Im Zusammenhang mit der vom Landgericht Bamberg festgestellten Entschädigungspflicht habe ich die folgende Klage eingereicht:
Meines Erachtens ist Clemens Lückemann ein Justizverbrecher, der schon lange aus den Verkehr gezogen gehört. Da sein „Dienstherr“ jedoch die gleiche Gesinnung und das gleiche Parteibuch hat, finden Dienstaufsicht und Kontrolle seit Jahren nicht statt – Verbrechen im Amt und Fehler werden im Gegenteil mit allen Mitteln zu vertuschen versucht. Der bayerische Justizminister rechts im Bild. (Dahinter Lothar Schmitt, der 2009 als Richter die Freiheitsberaubung gegen mich ermöglichte).
Die Überschrift zu dem Artikel, dem dieses Bild entstammt, lautet:
„Rechtspflege – Minister Bausback in Bamberg: „Die Linke ist lahm gelegt“

Rechtspflege –
Minister Bausback in Bamberg: „Die Linke ist lahm gelegt …“
Die „Linke“ – wer auch immer das sein soll – sind in Bayern nicht das Problem. Das Problem sind die Rechtsradikalen, die strafwütigen, charakterlich deformierten Täter in Justiz und Behörden, die glauben über Recht und Verfassung zu stehen.
Dieses Schreiben hiermit beweisrechtlich veröffentlicht:
Landgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg 14.12.2017
Az. 14 Qs 39/16
Hiermit wird Schadensersatz gegen den Freistaat Bayern für zu Unrecht erlittene sog. Strafverfolgungsmaßnahmen durch den Beschuldigten Clemens Lückemann bzw. auf Weisung des Beschuldigten und innerhalb dessen Netzwerken in der Justiz Franken, hiermit geltend gemacht in Gesamthöhe von 800.000 Euro.
Der Kläger war bis zu den unrechtmäßigen Maßnahmen der Beklagten unbescholtener Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg.
Die Maßnahmen, die beginnend von 2003 (Az. 15 C 3591/03, Zivilgericht Würzburg) bis zum heutigen Tag andauern, verschulden eine seit 14 Jahren andauernde Zerstörung der Vaterschaft des Klägers und eine Existenzvernichtung auf Grundlage auch eines gezielten stigmatisierenden öffentlichen Rufmords gegen den Kläger. Es bestand über Jahre seitens der Netzwerke Lückemann innerhalb der Justizbehörden Würzburg/Bamberg erkennbar das rechtsfremde Ziel, die bürgerliche soziale Existenz des Klägers dauerhaft und böswillig ergebnisorientiert zu zerstören.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)
Als Beweis hierfür wird auf die beweisrechtliche Dokumentation auf Basis der Originaldokumente der Behörden Würzburg/Bamberg verwiesen unter: https://martindeeg.wordpress.com/
Der Kläger hat die Machenschaften und Verbrechen reaktiv nach Freiheitsberaubung im Amt und zweitem Kindesentzug beginnend August 2013 öffentlich gemacht, ohne dass sich einer der Beschuldigten mit dem Vorhalt der Verleumdung/üblen Nachrede/falschen Verdächtigung hiergegen gewandt hatte.
Der Blog ist auch eine Maßnahme im Rahmen ziviler Nothilfe, um den einseitigen und falschen Darstellungen der Behörde entgegenzutreten, die kritiklos von der regionalen Mainpost verbreitet werden, unter Missachtung des Persönlichkeitsschutzes, der Kriterien der Verdachtsberichterstattung und insbesondere auch der Unschuldsvermutung. So veröffentlichte die Mainpost auf Initiative des Pressesprechers der Behörde Lückemann, des Staatsanwalts Erik Ohlenschlager am 25.06.2009 grob unrichtig unter der Schlagzeile:
„Bei Marathon festgenommen: Ex-Polizist drohte mit Amoklauf – Ein 39-jähriger Ex-Polizist hat im Mai der Justiz einen „Amoklauf, Mord und Totschlag“ angedroht.“….
Dies ist eine bewusste und gezielt eingesetzte Falschmeldung, die einzig dem Zweck dient, den Kläger öffentlich zu diskreditieren, zu stigamtisieren und infolge sozial zu vernichten.
Dieses Vorgehen mittels repressiver Maßnahmen folgt dem Muster, mit dem der Beklagte Lückemann über willfährige Strafverfolgungsbehörde und mittels Ausnutzung von Amt und Nimbus auch die zu entschädigende Wohnungsdurchsuchung am 25.02.2015 inszenierte.
