Widerwärtige Justizverbrecherin und Feminismuslobbyistin Angelika Drescher – Schuld an Eskalation und 14 Jahren Kindesentzug

….“Drescher gehört m. E. psychiatrisch auf ihre Diensttauglichkeit hin untersucht. Denn was ich erlebt habe, deutet darauf hin, dass sie nicht normal ist.“….

Zitat aus der Mail eines weiteren Opfers dieser Täterjuristin

Diese Klage gegen die Täterin Drescher beleuchtet noch einmal deren asoziale ergebnisorientierte Schädigungsabsicht gegen Männer und den Charakter dieser moralisch deformierten Speichelleckerin des damaligen Behördenleiters Lückemann.

Gegen Rechtsuchende ideologisch um sich treten, nach oben karriereorientiert buckeln.

Polizisten und Gutachter betrachtet Drescher als Erfüllungsgehilfen für ihre widerwärtige Strafwut, die sich aus Männerfeindlichkeit speist – natürlich nur gegen solche, wo sie glaubt, ihr asozialer Amtsmissbrauch bleibe für sie ohne Konsequenzen.

Zum einen hat Drescher maßgeblich den Gesamtkonflikt eskaliert, Neubert zu Ausgrenzung und Kindesentfremdung „ermutigt“, zum anderen war sie diejenige, die die Richtung vorgab für meine Kriminalisierung und stigmatisierende Pathologisierung.

Die heutige Situation für meine Ausgrenzung und Radikalisierung hat somit in der Rückschau u.a. in erheblichen Teilen diese Täterin zu verantworten – GLÜCKWUNSCH, Frau Drescher!

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 04.08.2017

Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 6000 Euro gegen Dr. Angelika Drescher, Justizbehörden Scheinfurt, vertreten durch Landesamt für Finanzen, Weißenburgstraße 8, 97082 Würzburg wegen vorsätzlicher Freiheitsberaubung im Amt von 13.06.2006 bis 19.06.2006.

Der Beklagten ist der Antrag zwecks Gelegenheit zur Stellungnahme zuzusenden, § 118 ZPO.

Begründung:

1.
Die Beklagte erwirkte in ihrem Amt als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg im Juni 2006 ohne Anlass und aus rechtsfremder Repressionabsicht einen sog. Antrag nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz gegen den Kläger, Az. 814 Js 824/06, was zu einer sechstägigen Freiheitsberaubung in Baden-Württemberg führte.

Wie bereits vier Monate zuvor, Februar 2006, fabulierte die Beklagte hierzu eine vorgebliche Eigen- und/oder Fremdgefährdung seitens des Klägers:
Bereits am 13. Februar 2006 wurde der Kläger auf Betreiben der Beklagten durch Polizeibeamte in Baden-Württemberg, mit denen er persönlich bekannt und jahrelang als Polizeibeamter zusammengearbeitet hatte, anlasslos wegen vorgeblicher Eigen- und/oder Fremdgefährdung in der Landesklinik Calw vorgeführt.

Um den Kläger zu demütigen, erzwang die Beklagte ebenso sinnfrei eine erkennungsdienstliche Behandlung des Klägers bei der Polizeidirektion Böblingen, wo der Beklagte selbst über zehn Jahre als Polizeibeamter gearbeitet hat und selbst zahlreiche erkennungsdienstliche Maßnahmen etc. beim Dezernat 9 als Sachbearbeiter veranlasst hatte.

Die Vorführung in der Landesklinik Calw führte dazu, dass durch Dr. med. Gunther Essinger innerhalb kürzester Zeit festgestellt wurde, dass keinerlei Voraussetzung für die von der Beklagten initiierte Maßnahme vorlag.

Zeugnis:
Dr. med. Gunther Essinger
, Chefarzt des Zentrums für Psychiatrie, Klinikum Nordschwarzwald, Im Lützenhardter Hof, 75365 Calw-Hirsau


http://www.psychiatrie-bw.de/zfp-gruppe/ansprechpartner/detail/ansprechpartner/show/gunther-essinger/?tx_cpscontacts_contactlist%5Bfilter%5D%5BcurrentLetter%5D=E&cHash=574b1ce7b1fd833b7c3f250bd3af9227

Anstatt diese ärztliche Feststellung zu akzeptieren, wirkte die Beklagte ergebnisorientiert weiter auf Schädigung, Stigmatisierung und Repression gegen den Kläger hin und inszenierte vier Monate später, Juni 2006 die hier zur Klage gebrachte Freiheitsberaubung mit identischem Vorwurf wie im Februar 2006.

