Weiter TRANSPARENZ!
Dieser Rechtsmissbrauch ist keine Bagatelle mehr!
Ich werde als Vater weiter vollig ungeniert ausgegrenzt, entrechtet, entmündigt. Ich bin der Meinung, auch ein Suizid meiner Person wäre für manche „gewünscht“ – „Kindeswohl“ hin oder her….
Das wird nicht passieren, die Täter, die hier seit zehn Jahren dieses Unrecht VERSCHULDEN, werde ich zur Verantwortung ziehen! Und mein Kind wird die Wahrheit erfahren! Was hier verursacht wurde, verjährt auch nicht!
Vor über einem Jahr wurde die Gutachterin Behrend hinzugezogen….
Beschluss Familiengericht: Gutachten, 20.12.2012
Diese Gutachterin ist nur eines: eine Ausrede für weitere Untätigkeit des Gerichts.
Offenkundig parteiisch und unfähig. Wenn eine „Sachverständige“ nicht begreift, dass der Zeitablauf hier der maßgebliche Faktor ist, ist sie wertlos und nur für das Gericht von Nutzen, das ebenfalls auf Zeit spielt: zu Lasten der Eltern und zu Lasten des Kindes.
Gutachterin Behrend ist darüberhinaus offenbar in ihrer Eitelkeit gekränkt, weil ich mir als Vater im Juli Kritik erlaubte, nachdem sie weder irgendetwas Zielführendes veranlasste noch sich an mit mir getroffene Absprache hielt. Man braucht auch keine Gutachterin, um zu sehen, wo hier das „Problem“ liegt. Mein Kind wird in der mütterlichen Familie wie in einer Sekte vereinnahmt und instrumentalisiert. Es gilt die Opferrolle der Mutter zu decken, die strafrechtliche Klärung zu verhindern, man hat Angst vor Schadenseratzforderungen, wenn sich endlich ein Gericht objektiv der Faktenlage widmet: falsche Eidesstattliche Versicherung einer dominanten Juristin, die den Opferbonus missbrauchte, um nach der Geburt den Vater des Kindes loszuwerden! Nachzulesen hier:
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da dieses Gutachten hier vorgeblich die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt, Schreiben des Gerichts vom 27.12.2013, wurde der Link zunächst herausgenommen:
Schreiben des Gerichts, 27.12.2013 – 20 Monate Umgangsboykott.
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Vielleicht kann mal einer der zahlreich hier mitlesenden Juristen aufklären, wo hier die „Glaubhaftmachung“ für eine Gewaltschutzverfugung zu finden ist! Die Justiz Würzburg deckt in bekannter bayerischer Manier ihre Fehlurteile bis heute, Schwamm drüber?
Dafür sind die Schäden mittlerweile viel zu erheblich! Wieder seit 2012 hat die Erfüllungsgehilfin Hitzelberger als „Rechtsvertreterin“ der dominanten Kindsmutter deren falsche Eidesstattliche Versicherung zur Entwertung und Ausgrenzung meine Person missbraucht! Zum zweiten Mal die Bindung zu meinem Kind zerstört!
Die Schädigungen potenzieren sich, seit zehn Jahren! Wie gesagt: ALLES wird aufgeklärt!
HEUTE nun:
Ich stelle hier nun Schreiben des Rechtsanwalts Mulzer, Würzburg zur Verfügung, nächste Volte der Justiz – und Gutachtenpraxis in Bayern – betreffend. Dieser hat kein Mandat und ist Strafrechtler, jedoch auf meine Bitte hin seit September und vor dem Hintergrund mehrjähriger Pflichtverteidigung gegen die von der anwaltlichen nun über ZEHN JAHRE auf Geundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung initiierten Kriminalisierungen mit dem Sachverhalt vertraut.
Ein offenbar weiter anstehender Versuch der Entmündigung:
(Die Privatheit des Schreibens ordne ich tatsächlich der Transparenz unter)
„Sehr geehrter Herr Deeg,
es ist mit jetzt endlich gelungen, Frau Richterin Treu zu erreichen.
Frau Richterin Treu hat mir gesagt, dass heute oder morgen ein Schreiben an Sie herausgehen würde.
Es geht wohl darum, dass die Gutachterin erfahren hat, dass Sie alles, was diesen Fall betrifft, online stellen. Die Gutachterin hat daher Einwendungen, dass Ihnen das Gutachten zur Verfügung gestellt wird, da darin sehr Persönliches über das Kind enthalten ist, und das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt würde, wenn diese Informationen online gestellt würden.
Es soll daher wohl einen gerichtlichen Beschluss geben, dass Ihnen das Gutachten nicht übesandt wird, sondern Sie dieses nur auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts einsehen dürfen.
Soweit ich es verstanden habe, soll das Gutachten dann aber kurzfristig fertiggestellt werden, wenn dies geklärt ist. Nachdem das Gericht jetzt wohl den Beschluss getroffen hat, dass das Gutachten Ihnen nur zur Einsicht zur Verfügung gestellt wird (aber nicht übersandt wird), wäre davon auszugehen, dass das Gutachten in Kürze vorliegt.
Grundsätzlich kann ich das Problem nachvollziehen. Ich halte es grundsätzlich auch für juristisch richtig, dass ein Gutachten über ein Kindeswohl nicht online gestellt werden darf, da sich in einem solchen Gutachten sehr viele private Details bezüglich des Kindes befinden und das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt würde, wenn dies öffentlich bekannt gemacht würde.
Nicht nachvollziehen kann ich aber, dass es wegen dieses Problems wieder eine so lange Verfahrensverzögerung gegeben hat.
Auf alle Fälle wollte ich Ihnen mitteilen, dass sich jetzt anscheinend etwas bewegt und die Sache voranzugehen scheint.
Bitte warten Sie daher das Schreiben des Gerichts ab, dann wissen Sie genau, was hier passiert.
Mit freundlichen Grüßen
Mulzer
Rechtsanwalt“
Nach zehn Jahren Schädigung ist „Warten“ nicht mehr drin!
Oder ist diese „Praxis“ – abgesehen davon, dass ich peinlich genau die Rechte meines Kindes wahre, daher selbst das Geschlecht des Kindes von mir „anonymisiert“ wird – irgendwie opportun? „Einsichtnahme“ in ein Gutachten durch Elternteil beim Amtsgericht?…
Die Richterin sollte den Beruf wechseln.