Asozialer Justizverbrecher und Kindesentfremder Pankraz Reheußer weiter durch Täterumfeld OLG Bamberg gedeckt: Klageerzwingung und weitere Strafanzeige

Für diejenigen, die es immer noch nicht verstanden haben: dieser Blog dient der BEWEISRECHTLICHEN Dokumentation der Justizverbrechen. Es gibt für die Schuldigen KEINE Möglichkeit, sich der VERANTWORTUNG zu entziehen.

Seit 2003 werden Straftaten der Volljuristin und Kindsmutter Kerstin Neubert gedeckt: Opferbonus.

Hieraus resultierend wurde ebenfalls seit 2003 meine Vaterschaft (Details nochmal im Beitrag) zerstört: Ausgrenzung und hieraus Kriminalisierung. 2009 schließlich der Versuch, mich mit einem Fehlgutachten dauerhaft in der Forensik wegzusperren.

Diese Verbrechen im Amt bei den Justizbehörden Würzburg werden bis heute vertuscht, der Drahtzieher Clemens Lückemann ist Präsident des OLG Bamberg.
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Die Schweinereien und Verbrechen im Amt sind in diesem weiteren Schreiben an die örtliche Polizeibehörde nochmals detailliert beweisrechtlich („strukturelle Korruption“) angezeigt und formal an das OLG Bamberg/Täterbehörde gerichtet.

Hiermit BEWEISRECHTLICH VERÖFFENTLICHT:

An die
Leitung des
Polizeirevier Feuerbach
Kärntner Straße 18
70469 Stuttgart 14. August 2016

Mehrfertigung an

Oberlandesgericht Bamberg
Wilhemsplatz 1
96047 Bamberg

An das OLG Bamberg erfolgt formal Beschwerde/Antrag auf Klageerzwingung;
gleichzeitig wird beantragt, aus den aus dem Sachverhalt hervorgehenden Gründen die Verweisung an ein objektives Gericht zu veranlassen.

Beiordnung eines Rechtsanwaltes wird beantragt, der Kläger ist nachgewiesenermaßen aufgrund der gegen ihn begangenen Justizverbrechen und infolge Vertuschungen seit 2005 Langzeitarbeitsloser und auf Transferleistungen nach Hartz-IV angewiesen.

(Dieses Schreiben und die zugrundeliegenden weiteren Vertuschungsversuche sind im Blog des Geschädigten veröffentlicht).

Sachverhalt:
Vertuschung von Verbrechen im Amt, Kindesentziehung durch Verschleppung und fortgesetzte Rechtsbeugungen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg, Begünstigung der Rechtsanwältin Kerstin Neubert u.a., Verdeckung der Kindesentführung zum Zweck der Bindungsblockade, Verdacht der strukturellen Korruption

Die bisher eingereichten Strafanzeigen werden wie PHK Mielke bereits per Mail am 12.08.2016 mitgeteilt, auf die Geltendmachungen des Tatbestandes der Strafvereitelung, der Begünstigung und des Amtsmissbrauch wie folgt ausgeweitet:

1.
Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt Heyder, Staatsanwaltschaft Bamberg:
dieser teilt mit Schreiben der Staatsanwaltschaft Bamberg, Az. 1107 Js 9935/16 vom 09.08.2016 mit, dass die Strafanzeige gegen den Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Bamberg und seinen Kollegen Erik Ohlenschlager, entledigt wird.
Anlage 1

2.
Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt Zuber, Generalstaatsanwaltschaft Bamberg:
dieser teilt mit Schreiben der Generalstaatsanwaltschaf, Az. 2 Zs 592/16, vom 08.08.2016, mit, dass die Rechtbeugungen und der rechtswidrige sog. Umgangsausschluss durch den Justizverbrecher Pankraz Reheußer, nicht zu beanstanden seien bzw. keine Rechtsbeugungen vorlägen.

Der Justizverbrecher Reheußer ist schuldhaft verantwortlich für rechtswidrigen Umgangsausschluss und Zerstörung jeglicher Bemühungen und Kontaktanbahnungen, die mithilfe großen Engagements bis Februar 2016 wieder gelungen sind.

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Desweiteren beruft sich der Beschuldigte Zuber zwecks Freibrief an seinen Justizkollegen auf ein Urteil zur Rechtsbeugung des OLG Naumburg von 2008, in welchem die der Rechtsbeugung fraglos schuldigen Richter sich der Anklage dadurch entzogen, indem sie sich auf das Beratungsgeheimnis beriefen.

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(Ähnlich wie bei einem Mord, bei dem zwei Täter die Tat gestehen, wodurch dann beide davonkommen, weil man nicht nachweisen kann, wer ein falsches Geständnis ablegt und wer der Täter ist).

>>>>Update: BGH-Richter Thomas Fischer führt hierzu hochaktuell aus, 13.09.2016:

….“Es gibt kein Beratungsgeheimnis (§ 43 DRiG), das stärker wäre als das Verbot, ein Verbrechen zu begehen. Daher ist es im Prozess wegen Rechtsbeugung selbstverständlich nicht unzulässig, Beweis über den Inhalt der Beratung und Abstimmung eines Richtergremiums zu erheben. Wenn dann alle als Zeugen vernommenen Richter sich auf ein Auskunftsverweigerungsrecht als mögliche Mittäter (§ 55 StPO) berufen, kann man daraus ohne weiteres Schlussfolgerungen für den Beweis ziehen.“….

http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-09/rechtsbeugung-bewusste-missachtung-fischer-im-recht/komplettansicht

Es handelt sich hierbei um den bundesweit bekannten Justizskandal des geschädigten Vaters Kazim Görgülü und seines Sohnes, bei welchem die offenkundig rechtswidrigen Beschlüsse des AG Wittenberg und des OLG Naumburg immer wieder höchstrichterlich gerügt wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Beschwerde 36397/07 der stellte massive Rechtsbrüche und Diskriminierungen des nichtverheirateten Vaters und seines nichtehelich geborenen Kindes fest, was Deutschland zu Reformen in der Gesetzgebung und gegen Väterdiskriminierung zwang.

http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/Tagebuch.htm

Der 14. Zivilsenat des OLG Naumburg weigerte sich beharrlich, die Interventionen des EGMR anzuwenden, was durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde und fraglos den Tatbestand der Rechtsbeugung verwirklichte.

