Angelika Drescher, Radikalfeministin und bayerische Justizkarrieristin, Foto: M. Keller
Dieser Beitrag dient nochmals der Dokumentation: soll keiner behaupten er wusste von nichts. Die Taten dieser Radikalfeministin im Justizdienst und die Folgen der Übergriffe gegen mich als unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten sind bereits ausführlich im Blog dokumentiert.
Diese Täterin hat – wie andere bayerische Justizjuristen auch – Menschenleben auf dem Gewissen: unter dem Label rechtsstaatlicher Justiz wanzt sie sich unter Machtmissbrauch in das Leben von Menschen hinein, die sich kaum wehren können. Ihre bevorzugten Opfer: Männer – und speziell Männer in Ausnahmesituationen, die sich in Trennungskonflikten befinden, psychisch und gesundheitlich angeschlagene Männer.
Angelika Drescher, Radikalfeministin und bayerische Justizkarrieristin, Foto: M. Keller
Als ich 2009/2010 Opfer einer Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg war und in der JVA Würzburg mit anderen Männern sprach, fiel immer wieder der Name Drescher. Wie eine solche ideologische Hetzerin in einem Rechtsstaat Verantwortung erlangen kann, war eine berechtigte Frage. Sie solle zur Hölle fahren.
Dort wird sie sicher landen, aber solange richtet sie weiter Schaden an, weil die bayerische Justiz solche Charaktere nicht aus dem Verkehr zieht sondern befördert.
Ein Vater erzählte mir, wie Drescher immer wieder seine Ex-Partnerin und die Mutter der gemeinsamen Kinder aufhetzte und schließlich eine Anklage erzwang, indem sie einen „Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz“ konstruierte, weil der Mann im fließenden Verkehr seiner Frau begegnete, diesen aus dem Auto heraus fotografierte und damit einen Verstoß gegen das Näherungsverbot „beweisen“ konnte. Das passt.
Der Hintergrund ähnlich wie bei mir: monate- dann jahrelange Entfremdung der Kinder gegen den Vater. Schließlich erreichte Drescher ihr Ziel durch Provokationen und immer weitere gewaltsame Ausgrenzung: der psychisch massiv in die Enge getriebene Mann beging eine Brandstiftung und wurde zu Haft verurteilt. Da der Sport gemeinsam stattfand (Untersuchungshaft und Strafhaft) hatte ich während der von der Staatsanwaltschaft erzwungenen Freiheitsberaubung ausführlich Zeit, mit dem Mann zu sprechen.
Diese ideologisch motivierte gezielte Eskalation eines Konfliktes durch diese „Staatsanwältin“ nur ein „Fall“ von vielen….Schwächen, Ängste und insbesondere Vatergefühle ausnützend, hetzt sie Frauen und Männer gegeneinander. Die unschuldigsten Opfer dieser abgebrühten und widerwärtigen Männerhasserin sind die Kinder der Paare, die das Unglück haben, in die Fänge dieser „Strafverfolgerin“ zu geraten. Der Bock wurde zur „Gärtnerin“ gemach, wie so oft in Bayern, wo Seilschaften den Rechtsstaat zersetzen und Hetze gegen Menschen zum Politikstil gehört.
Mit immenser krimineller Energie, mit ideologischem Eifer und aus Hass geborener Strafwut und Männerverachtung agiert die Täterin Angelika Drescher nicht nur ungehindert in dieser bayerischen Justiz: es sind im Gegenteil genau solche reaktionären Charaktere, die dort befördert und gepimpt werden. Folgerichtig landete Drescher nun auch dort, wo alle skrupellosen Amtstäter der fränkischen Justiz irgendwann landen: beim OLG Bamberg, dem Sammelbecken rückständiger, gehässiger und rechtskonservativer CSU-Justizjuristen.
Nun jedoch zu den konkreten Fakten – die hier schon seit Jahren in diesem Blog dokumentiert sind – kurz zusammengefasst.
Zum ersten Mal wurde mir die asoziale Bösartigkeit dieser Täterin und der offenbar pathologische Hass auf Männer 2006 bewusst- und ich wunderte mich schon damals, weshalb eine solche Person in einer rechtsstaatlichen Justiz Verantwortung als Staatsanwältin tragen darf. Aus heutiger Sicht naiv. Mittlerweile ist das klar: in der bayerischen CSU-Justiz geht es nicht um Prävention, Rechtsfrieden und tatsächliche Strafverfolgung. Es geht – in einem um sich selbst kreisenden narzisstischen System – vor allem darum, „Tätigkeit“ vorzutäuschen, möglichst dramatische Schlagzeilen zu produzieren, sich als „harte“ rechtskonservative Justiz zu inszenieren – ob es dabei Unschuldige trifft, ist den Karrieristen und feisten Kriminellen in Robe in Bayern egal.
Das weiß man spätestens seit die Justizskandale Gustl Mollath, Ulvi Kulac, Donald Stellwag, „Bauer Rupp“ oder Manfred Genditzki, dem mittlerweile nach 13 Jahren Haft wegen eines konstruierten „Mordes“ eine Wiederaufnahme „gewährt“ wird, bekannt wurden…..die bayerische Justiz ist Teil des Problems. Der Ansehensverlust des Rechtsstaates, das mangelnde Vertrauen, der mangelnde Respekt gegen Hilfskräfte und Polizeibeamte auf der Straße – all das kommt nicht von ungefähr sondern ist Folge der Hybris einer Justiz und einer ideologischen Strafverfolgungsmaschinerie, die glaubt sich alles erlauben zu können.
