Die Folgen von Machtmissbrauch: Tod, Zerstörung, Leid…..

Hervorgehoben

Im Jahr 2013 habe ich diesen Blog eröffnet, um die kriminellen Machenschaften einer bayerischen CSU-Justiz aufzuzeigen.

Kriminelle mit Amtsbonus, widerwärtige CSU-Burschenschafter und auch linksfeministische Ideologinnen haben sich in den Institutionen des Rechtsstaates eingenistet, wo sie ihre jeweilige ganz eigene Agenda verfolgen.

Kritiker und Opfer werden kriminalisiert, eingeschüchtert, mundtot gemacht – die Methoden dieser Amtstäter hat der Fall Gustl Mollath sehr gut beleuchtet. Andere Fälle auch.

Die Muster sind immer die gleichen.

Wenn der Machtmissbrauch scheitert, ducken sich die Kriminellen weg und nutzen den Nimbus und die Fassade von Institutionen, um sich zu verstecken und ihre Taten zu verbergen. Schäbige und feige Kriminelle, ohne jede wirkliche Autorität.

Ich habe dies als Polizeibeamter und Vater seit 2004 in den verschiedensten Varianten erlebt, die alle eines gemeinsam haben: eine menschenverachtende Gesinnung von Täterinnen und Tätern, die sich selbst für unantastbar halten.

Der Blog dokumentiert die Vorgänge und Ereignisse – natürlich persönlich gefärbt, vor allem aber auch anhand der Dokumente und Gerichtsakten der Täter selbst, aber auch objektiver und neutraler Beobachter wie Prof. Dr. Norbert Nedopil, der 2010 hinzugezogen wurde, als die Kriminellen in Würzburg völlig aus dem Ruder liefen und versuchten, mich wie Gustl Mollath dauerhaft in die Forensik zu sperren und so zu vernichten. Nedopil verhinderte diesen Plan der Juristen und des Würzburger CSU-Psychiaters Dr. Jörg Groß, entlarvte dessen bizarres Fehlgutachten.

Bis heute habe ich für die zehn Monate Freiheitsberaubung keine Entschädigung erhalten, da die gleichen asozialen Kriminellen und CSU-Burschenschafter, die die rechtswidrigen Maßnahmen zu verantworten hatten, rechtswidrig die von integren Richtern zugesprochene Entschädigung verweigern.

Das ganze war nochmals Thema einer Hauptverhandlung beim Landgericht Bamberg am 04. Februar 2021.

Fakt ist:

seit 17 Jahren gelingt es der Kindsmutter, meine Tochter zu entfremden, zu entziehen und unterzutauchen, um jeden Kontakt zu verhindern.

Die Justiz in Würzburg und Bamberg hat diese Zerstörung meiner Vaterschaft zu verantworten: durch kriminelles Agieren, Verschleppen, Aussitzen, Wegschauen und gezielte Ausgrenzung.

Die Täter sind benannt, die Chronologie in diesem Blog rückzuverfolgen. Seit 2012 habe ich meine Tochter nicht mehr gesehen.

Es ist momentan wichtig, diesen Sachstand hier noch einmal hervorzuheben. Soll keiner behaupten, er wusste von nichts.

Warum sitzt der rechte CSU-Burschenschafter Clemens Lückemann nicht längst in Haft….?

Hervorgehoben

SOLL KEINER BEHAUPTEN ER WUSSTE VON NICHTS!

Verbrecher der fränkischen Justiz haben u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person als unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu verantworten….

Clemens Lückemann, CSU-Justizjurist

Kriminelle Arschlöcher, die sich über Recht und Gesetz wähnen, haben seit 17 Jahren meine Vaterschaft zerstört, auch eine seit 2012 bestehende faktische Kindesentführung durch die Mutter wurde gedeckt, Ermittlungen verweigert, auf Weisung der Staatsanwaltschaft Würzburg ….

Meine Tochter habe ich seit 2012 nicht mehr gesehen, was die Schuld fränkischer Justizkrimineller und der sog. Rechtsanwältin Gabriele Hitzlberger aus Würzburg ist. Traumatischer Streß ist eine der Folgen, die diese CSU-Arschloch-Justiz zu verantworten hat, die am absoluten Rand asozialster Dummheit ihr Unwesen treibt. Meines Erachtens so nur in CSU-Bayern möglich, wo rückständige rechte Burschenschafter seit Jahrzehnten bestens vernetzt politisch und juristisch die Grundrechte aushebeln, Unschuldige in die Psychiatrie sperren und Verbrecher in den eigenen Reihen decken. Die Strafjustiz eine Fassade.
Wie ich in diesem Blog beweisrechtlich dargelegt habe, hat Lückemann über Jahre die fränkische Staatsanwaltschaft zu einem Sammelbecken für Rechte gemacht.

Schon während seiner Studentenzeit beging er Straftaten gegen vermeintlich „Linke“, war gewalttätig und warf die Tische „linker“ Studentengruppen um, wie ein Zeuge berichtet – Lückemann offenkundig ein kleiner feister Gewalttäter.

In Würzburger Lokaliät beging Lückemann laut Zeugenaussage einen dreisten Zechbetrug im Kreis seiner höhnisch dazu lachenden rechten CSU-Bande, machte eine „Bedienung“ lächerlich. Eine Vergewaltigung dieser Frau durch einen Vasallen wurde wohl vertuscht, heute behauptet die Staatsanwaltschaft Würzburg: verjährt. Ermittlungen werden verweigert.

So geht das in einem fort….

In meinem Fall hat Lückemann zwischen 2006 und 2012 als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg bzw. Generalstaatsanwalt Verbrechen zu verantworten und angewiesen, die bis heute mit hoher krimineller Energie in eigener Sache durch die Staatsanwaltschaften vertuscht werden. Seilschaften und Kumpanei, um Kriminelle in den eigenen Reihen zu decken.

Der Blog dokumentiert all dies beweisrechtlich seit 2013. Lückemann und seine Mittäter sind klar benannt, ihre Taten beweisrechtlich dargelegt, ebenso wie die Vertuschungen und Verdeckungsstraftaten bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg.

Selbst ein Artikel in der Hofpostille Mainpost, der Lückemann und seinen Gesinnungsgenossen äußerst freundlich gesinnt ist und sich regelhaft distanzlos und kritiklos an die örtliche Justiz ranwanzt, zeichnet insoweit ein klares Bild vom Charakter und Menschenbild dieses hofierten CSU-Justizjuristen:

….“Offenbar ist das Feuer noch nicht erloschen, das in den 70er Jahren im Würzburger Jurastudenten Lückemann brannte. Damals gründete er – unter Beifall des damaligen Parteichefs Franz Josef Strauß – die Hochschulunion (HSU), weil ihm der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) zu lasch und linkslastig agierte. Lückemann etablierte die HSU, wurde ihr Vorsitzender. Später begeisterte er auch die Junge Union Würzburgs für seine „offensive Politik“. Diese Zeitung berichtete, wie er sich und seine Bataillone sah: als „kleine, harte CSU-Kämpfer“…..

https://www.mainpost.de/ueberregional/bayern/Lueckemann-nimmt-Kurs-auf-Bamberg;art16683,5077052

Familienrichter Bernhard Böhm, Würzburg: Kindesentfremdung als normalisierte Farce und Methode asozialer CSU-Justiz, entsorgte Väter immer weiter zu schädigen…

Das ist inzwischen die rund 10. Beschwerde/Strafanzeige gegen die Untätigkeit des Justizkriminellen Bernhard Böhm, der seit 2017 NICHTS unternimmt: weder werden meine Anträge beantwortet noch sonst in irgendeiner Weise den rechtsstaatlichen Pflichten und dem Wächteramt nachgekommen.

