Folgende Stellungnahme für das Amtsgericht Heidelberg habe ich dem Vater Angelo L. zugesandt, nachdem Gutachterin Katharina Behrend willkürlich den „Umgangsausschluss“ für dessen zwei Kinder beim Gericht „empfohlen“ hat!
Zunächst ein kleiner Zusatz auf Anregung von Angelo L….
Der für seinen „Fall“ zuständige Richter Stephan Beichel-Benedetti ist offenkundig alten Rollenmustern sehr verhaftet, wie diese „Konstruktion“ und Pressebericht zeigt: „Krieg ist Alltag“….?!
„Gemeinsame Kinder werden im Streit instrumentalisiert, die ehemaligen Lebenspartner sind tief gekränkt und bekriegen sich. Das ist für Stephan Beichel-Benedetti, Abeilungsleiter des Heidelberger Familiengerichts, Alltag. An einem Beispielfall stellte er nun im Justizgebäude vor rund 80 Zuhörern seine Arbeit und die damit verbundenen Probleme vor.

Der Fall, den Beichel-Benedetti konstruiert, beginnt wie viele Romanzen. Herr Kramer lernt noch während seiner Studienzeit Frau Schmidt kennen. Das Paar heiratet, bekommt zwei Kinder. Der Vater macht Karriere als Oberarzt, während seine Frau ihm den Rücken freihält. Doch als der Junge und das Mädchen fünf und sieben Jahre alt sind, kümmert sich Herr Kramer immer weniger um die Familie. Seine Frau hat schließlich eine Affäre. Es kommt zum finalen Streit. Er packt seinen Koffer und braust mit dem Familienauto davon. Einigkeit herrscht nur noch in einem Punkt: Das war’s.“….
Dass es die Mütter sind, die „Karriere“ machen, mit dem „Familienauto“ davonbrausen und der aus der Wohnung geworfene („Platzverweis/Kontaktverbot“ etc.) Vater – mangels „Karriere als Oberarzt“ – fortan kriminalisiert und ausgegrenzt mitunter von Hartz-IV leben muss, hat in dessen Klischee-Welt offensichtlich ebensowenig Raum wie die Tatsache, dass sich Väter SEHR WOHL um ihre Kinder KÜMMERN wollen und können – und nur eine rückständige Justiz dies immer noch verhindert!
Dementsprechend „löst“ er seine Klischeefälle, in denen es auch keine Bindungsblockaden durch Mütter gibt:
….“Bei Kramers haben die gemeinsamen Anstrengungen nach einigen Monaten funktioniert. Der Vater versucht inzwischen die Umgangstermine mit seinen Kindern einzuhalten. Die Eltern streiten nicht mehr vor den Kindern. Trotzdem wollen beide weiterhin die Scheidung. Das Ziel ist erreicht: Herr und Frau Kramer haben die Autonomie über ihr eigenes Leben zurückbekommen.“
http://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-Bis-der-Tod-oder-das-Familiengericht-uns-scheidet-_arid,26185.html
Hier nochmal im Zusammenhang die ARD-Reportage vom Juni 2015, die berichtete, dass gerichtlich vollstreckbare „Umgangskontakte“ regelhaft unter Rechtsverweigerung nicht durchgesetzt werden:
…..“Kommt es zwischen Eltern zum Streit um das Kind, müssen Jugendämter dafür sorgen, dass die Kinder trotzdem einen guten Kontakt zu beiden Eltern behalten. Soweit der Wille des Gesetzgebers. In der Praxis, klagen Eltern, läuft es oft ganz anders.“…
http://www.ardmediathek.de/tv/REPORT-MAINZ/Warum-beim-Umgangsrecht-oft-Willkür-herr/Das-Erste/Video?documentId=29196150&bcastId=310120
An das
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
Stellungnahme zu Az. 31 F 123/13, Empfehlungen Katharina Behrend
Herr Angelo L. hat mich als Vater, dem durch die Kindsmutter und die um Hilfe ersuchte Justiz Heidelberg der Kontakt zu seinen Kindern vereitelt wird, 2014 kontaktiert und um Austausch ersucht.
