Die Justizverbrecher und Hauptakteure. Besondere Schwere der Schuld….. Beweisführung geschlossen.

Seit drei Jahren habe ich die Justizverbrechen und das Täterumfeld hier beweisrechtlich aufgezeigt und dokumentiert. Die Justizverbrecher sind nach wie vor im Amt, die Taten werden gedeckt und vertuscht: Missbrauch des Tatortprinzips, Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit.

Mit diesem Flugblatt versuchte ich 2007/2008 in Würzburg im Rahmen der Kommunalwahl Aufmerksamkeit auf den in der Region weitverbreiteten Missstand des Kindesentzugs und das Vollversagen der örtlichen Behörden und Justiz zu richten:

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Ich fühle mich in Bayern nun seit Februar 2016 in keiner Weise mehr an Recht und Gesetz gebunden (Fortführung des Verbrechens durch den Täter P. Reheußer).

Ich denke 13 Jahre Erdulden von Verbrechen, Ausgrenzung, Demütigung und Auflaufenlassen durch dumme und bösartige Menschen ist genug!!

Das Verbrechen Kindesentzug durch die Volljuristin Kerstin Neubert läuft ungeniert fort. Ich werde im Gegenteil durch die Justiverbrecher immer weiter ausgegrenzt und provoziert.

Es wird daher Zeit für eine kurzen Abriss, bevor der Justizskandal als nächstes journalistische Verbreitung findet.

Alle Vorkommnisse sind in diesem Blog ausrecherchiert und nachzuvollziehen.

—–Die Verantwortlichen——

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Kindsmutter Kerstin Neubert
Sie erzwang aus niederen Motiven drei Monate nach Geburt meines Wunschkindes am 15.12.2003 über eine mit falscher Eidesstattlicher Versicherung erlangte Verfügung den Kontaktabbruch. Meine Vaterschaft und jedes Lebensglück seither sind zerstört.

Die Lügen werden durch die Justizverbrecher gedeckt und befördert, Neubert ein Gewinn für asoziale Anwälte.

Diese Originalzitate und Aussagen gab Neubert 2004 bei dem Täter Wittkowski zu Protokoll. Sie belegen ausreichend den Charakter und die Gesinnung dieser asozialen Entfremderin:

 

—-„Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.“ Das andere sei schon ihre Selbständigkeit“…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? „Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“— Seite 20

—-„Ich hab’ihn geliebt. Ich hatte das Gefühl, ich kann ihn nie kriegen, aber über das Kind hab’ ich ein Stück von ihm.“—-

 

Was hier geschieht und was Entfremdung wir hier durch Neubert für Folgen hat, ist bei allen beteiligten Professionen Basiswissen.

http://www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/2012liste.html

Kindesentfremder Willy Neubert
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Dieser Intrigant ist die treibende Kraft hinter der Kindesentziehung, hinter der Trennung und hinter den Justizverbechen. Neubert ein asozialer, verkniffener Mensch, der seine Töchter manipuliert und instrumentalisiert, sich über Kerstin selbst verwirklicht, jede Partnerschaft intrigant hintertrieb und meine Entsorgung als Vater des Kindes mit allen Mitteln seit Bekanntwerden der Schwangerschaft akribisch plante, um sich selbst als „Ersatzvater“ noch einmal inszenieren und ausleben zu können….(Foto vergleichbar)

Lügner und Mobber Roland Eisele
Dieser Täter ist verantwortlich dafür, dass ich parallel zu der Familienplanung mit K. Neubert in eine Zwangslage kam, die letztlich damit endete, dass ich der Erpressung nachgab, meinen seit 1987 ausgeübten Beruf als Polizeibeamter auf Lebenszeit aufzugeben. Der Mobber Eisele behielt rechtswidrig meine Dienstbezüge ein, setzte mich über Monate ohne Tätigkeit in ein leeres Büro und verbat mir als 30-jährigem erwachsenen Polizeibeamten den „Kontakt“ zum Bürger, da ich das „Ansehen“ der Polizei schädige – durch meine Haarlänge.

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Die besondere Schwere der Schuld ergibt sich durch das ungenierte Lügen und Vertuschen des Verbrechers Eisele, der offenbar glaubt, auf dem Rücken von Untergebenen, deren berufliche Existenz er zerstört hat, seine „Karriere“ – seit Anfang des Jahres „Polizeipräsident“ – genießen zu können, indem er einfach weiter lügt und sich hinter seinem Dienstgrad versteckt. In Stellungnahme von 2007 versuchte der Mobber Eisele noch, mich als Idiot hinzustellen, der unfähig sei, ein Sportkonzept zu erarbeiten (auch das eine leicht aufzudeckende Lüge, da der hierfür zuständige PHK Thomas Roth mein Konzept lobte und Eisele nichts damit zu tun hatte….)

Klicke, um auf eisele-stellungnahme.pdf zuzugreifen

Justizverbrecherin Antje Treu
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(Foto ähnlich)
Besondere Schwere der Schuld:
Treu ist schulfhaft verantwortlich für Kontaktverlust zu meinem Kind zwischen Januar 2004 bis Mai 2010 und in unfassbarer DUMMHEIT wieder seit Mai 2012. 2004 benötigte sie acht Monate, um einen Termin zu finden, sie blieb wieder über Jahre untätig, als Neubert ab 2012 erkennbar alles tat, um die Schlichtung, Kommunikation und Bindung mit allen Mitteln zu vereiteln und die positive Entwicklung der Jahre Mai 2010 – Mai 2012 wieder zu zerstören.
Eine überforderte Mitläuferin, ohne die die Verbrechen nicht möglich wären, die sich aber einredet, alles getan zu haben. Neubert stellte sie Januar 2013 mit Befangenheitsantrag kalt, danach tat Treu nichts mehr sondern ließ die Zerstörungen laufen….

Justizverbrecher Joachim Wittkowski
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Besondere Schwere der Schuld: Wittkowski stellte als familienrechtlicher Gutachter 2004 die Weichen, indem er aufgrund des von Neuberts verschuldeten Konfliktes die komplette Ausgrenzung meiner Person als Vater „empfahl“.

Die Täterin Treu nutzte acht Monate später dieses sog. Gutachten, um einen rechtswidrigen Umgangsausschluss zu veranlassen – aus persönlicher Überforderung, nachdem der Verbrecher Rainer Moser den wöchentlichen Umgang nicht durchführte, denn sie richterlich angeordnet hatte…

Justizverbrecher Rainer Moser
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Besondere Schwere der Schuld: Moser ist schuldhaft verantwortlich für die ENTFREMDUNG seit April 2005. Er wurde angewiesen, wöchentliche Treffen durchzuführen, was er nicht tat:
Protokoll Familiengericht, Treu, 28. April 2005 – 17 Monate Kindesentzug: Verfahrenspfleger Moser drei Stunden „Umgang“ pro Woche

Justizverbrecherin Katharina Behrend
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Besondere Schwere der Schuld:
Die Täterin Behrend weiß um die Schädigungen und Folgen von Kindesentfremdung, tritt damit bundesweit auf und gibt Fortbildungen:

…“Am 16. Mai (2013) trafen diese Professionen auf Einladung der Erziehungsberatungsstellen im Landkreis in Trägerschaft der Caritas und der AWO und des Jugendamtes des Landkreises Göttingen zusammen. 80 Personen wurden von der lösungsorientierten Gutachterin Frau Dipl. Psych. Dr. Katharina Behrend darüber informiert, wie Kinder im Konfliktgeschehen der Eltern gefangen sind und welche typischen Reaktionsmuster die Kinder wählen. Marie hat wegen ihres Alters und ihrer familiären Situation eine gute Prognose, dass der Kontakt zum leiblichen Vater wieder hergestellt werden kann. Die entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern eindeutige Empfehlungen und Maßgaben von den beteiligten Professionen bekommen.„…

http://www.awo-goettingen.de/awo-goettingen/node/416

In diesem Fall (ebnso wie in dem im Blog dokumentierten Fall des Heidelberger Vaters Angelo Lauria) erstattete sie ein beliebiges und nichtssagendes sog. Gutachten, das einzig den Zweck hat, die Untätigkeit und Unfähigkeit der Richterin Treu (bei Lauria: des Richters Beichel-Benedetti) zu verdecken.

