Clemens Lückemann: der OLG-Präsident in Bamberg ist ein Justizverbrecher, der mit CSU-Ticket seit Jahren den Rechtsstaat aushebelt….

Im Zusammenhang mit der vom Landgericht Bamberg festgestellten Entschädigungspflicht habe ich die folgende Klage eingereicht:

Entschädigung wegen Wohnungsdurchsuchung, initiiert durch Lückemann, Landgericht Bamberg, 10.08.2017, Az. 14 Qs 39/16

Meines Erachtens ist Clemens Lückemann ein Justizverbrecher, der schon lange aus den Verkehr gezogen gehört. Da sein „Dienstherr“ jedoch die gleiche Gesinnung und das gleiche Parteibuch hat, finden Dienstaufsicht und Kontrolle seit Jahren nicht statt – Verbrechen im Amt und Fehler werden im Gegenteil mit allen Mitteln zu vertuschen versucht. Der bayerische Justizminister rechts im Bild. (Dahinter Lothar Schmitt, der 2009 als Richter die Freiheitsberaubung gegen mich ermöglichte).

Die Überschrift zu dem Artikel, dem dieses Bild entstammt, lautet:

„Rechtspflege – Minister Bausback in Bamberg: „Die Linke ist lahm gelegt“

Rechtspflege –
Minister Bausback in Bamberg: „Die Linke ist lahm gelegt …“

Die „Linke“ – wer auch immer das sein soll – sind in Bayern nicht das Problem. Das Problem sind die Rechtsradikalen, die strafwütigen, charakterlich deformierten Täter in Justiz und Behörden, die glauben über Recht und Verfassung zu stehen.

Dieses Schreiben hiermit beweisrechtlich veröffentlicht:

Landgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg 14.12.2017


Az. 14 Qs 39/16

Hiermit wird Schadensersatz gegen den Freistaat Bayern für zu Unrecht erlittene sog. Strafverfolgungsmaßnahmen durch den Beschuldigten Clemens Lückemann bzw. auf Weisung des Beschuldigten und innerhalb dessen Netzwerken in der Justiz Franken, hiermit geltend gemacht in Gesamthöhe von 800.000 Euro.

Der Kläger war bis zu den unrechtmäßigen Maßnahmen der Beklagten unbescholtener Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg.

Die Maßnahmen, die beginnend von 2003 (Az. 15 C 3591/03, Zivilgericht Würzburg) bis zum heutigen Tag andauern, verschulden eine seit 14 Jahren andauernde Zerstörung der Vaterschaft des Klägers und eine Existenzvernichtung auf Grundlage auch eines gezielten stigmatisierenden öffentlichen Rufmords gegen den Kläger. Es bestand über Jahre seitens der Netzwerke Lückemann innerhalb der Justizbehörden Würzburg/Bamberg erkennbar das rechtsfremde Ziel, die bürgerliche soziale Existenz des Klägers dauerhaft und böswillig ergebnisorientiert zu zerstören.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Als Beweis hierfür wird auf die beweisrechtliche Dokumentation auf Basis der Originaldokumente der Behörden Würzburg/Bamberg verwiesen unter: https://martindeeg.wordpress.com/

Der Kläger hat die Machenschaften und Verbrechen reaktiv nach Freiheitsberaubung im Amt und zweitem Kindesentzug beginnend August 2013 öffentlich gemacht, ohne dass sich einer der Beschuldigten mit dem Vorhalt der Verleumdung/üblen Nachrede/falschen Verdächtigung hiergegen gewandt hatte.

Der Blog ist auch eine Maßnahme im Rahmen ziviler Nothilfe, um den einseitigen und falschen Darstellungen der Behörde entgegenzutreten, die kritiklos von der regionalen Mainpost verbreitet werden, unter Missachtung des Persönlichkeitsschutzes, der Kriterien der Verdachtsberichterstattung und insbesondere auch der Unschuldsvermutung. So veröffentlichte die Mainpost auf Initiative des Pressesprechers der Behörde Lückemann, des Staatsanwalts Erik Ohlenschlager am 25.06.2009 grob unrichtig unter der Schlagzeile:

„Bei Marathon festgenommen: Ex-Polizist drohte mit Amoklauf – Ein 39-jähriger Ex-Polizist hat im Mai der Justiz einen „Amoklauf, Mord und Totschlag“ angedroht.“….

Dies ist eine bewusste und gezielt eingesetzte Falschmeldung, die einzig dem Zweck dient, den Kläger öffentlich zu diskreditieren, zu stigamtisieren und infolge sozial zu vernichten.

Dieses Vorgehen mittels repressiver Maßnahmen folgt dem Muster, mit dem der Beklagte Lückemann über willfährige Strafverfolgungsbehörde und mittels Ausnutzung von Amt und Nimbus auch die zu entschädigende Wohnungsdurchsuchung am 25.02.2015 inszenierte.

Entschädigung wegen Wohnungsdurchsuchung, initiiert durch Lückemann, Landgericht Bamberg, 10.08.2017, Az. 14 Qs 39/16

Diese zu entschädigende Maßnahme ist daher nicht isoliert zu betrachten sondern das gesamte Ausmaß an Schädigung, Rufmord und Missbrauch von Amtsgewalt gegen den Kläger seit insgesamt 2004 zu betrachten. Es geht hier um Vorsatz, um Strategien, Taktik und Muster der Ausgrenzung, der Kriminalisierung, der Stigmatisierung durch bayerische CSU-Juristen.

Die Skrupellosigkeit und Gesinnung einzelner Verantwortlicher, Funktionäre der CSU, erinnert an Nazimethoden, Kritiker öffentlich zu stigmatisieren und dann unschuldig wegzusperren.

Strafverfolgungsmaßnahmen und zivilrechtliche Forderungen werden unter anhaltender struktureller Korruption zugunsten der Juristen im Amt in deren Machtbereich verhindert, während dem Kläger auf Betreiben der Täter weiter Bagatelldelikte zur Last zu legen versucht werden, Strafantrag des Lückemann wegen vorgeblicher Beleidigung, anhängig Landgericht Stuttgart.

Blog: „Strafbefehl“ wegen vorgebl. Beleidigung der Justizverbrecher Lückemann, Reheußer etc., Staatsanwaltschaft Stuttgart

Begründung:

1.
Clemens Lückemann wird aufgrund der Ereignisse seit 2006 als Krimineller betrachtet, der unter massivem Missbrauch von Amt und Nimbus vorsätzlich und aus persönlichen Motiven dem Kläger zu schaden versucht, bis hin zur völligen und skrupellosen Vernichtung der bürgerlichen und sozialen Existenz durch Missbrauch des § 63 StGB im Stil der zu Unrecht erfolgten Unterbringung gegen Gustl Mollath, wie infolge dargelegt; Lückemann Leiter der Behörde:

Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09

Als ausführende Sachbearbeiterin fungierte ab 2006 dessen Untergebene, ehem. Staatsanwältin Angelika Drescher.

Zeugnis:
Angelika Drescher
, zu laden über Landgericht Schweinfurt, Rüfferstraße 1, 97421 Schweinfurt

Die Sachbearbeiterin hat insbesondere zu verantworten:

a) Wohnungsdurchsuchung beim Kläger sowie unbeteiligten Dritten (Freundin des Klägers in Holzgerlingen, Eltern des Klägers in Freudenstadt) sowie einen haltlosen Versuch der Zwangseinweisung, Februar 2006, vorgeworfener Tatbestand: „versuchte Nötigung“.

b) identischen Versuch der Zwangseinweisung nach Scheitern im Februar, erneut im Juni 2006. Eine hieraus resultierende sechstägige Freiheitsberaubung im Amt in Baden-Württemberg auf Grundlage des hier nicht greifenden „Bayerischen Unterbringungsgesetzes“ ist Inhalt von Klage vor dem Landgericht Würzburg, Az. 63 O 1493/17.
Es wird beantragt, die Akte des Landgerichts zu Az. 63 O 1493/17 beweisrechtlich beizuziehen.
https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/13/sechs-tage-freiheitsberaubung-durch-justizverbrecherin-angelika-drescher-justizkollegen-wuerzburg-meinen-keine-anhaltspunkte-dafuer-dass-zwangseinweisung-erzwungen-ergo-kein-vorsatz/

c) Rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung im Dezember 2006 ohne Vorliegen von Straftat sowie Erhebung einer öffentlichen Anklage ohne Vorliegen von Straftat, um den Kläger zur Herausgabe von Fotos zu erpressen, die er erkennbar rechtmäßig in Besitz hat und die auch nicht im Zusammenhang mit Straftaten stehen.
Zeugnis hierzu: Richter am Amtsgericht Weber, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Die Taten Lückemanns und seiner Mittäter werden durch Netzwerke und über Jahrzehnte geschaffene Abhängigkeiten in der fränkischen Justiz und parteipolitisch motiviert bislang gedeckt und zum Teil unter massiver Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwälte intern vertuscht. Der Täter hat bis heute trotz massivster Eingriffe ohne rechtliche Rechtfertigung bis heute insgesamt keinen Cent Entschädigung vom Freistaat Bayern erhalten. Sämtliche Klagen versucht man im PKH-Verfahren rechtsbeugend und floskelhaft zugunsten der Beklagten in allen Fällen einfachst zu entledigen.

Die Vorgänge sind wie genannt im Blog des Klägers seit August 2013 und fortlaufend beweisrechtlich öffentlich gemacht. Strafrechtliche Geltendmachungen wegen Verleumdung, übler Nachrede oder falscher Verdächtigung fanden dennoch nicht statt, da den Beschuldigten bewusst ist, dass gerichtliche Prüfung zweifellos zur Bestätigung der Richtigkeit der Vorwürfe führen wird.

Die Entschädigungssumme gegen den Freistaat Bayern entspricht dem Ausmaß der insbesondere vom Beschuldigten Lückemann seit spätestens 2006 in persönlich motivierter Schädigungs- und Vernichtungsabsicht gegen den Unterzeichner begangenen Taten unter Missbrauch seiner Amtsgewalt als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, seit 2009 als Generalstaatsanwalt Bamberg und nun seit 2013 als Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg.

Der Versuch der Staatsanwaltschaft im Verfahren 14 Qs 39/16 dem Kläger eine Entschädigung für die von Lückemann initiierte Maßnahme einer Wohnungsdurchsuchung (die insgesamt vierte auf Veranlassung/Weisung Lückemann) zu verweigern, entspricht bis ins Detail der rechtsfernen persönlichen motivierten Schädigungsabsicht und Argumentation, mit der dem Kläger im Verfahren 814 Js 10465/09 vor dem Landgericht Würzburg infolge die im Freispruch von den Richtern des Landgerichts Würzburg, 1. Strafkammer, zugesprochene Entschädigung für zehn Monate zu Unrecht erlittene Haft verweigert wurde.

Beweis:
Anlage 1

Beschluss der Justizverbrecher und Lückemann-Vertrauten Norbert Baumann, Thomas Schepping, Az. 1 Ws 137/11

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Die Beschuldigten haben in gleicher Besetzung zuvor – nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung gegen den Kläger in diesem Verfahren, vom 21.06.2009 bis zum 05.03.2010 – am 12.03.2010 eine weitere Freiheitsberaubung im Amt zu verantworten, indem sie dem Kläger als ehemaligem Polizeibeamten und erkennbar unter schwerem Amtsmissbrauch Fluchtgefahr andichteten und weitere sechs Wochen ohne Vorliegen von Straftat der Freiheit beraubten, ehe die Richter des Landgerichts ein zweites Mal diese Posse beendeten und eine Entlassung des Klägers verfügten.

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/

Zeugnis:
Dr. Barthel
, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Dr. Breunig, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Die Maßnahmen wurden auch in diesem Verfahren von Lückemann initiiert, zur Tatzeit 2009/2010 Leiter der Staatsanwaltschaft bzw. Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Bamberg.

Der Kläger hatte am 18.05.2009 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt Thomas Trapp erstattet, die erkennbar keinerlei Strafgehalt hatte, wie unter anderem die Zeugen Dr. Thomas Bellay, Dr. Alexander Müller-Teckhoff, damals Richter beim Landgericht Würzburg, heute beim Bundesgerichtshof sowie der Zeuge und Ministerialrat Hans Kornprobst, bayerisches Staatsministerium der Justiz, als Empfänger des Schreibens feststellten.

Infolge konstruierte der Beschwerdegegner Thomas Trapp auf Weisung Lückemanns und unter Verschweigen der Tatsache der Wahrnehmung der Zeugen Dr. Bellay, Dr. Müller Teckhoff und Ministerialrat Kornprobst aus der Dienstaufsichtsbeschwerde die akute Gefahr eines Amoklaufs durch den Kläger bei den Justizbehörden Würzburg.

Nochmals: Laut Staatsanwalt Thomas Trapp, der ungeachtet der Tatsache, dass er Beschwerdegegner der Dienstaufsichtsbeschwerde und damit Partei ist, als Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft massivste Maßnahmen gegen den Kläger veranlasste, bestand aufgrund des Schreibens vom 18.05.2009 laut Trapp nun am 12.06.2009 (Erhalt Trapp) die akute Gefahr eines Amoklaufs durch den Kläger, den dieser laut Trapp geplant hat und der unmittelbar bevorsteht.

Nach „Ausbleiben“ des von Trapp konstruierten angeblich akut anstehenden Amoklaufs trotz Scheiterns der Festnahme des Klägers bis zum 21.06.2009, die erst nach massivem Druck auf Stuttgarter Polizeibeamte erfolgte, die den Vorgang als persönlich motivierten Popanz auffassten, bei dem die Staatsanwaltschaft Würzburg offenkundig einer Überreaktion verfällt, musste Trapp insoweit von dem Vorwurf des versuchten Mordes an einer unbekannten Anzahl Personen, die er dem Kläger zur Last legte, um Festnahme zu erzwingen, abrücken.

Stattdessen behauptete Trapp nun nach der Festnahme eine „Störung des öffentlichen Friedens“ durch den Kläger, die dieser durch die Zusendung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp an die Adressaten bayerisches Justizministerium (Kornprobst) und Landgericht Würzburg (Dr. Bellay/Dr. Müller-Teckhoff) verwirklicht haben soll – obwohl dies erkennbar bereits am Tatbestandsmerkmal „öffentlich“ scheitert.

Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung

Der Kläger wurde infolge durch Betreiben der Staatsanwaltschaft und der Netzwerke Lückemanns für insgesamt zehn Monate in Untersuchungshaft/Unbterbringung gehalten, die dauerhafte Unterbringung auf Grundlage eines Fehlgutachtens des Würzburger Psychiaters Dr. Groß (CSU), der u.a. gemeinsam mit der Frau des Lückemann im Würzburger Stadtrat sitzt und seit Jahren als erfahrener Einweisungsgutachter für die Staatsanwaltschaft fungiert.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Nachdem durch Obergutachten des unabhängig vom Würzburger Geklüngel und den Netzwerken Lückemanns tätigen integren Prof. Dr. Nedopil zweifelsfrei festgestellt wurde, dass keinerlei medizinische Voraussetzungen für die Maßnahme vorliegen, wurde der Kläger nach acht Monaten am 04.03.2010 aus der Unterbringung entlassen.

Auf Betreiben Lückemanns als Generalstaatsanwalt und mithilfe der kriminellen Richter und Lückemann-Freunde Norbert Baumann und Thomas Schepping beim 1. Strafsenat des OLG Bamberg wurde wie genannt am 12.03.2010 eine weitere Festnahme und Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger veranlasst, dem man eine Fluchtgefahr andichtete, siehe oben.

Polizeibeamte der Fahndung Stuttgart remonstrierten nach eigener Aussage gegen die offenkundig rechtswidrige und persönlich motivierte Festnahme, woraufhin ebenfalls massiver Druck aus dem Umfeld Lückemanns ausgeübt wurde.

Als durch das Landgericht Würzburg schließlich mit Urteil festgestellt wurde, dass es den gesamten Maßnahmen gegen den Kläger nicht nur an den medizinischen Voraussetzungen mangelte (Prof. Dr. Nedopil) sondern auch an jeglichen strafrechtlichen Voraussetzungen und den Maßnahmen von Anfang an keinerlei Strafgehalt zugrundelag, verweigerten die kriminellen Richter und Lückemann-Vasallen Norbert Baumann und Thomas Schepping wiederum auf Weisung Lückemanns und Antrag dessen Behörde die vom Landgericht zugewiesene (ungenügende) Haftentschädigung.

Dieser Fall und die Argumentation der kriminell agierenden Staatsanwaltschaft gegen einen Unschuldigen bei dieser Freiheitsberaubung ist analog der Argumentation der Verweigerung der Entschädigung für die Wohnungsdurchsuchung hier.

Beweis:
Anlage 1

Beschluss der Justizverbrecher und Lückemann-Vertrauten Norbert Baumann, Thomas Schepping, Az. 1 Ws 137/11

Persönlich motiviert und mit immenser krimineller Energie werden hier völlig überzogene und rechtswidrige Maßnahmen gegen Unschuldigen veranlasst, die man nach Scheitern des Tatverdachts versucht, dem Opfer der Maßnahmen selbst zur Last zu legen, da er die Strafverfolgungsmaßnahmen selbst zu verantworten hat.

Mit Rechtsstaat und Objektivität hat das erkennbar nichts zu tun. Dies sind schwere Straftaten im Amt, wobei sich die offenkundig charakterlich deformierten Täter gewaltenübergreifend gegenseitig decken und bestätigen.

Die tiefsitzende Unredlichkeit, das völlige Fehlen rechtsstaatlicher Orientierung und das Fehlen moralischer Integrität, die die Täter der Netzwerke um Clemens Lückemann hier offenbaren, ist atemberaubend: dass es sich hierbei um regelhafte Muster und Strategie auf dem Rücken von Unschuldigen handelt, ist durch die Vorgehensweise und die gleiche Argumentation der sogenannten Strafverfolgungsbehörde im Verfahren Az. 14 Qs 39/16 nun zweifelsfrei erwiesen.

Im Verfahren 814 Js 10465/09 hat der Kläger bis heute für Freiheitsberaubung im Amt keinen Cent Entschädigung erhalten: nicht weil diese nicht zusteht, sondern weil – anders als im Verfahren Az. 14 Qs 39/16 nun – die korrupten Richter Norbert Baumann und Thomas Schepping, deren Karriere abhängig von Lückemann ist, eine Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers begingen.

Insgesamt glauben die Täter im Amt offenbar, aufgrund der Tatsache, dass der Kläger ehemaliger Polizeibeamter ist, eine besonderen Freibrief für Schädigungen, Demütigungen und rechtsfremdes Gebaren gegenüber dem Kläger zu haben.

Der Freistaat Bayern hat daher eine über diesen Einzelfall hinausgehende massive Entschädigungspflicht gegenüber dem Kläger.

