Kindesentführung durch Würzburger Rechtsanwältin Kerstin N.

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Da ich von der Justiz auch als Vater auf allen Ebenen weiter auflaufen gelassen werde, ist aufgrund dieser schamlos anhaltenden Rechtsverweigerung – Richterin Treu, Amtsgericht Würzburg – der kompletten Unfähigkeit der Justiz, Gesetze und Väterrechte durchzusetzen, für Rechtsfrieden und Kindeswohl zu sorgen nun auch die Bekanntgabe der diesen Justizmissbrauch betreibenden anwaltlichen Kindsmutter angezeigt.

Die von der Justiz verschuldeten Schäden stehen in keinem Verhältnis mehr zu irgendwelchen hypothetischen Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Es ist vielmehr endlich aufzuzeigen, was für ein massives Problem für Gesellschaft und Einzelnen eine solche Justiz wie die in Würzburg mittlerweile ist. 40 Prozent aller Väter in Deutschland verlieren im ersten Jahr nach einer Trennung bereits jeden Kontakt zu ihren Kindern!

Alles hat seine Grenzen: nachdem ich nun – bei anhaltend seit 2012 ungehinderter faktischer Entführung meines Kindes durch die Kindsmutter Kerstin Neubert – letzte Woche erfahren habe, dass der von mir im Januar beauftragte Rechtsanwalt vom Amtsgericht Würzburg nicht einmal die Akten zugesandt bekam, ist dieser Vorgang konsequent öffentlich zu machen.

O-Ton der Anwaltskanzlei, über fünf Monate nach Mandatierung:

wir hatten beim Amtsgericht in Würzburg schriftlich um Akteneinsicht gebeten. Daraufhin teilte man uns mit, diese würden an uns übersandt, sobald das Gericht die Akten von der Sachverständigen zurückerhalten habe. Dies ist der leider immer noch „aktuelle“ Stand. Ich habe heute mehrfach versucht, die Geschäftsstelle telefonisch zu erreichen. Leider ohne Erfolg. Bei meiner Nachfrage in der Zentrale teilte man mir mit, dass heute Tag der offenen Tür sei und alles ein wenig anders laufe……

Das Amtsgericht Würzburg leistet hier Beihilfe zur Kindesentführung, zu Kindesentzug, zu Umgangsboykott und zur irreversiblen Schädigung von Vater und Kind, weil sich die Richterin Treu nicht traut, zum Schutz des Kindes fachgerecht gegen eine Rechtsanwältin vorzugehen.

Ziel der Rechtsanwältin Neubert es ist, mich als Vater komplett aus dem Leben meiner Tochter zu löschen. Die Akten und das Verhalten über nun zehneinhalb Jahre lassen hieran KEINEN ZWEIFEL mehr! Es gilt zu vertuschen, dass sie willkürlich, launenhaft und unter Lügen und Falschbeschuldigungen aus eigenen psychischen Defiziten heraus unter Missbrauch der Justiz Würzburg mittels „Gewaltschutzgeset“ (Vorwurf: Belästigung, Bedrohung) eine „Trennung“ erzwang, indem sie ohne jedes vorherige Gespräch mich drei Monate nach Geburt des Kindes beliebig als „Gewalttäter“ diffamierte…

Zu dem zivilrechtlichen Konstrukt „Gewaltschutzgesetz“, das diese Vernichtung von Vätern auf Zuruf von Frauen ohne jede Faktenprüfung ermöglicht, ist hier alles gesagt:

Klicke, um auf Gutachten-zum-Gewaltschutzgesetz–Bock-2001.pdf zuzugreifen

Wie ich in diesem Blog BEWEISRECHTLICH seit Monaten nachdrücklich transparent gemacht habe, wird seit Juni 2012 der unten nochmals verlinkte Beschluss von der – aufgrund des als Diskriminierung vom EGMR….

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum=03.12.2009&Aktenzeichen=22028

……gerügten ehem. § 1626 a BGB, der nichteheliche Väter per Geschlecht diskriminiert – weiter Alleinsorgeberechtigten Rechtsanwältin Kerstin Neubert mithilfe deren Würzburger Rechtsanwältin Gabriele Hitzelberger vereitelt.

Alle Maßnahmen, die die seit 2011 wieder zuständige Richterin Treu, Familiengericht Würzburg veranlasste, wurden von der Kindsmutter völlig ungehindert unterlaufen. Die zuvor von 2004 bis 2010 zerstörte Vaterschaft und die infolge hieraus erfolgte haltlose Kriminalisierung gegen mich als ausgegrenzten Vater bis hin zum Versuch der dauerhaften Unterbringung nach Par. 63 StGB, verschuldete ebenfalls die Richterin Treu, die zwar die Missstände erkannte, sich beim ersten Gegenwind aber wegduckte:
August 2005 erließ sie völlig willkürlich einen rechtswidrigen „Umgangsausschluss“, nachdem der von ihr eingesetzte Verfahrenspfleger Rainer Moser, Eisingen, sich nach 17 Treffen mit der Kindsmutter weigerte, die konkret in Verhandlung April 2005 beschlossenen wöchentlichen Treffen zwischen Kind und Vater durchzuführen!

Erst die ab 2007 zuständige Richterin Sommer, Familiengericht Würzburg, setze die in dem Beschluss vom 09.04.2010 konkret dargelegten wöchentlichen Treffen schließlich durch!
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Von Mai 2010 bis Mai 2012 fanden so mithilfe von zwei ehrenamtlichen Helferinnen des Kinderschutzbundes insgesamt 94 Treffen statt, in welchen eine Bindung zu meinem Kind entstehen konnte und die überaus positiv verliefen. (Anstatt diese Helferinnen zur Lage zu befragen, wird eine Gutachterin Katharina Behrend hinzugezogen, die sich nach einmaligen Gesprächen als Sachverständige gebärdet und auch nach 17 Monaten nichts schriftlich vorgelegt hat…!)

Erst nachdem die zwischenzeitlich wieder zuständige Richterin Treu im Dezember 2011 endlich die gemeinsame Beratung der Eltern bei der Mediatorin Katharina Schmelter veranlasste, wechselte die Anwältin Neubert wieder die Strategie: um der Verantwortung zu entfliehen, machte sie alle positiven Entwicklungen innerhalb kürzester Zeit zunichte – während die Richterin Treu sie darin bestärkte, nichts unternahm ausser alibihaft zuerst den Verfahrenspfleger Günter Wegmann und dann die Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich hinzuzuziehen, mit denen die Kindsmutter dann wie zuvor mit der Mediatorin Schmelter die Zusammenarbeit verweigerte.

Im Dezember 2012 machte die Richterin Treu das, was alle Richter machen, die sich vor der Verantwortung wegducken und nichts gegen Umgangsboykott von „Alleinerziehenden“ unternehmen: Gutachten zum „Kindeswohl“, verschleppen und präjudizierend, wie u.a. der BGH seit Jahren rügt:

Klicke, um auf aufsc3a4tzebeitrc3a4geberichte.pdf zuzugreifen

Im Dezember 2012 beauftragte sie die Gutachterin Katharin Behrend. Deren sachlich völlig irrelevantes Gutachten steht seit 17 Monaten aus. Die Richterin Treu versteckt seither ihre Untätigkeit hinter dem Hinweis, das Gutachten abwarten zu wollen: obwohl sie zuvor in drei Beschlüssen 2012 selbst unter Hinweis auf die Schäden für das Kind dargelegt hat, dass die „Umgangskontakte“ unabhängig von diesem „Gutachten“ sofort zwingend zu erfolgen haben!

Als der Mutter die fatalen Folgen des Vaterverlustes für das Kind in einer Verhandlung im Dezember 2012 in einem Appell aller Beteiligten deutlich gemacht wurde, ließ die über die Anwältin Hitzelberger einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Treu einreichen, um das Verfahren zu verschleppen.
Vorausgegangenes Schreiben (genanntes Protokoll weiter unten):
Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012

Befangenheitsantrag der Kindsmutter gegen die Richterin, 08.01.2013

Dies gelang bis heute. Die Richterin Treu versteckt sich, beantwortet weder Anträge noch unternimmt sie etwas gegen den Kindesentzug.

Ihr ist auch bekannt, dass es sich faktisch um eine Kindesentführung handelt, da die Kindsmutter seit Oktober 2012 untergetaucht ist.
Schreiben ans Gericht wegen „Untertauchen“ der Kindsmutter, 17.10.2012

Ihre Kanzleiadresse, die seit Jahren die einzig bekannte „Postadresse“ war, um meinem Kind zu schreiben, hat sie heimlich aufgegeben, was ich sofort der Richterin mitteilte, als ich durch einen Zufall davon erfahren habe.