Behrend lieferte im Oktober 2014 ein 11-seitiges Gutachten – beauftragt wurde sie im Dezember 2012.

Justizverbrecherin Gabriele Hitzlberger
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Besondere Schwere der Schuld:
Zu dieser widerwärtigen und bösartigen Hetzerin ist in diesem Blog alles gesagt.
Hauptverantwortliche dafür, dass ich seit 2012 mein Kind nicht mehr gesehen habe! „Fachanwältin“ für Familienrecht, die von Lebenszerstörungen profitiert hat.

Justizverbrecherin Angelika Drescher
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Besondere Schwere der Schuld:
Radikalfeministin, die Neubert als Stastsanwältin zu Ausgrenzung und bizarren Strafanzeigen „ermutigte“. Hat mehrere rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen sowie eine sechstägige Freiheitsberaubung (13.06. – 29.06.2006) zu verantworten sowie mehrere absurde Urteile gegen mich auf Basis der Lügen von Neubert erwirkt. Asozial!

Justizverbrecher Frank Gosselke
Besondere Schwere der Schuld:
Staatsanwalt, der seit 2010 massiven Amtsmissbrauch und Strafvereitelungen betreibt, um die Justizverbrechen zu vertuschen, befördert zur Generalstaatsanwaltschaft Bamberg.

Justizverbrecher Jörg Groß
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Besondere Schwere der Schuld: Lieferte als Hausgutachter den Justizverbrecherin willfährig ein eklatantes FEHLGUTACHTEN, ausführlich im Blog. Wird seither vor zivilrechtlichen und strafrechtlichen Geltendmachungen geschützt.

 

Zu den hier folgenden bayerischen Justizjuristen und VERBRECHERN im Amt ist im Blog ausführlichst, redundant und seit August 2013 BEWEISRECHTLICH und anhand Originaldokumenten dargelegt. Die Vorgänge sind der Polizei, den politisch Verantwortlichen, dem bayerischen Landeskriminalamt und mehreren Staatsanwaltschaften und Straf- und Zivilgerichten angezeigt:

—–Besondere Schwere der Schuld—–

Justizverbrecher Clemens Lückemann
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Justizverbrecher Pankraz Reheußer
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Justizverbrecher Thomas Schepping
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Justizverbrecher Roland Stockmann
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Justizverbrecher Thomas Trapp
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Justizverbrecher Norbert Baumann
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Ich denke, es reicht!

Ohne all die Mitläufer, Zuschauer und untätigen Beobachter, die korrupten Schreiber der Mainpost, das mütterzentrierte Jugendamt (Mario Pinilla) und einen asozialen ideologischen Lobbyismus in der Region, der Frauen als Opfer umwirbt und befördert, wären diese Verbrechen NICHT MÖGLICH gewesen!

Besondere AUFMERKSAMKEIT gebührt auch der Schwester Sonja Neubert, der Mutter Helga Fischer und dem Stiefvater Horst Fischer, ohne die die asozialen Taten Kerstin Neuberts ebenfalls so schwer möglich gewesen wären…..

23 Gedanken zu „Die Justizverbrecher und Hauptakteure. Besondere Schwere der Schuld….. Beweisführung geschlossen.

  1. Beweisführung? Wie krank sind Sie im Kopf, um diese willkürliche Aneinanderreihung von tobsuechtigen Behauptungen Beweisfuehrung zu nennen? Sie glauben, es gibt nur Ihre Sicht der Dinge oder die falsche.
    Man haette Ihrem Kind fuer seine Zukunft nichts besseres tun koennen, als es von einem Narren wie Ihnen fernzuhalten. Sie sind von Selbstmitleid und Selbstgerechtigkeit zerfressen, ein aggressiver Wueterich ohne jedes Gefuehl fuer andere, der fuer seine Umwelt eine Gefahr ist – wenn man seine Drohungen ernst nimmt.

    • Es ist genau umgekehrt, Sie fränkischer Vollidiot:

      Die Justizverbrecher und ARSCHLÖCHER, die seit 2003 meine Vaterschaft zerstörten, ihr Amt missbrauchten, um einen Unschuldigen auf Zuruf einer Juristin zu kriminalisieren, mit einem vorsätzlichen Fehlgutachten zu pathologisieren und mich dann vorsätzlich zu Unrecht 10 Monate wegsperrten, können sich alle bei meinem Kind bedanken!

      Und wenn Sie hier unterstellen, ich wäre eine „Gefahr“ für mein Kind, besuche ich Sie vielleicht mal in Nürnberg. Sie glauben wohl auch, wer Amt und „Macht“ hat, kann sich alles erlauben – ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Irgendwann treffen sie den Falschen!

      Kleiner Tip: die rechtsradikalen ARSCHLÖCHER aus dem Dunstkreis der Beschuldigten, die mich ansonsten beschimpfen und bedrohen, verschleiern zumindest ihre IP-Adresse! Der Staatsschutz will ja auch was zu tun haben….

  2. ……!! Ob Beate Lakotta vom ehemaligen „TeamPetraMollath“ erkannt hat, dass sie hier auch über sich selbst schreibt…..?

    Jetzt gilt es nur noch, auch den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes durch asoziale bayerische Juristen offenzulegen.

    „Frau Lohfink sieht sich als Opfer – das ist Unfug“

    Gögge erhebt sich zum Plädoyer: Falsche Verdächtigungen kämen häufiger vor als gedacht, und meist führten sie nicht zu einer Anklage. Weil die Beschuldigerinnen irgendwann zurückruderten. Die Gelegenheit habe Lohfink verpasst. „Frau Lohfink sieht sich als Opfer, das zur Täterin gemacht wurde“, sagt sie. „Das ist Unfug.“…..

    Es sei denn, die falschen Opfer haben mit ihrer Masche Erfolg, so wie Neubert deit 2003 vor der asozial agierenden Würzburger Justizbehörden: denen ist völlig egal, ob Frau lügt!

    Männer sind Täter, basta! Staatsanwältin Drescher im November 2006: „Es gibt keinen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, Herr Deeg!“ (* bei dieser Veranstaltung)

    DOCH!