Verwiesen wird beweisrechtlich auf Klage gegen die Beschuldigten Baumann und Schepping, die sich insbesondere auf die zweite von der Behörde Lückemann initiierte Freiheitsberaubung im Amt ab 12.03.2010 bezieht.

Beweis:
Anlage 2

Klageschrift, Version im Blog des Klägers
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/

Diese zivilrechtliche Klage wird wie alle Geltendmachungen des Klägers aktuell beim Landgericht Würzburg unter Rechtsbeugung und offenkundigem Missbrauch des Prozesskostenhilfeverfahrens zu entledigen gesucht.

Die Vorgänge bieten längst Anlass für Einberufung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Unbehelligt vom bayerischen Justizministerium und ohne jede Kontrolle und Dienstaufsicht machen sich hier kriminelle Täter in der Justiz offenkundig seit Jahren die Justiz in der Provinz zur Beute, ohne Bindung an Recht und Gesetz werden gezielt Menschen zu vernichten versucht. Verbrechen im Amt werden vertuscht, getragen von Standesdünkel und Abhängigkeiten in lokalen Netzwerken.

Eine funktionierende Gewaltenteilung gibt es regelhaft nicht, da diese durch persönliche Beziehungen und Abhängigkeiten wie im Fall des Klägers ausgehebelt wird.

2.
Der Unterzeichner ist wie dargelegt seit insgesamt vierzehn Jahren Geschädigter von ungerechtfertigten Maßnahmen bis hin zu offenkundigen Verbrechen im Amt, die seit 2009 unverhohlen mit dem Vorsatz erfolgten, seine bürgerliche und soziale Existenz zu zerstören. Ebenfalls mit Vorsatz wurde und wird weiter die Vaterschaft des Klägers zerstört.

Sachliche und rechtliche Grundlagen hierfür gibt es nicht.
Die Schädigungen sind möglich, weil es keinerlei korrektive Kontrolle und Fehlerkultur gibt. Fehler werden vertuscht, um Fassade zu wahren.

Als Grundlage für die Entschädigungen des Klägers ist wie genannt zunächst der Beschluss des Landgerichts Bamberg vom 10. August 2017 anzuführen, in welchem dem Kläger gegenüber unter Az. 14 Qs 39/16 eine Entschädigungspflicht des Freistaates Bayern aufgrund einer vom Beschuldigten Lückemann initiierten Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme festgestellt wird.

Wie in vorherigen Belangen auch, versuchte die Staatsanwaltschaft mit identischer Argumentation zum Verfahren 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg, eine solche Entschädigung mit bizarren und rechtsfernen Begründungen zu verweigern, was die asoziale Gesinnung der Behörde, die als verlängerter Arm des Beschuldigten Lückemann anzusehen ist, wie genannt ein weiteres Mal und nun als Muster zur Verweigerung von rechtmäßig zustehender Entschädigung offenlegt.

Der Unterzeichner ist unbescholtener ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg und ebenso unbescholtener Vater. Die Staatsanwaltschaft unter Leitung Lückemann versuchte jahrelang ergebnisorientiert und mit sich steigernder krimineller Energie, durch Hybris und Arroganz angetrieben, den Uz. als Kriminellen und schließlich mittels Bagatelldelikten als psychisch gestörten gefährlichen Gewalttäter (nach Modell Gustl Mollath) zu stigmatisieren und so seine bürgerliche und soziale Existenz dauerhaft zu zerstören, unter dauerhafter Schädigung auch des Kindeswohls, wie in diesem Schriftsatz nochmals zusammengefasst.

3.
Mit Datum vom 22.02.2017 erhielt der Beschuldigte Lückemann nun vorgeblich eine Drohmail mit folgendem Inhalt an seine Dienstadresse:

„Na, Du alte hässliche Mistgeburt! Als ehemaliger Polizist mache ich mich jetzt auf den Weg zu Dir und werde Dir mit meiner Glock 9mm direkt in Dein hässliches Froschgesicht schießen.“

Hierauf initiierte Lückemann eine am 25.02.2017 polizeilich durchgeführte Wohnungsdurchsuchung beim Unterzeichner, den er offenkundig sofort als Absender der E-Mail ausgemacht haben will.

Die Durchsuchung erfolgte durch die vom Freistaat Bayern medial beworbene sog. Abteilung Cybercrime, die unter Hinzuziehung der Fahndung Stuttgart agierte, so dass die Durchsuchung mit rund zehn Beamten und einem Zeugen der Stadt Stuttgart stattfand. Das örtlich zuständige Polizeirevier wurde nicht in Kenntnis gesetzt.

Die Durchsuchung hatte laut Beschluss vom 24.02.2015, Amtsgericht Bamberg, den Zweck der Beschlagnahme von Computeranlagen nebst internen und externen Speichermedien, Mobiltelefone mit Multimediafunktion sowie Schußwaffen.

Anlass für den gesamten Vorgang war offenkundig ein am 21.02.2015 auf dem Blog des Uz. veröffentlichter Beitrag unter dem Titel „Verbrecher in der Justiz Würzburg/Bamberg decken sich weiter selbst“, welcher die Machenschaften Lückemanns gegen den Uz. zum Inhalt hat.
https://martindeeg.wordpress.com/2015/02/21/verbrecher-in-der-justiz-wurzburgbamberg-decken-sich-weiter-selbst/

Das Landgericht Bamberg schreibt in Beschluss vom 10.08.2017:

„Der enge zeitliche Zusammenhang zwischen dem Blogbeitrag vom 21.02.2015 und der E-Mail vom 22.02.2015 kann hierbei gerade keine Berücksichtigung finden, da – in der Konsequenz der erfolgten Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO – davon auszugehen ist, dass die E-Mail weder vom Beschuldigten verfasst wurde noch er von dieser Kenntnis hatte.“

Dies ist zweifelsfrei richtig.

Das Amtsgericht Bamberg schrieb zuvor in Beschluss, den sich das Landgericht in Sach- und Rechtslage zu eigen macht:

„Diese Veröffentlichung in einem Blog sowie der Umstand, dass der Verfasser der bedrohenden Email sich als ehemaliger Polizist bezeichnet hatte, was den Verdacht auf den aus seinem Dienstverhältnis als Polizeibeamter enlassenen Beschuldigten lenkte, ergab den hinreichenden Tatverdacht für den Erlass einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gemäß §§ 94, 98 StPO.“

„Nachdem sich allerdings der Tatverdacht durch Untersuchung der beim Beschuldigten beschlagnahmten Kommunikationsgeräte nicht hat erhärten lassen, ist nach der Unschuldsvermutung davon auszugehen, dass der die Ermittlungen bedingenden Emailverkehr eines unbekannten Täters und die genannte Veröffentlichung des Beschuldigten nur zufällig zeitlich koinzidieren.“

Eine solche Annahme freilich ist völlig abwegig.

Vielmehr ist nach allgemeiner Lebenserfahrung anzunehmen, dass das Motiv für die E-Mail in persönlichem Ärger liegt über die Veröffentlichung des Uz. die auch das Gericht hier als die „Grenzen polemischer Meinungsäußerung übersteigernde Äußerung und evtl. strafrechtlich relevante Verleumdung“ darstellt.

Dies legt anhand der Gesamtumstände eine Täterschaft des Beschuldigten Lückemann selbst oder eines seiner Lakaien nahe (Anstiftung), der auf Anweisung Lückemanns handelte, um hernach eine auf Eskalation und Widerstand ausgerichtete Wohnungsdurchsuchung beim Uz. zu inszenieren, um sich an diesem für den Blogbeitrag zu rächen.

Eine Strafverfolgung wegen Verleumdung steht dem Beschuldigten Lückemann nicht offen, da diese zum Nachweis der Richtigkeit sämtlicher Vorwürfe des Uz. führen würden, was die Verbrechen im Amt gegen seine Person angeht.

Es ist jedenfalls völlig offenkundig, dass der Wortlaut der E-Mail darauf ausgerichtet war, ergänzt durch die Darstellungen des vorgeblichen „Geschädigten“ Lückemann, auf den Uz. zu verweisen und zwar gerade so weit, dass unbedarfte Dritte wie der Sachbearbeiter der Polizei, der Zeuge KHK Mackert, zunächst von einer Täterschaft des Uz. ausgehen durften.

Die Täterschaft Lückemanns wird dadurch gestützt, dass der Uz. bereits in den Monaten vor diesem Vorgang regelmäßig Morddrohungen nach dem gleichen Muster auf seinem Blog erhielt.

Die Morddrohungen setzten sich auch nach dem Vorgang fort, zum Teil unter hämischer Bezugnahme auf die Wohnungsdurchsuchung.

….“Meine Geduld ist nunmehr mit Dir zu Ende.
Ich habe Dich aufgefordert , diesen Blog einzustellen .
Leider hast Du meiner Bitte nicht entsprochen , so dass ich nunmehr gezwungen bin , massivere Massnahmen gegen Dich einzuleiten.“….

….“Ankündigung zum Hausbesuch!
Du bist das Destillat aus Blöd und Verkommenheit!
Du wahrhaft gestörter, wirst es in Kürze Dein Ende erleben.“…

…“habe ich Dir nicht mitgeteilt, dass Du diesen Blog einstellen sollst?
Willst Du noch mehr als eine Wohnungsdurchsuchung?
Beim nächsten mal , hast Du leider Widerstand geleistet und wurdest erschossen.
Du nennst Namen von Leuten – die diesen nicht möchten!“….

Die Vorgänge sind polizeilich zur Anzeige gebracht. Zunächst wurde seitens des Uz. von einer Täterschaft des […..] ausgegangen, worauf die Staatsanwaltschaft Bamberg jedoch seltsamerweise einen Anfangsverdacht leugnete und pauschal in Abrede stellte, obwohl dieser zweifelsfrei vorhanden war.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund […….] verweigerte Ermittlungen mit der bemerkenswerten Aussage, dass aufgrund bisheriger Vorgänge mit dem […..] davon auszugehen ist, dass […..] schuldunfähig bzw. vermindert schuldfähig sei.

[……] ist durch Ausfälligkeiten im Internet bekannt, wurde u.a. wegen Beleidigung von der ehem. bayerischen Ministerin Merk zur Anzeige gebracht und ist auch dem Beschuldigten Lückemann zweifellos bekannt.

Nach heutigem Stand wird davon ausgegangen, dass der Täter der Morddrohungen an den Uz. gezielt eine Täterschaft […..] vortäuschen wollte, was anfangs auch verfing. Insoweit ist die Weigerung jedweder Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft Bamberg bemerkenswert.

Auf Anzeigen wird verwiesen, diese wurden von der Polizeibehörde Stuttgart an die zuständige Staatsanwaltschaft Bamberg weitergeleitet.

Zeugnis:
POK‘in Schiemenz
, Polizeibehörde Stuttgart, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Später in eigener Zuständigkeit geführte Ermittlungen der Polizei Stuttgart blieben insoweit ergebnislos, dem Verdacht einer Täterschaft Lückemanns wurde offenkundig durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart nicht nachgegangen. Diese konspirierte vielmehr mit dem Beschuldigten Lückemann, wie sich im Fortgang zeigte.

Zeugnis:
PHK Mielke
, Polizeibehörde Stuttgart

Es ist nach bisherigem Erkenntnisstand davon auszugehen, dass der Beschuldigte Lückemann selbst oder als Auftraggeber für die Morddrohungen gegen den Uz. und somit auch für die an seine „Dienstadresse“ am 22.02.2015 zugegangene E-Mail verantwortlich zeichnet.

Dies aus Hybris, Arroganz und einem durch seine Stellung und Machtposition hervorgerufenen Allmachtsgefühl und aus der Illusion heraus, strafrechtlich und dienstrechtlich unantastbar zu sein, motiviert durch eine persönliche Schädigungsabsicht gegen den Uz., der sich – in den Augen Lückemanns – erdreistet, die bayerische Justiz und ihre Amtsträger zu kritisieren, öffentlich zu beschuldigen und sich anhaltend gegen erlittenes Unrecht und absurde rechtsfremde Maßnahmen der Behörde zur Wehr setzt.

Das Weltbild Lückemanns basiert offenkundig auf einem Bewusstsein der Minderwertigkeit von Menschen, die weder Amt, Macht noch Status haben und die Lückemann bspw. öffentlich als „lasche Linke“ bezeichnet, die es zu maßregeln und zu unterwerfen gilt.

Es ist bei objektiver Betrachtung völlig offensichtlich, dass eine solche Figur bereits im Ansatz die charakterliche Eignung fehlt für verantwortliche Position in einer rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlich gebundenen Justiz.

Das Klima, das der Beschuldigte Lückemann insbesondere als jahrelang an neuralgischer Stelle Verantwortlicher mit seinen Netzwerken im Gerichtsbezirk Würzburg geprägt hat, ist dementsprechend nicht an Recht und Gesetz orientiert sondern ein Tollhaus aus Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung gegen lästige Bürger, aus Demütigung und Drangsalierung von Unschuldigen und Bürgern ohne Status.

Maßnahmen gegen Betroffene und derart für die Justiz missliebige Bürger sind – wie auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Einspruch hier gegen eine Entschädigungspflicht erneut eindrucksvoll bizarr beweist – nach Lesart rechtskonservativer CSU-Juristen aĺa Lückemann auch bei völliger Abwegigkeit und Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen dennoch stets die „Schuld“ der Betroffenen selbst.

Die gleiche rechtsfremde Begründung einer Verweigerung jedweder Entschädigung wie sie hier durch die Staatsanwaltschaft im Auftrag von Lückemann lebensfremd dargestellt wurde, erfolgte wie nachgewiesen auch in Zusammenhang mit der zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt, die der Uz. als unbescholtener Polizeibeamter durch die Verbrecher im Amt erlitten hat, was auch den Schadensersatz hier mit maßgeblich begründet.

Mit Datum vom 11. Juni 2016 schließlich machte der Kläger auf seinem Blog eine wahrscheinliche Täterschaft Lückemann öffentlich unter der Überschrift:

„Mit Morddrohungen diesen Blog verhindern? Clemens Lückemann und seine Justizkumpel Würzburg/Bamberg sind längst ein Fall für den Verfassungsschutz!“

https://martindeeg.wordpress.com/2016/06/11/mit-morddrohungen-diesen-blog-verhindern-clemens-lueckemann-und-seine-justizkumpel-wuerzburgbamberg-sind-laengst-ein-fall-fuer-den-verfassungsschutz/

Hernach gingen keine Morddrohungen mehr beim Unterzeichner ein, was glasklar dafür spricht, dass der Tatverdacht gegen Lückemann sich erhärtet hat und dieser durch öffentliche Darstellung dieses Zusammenhangs zumindest insoweit abgeschreckt wurde, dass er weitere Morddrohungen gegen den Uz. Oder eine Anstiftung hierzu unterließ.
Eine Strafanzeige wegen Verleumdung erfolgte auch in diesem Zusammenhang nicht.

Vor diesem Hintergrund ist die Annahme des Gerichts, dass die Durchsuchung am 25.02.2015 und die anschließende Beschlagnahme rechtmäßig war und ein hinreichender Tatverdacht bestand, nicht haltbar.

Es ist vielmehr als beweisrechtlich erwiesen anzusehen, dass der Beschuldigte Lückemann mittels Nimbus seines Amtes und seines Fachwissens im weiteren Fortgang von vorherigen Ereignissen persönlich motiviert und gezielt nicht nur eine Straftat sondern auch gezielt einen „hinreichenden Tatverdacht“ gegen den Unterzeichner konstruierte, um wiederholt gegen diesen als Unschuldigen Maßnahmen zu veranlassen.

Die Wohnungsdurchsuchung erfolgte unter weiterem Rufmord gegen den Unterzeichner, der durch die Maßnahme wiederholt in seiner Reputation in seinem persönlichen Lebensumfeld geschädigt wurde. Dieser Rufmord war beabsichtigt und Ziel des Beschuldigten Lückemann.

Desweiteren beabsichtigte der Beschuldigte Lückemann durch die Art der Drohung einen martialischen und auf Außenwirkung abzielenden aktionistischen Auftritt der Polizei aufgrund einer vorgeblichen Gefährdung – Schußwaffen! – durch den Uz., der auch auf Widerstand und Eskalation abzielte.

Dies gehört zum Standardrepertoire des Netzwerks Lückemann, um unverhältnismäßige, ungerechtfertigte und absurde Maßnahmen als „notwendig“ zu verkaufen, Zitat Lückemann: „man müsse immer vom schlimmsten denkabren Fall ausgehen“, Mainpost.

Beweis:
Anlage 3

„Durchsuchung beim Gymnasiasten“, Mainpost 10.03.2006
„Amoklaufdrohung“ Gymnasiast, Gamestar-Forum!

Der Bericht der Mainpost spiegelt beispielhaft das Weltbild und krude berufliche Selbstverständnis des Beschuldigten wider, mit dem selbst völlig abwegige und rechtswidrige Maßnahmen mittels Phantasie vom jeweils „schlimmsten denkbaren Fall“ nahezu beliebig als „rechtmäßig“ zu verkaufen sind.

Es ist eine Gelegenheit für die bayerische Justiz, durch objektive und rechtsstaatlich fundierte Bearbeitung dieser Entschädigungsklage den Weg zurück zu Rechtsstaatlichkeit zu finden und zu beweisen, dass es noch berechtigtes Vertrauen in eine unabhängige Justiz gibt – auch in einem von der rechten CSU zersetzten bayerischen Justizapparat, der Täter wie Lückemann hervorbrachte und bis heute deckt.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Deutsche Gerichte geben Müttern aus Dummheit und Faulheit regelhaft einen Freibrief zur Kindeswohlverletzung: die Ausnahme ist der sexuelle Missbrauch wie in Freiburg – die Regel ist der psychische und seelische Missbrauch des Kindes zwecks Bindungsblockade gegen den Vater wie in Würzburg/Bamberg!

Die Stuttgarter Nachrichten haben am 18.01.2018 meinen Leserbrief (gekürzt) zum Justizskandal in Freiburg veröffentlicht:

„Jetzt findet das übliche unwürdige Verantwortungs-Geschacher statt: Jugendamt verweist auf Gerichte, die Medien auf das Jugendamt und das Sozialministerium auf ein angeblich übergeordnetes „Elternrecht“. Damit wird der Fakt verschleiert, dass die Behörden und die Justiz seit Langem in allen Kindschaftskonflikten den Weg des geringsten Widerstandes gehen: Solange Kinder augenscheinlich auch nur halbwegs bei der Mutter „versorgt“ sind, kann sie machen, was sie will. Sie kann den leiblichen Vater ausgrenzen, gerichtliche Umgangsbeschlüsse missachten oder auch untertauchen. Gleichzeitig kann sie Männer nach Belieben als „Ersatzväter“ installieren, auch wenn diese die Kinder prügeln, oder, wie hier, an Pädophilenringe verscherbeln. Grund hierfür ist ein stillschweigend von Politik und Justiz etabliertes ideologisches „Mütterrecht“.