Seither fand mehrfach ein telefonischer Austausch statt, wobei bei Herrn L. ebenso wie bei mir selbst ein gerichtlich vollstreckbarer Beschluss auf sog. „Umgang“ fortlaufend vereitelt wurde und auch keine Maßnahmen stattfanden, diesen durchzusetzen.
Herrn L. erlebte ich durchweg als besorgten und sich kümmern wollenden Vater, der seine Kinder offenkundig liebt und die Trennung und den böswilligen Kontaktverlust als massiv belastend und das gesamte Leben tangierenden Verlust empfindet.
Durch den ungehindert andauernden und fortgesetzten Kontaktverlust und die übliche Untätigkeit der Gerichte ist er wie zahllose Väter gezwungen, entweder selbstschädigend zu resignieren oder auf alternative Wege zurückzugreifen, um Bindung und Kontakt zu erhalten (auch indirekt) und die eigenen immensen psychischen Belastungen durch institutionalisierten Kindesentzug bewältigen zu können.
Statt Kontakte zu ermöglichen und gerichtlich durchzusetzen, wurde Frau Katharina Behrend jeweils als Gutachterin beauftragt. In meinem Fall, Amtsgericht Würzburg, erfolgte die Bestellung der Gutachterin Behrend – wie mehrfach schriftlich zweifelsfrei belegt, u.a. Az. 5 F 957/12 – unabhängig von den sofort wieder einzuleitenden Kontakten im Dezember 2012. Ebenfalls im Dezember 2012 wurden von allen Beteiligten die Folgen weiterer Kontaktlosigkeit – die zu diesem Zeitpunkt bereits sechs Monate bestand – für mein Kind als „fatal“ festgestellt. Um weitere manifestierende Schädigung und „Dämonisierung“ meiner Person zu verhindern, seien über die ebenfalls im Dezember 2012 bestellte Umgangspflegerin, Frau Kleylein-Gerlich, von der Kindsmutter, Frau Rechtsanwältin Kerstin Neubert, die Wiederaufnahme der Kontakte unmittelbar zu veranlassen.
Infolge reichte die Kindsmutter, in Kenntnis der Schädigung, über ihre völlig verantwortungslos agierende sog. Rechtsvertreterin Dr. Hitzelberger, einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin ein, verweigerte den Kontakt zur Umgangspflegerin und betreibt faktisch seither durch Verschleierung des Aufenthaltsortes eine Kindesentführung.
Anstatt diese massive Kindeswohlgefährdung zu sanktionieren (vgl. Rechtsprechung des EGMR in Sachen Kuppinger ./. Deutschland) betreibt die Richterin Treu, Würzburg, eine völlig verantwortungslose Rechtsverweigerung und Verschleppung, wobei sie sich – in unredlichem Widerspruch zu eigener Intention und Darstellung – hinter dem „Abwarten“ auf das Gutachten der Behrend versteckt und dies als Quasi-Rechtfertigung für jahrelange kindeswohlschädigende Untätigkeit missbraucht.
Nach 22 Monaten legt die Behrend schließlich ein völlig irrelevantes von einerseits jedem Beobachter Offenkundigem und anderseits haltlosen persönlichen Mutmaßungen geprägtes Gutachten vor, das einzig dazu dient, die Richterin zu entschulden.
Behrend hatte nach einem dreistündigen Gespräch mit meiner Person am 05.03.2013 zugesagt, sich Anfang April wieder zu melden und nach Einzelkontakt mit der Mutter als nächstes gemeinsames Elterngespräch führen zu wollen. Als ich schließlich im Juni 2013 telefonisch und überaus verärgert nachfragte, weshalb Behrend sich nicht mehr gemeldet hat, vermittelt die den Eindruck, derartes sei nicht der Rede wert und „verbittet“ sich Kritik an ihrer Person.