    …..“Unschuldige durch falsche Verdächtigung ins Visier von Ermittlungen zu bringen, sei eine Straftat von einigem Gewicht, sagt Gögge. Zumal bei Vergewaltigung, Strafmaß: zwischen zwei und zehn Jahren. Am Ende fordert sie 80 Tagesätze à 300 Euro. Aber noch eines ist ihr wichtig zu sagen: So dreist, wie die Verteidigung den Fall betrieben habe, mit einer „permanenten Verdrehung der Tatsachen“, sei es „eine Verhöhnung und Irreführung aller Frauen und Männer, die tatsächlich Opfer einer Straftat geworden sind“…..

    Dieses Gesetz gilt auch für Justizjuristen, die Unschuldige verfolgen! Aus Dienstaufsichtsbeschwerde mal kurz einen „Amoklauf“ konstruieren, mittels Fehlgutachten einen „Wahn“ herbeifantasieren…..

    ….Die ideologische Widerwärtigkeit entlarvt sich selbst:

    ….“Aufmarsch von #TeamGinaLisa

    Verteidiger Benecken blättert demonstrativ in einem Buch, während Ebner weiter in Richtung Verteidigung Luft ablässt: In der Öffentlichkeit hätten „Organe der Rechtspflege“ bewusst Fakten verdreht. „Damit sind grundlegende Prinzipien des Rechtsstaats missachtet worden.“

    Dann ist die Urteilsverkündung zu Ende. Vor dem Saal richten sich die Kameras auf Verteidiger Benecken, der spricht von einem „schwarzen Tag für die Frauen in Deutschland.“

    Draußen warten die Unterstützerinnen vom #TeamGinaLisa, sie rufen: „Bildet Banden, macht sie platt, Macker gibt‘ s in jeder Stadt.“

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gina-lisa-lohfink-urteil-ein-hohn-fuer-echte-vergewaltigungsopfer-a-1108961.html

    • * Veranstaltungsshinweis vom 17.11.2006:

      So wird in Würzburg für Falschbeschuldigungen geworben:

      „Zur Ausstellung begleitend finden verschiedene Veranstaltungen statt. So wird am Freitag, 17. November, im Kino Corso der Film *Öffne meine Augen“ von Iciar Bollain gezeigt. Im Anschluss stellen sich Ursula Henneken, Leiter des Frauenhauses vom Sozialdienst katholischer Frauen, Brita Richl, Leiterin des Frauenhauses der Arbeiterwohlfahrt, und Herbert Wimmer von der Beratungsstelle der Arbeitswohlfahrt zum Gespräch.

      Am Dienstag, 21. November, referieren Georg Günter und Sigrid Endrich vom Polizeipräsidium Unterfranken sowie Staatsanwältin Dr. Angelika Drescher und Familienrichter Dr. Alfred Page über *Häusliche Gewalt * Wie können Polizei, Staatsanwaltschaft und Familiengericht helfen?. Beginn ist um 18.30 Uhr im Wappensaal des Würzburger Rathauses.

      http://www.unser-wuerzburg.de/index.php?site=news&news_ID=180&titelindex=

  3. Ach so.

    „Ein ehemaliger V-Mann wurde vom Landgericht Würzburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

    Der V-Mann, der für das Bayerische Landeskriminalamt als Spitzel beim Rockerklub „Bandidos“ tätig war, ist wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Würzburg verringert damit die Strafe aus dem ersten Prozess deutlich.

    2013 war der 49-Jährige wegen desselben Delikts noch zu sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Man sei in dem Prozess mit Dingen konfrontiert worden, die man sich zuvor „nicht habe vorstellen können“, sagte der Vorsitzende Richter Konrad Döpfner. So müsse man unter anderem davon ausgehen, dass LKA-Akten zuungunsten des Angeklagten gefälscht wurden.“….

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/wuerzburg-v-mann-prozess-bandidos-spitzel-erhaelt-freiheitsstrafe-1.3124490

  4. Fischer:

    „Zwei Fragen

    Frage eins: Kennen Sie, verehrte Leser(innen), den Unterschied zwischen bipolarer und Borderlinestörung? Ja? Alle Achtung! Damit liegen Sie schon einmal über dem Durchschnitt der in Deutschland bei Gericht tätigen forensisch-psychiatrischen Sachverständigen.

    Von den Richtern, die mit diesen Begriffen um sich werfen, dass es nur so spritzt, ganz zu schweigen. Ich rege einen Test an (als amtlich anerkannter Nestchenbeschmutzer – Obacht FAZ! – darf ich das): Aufforderung an 800 Strafrichter, 100 Staatsanwälte und 100 Strafverteidiger, binnen 60 Minuten ohne Hilfsmittel die wesentlichen Unterschiede zwischen dissozialer, gemischter, narzisstischer, borderlinerischer und bipolarer Persönlichkeitsstörung im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Straftaten nach den Paragrafen 249 ff. und 174 ff. StGB zu skizzieren. Meine drei Prognosen:

    1) 95 Prozent verweigern die Teilnahme am Test. Davon die Hälfte mit der Begründung, es komme sowieso immer auf eine Gesamtwürdigung an. Die andere Hälfte mit der Begründung, es handle sich offenbar um eine heimtückische Aktion der Gegner von Recht und Ordnung; im Übrigen habe man genug Akten zu bearbeiten und wahrlich keine Zeit, Fragebögen auszufüllen.

    2) Auf Nachfrage an die erste Hälfte, welche Kriterien für die „Gesamtwürdigung“ von Belang seien, schließen sich 100 Prozent dieser Hälfte der zweiten an.

    3) Am nächsten Arbeitstag fahren 100 Prozent der Befragten fort, das zu tun, was sie schon immer taten. Die Revisionsrichter unter ihnen konzipieren neueste Fortbildungsveranstaltungen für die notorisch fortzubildenden Tatrichter zum Thema „Schuldfähigkeitsbeurteilung in der neuen Rechtsprechung“. Den Tatrichtern ist’s egal: Sie sind so „erfahren“, dass sie auf Belehrung verzichten können wie die Katze auf die Warnung vor dem Hunde. Mit anderen Worten: Schön, dass wir mal drüber gesprochen haben.

    Frage zwei: Können Sie den Unterschied auch erkennen, wenn er Ihnen in der Straßenbahn, am Arbeitsplatz oder im Gerichtssaal begegnet? Nein? Dann scheiden Sie als Einwechsel-Sachverständiger schon wieder aus. Wikipedia ersetzt ein Fachstudium noch nicht ganz.

    Eine Antwort (beispielhaft)

    Der Bipolare, er macht es sich und uns schwer. Mal gründet er drei Aktiengesellschaften in zwei Tagen, mal liegt er ermattet herum und verzweifelt an einer Packung verschimmeltem Leberkäs. Früher hieß der Bipolare „Manisch-Depressiver“. Man lernte im Jurastudium 1980 ff., dies sei eine Erscheinungsform des Wahnsinns mit „postuliert organischer Ursache“. Letzteres ist aus der Sicht des Paragrafen 20 StGB eine gute Nachricht, denn nichts liebt die forensische Psychiatrie so sehr wie eine „organische“ Ursache: Eine ordentliche Hirnquetschung (compressio cerebri); eine vom Gynäkologen dokumentierte Sauerstoffknappheit unter der Geburt, einen Tumor im Frontallappen, im MRT schön herausgearbeitet; eine glasklar dokumentierte Hirnhautentzündung nach Zeckenbiss im Kleinkindalter. Da weiß man, was man hat. Der Wahnsinn kann kommen, niemand ist überrascht. Ich meine das kaum ironisch: Auch dem Motorradmechaniker ist eine gerissene Steuerkette als Diagnose lieber als ein Druckverlust ohne erkennbare Ursache.