Die unsägliche Diskriminierung von Vätern und dieses „Mütterrecht“ müssen endlich auf die Agenda kommen. Teile von Politik und Justiz haben jahrzehntelang geglaubt, man könne Väter als Elternteile zweiter Klasse behandeln, die Kernfamilie ein Auslaufmodell. Dass nicht alle Mütter dazu taugen, Kinder alleine aufzuziehen, wird verdrängt. Und dass gerade Pädokriminelle und Sexualstraftäter sich bevorzugt an solche Mütter heranwanzen, um ungehinderten Zugriff auf Kinder zu haben, hat man auch erfolgreich verdrängt.“

Die Fakten sind in diesem Blog dokumentiert: von 2003 bis 2010 gelang der Volljuristin Kerstin Neubert die komplette Zerstörung der Vater-Kind-Bindung, indem sie mich drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung aus dem Leben des Kindes warf, seither unterstützt von einer asozialen, inkompetenten und in Teilen verbrecherischen bayerischen Justiz.

Erst 2010 wurden durch die Familienrichterin Brigitte Sommer endlich wöchentliche Treffen zu meinem Kind durchgesetzt, die sehr positiv verliefen, bis Volljuristin Neubert im Mai 2012 die Gelegenheit ergriff, mich aus persönlichen Motiven ein zweites Mal aus dem Leben meines Kindes zu tilgen.

Untertützt wird sie von asozialen Justizverbrechern wie Pankraz Reheußer, Richter am OLG Bamberg, der nicht nur keine Ahnung von kindlichen Bedürfnissen, vom Verfassungsrang der Elternrechte hat – sondern darüberhinaus offenkundig rechtsbeugend die Gelegenheit nutzt, mir als lästigem Justizkritiker und Rechtsuchenden ins Gesicht zu treten, indem er mir den Kontakt zu meinem Kind vollständig verbaut und die Rechtsbrüche der Kindsmutter, deren Strategien der Entwertung, Entfremdung und Instrumentalisierung des Kindes befördert und sie zu weiterem Rechtsbruch zu Lasten unseres Kindes ermutigt. Ebenso wie die widerwärtigen und asozialen Anwälte, hinter denen sich Kerstin Neubert immer wieder versteckt und die gezielt den Konflikt eskalieren, unter psychischem und seelischem Missbrauch eines instrumentalisierten Kindes, dem seit nun 14 Jahren auf asozialste Weise der Vater genommen wurde!

Justizverbrecher Pankraz Reheußer

Die Erklärung des nicht verhinderten sexuellen Missbrauchs durch Amtsgericht Freiburg und OLG Karlsruhe in Obhut der Mutter lautet heute nun unter anderem so:

„Die Mutter scheint clever agiert zu haben“, sagt Thomas Mörsberger, früher Leiter des Landesjugendamtes Baden. Tatsächlich zeigte sich die 47-Jährige, die offenbar auch in gutem Kontakt zum Jugendamt stand, im Verfahren am Familiengericht zunächst kooperativ, um nach dem Urteil die Auflagen anzufechten. Es sei durchaus ein bekanntes Muster, dass Menschen im Gerichtssaal perfekt ihre Rolle spielten, sagt Mörsberger. Das Gericht sei auf die Mutter hereingefallen. „Die Frau war der blinde Fleck in dem Verfahren“

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.missbrauchsfall-in-staufen-schwachstelle-familiengericht.0104bb86-4328-4988-a502-24d14f53a084.html

Auch Kerstin Neubert spielt im Gerichtssaal perfekt jeweils die Rolle der sorgenden Mutter und der toughen Volljuristin, seit 2004!

Die Hilfsmaßnahmen und Entscheidungen des Familiengerichts im Sinne des Kindes werden – wie in Freiburg – dann erst hernach angefochten, siehe Schriftsatz unten:

a) Die gemeinsame Elternberatung:
Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Schreiben RA Rothenbucher: „psychische Probleme“ der Kindsmutter – keine Beratung

b) Die unverzügliche Absprache mit der Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich, ein hinterhältiger Befangenheitsantrag gegen die Richterin, Ziel: Verschleppung:
Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

Befangenheitsantrag der Kindsmutter gegen die Richterin, 08.01.2013

Meine Geduld mit dieser Justiz, die Kinder regelmäßig zu Opfern macht, ist lange zu Ende! …..!

Dieses Schreiben ging unter dem Eindruck des Freiburger Justizskandals ans Familiengericht Würzburg:

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 18.01.2018

Az. 2 F 957/12

In Folge des aktuell bekannt gewordenen Freiburger Justizskandals (und der Reaktionen hieraus), in welchem eine massive Gefahr des Kindeswohls durch die Kindsmutter im Zusammenhang mit schwerstem, gewerbsmäßigem sexuellen Missbrauch nicht erkannt wurde, wird dem Gericht hiermit folgende Zusammenfassung beweisrechtlich mitgeteilt.

Es bestehen weiter Zweifel, ob die Justizbehörden hier die Tragweite und die Konsequenzen ihres Verhaltens schon begriffen haben:

1.
Mir als leiblichem Vater fehlt durch das Verschulden der Justizbehörden Würzburg/Bamberg seit anhaltend 2012 jeglicher Zugang zu meinem leiblichen Kind und jegliche Kenntnis über Wohlbefinden, Schule, Entwicklung, Aufenthaltsorte, Gesundheit etc..

Dies ist ein Verfassungsbruch und ein schweres und lebensbestimmendes Trauma, das sämtliche Lebensbereiche tangiert.

Diese Missachtung von Recht und Verfassung zugunsten der Juristin und Kindsmutter Kerstin Neubert unter Verdeckung deren Straftaten und Fehlverhalten seit insgesamt 2003 widerspricht in derart eklatanter und asozialer Weise dem Kindeswohl und den verfassungsgemäßen Elternrechten meiner Person als Vater, dass es für die Verantwortlichen keinen Weg gibt, sich den Konsequenzen für die herbeigeführten Schädigungen und Traumata zu entziehen. Die Justiz nimmt die Appelle meiner Person als Vater nichtsdestotrotz offenkundig in keiner Weise ernst, wie der gesamte Schriftverkehr insbesondere mit dem Landgericht Würzburg in den vergangenen Monaten aufzeigt, beweisrechtlich veröffentlicht im Blog des Unterzeichners.

Dies Schädigung und Traumatisierung erfolgte insbesondere durch die Justizverbrecher Pankraz Reheußer, Michael Weber und Matthias Panzer, die analog zum Versagen beim o.g. Justizskandal – Amtsgericht Freiburg/Staufen, OLG Karlsruhe – ohne jede Kontrolle der Mutter Kerstin Neubert einen (rechtswidrigen) Freibrief über das Wohl des Kindes lieferten, indem sie auch noch die Helferinnen und Helfer, insbesondere die Umgangspflegerin Baur-Alletsee, die sich sensibel um die Beendigung der asozialen und kindeswohlschädigenden Ausgrenzung des leiblichen Vaters bemühte, aus dem Verfahren warfen.

Dies im vollen Wissen um die anhaltende Kindesentführung und das Abtauchen der Kindsmutter ab Oktober 2012, im vollen Wissen um die Verweigerung deren Kooperation mit den eingesetzten Helfern, insbesondere der Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich, Dezember 2012, und der Mediatorin Katharina Schmelter, Dezember 2011, sowie im vollen Wissen um die erklärte Zielsetzung der Kindsmutter, den Vater des Kindes mittels gezielter Ausgrenzung über Entwertung, Dämonisierung und entsprechende Instrumentalisierung des Kindes loszuwerden, um persönlich ihre Ruhe zu haben. Die eigene Befindlichkeit ist das Motiv, das die Kindsmutter seit insgesamt 2003 in verschiedenen Varianten zur Ausgrenzung des Kindsvaters offenlegt – nun verdeckt durch eine projektive Schuldzuweisung an das Kind selbst, das die asoziale Bindungsblockade der Kindsmutter wunschgemäß adaptiert.

Das Motiv der Justizverbrecher des OLG bei Ausblendung der Lebenswirklichkeit und der Charakterdispositionen der Kindsmutter, die anhaltend verfassungswidrig Kind und Vater schädigt, war hierbei offenkundig einzig eine rechtsfremde repressive Druckausübung und weitere Schädigungsabsicht gegen meine Person als Vater, da ich mich anhaltend und nun auch öffentlich gegen das Unrecht und die seit insgesamt 2003 verschuldeten Verbrechen der Justizbehörden (u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung und der Versuch der sozialen Vernichtung durch Pathologisierung) gegen mich und mein Kind zur Wehr setze.

Den Weg zur erneuten nun im 6. Jahr stattfindenden Kindesentziehung hat die sog. Fachanwältin Dr. Gabriele Hitzlberger, Kanzlei Jordan, Schäfer Auffermann, bereitet.

Deren durch und durch asoziales, bösartiges und ergebnisorientiert auf Ausgrenzung und Konflikterhalt über Dämonisierung meiner Person ausgerichtete Verhalten hat zum Kontaktabbruch ab Juni 2012 geführt, unter völliger Missachtung des vollstreckbaren sog. Umgangsbeschlusses, der laut Gericht, Az. 2 F 957/12, u.a. vom 10.10.2012, „unverändert Gültigkeit“ hat,und zwar bis zum 07.07.2015, als die über Jahre erneut untätige sog. Richterin Treu den Beschluss aufhob.

Gegen Hitzlberger ist eine finale zivilrechtliche Klage aufgrund des seit Juni 2012 entgegen den Amtsermittlungen, den Appellen, den Beschlüssen und Entscheidungen des Gerichts schuldhaft herbeigeführten erneuten Kontaktabbruchs eingereicht, Landgericht Würzburg, Az. 73 O 1368/17.
Diese versucht der Richter am Landgericht, Dr. Milkau, unter Rechtsbeugung und Befangenheit zugunsten der Juristin Hitzlberger aktuell einfachst zu entledigen, unter offenkundiger Verdrängung der in Rede stehenden Rechtsgüter.

Desweiteren ist eine Klage gegen das Jugendamt Würzburg eingereicht, Az. 61 O 1444/17 aufgrund der völlig rechtsfremden kindeswohlschädigenden Untätigkeit, beginnend 2004 und beinhaltlich der Verweigerung jeglicher Durchsetzung des vollstreckbaren Beschlusses auf wöchentlichen sog. Umgang, ebenfalls beginnend Juni 2012.

Auch diese Klage versucht das Landgericht Würzburg, Justizverbrecher Peter Müller, wie mehrere andere Verfahren auch, unter Rechtsbeugung und Befangenheit zu Lasten des Klägers und zugunsten der Behörde einfachst zu entledigen.

Dies, indem man rechtsbeugend zu leugnen versucht, dass die Behörde stets die fatalen Folgen und die Kindeswohlgefährdung durch den Kontaktverlust benannt hat, an die Kindsmutter auch im Rahmen von Gerichtsverhandlungen appellierte – jedoch jegliche Durchsetzung im Sinne des Kindeswohl verweigerte.

Die Kanzlei Vocke & Partner lügt hier erkennbar im Sinne der Behörde, was Justizverbrecher Müller rechtsbeugend in Beschluss übernimmt.

Es wird beantragt, zwecks weiterer Erhellung des strukturellen Unrechts die Akten zu 73 O 1368/17 und Az. 61 O 1444/17 beizuziehen.

2.
In einem Pressebericht der Süddeutschen Zeitung vom 18.01.2018, zum Justizskandal Freiburg heißt es unter der Überschrift „Alleingelassen im Namen des Volkes“:

„Denn nicht nur L. gelingt es, die Strafbehörden zu hintergehen und sich gegen alle Verbote einer Frau mit Kind anzunähern; auch die Mutter des Opfers schert sich nicht um Auflagen. Als dem Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald über die Polizei im März 2017 endlich bekannt wird, dass sich ein Pädophiler im Umfeld des Kindes aufhält – Christian L., der Freund der Mutter -, veranlasst die Behörde die Inobhutnahme des Jungen….Die Mutter, so das Jugendamt heute, stimmt der Maßnahme zuerst zu, widerspricht dann aber eine Woche später. Deshalb befasst sich im April 2017 das Familiengericht am Amtsgericht Freiburg mit dem Fall – und schickt den Jungen wieder zurück zu seiner Mutter.“

In Fall vor den Justizbehörden Würzburg geht es nicht um Kindeswohlverletzung durch sexuellen Missbrauch, jedoch – wie in zahlreichen anderen Fällen der Bindungsblockade durch Mütter – um Kindeswohlverletzung durch psychischen/seelischen Missbrauch und Vaterentbehrung (Horst Petri).

Identisch ist das Verhalten der Kindsmutter:

a)
Auch Frau Neubert stimmte der konkret veranlassten Elternberatung bei der Helferin Schmelter, gerichtsnahe Beratung, zunächst zu, 20.12.2011, Az. 2 F 1462/11 – verweigert diese eine Woche später über anwaltliches Schreiben vom 03.01.2012 mit Verweis auf eigene Befindlichkeit und Therapiebedürftigkeit.

b)
Dies wiederholt sich Dezember 2012: augenscheinlich von den Appellen sämtlicher Helfer und des Gerichts beeindruckt, dass weiterer Kontaktverlust fatale Folgen hat, stimmt die Kindsmutter am 20.12.2012 zu, Az. 2 F 1869/12, sich unmittelbar mit der Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich zu verständigen, die Kontakte unmittelbar zu veranlassen.

Mit Datum vom 08.01.2013 reichen sie und die Täterin Hitzlberger stattdessen einen sinnfreien Befangenheitsantrag gegen die Richterin ein, mit dem Ziel der Konflikteskalation und der dauerhaften Ausgrenzung des Kindsvaters und hieraus der Schädigung des Kindes.
Diese asoziale Strategie führte zu den heutigen Schädigungen und anhaltender Kindeswohlverletzung.

3.
Der gemeinsame Nenner bei sexuellem Missbrauch von Kindern wie in Freiburg und psychischem/seelischem Missbrauch von Kindern durch Mütter wie hier ist das Vollversagen und die Inkompetenz der Behörden, die Gefahren für das Kindeswohl durch Mütter einfach ausblenden und diese selbst bei anhaltendem Fehlverhalten und Kooperationsverweigerung weiter unkontrolliert agieren lassen.

Dass die Justizverbrecher Reheußer & Co. in Bamberg eine seit drei Jahren anhaltende Kindesentführung durch die Kindsmutter nachträglich zu Lasten von Vater und Kind und mit weiterer Ausgrenzung des Vaters legitimieren wollen, zeigt den ganzen Realitätsverlust und die asoziale Bösartigkeit der Juristen, die hier mit Menschenleben offenkundig glauben, spielen zu können.

Der sog. Anwalt Peter Auffermann, der in der Region auch als Schoppentrinker medial in Erscheinung tritt, hat der Kindsmutter in der mündlichen Verhandlung offen dazu geraten, zu sagen, dass sie den Kontakt zwischen Vater und Kind verhindern möchte.

Dies führt in Bamberg nicht zu Sanktionen aufgrund des zielgerichteten Rechtsbruchs durch Juristen – sondern zur klüngelnden Unterstützung der Rechtsbrecher mit Anwaltstitel.

Im Bericht der SZ vom 18.01.2018 heißt es weiter:

„Dass sich ein von der Justiz überwachter, vorbestrafter Pädophiler überhaupt an einem vom Jugendamt überwachten Kind vergreifen konnte, hat viel mit der Mutter zu tun: das Familiengericht vertraute der Falschen. Warum allerdings blieb das Kind in der Familie, obwohl die die Mutter kurz nach dem Beschluss gegen die Auflagen, die ja zur Sicherheit ihres Sohnes dienen sollten, vorging – sie die vom Gericht erhoffte Kooperation also aufkündigte? Das sei „eine berechtigte Frage“, sagte ein Sprecher des Freiburger Amtsgerichts. Beantworten konnte er sie nicht.“

Die gleiche Frage stellt sich hier bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg, da – wie bekannt und oben nochmals angeführt – die Kindsmutter Kerstin Neubert seit Jahren anhaltend und mehrfach die Kooperation zunächst vorgaukelt und dann gegen die entsprechenden Entscheidungen und Hilfen mithilfe asozialer Konfliktanwälte zielgerichtet vorgeht!

Die Gerichte glauben offenkundig, Nichtstun und Hoffen als Weg des geringsten Widerstands sei die richtige Strategie bei Kindeswohlgefährdung durch Mütter.

Dieses asoziale Gebaren zerstört Leben von Vater und Kind und verursacht diesen Justizskandal seit nun 14 Jahren, beginnend mit einer falschen Eidesstattlichen Versicherung zur Erlangung einer sog. Gewaltschutzverfügung durch die Kindsmutter gegen einen unbescholtenen Vater und Polizeibeamten, dessen Leben und Vaterschaft zu Lasten der Tochter seither zerstört wird.

Die Justiz Würzburg/Bamberg wird sich hierfür zu verantworten haben. Weitere Schädigungen durch Juristen werden nicht hingenommen!

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Freiburger Missbrauchsskandal ist ein JUSTIZSKANDAL: Sicherheitsverwahrung für Kinderschänder abgelehnt! Verantwortliche Richterin ist Eva Vosskuhle, Ehefrau des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts…

OLG Karlsruhe:

Kontrolle eines Kinderschänders „kann nicht Sache des Gerichts sein kann“

….“Richterin Voßkuhle: Sie will auch kein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit der Mutter“….

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/freiburger-missbrauchsfall-warum-durfte-christian-l-mit-einem-kind-leben-15401994.html


http://www.djt.de/der-verein/vorstand/

Während eine verbrecherische und inkompetente bayerische Justiz mir als unbescholtenem Vater seit 14 Jahren mein Kind entfremdet, den Weg zu Kontakten asozial verbaut, eine Volljuristin mein Kind psychisch missbraucht und instrumentalisiert, schaut die Justiz dabei zu, wie als Kinderschänder bekannte Täter mit ihren Opfern zusammenziehen.

Dieser aktuelle Artikel in der FAZ, heute 17.00 Uhr veröffentlicht, wirft ein ganzes neues Schlaglicht auf diesen Fall:

Die Richterin, die das zu verantworten hat, ist überaus prominent, hier links im Bild:

Der Gatte, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, der sich noch nie für die bundesweiten Kindeswohlverletzungen vor deutschen Gerichten interessierte – oder die Elternrechte leiblicher Väter:

Andreas Voßkuhle Foto: Uli Deck dpa/lsw +++(c) dpa – Bildfunk+++

Warum durfte Christian L. mit einem Kind leben?

Wer trägt die Verantwortung dafür, dass der schon 2010 wegen sexuellen Missbrauchs eines Mädchens verurteilte Christian L. zwischen 2015 und 2017 einen inzwischen neun Jahre alten Jungen im Darknet zum Missbrauch anbieten konnte? Die Gerichte? Das Jugendamt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg? Oder der Bewährungshelfer? Oder ist das häufig zutage tretende Kompetenzgewirr zwischen Jugendämtern, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden hierfür verantwortlich?