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart 01.08.2019

Hiermit wird Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Beihilfe zur Kindesentziehung, Amtsmissbrauch, Körperverletzung im Amt, Strafvereitelung und Amtspflichtsverletzung erstattet gegen

Bernhard Böhm, zu laden über Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

Bernhard Böhm, Amtsgericht Würzburg

Es wird vorausgeschickt, dass der Unterzeichner als Vater den maßeblichen Justizkriminellen den Tod wünscht. Dennoch hält er sich immer noch – ungeachtet der Blockade des Rechtsweges durch die Täter – an den sog. Rechtsweg. Dieser wird jedoch zunehmend zur Farce!

Es besteht objektiv und seit langem ein Mordmotiv. Dies ist auch seit langem polizeibekannt, ohne dass in irgendeiner sachdienlichen Weise Aufklärung und Ermittlung gegen die Amtstäter erfolgt, die ungeniert weiter Rechtsbeugungen und Schädigungen verschulden.

Die Rechtsbrüche und fortlaufenden Grenzüberschreitungen bei den CSU-Justizbehörden in Unterfranken haben tiefe Spuren hinterlassen.

Diese Justizkriminellen zerstörten und zerstörten nicht nur mit Genuss meine Vaterschaft und bürgerliche Existenz sondern schädigen auch mit Vorsatz und rechtswidrig mein Kind, dies seit Jahren!

Einer Abgabe dieses Vorganges an die Staatsanwaltschaft Würzburg wird ausdrücklich widersprochen, da Amtstaten seit Jahren zu Lasten des Unterzeichners unter Missachtung des Legalitätsprinzips und struktureller Strafvereitelung dort vertuscht werden.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist in Sachen des Klägers als kriminelle Vereinigung zu einzustufen, die in eigener Sache agiert, insbesondere zugunsten des Rechtsradikalen und ehemaligen Behördenleiters Clemens Lückemann.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg betreibt seit insgesamt 2006 mit immensem Eifer und krimineller Energie die Verfolgung eines Unschuldigen zu Lasten des Unterzeichners, aktuell 101 Ds 701 Js 3528/19.

Auf Strafanzeige vom 27.07.2019, eingereicht bei der Polizeibehörde Stuttgart wird vollinhaltlich verwiesen.

Unter Az. 814 Js 10465/09 hat sie nach gleichem Muster eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und ein vorsätzliches Fehlgutachten (Mittäter Dr. Jörg Groß, CSU) gegen den Unterzeichner zu verantworten.

Dies ist als Vernichtungsversuch gegen einen lästigen Rechtsuchenden, unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu werten!

Diesbezüglich und in Gesamtschau wird auf den mit Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde zugegangen Schriftsatz bezüglich der gegen meine Person begangenen Justizkriminalität verwiesen, eingereicht bei der Polizeibehörde Stuttgart mit Datum vom 25.06.2019, öffentlich dokumentiert unter:

Dokumentiert: 15 Jahre Verbrechen im Amt bei der CSU-Staatsanwaltschaft Würzburg gegen unschuldigen Vater – übergriffige rechte Burschenschafter, die ohne jede Kontrolle Bürger als „Ziele“ verfolgen und den Tod von Beteiligten provozieren

Auf die Feststellungen und Ermittlungen der seit 2014 involvierten Sachbearbeiterin der Polizei Stuttgart wird insgesamt weiter zeugenschaftlich verwiesen.

Zeugnis:
POK‘in Birgit Schiemenz, zu laden über Polizeibehörde Stuttgart, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Begründung:

1.
Der Beschuldigte Bernhard Böhm ist seit Mitte 2017 als zuständiger Familienrichter beauftragt, eine Lösung bezüglich der Kindesentziehung zu meiner Tochter zu veranlassen, die verfassungsrechtlichen Elternrechte meiner Person und die Rechte des Kindes durchzusetzen und überhaupt gemäß seiner gesetzlichen Pflichten von Amts wegen den rechtswidrigen Zustand zu beenden, der sowohl eine Kindeswohlschädigung als auch eine Traumatisierung meiner Person als Vater verschuldet, zeitlich manifestiert und potenziert.

Es ist polizeibekannt, dass die Justizkriminellen Pankraz Reheußer, Matthias Panzer und Michael Weber im Februar 2016 rechtswidrig und aus niederer Gesinnung heraus die Schädigung des Unterzeichners als Vater und des Kindes potenzierten, indem sie gegen den Rat von Jugendamt Würzburg, Verfahrenspfleger Günter Wegmann, Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee und den gesunden Menschenverstand den sog. Umgang bis 31.12.2017 rechtswidrig „ausschlossen“.

Der schriftliche Beschluss, der im kompletten Widerspruch zu den in der mündlichen Verhandlung gemachten Feststellungen steht, beinhaltete auch den Rauswurf der Umgangspflegerin Baur-Alletsee, die zuvor mit hoher Sensibilität und Engagement den Kontakt zu meiner Tochter zwischen meiner Tochter und mir angebahnt hat.

Dieser Kontakt wurde rechtswidrig durch Verschulden des Amtsgerichts Würzburg und entgegen Beschluss der Richterin Sommer auf vollstreckbare wöchentliche Treffen, 005 F 1403/09, seit Mai 2012 missachtet.

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Die Richterin am Amtsgericht und Beschuldigte Antje Treu, die mittlerweile Betroffene beim OLG Bamberg schädigt, wohin sie „befördert“ wurde, verschleppte das Verfahren über drei Jahre ohne jede Tätigkeit – analog Beschuldigter Böhm. Um sich selbst zu entschulden, beauftragte sie 2013 die Gefälligkeitsgutachterin Katharina Behrend, die bundesweit herumreist, um Richter und deren Fehlverhalten bei Kindesentziehungen zu entschulden und im Fall ein insoweit völlig wertloses sog. Gutachten vorlegte, zwei Jahre nach Auftragserteilung.

Das gesamte Vorgehen dieser Justizbehörden ist derart asozial und rechtsfern, dass es geradezu Verzweiflungstaten, Tötungsdelikte gegen Verantwortliche und den Suizid so labilisierter Betroffener provoziert.

2.
Der Beschuldigte Böhm verweigert rechtswidrig unter Verletzung jeglicher Amtspflichten und Verantwortung als Richter seit Mitte 2017 jedwede Tätigkeit.

Im Mai 2018 terminierte er einen Verhandlungstermin auf 23. August 2018, der kurzfristig aufgehoben wurde. Der Termin wurde offenkundig bereist durch den Richter so gelegt, dass die Kindsmutter und Kindesentzieherin Kerstin Neubert diesen unter Hinweis auf § 227 ZPO unkompliziert absagen kann:

„§ 227 Abs. (3) Ein für die Zeit vom 1. Juli bis 31. August bestimmter Termin, mit Ausnahme eines Termins zur Verkündung einer Entscheidung, ist auf Antrag innerhalb einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung zu verlegen.“…

3.
Es ist offenkundiges Ziel der Beschuldigten den Unterzeichner in den Tod zu treiben oder anderweitig solange zu zermürben, bis dieser aufgibt, seine Elternrechte und die Rechte des Kindes durchzusetzen.

