Beim EGMR werden Akten vernichtet, Einzelrichter Andre Potocki deckt die Justizverbrecher um den Rechtsradikalen Clemens Lückemann: Freiheitsberaubung im Amt kein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention….!

ES IST ZEIT FÜR EINE AKTUELLE BESTANDSAUFNAHME:

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Der Rechtsweg ist nun beendet! Dieser Blog ist Beweismittel für umfassende fotlaufende Verbrechen im Amt, für jahrelange Beihilfe zur Kindesentführung, Zerstörung meiner Existenz und meiner Vaterschaft.

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Prof. Dr. Norbert Nedopil, der mit seinem objektiven Gutachten und seiner Neutralität von München aus verhindert hat, dass die Würzburger Justizverbrecher mich mit einem Fehlgutachten des Würzburgers Dr. Groß dauerhaft zu Unrecht in der Forensik versenken, Modell Gustl Mollath, veröffentlicht in Kürze dieses Buch:

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„Wie Verbrecher ticken: faszinierende Einblicke in die Welt der forensischen Psychiatrie

Prostituiertenmörder, Briefbombenleger, Kinderschänder, Akteure im NSU-Prozess: Schon viele Menschen haben Norbert Nedopil einen tiefen Einblick in ihre Seele gewährt. Ein grundlegendes Interesse an der menschlichen Psyche lässt den bekanntesten forensischen Psychiater Deutschlands auf Spurensuche gehen: Welche Faktoren führen dazu, dass ein Verbrechen geschieht? Wann muss ein Täter ins Gefängnis, wann in die Psychiatrie? Was passiert nach dem Strafvollzug? Pointiert entschlüsselt Nedopil die gesellschaftlichen und psychologischen Dimensionen des Verbrechens und gibt Einblicke in seine spektakulärsten Fälle.“

http://www.buecher.de/shop/sachbuch/jeder-mensch-hat-seinen-abgrund/nedopil-norbert/products_products/detail/prod_id/44941988/

Prof. Nedopil ist nur einer der vielen professionell und objektiv urteilenden Menschen, die ich während dieses Justizskandals in Bayern kennenlernte – und die die anmaßendem und korrupten Justizverbrecher mit der Realität konfrontieren.

Die unten aufgeführten Täter können sich momentan bedanken bei integren, empathischen Menschen, die mir dabei helfen, diesen Justizskandal öffentlich zu machen, mit professionellem Wissen zur Seite stehen! Jeder und jede, die sich objektiv instensiver mit dieser Sache befasst, seien es die Polizeibeamten hier in Baden-Württemberg oder alle anderen, die durch diesen Blog davon erfahren haben, oft erst durch Dritte, kommt zum gleichen Ergebnis: es geht hier um Justizverbrechen und völlig unbegründeten Kindesentzug.

Es geht kurzfristig zunächst vorrangig noch darum, die breite Öffentlichkeit zu informieren, wie eine banal-launig erzwungene Trennung und ein asozialer Kindesentzug durch eine Rechtsanwältin unter dem Etikett „Belästigung“ unmittelbar nach der Geburt eines gemeinsamen Wunschkindes/Heiratsabsicht dazu missbraucht wird, einen Unschuldigen zu kriminalisieren, zu pathologisieren, schließlich völlig vernichten zu wollen. Justizverbrecher in Franken, CSU-Juristen, die im Schutz ihrer Partei und ihrer Ämter glauben, sich alles erlauben zu können.

Kerstin Neubert, Rechtsanwältin, macht seit 2004 mit rechtsradikalen Richtern und asozialen verbrecherischen Staatsanwälten gemeinsame Sache, um mich, den Vater des gemeinsamen Kindes, endgültig loszuwerden, eine zehnmonatige Freiheitsberaubung infolge ihrer Falschbeschuldigungen und asozialen Diffamierungen führte 2010 nur kurz zu einem Umdenken. Seit 2012 wird mein Kind wieder entzogen, mein Suizid provoziert: image

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Diese Würzburger Hetzanwältin, Gabriele Hitzelberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, ist schuldhaft verantwortlich dafür, dass ich seit 2012 mein Kind nicht mehr gesehen habe; sie hat der Mutter zu Missachtung des Umgangsbeschlusses, Kontaktverweigerung zur Umgangspflegerin, zum Untertauchen, zur Kriminalisierung geraten – und nichts ausgelassen, bösartige asoziale Ergüsse in amtliche Schriftsätze zu gießen; die anfangs bemühte Richterin wurde mit einem asozialen Befangenheitsantrag kaltgestellt. Hitzlberger hat all dies verschuldet im vollen Wissen um die Schädigung meines Kindes: IMG_0064

Die Initiatve und die Weisungen für die seit spätestens 2006 völlig rechtsfernen, aktionistischen und persönlich motivierten Verfolgungen meiner Person – „Querulant“ – gehen von diesem Mann aus, der über lange Jahre ein Netz aus Abhängigkeiten und parteipolitischem CSU-Geklüngel in der fränkischen Justiz geschaffen hat, sein rechtsradikales Weltbild an junge Juristen weitergibt und deren Examen „prüft“, nach außen mit seriösem Habitus – intern werden jedwede Schweinerei und Gesetzesbrüche parteipolitisch gedeckt. Clemens Lückemann gehört nicht an die Spitze einer Behörde sondern in Haft:
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Jedwede Schweinerei, rechtsradikale Gesinnung, Verbrechen im Amt werden gegenseitig gedeckt. Das Justizministerium führt keine Dienstaufsicht, sondern erörtert mit den Beschuldigten, wie man die Verbrechen im Amt vertuschen kann.

Sicher auch wieder am 13. Juli 2016 in Aying bei der „Dienstbesprechung mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte und den Generalstaatsanwälten“, an der der bayerische Justizminister Winfried Bausback „teilnimmt“.
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Ein Fassadenminister, der die Justiz weder kontrolliert noch Interesse an Aufklärung von Missständen hat sondern lediglich bei „festlichen Anlässen“ auf Fotos posiert und Hände schüttelt, ansonsten die Schweinereien und Straftaten seiner Beamten in Richtung Politik abdeckt.

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Bayern ist in weiten Teilen kein Rechtsstaat mehr sondern ein Selbstbedienungsladen für rechtskonservative Parteikarrieristen und selbst Nazi-Frontsänger: Maik B. wurde von Lückemann erst aus dem Richteramt entlassen, als die Kenntnisse des Verfassungsschutz über dessen Nazi-Band „Hassgesang“ in den Medien erörtert wurde.

Stattdessen werden von dieser Justiz Unschuldige verfolgt, die Dienstaufsichtsbeschwerden einreichen! Lästige Menschen wie Gustl Mollath sitzen momentan noch zuhauf in den Forensiken des sog. Freistaats – nicht weil sie gefährlich oder krank sind, sondern weil sie der Justiz lästig waren, Reaktionen auf Unrecht zeigten, die man mit Genuß gegen sie verwendet hat.

Gustl Mollath hatte nur das Glück, dass der Komplex „Schwarzgeldmillionen“ Interesse weckte, ansonsten säße erwie viele andere heute noch zu Unrecht ein: Paarkonflikt, Mann „gewalttätig“ und „querualtorisch“ vor Gericht, Akte zu…

Zurück zum konkreten Justizskandal in meinem Fall:
Bei einer Besprechung mit der Polizei in der vergangenen Woche wurde das „Tatortprinzip“ als Problem bei der Verfolgung dieser Justizverbrechen von Lückemann, Trapp, Reheußer, Drescher, Groß, Baumann und Schepping
etc. ausgemacht: örtlich zuständig für die Straftaten der bayerischen Juristen ist stets die Behörde, bei der die Beschuldigten tätig sind oder Führungspositionen ausnutzen. Im Fall Lückemann „bearbeiten“ weisungsgebundene Untergebene.

Und Strafanzeigen gegen den Würzburger Staatsanwalt Frank Gosselke, inzwischen parteipolitische Karriere bei der Generalstaatsanwaltschaft, wurden vom Beschuldigten Frank Gosselke gleich selbst bearbeitet…..

Es geht hier um einen rechtsfreien Raum, der den Rechtsstaat seit langem ausgehebelt hat – oohne dass eine breite Öffentlichkeit ahnt, in welchem Ausmaß, mit welcher Selbstverständlichkeit und zum Teil welch bösem Willen dies geschieht.

Anwälte, Justizbedienstete und integre Mitarbeiter der Behörden tuscheln zwar – trauen sich aber nicht an die Öffentlichkeit.

Der 1. Strafsenat des OLG Bamberg, den der CSU-Jurist Norbert Baumann leitete, ist über Jahre bundesweit bekannt als völlig rechtsfremder und untauglicher Senat, der mit Recht und Gesetz wenig zu tun hat. Man schweigt und lässt die Täter weitermachen…..
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Vergangene Woche wurde folgende Strafanzeige bei der Polizei in Baden-Württemberg eingereicht.

1. Der Rechtsreferent des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte steht im Verdacht, Akten zu vernichten, Urkunden zu unterdrücken.

2012 war meine über 500 Seiten umfassende Beschwerde gegen den Justizverbrecher Clemens Lückemann und die Freiheitsberaubung im Amt durch die CSU-Juristen in Franken schon einmal verschwunden, „unerklärlicherweise“, wie A. Müller-Elschner mitteilte.

2. Der Einzelrichter Andre Potocki hat nun nach 4 1/2 Jahren den Justizverbrechern in Franken einen Freibrief erteilt: die zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt ohne Vorliegen einer Straftat, das Wegsperren mittels vorsätzlichem Fehlgutachten des Würzburger Psychiaters Dr. Groß, zwei Haftbefehle ohne Straftat und mit herbeiphantasierter „Fluchtgefahr“ und die Verweigerung der Entschädigung durch die Täter und Beschuldigten, nachdem die integren Würzburger Richter Dr. Barthel und Dr. Breunig in Freispruch feststellten, dass hier nie eine Straftat vorlag, wurde durch Potocki als „unzulässig“ verworfen.

Die Beschwerde ist u.a. hier nachzulesen:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=1033/12

Im Rahmen einer Besprechung wurde bei der Polizei Baden-Württemberg zunäschst diese Strafanzeige erstattet – alles was nach Bayern geht, landet derweil dort offenkundig im Reißwolf, um die Täter im Amt zu decken:

—–„Zur Weiterleitung

 

70499 Stuttgart 14.06.2016

Hiermit wird Strafanzeige erstattet gegen

1. den Referenten A. Müller Elschner, European Court of Human Rights, 67075 Straßburg, Frankreich

2. den Richter Andre Potocki, European Court of Human Rights, 67075 Straßburg, Frankreich

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wegen Urkundenunterdrückung, Strafvereitelung, Rechtsbeugung und aller weiteren in Betracht kommenden Straftaten im Amt.
Gründe / Sachverhalt:

1.
Ich wurde als ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg am 21. Juni 2009 auf Grundlage eines rechtswidrigen Haftbefehls, den der Staatsanwalt Thomas Trapp in Zusammenwirkung mit seinem weisungsgebenden Dienstvorgesetzten, Clemens Lückemann, gegen mich beantragt und erlassen hatte, in Stuttgart festgenommen.

Grundlage für diese Freiheitsberaubung im Amt sorgte eine bereits am 18.05.2009 von mir gegen den Staatsanwalt Trapp versandte Dienstaufsichtsbeschwerde/Klageschrift, die durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz, Ministerialrat Kornprobst sowie eine Kammer des Zivilgerichts Würzuburg unter Vorsitz des Richters Dr. Bellay ordnungsgemäß bearbeitet wurde.

Ministerialrat Kornprobst sandte mir am 03.06.2009 eine Abgabenachricht zu.

Wider besseres Wissen und in böswilliger Schädigungsabsicht täuschten die Beschuldigten Trapp und Lückemann am 12.06.2009 eine akute Gefährdungslage durch meine Person vor, die sie durch die Dienstaufsichtsbeschwerde zu begründen suchten.

Richter wurden entweder getäuscht oder waren den Beschuldigten als Justizkollegen willfährig zu Diensten bei dem offenkundigen Ziel, einen lästigen Antragsteller in einem Kindschaftskonflikt, der zu diesem Zeitpunkt bereits fast 6 Jahre bei den Justizbehörden Würzburg anhängig war, loszuwerden.

Der den Haftbefehl und sinnfreie „Sicherheitsmaßnahmen“ initiierende Richter Lothar Schmitt ist als Freund des Beschuldigten Lückemann anzusehen. Lückemann ist heute Präsident des OLG Bamberg, Schmitt Vizepräsident.
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Ohne Vorliegen einer Straftat wurde ich vom 21. Juni 2009 bis zum 05. Mai 2010 in Untersuchungshaft gehalten.

Mittels eines vorsätzlichen Fehlgutachtens des Würzburger Psychiaters Dr. Jörg Groß, der wirtschaftlich abhängig den Justizbehörden Würzburg bis heute Gefälligkeitesgutachten liefert, sollte eine dauerhafte Unterbringung meiner Person nach § 63 StGB im forensischen Maßregelvollzug erfolgen.
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Diese absichtsvoll und zielgerichtet gemeinsame begangene Freiheitsberaubung im Amt wurde einzig vereitelt durch objektives Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil, LMU München, der zweifelsfrei feststellte, dass keinerlei Voraussetzungen für diese Maßnahme vorliegen, vielmehr Dr. Groß ein eklatantes Fehlgutachten unter Mißachtung der Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung erstattet hat.

(Nedopils Buch erscheint im September….)

Nach Eingang des entlarvenden Gutachtens beim Landgericht Würzburg erfolgte am 05. März 2010 auf Beschluss der Richter Dr. Barthel und Dr. Breunig, 1. Strafkammer Landgericht Würzburg, dass ich sofort aus der Untersuchungshaft/Unterbringung zu entlassen bin.

Die Beschuldigten erwirkten hierbei unter weiterer Beteiligung der Beschuldigten Norbert Baumann und Thomas Schepping, OLG Bamberg, einen weiteren rechtswidrigen Haftbefehl. Wie bereits beim ersten Haftbefehl wurde eine nicht vorhandene Fluchtgefahr meiner Person frei erfunden, Festnahme erfolgte am gemeldeten Wohnsitz.