Sicher ist: Als Christian L. 29 Jahre ist, missbraucht er ein 13 Jahre altes Mädchen in dem Ort im südbadischen Breisgau, in dem er auch aufwuchs. Dann legt er ein Geständnis ab, zeigt sich kooperationsbereit. Der Nebenklagevertreter beantragt vor dem Freiburger Landgericht für Christian L. Sicherungsverwahrung – das Gericht lehnt dies ab. Die Vorsitzende Richterin will Christian L. eine zweite Chance geben, es handelt sich um Eva Voßkuhle, die Ehefrau des derzeitigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts.

2014 hat Christian L. seine Haftstrafe von vier Jahren verbüßt, er verlässt die Justizvollzugsanstalt. Der ihm zugeordnete Bewährungshelfer soll dafür sorgen, dass er wegen seiner pädophilen Neigungen keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen bekommt. 2015 geht der Tatverdächtige mit einer Frau aus Bad Krozingen eine Partnerschaft ein. Dass er wegen sexuellen Missbrauchs einschlägig vorbestraft ist, kann der Mutter eines damals sechs Jahr alte Jungen nicht verborgen geblieben sein. Ihr ist bekannt, dass das Gericht ein Kontaktverbot ausgesprochen hat.

„Kann nicht Sache des Gerichts sein“

Christian L. missachtet das Verbot mehrfach. Das Jugendamt ordnet die Inobhutnahme des Kindes an. Das Familiengericht in Freiburg sieht 2017 zwar das Kindeswohl gefährdet, es beendet die Inobhutnahme dennoch und macht der Mutter und dem pädophilen Stiefvater Auflagen. Eine gemeinsame Freizeitgestaltung mit Kind wird Christian L. untersagt. Doch diese Auflage wirkt aus heutiger Sicht so weltfremd wie die Hoffnung des Gerichts, dass das Jugendamt auf die Einhaltung der Auflagen achten werde. „Dem Jugendamt war weder vom Familiengericht noch vom Oberlandesgericht eine Kontrolle auferlegt“, sagt ein Sprecher des Landratsamtes, das ergebe sich schon aus Paragraph 166 des Familienverfahrensgesetzes. Das Landratsamt legte gegen die Entscheidung des Familiengerichts, die Inobhutnahme zu beenden, keine Rechtsmittel ein.

….Die Mitarbeiter des Jugendamtes hatten ursprünglich den richtigen Instinkt, denn sie forderten vor dem Familiengericht, die Erziehungsfähigkeit der Mutter zu prüfen. Dass sich eine 47 Jahre alte Frau mit einem Kinderschänder einlässt, sollte skeptisch machen. Im Juni 2017 verurteilt das Amtsgericht Staufen Christian L. zu einer viermonatigen Haftstrafe. Das Urteil wird nicht rechtskräftig, weil der Beschuldigte Berufung einlegt.

Einen Monat später landet der Fall vor dem Familiensenat des Oberlandesgerichts in Karlsruhe, auf dem Tisch von Richterin Voßkuhle: Sie will auch kein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit der Mutter, Christian L. soll weiterhin keinen Kontakt zu dem Jungen haben. Wie das kontrolliert werden soll, bleibt offen. „Ziemlich sicher ist, dass es nicht Sache des Gerichts sein kann“, sagt ein Sprecher des Oberlandesgerichts am Dienstag.“….

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/freiburger-missbrauchsfall-warum-durfte-christian-l-mit-einem-kind-leben-15401994.html

Mainpost: „Mit gefälschter Internetseite an Richter gerächt ……Nun steht fest: Das Gutachten eines Würzburger Psychiaters kann man vergessen.“….

Die Mainpost schreibt:

….“Fragwürdiges Gutachten

In einem Prozess hatte er einen Oberstaatsanwalt abwechselnd mal nur „Blödmann“ genannt und mal mit dem Zusatz „hergelaufener“, statt Staatsanwalt sagte er gern „das Faschisten-Bürschle“ oder „der Schmarrkopf“, „doof“ sei der Ankläger, „verwirrt“, „alles nur hohles Bla Bla“, was er von sich gebe. Der Staatsanwalt tat, als höre er das alles nicht und das Gericht konnte und durfte nicht dazwischen gehen. Nun steht fest: Das Gutachten eines Würzburger Psychiaters kann man vergessen.„….

So deutlich wurde das folgenreiche FEHLGUTACHTEN des Würzburgers Dr. Jörg Groß über meine Person bis heute nie kritisiert – weder von der Justiz noch von ihrer Hauspostille.

Im Gegenteil: die Justiz vertuscht weiter…..korrupte Richterin Fehn-Herrmann deckt ihren CSU-Kumpel mit allen Mitteln:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/12/28/kindliche-trotzreaktion-und-weitere-rechtsbeugung-der-korrupten-richterin-ursula-fehn-herrmann-beim-landgericht-wuerzburg-zugunsten-des-wuerzburger-fehlgutachters-dr-joerg-gross-dem-allgemein-e/

Auf den Mainpost-Bericht wurde ich erst kürzlich aufmerksam – Vorsitzende Richterin beim LG Schweinfurt ist die Justiztäterin und ehemalige Staatsanwältin Angelika Drescher, die ab 2006 zielstrebig meine Kriminalisierung und Pathologisierung vorantrieb und schließlich nach zweimaligem Scheitern den Fehlgutachter Dr. Groß ins Spiel brachte, der wunschgemäß ein Fehlgutachten lieferte, das bis heute vertuscht wird.

A. Drescher

Diese Klage wegen Freiheitsberaubung im Amt, Az. 63 O 1493/17 versuchen die Kollegen des Landgerichts Würzburg – wie alle Geltendmachungen meiner Person – unter Missbrauch des PKH-Verfahrens offenkundig rechtsbeugend zu entledigen, von wegen „kein Vorsatz“ und deshalb „verjährt“:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/06/widerwaertige-justizverbrecherin-und-feminismuslobbyistin-angelika-drescher-schuld-an-eskalation-und-14-jahren-kindesentzug/

Es geht darum, eine Hauptverhandlung zu verhindern, um die Justiztäter zu schützen, Zeugen will man nicht hören:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/13/sechs-tage-freiheitsberaubung-durch-justizverbrecherin-angelika-drescher-justizkollegen-wuerzburg-meinen-keine-anhaltspunkte-dafuer-dass-zwangseinweisung-erzwungen-ergo-kein-vorsatz/

Und nun das – wobei sich langsam schon die Frage aufdrängt, ob die ständigen „Probleme“ mit Menschen, die offenkundig einen ausgesprochenen Hass und eine „Wallung“ als Reaktion auf fränkische Justiz, Richter und Staatsanwälte haben, so rein gar nichts mit der Justiz und deren Gebaren in der Region zu tun haben!

Wie üblich ist die einzige Reaktion: wegsperren! Mundtot machen!

Häme der Hofpostille Mainpost gibts wie üblich gratis dazu…..man lernt nicht aus Fehlern, weder bei der Zeitung noch bei dieser widerwärtigen Justiz!

Der neue Hofgutachter der bayerischen Justiz jedenfalls ist offenkundig Prof. Dr. Henning Saß…..

Mit gefälschter Internetseite an Richter gerächt

Ein Unternehmensberater (58), seit langem schon „Kunde“ der Schweinfurter Strafjustiz, ist für höchst ungewöhnliche „Racheakte“ vom Landgericht wegen Volksverhetzung, falscher Verdächtigung, Beleidigung und Verleumdung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

Unter anderem hatte er mit den Personalien eines Richters, mit Hinweis auf dessen ehrenamtliche Tätigkeit in der katholischen Kirche und einem Foto von ihm bei dem US-Provider „Lycos“ eine Internetseite eingerichtet mit volksverhetzenden Texten gegen Minderheiten. Er ließ den Richter über „kriminellen Abschaum“ jammern, mit dem er beruflich zu tun habe, versprach „Kameraden“, die bei ihm in Schweinfurt angeklagt werden, einen fairen Prozess mit Freispruch, außerdem war die Seite noch mit Porno-Adressen verlinkt. Ein Indiz von mehreren dafür, dass die Internetseite von dem Angeklagten stammte: Er schreibt Moslime, wenn er Muslime meint. Damit die Seite den Richter auch wirklich in Schwierigkeiten bringt, zeigte ihn der Unternehmensberater bei der Schweinfurter Staatsanwaltschaft an und erreichte, dass gegen den Richter ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet wurde.

Mit Freibrief für Beleidigungen

Die Internetseite sei auch geeignet gewesen, so jetzt die Zweite Strafkammer des Landgerichts als Berufungsinstanz, den öffentlichen Frieden zu stören: Da Minderheiten den Eindruck bekommen mussten, dass sie von der Schweinfurter Justiz nichts Gutes zu erwarten hätten, und gleichzeitig sei die Seite mit ihrem nationalsozialistischem Gedankengut für andere eine Ermunterung gewesen, aktiv zu werden. ….Ein anderer Richter ist nach einer Verurteilung von dem Angeklagten als „dummes Nazischwein, Abschaum der Menschheit und Schandfleck aller Richter“ bezeichnet worden.

Jahrelang konnte der Angeklagte Richter und Staatsanwälte ungestraft beleidigen: Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte ihm eine wahnhafte und in der Variante sehr seltene Störung attestiert. Die springe an, wenn es um die Themen Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Gerichtsbarkeit gehe und entlade sich in verbalen Attacken. Besonders die Staatsanwaltschaft bringe ihn schnell in Wallung, ansonsten sei der Angeklagte weitgehend unauffällig. Diesen Freibrief der Schuldunfähigkeit hat der Angeklagte jahrelang vor Gerichten eingesetzt, es kam in Strafprozessen zu sehr ungewöhnlichen Szenen, bei denen das Gericht allerdings wegen dieses Gutachtens nicht einschreiten durfte. Jahrelang habe der Angeklagte im Umgang mit der Justiz gemeint, so die Vorsitzende Richterin Dr. Angelika Drescher, er könne ungestraft machen, was er wolle.

Fragwürdiges Gutachten

In einem Prozess hatte er einen Oberstaatsanwalt abwechselnd mal nur „Blödmann“ genannt und mal mit dem Zusatz „hergelaufener“, statt Staatsanwalt sagte er gern „das Faschisten-Bürschle“ oder „der Schmarrkopf“, „doof“ sei der Ankläger, „verwirrt“, „alles nur hohles Bla Bla“, was er von sich gebe. Der Staatsanwalt tat, als höre er das alles nicht und das Gericht konnte und durfte nicht dazwischen gehen. Nun steht fest: Das Gutachten eines Würzburger Psychiaters kann man vergessen.

Prof. Dr. Henning Saß von der Hochschule Aachen, als Gutachter zuletzt auch im Münchner NSU- Prozess tätig, erklärte: Der Unternehmensberater sei voll schuldfähig. ….
Der Anwalt, Klaus Spiegel (Würzburg) sei von der Art, wie das Gericht mit den Anträgen des Angeklagten umgeht, so eingeschüchtert, betroffen und erkennbar frustriert, dass er ihn nicht mehr wie gewohnt verteidigen könne. Den Eindruck hatte die Strafkammer nicht, und als die Vorsitzende um die Plädoyers bat, folgte der nächste Antrag.

Nächste Station Bamberg
Im Schlusswort beklagte der Unternehmensberater, dass das kein fairer Prozess gewesen sei, entlastende Beweise für seine Unschuld habe man nicht zugelassen, die Verurteilung sei abgesprochen gewesen. In erster Instanz hatte das Schöffengericht den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Statt des beantragten Freispruchs ist die Strafe nun auf drei Jahre erhöht worden. Nächste Station ist das Oberlandesgericht Bamberg.“

http://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Haftstrafen-Landgerichte-Strafkammern-Unternehmensberater;art742,9707024

Mordmotiv Kindesentzug: Gefährdetenansprache bei Jurist Rotter beantragt – der forciert weitere Traumatisierung und Ausgrenzung des Vaters und Instrumentalisierung des psychisch missbrauchten Kindes

„Als Gefährdetenansprache wird das Aufklärungsgespräch mit potentiell gefährdeten Personen bezeichnet, das Maßnahmen des Personen- und Objektschutzes beinhalten kann.“….

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdetenansprache

Das widerwärtige, einzig auf Schädigung und weitere Traumatisierung von Vater und Kind ausgerichtete formaljuristische Gebrabbel des verrohten Juristen Rotter ist in einem Rechtsstaat und für mich als Vater und – seit 14 Jahren – Opfer einer gewalttätigen Frau und einer inkompetenten, eskalierenden, verschleppenden bayerischen CSU-Justiz nicht mehr zu hinnehmen.

Dieser Blog ist keine „Eskalation“, wie Rotter behauptet, sondern eine Folge der Verbrechen; er ist die Dokumentation von Justizverbrechen. Auch für ein Kind, das ein Anrecht darauf hat, zu erfahren, wieso sein Vater seit 14 Jahren fehlt.

Antrag des Juristen Rotter, 13.12.2017, auf weitere Ausgrenzung des Vaters und Instrumentalisierung des Kindes bis 2021 (+ Anlage Mail)

Leitung der
Polizeiinspektion Meiningen
Leipziger Str. 21
98617 Meiningen 09.01.2018

Mehrfertigung dieses Schreibens geht an

Rechtsanwaltskammer Thüringen, 99084 Erfurt, als zuständige Aufsichtsbehörde

Polizei Stuttgart, Herrn Polizeioberrat Jörg Schiebe, Leiter Polizeirevier 8, 70469 Stuttgart

Hiermit wird eine Gefährdetenansprache und sachgerechte polizeiliche Intervention gegen den sog. Rechtsanwalt Wolfgang Rotter, whft. Ernestinerstraße 19, 98617 Meinigen beantragt.

Wolfgang Rotter

Das Familiengericht Würzburg ist bereits in Kenntnis gesetzt, Schriftsatz auf dem Blog des Klägers dokumentiert.
https://martindeeg.wordpress.com/2018/01/07/mordmotiv-kindesentzug-jurist-wolfgang-rotter-beantragt-unter-zirkelschluss-weitere-bindungsblockade-und-psychischen-missbrauch-meiner-tochter-skrupellos-asozial-und-mit-schmaehschriften-gegen-mic/

Dem Unterzeichner, selbst langjähriger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg, ging mit Datum vom 04.01.2018 das beigefügte Schreiben des sog. Rechtsanwalts zu.

Beweis:
Anlage 1

Schreiben Rotter an das Familiengericht Würzburg, 13.12.2017

Antrag des Juristen Rotter, 13.12.2017, auf weitere Ausgrenzung des Vaters und Instrumentalisierung des Kindes bis 2021 (+ Anlage Mail)

Das Schreiben des sog. Rechtsanwalts Rotter stellt objektiv ein Mordmotiv dar.

Dieser vertritt offenkundig (Vollmacht liegt dem Unterzeichner nicht vor) persönlich motiviert die Volljuristin und Kindsmutter Kerstin Neubert, tätig bei Steuerkanzlei Pickel & Partner in Schweinfurt, in einem Verfahren vor dem Familiengericht Würzburg, in welchem es um die Bindung und den Kontakt des Uz. zu seiner leiblichen Tochter geht. Der Wohnsitz des Kindes ist seit Jahren nicht bekannt, was eine gegen den Vater gerichtete Kindesentführung darstellt.

Der sog. Anwalt Rotter versucht offenkundig gezielt und vorsätzlich diese Bindung zu Lasten des Vaters und des Kindes irreversibel weiter zu zerstören, eine positive Entwicklung bereits im Ansatz zu verhindern.

Dieses Ziel versucht Rotter mit fortgesetzter destruktiver Schmähkampagne, Beleidigungen und Verleumdungen gegen den Kindsvater zu verwirklichen, das Verfahren so gezielt zu eskalieren und entsprechende Reaktionen zu provozieren.

Einziges Ziel der Tätigkeit des sog. Anwalts ist unverhohlen die weitere Schädigung des Kindes und des Unterzeichners als Vater.

Es ist daher dringend angezeigt, dem Anwalt im Rahmen einer sog. Gefährdetenansprache unverzüglich die Folgen und Wirkung seines gezielt destruktiven und asozialen Verhaltens aufzuzeigen und zu intervenieren.

Schriftsätze, wie die des Rotter sind geeignet, Tötungsdelikte und Suizide reaktiv und affektiv herbeizuführen. Das Mordmotiv hier richtet sich angesicht der Sachlage gegen den Anwalt selbst.

Die verfassungswidrige Strategie der Anwälte zur gezielten Eskalation und Ausgrenzung von Vätern umfasst – so auch hier – stets das Muster, dass ausgegrenzte und traumatisierte Väter sachlich unbegründet und nahezu beliebig rollentypisch als aggressiv, gewalttätig und hieraus willkürlich als „gefährlich“ dargestellt werden; gleichzeitig aber genau diese Gewalt auf dümmste Art und Weise, wie hier Rotter, provoziert wird.

Dies zeigt die ganze Unredlichkeit und Gleichgültigkeit dieser anwaltlichen Strategie: man behauptet zwar selbstreferentiell beliebig eine Gefährlichkeit durch Väter – ist aber gleichzeitig darauf aus, asozialst und gezielt zu provozieren und zu eskalieren, nimmt also die eigenen Strategien selsbst nicht ernst. Wenn es dann zu reaktiven Morden und affektiver Gewalteskalation aufgrund des anwaltlichen Gebarens kommt, die leider regelhaft nicht die Anwälte und Verantwortlichen treffen, sondern die Kindsmütter oder gar die Kinder, sind asoziale Täter und Provokateure wie Rotter hier die ersten, die die Verantwortung von sich schieben.

Dieses durch und durch widerwärtige und asoziale Verhalten von Anwälten in sensiblen Familiengerichtsverfahren wird von Rechtsanwaltskammern und auch Gerichten offenkundig bislang geduldet und gedeckt, obwohl jedem vernünftig denkenden Menschen offenkundig ist, dass derart asoziales Verhalten den Standesregeln der Anwaltschaft, jeglicher Ethik und Moral der Rechtspflege diametral zuwiderläuft.

Todesopfer, Suizide und auch der normalisierte Bindungsabbruch zwischen Kindern und Vätern als Folge derarten asozialen und destruktiven anwaltlichen Gebarens werden vertuscht, verdrängt und bagatellisiert, die Zusammenhänge geleugnet.

Die ganze Widerwärtigkeit und destruktive dissoziale Verfehlung des sog. Anwalts als Organ der Rechtspflege hier erschließt sich aus dem Gesamtzusammenhang.

Bei Rückfragen ist Frau Polizeikommissarin Schiemenz, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart zu kontaktieren, die seit Jahren mit dem Fall befasst ist und tiefgehende Sach- und Personenkenntnis hat.