    Der Borderliner weiß immer alles ganz genau. Insbesondere die Borderliner_in, die rätselhafterweise die Population dominiert. Ratschlag an alle frisch geschiedenen männlichen Middleager mit Account bei ElitePartner: Ungefähr zehn Minuten nach Beginn des weiß die Borderlinerin, dass Sie die wirklich große Liebe ihres Lebens sind. Nach 15 Tagen kommt auf Feuerflügeln die Erkenntnis des Gegenteils: Ab da haben Sie keine Chance mehr. Sie sollten sie auch nicht länger suchen, denn in den zwei Wochen davor war’s doch wirklich sensationell!

    Mein Ratschlag verhallt, ich befürchte es, auch diesmal ungehört. Grund dafür könnte sein, dass Menschen des angesprochenen Kreises entweder selbst Borderliner sind oder Borderliner magisch anziehen, was ein Resultat des traurigen Umstands sein könnte, dass sie eine entweder narzisstische oder dependente Persönlichkeitsstörung aufweisen. Notfalls eine gemischt dominant-dependent-narzisstische. Wie Curd Jürgens vielleicht in Meines Vaters Pferde, Teil eins, 1953 (in jeglicher Hinsicht ein Höhepunkt des cineastischen Schrotts).

    Wie auch immer: Ich hoffe für Sie, dass Sie sich in den zwei Wochen zwischen Verschmelzung und Strafanzeige wegen Stalkings nicht schon zum Hausbau und für das dritte Kind entschieden haben, wozu namentlich der unerfahrene oder der in der Krise der späten Vierziger befindliche abendländische Mann vor lauter Begeisterung über den kosten- und emotionsgünstigen Neuanfang leider sehr neigt. Trost: Es wird teuer, geht aber vorbei. Kaufen Sie sich ein Buch über den alternden Mann.

    „Krank“ können immer nur wenige sein“….

    http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-08/wahnsinn-borderline-bipolare-stoerung-fischer-im-recht

    • @ Hi Martin. Zitate bitte kursiv drucken. Der Test oben – an 100 Richter – ist sehr gut. Die Idee dazu!

      Fischer: Recht viele Kommentatoren haben, so schien mir, nicht wirklich verstanden, dass die Kolumne nicht einer Definition des Wahnsinns gewidmet war, sondern einer Erforschung ihrer eigenen Vorstellung davon, was der Wahnsinn mit dem Recht überhaupt zu tun hat.

      Gleichwohl: Dass „Wahn“ und Paragraf 20 Strafgesetzbuch nicht deckungsgleich sind, war eine der Botschaften der letzten Folge.

      Wollte heute eigentlich einen Tag ohne Paragraphen und Psychononsens verbringen. Machte einen Analogtest. Per Post !!! – nicht mail. An rund 20 Dipl. Pädagogen, im Ressort Betreuung. In drei verschiedenen Amtsstuben: Stadt, Land UND im Gesundheitsamt! Von letzteren wird man überfallen, wenn die Vermutung eines Wahns, etc. vermutet!

      Als Kenner der Materie weiss man bereits vorher: „HERMENEUTIK – man weiss schon vorher, was man erst wissen will!“ Bei der Postmailaktion jeden einzelnen (!) Pädagogen persönlich angeschrieben. In einem 2-stufigen Verfahren. Erster Brief kurz – keine 2 Seiten – mit kurzer Frage: „Ist Wahn ein Unterbringungs- Betreuungsgrund?“

      Wohlgemerkt! Diese Betreuungsstellen plus Gesundheitsamt sind angeblich Profis im Betreuungsrecht UND outen sich (sind) Diplom-Sozialpädagogen: „angeblich mit psychischen Störungen – berufsbedingt (Ausbildung) vertraut!“ Allesamt Freud-Fans, der – man beachte – die Gegenübertragung (Projektion) als erster entdeckt hat.

      Diese genannten Koryphäen wurden – s.o. – mit einer kurzen Frage konfrontiert. Die man mit JA oder NEIN beantworten kann! Nix kam! Dabei sind diese Ressortstellen verpflichtet, den Bürger über Betreuungsfragen aufzuklären. So nachzulesen auf deren Internetseiten: „Zuständig für ALLE Fragen rund um Betreuung!“

      DIAGNOSE BORDERLINE.

      Ein gesichertes Kennzeichen: Kommunikationsabbruch! Da wo die Wahrheit ist, will ein Borderliner nicht hin. Gruss an Martin! Nach 6 Wochen kam von Frau Iris Schneider (Chefin Betreuungsstelle Würzburg), stellvertretend für die restlichen 20 Dipl. Sozialpädagogen, eine Rückmeldung: „anbei Betreuungsgesetze, aus denen Ihre Frage beantwortet wird!“

      Diagnose Borderline: „ausweichende Antworten, in Verbindung mit Wahrnehmungsstörungen!“ Wie vermerkt. Frau Iris Schneider hätte lediglich mit JA oder NEIN antworten müssen. Ich hielt als ihren copy and paste Ausdruck § 1906 und Co. in den Händen. Als ob man zu blöde wäre, den im Internet nicht selbst nachzulesen!

      Juristisch ist 1906 schon immer verfassungswidrig, respektive Punkt 2 (Kunde hat eine Störung), gilt nur im Kontext Punkt 1: „Aufgrund geistiger Verwirrtheit, liegt eine lebensbedrohliche !!! Eigengefährdung vor!“ Die natürlich nachgewiesen werden muss, z.B. Selbstmordversuch! Hat ein Kunde z.B. Krebs – und will sich nicht behandeln lassen – zählt das nicht als Betreuungsgrund, denn es zählt der natürliche Wille.

      Frau Iris Schneider hat natürlich eine Persönlichkeitsstörung, denn sie liest Paragraphen autistisch – Punkt 2 – ohne Kontext. Autismus sind Informationsverarbeitungsstörungen – respektive APS (asoziale Persönlichkeitsstörungen) selbiges! Nach ihrer copy & paste Aktion startete ich das zweite mailing. Diesmal etwas umfangreicher.

      Mit dabei Bundesverfassungsgerichtsbeschlüsse, zig Urteile: „dass Wahn weder Betreuungs- noch Unterbringungsgrund ist!“ Bat um Stellungnahme – doch endlich die Frage mit JA oder NEIN zu beantworten! Es kam nix, ausser einem 2-Zeiler: „Wenden Sie sich bei Fragen an einen Anwalt!“

      Diese Frau (Iris Schneider) hat nachweislich ein Vollmacke – letztendlich selbst betreuungsrechtlicher Fall, denn ihr JOB ist rechtlich fit zu sein. Betreuung ist dann angesagt, wenn der Kunde sich selbst rechtlich nicht vertreten kann, mit erwähntem Kontext: „dass er sich dabei lebensbedrohlich Eigengefährdet!“ Nach PsychKG kommt Fremdgefährdung hinzu!

