Rechtsverweigerung in Zusammenarbeit mit Gutachterin – Justiz Würzburg…

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Soeben habe ich erfahren, dass der von mir im Januar (!) aufgrund der gezielten Ausgrenzung und Boykottierung seitens der Kindsmutter hinzugezogene Rechtsanwalt aus München die angeforderten Gerichtsakten vom Amtsgericht Würzburg bis heute nicht erhalten hat.

Diese seien bei der Gutachterin.

Ich darf nochmal aufzeigen:

I.
1. Dieser Beschluss wird mit massiven Folgeschäden für Vater und Kind seit Juni 2012 unsanktioniert verweigert:
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

2. Anlass dieser erneuten Boykottierung der Kindsmutter war, die entstehende Verantwortung bereits im Ansatz zu verhindern, auch unter rücksichtsloser Schädigung…

Denn zuvor hatte, bereis im Dezember 2011, aufgrund der positiven Entwicklung und 94 Treffen und Kontakte im Stadtbereich Würzburg das Gericht endlich diese Elternberatung veranlasst:
Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

3. Die Kindsmutter verweigerte diese infolge ebenso unsanktioniert bis heute, mit dieser „Begründung“:
Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Während sie diese „Therapie“ für sich bis heute nicht durchführt, dürfen wiederum alle anderen die massiven Folgen ihres Verhaltens und ihrer Verantwortungsflucht tragen.

4. Ein Appell der Richterin Treu – beispielsweise hier – führt weder zu Verhaltensänderung noch zu Sanktionen gegen die ihr Alleinsorgerecht und ihren Anwaltsstatus einsetzende Kindsmutter:
Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012

5. Nach Verhinderung der Treffen taucht sie mit dem Kind unter, was ich durch Zufall erfahre und – ebenfalls folgenlos – als Kindesentführung der Richterin mitteile, Oktober 2012:
Schreiben ans Gericht wegen „Untertauchen“ der Kindsmutter, 17.10.2012

6. Nachdem die Treffen endlich konkret über eine neu hinzugezogene Umgangspflegerin durchgesetzt werden sollen, Dezember 2012, wird die Richterin von der Kindsmutter mittels Befangenheitsantrag aus dem Verkehr gezogen, ungeachtet der aufgezeigten Schädigung des Kindes:
Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…

Befangenheitsantrag der Kindsmutter gegen die Richterin, 08.01.2013

7. Obwohl dies (laut mehreren Beschlüssen) mit dem Umgangsboykott nichts zu tun hat, versteckt sich die Richterin Treu seither (Erledigung Befangenheitsantrag Mai 2013, OLG Bamberg) hinter dieser seit Dezember 2012 mit folgendem Gutachtenauftrag ersuchten Katharina Behrend:
Beschluss Familiengericht: Gutachten, 20.12.2012

Diese liefert, nachdem im Jahr 2013 weder ein Kontakt noch sonst irgendeine Maßnahme gegen dieses Verbrechen des Kindesentzugs stattfand (und eine ergebnislose mdl. Verhandlung am 17. 09.2013) bis dieses Gutachten nicht ab, sondern versucht lediglich, die Eroffentlichung hier im Blog zu verhindern:

Schreiben der Gutachterin Behrend an das Gericht, 10.12.13

Ich habe aufgrund der Schädigungen bereits wiederholt Zivilklage eingericht, die sämtlich zu dem Ergebnis führt, dass die Justiz die Justiz schützt….erledigen lassen wird sich die Schadensregulierung erkennbar so nicht!

II.
Die hochstrichterliche Rechtsprechung aufgrund des Misstandes, dass Gutachten von der Justiz nur dazu missbraucht werden, um präjudizierend Fakten zu schaffen und „unangenehme“ Fälle verschleppend zu entledigen, längst klare Worte gefunden:

„Der BGH und der Umgangsboykott“, aus Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 03/2012

Hier heißt es unter „Ausblick“:

„Die Fälle des Umgangsboykotts offenbaren in besonderer Weise, dass häufig nur eine frühzeitige Förderung einvernehmlicher Lösungen der nachhaltigen Beilegung des Elternkonflikts zuträglich ist. Gelingt dies nicht in einem auch aus Sicht des Kindes vertretbaren Zeitraum wird die Gefahr immer größer, dass den staatlichen Einflussmöglichkeiten Grenzen gesetzt werden. Die professionell am Verfahren Beteiligten bewegen sich damit auf dem schmalen Grat nach ihrem gesetzlichem Auftrag (vgl. § 156 FamFG) einerseits die einvernehmliche Lösung von Umgangskonflikten zu fördern, andererseits aber den Gefahren einer faktischen Präjudizierung begegnen zu müssen.

….Unbeschadet dessen muss dringend davor gewarnt werden, in streitigen Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht generell ein zeit- und kostenintensives Sachverständigengutachten einzuholen.“

Die Wirkung dieser Verweigerung von Justiz und Gesellschaft im Einzelfall, die Rechte von Vätern auch gegen Widerstände endlich durchzusetzen und Grund- und Menschenrechte als solche zu behandeln, hat Gerhard Amendt in diesem Artikel bereits 2007, aufgegriffen im vorherigen Beitrag bereits thematisiert:

Väter in Not – „schwere Vorwürfe gegen die Politik“, Gerhard Amendt, 2007

„So kannte der tote Vater die gesellschaftliche Untätigkeit, die Männern entgegenschlägt, wenn Exfrauen ihnen den Kontakt zu ihren Kindern vorenthalten wollen. Für Hilfe suchende Scheidungsväter gibt es nun einmal keine Unterstützung. Und die Ämter für Familienhilfe sind obendrein nicht selten durch personalpolitische Entscheidungen männerfeindlich gestimmt. In der Sprache des 43-Jährigen fühlte er sich von „femifaschistischen Vollidioten“ umzingelt, die ihm nicht nur seine Väterlichkeit streitig machen, sondern, im Blick auf die Gesellschaft, jungen Männern den Wunsch nach Familie und Kindern austreiben wollen. Und liegt darin nicht eine mächtige Wahrheit begraben?

Da Gewalt angeblich nur das sein kann, was Frauen dazu erklären, kommt das dem Versuch gleich, Kindern den Vater immer dann zu nehmen, wann Mütter ihnen die Väterlichkeit vorenthalten wollen. Und da Gewaltvorwürfe zum automatischen Sesam-öffne-dich für die Diskriminierung von Männern geworden ist, versucht die Tagung nichts anderes, als Kindern den Vater nach der Scheidung zu nehmen. Viele Frauenberatungsstellen sehen darin nebenbei eine sinnvolle Bestandgarantie für ihre Zukunft. Das Absurde an diesem Gewaltschutzargument ist, dass in den 30 Prozent der Scheidungsfälle, in denen es zu ein- oder mehrmaliger Gewalt kommt, 60 Prozent der Gewalthandlungen von Expartnerinnen begonnen werden.

Das hier ist in diesem „Fall“ die mit falscher Eidesstattlicher Versicherung (erfundene) Gewalt, mit der die anwaltliche Kindsmutter seit Dezember 2003 mein Leben und meine Vaterschaft zerstört:
„Zeugenvernehmung“ Kindsmutter, 15.12.2003

Bis heute muss sie angesichts der „Aussenwirkung“ und Gesichtswahrung diese Linie aufrechterhalten, mich dämonisieren – auch wenn sie damit das Leben des Kindes schädigt, ihm dem Vater nimmt und über nun zehn Jahre die Würzburger Justiz als willigen Erfüllungsgehilfen gegen „männliche Gewalt“ missbraucht! 

Wir haben jetzt 2014!

….! Dieses Opfergejammere von manipulativen, rücksichtslosen, launenhaften und die gesellschaftlichen Klischees missbrauchenden Müttern und Täterinnen, die Vätern die Kinder entziehen, muss endlich aufhören!

Ja, ich weiß dass das keine Geschlechter- sondern eine Charakterfrage und Frage der Möglichkeit ist: Männer handeln mitunter genauso, wenn das Kind bei ihnen ist.

Der gemeinsame Nenner ist die Justiz, wie auch dieser vom SZ-Magazin zweimal aufgegriffene „Fall“ zeigt:

http://archive.today/N9lNc

Offener Antrag an die Familienrichterin – fortlaufende Kindesentführung

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Die hier stattfindende Kindesentfremdung und Bindungszerstörung fängt nicht damit an, dass „Kontakte“ nicht durchgeführt werden. Sie fängt bereits damit an, dass Gerichte NICHTS unternehmen, damit Informationen und Kommunikation stattfinden, Grundsätzlichstes mitgeteilt wird, dass Mütter nicht völlig ungehindert komplett abtauchen können. Kann es in einem Rechtsstaat sein, dass ich als Vater dazu gezwungen bin, bei einer Anwaltskanzlei eine Geburtstagskarte für mein Kind abzugeben, weil ich nicht weiss, wie ich es sonst erreiche!? Was hier geschieht, ist schlicht asozial!

Kinder, die Kommunikation „verweigern“, die indoktriniert und instrumentalisert hautnah erleben und mitbekommen, dass ihre „Bezugsperson“ Mutter damit durchkommt, machen nur nach, was diese ihnen „erfolgreich“ vorlebt. Es ist mittlerweile das „Erfolgsmodell“ der deutschen Justiz geworden: solange verschleppen, bis das Kind sich nach dem „Vorbild“ der Mutter „weigert“, Kontakt mit dem ausgegrenzten und gezielt dämonisierten Vater zu haben. Die späteren Folgen dieser „Praxis“ für die Kinder kann man seit Jahren an jungen Erwachsenen in jeder Klinik bundesweit betrachten.

Die Verantwortlichen hier versuchten bereits sich hinter dem „Kindeswillen“ zu verstecken, als dieses 4 Jahre alt war, 2008! Das Kind „weigert“ sich, in die Räume des Kinderschutzbundes zu kommen…..! 2010 bis 2012 ging es dann doch….

Wie dumm dürfen Menschen sein?

Nachzulesen hier:
Absage Vereinbarung 2008, Kinderschutzbund

Dass die Kindsmutter hier „nicht alle Tassen im Schrank“ hat, diese Meinung hörte ich seit Veröffentlichung dieses Blogs mehrfach. Der Skandal besteht jedoch darin, dass eine solche Täterin (Ja, Täterin! Angefangen mit einer falschen Eidesstattlichen Versicherung und Entsorgung im Dezember 2003 vor dem Zivilgericht Würzburg, mit traumatischer Folgewirkung – während mir bis zu diesem Tag (!) eine Heirat und Familienbildung vorgegaukelt wurde) bis heute und über Jahre nicht daran gehindert wird, so zu agieren. Das Alleinsorgerecht missbraucht, um dem gemeinsamen Kind den Vater zu nehmen!