Sachverhalt:

Der Unterzeichner ist langjähriger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg und u.a. ausgebildeter Mediator.

Die Umstände der erzwungenen Beendigung der Tätigkeit als Polizeibeamter, die auch in Zusammenhang mit der Familienbildung mit der Kindsmutter hier stehen, sind aktuell weiter Inhalt von Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart.

Am 20.11.2017 wurde der Fall vom Unterzeichner persönlich den Abgeordneten des Petitionsausschusses im Landtag Baden-Württemberg vorgetragen, wo nun weitere Maßnahmen ausstehen.

Drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes erzwang die Kindsmutter im Dezember 2003, Volljuristin Kerstin Neubert, unter Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes – falsche Eidesstattliche Versicherung – über das Zivilgericht Würzburg willkürlich den Kontaktabbruch zum Vater und somit im Ergebnis auch zwischen Vater und Kind.

Die Tochter ist ein Wunschkind; bis zum Erhalt der Verfügung ging der Kläger von einer Heirats- und Familienbildungsabsicht mit zwei Kindern aus, wie sie die Kindsmutter bis zu diesem Vorgang gegenüber dem Kindsvater kommuniziert hatte.

Die borderlinehafte, unkommunizierte und einseitig erzwungene Trennung erfolgte unter pauschaler Behauptung der dominanten Kindsmutter als Frau, der Vater des Kindes würde sie belästigen und bedrohen und sei seit langem ihr „Ex-Freund“. Obwohl die Tatsachen und Fakten seither ganz anderes offenlegen, stellte diese sinnfreie Maßnahme und bis heute vertuschte Fehlentscheidung des Amtsrichters Schepping die Weichen für 14 Jahre Lebenszerstörung, Ausgrenzung und Kriminalisierung, Az. 15 C 3591/03, Zivilgericht Würzburg.

Die Vaterschaft und die gesamte Existenz des Uz. sind seither zerstört, über 14 Jahre andauernd. Dies ist ein Justizskandal.

Auch das Kind des Uz. wird anhaltend geschädigt, um die Fehlentscheidungen, Straftaten im Amt und die Versäumnisse zu vertuschen.

Das vom Kindsvater sofort nach Erhalt der sog. Verfügung des Zivilgerichts Würzburg im Dezember 2003 originär zuständige um Hilfe ersuchte Familiengericht Würzburg verschleppte um acht Monate. Hernach wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben und erst nach 20 Monaten, April 2005, ein Verfahrenspfleger mit wöchentlichen Kontakten zwischen Vater und Kind beauftragt. Als dieser charakterlich ungeeignete Verfahrenspfleger sich weigerte, wurde rechtswidrig und willkürlich durch überforderte Amtsrichterin im August 2005 der sog. Umgang ausgeschlossen, was die Schädigungen potenzierte.

Erst April 2010 und nach einer von der Staatsanwaltschaft Würzburg verbrecherisch erzwungenen zehnmonatigen Freiheitsberaubung gegen den Uz. ohne Vorliegen von Straftat (Freispruch Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09) sowie dem Versuch, den Kläger – analog Justizskandal Gustl Mollath – dauerhaft mit einem Fehlgutachten zu Unrecht (nachweislich Obergutachten durch den integren und objektiven Prof. Dr. Norbert Nedopil, LMU) in den forensischen Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter zu sperren, gelang es ab Mai 2010, wöchentliche Kontakte zwischen Vater und Kind herzustellen. (Alle Details hierzu, Originalakten und strafrechtliche sowie zivilrechtliche Geltendmachungen hierzu finden sich im Blog des Klägers).

Als schließlich im Dezember 2011 aufgrund der positiven Entwicklung der Vater-Kind-Bindung durch insgesamt 94 Treffen von Mai 2010 bis Mai 2012 zwecks einer Ausweitung und Normalisierung der Bindung und der Situation der gerichtliche Beschluss erging, dass die Eltern eine gemeinsame Beratung bei der gerichtsnahen Beratungsstelle Würzburg, der Mediatorin und Zeugin Schmelter wahrzunehmen haben, zog die Kindsmutter Kerstin Neubert aus persönlichen und niederen Motiven die Notbremse und zerstörte infolge erneut die Vater-Kind-Bindung, mit Vorsatz.

Zunächst verweigerte Neubert die Elternberatung und die Zusammenarbeit mit der Mediatorin, ebenfalls mit der Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich, die sie aggressiv auflaufen ließ.

Ab März 2012 beauftragte die Kindsmutter die sog. Fachanwältin Gabriele Hitzlberger, Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, durch Entwertung und Diffamierung des Kindsvaters erneut und dauerhaft den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Kontakt zwischen Vater und Kind zu zerstören.

Ab Juni 2012 verweigerte die Volljuristin/Kindsmutter unsanktioniert die Treffen aus dem gerichtlich vollstreckbaren sog. Umgangsbeschluss, wöchentliche Treffen – dies auf Rat der widerwärtigst agierenden Anwältin Hitzlberger, die sich gegen die Amtsermittlungen und Entscheidungen des Familiengerichts ergebnisorientiert hinwegsetzte.

Zu diesem Zeitpunkt war bereits unter massivem Appell von Jugendamt und Helfern und auch vom Gericht dargelegt, dass weiterer Kontaktverlust fatale Folgen für das Kind haben wird – dieser unbedingt zu verhindern sei!

Dies hinderte die Kindsmutter nicht, im Oktober 2012 zum Zweck der Vereitelung des vollstreckbaren Umgangsbeschlusses, der nach wie vor Gültigkeit hatte (bis 07.07.2015), an unbekanntem Ort unterzutauchen.

Aufgrund des destruktiven und asozialen Verhaltens von Juristen verlor der Uz. so ab Juni 2012 erneut jeglichen Kontakt zu seinem Wunschkind.

Das Familiengericht verweigerte infolge jegliche Tätigkeit bis ins Jahr 2015. Der anhaltenden Selbstjustiz der Kindsmutter unter Schädigung des Kindes und unter erneut schwersten Folgen für den Kindsvater wurde tatenlos zugesehen.

Im Juli 2015 wurde schließlich der vollstreckbare Beschluss auf wöchentliche Treffen aufgehoben und eine weitere Umgangspflegerin, Baur-Alletsee, beauftragt, getrennt mit Vater und Tochter den Kontakt anzubahnen.

Diese Umgangspflegerin wurde durch das OLG Bamberg im Februar 2016 in asozialster Weise aus dem Verfahren geworfen und ein weiterer rechtswidriger und willkürlicher Umgangsausschluss gegen den Vater erlassen – die Selbstjustiz der Kindsmutter, die Kindesentführung, Bindungsblockade und den vorherigen Umgangsboykott und die erneuten Traumatisierungen und Schädigungen hieraus glauben die asozial und lebensfremd agierenden Richter so offenkundig nachträglich zu „legitimieren“.

An diesen Sachverhalt schließt nun das Verhalten des sog. Anwalts Rotter an, das wie genannt ganz klar ein Mordmotiv darstellt.

Anstatt auf Schlichtung, Mediation und Entlastung des Konfliktes zugunsten des Kindes zu drängen, versuchen die Täter weiter zielgerichtet und ergebnisorientiert, jegliche positive Entwicklung zu verhindern, dauerhaft und auch zu Lasten des Kindes die Vaterschaft des Klägers zu zerstören, den Kläger existentiell zu schaden.

Da ein sachliches Motiv hierfür nicht erkennbar ist, geht es offenkundig um reine Schädigung aus Selbstzweck und Hybris.

Die widerwärtige Dummheit und Gleichgültigkeit der Verantwortlichen hierbei ist atemberaubend.

Ungeachtet verschuldeter jahrelanger Schädigungen und Traumata fühlt sich der Anwalt Rotter – ungeachtet der Diffamierungen und Verleumdungen, die er in Schreiben gegen den Kindsvater richtet – selbst offenbar persönlich derart unantastbar, dass er ganz offen dieses Mordmotiv gegen seine Person liefert.

Die Muster jahrelanger Kindesentfremdung dokumentiert der Fall des Uz. und seiner Tochter hier exemplarisch:

1.
Es erfolgt eine Entwertung und hieraus einfachste Ausgrenzung des Vaters als Mann, die beliebig und rollentypisch/klischeehaft einfachst möglich ist. Die Anwendung des sog. Gewaltschutzgesetz erfolgt ohne Beweisaufnahme, ohne Anhörung des Antragsgegners, lediglich anhand Glaubhaftmachung sich als Opfer darstellender Frauen, es genügt Vorwurf der Belästigung.

2.
Infolge wird das zunehmend vom Vater entfremdete Kind instrumentalisiert und manipuliert, das aufgrund des Kontaktabbruchs zunehmend die Bindung und den Alltags-Bezug zu seinem leiblichen Vater verliert.

3.
Ziel aller Aktionen hierbei ist es, durch Zeitablauf Fakten zu schaffen und so zu erreichen, dass die anhaltende Dämonisisierung des ausgegrenzten Vaters das Kind dazu zu bringt, diese Projektionen der Kindsmutter zu übernehmen und sich im Ergebnis selbst gegen den Vater auszusprechen, was asoziale Juristen dann genüßlich als unabänderlichen Fakt zelebrieren.

Diese Instrumentalisierung des Kindes gilt es bereits im frühestmöglichen Alter so zu erreichen, dass das Kind den Kontakt „ablehnt“, wofür es vom mütterlichen Umfeld belohnt und bestätigt wird.

Ergänzung:

Gegen den sog. Anwalt Rotter wurde bereits mit Datum vom 22.09.2017 Strafanzeige wegen Prozessbetrug, falscher Vedrächtigung und übler Nachrede erstattet.

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/24/strafanzeige-gegen-wolfgang-rotter-wegen-prozessbetrug-und-falscher-verdaechtigung-kindsmutter-auch-bei-kanzlei-in-schweinfurt-verschwunden/

Beweis:
Anlage 2

Ausdruck Veröffentlichung auf dem Blog des Klägers.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Mordmotiv Kindesentzug: Jurist Wolfgang Rotter beantragt unter Zirkelschluss weitere Bindungsblockade und psychischen Missbrauch meiner Tochter – skrupellos, asozial und mit Schmähschriften gegen mich als Vater!

Seit 2003 bin ich als Vater gezwungen, über die bayerische Justiz um Kontakt zu meinem Kind zu „kämpfen“, den die Volljuristin Kerstin Neubert mit erkennbar allen Mitteln zu verhindern sucht, nachdem sie sich drei Monate nach der Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes gewaltsam trennte.

Diese Konflikte und ihre Ursachen sind längst wissenschaftlich fundiert erforscht, was Provinzgerichte und arrogante Juristen anhaltend ignorieren:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/14/elterkongress-2017-von-seelischem-kindesmissbrauch-und-verfuegungsgewalt-nach-trennung-die-taeterrolle-der-institutionen-anhand-einzelfall-martin-deeg/

Seit Jahren benutzt Kerstin Neubert unsere Tochter als Puffer und Sündenbock – befördert von asozialen, dümmlich grinsenden CSU-Provinz-Richtern wie Pankraz Reheußer, die dieses Verfahren nutzen, um einen lästigen Antragsteller und Ex-Polizisten, der es wagt, die hoch-hehre bayerische Justiz zu kritisieren, gezielt zu schädigen.

Ein insoweit sinnfrei vom Gericht in Auftrag gegebenes psychologisches Gutachten – mit denen man regelhaft auf Zeit spielt und die eigene Unfähigkeit kaschieren will – stellte fest, 2014:

„Die Haltung (der Mutter) zu Vater-Kind-Kontakten nach dem Stufenmodell der Bindungsfürsorge (Temiszyürek, 2014) ist als eine Bindungsblockade einzuordnen.“…..

…„Proaktive Bindungsfürsorge ihrer Mutter für die Vater-Tochter-Beziehung erlebt (das Kind) zu keinem Zeitpunkt.“

https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/26/neubert-trennung-wurde-vollzogen-vater-kann-weg/

https://martindeeg.wordpress.com/2014/10/23/zusendung-des-familiengerichtlichen-gutachtens-nach-22-monatenbehrend/

Auch dies führte nicht zu Massnahmen gegen diese Mutter zum Schutz des Kindes und der Verfassungsrechte des Vaters.

Die Strategien, die Muster und die geballte Dummheit und Inkompetenz der Justiz und der Behörden, die über 14 Jahre hierbei entweder moderierend untätig zuschauen oder aggressiv verbrecherisch gegen mich als Vater vorgehen, dokumeniert dieser Blog.

Das Vollversagen der deutschen Justiz ist hier exemplarisch dargelegt.

Ausschlaggebende Faktoren, die solche an sich banalen Konflikte aufgrund von Befindlichkeiten notorisch unzufriedener Frauen manifestieren und eskalieren, sind unter anderem das für eine unredliche und gleichgültige Justiz willkommene ideologische und verfassungswidrig diskriminierende Klima der rollentypischen und nahezu beliebig zu missbrauchenden Vorverurteilung von Männern und Vätern als „gewalttätig“ und dominant.

Hingegen wird selbst skrupellosesten gewalttätigen, manipulativen Hetären, die Kinder gegen die Väter gerichtet entführen, noch ideologisch eine „Opferrolle“ angedichtet.

Ein weiterer auschlaggebender Faktor ist allen eskalierten Kindschaftskonflikten, mit denen ich seit 30 Jahren als Polizeibeamter, als Mediator und als Justizopfer zu tun hatte, gemein: das gezielte Eskalieren und Provozieren durch offenbar abgrundtief dumme und intellektuell überforderte sog. Fachanwältinnen/Fachanwälte.

Vor diesem Hintergrund steht nun einiges an, da der sog. Rechtsanwalt Wolfgang Rotter mit Schreiben vom 13.12.2017 an den Familienrichter Bernhard Böhm eine weitere vorsätzliche Schädigung meines Kindes und Zerstörung der Vaterrolle durch weitere „Anhörung“ des instrumentalisierten Kindes und rechtswidrige Ausgrenzung „beantragt“ hat.

Dies ist ein Mordmotiv, der Schriftsatz Rotters von mir an Polizeibehörde Baden-Württemberg und Thüringen (Wohnsitz Rotter) weitergeleitet.

Zunächst hier beweisrechtlich dokumentiert meine Antwort als Vater und Juatizopfer an das Familiengericht:

Amtsgericht Würzburg
– Abt. für Familiensachen –
Ottostraße 5
97070 Würzburg 05.01.2018

Az. 2 F 957/17

Auf die mit Datum vom 04.01.2017 zugestellten Unterlagen wird wie folgt weiter beweisrechtlich ausgeführt:

1.
Auf den Antrag des Kindsvaters vom 11. August 2017 wird vollinhaltlich verwiesen.
Dieser wurde offenkundig nicht weiter bearbeitet.

Auch ist offenkundig nach wie vor nicht gerichtlich geklärt, wo Kindsmutter und gemeinsames Kind ihren Aufenthaltsort haben.

Gegen den sog. Rechtsvertreter der Kindsmutter, Rotter, wurde unmittelbar nach Rückmeldung des Familiengerichts zu Az. 2F 1463/17 am 21.09.2017 Strafanzeige wegen Prozessbetrug erstattet, sowie die Polizei um Aufenthaltsermittlung der korrekten ladungsfähigen Anschrift der Kindsmutter ersucht, die das Familiengericht vom Kindsvater fristsetzend verlangt hatte.

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/24/strafanzeige-gegen-wolfgang-rotter-wegen-prozessbetrug-und-falscher-verdaechtigung-kindsmutter-auch-bei-kanzlei-in-schweinfurt-verschwunden/

Dies ist auf rechtsstaatlichem Weg nicht gelungen, da die Kindsmutter wie genannt alles unternimmt, um jeglichen Kontakt und jegliche positive Entwicklung der Beziehung zwischen Vater und Kind zu vereiteln, was auf dem anlasslosen Untertauchen/Entführung seit Oktober 2012 basiert.

Gegen diese jahrelangen, aggressiven und eklatanten Verstöße gegen § 1684 BGB und die gewaltsame Missachtung der Wohlverhaltenspflicht unternimmt die Justiz wider besseres Wissen seit 2012 zum zweiten Mal nichts. Die Folgen sind bekannt.

Der gesamte Parteienverkehr der Kindsmutter liefert ein Psychogramm über die Motive der Kindsmutter, die anhaltend das Kindeswohl ergebnisorientiert missachten und verletzen und einzig darauf ausgerichtet sind, jede positive Entwicklung und Annäherung zwischen Vater und Kind zu verhindern. Die Motivation ist für jeden vernünftig denkenden Menschen offenkundig, da die gesamte Lebenslüge der Kindsmutter auf der Dämonisierung und Entwertung des Kindsvaters aufbaut und von deren Fortdauer identitätsstiftend abhängig ist.

Die Justizbehörden sind für die Folgen und Schädigungen hieraus schuldhaft verantwortlich. Auch der weitere und erneute Zeitablauf seit Antragstellung im September ist nicht mehr vermittelbar.

Von der Polizei Stuttgart kam bezüglich Aufenthaltsermittlung einer ladungsfähigen Anschrift der Kindsmutter die Sachstandsmitteilung, dass das Familiengericht hier originär zuständig dafür ist, die ordnungsgemäße ladungsfähige Anschrift der Kindsmutter in Erfahrung zu bringen und mitzuteilen.

Zeugnis:
Polizeioberrat Jörg Schiebe
, Leiter des Polizeirevier 8, Kärntner Str. 18, 70469 Stuttgart

Dies ist offenkundig nicht geschehen. Im Beschluss des Gerichts vom 27.12.2017 wird als Anschrift des Kindes weiter die Adresse Marienplatz 1, 97070 Würzburg geführt, obwohl zweifelsfrei lange bekannt ist, dass die Kindsmutter seit Oktober 2012 diese ehem. Geschäftsadresse und Kanzlei dort aufgegeben hat.

Die Adresse Marienplatz 1, 97070 Würzburg ist erwiesenermaßen seit Oktober 2012 eine Scheinadresse zur dramatischen Inszenierung einer schützenswerten Opferrolle gegenüber dem Kindsvater und zum Zweck der faktischen Ausgrenzung und Verhinderung des vollstreckbaren Umgangsbeschlusses und überhaupt jeglichen Anknüpfungspunktes des Vaters zu seiner Tochter.

Die Gerichte machen diesen Popanz unverständlicherweise bis heute und wider besseres Wissen mit.

Es wird insoweit um Aufklärung gebeten, weshalb auch in Beschluss vom Dezember 2017 weiter diese offenkundig falsche Adresse/Scheinadresse in der Akte geführt wird.

2.
Bezüglich des erneuten ergebnisorientiert gestellten Antrags der Partei Kindsmutter auf sog. Anhörung des Kindes ist dieser als Kindeswohlgefährdungabzulehnen.