Es ist bezeichnend, dass sich die Justizverbrecher in Bamberg auf das für seine Schäbigkeit und Richterwillkür bekannt gewordene sog. Urteil des OLG Naumburg berufen, um die Rechtsbeugung des Justizverbrechers Reheußer hier als Vorsitzendem Richter zu entledigen.

Die Intention des Oberstaatsanwalts Zuber ist offenkundig, zu implizieren, dass der Vorsitzende Richter Reheußer mit dem rechtswidrigen „Endbeschluss“ der Kammer unter Vorsitz des Richter Reheußer nichts zu tun hat.

Dass man bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg vor keiner bizarren Rechtsverdrehung zurückschreckt, um Straftaten im Amt zu verdecken, ist in diesem Justizskandal bereits vielfach belegt.

Der Verdacht der strukturellen Korruption zugunsten von Juristen, Justizbediensteten und Günstlingen im Netzwerk des als rechtsradikal einzustufenden OLG-Präsidenten Lückemann erhärtet sich immer weiter.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Land Baden-Württemberg gegenüber meiner Person aufgrund § 45 Beamtenstatusgesetz eine FÜRSORGEPFLICHT hat.

Die Hinzuziehung des Landtags Baden-Württemberg wird angeregt. Dass ich den Kindesentzug und die Vertuschungen nun mit 47 Jahren nicht mehr hinnehmen werde, habe ich ausreichend deutlich gemacht.

Sachverhalt:

Die Verbrecher beabsichtigen offenbar durch fortgesetzte Provokationen und Schädigungen den Suizid des Klägers herbeizuführen. Ebenso wird wie vielfach mitgeteilt, offenbar gezielt derart provoziert, bis der Kläger zur Gewalt greift, um das über Jahre aufgebaute Phantasma eines gefährlichen Irren „bestätigt“ zu sehen und so die Justizverbrechen final vertuschen zu können.

Anlass sämtlicher Justizstreitigkeiten ist eine mit falscher Eidesstattlicher Versicherung erlangte sog. Gewaltschutzverfügung, die die Rechtsanwältin Kerstin Neubert am 15.12.2003 bei dem Beschuldigten Thomas Schepping (Zivilgericht Würzburg) als Mutter des drei Monate zuvor geborenen gemeinsamen Wunschkindes unkompliziert erlangte (gem. feministischem GewSchG. ohne Beweise, ohne Anhörung des Antragsgegners anhand Glaubhaftmachung bzw. Rolle als Frau).

Anstatt die ohne weiteres zu belegende falsche Eidesstattliche Versicherung und völlig willkürliche Diffamierung (Rache, Laune, Affekt) durch die Kindsmutter und Volljuristin gemäß Widerspruch, Zeugenangaben und Beweismitteln offenzulegen, begann man bei der Justizbehörde Würzburg einen sich steigernden Feldzug gegen meine Person.

Hierfür genügte eine diffuse Stigmatisierung als „gewalttätiger“ Mann, der bereits durch bloße Anschuldigung stigmatisiert und vorverurteilt ist.

Die fortlaufenden Verschleppungen und Rechtsbeugungen durch Angehörige der Justizbehörden Würzburg sind der Polizei Baden-Württemberg beweisrechtlich vorgelegt.

Der Verdacht struktureller Korruption und schwerer Verbrechen im Amt sowie deren Vertuschung u.a. mittels Tatortprinzip und Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit ist nachhaltig gegeben.

Herausragend ist hierbei eine durch den heutigen OLG-Präsidenten Bamberg – dessen Gericht für diese Klageerzwingung und Beschwerde originär zuständig ist, was fraglos zu weiterer Rechtsbeugung und Vertuschung führt – und den ehemaligen Staatsanwalt Thomas Trapp, Würzburg, zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt aufgrund einer gegen Trapp eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde.

Die Staatsanwaltschaft als Beschwerdegegner inszenierte sich hier als Opfer einer Straftat und vertrat auch gleich die Anklage.

Mittels Fehlgutachten des ebenfalls bis heute gedeckten Psychiaters Dr. Groß (im Bild mit Frau) versuchte man darüberhinaus, mich dauerhaft zu Unrecht unter Missbrauch des § 63 StGB wegzusperren und endgültig zu vernichten.
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Dieser Plan der bis heute im Amt befindlichen Justizverbrecher scheiterte aufgrund Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil, LMU München, der das eklatante Fehlgutachten des Dr. Groß als solches entlarvte. (Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09).

Nachdem das Landgericht Würzburg am 20.08.2010 feststellte, dass keine Straftat für die Maßnahmen zugrundelag, verhinderten die Justizverbrecher um Lückemann die Auszahlung der zugewiesenen Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung mit weiterem Amtsmissbrauch und Rechtsbeugungen.

Die Illusion, dass sich derart schwere und gemeinschaftlich von CSU-Amtsträgern begangene Verbrechen im Amt nachhaltig verdecken lassen, ist bizarr. Dies zeigt jedoch die Gesinnung und Hybris in diesem rechtsfreien Raum. Clemens Lückemann ist als Rechtsradikaler einzustufen.

