Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau PKín Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart
an den Leiter der Behörde,
POR Jörg Schiebe 24.02.2018
Hiermit wird weiter mit dringendem Tatverdacht Strafanzeige wegen konzertierter Verdeckungsstraftaten der Rechtsbeugung durch Angehörige des Landgerichts Würzburg und Oberlandesgerichts Bamberg zugunsten der ehemaligen Richter des OLG Bamberg erstattet, ehem. 1. Strafsenat, Norbert Baumann (CSU-Funktionär) und Thomas Schepping, Freiheitsberaubung im Amt durch einen „Vertreter Gottes“, wo gibt’s sowas:
Ja, da brechen FASSADEN zusammen:
„Langjähriger Diözesanratsvorsitzender Baumann wird 70 Jahre alt

Norbert Baumann
Copyright: Markus Hauck (POW)
…Norbert Baumann, langjähriger Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Würzburg, wird am Donnerstag, 15. Februar, 70 Jahre alt….
…Als Vertreter des „Volkes Gottes“ habe sich Baumann in dieser Zeit engagiert und den Diözesanrat maßgeblich geprägt….Seit 2008 ist er Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.“
Landgericht Würzburg, Az. 61 O 1747/17
OLG Bamberg 4 W 8/18
Eine objektive Strafverfolgung und Prüfung der Vorwürfe von Verbrechen im Amt wird offenkundig einzig aufgrund der dienstlichen Stellung der Beschuldigten bislang verweigert, die auch politisch gedeckt werden.
Der Beschuldigte Lückemann (CSU) unter anderem ist mit dem bayerischen CSU-Justizminister Winfried Bausback befreundet. Eine Kontrolle der Justiz gibt es faktisch in Bayern nicht.

Rechtspflege –
Minister Bausback in Bamberg: „Die Linke ist lahm gelegt …“
Das Tatortprinzip wird in Bayern regelhaft missbraucht, um Amtsvergehen zu verdecken. So ist die Kriminalpolizei Würzburg von der Staatsanwaltschaft Würzburg angewiesen, in Sachen des Klägers hier nicht zu ermitteln sondern sofort an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.
Politische Kontrollmechanismen sind seit langem komplett zu Lasten der Bürger ausgehebelt.
Der Ministerialrat Andreas Zwerger, der beim Staatsministerium der Justiz über die Dienstaufsichtsbeschwerden und Geltendmachungen von Rechtsuchenden zu entscheiden hat, so auch die des Klägers hier seit 2010, ist seit März 2017 der Vizepräsident des OLG Bamberg neben dem Beschuldigten Lückemann.
Zwerger hat als Mittäter in all seinen Jahren als Ministerialrat sämtliche Eingaben gegen Justizangehörige mit floskelhaften Formschreiben und offenkundig unter Rechtsbeugung zu Lasten aller Rechtsuchenden, die sich an das Ministerium wandten, entledigt.
2. Offener Brief an Minister Bausback, 13.02.2014, schwere Freiheitsberaubung im Amt
Auch die Gewaltenteilung ist offenkundig seit Jahrzehnten in Bayern zu Lasten der Bürger faktisch abgeschafft.
Der Beschuldigte Lückemann war vor seiner Zeit als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, wo er für einen Zerfall von Rechtsstaatlichkeit verantwortlich zeichnet, ebenfalls Minsiterialrat im Staatsministerium der Justiz, 1998 bis 2002.
Die Beschuldigten Baumann und Schepping werden offenkundig vorsätzlich und konzertiert durch Freunde und Kollegen vor zwingend angezeigter strafrechtlicher Aufklärung und berechtigten zivilrechtlichen Forderungen im Zusammenhang mit einer insgesamt zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger als unschuldigen ehem. Polizeibeamten und Vater rechtswidrig und schuldhaft geschützt.
Die Abgabe an eine objektive Ermittlungsbehörde wird konsequent verweigert, um weiter intern bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg zu vertuschen.