Diese zu entschädigende Maßnahme ist daher nicht isoliert zu betrachten sondern das gesamte Ausmaß an Schädigung, Rufmord und Missbrauch von Amtsgewalt gegen den Kläger seit insgesamt 2004 zu betrachten. Es geht hier um Vorsatz, um Strategien, Taktik und Muster der Ausgrenzung, der Kriminalisierung, der Stigmatisierung durch bayerische CSU-Juristen.
Die Skrupellosigkeit und Gesinnung einzelner Verantwortlicher, Funktionäre der CSU, erinnert an Nazimethoden, Kritiker öffentlich zu stigmatisieren und dann unschuldig wegzusperren.
Strafverfolgungsmaßnahmen und zivilrechtliche Forderungen werden unter anhaltender struktureller Korruption zugunsten der Juristen im Amt in deren Machtbereich verhindert, während dem Kläger auf Betreiben der Täter weiter Bagatelldelikte zur Last zu legen versucht werden, Strafantrag des Lückemann wegen vorgeblicher Beleidigung, anhängig Landgericht Stuttgart.
Begründung:
1.
Clemens Lückemann wird aufgrund der Ereignisse seit 2006 als Krimineller betrachtet, der unter massivem Missbrauch von Amt und Nimbus vorsätzlich und aus persönlichen Motiven dem Kläger zu schaden versucht, bis hin zur völligen und skrupellosen Vernichtung der bürgerlichen und sozialen Existenz durch Missbrauch des § 63 StGB im Stil der zu Unrecht erfolgten Unterbringung gegen Gustl Mollath, wie infolge dargelegt; Lückemann Leiter der Behörde:
Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09
Als ausführende Sachbearbeiterin fungierte ab 2006 dessen Untergebene, ehem. Staatsanwältin Angelika Drescher.
Zeugnis:
Angelika Drescher, zu laden über Landgericht Schweinfurt, Rüfferstraße 1, 97421 Schweinfurt
Die Sachbearbeiterin hat insbesondere zu verantworten:
a) Wohnungsdurchsuchung beim Kläger sowie unbeteiligten Dritten (Freundin des Klägers in Holzgerlingen, Eltern des Klägers in Freudenstadt) sowie einen haltlosen Versuch der Zwangseinweisung, Februar 2006, vorgeworfener Tatbestand: „versuchte Nötigung“.
b) identischen Versuch der Zwangseinweisung nach Scheitern im Februar, erneut im Juni 2006. Eine hieraus resultierende sechstägige Freiheitsberaubung im Amt in Baden-Württemberg auf Grundlage des hier nicht greifenden „Bayerischen Unterbringungsgesetzes“ ist Inhalt von Klage vor dem Landgericht Würzburg, Az. 63 O 1493/17.
Es wird beantragt, die Akte des Landgerichts zu Az. 63 O 1493/17 beweisrechtlich beizuziehen.
https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/13/sechs-tage-freiheitsberaubung-durch-justizverbrecherin-angelika-drescher-justizkollegen-wuerzburg-meinen-keine-anhaltspunkte-dafuer-dass-zwangseinweisung-erzwungen-ergo-kein-vorsatz/c) Rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung im Dezember 2006 ohne Vorliegen von Straftat sowie Erhebung einer öffentlichen Anklage ohne Vorliegen von Straftat, um den Kläger zur Herausgabe von Fotos zu erpressen, die er erkennbar rechtmäßig in Besitz hat und die auch nicht im Zusammenhang mit Straftaten stehen.
Zeugnis hierzu: Richter am Amtsgericht Weber, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg
Die Taten Lückemanns und seiner Mittäter werden durch Netzwerke und über Jahrzehnte geschaffene Abhängigkeiten in der fränkischen Justiz und parteipolitisch motiviert bislang gedeckt und zum Teil unter massiver Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwälte intern vertuscht. Der Täter hat bis heute trotz massivster Eingriffe ohne rechtliche Rechtfertigung bis heute insgesamt keinen Cent Entschädigung vom Freistaat Bayern erhalten. Sämtliche Klagen versucht man im PKH-Verfahren rechtsbeugend und floskelhaft zugunsten der Beklagten in allen Fällen einfachst zu entledigen.
Die Vorgänge sind wie genannt im Blog des Klägers seit August 2013 und fortlaufend beweisrechtlich öffentlich gemacht. Strafrechtliche Geltendmachungen wegen Verleumdung, übler Nachrede oder falscher Verdächtigung fanden dennoch nicht statt, da den Beschuldigten bewusst ist, dass gerichtliche Prüfung zweifellos zur Bestätigung der Richtigkeit der Vorwürfe führen wird.
