Angriffe der Justiz: Wie lange muss ein Geschädigter sich auf dem Rechtsweg für dumm verkaufen lassen?

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Damit es auch der dümmste Jurist in Bayern begreift: es gibt für euch keine Möglichkeit, einer Verantwortungsnahme zu entkommen!

Ich werde diesen Justizskandal so lange wie nötig und wie immer nötig öffentlich publizieren. Wenn die Klärung auf dem Rechtsweg weiter verweigert wird, werde ich auf andere Weise Genugtuung erlangen. Auch Menschen, denen Gewalt wesensfremd ist, müssen sich von Verbrechern nicht alles gefallen lassen.

Momentan ist allerdings davon auszugehen, dass spätestens der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, bei dem seit 2012 die in Bayern vertuschte Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg und den 1. Strafsenat des OLG Bamberg gegen mich anhängig ist, endlich die mediale Aufmerksamkeit auf sich ziehen wird, sobald die entsprechende Entscheidung ergeht, dass hier nicht nur gezielt zu Unrecht kriminalisiert und pathologisiert wurde sondern auch persönliche Motive von CSU-Juristen zu einer Freiheitsberaubung mit dem Ziel des Missbrauchs des Par. 63 StGB gegen einen Unschuldigen offengelegt werden.

Die „Einzelfälle“ skandalöser Fehlentscheidungen und gezielten Amtsmissbrauchs werden der bayerischen Justiz nicht ausgehen….!

Ich erwarte und fordere, dass insbesondere gegen die Richter Norbert Baumann und Thomas Schepping sowie gegen den damaligen Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann und seinen Handlanger, Staatsanwalt Thomas Trapp, strafrechtliche Anklage und dienstrechtliche Entfernung aus dem Amt erfolgt wegen vorsätzlicher Freiheitsberaubung im Amt gegen mich als ehemaligem Polizeibeamten. Meine nachhaltige seelische Zerstörung und auch mein Suizid aufgrund der massiven rechtswidrigen Grundrechtseingriffe war offensichtlich von den Tätern gewollt.

Fakt ist:
Die Justizbehörden Würzburg haben beginnend 2003 mein Leben zerstört, bis 2010 meine Vaterschaft zerstört – was sie es seit Juni 2012 anhaltend wieder tun (Rechtsverweigerung und Verschleppung durch die Richterin Antje Treu mithilfe eines vor 20 Monaten beauftragten, längst irrelevanten Gutachtens)…!!!
Anstatt Fakten aufzuklären, wurde ich als Geschädigter immer weiter kriminalisiert. 2009/2010 wurde ich als Spitze einer Kriminalisierungskampagne zweimal ohne Straftat und ohne Haftgrund festgenommen, nachdem die Täter der Staatsanwaltschaft Würzburg aus einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine Straftat konstruierten, anhand der ich als „Gefahr für die Allgemeinheit“ dauerhaft nach Par. 63 StGB im Massregelvollzug versenkt werden sollte – so wie Gustl Mollath und so wie zahlreiche andere, die immer noch in bayerischen Forensiken einsitzen.

Trotz Freispruch wurde von den Tätern im Anschluss unter weiterem Amtsmissbrauch die – bereits zugesprochene – Entschädigung für zehn Monate zu Unrecht erfolgte Haft verweigert. Ein glasklarer Verstoß gegen Art. 5 EMRK i.V. mit Art. 41 EMRK.

Nach der Logik dieser Täter im Amt müsste auch Gustl Mollath trotz Freispruch die Entschädigung verweigert werden, da er – nach Logik der Staatsjuristen – zweifellos „selbst schuld“ ist an über siebenjähriger zu Unrecht erfolgter Unterbringung.

Das kann jeder hier selbst abgleichen anhand der „Argumentation“ der Richter des 1. Strafsenats des OLG Bamberg, die offenkundig glauben, dass für sie weder die Gesetze noch die Rechtsstaatlichkeit gelten:

Seite 5:
„…..ist eine Entschädigung des früheren Angeklagten ausgeschlossen, weil der frühere Angeklagte die Untersuchungshaft und die vorläufige Unterbringung(Anm.: erwirkt von den hier Unterzeichnenden…) in einem psychiatrischen Krankenhaus grob fahrlässig selbst verursacht hat.“

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Dem Fehlgutachter Dr. Groß, bei dem tatsächlich vorsätzliches Handeln zugunsten der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft, ganz fraglos jedoch „grobe Fahrlässigkeit“ vorzuwerfen ist, wird parallel hierzu – von den Justizbehörden Würzburg natürlich – ein Persilschein erteilt, indem man im PKH-Verfahren erklärt, er sei bei Gericht ja als „allgemein“ kompetent bekannt….Auch diese Rechtsbeugung ist zu klären.