Wieso es in Bayern immer noch gelingt, diese Zustände zu vertuschen, Täterinnen und Tätern unter dem Etikett „Unabhängigkeit“ der Justiz selbst bei zielgerichteter schwerer Freiheitsberaubung im Amt (wie in meinem Fall) einen Freibrief zu erteilen, zeigt, wie tief diese Seilschaften und die Partei CSU nicht nur Anstand und Moral sondern auch Gesetze und Rechtsstaatlichkeit suspendiert haben. Die politische Opposition ist in Bayern ein Totalausfall, die sich seit 10 Jahren nun auf dem Fall Mollath ausruht, den irrerweise der CSU-Beamte Wilhelm Schlötterer maßgeblich an die Öffentlichkeit brachte.
2007 vor dem Amtsgericht Würzburg und 2008 in der Berufungsverhandlung forderte Drescher als Staatsanwältin dann eine Haftstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung gegen mich – wegen „Beleidigung“. Alles auf Grundlage einer falschen Eidesstattlichen Versicherung der Juristin und Mutter meines Kindes – die Kindesentziehung lief bereits parallel zu meiner Kriminalisierung ungehindert seit Dezember 2003 mit massivsten Folgen, die die Täterin Drescher genüßlich grinsend ausnutzte – und der von dieser per „Glaubhaftmachung“ beim Zivilgericht Würzburg erlangten Verfügung nach dem sog. Gewaltschutzgesetz, in der die Kindsmutter mir pauschal mal eben Belästigung/Bedrohung andichtete und behauptete, wir seien „schon lange getrennt“ – drei Monate nach der Geburt des gemeinsamen Wunschkindes und nachdem ich kurz zuvor meine Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei „aufgegeben“ habe (eine Erpressung unter rechtswidriger Einbehaltung meiner Dienstbezüge und massiven Mobbings aufgrund meiner Haarlänge, was parallel in Baden-Württemberg zu klären ist und ebenfalls ausführlich in diesem Blog dokumentiert).
Im Rahmen der Strafverfahren schaffte es Drescher, im Februar 2006, im Juni 2006 und nochmals im Dezember 2006 rechtswidrige, völlig unverhältnismäßige und einzig auf persönlicher Strafwut basierende „Wohnungsdurchsuchungen“ zu beantragen. Beim Amtsgericht Würzburg wird alles abgezeichnet: wie man weiß hat man dort weder die Zeit noch die Ressourcen, Anträge der Staatsanwaltschaft so zu prüfen, wie das Bundesverfassungsgericht sich das vorstellt. „Das Bundesverfassungsgericht hat keine Ahnung von der Realität“, teilte eine Würzburger Amtsrichterin mit.
So verwundert es nicht, dass die Täterin Drescher wegen einer vorgeblichen „versuchen Nötigung“ auch die Durchsuchung des Hauses meiner Eltern im Schwarzwald und der Wohnung meiner damaligen Freundin im Raum Stuttgart erlaubt wurde. Methode Würzburg!
Bei dieser Durchsuchung traf ich alte Bekannte: Polizisten, mit denen ich Jahre zuvor zusammengearbeitet hatte und die von Drescher auf telefonische Nachfrage gezwungen wurden, mich „erkennungsdienstlich“ zu behandeln: sprich Fingerabdrücke nehmen. Das wurde gemacht, beim Dezernat 9, Erkennungsdienst, wo ich selbst jahrelang Straftäter hingebracht hatte. Wenigstens traf ich hier Kolleginnen und Kollegen, die ich jahrelang nicht gesehen hatte.
Dass das Problem nicht meine Person sondern offenkundig diese „verwirrte“ Würzburger Staatsanwältin ist, erkannten alle Beteiligten sofort. Als ich nach der von Drescher im Juni 2006 inszenierten „Durchsuchung“, bei der in meiner Abwesenheit meine Wohnung bei Würzburg gewaltsam aufgebrochen und das Türschloss zerstört wurde (man hätte den Nachbarn fragen können, der einen Schlüssel hatte!) den Schlüssel für das neu eingebaute Schloß bei der Polizeiinspektion Unterfranken abholte, sagte der zuständige PHK ganz offen, dass diese Staatsanwältin offenbar „nicht alle Tassen im Schrank hat!“.
Zuvor hatte sie den Beamten angewiesen, bei der Abholung des Schlüssels (nochmals) zu prüfen, ob ich „zwangseingewiesen“ werden könnte: Auch das teilte mir der Beamte mit, der offenkundig hatte, was da ablief. Tage, nachdem ich Opfer einer mehrtägigen Freiheitsberaubung durch Drescher geworden war (13. bis 19.06.2006) und gerade „entlassen“ wurde, weil die Ärzte keine Grundlage für die Maßnahme sahen.
Dies führt zum nächsten beliebten Muster dieser kriminellen Justiz: Menschen die – wie Gustl Mollath – lästig sind und denen man schaden will, werden mit allen Mitteln versucht zu pathologisieren.
Im Februar und im Juni 2006 (wenige Tage vor dem Abholen des Schlüssels und der Mitteilung des Polizeibeamten) hatte Drescher bereits zweimal versucht, mich in die Psychiatrie zwangseinzuweisen. Im Februar scheiterte dies sofort, weil der Chefarzt der Landesklinik in Calw, Dr. med. Gunter Essinger, unmittelbar feststellte, dass keinerlei Voraussetzung für diese Maßnahme vorliegt. Dorthin gefahren wurde ich ebenfalls von meinen ehemaligen Kollegen, denen das ganze überaus peinlich war.
