei Monate nach Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes 2003 einseitig die Trennung erzwungen, indem sie vor dem Amtsgericht Würzburg ein „Kontaktverbot“ gegen mich beantragte, Die Falschangaben, die die Juristin hierbei machte, werden bis heute durch die asozialen Provinzbehörden gedeckt. Frauen sind „Opfer“, und wehe die Männer wehren sich gegen Unrecht.

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Erst 2010 gelang es der Familienrichterin Sommer, die Kindsmutter per Beschluss zu zwingen, wöchentliche Kontakte und Treffen zu ermöglichen. Seit Mai 2012 werden diese wieder vereitelt. Die ASOZIALEN JUSTIZVERBRECHEN und die widerwärtige Böswilligkeit einzelner Akteure, die Untätigkeit, die Verschleppungen, das formaljuristische Entschuldenwollen von Straftaten im Amt, die Bagatellisierung dieser permanenten Grund- und Menschenrechtsverletzungen sind Inhalt dieses Blogs, beweisrechtlich! Alle Verantwortlichen sind namentlich benannt, die Fakten und Muster der Taten anhand Originalakten für jeden nachzuvollziehen.

Zwei DOKUMENTATIONEN weisen den Weg für weitere mediale Offenlegung dieser normalisierten gesamtgesellschaftlich zersetzenden Skandale, die vor allem ein STRUKTURELLES VOLLVERSAGEN der zuständigen Justiz, der Behörden und Helfer aufzeigen, die Täterinnen frei walten lassen und im Gegenteil noch beim Kindesentzug unterstützen und befördern. Verbrecher im Amt, die Autorität nur noch behaupten!

Wann ist ein Mann ein Mann? Zwei 3sat-Dokus über veränderte Rollenbilder
Mittwoch, 18. Mai 2016, ab 20.15 Uhr Erstausstrahlungen

Trailer „Von Männern und Vätern“:
http://www.echo-film.com/von-maennern-und-vaetern/

Der ganze Film:
http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=59088

Trailer „Scheidung – Einsame Väter“:
http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=58958

Der ganze Film:
http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=59083

Dieser Film lief vergangene Woche auf dem Dokumentarfilmfestival in München:

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„In den vergangenen 40 Jahren hat sich das Rollenbild des Mannes stark verändert. Das alte Muster als Ernährer und Beschützer der Familie gilt in der modernen Gesellschaft nicht mehr. Die beiden Filmemacher Andreas Pichler und Martin Prinz, beide selbst Mitte 40 und Väter, sprechen in ihrem Film „Von Männern und Vätern“ am Mittwoch, 18. Mai, 20.15 Uhr, mit Männern in unterschiedlichen, aber stets spannenden Lebenssituationen über vergangene Träume, gegenwärtige Herausforderungen und zukünftige Hoffnungen. Gemeinsam ist den Autoren und den Protagonisten ihre Herkunft: Sie kommen alle aus dem Alpenraum.

Direkt im Anschluss, um 21.05 Uhr, folgt die Dokumentation „Scheidung – Einsame Väter“ von Pascal Magnin und Christophe Ungar. Geschiedene Männer sind tatsächlich oft einsam, denn wenn ein Paar sich trennt, bleiben die Kinder meist bei der Mutter. Der Vater erhält ein Besuchsrecht und sieht seine Kinder kaum noch. Es gibt jedoch immer auch Fälle, bei denen die Exfrau die Entscheidung des Gerichts missachtet und dem Vater die Kinder vorenthält.

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Scheidung – einsame Väter

Viele Väter fallen nach einer Scheidung in ein schwarzes Loch. Wird ihnen der Kontakt zu den eigenen Kindern verwehrt, verlieren sie gänzlich den Boden unter den Füssen. Seelische Belastungen, oft unterschätzt.

Stéphane Perez hat seine Tochter seit zwei Jahren nicht mehr gesehen. Seine Ex-Frau weigert sich, ihm den wöchentlichen Besuch zu gewähren. Und dies trotz eines Entscheids des Bundesgerichts! Die Hoffnung auf ein Wiedersehen hat er nie aufgegeben.

Ähnlich ergeht es Philippe Kitsos. Der Anwalt sieht seine Tochter seit zwei Jahren nicht mehr. Seine Ex-Frau ist mit dem Kind nach Spanien ausgewandert.

Trennt sich heute ein Paar mit Kindern, bleiben diese meist bei der Mutter. Dem Vater erhält ein Besuchsrecht. Nicht immer kann er sein Recht durchsetzen: Einige Mütter missachten den gerichtlichen Entscheid. Der Vater darf sein Kind nicht sehen.

Das Kind als Rache-Werkzeug

In der Schweiz verlieren jährlich fast 1000 Scheidungskinder den Kontakt zu ihrem Vater. Das sind 7 Prozent der insgesamt 13’000 Scheidungskinder.

Nicht, dass diese Väter alle damit einverstanden wären. Meist sind es die Mütter, die alleine so entscheiden. Der Gründe gibt es viele. Oft geschieht es aus Rache. Manchmal steckt Erpressung dahinter.

Einige Mütter fliehen mit den Kindern ins Ausland. Die Behörden sind hilflos. Machtlos. Denn Mütter, die gegen gerichtliche Entscheidungen verstossen, kommen meist straflos davon.“

http://www.presseportal.de/pm/6348/3325661

Schreiben an Menschenrechtskommissar Muiznieks nach Urteil ‚Buchleither vs. Deutschland‘: es geht um strukturelles Unrecht deutscher Familiengerichte!