Nach weiteren 16 Monaten und insgesamt 22 Monaten nach Bestellung legt Behrend dann im Oktober 2012 ein 11-seitiges Gutachten vor, das einzig der Richterin dienlich ist, was diese auch sofort aufgreift, um mehrjährige massiv schädigende Untätigkeit zu verdecken, inklusive verschuldeter latenter Suizidgefährdung meiner Person, und andererseits die Schädigung zu manifestieren und in Hinblick auf die asoziale Bindungsblockade der Kindsmutter diese zu befördern und zu bestätigen, wo Sanktionen seit langem zwingend sind.
Herr Angelo L. teilte mir zuvor im April 2014 das Ergebnis des Gutachtens Behrend mit, dass diese (hier in der Hälfte der Zeit) und basierend auf gemeinsamen Elterngesprächen als auch gemeinsamem Elterntermin MIT den Kindern verfasst hat. In meinem Fall führte Behrend – offenkundig aus persönlicher Verärgerung – abweichend von ihrem eigenen Standard weder gemeinsames Elterngespräch noch einen für solches Gutachten als zwingend anzusehenden Termin mit mir und meinem Kind gemeinsam durch.
All dies habe ich in meiner Beschwerde an das Amtsgericht Würzburg, welches zur weiteren Beschwerde an den EGMR gereicht wurde, unter Berufung auf das Verhalten Behrend zusammengefasst und auch in diesem Wortlaut auf meinem Blog „martindeeg.wordpress.com“ veröffentlicht, der seit 2013 zur Offenlegung des Justizskandals u.a. in meiner Sache beweisrechtlich geführt wird:
Zitat hierzu:
….“Stattdessen beruft sich Treu nun im Juli 2015 auf ein völlig untaugliches Gutachten der Katharina Behrend, dass – unabhängig von den sofort durchzuführenden Umgangskontakten – im Dezember 2012 (!) in Auftrag gegeben wurde und im Oktober 2014 (!) vorgelegt wurde!
Behrends Darstellungen sind dort richtig, wo sie allgemeingültige Rückschlüsse betreffen, die jeder ziehen kann und ist völlig untauglich, unsachlich und gibt persönliche Annahmen wieder, wo es um den konkreten Sachverhalt oder gar “Lösungsorientierung” geht.
Katharina Behrend ist offenkundig befangen, da sie anders als in anderen zur Kenntnis gelangten Fällen mit „hochstrittigen Eltern“ nicht einmal ein gemeinsames Elterngespräch durchführte und auch ganz andere Empfehlung abgibt:
So im Verfahren 31 F 123/13 für das Amtsgericht Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15, 69115/13.
Dieses Gutachten wurde im März 2015 von Behrend vorgelegt, nachdem das Gericht dieses im April 2014 in Auftrag gab – also nach zumindest 11 Monaten anstatt wie hier 22 Monaten. Behrend führte Gespräche mit beiden Eltern gemeinsam und auch mit Vater und Kindern gemeinsam!
U.a. wortgleich skizziert sie hier die “Hochkonflikthaftigkeit” der Eltern:
Die Mutter missbrauche “Verfügungsgewalt durch Aussitzen”, sie betreibe wie Neubert auch eine “Bindungsblockade” / “schwache Bindungstoleranz mit Tendenz zur Bindungsblockade”.
Den Konflittyp für die Kinder identifiziert sie wie auch hier als “situative Konfliktmeidung (Typ 1)”.
Ganz anders die Empfehlung von Behrend hier – bei ebenfalls bestehendem Umgangsboykott:
“14-tägiger Rythmus Umgangskontakte, hälftige Teilung der Schulferien, Urlaubsreisen mit Vater, jeweils 2. Feiertag der Hohen Feste beim Vater”.
Das Vorgehen Behrend und auch die Empfehlungen ihrer Gutachten sind vor diesem Hintergrund als willkürlich und beliebig anzusehen.