      Genau diese Kriterien erfüllt Frau Iris Schneider: „Aufgrund geistiger Verwirrung stellt sie eine Bedrohung für andere dar!“ Beweis: „alle 3 Ressorts – 20 Sozialpädagogen – verfolgen Unschuldige, weil nach deren geistiger Verwirrtheit / Meinung (20 Amtsträger), ein Wahn ein Betreuungs- wie Unterbringungsgrund ist! Durch Fakten – deren Wahn – nicht zu korrigieren war!

      Fischer: Wahn“ und Paragraf 20 Strafgesetzbuch sind nicht deckungsgleich.“

      Ebendem – analog 1906. Fischers Fragestellungen sind cool – CitiSite Fragen (es war eine Einzige!) an diese Betreuungsidioten genauso entlarvend – so Oliver Garcia schreiben würde: „Herr Krapf, was iss? Schleunigst diese Damen und Herren aus dem Amt entfernen! Begründung Geschäftsunfähig nach § 104: „zu keiner freien Willensbildung fähig!“ Was – juristisch – im Tatsächlich, ein Betreuungsgrund ist !!!

      @ Martin. Brauch ich nicht noch 100 x schildern: „und dann argumentieren diese Vollidoten, dass mein IHK Unternehmenskonzept ein Wahn sei – trotz Fakten und dass dies kein Betreuungsgrund ist – ihren Wahn nicht korrigieren – so aktenkundig (beweisrechtlich), diese Betreuungsstellen einen gemeinschaftlichen Wahn haben.

      Siehe Kernberg dichotome Systeme. Allesamt gleichermassen paranoid projizieren! Ergo klinisch relevante Fälle nach DSM und ICD – UND nach PsychKG – unterzubringen sind, weil aktenkundig Fremdgefährdung (durch Amtsträger) nachweisbar!

      Meine Tochter würden formulieren: „Schach matt!“

      Die involvierten Richter selbig paranoid projizieren! Der Vorteil ist ja gerade, dass Richter sich nicht mit Psychostörungen auskennen – so denen ihre eigene klinische Relevanz nicht auffällt. Krass wird es natürlich dann, wenn Betreuungsrichter nicht einmal einfachste Betreuungsgesetz kennen oder wie oben erwähnt, Punkt 2 autistisch interpretieren!

      Analog „lebensbedrohlich“ – gilt ebenso für Kindeswohl: „AUCH BEKNACKTE ELTERN SIND KEIN Grund für Kindesentzug“ – es muss eine akute Gefährdung des Kindes vorliegen!“

      • Nochmal Fischer, speziell, dessen Beitrag heute mich nachhaltig begeistert:

        ….“Provokation ist Dialog; Labeling ist Verweigerung von Dialog. Nur indem wir die Errungenschaften der Freiheit ernst nehmen, werden wir die kommunikative Kraft haben, eine Unterscheidung von Wahn und Wirklichkeit durchzusetzen….“

      • Fischer: „Frage eins: Kennen Sie, verehrte Leser(innen), den Unterschied zwischen bipolarer und Borderlinestörung? Ja? Alle Achtung!“

        Blödmann! Spielt generell und juristisch keine Rolle.

        Fischer: „Der Bipolare, er macht es sich und uns schwer. Mal gründet er drei Aktiengesellschaften in zwei Tagen, mal liegt er ermattet herum und verzweifelt an einer Packung verschimmeltem Leberkäs.“

        Blödmann. Im Deeg Blog, die Biographie von Steve Jobs empfohlen. Intelligente gründen 3 Firmen am Tag … und nur Idioten verbringen den Tag mit Leberkäse … oder mit Käse … Leseabende bei Dr. Gross!

        Übersetzt ins weltfremde Weltbild diverser Richterentscheidungen: „Jawoll, Psychiater hat Recht, Rama-Idylle oder / und Kindeswohl: „bei der Mutter lag verschimmelter Leberkäse im Kühlschrank!“

        Wen interessierts – ausser durchgeknallten, Kleinkram orientierten Richtern. Juristisch von keiner Bedeutung! Analog: „Wir müssen uns ein Gesamtbild machen!“ So what aber auch. Kernberg: „Das eigene kleinkarierte Weltbild wird paranoid auf das Gegenüber projiziert!“

        ERGO – weg mit diesem Nonsens! Wo kommen wir hin, wenn Richter oder Dr. Gross, das eigene Lebensversagerscript als Standard deklariert! Juristisch. „Der Proband hat vor Gericht zu erscheinen, damit sich Richter … aus seiner eigenen Froschperspektive … (Lebenscript), ein Bild machen kann. In der Regel visuell: „Steve Jobs hat seit 1998 nur einen Rolli und eine Jeans, so der Kerl sichherlich ein Betreuungsfall ist!“

        Dann gründet JOBs glatt noch 3 Firmen an einem Tag, so Dr. Gross schreiben wird: „Jawoll, liebes hohes Gericht _ Borderline: „unüberlegte Handlungen!“

        Fischer ist nicht verkehrt zu lesen … ABER!!! Laberer … ohne Konsequenzen anzukündigen! Im Einzelfall seine Gelaber in Taten umzusetzen. Zeuge Jehova oder wie? Bibel studiern, aber nix in die Praxis umsetzen!

        Schön, wenn man Fischer verstanden hat. Aber was nutzt das, wenn man im eigenen Fall dessen Erkenntnis nicht umsetzt, z.B. jeden, der einen Wahn hat, beim Gesundheitsamt unter Betreuung zu stellen! Siehe auch Erkenntnis Bundesrichter USA: „Mit der Staatsanwaltschaft rede ich nur noch wenn ein Betreuer dabei ist!“

        @ Lutz. Deine Strategie schon umgestellt? Künast erwischt? Bei komplexen, eigentlich einfachen Frage, wird die keine Antwort geben, eben weil – siehe Borderline: „kognitv überfordert!“

        @ Martin. Jemals gedämmert, dass diese Erstgutachten (Rama-Idylle), für den Sachverhalt nicht relevant sind! Zweitens. Wenn Moser den JOB hatte (Richter geben Aufgabe) vor, Kontakt herzustellen, eben KEIN Sozialgutachten gefordert wird, erst recht nicht Gelaber (Privatlogik) : „Martin sollte keinen Umgang gewährt werden“

        Sprich: „Wieso nicht Moser angezeigt, bzw. bei Richtern höflich nachgefragt: „War sein Gelaber nicht jenseits seines Auftrages!“ Analog kenne ich das in meinem „Fall!“ Die (Psychologen / Pädagogen) labern Dinge, wozu sie richterlich keinen Auftrag hatten! Was natürlich Vorteile hat. Deren Wahn dann aktenkundig ist!

      • Ach Citisite,

        Moser habe ich 2005 angezeigt.

