Justizverbrecher Peter Müller, Landgericht Würzburg: strukturelle Rechtsbeugungen zwecks Vertuschung einer Freiheitsberaubung im Amt gegen unschuldigen Polizeibeamten.

Gegen die Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping ist diese Klage eingereicht, für jedermann mit durchschnittlichen intellektuellen Fähigkeiten ohne weiteres verständlich:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/

Das hält die korrupten Richter des Landgerichts Würzburg nicht ab, unter Rechsbeugung weiter den Versuch zu unternehmen, die Klärung der Behauptungen und Vorgänge in einer öffentlichen Hauptverhandlung zu verhindern, indem man sich einfach dumm stellt.

Die ewig gleichen inhaltsleeren Phrasen, um Verbrechen im Amt zu vertuschen:

„Der Antrag war zurückzuweisen, da sich der Vortrag des Antragstellers, soweit im Detail nachvollziehbar, auf die Aufstellung von Behauptungen beschränkt, ohne konkrete, tatsächliche Angaben dazu zu machen, aufgrund deren der Vorwurf gegen die genannten Richter, jedenfalls hinsichtlich der subjektiven Seite, auch nur ansatzweise nachvollziehbar wäre. ….etc.etc.

….ohne konkrete, tatsächliche Angaben….

Hier nochmal der Link, für jedermann nachlesbar:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/

Auch hier kann jedermann die Fakten nachlesen:
http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Immer vorne dabei bei den Rechtsbeugungen zugunsten von Kollegen, Richterfreunden und Fehlgutachter: Justizverbrecher Peter Müller, korrupter Richter, Landgericht Würzburg

Die Klägerin Cornelia H. (49) wartet in einem Saal des Würzburger Landgerichts auf das Urteil von Richter Peter Müller. Foto: dpa

Dieses Schreiben geht an mehrere Adressaten, hiermit beweisrechtlich veröffentlicht:

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 30.11.2017

Az. 61 O 1747/17

Gegen den sog. Beschluss der Beschuldigten Peter Müller, Rainer Volkert und Nicole Herzog, Landgericht Würzburg wird weiter sofortige Beschwerde eingereicht.

Die Polizei Stuttgart erhält unverzüglich umfassende weitere Strafanzeige wegen Verdachts der Rechtsbeugung, der strukturellen Korruption und der Strafvereitelung im Amt innerhalb der Justizbehörden Würzburg/Bamberg zugunsten der Vertuschung eines Verbrechens der Freiheitsberaubung im Amt, hier zugunsten der Beschuldigten Norbert Baumann und Thomas Schepping.

Dieses Schreiben ist beweisrechtlich veröffentlicht, um weiter zu dokumentieren, wie offenkundig korrupte Richter des Landgerichts Würzburg Verbrechen durch Richterkollegen bereits im Prozesskostenhilfeverfahren zu entledigen suchen, indem sie floskelhaft vorgeben, den Inhalt einer in Klageschrift und Beweisanhang akribisch dokumentierten Freiheitsberaubung im Amt gegen einen unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten nicht zu „verstehen“.

Auf Beweismittel, Zeugenvortrag und detaillierte Behauptung wird hierbei in keiner Weise eingegangen. Mit Allgemeinplätzen wird die Rechtsprechung zum Prozesskostenhilfeverfahren durch stets die selben Richter – federführend der Beschuldigte Müller – auszuhebeln versucht, um die Aufklärung dieses Justizskandals zugunsten der Richterkollegen in öffentlicher Hauptverhandlung zu verhindern.

Das Justizministerium Baden-Württemberg und der Petitionsausschuss Baden-Württemberg werden in Kenntnis gesetzt, da sich die Taten gegen einen Polizeibeamten des Landes richteten.

Rechtsbeugungen in der fränkischen Justiz werden durch das CSU-Ministerium des Herrn Bausback offenkundig nicht nur geduldet und keinerlei reelle Dienstaufsicht ausgeübt sondern im Gegenteil werden Straftaten im Amt auch ministerial gedeckt, um Vorgänge wie hier, die dem Geist und der Gesinnung der CSU entsprechen, zu vertuschen.

Die Richter des Landgerichts Würzburg wähnen sich offenkundig über Recht und Gesetz stehend. Die fortgesetzte asoziale und bizarr rechtswidrige Blockade des Rechtswegs durch die Täterbehörden wird Konsequenzen für die Täter nicht verhindern.

Die Besorgnis der Befangenheit gegen die Beschuldigten wird auch in diesem Verfahren weiter angezeigt.

Der Beschuldigte Müller deckt hierbei insbesondere weiter seinen Freund und Richterkollegen, den Justizverbrecher Thomas Trapp (Stellungnahme Müller) der die rechtswidrigen Maßnahmen die hier in Rede stehen, als sog. Staatsanwalt verbrecherisch initiiert hat, Az. 64 O 937/17.

Klageschrift:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/04/26/zivilklage-gegen-thomas-trapp-wegen-freiheitsberaubung-im-amt/

Vertuschung durch Müller:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/17/wuerzburger-justizverbrecher-gehen-zu-copy-and-paste-ueber-um-freiheitsberaubung-im-amt-durch-kollegen-zu-vertuschen/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/01/wuerzburger-korpsgeist-korrupter-richter-peter-mueller-raeumt-ein-dass-justizverbrecher-thomas-trapp-den-er-seit-2010-deckt-zu-seinem-erweiterten-freundeskreis-gehoert/

Auf Geltendmachungen in diesen und weiteren folgenden Verfahren, insbesondere Inhalt den Beschuldigten Peter Müller betreffend, wird vollinhaltlich Bezug genommen:


Az. 61 O 1444/17
Az. 64 O 610/15
Az. 61 O 1593/17
Az. 62 O 2451/09
Az. 64 O 1579/17
Az. 63 O 1493/17
Az. 71 O 1605/17

Alle Verfahren sind Inhalt des Blogs des Klägers, beweisrechtlich dokumentiert.

Es handelt sich hier um ein Prozesskostenhilfeverfahren. Die Beschuldigten missachten hierbei auch in diesem Verfahren vorsätzlich und unter erkennbarem Verdacht der Rechtsbeugung die höchstrichterlichen Vorgaben zur Gewähr von Prozesskostenhilfe, Missachtung Art. 3 Grundgesetz:

„In der Regel besteht (bereits) eine hinreichende Erfolgsaussicht der Klage, wenn über eine Behauptung der PKH begehrenden Partei Beweis zu erheben ist. BVERfG in NJW 2008, 1060, zit. bei Zöller/Gärtner, ZPO, 28. Aufl., Rz. 26 zu § 114 ebenso BGH MDR 2009, 407“.

Begründung:

1.
In ihrem sog. Beschluss schreiben die Beschuldigten zwecks Vertuschung einer Freiheitsberaubung im Amt zugunsten der Beklagten und Richterkollegen begründungsfrei und inhaltsleer, unter kompletter Ausblendung des Beweisvortrags:

„Der Antrag war zurückzuweisen, da sich der Vortrag des Antragstellers, soweit im Detail nachvollziehbar, auf die Aufstellung von Behauptungen beschränkt, ohne konkrete, tatsächliche Angaben dazu zu machen, aufgrund deren der Vorwurf gegen die genannten Richter, jedenfalls hinsichtlich der subjektiven Seite, auch nur ansatzweise nachvollziehbar wäre.

Dagegen zeigt der vom Antragsteller selbst vorgelegte Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 12.03.2010, dass sich die genannten Richter mit der tatsächlichen Situation eingehend auseinandergesetzt und auf der Basis der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen eine rechtlich nachvollziehbare und den Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen eine rechtlich nachvollziehbare und den Rahmen der ihnen bei der Rechtsfindung zustehenden richterlichen Unabhängigkeit keinesfalls überschreitende Entscheidung trafen, sodass keinerlei Anhaltspunkte für ein wie auch immer geartetes vorwerfbares richterliches Fehlverhalten erkennbar wären.“

Diese phrasenhafte sog. Beschlussfassung hat erkennbar keinerlei Bezug zum ausführlichen Beweisvortrag und dem Inhalt der Klage, sondern zielt lediglich darauf ab, formaljuristisch einen Freibrief für die Richterkollegen zu formulieren, die sich erkennbar einer schweren Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen schuldig gemacht haben.

Diese Freiheitsberaubung unter Vorsatz wird bewusst und gezielt durch Formulierungen zu verdecken gesucht, bspw. indem die Beschuldigten auf den „Informationsstand“ zur Tatzeit abheben, der vermeintlich die Konstruktion einer Fluchtgefahr und das Aushebeln der Entscheidung der 1. Strafkammer des Landgerichts vom 04.03.2010, siehe Link, nichtig macht, ebenso den späteren Freispruch und die durchschaubaren Falschangaben der Täter, um die Freiheitsberaubung im Sinne der Staatsanwaltschaft zu konstruieren.

Aufhebung Unterbringung / Unverhältnismäßigkeit Haftbefehl Staatsanwaltschaft, LG Würzburg, 04.03.10

Über die Tatsache, dass hier von den Tätern eine Straferwartung fantasiert wird, obwohl in den Jahren 2009 bis 2011, wie in Klage und Anlage nachgewiesen, selbst bei tatsächlichem Vorliegen einer Straftat nach § 126 StGB, bundesweit kein einziger Fall zu einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von mehr als 8 Monaten führte und der Kläger bereits zu diesem Zeitpunkt – unschuldig! – länger in sog. „Untersuchungshaft“ gezwungen worden war, nämlich vom 21.06.2009 bis zum 04.03.2010, gehen die Beschuldigten Müller, Volkert und Herzog hier zugunsten der Täter Baumann und Schepping ebenfalls hinweg.

Das Verhalten der Beschuldigten Müller, Volkert und Herzog ist somit entweder
a) Ausdruck einer unfassbaren und evtl. autistischen Dummheit und Beschränktheit in der Wahrnehmung der Beschuldigten hier, die auch auf Grundlage des Beweisvortrags tatsächlich nicht verstehen können, dass die Festnahme eines Unschuldigen (vgl. Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg) auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde (gegen den Freund des Beschuldigten Müller, Thomas Trapp) nach bereits acht Monaten sog. Untersuchungshaft und einer Entlassung durch das Landgericht Würzburg, die eine zweite Entlassung sechs Wochen später entgegen den Tätern (Baumann, Schepping) hier nochmals veranlasste, tatsächlich den dringenden Tatverdacht einer Freiheitsberaubung im Amt verwirklicht und somit Vorsatz in Schädigungsabsicht.

Es bestehen für den Kläger als Vater und unbescholtenen ehemaligen Polizeibeamten erkennbar erhebliche zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, über die in öffentlicher Verhandlung beweisrechtlich zu befinden ist.

Da jedoch nicht vorauszusetzen und realitär anzunehmen ist, dass die Beschuldigten hier derart dumm und beschränkt in ihrer Wahrnehmung sind, ist jedoch von bewusster Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers auszugehen, deshalb:

b)
Mit Schutzbehauptungen und Floskeln begehen die Beschuldigten hier gezielt und bewusst eine Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers, um die Richterkollegen Baumann und Schepping vor den Konsequenzen eines Verbrechens im Amt, begangen gegen einen unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten, zu schützen und einen weiteren Justizskandal in der bayerischen Justiz rufwahrend zu verdecken.

Weiterer Beweisvortrag scheint hier nicht angezeigt, da die Vorgänge offenkundig erst in einem Untersuchungsausschuss, den der Kläger erzwingen wird, aufzuklären sind.

Der Missbrauch des Rechtsstaats durch bayerische Richter erreicht hier mittlerweile ein Ausmaß, das man als demokratischer Beamter allenfalls in der Türkei oder in Rußland verorten würde.

Der Vorsatz und die inneren subjektiven Motive der Täter Baumann und Schepping ergeben sich – wie bereits ausführlich in Klage dargelegt – neben der offenkundigen Tatsachenlage aus folgendem:


a)
Persönliche Motive:

Die Beschuldigten wähnen sich als Richter der bayerischen Justiz unantastbar, weshalb die richterliche Unabhängigkeit als Tatmittel anzusehen ist.

Die Hybris und Arroganz des Beschuldigten Baumann ist Allgemeingut bei Justiz und Juristen.

Dies korrespondiert mit einer rechten Gesinnung, die leitend bei seinen Fehlentscheidungen ist und einem völligen Fehlen von neutraler Objektivität, Ethik und auch fachlichem Wissen, das durch Nimbus der Justiz und Stellung kaschiert wurde. Auch dies ist Allgemeingut bei Justiz und Juristen in der Region.

Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben Entscheidungen des Senats von Baumann vielfach korrigiert, die Entscheidungen wurden u.a. als floskelhaft und nicht nachvollziehbar gerügt, vgl. das genannte Urteil, Klageinhalt hier, Bundesverfassungsgericht vom 11.06.2008, Az. 2 BvR 806/08.

Die Zielsetzung der Staatsanwaltschaft, dem Kläger maximal zu schaden, ergibt sich aus den gesamten Vorgängen und der gesamten Aktenlage, auch aus dem Nachtreten infolge Freispruch. Dies entsprach auch der Gesinnung Baumanns und Scheppings.

Verantwortlich und weisungsgebend war hierbei der Beschuldigte Clemens Lückemann, zur Tatzeit Generalstaatsanwalt, mit dem der Täter Baumann seit Jahrzehnten befreundet und auch parteipolitisch rechtsorientiert verbunden ist. Diese wechselten sich ab als Vorsitzende des Dienstgerichts der CSU.

Die Zielsetzung seines Freundes Lückemann bzw. der Staatsanwaltschaft war Baumann und Schepping somit fraglos bewusst. Sie missbrauchten ihr Richteramt erkennbar zur realitätsfremden Konstruktion (Fluchtgefahr) im Sinne der Wünsche des Freundes Lückemann und dessen Behörde. Eine objektive und sachliche Prüfung fand nie statt, die Beschuldigten Müller, Volkert und Herzog können in ihrem phrasenhaften sog. Beschluss auch keinen einzige sachliche und auf Tatsachen beruhende Information benennen, die die Freiheitsberaubung der Täter und zweite Festnahme auch nur im Ansatz rechtfertigen könnte.

Der Beschuldigte Müller ist insoweit auch federführend bei Rechtsbeugung zugunsten des Beklagten Dr. Martin Flesch, Landgericht Würzburg, Az. 71 O 1605/17, o.g..

Das Fehlverhalten und Motiv Fleschs, der den Kläger ohne jede medizinische Voraussetzung hierfür sieben Monate ohne jede Intervention in der Forensik Lohr einsperrte, steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der zweiten Freiheitsberaubung durch die Täter Baumann und Schepping.
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/04/chefarzt-der-forensik-lohr-auch-nur-opfer-der-justiz-angeblicher-aggressionsschub-nach-acht-monaten-wegsperren-begruendet-fluchtgefahr-deshalb-weiter-weggesperrt-justizverbrecher-ba/

Akte ist beizuziehen.

Das Motiv ist erkennbar Ärger über einen lästigen Antragsteller und Rechtsuchenden, der zu diesem Zeitpunkt, 2010, seit insgesamt sieben Jahre Anträge, Beschwerden und Anzeigen erstattet im Zusammenhang mit der Entführung und Entfremdung seiner Tochter durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg und der reaktiven Kriminalisierung und Pathologisierung durch Täter der Staatsanwaltschaft.