Seit 2012 findet sich auf der ehemaligen Homepage nur noch dieser Hinweis im Internet, ein Briefkasten war zumindest bis letztes Jahr noch konspirativ vorhanden:

http://www.kanzlei-neubert.de/

Das Geschenk für den Geburtstag meines Kindes gab ich 2013 bei einer Nachbar-Kanzlei in diesem Gebäude ab – bis heute weiß ich nicht, ob es ankam….

Was hier vorliegt, ist folgendes:

Eine Täterin verschuldet immer wieder aus persönlichen Motiven eine Verschlechterung der Lage und vereitelt positive Entwicklungen, indem sie sich als Opfer darstellt. Dies zieht sich durch die gesamten Vorgänge….

Beispiel:

a)
Sie ist die durch die beschlossene Beratung der Eltern – mit dem Ziel: Entlastung des Kindes, Normalisierung und Ausweitung der Kontakte, gemeinsames Sorgerecht der Eltern – eine nun unerträglich „psychisch belastete“ arme Frau, die nicht in der Lage ist, bei der Mediatorin Schmelter Gespräche wahrzunehmen. Sie brauche zuerst Therapie.

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011
Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

b)
Nachdem dann ALLE anderen – insbesondere aber das eigene Kind – die massiven Folgen und Schäden ihres egoistischen und rücksichtlosen Handelns erleiden müssen, versucht sie sich mit dominanter Nonchalance, wieder ganz tadellose „Rechtsanwältin“ – aus der Äffare zu ziehen, sie habe nichts damit zu tun. Alle anderen sind doof….

Die Mediatorin Schmelter, die sich auch bereit erklärt durch Gespräche mit dem Kind die Situation zu entlasten wird von Anwältin Neubert als „befangen“ und nicht neutral entwertet: weil ich als Vater – mittlerweile – ca. 40 Beratungsgespräche dort wahrnahm, während sie diese verweigerte:

Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…

Und im September 2013 kommt dann die Aussage, sie brauche keine Therapie, die Probleme liegen ja beim Vater:

———–

Ich sage es hier in aller Deutlichkeit:

Ich erwarte nicht nur die unverzügliche Beendigung dieses PSYCHISCHEN MISSBRAUCHS meines Kindes durch die Justiz Würzburg und eine das rechtswidrige Alleinsorgerecht zur Ausgrenzung und Kindesentführung missbrauchende Rechtsanwältin Kerstin Neubert sondern auch die VOLLSTÄNDIGE REHABILITATION meiner Person und die Strafverfolgung der Täter im Amt, insbesondere des Richters Schepping, der als OLG-Richter die Freiheitsberaubung im Amt 2009/2010 gegen mich mitzuverantworten hat und der duch sachfremde und rechtsfremde Vorgehensweise zugunsten einer lügenden Rechtsanwältin durch Erlass einer sog. Gewaltschutzverfügung meine Existenz und Vaterschaft kausal zerstörte.

Die Treffen und die Bindung zu meinem Kind sind UNVERZÜGLICH durchzusetzen!

Unverzüglich! Vollstreckbarer Beschluss liegt vor, jede weitere Verzögerung wird schadensrechtlich zu werten sein!

Zur Kindesentführung durch Sorgeberechtigten gegenüber dem anderen Elternteil:

….. „Bei § 235 StGB handelt es sich um ein Dauerdelikt, das zwar mit der Entziehung vollendet, jedoch erst mit der Wiederherstellung der elterlichen Einflußmöglichkeit beendet ist (Vogler aaO § 235 Rdn. 25).“….

http://www.papa-ya.de/onlinemagazin/index.php?option=com_content&view=article&id=371:bgh-strafbarkeit-bei-stgb-s-235-kindesentzug-durch-den-allein-sorgeberechtigte-elternteil&catid=42:umgangsrecht&Itemid=168

Antwort der Staatskanzlei – Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt gegen Unschuldigen

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Nachdem das bayerische Staatsministerium die von mir beweisrechtlich dargelegte Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg / 1. Strafsenat OLG Bamberg/ Würzburger Gerichtsgutachter unter der Weisungsdirektive des heutigen OLG- Prasidenten, des Beschuldigten Clemens Lückemann, offenkundig unter Strafvereitelung nicht bearbeitet, habe ich mich mit Schreiben in „Offenem Brief“ im Mai 2014 direkt an die Staatskanzlei, Herrn Seehofer, gewandt:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/10/ubergriffige-staatsanwaltschaft-wird-gedeckt-offener-brief-an-seehofer/

Heute erhielt ich dieses Antwortschreiben der bayerischen Staatskanzlei, Dr. Glaser, Aktenzeichen B II 3 – E14-1875-2:

Antwort der Staatskanzlei auf Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt u.a., 26.05.14, Dr. Glaser

Mein Antwortschreiben an die Staatskanzlei:

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

An die
Bayerische Staatskanzlei
Herrn Ministerpräsident Seehofer
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München 28.05.2014

Az.: B II 3 – E14 – 1875 – 2
Sb: Dr. Glaser

Sehr geehrter Herr Seehofer,

mit Datum von heute erhielt ich Schreiben des Herrn Dr. Glaser in Ihrem Auftrag bezüglich der zur Kenntnis gebrachten Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt gegen mich als ehemaligen Polizeibeamten.

Es ist durchaus bekannt, dass dies den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz betrifft.

Eine Bearbeitung der Vorgänge beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz findet jedoch offenkundig nicht statt.

Auch nach persönlichen Anschreiben an Herrn Minister Bausback wurde offenkundig teilweise in Zusammenhang mit der Strafanzeige an die Behörde der Beschuldigten selbst abgegeben: Ein Herr Oberstaatsanwalt Gosselke, Staatsanwaltschaft Würzburg, der – wie beweisrechtlich vorgetragen – selbst als Beschuldigter zu betrachten ist, teilte mit, dass er der Strafanzeige im Zusammenhang mit Rechtsbeugung zugunsten des Gerichtsgutachters Dr. Groß, dem zur Last gelegt wird, dass er im Auftrag der Staatsanwaltschaft Würzburg ein vorsätzliches Fehlgutachten erstattete, keine Folge leiste. https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/15/beschuldigte-entscheiden-uber-sich-selbst-staatsanwaltschaft-wurzburg-oberstaatsanwalt-frank-gosselke/

Es ist absurd, wie hier zu Lasten von Bürgern praktisch ein rechtsfreier Raum geschaffen wurde, in welchem sich Beschuldigte im Amt gegenseitig von Vorwürfen freisprechen.

Es besteht gerade nach den zahlreichen Skandalen innerhalb der bayerischen Justiz und insbesondere nach dem mit diesem Fall durchaus vergleichbaren Justizskandal um den Geschädigten der bayerischen Justiz, Herrn Gustl Mollath, nur noch sehr begrenztes Vertrauen in die von der CSU geprägte und parteipolitisch offenkundig zersetzte Justiz Bayern. Vorrang vor Fakten und Wahrheitsfindung scheint das Justizwohl zu haben.

Auch eine funktionierende Dienstaufsicht gab es während der Dienstzeit der Ministerin Beate Merk offenkundig in keiner Weise. Es bestehen berechtigte Gründe zur Annahme, dass sich dies auch nach dem Ministerwechsel nicht geändert hat.

Aus diesem Grund ist sind Sie, Herr Ministerpräsident Seehofer, beweisrechtlich von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt.

Hier steht die Begehung schwerer Straftaten im Amt durch führende Staatsjuristen im Raum, namentlich den heutigen Präsidenten des OLG und zur Tatzeit Weisungsgeber und Dienstaufsicht der Staatsanwaltschaft, Herrn Clemens Lückemann und den Vorsitzenden des 1. Strafsenats des OLG Bamberg, Dr. Norbert Baumann und dessen Beisitzer, Thomas Schepping.

Eine Freiheitsberaubung im Amt gegen einen zielgerichtet kriminalisierten ehemaligen Polizeibeamten beinhaltlich einer – wie beweisrechtlich dargelegt – ungenierten zweiten Inhaftierung nach bereits acht Monaten zu Unrecht erfolgter sog. Untersuchungshaft und infolge die willkürliche amtsmissbräuchliche Verweigerung (auf schriftlichen Antrag des benannten Beschuldigten Gosselke) der im Rahmen eines einwandfreien revisionssicheren Freispruches durch unabhängige Richter der 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg zugesprochenen Haftentschädigung fällt auch nicht mehr unter ein Ressortprinzip: OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Vorrangig sind hier sämtliche Stellen der bayerischen Justiz offenkundig einzig darum bemüht, einen weiteren Justizskandal unter dem Deckel zu halten.

