VERBRECHER bei der Staatsanwaltschaft Würzburg vertuschen weiter in eigener Sache: Mail an die Kriminalpolizei Würzburg

Die Verbrechen zu meinen Lasten werden weiter unverhohlen fortgeführt und zu vertuschen versucht. Diese Mail ging an die Kriminalpolizei Würzburg.

Die Staatsanwaltschaften Würzburg und Bamberg können in dieser Sache nicht nur als Verbrecherbehörde sondern längst auch als MORALISCH BANKROTT angesehen werden: man tut offenkundig weiter alles, um über Jahre gegen mich begangene Rechtsbrüche und „Irrtümer“ zu vertuschen:

image

Sehr geehrter Herr KHK Kümmert,

leider stelle ich fest, dass sich auch nach unserem Gespräch (am 28. Juli 2015) nichts ändert und die Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg weiter unverhohlen Rechtsbeugungen und Strafvereitelungen begeht, um die Verbrechen im Amt gegen meine Person weiter zu verdecken.

Gespräch hier dokumentiert: https://martindeeg.wordpress.com/2015/07/30/gespraech-mit-der-kripo-wuerzburg-28-07-2015-verbrechen-durch-wuerzburger-juristen-nochmals-deutlich-gemacht/

Auch in Bayern stehen weder Richter noch Staatsanwälte außerhalb von Gesetzen und geltendem Recht! Ich denke, auch bei der bayerischen Polizei ist das bekannt!

Wie ich Ihnen hoffentlich vermitteln konnte, werde ich diesen rechtsfreien Raum mit Folge Lebenszerstörung NICHT hinnehmen und auch nicht endlos zusehen, wie TÄTER sich permanent weiter selbst entschulden, massive Verbrechen vertuscht werden. Ich werde – so oder so – einen Untersuchungsausschuss erzwingen. Amtsenthebungen und Anklagen sind lange überfällig!!

Wie hier aufgezeigt:

JUSTIZSKANDAL Würzburg, Freiheitsberaubung im Amt: warum sind Clemens Lückemann und Thomas Trapp immer noch im Amt!?

Die wesentlichen Originalakten zur gemeinschaftlichen schweren Freiheitsberaubung im Amt sind u.a. hier direkt abrufbar:

http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Mein Blog ist weiter BEWEISMITTEL und für jedermann einsehbar. Die FAKTEN sind anhand Indizien, Zeugenaussagen und insbesondere Originaldokumenten vorliegend.

Konkret ist weiter u.a. folgendes aufzuzeigen:

1.
Mit Formalschreiben vom 28.07.2015 entledigte Ltd. OSta Erik Ohlenschlager, Staatsanwaltschaft Bamberg (war u.a. in meiner Sache 2009 verantwortlich für gezielte Falschdarstellung gegenüber Presse, was zu gewollt eskalierendem, vorverurteilenden und grob unrichtigem Bericht „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, 25.06.2009 in der Mainpost führte) eine Strafanzeige gegen seinen Kollegen, Staatsanwalt Spintler, Bamberg.

Dies unter fortgesetzt klarer Strafvereitelung, Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch zugunsten Kollegen, Az. 100 Js 8693/15.

Am 29.07.2015 – also einen Tag SPÄTER – ging Schreiben zu Az. zu, dass Anzeige „eingegangen und unter obigem Aktenzeichen geführt“ wird. Diese Mitteilung erfolgte also nach der offenkundig rechtsbeugenden Einstellung, was ich bemerkenswert finde, jedoch angesichts der Verbrechen und Falschangaben lediglich eine Fußnote ist.

Eine Strafanzeige gegen OSta Gosselke stellte laut Briefkopf OSta Gosselke gegen sich selbst ein, wie auf meinem Blog beweisrechtlich nachweisbar….

2.
Mit Formalschreiben vom 13.08.2015 stellt OStA Raufeisen, Staatsanwaltschaft Würzburg, die Strafanzeige gegen OStA Gosselke, Staatsanwaltschaft Würzburg ein, die seit 2012 laufende Kindesentführung/Kindesentzug betreffend, Az, 801 Js 12801/15.

OSta Gosselke ist vielfach Beschuldigter, da er als Schaltstelle und Verteiler anzusehen ist, der die Rechtsbeugungen der Zivilrichter des LG Würzburg deckt, die u.a. meine berechtigte Zivilklage gegen den Dr. Jörg Groß im PKH-Verfahren als „unbegründet“ ablegen, indem sie komplett ignorieren, dass Dr. Groß ein (nachweislich Obergutachten Prof. Nedopil zu Az. 814 Js 10465/09, LG Würzburg) FEHLGUTACHTEN zu verantworten hat, das zu 7 Monaten Freiheitsberaubung im Amt gegen mich in der Forensik Lohr geführt hat, darüberhinaus vorsätzlich falsch die Anwendung des § 63 StGB und Behandlung mit Neuroleptika empfahl. Die Richterin Fehn-Herrmann und der Richter Peter Müller insbesondere decken Dr. Groß rechtsbeugend, indem sie ihn als „allgemein“ kompetent arbeitenden Sachverständigen entschulden, der darüberhinaus den Richtern „persönlich bekannt“ ist…..!

OSta Gosselke deckt dies, da er verhindern muss, dass herauskommt, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg als Auftraggeber des Dr. Groß bei diesem genau dieses „vernichtende“ Fehlgutachten in Auftrag gegeben hat.

All diese Zusammenhänge sind offenkundig. Der Beschuldigte Gosselke ist auch mehrfach für Anträge und Amtshandlungen im Rahmen Freiheitsberaubung im Amt verantwortlich. So u.a. für den vom Beschuldigten Lückemann per Weisung aufgegebenen Antrag auf Verweigerung der vom Landgericht unter obigem Az. zugesprochenen Haftentschädigung.

Klicke, um auf 2011-03-11-gosselke.pdf zuzugreifen

Die Beschuldigten „bearbeiten“ sich hier erkennbar selbst.

Ich werde diese Mail an Sie auf meinem Blog veröffentlichen, ebenso die o.g. Schreiben!

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Stellungnahme zur Gutachtenpraxis Katharina Behrend….

Folgende Stellungnahme für das Amtsgericht Heidelberg habe ich dem Vater Angelo L. zugesandt, nachdem Gutachterin Katharina Behrend willkürlich den „Umgangsausschluss“ für dessen zwei Kinder beim Gericht „empfohlen“ hat!

Zunächst ein kleiner Zusatz auf Anregung von Angelo L….

Der für seinen „Fall“ zuständige Richter Stephan Beichel-Benedetti ist offenkundig alten Rollenmustern sehr verhaftet, wie diese „Konstruktion“ und Pressebericht zeigt: „Krieg ist Alltag“….?!

„Gemeinsame Kinder werden im Streit instrumentalisiert, die ehemaligen Lebenspartner sind tief gekränkt und bekriegen sich. Das ist für Stephan Beichel-Benedetti, Abeilungsleiter des Heidelberger Familiengerichts, Alltag. An einem Beispielfall stellte er nun im Justizgebäude vor rund 80 Zuhörern seine Arbeit und die damit verbundenen Probleme vor.

image

Der Fall, den Beichel-Benedetti konstruiert, beginnt wie viele Romanzen. Herr Kramer lernt noch während seiner Studienzeit Frau Schmidt kennen. Das Paar heiratet, bekommt zwei Kinder. Der Vater macht Karriere als Oberarzt, während seine Frau ihm den Rücken freihält. Doch als der Junge und das Mädchen fünf und sieben Jahre alt sind, kümmert sich Herr Kramer immer weniger um die Familie. Seine Frau hat schließlich eine Affäre. Es kommt zum finalen Streit. Er packt seinen Koffer und braust mit dem Familienauto davon. Einigkeit herrscht nur noch in einem Punkt: Das war’s.“….

