Die Kenntnis dieser Vorgänge wird bei diesem Beitrag vorausgesetzt:
Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB
Residenzlauf 2018
Leitender Kriminaldirektor Matthias Weber, Polizei Unterfranken teilte mit:
„Sehr geehrter Herr Deeg,
am 18.12.2017 wurden bei Ihnen gefahrenabwehrende Maßnahmen nach Art. 34b Abs. 2, 34a Abs. 1 Nr. 1 PAG durchgeführt.
Dem Polizeipräsidium Unterfranken war bekannt geworden, dass Sie an diesem Tag mehrere E-Mails versandt hatten, in denen Sie sinngemäß androhten, am 18.12.2017 nach Würzburg zu fahren, um Selbstjustiz zu verüben. Hintergrund ist der seit langem andauernde Konflikt in Bezug auf den Sorgerechtsstreit um Ihre Tochter.
Es musste deshalb davon ausgegangen werden, dass für verschiedene Personen aus dem Bereich der Justiz in Würzburg eine Gefahr für Leib oder Leben besteht…..“
Polizei Unterfranken, Handyortung nach PAG, Mitteilung 06.06.2018
Proteste gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) in München / 150518
*** May 15, 2018 – Munich, Bavaria, Germany – Caricature of Horst Seehofer of the CSU.
Diese weitere Strafanzeige gegen die Kriminellen um den CSU-Funktionär Clemens Lückemann – unter Berücksichtigung dieses Vorgangs – wird hiermit beweisrechtlich eingereicht und hier dokumentiert:
Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart
an den Leiter der Behörde,
POR Jörg Schiebe 19.06.2018
Hiermit wird weiter Strafanzeige wegen konzertierter Freiheitsberaubung im Amt erstattet gegen Angehörige der Justiz Würzburg/Bamberg, insbesondere die Beschuldigten
1. Clemens Lückemann (CSU), zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg
2. Thomas Trapp (CSU), zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg
3. Thomas Schepping, zu laden über Amtsgericht Gemünden, Friedenstraße 7, 97737 Gemünden a. Main
4. Norbert Baumann (CSU), zu laden über Knetzbergstr. 10, 97422 Schweinfurt
5. Roland Stockmann, zu laden über Falkenburgstraße 14, 97250 Erlabrunn
6. Lothar Schmitt (CSU), zu laden über Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg,
Bärenschanzstraße 70, 90429 Nürnberg
7. Dr. Jörg Groß (CSU), zu laden über Platenstraße 6, 97072 Würzburg
Um die Beschuldigten, die weiter zum Teil hohe Ämter mit öffentlicher Außenwirkung in der bayerischen CSU-Justiz bekleiden, vor zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen, erfolgen fortlaufend durch weitere Beschuldigte bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg Verdeckungsstraftaten der Rechtsbeugung und Strafvereitelung zugunsten der Beschuldigten.
Offenkundig einzig aufgrund von Status und Amt wird hier trotz dringendem Tatverdacht und erdrückender Beweislage gegen die Beschuldigten jede Ermittlung bereits im Ansatz verweigert, unter Missbrauch der rechtsstaatlichen Organisationsstrukturen.
Beispielhaft wird auf ausführliche Strafanzeige vom 24.02.2018, Polizei Stuttgart verwiesen, die trotz dringendem Tatverdacht und präziser Beweislage offenkundig unterschlagen wird.
Weitere detaillierte Strafanzeige gegen die polizeibekannten Justizverbrecher um Clemens Lückemann: ein Netzwerk aus kriminellen Juristen, die Leben von unschuldigen Bürgern vernichten!
Was hier vorliegt, ist erkennbar der strukturelle Missbrauch des sog. Tatortprinzips zugunsten von Kriminellen, der strukturelle Missbrauch der örtlichen insbes. zivilrechtlichen Zuständigkeit durch die Behörden, wo die Beschuldigten tätig sind und der strukturelle und parteipolitische Missbrauch des Etiketts der richterlichen Unabhängigkeit, um Verbrechen im Amt zu verdecken.
Jedwede Dienstaufsicht wird konsequent verweigert, bzw. ist bereits dadurch als absurd anzusehen, da die für die Dienstaufsicht zuständigen Ministerialbeamten oder Behördenleiter wie der Landgerichtspräsident Geuder, Würzburg, mit den Beschuldigten seit Jahrzehnten befreundet und parteipolitisch auf einer Linie sind.
