CSU-Justizverbrecher Clemens Lückemann als „Grundrechtshüter“ für Söder: Verfassungsbruch durch Behörden mittels „Corona-Notstand“

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20.04.2020, Vermummungsverbot aufgehoben für CSU-Politiker Foto: Peter Kneffel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Was in Bayern momentan abläuft, kann kaum verwundern, wenn man sieht, wer in Söders „Dreierrat Grundrechtsschutz“ drinhockt: der Justizkriminelle Clemens Lückemann.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/coronavirus-bayern-soeder-ethikrat-1.4872086

Der kleine rechte „CSU-Kämpfer“ der seit 40 Jahren mit seinen rechten Seilschaften in Franken den Rechtsstaat zersetzt hat – und unter anderem als Leiter Staatsanwaltschaft einen Vernichtungsversuch nach „Modell Mollath“ gegen mich zu verantworten hat (alle Details im Blog).

Behördlich-gerichtliche Lebenszerstörung: Täter abgetaucht – 3. der Rechtsradikale Clemens Lückemann (OLG-Präsident Bamberg) und seine „kleinen CSU-Kämpfer“

Bei drei Staatsanwaltschaften – Stuttgart, Bamberg, Würzburg – hat dieser „Grundrechtshüter“ Strafantrag wegen „Beleidigung“ gegen mich gestellt, um mich mundtot zu machen.

Clemens Lückemann, CSU-Justizkrimineller

Ein politischer Krimineller, der sich wichtig macht und nach altersbedingtem Abdanken für seinen Herrn und Meister Söder weiter den Abnicker und Grüß-August gibt:

…“Fast täglich konferieren sie und lassen sich informieren über die neuesten Infektionszahlen, Maskenvorräte, Intensivbetten. Der neue Rat soll zeigen, wie wichtig der Regierung die Grundrechte sind und auch Vertrauen schaffen bei der Bevölkerung, sagt Herrmann.

Erst einmal zum Juristischen. Da haben Strötz und Lückemann wenig auszusetzen. Ja, es werde in fast alle Grundrechte eingegriffen. Aber, das sei verhältnismäßig.“…

https://www.sueddeutsche.de/bayern/coronavirus-bayern-soeder-ethikrat-1.4872086

Natürlich, von Grundrechten hat Lückemann, ein Rechtsradikaler mit seriösem Anstrich, noch nie viel gehalten.

Was nun faktisch wieder dabei rauskommt, sieht man nun hier: Bayern bricht wieder einmal ungeniert die Verfassung…..

Würzburg, Lückemanns ehemaliger Machtbereich, wieder ganz vorne dabei:

„In Bayern gingen die Uhren schon immer ein bisschen anders. Auf das Bayerische Würzburg scheint das gerade besonders zuzutreffen. Denn dort werden einige Ärzte gerade zu Diensten in Pflegeheimen zwangsverpflichtet. So hat unter anderem ein 72-jähriger eine „Anordnung der Heranziehung zu Dienstleistungen“ von der Stadt Würzburg erhalten. Eine 34-jährige Hausärztin mit kleiner Tochter wurde ebenfalls zwangsverpflichtet, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete. Die Ärzte sollen nun mit anderen Kollegen für mehrere Pflege- und Behindertenheime zuständig sein, was für die Betroffenen grundsätzlich täglich Bereitschaftsdienst bis 22 Uhr und am Wochenende bis 20 Uhr beinhalte…..

….Bayern hat unterdessen im Eiltempo noch Ende März ein eigenes Infektionsschutzgesetz erlassen. Die Zwangsverpflichtung von Medizinern ist hier wieder enthalten. Damit existieren im Freistaat theoretisch zwei Rechtsgrundlagen zur Zwangsverpflichtung von Ärzten: das Bayerische Katastrophenschutzgesetz und das Bayerischen Infektionsschutzgesetz. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags äußert allerdings erhebliche rechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Die Kritik betrifft sowohl die Zwangsverpflichtung von Ärzten, also auch die Gesetzgebungskompetenz Bayerns für ein eigenes Infektionsschutzgesetz.“…

https://www.arzt-wirtschaft.de/duerfen-aerztinnen-und-aerzte-zu-diensten-zwangsverpflichtet-werden/

Hier zum besagten Gutachten:

https://www.bundestag.de/analysen

Wolfgang Janisch in der SZ:

„Zwei Wochen ist es her, da hat die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen auf Druck der Opposition die geplante Gesetzesänderung zurückgezogen, mit der man Ärzte und anderes medizinisches Personal im Notfall zwangsverpflichten wollte. Als der Landtag darüber abstimmte, war aus der Arbeitspflicht ein Freiwilligenregister geworden. Bayern dagegen hält unbeirrt an einer Ende März erlassenen Regelung fest, die solche Verpflichtungen zur Bewältigung eines „Gesundheitsnotstands“ zulässt; in Würzburg beispielsweise hat die dortige Führungsgruppe Katastrophenschutz von dieser Möglichkeit sogar schon Gebrauch gemacht. Nun aber mehren sich die Zweifel daran, ob der bayerische Mediziner-Paragraf überhaupt verfassungsgemäß ist. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt zu dem Ergebnis, dass die Arbeitspflicht gegen das Grundgesetz verstößt….

Kurzum: Eine Zwangsverpflichtung von Ärzten und Pflegern verstößt gegen das Grundgesetz, sagt der Wissenschaftliche Dienst. Ähnlich hatte dies jüngst – bezogen auf NRW – auch der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gesehen. Eine Arbeitspflicht für Ärzte und Pfleger sei „fragwürdig“, sagte er der Süddeutschen Zeitung.

Kritik kommt derweil aus der Opposition im Bundestag. Ulla Jelpke (Linke) nannte es „erschreckend, dass es tatsächlich Politiker gibt, die gesetzlichen Arbeitszwang für legitim halten und dafür demokratische Grundrechte über den Haufen werfen“. Sie habe wenig Vertrauen darin, dass Bayern das Gesetz wieder aufheben werde. „Dabei bin ich mir ganz sicher: Die Pandemie kann eingedämmt werden, ohne die Demokratie preiszugeben. Wer das eine gegen das andere ausspielt, untergräbt unsere Grundwerte.“

https://www.sueddeutsche.de/politik/grundgesetz-wahrheit-und-pflicht-1.4884947

Offener Brief an Markus Söder – „Charaktertest“……

Hervorgehoben

Zunächst auf diesem Weg einen lieben Gruß an meine Tochter…Du kannst Dich jederzeit melden, es gibt kein „Kontaktverbot“.

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Zum Blog und zur bayerischen Justiz:

Die Situation ist momentan die, dass meine Arbeit im „systemrelevanten Beruf“ aufgrund der gesundheits-politischen Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus natürlich grundlegendste Veränderungen erfährt. Dazu eventuell bei Gelegenheit mehr.

Der Vorprescher und „Macher“ Markus Söder, der den Bayern noch viel weitergehende Einschränkungen aufzwingt (Verbot, ohne „triftigen Grund“ aus dem Haus zu gehen), als sie in den anderen Bundesländern und hier in Baden-Württemberg sinnvollerweile der Fall sind, lässt ja momentan nichts aus, um seine „Haltung“ und unschlagbare Kompetenz in den Medien zur Schau zu tragen. Lustigerweise hat er ausgerechnet u.a. den Justizverbrecher Clemens Lückemann in sein „Monitoring“-Team berufen, das eine „ethisch-gesellschaftlich-juristische Beobachtung“ von den Maßnahmen abnicken soll, die der Herr Ministerpräsident im Zuge der Corona-Situation so beschließt. Ein „Team“ von Ja-Sagern, das offenkundig einen seriös-wissenschaftlichen Anstrich geben soll, man braucht nur diesen Artikel zu lesen:

https://www.sonntagsblatt.de/artikel/bayern/ethikrat-vorsitzende-breit-kessler-ueber-ihre-aufgabe-beim-monitoring-der-corona

Eines von Markus Söders Mantras bei den ganzen Medien-Auftritten ist die schöne Phrase, dass der Corona-Virus ein „Charaktertest für die Gesellschaft“ sei.

Ich unterziehe nun Markus Söder einem „Charaktertest“, den ich hiermit für die öffentlichen Beobachtung freigebe:

Es geht schlichtweg darum, ob ich als Mitarbeiter in einem hochbelasteten „systemrelevanten“ Beruf weiter ertragen muss, mit asozialen und rechtswidrigen Geldforderungen durch bayerische Behörden kämpfen zu müssen, die nicht nur über die Bank sondern auch über meinen Arbeitgeber, die Diakonie, fortlaufend versuchten, meinen Lohn zu pfänden (siehe vorherige Blobbeiträge). Die Staatsanwaltschaft Würzburg erzwang vor kurzem einen „Haftbefehl“….

Bonuszahlungen an Pflegeberufe und medienwirksame „Übernahme“ von Verpflegungskosten für Behinderteneinrichtungen etc. sind das eine, Herr Söder.

Wie aber sieht es mit den Menschen aus, die in diesen Berufen arbeiten – und fortwährend mit destruktiven Pfändungsmaßnahmen durch bayerische Behörden kämpfen müssen, die jedes berufliche Fortkommen und auch die Motivation lähmen!…….?

Das Schreiben, das vergangene Woche an Söder ging:

Ministerpräsident Markus Söder
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München 01.04.2020

Sehr geehrter Herr Söder,

wie Sie der beiliegenden Bescheinigung der Diakonie Stetten e.V. entnehmen können, arbeite ich in einem sog. systemrelevanten Beruf, der Betreuung von Menschen mit Behinderung.

Aufgrund von fortlaufenden Übergriffen der bayerischen Behörden Würzburg in mein Privatleben und auch diesen zweiten Berufsweg hatte ich diese Berufstätigkeit bereits zum 30.03.2020 gekündigt.

Diese Kündigung habe ich aufgrund von Interventionen nun zurückgenommen.

Die Situation und die aktuelle Verschärfung in diesem Berufsbereich ist Ihnen bekannt.

Der Freistaat Bayern, namentlich die Staatsanwaltschaft Würzburg sowie das Landratsamt Würzburg, betreiben auf Grundlage von Vorgängen aus den Jahren 2007 aktuell Pfändungsversuche meines Lohnes als Heilerziehungspfleger.

Grundlage aller meine Person betreffenden behördlichen Vorgänge in Bayern ist die rechtswidrige und kindeswohlschädigende Entziehung meines Kindes seit Dezember 2003 durch die Kindsmutter (Juristin) mittels Behörden und Justiz Würzburg.

Höhepunkt rechtswidriger Maßnahmen und Amtstaten gegen meine Person war eine zehnmonatige sog. Untersuchungshaft, die wider besseres Wissen ohne Vorliegen von Haftgrund und Straftat seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg erzwungen wurde.

Für diesen massiven Grundrechtseingriff wurde ich bis heute trotz Freispruch (LG Würzburg 814 Js 10465/09) durch den Freistaat Bayern entgegen der Feststellungen der 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg nicht entschädigt!

Ich bin also ohne weiteres als Justizopfer des Freistaates Bayern anzusehen; die Vorgänge sind weiter aufzuklären, was durch die Justizbehörden Würzburg in eigener Sache konsequent verhindert wird.

Vor diesen Vorgängen war ich 15 Jahre Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg.
Dies jedoch nur zur Erläuterung und Gesamtschau.

Das hier genannte Unrecht gegen meine Person hält jedoch insbesondere die hierfür maßgeblich verantwortliche Staatsanwaltschaft Würzburg aktuell nicht davon ab, weitere massive Schädigungen gegen meine Person betreiben.

Mein konkretes Anliegen hier ist folgendes:

Aktuell betreibt die Staatsanwaltschaft Würzburg aus den Jahren 2006 und 2008 folgende Pfändungen gegen meine Person:

814 VRs 824/06, Staatsanwaltschaft Würzburg

811 VRs 17304/08, Staatsanwaltschaft Würzburg

Es handelt sich insoweit um Gerichtskosten aus erkennbar über zehn Jahren abgeschlossenen Verfahren. Die Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen wie genannt durch eine Behörde, die u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung gegen meine Person zu verantworten hat, für die bis heute die Entschädigung verweigert wird.

Desweiteren betreibt das Landratsamt Würzburg folgenden Pfändungsversuch, ebenfalls auf das Jahr 2007 zurückgehend (wobei der zugrundeliegende Bescheid der Behörde von April 2007 nicht vorliegt und auch keine schlüssige Beründung für Forderung):

ZFB 2-312-DEEG, Landratsamt Würzburg

Eine Möglichkeit seitens der Behörden, die Beträge einzuziehen, besteht nicht – da ich jedwede weitergehende Tätigkeit unterlassen werde, die dazu führt, dass höhere Einkünfte erzielt werden. Dem LRA Würzburg gelang es jedoch rechtswidrigerweise, 2018 und 2019 mein bei der Diakonie Stetten e.V. ausgezahltes Weihnachtsgeld sowie eine Rücklage auf dem Konto abzuzweigen!

Die durchaus als gezielt destruktiv und asozial anzusehende Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Würzburg und des Landratsamtes Würzburg haben bereits seit längerem massiv negative Wirkung auf meine Tätigkeit als Heilerziehungspfleger und wie genannt bereits zu einer Kündigung Anlass gegeben.

Da die Krise um die Corona-Infizierungen nun zu einer Art Neuorientierung führt und geführt hat, was die Wertigkeit der Pflegeberufe angeht, ersuche ich konkret um folgendes:

Bitte erteilen Sie als Ministerpräsident Weisung, dass bei dieser Gesamtschau, aufgrund der Wichtigkeit meiner Tätigkeit und der insgesamt unnötigen verursachten Zusatzbelastungen die o.g. Pfändungen seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg und des Landratsamtes Würzburg aufgehoben werden.