2.
Bei Erlass des Unterbringungsbefehls, den die Beklagte im Juni 2006 nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz initiierte, hoffte diese offenkundig, dass der Kläger nun in seinem Wohnsitz in 97299 Zell bei Würzburg festgesetzt werden könne, so dass ein weiteres Scheitern wie im Februar in Baden-Württemberg nicht zu erwarten sei. Die Beklagte konnte aus Erfahrung darauf hoffen, dass in Bayern und Franken Maßnahmen der Justizbehörden durch verlässliche regionale Psychiater regelhaft zu monatelanger Unterbringung ohne jede Voraussetzung führen. Wie weit diese Freiheitsberaubungen und zu Unrecht erfolgten Maßnahmen gehen, hat u.a. der Fall des Gustl Mollath exemplarisch offengelegt.

Der Beklagten ging es – wie in Gesamtschau offenkundig – bei den gesamten Maßnahmen nicht um Prävention oder Gefahrenabwehr sondern einzig um Repression gegen den Kläger. Auch diese Pervertierung des Unterbringungsrechts gegen lästige Rechtsuchende und sog. „Querulanten“ findet in der Region Franken nach Mustern regelhaft statt, wie der Kläger persönlich infolge erfahren konnte während siebenmonatiger Freiheitsberaubung in der Forensik Lohr 2009/2010.

Am 13. Juni 2006 wurde der Kläger durch Beamte des Polizeireviers Stuttgart Weilimdorf an seinem heutigen Wohnsitz Stuttgart Weilimdorf festgenommen.

Eine beabsichtigte Festnahme am Wohnsitz des Klägers in Zell – und somit in Bayern – war zuvor gescheitert; Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Unterfranken hatten in Abwesenheit des Klägers auf Geheiß der Beklagten sinnfrei die Wohnung des Klägers aufgebrochen. Ein Schlüssel für die Wohnung wäre beim Nachbarn zu erlangen gewesen, wie bereits zuvor im Februar 2006 beim ersten Pathologisierungsversuch der Beklagten.

Als der Kläger ca. zwei Wochen später beim diensthabenden Dienstgruppenführer und Polizeihauptkommissar auf der Dienststelle des Polizeipräsidiums Unterfranken Schlüssel für das ausgewechselte Schloss seiner aufgebrochenen Wohnung abholte, lag bereits eine weitere schriftliche Weisung der Beklagten bei der Dienststelle vor, dass zu prüfen sei, ob der „wegen Eigen- und/oder Fremdgefährdung“ einem Arzt vorzuführen sei.

Der Beamte war im folgenden klärenden Gespräch mit dem Kläger hierauf letztlich der Meinung, dass „diese Staatsanwältin“ nicht alle Tassen im Schrank habe.

Aufgrund des von der Beklagten erwirkten Unterbringungsbefehls der Beklagten wurde der Kläger infolge ohne Rechtsgrundlage – da das Bayerische Unterbringungsgesetz in Baden-Württemberg keinerlei Rechtskraft entfaltet – vom 13.06. bis 19.06.2006 im Bürgerhospital Stuttgart, geschlossene Psychiatrie, rechtswidrig festgehalten.

Der zuständige Leiter des Polizeireviers Stuttgart-Weilimdorf, Manfred Renkewitz, erkannte, dass die Maßnahme der Beklagten rechtswidrig sei, da das Bayerische Unterbringungsgesetz in Baden-Württemberg keine Rechtskraft entfaltet, wie er in späterem Gespräch mit dem Kläger einräumte.


http://www.mtv-stuttgart.de/news-url/01178/

Die Beklagte erzwang jedoch diese weitere Festnahme und Unterbringung des Klägers ohne Voraussetzung und ohne Gesetzesgrundlage, auch in Baden-Württemberg, da sie sich offenkundig – wie vielfach bei den Justizjuristen in Würzburg/Bamberg zu beobachten – über Recht und Gesetz stehend wähnt.