Auch die Kriminalisierung durch die Staatsanwaltschaft hat erkennbar neben dem Ziel der Vertuschung das Ziel, den Unterzeichner in den Tod zu treiben.

Die Beschuldigten spielen erkennbar auf Zeit und glauben, dass das fortschreitende Alter des Kindes die Verbrechen der Justiz hier und die verschuldeten Schädigungen obsolet für die Täter im Amt machen wird.

4.
Das Vorgehen der Justizverantwortlichen hier – die völlig unkontrolliert und bar jeder Dienstaufsicht agieren – widerspricht jeglicher gesetzlichen Vorgabe und Pflicht.

Dies im Glauben, dass jedwede Schweinerei und Rechtsbeugung eines Richters innerhalb des Umfeldes der CSU-Justiz hier erfolgreich vertuscht und geleugnet werden kann, eine objektive Aufklärung nicht erfolgen wird.

Dies ist wie genannt angesichts der seit insgesamt Dezember 2003 ohne jede Not und jeden Sinn verschuldeten Schädigungen und Rechtsbrüche ein Mordmotiv.

5.
Die Diffamierungen, Entwertungen und versuchte Kriminalisierung meiner Person, die die asozialen Kriminellen und sog. Richter in Würzburg und Bamberg hier zirkelschlüssig und selbstreferentiell stets auch vorauseilend betreiben, um ihre Verbrechen, Verschleppungen und genüsslich herbeigeführten Schädigungen „begründen“ zu wollen, verfangen nicht.

a)
Die Rechtsbeugungen und Straftaten im Amt, die zur Beendigung meiner Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei Baden-Württemberg führten, sind weiter gerichtsanhängig und aufzuklären. Diese werden analog vertuscht, ungeachtet der Fürsorgepflicht des Landes und der massiven und folgenschweren Dienstvergehen des hochrangigen Polizeibeamten Roland Eisele, der offenkundig rechtswidrig gedeckt wird, um einen Skandal zu vertuschen.

b)
Seit September 2018 betreibe ich eine zweite Berufsausbildung (bzw. eine dritte, wenn die Ausbildung als Familienmediator 2005/2006 hinzugezählt wird) als Heilerziehungspfleger.

Das erste Ausbildungsjahr wurde ungeachtet der enormen Belastungen durch das Agieren der Amts-Verbrecher und die traumatisierende Kindesentziehung meiner Tochter mit einem Notendurchschnitt von 1,4 erfolgreich absolviert.

Wie polizeibekannt und angezeigt, nutzen die Verbrecher der Staatsanwaltschaft Würzburg diese Berufstätigkeit zum Versuch der Pfändung bei Bank und Arbeitgeber, der Diakonie Stetten e.V. (die gleichen Kriminellen, die die Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung durch ein Komplott bis heute verweigern, was ebenfalls vertuscht wird).

c)
Das Ausbildungsjahr beinhaltete ein vierwöchiges Praktikum in einer Kindertagesstätte des Jugendamtes Stuttgart, die selbst bei dieser kurzen Dauer zu einer Bindungsherstellung zu zahlreichen Kindern und derart positivem Eindruck führte, dass die Leitung der Kindertagesstätte eine Umschulung und einen Ausbildungsplatz als Erzieher angeboten hat.

Dies alles ist mit den willkürlichen und asozialen Entwertungsversuchen meiner Person als Vater, die interessengeleitete Personen wie der intrigante Großvater des Kindes, Willy Neubert, oder die widerwärtige und auf Schädigung ausgerichtete sog. Würzburger Rechtsanwältin Hitzlberger betreiben, nicht in Einklang zu bringen.

Alle Beschuldigten, Kriminellen und Lügner, die meine bürgerliche Existenz, meine Vaterschaft und mein Leben seit über 15 Jahren zerstörten und mit immer neuen Grenzüberschreitungen weiter zerstören, sind offenkundig weiter völlig unbehelligt.

Ich appelliere daher nochmals dringend, diesen Fall von Justizkriminalität endlich ernst zu nehmen.

Wenn der Rechtsstaat jedoch aufgrund Status und Amt der Täter nicht gewillt und nicht in der Lage ist, gegen derartes Unrecht und strukturelles Systemversagen vorzugehen, dann hat er mir das nun final mitzuteilen.

Ich bin weder als Vater noch als Justizopfer gewillt, mich endlos verarschen zu lassen!

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

„Hausdurchsuchung bei Schüler“ – Lückemann: man muss immer „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“….

Vorab ein kurzer aktueller Abriß, der u.a. das beleuchtet, was gestern Inhalt einer Besprechung bei der Stuttgarter Polizei war:

Dieser Blog belegt ausführlich, wie ich als unschuldiger Vater, Antragsteller und ehemaliger Polizeibeamter durch kriminelle CSU-Akteure der Provinzjustiz Würzburg/Bamberg seit mittlerweile 15 Jahren Opfer einer rechtswidrigen Kindesentziehung/Kindesentführung wurde und weiter bin.

Anstatt die Vorgänge zu beenden, zu schlichten und mittels Gesetzesvorgaben (§ 1684 BGB) gegen die Kindsmutter/Volljuristin vorzugehen, die hierfür verantwortlich ist, fällt diesen asozialen Kriminellen über Jahre nichts besseres ein, als mit immer dreisterem Amtsmissbrauch und rechtswidrigen Maßnahmen eskalierend gegen mich vorzugehen – unter dem Etikett „Strafverfolgung“. Das Ziel bekanntermaßen die „Vernichtung“ in der Forensik nach „Modell Mollath“.

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Diese Justizkriminalität ist ausführlich seit 2013 beweisrechtlich und anhand Originaldokumenten hier im Blog dokumentiert, polizeibekannt, gerichtsbekannt.

Mit hoher krimineller Energie versuchte die Staatsanwaltschaft Würzburg, zur Tatzeit unter Leitung des Justizkriminellen Clemens Lückemann, mich dauerhaft mittels Missbrauch des § 63 StGB in der Forensik zu versenken. Tatverwirklicht ist u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt durch die asozialen Kriminellen, die in der fränkischen Justiz vernetzt und parteipolitisch geschützt, seit nun zehn Jahren unter struktureller Strafvereitelung und Rechtsbeugung ungeniert durch Freunde, Kollegen und Vorgesetzte zirkelschlüssig gedeckt werden.

Dies dummdreist, zunehmend wieder mutig geworden unter immer weiterem Amtsmissbrauch und dem fortgesetzten Versuch, mich mittels Druck einzuschüchtern, mundtot zu machen und in die Enge zu treiben.

Lückemann (CSU)

Der widerwärtige Justizkriminelle Clemens Lückemann, seit 40 Jahren in der dortigen Justiz sein Weltbild verankernd, seit 2013 sog. Präsident des OLG Bamberg missbraucht aktuell drei Staatsanwaltschaften, um mich mittels „Strafanträgen“ wegen Beleidigung etc. verfolgen zu lassen:

Staatsanwaltschaft Würzburg (u.a. 101 Ds 701 Js 3528/19)
Der Kriminelle Dieter Brunner „klagt“ nicht nur mich eifernd fortgesetzt ohne jeden Strafgehalt an, er begeht auch fortgesetzt Strafvereitelungen: Ermittlungen gegen die Kindsmutter verweigert er ebenso wie Ermittlungen gegen den Lückemann-Freund und Juristen Peter Auffermann, der im dringenden Tatverdacht steht, eine Linken-Politikerin vergewaltigt zu haben! Das sei schließlich „verjährt“, so dass das ohne weiteres im Keller verschwinden kann….meint der Kriminelle Brunner, Staatsanwaltschaft Würzburg, Verfahren 701 Js 5218/19

Staatsanwaltschaft Bamberg, Verfahren 23 Cs 1105 Js 1211/18, ein glasklarer Versuch, die Verbrechen von Lückemann zu vertuschen, man beabsichtigte offenbar eine Art Sondertribunal ohne Zeugen (weder wurden Zeugen geladen noch Beweismittel benannt, Ladung für den 19.06. wurde am 08.06. zugestellt, vor den Feiertagen und Ferien…). Die Sache liegt nun bei der Polizei.

