Mordmotiv Ausgrenzung und Sorgerechtsentzug: Justiz und Anwälte tragen offenkundig Mitschuld an Tötung von Mutter und Kleinkind in Hamburg!

Immer wieder: traumatische Ausgrenzung von Vätern durch eine dumme und überforderte Justiz löst immer wieder affektive Eskalationen und Morde aus.

„Hamburg (dpa) – Der tödlichen Messerattacke auf ein einjähriges Mädchen und seine Mutter mitten in der Hamburger Innenstadt ist ein Rechtsstreit vorausgegangen.“…

Dieser Blog dokumentiert, mit welcher Dummheit, Gleichgültigkeit und asozialen Repressionswut selbst gegen mich als unbescholtenen ehemaligen deutschen Polizeibeamten vorgegangen wird, 15 Jahre asozialster Kindesentzug, weil sich eine Volljuristin und Kindsmutter von Kommunikation und Kooperation überfordert und durch den Vater des gemeinsamen Wunschkindes „gestört“ fühlt.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Unterstützt durch widerwärtige hetzerische „Fachanwälte“ wie diese hier: Dr. Gabriele Hitzlberger, die durch ihre asozialen Anträge und die gezielte Dämonisierung meiner Person als Vater maßgebliche Schuld dafür trägt, dass ich seit 2012 (!) trotz vollstreckbarem Beschluss auf wöchentliche Treffen keinerlei Kontakt mehr zu meiner Tochter habe.

Hetzanwältin G. Hitzlberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, Würzburg

Diese widerwärtigen Juristen – Hitzlberger mittlerweile durch den asozialen Hetzer Wolfgang Rotter abgelöst, der weiter Öl ins Feuer gießt – wissen sehr genau was sie tun, wie dieser Leitfaden zeigt. Aber Profit geht über Ethik, auch auf dem Rücken unschuldiger Kinder:

Verhaltenskodex und Leitlinie für Familiengericht, Anwaltsverein Würzburg

Das Kindeswohl wird seit 15 Jahren mit Ansage missachtet und genüßlich verletzt! Die Täter und Kriminellen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg vertuschen in eigener Sache, weiter unbehelligt im Amt.

Die Polizei Stuttgart weiß seit Jahren Bescheid, geht von struktureller Korruption aus und wird ebenfalls auflaufen gelassen. Man spielt weiter auf Zeit…..

Man kann sich ausmalen, wie mit einem „Ausländer“ umgegangen wird, der dieser anmaßenden und im Kern männer- und väterfeindlichen Justiz in Zeiten von „me-too“-Popanz ausgeliefert ist.

Mütter werden hingegen selbst dann hofiert, wenn sie mit einem vorverurteilten Pädokriminellen zusammenwohnen, wie der Missbrauchsskandal Stauffen zeigt…..

Eine Mutter und ein kleines Mädchen haben nun die Dummheit und Arroganz deutscher Juristen wieder mit dem Leben bezahlt, weil ein Vater ausgetickt ist und in forcierter Ausnahmesituation ein widerliches Verbrechen beging:

„Tödlicher Messerattacke ging Gerichtsverfahren voraus

Hamburg (dpa) – Der tödlichen Messerattacke auf ein einjähriges Mädchen und seine Mutter mitten in der Hamburger Innenstadt ist ein Rechtsstreit vorausgegangen. „Es gibt ein familiengerichtliches Verfahren“, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen am Freitagmorgen der Deutschen Presse-Agentur.

Der 33 Jahre alte Tatverdächtige soll nach übereinstimmenden Berichten der „Bild“-Zeitung und des „Hamburger Abendblatts“ am Mittwoch vor dem Amtsgericht St. Georg das Sorgerecht für das Kind verloren haben.“….

http://www.sueddeutsche.de/news/panorama/kriminalitaet—hamburg-toedlicher-messerattacke-ging-gerichtsverfahren-voraus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180412-99-867759

Klage auf Schadensersatz gegen Prof. Dr. Wittkowski, Würzburg, der der 14 Jahre andauernden Ausgrenzung und Entfremdung 2004 den Boden bereitete…

„Es bedeutet…., daß die Abwesenheit ihres Vaters für (Name des Kindes) bereits teilweise nachteilig gewirkt haben dürfte und daß die Auswirkungen erst langfristig zum Vorschein kommen werden.“

Aussage des Beklagten, Dezember 2004!

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 16.09.2017

Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen
Prof. Dr. Joachim Wittkowski, Bremenweg 30, 97084 Würzburg

wegen vorsätzlicher Erstellung eines vorsätzlich Vater und Kind schädigenden nicht sachgerechten Sachverständigengutachtens und hieraus relevant kausaler Verletzung der Gesundheit des Klägers und dessen Kindes seit 2004 (§ 253 BGB) sowie vorsätzlicher traumatischer Verletzung der Grund- und Elternrechte des Klägers seit 14 Jahren.

Der Kontakt des Klägers zu seinem Kind wird, wie den verantwortlichen und originär zuständigen Justizbehörden Würzburg bekannt und wie in dieser Klage weiter ausgeführt, initiativ der Tat des Beklagten seit 14 Jahren anhaltend ergebnisorientiert zerstört.

Erst ab Mai 2010 fand eine notdürftige kindgerechte Kontakt- und Bindungsherstellung statt, die seit Juni 2012 unter ständigem ergebnisorientierten Hinweis von Tätern und Beklagten (sog. Fachanwältin Hitzlberger, Beweisvortrag zu Az. 73 O 1368/17) auf das sog. Sachverständigengutachten des Beklagten hier aus dem Jahr 2004 wieder zielgerichtet verhindert wird.

Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts wird gestellt.

Die Klage ist dem Beklagten zur Stellungnahme zuzusenden, § 118 ZPO.

Begründung:

1.
Der Kläger ist Vater eines im September 2003 geborenen Wunschkindes. Im Dezember 2003 erzwang die Kindsmutter, Volljuristin Kerstin Neubert, unter falscher Eidesstattlicher Versicherung nach dem Gewaltschutzgesetz ein sog. Kontaktverbot gegen den Kläger, das zur Zerstörung der Vaterschaft und der Existenz des Klägers bis heute führt.

Die Gefahr solchen Missbrauchs des Gewaltschutzgesetzes und solcher Folgen für Väter und Kinder wie hier vorliegend, wurden bereits vor Erlass von dem Kriminologen Prof. Dr. Bock benannt.

Beweis:

Klicke, um auf Michael_Bock_-_Gutachten_zum_Wohnungszuweisungsgesetz.pdf zuzugreifen

Hierbei behauptete die Kindsmutter und Volljuristin, der Kläger, der ihr „Ex-Freund“ sei, von dem sie schon lange getrennt sei, würde sie belästigen und bedrohen und sie befürchte aufgrund des Kindes weitere solche vorgebliche Schädigung.

Gemäß dem Gewaltschutzgesetz und dessen Intentionen genügt hierfür die Glaubhaftmachung einer weiblichen Antragstellerin. Im Gerichtsbezirk Würzburg werden Frauen in öffentlichen Veranstaltungen und durch ideologisch-parteiische Netzwerke zu solchen Antragstellungen und Anzeigen aufgeordert und ermutigt. Die Fehlentscheidung des Gerichts gegen den Kläger als Vater und ehemaligen Polizeibeamten wird bis heute gemäß der Praxis der bayerischen Justiz vertuscht und unter offenkundiger Rechtsbeugung gedeckt.

Eine wie auch immer geartete Trennung war gegenüber dem Kläger bis zu diesem Zeitpunkt weder kommuniziert noch sonst vermittelt. Im Gegenteil war bis zu diesem Zeitpunkt von der Kindsmutter beweisrechtlich eine Heirat, Familienplanung mit zwei Kindern und auch wirtschaftliche Verwantwortungsgemeinschaft kommuniziert, so dass der Kläger zuvor erheblich in Vorleistung trat.

Seit Erlass der Verfügung am 12.03.2003 verweigert die Kindsmutter die Kommunikation mit dem Kläger und entzieht diesem das Kind. Erst 2010 wurde durch das Familiengericht wöchentliche Kontakte und ein Bindungsaufbau zwischen Vater und Kind durchgesetzt.
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Seit Juni 2012 werden diese wieder verweigert, seit Oktober 2012 ist die Kindsmutter zum Zweck der Vereitelung jedweden Vater-Kind-Kontaktes untergetaucht, was faktisch eine Kindesentführung darstellt.

Die Kindsmutter wurde beginnend 2003/2004 durch die Justizbehörden, sachfremd agierende Erfüllungsgehilfen und ideologisch vorverurteilende Täter in ihrem Handeln bestärkt und ermutigt.

Von der örtlichen Staatsanwaltschaft, Polizei und insbesondere ihrem eigenen Vater, Willy Neubert, der sich beginnend des Konfliktes als Ersatzvater für das Kind des Klägers in dessen Leben hineinwanzte, wurde die Beklagte nicht nur zu Kindesentfremdung und Ausgrenzung ermutigt sondern eine Dämonisierung und Ausgrenzung des Klägers sowohl von den Behörden als auch dem Zeugen Neubert eigeninitiativ und proaktiv ergebnisorientiert und bösartig destruktiv weiter eskaliert.

In persönlichem Schreiben vom 12.03.2012 an den Direktor des Amtsgerichts behauptete der Zeuge Willy Neubert zwecks Vereitelung des zu diesem Zeitpunkt stattfindenden Vater-Kind-Kontaktes u.a. wie folgt:

„Ich halte Herrn Deeg nach wie vor für krank und befürchte derzeit eine eskalierende Entwicklung. Herr Deeg hat meines Erachtens zwei Gesichter, was allerdings nur sehr schwer zu durchschauen ist.“

Beweis:

Anlage 1

Schreiben des Willy Neubert an AG-Direktor Stockmann, 12.03.2012, Az. 002 F 1462/11

Auch die Zielsetzung des Zeugen wird offenkundig:

„Die gerichtliche Tendenz scheint derzeit dahin zu gehen, dass dem von Herrn Deeg seit der Trennung meiner Tochter von ihm bereits unzählig vorgebrachten Ansinnen auf Mediation, Therapie meiner Tochter etc. nachgekommen wird und dies in vollständiger Abkehr von etlichen in der Vergangenheit hierzu bereits geführter Gerichtsverfahren und anders lautender Beschlüsse. Am 20.12.2011 hat das Familiengericht entschieden, dass Herr Deeg und Frau Neubert (sic) ein gemeinsames Beratungsgespräch bei Frau Schmelter (gerichtsnahe Beratungsstelle) führen sollen. Frau Treu hat dieses Vorgehen damit begründet, dass die Vergangenheit außen vor zu bleiben und eine Kommunikation zwischen den Eltern stattzufinden habe.“…..

„Meine Tochter ist psychisch nicht in der Lage, sich auf ein Gespräch mit Herrn Deeg einzulassen.“

Beweis:

Anlage 1

Schreiben des Willy Neubert an AG-Direktor Stockmann, 12.03.2012, Az. 002 F 1462/11
Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

Es ist für jeden vernünftig denkenden Menschen unschwer erkennbar, dass der Zeuge Neubert bei dieser seit 14 Jahren andauernden Lebenszerstörung, Zerstörung der Vaterschaft des Klägers und Zerstörung der Bindung des Kindes zum Vater eine tragende und initiative destruktive Rolle spielt. Dies gilt ebenso für die Eskalationen, die weitere Fortführung, so dass anstatt Konfliktlösung und Kommunikation eine zweckmäßige und dauernde Aufrechterhaltung und Etikettierung von „Hochkonflikthaftigkeit“ möglich ist, die dem Interesse des Zeugen entspricht.

Der Zeuge Willy Neubert betreibt hier erkennbar einen psychischen Missbrauch seiner eigenen Tochter, die er als fast 50-Jährige Volljuristin vor Gesprächen und Elternberatung „beschützen“ will.

Der Zeuge Willy Neubert betreibt hier ebenso erkennbar eine gegen den Kläger gerichtete Instrumentalisierung und Manipulation des gemeinsamen Kindes, das als psychische Kindesmisshandlung zu werten ist.

Seine erklärten Ziele erreicht der Zeuge seit 2003 unter intriganter und sich durch Verschlagenheit auszeichnenden Diffamierung, Beleidigung und Entwertung des Klägers bei Entscheidungsträgern und Amtspersonen wie dem Beklagten hier.

2.
Nachdem das Familiengericht Würzburg auf Antrag des Vaters nach Zustellung der mittels falscher Eidesstattlichen Versicherung (durch das Zivilgericht Würzburg) erlassenen Verfügung mit Datum vom 27.12.2003 um Hilfe und Vermittlung ersucht wurde, erfolgte zunächst keine Reaktion.

Erst mit Datum vom 20.07.2004 wurde eine mündliche Verhandlung in Sachbearbeitung der Richterin Treu für den 13.08.2004 veranlasst. Während dieser Zeit wurde eine Kindesentfremdung und Ausgrenzung manifestiert, der Boden für die dauerhafte Zerstörung der Bindung bereitet.

Beweis:

Anlage 2

Schreiben des Gerichts, Az. 2 F 5/04
Erste Reaktion Treu: Termin nach ACHT Monaten / Verfahrenspfleger bestellt nach 16 Monaten!

Nach dieser mündlichen Verhandlung wurde der Beklagte als Sachverständiger mit einem Gutachten betraut, bei weiterer Zerstörung des Vater-Kind-Kontaktes.

3.
Der Beklagte erstattete mit Datum vom 17.12.2004 ein sog. Gutachten in der „Familiensache Deeg ./. Neubert“, Az. 2. F 5/04.

Der Beklagte verschwieg hierbei die Tatsache, dass er von dem Zeugen Willy Neubert bereits vor Erstattung des Gutachtens unmittelbar nach Bekanntwerden des Gutachtenauftrages wiederholt kontaktiert wurde und der Zeuge hierbei auf den Sachverständigen in dem auch in Schreiben an den Direktor des Amtsgerichts offengelegten Duktus auf den Sachverständigen einwirkte.

Zeugnis:

Willy Neubert, Frühlingstraße 29, 97076 Würzburg

Der Zeuge ist zu vereidigen.

Obwohl der Beklagte infolge feststellte, dass bereits durch die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstattung erfolgte Bindungszerstörung und Kontaktverlust von einem Jahr Schäden beim Kind entstanden sind und der Vater aufgrund der Entfremdung traumatisiert ist, erstattete er infolge ein im Sinne des Zeugen liegendes Gefälligkeits- bzw. ein bizarres Fehlgutachten:

Der Beklagte stellt zweifelsfrei unter Berufung auf Stand der Bindungsforschung fest:

„Es bedeutet…., daß die Abwesenheit ihres Vaters für (Name des Kindes) bereits teilweise nachteilig gewirkt haben dürfte und daß die Auswirkungen erst langfristig zum Vorschein kommen werden.“

Beweis:

Anlage 3

Auszug aus Gutachten des Beklagten vom 17.12.2004, Seite 96
Familienrechtliches Gutachten, 2004 (Auszüge)

Der Beklagte empfiehlt infolge die Ausgrenzung und den Kontaktabbruch zum Vater, damit die Kindsmutter ihre Ruhe habe. Dies im Sinne der Kindsmutter und des Zeugen Neubert, der sich fortan als Ersatzvater darstellt, die Ausgrenzung und Dämonisierung des Klägers als Vater gezielt und intrigant vorantreibt und manifestiert und so die Lebenszerstörung und Zerstörung der Vater-Kind-Bindung mit allen Folgeschäden ergebnisorientiert herbeiführt, 14 Jahre andauernd.