Im vorliegenden Fall traf sich Behrend einmal mit mir am 05. März 2013 und sagte zu, sich im April 2013 für das nächste Treffen wieder zu melden. Es stehe als nächstes das gemeinsame Gespräch der Eltern an. Erst im Juli 2013 erfuhr ich durch telefonische Nachfrage, dass Behrend dieses Verhalten offenbar normal findet!
Treu beruft sich nun im Juli 2015 auf dieses untaugliche Gutachten und teils absurde Aussagen, zur eigenen Entlastung und Vertuschung der Verschleppungen und Rechtsverweigerungen:
…“Sachverständig beraten sieht das Gericht derzeit keine Möglichkeit, (das Kind) zu einem Umgang mit dem Vater zu zwingen, weshalb auch Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Mutter, ungeachtet der Frage, ob die weiteren Vollstreckungsvoraussetzungen überhaupt vorleigen, ausscheiden. Die Sachverständige hat hierzu insbesondere ausgeführt, dass die umgangsverweigernde Haltung von (dem Kind) eine Reaktion auf das Spannungsfeld des Elternkonfliktes (sogen. Typ 1) und nicht Folge einer Instrumentalisierung durch die Mutter ist. (Das Kind) hat sich nicht abwertend oder feindselig geäußert und hat gegenüber der Sachverständigen auch nicht Bezug genommen auf fehlende Unterhaltszahlngen oder sonstige Kernthemen des mütterlichen Ärgers. (Das Kind) hat ablehnende Haltung mit dem Vorfall im Mai 2012 begründet, als es sich mit einem hohen Maß an Impulsivität und Aggressivität des Vaters konfrontiert sah, was es als hochgradig beängstigend erlebt hat.“…
…..Zitat Ende
https://martindeeg.wordpress.com/2015/07/18/beschwerde-an-egmr-die-deutsche-justiz-treibt-vaeter-in-kriminalitaet-und-suizid-asozial-entfremdende-kindsmutter-durch-verbrecherische-justiz-weiter-befoerdert/
Wie mir Herr L. nun unmittelbar nach Erhalt vergangene Woche nachvollziehbar hochemotional mitteilte, hat Behrend mit Schreiben vom 30. Juli 2015 nun ohne jede Änderung im äußeren Sachverhalt einen sog. „Umgangsausschluss“ gegen ihn empfohlen.
Dies geschah offenkundig zeitlich unmittelbar, nachdem Behrend die o.g. Beschwerde beim AG Würzburg durch mich bekannt wurde.
Es sind zwei Kernpunkte zu benennen:
1.
Katharina Behrend führt das weiter, was sich durch derarte Konflikte wie ein roter Faden zieht: sie erweckt den Eindruck, als handele es sich um einen Konflikt zweier Eltern auf Augenhöhe, die gleichberechtigt streiten und nicht um eine „Täter-Opfer-Konstellation“, in welchem sich eine Bezugsperson in Machtposition (Instrumentalisierung der Kinder als Fürsorge, alleiniges Sorgerecht, Opferrolle) über einen faktisch entrechteten und in jeder Hinsicht geschlechtsspezifisch ausgegrenzten Vater erhebt.
2.
Behrend versetzt sich wie selbstverständlich selbst in eine Lage, in der sie sich als gesetzmäßig lediglich beratend hinzugezogene Helferin in eine Rolle als Entscheiderin hochqualifiziert, in der sie sich invasiv ins Intimste einmischt und den Vater letztlich zu entmündigen versucht, nachdem der vorgeblich „versagte“, was die von ihr zuvor aufgestellten Kriterien von „Eigenverantwortung“ angeht. Dies geschieht natürlich im Bewusstsein, dass die Rolle als Entscheiderin faktisch besteht, da entscheidungsunfähige verschleppende Richter gewohnheitsmäßig ‚ihren‘ Gutachtern folgen, die ihnen Munition für willkürlich sachfremde Entscheidungen liefern. Dies völlig unabhängig von Konsequenzen für Kinder und Qualifikation der Gutachter, wie u.a. Studie der Fernuni Hagen belegte.
