
Hier nun also noch meine Stellungnahme zum letzten Hetzschreiben der „Fachanwältin“ Hitzlberger von der Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann…..
Diese vorsätzliche Schädigung auch meines Kindes zieht in einem Rechtsstaat mit Grundrechten erheblichen zivilrechtlichen Schadensersatz nach sich. Da jedoch in Bayern und insbesondere Würzburg TÄTER machen können, was sie wollen, RECHTSSTAATLICHKEIT und Rechtsweg nach 12-jähriger Erfahrung allenfalls rudimentär gegeben sind…..?
Hitzlberger wird sich zu verantworten haben. So wie andere auch, die mir ganz offenkundig böswillig und skrupellos schaden wollten, mich „vernichten“ wollten…!
So oder so. Da vom OLG nichts zu erwarten ist, auch hier statt Tatsachen Wahrheit und „Kindeswohl“ im gesamten Raum nur Amt, Status und Macht zählen, die ich als zerstörter Vater nun einmal nicht habe, erwarte ich hier nichts!
Der BLOG ist weiter BEWEISMITTEL!
Die Kindsmutter Kerstin Neubert
Hitzelberger, Hetzschreiben zur Verhinderung jeglichen Kindeskontaktes, OLG Bamberg, 7 UF 210/15
An das
Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg Stuttgart, 28.09.2015
Az.: 7 UF 210/15
In der Familiensache….
Auf den vom Gericht mit Datum vom 11.09.2015 zugegangenen Schriftsatz der Vertreterin der Kindsmutter wird weiter wie folgt dargelegt und beweisrechtlich erwidert.
Ich werde nicht dulden, dass sich alle erwachsenen und verantwortlichen Beteiligten hinter (meinem Kind) verstecken, um ihr Versagen und ihre Untätigkeit zu rechtfertigen! (beispielhaft immer wieder das Jugendamt, Sb. Pinilla, das sich in Untätigkeit übt und lediglich auftritt, um Schuldzuweisungen an die Eltern loszulassen, während seit 2004 nicht einmal ein persönlicher Kontakt zum Kind bestand!)

1.
Die Gegenseite geht mit keinem Wort auf die von mir als Vater des Kindes gemachten Einlassungen im Schriftsatz vom 16.07.2015 ein.
Die Befindlichkeiten aus Belastung, Trauer, Verlustangst und Entwertung, denen mein Kind ausgesetzt ist und die Traumatisierung durch Elternverlust und Vaterentbehrung meines Kindes werden in keiner Weise thematisiert. Alles dient lediglich als Krücke der Entwertung meiner Person. Dass Gerichte dies nicht nur dulden sondern befördern, ist Anlass für weiterreichende Aufklärung. Der EGMR hat höchstrichterliche Maßstäbe errichtet, die auch in der bayerischen Provinz endlich die latent mütterorientierte Missachtung der Kindes- und Elternrechte und das Aussitzen auf einem introjizierten „Kindeswillen“ abzulösen haben.
Da das Verhalten der Konfliktanwältin Hitzlberger hier seit März 2012 destruktivst konfliktbestimmend erscheint – unter skrupellosem und schuldhaftem psychischem Missbrauch meines Kindes – wird hierauf hier im Anhang näher eingegangen.
Mein Kind ist erkennbar massivsten Zerrissenheitsgefühlen und Loyalitätskonflikten ausgesetzt, indem ich als leiblicher Vater durch die nahen Bezugspersonen und das prägende Umfeld in Abhängigkeitsverhältnis massiv entwertet und dämonisiert werde.
Dass von Mai 2010 bis Mai 2012 insgesamt fast einhundert positiv verlaufende Kontakte und Treffen mit verschiedensten Tätigkeiten, Spielen und Unternehmungen stattfanden, die erkennbar entlasteten und so eine Personenkenntnis, Vertrauen und eine Bindung meines Kindes zu mir als Vater entstanden ist, die unbedingt weiter auszubauen ist, wird zweckgerichtet komplett ausgeblendet und unterschlagen.
Die Richterin selbst hat die allgemein bewusste und bekannte Tatsache bereits 2012 benannt, dass nach Kontaktlosigkeit in der Triangulierungsphase des Kindes nun unbedingt Kontakte in der zweiten prägenden Phase – der Vorpubertät/Pubertät – gehalten werden müssen, um die irreversiblen lebenslangen wissenschaftlich unbestrittenen Schäden durch Elternverlust noch einzugrenzen!