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Nils Raymond Muiznieks ist Kommissar für Menschenrechte des Europarats in Straßburg. Der lettische Wissenschaftler und Politiker hat das Amt am 1. April 2012 übernommen.

Das aktuelle Urteil zu Beschwerde 20106/13 aus Straßburg gibt deutschen Umgangsboykotteuren und Justizverbrechern wieder „Argumentationsstoff“: mit vier zu drei Stimmen stellte der Gerichtshof fest, dass Umgangsausschluss gegen ein Opfer von Umgangsboykott und Bindungsblockade im Einzelfall hier keinen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention darstellt.

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Oder wie der EGMR-erfahrene Rechtsanwalt Hembach titelt:

„EGMR: Väter haben nicht immer ein Umgangsrecht – Buchleither gegen BR Deutschland

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hat einen weitreichenden Einfluss auf das deutsche Recht. Ganz besonders gilt das im Familienrecht. Artikel 8 EMRK, der das Recht auf Familienleben schützt, bildet eine Richtschnur bei vielen familiengerichtlichen Entscheidungen – und immer wieder erreichen Beschwerden den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, in denen sich Betroffene darüber beklagen, die Entscheidung eines Familiengerichts verletze die EMRK. In einem solchen Fall hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun klargestellt, dass sich aus dem Recht auf Familienleben nach Artikel 8 EMRK nicht unter allen Umständen ein Umgangsrecht eines Vaters mit seinem Kind herleiten lässt.

Der Beschwerdeführer hatte im Jahr 2003 mit seiner damaligen Lebensgefährtin eine Tochter bekommen. Kurze Zeit nach der Geburt hatten sie sich getrennt.“….

EGMR: Väter haben nicht immer ein Umgangsrecht – Buchleither gegen BR Deutschland

Ein treffender Kommentar zu dem Urteil von kundiger Seite:

„EGMR Urteil vom 28.4.2016
Application no. 20106/13, Lucian BUCHLEITHER gegen Deutschland
Volltext: http://goo.gl/qkc69N (http://hudoc.echr.coe.int/eng#{„appno“:[„20106/13″],“itemid“:[„001-162219“]} )

Bittere Geschichte, die wir nur zu gut kennen. Vater versucht seit 2003, Umgang mit seiner Tochter zu bekommen. Mutter blockiert, was das Zeug hält. Antwort des Gerichts: Umgangsrecht wird für zwei Jahre ausgesetzt. Dann geht es weiter. Der Vater beantragt nach den zwei Jahren wieder Umgang. Das Familiengericht hörte einen Sachverständigen an und beschloss, dem Vater alle zwei Wochen zwei Stunden Umgang zu gewähren. Die Mutter legte Rechtsmittel ein. Das Oberlandesgericht hörte den Sachverständigen erneut an und stellte ergänzende Fragen. Der Sachverständige war der Auffassung, im Hinblick auf die Entwicklungen nach der erstinstanzlichen Entscheidung sei das Interesse der Tochter am besten gewahrt, wenn dem Vater kein Umgang gewährt werde. Das Oberlandesgericht beschloss, dem Vater auf unbegrenzte Zeit keinen Umgang zu gewähren.

Auch die begleitenden Details sind bitter, Auskunftsrecht etc.

Der Vater geht jedenfalls die Instanzen hoch und landet schliesslich beim EGMR. Vertreten von einem alten Bekannten, Rechtsanwalt Rixe.

Der EGMR sah keine Verletzung des Rechts auf ein Familienleben aus Art. 8 der europäischen Menschenrechtskomission. Es kritisiert das OLG nur wegen der fehlenden Befristung der zweiten Umgangsaussetzung, was aber im Endeffekt zu keinem Verstoss gegen die EMRK führt. Schliesslich könne der Vater ja wieder einen Antrag stellen, wieder Umgang zu bekommen.

Die Entscheidung des EGMR fiel mit vier zu drei Richterstimmen denkbar knapp aus. Die deutsche Richterin hat dafür gestimmt, sah also keine Menschenrechtsverletzung. Die Meinung der dagegen stimmenden Richter Ranzoni, Hajiyev and Vehabović ist dem Urteil beigefügt – lesenswert.

Anwalt Rixe bleibt trotzdem unbequem und zieht die Verfahren ganz cool weiterhin bis zum EGMR. Auch in 1 BvR 562/13 haben sie ihn scheitern lassen, am EGMR hat er dann den Fall Kuppinger gewonnen,

von abweichenden Meinungen ist im Urteil nichts zu lesen. Das war hier: http://goo.gl/zdU07Z

….

http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=11004&pid=176318#pid176318Interessante Kommentare auch hier:

Suspension of contact with father the right move, rules ECHR

Über die beteiligte deutsche Richterin Angelika Nußberger erfährt man dies:

„Frau Nußberger, warum ist Ihre Wahl für Ihre Promotion auf Würzburg gefallen? Was ist Ihnen in besonders positiver Erinnerung geblieben?“