Die Hybris der bayerischen Justiz im Zusammenhang mit Umgang von lästigen Rechtsuchenden, die man als „Querulanten“ stigmatisiert bis hin zur boshaften Vertuschung von Fehlentscheidungen und Justizskandalen ist Allgemeingut, verwiesen sei stellvertretend auf die populären Fälle Gustl Mollath, Ulvi Kulac, Bauer Rupp.

Dieser Ärger potenzierte sich, da die Beschuldigten sich auch während der Freiheitsberaubung und Inhaftierung des Klägers in Lohr mit Schreiben und Beschwerden des unschuldig Inhaftierten auseinandersetzen mussten.

Beim Beschuldigten Schepping kommt hinzu, dass dieser aufgrund einer vertuschten falschen Eidesstattlichen Versicherung, die dem Justizskandal und der Kindesentziehung zugrundeliegt, Interesse an einer weiteren Schädigung des Klägers hat, um die folgenschweren Rechtsbrüche als Amtsrichter, Az. 15 C 3591/09, Zivilgericht Würzburg, nicht nur zu vertuschen, sondern die Stigmatisierung des Klägers als Kriminellen und „Querulant“ weiter zu festigen.

Die Beschuldigten und Richter hier hatten erkennbar die totale und dauerhafte soziale Vernichtung des Klägers als zum Ziel.

Dies aus niederen persönlichen Beweggründen, boshaft, mit immenser krimineller Energie.

Es ist nach allgemeiner Lebenserfahrung völlig ausgeschlossen, dass objektiv und vernünftig denkende Menschen – zumal die Beschuldigten Müller, Volkert und Herzog hier als Richter – nach der Beweislage dies nicht erkennen und im Gegenteil in Abrede stellen wollen, dass diese Vorgänge und erkennbar beweisbaren Behauptungen in einer ordentlichen Hauptverhandlung aufzuklären sind.

b)
Dienstliche Motive:

Die Leitlinie der CSU und ihrer Justiz ist ein medienwirksames Vorgehen gegen Angeklagte und Menschen in Notlagen, gegen die Härte und Schärfe des Rechtsstaats zelebriert wird, um die rechte Kernwählerschaft zufriedenzustellen.

Voraussetzung und Basis hierfür ist eine Stellenbesetzung mit entsprechenden Charakteren, bei denen diese rechte Gesinnung und Strafwut gegen sog. Linke, Kritiker, Außenseiter, Querulanten etc. ausgeprägt und wesensbestimmend ist.

Der Rechtsradikale Clemens Lückemann repräsentiert dieses Menschenbild vorzüglich, gepaart mit bauernschlauer Anwendung und Pervertierung der Grundlagen des Rechtsstaats gemäß diesem Menschenbild. Die Berichte in der Lokalpresse hierzu sind Allgemeingut, bei Bedarf nachzulesen („lasche linke“, „kleine harte CSU-Kämpfer“, etc., Mainpost, 17.04.2009).

Zeugenaussagen aus der Studienzeit legen nahe, dass Lückemann auch vor körperlicher Gewalt gegenüber Andersdenkenden nicht zurückschreckt, zumindest bevor er Amtsgewalt missbrauchen konnte.

Unter anderem ist Lückemann infolge der Aufdeckung des Justizskandals Gustl Mollath mit der Meinung aufgetreten, dass hier „die Justiz seit geraumer Zeit Objekt verzerrender Darstellungen ist, und „bewusst die Grenze zwischen selbstverständlich legitimer Kritik und gezielter Verunglimpfung überschritten“ werde. (Mainpost, 22.07.2013). Nicht die Justizopfer sind demnach die Geschädigten sondern die Justiz, deren Fassade bröckelt und deren Missstände publik werden.

Dieses Klima prägt offenkundig seit langem die Justizbehörden Würzburg/Bamberg und die Netzwerke der Beschuldigten hier, die glauben, Freiheitsberaubung im Amt sei ohne weiteres mit Floskeln und Phrasen zu vertuschen.

Der Beschuldigte und Beklagte Norbert Baumann ist als Gesinnungsgenosse und Profiteur im Netzwerk Lückemann erkennbar.

Der Beschuldigte und Beklagte Thomas Schepping wurde infolge zum Amtsgerichtsdirektor in Gemünden befördert.

Es bestehen somit nicht nur persönliche und standesdünkelnde Motive für die Freiheitsberaubung gegen den Kläger, für boshafte und ergebnisorientierte Konstruktion von Straftat und Haftgrund gegen den Kläger sondern auch persönliche und rechtsfremde Motive aufgrund der Freundschaft zu den Tätern der Staatsanwaltschaft und der politischen Gesinnung.

Im Fall Schepping besteht darüberhinaus das Motiv weiterer Förderung durch Lückemann, dessen „Aufstieg“ vom Generalstaatsanwalt zum sog. Präsidenten des Oberlandesgerichts und somit zum karriereentscheidenden Dienstvorgesetzten des Beklagten und Beschuldigten Schepping absehbar war.

Über Vertrauensverlust in Rechtsstaatlichkeit und in eine objektive Justiz braucht sich in Bayern insoweit niemand zu wundern. Die Justiz ist offenkundig seit Jahrzehnten eine Beute der CSU, wobei man offenbar jeglichen Kompass für Anstand, Moral und Grenzen verloren hat.

Es ist wie genannt auch hier auszuschließen, dass die Beschuldigten Peter Müller, Rainer Volkert und Nicole Herzog zu dumm und zu beschränkt in der Wahrnehmung sind, dass sie dies nicht verstehen.

Es ist somit von gezielter und bewusster Rechtsbeugung, Befangenheit und absichtsvoller Missachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze auszugehen.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Zweieinhalb Jahre Haft wegen Kindesentziehung: Richterin spricht von „Strukturen“ bei Selbstjustiz gegen Vater – Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungen gegen Mütterverein wegen „Arbeitsüberlastung“

Bei der Entführung meiner Tochter seit 2012 leistet die bayerische Justiz Beihilfe, das OLG Bamberg gibt der Kindsmutter einen Freibrief zur weiteren Schädigung, Kindesentziehung und Selbstjustiz – in diesem Fall hier bringt das BKA das Kind aus Thailand zurück zum Vater – die Mutter: 2 Jahre, 6 Monate Haft!

Dem Vater hier wurde Kindesmissbrauch angedichtet – mir wirft man vor, ich sei „unbeherrscht“ und habe „böse geschaut“ (ausführlich alle Fakten in diesem Blog) – deshalb habe die Entführerin auch ein „schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse“.

Was in Berlin Selbstjustiz ist, ist in Provinz-CSU-Land immer noch Mütterrecht….

Mit was für Mustern und Strukturen man es insgesamt zu tun hat und warum solches Unrecht immer noch möglich ist, wird immer klarer:

….“Am Ostermontag 2014 entführte sie Emma und besorgte sich über einen deutschen Anwalt in Malta illegal Reisedokumente.

…Im Prozess könnte auch die Rolle eines Berliner Müttervereins, über den sie Kontakt zu dem Anwalt bekommen haben soll, eine Rolle spielen. Ermittelt wurde gegen beide nicht.

Ralph Knispel, Vorsitzender der Vereinigung Berliner Staatsanwälte: „Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft sind wegen der Arbeitsüberlastung in der Lage, in der gebotenen Tiefe und Breite Ermittlungen führen zu können.“

https://www.bz-berlin.de/berlin/prozessbeginn-maedchen-vor-3-jahren-von-mutter-aus-berlin-verschleppt

Vor allem der Spiegel-Bericht hier dokumentiert, wie Täterinnen bei Selbstjustiz, Kindesentzug und Väterausgrenzung befördert werden, welche Muster hier greifen.

Anders als in Bayern werden Kindesentführerinnen in Berlin allerdings nicht von Gerichten gedeckt und gehätschelt – nein, in Berlin werden auch Mütter und Frauen strafrechtlich verfolgt:

…“Am Ende entscheidet auch dieses Gericht gegen Claudia K. Die gebürtige Berlinerin wird wegen Entziehung Minderjähriger zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die 45-Jährige, davon ist das Amtsgericht Tiergarten überzeugt, reiste mit ihrer Tochter über Malta nach Thailand aus, obwohl der Vater der Neunjährigen das alleinige Sorgerecht hatte.

In der Urteilsbegründung wendet sich Richterin Ulrike Hauser mit deutlichen Worten an K.: „Das, was Sie machen, ist Selbstjustiz üben.“ K., so die Richterin, halte sich nicht an das, was die Gerichte entscheiden, sie setze sich darüber hinweg, glaube, sie wisse es besser.

Schon früh wird in der Verhandlung deutlich, dass die Angeklagte seit Jahren am Urteilsvermögen derjenigen zweifelt, die in Deutschland Urteile sprechen. „Wenn mir hier in Deutschland niemand hilft, dann nehme ich meine Tochter und ziehe weg“ – mit diesen Worten fasst Strafverteidiger Kai Jochimsen die Haltung seiner Mandantin zusammen. „Das, was die Vorsitzende Selbstjustiz nennt, bezeichne ich als Notwehr“, sagt er nach der Hauptverhandlung vor Journalisten.“….

Auch Kerstin Neubert, die Mutter meiner Tochter setzt sich seit 2012 über die Beschlüsse, Entscheidungen und einen vollstreckbaren konkreten sog. Umgangsbeschluss hinweg und taucht unter – und zwar solange, bis 2016 die Bamberger Justizverbrecher Reheußer, Weber und Panzer ihr einen Freibrief zur Kindesentführung liefern.

In Berlin bekommt man für so etwas 2,5 Jahre Haft – oder ist das Sorgerecht das einzige Kriterium – und nicht etwa das Kindeswohl!?

Asoziale Rechtsbeugung und Missachtung des Grundgesetzes – Juatizverbrecher Reheußer fühlt sich seither durch diesen Blog „beleidigt“…..

Meine Tochter habe ich seit 2012 nicht mehr gesehen:
die Schuld einer kriminellen bayerischen Justiz, die nicht in der Lage ist, Fehler einzugestehen und zu korrigieren – sondern im Gegenteil mit immenser krimineller Energie immer weiter gegen Väter und Justizopfer nachtritt, vertuscht und leugnet….dieser Blog ist Beweismittel.

Auch die Rolle der Anwaltschaft, die – wie in meinem Fall die „honorige“ Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer Auffermann und die widerwärtige „Fachanwältin“ Hitzlberger – Konflikte gezielt eskaliert, auf Diffamierung und Entwertung von Vätern abzielt, um Geld von Mandantinnen abzuzocken und ihr Weltbild vom „Opfer“ Frau zu pflegen, beleuchtet der Artikel.

Solche asozialen Anwälte sind entweder zu dumm, um zu begreifen, was sie insbesondere an Kindern anrichten, oder es ist ihnen egal (jedenfalls bis sie selbst Konsequenzen zu tragen haben)…

…“Der Vater suchte jahrelang. Die Sorgen um die Tochter begleiteten ihn ebenso wie die Missbrauchsvorwürfe. „Die Vorwürfe waren immer so nebulös, sie wurden mit einem Bauchgefühl begründet“, sagt er. Das Jugendamt sei zwar alarmiert gewesen, als es von den Vorwürfen erstmals etwas mitbekam. Die Angeklagte habe sie nie richtig konkretisiert. „Zum Schluss hat das dann auch niemand mehr ernst genommen“, sagt er. Ihn des Kindesmissbrauchs zu bezichtigen, könnte das Kalkül einer früheren Anwältin von K. gewesen sein, vermutet der Vater.“

Das nächste Muster bei diesen Verbrechen ist die VERWEIGERUNG der Strafverfolgungsbehörden, den asozialen parteiischeh Strukturen und Frauennetzwerken nachzugehen, gegen Mütternetzwerke zu ermitteln, die diese Verbrechen anregen, befördern, ermöglichen und – vor allem in Bayern – IN den Behörden und Gerichten hocken:

…“Für die Tochter scheint das Schlimmste überstanden. Jedoch werfen die Dinge, die an diesem Tag im Saal des Kriminalgerichts Moabit zur Sprache kommen, Fragen auf, die mit Claudia K. zu tun haben, aber weit über ihren Fall hinauszugehen scheinen.

So spricht Richterin Ulrike Hauser nach der Verkündung des Urteils von „Strukturen“, die sie hinter der Kindesentziehung vermutet. „Viel spricht dafür, dass mehr Leute beteiligt sein müssen, die das Ausreisen ermöglichten.“ Sie weist auf die zweifelhafte Rolle von Leuten in der Deutschen Botschaft hin. Diese soll in einem zweiten Fall der Kindesentziehung ebenfalls unrechtmäßig Dokumente ausgestellt haben.

Zu den Anhaltspunkten, die diese Vermutung stützen, zählt zum einen der Umstand, dass sich K. in Malta illegal Reisedokumente besorgen konnte. Zum anderen weist der Anwalt des Nebenklägers in seinem Schlussplädoyer auf die Rolle hin, die ein Berliner Mütterverein gespielt haben könnte. Er stellt in Frage, ob die Ausreise auch ohne diesen Verein möglich gewesen wäre.

Gegen den Verein wird derzeit dennoch nicht ermittelt. Im Vorfeld der Verhandlung zitierte die „Bild“-Zeitung den Vorsitzenden der Vereinigung der Berliner Staatsanwälte, Ralph Knispel: „Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft sind wegen der Arbeitsüberlastung in der Lage, in der gebotenen Tiefe und Breite Ermittlungen führen zu können.“

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-amtsgericht-tiergarten-verurteilt-mutter-wegen-kindesentziehung-a-1180715.html

Mittäter Staatsanwaltschaft Stuttgart: Verbrecher im Amt decken und hofieren – gleichzeitig Justizopfer provozieren, diffamieren und beleidigen: Ziel offenkundig ‚verfahrensbeendender‘ Bilanzsuizid und Selbstjustiz!

Parallel zu den Entledigungsversuchen der Richter, die die sog. Staatsanwaltschaft bei der Verweigerung von Ermittlungen unterstützt, mit der man sich gemeinsam dumm stellt (siehe letzten Beitrag), werde ich als Verbrechensopfer ohne Amt und Status weiter beleidigt, entwertet und mit diffamierender Kriminalisierung mundtot zu machen versucht.

Das von Justizverbrecher Clemens Lückemann (Freiheitsberaubung im Amt u.a.) und Justizverbrecher Pankraz Reheußer (Kindesentführung/Zerstörung Vaterschaft) erzwungene Verfahren gegen mich wegen „Beleidigung“ ist hier im Blog beweisrechtlich für jeden nachvollziehbar dokumentiert:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/29/wie-tief-bueckt-sich-die-justiz-stuttgart-noch-vor-den-bamberger-justizverbrechern-lueckemann-und-reheusser-berufung-gegen-weiteren-versuch-mich-mit-missbrauch-des-strafrechts-mundtot-zu-machen-lan/

Justizverbrecher Reheußer

Die gegen mich gerichtete Kriminalisierung, Pathologisierung und letztlich Vernichtung als „Spinner“ a’la Gustl Mollath war spätestens ab 2007 „Chefsache“, nachdem ich die jahrelange Kindesentfremdung durch eine Volljuristin und das regelhafte Vollversagen der Justiz Würzburg im Rahmen der Kommunalwahl öffentlich anging:

Es geht den Tätern um die Aufrechterhaltung der Fassade einer Justiz, die sich in Teilen schon lange von der Rechtsstaatlichkeit entfernt hat.

