Dass man bei der Justiz in Würzburg lügt, täuscht und diese bis hinauf zur Führung von unredlichen CSU-Speichelleckern, Seilschaften und Kriminellen zersetzt ist, ist bekannt – und bestätigt sich ein weiteres Mal…..
Massive Straftaten eines ehemaligen Würzburger Staatsanwalts und Richters versuchte man bei der CSU-Justiz Würzburg offenkundig geflissentlich zu vertuschen:
…“Der Justiz ist der Fall erkennbar unangenehm. Eine erste Verhandlung wegen Brandstiftung wurde gar nicht öffentlich bekannt, dafür gab es eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung.“….
Um keine Zweifel aufkommen zu lassen: meines Erachtens gibt es sehr viel widerwärtigere Kriminelle bei der Justiz Würzburg als diesen „Liebhaber“, der offenkundig seine Affekte nicht mehr kontrollieren konnte….
Ausgerechnet jedoch die Arschloch-Behörde Staatsanwaltschaft Würzburg, die sonst keine Gelegenheit auslässt, Hartz-IV-Empfänger und einfache Bürger wegen Bagatelldelikten und Konstrukten wie „Beleidigung“ mit größtmöglicher Dramatik medial aufzubauschen. Das „Leid“ von Menschen, von dem Schweidler unten parliert, interessiert bei diesen Arschloch-Behörden niemanden. Im Gegenteil: Verletzlichkeit und Leid von Vätern, Trennungsopfern und Ausgegrenzten wird sowohl durch die Behörden in Würzburg als auch durch die Mainpost in der Regel genüsslich zum Nachtreten genutzt.
Der Autor unten, Schweidler, hatte seine Auftritte diesbezüglich auch in diesem Blog, zuletzt drohte er mir als Justizopfer mit „Unterlassungsklage“:
OLG-Präsidentin Stuttgart, Cornelia Horz, bedroht Inkassodienstleister wegen „querulatorischer Neigungen“ mit Entzug der Zulassung – weil er sich gegen kriminellen Obergerichtsvollzieher wehrt!
Manfred Schweidler, sog. Journalist, Mainpost
Täter in den eigenen Reihen werden gedeckt, wie dieser Blog belegt und beweist. Der Kriminelle Thomas Trapp, der u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen mich zu verantworten hat, wird durch seine Justizfreunde vor jedweder Ermittlung gedeckt. Verbrechen durch Angehörige der Justiz sind in Würzburg offenkundig Folklore. Und wer sich gegen das institutionelle Arschlochtum und die kriminellen CSU-Seilschaften zur Wehr setzt, wird mal eben mittels Fehlgutachten als „wahnhaft“ pathologisiert.
Dieser „Fall“ passt ins Bild: die Entfernung aus dem Amt, Ermittlungen, Anklage und Haftstrafe wegen Brandstiftung gegen einen offenkundig aus dem Ruder laufenden Staatsanwalt und Richter versucht man vor der Öffentlichkeit geheim zu halten.
Das ganze scheiterte nun offenkundig auch an der Polizei und zu vielen „Mitwissern“: das Ergebnis ist dieser schnoddrige Bericht des Hofberichterstatters der Mainpost, Schweidler, der mehr Fragen aufwirft als beantwortet:
1. Wieso wird ein offenkundig psychisch gestörter Staatsanwalt keiner Begutachtung unterzogen?
Dies, obwohl offenkundig ein „Asperger-Syndrom“ vorliegt und der Bericht suggeriert, dies sei irgendwie „ursächlich“ für die Taten? Obwohl viele Justizjuristen genau diese Form des Autismus aufweisen – worunter vor allem Rechtsuchende und Bürger leiden, die den sozialen Behinderungen dieser „Einser-Juristen“ ausgeliefert sind.
2. Was ist mit einer Unterbringung nach § 63 StGB wegen „Gefahr für die Allgemeinheit“, wurde das überhaupt geprüft? Gustl Mollath verschwand wegen unbewiesener Vorwürfe weit unter diesem Niveau für sieben Jahre in der bayerischen Forensik!
3. Welche Weisungen erteilte der Kriminelle Clemens Lückemann als OLG-Präsident zur Vertuschung dieses Justizskandals, der von erheblichem öffentlichen Interesse ist? Welche der CSU-Minster Eisenreich?
4. Wieso keine Untersuchungshaft?
Hier der Artikel der Mainpost, der vor allem zwischen den Zeilen interessant ist:
„Verschmähte Liebe: Ex-Staatsanwalt selbst vor Gericht
Der Jurist war einer der besten seines Jahrgangs, stand vor einer steile Karriere. Doch dann ist er tief gefallen: Von der Frau verschmäht, der er seine Liebe gestand, von der Justiz verstoßen, von Kollegen gemieden. Und nun sitzt der Ex-Staatsanwalt und Richter schon zum zweiten Mal auf der Anklagebank wegen Nachstellungen und Sachbeschädigung. Denn nachdem die Frau, eine Anwältin, seine Gefühle nicht erwiderte, attackierte er Personen aus ihrem Umfeld.
Der Justiz ist der Fall erkennbar unangenehm. Eine erste Verhandlung wegen Brandstiftung wurde gar nicht öffentlich bekannt, dafür gab es eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung. Auch der jetzige Prozess steht nicht in der Vorschau-Liste für die Verfahren am Würzburger Gericht.