Weiter rege ich an, dass der Freistaat Bayern sämtliche behördlichen Pfändungen gegen in Pflegeberufen Tätige ebenso aufhebt und einstellt.

Ich verbleibe in Erwartung einer zeitnahen Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

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Und soll niemand behaupten, das sei nicht möglich – vor kurzem wurden eben durch Söder per Weisung die Kassenärzte entmachtet….:

„Kassenärzte protestieren gegen Söder
Bayerns Oberbürgermeister und Landräte erhalten Weisungsrechte gegenüber Medizinern. Die sehen sich an die Kandare genommen.

….Man könne „keinen wirklichen Grund“ für diesen Schritt erkennen. Mit Blick auf die bislang geleistete Arbeit der Kassenärzte in Bayern fügte Gassen hinzu, es gebe wenig zu verbessern, „außer dass die Kollegen mehr Schutzmaterialien bekommen“. Warum Söder trotzdem meine, es besser organisieren zu können, sei wohl „Herrschaftswissen“.

Das sieht die Staatsregierung indes ganz anders: Dass Bayerns Landräte und Oberbürgermeister als Leiter der örtlichen Katastrophenschutzbehörden nun auch ein Weisungsrecht hinein in den ärztlichen Bereich erhalten, sei der Sorge vor der „extrem raschen Verbreitung des Coronavirus“ geschuldet, hieß es.“

https://www.sueddeutsche.de/politik/versorgung-kassenaerzte-protestieren-gegen-soeder-1.4864853

„Nicht jeder Zweck heiligt die Mittel“

Game of Thrones: der „Nachtkönig“ und sein Hofnarr

Dem obigen Würzburger CSU-Grinser habe ich – wie auch dem Innenausschuss des bayerischen Landtags – vor einigen Monaten diese Beschwerde geschickt in Sachen Kindesentziehung und Justizkriminalität, Antwort blieb aus:
Beschwerde an OB Christian Schuchardt, Kindesentziehung/Justizkriminalität

Auch das folgende ist m.E. wert, zur Kenntnis genommen zu werden. Denn ja, richtig, Hass, Gewalt, Radikalisierung und Mordlust hat zuvor einen Weg hinter sich gebracht….(zum Beispiel jahrelangen Kindesentzug, Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen, Auflaufenlassen, Lügen, Täuschungen, Amtsmissbrauch durch Richter und Staatsanwälte, die sich gegenseitig decken, Verhöhnung, Spott, rechtswidrige Pfändungen….)

Zum Thema „Hass und Gewalt“ jedenfalls fabuliert die Würzburger Mainpost heute:

….“Machen wir uns nichts vor, die Radikalisierung der sprachlichen Auseinandersetzung ist der Wegbereiter für körperliche Gewalt. In einem solchen Klima darf es nicht verwundern, dass sich immer weniger Bürgerinnen und Bürger finden, die für eine weltoffene, demokratische und liberale Kommune kämpfen wollen. Der immer brutaler und menschenverachtend geführte Kampf um die Deutungshoheit im Internet lässt die demokratischen Säulen bröckeln.“….

https://www.mainpost.de/ueberregional/meinung/leitartikel/Kommentar-Wenn-Hass-und-Gewalt-das-kommunale-Amt-verleiden;art9517,10392608#anker

Vor einigen Jahren habe ich mich bekanntermaßen selbst als OB-Kandidat in Würzburg beworben.

Damals klang die Mainpost genau so, wie sie es nun kritisiert: aggressive Häme und Spott. Der Redakteur Jungbauer – von wegen „Deutungshoheit“ – beleidigte mich, ohne je mit mir gesprochen zu haben, als „Hallodri“, der das Amt „beschädigt“:

„Nicht jeder Zweck heiligt die Mittel“

Politisch ist er noch nie in Erscheinung getreten. Er hat keine Gruppierung hinter sich. Und dennoch will ein Ex-Polizist aus dem Landkreis Oberbürgermeister von Würzburg werden. Für heute Abend lädt er zur Wahlaufstellung ein. Ein Programm für die Stadt Würzburg? Fehlanzeige. Sein Programm ist der Kampf gegen Justiz und Behörden, als deren Opfer sich der Mann sieht – weil er nach einer Trennung seine Tochter nicht kontaktieren darf. Man könnte das Ganze als Lachnummer abhaken. Wenn es zum Lachen wäre.

Immerhin verhehlt der Kandidat seine Motive nicht. Er sucht die Öffentlichkeit nur, um auf sein Problem aufmerksam zu machen und hofft auf Mitstreiter in ähnlicher Lage. Wenn dieses Modell Schule macht, dann stehen uns demnächst vielleicht noch OB-Kandidaten im Kampf gegen die Entrechtung pflegebedürftiger Senioren oder gegen die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung ins Haus.

Nicht nur zu wählen, sondern sich auch wählen zu lassen – das ist ein hohes Gut unserer Demokratie. Sie muss es aushalten. … Damit allerdings nicht jeder Hallodri auf dem Wahlzettel steht, muss eine bestimmte Zahl an Bürgern den Wahlvorschlag unterschreiben. In Würzburg wären das 385. Das scheint für größere Vereine kein Problem, für Einzelkämpfer wie in diesem Falle wohl schon. Und das ist gut so.

Was hier probiert wird, ist der dreiste Missbrauch eines demokratischen Rechts für ein Einzelinteresse, wo das Gemeinwohl zählen sollte. Um sich als OB einer Großstadt zur Wahl zu stellen, braucht es schon mehr als eine vage Vorstellung von deren politischer Entwicklung. Wer dann noch ungeniert dazu sagt, dass ihn das Amt gar nicht interessiere, disqualifiziert sich gleich mehrfach. Durch den allzu saloppen und realitätsfremden Umgang mit einer Kandidatur wird ein Stück weit das Amt als solches beschädigt. Und indem der „Kandidat“ in der Wahl der Mittel dermaßen daneben greift, erweist er seinem eigentlichen Anliegen auch noch einen Bärendienst.“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Nicht-jeder-Zweck-heiligt-die-Mittel;art735,4083188

Das hier ist übrigens der „Bundesverkehrsminister“:

Vollpfosten Andreas Scheuer (CSU)

„Gefahr für Leib und Leben“ mit Polizeiaufgabengesetz (PAG) „abgewendet“…..? Handyortung statt Freiheitsberaubung!

Die Kenntnis dieser Vorgänge wird bei diesem Beitrag vorausgesetzt:

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Residenzlauf 2018

Leitender Kriminaldirektor Matthias Weber, Polizei Unterfranken teilte mit:

„Sehr geehrter Herr Deeg,

am 18.12.2017 wurden bei Ihnen gefahrenabwehrende Maßnahmen nach Art. 34b Abs. 2, 34a Abs. 1 Nr. 1 PAG durchgeführt.

Dem Polizeipräsidium Unterfranken war bekannt geworden, dass Sie an diesem Tag mehrere E-Mails versandt hatten, in denen Sie sinngemäß androhten, am 18.12.2017 nach Würzburg zu fahren, um Selbstjustiz zu verüben. Hintergrund ist der seit langem andauernde Konflikt in Bezug auf den Sorgerechtsstreit um Ihre Tochter.

Es musste deshalb davon ausgegangen werden, dass für verschiedene Personen aus dem Bereich der Justiz in Würzburg eine Gefahr für Leib oder Leben besteht…..“

Polizei Unterfranken, Handyortung nach PAG, Mitteilung 06.06.2018

Proteste gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) in München / 150518
*** May 15, 2018 – Munich, Bavaria, Germany – Caricature of Horst Seehofer of the CSU.

Diese weitere Strafanzeige gegen die Kriminellen um den CSU-Funktionär Clemens Lückemann – unter Berücksichtigung dieses Vorgangs – wird hiermit beweisrechtlich eingereicht und hier dokumentiert:

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,

POR Jörg Schiebe 19.06.2018

Hiermit wird weiter Strafanzeige wegen konzertierter Freiheitsberaubung im Amt erstattet gegen Angehörige der Justiz Würzburg/Bamberg, insbesondere die Beschuldigten

1. Clemens Lückemann (CSU), zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

2. Thomas Trapp (CSU), zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

3. Thomas Schepping, zu laden über Amtsgericht Gemünden, Friedenstraße 7, 97737 Gemünden a. Main

4. Norbert Baumann (CSU), zu laden über Knetzbergstr. 10, 97422 Schweinfurt

5. Roland Stockmann, zu laden über Falkenburgstraße 14, 97250 Erlabrunn

6. Lothar Schmitt (CSU), zu laden über Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg,
Bärenschanzstraße 70, 90429 Nürnberg

7. Dr. Jörg Groß (CSU), zu laden über Platenstraße 6, 97072 Würzburg

Um die Beschuldigten, die weiter zum Teil hohe Ämter mit öffentlicher Außenwirkung in der bayerischen CSU-Justiz bekleiden, vor zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen, erfolgen fortlaufend durch weitere Beschuldigte bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg Verdeckungsstraftaten der Rechtsbeugung und Strafvereitelung zugunsten der Beschuldigten.

Offenkundig einzig aufgrund von Status und Amt wird hier trotz dringendem Tatverdacht und erdrückender Beweislage gegen die Beschuldigten jede Ermittlung bereits im Ansatz verweigert, unter Missbrauch der rechtsstaatlichen Organisationsstrukturen.

Beispielhaft wird auf ausführliche Strafanzeige vom 24.02.2018, Polizei Stuttgart verwiesen, die trotz dringendem Tatverdacht und präziser Beweislage offenkundig unterschlagen wird.

Weitere detaillierte Strafanzeige gegen die polizeibekannten Justizverbrecher um Clemens Lückemann: ein Netzwerk aus kriminellen Juristen, die Leben von unschuldigen Bürgern vernichten!

Was hier vorliegt, ist erkennbar der strukturelle Missbrauch des sog. Tatortprinzips zugunsten von Kriminellen, der strukturelle Missbrauch der örtlichen insbes. zivilrechtlichen Zuständigkeit durch die Behörden, wo die Beschuldigten tätig sind und der strukturelle und parteipolitische Missbrauch des Etiketts der richterlichen Unabhängigkeit, um Verbrechen im Amt zu verdecken.

Jedwede Dienstaufsicht wird konsequent verweigert, bzw. ist bereits dadurch als absurd anzusehen, da die für die Dienstaufsicht zuständigen Ministerialbeamten oder Behördenleiter wie der Landgerichtspräsident Geuder, Würzburg, mit den Beschuldigten seit Jahrzehnten befreundet und parteipolitisch auf einer Linie sind.

Der zur Tatzeit für Dienstaufsicht zuständige Ministerialbeamte Andreas Zwerger ist bspw. nun aktuell der Vizepräsident beim OLG Bamberg neben dem Beschuldigten Lückemann, mit dem er seit Jahrzehnten persönlich und parteipolitisch verbandelt ist.

Diese persönliche Kumpanei und CSU-Seilschaft hebelt die Gewaltenteilung aus und vereitelt bereits im Ansatz eine objektive Faktenprüfung und im Ergebnis einen funktionierenden Rechtsstaat und die Gleichheit vor dem Gesetz!

Die Parteilinie und Doppelstandards der in Teilen als demokratiefeindlich anzusehenden bayerischen CSU, was zum einen Strafwut und Repression gegen Menschen angeht und andererseits Leugnung und Vertuschung interner eigener Rechtsbrüche, Fehler und Irrtümer, sind mittlerweile Allgemeingut.

Gefährder in Bayern

BEWEISLAGE

1.
Zugrundeliegender Sachverhalt, gerichtsbekannt und polizeibekannt:

Die vorliegenden Fakten und Inhalte sind unstreitig!

a.
Der Anzeigenerstatter reichte am 18.05.2009 gegen den Beschuldigten Trapp eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, nachdem dieser unter Amtspflichtsverletzung eine vorgebliche Straftat der versuchten Nötigung gegen den Anzeigenerstatter konstruierte, Verfahren 814 Js 5277/08, die er wie folgt fabulierte, sog. Anklageschrift des Beschuldigten, 12.11.2008:

https://martindeeg.wordpress.com/2018/02/16/wuerzburger-justizverbrecher-thomas-trapp-weitere-details-und-klage-aufgrund-schuldhafter-amtspflichtverletzung-asoziale-gesinnungsjustiz-gegen-unschuldigen-vater-kindesentzieherin-neubert-seit-14/

„Der Angeschuldigte war in den Jahren 2002 bis 2003 mit der Rechtsanwältin Kerstin Neubert liiert Aus diese Beziehung ging die ….2003 geborene Tochter hervor.

Nach Beendigung der Beziehung versuchte der Angeschuldigte – auch trotz bestehenden gerichtlichen Kontaktverbotes – mit allen Mitteln ein Umgangsrecht hinsichtlich seiner Tochter zu erwirken.
Hierbei kam es u.a. zu folgenden Taten:
1. Am 04.03.2008 gegen 08.30 Uhr rief der Angeschuldigte in der Kanzlei der Geschädigten Rechtsanwältin Kerstin Neubert an, wo er deren Vater, den Zeugen Willy Neubert erreichte.
Der Angeschuldigte…..bat den Vater der Geschädigten Kerstin Neubert, dieser auszurichten, dass, falls er bis kommenden Freitag, dem 07.03.2008, keine Nachricht von ihr bekommen würde, wie es mit dem Umgang seines Kindes weiter gehe, er zur Rechtsanwaltskammer gehen würde.

Tatsächlich hatte der Angeschuldigte bereits im Jahr 2004 einen Antrag bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg gestellt, mit dem Ziel, dass der Geschädigten die Zulassung entzogen wird.
Durch seine Drohung wollte der Angeschuldigte erreichen, dass Kerstin Neubert ihm ein Umgangsrecht mit seiner Tochter freiwillig einräumt. Die Geschädigte lies sich von dieser Drohung nicht beeindrucken und wartete den Termin im o.g. Familiengerichtsverfahren am 14.03.2008 ab.

