Weiter Missbrauch des Gutachtenwesens zur Entrechtung als Elternteil

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Weiter TRANSPARENZ!

Dieser Rechtsmissbrauch ist keine Bagatelle mehr!

Ich werde als Vater weiter vollig ungeniert ausgegrenzt, entrechtet, entmündigt. Ich bin der Meinung, auch ein Suizid meiner Person wäre für manche „gewünscht“ – „Kindeswohl“ hin oder her….

Das wird nicht passieren, die Täter, die hier seit zehn Jahren dieses Unrecht VERSCHULDEN, werde ich zur Verantwortung ziehen! Und mein Kind wird die Wahrheit erfahren! Was hier verursacht wurde, verjährt auch nicht!

Vor über einem Jahr wurde die Gutachterin Behrend hinzugezogen….

Beschluss Familiengericht: Gutachten, 20.12.2012

Diese Gutachterin ist nur eines: eine Ausrede für weitere Untätigkeit des Gerichts.

Offenkundig parteiisch und unfähig. Wenn eine „Sachverständige“ nicht begreift, dass der Zeitablauf hier der maßgebliche Faktor ist, ist sie wertlos und nur für das Gericht von Nutzen, das ebenfalls auf Zeit spielt: zu Lasten der Eltern und zu Lasten des Kindes.

Gutachterin Behrend ist darüberhinaus offenbar in ihrer Eitelkeit gekränkt, weil ich mir als Vater im Juli Kritik erlaubte, nachdem sie weder irgendetwas Zielführendes veranlasste noch sich an mit mir getroffene Absprache hielt. Man braucht auch keine Gutachterin, um zu sehen, wo hier das „Problem“ liegt. Mein Kind wird in der mütterlichen Familie wie in einer Sekte vereinnahmt und instrumentalisiert. Es gilt die Opferrolle der Mutter zu decken, die strafrechtliche Klärung zu verhindern, man hat Angst vor Schadenseratzforderungen, wenn sich endlich ein Gericht objektiv der Faktenlage widmet: falsche Eidesstattliche Versicherung einer dominanten Juristin, die den Opferbonus missbrauchte, um nach der Geburt den Vater des Kindes loszuwerden! Nachzulesen hier:

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da dieses Gutachten hier vorgeblich die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt, Schreiben des Gerichts vom 27.12.2013, wurde der Link zunächst herausgenommen:

Schreiben des Gerichts, 27.12.2013 – 20 Monate Umgangsboykott.

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Vielleicht kann mal einer der zahlreich hier mitlesenden Juristen aufklären, wo hier die „Glaubhaftmachung“ für eine Gewaltschutzverfugung zu finden ist! Die Justiz Würzburg deckt in bekannter bayerischer Manier ihre Fehlurteile bis heute, Schwamm drüber?

Dafür sind die Schäden mittlerweile viel zu erheblich! Wieder seit 2012 hat die Erfüllungsgehilfin Hitzelberger als „Rechtsvertreterin“ der dominanten Kindsmutter deren falsche Eidesstattliche Versicherung zur Entwertung und Ausgrenzung meine Person missbraucht! Zum zweiten Mal die Bindung zu meinem Kind zerstört!

Die Schädigungen potenzieren sich, seit zehn Jahren! Wie gesagt: ALLES wird aufgeklärt!

HEUTE nun:

Ich stelle hier nun Schreiben des Rechtsanwalts Mulzer, Würzburg zur Verfügung, nächste Volte der Justiz – und Gutachtenpraxis in Bayern – betreffend.  Dieser hat kein Mandat und ist Strafrechtler, jedoch auf meine Bitte hin seit September und vor dem Hintergrund mehrjähriger Pflichtverteidigung gegen die von der anwaltlichen nun  über  ZEHN JAHRE auf Geundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung initiierten Kriminalisierungen mit dem Sachverhalt vertraut. 

Ein offenbar weiter anstehender Versuch der Entmündigung: 

(Die Privatheit des Schreibens ordne ich tatsächlich der Transparenz unter) 

„Sehr geehrter Herr Deeg,

es ist mit jetzt endlich gelungen, Frau Richterin Treu zu erreichen.
 
Frau Richterin Treu hat mir gesagt, dass heute oder morgen ein Schreiben an Sie herausgehen würde.
 
Es geht wohl darum, dass die Gutachterin erfahren hat, dass Sie alles, was diesen Fall betrifft, online stellen. Die Gutachterin hat daher Einwendungen, dass Ihnen das Gutachten zur Verfügung gestellt wird, da darin sehr Persönliches über das Kind enthalten ist, und das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt würde, wenn diese Informationen online gestellt würden.
 
Es soll daher wohl einen gerichtlichen Beschluss geben, dass Ihnen das Gutachten nicht übesandt wird, sondern Sie dieses nur auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts einsehen dürfen.
 
Soweit ich es verstanden habe, soll das Gutachten dann aber kurzfristig fertiggestellt werden, wenn dies geklärt ist. Nachdem das Gericht jetzt wohl den Beschluss getroffen hat, dass das Gutachten Ihnen nur zur Einsicht zur Verfügung gestellt wird (aber nicht übersandt wird), wäre davon auszugehen, dass das Gutachten in Kürze vorliegt.
 
Grundsätzlich kann ich das Problem nachvollziehen. Ich halte es grundsätzlich auch für juristisch richtig, dass ein Gutachten über ein Kindeswohl nicht online gestellt werden darf, da sich in einem solchen Gutachten sehr viele private Details bezüglich des Kindes befinden und das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt würde, wenn dies öffentlich bekannt gemacht würde.
 
Nicht nachvollziehen kann ich aber, dass es wegen dieses Problems wieder eine so lange Verfahrensverzögerung gegeben hat.
 
Auf alle Fälle wollte ich Ihnen mitteilen, dass sich jetzt anscheinend etwas bewegt und die Sache voranzugehen scheint.
 