….“Positiv ist mir insbesondere in Erinnerung geblieben, dass ich in Würzburg auch als „Fern-Doktorandin“ mit kleinem Kind und Referendarstelle in Heidelberg willkommen war. Das Verfahren war unbürokratisch und unkompliziert, auch wenn damals in der Rechtswissenschaft noch der „doctor iuris utriusque“ Pflicht war und ich neben meiner Dissertation zu einem Thema, zu dem ich vor allem in den aktuellen russischen Tageszeitungen recherchierte, einen mittelalterlichen lateinischen Text auslegen musste.“…

http://www.career-service.uni-wuerzburg.de/perspektiven_suchen/neu_alumni_portraets/alumni_portraets_single/artikel/prof-dr-angelika-nussberger/

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Dieses Schreiben habe ich in Reaktion auf dieses Urteil heute an den Menschenrechtskommissar geschickt, dessen Aufgabe es u.a. ist, die Urteile des Eruopäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Wahrung der Menschenrechte in den Mitgliedsstaate zu überwachen:


Council of Europe
Office of the Commissioner for Human Rights
F-67075 Strasbourg Cedex
France 14. Mai 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wird geltend gemacht und angezeigt, dass unter Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch deutsche Familiengerichte (Amtsgerichte und Oberlandesgerichte) stets nach demselben Muster fortlaufende und strukturelle Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen zugunsten von betreuenden Elternteilen, i.d.R. den Müttern, stattfinden, die den anderen Elternteil aus niederen und rechtsfremden Motiven gezielt von leiblichen Kindern entfremden.

Gegen Verschleppungen, Umgangsboykott und Bindungsblockaden, die so verschuldet werden, gibt es bis heute in Deutschland keinen Rechtsbehelf, wie der Gerichtshof bereits mit Datum vom 15.01.2015, Beschwerde 62198/11 und bis heute folgenlos gerügt hat.

Dieses strukturelle Unrecht vor deutschen Familiengerichten führt fortlaufend zu schweren und irreversiblen Bindungsstörungen von Kindern. Es führt zu Bilanzsuiziden, zu affektiven und reaktiven Tötungsdelikten und anderen schweren Gewaltdelikten, zu Psychosen, Suchtverhalten, Resignation, zu Radikalisierung und Abwendung der Geschädigten vom Rechtsstaat.

Die regelhaft verschuldeten schweren Traumatisierungen und Belastungsstörungen ausgegrenzter Elternteile werden entweder zweckmäßig durch die Justizbehörden geleugnet oder sie werden in Belastungsumkehr missbraucht, um die Betroffenen anhand ihrer Reaktionen auf die Ausgrenzung und das strukturelle Unrecht zu kriminalisieren und zu pathologisieren.

Dies erlebe ich selbst Vater und Antragsteller vor den deutschen Justizbehörden Würzburg/Bamberg seit dem Jahr 2003. Erst in den Jahren 2010 bis 2012 konnte endlich eine Bindung aufgebaut werden. Die seitdem wieder erfolgte Entfremdung ist als vorsätzliches Justizverbrechen zu werten, um jahrelange Fehlentscheidungen und Straftaten zu Lasten des Kindes und gegen meine Person zu vertuschen, die Kindsmutter selbst Volljuristin.

Der Vorgang ist u.a. unter Beschwerde 1033/12 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Das Unrecht wird derweil vor deutschen Untergerichten ungehindert fortgeführt, die im Raum stehenden schweren Straftaten der Verantwortlichen werden weiter intern vertuscht und gedeckt.

Konkret zu rügen ist in diesem Zusammenhang das dieses strukturelle Unrecht in Deutschland weiter bagatellisierende, befördernde und fortschreibende Urteil des EGMR vom 28.04.2016, Beschwerde 20106/13, Buchleither gegen Deuschland.

Unter abweichendem Votum der Richter der fünften Sektion, Ranzoni, Hajiyev und Vehabovic stellt der Gerichtshof dar, dass ein (weiterer) folgenschwerer und nicht befristeter Umgangsausschluss gegen den seit 2003 ausgegrenzten Vater Lucian Buchleither dennoch keinen Verstoß nach Art. 8 EMRK verwirkliche.

Dies ist absurd, zumal dieses vierstimmige Votum zugunsten von Deutschland unter Beteiligung der deutschen Richterin Angelika Nußberger erfolgte.

Völlig ignoriert und verkannt werden in dieser Entscheidung weiter die Fakten und die mittlerweile zur Rechtspraxis erhobene Schaffung von rechtsfreien Räumen vor deutschen Familiengerichten.

Es handelt sich längst um strukturelles und vorsätzliches, nur noch notdürftig formaljuristisch kaschiertes Unrecht, das stets nach dem selben Muster abläuft:

1.
Zunächst wird durch jahrelange Verschleppung und Untätigkeit der Gerichte dem betreuenden Elternteil der Kontaktabbruch und die Zerstörung/Zersetzung der Bindung des Kindes zum nach Trennung nichtbetreuenden Elternteil ermöglicht.

Anstatt dies mit Zwangsmaßnahmen und Verpflichtung zur Mediation zu beenden, wird durch Zeitablauf die sich ins Unrecht setzende Betreuungsperson in der Ausgrenzung bestärkt.

Dieses Unrecht wird infolge pervertiert zur Legitimation weiteren Unrechts, da die fehlende/mangelnde Bindung missbraucht wird, die Bindung auch weiter zu zerstören.

