„Staatsverbrechen“! Die Rolle des CSU-Juristen Norbert Baumann, OLG Bamberg, im Fall Mollath – und im Fall Deeg….

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Die Person und die Rolle des CSU-Richters und Diözesanratsvorsitzenden Norbert Baumann erscheint in immer grellerem Licht – im Fall Gustl Mollath – und auch in meinem Fall:

Norbert Baumann, CSU-Richter und ehem. Diözesanratsvorsitzender – affektgestört?

Wilhelm Schlötterer deckt im Fall Gustl Mollath weiter auf:

„Die ‚weisen‘ Richter des OLG Bamberg“ (Seite 63)

https://books.google.de/books?id=nK4NEAAAQBAJ&pg=PA63&lpg=PA63&dq=norbert+baumann+richter+gustl+mollath&source=bl&ots=i5-h1t9ckY&sig=ACfU3U3TEc310F8jpZrOz7fXFPO7k4BxKg&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwiRm_Knvf7uAhXD4uAKHcQSDiwQ6AEwEHoECBMQAw#v=onepage&q=norbert%20baumann%20richter%20gustl%20mollath&f=false

Heute erscheint das neue Buch des CSU-Insiders Wilhelm Schlötterer – über die Methoden und Hintergründe im Fall Gustl Mollath, die auch mich betreffen.

„Es ist einer der spektakulärsten Justizskandale in der Geschichte der BRD: Mit unhaltbaren psychiatrischen Gutachten und falschen Beschuldigungen wurde Gustl Mollath 2006 von der Bayerischen Justiz in den psychiatrischen Maßregelvollzug weggesperrt, nachdem er vergeblich Schwarzgeldverschiebungen in vielfacher Millionenhöhe in die Schweiz angezeigt hatte. Erst 2013 erreichte sein Verteidiger die Freilassung. Dr. Wilhelm Schlötterer, an den sich Mollath aus der Haft mit der Bitte um Hilfe gewandt hatte, brachte seinerzeit den Stein ins Rollen. Er erreichte die Wiederaufnahme des Falles. Er kennt die dahinterstehenden Machenschaften wie kein anderer, schildert sie pointiert und in allen Einzelheiten und verweist auf die verantwortlichen Politiker. Er zeigt auf, dass der Fall Mollath kein Justizirrtum war, sondern ein Staatsverbrechen.“….

„Schlötterer sagte der Deutschen Presseagentur, es werde auch anderen Leuten übel mitgespielt in Bayern, aber der Fall Mollath sei „ein Exzess“ gewesen.“….

https://www.deutschlandfunk.de/staatsverbrechen-der-fall-mollath-justizopfer-gustl-mollath.2849.de.html?drn:news_id=1230252

Einen weiteren „Exzess“ dokumentiert dieser Blog. Bis heute werden die Fakten in meinem Fall durch die Justizbehörden in Würzburg/Bamberg vertuscht, es wird gelogen und ausgesessen.

Eine Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung – davon sieben Monate in der Forensik Lohr mit derselben „Diagnose“ wie Gustl Mollath – habe ich bis heute trotz Freispruch nicht erhalten!

Das Schicksal von Gustl Mollath in meinem Fall verhinderte vor allem der integre und unabhängige Sachverständige Prof. Norbert Nedopil, der am 04.02.2021 beim Landgericht Bamberg zu meinem Fall folgendes sagte:

Prof. Dr. Dr. Norbert Nedopil

…Das Verhalten der Justiz in meinem Fall sei für ihn „menschlich nicht nachvollziehbar“

Mehr dazu in Kürze in diesem Blog.

Stattdessen versuchen die bayerischen Behörden, allen voran die asoziale CSU-Klitsche Staatsanwaltschaft Würzburg, mich weiter mit Pseudo-Anklagen mundtot zu machen.

Unter anderem der Hauptverantwortlichen der Freiheitsberaubung und der Verweigerung der Entschädigung gegen mich, der ehemalige Vorsitzende Richter beim OLG Bamberg und ehemalige Diözesanratsvorsitzende Norbert Baumann (CSU) hat Strafantrag wegen „Beleidigung“ gestellt.

Norbert Baumann, ehemaliger Vors. Richter und Diözesanrat

Baumann unterschrieb zwei rechtswidrige Haftbefehle, fingierte den Haftgrund der Fluchtgefahr – und bescheinigt hernach, ich als Opfer dieser Maßnahmen sei „selbst schuld“….

Nun wurde bekannt, dass Baumann „ausgerastet“ sei, als sich der Mittäter und verantwortliche Staatsanwalt Thomas Trapp „weigerte“, nach meiner zweiten Freilassung durch das Landgericht erneuten dritten (!) Antrag auf „Haftbefehl“ gegen mich zu stellen – den er „erwartete“ und den er zu einer weiteren Freiheitsberaubung gegen mich missbraucht hätte!

Es ist unfassbar, dass diese Figur und dieser offenkundig kriminell oder zwanghaft agierende, charakterlich völlig ungeeignete ehemalige honorige Richter und „Christ“ weiter öffentlich „gewürdigt“ wird:

„Norbert Baumann, langjähriger Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Würzburg, wurde am 15. Februar 70 Jahre alt. Das meldet das bischöfliche Ordinariat.“….

https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/norbert-baumann-wurde-70-art-9889103

Baumanns Kumpel und zur Tatzeit der verantwortliche Behördenleiter der Staatsanwaltschaft, der heutige Söder-Berater Clemens Lückemann (CSU) hat gar bei drei Staatsanwaltschaften Strafantrag wegen. „Beleidigung“ gestellt: in Stuttgart, Bamberg und Würzburg. Wahn?

Justizverbrecher Clemens Lückemann

Schlötterer behauptet ganz richtig:

„Staatsanwaltschaft fest in politischer Hand“

Auch heute noch sieht er in der CSU-Spitze quasi den Ursprung allen Übels – besonders im Fall Mollath. Die Partei sei einfach schon zu lange und zu unkontrolliert an der Macht im Freistaat.

„Die CSU ist seit Jahrzehnten hier an der Macht und die Justizinstitution völlig abhängig“, sagt Schlötterer. „Nach meiner Einschätzung konnte sich der Fall Mollath nur in Bayern zeigen und in keinem anderen Bundesland. Hier ist die Staatsanwaltschaft fest in politischer Hand. Das schafft eine Neigung der Justizorgane, sich nur nach dem Winde zu richten.“ Er geht davon aus, dass die Schwarzgeldgeschäfte vertuscht werden sollten, weil der Freistaat Bayern an der Bank beteiligt war.“…

https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/Fall-Mollath-wird-in-einem-neuen-Buch-dokumentiert-3920127.html

Warum sitzt der rechte CSU-Burschenschafter Clemens Lückemann nicht längst in Haft….?

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SOLL KEINER BEHAUPTEN ER WUSSTE VON NICHTS!

Verbrecher der fränkischen Justiz haben u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person als unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu verantworten….

Clemens Lückemann, CSU-Justizjurist

Kriminelle Arschlöcher, die sich über Recht und Gesetz wähnen, haben seit 17 Jahren meine Vaterschaft zerstört, auch eine seit 2012 bestehende faktische Kindesentführung durch die Mutter wurde gedeckt, Ermittlungen verweigert, auf Weisung der Staatsanwaltschaft Würzburg ….

Meine Tochter habe ich seit 2012 nicht mehr gesehen, was die Schuld fränkischer Justizkrimineller und der sog. Rechtsanwältin Gabriele Hitzlberger aus Würzburg ist. Traumatischer Streß ist eine der Folgen, die diese CSU-Arschloch-Justiz zu verantworten hat, die am absoluten Rand asozialster Dummheit ihr Unwesen treibt. Meines Erachtens so nur in CSU-Bayern möglich, wo rückständige rechte Burschenschafter seit Jahrzehnten bestens vernetzt politisch und juristisch die Grundrechte aushebeln, Unschuldige in die Psychiatrie sperren und Verbrecher in den eigenen Reihen decken. Die Strafjustiz eine Fassade.
Wie ich in diesem Blog beweisrechtlich dargelegt habe, hat Lückemann über Jahre die fränkische Staatsanwaltschaft zu einem Sammelbecken für Rechte gemacht.

Schon während seiner Studentenzeit beging er Straftaten gegen vermeintlich „Linke“, war gewalttätig und warf die Tische „linker“ Studentengruppen um, wie ein Zeuge berichtet – Lückemann offenkundig ein kleiner feister Gewalttäter.

In Würzburger Lokaliät beging Lückemann laut Zeugenaussage einen dreisten Zechbetrug im Kreis seiner höhnisch dazu lachenden rechten CSU-Bande, machte eine „Bedienung“ lächerlich. Eine Vergewaltigung dieser Frau durch einen Vasallen wurde wohl vertuscht, heute behauptet die Staatsanwaltschaft Würzburg: verjährt. Ermittlungen werden verweigert.

So geht das in einem fort….

In meinem Fall hat Lückemann zwischen 2006 und 2012 als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg bzw. Generalstaatsanwalt Verbrechen zu verantworten und angewiesen, die bis heute mit hoher krimineller Energie in eigener Sache durch die Staatsanwaltschaften vertuscht werden. Seilschaften und Kumpanei, um Kriminelle in den eigenen Reihen zu decken.

Der Blog dokumentiert all dies beweisrechtlich seit 2013. Lückemann und seine Mittäter sind klar benannt, ihre Taten beweisrechtlich dargelegt, ebenso wie die Vertuschungen und Verdeckungsstraftaten bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg.

Selbst ein Artikel in der Hofpostille Mainpost, der Lückemann und seinen Gesinnungsgenossen äußerst freundlich gesinnt ist und sich regelhaft distanzlos und kritiklos an die örtliche Justiz ranwanzt, zeichnet insoweit ein klares Bild vom Charakter und Menschenbild dieses hofierten CSU-Justizjuristen:

….“Offenbar ist das Feuer noch nicht erloschen, das in den 70er Jahren im Würzburger Jurastudenten Lückemann brannte. Damals gründete er – unter Beifall des damaligen Parteichefs Franz Josef Strauß – die Hochschulunion (HSU), weil ihm der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) zu lasch und linkslastig agierte. Lückemann etablierte die HSU, wurde ihr Vorsitzender. Später begeisterte er auch die Junge Union Würzburgs für seine „offensive Politik“. Diese Zeitung berichtete, wie er sich und seine Bataillone sah: als „kleine, harte CSU-Kämpfer“…..

https://www.mainpost.de/ueberregional/bayern/Lueckemann-nimmt-Kurs-auf-Bamberg;art16683,5077052

Wie eine verlogene rechte CSU-Justiz den „Kampf gegen rechts“ missbraucht, um Kritiker mundtot zu machen und die Meinungsfreiheit auszuhebeln…

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Der CSU-Parteivasall und aktuelle sog. bayerische Justizminister Eisenreich vor einigen Monaten:

CSU-Justizmarionette Georg Irgendwas

„Bayern fordert bis zu fünf Jahre Haft für Verleumdungen“

…“Zunehmend würden Minderheiten, politisch Andersdenkende und auch Politikerinnen und Politiker zum Ziel von Hass und Hetze.“….

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/cybermobbing-bayern-haft-verleumdung-georg-eisenreich-csu-hatespeech

Eine Nebelkerze. Die CSU und ihre gescheitelten Salon-Rechten haben so wenig Interesse daran, Minderheiten und „politisch Andersdenkende“ (?) zu schützen wie sie Interesse daran haben, Polizeigewalt und Rassismus in den Strukturen aufzudecken.

Seehofers Gestammel ein Lehrbuchbeispiel für politische Verlogenheit:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/cybermobbing-bayern-haft-verleumdung-georg-eisenreich-csu-hatespeech

Es wird immer deutlicher, worum es der CSU tatsächlich geht: Kritiker wie mich, die berechtigterweise Verbrechen im Amt und Fehlleistungen der bayerischen Justiz öffentlich machen, einzuschüchtern und mundtot zu machen.

