Angriffe der Justiz: Wie lange muss ein Geschädigter sich auf dem Rechtsweg für dumm verkaufen lassen?

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Damit es auch der dümmste Jurist in Bayern begreift: es gibt für euch keine Möglichkeit, einer Verantwortungsnahme zu entkommen!

Ich werde diesen Justizskandal so lange wie nötig und wie immer nötig öffentlich publizieren. Wenn die Klärung auf dem Rechtsweg weiter verweigert wird, werde ich auf andere Weise Genugtuung erlangen. Auch Menschen, denen Gewalt wesensfremd ist, müssen sich von Verbrechern nicht alles gefallen lassen.

Momentan ist allerdings davon auszugehen, dass spätestens der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, bei dem seit 2012 die in Bayern vertuschte Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg und den 1. Strafsenat des OLG Bamberg gegen mich anhängig ist, endlich die mediale Aufmerksamkeit auf sich ziehen wird, sobald die entsprechende Entscheidung ergeht, dass hier nicht nur gezielt zu Unrecht kriminalisiert und pathologisiert wurde sondern auch persönliche Motive von CSU-Juristen zu einer Freiheitsberaubung mit dem Ziel des Missbrauchs des Par. 63 StGB gegen einen Unschuldigen offengelegt werden.

Die „Einzelfälle“ skandalöser Fehlentscheidungen und gezielten Amtsmissbrauchs werden der bayerischen Justiz nicht ausgehen….!

Ich erwarte und fordere, dass insbesondere gegen die Richter Norbert Baumann und Thomas Schepping sowie gegen den damaligen Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann und seinen Handlanger, Staatsanwalt Thomas Trapp, strafrechtliche Anklage und dienstrechtliche Entfernung aus dem Amt erfolgt wegen vorsätzlicher Freiheitsberaubung im Amt gegen mich als ehemaligem Polizeibeamten. Meine nachhaltige seelische Zerstörung und auch mein Suizid aufgrund der massiven rechtswidrigen Grundrechtseingriffe war offensichtlich von den Tätern gewollt.

Fakt ist:
Die Justizbehörden Würzburg haben beginnend 2003 mein Leben zerstört, bis 2010 meine Vaterschaft zerstört – was sie es seit Juni 2012 anhaltend wieder tun (Rechtsverweigerung und Verschleppung durch die Richterin Antje Treu mithilfe eines vor 20 Monaten beauftragten, längst irrelevanten Gutachtens)…!!!
Anstatt Fakten aufzuklären, wurde ich als Geschädigter immer weiter kriminalisiert. 2009/2010 wurde ich als Spitze einer Kriminalisierungskampagne zweimal ohne Straftat und ohne Haftgrund festgenommen, nachdem die Täter der Staatsanwaltschaft Würzburg aus einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine Straftat konstruierten, anhand der ich als „Gefahr für die Allgemeinheit“ dauerhaft nach Par. 63 StGB im Massregelvollzug versenkt werden sollte – so wie Gustl Mollath und so wie zahlreiche andere, die immer noch in bayerischen Forensiken einsitzen.

Trotz Freispruch wurde von den Tätern im Anschluss unter weiterem Amtsmissbrauch die – bereits zugesprochene – Entschädigung für zehn Monate zu Unrecht erfolgte Haft verweigert. Ein glasklarer Verstoß gegen Art. 5 EMRK i.V. mit Art. 41 EMRK.

Nach der Logik dieser Täter im Amt müsste auch Gustl Mollath trotz Freispruch die Entschädigung verweigert werden, da er – nach Logik der Staatsjuristen – zweifellos „selbst schuld“ ist an über siebenjähriger zu Unrecht erfolgter Unterbringung.

Das kann jeder hier selbst abgleichen anhand der „Argumentation“ der Richter des 1. Strafsenats des OLG Bamberg, die offenkundig glauben, dass für sie weder die Gesetze noch die Rechtsstaatlichkeit gelten:

Seite 5:
„…..ist eine Entschädigung des früheren Angeklagten ausgeschlossen, weil der frühere Angeklagte die Untersuchungshaft und die vorläufige Unterbringung(Anm.: erwirkt von den hier Unterzeichnenden…) in einem psychiatrischen Krankenhaus grob fahrlässig selbst verursacht hat.“

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Dem Fehlgutachter Dr. Groß, bei dem tatsächlich vorsätzliches Handeln zugunsten der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft, ganz fraglos jedoch „grobe Fahrlässigkeit“ vorzuwerfen ist, wird parallel hierzu – von den Justizbehörden Würzburg natürlich – ein Persilschein erteilt, indem man im PKH-Verfahren erklärt, er sei bei Gericht ja als „allgemein“ kompetent bekannt….Auch diese Rechtsbeugung ist zu klären.