Behrend empfiehlt noch in Gutachten vom April 2015 im Fall von Herrn L.:
“14-tägiger Rythmus Umgangskontakte, hälftige Teilung der Schulferien, Urlaubsreisen mit Vater, jeweils 2. Feiertag der Hohen Feste beim Vater”
Mit Schreiben vom 30. Juli 2015 empfiehlt sie nun offenkundig willkürlich und aus persönlichen Motiven/Verärgerung heraus und unter benannter Bezugnahme auf Blog einen (rechtsfernen, eskalierenden) Umgangsausschluss zum Schaden von Herrn L. und dessen Kindern:
Zitat Behrend:
“Aus meiner Sicht zeigt das Verhalten des Vaters seit Vorlage des Gutachtens, dass er nicht länger Willens ist, die Kinderperspektive einzunehmen.
Stattdessen desavouiert er die Kinder und missachtet ihr Bedürfnis nach Privatheit, indem er das in einer nichtöffentlichen Kindschaftssache erstellte Gutachten an Nachbarn und Wildfremde verteilt, sogar zulässt, dass Dritte Passagen aus dem Gutachten in Internetforen zitieren.”….
….Es erscheint aus sachverständiger Sicht daher notwendig, den Kindern die Möglichkeit einzuräumen, sich dem Konfliktfeld und der Begegnung mit dem Vater auch tatsächlich zu entziehen, da dieser durch sein Verhalten das Kindeswohl gefährdet. Insofern erscheint ein Ausschluss des Umgangsrechts hier aktuell gerechtfertigt.”
Noch im Oktober 2014 schreibt dieselbe Katharina Behrend zum Umgangsausschluss im Gutachten in meiner Sache allgemein und folgerichtig:
….”Ein Ausschluss des Umgangsrechts kann nur befristet erfolgen, was regelmäßig zur Folge hat dass unmittelbar nach Fristablauf erneut gerichtliche Anträge gestellt werden. Diese verstärken der Erfahrung nach mit zunehmendem Alter des Kindes / Jugendlichen eher die Verweigerungshaltung als dass sie die Wiederaufnahme von Kontakten erreichen. Somit verschärfen sie die Konflikteskalation weiter.”
Auf der Homepage des Arbeitskreis Cochem wird Behrend ebenfalls wie folgt zitiert:
„Kein Eltern-Gutachten mehr
Vor allem die Idee der lösungsorientierten Arbeit eines Sachverständigen hat viele Scheidungsverfahren im Land umgekrempelt. „Eltern werden nicht mehr begutachtet und als geeignet bewertet, sondern es wird an ihre Eigenverantwortung appelliert, die Beziehung zu ihren Kindern zu erhalten“, erklärt Katharina Behrend. Die Zeiten der Eignungsdiagnose seien lange vorbei. Das müsse auch im Familienrecht endlich ankommen, so Behrend. Die Psychologin, die als Sachverständige aus einer TV-Dokumentation über Scheidungskinder bekannt ist, setzt sich bundesweit dafür ein, dass Familie als ein System von unauflöslichen Beziehungen begriffen wird und dass Kindeswohl damit eine Komponente dieses Systems ist. „Das müssen Eltern verstehen lernen, auch wenn das nach einer Trennung vom Partner schwer fällt“, so Behrend. Ein Kind brauche immer beide Eltern. „Häufig“, so Behrend, „freuen sich Kinder absurderweise auf den Scheidungstermin vor Gericht, weil sie da nach langer Zeit ihre Eltern wieder zusammen zu Gesicht bekommen.“….
http://www.ak-cochem.de/index.php/component/content/article/32/&img=images/stories/veroeffentlichungen/pressemeldungen/93-eine-familie-bleibt-unaufloeslich.html
Folgende Feststellungen drängen sich hier insgesamt auf:
1.
