Asozialer Justizverbrecher und Kindesentfremder Pankraz Reheußer weiter durch Täterumfeld OLG Bamberg gedeckt: Klageerzwingung und weitere Strafanzeige

Für diejenigen, die es immer noch nicht verstanden haben: dieser Blog dient der BEWEISRECHTLICHEN Dokumentation der Justizverbrechen. Es gibt für die Schuldigen KEINE Möglichkeit, sich der VERANTWORTUNG zu entziehen.

Seit 2003 werden Straftaten der Volljuristin und Kindsmutter Kerstin Neubert gedeckt: Opferbonus.

Hieraus resultierend wurde ebenfalls seit 2003 meine Vaterschaft (Details nochmal im Beitrag) zerstört: Ausgrenzung und hieraus Kriminalisierung. 2009 schließlich der Versuch, mich mit einem Fehlgutachten dauerhaft in der Forensik wegzusperren.

Diese Verbrechen im Amt bei den Justizbehörden Würzburg werden bis heute vertuscht, der Drahtzieher Clemens Lückemann ist Präsident des OLG Bamberg.
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Die Schweinereien und Verbrechen im Amt sind in diesem weiteren Schreiben an die örtliche Polizeibehörde nochmals detailliert beweisrechtlich („strukturelle Korruption“) angezeigt und formal an das OLG Bamberg/Täterbehörde gerichtet.

Hiermit BEWEISRECHTLICH VERÖFFENTLICHT:

An die
Leitung des
Polizeirevier Feuerbach
Kärntner Straße 18
70469 Stuttgart 14. August 2016

Mehrfertigung an

Oberlandesgericht Bamberg
Wilhemsplatz 1
96047 Bamberg

An das OLG Bamberg erfolgt formal Beschwerde/Antrag auf Klageerzwingung;
gleichzeitig wird beantragt, aus den aus dem Sachverhalt hervorgehenden Gründen die Verweisung an ein objektives Gericht zu veranlassen.

Beiordnung eines Rechtsanwaltes wird beantragt, der Kläger ist nachgewiesenermaßen aufgrund der gegen ihn begangenen Justizverbrechen und infolge Vertuschungen seit 2005 Langzeitarbeitsloser und auf Transferleistungen nach Hartz-IV angewiesen.

(Dieses Schreiben und die zugrundeliegenden weiteren Vertuschungsversuche sind im Blog des Geschädigten veröffentlicht).

Sachverhalt:
Vertuschung von Verbrechen im Amt, Kindesentziehung durch Verschleppung und fortgesetzte Rechtsbeugungen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg, Begünstigung der Rechtsanwältin Kerstin Neubert u.a., Verdeckung der Kindesentführung zum Zweck der Bindungsblockade, Verdacht der strukturellen Korruption

Die bisher eingereichten Strafanzeigen werden wie PHK Mielke bereits per Mail am 12.08.2016 mitgeteilt, auf die Geltendmachungen des Tatbestandes der Strafvereitelung, der Begünstigung und des Amtsmissbrauch wie folgt ausgeweitet:

1.
Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt Heyder, Staatsanwaltschaft Bamberg:
dieser teilt mit Schreiben der Staatsanwaltschaft Bamberg, Az. 1107 Js 9935/16 vom 09.08.2016 mit, dass die Strafanzeige gegen den Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Bamberg und seinen Kollegen Erik Ohlenschlager, entledigt wird.
Anlage 1

2.
Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt Zuber, Generalstaatsanwaltschaft Bamberg:
dieser teilt mit Schreiben der Generalstaatsanwaltschaf, Az. 2 Zs 592/16, vom 08.08.2016, mit, dass die Rechtbeugungen und der rechtswidrige sog. Umgangsausschluss durch den Justizverbrecher Pankraz Reheußer, nicht zu beanstanden seien bzw. keine Rechtsbeugungen vorlägen.

Der Justizverbrecher Reheußer ist schuldhaft verantwortlich für rechtswidrigen Umgangsausschluss und Zerstörung jeglicher Bemühungen und Kontaktanbahnungen, die mithilfe großen Engagements bis Februar 2016 wieder gelungen sind.