(Dies ist der Senat, für den auch die Vorgaben des BVerfG im „Fall“ von G. Mollath offenbar „irrelevantes“ Zeug von Verfassungsrichtern sind, die ohnehin „keine Ahnung von der Realität“ haben….http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Bamberg-2014-03-27.pdf)

Eine asoziale Justiz deckt sich permanent selbst.

Das Staatsministerium unter Winfried Bausback stellt sich stumm und taub.

Die Staatskanzlei unter Seehofer verweist auf das Staatsministerium der Justiz.

Da offenbar immer noch nicht begriffen wird, dass sich nicht jeder von Unrecht und Repression einschüchtern lässt, nur weil sie unter Amtsmissbrauch und autoritärem Status daherkommt, dessen Nimbus sie missbraucht, vielleicht hier noch eine kurze Randnotiz:

Ich wurde bekanntermaßen zu Unrecht vom 21. Juni 2009 bis 04. März 2010
eingesperrt – Prof. Nedopil legte hier mittels Obergutachten offen, dass keinerlei Voraussetzung für diese Maßnahme vorlag, worauf die 1. Strafkammer des LG Würzburg unter dem untadeligen Vorsitzenden Dr. Barthel die sofortige Entlassung aus der Unterbringung nach Par. 126 StPO verfügte und einem weiteren Antrag auf „Untersuchungshaft“ nach bereits acht Monaten Wegsperrens eine Absage erteilte. Reicht man eben den Antrag bei den „Freunden“ des 1. Strafsenats beim OLG ein.

Bereits acht Monate Freiheitsberaubung bis dato hinderte die Täter im Amt beim OLG Bamberg (weiter wegen der Diensaufsichtsbeschwerde, die eine „Störung des öffentlichen Friedens“ sein sollte…), die Beschuldigten Baumann und Schepping dann auch nicht, genau diesen Antrag der Staatsanwaltschaft wunschgemäß abzuzeichnen. Der „Freund“ des damaligen Generalstaatsanwalts Lückemann, Dr. Baumann, leistet hier offensichtlich jedem Rechtsbruch Folge.

Die Polizei in Stuttgart (Fahndung)musste denn auch offenkundig vorauseilend von oben instruiert werden, da sie

a) den Vorgang intern diskutierte und hinterfragte, da selbst für die Polizei erkennbar war, dass hier persönliche Motive vorliegen und

b) Irritationen entstanden, da – wie ein Beamter mir auf der Fahrt in die JVA Stammheim mitteilte – ein solches Vorgehen (Umstellung quasi des Wohngebietes etc.) ansonsten nur bei Einsatzen mit SEK-Beteiligung und Schwerstkriminalität/Waffen/OK etc. „üblich“ sei….

Wie genannt: es gab nie eine Straftat!

Auch „rechtliches Gehör“ wurde zielgerichtet verhindert, die „Festnahme“ zielgerichtet am Freitag Nachmittag durchgeführt:
OLG Bamberg Nachholung rechtliches Gehör

So wurde ich also am 12. März 2010 – eine Woche nach Entlassung aus der Forensik Lohr – nochmals ohne vorliegende Straftat und ohne Haftgrund mit einem polizeilichen Grossaufgebot in meiner Wohnung in Stuttgart (die Beschudigten behaupteten parallel dazu faktenresistent und sich selbst widersprechend weiter, ich sei ohne feste Wohnsitz)festgenommen nochmals 6 Wochen eingesperrt: bis sich am 22. April 2010 die 1. Strafkammer des Landgerichts unter Dr. Barthel ein zweites Mal gegen die Täter des OLG Bamberg und der Staatsanwaltschaft stellten, zum zweiten Mal die Freiheitsberaubung beendeten und auch den zweiten rechtswidrigen Haftbefehl aufhoben!

Während dieser sechs Wochen teilte ich vier Wochen lang die Zelle unter anderem mit dem zwischenzeitlich als „Spessart-Mörder“ verurteilten Alexander R.:

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region/frauenmord-von-mespelbrunn-angeklagter-ich-uebernehme-volle-verantwortung-1995517.html

Alexander R., der gegenüber Amtspersonen nie über die Tat sprach – was die bayerische Justiz freilich nicht davon abhielt, ihn wegen erwiesenen Mordes und mit besonderer Schwere der Schuld abzuurteilen – lernte ich als intelligenten, loyalen, authentischen und ehrlichen Menschen kennen.

