….“Wegen sich abzeichnender „querulatorischer Neigungen‘ und Zweifeln an der „persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit‘ kündigte das OLG den „Entzug der Zulassung‘ an, sofern er noch einmal gegen einen Gerichtsvollzieher vorgehe. Kubach hat inzwischen die Ulmer Rechtsanwältin Christina Seng-Roth engagiert. Da werde ein Mann zum Querulanten gestempelt, obwohl dessen Rechtshaltung von juristischen Fachbeamten bestätigt sei, sagt sie.“ …
Es lohnt, den ganzen Artikel zu lesen – denn man versteht die Muster, nach denen die Justiz Menschen in die „Querulanten“-Ecke bugsiert (auch hier wieder ein Ex-Polizist).
Die OLG-Präsidentin Horz, die auch meine Angelegeheit (Dienstvergehen und Prozessbetrug) schon mehfach auf dem Tisch hatte, gehört meines Erachtens aus dem Amt entfernt! Charakterlich ungeeignet….

Cornelia Horz, Präsidentin des OLG Stuttgart, immer wieder auffällig….
Stuttgarter Zeitung, 29.08.2019, S. 7 / Land | Böblingen
„Ein Inkassounternehmer verspielt seinen Kredit
Gerichte Ein Fall in Oberschwaben wirft ein Licht auf die befremdliche Gebührenpraxis von Gerichtsvollziehern.
Rüdiger Bäßler
Vom endgültigen Ruhestand hält Wolfgang Kubach nicht viel. Nach Ende seiner Laufbahn als baden-württembergischer Polizeibeamter bildete er sich fort und startete nochmals als regionaler Inkassodienstleister im schwäbischen Laupheim (Kreis Biberach). Sein Geschäftsmodell besteht darin, Forderungen von Gläubigern aufzukaufen und sie im eigenen Namen geltend zu machen.
Über die Kreditwürdigkeit von Schuldnern können sich Inkassounternehmer in einem bundesdeutschen sogenannten Vollstreckungsportal informieren, auch Schuldnerverzeichnis genannt. Dort werden auch die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Hat ein lizenzierter Inkassounternehmer Zweifel an den Angaben, beispielsweise weil sie älteren Datums sind, kann beim regional jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher eine sogenannte isolierte Drittauskunft beantragt werden. Über eine stille Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt, dem Bundeszentralamt für Steuern oder der Rentenversicherungsanstalt lässt sich möglicherweise herausfinden, ob ein Schuldner über die Jahre wieder zu Geld gekommen ist. Weil so eine Abfrage allerdings einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre von Schuldnern darstellt, lehnen manche Gerichte solche Drittauskünfte grundsätzlich ab.
Einen Grundsatzbeschluss, wonach Gerichtsvollzieher keine isolierten Drittauskünfte bekommen können, fasste auch das Landgericht Ravensburg. Kubach wusste das eigener Auskunft nach lange nicht – wohl aber ein zuständiger Obergerichtsvollzieher, den er immer wieder anfragte. Anstatt aber den Inkassounternehmer aus Laupheim aufzuklären, habe der Gerichtsvollzieher sich wiederholt Gebührenvorschüsse für seine Mühen überweisen lassen, wohl wissend, dass er nicht tätig werden würde. Kubach bekam sein Geld wieder zurück, aber abzüglich angeblicher Eigenaufwendungen. Die Beträge lagen jeweils unter 100 Euro und damit deutlich unter den Bagatellgrenzen der Gerichte, die Klagen wegen Kleinstbeträgen minimieren wollen. Kubach nennt diese Geldforderungen „Nichtbearbeitungsgebühr‘.
