Klage auf Schadensersatz und Antrag auf amtsärztliche / psychiatrische Untersuchung der Richterin Fehn-Herrmann, die den verbrecherischen Kindesentzug seit 2003 leugnet

Je länger ich mich mit den Tätern und Kriminellen im Amt hier bei den Justizbehörden in Bayern befasse, desto offensichtlicher wird eines:

Die boshaft, gehässig und zielgerichtet im steten Zirkelschluss seit 2003 aufbereiteten Entwertungen und Zuschreibungen an meine Person als männlicher Gewalttäter, aggressives Arschloch, Spinner, Stalker etc. bis hin zum Amokläufer, der so irre gefährlich ist, dass man ihn dauerhaft mit Neuroleptika zudröhnen und wegsperren (Empfehlung Dr. Groß, CSU, in seinem Fehlgutachten für den Justizverbrecher Trapp, Staatsanwaltschaft) muss, entspringen offenkundig Projektionen der Täter und Kriminellen selbst. Eigene unerwünschte, aggressive Anteile werden zwanghaft abgewehrt, indem man sie beim Gegenüber verortet und dort bekämpft. Die wissenschaftlichen Grundlagen kann jeder nachlesen bei Sigmund Freud, C.G. Jung, Melanie Klein oder in hierauf bezogenen aktuellen Fachbüchern, bspw. von Prof. Heinz Weiß.

Die Täter und Kriminellen deckt bei ihren Machenschaften natürlich ihr Nimbus und die Fassade einer rechtsstaatlichen Justiz. Dennoch bleibt die Frage, was diese Täter und Kriminellen offenbar regelhaft dazu treibt, Rechtsuchende und Bürger wie Gustl Mollath oder mich als gefährliche Irre abstempeln zu wollen und dauerhaft wegzusperren.

So langsam wird auch das klar: manche dieser Täter und Kriminellen haben offenbar schlicht selbst nicht mehr alle Tassen im Schrank, sind unzurechnungsfähig und schlicht gefährlich aufgrund ihrer Hybris gepaart mit Amtsgewalt, die sie genüßlich missbrauchen, um ihre Ideologie, Gesinnung und latente Menschenfeindlichkeit auszuleben – auch die Pathologisierung entpuppt sich mehr und mehr als Projektion.

Es wird Zeit, dass hier eine amtsärztlich Untersuchung erfolgt, die bspw. bei jedem einfachen Polizeibeamten Standard ist, der zuviel trinkt, Vorgänge nicht mehr sachlich und objektiv bearbeitet oder schlicht keinen Bock mehr zu haben scheint.

Es ist untragbar, dass bayerische Richter, die Existenzen vernichten, Grundrechte missachten, offenkundig moralisch deformiert sind und selbst einfachste Realitäten leugnen, wie hier die sog. Richterin Ursula Fehn-Herrmann, Landgericht Würzburg, im Gegensatz hierzu offenbar völlig unkontrolliert tun und lassen können was sie wollen und auch bei Verbrechen im Amt und unverhohlener Rechtsbeugung glauben, sie müssten einfach den Joker „richterliche Unabhängigkeit“ ziehen…..

Dieses Schreiben ging ans Landgericht, Klage und Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten Geuder:

Anlass hierfür ist die erneute unverhohlene Rechtsbeugung unter Leugnung von Fakten und Lebenswirklichkeit, gehässig, dummdreist, provokativ und offenbar zirkulär auf reaktive Selbstjustiz spekulierend:
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!

An den
Präsidenten des
Landgerichts Würzburg
– Dr. Dietrich Geuder –
Ottostraße 5
97070 Würzburg 07.02.2018

Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen
Ursula Fehn-Herrmann, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung und anhaltendem Amtsmissbrauch zu Lasten des Klägers im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1041/17 als auch im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg.

Beweis:
vorliegende Aktenlage zu Verfahren 72 O 1041/17 und zu Verfahren 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg

Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts wird gestellt.

Es wird aufgrund des hämischen, widerwärtig gehässigen und offen despotischen Rechtsbruchs der offenkundig keiner rechtlichen und sachlichen Begründung zugänglichen Richterin und der Schwere der Straftaten im Amt und des Missbrauchs der Garantenstellung als Richterin sowie der offenkundig fehlenden charakterlichen Eignung der Beklagten neben einer Anklage wegen Rechtsbeugung die Entfernung der Richterin aus dem Amt beantragt.

Es wird aus den gleichen Gründen beantragt, die Richterin einer amtsärztlichen und psychiatrischen Untersuchung unterziehen zu lassen, um eine etwaige verminderte Schuldfähigkeit festzustellen, da aufgrund Sachlage erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Beklagte überhaupt in der Lage ist, komplexe Sachverhalte kognitiv und objektiv zu erfassen, woran sowohl die Beschlussfassung der Beschuldigten Richterin im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1041/17 als auch im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1694/17 erhebliche Zweifel begründen, wie infolge beweisrechtlich ausgeführt.

Der Schriftsatz geht ebenfalls an die Polizeibehörde Stuttgart, Strafanzeige ist erstattet.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird lediglich formal hiermit ergänzend eingereicht, ist insoweit jedoch als von vornherein sinnlos anzusehen, da nach allgemeinem Sachstand und auch aufgrund eigener langjähriger Erfahrung eine funktionierende Kontrolle und Dienstaufsicht über bayerische Richter gemäß der Gewaltenteilung seit Jahrzehnten in Bayern faktisch nicht stattfindet und für Rechtsuchende durch Eingaben und Beschwerden nicht zu erlangen ist.

Rechtsstaatliche Kontrolle sowohl über Richter als auch über Staatsanwälte im Bundesland werden seit Jahrzehnten normalisiert mit floskelhaften allgemeinen Verweisen auf die richterliche Unabhängigkeit entledigt. Der Standardsatz diesbezüglich lautet in der gesamten CSU-Hierarchie seit Jahrzehnten mehr oder weniger gleich, um selbst Verbrechen im Amt und völlig rechtswidriges Vorgehen zu verdecken:

„Gemäß Art. 97 GG ist es mir als Dienstvorgesetzten der Richterinnen und Richter grundsätzlich untersagt, deren Entscheidungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen oder hierzu Stellung zu nehmen.“

Dies ermöglicht, dass Richterinnen und Richter in Bayern seit Jahrzehnten völlig unbehelligt und in persönlichen Netzwerken gegen jede Geltendmachung gesichert in offenkundig immer ungenierterer Art und Weise Straftaten im Amt gegen Rechtsuchende begehen und selbst genüsslich zelebrierter persönlich motivierter Rechtsbruch wie hier durch die Beklagte durch das Umfeld in falsch verstandener Solidarität und unter Korpsgeist rechtswidrig gedeckt und vertuscht wird.

So ist insgesamt über Jahrzehnte kein einziger Fall vorliegend, bei dem ein Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gegen eine Richterin oder einen Richter der Justizbehörden Würzburg stattgegeben wurde.

Desweiteren ist ebenfalls über Jahrzehnte kein einziger Fall vorliegend, bei dem ein Gerichtsgutachter der Region wegen eines unrichtigen ärztlichen Zeugnisses erfolgreich zur Anklage gebracht wurde. Dies, obwohl diese Fehlgutachten in Rechtsanwaltkreisen und beim Fachpersonal der Kliniken längst allgemein bekannter Sachstand sind.

Zeugen sind bei Bedarf zu benennen.

Uschuldige Menschen, denen als sog. Querulantendurch verlässliche Einweisungsgutachter der Region (Dr.Groß, Dr. Blocher) beliebig insbesondere jeweils eine „querulatorische/narzisstische oder paranoide Persönlichkeitsstörung“ angedichtet wird, werden so repressiv von der Justiz unter der Maßgabe einer vorgeblichen psychischen Störung und durch Vorhalt von Bagatelldelikten dauerhaft eingesperrt.

Der Fall des Klägers – der erst aufgrund Intervention des unabhängig von der rechtswidrigen Ergebnisorientiertheit zur sozialen Vernichtung des Klägers durch die fränkische Justizklüngel um Lückemann agierenden objektiven Obergutachters Prof Dr. Nedopil scheiterte, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09 – belegt neben dem bekannten Fall Gustl Mollath nicht nur dieses absolut rechtswidrige repressive Vorgehen von Justiz und Gutachtern gegen Menschen sondern auch das absolute Fehlen von Reue, moralischem Kompass und dem für Richter vorauszusetzenden integren Charakter.

Dies ist im Fall des Klägers belegt durch eine zweite Freiheitsberaubung im Amt nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung und Entlassung am 05.03.2010 infolge Eingang des Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil: die Täter der Staatsanwaltschaft auf Weisung Lückemann und die Täter des OLG Bamberg, Baumann und Schepping, inszenierten am 12.03.2010 eine zweite Freiheitsberaubung gegen den unschuldigen Kläger aus purem Schädigungseifer. In gleicher Motivation und in asozialem Nachtreten gegen einen unschuldig zehn Monate zu Unrecht inhaftierten Vater und ehemaligen Polizeibeamten verweigerten die Täter in gleicher Besetzung die vom Landgericht Würzburg in Urteil vom 20.08.2010 zugesprochene Haftentschädigung.

Die Vorgänge sind gerichtsanhängig und werden aktuell ebenfalls unter Rechtsbeugung zugunsten der Jusitzollegen durch das Landgericht Würzburg, insbesondere den sog. Richter Peter Müller, der als ebenso korrupt und charakterlich ungeeignet wie die Beklagte hier anzusehen ist, Landgericht Würzburg, Az. 61 O 1747/17.

Es ist insgesamt ein Treppenwitz, dass CSU-Richter, die ihre Positionen innerhalb des CSU-Netzwerks um Clemens Lückemann erlangten, in einem Justizskandal objektiv prüfen und urteilen sollen, in dem es um Aufklärung von Verbrechen im Amt geht, deren Initiator insbesondere der OLG-Präsident Lückemann ist.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Dennoch leugnen die Richter bestätigt durch ihre Kollegen jeweils jegliche Befangenheit, auch wenn, wie im Fall Müller, der Beklagte Richterkollege Trapp ein persönlicher Freund ist.

„Dienstliche Stellungnahme“ vom 18.09.2017, Richter Peter Müller zur Freundschaft mit dem Beklagten Thomas Trapp, Landgericht Würzburg, 64 O 1579/17

Das Bundesjustizministerium wird über die Sachlage und diesen Sumpf bei den Justizbehörden in Bayern hier betreffend den Kläger und die Vernichtungsversuche gegen einen unbescholtenen Vater und Polizeibeamten beweisrechtlich in Kenntnis gesetzt; Veröffentlichung im Blog weiter ergänzend.

Eine Geltendmachung auf Länderebene ist wie genannt als sinnlos anzusehen, da das CSU-Ministerium und die CSU-Regierung seit Jahrzehnten jegliche Kontrolle und jegliche Ermittlung selbst bei Verdacht auf schwere Verbrechen im Amt verweigern und die Taten aus Eigeninteressen der Partei verdecken.

Rechtspflege –
Minister Bausback in Bamberg: „Die Linke ist lahm gelegt …“

Dass in Bayern zwecks politischer Vertuschung von Straftaten selbst integre und rechtsmäßig Strafverfolgung betreibende Polizeibeamte zu Unrecht verfolgt werden,, zeigt aktuell der Fall des Labor-Unternehmers Schottdorf. Dieser beging bekannterweise politisch gedeckt reihenweisen Betrug, worauf die ermittelnden Polizeibeamten Robert Mahler und Stephan Sattler offenkundig unter schuldhafter Amtspflichtsverletzung auf politische Weisung von der Staatsanwaltschaft zu kriminalisieren versucht wurden, um die Betrügereien in CSU-Netzwerken zu verdecken.
https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/957076/affaere-schottdorf-unrecht-beamte-ermittelt.html

Dieses Klima von Hybris, Rechtsbruch, Geklüngel und Amtsmissbrauch innerhalb der bayerischen Justiz ermöglichte auch den Justizskandal gegen den Kläger, insbesondere die Freiheitsberaubung im Amt durch das CSU-Netzwerk des Rechtsradikalen Clemens Lückemann, OLG Bamberg (hier im Bild mit Bausback, Minister CSU).

Die Verbrechen im Amt, die auch als Komplott und Intrige gegen einen Unschuldigen/lästigen Antragsteller zu werten sind, werden bis heute vertuscht.
Charakterlich ungeeignete Gesinnungsjuristen wie die Beklagte Fehn-Herrmann hier machen diese Zustände und diese gesamtgesellschaftliche Zersetzung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats überhaupt erst möglich.

Es ist darüberhinaus vielfach belegter Fakt, dass gerade der nachhaltige Versuch, das durch die Justizbehörden hier verursachte Unrecht und Leid berechtigt zur Anklage und Aufklärung zu bringen, zu nur noch unverschämteren repressiven Rechtsbrüchen und rechtswidrigen Abwehrmaßnahmen einzelner Justizjuristen der Behörden hier führt.

Begründung:
1.

Der Kläger hat als unbescholtener Vater und ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg seit Dezember 2003 und nun im 15. Jahr durch die Schuld und den anhaltenden Rechtsmissbrauch durch Angehörige der Justizbehörden Würzburg/Bamberg den Kontakt zu seinem leiblichen Kind verloren.

Ein erster Antrag des Klägers ging an das Gericht mit Schreiben vom 27.12.2003, in welchem er um dringende Intervention und Hilfe des Familiengericht bat, um einen konkret zu befürchtenden Kontaktabbruch zu seinem damals drei Monate alten Kind zu verhindern, Az. 002 F 5/04.

Die heute durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg schuldhaft und rechtswidrig herbeigeführten Schädigungen und Folgen waren voraussehbar und vermeidbar!

Die zuständige Richterin und Zeugin Antje Treu beantwortete die wiederholten Anträge des Klägers als Vater zunächst erst über drei Monate später mit einseitigem Schreiben vom 31.03.2004, mit welchem sie den Kläger auf das zuständige Jugendamt verwies, ohne selbst tätig zu werden.
Erste Reaktion Treu: Termin nach ACHT Monaten / Verfahrenspfleger bestellt nach 16 Monaten!

Erst auf weiteres dringendes Insistieren erfolgte nach weiterer Verschleppung eine erste mündliche Verhandlung nach bereits acht Monaten durch das Gericht verschuldeter Bindungszerstörung, 13.08.2004.

Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte die Justizbehörde durch die willkürliche Ausgrenzung und Isolierung des Klägers als Vater von seinem leiblichen Kind, mit dem er bis 09.12.2003 tagtäglich und in Heiratsabsicht mit der Mutter zusammenlebte, unter Rechtsbruch – einfachster Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes – eine schwere Traumatisierung beim Kindsvater und eine Bindungsschädigung des Kindes schuldhaft verursacht.

Entgegen der Verfassungvorgaben des Grundgesetzes wurden durch die Schuld und den Rechtsmissbrauch einer in Teilen offenkundig völlig inkompetenten und desinteressierten, rechtswidrig reflexhaft gegen Männer agierenden Justiz sowohl die verfassungsgemäßen Elternrechte des Klägers als auch die verfassungsgemäßen Rechte des Kindes durch die originär örtlich zuständigen Justizbehörden – Wohnsitz des Kindes – willkürlich und in Teilen zielgerichtet zerstört, momentan 15 Jahre.

Bezüglich der Details der Vorgänge von 2004 bis 2018 wird auf die bei den Gerichtsbehörden vorliegende Aktenlage sowie die beweisrechtliche Dokumentation anhand Originaldokumenten durch den Kläger in dessen Blog verwiesen.

Den gesamten Beweisvortrag der Klage vom 31.07.2017, 72 O 1694/17, der den weiteren Fortgang der schadensrechtlich zu klärenden Ausgrenzung und rechtswidrigen Verweigerung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses, der schließlich mit Datum vom 09.04.2010 durch das Familiengericht Würzburg, Richterin Brigitte Sommer, 005 F 1403/09, nicht nur erlassen – sondern im Gegensatz zu vorherigen und nachfolgenden Beschlüssen der Richterin und Zeugin Antje Treu – auch gegen den erklärten Willen der Volljuristin Neubert bis Mai 2012 durchgesetzt wurde, ignoriert die Beklagte Fehn-Herrmann völlig.

Beweis:
Aktenlage, Verfahren zu 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!

Beweis:
Anlage 1

Klageschrift mit ausführlichem Beweisvortrag, Zeugenvortrag, Anlagen – Version aus dem Blog des Klägers, 31.07.2017
https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/31/zivilklage-gegen-kindesentfuehrerin-kerstin-neubert-stand-aktuell-seit-2012-habe-ich-als-vater-keinerlei-kontakt-mehr-langzeitdokumentation-eines-justizverbrechens/

Ob dies aus Amts-Hybris und dem Gefühl einer Unantastbarkeit auch bei schwerer Rechtsbeugung, aus psychischen Defiziten oder schlicht aus Gehässigkeit heraus gegenüber dem Kläger als erklärtes Feindbild („Querulant“, durchgeknallter Ex-Polizist etc.) geschieht, ist zu klären.

Als jedenfalls dem Kläger bekannt wurde, dass die bereits im Verfahren zu Az. 72 O 1041/17 massiv persönlich involviert rechtsbeugend zu Lasten des Klägers und ungeniert zugunsten des Fehlgutachters Dr. Groß agierende Beschuldigte Fehn-Herrmann ungeachtet dessen auch im Verfahren gegen die Volljuristin Neubert als Richterin agieren soll, wurde unverzüglich die berechtigte Besorgnis der Befangenheit angezeigt.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Die Geltendmachungen wurden durch die Richterkollegen komplett ignoriert, die Beschuldigte bestätigt und gedeckt und die Darstellungen des Klägers mit den üblichen Floskeln und Allgemeinplätzen in Abrede gestellt.

Beweis:
Aktenlage, Verfahren zu 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg

Durch den unter Rechtsbeugung mit Datum vom 01.02.2018 nun in diesem Verfahren erlassenen Beschluss der Beklagten haben sich sämtliche Darstellungen und Befürchtungen bezüglich weiteren Amtsmissbrauchs durch die Richterin zugunsten auch der Beklagten Neubert voll bestätigt und wurden durch die völlig asoziale und gehässige Form, in der diese sich outet, sogar noch übertroffen.

So teilt diese sog. Richterin einem durch Ausgrenzung von seinem Kind und anhaltend asozialen Rechtsbruch schwer traumatisierten Vater, der seit August 2012 (singuläres Treffen in Beisein Zeuge Günter Wegmann) seine Tochter überhaupt nicht mehr gesehen hat und zu der von Dezember 2003 bis Mai 2010 ebenso rechtswidrig ein kompletter Kontaktabbruch durch die Justiz verschuldet ist wie seit Juni 2012 (und entgegen vollstreckbaren konkreten Beschlusses des Familiengerichtes, Richterin Brigitte Sommer) wie folgt mit:

„Der Prozesskostenhilfeantrag ist …unbegründet.
Der Antragsteller war nicht seit 2003 von jeglichem Kontakt mit dem Kind ausgeschlossen, sondern es haben Kontakte stattgefunden.“…..

Dies wirft in Gesamtschau sehr wohl die Frage auf, ob die Beschuldigte überhaupt noch in der Form über ihre Sinne verfügt, wie es eine Tätigkeit mit Verantwortung in einer Behörde voraussetzt.

Entweder ist diese Darstellung der Beschuldigten das Ergebnis einer durch ihre Gesinnung ideologisch und persönlich motivierten feststehenden Position, in welcher diese sich nicht erst durch Beschäftigung mit den Akten und den Fakten und Tatsachen irritieren lässt oder die Beschuldigte/Beklagte hier zielt in einer unverhohlenen Gehässigkeit darauf ab, einen seit 14 Jahren ausgegrenzten und isolierten Vater hämisch durch weiteren Amtsmissbrauch und verbale Demütigungen weiter traumatisieren und schädigen zu wollen.

Die verbalen Darstellungen der Beschuldigten als Richterin sind erkennbar objektiv geeignet, in Ausnahmesituation die affektive Gewalt, die Tötung von Menschen oder bei labilen Geschädigten auch eine Selbsttötung hervorzurufen.

Beweis:
Anlage 2

Schreiben der Beschuldigten vom 01.02.2018, 72 O 1694/17
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!

Infolge beruft sich die Beklagte zirkulär auf im Zusammenhang irrelevanten Beschluss des Amtsgerichts Würzburg, 30 C 727/17, in welchem die Volljuristin Neubert den Beschuldigten selbstreferentiell entwertet, um die Feststellung der Unzulässigkeit des von ihr eingeleiteten Verfahrens zu verhindern, da sie dieses unter Verweigerung einer korrekten ladungsfähigen Anschrift und Täuschung des Gerichts beantragte.

Um diese Feststellung der Unzulässigkeit zu verhindern, schützt die Volljuristin und Kindsmutter unter beliebiger Diffamierung und Entwertung des Klägers als Vater – wie sie seit 2003 erfolgreich praktiziert wird – ein „schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse“ für ihre Person vor.

Dass dies mit Falschbeschuldigungen, pauschaler Propaganda gegen den Kläger als Mann und mit zusammenhanglosen Vorwürfen von Aggression – bei ähnlichen Sachlagen erfolgen regelhaft Tötungsdelikte durch die traumatisieren Männer, wie Allgemeingut, und dem Kläger auch als Polizeibeamten bekannt ist – geschieht, missbrauchte nicht nur der Richter im Verfahren 30 C 727/17 zur selbstreferentiellen Rechtsbeugung gegen den Kläger, indem er die Klage nicht als unzulässig verworfen hat sondern nun auch in hämischer und gezielt provokanter Form die Beschuldigte hier.

Desweiteren beruft sich die Beschuldigte auf ein sog. Urteil des OLG Bamberg vom Februar 2016, Az. 7 UF 2010/15, in welchem die sog. Richter Reheußer, Weber und Panzer zunächst kindeswohlschädigend eine Anhörung des Kindes inszenierten, in welchem dieses erwartbar die instrumentalisierte und projektive Entwertung des Vaters durch ihr Umfeld und die Kindsmutter übernahm und sich gegen seinen Vater aussprach.

Das Vorgehen des Gerichts ist als asozial und widerwärtig anzusehen. Dem Kind des Klägers werden hier unter massiver Kindeswohlschädigung Schuldgefühle introjiziert, die je nach weiterer Entwicklung dieses Justizskandals irreversibel sind.

Die Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee und der Verfahrenspfleger Günter Wegmann hatten diese Anhörung zuvor als Kindeswohlschädigung abgelehnt.

Stellungnahme der Umgangspflegerin Frau Baur-Alletsee, 22.12.2015
Stellungnahme Verfahrenspfleger v. 15.12.2015: Kindeswohlgefährdung

Dies hielt die Täter im Amt des OLG Bamberg infolge auch nicht davon ab, entgegen der Empfehlungen aller Fachkräfte unter Rechtsbeugung und Verfassungsbruch zu Lasten des bereits massivst geschädigten und traumatisierten Vaters nach rechtswidrigem Kindesentzug durch die Volljuristin Neubert und entgegen der Vorgaben des Familiengerichts von Juni 2012 bis zumindest Juli 2015 (Aufhebung des konkreten sog. Umgangsbeschlusses. Einsatz der Umgangspflegerin Baur-Alletsee) dummdreist einen weiteren rechtswidrigen Umgangsausschluss zu konstruieren (den ersten verschuldete die Richterin und Zeugin Antje Treu, August 2005 nach Instrumentalisierung des untauglichen Verfahrenspflegers Rainer Moser durch die Kindsmutter und deren Vater, vgl. beim BGH anhängige Klage, Landgericht Würzburg, 3 T 2299/17, auch hier Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers, AG Würzburg, 17 C 960/17).