In Würzburg / Bamberg hat sich insoweit offenkundig ein rechtsfreier Raum innerhalb der Justizbehörden Würzburg normalisiert, gegen den man Justizopfer anrennen lässt, bis man sie als „Querulanten“ brandmarken kann.

Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf eine seit nun 24 Monaten andauernde Rechtsverweigerung durch das Familiengericht Würzburg, Richterin Antje Treu, verweisen, in deren Verantwortung ein vollstreckbarer Beschluss auf sog. Umgang zu meinem Kind nicht durchgesetzt wird. Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Meine Schreiben und Anträge als leiblicher Vater werden seit Beginn 2013 nicht einmal mehr beantwortet. Gegen die Kindsmutter ist im Rahmen unsanktionierten Umgangsboykottes eine seit Oktober 2012 bestehende Kindesentführung angezeigt. Die Beihilfe der Justiz Würzburg zur Kindesentführung / Kindesentzug ist bei der Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart geltend gemacht. https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/23/strafanzeige-wegen-kindesentfuhrung-rechtsverweigerung-familiengericht-wurzburg-richterin-treu/

Eine derarte Rechtsverweigerung ist in Zusammenhang mit den sämtlichen von der Justiz Würzburg / Bamberg über Jahre verschuldeten Schäden und Belastungen gegen mich und auch mein Kind nur noch als gezielte Provokation zu verstehen.

Dass sich Bürger bereits in der Vergangenheit gegen einen in Teilen unsäglichen Justizbetrieb in Bayern radikalisierten, sollte Ihnen bekannt sein.

Der Schriftverkehr und dieses Schreiben sind – wie stets mit den entsprechenden eingefügten Links – für jedermann einsehbar im Internet veröffentlicht:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/28/antwort-der-staatskanzlei-strafanzeige-wegen-freiheitsberaubung-im-amt-gegen-unschuldigen/

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Strafanzeige gegen Roland Eisele, leitenden Polizeibeamten

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Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart 24. Mai 2014

Sehr geehrte Frau Neidhard,

in Ergänzung zur Strafanzeige wegen Kindesentzug/Kindesentführung und Beihilfe der Justiz sowie Rechtsbeugung diesbezüglich und in Zusammenhang mit der Freiheitsberaubung im Amt etc. gegen mich wird weiter folgende Strafanzeige erstattet:

Gegen Herrn Roland Eisele, ehem. Leiter der Abt. I der PD Böblingen wird fortgesetzte Verleumdung, Rufschädigung, falsche Eidesstattlicher Versicherung zu Lasten meiner Person angezeigt.

Darüberhinaus verstößt der Beschuldigte in eklatanter Weise bis heute gegen Dienstpflichten als Beamter, insbesondere die Wahrheitspflicht und die Fürsorgepflicht.

In Zusammenhang mit diesen Straftaten wird weiter gegen das Landgericht Stuttgart, 15. Zivilkammer sowie das OLG, 4. Zivilsenat wegen des Verdachts der Rechtsbeugung geltend gemacht, da hier offenkundig alle Anliegen ohne jede Auseinandersetzung mit den beweisrechtlichen Angaben (wie auch in Zusammenhang mit Kindesentzug und Freiheitsberaubung im Amt) einfachst rechtsfremd und lebensfremd im PKH-Verfahren zugunsten der Behörden und hier des Beschuldigten Eisele abgewiesen werden.

Alle Falschbeschuldigungen, Verleumdungen und Falschbehauptungen machen sich die Gerichte willkürlich und unter Bezug auf vom Beschuldigten geschaffene Aktenlage einfachst zu eigen.

Der Sachverhalt ist zur Genüge dargelegt und insbesondere hier beweisrechtlich geltend gemacht und veröffentlicht:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/19/vom-polizeibeamten-zum-sozialfall/

https://martindeeg.wordpress.com/2013/12/16/als-polizist-charakterlich-ungeeignet-wegen-der-haarlange/

Es wird nun nochmals in Zusammenhang mit Strafanzeige gegen Eisele insbesondere auf folgendes verwiesen:
1.
Der Kläger war 15 Jahre unbescholtener Polizeibeamter. Nachdem der neu als Leiter Abt. I berufene Beschuldigte Eisele aufgrund der Haarlänge persönlich motiviert massiv gegen mich vorging, mir die berufliche Tätigkeit als Polizist verbot, mich ohne Tätigkeit in ein Büro setzte, zuletzt rechtswidrig die Dienstbezüge einbehielt, privat observieren ließ und so letztlich unter Ausnutzung psychichen Drucks und Missbrauch von Führungs- und Machtposition ein Kündigung erpresst wurde, besteht seither aufgrund der Weigerung aller beteiligten Stellen, diesen Sachverhalt wahrheitsgemäß aufzuklären, eine seit 9 Jahren über ALG II/ Hartz-IV finanzierte Langzeitarbeitslosigkeit. Für übliche vermittelte Tätigkeiten in diesem Bereich ist der Kläger schlicht überqualifiziert.

Eine Altersabsicherung besteht gründend auf den Straftaten des Beschuldigten ebenfalls nicht.

Jedwede gütliche Klärung wurde von der PD Böblingen verweigert. Z.B.:
Polizeidirektion an Regierungspräsidium , Az. 9K 708/09, Ablehnung Mediationsverfahren

(…wie objektiv meine Anliegen bearbeitet werden, Verantwortlicher Hr. Denzer, kann man hier erahnen:
„….der Vizepräsident und Leiter des Führungs- und Einsatzstabs Roland Eisele (56), der Leiter der neuen Direktion Polizeireviere und frühere Böblinger Polizeichef Rudi Denzer (56) sowie der neue Kripochef Rolf Eckert (56) haben alle bei der Landespolizeidirektion Stuttgart in den 70er-Jahren begonnen, mussten sich also nicht erst lange gegenseitig vorstellen.“ http://www.swp.de/bietigheim/lokales/ludwigsburg/art1188801,2391466)

Diese Verweigerung ermöglichte auch die Eskalation und Freiheitsberaubung in Bayern, die wohl kaum erfolgt wäre, wenn sich das Land Baden-Württemberg und die nachgeordnete Stelle zuvor an ihre Fürsorgepflicht gehalten und den Sachverhalt der Wahrheit entsprechend dargestellt hätten. Das Amtsgericht Würzburg begründete bei einer Haftprüfung 2009 eine „Fluchtgefahr“ unter anderem damit, dass der Kläger den Bezug zur Realität verloren habe, weil er die Umstände der „Kündigung“ bei der Polizei geltend mache (von deren näheren Umständen das AG Würzburg zu diesem Zeitpunkt keine Ahnung hatte).
Haftprüfung 23.07.09

2.
Eine zivilrechtliche Verjährung wird stets zielgerichtet behauptet, um jede Klärung zu verhindern.

Diese Verjährung ist aus zahlreichen, dem Gericht detailliert dargelegten Gründen (Sachverhalte vermutlich nicht einmal gelesen) nicht vorliegend:

a) der Beschuldigte legt seine Falschangaben und Verleumdung unter Verwirklichung falscher Eidesstattlicher Versicherung 2007 dem Gericht vor. Seither ist diese angezeigt.
Eisele Stellungnahme

b) der 14. Landtag Baden-Württtemberg macht sich 2009 die Falschangaben des Beschuldigten zu eigen und bezieht sich hierbei auf die Stellungnahme des Beschuldigten, abgegeben unter falscher Eidesstattlicher Versicherung
Petition Landtagsdrucksache, Baden-Württemberg

c) gemäß OLG-Rechtsprechung unterliegt ein sittenwidriger Vergleich nicht der Verjährung. Nachdem die Kündigung jahrelang wahrheitswidrig als „freiwillig“ dargestellt wurde, ging die Beklagte infolge gerichtlicher Geltendmachung zu der Argumentation über, es habe sich um einen „Vergleich“ gehandelt. Worin dieser bestanden haben sollte ist unklar. Das belegt vielmehr die Aussage des Klägers, dass hier mittels der rechtswidrig vom Beschuldigten Eisele einbehaltenen Dienstbezüge die Kündigung derart erpresst wurde, dass diese nur ausgezahlt werden, wenn der Kläger kündigt. Ziel war letztlich eine „lästig gewordene Personalie“ zu entsorgen.

