„Nicht jeder Zweck heiligt die Mittel“

Game of Thrones: der „Nachtkönig“ und sein Hofnarr

Dem obigen Würzburger CSU-Grinser habe ich – wie auch dem Innenausschuss des bayerischen Landtags – vor einigen Monaten diese Beschwerde geschickt in Sachen Kindesentziehung und Justizkriminalität, Antwort blieb aus:
Beschwerde an OB Christian Schuchardt, Kindesentziehung/Justizkriminalität

Auch das folgende ist m.E. wert, zur Kenntnis genommen zu werden. Denn ja, richtig, Hass, Gewalt, Radikalisierung und Mordlust hat zuvor einen Weg hinter sich gebracht….(zum Beispiel jahrelangen Kindesentzug, Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen, Auflaufenlassen, Lügen, Täuschungen, Amtsmissbrauch durch Richter und Staatsanwälte, die sich gegenseitig decken, Verhöhnung, Spott, rechtswidrige Pfändungen….)

Zum Thema „Hass und Gewalt“ jedenfalls fabuliert die Würzburger Mainpost heute:

….“Machen wir uns nichts vor, die Radikalisierung der sprachlichen Auseinandersetzung ist der Wegbereiter für körperliche Gewalt. In einem solchen Klima darf es nicht verwundern, dass sich immer weniger Bürgerinnen und Bürger finden, die für eine weltoffene, demokratische und liberale Kommune kämpfen wollen. Der immer brutaler und menschenverachtend geführte Kampf um die Deutungshoheit im Internet lässt die demokratischen Säulen bröckeln.“….

https://www.mainpost.de/ueberregional/meinung/leitartikel/Kommentar-Wenn-Hass-und-Gewalt-das-kommunale-Amt-verleiden;art9517,10392608#anker

Vor einigen Jahren habe ich mich bekanntermaßen selbst als OB-Kandidat in Würzburg beworben.

Damals klang die Mainpost genau so, wie sie es nun kritisiert: aggressive Häme und Spott. Der Redakteur Jungbauer – von wegen „Deutungshoheit“ – beleidigte mich, ohne je mit mir gesprochen zu haben, als „Hallodri“, der das Amt „beschädigt“:

„Nicht jeder Zweck heiligt die Mittel“

Politisch ist er noch nie in Erscheinung getreten. Er hat keine Gruppierung hinter sich. Und dennoch will ein Ex-Polizist aus dem Landkreis Oberbürgermeister von Würzburg werden. Für heute Abend lädt er zur Wahlaufstellung ein. Ein Programm für die Stadt Würzburg? Fehlanzeige. Sein Programm ist der Kampf gegen Justiz und Behörden, als deren Opfer sich der Mann sieht – weil er nach einer Trennung seine Tochter nicht kontaktieren darf. Man könnte das Ganze als Lachnummer abhaken. Wenn es zum Lachen wäre.

Immerhin verhehlt der Kandidat seine Motive nicht. Er sucht die Öffentlichkeit nur, um auf sein Problem aufmerksam zu machen und hofft auf Mitstreiter in ähnlicher Lage. Wenn dieses Modell Schule macht, dann stehen uns demnächst vielleicht noch OB-Kandidaten im Kampf gegen die Entrechtung pflegebedürftiger Senioren oder gegen die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung ins Haus.

Nicht nur zu wählen, sondern sich auch wählen zu lassen – das ist ein hohes Gut unserer Demokratie. Sie muss es aushalten. … Damit allerdings nicht jeder Hallodri auf dem Wahlzettel steht, muss eine bestimmte Zahl an Bürgern den Wahlvorschlag unterschreiben. In Würzburg wären das 385. Das scheint für größere Vereine kein Problem, für Einzelkämpfer wie in diesem Falle wohl schon. Und das ist gut so.