Durch die Verbrechen verlor ich als Vater von Dezember 2003 bis Mai 2010 den Kontakt zu meinem leiblichen Wunschkind.

Erst ab Mai 2010 gelang es aufgrund der Durchsetzung durch die Würzburger Familienrichterin Sommer, endlich wöchentliche Treffen und einen Bindungsaufbau zu meinem Kind herzustellen.

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Dies verlief bis Mai 2012 äußerst positiv. Gemeinsames Sorgerecht und Ausweitung der Kontakte sowie Normalisierung der Eltern-Kind-Beziehung waren erklärtes Ziel.

Zu diesem Zweck wurde im Dezember 2011 die gemeinsame Elternberatung veranlasst.

Diese vereitelte die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert aus persönlichen und niederen Motiven. Sie gab zunächst vor, zu Beratung psychisch nicht in der Lage zu sein sondern zunächst eine Therapie machen zu wollen. Die Richterin Treu, die bereits die Entfremdung von 2004 bis 2010 schuldhaft zu verantworten hatte, gestand der Kindsmutter als wieder zuständig gewordene Sachbearbeiterin zunächst Einzelgespräche zu, bis diese Therapie greift.

Der weitere Fortgang in Kürze (die gesamten Vorgänge sind beweisrechtlich im Blog veröffentlicht und der Polizei sowohl in Bayern als auch in Baden-Württemberg aangezeigt):

Die Kindsmutter verweigerte unsanktioniert auch diese Einzelgespräche.

Als ihr Anwalt hierauf überdrüssig geworden das Mandat niederlegte, beauftragte die Kindsmutter die Würzburger sog. Fachanwältin Gabriele Hitzlberger damit, durch entsprechendes rechtliches Gebaren und Provokationen jegliche Kontfliktlösung nachhaltig zu stören und den Kontakt zwischen Vater und Kind nachhaltig zu vereiteln.

Das Verhalten der Hitzlberger ist als fragloses Mordmotiv benannt. Wie derart widerwärtiges, hetzerisches und bösartiges Agieren zu Lasten eines Kindes und eines Vaters in einer Rechtspflege in einem Rechtsstaat überhaupt möglich ist, ist zu klären.

Ab Juni 2012 verweigerte die Kindsmutter unsanktioniert die vollstreckbaren Umgangskontakte zwischen Vater und Kind.

Ab Oktober 2012 tauchte die Kindsmutter unter, um die Bindungsblockade zu manifestieren, was faktisch eine Kindesentführung darstellt. Diese wird von der Staatsanwaltschaft Würzburg strafvereitelnd und rechtsbeugend gedeckt. Anzeige liegt der Polizei Stuttgart vor.

Im Januar 2013 verweigert die Kindsmutter unsanktioniert den Kontakt zur Umgangspflegerin Frau Kleylein-Gerlich und lässt Hitzlberger einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin einreichen, der deren Bemühungen final zunichte macht.

Bis Juli 2015 erfolgt ein unsanktionierter und massiv schädigender Kindesentzug, gegen den die zuständige Justizbehörde nichts unternimmt. Meine Anträge werden nicht beantwortet und offenkundig nicht bearbeitet.

Im Februar 2016 manifestiert der Justizverbrecher Pankraz Reheußer beim OLG Bamberg erneut den Kindesentzug und rechtsfreien Zustand sowie die bisherigen Verbrechen im Amt, indem er die Kindesentführung seitens der Volljuristin Neubert negiert und einen rechtswidrigen Umgangsausschluss gegen mich als Vater fabuliert, der im „Wohl“ des Kindes liege.

Dies entgegen der ausdrücklichen Empfehlungen und Bewertungen durch die 2015 eingesetzte Umganspflegerin Ursula Baur-Alletsee (die erfolgreich mit Kind und Vater getrennt den Umgang angebahnt hatte), des 2012 erfolglos eingesetzten Verfahrenspflegers Günter Wegmann sowie des Sachbearbeiters des Jugendamtes, Mario Pinilla.

Reheußer setzt sich erkennbar willkürlich und aus persönlichem Ärger (wie ausführlich begründet) z.B. über den Blog des Klägers über geltendes Recht und Gesetz und die Grundrechte meiner Person und meines Kindes hinweg.

Die Schädigungen sind bereits als irreversibel anzusehen.

Der Rechtsfrieden und das Vertrauen in eine integre Justiz sind nachhaltig gestört.

Martin Deeg,

Polizeibeamter, a.D.

Die Justizverbrecher und Hauptakteure. Besondere Schwere der Schuld….. Beweisführung geschlossen.

Seit drei Jahren habe ich die Justizverbrechen und das Täterumfeld hier beweisrechtlich aufgezeigt und dokumentiert. Die Justizverbrecher sind nach wie vor im Amt, die Taten werden gedeckt und vertuscht: Missbrauch des Tatortprinzips, Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit.

Mit diesem Flugblatt versuchte ich 2007/2008 in Würzburg im Rahmen der Kommunalwahl Aufmerksamkeit auf den in der Region weitverbreiteten Missstand des Kindesentzugs und das Vollversagen der örtlichen Behörden und Justiz zu richten:

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Ich fühle mich in Bayern nun seit Februar 2016 in keiner Weise mehr an Recht und Gesetz gebunden (Fortführung des Verbrechens durch den Täter P. Reheußer).

Ich denke 13 Jahre Erdulden von Verbrechen, Ausgrenzung, Demütigung und Auflaufenlassen durch dumme und bösartige Menschen ist genug!!