Der entgegen dieser Expertise erzwungene zweite Versuch Dreschers vier Monate später (!) im Juni 2006, mich zwangseinzuweisen, führte zu einer sechstägigen Freiheitsberaubung, die bis heute vertuscht wird, hier detailliert dokumentiert:
Nachdem Drescher also zweimal versucht hat, mich zwangseinzuweisen und zweimal mit der gezielten Pathologisierung meiner Person scheiterte, wurde der Haus- und Hofgutachter der Würzburger Staatsanwaltschaft, Jörg Groß von Drescher beauftragt, der schließlich endlich das „Ergebnis“ brachte, das die Staatsanwaltschaft Würzburg so dringend wollte.
Die Folgen sind bekannt: 2009/2010 eine zehnmonatige Freiheitsberaubung mit dem Ziel dauerhafter Unterbringung nach § 63 StGB auf Grundlage eines FEHLGUTACHTENS von Dr. Jörg Groß, Würzburg.
Der Plan der Staatsanwaltschaft Würzburg scheiterte dennoch, weil dieses Fehlgutachten durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil, München, als solches entlarvt wurde (siehe Blog, alles dokumentiert). Damit gaben sich die kriminellen Justizjuristen nicht zufrieden. Verbrecher im Amt, die weiter gedeckt werden.
Dass bereits zuvor mehrere Ärzte das Gegenteil der Fantasien von Groß, Erfüllungsgehilfe krimineller Staatsanwälte, festgestellt hatten, u.a. der Chefarzt der Landesklinik Calw, wird bis heute von der Justiz vertuscht, um die Täterinnen und Täter zu decken und Verbrechen gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu vertuschen.
Auch die Podiumsdiskussion 2006 im Rathaus Würzburg zum Thema „häusliche Gewalt gegen Frauen“ – eine Werbekampagne für Frauen, das Gewaltschutzgesetz zu nutzen – sei noch erwähnt. Hierbei äußerte Drescher vor vollem Saal auf meine entsprechende Frage klar: „Herr Deeg, es gibt keinen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes.“
Natürlich, in dieser Welt aus Männerhass, Amtsmissbrauch und ideologischer Bösartigkeit einer Radikalfeministin Drescher „gibt“ es das nicht.
Der Charakter Drescher offenbarte sich mir persönlich in aller Deutlichkeit, als sie nach der Verurteilung gegen mich zu einer Bewährungsstrafe, mich vor dem Gerichtssaal genüsslich angrinste….in der Verhandlung selbst räumte sie ein, die Mutter meines Kindes „ermutigt“ zu haben, alles zu dokumentieren, was man gegen mich verwenden kann.
Frauen werden von Drescher manipuliert, instrumentalisiert, aufgehetzt, ihre Sensibilität und Verletzlichkeit ausgenutzt, um den eigenen Männerhass auszuleben.
Verjährung tritt bei den Schäden, die diese Täterin zu verantworten hat, nicht ein!
„Beschuldigter Ex-Polizist: Justiz brütet fünf Jahre über 250 Euro Geldstrafe“
Verbotenes Zitieren aus Verfahrensakten – dieser Tatbestand wurde durch die Polizei-Affäre bekannt. Im Fall eines Ex-Polizisten zeigen Staatsanwälte hohen Verfolgungseifer.
Den Untersuchungsausschuss zur Polizei verfolgt Martin D. (53) ganz genau. Zum einen sieht er sich selbst als Opfer von Machtmissbrauch. Seit er sich vor Jahren aus dem Polizeidienst habe drängen lassen, klagt er, werde er von Justiz und Polizei unerbittlich verfolgt. Zum anderen muss er sich genau jenes Vorwurfs erwehren, der auch wegen der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Strobl (CDU) an einen Journalisten erhoben worden war: „verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuchs…..
Im Fall Strobls wurden die Ermittlungen gegen die Beteiligten nach einigen Monaten wegen Geringfügigkeit eingestellt; der des Anstiftens beschuldigte Innenminister zahlte dafür 15000 Euro. Bei Martin D. beschäftigt das gleiche Delikt seit fünf Jahren Staatsanwaltschaft und Gerichte. …
….Was war D.s Vergehen? Seit Langem betreibt er im Internet einen Blog, auf dem er das ihm aus seiner Sicht widerfahrene Unrecht anprangert Schon mehrfach wurde er wegen Beleidigung von Justizvertretern verurteilt, durch Gerichte in Würzburg und Bamberg. 2017 erwirkte die Staatsanwaltschaft auch in Stuttgart einen solchen Strafbefehl gegen ihn….
…Ein Beschuldigter macht Vorwürfe gegen sich selbst publik – inwieweit ist das strafwürdig? Mit einem ähnlichen Fall hatte sich vor Jahren das Bundesverfassungsgericht befasst. Es verwies auf den „doppelten Schutzzweck“ des Paragrafen. Er solle verhindern, dass Verfahrensbeteiligte vorab beeinflusst würden. Es gehe aber auch um Persönlichkeitsrechte von Betroffenen. Veröffentlichungen in eigener Sache fielen daher ebenfalls unter die Klausel, befanden die Richter und nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Verurteilten nicht an.
Vor dem Cannstatter Amtsgericht hatte Martin D. argumentiert, er könne nicht erkennen, wessen Rechte beeinträchtigt sein sollten; daher habe er mehrfach die Einstellung des Verfahrens beantragt. Doch im August wurde er dort erneut verurteilt, zu einer reduzierten Geldstrafe von 25 Tagessätzen. In zwei von drei Taten war das Verfahren zuvor eingestellt worden. …
…Der Tagessatz des mittellosen Ex-Polizisten, der sein Leben durch Polizei und Justiz ruiniert sieht, liegt bei zehn Euro. Es geht mithin um 250 Euro.