(Über das Selbstverständnis und den Charakter der „Führung“ dieser PD gibt dieser Pressebericht Aufschluss:http://www.szbz.de/nc/nachrichten/news-detail-kreis-bb/der-polizeichef-legt-die-dienstwaffe-weg-394962.html?tx_ttnews%5Bnewsmaxitems%5D=10&tx_ttnews%5Bswords%5D=Schimpeler%20schiffler&cHash=957565a550123ef69843b5ec49fe6b3b)

d) erst 2011 erfuhr der Kläger, dass der wegen der einbehaltenen Dienstbezüge hinzugezogene Anwalt (siehe veröffentlichte Beweislage) sich mit der Polizeidirektion zusammen auf eine Kündigung des Klägers verständigt hat.
Schreiben Rechtsanwalt, 10.05.2011. „kein Mandat“ für „Vergleich“

3.
Eine Abordnung wurde vom Beschuldigten gezielt verweigert, um die Mobbingsitution und massiven Straftaten gegen meine Person aufrechterhalten zu können.

Da ich es als Geschädigter der Straftaten leid bin, die ständig gleichen Sachverhalte schriftlich darzulegen, wird auf persönliche Vernehmung verwiesen.

Alle Beweise stehen bereits veröffentlicht zur Verfügung.

Der Sachverhalt ist nochmals in dieser hier eingefügten Klageeinreichung an die Präsidentin des Landgerichts Stuttgart dargelegt, 20. Februar 2014, was ebenfalls keinerlei Reflexion oder Verhaltensänderung bei der Justizbehörde nach sich zog sondern weiter den Vorwurf der massiven Rechtsbeugung zugunsten der Polizeibehörde nahelegt:

Hier beweisrechtlich veröffentlicht:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/04/08/mobbing-bei-der-polizei/

Strafanzeige wegen Kindesentführung / Rechtsverweigerung Familiengericht Würzburg, Richterin Treu

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Update 28.05.14:

Folgender Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart wird nachgereicht:

Verfügung Staatsanwaltschaft Stuttgart, 13.05.2014, Anzeige wegen Rechtsbeugung

Beschwerde an Staatsanwaltschaft Stuttgart, 17.05.2014, Verdacht Rechtsbeugung (mit Anlagen)

…….
Aus gegebenem Anlass heutige Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Stuttgart (weitere folgen), beweisrechtliche Wertung des Filmes „Trennungskinder – Wenn aus Eltern Gegner werden“, 21. Mai 2014:

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart 23.05.2014

Az. 7 Js 39853/14

Zur Strafanzeige in Zusammenhang mit Kindesentführung und Kindesentzug gegen meine Person als leiblichen Vater:

es wird davon ausgegangen, dass hier endlich von Amts wegen Tätigkeit erfolgt.

I.
Auf Verfügung vom 13.05.2014 ist im Zusammenhang mit dem ungeniert andauernden Kindesentzug unter Beihilfe der Justiz Würzburg nochmals deutlich folgendes aufzuzeigen, da offensichtlich weder die Vorgänge selbst noch die Folgen hier objektiv wahrgenommen werden:

1. Seit Juni 2012 wird ein vollstreckbarer Beschluss auf wöchentliche Kontakte missachtet
2. Seit Oktober 2012 ist die Kindsmutter mit meinem leiblichen Kind gezielt untergetaucht, um die Ausgrenzung und Bindungszerstörung zu erreichen.

Der Vorgang wurde bereits 2013 bei der Polizeibehörde als Kindesentführung angezeigt, bislang erfolgte keinerlei Tätigwerden. Die Unterzeichnerin der o.g. Verfügung stellte auch hier jedes strafbare Handeln in einfacher Verfügung ohne jede Ermittlung in Abrede.

Die Vorgänge sind aufgrund der ungenierten Rechtsverweigerungen und Vertuschungen öffentlich und beweisrechtlich seit August 2013 im Internet verfügbar: martindeeg.wordpress .

Der hier dargelegt Sachverhalt ist nochmals gerafft zusammengefasst unter folgendem Beitrag mit Zugriff auf Originaldokumente über Link:

Beweis:
https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/21/rechtsverweigerung-in-zusammenarbeit-mit-gutachterin-justiz-wurzburg/

Anlage 1:
Ausdruck der Veröffentlichung vom 21. Mai 2014 (da schlechte Druckqualität, Hinweis auf identisches Original im Internet)

II.

Diese Vorgänge werden selbstverständlich auch zivilrechtlich geltend gemacht, da es sich um eine eklatante Rechtsverweigerung und offenkundig strafrechtlich relevante Beihilfe zur Kindesentziehung/Kindesentführung durch die Justiz Würzburg handelt.

Die Umgangsweise des Landgerichts Stuttgart, alle Anliegen einfachst per Verweigerung von PKH zu entledigen, legt sehr wohl den Verdacht der Rechtsbeugung nahe.

Wenn hier örtliche Zuständigkeitsfragen zu klären sind, sind diese keinesfalls Anlass zur Verweigerung von PKH. Auch sollte jedem vernünftig denkenden Menschen vermittelbar sein, dass die Justiz Würzburg nicht über Straftaten bei der Justiz Würzburg entscheiden kann (die Zustände bei der Justiz in Bayern werfen mittlerweile insgesamt die Frage nach Rechtsstaatlichkeit auf).

Die Weigerung der Wahrnehmung dieser massiven, andauernden Grund- und Elternrechtsverletzung durch die Richter der 15. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart (und des 4. Zivilsenats des OLG) ist insoweit sehr wohl „bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“.

Würde diese Kindesentführung/Kindesentzug nicht innerhalb Bayerns erfolgen sondern bspw. in die USA oder auch nur in ein benachbartes EU-Land, würden hier die Kriterien des Haager Übereinkommens bei Kindesentführung internationale Maßnahmen zwingend machen.

Das Verhalten aller beteiligten Behörden hier ist also in keinerweise einer richterlichen Unabhängigkeit dergestalt zugänglich, dass hier im PKH-Verfahren summarisch Ansprüche in Abrede zu stellen sind.

Dadurch ändert sich auch nichts, wenn das Landgericht Stuttgart sich in seinen als Rechtsbeugung angezeigten einfachen Beschlüssen, Az. 15 O 84/14 ständig auf zuvor ebenfalls als Rechtsbeugung geltend gemachte Beschlüsse, Az. 15 O 383/13 beruft.

III.

Das ganze hat mittlerweile die Dimension eines übergreifenden Justizskandals gegen Väter und Kinder erreicht. Mit juristischer Selbstverständlichkeit werden hier ständig Justizopfer geschaffen, unter Missachtung von Recht und Gesetz und offenkundig gewohnheitsmäßiger Untätigkeit.

Dies ist mittlerweile „Kulturgut“: da die Fallschilderung in einer sog. „Scripted Reality“ des mittlerweile selbst beim Sender RTL II angekommenen Missstandes gravierende Gemeinsamkeiten mit dem Fall des Klägers/Anzeigenerstatters hier hat, gesendet am 21.05.2014, wird hier beweisrechtich folgendes aufgezeigt:

1.
Gerichte und Behörden unternehmen nichts gegen den Missbrauch des Alleinsorgerechts, Umgangsboykott durch egoistisch und auf Rache sinnende Kindsmütter. Im Gegenteil wird diesen – wie im Film asozials agierend – Müttern der Missbrauch von Justiz und Polizei gestattet, um Väter auszugrenze, zu kriminalsierunge und zu pathologisieren. Der Fall des Klägers ist bekannt, beweisrechtlich nachzulesen auf: martindeeg.wordpress.com

Anlage 2:
Hinweis auf Sendung auf RTL II, gesendet am 21.05.2014, „Trennungskinder – Wenn aus Eltern Gegner werden“
http://www.rtl2.de/sendung/trennungskinder-wenn-aus-eltern-gegner-werden/folge/folge-1-2

Hierzu heißt es:
Trennungskinder – Wenn aus Eltern Gegner werden!
„….In Deutschland wird inzwischen jede zweite Ehe geschieden, schätzungsweise 250.000 Minderjährige sind jährlich von Scheidungen ihrer Eltern betroffen. Etwa 40 Prozent dieser Kinder verlieren nach der Trennung den Kontakt zu einem Elternteil – besonders häufig zum Vater. Im Rahmen des Scripted-Reality-Formats „Trennungskinder – Wenn aus Eltern Gegner werden“ begleitet RTL II den Familienberater und Coach Thomas Fügner dabei, wie er sich für Kinder einsetzt, die zum Spielball im Trennungskrieg ihrer Eltern werden. Vermittelnd und konsequent zugleich bemüht sich Thomas Fügner darum, den Eltern die Folgen ihrer Auseinandersetzung bewusst zu machen und eine gemeinsame Lösung im Sinne der Eltern und ihres Kindes zu finden. Die realen Trennungskonflikte werden mithilfe nachgestellter Szenen geschildert.

https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/21/rechtsverweigerung-in-zusammenarbeit-mit-gutachterin-justiz-wurzburg/comment-page-1/#comment-832

Ebenfalls ist in der Populärkultur, wie hier zu sehen, auch der von der Justiz, und insbesondere der von der Justiz Würzburg ignorierte Fakt, dass Kinder durch derarte Entfremdung, Zerrissenheit und im Ergebnis psychischen Missbrauch durch die Kindsmutter, massiv geschädigt werden, ignoriert und ausgeblendet.