2.
Den Gerichten bietet sich bei fortdauerndem Unrecht infolge die Gelegenheit, von der schuldhaften Untätigkeit und dem Unrecht durch Schaffung einer erweiterten Aktenlage abzulenken, indem erwartbare Reaktionen auf Ausgrenzung und Kindesentzug zur Kriminalisierung und Entwertung des entfremdeten Elternteils missbraucht werden.

Dem betreuenden Elternteil, i.d.R.der Mutter bietet sich so Gelegenheit, vom eigentlichen Unrecht abzulenken und konflikthafte strafrechtliche oder zivilrechtliche (Gewaltschutzverfügung) Nebenschauplätze zu eröffnen, die auf Manifestierung der Ausgrenzung und Entfremdung abzielen und für weiter faktenschaffenden Zeitablauf sorgen.

In Deutschland ist dies ein profitables Einkommensmodell insbesondere für feministisch orientierte Juristinnen, die als sog. Fachanwältinnen für Familienrecht bundesweit Seminare und Fortbildungen anbieten, in denen Müttern vermittelt wird, wie man den Vater gemeinsamer Kinder dauerhaft entsorgt und vernichtet.

Das Kindeswohl wird pervertiert, um dem Kind irreversibel ein Elternteil zu nehmen.

3.
Da diese klischeehafte Ausgrenzungspraxis mittels einfachster Dämonisierung und Kriminalisierung insbesondere von Vätern aufgrund der formalen gesetzlichen Gleichstellung der Väter durch die vom EGMR veranlassten Gesetzesreformen (Verfassungswidrigkeit des § 1626a BGB) zunehmend schwierig und juristisch löchrig wurde, wurde von den Gerichten ergänzend dazu übergegangen, verlässliche Gutachter zu beauftragen, mit denen man auch auf Fortbildungen zusammenarbeitet und die zweckmäßige das Gericht entlastende und beide Elternteile paritätisch entwertende Gutachten liefern.

Diese sog. Gutachten kaschieren die Verschleppungen, das Unrecht und die Schädigungen, die das Gericht zu verantworten hat regelhaft einfachst damit, dass sie die Eltern als auf Augenhöhe agierende Parteien fabuliert und diese als „hochkonflikthaft“ ettikettieren.

Die eskalierende Rolle des Gerichts wird komplett ausgeblendet, ebenso die Machtposition des betreuenden Elternteils und die Ohnmacht und strukturelle Verdammung des nichtbetreuenden Elternteils.

Die Bindungsblockade und das Ziel der Ausgrenzung des anderen Elternteils durch den betreuenden Elternteil wird zwar richtig benannt. Anstatt jedoch zu empfehlen, den rechtsfreien Zustand zu Lasten des Kindes und die Traumatisierung des entfremdeten Elternteils durch entsprechendes Vorgehen zu beenden, wird die Fortführung des Unrechts „empfohlen“.

Die Instrumentalisierung des Kindes gegen den anderen Elternteil wird entweder zweckmäßig – je nach Außendarstellung des Kindes – geleugnet oder als so manifest dargestellt, dass jede Maßnahme zur Beendigung des Unrechts die Weigerungshaltung des Kindes zugunsten des betreuenden Elternteils nur noch verstärken würden.

Resümee:
Die Unredlichkeit und die nur noch notdürftig kaschierten strukturellen Menschenrechtsverletzungen, auch die offenkundige Überdrüssigkeit mit solchen Konflikten bei den deutschen Justizbehörden hat mittlerweile zu einer Zersetzung des Vertrauens in den gesamten Rechtsstaat geführt.

Seitens der Justiz glaubt man offenbar, mit formelhaften und formaljuristischen Scheinbegründungen ließe sich darüber hinwegtäuschen, dass hier nur noch eine Fassade von Autorität und Rechtsstaatlichkeit besteht, die zunehmend deshalb zusammenbricht, weil Geschädigte sich über neue Medien austauschen und finden und zunehmend auch nach jahrelangem Unrecht und Auflaufenlassen durch Justizbehörden nicht resignieren, sich selbst ins Unrecht setzen oder reaktiv Suizid begehen.

Dieser Zustand ist eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates und Mitgliedsstaates der Eruropäischen Union unwürdig. Nahezu jedwedes andere europäische Land und auch die USA sanktionieren Umgangsboykott und Kindesentzug – und befördern ihn nicht noch mit juristisch-intellektuellem Gestus.

Ich bitte um kindeswohlorientiertes und sachgerechtes Vorgehen gegen dieses strukturelle Unrecht durch die deutsche Familiengerichtsbarkeit. Eine weitere rechtsfremde Entziehung meines Kindes werde ich persönlich NICHT hinnehmen!

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

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Justizverbrecher des OLG Bamberg: gebt das Verfahren endlich an ein ordentliches rechtsstaatliches Gericht ab!

Die Justizverbrecher des OLG Bamberg…..

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—-Clemens Lückemann, Rechtsradikaler und Präsident des OLG Bamberg—-

Foto(1)—-Norbert Baumann, Vorsitzender des 1. Strafsenats a.D., Freiheitsberaubung im Amt, Kirchenkumpels gibt er bei Missbrauchsvorwürfen, laut SPIEGEL, Tipps, wie man Opfer diffamiert….(Blog)—-

Dieses Schreiben ging raus: GEBT DIESEN FALL ENDLICH AN EIN ORDENTLICHES UND RECHTSSTAATLICHES Gericht, das nicht von Rassisten und CSU-Verbrechern zersetzt ist:

Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg 07. Mai 2016

3 Zs 278/16

Sie erhalten hiermit Antrag auf Klageerzwingung gemäß § 172 StPO.