Die Entführung und rechtswidrige Entfremdung des Kindes insbesondere entgegen der gerichtlichen Entscheidungen und Amtsermittlungen des Familiengerichts beginnend Juni 2012 und das Verhalten der Beklagten Neubert, was beweisrecchtlich und ausführlich Inhalt der Klage ist, vgl. Anlage 1, wird von der Beschuldigten Fehn-Herrmann hier abgetan unter Hinweis auf ein völlig irrelevantes Urteil vom August 2017 und ein weiteres im Zusammenhang lediglich selbstreferentiell und zirkulär die Schädigungen seit 2012 weiter fortführenden unter Rechtsbeugung angezeigten Urteils des OLG.

Ein Verbrecher verweist auf den vorherigen, eine Rechtsbeugung wird mit einer vorherigen Rechtsbeugung zu legitimieren versucht.

Die Beschuldigte zieht hier nicht nur sich selbst als Richterin sondern die gesamte rechtsstaatliche Justiz ins Lächerliche: gerade die Aggressionen und die zu erwartende Selbstjustiz, die sie dem Kläger schädigend anzudichten versucht, provoziert die Beschuldigte durch ihre Verhöhnung des Klägers und der gesamten Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in ihrem erneuten unter Rechtsbeugung erlassenen Beschluss hier.

2.
Auf die gesamte Aktenlage zum Verfahren 72 O 1041/17 wird beweisrechtlich verwiesen.

Die Beschuldigte bestreitet im Kern unter Amtsmissbrauch, dass ihr persönlicher Bekannter, der Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß ein Fehlgutachten über den Kläger erstattet hat.
Landgericht Würzburg: Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß, sog. Beschluss der Richterin Fehn-Herrmann, Az. 72 O 1041/17

Dies ist unstreitig, belegt durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil.

Desweiteren ist durch zahlreiche Zeugen und Beweisvortrag unschwer in öffentlicher Hauptverhandlung nachzuweisen, dass Dr. Groß unter Vorsatz im Sinne der Staatsanwaltschaft Würzburg ein Fehlgutachten erstattet hat.

Dies stellt die Beschuldigte Fehn-Herrmann lebensfremd und persönlich motiviert in Abrede mit dem vorgeblichen Argument, dass dies ein schwerer Vorwurf sei und ihr Bekannter Dr. Groß allgemein kompetent.

Auch hier liegt eine etwaige verminderte Schuldfähigkeit nahe, da aufgrund Sachlage erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Beklagte überhaupt in der Lage ist, komplexe Sachverhalte kognitiv und objektiv zu erfassen, weshalb neben objektiver Aufklärung durch ein Gericht eine amtsärzliche und psychiatrische Untersuchung der Richterin beantragt wird.

Es ist für Rechtsuchende und Bürger in einem Rechtsstaat in keinem Fall hinnehmbar, dass solche gehässigen und offenbar moralisch völlig deformierten Amtsträger wie hier nach Gutsherrenart rechtsbeugend in Bezug auf existentielle Grundrechte und Lebensinhalte von Bürgern und Rechtsuchenden Fakten schaffen.

Angesichts des fortschreitenden Vertrauensverlusts in die bayerische Justiz ist hier auch im Rahmen der Generalprävention ein Exempel zu statuieren.

Dass Rechtsbeugungen und Leugnung von Fakten und Lebenswirklichkeit durch widerwärtige und sich unantastbar wähnende Richter mittlerweile wie hier im Fall des Klägers normalisiert und zirkulär fortgeschrieben werden, zeigt den ganzen Abgrund, der hier bereits zwischen Justiz und Gesellschaft besteht.

Selbstverständlich sind die Verbrechen und der anhaltende Rechtsbruch und auch die anhaltende Traumatisierung des Klägers als Justizopfer und ehemaligem Polizeibeamten schon lange ein Motiv für Selbstjustiz und ein Mordmotiv gegen die dummstolz die Schädigung fortführenden Justizjuristen etc., insbesondere was die folgenschwere zielgerichtet herbeigeführte weitere Rechtsbeugung beim OLG Bamberg und Ausgrenzung des Klägers als Vater zu Lasten des Kindes angeht, den die Beschuldigte hier selbstreferentiell zur Rechtfertigung weiterer Rechtsbeugung missbraucht.

Anstatt dies alles als objektive Tatsache zu antizipieren, provoziert man unverhohlen weiter und zielt offenkundig darauf ab, dass der Kläger den Rechtsweg und die öffentliche juristische Geltendmachung endlich aufgibt und zur Selbstjustiz greift.

Die Schuld der Justiz hier wird deutlich, wenn man beleuchtet, dass der Kläger seit 2003 in keinem Fall körperlich übergriffig wurde und sich die zumindest teilweise nachvollziehbaren Vorwürfe auf Beleidigung und versuchte Nötigung beschränken.

Angesichts der wiederholten gewaltsamen und invasiven Übergriffe und Attacken von Angehörigen der Justiz Würzburg/Bamberg gegen den Kläger ist dies bemerkenswert.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Die Reaktion der Kindesentführerin Kerstin N. auf mein Hilfegesuch an ihre Kollegen bei Pickel & Partner: Einstweilige Verfügung

Rechtsanwältin Kerstin Neubert, Mutter meines entfremdeten Kindes und die Frau, die mein Leben zerstört hat, füchtet nun doch um ihre „Ehre“….

 

(Hier einmal für mein Kind beide Eltern auf einen Blick).

Die dicken Schriftsätze, die sie am 20. März und am 23. März beim Amtsgericht Würzburg eingereicht hat, um darzulegen, dass Kindesentführung und Kindesentzug praktisch nichts mit ihr zu tun hat sondern irgendwie das Universum und das Kind selbst daran die Verantwortung trägt, dass es keinen Kontakt zu seinem Vater hat, erspare ich hier – auch wenn sie ein sehr schönes weiteres Charakterbild dieser Frau zeichnen, die seit 2003 unser gemeinsames Kind durch Entfremdung und Ausgrenzung schädigt und mein Leben, meine Vaterschaft und meine bürgerliche Existenz zerstört hat und anhaltend mit Unterstützung bayerischer Justizverbrecher wie Pankraz Reheußer weiter zerstört.

Zwischen den beiden Anträgen 20./23. März lag dieses prompte Antwortschreiben des Richters Gmelch, Amtsgericht Würzburg, in welchem sie am gleichen Tag diverse richterliche Hinweise bekommt:
Hinweise des AG Würzburg an Kerstin Neubert, 30 C 727/17

Am 1. April bekomme ich schließlich eine dicke Akte mit diesem Anschreiben einer Stuttgarter Anwaltskanzlei im Parteizustellungsverfahren über den Gerichtsvollzieher zugestellt:
Einstweilige Verfügung, Zustellung Rechtsanwalt Dr. Bücking, 1. April 2017

Diese Einstweilige Verfügung wurde am 24. März durch Richter Gmelch erlassen, was alles abgelehnt wurde, ergibt sich aus dem Kontext:

Neubert gegen Deeg: Einstweilige Verfügung, AG Würzburg, 30 C 727/17

So viel Aufwand, um schließlich das hier unter Vorgabe von „Dringlichkeit“ zu untersagen:

„Dem Antragsgegner wird untersagt, gegenüber Arbeitskollegen oder Vorgesetzten der Antragstellerin wörtlich oder sinngemäß in Bezug auf Kontakte mit der gemeinsamen Tochter von Antragstellerin und Antragsgegner nachfolgende Behauptungen aufzustellen:

Volljuristin Neubert betreibt unverhohlen eine Kindesentführung

Kerstin Neubert hat diese Kontakte beginnend Juni 2012 willkürlich und vorsätzlich vereitelt

Kindesentführung durch Rechtsanwältin Kerstin Neubert

Die Verantwortung für den zweiten Kontaktabbruch vor nun 5 Jahren trägt initiativ die Kindsmutter, der es gemeinsam mit Juristen und ihrem Vater gelingt, durch Missbrauch unseres Rechtssystems, Falschbeschuldigungen und fortlaufend bagatellisierte und normalisierte Kindesentführung/ Kindesentfremdung den Status quo zu erhalten.

Die Kindesentführung und Entfremdung betreibt Ihre Mitarbeiterin unter Missbrauch des unfähigen regionalen Rechtssystems“

In Kürze steht nun eine mündliche Verhandlung an, da ich diesen Widerspruch eingereicht habe.

Ich denke, damit ist in diesem Zusammenhang zunächst alles gesagt:

 

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 7. April 2017

Az. 30 C 727/17

Gegen die fristgerecht und ordnungsgemäß am 1. April zugestellte Einstweilige Verfügung wird hiermit Widerspruch gemäß § 924 ZPO eingereicht.

Es wird die Aufhebung der Verfügung beantragt.

Gründe:

1.
Zunächst wird angezeigt, dass die Antragstellerin das Gericht bereits in Bezug auf ihren Aufenthaltsort und Wohnsitz belügt:

Die von der Antragstellerin genannte Adresse in Würzburg, Marienplatz 1 ist weder Wohnadresse noch betreibt die Antragstellerin dort Anwaltskanzlei oder sonstige berufliche Tätigkeit.

Es ist daher offenkundig seit Jahren sowohl dem Vater des Kindes als auch dem Familiengericht und dem Jugendamt unbekannt, wo die Kindsmutter und Antragstellerin tatsächlich wohnhaft ist, was offenkundig hingenommen wird.

Die Kanzlei am Standort Marienplatz 1 hatte die Antragstellerin bereits im Oktober 2012 aufgegeben, um mit dem Kind unterzutauchen.

Der Zweck dieses Untertauchens ist einzig die Ausgrenzung des Kindsvaters, die Vereitelung jeglichen Kontaktes zwischen Vater und Kind und insbesondere die Verhinderung der gerichtlich vollstreckbaren sog. Umgangskontakte (Amtsgericht Würzburg, Beschluss vom 09.04.2010, Az. 005 F 1403/09), die zuvor bis zum 25.05.2012 über zwei Jahre unkompliziert und mit massiver Entlastung auch für das Kind erfolgten.

Beweis:
Anlage 1:
Beschluss vom 09.04.2010
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Das Protokoll des Kindsvaters über die positive Entwicklung der Treffen, die Entlastung für das Kind und die gelungene Vater-Kind-Bindung ist als Anlage 9 beigefügt.

Die Antragstellerin belügt somit das Gericht und begeht neben einem Verstoß gegen die Meldepflicht vermutlich auch einen Verstoß gegen die Standespflichten der Anwaltschaft.

Dieses Untertauchen zum Zweck der Kindesentführung/Kindesentziehung/Umgangsboykott und Bindungsblockade wurde dem Gericht sofort nach Bekanntwerden vom Geschädigten beweisrechtlich mitgeteilt.

Beweis:
Anlage 2:

Schreiben des Geschädigten vom 17.10.2012, Az. 0002 F 957/12
Anfrage ans Gericht wegen Untertauchen der Kindesmutter/Kindesentführung, 17.10.2012

Das Gericht unternahm weiter nichts sondern schaute diesem Untertauchen zum Zwecke des Abschneidens auch des letzten vorhandenen Anknüpfungsortes des Vaters zu seinem leiblichen Kind ebenso tatenlos zu, wie der bis heute weiter vorliegenden Kindesentführung, dem böswilligen Umgangsboykott und der Bindungsblockade durch die Antragstellerin.

Beweis:
Anlage 3:

Schreiben des Gerichts vom 19.10.2012, Az. 0002 F 957/12
Antwort des Gerichts auf Anzeige Kindesentführung, 29.10.2012, 2 F 957/12, AG Würzburg
Antwort des Gerichts, 29.10.2012, Wohnort des Kindes bis heute unbekannt

2.
Es fehlt bereits im Ansatz jeglicher Verfügungsanspruch mangels Dringlichkeit.

Es zieht sich vielmehr wie ein roter Faden durch sämtliche juristischen Vorgänge seit 2003, dass die Kindsmutter übergriffig, rücksichtslos, egozentrisch und oftmals affektiv interessengeleitet etwas zu Lasten von anderen lostritt, mit den Folgen und Schäden hieraus jedoch nichts mehr zu tun haben will.

Hierbei switcht sie zweckmäßig jeweils zwischen der Rolle eines verfolgten Hascherls und der Rolle einer resoluten und dominanten Volljuristen hin und her, je nach Bedarf und je nach Gegenüber.

Es ist insoweit offen, welche Rolle sie im Verlauf dieses Verfahrens favorisiert.

Die Antragstellerin versucht auch hier geflissentlich darüber hinwegzugehen, dass die Kontaktaufnahme in dieser Form an die Kanzlei Pickel & Partner Folge von Umgangsboykott und Kindesentführung seit 2012 unter böswilligem und zielgerichtetem Abschneiden jeglichen Kontaktpunktes zum leiblichen Kind geschieht.

Mit Datum vom 18.09.2012 versuchte die Antragstellerin bereits, über eine missbräuchliche Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz ihr Ziel zu erreichen, für das die Richterin keine Grundlage sah, 0002 F 957/12. (Nach diesem Muster gelang ihr bereits die Entfremdung und Ausgrenzung von Dezember 2003 bis Mai 2010).

Kurz danach tauchte sie unter, um dann eben so den Kontakt zwischen Vater und Kind zu vereiteln. Die Richterin stellte sie mittels Befangenheitsantrag Januar 2013 kalt, nachdem diese darauf beharrte, dass der Kontakt zwischen Vater und Kind stattfinden müsse, da weiterer Kontaktverlust fatale Folgen (!) für das Kind hat und die Schäden manifestiert.

Beweis:
Anlage 4:

Amtsgericht Würzburg, Sitzung vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12
Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

Die kindeswohlschädigende und egozentrische Verweigerungshaltung der Antragstellerin gegenüber der vom Gericht berufenen Mediatorin Katharina Schmelter wird hier ebenfalls thematisiert.

Dieser Vermerk des Gerichts vom 20.12.2012 bei einem Stand von sieben Monaten traumatisierender Ausgrenzung und Umgangsboykott beleuchtet beispielhaft die bodenlos asozialen und widerwärtigen, rein formaljuristischen Spielchen und Strategien, mit denen die Antragstellerin unter Anleitung und Aufforderung durch die widerwärtige Hetzanwältin Hitzlberger (die für 5 Jahre Kontaktabbruch eine Hauptverantwortung trägt, was erhebliche Konsequenzen folgern wird) hier das Kind des Antragsgegners gezielt und vorsätzlich schädigen und den Kindsvater vernichten wollen.

Eine gemäßigtere Sichtweise ist aufgrund der Widerwärtigkeit und Böswilligkeit im gesamten Gebaren dieser Juristen nicht mehr angezeigt.

Beweis:
Anlage 4:

Amtsgericht Würzburg, Sitzung vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12
Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

Erst nach weiteren zwei Jahren und fünf Monaten nach diesem Resümee der fatalen Kindeswohlschädigung durch die Antragstellerin wandte sich der Geschädigte und komplett ausgegrenzte Kindsvater notgedrungen auch an das berufliche Umfeld der Antragstellerin, auf deren Tätigkeit er durch die Internetpräsenz der Steuerkanzlei aufmerksam wurde.

Die Komplettverweigerung des Gerichts, trotz erwiesenermaßen fataler Folgeschäden für Vater und Kind gegen die asozial agierende und gezielt auf Faktenschaffung und Entfremdung ausgerichtete Kindsmutter auch nur ansatzweise vorzugehen, rechtfertigt nicht nur dieses Vorgehen.

Die Komplettverweigerung der Justizbehörden hier würde noch ganz andere Maßnahmen des ausgegrenzten Vaters und Antragsgegners rechtfertigen, die dieser bislang nicht ergriffen hat.

Die Kanzlei Pickel & Partner wurde also bereits mit Schreiben vom 03. Mai 2015 vom Geschädigten als Vater des Kindes kontaktiert und um Hilfe ersucht.

Die Begründung des Geschädigten für dieses Anschreiben lautet unter anderem:

….“Ursächlich für dieses Schreiben ist die Tatsache, dass Frau Neubert mit unserem Kind seit Oktober 2012 untergetaucht ist. Dies ist faktisch eine Kindesentführung nach § 235 StGB, was von den Justizbehörden Würzburg strafrechtlich relevant gedeckt und vertuscht wird. Die Polizei in Stuttgart ist ebenfalls seit Wochen informiert, auch hier geschieht offenkundig weiter nichts.“….

Beweis:
Anlage 5:

Schreiben des Geschädigten an die Kanzlei Pickel & Partner, 03.05.2015

Beweis:
Anlage 6:

Ausdruck aus dem Blog des Geschädigten, mit welchem dieses Schreiben öffentlich („Offener Brief“) gemacht wurde und somit allen in Rede stehenden Mitarbeitern der Kanzlei Pickel & Partner zugänglich.

Der Antrag auf dringliche Einstweilige Verfügung hier wurde von der Antragstellerin am 20.03.2017 (!) gestellt.

Der Erlass einer einstweiligen Verfügung jedoch setzt gem. § 940 ZPO zwingend eine Eilbedürftigkeit voraus. Da die Antragststellerin hier durch erhebliches und langes Zuwarten, nämlich fast zwei Jahre, zum Ausdruck bringt, dass ihr die gerichtliche Durchsetzung ihres Anspruchs nicht besonders eilig ist, ist die Eilbedürftigkeit zu verneinen.

Die ständige Rechtsprechung bspw. des OLG München geht davon aus, dass wenn ein Antragsteller länger als einen Monat untätig bleibt (st. Rspr. des OLG München, vgl. ZUM-RD 2002, 556 = MD 2002, 624 = OLG Report 2002, 223 sowie OLGR 2000, 176-178 = Mitt. 2001, 85-90), ein Anspruch zu verneinen ist.

Diese Monatsfrist beginnt mit der erstmaligen Erlangung der positiven Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, nämlich Verletzungshandlung und Person des Verletzers (st. Rspr. des OLG München, vgl. ZUM-RD 2002, 556 = MD 2002, 624 = OLG Report 2002, 223 sowie OLGR 2000, 176-178 = Mitt. 2001, 85-90).

3.
Anders als das Gericht darlegt, konkurrieren hier keinesfalls das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin mit dem Recht auf freie Meinung des Antragsgegners – es geht vielmehr um höherwertige Rechte, insbesondere die Rechte des Kindes und das Elternrecht des Klägers, von welchem dieser – wie infolge dargelegt – zielgerichtet und böswillig und weit über ein Jahrzehnt andauernd von der Kindsmutter und den rechtsfern agierenden örtlichen Behörden willkürlich und auf zweckmäßiges Betreiben der Kindsmutter abgeschnitten und isoliert wird.

Die Vorgänge haben in der Gesamtschau die Qualität eines Justizskandals und eines Justizverbrechens, das sehenden Auges durch Untätigkeit, Verschleppung, unsachgemäße und in Teilen verbrecherische Vorgehensweise verschuldet wurde und weiter wird und das einen Untersuchungsausschuss rechtfertigt.

In keiner Weise ist hier noch von einem „privaten“ oder innerfamiliären Konflikt auszugehen, der eine gesondert schützenswerte Privatsphäre im beruflichen Umfeld der Antragstellerin generieren würde.

Es ergibt sich vielmehr aufgrund der infolge dargelegten Tatsachen seit langem ein Recht auf Selbstjustiz und eine Pflicht zur Zivilcourage, da sich die originär zuständigen Justizbehörden als völlig untauglich und eben in Teilen verbrecherisch (Staatsanwaltschaft Würzburg, OLG Bamberg) gegen den Geschädigten vorgehend erwiesen haben. Die Polizeibehörde Stuttgart geht von struktureller Korruption zugunsten der Antragstellerin und zu Lasten des Kindsvaters aus. Das musterhafte und zweckmäßige Fabulieren von Justizbehörden, der Geschädigte sei ein „Querulant“, der quasi selbst schuld sei an dem Unrecht, ist bereits krachend gescheitert.

Die Vorgänge sind auch Inhalt zahlreicher plakativer grob unrichtiger und selektiv schlagzeilenträchtiger Presseberichte der Mainpost („Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“, 13.08.2005 bis „Bei Marathon festgenommen: Ex-Polizist droht mit Amoklauf“, 25.06.2009 und zuletzt „Ex-Polizist beleidigt Anwältin“, 13.02.2015).

Alle Vorgänge sind auf Tatsachen Fakten und Originaldokumenten basierend beweisrechtlich seit August 2013 infolge erneuter Kindesentziehung/Kindesentführung im Blog des Klägers – auf den sich die Antragstellerin mehrfach bezieht – jedermann zugänglich.

Selbst wenn man also, wie die Antragstellerin lebensfremd darzustellen versucht, die täglich auf engstem Raum mit ihr zusammenarbeitenden Kollegen mit ihr nicht über den Sachverhalt sprechen wie z.B. die Tatsache, dass das Kind der Antragstellerin ohne jeden Kontakt zu seinem Vater aufwächst, der als psychisch gestörter Krimineller in der Presse und von der Antragstellerin dargestellt wird und die Tatsache, dass die Antragstellerin alle persönlichen Daten etc. verschleiert und sich verbirgt, als „glaubhaft“ fabuliert – so ist doch davon auszugehen, dass sich Kollegen über andere Quellen von dem Sachverhalt in Kenntnis sind, auch völlig unabhängig von dem Anschreiben des Geschädigten.

Realistischer ist es, davon auszugehen, dass die Antragstellerin den Kindsvater und Geschädigten gegenüber den Kollegen ähnlich darstellt, wie sie dies mit Schreiben vom 6. Mai 2008 gegenüber der Rechtsanwaltskammer Bamberg tat. Dies im Zusammenhang mit Verhinderung eines mit dem Kinderschutzbund Würzburg geschlossenen Vertrages auf wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind.

Beweis:
Anlage 7:
Schreiben der Antragstellerin an RAK Bamberg, 2.5.2008
Stellungnahme der Kindsmutter vom 2.5.2008 an RAK Bamberg nach „Scheitern“ Vertrag Kinderschutzbund

Die Motivation des Klägers, sich mittels Appell an die Kollegen und den Arbeitgeber der Antragstellerin zu richten, ist offenkundig die in den Schreiben dargestellte: nämlich Hilfe bei der Einwirkung auf die völlig asozial, rechtsfern und emotional kaltherzig sich auf formaljuristisches Terrain zurückziehende Täterin und Kindsmutter zu erreichen, die einem Vater sein Kind entfremdet und zu diesem Zweck ein gesichtswahrendes „Opferphantasma“ im beruflichen und privaten Umfeld geschaffen hat, das sie wie einen Schild vor sich herträgt.