Die Entschädigungssumme gegen den Freistaat Bayern entspricht dem Ausmaß der insbesondere vom Beschuldigten Lückemann seit spätestens 2006 in persönlich motivierter Schädigungs- und Vernichtungsabsicht gegen den Unterzeichner begangenen Taten unter Missbrauch seiner Amtsgewalt als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, seit 2009 als Generalstaatsanwalt Bamberg und nun seit 2013 als Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg.
Der Versuch der Staatsanwaltschaft im Verfahren 14 Qs 39/16 dem Kläger eine Entschädigung für die von Lückemann initiierte Maßnahme einer Wohnungsdurchsuchung (die insgesamt vierte auf Veranlassung/Weisung Lückemann) zu verweigern, entspricht bis ins Detail der rechtsfernen persönlichen motivierten Schädigungsabsicht und Argumentation, mit der dem Kläger im Verfahren 814 Js 10465/09 vor dem Landgericht Würzburg infolge die im Freispruch von den Richtern des Landgerichts Würzburg, 1. Strafkammer, zugesprochene Entschädigung für zehn Monate zu Unrecht erlittene Haft verweigert wurde.
Beweis:
Anlage 1
Beschluss der Justizverbrecher und Lückemann-Vertrauten Norbert Baumann, Thomas Schepping, Az. 1 Ws 137/11
OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11
Die Beschuldigten haben in gleicher Besetzung zuvor – nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung gegen den Kläger in diesem Verfahren, vom 21.06.2009 bis zum 05.03.2010 – am 12.03.2010 eine weitere Freiheitsberaubung im Amt zu verantworten, indem sie dem Kläger als ehemaligem Polizeibeamten und erkennbar unter schwerem Amtsmissbrauch Fluchtgefahr andichteten und weitere sechs Wochen ohne Vorliegen von Straftat der Freiheit beraubten, ehe die Richter des Landgerichts ein zweites Mal diese Posse beendeten und eine Entlassung des Klägers verfügten.
Zeugnis:
Dr. Barthel, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg
Dr. Breunig, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg
Die Maßnahmen wurden auch in diesem Verfahren von Lückemann initiiert, zur Tatzeit 2009/2010 Leiter der Staatsanwaltschaft bzw. Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Bamberg.
Der Kläger hatte am 18.05.2009 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt Thomas Trapp erstattet, die erkennbar keinerlei Strafgehalt hatte, wie unter anderem die Zeugen Dr. Thomas Bellay, Dr. Alexander Müller-Teckhoff, damals Richter beim Landgericht Würzburg, heute beim Bundesgerichtshof sowie der Zeuge und Ministerialrat Hans Kornprobst, bayerisches Staatsministerium der Justiz, als Empfänger des Schreibens feststellten.
Infolge konstruierte der Beschwerdegegner Thomas Trapp auf Weisung Lückemanns und unter Verschweigen der Tatsache der Wahrnehmung der Zeugen Dr. Bellay, Dr. Müller Teckhoff und Ministerialrat Kornprobst aus der Dienstaufsichtsbeschwerde die akute Gefahr eines Amoklaufs durch den Kläger bei den Justizbehörden Würzburg.
Nochmals: Laut Staatsanwalt Thomas Trapp, der ungeachtet der Tatsache, dass er Beschwerdegegner der Dienstaufsichtsbeschwerde und damit Partei ist, als Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft massivste Maßnahmen gegen den Kläger veranlasste, bestand aufgrund des Schreibens vom 18.05.2009 laut Trapp nun am 12.06.2009 (Erhalt Trapp) die akute Gefahr eines Amoklaufs durch den Kläger, den dieser laut Trapp geplant hat und der unmittelbar bevorsteht.
Nach „Ausbleiben“ des von Trapp konstruierten angeblich akut anstehenden Amoklaufs trotz Scheiterns der Festnahme des Klägers bis zum 21.06.2009, die erst nach massivem Druck auf Stuttgarter Polizeibeamte erfolgte, die den Vorgang als persönlich motivierten Popanz auffassten, bei dem die Staatsanwaltschaft Würzburg offenkundig einer Überreaktion verfällt, musste Trapp insoweit von dem Vorwurf des versuchten Mordes an einer unbekannten Anzahl Personen, die er dem Kläger zur Last legte, um Festnahme zu erzwingen, abrücken.