Mehrfertigung dieses Antrags geht zur Strafanzeige an die zuständige Polizeidienststelle Baden-Württemberg/ Untersuchungsausschuss zu den Vorgängen in Bayern gegen Beamten des Landes Baden-Württemberg.

Laut Polizei Baden-Württemberg besteht beweisrechtlich nun Verdacht der strukturellen Korruption und des langjährigen strukturellen Amtsmissbrauchs bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg gegen zu Unrecht kriminalisierten ehemaligen Polizeibeamten, der nun ebenfalls strukturell vertuscht wird.

image—-Thomas Schepping, bearbeitet seit 2003 seine Straftaten selbst, Freiheitsberaubung im Amt—-

Strafanzeigen, die im Einzugsbereich der Beschuldigten landen, werden offenbar weiter weder bearbeitet noch gegen die Beschuldigten im Amt ermittelt, die ihrerseits den Ermittlungsbehörden Weisungen geben.

Zivilklagen werden unter Rechtsbeugung zugunsten der Beklagten entledigt.

Dienstaufsicht durch das bayerische Justizministerium wird offenkundig aufgrund Nähe zu den Beschuldigten verweigert.

image—-Pankraz Reheußer: verantwortlich für weiteren Kindesentzug, Amtsmissbrauch, ein jovialer Machtmensch, charakterlos und verlogen bis in jede Faser!—-

Sämtliche wesentlichen Vorgänge sind seit September 2013 fortlaufend beweisrechtlich und anhand Originalakten im Internet veröffentlicht.

Zu Aktenzeichen 3 Zs 278/16, Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg vom 22.04.2016, wird im Klageerzwingungsverfahren nun wie folgt beantragt:

1.
Der Vorgang ist wegen Befangenheit der originär zuständigen Behörden an ein anderes Gericht zu verweisen.

Die Geltendmachungen stehen in kausalem und unmittelbarem Zusammenhang mit Strafanzeige wegen Verbrechen insbesondere durch den Leiter der Oberlandesgerichts Bamberg, Clemens Lückemann. Sämtliche geltend gemachten Verbrechen, Straftaten im Amt und rechtswidrigen Maßnahmen basieren kausal und unmittelbar auf der hier zur Anzeige gebrachten falschen Eidesstattlichen Versicherung der Rechtsanwältin Kerstin Neubert.

Hieraus ergibt sich eine unmittelbare Besorgnis der Befangenheit dahingehend, zwecks Vertuschung der Verbrechen im Amt die Beschuldigte Neubert vor Strafverfolgung zu schützen.

Dies ist zweifellos gegeben:
Seit 2004 werden jedwede Ermittlungen gegen Neubert bereits im Ansatz pauschal verweigert.
Die Beschuldigte Angelika Drescher, ehem. Staatsanwältin in Würzburg, erklärte in öffentlicher Versammlung wörtlich auf Vorhalt, dass es einen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes und damit eine falsche Eidesstaatliche Versicherung zur Erlangung von Gewaltschutzverfügung „nicht gibt“.

Jüngste Volte ist es bei fortlaufend unveränderter Schädigung (Kindesentzug/Kriminalisierung / öffentliche Stigmatisierung/Verweigerung Schadensersatz) meiner Person und ständig erneuter falscher uneidlicher Aussage der Beklagten seitens der Beschuldigten der Behörde nun eine „Verjährung“ auszumachen. Dass dies lediglich oberflächlichster Betrachtung standhält, hält man für Verdeckung weiteren Amtsmissbrauchs offenbar ausreichend.

Sollte der Antrag der Befangenheit Bedenken erwecken, so ist weiter auf den Fall des Gerichtsgutachters Haderthauer und Vorgehen des Landgerichts Ingolstadt zu verweisen:

Aufgrund der Nähe zum Beklagten, erklärten sich sämtliche Richter des originär zuständigen Landgerichts Ingolstadt als befangen zugunsten des Beschuldigten.

Die geltend gemachten Vorgänge bezeichnen ausufernde Straftaten im Amt unter Verdacht der strukturellen Korruption, die persönlich motiviert und unter vielfachem Amtsmissbrauch begangen, vertuscht, infolge in eigener Sachbearbeitung innerhalb dieses parteipolitisch unter Behördenleiter Lückemann geprägten Netzwerkes entledigt und abgewiesen werden.

Ermittlungen werden verweigert oder entsprechende Weisungen an die örtliche Polizeidienststelle gegeben, einseitig gegen meine Person vorzugehen.

Dass dies kein Wahn, Verschwörungstheorie oder Ausdruck psychopathologischer Auswüchse meiner Person ist , ist sowohl durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil (LG Würzburg, 814 Js 10465) als auch durch zahlreiche Bewertung und Analyse der Vorgänge durch objektiv urteilende fachlich versierte Personen.

Ein offenkundig beliebtes „Erklärungsmodell“, um Straftaten im Amt und behördlichen Missbrauch in der Region zu vertuschen, ist das „Modell Mollath“, das auch gegen meine Person mittels Fehlgutachen des netzwerkzugehörigen Gefälligkeitsgutachters Dr. Groß zur Anwendung gebracht werden sollte, was Prof. Dr. Nedopil als unabhängiger Gutachter verhinderte.