Lückemann gibt infolge des Justizskandals Gustl Mollath in der Justiz-Hofpostille Mainpost seine Weltsicht wider:

…“Auch ein Richter namens Clemens Lückemann sieht die Schulen in der Pflicht. Der Präsident des OLG Bamberg beklagt sich über „eine bodenlose Kampagne interessierter Kreise gegen die bayerische Justiz“ und befand: „Die Justiz ist seit geraumer Zeit Objekt verzerrender Darstellungen ihrer Arbeit“. Dabei würde „bewusst die Grenze zwischen selbst­verständlich legitimer Kritik und gezielter Verunglimpfung überschritten“. Das „bodenlose Genre der Gerichtsshows“ habe glücklicherweise sein Ende gefunden, jetzt sieht Lückemann die Schulen gefragt, ein „realitäts­nahes staats­bürgerliches Wissen über Aufgabe und Funktionsweise der Justiz“ zu vermitteln.“….

https://m.mainpost.de/regional/main-spessart/Amtsgerichte-Direktoren-Oberlandesgerichte;art129810,7588971

2009 landete ich auf Weisung Lückemanns zuerst hier, nachdem ich mich gegen Kindesentzug und Kriminalisierung durch diese verirrte und rechtsfern-autokratische Provinzjustiz zur Wehr setzte:

….dann hier:

Dies geschah ohne Vorliegen von Straftat auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Justizverbrecher Thomas Trapp und auf Grundlage eines Fehlgutachtens des CSU-Kumpels Dr. Groß, der mit der Frau des damaligen Generalstaatsanwalts Lückemann, Bild unten, zusammen im Stadtrat saß, u.a..

Die zehnmonatige Freiheitsberaubung wird bis heute vertuscht; obwohl keine Straftat vorlag, verhinderten die Justizverbrecher infolge die Auszahlung der zugesprochenenen Haftentschädigung. Zivilverfahren werden von Freunden und Kollegen der Verbrecher untet Rechtsbeugung entledigt.

Richter sind auch nicht befangen, wie sie mantrahaft ablassen, hier z.B. Dr. Martin Gogger, der in mehreren Verfahren verfassungsrechtliche Grundsätze missachtet, um seine Kumpels zu decken – das Problem wird weiter wie üblich dem Opfer zuzuweisen versucht:
Dienstliche Stellungnahme Dr. Martin Gogger wegen Befangenheit, 16.11.2017, Az. 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg, gleichlautende „Stellungnahme“ in mehreren Verfahren

Der Justizverbrecher Lückemann initiierte im Februar 2015 eine Wohnungsdurchsuchung bei mir, indem er sich wohl selbst eine Drohmail zuschickte.

Auch hier versuchten die Täter infolge eine Entschädigung zu verhindern, indem sie – analog der Freiheitsberaubung – behaupteten, Justizopfer seien bezüglich der gegen sie gerichteten unrechtmäßigen Maßnahmen „selbst schuld“….
https://martindeeg.wordpress.com/2015/02/25/cybercrime-bamberg-ermittelt-wegen-bedrohung-des-olg-prasidenten-wohnungsdurchsuchung-heute-morgen/

Dem wurde vom Landgericht Bamberg ein Riegel vorgeschoben, Entschädigung steht zu:

Entschädigung wegen Wohnungsdurchsuchung, initiiert durch Lückemann, Landgericht Bamberg, 10.08.2017, Az. 14 Qs 39/16

Dazu in Kürze mehr……

Eine Silke Busch, Staatsanwaltschaft Stuttgart lieferte nun diese „Berufungsbegründung“ im Popanz-Verfahren wegen vorgeblicher Beleidigung, nachdem der bayerische Justizverbrecher Clemens Lückemann „Strafantrag“ gestellt hatte:

Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen „Beleidigung“ der Justizverbrecher Bayern, Az. 6 Cs 7 Js 67767/16, nebst Schreiben vom 26.10.2017, § 47 Abs. 1 StGB, Haftstrafe

Herrn Minister Guido Wolf
Justizministerium Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart

Amtsgericht Stuttgart
Badstraße 23
70372 Stuttgart Bad-Cannstatt 22.11.2017

Az. 6 Cs 7 Js 67767/17

Auf Schreiben der Staatsanwältin Silke Busch vom 20.09.2017 zu obigem Aktenzeichen wird weiter beweisrechtlich wie folgt erwidert.

Auch gegen Frau Busch wird hiermit Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch eingereicht.

Es wird beantragt, dass das Ministerium von seinem Weisungsrecht an die Staatsanwaltschaft Gebrauch macht. Die Staatsanwaltschaft ist anzuweisen, anstatt Justizopfer und Unschuldige zu kriminalisieren, Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Verbrechen im Amt gegen den Uz., insbesondere gegen den Polizisten Roland Eisele und in örtlicher Zuständigkeit zu veranlassen.

Begründung:

1.

Die sog. Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft ist eine Verhöhnung des Rechtsstaats und geeignet, jedes Vertrauen in die Staatsanwaltschaft als objektive Behörde nachhaltig zu zerstören. Ohne Vorliegen von Straftat und auf Strafantrag des bayerischen OLG-Präsidenten (CSU) und Justizverbrechers Lückemann versucht die Behörde, den Uz. willfährig im Sinne des Justizverbrechers immer weiter zu entwerten und zu diffamieren.

Justizverbrecher Clemens Lückemann, bayerischer Justizminister Bausback

Dies ungeachtet der immensen Schädigungen und Verbrechen, die die Justiz zu Lasten des Unterzeichners seit insgesamt 2003 verschuldet. Das ist asozial und in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel!

Frau Busch hat als Vertreterin der sog. Anklagebehörde offenkundig den Bezug zur Realität verloren oder beabsichtigt gezielt eine Eskalation, wenn sie hier auf die zusammenhangslos auf die „Persönlichkeit“ des vorgeblich Angeklagten verweist.

Wir leben nicht in einer Diktatur, in der Bürger als Untertanen solange drangsaliert und misshandelt werden, bis sie gebrochen sind und sich dem Unrecht beugen.

Jemand sollte dies auch der Staatsanwaltschaft Stuttgart und Frau Busch mitteilen, die offenkundig jeglichen moralischen Kompass verloren hat und genau wie die Verbrecher in Würzburg/Bamberg in dieser Sache aus aggressivem Machtdünkel heraus gegen Geschädigte vorgeht. So zersetzt man einen Rechtsstaat!

Bei derarten willkürlichen Justizverbrechen, wie sie gegen den Uz. als ehemaligen Polizeibeamten durch die bayerischen Justizbehörden und im Umfeld einer Kindesentführung gegen den Uz. als Vater zu verantworten sind, hätten weniger robuste Geschädigte längst Bilanzsuizid begangen oder wären im Rahmen von Selbstjustiz gegen die Täter vorgegangen.

Der Unterzeichner hier muss sich hingegen weiter von sog. Staatsanwälten verhöhnen lassen, während ihm gleichzeitig und konsequent der Rechtsweg blockiert und verweigert wird, um Verbrecher im Amt und hochrangige Justizjuristen vor Strafverfolgung und zivilrechtlichen Geltendmachungen zu schützen.

Es ist den Tätern im Amt mittlerweile bewusst und bekannt, dass durch die Verbrechen auch seit 14 Jahren der Kontakt des Klägers zu seinem Kind vereitelt wird.

Allein derarte Vorgänge und Grundrechtsverletzungen ziehen regelmäßig Tötungsdelikte und Gewalteskalationen nach sich.

Eine solche Eskalation oder auch einen Bilanzsuizid versucht die Staatsanwaltschaft Stuttgart hier offenkundig zu provozieren, um die Rolle eines „Gewaltverbrechers“, die sowohl die Justizverbrecher in Bayern als auch nun die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf den Unterzeichner zu projizieren versuchen, in einer Art selbsterfüllender Prophezeiung zur finalen Vertuschung dieses Justizskandals und der Verbrechen und Dienstvergehen (Eisele) gegen einen unbescholtenen Polizeibeamten missbrauchen zu können.

Die fortlaufend sinnfreien, asozialen und rechtswidrigen Kriminalisierungsversuche gegen den Uz. als Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg erfolgen hier bei gleichzeitiger provozierender und dreister Strafvereitelung und Rechtsbeugung zugunsten der bayerischen Justizverbrecher, die u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und den Missbrauch des § 63 StGB gegen den Uz. als rechtsuchenden Vater zu verantworten haben, wie nachweislich Aktenlage und Veröffentlichungen seit 2013 für jedermann nachvollziehbar belegt, Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg.

Anstatt diesen Vorwürfen von Verbrechen objektiv nachzugehen, konspiriert die Staatsanwaltschaft Stuttgart aus Standesdünkel und Realitätsverlust mit den Tätern und bayerischen Justizverbrechern der CSU und konstruiert aus der beweisrechtlichen Offenlegung der Verbrechen im Amt durch den Uz. unter Missachtung der Rechtsvorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorgebliche Straftaten der Beleidigung (!) gegen, um den Uz. mundtot zu machen.

Weiter deckt die Staatsanwaltschaft Stuttgart unter Rechtsbeugung und Strafvereitelung zwecks von Fehlentscheidungen und Straftaten im Amt den Polizeibeamten Roland Eisele, der u.a. bis heute anhaltend Prozessbetrug zu Lasten des Uz. zu verantworten hat.

2.
Die Vorgänge wurden am 20.11.2017 persönlich und beweisrechtlich dem Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg vorgetragen.

Anwesend waren neben der Vorsitzenden Frau Böhlen mehrere Abgeordnete jeweils von Grünen, CDU, SPD, FDP und AfD.

Es wird nicht gelingen, diese Verbrechen im Amt und die Vorgänge gegen einen unschuldigen Polizeibeamten durch Kriminalisierung des Geschädigten und Opfers, wie sog. Staatsanwälte hier in eigener Sache offenkundig beabsichtigen, zu vertuschen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

 

Weiter dummdreistes Blockieren des Rechtsweges durch Richter des OLG Stuttgart, die offenbar glauben, mit Provokationen gegen Justizopfer könnten sie den hochrangigen Polizeibeamten Eisele und bayerische Justizverbrecher vor Konsequenzen retten!

Dieses Schreiben des OLG Stuttgart spiegelt die ganze Widerwärtigkeit einer Justiz, die sich gezielt dumm stellt, wenn es um Verbrechen im Amt und folgenschwere Fehler in den eigenen Reihen geht:

OLG Stuttgart, Verweigerung Ermittlungsverfahren, weitere Rechtsbeugung zugunsten Polizist Roland Eisele und bayerischer Justizverbrecher, 3 Ws 83/17, 10.11.2017

Eine dummdreiste Provokation und Aufforderung zur Selbstjustiz.

Diese Strafanzeige und Beschwerde ging an den Justizminister Guido Wolf und die OLG-Präsidentin Horz, die bereits 2014 (Links) selbst bei Vertuschung der Verbrechen gegen mich als Polizeibeamten des Landes mitwirkte, also ebenfalls in eigener Sache tätig ist.

Aus heute erschienem Artikel der Stuttgarter Zeitung:

Die neue Chefin hat viel zu tun und viel vor

Sie ist die erste Frau auf dem Chefsessel des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart, und sie hat viel Arbeit vor sich. Cornelia Horz, bisher Präsidentin des Landgerichts Stuttgart, folgt dem bisherigen OLG-Chef Franz Steinle nach. „Ich möchte den Stellenwert der Justiz stärken“, so Horz.

Denn Sicherheit hänge nicht nur von einer schlagkräftigen Polizei ab, sondern auch von der Justiz, fährt die neue OLG-Chefin fort. Deshalb sei sie froh, dass Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) mehr Stellen für die Justiz im Land zugesagt habe. Bisher sei es in ihrer aktiven Zeit immer nur um Stelleneinsparungen gegangen. Dies sei nun anders: „Das ist sehr erfreulich.“ Vom Elfenbeinturm hält sie nichts. „Wir wollen mehr in Kontakt mit der Öffentlichkeit treten“, sagt Cornelia Horz.“…..

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.olg-stuttgart-hat-eine-neue-praesidentin-die-neue-chefin-hat-viel-zu-tun-und-viel-vor.14f4638c-83d1-49d5-94c9-f08dba774d93.html

Diese Möglichkeit biete ich Ihnen, Frau Horz!

Erklären Sie, weshalb gegen Täter im Amt konsequent nicht ermittelt wird…..!

Herrn Minister Guido Wolf
Justizministerium Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart

Anlage Ministerium:
Beschluss der Beschuldigten, 10.11.2017, Az. 3 Ws 8317
OLG Stuttgart, Verweigerung Ermittlungsverfahren, weitere Rechtsbeugung zugunsten Polizist Roland Eisele und bayerischer Justizverbrecher, 3 Ws 83/17, 10.11.2017

Präsidentin des OLG Stuttgart
– Cornelia Horz –
Oberlandesgericht Stuttgart
Olgastraße 2
70182 Stuttgart 21.11.2017


Az.: 3 Ws 83/17

Gegen den Vorsitzenden Richter Dr. Schnell, die Richterin Haber und den Richter Munding, OLG Stuttgart wird hiermit eingereicht

1.
Beschwerde und Anhörungsrüge gegen den sog. Beschluss der Richter auf Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Täter im Amt vom 10.11.2017. Die Geltendmachung des Klägers erfolgte durch Einwurf am 06.11.2017, was als Indiz zu werten ist, dass sich die Richter in keiner Weise objektiv mit dem Vorgang befasst haben und lediglich genervt vortäuschen, den Inhalt des Antrags nicht zu verstehen, um diesen mit geringsmöglichem Aufwand weiter zugunsten der Täter im Amt zu entledigen, wie es seit 2005 geschieht.

https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/24/strafanzeige-gegen-roland-eisele-leitenden-polizeibeamten/

Der sog. Beschluss zur Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens, obwohl hier offenkundig Verbrechen im Amt und massives Unrecht zugrundeliegen, ist eine Verhöhnung des Rechtsstaats.


2.

Strafanzeige wegen Verdachts der Rechtsbeugung zugunsten insbesondere des Polizeibeamten Roland Eisele erstattet sowie Beschuldigten der Justizbehörden Bayern, wobei hier die Abgabe der Geltendmachungen an die Beschuldigten/Beklagten ohne jede eigene Tätigkeit erzwungen wird, wobei für jeden vernünftig denkenden Menschen offensichtlich ist, dass dies zur Entledigung der Verfahren ohne jede Ermittlung und ohne objektive Prüfung führen wird, da die Beschuldigten in eigener Sache tätig werden.

https://martindeeg.wordpress.com/2014/04/25/anzeige-wegen-rechtsbeugung-auf-allen-ebenen/

3.
Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung und Strafvereitelung zu Lasten des Klägers und zugunsten insbesondere des Polizeibeamten Roland Eisele erstattet sowie Beschuldigten der Justizbehörden Bayern, wobei hier die Abgabe der Geltendmachungen an die Beschuldigten/Beklagten ohne jede eigene Tätigkeit erzwungen wird, wobei für jeden vernünftig denkenden Menschen offensichtlich ist, dass dies zur Entledigung der Verfahren ohne jede Ermittlung und ohne objektive Prüfung führen wird, da die Beschuldigten in eigener Sache tätig werden.