Die unprofessionellen, absurden und vorsätzlich lebensfremden, persönlich motivierten Darstellungen und Übertragungen des Beklagten in Form projektiver Schuld- und Täterzuweisung an den Vater sowie offenkundiger Übertragung von Beschützerinstinkten auf das vorgebliche Opfer, die Mutter ermöglichten die bis heute andauernde Kindesentziehung, die Traumatisierung des Vaters und die Bindungsschädigung des Kindes und waren weichenstellend.

Der Kläger ist Professor und Mediziner im Fachbereich, so dass hier von Tatvorsatz auszugehen ist.

Als fachlich versierter habilitierter und promovierter Sachverständiger war ihm bewusst und entsprach es seinem Vorsatz, durch weitere Empfehlung zur Ausgrenzung des Vaters im Sinne des unmittelbaren Bezugsumfeldes des Kindes – der Kindsmutter und dem Zeugen Neubert, der sich als Ersatzvater und Beschützer gegen die „Bedrohung“ Vater darstellte – eine dauerhafte Ausgrenzung, Dämonisierung und Entwertung des Vaters und eine Eskalation und dauerhafte Entfremdung zu Lasten des Kindes herbeizuführen, wie sie nun seit 14 Jahren und mit irreversiblen Schädigungen vorliegt.

4.
Die Kindsmutter nutzt die Darstellungen und die Empfehlung des Beklagten bis zum heutigen Tag zur Kommunikationsverweigerung, zur Aufrechterhaltung und Eskalation der Konflikte, zur Entwertung und weiteren Ausgrenzung des Klägers. Dies unter weiterer Schädigung des Kindes.

Der Beklagte eröffnete desweiteren den Weg für eine Pathologisierung des Klägers, indem er bereits hier beginnt, die Versuche des Klägers als Vater, den Konflikt zu beenden, den Kontakt zu seinem Kind zu erhalten und eine Bindungsschädigung seines Kindes zu verhindern, in die Nähe pathologischer Verhaltensweisen rückt.

Aufgrund der tragenden und initiativen Rolle des fachkundigen und sich als Sachverständiger andienenden Beklagten bei der seit 14 Jahren unter Grundrechtsverletzungen erfolgten Schädigung des Klägers als auch seines Kindes in vollem Wissen um diese Schädigung und somit mit Vorsatz, ist im Rahmen der Generalprävention der Schadensersatz und das Schmerzensgeld in dieser Höhe angemessen.

Beweis:

Anlage 3

Auszug aus Gutachten des Beklagten vom 17.12.2004, Seite 96

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Angelo Lauria, Heidelberg: weiteres Beispiel für den Bankrott der deutschen Familienrechtsjustiz, OLG Karlsruhe, 16 UF 190/15

„Beiden Eltern sollte indessen bewusst sein, was sie ihren Kindern durch ihr Verhalten seit der Trennung angetan haben.“

OLG Karlsruhe, 30.09.2015….

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Am Montag, 12.10.2015, habe ich das schöne Heidelberg besucht. (Das letzte Mal war ich hier im Frühjahr 2002 mit Kerstin Neubert, die hier studiert hatte, Wochenendtrip – knapp anderthalb Jahre bevor sie beim Zivilgericht Würzburg behauptete, das Kind habe sie „alleine“ gewollt und ich sei „bedrohlich“…).

Nun traf ich Angelo Lauria, Vater aus Heidelberg, einer der zahlreichen Betroffenen, der aufgrund des Blogs hier in selber Notlage (Bindungsblockade/Umgangsboykott, Untätigkeit der Justiz) im vergangenen Jahr den Kontakt und Austauch gesucht hatte. Der gemeinsame Nenner hier u.a. die Gutachterin K. Behrend.

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Angelo Laurias Anwältin Doris Ackermann zeigte in einem zweistündigen Gespräch zwar breitgefächertes Fach- und Hintergrundwissen, nannte die Kinder auch extrembelastet und „suizidgefährdet“ – hat aber nach meinem Eindruck vor der „Allmacht“ der Justiz, den Lügen und dem zweckgerichteten Missbrauch der Justiz und dem Unrecht hier innerlich resigniert und die Waffen gestreckt. Die wirkliche Not wird verdrängt bzw. steht hinter vorgeblichen juristischen „Zwängen“ zurück….

Angelo Lauria hier erlebte ich als gemütlichen aber auch kämpferischen Menschen, hochbelastet und besorgt um Zukunft und seine Kinder. Ein Mann, der nicht aufgibt, offen und direkt – so unberechtigt wie klischeehaft in eine Rolle als Paria und Störenfried gedrängt, die m.E. nichts mit der Wirklichkeit und tatsächlichem Charakter zu tun hat.

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Die Justiz versagt nach üblichem Muster.

Was all diesen „Hochkonflikt“-Fällen auch gemeinsam ist, ist offenkundig eine skrupellose, bösartige und gezielt Öl ins Feuer gießende „Rechtsvertretung“ der Gegenseite, einer sich als Opfer gerierenden Kindsmutter, die mit offenkundig allen Mitteln den größten Schaden zu erreichen sucht.

Ein jüngst gestellter Antrag dieser „Fachanwältin“ für Familienrecht, Susanne Rohfleisch, Heidelberg…(Link). (Dass diese Anwältin auf Qualifikation als „Mediatorin“ bei der Fernuni Hagen hinweist, ist bestenfalls als Scherz zu verstehen….).

Am 25.09.2015 stellte sie diesen Antrag gegen Angelo (während der seit Jahren seine Kinder kaum gesehen hat…):

„Gegen den Antragsgegner wird ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von € 250.000,00 ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten angeordnet.“

Fachanwältin für Familienrecht beantragt „Ordnungsgeld“ bis 250.000 € / 6 Monate Haft, weil Vater mit dem Auto vorbeifährt – Susanne Rohfleisch, Heidelberg

Wieder die Frage: wie VERANTWORTUNGSLOS und asozial dürfen sich Rechtsanwälte in hochsensiblen Kindschaftskonflikten verhalten? Was ist deren Ziel….?!

Hier wird – wie auch in Würzburg durch die Hitzlberger – der Konflikt zuerst gezielt mit allen Mitteln angeheizt; der Vater im Sinne (?) einer Mandantin entwertet, beleidigt, diffamiert, als „Bedrohung“ und „Gewalttäter“ fabuliert.

Und dann etikettiert man diese selbst ANGEHEIZTEN UND PROVOZIERTEN Konflikte als „hochkonflikthaft“ – und selbstverständlich ist im nächsten Schritt der Vater weiter auszugrenzen, wegen des Konflikts oder diverser Reaktionen, die man genüsslich breittritt, mit Gestus der Empörung der Polizei präsentiert und – siehste? – vor den Kindern ausbreitet.

Heuchelei als Programm.

Das sog. Gewaltschutzgesetz erweist sich als das „erstklassige“ geschlechtsspezifische Missbrauchsinstrument, als das es von den feministischen Frauenlobbys durchgesetzt wurde und gedacht war und als das es der Kriminologe Prof. Dr. Dr. Michael Bock von der Uni Mainz bereits 2001 dem Bundestag darlegte:

Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen

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Prof. Bock auf Seite 15 des Gutachtens:

…“Das Gewaltschutzgesetz wird eine zusätzliche und sehr elegante Möglichkeit bieten, Väter von ihren Kindern fernzuhalten und sie ihnen dauerhaft zu entfremden.

Leider sind alle diese Mechanismen nicht neu. Die Zahl der streitigen Trennungs- und Schei-
dungsverfahren, in denen der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs der Kinder durch den Vater
erhoben wird, steigt. Und aliquid semper häret, auch wenn sich der Vorwurf irgendwann als
unbegründet herausstellt, wenn längst die Weichen gestellt sind. Die Fälle, in denen nur mit einem solchen Vorwurf gedroht wird, kennen wir nicht. Mit dem Gewaltschutzgesetz jeden- falls wird nach dem dunklen Kapitel des Mißbrauchs mit dem Mißbrauch eines neues Kapitel mit dem Mißbrauch des Gewaltvorwurfs aufgeschlagen werden.“…

Dieses Gutachten bleibt! Danke Prof. Bock….

Inzwischen bestätigt die Wirklichkeit in schlimmster Weise dieses hellsichtige und offenkundig mit immenser Berufserfahrung fundiert und objektiv erstellte Gutachten.

Es passt hier wie die Faust auf’s Auge, dass die ideologisch hetzende „Fachanwältin“ für Familienrecht, Susanne Rohfleisch, das Wort bei entsprechenden „Fortbildungen“ bei Frauennetzwerken und Frauenhäusern führt:

„Vortrag der Fachanwältin für Familienrecht Susanne Rohfleisch am 15.05.2013,… „Ort: Frauenberatungsstelle Courage“….

http://www.fhf-heidelberg.de/verein/de/node/71

Hier werden der Zielgruppe Frau erfahrungsgemäß sehr direkt die Vorgehensweisen und Handlungsanleitungen nahegebracht, wie man den lästigen Mann und Vater gemeinsamer Kinder mit einfachster „Glaubhaftmachung“ dauerhaft ausgrenzt, kriminalisiert und stigmatisiert. Fakten und Beweise waren gestern. „Courage„…oder was der Feminismus darunter versteht.

Kriterium für Gewaltvorwürfe ist längst nicht mehr tatsächliche Gewalt sondern schlicht der Wille der Frau, das „Angebot“ nutzen zu wollen, warum auch immer.

Charakterisiert wurde diese Frau, Susanne Rohfleisch, als jemand, der offenkundig eigene Traumata und Defizite auf Kosten des Rechts auslebt, falsche und provozierte „Gewalt“-Vorwürfe als probates Mittel ansieht, im Sinne der Mandantschaft gegen Männer und Väter zu hetzen, hierbei offenbar immer dümmlich grinsend und auf Krawall gebürstet.

Solche „Anwälte“ sind endlich aus dem Verkehr zu ziehen! Das alles hat nichts mehr mit „Berufsausübung“ zu tun – hier wird gezielt versucht, Menschen zu vernichten. Auf Kosten des Rechtsfriedens, auf Kosten des gesellschaftlichen Friedens und auf Kosten der Kinder von Parteien, die das Pech haben, an solche Racheanwälte zu geraten….. Dass Berufsverbände und Rechtsanwaltskammern hiergegen auch im Jahr 2015 immer noch nichts unternehmen, ist skandalös.

Die „lösungsorientierte“ Sachverständige Katharina Behrend hatte wie genannt auch hier ein „Gutachten“ abgegeben. Bereits hier Thema:

Fall Angelo L. in Baden-Württemberg: Gutachterin Katharina Behrend empfiehlt willkürlich „Umgangsausschluss“….

Zuerst empfahl sie im April 2015 aufgrund der bestehenden Vater-Kind-Bindung regelmäßigen „Umgang“. Ohne jede Änderung der äußeren Umstände schwenkte sie im Juli 2015 – wohl auf Intervention und in Ansprache mit dem überforderten Familienrichter Beichel-Benedetti – komplett um: Umgangsausschluss gegen den Vater! Diese Gutachterin, die offenkundig von Aufträgen der Justiz finanziell abhängig ist und ihren guten Ruf („kindesorientiert“) verspielt hat, widerspricht sich permanent selbst:

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Noch im Oktober 2014 schreibt dieselbe Katharina Behrend zum Umgangsausschluss im Gutachten in meiner Sache allgemein und folgerichtig:

….”Ein Ausschluss des Umgangsrechts kann nur befristet erfolgen, was regelmäßig zur Folge hat dass unmittelbar nach Fristablauf erneut gerichtliche Anträge gestellt werden. Diese verstärken der Erfahrung nach mit zunehmendem Alter des Kindes / Jugendlichen eher die Verweigerungshaltung als dass sie die Wiederaufnahme von Kontakten erreichen. Somit verschärfen sie die Konflikteskalation weiter.”

Auf der Homepage des Arbeitskreis Cochem wird Behrend ebenfalls wie folgt zitiert:

“Kein Eltern-Gutachten mehr

Vor allem die Idee der lösungsorientierten Arbeit eines Sachverständigen hat viele Scheidungsverfahren im Land umgekrempelt. “Eltern werden nicht mehr begutachtet und als geeignet bewertet, sondern es wird an ihre Eigenverantwortung appelliert, die Beziehung zu ihren Kindern zu erhalten”, erklärt Katharina Behrend. Die Zeiten der Eignungsdiagnose seien lange vorbei. Das müsse auch im Familienrecht endlich ankommen, so Behrend. Die Psychologin, die als Sachverständige aus einer TV-Dokumentation über Scheidungskinder bekannt ist, setzt sich bundesweit dafür ein, dass Familie als ein System von unauflöslichen Beziehungen begriffen wird und dass Kindeswohl damit eine Komponente dieses Systems ist. “Das müssen Eltern verstehen lernen, auch wenn das nach einer Trennung vom Partner schwer fällt”, so Behrend. Ein Kind brauche immer beide Eltern. “Häufig”, so Behrend, “freuen sich Kinder absurderweise auf den Scheidungstermin vor Gericht, weil sie da nach langer Zeit ihre Eltern wieder zusammen zu Gesicht bekommen.”….

http://www.ak-cochem.de/index.php/component/content/article/32/&img=images/stories/veroeffentlichungen/pressemeldungen/93-eine-familie-bleibt-unaufloeslich.html

Dennoch „empfiehlt“ Behrend hier im zweiten Anlauf genau das: den „Umgangsausschluss“ gegen den Vater – wodurch sowohl das untätige Gericht als auch die Kindsmutter „entschuldet“ werden.

Dieser Beschluss in zweiter Instanz erging auch auf Grundlage des willkürlichen Gutachtens in Sachen Angelo Lauria:
OLG Karlsruhe, 16 UF 190/15, Bindungsblockade der Kindsmutter führt zu Umgangsausschluss gegen den Kindsvater

Zuerst wurde verschleppt, konreter Umgangsbeschluss nicht durchgesetzt, Sanktionen gegen die vereitelnde Mutter wurden verweigert (entgegen Urteil des EGMR, das Deutschland ob dieser Weigerungshaltung zuletzt im Januar 2015 klar gerügt hat: „Kuppinger ./. Deutschland). Der Kriminalisierung des Vaters als FOLGE der Ausgrenzung wurde Tür und Tor geöffnet. Am Ende die Bankrotterklärung:

Die Bindungblockade der Mutter hatte Erfolg, der Vater ist größtmöglich geschädigt, die Kinder sind höchstbelastet. Alles weist in Richtung irreversivle Zerstörung der Bindung.