2.
Die Straftaten sind keinesfalls verjährt, wie sich durch einfache Vernehmung der Beschuldigten ergeben wird.

Im Jahr 2012 versuchte die Beschuldigte unter versuchter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung bei der Familienrichterin Treu, Amtsgericht Würzburg, eine weitere Gewaltschutzverfügung unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung zu erwirken, was nur an der Weigerung der Richterin scheiterte, eine solche zu erlassen.

Zuletzt im Februar 2016 bekräftigte die Beschuldigte pauschal vor dem Oberlandesgericht

Bamberg, Familiensenat die Falschangaben in nichtöffentlicher Verhandlung und wenig konkreter Form, um den Umgang zwischen Vater und Kind zu verhindern.

Wenn weiter jedwede Ermittlungen verweigert werden, um die eigenen Verbrechen der Justizbediensteten hier, die sich durchweg auf die Einlassungen und die Geltendmachungen der Beschuldigten Neubert stützten, die diesen gesamten Justizskandal durch einfachst per Glaubhaftmachung rechtswidrig erlange einfache Gewaltschutzverfügung verursacht hat, wird das nicht dazu führen, dass die Beschuldigten sich der Rechenschaft entziehen werden.

3.
Es wird Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt, jedoch erst bei dem zur Verweisung benannten Gericht.

Die Besorgnis der Befangenheit bezieht sich insbesondere auch auf Antrag PKH und Beiordnung, da dies eine der favorisierten Methoden ist, jegliche weitere Geltendmachung rechtsbeugend zu entledigen, wie die Vorgänge seit 2004 vielfach beweisen.

4.
(….)

Sollte der für diesen Antrag zuständige Sachbearbeiter mit der Komplexität des Vortrags und der gerafften Auskünfte überfordert sein, dürfte eine Stellungnahme unkompliziert über die Leitung der zuständigen Polizeidienststelle Stuttgart-Feuerbach zu erlangen sein.

Dort sind die Vorgänge wie genannt bekannt und objektiv bewertet.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

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Wie ehrenkäsig die Rassisten und Rechtsbrecher sind, wenn es darum geht, die eigene FASSADE zu wahren, ist durch diesen BLOG vielfach belegt. Man fühlt sich „beleidigt“, wenn OPFER sich wehren, sich beschweren und auf Rechtsstaatlichkeit vertrauen: wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde wollte man mich in der Forensik vernichten: die TÄTER nach wie vor im Amt, die bizarre Vertuschung und die strukturelle Korruption dahinter werden immer offensichtlicher!

Die SZ berichtet heute in einem vergleichsweise harmlosen Fall, wie diese Dumpfbayern eine kräftige Klatsche bekamen, natürlich von einem Gericht von außerhalb, aus Baden-Württemberg:

„Anwalt darf Bayerns Innenminister „wunderbares Inzuchtsprodukt“ nennen

….David Schneider-Addae-Mensah schrieb dem Minister nach dessen Äußerung in der Sendung „Hart aber fair“ im September 2015 einen Brief. Betreff: „Ihre rassistische Gesinnung“. Und dann heißt es weiter: „Hallo, Herr Herrmann, Sie sind ein ganz wunderbares Inzuchtsprodukt! Mit freundlichen Grüßen.“

Der zuständige Richter lehnte dies aber ab und stellte fest, dass schon Herrmanns „Neger“-Spruch nichts anderes gewesen sei, als „eine abwertende rassistische Bezeichnung“. Deshalb stellten die Worte „Ihre rassistische Gesinnung“ in der Betreffzeile des Briefs auch keine strafbare Beleidigung dar. Der Richter wertete sie offenbar als zutreffende Feststellung.

Auch die Bezeichnung „Inzuchtsprodukt“ ging unbeanstandet durch. Schneider-Addae-Mensah hatte in einer Stellungnahme an das Gericht argumentierte, dass er sich beim Verfassen seines Schreibens „am Wortlaut des Herrn Herrmann“ orientiert und nur seine Meinung frei geäußert habe.

Der Richter folgte dieser Argumentation und verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach jemandem das „Recht zum Gegenschlag“ eingeräumt werden müsse bei ehrverletzenden Angriffen oder überspitzter Kritik. In so einem Fall dürfe der Betroffene „scharf und drastisch erwidern“. Deshalb seien die beleidigenden Worte im Brief an Herrmann nicht als strafbar anzusehen.

Für Schneider-Addae-Mensah ist die Entscheidung eine Genugtuung. Der schmächtige Mann mit leiser Stimme, dessen Mutter eine Lektorin aus Deutschland war und dessen Vater ein Professor aus Ghana ist, hatte schon oft Ärger mit der Polizei – gerade mit der bayerischen. Etwa 30 Mal ist er seinen Angaben zufolge nur wegen seiner Hautfarbe kontrolliert worden.