Stattdessen behauptete Trapp nun nach der Festnahme eine „Störung des öffentlichen Friedens“ durch den Kläger, die dieser durch die Zusendung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp an die Adressaten bayerisches Justizministerium (Kornprobst) und Landgericht Würzburg (Dr. Bellay/Dr. Müller-Teckhoff) verwirklicht haben soll – obwohl dies erkennbar bereits am Tatbestandsmerkmal „öffentlich“ scheitert.
Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung
Der Kläger wurde infolge durch Betreiben der Staatsanwaltschaft und der Netzwerke Lückemanns für insgesamt zehn Monate in Untersuchungshaft/Unbterbringung gehalten, die dauerhafte Unterbringung auf Grundlage eines Fehlgutachtens des Würzburger Psychiaters Dr. Groß (CSU), der u.a. gemeinsam mit der Frau des Lückemann im Würzburger Stadtrat sitzt und seit Jahren als erfahrener Einweisungsgutachter für die Staatsanwaltschaft fungiert.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß
Nachdem durch Obergutachten des unabhängig vom Würzburger Geklüngel und den Netzwerken Lückemanns tätigen integren Prof. Dr. Nedopil zweifelsfrei festgestellt wurde, dass keinerlei medizinische Voraussetzungen für die Maßnahme vorliegen, wurde der Kläger nach acht Monaten am 04.03.2010 aus der Unterbringung entlassen.
Auf Betreiben Lückemanns als Generalstaatsanwalt und mithilfe der kriminellen Richter und Lückemann-Freunde Norbert Baumann und Thomas Schepping beim 1. Strafsenat des OLG Bamberg wurde wie genannt am 12.03.2010 eine weitere Festnahme und Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger veranlasst, dem man eine Fluchtgefahr andichtete, siehe oben.
Polizeibeamte der Fahndung Stuttgart remonstrierten nach eigener Aussage gegen die offenkundig rechtswidrige und persönlich motivierte Festnahme, woraufhin ebenfalls massiver Druck aus dem Umfeld Lückemanns ausgeübt wurde.
Als durch das Landgericht Würzburg schließlich mit Urteil festgestellt wurde, dass es den gesamten Maßnahmen gegen den Kläger nicht nur an den medizinischen Voraussetzungen mangelte (Prof. Dr. Nedopil) sondern auch an jeglichen strafrechtlichen Voraussetzungen und den Maßnahmen von Anfang an keinerlei Strafgehalt zugrundelag, verweigerten die kriminellen Richter und Lückemann-Vasallen Norbert Baumann und Thomas Schepping wiederum auf Weisung Lückemanns und Antrag dessen Behörde die vom Landgericht zugewiesene (ungenügende) Haftentschädigung.
Dieser Fall und die Argumentation der kriminell agierenden Staatsanwaltschaft gegen einen Unschuldigen bei dieser Freiheitsberaubung ist analog der Argumentation der Verweigerung der Entschädigung für die Wohnungsdurchsuchung hier.
Beweis:
Anlage 1
Beschluss der Justizverbrecher und Lückemann-Vertrauten Norbert Baumann, Thomas Schepping, Az. 1 Ws 137/11
Persönlich motiviert und mit immenser krimineller Energie werden hier völlig überzogene und rechtswidrige Maßnahmen gegen Unschuldigen veranlasst, die man nach Scheitern des Tatverdachts versucht, dem Opfer der Maßnahmen selbst zur Last zu legen, da er die Strafverfolgungsmaßnahmen selbst zu verantworten hat.
Mit Rechtsstaat und Objektivität hat das erkennbar nichts zu tun. Dies sind schwere Straftaten im Amt, wobei sich die offenkundig charakterlich deformierten Täter gewaltenübergreifend gegenseitig decken und bestätigen.
Die tiefsitzende Unredlichkeit, das völlige Fehlen rechtsstaatlicher Orientierung und das Fehlen moralischer Integrität, die die Täter der Netzwerke um Clemens Lückemann hier offenbaren, ist atemberaubend: dass es sich hierbei um regelhafte Muster und Strategie auf dem Rücken von Unschuldigen handelt, ist durch die Vorgehensweise und die gleiche Argumentation der sogenannten Strafverfolgungsbehörde im Verfahren Az. 14 Qs 39/16 nun zweifelsfrei erwiesen.
Im Verfahren 814 Js 10465/09 hat der Kläger bis heute für Freiheitsberaubung im Amt keinen Cent Entschädigung erhalten: nicht weil diese nicht zusteht, sondern weil – anders als im Verfahren Az. 14 Qs 39/16 nun – die korrupten Richter Norbert Baumann und Thomas Schepping, deren Karriere abhängig von Lückemann ist, eine Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers begingen.