Der Zweck dieses Antrags unter Belastung des Kindes ist offenkundig einzig der, ergebnisorientiert unter Verdrängung von eigener Schuld darzustellen, dass das Kind den Kontakt zum Kindsvater ablehnt indem es erwartungsgemäß äußert, dass es den Kontakt ablehnt. Dies gilt sowohl für Partei als auch Gericht.

Die Dummheit der Intention dieses Antrags durch den sog. Rechtsvertreter Rotter ist atemberaubend und lässt grundsätzlich daran zweifeln, dass der Rechtsvertreter in der Lage ist, den Konflikt und die mitunter weitreichenden Folgen intellektuell zu erfassen.

Zu der Kindeswohlverletzung durch derarte inszenierte Anhörungen eines instrumentalisierten Kindes und Opfers, hatte bereits mit Schreiben vom 22.12.2015, Az. 7 UF 210/15, die Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee empathisch und fachkundig unter Berufung auch auf den fachkundigen Verfahrenspfleger Günter Wegmann eindeutig wie folgt Stellung bezogen:

„Auch aus Sicht der Umgangspflegerin wird eine erneute Kindesanhörung zu keiner neuen Erkenntnis führen. (Das Kind) wird – und das hat sie im Gespräch am 18.12.2015 der Unterzeichnerin gegenüber bestätigt – aussagen, dass sie keinen Kontakt zum Vater möchte, dass sie den Vater nicht braucht und dass es ihr ohne Umgang mit dem Vater sehr gut geht. (Das Kind) kann allein vom Alter her noch nicht abschätzen und auch nicht verstehen, dass ein Kontaktverlust zum anderen Elternteil eventuell zu einem erhöhten Risiko für das Auftreten einer psychischen Erkrankung führen kann (siehe auch Neue Zeitschrift für Familienrecht 21/2015 A.Prinz/U. Gresser S. 989 ff).“….

Stellungnahme der Umgangspflegerin Frau Baur-Alletsee, 22.12.2015

Beweis:
Anlage 1

Schreiben der Zeugin Ursula Baur-Alletsee, 20.12.2015, 7 UF 210/15

Der Verfahrenspfleger wurde noch deutlicher:

„Ich beantrage die Aufhebung des Termins zur Anhörung des Kindes am ……., gemäß § 159 Abs. 3 Satz 1.
….(Das Kind) wurde bereits am 24.7.12 durch die Richterin Treu am Amtsgericht Würzburg im Beisein des Unterzeichners angehört. (Das Kind) äußerte in dieser Anhörung sehr deutlich, dass sie keinen Kontakt zu ihrem Vater möchte. In den vergangenen fast 3 ½ Jahren hat sich die Meinung nicht geändert. Eine Kindesanhörung würde in diesem Verfahren keinen neuen Erkenntnisgewinn erbringen. Sie würde ausschließlich zu einer weiteren Belastung führen und dient somit nicht dem Kindeswohl. Die mit der Anhörung mögliche Kindeswohlgefährdung rechtfertigt die Absetzung der Anhörung.“….

Stellungnahme Verfahrenspfleger v. 15.12.2015: Kindeswohlgefährdung

Beweis:
Anlage 2

Schreiben des Zeugen Günter Wegmann, 15.12.2015

Dies hinderte die Justizverbrecher Pankraz Reheußer, Michael Weber und Matthias Panzer nicht daran, sich über diese – wie über alle – Empfehlungen der Professionen hinwegzusetzen, um ihren bereits vor dieser kindeswohlschädigenden Anhörung, mündlicher Verhandlung am 10.02.2016 und den Erörterungen hierin sog. Endbeschluss zu fassen, auf den sie ergebnisorientiert rechtsfremd und persönlich motiviert hinarbeiteten. Teil dieses Motivs ist erkennbar der Blog des Klägers (siehe Beschluss vom 16.02.2016) in welchem er die seit insgesamt Dezember 2003 bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg verschuldeten Verbrechen, Fehlentscheidungen und Versäumnisse dokumentiert, die Inkompetenz und Hybris insbesondere der Netzwerke um den derzeitigen OLG-Präsidenten Lückemann, der u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kindsvater und unbescholtenen Polizeibeamten dienstlich und persönlich zu verantworten hat.

Das Ziel war erkennbar von vornherein – unter Missachtung des Kindeswohls – eine gegen den Vater gerichtete Entscheidung und Manifestation der Bindungsblockade zwischen Vater und Kind unter formaljustisch korrekter Fassade.

Die massiven Rechtsverletzungen und die zu diesem Zeitpunkt bereits seit Oktober 2012 strafrechtlich relevante Kindesentführung entgegen dem vollstreckbaren Beschluss des Familiengerichts vom 09.04.2010, der bis zum 07.07.2015 rechtlich bindend und gültig war, wurden so durch die Justizverbrecher Reheußer, Weber und Panzer unter massiver Rechtsbeugung, Missachtung des Kindeswohls, der Verfassungsrechte des Kindsvaters und der höchstrichterlichen Rechtsprechung insbesondere des EGMR, kaschiert – ebenso die Versäumnisse des Jugendamtes, des ab 2013 komplett untätigen Familiengerichts.

Besonders zur Last zu legen ist den Justizverbrechern um Reheußer, dass sie die Verfahrenspflegerin Baur-Alletsee aus dem Verfahren geworfen haben, die zu diesem Zeitpunkt durch mehrere Treffen mit der Tochter und dem Vater einen guten, zwingend auszubauenden Kontakt und Anknüpfungspunkte geschaffen hatte, die vielversprechend zu einer weiteren Annäherung und Entlastung geführt hätten und dem Kind sichtlich gut taten. Dies in einem Umfeld, wo sie sich unbelastet von der destruktiven Erwartungshaltung und der subtilen Manipulationen durch die Kindsmutter und dem Großvater ausschließlich mit ihrer Beziehung zum Vater beschäftigen konnte, ohne dass die Zeugin Baur-Alletsee Vorgaben oder Intentionen machte.

Es ist selbstredend, dass sich die Kindsmutter und die offenkundig moralisch vollkommen deformierten sog. Rechtsvertreter in ihrem endlosen selbstreferentiellen Zirkelschluss ergebnisorientiert ausschließlich und selektiv – so auch hier – auf den sog. Endbeschluss der Justizverbrecher Reheußer und Co. berufen wollen.

Dies ändert nichts an den Fakten, den Schädigungen und den weiteren Konsequenzen.

Die Anhörung des Kindes mit der Intention und Zielsetzung einer kindlichen „Stellungnahme“, in welcher (das Kind) erneut dazu aufgefordert wird, zur Entschuldung der Mutter ihren Vater öffentlich „abzulehnen“ und zu entwerten ist erkennbar nicht nur eine kurzfristige Belastung und Kindeswohlgefährdung. Schwerer wiegen die hierbei lebenslang zu aktivierenden Schuldgefühle und Übernahme der Projektionen der Kindsmutter, die beim Kind introjiziert werden.

Es steht auch für den Kindsvater außer Frage, dass sich (das Kind) wunschgemäß im Sinne der Kindsmutter und des Großvaters mütterlicherseits äußern wird, da ein 14-Jähriges Kind sich einer derart subtilen und ausgeklügelten, über Jahre professionalisierten und normalisierten Manipulation und Instrumentalisierung durch das vertraute Umfeld und die nächsten Personen, denen sie Vertrauen schenkt, für jeden vernünftig denkenden Menschen ersichtlich, nicht entziehen kann.

Der Antrag auf Anhörung ist abzulehnen: die narzisstisch zu erreichende schädigende Zielsetzung der Partei der Kindsmutter wird auch vom Kindsvater zugestanden.

3.
Es wird Antrag gestellt, dass die Kindsmutter als mittlerweile 48-jährige Volljuristin endlich gemäß geltender Gesetzeslage, des gesunden Menschenverstandes und im Sinne des Kindeswohls sanktioniert wird.

Dies bedeutete zunächst die Durchsetzung der Elternberatung und Mediation, wie sie bereits im Dezember 2011 zielführend beschlossen war:

„Mit den Beteiligten wird besprochen, dass eine Beratung bei der gerichtsnahen Beratungsstelle stattfinden kann.
Beide Eltern sind damit einverstanden. Es wird für den 12. Januar 2012 ein Termin bei Frau Schmelter vereinbart, der um 08.30 Uhr in der dortigen Beratungsstelle (Dominikanerplatz 8, 2.Stock) stattfinden wird. Weitere Gespräche werden von dort dann vereinbart werden.“…..

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011


Beweis:
Anlage 3

Beschluss vom 20.12.2011. Az. 002 F 1462/11, Seite 3

Die Kindsmutter verweigerte bekanntermaßen infolge die Elternberatung mit folgender Begründung, wie sie über ihren damaligen Rechtsvertreter Ulrich Rothenbucher Tage nach Beschlussfassung mitteilen ließ:

„Die Vereinbarung des Termins in der mündlichen Verhandlung vom 20.12.2011 ist für die Antragsgegnerin zu einer stetig wachsenden psychischen Belastung geworden, welcher entgegengewirkt werden muss. ….

Um zu gewährleisten, dass die psychische und physische Stabilität der Antragsgegnerin als Mutter und alleinige Versorgerin (des Kindes) aufrechterhalten bleibt, ist es notwendig, dass sich die Antragsgegnerin zunächst durch psychologische Hilfestellung auf die Termine bei der gerichtsnahen Beratung vorbereitet.
Nach Rückkehr der von der Antragsgegnerin ausgewählten Therapeutin wird die Antragsgegnerin dort möglichst rasch einen Termin vereinbaren.“

Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Beweis:
Anlage 4

Schreiben des U. Rothenbucher, 03.01.2012, Az. 2 F 1462/11

Die weitere Entwicklung ist bekannt. In Selbstjustiz verweigerte die Kindsmutter unsanktioniert jegliche Zusammenarbeit mit den Helfern, missbrauchte Zugeständnisse des Gerichts, um sich anhaltend zu entziehen, schließlich ab Oktober 2012 mit dem Kind an unbekanntem Ort unterzutauchen.

Unmittelbar nachdem sie die Elternberatung scheitern ließ, inszenierte die Kindsmutter mithilfe der sog. Rechtsvertreterin Hitzlberger erneut ergebnisorientiert eine für jeden Erwachsenen sofort durchschaubare surreale Dämonisierung und Entwertung gegen den Kindsvater. Ab Juni 2012 missachtete sie unsanktioniert den vollstreckbaren Beschluss auf wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind.

Zuvor richtete der Großvater des Kindes unter anhaltenden Schmähungen des Kindsvaters mehrere Schreiben an den ehem. Direktor des Amtsgerichts, Stockmann, dass dieser auf die Richterin Treu einwirkt, damit diese die beschlossene Elternberatung zurücknimmt und Kontakte verhindert.
https://martindeeg.wordpress.com/2017/02/18/mordmotiv-kindesentzug-willy-neubert-intriganter-verlogener-hetzer-im-hintergrund-der-mein-kind-und-mich-getrennt-hat/

Als dies nicht gelang, griffen Großvater und Kindsmutter ungeachtet der durch sämtliche Helfer und Gericht dargelegten fatalen Folgen für das Kind bei weiterem Kontaktverlust, zur Selbstjustiz, mit heutigem Ergebnis.

2013 teilte die Kindsmutter in mündlicher Verhandlung mit, dass sie nie eine Therapie in Anspruch genommen hat, da das Problem ausschließlich beim Kindsvater liege.

Es wird insoweit Antrag gestellt, mitzuteilen, ob die Kindsmutter zur Aufrechterhaltung ihrer psychischen und physischen Stabilität mittlerweile eine Therapie genutzt hat und wenn nein, warum nicht!

Die Vorgänge sind insgesamt öffentlich dokumentiert, so dass sich die Verantwortlichen infolge nicht herauswinden und mit Nichtwissen entschulden werden können.

Da die Zeugin Schmelter, die Dezember 2011 mit Mediation und Elternberatung betraut wurde, bis Dezember 2015 mit dem Kindsvater die vom Gericht aufgegebenen Einzelgespräche führte, die die Kindsmutter verweigerte, ist dieser der hier zugrundeliegende Konflikt bekannt.

Frau Schmelter erwies sich während der vier Jahre andauernden Elternberatung als überaus empathisch, kompetent, weitsichtig und psychologisch kundig.

Eine Verpflichtung der Kindsmutter zur Elternberatung verletzt auch nicht das Kindeswohl.

Im Gegenteil ist eine endlich zu erfolgende Verantwortungsnahme der Kindsmutter zur Entlastung des Kindes, das anhaltend und in dummdreister Form und durch die Justiz befördert als Puffer und Sündenbock für die Kindsmutter psychisch missbraucht wird, das erste und dringendste Mittel zur Beendigung dieses Konfliktes.

Ergänzender Nachtrag:
Nicht auszublenden ist bei den Konflikten die eskalative und destruktive Bösartigkeit und das asoziale Gebaren, die Provokationen der sog. Rechtsvertreter der Kindsmutter, auch wenn das Gericht dies seit Jahren zu Lasten des Kindes und des Klägers lebensfremd versucht.
Diese wirken auch in allen Fällen, in denen der Kindsvater als Helfer befasst ist, nach Aussage der geschädigten Väter massiv destruktiv und konfliktleitend.

Der Schriftsatz des sog. Rechtsvertreters Rotter vom 13.12.2017, zugestellt am 04.01.2018, stellt erkennbar u.a. auch ein Mordmotiv dar.

Es ist insoweit nicht nachvollziehbar, weshalb das Familiengericht hier derarte Schriftsätze offenbar weiter unkommentiert duldet und hinnimmt.

Angezeigt ist eine deutliche Intervention und Maßregel gegen diesen Verfasser Rotter, entweder durch den Richter oder durch die Leitung der Justizbehörde.

Dies wird hiermit beantragt.

Ein Anwalt kann nicht ständig eine vermeintliche Gefährlichkeit eines bis dahin unbescholtenen Kindsvaters und Justizopfers behaupten und gleichzeitig anhaltend weiter provozieren und genüsslich dümmlich weiter ein Mordmotiv liefern, indem er diesen durch langjährigen Kindesentzug traumatisierten Kindsvater anhaltend beleidigt, verleumdet und weiter zu schädigen versucht.

Die sog. Rechtsvertreter scheinen insoweit durchweg intellektuell überfordert und nicht zu begreifen, dass Handlungen Ursachen haben.

Der Kläger ist langjährig tätiger Polizeibeamter, ausgebildeter Familienmediator und seit 14 Jahren Geschädigter inkompetenter und gleichgültiger Juristen bis hin zu Verbrechern im Amt.

Dieses dummdreiste und feiste Agieren eines Rechtsanwaltes und Schlaganfall-Patienten, der offenkundig Opfer des eigenen jahrzehntelangen Alkoholmissbrauchs und jahrzehntelanger Fehlernährung ist, muss sich der Kindsvater mit 48 Jahren hier als Polizeibeamter und Opfer der Justiz nicht mehr gefallen lassen.

Seit zwei Jahren betreut der Kindsvater darüber hinaus Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung, was hohe soziale Kompetenzen und Sensibilität erfordert – die zielgerichteten destruktiven Entwertungen und Beleidigungen dieses sog. Anwalts in Bezug zu seinem leiblichen Kind muss er sich auch diesbezüglich nicht gefallen lassen!

Dass Rotter die Notlage von Menschen ausnutzt, um sich hier autoritär und beruflich profilieren zu wollen, zeigt die charakterliche Deformierung, die offenbar in Anwalts- und Justizkreisen überhaupt nicht mehr auffällt.

Es erfolgt seitens des Kindsvaters daher Weitergabe an die mit der Sache seit Jahren befassten Polizeibehörde Stuttgart sowie an die Polizeibehörde Meiningen zwecks Gefährdetenansprache und Intervention gegen den sog. Rechtsvertreter Rotter.

Sollte das Familiengericht Wert auf den Inhalt der Geltendmachungen legen, wird um Hinweis gebeten.

Weitere Erwiderungen zum Inhalt des Schreibens und den immer gleichen Schmähungen, Verleumdungen und Provokationen gegen den Kindsvater erübrigen sich hier. Die Fakten sind bekannt. Die narzisstische Zielsetzung der Entwertungen erschließt sich jedem vernünftig denkenden Menschen, auch wenn Sinn und Motiv dahinter für vernünftig denkende Menschen mit funktionierendem moralischen Kompass nicht nachvollziehbar ist.

Die LMU München wird im Gesamtkontext unterrichtet, damit endlich diese asoziale und destruktive Hetze moralisch deformierter sog. Rechtsanwälte in hochsensiblen Kindschaftskonflikten professionell beleuchtet und mit öffentlichem Druck beendet wird.

Die Rechtsanwaltskammern sind hier komplett untätig und decken jedwede Schweinerei der regionalen sog. Fachanwältinnen und Fachanwälte, die regelhaft mit Vorsatz – wie seit Jahren im Fall hier – massiv Kinder und Elternteile schädigen.

Es scheint solchen Leuten und „Organen der Rechtspflege“ auch intellektuell nicht vermittelbar, dass ihr Handeln regelhaft reaktiv Todesopfer fordert und ein Klima von Verlustangst, Kindesentfremdung und Geschlechterkonflikten schafft, das das Wissen und die vorhandenen Kompetenzen einer rechtsstaatlichen Gesellschaft verhöhnt.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Über 14 Jahre Kindesentzug durch asoziale bayerische Justiz, 2003 bis 2018 – Würzburger Psychologe Wittkowski 2004: „Der Gutachtenauftrag wird dahingehend beantwortet, dass ein Umgang des Kindes mit seinem Vater derzeit nicht dem Kindeswohl entspricht“…..nun versucht die Täterbehörde Würzburg die Zerstörung von Menschenleben konzertiert zu vertuschen!

Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert, seit Oktober 2012 mit Wissen der Justiz mit Kind untergertaucht, um den Kontakt zwischen Vater und Kind dauerhaft zu zerstören:

Auch die Polizei Stuttgart – seit Jahren sachbearbeitend mit dem Justizskandal befasst – ist seit langem der Meinung, dass andere Väter und derart traumatisierte Betroffene schon längst reaktiv nach Schweinfurt gefahren wären, der Juristin Neubert vor der Kanzlei, wo sie offenkundig arbeitet, aufgelauert hätten und es zu einer Gewalteskalation oder einem affektiven Tötungsdelikt gekommen wäre.

Derart kurzsichtige und affektive Gewalt, die die kranken Strukturen und dummen Juristen, die Täterinnen und Täter dahinter – paradox! – nur stärkt, sind regelhaft bundesweit Folge von böswilliger Bindungsblockade und arrogantem Verfassungsbruch gegen Väter und deren Kinder.

Dennoch lässt man die Kindsmutter und deren asoziale Juristen weiter frei agieren, spielt auf Zeit, schaut beim Kindesentzug zu und unternimmt: NICHTS!