Die CSU, die einen Scheiss auf Wahrheit, Rechtsstaat und Verfassung gibt, missbraucht immer ungenierter das Strafrecht, um ihre eigenen rechten Umtriebe und gegen Bürger begangenes Unrecht zu vertuschen.

Dabei täuscht sie gezielt vor, dass es ihr um rechten „Hatespeech“ geht, wer zwischen den Zeilen liest und die CSU halbwegs kennt, sieht, um was es wirklich geht: mit amtlichem Popanz die Meinungsfreiheit aushebeln, wie ich sie beispielsweise in diesem Blog und mangels Rechtsstaat in Bayern hier publik mache…..

https://www.bayern.de/polizei-und-justiz-gegen-hass-und-hetze-eisenreich-und-herrmann-stellen-gemeinsames-schutzkonzept-fuer-kommunalpolitiker-vor/

Den Zusammenhang verstand sogar der dümmlich-autoritätshörige Schreiber der Mainpost, Schweidler, als er letzte Woche über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit diesem Blog berichtete:

Einen Tag nach der Reform zur wirksameren Bekämpfung von Hass im Internet hat das Bundesverfassungsgericht an einem Würzburger Fall deutlich gemacht: Nicht jede Kritik an Justizvertretern ist durch die Meinungsfreiheit zu entschuldigen.
Im Mittelpunkt steht ein Mann, der sich selbst als Opfer einer Verschwörung sieht, weil die Justiz nicht das macht, was er wünscht: Ihm den Umgang mit seiner Tochter zu erzwingen, den seine frühere Lebensgefährtin seit der Geburt der Tochter bis heute verhindert. Seit 17 Jahren kämpft er erfolglos dagegen an – und attackiert öffentlich alle, die er dafür verantwortlich macht. Der Mann bezeichnet die betroffenen Würzburger und Bamberger Richter sowie Staatsanwälte unter anderem als „widerwärtige Kriminelle“….

„Machtkritik“? Bundesverfassungsgericht meint: ich stelle in diesem Blog die „Integrität“ der bayerischen Justiz in Frage….nein: ich klage kriminelle CSU-Juristen an!

Nun, da wir ja die Welt wieder in Ordnung in Würzburg zwischen Brückenschoppen und Arschkriecherei.

Wen jucken Haftbefehle und zehn Monate Untersuchungshaft gegen einen unschuldigen Polizeibeamten! Oder 16 1/2 Jahre Kindesentzug.

Hauptsache, die Lederhose sitzt, hier der ehemalige Landrat Eberhard Nuss (rechts) mit weiteren Würzburger „Leistungsträgern“ beim Fassanstich, gerne ohne Mundschutz:

Der ehemalige Landrat Eberhard Nuß (links) zapft ein Glas für Würzburgs früheren Bürgermeister Adolf Bauer…..Foto: Thomas Obermeier

Dass Nuss jahrelang Mobbing in seiner Behörde duldete, die Pressefreiheit auszuhebeln versuchte und in meinem Fall seit 2016 rechtswidrige Pfändungsversuche betreibt, angeblich aufgrund eines „Bescheides“ von 2007 – was soll‘s.

Verhandlung Landessozialgericht Baden-Württemberg am 11.12.2019, CSU-Gesicht Eberhard Nuß – wie asozial und moralisch degeneriert darf ein „Landrat“ sein?

Lügen, Amtsmissbrauch und Verbrechen im CSU-Mäntelchen sind in Würzburg uninteressant – Hauptsache „Justizkritiker“ halten die Fresse…

Andere, denen 17 Jahre das Kind entzogen wird und Opfer von vertuschten Amtsverbrechen sind, wie ich sie beweisrechtlich hier dokumentierte, hätten schon längst zu anderen Mitteln gegriffen – und würden sich nicht mit einem Blog abmühen.

Gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts….

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200519_1bvr239719.html

…..werde ich Beschwerde beim EGMR einlegen, weil hier erkennbar mit zweierlei Maß gemessen wird: Verbrecher im Amt beleidigen ist nicht mein Ziel, ich will, dass Köpfe rollen!

Grüße nach Bamberg. Arschloch!

Beleidigte Feiglinge und ehrenwerte CSU-Arschlöcher…..die deutsche Beleidigung und Doppelmoral

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Höflichkeit ist ein hohes Gut.

Es gibt jedoch Menschen, die haben aufgrund ihrer Taten, ihres Verhaltens, ihrer Lügen und Täuschungen, ihrer Feigheit den Anspruch auf Respekt und Höflichkeit verspielt.

Foto: AFP
Donald Trump braucht ein Pflaster.

Feiste Feiglinge, die einem anderen gegen den Kopf treten und dann davon rennen und sich unter ihresgleichen verstecken, begegnet man nicht mehr mit Höflichkeit sondern mit robustem Gerechtigkeitsempfinden und angemessenen Konsequenzen.

Erst recht, wenn es sich bei diesen Tätern um CSU-Juristen und rechte Burschenschafter handelt, die ihr Amt und die Fassade einer rechtsstaatlichen Justiz missbrauchen, um nicht nur ihre Taten zu verdecken sondern auch, um immer neue Taten zu begehen…..

Wann fühlt man sich beleidigt? Meines Erachtens dann, wenn das Gesagte oder Geschriebene einerseits zutrifft und andererseits das Selbstbild stört, die mühsam errichtete Fassade bröckeln lässt. Und wenn man Justiz ohnehin als Machtmittel gegen Menschen betrachtet, wie es die CSU von Seehofer bis zum kleinen eiferndem Staatsanwalt Trapp dienstbeflissen tun und taten.

08.05.2018, Berlin: Horst Seehofer (CSU), Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der CSU-Bundesinnenminister Seehofer, der Rechtsradikale Polizeigewerkschafter Rainer Wendt und andere „Konservative“ drehen seit über einer Woche nämlich völlig hohl wegen diesem Geschreibsel einer taz-Journalistin, das Polizisten angeblich als „Müll“ beleidigt.

„All cops are berufsunfähig
Falls die Polizei abgeschafft wird, der Kapitalismus aber nicht: Was passiert dann mit all den Menschen, die heute bei der Polizei sind?“….

https://taz.de/Abschaffung-der-Polizei/!5689584/

Ich war auch 15 Jahre Polizist, mich lässt das völlig kalt. Hier schreibt jemand unter dem Etikett „Satire“ dummes Zeug, das mich weder betrifft noch trifft. Wenn das dümmliche Strafanzeigen-Geschrei nicht gewesen wäre, hätte ich den Artikel vermutlich nie gelesen.

Zu dem Amoklauf des CSU-Seehofers und dem Artikel ist alles geschrieben, die abschließende Einordnung dürfte wohl Thomas Fischer auf Spiegel-Online geliefert haben:

https://www.swr.de/unternehmen/kommunikation/pressemeldungen/swr2-true-crime-podcast-sprechen-wir-ueber-mord-104.html

„Die Anzeige

Eine Kolumnistin bezeichnet Polizisten als Müll. Polizisten sind tief betroffen. Ein Innenminister hätte beinahe Strafanzeige erstattet. Wir fürchteten uns wieder sehr.“…

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/horst-seehofer-und-die-taz-kolumne-die-anzeige-kolumne-a-5a48d344-b5d9-4f49-b638-a01f3ad1e881#

Das Ganze spielte sich im gleichen Zeitraum ab, in dem das Bundesverfassungsgericht meine Beschwerde wegen Verletzung der Meinungsfreiheit, Art. 5 GG, abtat mit der Begründung, die Darstellung im Blog hier verletze die „Integrität“ der CSU-Juristen Clemens Lückemann, Parkraz Reheußer und Thomas Schepping, weshalb das Urteil des LG Stuttgart, mit welchem ich wegen „Beleidigung“ verurteilt wurde, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden gewesen sei. Dies, obwohl die Darstellungen weder Schmähungen noch Formalbeleidigungen enthielten; ein Urteil von Richtern für Richter:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200519_1bvr239719.html

Der letzte Abschnitt:

….“Soweit der Beschwerdeführer anführt, bei den inkriminierten Äußerungen handele es sich um seine einzige Möglichkeit, angeblicher Lobhudelei seitens der lokalen Presse und vermeintlichen Seilschaften in der bayerischen Justiz und Politik etwas entgegenzusetzen und seiner Stimme Gehör zu verschaffen, rechtfertigt dies keine andere Beurteilung. Es bleibt dem Beschwerdeführer unbenommen, sich öffentlich über die ihm aus seiner Sicht widerfahrenen Ungerechtigkeiten oder allgemeine Missstände auch in deutlichen Worten zu empören. Aus den angegriffenen Entscheidungen geht jedoch klar hervor, dass und inwiefern er hier das Maß und die Form durch die Meinungsfreiheit gedeckter Kritik und Empörung verlassen hat.“

Dann werde ich versuchen, ab sofort nicht mehr „das Maß und die Form der durch die Meinungsfreiheit gedeckten Kritik und Empörung zu verlassen“….

Mein Ziel war noch nie die Beleidigung oder Verletzung der Menschenwürde der CSU-Beschuldigten und Verantwortlichen, die meine Grund- und Freiheitsrechte (bislang unbeanstandet vom Bundesverfassungsgericht) seit 2004 fortgesetzt, massivst und mit hoher krimineller Ernergie verletzten.

Mein Ziel ist, dass die Beshchuldigten Clemens Lückemann, Thomas Trapp und wie sie alle heißen, Konsequenzen für ihre Taten erfahren: objektive Ermittlungen, Anklage, Urteil, Haftstrafe, Entfernung aus dem Amt oder Verlust der Pension, Schadensersatz und Schmerzensgeld…..

All dies wird mit hoher krimineller Energie und Eifer durch die Justizbehörden in Würzburg/Bamberg zugunsten der Beschuldigten verhindert. Der Blog dokumentiert die Vorgänge insgesamt seit 2003.

Der einzige Weg ist daher, außer persönlicher Rache und Selbstjustiz, die öffentliche Geltendmachung und Dokumentation, wie sie dieser Blog seit nun 2013 zur Verfügung stellt.

Die Ansichten und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe ich zur Kenntnis genommen und werde sie antizipieren, eine Beschwerde zum EGMR behalte ich mir vor – die Entscheidung des BVerfG ist zwar in Bezug auf die Verfolgung rechter Hetze und Hass-Posts im Internet grundsätzlich zu begrüßen – hinterlässt aber den Eindruck von zweierlei Maß, Doppelstandards und Heuchelei. Die Verbrechen, die ich anzeige und auch den BVerfG vorlegte, werden weiter abgetan, bagatellisiert und als „vorgeblich“ bezeichnet…..

Diese Doppelmoral, diese dümmliche Heuchelei fand auch wieder schönen Niederschlag in diesen Aktionen:

Der CSU-Generalsekretär Blume hetzt auf Twitter gegen die Taz-Journalistin, was sich nur graduell von der rechten Hetze z.B. gegen den später ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke unterscheidet:

….“Auf dem CSU-Account war das Foto der Autorin mit dem Schriftzug versehen: „Hengameh Yaghoobifarah hetzt in der taz. SIE will Polizisten als Abfall auf der Müllhalde entsorgen!“ Zudem war in dem mittlerweile gelöschten Tweet ein Foto von den G-20-Krawallen in Hamburg 2017 zu sehen und der Satz „Polizei vor linker Hetze schützen!“…

Erst auf massive öffentliche Kritik löschte die CSU-Blume und entschuldigte sich:

https://www.stern.de/politik/deutschland/-taz-kolumne—csu-loescht-tweet-wieder—und-entschuldigt-sich-9306910.html

Und Mainpost-Schweidler, der letztes Jahr selbst mit einer „Unterlassungsklage“ gegen diesen Blog drohte, textet über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter der Überschrift „Bundesverfassungsgericht stoppt Würzburger Justizkritiker“ Halbgares zusammen, immer moralisch gerührt und in Radfahrerhaltung:

…..“Auf den vor Kurzem pensionierten Oberlandesgerichtspräsidenten Clemens Lückemann aus Würzburg hatte er es besonders abgesehen. Der Jurist hatte die Beschimpfungen lange ignoriert, dann aber doch Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt – und Recht bekommen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Mann, der Lückemann „Justizverbrecher“, „rechtsextrem“ und Schlimmeres genannt hatte, 2019 zu einer Geldstrafe.“…. 