Ich kann mit Fug und Recht aufgrund Erfahrung sagen: selbst diesen „Mörder“ halte ich für vertrauenswürdiger als den fränkischen Staatsanwalt Trapp, als den heutigen OLG-Präsident Lückemann. Diese verschulden zwar keinen Mord im Affekt – aber offenkundig die gezielte soziale und seelische Vernichtung von Menschen. Nicht jeder hat das Standing eines Gustl Mollath.

Wenn irgendjemand glaubt, diese massiven gezielten Angriffe und Grundrechtseingriffe gegen mich lassen sich weiter vertuschen, dann kann ich nur nochmals sagen: Ihr irrt euch!

Und auch hier wieder: Suizide und Suizidversuche in der bayerischen Justiz als Mittel zum Zwecke…? Am Freitag wurde ich entlassen, am Sonntag beging Alexander einen Suizidversuch:

http://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/spessartmoerder-wollte-sich-umbringen-meta-733074.html

Bayerische Justiz: Skandaljustiz!

4 Gedanken zu „Angriffe der Justiz: Wie lange muss ein Geschädigter sich auf dem Rechtsweg für dumm verkaufen lassen?

    • Gegenüber dem vorherigen „Direktor“ des Amtsgerichts Würzburg halte ich alles für eine Verbesserung….

      Roland Stockmann: bewertet und entwertet Menschen nach Gutdünken.

      …Und dient als verlässlicher Ansprechpartner für den intriganten Vater der Kindsmutter, der gezielt darauf hinwirkt, dass die Justiz meine Vaterschaft zerstört – damit er selbst „einspringen“ kann.

      Was auch die sog. Haftprüfung am 23.07.2009 erklärt:

      Haftprüfung 23.07.09

      Die Freiheitsberaubung im Amt, die auch diesbezüglich BEWEISRECHTLICH angezeigt wurde, wird ebenfalls bis heute nicht bearbeitet/ignoriert..

  1. Warum glauben Sie, dass die Post, die Sie an den Minister schreiben, diesen auch erreicht? Sollte man nicht eher unterstellen, dass die Ministerialbürokratie die Schreiben abfängt und für diesen entscheidet? Mir ist es bisher noch nie gelungen, die Hürde der Ministerialbeamten zu überwinden und eine vom Minister persönlich unterschriebene Antwort zu erhalten. Ging ja auch nur um Richter, die in ihrer Freizeit ihren Diensteid brechen.

    • Was Merk angeht: die hat persönlich auf „abgeordnetenwatch.de“ (falsch) geantwortet, u.a.:

      ….“Ihre Bedenken hinsichtlich der Bearbeitung von Strafanzeigen teile ich nicht: Alle Staatsanwälte sind gemäß § 152 der Strafprozessordnung verpflichtet, beim Vorliegen eines Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, wobei die Person des Beschuldigten keine Rolle spiele darf. Diese Verpflichtung wird von den Staatsanwälten sehr ernst genommen.

      Ermittlungen gegen vorgesetzte Staatsanwälte werden grundsätzlich in anderen Abteilungen oder Behörden geführt.

      Da im Rahmen der Dienstaufsicht die Akten jeweils der übergeordneten Aufsichtsbehörde vorzulegen sind, besteht darüber hinaus eine weitere Kontrollinstanz.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. Beate Merk, MdL“

      http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193.html#questions

      Und: wenn tatsächlich meine an Bausback versandten Strafanzeigen gegen hochrangige bayerische Juristen, u.a. dem „Präsidenten“ eines der OLG’s wegen Freiheitsberaubung im Amt – zusätzlich hier veröffentlicht – den Minister nicht „erreichen“ – ist das mein Problem? 

      Nachdem das Justizministerium nicht reagierte bzw. nur Einzelnes an die Beschuldigten selbst abgab – wie schon 2009 eben mit Folge Freiheitsberaubung! – habe ich die Staatskanzlei kontaktiert. 

      Sachbearbeiter ist hier Dr. Glaser, der sich ggf. entsprechend zu verantworten haben wird. 

      Letztes Schreiben ging an Herrn Seehofer „persönlich“ –

      nachweislich Deutsche Post zugestellt am 24.06.2014.

      Schriftverkehr hier:

      Freiheitsberaubung im Amt weiter vertuscht: bayerische Staatskanzlei schaut weg.

      Es ist mittlerweile völlig egal, wer hier wegen Strafvereitelung im Amt belangt werden muss! Wenn ein Minister nicht weiß, was in seinem Ressort los ist und ein Ministerpräsident bei  Untätigkeit und Verbrechen im Amt wegschaut, dann sollen sie zurücktreten! 

      Dieser Blog ist Beweismittel….!

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