http://www.weilimdorf.de/es_ist_zeit_adieu_zu_sagen_manfred_renkewitz_als_revierleiter_verabschiedet

Zeugnis:
Manfred Renkewitz
, zu laden über Polizeibehörde Stuttgart, Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart

Die Freiheitsberaubung des Klägers dauerte sechs Tage:
Der Kläger wurde am Dienstag 13.06. zu Unrecht untergebracht. Am Donnerstag, 15.06.2006 war ein Feiertag, so dass von 15.06. bis Sonntag 18.06. aufgrund von Feiertag, Brückentag und Wochenende kein zur Entlassung befugter Arzt sich in der Klinik/Abteilung befand.
Die Beendigung der von der Beklagten zu verantwortenden Freiheitsberaubung und sofortige Entlassung erfolgte sodann erst am Montag, 19.06.2006 nach Feiertag und Wochenende.

Zeugnis:
Oberarzt Mohl
, zu laden über Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart

Die Beklagte hat somit hier im Ergebnis eine repressiv erfolgte sechstägige Freiheitsberaubung im Amt zu verantworten, die sie erkennbar mit dem Ziel erwirkte, dem Kläger zu schaden, diesen zu stigmatisieren und zu pathologisieren, wie sich auch aus dem weiteren Fortgang der Ereignisse ergibt:
2007 beauftragte die Beklagte den verlässlichen Würzburger Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß, der – bekannt als Einweisungsgutachter – endlich die von der Staatsanwaltschaft Würzburg beabsichtigten Fehldiagnosen für eine Pathologisierung des Klägers lieferte.

August 2009 lieferte Dr. Groß (Foto unten mit Gattin) unter Nutzung der „Vorarbeit“ hier ein eklatantes Fehlgutachten, in welchem er dem Kläger ergebnisorientiert im Sinne der Staatsanwaltschaft und vorsätzlich wahrheitswidrig diverse Persönlichkeitsstörungen, einen Wahn und hieraus eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit fabulierte.

Dieses Fehlgutachten führte zu einer siebenmonatigen Freiheitsberaubung des Klägers in der Forensik Lohr, die als Ergebnis eines Komplotts von Justizjuristen in Würzburg/Bamberg und Dr. Groß anzusehen ist, was seither mit immensem Aufwand und Rechtsbeugungen vertuscht wird. Auch hierfür wurde der Kläger bis heute nicht entschädigt.

Eine dauerhafte Unterbringung nach § 63 StGB, die 2009/2010 erklärtes Ziel der Täter war, konnte nur durch Obergutachten des Münchners Prof. Nedopil verhindert werden, der feststellte, dass Dr. Groß die Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung missachtet hatte und keine der von diesem festgestellten Diagnosen, Anknüpfungstatsachen und Voraussetzungen irgendeine reale Grundlage hat.

Beweis:
Gutachten Prof. Nedopil
vom 02.03.2010, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09

Es ist offenkundig, dass hier im Kern unredliche und auf Repression und Schädigung ausgerichtete Justizjuristin ihr Amt missbrauchten, um den Kläger zu stigmatisieren, zu pathologisieren und sozial zu vernichten.

Der Kläger wird als rechtsuchender Vater seit 14 Jahren im Gerichtsbezirk Würzburg repressiv und asozial ausgegrenzt, der Kontakt und die Bindung zu seinem Kind zerstört.

Die Beklagte und Täterin Drescher hier eskalierte sinnfrei und unter Missachtung von Kindeswohl und Traumata des Klägers den Konflikt, „ermutigte“ nachweislich eigener Aussage in Hauptverhandlung beginnend 2007 die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert zu Strafanzeigen gegen den Kläger und beförderte so die Kindesentfremdugn.

Die Beklagte Drescher – die als Radikalfeministin einzustufen ist – trägt maßgebliche Schuld an den momentan 14 Jahre andauernden asozialen Schädigungen von Vater und Kind und dem seit 14 Jahren andauernden rechtsfreien Zustand.