Seinen Fall hat D. übrigens, wie anderen Gremien, auch dem U-Ausschuss unterbreitet. Auf eine Antwort wartet er noch.„
Foto: Hans Holzhaider
Manfred Genditzki wird bei seiner Freilassung am Eingang zur Justizvollzuganstalt Landsberg von Anwältin Regina Rick umarmt.
Das erstmal auf die Schnelle: der nächste bayerische Justizskandal pünktlich zur Landtagswahl!
„Justizskandal: Kein dringender Tatverdacht – nach 13 Jahren Haft
Manfred Genditzki, vermeintlicher Badewannenmörder, ist aus dem Gefängnis in Landsberg entlassen worden. Alles deutet darauf hin, dass er unschuldig hinter Gittern saß und das Landgericht München versagt hat.„….
Jeder, der diesen Blog liest, wird sich nicht auf Nichtwissen berufen können und behaupten, er wusste von nichts….
Die Täterinnen und Täter sind alle benannt.
Die Folgen für mich als seit 18 Jahren gewaltsam ausgegrenzten Vater und Opfer struktureller Gewalt sind bekannt und benannt. Auch die Polizeibehörde kennt seit Jahren die Hintergründe und Details der Verbrechen, Straftaten, Dienstvergehen und asozialen Übergriffe gegen meine Person.
Die Staatsanwaltschaften Würzburg und Stuttgart sind keine objektiven Strafverfolgungsbehörden und keine Hilfe für Gewaltopfer und Rechtsuchende sondern Teil des Problems: ein Hort der asozialsten und widerwärtigsten Kriminellen, die sich hier gescheitelt ein lauschiges Plätzchen geschaffen haben, um ihr widerwärtiges rechtsradikales Welt- und Menschenbild bezahlt ausleben zu können.
Soweit bis heute……
Und mit einem speziellen Gruß an Bruno Schillinger.
Normalerweise hat die Öffentlichkeit keinen Einblick in die Vorgänge in der Forensik des Lohrer Bezirkskrankenhauses (BKH). Ein im Maßregelvollzug untergebrachter Patient macht jetzt seine Geschichte öffentlich: Er erstattete Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung gegen Dr. Gerd Jungkunz.
Der Ärztliche Direktor beschwichtigt: „Ach, das kommt schon mal vor.“
Frank Gosselke, aktuell Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg
Dieser Bericht, der die Einstellung führender Verantwortlicher in der Region sehr schön auf den Punkt bringt, stammt von 2001 – acht Jahre, bevor ich selbst auf Betreiben krimineller Staatsanwälte sieben Monate lang in dieser Einrichtung eingesperrt war.
Der sog. Ärztliche Direktor Dr. Gerd Jungkunz, hat seine dümmlich-flapsige Art auf Kosten seiner „Patienten“ in dieser Zeit offenbar nicht verloren. Von solchen Leuten profitiert der bayerische CSU-Sumpf seit Jahrzehnten.
Arschlöcher im Amt, die Unschuldige mit dumpfer Strafwut und Eifer verfolgen – und einen schuldunfähigen, psychisch kranken und erkennbar gewaltbereiten somalischen Bürgerkriegsflüchtling solange unbehelligt lassen, bis dieser „Amok “ läuft.
Die Bilanz der Messerattacke am 25.06.2021, weil die Staatsanwaltschaft Würzburg NICHTS unternahm: drei Todesopfer, fünf Schwerverletzte, drei leicht Verletzte……
Und der heute zuständige Ärztliche Direktor der Forensik Lohr, Dominikus Bönsch behauptet nun öffentlich:
….“Die Frage nach dem Warum beschäftigt die Menschen, Hinterbliebene, Opfer, Zeuginnen bis heute. Warum ein offenkundig psychisch kranker Mensch entlassen werden durfte. An diesem Freitag, Tag zehn im Prozess gegen J. vor dem Würzburger Landgericht, findet Psychiater Dominikus Bönsch dazu klare Worte: „Nachdem er sich deutlich gebessert hatte, absprachefähig war, wäre es Freiheitsberaubung gewesen.“
Die Hürden, einen Menschen gegen seinen Willen festzuhalten, sind in Deutschland hoch, sehr hoch, die Freiheit ein hohes Gut.“
….“Möglichkeiten, ihn zwangsweise weiter zu behandeln, habe es nicht gegeben. Die rechtlichen Hürden dafür seien unglaublich hoch, sagte Bönsch, der auch Ärztlicher Direktor des Krankenhauses für Psychiatrie in Lohr am Main ist.“…
Das ist gelogen! Es braucht nur den kriminellen Eifer von Staatsanwälten und willfährige Psychiater, die vor Freiheitsberaubung nicht zurückschrecken – und man kann in Bayern ohne weiteres über Jahre unschuldig seiner Freiheit beraubt werden. Gustl Mollath ist nur ein Beispiel….
Ich selbst war sieben Monate ohne jede medizinische oder rechtliche Voraussetzung gegen meinen Willen in der Forensik Lohr eingesperrt.