Das Verbrechen Kindesentzug durch die Volljuristin Kerstin Neubert läuft ungeniert fort. Ich werde im Gegenteil durch die Justiverbrecher immer weiter ausgegrenzt und provoziert.

Es wird daher Zeit für eine kurzen Abriss, bevor der Justizskandal als nächstes journalistische Verbreitung findet.

Alle Vorkommnisse sind in diesem Blog ausrecherchiert und nachzuvollziehen.

—–Die Verantwortlichen——

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Kindsmutter Kerstin Neubert
Sie erzwang aus niederen Motiven drei Monate nach Geburt meines Wunschkindes am 15.12.2003 über eine mit falscher Eidesstattlicher Versicherung erlangte Verfügung den Kontaktabbruch. Meine Vaterschaft und jedes Lebensglück seither sind zerstört.

Die Lügen werden durch die Justizverbrecher gedeckt und befördert, Neubert ein Gewinn für asoziale Anwälte.

Diese Originalzitate und Aussagen gab Neubert 2004 bei dem Täter Wittkowski zu Protokoll. Sie belegen ausreichend den Charakter und die Gesinnung dieser asozialen Entfremderin:

 

—-„Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.“ Das andere sei schon ihre Selbständigkeit“…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? „Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“— Seite 20

—-„Ich hab’ihn geliebt. Ich hatte das Gefühl, ich kann ihn nie kriegen, aber über das Kind hab’ ich ein Stück von ihm.“—-

 

Was hier geschieht und was Entfremdung wir hier durch Neubert für Folgen hat, ist bei allen beteiligten Professionen Basiswissen.

http://www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/2012liste.html

Kindesentfremder Willy Neubert
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Dieser Intrigant ist die treibende Kraft hinter der Kindesentziehung, hinter der Trennung und hinter den Justizverbechen. Neubert ein asozialer, verkniffener Mensch, der seine Töchter manipuliert und instrumentalisiert, sich über Kerstin selbst verwirklicht, jede Partnerschaft intrigant hintertrieb und meine Entsorgung als Vater des Kindes mit allen Mitteln seit Bekanntwerden der Schwangerschaft akribisch plante, um sich selbst als „Ersatzvater“ noch einmal inszenieren und ausleben zu können….(Foto vergleichbar)

Lügner und Mobber Roland Eisele
Dieser Täter ist verantwortlich dafür, dass ich parallel zu der Familienplanung mit K. Neubert in eine Zwangslage kam, die letztlich damit endete, dass ich der Erpressung nachgab, meinen seit 1987 ausgeübten Beruf als Polizeibeamter auf Lebenszeit aufzugeben. Der Mobber Eisele behielt rechtswidrig meine Dienstbezüge ein, setzte mich über Monate ohne Tätigkeit in ein leeres Büro und verbat mir als 30-jährigem erwachsenen Polizeibeamten den „Kontakt“ zum Bürger, da ich das „Ansehen“ der Polizei schädige – durch meine Haarlänge.

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Die besondere Schwere der Schuld ergibt sich durch das ungenierte Lügen und Vertuschen des Verbrechers Eisele, der offenbar glaubt, auf dem Rücken von Untergebenen, deren berufliche Existenz er zerstört hat, seine „Karriere“ – seit Anfang des Jahres „Polizeipräsident“ – genießen zu können, indem er einfach weiter lügt und sich hinter seinem Dienstgrad versteckt. In Stellungnahme von 2007 versuchte der Mobber Eisele noch, mich als Idiot hinzustellen, der unfähig sei, ein Sportkonzept zu erarbeiten (auch das eine leicht aufzudeckende Lüge, da der hierfür zuständige PHK Thomas Roth mein Konzept lobte und Eisele nichts damit zu tun hatte….)

Klicke, um auf eisele-stellungnahme.pdf zuzugreifen

Justizverbrecherin Antje Treu
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(Foto ähnlich)
Besondere Schwere der Schuld:
Treu ist schulfhaft verantwortlich für Kontaktverlust zu meinem Kind zwischen Januar 2004 bis Mai 2010 und in unfassbarer DUMMHEIT wieder seit Mai 2012. 2004 benötigte sie acht Monate, um einen Termin zu finden, sie blieb wieder über Jahre untätig, als Neubert ab 2012 erkennbar alles tat, um die Schlichtung, Kommunikation und Bindung mit allen Mitteln zu vereiteln und die positive Entwicklung der Jahre Mai 2010 – Mai 2012 wieder zu zerstören.
Eine überforderte Mitläuferin, ohne die die Verbrechen nicht möglich wären, die sich aber einredet, alles getan zu haben. Neubert stellte sie Januar 2013 mit Befangenheitsantrag kalt, danach tat Treu nichts mehr sondern ließ die Zerstörungen laufen….

Justizverbrecher Joachim Wittkowski
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Besondere Schwere der Schuld: Wittkowski stellte als familienrechtlicher Gutachter 2004 die Weichen, indem er aufgrund des von Neuberts verschuldeten Konfliktes die komplette Ausgrenzung meiner Person als Vater „empfahl“.