Eine Haftstrafe über anderthalb Jahre verheimlichen zu wollen, weil der Täter ein ehemaliger Richter und Staatsanwalt ist, ist ein starkes Stück, das sich nahtlos in die Verbrechen, Straftaten und Dienstvergehen dieser über dem Gesetz schwebenden Arschlochjustiz einfügt.
Zum Vergleich: der Artikel, der kurz nach meiner rechtswidrigen Verhaftung (!) in der Mainpost erschien und den Auftakt zu ZEHN MONATEN Freiheitsberaubung im Amt durch die CSU-Arschlöcher führte, bis heute vertuscht:
….Inzwischen ist klar, dass der 35-jährige am Asperger-Syndrom leidet. Diese psychische Erkrankung verhindert, dass Betroffene auf übliche Weise soziale Kontakte knüpfen und pflegen können. Sie wirken extrem kontrolliert, neigen zu ungewöhnlichen Reaktionen. Die Familie des arbeitslosen 35-Jährigen versucht, ihn in ständiger Betreuung zu halten, damit er nicht erneut straffällig wird.
Doch jetzt stehen neue Vorwürfe im Raum: Im Sommer 2018 wurde vor der Würzburger Anwaltskanzlei, in der die Frau arbeitet, das Auto ihres Kollegen mit schillernd blauer Farbe übergossen. In München wurde kurz darauf zweimal das Auto der Schwester der Frau in einer Tiefgarage ebenfalls mit einer Flüssigkeit übergossen.
Den Würzburger Staatsanwälten bleibt erspart, den einstigen Kollegen anklagen zu müssen. Generalstaatsanwalt Thomas Janowski hat dafür einen unbefangenen Juristen aus dem 200 Kilometer entfernten Hof kommen lassen, den stellvertretenden Behördenleiter Armin Zuber. Der bleibt gelassen, als der Angeklagte – an seinem renommierten Verteidiger vorbei – eloquent und kenntnisreich einen schillernden Beweisantrag nach dem anderen stellt, als sei er noch in Amt und Würden.
Seltsam, denn zu den Tatvorwürfen gegen die kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg, die ich als ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg beweisrechtlich seit Jahren zur Anzeige bringe, wurde nie ein „unbefangener Jurist“ hinzugezogen!
Im Gegenteil, ein Frank Gosselke bescheinigte sich selbst, dass er keine Straftaten begangen habe:
Staatsanwalt Gosselke bearbeitet Rechtsbeugung gegen Staatsanwalt Gosselke, 701 Js 20980/13
Nur die Spitze des Eisberges….
….Daten auf seinem Handy und Laptop zeigen, dass er sich umfassend Informationen über die Familie der Frau samt Wohnorten besorgte. Direkt nach den Taten suchte er gezielt auf Blaulicht-Seiten, ob es in Würzburg und München Polizei-Meldungen darüber gab. Er suchte im Internet nach Begriffen rund um die blaue Farbe – aber auch nach Zyankali und Giftgas. Das alles ergaben Durchsuchungen bei ihm und seiner Familie, die erkennbar unter dem Vorfall leidet.
Seit wann interessieren den Schmierfink Schweidler und Konsorten bei der Mainpost das „Leid“ von
Angehörigen und Familie!? Man bekommt Brechreiz bei dieser Heuchelei und Doppelzüngigkeit.
….Im Gerichtssaal schaltet er schneidig auf vertraute Rituale: „Die Zeugin schildert die Vernehmung falsch“, attackiert er eine Polizeibeamtin. Er fordert: Man müsse jetzt prüfen, wann er sich vor 17 Monaten bei einem Burger-King nahe Erding ins WLAN eingeloggt habe – dann sei ersichtlich, dass er zur Tatzeit gar nicht in München gewesen sein könne. Außerdem soll das Gericht ein Dutzend Seiten mit sichergestellten GPS-Daten von seiner Fahrt auswerten. Den Oberstaatsanwalt will er auch gleich in den Zeugenstand bitten.
Es entwickelt sich ein skurriler fünfstündiger Prozess mit diversen Unterbrechungen und Beweisanträgen bei Sachbeschädigung mit überschaubarem Schaden. Die spektakulären Beweisanträge verpuffen. Am Ende wird es selbst dem geduldigen Vorsitzenden Christian Eisert zu bunt: Er fragt den Ex-Kollegen, ob er hier „Zauberer Houdhini“ spielen wolle.
Oberstaatsanwalt Zuber fordert sieben Monate Haft. Für Verteidiger Hanjo Schrepfer bleiben Zweifel: Die müssten zugunsten des Angeklagten zum Freispruch führen, plädiert er.
Richter Eisert ist anderer Auffassung: Die Zurückweisung habe den Angeklagten offenbar völlig aus der Bahn geworfen. „In der Behörde sind alle, die Sie gut kennen, fassungslos.“ Auch das erste Urteil habe ihm nicht zur Warnung gedient. „Die Indizienlage ist erdrückend.“ Er verurteilt den Angeklagten zu sechs Monaten Haft…..“
Drängt sich die Frage auf, ob dieser Typ als sog. Ankläger und als Richter anders agiert hat als hier oder sich auch hier wie „Zauberer Houdhini“ (!?) gebärdet hat, was natürlich keinen interessiert hat….
Unter dem Artikel heißt es „Der Diskussionszeitraum für diesen Artikel ist leider schon abgelaufen.“….
Na sowas! Die Berufung wird mit Spannung erwartet.