Die Hoffnung, dass im Leben stehende intelligente, scharfsinnige und vor allem empathiefähige Menschen, die bei der Steuerkanzlei Pickel & Partner seit Jahren mit der Antragstellerin zusammenarbeiten, auf diese emotional und korrektiv dergestalt einwirken können, dass sie eine Empfänglichkeit für die Perspektive des von ihr böswillig und egozentrisch verdammten Vaters und die tatsächlichen Notwendigkeiten für das Kind und dessen Wünsche und manipulativ unterbundener Vaterliebe wecken können und eine Selbstreflexion und zumindest ansatzweisen Perspektivenwechsel bei der Antragstellerin anstoßen können, ist jedenfalls nicht gänzlich ausgeschlossen.

Hierzu ist jedoch zunächst ein realitätsbezogener Perspektivenwechsel in Bezug auf den von der Antragsteller verdammten Kindsvater nötig, wozu die Anschreiben geeignet sein sollten, da sie objektive Fakten darlegen.

Und selbst ein Motiv auf Rehabilitation des Geschädigten ist durch die Schreiben noch naheliegender als das von der Antragstellerin fabulierte und vom Gericht als „glaubhaft“ zunächst angesehene Motiv, der Geschädigte wolle der Antragstellerin hierdurch „beruflich schaden“.

Die Verfehlungen der Kindsmutter und Antragstellerin gegenüber dem Vater und Antragsgegner sind so menschlich übergriffig, schwerwiegend, langanhaltend, emotional vernichtend und lebenszerstörend, dass der Versuch, dies mit evtl. sich ergebenden beruflichen Nachteilen in dieser Form (Eignung überhaupt vorausgesetzt) vergelten zu wollen, dem Versuch gleichkäme, einen Mord aus niederen Motiven mittels Ordnungsgeld vergelten zu wollen.

Zu den vorsätzlich herbeigeführten Schädigungen und den tiefsitzenden Motiven der Volljuristin und Antragstellerin wird infolge weiter ausgeführt.

4.
Die Antragstellerin schreibt:

„Die Verfahrensbeteiligten haben eine derzeit 13 Jahre alte gemeinsame Tochter, waren/sind nicht verheiratet und haben sich etwa 3 Monate nach Geburt des Kindes getrennt.“

Das ist falsch: die Verfahrensbeteiligten haben sich keinesfalls drei Monate nach der Geburt des Kindes getrennt.

Richtig ist:

Die Antragstellerin hat in einsamer Entscheidung und initiativ willkürlich die Vaterschaft, jegliche Perspektive auf Familie und Bindung, die Existenz und den Ruf des Antragsgegners unter Missbrauch des Rechtssystems zerstört. (Wie simpel das sog. Gewaltschutzgesetz mithilfe gleichgültiger, ideologischer und einfach gestrickter Justizjuristen zu missbrauchen ist und welche Fakten und Folgen bereits im Ansatz möglich sind, hat Kriminologe Prof. Michael Bock dargelegt. Dessen Gutachten hat vielfach Eingang in die Vorgänge hier gefunden und ist im Blog des Klägers nachzulesen).

Die Antragstellerin weckte in dem Geschädigten (Antragsgegner) den Wunsch nach Familie und gemeinsamen Kindern und gaukelte – wie sich zwischenzeitlich ergab – zu diesem Zweck eine Familienbildungsabsicht mit dem Geschädigten vor, in deren Verlauf der Kläger seine Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei Baden-Württemberg aufgab, bzw. dem Druck und Mobbing seitens der Leitung der Polizeidirektion diesbezüglich nachgab (die Vorgänge, wobei es kausal um die Haarlänge ging, sind Inhalt umfangreicher Geltendmachungen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim und bei den Strafverfolgungsbehörden Baden-Württemberg).

Der Geschädigte hatte aus tiefer Liebe und Verbundenheit zur Antragsgegnerin bzw. ab Februar 2003 zur Familie (ärztl. Bestätigung Schwangerschaft) neben der emotionalen Verbundenheit und Zielsetzung auch umfangreiche wirtschaftliche und monetäre Vorleistungen im Sinne dieser Familienbildung zugunsten der Antragstellerin geleistet, die sich zum Beispiel auch daraus ergaben, dass die Launen der Kindsmutter wechselten, was den zukünftigen Wohnort angeht. (Der Geschädigte hatte die Antragstellerin in Stuttgart kennengelernt, dort mit ihr gemeinsame Wohnung bezogen etc. – sie jedoch hatte aus affektiver Laune und Impulsivität heraus weitere Wohnung in Würzburg angemietet, in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihrem Vater, worauf noch näher einzugehen ist).

Drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes erzwang die Antragstellerin unter Missbrauch des Rechtssystems mittels falscher Eidesstattlicher beim Zivilgericht Würzburg, Az. 15 C 3591/03, die einseitige Trennung, die zuvor nicht kommuniziert wurde, und wo sie vorsätzlich wahrheitswidrig behauptete, der Vater des Kindes sei ihr „Ex-Freund“, der sie belästige und bedrohe.

Es ist definitiv ein lebensbestimmender Unterschied, ob sich die Verfahrensbeteiligten „trennen“, wie die Antragstellerin lügt – oder ob eine Kindsmutter und Rechtsanwältin im Wissen um Alleinsorgerecht unter Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes eine „Trennung“ einseitig erzwingt, indem sie den Kindsvater auch für das Umfeld zum Kriminellen stigmatisiert, dem der Kontakt bei Strafandrohung „verboten“ ist, faktisch zu Kind und Mutter.

Die tatsächlichen und durchweg in der Person der Antragstellerin selbst verorteteten Motive und aggressiven Projektionen für dieses Handeln legt die Antragstellerin u.a. offen in einem vom Familiengericht Würzburg zu Az. 002 F 0005/04 im Dezember 2004 vorgelegten familienpsychologischen sog. Gutachten des Prof. Dr. Wittkowski, gegenüber dem die Antragstellerin sich freizügig und insoweit ehrlich offenbarte, der Gutachter offenkundig ein Übertragungsmodell für ihren eigenen Vater:

….„Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.“ Das andere sei schon ihre Selbständigkeit“…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? „Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“
Seite 20

Bereits unmittelbar nach der Geburt bzw. im Säuglingsalter des gemeinsamen Wunschkindes bezeichnet die Antragstellerin den Vater des Kindes, dem gegenüber sie noch kurz zuvor Heiratsabsicht behauptete, als Störenfried. Diesem Geist enspringt das Vorgehen und Verhalten bis heute, rücksichtslos nicht nur gegenüber dem Geschädigten sondern auch gegenüber dem Kind verantwortungslos, wie auch der Gutachter selbst benennt.

„Als sie dann schwanger gewesen sei, sei Herr Deeg „emotionslos“ gewesen. Sie sei es gewesen, die versucht habe, eine Bindung zwischen ihm und dem Kind in ihrem Bauch aufzubauen.“….
Seite 28

Mit derartigen realitätsfernen projektiven Zuschreibungen an die Person des Kindsvaters versucht die Antragstellerin offenkundig lediglich, ihr eigenes Verhalten vor sich selbst zu rechtfertigen und zu bagatellisieren.

„Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie („Rama-Idylle“). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“ Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.“
Seite 30

Eine solche „Selbstanalyse“ ist vielleicht einer pubertierenden Jugendlichen nachzusehen, bei einer erwachsenen Volljuristin, Mitte 30, die so das Verstoßen des Vaters unter Schädigung des gemeinsamen Kindes vor sich selbst rechtfertigt, ist das schlicht infantil und asozial.

Ich habe’ ihn geliebt, ich wollte dieses Kind haben, um ein Stück von ihm zu haben. Das Kind bekommt jetzt meine Liebe.“ Bei ihm sei sie „völlig fehlinvestiert“. Auch wenn man es nur funktional und nicht moralisch werte, habe sie sich mit Blick auf das Kind verantwortungslos verhalten!“
Seite 31

„Womit er sie verletzt habe? Mit seinen Lügen und mit den Dingen, die er gemacht habe, ohne mit der Probandin zu sprechen, zum Beispiel den Australien-Urlaub. „Ausgerechnet ich, die nicht verlassen werden will (sic!) hat dann jemanden, der sieben Wochen nach Australien fliegt und mich nicht dabei haben will.“
Seite 34

Die Entfremdung des Kindes und die Trennung ist somit auch Rache für einen Jahre zuvor vom Antragsgegner gemachten Urlaub, der Verlassensängste der Antragstellerin triggerte.

„Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. „Ich selbst komm‘ mit meinem Leben wunderbar klar.“ und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. „Mir reichtś mit seinen Problemen.“
Seite 35

Der am Fakten und dem Kindeswohl völlig desinteressierte und arrogant anmaßende Zivilrichter Schepping übertrug infolge die Falschangaben der Antragstellerin 1 : 1 aus der Glaubhaftmachung der Verfügung ohne jede Beweisaufnahme oder Zeugenaufnahme aus persönlichem Ärger realitätsfremd in ein Urteil.

Das Aufhebung dieses Urteils vom 12.02.2004 wird beim Amtsgericht Würzburg aktuell beantragt.

Die Strategie der Antragstellerin und Kindsmutter zur Kindesentziehung/Kindesentführung lässt sich infolge in drei Stufen einordnen, sich überschneidend:

a)
Missbrauch des Rechtssystems unter Behauptung klischeehafter und zeitlich völlig beliebiger, frei erfundener Gewaltkonstellation in einem Paarkonflikt (Bedrohung/Belästigung) zwecks Stigmatisierung und Kriminalisierung des Kindsvaters und gesichtswahrender eigener Opferdarstellung, um die dominante, einseitig erzwungene „Trennung“, Ausgrenzung und Entsorgung drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes nach außen hin zu rechtfertigen und die Verantwortung für das eigene Fehlverhalten und die offenkundig massiven eigenen Aggressionen auf den Kindsvater projizieren zu können (vgl. Aussagen in familienpsychologischem Gutachten oben).

Diese Falschdarstellungen führten zu umfangreicher klischeehafter und rollentypischer Ausgrenzung des „Täters“ Mann, der eine unschuldige Frau drangsaliert, zur Kriminalisierung und Pathologisierung.

Beeindruckend ist hier zum einen das Ausmaß an Dummheit und Arroganz, das diesen Popanz über Jahre am Leben hält und die Skrupellosigkeit der Justizverbrecher, die sich selbstreferntiell zu immer dreisteren Rechtsbrüchen verstiegen, bis sie 2009 versuchten, den Kindsvater mittels eines vorsätzlichen Fehlgutachtens des befreundeten Gerichtsgutachters Dr. Groß als „Gefahr für die Allgemeinheit“ in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren, Modell Gustl Mollath.

Trotz Freispruch durch die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg vom 20.08.2010, Az. 814 Js 10465/09 hat der Kläger bis heute keinen Cent Entschädigung für die öffentliche Stigmatisierung, zwei rechtswidrige Festnahmen, zehn Monate zu Unrecht erfolgte sog. Untersuchungshaft/Unterbringung erhalten.

Die infolge einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Justizverbrecher Thomas Trapp durch diesen initiierte gemeinschaftliche Freiheitsberaubung im Amt ist zur Anzeige gebracht und im Blog des Klägers, jedermann öffentlich zugänglich, beweisrechtlich dargelegt.

Die Kindsmutter nutzt und missbraucht über Jahre dominant und aggressiv jede sich bietende Gelegenheit für strafrechtliche Geltendmachung gegen den Kindsvater, wobei sie durch die willfährige ideologisch voreingenommene (Frauen sind Opfer/Männer sind Täter) Justizverbrecherin Angelika Drescher ab 2006 unterstützt wird, die sinnfrei und rechtswidrig Durchsuchungen, Versuche der Zwangseinweisung und Urteile gegen den Antragsgegner und Geschädigten erwirkt – alles basierend auf Grundlage der falschen Eidesstattlichen Versicherung der Kindsmutter drei Monate nach Geburt des Kindes.

b)
Manipulation von Dritten mittels falscher Opferdarstellung durch die Antragstellerin und Auflaufenlassen / Verweigerung der Kommunikation mit Helfern, die sich nicht manipulieren lassen:

So verhinderte die Kindsmutter bereits 2005 die vom Gericht veranlassten wöchentlichen Kontakte über den Verfahrenspfleger Moser. Dieser wurde von der Antragstellerin und deren Vater bei siebzehn Treffen dahingehend beeinflusst, dass er die vom Gericht aufgegebenen Kontakte verweigerte.

Das Fehlverhalten des Verfahrenspflegers Moser, das massive Schädigungen von Vater und Kind verschuldete, ist infolge im Rahmen einer Zivilklage aufgezeigt, die bereits beweisrechtlich im Blog des Geschädigten veröffentlicht ist.

Weiter verweigert die Kindsmutter die Kommunikation mit der gerichtsnahen Beratungsstelle, Frau Katharina Schmelter, die vom Familiengericht mit Datum vom 20.12.2011 beauftragt wird, gemeinsame Elternberatung durchzuführen.

Zeugnis:
Katharina Schmelter
, Dominikanerplatz 8, 97070 Würzburg

Die Antragstellerin verhindert diese gemeinsame Beratung mit der Schutzbehauptung, bereits der Gedanke an diese Gespräche belaste sie psychisch derart, dass sie zuerst Therapie benötige.

Infolge verweigert sie auch die zunächst vom Gericht zugebilligten Einzelgespräche mit Frau Schmelter. Eine Therapie beginnt sie nicht.

Als die Richterin 2012 die Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich mit Durchführung weiterer wöchentlicher Kontakte beauftragt, die die Kindsmutter ab Juni 2012 verweigerte, verweigert die Antragstellerin/Kindsmutter zunächst die Kommunikation mit der Umgangspflegerin und verschleppt infolge das Verfahren mittels Befangenheitsantrag gegen die Richterin, in welchem sie vorwirft, dass die Richterin den sog. Umgang zwischen Vater und Kind verwirktlichen möchte.

Zeugnis:
Meike Kleylein-Gerlich
, PGG Praxisgemeinschaft für Gerichtspsychologie Würzburg,
Oberer Mainkai 1, 97070 Würzburg

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 976046 Bamberg

Infolge taucht die Kindsmutter wie aufgezeigt unter und schafft so weiter Fakten.

Das sog. Endurteil, das die Kindsmutter beigefügt hat, ist durch den Geschädigten selbst im Internet veröffentlicht, erstmals unmittelbar nach Erlaß. Somit auch den Kollegen der Kanzlei Pickel & Partner zugänglich. Der Vorwurf, der Geschädigte und Kindsvater verschweige irgendetwas oder täusche über die wahren Sachverhalte, ist angesichts des Blogs, der alle Vorgänge akribisch und redundant beweisrechtlich darlegt, absurd.

Gegen die Richter des OLG, Vorsitzender Pankraz Reheußer, der die böswillige Kindesentführung/Kindesentziehung durch die Kindsmutter weiter stützte, ist umfangreich geltend gemacht. Reheußer ist als Justizverbrecher angezeigt. Gegen diese Bezeichnung hat er sich mittels Strafanzeige wegen Beleidigung an die Staatsanwaltschaft Stuttgart gewand.

Es ist bizarr, wie einzelne Akteure und offenkundig auch die Kindsmutter, die die gesamte Existenz, das Leben und die Vaterschaft meiner Person mit brachialem Amtsmissbrauch zerstörten und anhaltend weiter zerstören und meine Tochter irreversibel schädigten und weiter schädigen, immer noch glauben, es ginge hier um ihre „Ehre“.

Das ist definitiv nicht der Fall. Hier stehen andere Rechtsgüter zur Disposition.

c)
Eine Kindesentführung und Kindesentziehung kann insoweit als „erfolgreich“ angesehen werden, wenn das psychisch und körperlich ausgelieferte instrumentalisierte und manipulierte Kind selbst sich gegen den zweckmäßig dämonisierten und ausgegrenzten Elternteil ausspricht. Dies war von Anfang an Ziel der Übergriffe und Entfremdung durch die Kindsmutter!

Die psychologischen und traumatischen Umstände und Folgen dieses Missbrauchs von Kindern durch egozentrisch und böswillig agierende Erziehungsberechtigte und das Versagen der Justiz sind umfangreich bekannt und geltend gemacht.

Dass die Antragstellerin nicht wie dargelegt sich um das Kind sorgt, das von sich aus seinen Vater ablehnt sondern dass umgekehrt ergebnisorientiert die Zielsetzung darin besteht, Ablehnung des Kindes zu hervorzurufen und provozieren, durch Zeitablauf und anhaltende Entfremdung bei zunehmendem Alter des Kindes, ergibt sich unschwer bereits aus dem Versuch, mit dem die Kindsmutter bereits das vier Jahre alte Kind zu instrumentalisieren suchte, um einen Vertrag mit dem Kinderschutzbund 2007/2008 zum Scheitern zu bringen.

2008 verweigert die Kindsmutter die mittels Vertrag mit dem Kinderschutzbund festgelegten wöchentlichen Treffen, die die Ehrenamtliche Frau Buhr durchführen sollte praktisch mittsl Schuldzuweisung an das Kind:

Beweis:
Anlage 8:

Schreiben des Kinderschutzbundes vom 20.05.2008
Absage Vereinbarung 2008, Kinderschutzbund

Das Schreiben der Antragstellerin, Anlage 7, ist Reaktion dieses Vertragsbruchs.

Dieses Muster der projektiven Zuschreibung an das instrumentalisierte und geschädigte Kind verwirklicht die Kindsmutter erneut seit 2012, ohne dass die Justizbehörden gegen dieses Verbrechen und die irreversiblen Folgen etwas unternehmen.

Dies im vollen Wissen um die fatalen und irreversiblen Folgeschädigungen.

Beweis:
Anlage 4:

Amtsgericht Würzburg, Sitzung vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12
Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

Die sich in juristischem Klein-Klein verlierenden Anträge der Kindsmutter zu deren „Ehre“ hier zeigen insoweit lediglich, wie sehr die Kindsmutter insgesamt den Bezug zur Realität und zur Lebenswirklichkeit des eigenen Kindes und meiner Person als Vater verloren hat.

Ich werde keinerlei Unterlassungsverfügung etc. abgeben sondern in jeder hierfür notwendigen Form und Weise die Justizverbrechen und das Verbrechen des Kindesentzugs zur Anklage bringen.

Ziel ist 1. die Beendigung des rechtsfreien kindeswohlschädigenden Zustandes und 2. die schadensrechtliche und strafrechtliche Geltendmachung der Vorgänge und Schädigungen seit Dezember 2003 bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg.

5.
Um die zielgerichteten Lügen der Antragstellerin hier, die vom OLG Bamberg mit Beschluss vom Februar 2016 zu eigen gemacht wurden und auf die sich die Antragstellerin – die diesen Beschluss selbst unter Prozessbetrug erwirkt hat – beruft, hier weiter beweisrechtlich darzulegen, wird Ausdruck des veröffentlichten Protokolls der von Mai 2010 bis Mai 2012 mit enormer Entlastung und Freude für das Kind verbundenen stattgefundenen 94 Treffen (Ehrenamtliche Lisa Marx und Christine Scholl, Kinderschutzbund Würzburg) zwischen Vater und Kind beigefügt:

Beweis:
Anlage 9:

Ausdruck Blogbeitrag „Mordmotiv Kindesentzug – um die ganze Widerwärtigkeit der Vorgehensweise der Entfremdung aufzuzeigen, hier nun mein privates Protokoll über die seit 2012 durch die Justizverbrecher vereitelten Treffen mit meiner Tochter“

Link:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/02/09/mordmotiv-kindesentzug-um-die-ganze-widerwaertigkeit-der-vorgehensweise-der-entfremdung-aufzuzeigen-hier-nun-mein-privates-protokoll-ueber-die-2012-durch-die-justizverbrecher-vereitelten-treffen-mi/

6.
Wie bereits mehrfach im Schreiben oben angedeutet, spielt der Vater der Antragstellerin, Willy Neubert, bei der Entfremdung des Kindes und der Zerstörung sowohl der Familie der Verfahrensbeteiligten als auch der Zerstörung der Vaterschaft nun bereits im 14. Jahr eine maßgebliche und verschuldende Rolle.

Willy Neubert agiert durchweg intrigant, destruktiv und unter der Vorspiegelung von Sorge und Notwendigkeit auf Ausgrenzung und Verhinderung nicht nur jeder Bindung zwischen Vater und Kind sondern bereits der Entlastung durch Kommunikation und Mediation.

In einem letzten Gespräch mit dem Antragsgegner und Kindsvater am 01.06.2012, in welchem auch an diesen appelliert wurde, meinte dieser asoziale Intrigant abschließend, er sei ein alter Mann, ihm gehe es nur noch darum, möglichst viel Zeit mit der Enkeltochter zu verbringen, alles andere sei ihm egal.

Es ist an der Zeit, auch den psychischen Missbrauch von Tochter und Enkeltochter und die permanente Aufforderung zum Rechtsbruch zu thematisieren, die dieser einzig auf sich focussierte Täter verwirklicht, der seit 2004 uneingeschränkten schädigenden Zugriff auf das Kind hat.

Über Diskreditierung sowohl des Antragsgegners als auch der Richterin Treu versuchte er bei noch funktionierendem und laufendem sog. Umgang mit Schreiben vom 12.03.2012 an den ehemaligen Direktor des Amtsgerichts und Justizverbrecher (tragende Rolle auch bei Pathologisierung und Freiheitsberaubung, Az. 814 Js 10465/09 des Geschädigten) Roland Stockmann, den weiteren sog. Umgang zu verhindern.

Neubert schreibt an Stockmann:

„Die gerichtliche Tendenz scheint derzeit zu sein, dass dem von Herrn Deeg seit der Trennung meiner Tochter von ihm bereits unzählig vorgebrachten Ansinnen auf Mediation, Therapie meiner Tochter etc. nachgekommen wird und dies in vollständiger Abkehr von etlichen in der Vergangenheit hierzu bereits geführter Gerichtsverfahren und anders lautender Beschlüsse.

Am 20.12.2011 hat das Familiengericht entschieden, dass Herr Deeg und Frau Neubert (sic) ein gemeinsames Beratungsgespräch bei Frau Schmelter (gerichtsnahe Beratungsstelle) führen sollen….

Meine Tochter ist psychisch nicht in der Lage, sich auf ein Gespräch mit Herrn Deeg einzulassen. Aus diesem Grund wurden nach Rücksprache mit Frau Schmelter Einzelgesräche statt dem gerichtlich ursprünglich vorgegebenen gemeinsamen Gespräch geführt.“…

Beweis:
Anlage 10:

Schreiben des Vaters der Antragstellerin an den Direktor des Amtsgerichts, Az. 002 F 1462/11, 12.03.2012
Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

Infolge verweigerte die Antragstellerin auch völlig unsanktioniert diese Einzelgespräche und diskreditierte stattdessen die Helferin und Mediatorin Katharina Schmelter.