Es folgte eine weitere Freiheitsberaubung vom 12. März 2010 bis zum 22. April 2010, ehe das Landgericht sich gegen den Rechtsbruch der Richter des OLG Bamberg stellte und wiederum eine Entlassung verfügte.

Mit Urteil vom 20. August 2010 stellte die Strafkammer des Landgerichts fest, dass für die gesamten Maßnahmen keinerlei Begründung vorlag und eine Straftat von Anfang an nicht gegeben war.

Die vom Landgericht zugesprochene Haftentschädigung wurde in weiterem Zusammenwirken der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft und der Beschuldigten Baumann/Schepping, OLG, infolge mit der Begründung verweigert, dass ich selbst verantwortlich sei für die zehn Monate zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft.

Nach Ablehnung der Verfassungsbeschwerde wurde am 29. Dezember 2011 eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.

2.
Mit Schreiben vom 9. Februar 2012 wird durch den Rechtsreferenten Müller-Elschner, EGMR, weiteres umfangreiches Aktenmaterial angefordert.

Mit dem hier zugesandten Aktenmaterial beläuft sich die Beschwerde auf nun rund 500 Seiten.

3.
Kurz darauf teilt Müller-Elschner mit, dass die Beschwerde, die unter dem Aktenzeichen 1033/12 geführt wird, „unerklärlicherweise“ verschwunden sei, worauf der gesamte Aktenvorgang nochmals zugesandt wird.

4.
Mit einseitigem Schreiben vom 02. Juni 2016 wird mitgeteilt, dass die Beschwerde vom 29. Dezember 2012 von dem Einzelrichter Andre Potocki, Frankreich, für „unzulässig“ erklärt worden sei, kein weiterer Schriftverkehr erfolgt und die Beschwerdeakte nach einem Jahr vernichtet wird.

Ergebnis:

Die hier in Rede stehenden Justizverbrechen sind geeignet, die sofortige Entfernung der Beschuldigten aus dem Dienst sowie mehrjährige Haftstrafe nach sich zu ziehen.

Es ist daher davon auszugehen, dass die jedem vernünftig denkenden Menschen sich erschließende Freiheitsberaubung im Amt, zu Unrecht erfolgte haft ohne jede Entschädigung nicht deshalb als „unzulässig“ verworfen wurde, weil hier kein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vorliegt sondern deshalb, weil hier hochrangige Staatsjuristen vor einem Skandal und schweren Folgen geschützt werden sollen.

Es ist nicht fernliegend, anzunehemen, dass Clemens Lückemann als Präsident des Oberlandesgerichtes Bamberg und bayerischer Verfassungsrichter zur Vertuschung der Verbrechen im Amt sowohl darauf hingewirkt hat, dass die Akte beim EGMR „abhanden“ kommt als auch dafür zu sorgen, dass der als rechtskonservativ einzustufende Richter Andre Potocki in einsamer Entscheidung die Beschwerde als vorgeblich „unzulässig“ verwirft, um die Aufklärung und Entschädigung dieses Justizskandals zugunsten der Beschuldigten zu vertuschen.

Es ist offenkundig, dass die anhängige Beschwerde beim EGMR in Erwartung auf hier herzustellenden Rechtsfrieden und Aufklärung ohne Ansehen der Person weitere Maßnahmen meiner Person gegen die Beschuldigten abseits des Rechtsweges seit 2012 hinten an gestellt hat.

Die Unverschämtheit und Provokation, die in dem absurden Verhalten des Rechtsreferenten und des Richters Andre Potocki gegenüber offenkundigen schweren Straftaten im Amt zu sehen ist, ist geeignet, eine Radikalisierung meiner Person zu einem Abschluss zu bringen.

Es ist erkennbar völlig ausgeschlossen, derarte folgenschwere Verbrechen im Amt hinzunehmen. Die Beschuldigten beabsichtigten erkennbar völlig skrupellos, mit immenser krimineller Energie und böswillig meine soziale und gesellschaftliche Stigmatisierung und Vernichtung in der Forensik.

Dies gegenüber einem psychisch völlig gesunden, bis zur Auseinandersetzung mit dieser asozial agierenden Justizbehörde völlig unbescholtenen langjährigen Polizeibeamten und Vater mit bürgerlichem Hintergrund.

Weiter wird folgendes beweisrechtlich zur Anzeige gebracht:

1.
Mit Datum vom 24. April 2016 ging dem EGMR eine weitere ordentliche Beschwerde aufgrund ungehindert fortgesetzter Kindesentfremdung und Mißachtung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg zu.

Meine Vaterschaft und die Bindung zu meinm Kind wird, mutmaßlich auf Betreiben des Beschuldigten Lückemann vereitelt und verhindert. Anträge werden nicht beantwortet, Maßnahmen gegen die Kindsmutter fanden über Jahre nicht statt.

Im Februar 2016 erließ der Beschuldigte Pankraz Reheußer, Vorsitzender Richter am OLG Bamberg, mutmaßlich auf Geheiß und in Absprache mit dem Beschuldigten Lückemann einen rechtswidrigen Umgangsausschluss, der zu weiterer PTBS, weiterer Entfremdung und weiterer Bindungsschädigung des Kindes führt.
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Nachweislich Postnachsendeverfolgung ist diese Beschwerde (zugegangen zur 1033/12)
am 2. Mai 2016 bei Rechtsreferent Müller-Elschner zugegangen.

Eine Bestätigung der ordnugnsgemäßen und fristgerecht zugegangenen Beschwerde nach Erschöpfung des (untauglichen) innerstattlichen Rechtsweges ist bis heute nicht zugegangen.

Stattdessen sandte Müller-Elschner mehrfach Schreiben zu, in welchen er die Vernichtung von Akten mitteilt, da die Voraussetzungen einer Beschwerde nicht gegeben seien.

Es besteht der dringende Tatverdacht, dass Rechtsreferent Müller-Elschner in Eigenregie oder aufgrund rechtsfremder Motive auf Geheiß Dritter willkürlich Akten verschwinden lässt bzw. vernichtet.

Der Verbleib der Beschwerde gegen die Vorgänge beim Amtsgericht Würzburg/OLG Bamberg in Zusammenhang mit Kindesentziehung ist weiter ungeklärt.
2.
Der dringende Tatverdacht wird erhärtet durch folgenden Vorgang:

Der Geschädigte Angelo Lauria, Heidelberg, befindet sich als Vater zweier Töchter in vergleichbarer Situation. Auch hier wird von Gerichten zunächst über Jahre verschleppt, ein vollstreckbarer Umgangsbeschluss über Jahre nicht durchgesetzt, die Bindung des Vaters zu den Kindern zerstört und das Fehlverhalten der Kindsmutter mit keinen bzw. untauglichen Maßnahmen (2 x 100 Euro Ordnungsgeld durch das AG Heidelberg erst im Jahr 2015) strukturell befördert.

Im Mai 2016 reichte Angelo Lauria mit meiner Hilfe eine ordnungsgemäße und fristgerechte Beschwerde beim EGMR ein.

Nach kurzer Zeit erreicht den Geschädigten Lauria ein Schreiben des Beschuldigten Müller-Elschner, der als Rechtsreferent des EGMR mitteilt, er habe die Akte wegen „Unzulässigkeit“ der Beschwerde vernichtet.

Zur Begründung der Vernichtung der Akte gibt Müller-Elschner an, dass vorgeblich die Verfassungsbeschwerde bzw. das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde nicht Inhalt der Akte waren. Dies ist eine Falschbehauptung: sowohl die Verfassungsbeschwerde als auch die begründungslose Ablehnung der Verfassungsbeschwerde durch die Richter Kirchhof, Eichberger, Britz (wie in meinem Fall) ist Inhalt der Akte und mit Seitenangabe eingescannt und zugegangen.

Das Verhalten, mit der hier offenkundig einzelne Personen an neuralgischen Stellen nun auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Straftaten gegen Antragsteller und Rechtsuchende begehen, berechtigte letztlinstanzliche Aufklärung verhindern und damit das Vertrauen in den Rechtsstaat weiter massivst zersetzen, Radikalisierung und Selbstjustiz von Betroffenen hervorrufen und provozieren, ist mit strafrechtlichen Ermittlungen zu beenden.

Die Beschuldigten, die meine Existenz und Vaterschaft weiter anhaltend zerstören, werden unter keinen Umständen davonkommen.

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

Norbert Baumann, OLG-Richter gibt „Tipps“, wie man Missbrauchsverdacht gegen Kirchenfreund vertuscht?

Und wieder: die strukturellen Probleme im Raum Würzburg….

„Bei der momentanen Praxis würde ich jedem Opfer abraten, auf diese Institution zu hoffen. Stattdessen würde ich raten: Macht die Taten öffentlich, schreit sie heraus und schließt euch zusammen – nicht nur gegen Täter, sondern gegen ihre Helfer, die Vertuscher in den Institutionen, übrigens nicht nur in den Kirchen.“….

Dr. Norbert Baumann, der ehemalige Vorsitzende des 1. Strafsenats des OLG Bamberg ist – Thema im Blog hier – einer der für die Freiheitsberaubung im Amt gegen mich hauptverantwortlichen Täter, als solcher angezeigt und geltend gemacht.

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Baumann ist parteipolitisch und kirchlich bestens vernetzt und befreundet u.a. mit dem heutigen OLG-Präsidenten Lückemann, Hauptverantwortlicher der Kriminalisierung in meinem Fall und langjähriger Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, hier im Bild rechts hinter dem heutigen sog. Justizminister, dem er väterlich die Hand auf die Schulter legt (Scherz):

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So löste man sich u.a. ab in der Funktion als Vorsitzender des Parteischiedsgerichts der CSU:

„Baumann leitet CSU-Schiedsgericht,
02. November 2010

Der Schweinfurter Norbert Baumann ist Vorsitzender des Parteischiedsgerichts der CSU. Der frühere Vizepräsident am Landgericht und heutige Vorsitzende des 1. Strafsenats am Oberlandesgericht Bamberg wurde beim Parteitag als Nachfolger von Clemens Lückemann (Würzburg) gewählt, der Generalstaatsanwalt in Bamberg ist. Lückemann hatte den Posten 17 Jahre inne, Baumann gehörte dem fünfköpfigen Gremium bereits über 25 Jahre an.“…

http://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Baumann-leitet-CSU-Schiedsgericht;art742,5805936

Letzte Woche nun kommt der SPIEGEL mit einem Bericht über die Vertuschung eines mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs durch den ehem. Missbrauchsbeauftragten des Bistums Würzburg:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wuerzburg-missbrauchsvorwurf-gegen-missbrauchsbeauftragten-a-1084133.html

Im ausführlichen dreiseitigen SPIEGEL Bericht hierzu heißt es, Heft 13/2016, S. 50:

…“Generalvikar Hillenbrand händigte hinter dem Rücken des Missbrauchsbeauftragten dessen vertraulichen Bericht einem befreundeten Richter am Oberlandesgericht Bamberg aus. Er bat diesen ehemaligen Diözeseanratsvorsitzenden um Tipps, was gegen die Frau und für den beschuldigten Klerikerfreund sprechen könne“…

Hierbei handelt es sich fraglos um Norbert Baumann, bayernweit und auch beim BGH verrufen als (ehem.) Vorsitzender des völlig „untauglichen“ 1. Strafsenats des OLG, für den Gesetze offenkundig bloß störend und Grundrechte allenfalls unverbindliche Handlungsanweisungen sind, aufgefallen auch durch Verfassungsbruch im Fall Gustl Mollath:

….“Man kann sagen, dass sich das OLG Bamberg viel Zeit genommen hat für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Entscheidung. Mehr als sieben Monate brauchte der 1. Strafsenat in Bamberg, um nun zu beschließen: dass es da gar nichts mehr zu beschließen gibt. Die Beschwerde von Gustl Mollath gegen die Entscheidung von 2011, ihn weiter in der forensischen Psychiatrie unterzubringen, wird „für erledigt erklärt“, heißt es wörtlich in dem OLG-Beschluss.“….

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-gustl-mollath-ein-gericht-verweigert-sich-1.1924268

Ein Bericht der Mainpost von 2002:

„Norbert Baumann bleibt Vorsitzender
14. Oktober 2002

würzburg/schweinfurt (MP) Norbert Baumann ist als Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Würzburg bestätigt worden. Bei der konstituierenden Vollversammlung des Diözesanrats am Freitag und Samstag wählten die Delegierten den 54-jährigen Schweinfurter Richter für weitere vier Jahre an die Spitze des Laiengremiums, teilte der Pressedienst des Bischöflichen Ordinariats mit.

Und wie man sich selbst sieht in diesen Kreisen, wird auch deutlich:

…“In einer Laudatio würdigte Norbert Baumann Dr. Engelbert Muth als „alten Kämpfer“ in der katholischen Laienarbeit.“….

http://www.mainpost.de/regional/franken/Norbert-Baumann-bleibt-Vorsitzender;art1727,33799

Den „Feind“ sah man hier offenbar auch in dieser Frau, die gegen einen honorigen „Kirchenkumpel“ den Vorwurf des Missbrauchs geltend machte:

„Mutmaßliches Opfer: „Ich fühle mich wie erneut missbraucht“

30. März 2016

Missbrauch: 1988 sei sie als Teenager zum Sex gezwungen worden – von einem Priester, sagt Alexandra Wolf. Im „Spiegel“ machte sie ihre Geschichte öffentlich. Nun spricht sie über die Reaktionen und darüber, wie sehr die Kirche sie verletzt habe.

Ihr Vater bereitete sich in einem Kurs im Exerzitienhaus Himmelspforten gerade auf die Weihe zum Diakon vor. Seine damals 17-jährige Tochter begleitete ihn. Was dann geschehen sein soll, erzählte sie über ein Vierteljahrhundert später dem Spiegel-Redakteur Peter Wensierski.

Er stellte den Kontakt zu Alexandra Wolf her, die schriftlich auf die Fragen antwortete. Peter Wensierski veröffentlichte seinen Artikel unter dem Titel „So ein bisserl liebevoll“. Der Satz stammt aus dem kirchlichen Untersuchungsbericht. „… vielleicht hast du so ein bisserl liebevoll den Arm um sie gelegt oder so“ soll der Generalvikar dem Beschuldigten gesagt haben, als er ihn mit dem Missbrauchsvorwurf konfrontierte. Im Herbst 2012 erfuhr der Würzburger Bischof Friedhelm Hofmann erstmals davon. Im Dezember 2015 wurde der Fall zu den Akten gelegt.

