Bayerische Justiz: Entschädigungen für rechtsfremde Maßnahmen werden nicht bearbeitet

Machen Sie mal eine typische Geste, Herr Seehofer….!
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In Ergänzung zum vorigen Beitrag von gestern….

—– Der folgende Antrag auf auf Feststellung der Entschädigung wurde im April an das Amtsgericht Bamberg zugesandt —–

Es geht um die Entschädigung an mich für die offenkundig rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung, nachdem eine anonyme Drohmail beim OLG Bamberg einging, Februar 2015:
https://martindeeg.wordpress.com/2015/03/23/nach-wohnungsdurchsuchung-entschadigung-und-einstellung-nach-%C2%A7-170-2-stpo/

Während man bei Forderungen gegen Antragsteller schnell dabei ist, werden Forderungen von Antragstellern entweder verschleppt oder unter Rechtsbeugung in Abrede gestellt.

Foto(23)Bausback und der Beschuldigte Lückemann

Und während man sich bei der „Cyber-Crime“ Bamberg weigert bzw. unwillig/unfähig zeigt, gegen den von mir angezeigten tatsächlichen Urheber der massiven anonymen „Drohmails“ vorzugehen, drischt der bayerische Justizminister Bausback Phrasen und fabuliert munter publikumswirksam von „Persönlichkeitsschutz“…..:

(BJP) Der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat den neuen Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg Erik Ohlenschlager offiziell in sein Amt eingeführt. Er ist Nachfolger von Bardo Backert, der seit Mitte März Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Würzburg ist.

Im rechtspolitischen Teil seiner Rede ging Bausback auf das Thema Cybercrime ein: „Gerade bei der Cyberkriminalität ist ein starker und stetiger Aufwärtstrend zu beobachten. Hier ist nicht nur die Polizei, sondern auch in besonderem Maße die Justiz gefordert. Um uns gut zu rüsten, haben wir bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg zu Beginn dieses Jahres die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime gegründet.“ Cybercrime greife immer weiter um sich. Daran werde sich in unmittelbarer Zukunft nichts ändern, so Bausback. „Der Reiz, die Möglichkeiten des Internets – besonders dessen Anonymität – zu nutzen, ist hoch. Ich bin froh und stolz, dass wir diesem Trend in Bayern und ganz besonders hier in Bamberg die Stirn bieten.“….

http://bundesjustizportal.de/bayern/item/3346-amtswechsel-bei-der-staatsanwaltschaft-bamberg-bayerns-justizminister-spricht-bardo-backert-seinen-dank-aus-und-führt-erik-ohlenschlager-in-sein-neues-amt-ein.html

Erik Ohlenschlager war im Übrigen der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg, der ebenfalls völlig unbelangt die Falschmeldung über mich VORVERURTEILEND i.S. seiner Behörde an die Mainpost weitergab, Ergebis der Bericht: https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Bei-Marathon-festgenommen-Ex-Polizist-drohte-mit-Amoklauf;art735,5180451

Nicht zu verwechseln mit ihm hier: http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/ex-polizist-drohte-mit-mord-und-amoklauf-1.2609517

Bausback:

…..“Wir sollten denjenigen, die von persönlichkeitsverletzenden Äußerungen im Internet betroffen sind, jedenfalls die rechtlichen Steine aus dem Weg räumen, wenn es darum geht, die Identität des Verfassers zu erfahren. Dafür setze ich mich ein. Und deswegen werde ich heute im Rechtsausschuss des Bundesrates beantragen lassen, die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm im Telemediengesetz neben dem dort bereits genannten Schutzgut des geistigen Eigentums auch auf Persönlichkeitsrechte zu erstrecken“, so der Minister abschließend.“

http://bundesjustizportal.de/bayern/item/4122-besserer-schutz-von-persönlichkeitsrechten-im-internet-bayerns-justizminister-bausback-aktuelle-gesetzeslage-wird-der-bedeutung-der-persönlichkeitsrechte-nicht-gerecht.html

Der „Persönlichkeitsschutz“ gegen ÜBERGRIFFE der bayerischen Strafverfolgungsbehörden, die erkennbar Unschuldige mit willkürlichen, persönlich motivierten Maßnahmen überziehen – der gehört auf die AGENDA, nicht nur im Rechtsausschuss des Bundesrats.

Bausback betreibt hier offenkundig permanente Strafvereitelung! Wie seine Vorgängerin Merk auch, Dienstaufsicht gibt es nicht….

Mein Antrag vom April 2015:

Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg 11. April 2015

Hiermit wird fristgerecht Antrag auf Feststellung der Entschädigungspflicht zu
Az. 1107 js 2281/15 gestellt.

Sachverhalt:

Laut Beschluss des AG Bamberg vom 24.02.2015 ging am 22.02.2015 offenkundig unter verschlüsselter und somit unbekannter IP-Adresse eine Mail bei “der Dienstadresse des Präsidenten des OLG Bamberg Lückemann in Bamberg“ ein, die den Tatbestand der Bedrohung verwirklicht.

Offenkundig persönlich motiviert wurde hierauf rechtswidrig und aufgrund reiner Vermutung bereits am 25.02.2015 eine aktionistische Wohnungsdurchsuchung an meinem Wohnsitz in 70499 Stuttgart durchgeführt.

Obwohl festzustellen war, dass diese Mail in keiner Weise mit meiner Person in Zusammenhang steht und auch die entsprechende IP-Adresse nicht zugeordnet werden kann, wurden ein Laptop, ein IPad und eine IPhone beschlagnahmt. Herausgabe erfolgte offenbar ohne jeden Kenntnisgewinn am 25.03.2015.

1.
Der Sachverhalt und die Entschädigung hat grundsätzliche Bedeutung:

Wenn unbekannter Täter unter nicht zuzuordnender oder verschleierter IP-Adresse per Mail Schreiben verschickt, die einen Straftatbestand verwirklichen und hierbei auf eine fremde Identität und einen unschuldigen Dritten hinweist, so rechtfertigt dies in keiner Weise sinnfreie und willkürliche Durchsuchungen und Beschlagnahmen beim Dritten.

Dieser Sachverhalt bedarf der übergeordneten Klärung, da er dem allgemeinen Missbrauch für strafrechtliche Maßnahmen Tür und Tor öffnet, wenn unbekannter Täter bspw. in Kenntnis von Justizstreitigkeiten von Dritten gezielt die zuständigen Behörden und Amtspersonen anschreibt, die dann – wie im Fall Lückemann geschehen – reflexhaft und amtsmissbräuchlich gegen den vom Täter offenkundig fälschlich benannten Absender vorgehen.

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Clemens Lückemann ist u.a. Beschuldigter einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt gegen mich, Az. 814 Js 10465/09 und zeichnet als Behördenleiter verantwortlich für bereits mehrere rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen gegen meine Person.

Das Amtsverständnis und die mangelnde Grundrechtsbindung des Beschuldigten Lückemann (Presseberichte u.a.) ist insgesamt erschreckend, ebenso die Tatsache, dass dieses Verhalten seitens des Justizministeriums bis heute weiter gedeckt wird.

2.
Strafvereitelung im Amt zugunsten des tatsächlich Verantwortlichen:

Desweiteren bin ich selbst Geschädigter des Täters, der offenkundig gewohnheitsmäßig unter falscher Absendeadresse Morddrohungen, Drohungen mit Kindesmissbrauch etc. per verschlüsselter IP-Adresse verschickt.

Diese Mails gehen laufend weiter zu, so dass anders als die Staatsanwaltschaft Bamberg es darstellt, das Verfahren keinesfalls beendet ist.

Der Verantwortliche ….. wurde von mir identifiziert, ein konkreter Tatverdacht liegt vor.

Entsprechende Strafanzeige wurde zuständigkeitshalber abgegeben vom Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf an die Kriminalpolizei, „Cybercrime“, 04.03.2015.

Dennoch hat die Staatsanwaltschaft Bamberg offenkundig ohne jede weitere Ermittlung das Verfahren mit Datum vom 27.03.2015 gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, unter Hinweis, es handle sich um „Vermutung“. Gegen meine Person wurde hingegen aufgrund einer von unbekannt zugegangenen E-Mail an den OLG-Präs. sofort und aktionistisch mit 8 Personen eine rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung beantragt (und wie jeder Antrag der Sta ohne verfassungsmäßige Prüfung vom Ermittlungsrichter des AG Bamberg abgezeichnet).

Dies legt den Verdacht der Strafvereitelung im Amt nahe.

Strafanzeige gegen Sachbearbeiter Bauer, Staatsanwaltschaft Bamberg ist beigefügt. Dies unter weiterer Ausführung des konkreten Tatverdachts gegen den Beschuldigten…..
(Anmerkung: dieser Strafanzeige gegen Staatsanwalt Bauer wurde selbstredend von der eigenen Behörde „keine Folge gegbeben“)

Die Frage nach dem grundsätzlichen Dienst- und Amtsverständnis bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg stellt sich weiter. Man versteht sich hier offenkundig als Repressions- und Verfolgungsbehörde gegen Kritiker, „Querulanten“ und Antragsteller, die die behördliche Ruhe stören.

Tatsächliche Straftäter hingegen werden hofiert.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

2.096 Euro zahlen oder „Ersatzfreiheitsstrafe“?… Asozial: Staatsanwaltschaft Würzburg vertuscht weiter Verbrechen im eigenen Laden und will Geld von Justizopfer

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…“Sie schulden aus dem obengenannten Verfahren noch einen Beitrag von insgesamt 2.096,00 EUR. Dieser Betrag enthält 5.00 EUR Mahngebühr nach KV 1403JVKostG.

Bitte überweisen Sie diesen Betrag nunmehr umgehend auf das unten genannte Konto der Landesjustizkasse Bamberg…..

Ist eine Geldstrafe verhängt, so müssen Sie, wenn Sie nicht zahlen, mit der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe rechnen.“….

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So korrekt und penibel, wenn es darum geht, etwas GEGEN mich durchzusetzen, erweist sich die Staatsanwaltschaft Würzburg seit Jahren!

Verbrechen im eigenen Laden werden hingegen vertuscht und gedeckt, wie in diesem Blog u.a. hier beweisrechtlich veröffentlicht:
https://martindeeg.wordpress.com/2014/08/31/wie-csu-juristen-eine-privatfehde-austragen-und-verbrechen-im-amt-intern-vertuscht-werden/

Die gleiche Staatsanwaltschaft Würzburg, die hier „Schulden“ von mir fordert, hat bis heute KEINEN CENT bezahlt für zehn Monate zu Unrecht erfolgte „Untersuchungshaft“ ohne Straftat, ohne Haftgrund und trotz Freispruch, in dem eine (läppische) Haftentschädigung vom Landgericht Würzburg, 1. Strafkammer, Az. 814 Js 10465/09 zugesprochen wurde….

Alle Originaldokumente vielfach in diesem Blog und u.a. hier beweisrechtlich:
http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Die wegen schwerer gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung im Amta (Haft bis zu zehn Jahren) angezeigten Beschuldigten sind nach wie vor im Amt, Ermittlungen werden durch die eigenen Behörden verhindert, das ganze wird parteipolitisch bis hin zum Staatsministerium der Justiz, Marionettenminister Bausback, gedeckt.

Der Beschuldigte Clemens Lückemann (rechts neben Bausback stehend), der weisungsgebende Generalstaatsanwalt und mutmaßliche Initiator der schweren Freiheitsberaubung, ist heute Präsident des OLG Bamberg:
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Der Beschuldigte Thomas Trapp (hinter Flaschen) als Sachbearbeiter der Freiheitsberaubung im Amt gegen mich wurde seither zum „Oberstaatsanwalt“ ernannt und – UNFASSBAR – nun zum Vorsitzenden Richter beim Landgericht Würzburg:
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Der Würzburger Haus- und Hofgutachter der Staatsanwaltschaft Dr. Jörg Groß (Bild unten), der im Auftrag der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft ein „vernichtendes“ Fehlgutachten gegen mich erstattete – wie durch Obergutachten von Prof. Nedopil entlarvt – mit dem man mich dauerhaft in die bayerische Forensik sperren wollte, wird bis heute durch die Würzburger Justiz gedeckt. Zivilrechtliche Ansprüche werden rechtsbeugend mit dieser richterlichen Volte entledigt:

„…der Antragsteller hat nicht ausreichend dargetan, dass sich die (behauptete) Unrichtigkeit des fraglichen Gutachtesn des Sachvertändigen Dr. Groß den Strafverfolgungsbehörden geradezu aufdrängen musste. Dies gilt umso mehr, als der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz gilt, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.“

Az. 62 O 2451/09, Landgericht Würzburg, Beschluss vom 2.11.2010 (Seite 3)

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Die Staatsanwaltschaft verschafft sich selbst einen Persilschein, die Richter sind völlig „unabhängig“ von Recht und Gesetz und toben sich auf Kosten von Justizopfern aus, gedeckt von der Justiz – und dem Fehlgutachter wird von der Justiz als „Kumpel“, man kennt sich als „umsichtig, sorgfältig arbeitend…etc“ ebenfalls ein Persilschein ausgestellt. Schließlich konnte die Staatsanwaltschaft ja nicht „wissen“, dass es sich um ein Fehlgutachten handelte…dass sie dies selbst in Auftrag gegeben hat – siehe Anfang des Satzes…

Eine Verbrecherjustiz, die jeglicher Rechtsstaatlichkeit und Wahrheitspflicht spottet. Verbrecher im Amt entscheiden über das Schicksal von „Angeklagten“, deren Vergehen sich regelhaft weit unter dem Niveau der Verbrechen dieser Täter im Amt bewegen dürfte, die skrupellos Existenzen vernichten!

Dieser Antrag/Erwiderung auf die obige „Kostenrechnung“ ging heute an die Justiz Würzburg, hier alles beweisrechtlich veröffentlicht: wie gesagt, soll keiner behaupten, er wisse von nichts….!

Staatsanwaltschaft Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 23. Oktober 2015

Geschäftsnummer: 912 VRs 16515/13-a-01

Auf die mit Datum vom 19.10.2015 zu obigem Az. zugesandte „Rechnung“ wird wie folgt Antrag gestellt:

Die sog. Geldstrafe ist in Arbeitsstunden umzuwandeln. Eine entsprechende Kontaktadresse – vorrangig in der Flüchtlingshilfe – ist mitzuteilen.