        Es folgte die übliche Folklore:
        1) Staatsanwaltschaft/Täterbehörden Würzburg erkennt bei Behörden und Beauftragten grundsätzlich keine Straftat – 2) Beschwerde Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, macht Häckchen unter jede Strafvereitelung der Würzburger Justizkumpel (in dem Fall Lothar Schmitt, der dort gerade rumstreunte, bevor er zum LG kam und dort 2009 einen Haftbefehl und eine Treibjagd wegen „Amoklaufs“ gegen mich veranlasste, wobei er sich später in der HV vor dem LG 2010 als Zeuge auf meine Strafanzeige gegen Moser zu stützen versuchte, da diese ihm 2005 schon gezeigt habe, dass ich ein „irrer Amokläufer“ bin, in der mdl. Urteilsbegründung/Freispruch nannte Richter Barthel diese Einlassung „glaubhaft“ und einen Wissensvorsprung, Schmitt begegnete mir 2010 erstmals persönlich….) – 3) Klageerzwingung OLG Bamberg, entledigt mit üblichen Phrasen.

        Ein rechtsfreier Raum, strukturelle Korruption, parteipolitisch zersetzt.

        Die TÄTER und Verantwortlichen sind beweisrechtlich und öffentlich benannt.

      • Martin: Staatsanwaltschaft erkennt bei Behörden und Beauftragten grundsätzlich keine Straftat.

        Tenor erkennen! Es geht primär nicht um erkennen von Straftaten, sondern – siehe Fischer – um erkennen von Wahnstörungen! Wozu schreibt der eigentlich seine Artikel? Empfehlung: „nochmal lesen!“

        HOLY Moses!!!

      • Wozu schreibt Manuela Rösel eigentlich ihre Artikel über dichotome Systeme – Identifikation mit dem Aggressor? Auch tausend mal im Deeg Blog verlinkt.

        Die schreibt sie deswegen, dass Opfer ebd. handfeste Gründe hat, Täter (Richter und Co.) aufgrund einer psychischen Störung abzulehnen, in dessen Kontext „Amtsmissbrauch“ nicht vorsätzlich, sondern aufgrund einer geistigen Störung begangen wird. Fischer bringt das nicht auf den Punkt!

      • Für ganz Bekloppte!

        Psychiater Dr. Roth LA – aktenkundig: „Herr K. sieht seine Anteile nicht, im familiären Finanzchaos!“ MILLIONENCHAOS!

        Netterweise formuliert er noch: „Herr K. scheint sich mit Psychologie auszukennen. Herr K. erwähnt Begriffe wie Identifikation mit dem Aggressor!“

        SO!!! Roth, der Irre, hat die familiäre Situation NIE analysiert. Borderline: „er glaubt, was er denkt!“ Fakt: „Dr. Roth ist (war) bewusst, dass er die familiäre Situation nicht kennen kann! Ergo ihm „voll“ bewusst war, dass er Richter anlügt – denn er gibt vor, die familiäre Situation zu kennen!

        Von seiner Privatlogik ist er felsenfest überzeugt – obwohl er weiss, dass er die Situation nicht kennen kann! Ergo – ich dreh am RAD – er ein Fall für die Klapse ist. Es lag ihm zudem eine Zeugenaussage vor – Martin hat die – dass das Millionenchaos kein Wahn ist! Borderline: „Der Kranke (Dr. Roth) hält an SEINEM WAHN, TROTZ FAKTEN FEST!“

        CitiSite wäre begnadet infantil über ihn keine psychiatrische Untersuchung zu beantragen. Jura – uneidliche Falschaussage / Gutachten – spielt dabei nur noch eine Nebenrolle! Sieht das jemand anders?

        Moser hat auch einen Wahn, wenn er meint, Sozialgutachten über Kindeswohl zu verfassen – das war NICHT sein JOB!

      • Und jetzt?

        Der Justizverbrecher Rainer Moser hat 11 Jahre Bindungszerstörung kausal zu verantworten, hat sich als Neuberts Lakai erwiesen, wird von den Würzburger Justizverbrechern gedeckt. So wie alle anderen VERBRECHER auch!

        Strafanzeigen werden entledigt, Zivilklagen als „unbegründet“ verworfen…

        Der Sachverhalt ist nun seit 2013 hier beweisrechtlich veröffentlicht.

        Die Taten und der Kindesentzug dauern an!

        WAS GENAU jetzt!!!???? Die haben weder Leidensdruck noch wurde ihr Leben zerstört noch haben sie die Folgen dieser „Tragödie“ zu tragen!

        Weder das Mantra von „Störungen“ noch der Hinweis auf Rösel, Kernberg oder sonstige Koryphäen HILFT hier auch nur im GERINGSTEN!!!!

        Die Frage lautet: WIE sind die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen????!!!
        (die SCHÄDEN sind ohnehin irreversibel).

        Hast Du dazu auch ein paar „schlaue“ Ideen!!!

      • Zitat: „Moser hat 11 Jahre Bindungszerstörung kausal zu verantworten.“ Das bekannte Schuldzuschiebungs-Dilemma bei Konfrontation: „Nicht ich, Moser, habe entschieden, sondern der Richter!“

        Das ist jedoch nicht Thema, sondern dass Gutachter ihre Kompetenzen überschreiten. Bei Peter Thiel hundertfach nachzulesen: „Gutachter, die den Richterauftrag nicht verstehen!“

        Richter Beckmann lieferte hierbei das HIGHLIGHT schlechthin ab. Gilt bundesweit für alle durchgeknallten Betreuungsrichter. Üblich – auch – analog – im Mollath Fall: „Entlassung – nur wenn bestätigt wird, dass Proband nicht mehr geistig verwirrt!“

        BULLSHIT. Beckmann bestätigte in 2 Beschlüssen: „Fehlen – von Anbeginn – jegliche Voraussetzung, für Betreuung vs. Unterbringung!“ Dennoch holte er sich ein Gutachten ein ob Proband immer nocht betreuungsbedürftig ist, respektive einen Wahn hat!

        Mehr Idiotie – Schizophrenie – geht nicht!

        Nach dem Motto: „das haben wir immer so gemacht!“ Umgerechnet bundesweit – Millionenschäden! Richter, die dem Staat Geld kosten – Steuerverschwendung – mit Vorsatz!“ Soweit denkt Fischer aber vermutlich nicht, dass geistige Verwirrung von Amtsträger finanzielle Schäden – für die Staatskasse – nach sich zieht.

        Beckmann der Stadt Würzburg Geld kostet! Moser analog – bei 16 Kaffeefahrten zu Miss Neubert! Obendrauf sich mit Tätern identifiziert!

        Juristische Frage: „Sind Sozialpädagogen von der 30 Jahres Frist – Schadenersatz – befreit?“ Wäre eine intelligente Frage?

    • Isolde Schneider eingeschrieben im BdB-Qualitätsregister. Rotenhanstraße 3. 97082 Würzburg.

      http://bdb-qr.de/25_Profil.php?IDbetreuer=818

      Diplom-Sozialpädagogin (FH). Berufsbetreuerin seit 1999. Zusatzqualifikation System. Familien-, Paar- und Einzelberatung. Bürogemeinschaft mit 2 Kollegen (Jurist, Verwaltungsfachwirt), die ihrerseits gesetzliche Betreuungen machen. Spezialisierung: psychische Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen.

      Man beachte: Expertin in Persönlichkeitsstörungen sowie Bürogemeinschaft mit einem RA, der ebenso Betreuer ist.