Kindsmutter (Bild/Facebook – an wen erinnert mich das bloß…) und Schwiegermutter haben es „allen gezeigt“. Die Schäden tragen der Vater und die Kinder – und langfristig natürlich auch die Mutter selbst….!

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Das Auflaufenlassen des Vaters hier und entgegen bestehendem konkretem Umgangsbeschluss BEWEISRECHTLICH hier veröffentlicht/Juli 2015 erfolgt Verweigerung von Ordnungsmitteln wegen Umgangsboykott, Antrag des Vaters Januar 2014:

Zitiert aus der Akte:
Amtsgericht Heidelberg, 31 F 7/14 AG
OLG Karlsruhe 16 WF 197/15

„Mit Beschluss vom 22.07.2015 hat das Amtsgericht den Ordnungsgeldantrag zurückgewiesen. Die Umgangsverweigerung durch die Kinder sei nicht nur der Antragsgegnerin, sondern auch dem Antragsteller anzulasten. Die starre Haltung der Kinder könne auch nicht durch Ordnungsmittel aufgeweicht werden. Eine Verhängung werde vielmehr zu einer weiteren Belastung der Kinder führen.“

„Der Umgang am 26.12.2013 fand statt. Am 27.12.2013 erschien der Antragsteller zum festgelegten Termin um 10.00 Uhr bei der Antragsgegnerin. Die Kinder wollten nicht mitkommen…“.

…“Auch der Umgangstermin am 29.12.2013 scheiterte. Der Antragsteller hatte nach seinem Vortrag einen Zirkusbesuch geplant. Dies sei mit den Kindern abgesprochen gewesen. Um 10.00 Uhr teilte die Antragsgegnerin dem Antragsteller bei der geplanten Abholung mit, die Kinder wollten keinen Umgang.“

…“Der Umgangstermin am 11.01.2014 fand nicht statt.“

„Mit am 17.01.2014 beim Amtsgericht eingeganenen Schriftsatz hat der Antragsteller die Verhängung von Ordnungsgeld verlangt.“

(…„verlangt“?)

Der nächste Satz lautet:

„Im Umgangsverfahren wurde die ursprüngliche Umgangsregelung durch Beschluss des Amtsgerichts vom 22.07.2015 abgeändert. Der Umgang des Antragstellers mit seinen Kindern wurde bis 30.06.2016 ausgesetzt.“…..

Zitate OLG aus diesem aktuellen Beschluss vom 30.09.2015, 16 UF 190/15

…“Nachdem die Mutter mitgeteilt hat, der Vater habe gedroht sie umzubringen, hat das Amtsgericht Maßnahmen nach dem GewSchG getroffen.“

Wenn nichts mehr greift, dann wird der geschädigte Vater eben zur „Bedrohung“…“Glaubhaftmachung“ reicht für die zweckgerichtete Anwendung des Gewaltschutzgesetzes.

….“Trotz bestehender Umgangsregelung habe die Mutter systematisch den Kontakt zum Vater unterbunden. Sie habe immer nur lapidar mitgeteilt, die Kinder wollten ihn nicht sehen. Dadurch sei er auch gezwungen gewesen, an die Schulen der Kinder zu gehen, um seine (Kinder) zu sehen. Auch dort habe die Mutter die Lehrer für ihre Ziele eingesetzt, diese hätten sich auf die Seite der Mutter gestellt.

Das eingeholte Sachverständigengutachten habe eindeutig die Anteile der Mutter am Elternkonflikt aufgezeigt. Der Vater agiere eindeutig auf der Elternebene, getragen von dem Wunsch seine Kinder zu sehen. Die Mutter reflektiere ihre eigenen Anteile am Elternkonflikt nicht. Zu einer Entlastung der Situation der Kinder sei eine Einstellungs- und Verhaltensänderung auf Seite der Mutter unerlässlich. Sie müsse eine bindungsfürsorgliche Haltung einnehmen.

Aus dem Gutachten ergebe sich die positive Vater-Kind-Beziehung. Die (Kinder) hätten ein gutes Verhältnis zum Vater. Durch einen Umgangsausschluss würden die Loyalitätskonflikte der Kinder weiter verschärft. Entsprechend den gutachterlichen Feststellungen sei eine Umgangspflegschaft einzurichten.“

Das Gericht meint:

„Ein Recht zum persönlichen Umgang mit (den Kindern) hat der Vater derzeit nicht. Es liegen triftige Gründe zu einer Abänderung der bisher bestehenden Umgangsregelung vor, § 1696 BGB.“….

….“Ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang kann durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit unter Umständen mehr Schaden verursachen als nutzen. Selbst ein auf einer bewussten oder unbewussten Beeinflussung beruhender Wunsch kann beachtlich sein, wenn er Ausdruck echter und damit schützenswerter Bindungen ist. Das Außerachtlassen des beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (BVerfG, Nichannahmebeschluss vom 25. April 2015 – 1 BvR 3326/14 – Rn. 17, juris). Ansonsten dürfen Kinder nicht gegen ihren erklärten Willen ohne Rücksicht auf ihre Bedürfnisse zum Spielball experimenteller Ansätze gemacht werden (BVerfG, a.a.O. Rn. 19).“

Auch die ersichtlich MANIPULIERTEN Äußerungen des Kindes sind also kein Grund mehr, gegen die manipulierende Mutter sachgerecht vorzugehen – diese muss es nur schaffen, das Kind gekonnt zu instrumentalisieren und gegen den Vater einzunehmen. Ein Leichtes, da sie ja (verbleibende) Bezugsperson des Kindes ist.

Der Senat teilt die Auffassung des Jugendamtes, dass die Kinder einem jahrelangen massiven Elternkonflikt ausgesetzt waren und sind. Sämtliche Versuche aller Beteiligten an einer gütlichen Lösung des Konflikts sind gescheitert. Die Kinder zeigen Belastungsreaktionen, die sicher auch nicht im wohlverstandenen Interesse des Vaters sind.“….

Perfide und absurd: wenn der Vater seinen Kindern helfen will, soll er sie verstoßen…

….“Der Senat teilt die Ansicht des Jugendamtes, dass danach zwingend der Wille der Kinder nach einem Umgangsausschluss zu berücksichtigen ist…. (!!!)

Wörtlich so geäußert von den Kindern? Respekt….!

„…Der Senat geht ebenso wie das Amtsgericht davon aus, dass die Willensbildung der Kinder auch Folge einer den Umganng ablehnenden Haltung der Mutter ist.“….

Dennoch verweigerte und verweigert auch hier die Justiz jede Sanktion, Verhängung von Ordnungsgeld, Verhängung von Zwangshaft. Man lässt die mütterliche Familie solange auf das Kind einwirken, den Vater dämonisieren, kriminalisieren und ausgrenzen bis die Kinder – natürlich – diese Sichtweise übernehmen, im Widerspruch zu eigenen Gefühlen, die abgespalten werden müssen. Jede Reaktion eines Vaters, der auch nur geringste Tatkraft zeigt oder sich wagt irgendwie zu äußern oder zu verhalten, wird gegen ihn verwandt.

Er mutiert zu einer „Bedrohung“ – durch bloße Anwesenheit auf dem gleichen Planeten.

Die deutschen Untergerichte machen sich hier regelmäßig zum Täter, indem sie bindende Urteile des EGMR nicht umsetzen und überhaupt eine autistische Weigerungshaltung an den Tag legen, was Erkenntnisse der Bindungsforschung und der Konfliktdynamiken angeht! Dieses realitätsleugnende anachronistische Verhalten deutscher Richter wird immer bizarrer!

(Anstatt bspw. das Gewaltschutzgesetz endlich auf den Prüfstand zu stellen, bewirbt man den Mist weiter auf jeder Polizeidienststelle, das ist nur eine Fragwürdigkeit von vielen).

….“Die Kinder erleben den Vater unabhängig von der etwaigen Äußerungen der Mutter inzwischen als bedrohlich. Umfangreich führt das Amtsgericht aus, woaraus sich dieses Erleben der Kinder ergibt. Der Vater sucht die Kinder regelmäßig an ihren Schulen auf. Dies wünschen die Kinder nicht, gleichwohl respektiert es der Vater nicht. …..Diese werden durch das ständige Auftauchen des Vatersin der Schule permanent an den Elternkonflikt erinnert. Ihr schulisches Umfeld wird vom Vater in den Konflikt einbezogen…..Die Begründung des Vaters, er wolle seine Kinder sehen, kann nur vordergründig überzeugen. „….

Wie gesagt: „Bedrohung“ durch Anwesenheit und Dasein.

Und dann werden die Richterinnen/Richter des OLG es philosophisch:

„Verantwortungsvolle Elternschaft bringt auch sehr schmerzliche Entscheidungen im Interesse der Kinder mit sich. Dies verkennt der Vater. Sein Verhalten hat dazu geführt, dass sich die Kinder eindeutig auf die Seite der Mutter gestellt haben“…

Letztendlich soll also das gezielt ausgegrenzte Opfer „schuld“ daran, dass die Täter „Erfolg“ haben und die Kinder instrumentaliseren – und nicht die Täter selbst und die Justiz, die diesen Missbrauch von Kindern durch Untätigkeit und Bagatellisierung jahrelang befördert und bestätigt hat!

Das ist – nochmals: BIZARR! Intellektuell, juristsch und menschlich UNREDLICH! Um es zurückhaltend zu äußern.

…“Dass an der Haltung der Kinder erhebliche Verursachungsanteile der Mutter bestehen, ist nach dem Sachverständigengutachten anzunehmen.“

Ach!
Dafür braucht es dennoch erst einmal Gutachten…? Es wird freilich sofort relativiert:

„Das Gutachten weist aber auch auf die Verursachugnsanteile des Vaters hin. Bei beiden Elternteilen fehlt es an einer bindungsfürsorglichen Haltung (S. 11 des Gutachtens). Beide Elternteile sind nicht ernsthaft bereit, den Elternstreit, der Ursache des Loyalitätskonflikts der Kinder ist, zu lösen. Jeder Elternteil agiert unverändert hart und ohne Blick auf (die Kinder) gegen den anderen Elternteil.“

Richtig ist:

1. die Mutter benutzt die Kinder, um sich offenkundig zu rächen. Die Mutter hat eine MACHTPOSITION und jede Manipulationsmöglichkeit und Deutungshoheit jeden Verhaltens/Nichtverhaltens ihres Vaters gegenüber den Kindern!

2. der Vater hingegen agiert zwangsläufig von außen, unter enormem Druck, immer weiter traumatisiert, weil er den Kindern helfen möchte, dennoch hilflos gehalten wird, diese aus dem Konflikt befreien möchte, indem er als Vater da ist und ein entlastendes Korrektiv zum täglichen inneren Kampf der Kinder im mütterlichen Umfeld sein kann.

Beschluss OLG wird zu einer Bankrotterklärung des Rechtsstaates inkl. Schuldzuweisung an die Eltern, die man einerseits gewähren andererseits auflaufen ließ:

…“Die Streitigkeiten der Eltern dauern schon viele Jahre. Die Kinder sind unmittelbar einbezogen und haben Schäden erlitten. Den Kindern muss eine Atempause gegeben werden, die – auch wenn der Senat wenig Hoffnung in eine entsprechende Einsicht der Eltern hat – den Eltern die Gelegenheit gibt, ihr Verhalten zu überdenken. Dass die Eltern sich im Interesse der kinder zu einer Elternberatung entschließen, erscheint zwar fernliegend. Verdient hätten es ihre Kinder.“….

Dem Senat ist bewusst, dass der Vater die Entscheidung nur schwer wird nachvollziehen können und die Mutter diese möglicherweise – zu unrecht – als einen „Sieg“ ansehen wird. Beiden Eltern sollte indessen bewusst sein, was sie ihren Kindern durch ihr Verhalten seit der Trennung angetan haben. Eine unbeschwerte Kindheit sieht anders aus. Vielleicht gelingt es den Eltern doch noch, aus der Vergangenheit die richtigen Lehren zu ziehen.“…

Die erste „Lehre“ ist: sich niemals hilfesuchend als Vater an deutsche Gerichte zu wenden.

Am Ende werden dem Vater Angelo Lauria die Kosten aufgebürdet, weil Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt wird: seine Beschwerden werden als „sinnlos“ angesehen…..!

Soweit bis hier….!

Sind Morde gewollt? Werden Väter in Bayern solange ausgegrenzt, provoziert und kriminalisiert, bis sie Morde begehen? Welche Rolle spielen Justiz und Strafverfolger bei Tötungsdelikten?

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Aus den Medien erfahren wir immer nur einen Bruchteil der Umstände, die dazu führen, dass Menschen andere Menschen töten. Dorothee Frank stellt in ihrem Buch genau diese Komplexität der Fälle wie der an ihnen beteiligten Persönlichkeiten dar. Sie hat unter anderen mit verurteilten Mördern und mit Psychologen gesprochen.“

Seit September 2013 veröffentliche ich hier in diesem Blog beweisrechtlich meine „Erlebnisse“ mit der bayerischen Justiz.

Heute erhielt ich eine weitere „Forderung“ der immer wieder rechtsfern und 2009 letztlich ungeniert verbrecherisch vorgehenden Staatsanwaltschaft Würzburg von über 2000 Euro, weil ich die Rechtsanwältin Hitzlberger (Blog) „beleidigt“ und in einer nichtöffentlichen Verhandlung „genötigt“ haben soll. Hitzlberger ist eine der Hauptverantwortlichen dafür, dass ich seit Mai 2012 keinen Kontakt zu meinem Kind habe. Eine Zivilklage, eine Beschwerde bei der Anwaltskammer, Anschreiben an den Würzburger Anwaltsverein wurden abgetan bzw. erst gar nicht beantwortet.

Wer in Würzburg Status oder Amt hat, kann offensichtlich machen was er will! Wer das nicht hat, ist Freiwild für Täter im Amt.

Ein Tötungsdelikt gegen die Frau – denn nichts anderes als ein Mordmotiv liegt hier objektiv vor – würde jedoch nicht nur mein Leben endgültig aus der Bahn werfen und ins Gefängnis oder auf den Friedhof führen – es würde vor allem auch meinem Kind endgültig den Vater nehmen.