Dass es die Mütter sind, die „Karriere“ machen, mit dem „Familienauto“ davonbrausen und der aus der Wohnung geworfene („Platzverweis/Kontaktverbot“ etc.) Vater – mangels „Karriere als Oberarzt“ – fortan kriminalisiert und ausgegrenzt mitunter von Hartz-IV leben muss, hat in dessen Klischee-Welt offensichtlich ebensowenig Raum wie die Tatsache, dass sich Väter SEHR WOHL um ihre Kinder KÜMMERN wollen und können – und nur eine rückständige Justiz dies immer noch verhindert!

Dementsprechend „löst“ er seine Klischeefälle, in denen es auch keine Bindungsblockaden durch Mütter gibt:

….“Bei Kramers haben die gemeinsamen Anstrengungen nach einigen Monaten funktioniert. Der Vater versucht inzwischen die Umgangstermine mit seinen Kindern einzuhalten. Die Eltern streiten nicht mehr vor den Kindern. Trotzdem wollen beide weiterhin die Scheidung. Das Ziel ist erreicht: Herr und Frau Kramer haben die Autonomie über ihr eigenes Leben zurückbekommen.“

http://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-Bis-der-Tod-oder-das-Familiengericht-uns-scheidet-_arid,26185.html

Hier nochmal im Zusammenhang die ARD-Reportage vom Juni 2015, die berichtete, dass gerichtlich vollstreckbare „Umgangskontakte“ regelhaft unter Rechtsverweigerung nicht durchgesetzt werden:

…..“Kommt es zwischen Eltern zum Streit um das Kind, müssen Jugendämter dafür sorgen, dass die Kinder trotzdem einen guten Kontakt zu beiden Eltern behalten. Soweit der Wille des Gesetzgebers. In der Praxis, klagen Eltern, läuft es oft ganz anders.“…

http://www.ardmediathek.de/tv/REPORT-MAINZ/Warum-beim-Umgangsrecht-oft-Willkür-herr/Das-Erste/Video?documentId=29196150&bcastId=310120

An das
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

Stellungnahme zu Az. 31 F 123/13, Empfehlungen Katharina Behrend

Herr Angelo L. hat mich als Vater, dem durch die Kindsmutter und die um Hilfe ersuchte Justiz Heidelberg der Kontakt zu seinen Kindern vereitelt wird, 2014 kontaktiert und um Austausch ersucht.

Seither fand mehrfach ein telefonischer Austausch statt, wobei bei Herrn L. ebenso wie bei mir selbst ein gerichtlich vollstreckbarer Beschluss auf sog. „Umgang“ fortlaufend vereitelt wurde und auch keine Maßnahmen stattfanden, diesen durchzusetzen.

Herrn L. erlebte ich durchweg als besorgten und sich kümmern wollenden Vater, der seine Kinder offenkundig liebt und die Trennung und den böswilligen Kontaktverlust als massiv belastend und das gesamte Leben tangierenden Verlust empfindet.

Durch den ungehindert andauernden und fortgesetzten Kontaktverlust und die übliche Untätigkeit der Gerichte ist er wie zahllose Väter gezwungen, entweder selbstschädigend zu resignieren oder auf alternative Wege zurückzugreifen, um Bindung und Kontakt zu erhalten (auch indirekt) und die eigenen immensen psychischen Belastungen durch institutionalisierten Kindesentzug bewältigen zu können.

Statt Kontakte zu ermöglichen und gerichtlich durchzusetzen, wurde Frau Katharina Behrend jeweils als Gutachterin beauftragt. In meinem Fall, Amtsgericht Würzburg, erfolgte die Bestellung der Gutachterin Behrend – wie mehrfach schriftlich zweifelsfrei belegt, u.a. Az. 5 F 957/12 – unabhängig von den sofort wieder einzuleitenden Kontakten im Dezember 2012. Ebenfalls im Dezember 2012 wurden von allen Beteiligten die Folgen weiterer Kontaktlosigkeit – die zu diesem Zeitpunkt bereits sechs Monate bestand – für mein Kind als „fatal“ festgestellt. Um weitere manifestierende Schädigung und „Dämonisierung“ meiner Person zu verhindern, seien über die ebenfalls im Dezember 2012 bestellte Umgangspflegerin, Frau Kleylein-Gerlich, von der Kindsmutter, Frau Rechtsanwältin Kerstin Neubert, die Wiederaufnahme der Kontakte unmittelbar zu veranlassen.

Infolge reichte die Kindsmutter, in Kenntnis der Schädigung, über ihre völlig verantwortungslos agierende sog. Rechtsvertreterin Dr. Hitzelberger, einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin ein, verweigerte den Kontakt zur Umgangspflegerin und betreibt faktisch seither durch Verschleierung des Aufenthaltsortes eine Kindesentführung.

Anstatt diese massive Kindeswohlgefährdung zu sanktionieren (vgl. Rechtsprechung des EGMR in Sachen Kuppinger ./. Deutschland) betreibt die Richterin Treu, Würzburg, eine völlig verantwortungslose Rechtsverweigerung und Verschleppung, wobei sie sich – in unredlichem Widerspruch zu eigener Intention und Darstellung – hinter dem „Abwarten“ auf das Gutachten der Behrend versteckt und dies als Quasi-Rechtfertigung für jahrelange kindeswohlschädigende Untätigkeit missbraucht.

Nach 22 Monaten legt die Behrend schließlich ein völlig irrelevantes von einerseits jedem Beobachter Offenkundigem und anderseits haltlosen persönlichen Mutmaßungen geprägtes Gutachten vor, das einzig dazu dient, die Richterin zu entschulden.

Behrend hatte nach einem dreistündigen Gespräch mit meiner Person am 05.03.2013 zugesagt, sich Anfang April wieder zu melden und nach Einzelkontakt mit der Mutter als nächstes gemeinsames Elterngespräch führen zu wollen. Als ich schließlich im Juni 2013 telefonisch und überaus verärgert nachfragte, weshalb Behrend sich nicht mehr gemeldet hat, vermittelt die den Eindruck, derartes sei nicht der Rede wert und „verbittet“ sich Kritik an ihrer Person.

Nach weiteren 16 Monaten und insgesamt 22 Monaten nach Bestellung legt Behrend dann im Oktober 2012 ein 11-seitiges Gutachten vor, das einzig der Richterin dienlich ist, was diese auch sofort aufgreift, um mehrjährige massiv schädigende Untätigkeit zu verdecken, inklusive verschuldeter latenter Suizidgefährdung meiner Person, und andererseits die Schädigung zu manifestieren und in Hinblick auf die asoziale Bindungsblockade der Kindsmutter diese zu befördern und zu bestätigen, wo Sanktionen seit langem zwingend sind.

Herr Angelo L. teilte mir zuvor im April 2014 das Ergebnis des Gutachtens Behrend mit, dass diese (hier in der Hälfte der Zeit) und basierend auf gemeinsamen Elterngesprächen als auch gemeinsamem Elterntermin MIT den Kindern verfasst hat. In meinem Fall führte Behrend – offenkundig aus persönlicher Verärgerung – abweichend von ihrem eigenen Standard weder gemeinsames Elterngespräch noch einen für solches Gutachten als zwingend anzusehenden Termin mit mir und meinem Kind gemeinsam durch.