Bitte warten Sie daher das Schreiben des Gerichts ab, dann wissen Sie genau, was hier passiert.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Mulzer
Rechtsanwalt“
 

Nach zehn Jahren Schädigung ist „Warten“ nicht mehr drin! 

Oder ist diese „Praxis“ – abgesehen davon, dass ich peinlich genau die Rechte meines Kindes wahre, daher selbst das Geschlecht des Kindes von mir „anonymisiert“ wird – irgendwie opportun?  „Einsichtnahme“ in ein Gutachten durch Elternteil beim Amtsgericht?…

Die Richterin sollte den Beruf wechseln. 

 

Schadensersatz wegen Verdacht auf vorsätzlich erstattetes Fehlgutachten für die Staatsanwaltschaft Würzburg (2), Az. 64 O 2268/13, LG Würzburg

Fortsetzung von….

Schadensersatz wegen Verdacht vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens für die Staatsanwaltschaft, Par. 63 StGB

Diese Klage wurde aufgrund Fehlgutachten mit Folge des Versuchs der Anwendung § 63 StGB und insgesamt zehnmonatiger Freiheitsberaubung (Beschwerde 1033/12, EGMR) eingereicht:

Klage gegen Dr. Groß, Würzburg

Das Landgericht Stuttgart verweigert jede Auseinandersetzung mit dem Inhalt und nötigt zu einer Verweisung dorthin, wo der Beklagte „als kompetenter und gern genommener Sachverständiger gerichtlich bekannt“ ist, nach Würzburg:

Verweisung, LG Stuttgart, Az. 15 O 441/13

Das Landgericht Würzburg missachtet – wie zu erwarten – jedwede Rechtsprechung des BGH und des BVerfG zum Prozesskostenhilfeverfahren, unterstellt beiläufig „Rechtsmissbräuchlichkeit“ durch mich und schreibt diesen Zweiseiter,
Az. 64 O 2268/13 Öff:

Klage wegen Fehlgutachten, Verweigerung PKH, Landgericht Würzburg, Az. 64 O 2268/13

Diese Anträge sind nun heute dem Gericht zugegangen:

Besorgnis auf Befangenheit / Verdacht auf Rechtsbeugung, 21.12.2013

FUSSNOTE:

Die Staatsanwaltschaft Würzburg, die mich über Jahre ungerechtfertigt kriminalisierte und mich 2009/2010 zu Unrecht über zehn Monate inhaftierte und zu Unrecht dauerhaft in der Forensik „wegsperren“ wollte, Straftaten konstruierte, zwei Haftbefehle mit Täuschung und Falschangaben erlangte, ein Fehlgutachten „in Auftrag gab“ (wie durch diese Klage u.a. zu beweisen), entblödet sich nicht, mir noch kurz vor Weihnachten eine „Rechnung“ stellen zu wollen – das zwischenzeitlich 11. Weihnachten, das ich unter durch die Justiz Würzburg verschuldete Entfremdung und Bindungszerstörung zu meinem Kind „feiere“:

„Rechnung“ der Staatsanwaltschaft Würzburg, 12.12.2013

Aber das ist wahrscheinlich nur ein „Formalismus“ – so viel kranke Ignoranz und Lebensfremdheit darf man nicht einmal fränkischen Staatsanwälten unterstellen.

Als Polizist „charakterlich ungeeignet“ – wegen der Haarlänge….

Da ich durch alle Beteiligten weiter auflaufen gelassen werde, ist es nun auch an der Zeit, die genauen Hintergründe zu beleuchten, die dazu führten, dass ich nach 15 Jahren bei der Polizei und ohne „dienstliche Verfehlungen“ zu einer wirtschaftlich zerstörerischen Kündigung erpresst wurde und was genau hier bis heute vertuscht wird.

….ausführlich In Kürze….

Dem Petitionsausschuss des 15. Landtages Baden-Württemberg liegt die Sache seit langem detailliert vor.

Der 14. Petitionsausschuss des Landtages unter der Regierung Mappus machte sich einfachst die von den Vorgesetzten geschaffene Aktenlage zu eigen, die so gut wie nur aus Falschaussagen besteht:

Petition Landtagsdrucksache, Baden-Württemberg

In Einklang zu bringen mit dieser Stellungnahme? Ich finde nicht…

Eisele Stellungnahme

Und was das Kriterium „Charakter“ angeht, sollte man sich auch auf Standards einigen:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/oberfranken-gewalttaetiger-polizist-darf-im-dienst-bleiben-1.1830032

Update 23.12.13

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fall-teresa-z-polizist-erneut-vor-gericht-1.1849632

„Er hat der gefesselten Teresa Z. in einer Haftzelle mit Faustschlägen mehrere Knochen im Gesicht gebrochen – und wurde deshalb verurteilt. Doch der 33-jährige Polizist Frank W. legte Berufung ein. Im Februar wird der Fall erneut in München vor Gericht verhandelt.“

Was Gutachten auch sein können….

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Neutrale Gutachten können auch Missstände in der Justiz aufzeigen.

Dieses Gutachten hat Prof. Dr. Nedopil im Januar 2010 nach einwöchiger Exploration erstellt:

Gutachten Prof. Dr. Nedopil für das Landgericht Würzburg, 02.03.2010

(Das Wesentliche kommt ab Seite 51 zum Tragen. Die vorherigen Seiten, hauptsächlich Wiedergabe von Vorgutachten und zitierende Aktenlage, strotzen – neben den Fehlschlüssen – auch von inhaltlichen Fehlern der jeweiligen Verfasser. Diese sind jedoch im Ergebnis hier nicht relevant.)