Der Kriminologe Prof. Bock stellte genau dieselbe Frage allgemein gefasst in seinem Gutachten zum sog. „Gewaltschutzgesetz“ bereits 2001:

….“Die ganze Wucht dieses Arrangements richtet sich jedoch umgekehrt gegen denjenigen, der sich zurecht gegen die Vorwürfe wehren möchte, die gegen ihn erhoben werden. Und eben dies lädt zum Mißbrauch mit falschen Beschuldigungen ein. Es gibt kaum ernsthafte Möglichkeiten, sich gegen falsche Vorwürfe und die aufgrund dieser falschen Vorwürfe eingeleiteten Maßnahmen zu schützen. Dies zu verhindern war ja gerade das erklärte Ziel der Bundesregierung. Wie zum Exempel verweist sie (in der Sache präjudizierend) auf den Umstand, daß es sehr schwer sein dürfte, den Beweis anzutreten, daß in Zukunft nicht mehr mit gewalttätigem Verhalten zu rechnen sei (Entwurf, S. 19, Spalte 1). Dem ist zuzustimmen, allerdings mit dem Zusatz: vor allem unter den Bedingungen einer entgegenstehenden Kampagne (Entwurf S. 24, Spalte 2). Und beweist nicht jede Form von Leugnen oder gar Widerstand die Uneinsichtigkeit und andauernde Gefährlichkeit des „Täters“, die noch wirksamere Kontrollmaßnahmen gegen ihn nahelegt, wie etwa den bereits vorgesehen Einsatz des Strafrechts nach § 4 GewSchGes-E, so lange, bis der „Täter“ wirklich im Gefängnis, auf der Straße, in der Sucht oder nach erfolgreichem Suizid auf dem Friedhof gelandet ist?[29]“

http://www.vafk.de/themen/expanhbock.htm

Ich „leugne“ hier seit 2003 die mir per Verfügung angedichteten Falschbeschuldigungen. Es wird nicht aufgeklärt, es wird auf Grundlage dieser falschen Eidesstattlichen Versicherung immer weiterer Schaden verursacht! Immer weiter ausgegrenzt, immer weiter provoziert!! Mit welchem Ziel!?….

Wollen Juristen in Würzburg einen Mord durch mich provozieren, damit sie irgendwann „Recht“ bekommen und die Verbrechen im Amt gegen mich im Nachhinein eine „Legitimation“ erhalten?
Offenkundig!

Es wird höchste Zeit, dieses Täterverhalten und diese Rolle einer moralische völlig deformierten Justiz zu beleuchten und öffentlich zu machen!

Der Polizei in Stuttgart u.a. geht dieser Beitrag zu – denn inzwischen stellt sich einer Vielzahl von Personen – auch aufgrund dieses Blogs – die Frage, inwieweit in Würzburgs Justiz noch RECHTSSTAATLICHKEIT und Gesetze handlungsleitend sind! Staatsanwälte, die offenkundig Verbrechen im Amt begehen, werden schamlos zum Richter ernannt.

Dieser Beitrag ist im Zusammenhang zu sehen. Eine Auswahl:

https://martindeeg.wordpress.com/tag/prof-nedopil/page/4/

Am 22. Dezember 2003 wird mir aufgrund Falschbeschuldigung der Juristin Kerstin Neubert eine sog. „Gewaltschutzverfügung“ zugestellt. Drei Monate zuvor wurde unser gemeinsames Wunschkind geboren, Heirat war beabsichtigt, durch Kündigung meiner Beamtenstellung auf Lebenszeit und erhebliche Vorleistungen (gemeinsame Wohnung) meinerseits bestand auch eine offenkundige wirtschaftliche Abhängigkeit von der Rechtsanwältin/Steuerberaterin.

Die Vorgänge sind auch zwölf Jahre später nicht geklärt, die Zerstörung der Vaterschaft und meine Existenzzerstörung begann durch den Erlass dieser völlig beliebigen, rechtsfremden „Gewaltschutzverfügung“. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass erst der Erlass solcher Verfügungen immer wieder erst GEWALT AUSLÖST – was Justiz und Strafverfolgung tunlichst unter den Tisch fallen lassen, während Frauennetzwerke weiter Propaganda für dieses Klischee-Gesetz gegen Männer machen und im Gegenteil immer niederschwelligere Kriminalisierung von Männern fordern, einhellig mit CSU-Justizminister, der unter Verlust jeglichen Realitätsbezuges „Stalking“ zum „Eignungsdelikt“ herabsufen will, O-Ton:

…“Entscheidend soll künftig sein, ob das Nachstellen geeignet ist, eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers zu verursachen. Darauf, ob dies bereits geschehen ist, soll es nicht mehr ankommen.“

http://www.csu.de/aktuell/meldungen/mai-2014/bayern-will-besseren-schutz/

Wie BLÖD sind CSU-Juristen und CSU-Politiker? Haben die überhaupt noch irgendeinen Zugang zur Wirkung ihrer blödsinnigen, populistischen Politik, die sie offenkundig nur noch für irgendwelche Lobbygruppen oder rechte Randgruppen betreiben?

Wann wird Umgangsboykott und Kindesentzug und die hieraus resultierende Traumatisierung der Väter strafrechtlich relevant!? Eignungsdelikt!

Der die in meinem Fall die vorverurteilende und stigmatisierende zivilrechtliche (!) Verfügung erlassende verantwortliche Richter Thomas Schepping wird Wochen später sagen, dass diese „Verfügungen“ auf Antrag einer Frau IMMER erst einmal erlassen werden, das habe zunächst „nicht viel“ zu bedeuten…..Minuten später verliert er die Geduld, weil die von ihm ins seinem Richterzimmer beabsichtigte „gütliche Einigung“ offensichtlich nicht mal eben herbeigeführt werden kann. Er überführt alle Falschbeschuldigungen in ein Urteil.

Dieses Schlüsselereignis „Gewaltschutzverfügung“ – in dem die Antragstellerin u.a. falsch eidesstattlich versichert, das Kind habe sie „alleine gewollt“ und wir seien schon lange „getrennt“, garniert mit pauschalem Vorwurf der „Bedrohung“ – hat eine bis ins Jahr 2015 reichende Kriminalisierung und zwischenzeitliche von 2006 bis 2010 versuchte Pathologsierung („Wahn“, Paranoia, Narzissmus, Querulanz etc…) durch die völlig rechtsfern und letztlich 2009 offen verbrecherisch agiernde Staatsanwaltschaft Würzburg zur Folge: am 12. Juni 2009 wird durch den Beschuldigten Thomas Trapp auf Grundlage einer am 18.05.2009 von mir gegen ihn beim Ministerium München eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde von diesem selbst – dem Beschwerdegegner – konstruierend behauptet, ich plane einen „akuten“ Amoklauf bei den „Justizbehörden Würzburg“. Als dieser nicht stattfindet, ich nicht einmal in der Nähe von Würzburg bin, stuft der Beschuldigte Trapp notgedrungen zurück: ich habe diesen „angedroht“. Nach 10 Monaten Freiheitsberaubung und einem von Prof. Nedopil widerlegten Obergutachten, das ein FEHLGUTACHTEN des Trapp-Psychiaters Dr. Groß widerlegte, mit dem ich dauerhaft als „Gefahr für die Allgemeinheit “ – wie Gustl Mollath und zahlreiche andere bayerische Justizopfer – in die Forensik weggesperrt werden sollte, erfolgte der FREISPRUCH.

Die gleiche Staatsanwaltschaft, die jahrelang Verbrechen im Amt gegen einen Unschuldigen (u.a. mehrere Wohnungsdurchsuchungen ohne Vorliegen Straftat) zu verantworten hat und 2010 nach FREISPRUCH mithilfe der Mittäter beim 1. Strafsenat des OLG Bamberg (das Geklüngel der CSU-Juristen, die offenkundig seit langen an geltendem Recht vorbei eine rechtsfreien Raum unter Missachtung des BVerfG geschaffen haben, ist im Blog ausführlich dargelegt) auch noch die vom Landgericht unter Vorsitzendem Richter Dr. Barthel zugesprochene Haftenschädigung verweigert, stellt mir ungeniert weiter nach, klagt mich wegen Bagatelldelikten an, während Kindesentführung und Rechtsbeugungen bei der zivilrechtlichen Klärung der eben angeführten Verbrechen im Amt u.a. gegen den Fehlgutachter, unter Strafvereitelung gedeckt werden.

Schon 2006 habe ich mich mit diesem Buch „Menschen töten“ befasst, u.a. Nedopil äußert sich hier, was vor dem hier gezeigten Hintergrund die Frage aufwirft, inwieweit sind die offenbar teilweise „täterunabhängigen“ Morde und Tötungsdelikte das Ergebnis von solchen wie hier geschilderten vorverurteilenden Ausgrenzungen, Stigmatisierungen bis hin zu ungenieVerbrechen im Amt, von Provokationen und rechtsfremden Vorgehen von Behörden und Gerichten wie hier.

….Dass Menschen andere Menschen töten, wissen wir alle, fast täglich beschäftigen sich die Medien damit. Warum sollte man zu diesem Thema noch ein Buch lesen?

Aus den Medien erfahren wir immer nur einen Bruchteil der Umstände, die dazu führen, dass Menschen andere Menschen töten. Dorothee Frank stellt genau diese Komplexität der Fälle wie der an ihnen beteiligten Persönlichkeiten dar. Für ihr Buch hat sie sich tief in das Thema eingearbeitet, sie hat Interviews mit verurteilten Mördern, Kriegsverbrechern, Henkern Terroristen und den Opfern ihrer Taten geführt, sie hat u. a. mit Psychologen, Psychiatern, Hirnforschern, Historikern, Juristen, Verhaltensbiologen gesprochen oder deren Werke eingearbeitet, sie zitiert aus Philosophie und Literatur. Das Buch ist eine Art „interdisziplinärer Zusammenschau“ zum Thema, wie sie für den deutschen Sprachraum bislang einmalig sein dürfte.

….Das Thema des Tötens ist eines der letzten Tabuthemen unserer Gesellschaft. Dieser Ausspruch Clintons sagt etwas ganz Grundsätzliches über unser Verhalten aus, wenn wir mit solchen Taten konfrontiert sind. In der Berichterstattung der Massenmedien über Morde z. B. wird von den Tätern oft als „Bestien“ gesprochen. Auf diese Art und Weise wird schon auf der rhetorischen Ebene ein Graben gezogen zwischen den „normalen Menschen“ und den Tätern. Diese Rhetorik kann man als eine kollektive psychische Abwehr des eigenen Gewaltpotentials deuten.

Dorothea Frank lässt in ihrem Buch eine solche Distanz nicht zu. Sie zeigt uns die Täter wie auch die Opfer als Menschen wie du und ich, die häufig aufgrund besonderer Umstände zu Tätern bzw. Opfern werden. Die meisten der ca. 900 Morde, die hierzulande pro Jahr geschehen, werden tatsächlich von „ganz normalen Menschen“ begangen und eben nicht von psychisch hochgradig abnormen Tätern, wie es einem die Medien immer wieder suggerieren. Das heißt aber nicht, dass Frau Frank den Tätern Absolution erteilen würde, das zu keiner Zeit. Sie sagt nur, dass wir alle diese Voraussetzungen in uns haben. Das zu erkennen ist oft nicht einfach, es ist geradezu unangenehm.“….

….“Es bleibt die Frage, warum Menschen töten. Kommt die Autorin zu einem Ergebnis? Kann es bei einem so komplexen Thema überhaupt eines geben?

Ja. Als verbindendes Moment fast aller Tötenden beschreibt Dorothee Frank, dass diese Menschen Hass, Angst, Wut, verletztes Selbstwertgefühl, Rache oder Machthunger über lange Zeit aufstauen. Irgendwann bricht der Damm und sie überwinden ihre Tötungshemmung. Deshalb ist ziviler Mord auch so rar, denn der Mörder handelt ja gegen den moralischen „Bremswiderstand“ einer ganzen Gesellschaft…..

….Auf der anderen Seite sind Egoismus, Angst, Hass, Rache, Machtstreben normale menschliche Reaktionen. „Damit solche Antriebe zum Töten führen, braucht es besondere Umstände, aber nicht besondere Menschen“, konstatiert die Autorin am Ende ihres Buches“

http://www.deutschlandradiokultur.de/was-zu-einem-mord-fuehrt.950.de.html?dram:article_id=133859

KLAPPENTEXT
Mit einem Vorwort von Wolfgang Schmidbauer. Regelmäßig hören und lesen wir von blutigen Familiendramen – zwei Drittel aller Morde geschehen in Paarbeziehungen, verübt von „normalen“ bis dahin völlig unauffälligen Menschen. Wie kommt es dazu, dass Menschen töten? Ist jeder von uns dazu in der Lage? Diese und viele andere Fragen erkundet Dorothee Frank in Gesprächen mit Mördern, aber auch mit Amokläufern, Terroristen bis hin zu Kriegsverbrechern oder Beteiligten an Hinrichtungen. Was lässt Menschen die Tötungshemmung verlieren, wie wird diese Soldaten wegtrainiert? Anhand von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – es kommen u.a. der Hirnforscher Manfred Spitzer, der Profiler Thomas Müller, der Gerichtspsychiater Norbert Nedopil, die Schriftstellerin Slavenca Drakulic, aber auch Anthropologen, Sozial- und Verhaltensforscher zu Wort – entsteht ein Panorama über ein großes Thema der Menschheit.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.08.2006
Dorothee Franks Untersuchung darüber, wie Menschen Menschen töten können, war für die Rezensentin Manuela Lenzen eine lohnende Lektüre. Dass Mörder meistens recht normale Menschen sind, wird hier in Gesprächen mit Amokläufern, Kriegsverbrechern, Serienkillern und Opfern recht eindrücklich vorgeführt, berichtet Lenzen. Lobend erwähnt sie auch den interdisziplinären Ansatz der Autorin, die von der Psychoanalyse über die Debatte zum freien Willen bis zur Suche nach einem „Aggressionsgen“ einige Fachgebiete streift. Was die Studie für die Rezensentin endültig zu einer Empfehlung macht, sind die distanzierte Berichterstattung und die immer wieder „kritisch-wertenden“ Bemerkungen, mit denen Frank die Selbsterklärungen der Mörder ergänzt.

https://www.perlentaucher.de/buch/dorothee-frank/menschen-toeten.html

….“Die Geschichten und Lebensgeschichten, die sie wiedergibt, sind zum Teil von erschreckender Banalität und werden nur aus der von einem Täter selbst beschriebenen extremen Verengung der Perspektive vor der Tat erklärbar. Situationen, die mit einem Telefongespräch hätten geklärt werden können, enden mit einem Mord, weil der Täter „keinen Ausweg mehr sah“….