Der zur Tatzeit für Dienstaufsicht zuständige Ministerialbeamte Andreas Zwerger ist bspw. nun aktuell der Vizepräsident beim OLG Bamberg neben dem Beschuldigten Lückemann, mit dem er seit Jahrzehnten persönlich und parteipolitisch verbandelt ist.
Diese persönliche Kumpanei und CSU-Seilschaft hebelt die Gewaltenteilung aus und vereitelt bereits im Ansatz eine objektive Faktenprüfung und im Ergebnis einen funktionierenden Rechtsstaat und die Gleichheit vor dem Gesetz!
Die Parteilinie und Doppelstandards der in Teilen als demokratiefeindlich anzusehenden bayerischen CSU, was zum einen Strafwut und Repression gegen Menschen angeht und andererseits Leugnung und Vertuschung interner eigener Rechtsbrüche, Fehler und Irrtümer, sind mittlerweile Allgemeingut.
Gefährder in Bayern
BEWEISLAGE
1.
Zugrundeliegender Sachverhalt, gerichtsbekannt und polizeibekannt:
Die vorliegenden Fakten und Inhalte sind unstreitig!
a.
Der Anzeigenerstatter reichte am 18.05.2009 gegen den Beschuldigten Trapp eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, nachdem dieser unter Amtspflichtsverletzung eine vorgebliche Straftat der versuchten Nötigung gegen den Anzeigenerstatter konstruierte, Verfahren 814 Js 5277/08, die er wie folgt fabulierte, sog. Anklageschrift des Beschuldigten, 12.11.2008:
https://martindeeg.wordpress.com/2018/02/16/wuerzburger-justizverbrecher-thomas-trapp-weitere-details-und-klage-aufgrund-schuldhafter-amtspflichtverletzung-asoziale-gesinnungsjustiz-gegen-unschuldigen-vater-kindesentzieherin-neubert-seit-14/
„Der Angeschuldigte war in den Jahren 2002 bis 2003 mit der Rechtsanwältin Kerstin Neubert liiert Aus diese Beziehung ging die ….2003 geborene Tochter hervor.
Nach Beendigung der Beziehung versuchte der Angeschuldigte – auch trotz bestehenden gerichtlichen Kontaktverbotes – mit allen Mitteln ein Umgangsrecht hinsichtlich seiner Tochter zu erwirken.
Hierbei kam es u.a. zu folgenden Taten:
1. Am 04.03.2008 gegen 08.30 Uhr rief der Angeschuldigte in der Kanzlei der Geschädigten Rechtsanwältin Kerstin Neubert an, wo er deren Vater, den Zeugen Willy Neubert erreichte.
Der Angeschuldigte…..bat den Vater der Geschädigten Kerstin Neubert, dieser auszurichten, dass, falls er bis kommenden Freitag, dem 07.03.2008, keine Nachricht von ihr bekommen würde, wie es mit dem Umgang seines Kindes weiter gehe, er zur Rechtsanwaltskammer gehen würde.
Tatsächlich hatte der Angeschuldigte bereits im Jahr 2004 einen Antrag bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg gestellt, mit dem Ziel, dass der Geschädigten die Zulassung entzogen wird.
Durch seine Drohung wollte der Angeschuldigte erreichen, dass Kerstin Neubert ihm ein Umgangsrecht mit seiner Tochter freiwillig einräumt. Die Geschädigte lies sich von dieser Drohung nicht beeindrucken und wartete den Termin im o.g. Familiengerichtsverfahren am 14.03.2008 ab.
Die Handlung des Beschuldigten war verwerflich.“
Eine auf Sachlage begründete Beschwerde bei einer Anwaltskammer ist in einem Rechtsstaat unter keinem wie auch immer gearteten Gesichtspunkt als Nötigung anzusehen.
Ebenso wenig ist die Zielsetzung eines Vaters, Kontakt zu seinem Kind zu erhalten, in einem Rechtsstaat als „verwerflich“ anzusehen, wie der Kriminelle Trapp in seiner Rolle als bayerischer Staatsanwalt hier phantasiert.
Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg
Der Beschuldigte Trapp, der als absolut dumpfer strafwütiger Provokateur anzusehen ist, inszeniert sich als Vertreter und Retter einer sich als Opfer gebärdenden Kindsmutter und Volljuristin.