„Machtkritik“? Bundesverfassungsgericht meint: ich stelle in diesem Blog die „Integrität“ der bayerischen Justiz in Frage….nein: ich klage kriminelle CSU-Juristen an!

Manfred Schweidler, Mainpost, Autor von „Bundesverfassungsgericht stoppt Würzburger Justizkritiker“

Der Mann kennt offenkundig nicht einmal den Unterschied zwischen „rechtsextrem“ und rechtsradikal. Wer in diesem Blog die Bezeichnung „rechtsextrem“ für die Person des Herrn OLG-„Präsident“ a.D. Lückemann findet, bekommt von mir einen Finderlohn….!

Wie aber passt es ins Bild, dass unter diese hochmoralischen Geschreibsel meine – als Objekt der Berichterstattung (!) – sachlichen Kommentare zensiert werden, aber plötzlich provokativ dieses Dummgeschreibsel eines anonymen Arschlochs offenkundig unbeanstandet veröffentlicht wird:

„Catweazle6847
(3639 Kommentare)
am 24.06.2020
11:42 Uhr

Es ist sehr zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht solchen Schreiberlinge einmal die „rote Karte“ zeigt!

Denn es ist schon äußerst widerlich, wenn jemand, der nach eigener Meinung sein Recht nicht bekommen hat, die Justiz als „Arschlochjustiz“ bezeichnet und einen hohen Richter als „Rechtsradikalen“ verunglimpft!

Noch widerlicher ist es jedoch, wenn diese Person auch noch ein ehemaliger Polizeibeamter ist!

Dass schlägt dem Fass wirklich den Boden aus!„

Aus dem Artikel: Bundesverfassungsgericht stoppt Würzburger Justizkritiker

Kann man seine eigene Dummheit und Doppelmoral schöner zur Schau stellen….?

Gefahr für den Rechtsstaat: Horst Seehofer und seine rechte CSU-Mischpoke.

Der vorherige Beitrag beleuchtete nochmals die Gesinnung, die innerhalb der CSU herrscht: Rechte schwingen sich zum Hüter der „Sicherheit“ auf, jeder Anlass willkommen, um unter dem Etikett  „Sicherheit“ rechtswidrige und fragwürdige Maßnahmen und kruden Aktionismus gegen Bürger, Schüler, Unschuldige zu starten:

„Hausdurchsuchung bei Schüler“ – Lückemann: man muss immer „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“….

All das bestätigt sich ein weiteres Mal akut, siehe FAZ-Artikel, weshalb ich eine Online-Petition gestartet habe:

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/seehofer-zu-tauber-idee-entzug-von-grundrechten-pruefen-16248474.html

Bitte die Petition zeichnen:

„Horst Seehofer, treten Sie zurück! Sie sind eine untragbare Gefahr für den Rechtsstaat!“

http://chng.it/NJ4bYGVVvh

Unter dem Etikett „Kampf gegen Rechts“ will Horst Seehofer den Rechtsstaat aushöhlen, Grundrechte personenbezogen „abschaffen“.

Horst Seehofer missbraucht nun auch den Mord an Walter Lübcke, um die Gesellschaft weiter zu vergiften, unter dem von ihm seit Jahren nach Belieben bemühten Etikett „Sicherheit“.

Hierbei haben Horst Seehofer und seine CSU selbst seit Jahren gezeigt, wo sie stehen: keine populistische Schlagzeile war dumpf genug, die rechte Wählerschaft bedienen zu wollen. Die CSU versuchte jede Straftat eines Flüchtlings mit größtmöglichem Popanz für ihre Zwecke umzudeuten, sie versuchte jahrelang mit einer rechtswidrigen „Ausländer-Maut“ Stimmung zu machen, bei Bedarf verschwanden in Bayern unter Seehofers Ägide Unschuldige wie Gustl Mollath über Jahre in der Psychiatrie, alles unter dem Etikett der „Sicherheit“. Eine Begrifflichkeit, die Sie und Ihre CSU seit Jahrzehnten manipulierend missbrauchen, um Ängste zu schüren, mann müsse schließlich immer „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“, wie rechtskonservative CSU-Juristen gerne behaupten, wenn es darum geht, Menschen zu kriminalisieren, anstatt tatsächliche Rechtsextremismus zu bekämpfen.

Und wieder macht sich hier der Bock zum Gärtner.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/seehofer-zu-tauber-idee-entzug-von-grundrechten-pruefen-16248474.html

Herr Seehofer, Sie sind charakterlich ungeeignet für jedwedes öffentliche Amt, anstatt Vertrauen in die Institutionen zu schaffen, schaffen Sie Vertrauensverlust, offenbar keinem Korrektiv zugänglich. Man schafft nicht Recht, indem man Rechte abschafft. Tun Sie den Bürgern dieses Landes endlich einen Gefallen und treten Sie zurück!

Ihre ganze Doppelmoral, die Heuchelei und vor allem die Doppelstandards gerade in der CSU beleuchtet auch dieser Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom17.07.2018, Olaf Przybilla:

„Frappierende Personalnot

Gesetzt den Fall, es würde einer folgende Geschichte erzählen, in welchem Land würde man diese wohl verorten? Die Geschichte geht so: Da ist im Oktober 2015 eine mutmaßliche Terrortruppe ausgehoben worden, von der die Staatsanwaltschaft überzeugt ist, dass sie eine große Unterkunft für Asylbewerber mit Sprengkörpern angreifen wollte. Am Tag, als den Ermittlern der Coup gelang, beherrschte das Thema die Medien. Immerhin war die Indizienlast erdrückend: Man fand Kugelbomben, Hakenkreuzfahnen, eine Pistole mit scharfer Munition bei der Clique. So weit, so beängstigend. Die Verdächtigen kamen in Untersuchungshaft, sind aber längst wieder, unter Auflagen, auf freiem Fuß. Und nun der Clou: Der Prozess gegen die Mitglieder der rechtsextremen Crew soll im Oktober 2018 beginnen – nicht weniger als drei Jahre, nachdem die Herrschaften mit den Kugelbomben aufgeflogen sind.

Klar, da fallen einem schon seltsame Staaten ein, wo so etwas möglich ist. Man muss sich nur mal die Bewohner jener Flüchtlingsunterkunft vorstellen, die wahrgenommen haben, was da für Personen in ihrer Stadt unterwegs und auf freiem Fuß sind. Oder man versetzt sich in die Besucher eines Lokals der linken Studentenszene – die sollen diese Herrschaften nämlich auch im Visier gehabt haben, nach Angaben der Staatsanwaltschaft. Aber um die Auflösung des Rätsels nicht zu überspannen: Die Stadt, in der diese Geschichte spielt, ist Bamberg. Das zugehörige Land ist der Freistaat Bayern.

Wie das möglich ist? Das zuständige Landgericht kann vielerlei anführen, was alles zu bewältigen war in den letzten Monaten und Jahren. Lauter große Prozesse hatte man vor der Brust, alles Haftsachen, die Vorrang haben. Man war schlicht überlastet. Und deshalb müssen die Betroffenen – Asylbewerber, Flüchtlingshelfer, Studenten – nun eben drei Jahre lang warten, bis sie jene Angeklagten in einem öffentlichen Prozess zu Gesicht bekommen, die da offenbar Kleinbomben gegen sie gesammelt haben.

Ist die Justiz auf dem rechten Auge blind? Nein, ist sie nicht. Die Staatsanwälte, die das ermittelt haben, gehören bekanntlich auch zur Justiz. Bayerns Gerichte haben schlicht zu wenig Personal. Verantwortlich dafür ist die Staatsregierung.“

Quelle: Süddeutsche Zeitung, 17.07.2018, Ausgabe Deutschland, S. 28 / Ressort: München/Bayern

MITTEN IN BAMBERG – Frappierende Personalnot

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

„Hausdurchsuchung bei Schüler“ – Lückemann: man muss immer „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“….

Vorab ein kurzer aktueller Abriß, der u.a. das beleuchtet, was gestern Inhalt einer Besprechung bei der Stuttgarter Polizei war:

Dieser Blog belegt ausführlich, wie ich als unschuldiger Vater, Antragsteller und ehemaliger Polizeibeamter durch kriminelle CSU-Akteure der Provinzjustiz Würzburg/Bamberg seit mittlerweile 15 Jahren Opfer einer rechtswidrigen Kindesentziehung/Kindesentführung wurde und weiter bin.

Anstatt die Vorgänge zu beenden, zu schlichten und mittels Gesetzesvorgaben (§ 1684 BGB) gegen die Kindsmutter/Volljuristin vorzugehen, die hierfür verantwortlich ist, fällt diesen asozialen Kriminellen über Jahre nichts besseres ein, als mit immer dreisterem Amtsmissbrauch und rechtswidrigen Maßnahmen eskalierend gegen mich vorzugehen – unter dem Etikett „Strafverfolgung“. Das Ziel bekanntermaßen die „Vernichtung“ in der Forensik nach „Modell Mollath“.

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Diese Justizkriminalität ist ausführlich seit 2013 beweisrechtlich und anhand Originaldokumenten hier im Blog dokumentiert, polizeibekannt, gerichtsbekannt.

Mit hoher krimineller Energie versuchte die Staatsanwaltschaft Würzburg, zur Tatzeit unter Leitung des Justizkriminellen Clemens Lückemann, mich dauerhaft mittels Missbrauch des § 63 StGB in der Forensik zu versenken. Tatverwirklicht ist u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt durch die asozialen Kriminellen, die in der fränkischen Justiz vernetzt und parteipolitisch geschützt, seit nun zehn Jahren unter struktureller Strafvereitelung und Rechtsbeugung ungeniert durch Freunde, Kollegen und Vorgesetzte zirkelschlüssig gedeckt werden.

Dies dummdreist, zunehmend wieder mutig geworden unter immer weiterem Amtsmissbrauch und dem fortgesetzten Versuch, mich mittels Druck einzuschüchtern, mundtot zu machen und in die Enge zu treiben.

Lückemann (CSU)

Der widerwärtige Justizkriminelle Clemens Lückemann, seit 40 Jahren in der dortigen Justiz sein Weltbild verankernd, seit 2013 sog. Präsident des OLG Bamberg missbraucht aktuell drei Staatsanwaltschaften, um mich mittels „Strafanträgen“ wegen Beleidigung etc. verfolgen zu lassen:

Staatsanwaltschaft Würzburg (u.a. 101 Ds 701 Js 3528/19)
Der Kriminelle Dieter Brunner „klagt“ nicht nur mich eifernd fortgesetzt ohne jeden Strafgehalt an, er begeht auch fortgesetzt Strafvereitelungen: Ermittlungen gegen die Kindsmutter verweigert er ebenso wie Ermittlungen gegen den Lückemann-Freund und Juristen Peter Auffermann, der im dringenden Tatverdacht steht, eine Linken-Politikerin vergewaltigt zu haben! Das sei schließlich „verjährt“, so dass das ohne weiteres im Keller verschwinden kann….meint der Kriminelle Brunner, Staatsanwaltschaft Würzburg, Verfahren 701 Js 5218/19

Staatsanwaltschaft Bamberg, Verfahren 23 Cs 1105 Js 1211/18, ein glasklarer Versuch, die Verbrechen von Lückemann zu vertuschen, man beabsichtigte offenbar eine Art Sondertribunal ohne Zeugen (weder wurden Zeugen geladen noch Beweismittel benannt, Ladung für den 19.06. wurde am 08.06. zugestellt, vor den Feiertagen und Ferien…). Die Sache liegt nun bei der Polizei.