….“Dies führt zu einem ausgesprochen beunruhigenden Aspekt des Themas: Morde sind etwas Entsetzliches, und selbstverständlich tun so etwas immer nur die anderen: die „Monster“, die „Ungeheuer“, die „Minderzivilisierten“. Doch zum einen bestätigen viele, die mit Mördern zu tun haben, daß diese in den allermeisten Fällen keine Monster sind: „Außerhalb des Gefängnisses wären sie mir in Gesichtsausdruck und Körpersprache nicht auffälliger und nicht unsympathischer erschienen als viele andere Menschen auch“, gesteht die Autorin. Nimmt man dazu die Berichte von Völkermorden, an denen viele tausend Täter beteiligt sind, die schwerlich alle „Monster“ sein können, und blickt man auch in die deutsche Geschichte zurück, drängt sich Franks Feststellung auf: „Kein Mensch kann von sich selbst mit Gewißheit sagen, wie hoch sein Risiko zu töten ist.“….

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/sachbuch/der-entscheidende-mangel-an-mitgefuehl-1359373.html

Eine BILANZ zum sog. „Gewaltschutzgesetz“ – ein Fall für die Politik!

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Wiederholt wurde vor kurzem durch Juristen das – für die Justiz entlastende – Phantasma wiedergekäut, dass Richter und Justiz „nichts“ dafür können und schuldlos sind, wenn Eltern Konflikte austragen, Kinder entzogen werden, Konflikte eskalieren….so zB. von Richter Behl – aufgegriffen in Bericht der Mainpost – oder auch in dem realitätsleugnenden Geschreibsel des OLG Bamberg hier:

….“Kern des Problems ist (wohl) das (leider) gestörte Verhältnis der Eltern des Kindes“….

OLG Bamberg, Az. 4 W 17/15 – Umgangsboykott seit 2012 kein Anlass für Prozesskostenhilfe zwecks Schadensersatz

(NEIN! „Kern des Problems“ ist die Dummheit, Gleichgültigkeit und Arroganz der Justiz!)

Dies hat mich nun veranlasst, die FAKTEN und URSACHE „Gewaltschutzgesetz“ nochmals aufzugreifen. Dieses Schreiben ging u.a. an das für die Gesetzgebung zuständige Bundesjustizministerium und Prof. Bock von der Univ. Mainz, bekannt für seine hellsichtige politische Prognose zu diesem unsäglichen Gesetz, das den „Fall Deeg“ und diese Entrechtung erst möglich machte.

Eine politische Stellungnahme ist lange angezeigt:

„An Herrn
Bundesjustizminister Heiko Maas
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Mehrfertigung an

Herrn
Prof. Dr. Dr. Michael Bock
Johannes Gutenberg-Universität
Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Jakob-Welder-Weg 9
55099 Mainz

Herr Prof. Dr. Dr. Michael Bock hat mit Datum vom 15.06.2001 dieses Gutachten über das sog. Gewaltschutzgesetz erstattet, angefertigt anlässlich der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 20. Juni 2001.

Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen

Diese von Prof. Bock dargelegte vernichtende Prognose über die Wirkungsweise dieses Gesetzes wird seither offenkundig nicht überprüft.

Im Gegenteil werden die vernichtenden Folgen dieses entgegen Expertenrat und aller berechtigten Vorbehalte durchgezwungenen und am 01. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetzes zum vorgeblichen Schutz von Frauen vor „häuslicher Gewalt“ offenkundig bewusst verschleiert.

Als Antragsgegner einer sog. Gewaltschutzverfügung, die meine bürgerliche Existenz und meine Vaterschaft infolge einer gemäß § 1 GewSchG einfachst erlassenen Verfügung bis heute anhaltend zerstörte und meine bis dato bestehende Repuation als unbescholtener Polizeibeamte anhaltend zerstörte, bringe ich daher die folgenden erlebnisbasierten Folgen beweisrechtlich ur Kenntnis.

Aufgrund der eigenen traumatischen Erfahrung – die ich zuvor für schlichtweg unmöglich in einem Rechtsstaat gehalten habe – habe ich mich nun langjährig mit den weiterführenden Aspekten der Thematik beschäftigt.

Sämtliche hier dargestellten Fakten sind anhand Aktenlage und Dokumenten belegt und veröffentlicht unter: https://martindeeg.wordpress.com/

Auch dieses Schreiben wird beweisrechtlich auf dem Blog veröffentlicht, der das Ziel hat, diesen anhaltenden Justizskandal öffentlich und transparent zu machen.

I.
Gewaltschutzverfügungen als akuter Auslöser von Trauma, Gewalt und Tötungsdelikten

Das sog. Gewaltschutzgesetz ist unmittelbarer Auslöser von schädigenden Reaktionen bis hin zu Tötungsdelikten.

Es sind nachweislich Medienberichten bundesweit zahlreiche Morde vorliegend, die als direkte Folge der Zustellung einer sog. Gewaltschutzverfügung belegt sind.

Der stets gleichlautende Tenor ist hierbei, dass „trotz eines Kontaktverbotes“ der Antragsgegner plötzlich ausrastete, in Wohnungen eingedrungen wurde, auf der Straße mit einem Messer auf die Antragstellerin eingestochen wurde oder diese mit Benzin übergossen und angezündet wurde.

Anstatt diesen Kausalzusammenhang endlich objektiv zu prüfen und zu bewerten, wird mantraartig und in oberflächlicher Weise von interessierten Kreisen, Lobbys und sog. Frauennetzwerken stets eine präventive Wirkung dieses Gesetzes propagiert. Frauen werden regelrecht beworben und aufgefordert, im Konfliktfall doch „einfach“ einen niederschwellig zu erlangenden Antrag auf Gewaltschutzverfügung gegen den männlichen Partner zu stellen.

Dieser gemeingefährliche Unsinn wird bis zum Bundesfamilienministerium mit immensen Werbemitteln und auf Kosten des Steuerzahlers propagiert.

Es besteht faktisch aufgrund dieser Vorverurteilung geschlechtsspezifisch diskriminierendem Klima keine Möglichkeit für männliche Antragsgegner, falsche Angaben und Beschuldigungen einer Antragsgegnerin, die sich konform mit der Zielsetzung des Gesetzes und den Werbemaßnahmen der Behörden und Netzwerke als weibliches Opfer präsentiert, zu korrigieren.

II.

Persönlicher und repräsentativer Fall:
Mit Datum vom 22.12.2003 wurde mir selbst auf Antrag der Mutter des gemeinsamen Kindes, Rechtsanwältin Kerstin Neubert eine beim Zivilgericht Würzburg einfachst erlangte Gewaltschutzverfügung zugestellt.

Die Antragstellung erfolgte zwischenzeitlich fraglos nachweisbar nicht aufgrund irgendeines Fehlverhaltens oder gar Gewalt meiner Person sondern aufgrund Zwangsdenken, familiärer Zwänge, persönlicher Defizite und emotionaler Verärgerung und einem akuten Gefühl der Überforderung der Kindsmutter. Eine postnatale Depression dürfte vorgelegen haben.

Das gemeinsame Kind war zu diesem Zeitpunkt drei Monate alt. Mein Kenntnisstand war zu diesem Zeitpunkt, dass wir als Eltern dieses gemeinsamen Wunschkindes fraglos eine Familienbildung planten. Diese war ebenso wie wirtschaftlicher Zusammenhalt zuvor vereinbart worden.

Obwohl ich als 15 Jahre tätiger und bis dato unbescholtener Polizeibeamter sofort und von Anfang an mit beweisrechtlichem Eifer a) einen Widerspruch an dieses Zivilgericht Würzburg sowie ergänzend b) einen dringlichen Antrag auf Mediation, Schlichtung und Elternberatung beim zuständigen Familiengericht einreichte, hat diese einfachst beantragte und von dem m.E. charakterlich ungeeigneten Amtsrichter Thomas Schepping erlassene Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz bis heute folgende Schäden verursacht:

1.
Psychosoziale Folgen

Die bestehende Bindung zum damals drei Monate alten Kind wurde bis 2010 – und wieder seit 2012 – anhaltend zerstört.

Jegliche Teilhabe an der lebenslang prägenden Phase, die gesamte Kindheit und das Erleben des Aufwachsens dieses Wunschkindes, zu welcher sich die Kindsmutter zuvor zusammen mit mir bei gemeinsamer Familienplanung im beiderseitigen Alter von 33 Jahren entschlossen hatte, wurde durch einen invasiven, völlig inkompetenten und dummdreisten Eingriff dieser Provinzjustiz und unter Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes zerstört.

Die Zustellung der Gewaltschutzverfügung bzw. das darauf folgende Auflaufenlassen durch die Justizbehörden Würzburg mit unmittelbarer Folge der Kindesentziehung erlebte ich als schweres Trauma.

Es erfolgte bei jedem weiteren Rückschlag einer Re-Traumatisierung, so dass im Ergebnis eine seit 2004 immer wieder erneuerte und von Fachleuten bestätigte Posttraumatische Belastungsstörung durch das Verhalten der Justizbehörden verschuldet wurde.

Nach mehreren gescheiterten Versuchen der Kontaktanbahnung mit und ohne Beteiligung der zuständigen Familiengerichtsbarkeit und ungehindert fortgesetztem Kindesentzug begab ich mich beginnend 2008 in therapeutische Behandlung.

Ebenfalls 2008 gab ich Wohnsitz im Raum Würzburg auf, den ich zum Zweck der Herstellung von Kontakten und Nähe zum Kind im Dezember 2004 (nach bereits einem Jahr aufgrund GewSchG verursachten Kontakabbruches) angemietet hatte.

Seit 2005 besteht infolge ein Leistungsbezug nach dem ALG II, Hartz IV.

Obwohl ich langjährig tätiger Polizeibeamter mit zahlreichen Zusatzqualifikationen bin, wurden sämtliche Bemühungen der Aufklärung und alle Hilfeersuchen bis heute ins Leere laufen gelassen, so dass ich nun als nicht mehr vermittelbarer Langzeitarbeitsloser ohne jede Perspektive anzusehen bin. Ein Leben in Altersarmut oder Sucht ist vorgezeichnet, vorausgesetzt ich begehe nicht Suizid.

Der sachbearbeitende Zivilrichter Thomas Schepping war infolge charakterlich in keiner Weise in der Lage, trotz sich immer weiter aufdrängender und offengelegter Unstimmigkeiten und Widersprüche die von ihm selbst nun beschlossene Entscheidung per Verfügung und die so veranlasste Maßnahme auch nur in Frage zu stellen.

Der Richter zeigte eine unverhohlene Unlust, sich ungeachtet auch des Kindes auch nur mit diesem Konflikt in irgendeiner Weise sachlich und faktenorientiert auseinanderzusetzen. (Az. 15 C 3591/03, AG Würzburg)

Das mit Antrag vom 27.12.2003 um Hilfe ersuchte Familiengericht Würzburg, sachbearbeitende Richterin Treu benötigte bis zum 31.03.2004, um einen ersten schriftlichen Hinweis zu erteilen und bis zum 13.08.2004, um eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. (Az. 0002 F 5/04, AG Würzburg)

2.
Unmittelbare Wirkung der Gewaltschutzverfügung

Eine Gewaltschutzverfügung hat unmittelbar zur Folge, dass jegliche Kontaktaufnahme und jegliche Kommunikation einer Partei unter Strafe gestellt ist.

Dies erfolgte hier völlig unabhängig von der Betroffenheit und vom Alter des gemeinsamen Kindes. Diese völlige Gleichgültigkeit gegenüber den Elternrechten von vorverurteilten Antragsgegnern ist ebenfalls repräsentativ.

Kommunikation ist der einzige Schlüssel zur Lösung von Konflikten und zur Herstellung von Rechtsfrieden.

Hier wird sehenden Auges einer Partei in der Möglichkeit befördert, einen Konfliktpartner auf niederstem Niveau auszugrenzen, zu kriminalisieren und zu traumatisieren.

3.
Mittel- und langfristige Existenzzerstörung durch das Gewaltschutzgesetz

Die Gewaltschutzverfügung führte zu inflationären Strafanzeigen der Volljuristin und Kindsmutter wegen versuchter Nötigung, Beleidigung und Verstössen gegen das Gewaltschutzgesetz durch Telefonanrufe und Mails.

Nach mehreren Wochen, in welchen ich mich an die schwachsinnigen Vorgaben der Gewaltschutzverfügung gehalten habe, versuchte ich aufgrund der ungehindert fortlaufenden Kindesentfremdung schließlich Kontakte zum Kind zu erlangen.

Diese Versuche der Kontaktherstellung und Konfliktlösung wurden infolge nicht nur von der Kindsmutter missbraucht sondern insbesondere von der Staatsanwaltschaft Würzburg, die mit zunehmend drakonischen Strafverfolgungsmaßnahmen ungeachtet fehlenden Strafgehalts und ungeachtet des Kindes und des sich ergebenden Gesamtsachverhaltes versuchte, hier an einem lästigen Antragsteller und männlichen „Gewalttäter“ (Gewalt von meiner Seite fand bis heute nicht statt) ein Exempel zu statuieren.

So fanden im Jahr 2006 durch eine besonders motivierte Gruppenleiterin der Staatsanwaltschaft, Angelika Drescher, die sich im Bereich „häusliche Gewalt“ für Frauen engagiert, mehrere rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen statt.

Weiter versuchte die Staatsanwältin im Februar 2006 und nochmals gleichlautend im Juni 2006, mich anhand der von mir in Schriftsätzen geschilderten Folgen und Schadenswirkung als vermeintlich eigen- bzw. fremdgefährdend in die geschlossene Psychiatrie einweisen zu lassen, was ebenfalls scheiterte.

Im Jahr 2009 gelang anhand der so geschaffenen Aktenlage schließĺich eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt, bei welcher die Staatsanwaltschaft Würzburg beabsichtigte, mich anhand eines Fehlgutachtens dauerhaft nach § 63 StGB in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren.

Prof. Dr. Nedopil, LMU München stellte schließlich zweifelsfrei fest, dass keinerlei Voraussetzung für die Maßnahmen bestand. Ebenso stellte das Landgericht Würzburg fest, dass keine Straftat vorlag und ich zu Unrecht insgesamt zehn Monate in sog. Untersuchungshaft festgehalten wurde.

Diese gesamten Vorgänge sind dokumentiert und werden bis heute anhaltend zu vertuschen versucht.

Es ist zweifelsfrei davon auszugehen, dass ohne eine erlassene Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz KEINE dieser Schädigungen eingetreten wäre.

Die falsche Eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin ist bereits seit langem belegt. So machte sie bereits 2004 im Rahmen einer familienpsychologischen Begutachtung u.a. folgende Angaben:

“Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie (“Rama-Idylle”). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal “in Vorleistung”, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: “Hoppla, du solltest die Sache beenden.” Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.” Seite 30

“Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. “Ich selbst komm’ mit meinem Leben wunderbar klar.” Und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. “Mir reichtś mit seinen Problemen.”
Seite 35. (2004!)

4.
Das Gegenteil von Prävention

Mordmotiv/Radikalisierung
Derarte Schädigung hat fraglos und objektiv die Qualität eines Mordmotivs gegen die hierfür verantwortlichen Juristen, die sich bis heute einer rechtsstaatlichen und objektiven Klärung dieser Existenzzerstörung verweigern.