Die Einberufung eines Untersuchungsausschusses wegen vorsätzlicher schwerer Verbrechen im Amt durch weiter im Dienst befindliche Richter und Staatsanwälte wird beantragt.
Der dringende Tatverdacht und als auch die Tatverwirklichung der Freiheitsberaubung im Amt ist durch umfassende Beweisführung als erwiesen anzusehen.
Dies ist infolge nochmals ausführlich dargelegt. Offizielle Ermittlungen finden bis heute offenkundig nicht statt, obwohl sich weitere Rechtsbeugungen häufen.
Diese wird beweisrechtlich vom Kläger seit August 2013 öffentlich anhand Originaldokumenten im Internet dargelegt, ohne dass einer der Beschuldigten im Amt oder der Justizminister des Freistaates Bayern, dem die öffentlichen nachweislich Vorwürfe bekannt sind, Strafanzeige gegen den Kläger wegen falscher Verdächtigung oder Verleumdung erstattet hat.
Man hofft im Gegenteil seitens der bayerischen Verantwortlichen offenkundig, die Sache mit Begehung fortlaufender Rechtsbeugungen aussitzen zu können oder spekuliert darauf, dass der Kläger Suizid oder schwere Straftaten im Rahmen von Selbstjustiz begeht und die Verbrechen im Amt und den Justizskandal gegen einen unbescholtenen Vater infolge unter der üblichen öffentlichen Stigmatisierung gegen das Justizopfer als Täter etc. unter den Teppich zu kehren.
Die asozialen Schuldprojektionen, Diffamierungskampagnen und Versuche der Entwertung und Stigmatisierung von Justizopfern durch die CSU-Justiz waren infolge der Offenlegung des Skandals um Gustl Mollath eindrücklich zu besichtigen. Die durch Trennungskonflikte oder Kindesentzug verursachten Traumatisierungen bei Betroffenen werden durch die zum Teil widerwärtig asozial und in krimineller Schädigungsabsicht agierenden Angehörigen der bayerischen Justiz geradezu hämisch genüsslich missbraucht, um anhand Reaktionen auf die Belastungen und Traumatisierungen die Geschädigten weiter repressiv schädigen zu wollen.
Die Hybris und Rechtsferne der bayerischen Justiz unterscheidet sich von dem Vorgehen der Türkei gegen bspw. deutsche Journalisten, die als Terroristen unschuldig eingesperrt und stigmatisiert werden, allenfalls noch graduell.
Als deutschem Polizeibeamten, der einen Amtseid abgelegt hat, ist es für mich in keiner Weise mehr vermittelbar, dass derart charakterlich ungeeignete Personen und Täter im Amt und ein solcher Machtmissbrauch in der deutschen Justiz durch Wegschauen weiter geduldet und bestärkt wird!
Dies gilt insbesondere auch für die sog. politische Opposition in Bayern.
Hier sind Personen aus dem Amt zu entfernen, objektive Ermittlungen zu führen und Anklagen vor einem ordentlichen Gericht zu erheben.
Begründung:
1.
Der Kläger wurde im Rahmen einer Intrige unter Federführung des ehemaligen Leiters der Staatsanwaltschaft Würzburg, des Beschuldigten Clemens Lückemann (CSU-Funktionär), heute Präsident des OLG Bamberg erkennbar ohne Vorliegen von Straftat und erkennbar ohne Haftgrund für insgesamt zehn Monate in sog. Untersuchungshaft/Unterbringung gem. § 126a StPO eingesperrt, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09.
Dem konkret voraus ging eine schuldhafte Amtspflichtsverletzung seitens des Beschuldigten Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, der dem Kläger rechtswidrig eine nicht vorhandene versuchte Nötigung zur Last zu legen versuchte, Az. 814 Js 5277/08.
Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung
Hierauf reichte der Kläger am 18.05.2009 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten Trapp ein, worauf der Beschuldigte Trapp auf Weisung Lückemann beginnend 12.06.2009 als Sachbearbeiter ein Festnahmeszenario in Würzburg, hernach in Stuttgart aufgrund vorgeblicher Straftat des Klägers schuldhaft inszenierte unter erkennbar falscher Verdächtigung, der Kläger habe in der Dienstaufsichtsbeschwerde Wochen zuvor einen „Amoklauf“ bei den Justizbehörden Würzburg angekündigt, der nun – am 12.06.2009 – akut anstehen solle.
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009
Die Täter Lückemann und Trapp suchten sich hierzu die Hilfe des Mittäters Lothar Schmitt, zu diesem Zeitpunkt stellv. Präsident des Landgerichts Würzburg.
Schmitt bestätigte willfährig die Zielsetzung der Beschuldigten Trapp und Lückemann und half bei der Inszenierung, dass bei den Justizbehörden Würzburg ein „akuter“ Amoklauf durch den Kläger bevorstehe. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt seit Monaten nicht mehr in Bayern und hatte die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten Trapp, die diesen Tatverdacht vorgeblich ergeben sollte, fünf Wochen zuvor eingereicht.
Bezüglich der Details wird auf Urteil und Aktenlage zu Az. 814 Js 10465/09 verwiesen.
Nicht auszuschließen ist, dass die Täter abwarteten, bis die damalige Präsidenten des Landgerichts, Anna Maria Stadler, die als integer und unabhängig vom Geklüngel des Beschuldigten Lückemann gilt, abwesend ist, um ihre Tat zu verwirklichen. (Eine Abgabenachricht bezüglich der Dienstaufsichtsbeschwerde an den Generalstaatsanwalt Lückemann wurde dem Kläger mit Schreiben vom 03.06.2009 mitgeteilt, Staatsministerium der Justiz, München, Ministerialrat Hans Kornprobst, so dass hier durchaus eine Lücke besteht bis zur Inszenierung am 12.06.).
Lothar Schmitt stieg infolge 2012 zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Aschaffenburg auf und wurde 2014 Vizepräsident beim OLG Bamberg neben seinem Förderer, dem Beschuldigten Lückemann. Seit Februar 2016 ist Schmitt Generalstaatsanwalt in Nürnberg.
Bei Zeugenvernahme in öffentlicher Hauptverhandlung gab Schmitt zunächst an, dass er exklusives Wissen aus dem Jahr 2005 über den Kläger gehabt habe, und deshalb anders als die Zeugen und Richter am Landgericht Dr. Bellay (ebenfalls in Hauptverhandlung einvernommen), der Richter am Landgericht Dr. Müller-Teckhof und der Ministerialrat Hans Kornprobst, die alle in der Dienstaufsichtsbeschwerde des Klägers keinerlei Straftat gesehen haben, was die Beschuldigte Trapp und Lückemann bis in die Hauptverhandlung hinein zu vertuschen suchten. Auf Frage musste Schmitt infolge jedoch einräumen, dass er bis zum Zeitpunkt der Verhandlung Juni 2010 mit dem Kläger noch nie irgendeinen persönlichen Kontakt hatte.
Beweis:
Urteil zu Az. 814. Js 10465/09, Zeugenvernahme Schmitt / Zeugenvernahme Dr. Bellay
Die gesamte Akte ist polizeibekannt, öffentlich zugänglich und steht für Ermittlungen zur Verfügung.
Das Gericht ging infolge in Hauptverhandlung, um Schmitt vor Bloßstellung zu schützen, nicht weiter auf die Widersprüche ein und ließ die offenkundigen Täuschungsversuche Schmitts, mittels irgendeines schriftlichen Vorganges aus dem Jahr 2005 im Jahr 2009 die Gefahr eines akuten Amoklaufs durch den Kläger bei den Justizbehörden Würzburg wunschgemäß der Beschuldigten Trapp und Lückemann vorgeblich berechtigt gesehen zu haben, offen.