Das Gericht Würzburg, Richterin Treu, hat bereits in dem vielfach auch den Gerichten Stuttgart vorgelegten Beschluss vom 20.12.2012, Amtsgericht Würzburg, wonach die fatale Entwicklung beim Kind des Klägers nach Übereinstimmung aller Beteiligten sofort durch Kontakte aufgelöst werden muss, bis heute weiter ignoriert und verschleppt.

Beweis:

Anlage 3:
Amtsgericht Würzburg, Beschluss vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12
Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…

Der zuständigen Richterin Treu ist der Fall nach Auskunft auch Dritter offenkundig mittlerweile derart „unangenehm“, dass sie schlicht Rechtsverweigerung betreibt, die Schädigungen vorsätzlich fortführt und potenziert.

Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sie ohne jedes Ergebnis aufgrund der Weigerungshaltung der Kindsmutter bereits im Dezember 2012 eine Umgangspflegerin eingesetzt hat und ebenfalls bereits im Dezember 2012 – und völlig unabhängig von den zwingend durchzusetzenden „Umgangs“- Kontakten – eine Gutachterin mit der Maßgabe „Verständigung der Eltern“ beauftragte, deren Gutachten auch nach 17 Monaten nicht vorliegt und das im Kern irrelevant geworden ist. Dieses Gutachten dient offenkundig nur noch dazu, die aktuelle Rechtsverweigerung des Gerichts zu kaschieren.

…….

Update:
Wie mir ein anderer geschädigter Vater am 23.05. mitteilte, ist die Gutachterin Behrend in seiner Sache im Mai 2014 mit Gutachten beauftragt worden mit der Maßgabe, dies sei bis August 2014 zu erstatten!

……

Hier findet seit Jahren eine massive Rechtsverweigerung zu Lasten meiner Person als leiblichem Vater und zu Lasten des gemeinsamen Kindes statt, während der offenkundige psychische Missbrauch (siehe auch Film) der anwaltlichen aus niederen Motiven durch vorsätzliche Untätigkeit und Beihilfe zum Kindesentzug gefördert wird.

Selbstverständlich erwachsen hieraus massive schadensrechtliche Ansprüche und Schmerzensgeld.

Und selbstverständlich ist eine derarte Rechtsverweigerung strafrechtlich relevant, und zwar über das Verhalten der Justizbehörden Würzburg hinaus als Rechtsbeugung durch die Justiz Stuttgart, die den Kläger unter Missachtung Art. 3 Grundgesetz und unter Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit rechtsbeugend stets im PKH-Verfahren mit allen Anliegen auflaufen lässt.

Hier ist endlich ein juristischer Paradigmenwechsel angezeigt, was diese normalisierte Diskriminierung und Entrechtung von Vätern im Trennungskonflikt angeht, während entfremdende Mütter (im Einzelfall auch Väter) auf die Untätigkeit und damit Beihilfe bei jedwedem psychischen Missbrauch des eigenen Kindes zählen dürfen.

Selbst in der Polpulärkultur müssen mittlerweile „private Coaches“ die Grund- und Elternrechte wahrnehmen und durchsetzen, weil die Justiz statt zum Helfer zum Mitittäter bei Kindesentziehung geworden ist.

Der Verlust an der Kindheit des eigenen Kindes mit massiven Folgen für das Kind verschuldet durch die Justiz Würzburg zieht sich nun seit 2003, nach positiver Entwicklung ein zweites Mal verschuldet von der gleichen Richterin seit Juni 2012, da sie keinerlei Maßnahmen gegen die Kindsmutter/Anwältin durchsetzt.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Rechtsverweigerung in Zusammenarbeit mit Gutachterin – Justiz Würzburg…

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Soeben habe ich erfahren, dass der von mir im Januar (!) aufgrund der gezielten Ausgrenzung und Boykottierung seitens der Kindsmutter hinzugezogene Rechtsanwalt aus München die angeforderten Gerichtsakten vom Amtsgericht Würzburg bis heute nicht erhalten hat.

Diese seien bei der Gutachterin.

Ich darf nochmal aufzeigen:

I.
1. Dieser Beschluss wird mit massiven Folgeschäden für Vater und Kind seit Juni 2012 unsanktioniert verweigert:
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

2. Anlass dieser erneuten Boykottierung der Kindsmutter war, die entstehende Verantwortung bereits im Ansatz zu verhindern, auch unter rücksichtsloser Schädigung…

Denn zuvor hatte, bereis im Dezember 2011, aufgrund der positiven Entwicklung und 94 Treffen und Kontakte im Stadtbereich Würzburg das Gericht endlich diese Elternberatung veranlasst:
Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

3. Die Kindsmutter verweigerte diese infolge ebenso unsanktioniert bis heute, mit dieser „Begründung“:
Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Während sie diese „Therapie“ für sich bis heute nicht durchführt, dürfen wiederum alle anderen die massiven Folgen ihres Verhaltens und ihrer Verantwortungsflucht tragen.

4. Ein Appell der Richterin Treu – beispielsweise hier – führt weder zu Verhaltensänderung noch zu Sanktionen gegen die ihr Alleinsorgerecht und ihren Anwaltsstatus einsetzende Kindsmutter:
Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012

5. Nach Verhinderung der Treffen taucht sie mit dem Kind unter, was ich durch Zufall erfahre und – ebenfalls folgenlos – als Kindesentführung der Richterin mitteile, Oktober 2012:
Schreiben ans Gericht wegen „Untertauchen“ der Kindsmutter, 17.10.2012

6. Nachdem die Treffen endlich konkret über eine neu hinzugezogene Umgangspflegerin durchgesetzt werden sollen, Dezember 2012, wird die Richterin von der Kindsmutter mittels Befangenheitsantrag aus dem Verkehr gezogen, ungeachtet der aufgezeigten Schädigung des Kindes:
Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…

Befangenheitsantrag der Kindsmutter gegen die Richterin, 08.01.2013

7. Obwohl dies (laut mehreren Beschlüssen) mit dem Umgangsboykott nichts zu tun hat, versteckt sich die Richterin Treu seither (Erledigung Befangenheitsantrag Mai 2013, OLG Bamberg) hinter dieser seit Dezember 2012 mit folgendem Gutachtenauftrag ersuchten Katharina Behrend:
Beschluss Familiengericht: Gutachten, 20.12.2012

Diese liefert, nachdem im Jahr 2013 weder ein Kontakt noch sonst irgendeine Maßnahme gegen dieses Verbrechen des Kindesentzugs stattfand (und eine ergebnislose mdl. Verhandlung am 17. 09.2013) bis dieses Gutachten nicht ab, sondern versucht lediglich, die Eroffentlichung hier im Blog zu verhindern:

Schreiben der Gutachterin Behrend an das Gericht, 10.12.13

Ich habe aufgrund der Schädigungen bereits wiederholt Zivilklage eingericht, die sämtlich zu dem Ergebnis führt, dass die Justiz die Justiz schützt….erledigen lassen wird sich die Schadensregulierung erkennbar so nicht!

II.
Die hochstrichterliche Rechtsprechung aufgrund des Misstandes, dass Gutachten von der Justiz nur dazu missbraucht werden, um präjudizierend Fakten zu schaffen und „unangenehme“ Fälle verschleppend zu entledigen, längst klare Worte gefunden:

„Der BGH und der Umgangsboykott“, aus Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 03/2012

Hier heißt es unter „Ausblick“:

„Die Fälle des Umgangsboykotts offenbaren in besonderer Weise, dass häufig nur eine frühzeitige Förderung einvernehmlicher Lösungen der nachhaltigen Beilegung des Elternkonflikts zuträglich ist. Gelingt dies nicht in einem auch aus Sicht des Kindes vertretbaren Zeitraum wird die Gefahr immer größer, dass den staatlichen Einflussmöglichkeiten Grenzen gesetzt werden. Die professionell am Verfahren Beteiligten bewegen sich damit auf dem schmalen Grat nach ihrem gesetzlichem Auftrag (vgl. § 156 FamFG) einerseits die einvernehmliche Lösung von Umgangskonflikten zu fördern, andererseits aber den Gefahren einer faktischen Präjudizierung begegnen zu müssen.