Die Schuldigen der Justizbehörden entziehen sich unter permanentem Amtsmissbrauch mit formaljuristisch frei fabulierender Aktenlage und inhaltsleeren Phrasen bis zum heutigen Tag. 

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.“

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Das hier ist übrigens ein aktueller Bericht, März 2015….!

„Nicht nur Frauen sind Opfer von häuslicher Gewalt“
Von Julia Bosch 12. März 2015
„Etwa zehn Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt sind Männer. Es wird aber von einer weitaus höheren Dunkelziffer ausgegangen. Das Stuttgarter Projekt „Gewaltschutz für Männer“ will Schutzwohnungen und mehr Beratung in Stuttgart etablieren.“….

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.projekt-gewaltschutz-fuer-maenner-nicht-nur-frauen-sind-opfer-von-haeuslicher-gewalt.917df7e3-9d80-4fc1-9100-44b6a7d4b71b.html

Die Würzburger Praxis: Willkür, Verschleppung, Täter im Amt – Thomas Schepping

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Die Täter glauben offenbar immer noch, sie können ohne Konsequenzen invasiv in das Leben von Menschen eindringen, und wie in meinem Fall die Existenz und die Vaterschaft zerstören….

Ich werde daher nun auch die KAUSALAKTEN für diesen elf Jahre andauernden Justizskandal veröffentlichen. Das Familiengericht betreibt aktuell seit 2012 wieder Rechtsverweigerung, sog. Richterin Antje Treu.

Initiaiv für das invasive Eindringen der Justiz Würzburg in mein Familien-, Privat- und Intimleben und die Schädigung meines Kindes war bekanntermaßen eine mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte Gewaltschutzverfügung durch Kerstin Neubert, Rechtsanwältin, drei Monate nach Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes.

Gegen die am 22.12.2003 zugestellte Gewaltschutzverfügung wehrte ich mich – naiv wie ich war – im Vertrauen auf den Rechtsstaat und die Belegbarkeit der Fakten mit den hierfür gebotenen Rechtsmitteln.

Am 27. Januar 2004 fand auf meinen Widerspruch vom 27.12.2003 gegen die von Kerstin Neubert einfachst per „Glaubhaftmachung“ erlangte Verfügung eine sog. „mündliche Verhandlung“ beim (unzuständigen) Zivilgericht, dem heute Beschuldigten, sog. Richter Thomas Schepping statt: er begrüßte die Kindsmutter und mich in seinem Büro mit der Aussage, dass auf Antrag eine solche niederschwellige Verfügung „praktisch IMMER erlassen werde“ – dies habe quasi ’nichts zu bedeuten‘.

Als er jedoch nach wenigen Minuten feststellte, dass die von ihm arbeitsentledigend angestrebte „gütliche Einigung“ nicht möglich sein wird, beendete er diese vorgebliche „Gerichtsverhandlung“ und fertigte infolge dieses „Urteil“:

Phantasie-Urteil auf Grundlage falscher EV, 12.02.2004, Richter Schepping, Würzburg

Falschangaben der Kindsmutter aus der Vefügung wurden entweder übernommen oder unter den Tisch fallen gelassen. Was nicht passte, ergänzte Schepping mit reinen Phantasie-Angaben, die er sich offenkundig aus den Fingern sog.

Ich werde dies alles BEWEISRECHTLICH in den nächsten Tagen hier darlegen – und diesen JUSTIZSKANDAL konsequent offenlegen!

Der Täter Thomas Schepping hat die Zerstörung meiner Vaterschaft kausal zu verantworten – auf Zuruf einer Kindsmutter, die mal labiles Opfer sein möchte, mal dominante Klassefrau, die Partner als Domestiken missbraucht und nach Laune beliebig entsorgt, Kind egal – und die Kriminaliserung und Pathologisierung. Die zehnmonatige Freiheitsberaubung gegen mich 2009/2010 hat Schepping als Richter des 1. Strafsenats des OLG Bamberg ebenfalls mitzuverantworten:

2. Haftbefehl OLG Bamberg 12.03.10

Ebenso die Verweigerung der vom Landgericht Würzburg nach zehn Monaten zugesprochene sog. Haftentschädigung:

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Der Blog besteht seit einem Jahr – noch niemand hat mich wegen übler Nachrede zu belangen versucht….

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Der Ursprung der Justizverbrechen: Kerstin N. erzwingt eine „Trennung“ drei Monate nach Geburt des Kindes

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Wenn man Opfer lange genug zum Opfer macht, werden sie irgendwann zum Täter…

Das Schlüsselereignis, das mein Leben zerstörte: die Rechtsanwältin Kerstin Neubert wird am 15. Dezember 2003 beim Zivilgericht Würzburg vorstellig und erwirkt unter falscher Eidesstattlicher Versicherung eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen mich. Aufgrund der Aussage, ich würde sie „belästigen“ und „bedrohen“ und aufgrund des gemeinsamen drei Monate alten Kindes „befürchte“ sie weitere Probleme, erlässt der Zivilrichter Thomas Schepping ohne Anhörung, ohne Beweisaufnahme, „Glaubhaftmachung“ eine Verfügung, die es mir bei „Androhung“ von bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder sechs Monaten Haft „verbietet“, mich der Mutter meines Kindes auf weniger als 50m zu nähern, sie anzurufen, zu kontaktieren. Wie blöd dürfen deutsche Richter sein?

Kriminologe Prof. Bock hat in seinem Gutachten für den Bundestag zuvor aufgezeigt, was dieses schwachsinnige Gesetz für Folgen haben wird. Dieses feministische Machtinstrument ist dennoch weiter „Gesetz“…

Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen

Richter Schepping erwies sich infolge als ignorantes, autoritäres und charakterloses Individuum, der sich um Fakten und Wahrheit einen Dreck schert. 2011 missbrauchte er sein Amt, mittlerweile beim berüchtigten 1. Strafsenat des OLG Bamberg – bei dem Grundrechte und Gesetze wie auch im Fall Mollath permanent missachtet werden – um gegen mich nachzutreten und zusammen mit seinen CSU-Kumpels die Entschädigung für zehn Monate zu Unrecht erfolgter Haft – eine Folge obigen „Schlüsselereignisses“ und meiner „neuen“ Biographie – zu verweigern. Für die zehnmonatige „Haft“ ist u.a. Schepping wegen Freiheitsberaubung im Amt angezeigt. Was bisher weder Medien noch das Ministerium zu interessieren scheint.

Thomas Schepping hat aufgrund seiner lässig erlassenen Verfügung und seinem weiteren Verhalten meine Vaterschaft zerstört.. Im elften Jahr.

imageThomas Schepping

Was mir tatsächlich anzulasten ist: nachdem Kerstin Neubert per SMS eine Wochenendplanung in Stuttgart (wo ich für die gemeinsame Wohnung 1050 Euro Warmmiete bezahlte, was ebenfalls die Lügen entlarvte und keinen Würzburger Richter interessierte) „absagte“ und infolge auf Anrufe nicht reagierte, fuhr ich die 160 km nach Würzburg. Als mir dort der Zutritt zur Wohnung verweigert wurde – in der mein Kind war – habe ich affektiv 2-3mal gegen die Tür getreten.

Hierauf wurde – hochalarmistisch – und vom ebenfalls anwesenden Grossvater Willy Neubert die Polizei gerufen. Ergebnis: dieses Protokoll, das Neubert zur Erlangung der mit falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkten Verfügung nutzte.
Die einzig wahre Aussage hierin ist:

„Ich habe das alleinige Sorgerecht unseres Kindes….“

„Zeugenvernehmung“ Kindsmutter, 15.12.2003

Dieses alleinige Sorgerecht Kerstin Neubert, weil sie bei der Vaterschaftserklärung vor Geburt auf Frage der Urkundsbeamtin, ob man das „gemeinsame Sorgerecht auch gleich unterschreiben“ wolle (damals galt noch der auf Druck des EGMR wegen Diskriminierung abgeschaffte Par. 1626a BGB) antwortete, sie wolle sich das noch mal „überlegen“.

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Die Wahrheit wurde ein Jahr später schriftlich offengelegt, durch ihre pseudo-weinerlichen Aussagen bei Prof. Wittkowski, der im Auftrag des Familiengerichts ein (die Schäden und Phantasmen weiter manifestierendes) „familienpsychologisches Gutachten“ vorlegte. Ergebnis: Vater „konflikthaft“ – daher Vaterschaft komplett zerstören.

Auch ein Täter!

Dass Kerstin Neubert hierin explizit einräumte, dass sie die „Trennung“ launenhaft und aus ihrer eigenen, mit mir als Vater des Kindes nicht kommunizierten emotionalen Verwirrungen erzwang – und NICHT wegen „Belästigung“ oder „Bedrohung“ – interessierte die Justizbehörden nicht, die munter weiter auf mich einschlugen.

Fakt ist: bis zum Erhalt der Gewaltschutzverfügung ging ich von Heirat und fragloser Familienbildung mit Kind aus. 

Kerstin Neubert hat durch ihre Laune und ihre Lügen meine Vaterschaft und jede Lebensperspektive zerstört, jede Lebensfreude erstickt.

Es gab in meinem Leben zuvor nichts, was mir wertvoller war als mein Kind. Es war „Aufbruch“ mit 34 Jahren in eine neues Leben!

Nochmal: Rechtsanwältin Kerstin Neubert hat meine Existenz und Vaterschaft mit einfachsten Lügen und Missbrauch der Würzburger Justiz zerstört – und wird bis heute gedeckt und gebauchpinselt.

Die Würzburger Familienrichterin Antje Treu, die bereits 2004 die Bindung durch Untätigkeit zerstörte, unternimmt NICHTS gegen die Kindesentführung:  Neubert ist seit Oktober 2012 untergetaucht mit dem erklärten Ziel „Ausgrenzung“ und Verhinderung der Vater-Kind-Bindung. Das ist auch ein Verbrechen gegenüber meinem Kind! 

Als Scheinadresse fungiert ein Briefkasten an der ehemaligen Kanzleiadresse, die sie in „Nacht-und Nebelaktion“ Oktober 2012 auflöste….

2008 legte Neubert durch Schreiben wie dieses weiter den Keim, der ein Jahr später dazu führte, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg es als opportunes Mittel betrachtete, mich ohne Vorliegen von Straftat und tatsächlichen medizinischen Voraussetzungen nach Par. 63 StGB wegzusperren – aber vermutlich hat das ebensowenig damit zu tun, wie die wiederholten Schreiben des Großvaters Willy Neubert an den damaligen Direktor des Amtsgerichts, Roland Stockmann, in dem er „erbat“, gegen mich vorzugehen, selbst 2012 noch forderte, den Umgang zu verhindern. Ein Täter!

Stellungnahme der Kindsmutter, Komplettentwertung über RAK Bamberg, 02.05.2008

Schreiben Willy Neubert an Direktor Amtsgericht, 21.08.2012, Ziel: Zerstörung Vater-Kind-Bindung
Antwortschreiben Stockmann, Direktor des Amtsgerichts Würzburg, 14.03.2012

Die Unfähigkeit der Korrektur und des Eingeständnisses von Fehlern – stattdessen zerstören die Justizbehörden Würzburg weiter anhand der hier aufgezeigten Mechanismen und Fehlerleugnungsstrategien weiter meine Vaterschaft und meine Existenz.

Strafanzeigen und Zivilklagen werden unter Strafvereitelung und Rechtsbeugung im Gerichtsbezirk selbst entledigt, von den Beschuldigten! In Stuutgart ist man örtlich „nicht zuständig“ – Verbrechen im Amt? Egal.

Das bayerische Justizministerium schweigt und ignoriert offenkundig ebenfalls strafvereitelnd die BEWEISRECHTLICHEN Strafanzeigen.

Vorsatz zur Freiheitsberaubung ist durch zahlreiche Fakten belegbar.

Stattdessen wird selbst der Gerichtsgutachter, der durch ein eklatantes Fehlgutachten für die Staatsanwaltschaft meine Unterbringung nach Par. 63 StGB fix machen sollte und sieben Monate Wegsperren in der Forensik Lohr zu verantworten hat, vom Landgericht Würzburg als „allgemein kompetenter“ Kumpel gedeckt und meine Zivilklage – ganz offenkundig unter Rechtsbeugung – entledigt.

Das Strukturversagen und die selbsterfüllenden Mechanismen, die ich hier anhand meines „Einzelfalles“ weiter publik mache -Fehlerkorrektur und Klärung findet nicht statt- sind nichts wirklich neues.

Wer sich wirklich dafür interessiert, kann all dies seit langem wissen, wie folgende aktuelle Analyse belegt:

Abgestempelt: Was können wir aus dem Fall Gustl Mollath lernen?

Stephan Schleim 20.08.2014
Ein kritischer Blick auf die Psychologie der Institutionen
Gustl Mollath saß sieben Jahre lang zu Unrecht in der Zwangspsychiatrie. Ist eine institutionelle Entscheidung erst einmal getroffen und in Kraft getreten, dann lässt sie sich nur schwer korrigieren. Dabei ist die Neigung, Menschen auf eine bestimmte Weise abzustempeln, nur allzu menschlich und betrifft uns alle. Unter Bedingungen der ökonomischen Rationalisierung werden Fehler wahrscheinlicher, deren psychischen Kosten das betroffene Individuum tragen muss. Auch diese Folgen betreffen uns alle.

….“Ist ein Stempel wie „Depressiver“, „Verbrecher“ oder „Wahnsinniger“ erst einmal aufgedrückt, dann besteht das Risiko, dass ein Lebenslauf in einem völlig neuen Licht gesehen wird.

…“Vom Stempel zur sich selbst erfüllenden Prophezeiung
Durch den Akt der Reinterpretation werde der Mensch nicht verändert, sondern neu gemacht; sein Kern werde überschrieben. Schur gibt zu bedenken, dass wahrscheinlich im Leben von jedem von uns so viele negative Aspekte zu finden sind, dass, würde man sich nur darauf konzentrieren, man uns alle in einem schlechten Licht darstellen könne. So kann eine beliebige Denunziation freilich schnell zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung werden.

Vielleicht war es nur ein einziger Fehler, der eine Institution auf uns aufmerksam gemacht hat – aber rechtfertigt es das, einen Lebenslauf völlig umzuschreiben? Ich denke, dass hiermit eine Verpflichtung einhergeht, das humane Element nicht aus Psychologie, Psychiatrie und Rechtswesen auszuschließen – errare humanum est, irren ist menschlich; aber, um mit Seneca fortzufahren, auf einem Irrtum zu bestehen ist teuflisch!“….

….“Entscheidungen schwer revidierbar
Was lernen wir daraus? Wenn eine Entscheidung erst einmal offiziell geworden ist, wenn die Stempeltinte erst einmal tief ins Papier eingesickert und getrocknet ist, dann sind die institutionellen Widerstände groß. Schließlich geht damit, einen offiziellen Fehler einzuräumen, einen Fehler selbst erfahrener Experten, ein Gesichtsverlust einher. Die damit verbundenen, mitunter psychisch vernichtenden Folgen werden dem Einzelnen aufgebürdet.