Die Handlung des Beschuldigten war verwerflich.“

Eine auf Sachlage begründete Beschwerde bei einer Anwaltskammer ist in einem Rechtsstaat unter keinem wie auch immer gearteten Gesichtspunkt als Nötigung anzusehen.
Ebenso wenig ist die Zielsetzung eines Vaters, Kontakt zu seinem Kind zu erhalten, in einem Rechtsstaat als „verwerflich“ anzusehen, wie der Kriminelle Trapp in seiner Rolle als bayerischer Staatsanwalt hier phantasiert.

Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg

Der Beschuldigte Trapp, der als absolut dumpfer strafwütiger Provokateur anzusehen ist, inszeniert sich als Vertreter und Retter einer sich als Opfer gebärdenden Kindsmutter und Volljuristin.

Charakterlich ungeeigneten Kriminellen wie dem Beschuldigten hier fehlt offenkundig jegliche Objektivität und jede Reflexisonsfähigkeit, ebenso Empathiefähigkeit, was die Komplexität von Vorgängen und das hieraus verschuldete Leid von Menschen und die Rolle von Kindern und Väter angeht.

Dieses asoziale Gebaren gegen Rechtsuchenden, unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten hier zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamten Rechsbrüche dieser inkompetenten und unfähigen hierbei jedoch invasiv in das Leben von Betroffenen eingreifenden eifernd arroganten und strafwütigen CSU-Justiz.

Die gegen diesen Vorgang am 18.05.2009 eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde (wortgleich als Zivilklage an das Landgericht Würzburg) wurde infolge nach Zugang am 12.06.2009 (!) an den Beschuldigten Trapp bzw. seinen Vorgesetzten, den Beschuldigten Lückemann, zur Inszenierung einer Bedrohungslage missbraucht.

Unter Hinzuziehung des Beschuldigten Lothar Schmitt, zur Tatzeit sog. Vizepräsident des Landgerichts, behaupteten die Beschuldigten, das nun am Freitag, 12.06.2009 ein akuter Amoklauf durch den Beschuldigten drohe. Dies gehe aus der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 hervor.

Beschuldigter Schmitt (Mitte) bei typischer Tätigkeit

Auf Verfahren 814 Js 10465/09 wird vollinhaltlich verwiesen, ebenso auf die Dokumentation der Vorgänge und ergänzende Beweislage im Blog des Klägers.

Folgende Fakten sind unstreitig, was u.a. den Vorsatz der Täter entlarvt:
Die von Trapp instruierte Polizeibeamtin und Zeugin Dagmar Vierheilig, Polizei Würzburg, ruft den Anzeigenerstatter am Nachmittag des 12.06.2009 zweimal auf dem Handy an. Als dieser sich meldet, legt sie auf. Eine Handyortung, die erstes Mittel (siehe 3.) bei einer tatsächlichen Bedrohungslage ist, findet nicht statt.

Infolge setzt der Beschuldigte Trapp unter anderem den Zeugen Michael Scheffel, Polizei Stuttgart unter Druck, was tatsächlich eine Nötigung darstellt. Sollte der Anzeigenerstatter nicht endlich festgenommen werden, würden Disziplinarmaßnahmen und Strafverfolgung wegen Strafvereitelung gegen Scheffel erfolgen, so der Beschuldigte Trapp.

Durch weitergehende Interventionen der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg erfolgt schließlich eine Festnahme des Anzeigenerstatters am 21.06.2009 in Stuttgart, als dieser am dortigen Halbmarathon teilnimmt.

Im Raum Würzburg, wo die Kriminellen der Justiz eine Bedrohungslage inszenierten, war der Anzeigenerstatter zu diesem Zeitpunkt seit April 2009 nicht mehr, nachdem er seinen Wohnsitz in 97299 Zell am Main dort abgemeldet und sich am 29.04.2009 ordnungsgemäß an seinem heutigen Wohnsitz in 70499 Stuttgart angemeldet hatte.

Dies hielt die Beschuldigten und Kriminellen der Justiz Würzburg infolge nicht ab, den Anzeigenerstatter konsequent bewusst wahrheitswidrig als „ohne festen Wohnsitz“ in der Akte zu führen, um so zielgerichtet eine Fluchtgefahr (!) zu konstruieren.

Ein Haftbefehl liegt zu diesem Zeitpunkt nicht vor, den reicht der Beschuldigte Trapp erst am 22.06.2009 nach.

b.
Bereits bei der Inszenierung der phantastischen Bedrohungslage ab 12.06.2009 auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den infolge sachbearbeitenden Haupttäter Trapp vertuschten die Beschuldigten zielgerichtet bis in die Hauptverhandlung hinein den Fakt, dass die Richter des Landgerichts Würzburg Dr. Bellay und Dr. Müller Teckhoff (beide heute beim BGH tätig) sowie der Ministerialrat Hans Kornprobst in dem Schreiben des Anzeigenerstatters keine Straftat erkannt hatten.

Um über diesen Fakt und Rechtsbruch, § 160 Abs. 2 StPO, infolge hinwegzutäuschen, versuchten der Beschuldigte Schmitt den Zeugen Bellay zu beeinflussen, wie sich in Vernehmungen in der Hauptverhandlung heraushören ließ. Der Zeuge Bellay gab hierbei zugunsten des Justizkollegen Schmitt vor, sich nicht mehr genau an den Zeitpunkt des entsprechenden Telefonats erinnern zu können, was als Schutzbehauptung zu werten ist.

Schmitt versuchte derweil, die rechtswidrige Inszenierung zum Zweck einer Freiheitsberaubung als sachlich begründet darzustellen: unter der bei den Beschuldigten üblichen fehlerleugnenden Diffamierung und Verleumdung des Anzeigenerstatters gab er vor, exklusive Kenntnis über ein Schreiben des Klägers aus dem Jahr 2005 zu besitzen, das ihn 2009 zu der Annahme brachte, dass hier eine akute Amokgefahr drohe. (Anm.: der AE hatte 2005 eine Strafanzeige gegen den Verfahrenskläger Moser erstattet, die der Beschuldigte Schmitt als Generalstaatsanwalt in Bamberg damals entledigte).
Auf Frage des Anzeigenerstatters, ob der Beschuldigte Schmitt dem Anzeigenerstatter jemals persönlich begegnet sei oder mit diesem gesprochen habe, musste er verneinen.

Diese Posse vor Gericht sucht insoweit ihresgleichen und zeigt, wie unverhohlen die Beschuldigten sich gegenseitig zu decken versuchen und Fakten erfinden, um Straftaten im Amt und Fehler zu vertuschen.

Der Anzeigenerstatter wurde infolge auf Grundlage eines eklatanten Fehlgutachtens des Beschuldigten und Mittäters Dr. Groß von der JVA Würzburg in die Forensik Lohr übestellt, 05.08.2009.

Dies mit dem erklärten Ziel der dauerhaften Unterbringung unter Missbrauch des § 63 StGB, wie er im (in vielen Punkten vergleichbaren) Fall des Justizopfers Gustl Mollath bundesweit bekannt wurde.

Obwohl Prof. Dr. Nedopil in Obergutachten nachgewiesen hat, dass Dr. Groß Diagnosen und Prognosen jeglicher Realitätsbezug fehlt und dieser ein Fehlgutachten unter Missachtung der Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung erstellt hat, wird Dr. Groß bis heute unter dreister Rechtsbeugung durch die Richter der Justizbehörde vor jedweder Aufklärung der Umstände der Erstattung dieses Fehlgutachtens geschützt. Der Vorsatz ist offenkundig.

Um diese Maßnahme infolge zu ermöglichen, konstruierte der Beschuldigte Roland Stockmann infolge einer Haftprüfung am 23.07.2009, die nach rechtsstaatlichen Maßstäben zur sofortigen Freilassung des unschuldigen Anzeigenerstatters hätte führen müssen, eine Fluchtgefahr durch den Anzeigenerstatter und behauptete zu diesem Zweck u.a. wie folgt, in Vorgriff auf gewünschtes Fehlgutachten des Mittäters Groß wie folgt:

Justizkrimineller Roland Stockmann: Fluchtgefahr, weil „entrückt“….

Der Beschuldigte Stockmann in Beschluss vom 23.07.2009:

„Der persönliche Eindruck, den der Beschuldigte bei der Haftprüfung hinterlassen hat, bestätigt die Einschätzung, die der unterzeichnende Richter dem Beschuldigten bereits im September 2005 in einem Schreiben mitgeteilt hat. Bereits damals wurde ihm dringend psychiatrische Behandlung angeraten, weil er den Eindruck einer entrückten und krankhaften Wahrnehmung der Lebenswirklichkeit hinterließ.“

Haftprüfung 23.07.09

Die Hybris und Anmaßung dieser Kriminellen, die nichts auslassen, um ihre Strafwut gegen lästige Rechsuchende ausleben zu können, zieht sich durch in dieser Form durch die gesamte Verfahrenakten und entspricht offenkundig dem Standard dieser in Teilen verbrecherischen Justizakteure. Um rechtswidrige Maßnahmen zu kaschieren und zu verdecken, wurde und wird der Anzeigenerstatter bis zum heutigen Tag nahezu beliebig anhand irgendwelcher Reaktionen, Äußerungen oder auch nur phantasierter Konstruktionen entwertet, diffamiert, verleumdet und beleidigt.

Dies kontrastiert mit einer schäbigen Ehrenkäsigkeit und Arroganz der Kriminellen und Beschuldigten selbst, wie mehrere Strafanträge des Haupttäters und Kriminellen Lückemann u.a. zeigen, mit denen er dem Anzeigenerstatter eine Beleidigung andichten will.

Auch dies zieht sich wie ein roter Faden durch die vorliegenden Akten der Justizbehörden Würzburg/Bamberg hier:
Versuche, den Anzeigenerstatter unter anhaltender und bewusster Missachtung des Art. 3 Grundgesetz mundtot machen zu wollen, indem die Beweisführung und Kritik (Dienstaufsichtsbeschwerde!) durch die Beschuldigten oder deren Kumpanen wahlweise als Bedrohungslage oder als Beleidigung phantasiert wird.

c.
Mit immenser krimineller Energie und asozialer Dreistigkeit erzwangen die Beschuldigten Lückemann/Trapp zusammen mit den Beschuldigten Baumann/Schepping am 12.03.2010 eine zweite Festnahme des Anzeigenerstatters in Stuttgart, nachdem das entlarvende Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil nach Eingang beim Landgericht Würzburg am 04.03.2010 zu einer sofortigen Verfügung der Entlassung aus der Forensik Lohr geführt hatte.

Bei der zweiten Freiheitsberaubung am 12.03.2010, die nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung ohne Straftat und Haftgrund eskalativ draufgesetzt wurde und welche am 22.04.2010 endete, wurden ebenfalls Polizeibeamte in Stuttgart auf Betreiben der Kriminellen in Würzburg unter Druck gesetzt, um die erkennbar rechtswidrige Maßnahme zu erzwingen.
Laut Aussage des Sachbearbeiters der Fahndung Stuttgart am 12.03.2010 habe man intern diskutiert und remonstriert, ob diese erkennbar rechtswidrige Maßnahme durchzuführen sei.
Es handele sich erkennbar um eine offenbar „persönliche Geschichte“ zwischen dem Anzeigenerstatter und der Staatsanwaltschaft Würzburg, die ihre Amtsgewalt missbrauche.

Infolge wurde von den Polizeibeamten der Stuttgarter Rechtsanwalt Hans-Michael Lübcke vermittelt, der die Rechtswidrigkeit der Maßnahme – Fehlen von Straftat und Haftgrund – geltend machte, worauf sich die Haftrichterin Fahling, Amtsgericht Stuttgart, auf eine angebliche Unzuständigkeit zurückzog und Antrag an die Kriminellen und Beschuldigten des OLG Bamberg, die die Straftat zu verantworten haben, verwiesen wurde.
Da diese Akten der Polizei bislang nicht vorliegen, sind diese beweisrechtlich beigefügt.

Beweis:
Anlage 1

Schriftsätze des Zeugen Rechtsanwalt Lübcke, Stuttgart, 16.03./19.03.2010 zu Freiheitsberaubung im Amt vom 12.03.2018 durch Beschuldigte der Justizbehörden Würzburg/Bamberg
Rechtsmittel RA Lübcke Stuttgart

Die Vertretung des Anwalts kostete den Anzeigenerstatter weitere 500 Euro infolge der Verbrechen der Beschuldigten im Amt.

d.
Bis heute hat der Anzeigenerstatter bekanntermaßen infolge der gegen ihn begangenen Verbrechen keinen Cent Entschädigung vom Freistaat Bayern enthalten:

Nach Offenlegung des Fehlgutachtens und Feststellung durch das Landgericht Würzburg in Urteil vom 20.08.2010 verweigerten die Beschuldigten in gleicher Besetzung die vom Landgericht Würzburg zugewiesene (läppische) Haftentschädigung in Höhe von rund 7.500 Euro für zehn Monate Freiheitsberaubung im Amt.

Diese unter Amtsmissbrauch und der Behauptung durch die Beschuldigten, der Anzeigenerstatter sei für die gegen ihn rechtswidrig auf Grundlage der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 erzwungenen Maßnahmen der Beschuldigten selbst verantwortlich.

2.
Trotz der Verbrechen im Amt durch die Beschuldigten insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg, beinhaltlich die asoziale und rechtswidrige Verweigerung der vom Landgericht Würzburg, 814 Js 10465/09, in Freispruch vom 20.08.2010 zugewiesenen Entschädigung, schrecken die Kriminellen nicht davor zurück, gegen meine Person als Kriminalitätsopfer weiter auch Geldforderungen zu stellen:

So fordert die Täterbehörde Staatsanwaltschaft Würzburg weiter bspw. 5.676,02 Euro vom Anzeigenerstatter als Opfer von Verbrechen im Amt.