Charakterlich ungeeigneten Kriminellen wie dem Beschuldigten hier fehlt offenkundig jegliche Objektivität und jede Reflexisonsfähigkeit, ebenso Empathiefähigkeit, was die Komplexität von Vorgängen und das hieraus verschuldete Leid von Menschen und die Rolle von Kindern und Väter angeht.
Dieses asoziale Gebaren gegen Rechtsuchenden, unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten hier zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamten Rechsbrüche dieser inkompetenten und unfähigen hierbei jedoch invasiv in das Leben von Betroffenen eingreifenden eifernd arroganten und strafwütigen CSU-Justiz.
Die gegen diesen Vorgang am 18.05.2009 eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde (wortgleich als Zivilklage an das Landgericht Würzburg) wurde infolge nach Zugang am 12.06.2009 (!) an den Beschuldigten Trapp bzw. seinen Vorgesetzten, den Beschuldigten Lückemann, zur Inszenierung einer Bedrohungslage missbraucht.
Unter Hinzuziehung des Beschuldigten Lothar Schmitt, zur Tatzeit sog. Vizepräsident des Landgerichts, behaupteten die Beschuldigten, das nun am Freitag, 12.06.2009 ein akuter Amoklauf durch den Beschuldigten drohe. Dies gehe aus der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 hervor.
Beschuldigter Schmitt (Mitte) bei typischer Tätigkeit
Auf Verfahren 814 Js 10465/09 wird vollinhaltlich verwiesen, ebenso auf die Dokumentation der Vorgänge und ergänzende Beweislage im Blog des Klägers.
Folgende Fakten sind unstreitig, was u.a. den Vorsatz der Täter entlarvt:
Die von Trapp instruierte Polizeibeamtin und Zeugin Dagmar Vierheilig, Polizei Würzburg, ruft den Anzeigenerstatter am Nachmittag des 12.06.2009 zweimal auf dem Handy an. Als dieser sich meldet, legt sie auf. Eine Handyortung, die erstes Mittel (siehe 3.) bei einer tatsächlichen Bedrohungslage ist, findet nicht statt.
Infolge setzt der Beschuldigte Trapp unter anderem den Zeugen Michael Scheffel, Polizei Stuttgart unter Druck, was tatsächlich eine Nötigung darstellt. Sollte der Anzeigenerstatter nicht endlich festgenommen werden, würden Disziplinarmaßnahmen und Strafverfolgung wegen Strafvereitelung gegen Scheffel erfolgen, so der Beschuldigte Trapp.
Durch weitergehende Interventionen der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg erfolgt schließlich eine Festnahme des Anzeigenerstatters am 21.06.2009 in Stuttgart, als dieser am dortigen Halbmarathon teilnimmt.
Im Raum Würzburg, wo die Kriminellen der Justiz eine Bedrohungslage inszenierten, war der Anzeigenerstatter zu diesem Zeitpunkt seit April 2009 nicht mehr, nachdem er seinen Wohnsitz in 97299 Zell am Main dort abgemeldet und sich am 29.04.2009 ordnungsgemäß an seinem heutigen Wohnsitz in 70499 Stuttgart angemeldet hatte.
Dies hielt die Beschuldigten und Kriminellen der Justiz Würzburg infolge nicht ab, den Anzeigenerstatter konsequent bewusst wahrheitswidrig als „ohne festen Wohnsitz“ in der Akte zu führen, um so zielgerichtet eine Fluchtgefahr (!) zu konstruieren.
Ein Haftbefehl liegt zu diesem Zeitpunkt nicht vor, den reicht der Beschuldigte Trapp erst am 22.06.2009 nach.
b.
Bereits bei der Inszenierung der phantastischen Bedrohungslage ab 12.06.2009 auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den infolge sachbearbeitenden Haupttäter Trapp vertuschten die Beschuldigten zielgerichtet bis in die Hauptverhandlung hinein den Fakt, dass die Richter des Landgerichts Würzburg Dr. Bellay und Dr. Müller Teckhoff (beide heute beim BGH tätig) sowie der Ministerialrat Hans Kornprobst in dem Schreiben des Anzeigenerstatters keine Straftat erkannt hatten.