Um den Kläger auch öffentlich wirkungsvoll vorzuverurteilen, Litigation-PR, wurde nach einer über die Polizei Stuttgart erzwungene Festnahme am 21.06.2009 (ohne dass der vorgeblich akut am 12.06. drohende Amoklauf stattfand oder der Kläger sich auch nur in Bayern aufgehalten hat) auf Geheiß Lückemanns durch den Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Erik Ohlenschlager, die örtliche Mainpost informiert.
Der als Lückemann-Vasall anzusehende Erik Ohlenschlager wurde infolge 2014 stellv. Präsident am Landgericht Schweinfurt und ist seit 2015 Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Bamberg. Diese versuchte unter anderem, dem Kläger die zustehende Entschädigung für eine 2015 von Lückemann initiierte Wohnungsdurchsuchung im Februar 2015 zu verweigern, Vorgang polizeibekannt, Az. 14 Qs 39/16, Landgericht Bamberg.
Der sog. Gerichtsreporter Patrick Wötzel, der bereits mehrfach diffamierende und grob unrichtige Presseberichte über den Kläger im Sinne der Behörde für die Mainpost verfasst hatte, lieferte wunschgemäß für die Beschuldigten unter Missachtung der Kriterien der Verdachtsberichterstattung am 25.06.2009 unter der Schlagzeile „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“ entsprechenden Bericht, der den Kläger identifizierend, die Falschbeschuldigungen als Tatsache verbreitete und bereits unter der dies vorgeblich bestätigenden Stigmatisierung, der Kläger sei psychisch gestört.
Die Täter beabsichtigten erkennbar unter Einbeziehung der Presse die völlige Vernichtung der Person und der bürgerlichen Existenz des Klägers, weshalb sie parallel über den befreundeten und als verlässlichen Einweisungsgutachter etablierten Psychiater Dr. Jörg Groß (CSU-Funktionär) in Würzburg ein vernichtendes Gutachten über den Kläger in Auftrag gaben, um diesen dauerhaft unter Missbrauch des § 63 StGB wegzusperren. Auf dessen Fehldiagnosen wurde wie genannt bereits in Pressebericht vom 25.06.2009 focussiert.
Der Vorsatz zu einem Fehlgutachten ergibt sich sowohl aus den gesamten Fakten, der Entlarvung des eklatanten Fehlgutachtens in einem Obergutachten des integren und unabhängigen Prof. Dr. Nedopil als auch der konsequenten Versuche der Justiz, dem Kläger hier konsequent unter Rechtsbeugung die schadensrechtliche Geltendmachung für mehrmonatige Freiheitsberaubung auf Grundlage des objektiv eklatanten Fehlgutachtens zu verweigern und den Rechtsweg zu blockieren, beschuldigte Richterin Ursula Fehn-Herrmann, Az. 72 O 1041/17, Landgericht Würzburg, hierzu beweisrechtlich ausführlich dargelegt und Anzeige erstattet.
Die gesamte Akte ist polizeibekannt, öffentlich zugänglich und steht für Ermittlungen zur Verfügung.
Die Methoden und Strategien bei der bayerischen Justiz diesbezüglich sind durch Fall Gustl Mollath bekannt. Es wird auf den diesbezüglich eindrucksvollen Spielfilm „Gefangen – der Fall K.“ verwiesen, der am 23.02.2018 auf Arte erstmals gezeigt wurde und das System des Missbrauchs des § 63 StGB gegen lästige Unschuldige, denen Bagatelldelikte und psychische Störungen angedichtet werden, eindrucksvoll darlegt.
https://www.arte.tv/de/videos/074497-000-A/gefangen-der-fall-k/
2.