Staatsanwaltschaft Stuttgart, aktueller Stand: Revision, erste Instanz Hauptverhandlung im September 2017, beim Landgericht fand Hauptverhandlung am 20.05.2019 statt, fünf Stunden Erörterung der der Vorgänge, Verfahren 40 Ns 7 Js 67767/16.

Gleichzeitig versuchen die Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg meinen Lohn, den ich in der Betreuung von Behinderten bei der Diakonie verdiene – eine 100-Prozent-Tätigkeit – zu „pfänden“ und so meinen gelungene Rückkehr ins Arbeitsleben nach dieser Justizkriminalität wieder zunichte zu machen.

Die gleiche Arschlochbehörde, die die Verweigerung der Entschädigung für die von ihr zu verantwortenden zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt zu verantworten hat und seit zehn Jahren in eigener Sache vertuscht, Verfahren 814 Js 10465/09…..

Die Frage ist, was dieses institutionalisierte CSU-Arschlochtum eigentlich bezweckt!

Ist man zu dumm, die eigene Rolle und die Folgen eigenen Handelns zu partizipieren – oder ist es gerade Ziel der Kriminellen im Staatsdienst, Menschen so lange zu provozieren, in die Enge zu treiben und rechtswidrig zu drangsalieren bis sie töten, ausrasten, zur Gewalt greifen, sich radikalisieren und gegen die Amtstäter wenden!?

Auch das ist mittlerweile Thema der Polizei Stuttgart, die einen sehr objektiven und hilfreichen Blick auf diese asoziale bayerische Justizbande hat, die offenkundig glauben, im Schutz der CSU über Recht und Gesetz zu stehen.

In dem Zusammenhang ein kurzer Rückblick auf einen Artikel aus dem Jahr 2006, in dem Lückemann und seine Speichellecker – drei Jahre vor dem Verbrechen der Freiheitsberaubung gegen mich unter dem Etikett „Störung des öffentlichen Friedens“ in einer Dienstaufsichtsbeschwerde (siehe Link oben) – versucht hatten, mich dauerhaft zu vernichten:

Lückemann gibt hier wieder einmal Einblick in sein Menschenbild und seine widerwärtige Gesinnung, die unter dem Etikett „Sicherheit“ glaubt alles zu dürfen. Ein allgemein bekannter Reflex bei Leuten, die von Recht, Gesetz, Gleichheit nicht viel halten, siehe auch den verwirrten alten Mann der CSU, Seehofer.

Der Kernsatz hier bei Lückemann lautet:

Auch Aktionismus, Aushebelung von Grund- und Freiheitsrechten und rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen sind in Bayern „gerechtfertigt“ – denn schließlich müsse man „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“

Der schlimmste denkbare Fall für eine rechtsstaatliche und unabhängige Justiz sind solche Kriminellen, CSU-Vasallen, rechtsradikale Burschenschafter und Wallfahrer.

08.05.2018, Berlin: Horst Seehofer (CSU), Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

„Hausdurchsuchung bei Schüler
Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt
10. März 2006

Aktualisiert am:
03. Dezember 2006

„Würzburg – Der Schulleiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums hat die Polizei informiert, nachdem dort ein Schüler Äußerungen getan hat, „die bedenklich im Zusammenhang mit dem Fall Erfurt erschienen“.

Die Äußerungen des 18-Jährigen lagen nach Recherchen der MAIN-POST schon einige Tage zurück, als der Leiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums, Oberstudiendirektor Walter Neubeck, am 14. Februar tätig wurde. Offenbar aufgeschreckt durch die Verhaftung eines 19-jährigen Schülers des Mozart-Schönborn-Gymnasiums, der am 8. Februar mit einem „Drama wie in Erfurt“ gedroht hatte und jetzt zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt wurde, hatte sich der Leiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums an einen Vorfall an seiner Schule erinnert.

Im Deutschunterricht habe damals „das Thema Gewaltverherrlichung und Gewaltbereitschaft“ auf dem Stundenplan gestanden, erklärte Leitender Oberstaatsanwalt Clemens Lückemann auf Anfrage. Dabei sei die Sprache auch auf gewaltverherrlichende Computerspiele gekommen. Ein 18-jähriger Schüler habe geäußert, es sei „Schwachsinn“, zu behaupten, dass diese Spiele zu Straftaten animierten. Schließlich laufe nicht jeder, der solche Spiele mache, „am nächsten Tag Amok“. „Dann würde ich das ja auch tun“, habe der Gymnasiast gesagt.

Diese Worte wurden dem Direktor zugetragen, der ihnen zunächst wohl nicht allzu viel Bedeutung beimaß. Als dann allerdings der Vorfall am Mozart-Schönborn-Gymnasiums bekannt wurde, alarmierte der Schulleiter die Polizei.

Es folgte eine Vernehmung des 18-Jährigen und eine Durchsuchung der Wohnung, in der der Schüler mit seiner Mutter und seiner Schwester lebt. Der Vater des Gymnasiasten sieht seinen Sohn dadurch „diffamiert“. Die Durchsuchung hält er nach eigenen Worten für einen „Schlag gegen die Demokratie“.

Inzwischen ist das Verfahren gegen den 18-Jährigen eingestellt worden. Für die Schule ist der Fall nach Angaben von Neubeck „erledigt“, weil sich keine „strafrechtlich relevanten Aspekte ergeben haben“.

Durch eine Äußerung, wie der Schüler sie getan habe, sei „der öffentliche Friede nicht gestört“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt. Die Durchsuchung sei aber gerechtfertigt gewesen. „Wenn solche Anzeigen eingehen, muss sofort und schnell reagiert werden“, erklärte Lückemann. Schließlich müsse man „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“. Deshalb sei es auch wichtig, dass jeder, dem Drohungen mit einem Amoklauf bekannt würden, sich mit der Polizei in Verbindung setzt. „Lieber einen Vorfall zu viel melden, als einen zu wenig“, sagt Lückemann.“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Hausdurchsuchung-bei-Schueler;art735,3467408

Kriminelle Richter in Würzburg sprechen sich selbst frei: Verhöhnung des Rechtsstaats, Verweigerung der Wahrnehmung des Gewaltmonopols ist Verweisung auf Selbstjustiz!

Galerie

Wie lange muss man sich verarschen lassen….!? Die Kriminellen der Justiz Würzburg/Bamberg verweigern nun mittlerweile ganz offen die Wahrnehmung richterlicher Tätigkeit und die Wahrnehmung des Gewaltmonopols…. Hier eine aktuelle weitere Posse und weitere strukturelle Rechtsbeugung durch die Kriminellen der Justiz … Weiterlesen

Verbrecherbehörde Staatsanwaltschaft Würzburg: zu den Doppelstandards beim Grundrecht der Meinungsfreiheit und der strukturellen Strafvereitelung – anhand Beispiel des Juristen Rotter und des Journalisten der Mainpost, Schweidler

Zwischendurch:

Ich hatte am 07.10.2017 diese Strafanzeige gegen den sog. Gerichtsreporter der Mainpost, Manfred Schweidler eingereicht, weil dieser mich fortlaufend im öffentlichen Forum der Mainpost übel beleidigt und vor allem mir anhaltend öffentlich Straftaten andichtet:

Strafanzeige gegen den Mainpost-Redakteur Schweidler: ein Troll mit Schaum vor dem Mund – ist sowas für eine Zeitung tragbar!?