Die Gutachtenempfehlungen auf z.T. unbrauchbarer Basis verwendet die Gutachterin Behrend insbesondere vor allem zur Entschuldung von jahrelang versagenden Richtern. Die komplette „Kehrtwende“ im Fall des Herrn L. dürfte insoweit dem offenkundig ebenfalls seit langem untätigen und verschleppenden Richter in Heidelberg entgegenkommen, der im übrigen auf derselben Veranstaltung wie K. Behrend Vorträge hält.
Die mit immensen Vorschusslorbeeren und einem positiven Ruf bei Geschädigten Elternteilen verknüpfte Person von Frau Behrend, insbesondere durch den Film „Im Namen des Kindes“ von Katharina Wolff, weckt für jahrelange Opfer wie meine Person Zuversicht und Hoffnungen auf Beendigung des kindesschädigenden und rechtsfernen Zustandes.
Ich habe das Gegenteil erlebt. Frau Behrend ist offenkundig trotz aller psychologischen Bildung die Gefühlswelt geschädigter Väter und Männer völlig wesensfremd. Die als solche erlebte völlig Empathielosigkeit verdeckt sie mit gesteigerter Empathiedarstellung gegenüber Kindern. Als wäre das „Wohl“ dieser Kinder völlig losgelöst vom Empfinden Ihrer als „hochkonflikthaft“ etikettierten Eltern!
Behrend versteht auch offenkundig nicht, dass der ZEITABLAUF ein ganz wesentlicher Faktor ist.
2.
Sowohl die zeitliche Verschleppung als auch die willkürlichen und auf Mutmaßungen beruhenden Darstellungen der Behrend geben Anlass zu der Annahme, dass sie es vor allem den sie beauftragenden Richterinnen und Richtern recht machen will. Diesen liefert sie unverhohlen „Argumente“, um ihre unsägliche und verantwortungslose Untätigkeit zu verdecken, nach dem Motto, der „Vater ist unfähig, unwillig“ oder „die Beziehung war vor Geburt des Kindes/Zuziehung der Justiz längst gescheitert“.
3.
Die willkürliche Kehrtwende im Fall des Herrn L. legt darüberhinaus konkret nahe, dass sie eigene persönliche Verärgerung über den Austausch ihrer Gutachten, das öffentliche Zitieren und Werten ihrer Gutachten durch Betroffene zur „Rache“ missbraucht, indem sie willkürlich wie im Fall des Herrn L. diesen als Vater entwertet und genau das empfiehlt, was sie seit Jahren öffentlich anprangert: die Entwertung eines Elternteils und dessen Eignung als Vater in Abrede stellen.
Meine Kompetenz für diese Stellungnahme beziehe ich aus 15-jähriger Tätigkeit bei der Polizei Baden-Württemberg und darauf folgender, mittlerweile 12-jähriger Zerstörung der eigenen Vaterschaft und einem eben so lange andauernden Popanz der willkürlichen rechtsfernen Entwertung, Kriminalisierung, Pathologisierung als Mann und Vater durch die Justiz Würzburg. All dies basiert auf einer schlichten falschen Eidesstattlichen Versicherung der Kindsmutter nach dem sog. Gewaltschutzgesetz, drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes und bei zuvor bestehender Heiratsabsicht. Die Kindsmutter hielt offenbar die rücksichtslose und wahrheitsferne Entwertung meiner Person als „Belästiger“ und „Ex-Freund“ über eine solche Verfügung für den ihre Motive am besten verschleiernden Weg, um eine unkommunizierte und einseitig nach Tageslaune für sich beschlossene „Trennung“ nach außen hin plausibel und erklärbar zu machen.
Im Jahr 2005/2006 absolvierte ich die Ausbildung zum Familienmediator der Bundesarbeitsgemeinschaft für Mediation (BAFM).
Seit 2004 beschäftige ich mich mit den verschiedenen Aspekten der durch die deutsche Justiz verschuldeten Kindesentfremdungen, generationenübergreifender bindungspsychologischen Schädigungen und Eskalationen.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Deeg