Er rief in einem konkreten Fall deswegen die zentrale Prüfungsbeamtin für Gerichtsvollzieher am Landgericht Ravensburg an – und bekam recht. Es liege „eine nicht erledigte Amtshandlung vor‘, beschied sie im Januar. Ein Aktgebühr sei aber nur zulässig, wenn es zu einer „tatsächlichen Erhebung von Daten‘ komme. Eine weitere Prüfbeamtin am Landgericht Hechingen kam im Kern zum selben Schluss: Die Geldforderung des Gerichtsvollziehers sei vielfach überhöht. Auch das Justizministerium Baden-Württemberg teilte Kubach mit: Eine „Nichterledigungsgebühr‘ sei im Gerichtsvollzieherkostengesetz nicht vorgesehen. Es gehe nicht nur um ihn, sagt Kubach. Alles Geld, was da unberechtigt eingetrieben werde, „zahlt am Ende der Schuldner‘.
Der 69-Jährige ist ein beharrlicher Mann. Nachdem sämtliche Eingaben seit 2015 bei schwäbischen Gerichten abgewiesen wurden, griff er zum Mittel der Strafanzeige gegen den Obergerichtsvollzieher. Was dann folgte, wirft ein seltsames Licht auf die Gerichtsbarkeit. Die Amtsgerichte Riedlingen und Bad Waldsee, das Landgericht Ravensburg und das Landgericht Stuttgart nahmen den Obergerichtsvollzieher in Schutz, wiesen sämtliche Beschwerden und Klagen ab.
Kubach, weiter empört, hörte trotzdem nicht mit seinen Widersprüchen auf, und im April drehte das mittlerweile mit dem Vorgang befasste Oberlandesgericht Stuttgart den Spieß um. Per Anordnung durch die OLG-Präsidentin Cornelia Horz wurde ihm mitgeteilt, „es zu unterlassen, Strafanzeigen gegen Gerichtsvollzieher wegen Betrugs, Untreue und Gebührenüberhebung (…) zu erstatten‘ (Aktenzeichen: 371a-1085). Kubach, so die erstaunliche Begründung, habe durch sein Verhalten „offenbart, dass er nicht gewillt ist, sich einer gerichtlichen oder auch staatsanwaltschaftlichen Entscheidung zu beugen‘. Darüber hinaus sei er“offenbar auch nicht willens, die psychische Belastung der Gerichtsvollzieher, die sich seit Jahren mit einer Vielzahl von Strafanzeigen konfrontiert sehen, in angemessener Weise in seine Handlungsentscheidungen mit einzubeziehen‘.
Wegen sich abzeichnender „querulatorischer Neigungen‘ und Zweifeln an der „persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit‘ kündigte das OLG den „Entzug der Zulassung‘ an, sofern er noch einmal gegen einen Gerichtsvollzieher vorgehe. Kubach hat inzwischen die Ulmer Rechtsanwältin Christina Seng-Roth engagiert. Da werde ein Mann zum Querulanten gestempelt, obwohl dessen Rechtshaltung von juristischen Fachbeamten bestätigt sei, sagt sie. Das sei völlig unverständlich.
Verwunderung herrscht auch beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen mit Sitz in Berlin. Konflikte, wie sie Kubach erlebt, gebe es immer wieder. Das Verhältnis zwischen den rund 800 Inkassofirmen in Deutschland und der Gilde der Gerichtsvollzieher sei aber grundsätzlich gut. „Die große Mehrheit geht davon aus, dass sogenannte Nichterledigungsgebühren nicht bezahlt werden müssen‘, sagt ein Verbandssprecher. „Diese Meinung vertreten auch wir.‘
Der Ex-Polizist aus Laupheim gibt immer noch nicht ganz auf. Am bayerischen Landgericht Memmingen hat er inzwischen einen Richter gefunden, der ihm den Klageweg zum Bundesgerichtshof geöffnet hat. Was dürfen Gerichtsvollzieher kassieren und was nicht – der 69-Jährige will es geklärt haben. Gegen die neueste Klassifizierung als Querulant aber geht er beim Verwaltungsgericht Sigmaringen vor. Er sagt: „Das kann ich nicht auf mir sitzen lassen.‘
Zweierlei Maß: wenn es darum geht, Gewalt gegen Polizisten zu thematisieren, kann der Alarmismus nicht hoch genug sein – geht es hingegen um Gewalt durch Polizisten, wird geleugnet, bagatellisiert und Diskussion verweigert.