In Absprache mit der Polizei Baden-Württemberg ist bereits abgeklärt, dass einer „Ableistung“ in einem anderen Bundesland nichts entgegensteht. Dass der Freistaat Bayern von systemischem Unrecht der CSU-Justiz auch noch profitiert, ist auszuschließen.

Die vorgeblichen Kosten der Staatsanwaltschaft Würzburg werden nicht beglichen.

Es ist vielmehr so, dass aufgrund massiver Schädigungen meiner Person und Straftaten im Amt, begangen durch die Justiz Würzburg, erhebliche Schadens- und Schmerzensgeldansprüche zu Lasten der Justiz Würzburg vorliegen.

So wurde beispielsweise im Verfahren 814 Js 10465/09 gegen mich eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt begangen.

Trotz Freispruch durch die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg vom 20.08.2010 und Zuweisung der entsprechenden Haftentschädigung unter Vorsitz des Richters Dr. Barthel wurde bis heute kein Cent Entschädigung durch den Freistaat an mich gezahlt.

Die Beschuldigten/Täter der Staatsanwaltschaft Würzburg missbrauchten vielmehr in Zusammenwirken mit den Beschuldigten des OLG Bamberg, Dr. Baumann und Schepping ihr Amt, um infolge auch die Entschädigung zu verweigern.

Da dieses strukturelle Verbrechertum innerhalb der bayerischen Justiz offenkundig bis zum Justizministerium parteipolitisch gedeckt und vertuscht wird, sind mittlerweile Ermittlungsbehörden außerhalb Bayerns befasst.

Die Vorgänge sind ebenfalls Inhalt einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg hier gehören aus dem Amt entfernt und in Haft.

Dass nun die gleiche Behörde, die sich derarter Verbrechen schuldig macht, sich weiter nicht schämt, von mir „Geld“ zu fordern, zeigt insgesamt, dass diese Staatsanwaltschaft nicht nur rechtlich sondern auch moralisch bankrott ist.

Diese Justiz schafft keinen Rechtsfrieden, sie schafft rechtsfreie Räume zu Lasten einfacher Bürger und Rechtsuchender.

Eine Radikalisierung Betroffener und Delegitimierung dieser Justiz kann insofern nicht überraschen.

Es besteht keinerlei Vertrauen mehr in die Rechtsstaatlichkeit der Staatsanwaltschaft Würzburg, so dass auch aus diesen Gründen eine Zuständigkeitsverweisung nach Baden-Württemberg angezeigt ist.

Dieses Schreiben ist beweisrechtlich veröffentlicht:
https://martindeeg.wordpress.com/2015/10/23/2096-euro-zahlen-oder-ersatzfreiheitsstrafe-asozial-staatsanwaltschaft-wuerzburg-vertuscht-weiter-verbrechen-im-eigenen-laden-und-will-geld-von-justizopfer/

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

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Asoziale Attacken und wirre Angriffe der Hetzanwältin gegen mich als ausgegrenzten Vater gehen ungeniert weiter. Quo vadis, Hitzlberger?

Die Würzburger „Fachwanwältin“ für Familienrecht, Dr. Gabriele Hitzlberger von der „renommierten“ Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann (Vorsitzender des Würzburger Anwaltsvereins, der diesen „Leitfaden“ herausgab: Verhaltenskodex und Leitlinie für Familiengericht, Anwaltsverein Würzburg) hat mit hauptverantwortlich verschuldet, dass seit Juni 2012 sowohl mein Kind massivst belastet als auch ich selbst als Vater massivst geschädigt wurde.

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Diese verantwortungslose Juristin ist schuld daran, dass statt der angestrebten Konfliktlösung die rechtsfremde Ausgrenzung, Kriminalisierung und Entwertung meiner Person neu belebt wurde. Mit dreisten Falschaussagen erzwang sie über zwei Instanzen der Justiz Würzburg, wo sie ein und aus geht, ein weiteres sinnfreies „Strafurteil“ gegen mich: als bereits seit 2003 massivst geschädigten Vater und immer wieder repressiv verfolgtes Opfer dieser Justiz (u.a. zehn Monate Freiheitsberaubung im Amt sind zu verzeichen, für die bislang weder Entschädigung gezahlt wurde noch eine strafrechtliche und politische Aufklärung stattfand – ein Urteil des EGMR steht, außerbayerische Stellen sind befasst).

Es scheint in dieser Region nicht nur völlig gleichgültig, welche Fakten und Hintergründe vorliegen und welche Skandale bei dieser Justiz offenbar gewohnheitsmäßig stattfinden und vertuscht werden.

Dieses ganze asoziale Gebaren auf Kosten von Bürgern und Rechtsuchenden ist UNERTRÄGLICH. Daher die FAKTEN weiter in diesem Blog:

Es kann sich jeder selbst eine Meinung bilden…..und soll keiner behaupten, er hätte etwas missverstanden oder nicht gewusst!

Hitzlberger schrieb bereits im August 2013 an das Familiengericht, nachdem sie selbst im Zusammenwirken mit der Kindsmutter dafür gesorgt hatte, dass die Kontakte zum Kind über – zu diesem Zeitpunkt – 14 Monate verweigert wurden, den geltenden Beschluss in Selbstjustiz als „überholt“ suspendierten, absprachewidrig jeden Kontakt zur Umgangspflegerin ablehnten und stattdessen einen sinnfreien verschleppenden Befangenheitsantrag gegen die Richterin einreichten.

Die so herbeigeführte erzwungene Ausgrenzung und Bindungszerstörung wird in asozialer Umdeutung dann im nächsten Schritt zum Argument für „Kindeswohl“-Gefährdung, da ja das entfremdete Kind „Angst“ hat!

Ich halte es für SEHR WICHTIG, diese böswilligen und immer wieder auch 2015 noch juristisch verfangenden, regelhaft im Vorfeld von Eskalationen stattfindendend, destruktiven „Strategien“ einmal DEUTLICHST aufzuzeigen:

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…“Im übrigen hat sich die ablehnende Haltung (des Kindes) gegenüber seinem Vater zwischenzeitlich noch verstärkt. Der Antragsteller hat wiederholt beim Großvater (des Kindes) angerufen und verlangt (das Kind) zu sprechen. (Das Kind) wollte jedoch nicht mit dem Antragsteller sprechen. Als es zufällig einmal selbst am Telefonapparat war, als der Antragsteller anrief, hat (es) völlig verängstigt sofort aufgelegt.

Dieser Vorfall war am 11.08.2013. Keine Woche später, nämlich am 17.08.2013, stand der Antragsteller ohne jegliche Vorankündigung vor der Wohnung des Großvaters und verlangte, (das Kind) zu sehen. Das war nicht anwesend, worauf der Antragsteller verlangte mitzuteilen, wo (das Kind) sei. Dies wurde ihm allerdings nicht mitgeteilt. Tatsache ist, dass dieser Vorfall wiederum (das Kind) als auch den Rest der Familie in Angst und Schrecken versetzt hat. der Antragsteller versucht, in die Privatsphäre des Kindes und der Familie einzudringen. Dies hat zur Folge, dass (das Kind) nicht mehr alleine auf die Straße und zum Spielen geht. (Das Kind) hat Angst, unvorbereitet auf den Antragsteller zu treffen. Es traut sich zwischenzeitlich nur noch aus dem Haus, wenn es in Begleitung ist.“…

Schreiben Hitzelberger, 27.08.2013, Entwertung/Ausgrenzung Vater

Aktuell legte Hitzlberger nach, wobei ihr mittlerweile – wie auch für die Polizei in BW unschwer erkennbar – selbst trotz übelster Absichten das „Material“ ausgeht, mich als „Bedrohung“ für mein Kind darzustellen. Wirklich jedem objektiven Betrachter erschließt sich seit längerem, dass hier Sorgerecht, Status und „Kontinuität“ missbraucht werden und man auf „Reaktionen“ hinarbeitet, die man missbrauchen kann, um mich – wie bereits versucht – zu kriminalisieren und idealerweise zu pathologisieren und wegzusperren.

Es gibt nur noch zwei Wege hieraus: rechtsstaatliches Vorgehen gegen die Verantwortlichen und Rehabilitation meiner Person, was längst rechtlich geboten ist! Oder man nimmt in Kauf, dass man infolge weder die Situation noch meine Person in irgendeiner Weise wird beurteilen oder „kontrollieren“ können!

(Die Transparenz durch diesen BLOG betrachte ich – wie auch andere – längst auch als Schutz vor den Übergriffen der Würzburger Justiz – wo Einzelne, wie die Vorgänge seit 2004 zeigten, keinerlei Skrupel haben, die Realität auszublenden und auch gegen Unschuldige „vernichtend“ vorzugehen. Die TÄTER der dermaßen erfolgten Freiheitsberaubung in meiner Sache sind ja nicht nur weiter im Amt, sie machen auch „Karriere“: der „Haupttäter“ der Staatsanwaltschaft, Thomas Trapp, mittlerweile Vorsitzender Richter beim Landgericht…UNFASSBAR! Der Mann gehört in HAFT!)

Aktuelles Schreiben der Juristin Hitzlberger und meine erneute BEWEISRECHTLICH veröffentlichte Erwiderung hierzu an das OLG Bamberg: böswillige ENTFREMDUNG des Kindes durch die Kindsmutter aus eigenen Motiven momentan 3 Jahre, 5 Monate:

Verantwortliche Hetzanwältin Hitzlberger zielt weiter auf Esakalation, Schreiben nach 3 1/2 Jahren Umgangsboykott, 7 UF 210/15

Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg 17. Oktober 2015

7 UF 210/15

Bezugnehmend auf die weiteren zugestellten Stellungnahmen wird erwidert:
(Die Schreiben werden weiter veröffentlicht, um Transparenz der Vorgänge und Richtigkeit beweisrechtlich zu gewährleisten, martindeeg.wordpress.com, mit Verlinkungen).

Gegen die sog. Rechtsvertreterin der Kindsmutter, Dr. Gabriele Hitzlberger sind umfangreiche Ermittlungen und Geltendmachungen im Gange.

Auch jüngstes Schreiben vom 06.10.2015 wurde unmittelbar diesbezüglich der Polizei vorgelegt, die sich mittlerweile umfangreich mit den Vorgängen in Würzburg befasst.

1.
Der erkennbar zielgerichteten Strategie der Eskalation und der Entwertung meiner Person mit Lügen und Falschbehauptungen durch die Person Gabriele Hitzlberger in diesem Verfahren wird wie bereits mehrfach genannt mit die Hauptverantwortung dafür gegeben, dass seit Juni 2012 die verfassungsmäßig geschützte Vater-Kind-Bindung trotz positiver Entwicklung und Neuausrichtung bis Mai 2012 erneut zerstört werden konnte.

Nachweislich jüngster Stellungnahmen vereinbarte die Hitzlberger mit ihrer Mandantin die vorsätzliche Boykottierung des mit Datum vom 09.04.2010 laufenden, konkreten und vollstreckbaren Umgangsbeschlusses des Amtsgerichts Würzburg, indem sie diesen in Selbstjustiz und aus Eingenmotivation heraus als „überholt“ verworfen haben. Infolge hielten sie sich an keine der gerichtlichen Vereinbarungen und Beschlüsse. Während sie vordergründig Bereitschaft auf Kooperation mit der im Dezember 2012 bestellten Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich simulierten, beantragten sie unmittelbar hiernach einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin.

Die Person der Frau Dr. Hitzlberger mache ich persönlich verantwortlich für die von 2012 und bis heute erfolgten Schädigungen und die weiteren Folgen.

Die Zielsetzung der Vertretung war und ist bis heute fehlerresistent nicht Beitrag zur Lösung des Konfliktes oder das stets als Schutzbehauptung missbrauchte Kindeswohl sondern einzig die Unterstützung der Kindsmutter bei Verantwortungsflucht, Kindesentzug und Umgangsboykott.

Kontreter Anlass für die eskalationsgerichtete Mandatierung dieser Hetzanwältin März 2012 war konkret die Verhinderung der von Richterin Treu mit Beschluss vom 20.12.2011, Az. 2 F 1462/11, veranlasste gemeinsame Elternberatung bei der Mediatorin Frau Schmelter, Familienberatungsstelle Würzburg.

Bereits den ersten Beratungstermin, der am 12.01.2012 noch im Gerichtssaal vereinbart wurde, ließ die Kindsmutter mit dem Argument eigener „psychischer Belastung“ durch ihren damaligen Rechtsvertreter Ulrich Rothenbucher „auf einen späteren Zeitpunkt verschieben“. Mit Schreiben vom 03.01.2015, Az. 2 F 1462/11 teilt dieser mit, dass es notwendig sei, „dass sich die Antragsgegnerin zunächst durch psychologische Hilfestellung auf die Termine bei der gerichtsnahen Beratung vorbereitet.“

Hernach legte Rothenbucher das jahrelang ausgeübte Mandat nieder, weil er die Spielchen und Launen der Kindsmutter und Mandantin hier leid war.

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Zeugnis:
Rechtsanwalt Ulrich Rothenbucher,Taschenpfad 2, 97076 Würzburg

Richterin Treu gestand der Kindsmutter zunächst zu, Einzelgespräche mit dem Ziel der gemeinsamen Beratung wahrzunehmen.

Die Kindsmutter nahm auch diese Einzelgespräche nicht wahr. Als Frau Schmelter hierauf den telefonischen Kontakt suchte und Frau Neubert in deren Rechtsanwaltskanzlei anrief, ließ diese sie wissen, dass sie keinerlei Veranlassung für weitere Kontakte sehe. Im September 2013 ließ Frau Neubert dann in Verhandlung vernehmen, dass sie die Therapie nie begonnen hat, die sie angeblich vor der Elternberatung als „notwendig“ erachtete.

Das letzte Einzelgespräch hatte ich selbst am vergangenen Dienstag, 13.10.2015.

Zeugnis:
Frau Katharina Schmelter, Familienberatungsstelle Würbzurg, Dominikanerplatz 8, 97070 Würzburg

Die schweren und dramatischen Folgen des launenhaften Verhaltens der Kindsmutter und deren destruktiv und böswillig auf Vernichtung ausgerichteter Anwältin tragen seit Jahren und bis heute ich als Vater des Kindes sowie unser gemeinsames Kind.