Diese Klage, die aktuell zugestellt ist, belegt noch einmal die Details:
Hiermit wird Klage nach Zuständigkeit Art. 34 GG gegen den Freistaat Bayern, Max-Planck-Straße 1,81675 München, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, Weißenburgstraße 8, 97082 Würzburg, vertreten durch 1.) die Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg und Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg und 2.) den Bezirk Unterfranken, vertreten durch das Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Lohr am Main, Am Sommerberg, 97816 Lohr am Main eingereicht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 1.200.000 Euro wegen Freiheitsberaubung im Amt und rechtswidriger Verweigerung der gemäß Art. 5 Abs. 5 EMRK zustehenden Entschädigung für zu Unrecht erfolgte Inhaftierung (Grundrechtsverletzung, Verletzung EMRK).
Die Beklagte zu 1.) hat dem gegenüber durch rechtswidrig und schuldhaft unterlassene, rechtlich zwingende Maßnahmen der Gefahrenabwehr gegen den Beschuldigten Abdirahman J., insbesondere das Unterlassen einer Einweisung gemäß § 126a StPO, die Tötung von drei Menschen sowie schwere Verletzung weiterer zahlreicher Menschen mit zu verantworten.
Dass diese Maßnahmen ohne Vorliegen von Voraussetzungen gegenüber Unschuldigen und aus niederen Motiven von der Beklagten erzwungen werden, jedoch dort unterbleiben, wo erkennbar die Voraussetzungen und die zwingende Notwendigkeit der Gefahrenabwehr vorliegen, ist ein weiterer bayerischer Justizskandal.
Sachverhalt:
Der Kläger wurde als unschuldiger Vater und ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg am 22.06.2009 auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Würzburg rechtswidrig in Stuttgart festgenommen. Bis insgesamt 05.03.2010 befand der Kläger sich auf Betreiben der Beklagten ohne Vorliegen rechtlicher Voraussetzungen (Straftat, Haftgrund) in sog. Untersuchungshaft bzw. ab 05.08.2009 ohne medizinische Voraussetzungen hierfür in Unterbringung gemäß § 126a StPO.
Das Landgericht Würzburg stellte mit Urteil vom 20.08.2010 wie folgt fest:
„Der Angeklagte Martin Deeg wird freigesprochen.
2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
3. Der Angeklagte ist für die vom 11.07.2009 – 15-07-2009, 17.07.2009 – 05.08.2010 12.03.2010 – 22.04.2010 vollzogene Untersuchungshaft und die vom 05.08.2009 – 05.03.2010 vollzogene Unterbringung zu entschädigen.“
Beweis:
Anlage 1
Urteil des Landgerichts Würzburg vom 20.08.2010, 1 Kls 814 Js 10465/09, Seite 1/2
Die hier zugesprochene Entschädigung wird dem Kläger rechtswidrig auf Antrag der Beklagten zu 1.) verweigert.
Zeugnis:
Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg
Der Beklagte setzt sich hierbei erkennbar über die Urteilsfeststellungen des Landgerichts Würzburg hinweg, um dem Kläger die zugesprochene Entschädigung für die von der Beklagten rechtswidrig erzwungenen Maßnahmen zu verweigern.
Zeugnis:
Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg
Im Kern behauptet der Beklagtenvertreter Frank Gosslke, heute Leiter der Beklagen zu 1.), Staatsanwaltschaft Würzburg, zirkelschlüssig – unter Missachtung der Urteilsfeststellungen des Landgerichts – unter weiterer Bezugnahme auf die von der Beklagen selbst zu verantwortenden rechtswidrigen Maßnahmen, dass der Kläger für die ihm zugefügten rechtswidrigen Maßnahmen der Beklagten selbst verantwortlich sei, da er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beklagte eingereicht hat, die diese infolge zu einer rechtswidrigen Anwendung des § 126a StPO und versuchten Anwendung des § 63 StGB mit Vorsatz missbrauchten.
Der Beklagtenvertreter Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg bedrohte zum Zweck der Freiheitsberaubung gegen den Kläger im Vorfeld dieser rechtswidrigen Maßnahme in der Woche ab 15.06.2009 u.a. telefonisch den Stuttgarter Polizeibeamten, PHK Scheffel mit Strafverfolgung wegen Strafvereitelung und Disziplinarverfahren, wenn er den Kläger nicht endlich festnehme.
Dies sagte der Zeuge auch in Hauptverhandlung vor dem Landgericht Würzburg aus. Zeugnis:
PHK Michael Scheffel, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Polizeiposten Plieningen, Filderhauptstraße 155, 70599 Stuttgart
Dies ist durch Urteil des Landgerichts Würzburg, Az. 814 Js 10465/09, erwiesen und wird als unstreitig vorausgesetzt.
Bereits am 05.08.2009 war der Beklagten zu 2.) bekannt, dass beim Kläger keinerlei medizinische Voraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sondern es sich vielmehr, laut Aussage des Zeugen Filipiak, zuständiger Oberarzt, Forensik Lohr, Am Sommerberg 21, 97816 Lohr am Main, um eine „Fehleinweisung“ handelt. Der Zeuge stellte insbesondere unmittelbar fest, dass beim Kläger kein Wahn vorliegt, wie von der Beklagten zu 1.) behauptet.
Zeugnis:
Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald
Weiter stellte der Zeuge unmittelbar fest, dass beim Kläger keine Anhaltspunkte für eine Eigen- und Fremdgefährdung vorliegen.
Zeugnis:
Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald
Der Kläger hätte daher mangels Voraussetzungen für die Unterbringung gemäß § 126a StPO zwingend sofort entlassen werden müssen.
Stattdessen verwies die Beklagte zu 2.) zirkelschlüssig auf die Beklagte zu 1.), um den Kläger über insgesamt sieben Monate seiner Freiheit zu berauben.