Staatsanwaltschaft Stuttgart, aktueller Stand: Revision, erste Instanz Hauptverhandlung im September 2017, beim Landgericht fand Hauptverhandlung am 20.05.2019 statt, fünf Stunden Erörterung der der Vorgänge, Verfahren 40 Ns 7 Js 67767/16.

Gleichzeitig versuchen die Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg meinen Lohn, den ich in der Betreuung von Behinderten bei der Diakonie verdiene – eine 100-Prozent-Tätigkeit – zu „pfänden“ und so meinen gelungene Rückkehr ins Arbeitsleben nach dieser Justizkriminalität wieder zunichte zu machen.

Die gleiche Arschlochbehörde, die die Verweigerung der Entschädigung für die von ihr zu verantwortenden zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt zu verantworten hat und seit zehn Jahren in eigener Sache vertuscht, Verfahren 814 Js 10465/09…..

Die Frage ist, was dieses institutionalisierte CSU-Arschlochtum eigentlich bezweckt!

Ist man zu dumm, die eigene Rolle und die Folgen eigenen Handelns zu partizipieren – oder ist es gerade Ziel der Kriminellen im Staatsdienst, Menschen so lange zu provozieren, in die Enge zu treiben und rechtswidrig zu drangsalieren bis sie töten, ausrasten, zur Gewalt greifen, sich radikalisieren und gegen die Amtstäter wenden!?

Auch das ist mittlerweile Thema der Polizei Stuttgart, die einen sehr objektiven und hilfreichen Blick auf diese asoziale bayerische Justizbande hat, die offenkundig glauben, im Schutz der CSU über Recht und Gesetz zu stehen.

In dem Zusammenhang ein kurzer Rückblick auf einen Artikel aus dem Jahr 2006, in dem Lückemann und seine Speichellecker – drei Jahre vor dem Verbrechen der Freiheitsberaubung gegen mich unter dem Etikett „Störung des öffentlichen Friedens“ in einer Dienstaufsichtsbeschwerde (siehe Link oben) – versucht hatten, mich dauerhaft zu vernichten:

Lückemann gibt hier wieder einmal Einblick in sein Menschenbild und seine widerwärtige Gesinnung, die unter dem Etikett „Sicherheit“ glaubt alles zu dürfen. Ein allgemein bekannter Reflex bei Leuten, die von Recht, Gesetz, Gleichheit nicht viel halten, siehe auch den verwirrten alten Mann der CSU, Seehofer.

Der Kernsatz hier bei Lückemann lautet:

Auch Aktionismus, Aushebelung von Grund- und Freiheitsrechten und rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen sind in Bayern „gerechtfertigt“ – denn schließlich müsse man „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“

Der schlimmste denkbare Fall für eine rechtsstaatliche und unabhängige Justiz sind solche Kriminellen, CSU-Vasallen, rechtsradikale Burschenschafter und Wallfahrer.

08.05.2018, Berlin: Horst Seehofer (CSU), Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

„Hausdurchsuchung bei Schüler
Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt
10. März 2006

Aktualisiert am:
03. Dezember 2006

„Würzburg – Der Schulleiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums hat die Polizei informiert, nachdem dort ein Schüler Äußerungen getan hat, „die bedenklich im Zusammenhang mit dem Fall Erfurt erschienen“.

Die Äußerungen des 18-Jährigen lagen nach Recherchen der MAIN-POST schon einige Tage zurück, als der Leiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums, Oberstudiendirektor Walter Neubeck, am 14. Februar tätig wurde. Offenbar aufgeschreckt durch die Verhaftung eines 19-jährigen Schülers des Mozart-Schönborn-Gymnasiums, der am 8. Februar mit einem „Drama wie in Erfurt“ gedroht hatte und jetzt zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt wurde, hatte sich der Leiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums an einen Vorfall an seiner Schule erinnert.

Im Deutschunterricht habe damals „das Thema Gewaltverherrlichung und Gewaltbereitschaft“ auf dem Stundenplan gestanden, erklärte Leitender Oberstaatsanwalt Clemens Lückemann auf Anfrage. Dabei sei die Sprache auch auf gewaltverherrlichende Computerspiele gekommen. Ein 18-jähriger Schüler habe geäußert, es sei „Schwachsinn“, zu behaupten, dass diese Spiele zu Straftaten animierten. Schließlich laufe nicht jeder, der solche Spiele mache, „am nächsten Tag Amok“. „Dann würde ich das ja auch tun“, habe der Gymnasiast gesagt.

Diese Worte wurden dem Direktor zugetragen, der ihnen zunächst wohl nicht allzu viel Bedeutung beimaß. Als dann allerdings der Vorfall am Mozart-Schönborn-Gymnasiums bekannt wurde, alarmierte der Schulleiter die Polizei.

Es folgte eine Vernehmung des 18-Jährigen und eine Durchsuchung der Wohnung, in der der Schüler mit seiner Mutter und seiner Schwester lebt. Der Vater des Gymnasiasten sieht seinen Sohn dadurch „diffamiert“. Die Durchsuchung hält er nach eigenen Worten für einen „Schlag gegen die Demokratie“.

Inzwischen ist das Verfahren gegen den 18-Jährigen eingestellt worden. Für die Schule ist der Fall nach Angaben von Neubeck „erledigt“, weil sich keine „strafrechtlich relevanten Aspekte ergeben haben“.

Durch eine Äußerung, wie der Schüler sie getan habe, sei „der öffentliche Friede nicht gestört“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt. Die Durchsuchung sei aber gerechtfertigt gewesen. „Wenn solche Anzeigen eingehen, muss sofort und schnell reagiert werden“, erklärte Lückemann. Schließlich müsse man „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“. Deshalb sei es auch wichtig, dass jeder, dem Drohungen mit einem Amoklauf bekannt würden, sich mit der Polizei in Verbindung setzt. „Lieber einen Vorfall zu viel melden, als einen zu wenig“, sagt Lückemann.“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Hausdurchsuchung-bei-Schueler;art735,3467408

Gruß zwischendurch an meine Tochter….!

Momentan geschieht sehr viel auf verschiedenen Ebenen.

Die Kriminellen der Justizbehörden entlarven sich zunehmend selbst: auf allen Ebenen versucht man verzweifelt, die Täter in den eigenen Reihen zu schützen und zu decken.

Manche unterliegen offenbar immer noch der Illusion, dass Druck und weitere Verdeckungsstraftaten das Mittel der Wahl wären und zum „Erfolg“ führen würden.

Ohne großen Kommentar einen Gruß an meine Tochter, zu der die Kindsmutter und die kriminelle CSU-Justiz Würzburg/Bamberg – wie im Blog dokumentiert – seit 2012 rechtswidrig und mit irreversiblen Folgen den Kontakt verhindert (vgl. auch vorherigen Beitrag, der Leserbrief hatte auch Reaktionen seitens der SZ).

Zuvor wurde bereits von Dezember 2003 bis Mai 2010 rechtswidrig die Bindung zerstört. Anstatt den Konflikt zwischen der Mutter des Kindes und mir zu schlichten haben Verantwortliche einer asozialen, ideologisch rückständigen, parteipolitisch motivierten und bis in den Kern verlogenen sog. „Staatsanwaltschaft“ Würzburg alles getan, um diesen Konflikt zum Eskalieren zu bringen.

Institutionalisiertes Arschlochtum, strukurelle Korruption unter der Fassade von Rechtsstaatlichkeit und „unabhängiger Justiz“. Verbrecher, die glauben unter dem Etikett der „Strafverfolgung“ gegen Unschuldige ihrem nazihaften Weltbild freien Lauf lassen zu können, gedeckt von einer gleichgültigen Dienstaufsichtsbehörde, die sich zum Mittäter macht.

All das ist das zunehmend offenkundiger geworden, wird verstanden und kann objektiv und mit klarem Blick nachvollzogen werden.

Dass solche fortgesetzten und vorsätzlichen Grenzüberschreitungen gegen einen unschuldigen Vater für die hochgradig kriminellen Amtstäter Konsequenzen haben, ist selbsterklärend.

NICHTS wird unter den Tisch fallen.

Hier nochmals kurz ein Highlight der Kriminellen und Justizverbrecher, mit der diese „brillanten“ Juristen bauernschlau und nazihaft mit juristischem Popanz die Vernichtung eines Menschen versuchten bzw. reuelos nachtraten, als ihr perfider Plan, einen Unschuldigen im Maßregelvollzug verschwinden zu lassen, gescheitert war (Modell Gustl Mollath)…

Die zweite „Festnahme“ ohne Haftgrund und Vorliegen von Straftat, erzwungen von den Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg, im Zusammenwirken mit den CSU-Kumpeln und Justizverbrechern des OLG Bamberg; nach bereits acht Monaten „Untersuchungshaft“, entgegen Beschluss des LG Würzburg:

Klicke, um auf 2010-03-12-baumann2.pdf zuzugreifen

Nochmals ganz deutlich: so sieht ein rechtswidrig erlassener Haftbefehl aus!

Das gleiche Muster bei der „Verweigerung“ der Entschädigung, gleiche kriminellen Akteure:

Klicke, um auf 2011-04-13-baumann4.pdf zuzugreifen

Es soll immer noch Leute geben, die den Justizskandal Gustl Mollath nur rudimentär in Erinnerung haben, hier nochmal die ganzen Fakten:

https://www.strate.net/de/dokumentation/mollath.html

Weiter ungenierte Pervertierung des Rechtsstaats durch die Bamberger CSU-Justiz: Unschuldig Verfolgte, Opfer von Verbrechen im Amt und Kritiker versucht man musterhaft immer noch mundtot zu machen, indem die Täter im Amt sich als „Opfer“ von Beleidigung inszenieren….

Diesem Beitrag vorausgestellt nochmal diese Feststellung der bundesweit geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Art. 5 Grundgesetz, die zweifellsos auch den „brillanten“ CSU-Richtern und eifrigen Staatsanwälten in Bayern bekannt ist, die diese Meinungsfreiheit regelhaft mit Vorsatz aushebeln, wenn es um die eigene Sache geht (man stellt sich ja gerne dumm, um Unrecht zu vertuschen):

„Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung muss diese Beeinträchtigung (Anm.: „Ehrverletzung“ von Richtern etc.) gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit grundsätzlich dann zurücktreten, wenn der Vorwurf Teil einer umfassenderen Meinungsäußerung ist und der Durchsetzung legitimer prozessualer Rechte dient (vgl. BayObLGSt 2001, 92, 100).

Und weiter:

…“Auch starke und eindringliche Ausdrücke im Rahmen der Kritik an behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen stehen grundsätzlich unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rd. 16 und vom 28.07.2014 aaO Rdn. 13, je m. w. N.; Urteil des KG vom 11.01.2010, 1 Ss 470/09, zitiert nach juris, Rdn. 35), ohne dass es darauf ankäme, ob der Angeklagte auch anders hätte formulieren können (BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rdn. 16).“….

Die Führungsriege des FC Bayern hat vor kurzem neben brüllendem Gelächter auch ein schönes Beispiel für die Doppelstandards, die Heuchelei und die Dummdreistigkeit geliefert, die hier herrschen, offenkundig auf allen Ebenen der bayerischen „Eliten“:

Karl-Heinz Rummenigge faselt in FC-Bayern-Pressekonferenz von der „Würde des Menschen“ und heult fast wegen der bösen, bösen Kritiker, die diese seine „Würde“ missachten. „Gehtś noch?“. Für sie selbst gelten natürlich ganz andere Maßsstäbe: da werden Spieler als geisteskrank bezeichnet, die nur einen „Scheißdreck“ spielen. Man kann das durchaus einen gewachsenen speziellen bayerischen „Eliten“-Wahn nennen.

Die Akteure in der Justiz sind da schon lange weiter: die CSU-Kriminellen und Klüngel-Richter im OLG-Bezirk Bamberg, die eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt, eine seit 15 Jahren andauernde Kindesentziehung unter Kriminalsierung und versuchter Pathologisierung mit ihrem örtlichen „Sachverständigen“ Dr. Groß gegen mich zu verantworten haben – wie dieser Blog beweisrechtlich dokumentiert – glauben offenkundig weiter, man könne Verbrechen im Amt und Missbrauch struktureller Gewalt dadurch vertuschen, indem man die Geschädigten und Justizopfer mit fingierten und konstruierten Bagatellstraftaten mundtot macht und davon abzubringen versucht, ihre berechtigten Interessen gegen diese Kriminellen im Amt durchzusetzen.

Der Fisch stinkt vom Kopf her….

Wie lange machen Bundespolitik, Opposition und die Zivilgesellschaft diesen Popanz der CSU-Justiz gegen die eigenen Bürger in Bayern noch mit, der dem Amtsmissbrauch in der Türkei oder in Polen in nichts nachsteht, nur besser vertuscht und kaschiert wird. Was haben die nicht alles unternommen, um den Justizskandal Gustl Mollath zu vertuschen und das Opfer Mollath doch noch zum Täter zu stilisieren…..

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Die CSU-Staatsanwaltschaften sind ohnehin Partei – von Objektivität, Neutralität, Gleichheit vor dem Gesetz und den Vorgaben des § 160 Abs. 2 StPO hat man hier offenkundig noch nie gehört. Handlungsleitend sind Status, persönliche Gesinnung und ideologische Strafwut.

Das beliebte Muster ist, sich selbst als Behörde zum Opfer zu stilisieren, von Kritikern, Querulanten und Idioten, die keine Ahnung haben, die hat man nur selbst – siehe Hoeneß und Rummenigge.

Kurzum: vor kurzem bekam ich wieder einen sog. Strafbefehl zugeschickt, weil ich den Kriminellen Lückemann, sog. Präsident des OLG Bamberg als das bezeichne was er ist. Ein Krimineller im Amt, ein ideologisch agierender CSU-Jurist, der Nimbus, Amtsgewalt und seine Seilschaften missbraucht, um Unschuldige zu verfolgen, sich zum geilen Strafverfolger zu stilisieren und mit seinen „kleinen harten CSU-Kämpfern“ gegen „lasche Linke“ – oder was er dafür hält – vorzugehen, wie er selbst in der Mainpost verlauten ließ.

Mehr dazu bereits hier:

Der feige CSU-Kriminelle und Justizverbrecher Clemens Lückemann fühlt sich wieder „beleidigt“….Gegenanzeige!

Nachdem nun die Richter des AG Bamberg auf den Zug aufspringen und auf Betreiben der durchweg parteiischen Staatsanwaltschaft von mir als Justiz- und Verbrechensopfer 5.200 Euro wegen vorgeblicher Beleidigung etc. fordern, habe ich die Beiordnung eines Anwalts gegen diesen Macht- und Amtsmissbrauch beantragt.

08.05.2018, Berlin: Horst Seehofer (CSU), Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die wurde mit dem üblichen rituellen Formschreiben begründungsfrei abgelehnt.

Diese Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts (§ 140 Abs. 2 StPO) ging raus, der Sachverhalt und die weitere Pervertierung von Rechtsstaatlichkeit, Verhöhnung Rechtsuchenden und Opfern einer kriminellen CSU-Justiz ergibt sich aus dem Inhalt:

ES geht nicht um Beleidigung, es geht um einen Justizskandal und um strukturellen Missbrauch der Unabhängigkeit der Justiz, Pervertierung von Rechtsstaatlichkeit und Gesetzen unter Selbstbedienung durch Kriminelle im Amt.

Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg 24.10.2018

23 Cs 1105 Js 1211/18

Gegen den sog. Beschluss vom 17.10.2018 zu obigem Aktenzeichen wird fristgerecht sofortige Beschwerde eingereicht.

Strafanzeige aufgrund des Vorgangs ist erstattet wegen strukturellem Amtsmissbrauch, struktureller Rechtsbeugung, Strafvereitelung, falscher Verdächtigung und Verfolgung Unschuldiger zugunsten des sog. Präsidenten am Amtsgericht, Clemens Lückemann.

Gegen den Richter am Amtsgericht Fahr wird Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit angezeigt. Ebenso gegen den Richter am Amtsgericht Matthias Schmolke.

Die Befangenheit ergibt sich erkennbar für jeden vernünftig denkenden Menschen, wenn Richter versuchen, auf Strafanzeige eines Dienstvorgesetzten einen Unschuldigen mittels konstruierter Tatvorwürfe – wie hier vorliegend – entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wie ausgeführt, und offenkundig persönlich-ideologisch motiviert zur Anklage zu bringen und so mundtot zu machen.

Es ist auch offenkundig, dass hier aufgrund der personellen Sachlage eine besondere Schwierigkeit der Rechts- und Sachlage gemäß § 140 Abs. 2 StPO vorliegt, wenn vorgeblicher Geschädigter und Ankläger konzertiert und in eigener Sache derart gegen einen Unschuldigen vorgehen und diesen mittels Druck und Amtsmissbrauch erkennbar davon abbringen wollen, berechtigte Interessen in laufenden Verfahren gemäß seiner Grundrechte nach Art. 5 GG kundzutun.

Es entspricht der Pervertierung des Rechtsstaats, die im OLG-Bezirk Bamberg regelhaft stattfindet, dass trotz dieser Befangenheit und offenkundigen Begünstigung des Behördenleiters, der nicht Opfer sondern Täter ist – wie sich aus der gesamten Aktenlage ergibt – durch die voreingenommenen und befangenen Richter dem unschuldig zur Anklage gebrachten Unterzeichner eine adäquate rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt gegen diesen Machtmissbrauch und Amtsmissbrauch zu verweigern versucht wird.

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist erkennbar zwingend geboten, damit Uz. sich gegen diesen konzertierten Amtsmissbrauch, die ideologische Strafwut und die Aushebelung der Gewaltenteilung im OLG-Bezirk Bamberg durch die Seilschaften des Kriminellen Lückemann zur Wehr setzen kann.

Begründung

1.
Auf Inhalt des Schreibens vom 09.10.2018 und Antrag zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wird vollinhaltlich und beweisrechtlich verwiesen.

Hierauf geht der Richter am Amtsgericht Fahr nicht ein sondern lehnt begründungsfrei und mit rituellem Formschreiben den begründeten Antrag auf Beiordnung ab, obwohl erkennbar eine besondere Sach- und Rechtslage vorliegt, wie weiter ausgeführt.

Dieses Vorgehen entspricht der Hybris und der kriminellen Vorgehensweise bei den Justizbehörden im OLG-Bezirk, um Verbrechen im Amt gegen den Uz. zu vertuschen und die Täter im Amt vor Strafverfolgung, zivilrechtlicher Aufklärung und Entfernung aus dem Dienst zu schützen.

Dies betrifft insbesondere den Dienstvorgesetzten und hier als vorgeblicher Geschädigter auftretenden sog. Präsidenten des OLG Bamberg, den Beschuldigten Clemens Lückemann, der wie ausführlich angezeigt, mit hoher krimineller Energie insbesondere eine Freiheitsberaubung im Amt gegen den Uz. inszeniert und zu verantworten hat.

Beweislage:
Unter Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg, inszenierte L. als Leiter der Behörde mit dem Lückemann-Günstling und Mittäter Thomas Trapp eine vorgebliche Störung des öffentlichen Friedens durch den Uz., die erkennbar nicht vorlag. Um die Freiheitsberaubung ungestört zu inszenieren, vertuschten die Täter im Amt die Tatsache, dass bereits Wochen zuvor die erfahrenen Juristen Dr. Bellay, Dr. Müller-Teckhoff und der Ministerialrat Kornprobst in dem Schreiben keinerlei Strafgehalt und schon gar keine akut drohende Störung des öffentlichen Friedens erblickt haben. Handlungsleitend war für die Kriminellen eine Vernichtungsabsicht und persönlich motivierte Rache am Uz. für dessen Dienstaufsichtsbeschwerde.

Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg

(Hieraus ergibt sich unter anderem auch ein starkes Indiz für die absolute skrupellose Vorgehensweise und die kriminelle Energie, die der Beschuldigte Lückemann narzisstisch gekränkt an den Tag legt, sobald er Kritik und Beschwerden ausgesetzt ist. Der akute und überwältigende Ärger über den Blog des Klägers und dessen Beitrag vom 21.02.2015 ist daher erkennbar ein nachvollziehbares und starkes Motiv, dem Uz. Am 22.02.2018 eine anonyme Drohmail anzudichten und beim Uz. eine Wohnungsdurchsuchung, vgl. Verfahren 14 Qs 39/16, zu inszenieren sowie diesem infolge fortgesetzt Morddrohungen zukommen zu lassen. Dass der Beschuldigte hierbei intelligent genug ist, seine Täterschaft verschleiern zu wollen, indem er das Tor-Netzwerk nutzt, ergibt sich von selbst).

Beschuldigter Schmitt (Mitte) bei typischer Tätigkeit

Mithilfe des Mittäters und Lückemann-Günstlings Lothar Schmitt wurde auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp (zu Verfahren 814 Js 5277/08) eine akute Gefährdungslage durch den Uz. fantasiert, um diesen infolge ohne Vorliegen von Straftat und ohne Vorliegen von Haftgrund auf Grundlage eines Fehlgutachtens durch den Mittäter und Gerichtgutachter Dr. Groß final zu vernichten, analog dem Vorgehen im Fall Gustl Mollath, Missbrauch des § 63 StGB gegen sog. Querulanten. Der Mittäter Dr. Groß sitzt zur Tatzeit mit der Ehefrau des Beschuldigten Lückemann für die CSU im Stadtrat, u.a..

„Wissenschaftler“ Dr. Jörg Groß (CSU)

Zeugnis:
POK‘in Birgit Schiemenz
, zu laden über Polizeibehörde Stuttgart, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Staatsanwalt Peter Kraft, zu laden über Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstraße 145, 70190 Stuttgart

Die Sachlage und Beweislage ist gerichtsbekannt, polizeibekannt und wird unter strukturellem Amtsmissbrauch und struktureller Rechtsbeugung im OLG-Bezirk Bamberg unter Missbrauch örtlicher Zuständigkeit und Missbrauch des Tatortprinzips intern in eigener Sache zu vertuschen versucht.

Nach Freispruch und Urteilsfeststellung, dass dem gesamten von Lückemann inszenierten Popanz keine Straftat zugrundelag, deckte der Mittäter Lothar Schmitt die Haupttäter Trapp und Lückemann mit der bizarren Schutzbehauptung, Hauptverhandlung 2010, er habe 2009 (!) den Uz. aufgrund einer Strafanzeige von diesem und hierbei gefallenem Zitat aus dem Jahr 2005 für akut „gefährlich“ gehalten.

Der „neue Leitende Oberstaatsanwalt“ Lothar Schmitt. Foto: Stefan Gregor 30.08.2012

Nach Freispruch durch die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg erwirkte der Beschuldigte Lückemann über die Mittäter Norbert Baumann und Thomas Schepping unter weiterem Amtsmissbrauch, dass diese Mittäter dem Uz. unter Amtsmissbrauch und Missachtung der Urteilsfeststellungen des Landgerichts die zugewiesene Haftentschädigung verweigerten.

Für zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt in der JVA Stuttgart-Stammheim, der JVA Würzburg und der Forensik Lohr durch die Kriminellen und CSU-Seilschaft um Clemens Lückemann sowie weitere Straftaten gegen seine Person seit 2004 ist der Uz. bis heute vom Freistaat nicht entschädigt worden.

Diese Verbrechen im Amt sind ausführlich und detailliert Inhalt der Schreiben unter anderem vom 14.12.2017 und vom 07.04.2017, Verfahren 14 Qs 39/16 und 210 StES 9/18, siehe sog. Strafbefehl, somit beim „Kampf ums Recht“.

Ziel ist es nicht, den Beschuldigten Lückemann zu beleidigen, sondern ihn aus dem Verkehr zu ziehen und die ruchlosen kriminellen Machenschaften gegen Unschuldige, einen Vater und ehemaligen Polizeibeamten öffentlich zur Anklage zu bringen, ebenso die Subkultur in diesem CSU-Justizsumpf, die derarte Verbrechen im Amt ermöglicht, begünstigt und verdeckt.

Justizverbrecher Lückemann (CSU) neben seinem Gönner, dem Ministerialen Bausback (CSU)

Für bloße Beleidigungen gegen den Kriminellen Lückemann fehlt es somit bereits am Vorsatz, wie sich jedem vernünftig denkenden Menschen ebenfalls unmittelbar erschließt.

Die Staatsanwaltschaft als Partei und die befangenen Richter hier versuchen hier erkennbar und unter vorsätzlicher Missachtung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus einem umfassenden Beweisvortrag beim „Kampf ums Recht“ dem Uz. beliebig einzelne Wortwahl und aus dem Zusammenhang isolierte Meinungsäußerungen als Beleidigung zugunsten des Dienstvorgesetzten Clemens Lückemann zu fantasieren.

Zitat hierzu:

…“Bei Kritik an richterlichen Entscheidungen steht im Rahmen dieser Gesamtabwägung dem vom Bundesverfassungsgericht (vgl. etwa BVerfG, NJW 1995, 3303, 3304) betonten Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt auch mit drastischen Worten zu kritisieren, die Ehrverletzung der Richter gegenüber. Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung muss diese Beeinträchtigung (sofern keine Schmähkritik vorliegt) gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit grundsätzlich dann zurücktreten, wenn der Vorwurf Teil einer umfassenderen Meinungsäußerung ist und der Durchsetzung legitimer prozessualer Rechte dient (vgl. BayObLGSt 2001, 92, 100).“

Dies ist hier erkennbar der Fall, wie jeder durchschnittlich verständige Mensch unschwer erkennt.

Weiter Zitat:

…. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Richter schon von Berufs wegen in der Lage und auch gehalten ist, überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim „Kampf um das Recht“ auszuhalten (BayObLGSt 2001, 92, 100; OLG Naumburg, StraFo 2012, 283f.)…..

Die CSU-Juristen und Beschuldigten hier inszenieren sich hingegen dummdreist, weinerlich und selbstgerecht als vorgebliche Opfer (vgl. aktuell Hoeneß/Rummenigge, FC Bayern) während sie selbst vor keinerlei Straftat, Lüge und asozialer Schädigung gegen Menschen zurückschrecken.
Eine derarte Doppelmoral, Heuchelei und Verlogenheit ist auf jeder Ebene abstoßend.

Man kann diese Praxis getrost als den Bodensatz der aktuellen deutschen Justiz bezeichnen, der hoffentlich sehr zeitnah durch die Transparenz, die Entwicklung und den Fortschritt in Politik und Justiz ausgemerzt wird.

Weiter Zitat:

…..Die Äußerungen des Angeklagten erfolgten im Rahmen eines noch nicht abgeschlossenen gerichtlichen Verfahrens, also im „Kampf ums Recht“ (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Gesichtspunktes BVerfG, Beschlüsse vom 29.02.2012, zitiert nach juris, dort Rdn. 15f., und vom 28.07.2014 aaO, dort Rdn. 13, je m. w. N.). ….Auch starke und eindringliche Ausdrücke im Rahmen der Kritik an behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen stehen grundsätzlich unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rd. 16 und vom 28.07.2014 aaO Rdn. 13, je m. w. N.; Urteil des KG vom 11.01.2010, 1 Ss 470/09, zitiert nach juris, Rdn. 35), ohne dass es darauf ankäme, ob der Angeklagte auch anders hätte formulieren können (BVerfG vom 29.02.2012 aaO Rdn. 16)..…

Es bleibt also das Geheimnis der Juristen der Justizbehörden Würzburg/Bamberb, weshalb ausgerechnet zugunsten des Kriminellen und Dienstvorgesetzten Lückemann, der unter dringendem Tatverdacht von Verbrechen im Amt gegen den Uz. als unbescholtenem Vater und Polizeibeamten steht, diese Vorgaben und Rechtsgrundsätze im OLG-Bezirk Bamberg nicht gelten sollen – in einem Verfahren gegen das Justizopfer, den Uz..

Dies ist erkennbare Willkür und Ausdruck von Befangenheit, ideologisch und persönlich motivierter Pervertierung von Rechtsstaat und Verantwortung, die aus der Wahrnehmung einer hoheitlichen Aufgabe in einer unabhängigen Justiz ergeht.

Diese Befangenheit und der Tatverdacht auf Rechtsbeugung zugunsten eines Dienstvorgesetzten erschließt sich unmittelbar, und zwar jedem vernünftig und objektiv denkenden Menschen.

Der Rechtsstaat, die Unabhängigkeit der Justiz, die Gewaltenteilung und die Wahrheitspflicht wird seit Jahren zu Lasten des Uz. und zugunsten Krimineller im Amt bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg pervertiert.

Dumm und Dümmer

Hierdurch ist massiv der Rechtsfrieden gestört. Handlungsleitend bei den Behörden Bamberg ist insgesamt nicht der Rechtsfrieden sondern die Ausübung von Macht und Gewalt gegen Menschen, die diese Justiz berechtigt kritisieren, Unrecht geltend machen und Verbrechen im Amt zivilrechtlich, strafrechtlich und dienstrechtlich zur Anzeige bringen.

Das Muster ist hierbei stets dasselbe, nämlich die vorsätzliche Missachtung und Aushebelung des Art. 5 Grundgesetz zu Lasten von Rechtsuchenden, hier des Uz..

Dieses Muster ergibt sich aus den oben geschilderten Vorgängen zu Verfahren 814 Js 10465/09, LG Würzburg. Meinungsäußerungen und berechtigte Kritik von Geschädigten und Justizopfern werden entweder als Straftaten fingiert oder zu einer Bedrohungslage fantasiert.

Gemeinsam ist stets, dass es keine Geschädigten gibt sondern die Staatsanwaltschaft bzw. Angehörige der örtlichen Justiz sich selbst als Geschädigte fabulieren, um so Rechtsuchende mundtot zu machen und durch Repression und Druck die Durchsetzung berechtigter Interessen der Justizopfer zu verhindern.

Dieses Vorgehen krimineller Akteure der Justizbehörden im OLG-Bezirk Bamberg zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte asoziale Kriminalisierung des Uz. als unschuldigem Opfer von Kriminellen im Amt, insbesondere des Beschuldigten Lückemann, dessen ideologische Gesinnung allgemein bekannt ist.

2.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg und die Staatsanwaltschaft Bamberg agieren erkennbar nicht als objektive und unabhängige Strafverfolgungsbehörde sondern sind Partei.

Drohende Gefahr in Bayern

So werden Straftaten durch Juristen, insbesondere den Beschuldigten Lückemann unter Strafvereitelung verdeckt und vertuscht wohingegen gegen den Uz. fortlaufend Straftaten konstruiert und kreativ hergeleitet werden, um den Geschädigten repressiv mundtot machen zu wollen.

Dies stellt wie genannt mittlerweile eine auch in CSU-Bayern nicht mehr zu akzeptierende Pervertierung und Verhöhnung rechtsstaatlicher Prinzipien auf dem Rücken von Bürgern und Rechtsuchenden dar.

Der zweite vorgebliche Tatvorwurf, den die befangenen Richter auf Betreiben der Partei Staatsanwaltschaft inszenieren, lautet auf falsche Verdächtigung.

Die Behauptung, der Uz. würde bewusst wahrheitswidrig (!!) Straftaten behaupten, ist offenkundig Ausdruck des Realitätsverlusts zugunsten des Beschuldigten Lückemann.

Die Behauptung der Behörde zugunsten des Dienstvorgesetzten fußt offenkundig einzig auf dem Phantasma und der Illusion, dass ein honoriger Jurist so etwas nicht tut, wie z.B. auch Priester „keinen sexuellen Missbrauch“ begehen oder ein Jurist kein Nazi ist etc…) ohne in irgendeiner Form objektive Ermittlungen zu führen und die Fakten, Tatsachen und die Gesamtschau objektiv zu würdigen.

Es bestehen, wie sich aus der Aktenlage ergibt, Indizien und erhebliche Verdachtsmomente gegen den Beschuldigten Lückemann, die ausführlich dargelegt sind und auf den Verbrechen im Amt, der Gesamtschau, den persönlichen Erfahrungen und Eindrücken, den Darstellungen Dritter und den eigenen Einlassungen des Beschuldigten in den Medien etc. basieren.

Es entspricht der Überzeugung des Uz. als erfahrenem und langjährig tätigem Polizeibeamten, dass Clemens Lückemann ein Straftäter ist, der mit hoher krimineller Energie und unter gezielter Ausnutzung seines Nimbus und der Fassade als honoriger Behördenleiter und „brillanter Jurist“ unter der Erfahrung eigener Unantastbarkeit massiv und in absolut übergriffiger und gewalttätiger Weise strukturell ideologisch sein Amt missbraucht.

Moralische Skrupel oder Reue zeigt dieser Täter und Kriminelle erkennbar nicht. Im Gegenteil versucht er auf Vorhalt von FAKTEN (Freispruch 814 Js 10465/09, Obergutachten Prof. Nedopil) unter unkorrigierbarer narzisstischer Strafwut und Nachtreten bis zuletzt den Uz. als Unschuldigen und Opfer seiner Machenschaften weiter zu schädigen, indem er am 12.03.2010 nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung eine zweite Freiheitsberaubung (Mittäter Norbert Baumann, Mittäter Thomas Schepping) inzeniert und nach Freispruch die Verweigerung der ungenügenden Entschädigung.

Justizverbrecher: Clemens Lückemann und sein Lakai Thomas Schepping

Die für einen Behördenleiter völlig bizarren, narzisstischen und weinerlichen Strafanzeigen und Strafanträge bei den Justizbehörden Stuttgart und nun bei der eigenen Behörde gegen das Opfer und den Geschädigten seiner Verbrechen im Amt sprechen insoweit für sich.

Motiv und Handlungsdirektive ist hierbei offenkundig neben der üblichen etablierten CSU-Hybris ein tiefsitzender Narzissmus, der dazu führt, dass der Beschuldigte Lückemann auch auf berechtigte Kritik mit unverhohlenem Machtmissbrauch und Vernichtungswut reagiert.

Dass ein solcher Charakter in einer solchen Position eine Gefahr für den Rechtsfrieden, den Rechtsstaat und insbesondere für Rechtsuchende und zu Unrecht verfolgte darstellt, ist selbsterklärend.

Dass das Handeln des Kriminellen Lückemann aufgrund seiner Position, seines Parteibuchs und seiner innigen Freundschaften mit dem CSU-Justizminister Bausback sowie weiteren Akteuren wie dem ehemaligen Ministerialrat Zwerger (Vizepräsident des Lückemann) auch keinerlei Kontrolle und Dienstaufsicht unterliegt, ist ebenfalls Ergebnis der Ermittlungen und Vorgänge.

Justizverbrecher Lückemann, Initiator der Freiheitsberaubung im Amt, gedeckt durch Minister Bausback (links)

Die im Zusammenhang o.g. Mittäter der Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person – Thomas Trapp, Lothar Schmitt und Thomas Schepping – machten im unmittelbaren persönlichen Umfeld und auf Betreiben des Dienstvorgesetzten und Haupttäters Lückemann unmittelbar weitere Karriere in der bayerischen Justiz.

Die gesamten Vorgänge gegen den Uz. als unschuldigen ehem. Polizeibeamten und Vater, dem seit 15 Jahren anhaltend die Grund- und Freiheitsrechte willkürlich verweigert werden, sind ergänzend im Rahmen eines politischen Untersuchungsausschusses aufzuklären.

Dass derarte Verbrechen im Amt Konsequenzen nach sich ziehen und Folgen haben, ist selbsterklärend.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Dokumentation der bizarren Vertuschung eines (vorsätzlich erstatteten) Fehlgutachtens durch die Justizbehörden Würzburg – die das sog. Gutachten in Auftrag gaben!

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Der Würzburger Gerichtssachverständige Dr. Groß (CSU) wird – wie beweisrechtlich und ausführlich in diesem Blog dokumentiert- seit nun fast 10 Jahren willkürlich unter Behauptung einer persönlichen Integrität durch Richter vor zivilrechtlicher Schadensersatzforderung aufgrund eines gegen mich erstatteten Fehlgutachtens gedeckt, die wahlweise in Abrede stellen, dass er

a) überhaupt ein Fehlgutachten gegen mich erstattet hat (Beschuldigte Müller, Fehn-Herrmann, Verfahren 62 O 2451/09)
Zivilverfahren gg. Forensik RA Kohl Verweigerung PKH

b) vielleicht eventuell ein grob fahrlässiges Fehlgutachten (Verjährung!) erstattet hat aber niemals nicht ein vorsätzliches, da ja, siehe oben, persönlich bekannt oder die
OLG Bamberg, Freibrief Fehlgutachten Dr. Groß, 28.05.2018, 4 W 85/17

c) gänzlich in Abrede stellen, dass dieses Fehlgutachten des Beklagten kausal war für die sog. Unterbringung des Klägers (Beschuldigte Fehn-Herrmann, dieses Verfahren, 72 O 1041/17.
Landgericht Würzburg: Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß, sog. Beschluss der Richterin Fehn-Herrmann, Az. 72 O 1041/17

Das habe ich mir nicht ausgedacht, das ergibt sich aus den Originaldokumenten der Justiz Würzburg im jeweiligen Link.

Diese Beschwerde fasst den Sachstand und die Lage nochmals zusammen:

Oberlandesgericht Bamberg
Wilhlemsplatz 1
96047 Bamberg 05.10.2018

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
– Herrn Staatsanwalt Kraft –
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

Der Fisch stinkt vom Kopf her….

4 W 85/17
72 O 1041/17

Gegen den sog. Beschluss des 4. Zivilsenats Bamberg vom 14.09.2018 wird weitere Beschwerde eingereicht.

Antrag auf Ablehnung wegen offenkundiger Besorgnis der Befangenheit gegen die Beschuldigten (Verd. d. Rechtsbeugung) Stumpf,Kröner und Münchmeier wird zum wiederholten Mal gestellt.

Die Abgabe der gesamten Verfahren den Kläger betreffend an ein ordentliches und objektives Gericht wird wie bisher beantragt. Mittäter und Initator der zur Klage gebrachten Freiheitsberaubung im Amt ist der Behördenleiter Clemens Lückemann, somit der unmittelbare Dienstvorgesetzte der Richter am Landgericht Würzburg und am Oberlandesgericht Bamberg.

Justizverbrecher Clemens Lückemann, OLG Bamberg, Richter am Bayerischen Verfassungsgericht

Desweiteren wird weitere Strafanzeige wegen dringenden Tatverdachts der Rechtsbeugung zwecks Vertuschung einer Freiheitsberaubung im Amt bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg gegen den Kläger als unschuldigen Vater und Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg erstattet.

Gegen die Beschuldigten

Dr. Werner Stumpf, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Matthias Kröner, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Wolfgang Münchmeier, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

besteht bereits in mehreren Verfahren der Tatverdacht der Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers.

Eine Befangenheit der Beschuldigten und Richter ist offenkundig für jeden vernünftig denkenden Menschen, da die Beschuldigten strukturell unter Amtsmissbrauch konsequent darauf hinwirken, eine Aufklärung und Beweisaufnahme bezüglich der gegen den Kläger begangenen Freiheitsberaubung im Amt durch Justizangehörige – Vorgesetzte, Freunde und Bekannte der Beschuldigten – auf dem Aktenwege zu verhindern.

Auf die vorliegende Aktenlage wird insgesamt vollinhaltlich verwiesen.

Die Faktenlage ist dokumentiert anhand Originaldokumenten im Blog des Klägers.

Begründung:

1.
Der Würzburger Psychiater Dr. Jörg Groß (CSU) hat für die Staatsanwaltschaft Würzburg und konkret auf Betreiben seines Bekannten Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft, im Verfahren zu Aktenzeichen 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg, ein eklatantes Fehlgutachten über den Kläger erstattet.

Von Vorsatz ist auszugehen, da der Beklagte ohne Vorliegen von Anknüpfungstatsachen und ohne jede reale Grundlage beliebig und willkürlich besonders dramatische Pathologien – seelische Abartigkeit, Wahn, diverse Persönlichkeitsstörungen – und hieraus eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit durch den Kläger erfunden hat.

Zeugnis:
Prof. Dr. Norbert Nedopil
, zu laden über Ludwig-Maximilians-Universität München
Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München

Beweis:
Gutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil zu Verfahren 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg

Der Auftraggeber Thomas Trapp bezeichnete das sog. Gutachten mit kaum verhohlener Begeisterung unter anderem als „vernichtend“, wie der Kläger bei mündlichem Haftprüfungstermin am 23.07.2009, Amtsgericht Würzburg, selbst erleben konnte.

Thomas Trapp fehlt erkennbar jegliche charakterliche Eignung für eine Tätigkeit in einer rechtsstaatlichen Justizbehörde, weshalb eine Aufklärung der Vorgänge, eine Anklage und Entfernung aus dem Amt auch im Sinne des Rechtsstaates insgesamt angezeigt ist.

2.

Diese erdrückende Beweislage wird seit Vorliegen der Fakten und des Obergutachtens des Zeugen Nedopil zu Verfahren 814 Js 10465/09 singulär durch die Angehörigen der Justizbehörden Würzburg / Bamberg mit teilweise fantastischen Umdeutungsversuchen zugunsten Dr. Groß willkürlich geleugnet und zu Lasten des Klägers in Abrede gestellt.

Dies ist umfassend zur Anzeige gebracht und polizeibekannt.

Auf Grundlage des Fehlgutachtens des Dr. Groß war der Kläger zu Unrecht vom 05.08.2009 bis 05.03.2010 in der Forensik Lohr eingesperrt, § 126 StPO.

Dies ist unstreitig.

Grundlage für diese sog. Begutachtung (zwei kurze Konsultationen ohne Ankündigung in der JVA Würzburg am frühen Morgen) und die hieraus konstruierte offenkundig gezielte und gewollt stigmatisierende Pathologisierung (die Medien wurden durch den Pressesprecher der Sta, Erik Ohlenschlager aktiv informiert) des Klägers war die Einreichung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den späteren Haupttäter der Freiheitsberaubung, den Beschuldigten Thomas Trapp (zu Verfahren 814 Js 5277/08), der heute als Vorsitzender Richter beim Landgericht Würzburg tätig ist und konsequent vor zivilrechtlicher, strafrechtlicher und dienstrechtlicher Aufklärung durch Freunde und Kollegen geschützt wird, insbesondere durch Beschuldigte um Peter Müller, der sich selbst als Freund des Beschuldigten Trapp bezeichnet, Dienstliche Stellungnahme vom 18.09.2017 im Verfahren 64 O 1579/17, Landgericht Würzburg.

Dies ist unstreitig.

Diese auf Anwendung des § 63 StGB abzielende traumatische sog. Unterbringung eines unschuldigen ehem. Polizeibeamten durch eine Anklagebehörde wegen vorgeblicher „Störung des öffentlichen Friedens“ durch eine intern (!) eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese Anklagebehörde erfolgte mit hoher krimineller Energie, sehr gezielt und in Vernichtungsabsicht, wie die Gesamtumstände ergeben, die polizeibekannt und gerichtsbekannt sind.
Das Vorgehen ist in Gesamtschau vergleichbar dem Vorgehen im Justizskandal Gustl Mollath, bei dem ebenfalls Angehörige der Justiz Bamberg schädigende Rolle spielten.

3.

Die Tatsache eines eklatanten Fehlgutachtens ist insoweit – außerhalb der Justizbehörden und bei objektiven Beobachtern – unstreitig und insbesondere – neben der Realität und Gesamtfaktenlage – belegt durch Obergutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil, LMU zu 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg.

Dennoch wird dieser Tatbestand singulär anhaltend durch Richter des Landgerichts Würzburg geleugnet, wo der Beklagter Dr. Groß ein und aus geht, Gutachten erstattet und mit Angehörigen der Justiz persönlich bekannt und befreundet ist. Ebenso die juristisch Verantwortlichen dieser als Justizskandal zu wertenden Intrige.

Unter anderem schreiben die Beschuldigten um den Freund des Beschuldigten Trapp, Peter Müller, Landgericht Würzburg, sowie die mit dem Beklagten Dr. Groß privat korrespondierende Beschuldigte Ursula Fehn-Herrmann, Landgericht Würzburg (siehe Akte, dies wird ebenfalls intern zu verdecken versucht) wie folgt:

….“…..der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – gilt im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.”…

Beweis:
Sog. Beschluss der Beschuldigten Müller, Fehn-Herrmann, Stühler / Landgericht Würzburg vom 02.11.2010, 62 O 2451/09

Dies ist unstreitig.

Dieser persönliche „Freibrief“ von sog. Richtern, ohne jede Bezugnahme auf den konkret zu wertenden Vorgang und das konkrete Fehlgutachten des Dr. Groß zu Verfahren 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg, auf die sich das Verfahren 62 O 2451/09 bezogen hat, hat erkennbar einzig den Zweck, Dr. Groß vor zivilrechtlicher Aufklärung des Vorgangs zu schützen, um die Offenlegung dieses Justizskandals zu verhindern.

Die Richter und Beschuldigten hier wollen erkennbar bereits im November 2010 die Fakten unter Rechtsbeugung verdecken.

Die Schutzbehauptung einer Verjährung bei lediglich grob fahrlässiger Erstattung eines Fehlgutachtens, die hier erkennbar kaum vorliegen dürfte, da wie genannt alles aufgrund Gesamtschau für Vorsatz spricht, wird nun durch die Beschuldigten hämisch ins Feld geführt.

Die Beschuldigte Ursula Fehn-Herrmann scheint als verantwortliche Richterin des Landgerichts Würzburg indes in diesem Verfahren, 72 O 1041/17, jeden Bezug zur Realität verloren zu haben, wie in weiteren Strafanzeigen und Zivilklagen sowie Dienstaufsichtsbeschwerde (alles mit rituellen Formschreiben intern bei den Justizbehörden Würzburg zu entledigen versucht) angezeigt.

Um die Kriminellen bei den Justizbehörden Würzburg und den Fehlgutachter Dr. Groß vor Aufklärung der Vorgänge zu schützen, behauptet die Beschuldigte nun gar, dass dessen Fehlgutachten nicht kausal für die stigmatisierende Freiheitsberaubung und Unterbringung gegen den Kläger in der Forensik Lohr gewesen sei, Zitat:

—-„Ausgangspunkt für den Unterbringungsbefehl vom 03.08.2009 (Anlage 1) waren ein Schreiben des Antragstellers vom 18.05.2009 und eine SMS vom 19.06.2009, die als Androhung eines Amoklaufs verstanden wurden.“—-

Beweis:
Sog. Beschluss der Beschuldigten Fehn-Herrmann, Landgericht Würzburg, 02.06.2017, 72 O 1041/17

All dies ist polizeibekannt und unstreitig.

Die Beschuldigten der Justizbehörden Würzburg/Bamberg versuchen erkennbar gezielt, bewusst und mit teils fantastischer Leugnung der Faktenlage und der Lebensrealität diesen Justizskandal und die verbrecherisch erzwungene Freiheitsberaubung gegen einen Unschuldigen und ehemaligen Polizeibeamten zu verdecken, um die Täter in den eigenen Reihen und den Fehlgutachter zu schützen.

4.

Diese Verdeckung eines Justizskandals gegen einen Unschuldigen setzen die Beschuldigten Stumpf, Kröner und Münchmeier mit rituellen Formschreiben und Satzbausteinen inhaltsleer und begründungsfrei zirkulär fort, indem sie wiederum ihren Kollegen beim Oberlandesgericht Förster von der offenkundig vorhandenen Befangenheit und Rechtsbeugung zugunsten des Fehlgutachters zirkelschlüssig freisprechen:

„Der Ablehnungsantrag ist unbegründet und deshalb zurückzuweisen…

Die von einem Richter getroffenen Entscheidungen können eine Besorgnis der Befangenheit nur begründen, wenn sie auf eine willkürliche Benachteiligung oder Bevorzugung einer Partei schließen lassen….
Dass eine getroffene Entscheidung tatsächlich (dies ist vorliegend nicht der Fall) oder jedenfalls nach Auffassung der ablehnenden Partei unrichtig ist, genügt hingegen nicht…Etwas anderes gilt nur dann, wenn die richterliche Entscheidung oder Handlung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und so grob fehlerhaft erscheint, dass sich sich als willkürlich darstellt….

Zu einem gezielten und willkürlichen Zusammenwirken von Mitgliedern der Justiz und des Einzelrichters zu seinem Nachteil trägt der Antragsteller keine Tatsachen vor. Er stellt nur haltlose Vermutungen auf. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ablehnung sind somit nicht gegeben.“

Beweis (für Polizei)

Anlage 1
Sog. Beschluss der Beschuldigten Stumpf, Kröner, Münchmeier vom 14.09.2018, OLG Bamberg, 4 W 85/17

Die gesamte Aktenlage basiert auf Dokumentation des willkürlichen und rechtswidrigen Zusammenwirkens von Juristen der Justizbehörden zugunsten des Beklagten als Gerichtsgutachter hier im Zusammenhang!

Dass der Beklagte weiter unverhohlen – und trotz eklatanten Fehlgutachtens – von den Justizbehörden hier als Gutachter hinzugezogen und beauftragt wird, versuchen die Beschuldigten und Justizbehörden insgesamt geflissentlich zu verdecken, da auch dies bereits Befangenheit zu begründen geeignet ist. Dem Kläger ist dies lediglich durch Medienrecherchen zur Kenntnis gelangt.

Die Richter haben erkennbar den Bezug zur Realität verloren und versuchen offenkundig zunehmend verzweifelt unter inhaltsleerer und sinnfreier Leugnung der ausführlich vorliegenden und hier kurz geschilderten Faktenlage – basierend auf Originalakten ! – die Vorgänge zugunsten der Beschuldigten und Beklagten auf dem Aktenweg in Abrede zu stellen, um eine ordentliche Hauptverhandlung, Beweisaufnahme und Zeugenvernahme – die durchweg die Darstellungen des Klägers bestätigen wird – zu verhindern.

Dies ist wie genannt ein Justizskandal.

Dr. Groß wird wie beweisrechtlich dokumentiert seit Jahren willkürlich unter Behauptung einer persönlichen Integrität durch Richter gedeckt, die wahlweise in Abrede stellen, dass er

a) überhaupt ein Fehlgutachten erstattet hat (Beschuldigte Müller, Fehn-Herrmann, Verfahren 62 O 2451/09

b) vielleicht eventuell ein grob fahrlässiges Fehlgutachten (Verjährung!) erstattet hat aber niemals ein vorsätzliches, da ja persönlich bekannt oder die

c) in Abrede stellen, dass dieses Fehlgutachten des Beklagten kausal war für die sog. Unterbringung des Klägers (Beschuldigte Fehn-Herrmann, dieses Verfahren, 72 O 1041/17).

Die Richter sind erkennbar nicht nur befangen sondern gänzlich charakterlich ungeeignet, Verfahren gegen Dr. Groß auf Grundlage der Gesetzeslage und Rechtsprechung zu führen, da sie willkürlich zugunsten des Gerichtsgutachters und der eigenen Kollegen täuschen und lügen, unstreitige Fakten (wie die glasklare Kausalität) leugnen und in Abrede stellen wollen, um den Kläger zu zermürben und von der Geltendmachung berechtigter Ansprüche in Bezug auf eine traumatische und schwere Freiheitsberaubung im Amt im Rahmen einer Intrige durch Justizbedienstete und den Gerichtsgutachter hier abbringen zu wollen.

Dies alles ist polizeibekannt.

Die bauernschlaue Behauptung der Justizjuristen – nachdem zunächst über Jahre die Tatsache eines Fehlgutachtens in Abrede gestellt wurde, vgl. 62 O 2451/09 oder auch 72 O 2618/09 – dass hier allenfalls ein eine grobe Fahrlässigkeit vorliegen könne, die, hoho, bereits verjährt ist, verfängt nicht.

Die Fakten sprechen für Vorsatz und gezieltes konzertiertes Vorgehen zwecks Entledigung des Klägers mittels Missbrauch des § 63 StGB – wie analog im Fall Gustl Mollath öffentlich dokumentiert.

Die Prüfung der willkürlich und durch nichts gestützten Behauptung der Beschuldigten zugunsten des Beklagten, ob hier lediglich grobe Fahrlässigkeit zu Lasten des Klägers vorliegt, obliegt erkennbar der Beweisaufnahme in einer ordentlichen Hauptverhandlung durch ein objektives Gericht!

Diese Aufklärung in rechtsstaatlichem Verfahren versuchen die Beschuldigten und Richter des Landgerichts Würzburg und des Oberlandesgerichts Bamberg hier erkennbar mit Falschbehauptungen und Rechtsbeugung zu verhindern, um die Mittäter der Freiheitsberaubung im Amt, insbesondere den OLG-Präsidenten und Kriminellen Clemens Lückemann (CSU), der zur Tatzeit Leiter der Strafverfolgungsbehörde und Weisungsgeber des Beschuldigten Trapp war, vor Offenlegung eines Verbrechens im Amt zu schützen.

Auch gerichtsbekannt, polizeibekannt und beweisrechtlich dokumentiert ist, dass der Beklagte und Fehlgutachter Dr. Groß (CSU) zur Tatzeit mit der Ehefrau des Beschuldigten Lückemann, Cornelia Lückemann (CSU), gemeinsam im Würzburger Stadtrat saß, man sich auch diesbezüglich freundschaftlich kennt und schätzt.

Justizverbrecher Lückemann, Initiator der Freiheitsberaubung im Amt, gedeckt durch Minister Bausback (links)

Dr. Groß wusste als beauftragter Gerichtsgutachter, dass gegen den Kläger ein vernichtendes Fehlgutachten gewollt und gewünscht ist und erklärte sich erkennbar ausdrücklich dazu bereit, ein solches zu erstatten.

Die Aufdeckung des Fehlgutachtens des Dr. Groß durch den Münchner Prof. Dr. Nedopil und dessen an der Realität orientiertes objektives und unabhängiges Gutachten machte den Tätern der Justizbehörden Würzburg hier erkennbar einen Strich durch die Rechnung und vereitelte deren Vernichtungsabsichten gegen den Kläger.

Infolge versuchten die Kriminellen, dem Kläger die Verantwortung für die Freiheitsberaubung im Amt und die rechtswidrigen Strafverfolgungsmaßnahmen gegen seien Person ihm selbst zur Last zu legen.

Beweis:
Verfahren Oberlandesgericht Bamberg, Az. 4 W 15/18
Verfahren Landgericht Würzburg, 63 O 1493/17

Weitere Details zur Freiheitsberaubung im Amt und Rechtsbeugung zum Nachteil eines ehemaligen Polizeibeamten: OLG Bamberg, Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping

Dies polizeibekannt, gerichtsbekannt und unstreitig.

Die Beauftragung des unabhängigen und integren Prof. Dr. Nedopil erfolgte – wie auch der spätere Freispruch – durch die Richter des Landgerichts, Dr. Breunig und Dr. Barthel.

Zeugnis:
Prof. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über Ludwig-Maximilians-Universität München
Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München


Beweis:

Gutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil zu Verfahren 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg

Nach Freispruch durch integre Richter des Landgerichts Würzburg, 1. Strafsenat, Dr. Breunig und Dr. Barthel, die seither in keinem Zusammenhang mit den Verfahren hier in Erscheinung getreten sind, verweigerten die Kriminellen der Staatsanwaltschaft im Zusammenwirken mit den OLG-Richtern Norbert Baumann (CSU) und Thomas Schepping dem Kläger die vom Landgericht Würzburg zugesprochene Haftentschädigung, indem sie die Urteilsfeststellung des Landgerichts Würzburg rechtswidrig ignorierten.

Auch dieser Vorgang wird zu vertuschen versucht, legt jedoch die ganze asoziale Gesinnung und hohe kriminelle Energie der Täter im Amt offen.

All dies ist polizeibekannt.

Weitere rituelle Formschreiben durch Richter des Oberlandesgerichts Bamberg und aus dem Dunstkreis der Beschuldigten, die lediglich darauf abzielen, das Verfahren zu entledigen, werden als Provokation und Blockade des Rechtswegs aufgefasst.

Das Vorgehen der Justizbehörden Würzburg / Bamberg unter Leitung des CSU-Kriminellen Lückemann und dessen Seilschaften stellt sich seit Jahren insgesamt so dar, dass zunächst missliebige Menschen und lästige Rechtsuchende – wie der Kläger als Vater, dem sein Kind entzogen wird – mittels völlig unverhältnismäßigen repressiven Maßnahmen erzogen und ggf. zu brechen versucht werden.

Der Fall des Klägers zeigt – analog Fall Mollath – mit welcher widerwärtigen asozialen und ideologischen Strafwut bis hin zur völligen Vernichtung mittels Pathologisierung und öffentlicher Stigmatisierung gerade Männer im Paarkonflikt durch diese rechtsideologisch zersetzte Provinzjustiz ausgesetzt sind.

Wenn die Tatbegehung an den Fakten, der Realität und der Beharrlichkeit der Justizopfer scheitert, wird konzertiert gemauert, geleugnet und der Rechtsweg blockiert.

In anderen Fällen sind Suizide, Tötungsdelikte etc. die Folge dieses asozialen Gebarens einer Justiz, die statt Rechtsfrieden zu Spaltung und Eskalationen führt, was offenkundig von unkorrigierbaren und skrupellosen Kriminellen im Amt wie Lückemann auch gezielt zu provozieren versucht wird, um so zirkulär die zugrundeliegenden eigenen Verbrechen und die eigene institutionelle Rolle und strukturelle Gewalt gegen Unschuldige und Rechtsuchende in Abrede stellen zu können. Auf die Mediendarstellungen des CSU-Juristen wird verwiesen.

Dieses Schreiben ist beweisrechtlich veröffentlicht.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Grüße an meine Tochter aus den Allgäuer Alpen…..