Da ich von der Justiz auch als Vater auf allen Ebenen weiter auflaufen gelassen werde, ist aufgrund dieser schamlos anhaltenden Rechtsverweigerung – Richterin Treu, Amtsgericht Würzburg – der kompletten Unfähigkeit der Justiz, Gesetze und Väterrechte durchzusetzen, für Rechtsfrieden und Kindeswohl zu sorgen nun auch die Bekanntgabe der diesen Justizmissbrauch betreibenden anwaltlichen Kindsmutter angezeigt.
Die von der Justiz verschuldeten Schäden stehen in keinem Verhältnis mehr zu irgendwelchen hypothetischen Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Es ist vielmehr endlich aufzuzeigen, was für ein massives Problem für Gesellschaft und Einzelnen eine solche Justiz wie die in Würzburg mittlerweile ist. 40 Prozent aller Väter in Deutschland verlieren im ersten Jahr nach einer Trennung bereits jeden Kontakt zu ihren Kindern!
Alles hat seine Grenzen: nachdem ich nun – bei anhaltend seit 2012 ungehinderter faktischer Entführung meines Kindes durch die Kindsmutter Kerstin Neubert – letzte Woche erfahren habe, dass der von mir im Januar beauftragte Rechtsanwalt vom Amtsgericht Würzburg nicht einmal die Akten zugesandt bekam, ist dieser Vorgang konsequent öffentlich zu machen.
O-Ton der Anwaltskanzlei, über fünf Monate nach Mandatierung:
…
wir hatten beim Amtsgericht in Würzburg schriftlich um Akteneinsicht gebeten. Daraufhin teilte man uns mit, diese würden an uns übersandt, sobald das Gericht die Akten von der Sachverständigen zurückerhalten habe. Dies ist der leider immer noch „aktuelle“ Stand. Ich habe heute mehrfach versucht, die Geschäftsstelle telefonisch zu erreichen. Leider ohne Erfolg. Bei meiner Nachfrage in der Zentrale teilte man mir mit, dass heute Tag der offenen Tür sei und alles ein wenig anders laufe……
Das Amtsgericht Würzburg leistet hier Beihilfe zur Kindesentführung, zu Kindesentzug, zu Umgangsboykott und zur irreversiblen Schädigung von Vater und Kind, weil sich die Richterin Treu nicht traut, zum Schutz des Kindes fachgerecht gegen eine Rechtsanwältin vorzugehen.
Ziel der Rechtsanwältin Neubert es ist, mich als Vater komplett aus dem Leben meiner Tochter zu löschen. Die Akten und das Verhalten über nun zehneinhalb Jahre lassen hieran KEINEN ZWEIFEL mehr! Es gilt zu vertuschen, dass sie willkürlich, launenhaft und unter Lügen und Falschbeschuldigungen aus eigenen psychischen Defiziten heraus unter Missbrauch der Justiz Würzburg mittels „Gewaltschutzgeset“ (Vorwurf: Belästigung, Bedrohung) eine „Trennung“ erzwang, indem sie ohne jedes vorherige Gespräch mich drei Monate nach Geburt des Kindes beliebig als „Gewalttäter“ diffamierte…
Zu dem zivilrechtlichen Konstrukt „Gewaltschutzgesetz“, das diese Vernichtung von Vätern auf Zuruf von Frauen ohne jede Faktenprüfung ermöglicht, ist hier alles gesagt:
Klicke, um auf Gutachten-zum-Gewaltschutzgesetz–Bock-2001.pdf zuzugreifen
Wie ich in diesem Blog BEWEISRECHTLICH seit Monaten nachdrücklich transparent gemacht habe, wird seit Juni 2012 der unten nochmals verlinkte Beschluss von der – aufgrund des als Diskriminierung vom EGMR….
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum=03.12.2009&Aktenzeichen=22028
……gerügten ehem. § 1626 a BGB, der nichteheliche Väter per Geschlecht diskriminiert – weiter Alleinsorgeberechtigten Rechtsanwältin Kerstin Neubert mithilfe deren Würzburger Rechtsanwältin Gabriele Hitzelberger vereitelt.