Alexandra Wolf: Ich war in einer sehr ohnmächtigen und hilflosen Situation, die mich bewog, einen Weg an die Öffentlichkeit zu suchen. Ich habe Frau Adams Blog schon viele Monate still beobachtet und dachte mir, da wäre jemand, der sich in auskennt und dem ich vertrauen kann. Sie wusste dann, dass es jemanden im ,Spiegel‘ gibt, der sich schon seit Jahren mit Missbrauchsfällen befasst hat. Ich hab noch etwas überlegt, mich dann aber gemeldet, und es war eine gute Entscheidung. So etwas ist nicht so einfach für jemanden, der das, was er erlebt hat, eigentlich für immer verdrängen wollte.“…

Jeske, Mainpost: „Konnten Sie damals noch nicht an die Öffentlichkeit gehen, als ausgerechnet der Mann, den Sie der sexuellen Nötigung beschuldigen, Missbrauchsbeauftragter des Bistums Würzburg wurde? Er hätte womöglich diese Position nie erhalten.“

Wolf: Ich hatte mich seit dem Ereignis von der Obrigkeit in der Kirche entfernt, während ich in meiner Gemeinde dabei war. Erst als 2010 andere Missbrauchsopfer ihr Schweigen brachen, und es durch alle Medien ging, habe ich realisiert, wer in Würzburg seit 2002 der Missbrauchsbeauftragte war.

Ich meinte dann, man kann sich wohl schlecht bei seinem eigenen Täter als Opfer melden. Ich fand, ohnmächtiger kann man sich gegenüber der Kirche kaum fühlen. Ich hab damals sogar versucht, so eine Hotline in einem anderen Bistum anzurufen, in Freiburg. Aber da gab es nur den bürokratischen Hinweis, ich möge doch jemand in meinem Heimatbistum ansprechen. Da wusste ich nicht weiter.“….

Wolf: Für mich ist es keine kirchliche Aufarbeitung, was das Bistum Würzburg in meinem Fall gemacht hat. Es ist nur ein Versuch, den Beschuldigten und das Ansehen der eigenen Institution mit allen Mitteln zu schützen. Opferschutz, seelischen Beistand, Anerkennung von Leid, finanzielle Hilfe für Therapien habe ich als Opfer nicht gefunden. Echte Aufarbeitung würde für mich Unbefangenheit, Transparenz, Wahrheitsliebe und Gerechtigkeit bedeuten und nicht Abwehr. Sie müsste vor allem unter dem Stern christlicher Barmherzigkeit für Hilfesuchende stattfinden. Ich habe vom Bistum Würzburg das Gegenteil erlebt und daher mein Vertrauen verloren. Jetzt fühle ich mich von der Kirche wie erneut missbraucht.

Jeske, Mainpost: „Was raten Sie aufgrund Ihrer Erfahrungen anderen Missbrauchsopfern?“

Wolf: „Bei der momentanen Praxis würde ich jedem Opfer abraten, auf diese Institution zu hoffen.Stattdessen würde ich raten: Macht die Taten öffentlich, schreit sie heraus und schließt euch zusammen – nicht nur gegen Täter, sondern gegen ihre Helfer, die Vertuscher in den Institutionen, übrigens nicht nur in den Kirchen.“….

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Missbrauchsopfer;art735,9173563

Der Ursprung der Justizverbrechen: Kerstin N. erzwingt eine „Trennung“ drei Monate nach Geburt des Kindes

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Wenn man Opfer lange genug zum Opfer macht, werden sie irgendwann zum Täter…

Das Schlüsselereignis, das mein Leben zerstörte: die Rechtsanwältin Kerstin Neubert wird am 15. Dezember 2003 beim Zivilgericht Würzburg vorstellig und erwirkt unter falscher Eidesstattlicher Versicherung eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen mich. Aufgrund der Aussage, ich würde sie „belästigen“ und „bedrohen“ und aufgrund des gemeinsamen drei Monate alten Kindes „befürchte“ sie weitere Probleme, erlässt der Zivilrichter Thomas Schepping ohne Anhörung, ohne Beweisaufnahme, „Glaubhaftmachung“ eine Verfügung, die es mir bei „Androhung“ von bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder sechs Monaten Haft „verbietet“, mich der Mutter meines Kindes auf weniger als 50m zu nähern, sie anzurufen, zu kontaktieren. Wie blöd dürfen deutsche Richter sein?

Kriminologe Prof. Bock hat in seinem Gutachten für den Bundestag zuvor aufgezeigt, was dieses schwachsinnige Gesetz für Folgen haben wird. Dieses feministische Machtinstrument ist dennoch weiter „Gesetz“…

Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen

Richter Schepping erwies sich infolge als ignorantes, autoritäres und charakterloses Individuum, der sich um Fakten und Wahrheit einen Dreck schert. 2011 missbrauchte er sein Amt, mittlerweile beim berüchtigten 1. Strafsenat des OLG Bamberg – bei dem Grundrechte und Gesetze wie auch im Fall Mollath permanent missachtet werden – um gegen mich nachzutreten und zusammen mit seinen CSU-Kumpels die Entschädigung für zehn Monate zu Unrecht erfolgter Haft – eine Folge obigen „Schlüsselereignisses“ und meiner „neuen“ Biographie – zu verweigern. Für die zehnmonatige „Haft“ ist u.a. Schepping wegen Freiheitsberaubung im Amt angezeigt. Was bisher weder Medien noch das Ministerium zu interessieren scheint.

Thomas Schepping hat aufgrund seiner lässig erlassenen Verfügung und seinem weiteren Verhalten meine Vaterschaft zerstört.. Im elften Jahr.

imageThomas Schepping

Was mir tatsächlich anzulasten ist: nachdem Kerstin Neubert per SMS eine Wochenendplanung in Stuttgart (wo ich für die gemeinsame Wohnung 1050 Euro Warmmiete bezahlte, was ebenfalls die Lügen entlarvte und keinen Würzburger Richter interessierte) „absagte“ und infolge auf Anrufe nicht reagierte, fuhr ich die 160 km nach Würzburg. Als mir dort der Zutritt zur Wohnung verweigert wurde – in der mein Kind war – habe ich affektiv 2-3mal gegen die Tür getreten.

Hierauf wurde – hochalarmistisch – und vom ebenfalls anwesenden Grossvater Willy Neubert die Polizei gerufen. Ergebnis: dieses Protokoll, das Neubert zur Erlangung der mit falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkten Verfügung nutzte.
Die einzig wahre Aussage hierin ist:

„Ich habe das alleinige Sorgerecht unseres Kindes….“

„Zeugenvernehmung“ Kindsmutter, 15.12.2003

Dieses alleinige Sorgerecht Kerstin Neubert, weil sie bei der Vaterschaftserklärung vor Geburt auf Frage der Urkundsbeamtin, ob man das „gemeinsame Sorgerecht auch gleich unterschreiben“ wolle (damals galt noch der auf Druck des EGMR wegen Diskriminierung abgeschaffte Par. 1626a BGB) antwortete, sie wolle sich das noch mal „überlegen“.

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Die Wahrheit wurde ein Jahr später schriftlich offengelegt, durch ihre pseudo-weinerlichen Aussagen bei Prof. Wittkowski, der im Auftrag des Familiengerichts ein (die Schäden und Phantasmen weiter manifestierendes) „familienpsychologisches Gutachten“ vorlegte. Ergebnis: Vater „konflikthaft“ – daher Vaterschaft komplett zerstören.

Auch ein Täter!

Dass Kerstin Neubert hierin explizit einräumte, dass sie die „Trennung“ launenhaft und aus ihrer eigenen, mit mir als Vater des Kindes nicht kommunizierten emotionalen Verwirrungen erzwang – und NICHT wegen „Belästigung“ oder „Bedrohung“ – interessierte die Justizbehörden nicht, die munter weiter auf mich einschlugen.

Fakt ist: bis zum Erhalt der Gewaltschutzverfügung ging ich von Heirat und fragloser Familienbildung mit Kind aus. 

Kerstin Neubert hat durch ihre Laune und ihre Lügen meine Vaterschaft und jede Lebensperspektive zerstört, jede Lebensfreude erstickt.

Es gab in meinem Leben zuvor nichts, was mir wertvoller war als mein Kind. Es war „Aufbruch“ mit 34 Jahren in eine neues Leben!

Nochmal: Rechtsanwältin Kerstin Neubert hat meine Existenz und Vaterschaft mit einfachsten Lügen und Missbrauch der Würzburger Justiz zerstört – und wird bis heute gedeckt und gebauchpinselt.

Die Würzburger Familienrichterin Antje Treu, die bereits 2004 die Bindung durch Untätigkeit zerstörte, unternimmt NICHTS gegen die Kindesentführung:  Neubert ist seit Oktober 2012 untergetaucht mit dem erklärten Ziel „Ausgrenzung“ und Verhinderung der Vater-Kind-Bindung. Das ist auch ein Verbrechen gegenüber meinem Kind! 

Als Scheinadresse fungiert ein Briefkasten an der ehemaligen Kanzleiadresse, die sie in „Nacht-und Nebelaktion“ Oktober 2012 auflöste….

2008 legte Neubert durch Schreiben wie dieses weiter den Keim, der ein Jahr später dazu führte, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg es als opportunes Mittel betrachtete, mich ohne Vorliegen von Straftat und tatsächlichen medizinischen Voraussetzungen nach Par. 63 StGB wegzusperren – aber vermutlich hat das ebensowenig damit zu tun, wie die wiederholten Schreiben des Großvaters Willy Neubert an den damaligen Direktor des Amtsgerichts, Roland Stockmann, in dem er „erbat“, gegen mich vorzugehen, selbst 2012 noch forderte, den Umgang zu verhindern. Ein Täter!

Stellungnahme der Kindsmutter, Komplettentwertung über RAK Bamberg, 02.05.2008

Schreiben Willy Neubert an Direktor Amtsgericht, 21.08.2012, Ziel: Zerstörung Vater-Kind-Bindung
Antwortschreiben Stockmann, Direktor des Amtsgerichts Würzburg, 14.03.2012

Die Unfähigkeit der Korrektur und des Eingeständnisses von Fehlern – stattdessen zerstören die Justizbehörden Würzburg weiter anhand der hier aufgezeigten Mechanismen und Fehlerleugnungsstrategien weiter meine Vaterschaft und meine Existenz.

Strafanzeigen und Zivilklagen werden unter Strafvereitelung und Rechtsbeugung im Gerichtsbezirk selbst entledigt, von den Beschuldigten! In Stuutgart ist man örtlich „nicht zuständig“ – Verbrechen im Amt? Egal.

Das bayerische Justizministerium schweigt und ignoriert offenkundig ebenfalls strafvereitelnd die BEWEISRECHTLICHEN Strafanzeigen.

Vorsatz zur Freiheitsberaubung ist durch zahlreiche Fakten belegbar.

Stattdessen wird selbst der Gerichtsgutachter, der durch ein eklatantes Fehlgutachten für die Staatsanwaltschaft meine Unterbringung nach Par. 63 StGB fix machen sollte und sieben Monate Wegsperren in der Forensik Lohr zu verantworten hat, vom Landgericht Würzburg als „allgemein kompetenter“ Kumpel gedeckt und meine Zivilklage – ganz offenkundig unter Rechtsbeugung – entledigt.

Das Strukturversagen und die selbsterfüllenden Mechanismen, die ich hier anhand meines „Einzelfalles“ weiter publik mache -Fehlerkorrektur und Klärung findet nicht statt- sind nichts wirklich neues.

Wer sich wirklich dafür interessiert, kann all dies seit langem wissen, wie folgende aktuelle Analyse belegt:

Abgestempelt: Was können wir aus dem Fall Gustl Mollath lernen?

Stephan Schleim 20.08.2014
Ein kritischer Blick auf die Psychologie der Institutionen
Gustl Mollath saß sieben Jahre lang zu Unrecht in der Zwangspsychiatrie. Ist eine institutionelle Entscheidung erst einmal getroffen und in Kraft getreten, dann lässt sie sich nur schwer korrigieren. Dabei ist die Neigung, Menschen auf eine bestimmte Weise abzustempeln, nur allzu menschlich und betrifft uns alle. Unter Bedingungen der ökonomischen Rationalisierung werden Fehler wahrscheinlicher, deren psychischen Kosten das betroffene Individuum tragen muss. Auch diese Folgen betreffen uns alle.

….“Ist ein Stempel wie „Depressiver“, „Verbrecher“ oder „Wahnsinniger“ erst einmal aufgedrückt, dann besteht das Risiko, dass ein Lebenslauf in einem völlig neuen Licht gesehen wird.

…“Vom Stempel zur sich selbst erfüllenden Prophezeiung
Durch den Akt der Reinterpretation werde der Mensch nicht verändert, sondern neu gemacht; sein Kern werde überschrieben. Schur gibt zu bedenken, dass wahrscheinlich im Leben von jedem von uns so viele negative Aspekte zu finden sind, dass, würde man sich nur darauf konzentrieren, man uns alle in einem schlechten Licht darstellen könne. So kann eine beliebige Denunziation freilich schnell zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung werden.

Vielleicht war es nur ein einziger Fehler, der eine Institution auf uns aufmerksam gemacht hat – aber rechtfertigt es das, einen Lebenslauf völlig umzuschreiben? Ich denke, dass hiermit eine Verpflichtung einhergeht, das humane Element nicht aus Psychologie, Psychiatrie und Rechtswesen auszuschließen – errare humanum est, irren ist menschlich; aber, um mit Seneca fortzufahren, auf einem Irrtum zu bestehen ist teuflisch!“….

….“Entscheidungen schwer revidierbar
Was lernen wir daraus? Wenn eine Entscheidung erst einmal offiziell geworden ist, wenn die Stempeltinte erst einmal tief ins Papier eingesickert und getrocknet ist, dann sind die institutionellen Widerstände groß. Schließlich geht damit, einen offiziellen Fehler einzuräumen, einen Fehler selbst erfahrener Experten, ein Gesichtsverlust einher. Die damit verbundenen, mitunter psychisch vernichtenden Folgen werden dem Einzelnen aufgebürdet.