In keinem einzigen Verfahren erfolgte seitens der Staatsanwaltschaft eine Vernehmung als Anzeigenerstatter und Geschädigter oder ein Ermittlungsverfahren.

4.
Antrag auf Ablehnung der Richter Dr. Schnell, Haber und Munding OLG Stuttgart wegen Besorgnis der Befangenheit, da diese erkennbar vortäuschen, den Inhalt der Geltendmachungen nicht zu verstehen, um willkürlich und völlig beliebig das Recht zugunsten der Beklagten und Beschuldigten zu beugen, Ermittlungen und Strafverfolgung zu vereiteln.

Begründung:

1.
In keinem einzigen Verfahren vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht Stuttgart seit 2005 fand eine Erörterung in mündlicher Verhandlung statt, obwohl – oder weil – hier massive Straftaten im Amt vorliegen und die Beschuldigten offenkundig aus Standesdünkel und Korpsgeist gedeckt werden.

Der Kläger wird zum Teil als Idiot hingestellt, dessen Anliegen nicht „verständlich“ seien, so erneut in Beschluss der o.g. vom 10.11.2017.

Es erfolgt durchweg bei allen Geltendmachungen seit 2005 eine offenkundig und teils dreiste rechtsmissbräuchliche Entledigung aller Anträge im Prozesskostenhilfeverfahren zu Lasten des Klägers und auf Grundlage der von den Beklagten geschaffenen Aktenlage, gegen die sich der Kläger gerade inhaltlich in den jeweiligen Klage wendet.

https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/30/etwas-fundamentalkritik/

Der Beschuldigte Eisele neben dem heutigen Innenminister Strobl, CDU

Es ist daher auch beim Landgericht und beim Oberlandesgericht Stuttgart nun von struktureller Korruption und regelhafter Rechtsbeugung zugunsten von Tätern im Amt auszugehen, die aus Standesdünkel, Hybris und unter Amtsmissbrauch vor berechtigten Klagen und Strafverfolgungsmaßnahmen strukturell geschützt werden.

Seit rund 12 Jahren wird der Kläger und Anzeigenerstatter als ehemaliger Beamter des Landes Baden-Württemberg von Richtern des Landgerichts Stuttgart, des Oberlandesgerichts Stuttgart und insbesondere den Strafverfolgungsbehörden Stuttgart offenkundig vorsätzlich und unter Strafvereitelung der Rechtsweg gezielt verbaut und sämtliche Anliegen unter kritikloser Übernahme der von den jeweiligen Beklagten/Beschuldigten geschaffene Aktenlage entledigt.

Beispielhaft verwiesen wird auf Az. 15 O 121/14, 4 W 45/14.

https://martindeeg.wordpress.com/2014/06/07/weiter-provokation-und-rechtsverweigerung-im-pkh-verfahren/

https://martindeeg.wordpress.com/2014/07/10/fortgesetzter-versuch-der-entledigung-eines-justizskandals-im-prozesskostenhilfeverfahren/

https://martindeeg.wordpress.com/2015/02/05/fehlgutachten-dr-gros-in-wurzburg-vertuscht-nun-beim-olg-bamberg-5-w-415/

2.
Der Kläger hat seine Anliegen am 20.11.2017 persönlich vor dem Petitionsausschuss des Landtags vorgetragen.

Sämtliche Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD, der FDP und der AfD waren ohne weiteres in der Lage, die Anliegen und den strafrechtlichen und zivilrechtlich aufzuklärenden Gehalt der Geltendmachungen zu verstehen.

Die Richter hier, die demgegenüber offenkundig unter Amtsmissbrauch und unter Rechtsbeugung behaupten, dass der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe – wie alle Anträge seit 2005 diesbezüglich – als unzulässig abzuweisen sei, berufen sich darauf, dass sie die Geltendmachungen nicht verstehen würden – und der Antrag vorgeblich nicht den Begründungsanforderungen genüge, das Streitverhältnis also nicht in „knapper und verständlicher“ Form wiedergegeben sei. Es sei „kein schlüssiger Sachverhalt“ greifbar.

Dies offenkundig, um weiter Ermittlungsverfahren und objektive Aufklärung dieses Justizskandals zu verhindern.

In der folgenden sog. Begründung ergibt sich jedoch, dass die Richter sehr wohl nicht nur den Sachverhalt verstehen sondern auch durchdringen, worum es geht – wobei sie dann jeweils die Falschbehauptungen der Beschuldigten/Beklagten herauspicken, die vorgeblich gegen den Kläger sprechen.

So wird von den Richtern bspw. nachweislich versucht, die seit 2005 gerichtlich angezeigte geltend gemachte Erpressung und Nötigung der Beschuldigten zur Beendigung des Beamtenverhältnisses des Klägers bei der Polizeidirektion Böblingen durch einfache Wiedergabe der Falschangaben der Beschuldigten, die einen Prozessbetrug verwirklicht, in Abrede stellen zu wollen:

Sog. Beschluss vom 10.11.2017, Seite 6:

„Ein vollendeter Prozessbetrug scheidet nach dem Vortrag des Anzeigenerstatters darüber hinaus deswegen aus, weil der Anzeigenerstatter im verwaltungsgerichtlichen Verfahren – anwaltlich vertreten – einen Vergleich abgeschlossen hat.“….

Dies ist wie genannt eine Verhöhnung des Rechtsstaats und eine fortgesetzte Provokation gegen den Kläger als Opfer von Verbrechern im Amt.

Die Vorgänge sind in einem Untersuchungsausschuss zu klären, den der Kläger notfalls erzwingen wird!

Auf den Blog des Klägers wird weiter beweisrechtlich verwiesen.

Justizjuristen sind offenkundig die einzigen, die hier noch keine Verbrechen und kein Unrecht durch Juristen sehen „können“.

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

Die Kriminellen in der bayerischen Justiz: Thomas Trapp (ehem. Staatsanwalt) und Clemens Lückemann (Behördenleiter) – weiter interner Versuch der Vertuschung der Freiheitsberaubung im Amt gegen unschuldigen Polizeibeamten

Der Verlauf, wie eine insgesamt zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt durch den ehemaligen Staatsanwalt und Lückemann-Lakaien Thomas Trapp anhaltend von dessen Kollegen und Freunden zu vertuschen versucht wird, ist in diesem Blog für jedermann beweisrechtlich nachvollziehbar dargelegt:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/04/26/zivilklage-gegen-thomas-trapp-wegen-freiheitsberaubung-im-amt/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/01/wuerzburger-korpsgeist-korrupter-richter-peter-mueller-raeumt-ein-dass-justizverbrecher-thomas-trapp-den-er-seit-2010-deckt-zu-seinem-erweiterten-freundeskreis-gehoert/

Hier macht Trapp Werbung für das sog. „Gewaltschutzgesetz“, das man in Bayern offenbar als Freibrief zur Kriminalisierung von Unschuldigen betrachtet:

Nun ist ein weiterer begründungsfreier Schrieb aus dem OLG Bamberg eingegangen:
der korrupte Peter Müller, mit Trapp befreundet, ist auch dann nicht befangen, wenn er nur noch sieben Jahre alte eigene Beschlüsse kopiert, um seinen Richterkumpel vor öffentlicher Hauptverhandlung zu schützen – und der damit einhergehenden Aufklärung eines Justizskandals.

Die asozialen Täter, die längst auf die Anklagebank gehören und aus dem Amt entfernt – bis heute weiter im Amt.

CSU-Land, Dienstaufsicht und Kontrollmechanismen finden keinerlei Anwendung:

Aber man „feiert“ gerne zusammen, bei jeder Gelegenheit, Auswahl:

Hier Erwiderung, beweisrechtlich veröffentlicht:

Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg 21.11.2017

Az. 4 W 104/17
64 O 937/17

Gegen den sog. Beschluss des OLG Bamberg vom 14.11.2017 wird hiermit fristgerecht Anhörungsrüge gemäß 321a ZPO eingelegt. Der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör ist in entscheidungserheblicher Weise verletzt.

Gegen die Richter Dr. Werner Stumpf, Thomas Förster und Wolfgang Münchmeier wird hiermit Besorgnis der Befangenheit unter Verdacht einer strafbaren Rechtsbeugung geltend gemacht.

Begründung:

1.
Die Richter missbrauchen offenkundig ihr Amt hier zur Vertuschung eines Justizskandals und einer Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger als unbescholtenen Polizeibeamten und Vater.

Ziel der Richter ist es offenkundig, die Klärung der Fakten in öffentlicher Hauptverhandlung zu verhindern, die u.a. geeignet ist, Verbrechen im Amt durch den heutigen Präsidenten des OLG Bamberg, Clemens Lückemann (CSU) und diverse Mittäter bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg objektiv zu belegen und offenzulegen, deren Entfernung aus dem Amt und eine Anklage und Verurteilung wegen Freiheitsberaubung im Amt hierauf zu erwarten ist.

Wie der Aktenlage beweisrechtlich zugrundeliegt, soll offenkundig der Beklagte hier, der Richter am Landgericht Würzburg, Thomas Trapp vor den berechtigten zivilrechtlichen Geltendmachungen in Zusammenhang mit einer Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger geschützt werden.

Trapp missbrauchte – für jeden vernünftig denkenden Menschen erkennbar – offenkundig aus Hybris, aus niederer Gesinnung und aus Karrierestreben heraus seine Stellung als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg und eine am 18. Mai 2009 gegen seine Person eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde des Klägers, um am 12. Juni 2009 die Gefahr eines akuten Amoklaufs durch den Kläger bei den Justizbehörden Würzburg vorzutäuschen.

Das Ziel Trapps war die Vernichtung des Klägers mithilfe des Psychiaters Dr. Groß, der wunschgemäß für die Staatsanwaltschaft ein vernichtendes Fehlgutachten lieferte, mit welchem die Täter, erkennbar ohne jede Voraussetzung hierfür, die dauerhafte Unterbringung des Klägers im forensischen Maßregelvollzug auf Grundlage der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp beabsichtigten, dies auch erkennbar ohne Vorliegen von Straftat und unter vorsätzlicher Missachtung jeglicher Gesetzesmaßgabe und Verhältnismäßigkeit, analog Fall Gustl Mollath.
Auf den Inhalt der beim Landgericht Würzburg anhängigen Klage 64 O 937/17 wird vollinhaltlich Bezug genommen, ebenso auf die Feststellungen im Verfahren 814 Js 10465/09.

2.
Der Vorsitzende Richter Peter Müller, Landgericht Würzburg, der erst auf Vorhalt 2017 einräumt, dass er mit dem Beklagten befreundet ist, entledigte bereits mit sog. Beschluss vom 02.11.2010 auf dem Aktenweg und unter Verletzung Art. 3 Grundgesetz eine Klage gegen seinen Freund Trapp, um diesen vor zivilrechtlichen Geltendmachungen und Aufklärung der Freiheitsberaubung im Amt zu schützen, Az. 62 O 2451/09.

https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/17/wuerzburger-justizverbrecher-gehen-zu-copy-and-paste-ueber-um-freiheitsberaubung-im-amt-durch-kollegen-zu-vertuschen/

Mit sog. Beschluss vom 14.08.2017 sandte Müller dem Kläger eine Kopie seines sog. Beschlusses vom 02.11.2010 zu, um ohne jede objektive Prüfung die Klage vom 05.05.2017, Az. 64 O 937/17, gegen seinen Freund Trapp, mit neuen Sachverhaltsdarstellungen und neuen Zeugenbeweisen rechtsbeugend zu entledigen.

Die amtsmissbräuchliche Art und Weise, wie hier Verbrechen im Amt durch Angehörige der Justizbehörden Würzburg/Bamberg seitens befangener Richter der Justizbehörden Würzburg/Bamberg vertuscht werden sollen, ist eine Verhöhnung des Rechtsstaats, wie sie vielfach durch die CSU-Justiz in den vergangenen Jahren offengelegt wurde.

Der Kläger wird dies nicht hinnehmen.

3.
Die Richter der Justizbehörden Würzburg/Bamberg besitzen nicht einmal die persönliche Integrität, ihre offenkundige Befangenheit einzuräumen und so eine objektive Aufklärung der Fakten durch ein anderes Gericht zu ermöglichen.

Dies ist asozial.

Die Fakten und Vorgänge sind beweisrechtlich seit August 2013 veröffentlicht, Vorwurf der Freiheitsberaubung im Amt für jedermann nachvollziehbar erhoben, ohne dass einer der Täter, die nach wie vor Richteramt und Führungspositionen in der bayerischen Justiz innehaben, hiergegen den Vorwurf der falschen Verdächtigung oder der Verleumdung geltend machten.

Der Präsident des OLG Bamberg, Clemens Lückemann (CSU), ist offenkundig nicht nur charakterlich ungeeignet für Führungsposition in einer rechtsstaatlichen Justiz sondern darüberhinaus ein Verbrecher im Amt, der mit immenser krimineller Energie und einem Netzwerk aus Vasallen und gleichgesinnten Günstlingen eine Justiz in der Justiz geschaffen hat, in welcher sich diese Täter über Recht und Gesetz stehend wähnen.

Es gibt offenkundig ein parteipolitisch gedecktes Muster, nach welchem Kritiker, lästige Antragsteller und Rechtsuchende unter dem Nimbus der bayerischen Justiz nach Belieben zuerst kriminalisiert und hernach pathologisiert werden. Die Skrupellosigkeit und kriminelle Energie der parteipolitisch und im Kollegenkreis vorbehaltlos gedeckten Täter im Amt hierbei ist atemberaubend.

Die Vorgänge wurden am 20.11.2017 dem Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg persönlich vorgetragen.

Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht.

Martin Deeg

Polizeibeamter, a.D.

Fall gestern beim Petitionsausschuss Baden-Württemberg vorgetragen.

Nachdem ich jahrelang erfolglos versucht habe, die Dienstvergehen und Straftaten gegen mich auch an entscheidender politischer Stelle persönlich zur Sprache zu bringen und alles entweder im Sinne der Täter im Amt auf dem Aktenweg entledigt wurde oder die Anfragen irgendwo verschwanden, ging es nun überraschend schnell.

Am Freitag morgen ging durch die Presse, dass der Petitionsausschuss des Landtags Baden- Württemberg eine Premiere einleitet:

„Der baden-württembergische Petitionsausschuss führt erstmals Bürgersprechstunden ein. „Wir möchten mit dem neuen Angebot näher an die Menschen mit ihren Problemen herankommen“, sagte Beate Böhlen (Grüne), die Vorsitzende des Gremiums, am Donnerstag in Stuttgart.“….

Bereits am Freitag Nachmittag war Termin vereinbart:

So kam es, dass ich nun gestern Nachmittag neben der Vorsitzenden Frau Böhlen jeweils mehreren Abgeordneten von Grünen, CDU, SPD, FDP und AfD persönlich diesen Justizskandal schildern konnte, wobei es wegen der Zuständigkeit vor allem um die folgenschweren Vorgänge um den leitenden Polizeibeamten Eisele und die Fürsorgepflicht des Landes für einen Beamten auf Lebenszeit ging.

Zumindest da geht es nun weiter….

Was die Kindesentziehung in Bayern angeht, kann hier leider direkt nicht geholfen werden, obwohl erkennbar jedem der Anwesenden klar war, welche Brisanz hierin liegt und welches Trauma hier besteht.