Die Beklagte verfolgte zielgerichtet und unter Missbrauch von Amtsgewalt – nicht nur im Falle des Klägers – ergebnisorientiert unter dem Etikett „häusliche Gewalt“ geschlechtsspezifisch und drakonisch Männer als „Täter“, sobald Frauen einen Paarkonflikt unter diesem Etikett behördlich anzeigen, wozu sie von Familiengericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und Frauenlobbyismus in öffentlichen Veranstaltungen, mittels Presseaufrufen, Flyern etc. aufgefordert werden.

Die Beklagte leugnet pauschal die Möglichkeit von Falschbeschuldigungen durch Frauen und einen möglichen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes – dies in öffentlicher Veranstaltung/Podiumsdiskussion im Rathaus Würzburg auf direkte Frage des Klägers, 21.11.2006; Zeugen sind bei Bedarf zu benennen- und ist erkennbar aufgrund Unredlichkeit und Gesinnung charakterlich ungeeignet für ein Amt in einer objektiven und Gesetzen verpflichteten Justiz.

Im Umfeld der Gerichtsverhandlungen reagierte die Beklagte auf verbale Entwertungen des Klägers durch die Kindsmutter und entsprechende Anträge und Vortrag von sich selbst stets mit genüsslichem Grinsen in Richtung des Klägers.

§ 160 Abs. 2 StPO ist, wie eine Gesamtschau belegt, bei der Strafverfolgungsbehörde Würzburg gegen den Kläger über Jahre ebenso ausgehebelt worden wie die Grundrechtsbindungen.

Im Jahr 2007 und 2008 forderte die Beklagte so jeweils rund 18 Monate Haft ohne Bewährung bei laufendem Kindesentzug und auf Grundlage von Bagatelldelikten gegen den Kläger als Polizeibeamten. Dies auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung und Strafanzeigen der Kindsmutter, die sie entgegen dem Legalitätprinzip nicht nur strafvereitelnd deckte „ermutigte“.

Zeugnis:
Kerstin Neubert
, zu laden über Roßbrunnstraße 15, 97421 Schweinfurt

Neben den auf Repression und Schikane gegen den Kläger gründenden rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchungen und Einweisungsversuchen von Februar 2006 und Juni 2006 hat die Beklagte darüber hinaus im Dezember 2006 eine weitere rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung wegen vorgeblichen Tatbestands des § 201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) zu verantworten.

Eine Anklageerhebung wurde ohne Vorliegen von Straftat durchgeführt, um den Kläger zur Herausgabe von Fotos zugunsten der Kindsmutter Kerstin Neubert zu zwingen, die dieser zurecht besaß.

In einem Bericht der Mainpost vom 25.05.2008 wird das Motiv der Beklagten ungeniert benannt:

„Weil er sich später weigerte, auf sein Eigentum an den Bildern zu verzichten, ging die Staatsanwaltschaft in die Offensive und erwirkte beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“.

Beweis:
Bericht der Mainpost vom 25.05.2008, Patrick Wötzel

In dieser Gesamtschau ist offenkundig, dass die Beklagte ergebnisorientiert ihr Amt missbrauchte um den Kläger nachhaltig zu schädigen.

Anstatt Fakten und Ermittlungen zu veranlassen, verstand die Beklagte sich als Vollstreckerin im Auftrag der Kindsmutter, mit der gemeinsam sie offenkundig ein weiteres Exempel gegen Männer, Ex-Partner, Väter beabsichtigte, denen sie von vornherein die Täterrolle zuweist und denen sie mit irrwitzigen Maßnahmen und drakonischen Strafanträgen aus offenkundig eigenen niederen persönlichen Motiven möglichst großen Schaden zufügen will.

Weitere männliche Geschädigte der Beklagten sind bei Bedarf als Zeugen zu benennen.

All das belegt eindrücklich, dass die Beklagte in vollem Wissen um fehlende Voraussetzungen und in repressiver Schädigungsabsicht gegen den Kläger eine rechtswidrige Unterbringung von hier sechs Tagen schuldhaft zu verantworten hat.