2.
Die Hetzanwältin Hitzlberger schreibt am 06.10.2015 trotz Kenntnis der tatsächlichen Faktenlage weiter wie folgt an das OLG:
Verantwortliche Hetzanwältin Hitzlberger zielt weiter auf Esakalation, Schreiben nach 3 1/2 Jahren Umgangsboykott, 7 UF 210/15

a)

„Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund des aggressiven Verhaltens des Antragstellers zwischenzeitlich die Polizei hinsichtlich mehrerer Beteiligter von einer konkreten Gefährdungslage ausgeht. In dem Strafverfahren, welches wegen Beleidigung und Bedrohung eingeleitet wurde, hat er im mündlichen Termin in Richtung Gericht und Staatsanwaltschaft geschrien: „Sie arbeiten für eine Behörde, die Verbrechen vertuscht. Irgendwann hat das Konsequenzen.“….

Richtig ist weiter folgendes:

Hitzlberger lügt auch hier, da es sich lediglich um ein Verfahren wegen Beleidigung handelte. Eine Bedrohung wurde zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Form von irgendjemandem geltend gemacht.

Zeugnis:
Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg, Susanne Krischker

Hitzlberger selbst hat unter Falschangaben und auch vor Gericht weiter aufrecht erhaltenen Lügen, die das Gericht nicht aufklärte, diesen Prozess gegen mich angestrengt und verschuldet.

Nachgewiesenermaßen wurde, wie auch vor Gericht (Verlesung einer Mail des Rechtsanwaltes Christian Mulzer, Würzburg) erwiesen, dieses sinnfreie Strafverfahren von dem vorgeblichen Opfer hier einzig deshalb erwzungen, weil sie bei Rücknahme des Strafantrags fürchtete, die Kosten nach § 460 StPo tragen zu müssen.

Die Rücknahme des Strafantrags wegen Beleidigung war Inhalt einer Vereinbarung (Vergleich) zwischen dem Rechtsanwalt Christian Mulzer, dem Rechtsanwalt Ulrich Schäfer und meiner Person in Zusammenhang mit einem ebenfalls von Hitzlberger gegen mich erzwungenen Zivilverfahrens auf Unterlassung, mit der sie die Herausnahme einzelner Formulierungen in meinem Blog erzwingen wollte, Hauptverhandlung vor dem LG Würzburg, April 2014, Einzelrichter Dr. Haus.

Die Rechtsanwältin H. hat diese Vereinbarung wie selbstverständlich aus „Kostengründen“ gebrochen, was auch hier den Charakter offenlegt.

Unter anderem wurde ich „angeklagt“, weil Hitzlberger vorgab, in einer nichtöffentlichen Verhandlung vor dem Familiengerich habe ich sie „genörigt“. Das Gericht klärte dies weder auf noch wurden die von mir beantragten Zeugen gehört, die dies widerlegen hätten können.

Zeugnis:
Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg, Susanne Krischker

Die von Hitzlberger – im übrigen seit 2012 – behauptete „Gefährdungslage“ durch mich hindert diese Täterin weder in der Vergangenheit noch bis heute offenbar daran, weiter Öl ins Feuer zu gießen, destruktiv und böswillig immer weiter zu provozieren.

Über ein Gespräch mit der Polizei Würzburg im Juli 2015, das zufällig zustande kam, da mich ein Kollege auf der Straße erkannte, habe ich ausführlich selbst in meinem Blog referiert.

b)
Hitzlberger schreibt in Selbstreferenz auf ihre eigenen Behauptungen:

….„Der Antragsteller äußert also weiterhin schwerwiegende Drohungen und hat sich in keiner Weise unter Kontrolle.“

Das genaue Gegenteil ist der Fall: die destruktiven und böswilligen Diffamierungsversuche und die Falschbeschuldigungen gegen meine Person (beginnend 2003) werden insgesamt immer offenkundiger und durchsichtiger. Erkennbar wird, dass die Kindsmutter durch Dominanz und Missbrauch einer rollenspezifisch vorgehenden Justiz jahrelang die Ausgrenzung vom Kind, die Kriminalisierung und Pathologisierung meiner Person gelang.

Bis heute ist nicht ein einziger Übergriff meiner Person zu verzeichnen, der auch nur im Geringsten diesen über 12 Jahre von Juristen verschuldeten Popanz gegen meine Person stützt. Im Gegenteil muss man inzwischen selektiv verbale Reaktionen meiner Person mittlerweile aus Zeitungsberichten heranziehen, um die eigenen Lügen und Falschbehauptungen zu fabulieren.

c)
Hitzlberger schreibt weiter:

„So rief er auch am 75. Geburtstag von (Name des Kindes) Großvater bei diesem an und beschimpfte diesen mit den Worten „stirb endlich, Du Schwein“. Zwei Tage später stand er bei dem Großvater an der Haustür und klingelte.“

Mir ist nicht bekannt, wann der Großvater Geburtstag hat.
Das Verhalten und die Rolle des Großvaters, mit dem zuletzt ein Gespräch im August 2013 stattfand, ist bekannt.

Dieses nachweislich letzte Gespräch mit Willy Neubert, bei dem es sich um eine beiläufige Unterhaltung handelte, wurde von der Hitzlberger ebenfalls missbraucht, um darzulegen, dass ich die gesamte Familie „in Angst und Schrecken“ versetzt habe und zu behaupten, dass sich mein Kind nun „nicht mehr auf die Straße traue“. (Schriftsatz wird im Blog verlinkt).
Schreiben Hitzelberger, 27.08.2013, Entwertung/Ausgrenzung Vater

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

—– DIE STETS GLEICHEN MUSTER ——

Weitere beweisrechtliche Dokumente im Zusammenhang:

Hitzlberger 2012:
Erfüllungsgehilfin Hitzelberger: „Umgang“ verletzt „Kindeswohl“, 10.12.2012

Das Jugendamt, Sachbearbeiter Pinilla, der 2015 beklagt, dass eine soziale „Elternebene“ nicht vorhanden sei, hat genau darauf – im Sinne und auf Betreiben der auf Flucht gepolten Kindsmutter – seit 2004 (!) selbst hingewirkt, KOMMUNIKATION der Eltern verhindern:

„Empfehlung“ des Jugendamtes, Pinilla, 24.03.2005 – 16 Monate Kindesentzug

Den hier im März 2005 als lediglich „konfliktverschleppend“ abzulehnenden „Umgangsausschluss“ hat die Richterin Treu im August 2005 dann rechtswidrig doch erlassen – die Folgen kann jeder hier nachlesen….

Die Kindsmutter betrieb derweil beginnend Anfang 2004 auf Grundlage ihres mit falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkten „Gewaltschutzverfügung“ zielgerichtet und stigmatisierend die Ausgrenzung mittels Strafanzeigen. Kriminalisierung mittels phantastischer Umdeutung von Anrufen etc. zu „Tatvorwürfen“ (unter „Bemerkungen“), hier einsehbar,Belehrung der Polizei Würzburg, 2004:

„Beschuldigtenbelehrung“ auf Strafanzeigen von Neubert, 08.03. und 01.04.2004, PHM Merz

Wer dieses Schreiben des Großvaters des Kindes vom März 2012 liest, in dem er an den Direktor des AG adressiert versucht, den „Umgang“ zu verhindern, kann sich die Rolle dieses skrupellosen Intriganten bei diesem Konflikt seit 2004 und den immer wieder herbeigeführten Eskalationen zu Lasten meines Kindes und meiner Person lebhaft vorstellen:

Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

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Angelo Lauria, Heidelberg: weiteres Beispiel für den Bankrott der deutschen Familienrechtsjustiz, OLG Karlsruhe, 16 UF 190/15

„Beiden Eltern sollte indessen bewusst sein, was sie ihren Kindern durch ihr Verhalten seit der Trennung angetan haben.“

OLG Karlsruhe, 30.09.2015….

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Am Montag, 12.10.2015, habe ich das schöne Heidelberg besucht. (Das letzte Mal war ich hier im Frühjahr 2002 mit Kerstin Neubert, die hier studiert hatte, Wochenendtrip – knapp anderthalb Jahre bevor sie beim Zivilgericht Würzburg behauptete, das Kind habe sie „alleine“ gewollt und ich sei „bedrohlich“…).

Nun traf ich Angelo Lauria, Vater aus Heidelberg, einer der zahlreichen Betroffenen, der aufgrund des Blogs hier in selber Notlage (Bindungsblockade/Umgangsboykott, Untätigkeit der Justiz) im vergangenen Jahr den Kontakt und Austauch gesucht hatte. Der gemeinsame Nenner hier u.a. die Gutachterin K. Behrend.

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Angelo Laurias Anwältin Doris Ackermann zeigte in einem zweistündigen Gespräch zwar breitgefächertes Fach- und Hintergrundwissen, nannte die Kinder auch extrembelastet und „suizidgefährdet“ – hat aber nach meinem Eindruck vor der „Allmacht“ der Justiz, den Lügen und dem zweckgerichteten Missbrauch der Justiz und dem Unrecht hier innerlich resigniert und die Waffen gestreckt. Die wirkliche Not wird verdrängt bzw. steht hinter vorgeblichen juristischen „Zwängen“ zurück….

Angelo Lauria hier erlebte ich als gemütlichen aber auch kämpferischen Menschen, hochbelastet und besorgt um Zukunft und seine Kinder. Ein Mann, der nicht aufgibt, offen und direkt – so unberechtigt wie klischeehaft in eine Rolle als Paria und Störenfried gedrängt, die m.E. nichts mit der Wirklichkeit und tatsächlichem Charakter zu tun hat.

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Die Justiz versagt nach üblichem Muster.

Was all diesen „Hochkonflikt“-Fällen auch gemeinsam ist, ist offenkundig eine skrupellose, bösartige und gezielt Öl ins Feuer gießende „Rechtsvertretung“ der Gegenseite, einer sich als Opfer gerierenden Kindsmutter, die mit offenkundig allen Mitteln den größten Schaden zu erreichen sucht.

Ein jüngst gestellter Antrag dieser „Fachanwältin“ für Familienrecht, Susanne Rohfleisch, Heidelberg…(Link). (Dass diese Anwältin auf Qualifikation als „Mediatorin“ bei der Fernuni Hagen hinweist, ist bestenfalls als Scherz zu verstehen….).

Am 25.09.2015 stellte sie diesen Antrag gegen Angelo (während der seit Jahren seine Kinder kaum gesehen hat…):

„Gegen den Antragsgegner wird ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von € 250.000,00 ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten angeordnet.“

Fachanwältin für Familienrecht beantragt „Ordnungsgeld“ bis 250.000 € / 6 Monate Haft, weil Vater mit dem Auto vorbeifährt – Susanne Rohfleisch, Heidelberg

Wieder die Frage: wie VERANTWORTUNGSLOS und asozial dürfen sich Rechtsanwälte in hochsensiblen Kindschaftskonflikten verhalten? Was ist deren Ziel….?!

Hier wird – wie auch in Würzburg durch die Hitzlberger – der Konflikt zuerst gezielt mit allen Mitteln angeheizt; der Vater im Sinne (?) einer Mandantin entwertet, beleidigt, diffamiert, als „Bedrohung“ und „Gewalttäter“ fabuliert.

Und dann etikettiert man diese selbst ANGEHEIZTEN UND PROVOZIERTEN Konflikte als „hochkonflikthaft“ – und selbstverständlich ist im nächsten Schritt der Vater weiter auszugrenzen, wegen des Konflikts oder diverser Reaktionen, die man genüsslich breittritt, mit Gestus der Empörung der Polizei präsentiert und – siehste? – vor den Kindern ausbreitet.

Heuchelei als Programm.

Das sog. Gewaltschutzgesetz erweist sich als das „erstklassige“ geschlechtsspezifische Missbrauchsinstrument, als das es von den feministischen Frauenlobbys durchgesetzt wurde und gedacht war und als das es der Kriminologe Prof. Dr. Dr. Michael Bock von der Uni Mainz bereits 2001 dem Bundestag darlegte:

Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen

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Prof. Bock auf Seite 15 des Gutachtens:

…“Das Gewaltschutzgesetz wird eine zusätzliche und sehr elegante Möglichkeit bieten, Väter von ihren Kindern fernzuhalten und sie ihnen dauerhaft zu entfremden.

Leider sind alle diese Mechanismen nicht neu. Die Zahl der streitigen Trennungs- und Schei-
dungsverfahren, in denen der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs der Kinder durch den Vater
erhoben wird, steigt. Und aliquid semper häret, auch wenn sich der Vorwurf irgendwann als
unbegründet herausstellt, wenn längst die Weichen gestellt sind. Die Fälle, in denen nur mit einem solchen Vorwurf gedroht wird, kennen wir nicht. Mit dem Gewaltschutzgesetz jeden- falls wird nach dem dunklen Kapitel des Mißbrauchs mit dem Mißbrauch eines neues Kapitel mit dem Mißbrauch des Gewaltvorwurfs aufgeschlagen werden.“…

Dieses Gutachten bleibt! Danke Prof. Bock….

Inzwischen bestätigt die Wirklichkeit in schlimmster Weise dieses hellsichtige und offenkundig mit immenser Berufserfahrung fundiert und objektiv erstellte Gutachten.

Es passt hier wie die Faust auf’s Auge, dass die ideologisch hetzende „Fachanwältin“ für Familienrecht, Susanne Rohfleisch, das Wort bei entsprechenden „Fortbildungen“ bei Frauennetzwerken und Frauenhäusern führt:

„Vortrag der Fachanwältin für Familienrecht Susanne Rohfleisch am 15.05.2013,… „Ort: Frauenberatungsstelle Courage“….

http://www.fhf-heidelberg.de/verein/de/node/71

Hier werden der Zielgruppe Frau erfahrungsgemäß sehr direkt die Vorgehensweisen und Handlungsanleitungen nahegebracht, wie man den lästigen Mann und Vater gemeinsamer Kinder mit einfachster „Glaubhaftmachung“ dauerhaft ausgrenzt, kriminalisiert und stigmatisiert. Fakten und Beweise waren gestern. „Courage„…oder was der Feminismus darunter versteht.

Kriterium für Gewaltvorwürfe ist längst nicht mehr tatsächliche Gewalt sondern schlicht der Wille der Frau, das „Angebot“ nutzen zu wollen, warum auch immer.