(Dies ist der Senat, für den auch die Vorgaben des BVerfG im „Fall“ von G. Mollath offenbar „irrelevantes“ Zeug von Verfassungsrichtern sind, die ohnehin „keine Ahnung von der Realität“ haben….http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Bamberg-2014-03-27.pdf)

Eine asoziale Justiz deckt sich permanent selbst.

Das Staatsministerium unter Winfried Bausback stellt sich stumm und taub.

Die Staatskanzlei unter Seehofer verweist auf das Staatsministerium der Justiz.

Da offenbar immer noch nicht begriffen wird, dass sich nicht jeder von Unrecht und Repression einschüchtern lässt, nur weil sie unter Amtsmissbrauch und autoritärem Status daherkommt, dessen Nimbus sie missbraucht, vielleicht hier noch eine kurze Randnotiz:

Ich wurde bekanntermaßen zu Unrecht vom 21. Juni 2009 bis 04. März 2010
eingesperrt – Prof. Nedopil legte hier mittels Obergutachten offen, dass keinerlei Voraussetzung für diese Maßnahme vorlag, worauf die 1. Strafkammer des LG Würzburg unter dem untadeligen Vorsitzenden Dr. Barthel die sofortige Entlassung aus der Unterbringung nach Par. 126 StPO verfügte und einem weiteren Antrag auf „Untersuchungshaft“ nach bereits acht Monaten Wegsperrens eine Absage erteilte. Reicht man eben den Antrag bei den „Freunden“ des 1. Strafsenats beim OLG ein.

Bereits acht Monate Freiheitsberaubung bis dato hinderte die Täter im Amt beim OLG Bamberg (weiter wegen der Diensaufsichtsbeschwerde, die eine „Störung des öffentlichen Friedens“ sein sollte…), die Beschuldigten Baumann und Schepping dann auch nicht, genau diesen Antrag der Staatsanwaltschaft wunschgemäß abzuzeichnen. Der „Freund“ des damaligen Generalstaatsanwalts Lückemann, Dr. Baumann, leistet hier offensichtlich jedem Rechtsbruch Folge.

Die Polizei in Stuttgart (Fahndung)musste denn auch offenkundig vorauseilend von oben instruiert werden, da sie

a) den Vorgang intern diskutierte und hinterfragte, da selbst für die Polizei erkennbar war, dass hier persönliche Motive vorliegen und

b) Irritationen entstanden, da – wie ein Beamter mir auf der Fahrt in die JVA Stammheim mitteilte – ein solches Vorgehen (Umstellung quasi des Wohngebietes etc.) ansonsten nur bei Einsatzen mit SEK-Beteiligung und Schwerstkriminalität/Waffen/OK etc. „üblich“ sei….

Wie genannt: es gab nie eine Straftat!

Auch „rechtliches Gehör“ wurde zielgerichtet verhindert, die „Festnahme“ zielgerichtet am Freitag Nachmittag durchgeführt:
OLG Bamberg Nachholung rechtliches Gehör

So wurde ich also am 12. März 2010 – eine Woche nach Entlassung aus der Forensik Lohr – nochmals ohne vorliegende Straftat und ohne Haftgrund mit einem polizeilichen Grossaufgebot in meiner Wohnung in Stuttgart (die Beschudigten behaupteten parallel dazu faktenresistent und sich selbst widersprechend weiter, ich sei ohne feste Wohnsitz)festgenommen nochmals 6 Wochen eingesperrt: bis sich am 22. April 2010 die 1. Strafkammer des Landgerichts unter Dr. Barthel ein zweites Mal gegen die Täter des OLG Bamberg und der Staatsanwaltschaft stellten, zum zweiten Mal die Freiheitsberaubung beendeten und auch den zweiten rechtswidrigen Haftbefehl aufhoben!

Während dieser sechs Wochen teilte ich vier Wochen lang die Zelle unter anderem mit dem zwischenzeitlich als „Spessart-Mörder“ verurteilten Alexander R.:

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region/frauenmord-von-mespelbrunn-angeklagter-ich-uebernehme-volle-verantwortung-1995517.html

Alexander R., der gegenüber Amtspersonen nie über die Tat sprach – was die bayerische Justiz freilich nicht davon abhielt, ihn wegen erwiesenen Mordes und mit besonderer Schwere der Schuld abzuurteilen – lernte ich als intelligenten, loyalen, authentischen und ehrlichen Menschen kennen.

Ich kann mit Fug und Recht aufgrund Erfahrung sagen: selbst diesen „Mörder“ halte ich für vertrauenswürdiger als den fränkischen Staatsanwalt Trapp, als den heutigen OLG-Präsident Lückemann. Diese verschulden zwar keinen Mord im Affekt – aber offenkundig die gezielte soziale und seelische Vernichtung von Menschen. Nicht jeder hat das Standing eines Gustl Mollath.

Wenn irgendjemand glaubt, diese massiven gezielten Angriffe und Grundrechtseingriffe gegen mich lassen sich weiter vertuschen, dann kann ich nur nochmals sagen: Ihr irrt euch!