All dies habe ich in meiner Beschwerde an das Amtsgericht Würzburg, welches zur weiteren Beschwerde an den EGMR gereicht wurde, unter Berufung auf das Verhalten Behrend zusammengefasst und auch in diesem Wortlaut auf meinem Blog „martindeeg.wordpress.com“ veröffentlicht, der seit 2013 zur Offenlegung des Justizskandals u.a. in meiner Sache beweisrechtlich geführt wird:

Zitat hierzu:

….“Stattdessen beruft sich Treu nun im Juli 2015 auf ein völlig untaugliches Gutachten der Katharina Behrend, dass – unabhängig von den sofort durchzuführenden Umgangskontakten – im Dezember 2012 (!) in Auftrag gegeben wurde und im Oktober 2014 (!) vorgelegt wurde!

Behrends Darstellungen sind dort richtig, wo sie allgemeingültige Rückschlüsse betreffen, die jeder ziehen kann und ist völlig untauglich, unsachlich und gibt persönliche Annahmen wieder, wo es um den konkreten Sachverhalt oder gar “Lösungsorientierung” geht.

Katharina Behrend ist offenkundig befangen, da sie anders als in anderen zur Kenntnis gelangten Fällen mit „hochstrittigen Eltern“ nicht einmal ein gemeinsames Elterngespräch durchführte und auch ganz andere Empfehlung abgibt:

So im Verfahren 31 F 123/13 für das Amtsgericht Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15, 69115/13.

Dieses Gutachten wurde im März 2015 von Behrend vorgelegt, nachdem das Gericht dieses im April 2014 in Auftrag gab – also nach zumindest 11 Monaten anstatt wie hier 22 Monaten. Behrend führte Gespräche mit beiden Eltern gemeinsam und auch mit Vater und Kindern gemeinsam!

U.a. wortgleich skizziert sie hier die “Hochkonflikthaftigkeit” der Eltern:

Die Mutter missbrauche “Verfügungsgewalt durch Aussitzen”, sie betreibe wie Neubert auch eine “Bindungsblockade” / “schwache Bindungstoleranz mit Tendenz zur Bindungsblockade”.

Den Konflittyp für die Kinder identifiziert sie wie auch hier als “situative Konfliktmeidung (Typ 1)”.

Ganz anders die Empfehlung von Behrend hier – bei ebenfalls bestehendem Umgangsboykott:

“14-tägiger Rythmus Umgangskontakte, hälftige Teilung der Schulferien, Urlaubsreisen mit Vater, jeweils 2. Feiertag der Hohen Feste beim Vater”.

Das Vorgehen Behrend und auch die Empfehlungen ihrer Gutachten sind vor diesem Hintergrund als willkürlich und beliebig anzusehen.

Im vorliegenden Fall traf sich Behrend einmal mit mir am 05. März 2013 und sagte zu, sich im April 2013 für das nächste Treffen wieder zu melden. Es stehe als nächstes das gemeinsame Gespräch der Eltern an. Erst im Juli 2013 erfuhr ich durch telefonische Nachfrage, dass Behrend dieses Verhalten offenbar normal findet!

Treu beruft sich nun im Juli 2015 auf dieses untaugliche Gutachten und teils absurde Aussagen, zur eigenen Entlastung und Vertuschung der Verschleppungen und Rechtsverweigerungen:

…“Sachverständig beraten sieht das Gericht derzeit keine Möglichkeit, (das Kind) zu einem Umgang mit dem Vater zu zwingen, weshalb auch Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Mutter, ungeachtet der Frage, ob die weiteren Vollstreckungsvoraussetzungen überhaupt vorleigen, ausscheiden. Die Sachverständige hat hierzu insbesondere ausgeführt, dass die umgangsverweigernde Haltung von (dem Kind) eine Reaktion auf das Spannungsfeld des Elternkonfliktes (sogen. Typ 1) und nicht Folge einer Instrumentalisierung durch die Mutter ist. (Das Kind) hat sich nicht abwertend oder feindselig geäußert und hat gegenüber der Sachverständigen auch nicht Bezug genommen auf fehlende Unterhaltszahlngen oder sonstige Kernthemen des mütterlichen Ärgers. (Das Kind) hat ablehnende Haltung mit dem Vorfall im Mai 2012 begründet, als es sich mit einem hohen Maß an Impulsivität und Aggressivität des Vaters konfrontiert sah, was es als hochgradig beängstigend erlebt hat.“…

…..Zitat Ende

Beschwerde an EGMR: Die deutsche Justiz treibt Väter in Kriminalität und Suizid – asozial entfremdende Kindsmutter durch verbrecherische Justiz weiter befördert!

Wie mir Herr L. nun unmittelbar nach Erhalt vergangene Woche nachvollziehbar hochemotional mitteilte, hat Behrend mit Schreiben vom 30. Juli 2015 nun ohne jede Änderung im äußeren Sachverhalt einen sog. „Umgangsausschluss“ gegen ihn empfohlen.

Dies geschah offenkundig zeitlich unmittelbar, nachdem Behrend die o.g. Beschwerde beim AG Würzburg durch mich bekannt wurde.

Es sind zwei Kernpunkte zu benennen:

1.
Katharina Behrend führt das weiter, was sich durch derarte Konflikte wie ein roter Faden zieht: sie erweckt den Eindruck, als handele es sich um einen Konflikt zweier Eltern auf Augenhöhe, die gleichberechtigt streiten und nicht um eine „Täter-Opfer-Konstellation“, in welchem sich eine Bezugsperson in Machtposition (Instrumentalisierung der Kinder als Fürsorge, alleiniges Sorgerecht, Opferrolle) über einen faktisch entrechteten und in jeder Hinsicht geschlechtsspezifisch ausgegrenzten Vater erhebt.

2.
Behrend versetzt sich wie selbstverständlich selbst in eine Lage, in der sie sich als gesetzmäßig lediglich beratend hinzugezogene Helferin in eine Rolle als Entscheiderin hochqualifiziert, in der sie sich invasiv ins Intimste einmischt und den Vater letztlich zu entmündigen versucht, nachdem der vorgeblich „versagte“, was die von ihr zuvor aufgestellten Kriterien von „Eigenverantwortung“ angeht. Dies geschieht natürlich im Bewusstsein, dass die Rolle als Entscheiderin faktisch besteht, da entscheidungsunfähige verschleppende Richter gewohnheitsmäßig ‚ihren‘ Gutachtern folgen, die ihnen Munition für willkürlich sachfremde Entscheidungen liefern. Dies völlig unabhängig von Konsequenzen für Kinder und Qualifikation der Gutachter, wie u.a. Studie der Fernuni Hagen belegte.

Behrend empfiehlt noch in Gutachten vom April 2015 im Fall von Herrn L.:

“14-tägiger Rythmus Umgangskontakte, hälftige Teilung der Schulferien, Urlaubsreisen mit Vater, jeweils 2. Feiertag der Hohen Feste beim Vater”

Mit Schreiben vom 30. Juli 2015 empfiehlt sie nun offenkundig willkürlich und aus persönlichen Motiven/Verärgerung heraus und unter benannter Bezugnahme auf Blog einen (rechtsfernen, eskalierenden) Umgangsausschluss zum Schaden von Herrn L. und dessen Kindern:

Zitat Behrend:

“Aus meiner Sicht zeigt das Verhalten des Vaters seit Vorlage des Gutachtens, dass er nicht länger Willens ist, die Kinderperspektive einzunehmen.

Stattdessen desavouiert er die Kinder und missachtet ihr Bedürfnis nach Privatheit, indem er das in einer nichtöffentlichen Kindschaftssache erstellte Gutachten an Nachbarn und Wildfremde verteilt, sogar zulässt, dass Dritte Passagen aus dem Gutachten in Internetforen zitieren.”….

….Es erscheint aus sachverständiger Sicht daher notwendig, den Kindern die Möglichkeit einzuräumen, sich dem Konfliktfeld und der Begegnung mit dem Vater auch tatsächlich zu entziehen, da dieser durch sein Verhalten das Kindeswohl gefährdet. Insofern erscheint ein Ausschluss des Umgangsrechts hier aktuell gerechtfertigt.”