Selbst als der Kläger sich mit entsprechende Anzeige an den Ärztlichen Direktor der Einrichtung wandte, führte die Beklagte die Freiheitsberaubung im Amt und ohne medizinische Voraussetzungen weiter fort:
Der Beklagtenvertreter Prof. Dr. Gerd Jungkunz teilt mit Schreiben vom 19.11.2009 dem Kläger wie folgt mit:
„Sehr geehrter Herr Deeg,
in oben genanntem Schreiben bitten Sie mich um eine „Anzeigenaufnahme“, weil Sie sich zu Unrecht nach § 63 StGB in der Forensischen Klinik untergebracht fühlen.
Was Sie allerdings genau wollen, wird aus Ihrem Schreiben nicht ersichtlich.
Ich bin jedoch nicht der richtige Adressat für Ihr anliegen. Sie sollten Sich an den Maßregelvollzugsleiter, Herrn Dr. M. Flesch, wenden oder an die Strafvollstreckungskammer bzw. an die Staatsanwaltschaft…..“
Schreiben des Beklagtenvertreter Gerd Jungkunz, 19.11.2009
Eine Kopie dieses Schreibens sandte der Beklagtenvertreter an den genannten Beklagtenvertreter Dr. Martin Flesch.
Sämtlichen Beteiligten und auch den Pflegekräften war zu diesem Zeitpunkt bekannt und bewusst, dass der Kläger seit Monaten ohne Vorliegen medizinischer Voraussetzungen in der Forensik Lohr eingesperrt ist.
Der Kläger machte das Fehlen jeglicher Voraussetzungen für die Freiheitsberaubung fortlaufend geltend, insbesondere auch gegenüber dem Beklagtenvertreter Flesch.
Zeugnis:
Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald
Erst am 04.03.2010 wurde mangels Voraussetzungen die Freiheitsberaubung im Amt beendet, die in der Forensik Lohr auf Betreiben der Beklagten am 05.08.2009 begonnen hat.
Die hohe kriminelle Energie, den Amtsmissbrauch und die rechtsfernen Motive der Beklagten zu 1.) zeigten sich auch infolge der weiteren Ereignisse.
Zunächst verfügte mit Beschluss vom 04.03.2009, das der Forensik Lohr mit Fax um 16.32 Uhr zuging, das Landgericht Würzburg die sofortige Entlassung des Klägers aus der Unterbringung infolge Eingang des Obergutachtens Prof. Dr. Norbert Nedopil am 04.03.2009 beim Landgericht Würzburg, das zweifelsfrei belegt, dass von Anfang an keinerlei medizinische Voraussetzungen für die Maßnahmen vorliegen.
Der Zeuge ist zu den fehlenden medizinischen Voraussetzungen für sieben Monate Unterbringung gemäß § 126a StPO zu hören.
Zeugnis:
Prof. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über LMU, Nußbaumstraße 7, 80335 München
Der Zeuge Filipiak legte dem Kläger am 04.03.2010 nahe, nicht über Würzburg sondern über Frankfurt nach Stuttgart zu fahren, da – so der Zeuge wörtlich – die „Staatsanwaltschaft in heller Aufregung“ sei und etwas „plane“. Diese Informationen gingen dem Zeugen offenkundig über Juristen zu.
Zeugnis:
Manfred Filipiak, Facharzt für Psychiatrie un Psychotherapie, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald
Die Befürchtungen bezüglich der hohen kriminellen Energie der Beklagten zu 1.) des Zeugen und dessen Informanten bestätigten sich infolge.
Mit hoher krimineller Energie und unter unbedingtem Schädigungswillen gegen den Kläger wirkten die Täter der Staatsanwaltschaft Würzburg mit Vorsatz und wider besseres Wissen erneut auf eine Festnahme des Klägers, die sodann am 12.03.2010 erfolgte und eine weitere Freiheitsberaubung im Amt bis zum 22.04.2010 nach sich zog.
Die erneute rechtswidrige Festnahme des Klägers wurde am 12.03.2010 erzwungen, wiederum ohne Vorliegen einer Straftat und ohne Vorliegen von Haftgrund.
Die mit der Festnahme betrauten Beamten der Fahndung Stuttgart verweigerten zunächst die Festnahme des Klägers, da die Maßnahme auch für die Beamten erkennbar rechtswidrig war und seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg offenkundig „persönlich motiviert“.
Die Remonstration der Beamten der Fahndung Stuttgart wurde übergangen und diese auf Betreiben der Beklagten zu 1.) dienstlich angewiesen, die weitere rechtswidrige Festnahme gegen den Kläger durchzuführen.
Zeugnis:
PHK Michael Scheffel, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Polizeiposten Plieningen, Filderhauptstraße 155, 70599 Stuttgart
Bei der Durchführung dieser rechtswidrigen Maßnahme verweigerten die Täter das rechtliche Gehör gemäß Art. 103 GG.
Die Richter des Landgerichts Würzburg waren angesichts dieser erkennbar rechtswidrigen Maßnahme der Beklagten empört, wie der Rechtsvertreter des Klägers, der Zeuge Mulzer mitteilte. Die Beklagte agierte hier im Einvernehmen mit einem rechtsradikalen Richter und kriminellen CSU-Burschenschafter beim OLG Bamberg, Norbert Baumann, der bzw. dessen Senat gewohnheitsmäßig rechtswidrige Maßnahmen – u.a. auch im Fall Gustl Mollath – veranlasste, was in der Region in Fachkreisen bekannt ist.