Der Würzburger Staatsanwalt Dieter Brunner gibt nun in Einstellungsbescheid vor, nicht verstanden zu haben, dass Schweidler dies in einem öffentlichen Forum tat sondern suggeriert, dies sei so etwas wie persönliches Geplänkel.

Brunner beruft sich außerdem – Achtung ! – auf die Meinungsfreiheit!

Verweigerung Strafverfolung Journalist Schweidler – Staatsanwaltschaft Würzburg, 701 Js 1224/18

Zur Erinnerung:
ich wurde zehn Monate durch Verbrecher der Staatsanwaltschaft Würzburg in „Untersuchungshaft“ gesperrt, Versuch dauerhafter Unterbringung, nach Freispruch verweigerte man die Haftentschädigung – obwohl das Landgericht Würzburg ganz klar festgestellt hat, dass ich NICHT (Herr Schweidler!) mit einem Amoklauf bei den Justizbehörden Würzburg gedroht habe, wie die kriminellen Juristen gezielt konstruierten – sondern im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde von meinem Recht der Meinungsfreiheit Gebrauch machte:
Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

Die Mainpost berichtete, natürlich, unter Missachtung der Unschuldsvermutung:

Nur das gravierendste Beispiel wie eine verbrecherische Behörde berechtigte Kritik von Bürgern, Rechtsuchenden und Justizopfern missbraucht, um diese repressiv mundtot machen zu wollen!

Aktuell läuft bspw. auch die Berufung beim Landgericht Stuttgart, weil sich der Justizverbrecher Clemens Lückemann durch meine Meinung und die Offenlegung der vertuschten Justizverbrechen gegen meine Person in diesem Blog beleidigt fühlt. Anstatt wegen Freiheitsberaubung im Amt zu ermitteln, konspiriert man mit den bayerischen Tätern.

Ebenso verfährt Dieter Brunner mit der Strafanzeige wegen Prozessebetrug und falscher Verdächtigung gegen den Hetzanwalt Wolfgang Rotter – die Schmähungen und das Andichten von Straftaten wird zwar genüßlich seit Jahren vom asozialen Anwaltsumfeld der Kindsmutter etc. missbraucht, um mein Kind zu entfremden, und mich als untauglichen Vater hinzustellen, mich zu entwerten, zu kriminalisieren, zu stigmatisieren, auszugrenzen, mich vor meinem Kind zu dämonisieren:

Gericht fabuliert aus Offenlegung der Fakten und Verbrechen in diesem Blog ein „schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse“ für die Kindesentführerin und Volljuristin N., um deren Klage nicht wegen Unzulässigkeit verwerfen zu müssen; weitere Rechtsbeugung durch LG Würzburg

Wolfgang Rotter

Aber der Würzburger Strafverfolger Dieter Brunner sieht auch hier keine Straftat, fabuliert zugunsten von Rotter Gutgläubigkeit, was die korrekte ladungsfähige Anschrift angeht und – berechtigtes Interesse:
Verweigerung der Strafverfolgung gegen Jurist Rotter wegen übler Nachrede, Prozessbetrug – Staatsanwaltschaft Würzburg, 701 Js 1226/18

Nochmal zu den Doppelstandards dieser bayerischen „Strafverfolger“:
ganz anders ging man in meinem Fall vor, als die widerwärtige Würzburger Hetzanwältin Hitzlberger mich mit der Falschbeschuldigung (als „Beweis“ wurde angeführt, dass sie sich das selbst so aufgeschrieben hat, von mir beantragte Zeugen wurden in zwei Instanzen nicht gehört) zur Anzeige brachte, ich hätte ihr in einer nichtöffentlichen Verhandlung vor dem Familiengericht wörtlich mit einer „Watschn“ gedroht – hier interessierte das berechtigte Interesse, das ich als Vater und Partei tatsächlich habe, niemanden. Die Staatsanwaltschaft erzwang eine Anklage, der rotzige Richter Thomas Behl verurteilte mich zu rund 1800 Euro Geldstrafe, als ich mich einem Vergleich verschloss. Das Landgericht drohte mit Haft, wenn ich die Berufung nicht zurücknehme:

Berufung gegen Phantasie-Urteil Behl am Dienstag, Landgericht Würzburg

Die Mainpost berichtete – die sog. Gerichtreporterin Schmidt fachsimpelte vor der Verhandlung mit Hitzlberger, als ich näherkam, wies die eine die andere darauf hin: „Pssssst“:

„Kindeswohl“: Die „asoziale Drecksau“ (*Mainpost) Gabriele Hitzlberger trägt die Schuld dafür, dass ich seit 2012 mein Kind nicht mehr gesehen habe….

……….

Diese Strafanzeige wegen Strafvereitelung zugunsten Rotter und Schweidler ging raus, hiermit beweisrechtlich veröffentlich, Beschwerde gegen die Einstellungsbescheide ist ebenfalls bereits eingereicht:

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,

POR Jörg Schiebe 03.02.2018

Hiermit wird Strafanzeige gegen Dieter Brunner, Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

1.

Aus naheliegenden Gründen wird weiter beantragt, dass sich eine objektive Strafverfolgungsbehörde mit den Ermittlungen befasst:

Sämtliche berechtigten Strafanzeigen des Anzeigenerstatters als ehemaligem Polizeibeamten und antragstellendem Vater werden seit 2004 durch die Behörden Würzburg/Bamberg in eigener Sache entledigt. Zum Teil sind Einstellungen von Ermittlungsverfahren von den Beschuldigten selbst abgezeichnet, bzw. unter deren Briefkopf erlassen, wie der Polizeibehörde seit längerem bekannt (z.B. Beschuldigter Frank Gosselke, Staatsanwaltschaft Würzburg).

Regelhaft „bearbeiten“ dienstliche Untergebene und Freunde der Beschuldigten die Strafanzeigen und Klageschriften, was ebenfalls seit 2004 durchweg bei allen Geltendmachungen bereits im Ansatz zu floskelhaften Abweisungen und teils hämischer Leugnung der Fakten zugunsten der Beschuldigten und Beklagten führt.

„Dienstliche Stellungnahme“ vom 18.09.2017, Richter Peter Müller zur Freundschaft mit dem Beklagten Thomas Trapp, Landgericht Würzburg, 64 O 1579/17

Unter struktureller Korruption ist hier unter parteipolitischer Ägide der CSU ein rechsfreier Raum entstanden, indem sich Justizjuristen der CSU-Netzwerke glauben gegen Bürger und Rechtsuchende austoben zu können, diese nach Belieben kriminaliseren und pathologisieren zu können ohne dass diese Verbrechen im Amt gegen Unschuldige Konsequenzen haben.

Der Sachverhalt ist seit Jahren detailliert bekannt, offenkundig ohne dass gegen die Justizverbrecher hier geeignete Maßnahmen getroffen werden, da dieser unbehelligt weiter im Amt sind.