Noch im Oktober 2014 schreibt dieselbe Katharina Behrend zum Umgangsausschluss im Gutachten in meiner Sache allgemein und folgerichtig:

….”Ein Ausschluss des Umgangsrechts kann nur befristet erfolgen, was regelmäßig zur Folge hat dass unmittelbar nach Fristablauf erneut gerichtliche Anträge gestellt werden. Diese verstärken der Erfahrung nach mit zunehmendem Alter des Kindes / Jugendlichen eher die Verweigerungshaltung als dass sie die Wiederaufnahme von Kontakten erreichen. Somit verschärfen sie die Konflikteskalation weiter.”

Auf der Homepage des Arbeitskreis Cochem wird Behrend ebenfalls wie folgt zitiert:

Kein Eltern-Gutachten mehr

Vor allem die Idee der lösungsorientierten Arbeit eines Sachverständigen hat viele Scheidungsverfahren im Land umgekrempelt. „Eltern werden nicht mehr begutachtet und als geeignet bewertet, sondern es wird an ihre Eigenverantwortung appelliert, die Beziehung zu ihren Kindern zu erhalten“, erklärt Katharina Behrend. Die Zeiten der Eignungsdiagnose seien lange vorbei. Das müsse auch im Familienrecht endlich ankommen, so Behrend. Die Psychologin, die als Sachverständige aus einer TV-Dokumentation über Scheidungskinder bekannt ist, setzt sich bundesweit dafür ein, dass Familie als ein System von unauflöslichen Beziehungen begriffen wird und dass Kindeswohl damit eine Komponente dieses Systems ist. „Das müssen Eltern verstehen lernen, auch wenn das nach einer Trennung vom Partner schwer fällt“, so Behrend. Ein Kind brauche immer beide Eltern. „Häufig“, so Behrend, „freuen sich Kinder absurderweise auf den Scheidungstermin vor Gericht, weil sie da nach langer Zeit ihre Eltern wieder zusammen zu Gesicht bekommen.“….

http://www.ak-cochem.de/index.php/component/content/article/32/&img=images/stories/veroeffentlichungen/pressemeldungen/93-eine-familie-bleibt-unaufloeslich.html

Folgende Feststellungen drängen sich hier insgesamt auf:

1.
Die Gutachtenempfehlungen auf z.T. unbrauchbarer Basis verwendet die Gutachterin Behrend insbesondere vor allem zur Entschuldung von jahrelang versagenden Richtern. Die komplette „Kehrtwende“ im Fall des Herrn L. dürfte insoweit dem offenkundig ebenfalls seit langem untätigen und verschleppenden Richter in Heidelberg entgegenkommen, der im übrigen auf derselben Veranstaltung wie K. Behrend Vorträge hält.

Die mit immensen Vorschusslorbeeren und einem positiven Ruf bei Geschädigten Elternteilen verknüpfte Person von Frau Behrend, insbesondere durch den Film „Im Namen des Kindes“ von Katharina Wolff, weckt für jahrelange Opfer wie meine Person Zuversicht und Hoffnungen auf Beendigung des kindesschädigenden und rechtsfernen Zustandes.

Ich habe das Gegenteil erlebt. Frau Behrend ist offenkundig trotz aller psychologischen Bildung die Gefühlswelt geschädigter Väter und Männer völlig wesensfremd. Die als solche erlebte völlig Empathielosigkeit verdeckt sie mit gesteigerter Empathiedarstellung gegenüber Kindern. Als wäre das „Wohl“ dieser Kinder völlig losgelöst vom Empfinden Ihrer als „hochkonflikthaft“ etikettierten Eltern!

Behrend versteht auch offenkundig nicht, dass der ZEITABLAUF ein ganz wesentlicher Faktor ist.

2.
Sowohl die zeitliche Verschleppung als auch die willkürlichen und auf Mutmaßungen beruhenden Darstellungen der Behrend geben Anlass zu der Annahme, dass sie es vor allem den sie beauftragenden Richterinnen und Richtern recht machen will. Diesen liefert sie unverhohlen „Argumente“, um ihre unsägliche und verantwortungslose Untätigkeit zu verdecken, nach dem Motto, der „Vater ist unfähig, unwillig“ oder „die Beziehung war vor Geburt des Kindes/Zuziehung der Justiz längst gescheitert“.

3.
Die willkürliche Kehrtwende im Fall des Herrn L. legt darüberhinaus konkret nahe, dass sie eigene persönliche Verärgerung über den Austausch ihrer Gutachten, das öffentliche Zitieren und Werten ihrer Gutachten durch Betroffene zur „Rache“ missbraucht, indem sie willkürlich wie im Fall des Herrn L. diesen als Vater entwertet und genau das empfiehlt, was sie seit Jahren öffentlich anprangert: die Entwertung eines Elternteils und dessen Eignung als Vater in Abrede stellen.

Meine Kompetenz für diese Stellungnahme beziehe ich aus 15-jähriger Tätigkeit bei der Polizei Baden-Württemberg und darauf folgender, mittlerweile 12-jähriger Zerstörung der eigenen Vaterschaft und einem eben so lange andauernden Popanz der willkürlichen rechtsfernen Entwertung, Kriminalisierung, Pathologisierung als Mann und Vater durch die Justiz Würzburg. All dies basiert auf einer schlichten falschen Eidesstattlichen Versicherung der Kindsmutter nach dem sog. Gewaltschutzgesetz, drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes und bei zuvor bestehender Heiratsabsicht. Die Kindsmutter hielt offenbar die rücksichtslose und wahrheitsferne Entwertung meiner Person als „Belästiger“ und „Ex-Freund“ über eine solche Verfügung für den ihre Motive am besten verschleiernden Weg, um eine unkommunizierte und einseitig nach Tageslaune für sich beschlossene „Trennung“ nach außen hin plausibel und erklärbar zu machen.

Im Jahr 2005/2006 absolvierte ich die Ausbildung zum Familienmediator der Bundesarbeitsgemeinschaft für Mediation (BAFM).

Seit 2004 beschäftige ich mich mit den verschiedenen Aspekten der durch die deutsche Justiz verschuldeten Kindesentfremdungen, generationenübergreifender bindungspsychologischen Schädigungen und Eskalationen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Dem Kind verpflichtet, Frau N.! Asoziales Gericht Würzburg manifestiert Kindesentfremdung immer weiter….

Morgen werde ich 46 Jahre alt. Seit meinem 34. Lebensjahr wurden mein Leben und meine Vaterschaft durch Rechtsanwältin Kerstin Neubert und asoziale Staatsjuristen der Provinzjustiz Würzburg willkürlich und böswillig zerstört. Eine Rehabilitation und Aufklärung wird weiter verweigert – die Schädigung wird ungeniert fortgeführt….Blog ist weiter Beweismittel.

Aus gegebenem Anlass und weiter beweisrechtlich:

image

Gruß an Kerstin Neubert:

Ein Urteil des OLG Brandenburg gelangte mir gerade zur Kenntnis – Kernsatz:

„Beide Eltern bleiben…..dem Kind verpflichtet.“

Im Vergleich dazu, die Art und Weise, wie mein Antrag auf Einstweilige Anordnung (!) und mein Sorgerechtsantrag von 2013 von der völlig verantwortungslos agierenden Richterin Treu, Amtsgericht Würzburg, zuerst rechtsverweigernd nicht bearbeitet und dann Jahre später, Juli 2015 mit dem üblichen Geschwurbel abgewiesen wurden….

Zitat Treu:

…“Die Mutter verweigert jeglichen Kontakt zum Vater und jede direkte Konfrontation mit ihm, auch im Rahmen moderierter Gespräche und sogar von Einzelgesprächen mit dem Ziel gemeinsamer Gespräche.“….