….“In einem Interview auf Telepolis erklärte gerade der Justizaussteiger David Jungbluth, ehemaliger Staatsanwalt und Richter im Saarland, dass die Justiz ihren Aufgaben aufgrund realitätsferner Berechnungsmaßnahmen und Mittelkürzungen immer schlechter Nachkommen kann (Teil 1: „Es geht letztlich nur darum, die Akte so schnell wie möglich vom Tisch zu haben“, Teil 2). Von Gutachten ließen sich deshalb manchmal nur noch die Zusammenfassungen lesen.“…..

http://www.heise.de/tp/artikel/42/42544/1.html

Wenn meine Vaterschaft und Existenz weiter zerstört wird, werde ich andere Wege finden, dass zumindest etwas Gerechtigkeit stattfindet! Es reicht nicht, ständig die Justizverbrechen und „Fehler“ zu thematisieren – während die Verantwortlichen und die Systeme wie bisher weiterlaufen und permanent Opfer verschulden!

Auf dem sog. Rechtsweg werde ich seit Jahren nur für dumm verkauft!

Angriffe der Justiz: Wie lange muss ein Geschädigter sich auf dem Rechtsweg für dumm verkaufen lassen?

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Damit es auch der dümmste Jurist in Bayern begreift: es gibt für euch keine Möglichkeit, einer Verantwortungsnahme zu entkommen!

Ich werde diesen Justizskandal so lange wie nötig und wie immer nötig öffentlich publizieren. Wenn die Klärung auf dem Rechtsweg weiter verweigert wird, werde ich auf andere Weise Genugtuung erlangen. Auch Menschen, denen Gewalt wesensfremd ist, müssen sich von Verbrechern nicht alles gefallen lassen.

Momentan ist allerdings davon auszugehen, dass spätestens der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, bei dem seit 2012 die in Bayern vertuschte Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg und den 1. Strafsenat des OLG Bamberg gegen mich anhängig ist, endlich die mediale Aufmerksamkeit auf sich ziehen wird, sobald die entsprechende Entscheidung ergeht, dass hier nicht nur gezielt zu Unrecht kriminalisiert und pathologisiert wurde sondern auch persönliche Motive von CSU-Juristen zu einer Freiheitsberaubung mit dem Ziel des Missbrauchs des Par. 63 StGB gegen einen Unschuldigen offengelegt werden.

Die „Einzelfälle“ skandalöser Fehlentscheidungen und gezielten Amtsmissbrauchs werden der bayerischen Justiz nicht ausgehen….!

Ich erwarte und fordere, dass insbesondere gegen die Richter Norbert Baumann und Thomas Schepping sowie gegen den damaligen Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann und seinen Handlanger, Staatsanwalt Thomas Trapp, strafrechtliche Anklage und dienstrechtliche Entfernung aus dem Amt erfolgt wegen vorsätzlicher Freiheitsberaubung im Amt gegen mich als ehemaligem Polizeibeamten. Meine nachhaltige seelische Zerstörung und auch mein Suizid aufgrund der massiven rechtswidrigen Grundrechtseingriffe war offensichtlich von den Tätern gewollt.

Fakt ist:
Die Justizbehörden Würzburg haben beginnend 2003 mein Leben zerstört, bis 2010 meine Vaterschaft zerstört – was sie es seit Juni 2012 anhaltend wieder tun (Rechtsverweigerung und Verschleppung durch die Richterin Antje Treu mithilfe eines vor 20 Monaten beauftragten, längst irrelevanten Gutachtens)…!!!
Anstatt Fakten aufzuklären, wurde ich als Geschädigter immer weiter kriminalisiert. 2009/2010 wurde ich als Spitze einer Kriminalisierungskampagne zweimal ohne Straftat und ohne Haftgrund festgenommen, nachdem die Täter der Staatsanwaltschaft Würzburg aus einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine Straftat konstruierten, anhand der ich als „Gefahr für die Allgemeinheit“ dauerhaft nach Par. 63 StGB im Massregelvollzug versenkt werden sollte – so wie Gustl Mollath und so wie zahlreiche andere, die immer noch in bayerischen Forensiken einsitzen.

Trotz Freispruch wurde von den Tätern im Anschluss unter weiterem Amtsmissbrauch die – bereits zugesprochene – Entschädigung für zehn Monate zu Unrecht erfolgte Haft verweigert. Ein glasklarer Verstoß gegen Art. 5 EMRK i.V. mit Art. 41 EMRK.

Nach der Logik dieser Täter im Amt müsste auch Gustl Mollath trotz Freispruch die Entschädigung verweigert werden, da er – nach Logik der Staatsjuristen – zweifellos „selbst schuld“ ist an über siebenjähriger zu Unrecht erfolgter Unterbringung.

Das kann jeder hier selbst abgleichen anhand der „Argumentation“ der Richter des 1. Strafsenats des OLG Bamberg, die offenkundig glauben, dass für sie weder die Gesetze noch die Rechtsstaatlichkeit gelten:

Seite 5:
„…..ist eine Entschädigung des früheren Angeklagten ausgeschlossen, weil der frühere Angeklagte die Untersuchungshaft und die vorläufige Unterbringung(Anm.: erwirkt von den hier Unterzeichnenden…) in einem psychiatrischen Krankenhaus grob fahrlässig selbst verursacht hat.“

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Dem Fehlgutachter Dr. Groß, bei dem tatsächlich vorsätzliches Handeln zugunsten der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft, ganz fraglos jedoch „grobe Fahrlässigkeit“ vorzuwerfen ist, wird parallel hierzu – von den Justizbehörden Würzburg natürlich – ein Persilschein erteilt, indem man im PKH-Verfahren erklärt, er sei bei Gericht ja als „allgemein“ kompetent bekannt….Auch diese Rechtsbeugung ist zu klären.

(Dies ist der Senat, für den auch die Vorgaben des BVerfG im „Fall“ von G. Mollath offenbar „irrelevantes“ Zeug von Verfassungsrichtern sind, die ohnehin „keine Ahnung von der Realität“ haben….http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Bamberg-2014-03-27.pdf)

Eine asoziale Justiz deckt sich permanent selbst.

Das Staatsministerium unter Winfried Bausback stellt sich stumm und taub.

Die Staatskanzlei unter Seehofer verweist auf das Staatsministerium der Justiz.

Da offenbar immer noch nicht begriffen wird, dass sich nicht jeder von Unrecht und Repression einschüchtern lässt, nur weil sie unter Amtsmissbrauch und autoritärem Status daherkommt, dessen Nimbus sie missbraucht, vielleicht hier noch eine kurze Randnotiz:

Ich wurde bekanntermaßen zu Unrecht vom 21. Juni 2009 bis 04. März 2010
eingesperrt – Prof. Nedopil legte hier mittels Obergutachten offen, dass keinerlei Voraussetzung für diese Maßnahme vorlag, worauf die 1. Strafkammer des LG Würzburg unter dem untadeligen Vorsitzenden Dr. Barthel die sofortige Entlassung aus der Unterbringung nach Par. 126 StPO verfügte und einem weiteren Antrag auf „Untersuchungshaft“ nach bereits acht Monaten Wegsperrens eine Absage erteilte. Reicht man eben den Antrag bei den „Freunden“ des 1. Strafsenats beim OLG ein.

Bereits acht Monate Freiheitsberaubung bis dato hinderte die Täter im Amt beim OLG Bamberg (weiter wegen der Diensaufsichtsbeschwerde, die eine „Störung des öffentlichen Friedens“ sein sollte…), die Beschuldigten Baumann und Schepping dann auch nicht, genau diesen Antrag der Staatsanwaltschaft wunschgemäß abzuzeichnen. Der „Freund“ des damaligen Generalstaatsanwalts Lückemann, Dr. Baumann, leistet hier offensichtlich jedem Rechtsbruch Folge.

Die Polizei in Stuttgart (Fahndung)musste denn auch offenkundig vorauseilend von oben instruiert werden, da sie

a) den Vorgang intern diskutierte und hinterfragte, da selbst für die Polizei erkennbar war, dass hier persönliche Motive vorliegen und

b) Irritationen entstanden, da – wie ein Beamter mir auf der Fahrt in die JVA Stammheim mitteilte – ein solches Vorgehen (Umstellung quasi des Wohngebietes etc.) ansonsten nur bei Einsatzen mit SEK-Beteiligung und Schwerstkriminalität/Waffen/OK etc. „üblich“ sei….

Wie genannt: es gab nie eine Straftat!

Auch „rechtliches Gehör“ wurde zielgerichtet verhindert, die „Festnahme“ zielgerichtet am Freitag Nachmittag durchgeführt:
OLG Bamberg Nachholung rechtliches Gehör

So wurde ich also am 12. März 2010 – eine Woche nach Entlassung aus der Forensik Lohr – nochmals ohne vorliegende Straftat und ohne Haftgrund mit einem polizeilichen Grossaufgebot in meiner Wohnung in Stuttgart (die Beschudigten behaupteten parallel dazu faktenresistent und sich selbst widersprechend weiter, ich sei ohne feste Wohnsitz)festgenommen nochmals 6 Wochen eingesperrt: bis sich am 22. April 2010 die 1. Strafkammer des Landgerichts unter Dr. Barthel ein zweites Mal gegen die Täter des OLG Bamberg und der Staatsanwaltschaft stellten, zum zweiten Mal die Freiheitsberaubung beendeten und auch den zweiten rechtswidrigen Haftbefehl aufhoben!

Während dieser sechs Wochen teilte ich vier Wochen lang die Zelle unter anderem mit dem zwischenzeitlich als „Spessart-Mörder“ verurteilten Alexander R.:

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region/frauenmord-von-mespelbrunn-angeklagter-ich-uebernehme-volle-verantwortung-1995517.html

Alexander R., der gegenüber Amtspersonen nie über die Tat sprach – was die bayerische Justiz freilich nicht davon abhielt, ihn wegen erwiesenen Mordes und mit besonderer Schwere der Schuld abzuurteilen – lernte ich als intelligenten, loyalen, authentischen und ehrlichen Menschen kennen.

Ich kann mit Fug und Recht aufgrund Erfahrung sagen: selbst diesen „Mörder“ halte ich für vertrauenswürdiger als den fränkischen Staatsanwalt Trapp, als den heutigen OLG-Präsident Lückemann. Diese verschulden zwar keinen Mord im Affekt – aber offenkundig die gezielte soziale und seelische Vernichtung von Menschen. Nicht jeder hat das Standing eines Gustl Mollath.

Wenn irgendjemand glaubt, diese massiven gezielten Angriffe und Grundrechtseingriffe gegen mich lassen sich weiter vertuschen, dann kann ich nur nochmals sagen: Ihr irrt euch!

Und auch hier wieder: Suizide und Suizidversuche in der bayerischen Justiz als Mittel zum Zwecke…? Am Freitag wurde ich entlassen, am Sonntag beging Alexander einen Suizidversuch:

http://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/spessartmoerder-wollte-sich-umbringen-meta-733074.html

Bayerische Justiz: Skandaljustiz!

Schreiben der bayerischen Staatskanzlei: „keine oberste Aufsichtsbehörde“ – weiter Vertuschung von mutmaßlicher Freiheitsberaubung im Amt

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Das ungenierte Auflaufenlassen durch die bayerischen Behörden auf allen Ebenen geht weiter.

Vergangene Woche hatte ich der Staatskanzlei mitgeteilt, dass nach wie vor vom Justizministerium im Zusammenhang mit Verdacht der Freiheitsberaubung im Amt in meiner Sache an den Dunstkreis der Behörden, wo die Beschuldigten, Staatsanwaltschaft Würzburg/OLG Bamberg selbst tätig sind bzw. Weisungsrecht haben, „abgegeben“ wird:

Staatsanwaltschaft Bamberg: Erledigung „in eigener Sache“/Verdacht Freiheitsberaubung im Amt, 100 Js 6944/14, 12.06.2014

Der Sachverhalt wurde nochmals beweisrechtlich veröffentlicht und den politisch Verantwortlichen mit Adressat Seehofer erläutert, dass das Justizministerium offenkundig wie bei allen in jüngster Vergangenheit bekannt gewordenen Justizskandalen vertuscht und ignoriert:

Mutmaßliche Freiheitsberaubung im Amt weiter intern vertuscht: 3. Schreiben an Seehofer

Heute erhielt ich dieses weitere Schreiben der Staatskanzlei:
Bayerische Staatskanzlei, Az. B II 3 – E14 – 1875, „abschließende Äußerung“ zu Verdacht der Freiheitsberaubung im Amt durch hochrangige Juristen in Bamberg und Würzburg

Meine BEWEISRECHTLICH Herrn Seehofer zugegangene weitere Anzeige und Geltendmachung ( bis heute, 07.10.2014, erfolgte keinerlei Antwort).

Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

An die
Bayerische Staatskanzlei
Herrn Ministerpräsident
Horst Seehofer

Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München 20. Juni 2014

Aktenzeichen: B II 3 – E14 – 1875
Sb. Dr. Glaser

Sehr geehrter Herr Dr. Glaser,

Das Schreiben vom 16.06.2014 ist eine Unverschämtheit, die sich jedoch nahtlos in die von der bayerischen CSU gegenüber Justizgeschädigten und mittlerweile zahllosen Bürgern gegenüber praktizierte Rechtsverweigerung einfügt.

Ihr Schreiben und diese Antwort sind weiter beweisrechtlich im Internet veröffentlicht.

Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, geht es nicht um Bagatellen sondern um den Verdacht von erheblichen Straftaten im Amt, insbesondere Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person vom 22.06.2009 bis 04.03.2010 und nochmals vom 12.03.2010 bis 22.04.2010.

Beschuldigte sind hochrangige Juristen, die nach wie vor Führungsämter in der bayerischen Justiz bekleiden:

a) der Beschuldigte Clemens Lückemann ist Präsident des OLG Bamberg, zur Tatzeit war er weisungsgebender Generalstaatsanwalt

b) der Beschuldigte Thomas Trapp ist Oberstaatsanwalt in Würzburg, zur Tatzeit Staatsanwalt als Gruppenleiter

c) der Beschuldigte Dr. Norbert Baumann ist Vorsitzender des 1. Strafsenats des OLG Bamberg

d) der Beschuldigte Thomas Schepping ist Richter des 1. Strafsenats des OLG Bamberg

Es ist mir gelinde gesagt völlig gleichgültig, worin Sie die Aufgabe der Staatskanzlei sehen: das Justizministerium geht wie beweisrechtlich mitgeteilt, den konkreten beweisrechtlichen Strafanzeigen offenkundig nicht nach sondern verweist z.T. weiter an die Behörde der Beschuldigten selbst, wie ich Ihnen ebenfalls beweisrechtlich dargelegt habe.