      Anzunehmen – lt. Internetauftritt – dass dieses Team gnadenlos jeden erledigt der gegen Betreuungsgesetze verstösst – UND – zudem die Fähigkeit besitzt, Persönlichkeitsstörungen zu erkennen. Beispielsweise die von Psychiater Dr. Roth oder / und Dr. Gross – aber auch Richterin Twardik  – siehe oben – die nach Aktenlage im Tatsächlichen vorliegt!

      Analog Frau Isolde Schneider in systemischer Familien- Paartherapie klinisch relevante Projektion auf Anhieb ebenso erkennen würde. So behauptet sie zumindest!

      Widerspricht sich jedoch mit dem im Deeg Blog oft zitierten Artikel von Manuela Rösel (Borderline-Expertin), dass Dipl. Sozialpädagogen „Spaltung & Projektion“ völlig unbekannt ist. Das Schlüsselelement aller Persönlichkeitsstörungen.

      Dr. Roth – LA Würzburg – Dr. Gross aktenkundig nachweisbar: „klinisch relevante Projektionen.“ Gilt analog für Amtschefin Frau Twardzik – aufgrund geistiger Verwirrung – aktenkundig „Rechtsbeugung!“ Betreuungsstelle analog: „Spaltung & Projektion!“ ebenso für den ehemaligen involvierten rechtlichen Betreuer, letztendlich Herr aller Verfahren, denn dessen JOB war, reihenweise Gutachter, Richter, usw. zu verklagen!

      SO!!! Jetzt könnte man, wie Martin, sich mit all diesen verwirrten und fachlich inkompetenten Amtsträger einen „fight“ liefern – unendliche Schriftsätze verfassen! Gäbe es nicht folgende Möglichkeit …

      Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten. Die Schadenersatzansprüche können erhoben werden von einem Ergänzungsbetreuer (nach § 1899 Abs. 4 BGB), dessen einziger Aufgabenkreis die Prüfung von etwaigen Pflichtwidrigkeiten und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beinhaltet.

      ERGÄNZUNGSBETREUER!

      Link oben: „Mit dem Eintrag ins Qualitätsregister mache ich meine beruflichen Qualifikationen als Betreuer/in für jedermann sichtbar.“ So what aber auch! Besser wäre: „… mache ich meine Kompetenz in der Realität sichtbar!

      Als Psychose bezeichnet man eine schwere psychische Störung, die mit einem zeitweiligen weitgehenden Verlust des Realitätsbezugs einhergeht. Wie erwähnt: Richter Beckmann attestierte 15 Dipl. Pädagogen (insbesondere der Betreuungsstelle Würzburg), den chronisch latenten Verlust der Realität: „Wahn, durch Fakten nicht korrigierbar!“

      Frau Isolde Schneider wird ihre Würzburger Kollegen sicherlich kennen, insbesondere die Chefin der Würzburger Betreuungsstelle, Dipl. Frau Iris Schneider. Hoppla, gleicher Nachname! Vielleicht die Schwester, die aktenkundig von Betreuungsrecht keinen blassen Schimmer hat, so Richter Beckmann denen die rote Karte gab!
      Nachdem Frau ISOLDE Schneider seit 17 Jahren in dieser Branche tätig und zudem Expertin in Persönlichkeitsstörungen ist – wird ihr sicherlich nicht entgangen sein dass in dieser „Helferbranche“ die meisten Persönlichkeitsgestörten arbeiten.

      Siehe das Lebenswerk von Psychopathenpapst Prof. Dr. Hare. Oft genug verlinkt.

      @ Frage an Martin: „Soll ich Frau Isolde Schneider engagieren?“ Als Ergänzungsbetreuerin, um reihenweise involvierte „Protagonisten“ zu verklagen – diliktischer Schadenersatz hinzu kommend.

      Würzburger Amtsträger – Dipl. Sozialpädagoge: „äh, Herr Krapf, was ist bitte diliktischer Schadenersatz?“ Meine Nerven!

      In Frau Isoldes Gemeinschaftspraxis arbeitet ein RA mit Spezialgebiet Verwaltungsfachwirt. Das passt zudem. Nach Aktenlage wird er aus dem Staunen nicht mehr heraus kommen, sprich genug Material finden, Verwaltungsangestellte reihenweise zu erledigen!

      Heisst zusammenfassend: CitiSite – der offizielle Nachfolger von Borderline-Gott Kernberg – wird bei Frau Isolde Schneider kurz nachfragen, ob sie Zeit und Lust hat als Ergänzungsbetreuerin sich diverser persönlichkeitsgestörter Amtsträger anzunehmen.

      Diesen comment werde ich ihr zudem verlinken – mit Empfehlung, den gesamten Deeg Blog zu lesen, insbesondere CitiSite, damit sie vorgewarnt ist 🙂

      • Im hier vorliegenden Fall liegen die Fehler nicht nur im Fachlich- medizinischen, sondern im Tatsächlichen, in Irrtümern über Anknüpfungstatsachen.

        Gerhard Strate: Das Erkennen und Bewerten solcher Irrtümer ist dem Gericht nicht nur möglich, sondern es fällt sogar in seine originäre Kompetenz. Eine sachverständige Hilfeleistung für das Gericht ist gemäß der prozessualen Aufgabenverteilung zwischen dem Gericht und dem ihm zuarbeitenden Gutachter hierfür nicht erforderlich.

        @ Martin. Nett, dass Du auf Fälle, die nicht dich betreffen kaum Antwort gibst, bzw. nicht mit diskutierst oder gar Ratschläge gibst, dabei haben alle Fälle eines gemeinsam. Siehe Strate.

        § 63. Bevor man Mollath wegsperrt, sollte Richter vorab klären, ob eine Straftat vorliegt! Einfachste Logik oder?

        § 1906. Betreuung. Bevor man Leute versucht unter Betreuung oder in Unterbringung zu stellen, sollte man vorab abklären, ob eine lebensbedrohliche Eigengefährdung vorliegt! Einfachste Logik oder?

        Für beide Scenarien braucht man weder Sozialpädagogen noch Psychiater – das hat der Richter zu eruieren: „Eine sachverständige Hilfeleistung für das Gericht ist gemäß der prozessualen Aufgabenverteilung zwischen dem Gericht und dem ihm zuarbeitenden Gutachter hierfür nicht erforderlich.“

        Hat man eine Informationsverarbeitungsstörung versteht man Strate natürlich nicht!

        Jetzt übertragen wir das auf Kindesentzug. Wozu Moser, wozu Psychologen? Der Richter hat dafür zu „sorgen“ dass Kindeskontakt stattfindet und wenn doch Psychologen auffahrend, hat dieser zu attestieren – auf einer Seite: „Miss Neubert scheint instabil, bzw. eine asoziale Persönlichkeitsstörung zu haben!“ Letztendlich interessieren nicht einmal Bindungsfragen – Richter hat sofort zu agieren!

        Falls jemals aufgefallen.