Besonders kurios war eine Situation 1997 in seiner Geburtsstadt München. In einer U-Bahn-Station klopften sechs Polizisten verdächtig erscheinende Personen nach Drogen ab. Auch Schneider-Addae-Mensah wurde angehalten und gefragt, ob er schon mal etwas mit der Polizei zu tun gehabt habe. Der Anwalt antwortete: „Ja, ich singe im Polizeichor und kenne den Polizeipräsidenten“, was tatsächlich stimmte damals. Daraufhin wurden ihm Handschellen angelegt.“

http://www.sueddeutsche.de/bayern/urteil-anwalt-darf-bayerns-innenminister-wunderbares-inzuchtsprodukt-nennen-1.2984631

Wie Mütter jedes Andenken abtöten…. Per Olov Enquist über seinen toten Vater in „Ein anderes Leben“

—…“Noch viel später im Leben wiederholt er papageienhaft den Standpunkt der Mutter, dass er seinen Vater nicht vermisst.“—-
Per Olov Enquist

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Im dritten Jahr beschreibe ich hier die asozialen Justizverbrechen, die ich als Vater vor den Justizbehörden Würzburg/Bamberg erlebe. Die VERBRECHER immer noch im Amt, abgetaucht.

Es geht längst nicht mehr nur um Recht, es geht um Entlarvung der asozialen JUSTIZVERBRECHER, um öffentliche Rache für die Entfremdung zulasten meines Kindes, meine zerstörte Vaterschaft, für die auf meine soziale Vernichtung ausgerichtete verbrecherische Kriminalisierung mittels strukturellem AMTSMISSBRAUCH und das Fehlen jeglicher Kontrolle, das widerwärtige Figuren und Rechtsradikale in der Justiz hier unter CSU-Label ausnutzen.

Dass ich überhaupt an diese Justiz geraten bin, liegt an einer rücksichtslosen, sich von jegliche Menschlichkeit entfremdeten Juristin Kerstin Neubert, die als Mutter meines Kindes zuerst alle gemeinsame Ziele einseitig eliminierte und mich dann mittels Missbrauch der asozialen Provinzjustiz dort seit nun 12 Jahren vom Kind entfremdet, ausgrenzt und offenkundig in den Tod treiben will. (Der Initiator im Hintergrund: ihr eigener Vater Willy Neubert, ein asozialer Intrigant. Nicht zu vergessen, hetzerisches Anwaltspack wie G. Hitzlberger).

Ist das zu direkt für die Schönredner und Bagatellisierer, die den „Fall“ zwar kennen, aber als „tragisch“ abhaken? Bei Justizverbrechen zugunsten von Müttern „kann man nichts machen“

Dies ist eines der wahnwitzigen Zitate Kerstin Neuberts, die sie 2004 bei dem Würzburger Gefälligkeitsgutachter Wittkowski zum Besten gab:

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—-„Ich habe’ihn geliebt, ich wollte dieses Kind haben, um ein Stück von ihm zu haben. Das Kind bekommt jetzt meine Liebe.“ Bei ihm sei sie „völlig fehlinvestiert“.—–

https://martindeeg.wordpress.com/2014/11/15/das-ganze-asoziale-selbstverstandnis-der-entsorgung-und-ausgrenzung-von-vatern-originalzitate-einer-kindsmutter/

Wer so denkt, dem ist vermutlich egal, ob der Vater des gemeinsamen Kindes tot ist, im Gefängnis sitzt, Hauptsache weg. Es ist auch egal, wie das Kind mit dem Vaterverlust lebt und welches Leid sie anderen Menschen zufügt – für eine solche Person zählt nur die eigene Befindlichkeit und das narzisstische Selbstbild, das Kerstin Neubert perfektioniert hat: die toughe und unbeugsame Rechtsanwältin, die sich als „Opfer“ eines Ex-Partners inszeniert, dem sie irgendwie „zurecht“ das Kind entzieht, so wie es die asozialen Diskriminierungskampagnen gegen die bösen Männer vor deutsche Amtsgerichten jeder Frau empfehlen. Die Kindesentführung durch eine Mutter legen die Justizverbrecher der Staatsanwaltschaft hingegen als nicht existent ab.

Asoziale TÄTER schaffen sich rechtsfreie Räume, die Opfer stören nur….

Kerstin Neubert, ebenfalls 2004:

—-„Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“—-

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Den Vater als „Störfaktor“ für verirrte, egozentrische Mütter hat der Schriftsteller Per Olov Enquist in den Kindheitsabrechnungen seiner Autobiographie „Ein anderes Leben“ beschrieben. Und die lebenslange Aufarbeitung und Schädigung, die sich aus derart asozialem Verhalten einer Mutter – siehe die literaturtauglichen Zitate – ergibt. Ob der Vater tot ist oder von der Justiz als Paria ausgegrenzt, ist insoweit dann egal:

 

…Noch viel später im Leben wiederholt er papageienhaft den Standpunkt der Mutter, dass er seinen Vater nicht vermisst.“

 

„Der Wohltäter ist tot.

Er starb, als das Kind sechs Monate alt war. Er wiederholt es beinahe rituell vor allen Wohlwollenden. Er starb, als ich sechs Monate alt war. Er wird dann oft bedauert, was ihm gefällt. Er bemerkt, dass die meisten glauben, es sei schade um diejenigen, die keinen Vater haben. Tragisch oder einsam. Ihm gefällt das Mitleid, er wiederholt gern Mein Vater starb, als ich sechs Monate alt war. Manchmal ein wenig ermüdend. Eigentlich ein bescheuertes Gelaber um dieses halbe Jahr, findet er selbst zuweilen; da ist er erwachsen und hat gelernt, die Sprache mit Flüchen zu misshandeln, aber er wiederholt es weiter.