Beweis:
Anlage 4:

Amtsgericht Würzburg, Sitzung vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12
Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

Neubert schreibt, offenkundig auch hier aggressive Abwehr mittels Projektion:

„Ich halte Herrn Deeg nach wie vor für krank und befürchte derzeit eine eskalierende Entwicklung. Herr Deeg hat meines Erachtens zwei Gesichter, was allerdings nur sehr schwer zu durchschauen ist.“

Infolge bezieht Neubert sich ungeniert weiter auf Dokumente aus der Freiheitsberaubung und im Zusammenhang mit dem Justizverbrechen/vorsätzlichen Fehlgutachten des Würzburger sog. Sachverständigen Dr. Groß, dem Prof. Dr. Nedopil ein eklatantes Fehlgutachten nachgewiesen hat.

Beweis:
Anlage 10:

Schreiben des Vaters der Antragstellerin an den Direktor des Amtsgerichts, Az. 002 F 1462/11, 12.03.2012
Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

Neubert ist das auch bekannt, da er in diesem Verfahren – das mit Freispruch endete – wie die Antragstellerin selbst auch, als Zeuge gehört wurde und die befremdliche Vorstellung eines senilen Herrn gab, der nicht bis drei zählen kann, aber große „Sorgen“ hat.

Aus kriminalistischer Sicht besteht hier ein glasklares Mordmotiv.

Es ist jedem vernunftbegabten Menschen unschwer ersichtlich, dass hier durch das persönliche Umfeld des Kindes durch Ausgrenzung, Diffamierungen und reaktive Dämonisierung des Vaters des Kindes auch das Kindeswohl in massiver Weise geschädigt wird.

Nicht der Kläger ist, wie der Täter Neubert meint, „krank“ – sondern das Verhalten der Justiz, die dem Treiben dieser Familie tatenlos seit 14 Jahren zuschaut und das Verbrechen Kindesentzug/Kindesentführung befördert und bestätigt.

Ein Anspruch auf Unterlassung auf Darlegung der Fakten und Vorgänge besteht nicht. Es handelt sich durchweg um Tatsachenbehauptungen, für die auch öffentliches Interesse besteht, da sie den Kern des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der individuellen Existenz – die Liebe und Bindung zu leiblichem Kind – betreffen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Verbrecherjustiz Würzburg/ Bamberg: Radikalisierung statt Rechtsfrieden, Eskalation und Morde statt Generalprävention, Unredlichkeit und Rechtsbeugung als Kernkompetenz

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—–„Jede Partei, jeder Angeklagte und jeder sonstige Verfahrensbeteiligte, der der Dritten Gewalt im Gerichtssaal gegenüber steht, muss auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können.“—-

Winfried Bausback, bayerischer Justizminister, der seit Jahren jede Dienstaufsicht verweigert und Verbrechen im Amt durch die Juristen im Netzwerk des fränkischen Justizverbrechers Clemens Lückemann vertuscht und deckt….

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Eine der wenigen unabhängigen, neutralen und rechtsstaaatlich agierenden Personen, die ich seit Beginn dieses Justizskandals 2003 in Bayern kennenlernte ist der Gerichtsgutachter und Psychiater Dr. Norbert Nedopil – der dem Würzburger Gefälligkeitsgutachter Missachtung der Mindestandards psychiatrischer Begutachtung bescheinigte und so die angestrebe dauerhafte Freiheitsberaubung gegen meine Person vereitelte. Diese Justiz ist in weiten Teilen nur noch die FASSADE eines Rechtsstaats…..

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Würzburger und Bamberger Justizverbrecher treiben Menschen in Abgründe…..

Ich schreibe dies hier nach Besprechung mit der örtlichen Polizei in Baden-Württemberg, folgende Besprechung ist terminiert auf nächste Woche. ….es geht mittlerweile nicht nur darum, wie diese Justizbehörden Würzburg ihre Verbrechen vertuschen, sich an Unschuldigen vergreifen, Existenzen zerstören – es geht auch darum, wie diese Justizverbrecher dummdreist Morde, Eskalationen, Gewalt und gesellschaftlichen und sozialen Unfrieden bis in das Leben unbeteiligter Dritter hinein verschulden!

Justizverbrecher!

Ganz nebenbei zeigt sich immer wieder, wie in Bayern RECHTSWIDRIG und aufgrund blöder und bloßer Gesinnung und ideologischer Beschränktheit Menschen geschädigt, ausgegrenzt und ihre Rechte verweigert werden:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/kopftuch-verbot-jura-studentin-besiegt-den-freistaat-1.3056761

Dem zuständigen bayerischen Minister fällt auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg —-R-E-S-P-E-K-T ! —–nichts Klügeres ein als das hier:

…“Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) kündigte umgehend an, Rechtsmittel beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen zu wollen. „Wir können das Ergebnis so nicht stehen lassen“, sagte Bausback. „Jede Partei, jeder Angeklagte und jeder sonstige Verfahrensbeteiligte, der der Dritten Gewalt im Gerichtssaal gegenüber steht, muss auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können.“ Für Referendare dürfe im Gerichtssaal nichts anderes gelten.“….

Weiß dieser Popanzminister, was die befangenen, voreingenommen und ideologisch frisierten CSU-Köpfe in seiner bayerischen Justiz für Fehlurteile, für Schwachsinn verschulden, was Leute wie Lückemann – Grinsen, Händeschüttel – für Verbrechen im Amt zu verantworten haben! Lies diesen Blog, Minister!

Das Problem in Bayern sind nicht Richterinnen mit Kopftuch sondern Rechtsradikale, charakterlose CSU-Gesinnler und Lügner mit Richter- und Staatsanwaltsrobe, die ihre Macht missbrauche, Verbrechen begehen und vertuschen.

Diese Justizverbrecher im Raum Würzburg/Bamberg haben nach 12 1/2 Jahren nun einen rechtsfreien Zustand geschaffen, indem vermutlich nicht wenige so Geschädigte schon vor langem einfach in ihrer Not und Ohnmacht zur Gewalt greifen würden (ich würde ja schreiben, zur „Waffe“ greifen – das würden Justizverbrecher in Würzburg aber zweifellos dazu missbrauchen, mir zu unterstellen, ich wäre im Besitz von „Schußwaffen“….) – und zwar der affektiven Dynamik gemäß üblicherweise gegen die Kindsmutter. Die ist es schließlich, die es in solchen Fällen initiativ und irreversibel mithilfe frauenlobbyistischer Gesetze und Netzwerke und der asozialen, feministisch zersetzen Justiz (die asoziale Kampagne „Nein-heißt-nein“ zur populistisch sinnfreien Schließung phantasierter „Schutzlücken“ zeigt, wie bodenlos schamlos verdummend das geschieht und auf welchem Niveau wir hier in Deutschland gelandet sind, BGH-Richter Fischer ein Leuchtturm in der Finsternis…!) geschafft hat, das Leben und die Vaterschaft des Mannes und des gemeinsamen Kindes zu zerstören, deren Beisammensein und Bindung. Diese Zerstörungen auch nach einer Freiheitberaubung weiterzudrehen  – und auch noch wie selbstverständlich das gemeinsame Kind vorsätzlich und aus niederen eigene Motiven schädigt.

Link zu Fischer: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-nein-heisst-nein-fischer-im-recht

Mein Fall, der Fall des ehemaligen Polizeibeamten, zeigt auf, wie dummdreiste, anmaßende, inkompetente und unredliche Provinzjuristen ihre Amtsgewalt und ihre „Macht“ – in einem selbstreferentiell sich endlos floskelhaft bestätigenden Umfeld, das an Aufklärung, Fakten und Fehlerkorrektur nicht interessiert ist – so lange mißbrauchen und rechtsfremd gegen Rechtsuchende wenden, bis diese als radikalisierte Täter in der Ecke stehen und Gewaltdelikte und Tod nur noch eine Frage von Zufall, Logistik und Wesen des Betreffenden sind!

Das sage ich als Betreffender: diese Justiz schafft ihre Täter und Opfer. Ich begehe keine Straftaten, ich arbeite mit der Polizei zusammen, einer OBJEKTIVEN Polizei eines anderen Bundeslandes. Die obrigkeitshörige, jede Schweinerei deckende Polizei Unterfranken arbeitet seit langem für die Beschuldigten…..Korpsgeist, Geklüngel, strukturelle Korruption.

Man hat zwar erkannt, dass es hier um Existentielles geht…alles was den Justizverbrechern hierauf jedoch einfiel, war der Versuch, mich mit gemeinschaftlichem Amtsmissbrauch, der Konstruktion von Straftaten und einem vorsätzlichen Fehlgutachten als „irren Amokläufer“ – sprich geisteskranken, persönlichkeitsgestörten Wahnhaften zuerst öffentlich zu stigmatisieren und dann zu Unrecht wegzusperren. Das sich gesunde Menschen gegen die Verbrechen im Amt wehren, ist offenbar außerhalb der Wahrnehmung dieser Feudaljuristen. „Der Herr Leitender Staatsanwalt ist zu Tisch….“ Was?

Die Entlarvung dieses Fehlgutachtens und damit das Scheitern dieses Plans durch Prof. NEdopil, objektiv und aus München, führte lediglich dazu, dass die Justizverbrecher um den OLG-Präsidenten Lückemann und „seine“ Staatsanwälte wieder auf die Strafrechtsschiene switchten….“lange Haftstrafe“ wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde!

Als Betroffener und Polizist glaubt man hier schon lange nicht mehr, dass man sich noch in einem Rechtsstaat befindet. Und weshalb integre Richter und Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Gutachter und Behördenmitarbeiter dieses System mittragen und schweigen ist ein Rätsel.

Korpsgeist, Standesdünkel und persönliche Interessen machen Verbrecher wie Clemens Lückemann erst möglich!

Zurück zur Kindsmutter:
Die Kindsmutter hat von mir nie etwas zu befürchten gehabt – allein wegen des Kindes, auch wegen der Ambivalenz auf allen Ebenen und der letztlich POSITIVEN GEFÜHLE ihr gegenüber. Menschen mit denen ich spreche, wundern sich, dass ich diese immer noch in Schutz nehme, als Opfer ihres eigenen Vaters, manipuliert und in die „Opferrolle“ gedrängt, sich nie aus diesen destruktiven Familienstrukturen wirklich befreiend, ich ihr rücksichtloses Handeln immer noch hinterfrage….

Ihre aggressive und rücksichtslose „Opferhaltung“ fußt nach meiner Überzeugung auf von ihrem eigenen Vater introjizierter Prägung und aus Verlustängsten projizierter Aggression gegen alle Partner, verstärkt durch feministisch-frauenlobbyistisches Gedöns; unsicher-ambivalentes Beziehungsverhalten, das leider auch das Kind und mein zurückhaltendes Wesen und immer wieder erfolgtes Entgegenkommen trotz aggressiver manipulativer Besitzansprüche nicht heilen konnte.

Solche Analysen komplexer innerpsychischer Vorgänge sind dumpfen bayerischen Justizjuristen natürlich völlig „wesensfremd“.

Um all diese in Frankens Justiz herrschende Dummheit, verbrecherische Provokation und fehlende Zivilisation offenzulegen, arbeite mit der örtlichen Polizeibehörde hier zusammen. Um diese bayerischen Justizverbrecher, die Menschen in Ausnahmesituationen, in GEWALT und Selbstmord treiben, anzuklagen und aus dem Verkehr zu ziehen.

Justizverbrecher wie Clemens Lückemann, Pankraz Reheußer und all diese selbstherrlich daherkommenden CSU-Karikaturen sind eine Gefahr für Rechtsstaat, Rechtsfrieden und Einzelne.

Viel Spaß beim Lesen! Es wird Zeit, dass die Öffentlichkeit endlich wahrnimmt, wie diese Juristen mit Menschen und Rechtsuchenden umgeht.

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Diese Strafanzeige und Beschwerde gegen die weitere Entschuldung der Rechtsbeugung des Pankraz Reheußer ist eingereicht und wird hiermit beweisrechtlich veröffentlicht.

Als Beschwerde zu 100 Js 3222/16, StA Bamberg v. 20.06.2016

Hiermit wird weiter Strafanzeige erstattet wegen Verdachts fortgesetzter struktureller Rechtsbeugung, Vertuschungsversuche unter Missbrauch des Tatortprinzips in Zusammenhang mit strafbarer Rechtsbeugung im Raum Würzburg/Bamberg und kausal strafbarer Kindesentführung, falscher Verdächtigung, falscher Eidesstattlicher Versicherung, Umgangsboykott etc. zugunsten der Juristin Kerstin Neubert.

Es steht weiter der Verdacht fortgesetzter strukureller Korruption und Strafvereitelung im Raum, hier durch den Justizkollegen des Beschuldigten, Erik Ohlenschlager.

Begründung:

Anders als die Beschuldigten – wie hier der Strafvereitlung beschuldigte Ohlenschlager – stets phrasenhaft darstellen, handelt es sich keineswegs um „pauschale Vorwürfe ohne jeden konkreten Anknüpfungspunkt/Strafgehalt“ etc. sondern um detaillierte, ausführliche und konkrete beweisrechtliche Darlegungen.

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Aus diesem Grund sind u.a. seit 2013 die Vorgänge beweisrechtlich veröffentlicht unter martindeeg.wordpress.com, wo sich jeder objektiv und anhand Originaldokumenten von der Richtigkeit der komplexen Tatvorwürfe und der strukturellen Justizvergehen im Raum Würzburg/Bamberg überzeugen kann.

Die genannten Zeugen sind ebenfalls bis heute nicht vernommen.

Der Beschuldigte Reheußer hat sich in vollem Wissen und mit böswilligem Vorsatz in schwerwiegender Weise der Rechtsbeugung zugunsten der Juristin Kerstin Neubert und zu Lasten meiner Person und meines Kindes schuldig gemacht.

Für die Schädigungen mache ich als Vater den Beschuldigten infolge persönlich haftbar und verantwortlich! All das folgende ist durch Aktenlage belegt und vielfach bereits vorgebracht.

Unter zielgerichteter Täuschungsabsicht und Versuch der Schaffung einer unwahren Aktenlage setzt der Beschuldigte sich in elementarster Weise und mit schwersten Folgen über Recht und Gesetz hinweg. Der Beschuldigte wähnt sich vielmehr erkennbar über geltendem Recht und Gesetz stehend – offenkundig aufgrund seiner Stellung und infolge seit Jahrzehnten etablierter Folgenlosigkeit sämtlicher Rechtsbeugungen im Umfeld der fränkischen Justiz.

Der Beschuldigte nimmt erkennbar einen Suizid meiner Person als affektive Folge seines als solchen bezeichneten „Endbeschlusses“ in Kauf bzw. beabsichtigte offenkundig diesen zu provozieren. Das gleiche gilt erkennbar für ein entsprechendes reaktives Gewalt- oder Tötungsdelikt gegen die Rechtsanwältin G. Hitzlberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, die schuldhaft wesentlich verantwortlich ist für den kompletten Kontaktabbruch zu meinem Kind seit Mai 2012 und Missachtung der vollstreckbaren wöchentlichen Umgangskontakte beginnend 1. Juni 2012.

Dies durch widerwärtigste eskalative Entwertungen, Falschbehauptungen, durch Ermunterung und Beratung der Kindsmutter zu provokativer Bindungsblockade und Kindesentziehung/Kindesentführung, einen asozialen Befangenheitsantrag gegen die im Sinne des Kindeswohls bis Beginn 2013 bemühte Richterin Treu, die ab Januar 2013 bis Mitte 2015 hierauf jede richterliche Tätigkeit verweigerte und die Verantwortung komplett auf die im Dezember 2012 (!) eingesetzte jedoch untätige Sachverständige Behrend abwälzte, die unabhängig (!) von den – nachweislich Beschlüssen, zuletzt vom 20.12.2012 – sofort (!) wieder über die eingesetzte Umgangspflegerin und Zeugin Maike Kleylein-Gerlich zu veranlassenden wöchentlichen Kontakten lediglich ergänzend eingesetzt wurde. Behrend legte schließlich im Oktober 2014 (!) ein 11-seitiges für den konkreten Fall völlig untaugliches und pauschales sog. Gutachten vor.

Sollten die Darlegungen für Juristen zu komplex sein, wird um Vernehmung meiner Person als Geschädigtem ersucht, die bis heute nicht stattfand!

Die ganze Widerwärtigkeit der sog. Rechtsvertreterin Hitzlberger kumuliert in der Tatsache, dass sie die Folgen ihrer asozialen Hetze und die Schuld für die Schwierigkeiten genüßlich grinsend bis zuletzt auf mich als Vater und Geschädigten zu projizieren suchte.

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Hitzlberger hat insbesondere nachweislich im vollen Wissen und aus böswilliger und Schädigungsabsicht heraus gehandelt, da im Dezember 2012 in Verhandlung die Schädigung des Kindes durch weiteren Kontaktverlust als „fatal“ analysiert, wie sämtliche Fachkräfte und die Richterin appellierten! Nachdem von H. zunächst zugestimmt (Protokoll) wurde, die Kontakte sofort über die Umgangspflegerin einzuleiten, reichte Hitzlberger infolge den die heutige jahrelange Bindungszerstörung und Situation verschuldenden Befangenheitsantrag ein. Allein diese Handlung diskreditiert die Hitzlberger nicht nur in Bezug auf den Berufsstand Rechtsanwalt sondern auch als Mensch an sich.

Die massiven emotionalen Reaktionen meiner Person als böswillig ausgrenzten und über Jahre (!) wiederholt (!) repressiv auflaufen gelassenen Vater werden vom Beschuldigten Reheußer nicht nur in Kauf genommen und weiter provoziert sondern auch noch rechtsbeugend jede kleinste Emotion als Argument „für“ einen Kindesentzug genommen.

Ein integrer und unabhängiger Richter MUSS in diesem Konflikt gemäß geltender Rechtslage zu folgenden Schlüssen kommen und ist zu folgenden Handlungen und Beschlussfassung gesetzlich verpflichtet:

1.
Der Umgang und die Herstellung von Vater-Kind-Kontakten ist anzuordnen über die (viel zu spät) im Juli 2015 vom Amtsgericht eingesetzte Umgangspflegerin und Zeugin Baur-Alletsee.

Die Umgangspflegerin hat bereits durch mehrere Treffen mit dem Kind und mehrere Gespräche mit mir als Vater eine wertvolle Vertrauensbasis für das Kind schaffen können. Es fand mehrfach eine Übermittlung von Botschaften, Wünschen und insbesondere Mitteilung der jeweiligen realistischen Gefühlslage statt, wie mitgeteilt. Offenkundig wurde, dass mein Kind mich in keiner Weise als bedrohlich erlebt oder Angst vor mir hat, wie die Kindesentfremder böswillig aus eigenen Motiven heraus seit praktisch 2004 zweckmäßig fabulieren.

Diese Annäherung über die Umgangspflegerin geschah unbeschwert, offenkundig unbelastet von den mütterlichen Introjektion, vielmehr von Neugier und Humor getragen.

Der Beschuldigte Reheußer hat all dies unter offenkundiger Rechtsbeugung zugunsten der Volljuristin/Kindsmutter und deren Anwaltschaft und aus Verärgerung über mich als Vater (Beharrlichkeit, Blog) böswillig zunichte gemacht, jegliche bisherige Bemühungen über die engagierte Umgangspflegerin aus niederen Motiven heraus zerstört.

Kein ausgebildeter Jurist kann derart dumm und ein solcher Vollidiot sein, die gesetzlich durchzusetzenden Möglichkeiten, die sich hier im Sinne des Kindeswohls und zur Entlastung des Kindes bieten nicht zu erkennen!

Der floskelhafte und dummdreiste Entschuldungsversuch für Rechtsbeugung, die der Justizkollege des Beschuldigten, Ohlenschlager daher vorbringt, greift hier nicht:

…“Selbst eine nach Ansicht des Anzeigenerstatters rechtsfehlerhafte Entscheidung eines Gerichts erfüllt noch nicht den Tatbestand der Rechtsbeugung, wenn dieser in bloßer Verkennung der Rechtslage erfolgt ist.“….

Eine solche „Verkennung“ von Lebensrealität, wie sie der Beschuldigte Reheußer hier zeigt, ist einem Vorsitzenden Richter eines Familiensenats bei einem deutschen Oberlandesgericht auch nicht zuzugestehen, um ihn vor dem Vorwurf Rechtbeugung zu retten, da eine solche Idiotie und Postition sich – in einem Rechtsstaat jedenfalls – gegenseitig ausschließen!

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2.
Ein integrer an Gesetz gebundener Richter MUSS aufgrund der vorliegenden Erfahrungen mit der Kindsmutter, die u.a. die zuvor vom Amtsgericht im Dezember 2011 beschlossene gemeinsame Elternberatung bei der Familienberatungsstelle Würzburg erkennbar mit dem Ziel verweigerte, aus eigenen Motiven heraus so die Verbesserung der Situation und letztlich die Bindung des Kindes zum Vater zu verhindern, per Beschluss aufgeben, dass sie sich verpflichtet, eine gemeinsame Elternberatung und KOMMUNIKATION, die erkennbar und ergänzend zu den Kontakten zwischen Vater und Kind zwingend notwendig ist, dauerhafte und tragfähige Grundlage zu schaffen, und so dem Kindeswohl gemäß zur ENTLASTUNG FÜR DAS KIND eine Konfliktlösung herbeiführen.

Die Kindsmutter hat 2012 zunächst die gemeinsame Beratung hernach auch die vom Gericht zunächst mit dem Ziel gemeinsamer Elternberatung (!) aufgegeben Einzelgespräche bei der Mediatorin Frau Schmelter verweigert. Als Ausrede hierfür führte die Kindsmutter an, dass sie zuerst für sich selbst eine „Therapie“ brauche. 2013 wurde hämisch mitgeteilt, da sie eine Therapie nie begonnen hat, da sie keine Probleme habe, sondern der Kindsvater.

Ich als Vater hatte über vier Jahre Einzelgespräche, ohne dass das Gericht die Kindsmutter sanktionierte, die Anträge wurden rechtsbeugend nicht bearbeitet, wie dem Beschuldigten Reheußer bekannt, der die RECHTSBEUGUNG dahingehend erweiterte, indem er die komplette gesetzlich verpflichtende Verweigerung jeglichen Wohlverhaltens, jeglicher Zusammenarbeit nicht nur mit der Beraterin Frau Schmelter sondern auch mit der Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich belohnte.

3.
In der Verhandlung und im anschließenden Beschluss hätte in Gesetzesbindung ein integrer Richter an die Kindsmutter als Bezugsperson und (verfassungswidrig, § 1626a BGB, Stand 2003) Alleinsorgeberechtigte in Kenntnis deren Verletzungen der Wohlverhaltenspflicht und Weigerungen – wie das Amtsgericht bereits in Beschlüssen 2012 zahlreich appelliert hat – appellieren müssen, dass ihr bei weiterer Missachtung richterlicher Anordnungen und Entziehungen Ordnungsstrafen und Sorgerechtsentzug drohen, da sie erkennbar in keiner Weise ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt, die Bindung zum anderen Elternteil zu fördern, sondern diesen im Gegenteil durch offenkundige „Doppelstrategie“ dauerhaft zu entfremden und dem Kind den Vater zu nehmen sucht: indem sie einerseits in gerichtlichem Umfeld zweckmäßig eine Opferhaltung einnimmt und Entgegenkommen und Verantwortungsbewusstsein vortäuscht, hernach jedoch jede Gelegenheit missbraucht und im Zusammenspiel mit der als „Rechtsorgan“ wirkenden widerwärtigen Hitzlberger versucht, den Kindsvater zu dämonisieren, die Helfer zu entwerten und durch ZEITABLAUF FAKTEN zu schaffen.