Zeugnis:
Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg
Es bestand insbesondere zu keinem Zeitpunkt ein Haftgrund als Voraussetzung für sog. Untersuchungshaft gegen den Kläger, was der Beklagten zu 1.) bewusst und bekannt war, die gezielt eine vorgebliche „Fluchtgefahr“ konstruierte, um dem umschuldigen Kläger in asozialer und rechtswidriger Weise umfassend schaden zu können. Der Kläger ist bis heute an dem Wohnsitz wohnhaft, an dem er zur Tatzeit bereits wohnhaft und gemeldet war. Irgendwelche Hinweise, dass der Kläger sich einem Verfahren „entziehen“ werde, gab es zu keinem Zeitpunkt.
Zeugnis:Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg
Mit Datum vom 22.04.2010 und weiteren sechs Wochen Freiheitsberaubung durch die Beklagte zu 1.) verfügte das Landgericht Würzburg erneut die Entlassung aus der von der Beklagten zu 1.) mit hoher krimineller Energie, ohne Vorliegen von Haftgrund und ohne Vorliegen von Straftat erzwungenen Inhaftierung.
Hinzu kommt:
Erst mit Datum vom 04.02.2021 erfuhr der Kläger vom Zeugen Mulzer in den Räumlichkeiten des LG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, dass der rechtsradikale Kriminelle Norbert Baumann, OLG Bamberg, offenkundig hysterisch wurde, nachdem der Beklagtenvertreter Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, sich im April 2010 weigerte, eine dritte rechtswidrige Festnahme gegen den Kläger zu beantragen.
Norbert Baumann, ehemaliger Vors. Richter und Diözesanrat
Laut Zeuge Mulzer habe der Täter Baumann „herumgetobt“. Auch müsse man dem Beklagtenvertreter Trapp diese Weigerung „zugutehalten“, so der Zeuge Mulzer.
Zeugnis:
Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg
Auch dieser Vorgang zeigt, welche charakterlich deformierten Täter in der bayerischen Justiz über Amtsgewalt verfügen, wie mit hoher krimineller Energie und offenkundig rechtsradikaler Gesinnung gegen Unschuldige und Bürger vorgegangen wird, die die Kreise dieser Kriminellen und Täter der bayerischen Justiz stören und deren Unmut auf sich ziehen.
Der Tatbeitrag des Beklagtenvertreters Trapp – zwei rechtswidrige Festnahmen ohne Vorliegen von Straftat und Haftgrund, zehn Monate Freiheitsberaubung gegen einen Unschuldigen etc. – wird bis heute durch das Landgericht Würzburg, Zivilabteilung, durch mit dem Beklagtenvertreter befreundete Richter – Peter Müller u.a., Landgericht Wüzzburg – vertuscht und der Täter Trapp, mittlerweile selbst Vorsitzender Richter beim Landgericht Würzburg, vor Verantwortungsnahme und Aufklärung der von ihm begangenen Amtstaten durch die Justiz geschützt.
Obwohl der Zeuge Müller mit dem Beklagtenvertreter Trapp befreundet ist, fühlte er sich nicht befangen, als er eine gegen den Kläger gerichtete Entscheidung zugunsten des Beklagtenvertreters Trapp anhand Aktenlage verfügte, die als Rechtsbeugung angezeigt ist, welche wiederum bei der Beklagten 1.) verschwand, unter Strafvereitelung
Zeugnis:
Peter Müller, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg
Dies ist nur ein Beispiel, wie die Justiz in Würzburg/Bamberg in eigener Sache Straftaten und Verbrechen gegen Bürger vertuscht.
Reue oder Einsicht für ihre rechtswidrigen Taten ist bei der Beklagten bis heute nicht erkennbar, im Gegenteil versucht diese weiter mit hoher krimineller Energie, dem Kläger größtmöglichen Schaden zuzufügen.
So erwirkte die Beklagte u.a. einen sog. Überweisungs- und Pfändungsbeschluss, um aus dem Einkommen des Klägers, Betreuung von Menschen mit Behinderung bei der Diakonie, Gerichtskosten aus dem Jahr 2009 pfänden zu lassen.
Um eine Eidesstattliche Versicherung zu erzwingen, erwirkten die Täter bei der Beklagten einen Haftbefehl gegen den Kläger.
Die Verantwortlichen bei der Beklagten sind schlicht als asoziale, charakterlich deformierte und vermutlich psychisch gestörte Täter einzuordnen.
Die Entfernung dieser Täter aus jedweder mit Verantwortung verbundenen Position in den Organisationen eines Rechtsstaates ist erkennbar angezeigt.
2.
Das das Vorgehen der Beklagten gegen den Kläger rechtswidrig und ohne Vorliegen strafrechtlicher und medizinischer Voraussetzungen erfolgte, war und ist den Beklagtenvertretern bekannt und bewusst, wie Medienberichten aus dem Jahr 2021/2022 nun belegen.
So sollte nach Informationen von der Zeitung WELT der beschuldigte Somalier Abdirahman Jibril A., der am 25.06.2021 infolge psychischer Störungen in Würzburg drei Menschen tötete und zahlreiche schwer verletzte, bereits Anfang des Jahres 2021 auf Anregung einer psychiatrischen Einrichtung einen Betreuer erhalten. Das entsprechende Verfahren wurde jedoch „mit Beschluss vom 14. April 2021 eingestellt“ durch das Amtsgericht Würzburg eingestellt, eine Betreuung verweigert.