12.09.2017Die ganze asoziale Skrupellosigkeit und kriminelle Energie zwecks Schädigungsabsicht ergibt sich insbesondere aus dem Fakt, dass gegen den Kläger und weiter erkennbar ohne Vorliegen von Straftat und erkennbar ohne Haftgrund nach bereits acht Monaten Inhaftierung (vgl. § 121 StPO) und Entlassung durch Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 04.03.2010, Landgericht Würzburg, 1. Strafkammer, durch die Kriminellen im Amt um den Beschuldigten Lückemann (CSU) eine zweite Festnahme über die Polizei Stuttgart erzwungen wurde, 12.03.2010.
Infolge wurde eine weitere Freiheitsberaubung im Amt bis zum 22.04.2010 verwirklicht, Netzwerk des Beschuldigten Lückemann, zur Tatzeit Generalstaatsanwalt Bamberg, bevor das Landgericht Würzburg entgegen der Tatverwirklichung der Kriminellen des übergeordneten OLG Bamberg eine zweite Entlassung erwirkte.
Die Freiheitsberaubung im Amt, die insbesondere die Beschuldigten Norbert Baumann und Thomas Schepping zu verantworten haben, ist als erwiesen anzusehen.
Der dringende Tatverdacht, die Tatbegehung sind akribisch und präzise beweisrechtlich in dieser Zivilklage mittels Beweisangebot, Anlagen, dargelegt und unter diesem Link veröffentlicht:
Beweis:
Anlage 1
Ausdruck der Klageschrift, in Blog beweisrechtlich veröffentlicht am 12.09.2017
Der als Haupttäter in dieser Sache anzusehende Norbert Baumann (CSU) ist seit Jahrzehnten mit dem Beschuldigten Lückemann (CSU) in ideologischer Gesinnung befreundet. Baumann ist seit 2015 pensioniert, wozu die Mainpost einen wohlgefällige Lobhudelei über den offenkundig charakterlich ungeeigneten rechtskonservativen Richter veröffentlichte.
https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Oberlandesgerichte-Rechtsradikalismus-Ruhestand-Strafsenat;art742,8547110
Der Beschuldigte Thomas Schepping ist seit 2015 Direktor am Amtsgericht Gemünden.
Auch dieser ist als Haupttäter anzusehen, der darüberhinaus den kausalen Anlass für den gesamten Justizskandal, die rechtswidrige Kriminalisierung und Pathologisierung des Klägers zu verantworten hat: der Beschuldigte Schepping zeichnete am 15.03.2003 als Amtsrichter am Zivilgericht Würzburg die Angaben der Volljuristin Kerstin Neubert ab, die unter falscher Eidesstattlicher Versicherung (die ebenfalls als erwiesen anzusehen ist) drei Monate nach Geburt des gemeinsamen und in Heiratsabsicht geborenen Wunschkindes mit dem Kläger eine sinnfreie sog. Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz glaubhaft machte, Az. 15 C 3591/03.
Die gesamte Akte ist polizeibekannt, öffentlich zugänglich und steht für Ermittlungen zur Verfügung.
Eine solche Stigmatisierung und Rollenzuweisung eines Mannes führt bei den Justizbehörden Würzburg offenkundig nicht mehr korrigierbar und kataloghaft zu einer ideologischen Strafwut und Vernichtung von Rechtsuchenden, die auch den Justizskandals Gustl Mollath auszeichnete und wie hier – trotz Kind und Elternrechten – vorliegend.
Suizide in der Justizvollzugsanstalt Würzburg sind regelmäßig Folge des Verhaltens der Staatsanwaltschaft, die völlige Missachtung der Grundrechte und die Zerstörung der Bindung von Vätern zu ihren Kindern sind regelhaft die Folge.
Auf die Darlegungen des Klägers in Bezug auf die kriminelle Radikalfeministin Angelika Drescher, ehem. Staatsanwaltschaft Würzburg, die die Kriminalisierung und Pathologisierung des Klägers mit gezielter Bösartigkeit forcierte und die Folgeschäden zu verantworten hat, wird verwiesen. Die Beschuldigte Drescher beauftragte den Fehlgutachter Dr. Groß gezielt, nachdem zwei Psychiater aus Baden-Württemberg auf Zwangsmaßnahmen Dreschers keinerlei Grundlage für deren Anträge sahen.