Beweis:
Anlage 2

Sog. Mahnung der Beschuldigten vom 30.05.2018, 814 Vrs 824/06, Rechnung 811900591354

Diese Provokation und Unverschämtheit der Kriminellen bei den CSU-Justizbehörden hier belegt, wie sehr diese Kriminellen offenkundig jeden Bezug zur Realität verloren haben.

Das gesamte Gebaren dieser parteipolitisch vernetzten Kriminellen im Amt ist schlichtweg asozial, ohne Bezug zur Lebenswirklichkeit.

3.
Mit Schreiben vom 06.06.2018 teilt nun Leitender Kriminaldirektor Matthias Weber, Polizeipräsidium Unterfranken, dem Anzeigenerstatter wie folgt mit (Hervorhebungen von mir):

„Besonderes Mittel der Datenerhebung nach dem Bayer. Polizeiaufgabengesetz… Benachrichtigung über Datenerhebung und Eingriff in den Telekommuniaktionsbereich gem. Art. 34b Abs. 2, 34a Abs. 1 Nr. 1 PAG

Sehr geehrter Herr Deeg,
am 18.12.2017 wurden bei Ihnen gefahrenabwehrende Maßnahmen nach Art. 34b Abs. 2, 34a Abs. 1 Nr. 1 PAG durchgeführt.
Dem Polizeipräsidium Unterfranken war bekannt geworden, dass Sie an diesem Tag mehrere E-Mails versandt hatten, in denen Sie sinngemäß androhten, am 18.12.2017 nach Würzburg zu fahren, um Selbstjustiz zu verüben. Hintergrund ist der seit langem andauernde Konflikt in Bezug auf den Sorgerechtsstreit um Ihre Tochter.
Es musste deshalb davon ausgegangen werden, dass für verschiedene Personen aus dem Bereich der Justiz in Würzburg eine Gefahr für Leib oder Leben besteht. Aus diesem Grund habe ich die o.g. Maßnahme angeordnet, um festzustellen, ob Sie sich tatsächlich am 18.12.17 nach Würzburg begeben und um ggf. Schutzmaßnahmen für gefährdete Personen einleiten zu können.

Da bekannt war, dass Sie den Mobiltelefonanschluss (…..) nutzten, wurde der für den Anschluss zuständige Telekommunikationsdiensteanbieter gebeten, gegen 19.00 Uhr und nochmals gegen 22.00 Uhr eine Ortung des Mobilgerätes durchzuführen. Nachdem festgestellt werden konnte, dass sich das Gerät in einer Funkzelle im Bereich Ihres Wohnsitzes eingebucht hatte, wurde die Maßnahme beendet.

Die Maßnahme wurde in der Folge mit Beschluss vom Herrn Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Würzburg bestätigt.“….

Beweis:
Anlage 3

Schreiben des Zeugen Matthias Weber, Polizeipräsidium Unterfranken, 06.06.2018
Polizei Unterfranken, Handyortung nach PAG, Mitteilung 06.06.2018

Dieser Vorgang belegt eindrucksvoll und weiter beweisrechtlich, wie skrupellos und gezielt die Kriminellen der Justizbehörden Würzburg unter Instrumentalisierung der örtlichen Polizeibehörde (Zeugin Vierheilig) 2009 bei einem durchaus vergleichbaren Grundkonstrukt hier eine Freiheitsberaubung im Amt gegen den Anzeigenerstatter inszenierten.

Selbst bei einer zeitlich akuten Bedrohungslage – abgesehen davon, ob diese überhaupt real ist – wird durch den Zeugen Ltd. Kriminaldirektor Weber hier Maßnahme getroffen, die insoweit offenkundig nach Meinung des hochrangigen erfahrenen Kriminalbeamten geeignet scheint festzustellen, ob eine realistische Bedrohung vorliegt oder nicht.

Die oben nochmals geschilderte unstreitige Vorgehensweise der Kriminellen, die infolge einer Wochen zuvor eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde offenkundig aus Hybris und persönlichem Ärger über zwei Bundesländer sinnfrei und in CSU-Style manipulativ dramatisierend eine vorgebliche Bedrohungslage in Würzburg und infolge eine rechtswidrige Verhaftung in Stuttgart inszenieren und hernach unkorrigierbar zu Lasten des Opfers an einem notdürftig konstruierten Tatvorwurf festhalten, um selbst nach Freispruch noch dem Kläger zu schaden, belegt die ganze asoziale Widerwärtigkeit und Rechtswidrigkeit, mit der CSU-Kriminelle hier in Bayern mittlweile glauben, ihre widerwärtige Strafwut und Gesinnungsjustiz auf dem Rücken von Unschuldigen wie dem Anzeigenerstatter ausleben zu können.

Zeugnis:
Matthias Weber
, zu laden über Polizeipräsidium Unterfranken, Frankfurter Straße 79, 97082 Würzburg

Die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der vorgeblichen „Gefahr für Leib und Leben“, die der Zeuge Weber hier konstatiert, ist ggf. an anderer Stelle zu erörtern, auch die Zielsetzung dieser offenkundig sinnfreien Maßnahme.

Man scheint offenkundig nur noch in Bayern der lebensfernen Ansicht zu frönen, dass entschlossene Täter ihre Taten zuvor per Dienstaufsichtsbeschwerde oder über das Internet ankündigen und sich auch immer mit Mobiltelefon zum Tatort begeben.

Die insgesamte Sinnlosigkeit der gesamten Vorgehensweise spricht eher dafür, dass man hier vorliegenden Kindesentzug/Kindesentführung und die strukturelle Gewalt gegen den Anzeigenerstatter als Vater seit 15 Jahren und die unabhängig von Zeitablauf zur Verantwortung zu ziehenden Verbrechen im Amt gegen den AE immer noch nicht in Gänze erfasst hat sondern glaubt, dies sei quasi eine Laune.

Es handelt sich hier keinesfalls um einen „Sorgerechtsstreit“, wie der Zeuge Weber hier euphemistisch zusammenfasst – sondern um Lebenszerstörung, massivste Grundrechtsverletzungen und Verbrechen im Amt gegen einen unschuldigen Vater. Um dies zu vertuschen, erfolgen fortlaufend Verdeckungsstraftaten wie Rechtsbeugung und Strafvereitelung, wie oben dargelegt.

Jedenfalls ist für jeden vernünftig denkenden Menschen offenkundig, dass zwei derart auseinanderdriftende Verhaltensweisen und Maßnahmen unter dem Etikett Gefahrenabwehr durch eine Staatsanwaltschaft im einen Fall 2009 und eine Polizeibehörde im anderen Fall 2018 weiter den dringenden Tatverdacht bestätigen, dass die Beschuldigten 2009 eine gezielte, persönlich motivierte Freiheitsberaubung im Amt und unbedingt gewollter Vernichtung eines lästigen Antragstellers mit immenser krimineller Energie und unter Ausübung von Druck gegen Polizeibeamte, Belügen von Richtern und Vertuschen von Entlastendem begangen und zu verantworten haben.

Auf die beim Landgericht Würzburg und der Polizeibehörde Stuttgart vorliegenden Akten, Schriftsätze und Beweisvorträge wird vollinhaltlich verwiesen.

Dieses Schreiben ist beweisrechtlich veröffentlicht.

Es wird weiter beantragt, dass die Kriminellen im Amt, die weiter unbehelligt Ämter in der bayerischen Justiz bekleiden, wegen dringendem Tatverdacht auf Freiheitsberaubung im Amt endlich suspendiert werden.

Justizverbrecher Lückemann (CSU) neben seinem Gönner, dem Ministerialen Bausback (CSU)

Eine Strafverfolgung wird offenkundig einzig aufgrund der parteipolitischen Vernetzung und der Fallhöhe der Beschuldigten und Funktionäre in dieser politisierten CSU-Justiz verweigert.

Eine weitere Verweisung ist als Strafvereitelung zu werten, da die Erfahrung zeigt, dass die Kriminellen im Amt im OLG-Bezirk Bamberg vorbehaltlos und in selbst dummdreistester Weise gedeckt werden.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Die CSU-Kriminellen halten die Zerstörung einer Vaterschaft weiter für einen Witz: Ist BEFANGENHEIT noch als „subjektive“ Einzelmeinung zu werten, wenn auch mit der Sache befasste integre Polizeibeamte (BW) klar eine strukturelle Rechtsbeugung und Befangenheit sehen? Diese Frage wird zu klären sein.

Feuerbacher Volkslauf 2018

Weiter werden auf allen Ebenen der CSU-Justiz meine berechtigten Anliegen auf dem Aktenweg zu entsorgen versucht. Ein schönes Zitat zeigt, dass die Kriminellen erneute in die Richtung zielen, mich als amtsbekannten Spinner stigmatisieren zu wollen, der nicht mehr alle Tassen im Schrank hat:

„Soweit der Antragsteller zudem persönliche Ablehnungsgründe gegen die abgelehntern Richter geltend macht, die auf eine Zugehörigkeit zu einer behaupteten „Organisation“ beruhen sollen, die sich die Vernichtung des Antragstellers zum Ziel gemacht habe….“

Zitat aus sog. Beschluss der Beschuldigten, Landgericht Würzburg vom 23.05.2018, 64 O 535/18

Dumm ist inzwischen, dass zahlreiche unbeteiligte Dritte mit Lebenserfahrung und fachlicher Kompetenz, integre und unabhängig objektiv arbeitende Polizeibeamte die Sachlage genauso beurteilen wie ich! Wie lange also glauben die Kriminellen bei den CSU-Justizbehörden Würzburg/Bamberg noch mit ihrer diffamierenden, übergriffigen und durchweg zirkelschlüssig-selbstreferentiellen Vertuschungskampagne in eigener Sache durchzukommen….?

Die schweißig-müffelnde bayerische CSU-Doppelmoral und Gesinnungsjustiz ist mittlerweile schon Kulturgut geworden- von Sebastian Beck in der SZ heute auf den Punkt:

…“Man stelle sich nur mal vor, am Stammtisch wären zehn Flüchtlinge aus Senegal gesessen. Sie hätten in ihrer Landessprache die Kellnerin angemacht, einer von ihnen hätte versucht, ihr seine Serviette in den Ausschnitt zu stecken. Wahrscheinlich wäre eine Hundertschaft der Polizei angerückt, es hätte bundesweit Empörung gegeben, die CSU hätte verpflichtende Biergartenkurse für alle Flüchtlinge gefordert.“….

http://www.sueddeutsche.de/bayern/mitten-in-bayern-watschn-fuer-den-stammtisch-1.3995343

Diese weitere Strafanzeige und weitere Beschwerde ist eingereicht, hiermit beweisrechtlich veröffentlicht:

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 24.05.2018

Az. 64 O 535/18

Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,
POR Jörg Schiebe

Gegen den sog. zirkelschlüssigen und begründungsfreien Beschluss der CSU-Justiz Würzburg vom 23.05.2018 wird sofortige Beschwerde eingereicht. Gegen die Beschuldigten Müller, Johann und Eger wird wiederholt die Besorgnis der Befangenheit angezeigt.

Die gesamten Vorgehensweisen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg in Sachen des Klägers sind nicht mehr als rechtsstaatlich motiviert anzusehen. Es geht offenkundig ausschließlich nur noch darum, unter Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch konzertiert (Korpsgeist) einen Justizskandal intern und konsequent zu vertuschen.

Auf beweisrechtliche Strafanzeige gegen die Beschuldigten Volkert, Herzog und Spruß vom 11.05.2018 in dieser Sache wegen Verdachts fortgesetzter struktureller Rechtsbeugung wird weiter verwiesen:

Hiermit wird aufgrund Beschluss vom 23.05.2018, mit dem die weiteren Beschuldigten zirkelschlüssig nach dem in allen Verfahren üblichen Muster ihre Kollegen begründungsfrei decken – so wie umgekehrt diese zirkelschlüssig begründungsfrei in anderen Verfahren – weitere Strafanzeige wegen anhaltenden Verdachts der Rechtsbeugung erstattet gegen die Beschuldigten:

1. Peter Müller, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg
2. Ingrid Johann, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg
3. Andreas Eger, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Begründung:

1.
Anstatt sich auch nur ansatzweise mit den Fakten auseinanderzusetzen, beleidigen und diffamieren die Beschuldigten den Kläger unter fortlaufenden zirkelschlüssigen Floskeln, Phrasen und Allgemeinplätzen, hier zur Ablehnung der offenkundigen Befangenheit der fortlaufend Rechtsbeugung verschuldenden Richterkollegen:

….“Geeignet, Misstrauen, gegen die unparteiliche Ausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteisch gegenüber. Entscheidend ist allein, ob aus Sicht des Klägers ein sachlicher Anlass für ein Misstrauen gegenüber den abgelehnten Richtern besteht….“ etc. blabla…..