….“In einem Interview auf Telepolis erklärte gerade der Justizaussteiger David Jungbluth, ehemaliger Staatsanwalt und Richter im Saarland, dass die Justiz ihren Aufgaben aufgrund realitätsferner Berechnungsmaßnahmen und Mittelkürzungen immer schlechter Nachkommen kann (Teil 1: „Es geht letztlich nur darum, die Akte so schnell wie möglich vom Tisch zu haben“, Teil 2). Von Gutachten ließen sich deshalb manchmal nur noch die Zusammenfassungen lesen.“…..

http://www.heise.de/tp/artikel/42/42544/1.html

Wenn meine Vaterschaft und Existenz weiter zerstört wird, werde ich andere Wege finden, dass zumindest etwas Gerechtigkeit stattfindet! Es reicht nicht, ständig die Justizverbrechen und „Fehler“ zu thematisieren – während die Verantwortlichen und die Systeme wie bisher weiterlaufen und permanent Opfer verschulden!

Auf dem sog. Rechtsweg werde ich seit Jahren nur für dumm verkauft!

Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes…

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Angesicht dieser Diskussion in der SZ zur Reform des Par. 211 StGB unter dem Aspekt des „Haustyrannenmordes“ ist es wohl sehr nötig aufzuzeigen, welche Folgen es haben kann, wenn man Justizjuristen immer gummihaftere Gesetzeskonstrukte zur Verfügung stellt:

http://www.sueddeutsche.de/politik/strafrechtsreform-tod-des-mordparagrafen-1.1969287

Dieser hier im Blog aufgezeigte Justizskandal, Konflikt, die Zerstörung meiner Vaterschaft und Existenz mit massiven Folgen auch für mein Kind ist ein ERGEBNIS des kurz zuvor eingeführten sog. Gewaltschutzgesetzes…..

Wie hier bereits näher beleuchtet:

Der Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes und die Folgen

….“Es gibt kaum ernsthafte Möglichkeiten, sich gegen falsche Vorwürfe und die aufgrund dieser falschen Vorwürfe eingeleiteten Maßnahmen zu schützen.“….

…..“Die ganze Wucht dieses Arrangements richtet sich jedoch umgekehrt gegen denjenigen, der sich zurecht gegen die Vorwürfe wehren möchte, die gegen ihn erhoben werden. Und eben dies lädt zum Mißbrauch mit falschen Beschuldigungen ein. Dies zu verhindern war ja gerade das erklärte Ziel der Bundesregierung. Wie zum Exempel verweist sie (in der Sache präjudizierend) auf den Umstand, daß es sehr schwer sein dürfte, den Beweis anzutreten, daß in Zukunft nicht mehr mit gewalttätigem Verhalten zu rechnen sei (Entwurf, S. 19, Spalte 1). Dem ist zuzustimmen, allerdings mit dem Zusatz: vor allem unter den Bedingungen einer entgegenstehenden Kampagne (Entwurf S. 24, Spalte 2). Und beweist nicht jede Form von Leugnen oder gar Widerstand die Uneinsichtigkeit und andauernde Gefährlichkeit des „Täters“, die noch wirksamere Kontrollmaßnahmen gegen ihn nahelegt, wie etwa den bereits vorgesehen Einsatz des Strafrechts nach § 4 GewSchGes-E, so lange, bis der „Täter“ wirklich im Gefängnis, auf der Straße, in der Sucht oder nach erfolgreichem Suizid auf dem Friedhof gelandet ist?“….  (vgl.  Napp-Peters)

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Der Zivilrichter Thomas Schepping, Würzburg, hat ohne Anhörung, ohne Beweisaufnahme und per einfacher Glaubhaftmachung bei seiner Rechtspflegerin durch die Kindesmutter drei Monate nach Geburt unseres Kindes mich mittels Verfügung vorverurteilt, der Kriminalisierung und Zerstörung der Vaterschaft Tür und Tor geöffnet…die falsche Eidesstattliche Versicherung der Kindsmutter, die längst BEWEISRECHTLICH belegt ist, wurde bis heute nicht geklärt.

Ohne Kommentar: Klage wegen anhaltender Rechtsverweigerung

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Martin Deeg
Maierwaldstraße 11
70499 Stuttgart

Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart 03. Mai 2014

Hiermit wird Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld eingereicht gegen das Land Baden-Württemberg, hier vertreten durch die 15. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart auf 1.5 Millionen Euro.

Strafanzeige ist bereits eingereicht, Dienstaufsichtbeschwerden führten naturgemäß zu keinerlei reeller Prüfung der Fakten.

Zum Vergleich: http://www.sueddeutsche.de/karriere/mitarbeiterin-des-eu-parlaments-mobbingopfer-erhaelt-euro-schadensersatz-1.1862565

Die richterliche Unabhängigkeit wird seitens der Beklagten missbraucht, um

a) anhaltende Rechtsverweigerung zu Lasten des Klägers zu betreiben

b) Rechtsbeugung zugunsten der Beklagten, dem Land Baden-Württemberg und dem Freisstaat Bayern zu begehen

Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Gewähr von Prozesskostenhilfe mit Verfassungsrang gemäß Art. 3 Grundgesetz wird derart eklatant ignoriert, dass hier eine generelle Konfrontation der Justiz notwendig ist, aufzuklären inwieweit für wirtschaftlich und finanziell nicht leistungsfähige Kläger und Antragsteller ein faktischer Rechtsschutz überhaupt noch gegeben ist.


Die Richter behaupten anhaltend lebensfremd und stets zwecks zielgerichteter Abweisung bereits im Prozesskostenhilfeverfahren, dem eine summarische Prüfung vorbehalten bleibt, ein mangelndes „Rechtsschutzbedürfnis“. Hierbei beziehen sie sich stets selbstreferentiell auf zuvor in der gleichen Manier rechtsbeugend getroffene Entscheidung.

Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt insoweit ebenso durchgängig die Entscheidungen des Landgerichts. Hier stellt sich weiter die Frage, in welcher Form und ob überhaupt noch korrigierende und abweichende Entscheidungen des OLG gegen das Landgericht getroffen werden. Es liegt nahe, dass mittlerweile auch der Instanzenweg für Antragsteller und Geschädigte keinerlei faktischen Rechtsschutz für wirtschaftlich nicht leistungsfähige Betroffene bietet.

I.
Mit Beschluss vom 28. April wurde die aktuell letzte rechtsverweigernde und als Rechtsbeugung geltend gemachte Entscheidung des Landgerichts, 15. Zivilkammer getroffen, wobei sich das Gericht nicht einmal mehr die Mühe gibt, eine rechtsstaatliche Bearbeitung der fundierten und sorgfältig begründeten Klage vorzutäuschen.

Gleichzeitig wird seitens der Richter Holz, Hauff und Dr. Lakner, die wie genannt bereits wegen Rechtsbeugung zur Anzeige gebracht sind, mitgeteilt, Az. 15 O 106/14:
„Der Antragsteller kann mit einer weiteren förmlichen Bescheidung gleichartiger erneuter PKH-Anträge nicht mehr rechnen.“

Anlage 1:
Beschluss vom 28. April 2014

Angesichts der geltend gemachten Schädigungen und Rechtsverletzungen geht die Rechtsverweigerung des Landgerichts über die wohl üblich gewordene Unverschämtheit und Rechtsverweigerung gegenüber Betroffenen ohne Status, Amt oder Vermögen weit hinaus:

Das Verhalten des Landgerichts ist angesichts der bekannten und geltend gemachten Sachverhalte auch als glasklare Provokation und implizite Aufforderung des Klägers zu Gewalttaten und/oder Suizid zu sehen.

Der Kläger hat seit langem mitgeteilt, dass andere derart Geschädigte sich längst auf Selbstjustiz zurückgezogen hätten, Gewaltdelikte und/oder Suizid begangen hätten oder in Suchtkrankheit abgedriftet wären, wenn ihnen derart geballte Existenzvernichtung durch die Justiz und durch Juristen und v.a. Weigerung der Justiz zur Klärung der Fakten und Vorgänge in dieser Form entgegenschlagen würde.

Dem Kläger liegt dies fern, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass ein Suizid und Selbstjustiz gegen die die Lebenszerstörung des Klägers verschuldende Täter auch das Kind des Klägers treffen und schädigen würden.

Es ist daher weiter der Rechtsweg angezeigt sowie die Öffentlichmachung der Fakten und Misstände in der Justiz, deren Schädigungspotential nicht mehr hinzunehmen ist.

Offenkundig gibt es auch eine gewisse etablierte „Strategie“ seitens der Justiz, Betroffene insbesondere im Elternkonflikt solange auflaufen zu lassen und berechtigte Anliegen solange zu verschleppen, bis die Betroffenen mittels Äußerungen und Reaktionen kriminalisiert, als „bedrohlich“ oder „nötigend“ dargestellt werden können oder pathologisiert und als „Querulanten“ entwertet werden können.

Diese Muster hat der Kläger zahlreich insbesondere im Zusammenhang mit den geltend gemachten Straftaten im Amt durch die Justiz Bayern erlebt.

Dass diese Gedankengänge auch der Justiz Stuttgart nicht fremd sind, belegt das Ersuchen des Präsidialrichters des OLG, Rebmann an den Polizeposten Weilimdorf, EPHK Karl im vergangenen Jahr, was die Gerichte hier nicht hindert, in genau der bisherigen Form die Rechtsverweigerung und Rechtsbeugungen zulasten des Klägers als ehemaligem Polizeibeamten – dem gegenüber das Land weiter eine Fürsorgepflicht beinhaltlich Wahrheits- und Aufklärungspflicht der unsäglichen Vorgänge hat – fortzuführen.

Ausführungen hierzu: http://www.heise.de/tp/artikel/26/26667/1.html

Folgende Sachverhalte sind detailliert und beweisrechtlich geltend gemacht und werden vom Landgericht im PKH-Verfahren als nicht „rechtsschutzbedürftig“ dargestellt:

1. Der Kläger sollte als Polizeibeamter auf Lebenszeit durch den Vorgesetzten bei der Polizeidirektion Böblingen, Roland Eisele, gezwungen werden, seine „Haarlänge“ zu kürzen. Zu diesem Zweck wurde ihm der tägliche Dienst als Polizist persönlichkeitsrechtsverletzend untersagt, da er wegen der Haarlänge das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit schädige, so der Beklagte Eisele. Der Kläger wurde über längeren Zeitraum gemobbt und ohne dienstliche Tätigkeit in einem Büro abgesetzt. Hernach behielt der Beschuldigte Eisele unter der Lüge, der Kläger habe kein Attest vorgelegt und sei unerlaubt dem Dienst ferngeblieben, rechtswidrig die Dienstbezüge des Klägers ein. Eine Abordnung wurde mehrfach verweigert, um weiter Druck auszuüben. Der Beschuldigte Eisele erfand Dienstvergehen, die der Kläger angeblich begangen hat, um die eigenen Straftaten im Amt zu vertuschen. Bis heute werden die Verleumdungen ungeniert aufrechterhalten, auch gegenüber dem Landtag/Petitionsausschuss und den völlig desinteressierten Gerichten. Stellungnahme des Beklagten liegt vor. Nachdem der KlAnlage 2: äger dem Druck nachgegeben hatte und der Erpressung in dieser speziellen Situation schließlich nachgab, dass Dienstbezüge nur ausgezahlt werden, wenn er kündige, ist der Kläger nun seit insgesamt 9 Jahren Langzeitarbeitsloser und Empfänger von ALG II, Hartz IV. Eine Altersvorsorge besteht nicht. Das Landgericht weist diesen Sachvehalt durchweg mit verschiedensten kreativen Herleitungen im PKH-Verfahren ab und behauptet lebensfremd ebenfalls im PKH-Verfahren mangelndes „Rechtsschutzbedürfnis“. Mit Ignoranz oder Arbeitsunwillen der Richter ist dies nicht mehr abzutun. Dienstvergehen oder „charakterliche Mängel“ (Schutzbehauptung der Beklagten) wurden beim Kläger nie geltend gemacht, die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgte vor diesen Vorgängen anstandslos. Was hier bei der Polizei des Landes intern möglich ist, wie hier Beamte psychisch drangsaliert werden ist aufzuzeigen.

Eisele Stellungnahme

Zum Vergleich: http://www.sueddeutsche.de/bayern/oberfranken-gewalttaetiger-polizist-darf-im-dienst-bleiben-1.1830032

2. Der Kläger wurde in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen dieser Vorgänge von der Kindsmutter des gemeinsamen Kindes drei Monate nach Geburt von diesem zwangsweise getrennt. Die Kindsmutter beantragte als Rechtsanwältin mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen den Kläger, unzuständiges Zivilgericht Würzburg, 15 C 3591/03. Gemäß der bei der Justiz gepflegten Rollenklischees und geschlechtsspezifischen Kriminalisierung verlor der Kläger hierdurch über Jahre jeden Kontakt zu seinem Wunschkind. Im Jahr 2009/2010 erfolgte ohne Straftat und ohne zugrundeliegende medizinische Voraussetzungen seitens der Justiz Würzburg/Bamberg der Versuch der dauerhaften Unterbringung nach § 63 StGB. Dass diese unsägliche Posse, die u.a. beim EGMR als Freiheitsberaubung im Amt angezeigt ist, Beschwerde 1033/12 nach zehn Monaten zu Unrecht erfolgter Untersuchungshaft/Unterbringung §126 a StPO beendet werden konnte, ist dem integren unabhängigen Gutachter Prof. Nedopil, München zu verdanken sowie der Integrität der Richter der 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg. Die Vorgänge sind erschöpfend beweisrechtlich aufgezeigt, ebenso sind alle wesentlichen Originaldokumente veröffentlicht unter martindeeg.wordpress.com.

Gutachten des Kriminologen Prof. Bock zu diesem sog. Gewaltschutzgesetz: http://www.vafk.de/themen/expanhbock.htm

3. Desweiteren weisen die Richter hier weiter ein „Rechtsschutzbedürfnis“ des Klägers als leiblichem Vater ab, obwohl offenkundig seit Mai 2012 ein vollstreckbarer Beschluss auf wöchentlichen Umgang durch das Amtsgericht Würzburg weder durchgeführt wird noch entsprechende Maßnahmen zur Durchsetzung veranlasst werden. Die Vorgänge sind erschöpfend beweisrechtlich aufgezeigt. Obwohl auch Vorgänge vom Landgericht München in die Zuständigkeit des Landgerichts Stuttgart verwiesen wurden, verweigert das LG Stuttgart jedwede Tätigkeit, Aufklärung. Es handelt sich hier um massive Amtspflichtverletzung und zwar von allen Beteiligten im Zusammenhang mit den verfassungsrechtlichen Elternrechten des Klägers und den Rechten des Kindes.