Insgesamt glauben die Täter im Amt offenbar, aufgrund der Tatsache, dass der Kläger ehemaliger Polizeibeamter ist, eine besonderen Freibrief für Schädigungen, Demütigungen und rechtsfremdes Gebaren gegenüber dem Kläger zu haben.
Der Freistaat Bayern hat daher eine über diesen Einzelfall hinausgehende massive Entschädigungspflicht gegenüber dem Kläger.
Verwiesen wird beweisrechtlich auf Klage gegen die Beschuldigten Baumann und Schepping, die sich insbesondere auf die zweite von der Behörde Lückemann initiierte Freiheitsberaubung im Amt ab 12.03.2010 bezieht.
Beweis:
Anlage 2
Klageschrift, Version im Blog des Klägers
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/
Diese zivilrechtliche Klage wird wie alle Geltendmachungen des Klägers aktuell beim Landgericht Würzburg unter Rechtsbeugung und offenkundigem Missbrauch des Prozesskostenhilfeverfahrens zu entledigen gesucht.
Die Vorgänge bieten längst Anlass für Einberufung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses.
Unbehelligt vom bayerischen Justizministerium und ohne jede Kontrolle und Dienstaufsicht machen sich hier kriminelle Täter in der Justiz offenkundig seit Jahren die Justiz in der Provinz zur Beute, ohne Bindung an Recht und Gesetz werden gezielt Menschen zu vernichten versucht. Verbrechen im Amt werden vertuscht, getragen von Standesdünkel und Abhängigkeiten in lokalen Netzwerken.
Eine funktionierende Gewaltenteilung gibt es regelhaft nicht, da diese durch persönliche Beziehungen und Abhängigkeiten wie im Fall des Klägers ausgehebelt wird.
2.
Der Unterzeichner ist wie dargelegt seit insgesamt vierzehn Jahren Geschädigter von ungerechtfertigten Maßnahmen bis hin zu offenkundigen Verbrechen im Amt, die seit 2009 unverhohlen mit dem Vorsatz erfolgten, seine bürgerliche und soziale Existenz zu zerstören. Ebenfalls mit Vorsatz wurde und wird weiter die Vaterschaft des Klägers zerstört.
Sachliche und rechtliche Grundlagen hierfür gibt es nicht.
Die Schädigungen sind möglich, weil es keinerlei korrektive Kontrolle und Fehlerkultur gibt. Fehler werden vertuscht, um Fassade zu wahren.
Als Grundlage für die Entschädigungen des Klägers ist wie genannt zunächst der Beschluss des Landgerichts Bamberg vom 10. August 2017 anzuführen, in welchem dem Kläger gegenüber unter Az. 14 Qs 39/16 eine Entschädigungspflicht des Freistaates Bayern aufgrund einer vom Beschuldigten Lückemann initiierten Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme festgestellt wird.
Wie in vorherigen Belangen auch, versuchte die Staatsanwaltschaft mit identischer Argumentation zum Verfahren 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg, eine solche Entschädigung mit bizarren und rechtsfernen Begründungen zu verweigern, was die asoziale Gesinnung der Behörde, die als verlängerter Arm des Beschuldigten Lückemann anzusehen ist, wie genannt ein weiteres Mal und nun als Muster zur Verweigerung von rechtmäßig zustehender Entschädigung offenlegt.
Der Unterzeichner ist unbescholtener ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg und ebenso unbescholtener Vater. Die Staatsanwaltschaft unter Leitung Lückemann versuchte jahrelang ergebnisorientiert und mit sich steigernder krimineller Energie, durch Hybris und Arroganz angetrieben, den Uz. als Kriminellen und schließlich mittels Bagatelldelikten als psychisch gestörten gefährlichen Gewalttäter (nach Modell Gustl Mollath) zu stigmatisieren und so seine bürgerliche und soziale Existenz dauerhaft zu zerstören, unter dauerhafter Schädigung auch des Kindeswohls, wie in diesem Schriftsatz nochmals zusammengefasst.
3.
Mit Datum vom 22.02.2017 erhielt der Beschuldigte Lückemann nun vorgeblich eine Drohmail mit folgendem Inhalt an seine Dienstadresse:
„Na, Du alte hässliche Mistgeburt! Als ehemaliger Polizist mache ich mich jetzt auf den Weg zu Dir und werde Dir mit meiner Glock 9mm direkt in Dein hässliches Froschgesicht schießen.“
Hierauf initiierte Lückemann eine am 25.02.2017 polizeilich durchgeführte Wohnungsdurchsuchung beim Unterzeichner, den er offenkundig sofort als Absender der E-Mail ausgemacht haben will.