Diese ständig in zahlreichen Verfahren zusammenhangslos wiedergekäuten Lernsätze der Beschuldigten entfalten im konkreten Zusammenhang keinerlei Wirkung, da hier – jedem vernünftig denkenden Menschen offenkundig – genau diese Befangenheit unter Verdacht struktureller Rechtsbeugung zahlreich objektiv sachlich begründet und belegt ist. Die Akteure sind hier stets die selben, die zirkelschlüssig, intern und völlig unkontrolliert in eigener Sache fabulieren, willkürlich und ohne jeden Bezug zu rechtlichen und gesetzlichen Geboten

Auch den Polizeibeamten der Polizei Stuttgart, die sich seit längerem detailliert mit den Fakten und Rechtsvorgängen hier befassen, ist die Befangenheit und strukturelle Missachtung rechtlicher Gebote, der Verlust von Unabhängigkeit und Objektivität in Belangen des Klägers offenkundig:

Als Zeugen hierfür werden beispielhaft benannt:

a)
Polizeioberkommissarin Birgit Schiemenz, zu laden über Polizeibehörde Stuttgart, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart (Sachberbeiterin)

b)
Polizeioberrat Jörg Schiebe, zu laden über Polizeibehörde Stuttgart, Kärntner Str. 18, 70469 Stuttgart (Behördenleiter)

Jeder auch nur ansatzweise objektiv und neutral die Vorgänge betrachtende Dritte erkennt hier ohne weiteres, dass hier fortlaufend strukturell in teilweise beleidigender und diffamierender Art von den Richtern willkürlich, völlig sachfremd und faktenleugnend in eigener Sache zugunsten von Kollegen, Bekannten und Freunden (Trapp) rechtswidrig entschieden wird und dies sehr wohl nicht nur Befangenheit sondern auch den dringenden Tatverdacht struktureller Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers hier ergibt.

Das fortlaufend zirkelschlüssig und ergebnisorientiert behauptete Phantasma der Beschuldigten in verschiedenen Verfahren, dass der Kläger hier – vorgeblich subjektiv – eine durch nichts gestützte Einzelmeinung vertritt, entbehrt jeglicher Realität.

Auch erfahrenen Polizeibeamten ist vielfach objektiv und anhand der vorliegenden Fakten und Aktenlage der Eindruck entstanden, dass hier strukturelle Rechtsbeugung und Korruption, struktureller Missbrauch des Tatortprinzips und strukturelle Befangenheit durch die Richter des Landgerichts Würzburg und des OLG Bamberg, ebenso durch die Staatsanwälte im OLG-Bezirk und auch durch die Polizeibeamten in Würzburg vorliegt.

Im Kern ist hier OBJEKTIV der Eindruck vorliegend, dass hier fortlaufend in eigener Sache an Recht und Gesetz vorbei zu Lasten eines unschuldigen Vaters und Polizeibeamten Recht gebrochen und vertuscht wird.

Sollten die Richter im OLG-Bezirk dies weiter floskelhaft leugnen und von „subjektiver“ und nicht nachvollziehbarer Darstellung des Klägers fabulieren, wird eine ZEUGENVERNEHMUNG zu veranlassen sein.

Weitere Zeugen, die ebenfalls in Kenntnis von Vorgängen und Akten die objektive Sicht des Klägers bestätigen, sind bei Bedarf zu benennen.

2.
Um die aufgezeigten strukturellen Rechtsbeugungen und die objektive strukturelle Befangenheit zu vertuschen wird nicht nur den Richterkollegen ein Freibrief erteilt sondern – in einem zweiten Schritt – der Betroffene und „Kritiker“ entwertet und in übergriffiger Weise diffamiert.

Auch dieses Verhaltensmuster entspricht – neben der surrealen Fehlerleugnung – offenkundig dem Wesenskern der CSU: ein Innenminister Herrmann entwertet und beleidigt im Zusammenhang mit dem verfassungswidrigen sog. „Polizeiaufgabengesetz“ die Kritiker pauschal als (linke) Extremisten, die „Lügenpropaganda“ aufsitzen und keine Ahnung von der Realität haben.

Ein rechter CSU-Hetzer Alexander Dobrindt verleumdet und beleidigt Helfer und Rechtsanwälte, die für Flüchtlinge eintreten, projektiv als Angehörige einer „Anti-Abschiebe-Industrie“ und will ihnen den Rechtsweg abschneiden.

So setzt sich das permanent fort bis zur Einzelfallrechtsprechung der CSU-Juristen, die sich offenkundig anhaltend über Recht und Gesetz stehend wähnen und glauben, den Rechtsweg in eigener Sache dadurch blockieren zu können, indem sie den Kläger als Justizopfer übergriffig beleidigen, diffamieren und (wieder) als amtsbekannten Spinner hinstellen wollen (Beschuldigter Seebach, Staatsanwaltschaft Würzburg, Strafanzeige ist polizeilich vorliegend).

Infolge nämlich beleidigen die Beschuldigten den Kläger unter diesen bekannten Mustern (vgl. Fall Mollath, vgl. auch Verweigerung der Haftentschädigung gegen den Kläger, Verfahren 61 O 1747/17, Landgericht Würzburg, ebenfalls Rechtsbeugung durch die Beschuldigten hier), um von diesen Fakten und objektiver Sachlage selbstreferentiell abzulenken und in übergriffiger Weise nach bekanntem Muster den Eindruck zu erwecken, der Kläger phantasiere, sei querulatorisch veranlagt und habe den Bezug zur Realität verloren, Zitat der Beschuldigten:

„Soweit der Antragsteller zudem persönliche Ablehnungsgründe gegen die abgelehntern Richter geltend macht, die auf eine Zugehörigkeit zu einer behaupteten „Organisation“ beruhen sollen, die sich die Vernichtung des Antragstellers zum Ziel gemacht habe….“

Beweis:
Anlage 1
(Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten, Landgericht Würzburg, 64 O 535/18

Die Beschuldigten wollen hier offenkundig ergebnisorientiert (wieder musterhaft) den Eindruck erwecken und zirkelschlüssig weiter in die Akte überführen, der Kläger habe nicht alle Tassen im Schrank.

Richtig ist:
Der Kläger wurde im Rahmen einer offenkundigen Intrige durch mehrere Justizjuristen Opfer einer Freiheitsberaubung im Amt, Landgericht Würzburg, 814 Js 10465/09.

Motiv hierbei war offenkundig neben Hybris der CSU-Juristen durchgreifender Ärger über den Kläger, der sich anhaltend gegen Kriminalisierung, Unrecht und Kindesentzug seit 2003 bei den Justizbehörden zur Wehr setzt.

Beabsichtigt war hierbei auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten Trapp, Staatsanwaltschaft, wie sich unstreitig aus den Verfahrensakten ergibt, die dauerhafte Unterbringung unter Missbrauch des § 63 StGB mittels eines „vernichtenden“ (Zitat Trapp in sog. Anklageschrift) Fehlgutachtens – Diagnosen und Prognosen ohne Bezug zur Realität, wie Prof. Nedopil offenlegte – des Dr. Groß (CSU).

Die vorsätzliche repressive Schädigungsabsicht und konzertierte Intrige ergibt sich weiter aus

a) einer zweiten Freiheitsberaubung am 12.03.2010 nach bereits acht Monaten sog.„Untersuchungshaft“ und nach der Offenlegung durch Prof. Dr. Nedopil, 814 Js 10465/09, dass anders als von Dr. Groß konstruiert, keinerlei Voraussetzungen für eine Anwendung des § 63 StGB vorliegen.

b) der Verweigerung der Entschädigung durch die Verantwortlichen nach Feststellung des Landgerichts im Verfahren 814 Js 10465/09, dass den gesamten Maßnahmen auch keine Straftat zugrundelag.

Auf Verfahren beim Oberlandesgericht Bamberg, Az. 4 W 20/18
(Landgericht Würzburg, 61 O 1747/17) wird beweisrechtlich vollinhaltlich verwiesen.

Weitere Details zur Freiheitsberaubung im Amt und Rechtsbeugung zum Nachteil eines ehemaligen Polizeibeamten: OLG Bamberg, Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping

Die übergriffigen Entwertungsversuche der Beschuldigten sind demnach nicht nur eine unverschämte Beleidigung sondern auch der erneute durchsichtige Versuch, ein Verbrechen im Amt zu verdecken, das keinesfalls von einer nebulösen „Organisation“ begangen wurde sondern von CSU-Justizjuristen der Staatsanwaltschaft Würzburg und des Oberlandesgerichts Bamberg, die sich seit Jahren persönlich und parteipolitisch verbunden sind.

Die unverhohlen diffamierenden Darstellungen der Beschuldigten sind somit weitere überwältigende Indizien für die bereits objektiv bestehende strukturelle Rechtsbeugung und Befangenheit.

3.
Der in der Klage beweisrechtlich detailliert und präzise dargelegte Sachverhalt und die Zerstörung der Vaterschaft und der Existenz des Klägers durch Missbrauch und Vollversagen des sog. Wächteramtes bei der Justiz Würzburg/ Bamberg seit insgesamt 2003 sind gerichtsbekannt und polizeibekannt:

Der Kläger ist Vater einer Tochter, seines Wunschkindes, zu der er seit Dezember 2003 aufgrund willkürlich und rechtswidrig erlassener Verfügung nach dem sog. Gewaltschutzgesetz durch die Volljuristin Kerstin Neubert bis anhaltend Mai 2010 und erneut seit Juni 2012 aufgrund der Rechtsbeugungen, Arbeitsverweigerung und willkürlichen Ausgrenzung unter z.T. asozialster und bösartigster Kriminalisierung und Pathologisierung durch Würzburger Justizjuristen jeglichen Kontakt verlor. (Zivilgericht Würzburg, 15 C 3591/03).

Korrespondierend mit der Familienbildung mit der Volljuristin Neubert hat der Kläger einer Erpressung und dem psychischen Druck auf Beendigung seiner Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei Baden-Württemberg nachgegeben. Die Vorgänge sind Inhalt dienstrechtlicher, strafrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Aufklärung in Baden-Württemberg.

In Bayern glaubte man offenbar, einen sog. Ex-Polizisten unter dem Etikett „Gewaltschutz“ insoweit ungehemmt als Freiwild für die bei der CSU-Justiz herrschende ideologische Strafwut gegen Männer im Paarkonflikt, Querulanten und „Linke“ betrachten zu dürfen.

Obwohl spätestens – wie in Klage beweisrechtlich unstreitig dargelegt – bei der erneuten ergebnisorientierten Diffamierung, Ausgrenzung und hieraus Bindungsblockade (Gutachten, Amtsgericht Würzburg, Az. 2 F 957/12) der Kindsmutter zweifelsfrei feststand, dass weiterer Kontaktverlust das Kindeswohl verletzt und irreversible Folgenschäden nach sich zieht, was jedem ansatzweise empathiefähigen Menschen offenkundig ist, verschuldete die Justiz unter Missachtung vollstreckbaren Beschlusses vom 09.04.2010, Az. 005 F 1403/09 eneut ab Juni 2012 einen zweiten Kontaktabbruch. Der Bindungsblockade der Kindsmutter, die sich beginnend 2012 – unter Beihilfe und Eskalation durch die Kriminelle Hitzlberger, sog. Fachanwältin – erneut jeglicher Kooperation und Kommunikation entzog, setzte die Justiz als Wächter nichts entgegen.

Diese Fakten werden durch die Beschuldigten anhaltend zu vertuschen versucht, mit keinem Wort wird auf den Beweisvortrag, der

a) sowohl die Rechtsbrüche entgegen vollstreckbarem Beschluss des Familiengerichts als auch

b) die vorsätzliche Verletzung des Kindeswohls unter Verweigerung amtlicher Tätigkeit präzise anhand Gerichtsbeschlüssen belegt,
durch die sechs Beschuldigten des Landgerichts Würzburg auch nur ansatzweise zur Kenntnis genommen.

All dies ist zu prüfender Beweisvortrag, der substantiell für jeden Laien verständlich dargelegt ist und über den in ordentlicher Hauptverhandlung Beweis zu erheben ist.
Stattdessen floskeln die Beschuldigten durchweg pauschal mit irrelevanten Zitaten und Belehrungen unter zunehmend übergriffiger Diffamierung (Muster der CSU-Justiz gegen Justizkritiker und Justizopfer, vgl. Gustl Mollath u.a.) irgendwas zirkelschlüssig weiter in die Aktenlage, was einzig darauf abzielt, die Verbrechen im Amt und die anhaltenden strukturellen Rechtsbeugungen bei den CSU-Justizbehörden zu vertuschen.

Beweis:
Anlage 1
(Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten, Landgericht Würzburg, 64 O 535/18

Der gesamte allen Verfahren kausale und primitive Popanz mittels sog. Gewaltschutzgesetz unter (erwiesener) falscher Eidesstattlicher Versicherung und mittels willfähriger pauschaler klischeehaft-ideologischer Gesinnungsjustiz, die Männer per se als Gewalttäter stigmatisiert, sanktioniert und genüßlich ausgrenzt, wird so anhaltend seit nun 15 Jahren zu Lasten des Klägers als Vater und Polizeibeamten vertuscht.

Auf die Medien-Berichte der Mainpost unter Motto „Ex-Polizist….“ beginnend 2005, die aufgrund der aufgeblasenen Verfolgung von Bagatelldelikten, Verstößen gegen das sog. Gewaltschutzgesetz durch Kontaktaufnahmen zur Herstellung von Vater-Kind-Kontakten und erkennbar ohne Strafgehalt konstruierten Repressionen erfolgten, wird beweisrechtlich verwiesen.

Sachbearbeitend bei den bizarren Versuchen der Vernichtung der bürgerlichen Existenz des Klägers bis hin zum Missbrauch des § 63 StGB sind hierbei die Beschuldigten und Kriminellen Angelika Drescher und Thomas Trapp (erstere mit dem Beschuldigten Müller seit Jahrzehnten persönlich bekannt, zweiterer mit Beschuldigtem Müller befreundet, wie dieser erst auf Vorhalt nach Entscheidungen einräumte, vgl. Dienstliche Stellungnahmen des Beschuldigten Müller in Verfahren 63 O 1493/17 und 64 O 1579/17)

Bezüglich des Justizskandals und auch der Rehabilitation des Klägers besteht daher öffentliches Interesse.
Die Verletzungen des Klägers als Vater, Elternteil und Mann beruhen auf Verletzung des Grundgesetzes, Art. 3 und Art. 6 Grundgesetz.