Soweit zunächst zur Info.

Kindesentführerin N. weiter vom Würzburger Juristengeklüngel gedeckt: auch Täterinnen werden zum Opfer fabuliert….Männer müssen „Täter“ bleiben!

Die einstweilige Verfügung der Kindesentzieherin wurde durch den Würzburger Amtsrichter Thomas Gmelch in Teilen bestätigt, obwohl die Klage unzulässig ist, da Neubert zweimal eine falsche Adresse angab.

https://martindeeg.wordpress.com/2017/04/18/die-reaktion-der-kindesentfuehrerin-kerstin-neubert-auf-mein-hilfegesuch-an-ihre-kollegen-bei-pickel-partner-einstweilige-verfuegung/

Die Kindesentführung dauert seit 2012 an, die Kriminalpolizei Würzburg von Justizverbrechern der Staatsanwaltschaft weiter angewiesen, keine Ermittlungen zu führen.

Um die Unzulässigkeit der Klage nicht feststellen zu müssen, wurde ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse für die Volljuristin konstruiert, mit der ich – neben der Berufung in der Hauptsache, die das Landgericht als verfristet behauptet (Link) – mittels Urteilsergänzung und Tatbestandsberichtigung vorging, was lediglich zur mantrahaften Wiederholung der Falschangaben durch den Amtsrichter führte.
https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/11/gericht-fabuliert-aus-offenlegung-der-fakten-und-verbrechen-in-diesem-blog-ein-schutzwuerdiges-geheimhaltungsinteresse-fuer-die-kindesentfuehrerin-und-volljuristin-neubert-um-deren-klage-nicht-we/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/10/wuerzburger-amtsrichter-phantasiert-schutzwuerdiges-geheimhaltungsinteresse-fuer-kindesentfuehrerin-tatbestandsberichtigung-%c2%a7-320-zpo/

Gegen (fristverlängernde) Ablehnung der Tatbestandsberichtigung und der Urteilsergänzung ist Beschwerde bzw. Berufung eingereicht. Hiermit beweisrechtlich veröffentlicht:

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 11.11.2017

Az. 30 C 727/17

Gegen den sog. Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 12.10.2017 – Ablehnung der zulässigen Berichtigung des Tatbestands – wird hiermit fristgerecht Beschwerde eingereicht.

Es wird Antrag gestellt, die Unzulässigkeit der Klage festzustellen.

Begründung:

1.
Das Gericht behauptet weiter lebensfremd, die „Beziehung der Parteien habe drei Monate nach Geburt der Tochter geendet“. Dies sei eine „neutrale Aussage“.

Das ist weiter falsch!

Richtig ist, dass die Klägerin drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes einseitig und unter Verfügungsgewalt über das Kind die weitere Ausgrenzung des Klägers einseitig erzwungen hat. Dies ist auch kein „Kontaktabbruch“, der als Fakt und Ereignis zu werten ist, wie das Gericht meint, sondern ein Rechtsbruch und ein Bruch der Verfassung, was die Beziehung zum Kind angeht. Gegen diesen setzt sich der Beklagte weiter ein. Dies ist auch so zu benennen und nicht dem Popanz entfremdender Mütter, die die Väter ihrer Kinder entsorgen und verdammen wollen, weiter Vorschub zu leisten.

Die Entsorgung erfolgte unter Verwirklichung einer Straftat des § 156 StGB und Ausnutzung der rechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter, § 1626a BGB, die der EGMR im Jahr 2009 formal feststellte.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum=03.12.2009&Aktenzeichen=22028%2F04

Diesen asozialen Akt aufgrund persönlicher psychischer Orientierungslosigkeit stellt die Klägerin infolge als „Trennung“ dar.

Aus objektiver Sicht und aus Sicht des Klägers und Vaters besteht die Beziehung tatsächlich zweifelsfrei fort:

Jedenfalls in der Form, dass die Elternschaft der Parteien lebenslang eine Beziehung begründet und aufrecht erhält – unabhängig von dem asozialen und erzwungenen Kontaktabbruch der Klägerin hier – und zwar bereits rein über die Lebenswirklichkeit des gemeinsamen Kindes.

2.
Es ist darüber hinaus erkennbar Ergebnis des Verhaltens der Klägerin, dass diese Elternbeziehung seither über die Justiz verhandelt wird. Nichtsdestotrotz besteht auch hier eine Elternbeziehung.

Jedenfalls besteht anders als vom Gericht behauptet erkennbar eine Beziehung, die jedenfalls auch aus dem Grundgesetz herrührt, was einer Tatbestandsberichtigung zugänglich ist.

Formal ist weiter darauf zu verweisen, dass die Klägerin dem Beklagten nie das Ende der Beziehung erklärt hat, sondern der Uz. bis jedenfalls zur Zustellung der sog. Gewaltschutzverfügung mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung am 22.12.2003 an den mit der Klägerin gemeinsamen Wohnsitz, Landhausstraße 25, 71032 Böblingen, von der von der Klägerin kommunizierten Heiratsabsicht und Familienbildung mit zwei Kindern ausgehen durfte.

Dass die Klägerin mit dem Beklagten diesen Wohnsitz – im Widerspruch zu den falschen Darstellungen der Gewaltschutzverfügung – gemeinsam bewohnte, obwohl der Beklagte aus Goodwill und im Hinblick auf die gemeinsame Zukunft die Kaltmiete von 1050 Euro plus Nebenkosten trotz Beendigung der Beamtenstellung alleine bezahlte, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth infolge festgestellt, indem es die Klägerin verpflichtete, dem Beklagten Mietzahlungen für die gemeinsame Wohnung zu erstatten, Az. 3 O 8319/04.

2.

2.1.

Im folgenden wird auf die Fehler im Tatbestand insoweit verwiesen, als das Gericht sich die Falschdarstellungen hier in den Entscheidungsgründen und zu Lasten des Klägers lebensfremd zu eigen macht:

Die Klage ist von vornherein unzulässig, da die Klägerin zweimal unter Täuschung des Gerichts eine falsche Adresse angibt, die nicht als korrekte ladungsfähige Anschrift zu werten ist.

Gegen das Gericht besteht der konkrete Tatverdacht der weiteren Rechtsbeugung zugunsten der Klägerin, der Volljuristin Kerstin Neubert, wie seit 2003 fortlaufend.

Das Amtsgericht selbst schreibt in Urteil vom 03.08.2017, Seite 7, dass nach gültiger Rechtsprechung die Angabe der ladungsfähigen Adresse des Klägers im Regelfall ein zwingendes Erfordernis einer ordnungsgemäßen Klageerhebung darstellt.

Um die hierauf angezeigte Entscheidung der gebotenen Abweisung Klage als unzulässig zugunsten der Klägerin, Volljuristin, nicht treffen zu müssen, fabuliert das Gericht infolge ohne jeden sachlichen und justiziablen Anknüpfungspunkt einzig aufgrund fantastischer Darstellungen der Klägerpartei ein sinnfreies sog. schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse seitens der Klägerin.

Dieses sog. schutzwürdige Geheimhaltungsinteresse gibt es nicht, wie sich unschwer aus der Aktenlage ergibt.

Die Klägerin ist eine Kindesentführerin und dominant-aggressive Falschbeschuldigerin, kein schutzbedürftiges Opfer von Straftaten.

2.2
Richtig ist, dass die Klägerin gewaltsam unter Missbrauch eines klischeehaften weiblichen Opferpopanz und Missbrauch des Rechtssystems, wie er von Frauennetzwerken und Justizbehörden/Polizei Würzburg öffentlich propagiert wird (vgl. bspw. Ausstellung / Podiumsdiskussion Rathaus Würzburg, „Rosenstraße“) das Leben und die Vaterschaft des Klägers zerstört hat und es ihr so bis 2010 mithilfe von verbrecherischen Angehörigen insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg den Vater des gemeinsamen Kindes sinnfrei immer ungenierter zu kriminalisieren und zu pathologisieren.
https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/27/mit-dummheit-faengt-es-an-wie-baeuerliche-provinzpolizistinnen-unter-dem-etikett-haeusliche-gewalt-existenzen-und-elternschaft-zerstoeren/

Die Zielsetzungen und die destruktive Vernichtungsabsicht gegen den Uz. als Vater durch die Kindsmutter und deren Vater Willy Neubert ist nach 14 Jahren Kindesentzug und Lebenszerstörung zweifelsfrei aktenkundig belegt.
https://martindeeg.wordpress.com/2014/06/26/willy-neubert-vater-der-mutter-intrigiert-uber-direktor-des-amtsgerichts-wurzburg/

Um die überaus positive Entwicklung, die Bindung und die mit Entlastung und Freude für das Kind stattfindenden Treffen zwischen Vater und Kind seit Mai 2010 infolge ein zweites Mal zu zerstören, wandte sich u.a. bspw. der Vater der Klägerin, der Täter Willy Neubert, mit Schreiben vom 12.03.2012 an den ehem. Direktor des AG Würzburg, den Beschuldigten Stockmann, mit folgendem Wortlaut:

„Die gerichtliche Tendenz scheint derzeit dahin zu gehen, dass dem von Herrn Deeg seit der Trennung meiner Tochter von ihm bereits unzählig vorgebrachten Ansinnen auf Mediation, Therapie meiner Tochter etc. nachgekommen wird und dies in vollständiger Abkehr von etlichen in der Vergangenheit hierzu bereits geführter Gerichtsverfahren und anders lautender Beschlüsse. Am 20.12.2011 hat das Familiengericht entschieden, dass Herr Deeg und Frau Neubert (sic) ein gemeinsames Beratungsgespräch bei Frau Schmelter (gerichtsnahe Beratungsstelle) führen sollen. Frau Treu hat dieses Vorgehen damit begründet, dass die Vergangenheit außen vor zu bleiben und eine Kommunikation zwischen den Eltern stattzufinden habe.“…..

Weiter schreibt Neubert, was unverhohlen als Schmähkritik aufgrund niederer Gesinnung anzusehen ist:

„Ich halte Herrn Deeg nach wie vor für krank und befürchte derzeit eine eskalierende Entwicklung. Herr Deeg hat meines Erachtens zwei Gesichter, was allerdings nur sehr schwer zu durchschauen ist.“

Beweis:

Schreiben des Willy Neubert an AG-Direktor Stockmann, 12.03.2012, Az. 002 F 1462/11

Auf Gutachten des Prof. Dr. Nedopil, der den Pathologisierungswahn der Justizbehörden Würzburg gegen den Uz. im Sinne der Klägerin seit 2006 entlarvte, wird verwiesen, dieses ist bei Bedarf beizuziehen, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09.

2.3.

Nachdem die Amtsermittlungen, die Entscheidungen und die Beschlüsse des Familiengerichts nicht mehr der niederträchtigen und böswilligen Zielsetzung der Partei der Kindsmutter entsprach, bei vollständiger weiterer ungehinderter Verfügungsgewalt über das Kind des Beklagten, griffen die Klägerin, ihr Vater und die für sie tätige Juristin / Täterin Hitzlberger zur Selbstjustiz – unter anderem durch gezieltes Untertauchen, Verschleierung des Aufenthalts auch gegenüber Jugendamt und Gericht ab Oktober 2012 und komplette Verweigerung jeglicher Kooperation unter Missachtung der Vorgaben des Gerichts.

Dass ein solches asoziales Verhalten und Zerstörung einer Vaterschaft und einer Lebensperspektive eines ehemaligen Polizeibeamten insbesondere von Seiten der asoziale agierenden Organe der Rechtspflege objektiv ein Mordmotiv darstellt, begründet allerdings weder einen Freibrief für weitere Schädigung seitens der Klägerin noch für ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse der Klägerin, die aufgrund der Tatsache, dass sie Mutter und Bezugsperson für das gemeinsame Kind ist, eine Sondereinstellung einnimmt, was Rache- und Vergeltungsmotive angeht.

Es liegen, anders als die Beklagte und deren Rechtsvertreter, insbesondere Rotter hier, unter offenkundigem Prozessbetrug behaupten, seit über 12 Jahren weder Straftaten seitens des Beklagten gegenüber der Klägerin vor noch irgendwelche Gewaltschutzverfahren.
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/24/strafanzeige-gegen-wolfgang-rotter-wegen-prozessbetrug-und-falscher-verdaechtigung-kindsmutter-auch-bei-kanzlei-in-schweinfurt-verschwunden/

Dennoch wird dies behauptet und vom Gericht auch ins Urteil überführt:

In den Entscheidungsgründen unter Seite 8 schreibt das Gericht, Urteil vom 03.08.2017:

„Aus den Endbeschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 15.12.2016 ergibt sich zudem, dass der Verfügungsbeklagte im Rahmen eines gerichtlichen Erörterungstermins am Amtsgericht Würzburg der Bevollmächtigten (wohl der hiesigen Verfügungsklägerin) Schläge angedroht habe.“

Dies u.a. ist nachweislich falsch, vom Beklagten angezeigt, und sehr wohl einer Tatbestandsberichtigung zugänglich.

Das Gericht missbraucht diese falschen Aussagen, um die Unzulässigkeit der Klage zu Lasten der Volljuristin nicht feststellen zu müssen, was der Hauptanspruch des Beklagten ist.

Dezember 2003 hatte die Klägerin unter falscher Eidesstattlicher Versicherung eine sog. Gewaltschutzverfügung erwirkt, hierdurch diesen Justizskandal kausal verschuldet, Az. 15 C 3591/03, Zivilgericht Würzburg – die Straftat nach § 156 StGB wird bis heute vertuscht, der Vorgang weiter ergebnisorientiert zwecks weiterer Schädigung gegen den Kindsvater geltend gemacht, zuletzt in Schriftsatz vom 26.10.2017, Kerstin Neubert.
Schriftsatz Kerstin Neubert, 26.10.2017 – Zivilklage LG Würzburg, 72 O 1694/17

Dies begründet im Jahr 2017 erkennbar kein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse!

Es wird beantragt, bei Bedarf die Akte des Familiengerichts beizuziehen, ebenso die Akte des Zivilgerichts.

Unstreitig ist, dass die Klägerin zur Vereitelung eines konkreten und vollstreckbaren sog. Umgangsbeschlusses des Familiengerichts Würzburg, Az. 005 F 1403/09, der jedenfalls bis 07.07.2015 unverändert vollstreckbare Gültigkeit hatte, ab Oktober 2012 zum Zwecke der Vereitelung dieser wöchentlich terminierten Vater-Kind-Treffen, jeden Freitag von 16.00 bis 19.00 Uhr, untergetaucht ist, indem sie die Kanzlei unter der Adresse Marienplatz 1, 97070 Würzburg aufgab.

Dies ist bereits beweisrechtlich dargelegt und als unstreitig erwiesen, Schriftsätze / Anlagen.

Die Vereitelung der Vater-Kind-Kontakte und erneute Ausgrenzung und Dämonisierung des Klägers durch juristisch fabulierten Popanz – wie bereits zuvor von Dezember 2003 bis Mai 2010 – diente darüberhinaus dem persönlichen und vorrangigen Ziel der sog. Klägerin hier, die vom Familiengericht Würzburg mit Beschluss vom 20.12.2011 beschlossene gemeinsame Elternberatung der Parteien zu vereiteln.

Vergleiche hierzu oben benanntes Schreiben des Vaters der Klägerin.