Die Durchsuchung erfolgte durch die vom Freistaat Bayern medial beworbene sog. Abteilung Cybercrime, die unter Hinzuziehung der Fahndung Stuttgart agierte, so dass die Durchsuchung mit rund zehn Beamten und einem Zeugen der Stadt Stuttgart stattfand. Das örtlich zuständige Polizeirevier wurde nicht in Kenntnis gesetzt.
Die Durchsuchung hatte laut Beschluss vom 24.02.2015, Amtsgericht Bamberg, den Zweck der Beschlagnahme von Computeranlagen nebst internen und externen Speichermedien, Mobiltelefone mit Multimediafunktion sowie Schußwaffen.
Anlass für den gesamten Vorgang war offenkundig ein am 21.02.2015 auf dem Blog des Uz. veröffentlichter Beitrag unter dem Titel „Verbrecher in der Justiz Würzburg/Bamberg decken sich weiter selbst“, welcher die Machenschaften Lückemanns gegen den Uz. zum Inhalt hat.
https://martindeeg.wordpress.com/2015/02/21/verbrecher-in-der-justiz-wurzburgbamberg-decken-sich-weiter-selbst/
Das Landgericht Bamberg schreibt in Beschluss vom 10.08.2017:
„Der enge zeitliche Zusammenhang zwischen dem Blogbeitrag vom 21.02.2015 und der E-Mail vom 22.02.2015 kann hierbei gerade keine Berücksichtigung finden, da – in der Konsequenz der erfolgten Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO – davon auszugehen ist, dass die E-Mail weder vom Beschuldigten verfasst wurde noch er von dieser Kenntnis hatte.“
Dies ist zweifelsfrei richtig.
Das Amtsgericht Bamberg schrieb zuvor in Beschluss, den sich das Landgericht in Sach- und Rechtslage zu eigen macht:
„Diese Veröffentlichung in einem Blog sowie der Umstand, dass der Verfasser der bedrohenden Email sich als ehemaliger Polizist bezeichnet hatte, was den Verdacht auf den aus seinem Dienstverhältnis als Polizeibeamter enlassenen Beschuldigten lenkte, ergab den hinreichenden Tatverdacht für den Erlass einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gemäß §§ 94, 98 StPO.“
„Nachdem sich allerdings der Tatverdacht durch Untersuchung der beim Beschuldigten beschlagnahmten Kommunikationsgeräte nicht hat erhärten lassen, ist nach der Unschuldsvermutung davon auszugehen, dass der die Ermittlungen bedingenden Emailverkehr eines unbekannten Täters und die genannte Veröffentlichung des Beschuldigten nur zufällig zeitlich koinzidieren.“
Eine solche Annahme freilich ist völlig abwegig.
Vielmehr ist nach allgemeiner Lebenserfahrung anzunehmen, dass das Motiv für die E-Mail in persönlichem Ärger liegt über die Veröffentlichung des Uz. die auch das Gericht hier als die „Grenzen polemischer Meinungsäußerung übersteigernde Äußerung und evtl. strafrechtlich relevante Verleumdung“ darstellt.
Dies legt anhand der Gesamtumstände eine Täterschaft des Beschuldigten Lückemann selbst oder eines seiner Lakaien nahe (Anstiftung), der auf Anweisung Lückemanns handelte, um hernach eine auf Eskalation und Widerstand ausgerichtete Wohnungsdurchsuchung beim Uz. zu inszenieren, um sich an diesem für den Blogbeitrag zu rächen.
Eine Strafverfolgung wegen Verleumdung steht dem Beschuldigten Lückemann nicht offen, da diese zum Nachweis der Richtigkeit sämtlicher Vorwürfe des Uz. führen würden, was die Verbrechen im Amt gegen seine Person angeht.
Es ist jedenfalls völlig offenkundig, dass der Wortlaut der E-Mail darauf ausgerichtet war, ergänzt durch die Darstellungen des vorgeblichen „Geschädigten“ Lückemann, auf den Uz. zu verweisen und zwar gerade so weit, dass unbedarfte Dritte wie der Sachbearbeiter der Polizei, der Zeuge KHK Mackert, zunächst von einer Täterschaft des Uz. ausgehen durften.
Die Täterschaft Lückemanns wird dadurch gestützt, dass der Uz. bereits in den Monaten vor diesem Vorgang regelmäßig Morddrohungen nach dem gleichen Muster auf seinem Blog erhielt.