Bis heute ist nicht ein einziges tragfähiges Argument für die Zerstörung der Vaterschaft des Klägers seit 2003 in der Akte, die die Vorgehensweisen und Verbrechen der Justiz hier auch nur ansatzweise legitimieren und begründen würde!

Durch die Behörden wird im Wechsel entwerder das Verfahren vorsätzlich im Sinne der Kindsmutter verschleppt oder anhand einfachster Reaktionen des Klägers eine bodenlose Kriminalisierungs- und Pathologisierungskampagne durch die Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg öffentlichkeitswirksam inszeniert.

Nachdem über 12 Jahre Entfremdung rechtswidrig verschuldet wurde, verstecken sich die Kriminellen der Justiz Würzburg seither nun zirkelschlüssig hinter dem Kind und den selbst verschuldeten Schädigungen und Rechtsbrüchen, um weitere Ausgrenzung und Bindungsblockade durch die Volljuristin und Kindsmutter begründen zu wollen.

Dies ist asozial, eine Verhöhnung des Rechtsstaates und eine seit Jahren anhaltende Provokation.

Die stets vorgeschützte Dummheit, Unwissenheit und Begriffsstutzigkeit, die die Beschuldigten hier permanent vortäuschen, ist auch nicht mehr glaubhaft.
Alles ist ausführlich dokumentiert, die ständigen mantrahaften Floskeln von „unsubstantiertem Vortrag“ sind eine Unverschämtheit der Beschuldigten.
Die gesamten Vorgänge sind auch öffentlich dokumentiert.

4.
In allen Verfahren wird – wie auch in diesem – das Prozesskostenhilfeverfahren durch die Beschuldigten missbraucht, um begründungsfrei unter Verletzung des Art. 3 Grundgesetz floskelhaft und mit richterlichem Gestus unter Rechtsbeugung zirkelschlüssig die berechtigten Ansrprüche, über die Beweis zu erheben ist, in Abrede stellen zu wollen.
Dies zunehmend übergrifftig, beleidigend und unter Diffamierung des Klägers.

Beweis:
Anlage 1
(Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten, Landgericht Würzburg, 64 O 535/18

Vorrangig bei der CSU-Justiz hier ist nicht die Aufklärung, Faktenlage und Erörterung der Tatsachen sondern zirkelschlüssige Perpetuierung und Vertuschen von Fehlern, die Leugnung von Fehlurteilen und zu Unrecht erfolgten Maßnahmen.

Eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und ein vom Beschuldigten Trapp (mittlerweile Richterkollege der Beschuldigten) initiierter Missbrauch des § 63 StGB mittels Fehlgutachten durch Würzburger sog. Sachverständigen Dr. Groß (CSU), die der Kläger 2009/2010 im Rahmen einer von Justizjuristen inszenierten Intrige erlitten hat, wird bis heute ebenso wie die Zerstörung der Vaterschaft vertuscht.

Die Vorgehensweise ist durch den Justizskandal Gustl Mollath bekannt: es geht hier nicht um Prävention oder Gefahrenabwehr sondern durchweg um repressiven Machtmissbrauch, eifernde Strafwut und skrupellosen Machtmissbrauch gegen Männer, denen Frauen im Trennungskonflikt zielgerichtet Straftaten andichten (wozu Staatsanwaltschaft und Polizei aufrufen, ebenso sog. Frauennetzwerke).

Sowohl die Beschuldigten Drescher als auch Trapp propagierten das sog. Gewaltschutzgesetz gegen Männer in öffentlichen Veranstaltungen, was unstreitig bewiesen ist.

Justizverbrecher Thomas Trapp bei Werbeveranstaltung für das sog. Gewaltschutzgesetz

5.
Die folgenden Beweisvorträge bezüglich der Grundrechtsverletzungen, Kindeswohlverletzungen und hieraus Traumatisierung des Klägers als Vater (§ 253 BGB) über die in ordentlicher Hauptverhandlung und gemäß BGH-Rechtsprechung Beweis zu erheben ist, wird von den Beschuldigten des Landgerichts rechtsbeugend zugunsten der Justizkollegen übergangen, begründungsfrei:

Die Kindeswohlverletzungen erfolgten vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft. Mit Datum vom 20.12.2012 hatte das Familiengericht Würzburg, Zeugin Treu, wie folgt aufgrund Amtsermittlungen dargelegt:

Zitat; Klageschrift vom 03.03.2018, Verfahren 64 O 535/18

….“Im Fall des Klägers lag vom 09.04.2010 bis zum 07.07.2015 ein vollstreckbarer Beschluss auf konkreten Umgang zwischen Vater und Kind vor, der auf der Feststellung und den Amtsermittlungen gründete, dass der Kontakt zwischen Vater und Kind aus Kindeswohlgründen zwingend sei – dennoch wurde nach Verweigerung jeglichen Kontakte, beginnend Juni 2012, und Untertauchen der Kindsmutter an geheimen Wohnsitz, Oktober 2012, über drei Jahre nichts unternommen, um die Kontakte und den Umgang durchzusetzen.
Die Grundrechtsverletzungen und Traumata hieraus sind willkürlich, rechtswidrig, schuldhaft und vorsätzlich – auch durch Unterlassen – zu verantworten.

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Die Zeugin und Richterin Treu ist hierzu in öffentlicher Hauptverhandlung anzuhören und zu vernehmen.

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Sechs Monate, 10.10.2012, nachdem die Kindsmutter beginnend 01. Juni 2012 willkürlich den seit zwei Jahren kontinuierlich und nun auszubauenden Kontakt verweigerte und die Bindung zwischen Vater und Kind blockierte und zwei Monate nach Untertauchen (Kindesentführung) zwecks gezieltem Umgangsboykott appellierte die Richterin und Zeugin in Kenntnis der bestehenden und weiter drohenden Kindeswohlverletzungen wie folgt an die Kindsmutter:

„Die beteil. Eltern haben am 09.04.2010 im Verfahren 5 F 1403/09 mit gerichtlich gebilligtem Vergleich den Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind (….) geregelt. Der Umgang fand in der Folgezeit bis etwa Mitte 2012 statt.

….In dem genannten Verfahren haben die Eltern sich im Termin vom 20.12.2012 darauf geeinigt, gemeinsame Gespräche bei der gerichtsnahen Beratung – Frau Schmelter – zu führen. Hierzu kam es nicht, weil die Mutter sich erst mit psychologischer Hilfestellung auf die Termine vorbereiten wollte, was aber – soweit ersichtlich – nicht geschehen ist.
Der Vater war dann bereit, sich zunächst auf Einzelgespräche einzulassen. Entgegen den Erwartungen und dem Besprochenen hat die Mutter aber auch keine Einzelgespräche geführt.
Nun findet derzeit kein Umgang statt, weil sich die daran beteiltigten Personen – Mutter und Umgangsbegleiter – auf den Standpunkt stellen, dass der Wille des Kindes zähle, das den Umgang ablehne.
Das Gericht weist darauf hin, dass die Vereinbarung vom 09.04.2010 unverändert Gültigkeit hat.
Es weist ferner darauf hin, dass nicht nur die Verantwortung für das Kind sondern auch die Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB von der Mutter ein erhebliches Mehr an Mitwirkung verlangt, als bisher von ihr geleistet.

….Der Mutter wird aufgegeben, einen Termin für (das Kind) bei Frau Schmelter bis spätestens Herbstferien zu vereinbaren. Sie soll ferner eigene Gesprächstermine wahrnehmen, wie das bereits besprochen war.

Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vater….sich im vergangenen Jahr an alles besprochene gehalten hat und dass der Umgang in der Vergangenheit nach den bisher erhaltenen Auskünften unproblematisch war, wogegen die Mutter sich stets entzogen hat.“

Beweis:
Anlage 1

Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 957/12, 10.10.2012

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Der Kläger hat als Vater bis Dezember 2015 über vier Jahre regelmäßig Einzelgespräche mit der Zeugin Schmelter geführt.

Die Kindsmutter verweigerte infolge weiter die Vorgaben des Gerichts, den Kontakt zur Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich, die im Dezember 2012 eingesetzt wurde.

Anstatt hiergegen gerichtlich anzugehen und entsprechende Maßnahmen zu treffen, wurde die Kindsmutter nach drei Jahren kompletter gerichtlicher Untätigkeit, unter Rechtsbeugung durch die Beschuldigten Pankraz Reheußer, Michael Weber und Matthias Panzer, Oberlandesgericht Bamberg – entgegen den Empfehlungen aller Fachkräfte – durch einen rechtswidrigen sog. Umgangsausschluss gegen den Kläger weiter in ihrer Bindungsblockade gestärkt.
Die Kindeswohlverletzungen erfolgten vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft. Mit Datum vom 20.12.2012 hatte das Familiengericht Würzburg, Zeugin Treu, wie folgt aufgrund Amtsermittlungen dargelegt:

….„Es wird darauf hingewiesen, dass ein vollstreckbarer Vergleich zum Umgang vorliegt sowie die einstweilige Anordnung, mit der die Umgangspflegerin bestellt wurde, und dass dies zu beachten ist. Der Umgang soll nach Vorstellung des Gerichts so bald wie möglich wieder aufgenommen werden. Unverändert steht das Angebot von Frau Schmelter, mit (dem Kind) über den Vater zu sprechen und dem Kind einige Zusammenhänge zu erklären. Die Mutter lehnt dies ab. Sie meint, dass Frau Schmelter mittlerweile zu stark auf der Seite des Vaters stehen würde und befürchtet, dass sie das Kind beeinflussen könnte.

Der Verfahrensbeistand und der Vertreter des Jugendamtes äussern sich. Der Verfahrensbeistand gibt unter anderem an, dass er mit Frau Martin, der (früheren) Therapeutin (des Kindes) gesprochen habe. Frau Martin habe festgestellt, dass (das Kind) mittlerweile dazu neige, Verhaltensweisen an sich als väterliches Erbe einzuordnen und abzulehnen. Dies sei eine Art Dämonisierung, die aufgelöst werden müsse. Dies gehe nur, indem wieder Kontakt hergestellt werde. Er könne auch die ablehnende Haltung der Mutter gegenüber Gesprächen von Frau Schmelter mit (dem Kind) nicht verstehen und nicht nachvollziehen.

….Rechtsanwältin Dr. Hitzlberger erläutert während des Diktates den Standpunkt der Mutter, dass aus Sicht der Mutter Herr Deeg seit einem Jahr von Frau Schmelter therapiert werde und dass deshalb auf ihrer Seite Zweifel an der Neutralität bestehen.

Frau Kleylein-Gerlich bestätigt die Einschätzung von Herrn Wegmann, dass die Entwicklung bei (Kind) fatal ist, wenn sie väterliche Anteile an sich bemerkt oder zuordnet und ablehnt und dass das auch aus ihrer Sicht nur über einen Kontakt aufgelöst werden könne. Sie gibt an, dass sie bisher nur zum Vater einen Kontakt herstellen konnte. Der nächste Schritt wäre, den Kontakt zur Mutter und zum Kind herzustellen.

…..Der Vertreter des Jugendamtes wird das Nötige veranlassen. Die Mutter wird mit Frau Kleylein-Gerlich einen Termin vereinbaren.“

Beweis:
Anlage 2

Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12, 20.12.2012

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Infolge wurde – anstatt die Kontakte zu vereinbaren – die Richterin mit einem auf Verschleppung ausgerichteten Befangenheitsantrag kaltgestellt, in welchem die Kindsmutter – auf Anraten und über ihre widerwärtige, auf Ausgrenzung und Eskalation abzielende sog. Anwältin Hitzlberger – unverhohlen darauf abzielt, die Bindungsblockade und Schädigung des Kindes zu manifestieren und jeglichen sog. Umgang dauerhaft zu verhindern.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Wieder zunehmend übergriffige Stigmatisierungsversuche und Beleidigungen durch kriminelle Staatsanwälte in Würzburg/Bamberg; Ziel: Vertuschung der Freiheitsberaubung im Amt durch CSU-Seilschaft, Vertuschung von 15 Jahren rechtswidrigem asozialem Kindesentzug!

Gefährder in Bayern

Bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg versucht man in zunehmend aggressiver und übergriffiger Art und Weise, die Verbrechen im Amt nach bekanntem Muster zu vertuschen.

Ich als Justizopfer und Geschädigter werde (wieder) musterhaft zunehmend als Depp und „amtsbekannter“ Spinner hingestellt und zu stigmatisieren versucht, der völlig wirres „zusammenhangloses“ Zeug von sich gibt, was der Herr Staatsanwalt in Würzburg/Bamberg vorgibt, nicht zu verstehen, Beschuldigter Thorsten Seebach:

Zitat Seebach:

„Die Schreiben enthalten – wie immer – haltlose und zum Teil zusammenhanglose Ausführungen des amtsbekannten Anzeigenerstatters.“

Seit Jahren stellen sich die Kriminellen zirkelschlüssig gegenseitig einen Freibrief aus, dass nie und nimmer irgendwelche Anhaltspunkte einer Straftat gegen mich vorliegen:

Residenzlauf 2018

Die in diesem Blog dokumentierte Freiheitsberaubung im Amt, die seit 2006 unter der Ägide des Kriminellen Lückemann stattfindende Kriminalisierung und Pathologisierung gegen einen unschuldigen Vater und insbesondere die ebenfalls in diesem Blog dokumentierte Zerstörung meiner Vaterschaft seti 2003, sämtliche Beweise für massive kriminelle Energie von Justizjuristen werden einfach ausgeblendet.

Es gibt nicht nur Anhaltspunkte – es besteht vielfach dringender Tatverdacht! Jeder auch nur ansatzweise objektive Beobachter der Vorgänge sieht das – nur die Herren Staatsanwälte bei den Behörden der Beschuldigten nicht…..CSU-Korruption.