2.4.
Der Nachweis, dass auch die im Termin am 29.06.2017 und in Schriftsatz vom 30.06.2017 vom Rechtsvertreter Rotter zur Vermeidung der Unzulässigkeitsfeststellung der Klage – und nach Auffliegen der Täuschung, dass die angegebene Klägeradresse Marienplatz 1 in 97070 Würzburg falsch ist – alternativ vorgebrachte ladungsfähige Anschrift unter Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt ebenfalls keine ladungsfähige Anschrift ist und Dokumente dort nicht an die Klägerin zugestellt werden können, wurde durch Beweis erbracht, Schriftsatz des Familiengerichts Würzburg, Az. 2 F 1463/17 – und liegt dem Gericht vor.

Sämtliche Vorgänge sind ab 2013 beweisrechtlich veröffentlicht, da die Verbrechen im Amt vertuscht werden und die Justizbehörden Würzburg den Beklagten als Vater und Justizopfer weiter anhaltend auch nach einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung durch Verbrecher im Amt 2009/2010 ohne jede Entschädigung hierfür auf dem Rechtsweg auflaufen lassen und zum wiederholten Mal der Kindsmutter und Volljuristin den Komplettentzug seines Kindes ermöglichen und befördern.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Parallel wurde Berufung eingereicht gegen das Urteil, mit dem AG-Richter Gmelch die Urteilsergänzung ablehnte.

Begründung weitgehend analog oben.

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 11.10.2017

Az. 30 C 727/17

Gegen das sog. Endurteil des Amtsgerichts Würzburg vom 12.10.2017 wird hiermit fristgerecht Berufung eingereicht.

Es wird Antrag gestellt, die Unzulässigkeit der Klage festzustellen.

Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird gestellt.

Prozesskostenhilfeantrag ist in dieser Sache bereits beim Landgericht Würzburg aktuell vorliegend, Az. 42 S 1743/17.

Gegen den ablehnenden Beschluss vom 27.10.2017, zugestellt am 10.11.2017 ist Anhörungsrüge eingereicht sowie Beschwerde zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Begründung siehe oben…..

Daniel Wüllner /Julian Dörr, Süddeutsche Zeitung – die Rettung der Frauen durch nerdige Flaumbartträger vor dem „kulturellen Sexismus“ der Männer

Die Vertuschung von Verbrechen gegen Väter und Männer und die Diskriminierung durch Justiz und Strafverfolgung, wie icn sie in diesem Blog seit nun über vier Jahren dokumentiere, korrelieren mit einem Phänomen, dessen übergriffige Dummheit sich in den letzten Wochen in ganzer Pracht entfaltetet und wie eine Welle über jeden schwappte, der eine Zeitung aufschlug oder das Öffentlich-rechtliche einschaltete:
den medial übergestülpten Zwang, dass endlich JEDER die Phantasie der „strukturellen Frauenfeindlichkeit“ in unserer Gesellschaft „bekämpfen“ muss.

Wahn!

Man könnte nun zu diesem aufgezwungenen Empörungsritual sagen: das nervt, geht aber vorbei. So wie beim letzten Popanz, als Rainer Brüderle die Rolle von Harvey Weinstein aufgedrückt bekam. Unbeholfene Komplimente und Vergewaltigung: alles in einem Topf.

Die Mechanismen künstlicher ergebnisorientierter Empörung aufzuzeigen, ist mittlerweile langweilig….

Mittlerweile geht es aber so weit, dass abweichende Meinungen und ein Korrektiv dieses Popanz einer Sexismus-Kultur in Deutschland aktiv verhindert werden, wie ich hier aufzeige.

Wenn die Süddeutsche Zeitung und ihre thematisch unbeleckten Nerds an neuralgischer Stelle Kritik und differenzierte Meinungen zu dieser ideologischen Sexismus-Hysterie zensiert – die Männer wie selbstverständlich als Arschlöcher und Sexisten beleidigt, öffentlich vorverurteilt und unter Generalverdacht stellt – dann ist eine Grenze überschritten.

Da diese dogmatische Dummheit und als ritterliche Beschützerpose daherkommende Ranwanzen an affiges weibliches Opfergehabe erkennbar einen Zusammenhang bildet mit dem Klima in Paar- und Kindschaftskonflikten und dem, was vor Familiengerichten, vor Strafgerichten und durch ideologisch aufgeladene Symbolgesetzgebung („Nein heißt Nein“) rollentypisch gegen Männer und Väter verschuldet wird, sehe ich Handlungsbedarf.

Dieser „Retter“ aller Frauen hier, Daniel Wüllner hat als Leiter „Leserdialog“ der SZ Mitte Oktober willkürlich 29 Kommentare von mir zensiert/entfernt, in denen ich mich kritisch mit dem medial propagierten Opferpopanz einer strukturellen und kulturell bedingten Frauenfeindlichkeit befasst habe, die Wüllner und der lustige Schnauzbartträger unten, der Redakteur Julian Dörr, sich gegenseitig zitierend offenkundig als Mittel betrachten, sich billigen Beifall zu erheischen. Die Süddeutsche Zeitung als Sprachrohr:

http://neuesausdemelfenbeinturm.de/daniel-wuellner/

Als ich mich gegen die beliebige inhaltsbezogene Zensur meiner Kommentare – diese traf auch andere Kommentatoren – beschwere, sperrt Wüllner mein Profil und taucht ab…..da geht Wüllner dann ganz konform mit den obrigkeitshörigen Bücklingen a‘ la Manfred Schweidler, Mainpost.

Ich habe mir daher nun die Zeit genommen, diesen Popanz in einer Beschwerde an den Presserat und die Redaktion der SZ anzuzeigen:

Deutscher Presserat
Fritschestr. 27/28
10585 Berlin

Süddeutscher Verlag
Hultschiner Str. 8
81677 München 17.11.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wird Beschwerde wegen anhaltenden Verstoßes der Redaktion der Süddeutschen Zeitung gegen den Pressekodex, Ziffer 1, 2, 9 11, 12, und 13 eingereicht sowie persönliche Beschwerde aufgrund des Verhaltens des Mitarbeiters der Süddeutschen Zeitung, Daniel Wüllner.

Diese Beschwerde ist in meinem Blog veröffentlicht.

1.
Die Süddeutsche Zeitung, Online-Redaktion, verantwortet durch Veröffentlichung von Beiträgen des Redakteurs Julian Dörr, Jahrgang 1988, eine eklatante Verletzung des Pressekodex.

http://i-ref.de/iref-impuls/das-bin-ich-julian-doerr/

Vergleiche auch:

„Männer inszenieren sich plötzlich als Opfer gesellschaftlicher Diskriminierung. Was ist da eigentlich los?“.

http://www.sueddeutsche.de/kultur/maennlichkeit-in-der-krise-warum-viele-maenner-sich-heute-als-opfer-fuehlen-ein-schwerpunkt-1.3476657?reduced=true

Unter der ideologischer Behauptung einer praktisch allgegenwärtigen „strukturellen“ Frauenfeindlichkeit und eines ebensolchen „strukturellen“ Sexismus in der gesamten Gesellschaft („misogyne Kultur“) wird in permanentem selbstreferentiellen Zirkelschluss eine effekthascherische und unwürdige Entwertung und eine Diskriminierung von Männern propagiert, die die Süddeutsche Zeitung so pauschal unter Generalverdacht stellt.

Anlage 1
Veröffentlichung Süddeutsche Zeitung vom 14.10.2017: „Wer Missbrauch verhindern will, darf den Feminismus nicht belächeln“
http://www.sueddeutsche.de/kultur/fall-weinstein-wer-missbrauch-verhindern-will-darf-den-feminismus-nicht-belaecheln-1.3708064?reduced=true

Anlage 2
Veröffentlichung Süddeutsche Zeitung vom 19.10.2017: „Gewalt gegen Frauen ist Gewalt von Männern“

http://www.sueddeutsche.de/kultur/sexismus-und-sprache-gewalt-gegen-frauen-ist-gewalt-von-maennern-1.3714509?reduced=true
Die Darstellungen und zum Teil hämischen, übergriffigen, und selbst sexistischen Attacken (Projektion) der Redaktion gegen Männer sind grob unrichtig und verletzen die Würde des Mannes im allgemeinen, Pressekodex Ziffer 1.

Dort heißt es:

„Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.“

Was hier verbreitet wird, ist keine Wahrheit sondern eine Ideologie – Feminismus – und aggressive und fordernde Instrumentalisierung der Öffentlichkeit im Sinn dieser Ideologie! Widerspruch wird nicht geduldet.

Die Darstellungen sind darüber hinaus geeignet, männliche Leser wie mich, die u.a. Opfer von Diskriminierung als Vater und Mann sind, und damit eine völlig abweichende Lebenserfahrung und andere Meinung haben, konkret zu beleidigen und zu belasten.

(Das mediale männerfeindliche und männerentwertende Klima, das diese öffentliche Propaganda für den Feminismus hat, ist nach meiner Erfahrung mit Ursache für Tötungsdelikte und Gewalteskalationen bei Paarkonflikten, Sorgerechtsstreitigkeiten etc., mit Ursache für ein Abwenden der Männer vom Rechtsstaat hin zur Selbstjustiz und ein Abwenden hin zu rechtsradikalen Parteien wie der AfD).

Diese abweichende Meinung und die entgegen der propagierten Meinung geäußerte Lebenserfahrung wird von der Süddeutschen Zeitung gezielt unterdrückt und zensiert, wie infolge dargelegt.

Die Darstellungen des Herrn Dörr erfolgen offenkundig ohne jede haltbare Basis oder Recherche, Pressekodex Ziffer 2, auf bloßes sich anbiederndes ideologisches Meinen hin aufgrund eines entsprechenden mutmaßlichen Machtmissbrauches des Filmproduzenten Harvey Weinstein in Hollywood.

Hieraus zieht die Redaktion den Rückschluss auf strukturellen Sexismus und strukturelle Frauenfeindlichkeit in der deutschen Gesellschaft, was infolge zu weiterer selbstreferentieller Berichterstattung und virulenter Behauptung dieses Zustandes führt.

Entsprechende, die Darstellungen der Redaktion unterstützende und willkommen heißende Kommentare im Online-Forum werden infolge in der Print-Ausgabe zusätzlich veröffentlicht.

Anlage 3
Veröffentlichung Süddeutsche Zeitung, Print-Ausgabe vom 17.10.2017: „Nie blöd mitlachen“
http://www.sueddeutsche.de/kolumne/debattesz-nie-bloed-mitlachen-1.3712164?reduced=true

Abweichende Kommentare werden hingegen bereits im Online-Forum zensiert und unterdrückt, Kommentatoren gesperrt, wie infolge dargelegt, Pressekodex Ziffer 2.6, wo es heißt:

Leserbriefe
(1) Bei der Veröffentlichung von Leserbriefen sind die Publizistischen Grundsätze zu beachten. Es dient der wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, im Leserbriefteil auch Meinungen zu Wort kommen zu lassen, die die Redaktion nicht teilt.

Diese unangemessenen, sensations-heischenden, hämischen und zum Teil unverhohlen einen Sexismus gegen Männer verwirklichenden dogmatischen Darstellungen in Wort und Bild widersprechen journalistischer Ethik und sind erkennbar geeignet, Männer in ihrer Ehre zu verletzen Pressekodex Ziffer 9.

Dies stellt fraglos eine Diskriminierung anhand Geschlecht dar, die laut Pressekodex, Ziffer 12 zu rügen ist.

Strafbares Verhalten wird anhand Geschlecht pauschal behauptet und unterstellt, wodurch die Unschuldsvermutung ebenfalls pauschal anhand Geschlecht missachtet wird. Die Berichterstattung ist geeignet, ein entsprechendes Klima zu schaffen, das nicht nur in Medien sondern auch entsprechenden Gerichtsverhandlung, in Paarkonflikten, Kindschaftskonflikten etc. negative und diskriminierende Folgen für betroffene Männer haben kann.

Die gesamten Darstellungen kann man als Projektion unreifer und in ihrer Wahrnehmung beschränkter Männer ansehen, die gefallen wollen und hierbei gerade eine Spaltung der Geschlechter mittels Zeitungsmedium befördern und verstärken, die sie vorgeben bekämpfen zu wollen.

Hierfür werfen sie sich in eine ritterliche Beschützerpose, mit der sie sich nicht nur über ihre Geschlechtsgenossen erheben – die Dörr in Folgekommentaren als Arschlöcher (Zitat) und Vollidioten darstellt, die alle ein gestörtes Verhältnis zu Frauen haben – moralisch erheben wollen sondern die auch selbstbewusste und emanzipierte Frauen als Zumutung und Anmaßung verstehen.

Die genannten Verstöße gegen den Pressekodex werden hier deutlich:

Unter der Überschrift „Wer Missbrauch verhindern will, darf den Feminismus nicht belächeln“, Anlage 1, schreibt Herr Dörr beispielsweise folgendes als Faktendarstellung, Männer pauschal beleidigend, diffamierend und entwertend:

„In den freien und toleranten Gesellschaften der westlichen Welt halten und erhalten sich misogyne Strukturen und Kulturen.

….Das hat mit gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Macht zu tun, mit Dominanzpositionen, die eben meist von Männern gehalten werden, aber auch mit der persönlichen kulturellen Sozialisation dieser Männer. Dem Glauben, dass einem etwas zusteht, dass es schon irgendwie in Ordnung geht, wenn man sich das auch nimmt.

…..Wer die Weinsteins dieser Welt loswerden will, der muss endlich aufhören, über das Binnen-I zu witzeln. Frauenfeindliche Strukturen lassen sich nur dann auflösen, wenn ihnen Stück für Stück der Platz in der Gesellschaft genommen wird. Wenn die Rückzugsorte sexueller Diskriminierung und Belästigung ausgeräuchert werden.

….Diskriminierung und sexuelle Übergriffe werden nicht von selbst mit den jetzigen alten weißen Männern verschwinden. Diese Probleme sind strukturell. Und sie reproduzieren sich. Frauenfeindlichkeit hört nur dann auf, wenn sich die Kultur ändert. Mit anderen Worten: Frauenfeindlichkeit hört nur dann auf, wenn Männer damit aufhören.

Unter der Überschrift „Gewalt gegen Frauen ist Gewalt von Männern“, Anlage 2, schreibt Dörr weiter:

„Frauen werden in der Öffentlichkeit sexualisiert und als Opfer marginalisiert. Der Fall Weinstein zeigt, wie die Sprache frauenfeindliche Strukturen in unserer Gesellschaft verfestigt.

Der Fall Weinstein hat eine Debatte losgetreten, eine Debatte über den gesellschaftlichen Umgang mit sexueller Gewalt, über Strukturen und Systeme, in denen Frauen ausgenutzt, diskriminiert und missbraucht werden. Diese misogyne Kultur ist das Ergebnis von ungleicher Machtverteilung, von gewachsenen Abhängigkeiten. Sie ist aber auch und vor allem eine Folge dessen, wie wir als Gesellschaft mit sexueller Gewalt umgehen.

….Wie wir als Gesellschaft über sexuelle Gewalt reden, sei sie physisch oder psychisch, trägt einen gewichtigen Teil zu den frauenfeindlichen Strukturen in unserer Gesellschaft bei.