Was hier probiert wird, ist der dreiste Missbrauch eines demokratischen Rechts für ein Einzelinteresse, wo das Gemeinwohl zählen sollte. Um sich als OB einer Großstadt zur Wahl zu stellen, braucht es schon mehr als eine vage Vorstellung von deren politischer Entwicklung. Wer dann noch ungeniert dazu sagt, dass ihn das Amt gar nicht interessiere, disqualifiziert sich gleich mehrfach. Durch den allzu saloppen und realitätsfremden Umgang mit einer Kandidatur wird ein Stück weit das Amt als solches beschädigt. Und indem der „Kandidat“ in der Wahl der Mittel dermaßen daneben greift, erweist er seinem eigentlichen Anliegen auch noch einen Bärendienst.“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Nicht-jeder-Zweck-heiligt-die-Mittel;art735,4083188

Das hier ist übrigens der „Bundesverkehrsminister“:

Vollpfosten Andreas Scheuer (CSU)

CSU-Justiz Würzburg versucht Brandstiftung, Stalking und Haftstrafen gegen ehemaligen Richter und Staatsanwalt zu vertuschen. Tatmotiv „Asperger“?

Dass man bei der Justiz in Würzburg lügt, täuscht und diese bis hinauf zur Führung von unredlichen CSU-Speichelleckern, Seilschaften und Kriminellen zersetzt ist, ist bekannt – und bestätigt sich ein weiteres Mal…..

Massive Straftaten eines ehemaligen Würzburger Staatsanwalts und Richters versuchte man bei der CSU-Justiz Würzburg offenkundig geflissentlich zu vertuschen:

…“Der Justiz ist der Fall erkennbar unangenehm. Eine erste Verhandlung wegen Brandstiftung wurde gar nicht öffentlich bekannt, dafür gab es eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung.“….

Um keine Zweifel aufkommen zu lassen: meines Erachtens gibt es sehr viel widerwärtigere Kriminelle bei der Justiz Würzburg als diesen „Liebhaber“, der offenkundig seine Affekte nicht mehr kontrollieren konnte….

Ausgerechnet jedoch die Arschloch-Behörde Staatsanwaltschaft Würzburg, die sonst keine Gelegenheit auslässt, Hartz-IV-Empfänger und einfache Bürger wegen Bagatelldelikten und Konstrukten wie „Beleidigung“ mit größtmöglicher Dramatik medial aufzubauschen. Das „Leid“ von Menschen, von dem Schweidler unten parliert, interessiert bei diesen Arschloch-Behörden niemanden. Im Gegenteil: Verletzlichkeit und Leid von Vätern, Trennungsopfern und Ausgegrenzten wird sowohl durch die Behörden in Würzburg als auch durch die Mainpost in der Regel genüsslich zum Nachtreten genutzt.

Der Autor unten, Schweidler, hatte seine Auftritte diesbezüglich auch in diesem Blog, zuletzt drohte er mir als Justizopfer mit „Unterlassungsklage“:

OLG-Präsidentin Stuttgart, Cornelia Horz, bedroht Inkassodienstleister wegen „querulatorischer Neigungen“ mit Entzug der Zulassung – weil er sich gegen kriminellen Obergerichtsvollzieher wehrt!

Manfred Schweidler, sog. Journalist, Mainpost

Täter in den eigenen Reihen werden gedeckt, wie dieser Blog belegt und beweist. Der Kriminelle Thomas Trapp, der u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen mich zu verantworten hat, wird durch seine Justizfreunde vor jedweder Ermittlung gedeckt. Verbrechen durch Angehörige der Justiz sind in Würzburg offenkundig Folklore. Und wer sich gegen das institutionelle Arschlochtum und die kriminellen CSU-Seilschaften zur Wehr setzt, wird mal eben mittels Fehlgutachten als „wahnhaft“ pathologisiert.

Dieser „Fall“ passt ins Bild: die Entfernung aus dem Amt, Ermittlungen, Anklage und Haftstrafe wegen Brandstiftung gegen einen offenkundig aus dem Ruder laufenden Staatsanwalt und Richter versucht man vor der Öffentlichkeit geheim zu halten.

Das ganze scheiterte nun offenkundig auch an der Polizei und zu vielen „Mitwissern“: das Ergebnis ist dieser schnoddrige Bericht des Hofberichterstatters der Mainpost, Schweidler, der mehr Fragen aufwirft als beantwortet:

1. Wieso wird ein offenkundig psychisch gestörter Staatsanwalt keiner Begutachtung unterzogen?

Dies, obwohl offenkundig ein „Asperger-Syndrom“ vorliegt und der Bericht suggeriert, dies sei irgendwie „ursächlich“ für die Taten? Obwohl viele Justizjuristen genau diese Form des Autismus aufweisen – worunter vor allem Rechtsuchende und Bürger leiden, die den sozialen Behinderungen dieser „Einser-Juristen“ ausgeliefert sind.

2. Was ist mit einer Unterbringung nach § 63 StGB wegen „Gefahr für die Allgemeinheit“, wurde das überhaupt geprüft? Gustl Mollath verschwand wegen unbewiesener Vorwürfe weit unter diesem Niveau für sieben Jahre in der bayerischen Forensik!

3. Welche Weisungen erteilte der Kriminelle Clemens Lückemann als OLG-Präsident zur Vertuschung dieses Justizskandals, der von erheblichem öffentlichen Interesse ist? Welche der CSU-Minster Eisenreich?

4. Wieso keine Untersuchungshaft?

Hier der Artikel der Mainpost, der vor allem zwischen den Zeilen interessant ist:

„Verschmähte Liebe: Ex-Staatsanwalt selbst vor Gericht

Der Jurist war einer der besten seines Jahrgangs, stand vor einer steile Karriere. Doch dann ist er tief gefallen: Von der Frau verschmäht, der er seine Liebe gestand, von der Justiz verstoßen, von Kollegen gemieden. Und nun sitzt der Ex-Staatsanwalt und Richter schon zum zweiten Mal auf der Anklagebank wegen Nachstellungen und Sachbeschädigung. Denn nachdem die Frau, eine Anwältin, seine Gefühle nicht erwiderte, attackierte er Personen aus ihrem Umfeld.

Der Justiz ist der Fall erkennbar unangenehm. Eine erste Verhandlung wegen Brandstiftung wurde gar nicht öffentlich bekannt, dafür gab es eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung. Auch der jetzige Prozess steht nicht in der Vorschau-Liste für die Verfahren am Würzburger Gericht.

Eine Haftstrafe über anderthalb Jahre verheimlichen zu wollen, weil der Täter ein ehemaliger Richter und Staatsanwalt ist, ist ein starkes Stück, das sich nahtlos in die Verbrechen, Straftaten und Dienstvergehen dieser über dem Gesetz schwebenden Arschlochjustiz einfügt.

Zum Vergleich: der Artikel, der kurz nach meiner rechtswidrigen Verhaftung (!) in der Mainpost erschien und den Auftakt zu ZEHN MONATEN Freiheitsberaubung im Amt durch die CSU-Arschlöcher führte, bis heute vertuscht:

….Inzwischen ist klar, dass der 35-jährige am Asperger-Syndrom leidet. Diese psychische Erkrankung verhindert, dass Betroffene auf übliche Weise soziale Kontakte knüpfen und pflegen können. Sie wirken extrem kontrolliert, neigen zu ungewöhnlichen Reaktionen. Die Familie des arbeitslosen 35-Jährigen versucht, ihn in ständiger Betreuung zu halten, damit er nicht erneut straffällig wird.

Doch jetzt stehen neue Vorwürfe im Raum: Im Sommer 2018 wurde vor der Würzburger Anwaltskanzlei, in der die Frau arbeitet, das Auto ihres Kollegen mit schillernd blauer Farbe übergossen. In München wurde kurz darauf zweimal das Auto der Schwester der Frau in einer Tiefgarage ebenfalls mit einer Flüssigkeit übergossen.

Den Würzburger Staatsanwälten bleibt erspart, den einstigen Kollegen anklagen zu müssen. Generalstaatsanwalt Thomas Janowski hat dafür einen unbefangenen Juristen aus dem 200 Kilometer entfernten Hof kommen lassen, den stellvertretenden Behördenleiter Armin Zuber. Der bleibt gelassen, als der Angeklagte – an seinem renommierten Verteidiger vorbei – eloquent und kenntnisreich einen schillernden Beweisantrag nach dem anderen stellt, als sei er noch in Amt und Würden.

Seltsam, denn zu den Tatvorwürfen gegen die kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg, die ich als ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg beweisrechtlich seit Jahren zur Anzeige bringe, wurde nie ein „unbefangener Jurist“ hinzugezogen!

Im Gegenteil, ein Frank Gosselke bescheinigte sich selbst, dass er keine Straftaten begangen habe:
Staatsanwalt Gosselke bearbeitet Rechtsbeugung gegen Staatsanwalt Gosselke, 701 Js 20980/13

Nur die Spitze des Eisberges….

….Daten auf seinem Handy und Laptop zeigen, dass er sich umfassend Informationen über die Familie der Frau samt Wohnorten besorgte. Direkt nach den Taten suchte er gezielt auf Blaulicht-Seiten, ob es in Würzburg und München Polizei-Meldungen darüber gab. Er suchte im Internet nach Begriffen rund um die blaue Farbe – aber auch nach Zyankali und Giftgas. Das alles ergaben Durchsuchungen bei ihm und seiner Familie, die erkennbar unter dem Vorfall leidet.

Seit wann interessieren den Schmierfink Schweidler und Konsorten bei der Mainpost das „Leid“ von
Angehörigen und Familie!? Man bekommt Brechreiz bei dieser Heuchelei und Doppelzüngigkeit.

….Im Gerichtssaal schaltet er schneidig auf vertraute Rituale: „Die Zeugin schildert die Vernehmung falsch“, attackiert er eine Polizeibeamtin. Er fordert: Man müsse jetzt prüfen, wann er sich vor 17 Monaten bei einem Burger-King nahe Erding ins WLAN eingeloggt habe – dann sei ersichtlich, dass er zur Tatzeit gar nicht in München gewesen sein könne. Außerdem soll das Gericht ein Dutzend Seiten mit sichergestellten GPS-Daten von seiner Fahrt auswerten. Den Oberstaatsanwalt will er auch gleich in den Zeugenstand bitten.

Es entwickelt sich ein skurriler fünfstündiger Prozess mit diversen Unterbrechungen und Beweisanträgen bei Sachbeschädigung mit überschaubarem Schaden. Die spektakulären Beweisanträge verpuffen. Am Ende wird es selbst dem geduldigen Vorsitzenden Christian Eisert zu bunt: Er fragt den Ex-Kollegen, ob er hier „Zauberer Houdhini“ spielen wolle.

Oberstaatsanwalt Zuber fordert sieben Monate Haft. Für Verteidiger Hanjo Schrepfer bleiben Zweifel: Die müssten zugunsten des Angeklagten zum Freispruch führen, plädiert er.

Richter Eisert ist anderer Auffassung: Die Zurückweisung habe den Angeklagten offenbar völlig aus der Bahn geworfen. „In der Behörde sind alle, die Sie gut kennen, fassungslos.“ Auch das erste Urteil habe ihm nicht zur Warnung gedient. „Die Indizienlage ist erdrückend.“ Er verurteilt den Angeklagten zu sechs Monaten Haft…..“

Drängt sich die Frage auf, ob dieser Typ als sog. Ankläger und als Richter anders agiert hat als hier oder sich auch hier wie „Zauberer Houdhini“ (!?) gebärdet hat, was natürlich keinen interessiert hat….

Unter dem Artikel heißt es „Der Diskussionszeitraum für diesen Artikel ist leider schon abgelaufen.“….

Na sowas! Die Berufung wird mit Spannung erwartet.

Der asoziale Staat – das Abzocken von Bürgern durch fettgefressene CSU-Behörden und pervertierte „Rechtsprechung“

Moralisch degeneriert, charakterlich ungeeignet: CSU-LAndrat Eberhard Nuß, Foto: Mainpost

Zur weiteren Dokumentation

Hier für Interessierte das schriftliche Urteil (nebst inhaltsleerem sog. Protokoll) zur Hauptverhandlung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg am11.12.2019:

Protokoll und sog. Urteil Landessozialgericht Baden-Württemberg, 11.12.2019, L 3 AS 3321/19

Der Vorgang geht nun ans Bundessozialgericht, u.a..

Im Kern geht es darum:

2005 bis 2009 war ich infolge der Bemühungen, Kontakt zu meinem entfremdeten Kind zu ermöglichen, von Stuttgart nach Würzburg gezogen. Dies war verbunden mit der Notwendigkeit, in Würzburg Leistungen nach dem 2005 in Kraft getretenen Hartz-IV-Gesetz zu beantragen.

Zuständig hierfür war das LRA Würzburg, das nach Belieben Leistungen kürzte oder ganz strich, nachdem 2005 erst einmal sechs Monate von der Antragstellung bis zur ersten Auszahlung vergingen, „Umstellungsschwierigkeiten“.