Die Gewaltenteilung, auf die sie offenbar abheben, wenn Sie darlegen, die Staatskanzlei sei „keine oberste Aufsichtsbehörde“, führt in Bayern offenkundig gewohnheitsmäßig dazu, dass Straftäter im Amt tun und lassen können was sie wollen, da die örtliche und sachliche Zuständigkeit stets an die Behörde der Beschuldigten selbst abgegeben wird oder letztlich niemand „zuständig“ ist.

Es ist lange nicht mehr hinnehmbar, dass die Staatskanzlei, die für die parteipolitisch geprägten Zersetzungen der bayerischen Justiz verantwortlich ist, sich ebenso wie das Staatsministerium der Justiz in gegenseitiger Verantwortungsabgabe übt und ich als Geschädigter der bayerischen Justiz an allen Stellen auflaufen gelassen werde.

Was Sie hier praktizieren ist eine Provokation und die implizite Aufforderung an Bürger zur Selbstjustiz. Das sage ich Ihnen als ehemaliger Polizeibeamter und als Geschädigter Ihrer bayerischen Justiz seit nun 2003.

Es ist mittlerweile durchaus auch bekannt, dass Sie in Bayern gerne die Verzweiflung und Rechtlosigkeit, mit der Sie Geschädigte, Antragsteller und Justizopfer zurücklassen und ausgrenzen, stets infolge zweckmäßig von den „angegriffenen“ bayerischen Behörden dazu missbraucht wird, diverse Reaktionen und Äußerungen dann gegen die so düpierten Menschen zu verwenden.

Wieviele missbräuchliche Maßnahmen, Strafbefehle und Anklagen aufgrund dieser Mechanismen der Rechtsverweigerung in Bayern zur Kriminalisierung Unschuldiger mittels Bedrohung, versuchter Nötigung oder wie in meinem Fall in der Spitze 2009 zum Vorwurf der „Störung des öffentlichen Friedens“ anhand einer intern eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde führten, können Sie gerne öffentlich erklären, sobald der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in meiner Sache den Freistaat Bayern bzw. die Bundesrepublik verurteilt hat, Beschwerde 1033/12.


Es handelt sich hier um einen Justizskandal und ein Politikum und selbstverständlich sind Sie als Regierungsbehörde verantwortlich für Verbrechen und Unrecht in der bayerischen Justiz.

Wenn Sie glauben, mich als Geschädigten hier ungeniert vor den Kopf stoßen zu müssen, während Sie die als Täter angezeigten Juristen decken, kann ich Ihnen versichern, dass Sie sich vor einem Untersuchungsausschuss wieder finden werden.

Ich wurde als ehemaliger Polizeibeamter und unbescholtener Vater zehn Monate zu Unrecht – und bis heute ohne jede Entschädigung – in Bayern eingesperrt. Die o.g. Beschuldigten erließen mehrere Haftbefehle ohne jede Voraussetzung hierfür und missbrauchten hierfür die baden-württembergische Polizei.

Darüberhinaus versuchten die Beschuldigten, mich mittels eines vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens des ebenfalls Beschuldigten Dr. Groß, Würzburg, unter Missbrauch des § 63 StGB und ohne jede strafrechtliche oder medizinische Voraussetzung hierfür dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren.

All diese Vorgänge werden bis heute durch die bayerischen Behörden vertuscht und gedeckt.

Wenn gegen die Beschuldigten kein Tatverdacht begründet ist, liegt es nahe, aufgrund der Veröffentlichungen zu versuchen, mir Verleumdung und üble Nachrede zur Last zu legen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Rechtsanwältin Kerstin N.: die Würzburger Justiz hält Händchen bei Kindesentführung

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„Blogtagebuch“, Pfingsten 2014….

Ziel dieses Blogs ist es auch, die ganze Unfähigkeit und asoziale Dummheit der Würzburger Justiz zu vermitteln, die Menschen kaputt macht und die sich vor über zehn Jahren invasiv und auf dümmstem Niveau in mein bis dahin geordnetes Leben einmischte und es seither zerstörte.

In den letzten Jahren und Monaten verging kein Tag, an dem ich nicht in irgendeiner Form an Selbstmord dachte. Es gibt vor allem zwei Gründe, warum dies nie eine wirkliche Option war: mein Kind und die Tatsache, dass ich die Täter in dieser Justiz zur Verantwortung ziehen werde.

Ich denke, nachdem diese Justiz mich über Jahre auf dümmsten Niveau als Vater kriminalisiert und ausgegrenzt hat, mich die Täter im CSU-Zirkel innerhalb dieser Justiz zu Unrecht zehn Monate in „Untersuchungshaft“ (haha) weggesperrt hatten und wie bei Gustl Mollath und vielen anderen Justizopfern in Bayern letztlich den Par. 63 StGB missbrauchen wollten, um mich loszuwerden, ist auch und vor allem das Internet ein probates Mittel, um aufzuzeigen, was hier bei dieser Justiz insbesondere in Bayern abläuft.

Die asoziale Justiz Würzburg schafft es aktuell auch nach den bereis verschuldeten Schäden seit nun zwei Jahren wieder durch Rechtsverweigerung zugunsten der Rechtsanwältin Kerstin Neubert, meine Vaterschaft und die Bindung zu meinem Kind zu zerstören.

Die Schädigung meines Kindes wird sehenden Auges verschuldet, wie die Beschlüsse seit 2012 offenlegen.

Die juristische und offizielle Seite der Justizverbrechen ist zur Genüge dargestellt.

Ich werde daher nun das Persönliche transparent machen, damit vielleicht irgendwann auch der naivste Volljurist kapiert, warum sich solche menschlichen Verbrechen nicht mit Repression oder Missbrauch von Amtsgewalt „lösen“ lassen.

Und wenn jemand derart andere Menschen schädigt, wie es die Rechtsanwältin Kerstin Neubert als Täterin ungehindert seit Jahren tut, ist auch der Anspruch auf Anonymität passe:

Die Kindsmutter „Rechtsanwältin“ Kerstin Neubert stellte sich stets als Opfer dar.

Sie ist eine Täterin, die manipuliert, instrumentalisiert und seit 2003 die Würzburger Justiz missbraucht, um mir zu schaden, mich gezielt auszugrenzen und unserem Kind, das sie zur Selbstbestätigung und als persönlichen „Wohlfühlfaktor“ missbraucht, den Vater zu entfremden. Egal wie. Mit allen Mitteln.

Schnell hat sie festgestellt, dass die Justizjuristen in Würzburg zu dumm sind, um ihre Widersprüche zu hinterfragen bzw. keinerlei Interesse an Hintergründen und Wahrheit haben. So wie der Zivilrichter Schepping, der alles abgezeichnet hat, was sie sie drei Monate nach der Geburt unseres Kindes diktiert hat, um mit falscher Eidesstattlicher Versicherung eine Gewaltschutzverfügung gegen mich zu erwirken.

Der einzige Zweck: mir eine Trennung aufzuzwingen, zu der sie sich offensichtlich in einsamer Entscheidung und nach Tageslaune „kurzfristig“ entschieden hatte. Aus finanziellen Gründen, aus Karrieregründen, weil sie mit dem Kind endlich einen Menschen hatte, der von ihr abhängig war (was sie bei Partnern nie erzwingen konnte). Den Mut zum Selbstverständlichsten, zur Kommunikation hatte sie nicht. Wenn sie Menschen nicht mehr braucht, entwertet sie sie, um selbst weiter gut da stehen zu können.

Wenn man jemanden liebt und davor steht, mit einem gemeinsamen Kind eine Familie zu werden, ganz neue Lebensperspektiven eröffnet sind, ist man blind für solche Gefahren, die von einer unberechenbaren Partnerin ausgehen.

Die Opferrolle gehört zum Repertoire solcher Frauen, um Charakterlosigkeit und persönliche Launen zu kaschieren und alles beim Mann abzuladen, der in der deutschen Justiz ohnehin per Geschlecht unter Generalverdacht steht. Weil die Justiz immer noch zu dumm ist, Rollenklischees zu hinterfragen oder weil ihr Einzelschicksale schlicht egal sind, solange sich die Geschädigten nicht wehren.

Wenige Monate zuvor war die Lebenswirklichkeit eine ganz andere.

Dazu später mehr….Ich muss zum Sport!…..

UPDATE:

……..„Blogtagebuch“ Pfingsten 2014, Montag:

Ich werde aus gegebenem Anlass und aufgrund der zwischenzeitlich unten geführten Diskussion nun einen kleinen Sprung machen…..

….um aufzuzeigen, wie eine banale zivilrechtliche Verfügung, die einfachst auf Zuruf der Opferdarstellung einer dominanten und zielgerichteten Rechtsanwältin erlassen wurde, die schlicht mit ihrer eigenen Situation überfordert ist, letztlich dazu führt, dass rechthaberische und skrupellose bayerische CSU-Juristen austicken und Geschädigte letztlich ohne jeden Grund im Gefängnis zugrundegehen können, in Sucht oder auf dem Friedhof landen:

(….wie von Prof. Bock 2001 prognostiziert: http://www.vafk.de/bremen/gewalt/gutachtenbock.pdf)

Diese Freiheitsberaubung im Amt mit dem Ziel dauerhaften Wegsperrens…

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

….war letztlich eine Folge der Weigerung der Kindsmutter, die konkret im November 2008 mit dem DKSB Würzburg beschlossenen wöchentlichen Treffen zu ermöglichen…..die sie verweigerte – um wie 2012 wieder – sich der Verantwortung entziehen zu können, dass sie sclicht gelogen hat, einem liebenden Vater das Kind entzieht und dem eigenen Kind seit Jahren den Vater raubt!

So wie – nochmals – es aktuell seit Juni 2010 wieder geschieht….

Nochmals in aller Deutlichkeit:

Bis hin zu Ministerpräsident Seehofer sind insbesondere die Herren Lückemann, Trapp als Vertreter der damaligen Staatsanwaltschaft als auch die Herren Baumann und Schepping als Richter des 1. Strafsenats beim OLG Bamberg wegen schwerer Freiheitsberaubung im Amt angezeigt. Als Mittäter ist der psychiatrische Gutachter Dr. Groß angezeigt, der ein (vorsätzliches) Fehlgutachten erstattete, wie Prof. Nedopil bereits am 04. März 2010 (!) offenlegte. 

(Schepping ist der verantwortliche Richter, der die mittels falscher Eidesstattlicher EV erlangte sog. Gewaltschutzverfügung der Kindsmutter drei Monate nach Geburt des Kindes zustellen ließ und mit diesem Schlüsselereignis kausal die ab diesem Zeitpunkt per Aktenlage gerichtlich forcierte Kriminalisierung bis zum Jahr 2010 verschuldete)

Ein Vergleich….:

2. März 2010 (!), Bericht der Augsburger Allgemeinen: 

Gegen einen Polizeibeamten in Ausbildung war wie gegen mich eine vorgebliche „Straftat der Störung des öffentlichen Friedens“ fabuliert. 

Der Richter schließt u.a. mit den Worten „Karrieren dürfen nicht einfach kaputtgemacht werden“…

Auf Wutausbruch folgt Gerücht vom Amoklauf – weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Auf-Wutausbruch-folgt-Geruecht-vom-Amoklauf-id7398476.html

Zu diesem Zeitpunkt, am 12. März 2010 erwirkten die Beschuldigten der Justizbehörden Würzburg/Bamberg nach bereits acht Monaten zu Unrecht erfolgter „Untersuchungshaft“ einen zweiten Haftbefehl gegen mich mit wiederum frei erfundener „Fluchtgefahr“, ließen mich ein zweites Mal aus offenkundig niederen persönlichen Motiven in Stuttgart festnehmen, die Folge: weitere sechs Wochen „sog. Untersuchungshaft ohne Vorliegen einer Straftat, am Ende zehn Monate.

Der sog. Haftbefehl: 

2. Haftbefehl OLG Bamberg 12.03.10

Pressebericht (vgl. Augsburger Allgemeine oben) nach Freispruch, der die Beschuldigten nicht hinderte, infolge ihr Amt zu missbrauchen, um die zugesprochene Haftentschädigung zu verweigern:
Der Pressebericht eines m.W. an allen Verhandlungstagen anwesenden Journalisten: http://www.fnweb.de/region/rhein-main-neckar/ohrfeige-fur-staatsanwaltschaft-1.297651

Die Dienstaufsichtsbeschwerde/Zivilklage gegen die Staatsanwaltschaft, in der ich angeblich „akut“ einen „Amoklauf“ angedroht haben soll, fünf Wochen zuvor: 
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Die Darstellungen und Entwertungen der Kindsmutter zuvor, Erwiderung auf meine Beschwerde:
Stellungnahme der Kindsmutter, Komplettentwertung über RAK Bamberg, 02.05.2008

Ich erwarte, dass gegen die Beschuldigten Lückemann, Trapp, Baumann, Schepping, Groß etc. endlich strafrechtlich und dienstrechtlich ermittelt und vorgegangen wird.

Andernfalls erwarte ich zeitnah eine Geltendmachung der Beschuldigten wegen Verleumdung: die Vorwürfe sind hier in diesem Blog seit August 2013 BEWEISRECHTLICH öffentlich geltend gemacht.

….Dass diese Justiz nicht im Sinne der Rechtsanwältin Neubert als Kindsmutter und vorgebliches Opfer agiert und ganz sicher nicht im Sinne des seit 10 Jahren geschädigten gemeinsamen Kindes dürfte inzwischen auch bei der Kindsmutter selbst angekommen sein…..!

Die Justiz Würzburg agierte hier wie der „Streitschlichter“, der sich ohne jede Kenntnis von Personen und Fakten in eine Kabbelei einmischt, indem er den einen der Kontrahenten kurz mit Faustschlägen K.O. prügelt, sich auf die Schulter klopft und glaubt, er habe ganz toll einen Streit beendet….kurz: asozial!

Die Justiz sollte vorher prüfen, wen sie sich als Opfer ausguckt!

Was ist ein Freispruch in Bayern wert – und ein aktuelles Urteil des EGMR gegen Russland….