Die Täterin Treu nutzte acht Monate später dieses sog. Gutachten, um einen rechtswidrigen Umgangsausschluss zu veranlassen – aus persönlicher Überforderung, nachdem der Verbrecher Rainer Moser den wöchentlichen Umgang nicht durchführte, denn sie richterlich angeordnet hatte…

Justizverbrecher Rainer Moser
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Besondere Schwere der Schuld: Moser ist schuldhaft verantwortlich für die ENTFREMDUNG seit April 2005. Er wurde angewiesen, wöchentliche Treffen durchzuführen, was er nicht tat:
Protokoll Familiengericht, Treu, 28. April 2005 – 17 Monate Kindesentzug: Verfahrenspfleger Moser drei Stunden „Umgang“ pro Woche

Justizverbrecherin Katharina Behrend
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Besondere Schwere der Schuld:
Die Täterin Behrend weiß um die Schädigungen und Folgen von Kindesentfremdung, tritt damit bundesweit auf und gibt Fortbildungen:

…“Am 16. Mai (2013) trafen diese Professionen auf Einladung der Erziehungsberatungsstellen im Landkreis in Trägerschaft der Caritas und der AWO und des Jugendamtes des Landkreises Göttingen zusammen. 80 Personen wurden von der lösungsorientierten Gutachterin Frau Dipl. Psych. Dr. Katharina Behrend darüber informiert, wie Kinder im Konfliktgeschehen der Eltern gefangen sind und welche typischen Reaktionsmuster die Kinder wählen. Marie hat wegen ihres Alters und ihrer familiären Situation eine gute Prognose, dass der Kontakt zum leiblichen Vater wieder hergestellt werden kann. Die entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern eindeutige Empfehlungen und Maßgaben von den beteiligten Professionen bekommen.„…

http://www.awo-goettingen.de/awo-goettingen/node/416

In diesem Fall (ebnso wie in dem im Blog dokumentierten Fall des Heidelberger Vaters Angelo Lauria) erstattete sie ein beliebiges und nichtssagendes sog. Gutachten, das einzig den Zweck hat, die Untätigkeit und Unfähigkeit der Richterin Treu (bei Lauria: des Richters Beichel-Benedetti) zu verdecken.

Behrend lieferte im Oktober 2014 ein 11-seitiges Gutachten – beauftragt wurde sie im Dezember 2012.

Justizverbrecherin Gabriele Hitzlberger
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Besondere Schwere der Schuld:
Zu dieser widerwärtigen und bösartigen Hetzerin ist in diesem Blog alles gesagt.
Hauptverantwortliche dafür, dass ich seit 2012 mein Kind nicht mehr gesehen habe! „Fachanwältin“ für Familienrecht, die von Lebenszerstörungen profitiert hat.

Justizverbrecherin Angelika Drescher
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Besondere Schwere der Schuld:
Radikalfeministin, die Neubert als Stastsanwältin zu Ausgrenzung und bizarren Strafanzeigen „ermutigte“. Hat mehrere rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen sowie eine sechstägige Freiheitsberaubung (13.06. – 29.06.2006) zu verantworten sowie mehrere absurde Urteile gegen mich auf Basis der Lügen von Neubert erwirkt. Asozial!

Justizverbrecher Frank Gosselke
Besondere Schwere der Schuld:
Staatsanwalt, der seit 2010 massiven Amtsmissbrauch und Strafvereitelungen betreibt, um die Justizverbrechen zu vertuschen, befördert zur Generalstaatsanwaltschaft Bamberg.

Justizverbrecher Jörg Groß
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Besondere Schwere der Schuld: Lieferte als Hausgutachter den Justizverbrecherin willfährig ein eklatantes FEHLGUTACHTEN, ausführlich im Blog. Wird seither vor zivilrechtlichen und strafrechtlichen Geltendmachungen geschützt.

 

Zu den hier folgenden bayerischen Justizjuristen und VERBRECHERN im Amt ist im Blog ausführlichst, redundant und seit August 2013 BEWEISRECHTLICH und anhand Originaldokumenten dargelegt. Die Vorgänge sind der Polizei, den politisch Verantwortlichen, dem bayerischen Landeskriminalamt und mehreren Staatsanwaltschaften und Straf- und Zivilgerichten angezeigt:

—–Besondere Schwere der Schuld—–

Justizverbrecher Clemens Lückemann
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Justizverbrecher Pankraz Reheußer
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Justizverbrecher Thomas Schepping
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Justizverbrecher Roland Stockmann
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Justizverbrecher Thomas Trapp
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Justizverbrecher Norbert Baumann
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Ich denke, es reicht!

Ohne all die Mitläufer, Zuschauer und untätigen Beobachter, die korrupten Schreiber der Mainpost, das mütterzentrierte Jugendamt (Mario Pinilla) und einen asozialen ideologischen Lobbyismus in der Region, der Frauen als Opfer umwirbt und befördert, wären diese Verbrechen NICHT MÖGLICH gewesen!

Besondere AUFMERKSAMKEIT gebührt auch der Schwester Sonja Neubert, der Mutter Helga Fischer und dem Stiefvater Horst Fischer, ohne die die asozialen Taten Kerstin Neuberts ebenfalls so schwer möglich gewesen wären…..

Bayerns dümmste Arschlochbehörde: die Staatsanwaltschaft Würzburg provoziert immer weiter.

Deutschlands dümmste Arschlochbehörde, die Staatsanwaltschaft in Würzburg beantragt Zwangsvollstreckung und Haftbefehl gegen mich. So etwas wie Scham kennt man dort nicht.

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Vernünftig denkende Menschen fragen sich, was das Ziel ist!

Eine Arschlochbehörde, die mit VORSATZ Ausgrenzung und Schädigung betreibt, immer weiter provoziert – ein Verhalten, das geeignet ist, labile Menschen in den Tod oder in Selbstjustiz zu treiben.

Solche widerwärtige Dummheit in einer Behörde, die sich als „rechtsstaatlich“ darstellt, hat im Jahr 2016 endlich Aufmerksamkeit verdient. Wer sich gegen Unrecht dieser Behörde auf dem Rechtsweg wehrt, wird unter Amtsmissbrauch kriminalisiert und pathologisiert. Die Vorgänge und Erfahrungen hiermit seit 2003 sind in diesem Blog beweisrechtlich dokumentiert…..