….sexuelle Gewalt ist sehr wohl ein Männerproblem. Weil Gewalt gegen Frauen meist Gewalt von Männern ist. Weil überhaupt Gewalt meist von Männern ausgeht. Nicht nur gegen Frauen. Auch gegen andere Männer, gegen Kinder, gegen sich selbst.

..Denn Gewalt gegen Frauen fängt im Mann selbst an. Sie ist das Resultat eines überkommenen Verständnisses von Männlichkeit. Eine gesellschaftliche Sozialisation, die Männer lehrt, ihre Gefühle zu unterdrücken. Und die Gewalt als wichtigen und zentralen Teil des Mannseins akzeptiert.

…Die Art und Weise, wie in unserer Gesellschaft über sexuelle Gewalt gesprochen wird, entlässt Männer aus der Verantwortung. Weil sich die Debatte immer wieder auf die Opferrolle der Frau fixiert. Das sorgt dafür, dass sich frauenfeindliche Strukturen in den Köpfen und in der Welt erhalten

2.
Weiter wird hiermit der Missbrauch einer Machtposition durch die Online-Redaktion Leserdialog, Daniel Wüllner, angezeigt.

Herr Wüllner nutzt offenkundig seine Multiplikator- und Kontrollfunktion zur willkürlichen Instrumentalisierung der Öffentlichkeit in seinem Sinn sowie zur beliebigen Repression gegen Leser mit abweichender Meinung, Pressekodex 2.6:.

Richtlinie 2.6 – Leserbriefe
(1) Bei der Veröffentlichung von Leserbriefen sind die Publizistischen Grundsätze zu beachten. Es dient der wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, im Leserbriefteil auch Meinungen zu Wort kommen zu lassen, die die Redaktion nicht teilt.

Leser werden zwar ausdrücklich zur Diskussion und Äußerung ihrer Meinung aufgerufen – diese jedoch bei Abweichen von der Intention und Meinung des Herrn Wüllner infolge willkürlich zensiert und gelöscht, wie infolge beweisrechtlich dargelegt.

So wurde in der Kommentar-Funktion zum sog. „Leserdialog“ mein Profil, das seit rund 10 Jahren besteht, am 18.10.2017 von Daniel Wüllner missbräuchlich gesperrt, nachdem Wüllner zuvor vom 14.10. bis 18.10. insgesamt 29 Beiträge von mir zum Thema zensiert hatte, ohne dass diese in irgendeiner Weise gegen die Regeln des Forums verstoßen haben.

In seiner (einzigen) Antwort auf Anfrage meinerseits nach den ersten Sperrungen teilte Herr Wüllner wie folgt mit:

„Wir haben mehrere Ihrer Beiträge nicht veröffentlicht, weil Sie unsere Diskussionsplattform nutzen, um gezielt auf Ihren eigenen Fall hinzuweisen. Wir hatten Ihnen bereits in der Vergangenheit erklärt, dass wir diese Art von Metadiskussion an dieser Stelle nicht zu lassen.“

Anlage 4
Mail des Herrn Wüllner vom 15.10.2017

Diese Darstellung des Herrn Wüllner ist falsch!

Ich habe in der Mehrzahl auf konkrete Anfragen von Mitforisten geantwortet, hierbei auch meine persönliche Lebenserfahrung geschildert und auf meine Erfahrungen als langjähriger Polizeibeamter, als ausgegrenzter und kriminalisierter Vater und als Familienmediator hingewiesen, die in keiner Weise eine strukturelle Frauenfeindlichkeit in diesem Land auch nur im Ansatz bestätigen können.

Anlage 5
Gelöschte / zensierte Kommentare vom 14.10. bis 18.10.2017, Kontext

(Richtig ist, dass Wochen zuvor eine Mitarbeiterin des Forums auf Anfrage mitteilte, dass eine Kollegin von ihr zuvor „entschieden“ hatte, meine Beiträge nicht zu bringen, da diese zu persönlich seien – auch hier lag kein Verstoß gegen die Regeln vor).

Wenn Herr Wüllner dies für eine „Metadiskussion“ hält, dann weiß er offensichtlich nicht, was dieser Begriff bedeutet.

Eine Metadiskussion ist gerade das, was die Süddeutsche Zeitung hier offeriert, indem sie unter Ausblendung der Lebenswirklichkeit, Unterdrücken konkreter Darstellungen und stets im Allgemeinen und Diffusen bleibend Werbung für die feministische Ideologie und deren Sexismus-Fantasien macht.

Die „Sperrung“ meines Profils erfolgte ohne Ankündigung, ohne sachlichen Grund, ohne Verstoß gegen Regeln – offenkundig allein aufgrund abweichender Meinung meinerseits von Herrn Wüllner, der nachweislich seines Twitter-Accounts und seines Blogs die Artikel von Herrn Dörr ganz toll findet und offenkundig persönlich verärgert ist, wenn Leser das völlig anders sehen!

Anlage 6:
Ausdruck des Twitter-Accounts Daniel Wüllner

Anfragen per Mail meinerseits zur „Sperrung“ wie auch zur Zensur werden von Wüllner bis heute nicht beantwortet. Es erfolgte lediglich die Mail am 15.10., Anlage 4, mit pauschalen Hinweisen auf „Hausrecht“ und dem Versuch von Manipulation mit moralischem Zeigefinger.

Es geht hier offensichtlich seitens Wüllner um Repression, Machtmissbrauch und im Ergebnis um Diskussionsverzerrung und Meinungsunterdrückung.

Es kann ja wohl nicht sein, dass ein dem Pressekodex, hieraus einer Wahrheitspflicht, einer Objektivität und Neutralität in der Berichterstattung verpflichtetes Leitmedium wie die Süddeutsche Zeitung ihre Leser quasi dazu erziehen will, eine „strukturelle Frauenfeindlichkeit“ als gegeben anzusehen – und sachliche und fundierte Kritik hiergegen zensiert wird, Leser mundtot gemacht werden!

Meine persönlichen Erfahrungen als Mann und Vater, die bisher – anders als bspw. missverständliche Komplimente und verbale Entgleisungen, die Medien als Sexismus sehen wollen – zu keinerlei Berichterstattung Anlass geben, umfassen zahlreiche tatsächliche Diskriminierungen und Missstände, über die nicht berichtet wird, z.B.:

– als Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg wurde ich von einem Vorgesetzten wegen der Haarlänge (!) massiv gemobbt, zu Unrecht und zu 100 Prozent meine Dienstbezüge einbehalten und so im Ergebnis eine Kündigung erpresst, die mich bis heute wirtschaftlich vernichtet

– als Vater habe ich aufgrund der Diskriminierung des § 1626a BGB (vom EGMR 2010 festgestellt) bis heute kein Sorgerecht für mein leibliches Wunschkind, das von 2003 bis 2010 und wieder seit 2012 ungehindert durch die Kindsmutter/Volljuristin entfremdet und entführt wird.

– aufgrund Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes, zu dessen Anwendung Frauen von Polizei, Justiz und Frauennetzwerken aufgerufen werden, wurde ich von 2003 bis 2010 massiv und sinnfrei kriminalisiert und pathologisiert, während gleichzeitig durch eine Volljuristin jeder Kontakt zu meinem Kind vereitelt wurde.

– 2009/2010 wurde, analog Gustl Mollath, durch bayerische Juristen und einen Fehlgutachter versucht, mich dauerhaft nach § 63 StGB in der Forensik unterzubringen, mich so sozial zu vernichten.

– nach Feststellung, dass für diese Maßnahmen weder medizinische Voraussetzungen (Prof. Norbert Nedopil) noch strafrechtliche Voraussetzungen (Landgericht Würzburg, Freispruch, Az. 814 Js 10465/09) vorlagen, verweigerten die Verantwortlichen bis heute jede Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung im Amt.

– seit 2012 habe ich mein Kind nicht mehr gesehen, obwohl ein vollstreckbarer Umgangsbeschluss auf wöchentliche Treffen vorlag. Dieser wurde einfach nicht durchgesetzt, Familiengericht Würzburg.

Solange über solche tatsächlichen Diskriminierungen und Lebensvernichtungen von Männern durch Justiz, durch Strafverfolgung und Pathologisierung, durch asoziale Frauen und Mütter nicht berichtet wird, wird wohl kaum eine strukturelle Frauenfeindlichkeit als gesellschaftliches Problem durchzusetzen sein.

Die künstliche Empörung, die hier medial eingefordert wird, sobald Frauen tappsiges Verhalten und Komplimente von Männern twittern und gruppendynamisch angeheizt als unzumutbare Belästigung propagieren, ist schlicht ein Witz.

Da die Medien wie die Süddeutsche Zeitung hier als Leitmedium der Wahrheit und objektiver Recherche verpflichtet sind, ist dies alles nicht nur eine selbstreferentielle Verzerrung der Lebenswirklichkeit sondern auch ein nachhaltiger, extrem schädlicher und provokativer Verstoß gegen den Pressekodex.

Die Süddeutsche Zeitung agiert hier schlicht wie die Pressestelle eines parteiischen Frauennotrufs.

Ich bitte dies zu ändern, entsprechendes zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Die Freiheitsberaubung Martin Deeg ist mittlerweile ein politisches Verfahren….! Justizverbrecher Baumann und Schepping werden weiter gedeckt!

Vor zwei Monaten wurde Klage gegen die Justizverbrecher Norbert Baumann (Pensionär) und Thomas Schepping (Direktor des AG Gemünden) eingereicht wegen vorsätzlicher Freiheitsberaubung im Amt: die Täter erzwangen nach acht Monaten Inhaftierung eine zweite Festnahme ohne Straftat und ohne Haftgrund:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/

Justizverbrecher Norbert Baumann (CSU)

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU) und Thomas Schepping

Das dicke Kind hier, das die Dienstaufsicht über die Justiz hat, faselt von „richterlicher Unabhängigkeit“, um die Verbrechen im Amt seiner CSU-Kumpels zu vertuschen.

Das Landesamt für Finanzen behauptet nun, Juristin Jung, wie auch in allen anderen Belangen, in denen sie den Freistaat gegen mich vertritt, sinnfrei eine „Verjährung“.

Meine weitere Stellungnahme an das Gericht:

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 15.11.2017

Az. 61 O 1747/17

Zu dem mit Schreiben vom 13.11.2017 durch das Landgericht zugestellten sog. Stellungnahme des Landesamtes für Finanzen wird wie folgt weiter beweisrechtlich dargelegt.

Gegen das Landesamt für Finanzen, Leitende Regierungsdirketorin Angela Walter-Schmitt
sowie die sachbearbeitende Juristin Jung wird bei den Polizeibehörden Stuttgart Strafanzeige wegen versuchtem Prozessbetrug und versuchter Rechtsbeugung erstattet.


Der Vorgang wird veröffentlicht, um die strukturelle Korruption und die Praxis der Vertuschung von Verbrechen im Amt im Freistaat zu dokumentieren.

Es wird seitens des Klägers davon ausgegangen, dass sich das Aktenzeichen und die sog. Stellungnahme der Beklagten auf den Tatbestand der gemeinschaftlich begangenen schweren Freiheitsberaubung im Amt gegen die Beamten des Freistaates Norbert Baumann und Thomas Schepping bezieht, die das Landesamt vertritt.

Dies geht aus dem Schreiben nicht hervor, zu dem o.g. Aktenzeichen erfolgte bislang auch kein Schriftverkehr.

Es sind mehrere Klagen bezüglich Verbrechen im Amt durch den Kläger als Justizopfer anhängig, für die das Landesamt für Finanzen im Auftrag des Freistaates agiert.

Sollte der Kläger sich im Irrtum befinden und es sich nicht um die Klage durch die vom Landesamt vertretenen Verbrecher im Amt Baumann und Schepping handeln, wird um diesbezügliche Nachricht gebeten.

Begründung:

1.
Die von der Beklagten behauptete Verjährung liegt für jeden vernünftig denkenden Menschen hier erkennbar nicht vor. Die Einrede der Beklagten hier dient einzig dem weiteren Versuch einer ergebnisorientierten Vertuschung eines Verbrechens im Amt.

Es ist offenkundig, dass das Landesamt als Vertreter der CSU-Regierung angewiesen ist, jedwede Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung von Bürgern unabhängig von der Berechtigung der Ansprüche formaljuristisch, floskelhaft und auch mit unzutreffenden Behauptungen pauschal in Abrede zu stellen.

Dieser Versuch der Entledigung berechtigter Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen durch behördliches Handeln geschieht ergebnisorientiert und regelhaft mit der Falschauskunft der Verjährung, auch wenn diese – wie hier -erkennbar nicht vorliegt.

Es handelt sich erkennbar um den beweisrechtlich belegten Tatbestand einer vorsätzlichen Freiheitsberaubung durch Amtsträger unter – wie beweisrechtlich und zeugenschaftlich dargelegt – Verdeckung der Tatbegehung durch die hierzu als Tatmittel eingesetzte sog. richterliche Unabhängigkeit, was eine dreißigjährige Verjährungsfrist zur Folge hat.

Die Darstellung des Landesamtes ist somit eine bewusste Falschdarstellung im Sinne der CSU-Regierung, die den Zweck hat, Kläger und Rechtsuchende zu verunsichern, einzuschüchtern und vom Beschreiten des Rechtsweges abzuhalten.

Dieses tatbestandsmäßig hier als versuchter Betrug und versuchte Rechtsbeugung anzusehende Verhalten der Behörde zielt erkennbar auf eine generalpräventive Entledigung und Einschüchterung von Geschädigten ab, geht also über diesen Einzelfall hinaus.

Diese musterhafte, auf parteipolitischen Vorteil und gegen Betroffene und Rechtsuchende ausgelegte Ideologie der CSU und ihrer Behörden ist bekannt bspw. durch das sinnfreie Blockieren einer Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen oder die bewusste Schädigung von Flüchtlingen in allen Bereichen, die eine spätere Abschiebung erschweren könnten.

Die öffentlichen Darstellungen des ideologisch agierenden Vorzeige-“Arschlochs“ Andreas Scheuer, der in diesem Zusammenhang in seiner Rolle als Generalsekretär der CSU vom fußballspielenden Senegalesen phantasierte, ist allgemein bekannt.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/kommentar-scheuer-ist-nach-aussetzer-gegen-fluechtlinge-nicht-mehr-zu-halten-1.3168770

Als weiteres Beispiel für die hier zum Einsatz kommende Missachtung von Recht und Gesetz bzw. die zur Abschreckung und Einschüchterung pervertierte Verbiegung von Gesetzen sei hier auf die unter den bayerischen sog. Generalstaatsanwälten und mit dem Justizminister Bausback abgesprochene öffentlichwirksame Kriminalisierung gegen Priester angeführt, die Flüchtlingen Kirchenasyl gewähren. Auch dies ein bayerischer Sonderweg, im Widerspruch zu Absprachen mit der Bundesregierung.

https://www.br.de/nachrichten/kirchenasyl-justiz-pfarrer-100.html

2.
Die Tatbestände sind bereits unmittelbar seit Begehung der Verbrechen 2010 strafrechtlich und auch zivilrechtlich geltend gemacht.

Die Strafanzeigen werden unter Hinweis auf örtliche Zuständigkeit und Tatortprinzip bislang unverdrossen an die Staatsanwaltschaft Würzburg weitergereicht, die die Verbrechen gegen den Kläger als lästigen Vater und „Ex-Polizisten“ initiiert hat. Dort werden seit 2010 die Vorgänge ergebnisorientiert vertuscht und ohne jede Ermittlung zugunsten der Täter im Amt verschwinden gelassen.