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Ich „saß“ bekanntermassen zehn Monate in „Untersuchungshaft/Unterbringung“ in Bayern, weil ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine bayerische Staatsanwaltschaft eingereicht hatte….

Darüberhinaus wurde bekanntermaßen versucht, mich nach dem „Modell Mollath“ mittels Fehlgutachten eines lokalen Gerichtsgutachters Dr. Groß, dauerhaft als „Gefahr für die Allgemeinheit“ nach Par. 63 StGB in die Forensik zu sperren….der gesamte Vorgang zeichnet sich durch massiven Vorsatz der Verantwortlichen der Justiz Würzburg/Bamberg aus, Freiheitsberaubung im Amt ist angezeigt.

Nachdem die – nach Erhalt des Obergutachtens des Münchners Prof. Nedopil – als integer und objektiv anzusehenden Richter der 1. Strafkammer des Landgerichts einen Freispruch erließen, entblödeten sich die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft und des 1. Strafsenats des OLG Bamberg (vgl. „Fall“ Mollath) nicht, auch mittels unverhohlenem Amtsmissbrauch die vom Landgericht zugesprochene (läppische) Haftentschädigung zu „verweigern“….

Das führt zu der Frage, was ein Freispruch in Bayern eigentlich wert ist, wenn Richter und Staatsanwälte dennoch unverhohlen gegen Justizopfer agieren – aus persönlicher Weltsicht, Antipathie oder aufgrund charakterlicher Defizite, und immer im Schutz der parteipolitisch gedeckten „Amtsgewalt“?

Sämtliche zivilrechtlichen und strafrechtlichen Geltendmachungen gegen die Freiheitsberaubung im Amt durch die Justizbehörden Würzburg werden weiter durch die Justizbehörden Würzburg vereitelt, vertuscht und gedeckt…. Wie hier im Blog BEWEISRECHTLICH aufgezeigt und nun auch Herrn Seehofer direkt zugegangen (damit keiner behauptet, er „wusste von nichts“…..)

Vorgang beim EGMR anhängig, 1033/12. 

Dieser hat nun in einer „ähnlichen“ Sache einer russischen Demonstrantin gegen Russland geurteilt: 

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland verurteilt, weil eine junge Frau wegen der Teilnahme an einer Demonstration gegen Präsident Wladimir Putin ein Jahr lang in Untersuchungshaft gesessen ist. Zugleich wiesen die Straßburger Richter Moskau heute an, der Klägerin 12.500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.“

http://orf.at/stories/2230121/

http://blog.lehofer.at/p/egmr-rechtsprechung-zu-art-10-emrk.html

http://hudoc.echr.coe.int/webservices/content/pdf/003-4757753-5788571

Das OLG Bamberg – Selbstdarstellung und Wirklichkeit

1. Die Selbstdarstellung:

„Gute Werte für die fränkische Justiz
 
Hofheim/Bamberg (cam) Mehr als zwei Drittel der bayerischen Bevölkerung sind mit der Justiz zufrieden. Bei den Rechtsanwälten ist die Zufriedenheit noch größer, bei den Unternehmen deutlich geringer. Das hat eine bayernweite Umfrage ergeben, deren Ergebnisse am Montag im Oberlandesgericht (OLG) Bamberg vorgestellt wurden.

Richter Werner Stumpf, der als Fachreferent für die Betreuung der Beurteilung zuständig war, stellte die zentralen Ergebnisse heraus und schwärmte von „traumhaften Werten“. Der Aspekt der Neutralität und Objektivität erreichte die höchsten Zufriedenheitswerte und wurde von allen Befragten als besonders wichtig eingestuft. ….

…..„Es hat Mut gekostet, sich einer solch umfangreichen Untersuchung zu stellen“, resümierte der Präsident des OLG Bamberg, (damals) Peter Werndl. Es habe sich jedoch gezeigt, dass der Bezirk Bamberg noch über dem vorgestellten bayernweiten Durchschnitt liege: „Wir sind das kleinste, aber feinste Landgericht.“ 78 Prozent der Befragten seien mit der Serviceorientierung und Kundenfreundlichkeit zufrieden. Mit einer durchschnittlichen Dauer von 33 Tagen pro Ermittlungsverfahren liege das OLG Bamberg weit über dem Durchschnitt. „Es ist unsere Aufgabe, der Bevölkerung das zu vermitteln“, so Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann. Durch mehr Personal könnte man etwa zehn Prozent der lang andauernden Verfahren beschleunigen……

…..Die Evaluation kostete rund 100 000 Euro. Einen erheblichen Teil des Geldes steuerte die Rechtsanwaltschaft bei.

Befragt wurden 778 Bürger, 481 Unternehmen und 404 Rechtsanwälte in November und Dezember 2011.“

Die gesamte Umfrage im

Internet: http://www.justiz.bayern.de

http://www.mainpost.de/regional/hassberge/Gute-Werte-fuer-die-fraenkische-Justiz;art1726,6889965

Man vergleiche hierzu:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-125253335.html

2. Die Wirklichkeit / Justizskandale / Gustl Mollath / fortlaufende Grundrechtsverletzungen in zahlreichen Fällen….

….“Man kann sagen, dass sich das OLG Bamberg viel Zeit genommen hat für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Entscheidung. Mehr als sieben Monate brauchte der 1. Strafsenat in Bamberg, um nun zu beschließen: dass es da gar nichts mehr zu beschließen gibt. Die Beschwerde von Gustl Mollath gegen die Entscheidung von 2011, ihn weiter in der forensischen Psychiatrie unterzubringen, wird „für erledigt erklärt“, heißt es wörtlich in dem OLG-Beschluss.“…..

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-gustl-mollath-ein-gericht-verweigert-sich-1.1924268

„Nürnberg – Für Gerhard Strate ist es schlichtweg „ein Akt des Ungehorsams gegenüber dem höchsten deutschen Gericht“. Dabei ist nach seiner Lesart nicht irgendwer ungehorsam, sondern immerhin ein Oberlandesgericht (OLG), das in Bamberg nämlich. Weil dieses sich bislang um die Feststellung drückt, wie lange Gustl Mollath zu Unrecht in der forensischen Psychiatrie eingesperrt war, hat dessen Anwalt Strate erneut Verfassungsbeschwerde erhoben. Damit droht den Bamberger Richtern eine weitere höchstrichterliche Ohrfeige, nachdem die erste kaum verhallt.“

„……..Die Karlsruher Richter verwiesen den Fall daher nach Bamberg zurück – mit einer klaren Maßgabe: Das OLG solle erneut prüfen und entscheiden, seit wann Mollath unrechtmäßig in der Psychiatrie untergebracht war.

Doch das tat der zuständige 1.Strafsenat nicht. Die Sache sei doch erledigt, entschieden die Richter, weil der Fall Mollath demnächst ohnehin noch einmal verhandelt werde, nämlich bei einem Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg. Bei dieser Argumentation blieb ein OLG-Sprecher auch am Montag noch. Man kann es aber auch so sehen: Ein bayerisches Gericht interessiert sich nicht sonderlich dafür, was ihm das höchste deutsche Gericht auferlegt hat.

Nach Ansicht von Mollaths Anwalt Strate werden damit die Grundrechte seines Mandanten ein zweites Mal vom OLG mit Füßen getreten. Schließlich habe Mollath ein Recht darauf, dass ein Gericht klipp und klar feststellt, von welchem Zeitpunkt an er unrechtmäßig in der Forensik eingesperrt war. „Das ist auch für spätere Entschädigungsfragen durchaus relevant“, so Strate.“ 

http://www.sueddeutsche.de/E5U38i/1981259/Zweiter-Versuch-in-Karlsruhe.html

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-anwalt-strate-legt-neue-verfassungsbeschwerde-ein-1.1945682

Der „Fall“ Gustl Mollath ist natürlich nach Eigendarstellung der Justiz ein „Einzelfall“…

Tatsächlich ist diese Vorgehensweise die Regel, wie ich selbst als Justizopfer erlebt habe und hier so lange geltend machen werde, bis endlich Aufklärung stattfindet:

2009/2010 wurde ich zu Unrecht zehn Monate in sog. Untersuchungshaft gehalten, es wurde versucht, mich mittels eines Fehlgutachtens des Würzburger Gerichtsgutachters der Staatsanwaltschaft mich dauerhaft in die Forensik zu sperren (der „Wahn“ bestand in Abweichung zu Herrn Mollath nicht in der Geltendmachung von Schwarzgeldgeschäften sondern darin, dass ich mich als Vater „benachteiligt fühlte“ – diese Diskriminierung in Deutschland wurde im August 2009 auch vom EGMR gerügt…).

Diese Dienstaufsichtsbeschwerde wurde schließlich missbraucht, um mir gezielt eine Straftat der „Störung des öffentlichen Friedens“ anzudichten, Staatsanwaltschaft Würzburg:
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Die wesentlichen Originaldokumente inklusive Urteil und Gutachten:

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Nach bereits acht Monaten zu Unrecht erfolgter „Untersuchungshaft/Unterbringung“ erließ der sog. Strafsenat des OLG Bamberg diesen zweiten „Haftbefehl“ – weitere sechs Wochen „Haft“ mittels frei erfundener „Fluchtgefahr“: 2. Haftbefehl OLG Bamberg 12.03.10

Nach Freispruch durch das Landgericht verweigerte derselbe 1. Strafsenat, OLG Bamberg unter weiterem ungenierten Amtsmissbrauch willkürlich die zugesprochene Haftentschädigung:
OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Der Vorgang ist als Freiheitsberaubung im Amt angezeigt, beim EGMR anhängig (Beschwerde 1033/12) und auch beim aktuellen Justizminister in Bayern BEWEISRECHTLICH geltend gemacht:

Schwere Freiheitsberaubung im Amt gegen Polizeibeamten: offener Brief an Bayerns Justizminister

Meine Erfahrungen mit der Justiz in Franken:

Die Gewaltenteilung gibt es m.E. faktisch kaum noch – Posten werden gegenseitig und parteipolitisch gedeckt zugeschanzt, das Rotationsprinzip führt dazu, dass bspw. der langjahrige und für das Klima hier verantwortliche Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, Clemens Lückemann, aufgestiegen 2009 zum Generalstaatsanwalt, als solcher WEISUNGSVERANTWORTLICH für die Vorgänge gegen mich zeichnet. Seit Februar 2013 ist er nun als OLG-Präsident in Bamberg, Dienstvorgesetzter des 1. Strafsenats, bei dem „seine“ Staatsanwaltschaft zuvor die Anträge stellte.

Ein Geklüngel von „Männerfreundschaften“ gegen den Bürger, gegen Antragsteller, gegen vermeintliche „Querulanten“ und: gegen das Verfassungsgericht!

Dies fängt nicht erst bei „Haftsachen“ an – die gleiche Masche jenseits der grundgesetzlichen Vorgaben findet statt bei folgendem „Rechtsalltag“:

a)
Durchsuchungsanträge, die ohne verfassungsrechtliche Prüfung abgezeichnet werden….

Ein Bericht, wie der Würzburger Rechtsanwalt Mulzer, der diesen Misstand nach einer verfassungswidrigen Durchsuchung seiner Kanzlei benannte, von der fränkischen Jusitz wegen „Beleidigung“ angegangen wurde, sorgte für bundesweite Schlagzeilen („Bundesverfassungsgericht hat keine Ahnung von der Realität“) :

Klicke, um auf StV-03-2013_Editorial.pdf zuzugreifen

Oder Sprüche von Schülern im Unterricht führen in Lückemanns Franken wie selbstverständlich zu Wohnungsdurchsuchungen, gerne auch ohne Durchsuchungsbeschlüsse:

Klicke, um auf artikel-gamestarmainpost.pdf zuzugreifen

b)
Bei der Auswahl, welche Anklagen und welcher „Anfangsverdacht“ nach dem obigen „System“ erzwungen (Staatsanwaltschaft beantragt bei den „Kumpels“ des OLG Bamberg die Klageerzwingung, wenn das LG keinen Anlass für Anklageerhebung sieht wie bspw. im Fall“ des Generalmusikdirektors Jin Wang) werden und welchem die Staatsanwälte unter den Teppich fallen lassen (Männer im Paarkonflikt werden kriminalisiert, Frauen haben Narrenfreiheit)…

Aus der Berichterstattung zum „Fall“ Wang:

<….."Daneben ist – außer dem Würzburger Strafverteidiger Norman Jacob – auch der Hamburger Staranwalt Gerhard Strate für Wang tätig, was die Zahl der für ihn tätigen Juristen auf fünf erhöht. „Ich arbeite gerade an der Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen Clemens Lückemann, den Leiter der Staatsanwaltschaft“, sagt Strate auf Anfrage. Zuvor war sein Versuch gescheitert, Lückemann illegales Handeln anzulasten, der der Stadt das Ergebnis der Ermittlungen gegen Wang für das Arbeitsrechtsverfahren übermittelt hatte.“…

http://www.mainpost.de/regional/franken/Jin-Wang-Neue-Attacken-vor-Prozessbeginn;art1727,4925669,1

c)
Staatsanwälte erheben hier gerne auch privat ihr eigenes Weltbild und ihren persönlichen Konservativismus zum „Leitbild“ für die Justiz, die sie missbrauchen, wie bspw. im „Fall“ des Studiendirektors a.D., dem man eine beiläufig geäußerte Metapher als ernsthafte „Bedrohung“ andichten wollte: https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Kulturschaffender-drohte-mit-Blutbad-im-Rathaus;art735,6951208

Mit solchen wirklichen Autoritäten tun sich künstliche Autoritäten wie manche Staatsanwälte natürlich schwer: https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Berthold-Kremmler-wird-70-Kaempfer-gegen-Autoritaeten;art735,8072166

Die staatsanwaltschaftlichen Hebel sind stets die gleichen: Personen werden wegen Bedrohung oder Beleidigung angegangen, wenn sie sich nachhaltig gegen Rechtsverweigerung zur Wehr setzen, wenn sie berechtigte Anliegen geltend machen, durch die originär zuständigen Behörden und Gerichte aber beständig auflaufen gelassen werden.

Zuerst Rechtsverweigerung, dann Repression – vor allem im Familienrecht.

Die Medien sind in der Verantwortung – ebenso die Politik!

Weiter andauernde Kindesentführung unter Beihilfe der Würzburger Justiz.