Selbst leidet er nicht besonders. Es ist nicht schade um ihn. Es kommt eben darauf an, wie ein Vater verschwindet. Als Kind kann man glauben, dass man selbst die Schuld daran hat, wenn der Vater verschwindet. Das Kind hat etwas getan, was in dieser Weise bestraft wird.

Manche empfinden es so. Aber in seinem eigenen Fall: keinerlei Schuld.

Der Vater stirbt an Blinddarmentzündung! Wer ist dafür verantwortlich? Er verschwindet nicht auf die falsche Weise. Die richtige Art und Weise ist, mit einunddreißig Jahren an Blinddarmentzündung zu sterben, wenn das Kind sechs Monate alt ist. Da ist es, wieder einmal.

Und die Mutter versichert ständig, dass de Elof (der Vater) ein phantastischer Vater war, so lange es denn dauerte, ein halbes Jahr also, so wird es schuldfrei und undüster….

…Dann ist der Vater ein Wohltäter, den zu haben eine gute Sache ist, fast ständig. Die noch lebende Mutter schenkt ihm auf diese Weise einen Wohltäter, und er muss Dankbarkeit empfinden, ihr gegenüber – und ihrer Güte. Aber er ist selbst nicht so sicher, ob das mit der „Güte“ richtig ist.

Das Kind bittet sie oft, vom Vater zu erzählen, dem Toten. Dann erzählt sie von dem innig gläubigen und guten Vater, den in den Himmel aufgenommen wurde und dort sitzt, in einem fußlangen weißen Gewand, und so weiter. Dann nichts mehr davon. Es dauert vielleicht eine Minute. Dann Punkt, und ein anderes Thema. Keine Einzelheiten! Kein spezifisch väterlicher Charakter! Nichts, was ihm ein Gesicht verliehen hätte. Er wird kurz erwähnt, bekommt aber keine Persönlichket oder menschlichen Züge. Tot, aufgenommen, sitzend zur Rechen Gottes. Nicht beiseitegeführt, sondern aufwärts, um von der Ewigkeit verschlungen zu werden.

Auf diese Weise beabsichtig sie, ihn nach seinem Tod zu töten. Das Kind vermutet, dass sie Angst hat vor der Möglichkeit, jemand, also der Vater, könnte Teilhaber an dem Kind werden. Dem Kind, das sie ganz allein hat und immer besitzen wird, allein, in alle Ewigkeit. Wenn er nicht vor ihr flieht.

Das Kind liebt seine Mutter und bewundert sie.

Er weiß, dass sie ihn geschaffen hat, bäumt sich aber auf unter der liebevollen Hand der Bildhauerin. Er unternimmt jetzt in seinem Innern einen Fluchtversuch. Es muss jedoch heimlich geschehen. Sie darf nicht erfahren, dass sie das Kind nicht allein besitzt. Er erzählt es nie.

Er ist sicher, dass sie sonst in Tränen ausbrechen würde….

Es ist heimlich. Die Wohltäterei muss heimlich geschen. Die Mutter darf nichts davon wissen.

…Dann wird er älter und beginnt Trauer zu empfinden über seinen Vater….
Er begreift was er zu tun hat. Er muss seinen Vater ….nicht nur Wohltäter sein lassen, sondern Reisegefährten.“…

Roland Eisele: Leitender Mobber und Lügner zum Polizeipräsident „gefeiert“. Danke, Herr Ex-Minister Gall!

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Im März ging dieses Schreiben an Innenminister Reinhold Gall:

….Roland Eisele ist nach meiner persönlichen Erfahrung nicht nur charakterlich völlig ungeeignet für jedwede Führungsaufgabe sondern darüberhinaus ein grundsätzlich unredlicher und rücksichtsloser Mensch, der keinerlei Sozialkompetenz gegenüber Mitarbeitern zeigt, die er als entbehrlich und irrelevant für sein eigenes Fortkommen betrachtet.“….

Die detailliert dokumentierten und beweisbaren Dienstvergehen und Straftaten im Amt, die Eisele während seiner Zeit bei der Polizeidirektion Böblingen beging und die bis heute gedeckt und vertuscht werden, sind ausführlich geschildert:

https://martindeeg.wordpress.com/2016/03/11/roland-eisele-luegner-und-mobber-wird-polizeidirektor-von-aalen-schreiben-an-innenminister-roland-gall/

Eine Antwort des Innenministeriums liegt bis heute nicht vor. Man ist wohl mit der Räumung der Büros beschäftigt.

Dieser aktuelle Artikel zeigt, wie wenig die politischen Verantwortlichen an FAKTEN, die von einfachen Beamten kommen, am Charakter, mangelnder Integrität und den Opfern ihrer asozial und rechtswidrig agierenden „Führungspersonen“ interessiert sind:

….“Der Innenminister hob die außergewöhnlich hohe fachliche Qualifikation des neuen Chefs von 1600 Mitarbeitern im Polizeipräsidium Aalen hervor. „Eisele gehört zu den Menschen, die sich mit Leib und Seele ihrem Beruf verschrieben haben“, sagte Gall, dessen letzte Amtshandlung als Innenminister die Amtseinführung war.“….

http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Vom-Wachtmeister-zum-Polizeipraesidenten-_arid,10442250_toid,1.html

Darf sich eben der Nachfolger mit diesem charakterlichen Totalausfall in der Führung der Polizei befassen….!