Dies ist für jeden objektiven Beobachter der Vorgänge offenkundig und daher auch dem Beschuldigten Reheußer als durchschaubar zu unterstellen.

Ein integrer, in Gesetzesbindung agierender Richter hat ernsthafterweise keinerlei Spielraum, die Verantwortung für UMGANGSBOYKOTT und Bindungsblockade – noch dazu seitens einer hier dominant und aggressiv agierenden Alleinsorgeberechtigten mit Juraexamen – auch noch dem ausgegrenzten Elternteil und ausgegrenzten Vater, dem vorsätzlich jede Kenntnis von Wohnsitz, Schule, Leben etc. mittels Machtpostion der Mutter verweigert wird, auch noch die Schuld für die Emotionalität anlasten zu wollen, wie der Rechtsbeuger dies hier versucht.

Wirklich jedem Idioten ist ersichtlich, dass es sich hier nicht um Konflikte auf Augenhöhe handelt sondern um mit geschlechtsspezifischen Klischees geführten Machtmissbrauch und passive Aggressionen auch um den Preis, dass diese Machtdemonstration (Frau! Rechtsanwältin!) zu Lasten eines Kindes geht.

Der Beschuldigte Reheußer hat hingegen lediglich in Verhandlung offenkundig böswillig und mit immenser krimineller Energie den Eindruck erweckt, dass es lediglich darum geht, WIE die Kontakte zwischen Vater und Kind zu erreichen sind. In keiner Weise erweckte er den Eindruck, dass es darum ging, die Bindung zu zerstören oder einen Umgangsausschluss zu erreichen, der erkennbar außerhalb der Handlungsmöglichkeiten lag.

Nach Unterbrechung der Verhandlung wurde mitgeteilt, dass man unter Beratung der Richter herausgefunden habe, dass es „leider“ nicht möglich sei, einen Umgangsbeschluss dahingehend zu erlassen, dass die Umgangspflegerin die Kontakte lediglich „anbahnt“, wie zuvor ausführlich als zweckmäßig erörtert wurde.

Der Ausschluss des Umgangs eines Elternteils als „Notlösung“, wie er sich in diesem Zusammenhang darstellt, ist ganz zweifellos eine Rechtsbeugung.

In Nachschau stellt es sich so dar, dass Reheußer lediglich eine als konflikthaft und emotional befürchtete mündliche Verhandlung mit Heuchelei und Anbiederung unkompliziert über die Bühne bringen wollte, um dann auf dem schriftlichen Weg und in Sicherheit des Büroweges mir als Justizopfer und geschädigtem Vater mit Anlauf ins Gesicht zu treten.

Dass infolge solcher Beschlüsse in Deutschland immer wieder Suizid und/oder affektive Tötungshandlungen stattfinden – üblicherweise affektiv unter massiver Kindeswohlschädigung gegen die Bezugsperson, was hier auszuschließen ist – ist dem Beschuldigten Reheußer bekannt, der sich auch öffentlich als harter Hund präsentiert, der mit allem fertig wird, Zitat aus den „Nordbayerischen Nachrichten“ vom 12.01.2012:

…..“Fachgebiet des Direktors Reheußer sind Familienangelegenheiten: „Die abstrakte Gefahr ist da noch größer als bei Strafsachen“, sagt er, denn „da kochen die Emotionen noch höher.“ (Siehe auch nebenstehenden Artikel). In solchen Zivilprozessen kommt man sich auch räumlich sehr nahe: „Die Prozessparteien sitzen manchmal nur anderthalb Meter auseinander.“….

….“Der Täter von Dachau war wegen Hinterziehung von Sozialbeiträgen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Er hätte das Gericht als freier Mann verlassen. Verbale Ausraster, auch Drohungen in der Art von „Wir sehen uns wieder!“, sagt Justiz-Sprecher Rudy, erlebe er immer wieder: „Aber da passiert nichts weiter.“

Wenn ein Richter befürchtet, es könnte zu Problemen kommen, dann bittet er einen der Wachmänner in den Gerichtssaal. Wachmann Peter Seubert kennt seine Pappenheimer in Forchheim: „Wir haben einen harten Kern von rund 30 Personen auf unserer Liste im Kopf.“ Da klingelt es innerlich schon, wenn die sich dem Amtsgericht nur nähern. Gegen einen Fall wie in Dachau ist trotzdem kein Amtsgericht gefeit.“

http://www.nordbayern.de/region/forchheim/scharfere-kontrollen-am-amtsgericht-1.1783433

Derart dümmliche Zeitungsberichte der regionalen Presse in der Region, die die Dummheit, Selbstüberschätzungen und Eitelkeit der Justizbediensteten tätscheln, haben mit zu diesem Klima und rechtsfreien Raum geführt, in der Rechtsbeugungen und jedwede Schweinerei im Amt per Status und „Macht“ offenbar zu dieser Anmaßung Einzelner führen, man stehe generell über Recht und Gesetz und könne Menschen mittels Straftaten im Amt „erziehen“. Dies ist offenkundig das Leitmotiv aller Handlungen dieser Justiz gegen meine Person, bis hin zur Freiheitsberaubung im Amt mittels vorsätzlichem Fehlgutachten befreundeten Gutachters Dr. Groß.

4.
Die anmaßende Arroganz und Überheblichkeit, mit der sich der Beschuldigte Reheußer über die Empfehlungen aller Fachkräfte hinwegsetzt, ist atemberaubend.

Rechtsbeugend und ohne jeden rechtlichen Begründungsversuch handelt Reheußer dominant willkürlich konträr zu den Empfehlungen der engagierten Umgangspflegerin Baur-Alletsee, dem Verfahrenspfleger Günter Wegmann und selbst dem sich seit 2004 immer wieder als unredlich und untätig hervortuenden Jugendamtsmitarbeiter Mario Pinilla.

Die Zeugin Baur-Alletsee empfahl nachdrücklich eine verpflichtende Anordnung der Kindsmutter aufgrund der bisherigen Erfahrungen.

5.
Als Motiv für die Rechtsbeugungen bietet sich erkennbar der persönliche Ärger des Beschuldigten. In seinem sog. „Endbeschluss“ des Beschuldigten vom 15.02.2016 faselt der Beschuldigte Reheußer zwecks Argumentation einer Kindeswohlgefährdung durch mich als Vater:

…..“Unter dem Datum 13.02.2016 – also nach dem Erörterungstermin vor dem Senat vom 10.02.2106 (sic) hat der Kindsvater u.a. folgendes veröffentlicht: „Kindesentzug ist strukturelle Gewalt und schafft radikalisierte Gewalt.“ und (sic) den Zusatz hinzugefügt : „Gruß nach Bamberg“ (sic) …..

Rechtswidriger „Umgangsauschluss“, 15.02.2016, OLG Bamberg, 7 UF 210/15 zugunsten Würzburger Rechtsanwältin Kerstin Neubert

Die exemplarischen Schreibfehler, die sich durch den gesamten Beschluss ziehen, spiegeln auch den Gehalt und die Sorgfalt des Inhalts wider.

Insbesondere diese in Zusammenhang mit der Elternschaft und dem Recht des Kindes völlig irrelevante Unmutsäußerung über einen Bloginhalt zeigt, dass der Beschuldigte Reheußer hier rechtsbeugend darauf abzielt, einen lästigen Kritiker zu unterwerfen und zu „erziehen“.

Dass die Zerstörung der Vaterschaft über die gesamte Kindheit des Wunschkindes, die Ausgrenzung von jeglichem Lebensinhalt des Kindes, stattdessen eine asoziale feministische und verbrecherische Kriminalisierung des Vaters und letztlich die Weigerung der Justiz Würzburg auch nach 10 Jahren verschuldeter Schädigung einen vollstreckbaren konkreten Umgangsbeschluss, nachdem der zwei Jahre erfolgreiche Entlastung zeitigte, durchzusetzen, der ANLASS für die Öffentlichmachung in einem Blog ab 2013 Folge und „Notkommunikation“ darstellt, ist diesem feudal-arroganten Provonzrichtertum offenkundig nicht zu vermitteln. 

In dieser Dumpfheit ist es dem Beschuldigten Reheußer offenkundig auch entgangen, dass der von ihm irrelevant attackierte Blogbeitrag einen tagesaktuell von Schriftsteller (!) Ralf Bönt am 13.02.2016 (!) in der Welt veröffentlichten Artikel aufgreift, Überschrift: 

Neue Väter, neue Männer
Der Nachwuchs braucht beide Elternteile als Vorbild. Aber Vätern unehelicher Kinder wird der Zugang oft erschwert. Hier müssen neue Gesetze her“.

Bönt schreibt u.a.:

….“Immer klarer wird, dass es gegen eine intakte leibliche Vaterschaft keine Argumente gibt, schon gar nicht mithilfe des Kindeswohls.“ 
„Männer artikulierten sich all die Zeit über nicht, sie wehrten sich nicht, und die Folgen sind bis heute fatal. Der Mann gilt als Homo Faber, als der technische Mensch, der nicht etwa ein modernes, von vielen Zwängen befreites Leben führt. Er ist eine durch den Rationalismus entfremdete Gestalt, in ihrem Mitgefühl für sich und den anderen gleichermaßen gestört. Der Mann entwickelte sich in der Moderne sozial zurück, er leitet Banken, Krankenhäuser und Autofabriken, aber Vaterschaft kommt ihm nicht in den Sinn.“…..

Die verlogene Unredlichkeit, mit der der Beschuldigte Reheußer sich hier selbst als Idiot hinstellen will, indem er vorgibt, den sich aufdrängenden unmittelbaren sachlichen Zusammenhang zu diesem Verfahren nicht zu erkennen, um hier noch schnell plakativ entrüstend Stimmung (…nach dem Erörterungstermin vor dem Senat….) einzubauen für meine „Aggressivität“ und „Untauglichkeit als Vater“ ist beispielhaft für die asoziale Rechtsbeugung des Beschuldigten. 

Hier wird mit immenser krimineller Energie, vorsätzlich und bewusst selbst noch im Internet nach irgendwelchen Dingen gesucht, die den rechtsbeugenden Beschluss fassadenhaft formaljuristisch als rechtskonform darstellen könnten.

Reheußer gibt hier zweifelsfrei zu verstehen und objektiv zu erkennen, dass keiner der vorgeschobenen angeblichen „Kindeswohlgründe“ für den rechtsbeugenden Beschluss ursächlich sind sondern die standesdünkelnde Entrüstung, persönliche Kränkung und gefühlte mangelnde Würdigung der Richterherrschaften durch mich irgendwie „zurecht“ ausgegrenzten Vater, der sich erdreistet, auch „nach dem Erörterungstermin vor dem Senat“ ( „vor (!) dem Senat“) noch medial Artikel über verhinderte Vaterschaft, Vaterschaftszerstörungen etc. auf seinem Blog zu kommentieren.

Wie würden Richter mit solcher Gesinnung und solchem Menschenbild, wie sie das OLG Bamberg geradezu heranzuziehen scheint, in einem enthemmten Unrechtsstaat agieren!?
Die Pathologisierungsversuche mittels Fehlgutachten des befreundeten Gutachters Dr. Groß geben Anknüpfungstatsachen….

Mühe, die RECHTSBEUGUNG zu verdecken, gibt der Beschuldigte Reheußer  sich nicht, da – wie die kataloghafte Abfertigung der Anzeige durch den Kollegen Ohlenschlager bestätigt – diese ohnehin nach dem Tatortprinzip intern bei den Justizbehörden Lückemann strafvereitelnd vertuscht und gedeckt wird. 

Beweisrechtlicht veröffentlich.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

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Appell nach Karlsruhe: bayerische Justizverbrecher um den Rechtsradikalen Lückemann aus dem Verkehr ziehen und ihre „Herrschaft des Unrechts“ beenden

Ein RICHTER in seiner Freizeit…

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Seit nun 12 Jahren wird mein Leben und meine Vaterschaft von kriminellen bayerischen CSU-Juristen zerstört.

Dieser BLOG zeigt die FAKTEN auf und belegt die kriminelle Energie dieser Juristen, die offenkundig z.T. nur deshalb in der CSU sind, weil eine NPD-Mitgliedschaft der Karriere nichts nützt!

Horst Seehofers „Herrschaft des Unrechts“ findet tatsächlich statt:
In Franken, wo sich der Rechtsradikale Clemens Lückemann, OLG-Präsident Bamberg und bayerischer Verfassungsrichter, ein Netzwerk aus Abhängigkeiten und Kumpanei geschaffen hat,

Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung im Amt, Verfassungsbruch und Verfolgung Unschuldiger („Linke“, „Querulanten“, Kritiker) finden seit Jahren gewohnheitsmäßig statt. Das Ministerium und die Staatskanzlei führen keinerlei Dienstaufsicht in diesem rechtsfreien Raum, der Minister Bausback kommt nur vorbei, wenn wieder ein Justizverbrecher einen „Karrieresprung“ gemacht hat!

Ich war 34 Jahre alt, unbescholtener Polizeibeamter und Vater eines kleinen Kindes, als diese VERBRECHER in Roben invasiv in mein Familien- und Privatleben eingedrungen sind und es bis heute andauernd ungehindert zerstörten“.

Der BLOG ist BEWEISMITTEL und SCHUTZ – vor den Übergriffen dieser Justizverbrecher!

(1) Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.

http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/32.html

Es liegt im folgenden formal ein eklatanter Verstoß u.a. gegen Art. 6 Grundgesetz sowie gegen Art 6 Abs. 1 und Art. 8 EMRK vor.

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JUSTIZVERBRECHER im Dunstkreis des Rechtsradikalen Clemens Lückemann haben diesen rechtswidrigen „Endbeschluss“ gefasst, das Ziel: die Löschung dieses Blogs!

Klicke, um auf scan1-24-2-2016.pdf zuzugreifen


Rechtswidriger „Umgangsauschluss“, 15.02.2016, OLG Bamberg, 7 UF 210/15 zugunsten Würzburger Rechtsanwältin Kerstin Neubert

All das geht nun ans Bundesverfassungsgericht, Antrag nach § 32 BVerfGG.

An das
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe

Hiermit wird nach § 32 Abs. 1 BVerfGG beantragt, den durch sog. „Endbeschluss“ vom 15.02.2016, 7 UF 210/15, geschaffenen rechtsfreien Zustand durch einstweilige Anordnung zu beenden.

Die voräufige Regelung ist zwingend notwendig zur Abwehr weiterer schwerer und irreversibler Nachteile.

Durch rechtsfernes, verschleppendes und in Schädigungsabsicht erfolgtes Vorgehen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg wird seit nun 2012 böswillig die dauerhafte Zerstörung der Vater-Kind-Bindung beabsichtigt als auch offenkundig die Begehung von Tötungsdelikten sowie ein Bilanz-Suizid von einzelnen Verantwortlichen der Justiz Würzburg/Bamberg in Kauf genommen bzw. regelrecht forciert.

Sollte aufgrund dessen wie bereits zwischen 2006 und 2010 durch die Justiz Würzburg erfolgt, eine repressive Pathologisierung meiner Person beabsichtigt werden, so verweise ich auf vorliegendes Obergutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil, LMU München für das Landgericht Würzburg, Aktenzeichen 814 Js 10465/09.

Dieses ist im Internet veröffentlicht, u.a.:
http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Nach bisheriger Erfahrung werden die traumatisierende willkürliche Ausgrenzung vom eigenen Kind und permanente Rechtsbrüche von der bayerischen Justiz schuldhaft begangen, um hernach jedwede Reaktion der Geschädigten zur weiteren faktenschaffenden Pathologisierung und Kriminalisierung zu missbrauchen.

Der bayerischen Justiz scheint die projektive Aggression, die sie hier gegen Rechtsuchende zu verantworten hat, nicht einmal als solche erkennbar. Man kann hier mittlerweile von strukturellem Wahn sprechen, der komplett die schädigende eigene Rolle verdrängt.

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Der Verantwortliche „Vorsitzende“ Richter Pankratz Reheußer, bis vor kurzem noch Strafrichter….
http://www.infranken.de/regional/forchheim/Reheusser-wechselt-von-Forchheim-ins-Oberlandesgericht;art216,926921

Unter anderem ist ein für die bayerische Justiz mit weiteren schweren Ansehensverlusten verbundenes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Beschwerde 1033/12 wegen Freiheitsberaubung im Amt, anhängig, welches an den Justizskandal um den Geschädigten Gustl Mollath anknüpft und die Offenlegung eines weiteren Justizskandals und vorsätzlicher schwerer Straftaten im Amt dort befürchten lässt.

Die Ermittlungen wegen schwerer gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung im Amt durch Würzburger und Bamberger Justizjuristen werden mittlerweile auch vom LKA geführt.

Ein reaktives Tötungsdelikt oder ein Suizid meiner Person infolge des ungeniert fortgesetzten rechtswidrigen Kindesentzugs würde die Offenlegung dieses Justizskandals mit einem Schlag zugunsten der Beschuldigten, u.a. den Präsidenten des OLG Bamberg, erledigen.

Die Vorlage dieses Antrags und die Offenlegung des von CSU-Juristen im Raum Würzburg/Bamberg geschaffenen institutionellen Unrechts, das hier offenkundig persönlich motiviert gegen meine Person als lästigen Antragsteller und kritischen ehemaligen Polizeibeamten gerichtet ist, erfolgt nun in Abstimmung mit den Polizeibehörden Stuttgart, die hier Ermittlungen führen.

Gespräche/Vernehmung fanden dort tagesaktuell am 25.02. sowie am gestrigen 26.02.2016 statt. Die Akten liegen vor.

Die Vorgänge werden hier seit längerem von objektiver Seite bei den Polizeibehörden Stuttgart unter strafrechtlichen Aspekten verfolgt, wodurch nun der Tatverdacht struktureller Korruption und strukturell begangenen Unrechts gegen meine Person zweifelsfrei gegeben ist.

Begründung:

1. Mißachtung der Empfehlung aller beteiligten professionellen Hilfskräfte

Seit Mai 2012 wird das konkrete Umgangsverfahren unter Missachtung eines vollstreckbaren Beschlusses auf wöchentlichen Umgang, der von Mai 2010 bis Mai 2012 kontinuierlich und mit positivem Verlauf stattfand, schuldhaft verweigert und verschleppt. Anträge, z.B. am 16.07.2013 auf Ordnungsgeld gegen die Kindsmutter wurden vom Amtsgericht Würzburg, Richterin Treu bis heute weder bearbeitet noch beantwortet. Eine faktische Kindesentführung durch die Kindsmutter, die ab Oktober 2012 zwecks Umgangsverhinderung untertauchte, wird durch die Justizbehörde geleugnet.

Mit einem rechtsfernen und willkürlichen sog. Umgangsausschluss, der auch die Zerstörung einer seit Juli 2015 mit positivem Effekt aufgebauten Umgangspflegschaft beinhaltet und entgegen aller fachlichen Empfehlungen, ist nun endgültig eine Grenze der Hinnahme der notdürftig formaljuristisch verschleierten Justizverbrechen durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg gegen mein Kind und meine Person als Vater und Justizopfer erreicht!

Beweis: Anlage

Schreiben der Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee, 22.12.2015:

Klicke, um auf s021001138_1512301537000.pdf zuzugreifen

Schreiben des Verfahrenspflegers Günter Wegmann, 15.12.2015

Klicke, um auf s021001138_1512191348000.pdf zuzugreifen

Protokoll der Verhandlung vom 10.02.2016:

Klicke, um auf scan2-24-2-2016.pdf zuzugreifen

2. Rechtsfremde Motive durch parteipolitisch zersetzte Justiz Würzburg/Bamberg unter Führung des Rechtsradikalen Clemens Lückemann

Das gesamte Verhalten der Justizbehörden Würzburg/Bamberg ist als strukturelle und institutionalisierte Verletzung des Kindeswohls zu betrachten.

Es wird beantragt, den Vorgang an ein anderes OLG vorrangig in Baden-Württemberg zur objektiven Sachbearbeitung abzugeben.

Eine objektive und rechtsstaatliche Bearbeitung der Vorgänge bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg ist erkennbar ausgeschlossen, da hier offenkundig seit Jahren rechtsferne Motive handlungsleitend sind.

Der als rechtsradikaler Gesinnungsjurist anzusehende Präsident des OLG Bamberg, Clemens Lückemann, missbraucht offenkundig sein Amt ebenso wie zuvor als Generalstaatsanwalt und als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg und die zum Teil äußerst willfährigen CSU-Netzwerke innerhalb der Justizbehörden Würzburg/Bamberg, um mich als Kritiker dieser Justiz zu vernichten. Mein Tod wird offenkundig ebenso gewollt wie die Zerstörung meiner Vaterschaft.

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Es ist naheliegend, dass Lückemann als OLG-Präsident auch die zunächst wohlwollend und im Sinne des Kindeswohls agierende Familienrichterin Antje Treu ab 2013 aufgefordert hat, die Bearbeitung des Vorganges zu unterlassen.

Der rechtswidrige Umgangsausschluss erfolgt hier nun zur Verdeckung dieser Rechtsbrüche und schlicht, um zu verhindern, dass die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert an gemeinsamen Elterngesprächen teilnehmen muss und ihrer Verantwortung und Wohlverhaltenspflicht als Bezugsperson des gemeinsamen, von ihr zielgerichtet entfremdeten gemeinsamen Kindes gegenüber mir als leiblichem und rechtlichem Vater gemäß geltender Gesetzeslage und Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention nachkommen muss.

Ein identisches Vorgehen gab es bereits im Jahr 2005 vor den vom EGMR aufgegebenen Gesetzesreformen, wodurch die Schädigungen bereits schuldhaft über Jahre potenziert wurden.

3.
Missbrauch des Kindeswohl-Begriffs, um mich zur Löschung des justizkritischen Blogs zu nötigen und Rache für die dortigen Offenlegungen zu üben/Erzeugung beliebiger Bedrohungslagen

Da sämtliche Geltendmachungen innerhalb Bayerns zu meinen Lasten niederschwelligst nach Aktenlage zum Teil von den Beschuldigten selbst und unter offenkundiger struktureller Rechtsbeugung zugunsten der eigenen Justizjuristen und Sachverständigen der Justiz vertuscht und geleugnet werden, wurde beweisrechtlich und zum Schutz vor den willkürlichen Übergriffen dieser bayerischen Justiz gegen meine Person ein Blog eingerichtet, in welchem das Unrecht anhand Originaldokumenten nach Beispiel des bayerischen Justizskandals gegen Gustl Mollath offengelegt und dokumentiert ist.

Die Rechtsbrüche und das Verhalten der sog. Rechtsvertreterin Gabriele Hitzlberger waren Veralnlassung, ab September 2013 auch das Familiengerichtsverfahren öffentlich zu machen, was zuvor nicht beabsichtigt war.