        Während einer Beziehung interessiert sich der Staat keine Bohne darum, wer von den leiblichen Eltern dem Kind wohl oder unwohl tut, solange Kind nicht mit blauen Flecken, usw. in der Schule erscheint. Nach Trennung urplötzlich zentrales Thema: „wer schadet dem Kind?“

        Antwort: „Keiner, solang Kind nicht von leiblichen Eltern körperlich misshandelt wird!“

        Emotionale Misshandlungen oder Vernachlässigung sind während der Beziehung meist sieRegel – ständig gegenwärtig: „Papi, hört nie zu“ – oder / und – siehe Express Emotion Modell: „drei negative Blicke am Tag und die Eltern werden als schizophren eingestuft!“ So Sozialpädagogen auf den Plan zu rufen sind, wenn – während der Beziehung – Kind dem Amt mitteilt: „Papi hat heute wieder mal grundlos blöde geklotzt!“

        SO!!! Wieso stellen sich Richter strohdoof an – in Ermittlungen – die überhaupt nicht relevant sind, schon mal überhaupt nicht die Privatlogik von Moser oder / und diesem Rama-Experten!

        Analog wird im Betreuungsrecht Richter in 0.3 Sekunden ermitteln können ob eine lebensbedrohliche Situation vorliegt. Also wieso fährt er Pädagogen wie Psychiater auf – völlig überflüssig – analog Brixner: „Mollath hat einen schizophrenen Blick – der gehört in die Klapse, bis sein Wahn-Blick geheilt ist – völlig egal, ob er eine Straftat begangen hat!“

        Für ganz Bekloppte.

        Einspruch einlegen – Begründung siehe oben. Richter seinen originären JOB beibringen: „Danke dass Sie keine Eigengefährdung festgestellt haben – Besuche von Psychiater ebd. unrelevant – VERFAHREN EINSTELLEN /// wozu Moser, Ihr JOB ist für Umgang zu sorgen, dies ohne Gutachten, nicht relevant, ebd. sofort zu entscheiden haben.“

        Once again, für völlig geistig verwirrte Opfer: „Eine sachverständige Hilfeleistung für das Gericht ist gemäß der prozessualen Aufgabenverteilung zwischen dem Gericht und dem ihm zuarbeitenden Gutachter hierfür nicht erforderlich.“

        In diesem Sinne!

  5. >PROZESSBEGINN GEGEN POLIZEIBEAMTE STEHT FEST

    „Der Prozessbeginn gegen zwei Polizisten vor dem Landgericht Mosbach steht fest. Die Verhandlung gegen die 40 und 50jährigen Beamten beginnt am 21. Oktober. Den beiden wird gemeinschaftliche Körperverletzung in Tateinheit mit Verfolgung Unschuldiger vorgeworfen. Sie sollen einen Mann im Zusammenhang mit einer Fahrzeugkontrolle vor dessen Haus gehindert haben, die Toilette zu benutzen. Dabei stellten sie sich laut Anklage dem Geschädigten in den Weg. Als dieser seinen Stuhlgang nicht mehr halten konnte, sollen sie ihn gewaltsam zu Boden geworfen und Handeschellen angelegt haben. Dabei erlitt der Mann Verletzungen. Wie sich später herausstellte waren die Papiere des Mannes in Ordnung, zudem stand er nicht, wie von den Polizisten behauptet, unter Alkoholeinfluß.“

    http://www.rnf.de/mosbach-prozessbeginn-gegen-polizeibeamte-steht-fest-114928/

  6. Es sieht so aus als habe der Kampf ums Kindeswohl und die Familie staatliches Gehör gefunden. Der Untersuchungsausschuss hat rund 60 % der Erziehungsgutachten als mangelhaft und gar als falsch bewiesen. Wichtige Ermittlungen haben ergeben, das somit mehr als 80 % der Fälle von Kindesentzug ungerechtfertigt sind.

    Jugendämter wehren sich nun wehment mit der Argumentation, das immer mehr Eltern psyschich krank seien und Kinder auf Lebzeit entzogen werden müssten. Untersuchungen haben aber ergeben, das die Verantwortlichen in ihren Ämtern zum großteil ungeschult und über keinerlei psychologische Grundkenntnisse verfügen.

    http://www.kiel.vaeteraufbruch.de/index.php?id=1772

    Autorin Sanja Welsch denkt natürlich keinen Schritt weiter und jammert nur. Bei CitiSite unendlich nachzulesen: Pädagogen ablehnen, eben weil keine psychologische Ausbildung. Was letztendlich Vorteile hat. Denn: „Diese Deppen outen in ihrem Sozialschmarrn – selbst psychische Störungen – in der Regel klinisch relevante Projektionen!

    Nebenbei verstossen diese Sozialheinis reihenweise gegen Gesetze – so man ja richtige Freude haben kann – den Sozialbericht als Dokument (Beweis), in den Händen zu haben!

    Freu mich immer wieder – richtig gehend unterhaltsam – Gruss an Peter Thiel – solche Romane zu lesen oder / und ab und zu aktiv zu werden – solche Idioten (Arschlöcher) zu erledigen.

    Zum Beispiel im Team mit Normen (meinungsverbrechen) … im Deeg Blog publiziert … Fall (shit – Martin genehmigt immer nur einen link – Saukerl) … TAG: „Ein Fleischermeister auf Abwegen.“

    Dame sass in Stuttgart in der Klapse – CitiSite textete für den Richter 2 Seiten – der zeigte Krankheitseinsicht. Normen filmte die Dame in der Klapse. Dame war in 48 Stunden aus der Klapse „befreit!“ RA – dieser Fleischermeister – ihr Betreuer, stinksauer, weil wir ihn als Depp outeten!!! Wollte uns verklagen. Der Idiot: nichtmal von Pressefreiheit `ne juristische Ahnung!

    Die freiheitsentzogene Dame brauchte nicht einmal einen RA. Normen und CitiSite keine 2 Stunden – den Fall aus der Welt zu schaffen – zu erledigen!

  7. Prof. Dr. Joachim Wittkowski: Neuere Forschungsergebnisse zum Rorschachtest und seinen Modifikationen. Rohschachtest. Mehr Verblödung geht nicht. Literatur: Krimineller Nonsens! Ohnehin nicht zulässig.

    Wittkowski = Dipl. Psychologe. Damit outet er, dass er in Kindeswohlfragen fachlich inkompetent ist. Analog Moser! Schade, dass mir (CitiSite), die beiden nie über den Weg liefen. Siehe im Kontext hier …

    Bayerns dümmste Arschlochbehörde: die Staatsanwaltschaft Würzburg provoziert immer weiter.

    Zitat Ayse, Oxford: „you should defintley become a well known INTERNATIONAL EXPERT (in communication and psychoanalsies) in this field … weil du ja ein Experte nicht nur in Deinem Field aber auch in Psychoanalysis bist … I suppose that such a topic (book) would be UNIQUE – as a well given the RARE NUMBER – of well-written books in this area.

    Wittowski schreibt auch Bücher… googeln. Mir war heute schon schlecht … liest man ihn … braucht man ausser Kopfschmerztabletten, glatt noch ne Psychotherapie. ULTRA-kriminell!!!

    @ Martin. Rück mal sein Gutachten nach.

    CitiSite hätte Wittkowski nicht nur fachlich abgelehnt, sondern zudem ein psychiatrisches Gutachten über ihn beantragt. Jede Wette: im Gutachten formale Denkstörungen oder / und Inkompetenz in jeder Zeile beweisrechtlich – nachweisbar! Vermutlich bis hin – klinisch relevante Projektionen!

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