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1. Rechtlicher Rahmen

§ 235 StGB, „Entziehung Minderjähriger“:

http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html

„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,

den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.“

Der BGH hat bereits 1998 zum Thema „Kindesentführung“ durch einen Elternteil festgestellt:

BGH, 4 StR 594/98, Urteil vom 11.02.1998!

http://www.recht-in.de/urteil/kindesentziehung_durch_sorgeberechtigten_elternteil_4_str_594_98_bgh_urteil_8442.html

Zitat: Auch das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils falle unter den Schutzbereich des § 235 StGB. Die Vorschrift diene nämlich mittelbar dem Schutz des Kindes. Zwar enthalte das das Umgangsrecht weder ein Erziehungsrecht, noch eine Erziehungspflicht. Das Umgangsrecht habe aber die Funktion, die Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache zu verfolgen und damit einer Entfremdung vorzubeugen. Das Kindschaftsreformgesetz habe dies noch erheblich erweitert. Damit schütze das Umgangsrecht das zwar ruhende, aber wieder auflebbare Sorgerecht. Zudem entfalte § 235 StGB nur bei weiter Auslegung die gewollte generalpräventive Wirkung.“

Hier der Volltext des Urteils:

http://www.papa-ya.de/onlinemagazin/index.php?option=com_content&view=article&id=371:bgh-strafbarkeit-bei-stgb-s-235-kindesentzug-durch-den-allein-sorgeberechtigte-elternteil&catid=42:umgangsrecht&Itemid=168

Wesentlich ist auch folgende Feststellung:

„Der BGH und der Umgangsboykott“, aus Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 03/2012

Hier heißt es unter „Ausblick“:

„Die Fälle des Umgangsboykotts offenbaren in besonderer Weise, dass häufig nur eine frühzeitige Förderung einvernehmlicher Lösungen der nachhaltigen Beilegung des Elternkonflikts zuträglich ist. Gelingt dies nicht in einem auch aus Sicht des Kindes vertretbaren Zeitraum wird die Gefahr immer größer, dass den staatlichen Einflussmöglichkeiten Grenzen gesetzt werden. Die professionell am Verfahren Beteiligten bewegen sich damit auf dem schmalen Grat nach ihrem gesetzlichem Auftrag (vgl. § 156 FamFG) einerseits die einvernehmliche Lösung von Umgangskonflikten zu fördern, andererseits aber den Gefahren einer faktischen Präjudizierung begegnen zu müssen.

Der Einzelfall hier…

2. Vorgeschichte:

Frau Rechtsanwältin Kerstin N. lernte ich im Jahre 2000 in Stuttgart kennen. Unter der Perspektive der Familienbildung gab ich letztlich konkret beim Zusammenzug in eine gemeinsame Wohnung der Erpressung und dem Druck seitens einzelner Vorgesetzter bei der Polizeibehörde nach und kündigte ohne jede persönliche wirtschaftliche Absicherung und berufliche Orientierung meine Beamtenstellung auf Lebenszeit nach 15 Jahren. (Die Umstände dieser erzwungenen Kündigung und das Verhalten insbesondere eines Vorgesetzten bei der Polizei, der mir wegen zu langer Haare „Berufsverbot“ erteilte, wurde hier bereits angerissen und wird in Kürze weiter ausführlichst behandelt).

Ein Argument seitens der Rechtsanwältin war, dass sie als Rechtsanwältin und Steuerberaterin den „höherwertigen“ Beruf hat. Fünf Wochen nach dem Einzug in die gemeinsame Wohnung verschwand Frau N. wie bereits bei einem vorherigen Partner, ohne jede Absprache aus der gemeinsamen Wohnung und tauchte bei ihrem Vater in Würzburg bzw. bei ihrer damals in Karlsruhe lebenden Mutter unter.

Dieses Intermezzo, bis heute nicht geklärt gibt Einblicke in das Beziehungsverhalten der Frau, das man durchaus euphemistisch als ambivalent-unsicheres Bindungsverhalten klassifizieren kann, sobald eine gewisse Stabilität und Verantwortung in einer Beziehung erreicht wird – eben durch gemeinsame Wohnung oder auch ein gemeinsames Kind. Damals ließ mich dies ratlos zurück.

Während des „Untertauchens“ mietete Frau N. ohne mein Wissen eine Wohung in Würzburg an und „kündigte“ ebenfalls ohne mein Wissen die erst zwei Monate zuvor gemeinsam bezogene Wohnung, allerdings unwirksam.

Nach einer von mir forcierten Aussprache in einer Würzburger Lokalität konnten zwar Anlass und Umstände des „Konflikts“ und ihres Verhaltens nicht geklärt werden, jedoch war innerhalb eines Abends ihrerseits wieder der Wille da, mit mir eine Familie zu gründen.

Ich gab dem, emotional angefasst, wieder nach und akzeptierte die veränderten Umstände: das bedeutete ein Pendeln zwischen Stuttgart und Würzburg (zu dieser Stadt hatte ich bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Bezug!), wobei ich für die Miete der Wohnung bei Stuttgart in Höhe von 1050 Euro alleine aufkam.

Bereits drei Monate später war Frau N. schwanger.

Während dieser Zeit wurde dem Thema, wo man jetzt wohnen wolle, ihrerseits ausgewichen. Die zunehmenden finanziellen Belastungen durch die Situation wurden ausgeblendet. Das ambivalente Beziehungsverhalten, das mich zuvor sehr belastete, hörte während der Schwangerschaft schließlich komplett auf.

Nach der Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes änderte sich alles – schlagartig: ob das die Klassifizierung einer postnatalen Depression verdient, kann ich nicht beurteilen.

Innerhalb von drei Monaten wurde ich unter tätiger Mithilfe des Vaters von Frau N., Herrn Willi N, der eine Straße weiter wohnte, als Vater komplett „ausgebootet“. Dieser Großvater des Kindes, seit 25 Jahren alleinlebend, den ich während der dreijährigen Beziehung und auch während der Schwangerschaft seiner Tochter so gut wie nie sah, war „plötzlich“ täglich präsent, vereinnahmte das Kind und beeinflusste schließlich intrigant seine Tochter dazu, sich von mir zu trennen.

Nachdem mir am 12. Dezember 2003 der Zutritt zur gemeinsamen Wohnung verwehrt wurde, in dem sich mein Kind befand, fuhr ich zurück nach Stuttgart. Dort erhielt ich am 22. Dezember 2003 die mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung von Rechtsanwältin N. über das Zivilgericht Würzburg, Rechtspflegerin Frau Lassen, erwirkte sog. Gewaltschutzverfügung zugestellt. Unterzeichnet hat das Pamphlet der Beschuldigte und Richter Thomas Schepping, heute beim 1. Strafsenat des OLG Bamberg.

Hierin heißt es gemäß der Intention des gegen Männer gerichteten Gesetzes, dass mir bei Androhung von bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder 6 Monaten Haft „verboten“ wird, Kontakt zu Rechtsanwältin N. aufzunehmen, mich ihr zu nähern etc..

Es ist dieses Gesetz, das im übrigen immer wieder bis hin zu eskalativen Tötungen als konkrete Folge derarter Verfügungen führt, vor allem weil Väter und Kinder hier komplett ausgeblendet und zum Objekt werden und vielfach massivste Verlustängste und Trennungstraumata aktiviert und ausgelöst werden.

Es ist jedoch genau das, was Frauennetzwerke, Justiz und Polizei den Frauen empfehlen: sofort, bereits bei „psychischer Belastung“ diese häusliche-Gewalt-Karte zu ziehen, Männer anzuzeigen und Verfügungen zu erwirken.

Unter dem Strich ist es das invasive Eindringen eines mit den Folgen und Konsequenzen völlig überforderten Behördenapparates in die Privat- und Intimsphäre von Männern. Aufgrund purer „Glaubhaftmachung“ selbst dominantester und rücksichtlosester Frauen.

Auf diese Art löste Frau Rechtsanwältin N. alle ihre eigenen psychischen Probleme und Launen derart auf, indem sie mich als Gewalttäter diffamierte und auf einer juristischen Ebene (auf der sie sich bestens auskennt) eine unkommunizierte Trennung erzwang.

Hierfür reichte die Angabe bei der Rechtspflegerin, dass ich sie belästigen und bedrohen würde, am 12. Dezember zuvor versucht hatte, in die Wohnung „einzudringen“ und (tatsächlich trat ich aus Wut gegen die Tür) und sie schon lange von mir getrennt sei, ich nur ihr „Ex-Freund“ und insbesondere: dass sie das Kind „alleine“ wollte.

Jeder Richter der eine solche Sache auch nur ansatzweise ernst nimmt, hätte hier Nachfragen und Nachforschungen angestellt. Stattdessen wurden selbst meine ausführlichen Schreiben und Anträge (dringendes Ersuchen auch an das Familiengericht wegen Kontakt zum Kind und Klärung der Situation) in einem Widerspruch, mit dessen Verfassen ich das erste Weihnachtsfest meines Kindes verbrachte, ignoriert und nach dem in Franken üblichen Muster verfahren: Frauen sind immer Opfer und Männer sind Täter – sind sie keine Täter, machen wir sie dazu……!

Die Vorgänge zwischen 2003 und 2013 sind ausführlich in diesem Blog dargestellt. Die Originaldokumente für jeden einsehbar…

Unter Beteiligung des Richters Thomas Schepping wurde ich 2009/2010 für insgesamt zehn Monate zu Unrecht in Haft genommen, hiervon sieben Monate in der Forensik Lohr, wo man mich dauerhaft als „Gefahr für die Allgemeinheit“ nach § 63 StGB wegsperren wollte. Der Anlass der Maßnahmen war eine von mir gegen die Staatsanwaltschaft eingereicht Dienstaufsichtsbeschwerde.

3. Zerstörung der Vaterschaft durch Zeitablauf:

Das Familiengericht Würzburg, Richterin Treu, verschleppte den Vorgang um acht Monate, August 2004, bis es zu einer ersten mündlichen Verhandlung kam. Hierdurch wurde bereits die Bindung zu meinem Kind, bei dem ich von Geburt bis zur Entsorgung mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes fast täglich zusammen war, zerstört.

Hernach wurde erst einmal ein Gutachten über die Eltern bei dem Würzburger Prof. Wittkowski beantragt. Der stellte fest, mittlerweile Dezember 2004, dass es einen Konflikt gab und empfahl, mich aufgrund dessen komplett auszugrenzen.

Die Richterin Treu beauftragte im April 2005, nächste Verhandlung, den Verfahrenspfleger Rainer Moser mit wöchentlichen Kontakten zwischen Vater und Kind.

Nachdem ich zwei Monate hierauf nichts vom diesem als Verfahrenspfleger völlig überforderten und unfähigen Menschen hörte, musste ich über das Gericht praktisch erzwingen, dass er sich im Juni 2005 mit mir traf. Kontakte fanden nie statt.

Die Richterin Treu, ebenfalls aus Überforderung, erließ hierauf im August 2005 einen völlig willkürlichen und rechtswidrgen „Umgangsausschluss“ für zwei Jahre gegen mich und mein Kind und manifestierte so die Bindungszerstörung.

Während all dieser Jahre wurde ich mit schwachsinnigen und rechtsfremden Strafanzeigen überzogen, stand wegen Beleidigung, versuchter Nötigung etc. in Würzburg vor Gericht. Die Mainpost titelte in einem solchen Verfahren, in dem es um vier Beleidigungen ging, wo man sich nicht sicher war, ob es nicht doch „Meinungsbekundungen“ seien, kurz vor meinem 36 Geburtstag: „Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“. Diese Linie hielten die Gerichtsreporterin Gisela Schmidt konsequent bis 2010 durch, später stieß noch der Schreiber Patrick Wötzel hinzu, der seine Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Falschbeschuldigungen gleichzeitig auf seiner Homepage verbreitete. So fanden die Zeitungsberichte über mich auch Eingang in selbstreferentielle feministische Seiten wie „Stalking-forum“, wo das männerverachtende „häusliche-Gewalt“-Phantasma und die falschen Statistiken sich selbst nähren.

Es ging der Rechtsanwältin N. während all dieser Jahre, in der sie mithilfe der Justiz Würzburg mein Leben und meine Vaterschaft zerstörte nur darum, sich selbst aus der Affäre zu ziehen, keine Nachfragen beantworten zu müssen, keine Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen.

Als sie mir um die Mittagszeit in Würzburgs Fussgängerzone entgegenkommt, unser Kind im Buggy, wechselt sie auf die andere Strassenseite.

Als ich dem Kind eine Karte schicke, zeigt sie das als „Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz“ bei der Polizei an. Ebenso die auf meine Initiative von der Evangelischen Beratungsstelle zugegangene Bitte um ein Gespräch bspw. bei dem dort tätigen Würzburger Mediator und Dipl-Psychologen Wagner oder von dem sich mit PAS und Kindesentfremdung beschäfigtenden Psychotherapeuten Boch-Galhau, Würzburg.

Im Jahr 2007 wurden auf meine nachhaltige Initiave wiederum wöchentliche Kontakte über den Kinderschutzbund vereinbart und vertraglich festgelegt. Auch diese Vereinbarung vereitelte Rechtsanwältin N. mit der Argumentation, das Kind wolle nicht. Damals 4 Jahre alt.

Dei Folge dieses Scheiterns: meine zehnmonatige zu Unrecht erfolgte Haft, für die bis heute kein Cent Entschädigung seitens des Freistaates Bayern erfolgte. Weil u.a. Richter Thomas Schepping meinte, „selbst schuld“….

4. Kindesentführung nach 94 Treffen, 2010 – 2012:

Erst im Mai 2010 wurde – wie hier im Blog bereits ausführlich dargelegt – 94 Treffen und eine gelungene Kontaktanbahnung durchgesetzt, Richterin Sommer, Familiengericht Würzburg.

Nachdem diese Kontakte, der Bindungsaufbau seit Juni 2012 wieder nach bisherigem Muster vereitelt werden und die Rechtsanwältin N. mithilfe der Anwältin Hitzelberger wieder versuchte, mich zu entwerten und zu diffamieren, um die Ausgrenzung und Zerstörung meiner Vaterschaft komplett zu machen, ist die Kindsmutter mit Kind seit Oktober 2012 (wie ebenfalls bereits dargestellt) untergetaucht.