Um über diesen Fakt und Rechtsbruch, § 160 Abs. 2 StPO, infolge hinwegzutäuschen, versuchten der Beschuldigte Schmitt den Zeugen Bellay zu beeinflussen, wie sich in Vernehmungen in der Hauptverhandlung heraushören ließ. Der Zeuge Bellay gab hierbei zugunsten des Justizkollegen Schmitt vor, sich nicht mehr genau an den Zeitpunkt des entsprechenden Telefonats erinnern zu können, was als Schutzbehauptung zu werten ist.
Schmitt versuchte derweil, die rechtswidrige Inszenierung zum Zweck einer Freiheitsberaubung als sachlich begründet darzustellen: unter der bei den Beschuldigten üblichen fehlerleugnenden Diffamierung und Verleumdung des Anzeigenerstatters gab er vor, exklusive Kenntnis über ein Schreiben des Klägers aus dem Jahr 2005 zu besitzen, das ihn 2009 zu der Annahme brachte, dass hier eine akute Amokgefahr drohe. (Anm.: der AE hatte 2005 eine Strafanzeige gegen den Verfahrenskläger Moser erstattet, die der Beschuldigte Schmitt als Generalstaatsanwalt in Bamberg damals entledigte).
Auf Frage des Anzeigenerstatters, ob der Beschuldigte Schmitt dem Anzeigenerstatter jemals persönlich begegnet sei oder mit diesem gesprochen habe, musste er verneinen.
Diese Posse vor Gericht sucht insoweit ihresgleichen und zeigt, wie unverhohlen die Beschuldigten sich gegenseitig zu decken versuchen und Fakten erfinden, um Straftaten im Amt und Fehler zu vertuschen.
Der Anzeigenerstatter wurde infolge auf Grundlage eines eklatanten Fehlgutachtens des Beschuldigten und Mittäters Dr. Groß von der JVA Würzburg in die Forensik Lohr übestellt, 05.08.2009.
Dies mit dem erklärten Ziel der dauerhaften Unterbringung unter Missbrauch des § 63 StGB, wie er im (in vielen Punkten vergleichbaren) Fall des Justizopfers Gustl Mollath bundesweit bekannt wurde.
Obwohl Prof. Dr. Nedopil in Obergutachten nachgewiesen hat, dass Dr. Groß Diagnosen und Prognosen jeglicher Realitätsbezug fehlt und dieser ein Fehlgutachten unter Missachtung der Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung erstellt hat, wird Dr. Groß bis heute unter dreister Rechtsbeugung durch die Richter der Justizbehörde vor jedweder Aufklärung der Umstände der Erstattung dieses Fehlgutachtens geschützt. Der Vorsatz ist offenkundig.
Um diese Maßnahme infolge zu ermöglichen, konstruierte der Beschuldigte Roland Stockmann infolge einer Haftprüfung am 23.07.2009, die nach rechtsstaatlichen Maßstäben zur sofortigen Freilassung des unschuldigen Anzeigenerstatters hätte führen müssen, eine Fluchtgefahr durch den Anzeigenerstatter und behauptete zu diesem Zweck u.a. wie folgt, in Vorgriff auf gewünschtes Fehlgutachten des Mittäters Groß wie folgt:
Justizkrimineller Roland Stockmann: Fluchtgefahr, weil „entrückt“….
Der Beschuldigte Stockmann in Beschluss vom 23.07.2009:
„Der persönliche Eindruck, den der Beschuldigte bei der Haftprüfung hinterlassen hat, bestätigt die Einschätzung, die der unterzeichnende Richter dem Beschuldigten bereits im September 2005 in einem Schreiben mitgeteilt hat. Bereits damals wurde ihm dringend psychiatrische Behandlung angeraten, weil er den Eindruck einer entrückten und krankhaften Wahrnehmung der Lebenswirklichkeit hinterließ.“
Haftprüfung 23.07.09
Die Hybris und Anmaßung dieser Kriminellen, die nichts auslassen, um ihre Strafwut gegen lästige Rechsuchende ausleben zu können, zieht sich durch in dieser Form durch die gesamte Verfahrenakten und entspricht offenkundig dem Standard dieser in Teilen verbrecherischen Justizakteure. Um rechtswidrige Maßnahmen zu kaschieren und zu verdecken, wurde und wird der Anzeigenerstatter bis zum heutigen Tag nahezu beliebig anhand irgendwelcher Reaktionen, Äußerungen oder auch nur phantasierter Konstruktionen entwertet, diffamiert, verleumdet und beleidigt.