Ein Schadensersatz von 1000 Euro pro Tag ist daher momentan angezeigt.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

11 Gedanken zu „Widerwärtige Justizverbrecherin und Feminismuslobbyistin Angelika Drescher – Schuld an Eskalation und 14 Jahren Kindesentzug

  1. Auch hier bei uns hat es 28 Jahre gedauert, bis es zu einem Prozess gegen die Verantwortlichen kam – wenn man also uberlegt, wie lange die Bürokratie etwas verschleppen, vertuschen kann, sogar bei 96 Toten, dann weiss man, das Wahrheit und Gerechtigkeit in keinem Land auf deren Fahne steht.

    Prozess zur Hillsborough-Katastrophe 28 Jahre hat es gedauert
    96 Menschen starben 1989 im Stadion von Hillsborough bei einer Massenpanik. Schlamperei, fehlende Sicherheitsmaßnahmen, Polizeiversagen – all das soll jetzt in einem Prozess aufgearbeitet werden.
    …… Zum Prozessbeginn in Warrington im Nordwesten Englands werden die drei Polizeibeamten Peter Metcalf, Donald Denton und Alan Foster sowie der Jurist Sir Norman Bettison unter Anklage stehen. Alle vier sollen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft durch Manipulationen und sonstiges Fehlverhalten die juristische Aufarbeitung der Katastrophe behindert haben. Außerdem steht der ehemalige Geschäftsführer des Fußballklubs Sheffield Wednesday vor Gericht. Graham Mackrell muss sich wegen des Vorwurfs der Missachtung geltender Sicherheitsvorschriften im Stadion verantworten…….
    http://www.spiegel.de/sport/fussball/hillsborough-nach-28-jahren-beginnt-prozess-um-stadionunglueck-a-1161933.html

  2. Diese Leute haben keine kognitive Empathie und man muss diese kognitiven Schwächen herausarbeiten. Und dann noch, dass es leider typisch ist, dass genau diese Asperger-Autisten mit ihren kognitiven Schwächen, mit ihrer fehlenden psycho-sozialen Urteilskraft sich von der Justiz und von der Psychatrie/Psychologie (beziehungsweise da wiederum besonders von der Gutachterei) besonders angezogen fühlen.

  3. Martin Deeg eröffnet den Beitrag mit folgendem Zitat eines anderen Opfers der Würzburger Richterin /ehemalge Münchner Staatsanwältin /Würzburger Staatsanwaltschaft/ehemalige wissenschaftliche Assistentin am BGH / ehemalige Jura-Studentin in Erfurt Angelika Drescher ….“Drescher gehört m. E. psychiatrisch auf ihre Diensttauglichkeit hin untersucht. Denn was ich erlebt habe, deutet darauf hin, dass sie nicht normal ist.“… Genau da muss man ansetzen, nicht beim Lebenslauf und dass der zu Vermutungen Anlass gibt, dass sie vielleicht gegangen wurde, weggelobt wurde, oder für einen ihren niedrigen Urteilskraft angemesser erscheinenden Posten Verwendung fand, nicht bei der allgemeinen Kritik an der Justiz, am System, am Corpsgeist oder was auch immer.

    Man muss beim Verhalten der vernantworlichen Person ansetzen, man muss ihre Reaktionen beschreiben, ihre Fehlinterpretationen, dieses Absorbiertsein ins unwesentliche Detail während die wesentlichen Fakten an ihr vorbeirauschen, ihre paranoiden Anwandlungen, man muss sie so genau wie möglich beschreiben, auch und gerade was den eigenen Eindruck, und nicht nur die reinen Fakten angeht. Wenn das mehrere Leute machen, kann man daraus dann das Verhaltensprofil von Drescher erstellen, also ihre autistischen Züge herausarbeiten, die sie mit großer Wahrscheinlichkeit zur Genüge hat.

    Diese Ebene dürfen wir nicht überspringen. Wir dürfen nicht zu Faktenhubern werden (wie unsere Gegner), und uns überwiegend auf das Belegbare konzentrieren. Wir wissen ja, dass die meisten Juristen keine Scheu haben, auch von ihnen als wichtig erkannte Fakten wegzulassen oder sie vielleicht noch zu erwähnen, sie aber dann nicht weiter zu berücksichtigen, fake facts zu produzieren oder stark zu suggerieren. Wir müssen mehr an die Leute herangehen, wie ein Psychiater das tun würde. Das heißt die ganzen Merkwürdigkeiten, auch im Schriftlichen genauer beschreiben und auflisten. Ohne eine Diagnose zu stellen, ohne allzu viel zu analysieren. Einfach diese vielen KLEINEN und nicht so kleinen Anormalitäten im Detail beschreiben, die dann mit zu der großen Perversion beitragen, wir müssen auch die eigenen NORMALEN Reaktionen darauf mit einbeziehen und genauso detailliert beschreiben, die dann ihrerseits dann zu weiteren inadäquaten und tendenziell abartigeren Gegenemotionen- und reaktionen führen.