Und auch hier wieder: Suizide und Suizidversuche in der bayerischen Justiz als Mittel zum Zwecke…? Am Freitag wurde ich entlassen, am Sonntag beging Alexander einen Suizidversuch:

http://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/spessartmoerder-wollte-sich-umbringen-meta-733074.html

Bayerische Justiz: Skandaljustiz!

Die Täter machen ungeniert weiter !

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Ich werde hier nicht mehr argumentieren oder appellieren!

Die Fakten sind bekannt! Meine Geduld ist nach ZEHN JAHREN erschöpft!

JEDER KANN HIER NACHlESEN, WAS VORLIEGT!

Die Täterin, Rechtsanwältin Kerstin N., ehemals Marienplatz , 97070 Würzburg. hat beginnend Dezember 2003 kurz nach Geburt unseres Kindes mein Leben und meine Vaterschaft zerstört, böswillig, rücksichtslos, hinterrücks.

Die Motive hier nachzulesen:

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da dieses Gutachten hier vorgeblich die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt, Schreiben des Gerichts vom 27.12.2013, wurde der Link zunächst herausgenommen:

Schreiben des Gerichts, 27.12.2013 – 20 Monate Umgangsboykott.

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Die Täterin wird über Jahre von der Justiz Würzburg ermutigt, befördert, aufgestachelt.

Nach sechseinhalb Jahren zerstörter Vaterschaft versucht man mich 2009 als „Gefahr für die Allgemeinheit“ dauerhaft wegzusperren, aufgrund dieser Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich nach jahrelanger Kriminalisierung und böswilliger Kindesentfremdung einreichte:

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Bis heute habe ich keinen Cent Entschädigung erhalten für zehn Monate Versuch des Wegsperrens ohne Straftat und den Versuch, mich ohne Voraussetzungen nach Par. 63 StGB in der Forensik zu versenken. Die Täter völlig unbehelligt. Von einem „Irrtum“ gingen auch die Richter Dr. Barthel und Dr. Breuning nicht aus, die zusammen mit zwei Schöffen vor der 1. Strafkammer des Landgerichts auf FREISPRUCH von der von der Staatsanwaltschaft Würzburg konstruierten, phantasierten Straftat „Störung des offentlichen Friedens“ angblich durch dieses Schreiben an zwei Behörden erkannten, August 2010.

Nach diesem Freispuch und stillschweigender, für jeden erkennbare Entlarvung der Täter in der Justiz – für diese bis heute folgenlos – und infolge zwei Jahren gelungener Schadensbegrenzung durch 94 Treffen zwischen Vater und Kind zwischen 2010 und 2012 macht die Kindsmutter weiter wie zuvor.

Mein Kind wird von der Rechtsanwältin entzogen, die Vaterschaft mit Hilfe der Würzburger Rechtsanwältin Gabriele Hitzelberger zerstört: rücksichtslos, kindesschädigend, asozial.

Zuerst wird diese Beratung, Beschluss des Gerichts, von der Täterin verweigert, Dezember 2011:

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Dann wird dieser vollstreckbare Beschluss missachtet, momentan seit nun 18 Monaten, völlig unsanktioniert:

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Mittlerweile sind auch die Landgerichte in München und Stuttgart informiert.

Die näheren Fakten und Originaldokumente kann jeder hier im Blog weiter ÖFFENTLICH NACHLESEN.

Die Kindsmutter und Täterin seit nun Oktober 2010 untergetaucht, mein Kind faktisch entführt, böswillig entzogen, das Gericht schaut zu:

Die Kanzleiadresse am Marienplatz in Würzburg, mein einziger Kontaktpunkt zu meinem Kind seit Jahren, in „Nacht-und-Nebel-Aktion“ aufgegeben, was ich durch Zufall mitbekomme – das Schreiben ans Gericht:

Schreiben ans Gericht wegen „Untertauchen“ der Kindsmutter, 17.10.2012

Was glaubt man eigentlich, wie lange ich diese RECHTSBERWEIGERUNG und SEELISCHE GEWALT als Vater eines geschädigten Kindes noch hinnehme!

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Informiert, involviert und in Kenntnis sind aktuell u.a. neben den Gerichten:

– Rechtsanwalt Mulzer, Würzburg

– Jugendamt, Sachbearbeiter Pinilla, Abteilungsleiter Siegel, Würzburg

– Kinderschutzbund, Leiterin Duzy, Würzburg

– Gerichtsnahe Beratungsstelle, Mediatorin Schmelter, Würzburg

– Verfahrenspfleger Wegmann, Würzburg

– Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich, Würzburg

– die Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, Würzburg

– Anwaltsvereins Würzburg

– Gutachterin Behrend, Lemgo

– die Süddeutsche Zeitung, verschiedene Redakteure

– Mainpost, Würzburg (siehe Profil „mdeeg“ dort)

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