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Desweiteren beruft sich der Beschuldigte Zuber zwecks Freibrief an seinen Justizkollegen auf ein Urteil zur Rechtsbeugung des OLG Naumburg von 2008, in welchem die der Rechtsbeugung fraglos schuldigen Richter sich der Anklage dadurch entzogen, indem sie sich auf das Beratungsgeheimnis beriefen.

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(Ähnlich wie bei einem Mord, bei dem zwei Täter die Tat gestehen, wodurch dann beide davonkommen, weil man nicht nachweisen kann, wer ein falsches Geständnis ablegt und wer der Täter ist).

>>>>Update: BGH-Richter Thomas Fischer führt hierzu hochaktuell aus, 13.09.2016:

….“Es gibt kein Beratungsgeheimnis (§ 43 DRiG), das stärker wäre als das Verbot, ein Verbrechen zu begehen. Daher ist es im Prozess wegen Rechtsbeugung selbstverständlich nicht unzulässig, Beweis über den Inhalt der Beratung und Abstimmung eines Richtergremiums zu erheben. Wenn dann alle als Zeugen vernommenen Richter sich auf ein Auskunftsverweigerungsrecht als mögliche Mittäter (§ 55 StPO) berufen, kann man daraus ohne weiteres Schlussfolgerungen für den Beweis ziehen.“….

http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-09/rechtsbeugung-bewusste-missachtung-fischer-im-recht/komplettansicht

Es handelt sich hierbei um den bundesweit bekannten Justizskandal des geschädigten Vaters Kazim Görgülü und seines Sohnes, bei welchem die offenkundig rechtswidrigen Beschlüsse des AG Wittenberg und des OLG Naumburg immer wieder höchstrichterlich gerügt wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Beschwerde 36397/07 der stellte massive Rechtsbrüche und Diskriminierungen des nichtverheirateten Vaters und seines nichtehelich geborenen Kindes fest, was Deutschland zu Reformen in der Gesetzgebung und gegen Väterdiskriminierung zwang.

http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/Tagebuch.htm

Der 14. Zivilsenat des OLG Naumburg weigerte sich beharrlich, die Interventionen des EGMR anzuwenden, was durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde und fraglos den Tatbestand der Rechtsbeugung verwirklichte.

Es ist bezeichnend, dass sich die Justizverbrecher in Bamberg auf das für seine Schäbigkeit und Richterwillkür bekannt gewordene sog. Urteil des OLG Naumburg berufen, um die Rechtsbeugung des Justizverbrechers Reheußer hier als Vorsitzendem Richter zu entledigen.

Die Intention des Oberstaatsanwalts Zuber ist offenkundig, zu implizieren, dass der Vorsitzende Richter Reheußer mit dem rechtswidrigen „Endbeschluss“ der Kammer unter Vorsitz des Richter Reheußer nichts zu tun hat.

Dass man bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg vor keiner bizarren Rechtsverdrehung zurückschreckt, um Straftaten im Amt zu verdecken, ist in diesem Justizskandal bereits vielfach belegt.

Der Verdacht der strukturellen Korruption zugunsten von Juristen, Justizbediensteten und Günstlingen im Netzwerk des als rechtsradikal einzustufenden OLG-Präsidenten Lückemann erhärtet sich immer weiter.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Land Baden-Württemberg gegenüber meiner Person aufgrund § 45 Beamtenstatusgesetz eine FÜRSORGEPFLICHT hat.

Die Hinzuziehung des Landtags Baden-Württemberg wird angeregt. Dass ich den Kindesentzug und die Vertuschungen nun mit 47 Jahren nicht mehr hinnehmen werde, habe ich ausreichend deutlich gemacht.

Sachverhalt:

Die Verbrecher beabsichtigen offenbar durch fortgesetzte Provokationen und Schädigungen den Suizid des Klägers herbeizuführen. Ebenso wird wie vielfach mitgeteilt, offenbar gezielt derart provoziert, bis der Kläger zur Gewalt greift, um das über Jahre aufgebaute Phantasma eines gefährlichen Irren „bestätigt“ zu sehen und so die Justizverbrechen final vertuschen zu können.