So kennt man das.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/polizeigewalt-kommentar-zur-bochumer-studie-schlechter-stil-a-1286495.html
Tja Herr Deeg und andere Justizopfer, so schnell kann es gehen und so viel kann es geben!!!!!
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/braunschweig-organspendeskandal-1-1-millionen-euro-entschaedigung-fuer-freigesprochenen-arzt-a-1286784.html
Wieso gab es nicht nur die ueblichen 20,- €/Tag Haftentschaedigung MINUS bis zu 10,- €/Tag fuer Essen/Unterkunft?
Wieso wurde das SO schnell geurteilt?
Wieso genuegt hier ein „Vertrag per Handschlag“, wieso ist dieser Zeuge bei der Justiz „glaubhaft“, waehrend andere Justizopfer jede Bueroklammer nachweisen muessen, jahrzehntelang gedemuetigt werden, man auf die biologische Endloesung wartet, sie bei Presseinteresse in einen laecherlichen Vergleich getrieben werden und von dieser Summe noch Kosten/Steuern abgezogen werden und die Opfer weiter ALLEINE dastehen, in Hatrz IV/Grundsicherung landen, waehrend die Verantwortlichen/Taeter im Amt ihre dicke Pension abgreifen statt in Regress genommen zu werden? (u.a. Harry Wörz, Gustl Mollath, usw.)
PS dann sind wir gesapnnt, was die Justiz/Politik zur Verhinderung der Arbeitsaufnahme von Bruno (IT Job in UK, Vollzeit, unbefristet) durch das Jobcentre bezahlen wird! Die Verhinderung der arbeitsaufnahme wurde im behoerdeneigenen Fallmanagerbericht bestaetigt! Oder ist das der Grund, das man Bruno deswegen zu Tode ignoriert und den Zugang zur Justiz, Grundgesetz, Menschenrechte verweigert?
Sehr gute Fragen!!
Gute Fragen? Naja unsere Hauptfrage bleibt:
– Auf welcher Rechtsbasis ignorieren die ganzen Amtstraeger, die hier und anderswo offensichtlich mitlesen und mit Beleidigungsanzeigen, Prozessen, usw. terrorisieren, aber ihre Amtspflichten, ignorieren und Offizialdelikte vertuschen, obwohl es genug Ansaetze zur Erfuellung der Ermittlungspflicht (Beitrag unten StPO) gibt?
Denn nach der 1. Seite muessten die doch sofort von Amts wegen Anzeige erstatten!
Zusatzfrage:
– Wie lange noch haelt der Corpsgeist gegen Grundgesetz/Menschenrechte und damit unsere Demokratie, bei gleichzeitiger Bezahlung durch die Demokratie die diese Buerokrateten/NSU 2.0 wieder abschaffen wollen?
Die Aussage „nicht zustaendig“, ist ebenso wertlos, wie das gewohnte „wir hatten unsere Befehle“.
Offensichtlich wird das psychische Problem „erlernte Hilflosigkeit“ in Behoerden um den Faktor „nicht zustaendig“ erweitert und die Amtstraeger entsprechend konditioniert- die damit alles scheinlegalisieren und vertuschen.
Noch Theorie oder Realitaet? Da hier Offizialdelikte systematisch vertuscht werden, wird auch der Zugang zur Justiz vorsaetzlich verhindert, was ein Verbrechen gegen Menschenrechte ist und NICHT verjaehrt.
Womit die Entscheidungen alle nicht rechtsgueltig sein duerften.