Dies kontrastiert mit einer schäbigen Ehrenkäsigkeit und Arroganz der Kriminellen und Beschuldigten selbst, wie mehrere Strafanträge des Haupttäters und Kriminellen Lückemann u.a. zeigen, mit denen er dem Anzeigenerstatter eine Beleidigung andichten will.
Auch dies zieht sich wie ein roter Faden durch die vorliegenden Akten der Justizbehörden Würzburg/Bamberg hier:
Versuche, den Anzeigenerstatter unter anhaltender und bewusster Missachtung des Art. 3 Grundgesetz mundtot machen zu wollen, indem die Beweisführung und Kritik (Dienstaufsichtsbeschwerde!) durch die Beschuldigten oder deren Kumpanen wahlweise als Bedrohungslage oder als Beleidigung phantasiert wird.
c.
Mit immenser krimineller Energie und asozialer Dreistigkeit erzwangen die Beschuldigten Lückemann/Trapp zusammen mit den Beschuldigten Baumann/Schepping am 12.03.2010 eine zweite Festnahme des Anzeigenerstatters in Stuttgart, nachdem das entlarvende Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil nach Eingang beim Landgericht Würzburg am 04.03.2010 zu einer sofortigen Verfügung der Entlassung aus der Forensik Lohr geführt hatte.
Bei der zweiten Freiheitsberaubung am 12.03.2010, die nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung ohne Straftat und Haftgrund eskalativ draufgesetzt wurde und welche am 22.04.2010 endete, wurden ebenfalls Polizeibeamte in Stuttgart auf Betreiben der Kriminellen in Würzburg unter Druck gesetzt, um die erkennbar rechtswidrige Maßnahme zu erzwingen.
Laut Aussage des Sachbearbeiters der Fahndung Stuttgart am 12.03.2010 habe man intern diskutiert und remonstriert, ob diese erkennbar rechtswidrige Maßnahme durchzuführen sei.
Es handele sich erkennbar um eine offenbar „persönliche Geschichte“ zwischen dem Anzeigenerstatter und der Staatsanwaltschaft Würzburg, die ihre Amtsgewalt missbrauche.
Infolge wurde von den Polizeibeamten der Stuttgarter Rechtsanwalt Hans-Michael Lübcke vermittelt, der die Rechtswidrigkeit der Maßnahme – Fehlen von Straftat und Haftgrund – geltend machte, worauf sich die Haftrichterin Fahling, Amtsgericht Stuttgart, auf eine angebliche Unzuständigkeit zurückzog und Antrag an die Kriminellen und Beschuldigten des OLG Bamberg, die die Straftat zu verantworten haben, verwiesen wurde.
Da diese Akten der Polizei bislang nicht vorliegen, sind diese beweisrechtlich beigefügt.
Beweis:
Anlage 1
Schriftsätze des Zeugen Rechtsanwalt Lübcke, Stuttgart, 16.03./19.03.2010 zu Freiheitsberaubung im Amt vom 12.03.2018 durch Beschuldigte der Justizbehörden Würzburg/Bamberg
Rechtsmittel RA Lübcke Stuttgart
Die Vertretung des Anwalts kostete den Anzeigenerstatter weitere 500 Euro infolge der Verbrechen der Beschuldigten im Amt.
d.
Bis heute hat der Anzeigenerstatter bekanntermaßen infolge der gegen ihn begangenen Verbrechen keinen Cent Entschädigung vom Freistaat Bayern enthalten:
Nach Offenlegung des Fehlgutachtens und Feststellung durch das Landgericht Würzburg in Urteil vom 20.08.2010 verweigerten die Beschuldigten in gleicher Besetzung die vom Landgericht Würzburg zugewiesene (läppische) Haftentschädigung in Höhe von rund 7.500 Euro für zehn Monate Freiheitsberaubung im Amt.
Diese unter Amtsmissbrauch und der Behauptung durch die Beschuldigten, der Anzeigenerstatter sei für die gegen ihn rechtswidrig auf Grundlage der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 erzwungenen Maßnahmen der Beschuldigten selbst verantwortlich.
2.