….Unbeschadet dessen muss dringend davor gewarnt werden, in streitigen Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht generell ein zeit- und kostenintensives Sachverständigengutachten einzuholen.“

Die Wirkung dieser Verweigerung von Justiz und Gesellschaft im Einzelfall, die Rechte von Vätern auch gegen Widerstände endlich durchzusetzen und Grund- und Menschenrechte als solche zu behandeln, hat Gerhard Amendt in diesem Artikel bereits 2007, aufgegriffen im vorherigen Beitrag bereits thematisiert:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/21/vater-in-not-schwere-vorwurfe-gegen-die-politik-gerhard-amendt-2007/

„So kannte der tote Vater die gesellschaftliche Untätigkeit, die Männern entgegenschlägt, wenn Exfrauen ihnen den Kontakt zu ihren Kindern vorenthalten wollen. Für Hilfe suchende Scheidungsväter gibt es nun einmal keine Unterstützung. Und die Ämter für Familienhilfe sind obendrein nicht selten durch personalpolitische Entscheidungen männerfeindlich gestimmt. In der Sprache des 43-Jährigen fühlte er sich von „femifaschistischen Vollidioten“ umzingelt, die ihm nicht nur seine Väterlichkeit streitig machen, sondern, im Blick auf die Gesellschaft, jungen Männern den Wunsch nach Familie und Kindern austreiben wollen. Und liegt darin nicht eine mächtige Wahrheit begraben?

Da Gewalt angeblich nur das sein kann, was Frauen dazu erklären, kommt das dem Versuch gleich, Kindern den Vater immer dann zu nehmen, wann Mütter ihnen die Väterlichkeit vorenthalten wollen. Und da Gewaltvorwürfe zum automatischen Sesam-öffne-dich für die Diskriminierung von Männern geworden ist, versucht die Tagung nichts anderes, als Kindern den Vater nach der Scheidung zu nehmen. Viele Frauenberatungsstellen sehen darin nebenbei eine sinnvolle Bestandgarantie für ihre Zukunft. Das Absurde an diesem Gewaltschutzargument ist, dass in den 30 Prozent der Scheidungsfälle, in denen es zu ein- oder mehrmaliger Gewalt kommt, 60 Prozent der Gewalthandlungen von Expartnerinnen begonnen werden.

Das hier ist in diesem „Fall“ die mit falscher Eidesstattlicher Versicherung (erfundene) Gewalt, mit der die anwaltliche Kindsmutter seit Dezember 2003 mein Leben und meine Vaterschaft zerstört:
„Zeugenvernehmung“ Kindsmutter, 15.12.2003

Bis heute muss sie angesichts der „Aussenwirkung“ und Gesichtswahrung diese Linie aufrechterhalten, mich dämonisieren – auch wenn sie damit das Leben des Kindes schädigt, ihm dem Vater nimmt und über nun zehn Jahre die Würzburger Justiz als willigen Erfüllungsgehilfen gegen „männliche Gewalt“ missbraucht! 

Wir haben jetzt 2014!

….! Dieses Opfergejammere von manipulativen, rücksichtslosen, launenhaften und die gesellschaftlichen Klischees missbrauchenden Müttern und Täterinnen, die Vätern die Kinder entziehen, muss endlich aufhören!

Ja, ich weiß dass das keine Geschlechter- sondern eine Charakterfrage und Frage der Möglichkeit ist: Männer handeln mitunter genauso, wenn das Kind bei ihnen ist.

Der gemeinsame Nenner ist die Justiz, wie auch dieser vom SZ-Magazin zweimal aufgegriffene „Fall“ zeigt:

http://archive.today/N9lNc

Väter in Not – „schwere Vorwürfe gegen die Politik“, Gerhard Amendt, 2007

In Zusammenhang mit der Diskussion im SZ-Forum hier….
https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/21/missbrauch-des-sog-gewaltschutzgesetzes/
….nun der bereits 2007 erschienene Artikel und „Denkzettel“ an Politik und Justiz von Gerhard Amendt in der „Welt“…..

http://www.welt.de/debatte/article1509968/Muenchner-Kindstoetung-zeugt-von-falscher-Politik.html

Kurz gegenübergestellt ein Artikel der SZ zur „häuslichen Gewalt“, 21.05.2014 „…..Frauen in Not“….
http://www.sueddeutsche.de/bayern/haeusliche-gewalt-immer-mehr-frauen-in-not-1.1970290

Väter in Not: (Ja, auch Mütter werden durch asozial agierende Väter ausgegrenzt – hier geht es nicht um Frauenfeindlichkeit sondern um Justizversagen)

Der Klarheit halber: es geht um diesen „Fall“ und den Abschiedsbrief eines Vaters:

„Im Fall des 43-Jährigen Münchners, der an Weihnachten seinen kleinen Sohn und sich selbst tötete, ist im Internet ein Abschiedsbrief aufgetaucht. In dem von der tz abgedruckten Brief erhob der Mann massive Vorwürfe gegen seine Ex-Frau, ein Familiengericht sowie die Politik.“…

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Eine-Abrechnung-mit-der-Familienvernichtungsmafia-id3295891.html

Gerhard Amendt:

„Am Heiligabend tötete ein 43-jähriger Münchner seinen achtjährigen Sohn. Danach erstickte er sich selbst. In seinem Abschiedsbrief erhebt er schwere Vorwürfe gegen die Politik. Der Fall ist ein Symptom für einen oft verschwiegenen Misstand: Hilfe suchende Scheidungsväter finden in unserer Gesellschaft keine Unterstützung. Von Gerhard Amendt“…..

….“Es geht um einen extremen Fall aus der Gruppe der Hälfte von Geschiedenen, die sich nicht darüber einigen können, wie oft das Kind seinen Vater sehen darf. Diesmal ist ein Kind dem Kampf um die Verfügung über das Kind zum tödlichen Opfern geworden. Anders als mordende Mütter trifft diesen Vater der Zorn der Gesellschaft. Während Mütter von der Polizei in den schützenden Mantel der psychischen Störung schnell und laienhaft gehüllt werden, lange bevor ein Gutachter sich überhaupt zu Wort gemeldet hat, trifft diesen Mann der gerechte Zorn stellvertretend auch für Kindestötende Mütter.

Es scheint, als dürfen Mütter verzweifeln und psychisch kollabieren, Väter hingegen nicht. Sie müssen überall ihren Mann stehen, obwohl beide den Tunnelblick kennen, dessen Licht am Ende kaum sichtbar ist und der von einem bestimmten Augenblick der Belastung an irre machend zurückweicht, damit unerreichbar erscheint, um im Dunkeln dann gänzlich verschwindet.

Der tötende Vater seines 8-jährigen Sohnes hat seinen Tunnelblick und sein Scheitern nicht nur auf seine begrenzte Belastbarkeit zurückgeführt, sondern an gesellschaftliche Verhältnisse zurückgebunden. Im Zusammenhang mit Scheidungen und verengten Väterlichkeitschancen tun das Männer immer öfters. Sie organisieren sich in Selbsthilfe, die von Familienministerinnen aggressiv ignoriert wird. So merken immer mehr Männer, dass der Forderung nach aktiver Väterlichkeit obskurer Weise eine hart gesottene Väterlichkeitsblockierung entgegenwirkt.“….

Ohnmachtserfahrung der Väter

Der Kindestötende Vater wollte seine Sicht dazu öffentlich machen. Während perverse Menschenfresser sich minutiös verbreiten können, wird einem tödlich verzweifelten Vater die Begründung seiner Ohnmachtserfahrung auf der eigenen Webseite untersagt. Das scheint erstaunlich, ist es aber nicht. Es geht um den Unterschied von voyeuristischer Zurschaustellung und den väterlichen Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung, der jenseits des Hinwegsehens liegt.

„So kannte der tote Vater die gesellschaftliche Untätigkeit, die Männern entgegenschlägt, wenn Exfrauen ihnen den Kontakt zu ihren Kindern vorenthalten wollen. Für Hilfe suchende Scheidungsväter gibt es nun einmal keine Unterstützung. Und die Ämter für Familienhilfe sind obendrein nicht selten durch personalpolitische Entscheidungen männerfeindlich gestimmt. In der Sprache des 43-Jährigen fühlte er sich von „femifaschistischen Vollidioten“ umzingelt, die ihm nicht nur seine Väterlichkeit streitig machen, sondern, im Blick auf die Gesellschaft, jungen Männern den Wunsch nach Familie und Kindern austreiben wollen. Und liegt darin nicht eine mächtige Wahrheit begraben?