Charakterisiert wurde diese Frau, Susanne Rohfleisch, als jemand, der offenkundig eigene Traumata und Defizite auf Kosten des Rechts auslebt, falsche und provozierte „Gewalt“-Vorwürfe als probates Mittel ansieht, im Sinne der Mandantschaft gegen Männer und Väter zu hetzen, hierbei offenbar immer dümmlich grinsend und auf Krawall gebürstet.

Solche „Anwälte“ sind endlich aus dem Verkehr zu ziehen! Das alles hat nichts mehr mit „Berufsausübung“ zu tun – hier wird gezielt versucht, Menschen zu vernichten. Auf Kosten des Rechtsfriedens, auf Kosten des gesellschaftlichen Friedens und auf Kosten der Kinder von Parteien, die das Pech haben, an solche Racheanwälte zu geraten….. Dass Berufsverbände und Rechtsanwaltskammern hiergegen auch im Jahr 2015 immer noch nichts unternehmen, ist skandalös.

Die „lösungsorientierte“ Sachverständige Katharina Behrend hatte wie genannt auch hier ein „Gutachten“ abgegeben. Bereits hier Thema:
https://martindeeg.wordpress.com/2015/08/08/fall-in-baden-wuerttemberg-gutachterin-katharina-behrend-empfiehlt-willkuerlich-umgangsausschluss/

Zuerst empfahl sie im April 2015 aufgrund der bestehenden Vater-Kind-Bindung regelmäßigen „Umgang“. Ohne jede Änderung der äußeren Umstände schwenkte sie im Juli 2015 – wohl auf Intervention und in Ansprache mit dem überforderten Familienrichter Beichel-Benedetti – komplett um: Umgangsausschluss gegen den Vater! Diese Gutachterin, die offenkundig von Aufträgen der Justiz finanziell abhängig ist und ihren guten Ruf („kindesorientiert“) verspielt hat, widerspricht sich permanent selbst:

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Noch im Oktober 2014 schreibt dieselbe Katharina Behrend zum Umgangsausschluss im Gutachten in meiner Sache allgemein und folgerichtig:

….”Ein Ausschluss des Umgangsrechts kann nur befristet erfolgen, was regelmäßig zur Folge hat dass unmittelbar nach Fristablauf erneut gerichtliche Anträge gestellt werden. Diese verstärken der Erfahrung nach mit zunehmendem Alter des Kindes / Jugendlichen eher die Verweigerungshaltung als dass sie die Wiederaufnahme von Kontakten erreichen. Somit verschärfen sie die Konflikteskalation weiter.”

Auf der Homepage des Arbeitskreis Cochem wird Behrend ebenfalls wie folgt zitiert:

“Kein Eltern-Gutachten mehr

Vor allem die Idee der lösungsorientierten Arbeit eines Sachverständigen hat viele Scheidungsverfahren im Land umgekrempelt. “Eltern werden nicht mehr begutachtet und als geeignet bewertet, sondern es wird an ihre Eigenverantwortung appelliert, die Beziehung zu ihren Kindern zu erhalten”, erklärt Katharina Behrend. Die Zeiten der Eignungsdiagnose seien lange vorbei. Das müsse auch im Familienrecht endlich ankommen, so Behrend. Die Psychologin, die als Sachverständige aus einer TV-Dokumentation über Scheidungskinder bekannt ist, setzt sich bundesweit dafür ein, dass Familie als ein System von unauflöslichen Beziehungen begriffen wird und dass Kindeswohl damit eine Komponente dieses Systems ist. “Das müssen Eltern verstehen lernen, auch wenn das nach einer Trennung vom Partner schwer fällt”, so Behrend. Ein Kind brauche immer beide Eltern. “Häufig”, so Behrend, “freuen sich Kinder absurderweise auf den Scheidungstermin vor Gericht, weil sie da nach langer Zeit ihre Eltern wieder zusammen zu Gesicht bekommen.”….

http://www.ak-cochem.de/index.php/component/content/article/32/&img=images/stories/veroeffentlichungen/pressemeldungen/93-eine-familie-bleibt-unaufloeslich.html

Dennoch „empfiehlt“ Behrend hier im zweiten Anlauf genau das: den „Umgangsausschluss“ gegen den Vater – wodurch sowohl das untätige Gericht als auch die Kindsmutter „entschuldet“ werden.

Dieser Beschluss in zweiter Instanz erging auch auf Grundlage des willkürlichen Gutachtens in Sachen Angelo Lauria:
OLG Karlsruhe, 16 UF 190/15, Bindungsblockade der Kindsmutter führt zu Umgangsausschluss gegen den Kindsvater

Zuerst wurde verschleppt, konreter Umgangsbeschluss nicht durchgesetzt, Sanktionen gegen die vereitelnde Mutter wurden verweigert (entgegen Urteil des EGMR, das Deutschland ob dieser Weigerungshaltung zuletzt im Januar 2015 klar gerügt hat: „Kuppinger ./. Deutschland). Der Kriminalisierung des Vaters als FOLGE der Ausgrenzung wurde Tür und Tor geöffnet. Am Ende die Bankrotterklärung:

Die Bindungblockade der Mutter hatte Erfolg, der Vater ist größtmöglich geschädigt, die Kinder sind höchstbelastet. Alles weist in Richtung irreversivle Zerstörung der Bindung.

Kindsmutter (Bild/Facebook – an wen erinnert mich das bloß…) und Schwiegermutter haben es „allen gezeigt“. Die Schäden tragen der Vater und die Kinder – und langfristig natürlich auch die Mutter selbst….!

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Das Auflaufenlassen des Vaters hier und entgegen bestehendem konkretem Umgangsbeschluss BEWEISRECHTLICH hier veröffentlicht/Juli 2015 erfolgt Verweigerung von Ordnungsmitteln wegen Umgangsboykott, Antrag des Vaters Januar 2014:

Zitiert aus der Akte:
Amtsgericht Heidelberg, 31 F 7/14 AG
OLG Karlsruhe 16 WF 197/15

„Mit Beschluss vom 22.07.2015 hat das Amtsgericht den Ordnungsgeldantrag zurückgewiesen. Die Umgangsverweigerung durch die Kinder sei nicht nur der Antragsgegnerin, sondern auch dem Antragsteller anzulasten. Die starre Haltung der Kinder könne auch nicht durch Ordnungsmittel aufgeweicht werden. Eine Verhängung werde vielmehr zu einer weiteren Belastung der Kinder führen.“

„Der Umgang am 26.12.2013 fand statt. Am 27.12.2013 erschien der Antragsteller zum festgelegten Termin um 10.00 Uhr bei der Antragsgegnerin. Die Kinder wollten nicht mitkommen…“.

…“Auch der Umgangstermin am 29.12.2013 scheiterte. Der Antragsteller hatte nach seinem Vortrag einen Zirkusbesuch geplant. Dies sei mit den Kindern abgesprochen gewesen. Um 10.00 Uhr teilte die Antragsgegnerin dem Antragsteller bei der geplanten Abholung mit, die Kinder wollten keinen Umgang.“

…“Der Umgangstermin am 11.01.2014 fand nicht statt.“

„Mit am 17.01.2014 beim Amtsgericht eingeganenen Schriftsatz hat der Antragsteller die Verhängung von Ordnungsgeld verlangt.“

(…„verlangt“?)

Der nächste Satz lautet:

„Im Umgangsverfahren wurde die ursprüngliche Umgangsregelung durch Beschluss des Amtsgerichts vom 22.07.2015 abgeändert. Der Umgang des Antragstellers mit seinen Kindern wurde bis 30.06.2016 ausgesetzt.“…..

Zitate OLG aus diesem aktuellen Beschluss vom 30.09.2015, 16 UF 190/15

…“Nachdem die Mutter mitgeteilt hat, der Vater habe gedroht sie umzubringen, hat das Amtsgericht Maßnahmen nach dem GewSchG getroffen.“

Wenn nichts mehr greift, dann wird der geschädigte Vater eben zur „Bedrohung“…“Glaubhaftmachung“ reicht für die zweckgerichtete Anwendung des Gewaltschutzgesetzes.

….“Trotz bestehender Umgangsregelung habe die Mutter systematisch den Kontakt zum Vater unterbunden. Sie habe immer nur lapidar mitgeteilt, die Kinder wollten ihn nicht sehen. Dadurch sei er auch gezwungen gewesen, an die Schulen der Kinder zu gehen, um seine (Kinder) zu sehen. Auch dort habe die Mutter die Lehrer für ihre Ziele eingesetzt, diese hätten sich auf die Seite der Mutter gestellt.

Das eingeholte Sachverständigengutachten habe eindeutig die Anteile der Mutter am Elternkonflikt aufgezeigt. Der Vater agiere eindeutig auf der Elternebene, getragen von dem Wunsch seine Kinder zu sehen. Die Mutter reflektiere ihre eigenen Anteile am Elternkonflikt nicht. Zu einer Entlastung der Situation der Kinder sei eine Einstellungs- und Verhaltensänderung auf Seite der Mutter unerlässlich. Sie müsse eine bindungsfürsorgliche Haltung einnehmen.

Aus dem Gutachten ergebe sich die positive Vater-Kind-Beziehung. Die (Kinder) hätten ein gutes Verhältnis zum Vater. Durch einen Umgangsausschluss würden die Loyalitätskonflikte der Kinder weiter verschärft. Entsprechend den gutachterlichen Feststellungen sei eine Umgangspflegschaft einzurichten.“

Das Gericht meint:

„Ein Recht zum persönlichen Umgang mit (den Kindern) hat der Vater derzeit nicht. Es liegen triftige Gründe zu einer Abänderung der bisher bestehenden Umgangsregelung vor, § 1696 BGB.“….

….“Ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang kann durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit unter Umständen mehr Schaden verursachen als nutzen. Selbst ein auf einer bewussten oder unbewussten Beeinflussung beruhender Wunsch kann beachtlich sein, wenn er Ausdruck echter und damit schützenswerter Bindungen ist. Das Außerachtlassen des beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (BVerfG, Nichannahmebeschluss vom 25. April 2015 – 1 BvR 3326/14 – Rn. 17, juris). Ansonsten dürfen Kinder nicht gegen ihren erklärten Willen ohne Rücksicht auf ihre Bedürfnisse zum Spielball experimenteller Ansätze gemacht werden (BVerfG, a.a.O. Rn. 19).“

Auch die ersichtlich MANIPULIERTEN Äußerungen des Kindes sind also kein Grund mehr, gegen die manipulierende Mutter sachgerecht vorzugehen – diese muss es nur schaffen, das Kind gekonnt zu instrumentalisieren und gegen den Vater einzunehmen. Ein Leichtes, da sie ja (verbleibende) Bezugsperson des Kindes ist.

Der Senat teilt die Auffassung des Jugendamtes, dass die Kinder einem jahrelangen massiven Elternkonflikt ausgesetzt waren und sind. Sämtliche Versuche aller Beteiligten an einer gütlichen Lösung des Konflikts sind gescheitert. Die Kinder zeigen Belastungsreaktionen, die sicher auch nicht im wohlverstandenen Interesse des Vaters sind.“….

Perfide und absurd: wenn der Vater seinen Kindern helfen will, soll er sie verstoßen…

….“Der Senat teilt die Ansicht des Jugendamtes, dass danach zwingend der Wille der Kinder nach einem Umgangsausschluss zu berücksichtigen ist…. (!!!)

Wörtlich so geäußert von den Kindern? Respekt….!

„…Der Senat geht ebenso wie das Amtsgericht davon aus, dass die Willensbildung der Kinder auch Folge einer den Umganng ablehnenden Haltung der Mutter ist.“….

Dennoch verweigerte und verweigert auch hier die Justiz jede Sanktion, Verhängung von Ordnungsgeld, Verhängung von Zwangshaft. Man lässt die mütterliche Familie solange auf das Kind einwirken, den Vater dämonisieren, kriminalisieren und ausgrenzen bis die Kinder – natürlich – diese Sichtweise übernehmen, im Widerspruch zu eigenen Gefühlen, die abgespalten werden müssen. Jede Reaktion eines Vaters, der auch nur geringste Tatkraft zeigt oder sich wagt irgendwie zu äußern oder zu verhalten, wird gegen ihn verwandt.

Er mutiert zu einer „Bedrohung“ – durch bloße Anwesenheit auf dem gleichen Planeten.

Die deutschen Untergerichte machen sich hier regelmäßig zum Täter, indem sie bindende Urteile des EGMR nicht umsetzen und überhaupt eine autistische Weigerungshaltung an den Tag legen, was Erkenntnisse der Bindungsforschung und der Konfliktdynamiken angeht! Dieses realitätsleugnende anachronistische Verhalten deutscher Richter wird immer bizarrer!

(Anstatt bspw. das Gewaltschutzgesetz endlich auf den Prüfstand zu stellen, bewirbt man den Mist weiter auf jeder Polizeidienststelle, das ist nur eine Fragwürdigkeit von vielen).

….“Die Kinder erleben den Vater unabhängig von der etwaigen Äußerungen der Mutter inzwischen als bedrohlich. Umfangreich führt das Amtsgericht aus, woaraus sich dieses Erleben der Kinder ergibt. Der Vater sucht die Kinder regelmäßig an ihren Schulen auf. Dies wünschen die Kinder nicht, gleichwohl respektiert es der Vater nicht. …..Diese werden durch das ständige Auftauchen des Vatersin der Schule permanent an den Elternkonflikt erinnert. Ihr schulisches Umfeld wird vom Vater in den Konflikt einbezogen…..Die Begründung des Vaters, er wolle seine Kinder sehen, kann nur vordergründig überzeugen. „….

Wie gesagt: „Bedrohung“ durch Anwesenheit und Dasein.

Und dann werden die Richterinnen/Richter des OLG es philosophisch:

„Verantwortungsvolle Elternschaft bringt auch sehr schmerzliche Entscheidungen im Interesse der Kinder mit sich. Dies verkennt der Vater. Sein Verhalten hat dazu geführt, dass sich die Kinder eindeutig auf die Seite der Mutter gestellt haben“…

Letztendlich soll also das gezielt ausgegrenzte Opfer „schuld“ daran, dass die Täter „Erfolg“ haben und die Kinder instrumentaliseren – und nicht die Täter selbst und die Justiz, die diesen Missbrauch von Kindern durch Untätigkeit und Bagatellisierung jahrelang befördert und bestätigt hat!

Das ist – nochmals: BIZARR! Intellektuell, juristsch und menschlich UNREDLICH! Um es zurückhaltend zu äußern.

…“Dass an der Haltung der Kinder erhebliche Verursachungsanteile der Mutter bestehen, ist nach dem Sachverständigengutachten anzunehmen.“

Ach!
Dafür braucht es dennoch erst einmal Gutachten…? Es wird freilich sofort relativiert:

„Das Gutachten weist aber auch auf die Verursachugnsanteile des Vaters hin. Bei beiden Elternteilen fehlt es an einer bindungsfürsorglichen Haltung (S. 11 des Gutachtens). Beide Elternteile sind nicht ernsthaft bereit, den Elternstreit, der Ursache des Loyalitätskonflikts der Kinder ist, zu lösen. Jeder Elternteil agiert unverändert hart und ohne Blick auf (die Kinder) gegen den anderen Elternteil.“

Richtig ist:

1. die Mutter benutzt die Kinder, um sich offenkundig zu rächen. Die Mutter hat eine MACHTPOSITION und jede Manipulationsmöglichkeit und Deutungshoheit jeden Verhaltens/Nichtverhaltens ihres Vaters gegenüber den Kindern!

2. der Vater hingegen agiert zwangsläufig von außen, unter enormem Druck, immer weiter traumatisiert, weil er den Kindern helfen möchte, dennoch hilflos gehalten wird, diese aus dem Konflikt befreien möchte, indem er als Vater da ist und ein entlastendes Korrektiv zum täglichen inneren Kampf der Kinder im mütterlichen Umfeld sein kann.

Beschluss OLG wird zu einer Bankrotterklärung des Rechtsstaates inkl. Schuldzuweisung an die Eltern, die man einerseits gewähren andererseits auflaufen ließ:

…“Die Streitigkeiten der Eltern dauern schon viele Jahre. Die Kinder sind unmittelbar einbezogen und haben Schäden erlitten. Den Kindern muss eine Atempause gegeben werden, die – auch wenn der Senat wenig Hoffnung in eine entsprechende Einsicht der Eltern hat – den Eltern die Gelegenheit gibt, ihr Verhalten zu überdenken. Dass die Eltern sich im Interesse der kinder zu einer Elternberatung entschließen, erscheint zwar fernliegend. Verdient hätten es ihre Kinder.“….

Dem Senat ist bewusst, dass der Vater die Entscheidung nur schwer wird nachvollziehen können und die Mutter diese möglicherweise – zu unrecht – als einen „Sieg“ ansehen wird. Beiden Eltern sollte indessen bewusst sein, was sie ihren Kindern durch ihr Verhalten seit der Trennung angetan haben. Eine unbeschwerte Kindheit sieht anders aus. Vielleicht gelingt es den Eltern doch noch, aus der Vergangenheit die richtigen Lehren zu ziehen.“…

Die erste „Lehre“ ist: sich niemals hilfesuchend als Vater an deutsche Gerichte zu wenden.

Am Ende werden dem Vater Angelo Lauria die Kosten aufgebürdet, weil Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt wird: seine Beschwerden werden als „sinnlos“ angesehen…..!

Soweit bis hier….!

Würzburger Anwältin Hitzlberger rät Kindsmutter N. seit 2012 zur Selbstjustiz: Beschlüsse missachten, Untertauchen mit Kind…..implizite Botschaft an den Vater: „Bring dich doch um“!

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Hier nun also noch meine Stellungnahme zum letzten Hetzschreiben der „Fachanwältin“ Hitzlberger von der Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann…..

Diese vorsätzliche Schädigung auch meines Kindes zieht in einem Rechtsstaat mit Grundrechten erheblichen zivilrechtlichen Schadensersatz nach sich. Da jedoch in Bayern und insbesondere Würzburg TÄTER machen können, was sie wollen, RECHTSSTAATLICHKEIT und Rechtsweg nach 12-jähriger Erfahrung allenfalls rudimentär gegeben sind…..?

Hitzlberger wird sich zu verantworten haben. So wie andere auch, die mir ganz offenkundig böswillig und skrupellos schaden wollten, mich „vernichten“ wollten…!

So oder so. Da vom OLG nichts zu erwarten ist, auch hier statt Tatsachen Wahrheit und „Kindeswohl“ im gesamten Raum nur Amt, Status und Macht zählen, die ich als zerstörter Vater nun einmal nicht habe, erwarte ich hier nichts!

Der BLOG ist weiter BEWEISMITTEL!

imageDie Kindsmutter Kerstin Neubert

Hitzelberger, Hetzschreiben zur Verhinderung jeglichen Kindeskontaktes, OLG Bamberg, 7 UF 210/15

An das
Oberlandesgericht Bamberg

Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg Stuttgart, 28.09.2015

Az.: 7 UF 210/15

In der Familiensache….

Auf den vom Gericht mit Datum vom 11.09.2015 zugegangenen Schriftsatz der Vertreterin der Kindsmutter wird weiter wie folgt dargelegt und beweisrechtlich erwidert.

Ich werde nicht dulden, dass sich alle erwachsenen und verantwortlichen Beteiligten hinter (meinem Kind) verstecken, um ihr Versagen und ihre Untätigkeit zu rechtfertigen! (beispielhaft immer wieder das Jugendamt, Sb. Pinilla, das sich in Untätigkeit übt und lediglich auftritt, um Schuldzuweisungen an die Eltern loszulassen, während seit 2004 nicht einmal ein persönlicher Kontakt zum Kind bestand!)

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1.
Die Gegenseite geht mit keinem Wort auf die von mir als Vater des Kindes gemachten Einlassungen im Schriftsatz vom 16.07.2015 ein.

Die Befindlichkeiten aus Belastung, Trauer, Verlustangst und Entwertung, denen mein Kind ausgesetzt ist und die Traumatisierung durch Elternverlust und Vaterentbehrung meines Kindes werden in keiner Weise thematisiert. Alles dient lediglich als Krücke der Entwertung meiner Person. Dass Gerichte dies nicht nur dulden sondern befördern, ist Anlass für weiterreichende Aufklärung. Der EGMR hat höchstrichterliche Maßstäbe errichtet, die auch in der bayerischen Provinz endlich die latent mütterorientierte Missachtung der Kindes- und Elternrechte und das Aussitzen auf einem introjizierten „Kindeswillen“ abzulösen haben.

Da das Verhalten der Konfliktanwältin Hitzlberger hier seit März 2012 destruktivst konfliktbestimmend erscheint – unter skrupellosem und schuldhaftem psychischem Missbrauch meines Kindes – wird hierauf hier im Anhang näher eingegangen.

Mein Kind ist erkennbar massivsten Zerrissenheitsgefühlen und Loyalitätskonflikten ausgesetzt, indem ich als leiblicher Vater durch die nahen Bezugspersonen und das prägende Umfeld in Abhängigkeitsverhältnis massiv entwertet und dämonisiert werde.

Dass von Mai 2010 bis Mai 2012 insgesamt fast einhundert positiv verlaufende Kontakte und Treffen mit verschiedensten Tätigkeiten, Spielen und Unternehmungen stattfanden, die erkennbar entlasteten und so eine Personenkenntnis, Vertrauen und eine Bindung meines Kindes zu mir als Vater entstanden ist, die unbedingt weiter auszubauen ist, wird zweckgerichtet komplett ausgeblendet und unterschlagen.

Die Richterin selbst hat die allgemein bewusste und bekannte Tatsache bereits 2012 benannt, dass nach Kontaktlosigkeit in der Triangulierungsphase des Kindes nun unbedingt Kontakte in der zweiten prägenden Phase – der Vorpubertät/Pubertät – gehalten werden müssen, um die irreversiblen lebenslangen wissenschaftlich unbestrittenen Schäden durch Elternverlust noch einzugrenzen!

Die zuständige Richterin Treu unternahm infolge gegen die Entfremdung dennoch seit einem attackierenden Befangenheitsantrag der Kindsmutter nichts mehr, Anträge wurden nicht bearbeitet. Der Befangenheitsantrag der Kindsmutter wurde deutlichst abgelehnt, OLG Bamberg, Az. 7 WF 88/13 (Link). Bis dahin war die Richterin zumindest bemüht, über die Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich die damals seit einem halben Jahr vereitelten Vater-Kind-Kontakte nach allgemeiner Feststellung der fatalen Wirkung des erneuten Kontaktverlustes für meine Tochter konkret wieder aufzunehmen.
OLG Bamberg, Ablehnung Befangenheitsantrag der Kindsmutter, 7 WF 88/13

Es wird durch die Bezugspersonen und deren Erfüllungsgehilfin erkennbar gegen mein Kind und mich gezielt und auf Ausgrenzung gerichtet seit Jahren eine Atmosphäre von Angst und diffuser „Gefahr“ geschaffen, wobei die hierbei selbst geschaffenen und mit Falschbeschuldigungen gerichtlichen Vorgänge immer wieder selbstreferentiell als Unterbau herhalten müssen.

Die kausal erzwungene Trennung der Kindsmutter und die hieraus resultierenden juristischen Verschleppungen, Diskriminierungen bis hin zu Verbrechen im Amt gegen mich als Vater sind erkennbar seit 12 Jahren die Ursache für die Kindeswohlschädigung und Traumatisierung – und keinesfalls die immer wieder in diese Richtung instrumentalisierten Reaktionen meinerseits, die letztlich mit dem Ziel der Transparenz und Rehabilitation erfolgen.

Eine weitere Kindesentfremdung werde ich nicht hinnehmen! Es ist völlig unbegreiflich, wieso gegen die Bindungsblockade und Instrumentalisierung des gemeinsamen Kindes durch die mütterlichen Bezugspersonen, deren ganzes Verhalten auf Flucht und Ausgrenzung gerichtet ist, nicht endlich von den hierfür zuständigen Gerichten und Behörden adäquat vorgegangen wird, anstatt immer wieder mantrahaft eine durch Untätigkeit und Beförderung dieser Haltung der Kindsmutter eine „Zerrüttung“ und „Hochkonflikthaftigkeit“ als Rechtfertigung für die eigene Untätigkeit und das Auflaufenlassen des Konflikts zu missbrauchen.

Dass Katharina Behrend als sog. Sachverständige nach zwei Gesprächen in einem Gutachten, für dessen Vorlage sie 22 Monate benötigte, darstellt, es läge keine Instrumentalisierung vor, diskreditiert diese Sachverständige komplett und ist ein Treppenwitz. Die Entwertung und Ausgrenzungsabsicht und die auch von Behrend nicht zu leugnende Bindungsblockade unter Missbrauch des alleinigen Sorgerechts springt jedem objektiven Betrachter durch die gesamte Aktenlage und das gesamte dokumentierte Verhalten der mütterlichen Bezugspersonen entgegen:

Anlage 1:
Schreiben des Großvaters des Kindes, Willy Neubert vom 12.03.2012

Als Beispiel sei diese Aussage des Großvaters des Kindes, Willy Neubert, angeführt, mit der dieser in einem Schreiben an den ehem. Direktor des AG Würzburg Stockmann (der verlässlich über Jahre die Kriminalisierung meiner Person beförderte und u.a. für eine rechtswidrige Haftprüfungsablehnung am 23.07.2009, Az. 814 Js 10465/09, Blog verantwortlich ist) versucht, die bestehenden Kontakte zu vereiteln zu einem Zeitpunkt, zu dem es um konkrete Ausweitung der Kontakte und Elternberatung diesbezüglich ging:

Willy Neubert:

…”Die gerichtliche Tendenz scheint derzeit dahinzu gehen, dass dem von Herrn Deeg seit der Trennung meiner Tochter von ihm bereits unzählig vorgebrachten Ansinnen auf Mediation, Therapie meiner Tochter etc. nachgekommen wird und dies in vollständiger Abkehr von etlichen in der Vergangenheit hierzu bereits geführter Gerichtsverfahren und anderslautenden Beschlüsse.

….”Meine Tochter ist psychisch nicht in der Lage, sich auf ein Gespräch mit Herrn Deeg einzulassen.”…

Dies ist KERN aller Konflikte, der Ausgrenzung und der infolge seit 12 Jahren gerichtlich verschuldeten Kindeswohlschädigung: die Kindsmutter selbst wie ein unmündiges Kind vor jedweder Verantwortungsnahme zu schützen. Dies geschieht durch Jugendamt und Helfer als auch durch das Gericht, die Kindsmutter braucht hierfür nichts weiter zu tun, als jede Kooperation zu verweigern.

Die Kindsmutter Kerstin Neubert, ist einerseits erkennbar mit ihrem Vater identifiziert, der diese selbst im fortgeschrittenen Erwachsenenalter psychisch dominiert und missbraucht und mit Ablehnung „bestraft“, sobald sie ihn in Konkurrenz zu eigenen Partnern setzt und ein eigenständiges Leben führen möchte.

W. Neubert will nachweislich auch obigen Schreibens seine erwachsene Tochter und Rechtsanwältin in Abhängigkeit halten, sie klein und bedürftig halten, da sie dann für ihn kontrollierbar und manipulierbar ist. Ohne die zutiefst schädigenden Einflüsse dieses sofort als „Ersatzvater“ in die Beziehung drängenden Täters wäre der Konflikt so wohl niemals entstanden.

Die Schädigungen, die sich nun über 12 Jahre ungefiltert und ohne Korrektiv durch den leiblichen Vater auch auf mein….Kind übertragen haben, liegen in Verantwortung der unter jedem Niveau gleichgültig und offenkundig bar jeglicher Kenntnis um Bindungsforschung agierenden Justizbehörden Würzburg, das einfachste Projektionen und Motive von Falschbeschuldigungen nicht durchschaut/durchschauen will oder schlichtweg jahrelang Rechtsmittel versagt und auszusitzen versucht. Dies alles unter Verletzung der konkreten Rechtsprechung des EGMR, das den ZEITABLAUF als elementar für die Rechte des Kindes und nichteheliche Väter benannte, Az. 62198/11, Kuppinger ./. Deutschland, wo eine Verletzung des Art. 8 EMRK gerügt wird, die sich hier 1:1 übertragen lässt.

Zitat „Legal Tribune Online“:

…“Außerdem hätten die deutschen Gerichte keine zügigen und wirksamen Maßnahmen ergriffen, um dem Vater Umgang mit seinem Sohn zu ermöglichen. Insbesondere sei die gerichtliche Umgangsregelung vom September 2010 nicht resolut genug durchgesetzt worden. Auch hier hätte der Vater keine Möglichkeit gehabt, den ihm zugestandenen Anspruch tatsächlich zu realisieren, was zu einer Verletzung von Art. 8 EMRK führe.

Aus Sicht des Gerichtshofs sind 300 Euro Strafgeld bei Verstoß gegen richterliche Anordnungen bei Besuchsregelungen viel zu wenig, um die Mutter zum Nachgeben zu zwingen. Theoretisch hätten bis zu 25.000 Euro für jeden Fall der Missachtung richterlicher Anordnungen verhängt werden können.“….

Im Fall hier wurden überhaupt keine Versuche unternommen, die Kindsmutter auch nur durch irgendetwas zu gesetzeskonformem Verhalten und Einhaltung der konkreten richterlichen Beschlüsse zu bewegen!

Die Muster stets die gleichen:
Um die rechtsferne Verantwortungsflucht der Kindsmutter und Rechtsanwältin Kerstin Neubert zu erreichen, erfolgt seit 12 Jahren nach dem stets gleichen Muster zuerst ein gewalttätiges Abtauchen unter Kommunikationsverweigerung (beginnend mit drei Monate altem Kind!) und hernach eine Projektion in Richtung meiner Person als Mann und Vater mittels Diffamierung und Entwertung anhand Reaktionen oder schlicht „atmosphärisch“, um so unter dem Etikett „Gewaltschutz“ – jede zufällige Begegnung führt hier zum Vorwurf des „Auflauerns/Nachstellens“ (vgl. Schreiben W. Neubert) und versetzt so „die ganze Familie“ des Kindes zweckmäßig „in Angst und Schrecken“ – die eigene massiv ausgeübte psychische GEWALT gegen mich und mein Kind nach außen zu projizieren. Eine offenkundigere Instrumentalisierung und Entwertung eines leiblichen Vaters gegen ein Kind gerichtet als hier vorliegend ist schwer vorstellbar.

Auf das sog. Gutachten Behrend, die diese auf Grundlage von getrennt geführten Gesprächen nicht erkannt haben will, ist bereits im Schriftsatz vom 16. Juli 2015 eingegangen.

Behrend geht es erkennbar vorrangig um einen weiteren guten Kontakt zu Gerichten anstatt um mein Kind, das für jeden Laien erkennbar haltlosen schädigenden Projektionen durch ihr familiäres Umfeld ausgesetzt ist, weshalb Behrend auch beliebig (Fall des Vaters Angelo Lauria vor dem AG Heidelberg) und in 180-Grad-Wende zu vorheriger gutachterlicher Empfehlung eine Kindeswohlgefährdung fabuliert, sobald geschädigte Väter Vorgänge transparent machen und sich austauschen, was erkennbar einzig nicht im Sinne der Juristen und deren Gutachtern liegt, die hier offenkundig gewohnt sind, in einem nichtöffentlichen geschlossenen Raum beliebig und rechtsfrei agieren zu können, während Kinder und Eltern jahrzehntelang die Folgen zu tragen haben.

Dies alles ist grundlegend unfassbar und beleidigt im Jahr 2015 die Intelligenz von Rechtsuchenden und Eltern im Konflikt, denen adäquate Hilfe versagt bleibt, indem man Verfahren wie hier über Monate und Jahre verschleppt und hernach auf so präjudizierend geschaffenenen „Fakten“ verweist, um die Schädigungen zu manifestieren und zu potenzieren. Es wird lebensfremd ein Konflikt auf Augenhöhe behauptet, während es sich ganz klar um eine Täter-Opfer-Konstellation durch Ausgrenzung, Entwertung und Vernichtung eines Elternteils handelt.

2.
Ergänzend tritt hier auch eine beeindruckende Unredlichkeit und ungenierte formalrechtliche Täuschungsabsicht der Juristin Hitzlberger zutage, die mit allen Mitteln versucht, die Vater-Kind-Bindung absichtsvoll zu zerstören.

Hitzlberger führt nachweislich Schriftsatz vom 08.09.2015 in der Sache aus:

Das Verhalten meiner Person als ausgegrenzter Vater habe…

„dazu geführt…, dass die im Frühjahr 2010 getroffene Vereinbarung nicht mehr dem Kindeswohl entspricht und die Mutter sich an diese Mitte 2012 nicht mehr gebunden fühlen musste, sondern diese „überholt“ ist.“

Seite 8

Weiter unten wiederholt Hitzlberger:

„Die mehr als 2 Jahre zuvor getroffene Vereinbarung hatte und hat nach dem Vorstehenden durch die zwischenzeitlich veränderten Umstände jede Grundlage verloren und war und ist überholt.“

Dies legt ganz klar die offenkundig zwischen den Juristinnen Hitzlberger (Anwältin) und der Juristin Neubert (Kindsmutter) getroffene Verabredung einer vorsätzlichen MISSACHTUNG jeglicher Beschlüsse und rechtsgültigen Vereinbarungen beim Familiengericht Würzburg offen.

Sämtliche Angaben und Zurechtweisungen in Beschluss des OLG Bamberg, mit denen der gezielt verschleppend eingereichte Befangenheitsantrag der Partei gegen die Richterin Treu zurückgewiesen wurde, wurden nicht nur präjudizierend ignoriert – diese wurden quasi in Eigenermächtigung und zum Schaden des Kindes und meiner Person als nicht beachtenswert und irrelevante „Meinung“ abgetan und der Umgangsboykott und die Bindungsblockade in SELBSTJUSTIZ unter Missachtung aller als „überholt“ fabulierten Vorgaben vorsätzlich fortgesetzt.

3.
Hitzlberger versucht nun infolge in weiterer offenkundiger Täuschungsabsicht (Fettdruck im Original) das Gericht zu hintergehen, Schriftsatz vom 08.09.2015, indem sie Ereignissen Wirkung zuspricht, bevor sich diese zeitlich ereignet haben:

….„Das Vorstehende wird im angefochtenen Beschluss auch völlig außer Acht gelassen, wenn der Kindsmutter etwa vorgeworfen wird, einen Ersatztermin für einen Umgang im Mai/Juni 2012 verweigert zu haben. Nach den zeitlich vorhergehenden, gelinde gesagt, mehrfachen Wutausbrüchen des Kindsvaters gegenüber dem Verfahrensbeistand des Kindes und dem Kind selbst (vgl. S. 3 unten und S. 5/6 des angefochtenen Beschlusses) entsprach es zweifelsfrei dem Kindeswohl, zum damaligen Zeitpunkt nicht daran mitzuwirken, einen Kontakt zum Vater wiederherzustellen. Die mehr als 2 Jahre zuvor getroffene Vereinbarung hatte und hat nach dem Vorstehenden durch die zwischenzeitlich veränderten Umstände jede Grundlage verloren und war und ist überholt.“….

Die Hitzlberger erfindet nicht nur beliebig dramatisierend Gegebenheiten, um die kindesschädigende, eigenmotivierte Bindungsblockade und den Umgangsboykott ihrer Mandantin rechtfertigen zu wollen. Sie verlegt diese auch beliebig zeitlich, um Fehlverhalten der Kindsmutter argumentativ rechtfertigen zu wollen.

Dass es sich um einen Irrtum handelt, ist auszuschließen, da sie die späteren Ereignisse ausdrücklich als „zeitlich vorhergehend“ benennt, da ansonsten das ganze durchschaubare argumentative Hilfskonstrukt zusammenbricht, nach dem ja vorgeblich die immer dramatischer dargestellten „Wutausbrüche“ meiner Person als Vater für den Umgangsboykott verantwortlich sein sollen und nicht die objektiv willkürliche eigenmotivierte Bindungsblockade und Instrumentalisierungen der Helfer durch ihre Mandantin.

…“Nach den zeitlich vorhergehenden, gelinde gesagt, mehrfachen Wutausbrüchen des Kindsvaters gegenüber dem Verfahrensbeistand de Kindes und dem Kind selbst.“….

Wie also konkret ein am 21. August 2012 mit dem Verfahrenspfleger Wegmann stattfindender Termin („Wutausbrüche“..) bereits im Juni 2012 der Mutter als Ausrede für Bindungsblockade und Umgangsboykott dienen soll, bleibt wohl das Geheimnis von deren Anwältin Hitzlberger. Die Bestellung des Verfahrenspflegers erfolgte überhaupt erst, WEIL die Kindsmutter die Umgangskontakte verweigerte.

Es ist beweisrechtlich u.a. weiter durch diese Mail der Leiterin des Kinderschutzbundes, Frau Duzy, erwiesen, dass die Kindsmutter ohne jede sachliche Darlegung aus reiner Dominanz und Machtgebaren heraus meinem Kind und mir ein gemeinsames Treffen in der ersten Juniwoche „verweigerte“.

Mail im Original eingefügt:

Gesendet: Freitag, 25. Mai 2012 um 11:10 Uhr
Von: „Irene Duzy (Kinderschutzbund Würzburg)“
An: „Deeg Martin“
Cc: „Pinilla Mario“ , „Scholl Christine“
Betreff: Besuchstermin
Sehr geehrter Herr Deeg,

da Herr Pinilla nächste Woche nicht erreichbar ist, teile ich Ihnen in seinem Namen mit, dass Frau Neubert keinen Ersatztermin für den 01. 06, wegen Abwesenheit der Helferin, Frau Scholl anbietet.

Mit freundlichen Grüßen

i. Duzy

3.
Um die stets gleichen, projektiven Gewaltmuster aufzuzeigen, die hier seit 2003 zu ausufernden Schädigungen und absurden Entwertungen und Gerichtsprozessen zu Lasten meiner Person und hierdurch auch gegen mein Kind gerichtet führen, folgendes kausales Beziehungs- und Verhaltensmuster der Kindsmutter nochmals beweisrechtlich dokumentiert.

Bereits im Februar 2003 benutzt die Kindsmutter einen zuvor gemeinsam vereinbarten ersten Frauenarzttermin, auf den ich mich erkennbar sehr gefreut habe, um mit der Absage des Termins eine „Bestrafung“ meiner Person herbeizuführen, der einzig innerpsychische Vorgänge und Konflikte der Kindsmutter (Eifersuchtsattacke) zugrundelag:

—-“Ich komme nicht. Es war ausgemacht, daß ich bis Dienstag bleibe, Du sitzt lieber in Deinem Pink, damit hat sich für mich das Thema BB und PP für immer erledigt.”—-
SMS 27.02.2003

Hintergrund ist der, dass ich nach der (rechtswidrig erzwungenen) Kündigung meiner Beamtenstellung als “Einkommensquelle” nur noch besagtes “Pink” hatte, Fitness-Studio, in dem ich auf geringfügiger Stundenbasis tätig war. Neubert wusste das – nach dem Zusammenzug war dies dennoch für sie nur noch ein Ziel von hanebüchenen und teils hochaggressiven Eifersuchtsattacken. Es gab dort Frauen.

Am Tag darauf diese beweisrechtliche SMS:

—-“Du willst mich doch zum Psychiater schicken und allen erzählen, wie irr ich bin. Du bist damit zu weit gegangen. Wieso sollte ich noch irgendetwas für Dich tun?”—-
28.02.2003

Hintergrund dieser Aussage war, dass ich aufgrund ihres aggressiven, manipulativen und demütigenden Verhaltens und Erpressungsversuche zum wiederholten Male und nun erst Recht in Hinblick auf gemeinsames Kind vorgeschlagen hatte, dass wir eine PAARTHERAPIE machen sollten, das geht so nicht.

Frau Neuberts Deutung: ich versuche, sie als “irr” hinzustellen….dass ich sehr berechtigte Sorgen hatte angesichts ihres permanenten “Spiels” mit Verlustängsten und der erpresserischen dominanten Manipulationen, weiter trotz Kind, hat sich auf das Schlimmste bestätigt.

Die nächste SMS der Neubert folgte, die “Bestrafung”:

—–“Habe Dir Deine ganzen Belege heute zurückgeschickt. Geh zu einem Steuerberater. Du bist gestern zu weit gegangen. Frauenarzttermin mit dir gibt es nicht.”—-
28.02.2003

Als Bestrafung und Rache für obiges diffuses “Fehlverhalten” meinerseits hatte sie den Termin nun verlegen lassen. Dies erfuhr ich nach dieser SMS durch Anruf in der Praxis!

Nachdem ich mich hierauf zurückzog und unter Vermittlung auf der familiären Ebene versuchte die Wogen zu glätten uferte das ganze zu einer Eifersuchtsattacke aus. Dies offenkundig mit dem Ziel, gewalttätige Reaktionen oder Beendigung der Beziehung trotz Kind zu erzwingen (so wie von ihrem Vater Willy Neubert als väterlicher „Auftrag“ formuliert und gesteuert):

—-“Wenn Du willst, dann geh mit Christl ins Bett und mit Tatjana etc., “Dumm fickt gut.” Viel Spaß“—-
07./08.03.2003

Der erneute Wechsel des Verhaltens der Kindsmutter erfolgte wenige Wochen später – offenkundig auch hormonell bedingt und ohne Änderung der äußeren Umstände kam es auch zu spontanen Willensbekundungen der Heirat, die zwar vereinbart war aber nicht konkret terminlich festgehalten:

—-“Können wir nicht heiraten?”—
26.08.2003

Erst nach der Geburt beginnend 12.12.2003 wiederholte sich das eskalative borderlinehafte Beziehungsmuster, wiederum mit beliebiger Zuweisung einer „Gewalttäter-“ und „Verfolgerrolle“ meiner Person.

Die falsche Eidesstattliche Versicherung zwecks Erhalt von „Gewaltschutz“ durch eine Verfügung, ist vielfach und ausreichend beweisrechtlich belegt, was die Justizbehörden Würzburg auch zwölf Jahre später nicht zur Aufklärung der Fakten und alternativlos durchzuführenden Rehabilitation meiner Person veranlasste. Im Gegenteil wird die dominante und ihre Rechte massiv missbrauchende Kindsmutter weiter gedeckt und ich selbst auf Grundlage des zwölf Jahre aufgebauten entwertendem Phantasmas weiter verfolgt, ausgegrenzt.

Alles hat seine Grenzen und es ist fraglos, dass viele Personen bei diesem Hintergrund tatsächlich längst zur Gewalt gegriffen hätten (was auch bei der Polizei überaus bewusst ist) und somit die auf Jahre projizierte Rolle eines männlichen Täters irgendwann endlich erfüllt hätten.

4.
Antrag vom 16. Juli 2015 wird entsprechend abgeändert, nachdem am 21. September 2015 ein weiteres Gespräch mit der Umgangspflegerin Frau Baur-Alletsee stattfand:

Die Umgangspflegerin Baur-Alletsee hat infolge durch intensive Begleitung und regelmäßige Treffen mit (Kind) sowie Informationsfluss in beide Richtungen die von der Kindsmutter und deren Umfeld/Anwältin zweckgerichtet geschaffene Angst- und Bedrohungsatmosphäre aufzulösen. Es sind zeitnah gemeinsame Treffen anzustreben, da erkennbar und nach wissenschaftlichem Stand Bindungsforschung die bereits im Dezember 2012 (!!) in Beschluss des Gerichts festgehaltene „fatale Entwicklung“ durch weiteren Kontaktverlust nur durch Kontakte zwischen Vater und Kind und letztlich erlebte Interaktion aufgelöst werden kann!

Dies war bereits zwischen Mai 2010 und Mai 2012 gelungen, worauf die Kindsmutter gemäß ihrem Muster der Verantwortungsflucht gezielt entgegenwirken musste und dies mangels Sanktionen und durch Beförderung des Gerichts trotz ungenierter Bindungsblockade auch wieder über dreieinhalb Jahre massivst schädigend tun konnte.

—— In diesem Zusammhang sei erwähnt:
Die permanenten und asozialen Entwertungsversuche der sog. Rechtsvertreterin Hitzlberger laufen auch dergestalt ins Leere, indem sie immer wieder mantrahaft auf vorgebliche Vorgänge, Zeitungsberichte von 2005 und ein sog. Gutachten von 2004 verweist, um im Jahr 2015 eine VATER-KIND-Bindung zerstören zu wollen:

Beginnend Mai 2010 fanden wie bekannt wöchentliche, extrem entlastende und bindungsaufbauende Kontakte statt.

Noch Wochen zuvor versuchte die Staatsanwaltschaft Würzburg und das OLG Bamberg mich als „wahnhaften“ und für einen Allgemeinheit „gefährlichen Gewalttäter“ zu fabulieren und mit (vorsätzlichem) Fehlgutachten des Dr. Groß nach Modell Mollath dauerhaft in der Forensik zu versenken (weiter zu klären), was ein Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil vom 03.02.2010 als Phantasma auf Grundlage eklatanten Fehlgutachtens offenbarte.

Die Zerstörung der Vater-Kind-Bindung aufgrund Pathologisierung/Entwertung kann daher endgültig als gescheitert betrachtet werden.

Nur eine offenkundig völlig charakterlich verkommene Rechtsvertreterin wie Hitzlberger kann nach derarten Ereignissen und Leid überhaupt auf die Intention verfallen, erneute durchsichtige Versuche zu unternehmen!

Es ist auch nicht mehr vermittelbar, wie eine renommierte Kanzlei wie Jordan, Schäfer, Auffermann ein derart schamloses und asoziales Vorgehen mit dem Ziel der Schädigung nicht nur deckt sondern auch noch stützt und mitträgt. ——

Die Kindsmutter ist – wie seit 2004 ebenfalls folgenlos immer wieder beantragt – verpflichtet, umfangreich Bericht zu erstatten, Fotos auszuhändigen und auch Details zu den Lebsnumständen.

Es ist eine Vertrauensbildung zum Kind zu ermöglichen, die den zielgerichteten dämonisierenden Ausgrenzungsstrategien der Kindsmutter und deren Umfeld den Boden entzieht und es in permanentem Angszustand hält, der Vater würde ihm auflauern, Privates veröffentlichen oder sonstwie schaden.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Die ganze destruktive Blödheit und Bösartigkeit von „Fachanwältin“ Gabriele Hitzelberger – Bilanzsuizid eines Vaters und Eskalation als Ziel anwaltlicher Hetze?

Hier nun zunächst der ANHANG zur Rolle der Würzburger Provinzrechtsanwältin Hitzlberger, der ans OLG ging. Der Schriftsatz folgt im nächsten Beitrag.

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Nachweislich jüngsten hetzerischen Schreiben vom September 2015 hat Hitzlberger offenkundig seit Mandatsübernahme März 2012 rücksichtslos und ohne Skrupel bezüglich der Folgen die Kindsmutter dahingehend beraten, gezielt und vorsätzlich die Bindung zwischen Vater und Kind zu zerstören, gerichtliche Beschlüsse und gesetzliche Vorgaben zu missachten. Dies auch zum Schaden meines Kindes!

….“Die mehr als 2 Jahre zuvor getroffene Vereinbarung hatte und hat nach dem Vorstehenden durch die zwischenzeitlich veränderten Umstände jede Grundlage verloren und war und ist überholt.“….

Hitzelberger, Hetzschreiben zur Verhinderung jeglichen Kindeskontaktes, OLG Bamberg, 7 UF 210/15

Das ist nichts weniger als das Einräumen von Selbstjustiz zweier Juristinnen, die über dreieinhalb Jahre vorsätzlich und in gemeinsamer Absprache einen konkreten und vollstreckbaren „Umgangsbeschluss“ als „überholt“ und nicht weiter beachtenswert präjudizierten.

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Es stellt sich generell die Frage, wieviel Unrecht und DISKRIMINIERUNG müssen deutsche Väter sich in diesem rechtsfreien Raum gefallen lassen, bevor sie ihrerseits zur Selbstjustiz greifen!

Beweisrechtlich veröffentlicht:

An das
Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg Stuttgart, 28.09.2015

Az.: 7 UF 210/15

In der Familiensache….

ANHANG

Zur Rolle der sog. Rechtsvertreterin Hitzlberger

In diesem Zusammenhang ist die Rolle der sog. Rechtsvertreterin Hitzlberger zu beleuchten, die destruktivst und mit einer für vernünftig denkende Menschen eigentlich unfassbaren Blödheit und Gleichgültigkeit am Leben anderer als Anwältin eskaliert:

Nachweislich Schriftsatz vom 08.09.2015 versucht Hitzlberger ungeniert und auf Zuruf der Kindsmutter bereits jede Vermittlung der Umgangspflegerin Baur Alletsee – wie bereits 2012 bei der mit konkreten wöchentlichen Kontakten betrauten Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich – im Ansatz zu verhindern, die Helferin zu entwerten und Helferstrukturen und Parteien gegeneinander auszuspielen.

Hitzlberger ist mangels charakterlicher Eignung insgesamt die Anwaltszulassung zu entziehen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das nun über Jahre (siehe Eingaben seit 2012) destruktive und bösartige Verhalten der Anwältin Hitzlberger – gegen mein Kind und meine Person als Vater gerichtet und definitiv auch nicht im Sinne der Kindsmutter – grundsätzlich und objektiv seit langem geeignet ist, ein Tötungsdelikt eines derart geschädigten, auch robusten Vaters gegen diese Person Hitzlberger zu provozieren, ebenso einen Bilanzsuizid eines so ausgegrenzten und diffamierten Vaters.

Dass Hitzlberger charaktergemäß jedwede ehrliche Analyse diesbezüglich eines mit entsprechender Erfahrung in Tötungsdelikten jahrelang konfrontierten Polizeibeamten wie diverse Juristen nur zu weiteren Entwertungsversuchen missbraucht, überrascht insoweit nicht, belegt jedoch weiter deren mentale Beschränktheit und Motive.

Hitzlbergers Manipulationen erinnern hier mental insgesamt an ein kleines Kind, das solange auf eine Herdplatte fasst, bis sie sich endlich die Hand verbrennt und das dann losbrüllt.

So sind bspw. die von Hitzlberger in ihrem Schriftsatz kritisierten familienrechtlichen Blogbeiträge seit Ende 2013 erkennbar Folge und notwendige Reaktion des Verhaltens der Hitzlberger: ohne deren böswillige herbeigeführte Schädigungen und formaljuristische Basis für den Kindesentzug der Mutter wäre eine Veröffentlichung in weiten Teilen nie notwendig geworden.

Es ist davon auszugehen, dass derarte Hetze durch Rechtsvertreter von Bezugspersonen eines Kindes auch für zahllose irreversible Entfremdungen schuldhaft verantwortlich sind. Eine Mehrzahl derart destruktiv attackierter Väter und Elternteile wird sich irgendwann dem so erzwungenen Rechtsverzicht beugen müssen, um selbst nicht zugrundezugehen. Das Kindeswohl wird hier in einer perfiden Umdeutung von juristischen Tätern missbraucht, um Kinder oft lebenslang und irreversibel zu schädigen, wie unschwer jede Analyse zum Thema ergibt.

Derarte Charaktere wie Hitzlberger dürfen daher im verantwortungsvollen Beruf des Familienrechtsanwalts keinerlei Daseinsberechtigung mehr haben und sind aus dem Verkehr zu ziehen, bevor sie Tote provozieren und hinterlassen, wie immer wieder der Fall. (Vgl. Veröffentlichungen des Sozialogen Gerhard Amendt u.a.)

Die Umstände, unter denen ich als unbescholtener Vater und langjährig tätiger Polizeibeamter (ebenso ausgebildeter Familienmediator) durch Untätigkeit, Verschleppungen und rechtsfernes Vorgehen der bayerischen Justizverantwortlichen ab Dezember 2003 bis Mai 2010 die Bindung zu meinem leiblichen Wunschkind verloren habe, sind bekannt.

Seit Juni 2012 gelang es der Kindsmutter rechtsfern unter Missachtung aller Vorgaben des Gerichts seit Dezember 2011 (Beschluss zur gemeinsamen Beratung) mithilfe der Rechtsvertreterin Hitzlberger, die Ausgrenzung und Bindungsblockade trotz vorliegend 94 positiv verlaufener Kontakte zwischen Mai 2010 und Mai 2012 erneut zu manifestieren und zu re-traumatisieren.

Die Versuche, jedwedes Verhalten der Kindsmutter projizierend und mit frei fabulierten Entwertungsversuchen mir als Vater des Kindes anlasten zu wollen, hat mittlerweile zu zwölf Jahren schuldhafter Schädigung geführt.

Es geht Hitzlberger um – mit allen Mitteln – herbeigeredete nichtsdestotrotz aktenschaffende Entwertung und Dämonisierung meiner Person. Ein Gipfel der Perfidität ist erreicht, dass sie dies auch noch mit dem Argument des „Wohl“ meines Kindes tut, das sie seit 2012 massiv schädigt.

Da sie hierbei die Motive der Kindsmutter nicht nur nicht hinterfragt sondern kritiklos deren Bindungsblockade befördert, wird sich Hitzlberger auch für die so schuldhaft herbeigeführten Jahre des Bindungsverlustes zu verantworten haben.

Gegen dieses seit März 2012 ungehindert eskalierende Verhalten der Hitzlberger hatte ich mehrfach folgenlos Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg, beim Anwaltsverein Würzburg und in Form von Zivilklage bei der Justiz eingereicht. OLG Bamberg, Az. 7 W 1/13:
OLG Bamberg, Az. 4 W 17/15 – Umgangsboykott seit 2012 kein Anlass für Prozesskostenhilfe zwecks Schadensersatz

Die Auskunft der Kammer des OLG war, dass in einem Familiengerichtsverfahren Parteien quasi alles behaupten dürfen. (Dennoch gelang es Hitzlberger umgekehrt, die nichtöffentliche Verhandlung vor dem Familiengericht in einem Strafverfahren gegen mich zum Thema zu machen und hier über zwei Instanzen durch mich als Partei unter Falschangaben eine versuchte Nötigung und Beleidigung geltend zu machen und eine weitere rechtsferne „Bestrafung“ herbeizuführen. Dass all dies mittelbar zu einer Schädigung des Kindeswohls führt, wird ebenfalls verdrängt).

Für Hitzlberger scheint dieser jahrelang gegen die Wand gefahrene hochsensible Konflikt offenkundig so etwas wie ein Spiel zu sein, in dem sie sich durch Entwertung, Manipulation und Intrigen zu profilieren sucht: je größer die Schäden für die Beteiligten inkl. Kind, desto mehr gefällt sie sich.

Es wird Zeit, auch diese Fakten und Wahrheiten und die Rolle von Anwälten endlich offenzulegen.

Offenbar gibt es auch 2015 und trotz allen Wissens um Bindungsforschung und die Traumatisierung von Kindern durch Elternentzug immer noch ungeniert asozialst agierende Rechtsvertreter, die bar jeder Standesethik Suizide, Tötungsdelikte und den kompletten Bindungsverlust zwischen Kindern und Elternteilen durch hetzerische Entwertung des anderen Elternteils und skrupellos auf Destruktivität gerichtetes Handeln provozieren, in Kauf nehmen oder gar zum Ziel haben.

Es ist für mich als Vater des Kindes auch nicht erkennbar, dass durch Gerichte irgendetwas hiergegen unternommen wird. Im Gegenteil scheint ein latent väterverachtendes Vorgehen, das zuerst rollentypisch klischeehaft Aggressionen bei Männern durch Ausgrenzung und Umgangsboykott provoziert und dann heuchlerisch „Gewaltschutz“ fordert, immer noch flächendeckend juristischer Alltag.

Im Zusammenhang mit dem hier seit 12 Jahren rechtsstaatsfernen Vorgehen und andauernden Justizskandal fordere ich weiter einen Untersuchungsausschuss. Die Aufklärung dieses Justizskandals widerspricht auch nicht dem Kindeswohl. Mein Kind hat vielmehr ein Anrecht, alle Seiten zu betrachten und sich ein eigenes und objektives Bild davon zu machen, weshalb sein Vater kurz nach der Geburt „verschwand“, über Jahre erfolglos die Bindung zu halten versuchte, nun mit lebenslangen massiven Folgen!

Abschließend sei noch erwähnt, dass das von Hitzlberger in Schriftsatz erwähnte absurde und unter offener Missachtung des EGMR erfolgte Bundesverfassungsgerichtsurteil den Fall des Heidelberger Psycholgen Dr. Bernd Kuppinger betrifft, der bereits zweimal eine Verurteilung wegen Verletzung der EMRK vor dem Europäischen Gerichtshof erwirkt hat.

Dennoch werden diese Urteile, auf die ich in Schriftsatz u.a. vom 16.07.2015 dezidiert verweise, u.a. vorliegend vorsätzliche Verletzung Art. 8 EMRK in meinem Fall weiter ungeniert missachtet!

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

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„Wir sind für Sie da“ – Jugendamt Würzburg, Sachbearbeiter Mario Pinilla: stellt nach 12 Jahren Missbrauch des Sorgerechts und Kommunikationsverweigerung durch die Kindsmutter fest, dass die „Elternschaft zerrüttet“ sei…..

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„Die jahrelangen persönlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen haben unabhängig von der jeweils subjektiven Einschätzung der Eltern über Schuld und Sühne im Ergebnis eine völlig zerrüttete Elternschaft hinterlassen.“…..
Sachbearbeiter Pinilla, 2015, Jugendamt Würzburg, zuständig seit 2004

Schreiben Jugendamt Würzburg, Sachbearbeiter Pinilla, 24.09.2015 an das OLG

Meine Erwiderung an das Oberlandesgericht Bamberg zur Rolle des Jugendamtes Würzburg – und auf Stellungnahme des Verfahrenspflegers – das die Entfremdung, Ausgrenzung und Schäden für Vater und Kind seit 2004 begleitet….

An das
Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg 28.09.2015

Az.: 7 UF 210/15

In der Familiensache….

Zu dem zugegangenen Schriftsatz des Verfahrenspflegers Günter Wegmann vom 12. September 2015 wird wie folgt angemerkt:

Stellungnahme des Verfahrenspflegers an das OLG, 12.09.2015, Dauer Umgangsboykott 3 1/2 Jahre

Es ist nicht ganz klar, auf welcher Grundlage Herr Wegmann sich hier weiter zur Stellungnahme berufen fühlt. Er gibt lediglich Allgemeinplätze und Offensichtliches wieder. Ich gehe nicht davon aus, dass er seit 2012 irgendeinen persönlichen Kontakt mit meinem Kind hatte, der seien Darstellung von der vorgeblichen Verweigerung schlüssig oder gar analytisch auf die Ursachen bezogen berechtigen.

Es war auch nicht bewusst, dass Herr Wegmann weiter als Verfahrenspfleger berufen ist, da seit dem Treffen mit meinem Kind am 21.08.2012 keine Tätigkeit mehr bekannt ist und wohl auch nicht stattfand (abgesehen von Teilnahme an HV am 17.09.2013).

Die Ursachen dafür, warum ein Kind vorgeblich den Kontakt zu einem getrennt lebenden Elternteil „verweigert“ sind bekannt:

Der von den Bezugspersonen erzwungene Loyalitätskonflikt zerreisst das Kind innerlich und belastet immens, wenn hiergegen nicht adäquat Maßnahmen und Kontakt durchgesetzt werden. Um der Verlustangst zu begegnen, auch noch den vorhandenen Elternteil zu verlieren, solidarisiert sich das Kind mit diesem und übernimmt die Entwertung und Dämonisierung des getrennten Elternteils.

Der Schlüssel ist nicht das Kind sondern der entfremdende Elternteil/Umfeld.

Zum Schreiben des Jugendamtes Würzburg, Sachbearbeiter Pinilla, vom 24.09.2015, heute erhalten:

Schreiben Jugendamt Würzburg, Sachbearbeiter Pinilla, 24.09.2015 an das OLG

Der Sachbearbeiter des Jugendamtes Würzburg Mario Pinilla beschränkt sich seit 2004 auf Schuldzuweisungen an Frau Neubert und mich – als handele es sich hier um einen Konflikt zweier gleichberechtigter Parteien und nicht um Machtmissbrauch – und allenfalls lustlose Appelle bei den Gerichtsterminen.

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass das Jugendamt verpflichtet ist, einen bestehenden Umgangsbeschluss durchzusetzen, wie der BGH mit Beschluss vom 19. Februar 2014, Az. XII ZB 165/13, feststellte:

Zitat:

„Das Jugendamt kann als Verpflichteter einer vollstreckbaren Umgangsvereinbarung eine Vollstreckung nur abwenden durch den detaillierten Vortrag und Nachweis seiner Bemühungen, das Kind und gegebenenfalls die Pflegeeltern für die Durchführung der vereinbarten Umgangskontakte zu motivieren und dabei zu unterstützen.“

Dafür reichte der Sachvortrag der Jugendamts offensichtlich nicht aus:

„Abgesehen davon, dass das Jugendamt die Umgangsvereinbarung eingegangen ist, obwohl seinerzeit bereits eine ablehnende Haltung des Kindes und dessen psychosomatische Reaktionen geltend gemacht worden waren, reicht es nicht aus, dass das Jugendamt das Kind durch seine Mitarbeiter zur Wahrnehmung der Umgangskontakte anhielt oder überredete. Denn es ist nicht festgestellt, welche – zusätzlichen – Maßnahmen das Jugendamt ergriffen hat, um die konkreten Gründe für die Weigerungshaltung des Kindes herauszufinden und ggf. geeignete Unterstützungsmaßnahmen zu treffen. Die Weigerungshaltung des Kindes darf  aber in Anbetracht ihrer  schon im Erkenntnisverfahren nicht aufgeklärten Ursache nicht ohne weiteres dazu führen, dass die – dessen ungeachtet abgeschlossene -Umgangsvereinbarung sich im Vollstreckungsverfahren letztlich als wirkungslos erweist.

http://www.jurablogs.com/go/bgh-auch-gegen-das-jugendamt-kann-ein-ordnungsgeld-festgesetzt-werden-wenn-der-kindesumgang-nicht-zu-stande-kommt

Das Jugendamt Würzburg hat zu keinem Zeitpunkt jemals etwas unternommen, um vollstreckbaren Umgangsbeschluss durchzusetzen. Sobald sich die Kindsmutter entzogen hat und in Weigerungshaltung verharrte, wurde seitens Pinilla nicht das geringste getan, diese zu motivieren. Im Gegenteil wurden der Mutter stets auch vorauseilend vermittelt, sie brauche nicht zu kommunizieren, sich nicht an Gesetze und Beschlüsse zu halten. 2012 mündete so zum zweiten Mal eine bestehende VATER-KIND-Bindung in einen Kontaktabbruch, den Pinilla völlig untätig beförderte.

Die ständigen absurden und suggestiven Schuldzuweisungen an meine Person als JUSTIZOPFER, wenn ich auf ständige weitere Schädigungen emotional reagiere, zeigen dabei die mentale Beschränktheit auch des Sachbearbeiters Pinilla auf. Bis heute konnte er nicht ansatzweise darlegen, mit welchen „Verhaltensänderungen“ ich als ausgegrenzter Vater die Situation positiv beeinflussen kann, wenn das erklärte Ziel der Kindsmutter die Bindungsblockade ist sie selbst hinter der Rücknahme eines Sorgerechtsantrags als „vertrauensbildende Maßnahme“ eine Verschwörung mit der Richterin wittert und dies zum Befangenheitsantrag gegen diese missbraucht!

(Vgl. Dienstliche Stellungnahme der Richterin Treu auf Befangenheitsantrag der Kindsmutter)

Der Sachbearbeiter Mario Pinilla und das Jugendamt Würzburg, das den Konflikt seit 2004 immer wieder durch Untätigkeit gegen die Wand fährt, ist nicht Teil der Lösung sondern Teil des Problems und deren Untätigkeit und sachfremdes Vorgehen Mitursache für Dauer und Intensität des Konfliktes zu Lasten meines Kindes und meiner Person.

Der Sachbearbeiter Pinilla ist seit April 2004 in der Sache zuständig. Sein Ziel war es über Jahre, gerade jede Kommunikation und jede Schlichtung der Eltern zu verhindern, da ihm dies von der Kindsmutter Kerstin Neubert als vorrangiges Ziel vorgegeben wurde: Kommunikationsverweigerung und Ausgrenzung.

Erste Reaktion des Jugendamtes, Sb. Pinilla v. 07.04.2004 – 4 Monate Kindesentzug

Für die Kommunikationslosigkeit gab es bereits 2004 keinerlei sachlichen Grund außer dem Willen der Kindsmutter.

Dass Pinilla sich weiter erdreistet, hier – stets dem Gericht nach dem jeweiligen Stand nach dem Mund redend – ohne jede Tätigkeit über Jahre hier Wertungen und Einschätzungen abzugeben, ist eine Unverschämtheit.

Erst 2014 erfuhr ich über die Familienberatungsstelle Frau Schmelter, dass Pinilla über all die Jahre offenkundig keinen einzigen persönlichen Kontakt zu meinem Kind hatte.

Ebenfalls teilte Frau Schmelter, die Dezember 2011 mit der gemeinsamen Elternberatung betraut wurde (die Frau Neubert infolge verweigerte, da sie psychisch zu belastet sei), dass Pinilla „froh“ sei, dass er mit diesem Fall „nichts mehr zu tun hat“…!

Weshalb er dennoch weiter Stellungnahmen zu dem von ihm durch Untätigkeit und sachfremdes Vorgehen immer wieder nach gleichem Muster eskalierten Konflikt und Kontaktverlust abgibt, ist zu klären.

Auch Pinilla blendet lebensfremd die Grundlagen dieses Konfliktes aus und behauptet konkludent seit 2004 einen „gleichberechtigten“ Konflikt zweier Eltern auf Augenhöhe.

Jeder Laie erkennt, dass es hier um Machtmissbrauch und eine Täter-Opfer-Konstellation geht, wobei der momentane Gewinn durch Schädigung des Kindes und meine Person für die Kindsmutter offfenkundig weiter genug Motivation bietet, die Schädigungen fortzutreiben und weiter zu eskalieren.

Möglich ist dies nur aufgrund der völligen Unfähigkeit, Untätigkeit und des Gewährenlassens durch das originär zuständige Gericht und das Jugendamt, das hier offenkundig seit Jahren OHNE jede eigene Tätigkeit alles abnickt.

Von Beginn 2004 bis ins Jahr 2009 hatte ich einen Wohnsitz in Würzburg genommen, um die Kontakte zu meinem Kind zu erleichtern und vor Ort zu sein.

Während all dieser Jahre hat es das Jugendamt Würzburg nicht geschafft, auch nur einen einzigen Kontakt herzustellen.(Es gab ein Treffen über Vertrag mit dem Kinderschutzbund im Januar 2008, bei Vertragsabschluss saß das JA/Pinilla dabei….)

Es fanden in all den Jahren weder Gespräche noch sonstige adäquaten Konfliktlösungsversu je seitens JA statt. Bei dem Beschluss vom 09.04.2010 durch die Richterin Sommer, der infolge zu zweijährigem Kontakt führte, erweckte Pinilla den Eindruck, dies sei ihm nun doch „zu konkret“.

Im Jahr 2013 habe ich zweimal versucht, über den Abteilungsleiter und Vorgesetzten des Sachbearbeiters Pinilla, Herrn Steffen Siegel, eine Tätigkeit zu erreichen. Dieser war insgesamt genauso schläfrig wie der Sachbearbeiter Pinilla und verwies auf das Gericht, wobei er „nicht verstehe“, wieso der konkret vorliegende Umgangsbeschluss so überhaupt nicht durchgesetzt werde. Weitere Rückmeldungen nach meinen Beschwerden, zuletzt September 2013, erhielt ich auch hier nicht!

Die Schreiben werden veröffentlicht und werden an den EGMR weitergeleitet.

Es geht hier auch nicht um dramenhafte „Schuld und Sühne“, wie Pinilla in heute zugestelltem Schreiben fabuliert, sondern um konkrete Fakten und Schädigungen aufgrund konkreten Verhaltens.

Dass die Nichtbearbeitung und Verweigerung der Klärung derarter Konflikte diese potenziert und eine unkommuniziert gegenüber dem Partner über die Justiz erzwungene einseitige Trennung mit Folge kompletter Vaterschaftszerstörung sich nicht durch Nichtkommunikation und bloßen Zeitablauf auflöst, dürfte sich jedem objektiven Betrachter erschließen.

Hier wurde erkennbar solange eine Ausgrenzung auf Grundlage von Entwertungen, Kriminalisierungen und sinnfreier Pathologisierung meiner Person – unter kompletter Existenzzerstörung – betrieben, bis die so über Jahre ohne ihren Vater aufgewachsene Tochter irgendwann alt genug ist und die entsprechenden Äußerungen im Sinne der Kindsmutter und des entfremdenden Umfeldes als „Kindeswille“ die zuvor betriebene Entwertung ablösten.

Dass ich dies nicht hinnehmen werde, sollte mittlerweile angekommen sein. Das Jugendamt Würzburg war über Jahre völlig wertlos und hat sich jeglicher Berechtigung zur Bewertung enthoben.

Auf sozialpädagogisches Gewäsch, das nur dem Kaschieren der eigenen Untätigkeit dient, kann ich als seit 12 Jahren geschädigter Vater verzichten. Man ist bis heute nicht in der Lage, auch nur ansatzweise das in einem jeden solchen Konflikt rudimentär notwendige zu veranlassen:

– Kommunikation der Eltern

– Maßnahmen gegen Kindesentzug/Umgangsboykott/Bindungsblockade

Sachbearbeiter Pinilla hat seit 2004 alles getan, um eine „soziale Beziehung“ zwischen den Eltern nicht herszustellen sondern die Kommunikationslosigkeit im Sinne der Kindsmutter zu befördern. Dass er das Fehlen dieser „sozialen Beziehung“ nun beklagt und im gleichen Zug die Beziehung meiner Person als Vater zu meinem leiblichen Kind in die Tonne tritt ist, ein Affront und eine Beleidigung jedes intelligenter Menschen.

Natürlich wird sich an der Kommunikationslosigkeit so lange nichts ändern, so lange der Kindsmutter rechtsfremd und sinnfrei gestattet wird, ihre Macht als Alleinsorgeberechtigte in dieser Form gegen Vater und Kind zu missbrauchen, um sich selbst jeglicher Verantwortung kindesschädigend zu entziehen. Um dies zu erkennen, braucht es weder untätige Richter noch konfliktunfähige, stets dem Gericht nachplappernde Sozialpädagogen.

„Trennung und Scheidung
Wir sind sind für Sie da!

Sie haben nach einer Trennung Fragen zum Umgangs- oder Sorgerecht?

Wir sind zuständig für Kinder, die im Stadtgebiet Würzburg leben.
Die Zuständigkeit des Sachbearbeiters richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Kindernachnamens.“….

http://www.wuerzburg.de/de/themen/jugend-familie/trennungundscheidung/18934.Wir_sind_sind_fuer_Sie_da.html

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