Trotz der Verbrechen im Amt durch die Beschuldigten insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg, beinhaltlich die asoziale und rechtswidrige Verweigerung der vom Landgericht Würzburg, 814 Js 10465/09, in Freispruch vom 20.08.2010 zugewiesenen Entschädigung, schrecken die Kriminellen nicht davor zurück, gegen meine Person als Kriminalitätsopfer weiter auch Geldforderungen zu stellen:
So fordert die Täterbehörde Staatsanwaltschaft Würzburg weiter bspw. 5.676,02 Euro vom Anzeigenerstatter als Opfer von Verbrechen im Amt.
Beweis:
Anlage 2
Sog. Mahnung der Beschuldigten vom 30.05.2018, 814 Vrs 824/06, Rechnung 811900591354
Diese Provokation und Unverschämtheit der Kriminellen bei den CSU-Justizbehörden hier belegt, wie sehr diese Kriminellen offenkundig jeden Bezug zur Realität verloren haben.
Das gesamte Gebaren dieser parteipolitisch vernetzten Kriminellen im Amt ist schlichtweg asozial, ohne Bezug zur Lebenswirklichkeit.
3.
Mit Schreiben vom 06.06.2018 teilt nun Leitender Kriminaldirektor Matthias Weber, Polizeipräsidium Unterfranken, dem Anzeigenerstatter wie folgt mit (Hervorhebungen von mir):
„Besonderes Mittel der Datenerhebung nach dem Bayer. Polizeiaufgabengesetz… Benachrichtigung über Datenerhebung und Eingriff in den Telekommuniaktionsbereich gem. Art. 34b Abs. 2, 34a Abs. 1 Nr. 1 PAG
Sehr geehrter Herr Deeg,
am 18.12.2017 wurden bei Ihnen gefahrenabwehrende Maßnahmen nach Art. 34b Abs. 2, 34a Abs. 1 Nr. 1 PAG durchgeführt.
Dem Polizeipräsidium Unterfranken war bekannt geworden, dass Sie an diesem Tag mehrere E-Mails versandt hatten, in denen Sie sinngemäß androhten, am 18.12.2017 nach Würzburg zu fahren, um Selbstjustiz zu verüben. Hintergrund ist der seit langem andauernde Konflikt in Bezug auf den Sorgerechtsstreit um Ihre Tochter.
Es musste deshalb davon ausgegangen werden, dass für verschiedene Personen aus dem Bereich der Justiz in Würzburg eine Gefahr für Leib oder Leben besteht. Aus diesem Grund habe ich die o.g. Maßnahme angeordnet, um festzustellen, ob Sie sich tatsächlich am 18.12.17 nach Würzburg begeben und um ggf. Schutzmaßnahmen für gefährdete Personen einleiten zu können.
Da bekannt war, dass Sie den Mobiltelefonanschluss (…..) nutzten, wurde der für den Anschluss zuständige Telekommunikationsdiensteanbieter gebeten, gegen 19.00 Uhr und nochmals gegen 22.00 Uhr eine Ortung des Mobilgerätes durchzuführen. Nachdem festgestellt werden konnte, dass sich das Gerät in einer Funkzelle im Bereich Ihres Wohnsitzes eingebucht hatte, wurde die Maßnahme beendet.
Die Maßnahme wurde in der Folge mit Beschluss vom Herrn Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Würzburg bestätigt.“….
Beweis:
Anlage 3
Schreiben des Zeugen Matthias Weber, Polizeipräsidium Unterfranken, 06.06.2018
Polizei Unterfranken, Handyortung nach PAG, Mitteilung 06.06.2018
Dieser Vorgang belegt eindrucksvoll und weiter beweisrechtlich, wie skrupellos und gezielt die Kriminellen der Justizbehörden Würzburg unter Instrumentalisierung der örtlichen Polizeibehörde (Zeugin Vierheilig) 2009 bei einem durchaus vergleichbaren Grundkonstrukt hier eine Freiheitsberaubung im Amt gegen den Anzeigenerstatter inszenierten.
Selbst bei einer zeitlich akuten Bedrohungslage – abgesehen davon, ob diese überhaupt real ist – wird durch den Zeugen Ltd. Kriminaldirektor Weber hier Maßnahme getroffen, die insoweit offenkundig nach Meinung des hochrangigen erfahrenen Kriminalbeamten geeignet scheint festzustellen, ob eine realistische Bedrohung vorliegt oder nicht.