Die Kindsmutter wird im Gegenteil als „Opfer“ unter dem in Deutschland immer ungenierter missbrauchten Etikett „häusliche Gewalt gegen Frauen“ (sie fühlte sich von mir „belästigt“ und „bedroht“, drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes…) ermutigt und darin befördert, die Justiz zu missbrauchen. Befürchtungen wegen falscher Eidesstattlicher Versicherung bei dieser Justiz brauchen Frauen offenkundig nicht zu haben. Selbst falsche Vergewaltigungsvorwürfe in aller Regel folgenlos.

Und selbst jetzt, nachdem jedem vernünftig denkenden Menschen, der nicht mit ideologischer Blindheit geschlagen ist, sieht, was in diesem Land und was in diesem „Fall“ tatsächlich vorliegt….die Täterin macht weiter was sie will.

Andere Männer – vermutlich JEDER andere Mann und Vater – hätte längst den Rechtsweg verlassen. Ich tue dies weiter aus zwei Gründen nicht: weil es mein Kind schädigt und weil ich will, dass die Verantwortlichen sich strafrechtlich, gerichtlich und öffentlich zu verantworten haben für das, was sie hier nun SEIT ZEHN Jahren verschulden:

…..

Dieser Brief ging heute ans Gericht:

„Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

Amtsgericht Würzburg
Familienabteilung
Ottostraße 5
97070 Würzburg 12. Dezember 2013

Az. 2 F 1869/12

Gegen das Gericht ist Strafanzeige wegen Beihilfe zur Kindesentführung eingereicht.

Der Sachverhalt ist bekannt.

Trotz der eindeutigen Sachlage und der fortlaufenden Entführung meines Kindes durch die ihre Alleinsorge ungeniert missbrauchende Kindsmutter wird Beschluss der Richterin Sommer vom 09.04.2010 (Az. 5 F 1403/09) seit 25.05.2012 vorsätzlich missachtet, Anträge diesbezüglich ignoriert. Das Gericht hat u.a. mit Beschluss vom 10.10.2012 (Az. 2 F 957/12) und 20.12.2012 (Az. 2 F 1869/12) festgestellt:

“Die beteil. Eltern haben am 09.04.2010 im Verfahren 5 F 1403/09 mit gerichtlich gebilligtem Vergleich den Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind …. geregelt. Der Umgang fand in der Folgezeit bis etwa Mitte 2012 statt.”

….“Das Gericht weist darauf hin, dass die Vereinbarung vom 09.04.2010 unverändert Gültigkeit hat. Es weist ferner darauf hin, dass nicht nur die Verantwortung für das Kind sondern auch die Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB von der Mutter ein erhebliches Mehr an Mitwirkung verlangt, als bisher von ihr geleistet.”

….” Der Mutter wird aufgegeben, einen Termin für …. bei Frau Schmelter bis spätestens Herbstferien zu vereinbaren. Sie soll ferner eigene Gesprächstermine wahrnehmen, wie das bereits besprochen war.
Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vater…sich im vergangenen Jahr an alles besprochene gehalten hat und dass der Umgang in der Vergangenheit nach den bisher erhaltenen Auskünften unproblematisch war, wogegen die Mutter sich stets entzogen hat.”

“Das Gericht weist darauf hin , dass es beabsichtigt, in der Hauptsache ein Gutachten einzuholen, dass gleichwohl aus Sicht des Gerichtes eine Kindeswohlgefährdung nicht derart greifbar im Raume steht, dass der Umgang bis das Gutachten vorliegt auszusetzen wäre. Es wird darauf hingewiesen, dass ein vollstreckbarer Vergleich zum Umgang vorliegt sowie die einstweilige Anordnung, mit der die Umgangspflegerin bestellt wurde, und dass dies zu beachten ist.”

“Der Vertreter des Jugendamtes weist ebenfalls darauf hin, dass derzeit keine Gründe ersichtlich sind, den Umgang nicht wieder aufzunehmen….”

…..“Frau Kleylein Gerlich bestätigt die Einschätzung von Herrn Wegmann, dass die Entwicklung bei ….fatal ist, wenn sie väterliche Anteile an sich bemerkt oder zuordnet und ablehnt und dass das auch aus ihrer Sicht nur über einen Kontakt aufgelöst werden könne. Sie gibt an, dass sie bisher nur zum Vater einen Kontakt herstellen konnte. Der nächste Schritt wäre, den Kontakt zur Mutter und zum Kind herzustellen.”


Die Beschlüsse und Verfahrensakten sind veröffentlicht, zuletzt hier:

Fortlaufende Rechtsverweigerung durch die Justiz Würzburg

Im Jahr 2013 entzog sich die Kindsmutter ungehindert komplett, keine der eingeleiteten Maßnahmen war durchzuführen, keine der geschlossenen Vereinbarungen wurde eingehalten.

Maßnahmen gegen die Kindsmutter werden vom Gericht verweigert.

Bearbeitung aller meiner Anträge als Elternteil wird vom Gericht verweigert.

Da ich aufgrund der Straftaten der Kindsmutter und der Straftaten des Gerichts bereits am Geburtstag des Kindes im September 2013 gezwungen war, Karte und Geschenk mangels bekannter Adresse etc. bei einer benachbarten Anwaltskanzlei, wo die Kindsmutter zuvor bis Kanzlei betrieben hat, abzugeben, wird angesichts von Weihnachten hiermit letztmalig über Gericht der Versuch unternommen und beantragt:

UNVERZÜGLICH KONTAKT herzustellen und UNMITTELBAR KONTAKTADRESSE zu meinem Kind mitzuteilen, wo dieses postalisch erreichbar ist.

Die fortlaufende Rechtsverweigerung zugunsten der Kindsmutter und der etablierte rechtsfreie Raum über mittlerweile zehn Jahre wird sich nicht erledigen.

Für alle bislang in dieser Sache erfolgten Schädigungen werden schuldhaft verantwortlich gemacht:

– die Kindsmutter
– die Richterin am Amtsgericht Treu
– die seit März 2012 die aktuelle Situation verschuldende Erfüllungsgehilfin Hitzelberger
– die Leiterin des Kinderschutzbundes Würzburg, Irene Duzy, die die Kindsmutter zur Verweigerung der Kontakte bestärkte

Jugendamt, Verfahrenspfleger, Umgangspflegerin blieben untätig und verweisen jeweils und erst auf initiative Nachfrage auf das untätige Gericht.

Der hier in einem Rechtsstaat geschaffene rechtsfreie Raum in Würzburg gegen Männer und Väter spottet inzwischen jeder Beschreibung.

Die seit Jahren immer wieder selbst erlebte Methode, Betroffene und Geschädigte solange auflaufen zu lassen und zu schädigen, bis man sie aufgrund Reaktionen irgendwie strafrechtlich belangen kann und das Strafrecht gegen Männer und Väter so zu missbrauchen, die Rechtsverweigerungen in den erstgenannten Bereichen zu vertuschen, hat sich überlebt.

Dieses Schreiben wurde heute am 12.12.2013 online veröffentlicht.

Die Verantwortlichen in Würzburg werden sich einer klärenden Verantwortungsnahme keinesfalls entziehen.

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.“

Weiter andauernde Kindesentführung unter Beihilfe der Würzburger Justiz.

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1. Rechtlicher Rahmen

§ 235 StGB, „Entziehung Minderjähriger“:

http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html

„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,

den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.“

Der BGH hat bereits 1998 zum Thema „Kindesentführung“ durch einen Elternteil festgestellt:

BGH, 4 StR 594/98, Urteil vom 11.02.1998!

http://www.recht-in.de/urteil/kindesentziehung_durch_sorgeberechtigten_elternteil_4_str_594_98_bgh_urteil_8442.html

Zitat: Auch das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils falle unter den Schutzbereich des § 235 StGB. Die Vorschrift diene nämlich mittelbar dem Schutz des Kindes. Zwar enthalte das das Umgangsrecht weder ein Erziehungsrecht, noch eine Erziehungspflicht. Das Umgangsrecht habe aber die Funktion, die Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache zu verfolgen und damit einer Entfremdung vorzubeugen. Das Kindschaftsreformgesetz habe dies noch erheblich erweitert. Damit schütze das Umgangsrecht das zwar ruhende, aber wieder auflebbare Sorgerecht. Zudem entfalte § 235 StGB nur bei weiter Auslegung die gewollte generalpräventive Wirkung.“

Hier der Volltext des Urteils:

http://www.papa-ya.de/onlinemagazin/index.php?option=com_content&view=article&id=371:bgh-strafbarkeit-bei-stgb-s-235-kindesentzug-durch-den-allein-sorgeberechtigte-elternteil&catid=42:umgangsrecht&Itemid=168

Wesentlich ist auch folgende Feststellung:

„Der BGH und der Umgangsboykott“, aus Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 03/2012

Hier heißt es unter „Ausblick“:

„Die Fälle des Umgangsboykotts offenbaren in besonderer Weise, dass häufig nur eine frühzeitige Förderung einvernehmlicher Lösungen der nachhaltigen Beilegung des Elternkonflikts zuträglich ist. Gelingt dies nicht in einem auch aus Sicht des Kindes vertretbaren Zeitraum wird die Gefahr immer größer, dass den staatlichen Einflussmöglichkeiten Grenzen gesetzt werden. Die professionell am Verfahren Beteiligten bewegen sich damit auf dem schmalen Grat nach ihrem gesetzlichem Auftrag (vgl. § 156 FamFG) einerseits die einvernehmliche Lösung von Umgangskonflikten zu fördern, andererseits aber den Gefahren einer faktischen Präjudizierung begegnen zu müssen.

Der Einzelfall hier…

2. Vorgeschichte:

Frau Rechtsanwältin Kerstin N. lernte ich im Jahre 2000 in Stuttgart kennen. Unter der Perspektive der Familienbildung gab ich letztlich konkret beim Zusammenzug in eine gemeinsame Wohnung der Erpressung und dem Druck seitens einzelner Vorgesetzter bei der Polizeibehörde nach und kündigte ohne jede persönliche wirtschaftliche Absicherung und berufliche Orientierung meine Beamtenstellung auf Lebenszeit nach 15 Jahren. (Die Umstände dieser erzwungenen Kündigung und das Verhalten insbesondere eines Vorgesetzten bei der Polizei, der mir wegen zu langer Haare „Berufsverbot“ erteilte, wurde hier bereits angerissen und wird in Kürze weiter ausführlichst behandelt).

Ein Argument seitens der Rechtsanwältin war, dass sie als Rechtsanwältin und Steuerberaterin den „höherwertigen“ Beruf hat. Fünf Wochen nach dem Einzug in die gemeinsame Wohnung verschwand Frau N. wie bereits bei einem vorherigen Partner, ohne jede Absprache aus der gemeinsamen Wohnung und tauchte bei ihrem Vater in Würzburg bzw. bei ihrer damals in Karlsruhe lebenden Mutter unter.

Dieses Intermezzo, bis heute nicht geklärt gibt Einblicke in das Beziehungsverhalten der Frau, das man durchaus euphemistisch als ambivalent-unsicheres Bindungsverhalten klassifizieren kann, sobald eine gewisse Stabilität und Verantwortung in einer Beziehung erreicht wird – eben durch gemeinsame Wohnung oder auch ein gemeinsames Kind. Damals ließ mich dies ratlos zurück.

Während des „Untertauchens“ mietete Frau N. ohne mein Wissen eine Wohung in Würzburg an und „kündigte“ ebenfalls ohne mein Wissen die erst zwei Monate zuvor gemeinsam bezogene Wohnung, allerdings unwirksam.

Nach einer von mir forcierten Aussprache in einer Würzburger Lokalität konnten zwar Anlass und Umstände des „Konflikts“ und ihres Verhaltens nicht geklärt werden, jedoch war innerhalb eines Abends ihrerseits wieder der Wille da, mit mir eine Familie zu gründen.

Ich gab dem, emotional angefasst, wieder nach und akzeptierte die veränderten Umstände: das bedeutete ein Pendeln zwischen Stuttgart und Würzburg (zu dieser Stadt hatte ich bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Bezug!), wobei ich für die Miete der Wohnung bei Stuttgart in Höhe von 1050 Euro alleine aufkam.

Bereits drei Monate später war Frau N. schwanger.

Während dieser Zeit wurde dem Thema, wo man jetzt wohnen wolle, ihrerseits ausgewichen. Die zunehmenden finanziellen Belastungen durch die Situation wurden ausgeblendet. Das ambivalente Beziehungsverhalten, das mich zuvor sehr belastete, hörte während der Schwangerschaft schließlich komplett auf.

Nach der Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes änderte sich alles – schlagartig: ob das die Klassifizierung einer postnatalen Depression verdient, kann ich nicht beurteilen.

Innerhalb von drei Monaten wurde ich unter tätiger Mithilfe des Vaters von Frau N., Herrn Willi N, der eine Straße weiter wohnte, als Vater komplett „ausgebootet“. Dieser Großvater des Kindes, seit 25 Jahren alleinlebend, den ich während der dreijährigen Beziehung und auch während der Schwangerschaft seiner Tochter so gut wie nie sah, war „plötzlich“ täglich präsent, vereinnahmte das Kind und beeinflusste schließlich intrigant seine Tochter dazu, sich von mir zu trennen.

Nachdem mir am 12. Dezember 2003 der Zutritt zur gemeinsamen Wohnung verwehrt wurde, in dem sich mein Kind befand, fuhr ich zurück nach Stuttgart. Dort erhielt ich am 22. Dezember 2003 die mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung von Rechtsanwältin N. über das Zivilgericht Würzburg, Rechtspflegerin Frau Lassen, erwirkte sog. Gewaltschutzverfügung zugestellt. Unterzeichnet hat das Pamphlet der Beschuldigte und Richter Thomas Schepping, heute beim 1. Strafsenat des OLG Bamberg.

Hierin heißt es gemäß der Intention des gegen Männer gerichteten Gesetzes, dass mir bei Androhung von bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder 6 Monaten Haft „verboten“ wird, Kontakt zu Rechtsanwältin N. aufzunehmen, mich ihr zu nähern etc..

Es ist dieses Gesetz, das im übrigen immer wieder bis hin zu eskalativen Tötungen als konkrete Folge derarter Verfügungen führt, vor allem weil Väter und Kinder hier komplett ausgeblendet und zum Objekt werden und vielfach massivste Verlustängste und Trennungstraumata aktiviert und ausgelöst werden.

Es ist jedoch genau das, was Frauennetzwerke, Justiz und Polizei den Frauen empfehlen: sofort, bereits bei „psychischer Belastung“ diese häusliche-Gewalt-Karte zu ziehen, Männer anzuzeigen und Verfügungen zu erwirken.

Unter dem Strich ist es das invasive Eindringen eines mit den Folgen und Konsequenzen völlig überforderten Behördenapparates in die Privat- und Intimsphäre von Männern. Aufgrund purer „Glaubhaftmachung“ selbst dominantester und rücksichtlosester Frauen.

Auf diese Art löste Frau Rechtsanwältin N. alle ihre eigenen psychischen Probleme und Launen derart auf, indem sie mich als Gewalttäter diffamierte und auf einer juristischen Ebene (auf der sie sich bestens auskennt) eine unkommunizierte Trennung erzwang.

Hierfür reichte die Angabe bei der Rechtspflegerin, dass ich sie belästigen und bedrohen würde, am 12. Dezember zuvor versucht hatte, in die Wohnung „einzudringen“ und (tatsächlich trat ich aus Wut gegen die Tür) und sie schon lange von mir getrennt sei, ich nur ihr „Ex-Freund“ und insbesondere: dass sie das Kind „alleine“ wollte.

Jeder Richter der eine solche Sache auch nur ansatzweise ernst nimmt, hätte hier Nachfragen und Nachforschungen angestellt. Stattdessen wurden selbst meine ausführlichen Schreiben und Anträge (dringendes Ersuchen auch an das Familiengericht wegen Kontakt zum Kind und Klärung der Situation) in einem Widerspruch, mit dessen Verfassen ich das erste Weihnachtsfest meines Kindes verbrachte, ignoriert und nach dem in Franken üblichen Muster verfahren: Frauen sind immer Opfer und Männer sind Täter – sind sie keine Täter, machen wir sie dazu……!

Die Vorgänge zwischen 2003 und 2013 sind ausführlich in diesem Blog dargestellt. Die Originaldokumente für jeden einsehbar…

Unter Beteiligung des Richters Thomas Schepping wurde ich 2009/2010 für insgesamt zehn Monate zu Unrecht in Haft genommen, hiervon sieben Monate in der Forensik Lohr, wo man mich dauerhaft als „Gefahr für die Allgemeinheit“ nach § 63 StGB wegsperren wollte. Der Anlass der Maßnahmen war eine von mir gegen die Staatsanwaltschaft eingereicht Dienstaufsichtsbeschwerde.

3. Zerstörung der Vaterschaft durch Zeitablauf:

Das Familiengericht Würzburg, Richterin Treu, verschleppte den Vorgang um acht Monate, August 2004, bis es zu einer ersten mündlichen Verhandlung kam. Hierdurch wurde bereits die Bindung zu meinem Kind, bei dem ich von Geburt bis zur Entsorgung mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes fast täglich zusammen war, zerstört.

Hernach wurde erst einmal ein Gutachten über die Eltern bei dem Würzburger Prof. Wittkowski beantragt. Der stellte fest, mittlerweile Dezember 2004, dass es einen Konflikt gab und empfahl, mich aufgrund dessen komplett auszugrenzen.

Die Richterin Treu beauftragte im April 2005, nächste Verhandlung, den Verfahrenspfleger Rainer Moser mit wöchentlichen Kontakten zwischen Vater und Kind.

Nachdem ich zwei Monate hierauf nichts vom diesem als Verfahrenspfleger völlig überforderten und unfähigen Menschen hörte, musste ich über das Gericht praktisch erzwingen, dass er sich im Juni 2005 mit mir traf. Kontakte fanden nie statt.

Die Richterin Treu, ebenfalls aus Überforderung, erließ hierauf im August 2005 einen völlig willkürlichen und rechtswidrgen „Umgangsausschluss“ für zwei Jahre gegen mich und mein Kind und manifestierte so die Bindungszerstörung.

Während all dieser Jahre wurde ich mit schwachsinnigen und rechtsfremden Strafanzeigen überzogen, stand wegen Beleidigung, versuchter Nötigung etc. in Würzburg vor Gericht. Die Mainpost titelte in einem solchen Verfahren, in dem es um vier Beleidigungen ging, wo man sich nicht sicher war, ob es nicht doch „Meinungsbekundungen“ seien, kurz vor meinem 36 Geburtstag: „Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“. Diese Linie hielten die Gerichtsreporterin Gisela Schmidt konsequent bis 2010 durch, später stieß noch der Schreiber Patrick Wötzel hinzu, der seine Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Falschbeschuldigungen gleichzeitig auf seiner Homepage verbreitete. So fanden die Zeitungsberichte über mich auch Eingang in selbstreferentielle feministische Seiten wie „Stalking-forum“, wo das männerverachtende „häusliche-Gewalt“-Phantasma und die falschen Statistiken sich selbst nähren.

Es ging der Rechtsanwältin N. während all dieser Jahre, in der sie mithilfe der Justiz Würzburg mein Leben und meine Vaterschaft zerstörte nur darum, sich selbst aus der Affäre zu ziehen, keine Nachfragen beantworten zu müssen, keine Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen.

Als sie mir um die Mittagszeit in Würzburgs Fussgängerzone entgegenkommt, unser Kind im Buggy, wechselt sie auf die andere Strassenseite.

Als ich dem Kind eine Karte schicke, zeigt sie das als „Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz“ bei der Polizei an. Ebenso die auf meine Initiative von der Evangelischen Beratungsstelle zugegangene Bitte um ein Gespräch bspw. bei dem dort tätigen Würzburger Mediator und Dipl-Psychologen Wagner oder von dem sich mit PAS und Kindesentfremdung beschäfigtenden Psychotherapeuten Boch-Galhau, Würzburg.

Im Jahr 2007 wurden auf meine nachhaltige Initiave wiederum wöchentliche Kontakte über den Kinderschutzbund vereinbart und vertraglich festgelegt. Auch diese Vereinbarung vereitelte Rechtsanwältin N. mit der Argumentation, das Kind wolle nicht. Damals 4 Jahre alt.

Dei Folge dieses Scheiterns: meine zehnmonatige zu Unrecht erfolgte Haft, für die bis heute kein Cent Entschädigung seitens des Freistaates Bayern erfolgte. Weil u.a. Richter Thomas Schepping meinte, „selbst schuld“….

4. Kindesentführung nach 94 Treffen, 2010 – 2012:

Erst im Mai 2010 wurde – wie hier im Blog bereits ausführlich dargelegt – 94 Treffen und eine gelungene Kontaktanbahnung durchgesetzt, Richterin Sommer, Familiengericht Würzburg.

Nachdem diese Kontakte, der Bindungsaufbau seit Juni 2012 wieder nach bisherigem Muster vereitelt werden und die Rechtsanwältin N. mithilfe der Anwältin Hitzelberger wieder versuchte, mich zu entwerten und zu diffamieren, um die Ausgrenzung und Zerstörung meiner Vaterschaft komplett zu machen, ist die Kindsmutter mit Kind seit Oktober 2012 (wie ebenfalls bereits dargestellt) untergetaucht.

Die Kanzleiaddresse in der Innenstadt von Würzburg besteht nicht mehr.
Beim letzten Geburtstag meines Kindes gab ich eine Karte bei der ehem. benachbarten Anwaltskanzlei im gleichen Gebäude ab und kann nur hoffen, dass Karte und Inhalt mein Kind erreicht haben.

Für all dies zeichnet schuldhaft die unsägliche Justiz in Würzburg verantwortlich, die sich zuerst invasiv und vorverurteilend einmischte, zerstörte und sich nun wegduckt!

Für mich als Vater ist dies, was hier seit über einem Jahr passiert, endgültig und faktisch eine Kindesentführung, wie oben dargestellt.

Die psychischen Folgen kann zweifellos jeder, der selbst Kinder hat, nachvollziehen.

Straftatbestände dienen dazu, Opfer und Leid zu verhindern. Dies geschieht hier nicht!

Im Gegenteil betreibt die Justiz Würzburg hier ganz offenkundig aus Unfähigkeit und anderen rechtsfremden Gründen Beihilfe zur Kindesentführung!

Die gilt es nun öffentlich zu machen……

5. Die „Helfer“

a) Die „Strafverfolger“

Rechtsanwältin N. fand von Anfang an willige und sie in ihrer Opferrolle befördernde Juristen: angefangen mit dem völlig desinteressierten und charakterlich ungeeigneten Beschuldigten Schepping, der ihre falsche Eidesstattliche Versicherung deckte und den ursächlichen Aktenvorgang schuf, indem er sich die Falschaussage und Befindlichkeitsdarstellung der Rechtsanwältin N. zu eigen machte und alles andere ignorierte – insbesondere meine Vaterschaft! Als er nach einem halben Jahr gezwungen war, wenigstens die Fassade eines formalen Verfahrens in einem Gerichtssaal (die erste „Verhandlung“ auf meine Beweisvorlagen/Widerspruch hin fand in seinem „Zimmer“ statt…) vorzugaukeln, war sein erster Satz: „Herr Deeg, es ist egal, was Sie sagen, ich werde die Verfügung in jedem Fall erlassen.“

Es ging wie genannt um „akuten Gewaltschutz“ und „Prävention“.

Dieser sog. Richter hat mich zu diesem Zeitpunkt, Juni 2004, bereits über ein halbes Jahr Teilhabe am Leben meines Kindes gekostet! Das „verjährt“ auch nicht!

(2010 hat Schepping sich wieder invasiv in mein Leben gemischt, indem er ohne Straftat einen Haftbefehl erließ und anschließend die Verweigerung der Entschädigung verweigerte, in Tateinheit mit Dr. Baumann, OLG Bamberg).

Besonders hervorgetan hat sich auch die heute als Vorsitzende Richterin tätige Staatsanwältin Angelika Drescher, m.E. eine Radikalfeministin, die die Rechtsanwältin, ebenso wie die Polizeibeamtinnen der „häuslichen-Gewalt-Abteilung“ Würzburg, dazu „ermutigte“, sinnfreie Strafanzeigen gegen mich zu erstatten. Die Staatsanwältin konstruierte diese „Straftaten“ dann irgendwann selbst, manifestierte die Kluft zwischen den Eltern und initiierte die wilb)lkürlichen Pathologisierungsversuche, die 2009 in die Freiheitsberaubung in der Forensik mündeten.

Dass ein Vater so an seinem Kind hängt, dass er sich auch von solchem Amtsmissbrauch nicht schrecken lässt, können sich kinderlose Juristinnen mit zwanghaften Charakterzügen offensichtlich nicht vorstellen. Dass es überhaupt Menschen gibt, die sich auch unter Inkaufnahme von Repressionen gegen derartes Unrecht stellen, ist diesen Juristen offenkundig „wesensfremd“.

Einziges Ziel dieser Strafverfolger ist es offenkundig, Menschen, die nicht kuschen und buckeln, größtmöglichen Schaden zuzufügen.

b) Jugendamt / Familiengericht

Das Hinhalten, Verschleppen, das Auflaufenlassen, das Messen mit zweierlei Maß und das Befördern und Verschulden der Kindesentfremdung und der Bindungszerstörung durch Untätigkeit gegenüber der Kindsmutter, deren Straftaten und Lügen in keiner Weise angegangen werden, ist bereits zur Genüge hier dargelegt.

Der Sachbearbeiter des Jugendamtes Würzburg, der seit 2004 (!) „zuständig“ ist, ist Mario Pinilla, der beginnend mit dem ersten Gespräch am 27. Juni 2004 über Jahre vor allem für eines sorgte: dass der Konflikt eskalierte! Dies, indem er versuchte, die alleinsorgeberechtigte Mutter vor jeder gemeinsamen Elternberatung, jeder Kommunikation und jeder Kooperation zu „schützen“.

Erst nachdem ich 2009/2010 zu Unrecht inhaftiert wurde, Richterin Sommer vom Familiengericht tatsächlich einen vollstreckbaren Beschluss erliess und die Gesetzesreformen durch EGMR und Bundesverfassungsgericht auch in der fränkischen Provinz nicht mehr gänzlich ignoriert werden konnten, änderte er seine Strategie dahingehend, dass auch die Kindsmutter an Gesprächen beim Kinderschutzbund teilnehmen musste. Lange hielt dies nicht an. Auch ging freilich seine Tätigkeit nie darüberhinaus, ein- bis zweiseitige „Stellungnahmen“ abzugeben, in denen er vor allem die Eltern kritisierte und zwar völlig unabhängig des Machtgefälles und der Ausgrenzung meiner Person als Vater, unter strenger Wahrung einer lebensfremden „Gleichheit“.

Erst dieses Jahr erfuhr ich, dass er offenbar mein Kind in all den Jahren NIE auch nur gesehen hat.

Nachdem seit Juni 2012 auch der vollstreckbare Beschluss auf die wöchentlich durchzuführenden Treffen durch die Kindsmutter verletzt wird, habe ich mich am 30 April 2013 beim Leiter des Fachbereichs „Jugend und Familie“ hierüber beschwert. Es geschah nichts.

Am 18. September 2013, einen Tag nach der letzten Gerichtsverhandlung, erfolgte die zweite Beschwerde bei Herrn Siegel.

Es geschah wieder: nichts!

Das Jugendamt Würzburg ist – nicht nur in meinem Fall – ein die Untätigkeit der Gerichte kaschierender Klotz am Bein, bestenfalls überflüssig, schlimmstenfalls massiv schädigend tätig. Wenn bspw. wie in anderen Fällen auf „Verdacht“ Kinder in Pflegefamilien kommen – während nichtverheirateten Vätern (wie einem Bekannten von mir) auch bei Erziehungunfähigkeit der alleinsorgeberechtigten Mutter des Kindes seit Jahren das Sorgerecht verweigert wird – offenbar ein lukratives, ständig wachsendes „Geschäft“, Bericht der Mainpost vom 15.11.2013:

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Pflegeeltern-dringend-gesucht;art736,7791430

Ein „Fall“ der Kindesentfremdung durch eine Rechtsanwältin, die ihr Kind unter böswilliger Ausgrenzung des Vaters seelisch missbraucht, irreversibel die Bindung zerstört, den Vater mit allen Mitteln ausgrenzt ist für ein Jugendamt Würzburg offenbar kein „Fall“, der groß die Bedächtigkeit und zur Schau getragene Betroffenheit stört!

c) Kinderschutzbund und Beratungsstellen

Die Maßnahme des „begleiteten Umgangs“ über den Kinderschutzbund war einmal gedacht zum Schutz des Kindes bei sexuellem Missbrauch oder Gewalt. Hieraus wurde mittlerweile  bundesweit eine „Alltagsmassnahme“ zum Schutz der Mutter vor Kooperation und Kommunikation mit entsorgten Vätern. Dass diese eine derarte „Begleitung“ zurecht auch als demütigend, entmündigend, diskriminierend und invasiv in privateste Belange eindringend erleben (weshalb sie in zahlreichen Fällen von vornherein nie zum Einsatz kommt) interessiert in diesem auf Frauen und Mütter zentrierten Umfeld nicht. 

In meinem „Fall“ fanden schliesslich nach sechseinhalb Jahren Entfremdung – die die Justiz Würzburg verschuldet hat – und mehreren gescheiterten Vereinbarungen erst 2010 bis 2012 zugunsten der sich verweigernden Kindsmutter 94 (!) – üblich sind in Stuttgart bspw. 6 Treffen, in „schwierigen“ Fällen 12 – durch den Kinderschutzbund Würzburg statt. Als es darum ging, die Situation zu normalisieren, die Bindung auszuweiten,  Entlastung durch  Beratung der Eltern zu erreichen, verweigerte Rechtsanwältin N. als – immer noch – Alleinsorgeberechtigte zuerst die Beratung/Mediation und dann die weiteren Kontakte. 

Richterin Treu ließ sie wieder gewähren, zerstörte wieder die Bindung! Momentan 18 Monate! 

Die Leiterin des DKSB in Würzburg, Irene Duzy, ermutigte die Kindsmutter über all die Jahre in ihrer „Opferrolle“ und zur Verweigerung beim geringsten Anlass. Auch als der Bindungsaufbau gelungen war! 

Was die ehrenamtlichen Helferinnen des Kinderschutzbundes angeht, Lisa Marx und Christine Scholl, so sind beide noch nie vom Gericht befragt worden. Alles, was diese hochkompetent, empathisch und entlastend für das Kind während der über zwei Jahre erfolgten „Begleitung“ erreichten, zerstörte auch die Leiterin Duzy durch Unsensibilität, Unvermögen und Mütterzentriertheit. 

Der vorhandene Schriftverkehr, auch dieser im Zweifelsfall zu veröffentlichen, spricht für sich. 

Während der Jahre der Entfremdung versuchte ich erfolglos auch Hilfe bei einer der „gerichtsnahen“ Beratungsstellen in Würzburg zu erhalten. Auch das führte zu einer Strafanzeige durch die Kindsmutter. 
 