JA, WIE ist denn so etwas MÖGLICH, Frau Richterin!!! 2010 bis 2012 waren doch gemeinsame Besprechungen möglich, sogar Begrüßungen bei der „Übergabe“ etc….
es lief wohl zu gut, es gab wohl zu viele Fragen, da musste sich selbst der Großvater einmischen, der auch nicht davor zurückschreckte, ihren damaligen Vorgesetzten Stockmann, Direktor AG, zu bitten, auf Sie einzuwirken…
Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

Treu lügt in diesem Beschluss auch:

Seite 3:
Am 25.09.2012 habe ich einen Antrag auf Sorgerecht zurückgenommen, weil dies im Gespräch mit Treu von dieser als Signal „vertrauensbildende Maßnahme“ und Entgegenkommen an die Kindsmutter benannt wurde und Treu sagte, dies würde sie „favorisieren“.

Die Folge der Rücknahme des Antrages ist bekannt: die Kindsmutter Neubert tauchte mit Kind unter, gegen Treu wurde u.a. dieses Gespräch mit mir für einen kindesschädigenden, asozialen und verschleppenden Befangenheitsantrag missbraucht.

Seite 4:
Ich soll „Strafanzeigen gestellt“ haben, die „eskalativ“ wirkten. Gegen wen? Welche Strafanzeigen?

07.07.2015: Richterin Treu „bearbeitet“ Antrag auf Sorgerecht von 2013: Kindesentfremderin Neubert weiter Alleinsorgerecht, munter weiter mit dem Kindesentzug!

Hier faselt Treu:

„Der Antrag ist zurückzuweisen, da ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden bereits bei Antragstellung nicht bestand“…..

WIE BITTE!!! Es besteht nun seltsamerweise das „Bedürfnis“ der Kripo Würzburg, nach weiteren drei Jahren ungehindert vertuschter Verbrechen und Kindesentzug, abzuklären, „wie gefährlich“ ich für diese verantwortunglose, über Jahre unfähig agierende Richterin sei….asozial!

Antrag auf Einstweilige Anordnung (!) von 2013 wird „bearbeitet“ von Treu, Juli 2015 – Schädigung munter weiter….

Zitate OLG Brandenburg Az. 30 UF 50/15:

Die elterliche Sorge für ihr Kind L… H…, geb. am … 2009, wird dem Antragsteller und der Antragsgegnerin gemeinsam übertragen.

….“Das Leitbild der gemeinsamen Sorge kann gegen das geltende Recht nicht mehr abstrakt-generell in Frage gestellt werden – auch nicht durch eine „restriktive“, „äußerst zurückhaltende“ oder „behutsame“ Anwendung des § 1626 aII BGB, die allein auf einer Ablehnung der gesetzgeberischen Entscheidung beruht (so Staudinger-Coester, § 1626 a Rdnr. 119; BeckOK-BGB-Veit, § 162″….

…“30 Der Vortrag der Antragsgegnerin, des Verfahrensbeistandes und des Jugendamtes, die Eltern seien zur Kommunikation miteinander nicht in der Lage, ist nicht geeignet, die Vermutung zu erschüttern, die gemeinsame Sorge diene dem Kindeswohl.“….

….“32 Allein aus dem Antrag, gegen den Willen des anderen Elternteils eine gerichtliche Sorgezuordnung herbeizuführen, auf eine Zerstrittenheit zu schließen, die die für die gemeinsame Sorge geltende Vermutung erschüttert (so BeckOK-BGB-Veit, § 1626 a Rdnr. 46: „im Einzelfall“), führt zum einen die Bestimmungen der §§ 1626aII 2 BGB und 155 a III, IV FamFG ins Absurde. Es wäre kein Verfahren mehr denkbar, in dem ohne nähere Nachforschungen und ohne Anhörungen die gemeinsame Sorge angeordnet werden könnte, weil stets nachzuprüfen wäre, ob allein die Erforderlichkeit eines streitigen Verfahrens auf eine entscheidungserhebliche Zerstrittenheit hindeutet. Zum anderen sind typische Fälle in ausreichender Variantenbreite denkbar, die den Antrag erforderlich werden lassen, weil der andere Elternteil aus nicht anerkennenswerten Gründen die Sorgeerklärung verweigert (Staudinger-Coester, § 1626 a Rdnr. 95 f., 118).“….

….“Beide Eltern bleiben – völlig gleichgültig, ob Alleinsorge oder gemeinsame Sorge besteht – dem Kind verpflichtet, einen dauerhaften, regelmäßigen und zuverlässigen Umgang mit dem nicht obhutgebenden Antragsteller sicherzustellen, und jeder von beiden hat dabei alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigen könnte (§§ 1626III 1, 1684I, II BGB).“….

….“45 Dass es auch in Zukunft immer wieder Auseinandersetzungen zwischen den Eltern geben kann, rechtfertigt eine Ablehnung gemeinsamer Sorge nicht. Dass gemeinsame Entscheidungen nur mühevoll und nach langwierigen und eventuell unerfreulichen Diskussionen erreicht werden können und dass beide Eltern vielleicht Vorbehalte gegen diese Entscheidungen behalten werden, spricht nicht gegen gemeinsame Sorge. Das bei Ausübung der gemeinsamen Sorge für das ältere Kind Erlebte kann deshalb der gemeinsamen Sorge für das jüngere nicht entgegengehalten werden. Die Alleinsorge dient nicht dem Ziel, die Schwierigkeiten des gemeinsamen Entscheidens trotz unterschiedlicher Auffassungen zu vermeiden. Sie soll die Eltern nicht von der Last befreien, eigene Ansichten vom jeweils anderen in Frage stellen zu lassen und die eingenommene Position zu überprüfen und zu ändern. Da das Wohl des Kindes, nicht die Befindlichkeiten der Eltern, das bestimmende Tatbestandsmerkmal des § 1626 aII BGB ist, werden umstrittene gemeinsame Entscheidungen der Eltern dem Festhalten an der Alleinsorge der Mutter in aller Regel vorzuziehen sein. Gerade wenn das Kind ein Alter erreicht haben wird, das ihm zunehmende Einsicht in die Verhältnisse verschafft, könnten es in dem Bemühen beider Eltern, seine Belange durch eigene, wenn auch schwer zustande gebrachte Entscheidungen zu wahren, ein höheres Maß an Zuwendung erkennen als in der Inanspruchnahme staatlicher Hilfe zum Erzwingen alleiniger Entscheidungsbefugnis.

46 Sowohl der Antragsteller als auch die Antragsgegnerin sollten sich dem Kind verpflichtet fühlen, sich – eventuell mit professioneller Hilfe des Jugendamtes und begleitet von psychotherapeutischer Behandlung – darum zu bemühen, nicht nur die Lebensverhältnisse des Kindes dauerhaft und verlässlich zu ordnen, sondern vor allem die gegenseitigen Vorhaltungen zu beenden, um dem Kind die Gewissheit zu verschaffen, es selbst stehe im Mittelpunkt der Bemühungen und es komme allein darauf an, seine Zufriedenheit sicherzustellen, nicht diejenige der Erwachsenen.“

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE150012207&doc.part=L&doc.price=0.0

image

Fall Angelo L. in Baden-Württemberg: Gutachterin Katharina Behrend empfiehlt willkürlich „Umgangsausschluss“….

image

Angelo L. ist – wie zahlreiche andere Väter und Betroffene auch – 2014 auf diesen Blog gestoßen und hierauf flugs von Heidelberg nach Stuttgart gefahren, ganz verzweifelter Vater zweier Kinder, der wie ich auch seit Jahren Opfer von Umgangsboykott und jahrelangem Auflaufenlassen der örtlichen Justiz ist… Die Akten sind insoweit bekannt.