    Ich habe leider die Quelle des Zitats nicht gefunden. Können Sie, Herr Deeg, vielleicht mehr Hintergrundsinformationen dazu liefern? Auch Ihre eigenen EINDRÜCKE von den VERHALTENSAUFFÄLLIGKEITEN von Frau Drescher müssten Sie genauer beschreiben. Solche Verhaltensauffälligkeiten kann man durchaus auch an schriftlichen Äußerungen festmachen.

    Ich mache mal zwei Beispiele: Dr. Sevda Gürses (GWG Königstein bzw. Praxis in Rüsselsheim), unsere psychatrische Zusatzgutachterin etwa, hat eine ganze Reihe von Äußerungen von mir aufgelistet aus Briefen, meist unkommentiert. Aus der Masse sollte sich quasi erschließen, dass ich querulatorisch sei: nur: dazu waren es längst nicht genug Beispiele, bzw. der Kontext rechtfertigte ja die angebliche „Querulatorik“: Eine Mutter versucht in einem langen Verfahren zu verhindern, dass ihr Umgang mit ihrem 3-jährigen Kind nicht immer weiter eingeschränkt wird und unter immer perverseren Konditionen stattfindet, und zu erwirken, dass die Verantwortlichen, angesichts der -selbst für autistische Juristen- immer deutlicher hevrotretenden psychotischen Züge des Vaters, sich endlich für sie und ihr Kind einsetzen, sie argumentiert (für Neurotypische) logisch und nachvollziehbar, ihr Anliegen rechtfertigt die Mittel. Kommentiert wurde laum was, dann aber z.B. der Vergleich mit meinem Ex mit Rumpelstilzchen, dass unbdeingt das Kind von der Müllerstochter will, gemeint, und sich insgeheim diebisch freut. Sevda Gürses meinte dazu, das dies eine sinnlose Metapher sei. Sinnlos ist der Vergleich ja wohl in dem Kontext eindeutig NICHT: mein Ex hatte das alleinige Sorgerecht beantragt und für die Dauer des Umgangs- und Sorgerechtsverfahrens das Kind bekommen (Also zumindest für Neurotypische eindeutig Autisten haben oft Schwierigkeiten damit, Metaphern oder figurative Vergleiche zu verstehen.

    Oder Richterin Andrea Mosch vom Amtsgericht: Sie hat den Satz „Gretchen wird gerettet, weil sie sich weigert, das Böse mitzumachen, und lieber den Tod wählt.“ falsch interpretiert. Vom Kontext her war der ziemlich eindeutig als Aufforderung an meinen Ex zu verstehen gewesen, endlich mit seinem bösen Tun aufzuhören, bei aller (auch suizidaler) Angst, die er vor den Folgen hatte. (Mein Ex, nicht ich, hatte ihn – alarmiert ! – an das Gericht weitergeleitet. Richterin Mosch hat daraufhin MICH als offenbar selbstmordgefährdet eingestuft, und dies als Anlass genommen einen Gerichtstermin zu verlegen. Obwohl das Gutachten, das ihr zu dem Zeitpunkt vorlag, in Bezug auf Selbstmordgefährdung von MIR rein gar nichts hergibt – bei ihm hingegen sehr wohl (u.a. die Aussage seiner zweiten Langzeittherapeutin, Anlass seiner 7-jährigen erfolglosen Therapie sei eine Trennung gewesen, die er „nicht verkraftet“ habe „mit Selbstmordgedanken“, seine Aussage gegenüber Gutachterin Sevda Gürses zu seinem „präsuizidalen Syndrom mit 17/18 Jahren“).