Wieder mal: Unrechtsstaat Deutschland
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/sachsen-staat-spaeht-anwalt-ulf-israel-jahrelang-aus-a-1286695.html
Das war nun akiver Rechtsbruch. Doch wie nennt man das ignorieren der hier in diesem Blog dokumentierten Straftaten durch die Staatsgewalt?
Hier noch ein paar Links (danke an Bruno):
https://www.wdr.de/programmvorschau/wdrfernsehen/sendung/2019-09-12/44108181/unschuldig-hinter-gittern-verbrannt-der-fall-amad-a-.html
Man muss hier schon den ganzen Artikel lesen, um zu erfahren, worum es hier vermutlich geht – Kritiker mundtot zu machen:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kiel-innenminister-grote-mischt-sich-in-verfahren-gegen-polizeigewerkschafter-ein-a-1286241.html
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-heimkinder-wider-willen—jugendaemter-unter-druck-100.html
gern geschehen – immerhin eine der wenigen Adressen an die man vermutlich passende Infos schicken kann und der Empfänger kann selbst bewerten – sonst gibt es immer stundenlange Rueckrufe bei Bruno, wieso das und jenes geschickt wurde und wo das reinpassen soll (obwohl 1 Tag zuvor das gerade Thema war). So hat die Dunkelhaft von Bruno den Vorteil das er viele Infos mitbekommt. Obwohl BBC Parliament in letzter Zeit unterhaltsamer war.
Hier noch was Neues – jetzt kommt die StPO schon im Spiegel – offenbar wissen die Reporter mehr wie die Justiz – Stichwort Offizialdelikte, bzw. Brunos Spezialpolizist „die Staatsanwaltschaft stellt alles AUTOMATISCH ein“ (mind. 5 Verbrechen in diesem Satz):
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/vorwuerfe-gegen-christoph-metzelder-haltet-ein-kolumne-von-thomas-fischer-a-1286383.html
Hiermit fordere ich Sie auf, mein Bild bis 15. September von dieser Seite zu entfernen. Sie haben dieses Bild gestohlen und kein Recht, es zu verwenden. Andernfalls werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Es gibt nicht den geringsten Anlass, Ihre Seite mit meinem Bild aufzuwerten, das Sie – ohne Copyright – wie so viele hier gestohlen haben. Sie reißen zwar groß die Klappe auf, kennen da aber – wie so häufig – selbst kein Unrechtsbewusstsein.
Gestern zufällig gesehen:
https://kanzleikompa.de/2019/01/07/amtsgericht-wuerzburg-schadensersatz-fuer-anwaltskosten-gegen-unberechtigte-geldforderung-bei-fehlerhafter-creative-commons-nutzung/
Viel Spaß!
Und noch was: Martin Deeg wird nach meiner persönlichen Wahrnehmung seit über einem Jahrzehnt in grob unmenschlicher Weise von einer Justiz misshandelt, die sich offenbar nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden sieht.
Für mich ist es ein Wunder, dass er diese Tortur bis heute überlebt hat. Davon war an vielen Stellen nicht auszugehen. Bis heute wird ihm sein Leben, seine Freiheit, seine Gesundheit, ein materieller Mindestlebensstandard, normale Beziehungen … und der Kontakt zu seiner Tochter geraubt.
Welche eine Schande und welch – nach meiner auf üblichen rationalen Denkweisen beruhenden persönlichen Einschätzung – skandalöses Verbrechen, das in einem funktionierenden Rechtsstaat die daran verantwortlich Beteiligten für Jahrzehnte hinter Gitter bringen müsste.
Und Sie (wenn der hier verwendete Name zutrifft) als in dieses Geschehen involvierter und damit informierter Journalist schreiben hier wegen der Verwendung eines Fotos von Ihnen – also des Fotos einer öffentlichen Person – von fehlendem Unrechtsbewusstsein?! Geht`s noch tiefer? Prost!
Danke für die Replik!