Seither haben wir uns regelmäßig und solidarisch ausgetauscht, was sie nicht wusste: Katharina Behrend ist in beiden Angelegenheiten als Gutachterin beauftragt. Sie erfuhr es wohl vorletzte Woche, nachdem meine Beschwerde beim AG Würzburg einging und ich auf die willkürlichen Widerprüche der beiden Fälle hinwies.

Inwieweit die infolge geschilderte 180-Grad-Wende der Behrend im „Fall“ Angelo L. damit zusammenhängt, dass das AG Würzburg sie mit meiner Beschwerde konfrontierte, darf jeder selbst beurteilen!

image

Worum geht es eigentlich? Das Ego von Gutachtern und Richtern? Die Vertuschung der Missstände?

Warum fordert die Gutachterin Katharina Behrend, dass man ihre Gutachten geheim hält!? Wer sich als Vater nicht daran hält, dem will sie die Kinder entziehen…?

Im April 2015 empfiehlt sie im „Fall“ des Vaters Angelo L.:

“14-tägiger Rythmus Umgangskontakte, hälftige Teilung der Schulferien, Urlaubsreisen mit Vater, jeweils 2. Feiertag der Hohen Feste beim Vater”.

Im gleichen „Fall“ empfiehlt sie mit Schreiben vom 30. Juli 2015 dann:

….“Ausschluss des Umgangsrechts hier aktuell gerechtfertigt.“

…..!!?

Katharina Behrend war früher, 2002, einmal „entsetzt“ darüber, wie Kinder durch Bezugspersonen/Institutionen entfremdet und instrumentalisiert werden. Sie sprach von einem „Wahn“, in den Kinder getrieben wurden, „Minimalkontakt“ zu ihren Eltern verweigern:

….“Die Einrichtung kam 2002 ins Gerede, nachdem die Bielefelder Psychologen Katharina Behrend und Professor Uwe Jopt im Auftrag des Amtsgerichts Worms ein Gutachten über das Heim erstellt hatten. Beide Sachverständigen waren entsetzt ob des Verhaltens der dort untergebrachten Kinder. Keines war auch nur zu einem Minimalkontakt mit den Eltern bereit. „Ihre Empathielosigkeit war unheimlich, ja wahnhaft“, so Behrend und Jopt.“….

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-54076826.html

Seither ist offenkundig viel passiert!

Katharina Behrend geht es offenkundig nur noch um ihren Ruf, von dem sie als „Sachverständige“ zur Entschuldung der Gerichte und mit Fortbildungen offenbar gut lebt….

Foto

Meine Erfahrung mit Katharina Behrend ist in diesem Blog aufgezeigt:

Der einzige Zweck des im Dezember 2012 in Auftrag gegebene Gutachtens, das sie nach 20 Monaten vorlegte, ist heute nun offenkundig, der Richterin Treu einen Ball zuzuspielen, um die wieder drei Jahre dauernde Rechtsverweigerung und folgenschweren Umgangsboykott zu entschulden.

Im Dezember 2013 versucht Behrend mit diesem Schreiben, die Herausgabe des Gutachtens an mich zu verhindern. Im September 2013 habe ich diesen Blog eröffnet, um die Justizverbrechen in Würzburg und die komplette Entrechtung als Vater in diesem Land zur Anklage zu bringen….

Schreiben der Gutachterin Behrend an das Gericht, 10.12.13

Es dauert weitere zehn Monate, bis Behrend dieses letztlich nichtssagende Gutachten vorlegt, das fabuliert und phantasiert, wo es dem Zweck des Gerichts dient und Offensichtliches benennt, das ohnehin jeder sieht:

Gutachten Behrend, vorgelegt nach 22 Monaten – Versuch eines Persilscheins für Justiz Würzburg/Schuldzuweisung an die Eltern

Behrend stellt hierin klipp und klar fest:

„Umgangsausschluss verschärft die Konflikteskalation und die Verweigerungshaltung von Kindern“….

….“Ein Ausschluss des Umgangsrechts kann nur befristet erfolgen, was regelmäßig zur Folge hat dass unmittelbar nach Fristablauf erneut gerichtliche Anträge gestellt werden. Diese verstärken der Erfahrung nach mit zunehmendem Alter des Kindes / Jugendlichen eher die Verweigerungshaltung als dass sie die Wiederaufnahme von Kontakten erreichen. Somit verschärfen sie die Konflikteskalation weiter.“

In einem Schreiben von Behrend an das Amtsgericht Heidelberg empfiehlt Behrend nun genau das gegen Vater Angelo L., den „Umgang“ auszuschließen.

Das Schreiben liegt mir vor, Angelo erhielt es gestern!

Ich werde hierzu nun in Rücksprache mit dem betroffenen Vater eine STELLUNGNAHME schreiben, da es offenkundig auch um Zitat in meiner Beschwerde (Link unten) an das AG Würzburg und somit in diesem Blog („Internetforen“) geht!

Es gilt, grundsätzliches aufzuzeigen:

Die Gutachterin Katharina Behrend ist offenkundig nicht in der Lage, dem tatsächlichen Kindeswohl und ihrem diesbezüglichen Gutachtenauftrag objektiv und neutral nachzukommen.

Stattdessen macht sie in jahrelangen Kindesentzugsverfahren offenkundig den Umgang mit ihrem Gutachten (!) durch den oft von Umgangsboykott und Kindesentzug jahrelang traumatisierten Vater zur einzigen Entscheidungsgrundlage.

Behrend, die regelhaft von Gerichten in sog. als „hochkonflikthaft“ etikettierten Elternkonflikten hinzugezogen wird, hat offenbar keinerlei Zugang zu der Gefühlswelt von Vätern und in diesem Zusammenhang auch den Kindern, die jeweils durch regelhaft jahrelange Versäumnisse und Fehler der Gerichte zutiefst traumatisiert, verletzt und in ihren Bindungen geschädigt sind.

Es liegt der Verdacht nahe, dass Gutachten von Behrend mittlerweile hauptsächlich in Auftrag gegeben werden, um die Schuld und das Versagen der Gerichte zu decken und die Verantwortung den geschädigten Eltern aufbürden zu wollen, die zweckmäßig hierzu eben als „hochkonflikthaft“ etikettiert werden.

Tatsächlich läuft es offenkundig durch Versagen der Justiz und Helfersysteme nach einem Muster stets dahin, dass nahezu als Selbstläufer (aufgrund Diskriminierung von Vätern bereits beim Sorgerecht, „Altfälle“ des verfassungswidrigen § 1626a BGB) folgende Konstellation vorliegt:

1.
Eine durch jahrelange Bestätigung dahin gebrachte Kindsmutter betreibt eine mehr oder weniger subtile Bindungsblockade der Kinder zum Vater, der mithilfe der Justiz und des eigenen Umfeldes tiefgehend insbesondere gegenüber Kind/Kindern gedemütigt, entwertet und entrechtet wird. Ein Paria, der regelrecht darum betteln muss, Kontakt zu einem Kind zu erhalten, die Grund- und Elternrechte wie beiläufig und selbstverständlich sowohl im Kern als auch in jedem konkreten Aspekt missachtet. Dies zugunsten der Kindsmutter, deren Fehlverhalten toleriert und dadurch bestätigt wird.

2.
Der Kindsvater hat sich nach dieser Ideologie zu fügen, zu bezahlen und auch auf Zuruf zurückzuziehen. Macht er dies nicht, wird er entweder kriminalisiert/pathologisiert oder mit beliebigen sachfremden Entscheidungen und Auflaufenlassen durch die Familiengerichte kaltgestellt. Seine Elternrechte sind reine Verfügungsmasse des Gericht und unterliegen dem Wohlwollen und der Gunst der Kindsmutter in Machtposititon und mit unbeschränktem Einfluss auf Kinder.