Man ist ebenfalls bei der Polizei Stuttgart der Meinung, dass Würzburger und Bamberger Juristen gezielt in diese Richtung provozieren, die Angriffe der Juristen aus dem Umfeld Neuberts genau in diese Richtung zielen: man will einerseits Gewalt provozieren, glaubt aber offenkundig gleichzeitig auf der sicheren Seite zu sein, denn Mord als Reaktion auf die Angriffe und fortlaufende auf Ausgrenzung und Schädigung zielende Schriftsätze, Anträge und persönlichen Attacken würden die Anwälte wie zuletzt insbesondere G. Hitzlberger und W. Rotter kaum als „Sieg“ über den Kläger feiern können…

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Der Blog legt all dies offen. Das widerwärtige destruktive Verhalten von Provinzanwälten wie Rotter, Hitzlberger, Auffermann, die sensible Kindschaftskonflikte gezielt und böswillig eskalieren, Betroffene asozialst beleidigen und entwerten, Öl ins Feuer gießen, selbst Morde regelrecht provozieren, muss endlich auch auf höherer Ebene wahrgenommen werden und Handlung nach sich ziehen.

Die tatsächliche Schädigung des Kindeswohls wird in Kauf genommen und ebenfalls provoziert.

Im September 2017 habe ich als geschädigter Vater diese Klage gegen den sog. Gerichtsgutachter Prof. Dr. Joachim Wittkowski eingereicht:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/16/klage-auf-schadensersatz-gegen-prof-dr-wittkowski-wuerzburg-der-der-14-jahre-andauernden-ausgrenzung-und-entfremdung-2004-den-boden-bereitete/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/21/wittkowski-2/

Wittkowski hat im Dezember 2004 – bei einem Jahr Kindesentfremdung durch Volljuristin Kerstin Neubert – folgende Empfehlung abgegeben:

„Der Gutachtenauftrag wird dahingehend beantwortet, dass ein Umgang des Kindes mit seinem Vater derzeit nicht dem Kindeswohl entspricht, dass eine Vereitelung des Umgangsrechts des Kindsvaters durch Frau Neubert aufgrund ihrer eigenen psychischen Befindlichkeiten nicht gegeben ist und dass weder Paartherapie noch Mediation, wohl aber eine Einzeltherapie für Herrn Deeg angezeigt ist.“

Dadurch hat er maßgeblich die bis heute verursachten Schädigungen und existentiellen Lebenszerstörungen zu verantworten und an neuralgischer Stelle die Weiche in Richtung irreversibler Zerstörung der Vater-Kind-Bindung gestellt.

Dies hält die Justizbehörde Würzburg, Dr. Armin Haus, nicht ab, auch diesen Täter weiter mit einem Freibrief vor den Konsequenzen und Folgen seines Verhaltens zu schützen, Beschluss vom 28.12.2017.

Klage gegen Prof. Wittkowski, 92 O 1803/17, Beschluss des LG Würzburg, Dr. Haus, Vertuschung vosätzlichen Zerstörung der Vaterschaft!

Diese Erwiderung ging dem Gericht zu, hiermit beweisrechtlich veröffentlicht, mit weiteren Details.

Die Täter werden sich nicht auf Unwissen berufen können, wie sie dies üblicherweise tun.

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 03.01.2018

Az.: 92 O 1803/17

Gegen den sog. Beschluss vom 28.12.2017 wird hiermit fristgerechte Beschwerde eingereicht.

Da die Zusammenhänge durch die Justizbehörden Würzburg gezielt ignoriert werden, geht der Kläger infolge auch auf weitere Zusammenhänge der Justizverbrechen ein. Die kriminelle Energie und die konzertierte Verweigerung rechtsstaatlicher Prinzipien seit 14 Jahren ist insoweit nicht Dr. Haus zur Last zu legen, dieser setzt nur den weiteren Schritt.

Desweiteren wird gegen Dr. Haus, wie bereits in anderen Verfahren auch, die Befangenheit zugunsten des Beklagten geltend gemacht, Verdacht der strukturellen Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers erhärtet sich weiter.

Die Gerichte Würzburg/Bamberg hier beweisen mit jedem weiteren Schriftsatz, dass sie den Bezug zur Realität verloren haben:
Man glaubt offenbar lebensfremd weiter, die seit 14 Jahren andauernde Zerstörung der Vaterschaft, die Kriminalisierung, Pathologisierung und hieraus zehnmonatige Freiheitsberaubung gegen einen unschuldigen Polizeibeamten und Vater und die irreversible Schädigung seiner Tochter hieraus durch strukturelles Abblocken und Auflaufenlassen auf dem Rechtsweg und strukturelle Rechtsbeugungen zugunsten der Täter beenden zu können.

Wenn weitere Geltendmachungen auf dem Rechtsweg in diesem offenkundig rechtsfreien Raum nach Dafürhalten des Klägers als Justizopfer keinen Sinn mehr ergeben, wird der Kläger zu anderen Mitteln greifen und so einen Untersuchungsausschuss erzwingen, um diesen rechtsfreien Raum in Franken ein für allemal einer breiten Öffentlichkeit offenzulegen und die Verbrecher im Amt aus dem Verkehr zu ziehen!

Daran ändern weder sog. „Gefährderansprachen“ instrumentalisierter Würzburger Polizeibeamter etwas, noch die weiter fortlaufenden Diffamierungen und Entwertungsversuche der Täter über Mittäter und Netzwerke der Justiz.

Der Machtmissbrauch bei der Justiz in der Region Würzburg ist eine Schande und Verhöhnung des Rechtsstaats und jedes integren und ehrlichen Bürgers, erst recht eines ehemaligen Polizeibeamten.

Dieses Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht.

Begründung:

1.
Wie infolge aus der folgenden Beschwerdebegründung zu ersehen, missachtet Dr. Haus willkürlich zugunsten des Beklagten rechtliche und insbesondere verfassungsrechtliche Grundsätze, um die Offenlegung eines Justizskandals und die objektive rechtliche Aufklärung der seit 2003 andauernden mutwilligen, später vorsätzlichen – und auf „Grundlage“ des sog. Gutachtens des Beklagten erfolgende – Zerstörung der Vaterschaft des Klägers zu verhindern, setzt sich willkürlich über die Fakten und Beweislage hinweg.

Die Zerstörung der Bindung des Klägers zu seinem Kind seit anhaltend Dezember 2003 nach Einschaltung der Justizbehörden Würzburg ist ein Fakt und eine Tatsache.

Ein ebensolcher Fakt ist die Traumatisierung des über 14 Jahre von seinem leiblichen Wunschkind gewaltsam ausgegrenzten Vaters.

Die Befangenheit und der Verdacht der Rechtsbeugung ergeben sich weiter aus der Tatsache, dass kein richterlicher Hinweis gemäß § 139 ZPO erteilt wurde, dass das Gericht Wert darauf legt, dass das gesamte Gutachten des Beklagten vorgelegt wird.

Soweit dem Kläger das Gutachten aktuell vorliegt, ist es beigefügt, Anlage 1.

Dieses ist unter Az. 002 F 5/04 beim Familiengericht Würzburg einzusehen, das sich im selben Gebäude wie das Büro des Dr. Haus befindet.

Entscheidend ist, jedenfalls für den Kläger, die abwegige und vorsätzlich erstattete Empfehlung zur Zerstörung der Vater-Kind-Bindung im Alter des Kindes von einem Jahr durch den Beklagten, Zitat:

„Der Gutachtenauftrag wird dahingehend beantwortet, dass ein Umgang des Kindes mit seinem Vater derzeit nicht dem Kindeswohl entspricht, dass eine Vereitelung des Umgangsrechts des Kindsvaters durch Frau Neubert aufgrund ihrer eigenen psychischen Befindlichkeiten nicht gegeben ist und dass weder Paartherapie noch Mediation, wohl aber eine Einzeltherapie für Herrn Deeg angezeigt ist.“

Beweis:
Gutachten des Beklagten vom 17.12.2004, Familiengericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Zeugnis:
Richterin am OLG Bamberg, Antje Treu, zu laden über Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Frau Neubert vereitelt infolge bis heute das sog. Umgangsrecht, durchweg aufgrund eigener psychischer Befindlichkeiten, wie mittlerweile durch Aktenlage und Zeugen und durch nicht zu leugnende Fakten belegt ist.

Der Beklagte hat hierbei durch sein Gefälligkeitsgutachten/vorsätzliches Fehlgutachten zu Lasten des Klägers den Weg bereitet, indem er die psychischen Auffälligkeiten, Motive, Dominanz und aggressive Konfliktursache durch die Kindsmutter vorsätzlich Fakten leugnend in Abrede stellt.

Beweis:
Anlage 1

Gutachten des Beklagten vom 17.12.2004, Familiengericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Die Mediation, deren Notwendigkeit und Sinn der Beklagte hier lebensfremd in Abrede stellt, ist wie bereits in Klageschrift dargelegt, vom Gericht selbst mit Datum vom 20.12.2011 bei der Zeugin Schmelter veranlasst worden.

Zeugnis:
Richterin am OLG Bamberg, Antje Treu, zu laden über Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Dem Beklagten ist bewusst, dass diese vorsätzlich erstattete Empfehlung auf Zerstörung der Bindung die prägende Triangulierungsphase des Kindes betrifft, die irreversibel fehlende lebenslange Bindungsvoraussetzungen schafft. Das Motiv des Beklagten ist u.a. Hybris.

Es geht dem Richter Dr. Haus insgesamt um Vertuschung massiver Verfehlungen und Rechtsbrüche und den Schutz von Verbrechern im Amt bei den Justizbehörden Würzburg sowie deren Zuträger, von denen der Beklagte lediglich einer ist, jedoch maßgeblich die infolge jahrelange Konflikteskalation und Traumatisierung des Klägers durch Zerstörung der Vater-Kind-Bindung zu verantworten hat.

Es ist darüberhinaus jedem Nichtjuristen und normal denkenden Menschen bewusst und objektiv nachvollziehbar, dass es sich hier um eine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit des Klägers handelt.

2.
Bei Vorsatz, welcher hier zweifelsfrei vorliegt, da die Empfehlung des Beklagten erkennbar in vollem Wissen um die Folgen für Vater und Kind erstattet wurde, besteht gemäß § 197 BGB die dreißigjährige Verjährungsfrist.

Dass Dr. Haus hier nachweislich sog. Beschluss vom 28.12.2107 eine dreijährige Verjährungsfrist für eine seit 14 Jahren anhaltende Zerstörung der Vaterschaft und hieraus Traumatisierung des Klägers auf Grundlage dieses sog. Gutachtens des Beklagten fabuliert, zeigt, dass Dr. Haus hier entweder den Bezug zur Realität verloren hat oder unter Befangenheit eine bewusste Rechtsbeugung zugunsten des Beklagten betreibt.

3.
Im sog. Beschluss vom 28.12.2017 schreibt der Richter Dr. Haus, offenkundig unter Rechtsbeugung zugunsten des Beklagten:

„Den von dem Antragsteller vorgelegten Seiten des Gutachtens kann nicht entnommen werden, dass der Antragsgegner ein unrichtiges Gutachten erstattet hätte.“

Diese Darstellung lässt am Verstand des Richters zweifeln, so man nicht von bewusster und gezielter Rechtsbeugung ausgehen möchte. Dem Richter sind die Zusammenhänge bekannt.

Der Gutachter inszeniert sich unter Ausnutzung einer Vertrauensposition – die ihm der Kläger in eklatanter und existentieller Notsituation einräumte, in seinem schriftlichen sog. Gutachten als „Beschützer“ einer aggressiven und dominanten Volljuristin, die zu diesem Zeitpunkt seit nahezu einem Jahr ihre alleinige Verfügungsgewalt über das gemeinsame Kind dazu missbraucht, jeglichen Kontakt zum Vater zu verhindern.

Die Kommunikation des Klägers mit Kindsmutter und hieraus der Kontakt zum Kind wurde unter Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes unter Strafgehalt gestellt, wie es Prof. Dr. Michael Bock in seinem 2001 erstellten Gutachten für den Bundestag prognostiziert hatte.

In dümmster Art und Weise wurde der Kläger durch den Justizverbrecher Thomas Schepping (Strafanzeige und Klage beim Landgericht Würzburg anhängig, u.a. Az. 61 O 1747/17 ) im Sinne der Kindsmutter unter völliger Gleichgültigkeit gegenüber der Wirkungen auf das gemeinsame Kind in ausgegrenzt, hierdurch stigmatisierend ohne jeden Realitätsgehalt musterhaft als „männlicher Gewalttäter“ vorverurteilt und der folgenden Kriminalisierung bis heute der Weg bereitet. Dies war die erste Rechtsbeugung zugunsten der Juristin und Frau Neubert in einer bis heute sich fortsetzenden endlosen Reihe von Rechtsbeugungen.

Neubert äußerte auch gegenüber dem Gutachter, was deren Zielsetzung, den Vater-Kind-Kontakt aus eigenen diffusen Motiven heraus vereiteln zu wollen, jedem vernünftig denkenden Menschen offenbart, Seite 17/18:

„Nach dem Studium der Akte könne man den Eindruck haben, sie verfahre nach dem Grundsatz: Was stört es den Mond, wenn ihn die Wölfe anheulen?! Frau Neubert sagte, daß er zum 1. Dezember hierher ziehen werde, sei ein Problem für sie. Der Gedanke daran versetze sie in „Panik“. – Es gebe doch da die Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz! Die gelte nur bis Mitte Dezember. Insofern passe sein Umzug zeitlich ins‘s Bild. Sie wolle sie aber verlängern lassen.“

Auf die anhängige Klage beim Landgericht Würzburg zu Az.: 72 O 1694/17 wird diesbezüglich vollinhaltich und beweisrechtlich verwiesen.
Der Richter Dr. Haus ist auch in dieser Sache befasst.
Diese belegt, dass weder die Dämonisierung und Kriminalisierung des Klägers noch der musterhafte bizarre Opfermythos zugunsten der Volljuristin zu irgendeinem Zeitpunkt mit der Realität zu tun hatte.

Eine dominante, aggressive Volljuristin missbraucht das Rechtssystem und eine im Kern charakterlich verrottete inkompetente Justiz dazu, einen unschuldigen Partner zu entsorgen und zu diffamieren, um eine asozial erzwungene Trennung drei Monate nach Geburt des gemeinsamen und unter Heiratsabsicht geborenenen Wunschkindes, siehe Az.: 72 O 1694/17, vor ihrem Umfeld gesichtswahrend darzustellen.

Neben finanziellen Belangen (siehe sog. Gutachten, Seite 18) – der Kläger hatte auch im Zusammenhang mit der von der Kindsmutter vorgegaukelten Zukunftsperspektive mit zwei Kindern der Erpressung von Vorgesetzten zur Kündigung der Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei Baden-Württemberg nachgegeben, was am 20.11.2017 dem Petitionsausschuss vorgetragen wurde – ist das Motiv der Kindsmutter vor allem in einer persönlichen diffusen Zwangshaltung und Orientierungslosigkeit zu sehen, einer Sucht nach Anerkennung und Wertschätzung, die beim geringsten subjektiven Ausbleiben zur projektiven völligen Entwertung des Partners führt.

Beweis:
Anlage 1

Gutachten des Beklagten vom 17.12.2004, Familiengericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Handlungsleitend in Beziehungen ist für die Kindsmutter ein borderlinehaftes Wechsel-Spiel aus idealisierter Familie mit Suggerieren von Harmonie, Geborgenheit und dem Schüren von Verlustängsten beim Partner durch komplette Entwertung, zeitlich willkürlich und zum Teil innerhalb kürzester Zeit, anlasslos.

Alle Befürchtungen, dass die Kindsmutter das gemeinsame Kind als Besitz und zur Rache für die gescheiterte Beziehung (was sie durchweg und komplett dem jeweiligen Partner zur Last legt) das Kind missbrauchen und instrumentalisieren wird, die der Kläger beginnend mit erstem Schriftsatz vom 27.12.2003 an das Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 5/04 geäußert hat, und um Hilfe ersucht hat, haben sich auf das Deutlichste und Drastischste bewahrheitet und betätigt.

Die Schädigungen, die der Kläger seit 2003 zu verhindern suchte und voraussah, sind nicht nur eingetreten sondern wurden durch die bodenlose Gleichgültigkeit, Dummheit und das in Teilen verbrecherische Agieren von Tätern im Amt bei den Justizbehörden bei weitem übertroffen.

4.
Die Dummheit, Gleichgültigkeit und Arroganz der Justizbehörden Würzburg hierbei bis zum heutigen Tag, die erst Schäden verschulden, dann die Opfer zum Täter machen wollen und im dritten Schritt alles leugnen und vertuschen, ist insoweit Offenbarungseid des Rechtsstaates, den es offenzulegen gilt.

All seine Befürchtungen und diese Verhaltensmuster der Kindsmutter sowie deren Wesensänderung nach Geburt (postnatale Depression) hat der Kläger dem Beklagten als sog. Gutachter gegenüber offen dargelegt, ebenso die massive Notlage, die sich aus dem asozialen und lebenszerstörenden Verhalten der Kindsmutter für ihn als Vater ergibt.

Der Kläger hat dem Gutachter offen dargelegt, dass die Vaterrolle und die Wahrnehmung derselben ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft für den Kläger das einzig Wesentliche und zukunftsbestimmend ist.

Die asoziale Charakterlosigkeit, die der Beklagte infolge zum Ausdruck bringt und die bis heute zerstörerisch die Weichen stellte, ist mit der hier genannten läppischen Schadenssumme kaum zu sühnen – diese Klage ist insoweit als letzte Chance für den Beklagten zu betrachten, reinen Tisch zu machen und das massive Fehlverhalten einzugestehen.

Der Beklagte missbrauchte das (naive) Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Objektivität des sog. Gutachters sowie die Freundlichkeit des Klägers bei den Gesprächen (vgl. Seite 39, sog. Gutachten) als Freibrief zugunsten der Kindsmutter, zur parteiischen Diffamierung, Entwertung und Maladisierung des Klägers im Sinne der Kindsmutter und deren Vater, dem Zeugen Neubert, wie sich aus dessen Darstellungen zweifelsfrei ergibt.

Beweis:
Anlage 1

Gutachten des Beklagten vom 17.12.2004, Familiengericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Gründe für eine Empfehlung der Versagens der verfassungsgemäßen Elternrechte des Vaters und der Rechte des Kindes auf beide Eltern ergibt sich aus dem gesamten Geschwurbel nicht im Ansatz! Bereits die Empfehlung des Beklagten – ausgestattet mit Machtposition und an neuralgischer Stelle – stellt unter anderem bereits einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz dar.

Es geht hier – wie dem Richter bekannt ist – um die Rechte des Kindes und die Elternrechte und Pflichten des Klägers, die wie folgt Verfassungsrang haben – wesentliches hervorgehoben:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Der zur Tatzeit und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes gültige § 1626a BGB, der dem Kläger willkürlich aufgrund seines Familienstandes und Geschlechts sowie seiner Tochter aufgrund der Tatsache, dass diese nichtehelich geboren wurde, das Sorgerecht des Vaters und hieraus das Kindeswohl komplett in die Willkür der Kindsmutter legt, ist als verfassungswidrige Diskriminierung und Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention abgeschafft, Urteil vom 03.12.2009, Beschwerde 22028/04.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=22028/04

Da der Beklagte sich in seinem sog. Gutachten nicht auf das fehlende Sorgerecht beruft, ist insoweit nicht nachzuweisen, dass er bei Fehlen dieser rechtlichen und folgenschweren Diskriminierung zu Lasten von Vater und Kind und gemeinsamer Sorge der Eltern hier eine andere Empfehlung abgegeben hätte, die nicht zur Zerstörung der Vater-Kind-Bindung geführt hätte.

Die Diskriminierung wird offenkundig diesbezüglich auch vom Beklagten kritiklos als gegeben und selbstverständlich angesehen, ohne dass die Diskriminierung auch nur ansatzweise als Konfliktursache und Konflikteskalationsmotiv in Betracht gezogen wird, wie es jeder vernünftig denkende Mensch tun würde.

Der Charakter des Beklagten lässt insoweit eher schließen, dass er bei bestehender Sorge auf Entzug des Sorgerechts zu Lasten des Klägers abgehoben hätte, da dies vermutlich in der verdrehten Welt des Beklagten zur Entlastung der Kindsmutter beigetragen hätte.

Es sind dem Kläger mehrere Fälle persönlich bekannt, wo auf Ausgrenzung auch der Sorgerechtsentzug folgte. Die Folgen sind stets gleich: kompletter Verlust der Bindung, Manifestation der Schäden und/oder Gewalteskalation.

Diese bereits 2009 höchtsrichterlich festgestellte Diskriminierung hat nichtsdestotrotz für die Diskriminierungsopfer wie den Kläger und seine Tochter bis heute weiter schädigend Bestand, das Sorgerecht für sein Kind wird dem Kläger bis heute weiter verweigert.

Die Elternberatung, die das Familiengericht mit Datum vom 20.12.2011 bei der Zeugin Schmelter veranlasste und die auch zum Zwecke des zu erreichende gemeinsamen Sorgerechts erfolgen sollte, wurde infolge durch die Volljuristin und Kindsmutter verweigert, vorgeblich da sie zuerst eine „Therapie“ machen müsse, bevor sie an einer Elternberatung teilnehmen könne.
Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Zeugnis:
Richterin am OLG Bamberg, Antje Treu, zu laden über Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Zeugnis:
Frau Katharina Schmelter, gerichtsnahe Beratungsstelle, Juliuspromenade 8,. 97070 Würzburg

Ein sog. Ausschluss der Elternrechte gegen den Willen eines Elternteils und dessen Elternrechte von Verfassungsrang betreffend, kommt daher allenfalls bei (pädophilen) Sexualstraftätern oder bei Gewalt gegen das Kind in Betracht.

Dieses liegt hier erkennbar nicht vor. Der Kläger ist unbescholtener langjähriger Polizeibeamter und Vater, Opfer von bayerischen Justizverbrechern und einer skrupellosen Kindsmutter. Trotz massivster Vernichtungsversuche und größter Anstrengungen der Justizverbrecher der Staatsanwaltschaft etc., die den Kläger 2009 medial als „irren Amokläufer“ darstellten, kam man in 14 Jahren nicht über aufgebauschte Bagatelldelikte hinaus, Beleidigung, versuchte Nötigung. Die Vielzahl der zur Last zu legen versuchten Straftaten, die die Justizverbrecher konstruierten, um dem Kläger zu schaden, übersteigen hierbei noch die Zahl der mit immensem Aufwand verfolgten Bagatelldelikte.

Wie dargelegt, empfiehlt der Beklagte einzig auf Grundlage der vorgeblichen Belastung für die Volljuristin und Kindsmutter aufgrund des Konfliktes an sich eine Zerstörung der Vater-Kind-Bindung.

Die bodenlose Dummheit, die dem Gedanken zugrundeliegt, einen Konflikt dadurch entschärfen oder gar beenden zu wollen indem man eine Konfliktpartei immer weiter schädigt und traumatisiert, ist insoweit für vernünftig denkende Menschen kaum zu begreifen – wird nichtsdestrotz weiter durch überforderte und persönlich angefasste Provinzrichter praktiziert.

Tötungsdelikte und Gewalteskalationen durch traumatisierte Geschädigte sind regelhaft die Folge, allen Fällen gemein ist die weitere Zerstörung der Vater-Kind-Bindung durch die Ermutigung und Beförderung der Bindungsblockade und des Missbrauchs der Verfügungsgewalt durch die Kindsmütter.

Da dies alles mit Dummheit und Hybris alleine nicht mehr zu erklären ist, ist hier von Vorsatz auszugehen. Man glaubt offenbar, dass Grundrechte von Vätern weiter der Willkür überforderter Amtsrichter und lokaler Gefälligkeitsgutachter unterliegen.

Der Mangel eines Grundes für die Empfehlung des Beklagten hier und hieraus die Zerstörung der Vater-Kind-Bindung ergibt sich aus dem sog. Gutachten des Beklagten, sowohl aus dem beigefügten Auszug als auch aus dem kompletten Gutachten, das dem Familiengericht vorliegt und dort beizuziehen ist.

Auskunft zum Inhalt des Gesamtgutachtens kann darüber hinaus die Zeugin Treu geben, die das Gutachten in Auftrag gab, die Empfehlung verworfen hat und erst nach Instrumentalisierung des im April 2005 eingesetzten Verfahrenspflegers durch den Großvater Willy Neubert in der in Klageschrift vom 16.09.2017 genannten Form im August 2005 dann willkürlich und aus Überforderung auf das sog. Gutachten Wittkowski zurückgriff, ohne dass sich an den Fakten etwas geändert hat.

Zeugnis:
Richterin am OLG Bamberg, Antje Treu, zu laden über Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Dieser willkürliche Wechsel von wöchentlichen Treffen zwischen Vater und Kind zu zweijährigem rechtswidrigen Umgangsausschluss gegen den Kläger als Vater auf Grundlage des asozialen, rechtswidrigen und böswilligen Verhaltens des sog. Verfahrenspflegers Rainer Moser ist Inhalt der Klage beim Landgericht Würzburg unter Az. 17 C 960/17.

Es wird hiermit beantragt, die Akte 17 C 960/17 zu diesem Verfahren hinzuzuziehen, auf die vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen wird.

Beweis:

Klage beim Landgericht Würzburg, Az. 17 C 960/17

5.
Der Richter schreibt, was sowohl seine Befangenheit als auch den Verdacht der Rechtsbeugung bestätigt, wie folgt, sog. Beschluss vom 28.12.2017:

„Dass Herr Willy Neubert den Antragsgegner im Rahmen seiner Gutachtenerstattung mehrfach kontaktiert hat, ist eine von dem Antragsteller ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung, die auch nicht weiter substantiiert wird. Der Antragsteller trägt insbesondere nicht vor, wann konkret diese Kontaktaufnahmen gewesen sein sollen. In einem Hauptsachverfahren würde ein Gericht mangels hinreichender Präzisierung den vom Antragsteller angebotenen Beweis, Willy Neubert als Zeugen zu vernehmen, nicht nachkommen.“

Dies ist seinerseits eine Unverschämtheit und bloße Behauptung (Projektion) des Richters „ins Blaue hinein“.

Die Richter sollten sich auch mit dem Gedanken vertraut machen, dass nicht alles, was der Kläger weiß, Einzug in die Aktenlage erhält!

Richtig ist folgendes:

Der Kläger hat in Klageschrift vom 16.09.2017 wie folgt dargelegt:

„Der Beklagte verschwieg hierbei die Tatsache, dass er von dem Zeugen Willy Neubert bereits vor Erstattung des Gutachtens unmittelbar nach Bekanntwerden des Gutachtenauftrages wiederholt kontaktiert wurde und der Zeuge hierbei auf den Sachverständigen in dem auch in Schreiben an den Direktor des Amtsgerichts offengelegten Duktus auf den Sachverständigen einwirkte.“

Somit ist für jeden vernünftig denkenden Menschen unschwer nachvollziehbar, dass diese Kontakte ab Anfang Oktober 2004 stattfanden. Mit einer konkreten Uhrzeit kann der Kläger insoweit nicht dienen, dies wäre über den Beklagten zu erfragen, der Buch darüber führte.

Es kommt hier erkennbar nicht darauf an, wann „präzise“ die Einflussnahme stattfand sondern auf die Tatsache, dass diese stattfand, dass diese unter der genannten Intention – Faktenschaffung, Vorverurteilung, böswillige Diffamierung und Entsorgung eines Vaters – stattfand und insbesondere, dass der Beklagte diese gegenüber dem Gericht verschwiegen hat.

Selbstverständlich ist der Zeuge vorzuladen, um diese substantiierte Behauptung beweisrechtlich zu bestätigen. Sollte dieser die Beeinflussung leugnen, wird auf Vereidigung beantragt.

Desweiteren wird hiermit Kerstin Neubert als Zeugin benannt, die die Darstellung des Klägers bestätigen kann.

Die Zeugin Neubert weiß, dass ihr Vater den Gerichtsgutachter Wittkowski mehrfach kontaktiert hat und auf diesen einzuwirken versucht hat.

Frau Neubert hat ihm diesbezüglich abgeraten, wovon sich der Zeuge Neubert jedoch nicht beeinflussen ließ, da es sein Ziel war, dauerhaft und manifest die Ausgrenzung des Klägers als Vater des Kindes zu erreichen.

Zeugnis:
Kerstin Neubert
, Wohnort nicht bekannt, da zum Zweck des Umgangsboykotts und der Ausgrenzung des Kindsvaters seit 10/2017 untergetaucht.

Die Rolle des Willy Neubert ist dem Gericht bekannt und bewusst. Der Kläger hat bereits 2004 das Familiengericht über die Motive und den Charakter des Zeugen Neubert in Kenntnis gesetzt. All dies hat sich bewahrheitet und bestätigt.

Die Justizbehörden haben nichts gegen den psychischen Missbrauch des Kindes des Klägers durch den Zeugen Neubert unternommen, nicht das geringste. Erst 2013 äußerte die Zeugin Treu in Verhandlung, dass es wohl besser sei, den Großvater des Kindes künftig außen vor zu lassen, was die tragende Rolle bei den sog. Umgangskontakten angeht.

Zeugnis:
Richterin am OLG Bamberg, Antje Treu, zu laden über Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Der Zeuge Neubert ist auch schuldhaft verantwortlich für den Abbruch des Kontaktes der Großeltern väterlicherseits ab 2007.

6.
Der Beklagte hat zweifelsfrei und vorsätzlich die Empfehlung getätigt, die Vater-Kind-Bindung zu zerstören, den Kläger als Vater durch sog. Umgangsausschluss weiter auszugrenzen.

Der Beklagte hat durch Erstattung seines sog. Gutachtens erkennbar den Suizid des Klägers in Kauf genommen, wenn nicht gewollt. Ebenso hat er eine aufgrund fortgesetzter Traumatisierung erfolgende affektive Gewalteskalation in Kauf genommen, wenn der Kläger sein Gutachten erhält, was am 31.12.2004 der Fall war.

Dass der Beklagte diese – bei derarten Konflikten regelhaft erfolgenden Reaktionen – in Kauf nahm, ergibt sich insbesondere aus der diskreditierenden und entwertenden Darstellung, die der Beklagte in seinem Gutachten über den Kläger tätigt, insoweit der Beklagte diese selbst ernsthaft erstattete.

Dem Beklagten war bewusst und bekannt, dass er die Notlage des Klägers potenzieren wird, dass er die Konflikteskalation manifestieren und potenzieren wird und dass ein Nachkommen der Empfehlung auf weitere Ausgrenzung zur dauerhaften Zerstörung der Vater-Kind-Bindung führen wird, wie sie auch eingetreten ist – beginnend mit der irreversiblen Bindungszerstörung in der Triangulierungsphase.

Dem Beklagten war auch bewusst und bekannt, dass dem Kläger als Vater dies bewusst ist, da dies Thema der Gespräche im Rahmen des sog. Gutachtens war.

Der Kläger hat nach Erhalt des sog. Gutachtens am 31.12.2004 von ca. 20.00 Uhr bis ca. 05.00 Uhr morgens am 01.01.2005 einen Widerspruch/Stellungnahme erstellt, die dem Familiengericht unmittelbar zuging, Az. 002 F 5/04.

Dem Beklagten war bewusst und durch drei persönliche Gespräche mit dem Kläger zweifelsfrei bekannt, dass der Kläger aufgrund der zu diesem Zeitpunkt fast ein Jahr erzwungenen Kontaktlosigkeit zu seinem Wunschkind und der irreversiblen Zerstörung der Teilhabe am ersten Lebensjahr seines Kindes in schwerster Form gelitten hat.

Dem Beklagten war auch bewusst und bekannt, dass es außer der anachronistischen Mütterfixierung keinerlei Ansatzpunkt für eine Ausgrenzung des Vaters für das Kind gab.

Dennoch machte sich der Beklagte aufgrund von Hybris, Dummheit und Parteinahme für die Kindsmutter zum Erfüllungsgehilfen für die weitere Schädigung des Klägers und seines Kindes.

Prof. Dr. Joachim Wittkowski trägt maßgeblich Schuld und Verantwortung für 14 Jahre Zerstörung der Schädigung des Klägers und Schädigung des Kindes.

Wenn die Justiz Würzburg eine rechtsstaatlich Aufklärung weiter verhindert und die Täter und Schuldigen dieses Justizskandals schützt, wird sich auch der Aufwand, den die Juristen hier weiter zu tätigen haben werden, potenzieren!

Der gesamte Justizskandal ist auf dem Blog des Klägers beweisrechtlich öffentlich zugänglich.

7.
Die Kindsmutter und ihre verbrecherischen Erfüllungsgehilfen beziehen sich nachweislich Aktenlage bis heute zwecks weiterer Dämonisierung und Ausgrenzung des Klägers als Vater – unter Schädigung des Kindes – auf das kausale sog. Gutachten des Täters und Beklagten Wittkowski.

So unter anderem in dem auf erneute Zerstörung der von Mai 2010 bis Mai 2012 erlangten Bindung zwischen Vater und Kind ausgerichteten diffamierenden und beleidigenden Schreiben der Beklagten Hitzlberger, Befangenheitsantrag gegen die Zeugin Treu zwecks weiterer Ausgrenzung, vom 08.01.2013, Seite 3:

„Es bestehen daher ganz erhebliche Zweifel, ob das Umgangsrecht überhaupt im Kindeswohl liegt. In diesem Zusammenhang sei erlaubt darauf hinzuweisen, dass in einem früheren Verfahren ein psychologisches Gutachten von Herrn Prof. Dr. Wittkowski eingeholt wurde, welches mit dem Ergebnis endete:
„Der Gutachtenauftrag wird dahingehend beantwortet, dass ein Umgang des Kindes mit seinem Vater derzeit nicht dem Kindeswohl entspricht, dass eine Vereitelung des Umgangsrechts des Kindsvaters durch Frau Neubert aufgrund ihrer eigenen psychischen Befindlichkeiten nicht gegeben ist und dass weder Paartherapie noch Mediation, wohl aber eine Einzeltherapie für Herrn Deeg angezeigt ist.“

Befangenheitsantrag der Kindsmutter gegen die Richterin, 08.01.2013

Beweis:
Anlage 2:

Schreiben der Beklagten Hitzlberger, Az. 2 F 957/12, 08.01.2013

Auf die Klage zu Az. 73 O 1368/17 gegen Hitzlberger ist bereits in Klageschrift vom 16.09.2017 in dieser Sache hingewiesen. Es wird beantragt, diese Klage beizuziehen, da dies geeignet ist, den Gesamtzusammenhang weiter zu erhellen und die Konsequenzen für die konzertierte Rechtsverweigerung auch begriffsstutzigen bayerischen Richtern zu erleuchten.

Dieses Schreiben der Täterin Hitzlberger enthält mehrere strafrechtlich relevante Verleumdungen und zielgerichtete, vorsätzlich unwahre Darstellungen der Hitzlberger, die bei der Polizeibehörde Stuttgart angezeigt wurden. Strafanzeige wurde nach Abgabe an die Staatsanwaltschaft Würzburg strafvereitelnd dort verschwinden gelassen, was ebenfalls angezeigt und bei der Polizei Stuttgart bekannt ist.

Zivilklage 2014 gegen Hitzlberger diesbezüglich wurde vom Landgericht Würzburg zu Lasten des Klägers wie üblich im PKH-Verfahren zugunsten der Täterin Hitzlberger verworfen mit der Begründung, in einem Familiengerichtsverfahren dürfe die Partei praktisch alles sagen.

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg verweigert nicht nur Sanktionen gegen das asoziale Gebaren der Anwältin sondern bereits eine Prüfung.

Dies hinderte das Amtsgericht Würzburg 2015 nicht, auf Strafantrag der Hitzlberger den Kläger und traumatisierten Vater auf Grundlage einer falschen Eidesstattlichen Versicherung der Täterin Hitzlberger wegen Beleidigung zu verurteilen, sog. Richter Thomas Behl.

Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht wurde der Kläger unter Androhung einer Haftstrafe zur Rücknahme der Berufung genötigt, Az. 101 Cs 912 Js 16515/13.

Die Dummheit und Gleichgültigkeit, mit der es ab Mai 2012 der Kindsmutter ein weiteres Mal gelang, einen kompletten Kontaktabbruch unter Darstellung eines Opfermythos („braucht zuerst Therapie“) aggressiv und zielgerichtet zu erzwingen, unter Missachtung eines vollstreckbaren Beschlusses auf wöchentlichen sog. Umgang, der ab Mai 2010 mit postiver Entwicklung und gelingender Vater-Kind-Bindung stattfand, dürfte geeignet sein, die Dummheit und Gleichgültigkeit der Gerichte bundesweit exemplarisch zu erhellen.

Auch dieser zweite Kontaktabbruch erfolgte unter ständiger Berufung auf das Gefälligkeits- und Fehlgutachten des Beklagten hier, 2004, wie in Anlage 2 exemplarisch beweisrechtlich dargelegt.

Man scheint insgesamt bei den Justizbehörden der Ansicht, dass Justizverbrechen sich irgendwann durch die Dauer der Tatbegehung quasi selbst legitimieren.

Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg sind aktuell schuldhaft verantwortlich für 14 Jahre Lebenszerstörung des Klägers auf allen Ebenen, unter ebenfalls 14 Jahre andauernder Schädigung seines Kindes.

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.