    Solche eklatanten Fehlinterpretationen sollte man als Verhaltensauffälligkeiten der jeweiligen Person, die diese Fehlinterpretation hervorbringt, bewerten. Und mit anderen Fehlinterpretationen und Verhaltensauffälligkeiten auflisten und etwaige Muster herausarbeiten. Habe ich ehrlich gesagt so richtig durchgehend auch noch nicht getan, aber lohnt sich definitiv.

  4. Für Amtsverbrechen interessiert sich die Hauspostille Mainpost natürlich nicht!

    Aber dafür, dass die Dame das „Schäfermuseum“ besuchen will, Bericht von 2003 – bei solchem distanzlosen Rangewanze ist natürlich objektive Berichtserstattung kaum möglich:

    ….'“Frau Drescher stammt aus Thalmässing in Mittelfranken und studierte Jura an der Universität Erlangen. Nach dem Referendariat in Nürnberg folgte eine Assistenz an der Universität Erlangen. Weitere berufliche Stationen waren ein Jahr bei der Staatsanwaltschaft München, drei Jahre bei der Anklagevertretung in Würzburg. Während dieser Zeit wurde sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof (BGH) abgeordnet. In Karlsruhe war sie unter anderem mit dem Erstellen von Gutachten betraut.

    Die 37-Jährige ist verheiratet und wohnt in Würzburg. Ihr erster Eindruck von Schweinfurt nach eineinhalb Monaten Eingewöhnung ist positiv. Auch wenn sie noch längst nicht alles gesehen hat, so ist ihr „die Altstadt mit ihren schönen Ecken“ aufgefallen. Ein baldiger Besuch des Schäfermuseums ist fest eingeplant.“

    Quelle: http://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Dr-Angelika-Drescher-neue-Amtsrichterin;art742,2364836

    • …..Nach dem Referendariat in Nürnberg folgte eine Assistenz an der Universität Erlangen. Weitere berufliche Stationen waren ein Jahr bei der Staatsanwaltschaft München, drei Jahre bei der Anklagevertretung in Würzburg. Während dieser Zeit wurde sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof (BGH) abgeordnet. In Karlsruhe war sie unter anderem mit dem Erstellen von Gutachten betraut…….
      Dazu Uberlegungen aus unserer Berufserfahrung:
      – ein Jahr (Staatsanwaltschaft München) – ist theoretisch Probezzeit plus Kundigungsfrist – oder nur Einjahresvertrag oder weggelobt? Hat die jemals einen richtigen Prozess bis zum Ende miterlebt?
      – drei Jahre Wurzburg – abgeordnet – Gutachtenerstellung – ist theoretisch: Hauptsache weit weg und dort in ein Buro abgestellt (Gutachten) wo man niemanden storen kann, ohne grosen Kollegenkontakt und das Ergebnis egal ist, bzw. einfach nach Vorgabe zusammenkopiert wird.

      Irgendwas passt das Alter (37 Jahre minus 3 minus 1 minus Assistenz) nicht rein – doch dazu musste man recherchieren und das ist Zeitverschwendung.

      PS dafur haben wir heute fur Bruno den Aufsichtsrat Siemens AG um Hilfe gebeten – der Vorstandsvorsitzende hatte ja bereits reagiert innert 2 Tagen, doch nur um die Gemeinde MARCH anzuweisen das ‚Siemens AG‘ auf den Webseiten der Gemeinde MARCH bei seinem Mitarbeiter/Gemeinderat/Ortsvorsteher loschen zu lassen – Grundgesetz/Menschenrechte inetressierten nicht. Seit 10 Minuten online – Gute Unterhaltung https://dassindbrunosmoerder.wordpress.com/danke-siemens

  5. Alles „Peanuts'“ bei der Verbrecherjustiz in Franken!?

    Auch über § 22 StPO hat sich Drescher offenkundig hinweggesetzt – indem sie in einer Sache als Richerin urteilte, in der sie zuvor als Staatsanwältin tätig war:

    „§ 22 Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes

    Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen….
    4. wenn er in der Sache als Beamter der Staatsanwaltschaft
    , als Polizeibeamter, als Anwalt des Verletzten oder als Verteidiger tätig gewesen ist….

    https://dejure.org/gesetze/StPO/22.html

    • Das darf doch in Bayern kein Problem sein. Bei der Rotation passiert das quasi automatisch. „in der Sache“ wird dabei sehr weit/eng ausgelegt. 😉
      Ganz normal, wie Herr Prof. Bausback kürzlich meinte.