Alle Maßnahmen, die die seit 2011 wieder zuständige Richterin Treu, Familiengericht Würzburg veranlasste, wurden von der Kindsmutter völlig ungehindert unterlaufen. Die zuvor von 2004 bis 2010 zerstörte Vaterschaft und die infolge hieraus erfolgte haltlose Kriminalisierung gegen mich als ausgegrenzten Vater bis hin zum Versuch der dauerhaften Unterbringung nach Par. 63 StGB, verschuldete ebenfalls die Richterin Treu, die zwar die Missstände erkannte, sich beim ersten Gegenwind aber wegduckte:
August 2005 erließ sie völlig willkürlich einen rechtswidrigen „Umgangsausschluss“, nachdem der von ihr eingesetzte Verfahrenspfleger Rainer Moser, Eisingen, sich nach 17 Treffen mit der Kindsmutter weigerte, die konkret in Verhandlung April 2005 beschlossenen wöchentlichen Treffen zwischen Kind und Vater durchzuführen!
Erst die ab 2007 zuständige Richterin Sommer, Familiengericht Würzburg, setze die in dem Beschluss vom 09.04.2010 konkret dargelegten wöchentlichen Treffen schließlich durch!
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010
Von Mai 2010 bis Mai 2012 fanden so mithilfe von zwei ehrenamtlichen Helferinnen des Kinderschutzbundes insgesamt 94 Treffen statt, in welchen eine Bindung zu meinem Kind entstehen konnte und die überaus positiv verliefen. (Anstatt diese Helferinnen zur Lage zu befragen, wird eine Gutachterin Katharina Behrend hinzugezogen, die sich nach einmaligen Gesprächen als Sachverständige gebärdet und auch nach 17 Monaten nichts schriftlich vorgelegt hat…!)
Erst nachdem die zwischenzeitlich wieder zuständige Richterin Treu im Dezember 2011 endlich die gemeinsame Beratung der Eltern bei der Mediatorin Katharina Schmelter veranlasste, wechselte die Anwältin Neubert wieder die Strategie: um der Verantwortung zu entfliehen, machte sie alle positiven Entwicklungen innerhalb kürzester Zeit zunichte – während die Richterin Treu sie darin bestärkte, nichts unternahm ausser alibihaft zuerst den Verfahrenspfleger Günter Wegmann und dann die Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich hinzuzuziehen, mit denen die Kindsmutter dann wie zuvor mit der Mediatorin Schmelter die Zusammenarbeit verweigerte.
Im Dezember 2012 machte die Richterin Treu das, was alle Richter machen, die sich vor der Verantwortung wegducken und nichts gegen Umgangsboykott von „Alleinerziehenden“ unternehmen: Gutachten zum „Kindeswohl“, verschleppen und präjudizierend, wie u.a. der BGH seit Jahren rügt:
Klicke, um auf aufsc3a4tzebeitrc3a4geberichte.pdf zuzugreifen
Im Dezember 2012 beauftragte sie die Gutachterin Katharin Behrend. Deren sachlich völlig irrelevantes Gutachten steht seit 17 Monaten aus. Die Richterin Treu versteckt seither ihre Untätigkeit hinter dem Hinweis, das Gutachten abwarten zu wollen: obwohl sie zuvor in drei Beschlüssen 2012 selbst unter Hinweis auf die Schäden für das Kind dargelegt hat, dass die „Umgangskontakte“ unabhängig von diesem „Gutachten“ sofort zwingend zu erfolgen haben!
Als der Mutter die fatalen Folgen des Vaterverlustes für das Kind in einer Verhandlung im Dezember 2012 in einem Appell aller Beteiligten deutlich gemacht wurde, ließ die über die Anwältin Hitzelberger einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Treu einreichen, um das Verfahren zu verschleppen.
Vorausgegangenes Schreiben (genanntes Protokoll weiter unten):
Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012
Befangenheitsantrag der Kindsmutter gegen die Richterin, 08.01.2013
Dies gelang bis heute. Die Richterin Treu versteckt sich, beantwortet weder Anträge noch unternimmt sie etwas gegen den Kindesentzug.