Es geht hier offenkundig um eine anachronistische Art von „bayerischem“ Amtsverständnis: Bürger und Rechtsuchende sind nur lästige „Arbeitsposten“, bei Widerspruch greift man zu Repressionen, Unterdrückung; Ziel die Unterwerfung der „Querulanten“. Eigene Fehler, „Irrtümer“ und Verbrechen im Amt werden vertuscht, die Justizopfer immer weiter geschädigt.

Die Behörde jahrelang geführt von diesem Rechtsradikalen, Clemens Lückemann (rechts hinter der Ministerattrappe W. Bausback), der sich nach außen als „brillanter Jurist“ darstellt, intern ein Klima geschaffen hat, das darauf abzielt, alles was seinem rechten CSU-Weltbild widerspricht, skrupellos zu verfolgen und auszumerzen:
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Die ganze Justiz dort zersetzt mit Speichelleckern Lückemanns. Der rechtsfreie Raum dieser Netzwerke vom Ministerium ignoriert, Dienstaufsicht findet nicht statt, stattdessen wird diskutiert, wie man immer weiter Gesetze „verschärft“.

Man ist offenkundig schlicht zu blöd, zu erkennen, dass es Menschen gibt, die sich Verbrechern im Amt NICHT „unterwerfen“ – sondern sich radikalisieren. So spaltet man eine Gesellschaft, so provoziert man Gewalttaten.

Rechtsfrieden und Prävention werden so nicht erreicht….

Momentan ist folgendes Stand der Dinge, die Staatsanwaltschaft Würzburg hat zu verantworten:

1.
13 Jahre Kindesentzug durch die Rechtsanwältin Kerstin Neubert: von der Staatsanwältin und Justizverbrecherin Angelika Drescher wurde ab 2006 massiv eskaliert, diese Täterin „ermutigte“ die Kindsmutter im vollen Wissen um die Schädigung für das Kind, immer absurdere Strafanzeigen zu erstatten, Ausgrenzung und Isolation meiner Person als Vater zu erzwingen.

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Die falsche Eidesstattliche Versicherung durch Kerstin Neubert, die diesen ganzen JUSTIZSKANDAL in Gang setzte, wird bis heute gedeckt und vertuscht (Zivilgericht Würzburg, Az. 15 C 3591/03, Erlangung einer Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, in welcher ich drei Monate nach Geburt meines Wunschkindes zielgerichtet als „bedrohender Ex-Freund“ dargestellt wurde).

2.
Von 2006 bis 2009 erfolgten immer haltloser auf Schädigung und Stigmatisierung abzielende, sinnfreie und rechtswidrige Repressionen: mehrere Wohnungsdurchsuchungen ohne Vorliegen von Straftat, Verurteilungen auf Grundlage der falschen Eidesstattlichen Versicherung, penetrante Versuche der Pathologisierung. Als dies mehrfach scheiterte, wurde der befreundete „Gerichtsgutachter“ Dr. Jörg Groß mit einem Fehlgutachten beauftragt.

3.
Zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt, nachdem ich diese Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwalt/Justizverbrecher Thomas Trapp eingereicht hatte. Das Ziel von Lückemann und Trapp: Unterbringung nach § 63 StGB mittels FEHLGUTACHTEN des CSU-Kumpels Groß.
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Als dieser perfide und kranke Plan der Justizverbrecher in Würzburg aufgrund Obergutachten von Prof. Nedopil scheitert und das Landgericht Würzburg – die integren Richter Dr. Barthel und Dr. Breunig, die sich durch das Netzwerk Lückemann nicht korrumpieren ließen – einen FREISPRUCH durchsetzt, verweigern die Justizverbrecher der Staatsanwaltschaft zusammen mit ihren CSU-Kumpeln in Bamberg (Lückemann inzwischen „Präsident“) die Entschädigung.

Seither wird vertuscht – alles ausführlich und redundant im Blog….!

Dieses Schreiben ging an die Polizeibehörde sowie an das Vollstreckungsgericht und wird hiermit beweisrechtlich veröffentlicht

Amtsgericht Stuttgart
Badstraße 23
70372 Stuttgart Bad-Cannstatt
03. August 2016

Zwangsvollstreckungssache, DR II 1599/16, OGV Layer
Az. 811 Rs 17304/07, Staatsanwaltschaft Würzburg

sowie
Zwangsvollstreckungssache DR II 1588/16, OGV Layer

Zu o.g. Aktenzeichen wird gemäß § 766 ZPO beantragt, die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus tatsächlichen Gründen sowie wegen Sittenwidrigkeit zu verfügen.

Mehrfertigung dieses Schreibens erhält die Polizeibehörde Stuttgart-Weilimdorf, die mit den Vorgängen umfangreich per Anzeige befasst ist.

Es wird angeregt, die sachbearbeitenden Polizeibeamten als Zeugen zu hören, bevor hier reflexhaft eine Zuweisung in Richtung „Querulanz“ etc. erfolgt.

Es geht hier weder um charakterliche, psychologische noch sonstige Defizite meiner Person sondern um einen sich über Jahre steigernden selbstreferentiellen strukturellen Machtmissbrauch, zunächst per Aktenlage, hernach aus persönlichen Motiven von CSU-Juristen, die glauben über Recht und Gesetz zu stehen.

Da ich auf dem Rechtsweg jahrelang unter Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch und Strafvereitelung auflaufen gelassen wurde bzw. das Tatortprinzip zur Verhinderung einer Strafverfolgung in Eigenbearbeitung missbraucht wird, wurden neben Hinzuziehung der objektiven Polizeibehörde in Baden-Württemberg die umfangreichen Fakten und Originaldokumente in meinem Blog martindeeg.wordpress.com öffentlich zugänglich gemacht.