So wurde allein unmittelbar nach Tatbegehung hier am 12.03.2010 vier Mal die Staatsanwaltschaft Stuttgart konkret erfolglos zur Anzeigenaufnahme aufgefordert. Die einzige Tätigkeit bestand offenkundig darin, mit den Tätern in Würzburg zu konspirieren.

Bezüglich des Vorgangs ist das Justizministerium Baden-Württemberg beweisrechtlich eingeschaltet, da die Staatsanwaltschaft Stuttgart diesen Tatbestand leugnet.

Die für Verbrechen bei den Justizbehörden Würzburg örtlich zuständige Kriminalpolizei Würzburg wurde von Tätern der Staatsanwaltschaft Würzburg angewiesen, keine Ermittlungen zu führen.

Der Leiter dieser Behörde zur Tatzeit bzw. Generalstaatsanwalt und heutige OLG-Präsident Clemens Lückemann ist weisungsgebender verantwortlicher Hauptbeschuldigter, ebenso der Staatsanwalt Thomas Trapp, heute Richter beim Landgericht Würzburg.

Es ist offenkundig, dass hier eine strukturelle Korruption zur Verdeckung eines Verbrechens im Amt, zum Schutz der Täter im Amt und zu Lasten des Klägers, in dieser Sache seit 2010 erfolgt.

Im März 2010 wurde durch Prof. Dr. Nedopil, Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg offengelegt, dass für keine der Maßnahmen der Verbrecher im Amt die medizinischen Voraussetzungen hierfür vorlagen

Das Urteil des Landgerichts Würzburg, das entgegen der Zielsetzung der Täter im Amt davor zurückschreickte, einen Unschuldigen rechtswidrige zu verurteilen, stellte im August 2010 in Freispruch dar, dass auch keine strafrechtlichen Voraussetzungen für die Maßnahmen der Täter vorlagen.

Dies hielt die Verbrecher im Amt nicht davon ab, die Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung im Amt unter weiterem Amtsmissbrauch zu verweigern.

All dies ist Klageinhalt. Es geht hier nicht um eine „Falschentscheidgung“, wie die Beklagte euphemistisch zu täuschen versucht. Es geht um eine böswillige und mit immenser krimineller Energie erzwungene Freiheitsberaubung und einen Vernichtungsversuch gegen einen unschuldigen und ehmmaligen Polizeibeamten, der für die Täter lästig wurde, da er sich seit 2003 gegen die rechtswidrige Kriminalisierung und Zerstörung seiner Vaterschaft durch die Justizbehörden zur Wehr setzt.

Auf den Blog des Klägers wird bezüglich der Gesamtzusammenhänge verwiesen. Die beweisrechtlichen Angaben hierin sind bei Bedarf hinzuzuziehen.

3.
Gegen das Landesamt für Finanzen, Würzburg, wurde aufgrund gleichen Verhaltens in mehreren Fällen nun zu Az.64 O 937/17, Landesamt für Finanzen, Sachbearbeiterin Jung, Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht.

https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/05/fachaufsichtsbeschwerde-gegen-landesamt-fuer-finanzen-freiheitsberaubung-von-20092010-sei-verjaehrt/

Auf diese am 03.08.2017 zugegangene Fachaufsichtsbeschwerde erfolgte seitens der Behörde keine Reaktion.

Der Tatbestand der strukturellen Korruption, die hier in einem bodenlosen Ausmaß offenbar gegen jeden erfolgt, der sich in gegen behördliches Unrecht der rechtskonservativen und in Teilen rechtsradikalen CSU-Parteigänger zur Wehr setzt, während sich die Täter in Netzwerken gegenseitig einen Persilschein ausstellen, Posten untereinander verteilen und jedwede Schweinerei unter Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung vertuscht wird, ist in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel und weiter offenzulegen.

Dass die CSU nur noch eine Fassade von Rechtsstaatlichkeit aufrechterhält, ist dem Wähler langsam offenkundig bewusst geworden.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Mordmotiv Kindesentzug: asoziale alte Männer, die Kindern die Zukunft versauen und sich in Familien hineinwanzen – Verfahrenspfleger Rainer Moser, Großvater Willy N. – Versuch eines Persilscheins durch Dr. Alfred Page, der sich über verfassungsrechtliche Grundsätze hinweg setzt, Modell Würzburg

Man scheint weiter zu glauben, einem Vater 14 Jahre sein Kind zu stehlen, bleibe ohne Konsequenzen für die Verantwortlichten. Meine Zivilklage mit überschaubarem Streitwert wird ebenso rechtsfremd behandelt, wie alle Belange seit 2004…..

Verfahrenspfleger Rainer Moser, Eisingen, einer der Hauptverantwortlichen und Erfüllungsgehilfen der Kindsmutter, der die Schuld trägt, dass meiner Tochter und mir die gesamte gemeinsame Kindheit gestohlen wurde – und nun wird zu vertuschen versucht, Persilschein für die Täter durch die Täterbehörde Würzburg!

http://www.wolfgang-stenglin.de/jedermann/jedermann.htm

Die Schäden sind hier IRREVERSIBEL!

Der Vertreter des als befangen und wegen Verdachts der Rechtsbeugung angezeigten Richters Page, der das asoziale und folgenschwere Agieren des sog. Verfahrenspflegers Rainer Moser mal eben entledigen will, hat mit Allgemeinplätzen mal eben weiter beschlossen, dass der Herr Dr. Page nicht befangen sei:

Täter Rainer Moser weiter gedeckt, 17 C 960/17, Beschluss wegen Befangenheit gegen Richter Page, 04.11.2017

Es geht um diese Klage:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/04/01/zivilklage-gg-rainer-moser-vom-gericht-bestellter-verfahrenspfleger-verweigert-umgangsanbahnung-mit-zwei-jahre-altem-kind/

Hier die „Argumentation“ des Richters Page:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/05/06/taeterbehoerde-bleibt-taeterbehoerde-familienrichter-dr-page-versucht-mit-floskeln-seinen-kumpel-moser-zu-decken-verfahrenspfleger-traegt-die-schuld-fuer-jahrelangen-kontaktabbrucht/

Bis heute wird die Akteneinsicht verweigert!

Beschwerde ans Gericht – hiermit weiter beweisrechtlich veröffentlicht:

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 05.05.2017

Az. 17 C 960/17

Auf den sog. Beschluss vom 04.11.2017 wird weitere Beschwerde eingereicht und wie folgt beantragt:

1.
Das Gericht teilte mit Schreiben vom 13.04.2017 mit, dass die Gegenseite zur Stellungnahme aufgefordert wurde.

Bezüglich dieses Vorgangs wird hiermit wiederholt Akteneinsicht beantragt.

2.
Das Ablehnungsgesuch gegen den Richter Page stützt sich nicht, wie dessen Vertreter, der Richter Böhm in Beschluss vom 04.11.2017 behauptet…

„alleine darauf, dass der nunmehr in der Zivilsache zuständige Richter den Beklagten aus seiner richterlichen Tätigkeit…. kennt.“

Dies ist bereits im Ansatz nachweislich falsch.

Der Kläger schreibt unter anderem mit Datum vom 05.05.2017 wie folgt und begründet infolge ausführlich:

„Der Beschluss des AG Würzburg vom 04.05.2017 verletzt den Beschwerdeführer fortgesetzt in seinem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip und widerspricht dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit.

Das Gericht betreibt eine unzulässige Beweisantizipation und Vorverlagerung von Beweisfragen ins PKH-Verfahren, wie vom Bundesverfassungsgericht immer wieder gerügt, u.a. BVerfG vom 03.06.2003, 1 BvR 1355/02.
Dies betrifft beispielsweise die durch nichts untermauerte bloße Behauptung des Gerichts, der durch den Beklagten verschuldete Verlust der Bindung zum Kind, inklusive der Verweigerung konkreter vom Gericht aufgegebener wöchentlicher Treffen im konkreten Zeitraum vom 28.04.2005 bis 18.08.2005 reiche nicht aus, um die Verletzung eines Rechtsgutes für Vater (und Kind und hiermit wiederum mit Wirkung auf den Vater!) durch mich als Vater „schlüssig darzutun“.

Als Befangenheitsgrund ist neben einem Auftritt bei parteiisch zugunsten von Frauen veranstalteter Podisumsdiskussion (Schriftsatz vom 28.06.2017) in mehrerer Hinsicht eine weitreichende und objektive Missachtung rechtlich und insbesondere verfassungsrechtlich anerkannter Grundsätze angezeigt, die unhaltbar sind, und die Willkür und sachfremde Einstellung des Richters belegen.

Im Kern leugnet der Richter eine Schädigung durch 14 Jahre Kindesentzug, er leugnet das Trauma durch Zerstörung jeglichen Kontaktes eines Vaters zum leiblichen Kind und er versucht die richterliche Unabhängigkeit zu missbrauchen, um einen Justizskandal gegen den Kläger zu vertuschen, indem er unter Missachtung des Art. 3 Grundgesetz verhindert, dass die Machenschaften des Beklagten, der dies maßgeblich mit verschuldet hat, in öffentlicher Hauptverhandlung aufgeklärt werden.

3.
Der Richter Dr. Page hat erkennbar persönlich motiviert das Ziel, eine seit 14 Jahren insbesondere auch durch die Verschleppung, Unfähigkeit und Gleichgültigkeit der Richterin Treu – die den Beklagten deckt – verschuldete Kindesentfremdung und aggressive Ausgrenzung des Klägers als Vater von seiner Tochter zu vertuschen.

Richter Page ist mit Richterin Treu nicht nur persönlich bekannt, sondern seit Jahrzehnten befreundet. Diese langjährige Freundschaft zeichnet u.a. aufgrund des Todes ihres Mannes, ebenfalls Richter in Würzburg, auch eine hohe Emotionalität aus, die sich in für jeden vernünftig denkenden Menschen nachvollziehbar in einem Beschützerreflex des männlichen Richters für seine Kollegin niederschlägt.

Es ist offenkundig, dass die gerichtliche Aufklärung der Verbrechen des Beklagten Moser gegen den Kläger hier auch die Frage der Rolle der Richterin hierbei virulent aufwerfen wird – zumal die Richterin den zweiten Kontaktabbruch ab Juni 2012 ebenfalls durch Untätigkeit, Verschleppung und kindeswohlschädigendes Hofieren der sich komplett entziehenden Kindsmutter verschuldet hat.

Das Verhalten des Beklagten Moser hier hat im Alter des Kindes von knapp zwei Jahren eine Weiche für diese Schädigung gestellt, da dieser sich über einen gerichtlichen Beschluss hinweggesetzt und von der Kindsmutter und deren Vater instrumentalisieren und manipulieren ließ.

Dies erschließt sich jedem vernünftig denkenden Menschen ohne weiteres.

Auf den Beweisvortrag wird nochmals vollinhaltlich verwiesen.

Die Zielsetzung des Täters und Großvaters Willy Neubert, der mit dem Beklagten konspirierte und manipulativ auf diesen einwirkte, um den wöchentliche Kontaktanbahnung (Klageinhalt) destruktiv und eskalativ zu verhindern, hat auch 2012 erfolgreich ein zweites Mal nach Dezember 2003 einen Bindungsabbruch verschuldet, indem er u.a. an den ehemaligen Direktor des Amtsgerichts Würzburg folgendes schrieb, um einen aktuell positiv verlaufenden sog. Umgang zu verhindern:

„Die gerichtliche Tendenz scheint derzeit dahin zu gehen, dass dem von Herrn Deeg seit der Trennung meiner Tochter von ihm bereits unzählig vorgebrachten Ansinnen auf Mediation, Therapie meiner Tochter etc. nachgekommen wird und dies in vollständiger Abkehr von etlichen in der Vergangenheit hierzu bereits geführter Gerichtsverfahren und anders lautender Beschlüsse. Am 20.12.2011 hat das Familiengericht entschieden, dass Herr Deeg und Frau Neubert (sic) ein gemeinsames Beratungsgespräch bei Frau Schmelter (gerichtsnahe Beratungsstelle) führen sollen. Frau Treu hat dieses Vorgehen damit begründet, dass die Vergangenheit außen vor zu bleiben und eine Kommunikation zwischen den Eltern stattzufinden habe.“…..

Weiter schreibt Neubert:

„Ich halte Herrn Deeg nach wie vor für krank und befürchte derzeit eine eskalierende Entwicklung. Herr Deeg hat meines Erachtens zwei Gesichter, was allerdings nur sehr schwer zu durchschauen ist.“

Beweis:

Schreiben des Willy Neubert an AG-Direktor Stockmann, 12.03.2012, Az. 002 F 1462/11

Es wird beantragt, die Akte beizuzuiehen.

Die Beleidigungen, Entwertungen, Diffamierungen durch die Täter und die Justizbehörden zum Zweck der Ausgrenzung und Verfahrensentledigung gegen den Kläger und Vater bei gleichzeitiger heuchlerischer Empörung über jedwede Gegenwehr und verbale Deutlichkeit des Klägers zieht sich seit 2003 durch die gesamte Akte.

Auf die öffentlichen Schmähberichte in der Mainpost unter Berufung auf Falschdarstellungen von Tätern bei der Staatsanwaltschaft ist hier ebenfalls zu verweisen.

All dies widerspricht und verletzt massiv das Kindeswohl – und nicht, wie von den Gerichten nun dummdreist selbstreferentiell und hämisch vorgebracht (vgl. Urteil des OLG vom 15.02.2016, aufgegriffen u.a. unter 42 S 1743/17, LG Würzburg), die Offenlegung des Justizskandals und der Fakten durch den Vater in einem Blog, der erkennbar auch das Ziel hat, dem Kind die tatsächlichen Gründe für die erzwungene Abwesenheit seines Vaters über die gesamte Kindheit offenzulegen.

Es ist offenkundig, dass der insgesamt seit 2003 immer wieder selbstreferentiell in einem endlosen Zirkelschluss von den Tätern und der Kindesentfremderin aufgebaute Popanz, die Dämonisierung und Stimmungsmache gegen den Kläger, unter Leugnung des Traumas und der Folgen, sich weiter fortsetzt.

Dies ist dem Gericht bekannt und im Blog des Klägers beweisrechtlich dokumentiert.
Der Beklagte ist weiter als Verfahrenspfleger tätig und verschuldet auch in anderen Fällen durch Inkompetenz und persönliche Gesinnung Schädigungen zu Lasten von Kindern und Elternteilen.

Die hier verursachten Schädigungen zu Lasten des Klägers und seines Kindes durch den Beklagten hier, der offenkundig keinerlei Reue und Schuldbewusstsein zeigt, stellen wie bereits mehrfach angeführt erkennbar und objektiv ein Mordmotiv gegen den Beklagten dar, was das Gericht offenkundig gezielt ignoriert und ausblendet.

Wie das zu werten ist, ist insoweit offen.

Darüberhinaus konspiriert der befangene Richter offenkundig mit dem Beklagten, da unter Missachtung des rechtlichen Gehörs des Klägers seit über einem halben Jahr eine Stellungnahme des Beklagten vorenthalten wird und der Richter stattdessen weiter Fakten zugunsten des ihm seit Jahrzehnten persönlich bekannten Beklagten schafft.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg