ES IST ZEIT FÜR EINE AKTUELLE BESTANDSAUFNAHME:
Der Rechtsweg ist nun beendet! Dieser Blog ist Beweismittel für umfassende fotlaufende Verbrechen im Amt, für jahrelange Beihilfe zur Kindesentführung, Zerstörung meiner Existenz und meiner Vaterschaft.
Prof. Dr. Norbert Nedopil, der mit seinem objektiven Gutachten und seiner Neutralität von München aus verhindert hat, dass die Würzburger Justizverbrecher mich mit einem Fehlgutachten des Würzburgers Dr. Groß dauerhaft zu Unrecht in der Forensik versenken, Modell Gustl Mollath, veröffentlicht in Kürze dieses Buch:
„Wie Verbrecher ticken: faszinierende Einblicke in die Welt der forensischen Psychiatrie
Prostituiertenmörder, Briefbombenleger, Kinderschänder, Akteure im NSU-Prozess: Schon viele Menschen haben Norbert Nedopil einen tiefen Einblick in ihre Seele gewährt. Ein grundlegendes Interesse an der menschlichen Psyche lässt den bekanntesten forensischen Psychiater Deutschlands auf Spurensuche gehen: Welche Faktoren führen dazu, dass ein Verbrechen geschieht? Wann muss ein Täter ins Gefängnis, wann in die Psychiatrie? Was passiert nach dem Strafvollzug? Pointiert entschlüsselt Nedopil die gesellschaftlichen und psychologischen Dimensionen des Verbrechens und gibt Einblicke in seine spektakulärsten Fälle.“
Prof. Nedopil ist nur einer der vielen professionell und objektiv urteilenden Menschen, die ich während dieses Justizskandals in Bayern kennenlernte – und die die anmaßendem und korrupten Justizverbrecher mit der Realität konfrontieren.
Die unten aufgeführten Täter können sich momentan bedanken bei integren, empathischen Menschen, die mir dabei helfen, diesen Justizskandal öffentlich zu machen, mit professionellem Wissen zur Seite stehen! Jeder und jede, die sich objektiv instensiver mit dieser Sache befasst, seien es die Polizeibeamten hier in Baden-Württemberg oder alle anderen, die durch diesen Blog davon erfahren haben, oft erst durch Dritte, kommt zum gleichen Ergebnis: es geht hier um Justizverbrechen und völlig unbegründeten Kindesentzug.
Es geht kurzfristig zunächst vorrangig noch darum, die breite Öffentlichkeit zu informieren, wie eine banal-launig erzwungene Trennung und ein asozialer Kindesentzug durch eine Rechtsanwältin unter dem Etikett „Belästigung“ unmittelbar nach der Geburt eines gemeinsamen Wunschkindes/Heiratsabsicht dazu missbraucht wird, einen Unschuldigen zu kriminalisieren, zu pathologisieren, schließlich völlig vernichten zu wollen. Justizverbrecher in Franken, CSU-Juristen, die im Schutz ihrer Partei und ihrer Ämter glauben, sich alles erlauben zu können.
Kerstin Neubert, Rechtsanwältin, macht seit 2004 mit rechtsradikalen Richtern und asozialen verbrecherischen Staatsanwälten gemeinsame Sache, um mich, den Vater des gemeinsamen Kindes, endgültig loszuwerden, eine zehnmonatige Freiheitsberaubung infolge ihrer Falschbeschuldigungen und asozialen Diffamierungen führte 2010 nur kurz zu einem Umdenken. Seit 2012 wird mein Kind wieder entzogen, mein Suizid provoziert:
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Diese Würzburger Hetzanwältin, Gabriele Hitzelberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, ist schuldhaft verantwortlich dafür, dass ich seit 2012 mein Kind nicht mehr gesehen habe; sie hat der Mutter zu Missachtung des Umgangsbeschlusses, Kontaktverweigerung zur Umgangspflegerin, zum Untertauchen, zur Kriminalisierung geraten – und nichts ausgelassen, bösartige asoziale Ergüsse in amtliche Schriftsätze zu gießen; die anfangs bemühte Richterin wurde mit einem asozialen Befangenheitsantrag kaltgestellt. Hitzlberger hat all dies verschuldet im vollen Wissen um die Schädigung meines Kindes:
Die Initiatve und die Weisungen für die seit spätestens 2006 völlig rechtsfernen, aktionistischen und persönlich motivierten Verfolgungen meiner Person – „Querulant“ – gehen von diesem Mann aus, der über lange Jahre ein Netz aus Abhängigkeiten und parteipolitischem CSU-Geklüngel in der fränkischen Justiz geschaffen hat, sein rechtsradikales Weltbild an junge Juristen weitergibt und deren Examen „prüft“, nach außen mit seriösem Habitus – intern werden jedwede Schweinerei und Gesetzesbrüche parteipolitisch gedeckt. Clemens Lückemann gehört nicht an die Spitze einer Behörde sondern in Haft:
Jedwede Schweinerei, rechtsradikale Gesinnung, Verbrechen im Amt werden gegenseitig gedeckt. Das Justizministerium führt keine Dienstaufsicht, sondern erörtert mit den Beschuldigten, wie man die Verbrechen im Amt vertuschen kann.
Sicher auch wieder am 13. Juli 2016 in Aying bei der „Dienstbesprechung mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte und den Generalstaatsanwälten“, an der der bayerische Justizminister Winfried Bausback „teilnimmt“.
Ein Fassadenminister, der die Justiz weder kontrolliert noch Interesse an Aufklärung von Missständen hat sondern lediglich bei „festlichen Anlässen“ auf Fotos posiert und Hände schüttelt, ansonsten die Schweinereien und Straftaten seiner Beamten in Richtung Politik abdeckt.
Bayern ist in weiten Teilen kein Rechtsstaat mehr sondern ein Selbstbedienungsladen für rechtskonservative Parteikarrieristen und selbst Nazi-Frontsänger: Maik B. wurde von Lückemann erst aus dem Richteramt entlassen, als die Kenntnisse des Verfassungsschutz über dessen Nazi-Band „Hassgesang“ in den Medien erörtert wurde.
Stattdessen werden von dieser Justiz Unschuldige verfolgt, die Dienstaufsichtsbeschwerden einreichen! Lästige Menschen wie Gustl Mollath sitzen momentan noch zuhauf in den Forensiken des sog. Freistaats – nicht weil sie gefährlich oder krank sind, sondern weil sie der Justiz lästig waren, Reaktionen auf Unrecht zeigten, die man mit Genuß gegen sie verwendet hat.
Gustl Mollath hatte nur das Glück, dass der Komplex „Schwarzgeldmillionen“ Interesse weckte, ansonsten säße erwie viele andere heute noch zu Unrecht ein: Paarkonflikt, Mann „gewalttätig“ und „querualtorisch“ vor Gericht, Akte zu…
Zurück zum konkreten Justizskandal in meinem Fall:
Bei einer Besprechung mit der Polizei in der vergangenen Woche wurde das „Tatortprinzip“ als Problem bei der Verfolgung dieser Justizverbrechen von Lückemann, Trapp, Reheußer, Drescher, Groß, Baumann und Schepping
etc. ausgemacht: örtlich zuständig für die Straftaten der bayerischen Juristen ist stets die Behörde, bei der die Beschuldigten tätig sind oder Führungspositionen ausnutzen. Im Fall Lückemann „bearbeiten“ weisungsgebundene Untergebene.
Und Strafanzeigen gegen den Würzburger Staatsanwalt Frank Gosselke, inzwischen parteipolitische Karriere bei der Generalstaatsanwaltschaft, wurden vom Beschuldigten Frank Gosselke gleich selbst bearbeitet…..
Es geht hier um einen rechtsfreien Raum, der den Rechtsstaat seit langem ausgehebelt hat – oohne dass eine breite Öffentlichkeit ahnt, in welchem Ausmaß, mit welcher Selbstverständlichkeit und zum Teil welch bösem Willen dies geschieht.
Anwälte, Justizbedienstete und integre Mitarbeiter der Behörden tuscheln zwar – trauen sich aber nicht an die Öffentlichkeit.
Der 1. Strafsenat des OLG Bamberg, den der CSU-Jurist Norbert Baumann leitete, ist über Jahre bundesweit bekannt als völlig rechtsfremder und untauglicher Senat, der mit Recht und Gesetz wenig zu tun hat. Man schweigt und lässt die Täter weitermachen…..
Vergangene Woche wurde folgende Strafanzeige bei der Polizei in Baden-Württemberg eingereicht.
1. Der Rechtsreferent des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte steht im Verdacht, Akten zu vernichten, Urkunden zu unterdrücken.
2012 war meine über 500 Seiten umfassende Beschwerde gegen den Justizverbrecher Clemens Lückemann und die Freiheitsberaubung im Amt durch die CSU-Juristen in Franken schon einmal verschwunden, „unerklärlicherweise“, wie A. Müller-Elschner mitteilte.
2. Der Einzelrichter Andre Potocki hat nun nach 4 1/2 Jahren den Justizverbrechern in Franken einen Freibrief erteilt: die zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt ohne Vorliegen einer Straftat, das Wegsperren mittels vorsätzlichem Fehlgutachten des Würzburger Psychiaters Dr. Groß, zwei Haftbefehle ohne Straftat und mit herbeiphantasierter „Fluchtgefahr“ und die Verweigerung der Entschädigung durch die Täter und Beschuldigten, nachdem die integren Würzburger Richter Dr. Barthel und Dr. Breunig in Freispruch feststellten, dass hier nie eine Straftat vorlag, wurde durch Potocki als „unzulässig“ verworfen.
Die Beschwerde ist u.a. hier nachzulesen:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=1033/12
Im Rahmen einer Besprechung wurde bei der Polizei Baden-Württemberg zunäschst diese Strafanzeige erstattet – alles was nach Bayern geht, landet derweil dort offenkundig im Reißwolf, um die Täter im Amt zu decken:
—–„Zur Weiterleitung
70499 Stuttgart 14.06.2016
Hiermit wird Strafanzeige erstattet gegen
1. den Referenten A. Müller Elschner, European Court of Human Rights, 67075 Straßburg, Frankreich
2. den Richter Andre Potocki, European Court of Human Rights, 67075 Straßburg, Frankreich
wegen Urkundenunterdrückung, Strafvereitelung, Rechtsbeugung und aller weiteren in Betracht kommenden Straftaten im Amt.
Gründe / Sachverhalt:
1.
Ich wurde als ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg am 21. Juni 2009 auf Grundlage eines rechtswidrigen Haftbefehls, den der Staatsanwalt Thomas Trapp in Zusammenwirkung mit seinem weisungsgebenden Dienstvorgesetzten, Clemens Lückemann, gegen mich beantragt und erlassen hatte, in Stuttgart festgenommen.
Grundlage für diese Freiheitsberaubung im Amt sorgte eine bereits am 18.05.2009 von mir gegen den Staatsanwalt Trapp versandte Dienstaufsichtsbeschwerde/Klageschrift, die durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz, Ministerialrat Kornprobst sowie eine Kammer des Zivilgerichts Würzuburg unter Vorsitz des Richters Dr. Bellay ordnungsgemäß bearbeitet wurde.
Ministerialrat Kornprobst sandte mir am 03.06.2009 eine Abgabenachricht zu.
Wider besseres Wissen und in böswilliger Schädigungsabsicht täuschten die Beschuldigten Trapp und Lückemann am 12.06.2009 eine akute Gefährdungslage durch meine Person vor, die sie durch die Dienstaufsichtsbeschwerde zu begründen suchten.
Richter wurden entweder getäuscht oder waren den Beschuldigten als Justizkollegen willfährig zu Diensten bei dem offenkundigen Ziel, einen lästigen Antragsteller in einem Kindschaftskonflikt, der zu diesem Zeitpunkt bereits fast 6 Jahre bei den Justizbehörden Würzburg anhängig war, loszuwerden.
Der den Haftbefehl und sinnfreie „Sicherheitsmaßnahmen“ initiierende Richter Lothar Schmitt ist als Freund des Beschuldigten Lückemann anzusehen. Lückemann ist heute Präsident des OLG Bamberg, Schmitt Vizepräsident.
Ohne Vorliegen einer Straftat wurde ich vom 21. Juni 2009 bis zum 05. Mai 2010 in Untersuchungshaft gehalten.
Mittels eines vorsätzlichen Fehlgutachtens des Würzburger Psychiaters Dr. Jörg Groß, der wirtschaftlich abhängig den Justizbehörden Würzburg bis heute Gefälligkeitesgutachten liefert, sollte eine dauerhafte Unterbringung meiner Person nach § 63 StGB im forensischen Maßregelvollzug erfolgen.
Diese absichtsvoll und zielgerichtet gemeinsame begangene Freiheitsberaubung im Amt wurde einzig vereitelt durch objektives Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil, LMU München, der zweifelsfrei feststellte, dass keinerlei Voraussetzungen für diese Maßnahme vorliegen, vielmehr Dr. Groß ein eklatantes Fehlgutachten unter Mißachtung der Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung erstattet hat.
(Nedopils Buch erscheint im September….)
Nach Eingang des entlarvenden Gutachtens beim Landgericht Würzburg erfolgte am 05. März 2010 auf Beschluss der Richter Dr. Barthel und Dr. Breunig, 1. Strafkammer Landgericht Würzburg, dass ich sofort aus der Untersuchungshaft/Unterbringung zu entlassen bin.
Die Beschuldigten erwirkten hierbei unter weiterer Beteiligung der Beschuldigten Norbert Baumann und Thomas Schepping, OLG Bamberg, einen weiteren rechtswidrigen Haftbefehl. Wie bereits beim ersten Haftbefehl wurde eine nicht vorhandene Fluchtgefahr meiner Person frei erfunden, Festnahme erfolgte am gemeldeten Wohnsitz.
Es folgte eine weitere Freiheitsberaubung vom 12. März 2010 bis zum 22. April 2010, ehe das Landgericht sich gegen den Rechtsbruch der Richter des OLG Bamberg stellte und wiederum eine Entlassung verfügte.
Mit Urteil vom 20. August 2010 stellte die Strafkammer des Landgerichts fest, dass für die gesamten Maßnahmen keinerlei Begründung vorlag und eine Straftat von Anfang an nicht gegeben war.
Die vom Landgericht zugesprochene Haftentschädigung wurde in weiterem Zusammenwirken der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft und der Beschuldigten Baumann/Schepping, OLG, infolge mit der Begründung verweigert, dass ich selbst verantwortlich sei für die zehn Monate zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft.
Nach Ablehnung der Verfassungsbeschwerde wurde am 29. Dezember 2011 eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.
2.
Mit Schreiben vom 9. Februar 2012 wird durch den Rechtsreferenten Müller-Elschner, EGMR, weiteres umfangreiches Aktenmaterial angefordert.
Mit dem hier zugesandten Aktenmaterial beläuft sich die Beschwerde auf nun rund 500 Seiten.
3.
Kurz darauf teilt Müller-Elschner mit, dass die Beschwerde, die unter dem Aktenzeichen 1033/12 geführt wird, „unerklärlicherweise“ verschwunden sei, worauf der gesamte Aktenvorgang nochmals zugesandt wird.
4.
Mit einseitigem Schreiben vom 02. Juni 2016 wird mitgeteilt, dass die Beschwerde vom 29. Dezember 2012 von dem Einzelrichter Andre Potocki, Frankreich, für „unzulässig“ erklärt worden sei, kein weiterer Schriftverkehr erfolgt und die Beschwerdeakte nach einem Jahr vernichtet wird.
Ergebnis:
Die hier in Rede stehenden Justizverbrechen sind geeignet, die sofortige Entfernung der Beschuldigten aus dem Dienst sowie mehrjährige Haftstrafe nach sich zu ziehen.
Es ist daher davon auszugehen, dass die jedem vernünftig denkenden Menschen sich erschließende Freiheitsberaubung im Amt, zu Unrecht erfolgte haft ohne jede Entschädigung nicht deshalb als „unzulässig“ verworfen wurde, weil hier kein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vorliegt sondern deshalb, weil hier hochrangige Staatsjuristen vor einem Skandal und schweren Folgen geschützt werden sollen.
Es ist nicht fernliegend, anzunehemen, dass Clemens Lückemann als Präsident des Oberlandesgerichtes Bamberg und bayerischer Verfassungsrichter zur Vertuschung der Verbrechen im Amt sowohl darauf hingewirkt hat, dass die Akte beim EGMR „abhanden“ kommt als auch dafür zu sorgen, dass der als rechtskonservativ einzustufende Richter Andre Potocki in einsamer Entscheidung die Beschwerde als vorgeblich „unzulässig“ verwirft, um die Aufklärung und Entschädigung dieses Justizskandals zugunsten der Beschuldigten zu vertuschen.
Es ist offenkundig, dass die anhängige Beschwerde beim EGMR in Erwartung auf hier herzustellenden Rechtsfrieden und Aufklärung ohne Ansehen der Person weitere Maßnahmen meiner Person gegen die Beschuldigten abseits des Rechtsweges seit 2012 hinten an gestellt hat.
Die Unverschämtheit und Provokation, die in dem absurden Verhalten des Rechtsreferenten und des Richters Andre Potocki gegenüber offenkundigen schweren Straftaten im Amt zu sehen ist, ist geeignet, eine Radikalisierung meiner Person zu einem Abschluss zu bringen.
Es ist erkennbar völlig ausgeschlossen, derarte folgenschwere Verbrechen im Amt hinzunehmen. Die Beschuldigten beabsichtigten erkennbar völlig skrupellos, mit immenser krimineller Energie und böswillig meine soziale und gesellschaftliche Stigmatisierung und Vernichtung in der Forensik.
Dies gegenüber einem psychisch völlig gesunden, bis zur Auseinandersetzung mit dieser asozial agierenden Justizbehörde völlig unbescholtenen langjährigen Polizeibeamten und Vater mit bürgerlichem Hintergrund.
Weiter wird folgendes beweisrechtlich zur Anzeige gebracht:
1.
Mit Datum vom 24. April 2016 ging dem EGMR eine weitere ordentliche Beschwerde aufgrund ungehindert fortgesetzter Kindesentfremdung und Mißachtung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg zu.
Meine Vaterschaft und die Bindung zu meinm Kind wird, mutmaßlich auf Betreiben des Beschuldigten Lückemann vereitelt und verhindert. Anträge werden nicht beantwortet, Maßnahmen gegen die Kindsmutter fanden über Jahre nicht statt.
Im Februar 2016 erließ der Beschuldigte Pankraz Reheußer, Vorsitzender Richter am OLG Bamberg, mutmaßlich auf Geheiß und in Absprache mit dem Beschuldigten Lückemann einen rechtswidrigen Umgangsausschluss, der zu weiterer PTBS, weiterer Entfremdung und weiterer Bindungsschädigung des Kindes führt.
Nachweislich Postnachsendeverfolgung ist diese Beschwerde (zugegangen zur 1033/12)
am 2. Mai 2016 bei Rechtsreferent Müller-Elschner zugegangen.
Eine Bestätigung der ordnugnsgemäßen und fristgerecht zugegangenen Beschwerde nach Erschöpfung des (untauglichen) innerstattlichen Rechtsweges ist bis heute nicht zugegangen.
Stattdessen sandte Müller-Elschner mehrfach Schreiben zu, in welchen er die Vernichtung von Akten mitteilt, da die Voraussetzungen einer Beschwerde nicht gegeben seien.
Es besteht der dringende Tatverdacht, dass Rechtsreferent Müller-Elschner in Eigenregie oder aufgrund rechtsfremder Motive auf Geheiß Dritter willkürlich Akten verschwinden lässt bzw. vernichtet.
Der Verbleib der Beschwerde gegen die Vorgänge beim Amtsgericht Würzburg/OLG Bamberg in Zusammenhang mit Kindesentziehung ist weiter ungeklärt.
2.
Der dringende Tatverdacht wird erhärtet durch folgenden Vorgang:
Der Geschädigte Angelo Lauria, Heidelberg, befindet sich als Vater zweier Töchter in vergleichbarer Situation. Auch hier wird von Gerichten zunächst über Jahre verschleppt, ein vollstreckbarer Umgangsbeschluss über Jahre nicht durchgesetzt, die Bindung des Vaters zu den Kindern zerstört und das Fehlverhalten der Kindsmutter mit keinen bzw. untauglichen Maßnahmen (2 x 100 Euro Ordnungsgeld durch das AG Heidelberg erst im Jahr 2015) strukturell befördert.
Im Mai 2016 reichte Angelo Lauria mit meiner Hilfe eine ordnungsgemäße und fristgerechte Beschwerde beim EGMR ein.
Nach kurzer Zeit erreicht den Geschädigten Lauria ein Schreiben des Beschuldigten Müller-Elschner, der als Rechtsreferent des EGMR mitteilt, er habe die Akte wegen „Unzulässigkeit“ der Beschwerde vernichtet.
Zur Begründung der Vernichtung der Akte gibt Müller-Elschner an, dass vorgeblich die Verfassungsbeschwerde bzw. das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde nicht Inhalt der Akte waren. Dies ist eine Falschbehauptung: sowohl die Verfassungsbeschwerde als auch die begründungslose Ablehnung der Verfassungsbeschwerde durch die Richter Kirchhof, Eichberger, Britz (wie in meinem Fall) ist Inhalt der Akte und mit Seitenangabe eingescannt und zugegangen.
Das Verhalten, mit der hier offenkundig einzelne Personen an neuralgischen Stellen nun auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Straftaten gegen Antragsteller und Rechtsuchende begehen, berechtigte letztlinstanzliche Aufklärung verhindern und damit das Vertrauen in den Rechtsstaat weiter massivst zersetzen, Radikalisierung und Selbstjustiz von Betroffenen hervorrufen und provozieren, ist mit strafrechtlichen Ermittlungen zu beenden.
Die Beschuldigten, die meine Existenz und Vaterschaft weiter anhaltend zerstören, werden unter keinen Umständen davonkommen.
Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.