Die oben nochmals geschilderte unstreitige Vorgehensweise der Kriminellen, die infolge einer Wochen zuvor eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde offenkundig aus Hybris und persönlichem Ärger über zwei Bundesländer sinnfrei und in CSU-Style manipulativ dramatisierend eine vorgebliche Bedrohungslage in Würzburg und infolge eine rechtswidrige Verhaftung in Stuttgart inszenieren und hernach unkorrigierbar zu Lasten des Opfers an einem notdürftig konstruierten Tatvorwurf festhalten, um selbst nach Freispruch noch dem Kläger zu schaden, belegt die ganze asoziale Widerwärtigkeit und Rechtswidrigkeit, mit der CSU-Kriminelle hier in Bayern mittlweile glauben, ihre widerwärtige Strafwut und Gesinnungsjustiz auf dem Rücken von Unschuldigen wie dem Anzeigenerstatter ausleben zu können.
Zeugnis:
Matthias Weber, zu laden über Polizeipräsidium Unterfranken, Frankfurter Straße 79, 97082 Würzburg
Die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der vorgeblichen „Gefahr für Leib und Leben“, die der Zeuge Weber hier konstatiert, ist ggf. an anderer Stelle zu erörtern, auch die Zielsetzung dieser offenkundig sinnfreien Maßnahme.
Man scheint offenkundig nur noch in Bayern der lebensfernen Ansicht zu frönen, dass entschlossene Täter ihre Taten zuvor per Dienstaufsichtsbeschwerde oder über das Internet ankündigen und sich auch immer mit Mobiltelefon zum Tatort begeben.
Die insgesamte Sinnlosigkeit der gesamten Vorgehensweise spricht eher dafür, dass man hier vorliegenden Kindesentzug/Kindesentführung und die strukturelle Gewalt gegen den Anzeigenerstatter als Vater seit 15 Jahren und die unabhängig von Zeitablauf zur Verantwortung zu ziehenden Verbrechen im Amt gegen den AE immer noch nicht in Gänze erfasst hat sondern glaubt, dies sei quasi eine Laune.
Es handelt sich hier keinesfalls um einen „Sorgerechtsstreit“, wie der Zeuge Weber hier euphemistisch zusammenfasst – sondern um Lebenszerstörung, massivste Grundrechtsverletzungen und Verbrechen im Amt gegen einen unschuldigen Vater. Um dies zu vertuschen, erfolgen fortlaufend Verdeckungsstraftaten wie Rechtsbeugung und Strafvereitelung, wie oben dargelegt.
Jedenfalls ist für jeden vernünftig denkenden Menschen offenkundig, dass zwei derart auseinanderdriftende Verhaltensweisen und Maßnahmen unter dem Etikett Gefahrenabwehr durch eine Staatsanwaltschaft im einen Fall 2009 und eine Polizeibehörde im anderen Fall 2018 weiter den dringenden Tatverdacht bestätigen, dass die Beschuldigten 2009 eine gezielte, persönlich motivierte Freiheitsberaubung im Amt und unbedingt gewollter Vernichtung eines lästigen Antragstellers mit immenser krimineller Energie und unter Ausübung von Druck gegen Polizeibeamte, Belügen von Richtern und Vertuschen von Entlastendem begangen und zu verantworten haben.
Auf die beim Landgericht Würzburg und der Polizeibehörde Stuttgart vorliegenden Akten, Schriftsätze und Beweisvorträge wird vollinhaltlich verwiesen.
Dieses Schreiben ist beweisrechtlich veröffentlicht.
Es wird weiter beantragt, dass die Kriminellen im Amt, die weiter unbehelligt Ämter in der bayerischen Justiz bekleiden, wegen dringendem Tatverdacht auf Freiheitsberaubung im Amt endlich suspendiert werden.
Justizverbrecher Lückemann (CSU) neben seinem Gönner, dem Ministerialen Bausback (CSU)
Eine Strafverfolgung wird offenkundig einzig aufgrund der parteipolitischen Vernetzung und der Fallhöhe der Beschuldigten und Funktionäre in dieser politisierten CSU-Justiz verweigert.
Eine weitere Verweisung ist als Strafvereitelung zu werten, da die Erfahrung zeigt, dass die Kriminellen im Amt im OLG-Bezirk Bamberg vorbehaltlos und in selbst dummdreistester Weise gedeckt werden.
Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.