Erst als die Richterin Treu im Dezember 2011 die gemeinsame Beratung bei der Mediatorin Katharina Schmelter veranlasste, kam überhaupt etwas zustande: die Mutter verweigerte dennoch ungehindert nach zwei Einzelgesprächen mit Frau Schmelter auch hier jede Kooperation – ungehindert:

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Schreiben Familiengericht, 22.03.2012: „getrennte“ Besprechung beim Kinderschutzbund

Ich selbst als geschädigter Vater hatte mittlerweile 25 „Einzelgespräche“ in denen es nun vor allem darum geht, wann der Rechtsweg beendet ist und andere Wege beschritten werden, weil das Kind ohnehin „verloren“ ist. Das Verhalten der Justiz ist nur noch als Provokation zu verstehen.

d) Die Anwälte

Rechtsanwältin N. hat über die Jahre viele Anwälte verschlissen, die ihr aufgrund falscher Opferdarstellungen oder standesbedingter Solidarität bei ihrem rücksichtslosen Vorgehen zur Seite standen.

Als Rechtsanwalt Ulrich Rothenbucher das Mandat niederlegt, Januar 2011 (das oben war sein letzter Schriftsatz), folgte der bislang schädigendste und …… Eingriff durch Gabriele Hitzleberger.

Die Rolle dieser Juristin Hitzlberger ist hier im Blog ausführlich dargelegt – ich werde hierauf nicht mehr eingehen. Wenn die Bindung zu meinem Kind nicht wieder reparabel ist werde ich Gabriele Hitzlberger für ihre rücksichtslose, empathiefreie und ….. Einmischung und die Zerstörungen seit März 2012 in einen sensiblen Konflikt und mit Belastung eines Kindes, den sie bis heute micht begriffen hat, ganz fraglos zur Verantwortung ziehen.

Eine bereits 2012 eingereichte Zivilklage und eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg führten zu der üblichen Entledigung durch Gericht und Kammer. Auch das, bereits Sommer letzten Jahres, in keiner Weise ernst genommen….

Der Würzburger Rechtsanwalt Christian Mulzer, der mich gegen die Kriminalisierungs- und Pathologisierungsversuche der Justiz über Jahre als Pflichtverteidiger vertrat und den Freispruch 2010 erreichte, ist über den Sachverhalt, so wie viele andere, im Bilde.

Nach einem Gespräch am 18. September 2013 informierte ich ihn infolge der unsäglichen, weiter verschleppenden Verhandlung am Tag zuvor in seiner Kanzlei. Es folgten mehrere Telefonate, zuletzt am 18. November. Rechtsanwalt Mulzer setze sich bereits im September ebenfalls erfolglos in dieser Sache ein, wie er mir in Mail mitteilte und sagte dies vorgestern nochmals zu.

Die Anliegen habe ich auch, beginnend letztes Jahr, mehrfach vorgebracht beim Anwaltsverein Würzburg und bei der Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“, wo die Verantwortliche Hitzlberger tätig ist – eine Antwort oder Rückmeldung erfolgte nicht.

Resümee:

Alle Beteiligten versuchen offenbar, mich – böswillig oder aus Hilflosigkeit – wieder derart auflaufen zu lassen, die emotional massiv belastende Entfremdung eskalieren zu lassen, um wieder eine Kriminalisierung und/oder Pathologisierung nach bekanntem Muster vorschieben zu können, um die eigene – massive und unerträgliche – Unfähigkeit zu vertuschen.

Ich werde daher nun sowohl an Prof Dr. Nedopil als auch an Minister Bausback einen „offenen Brief“ schreiben und hier veröffentlichen.

Auch die Verschleppung durch die Gutachterin Katharina Behrend, die seit Dezember 2012 mit einem Gutachten beauftragt ist, und hinter der sich die Richterin Treu nun seitdem versteckt, obwohl wie aus den Schriftsätzen ersichtlich, die Kontakte zu meinem Kind unabhängig von der Gutachtenerstellung durchzuführen sind, ist unerträglich.

Gutachten werden regelhaft missbraucht, um auf Zeit zu spielen! Die Schädigung von Kindern und Vätern wird so manifestiert.

Gutachterin Behrend tut das Gegenteil von dem, was sie in Vorträgen als notwendig aufzeigt:

Klicke, um auf Vortrag%20Dr.%20Katharina%20Behrend%206.11.12%20-%20Präsentation.pdf zuzugreifen

Wie genannt: das Verhalten der Justiz ist eine einzige Provokation. Die Süddeutsche Zeitung sollte endlich darüber berichten.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Öffentlicher Aufruf: Verdacht auf Kindesentführung durch Würzburger Rechtsanwältin

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Ich werde aufgrund der Untätigkeit in Kürze alle Beteiligten hier namentlich nennen und um Hinweise über den Aufenthaltsort der Kindsmutter bitten, die seit über einem Jahr mit meinem Kind ungehindert von der Justiz untergetaucht ist!

Hier in diesem Blog wurde beginnend August 2013 ausführlich und anhand von Originaldokumenten die Situation, die Vorgeschichte und die immense Schädigung durch Behörden und Justiz Würzburg dargelegt.

Der Anlass war die einseitig erzwungene, mittels falscher Ediesstattlicher Versicherung „bekanntgemachte“ Trennung der Mutter des Kindes drei Monate nach Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes. Seither wurde ich von dieser Provinzjusitz entrechtet, als Objekt kriminalisiert und pathologisiert und meine Vaterschaft über nun fast zehn Jahre zerstört. Zwischen Mai 2010 und Mai 2012 fanden 94 Treffen statt, weil die Mutter jede Kommunikation und Kooperation verweigert, musste dies mithilfe von ehrenamtlichen Helferinnen des Kinderschutzbundes erfolgen. Auch mein Kind wurde – wie üblich bei solcher Einmischung und solchem Versagen – in den prägenden Jahren und irreversibel massiv entfremdet, durch diese Justiz und ihre Akteure.

Die Behörden und Gerichte sind ausführlich informiert, zahlreiche hilflose Helfer involviert. Die für die Situation Vernatwortlichen, die Kindsmutter und deren Würzburger Anwältin Gabriele Hitzelberger können ungehindert weiter schädigen und verschleppen. Ich werde auflaufen gelassen, ignoriert, die Schäden und Entfremdung täglich verstärkt.

Offenbar ist das Ziel auch Provokation, um dann – wie in den Jahren 2003 bis 2010 – in rechtsfremder Weise gegen mich vorgehen zu können.

Tatsache ist, dass die zuständige Richterin am Familiengericht Würzburg, weiter verschleppt:

Sie zerstört hierdurch meine Vaterschaft und manifestiert durch Zeitablauf (wie bereits 2004) die Entfremdung und den Bindungsverlust.

Im Gespräch gestern mit der vom Gericht im Dezember 2011 eingesetzten Mediatorin, Frau Schmelter, die mit der gemeinsamen Beratung der Eltern zur Entlastung des Kindes beauftragt wurde (die die Kindsmutter bereits im Januar 2012 wegen vorgeblicher „psychischer Probleme“ verweigerte, siehe Akten) wurde mir nun geraten, doch mit Prof. Dr. Nedopil Kontakt aufzunehmen und diesem die Entwicklung zu schildern.

Dieser hatte bekanntermaßen durch sein Gutachten 2010 die Realität aufgezeigt. Auch im Spiegel 35/13 bezog er sich in einem Interview im SPIEGEL auf meine Begutachtung….

Dieser Rat zeigt, wie hilflos, ratlos und völlig überfordert auch die Helfer in der Region sind.

Ich werde daher nun für rückhaltlos Transparenz sorgen und alle Namen mit der Bitte um Hilfe in Kürze veröffentlichen.

Heute ist wieder Freitag. Laut bestehendem vollstreckbarem Beschluss (mehrmals hier verlinkt) des Familiengerichts Würzburg vom 09.04.2010, Richterin Sommer, müsste heute Nachmittag ein Treffen mit meinem Kind stattfinden. 

Diese Treffen finden nun seit 77 Wochen nicht statt!

Die Pontius-Pilatus-Strategie der deutschen Justiz: der Missbrauch der verfassungswidrigen Alleinsorge (§ 1626a BGB) und die existenzzerstörenden Folgen

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Update 22.10.2013

Zweierlei aus gegebenem Anlass: wie ich heute erfahren habe, gibt es offenbar infolge der Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe gegen eine Therapeutin infolge des Amoklaufs von Winnenden seitens der Berufsverbände den internen „Aufruf“ und die Devise, in Zukunft auf „Nummer Sicher“ zu gehen.

Hier ein Spiegel-Bericht, November 2012, dazu:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/winnenden-prozess-familientherapeutin-beruft-sich-auf-erinnerungsluecken-a-870359.html

Und Stuttgarter Nachrichten, Dezember 2012:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.amoklauf-von-winnenden-familienbetreuerin-verweigert-aussage.a9f576ff-0f56-4acf-b4f7-e6901ec3d921.html

Das heißt nun offenbar, beim „geringsten Anlass“, wenn man eine Bedrohung oder ein Ausagieren von Wut seitens von in Beratung/Therapie kommenden Personen nicht ausschliessen kann, vor allem den eigenen Berufsstand dadurch zu schützen, indem man sofort die „Sicherheitskeule“ zückt, Zwangseinweisungen, Einschalten der Strafverfolgung etc..

Was mich wiederum zum eigenen „Fall“ führt: während nun seit 17 Monaten – Verfahrensakten unten – wieder eine böswillige Kindesentfremdung fortgeführt wird, gegen die Verantwortlichen nicht nur nichts unternommen, sondern diese permanent durch Untätigkeit befördert werden, die Belastungen bei mir als Vater hierdurch evident sind und auch mein Kind fortlaufend geschädigt wird, versucht die verantwortliche Richterin offenbar hauptsächlich auszuloten, wie „konkret“ denn eine Bedrohung durch mich als Vater ist, wie mir meine Beraterin nach einem Telefonat mit der Richterin letzte Woche mitteilte.

Das übliche Muster, das ich seit 2004 erlebe: Es wird zuerst verschleppt, ausgegrenzt, Schaden auf dümmste Art und Weise manifestiert und verschuldet. Dann versucht man selbsentschuldend das eigene Versagen kaschierend die so Geschädigten zu kriminalisieren und zu pathologisieren anstatt die Ursachen anzugehen und gegen die Verantwortlichen von Umgangsboykott, Kindesentfremdung und Existenzzerstörungen vorzugehen.

Es wird Zeit, dass diese Muster in der deutschen Justiz und unter Beteiligung zahlreicher Professionen endlich in aller Konsequenz öffentlich aufgezeigt und beendet werden. Es ist auch aufzuzeigen, wie hier Gesetze und selbst eigene Gerichtsbeschlüsse fortlaufend missachtet werden.

Die Vorgehensweise der Berufsverbände zeigt, was derweil für die jeweiligen Beteiligten tatsächlich im Vordergrund steht: Hauptsache, mir kann man nichts vorwerfen….unsäglich!

………..

Um keine Zweifel aufkommen zu lassen:

Die Redaktion der Süddeutschen Zeitung ist wiederholt und nachdrücklich auf die hier offengelegten Straftaten im Amt, Amtspflichtsverletzungen, Täuschungen und Zustände innerhalb der Justiz Würzburg aufmerksam gemacht worden – und das hierdurch verursachte Leid, die Folgen, die Zerstörungen meiner Vaterschaft mittels Kriminalisierung bis hin zur Freiheitsberaubung und dem Versuch des Missbrauchs des Par. 63 StGB wie bei Herrn Mollath und zahlreichen anderen Geschädigten, die immer noch eingesperrt sind.

Aktuell wurde die Redaktion auch darauf aufmerksam gemacht, was die Rechtsanwältin Hitzlberger von der Würzburger Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“ hier seit nun über 16 Monaten an Schäden provozierte, weil das örtliche Familiengericht völlig unfähig und offenkundig ungewillt ist, gegen Kindesentfremdung, Sorgerechtsmissbrauch und unsägliches Leid vorzugehen – sondern ebenso wie Jugendamt und beteiligte Helfer, betroffen zuschaut, bagatellisiert und wegschaut!

Die Fakten ergeben sich aus den hier offengelegten Originalakten!

Ich weiss als Vater nicht, wo mein Kind wohnt. Besitze weder Fotos noch irgendwelche Kenntnisse über dessen Leben, Alltag oder Entwicklung – mit meinen Anträgen an das Familiengericht Würzburg werde ich seit 2004 auflaufen gelassen.

Und nun die aktuelle Situation:

….seit aktuell wieder über 16 Monaten werden selbst die läppischen „Besuchskontakte“, der gerichtlich festgelegte wöchentliche „Umgang“ mit meinem Kind verweigert.

Die „Verantwortung“ hierfür wird lebensfremd dem mittlerweile 10-jährigen Kind aufgebürdet, das durch langjährige Instrumentalisierung und durch Dämonisierung meiner Person als leiblicher Vater durch die Familie mütterlicherseits nahezu sektenhaft indoktriniert ist:
mein Kind soll trotz 94 positiv verlaufender Treffen „Angst“ vor mir haben, mich rigoros ablehnen, weil ich beim letzten Treffen am 25.05.2012 „böse geschaut“ habe. Daher „befürchtet“ mein Kind nun – völlig ungehindert weiter den Einflüssen und der Entfremdung ausgesetzt – laut Aussage der „Gutachterin“ in HV am 17.09. nun, dass ich „es hasse“….

Die Mutter des Kindes scheint derweil inzwischen doch recht zufrieden mit der Gesamtsituation. Jedenfalls ist von ihrer zweckmäßigen „psychischen Belastung“, hier zur Verweigerung von Gesprächen vorgeschoben…..

Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

…… nichts mehr zu spüren. Frage nach der Aufnahme ihrer Therapie wurden nun von der Konfliktanwältin sekundiert dahingehend beantwortet, dass sie „nicht das Problem habe“.

Richtig: das Leben anderer Menschen wird durch sie zerstört….!

Wie sich aus den Verfahrensakten unschwer herauslesen lässt:
Ein singuläres „Ereignis“ zwischen Vater und Kind Mai 2012 wird instrumentalisiert und gezielt missbraucht, um sofort die Bindung komplett zu zerstören, wie die Akten belegen. (Bezeichnend, dass die einzige Person, die tatsächlich bei dem Treffen dabei war – die Helferin des Kinderschutzbundes – bis heute nicht dazu gehört wurde).

Anstatt diese irrealen Ängste – so denn überhaupt vorhanden – durch Kontakte und Interaktion aufzulösen, die Situation zu normalisieren und das Kind endlich zu entlasten werden weiter die Kindesentziehung durch die Kindsmutter und die Ausgrenzung meiner Person befördert, bestätigt und manifestiert. Verantwortungen werden hin- und hergeschoben, die bereits im Dezember 2012 eingesetzte Gutachterin Katharina Behrend geriert sich als „Instanz“. Die Grundlage ein Gespräch mit mir am 05. März 2013, worauf sie sich nicht mehr meldete, obwohl dies für „spätestens“ Anfang April zugesagt. Stattdessen Entwertungen nun meiner Person, weil ich offenkundig nicht beeindruckt und devot genug bin, sondern „distanzlos“ und beharrend. Die großen Hoffnungen in die Beauftragung der Gutachterin durch die positiven (Vor-)Urteile, beispielsweise durch den ARD-Film „Im Namen des Kindes“ von 2007 und Vorträge und Fortbildungen bspw. im Rahmen des Projekts „Elternkonsens“ im baden-württembergischen Haus der Wirtschaft, basierend auf der „Cochemer Praxis“, haben sich in Nichts aufgelöst.

Am schlimmsten und fragwürdigsten ist, dass hier eine gutachterliche „Meinung“ über mein entfremdetes Kind auf Grundlage eines eineinhalbtündigen Gesprächs offenbar ausreichen soll für weitere entschuldende Verantwortungsabwehr und Fortführung der Schäden! Es reicht!!!

Dass die Gutachterin Behrend methodisch und theoretisch-fachlich auf der Höhe des Wissens ist, ist hier erschöpfend nachzulesen:

Kindliche_Kontaktverweigerung_nach_Trennung_der_Eltern_aus-205

Menschlich und in punkto „Lösungsorientierung“ gilt das nicht. Man kann nicht neun Monate beiläufig-heiter durch Untätigkeit und Auflaufenlassen weiter Leid und Belastung verstärken und auslösen und hernach dem Geschädigten „Unbeherrschtheit“ vorwerfen wollen.

(Die Anwältin der Kindsmutter, Hitzelberger, brüstet sich derweil, HV 17.09.2013, die Doktorarbeit der Gutachterin nicht gelesen zu haben. Wozu sollte eine Fachanwältin für Familienrecht sich auch mit den Ursachen und Folgen „kindlicher Kontaktverweigerung“ beschäftigen….! Würzburg.)

Daher ist meine Devise nun: Öffentlichkeit, Tranparenz!

Was auch hier nun durch die Veröffentlichung der wesentlichen Originaldokumente / Verfahrensakten geschieht.

momentaner Status:
Inzwischen erhielt ich das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 17.09.2013, die von 12.00 Uhr bis 14.20 Uhr dauerte:

Hierin teilt die Richterin folgendes mit – nach 16 Monaten Missachtung von vollstreckbarem Beschluss, ungenierter Vereitelung der Umgangskontakte und jedweder Kooperation und Gespräche mit den beteiligten Helfern durch die immer noch alleinsorgeberechtigte Kindsmutter, bei weiterer Aufrechtehrhaltung der Schädigung von Vater und Kind und weiterer Manifestation der Entfremdung, verantwortungsgebend an die Gutachterin:

„Die Gutachterin erstattet ihr vorläufiges mündliches Gutachten, wobei Einzelfragen jeweils besprochen und diskutiert werden.

Sie wird ihr Gutachten in der Zusammenfassung schriftlich nachreichen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt geht die Empfehlung nicht dahin, eine Kontaktaufnahme zwischen Vater und ……. gegen den Willen von ……. zu erzwingen. Die weitere Empfehlung wird folgen.“

Wie weit die Grenzüberschreitungen und die invasiven Grundrechtseingriffe dieser Justiz Würzburg/Bamberg im Bereich der Repression durch Strafrecht, kriminalisierende Rollenklischees und machtgestützte Bösartigkeit gehen, habe ich durch die entsprechenden Verfahrensakten hier im Blog bereits offengelegt.

Dies ist nun die andere Seite: das Auflaufenlassen, die Untätigkeit, das sachfremde Aussitzen, das Bagatellisieren existentiellsten Leids zum Schaden aller Beteiligten, nur um eine Juristin zu bauchpinseln, die sich durch diese Justiz permanent in ihrem Fehlverhalten befördert und ermutigt sieht und deshalb genau so weiter macht.

Um hier eines vorauszuschicken: für die Verschlechterung der Situation, die Belastungen und das Leid meines Kindes und meiner Person als Vater seit nun wieder nahezu anderthalb Jahren gebe ich die Schuld und Verantwortung auch ganz klar der unsäglich agierenden Rechtsanwältin Dr. Gabriele Hitzelberger von der Würzburger Kanzlei „Jordan, Schäfer und Auffermann“.

Das lässt sich auch nicht durch den entsprechend destruktiven Mandantenauftrag relativieren und „rechtfertigen“, wie dies bspw. ein mit der Kanzlei vertrauter Anwalt oder auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg tun. Es gibt auch ethische Grundsätze und eine allgemeinverbindliche Moral. Dass diese auch in Würzburg bekannt sind, ergibt sich aus der veröffentlichten „Leitlinie“ und dem „Kodex“ für Familiengerichtsverfahren, Würzburger Anwaltsverein:

Verhaltenskodex und Leitlinie für Familiengericht, Anwaltsverein Würzburg

Die hier festgehaltenen „Mindeststandards“ gelten auch wenn eine Kindsmutter und Solidarität heischende „Kollegin“ mit Opferbonus seit langem das Lebensglück und die Bindung des eigenen Kindes zum Vater ihren Eigeninteressen und Befindlichkeiten offen untergeordnet und den Blick für das Wesentliche und den inneren Kompass wohl schon lange verloren hat.

Die Öffentlichmachung der Vorgänge hier ist daher ein Akt der Notwehr gegen eine unfähige, untätige und selbstgefällige Justiz Würzburg und gegen eine dominant, rücksichtlos, anwaltlich und strategisch-betriebene Ausgrenzung durch zwei Rechtsanwältinnen. Eine davon leider die Mutter meines Kindes und dessen dominante Bezugsperson….

Die Chronologie entlang der familienrechtlichen Verfahrensakten:

Als ich die Frau im Jahr 2000 kennenlernte, war sie es, die nach und nach meinen bisherigen Lebensstil – autonom, ungebunden, lebensfroh – „korrigierte“ und mich in ihre Richtung steuerte: ich wollte selbst bis zu diesem Zeitpunkt weder heiraten noch Kinder. Einfach aufgrund dessen was mein eigener Vater mit meiner Mutter erlebt hatte. Die Kindheit prägt.

Statt Heirat, Familienbildung und Geborgenheit, die sich während der gemeinsam erlebten Schwangerschaft, bei der Geburt und den ersten drei Lebensmonaten – die einzigen, die ich unbelastet mit meinem Kind bisher hatte – und unter der Vorfreude auf diese neue Lebensperspektive abzeichnete, wird im Dezember 2003 und nun seit zehn Jahren unter Beihilfe der Würzburger Justiz und dem hier virulent wirksamen Opferbonus für Frauen „verändert“ in den seelischen Mord an mir als Vater, die rücksichtslose Ausgrenzung und Kriminialisierung bis zum Wegsperren in der Forensik aĺa Gustl Mollath und die schädigende Prägung unseres Kindes als Trennungskind.

Ich nenne das asozial.

Jeder andere hätte bei dieser Gesamtlage längst den Rechtsweg verlassen.

Die tatsächlichen Gründe für das Handeln der Kindsmutter sind nicht männliche oder häusliche „Gewalt“, sie sind überhaupt nicht in meiner Person zu suchen. Es geht um Launen, um Befindlichkeiten, um eine dissoziale egozentrische Lebenssicht, geprägt durch die eigenen Eltern. Vielleicht auch um wirtschaftliche Ängste…ein Ex-Polizist ist bei näherem Hinsehen plötzlich doch nicht mehr so attraktiv und vorzeigbar vor den Anwaltskollegen.

Offengelegt hat die Mutter des Kindes ihre Motivlage selbst in einem familienrechtlichen Gutachten, erstellt von Prof. Dr. Wittkowski, Würzburg, 2004:

xxxxxxxxxx

da dieses Gutachten hier vorgeblich die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt, Schreiben des Gerichts vom 27.12.2013, wurde der Link zunächst herausgenommen:

Schreiben des Gerichts, 27.12.2013 – 20 Monate Umgangsboykott.

xxxxxxxxxxx

Wer meine emotional-authentisch geprägte Sichtweise übertrieben findet und abwinkt, kann sich – beispielhaft – diese Darstellung meiner Person durch die Kindsmutter gegenüber der Anwaltskammer Bamberg antun:

Stellungnahme der Kindsmutter, Komplettentwertung über RAK Bamberg, 02.05.2008

Wo kann man hier noch eine „Bindungstoleranz“ und „Wohlverhalten“ zugunsten des Kindes erkennen? Da verwundert es auch weniger, dass die Staatsanwaltschaft die Forensik für den „Querulanten“ vorgesehen hatte.

Dieses Schreiben und diese normalisierte Dämonisierung meiner Person entstand als Folge der von der Kindsmutter zum Scheitern gebrachten vertraglich vereinbarten „Kontaktanbahnung“ über den Würzburger Kinderschutzbund vom November 2007 – und meiner Beschwerde hierüber.

Für Relativierungen und Bagatellisierungen ist für mich nun nach dem Scheitern 2012 – nach dem gleichen Muster erfolgt 2004, 2005, 2007, 2008 – daher nun kein Platz mehr!

(2005 verschuldete ein gerichtlich eingesetzter Verfahrenspfleger das Scheitern, der sich unter dem Einfluss der Kindsmutter weigerte, die schon damals gerichtlich festgesetzten wöchentlichen Kontakte durchzuführen. Aus purer Überforderung erließ die Richterin, Frau Treu, daraufhin einen rechtswidrigen, willkürlichen „Umgangsausschluss“ für zwei Jahre….)

Wenn nichts geht, wird eben der Vater ausgegrenzt…..! Die Rechte des Kindes: einen Dreck wert bei dieser Justiz, fast so wenig wie die Liebe von Vätern zu ihren Kindern.

Die völlig überforderte, parteiische Leiterin des Kinderschutzbundes, die schon 2008 lässig-beiläufig die Strategie der Kindsmutter befördert, das damals 4-jährige Kind vorzuschieben und für die eigenen Ziele zu missbrauchen: auch deren Rolle irreversibel prägend bei der Schädigung des Kindes und Zerstörung der Vaterschaft….

Absage Vereinbarung 2008, Kinderschutzbund

Erst nachdem ich 2009/2010 als Folge dieser Ausgrenzungen und Diffamierungen von der jahrelang „mütterlich“ instrumentaliserten Staatsanwaltschaft Würzburg zehn Monate zu Unrecht in „Untersuchungshaft“ war und die m.E. so ruchlos wie schamlos geführte Staatsanwaltschaft diese Freiheitsberaubung – um nichts anderes handelt es sich – durch eine dauerhafte Unterbringung nach § 63 StGB „abschließen“ wollte, hat wohl der ein oder andere einmal nachgedacht. Die Kindsmutter gehört offenkundig nicht dazu!

Noch während dieser Inhaftierung wurde ich von der JVA Würzburg zum Familiengericht gekarrt, wo die Richterin, Frau Sommer, am 09. April 2010 endlich diesen vollstreckbaren Beschluss auf „Kontakte“ zwischen Vater und Kind erließ:

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Nach meiner endgültigen Haftentlassung, vom Landgericht Würzburg am 22. April 2010 verfügt entgegen der vom OLG Bamberg, 1. Strafsenat frei phantasierten „Fluchtgefahr“, die die OLG-Richter Baumann und Schepping zwecks zweitem rechtswidrigen Haftbefehl nach bereits acht Monaten „U-Haft“ ohne Straftat nochmals neu erfanden, ging es sehr schnell zu diesem neuen Vertrag mit dem Kinderschutzbund, diesmal unter richterlicher Obhut:

Vertrag Kinderschutzbund, Mai 2010

Bis Mai 2012 fanden 94 „begleitete“ Treffen statt.

Die Notwendigkeit, über einen solchen Zeitraum auf ehrenamtliche Helferinnen zurückgreifen zu müssen, ergab sich nicht aus einer „Kindeswohlgefahr“ sondern einzig aufgrund der unverwandten jahrelangen Verweigerung der anwaltlichen Kindsmutter, auch nur ansatzweise Kommunikation und Kooperation, Konfliktlösung im Sinne des Kindes beizutragen. Als Mittler zwischen Vater und Kind fiel sie aus, der Kern des Problems.

Das letzte wirkliche Gespräch der „Eltern“, die zur Einigung zum „Wohl des Kindes“ gesetzlich verpflichtet sind, war im Dezember 2003…erstaunlich, dass dies in einem Rechtsstaat möglich ist, wo es staatlicherseits keine Skrupel gibt, Kinder in ein Heim oder Pflegefamilie zu „entführen“, offenkundig nur weil die Eltern es nicht in die staatliche Schule schicken. Siehe hier:

Der Fall Mollath: Die Irrwege der Psychiatrie (1)

Auch dass die letztlich demütigende Maßnahme des „begleiteten Umgangs“ über den Kinderschutzbund, ursprünglich gedacht als Notprogramm bei „schweren Fällen“ – Gewalt und Verdacht auf sexuellen Missbrauch – und eingeführt zum Schutz der Kinder hier, als selbstverständlicher Standard jedem „Trennungsvater“ und Kind aufgedrückt wird, ist normalisierte traurige Realität. Es ist eine Folge der Narrenfreiheit von Alleinerziehenden wie hier; der Kinderschutzbund in diesem Bereich mittlerweile zum „Schutz“ für verantwortungslose Mütter verkommen, von dem Väter froh sein müssen, dass es ihn gibt, weil sie ihr entfremdetes Kind sonst gar nicht „besuchen“ können…

So sind Väter im Jahr 2013 in Deutschland, ohne dass sie sich etwas zuschulden haben kommen lassen, auf den mit Spendengeldern finanzierten Deutschen Kinderschutzbund „angewiesen“, wenn Mütter unter Beihilfe der Justiz und Jugendämter ausgrenzen, kriminalisieren und das alleinige Sorgerecht missbrauchen. Die Politik schaut zu.

Zurück zum konkreten „Fall“: aufgrund der positiven Entwicklung und der gelungenen Kontaktanbahnung stand es Ende 2011 schließlich endlich an, den nächsten Schritt zu gehen. Die Kontakte sollten in absehbarer Zeit ausgeweitet, auf Wochenenden ausgedehnt und natürlich ohne „Begleitung“ stattfinden. Das gemeinsame Sorgerecht wurde als mittelfristiges Ziel betrachtet.

Seit Anfang 2011 waren wir mit Begleiterin im ganzen Stadtgebiet unterwegs, in Spielzeugläden, auf dem Volksfest, auf Spielplätzen und beim Kleiderkauf…nur den Besuch von Bekannten „verbot“ die Mutter, ebenso Fotos und alles was ihrer Kontrolle zuwiderlief. Es gab somit offenkundig Gesprächsbedarf bei den Eltern, wofür Unterstützung notwendig wurde:

…der Beschluss des Familiengerichts, mündliche Verhandlung am 20.12.2011, in welchem die gemeinsame Beratung der Eltern beschlossen wurde, um diese Richtung zur Entlastung und im Sinne des Kindes endlich konkret anzugehen:

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Der erste Beratungstermin am 12. Januar wurde noch im Gerichtssaal durch Anruf bei der Mediatorin, Frau Schmelter, vereinbart.

Dies ließ die Kindsmutter scheitern.

Das (bereits oben angeführte) Schreiben ihres Anwalts vom 03. Januar 2012, nach dem dieser das jahrelang ausgeübte Mandat niederlegt:

Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Die Richterin macht der Kindsmutter aufgrund der geltend gemachten „psychischen Belastung“ und dem Versprechen, einen Therapeuten zu konsultieren, das Zusgeständnis auf zunächst Einzelgespräche, klares Ziel: die gemeinsame Beratung:

Schreiben Familiengericht, 22.03.2012: „getrennte“ Besprechung beim Kinderschutzbund

Nach zwei Einzelgesprächen verweigert die Kindsmutter auch diese. Die Mediatorin lehnt sie später als „Therapeutin des Vaters“ ab, nachdem ich 20 Termine wahrgenommen hatte.

In Verhandlung im März 2012 wird ihr dennoch von der Richterin auch noch  zugestanden, nun auch an den Besprechungen des Kinderschutzbundes nicht mehr teilnehmen zu müssen, so „psychisch belastet“:

Beschluss Familiengericht: „Ruhe einkehren lassen“, 20.03.2012

Die „neue“ Konfliktanwältin legt diesen Schriftsatz und die zukünftige Strategie der Ausgrenzung vor, in Anlage zwecks Entwertung meiner Person u.a. Presseartikel der Mainpost aus dem Jahr 2005…:

Strategiewechsel: Ausgrenzung des Vaters mittels „Kindeswohl“-Begriff“, RAin Hitzelberger, Konfliktvertretung

Belastungen bis hin zu suizidalen Krisen bei Vätern auszulösen, zuzuschauen wie Anwälte diese beleidigen und verleumden, ist bei der Justiz offenkundig kein Problem. Anders als bei der Kindsmutter!

Nächste Phase.

Die Strategie geht auf. Aufgrund der Unfähigkeit des Gerichts und der ungenierten Beförderung des Fehlverhaltens der Kindsmutter, die sich wieder erfolgreich als „Opfer“ und belastete, besorgte Mutter darstellen konnte, folgt als nächstes: die Verweigerung der Treffen beim Kinderschutzbund und die erneute Zerstörung der Bindung zwischen Vater und Kind!

Anlass zum Missbrauch der Alleinsorge bietet sich erstmals nach 94 Treffen, als ich wie oben angeführt und in Schriftsätzen zweckmäßig ausgebreitet, mein Kind „böse anschaue“. Eine verbale Diskussion zwischen Vater und Kind, ob ich den Hund streicheln dürfe, den ich während der zahlreichen Kontakte kennenlernen konnte. Die Kontakte werden per Mail der Leiterin des Kinderschutzbundes abgesagt, nach bekanntem Muster zunächst auf die nächste Woche verschoben, nach vier Wochen gänzlich verweigert, „ausgesetzt“.

Das Gericht Würzburg, Richterin Treu, die bereits die Bindungszerstörung von 2004 bis 2010 verschuldet hat, schaut wieder zu. Seit 16 Monaten.

Ein Verfahrenspfleger wird hinzugezogen, der nach einem letzten Treffen im August 2012 folgende Stellungnahme abgibt. Der „Runde Tisch“, bereits terminiert, findet infolge nicht statt, weil die Kindsmutter die Teilnahme verweigert:

Schreiben des Verfahrenspflegers vom 22.08.2012

Einen gestellten Sorgerechtsantrag nehme ich zurück, als „vertrauensbildende Maßnahme“ und positives Signal an die angeblich so angeschlagene Kindsmutter. (Diese „vertrauensbildende Maßnahme“ an die Kindsmutter wendet die Anwältin Hitzelberger später zum Befangenheitsantrag gegen die Richterin….).

Ein Appell der Richterin an die Kindsmutter im Oktober 2012, „Wohlverhaltenspflicht“:

Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012

Zwei Wochen nach diesem Termin gibt die Kindsmutter über Nacht ihre Kanzlei auf, taucht unter.

Mein Schreiben ans Gericht, als ich dies durch Zufall erfahre:

Schreiben ans Gericht wegen „Untertauchen“ der Kindsmutter, 17.10.2012

Nach Auskunft der konsultierten Polizei in Baden-Württemberg, ist eine Anzeige wegen Kindesentführung ungeachtet der emotionalen Faktenlage nicht möglich, solange die Kindsmutter für das Gericht erreichbar ist.

Das Gericht schreibt:
Antwort des Gerichts, 29.10.2012, Wohnort des Kindes bis heute unbekannt

Eine Umgangspflegerin wird bestellt. Die Kindsmutter trifft sie einmal und verweigert hernach den Kontakt. Mit mir führt sie – hochmotiviert – ein Gespräch am 14.12.2013. Die Motivation ist wohl verflogen, spätestens nach Eskalation in Telefonat mit der Kindsmutter.

Bestellung Verfahrenspfleger, 28.11.2012

Die Konfliktanwältin stellt munter Anträge, löst Krisen aus, provoziert, eskaliert – ich kann das bei dieser Vorgeschichte nur noch als asozial bezeichnen – während die Kontaktverweigerung und Kindesentfremdung ungeniert weitergeht:

Ziel: Komplettausgrenzung des Vaters, Anträge der Konflikanwältin, 13.12.2012

Was tun solche Leute, solche „Rechtsvertreter“ eigentlich, wenn die Betroffenen tatsächlich „Amok laufen“, Menschen zu Schaden kommen – als Folge solcher Schriftsätze….?….!

(Meine zwischenzeitlich gegen die Leiterin des Kinderschutzbundes und die Anwältin eingereichten Zivilklagen werden nach bekannter Manier – rechtsfreier Raum – bereits im Prozesskostenhilfeverfahren erledigt, LG Würzburg/ Beschwerdeabweisung OLG Bamberg).

Schließlich, auch das ohne Wirkung auf die Kindsmutter:

Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

…die lange absehbare Schädigung und die Folgen für mein Kind werden erstmals schriftlich fixiert, Verhandlung Dezember 2012, an welcher ich auf Bitte der Richterin nicht teilnehme, da es um das „Verhalten“ der Kindsmutter geht und um „positive Einwirkung“ auf sie, wie in Besprechung am 14.12.2013 mitgeteilt

Die Gutachterin wird beauftragt, Dezember 2012, „Frohe Weihnachten“:

Beschluss Familiengericht: Gutachten, 20.12.2012

Statt die in der Verhandlung am 20.12. zugesagten und versprochenen Vereinbarungen anzugehen, geht die Kindsmutter nun gegen die Richterin vor, was diese bis Mai 2013 handlungsunfähig macht und die Kindesentfremdung weiter manifestiert.

Der Antrag der Konfliktanwältin, die den Ernst der Lage und die Folgen ihrer dümmlichen Agitation in diesem hochsensiblen Konflikt bis heute nicht begriffen zu haben scheint:

Befangenheitsantrag der Kindsmutter gegen die Richterin, 08.01.2013

Erste Instanz, Abweisung nicht ohne gezielte Entwertung meiner Person („Persönlichkeitsstörung“…) durch den für die Situation und die Schädigungen (Haftrichter) mitverantwortlichen und offenkundig gekränkten Direktor des Amtsgerichts Würzburg, Stockmann, der ausserdem vom Vater der Kindsmutter mehrfach persönlich instruiert wurde (laut dessen Zeugenvernehmung in HV, Juni 2010):

Ablehnung des „Befangenheitsantrags“ der Kindsmutter gegen die Richterin, 20.03.2013

Beschwerde der Kindsmutter:
Beschwerdeschrift der Kindsmutter gegen Ablehnung der Befangenheit, 24.03.2012

Zweite Instanz, Vorsitzende Richterin Ott, 7. Senat des OLG Bamberg, (ohne Entwertungen und Verleumdungen des geschädigten Vaters):
Ablehnung Befangenheitsantrag, OLG Bamberg, 22.05.2013

Auch nach der Entscheidung werden meine Anträge weiter monatelang nicht beantwortet, unter anderem im Juli 2012 ein Antrag auf Zwangsgeld. Wozu auch…?

In Hauptverhandlung, schließlich endlich nach nochmaliger Terminsverlegung in Verantwortung der Hitzlberger, am 17.09.2013 teilt die Richterin hierzu unverblümt mit, dass Zwangsgeld und Zwangshaft zwar gesetzlich vorgesehen seien, aber bei Gericht hier keine Anwendung finden.

Das erinnert an den Spruch „Das Bundesverfassungsgericht hat keine Ahnung von der Realität“, mit dem eine Würzburger Amtsrichterin rechtswidrige Durchsuchung einer Anwaltskanzlei und die Tatsache zu rechtfertigen suchte, dass schlichtweg alle Anträge der Staatsanwaltschaft ohne verfassungsgemäße Prüfung gewohnheitsmäßig durchgewunken werden. Natürlich, was gelten Grundrechte und Elternrechte in dieser Provinz. „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich“….gell? Wenn nicht, ist doch nicht die Justiz verantwortlich. So.

Ja, ich habe mittlerweile aufgrund der zehnjährigen Schädigung bis hinein in den forensischen Maßregelvollzug während als solcher angezeigter zehnmonatiger Freiheitsberaubung und aufgrund der all diesen Folgen ursächlich zugrundeliegenden falschen Eidesstattlichen Versicherung eine Millionenklage gegen den Freistaat Bayern eingereicht.

Das Land wird vertreten durch das Landesamt für Finanzen mit Sitz in – Würzburg, hier die bisherigen Erwiderungen:

Landesamt für Finanzen, 26.06.13 zur Schadensersatzklage

Schreiben Landesamt für Finanzen, 05.09.2013

Die Justiz in Würzburg „rackert“ sich ab, aber die Eltern führen „Krieg“ – so die Lesart.

Lebensfremd. Das ist kein Krieg zwischen Parteien sondern die Vernichtung eines Vaters und die beiläufige irreversible Schädigung eines Kindes.

Die Pontius-Pilatus-Strategie, die eine unfähige, sich nicht an Gesetze haltende und auch nicht an Gesetzesreformen orientierende Justiz hier immer noch fährt, während sie Geschädigte ans Kreuz nagelt – Ätsch: selbst schuld! –  ist aufzuzeigen und zu beenden.

Das hier trägt hoffentlich dazu bei. Die Medien sind gefragt – nicht nur, wenn die x-te phantastische Strafverschärfung wegen Stalkings und männlich-häuslicher „Gewalt“ lobbyistisch beworben wird, bei der die „Dunkelziffer“ die Einwohnerzahl übersteigt – sondern hier: über reale Folgen, reale Existenzzerstörung von normalen Leuten,  verschuldet in deutschen Gerichtssälen und Amtsstuben!

Das von mir ersuchte Landgericht München I versucht derweil momentan, die Schadensersatz- und Schmerzensgeldentschädigungen – vielleicht das einzig wirklich wirksame Mittel gegen diesen Murks – mittels „örtlicher Zuständigkeit“ nach Stuttgart (Wohnsitz) oder Würzburg („Tatort“) zu verweisen…..

Für eine Klage gegen den Freistaat Bayern sollen die Gerichte Stuttgart zuständig sein oder – die Verantwortlichen selbst. Wohin Zivilklagen in Würzburg führen, ist mittlerweile ausreichend bekannt. Ein rechtsfreier Raum.

….Hauptsache „nicht zuständig“. Falls doch: „nicht verantwortlich“.

In anderen Fällen ist man nicht so zimperlich, Maßnahmen gegen die Eltern zu veranlassen – Inobhutnahmen und Sorgerechtsentzug auf Verdacht:

Bericht SZ, 04.09.2013, „Lebe wohl“, Inobhutnahme

Hier geht es nur darum, den UMGANGSBOYKOTT der Alleinsorgeberechtigten und deren Opferrolle zu sanktionieren.

Und hier ein Urteil des Kammergerichts Berlin: „Wenn die Mutter nicht mit dem Vater ihres nichtehelichen Kindes kommunizieren will“…..

http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/gemeinsamens-sorgerecht-weil-die-mutter-abblockt_220_181718.html