Ihr ist auch bekannt, dass es sich faktisch um eine Kindesentführung handelt, da die Kindsmutter seit Oktober 2012 untergetaucht ist.
Schreiben ans Gericht wegen „Untertauchen“ der Kindsmutter, 17.10.2012
Ihre Kanzleiadresse, die seit Jahren die einzig bekannte „Postadresse“ war, um meinem Kind zu schreiben, hat sie heimlich aufgegeben, was ich sofort der Richterin mitteilte, als ich durch einen Zufall davon erfahren habe.
Seit 2012 findet sich auf der ehemaligen Homepage nur noch dieser Hinweis im Internet, ein Briefkasten war zumindest bis letztes Jahr noch konspirativ vorhanden:
http://www.kanzlei-neubert.de/
Das Geschenk für den Geburtstag meines Kindes gab ich 2013 bei einer Nachbar-Kanzlei in diesem Gebäude ab – bis heute weiß ich nicht, ob es ankam….
Was hier vorliegt, ist folgendes:
Eine Täterin verschuldet immer wieder aus persönlichen Motiven eine Verschlechterung der Lage und vereitelt positive Entwicklungen, indem sie sich als Opfer darstellt. Dies zieht sich durch die gesamten Vorgänge….
Beispiel:
a)
Sie ist die durch die beschlossene Beratung der Eltern – mit dem Ziel: Entlastung des Kindes, Normalisierung und Ausweitung der Kontakte, gemeinsames Sorgerecht der Eltern – eine nun unerträglich „psychisch belastete“ arme Frau, die nicht in der Lage ist, bei der Mediatorin Schmelter Gespräche wahrzunehmen. Sie brauche zuerst Therapie.
Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011
Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“
b)
Nachdem dann ALLE anderen – insbesondere aber das eigene Kind – die massiven Folgen und Schäden ihres egoistischen und rücksichtlosen Handelns erleiden müssen, versucht sie sich mit dominanter Nonchalance, wieder ganz tadellose „Rechtsanwältin“ – aus der Äffare zu ziehen, sie habe nichts damit zu tun. Alle anderen sind doof….
Die Mediatorin Schmelter, die sich auch bereit erklärt durch Gespräche mit dem Kind die Situation zu entlasten wird von Anwältin Neubert als „befangen“ und nicht neutral entwertet: weil ich als Vater – mittlerweile – ca. 40 Beratungsgespräche dort wahrnahm, während sie diese verweigerte:
Und im September 2013 kommt dann die Aussage, sie brauche keine Therapie, die Probleme liegen ja beim Vater:
———–
Ich sage es hier in aller Deutlichkeit:
Ich erwarte nicht nur die unverzügliche Beendigung dieses PSYCHISCHEN MISSBRAUCHS meines Kindes durch die Justiz Würzburg und eine das rechtswidrige Alleinsorgerecht zur Ausgrenzung und Kindesentführung missbrauchende Rechtsanwältin Kerstin Neubert sondern auch die VOLLSTÄNDIGE REHABILITATION meiner Person und die Strafverfolgung der Täter im Amt, insbesondere des Richters Schepping, der als OLG-Richter die Freiheitsberaubung im Amt 2009/2010 gegen mich mitzuverantworten hat und der duch sachfremde und rechtsfremde Vorgehensweise zugunsten einer lügenden Rechtsanwältin durch Erlass einer sog. Gewaltschutzverfügung meine Existenz und Vaterschaft kausal zerstörte.
Die Treffen und die Bindung zu meinem Kind sind UNVERZÜGLICH durchzusetzen!
Unverzüglich! Vollstreckbarer Beschluss liegt vor, jede weitere Verzögerung wird schadensrechtlich zu werten sein!
Zur Kindesentführung durch Sorgeberechtigten gegenüber dem anderen Elternteil:
….. „Bei § 235 StGB handelt es sich um ein Dauerdelikt, das zwar mit der Entziehung vollendet, jedoch erst mit der Wiederherstellung der elterlichen Einflußmöglichkeit beendet ist (Vogler aaO § 235 Rdn. 25).“….