Eine zivilrechtliche Klage unter Az. 63 O 1493/17, ordentliche gerichtliche Aufklärung wird durch den Beschuldigten Peter Müller, Landgericht Würzburg, der mit der Beschuldigten Drescher seit Jahrzehnten persönlich bestens bekannt ist, aktuell unter Rechtsbeugung zu verhindern versucht, wie angezeigt.
Die gesamte Akte ist polizeibekannt, öffentlich zugänglich und steht für Ermittlungen zur Verfügung.
Die Beschuldigte Drescher ist aktuell Richterin am Landgericht Schweinfurt. Deren ideologische Rechtsprechung, in Fortsetzung der ideologischen Strafwut bei der Staatwsanwaltschaft, die sich offenkundig aus tiefliegendem Männerhass speist, ist dem Kläger vielfach von Betroffenen reaktiv auf den Blog mitgeteilt und zu belegen.
3.
In gleicher Besetzung wie bei der Freiheitsberaubung im Amt am 12.03.2010 wurde durch die Kriminellen im Amt durch Weisung Lückemann dem Kläger die vom Landgericht zugewiesene Haftentschädigung verweigert, die mit der Feststellung in Urteil vom 20.08.2010 einherging, das den gesamten Maßnahmen von Anfang an keine strafbare Handlung des Klägers zugrunde lag.
Die absurde und völlige Unverhältnismäßigkeit der rechtswidrigen Maßnahmen und die absurd bösartige und dissoziale Schädigungsabsicht der Kriminellen im Amt wird bis heute zu vertuschen versucht.
Bis heute will man bei den Justizbehörden unter Leugnung der Fakten glauben machen, dass die Anwendung des § 63 StGB gegen einen unschuldigen ehem. Polizeibeamten auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Beschuldigten der Staatsanwaltschaft unter die Unabhängigkeit der Justiz falle. Dies ist erkennbar nicht der Fall.
Hier wurde durch den Beschwerdegegner in eigener Sache zunächst eine Straftat konstruiert, hernach konzertiert ein Haftgrund erfunden und über entlastende Fakten gezielt zu täuschen versucht, um dem Kläger maximal zu schaden. Die Beschuldigten wähnten sich hierbei erkennbar über Recht und Gesetz stehend und überaus sicher, was eigene Konsequenzen angeht, System Lückemann.
Auch die Entlarvung des Fehlgutachtens des Dr. Groß durch den integren Münchner Prof. Dr. Nedopil und der Freispruch durch das Landgericht Würzburg führten bei diesen asozialen Kriminellen im Amt zu keinerlei Selbstreflexion, Selbstanalyse oder gar Reue über die Schädigungen, die sie bei Unschuldigen anrichten, analog Gustl Mollath. Stattdessen wird geleugnet, unter Machtmissbrauch vertuscht und abgetaucht.
Im Gegenteil wird bis heute in asozialster Art und Weise seitens der Täter und Kriminellen nachzutreten versucht. So liegt dem Kläger u.a. ein Pfändungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Würzburg vor, mit welchem diese Geld von ihm beizutreiben versucht, nachdem sie zuvor seine gesamte bürgerliche Existenz und seine Vaterschaft zerstört hatte.
Das insgesamt asoziale Verhalten der genannten Verbrecher im Amt, die sich feige hinter ihrem Amt und ihrem Nimbus verstecken anstatt zu ihren Taten zu stehen, ist wie genannt längst eine Aufforderung zur Selbstjustiz!
4.