Auf den Gesamtzusammenhang wird verwiesen: unter anderem wird eine zehnmonatige schwere Freiheitsberaubung im Amt durch Angehörige der Justizbehörden/Bamberg gegen den AE im Jahr 2009/2010 vertuscht und bei den Justizbehörden Würzburg unter fortlaufenden Verdeckungsstraftaten der Rechtsbeugung und Strafvereitelung bei der dortigen Justiz aktuell weiter vertuscht.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart konspiriert offenkundig mit den Kriminellen im Amt in Bayern.

Eine Kindesentführung/Kindesentziehung durch die unter Neurosen leidende Volljuristin Kerstin Neubert zwecks Kontaktabbruch zum Vater und Vereitelung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses auf wöchentliche Treffen, wie sie das Familiengericht in Beschluss zu Az. 005 1403/09 festgelegt hat, wird ebenfalls vertuscht.

Die Kindsmutter wird seit 2004 durch ihren psychisch missbrauchenden Vater, wechselnde widerwärtige Konfliktanwälte (vgl. Strafanzeige gegen den Beschuldigten Wolfgang Rotter und Hitzlberger, Strafanzeigen seit 2013 fortlaufend strafvereitelnd entledigt) und asoziale Täter und Täterinnen insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg (Trapp, Drescher) zur Kriminalisierung und Ausgrenzung des AE und Kindsvaters und auch zu weiterer Kindesentführung/Kindesentzug ermutigt.

Exemplarischer hierzu:

Beweis:

Anlage 1
Strafanzeige des AE zu Az. 701 Js 7465/15, 09.05.2015
( Es handelt sich hierbei um Strafanzeige gegen das Jugendamt, das zwar nichts gegen Kindesentziehung unternimmt, mir aber rund 30.000 Euro in Rechnung stellt – ebenfalls von Dieter Brunner entledigt, Beschwerde ist eingereicht).

Die Kriminalpolizei Würzburg, an die die Polizei Stuttgart das Verfahren abgab, wurde zuvor von Staatsanwaltschaft rechtswidrig angewiesen, nicht zu ermitteln.

Die Taten erfolgten fortlaufend unter ergebnisorientiertem Missbrauch des Tatortprinzips.

Auch das Landeskriminalamt Bayern verwies trotz der Schwere der in Rede stehenden Taten durch Angehörige der dortigen Justiz auf die Zuständigkeit der Behörden Würzburg.

Hier besteht insgesamt ein struktureller Verfassungsbruch unter schwerer Traumatisierung des Kindsvaters und Anzeigenerstatters, der offenkundig trotz der schweren Folgen seit Jahren provokativ nicht ernst genommen wird.

Das gesamte Verhalten der bayerischen Justizbehörden und auch der um Hilfe ersuchten Dienstaufsichtsbehörden in Bayern, die arrogant jegliche Dienstaufsicht verweigern, ist – selbstverständlich – als Verweis auf Selbstjustiz zu werten.

Kontrollmechanismen sind offenkundig seit Jahrzehnten gewohnheitsmäßig durch die CSU-Behörden abgeschafft und stattdessen ein System struktureller Blockade des Rechtsweges installiert, in dem Rechtsuchende regelhaft als vermeintliche Querulanten diffamiert werden, wenn sie weiter gegen behördliches Unrecht vorgehen, wie im Fall des Anzeigenerstatters und ehemaligen Polizeibeamten.

2.
Im Verfahren gegen Manfred Schweidler, Strafanzeige vom 07.10.2017 über Polizeibehörde Stuttgart, behauptet der Beschuldigte Brunner, Staatsanwaltschaft Würzburg, Az. 701 Js 1224/18, zugunsten des Beschuldigten, nicht erkannt zu haben, dass dieser seine beleidigenden und verleumdenden Aussagen, mit denen er dem AE beliebig Straftaten andichtet, öffentlich gemacht hat.

Beweis:

Anlage 2
Verfügung des Beschuldigten Brunner, Az. 701 Js 1224/18
Verweigerung Strafverfolung Journalist Schweidler – Staatsanwaltschaft Würzburg, 701 Js 1224/18

Die zur Anzeige gebrachten öffentlich gemachten Äußerungen des Beschuldigten Schweidler, Redakteur der Lokalzeitung Mainpost, die seit insgesamt 2005 unter hämischer und mit teils grob unrichtiger Berichterstattung („Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, 25.06.20109) öffentlichen Rufmord zu Lasten des AE und auf Zuruf der Staatsanwaltschaft Würzburg betreibt:

„Herr Deeg, …. Als früherer Polizeibeamter wissen Sie genau: Auslöser der Massnahmen gegen Sie waren Ihre drohend klingenden Aussagen gegenüber der Justiz. Die Reaktion mag überzogen gewesen sein, aber man hat Sie und ihre Drohung eben damals ernst genommen.“

Dies ist falsch: Angehörige der Justizbehörden, insbesondere der Beschuldigte Trapp als Staatsanwalt, inszenierten ohne Vorliegen von Straftat aus einer fünf Wochen zuvor versandten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp (Meinungsfreiheit!) am 12.06.2009 die vorgeblich akute Gefahr eines Amoklaufs durch den AE.

Drohungen, die der Beschuldigte hier auch Jahre später noch unverhohlen behauptet, gab es nie. Es geht hier vielmehr um einen konzertierten und vorsätzlichen Versuch der Vernichtung eines unschuldigen Polizeibeamten, der den Kriminellen im Amt, isnbesondere dem Beschuldigten Lückemann, nachhaltig lästig geworden ist. Das Tatmotiv ist Hybris, Arroganz und die Illusion, als Richter und Staatsanwalt in Bayern ohne Konsequenzen tun und lassen zu können was man will.

Es ist offenkundig, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg als Auslöser dieser Verbrechen (Trapp/Lückemann) kein Interesse an der Strafverfolgung eines Hofjournalisten hat, der die Taten im Sinne der Behörde dem Opfer zur Last zu legen versucht.

Weitere Äußerungen des Beschuldigten, Redakteur Schweidler, die laut Beschuldigtem Brunner keine Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten bieten:

„Herr Deeg, Sie sind einfach ein wirrer Schwätzer ,dessen Haßtiraden keine Grenzen kennen. Alle Menschen tun Ihnen Unrecht? Umgekehrt wird ein Schuh draus. Ihnen ist jeder normale Maßstab verloren gegangen, sie wüten gegen alle und jeden, der Ihnen nicht die Füsse küsst.
In Ihrer Heimat Stuttgart heißen solche Menschen Gscheiderle. Sie bedrohen und beschimpfen mit Schaum vor dem Mund Menschen, drohen mit Gewalt und wimmern sich im nächsten Moment erbarmungswürdig einen ab, als seien Sie ein Opfer. Wer sich so aufführt, darf sich nicht wundern, wenn man ihn für nicht ganz normal hält.“
„Kehren Sie doch vor der eigenen Tür, statt andere mit Ihrem gedanklichen Müll zu belästigen. Sie kennen nicht einmal den Unterschied zwischen freier Meinungsäusserung und Beleidigung. Und fremdes Eigentum scheint beim feinen Herrn Deeg auch Begehrlichkeiten zu wecken. Sonst würde er nicht unrechtmäßig Bilder klauen und auf seine Seite stellen, für die er weder Urheber- noch Nutzungsrechte hat, das darf er, der große Verfechter von Faustrecht und Maul aufreißen. Und natürlich darf Herr Deeg mit Schaum vor dem Mund beleidigen und lügen und mit Gewalt drohen, wie er will. Der unfehlbare Deeg darf alles – glaubt er. Mit diesem Glauben ist er sehr allein.“

Angesichts der Strafwut, mit der die Staatsanwaltschaft Würzburg seit 2004 jegliche banale Reaktion des AE als ausgegrenztem Vater und traumatisiertem Opfer von Verbrechen im Amt – im selbstreferentiellen endlosen Zirkelschluss der Justiztäter – diesem als vorgebliche Beleidigung oder versuchte Nötigung (Inhalt der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp, aus der dieser in Schädigungsabsicht einen Amoklauf phantasierte) zur Last zu legen versucht und gänzlich ohne Straftaten Anklagen vor den Richterfreunden der örtlichen Justiz erzwingt, ist dies als schwere Strafvereitelung im Amt zu werten, auch im Rahmen der Rechtsschutzgleichheit!

Um eine Strafbarkeit in Abrede zu stellen, hebt der Beschuldigte einfachst darauf ab, vorgeblich nicht verstanden zu haben, dass der Beschuldigte Schweidler diese Äußerungen öffentlich gemacht hat, nämlich im Forum der Zeitung Mainpost, was aus der Strafanzeige und dem Kontext auch für flüchtige Leser zweifelsfrei hervorgeht.

Beweis:

Anlage 2
Verfügung des Beschuldigten Brunner, Az. 701 Js 1224/18

Vom Vorsatz zur Strafvereitelung ist daher auszugehen.

3.
a)

Im Verfahren gegen Wolfgang Rotter, Strafanzeige vom 22.09.2017 über Polizeibehörde Stuttgart konstruiert der Beschuldigte Brunner, Staatsanwaltschaft Würzburg, Az. 701 Js 1226/18, zugunsten des Beschuldigten eine Straffreiheit, indem er schlicht die Fakten leugnet und in unredlicher Weise zu täuschen versucht.

Beweis:

Anlage 3
Verfügung des Beschuldigten Brunner, Az. 701 Js 1226/18
Verweigerung der Strafverfolgung gegen Jurist Rotter wegen übler Nachrede, Prozessbetrug – Staatsanwaltschaft Würzburg, 701 Js 1226/18

Der Beschuldigte Rotter versucht sinnfrei unter Schädigung des Kindes und des traumatisierten ausgegrenzten Kindsvaters, diesen weiter zu diffamieren, zu beleidigen und zu schädigen.

Dieses asoziale und rechtswidrige Anwaltsgebaren unter willkürlicher Behauptung auch von Straftaten (Stalking, Bedrohung, Beleidigung etc.), die er dem AE als Kindsvater andichtet, versucht der Beschuldigte als berechtigtes Interesse eines Rechtsanwaltes zu bagatellisieren.

Dies erstaunt umso mehr, da die Staatsanwaltschaft Würzburg seit Jahren willkürlich Strafbefehle, Anklagen, Wohnungsdurchsuchungen und 2009/2010 eine zehnmonatige Freiheitsberaubung gegen den Anzeigenerstatter und mit zum Teil verbrecherischen Konstruktionen erzwingt – unter kompletter Missachtung der tatsächlich berechtigten Interessen des AE als Kindsvater und als Opfer von Straftaten.

Im Verfahren zu Az. 101 Cs 912 Js 16515/13 erzwang die Täterbehörde Staatsanwaltschaft Würzburg so beispielsweise einzig basierend auf den Falschangaben der Juristin Hitzlberger, u.a. diese Anklage gegen den AE als Vater und als Partei mit berechtigtem Interesse:

„Im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Würzburg – Abteilung für Familiensachen – vom 17.09.2013, die im Ziviljustizzentrum Würzburg stattfand, bezeichnete der Angeklagte zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Hitzlberger als „asozial“ und „dumm“, um seiner Missachtung Ausdruck zu verleihen. Als die Geschädigte das Wort ergriff, äußerte der Angeklagte „Wenn Sie nicht sofort den Mund halten, gebe ich Ihnen eine Watsche. Hiervon ließ sich die Geschädigte allerdings nicht beeindrucken und forderte den Angeklagten auf, „ruhig so weiterzumachen“.“….

Die Ladung der vom AE in diesem Verfahren benannten Zeugen verweigerten die Justizbehörden Würzburg, die in diesem Fall auch nicht störte, dass die rechtswidrige Verurteilung (mit Folge üblicher asozialer hämischer Berichterstattung der Mainpost unter Auslassung alles Wesentlichen) sich auf ein nichtöffentliches Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht bezog, in dem der AE als Vater berechtigte Interessen vertritt.

Das vorgebliche Opfer dieser Farce, die Hetzanwältin Gabriele Hitzlberger, trägt die Schuld und Verantwortung dafür, dass der AE ab Juni 2012 ein zweites Mal jeglichen Kontakt zu seiner Tochter verlor. Diese tat – wie nun der Beschuldigte Rotter hier als Nachfolger – alles, um Schädigungen und Ausgrenzung zu erzwingen, den Konflikt unter Diffamierung und Entwertung des Kindsvaters zu eskalieren. Dass ein derart boshaftes, widerwärtiges und auf vorsätzliche Schädigung ausgerichtetes Verhalten in einem hochsensiblen Kindschaftskonflikt angesichts des „Erfolgs“ dieses Gebarens Konsequenzen hat, ist auch hier offenkundig noch nicht gänzlich präsent.

Auf die fortlaufende völlige Missachtung der Rechtsschutzgleichheit der Täterbehörde hier wird nochmals verwiesen. Strafanzeigen von Juristen, von Angehörigen der Justiz (auch privat) erstattet und von Täter-Frauen, die sich entgegen aller Fakten als Opfer darstellen, wie hier die Kindesentzieherin Kerstin Neubert seit Dezember 2003, wird mit einer Strafwut und einem Eifer nachgegangen, der ideologisch ist, Hybris entspringt.

Unter Missachtung jeglicher Objektivität wird hier eine Gesinnungsjustiz betrieben, deren Kehrseite das Auflaufenlassen und die Blockade des Rechtsweges für männliche Geschädigte, für Opfer und lästige Rechtsuchende ist, die den dumpfen und offenkundig seit Jahrzehnten rechtsfern etablierten Rollenklischees der Justiz als Täter/Beschuldigte/ Angeklagte entsprechen, wie hier der Anzeigenerstatter als Mann und „streitbarer“ Ex-Polizist, Zitat Mainpost 2007.

b)
Um den Beschuldigten Rotter vor Strafverfolgung falscher Verdächtigung / übler Nachrede / Verleumdung / Beleidigung etc. zu schützen, fabuliert der Beschuldigte Brunner hier wie folgt:

„§ 164 StGB ist nicht erfüllt, weil mit den fraglichen Behauptungen keine konkrete Straftat des Anzeigenerstatters behauptet wird.
Eine üble Nachrede liegt schon deshalb nicht vor, weil der Beschuldigte im Rahmen der Wahrnehmung berechtigter Interessen seiner Mandantin sowie zur Verteidigung von deren Rechten die fraglichen Äußerungen getätigt hat.“

Zu den berechtigten Interessen siehe oben. Die asoziale und mit anwaltlichem Gestus verfolgte Diffamierung und Kriminalisierung eines Vaters in einem Kindschaftskonflikt – wie sie hier seit 2003 mit schwersten Folgen vorliegt – ist kein berechtigtes Interesse.