Die Kanzleiaddresse in der Innenstadt von Würzburg besteht nicht mehr.
Beim letzten Geburtstag meines Kindes gab ich eine Karte bei der ehem. benachbarten Anwaltskanzlei im gleichen Gebäude ab und kann nur hoffen, dass Karte und Inhalt mein Kind erreicht haben.

Für all dies zeichnet schuldhaft die unsägliche Justiz in Würzburg verantwortlich, die sich zuerst invasiv und vorverurteilend einmischte, zerstörte und sich nun wegduckt!

Für mich als Vater ist dies, was hier seit über einem Jahr passiert, endgültig und faktisch eine Kindesentführung, wie oben dargestellt.

Die psychischen Folgen kann zweifellos jeder, der selbst Kinder hat, nachvollziehen.

Straftatbestände dienen dazu, Opfer und Leid zu verhindern. Dies geschieht hier nicht!

Im Gegenteil betreibt die Justiz Würzburg hier ganz offenkundig aus Unfähigkeit und anderen rechtsfremden Gründen Beihilfe zur Kindesentführung!

Die gilt es nun öffentlich zu machen……

5. Die „Helfer“

a) Die „Strafverfolger“

Rechtsanwältin N. fand von Anfang an willige und sie in ihrer Opferrolle befördernde Juristen: angefangen mit dem völlig desinteressierten und charakterlich ungeeigneten Beschuldigten Schepping, der ihre falsche Eidesstattliche Versicherung deckte und den ursächlichen Aktenvorgang schuf, indem er sich die Falschaussage und Befindlichkeitsdarstellung der Rechtsanwältin N. zu eigen machte und alles andere ignorierte – insbesondere meine Vaterschaft! Als er nach einem halben Jahr gezwungen war, wenigstens die Fassade eines formalen Verfahrens in einem Gerichtssaal (die erste „Verhandlung“ auf meine Beweisvorlagen/Widerspruch hin fand in seinem „Zimmer“ statt…) vorzugaukeln, war sein erster Satz: „Herr Deeg, es ist egal, was Sie sagen, ich werde die Verfügung in jedem Fall erlassen.“

Es ging wie genannt um „akuten Gewaltschutz“ und „Prävention“.

Dieser sog. Richter hat mich zu diesem Zeitpunkt, Juni 2004, bereits über ein halbes Jahr Teilhabe am Leben meines Kindes gekostet! Das „verjährt“ auch nicht!

(2010 hat Schepping sich wieder invasiv in mein Leben gemischt, indem er ohne Straftat einen Haftbefehl erließ und anschließend die Verweigerung der Entschädigung verweigerte, in Tateinheit mit Dr. Baumann, OLG Bamberg).

Besonders hervorgetan hat sich auch die heute als Vorsitzende Richterin tätige Staatsanwältin Angelika Drescher, m.E. eine Radikalfeministin, die die Rechtsanwältin, ebenso wie die Polizeibeamtinnen der „häuslichen-Gewalt-Abteilung“ Würzburg, dazu „ermutigte“, sinnfreie Strafanzeigen gegen mich zu erstatten. Die Staatsanwältin konstruierte diese „Straftaten“ dann irgendwann selbst, manifestierte die Kluft zwischen den Eltern und initiierte die wilb)lkürlichen Pathologisierungsversuche, die 2009 in die Freiheitsberaubung in der Forensik mündeten.

Dass ein Vater so an seinem Kind hängt, dass er sich auch von solchem Amtsmissbrauch nicht schrecken lässt, können sich kinderlose Juristinnen mit zwanghaften Charakterzügen offensichtlich nicht vorstellen. Dass es überhaupt Menschen gibt, die sich auch unter Inkaufnahme von Repressionen gegen derartes Unrecht stellen, ist diesen Juristen offenkundig „wesensfremd“.

Einziges Ziel dieser Strafverfolger ist es offenkundig, Menschen, die nicht kuschen und buckeln, größtmöglichen Schaden zuzufügen.

b) Jugendamt / Familiengericht

Das Hinhalten, Verschleppen, das Auflaufenlassen, das Messen mit zweierlei Maß und das Befördern und Verschulden der Kindesentfremdung und der Bindungszerstörung durch Untätigkeit gegenüber der Kindsmutter, deren Straftaten und Lügen in keiner Weise angegangen werden, ist bereits zur Genüge hier dargelegt.

Der Sachbearbeiter des Jugendamtes Würzburg, der seit 2004 (!) „zuständig“ ist, ist Mario Pinilla, der beginnend mit dem ersten Gespräch am 27. Juni 2004 über Jahre vor allem für eines sorgte: dass der Konflikt eskalierte! Dies, indem er versuchte, die alleinsorgeberechtigte Mutter vor jeder gemeinsamen Elternberatung, jeder Kommunikation und jeder Kooperation zu „schützen“.

Erst nachdem ich 2009/2010 zu Unrecht inhaftiert wurde, Richterin Sommer vom Familiengericht tatsächlich einen vollstreckbaren Beschluss erliess und die Gesetzesreformen durch EGMR und Bundesverfassungsgericht auch in der fränkischen Provinz nicht mehr gänzlich ignoriert werden konnten, änderte er seine Strategie dahingehend, dass auch die Kindsmutter an Gesprächen beim Kinderschutzbund teilnehmen musste. Lange hielt dies nicht an. Auch ging freilich seine Tätigkeit nie darüberhinaus, ein- bis zweiseitige „Stellungnahmen“ abzugeben, in denen er vor allem die Eltern kritisierte und zwar völlig unabhängig des Machtgefälles und der Ausgrenzung meiner Person als Vater, unter strenger Wahrung einer lebensfremden „Gleichheit“.

Erst dieses Jahr erfuhr ich, dass er offenbar mein Kind in all den Jahren NIE auch nur gesehen hat.

Nachdem seit Juni 2012 auch der vollstreckbare Beschluss auf die wöchentlich durchzuführenden Treffen durch die Kindsmutter verletzt wird, habe ich mich am 30 April 2013 beim Leiter des Fachbereichs „Jugend und Familie“ hierüber beschwert. Es geschah nichts.

Am 18. September 2013, einen Tag nach der letzten Gerichtsverhandlung, erfolgte die zweite Beschwerde bei Herrn Siegel.

Es geschah wieder: nichts!

Das Jugendamt Würzburg ist – nicht nur in meinem Fall – ein die Untätigkeit der Gerichte kaschierender Klotz am Bein, bestenfalls überflüssig, schlimmstenfalls massiv schädigend tätig. Wenn bspw. wie in anderen Fällen auf „Verdacht“ Kinder in Pflegefamilien kommen – während nichtverheirateten Vätern (wie einem Bekannten von mir) auch bei Erziehungunfähigkeit der alleinsorgeberechtigten Mutter des Kindes seit Jahren das Sorgerecht verweigert wird – offenbar ein lukratives, ständig wachsendes „Geschäft“, Bericht der Mainpost vom 15.11.2013:

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Pflegeeltern-dringend-gesucht;art736,7791430

Ein „Fall“ der Kindesentfremdung durch eine Rechtsanwältin, die ihr Kind unter böswilliger Ausgrenzung des Vaters seelisch missbraucht, irreversibel die Bindung zerstört, den Vater mit allen Mitteln ausgrenzt ist für ein Jugendamt Würzburg offenbar kein „Fall“, der groß die Bedächtigkeit und zur Schau getragene Betroffenheit stört!

c) Kinderschutzbund und Beratungsstellen

Die Maßnahme des „begleiteten Umgangs“ über den Kinderschutzbund war einmal gedacht zum Schutz des Kindes bei sexuellem Missbrauch oder Gewalt. Hieraus wurde mittlerweile  bundesweit eine „Alltagsmassnahme“ zum Schutz der Mutter vor Kooperation und Kommunikation mit entsorgten Vätern. Dass diese eine derarte „Begleitung“ zurecht auch als demütigend, entmündigend, diskriminierend und invasiv in privateste Belange eindringend erleben (weshalb sie in zahlreichen Fällen von vornherein nie zum Einsatz kommt) interessiert in diesem auf Frauen und Mütter zentrierten Umfeld nicht. 

In meinem „Fall“ fanden schliesslich nach sechseinhalb Jahren Entfremdung – die die Justiz Würzburg verschuldet hat – und mehreren gescheiterten Vereinbarungen erst 2010 bis 2012 zugunsten der sich verweigernden Kindsmutter 94 (!) – üblich sind in Stuttgart bspw. 6 Treffen, in „schwierigen“ Fällen 12 – durch den Kinderschutzbund Würzburg statt. Als es darum ging, die Situation zu normalisieren, die Bindung auszuweiten,  Entlastung durch  Beratung der Eltern zu erreichen, verweigerte Rechtsanwältin N. als – immer noch – Alleinsorgeberechtigte zuerst die Beratung/Mediation und dann die weiteren Kontakte. 

Richterin Treu ließ sie wieder gewähren, zerstörte wieder die Bindung! Momentan 18 Monate! 

Die Leiterin des DKSB in Würzburg, Irene Duzy, ermutigte die Kindsmutter über all die Jahre in ihrer „Opferrolle“ und zur Verweigerung beim geringsten Anlass. Auch als der Bindungsaufbau gelungen war! 

Was die ehrenamtlichen Helferinnen des Kinderschutzbundes angeht, Lisa Marx und Christine Scholl, so sind beide noch nie vom Gericht befragt worden. Alles, was diese hochkompetent, empathisch und entlastend für das Kind während der über zwei Jahre erfolgten „Begleitung“ erreichten, zerstörte auch die Leiterin Duzy durch Unsensibilität, Unvermögen und Mütterzentriertheit. 

Der vorhandene Schriftverkehr, auch dieser im Zweifelsfall zu veröffentlichen, spricht für sich. 

Während der Jahre der Entfremdung versuchte ich erfolglos auch Hilfe bei einer der „gerichtsnahen“ Beratungsstellen in Würzburg zu erhalten. Auch das führte zu einer Strafanzeige durch die Kindsmutter. 
 
Erst als die Richterin Treu im Dezember 2011 die gemeinsame Beratung bei der Mediatorin Katharina Schmelter veranlasste, kam überhaupt etwas zustande: die Mutter verweigerte dennoch ungehindert nach zwei Einzelgesprächen mit Frau Schmelter auch hier jede Kooperation – ungehindert:

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Schreiben Familiengericht, 22.03.2012: „getrennte“ Besprechung beim Kinderschutzbund

Ich selbst als geschädigter Vater hatte mittlerweile 25 „Einzelgespräche“ in denen es nun vor allem darum geht, wann der Rechtsweg beendet ist und andere Wege beschritten werden, weil das Kind ohnehin „verloren“ ist. Das Verhalten der Justiz ist nur noch als Provokation zu verstehen.

d) Die Anwälte

Rechtsanwältin N. hat über die Jahre viele Anwälte verschlissen, die ihr aufgrund falscher Opferdarstellungen oder standesbedingter Solidarität bei ihrem rücksichtslosen Vorgehen zur Seite standen.

Als Rechtsanwalt Ulrich Rothenbucher das Mandat niederlegt, Januar 2011 (das oben war sein letzter Schriftsatz), folgte der bislang schädigendste und …… Eingriff durch Gabriele Hitzleberger.

Die Rolle dieser Juristin Hitzlberger ist hier im Blog ausführlich dargelegt – ich werde hierauf nicht mehr eingehen. Wenn die Bindung zu meinem Kind nicht wieder reparabel ist werde ich Gabriele Hitzlberger für ihre rücksichtslose, empathiefreie und ….. Einmischung und die Zerstörungen seit März 2012 in einen sensiblen Konflikt und mit Belastung eines Kindes, den sie bis heute micht begriffen hat, ganz fraglos zur Verantwortung ziehen.

Eine bereits 2012 eingereichte Zivilklage und eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg führten zu der üblichen Entledigung durch Gericht und Kammer. Auch das, bereits Sommer letzten Jahres, in keiner Weise ernst genommen….

Der Würzburger Rechtsanwalt Christian Mulzer, der mich gegen die Kriminalisierungs- und Pathologisierungsversuche der Justiz über Jahre als Pflichtverteidiger vertrat und den Freispruch 2010 erreichte, ist über den Sachverhalt, so wie viele andere, im Bilde.

Nach einem Gespräch am 18. September 2013 informierte ich ihn infolge der unsäglichen, weiter verschleppenden Verhandlung am Tag zuvor in seiner Kanzlei. Es folgten mehrere Telefonate, zuletzt am 18. November. Rechtsanwalt Mulzer setze sich bereits im September ebenfalls erfolglos in dieser Sache ein, wie er mir in Mail mitteilte und sagte dies vorgestern nochmals zu.

Die Anliegen habe ich auch, beginnend letztes Jahr, mehrfach vorgebracht beim Anwaltsverein Würzburg und bei der Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“, wo die Verantwortliche Hitzlberger tätig ist – eine Antwort oder Rückmeldung erfolgte nicht.

Resümee:

Alle Beteiligten versuchen offenbar, mich – böswillig oder aus Hilflosigkeit – wieder derart auflaufen zu lassen, die emotional massiv belastende Entfremdung eskalieren zu lassen, um wieder eine Kriminalisierung und/oder Pathologisierung nach bekanntem Muster vorschieben zu können, um die eigene – massive und unerträgliche – Unfähigkeit zu vertuschen.

Ich werde daher nun sowohl an Prof Dr. Nedopil als auch an Minister Bausback einen „offenen Brief“ schreiben und hier veröffentlichen.

Auch die Verschleppung durch die Gutachterin Katharina Behrend, die seit Dezember 2012 mit einem Gutachten beauftragt ist, und hinter der sich die Richterin Treu nun seitdem versteckt, obwohl wie aus den Schriftsätzen ersichtlich, die Kontakte zu meinem Kind unabhängig von der Gutachtenerstellung durchzuführen sind, ist unerträglich.

Gutachten werden regelhaft missbraucht, um auf Zeit zu spielen! Die Schädigung von Kindern und Vätern wird so manifestiert.

Gutachterin Behrend tut das Gegenteil von dem, was sie in Vorträgen als notwendig aufzeigt:

Klicke, um auf Vortrag%20Dr.%20Katharina%20Behrend%206.11.12%20-%20Präsentation.pdf zuzugreifen

Wie genannt: das Verhalten der Justiz ist eine einzige Provokation. Die Süddeutsche Zeitung sollte endlich darüber berichten.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.