Der ungeachtet von Befangenheit (befreundet mit dem Beschuldigten Trapp) und offenkundiger Rechtsbeugung weiter in Sachen des Klägers als zuständig berufene Richter am Landgericht Würzburg, der Beschuldigte Peter Müller, begeht offenkundig in mehreren im Zusammenhang mit den zu Unrecht erfolgten Maßnahmen und dem rechtswidrigen Kindesentzug unverhohlen Rechtsbeugung zwecks Verhinderung einer Aufklärung der Vorgänge in ordentlicher Gerichtsverhandlung mit Zeugenvernahme und Beweisvortrag.
So auch im o.g. Verfahren zugunsten der Beschuldigten Baumann und Schepping, Landgericht Würzburg, Az. 61 O 1747/17.
Die gesamte Akte ist polizeibekannt, öffentlich zugänglich und steht für Ermittlungen zur Verfügung.
Nach üblichem Muster wird der Beschuldigte Müller hierbei konzertiert gedeckt durch Richter des OLG Bamberg, dem der Beschuldigte Lückemann als sog. Präsident vorsteht.
Es ist für jeden vernünftig denkenden Menschen fraglos, dass hier keine objektive Prüfung der Sachverhalte erfolgt sondern eine offenkundig strukturelle Rechtsbeugung zugunsten von Kollegen, Freunden und Vorgesetzten unter Vertuschung und Leugnung der als erwiesen anzusehenden Fakten erfolgt.
So teilen die Beschuldigten des OLG Bamberg, Dr. Werner Stumpf, Matthias Kröner und Thomas Förster wiederholt mit, dass die offenkundige Befangenheit und eine Rechtsbeugung des Beschuldigten Müller trotz dessen offenkundig rechtlich unhaltbarer Beschlüsse nicht vorliege.
Stattdessen wird – wie seit Jahren ebenfalls immer wieder der Fall – das Verfahren rechtsfremd zu beenden versucht, indem man unterstellt, die Verbrechen im Amt hier nicht erkannt zu haben, der Kläger als Justizopfer zum ungehörigen Bittsteller degradiert:
„Mit der Beantwortung weiterer Eingaben in dieser Sache, die lediglich frühere Anträge und ihre Begründung wiederholen oder die erneut grobe Beschimpfungen und Beleidigungen enthalten, kann nicht gerechnet werden (§ 17 Abs., 1 und 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern, AGO).“
Beweis:
Anlage 2
Schreiben/Beschluss der Beschuldigte, 06.02.2018, Az. 4 W 8/18
Man glaubt offenbar, durch repressives Auflaufenlassen des Klägers hier massive Verbrechen durch Angehörige der bayerischen Justiz weiter verdecken zu können.
Desweiteren glaubt man offenbar, dass die konsequente selbstreferentielle Leugnung der Fakten unter einem endlosen Zirkelschluss, der schlicht die Tatsachen leugnet, geeignet ist, diesen Justizskandal weiter zu verdecken und die Täter im Amt vor Strafverfolgung, Haft und Entfernung aus dem Amt zu schützen.
Die Haltung der Justizbehörden Würzburg/Bamberg in dieser Sache ist wie genannt längst Anlass für einen Untersuchungsausschuss.
Wenn der Kläger weiter den Eindruck haben muss, dass eine rechtsstaatliche objektive Prüfung der Verbrechen im Amt nicht erfolgt, wird er zur Selbsthilfe greifen, wie es das Grundgesetz vorsieht.
Es ist völlig ausgeschlossen, dass eine derart menschenfeindliche, asoziale und Existenzen zerstörende Brut, solche skrupellosen Gesinnungsjuristen innerhalb der Justiz eines Rechtsstaates durch parteipolitisches Geklüngel, durch Wegschauen und Bagetellisieren folgenlos gedeckt wird.
Dieses Schreiben ist beweisrechtlich veröffentlicht und geht per Post an weitere persönliche Adressaten.
Die Fakten sind wie bekannt seit August 2013 öffentlich gemacht und polizeibekannt!
Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.