Echte Lebenserfahrung, Empathiefähigkeit oder auch nur Objektivität kann man bei diesen Figuren allerdings nicht erwarten. Die suhlen nur im eigenen Stall ohne jemals über den Bretterzaun hinauszublicken. Fehler werden so lange vertuscht und geleugnet bis sie selbst glauben, sie nie begangen zu haben.
Man braucht nur die „Berichterstattung“ dieses Schlaganfallpatienten zu betrachten – da hat einer seinen dicken Kopf ganz tief im Rektum der örtlichen Justizbehörde, z.B. der hier: „Auf Clemens Lückemann folgt Lothar Schmitt als Spitzenjurist“….
Nun ja, der eine „Spitzenjurist“ Lückemann war der Kriminelle, der als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg meine Freiheitsberaubung als Initiator und Weisungsgeber zu verantworten hat. Sein „Nachfolger“ Schmitt ebnete als „Vizepräsident“ des Landgerichts den Weg zu dieser Freiheitsberaubung im Amt.
In der mündlichen Verhandlung musste „Spitzenjurist“ Schmitt als Zeuge dann zwar einräumen, dass er mir nie persönlich begegnet ist und seine „Insiderinformationen“, mit denen er nachträglich die Freiheitsberaubung 2009 gegen einen Unschuldigen „begründen“ wollte – aus einer Strafanzeige meiner Person selbst aus dem Jahr 2005 stammten, die er bei der Generalstaatsanwaltschaft bearbeitet bzw. entledigt hat – aber die Richter (Dr. Bellay, Dr. Barthel) gingen im Urteil gnädig darüber hinweg (wie über manches andere).
Seite 23 ff:
Klicke, um auf 2010-08-20-barthel2.pdf zuzugreifen
Immer wieder schön nachzulesen, auch das „Nichtwissen“ des Zeugen und Juristen Dr. Bellay, BGH, wann denn der Herr Schmitt versucht hat, ihm am Telefon einzureden, dass meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 am 12.06.2009 ganz plötzlich zu einer „akuten (!) Amoklaufdrohung“ geworden ist und wie entlarvend es (zwischen den Zeilen) ist, dass der Spitzenjurist Dr. Bellay – ebenso wie die Spitzenjuristen Müller-Teckhoff, BGH, und Hans Kornprobst, StMJ – in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde weder eine Straftat noch eine Bedrohung und schon gar keine „Störung des öffentlichen Friedens“ („Amoklaufdrohung“) erblicken konnten. Wie auch!
Für einen wie Schweidler ist derarte Justizkriminalität gegen einen vermeintlichen „Querulanten“ höchstens Anlass, seinen Riecher noch tiefer reinzustecken…..der Feind bin selbstverständlich ich, der „seine Klappe aufreißt“.
Man darf alles in Würzburg, Unschuldige wegsperrren, vergewaltigen, Abhängige sexuell missbrauchen, und als Chefarzt der Psychiatrie auch gerne einen fremden Jungen zu „entführen“ versuchen (siehe Blog).
Was man nicht darf: die örtliche „Obrigkeit“ und kriminelle CSU-Bande angehen.
Da tobt der Provinzjournalist….
Lothar Schmitt gehört mangels charakterlicher Eignung und Redlichkeit ebensowenig auf den Sessel des OLG-Präsidenten wie sein Vorgänger. Beide sollten sich vielmehr eine Zelle in einer Justizvollzugsanstalt teilen….
Wer mag, kann die gesammelten Ergüsse des „Geschädigten“ Sch. hier nachlesen:
https://www.mainpost.de/autor.alleartikel=mas/art122086,0,3-pg1#3_layout_spc_artikelliste
Was für eine Wurst.
Die „Überlastung“ der Bamberger Justiz verhindert allerdings nicht, dass mit enormem Eifer den „Strafanträgen“ des Justizverbrechers und „Präsidenten“ des OLG, Lückemann (CSU), gegen mich nachgegangen wird.