Man glaubt offenbar auch, durch die Drohkulisse immer weiterer Gesetzes- und Verfassungsbrüche mit durch absolute Mehrheit erzwungenen sog. Sicherheitsgesetzen könne man Justizopfer wie mich nun endlich als Gefährder wegsperren, nachdem das bisher – trotz immensem Eifer der CSU-Justizverbrecher um Clemens Lückemann und einem wunschgemäßen vernichtenden Fehlgutachtens des Würzburger Hausgutachters Dr. Groß (CSU) – nicht gelungen ist.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Aber dafür gibt es ja jetzt das bayerische Konstrukt der drohenden Gefahr – und hier droht den CSU-Verbrechern einiges: Karriereende, Entfernung aus dem Amt, Verlust der Pensionsansprüche, öffentlichkeitswirksame Anklagen, Haftstrafen, Zusammenbruch der Fassade und letztlich der CSU – ein weiterer Justizskandal. Und das vor der Wahl.

Also, auf auf, Ihr Einser-Juristen: Ich, Martin Deeg, bin eine drohende Gefahr – Zeit, das neue Gesetz zu erproben!…

Drohende Gefahr in Bayern

Cartoons/ 18.05.18/ Klaus Stuttmann

Drohende Gefahr: Amoklauf:

Zur Erinnerung: 2009 wurde ich auf Betreiben der CSU-Verbrecher als Teilnehmer des Stuttgarter Halbmarathons festgenommen, nachdem ich gegen den Kriminellen Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, am 18.05. eine DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE eingereicht hatte:


Artikel Stuttgarter Zeitung, 22.06.2009

Die Kriminellen der CSU-Seilschaft Lückemann, der damals auf dem Sprung zum Generalstaatsanwalt Bamberg, konstruierten daraus – am 12.06. – einen akut bevorstehenden Amoklauf durch mich.

Die Mainpost lieferte die Hofberichterstattung, Unschuldsvermutung per du:

Schon seit Jahrzehnten versuchen CSU-Juristen, das Etikett Sicherheit und Gefahr zur Repression, Stigmatisierung und letztlich Vernichtung von Justizkritikern, Geschädigten und Rechtsuchenden zu missbrauchen. Nachdem das immer weitere Aufmerksamkeit und schließlich Empörung – Fall Gustl Mollath – nach sich zog, werden nun die Rechtsbrüche noch konsequenter zu vertuschen versucht – und immer neue rechtswidrige Grundrechtseingriffe konstruiert.

Die CSU ein keinerlei Korrektiv und Reue zugänglicher Haufen von strafwütigen Rechtsradikalen, übergriffigen Folkloretümlern und bigotten Pseudo-Christen.

Zurück ins Jahr 2018, wo die Kriminellen weiter in eigener Sache versuchen, ihre Verbrechen gegen einen unschuldigen Vater und Polizeibeamten mit immenser krimineller Energie und struktureller Rechtsbeugung zu vertuschen……

Diese Strafanzeige gegen den Würzburger sog. Staatsanwalt Thorsten Seebach. CSU-Bayern, ist eingereicht, hiermit beweisrechtlich veröffentlicht vom „amtsbekannten Anzeigenerstatter“:

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg 22.05.2018

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau Pkín Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,

POR Jörg Schiebe

602 Js 8101/18

1.
Hiermit wird weiter Strafanzeige wegen struktueller Rechtsbeugung, Strafvereitelung sowie wegen Beleidigung und übler Nachrede erstattet gegen den Beschuldigten

Thorsten Seebach, zu laden über Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

Strafantrag wegen Beleidigung und übler Nachrede gegen Seebach wird gestellt.

Es wird weiter darauf aufmerksam gemacht, dass die Abgabe an die Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg bezüglich der Straftaten/Verbrechen im Amt gegen den Kläger anhaltend lediglich zu weiteren primitiven Verdeckungsstraftaten im unmittelbaren Umfeld der Beschuldigten und in einer Art Korpsgeist bei den CSU-Justizbehörden Würzburg/Bamberg führt.

2.
Es wird weiter formale Beschwerde gegen die sog. Verfügung des Beschuldigten Seebach eingereicht. Weitere Maßnahmen erfolgen.


Begründung:

1.
Der Beschuldigte Seebach bezieht sich auf mehrere fundierte und präzise begründete Strafanzeigen des Anzeigenerstatters, die sich auf auf unterschiedliche Sachverhalte und Vorgänge beziehen.

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Verfügung des Beschuldigten vom 09.05.2018, 602 Js 8101/18

Völlig pauschal, floskelhaft und begründungsfrei lehnt der Beschuldigte Seebach wiederholt – Vorgehensweise bereits in anderen Verfahren identisch – trotz dringendem Tatverdacht auf konkrete Straftaten und Verbrechen im Amt (Freiheitsberaubung im Amt gegen einen unschuldigen Vater und Polizeibeamten und fortgesetzte Verdeckungsstraftaten) jegliche Tätigkeit unter Rechtsbeugung und Strafvereitelung ab.

Einer der Beschuldigten, Michael Hoffmann, dem der Beschuldigte Seebach einen Freibrief erteilt, ist tätig bei der übergeordneten Behörde, der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, somit zuständig für die Überprüfung der Tätigkeit des Beschuldigten Seebach.

Die weiteren Beschuldigten, die Seebach pauschal ohne jede Prüfung des Sachverhalts strafvereitelnd entschuldet sind

a) Dieter Brunner, unmittelbarer Kollege des Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft Würzburg, dem dieser wiederum im Gegenzug in anderen Verfahren pauschalen Freibrief erteilte

b) Peter Müller, Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg, Rechtsbeugung in mehreren Verfahren zu Lasten des Klägers.

c) Thomas Trapp, Beschuldigter wegen Freiheitsberaubung im Amt in Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Würzburg, aktuell noch als Richter beim Landgericht Würzburg tätig.

Es ist offenkundig, dass hier eine objektive und unabhängige Prüfung der Vorgänge insgesamt seit Jahren nun strukturell verhindert und unter Missbrauch des Tatortprinzips zugunsten von Kollegen und Freunden strafvereitelnd Verbrechen gegen den Anzeigenerstatter vertuscht werden.

Auf Strafanzeigen, den fundierten und präzisen Beweisvortrag und zugrundeliegende Zivilklagen diesbezüglich wird verwiesen.

2.
Hinzu kommt nun eine zunehmend unverschämte, beleidigende und schäbig diffamierende Art und Weise, mit der die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft, hier der Beschuldigte Thorsten Seebach, sich über Recht und Gesetz zu Lasten des Klägers hinwegsetzen.

So schreibt der Beschuldigte Seebach:

„Die Schreiben enthalten – wie immer – haltlose und zum Teil zusammenhanglose Ausführungen des amtsbekannten Anzeigenerstatters.“

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Verfügung des Beschuldigten vom 09.05.2018, 602 Js 8101/18

Wenn der Beschuldigte Seebach intellektuell nicht in der Lage ist, komplexe Sachverhalte zu verstehen, dann ist er bei einer Staatsanwaltschaft in einem Rechtsstaat, bei der diese Fähigkeit zur Kernkompetenz und Grundvoraussetzung gehört, offenkundig fehl am Platz.

Mit anderen Worten: wenn der Beschuldigte Seebach zu dumm ist, Vorgänge nachzuvollziehen, die Geschädigte und Justizopfer vortragen, sollte er seiner Verantwortung dadurch gerecht werden, dass er den Job wechselt und eine Tätigkeit ausübt, die seinen intellektuellen Fähigkeiten entspricht.

Nach bisherigen Erfahrungen ist die Vorgabe, den Ausführungen nicht folgen zu können, jedoch lediglich als Schutzbehauptung vorgeschoben, um Ermittlungen und Strafverfahren zugunsten der Justizkollegen zu verdecken und zu vertuschen.

Es geht offenkundig anhaltend darum, den VORSATZ zur Rechtsbeugung und Strafvereitelung zu verdecken, indem man vorgibt, Vorgänge nicht zu verstehen.

Die Unredlichkeit dieses Musters, das offenkundig seit Jahrzehnten in Bayerns CSU-Justiz institutionalisiert ist, besteht schlichtweg in dem Ziel, Verbrechen im Amt, Fehler, Versäumnisse dadurch zu verdecken, dass man die Geschädigten und Justizopfer als Wirrköpfe, querulatorische Spinner (vgl. Gustl Mollath) und Idioten stigmatisiert.

Die Stigmatisierung und unsachliche Entwertung, die der Beschuldigte Seebach hier erkennbar beabsichtigt, stellt eine Schmähung und Beleidigung dar, da Seebach erkennbar ergebnisorientiert suggeriert und behauptet, der Anzeigenerstatter sei als eine Art Spinner zu betrachten, der ständig (amtsbekannt) haltlose und zusammenhanglose Ausführungen vorlegt und damit quasi in unzumutbarer Weise den Dienstalltag des integren und mit wichtigeren Dingen befassten Herrn Staatsanwalts beeinträchtigt und quasi unzumutbar mit seinen haltlosen Vorwürfen dessen Kreise stört.

Diese übliche Posse, die dem verlogenen und erkennbar auf Vertuschung ausgerichteten Vorgehen in CSU-Kreisen – offenkundig auf allen Ebenen – entspricht, wiegt hier besonders schwer und ist als besonders schäbig anzusehen, da auch dem angeblich intellektuell völlig überforderten Beschuldigten Seebach nicht entgangen sein dürfte, was sich wie ein roter Faden durch die Geltendmachungen zieht, dass der Kläger/Anzeigenerstatter zu Unrecht mittels Fehlgutachten des Beschuldigten Dr. Groß und auf Betreiben seiner Behörde – der Beschuldigten Trapp und Lückemann, zur Tatzeit Staatsanwaltschaft Würzburg, bzw. Generalstaatsanwalt – für zehn Monate in der Forensik Lohr eingesperrt war, eben in dem Kontext, der Anzeigenerstatter sei ein „Spinner“, der nicht nur wahnhaft sondern hieraus auch gefährlich ist; Mittäter Dr. Groß im Auftrag der Behörde des Beschuldigten, der Staatsanwaltschaft Würzburg, Freispruch durch Landgericht Würzburg, 814 Js 10465/09.

Forensik Lohr

Die Kriminellen im Amt beabsichtigten darüberhinaus, was ebenfalls gerichtsbekannt und polizeibekannt ist, die dauerhafte Vernichtung des Klägers durch dauerhafte Unterbringung gemäß § 63 StGB. All dies ist Inhalt der Geltendmachungen und präzisen Sachvorträge, die für den Beschuldigten, einen Staatsanwalt und unmittelbaren Kollegen der Beschuldigten, nicht verständlich und angeblich „haltlos und zusammenhanglos“ sind.

Die ständigen asozialen Versuche der CSU, in Bayern immer niederschwelliger verfassungswidrig in diese Richtung gegen Bürger vorgehen zu wollen (PAG, PsychKHG) und die Versuche zunehmender Aushebelung der Bürgerrechte durch die CSU, zeigen, dass es sich hierbei weder um Fehler noch Irrtümer sondern um ideologische Gesinnungsjustiz unter Vorsatz handelt.

Dies ist keine haltlose und zusammenhanglose Einzelmeinung des Klägers sondern Inhalt bundesweiter Berichterstattung, Anlass massiven bürgerrechtlichen Engagements, von Demonstrationen und Verfassungsklagen etc..

Auch die Vorgänge um den Kläger/Anzeigenerstatter erweisen sich so immer eindeutiger als ideologische Verbrechen gegen einen Justizkritiker, geschädigten Vater und ehemaligen Polizeibeamten.

Die einzigen, die dies immer noch nahezu wahnhaft leugnen wollen, sind die Beschuldigten der Justiz im Umfeld der Kriminellen.

Diese Intrige und Freiheitsberaubung im Amt durch Kriminelle der Justiz Würzburg/Bamberg auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten Trapp, die tatsächlich keinerlei strafrechtliches Verhalten verwirklichte, die erst durch Obergutachten des neutralen, unabhängigen und objektiven Münchner Sachverständigen, Prof. Dr. Norbert Nedopil als realtitätsferner Popanz ohne Bezug zur Wirklichkeit entlarvt wurde, wird bis heute, so durch den Beschuldigten Seebach, im unmittelbaren Umfeld der Täter zu vertuschen versucht.

3.
Die Schutzbehauptung des Beschuldigten, es handle sich hier um haltlose und zusammenhanglose Ausführungen eines quasi amtsbekannten Spinners ist unter keinem Gesichtspunkt haltbar oder glaubhaft:

Weder für die befassten Polizeibehörden Stuttgart noch für die Leser des Blogs des Klägers, wo die Originaldokumente und Vorgänge, auf die sich die Aktenlage stützt, seit 2013 beweisrechtlich veröffentlicht sind, sind die Ausführungen haltlos oder zusammenhanglos sondern durchweg nachvollziehbar.

Der Beschuldigte Seebach kann sich bei tatsächlichem Fehlen intellektueller Fähigkeit zum Verständnis der Vorgänge insoweit Nachhilfe bei den Beamten der Polizei Stuttgart geben lassen.

Wie außerdem mehrfach erfolglos angeboten und geltend gemacht, ist der Anzeigenerstatter darüberhinaus in der Lage, in Vernehmung als Geschädigter die Vorgänge und Zusammenhänge bei Defiziten der Staatsanwälte gerne weiter zu erhellen und auch bei etwaigen Nachfragen ebenfalls ausführlich weitere Auskunft zu geben.

Die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg verweigern dies, erkennbar trotz dringendem Tatverdacht (ausführlichst belegt) darin begründet, dass nicht das geringste Interesse besteht, die als vorgeblich zusammenhanglose Ausführungen behaupteten Zusammenhänge durch Vernehmungen, Ermittlungen und objektive Prüfung zu erhellen.