Die Morddrohungen setzten sich auch nach dem Vorgang fort, zum Teil unter hämischer Bezugnahme auf die Wohnungsdurchsuchung.
….“Meine Geduld ist nunmehr mit Dir zu Ende.
Ich habe Dich aufgefordert , diesen Blog einzustellen .
Leider hast Du meiner Bitte nicht entsprochen , so dass ich nunmehr gezwungen bin , massivere Massnahmen gegen Dich einzuleiten.“….….“Ankündigung zum Hausbesuch!
Du bist das Destillat aus Blöd und Verkommenheit!
Du wahrhaft gestörter, wirst es in Kürze Dein Ende erleben.“……“habe ich Dir nicht mitgeteilt, dass Du diesen Blog einstellen sollst?
Willst Du noch mehr als eine Wohnungsdurchsuchung?
Beim nächsten mal , hast Du leider Widerstand geleistet und wurdest erschossen.
Du nennst Namen von Leuten – die diesen nicht möchten!“….
Die Vorgänge sind polizeilich zur Anzeige gebracht. Zunächst wurde seitens des Uz. von einer Täterschaft des […..] ausgegangen, worauf die Staatsanwaltschaft Bamberg jedoch seltsamerweise einen Anfangsverdacht leugnete und pauschal in Abrede stellte, obwohl dieser zweifelsfrei vorhanden war.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund […….] verweigerte Ermittlungen mit der bemerkenswerten Aussage, dass aufgrund bisheriger Vorgänge mit dem […..] davon auszugehen ist, dass […..] schuldunfähig bzw. vermindert schuldfähig sei.
[……] ist durch Ausfälligkeiten im Internet bekannt, wurde u.a. wegen Beleidigung von der ehem. bayerischen Ministerin Merk zur Anzeige gebracht und ist auch dem Beschuldigten Lückemann zweifellos bekannt.
Nach heutigem Stand wird davon ausgegangen, dass der Täter der Morddrohungen an den Uz. gezielt eine Täterschaft […..] vortäuschen wollte, was anfangs auch verfing. Insoweit ist die Weigerung jedweder Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft Bamberg bemerkenswert.
Auf Anzeigen wird verwiesen, diese wurden von der Polizeibehörde Stuttgart an die zuständige Staatsanwaltschaft Bamberg weitergeleitet.
Zeugnis:
POK‘in Schiemenz, Polizeibehörde Stuttgart, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart
Später in eigener Zuständigkeit geführte Ermittlungen der Polizei Stuttgart blieben insoweit ergebnislos, dem Verdacht einer Täterschaft Lückemanns wurde offenkundig durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart nicht nachgegangen. Diese konspirierte vielmehr mit dem Beschuldigten Lückemann, wie sich im Fortgang zeigte.
Zeugnis:
PHK Mielke, Polizeibehörde Stuttgart
Es ist nach bisherigem Erkenntnisstand davon auszugehen, dass der Beschuldigte Lückemann selbst oder als Auftraggeber für die Morddrohungen gegen den Uz. und somit auch für die an seine „Dienstadresse“ am 22.02.2015 zugegangene E-Mail verantwortlich zeichnet.
Dies aus Hybris, Arroganz und einem durch seine Stellung und Machtposition hervorgerufenen Allmachtsgefühl und aus der Illusion heraus, strafrechtlich und dienstrechtlich unantastbar zu sein, motiviert durch eine persönliche Schädigungsabsicht gegen den Uz., der sich – in den Augen Lückemanns – erdreistet, die bayerische Justiz und ihre Amtsträger zu kritisieren, öffentlich zu beschuldigen und sich anhaltend gegen erlittenes Unrecht und absurde rechtsfremde Maßnahmen der Behörde zur Wehr setzt.
Das Weltbild Lückemanns basiert offenkundig auf einem Bewusstsein der Minderwertigkeit von Menschen, die weder Amt, Macht noch Status haben und die Lückemann bspw. öffentlich als „lasche Linke“ bezeichnet, die es zu maßregeln und zu unterwerfen gilt.
Es ist bei objektiver Betrachtung völlig offensichtlich, dass eine solche Figur bereits im Ansatz die charakterliche Eignung fehlt für verantwortliche Position in einer rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlich gebundenen Justiz.
Das Klima, das der Beschuldigte Lückemann insbesondere als jahrelang an neuralgischer Stelle Verantwortlicher mit seinen Netzwerken im Gerichtsbezirk Würzburg geprägt hat, ist dementsprechend nicht an Recht und Gesetz orientiert sondern ein Tollhaus aus Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung gegen lästige Bürger, aus Demütigung und Drangsalierung von Unschuldigen und Bürgern ohne Status.