Und überhaupt – wenn die Justiz Mist baut, ist immer „irgendwer“ schuld, jetzt mal wieder „die Politik“…..Kommentar in der SZ vom 06.09.:
Illegale Wohnungsdurchsuchungen in Bayern – Innenministerium versucht es wie üblich mit Tricksereien und Täuschungen:
Und sinnfrei ist das auch:
Patrick Sensburg (CDU), Bundestagsabgeordneter
https://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-05-09-2019/illegale-durchsuchungen-polizei.html
Das Grundgesetz hat diese CSU-Kriminellen mit Amtsbonus noch nie interessiert…ö
Danke fürs Posten und Kommentieren. Ich habe das jetzt in meiner Pinwand zur Asperger-Justiz unter „Kurioses“ laufen. Ich werde allerdings eine Extra-Rubrik aufmachen dazu, wie Behörden und die Justiz ihnen unliebsame Menschen pathologisieren und beruflich und persönlich zu schädigen (suchen). Wenn jemand einen Vorschlag für einen Titel hat?
Hallo Martin,
auch mir warf man solch ein Verhalten vor. weil ich um mein Unionsrecht kämpfe. Mein Ausweg ist die Vertragsverletzungsklage bei der EU-Kommission und eine unionsrechtliche Amtshaftungsklage Art. 340 AEUV. BGH Urteil XII ZB 609/14 ist für mich unionsrechtswidrig, da die Charta der Grundrechte der EU Art. 7,9, 20 u. 21 sowie die Richtlinie 2004/38-EG verletzt wurden. Außerdem gibt es mehrere Urteile des EuGH, welche man nicht berücksichtigte ( C106/77 , C-122/99 u. 125/99) und weitere Richtlinien, denn Unionstecht hat Vorrang.
LG Frank Bartz van den Bosch
vermutlich voellig unbekannt und weit ausserhalb des eigenen Horizontes – und was die nicht kenn (wollen) gibt es einfach nicht und wer das Gegenteil beweisen kann, ist ein Querulant, frueher wegen Gotteslaesterung verbrannt).
Bruno erinnert sich noch gut an diesen stell. Jobcentre Geschaeftsfuehrer, der nachdem Bruno andere SGBs, Grundgesetz, Menschenrechte gefordert hatte, laut schrie ‚hier gilt NUR SGB II‘ und dabei sein mit Textmarker ausgemaltes SGB II auf den Tisch knallte (unter Gelaechter der Mitarbeiter = kriminelle Vereinigung)
Wieder mal die Standardvorwuerfe – diese Vorwuerfe wurden auch gegen NSU Zschaepe erhoben, ohne ein Gespraech mit ihr, nur durch monatelange Beobachtung im Prozess durch ‚Gutachter‘ – wie kann jemand einen anderen beurteilen nur durch anschauen im kuenstlichen Raum? Und vor allem, wie hoch waren dessen Tagessaetze? (Wiederholung der Prozessdoku laeuft in zdfinfo)
PS vor Jahren (2010?) scheint sich was an der Stellung der rechtlichen Stellung der Gerichtsvollzieher geaendert zu haben – ist aber zu lange her.
Bruno hatte 2009 auch mit einem Obergerichtsvollzieher zu tun, der kurz nach Beschwerden und seine kriminelle Verschleppung von Bruno zum Gefaengnis im Auftrag eines CDU Politikers in die Fruehpension entsorgt wurde und nun morgends/abends Schueler rumkutschiert. Kriminell deswegen, weil nach grossen Polizeieinsatz und Verschleppung von Bruno zum Gefaengnis Bruno dort nach Stunden wieder rausgeworfen und ausgesetzt wurde, weil ‚kein Haftbefehl, kein Gefaengnis‘. Bis heute wurde Bruno zu diesem Verbrechen gegen Menschenrechte NICHT angehoert – wie immer! Achso, der CDU Politiker, usw. ging auch in Fruehpension.