Anlass sämtlicher Justizstreitigkeiten ist eine mit falscher Eidesstattlicher Versicherung erlangte sog. Gewaltschutzverfügung, die die Rechtsanwältin Kerstin Neubert am 15.12.2003 bei dem Beschuldigten Thomas Schepping (Zivilgericht Würzburg) als Mutter des drei Monate zuvor geborenen gemeinsamen Wunschkindes unkompliziert erlangte (gem. feministischem GewSchG. ohne Beweise, ohne Anhörung des Antragsgegners anhand Glaubhaftmachung bzw. Rolle als Frau).

Anstatt die ohne weiteres zu belegende falsche Eidesstattliche Versicherung und völlig willkürliche Diffamierung (Rache, Laune, Affekt) durch die Kindsmutter und Volljuristin gemäß Widerspruch, Zeugenangaben und Beweismitteln offenzulegen, begann man bei der Justizbehörde Würzburg einen sich steigernden Feldzug gegen meine Person.

Hierfür genügte eine diffuse Stigmatisierung als „gewalttätiger“ Mann, der bereits durch bloße Anschuldigung stigmatisiert und vorverurteilt ist.

Die fortlaufenden Verschleppungen und Rechtsbeugungen durch Angehörige der Justizbehörden Würzburg sind der Polizei Baden-Württemberg beweisrechtlich vorgelegt.

Der Verdacht struktureller Korruption und schwerer Verbrechen im Amt sowie deren Vertuschung u.a. mittels Tatortprinzip und Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit ist nachhaltig gegeben.

Herausragend ist hierbei eine durch den heutigen OLG-Präsidenten Bamberg – dessen Gericht für diese Klageerzwingung und Beschwerde originär zuständig ist, was fraglos zu weiterer Rechtsbeugung und Vertuschung führt – und den ehemaligen Staatsanwalt Thomas Trapp, Würzburg, zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt aufgrund einer gegen Trapp eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde.

Die Staatsanwaltschaft als Beschwerdegegner inszenierte sich hier als Opfer einer Straftat und vertrat auch gleich die Anklage.

Mittels Fehlgutachten des ebenfalls bis heute gedeckten Psychiaters Dr. Groß (im Bild mit Frau) versuchte man darüberhinaus, mich dauerhaft zu Unrecht unter Missbrauch des § 63 StGB wegzusperren und endgültig zu vernichten.
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Dieser Plan der bis heute im Amt befindlichen Justizverbrecher scheiterte aufgrund Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil, LMU München, der das eklatante Fehlgutachten des Dr. Groß als solches entlarvte. (Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09).

Nachdem das Landgericht Würzburg am 20.08.2010 feststellte, dass keine Straftat für die Maßnahmen zugrundelag, verhinderten die Justizverbrecher um Lückemann die Auszahlung der zugewiesenen Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung mit weiterem Amtsmissbrauch und Rechtsbeugungen.

Die Illusion, dass sich derart schwere und gemeinschaftlich von CSU-Amtsträgern begangene Verbrechen im Amt nachhaltig verdecken lassen, ist bizarr. Dies zeigt jedoch die Gesinnung und Hybris in diesem rechtsfreien Raum. Clemens Lückemann ist als Rechtsradikaler einzustufen.

Durch die Verbrechen verlor ich als Vater von Dezember 2003 bis Mai 2010 den Kontakt zu meinem leiblichen Wunschkind.

Erst ab Mai 2010 gelang es aufgrund der Durchsetzung durch die Würzburger Familienrichterin Sommer, endlich wöchentliche Treffen und einen Bindungsaufbau zu meinem Kind herzustellen.

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Dies verlief bis Mai 2012 äußerst positiv. Gemeinsames Sorgerecht und Ausweitung der Kontakte sowie Normalisierung der Eltern-Kind-Beziehung waren erklärtes Ziel.

Zu diesem Zweck wurde im Dezember 2011 die gemeinsame Elternberatung veranlasst.

Diese vereitelte die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert aus persönlichen und niederen Motiven. Sie gab zunächst vor, zu Beratung psychisch nicht in der Lage zu sein sondern zunächst eine Therapie machen zu wollen. Die Richterin Treu, die bereits die Entfremdung von 2004 bis 2010 schuldhaft zu verantworten hatte, gestand der Kindsmutter als wieder zuständig gewordene Sachbearbeiterin zunächst Einzelgespräche zu, bis diese Therapie greift.