Der Kläger/Anzeigenerstatter war selbst langjährig Polizeibeamter, so dass er durchaus Kenntnis davon hat, was Straftaten sind!

Es geht dem Beschuldigten hier jedoch nicht um Informationen sondern um möglichst einfach zu praktizierende Strafvereitelung und Rechtsbeugung, wie vielfach belegt.
Die Vorgänge und die Aushebelung rechtsstaatlicher Grundsätze zugunsten von CSU-Kriminellen sind derart gravierend, übergriffig und zeitlich konsistent, dass auch der Generalbundesanwalt hinzuzuziehen ist.

4.
Die Beleidigung des Klägers/Anzeigenerstatters zur Entledigung berechtigter Anliegen und Verweigerung zwingend angezeigter Strafverfolgung ist ebenfalls musterhaft auf mehreren Ebenen konsistent:
Die zur Abwehr dieser Geschädigtenvernehmung vom Beschuldigten Seebach zur Schau gestellte Diffamierung und Entwertung des Klägers/Anzeigenerstatters entspricht auch hier dem gängigen CSU-Muster: anstatt die Angaben von Betroffenen objektiv zu erhellen, werden diese beleidigt und als Deppen hingestellt.

Der CSU-Innenminister u.a. zeigte im größeren Kontext so lediglich das identische Muster des Beschuldigten hier gegen den Anzeigenerstatter, indem der alle Kritiker und Bürgerrechtler gegen das verfassungswidrige CSU-PAG als Idioten, linke Extremisten und Opfer von „Lügenpropaganda“ hinstellen wollte.

Am 18.05.2018 waren die Vorgänge und Verbrechen im Amt gegen den Kläger in Bayern Inhalt von Erörterung mit dem Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, dem ehemaligen Polizeibeamten Volker Schinder sowie dessen Mitarbeiter Rainer Hackspacher.

Auch diese hatten keinerlei Probleme, den Strafgehalt, die Zusammenhänge und die Vorgänge zu verstehen.

Der Strafgehalt, der dringende Tatverdacht und die Vertuschungsversuche und Verdeckungsstraftaten, mit denen die Kriminellen offenkundig einzig aufgrund von Status, Amt, CSU-Seilschaften und persönlicher Beziehungen gedeckt werden, ist somit erkennbar auch für den Beschuldigten hier nachvollziehbar, weshalb von vorstäzlicher Strafvereitelung und Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers und zugunsten der Justizkollegen des Beschuldigten auszugehen ist.

Um dies zu verdecken, versteigt sich der Beschuldigte in stigmatisierende und schmähende Beleidigung des Klägers als querulatorischen Spinner, über die auch die vordergründig sachliche Wortwahl (amtsbekannt) nicht hinwegtäuschen kann.

5.
Die gerichtsbekannten und polizeibekannten Vorgänge sind wie folgt zusammenzufassen:

a)
Der Anzeigenerstatter hat aufgrund von Straftaten im Amt, einer falschen Eidesstattlichen Versicherung der Kindsmutter (Zivilgericht Würzburg, 15 C 3591/03) und einer an Dummheit, Ignoranz und in Teilen in asozialer Schädigungsabsicht geführten Tätigkeit bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg seit anhaltend Dezember 2003 den Kontakt zu seinem leiblichen Wunschkind verloren.

Erst 2010 gelang es, eine Bindung herzustellen und wöchentliche Kontakte durchzuführen, die rechtswidrig schuldhaft seit Juni 2012 entgegen vollstreckbarem Beschluss des Familiengerichts Würzburg wieder vereitelt werden.

Dies stellt ein schweres Trauma und eine eklatante Grundrechtsverletzung gegen Vater und Kind dar, ohne jeden Anlass.

Es waren die Justizbehörden Würzburg, die sich invasiv und in asozialster Arroganz in das Privat- und Familienleben des Klägers hineinwanzten und dessen Vaterschaft unter Schädigung seines Kindes zerstörten. Hierfür genügte eine sog. Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, die falsche Eidesstattlicher Versicherung der Volljuristin und Kindsmutter wird bis heute ebenfalls vertuscht.

Ein Justizangehöriger, der sich nach 15 Jahren derart verschuldeter Zerstörung von existentiellen Grundrechten und der Vaterschaft des Anzeigenerstatters anmaßend darüber mokiert, dass der Geschädigte weiter dieses anhaltende Unrecht geltend macht und diesen anhaltend als amtsbekannten Spinner zu stigmatisieren versucht, hat schlichtweg den Bezug zur Realität verloren.

Solche Vorgänge enden regelhaft in Eskalationen, Morden und Prozessen vor dem Schwurgericht.

b)
Die Kriminalisierung und Pathologisierung bis hin zur Freiheitsberaubung im Amt ist ausführlich und präzise dargelegt. Wiederholungen erübrigen sich.

Wenn der Beschuldigte dies tatsächlich nicht versteht, was wie dargelegt nicht glaubhaft ist, sollte er wie genannt über einen Berufswechsel nachdenken, zum Wohle von Rechtsuchenden und in Anbetracht der Verantwortung, die gegenüber Rechtsstaat und Bürgern besteht.

Staatsanwälte sind vom Steuerzahler entlohnte Dienstleister für den Bürger und keine kleinen harten CSU-Kämpfer für einen Kriminellen und Rechtsradikalen Lückemann! (vgl. Mainpost 17.04.2009)

Dementsprechend darf der Bürger eine objektive und kompetente Sachbearbeitung durch integre und ehrliche Beamte erwarten. Auch in Bayern sollte dies zukünftig wieder möglich werden, sobald dieses rechte Pack, das momentan auf dem Rücken von Unschuldigen und Bürgern noch die Politik und Justiz im sog. Freistaat dominieren, endlich Geschichte, in Haft und aus dem Amt entfernt ist.

Es ist insgesamt offenkundig, dass die Politik der CSU mit der Praxis und Rechtsferne der CSU-Justiz in Würzburg/Bayern kausal verknüpft ist und hier ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, wenn bspw. versucht wird, den Kläger ohne Vorliegen von Straftat und medizinische Voraussetzungen dauerhaft als gefährlichen Irren im Maßregelvollzug zu vernichten und diese rechte Partei verfassungswidrig unter denselben Vorzeichen – Unschuldige als Gefährder oder Irre zu stigmatiseren – immer weitere die Bürgerrechte aushebelt, erzwungen unter Missbrauch der absoluten Mehrheit.

Eine funktionierende Dienstaufsicht gibt es ebenso wenig wie eine funktionierende Gewaltenteilung (siehe Vorgänge im Zusammenhang ; Justiz Würzburg). Auch dies ist bei Bedarf ausführlich anhand Beispielen zu belegen und zu erläutern.

Der Anzeigenerstatter hat weiter bis heute trotz Freispruch keinen Cent Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung im Amt erhalten.

Dieses Schreiben ist im Blog des Klägers beweisrechtlich veröffentlicht.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Kontrolle, Repression, Stigmatisierung: das Wahnsystem der Söder-CSU! Ziel: Verbrechen im Amt und Verfolgung Unschuldiger legalisieren …..

Ist das schon Staatskriminalität oder läuft das noch unter „Demokratie“….

Das Wahnsystem CSU dreht hohl: dieser Blog ist aktueller denn je.

https://mobile.twitter.com/hashtag/s%C3%B6der?lang=de

Dieser Blog dokumentiert ausführlich, wie Kriminelle der fränkischen Justiz versuchten, einen psychisch völlig gesunden und unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg, ohne Vorliegen von Straftat dauerhaft wegzusperren und sozial zu vernichten.

Nach einem üblichen Muster (Gustl Mollath) und mit einem Fehlgutachten des als verlässlich bekannten befreundeten Gerichtsgutachters Dr. Jörg Groß (CSU).

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Weil ich als ausgegrenzter Vater konsequent versuchte, über die örtliche Justiz meine Vaterrechte und das Kindeswohl durchzusetzen, unterstellte Groß mir auf Geheiß krimineller Seilschaft um den rechtsradikalen CSU-ler Clemens Lückemann einen „Wahn“ und diverse Persönlichkeitsstörungen, die mich auf für die Allgemeinheit so „gefährlich“ machten, dass ich unbedingt dauerhaft einzusperren und mit Neuroleptika zu behandeln sei.

Justizverbrecher Clemens Lückemann, OLG Bamberg

Als strafrechtliches Konstrukt für die Freiheitsberaubung und Intrige diente eine Dienstaufsichtsbeschwerde (!) gegen den Würzburger Staatsanwalt Thomas Trapp, der mir im Vorfeld eine Straftat der ‚versuchten Nötigung‘ andichtete, um das Stigma eines kriminellen „Gewalttäters“ im Paarkonflikt weiter dramatisch fortzuführen, gemäß der Ideologie dieser Justiz, die immer auf den losgeht, der die Hybris stört.

Absage Vereinbarung 2008, Kinderschutzbund

Justizverbrecher Thomas Trapp bei Werbeveranstaltung für das sog. Gewaltschutzgesetz

Aus der Dienstaufsichtbeschwerde (!) bastelte man – Wochen nach Zusendung – dann einen akut bevorstehenden „geplanten Amoklauf“, den es zwar nie gab, der aber von der Staatsanwaltschaft an die Mainpost weitergegeben wurde, die wunschgemäß unter Missachtung der Unschuldsvermutung Schlagzeile lieferte und die selbstreferentielle Kriminalisierung durch diese Justizverbrecher vorauseilend im Zirkelschluss fortführte:

Die Fakten seither verschweigt das Hofberichterstatter-Blättchen.

Der Kriminelle Trapp fungierte ungeniert in eigener Sache als Sachbearbeiter, setzte Polizeibeamte unter Druck und lügt bis heute, dass sich die Balken biegen – mittlerweile ist der Typ Vorsitzender Richter und wird von seinen Kollegen und Freunden unter struktureller Rechtsbeugung gedeckt.

Prof. Dr. Nedopil beendete diese Posse nach acht Monaten: es gab weder einen Wahn noch Persönlichkeitsstörungen und eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Prof. Norbert Nedopil, LMU München

Die Fakten sind seit August 2013 in diesem Blog anhand Originaldokumenten für jedermann nachzulesen:

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Auch Dr. Groß wird unter struktureller Rechtsbeugung durch Kriminelle der Würzburger Justiz zu decken versucht, ich als Geschädigter werde verhöhnt.

Die Feststellungen Nedopils und die Anordnung des Landgerichts Würzburg am 04.03.2010 per Fax, dass ich sofort aus der über acht Monate andauernden „Untersuchungshaft/Unterbringung“zu entlassen bin, hinderte die Kriminellen Norbert Baumann (CSU) und Thomas Schepping nicht, auf Geheiß ihre Kumpels Lückeman (CSU), mich eine Woche später erneut rechtswidrig in Stuttgart festnehmen zu lassen – „Fluchtgefahr“ – und nach Freispruch durch das Landgericht Würzburg im August 2010, 814 Js 10465/09, schließlich die Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung zu verweigern: ich sei selbst schuld

JUSTIZVERBRECHER Norbert Baumann, ehemals OLG Bamberg
Copyright: Markus Hauck (POW)

Justizverbrecher: Clemens Lückemann und sein Lakai Thomas Schepping

Zugunsten dieses kriminellen Gesocks will der neue Obermacker der CSU, Söder, nun immer weiter den Rechtsstaat und die Grundrechte aushebeln.

Die Muster sind bekannt…..unter anderem aus den Jahren 1933 bis 1945, Deutschland.

Dieser Kommentar von Georg Diez im SPIEGEL bringt es auf den Punkt:

….“Bayerische Diktatur

…..hier schließt sich der Kreis zu zwei politischen Initiativen, die zeigen, wie eng bereits die ideologische Nähe von AfD und CSU ist, die Bayern immer mehr zum Ungarn Deutschlands verwandeln will, ein reaktionäres Renegaten-Regime, das gesetzgeberische Alleingänge unternimmt und an der Praxis einer polizeistaatlichen Überwachungsherrschaft arbeitet.

Schritt für Schritt nutzt die CSU die Formen des Rechtsstaats, um sie zu pervertieren und, wie es Bernard Harcourt nennt, zum Krieg gegen die eigenen Bürger einzusetzen: Erst war es eine Art „Unendlichkeitshaft“, wie es Heribert Prantl nannte, mit der vorbeugend Menschen eingesperrt werden können.

Dann war es ein neues Polizeigesetz, das die Militarisierung der Zivilgesellschaft mit Maßnahmen vorantreibt, die aus Diktaturen bekannt sind, weil unter dem Signum der Sicherheit etwa die Grenzen zwischen Verfassungsschutz und Polizei verschwimmen und quasi rechtsfreie Räume entstehen.

Und nun ist es ein Gesetzesvorhaben mit dem Namen „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“, das Christian Geyer in der „Frankfurter Allgemeinen“ zum Schäumen brachte, er sprach von „Propaganda“ und schilderte das Entsetzen in der Fachwelt, weil aus psychisch Kranken (und wie man Krankheit definiert, ist hier eine andere, wichtige Frage) künftig wie Straftäter behandelt.

Von Ärzten, die zu „Erfüllungsgehilfen staatlicher Willkür“ würden, sprach dabei Thomas Kallert, Leitender Ärztlicher Direktor der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken – alles in allem ist das, was in Bayern gerade geschieht, etwas grundsätzlich anderes als ein Politikwechsel oder eine konservative Verschärfung bisheriger Praxis, es ist etwas anderes als die Normalität im Meinungsstreit in einer Demokratie zwischen links und rechts: Es ist die Einführung eines anderen Menschenbildes, es ist die Institutionalisierung von Verdacht, es ist die Aufrüstung der Argumente und Stigmatisierung als Strategie der Spaltung.

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/afd-csu-bayern-demokratie-ohne-demokratische-werte-kolumne-a-1204003.html