Dieser Antrag auf Einstweilige Anordnung gemäß § 32 BVerfGG ist tagesaktuell beweisrechtlich veröffentlicht unter https://martindeeg.wordpress.com/.

Der hier verantwortliche Vorsitzende Richter Pankratz Weber sowie insbesondere der Beisitzer Michael Weber sind als charakterlich ungeeignet für den Richterberuf anzusehen.

In der letzten halben Stunde der Verhandlung am 10.02.2016 war auffallend, dass hier ein zuvor bei der Erörterung der eigentlichen Belange nicht festzustellender Eifer zutage trat, als es um die eventuelle Löschung meines Blogs ging, den man beliebig als Hemmnis für den Umgang etc. fabulierte.

Das im sog. Endbeschluss vom 15.02.2016 verfasste Ergebnis war offenkundig bereits zuvor beabsichtigt und festgelegt worden.

a) Die Erörterungen und die in der Hauptverhandlung zur Sprache gekommene Lebenswirklichkeit werden in keiner Weise in dem willkürlichen, bereits zwei Arbeitstage später fertiggestellten Beschluss wiedergegeben.

b) Die Empfehlungen aller Beteiligten, die noch im Protokoll aufgeführt sind, werden komplett willkürlich ignoriert.

c) Stattdessen wird 1: 1 die Argumentation der Kindsmutter bis hin zu massiven

d) Auch die von der Kindsmutter und deren Anwältin richterlich 1 : 1 übernommene fabulierte bzw. selbst erzeugte diffuse Bedrohungslage entspricht nicht der Wahrheit. Ich bin im Gegenteil derjenige, der seit 2014 die Aufarbeitung über die Polizei forciert und auch im Juli 2015 (Blog) das Gespräch mit der Polizei Unterfranken suchte, um die Justizverbrechen hier offenzulegen.

https://martindeeg.wordpress.com/2015/07/30/gespraech-mit-der-kripo-wuerzburg-28-07-2015-verbrechen-durch-wuerzburger-juristen-nochmals-deutlich-gemacht/

Es ist offenkundig, dass der rechtswidrige Umgangsausschluss hier auch eine amtsmissbräuchliche Rache für die Offenlegungen des Blogs darstellt.

Bis hinein in einzelne Formulierungen wird die Position der Kindsmutter von den Richtern übernommen, indem mir beispielsweise zweifach (die zweifelsfreie Tatsache) vorgeworfen wird, dass ich die Kindsmutter allein für die erzwungene Trennung drei Monate nach Geburt des Kindes verantwortlich mache.

All dies ist grotesk.

Durch den von den Richtern verschuldeten weiteren Zeitablauf werden die Schäden erkennbar verstärkt und potenziert. Die Entfremdung und Bindungszerstörung wird manifestiert.

Ein Bilanzsuizid wird forciert und provoziert, ebenso die Tatsache, dass Gewalttaten infolge des Unrechts, das bereits seit 12 Jahren von den Justizbehörden Würzburg/Bamberg verschuldet ist, nach ebenso langem Scheitern des Rechtswegs begangen werden.

5. Bewusst herbeigeführte Gefahr von reaktiven Tötungsdelikten durch Justizjuristen Bamberg/Provokation und gewollte Reaktion auf fortgesetzte Rechtsbrüche und Zerstörung der Vaterschaft

In Verhandlung vor dem am 10.02.2016, teilte die Kindsmutter weiter unzweideutig mit, dass es ihr Ziel ist

a) jedweden Kontakt zwischen Vater und Kind mit allen Mitteln zu vereiteln und zu verhindern

b) jedwede Kooperation und Kommunikation ungeachtet auch der geseztlichen Wohlverhaltenspflicht zu verweigern (§ 1684 BGB).

Ein reaktivesTötungsdelikt (bspw.) gegen die Würzburger Justiztäterin Dr. Gabriele Hitzlberger, Anwaltskanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, Kapuzinerstraße 17, 97070 Würzburg (Rechtsvertreterin der Kindsmutter seit März 2012) wird erkennbar durch die fortgesetzten rechtswidrigen Entscheidungen und Verfassungsbruch hier offenbar bewusst provoziert. 

Hitzlberger hat als sog. Rechtsvertreterin der Kindsmutter die Ausgrenzung meiner Person und die Tatsache, dass seit Mai 2012 die bestehende Bindung zu meinem Kind zerstört wurde – der böswillig herbeigeführte Kontaktabbruch besteht nun aufgrund deren Handlungen seit 4 Jahren – schuldhaft zu verantworten und bewusst, zielgerichtet und böswillig herbeigeführt. 

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Hitzlberger hat durch zahlreiche persönlich gegen mich gerichtete Hetze und Schriftsätze sowie Falschberatung der Kindsmutter, der sie zu Umgangsboykott und Verweigerung jeglicher Kontakte als auch zur Kindesentführung durch Untertauchen geraten hat, den heutigen rechtsfreien Zustand und die hieraus resultierenden Schädigungen schuldhaft zu verantworten.

Beweis:

Blogveröffentlichungen seit September 2013, u.a. sämtliche Schriftsätze der Hitzlberger 

Als am 20. Dezember 2012 nach bereits 6 Monaten schuldhaftem Umgangsboykott/Kontaktabbruch die fatalen Folgen für mein Kind durch weiteren Kontaktverlust in Verhandlung vor dem Amtsgericht Würzburg durch alle dort anwesenden Beteiligten festgestellt und infolge richterlich protokolliert werden, sichert die Hitzlberger zunächst zu, dass die Kindsmutter nun mit der hierfür eingesetzten Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich zusammenarbeitet, um die SOFORTIGE Durchführung der Umgangskontakte zu veranlassen. 

Stattdessen reicht Hitzlberger Tage später einen asozialen, auf Fortführung des Umgangsboykotts und der Kindesentführung ausgerichteten Befangenheitsantrag gegen die Richterin Treu ein, wodurch sie den weiteren jahrelangen rechtsfreien Zustand bis heute mit massivsten Folgen für mein Kind und mich als Vater schuldhaft und böswillig herbeiführt. 

Die bis zu diesem Zeitpunkt auf das Kindeswohl hin ausgerichtet handelnde Richterin Antje Treu, Amtsgericht Würzburg wird durch das asoziale und böswillige Handeln der Täterin Hitzlberger quasi über Nacht komplett kaltgestellt und das Verfahren unter gezielter Schädigung des Kindes durch Hitzlberger zum Stillstand gebracht.  

Die Täterin agierte erkennbar in vollem Wissen und in Schädigungsabsicht. 

https://martindeeg.wordpress.com/2015/05/25/asoziale-deutsche-justiz-verschuldet-weiter-ungeniert-morde-und-schwere-gewaltdelikte-durch-kindesentzug/

Ein Tötungsdelikt würde durch andere Geschädigte und so zielgerichtet entrechtete Väter gegen diese Person seit langem schlicht begangen (!) und nicht auch jetzt noch versucht, über das Bundesverfassungsgericht das Unrecht weiter offenzulegen

Das absehbar auf Schädigung und Ausgrenzung eines Elternteils ausgerichtete Handeln der sog. Rechtsvertreterin seit Mandatsbeginn März 2012 (!) wird ebenso lange durch die von mir mit Klage und Strafanzeige betrauten Justizbehörden als auch die mehrfach hinzugezogene Rechtsanwaltskammer Bamberg bis zum heutigen Tag vorbehaltlos gedeckt und bagatellisiert. 

Ein reaktives Tötungsdelikt wäre insoweit hier auch ein Schutz Rechtsuchender vor weiterem solchem Rechtsbruch, der im OLG-Bezirk Bamberg offenbar durch freundschaftlich mit der Justiz verbundenen und vorbehaltlos entschuldete Anwälte begangen wird. 

Die Offenlegung dieses auch veröffentlichten deutlichen Antrags an das Bundesverfassungsgericht dürfte nun einen ähnlichen Effekt haben. 

Es ist kein Zufall, dass Bayern das Bundesland mit der höchsten Suizidrate ist. 

Die Justizbehörden in dieser bayerischen Provinz haben hier tatsächlich die vom bayerischen  Ministerpräsidenten Seehofer populistisch vorgebrachte „Herrschaft des Unrechts“ etabliert – und zwar gegen Rechtsuchende und Antragsteller ohne Status, Amt und finanzielle Mittel und insbesondere gegen Kritiker dieses Justizgebarens. 

Man wird als lästiger Antragsteller, wie ich seit nun 12 Jahren erlebe, von den regionalen Justizbehörden hier wie selbstverständlich in eine permanente Bittsteller-Rolle für seine Grundrechte gedrängt, die ebenso selbstverständlich ausgehebelt und grundlos verweigert werden. 

Die hieraus resultierende Regression, in die mündige und unbescholtene Bürger so von selbstherrlichen wirklichkeitsverweigernden CSU-Justizjuristen gedrängt werden, führt reaktiv zu einer Vielzahl von Straftaten und Selbstschädigungen bis hin zu böswilligen Existenzvernichtungen gegen durch Rechtsbrüche der Justiz geschaffene virtuelle Täter und vermeintliche Querulanten wie im Fall Gustl Mollath

Das Ausmaß der Skrupellosigkeit, mit der Menschen in Franken durch die Justiz böswillig geschädigt werden, ist atemberaubend. Die Vernichtung von Menschen ist hier offenkundig teilweise das Ziel. 

Die Fakten und Tatsachen und die Wirkung derarter Justizverbrechen offenzulegen, sehe ich auch im Rahmen der Generalprävention und als ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg als meine Verpflichtung an.

Es widerspricht in keinem Fall dem Kindeswohl, wenn die Umstände, unter denen ein Kind den Verlust des Vaters über die gesamte Kindheit erleiden muss, diesem bekannt werden!

Jedwede weitere Akte und Beweisvorlage steht bei Bedarf zur Verfügung.

Zusatzinformationen:

Die Helferinnen Lisa Marx und Christine Scholl, die für den Kinderschutzbund Würzburg die Kontakte und den Bindungsaufbau über zwei Jahre begleiteten und hier aus erster Hand authentisch und wahrheitsgetreu aussagen können, wurden bis zum heutigen Tag nicht gerichtlich angehört.

Stattdessen beruft sich auch hier das Gericht auf ein völlig untaugliches Gefälligkeitsgutachten der Katharina Behrend, die im Dezember 2012 mit einem Gutachten unabhängig vom Umgang beauftragt wurde, und das sie im Oktober 2014 nach zwei Gesprächen mit dem Kind 2013 in Begleitung des Großvaters vorlegte und erkennbar einzig die jahrelange Untätigkeit der Richterin Treu formaljuristisch relativieren soll.

Gegen Katharina Behrend wird weiter vorgegangen, da sie bspw. für das Amtsgericht Heidelberg und den Vater Angelo Lauria ein in Passagen wortgleiches Gutachten wie in dieser Sache vorlegte.

https://martindeeg.wordpress.com/2015/08/08/fall-in-baden-wuerttemberg-gutachterin-katharina-behrend-empfiehlt-willkuerlich-umgangsausschluss/

Im Verfahren des Vaters Angelo Lauria und dessen zwei Kindern empfahl Behrend zunächst umfangreichen Umgang. Ohne weiteren Anlass schwenkte sie auf Geheiß und in Absprache mit dem Richter Beichel-Benedetti, der kurz darauf das Familiengericht Heidelberg verließ, komplett um und empfahl nur Wochen später und ohne jede Änderung im Sachverhalt einen kompletten Umgangsausschluss.

Die Rückständigkeit der deutschen Provinzgerichte, die fortlaufend entgegen der Vorgaben des EGMR, 62198/11, Kuppinger . /. Deutschland, rechtswidrige Entscheidungen mit schwersten irreversiblen Folgen treffen, muss beendet werden.

Es liegt hier ein Verstoß u.a. gegen Art. 6 Grundgesetz sowie gegen Art 6 Abs. 1 und Art. 8 EMRK vor.

Es ist keine rechtsstaatliche Begründung erkennbar, die den fiktiven und willkürlichen Umgangsausschluss bis 31.12.2017 durch die Bamberger Justizverbrecher hier legitimieren könnte!

Es wird hier im Gegenteil durch fortgesetzte massive Rechtsbrüche und rechtswidrige Repressionen selbst gegen Unschuldige eine Atmosphäre der Einschüchterung gegen Rechtsuchende geschaffen, die in einem Rechtsstaat nichts zu suchen hat.

Es geht hier erkennbar weder um das Kindeswohl noch um die Fakten sondern einzig um Machtausübung und Vergeltung für „kränkende“ Kritik durch Menschen, die sich diesem strukturellen CSU-Unrecht nicht beugen.

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

Wenn Justizverbrecher ihr Amt missbrauchen, um sich an einem „Querulanten“ zu rächen! Strafanzeige gegen Richter Reheußer, Weber, Panzer (OLG Bamberg)

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Auch ein besonnener Polizeibeamter und VATER muss sich nicht alles gefallen lassen!

Dieses Strafanzeige gegen die Bamberger Provinzverbrecher – für die Grundgesetz und EMRK offenbar keine Gültigkeit besitzt – wurde ad hoc verfasst infolge erneuten Versuch, die jahrelange Untätigkeit, sachfremde Vorgehensweise und Verschleppungen durch einen rechtswidrigen „Umgangsausschluss“ formaljuristisch zu legitimieren, den Umgangsboykott/Kindesentführung der Juristin Kerstin Neubert zu decken und die Vater-Kind-Bindung dauerhaft zu zerstören.

Polizeibehörden Stuttgart

Mehrfertigung an

Landtag Baden-Württemberg und den Landtag Bayern
(Untersuchungsausschuss wegen schwerer Straftaten im Amt gegen Unschuldige und Zerstörung der Elternrechte und Kindesrechte)

Justizministerium Baden-Württemberg
(Befangenheitsantrag gegen die Justizbediensteten Würzburg/BNamberg aufgrund persönlich motiverten Amtsmissbrauchs und Vertuschung zugunsten Juristin)

Zu Beschwerde 1033/12, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Die Vorgänge werden seit 2013 im Rahmen von Rechtsgüterabwägung und Notstand gegen eine untätige, rechtsfremd und diskriminierend agierende Justiz Würzburg/Bamberg weiter beweisrechtlich veröffentlicht:

https://martindeeg.wordpress.com/

Hiermit wird Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Amtsmißbrauch, Strafvereitelung und Verleumdung gegen die Richter des 7. Senats des OLG Bamberg unter Vorsitz des Richters Pankratz Reheußer erstattet Verfahren 7 UF 210/15, 2 F 957/12 Amtsgericht Würzburg.

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Es besteht der Verdacht, dass die Richter in Würzburg/Bamberg aufgrund mittlerweile seit 2003 für die dortige Justiz vielfachen und überaus lästigen Verfahren im Zusammenhang mit meiner Person nicht mehr in der Lage sind, objektiv und rechtsstaatlich vorzugehen.

Ein Bilanzsuizid sowie Affekttaten meiner Person werden offenkundig gezielt und vorsätzlich in Kauf genommen. Es besteht der begründete und vielfach gestützte Verdacht, dass seitens einzelner Personen ein solches Ergebnis forciert und durch fortgesetzten Amtsmissbrauch, rechtsfremde Entscheidungen und Ausgrenzungen gezielt herbeigeführt werden soll.

Beweis:
Beschluss vom 15.02.2016, Az. 7 UF 210/15
(wird in Kürze veröffentlicht)

Es besteht weiter auch nach Aussage der seit 2014 in diesem Fall befassten objektiven Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg der Verdacht der strukturellen Korruption bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg.

Hierbei werden sowohl schwere Straftaten im Amt durch dort tätige Juristen gedeckt und vertuscht als auch zivilrechtliche Ansprüche zugunsten von Sachverständigen (Dr. Jörg Groß, Würzburg, Az. 814 Js 10465/09) und befreundeten Juristen verdeckt.
(Siehe Blog)

Das Verhalten der Juristen Würzburg/Bamberg ist insgesamt als vorsätzliche und andauerende Mißachtung jeglicher Rechtsstaatlichkeit anzusehen. Man ist in diesem Fall offenkundig bereits seit Jahren lediglich noch bemüht, nach außen hin notdürftig formaljuristisch korrekt den Anschein einer rechtsstaatlich agierenden Behörde vorzugaukeln.

Jahrelange Verschleppungen und Untätigkeit in hochsensiblem und gemäß gesetzlichen und völkerrechtlichen Vorgaben fristlich gebundenem Verfahren werden weder geklärt noch thematisiert.

Hinweggegangen wird auch über die Tatsache, dass seit insgesamt 2003 die Justizbehörden schuldhaft für eine sich bis 2010 steigernde völlig ungerechtfertigte Kriminalisierung und Pathologisierung schuldhaft verantwortlich sind, die massiv das Kindeswohl verletzt und trotz Rehabilitation meiner Person durch den Münchner Sachverständigen Prof. Dr. Nedopil mit Gutachten vom 02.04.2010, Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg, für eine bis heute andauernde Stigmatisierung verantwortlich zeichnet.

So vesuchen die Beschuldigten hier völlig beliebig und willkürlich meinen Charakter sowie meine Person zu entwerten und hieraus eine Untauglichkeit als Elternteil herzuleiten, die als klare Rechtsbeugung zugunsten der Kindsmutter, der Juristin Kerstin Neubert und der sie vertretenden, mit der Justiz freundschaftlich verbundenen lokalen Anwälten hiermit angezeigt wird.

Sachverhalt:

Zugunsten der Juristin Kerstin Neubert, Wohnsitz nicht bekannt (die angegebene Adresse Marienplatz 1 in 97070 Würzburg ist lediglich eine Scheinadresse, um die Kindesentführung zu Lasten meiner Person als Kindsvater zu verschleiern, wie allgemein bekannt) wird seit 2012 ein vollstreckbarer Umgangsbeschluss des Amtsgerichts Würzburg willkürlich und ohne sachliche Grundlage nicht durchgesetzt.

Das Gericht ignorierte Anträge meiner Person seit Beginn 2013, nachdem zuvor im Dezember 2012 in einer Verhandlung festgestellt wurde, dass weiterer Kontaktverlust die Schäden manifestiert und fatale Folgen für das Kind hat.

Hernach wurde über mehrere Jahre zugewartet. Zwischen Januar 2013 und Juli 2015 unternahm das Amtsgericht Würzburg nichts, um einen Kontakt zwischen Vater und Kind herzustellen oder durchzusetzen.

Erst im Sommer 2015 wurde der bis dahin vollstreckbar gültige Beschluss des Amtsgerichts willkürlich vom Amtsgericht abgeändert.

Mit Beschluss vom 15.02.2016 wurde nun durch die Beschuldigten willkürlich das bisherige Unrecht dieser Justiz formaljuristisch nachträglich zu legitimieren gesucht, indem man die bisher verschuldeten Schäden und die verschuldete Entfremdung missbraucht, um willkürlich unter Verletzung meiner grundrechtlichen Elternrechte und der Rechte meines Kindes zugunsten der Justiz und der Kindsmutter/Juristin einen rechtswidrigen Umgangsausschluss durchzwingen zu wollen.

Dieses Vorgehen ist nahezu identisch mit dem Vorgehen der Justiz Würzburg/Bamberg zwischen den Jahren 2003 bis 2005, ehe im August 2005 ebenso rechtswidrig und mit schwersten Folgen/Traumatisierung ein Umgangsausschluss durchgezwungen wurde.

Da das Kind damals noch nicht alt genug war, um Willensäußerungen als Argument für die Justizverbrechen vorzuschieben, wurde damals bereits die vorgebliche Konflikthaftigkeit meiner Person sowie die Entlastung der Kindsmutter angeführt.

Es handelt sich hier um schwerste Justizverbrechen zugunsten der Verschleierung der kompletten Untätigkeit und des Vertuschens von schweren Straftaten im Amt gegen meine Person sowie zugunsten der Juristin Kerstin Neubert.

Nachweislich Aussagen in Verhandlung am 10.02.2016 sowie vielfacher mündlicher und schriftlicher Bekundungen der letzten Jahre, lehnt diese jegliche Mitwirkung und Kooperation ab, selbst Kommunikation über Dritte wird hartnäckig verweigert.

Um diese Verweigerungshaltung zu schützen, forcieren die Beschuldigten erkennbar auch die weitere schwere Schädigung des Kindes und den kompletten lebenslangen Verlust des Elternteils Vater.

Ein Bilanzsuizid und affektive Gewalttaten werden wie genannt offenbar gezielt forciert.

Der rechtswidrige Beschluss vom 15.02.2015 trägt die Überschrift „Endbeschluss“.

Der Beschluss wird in Kürze veröffentlicht. Weiteres folgt.

Wie gesagt: Auch ein besonnener Polizeibeamter und VATER muss sich nicht alles gefallen lassen!

Bamberger JUSTIZVERBRECHER wollen Selbstjustiz provozieren / KINDESENTZUG zugunsten der Rechtsanwältin Kerstin Neubert durch OLG Bamberg weiter fortgeführt. Auch ich als Vater werde mich nun nicht mehr an den Rechtsweg halten!

Verbrechen durch staatliche Behörden haben zur Folge, dass sich auch der Einzelne nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden fühlt!

Ich habe mich viel zu lange an den Rechtsweg gehalten. Auch weil ich Polizeibeamter bin und bis zu diesen Erfahrungen an den RECHTSSTAAT glaubte. In Bayern führt dieser Irrglaube dazu, dass ich über ein Jahrzehnt nun für dumm verkauft, auflaufen gelassen, verschleppt wurde.

Straftaten im Amt erfolgen ungeniert, anschließend wird vertuscht.

….“Der Umgang des Kindsvaters Martin Deeg mit dem Kind….wird bis zum 31.12.2017 willkürlich ausgeschlossen.“

Folgendes wird hiermit BEWEISRECHTLICH veröffentlicht.

Die Polizei in Baden-Württemberg wird in Kenntnis gesetzt. Es besteht mittlerweile der dringende Tatverdacht struktureller KORRUPTION in einem Netzwerk bayerischer Justizjuristen und zugunsten örtlicher Juristen / sog. Sachverständiger.

Zwei Wochen mache mündlicher Verhandlung habe ich soeben einen Beschluss des OLG Bamberg erhalten, in welchem auf 14 Seiten juristisch verschwurbelt die bisherigen Justizverbrechen seit 2003 und der weitere Kindesentzug zugunsten der Rechtsanwältin Kerstin Neubert normalisiert, verbrecherischer UMGANGSBOYKOTT weiter bestätigt wird.

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Dem rechtsfremden „Wunsch“ Kerstin Neuberts nach kompletter Ausgrenzung und Eliminierung des Kindsvaters aus niederen Motiven wird zu 100 % entsprochen!

Umgangsboykott, Kindesentführung mittels Untertauchen seit Oktober 2012, die Verweigerung von Beratung, Therapie, KOMMUNIKATION und Zusammenarbeit mit Umgangspflegerin durch Kerstin Neubert werden durch eine ASOZIALE bayerische, parteipolitisch verseuchte Justiz zu legitimieren versucht. Das Grundegesetz und Vorgaben durch den Europäischen Gerichtshif für Menschenrechte wird vorsätzlich und böswillig missachtet!