Maßnahmen gegen Betroffene und derart für die Justiz missliebige Bürger sind – wie auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Einspruch hier gegen eine Entschädigungspflicht erneut eindrucksvoll bizarr beweist – nach Lesart rechtskonservativer CSU-Juristen aĺa Lückemann auch bei völliger Abwegigkeit und Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen dennoch stets die „Schuld“ der Betroffenen selbst.
Die gleiche rechtsfremde Begründung einer Verweigerung jedweder Entschädigung wie sie hier durch die Staatsanwaltschaft im Auftrag von Lückemann lebensfremd dargestellt wurde, erfolgte wie nachgewiesen auch in Zusammenhang mit der zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt, die der Uz. als unbescholtener Polizeibeamter durch die Verbrecher im Amt erlitten hat, was auch den Schadensersatz hier mit maßgeblich begründet.
Mit Datum vom 11. Juni 2016 schließlich machte der Kläger auf seinem Blog eine wahrscheinliche Täterschaft Lückemann öffentlich unter der Überschrift:
„Mit Morddrohungen diesen Blog verhindern? Clemens Lückemann und seine Justizkumpel Würzburg/Bamberg sind längst ein Fall für den Verfassungsschutz!“
Hernach gingen keine Morddrohungen mehr beim Unterzeichner ein, was glasklar dafür spricht, dass der Tatverdacht gegen Lückemann sich erhärtet hat und dieser durch öffentliche Darstellung dieses Zusammenhangs zumindest insoweit abgeschreckt wurde, dass er weitere Morddrohungen gegen den Uz. Oder eine Anstiftung hierzu unterließ.
Eine Strafanzeige wegen Verleumdung erfolgte auch in diesem Zusammenhang nicht.
Vor diesem Hintergrund ist die Annahme des Gerichts, dass die Durchsuchung am 25.02.2015 und die anschließende Beschlagnahme rechtmäßig war und ein hinreichender Tatverdacht bestand, nicht haltbar.
Es ist vielmehr als beweisrechtlich erwiesen anzusehen, dass der Beschuldigte Lückemann mittels Nimbus seines Amtes und seines Fachwissens im weiteren Fortgang von vorherigen Ereignissen persönlich motiviert und gezielt nicht nur eine Straftat sondern auch gezielt einen „hinreichenden Tatverdacht“ gegen den Unterzeichner konstruierte, um wiederholt gegen diesen als Unschuldigen Maßnahmen zu veranlassen.
Die Wohnungsdurchsuchung erfolgte unter weiterem Rufmord gegen den Unterzeichner, der durch die Maßnahme wiederholt in seiner Reputation in seinem persönlichen Lebensumfeld geschädigt wurde. Dieser Rufmord war beabsichtigt und Ziel des Beschuldigten Lückemann.
Desweiteren beabsichtigte der Beschuldigte Lückemann durch die Art der Drohung einen martialischen und auf Außenwirkung abzielenden aktionistischen Auftritt der Polizei aufgrund einer vorgeblichen Gefährdung – Schußwaffen! – durch den Uz., der auch auf Widerstand und Eskalation abzielte.
Dies gehört zum Standardrepertoire des Netzwerks Lückemann, um unverhältnismäßige, ungerechtfertigte und absurde Maßnahmen als „notwendig“ zu verkaufen, Zitat Lückemann: „man müsse immer vom schlimmsten denkabren Fall ausgehen“, Mainpost.
Beweis:
Anlage 3
„Durchsuchung beim Gymnasiasten“, Mainpost 10.03.2006
„Amoklaufdrohung“ Gymnasiast, Gamestar-Forum!
Der Bericht der Mainpost spiegelt beispielhaft das Weltbild und krude berufliche Selbstverständnis des Beschuldigten wider, mit dem selbst völlig abwegige und rechtswidrige Maßnahmen mittels Phantasie vom jeweils „schlimmsten denkbaren Fall“ nahezu beliebig als „rechtmäßig“ zu verkaufen sind.
Es ist eine Gelegenheit für die bayerische Justiz, durch objektive und rechtsstaatlich fundierte Bearbeitung dieser Entschädigungsklage den Weg zurück zu Rechtsstaatlichkeit zu finden und zu beweisen, dass es noch berechtigtes Vertrauen in eine unabhängige Justiz gibt – auch in einem von der rechten CSU zersetzten bayerischen Justizapparat, der Täter wie Lückemann hervorbrachte und bis heute deckt.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.