In dieser Lage obliegt es nun offenkundig nach eigenem Verständnis der mit großem Gestus bestellten „Gutachterin“ Behrend, zwischen völlig zuwiderlaufenden „Empfehlungen“ hin- und herzuhüpfen.

Sie empfiehlt in Gutachten vom April 2015 in diesem Fall:

“14-tägiger Rythmus Umgangskontakte, hälftige Teilung der Schulferien, Urlaubsreisen mit Vater, jeweils 2. Feiertag der Hohen Feste beim Vater”.

Ohne dass sich hierauf an den äußeren Gegebenheiten etwas ändert (Angelo L. setzt sich offenbar mit Lehrern der Kinder in Verbindung, die jahrelang einseitig anhand der Perspektive der Kindsmutter einbezogen waren – das war Behrend zuvor bereits bekannt….) vollführt Behrend eine 180-Grad-Wende.

Mit Schreiben vom 30. Juli 2015 empfiehlt sie einen (rechtsfernen, eskalierenden) Umgangsausschluss – völlig ungeachtet auch der hieraus sich ergebenden psychischen Belastungen und massiven Folgewirkungen für geschädigte Väter:

„Aus meiner Sicht zeigt das Verhalten des Vaters seit Vorlage des Gutachtens, dass er nicht länger Willens ist, die Kinderperspektive einzunehmen.

Stattdessen desavouiert er die Kinder und missachtet ihr Bedürfnis nach Privatheit, indem er das in einer nichtöffentlichen Kindschaftssache erstellte Gutachten an Nachbarn und Wildfremde verteilt, sogar zulässt, dass Dritte Passagen aus dem Gutachten in Internetforen zitieren.“….

….Es erscheint aus sachverständiger Sicht daher notwendig, den Kindern die Möglichkeit einzuräumen, sich dem Konfliktfeld und der Begegnung mit dem Vater auch tatsächlich zu entziehen, da dieser durch sein Verhalten das Kindeswohl gefährdet.
Insofern erscheint ein Ausschluss des Umgangsrechts hier aktuell gerechtfertigt.“

Wie genannt, im Oktober 2014 schreibt dieselbe Katharina Behrend zum Umgangsausschluss….:

….“Ein Ausschluss des Umgangsrechts kann nur befristet erfolgen, was regelmäßig zur Folge hat dass unmittelbar nach Fristablauf erneut gerichtliche Anträge gestellt werden. Diese verstärken der Erfahrung nach mit zunehmendem Alter des Kindes / Jugendlichen eher die Verweigerungshaltung als dass sie die Wiederaufnahme von Kontakten erreichen. Somit verschärfen sie die Konflikteskalation weiter.“

K. Behrend empfiehlt somit wider besseres Wissen und offenkundig aufgrund gekränkten Egos eine Eskalation….??

Naheliegend ist, dass Behrend zwischenzeitlich Kenntnis von meiner Beschwerde vor dem AG Würzburg hat, das seine Rechtsbrüche in meinem Fall mittlerweile mit den offenkundig willkürlichen Darstellungen schmückt, wie auch dem EGMR mitgeteilt, der endlich etwas gegen dieses systemische UNRECHT bei Provinzgerichten unternehmen MUSS:

Beschwerde an EGMR: Die deutsche Justiz treibt Väter in Kriminalität und Suizid – asozial entfremdende Kindsmutter durch verbrecherische Justiz weiter befördert!

JUSTIZSKANDAL Würzburg, Freiheitsberaubung im Amt: warum sind Clemens Lückemann und Thomas Trapp immer noch im Amt!?

image

Was ich hier beweisrechtlich beschreibe, wurde u.a. zwei Polizeibeamten in Würzburg letzte Woche nochmals detailliert mündlich dargelegt.

Die Angaben sind Inhalt von Strafanzeigen (von der Staatsanwaltschaft Würzburg entledigt), von Zivilklagen (im PKH-Verfahren entledigt, LG Würzburg), von Eingaben in München und Stuttgart (als „örtlich zuständig“ nach Würzburg abgegeben, dort entledigt), von politischen Geltendmachungen (Staatskanzlei verbittet sich weitere Anschreiben, Ministerialrat Zwerger), von Beschwerde ans Justizministerium des Herrn Bausback (reagiert überhaupt nicht) und Inhalt einer Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (wird seit 2012 geprüft):

Foto(23)

Konkret zusammengefasst:

Am 18. Mai 2009 schicke ich von Stuttgart aus eine mehrseitige detaillierte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwalt Thomas Trapp an das Staatsministerium der Justiz in München. Ministerialrat Kornprobst sendet mir am 03. Juni 2009 eine Abgabenachricht zu, in der er mitteilt, dass er die Beschwerde an die zuständige Dienstaufsichtsbehörde, die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg weitergibt.

Foto(6)

Diese „Dienstaufsichtsbehörde“ in Person des Clemens Lückemann, just zu diesem Zeitpunkt als Leiter der Behörde Würzburg zum Generalstaatsanwalt ernannt, macht diese Dienstaufsichtsbeschwerde des „Querulanten“ Deeg offenkundig zur Chefsache.

Lückemann beauftragt den Staatsanwalt Trapp, gegen den sich meine Beschwerde richtet, einen Haftbefehl gegen mich zu erwirken. Trapp bequatscht hierzu offenbar persönlich den Richter Lothar Schmitt, langjähriger Kumpel und Gesinnungsgenosse von Lückemann, heute sein Stellvertreter beim OLG.

image

Behauptet wird: in der einen Monat zuvor versandten Dienstaufsichtsbeschwerde drohe ich, ehem. Polizeibeamter „akut“ mit einem Amoklauf und der Tötung einer „unbekannten Anzahl“ Menschen – bei der Justizbehörde Würzburg.

Um dies zu untermauern, wird der seit Jahren verlässlich für die Staatsanwatlschaft tätige Psychiater Dr. Jörg Groß beauftragt, ein entsprechendes Fehlgutachten zu liefern. Dr. Groß liefert verlässlich und erfindet einen „Wahn“ (Deeg fühlt sich von Justiz verfolgt….!) – der es nun zweifellos zwingend mache, mich dauerhaft in der Forensik unterzubringen und mit Neuroleptika zu behandeln.

All dies aufgrund dieser Wochen zuvor versandten Dienstaufsichtsbeschwerde:

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Dass eine „Amoklaufdrohung“ – selbst wenn diese frei erfunden wird – „CHEFSACHE Lückemann“ ist, ist ernsthaft nicht zu leugnen.

Was die Täter im Amt nicht wussten: dass Kornprobst mir eine Abgabenachricht zusandte, die zweifelsfrei belegte, dass dieser erfahrene Jurist beim Ministerium die angebliche „akute Androhung eines Amoklaufs“ nachweisliche ganz „normal“ bearbeitete und weiterleitete.

Über diesem Sachverhalt versuchte die Staatsanwaltschaft Würzburg bis zuletzt hinwegzutäuschen.

Ebenso über diesen Fakt: mein Schreiben ging wortgleich als Zivilklage gegen Trapp/Staatsanwaltschaft an das Landgericht Würzburg, Zivilkammer unter Vorsitz des Richter Bellay. Richter Bellay erwirkte zuvor als Staatsanwalt in Würzburg sachbearbeitend diese Verurteilung wegen einer „Amoklaufdrohung“ – die einzige mehrjährige Haftstrafe ohne Bewährung wegen dieses Deliktes in Deutschland:

„Amoklauf angedroht: Hartes Urteil bestätigt“….

http://www.jurablogs.com/2007/08/29/amoklauf-angedroht-hartes-urteil-bestaetigt

Richter Bellay kennt sich also aus. Kurios: auch Bellay und seine Beisitzer erkannten keine Straftat in meinem Schreiben und bearbeiteten es sachgemäß als Klage. Um diesen Widerspruch zu verschleiern, versuchte Lothar Schmitt zu einem vorgeblich nicht näher bekannten Zeitpunkt telefonisch Richter Bellay zum „Umdenken“ zu bewegen. Richter Bellay berichtete dies, nachdem er von meinem Anwalt als Zeuge in die Hauptverhandlung geladen wurde.