Väterlichkeitsfeindschaft der Politik

Ob der verzweifelt Sohnestöter es wusste oder nicht, diese Animosität wird sich kennen zu einer Veranstaltung der Väterlichkeitsfeindschaft in Frankfurt kennen verdichten. Mit Unterstützung des Bundesjustizministeriums und des Sozialministeriums in Hessen wird der abwegige Versuch abermals unternommen, die gemeinsame elterliche Sorge zu liquidieren. Der Tross der alt-feministischen Gegnerinnen und ihrer Paladine tritt multiministeriell unterstützt zum Schlag gegen das Recht der Kinder auf beide Eltern an. Weil vernünftige Argumente dafür nicht zu haben sind, wird der Vorwurf der väterlichen Gewalt ins Feld geführt.

Da Gewalt angeblich nur das sein kann, was Frauen dazu erklären, kommt das dem Versuch gleich, Kindern den Vater immer dann zu nehmen, wann Mütter ihnen die Väterlichkeit vorenthalten wollen. Und da Gewaltvorwürfe zum automatischen Sesam-öffne-dich für die Diskriminierung von Männern geworden ist, versucht die Tagung nichts anderes, als Kindern den Vater nach der Scheidung zu nehmen. Viele Frauenberatungsstellen sehen darin nebenbei eine sinnvolle Bestandgarantie für ihre Zukunft. Das Absurde an diesem Gewaltschutzargument ist, dass in den 30 Prozent der Scheidungsfälle, in denen es zu ein- oder mehrmaliger Gewalt kommt, 60 Prozent der Gewalthandlungen von Expartnerinnen begonnen werden.

Der Sohnesstötende Vater ist auch an dieser äußeren Realität gescheitert. Es geht schon lange nicht mehr ums Hinsehen, sondern ums unterlassene Handeln – der Politik.“

Prof. Gerhard Amendt ist der Autor von „Scheidungsväter, Wie Männer die Trennung von ihren Kindern erleben“, Campus 2006

Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes…

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Angesicht dieser Diskussion in der SZ zur Reform des Par. 211 StGB unter dem Aspekt des „Haustyrannenmordes“ ist es wohl sehr nötig aufzuzeigen, welche Folgen es haben kann, wenn man Justizjuristen immer gummihaftere Gesetzeskonstrukte zur Verfügung stellt:

http://www.sueddeutsche.de/politik/strafrechtsreform-tod-des-mordparagrafen-1.1969287

Dieser hier im Blog aufgezeigte Justizskandal, Konflikt, die Zerstörung meiner Vaterschaft und Existenz mit massiven Folgen auch für mein Kind ist ein ERGEBNIS des kurz zuvor eingeführten sog. Gewaltschutzgesetzes…..

Wie hier bereits näher beleuchtet:
https://martindeeg.wordpress.com/2013/09/21/der-missbrauch-des-gewaltschutzgesetzes-und-die-folgen/

….“Es gibt kaum ernsthafte Möglichkeiten, sich gegen falsche Vorwürfe und die aufgrund dieser falschen Vorwürfe eingeleiteten Maßnahmen zu schützen.“….

…..“Die ganze Wucht dieses Arrangements richtet sich jedoch umgekehrt gegen denjenigen, der sich zurecht gegen die Vorwürfe wehren möchte, die gegen ihn erhoben werden. Und eben dies lädt zum Mißbrauch mit falschen Beschuldigungen ein. Dies zu verhindern war ja gerade das erklärte Ziel der Bundesregierung. Wie zum Exempel verweist sie (in der Sache präjudizierend) auf den Umstand, daß es sehr schwer sein dürfte, den Beweis anzutreten, daß in Zukunft nicht mehr mit gewalttätigem Verhalten zu rechnen sei (Entwurf, S. 19, Spalte 1). Dem ist zuzustimmen, allerdings mit dem Zusatz: vor allem unter den Bedingungen einer entgegenstehenden Kampagne (Entwurf S. 24, Spalte 2). Und beweist nicht jede Form von Leugnen oder gar Widerstand die Uneinsichtigkeit und andauernde Gefährlichkeit des „Täters“, die noch wirksamere Kontrollmaßnahmen gegen ihn nahelegt, wie etwa den bereits vorgesehen Einsatz des Strafrechts nach § 4 GewSchGes-E, so lange, bis der „Täter“ wirklich im Gefängnis, auf der Straße, in der Sucht oder nach erfolgreichem Suizid auf dem Friedhof gelandet ist?“….  (vgl.  Napp-Peters)

Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen

Der Zivilrichter Thomas Schepping, Würzburg, hat ohne Anhörung, ohne Beweisaufnahme und per einfacher Glaubhaftmachung bei seiner Rechtspflegerin durch die Kindesmutter drei Monate nach Geburt unseres Kindes mich mittels Verfügung vorverurteilt, der Kriminalisierung und Zerstörung der Vaterschaft Tür und Tor geöffnet…die falsche Eidesstattliche Versicherung der Kindsmutter, die längst BEWEISRECHTLICH belegt ist, wurde bis heute nicht geklärt.

Justiz Würzburg: dumm und unfähig oder gezielte Provokation?

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Die Kernfrage lautet:
wie kann es sein, dass in einem vorgeblichen Rechtsstaat eine Kindsmutter und Rechtsanwältin ALLE Vorgaben und Beschlüsse eines Gerichts missachtet, stattdessen mit dem Kind untertaucht – und die zuständige Familienrichterin, die die Folgen für Kind und Vater kennt, NICHTS hiergegen unternimmt! Seit ZWEI JAHREN!
(Genausowenig wie übrigens das Jugendamt Würzburg und die seit Dezember 2012 beauftragte „Gutachterin“….)

Die selbe Richterin, die bereits die Entfremdung und Bindungszerstörung von 2004 (Kind drei Monate alt) bis 2010 (endlich Beschluss durchgesetzt, Familiengericht Würzburg) VERSCHULDET hat!…

Diese Entwicklung und Rechtsverweigerung seit nun – wieder – über zwei Jahren bei der Justiz Würzburg lässt den Schluss zu, dass man nicht nur meinen Suizid in Kauf nimmt, dieser gar gewollt zu sein scheint sondern dass auch ein gewaltsames Vorgehen gegen verantwortliche Dritte in Kauf genommen und teilweise „gewünscht“ ist, um dann gegen mich vorgehen zu können und vor allem um sich „bestätigt“ zu fühlen….

Dies würde jedoch bedeuten, dass

a) die anderen Täter im Amt und die Verantwortlichen für diesen Justizskandal damit durchkommen würden…. und vor allem würde das

b) mein Kind schädigen. Ein Suizid eines Elternteils ist ein irreversibles Trauma (eben so wie die Entfremdung, die die Täter hier verschulden und die zu beenden ist).

Ich werde daher weiter für TRANSPARENZ sorgen, was die Justizbehörden Würzburg / Bamberg hier seit Jahren verschulden und wie selbstverständlich fortführen. Hier müssen Verantwortliche endlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Es geht nicht darum – wie mein Anwalt in Zusammenhang mit der Unterlassungsklage meinte – ob ich von dieser Justiz als „seriös“ und „verlässlich“ wahrgenommen werde:
diese Justiz ist nicht seriös, diese Justiz ist nicht verlässlich.

Diese Justiz schädigt Menschen, diese Justiz verschuldet Existenzzerstörungen.

Einer neurotischen Kindsmutter wird seit Jahren ungenierter Kindesentzug, Umgangsboykott, Ausgrenzung des Vaters des Kindes ermöglicht!
https://martindeeg.wordpress.com/2013/09/28/der-missbrauch-der-verfassungswidrigen-§-1626-a-bgb-alleinsorge-und-die-existenzzerstorenden-folgen/

Es wird Zeit, dies endlich der Betrachtung von außen zuzuführen: die Justiz hier ist im Gesamtbild ein Skandal.

Anders als mit der o.g. Zielsetzung – Menschen so lange auflaufen zu lassen, bis diese aufgeben oder austicken – ist die komplette Rechtsverweigerung und Provokation, die das Familiengericht Würzburg hier seit nun 24 Monaten betreibt, jedenfalls nicht mehr zu erklären. Vollstreckbarer Beschluss wird schlicht nicht durchgeführt, meine Anträge nicht beantwortet. WO IST MEIN KIND.