Der weitere Fortgang in Kürze (die gesamten Vorgänge sind beweisrechtlich im Blog veröffentlicht und der Polizei sowohl in Bayern als auch in Baden-Württemberg aangezeigt):

Die Kindsmutter verweigerte unsanktioniert auch diese Einzelgespräche.

Als ihr Anwalt hierauf überdrüssig geworden das Mandat niederlegte, beauftragte die Kindsmutter die Würzburger sog. Fachanwältin Gabriele Hitzlberger damit, durch entsprechendes rechtliches Gebaren und Provokationen jegliche Kontfliktlösung nachhaltig zu stören und den Kontakt zwischen Vater und Kind nachhaltig zu vereiteln.

Das Verhalten der Hitzlberger ist als fragloses Mordmotiv benannt. Wie derart widerwärtiges, hetzerisches und bösartiges Agieren zu Lasten eines Kindes und eines Vaters in einer Rechtspflege in einem Rechtsstaat überhaupt möglich ist, ist zu klären.

Ab Juni 2012 verweigerte die Kindsmutter unsanktioniert die vollstreckbaren Umgangskontakte zwischen Vater und Kind.

Ab Oktober 2012 tauchte die Kindsmutter unter, um die Bindungsblockade zu manifestieren, was faktisch eine Kindesentführung darstellt. Diese wird von der Staatsanwaltschaft Würzburg strafvereitelnd und rechtsbeugend gedeckt. Anzeige liegt der Polizei Stuttgart vor.

Im Januar 2013 verweigert die Kindsmutter unsanktioniert den Kontakt zur Umgangspflegerin Frau Kleylein-Gerlich und lässt Hitzlberger einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin einreichen, der deren Bemühungen final zunichte macht.

Bis Juli 2015 erfolgt ein unsanktionierter und massiv schädigender Kindesentzug, gegen den die zuständige Justizbehörde nichts unternimmt. Meine Anträge werden nicht beantwortet und offenkundig nicht bearbeitet.

Im Februar 2016 manifestiert der Justizverbrecher Pankraz Reheußer beim OLG Bamberg erneut den Kindesentzug und rechtsfreien Zustand sowie die bisherigen Verbrechen im Amt, indem er die Kindesentführung seitens der Volljuristin Neubert negiert und einen rechtswidrigen Umgangsausschluss gegen mich als Vater fabuliert, der im „Wohl“ des Kindes liege.

Dies entgegen der ausdrücklichen Empfehlungen und Bewertungen durch die 2015 eingesetzte Umganspflegerin Ursula Baur-Alletsee (die erfolgreich mit Kind und Vater getrennt den Umgang angebahnt hatte), des 2012 erfolglos eingesetzten Verfahrenspflegers Günter Wegmann sowie des Sachbearbeiters des Jugendamtes, Mario Pinilla.

Reheußer setzt sich erkennbar willkürlich und aus persönlichem Ärger (wie ausführlich begründet) z.B. über den Blog des Klägers über geltendes Recht und Gesetz und die Grundrechte meiner Person und meines Kindes hinweg.

Die Schädigungen sind bereits als irreversibel anzusehen.

Der Rechtsfrieden und das Vertrauen in eine integre Justiz sind nachhaltig gestört.

Martin Deeg,

Polizeibeamter, a.D.

225 Gedanken zu „Asozialer Justizverbrecher und Kindesentfremder Pankraz Reheußer weiter durch Täterumfeld OLG Bamberg gedeckt: Klageerzwingung und weitere Strafanzeige

  1. Gestern hatte ich in Berlin die Wahl der Qual (genau so herum).
    Es startete der Dokumentarfilm „The Red Pill“ im Kino http://www.redpillberlin.de/

    Aber auch der Verein Väteraufbruch für Kinder lud zu einem Fachgespräch mit dem Thema: „hochstrittige Elternschaft“. http://berlin.vafk.de/index.php?id=1570
    Mit „hochstrittige Elternschaft“ ist nicht die Streitfrage „Besteht überhaupt die Elternschaft?“ gemeint, sondern der Umstand, dass Eltern um ihre gemeinsamen Kinder in einem langen und heftigen Streit stehen. Die Fachwelt hat dafür auch das Label „High-Conflict“-Eltern (HC-Eltern) gefunden.