Eine Arbeitsvermittlung erfolgte nicht, jedoch die Einweisung in einen sog. Computerkurs der Fa. Kolping, für die das LRA dem Steuerzahler infolge 1,9 Millionen zurückzahlen musste:

„Der Bund will Millionen zurück
Nun ist es also amtlich: Der Landkreis Würzburg muss für Jahre 2005 bis 2007 knapp zwei Millionen Euro an den Bund zurückzahlen, weil Mittel zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nicht sachgerecht verwendet wurden.“….

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Der-Bund-will-Millionen-zurueck;art736,5182813

Eine Vermittlung in eine Tätigkeit als „Lagerhelfer“ scheiterte wegen Überqualifizierung, die einzige „Jobvermittlung“ dieser im Kern kranken CSU-Behörde, die mir die Hausjuristin Sproß-Dill mit feierlichem Schreiben angeboten hat.

2008/2009 folgten wegen erneuter Komplettstreichung der Grundsicherung (vorgebliches Fehlen von Kontoauszügen) eine Räumungsklage und infolge der Verlust der Wohnung.

Beginnend 2016 forderte die Behörde – die insoweit mir erheblichen Schadensersatz und Schmerzensgeld schuldet – plötzlich knapp 4000 Euro „Rückzahlung“ von Leistungen, Bescheid von 2007.

Eine solche Forderung habe ich nie erhalten und wurde zwischen 2007 und 2016 auch nicht geltend gemacht. Strafanzeigen sind erstattet, ermittelt wird offenkundig – wie üblich in Würzburg – nicht. CSU-Seilschaften unter sich.

Nachdem ich 2018 dann eine Vollzeitbeschäftigung bei der Diakonie und eine Ausbildung zur Fachkraft im Pflegebereich begann, folgten „Pfändungen“ durch das Landratsamt Würzburg direkt bei meinem Arbeitgeber, zuletzt im November 2019.

Dieses fortgesetzt perverse und asoziale Verhalten und Nachtreten der CSU-Behörde und Ihres Landrats Nuß (befreundet mit dem Haupttäter der Straftaten gegen mich, siehe Blog) war Inhalt der obigen Verhandlung beim LAndessozialgericht, das das asoziale Vorgehen insoweit bestätigte und damit alle Kranken bei Behörden ein weiteres Mal darin bestärkt, dass Machtmissbrauch gegen Bürger auch weiter gedeckt wird.

Dieses Schreiben ging heute raus, Hinweis auf Seite 12/13 des obigen Urteils:

Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg 04.01.2020

ZFB 2-312-DEEG

Sie wurden durch das Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 3 AS 3321/19 mit Urteil vom 19.12.2019 darauf hingewiesen, dass Sie zu prüfen haben, ob in dem Schreiben vom 12.07.2017 ein Widerspruch gegen den sog. Pfändungsbeschluss vom 22.05.2017 enthalten ist.

Dies ist der Fall.

Ich erwarte daher Ihren Widerspruchsbescheid, der Logik Ihres gesamten asozialen und destruktiven Verhaltens folgend, um somit – wie vom Gericht benannt – die Anfechtungsklage gegen dieses perverse behördliche Verhalten gemäß § 42 VwGO zu ermöglichen.

Ergänzend werden Sie darauf verwiesen, dass ich jegliche berufliche Tätigkeit zum 30.03.2020 infolge des fortlaufend asozialen Verhaltens der Behörden und Gerichte im OLG-Bezirk Bamberg gekündigt habe und meine Ausbildung zur Fachkraft im Pflegebereich beenden werde, um weiteres Abzocken durch asoziale CSU-Behörden und Kriminelle im Amt zu verhindern. Auch Unterhaltszahlungen sind eingestellt.

Das Sozialministerium Bayern und das Sozialministerium Baden-Württemberg, das hieraus folgend für die Sozialleistungen infolge Langzeitarbeitslosigkeit künftig herangezogen wird, sind in Kenntnis gesetzt. Das Verhalten des Landratsamtes Würzburg und des Behördenleiters Nuß ist weiter von öffentlichem Interesse.

Für die weiteren persönlichen Folgen für meine Person und meine Familie werde ich Herrn Eberhard Nuß persönlich verantwortlich machen.

Die Fakten und Originalakten sind wie Herr Nuß in seinem Schreiben bezüglich wiederholter Weigerung zur Entsendung eines Vertreters der Behörde zur Hauptverhandlung beim Landessozialgericht richtig anmerkte, öffentlich in meinem Blog dokumentiert.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.