Ich habe mich entschlossen, dieses Gutachten – das den bizarren Versuch der Unterbringung meiner Person durch Würzburger Juristen und einen Würzburger Psychiater beendete – nun in Gänze zu veröffentlichen:

Um aufzuzeigen, wie abgrundtief unethisch und rechtsstaatsfern nicht nur im „Fall“ des Gustl Mollath lokale Gefälligkeitsgutachter mit der örtlichen Justiz zusammenarbeiten, um lästige Menschen „auszuschalten“. Die Gesamtaktenlage bestätigt auch, dass es tatsächlich jeden treffen kann, ungeachtet der Banalität der Biografie ,einer strafrechtlichen Relevanz und der gesetzlichen vorgegeben Zwänge, die vorliegen müssen, bevor man einen Menschen wegsperrt. Diese Gesetzesvorgaben werden missachtet, das einzige Kriterium scheint zu sein: wie lästig ist uns der.

Der Vorgang zeigt auch, dass ein Gutachten von einem neutralen, nicht von der Justiz korrumpierten Sachverständigen, der tatsächlich den Menschen und auch die Rolle des Umfeldes, der Staatsanwaltschaft und der beantragenden Justiz betrachtet, den Alarmisten und Rechtsbeugern in eben dieser Justiz einen Strich durch die Rechnung machen kann. Dass es die Zielvorgabe der Staatsanwaltschaft Würzburg und des OLG Bamberg war, mich aus dem Verkehr zu ziehen, offenkundig egal wie, erschließt sich unschwer.

Das Gutachten hier legt exemplarisch offen, dass gänzlich ohne nachvollziehbare Straftat und vor allem ohne jede medizinische Voraussetzung die schwerste Keule des Strafrechts in Deutschland versucht wurde anzuwenden: die dauerhafte Unterbringung im geschlossenen Maßregelvollzug nach § 63 StGB.

Anstatt die Ursachen für diese ausufernden, von einer Kindsmutter und Rechtsanwältin initiierten juristischen Auseinandersetzungen zu klären – die traumatische Bindungszerstörung und Missachtung der Elternrechte zu einem leiblichen Kind – schlägt die Justiz in Deutschland blindwütig bei jeder Form von Paarkonflikt auf die Männer ein und dringt invasiv in das Privat- und Familienleben ein. Frauen werden bekanntermaßen umworben, das Gewaltschutzgesetz, das Ant-Stalking-Gesetz, die Frauenhausnetzwerke etc. zu „nutzen“. Ob dies berechtigt ist, interessiert niemanden, Hauptsache die selbstgeschaffene Statistik der feministischen Ideologen stimmt.

Die Weigerung und Abwehr, diesen meinen Fall öffentlich aufzugreifen, gerade durch die Mainpost, die,  z.T. auch noch grob falsch, zwischen 2005 und 2010 über jeden Strafprozess wegen Beleidigung gegen mich berichtet hat, ist bezeichnend. „Fehler“ von Juristen und Behörden werden verschwiegen und vertuscht. Dass ein Mann ein Geschädigter falscher Beschuldigungen durch eine Frau ist, interessiert nicht und wird auch nicht thematisiert. Wie im „Fall“ Mollath wäre auch hier die ganze vorherige Berichterstattung konterkariert. Vielleicht erklärt das die Existenz von Leuten wie dem „Chefreporter“ Lapp in Nürnberg, dem offenkundig ungeniert eine mediale Plattform geboten wird, um Leserverdummung und Hofberichterstattung zu betreiben.

Es ist  insgesamt ein absolutes Armutszeugnis für die Medien, dass diese bizarre „Normalität“ und Autoritätsgläubigkeit gegenüber den Juristen in der Justiz bislang nicht angemessen thematisiert wird. Auch der „Fall“ Gustl Mollath, letztlich ein nach demselben Muster juristisch „bearbeiteter“ Trennungskonflikt wie in meinem Fall, wurde letztlich nur durch die zusätzlichen Verstrickungen mit Schwarzgeldgeschäften publik, was endlich auch das Interesse der Süddeutschen Zeitung weckte, die sich seither auf ihren Meriten ausruht, anstatt zu recherchieren, was hier in Bayerns Justiz und Maßregelvollzug tatsächlich passiert, und zwar im gesamten Ausmass.

Ich behaupte: mind. 40 Prozent der Insassen in bayerichen Forensiken sind zu Unrecht dort untergebracht. Weder liegen Straftaten vor, die in Zusammenhang mit einer psychischen Störung zu bringen sind noch wurde die Verhältnismäßigkeit gewahrt noch ist eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ zu begründen.

Mein „Fall“ fand 2009/2010 statt – also VOR dem bundesweiten Bekanntwerden des Skandals um Gustl Mollath. Wie sicher sich die Verantwortlichen der Justiz Würzburg und Bamberg zu dieser Zeit fühlten, zeigt zum einen die Tatsache, dass man sich gar nicht die Mühe machte, hier nachvollziehbare strafbare Handlungen aufzulisten wie im „Fall“ Gustl Mollath: nein, man behauptete einfach, ich hätte in einer Dienstaufsichtsbeschwerde mit einem „Amoklauf“ gedroht. Schlicht wegen Erwähnung desselben in Winnenden, März 2009. Da nichts passiert sei, sei ich vom Mordplan „zurückgetreten“, habe dann aber zumindest die „Öffentlichkeit“ gestört, § 126 a StGB.

Und deshalb sei ich „gefährlich“…wieder die Frage: wie anlasslos dürfen mittlerweile Juristen agieren, ohne dass sie sich auch nur Fragen stellen müssen oder dass ermittelt wird. Sind Staatsanwälte mittlerweile vom Rechtsstaat ausgenommen?

Dass die örtliche Mainpost – und damit die Öffentlichkeit – einzig durch entsprechende „Information“ des Pressesprecher der Staatsanwaltschaft von der angeblichen „Straftat“ erfuhr, interessiert hier ebenso wenig wie die Tatsache, dass die Unschuldsvermutung und die Missachtung jedes Kriteriums der Verdachtsberichterstattung in der Schlagzeile „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, ad absurdum geführt und diese weiter ungeniert im Netz verbreitet wird, obwohl das Landgericht Stuttgart dies schon vor Monaten untersagte.

Wer das Gutachten des Prof. Nedopil liest, wird weiter auf eine SMS stossen, die ich einen Monat (19.06.2009) nach der Dienstaufsichtsbeschwerde (18.05 bzw. 20.05.2009) an einen ehemaligen Kollegen sandte. Es bestand keinerlei Zusammenhang zwischen beidem – dennoch versuchte die Staatsanwaltschaft hier eine „Bestätigung“ für die von ihr konstruierte Straftat (Androhung eines „Amoklaufs“) zu konstruieren. Es wurde gelogen und getäuscht, bis heute völlig folgenlos.

Im übrigen hatte die von der Staatsanwaltschaft losgeschickte Polizei in Würzburg im Juni 2009 Tage vor der Festnahme mehrfach bei mir angerufen. Obwohl angeblich eine „akute“ Bedrohung vorliegen sollte, geschah, als ich mich meldete, folgendes: die Polizeihauptmeisterin Vierheilig legte auf. Klären konnte das niemand, als das in ihrer Zeugenvernehmung vor Gericht zur Sprache kam.

Von der angeblichen Drohung durch mich erfuhr ich selbst erst am 23. Juni 2009 – zwei Tage nach der Verhaftung, durch den eiligst vom Staatsanwalt nachgereichten Haftbefehl an meinen Rechtsanwalt.

Worum es den verantwortlichen Juristen in Franken tatsächlich geht und ging beweisen am besten diese zwei Vorgänge, die durch nichts anderes zu erklären sind als durch persönlich motivierten Missbrauch der Amtsgewalt und der Überzeugung der Täter, damit durchzukommen:

1.
der Erlass eines zweiten Haftbefehls nach bereits acht Monaten zu Unrecht erfolgter „Untersuchungshaft“ und eine Woche nach Zugang des Gutachtens des Prof. Nedopil, Antrag Staatsanwaltschaft; Erlass 1. Strafsenat OLG Bamberg:

2. Haftbefehl OLG Bamberg 12.03.10

2.
die Verweigerung der (völlig ungenügenden) Haftentschädigung durch die Täter, die zuvor beim Freispruch durch das Landgericht Würzburg, 1. Strafkammer zugesprochen worden war; Antrag Staatsanwaltschaft, Erlass 1. Strafsenat OLG Bamberg:

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Es ist ein Skandal, dass die Verantwortlichen und Beschuldigten einer schweren Freiheitsberaubung im Amt bis heute weiter völlig unbehelligt im öffentlichen Amt sind, befördert wurden und weiter über Menschen richten!

Dass sich die Vorgänge nicht stillschweigend vertuschenlassen, sollte inzwischen klar geworden sein.

Seit Mai 2012 wird mein Kind unter den Augen der Justiz durch die Mutter wieder ungehindert entfremdet, gerichtlich vollstreckbare wöchentlich stattfindende Kontakte werden schlicht nicht durchgeführt.

Die aktuellen Details in Kürze hier bereits veröffentlicht:

Fortlaufende Rechtsverweigerung durch die Justiz Würzburg

Auch dies beleuchtet, was hier tatsächlich zwischen 2003 und 2010 vorging.

Offener Antrag an die Familienrichterin – fortlaufende Kindesentführung

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Die hier stattfindende Kindesentfremdung und Bindungszerstörung fängt nicht damit an, dass „Kontakte“ nicht durchgeführt werden. Sie fängt bereits damit an, dass Gerichte NICHTS unternehmen, damit Informationen und Kommunikation stattfinden, Grundsätzlichstes mitgeteilt wird, dass Mütter nicht völlig ungehindert komplett abtauchen können. Kann es in einem Rechtsstaat sein, dass ich als Vater dazu gezwungen bin, bei einer Anwaltskanzlei eine Geburtstagskarte für mein Kind abzugeben, weil ich nicht weiss, wie ich es sonst erreiche!? Was hier geschieht, ist schlicht asozial!

Kinder, die Kommunikation „verweigern“, die indoktriniert und instrumentalisert hautnah erleben und mitbekommen, dass ihre „Bezugsperson“ Mutter damit durchkommt, machen nur nach, was diese ihnen „erfolgreich“ vorlebt. Es ist mittlerweile das „Erfolgsmodell“ der deutschen Justiz geworden: solange verschleppen, bis das Kind sich nach dem „Vorbild“ der Mutter „weigert“, Kontakt mit dem ausgegrenzten und gezielt dämonisierten Vater zu haben. Die späteren Folgen dieser „Praxis“ für die Kinder kann man seit Jahren an jungen Erwachsenen in jeder Klinik bundesweit betrachten.

Die Verantwortlichen hier versuchten bereits sich hinter dem „Kindeswillen“ zu verstecken, als dieses 4 Jahre alt war, 2008! Das Kind „weigert“ sich, in die Räume des Kinderschutzbundes zu kommen…..! 2010 bis 2012 ging es dann doch….

Wie dumm dürfen Menschen sein?

Nachzulesen hier:
Absage Vereinbarung 2008, Kinderschutzbund

Dass die Kindsmutter hier „nicht alle Tassen im Schrank“ hat, diese Meinung hörte ich seit Veröffentlichung dieses Blogs mehrfach. Der Skandal besteht jedoch darin, dass eine solche Täterin (Ja, Täterin! Angefangen mit einer falschen Eidesstattlichen Versicherung und Entsorgung im Dezember 2003 vor dem Zivilgericht Würzburg, mit traumatischer Folgewirkung – während mir bis zu diesem Tag (!) eine Heirat und Familienbildung vorgegaukelt wurde) bis heute und über Jahre nicht daran gehindert wird, so zu agieren. Das Alleinsorgerecht missbraucht, um dem gemeinsamen Kind den Vater zu nehmen!