Hier sind schwerste Folgen wie Tötungsdelikte und Bilanzsuizid offenbar ERKLÄRTES Ziel einer asozialen Justizmischpoke! Ich werde diesen Weg momentan noch nicht gehen sondern die TÄTER und diesen rechtsfreien Raum öffentlich machen.

Andere würden nun vermutlich Selbstjustiz üben – was offensichtliches Kalkül ist, um einen seit 12 Jahren lästigen Antragsteller, „Querulanten“ und selbstgeschaffenen JUSTIZSKANDAL loszuwerden.

Das Ergebnis des Beschlusses (meine Beschwerde gegen die Justozverbrechen wird nicht einmal angeführt):

„Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht – Würzburg vom 07.07.2015 – eigentlich vom 09.04.2010 – aufgehoben“…

…Der Umgang des Kindsvaters Martin Deeg mit dem Kind….wird bis zum 31.12.2017 ausgeschlossen.“

Vorsitzender Richter und VERANTWORTLICH ist Pankratz Reheußer (Beisitzer Matthias Weber, Michael Panzer) ein Karrierejurist und Duz-Kumpel der Justizverbrecher, der sich noch Verhandlung neutral- objektiv gab, der jedoch – wie von Anfang an befürchtet, offenkundig auf Geheiß des OLG-Präsidenten, des Rechtsradikalen Clemens Lückeman hier offenkundig massiv rechtsbeugend agiert!

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Weitere wird folgen! Die Vorgänge gehen auch an den EGMR zu Beschwerde 1033/12…

Die JUSTIZVERBRECHER in Bamberg haben sich nicht nur über geltendes Recht und Gesetz hinweggesetzt, sondern auch über die Empfehlungen und Ratschläge aller professionellen Helfer:

….“Die Umgangspflegerin sieht ebenso wie der Verfahrensbeistand die einzige Lösung den Konflikt zu lösen im Gespräch der Eltern.“

Stellungnahme der Umgangspflegerin Frau Baur-Alletsee, 22.12.2015

…“Der Unterzeichner sieht nach wie vor die einzige Möglichkeit den Konflikt zu lösen, indem die Eltern gezwungen werden miteinander zu kommunizieren.“ ….

Stellungnahme Verfahrenspfleger v. 15.12.2015: Kindeswohlgefährdung

Stattdessen wird das ASOZIALE Beziehungsverhalten der Kindsmutter und Juristin durch asoziale Justizverbrecher seit nun 12 Jahren befördert und weiter negiert, VERBRECHER decken eine kindesentzieherin!

Die asozialen Justiverbrecher Würzburg/Bamberg haben beginnend 2003 auf Betreiben Kerstin Neubert zum Teil unter Begehung von Verbrechen im Amt meine Existenz und meine Vaterschaft nachhaltig zersört, mein Kind irreversibel durch bagatellisierte ENTFREMDUNG dieser Justizverbrecher geschädigt.

Selbstzerstörung der Opfer durch Sucht, Resignation, Bilanzsuizide, die üblicherweise Folge derarter Verbrechen sind, führten bislang leider dazu, dass die TÄTER immer wieder davonkamen, beim nächsten „Fall“ genauso agierten – und stets einen „Schuldigen“ vorweisen konnten, der sich nicht mehr wehren konnte.

Der Anwalt Peter Auffermann, Vorsitzender des örtlichen Anwaltsvereins und nach eigener Aussage ein „Freund“ des Justizverbrechers Thomas Schepping, der diesen Justizskandal als Amtsrichter kausal zu verantworten hat und 2010 an der Freiheitsberaubung gegen mich maßgeblich beteiligt war, meinte in Verhandlung vor zwei Wochen:

…“Herr Deeg, geben Sie endlich Ruhe.“….

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Und er bemängelte meine „Wortwahl“ in diesem Blog. Verstanden hat dieser Infarktkandidat offenkundig nicht im Geringsten, worum es hier geht.

Rechtsfreier Raum Würzburg: Täterjustiz, die fortlaufend Verbrechen deckt, glaubt immer noch, sie habe „Autorität“

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Auf den vorherigen Beitrag wird verwiesen.

Hätte ich mich Dezember 2003 an das Gartenbauamt Würzburg gewandt und um Hilfe gebeten, den Kontakt zu meinem Kind zu halten und einer lügenden Kindsmutter Grenzen zu ziehen, hätte ich mehr kompetente Hilfe erfahren, als beim Familiengericht….

Erst 2010 (!!!) setzte die Richterin Sommer endlich durch, dass wöchentliche „Treffen“ zwischen mir als Vater und meinem Kind stattfanden.

Zuvor gelang es der Kindsmutter Kerstin Neubert und ihrem intriganten Vater immer wieder und über Jahre, Helfer und Gericht in ihrem Sinne zu vereinnahmen und zu manipulieren.

Für Bagatellisierungen ist kein Raum mehr!

Frau Treu, Sie sind eine asoziale und verantwortungslose Lügnerin! Sie drehen Vorgänge so, wie es Ihnen nützt, ungeachtet der Folgen und Zerstörungen auch für mein Kind.

Ihnen geht es nur um ihre eigene Schuld-Verdrängung und Aussendarstellung!

Sie haben durch DUMMHEIT, Untätigkeit und eine unfassbare Verantwortungslosigkeit nun ZWEIMAL, 2004 und 2012, die Vater-Kind-Bindung zerstört.

Gestern habe ich diese drei sog. „Beschlüsse“ erhalten (und eine Geldforderung vom Jugendamt über 15.525 Euro….), hier zur Lektüre:

Antrag auf Einstweilige Anordnung (!) von 2013 wird „bearbeitet“ von Treu, Juli 2015 – Schädigung munter weiter….

07.07.2015: Richterin Treu „bearbeitet“ Antrag auf Sorgerecht von 2013: Kindesentfremderin Neubert weiter Alleinsorgerecht, munter weiter mit dem Kindesentzug!

Dieser hier wesentlich: jeder potentielle deutsche Vater kann hier nachlesen, was von seiner VATERSCHAFT und von ELTERNRECHTEN/GRUNDRECHTEN bleibt, wenn eine asoziale deutsche Mutter sich selbst verwirklicht und man sich an den „Rechtsstaat“ wendet:

Umgangsboykott und Kindesentführung: sog. Richterin Treu beauftragt nach drei Jahren „Umgangspflegschaft“, Az. 2 F 957/12

Ergänzend noch diese zwei sog. Beschlüsse, in denen sich sog. „Staatsanwälte“ im RECHTSFREIEN RAUM FRANKEN selbst „bearbeiten“:

Moralisch bankrotte Staatsanwaltschaft Würzburg entlastet sich weiter selbst, Beschuldigter Frank Gosselke

OSta Spintler, Bamberg „entlastet“ Beschuldigten OSta Gosselke, Würzburg – beide wissen nicht, worum es geht….

Man weiß – hoho – eigentlich gar nicht, was ich eigentlich will, man versteht weder Zusammenhänge von Freiheitsberaubung im Amt, Kindesentführung oder Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung….Bayern ist doch ein fesches Land voller Kompetenz und Ehrlichkeit, in dem sich nur lustige CSU-Trachtler tummeln…. Straftaten im Amt? Justizskandal? Na, kennen mir net…

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Fakt ist:

Dieser Blog ist ebenso wie mein Hass auf diese Täterjustiz Würzburg, die über 12 Jahre Übergriffe, Straftaten und Versagen zu verantworten hat – und deren Verbrechen und rechtsfremdes Selbstverständnis satter Selbstbedienungsjuristen offenzulegen sind – eine Folge der jahrelangen Rechtsverweigerung, des Umgangsboykotts und der Verbrechen gegen mein Kind und mich als Vater!

Diesen Blog hätte es zumindest was die familienrechtlichen Verwerfungen angeht, nie gegeben, hätte diese Täterjustiz endlich 2012 weiter die notwendigen Schritte gegen die asoziale Kindesentfremderin Kerstin Neubert unternommen! Als diese wieder versuchte, nach zwei Jahren positiver Treffen und Entlastung des Kindes, die üblichen Spielchen zu treiben, hätten alle Alarmglocken schrillen müssen.

Welche gesunde Mutter schreibt solche Anträge:

Schreiben der Kindsmutter zur Ausweitung Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, 05.04.2004

Hier gibt es nichts mehr zu beschönigen. Frau Neubert will und wollte ihre „Ruhe“ – mit allen Mitteln, das wurde bereits 2004 durch ihre wirren, selbstbezogenen Angaben offenkundig, die ebenfalls belegten, dass es hier nicht um „Gewalt“ meinerseits ging.

Dennoch wurde ich zu Unrecht über Jahre von Würzburger Tätern im Amt wie der unsäglichen und dümmlich grinsenden Angelika Drescher, die die Kindsmutter laut eigener Aussage bereits 2007 in HV zu Kindesentzug und Ausgrenzung mittels Strafanzeigen „ermutigte“, kriminalisiert, 2009 erfolgte eine gezielte gemeinschaftlich durch mehrere Juristen durchgezwungene schwere Freiheitsberaubung im Amt (Lückemann, Trapp, Stockmann, Baumann, Schepping….) – in diesem Blog dokumentiert! Mittels eines hierfür in Auftrag gegeben Fehlgutachtens des Würzburgers Dr. Groß, der vorsätzlich falsche Diagnosen und Prognosen im Sinne der Täter der Staatsanwaltschaft lieferte, versuchte man das damals noch nicht bundesweit bekannte „Modell Mollath“ an mir als bis dahin („Trennung“) unbescholtenem Polizeibeamten.

Da kaum belastendes vorlag, versuchte der Fehlgutachter Dr. Groß aus dem Blauen heraus mir einen „Wahn“ anzudichten. Dieses Pahantasiediagnose wurde bereits innerhalb von 2 Stunden durch den Oberarzt Filipiak in der Forensik Lohr als völliger Humbug erkannt, die Einweisung als Fehleinweisung offengelegt.

Obwohl weiter Prof. Nedopil das eklatante Fehlgutachten Dr. Groß als solches entlarvte, werden unter RECHTSBEUGUNG und Strafvereitelung bis heute meine berechtigten Schadensersatzforderungen durch die Täterjustiz in Würzburg verhindert, der gesamte Vorgang vertuscht, um „honorige“ CSU-Juristen vor einem JUSTIZSKANDAL zu schützen und offenkundige Straftaten im Amt zu decken! Clemens Lückemann – der Weisungsgeber für Drescher und Trapp über den gesamten Zeitraum – ein kaum verkappter Rechtsradikaler, der einem OLG vorsteht.

Für diese Täter spielt das „Kindeswohl“ keine Rolle. Sie hätten durch ihre Verbrechen mein Kind gleich mit zerstört.

Wie die oben beweisrechtlich veröffentlichten Dokumente aufzeigen, verweigert die TÄTERIN Kerstin Neubert als alleinsorgeberechtigte Kindsmutter jegliche Konfliktlösung. Nur notdürftig versucht die sog. Richterin Treu noch die Fassade aufrechtzuerhalten, mir als Justizopfer eine irgendwie geartete „Verantwortung“ andichten zu wollen. Sie versteht auch nicht, dass Wahrheit ein Grundpfeiler im Wert an sich ist, insbesondere für Kinder!

Ein Vorfall nach 94 „Umgangstreffen“ wurde solange aufgebauscht, bis jetzt behauptet wird, ich hätte mein Kind „angebrüllt“ (Treu). Die Helferinnen wurden nie befragt! Es wird seitens Treu gewichtet und aufgebauscht oder jeweils unterschlagen und zensiert, wie es ihr nützt, um vom eigenen Komplettausfall abzulenken.

Die einst hochgelobte Sachverständige Katharina Behrend dient der Täterjuristin Treu nur noch als Stichwortgeberin….es sind andere „Fälle“ bekannt, wo Behrend bei ähnlicher Konfliktlage die entfremdende Mutter angeht. Das sog. Gutachten hier eine „Causa Würzburg“, vorgelegt nach 22 Monaten!

Unmittelbar nach dem nun hier benannten letzten Treffen war man noch allseits der Meinung, dies müsse durch Kontakt „aufgelöst“ werden – nun drei Jahre nach dem Vorfall versucht die TÄTERIN Treu es so darzustellen, dass dies mein Kind so schwer belaste  – nicht etwa die Entfremdung und die Instrumentalisierung durch Kindsmutter und Umfeld – dass weitere Kontakte unzumutbar seien.

Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

Erstmals besteht durch das Internet die Möglichkeit, Straftaten im Amt und Grund- und Menschenrechtsverletzungen gegen Elternteile bei Trennung/Scheidung nach jahrzehntelanger Praxis der Rechtsverweigerung und offenkundig zahllosen Todesopfern detailliert und anhand Verfahrensakten beweisrechtlich öffentlich zu machen.

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Leitsätze:

Die sog. Richterin Treu lässt Kindesentfremderin solange gewähren, bis der Schaden irreversibel wird.

Die Richterin und Justiztäterin verschleppt gezielt und versteckt sich zum frühestmöglichen Zeitpunkt hinter dem Kind („Gymnasiastin“), das nun den Kontakt zum schuldhaft entfremdeten Elternteil „ablehnt“ – bei unverändert gewährtem Zugriff der asozial die Ausgrenzung forcierenden und erzwingenden Bezugspersonen (Kindsmutter Kerstin Neubert, Grossvater Willy Neubert), die das Kind zudem gezielt verängstigen und schädigen!

Wenn ein in meiner Lage über Jahre ausgegrenzter und traumatisierter Vater / Elternteil reaktiv Suizid oder Tötungsdelikte – JA, das geschieht!Mein Blog belegt zahlreiche „Fälle“ – begeht, waschen die amtlich Schuldigen, die eskalierenden Anwältinnen und Justiztäter ihre Hände in Unschuld.

Man fabuliert dann – natürlich – von „psychischen Störungen“ des Justizopfers und des erst selbst geschaffenen Täters, wo es tatsächlich um schuldhafte Rechtsverweigerung und Verweigerung jeglicher behördlichen Hilfe bei der Durchsetzung von Grundrechten für Vater und Kind und die Herstellung von Rechtsfrieden geht.

Staatsanwaltschaft Würzburg Moralisch bankrott!
Repressionen erfolgen durchweg gegen Männer und Väter, Privatklagedelikte, die die Kindsmutter inflationär geltend macht, werden drakonisch verfolgt.

Die Verbrechen der Kindsmutter hingegen werden ebenso wie die zahllosen Verbrechen im Amt gedeckt!

…..

Asozial, verantwortungslos, unfähig und über Jahre untätig: Richterin Antje Treu: verantwortlich für 12 Jahre Zerstörung Vater-Kind-Bindung.

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Ich habe gerade mehrere Beschlüsse des AG Würzburg, der sog. Richterin Treu erhalten…..in Kürze werden diese hier eingestellt.

Gleichzeitig fordert das Jugendamt Würzburg von mir als Justizopfer 15.525 Euro ….“Ihre Zahlung erwarten wir sofort“…

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Man will offenkundig meinen Suizid provozieren!

MEINE Todesanzeige IST OFFENKUNDIG DAS ERKLÄRTE ZIEL DER TÄTER IM AMT. Jeder andere hätte sich längst umgebracht!

Ich werde ÖFFENTLICH machen, was selbstreferentiellen Täterjuristen in Deutschlands Provinz anrichten! Auf Gesetze und Entscheidungen des EGMR wird hier geschissen. Das „Kindeswohl“ dient einzig als Argumentationshilfe, um Verantwortungslosigkeit zu bemänteln.

Die Kindesentfremdung/Kindesentführung durch die Kindsmutter (Beihilfe Treu sowie tätiger Mithilfe der asozialen Anwältin Dr, Gabriele Hitzelberger und dem Grossvater meines Kindes, Willy Neubert) wird manifestiert.

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Die „Kindsmutter“, 2014

Nach drei Jahren Umgangsboykott wird erneut eine Umgangspflegerin bestellt, die nun lediglich zweimal jährlich „irgendwas“ mitteilen soll…..

In Kürze mehr, der JUSTIZSKANDAL wird hier beweisrechltich öffentlich gemacht!

Nicht die Kindsmutter oder ich als ausgegrenzter und verstoßener Vater tragen Schuld und Verantwortung für diese Schädigungen. Diese trägt die JUSTIZ Würzburg!

Aus gegebenem Anlass wird mein Beitrag in diesem Blog vom September 2014 nochmals aktuell eingestellt – er zeigt die Rolle und das Verhalten der Richterin Treu ab 2004 -Beginn der ENTFREMDUNG und des Vollversagens der von mir um Hilfe ersuchten JUSTIZ Würzburg:

—-„Die Umstände, wie ich im Dezember 2003 mittels einfachstem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes in Zusammenwirken einer lügenden Kindsmutter und einem völlig desinteriesserten, dumpfen und asozial agierenden Zivilrichter (!) den Kontakt zu meinem Kind verlor und diese Ausgrenzung mich infolge zum „Kriminellen“ machte, habe ich in den letzten Beiträgen beweisrechtlich aufgezeigt. Weitere Fakten diesbezüglich folgen!

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Die Kindsmutter, 2002

Zunächst möchte ich weiter aufzeigen, wie ich nach Erhalt dieser „Verfügung“, die mir bei „Androhung von Geldstrafe bis 250.000 Euro oder sechs Monaten Haft“ verbieten wollte, Kontakt zur Kindsmutter – nicht aber zum drei Monate alten Kind ! wie dumm dürfen Richter sein! – aufzunehmen, SOFORT am 27.12.2003 das zuständige Familiengericht Würzburg um Hilfe ersuchte.

Nach mehreren dringenden Schreiben, dass der Kontakt zu meinem Kind zu zerbrechen droht, das erste wie gesagt am 27. Dezember 2003 an das Gericht zugesandt, passierte: NICHTS!

….Moment. Doch: am 8. Januar 2004 bekam ich eine Kostenrechnung über 26 Euro zugestellt.

Die erste Reaktion der offenkundig „zuständigen“ Richterin, Treu, erhielt ich am 31.03.2004:

Erste Reaktion der Täterin Treu vom 31. März 2004 auf meinen dringenden Antrag vom 24.12.2003

Richterin Treu: Gehen Sie doch zum Jugendamt….

Jugendamt, Sachbearbeiter Pinilla: vereinbaren Sie doch mal ein Gespräch.
Dauer des Kindesentzugs: unfassbare viereinhalb Monate!

Erste Reaktion des Jugendamtes, Sb. Pinilla v. 07.04.2004 – 4 Monate Kindesentzug

Nach siebeneinhalb Monaten Kindesentzug verweist das Jugendamt an den Kinderschutzbund und – auf das Gericht:

Schreiben Jugendamt, Pinilla, 02.07.2004 – 7 Monate Kindesentzug: „zuständig ist das Familiengericht“

Nach acht Monaten Kindesentzug schafft es die Täterin Treu endlich, einen Termin festzulegen:

Erste Reaktion Treu: Termin nach ACHT Monaten / Verfahrenspfleger bestellt nach 16 Monaten!

Nachdem ich mein Kind bereits über acht Monate nicht gesehen habe, durch die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert aber mit inflationären Strafanzeigen überzogen wurde (erste sog. Strafverhandlung fand bereits im Juli 2004 statt…im Beisein von Schulklasse) wird von der Täterin Treu zuerst einmal ein – natürlich – Gutachten in Auftrag gegeben.
Dieses wurde mir am 31.12.2004 (!) zugestellt. Empfehlung des sog. Gutachters Prof. Wittkowski: Konflikt zwischen den Eltern, Vater weg!

Zumindest gibt das Gutachten Auskunft darüber, dass die Kindsmutter Kerstin Neubert mich aus eigenen Launen und Befindlichkeiten loswerden wollte. Dass ihre Darstellungen einer „Trennung“ und die Vorwürfe, die sie zur Erlangung der Verfügung gemachte hatte, gelogen waren, geht bereits hier aus ihren Aussagen hervor. Aber das interessiert naturlich asoziale und arrogante Richter bei den Justizbehörden Würzburg nicht….! Bis heute wird dieser Popanz aufrechterhalten. Einen Antrag auf Wiederaufnahme 2010 entledigte u.a. der Täter Schepping, der 2003 die Verfügung erließ. Neubert hatte Juni 2010 in öffentlicher Hauptverhandlung vor dem LG Würzburg als Zeugin u.a. mitgeteilt, dass sie vor ihrem Antrag „darauf gelauert habe, sich zu trennen“….kommuniziert hat sie diese Launen mit mir nie. Dann wird eben das Gewaltschutzgesetz missbraucht!

Die Empfehlung des sog. Gutachters Wittkowski wird zunächst von Jugendamt und Gericht als das abgetan, was es ist: asozialer und lebensfremder Auswurf, der nur die Schäden für alle Beteiligten und insbesondere für das Kind potenziert:

„Empfehlung“ des Jugendamtes, Pinilla, 24.03.2005 – 16 Monate Kindesentzug

Nach über 16 Monaten Kindesentzug setzt die Täterin Treu dann einen Verfahrenspfleger Rainer Moser ein, mit der konkreten Vorgabe:

….2. Der Verfahrenspfleger wird den Kontakt mit (dem Kind) herstellen und anschließend die Besuche mit dem Antragsteller vereinbaren

3. Der Umgang wird wöchentlich 3 Stunden nach genauer Absprache stattfinden“….

Protokoll Familiengericht, Treu, 28. April 2005 – 17 Monate Kindesentzug: Verfahrenspfleger Moser drei Stunden „Umgang“ pro Woche
Nach dieser Vorgabe geschieht wieder: NICHTS!

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Die Bildunterschrift hier lautet „Rainer Moser als Gott“
http://www.nummer-zk.de/nummer/08/08_02.html

Diese Rolle hat er offenbar als Verfahrenspfleger nicht abgelegt!

Nachdem ich wieder über Wochen nichts höre, sich weder der Verfahrenspfleger noch sonst jemand mit mir in Verbindung setzt, beschwere ich mich hierüber bei der Richterin.

Deren Antwort folgt am 08. Juni 2005 – Dauer des Kindesentzugs: über 18 Monate:

Schreiben der Richterin Treu, 08.06.2005 – auf meine Beschwerde hin, dass Moser keine Kontakte durchführt

Treu schreibt, Juni 2005:

„Das Gericht geht davon aus, dass es nicht im Interesse des Kindes ist, wenn nun – sozusagen auf halber Strecke – aufgegeben wird. Es wird daher vorgeschlagen, dass Antragsteller und Verfahrenspfleger sich über den „Fahrplan“ der nächsten Wochen verständigen.“….

Die Vaterschaft für mein Kind und mein „Vaterglück“ hängt nun also bereits an einem Alkoholiker und – wie sich infolge zeigt – asozialen Lügner, der nebenbei Verfahrenspfleger „macht“….

(Die Fotos aus den ersten drei Monaten des Kindes, deren Aushändigung das Gericht „anregt“, habe ich bis heute nicht erhalten. Ich besitze überhaupt nur die Fotos, die ich selbst nach der Geburt gemacht habe, von meinem 11jährigen Kind….)