Wie die Vergangenheit der letzten Jahre und die persönliche Erfahrung zeigt, wird in der Justiz hier gegen Männer, vorwiegend Väter im Paarkonflikt, stets so lange verschleppt und Rechtsverweigerung betrieben, bis es zu irgendwelchen Reaktionen meist schlicht in Form von verbalen Äußerungen kommt, die man gegen diese dann verwenden kann: Eigen- und Fremdgefährdung wird behauptet und plötzlich wird die bisherige Untätigkeit durch Aktionismus und Alarmismus abgelöst.

Skrupel hat man keine, wie die Erfahrungen 2009 zeigen:
https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-§-63-stgb/

Und es ist offenkundig für einige Juristen hier weiter eine narzisstische Kränkung, dass es zwar gelungen ist, mich mittels erlogenem und gezielt konstruiertem Tatvorwurf intern (und mithilfe der örtlichen Mainpost auch in die Öffentlichkeit getragen) als potentiellen „Amokläufer“ aus einer Dienstaufsichtsbeschwerde (!!) heraus zehn Monate zu Unrecht in Untersuchungshaft zu halten – aber letztlich ist der „Plan“ gescheitert: in einem Freispruch wurde zweifelsfrei festgestellt, dass von Anfang an keine Straftat vorlag. Entschädigung erfolgte bis heute nicht, die Vorgänge sind beim EGMR anhängig.

Der Gerichtsgutachter Dr. Groß, der mit einem eklatanten Fehlgutachten die Maßnahmen gegen mich insoweit möglich machte und der wegen Erstattung eines vorsätzlichen Fehlgutachtens für die Staatsanwaltschaft Würzburg ebenfalls wegen Freiheitsberaubung im Amt geltend gemacht ist, wird ungeachtet der Entlarvung durch den Munchner Prof. Nedopil in dessen Obergutachten bis heute in derart dummdreister Weise von der Justiz in Würzburg gegen Schadensersatzforderungen in Schutz genommen, dass es ein deutliches und beispielhaftes Bild ergibt, WAS bei dieser Justiz Würzburg alles möglich ist, um Einzelnen zu schaden, Rechte zu verweigern.

Alle die Vorgänge sind hier BEWEISRECHTLICH aufgeführt und anhand Originalakten dokumentiert.

Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart ist ebenso befasst wie das bis heute untätige Justizministerium.

Eine Strafanzeige wegen Kindesentführung wurde seit Monaten unter den Tisch gekehrt, weshalb der aktuelle Sachstand nun nochmals bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart geltend gemacht wird.

Es ist Zeit, aufzuzeigen, wie die Justiz in Bayern immer wieder Menschen in die Enge treibt und sich ihre „Täter“ letztlich selbst schafft.

Anwältin ist Erfüllungsgehilfin, „asozial“ ist nur die Mandantin

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Hier noch ein informeller Nachtrag zur Unterlassungsklage gegen diesen Blog durch die (Fach-)Anwältin Hitzelberger, Würzburg, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann
….

Bekanntermaßen wurden Anfang April sowohl Antrag auf Unterlassungsklage als auch ein Strafbefehl zugestellt:https://martindeeg.wordpress.com/2014/04/04/kompakt-strafbefehl-und-unterlassungsklage-zwecks-vertuschung-von-vorsatzlicher-kindesentfremdung-und-rechtswidrigem-umgangsboykott/

Am 14.04. fand daraufhin eine erste Verhandlung statt:
https://martindeeg.wordpress.com/2014/04/16/mundliche-verhandlung-wegen-unterlassungsklage-lg-wurzburg-14-04-2014/

Am 28.04. wurde – nach Gewähr von PKH, im Beisein Rechtsanwalt – in einer weiteren zweistündigen Verhandlung dieser „Vergleich“ geschlossen:
Unterlassungsklage – Protokoll Verhandlung vom 28.04.2014, LG Würzburg

Imponiert hat in diesem Nebenverfahren nicht nur die Haltung des Richters des Landgerichts Würzburg, Dr. Haus, der anders als andere tatsächlich begriffen hat, worum es geht!

Imponiert hat auch, wie beharrlich die (abwesende) klagende Anwältin Hitzelberger in Gestalt ihres Rechtsvertreters Schäfer darauf beharrt, dass sie für die seit Mandatsübernahme März 2012 entstandenen Schäden und eigenen Handlungen (nicht „Taten“…!) praktisch NULL Verantwortung hat. Den Begriff „Erfüllungsgehilfin“, den ich eher ironisch gemeint anführte, fand Rechtsanwalt Schäfer „genau treffend“. Man macht quasi „willenlos“ das, was die Mandantin will, ohne Nachdenken, ohne Reflexion, ohne Verantwortung….“asozial“ sei damit auch nie der Anwalt, allenfalls die Mandantin.

Auch eine Berufsauffassung.

Jedenfalls wird Wert auf eine zumindest virtuelle „weiße Weste“ gelegt – sonst hätte man diese Klage gegen den Blog hier nicht angestrengt – und offenkundig weniger darauf, das Beste im Sinne der Mandanten zu erreichen. Andernfalls wäre es bei dieser promovierten „Fachanwältin für Familienrecht“ und deren Kanzlei längst angekommen, dass derarte Konflitvertretung über Entwertungs- und Kriminalisierungsversuche gegen einen Elternteil in Anträgen und ein zielgerichteter Umgangsboykott und die Zerstörung einer Eltern-Kind-Bindung, die die Mandantin betreibt, nicht nur NICHT im Sinne der Kinder sondern langfristig auch nicht im Sinne der Ausgrenzenden ist!

Das Problem ist, dass Kindesentfremdung durch asozial agierende Mütter (oder Väter) vor allem dadurch möglich ist, dass sich immer noch vorwiegend (Fach-)Anwältinnen finden, die unbeachtlich von „Leitlinien“ und „Verhaltenskodex“, gerichtlichen Reformen und gesellschaftlichem Wandel als „Erfüllungsgehilfen“ und völlig verantwortungslos alles machen, was die zahlende Mandantin will….

Die Schädigungen – aktuell:

– 24 Monate Kindesentzug und Umgangsboykott unter Missachtung vollstreckbaren Beschlusses

– 20 Monate faktische Kindesentführung durch „Untertauchen“ der Kindsmutter mit Kind

– 17 Monate Untätigkeit und Verschleppung des Gerichts nach Beauftragung eines Gutachtens –

dauern weiter an. Mit massiven Folgen!!!

In Kürze mehr….

(…..Hierum geht es: http://www.zdf.de/ml-mona-lisa/wechselmodell-nach-trennung-und-scheidung-familienrechtsexpertin-hildegund-suenderhauf-im-interview-33194140.html

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2155386/Wir-wollen-mehr-Vater-sein?ipad=true)

Bitte Petition zeichnen….!

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Diese Petition kann ich zu 100 Prozent unterstützen:

http://www.change.org/de/Petitionen/bundesregierung-der-bundesrepublik-deutschland-gleichstellung-von-mutter-und-vater-beim-umgang-betreuung-der-gem-kinder-nach-einer-trennung#share

…..“Unsere Kinder sollen endlich das Recht bekommen auch nach einer Trennung ihrer Eltern einen gleichwertigen Umgang mit beiden Elternteilen leben zu können! Es ist unumstritten und mittlerweile auch wissenschaftlich belegt, dass Kinder für eine gedeihliche Entwicklung beide Elternteile – und zwar gleichermaßen – brauchen. (s. Sünderhauf, „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“, Springer-Verlag)“…..

Mehr Info:

http://www.zdf.de/ml-mona-lisa/wechselmodell-nach-trennung-und-scheidung-familienrechtsexpertin-hildegund-suenderhauf-im-interview-33194140.html

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2155386/Wir-wollen-mehr-Vater-sein?ipad=true

Hier die in der Sendung erwähnte Homepage:

http://www.kuhne-gegen-deutschland.de/

Sendung im ZDF, 20.05.14:

…..“Häufig werden dabei die Konflikte und Verletzungen der Eltern über die Kinder ausgetragen, und 40 Prozent der Väter verlieren schon im ersten Jahr nach der Trennung jeglichen Kontakt zu ihren Kindern. Doch wie geht es den Vätern, die das vertraute Zusammensein mit den eigenen Kindern vermissen, die weiterhin für die Kinder da sein wollen oder überhaupt darum kämpfen, den Kontakt aufrechtzuerhalten? „37º“ begleitet zwei Väter, die diese Entfremdung nach der Trennung nicht zulassen wollen. Und die darum kämpfen, den Alltag ihrer Kinder aktiv mitzuerleben.“…

http://37grad.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/4c838ba6-ed58-3a59-b347-4a973ae03531/20303659