      • Deshalb bleibt diese Kritik auch hohl. Den Dreck im Bundesland Bayern ignorieren aber mit dem Finger auf andere Länder zeigen, funktioniert nicht:

        „Karlsruhe – Mit Bettina Limperg, der Präsidentin des Bundesgerichtshofs, und Susanne Baer, Richterin im ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts, kritisieren zwei hochrangige Juristinnen die Aushöhlung des Rechtsstaates in Polen.“….

        …“Für den Rechtsstaat seien bestimmte Elemente unabdingbar, wie echte Gewaltenteilung zwischen den Institutionen und eine unabhängige Justiz. Gerichte dürften nicht weisungsgebunden sein, Richterinnen und Richter nicht absetzbar, wenn sie mutig urteilen, Verfahrensrechte nicht manipulierbar.“….

        http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.oberste-richterinnen-warnen-richterinnen-erosion-des-rechtsstaats-droht.6d545aa6-3076-4e9c-b708-d801474fc4fc.html

      • Ich bin persönlich ja eh für die Selbständigkeit Bayerns. Das was nach Völkerecht Katalanen und Schotten zusteht, sollte für Bayern auch gelten. In eigener Sache höre ich mir ja immer wieder an, dass im blau-weißen Lande noch Recht und Ordnung herrscht. Ich pflege dann immer zu sagen, dass es dem ach so erfolgreichen Bergvolk je freistehen müsste, dass verhasste Deutschland „preußischer Prägung“ zu verlassen. Dann entfalten deutsche Verfahrensrechte eben keine Wirkung mehr.
        Ich für meinen Teil wäre der erste, der bei einer etwaigen Volksabstimmung das „Ja“ ankreuzen würde. Ich wäre froh, wenn ich als Deutscher das „Gesocks“ mit all seiner strukturellen Korruption los wäre.

  6. Ihr a2 plus b2 = c2 war garantiert kein Bürokratetenbaby 🙂 Doch das brachte uns auf diese Idee plus „statt kompletter Hirnoperation wird die Nachgeburt aufgezogen und das Baby weggeworfen = 150% Bürokrat“

    Deshalb mal eine andere Sichtweise: Kann es sein, dass hier das Denken, die Logik normaler Menschen auf die Bürokratur (wir können nichts, wir machen nichts, wir haben nie was getan, wir wimmeln nur ab, Gesetze interessieren uns nicht, die machen wir uns selbst und immer nur abkassiert) trifft, die nur TILT anzeigt?

    Kann es sein, dass Sie diese Typen schlichtweg überfordern?

    Hier ein Beitrag zum Niveau in den staatlichen Organisationen – und das ist für uns die Endstufe, denn wenn man davon ausgeht, dass ein Bewerber nie mehr wissen darf, wie sein Vorgesetzter, passt das. Wir sehen zwei Probleme:
    1. die haben Kriegswaffen parat und wer weiß was geschieht, wann denen die Floskeln (NICHT Argumente)ausgehen
    2. „Alle Bewerber sollen die Bundeswehr qualifizierter verlassen, als sie gekommen sind“ – das ging noch in keiner Behörde!
    :
    Bundeswehr will Schulabbrecher einstellen
    Wegen ihrer Personalnot plant die Truppe laut einem Bericht, künftig auch Bewerber ohne Abschluss einzustellen. Beim Bund sollen sie den Abschluss dann nachholen. 1. Dezember 2016,
    …..Die Bundeswehr will für Arbeitnehmer attraktiver werden und verstärkt um Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss werben. Ihren Abschluss sollen sie parallel nachholen können, wenn sie sich als Zeitsoldat verpflichten, wie das Handelsblatt unter Berufung auf die neue Personalstrategie für die Bundeswehr schreibt. „Alle Bewerber sollen die Bundeswehr qualifizierter verlassen, als sie gekommen sind“, verspricht das Strategiepapier. …..
    http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-12/verteidigung-bundeswehr-einstellung-schulabschluss

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