Erst auf dieses Schreiben des Gerichts bemüßigt sich der sog. Verfahrenspfleger Moser Ende Juni, sich mit mir zu treffen. Ich fahre also frühmorgens von Stuttgart nach Würzburg, wo ich im Cafe einem völlig desinteressierten, Eis-essenden Typen gegenübersitze, der keinerlei Anstalten macht, den Beschluss des Gerichts durchzuführen. Nebenbei telefoniert er mit Bekannten/Frau…

Nach über 20 Monaten Kindesentzug erfolgt – weiter ohne jeden Kontakt – der nächste Termin (bereits im April festgelegt, um zu sehen, wie der „Umgang“ läuft….).

Der sog. Verfahrenspfleger Rainer Moser teilt mit, dass er sich 17 Mal mit der Kindsmutter und meinem Kind getroffen hat – offenbar lustiges, mit Steuergeld bezahltes Zusammensein zum Kaffeetrinken – und dass er (!!) „entschieden“ habe, den „Umgang“ zu verweigern.

20 Monate Kindesentzug….!

Die Täterin Treu, völlig überfordert, verlässt schließlich den Gerichtssaal. Auch ich verlasse das Gericht. Infolge stellt sie das so dar, als sei die Verhandlung durch sie „unterbrochen“ worden…..

Schließlich folgt dieser Beschluss, natürlich im Rückgriff auch auf die „Empfehlung“ Wittkowski, die zuvor verworfen wurde:
Zerstörung der Vaterschaft durch Täterin Treu nach 20 Monaten: Verfahrenspfleger Moser verweigert „Umgang“! – Richterin erlässt willkürlichen „Umgangsausschluss“ bis August 2007!
Ich wurde solange für dumm verkauft, auflaufen gelassen, bis man die Reaktionen missbrauchen kann, um das eigene Versagen und die unsäglichen Lügen und Verbrechen zu verdecken…

Tatsache ist: seit dem konkreten Beschluss von vier Monaten zuvor – konkrete Treffen, drei Stunden wöchentlich – bis zu dieser Komplettausgrenzung hat sich NICHTS geändert. Wie sagte der bayerische Staatsanwalt Meindl im Verfahren „gegen“ Gustl Mollath: ein guter Jurist kann alles begründen, auch das Gegenteil…

Weil der Täter Rainer Moser sich willkürlich weigerte, als bestellter Verfahrenspfleger das durchzuführen, was beschlossen war, verlor ich weitere Jahre den Kontakt zu meinem Kind!

Wie mittlerweile bekannt geworden, gilt Rainer Moser nicht nur als völlig unfähig und überfordert als Verfahrenspfleger und eine „faule Sau“ (sinngemäße Aussage u.a. der Würzburger Rechtsanwältin Iris Harff) sondern ist offenkundig auch Alkoholiker. Andere Eltern versuchte er offenbar zu erpressen, damit er sie mit ihren Kindern zusammenbringt.

Die weiteren Folgen sind bekannt, BEWEISRECHTLICH im Blog öffentlich gemacht.

Nachdem die Richterin Sommer im April 2010 (!!!) endlich Kontakte zum zwischenzeitlich über sechseinhalb Jahre entfremdeten Kind durchsetzt und einen vollstreckbaren Beschluss erläßt, finden 94 Treffen statt, eine Bindung wird aufgebaut, Sorgerecht und Ausweitung/Normalisierung der Beziehung stehen konkret an.

Die mittlerweile wieder zuständig gewordene Richterin Treu erlässt im Dezember 2011 folgerichtig den Beschluss, dass die Eltern eine gemeinsame Beratung durchführen, Entlastung des Kindes im Focus.
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Der Fortgang ist bekannt:

die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, verweigert zuerst diese Beratung, ab Mai 2012 auch die weiteren Kontakte. Sie (!) sei „psychisch belastet“ und benötige zuerst Therapie…stattdessen wird ungeniert wieder das Ziel verfolgt: Ausgrenzung und Entwertung, bewährtes Muster.

Die Täterin Treu unternimmt WIEDER nichts!

Ab Oktober 2012 entführt die Kindsmutter mein Kind und taucht unter.

Wir haben nun September 2014 – die erneute Entfremdung dauert wieder seit 28 Monaten an!

Schuldhaft verantwortlich hierfür die Täterin und beim Amtsgericht Würzburg als Familienrichterin agierende Antje Treu.

Millionenklage ist eingereicht.

Strafanzeigen sind erstattet.

Auf dem Rechtsweg werde ich nichtsdestotrotz weiter auflaufen gelassen, der gesamte Justizskandal hier wird vertuscht. Die Täter im Amt werden bislang auf allen Ebenen gedeckt.

Es stellt sich schon lange die Frage, wie lange man sich als Justizopfer auf dem sog. Rechtsweg für dumm verkaufen lassen muss.

Die Veröffentlichungen auf diesem Blog erfolgen weiter BEWEISRECHTLICH::::!!!!“
Wie gesagt, das wurde bereits im September 2014 beweisrechtlich veröffentlicht…es zeigt das Vorgehen dieser sog. Richterin ab 2004 – ab 2012 wiederholt sie identisch die gleichen „Fehler“.

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Offener Brief an Arbeitgeber von Rechtsanwältin Kerstin N. – Justizverbrechen Kindesentzug, rechtsfreier Raum Würzburg.

Folgender OFFENER BRIEF geht nun an die Kanzlei Pickel & Partner.

Dies ist der einzige Kontaktpunkt, den ich als Verbrechensopfer und ausgegrenzter Vater zu meinem Kind habe.

Die Verantwortlichen der Justizbehörden Würzburg entpuppten sich in Teilen als VERBRECHER im Amt, die Familienrichterin Treu unternimmt NICHTS, die Polizei schickt die Anzeige wegen Kindesentführung folgenlos an die Täter in Würzburg, etc.etc…

Meine Geduld mit den Verbrecherjuristen, die zuerst invasiv in mein Leben eindrangen und nun ihre „Fehler“ zu vertuschen versuchen und sich wegducken, ist lange vorbei!

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Pickel & Partner
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater • Rechtsanwälte
Roßbrunnstraße 15
97421 Schweinfurt


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Mitarbeiterin Kerstin Neubert ist die Mutter meines Kindes, zu dem ich als leiblicher Vater seit 2012 keinerlei Kontakt mehr habe.

Ich appelliere dringend, dieses Schreiben ernst zu nehmen: es geht um Verbrechen, die ich als Vater nicht weiter hinnehmen werde!!!

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Weitere Berufsträger

Die FAKTEN und der zugrundeliegende Sachverhalt:

Ursächlich für dieses Schreiben ist die Tatsache, dass Frau Neubert mit unserem Kind seit Oktober 2012 untergetaucht ist. Dies ist faktisch eine Kindesentführung nach § 235 StGB, was von den Justizbehörden Würzburg strafrechtlich relevant gedeckt und vertuscht wird. Die Polizei in Stuttgart ist ebenfalls seit Wochen informiert, auch hier geschieht offenkundig weiter nichts.

Frau Neubert verfolgt erkennbar das rechtsferne Ziel, die Vater-Kind-Bindung weiter dauerhaft zu zerstören, um sich einer Aufklärung des von ihr sinnfrei losgetretenen Konfliktes zu entziehen, Kommunikation zu verhindern, die Mär von ihrer Rolle als „Opfer“ aufrechtzuerhalten. Frau Neubert ist eine Täterin! Rücksichtslos zerstörte sie nach Tageslaune nicht nur meine Existenz und Vaterschaft sondern sie nimmt auch bis heute die weitere irreversible Schädigung unseres Kindes in Kauf. Unterstützt von Strukturen, die Frauen per se als willenlose Opfer von Männern phantasieren.

Erst im März 2015 erfuhr ich über die Internet-Seite, dass Frau Neubert offenkundig nun für Ihre Kanzlei mit Sitz in Schweinfurt tätig ist. Ansonsten habe ich als rechtlicher und leiblicher Vater seit 2012 keinerlei Kenntnisse über Kind und Aufenthalt der Mutter, was für einen vorgeblichen Rechtsstaat UNTRAGBAR ist!

(Ich habe Frau Neubert sofort per Mail kontaktiert und sie gebeten, sich mit der Familienberatungsstelle Würzburg, der seit Dezember 2011 vom Gericht mit Elterngesprächen beauftragten Mediatorin Frau Schmelter in Verbindung zu setzen, was sie nicht tat. Vergangene Woche habe ich ihr mitgeteilt, dass nun dieses Schreiben an den Arbeitgeber folgen wird)…

Da ich nun über Jahre weder seitens der familiären Strukturen noch der zuständigen deutschen Justiz noch durch sonstige Stellen irgendwelche Hilfe erhalte, erfolgt in dieser Notlage dieser offene Brief an Sie. Böswillige Kindesentziehung und Ausgrenzung von Elternteilen muss endlich sozial und gesellschaftlich angegangen und geächtet werden! Es kann nicht sein, dass Täterinnen hofiert werden, während die Opfer zugrundegehen und die Kinder ihre Väter „verlieren“.

Die Justizbehörden Würzburg sind insgesamt nicht nur völlig unfähig und untätig, sondern im Gegenteil das Kernproblem: es wurde über Jahre wahlweise sinnlos, invasiv und amtsmissbräuchlich gegen meine Person eskaliert oder untätig und völlig verantwortungslos zugunsten der Kindsmutter auszusitzen versucht.

Wie eine banale Falschbeschuldigung über Jahre durch Dummheit und anmaßende Inkompetenz zu existentieller Vernichtung und Schädigung aller Beteiligten führt, habe ich nun – ebenfalls Folge des Auflaufenlassens – anhand Originalakten öffentlich tranparent gemacht.

Auch dieses Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht unter:
https://martindeeg.wordpress.com/2015/05/03/offener-brief-an-arbeitgeber-von-rechtsanwaltin-kerstin-neubert-justizverbrechen-kindesentzug-rechtsfreier-raum-wurzburg/

Die unten angeführten Schreiben/Zitate sind dort verlinkt und im Original einsehbar.

Die tatsächlichen Hintergründe der Beziehung und der Konflikte hieraus – nämlich die übergriffigen Eifersuchtsattacken Frau Neuberts, die in Teilen borderlinehafte Züge trugen, im beliebigen und unkalkulierbaren Wechsel mit Idealisierung und emotionaler Verbundenheit – habe ich hier BEWEISRECHTLICH zusammengetragen, Äußerungen und Verhalten von Frau Neubert. Die falsche Eidesstaatliche Versicherung zur Erlangung der „Gewaltschutzverfügung“ ist längst belegt, die Justizbehörden vertuschen dies:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/11/15/das-ganze-asoziale-selbstverstandnis-der-entsorgung-und-ausgrenzung-von-vatern-originalzitate-einer-kindsmutter/

https://martindeeg.wordpress.com/2014/10/18/weiter-beweisrechtlich-nachweis-der-falschen-eidesstattlichen-versicherung-der-beginn-der-invasiven-lebenszerstorung-durch-eine-asoziale-justiz/

https://martindeeg.wordpress.com/2014/09/12/kindesentfuhrung-aus-rache-und-eifersucht-11-jahre-justizverbrechen/

Man hatte über Jahre keinerlei Skrupel, mich als Vater öffentlich zu diffamieren, persönlich mit haltlosen Falschbeschuldigungen zu entwerten, mich zu Unrecht zu kriminalisieren und 2009/2010 zehn Monate als „irren Amokläufer“ zu Unrecht einzusperren und letztlich sozial vernichten zu wollen – Az. 814 Js 10465/09, die Freiheitsberaubung im Amt durch Würzburger Justizjuristen wird weiter zu vertuschen versucht.

Der Freispruch der 1. Strafkammer des LG Würzburg und das Obergutachten von Prof. Dr. Nedopil, der die Machenschaften der Justiz Würzburg letztlich als böswilligen Popanz gegen einen Unschuldigen / ausgegrenzten Vater entlarvte, sind hier im Gesamttext einsehbar:

Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

Gutachten Prof. Dr. Nedopil für das Landgericht Würzburg, 02.03.2010

Welche weichenstellende und zerstörerische Rolle Frau Neubert insgesamt zukommt, können Sie beispielhaft diesem Schreiben an die RAK Bamberg entnehmen, in welchem sie mich als vorbestraften „psychisch gestörten Gewalttäter“ zu entwerten versucht, um ihr eigenes massives Fehlverhalten zu verdecken – hier die Weigerung, die im November 2007 über Vertrag mit dem Kinderschutzbund Würzburg vereinbarten wöchentlichen Treffen zwischen Vater und Kind zu ermöglichen:

Stellungnahme der Kindsmutter vom 2.5.2008 an RAK Bamberg nach „Scheitern“ Vertrag Kinderschutzbund

Dass Frau Neubert von Anfang an die Schwere ihres Handelns nicht verstanden haben dürfte, geht u.a. aus folgenden Schreiben hervor:

Noch nach 5 Monaten für mich traumatischem Kindesentzug und von Neubert gegen mich als Vater erzwungenem „Kommunikationsverbot“ aufgrund des von ihr zwei Wochen vor Weihnachten erwirkten sog. „Gewaltschutzverfügung“ klagt sie darüber, dass sie zu Weihnachten keine Geschenke erhalten hat. Auch scheint ihr in keiner Weise bewusst geworden zu sein, dass ich mein gesamtes Leben und meine gesamten wirtschaftlichen Ressourcen auf die mit ihr geplante Fsmilienbildung mit Kind ausgerichtet hatte – unter den jeweils von ihr dominant durchgesetzten Rahmenbedingungen, insbesondere den Wohnsitz betreffend:
Fax des „Gewaltschutz-Opfers“ Kerstin Neubert vom 31.03.2004

Zeitgleich und parallel zu den lebensfremden larmoyanten persönlichen Darstellungen bringt Frau Neubert mich bereits beginnend 2004 wegen „Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz“ bei der Polizei zur Anzeige, als ich versuche, die Kontakte zum Kind zu vereinbaren:

„Beschuldigtenbelehrung“ auf Strafanzeigen von Neubert, 08.03. und 01.04.2004, PHM Merz

(Diese sinnfreien „Strafanzeigen“ nehmen im Lauf der Zeit immer bizarrere Formen an: 2007 werde ich wegen Verstoßes gegen das „Kontaktverbot“ angezeigt, als ich beim Residenzlauf in Würzburg teilnehme und Frau Neubert sich mit unserem Kind im Zuschauerraum aufhält….)

Bereits einen guten Monat später artikuliert Frau Neubert auch auf persönlicher Ebene anders, es geht offen um die aggressiv durchgesetzte Ausgrenzung – Kontakte zum Kind finden weiter nicht statt, die bereits im Dezember 2003 von mir ersuchte Familienrichterin Treu bleibt weiter untätig (die „Gewaltschutzverfügung“ erlangte Frau Neubert beim unzuständigen Zivilgericht):
Mail Neubert v. 6. Mai 2004 – 5 Monate Kindesentzug

Mit meinem Vorgehen der Veröffentlichung dieser existenzvernichtenden JUSTIZPOSSE und des bizarren Verhaltens einer Anwältin und Mutter beabsichtige ich zweierlei, was angesichts der Folgen nicht mehr verhandelbar ist:

Erstens die sofortige BEENDIGUNG des rechtsfernen, verantwortungslosen und mit irreversiblen und schweren Folgen verbundenen Kindesentzugs zu Lasten meines Kindes und meiner Person als Vater.

Zum zweiten die Aufklärung und damit einhergehende Rehabilitierung meiner Person durch Offenlegung der unsäglichen und asozialen Vorgänge. Frau Neubert hat mit einer einfachen falschen Eidesstattlichen Versicherung drei Monate nach Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes aus Tageslaune heraus eine einseitige Trennung erzwungen, die Kommunikation ab diesem Zeitpunkt 2003 ungeachtet unseres Kindes unmöglich gemacht!

Die beliebige und willkürliche Opferdarstellung einer dominanten Rechtsanwältin und die Schaffung solcher Aktenlage führte zu jahrelanger Ausgrenzung als Vater, geschlechtsspezifischer Kriminalisierung, Pathologisierung und massiven Straftaten im Amt. Meine soziale und wirtschaftliche Existenz, meine Vaterschaft wurden auf z.T. asozialste Art und Weise zerstört.

So etwas muss in einem Rechtsstaat niemand hinnehmen!!!

Weitere Kernpunkte sind:

1.
Die Kontakte zum Kind fanden mit zunehmender Entlastung von Mai 2010 bis Mai 2012 statt, Beschluss der Richterin Sommer, 09.04.2010, der endlich auch durchgesetzt wurde!

Dieser gerichtlich vollstreckbare Beschluss auf konkrete Treffen jeden Freitag liegt weiter vor und hat weiter Gültigkeit und Rechtskraft:

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Frau Neubert begann Juni 2012 die Kontakte und wöchentlichen Treffen zu verweigern, um letztlich die Konfliktschlichtung und weitere Kommunikation zu verhindern, da sie fürchten musste, dass die von ihr über Jahre vor sich hergetragene „Opferrolle“ immer brüchiger werden würde und sie sich den Tatsachen und der hieraus unvermeidbaren SCHULDGEFÜHLEN würde stellen müssen.

Um dies zu verhindern, schützte sie zunächst vor, zunächst eine Therapie für sich in Anspruch nehmen zu wollen, als die Familienrichterin Treu zielgerichtet nicht nur die Ausweitung der Vater-Kind-Kontakte sondern auch die gemeinsame Elternberatung anging.

Zitat aus Schreiben des vorherigen Rechtsvertreters von Frau Neubert:

„Die Vereinbarung des Termins in der Verhandlung am 20.12.2011 ist für die Antragsgegnerin zu einer stetig wachsenden psychischen Belastung geworden, welcher entgegengewirkt werden muss.“

Schreiben RA Rothenbucher: „psychische Probleme“ der Kindsmutter – keine Beratung

Diese Therapie, von der Richterin „begrüßt“, hat Frau Neubert nie begonnen.

Stattdessen ging sie wieder dazu über, ihre persönlichen Probleme zu leugnen und die Last mir als Opfer und ausgegrenztem Vater anlasten zu wollen. Sie habe „keine Probleme“, wie sie in bislang letzter Verhandlung am 17.09.2013 mitteilte. Dieser Verantwortungsentzug erfolgt wiederum zum Preis anhaltender und rücksichtsloser Schädigung meiner Person und der sich potenzierenden Schädigung unseres Kindes.

Dieses Verhalten geschieht nun über Jahre ungehindert von jeglicher Maßnahme der Gerichtsbarkeit und derart asozial und verantwortungslos, dass sich insgesamt und tatsächlich Frage stellt, inwieweit Männer und Väter in diesem Land überhaupt noch grundsätzliches Vertrauen in Grundrechte, Gesetze und Wahrheitspflicht haben können.

Die Richterin Treu wurde im Januar 2013, nachdem die Schädigung des Kindes von allen Beteiligten kommuniziert wurde und eine Umgangspflegerin eingesetzt wurde, von Frau Neubert mit gezielt böswillig verschleppendem Befangenheitsantrag kaltgestellt.

Seither unternimmt die Richterin nichts mehr und betreibt zu Lasten des Kindes und zu Lasten meiner Person als Vater komplette Rechtsverweigerung. Anträge werden nicht bearbeitet und beantwortet. Man ist offenkundig seitens der Familiemgerichtsbarkeit Würzburg nun dazu übergegangen, dem durchgesetzten Willen der Kindsmutter entsprechend durch bloßen Zeitablauf Fakten zu schaffen und es „laufen“ zu lassen, notfalls bis zum Suizid, für den man dann keine Verantwortung trägt.

Spätestens seither stellt sich insgesamt die Frage nach Selbstjustiz! Elternrechte erhält der, der lange genug Kindesentzug erzwingt, der sich lange genug dem Recht und den Gesetzen widersetzt?

2.
Eine Hauptschuld an der gesamten Entwicklung trägt der Vater von Frau Neubert und Grossvater meines Kindes, Willy Neubert. Dieser hat von Anfang an intrigant und aus Eigennutz die Beziehung seiner Tochter zu mir (wie bereits zu anderen Partnern) manipulativ hintertrieben und vergiftet.

Seit der Geburt unseres Kindes war Willy Neubert die treibende Kraft, die mit allen Mitteln auf eine dauerhafte Ausgrenzung meiner Person als Vater abzielte und bis heute alles unternimmt, um eine Lösung und Beendigung des Konfliktes zu verhindern.

Willy Neubert erinnert in seinem gesamten Verhalten inkl. eines Auftrittes vor Gericht 2009 an Adolf Eichmann, der – ebenso Buchhalter – sich jeweils zweckmäßig unwissend und senil gibt – gleichzeitig im Hintergrund jedoch maximal zerstörerisch wirkt.

Dieser Mensch wird praktisch seit Geburt und bis heute ungehindert auf mein Kind ein. Der psychische Missbrauch, den Willy Neubert auf seine eigene Tochter hat, hat sich ungehindert auf mein Kind ausgeweitet: er verängstigt und instrumentalisiert unser Kind, er dämonisiert und entwertet mich als Vater, manipuliert über Jahre die Situation zu seinen Gunsten als „Ersatzvater“ und schädigt die Bindungen insgesamt.

Dass dies keine Hirngespinste eines emotional angegriffenen Vaters sind, belegt beispielhaft dieses Schreiben von Willy Neubert vom März 2012 an den damaligen Direktor des Amtsgerichts, Stockmann, in welchem er versucht, die stattfindenden „Umgangskontakte“ zu verhindern, was ihm kurz darauf durch Manipulation seiner Tochter und mit jahrelangem massiven Folgeschäden auch gelang!

Willy Neubert:

…“Die gerichtliche Tendenz scheint derzeit dahinzu gehen, dass dem von Herrn Deeg seit der Trennung meiner Tochter von ihm bereits unzählig vorgebrachten Ansinnen auf Mediation, Therapie meiner Tochter etc. nachgekommen wird und dies in vollständiger Abkehr von etlichen in der Vergangenheit hierzu bereits geführter Gerichtsverfahren und anderslautenden Beschlüsse.

….“Meine Tochter ist psychisch nicht in der Lage, sich auf ein Gespräch mit Herrn Deeg einzulassen.“…

Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

Der Vorwurf dieses Täters an mich: ich beantrage Schlichtung und Mediation!….

Wenn ein Grossvater eine Trennung seiner Tochter zum Vater des gemeinsamen Kindes unmittelbar nach dessen Geburt erzwingt und intrigant herbeiführt und infolge – ungeachtet der faktischen, jahrelangen und schweren Folgen und der Lebenswirklichkeit – auch weiter eine Beratung und Mediation derart zu verhindern sucht, dann zeigt das auf, auf welchen Ursachen dieser Justizskandal tatsächlich gründet!

Es ist nach über 11 Jahren keineswegs mehr selbstverständlich, dass ich als Vater, dem die gesamte Kindheit seines Kindes BÖSWILLIG GESTOHLEN wurde, sich noch auf dieser Ebene mit den Tätern auseinandersetzt! Zumal der Rechtsstaat im Ernstfall in Bayern offenkundig reine Fassade ist!

Mit freundlichen Grüssen,

Martin Deeg
Polizeibeamter, a.D.

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