All diese Widersprüche wurden gezielt von der Staatsanwaltschaft bis zuletzt zu vertuschen versucht.

Ein Polizeibeamter aus Baden-Württemberg berichtete im Zeugenstand, der Staatsanwalt Thomas Trapp habe ihm telefonisch mit Verfolgung wegen Strafvereitelung und mit Disziplinarverfahren gedroht! „Man soll mich endlich festnehmen“! Dies geschah am 21. Juni.

Dass zwischen dem 12. Juni und dem 21. Juni dennoch kein „akut“ erwarteter Amoklauf durch mich stattfand, zwang Trapp zum Neufabulieren: ich hätte den Amoklauf zwar „geplant“, sei aber „freiwillig davon zurückgetreten“.

Mehr Unredlichkeit eines Staatsdieners geht nicht!

Der phantasiebegabte Haftbefehl des Beschuldigten Trapp wurde einen Tag nach der Festnahme verfasst:
Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09

Nachdem ich aufgrund dieser Intrige von Juni 2009 bis März 2010 insgesamt acht Monate in „Untersuchungshaft“ war, nicht genug.

Lückemann veranlasst die Staatsanwaltschaft Würzburg einen weiteren Haftbefehl gegen mich zu erwirken. Es bestehe „Fluchtgefahr“ – ich könnte mich dem Verfahren wegen „Störung des öffentlichen Friedens“ durch Flucht entziehen.

Erkennbar ist das Gegenteil der Fall: nichts könnte mich abhalten, diesen Verbrechern im Amt vor Gericht die Maske vom Gericht zu reißen! Die Untersuchungshaft eine Freiheitsberaubung im Amt, die nur einem Zweck dient: Repression.

Nach FREISPRUCH im August 2010, bei dem die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg erwartbar feststellt, dass es nie eine Straftat gab, weist Lückemann an, Antrag zu stellen, die zugesprochene Haftentschädigung zu verweigern.

Sowohl die Freiheitsberaubung im Amt als auch die Verweigerung der Haftentschädigung sind unter massivem Amtsmissbrauch von zwei Richtern rechtswidrig veranlasst:

Dr. Norbert Baumann, Vorsitzender des 1. Strafsenats des OLG

Foto(1)

Thomas Schepping, Beisitzer des 1. Strafsenat des OLG

image

Beide sog. Richter sind sowohl durch Gesinnung als auch durch jahrelange Kumpanei und Abhängigkeiten mit der Behörde Staatsanwaltschaft „verbunden“, CSU. Eine gemeinschaftlich begangene Freiheitsberaubung im Amt ist offenbar nach deren Verständnis das gottgegebene „natürliche Recht“ dieser Amtsverbrecher.

Sollte irgendeine meiner Angaben unrichtig sein, werden die Ermittlungen dies zweifellos offenlegen.

Ausgeschlossen ist, dass solche Amtsverbrechen in einem Rechtsstaat vertuscht werden!

Verbrechen und Täter im Amt weiter gedeckt – rechtsfreier Raum Würzburg

image

Die Mutter des gemeinsamen Kindes, Kerstin Neubert ist nun mit meinem seit 2003 über die Justiz Würzburg entzogenen Kind in Urlaub gefahren. Wer hier mitreist, weiß ich nicht. Wohin der Urlaub geht, weiß ich auch nicht.

Mein Umfeld beschränkt sich aufgrund der Straftaten von Kerstin Neubert – siehe Link – seit 2003 auf Würzburg und Stuttgart. Seither lebe ich unter der Armutsgrenze, die Kosten für die Versuche, Kontakte zum Kind zu erhalten, sind sechsstellig.

Diese wirtschaftlichen Kosten fallen zu den emotionalen Kosten und dem Verlust an Lebensfreude, dem Trauma durch verbrecherischen Kindesentzug jedoch kaum ins Gewicht….

Hier nochmals BEWEISRECHTLICH die FAKTEN – Beitrag bereits veröffentlicht im November 2014 – und Umstände, unter denen die Kindsmutter und Rechtsanwältin Kerstin Neubert 2003 mein Leben und meine Vaterschaft zerstört hat:

Weiter BEWEISRECHTLICH: Nachweis der falschen Eidesstattlichen Versicherung, der Beginn der invasiven Lebenszerstörung durch eine asoziale Justiz

Nach drei Jahren weiterer Missachtung eines vollstreckbaren Beschlusses auf wöchentliche Treffen und Kontakte zum Kind seit 2012 (TÄTERIN Richterin Treu), verhindert durch die Mutter und ihr Umfeld/Vater Willy Neubert, wurde gerichtlich (!) durchgesetzt, dass sie über die Umgangpflegerin die Zeugnisnoten mitteilt. Diese erfuhr ich nun gestern telefonisch…..

DAS ist die Lebensrealität, wenn eine anmaßende, ausgrenzende und auf vorauseilende personen- und faktenunabhängige Männerverachtung (rollentypisches Etikett „häusliche Gewalt“) ausgerichtete asoziale reflexive deutsche Provinz/Justiz solche Konflikte zuerst an sich reißt – beliebig Gewaltschutzverfügung auf Zuruf einer launischen Frau – und nach Anrichten des größtmöglichen Schadens die Betroffenen auflaufen lässt und nichts mehr mit der Angelegenheit zu tun haben will!

Wie äußerte ein Amtsrichter Thomas Behl im Februar (gleich eifrig zitiert von der Hofberichterstatterin Schmidt, Mainpost):…“die Justiz ist nicht schuld, wenn Eltern sich streiten.“

DOCH, die Justiz Würzburg ist ganz allein schuld daran, wenn sie anstatt FAKTEN aufzuklären und einen Konflikt in geeigneter Weise zu moderieren und zu beraten auf einen bis dato völlig unbescholtenen Polizeibeamten eindrischt, Unschuldige mit immer schwachsinnigerer Strafwut verfolgt bis zum Versuch des Wegsperrens mittels Fehlgutachten – und parallel hierzu den Kindesentzug und die Falschbeschuldigungen einer dominanten Rechtsanwältin beklatscht und befördert.

Ich habe hier seit 2013 in diesem Blog beweisrechtlich aufgezeigt, wie Verbrechen und TÄTER im Amt seit Jahren im rechtsfreien Raum Würzburg gedeckt werden.

Die Polizei ist nun – 2015 – detailliert von mir in Kenntnis gesetzt. In Würzburg und in Stuttgart.

Deren vorrangiges und einziges Ziel ist dennoch offenkundig weiter die „Abklärung“ meiner Person als Justizopfer und ausgegrenzter Vater. Weiteres wird nicht veranlasst. Es geht um Kontrolle bzw. die Illusion einer Kontrolle. Gegen Straftaten im Amt ist man offenbar „machtlos“….

Dieses Muster ist bekannt. Nicht die Lügen und der Kindesentzug durch Kindsmutter und Rechtsanwältin Kerstin Neubert mit all seinen FOLGEN durch den Amtsmissbrauch wird aufgeklärt – sondern die „Reaktionen“ des ausgegrenzten Vaters werden focusiert.

Die Schäden laufen derweil ungehindert weiter!

Wir haben nun August 2015! Rehabilitation auf dem Rechtsweg wird weiter verhindert und eine Strafverfolgung der TÄTER im Amt ist offenkundig nicht möglich.

image