Die Kindsmutter wird im Gegenteil als „Opfer“ unter dem in Deutschland immer ungenierter missbrauchten Etikett „häusliche Gewalt gegen Frauen“ (sie fühlte sich von mir „belästigt“ und „bedroht“, drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes…) ermutigt und darin befördert, die Justiz zu missbrauchen. Befürchtungen wegen falscher Eidesstattlicher Versicherung bei dieser Justiz brauchen Frauen offenkundig nicht zu haben. Selbst falsche Vergewaltigungsvorwürfe in aller Regel folgenlos.

Und selbst jetzt, nachdem jedem vernünftig denkenden Menschen, der nicht mit ideologischer Blindheit geschlagen ist, sieht, was in diesem Land und was in diesem „Fall“ tatsächlich vorliegt….die Täterin macht weiter was sie will.

Andere Männer – vermutlich JEDER andere Mann und Vater – hätte längst den Rechtsweg verlassen. Ich tue dies weiter aus zwei Gründen nicht: weil es mein Kind schädigt und weil ich will, dass die Verantwortlichen sich strafrechtlich, gerichtlich und öffentlich zu verantworten haben für das, was sie hier nun SEIT ZEHN Jahren verschulden:

…..

Dieser Brief ging heute ans Gericht:

„Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

Amtsgericht Würzburg
Familienabteilung
Ottostraße 5
97070 Würzburg 12. Dezember 2013

Az. 2 F 1869/12

Gegen das Gericht ist Strafanzeige wegen Beihilfe zur Kindesentführung eingereicht.

Der Sachverhalt ist bekannt.

Trotz der eindeutigen Sachlage und der fortlaufenden Entführung meines Kindes durch die ihre Alleinsorge ungeniert missbrauchende Kindsmutter wird Beschluss der Richterin Sommer vom 09.04.2010 (Az. 5 F 1403/09) seit 25.05.2012 vorsätzlich missachtet, Anträge diesbezüglich ignoriert. Das Gericht hat u.a. mit Beschluss vom 10.10.2012 (Az. 2 F 957/12) und 20.12.2012 (Az. 2 F 1869/12) festgestellt:

“Die beteil. Eltern haben am 09.04.2010 im Verfahren 5 F 1403/09 mit gerichtlich gebilligtem Vergleich den Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind …. geregelt. Der Umgang fand in der Folgezeit bis etwa Mitte 2012 statt.”

….“Das Gericht weist darauf hin, dass die Vereinbarung vom 09.04.2010 unverändert Gültigkeit hat. Es weist ferner darauf hin, dass nicht nur die Verantwortung für das Kind sondern auch die Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB von der Mutter ein erhebliches Mehr an Mitwirkung verlangt, als bisher von ihr geleistet.”

….” Der Mutter wird aufgegeben, einen Termin für …. bei Frau Schmelter bis spätestens Herbstferien zu vereinbaren. Sie soll ferner eigene Gesprächstermine wahrnehmen, wie das bereits besprochen war.
Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vater…sich im vergangenen Jahr an alles besprochene gehalten hat und dass der Umgang in der Vergangenheit nach den bisher erhaltenen Auskünften unproblematisch war, wogegen die Mutter sich stets entzogen hat.”

“Das Gericht weist darauf hin , dass es beabsichtigt, in der Hauptsache ein Gutachten einzuholen, dass gleichwohl aus Sicht des Gerichtes eine Kindeswohlgefährdung nicht derart greifbar im Raume steht, dass der Umgang bis das Gutachten vorliegt auszusetzen wäre. Es wird darauf hingewiesen, dass ein vollstreckbarer Vergleich zum Umgang vorliegt sowie die einstweilige Anordnung, mit der die Umgangspflegerin bestellt wurde, und dass dies zu beachten ist.”

“Der Vertreter des Jugendamtes weist ebenfalls darauf hin, dass derzeit keine Gründe ersichtlich sind, den Umgang nicht wieder aufzunehmen….”

…..“Frau Kleylein Gerlich bestätigt die Einschätzung von Herrn Wegmann, dass die Entwicklung bei ….fatal ist, wenn sie väterliche Anteile an sich bemerkt oder zuordnet und ablehnt und dass das auch aus ihrer Sicht nur über einen Kontakt aufgelöst werden könne. Sie gibt an, dass sie bisher nur zum Vater einen Kontakt herstellen konnte. Der nächste Schritt wäre, den Kontakt zur Mutter und zum Kind herzustellen.”


Die Beschlüsse und Verfahrensakten sind veröffentlicht, zuletzt hier:

Fortlaufende Rechtsverweigerung durch die Justiz Würzburg

Im Jahr 2013 entzog sich die Kindsmutter ungehindert komplett, keine der eingeleiteten Maßnahmen war durchzuführen, keine der geschlossenen Vereinbarungen wurde eingehalten.

Maßnahmen gegen die Kindsmutter werden vom Gericht verweigert.

Bearbeitung aller meiner Anträge als Elternteil wird vom Gericht verweigert.

Da ich aufgrund der Straftaten der Kindsmutter und der Straftaten des Gerichts bereits am Geburtstag des Kindes im September 2013 gezwungen war, Karte und Geschenk mangels bekannter Adresse etc. bei einer benachbarten Anwaltskanzlei, wo die Kindsmutter zuvor bis Kanzlei betrieben hat, abzugeben, wird angesichts von Weihnachten hiermit letztmalig über Gericht der Versuch unternommen und beantragt:

UNVERZÜGLICH KONTAKT herzustellen und UNMITTELBAR KONTAKTADRESSE zu meinem Kind mitzuteilen, wo dieses postalisch erreichbar ist.

Die fortlaufende Rechtsverweigerung zugunsten der Kindsmutter und der etablierte rechtsfreie Raum über mittlerweile zehn Jahre wird sich nicht erledigen.

Für alle bislang in dieser Sache erfolgten Schädigungen werden schuldhaft verantwortlich gemacht:

– die Kindsmutter
– die Richterin am Amtsgericht Treu
– die seit März 2012 die aktuelle Situation verschuldende Erfüllungsgehilfin Hitzelberger
– die Leiterin des Kinderschutzbundes Würzburg, Irene Duzy, die die Kindsmutter zur Verweigerung der Kontakte bestärkte

Jugendamt, Verfahrenspfleger, Umgangspflegerin blieben untätig und verweisen jeweils und erst auf initiative Nachfrage auf das untätige Gericht.

Der hier in einem Rechtsstaat geschaffene rechtsfreie Raum in Würzburg gegen Männer und Väter spottet inzwischen jeder Beschreibung.

Die seit Jahren immer wieder selbst erlebte Methode, Betroffene und Geschädigte solange auflaufen zu lassen und zu schädigen, bis man sie aufgrund Reaktionen irgendwie strafrechtlich belangen kann und das Strafrecht gegen Männer und Väter so zu missbrauchen, die Rechtsverweigerungen in den erstgenannten Bereichen zu vertuschen, hat sich überlebt.

Dieses Schreiben wurde heute am 12.12.2013 online veröffentlicht.

Die Verantwortlichen in Würzburg werden sich einer klärenden Verantwortungsnahme keinesfalls entziehen.

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.“

„Schwarzer Donnerstag“ : Bitte Petition zeichnen!

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Ein CDU-Ministerpräsident missbraucht die Polizei zur eigenen politischen Profilierung, reißt Gräben auf zwischen Bürgern und Beamten und lügt offenkundig ungeniert bis zum heutigen Tag, auch gegenüber dem Untersuchungsausschuss.

Eine Klärung interessiert mich als Polizeibeamten des Landes, der wegen seiner „Haarlänge“ nicht mehr im Dienst ist und dem mit konstruierten „Dienstvergehen“ wie dem, zwei Sonderurlaubstage falsch beantragt zu haben, nicht nur die Klärung der Vorgänge bei der Polizeidirektion verweigert wird sondern dem auch ungeniert die „uneingeschränkte charakterliche Eignung“ abgesprochen werden soll, um die Dienstvorgesetzten zu schützen.

Wer tatsächlich charakterliche ungeeignet ist, ist der ehemalige Ministerpräsident Mappus, dies wird immer offenkundiger, weshalb die vorbehaltlose Klärung notwendig ist:

https://www.openpetition.de/petition/online/ich-fordere-die-neuaufnahme-eines-untersuchungsausschusses-zu-den-vorfaellen-am-30-09-2010

Die Hintergründe, veröffentlicht von der Stuttgarter Zeitung:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-untersuchungsausschuss-stefan-mappus-weist-vorwuerfe-zurueck.c4efed99-057b-4066-bc95-52b84a0de1eb.html

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.schwarzer-donnerstag-neue-fragen-durch-mappus-mails.b6bcb3d7-2cc7-46ec-9d85-ce74c6f7d112.html

Update

….es geht offensichtlich auch um Merkel:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.ausschuss-zum-schwarzen-donnerstag-die-angst-vor-der-zeugin-merkel.e48dfbff-58dd-4dbe-97ae-4a615a6b5ea6.html

Auch die Rolle, die Teile der Justiz und „honorige“ Juristen hier spielten/spielen ist erwähnenswert:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.richterin-bei-stuttgart-21-befangen-spaetfolgen-eines-lobs-fuer-mappus.0acf529c-dc55-4b10-af10-948775faeb16.html

„Den Verdacht der Befangenheit hat die Enddreißigerin ihrem Ehemann zu verdanken, dem Rechtsanwalt Marius B. Zwei Wochen nach dem Polizeieinsatz im Schlossgarten hatte dieser einen anfeuernden Brief an den damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) geschrieben. Als Bürger und Jurist, schmeichelte er ihm, „verfolge ich mit Freude Ihre klare Haltung in der Auseinandersetzung um Stuttgart 21“. Angesichts der Gefährdung der eigenen Sicherheit und der partiellen öffentlichen Anfeindung, die er aus der Tätigkeit seines Vaters in Terroristenprozessen kenne, „ziehe ich den Hut vor Ihrer couragierten Haltung und hoffe und wünsche sehr, dass Sie sich (und uns) diese bewahren und sich vom Getöse der Straße nicht beirren lassen“. Das Gros der „arbeitenden Stuttgarter Bevölkerung“ habe ohnehin „keine Zeit, zu demonstrieren“, und stehe „klar hinter dem Projekt“….“

In eigener Sache:

Drucksache des Petitonsausschusses der damaligen Mappus-Regierung

Petition Landtagsdrucksache, Baden-Württemberg

Stellungnahme des verantwortlichen Vorgesetzten

Eisele Stellungnahme

Fortlaufende Rechtsverweigerung durch die Justiz Würzburg

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Es geht weiter um Transparenz:

Die Justiz Würzburg, die beginnend Dezember 2003 meine Vaterschaft zu meinem damals drei Monate alten Kind zerstört hat, über Jahre immer wieder invasiv in mein Privatleben eindrang (drei Hausdurchsuchungen, zwei Festnahmen, drei Zwangseinweisungsversuche….), kriminalisierte und mich letztlich 2009 mittels Fehlgutachten des Würzburger Psychiaters Dr. Groß und gänzlich ohne Straftat dauerhaft wegsperren wollte, macht weiter wie bisher.

Es geht mittlerweile um den Vorwurf der Beihilfe zur Kindesentführung durch eine Juristin.

Mein Kind wird permanent geschädigt!

Alles ist KONKRET nachvollziehbar, beweisbar und anhand Akten belegt, wie ich hier nochmals zusammengefasst aufzeige.

Es liegt ein VOLLSTRECKBARER gerichtlicher Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 09.04.2010 vor, dass JEDE WOCHE (Freitag 15.00 bis 17.00 Uhr, seit Anfang 2011 erweitert auf 16.00 bis 19.00 Uhr) Kontakte zu meinem Kind stattzufinden haben:

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Seit Mai 2012 werden diese verweigert.

Die Kindsmutter, die sich zunächst ansatzweise „kooperativ“ zeigte, schwenkte ab Anfang des Jahres 2012 komplett um, ihr Beistand RA Rothenbucher gab darauf das Mandat ab.

Anlass für die neue Zielsetzung, mich wieder – ungeachtet der bereits ab 2003 durch falsche Eidesstattliche Versicherung erwirkten Folgeschäden für Vater und Kind – und weiter ungeniert ausgrenzen zu wollen, zu entwerten, war wohl folgender Beschluss vom 20.12.2011, in welchem endlich nach Jahren und zur Normalisierung des Konfliktes und insbesondere auch zur Entlastung des Kindes die gemeinsame Beratung der Eltern vereinbart wurde:

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Hier heißt es:

„Mit den Beteiligten wird besprochen, dass eine Beratung bei der gerichtsnahen Beratungsstelle stattfinden kann.

Beide Eltern sind damit einverstanden. Es wird für den 12. Januar 2012 ein Termin bei Frau Schmelter vereinbart, der um 08.30 Uhr in der dortigen Beratungsstelle (Dominikanerplatz 8, 2. Stock) stattfinden wird. Weitere Gespräche werden von dort dann vereinbart werden. Die Beraterin erhält die Telefonnummer des Kindsvaters. Die Kindsmutter wird ihr die Telefonnummer selber zukommen lassen“.

Nachdem die Kindsmutter, Rechtsanwältin N., eine Woche später unter Vorgabe „psychischer Belastung“ über ihren Anwalt mitteilen ließ, dass sie die Beratung nicht durchführen „kann“, wurde ihr von Richterin Treu  zugestanden, dass zunächst Einzelgespräche mit dem Ziel der gemeinsamen Beratung durchzuführen sind.

Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Die Kindsmutter brach nach zwei Einzelgesprächen jeden Kontakt ab. Selbst hatte ich bis heute 25 Gespräche bei Frau Schmelter.

Wiederum zehn Monate später:

Die Familienrichterin Treu weist in Beschluss vom 10.10.2012 (nicht nur die Beratung findet nicht statt, seit 5 Monaten werden auch die Kontakte vereitelt) ausfdrücklich auf folgendes hin:

„Die beteil. Eltern haben am 09.04.2010 im Verfahren 5 F 1403/09 mit gerichtlich gebilligtem Vergeleich den Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind …. geregelt. Der Umgang fand in der Folgezeit bis etwa Mitte 2012 statt.“

….„Das Gericht weist darauf hin, dass die Vereinbarung vom 09.04.2010 unverändert Gültigkeit hat. Es weist ferner darauf hin, dass nicht nur die Verantwortung für das Kind sondern auch die Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB von der Mutter ein erhebliches Mehr an Mitwirkung verlangt, als bisher von ihr geleistet.“

….“ Der Mutter wird aufgegeben, einen Termin für …. bei Frau Schmelter bis spätestens Herbstferien zu vereinbaren. Sie soll ferner eigene Gesprächstermine wahrnehmen, wie das bereits besprochen war.

Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vater…sich im vergangenen Jahr an alles besprochene gehalten hat und dass der Umgang in der Vergangenheit nach den bisher erhaltenen Auskünften unproblematisch war, wogegen die Mutter sich stets entzogen hat.“

Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012

Die Kindsmutter entzieht sich weiter komplett.

Zwei Monate später wird zur Verhandlung am 20.12.2012 vermerkt:

„Das Gericht weist darauf hin , dass es beabsichtigt, in der Hauptsache ein Gutachten einzuholen, dass gleichwohl aus Sicht des Gerichtes eine Kindeswohlgefährdung nicht derart greifbar im Raume steht, dass der Umgang bis das Gutachten vorliegt auszusetzen wäre. Es wird darauf hingewiesen, dass ein vollstreckbarer Vergleich zum Umgang vorliegt sowie die einstweilige Anordnung, mit der die Umgangspflegerin bestellt wurde, und dass dies zu beachten ist.“

(Weshalb die Richterin meint, dass eine „Kindeswohlgefährdung“, offenbar auf mich bezogen, überhaupt nun zu benennen sei, auch wenn sie nicht „im Raum steht“, ist schon nicht nachvollziehbar. Allein die Kindsmutter schädigt das Kind! Auch meine „Unbeherrschtheit“ wurde nebenbei erwahnt – andere Väter hätten längst nachvollziehbar ganz andere Reaktionen gezeigt als „Unbeherrschtheit“ angesichts dieser Justizverbrechen….)

Weiter heißt es:

„Der Vertreter des Jugendamtes weist ebenfalls darauf hin, dass derzeit keine Gründe ersichtlich sind, den Umgang nicht wieder aufzunehmen….“ (Das Jugendamt Würzburg ist in diesem Verfahren seit 2004 nie darüber hinaus gekommen, Stellungnahmen abzugeben, und das auch nur, wenn es unbedingt sein muss….)

Die Kindsmutter entwertet derweil auch die Beraterin Frau Schmelter, mit der sie strategisch die weitere Zusammenarbeit verhindern will:

„Rechtsanwältin Dr. Hitzelberger erläutert während des Diktates den Standpunkt der Mutter, dass aus Sicht der Mutter Herr Deeg seit einem Jahr von Frau Schmelter therapiert werde und dass deshalb auf ihrer Seite Zweifel an der Neutralität bestehen.“

Zur Erinnerung: die Kindsmutter verweigert zunächst wegen „psychischer Probleme“ die Mediation und Beratung, bricht Einzelgespräche ab und macht ein Jahr später geltend, dass nun „Befangenheit“ vorliege, weil ich als Vater die Beratungstermine wahrnahm.

…..„Frau Kleylein Gerlich (Anm.: seit November 2012 eingesetzte Umgangspflegerin) bestätigt die Einschätzung von Herrn Wegmann (Anm.: seit Juni 2012 involvierter Verfahrenspfleger), dass die Entwicklung bei ….fatal ist, wenn sie väterliche Anteile an sich bemerkt oder zuordnet und ablehnt und dass das auch aus ihrer Sicht nur über einen Kontakt aufgelöst werden könne. Sie gibt an, dass sie bisher nur zum Vater einen Kontakt herstellen konnte. Der nächste Schritt wäre, den Kontakt zur Mutter und zum Kind herzustellen.“

Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…

Die weitere Entwicklung bis heute, STAND 07. Dezember 2013:

Seit August 2012 habe ich mein Kind nicht mehr gesehen (auch hier nur kurz).

Die Kindsmutter verweigert zu allen Beteiligten und Helfern weiter unbehelligt die Kommunikation und jede Kooperation.

Bereits seit Oktober 2012 ist sie mit meinem Kind „untergetaucht“, was als Kindesentführung anzusehen ist.

Im Januar 2013 lässt sie über ihre absolut asozial agierende Rechtsanwältin Hitzelberger gegen die Richterin Treu einen Befangenheitsantrag einreichen. Bereits zuvor, im September 2012 versuchte sie, offensichtlich wieder wie bereits von 2003 bis 2005, mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung eine Gewaltschutzverfügung gegen mich zu erwirken, was das Familiengericht ablehnte.

Eine einzige Verhandlung fand statt am 17. September 2013, in der alle die Verantwortung abweisen und auf das völlig irrelevante „Gutachten“ verweisen – irrelevant deshalb, weil man KEIN GUTACHTEN benötigt, um zu sehen, WAS hier zu tun ist, was notwendig ist und WO das Problem liegt.

Ich werde diesen Beitrag auch im Blog von Gabriele Wolff posten bzw. darauf verweisen, um aufzuzeigen, wie Gerichte komplett versagen, wie zuvor unbescholtene Männer und Väter permanent auflaufen gelassen werden, komplette Rechtsverweigerung stattfindet und „Gutachten“ nur einen Zweck haben: die UNTÄTIGKEIT und UNFÄHIGKEIT in diesem Bereich der deutschen Justiz zu kaschieren.

Väter sind in diesem Land entrechtet. Das ist kein Rechtsstaat mehr.

Ps.: vor zwei Tagen, 05.12.2013 erfuhr ich durch Anruf bei der Verfahrenpflegerin Kleylein-Gerlich, dass deren Umgangspflegschaft am 28.11.2013 „abgelaufen“ sei.

Seit der Verhandlung am 17. September hielt es keiner der Verantwortlichen auch nur für angebracht, mit mir Kontakt aufzunehmen!

Meine im Jahr 2013 gestellten Anträge wurden alle und gänzlich IGNORIERT!

„Selbstmordgefährdete Kinder“ in Unterfranken…

Wann fragt man endlich nach den Folgen des Versagens der Justiz und Behörden in Würzburg!

Reichen „selbstmordgefährdete Kinder“, um endlich einmal das VOLLVERSAGEN in dieser Region öffentlich und medial zum Thema zu machen!?

http://www.mainpost.de/regional/franken/Verzweifelte-Suche-nach-einem-Therapieplatz;art1727,7830580

Zitat „Wir würden den jungen Mann sofort behandeln, wenn es nicht noch dringlichere Fälle gäbe“, sagt Romanos. Was kann dringlicher sein als ein selbstmordgefährdeter Jugendlicher? „Selbstmordgefährdete Kinder“, sagt Romanos. „Wir haben etliche 14- oder 15-Jährige nach Selbstmorddrohung auf der Station und auf der Warteliste; wir haben Kinder, die mit einem richterlichen Beschluss zu uns kommen.“ Kinder müsse er den Jugendlichen vorziehen; anders gehe es nicht.“

Zur Erinnerung: mein eigenes Kind wird ungeachtet gerichtlicher Beschlüsse seit 18 Monaten entfremdet und geschädigt, die Folgen sind bereits vor einem Jahr in einem Beschluss des Familiengerichts benannt – und die Notwendigkeit der Kontakte: 

Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…

Die Mutter verweigert die bereits im Dezember vorletzten Jahres zur Entlastung des Kindes beschlossene gemeinsame Beratung und setzt unter Beihilfe dieser Justiz auf Ausgrenzung und Eskalation… Kind und Vater in Therapie, und die Täterin wird verhätschelt. 

„Selbstmordgefährdete Kinder“!! 

Wann fragt man hier endlich einmal nach Ursachen und Wirkung? 

Es darf sich gerne jeder in meiner Sache an die zuständige und verantwortliche Familienrichterin Treu wenden und nachfragen, was hier „schiefläuft“:
Telefon-Nr.: 0931/381- 2249 oder -2246 Geschäftszimmer)

Gerichte und Behörden haben sich endlich für ihre existenzvernichtende Untätigkeit zu rechtfertigen!

Und am Rande: wie es meinem Kind geht, WEISS ICH NICHT, weil gegen die komplette Entfremdung und die faktische Kindesentführung seit Oktober 2012 NICHTS UNTERNOMMEN wird!

Bei der Polizei hier in Stuttgart habe ich Strafanzeige diesbezüglich am 04. November eingereicht, unternommen wird offenbar auch hier: NICHTS.