Gegen die öffentlichen Vorhaltungen von Verbrechen im Amt ist keiner der Beschuldigten innerhalb von drei Jahren vorgegangen, was für die Richtigkeit der Vorwürfe spricht.

Weiter ist davon auszugehen, dass Urheber von Morddrohungen etc., die mir anonym per Mail zugingen, im Dunstkreis der Justizbehörden/Staatsanwaltschaft Würzburg zu suchen sind. Auch diesbezüglich ist in Stuttgart Strafanzeige erstattet.

Eine umfangreiche investigative journalistische Veröffentlichung zu diesem Justizskandal steht an.

Sachverhalt:
Der Unterzeichner ist ehemaliger Beamter auf Lebenszeit bei der Polizei des Landes Baden-Württemberg. Hieraus ergibt sich eine Fürsorgepflicht des Landes gemäß § 45 Beamtenstatusgesetz auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses.

Die Wiederaufnahme in den Polizeidienst infolge kompletter Aufklärung der Fakten (erpresste Kündigung infolge Mobbings/rechtswidrige Einbehaltung der Dienstbezüge etc.) sowie einer Rehabilitation meiner Person sind gerichtsanhängig, u.a Verwaltungsgericht Stuttgart.

Es besteht keinerlei Schuldverhältnis gegenüber der Staatsanwaltschaft Würzburg bzw. gegenüber dem Freistaat Bayern.

Vielmehr bestehen erhebliche und umfangreiche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld seitens meiner Person aufgrund von Straftaten und Verbrechen im Amt durch Angehörige der Justizbehörden Würzburg, insbesondere bei der Staatsanwaltschaft Würzburg.

Eine Dienstaufsicht der Justizjuristen und CSU-Günstlinge in der Provinz wird vom Ministerium bislang verweigert. Ein Untersuchungsausschuss wegen strukturellem Missbrauch der Justiz durch Führungspersonen in der Provinz ist längst angezeigt.

Die Bemühungen diesbezüglich und die weiteren Details der umfangreichen Vorgänge sind beweisrechtlich in Blog dargestellt.

1.
Die Mutter des gemeinsamen Wunschkindes, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, erwirkte aus rechtsfremden persönlichen Motiven im Dezember 2003 mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen meine Person über das (unzuständige) Zivilgericht Würzburg.

Hierdurch verlor ich bis heute andauernd den Kontakt zu meinem damals drei Monate alten Kind. Es bestand bis zu dieser affektiv und einseitig erzwungenen Trennung mittels Missbrauch der in diesem Punkt willfährigen Justiz unter dem Etikett häusliche Gewalt (Bedrohung/Belästigung) gemeinsame und so kommunizierte Familienbildungs- und Heiratsabsicht.

Durch diese einfache zivilrechtliche Verfügung einer affektiv launenhaften Rechtsanwältin, die sich gezielt und böswillig als Opfer darstellt, wurde bis heute andauernd meine Existenz sowie meine Vaterschaft zerstört.

Erst nach Ablösung der Familienrichterin im Jahr 2010 gelang es, im Alter des Kindes von sechs Jahren, wöchentliche sog. Umgangskontakte durchzusetzen. Nach erneutem Richterwechsel werden diese vollstreckbaren Umgangskontakte seit Mai 2012 wieder ungehindert verhindert, der Kontakt zum Kind zerstört und durch fortlaufende Rechtsbeugungen, Untätigkeit und Verschleppungen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg das Fehlverhalten der Jusitizjuristen und die Bindungsblockade/Kindesentfühurgn durch die Kindsmutter formaljuristisch bestätigt. Die Beschuldigten bearbeiten sich selbst.

Die Schädigungen sind mittlerweile irreversibel.

Wenn eine Verantwortungsnahme der asozial agierenden Justizverbrecher hier auf dem Rechtsweg nicht möglich ist, werde ich als Vater, Justizopfer und Geschädigter auf anderem Wege Genugtuung erlangen.

2.
Gegenüber der Staatsanwaltschaft Würzburg bzw. dem Freistaat Bayern stehen darüberhinaus umfangreiche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aufgrund einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt zu.

Mit Urteil des Landgerichts Würzburg vom 20.08.2010 wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg ohne Vorliegen einer Straftat eine Inhaftierung meiner Person zu verantworten hat:

Vom 21. Juni 2009 bis 05. März 2010

Vom 12. März 2010 bis 22. April 2010.

Die vom Landgericht zugesprochene Entschädigung wurde von den Beschuldigten der Staatsanwaltschaft infolge verweigert. (Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09).

Ermittlungen wegen schwerer Freiheitsberaubung im Amt wurden in Bayern bislang vereitelt, weswegen nun wie genannt objektive Behörden von außen eingeschaltet sind und eine Veröffentlichung über den Blog erfolgte, die nun weitere öffentliche Aufklärung nach sich zieht.

Die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft täuschten u.a. gezielt Richter, um rechtsfremd eine Inahftierung und infolge Verurteilung zu erreichen.

Der Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß wurde mit Erstellung eines vorsätzlichen Fehlgutachtens beauftragt, um eine dauerhafte Unterbringung meiner Person – nach Modell Gustl Mollath – in der Forensik zu erreichen.

Auch jegliche zivilrechtlichen Geltendmachungen gegen diesen Gerichtsgutachter werden unter Rechtsbeugung in der Region bereits im Ansatz verhindert. Ein Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil, der Dr. Groß die Missachtung von Mindesstandards der psychiatrischen Begutachtung bei Erstattung seines eklatanten Fehlgutachtens bescheinigte, verhinderte zwar die Durchsetzung des Plans der Beschuldigten, wird aber zugunsten von Dr. Groß negiert.