Die zuständige Richterin Treu unternahm infolge gegen die Entfremdung dennoch seit einem attackierenden Befangenheitsantrag der Kindsmutter nichts mehr, Anträge wurden nicht bearbeitet. Der Befangenheitsantrag der Kindsmutter wurde deutlichst abgelehnt, OLG Bamberg, Az. 7 WF 88/13 (Link). Bis dahin war die Richterin zumindest bemüht, über die Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich die damals seit einem halben Jahr vereitelten Vater-Kind-Kontakte nach allgemeiner Feststellung der fatalen Wirkung des erneuten Kontaktverlustes für meine Tochter konkret wieder aufzunehmen.
OLG Bamberg, Ablehnung Befangenheitsantrag der Kindsmutter, 7 WF 88/13
Es wird durch die Bezugspersonen und deren Erfüllungsgehilfin erkennbar gegen mein Kind und mich gezielt und auf Ausgrenzung gerichtet seit Jahren eine Atmosphäre von Angst und diffuser „Gefahr“ geschaffen, wobei die hierbei selbst geschaffenen und mit Falschbeschuldigungen gerichtlichen Vorgänge immer wieder selbstreferentiell als Unterbau herhalten müssen.
Die kausal erzwungene Trennung der Kindsmutter und die hieraus resultierenden juristischen Verschleppungen, Diskriminierungen bis hin zu Verbrechen im Amt gegen mich als Vater sind erkennbar seit 12 Jahren die Ursache für die Kindeswohlschädigung und Traumatisierung – und keinesfalls die immer wieder in diese Richtung instrumentalisierten Reaktionen meinerseits, die letztlich mit dem Ziel der Transparenz und Rehabilitation erfolgen.
Eine weitere Kindesentfremdung werde ich nicht hinnehmen! Es ist völlig unbegreiflich, wieso gegen die Bindungsblockade und Instrumentalisierung des gemeinsamen Kindes durch die mütterlichen Bezugspersonen, deren ganzes Verhalten auf Flucht und Ausgrenzung gerichtet ist, nicht endlich von den hierfür zuständigen Gerichten und Behörden adäquat vorgegangen wird, anstatt immer wieder mantrahaft eine durch Untätigkeit und Beförderung dieser Haltung der Kindsmutter eine „Zerrüttung“ und „Hochkonflikthaftigkeit“ als Rechtfertigung für die eigene Untätigkeit und das Auflaufenlassen des Konflikts zu missbrauchen.
Dass Katharina Behrend als sog. Sachverständige nach zwei Gesprächen in einem Gutachten, für dessen Vorlage sie 22 Monate benötigte, darstellt, es läge keine Instrumentalisierung vor, diskreditiert diese Sachverständige komplett und ist ein Treppenwitz. Die Entwertung und Ausgrenzungsabsicht und die auch von Behrend nicht zu leugnende Bindungsblockade unter Missbrauch des alleinigen Sorgerechts springt jedem objektiven Betrachter durch die gesamte Aktenlage und das gesamte dokumentierte Verhalten der mütterlichen Bezugspersonen entgegen:
Anlage 1:
Schreiben des Großvaters des Kindes, Willy Neubert vom 12.03.2012
Als Beispiel sei diese Aussage des Großvaters des Kindes, Willy Neubert, angeführt, mit der dieser in einem Schreiben an den ehem. Direktor des AG Würzburg Stockmann (der verlässlich über Jahre die Kriminalisierung meiner Person beförderte und u.a. für eine rechtswidrige Haftprüfungsablehnung am 23.07.2009, Az. 814 Js 10465/09, Blog verantwortlich ist) versucht, die bestehenden Kontakte zu vereiteln zu einem Zeitpunkt, zu dem es um konkrete Ausweitung der Kontakte und Elternberatung diesbezüglich ging:
Willy Neubert:
…”Die gerichtliche Tendenz scheint derzeit dahinzu gehen, dass dem von Herrn Deeg seit der Trennung meiner Tochter von ihm bereits unzählig vorgebrachten Ansinnen auf Mediation, Therapie meiner Tochter etc. nachgekommen wird und dies in vollständiger Abkehr von etlichen in der Vergangenheit hierzu bereits geführter Gerichtsverfahren und anderslautenden Beschlüsse.
….”Meine Tochter ist psychisch nicht in der Lage, sich auf ein Gespräch mit Herrn Deeg einzulassen.”…
Dies ist KERN aller Konflikte, der Ausgrenzung und der infolge seit 12 Jahren gerichtlich verschuldeten Kindeswohlschädigung: die Kindsmutter selbst wie ein unmündiges Kind vor jedweder Verantwortungsnahme zu schützen. Dies geschieht durch Jugendamt und Helfer als auch durch das Gericht, die Kindsmutter braucht hierfür nichts weiter zu tun, als jede Kooperation zu verweigern.
Die Kindsmutter Kerstin Neubert, ist einerseits erkennbar mit ihrem Vater identifiziert, der diese selbst im fortgeschrittenen Erwachsenenalter psychisch dominiert und missbraucht und mit Ablehnung „bestraft“, sobald sie ihn in Konkurrenz zu eigenen Partnern setzt und ein eigenständiges Leben führen möchte.
W. Neubert will nachweislich auch obigen Schreibens seine erwachsene Tochter und Rechtsanwältin in Abhängigkeit halten, sie klein und bedürftig halten, da sie dann für ihn kontrollierbar und manipulierbar ist. Ohne die zutiefst schädigenden Einflüsse dieses sofort als „Ersatzvater“ in die Beziehung drängenden Täters wäre der Konflikt so wohl niemals entstanden.
Die Schädigungen, die sich nun über 12 Jahre ungefiltert und ohne Korrektiv durch den leiblichen Vater auch auf mein….Kind übertragen haben, liegen in Verantwortung der unter jedem Niveau gleichgültig und offenkundig bar jeglicher Kenntnis um Bindungsforschung agierenden Justizbehörden Würzburg, das einfachste Projektionen und Motive von Falschbeschuldigungen nicht durchschaut/durchschauen will oder schlichtweg jahrelang Rechtsmittel versagt und auszusitzen versucht. Dies alles unter Verletzung der konkreten Rechtsprechung des EGMR, das den ZEITABLAUF als elementar für die Rechte des Kindes und nichteheliche Väter benannte, Az. 62198/11, Kuppinger ./. Deutschland, wo eine Verletzung des Art. 8 EMRK gerügt wird, die sich hier 1:1 übertragen lässt.
Zitat „Legal Tribune Online“:
…“Außerdem hätten die deutschen Gerichte keine zügigen und wirksamen Maßnahmen ergriffen, um dem Vater Umgang mit seinem Sohn zu ermöglichen. Insbesondere sei die gerichtliche Umgangsregelung vom September 2010 nicht resolut genug durchgesetzt worden. Auch hier hätte der Vater keine Möglichkeit gehabt, den ihm zugestandenen Anspruch tatsächlich zu realisieren, was zu einer Verletzung von Art. 8 EMRK führe.
Aus Sicht des Gerichtshofs sind 300 Euro Strafgeld bei Verstoß gegen richterliche Anordnungen bei Besuchsregelungen viel zu wenig, um die Mutter zum Nachgeben zu zwingen. Theoretisch hätten bis zu 25.000 Euro für jeden Fall der Missachtung richterlicher Anordnungen verhängt werden können.“….
Im Fall hier wurden überhaupt keine Versuche unternommen, die Kindsmutter auch nur durch irgendetwas zu gesetzeskonformem Verhalten und Einhaltung der konkreten richterlichen Beschlüsse zu bewegen!
Die Muster stets die gleichen:
Um die rechtsferne Verantwortungsflucht der Kindsmutter und Rechtsanwältin Kerstin Neubert zu erreichen, erfolgt seit 12 Jahren nach dem stets gleichen Muster zuerst ein gewalttätiges Abtauchen unter Kommunikationsverweigerung (beginnend mit drei Monate altem Kind!) und hernach eine Projektion in Richtung meiner Person als Mann und Vater mittels Diffamierung und Entwertung anhand Reaktionen oder schlicht „atmosphärisch“, um so unter dem Etikett „Gewaltschutz“ – jede zufällige Begegnung führt hier zum Vorwurf des „Auflauerns/Nachstellens“ (vgl. Schreiben W. Neubert) und versetzt so „die ganze Familie“ des Kindes zweckmäßig „in Angst und Schrecken“ – die eigene massiv ausgeübte psychische GEWALT gegen mich und mein Kind nach außen zu projizieren. Eine offenkundigere Instrumentalisierung und Entwertung eines leiblichen Vaters gegen ein Kind gerichtet als hier vorliegend ist schwer vorstellbar.
Auf das sog. Gutachten Behrend, die diese auf Grundlage von getrennt geführten Gesprächen nicht erkannt haben will, ist bereits im Schriftsatz vom 16. Juli 2015 eingegangen.
Behrend geht es erkennbar vorrangig um einen weiteren guten Kontakt zu Gerichten anstatt um mein Kind, das für jeden Laien erkennbar haltlosen schädigenden Projektionen durch ihr familiäres Umfeld ausgesetzt ist, weshalb Behrend auch beliebig (Fall des Vaters Angelo Lauria vor dem AG Heidelberg) und in 180-Grad-Wende zu vorheriger gutachterlicher Empfehlung eine Kindeswohlgefährdung fabuliert, sobald geschädigte Väter Vorgänge transparent machen und sich austauschen, was erkennbar einzig nicht im Sinne der Juristen und deren Gutachtern liegt, die hier offenkundig gewohnt sind, in einem nichtöffentlichen geschlossenen Raum beliebig und rechtsfrei agieren zu können, während Kinder und Eltern jahrzehntelang die Folgen zu tragen haben.
Dies alles ist grundlegend unfassbar und beleidigt im Jahr 2015 die Intelligenz von Rechtsuchenden und Eltern im Konflikt, denen adäquate Hilfe versagt bleibt, indem man Verfahren wie hier über Monate und Jahre verschleppt und hernach auf so präjudizierend geschaffenenen „Fakten“ verweist, um die Schädigungen zu manifestieren und zu potenzieren. Es wird lebensfremd ein Konflikt auf Augenhöhe behauptet, während es sich ganz klar um eine Täter-Opfer-Konstellation durch Ausgrenzung, Entwertung und Vernichtung eines Elternteils handelt.
2.
Ergänzend tritt hier auch eine beeindruckende Unredlichkeit und ungenierte formalrechtliche Täuschungsabsicht der Juristin Hitzlberger zutage, die mit allen Mitteln versucht, die Vater-Kind-Bindung absichtsvoll zu zerstören.
Hitzlberger führt nachweislich Schriftsatz vom 08.09.2015 in der Sache aus:
Das Verhalten meiner Person als ausgegrenzter Vater habe…
„dazu geführt…, dass die im Frühjahr 2010 getroffene Vereinbarung nicht mehr dem Kindeswohl entspricht und die Mutter sich an diese Mitte 2012 nicht mehr gebunden fühlen musste, sondern diese „überholt“ ist.“
Seite 8
Weiter unten wiederholt Hitzlberger:
„Die mehr als 2 Jahre zuvor getroffene Vereinbarung hatte und hat nach dem Vorstehenden durch die zwischenzeitlich veränderten Umstände jede Grundlage verloren und war und ist überholt.“
Dies legt ganz klar die offenkundig zwischen den Juristinnen Hitzlberger (Anwältin) und der Juristin Neubert (Kindsmutter) getroffene Verabredung einer vorsätzlichen MISSACHTUNG jeglicher Beschlüsse und rechtsgültigen Vereinbarungen beim Familiengericht Würzburg offen.
Sämtliche Angaben und Zurechtweisungen in Beschluss des OLG Bamberg, mit denen der gezielt verschleppend eingereichte Befangenheitsantrag der Partei gegen die Richterin Treu zurückgewiesen wurde, wurden nicht nur präjudizierend ignoriert – diese wurden quasi in Eigenermächtigung und zum Schaden des Kindes und meiner Person als nicht beachtenswert und irrelevante „Meinung“ abgetan und der Umgangsboykott und die Bindungsblockade in SELBSTJUSTIZ unter Missachtung aller als „überholt“ fabulierten Vorgaben vorsätzlich fortgesetzt.
3.
Hitzlberger versucht nun infolge in weiterer offenkundiger Täuschungsabsicht (Fettdruck im Original) das Gericht zu hintergehen, Schriftsatz vom 08.09.2015, indem sie Ereignissen Wirkung zuspricht, bevor sich diese zeitlich ereignet haben:
….„Das Vorstehende wird im angefochtenen Beschluss auch völlig außer Acht gelassen, wenn der Kindsmutter etwa vorgeworfen wird, einen Ersatztermin für einen Umgang im Mai/Juni 2012 verweigert zu haben. Nach den zeitlich vorhergehenden, gelinde gesagt, mehrfachen Wutausbrüchen des Kindsvaters gegenüber dem Verfahrensbeistand des Kindes und dem Kind selbst (vgl. S. 3 unten und S. 5/6 des angefochtenen Beschlusses) entsprach es zweifelsfrei dem Kindeswohl, zum damaligen Zeitpunkt nicht daran mitzuwirken, einen Kontakt zum Vater wiederherzustellen. Die mehr als 2 Jahre zuvor getroffene Vereinbarung hatte und hat nach dem Vorstehenden durch die zwischenzeitlich veränderten Umstände jede Grundlage verloren und war und ist überholt.“….
Die Hitzlberger erfindet nicht nur beliebig dramatisierend Gegebenheiten, um die kindesschädigende, eigenmotivierte Bindungsblockade und den Umgangsboykott ihrer Mandantin rechtfertigen zu wollen. Sie verlegt diese auch beliebig zeitlich, um Fehlverhalten der Kindsmutter argumentativ rechtfertigen zu wollen.
Dass es sich um einen Irrtum handelt, ist auszuschließen, da sie die späteren Ereignisse ausdrücklich als „zeitlich vorhergehend“ benennt, da ansonsten das ganze durchschaubare argumentative Hilfskonstrukt zusammenbricht, nach dem ja vorgeblich die immer dramatischer dargestellten „Wutausbrüche“ meiner Person als Vater für den Umgangsboykott verantwortlich sein sollen und nicht die objektiv willkürliche eigenmotivierte Bindungsblockade und Instrumentalisierungen der Helfer durch ihre Mandantin.
…“Nach den zeitlich vorhergehenden, gelinde gesagt, mehrfachen Wutausbrüchen des Kindsvaters gegenüber dem Verfahrensbeistand de Kindes und dem Kind selbst.“….
Wie also konkret ein am 21. August 2012 mit dem Verfahrenspfleger Wegmann stattfindender Termin („Wutausbrüche“..) bereits im Juni 2012 der Mutter als Ausrede für Bindungsblockade und Umgangsboykott dienen soll, bleibt wohl das Geheimnis von deren Anwältin Hitzlberger. Die Bestellung des Verfahrenspflegers erfolgte überhaupt erst, WEIL die Kindsmutter die Umgangskontakte verweigerte.
Es ist beweisrechtlich u.a. weiter durch diese Mail der Leiterin des Kinderschutzbundes, Frau Duzy, erwiesen, dass die Kindsmutter ohne jede sachliche Darlegung aus reiner Dominanz und Machtgebaren heraus meinem Kind und mir ein gemeinsames Treffen in der ersten Juniwoche „verweigerte“.
Mail im Original eingefügt:
Gesendet: Freitag, 25. Mai 2012 um 11:10 Uhr
Von: „Irene Duzy (Kinderschutzbund Würzburg)“
An: „Deeg Martin“
Cc: „Pinilla Mario“ , „Scholl Christine“
Betreff: Besuchstermin
Sehr geehrter Herr Deeg,
da Herr Pinilla nächste Woche nicht erreichbar ist, teile ich Ihnen in seinem Namen mit, dass Frau Neubert keinen Ersatztermin für den 01. 06, wegen Abwesenheit der Helferin, Frau Scholl anbietet.
Mit freundlichen Grüßen
i. Duzy
3.
Um die stets gleichen, projektiven Gewaltmuster aufzuzeigen, die hier seit 2003 zu ausufernden Schädigungen und absurden Entwertungen und Gerichtsprozessen zu Lasten meiner Person und hierdurch auch gegen mein Kind gerichtet führen, folgendes kausales Beziehungs- und Verhaltensmuster der Kindsmutter nochmals beweisrechtlich dokumentiert.
Bereits im Februar 2003 benutzt die Kindsmutter einen zuvor gemeinsam vereinbarten ersten Frauenarzttermin, auf den ich mich erkennbar sehr gefreut habe, um mit der Absage des Termins eine „Bestrafung“ meiner Person herbeizuführen, der einzig innerpsychische Vorgänge und Konflikte der Kindsmutter (Eifersuchtsattacke) zugrundelag:
—-“Ich komme nicht. Es war ausgemacht, daß ich bis Dienstag bleibe, Du sitzt lieber in Deinem Pink, damit hat sich für mich das Thema BB und PP für immer erledigt.”—-
SMS 27.02.2003
Hintergrund ist der, dass ich nach der (rechtswidrig erzwungenen) Kündigung meiner Beamtenstellung als “Einkommensquelle” nur noch besagtes “Pink” hatte, Fitness-Studio, in dem ich auf geringfügiger Stundenbasis tätig war. Neubert wusste das – nach dem Zusammenzug war dies dennoch für sie nur noch ein Ziel von hanebüchenen und teils hochaggressiven Eifersuchtsattacken. Es gab dort Frauen.
Am Tag darauf diese beweisrechtliche SMS:
—-“Du willst mich doch zum Psychiater schicken und allen erzählen, wie irr ich bin. Du bist damit zu weit gegangen. Wieso sollte ich noch irgendetwas für Dich tun?”—-
28.02.2003
Hintergrund dieser Aussage war, dass ich aufgrund ihres aggressiven, manipulativen und demütigenden Verhaltens und Erpressungsversuche zum wiederholten Male und nun erst Recht in Hinblick auf gemeinsames Kind vorgeschlagen hatte, dass wir eine PAARTHERAPIE machen sollten, das geht so nicht.
Frau Neuberts Deutung: ich versuche, sie als “irr” hinzustellen….dass ich sehr berechtigte Sorgen hatte angesichts ihres permanenten “Spiels” mit Verlustängsten und der erpresserischen dominanten Manipulationen, weiter trotz Kind, hat sich auf das Schlimmste bestätigt.
Die nächste SMS der Neubert folgte, die “Bestrafung”:
—–“Habe Dir Deine ganzen Belege heute zurückgeschickt. Geh zu einem Steuerberater. Du bist gestern zu weit gegangen. Frauenarzttermin mit dir gibt es nicht.”—-
28.02.2003
Als Bestrafung und Rache für obiges diffuses “Fehlverhalten” meinerseits hatte sie den Termin nun verlegen lassen. Dies erfuhr ich nach dieser SMS durch Anruf in der Praxis!
Nachdem ich mich hierauf zurückzog und unter Vermittlung auf der familiären Ebene versuchte die Wogen zu glätten uferte das ganze zu einer Eifersuchtsattacke aus. Dies offenkundig mit dem Ziel, gewalttätige Reaktionen oder Beendigung der Beziehung trotz Kind zu erzwingen (so wie von ihrem Vater Willy Neubert als väterlicher „Auftrag“ formuliert und gesteuert):
—-“Wenn Du willst, dann geh mit Christl ins Bett und mit Tatjana etc., “Dumm fickt gut.” Viel Spaß“—-
07./08.03.2003
Der erneute Wechsel des Verhaltens der Kindsmutter erfolgte wenige Wochen später – offenkundig auch hormonell bedingt und ohne Änderung der äußeren Umstände kam es auch zu spontanen Willensbekundungen der Heirat, die zwar vereinbart war aber nicht konkret terminlich festgehalten:
—-“Können wir nicht heiraten?”—
26.08.2003
Erst nach der Geburt beginnend 12.12.2003 wiederholte sich das eskalative borderlinehafte Beziehungsmuster, wiederum mit beliebiger Zuweisung einer „Gewalttäter-“ und „Verfolgerrolle“ meiner Person.
Die falsche Eidesstattliche Versicherung zwecks Erhalt von „Gewaltschutz“ durch eine Verfügung, ist vielfach und ausreichend beweisrechtlich belegt, was die Justizbehörden Würzburg auch zwölf Jahre später nicht zur Aufklärung der Fakten und alternativlos durchzuführenden Rehabilitation meiner Person veranlasste. Im Gegenteil wird die dominante und ihre Rechte massiv missbrauchende Kindsmutter weiter gedeckt und ich selbst auf Grundlage des zwölf Jahre aufgebauten entwertendem Phantasmas weiter verfolgt, ausgegrenzt.
Alles hat seine Grenzen und es ist fraglos, dass viele Personen bei diesem Hintergrund tatsächlich längst zur Gewalt gegriffen hätten (was auch bei der Polizei überaus bewusst ist) und somit die auf Jahre projizierte Rolle eines männlichen Täters irgendwann endlich erfüllt hätten.
4.
Antrag vom 16. Juli 2015 wird entsprechend abgeändert, nachdem am 21. September 2015 ein weiteres Gespräch mit der Umgangspflegerin Frau Baur-Alletsee stattfand:
Die Umgangspflegerin Baur-Alletsee hat infolge durch intensive Begleitung und regelmäßige Treffen mit (Kind) sowie Informationsfluss in beide Richtungen die von der Kindsmutter und deren Umfeld/Anwältin zweckgerichtet geschaffene Angst- und Bedrohungsatmosphäre aufzulösen. Es sind zeitnah gemeinsame Treffen anzustreben, da erkennbar und nach wissenschaftlichem Stand Bindungsforschung die bereits im Dezember 2012 (!!) in Beschluss des Gerichts festgehaltene „fatale Entwicklung“ durch weiteren Kontaktverlust nur durch Kontakte zwischen Vater und Kind und letztlich erlebte Interaktion aufgelöst werden kann!
Dies war bereits zwischen Mai 2010 und Mai 2012 gelungen, worauf die Kindsmutter gemäß ihrem Muster der Verantwortungsflucht gezielt entgegenwirken musste und dies mangels Sanktionen und durch Beförderung des Gerichts trotz ungenierter Bindungsblockade auch wieder über dreieinhalb Jahre massivst schädigend tun konnte.
—— In diesem Zusammhang sei erwähnt:
Die permanenten und asozialen Entwertungsversuche der sog. Rechtsvertreterin Hitzlberger laufen auch dergestalt ins Leere, indem sie immer wieder mantrahaft auf vorgebliche Vorgänge, Zeitungsberichte von 2005 und ein sog. Gutachten von 2004 verweist, um im Jahr 2015 eine VATER-KIND-Bindung zerstören zu wollen:
Beginnend Mai 2010 fanden wie bekannt wöchentliche, extrem entlastende und bindungsaufbauende Kontakte statt.
Noch Wochen zuvor versuchte die Staatsanwaltschaft Würzburg und das OLG Bamberg mich als „wahnhaften“ und für einen Allgemeinheit „gefährlichen Gewalttäter“ zu fabulieren und mit (vorsätzlichem) Fehlgutachten des Dr. Groß nach Modell Mollath dauerhaft in der Forensik zu versenken (weiter zu klären), was ein Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil vom 03.02.2010 als Phantasma auf Grundlage eklatanten Fehlgutachtens offenbarte.
Die Zerstörung der Vater-Kind-Bindung aufgrund Pathologisierung/Entwertung kann daher endgültig als gescheitert betrachtet werden.
Nur eine offenkundig völlig charakterlich verkommene Rechtsvertreterin wie Hitzlberger kann nach derarten Ereignissen und Leid überhaupt auf die Intention verfallen, erneute durchsichtige Versuche zu unternehmen!
Es ist auch nicht mehr vermittelbar, wie eine renommierte Kanzlei wie Jordan, Schäfer, Auffermann ein derart schamloses und asoziales Vorgehen mit dem Ziel der Schädigung nicht nur deckt sondern auch noch stützt und mitträgt. ——
Die Kindsmutter ist – wie seit 2004 ebenfalls folgenlos immer wieder beantragt – verpflichtet, umfangreich Bericht zu erstatten, Fotos auszuhändigen und auch Details zu den Lebsnumständen.
Es ist eine Vertrauensbildung zum Kind zu ermöglichen, die den zielgerichteten dämonisierenden Ausgrenzungsstrategien der Kindsmutter und deren Umfeld den Boden entzieht und es in permanentem Angszustand hält, der Vater würde ihm auflauern, Privates veröffentlichen oder sonstwie schaden.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Deeg