Anlage 2: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Eine-Abrechnung-mit-der-Familienvernichtungsmafia-id3295891.html

Bericht der Augsburger Allgemeinen in Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt und Suizid eines Vaters nach offenkundig schuldhaftem Versagen der Justiz hier, 2007.

Es stellt sich wirklich die Frage, wie im Jahr 2014 ein derartes richterliches Gebaren und nach allen Familienrechtsreformen und fortlaufenden Rügen des EGMR wegen Diskriminierung von Vätern durch die deutsche Justiz ein derartes Verhalten sowohl der Justiz Würzburg als auch der Justiz Stuttgart noch mit gesundem Menschenverstand zu erklären ist.

II.
Die Akten wurden bislang sowohl durch das Landgericht als auch durch das OLG Stuttgart offenkundig nicht einmal gelesen.

So behauptet das OLG, 4. Zivilsenat in Beschluss vom 25.04.2014, 4 W 34/14, seite 2 ungeniert: „….zumal aus dem Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 02.11.2010 (62 O 2451/09) dem Senat bekannt ist, dass der Kläger im Strafverfahren vor dem Landgericht Würzburg im Verfahren 1 Kls 814 Js 10465/09 frei gespochen wurde und ihm für den erlittenen Freiheitsentzug Entschädigung nach dem StrEG zugebilligt wurde“.

Richtig ist, wie bereits erschöpfend in der Akte beweisrechtlich vorgetragen und durch Originaldokumente im Internet belegt:

a) Die Beschuldigten der Freiheitsberaubung im Amt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg versuchten zunächst gegen das Urteil des LG Würzburg Revision zu beantragen. Hierauf wurde die Staatsanwaltschaft Würzburg vom Generalbundesanwalt zurechtgewiesen und die Revision zurückgenommen.

b) Im Nachtreten verweigerten die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg im Zusammenwirken mit den Beschuldigten des 1. Strafsenats des OLG Bamberg unter Vorsitz des Beschuldigten Baumann persönlich motiviert, willkürlich und unter Amtsmissbrauch die Auszahlung der vom Landgericht Würzburg zugewiesenen Haftentschädigung.
Beschluss OLG Bamberg, 1. Strafsenat, 13. April 2011, 1 Ws 137/11.

Pressebericht zum Freispruch: http://www.fnweb.de/ohrfeige-fur-staatsanwaltschaft-1.297651?no-device-check

Der Kläger hat bis heute keinen Cent Entschädigung auch für die massiven rechtswidrigen Grundrechtseingriffe der bayerischen Behörde – beinhaltlich zehn Monate zu Unrecht erfolgter Haft (!!!) – erhalten.

Hier veröffentlicht:

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Dies ist insgesamt ein Justizskandal, der nun auch politisch zu klären sein wird.

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

Frau ist Opfer! Basta!

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Am 05. Februar wird die Europäische Union erschüttert! 

Nun ist nicht nur – wie seit Jahren von Frauennetzwerken, Feminismuslobbys und der sich  an die „Minderheit Frau“ andienernden Politik propagiert – vorgeblich „jede vierte Frau“ Opfer von Gewalt. Sondern vorgeblich „jede Dritte“. Wie eine repräsentative „Studie“ und Hochrechnung an 40 000 geschlechtsspezifischen „Opfern“ ergab. Eine Studie bei Männern nach diesem Muster ergäbe: 100 Prozent. Sowas finanziert aber niemand.

Wenn noch ein paar Gesetze gegen „häusliche Gewalt“ erlassen werden, „Stalking“ auf Blickkontakt ausgeweitet wird, ist in dem Tempo in wenigen Jahren jedenfalls endlich auch JEDE Frau „Opfer von Gewalt“. 

Widerspruch wird nicht geduldet. Abweichende Meinungen werden zensiert. Nachfragen sind unerwünscht. Gewalt gegen Männer? Es geht nicht um Männer, wird mitgeteilt! Es geht um Frauen, denn Gewalt gegen Frauen zeichnet gerade aus, dass sie „stattfindet“, WEIL es Frauen sind. Natürlich.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet exemplarisch: 

http://www.sueddeutsche.de/panorama/eu-studie-jede-dritte-frau-ist-opfer-von-gewalt-1.1904508

http://www.sueddeutsche.de/news/politik/eu-alarmierende-eu-studie-zu-gewalt-gegenfrauen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140304-99-05101

Zum ersten Bericht habe ich mehrere Beiträge geschrieben, die kommentarlos schlicht nicht veröffentlicht wurden. Regelverstoß? Habe ich gegen das Rassismusverbot verstoßen, jemanden beleidigt? Die bei vermeintlichen Regelverstößen übliche Rückmeldung der SZ per Mail unterblieb. 

Offenkundig gibt es bei diesem Thema tatsächlich: ZENSUR. Warum?

Dies war einer meiner  Beiträge, die offenkundig unerwünscht sind zu dem Thema: 

„Es ist unerträglich und schamlos, wie hier lobbyistisch und politisch die Entwertung des Mannes vorangetrieben  wird.  Ziel ist offenkundig,  jeder  natürlichen Aggressivität das Etikett „Gewalt“ zu verpassen – sobald dieses Gefühl Frauen trifft. Und nur dann.

Tatsächliche Gewalt ist längst geächtet und wird drakonisch strafrechtlich verfolgt. Auch die aus der medialen Propaganda wie hier immer folgenden inflationären  Falschbeschuldigungen von Frauen unterliegen längst einer rechtsfremden „Beweislastumkehr“. 

Kriminologe Prof. Bock hat all dies schon 2001 aufgezeigt, als er sein Gutachten zum Gewaltschutzgesetz für den Bundestag erstellt hat. 

Die hier aufgezeigten schädigenden Folgen sind längst gesellschaftszersetzend eingetreten. Und die Gewalt, die „steigt“ trotz der „tollen“ Gesetze  ja angeblich ständig – wenn man dieser „Studie“ glauben würde….! 

Unter „langfristige Nachteile“ heißt es auf Seite 16:

„Das Gewaltschutzgesetz geht von einem Feindbild „Mann“ aus, das empirisch nicht haltbar ist. Es fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern gerichtet. Sein Ziel ist nicht, häusliche Gewalt zu bekämpfen, sondern nur Männergewalt. Geschützt werden sollen nicht alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Menschen oder gar Ehe und Familie, sondern nur Frauen. Mit diesem Grundtenor wird das Gesetz auf jede Art von Lebenspartnerschaft eine zersetzende Wirkung ausüben und damit nicht nur die demographische Entwicklung ne- gativ beeinflussen sondern auch die Lebensqualität der Bürger und die gesellschaftliche Integration. Ich empfehle daher dem Deutschen Bundestag nachdrücklich, den Gesetzesentwurf der Bun- desregierung insgesamt abzulehnen.“

Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen

Genau so ist. Und wie die Kommentare zeigen, lassen Männer und auch die unter diesem Klima leidenden Frauen das nicht mehr gefallen! Danke! „…

Der zweite Beitrag,nicht veröffentlicht:

…..“Das Thema auch hier momentan aktuell bei SWR 1. 

http://www.swr.de/swr1/bw/programm/leute/raether-elisabeth-journalistin/-/id=1895042/did=12884684/nid=1895042/l210pe/index.html

Die Aussage trifft den tatsächlichen Zustand: „Männer sind „aggressionsgehemmt“....“, wie die Journalistin Elisabeth Raether resümiert. Natürlich!

Hier wurde auch thematisiert, wie desolat Männer tatsächlich aktuelle dastehen: mehr Suizide, mehr psychische Erkrankungen, früherer Tod. Rollendiffusion auf allen Ebenen. 

Die Geschlechter driften längst auseinander und den Verliererin und Opfern auch noch die „Täterrolle“ zugewiesen! „…. 

Ich bin nur kurz davor, T-Shirts mit der Aufschrift „JA ZUR GEWALT  GEGEN FRAUEN“ bedrucken zu lassen, um diesem demagogischen, gesellschaftsspaltenden Schwachsinn etwas entgegenzusetzen. 

Warum regt mich das Thema, diese volksverdummende Propaganda so auf? 

Eigentlich könnte mir egal sein, wie Feminismus, Politik, Medien und Ideologie jede Gleichheit von Mann und Frau in die Tonne treten, ein unbedarftes Miteinander langsam unmöglich machen. Mich hat das nie tangiert. 

Bis zu meinem 33 Lebensjahr hatte ich Kontakte zu Frauen in jeder Lebenslage – beruflich, privat, freundschaftlich, intim – ohne dass diese hysterische Parallelwelt der Verwirrten hier darauf irgendeinen Einfluss hatte. 

Denn Machtspielchen und Manipulationen braucht keiner, wenn tatsächliche Erwachsene sich treffen. Schon gar nicht die Einmischung von Leuten, die offenkundig ihre Probleme in Beziehungen und mit dem anderen Geschlecht auf alles und jeden projizieren wollen. Die „Helfer“ und „Frauenbewegten“, die Dauerempörten und Überaktiven, die eigene Defizite kompensieren.

Die, die allen glücklichen Paaren ihr Glück neiden. Die allen glücklichen Frauen  mit Gewalt und Dunkelzifferstudien dazu zwingen wollen, sich doch endlich als manipulierte und ausgebeutete Hascherl wahrzunehmen.

Mich regt das Thema auf, weil diese Dummheit mein Leben zerstört hat, sich in mein Leben aktiv „eingemischt“ hat, eingedrungen ist, vergewaltigend. Weil seit zehn Jahren mein Kind und ich Opfer dieser Dummheit und Instrumentalisierungen sind, weil sich eine Frau, die dominante Täterin ist, sich in dieser Dummheit suhlt und besonnen lässt! Unter Schädigung meines, „unseres“ Kindes!

Mit 34 Jahren wurde ich Vater eines Kindes. Die Diskriminierung von Vätern und Männern beinhaltet:

a) ich habe kein Sorgerecht für ein leibliches Kind

b) die Kindsmutter „bestimmt“ über mein Sorgerecht. Sie sagt: „vielleicht“, abwarten.Hm, mal überlegen. Och nö.

Stattdessen beantragt sie drei Monate nach Geburt des Kindes mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung ( eine Straftat! ) eine Gewaltschutverfügung gegen mich. Ganz einfach per Vorsprache bei einer Rechtspflegerin, der Richter unterschreibt. Siehe Gutachten des Prof. Bock, Link oben.

Hierin finden sich diese „glaubhaft gemachten“ Falschangaben:

a) ich sei ihr „Ex-Freund“, wir seien lange getrennt, das Kind habe sie alleine gewollt

Richtig ist: wegen der Familienbildung mit ihr, Rechtsanwältin, habe ich letztlich dem Druck/Erpressung von Vorgesetzten nachgegeben und eine Besmtenstellung auf Lebenszeit „gekündigt“. Wirtschaftlicher Zusammenhalt, Vertrauen. Eine Trennung wurde nie kommuniziert. Heirat stand im Raum, Umzug in größere Wohnung, Familie mit Kind! Gemeinsam erlebte Schwangerschaft bis in den Kreissaal, aus dem Wochenbett heraus schickte sie mich noch zu Botengängen zu Mandanten…..  

Am 22. Dezember 2003 erfahre ich, erstes Weihanchten meines Kindes von der „Trennung: aus einer Gewaltschutzverfugung, „unkompliziert“ erlassen von einem Amtsrichter in Würzburg, der mittlerweile Beschuldigter einer Freiheitsberaubung im Amt ist, denn Kriminalisierung steigert sich ja…siehe Blog.

Die Lebensperspektive „Familie“ und „Vater“ mal eben zerstört, per Tageslaune….Wie ein Gutachten belegt, in dem die Frau Klartext redet: ich sei „emotionslos gewesen“, fand sie. 

b) ich habe sie „bedroht“ und belästigt“

Natürlich. Welcher Mann tut das nicht? Es fehlt nur an den Frauen, die sich „öffnen“ – siehe Berichte bundesweit! Ihr habt doch nicht mehr alle Tassen im Schrank!

Richtig ist: ich war kein Beamter mehr, sondern offenkundig „finanziell“ nicht mehr ausreichend gefestigt als Partner, nicht vorzeigbar. Welche dominante Karrieristin will einen „Hausmann“!

Wie ist sie etwas also möglich? 

Eine dominante, intelligente Frau, die nie Gewalt erfahren hat (sorry, Statistik) sondern immer ihre Partner dominierte und den „Status“ der Beziehungen nach Gutdünken und Tageslaune bestimmte (heute Heirat, morgen Trennung, auch bei vorherigen Partnern) wird von der Justiz auf reinen Zuruf als Opfer“ behandelt, ein ausgegrenzter Vater, dem der Boden unter den Füssen weggezogen wird, traumatisiert durch Trennung vom Kind, das er drei Monate betreute, wird als „Täter“ stigmatisiert, kriminalisiert, pathologisiert, bis hin zur Freiheitsberaubung im Amt nach „Modell Mollath“.  

Das ist möglich, weil genau diese geschlechtsspezifischen Spaltungen, die solche „Studien“ stets selbsterfüllend propagieren, dieses UNRECHT hervorrufen:

„Männer sind Täter/Frauen sind Opfer“. Basta! 

Gewalt ist tatsächlich der Entzug von Kindern, die Erpressung mit Emotionen, die ich vielfach erlebt habe: „entweder du machst dies/lässt das, oder ich gehe, ich heule, ich verweigere Kommunikation“…

Wenn das nicht funktioniert, wird geheult,gebrüllt, Türen werden geschlagen: z.B. um mich davon abzuhalten, im Fitness-Studio einen Kurs zu geben, dort wo – Achtung – „andere“ Frauen sind. 

Krankhafte Eifersucht, wahnhafte Eifersucht, die geradezu damit spielt, dass irgendwann ein körperlicher Affekt zurückkommt. Tat es bei mir nie. Egal. 

Gewalt gegen Frauen….virulent. Gewalt VON Frauen unter Missbrauch und mit dem Spiel der Klischees gibt es nicht! Basta. 

Beschützerinstinkte, die jedem Mann gegenüber Frauen eigen sind, werden ausgehebelt, umgedeutet, missbraucht! 

Unerträglich, dass sich die Medien 2014 immer noch zum Horst einer Ideologie machen lassen. 

Und nicht nur die Realität ausgeblendet wird – sondern gezielt unterdrückt! 

Süddeutsche Zeitung 2014! Aber wahrscheinlich bin ich wieder mal nur ein bedauerlicher „Einzelfall“.

Stellt sich allerdings die Frage, weshalb jeder zweite Vater nach Trennung jeden Kontakt zu seinen Kindern verliert.  Wahrscheinlich weil er ein „Mann“ ist. Und alle wissen, wie Männer „sind“……

So nicht mehr! „JA ZUR GEWALT GEGEN FRAUEN“…..wenn schon!

Martin Deeg