Zum Antrag:

Das hier nur in den extremsten Auswüchsen skizzierte rechtsferne und strafrechtlich relevante asoziale Verhalten der Staatsanwaltschaft Würzburg in diesem Zusammenhang seit insgesamt 2003 ist geeignet, labilere Geschädigte in den Tod zu treiben, Suizide und Tötungsdelikte zu provozieren, den Rechtsfrieden und das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit nachhaltig zu zerstören.

Eine Selbsttötung meiner Person durch Provokationen und ständiges Nachtreten (zweite Festnahme ohne Haftgrund/Straftat im März 2010, Verweigerung der Entschädigung trotz Freispruch und nach zehn Monaten Haft, Erzwingung eines Verfahrens wegen Beleidigung bei anhaltendem Umgangsboykott, sinnfreie Zwangsvollstreckungsersuchen) ist offenkundig Ziel einzelner widerwärtiger Akteure in diesem rechtsfreien Raum.

Das Vorgehen innerhalb dieser sich selbst ins Abseits stellenden Staatsanwaltschaft ist auch nicht mehr durch Dummheit oder bürokratische Automatismen zu erklären.

In bezug auf meine Person haben die Verbrechen der Staatsanwaltschaft Würzburg und die Folgen dieser Justizverbrechen fraglos zu einer Radikalisierung geführt. Das letzte was der Freistaat Bayern bzw. die Behörden hier von mir erhalten werden, ist Geld.

Zu Zwangsvollstreckungssache DR II 1588/16, OGV Layer

Es handelt sich hierbei um den betrügerischen Verkauf einer Schrottimmobilie durch die Hypo-Vereinsbank, dies unter Verschleierung der sog. Innenprovision, die bereits zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, ebenso wie die fehlende Widerspruchserklärung.

Durch die einseititg und ohne jede Vorwarnung erzwungene Trennung seitens der Kindsmutter Kerstin Neubert verblieben die Akten und Schriftstücke zu diesem Verfahren in der zuvor gemeinsam genutzen Wohnung in 97070 Würzburg, Sonnleite 33.

Frau Neubert hatte mich als Steuerberaterin/Rechtsanwältin bis zur affektiven Trennung mittels Gewaltschutzverfügung, die mir ab 22.12.2003 nicht nur den Kontakt zu meinem Kind sondern auch den Zugang zu dieser Wohnung unter Strafandrohung „verboten“ hat, in dieser Sache vertreten.

Ein Rechtsanwalt Dr. Duman von der Göttinger Kanzlei Dr. Fuellmich war m. W. zuletzt noch involviert.

Unter Az. 16 C 2752/05 beantragte ich zeitnah über das Amtsgericht Würzburg u.a. die Herausgabe des Aktenvorgangs bei Frau Rechtsanwältin Neubert.

Die Klage wurde – wie alle Anträge meiner Person – einfachst abgewiesen und ins Lächerliche gezogen.

Dass diese bizarre Forderung der Hypo-Vereinsbank auf eine Zwangsvollstreckung der erkennbar so unberechtigt wie erfolglosen Forderung zufällig zeitgleich (26.04. und 27.04.2016) mit der provokativen Antragstellung der verbrecherischen Staatsanwaltschaft auf sinnlose Zwangsvollstreckung und Haftbefehl erfolgt, ist lebensfern.

Auch hier bestehen keine Ansprüche gegen meine Person sondern ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags, der durch das Amtsgericht Würzburg und eine sachfremde Gewaltschutzverfügung verhindert wurde.

Der Staatsanwaltschaft Würzburg ist darüberhinaus die finanzielle Lage bekannt, da ich aufgrund einfacher Beleidigung momentan insgesamt 720 Sozialstunden aufgrund einer von der Staatsanwaltschaft Würzburg über zwei Instanzen erzwungenen Verurteilung wegen vorgeblicher Beleidigung der Würzburger „Rechtsanwältin“ Hitzlberger (die mit der Kindsmutter zusammen schuldhaft zu verantworten hat, dass ich seit Mai 2012 mein Kind nicht mehr gesehen habe).

Nähere Auskünfte sind auch diesbezüglich im Blog oder über die Polizeibehörde Weilimdorf zu erlangen.

Die Sittenwidrigkeit und das gesamte asoziale, widerwärtige und bösartige Gebaren der Staatsanwaltschaft Würzburg hier, das auf destruktive Schädigung abzielt, offenbart ein Rechtsverständnis, das sich auf Repression und Unterwerfung von Menschen gründet, wie es seit 1945 in diesem Rechtsstaat nicht mehr hinnehmbar ist.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

„Warte kurz, ich hol den Foto…..“

Der Film „Toni Erdmann“ ist derart genial, dass er – ganz nebenbei – am Ende das Motiv dafür liefert, weshalb ich diesen Blog hier betreibe und die Justizverbrecher nicht davonkommen werden….

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Die Kindsmutter ist wohl zu sehr von ihrem eigenen Vater, dem egozentrischen Intriganten und „Kümmerer“ Willy Neubert zurechtgestutzt und limitiert, um das zu verstehen, ist auch egal, es geht um MEIN Kind!

Ihr Arschlöcher!!

Für mich daher der Film des Jahres 2016 – Jahr 13 des Kindesentzugs durch Volljuristin Kerstin Neubert, gib Pfötchen…..

Menschen haben i.d.R. wesentlich mehr als „zwei Gesichter“.

Vollpfosten!!

Leider gibt es nur Filmkritiken, die völlig unzureichend sind, aber immerhin:

http://www.zeit.de/kultur/film/2016-05/toni-erdmann-cannes-filmfestival-maren-ade/komplettansicht

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