Die Behauptung des Beschuldigten Brunner ist auch erkennbar falsch, wie sich unschwer auch für flüchtige Leser bereits aus der Strafanzeige ergibt.

Der Beschuldigte Rotter schreibt zum Beispiel mit dem Ziel der Diffamierung und Ausgrenzung des Vaters von seinem Kind:

„Aus dem Verhalten des Antragsgegners in der Vergangenheit muss die Antragstellerin im Falle der Offenbarung ihrer derzeitigen Wohnanschrift damit rechnen, dass der Antragsgegner seine bisherigen verbalen Drohungen gegen die Antragstellerin an der Wohnung der Antragstellerin gegen sie und die gemeinsame Tochter in die Tat umsetzt.“

Beweis:
Strafanzeige vom 22.09.2017, hier:

Schreiben des Beschuldigten vom 30.06.2017, Amtsgericht Würzburg, Az. 30 C 727/17
Der asoziale Beschuldigte hier fantasiert zielgerichtet nicht nur konkrete Drohungen gegen die Antragstellerin als Kindsmutter sondern auch gleich noch gegen das Kind des Klägers.
Schriftsatz RA Rotter, 30.06.2017 – Neubert

Und weiter:

„Das Verhalten des Antragsgegners in der Vergangenheit und die auch von ihm in diesem Verfahren ausgesprochenen Drohungen gegen die Antragstellerin und die gemeinsame Tochter rechtfertigen die unterlassene Angabe der Wohnanschrift der Antragstellerin (vgl. für einen ähnlich gelagerten Sachverhalt OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2016 – 4 UF 333/15 Rn.38)“

Beweis:
Strafanzeige vom 22.09.2017, hier:

Schreiben des Beschuldigten vom 30.06.2017, Amtsgericht Würzburg, Az. 30 C 727/17

Der Beschuldigte Rotter hat seine Straftaten in weiterem Schreiben, nun an das Familiengericht Würzburg, wiederholt, Az. 002 F 957/17.
Antrag des Juristen Rotter, 13.12.2017, auf weitere Ausgrenzung des Vaters und Instrumentalisierung des Kindes bis 2021 (+ Anlage Mail)

Unter anderem die Rechtsanwaltskammer Thüringen und die Polizeibehörde Meiningen sind vom Anzeigenerstatter ersucht.

Im Kern behauptet der sog. Anwalt hier beliebig ein strafbares Stalking, Bedrohungen und eine Schädigung des Kindes durch seinen Vater, indem dieser den Kontakt sucht.

Das Verhalten asozialer widerwärtiger Konflitanwälte in sensiblen Kindschaftsverfahren, die ungeachtet von Traumata und bereits begangener Verbrechen unter vorgeblicher Mandantinnenvertretung unter dümmster Eskalation die Bindungszerstörung von Kindern und deren Väter herbeiführen wollen, ist nicht mehr zu aktzeptieren!

Dieses Anwaltsgebaren fordert bundesweit immer wieder Todesopfer, was offenkundig weder der Beschuldigte Rotter noch der Beschuldigte Brunner wahrnehmen wollen.

c)
Um den Beschuldigten Rotter vor Strafverfolgung eines Prozessbetrugs zu schützen, fabuliert der Beschuldigte Brunner hier wie folgt, Hervorhebung im Original:

„Im Übrigen konnte der Beschuldigte darauf vertrauen, dass die Angaben seiner Mandantin zum Vorliegen einer ladungsfähigen Anschrift korrekt waren.“

„Im Übrigen ist dem Schriftsatz nur zu entnehmen, dass die Mandantin die ladungsfähige Anschrift über ihren Arbeitgeber bekannt gegeben hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie über ihren Arbeitgeber auch zu laden ist.“

Diese Behauptung stellt eine Strafvereitelung dar, da aus der Strafanzeige vom 22.09.2017 zweifelsfrei hervorgeht, dass der Beschuldigte Rotter die Adresse der Kanzlei und Arbeitsstelle der Kindsmutter – Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt – aus dem vorgeblichen Motiv eines „schützenswerten Geheimahltungsinteresses“ als ladungsfähige Anschrift angegeben hat.

Das Raunen, dass dies nicht bedeuten würde, dass sie über diese Adresse – den Arbeitgeber – „auch zu laden ist“, wie der Beschuldigte Brunner hier sinnfrei fabuliert, entspringt offenkundig der Suche nach irgendwelchen Entschuldungsgründen für den Beschuldigten Rotter, und seien sie noch so phantastisch.

Darüberhinaus besteht offenkundig eine Täuschungsabsicht seitens des Beschuldigten Brunner, da ihm bekannt ist, dass der Beschuldigte Rotter in Kenntnis der Tatsache die Aussage tätigte, dass Dokumente des Familiengerichts nicht an die mitgeteilte vorgebliche ladungsfähige Anschrift zugestellt werden konnten, 01.09.2017, Az. 0002 F 957/12, Familiengericht Würzburg.

Zeugnis:
Bernhard Böhm
, Richter am Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Rotter wiederholte die Falschangaben unter Prozessbetrug auch in mündlicher Verhandlung am 05.10.2017 und nachdem ihm dieser Fakt zweifelsfrei bekannt war.

Zeugnis:
Thomas Gmelch
, Richter am Amtsgericht, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Er konnte also keinesfalls mehr davon ausgehen, dass seine Mandantin eine „korrekte“ ladungsfähige Anschrift mitgeteilt hatte, beharrt jedoch bis heute weiter darauf, dass es sich bei der Adresse – Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt – um eine solche handelt.

Das ganze Manöver dient einzig dem Zweck, den Anzeigenerstatter als Vater zu diffamieren, zu entwerten und die Kindsmutter als Opfer zu behaupten, die sich vor dem Kindsvater – unter manipulativer Entführung des Kindes – verstecken müsse, ihre Aufenthaltsorte verschleieren etc. – weshalb der Beschuldigte hier auch beliebig Straftaten des AE in den Raum stellt, die er zwar – vorausschauend – nicht zur Anzeige bringt, aber zielgerichtet zwecks Schädigung und mit dramatischer Darstellung im Zivilverfahren Az. 30 C 727/17 und im Familiengerichtsverfahren 002 F 957/12 einbringt, einzig in Schädigungsabsicht gegen Vater und Kind.

Dies ist asozial, widerwärtig und im Kontext massiv strafwürdig.

Der Prozessbetrug ist auch bereits vollendet, da auf Grundlage der Falschdarstellungen im von der Kindsmutter angestrengten Verfahren vor dem Zivilgericht, Az. 30 C 727/17, zu Lasten des Anzeigenerstatters rechtswidrige Urteile ergingen, obwohl die Klage wegen Unzulässigkeit abgewiesen hätte werden müssen, da die Antragsgegnerin und Kindsmutter weder eine korrekte ladungsfähige Anschrift mitgeteilt hat (sondern hierüber bei Vorhalt gezielt zu täuschen versuchte) noch irgendwelche schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen einer solchen entgegenstehen.

Zeugnis:
Thomas Gmelch
, Richter am Amtsgericht, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Hier wird seit Jahren durch Pflege und Bestätigung der Neurosen einer Volljuristin und Kindesentzieherin zwanghaft ein rechtsfreier Raum aufrechterhalten, unter Schädigung der Opfer – des Anzeigenerstatters und seines Kindes.

Über all dies versuchen die Justizbehörden Würzburg weiter zu täuschen, um die Verbrechern im Amt seit 2004, die hier vorliegen, weiter zu verdecken.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.