    Ich hatte mich für das Fachgespräch seit Längerem angemeldet und ging also zum VAfK.
    Am Eingang wurde ich von einer sehr symphatischen Frau begrüßt, die mir erzählte, dass sie ihr Kind nun bereits mehrere Jahre nicht gesehen hat. Erwartet würde von ihr, dass sie sich mit der Situation arrangiere. Der Runde gehörten dann auch erstaunlich viele Frauen an, was mich zunächst etwas irritierte, aber dennoch positiv stimmte. Es stellte sich dann heraus, dass noch eine weitere Frau beim VAfK engagiert ist und mit ihrem Mann, einem Familienrichter a.D., gekommen war. Die anderen Frauen kamen nicht als Betroffene, sondern als Verfahrensbeistand oder in der Kinder- und Jugendhilfe Tätige. Ob aus persönlichem Interesse oder im Rahmen der beruflichen Fortbildung blieb unklar. Bei den anwesenden Männern fielen Profession und Betroffenheit häufiger zusammen. Ein Problembewusstsein hatten jedenfalls alle, Frauen wie Männer.

    Das Thema „hochstrittige Elternschaft“ wurde kurz vorgestellt und auf die Häufigkeit dieser Konstellation in der Beratungspraxis hingewiesen. Aus dieser Beratungserfahrung hatten sich immer wiederholende Muster im Verlauf dieser Dramen gezeigt, die an kurzen Beispielen aufgezeigt wurden. Den größten Raum nahm die Vorstellung des aktuellen EGMR-Entschädigungsfalls Moog gegen BRD ein http://hudoc.echr.coe.int/eng#{„itemid“:[„001-115414“]}
    und http://www.selbsthilfe-nb.de/images/aktuelles/2016/VAfK-PM_EGMR-Moog.pdf

    Bei der Vorstellung des Falls ging mein Puls in die Höhe. Das passiert selbst in Gerichtsverhandlungen nur noch selten in solchem Ausmaß. Es fiel mir wohl schwer das an diesem Ort die Zumutungen auszuhalten. Zu viele Parallelen, zu viele Erinnerungen an Ohnmacht, Zugeständnisse, Hoffnung, Aufopferung, Kampf, Enttäuschung und unendliche Wut. Als dann im nachfolgenden Gedankenaustausch die Thematik: „bewusster Rechtsmissbrauch durch Richter und beteiligte Professionen und mögliche Hintergründe“ faktisch ausgelassen wurde, musste ich es mit Klartext thematisieren. Das war wohl Einigen neu und Vielen unangenehm. Zwar widersprach niemand meinen Erklärungen, aber darüber sprechen wollte man doch lieber nicht. Am ehesten folgte mir noch der Familienrichter a.D., auch wenn er die gravierenden Mängel in Familienverfahren eher an Wissenslücken der Richterschaft und Mängeln der Verfahrensweise festmachen wollte. Er warb für einen anderen Verfahrensweg im Familienrecht. Man will beim VAfK offensichtlich weiter sehr viel Geduld aufbringen und lieber pragmatische Überzeugungsarbeit leisten. Betroffenen möchte man dabei helfen, Zuspitzungen zu vermeiden und das Wohl des Kindes als oberstes Ziel zu sehen. Möglichkeiten der Besserung auch bei sich selbst zu suchen, ist auch immer wieder Thema. Das ist sicher alles löblich und für Betroffene am Anfang des beschwerlichen Weges hoffentlich auch hilfreich. Manchen Professionellen wird das auch zum Nachdenken bewegen. Aber solche Fälle wie u.a. Moog gegen BRD rufen zwingend nach dem Strafrecht, wegen Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch. Wer sich das nicht traut auszusprechen, wird von den Tätern verarscht und verhöhnt werden. Nämlich von den kriminellen Entscheidern und Mitentscheidern ohne jede Fachkenntnisse in der Sache, aber mit allen Erfahrungen und Tricks in der gemeinschaftlichen Manipulation und Bandenbildung.

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