Zeugnis:
Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin
Das Amtsgericht Würzburg kam laut eigener Auskunft zwei Monate vor der Tat zu dem Schluss, dass bei A. „keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Erfordernis einer Betreuung bestanden, zumal der Betroffene trotz mehrfacher Versuche nicht angetroffen werden konnte.“
Zeugnis:
Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin
Dabei war der Beschuldigte bereits aufgrund psychischer Auffälligkeiten und Bedrohungen mehrfach in den Fokus der Polizei geraten. Am 12. und am 13. Januar 2021 hatte er in Obdachlosenunterkünften in Würzburg mehrere Personen beleidigt und mit einem Messer bedroht. Im Anschluss nahm die Staatsanwaltschaft Würzburg Ermittlungen auf. Der Beschuldigte wurde vom 13. bis zum 21. Januar in einer Einrichtung untergebracht.
Zeugnis:
Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin
Recherchen von WELT haben darüberhinaus ergeben, dass gegen A. bereits Ende 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wurde. Auch bei dieser Auseinandersetzung in einer Asylunterkunft soll er ein Messer in der Hand gehalten haben. Das Verfahren wurde 2017 jedoch eingestellt.
Zeugnis:
Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin
Beim Amtsgericht Würzburg waren seit Anfang des Jahres 2021 bis zur Tat insgesamt vier Verfahren zu A. anhängig. Beim ersten ging es um die Bedrohungen in der Obdachlosenunterkunft, beim zweiten um die letztlich abgelehnte Betreuung.
Auslösers des dritten Verfahrens war ein erneuter Zwischenfall in Würzburg Mitte Juni: A. stellte sich im Verkehr vor ein Auto, brachte es so zum Anhalten und stieg ungefragt in den Wagen ein. Dann soll er den Fahrer aufgefordert haben, ihn in die Stadt zu bringen.
In einem vierten Verfahren geht es erneut um die Bestellung eines Betreuers.
Zeugnis:
Ibrahim Naber, Chefreporter WELT, zu laden über Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin
Angezeigt wäre hier aufgrund der vorliegenden Straftaten und der erkennbar vorliegenden psychischen Störungen und Traumata zwingend die Einweisung des Beschuldigten in die Forensik Lohr gewesen.
Diese Maßnahme gemäß § 126a StPO hätte die Staatsanwaltschaft Würzburg zwingend, wie zuvor rechtswidrig und ohne jede Voraussetzung im Fall des Klägers erzwungen, gegen den Beschuldigten beantragen müssen.
Sodann hätte diese Maßnahme durch das Amtsgericht Würzburg bestätigt werden müssen.
Einen Spielraum gibt es angesichts der unstreitig vorliegenden, vielfach bestätigten Gewaltbereitschaft, einer vorliegenden Bedrohung mit Messer und einer vorliegenden gefährlichen Körperverletzung sowie des zweifelsfrei hiermit in Zusammenhang stehenden psychischen Störungen des Beschuldigten für die Beklagte nicht.
Die Beklagte verfügte über alle diese Informationen und unterließ es schuldhaft und rechtswidrig, die zwingend gebotenen Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit und zur Abwendung der Gefährdung zu beantragen.
Dass in Würzburg lediglich ein Betreuer für den Mann angeregt wurde, kann u.a. der Zeuge Prof. Volker Thieler, Leiter des Kester-Haeusler-Forschungsinstituts für Betreuungsrecht nicht verstehen. „Aufgrund seiner Vortaten und der Betreuungsverfahren hätte man sofort die Einweisung veranlassen müssen. Er war ja offensichtlich gemeingefährlich.“
Zeugnis:
Prof. Volker Thieler, zu laden über Kester-Haeusler-Forschungsinstitut für Betreuungsrecht, Dachauer Straße 61, 82256 Fürstenfeldbruck
Alle Voraussetzungen für eine Maßnahme gemäß § 126a StPO lagen in diesem Fall vor:
– Psychische Krankheit
– Akute Gefahr weiterer erheblicher Straftaten
– Zusammenhang zur psychischen Erkankung
Daraus ergibt sich die Pflicht für die Staatsanwaltschaft Würzburg, Antrag zu stellen, den Beschuldigten nach § 126a StPO einweisen zu lassen.
Im Juni 2009 hat die Beklagte demgegenüber und aus offenkundig persönlicher Verärgerung aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die keinerlei Straftat verwirklicht und insbesondere weder eine akute Bedrohung darstellt noch auf irgendeine psychische Störung oder einen Wahn beim Kläger verweist, für insgesamt zehn Monate rechtswidrig (Freiheitsberaubung im Amt) und sieben Monate gemäß § 126a StPO mit dem erklärten Ziel der Anwendung des § 63 StGB durch die Beklagte und ohne jede medizinische Voraussetzung untergebracht.
Beweis:
Anlage 3
Dienstaufsichtsbeschwerde des Klägers gegen die Beklagte, 18.05.2009
Der notdürftig von der Beklagten konstruierte Tatvorwurf lautete auf „Störung des öffentlichen Friedens“, von welcher der Kläger freigesprochen wu
Mittels diesem konstruierten Tatvorwurf beabsichtigte die Beklagte als Vertreterin des Freistaates Bayern die dauerhafte Unterbringung des Klägers gemäß § 63 StGB, wie sie es auch rechtswidrig im Fall Gustl Mollath verwirklicht hat.
Nur das Einschreiten des Zeugen Nedopil verhinderte infolge den rechtswidrigen Plan der Beklagten.
Zeugnis:
Prof. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über LMU, Nußbaumstraße 7, 80335 München
Zuvor versuchte die Beklagte gezielt, anstatt einer „Störung des öffentlichen Friedens“ aufgrund des Schreibens vom 18.05.2009, am 12.06.2009 einen akut drohenden Amoklauf durch den Kläger zu konstruieren, um die größtmögliche Schädigung des Klägers infolge zu ermöglichen. