Die CSU-Kriminellen halten die Zerstörung einer Vaterschaft weiter für einen Witz: Ist BEFANGENHEIT noch als „subjektive“ Einzelmeinung zu werten, wenn auch mit der Sache befasste integre Polizeibeamte (BW) klar eine strukturelle Rechtsbeugung und Befangenheit sehen? Diese Frage wird zu klären sein.

Feuerbacher Volkslauf 2018

Weiter werden auf allen Ebenen der CSU-Justiz meine berechtigten Anliegen auf dem Aktenweg zu entsorgen versucht. Ein schönes Zitat zeigt, dass die Kriminellen erneute in die Richtung zielen, mich als amtsbekannten Spinner stigmatisieren zu wollen, der nicht mehr alle Tassen im Schrank hat:

„Soweit der Antragsteller zudem persönliche Ablehnungsgründe gegen die abgelehntern Richter geltend macht, die auf eine Zugehörigkeit zu einer behaupteten „Organisation“ beruhen sollen, die sich die Vernichtung des Antragstellers zum Ziel gemacht habe….“

Zitat aus sog. Beschluss der Beschuldigten, Landgericht Würzburg vom 23.05.2018, 64 O 535/18

Dumm ist inzwischen, dass zahlreiche unbeteiligte Dritte mit Lebenserfahrung und fachlicher Kompetenz, integre und unabhängig objektiv arbeitende Polizeibeamte die Sachlage genauso beurteilen wie ich! Wie lange also glauben die Kriminellen bei den CSU-Justizbehörden Würzburg/Bamberg noch mit ihrer diffamierenden, übergriffigen und durchweg zirkelschlüssig-selbstreferentiellen Vertuschungskampagne in eigener Sache durchzukommen….?

Die schweißig-müffelnde bayerische CSU-Doppelmoral und Gesinnungsjustiz ist mittlerweile schon Kulturgut geworden- von Sebastian Beck in der SZ heute auf den Punkt:

…“Man stelle sich nur mal vor, am Stammtisch wären zehn Flüchtlinge aus Senegal gesessen. Sie hätten in ihrer Landessprache die Kellnerin angemacht, einer von ihnen hätte versucht, ihr seine Serviette in den Ausschnitt zu stecken. Wahrscheinlich wäre eine Hundertschaft der Polizei angerückt, es hätte bundesweit Empörung gegeben, die CSU hätte verpflichtende Biergartenkurse für alle Flüchtlinge gefordert.“….

http://www.sueddeutsche.de/bayern/mitten-in-bayern-watschn-fuer-den-stammtisch-1.3995343

Diese weitere Strafanzeige und weitere Beschwerde ist eingereicht, hiermit beweisrechtlich veröffentlicht:

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 24.05.2018

Az. 64 O 535/18

Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,
POR Jörg Schiebe

Gegen den sog. zirkelschlüssigen und begründungsfreien Beschluss der CSU-Justiz Würzburg vom 23.05.2018 wird sofortige Beschwerde eingereicht. Gegen die Beschuldigten Müller, Johann und Eger wird wiederholt die Besorgnis der Befangenheit angezeigt.

Die gesamten Vorgehensweisen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg in Sachen des Klägers sind nicht mehr als rechtsstaatlich motiviert anzusehen. Es geht offenkundig ausschließlich nur noch darum, unter Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch konzertiert (Korpsgeist) einen Justizskandal intern und konsequent zu vertuschen.

Auf beweisrechtliche Strafanzeige gegen die Beschuldigten Volkert, Herzog und Spruß vom 11.05.2018 in dieser Sache wegen Verdachts fortgesetzter struktureller Rechtsbeugung wird weiter verwiesen:

Hiermit wird aufgrund Beschluss vom 23.05.2018, mit dem die weiteren Beschuldigten zirkelschlüssig nach dem in allen Verfahren üblichen Muster ihre Kollegen begründungsfrei decken – so wie umgekehrt diese zirkelschlüssig begründungsfrei in anderen Verfahren – weitere Strafanzeige wegen anhaltenden Verdachts der Rechtsbeugung erstattet gegen die Beschuldigten:

1. Peter Müller, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg
2. Ingrid Johann, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg
3. Andreas Eger, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Begründung:

1.
Anstatt sich auch nur ansatzweise mit den Fakten auseinanderzusetzen, beleidigen und diffamieren die Beschuldigten den Kläger unter fortlaufenden zirkelschlüssigen Floskeln, Phrasen und Allgemeinplätzen, hier zur Ablehnung der offenkundigen Befangenheit der fortlaufend Rechtsbeugung verschuldenden Richterkollegen:

….“Geeignet, Misstrauen, gegen die unparteiliche Ausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteisch gegenüber. Entscheidend ist allein, ob aus Sicht des Klägers ein sachlicher Anlass für ein Misstrauen gegenüber den abgelehnten Richtern besteht….“ etc. blabla…..

Diese ständig in zahlreichen Verfahren zusammenhangslos wiedergekäuten Lernsätze der Beschuldigten entfalten im konkreten Zusammenhang keinerlei Wirkung, da hier – jedem vernünftig denkenden Menschen offenkundig – genau diese Befangenheit unter Verdacht struktureller Rechtsbeugung zahlreich objektiv sachlich begründet und belegt ist. Die Akteure sind hier stets die selben, die zirkelschlüssig, intern und völlig unkontrolliert in eigener Sache fabulieren, willkürlich und ohne jeden Bezug zu rechtlichen und gesetzlichen Geboten

Auch den Polizeibeamten der Polizei Stuttgart, die sich seit längerem detailliert mit den Fakten und Rechtsvorgängen hier befassen, ist die Befangenheit und strukturelle Missachtung rechtlicher Gebote, der Verlust von Unabhängigkeit und Objektivität in Belangen des Klägers offenkundig:

Als Zeugen hierfür werden beispielhaft benannt:

a)
Polizeioberkommissarin Birgit Schiemenz, zu laden über Polizeibehörde Stuttgart, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart (Sachberbeiterin)

b)
Polizeioberrat Jörg Schiebe, zu laden über Polizeibehörde Stuttgart, Kärntner Str. 18, 70469 Stuttgart (Behördenleiter)

Jeder auch nur ansatzweise objektiv und neutral die Vorgänge betrachtende Dritte erkennt hier ohne weiteres, dass hier fortlaufend strukturell in teilweise beleidigender und diffamierender Art von den Richtern willkürlich, völlig sachfremd und faktenleugnend in eigener Sache zugunsten von Kollegen, Bekannten und Freunden (Trapp) rechtswidrig entschieden wird und dies sehr wohl nicht nur Befangenheit sondern auch den dringenden Tatverdacht struktureller Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers hier ergibt.

Das fortlaufend zirkelschlüssig und ergebnisorientiert behauptete Phantasma der Beschuldigten in verschiedenen Verfahren, dass der Kläger hier – vorgeblich subjektiv – eine durch nichts gestützte Einzelmeinung vertritt, entbehrt jeglicher Realität.

Auch erfahrenen Polizeibeamten ist vielfach objektiv und anhand der vorliegenden Fakten und Aktenlage der Eindruck entstanden, dass hier strukturelle Rechtsbeugung und Korruption, struktureller Missbrauch des Tatortprinzips und strukturelle Befangenheit durch die Richter des Landgerichts Würzburg und des OLG Bamberg, ebenso durch die Staatsanwälte im OLG-Bezirk und auch durch die Polizeibeamten in Würzburg vorliegt.

Im Kern ist hier OBJEKTIV der Eindruck vorliegend, dass hier fortlaufend in eigener Sache an Recht und Gesetz vorbei zu Lasten eines unschuldigen Vaters und Polizeibeamten Recht gebrochen und vertuscht wird.

Sollten die Richter im OLG-Bezirk dies weiter floskelhaft leugnen und von „subjektiver“ und nicht nachvollziehbarer Darstellung des Klägers fabulieren, wird eine ZEUGENVERNEHMUNG zu veranlassen sein.

Weitere Zeugen, die ebenfalls in Kenntnis von Vorgängen und Akten die objektive Sicht des Klägers bestätigen, sind bei Bedarf zu benennen.

2.
Um die aufgezeigten strukturellen Rechtsbeugungen und die objektive strukturelle Befangenheit zu vertuschen wird nicht nur den Richterkollegen ein Freibrief erteilt sondern – in einem zweiten Schritt – der Betroffene und „Kritiker“ entwertet und in übergriffiger Weise diffamiert.

Auch dieses Verhaltensmuster entspricht – neben der surrealen Fehlerleugnung – offenkundig dem Wesenskern der CSU: ein Innenminister Herrmann entwertet und beleidigt im Zusammenhang mit dem verfassungswidrigen sog. „Polizeiaufgabengesetz“ die Kritiker pauschal als (linke) Extremisten, die „Lügenpropaganda“ aufsitzen und keine Ahnung von der Realität haben.

Ein rechter CSU-Hetzer Alexander Dobrindt verleumdet und beleidigt Helfer und Rechtsanwälte, die für Flüchtlinge eintreten, projektiv als Angehörige einer „Anti-Abschiebe-Industrie“ und will ihnen den Rechtsweg abschneiden.

So setzt sich das permanent fort bis zur Einzelfallrechtsprechung der CSU-Juristen, die sich offenkundig anhaltend über Recht und Gesetz stehend wähnen und glauben, den Rechtsweg in eigener Sache dadurch blockieren zu können, indem sie den Kläger als Justizopfer übergriffig beleidigen, diffamieren und (wieder) als amtsbekannten Spinner hinstellen wollen (Beschuldigter Seebach, Staatsanwaltschaft Würzburg, Strafanzeige ist polizeilich vorliegend).

Infolge nämlich beleidigen die Beschuldigten den Kläger unter diesen bekannten Mustern (vgl. Fall Mollath, vgl. auch Verweigerung der Haftentschädigung gegen den Kläger, Verfahren 61 O 1747/17, Landgericht Würzburg, ebenfalls Rechtsbeugung durch die Beschuldigten hier), um von diesen Fakten und objektiver Sachlage selbstreferentiell abzulenken und in übergriffiger Weise nach bekanntem Muster den Eindruck zu erwecken, der Kläger phantasiere, sei querulatorisch veranlagt und habe den Bezug zur Realität verloren, Zitat der Beschuldigten:

„Soweit der Antragsteller zudem persönliche Ablehnungsgründe gegen die abgelehntern Richter geltend macht, die auf eine Zugehörigkeit zu einer behaupteten „Organisation“ beruhen sollen, die sich die Vernichtung des Antragstellers zum Ziel gemacht habe….“

Beweis:
Anlage 1
(Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten, Landgericht Würzburg, 64 O 535/18

Die Beschuldigten wollen hier offenkundig ergebnisorientiert (wieder musterhaft) den Eindruck erwecken und zirkelschlüssig weiter in die Akte überführen, der Kläger habe nicht alle Tassen im Schrank.

Richtig ist:
Der Kläger wurde im Rahmen einer offenkundigen Intrige durch mehrere Justizjuristen Opfer einer Freiheitsberaubung im Amt, Landgericht Würzburg, 814 Js 10465/09.

Motiv hierbei war offenkundig neben Hybris der CSU-Juristen durchgreifender Ärger über den Kläger, der sich anhaltend gegen Kriminalisierung, Unrecht und Kindesentzug seit 2003 bei den Justizbehörden zur Wehr setzt.

Beabsichtigt war hierbei auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten Trapp, Staatsanwaltschaft, wie sich unstreitig aus den Verfahrensakten ergibt, die dauerhafte Unterbringung unter Missbrauch des § 63 StGB mittels eines „vernichtenden“ (Zitat Trapp in sog. Anklageschrift) Fehlgutachtens – Diagnosen und Prognosen ohne Bezug zur Realität, wie Prof. Nedopil offenlegte – des Dr. Groß (CSU).

Die vorsätzliche repressive Schädigungsabsicht und konzertierte Intrige ergibt sich weiter aus

a) einer zweiten Freiheitsberaubung am 12.03.2010 nach bereits acht Monaten sog.„Untersuchungshaft“ und nach der Offenlegung durch Prof. Dr. Nedopil, 814 Js 10465/09, dass anders als von Dr. Groß konstruiert, keinerlei Voraussetzungen für eine Anwendung des § 63 StGB vorliegen.

b) der Verweigerung der Entschädigung durch die Verantwortlichen nach Feststellung des Landgerichts im Verfahren 814 Js 10465/09, dass den gesamten Maßnahmen auch keine Straftat zugrundelag.

Auf Verfahren beim Oberlandesgericht Bamberg, Az. 4 W 20/18
(Landgericht Würzburg, 61 O 1747/17) wird beweisrechtlich vollinhaltlich verwiesen.

Weitere Details zur Freiheitsberaubung im Amt und Rechtsbeugung zum Nachteil eines ehemaligen Polizeibeamten: OLG Bamberg, Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping

Die übergriffigen Entwertungsversuche der Beschuldigten sind demnach nicht nur eine unverschämte Beleidigung sondern auch der erneute durchsichtige Versuch, ein Verbrechen im Amt zu verdecken, das keinesfalls von einer nebulösen „Organisation“ begangen wurde sondern von CSU-Justizjuristen der Staatsanwaltschaft Würzburg und des Oberlandesgerichts Bamberg, die sich seit Jahren persönlich und parteipolitisch verbunden sind.

Die unverhohlen diffamierenden Darstellungen der Beschuldigten sind somit weitere überwältigende Indizien für die bereits objektiv bestehende strukturelle Rechtsbeugung und Befangenheit.

3.
Der in der Klage beweisrechtlich detailliert und präzise dargelegte Sachverhalt und die Zerstörung der Vaterschaft und der Existenz des Klägers durch Missbrauch und Vollversagen des sog. Wächteramtes bei der Justiz Würzburg/ Bamberg seit insgesamt 2003 sind gerichtsbekannt und polizeibekannt:

Der Kläger ist Vater einer Tochter, seines Wunschkindes, zu der er seit Dezember 2003 aufgrund willkürlich und rechtswidrig erlassener Verfügung nach dem sog. Gewaltschutzgesetz durch die Volljuristin Kerstin Neubert bis anhaltend Mai 2010 und erneut seit Juni 2012 aufgrund der Rechtsbeugungen, Arbeitsverweigerung und willkürlichen Ausgrenzung unter z.T. asozialster und bösartigster Kriminalisierung und Pathologisierung durch Würzburger Justizjuristen jeglichen Kontakt verlor. (Zivilgericht Würzburg, 15 C 3591/03).

Korrespondierend mit der Familienbildung mit der Volljuristin Neubert hat der Kläger einer Erpressung und dem psychischen Druck auf Beendigung seiner Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei Baden-Württemberg nachgegeben. Die Vorgänge sind Inhalt dienstrechtlicher, strafrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Aufklärung in Baden-Württemberg.

In Bayern glaubte man offenbar, einen sog. Ex-Polizisten unter dem Etikett „Gewaltschutz“ insoweit ungehemmt als Freiwild für die bei der CSU-Justiz herrschende ideologische Strafwut gegen Männer im Paarkonflikt, Querulanten und „Linke“ betrachten zu dürfen.

Obwohl spätestens – wie in Klage beweisrechtlich unstreitig dargelegt – bei der erneuten ergebnisorientierten Diffamierung, Ausgrenzung und hieraus Bindungsblockade (Gutachten, Amtsgericht Würzburg, Az. 2 F 957/12) der Kindsmutter zweifelsfrei feststand, dass weiterer Kontaktverlust das Kindeswohl verletzt und irreversible Folgenschäden nach sich zieht, was jedem ansatzweise empathiefähigen Menschen offenkundig ist, verschuldete die Justiz unter Missachtung vollstreckbaren Beschlusses vom 09.04.2010, Az. 005 F 1403/09 eneut ab Juni 2012 einen zweiten Kontaktabbruch. Der Bindungsblockade der Kindsmutter, die sich beginnend 2012 – unter Beihilfe und Eskalation durch die Kriminelle Hitzlberger, sog. Fachanwältin – erneut jeglicher Kooperation und Kommunikation entzog, setzte die Justiz als Wächter nichts entgegen.

Diese Fakten werden durch die Beschuldigten anhaltend zu vertuschen versucht, mit keinem Wort wird auf den Beweisvortrag, der

a) sowohl die Rechtsbrüche entgegen vollstreckbarem Beschluss des Familiengerichts als auch

b) die vorsätzliche Verletzung des Kindeswohls unter Verweigerung amtlicher Tätigkeit präzise anhand Gerichtsbeschlüssen belegt,
durch die sechs Beschuldigten des Landgerichts Würzburg auch nur ansatzweise zur Kenntnis genommen.

All dies ist zu prüfender Beweisvortrag, der substantiell für jeden Laien verständlich dargelegt ist und über den in ordentlicher Hauptverhandlung Beweis zu erheben ist.
Stattdessen floskeln die Beschuldigten durchweg pauschal mit irrelevanten Zitaten und Belehrungen unter zunehmend übergriffiger Diffamierung (Muster der CSU-Justiz gegen Justizkritiker und Justizopfer, vgl. Gustl Mollath u.a.) irgendwas zirkelschlüssig weiter in die Aktenlage, was einzig darauf abzielt, die Verbrechen im Amt und die anhaltenden strukturellen Rechtsbeugungen bei den CSU-Justizbehörden zu vertuschen.

Beweis:
Anlage 1
(Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten, Landgericht Würzburg, 64 O 535/18

Der gesamte allen Verfahren kausale und primitive Popanz mittels sog. Gewaltschutzgesetz unter (erwiesener) falscher Eidesstattlicher Versicherung und mittels willfähriger pauschaler klischeehaft-ideologischer Gesinnungsjustiz, die Männer per se als Gewalttäter stigmatisiert, sanktioniert und genüßlich ausgrenzt, wird so anhaltend seit nun 15 Jahren zu Lasten des Klägers als Vater und Polizeibeamten vertuscht.

Auf die Medien-Berichte der Mainpost unter Motto „Ex-Polizist….“ beginnend 2005, die aufgrund der aufgeblasenen Verfolgung von Bagatelldelikten, Verstößen gegen das sog. Gewaltschutzgesetz durch Kontaktaufnahmen zur Herstellung von Vater-Kind-Kontakten und erkennbar ohne Strafgehalt konstruierten Repressionen erfolgten, wird beweisrechtlich verwiesen.

Sachbearbeitend bei den bizarren Versuchen der Vernichtung der bürgerlichen Existenz des Klägers bis hin zum Missbrauch des § 63 StGB sind hierbei die Beschuldigten und Kriminellen Angelika Drescher und Thomas Trapp (erstere mit dem Beschuldigten Müller seit Jahrzehnten persönlich bekannt, zweiterer mit Beschuldigtem Müller befreundet, wie dieser erst auf Vorhalt nach Entscheidungen einräumte, vgl. Dienstliche Stellungnahmen des Beschuldigten Müller in Verfahren 63 O 1493/17 und 64 O 1579/17)

Bezüglich des Justizskandals und auch der Rehabilitation des Klägers besteht daher öffentliches Interesse.
Die Verletzungen des Klägers als Vater, Elternteil und Mann beruhen auf Verletzung des Grundgesetzes, Art. 3 und Art. 6 Grundgesetz.

Bis heute ist nicht ein einziges tragfähiges Argument für die Zerstörung der Vaterschaft des Klägers seit 2003 in der Akte, die die Vorgehensweisen und Verbrechen der Justiz hier auch nur ansatzweise legitimieren und begründen würde!

Durch die Behörden wird im Wechsel entwerder das Verfahren vorsätzlich im Sinne der Kindsmutter verschleppt oder anhand einfachster Reaktionen des Klägers eine bodenlose Kriminalisierungs- und Pathologisierungskampagne durch die Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg öffentlichkeitswirksam inszeniert.

Nachdem über 12 Jahre Entfremdung rechtswidrig verschuldet wurde, verstecken sich die Kriminellen der Justiz Würzburg seither nun zirkelschlüssig hinter dem Kind und den selbst verschuldeten Schädigungen und Rechtsbrüchen, um weitere Ausgrenzung und Bindungsblockade durch die Volljuristin und Kindsmutter begründen zu wollen.

Dies ist asozial, eine Verhöhnung des Rechtsstaates und eine seit Jahren anhaltende Provokation.

Die stets vorgeschützte Dummheit, Unwissenheit und Begriffsstutzigkeit, die die Beschuldigten hier permanent vortäuschen, ist auch nicht mehr glaubhaft.
Alles ist ausführlich dokumentiert, die ständigen mantrahaften Floskeln von „unsubstantiertem Vortrag“ sind eine Unverschämtheit der Beschuldigten.
Die gesamten Vorgänge sind auch öffentlich dokumentiert.

4.
In allen Verfahren wird – wie auch in diesem – das Prozesskostenhilfeverfahren durch die Beschuldigten missbraucht, um begründungsfrei unter Verletzung des Art. 3 Grundgesetz floskelhaft und mit richterlichem Gestus unter Rechtsbeugung zirkelschlüssig die berechtigten Ansrprüche, über die Beweis zu erheben ist, in Abrede stellen zu wollen.
Dies zunehmend übergrifftig, beleidigend und unter Diffamierung des Klägers.

Beweis:
Anlage 1
(Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten, Landgericht Würzburg, 64 O 535/18

Vorrangig bei der CSU-Justiz hier ist nicht die Aufklärung, Faktenlage und Erörterung der Tatsachen sondern zirkelschlüssige Perpetuierung und Vertuschen von Fehlern, die Leugnung von Fehlurteilen und zu Unrecht erfolgten Maßnahmen.

Eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und ein vom Beschuldigten Trapp (mittlerweile Richterkollege der Beschuldigten) initiierter Missbrauch des § 63 StGB mittels Fehlgutachten durch Würzburger sog. Sachverständigen Dr. Groß (CSU), die der Kläger 2009/2010 im Rahmen einer von Justizjuristen inszenierten Intrige erlitten hat, wird bis heute ebenso wie die Zerstörung der Vaterschaft vertuscht.

Die Vorgehensweise ist durch den Justizskandal Gustl Mollath bekannt: es geht hier nicht um Prävention oder Gefahrenabwehr sondern durchweg um repressiven Machtmissbrauch, eifernde Strafwut und skrupellosen Machtmissbrauch gegen Männer, denen Frauen im Trennungskonflikt zielgerichtet Straftaten andichten (wozu Staatsanwaltschaft und Polizei aufrufen, ebenso sog. Frauennetzwerke).

Sowohl die Beschuldigten Drescher als auch Trapp propagierten das sog. Gewaltschutzgesetz gegen Männer in öffentlichen Veranstaltungen, was unstreitig bewiesen ist.

Justizverbrecher Thomas Trapp bei Werbeveranstaltung für das sog. Gewaltschutzgesetz

5.
Die folgenden Beweisvorträge bezüglich der Grundrechtsverletzungen, Kindeswohlverletzungen und hieraus Traumatisierung des Klägers als Vater (§ 253 BGB) über die in ordentlicher Hauptverhandlung und gemäß BGH-Rechtsprechung Beweis zu erheben ist, wird von den Beschuldigten des Landgerichts rechtsbeugend zugunsten der Justizkollegen übergangen, begründungsfrei:

Die Kindeswohlverletzungen erfolgten vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft. Mit Datum vom 20.12.2012 hatte das Familiengericht Würzburg, Zeugin Treu, wie folgt aufgrund Amtsermittlungen dargelegt:

Zitat; Klageschrift vom 03.03.2018, Verfahren 64 O 535/18

….“Im Fall des Klägers lag vom 09.04.2010 bis zum 07.07.2015 ein vollstreckbarer Beschluss auf konkreten Umgang zwischen Vater und Kind vor, der auf der Feststellung und den Amtsermittlungen gründete, dass der Kontakt zwischen Vater und Kind aus Kindeswohlgründen zwingend sei – dennoch wurde nach Verweigerung jeglichen Kontakte, beginnend Juni 2012, und Untertauchen der Kindsmutter an geheimen Wohnsitz, Oktober 2012, über drei Jahre nichts unternommen, um die Kontakte und den Umgang durchzusetzen.
Die Grundrechtsverletzungen und Traumata hieraus sind willkürlich, rechtswidrig, schuldhaft und vorsätzlich – auch durch Unterlassen – zu verantworten.

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Die Zeugin und Richterin Treu ist hierzu in öffentlicher Hauptverhandlung anzuhören und zu vernehmen.

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Sechs Monate, 10.10.2012, nachdem die Kindsmutter beginnend 01. Juni 2012 willkürlich den seit zwei Jahren kontinuierlich und nun auszubauenden Kontakt verweigerte und die Bindung zwischen Vater und Kind blockierte und zwei Monate nach Untertauchen (Kindesentführung) zwecks gezieltem Umgangsboykott appellierte die Richterin und Zeugin in Kenntnis der bestehenden und weiter drohenden Kindeswohlverletzungen wie folgt an die Kindsmutter:

„Die beteil. Eltern haben am 09.04.2010 im Verfahren 5 F 1403/09 mit gerichtlich gebilligtem Vergleich den Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind (….) geregelt. Der Umgang fand in der Folgezeit bis etwa Mitte 2012 statt.

….In dem genannten Verfahren haben die Eltern sich im Termin vom 20.12.2012 darauf geeinigt, gemeinsame Gespräche bei der gerichtsnahen Beratung – Frau Schmelter – zu führen. Hierzu kam es nicht, weil die Mutter sich erst mit psychologischer Hilfestellung auf die Termine vorbereiten wollte, was aber – soweit ersichtlich – nicht geschehen ist.
Der Vater war dann bereit, sich zunächst auf Einzelgespräche einzulassen. Entgegen den Erwartungen und dem Besprochenen hat die Mutter aber auch keine Einzelgespräche geführt.
Nun findet derzeit kein Umgang statt, weil sich die daran beteiltigten Personen – Mutter und Umgangsbegleiter – auf den Standpunkt stellen, dass der Wille des Kindes zähle, das den Umgang ablehne.
Das Gericht weist darauf hin, dass die Vereinbarung vom 09.04.2010 unverändert Gültigkeit hat.
Es weist ferner darauf hin, dass nicht nur die Verantwortung für das Kind sondern auch die Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB von der Mutter ein erhebliches Mehr an Mitwirkung verlangt, als bisher von ihr geleistet.

….Der Mutter wird aufgegeben, einen Termin für (das Kind) bei Frau Schmelter bis spätestens Herbstferien zu vereinbaren. Sie soll ferner eigene Gesprächstermine wahrnehmen, wie das bereits besprochen war.

Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vater….sich im vergangenen Jahr an alles besprochene gehalten hat und dass der Umgang in der Vergangenheit nach den bisher erhaltenen Auskünften unproblematisch war, wogegen die Mutter sich stets entzogen hat.“

Beweis:
Anlage 1

Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 957/12, 10.10.2012

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Der Kläger hat als Vater bis Dezember 2015 über vier Jahre regelmäßig Einzelgespräche mit der Zeugin Schmelter geführt.

Die Kindsmutter verweigerte infolge weiter die Vorgaben des Gerichts, den Kontakt zur Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich, die im Dezember 2012 eingesetzt wurde.

Anstatt hiergegen gerichtlich anzugehen und entsprechende Maßnahmen zu treffen, wurde die Kindsmutter nach drei Jahren kompletter gerichtlicher Untätigkeit, unter Rechtsbeugung durch die Beschuldigten Pankraz Reheußer, Michael Weber und Matthias Panzer, Oberlandesgericht Bamberg – entgegen den Empfehlungen aller Fachkräfte – durch einen rechtswidrigen sog. Umgangsausschluss gegen den Kläger weiter in ihrer Bindungsblockade gestärkt.
Die Kindeswohlverletzungen erfolgten vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft. Mit Datum vom 20.12.2012 hatte das Familiengericht Würzburg, Zeugin Treu, wie folgt aufgrund Amtsermittlungen dargelegt:

….„Es wird darauf hingewiesen, dass ein vollstreckbarer Vergleich zum Umgang vorliegt sowie die einstweilige Anordnung, mit der die Umgangspflegerin bestellt wurde, und dass dies zu beachten ist. Der Umgang soll nach Vorstellung des Gerichts so bald wie möglich wieder aufgenommen werden. Unverändert steht das Angebot von Frau Schmelter, mit (dem Kind) über den Vater zu sprechen und dem Kind einige Zusammenhänge zu erklären. Die Mutter lehnt dies ab. Sie meint, dass Frau Schmelter mittlerweile zu stark auf der Seite des Vaters stehen würde und befürchtet, dass sie das Kind beeinflussen könnte.

Der Verfahrensbeistand und der Vertreter des Jugendamtes äussern sich. Der Verfahrensbeistand gibt unter anderem an, dass er mit Frau Martin, der (früheren) Therapeutin (des Kindes) gesprochen habe. Frau Martin habe festgestellt, dass (das Kind) mittlerweile dazu neige, Verhaltensweisen an sich als väterliches Erbe einzuordnen und abzulehnen. Dies sei eine Art Dämonisierung, die aufgelöst werden müsse. Dies gehe nur, indem wieder Kontakt hergestellt werde. Er könne auch die ablehnende Haltung der Mutter gegenüber Gesprächen von Frau Schmelter mit (dem Kind) nicht verstehen und nicht nachvollziehen.

….Rechtsanwältin Dr. Hitzlberger erläutert während des Diktates den Standpunkt der Mutter, dass aus Sicht der Mutter Herr Deeg seit einem Jahr von Frau Schmelter therapiert werde und dass deshalb auf ihrer Seite Zweifel an der Neutralität bestehen.

Frau Kleylein-Gerlich bestätigt die Einschätzung von Herrn Wegmann, dass die Entwicklung bei (Kind) fatal ist, wenn sie väterliche Anteile an sich bemerkt oder zuordnet und ablehnt und dass das auch aus ihrer Sicht nur über einen Kontakt aufgelöst werden könne. Sie gibt an, dass sie bisher nur zum Vater einen Kontakt herstellen konnte. Der nächste Schritt wäre, den Kontakt zur Mutter und zum Kind herzustellen.

…..Der Vertreter des Jugendamtes wird das Nötige veranlassen. Die Mutter wird mit Frau Kleylein-Gerlich einen Termin vereinbaren.“

Beweis:
Anlage 2

Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12, 20.12.2012

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Infolge wurde – anstatt die Kontakte zu vereinbaren – die Richterin mit einem auf Verschleppung ausgerichteten Befangenheitsantrag kaltgestellt, in welchem die Kindsmutter – auf Anraten und über ihre widerwärtige, auf Ausgrenzung und Eskalation abzielende sog. Anwältin Hitzlberger – unverhohlen darauf abzielt, die Bindungsblockade und Schädigung des Kindes zu manifestieren und jeglichen sog. Umgang dauerhaft zu verhindern.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Wieder zunehmend übergriffige Stigmatisierungsversuche und Beleidigungen durch kriminelle Staatsanwälte in Würzburg/Bamberg; Ziel: Vertuschung der Freiheitsberaubung im Amt durch CSU-Seilschaft, Vertuschung von 15 Jahren rechtswidrigem asozialem Kindesentzug!

Gefährder in Bayern

Bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg versucht man in zunehmend aggressiver und übergriffiger Art und Weise, die Verbrechen im Amt nach bekanntem Muster zu vertuschen.

Ich als Justizopfer und Geschädigter werde (wieder) musterhaft zunehmend als Depp und „amtsbekannter“ Spinner hingestellt und zu stigmatisieren versucht, der völlig wirres „zusammenhangloses“ Zeug von sich gibt, was der Herr Staatsanwalt in Würzburg/Bamberg vorgibt, nicht zu verstehen, Beschuldigter Thorsten Seebach:

Zitat Seebach:

„Die Schreiben enthalten – wie immer – haltlose und zum Teil zusammenhanglose Ausführungen des amtsbekannten Anzeigenerstatters.“

Seit Jahren stellen sich die Kriminellen zirkelschlüssig gegenseitig einen Freibrief aus, dass nie und nimmer irgendwelche Anhaltspunkte einer Straftat gegen mich vorliegen:

Residenzlauf 2018

Die in diesem Blog dokumentierte Freiheitsberaubung im Amt, die seit 2006 unter der Ägide des Kriminellen Lückemann stattfindende Kriminalisierung und Pathologisierung gegen einen unschuldigen Vater und insbesondere die ebenfalls in diesem Blog dokumentierte Zerstörung meiner Vaterschaft seti 2003, sämtliche Beweise für massive kriminelle Energie von Justizjuristen werden einfach ausgeblendet.

Es gibt nicht nur Anhaltspunkte – es besteht vielfach dringender Tatverdacht! Jeder auch nur ansatzweise objektive Beobachter der Vorgänge sieht das – nur die Herren Staatsanwälte bei den Behörden der Beschuldigten nicht…..CSU-Korruption.

Man glaubt offenbar auch, durch die Drohkulisse immer weiterer Gesetzes- und Verfassungsbrüche mit durch absolute Mehrheit erzwungenen sog. Sicherheitsgesetzen könne man Justizopfer wie mich nun endlich als Gefährder wegsperren, nachdem das bisher – trotz immensem Eifer der CSU-Justizverbrecher um Clemens Lückemann und einem wunschgemäßen vernichtenden Fehlgutachtens des Würzburger Hausgutachters Dr. Groß (CSU) – nicht gelungen ist.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Aber dafür gibt es ja jetzt das bayerische Konstrukt der drohenden Gefahr – und hier droht den CSU-Verbrechern einiges: Karriereende, Entfernung aus dem Amt, Verlust der Pensionsansprüche, öffentlichkeitswirksame Anklagen, Haftstrafen, Zusammenbruch der Fassade und letztlich der CSU – ein weiterer Justizskandal. Und das vor der Wahl.

Also, auf auf, Ihr Einser-Juristen: Ich, Martin Deeg, bin eine drohende Gefahr – Zeit, das neue Gesetz zu erproben!…

Drohende Gefahr in Bayern

Cartoons/ 18.05.18/ Klaus Stuttmann

Drohende Gefahr: Amoklauf:

Zur Erinnerung: 2009 wurde ich auf Betreiben der CSU-Verbrecher als Teilnehmer des Stuttgarter Halbmarathons festgenommen, nachdem ich gegen den Kriminellen Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, am 18.05. eine DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE eingereicht hatte:


Artikel Stuttgarter Zeitung, 22.06.2009

Die Kriminellen der CSU-Seilschaft Lückemann, der damals auf dem Sprung zum Generalstaatsanwalt Bamberg, konstruierten daraus – am 12.06. – einen akut bevorstehenden Amoklauf durch mich.

Die Mainpost lieferte die Hofberichterstattung, Unschuldsvermutung per du:

Schon seit Jahrzehnten versuchen CSU-Juristen, das Etikett Sicherheit und Gefahr zur Repression, Stigmatisierung und letztlich Vernichtung von Justizkritikern, Geschädigten und Rechtsuchenden zu missbrauchen. Nachdem das immer weitere Aufmerksamkeit und schließlich Empörung – Fall Gustl Mollath – nach sich zog, werden nun die Rechtsbrüche noch konsequenter zu vertuschen versucht – und immer neue rechtswidrige Grundrechtseingriffe konstruiert.

Die CSU ein keinerlei Korrektiv und Reue zugänglicher Haufen von strafwütigen Rechtsradikalen, übergriffigen Folkloretümlern und bigotten Pseudo-Christen.

Zurück ins Jahr 2018, wo die Kriminellen weiter in eigener Sache versuchen, ihre Verbrechen gegen einen unschuldigen Vater und Polizeibeamten mit immenser krimineller Energie und struktureller Rechtsbeugung zu vertuschen……

Diese Strafanzeige gegen den Würzburger sog. Staatsanwalt Thorsten Seebach. CSU-Bayern, ist eingereicht, hiermit beweisrechtlich veröffentlicht vom „amtsbekannten Anzeigenerstatter“:

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg 22.05.2018

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau Pkín Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,

POR Jörg Schiebe

602 Js 8101/18

1.
Hiermit wird weiter Strafanzeige wegen struktueller Rechtsbeugung, Strafvereitelung sowie wegen Beleidigung und übler Nachrede erstattet gegen den Beschuldigten

Thorsten Seebach, zu laden über Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

Strafantrag wegen Beleidigung und übler Nachrede gegen Seebach wird gestellt.

Es wird weiter darauf aufmerksam gemacht, dass die Abgabe an die Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg bezüglich der Straftaten/Verbrechen im Amt gegen den Kläger anhaltend lediglich zu weiteren primitiven Verdeckungsstraftaten im unmittelbaren Umfeld der Beschuldigten und in einer Art Korpsgeist bei den CSU-Justizbehörden Würzburg/Bamberg führt.

2.
Es wird weiter formale Beschwerde gegen die sog. Verfügung des Beschuldigten Seebach eingereicht. Weitere Maßnahmen erfolgen.


Begründung:

1.
Der Beschuldigte Seebach bezieht sich auf mehrere fundierte und präzise begründete Strafanzeigen des Anzeigenerstatters, die sich auf auf unterschiedliche Sachverhalte und Vorgänge beziehen.

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Verfügung des Beschuldigten vom 09.05.2018, 602 Js 8101/18

Völlig pauschal, floskelhaft und begründungsfrei lehnt der Beschuldigte Seebach wiederholt – Vorgehensweise bereits in anderen Verfahren identisch – trotz dringendem Tatverdacht auf konkrete Straftaten und Verbrechen im Amt (Freiheitsberaubung im Amt gegen einen unschuldigen Vater und Polizeibeamten und fortgesetzte Verdeckungsstraftaten) jegliche Tätigkeit unter Rechtsbeugung und Strafvereitelung ab.

Einer der Beschuldigten, Michael Hoffmann, dem der Beschuldigte Seebach einen Freibrief erteilt, ist tätig bei der übergeordneten Behörde, der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, somit zuständig für die Überprüfung der Tätigkeit des Beschuldigten Seebach.

Die weiteren Beschuldigten, die Seebach pauschal ohne jede Prüfung des Sachverhalts strafvereitelnd entschuldet sind

a) Dieter Brunner, unmittelbarer Kollege des Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft Würzburg, dem dieser wiederum im Gegenzug in anderen Verfahren pauschalen Freibrief erteilte

b) Peter Müller, Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg, Rechtsbeugung in mehreren Verfahren zu Lasten des Klägers.

c) Thomas Trapp, Beschuldigter wegen Freiheitsberaubung im Amt in Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Würzburg, aktuell noch als Richter beim Landgericht Würzburg tätig.

Es ist offenkundig, dass hier eine objektive und unabhängige Prüfung der Vorgänge insgesamt seit Jahren nun strukturell verhindert und unter Missbrauch des Tatortprinzips zugunsten von Kollegen und Freunden strafvereitelnd Verbrechen gegen den Anzeigenerstatter vertuscht werden.

Auf Strafanzeigen, den fundierten und präzisen Beweisvortrag und zugrundeliegende Zivilklagen diesbezüglich wird verwiesen.

2.
Hinzu kommt nun eine zunehmend unverschämte, beleidigende und schäbig diffamierende Art und Weise, mit der die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft, hier der Beschuldigte Thorsten Seebach, sich über Recht und Gesetz zu Lasten des Klägers hinwegsetzen.

So schreibt der Beschuldigte Seebach:

„Die Schreiben enthalten – wie immer – haltlose und zum Teil zusammenhanglose Ausführungen des amtsbekannten Anzeigenerstatters.“

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Verfügung des Beschuldigten vom 09.05.2018, 602 Js 8101/18

Wenn der Beschuldigte Seebach intellektuell nicht in der Lage ist, komplexe Sachverhalte zu verstehen, dann ist er bei einer Staatsanwaltschaft in einem Rechtsstaat, bei der diese Fähigkeit zur Kernkompetenz und Grundvoraussetzung gehört, offenkundig fehl am Platz.

Mit anderen Worten: wenn der Beschuldigte Seebach zu dumm ist, Vorgänge nachzuvollziehen, die Geschädigte und Justizopfer vortragen, sollte er seiner Verantwortung dadurch gerecht werden, dass er den Job wechselt und eine Tätigkeit ausübt, die seinen intellektuellen Fähigkeiten entspricht.

Nach bisherigen Erfahrungen ist die Vorgabe, den Ausführungen nicht folgen zu können, jedoch lediglich als Schutzbehauptung vorgeschoben, um Ermittlungen und Strafverfahren zugunsten der Justizkollegen zu verdecken und zu vertuschen.

Es geht offenkundig anhaltend darum, den VORSATZ zur Rechtsbeugung und Strafvereitelung zu verdecken, indem man vorgibt, Vorgänge nicht zu verstehen.

Die Unredlichkeit dieses Musters, das offenkundig seit Jahrzehnten in Bayerns CSU-Justiz institutionalisiert ist, besteht schlichtweg in dem Ziel, Verbrechen im Amt, Fehler, Versäumnisse dadurch zu verdecken, dass man die Geschädigten und Justizopfer als Wirrköpfe, querulatorische Spinner (vgl. Gustl Mollath) und Idioten stigmatisiert.

Die Stigmatisierung und unsachliche Entwertung, die der Beschuldigte Seebach hier erkennbar beabsichtigt, stellt eine Schmähung und Beleidigung dar, da Seebach erkennbar ergebnisorientiert suggeriert und behauptet, der Anzeigenerstatter sei als eine Art Spinner zu betrachten, der ständig (amtsbekannt) haltlose und zusammenhanglose Ausführungen vorlegt und damit quasi in unzumutbarer Weise den Dienstalltag des integren und mit wichtigeren Dingen befassten Herrn Staatsanwalts beeinträchtigt und quasi unzumutbar mit seinen haltlosen Vorwürfen dessen Kreise stört.

Diese übliche Posse, die dem verlogenen und erkennbar auf Vertuschung ausgerichteten Vorgehen in CSU-Kreisen – offenkundig auf allen Ebenen – entspricht, wiegt hier besonders schwer und ist als besonders schäbig anzusehen, da auch dem angeblich intellektuell völlig überforderten Beschuldigten Seebach nicht entgangen sein dürfte, was sich wie ein roter Faden durch die Geltendmachungen zieht, dass der Kläger/Anzeigenerstatter zu Unrecht mittels Fehlgutachten des Beschuldigten Dr. Groß und auf Betreiben seiner Behörde – der Beschuldigten Trapp und Lückemann, zur Tatzeit Staatsanwaltschaft Würzburg, bzw. Generalstaatsanwalt – für zehn Monate in der Forensik Lohr eingesperrt war, eben in dem Kontext, der Anzeigenerstatter sei ein „Spinner“, der nicht nur wahnhaft sondern hieraus auch gefährlich ist; Mittäter Dr. Groß im Auftrag der Behörde des Beschuldigten, der Staatsanwaltschaft Würzburg, Freispruch durch Landgericht Würzburg, 814 Js 10465/09.

Forensik Lohr

Die Kriminellen im Amt beabsichtigten darüberhinaus, was ebenfalls gerichtsbekannt und polizeibekannt ist, die dauerhafte Vernichtung des Klägers durch dauerhafte Unterbringung gemäß § 63 StGB. All dies ist Inhalt der Geltendmachungen und präzisen Sachvorträge, die für den Beschuldigten, einen Staatsanwalt und unmittelbaren Kollegen der Beschuldigten, nicht verständlich und angeblich „haltlos und zusammenhanglos“ sind.

Die ständigen asozialen Versuche der CSU, in Bayern immer niederschwelliger verfassungswidrig in diese Richtung gegen Bürger vorgehen zu wollen (PAG, PsychKHG) und die Versuche zunehmender Aushebelung der Bürgerrechte durch die CSU, zeigen, dass es sich hierbei weder um Fehler noch Irrtümer sondern um ideologische Gesinnungsjustiz unter Vorsatz handelt.

Dies ist keine haltlose und zusammenhanglose Einzelmeinung des Klägers sondern Inhalt bundesweiter Berichterstattung, Anlass massiven bürgerrechtlichen Engagements, von Demonstrationen und Verfassungsklagen etc..

Auch die Vorgänge um den Kläger/Anzeigenerstatter erweisen sich so immer eindeutiger als ideologische Verbrechen gegen einen Justizkritiker, geschädigten Vater und ehemaligen Polizeibeamten.

Die einzigen, die dies immer noch nahezu wahnhaft leugnen wollen, sind die Beschuldigten der Justiz im Umfeld der Kriminellen.

Diese Intrige und Freiheitsberaubung im Amt durch Kriminelle der Justiz Würzburg/Bamberg auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten Trapp, die tatsächlich keinerlei strafrechtliches Verhalten verwirklichte, die erst durch Obergutachten des neutralen, unabhängigen und objektiven Münchner Sachverständigen, Prof. Dr. Norbert Nedopil als realtitätsferner Popanz ohne Bezug zur Wirklichkeit entlarvt wurde, wird bis heute, so durch den Beschuldigten Seebach, im unmittelbaren Umfeld der Täter zu vertuschen versucht.

3.
Die Schutzbehauptung des Beschuldigten, es handle sich hier um haltlose und zusammenhanglose Ausführungen eines quasi amtsbekannten Spinners ist unter keinem Gesichtspunkt haltbar oder glaubhaft:

Weder für die befassten Polizeibehörden Stuttgart noch für die Leser des Blogs des Klägers, wo die Originaldokumente und Vorgänge, auf die sich die Aktenlage stützt, seit 2013 beweisrechtlich veröffentlicht sind, sind die Ausführungen haltlos oder zusammenhanglos sondern durchweg nachvollziehbar.

Der Beschuldigte Seebach kann sich bei tatsächlichem Fehlen intellektueller Fähigkeit zum Verständnis der Vorgänge insoweit Nachhilfe bei den Beamten der Polizei Stuttgart geben lassen.

Wie außerdem mehrfach erfolglos angeboten und geltend gemacht, ist der Anzeigenerstatter darüberhinaus in der Lage, in Vernehmung als Geschädigter die Vorgänge und Zusammenhänge bei Defiziten der Staatsanwälte gerne weiter zu erhellen und auch bei etwaigen Nachfragen ebenfalls ausführlich weitere Auskunft zu geben.

Die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg verweigern dies, erkennbar trotz dringendem Tatverdacht (ausführlichst belegt) darin begründet, dass nicht das geringste Interesse besteht, die als vorgeblich zusammenhanglose Ausführungen behaupteten Zusammenhänge durch Vernehmungen, Ermittlungen und objektive Prüfung zu erhellen.

Der Kläger/Anzeigenerstatter war selbst langjährig Polizeibeamter, so dass er durchaus Kenntnis davon hat, was Straftaten sind!

Es geht dem Beschuldigten hier jedoch nicht um Informationen sondern um möglichst einfach zu praktizierende Strafvereitelung und Rechtsbeugung, wie vielfach belegt.
Die Vorgänge und die Aushebelung rechtsstaatlicher Grundsätze zugunsten von CSU-Kriminellen sind derart gravierend, übergriffig und zeitlich konsistent, dass auch der Generalbundesanwalt hinzuzuziehen ist.

4.
Die Beleidigung des Klägers/Anzeigenerstatters zur Entledigung berechtigter Anliegen und Verweigerung zwingend angezeigter Strafverfolgung ist ebenfalls musterhaft auf mehreren Ebenen konsistent:
Die zur Abwehr dieser Geschädigtenvernehmung vom Beschuldigten Seebach zur Schau gestellte Diffamierung und Entwertung des Klägers/Anzeigenerstatters entspricht auch hier dem gängigen CSU-Muster: anstatt die Angaben von Betroffenen objektiv zu erhellen, werden diese beleidigt und als Deppen hingestellt.

Der CSU-Innenminister u.a. zeigte im größeren Kontext so lediglich das identische Muster des Beschuldigten hier gegen den Anzeigenerstatter, indem der alle Kritiker und Bürgerrechtler gegen das verfassungswidrige CSU-PAG als Idioten, linke Extremisten und Opfer von „Lügenpropaganda“ hinstellen wollte.

Am 18.05.2018 waren die Vorgänge und Verbrechen im Amt gegen den Kläger in Bayern Inhalt von Erörterung mit dem Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, dem ehemaligen Polizeibeamten Volker Schinder sowie dessen Mitarbeiter Rainer Hackspacher.

Auch diese hatten keinerlei Probleme, den Strafgehalt, die Zusammenhänge und die Vorgänge zu verstehen.

Der Strafgehalt, der dringende Tatverdacht und die Vertuschungsversuche und Verdeckungsstraftaten, mit denen die Kriminellen offenkundig einzig aufgrund von Status, Amt, CSU-Seilschaften und persönlicher Beziehungen gedeckt werden, ist somit erkennbar auch für den Beschuldigten hier nachvollziehbar, weshalb von vorstäzlicher Strafvereitelung und Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers und zugunsten der Justizkollegen des Beschuldigten auszugehen ist.

Um dies zu verdecken, versteigt sich der Beschuldigte in stigmatisierende und schmähende Beleidigung des Klägers als querulatorischen Spinner, über die auch die vordergründig sachliche Wortwahl (amtsbekannt) nicht hinwegtäuschen kann.

5.
Die gerichtsbekannten und polizeibekannten Vorgänge sind wie folgt zusammenzufassen:

a)
Der Anzeigenerstatter hat aufgrund von Straftaten im Amt, einer falschen Eidesstattlichen Versicherung der Kindsmutter (Zivilgericht Würzburg, 15 C 3591/03) und einer an Dummheit, Ignoranz und in Teilen in asozialer Schädigungsabsicht geführten Tätigkeit bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg seit anhaltend Dezember 2003 den Kontakt zu seinem leiblichen Wunschkind verloren.

Erst 2010 gelang es, eine Bindung herzustellen und wöchentliche Kontakte durchzuführen, die rechtswidrig schuldhaft seit Juni 2012 entgegen vollstreckbarem Beschluss des Familiengerichts Würzburg wieder vereitelt werden.

Dies stellt ein schweres Trauma und eine eklatante Grundrechtsverletzung gegen Vater und Kind dar, ohne jeden Anlass.

Es waren die Justizbehörden Würzburg, die sich invasiv und in asozialster Arroganz in das Privat- und Familienleben des Klägers hineinwanzten und dessen Vaterschaft unter Schädigung seines Kindes zerstörten. Hierfür genügte eine sog. Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, die falsche Eidesstattlicher Versicherung der Volljuristin und Kindsmutter wird bis heute ebenfalls vertuscht.

Ein Justizangehöriger, der sich nach 15 Jahren derart verschuldeter Zerstörung von existentiellen Grundrechten und der Vaterschaft des Anzeigenerstatters anmaßend darüber mokiert, dass der Geschädigte weiter dieses anhaltende Unrecht geltend macht und diesen anhaltend als amtsbekannten Spinner zu stigmatisieren versucht, hat schlichtweg den Bezug zur Realität verloren.

Solche Vorgänge enden regelhaft in Eskalationen, Morden und Prozessen vor dem Schwurgericht.

b)
Die Kriminalisierung und Pathologisierung bis hin zur Freiheitsberaubung im Amt ist ausführlich und präzise dargelegt. Wiederholungen erübrigen sich.

Wenn der Beschuldigte dies tatsächlich nicht versteht, was wie dargelegt nicht glaubhaft ist, sollte er wie genannt über einen Berufswechsel nachdenken, zum Wohle von Rechtsuchenden und in Anbetracht der Verantwortung, die gegenüber Rechtsstaat und Bürgern besteht.

Staatsanwälte sind vom Steuerzahler entlohnte Dienstleister für den Bürger und keine kleinen harten CSU-Kämpfer für einen Kriminellen und Rechtsradikalen Lückemann! (vgl. Mainpost 17.04.2009)

Dementsprechend darf der Bürger eine objektive und kompetente Sachbearbeitung durch integre und ehrliche Beamte erwarten. Auch in Bayern sollte dies zukünftig wieder möglich werden, sobald dieses rechte Pack, das momentan auf dem Rücken von Unschuldigen und Bürgern noch die Politik und Justiz im sog. Freistaat dominieren, endlich Geschichte, in Haft und aus dem Amt entfernt ist.

Es ist insgesamt offenkundig, dass die Politik der CSU mit der Praxis und Rechtsferne der CSU-Justiz in Würzburg/Bayern kausal verknüpft ist und hier ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, wenn bspw. versucht wird, den Kläger ohne Vorliegen von Straftat und medizinische Voraussetzungen dauerhaft als gefährlichen Irren im Maßregelvollzug zu vernichten und diese rechte Partei verfassungswidrig unter denselben Vorzeichen – Unschuldige als Gefährder oder Irre zu stigmatiseren – immer weitere die Bürgerrechte aushebelt, erzwungen unter Missbrauch der absoluten Mehrheit.

Eine funktionierende Dienstaufsicht gibt es ebenso wenig wie eine funktionierende Gewaltenteilung (siehe Vorgänge im Zusammenhang ; Justiz Würzburg). Auch dies ist bei Bedarf ausführlich anhand Beispielen zu belegen und zu erläutern.

Der Anzeigenerstatter hat weiter bis heute trotz Freispruch keinen Cent Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung im Amt erhalten.

Dieses Schreiben ist im Blog des Klägers beweisrechtlich veröffentlicht.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Der feige CSU-Kriminelle und Justizverbrecher Clemens Lückemann fühlt sich wieder „beleidigt“….Gegenanzeige!

Warum werden CSU-Verbrecher wie Clemens Lückeman nicht endlich aus dem Verkehr gezogen sondern immer weiter hofiert…? Typen, die erkennbar gegen Recht und Gesetz verstoßen und sich permanent feige hinter ihrem Amt und willigen untergebenen Rechtsbeugern verstecken, um ihre Verbrechen vertuschen zu lassen?

Der willige Rechtsbeuger Thorsten Seebach, Staatsanwaltschaft Würzburg, teilt gerade wieder in eigener Sache mit, dass meine Anzeigen aus “ –wie immer – zusammenhanglosen haltlosen Ausführungen“ bestehen, die auch „nicht im Ansatz ein strafrechtliches Verhalten der Beteiligten erkennen lassen“. Die „Beteiligten“ sind wie immer seine Kollegen. Hier erklärt Seebach Flüchtlingen die Welt und belehrt sie, eine Rolle, die ihm offenbar zusagt:

Herr Seebach, da inzwischen wirklich jeder (Polizei, Blog-Leser, Staatsanwälte außerhalb Bayerns) den Strafgehalt der präzisen Angaben, basierend auf Originalakten begriffen hat, gibt es noch zwei Möglichkeiten:

Sie sind entweder zu DUMM, um einfache Sachverhalte zu verstehen oder Sie STELLEN SICH DUMM, um dem Vorwurf der RECHTSBEUGUNG zugunsten Ihrer Kollegen eine Schutzbehauptung entgegenzustellen. Denn das ist ja die Master-Strategie, die traditionelle Kernkompetenz von CSU-Kriminellen:

Dummheit kann nicht bestraft werden, weil angeblich der Vorsatz fehlt….vgl. Fall Mollath oder, ganz schön, der „Unterzucker“ des CSU-Kriminellen Zimmermann:

…“Friedrich Zimmermann, Dr. jur., beide Staatsexamen, zunächst NSDAP, nach deren Auflösung CSU, wurde wegen Meineids verurteilt. In der zweiten Instanz erreichte er einen Freispruch mit der Begründung, er sei unterzuckert und geistig unzurechnungsfähig gewesen. Sein Spitzname: Old Schwurhand. Die Partei belohnte diese Qualifikationen mit dem für unterzuckerte Vorbestrafte wie geschaffenen Amt des Bundesinnenministers.“….

Oder, auch schön in dem Zusammenhang, was charakterliche Eignung angeht:

….“Otto Wiesheu, Volljurist, Dr. jur., hat volltrunken einen Rentner totgefahren und wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Deshalb war er in den Augen der CSU genau der richtige Mann für das Amt des bayrischen Verkehrsministers.“

https://www.tagesspiegel.de/meinung/csu-viele-krumme-dinger/3887356.html

Arikel wie diese sind noch viel zu zurückhaltend wenn man bedenkt, was diese Provinzpartei mittlerweile bundesweit anrichtet und diese rechtsdumpfen Krawallmacher die Gesellschaft spalten:

„Glückwunsch, Intrigantenstadel“

https://www.zeit.de/online/2007/42/csu-geschichte

Justizverbrecher Lückemann (CSU) neben seinem Gönner, dem Ministerialen Bausback (CSU)

Diese Zustände, die Justizverbrechen sind bis heute möglich, weil sich diese asoziale, widerwärtige rechte Gesinnung und Hybris über alle behördlichen und politischen CSU-Ebenen in Bayern erstreckt….

Da will 2018 der CSU-Vollpfosten Dobrindt – ganz im Sinne Lückemanns, siehe Link: https://www.zeit.de/2017/46/strafprozesse-gesetz-strafverfahren-richter-strafkammertag – offenbar sukzessive den Rechtsstaat abschaffen, durch Beschneidung der Rechte und Diffamierung der Rechtsuchenden. Wie ein Kind mit Aufmerksamkeitsdefiziten blöckt Dobrindt wieder und wieder seinen blöden Frame von der „Anti-Abschiebe-Industrie“ in die Mikros.

Nochmal zum Mitschreiben: es sind nicht die Flüchtlinge oder deren Anwälte, die durch Anwendung von Rechtsmitteln (!) den Rechtsstaat missbrauchen.

Den Rechtsstaat missbraucht die CSU, seit Jahrzehnten: einerseits um jede Schweinerei der eigenen Vasallen zu vertuschen, andererseits um immer ungenierter Kritiker und Andersdenkende (also alle, die nicht stramm der rechten CSU-Folklore anhängen) bei Bedarf kriminalisieren, stigmatisieren und einschüchtern zu können.

Es war denn auch der CSU-Innenminister Herrmann, ein weiterer Vollpfosten par excellence, der immer mehr sein wahres Gesicht zeigt, der jeden Kritker der verfassungswidrigen CSU-Drohkulisse „Polizeiaufgabengesetz“ in die Nähe von „Extremisten“ (natürlich „links“) und als dumme Opfer von „Lügenpropaganda“ beleidigt.

Wahrscheinlich arbeitet schon ein „Think-Tank“ von Justizkriminellen daran, wie man Kritiker wie mich – jetzt endlich mit dem neuen rechtswidrigen Gesetz – als Gefährder wegsperren kann, nachdem das mit der dreisten Freiheitsberaubung mittels Pathologisierung durch Dr. Groß (CSU), der mit „Frau Lückeman“ (CSU) im Stadtrat sitzt, nicht geklappt hat….

Wer kann von so einem Herrmann oder Bausbacks noch eine objektve Dienstaufsicht erwarten?

Lückemann hat eine erneute und insoweit identische Strafanzeige (wie schon 2016, Berufung beim LG Stuttgart anhängig) wegen vorgeblicher Beleidigung gegen mich erstattet, dieses Mal „im eigenen Haus“, bei der Staatsanwaltschaft Bamberg.

Offenkundig ist Lückemann mit dem Eifer und der Strafwut der Stuttgarter Behörden nicht ganz zufrieden….

Diese GEGENANZEIGE ging raus:

Polizeiposten
Stuttgart Weilimdorf
– POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart 19.05.2018

Sachverhalt:

Hiermit wird Strafanzeige wegen seit 2006 fortlaufend betriebener struktureller Verfolgung Unschuldiger und Nötigung sowie weiter wegen Freiheitsberaubung im Amt und aller weiteren im Raum stehenden Straftatbestände erstattet gegen den Beschuldigten Clemens Lückemann, zu laden über Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg.

Über die Polizeibehörde Stuttgart wurde mit Datum vom 11.05.2018 mitgeteilt, dass der Beschuldigte Clemens Lückemann erneut den Versuch unternimmt, den Kläger mittels Vorwurfs eines Tatbestands der Beleidigung zu kriminalisieren, zu diffamieren und zu stigmatisieren.

Hierzu werden, wie bereits bei vorherigen massiven Kriminalisierungsversuchen (inklusive eines initiierten Vernichtungsversuchs der dauerhaften Freiheitsberaubung im Maßregelvollzug unter Missbrauch § 63 StGB), vom Beschuldigten Lückemann unter Ausnutzung seines Status als Präsident des OLG Aussagen, die ganz klar gemäß auch in Bayern geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz unterliegen und keinen Straftatbestand erfüllen, als sog. Beleidigung angezeigt.

Aktenzeichen der Polizei: BY 4180-001603-19/6

Staatsanwaltschaft Bamberg: 1105 Js 1211/18

Strafantrag gegen den Beschuldigten Lückemann wird gestellt, soweit keine Offizialdelikte. Öffentliches Interesse besteht gesamt.

Auf die Sach- und Personenkenntnis, die mittlerweile seit Jahren seitens der Strafverfolgungsbehörden in Stuttgart besteht, wird verwiesen.

Es ist inzwischen nicht mehr vermittelbar, dass gegen die Kriminellen in Bayern offenkundig weiter eine Art Sonderbehandlung aufgrund Status und Position stattfindet, die dazu führt, dass feiste Kriminelle und Verbrecher im Amt weiter unbehelligt tätig sein können, insbesondere der Beschuldigte hier.

Die Vorgänge wurden am 18.05.2018 auch dem Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg persönlich vorgetragen, wie bereits zuvor dem Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg.

Auslöser sämtlicher Verbrechen im Amt gegen den Kläger ist die seit Dezember 2003 durch die Kindsmutter geschlechtsrollentypisch inszenierte Kindesentziehung/Kindesentführung unter anhaltend traumatisierender asozialer Ausgrenzung und Isolation des Klägers als Vater auf Grundlage eines Missbrauchs des sog. Gewaltschutzgesetzes, der von den Behörden Würzburg in eigener Sache vertuscht wird, Zivilgericht Würzburg, Az. 15 C 3591/03.

Die Kriminalpolizei Würzburg wurde von der Staatsanwaltschaft Würzburg nicht zu ermitteln.

Begründung:

1.

Der Beschuldigte Lückemann inszeniert offenkundig musterhaft unter vorsätzlicher Missachtung der Meinungsfreiheit des Klägers Straftaten gegen diesen, um dem Kläger ideologisch und persönlich motiviert zu schaden und vorherige eigene Straftaten zu verdecken, indem er den Kläger versucht zu stigmatisieren und repressiv mundtot zu machen.

Dieses Muster ist bereits vielfach rechtswidrig zur Anwendung gekommen:

Der Kläger wurde auf Betreiben des Beschuldigten Lückemann und dessen Mittäter unter Az. 814 Js 10465/09 eine erkennbar (Zeugen Richter Dr. Bellay (BGH), Dr. Müller-Teckhoff (BGH), Ministerialrat Kornprobst, (StmJ)) nicht vorhandene Störung des öffentlichen Friedens angedichtet, die der Kläger dadurch begangen haben soll, indem er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kriminellen Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft, einreichte.
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Der Vorgang ist gerichtsbekannt und polizeibekannt.

Nachdem das Landgericht Würzburg nach zehn Monaten von Lückemann und seinen Mittätern inszenierter Freiheitsberaubung im Amt in Freispruch feststellte, dass den Maßnahmen von Anfang an keine Straftat zugrundelag und der Kläger auch hier in berechtigter Art und Weise von seiner Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz Gebrauch gemacht hatte, wurde unter weiterem Amtsmissbrauch durch die CSU-Kriminellen die zugesprochene Haftentschädigung verweigert.

Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Weitere Fälle seit 2006 liefen nach dem gleichen Muster ab. Aus berechtigter Kritik und Beschwerden wurden dramatisch Straftaten im Bagatellbereich konstruiert und angedichtet und so das Stigma eines Kriminellen und schließlich „psychisch gestörten“ Straftäters gezielt und öffentlichkeitswirksam konstruiert.

Die tatsächlichen Vorgänge, die objektiv als mit immenser krimineller Energie verwirklichte Intrige und Versuch der Vernichtung eines unschuldigen Vaters und ehemaligen Polizeibeamten zu werten sind, werden im Umfeld der Kriminellen im OLG-Bezirk anhaltend rechtsbeugend zu vertuschen versucht, sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich. Eine Dienstaufsicht findet nicht statt.

Die Feigheit und Verschlagenheit des Beschuldigten, der immer weiter nachzutreten versucht, um die berechtigten Geltendmachungen und die Aufklärung dieses Justizskandals zu verhindern ist insoweit beeindruckend und bestätigt weiter die Eindrücke, die der Kläger sei 2004 bei diese Justizbehörde sammelt. Die Vorgänge sind insgesamt gerichtsbekannt und polizeibekannt.

Der Beschuldigte inszenierte zuletzt aufgrund einer – vorgeblich – an ihn zugegangenen Drohmail eine Wohnungsdurchsuchung beim Kläger, Februar 2015, die als rechtswidrig anzusehen ist. Das Landgericht Bamberg hat entgegen der asozialen Antragstellung der Staatsanwaltschaft Bamberg auch hier bestätigt, dass dem Kläger eine Entschädigung zusteht, Az. 210 StEs 9/18.

Darüberhinaus besteht der Tatverdacht, dass der Beschuldigte Lückemann sich die Drohmail selbst zusandte oder von Mittätern zusenden ließ, aus affektivem Ärger über die Offenlegung der Vorgänge im Blog des Klägers.

Der Kläger erhielt über Monate Morddrohungen, die darauf abzielten, den Blog zu schließen und die offenkundig den Justizkreisen um die Kriminellen zuzuordnen sind. Als der Kläger Strafanzeige gegen Lückemann erstattete wegen Tatverdachts, Initiator der Morddrohungen zu sein, hörten diese schlagartig auf. Auf Strafanzeigen wird verwiesen.

Der Beschuldigte ist offenkundig charakterlich völlig ungeeignet und schadet dem Rechtssstaat durch seine ideologische Gesinnungsjustiz, mit der er darauf abzielt, ideologisch motiviert Unschuldigen Gefährlichkeit und Straftaten anzudichten, alles unter der Fassade der Sicherheit und der Prävention, wie es der CSU-Populismus auf allen Ebenen vorführt.

Die Rechtsstaatlichkeit ist hier insgesamt nicht mehr gegeben. Es geht um Nötigung, Drohkulisse und den konzertierten Versuch, Kritiker und politisch Andersdenkende mundtot machen zu wollen.

So auch ist auch diese erneute Verfolgung Unschuldiger als weitere Nötigung zu werten, den Kläger von der Geltendmachung der berechtigten Anliegen und der Veröffentlichung der Verbrechen des Beschuldigten abzubringen.

Bemerkenswert ist die Feigheit des Beschuldigten, der aus guten Gründen vermeidet, eine falsche Verdächtigung zur Anzeige zu bringen, da dies erkennbar die Richtigkeit der Tatvorwürfe belegen würde. Stattdessen weicht er auf Konstrukte wie Beleidigung aus.

2.

Bereits in dem bei den Justizbehörden Stuttgart anhängigen Verfahren 6 Cs 7 Js 67767/16, hat der Beschuldigte Lückemann identische Vorwürfe gegen den Kläger erhoben.

Dieses Verfahren ist offen, Berufung zum Landgericht Stuttgart anhängig, nachdem sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart hier in schäbiger Weise aufgrund Status und Amt offenkundig zunächst zum Erfüllungsgehilfen des Kriminellen Lückemann gemacht hat, in Verkennung der Gesamtumstände.

Dass der Beschuldigte nun versucht, eine identische Geltendmachung in Zuständigkeit der ihm direkt unterstehenden Staatsanwaltschaft Bamberg zu erwirken spricht für sich.

An den Umständen zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit hat sich nicht das geringste geändert, so dass, wenn überhaupt, das erneute und identische Vorbringen ebenfalls in die Zuständigkeit der Behörden Stuttgart fallen muss.

Der Beschuldigte Lückemann versucht hier erkennbar, die Justiz aus persönlichen Motiven, Strafwut und Hybris heraus für sich zu instrumentalisieren.

Dass im OLG-Bezirk jeglicher Bezug zur Realität abhanden gekommen ist, was Verhältnismäßigkeit, Objektivität und Rechtsstaatlichkeit im Fall des Klägers, ist wie oben geschildert offenkundig.

Einem weiteren Verfahren im Machtbereich dieser Kriminellen gegen den Kläger, das ausschließlich den Zweck der erneuten repressiven Aushebelung der Meinungsfreiheit und der Vertuschung bereits vorliegender Verbrechen im Amt hat, ist daher eine klare Absage zu erteilen.

Im Verfahren Az. 6 Cs 7 Js 67767/16, Landgericht Stuttgart ist der Beschuldigte Lückemann als Zeuge benannt und dessen Vernehmung im Verfahren beantragt. Nach bisherigen Erfahrungen wird eine solche Einvernahme jedoch aus Feigheit zu vermeiden gesucht werden.

3.

Auf Strafanzeige des Klägers zu 1105 Js 7403/18 wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen. Von einer objektiven und unabhängigen Prüfung und Bearbeitung sämtlicher Vorgänge den Kläger betreffend ist insgesamt bei den Strafverfolgungsbehörden im OLG-Bezirk Bamberg nicht auszugehen.

Der Beschuldigte Lückemann, sog. Präsident des OLG, ist als Krimineller und Rechtsradikaler auf CSU-Ticket bekannt und konkret aufgrund Verbrechen im Amt zur Anzeige gebracht.

Hiergegen setzt sich der Beschuldigte nicht zur Wehr sondern inszeniert wie genannt stigmatisierend Straftaten gegen den Kläger. Auch zu dem Tatvorwurf, für die dem Kläger monatelang zugegangenen Morddrohungen verantwortlich zu sein, hat sich der Beschuldigte offenkundig nicht geäußert, obwohl diese Drohungen schlagartig dann aufhörten, als der Kläger diesen Tatverdacht zur Anzeige brachte.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Der Beschuldigte unterliegt faktisch weder Kontrolle noch Dienstaufsicht und missbraucht seit Jahren seine Ämter und die in CSU-Seilschaften geschaffenen Abhängigkeiten, um sein Weltbild zu Lasten von Bürgern und Rechtsuchenden wie dem Kläger hier auszuleben.

Auf Zitate des Beschuldigten in den Medien wird verwiesen. Die Justiz betrachtet er offenkundig als Machtzentrum, vom dem aus sein „kleine harte CSU-Kämpfer“ ideologisch gegen „lasche Linke“ etc. agieren sollen. (Mainpost, 17.04.2009)

Die insgesamt asoziale, menschenverachtende und rechtsferne Gesinnung der CSU, die hier die Dienstaufsichtspflicht hätte, wurde in den vergangenen Wochen bundesweit beleuchtet. Jegliche Objektivität, Neutralität und Unabhängigkeit bei der Prüfung von Verbrechen im Amt gegen eine Gesinnungsgenossen und Parteigänger ist als Illusion anzusehen.

Wie die Erfahrung zeigt, sind Justizskandale durch CSU-Verantwortliche ausschließlich über die Öffentlichkeit aufzuklären, da systematischer interner Missbrauch zur Vertuschung von Fehlern, Straftaten und Versäumnissen auf allen Ebenen dieser CSU-Behörden Standard ist (vgl. Links oben u.a.).

Kritiker der fortlaufenden Rechtsbrüche der CSU und ihrer Parteigänger werden bis hin zum CSU-Innenminister in asozialer Weise als „Extremisten“ und verwirrte Dummköpfe diffamiert, die linker „Lügenpropaganda“ aufsitzen.

Ein rechtsstaatliches Verfahren ist daher für Kritiker und Geschädigte von CSU-Kriminellen in Bayern generell nicht mehr zu erwarten. Auf Anträge wird verwiesen.

Der Beschuldigte ist – ebenso wie die Mittäter der Freiheitsberaubung im Amt – aus dem Amt zu entfernen und zur Anklage zu bringen.

Die Vorgänge sind gerichtsbekannt und polizeibekannt. Die Straftaten des Beschuldigten und der Mittäter werden anhaltend bei den Behörden Würzburg/Bamberg, denen der Beschuldigte als sog. Präsident des OLG Bamberg vorsteht, unter struktureller Strafvereitelung und Rechtsbeugung vertuscht.

Die Vorgänge und der dringende Tatverdacht gegen die Justizkriminellen sind präzise dargelegt.

Strafanzeigen, die den dringenden Tatverdacht einer Intrige unter Vernichtung des Klägers im forensischen Maßregelvollzug mittels Fehlgutachten des CSU-Gutachters Dr. Jörg Groß (LG Würzburg, 814 Js 10465/09) präzise belegen sind auch öffentlich vorliegend, Originalakten.

Nach jeweiliger Verweisung an die Behörden Würzburg/Bamberg, werden diese unter Strafvereitelung und strukturellem Missbrauch des Tatortprinzips durch Weisungsempfänger, Freunde und direkte Kollegen der Beschuldigten ohne jede Ermittlung kataloghaft floskelhaft entledigt.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Die asozialen rechten CSU-Kriminellen entlarven sich weiter selbst: fränkischer Polizeirat will SPD-Abgeordnetem „in die Fresse hauen“…

Polizeirat Wittmann neben seinem Innenminister Herrmann, droht dem SPD-Abgeordneten Ritter:

„solche Leut wie Sie gehören weg“

https://de-de.facebook.com/BayerischePolizeistiftung/

Udo Wittmann
Polizeirat / Mitglied im Hauptpersonalrat

http://www.bayerische-polizei-stiftung.de/html/impressum1.shtml

Udo Wittman ist der einzige, der im Amt eines Polizeirates im Vorstand der Bayerischen Polizeistiftung und im Hauptpersonalrat der DPolG sitzt, vorausgesetzt, der Bericht der Münchner Abendzeitung stimmt, was den Dienstgrad angeht:

Klicke, um auf Info26_DPolG-Vertreter_im_HPR_010716.pdf zuzugreifen

„Nach Demo: Polizeirat droht noPAG-Organisator mit Schlägen
Die Debatte über Bayerns neues Polizeigesetz eskaliert: Ein leitender Beamter schreibt auf Facebook, er würde dem Abgeordneten Florian Ritter „eine in die Fresse hauen wollen“.

…Ein Polizist, Teil der Exekutive im Freistaat, droht demnach einem Landtagsabgeordneten, einem Mitglied der Legislative, Prügel an, weil der nicht tut, was der Polizist will. Bemerkenswert!“

https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.er-will-ihm-mal-eine-in-die-fe-hauen-wegen-nopag-demo-polizeirat-bedroht-muenchner-spd-abgeordneten.3c63fa29-fbbc-40d9-ab7d-c953dc38cb8c.html

„Der SPD-Landtagsabgeordneten Florian Ritter wird wegen seiner Haltung zum geplanten Polizeigesetz der Staatsregierung bedroht und zwar von einem leitenden Polizeibeamten. Leute wie ihm würde er „auch mal eine in die F….. hauen wollen“, schrieb der Polizist an Ritter über das soziale Netzwerk Facebook. Er solle sich schämen und künftig ganz ruhig bleiben, „solche Leut wie Sie gehören weg“.

Von Internettrollen sei er einiges gewöhnt, sagt Ritter, von einem leitenden Polizeibeamten habe er das nicht erwartet. Der Verfasser der Nachricht ist Mitglied der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sitzt im Hauptpersonalrat und ist im Vorstand der Bayerischen Polizeistiftung. „Ich wundere mich, dass solche Leute in solchen Positionen sitzen“, sagt Ritter.

Die sprachliche Entgleisung des Beamten wertet er als ein Zeichen dafür, dass in der aktuellen politischen Debatte um das neue Polizeiaufgabengesetz, PAG, „einiges aus dem Lot gerät“. Eine Mitschuld sieht Ritter auch bei der CSU, die nur Stimmung mache. Er meint damit etwa die Reaktion von Innenminister Joachim Herrmann, nachdem mehr als 30 000 Menschen vergangenen Donnerstag in München gegen das PAG demonstrierten. Herrmann hatte von einer teilweisen „Lügenpropaganda“ gesprochen, von der sich viele in die Irre führen ließen…..

„Ich habe das Gefühl, dass die CSU versucht, die Polizei zu einer Vorfeldorganisation zu machen„, sagt Ritter. Die Staatsregierung müsse darauf achten, dass die Polizei eine unparteiische Einrichtung ist und bleibt. Er erwartet, dass dem Polizeirat, der ihm drohte, die klare Botschaft gesendet wird: „So was geht nicht.“ Bei Landespolizeipräsident Wilhelm Schmidbauer sei er auf offene Ohren gestoßen. Der kann öffentlich aber keine Bewertung abgeben.

Der Betroffene ist zu hundert Prozent freigestellter Hauptpersonalrat, deshalb dürfe der Dienstherr seine Tätigkeit inhaltlich nicht bewerten, so Schmidbauer. Bei einem gewöhnlichen Polizeibeamten kann in einem solchen Fall ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, das eine Geldbuße zwischen 200 und 300 Euro zur Folge haben könnte.“

http://www.sueddeutsche.de/bayern/polizeiaufgabengesetz-polizist-bedroht-spd-abgeordneten-1.3980205?source=rss

Bilder vom Wochenende für meine Tochter…..

Dieser Blog ist aufgrund der Verbrechen der Justiz Würzburg/Bamberg und der asozialen Intrige des Großvaters meines Kindes, Willy Neubert, der sowohl die eigene Tochter psychisch missbraucht als auch mein Kind (wie immer deutlicher wurde), nun neben einem Beweismittel und der Langzeitdokumemtation einer Kindesentziehung auch ein Kommunikationsmittel geworden.

Da ich nicht weiß, so wie jeder, wie lange ich noch lebe, muss jeder Tag genutzt werden.

Ich werde diese Plattform daher nun auch nutzen, um meinem von ihrem Umfeld instrumentalisierten und psychisch missbrauchten Kind verstärkt auch optische Eindrücke von mir als Vater zu vermitteln.

Die Arschlöcher und Kriminellen, die mich seit insgesamt 2003 unter projektiver Entwertung und ergebnisorientierter Dämonisierung isolieren, kriminalisieren, ausgrenzen und unter irreversibler Verletzung des Kindeswohls von meinem Kind entfremden, haben sich längst selbst entlarvt.

Man darf jedoch nicht vergessen: nicht nur ich habe aufgrund der asozialen Verbrechen, der Verschleppungen und Untätigkeit, der widerwärtigen Pervetierung der Wirklichkeit durch kriminelle Juristen (Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann), einen doppelgesichtigen Großvater und eine neurotische selbstbezogene Kindsmutter seit 2012 mein Kind nicht mehr gesehen.

Auch mein Kind hat mich seit 2012 nicht mehr gesehen, nachdem der sich senil gebende Intrigant Willy Neubert ab Juni 2012 endlich sein erklärtes Ziel erreicht hatte: die Bindung, die seit Mai 2010 aufgebaut worden war, erneut zu zerstören. So wie bereits ab 2003 bis 2010.

Gestern, Muttertag 2018, der jährliche 10-Meilen-Lauf, praktisch im Wald vor meiner Haustür.

So sieht es dort aus, mit Dank an Peter Steiner, der auch beim Residenzlauf vor zwei Wochen in Würzburg war und eifrig fotografierte:
http://petersteiner.blogspot.de/2018/05/39-feuerbacher-volkslauf-rund-um-die.html

http://petersteiner.blogspot.de/2018/04/30-wurzburger-residenzlauf-in-wurzburg.html


Ich wünsche Dir eine schöne Woche:

Charity-Lauf am Vatertag, Stuttgarter Schloßgarten:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.charity-walk-and-run-in-stuttgart-fuer-den-guten-zweck-durch-den-schlossgarten-laufen.87700f4f-5e9c-4ec1-a027-6ff7e379ffa6.html

Anwaltliche Stellungnahme des Fehlgutachters Dr. Jörg Groß: das Wegsperren Unschuldiger ist so etwas wie „wissenschaftliche“ Freiheit….

Das dauerhafte Wegsperren eines Unschuldigen unter Mißbrauch des § 63 StGB und das eklatante Fehlgutachten des Dr. Jörg Groß gegen einen unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten ist nach Meinung des Rechtsvertreters des Dr. Groß, Thomas W. Schüßler, offenbar so etwas wie „wissenschaftliche Freiheit“:

„Wissenschaftler“ Dr. Jörg Groß

„Es ist gerichtsbekannt….dass verschiedene Wissenschaftler bei der Begutachtung ein und desselben Sachverhalts zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen können. Daraus lässt sich jedoch kein Schädigungsvorsatz eines Sachverständigen herleiten. Dass der Antragsgegner sich zu Zwecken des Broterwerbs einem – angeblichen – Wunsch der Staatsanwaltschaft gefügt habe, den Antragsteller unberechtigt einzusperren, ist eine Fiktion aus der Feder des Antragstellers, in dessen Vorstellung sich vielleicht der Gedanke verfestigt hat, alle und alles habe sich gegen ihn verschworen.“…

Fehlgutachten: Stellungnahme Dr. Groß, RA Thomas W. Schüßler, OLG Bamberg, 4 W 85/17, 12.04.2018

Seit 2009 versuche ich, ein Zivilverfahren gegen den Würzburger Fehlgutachter Dr. Jörg Groß (CSUeinzuleiten, der mir diverse Persönlichkeitsstörungen, einen Wahn und hieraus eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit angedichtet hat.

Ich sei daher laut Dr. Groß unbedingt dauerhaft nach § 63 StGB wegzusperren und dringend mit Neuroleptika zu behandeln. Und weil das alles soviel Spaß macht in Bayern, braucht die CSU auch dringend den Überwachungsstaat und will zurück in die 50-er Jahre des letzten Jahrhunderts mit einem sog. „PsychKHG“ – Nein: man will einfach die Möglichkeit, lästige Bürger nach Bedarf zu stigmatisieren und zu kriminalisieren. Nazimethoden!

Man kann in meiner Sache getrost von einer INTRIGE einer rechten CSU-Seilschaft bei den Gerichten Würzburg/Bamberg ausgehen, die dieser Blog dokumentiert.

Man ließ nichts unversucht, um mir zu schaden, inklusive zweiter Festnahme nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung ohne Vorliegen von Straftat und Verweigerung der Entschädigung mit dem Argument „Selbst schuld“….!

Die Methoden der CSU-Kriminellen, Lückemann-Kumpel Norbert Baumann und Lückeann-Vasall Thomas Schepping sind ausführlich dokumentiert:

Weitere Details zur Freiheitsberaubung im Amt und Rechtsbeugung zum Nachteil eines ehemaligen Polizeibeamten: OLG Bamberg, Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping

Der integre und unabhängige Prof. Dr. Norbert Nedopil, LMU, verhinderte, dass diese Intrige der Würzburger Juristen mit Hilfe Dr. Groß – und nach den Mustern im Fall Gustl Mollath – Erfolg hatte – seit März 2010 steht zweifelsfrei fest, dass Groß ein eklatantes Fehlgutachten erstattet hat, unter Missachtung der Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung.

Zu verzeichnen sind nach wie vor sieben Monate Inhaftierung in der Forensik Lohr (insgesamt zehn Monate Freiheitsberaubung ohne Vorliegen von Straftat oder Haftgrund), für die ich bis heute keinen Cent Entschädigung erhalten habe.

Dr. Groß erstattet munter weiter Gutachten als Sachverständiger für die Justizbehörden Würzburg, gibt Prognosen ab, die über die Zukunft von Menschen entscheiden.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Hier nebst Groß auch im Gerichtssaal:

1.
Die Staatsanwältin Martina Pfister Luz, die als Richterin Dr. Groß den ersten Freibrief erteilte, allein die Schwere seiner Fehldiagnosen spreche ja irgendwie dafür, dass diese richtig seien:

Martina Pfister-Luz
(aktuell Staatsanwaltschaft Würzburg….)

Nach diesem Muster werden im Zirkelschluss Verbrechen im Amt vertuscht:
Beschluss LG Würzburg, 04.02.2010, Abweisung PKH zur Einweisung aufgrund Fehlgutachten, Dr. Groß

2.

Schoppenfreund Peter Auffermann, ein mutmaßlicher Vergewaltiger, der 2016 beantragt hat, die Bindung zwischen meiner Tochter und mir zu zerstören….(siehe Blog)

Ist Jurist Peter Auffermann ein Vergewaltiger….? Vertuscht von CSU-Seilschaft bei der Staatsanwaltschaft Würzburg….? Neue Infos passen ins Bild: nach außen honorige Juristen, in Wahrheit verlogene Kriminelle, die Amt und Status missbrauchen!


Seither wird unter struktureller Rechtsbeugung der Rechtsweg blockiert: von Richtern, die mit Jörg Groß seit Jahren bestens bekannt sind. Insbesondere die kriminellen Richter Peter Müller und Ursula Fehn-Herrmann, Landgericht Würzburg, behaupten , die Tatsache, dass Groß „allgemein“ als „sorgfältig arbeitend und verlässliche“ etc. „persönlich bekannt“ sei, sei so etwas wie ein Freibrief für diesen konkreten Fall:

Kindliche Trotzreaktion und weitere Rechtsbeugung der korrupten Richterin Ursula Fehn-Herrmann beim Landgericht Würzburg zugunsten des Würzburger Fehlgutachters Dr. Jörg Groß – dem „allgemein“ eine „hohe Sachkompetenz“ nachgesagt wird!

Was die CSU vom Rechtsstaat hält, ist zwischenzeitlich allgemein bekannt.

Das Oberlandesgericht Bamberg, der Einzelrichter Thomas Förster hatte nun festgestellt, dass ein erheblicher Verfahrensfehler vorliegt:

Einzelrichter Förster, OLG Bamberg, verweist Verfahren Dr. Groß zurück nach Würzburg: „erheblicher Verfahrensfehler“!

Die Klage ging zurück, wieder an die offenkundig befangene und unter Rechtsbeugung agierende Fehn-Herrmann, deren Reaktion daran zweifeln lässt, ob sie noch ihre Sinne beisammen hat, weitere Klage ist eingereicht, amtsärztliche Untersuchung beantragt:

Klage auf Schadensersatz und Antrag auf amtsärztliche / psychiatrische Untersuchung der Richterin Fehn-Herrmann, die den verbrecherischen Kindesentzug seit 2003 leugnet

Nach fast acht Jahren hat man nun eine erste STELLUNGNAHME beim Beklagten eingeholt.

Dieses Schreiben des Rechtsanwalts Thomas W. Schüßler ging zu:

Fehlgutachten: Stellungnahme Dr. Groß, RA Thomas W. Schüßler, OLG Bamberg, 4 W 85/17, 12.04.2018

Dieses Antwortschreiben ging ans Gericht.

Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg 02.05.2018

4 W 85/17

Deeg., M. / Groß, J.

Zu dem Schriftsatz der Verfahrensbevollmächtigten des Beklagten vom 12.04.2018 ist wie folgt weitere beweisrechtliche Stellungnahme angezeigt.

Schreiben wird zur weiteren beweisrechtlichen Dokumentation der Vorgänge veröffentlicht.
Die Versuche der Verhöhnung des Klägers seitens des Rechtsvertreters des Beklagten sind angesichts der Faktenlage und der zu verzeichnenden Schädigungen der Freiheitsberaubung und Existenzvernichtung des Klägers, beinhaltlich auch der Zerstörung dessen Vaterschaft seit 15 Jahren, eine Zumutung!

1.
Zunächst sei erwähnt, dass der Kläger keinesfalls der Meinung ist, „alles und alle haben sich gegen ihn verschworen“ (Schriftsatz vom 12.04.2018, Seite 4), wie die Beklagte hier behauptet, in offenkundig asozialer und unkorrigierbarer Tendenz, zwecks Leugnung eigener Verantwortung projektiv die Schuld für eigenes Fehlverhalten an Justizopfer und Geschädigte der bayerischen Behörden zuweisen und diese fortgesetzt der Lächerlichkeit preis geben zu wollen, wie es bereits im Fall Gustl Mollath zu bestaunen war.

Der Kläger ist jedoch aufgrund der vorliegenden Erfahrungen, beweisrechtlichen Tatsachen und Fakten der Überzeugung, dass im Rahmen einer Intrige eine von ihm – in (naivem) Glauben an Rechtsstaatlichkeit – eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kriminellen und Staatsanwalt Thomas Trapp final dazu missbraucht werden sollte, den Kläger, der als antragstellender und zu Unrecht kriminalisierter Vater seit 2004 lästig geworden war, ohne Vorliegen von Straftat dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde – nach zwei gescheiterten Versuchen seitens der Staatsanwaltschaft, die zu völlig anderen Ergebnissen führten – schließlich der als verlässlicher Gerichtsgutachter im Sinne der Behörde bekannte Beklagte Dr. Groß hinzugezogen, der zweifelsfrei wusste, was von ihm erwartet wurde, nämlich eine möglichst dramatische Pathologisierung des Klägers, wie sie im Fall Gustl Mollaths praktisch als Blaupause stattfand.

Diese zielgerichtet gegen den Kläger inszenierte Posse gründet auf nicht vorhandenen psychischen Störungen und einer fiktiven Gefährlichkeit des Klägers auf Grundlage dieser nicht vorhandenen psychischen Störungen, wie ausführlich beweisrechtlich belegt und durch Gutachten des objektiven und unabhängig von den Würzburger Justizklüngeln begutachtenden Prof. Dr. Nedopil zweifelsfrei erwiesen.

Über all dies ist in ordentlicher Hauptverhandlung Beweis zu erheben.

In dieser Hauptverhandlung ist auch die subjektive Tatseite und Motivlage des Beklagten zu erörtern. Es ist schlichtweg nicht glaubhaft, wie von Gericht und Beklagtenseite immer wieder vorgeführt, dass der erfahrene, sorgfältig arbeitende und verlässliche Gerichtsgutachter Dr. Groß einen psychisch völlig gesunden Mann, bei dem für jeden vernünftig denkenden Menschen keinerlei Persönlichkeitsstörungen, weder Wahn noch Gefährlichkeit für eine Allgemeinheit vorliegen, von ausgerechnet dem der Anklagebehörde nahestehenden und dritten hinzugezogenen Gerichtsgutachter als derart psychisch gestört diagnostiziert wird, dass es keinerlei andere Möglichkeit mehr gibt, als diesen mit Neuroleptika zu behandeln und aufgrund der Gefahr für die Allgemeinheit dauerhaft wegzusperren, § 63 StGB, neben der Sicherungsverwahrung der schwerste Grundrechtseingriff dieses Rechtsstaates.

All dies auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009, in welcher der Beschwerdegegner und Auftraggeber des Beklagten am 12.06.2009, also rund vier Wochen später plötzlich und in Abweichung aller vorherigen Adressaten die Androhung eines akut bevorstehenden Amoklaufs erkannt haben will.

Außer dem Beklagten Dr. Groß und den Kriminellen der Justizbehörden Würzburg war weder zuvor noch danach irgendjemand im Zusammenhang mit dem Kläger der Meinung, dass dieser psychisch krank und gefährlich sei oder gar unter einem Wahn leide.

Es ist in ordentlicher Hauptverhandlung und auf Grundlage der Fakten dazulegen und Beweis darüber zu erheben, auf welcher Grundlage die Beklagten, hier Dr. Groß, zu ihren fantastischen und fiktiven Schlüssen in Bezug auf den Kläger kamen und welcher Wissensvorsprung gegenüber allen anderen benannten Zeugen sie in den Stand versetzt haben soll, anzunehmen, dass ihre Konstruktion der Wahrheit entspricht und alle anderen Zeugen und mit dem Kläger bekannten Personen im Unrecht seien.

Dies mit einer Überzeugung, die auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde Anlass geben soll zur Anwendung der dauerhaften Unterbringung gemäß § 63 StGB.

Auf die vorliegende Aktenlage des gerichtsbekannten Vorganges und Inhalt der weiteren anhängigen Klagen beim Landgericht Würzburg wird vollinhaltlich verwiesen.

Unter anderem im Verfahren 62 O 2451/09, Landgericht Würzburg, wurde ausdrücklich auf die Haftbarkeit des Beklagten abgehoben, wenngleich dies hier offenkundig geschah, um den Kriminellen und Beklagten Thomas Trapp, der mit dem erkennenden sog. Vorsitzenden Richter Müller, Landgericht Würzburg, befreundet ist (Dienstliche Stellungnahme zu Verfahren 64 O 1579/17, 18.09.2017), rechtsbeugend vor Geltendmachung zu schützen. Die fortgesetzten Vertuschungsversuche und das unwürdige Verantwortungsgeschacher zugunsten der jeweiligen Tatbeteilgten sind als strukturelle Rechtsbeugung anzusehen und zur Anzeige gebracht.

2.
Der Verfahrensbevollmächtigte des Fehlgutachters Dr. Groß wendet sich zunächst wie folgt im Schriftsatz ans Gericht mit einer Art moralischem Appell an den Kläger, offenkundig manipulativ und unter weiterer Leugnung der Faktenlage:

„Sehr geehrter Herr Deeg,
Sie sind als Polizeibeamter a.D. eine gebildete Persönlichkeit. Es kann Ihnen nicht gleichgültig sein, dass die rechtsstaatlichen Prinzipien für alle, also auch für Sie gelten und dass in Deutschland niemand ein „Verbrecher“ genannt werden darf, der nicht rechtskräftig wegen eines Verbrechens verurteilt ist. Darüber hinaus solltenSie auch einmal darüber nachdenken, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht nur die anderen, sondern auch jeder einzelne selber Verantwortung übernehmen muss. Für Sie geht es, wie wir gelesen haben, immer wieder um Ihr Kind, und wenn das so ist, dann vergessen Sie bitte nicht Ihre Vorbildfunktion als Vater.“

Beweis:
Schriftsatz zu OLG Bamberg, Az. 4 W 85/17

Auf Seite 4 des Schriftsatzes heißt es sodann:

„Es ist gerichtsbekannt und auch wir wissen aus Erfahrung zur Genüge, dass verschiedene Wissenschaftler (Anm.: der Verfahrensbevollmächtigte wendet diese Bezeichnung offenkundig auf den Beklagten an) bei der Begutachtung ein und desselben Sachverhalts zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen können. Daraus lässt sich jedoch kein Schädigungsvorsatz eines Sachverständigen herleiten. Dass der Antragsgegner sich zu Zwecken des Broterwerbs einem – angeblichen – Wunsch der Staatsanwaltschaft gefügt habe, den Antragsteller unberechtigt einzusperren, ist eine Fiktion aus der Feder des Antragstellers, in dessen Vorstellung sich vielleicht der Gedanke verfestigt hat, alle und alles habe sich gegen ihn verschworen.“…

Beweis:
Schriftsatz zu OLG Bamberg, Az. 4 W 85/17

Die Beklagtenseite leugnet hier weiter gezielt die Lebenswirklichkeit und Realität. Dies nach bekanntem Muster unter Versuch der Diffamierung und Verhöhnung der Gegenseite, die sich wie im Fall des Klägers hier suggeriert, die asozialen Schädigungen und gezielten Repressionen wie stets vermutlich nur ausgedacht („Fiktion“) hat bzw. den Sachverhalt nicht überblickt.

Vermutlich war nach dieser Logik der Beklagten auch die zweite asoziale und erzwungene rechtswidrige Festnahme am 12.03.2010 und weitere sechswöchige Freiheitsberaubung im Amt nach bereits acht Monaten sog. Untersuchungshaft durch die Kriminellen der Staatsanwaltschaft im Zusammenwirken mit den Kriminellen Baumann und Schepping, OLG Bamberg, lediglich eine Fiktion aus der Feder des Klägers, vgl. OLG Bamberg, Verfahren 4 W 20/18.

Ebenso die unter Missachtung der Urteilsfeststellungen der 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg zu Verfahren 814 Js 10465/09 durch die selben Kriminellen unter Amtsmissbrauch erfolgte Verweigerung jedweder Haftenschädigung, wie im Freispruch zugewiesen: Fiktion aus der Feder des Klägers.

Dr. Groß ist insoweit insgesamt nahezulegen, ein Geständnis über die tatsächlichen Vorgänge, die auf ihn einwirkenden Motivlagen, die Tatsachen und die subjektive Tatseite abzulegen.

Dass Dr. Groß objektiv ein vorsätzliches Fehlgutachten erstattet hat, ist fraglos und beweisrechtlich präzise begründet.

Dr. Groß wurde von der Staatsanwaltschaft Würzburg erst dann gezielt hinzugezogen, als die beabsichtigte Pathologisierung mittels der Zeugen Dr. Essinger und Oberarzt Mohl gescheitert waren und deren Ergebnisse und Feststellungen so gar nicht zu der beabsichtigten Pathologisierung des Klägers passten, da die Zeugen bereits keinerlei Voraussetzung für eine Unterbringung sahen.

Der Beklagte wurde also fraglos mit dem Vorsatz hinzugezogen, Pathologien beim Kläger festzustellen, da ja ärtzliche Gutachten, dass keine Pathologien vorliegen, der Staatsanwaltschaft bereits vorlagen!

3.
Beeindruckend ist weiter die gesamte Unredlichkeit, die sowohl bei den Justizbehörden als auch bei deren Zuträgern wie dem Beklagten herrscht.

Man hat zwar offenkundig keinerlei Unrechtsbewusstsein und keinerlei Skrupel, Betroffenen und Justizopfern schwerstes Leid zuzufügen. Sobald es aber um die eigene Verantwortungsübernahme und Konsequenzen für Fehlverhalten und Straftaten geht, wird projektiv die Schuld auf die Betroffenen (oder nebulöse „wissenschaftliche“ Freiheiten) selbst abzuwälzen versucht, die ja irgendwie selbst an Kindesentzug, Freiheitsberaubung, Fehlgutachten schuld sein sollen, vgl. Schriftsatz der Beklagten vom 12.04.2018.

Lediglich der Form halber ist festzuhalten, dass der Kläger gerade auch als unbescholtener Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg, der einen Amtseid auf die Verfassung geleistet hat, es schlichtweg für nicht möglich gehalten hätte, mit welcher kriminellen Energie, asozialen Strafwut und welcher anmaßenden ideologischen Selbstverständlichkeit im OLG-Bezirk Bamberg und insbesondere in Teilen der Justizbehörden Würzburg die Grundrechte, Gesetzesvorhaben und die Fakten ausgehebelt werden.

Der projektive Appell an den Kläger als Vater geht insoweit fehl, da die Kriminellen beinhaltlich des Beklagten Dr. Groß bei Durchsetzung ihrer rechtswidrigen und völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen keinen Gedanken daran verschwendeten, dass sie hiermit auch dessen Kind schaden und das Kindeswohl massiv und irreversibel verletzt wird, wenn ein Vater als psychisch gestörter Straftäter öffentlich stigmatisiert und weggesperrt wird.

Dass dies das Ziel der Staatsanwaltschaft war ist unstreitig. Die Schädigungsabsicht aus persönlichen Motiven und rechtsfremder Strafwut ergibt sich insoweit allein schon aus dem Verhalten nach Entlassung am 04.03.2010 aus der Forensik Lohr aus tatsächlichen Gründen, gerichtsbekannt, in Blog veröffentlich und Inhalt der Aktenlage.

Über die Behauptungen ist in ordentlicher Hauptverhandlung Beweis zu erheben.

Die Beklagten zielten mit Vorsatz darauf ab, den Kläger mittels Bagatelldelikten bzw. hier, Az. 814 Js 10465/09, ohne Vorliegen von Straftat dauerhaft nach § 63 StGB in den Maßregelvollzug einzusperren. Der Beklagte empfahl darüberhinaus die Behandlung mit Neuroleptika.

Man muss schon in einer völlig anderen Welt leben, um auch die völlige gesetzesferne Unverhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde und das interessengeleitete Vorgehen der Staatsanwaltschaft, gegen die sich diese Beschwerde richtet, nicht als solches erkennen zu wollen.

Dass der Beklagte in einer völlig anderen Welt lebt und keinen Zugang mehr zur Realität hat, ist insoweit nicht ersichtlich.

Dennoch ist auch eine solche Prüfung der Beweiserhebung in Hauptverhandlung vorbehalten.

Ebenso die Prüfung, ob hier Vorsatz oder – wofür tatsächlich nichts spricht – lediglich grobe Fahrlässigkeit bei der Zuweisung schwerster Pathologien und eines Wahns und hieraus dann in weiterer Volte der Gefährlichkeit für eine Allgemeinheit an einen psychisch völlig gesunden, zur Tatzeit 40-jährigen und bis dahin unbescholtenen Mannes und Polizeibeamten hier vorliegt.

Bis heute ist in keiner Weise nachvollziehbar und ersichtlich, wie der Beklagte zu seinen singulären und völlig abweichenden Darstellungen und Zirkelschlüssen kam.

Die Gerichte gehen offenkundig weiter von der Kompetenz und Fähigkeit des Beklagten aus, da Dr. Groß weiter als Gerichtsgutachter beauftragt wird und mit medialer Außenwirkung für das Landgericht Würzburg als sog. Sachverständiger in Erscheinung tritt und folgenreiche Diagnosen und Prognosen über Menschen abgibt.

Inwieweit dies vereinbar ist mit dem nachgewiesenen und vernichtenden Fehlgutachten in Sachen des Klägers hier, ist offen.

4.
Der Bevollmächtigte des Beklagten schreibt:

„Der Antragsteller beruft sich darauf, dass der Sachverständige Prof. Dr. Nedopil bei der fachpsychiatrischen Begutachtung des Antragstellers zu einem anderen Ergebnis gelangt sei als der Antragsgegner.“

Beweis:
Schriftsatz zu OLG Bamberg, Az. 4 W 85/17

Dies ist in mehrerer Hinsicht entlarvend.

Es ist offenkundig, dass die Begutachtung durch den integren und unabhängigen Gutachter Prof. Dr. Nedopil aus München eine Folge des vernichtenden Fehlgutachtens des Beklagten hier ist.

Prof. Dr. Nedopil wurde gezielt hinzugezogen, um – anders als beim Beklagten – eine unabhängige fachliche Meinung zu bekommen und die Fiktionen und vernichtenden Fehldiagnosen des Beklagten zu widerlegen.

Hier zu suggerieren, es handle sich um den Widerstreit zweier „Wissenschaftler“, die halt mal eben zu unterschiedlichen „Ergebnissen“ gelangt seien, ist bizarr und rechtsfremd.

Wenn ein Unschuldiger auf Grundlage eines Fehlgutachtens als gefährlich dauerhaft eingesperrt wird, mag das in Bayern so etwas wie Folklore oder Gewohnheitsrecht sein – keinesfalls jedoch ist dies halt mal eben eine Meinung unter vielen, wenn dies offenkundig keinerlei Basis in der Realität hat, wie hier vorliegend.

Wenn überhaupt ist Dr. Groß mit einem Gutachter zu vergleichen, der im Auftrag der Tabaklobby ergebnisorientiert darstellt, dass Rauchen nicht gesundheitsschädlich sondern im Gegenteil gesundheitsförderlich sei – und hernach behauptet, er habe das eben so gesehen.

Bis heute hat Dr. Groß in keiner Weise nachvollziehbaren Vortrag dazu geleistet, wie er zu der Behauptung kam, der Kläger leide unter Persönlichkeitsstörungen, einem Wahn und sei für die Allgemeinheit gefährlich.

Hierüber ist in ordentlicher Hauptverhandlung Beweis zu erheben, insbesondere auf die o.g. subjektive Seite der Tatbegehung.

Dies völlig singulär im Bereich als Mediziner – abweichend von allen anderen Zeugen und lediglich übereinstimmend mit der Meinung der Kriminellen der Justizbehörde Würzburg/Bamberg, die die gesamte Maßnahme gegen den Kläger angezettelt haben.

(Eine kleine Korrektur ist insoweit angebracht: auch der Großvater des Kindes des Klägers, Willy Neubert, hat in Schreiben an den ehem. Direktor am Amtsgericht, diesem mitgeteilt, dass er den Kläger für „psychisch krank“ hält. Willy Neubert ist als treibende Kraft bei der Kriminalisierung, Ausgrenzung und Kindesentziehung seit 2003 sowie der Entwicklung dieses gesamten Justizskandals und der erneuten Kindesentführung seit 2012 anzusehen.

Neubert inszeniert sich bereits ebenso lange als Ersatzvater für das Kind des Klägers und hat die Betreuung des Kindes offenkundig als Lebensinhalt für sich entdeckt. Auf die Vorgänge, Dokumentation im Blog des Klägers und anhängig beim Landgericht Würzburg bzw. BVerfG wird weiter verwiesen).

5.
Der Schadensersatz ist angesichts der monatelangen rechtswidrigen Inhaftierung eines geistig gesunden und unschuldigen Vaters und Polizeibeamten unter dem Damoklesschwert der dauerhaften Freiheitsberaubung mittels § 63 StGB ohne jede sachliche und medizinische Voraussetzung zusammen mit Kinderschändern, Gewaltverbrechern und psychisch Kranken, der weiter wirksamen und zielgerichtet zum Kindesentzug missbrauchten Stigmatisierung sowie der psychischen Traumatisierung der Maßnahme zurückhaltend beziffert.

Dies muss nicht so bleiben!

Vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 12.11.2015 – 9 U 78/11.

Mehrfertigung dieses Schriftsatzes und des Schriftsatzes der Beklagten geht der Polizeibehörde Stuttgart zu, die beweisrechtlich von der Freiheitsberaubung im Amt umfassend Kenntnisse hat.

Der Missbrauch des Tatortprinzip, das die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Würzburg begründet, die in eigener Sache vertuscht, ist bewusst.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Ist Jurist Peter Auffermann ein Vergewaltiger….? Vertuscht von CSU-Seilschaft bei der Staatsanwaltschaft Würzburg….? Neue Infos passen ins Bild: nach außen honorige Juristen, in Wahrheit verlogene Kriminelle, die Amt und Status missbrauchen!

Hat der Würzburger Jurist Peter Auffermann eine Vergewaltigung begangen?

Die Aussage der Geschädigten spricht dafür. Von Belastungseifer ist nichts zu erkennen, für Würzburger Staatsanwälte stets ein Zeichen für Glaubwürdigkeit….

Strafanzeige unten habe ich bei der Polizei Stuttgart eingereicht.

Peter Auffermann, bestens vernetzter Würzburger Schoppenfreund

Und einiges spricht auch dafür, dass dieser Kriminelle hier, Clemens Lückemann (CSU), dem ich u.a. eine Intrige und Freiheitsberaubung im Amt zur Last lege (in diesem Blog ausführlichst dokumentiert) Kenntnis von dieser Vergewaltigung seines Studienkumpels hat.

Justizverbrecher Clemens Lückemann, OLG Bamberg

Die Staatsanwaltschaft Würzburg, deren Leiter Lückemann später wurde, hatte offenkundig kein Interesse an Ermittlungen gegen Auffermann.

Auch hier gibt es offenbar ein Muster, wenn es um Vorwürfe gegen CSU-Kumpels geht:

Norbert Baumann, OLG-Richter gibt „Tipps“, wie man Missbrauchsverdacht gegen Kirchenfreund vertuscht?

Und Lückemann beging offenkundig selbst einen Zechbetrug gegen die Geschädigte.

All das passt ins Bild der Erfahrungen, die ich seit 2003 mit der Justiz, mit der Doppelmoral und Heuchelei dieser Justizklüngel in Würzburg/Bamberg mache.

Ungeachtet der Verjährung handelt es sich bei Vergewaltigung um ein Offizialdelikt. Und ich bin immer noch Polizeibeamter, der einen Amtseid geleistet hat. Und öffentliches Interesse besteht fraglos.

Es ist unerträglich, wie immer wieder offenkundig charakterlich deformierte, kriminelle Elemente in Würzburg ihren Status und ihre CSU-Seilschaften missbrauchen, um nicht nur jedwede eigene Schweinerei zu vertuschen sondern auch mit bodenloser Heuchelei ihre Fassade als honorige Juristen und Amtspersonen missbrauchen, um unschuldigen Menschen massives Leid und Unrecht zuzufügen.

Seit Jahren muss ich mitansehen, wie diese kriminellen, charakterlich deformierten CSU-Justizjuristen mein Leben und meine Vaterschaft zerstören – und mein Kind schädigen.

Diese heuchlerische CSU-Mischpoke entblödet sich hierbei nicht, die asoziale und verfassungswidrige Ausgrenzung und Entfremdung meines Kindes mit dem Etikett Kindeswohl zu versehen.

Auch das ein Muster: die Opfer und mit immenser krimineller Energie isolierten und von ihren Kindern entfremdeten und kriminalisierten Väter werden auch noch genüßlich grinsend verhöhnt.

Von Typen wie Auffermann, deren Doppelmoral einen zum Kotzen bringt.

Jeder Laie und Mensch mit halbwegs gesundem moralischem Kompass durchschaut, wie hier eine Kindsmutter/Volljuristin – mit Hilfe widerwärtiger und bar jeder Standesethik auf Eskalation und Schädigung hinarbeitende sog. Rechtsanwälte – gezielt darauf hinwirkte, mich bei jeder Gelegenheit und mit jedem noch so fadenscheinigen Argument von meinem Kind zu isolieren, zu beleidigen und als untauglich als Vater hinzustellen. Der einzige Grund hierfür ist die eigene Befindlichkeit dieser Kindsmutter und Volljuristin.

Die Fakten sind auch der abgetauchten Familienrichterin Antje Treu bekannt, die 2012 aktenkundig machte:

….Der Mutter wird aufgegeben, einen Termin für (das Kind) bei Frau Schmelter bis spätestens Herbstferien zu vereinbaren. Sie soll ferner eigene Gesprächstermine wahrnehmen, wie das bereits besprochen war.

…“Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vater… sich im vergangenen Jahr an alles besprochene gehalten hat und dass der Umgang in der Vergangenheit nach den bisher erhaltenen Auskünften unproblematisch war, wogegen die Mutter sich stets entzogen hat.“

…In dem genannten Verfahren haben die Eltern sich im Termin vom 20.12.2012 darauf geeinigt, gemeinsame Gespräche bei der gerichtsnahen Beratung – Frau Schmelter – zu führen. Hierzu kam es nicht, weil die Mutter sich erst mit psychologischer Hilfestellung auf die Termine vorbereiten wollte, was aber – soweit ersichtlich – nicht geschehen ist.
Der Vater war dann bereit, sich zunächst auf Einzelgespräche einzulassen. Entgegen den Erwartungen und dem Besprochenen hat die Mutter aber auch keine Einzelgespräche geführt.

Nochmal: seit 2012 habe ich mein Kind nicht mehr gesehen obwohl jedem Beteilgten bekannt ist, dass diese massiv das Kindeswohl verletzt und irreversible Folgen nach sich zieht!

Seither versucht man auszusitzen, zu vertuschen, zu leugnen. Strukturelle Korruption, strukturelle Rechtsbeugung, strukturelle Strafvereitelung.

Was die CSU vom Rechtsstaat und vom Grundgesetz hält, ist mittlerweile allgemein bekannt. Hier geht es um Ideologie, um Macht, um ein Weltbild.

Rechtsuchende und Bürger werden auf allen Ebenen auflaufen gelassen. dem Vertrauensverlust in den Rechtsstaat, Reaktionen von Justizopfern und Geschädigten glaubt man mit immer ungenierteren Eingriffen in die Grundrechte, Sicherheitspopanz und härteren Gesetzen Herr werden zu können. Schwachsinn!

Der gesamte Vorgang ist im Blog dokumentiert, Zivilklagen sind anhängig, Strafanzeigen sind erstattet und die Bundesjustizministerin wurde dezidiert von diesem strukturellen Unrecht bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg in Kenntnis gessetzt. Ein Unrecht und ein bagatellisierter Mißstand in der deutschen Justiz, der viele Kinder und Väter betrifft: gegen Umgangsboykott, Bindungsblockade und neurotische Ausgrenzung von Vätern (und Müttern) durch Alleinerziehende, die ihre Bezugsrolle für Kinder nach Trennung missbrauchen, wird nichts entgegengesetzt.

Möglich ist dies auch, weil sich immer wieder widerwärtige Juristen und sog. Rechtsvertreter finden, die sensible Kindschaftskonflikte im Auftrag von neurotischen und haßerfüllten Frauen eskalieren. Ziel: Ausgrenzung, Dämonisierung und möglichst irreversible Zerstörung der Vater-Kind-Kontakte.

Er ist nur einer von vielen, der Würzburger Jurist und gesellige Schoppentrinker Peter Auffermann, der im Februar 2016 nicht nur beantragte, dass mein Kind weiter geschädigt wird, ich weiter ausgegrenzt und als Vater isoliert werde sondern auch dafür sorgte, dass die engagierten Helfer, allen voran die Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee, die sich um Kontaktherstellung bemühte, von den kriminellen CSU-Richtern aus dem Verfahren geworfen wurde.

Justizverbrecher Bamberg: „Endbeschluss“….. beweisrechtlich veröffentlicht!

Peter Auffermann – eine besonders widerwärtige Fratze im rechtsfreien Raum Würzburg

Mein Kind habe ich aufgrund der asozialen auf Entwertung und Ausgrenzung ausgerichteten Konfliktvertretung der renommierten Würzburger Anwaltskanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann seit Juni 2012 nicht mehr gesehen.

Federführend hierbei Gabriele Hitzlberger, die von der Würzburger Justiz gedeckt wird – während man eine Strafanzeige von Hitzlberger gegen meine Person mit besonderem Eifer durch zwei Instanzen verfolgt hat….alles im Blog dokumentiert.

Hetzanwältin G. Hitzlberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, Würzburg


http://www.anwaelte-jsa.de/anwaelte/dr-gabriele-hitzlberger/

Fakten in Klage beweisrechtlich hier:

Mordmotiv Kindesentfremdung: Finale rechtliche Geltendmachung gegen die „Fachanwältin“ Hitzlberger, Würzburg – verantwortlich für erzwungenen Kontaktabbruch zu meinem Kind seit Juni 2012!!!

Bei der erneuten konzertierten Zerstörung meiner Vaterschaft unter dokumentierter Schädigung meines Kindes ging es weder um das Kindeswohl noch um die Durchsetzung von Recht – sondern ein weiteres Mal einzig darum, mir als lästigem Vater und ehemaligen Polizeibeamten Macht und Dominanz zu demonstrieren. Das Kernkonzept der CSU in Politik und Justiz.

Auf allen Ebenen: wer diese rechtskonservative Mischpoke kritisiert, wird beleidigt, diffamiert, kriminalisiert, pathologisiert. Da werden selbst Bischöfe zum „Religionsfeind“ gestempelt, wenn sie den übergriffigen Popanz und Missbrauch des Kreuzes durch den Populisten Söder kritisieren…

All dies ist in diesem Blog umfassend dokumentiert, anhand Originalakten.

Hier die Anzeige der Vorgänge an die Polizei:

Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POKin Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,

POR Jörg Schiebe 03.05.2018

Hiermit wird folgender Sachverhalt zur Anzeige gebracht:

1.
Verdacht der Vergewaltigung gegen

Peter Auffermann, zu laden über Kapuzinerstraße 17, 97070 Würzburger

2.
Verdacht der Strafvereitelung sowie des Zechbetrugs gegen

Clemens Lückemann (CSU), zu laden über Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg.

Es ist offenkundig, dass die Straftaten verjährt sind, jedoch aufgrund der Personen der Beschuldigten ein erhebliches öffentliches Interesse bezüglich der Offizialdelikte besteht.

Dem Anzeigenerstatter gelangte folgender Sachverhalt zur Kenntnis, so im Original:

„Und dieser Clemens Lückemann hat mich persönlich damals als Student und RCDS-Vorsitzender in einem Ferienjob als Bedienung im Sommer 1975 im großen KöPi an der unteren Juliuspromenade um 100.- DM geprellt, indem er behauptet hatte, dass ich die 100.- Mark bereits in die Kellnertasche gesteckt hatte, als ich ihm darauf herausgab. Seine Freunde, ebenfalls vom RCDS haben es bestätigt und der Wirt natürlich von mir gefordert. Dafür hatte ich mehr als 2 Tage bis zu 9 Stunden geschuftet und musste nachts noch bis Heidingsfeld heimlaufen, weil die letzte Straßenbahn meistens schon weg war. Ich habe damals sofort gekündigt, bin mit meinen müden geschwollenen Füßen durch die Mergentheimer Straße geschlichen und ein Autofahrer, der mich eine Woche vorher schon Mal dort aufgegabelt hatte, nahm mich mit. In dieser Nacht hat er mich im Auto vergewaltigt.

Die Staatsanwaltschaft nahm die Anzeige gar nicht an, denn ich war offiziell Kellnerin, also dem Rotlichtmilieu zuzuordnen, war freiwillig ins Auto gestiegen und trug einen Rock- offizielle Arbeitskleidung. Also selber schuld. Dem sauberen Herrn Lückemann bin ich ein paar Monate später wieder begegnet in der BOS, als dort eine Podiumsdiskussion zum Thema Berufsverbote war. Als er mich erkannte, wurde er erst aschfahl, dann krebsrot. Es war offensichtlich, dass er Bescheid wusste. Der Autofahrer hatte sich beim ersten Mal auch als Jurastudent vorgestellt, er war in der gleichen Clique und ich kannte ihn ja aus der Kneipe. An diesem Abend war er allerdings nicht dabei, aber in meinem Bedürfnis nach Trost hatte ich ihm die Sache erzählt, weil ich erst seit kurzem in Würzburg war und natürlich den Klüngel nicht kannte.

….Der Mensch damals war wahrscheinlich Dr. Peter Auffermann ( ich wusste ja nur den Vornamen), der etwa ein Jahr später eine spätere Freundin von mir geschwängert hat, schon als Referendar, ihr dann 3.000.- Mark in die Hand gedrückt hat für die Abtreibung und „entgangene Lebensfreude“ und als sie von Holland zurück kam, hatte sie die Kündigung von dieser Kanzlei im Briefkasten. Wir haben uns ausgesprochen und haben festgestellt, dass es keinen Sinn hat, dagegen vorzugehen.

Der Name und die Personalien der Geschädigten sind bekannt.

Es besteht weiter der Anfangsverdacht einer Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch gegen den Beschuldigten Auffermann.

Es ist offenkundig, dass eine Abgabe an die Behörden in Würzburg zu der seit Jahren üblichen Vertuschung von Straftaten und üblichen Verweigerung jeglicher Ermittlungen zugunsten örtlicher Juristen und CSU-Amtspersonen führen wird, zumal die Staatsanwaltschaft Würzburg hier bereits Ermittlungen unmittelbar im Tatzeitraum verweigert hat, just der Behörde, deren Leiter der Beschuldigte Lückemann infolge über Jahre war und die er ideologisch prägte.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Residenzlauf Würzburg 2018

Zwischendurch ein paar Impressionen speziell für meine Tochter vom Residenzlauf in Würzburg…..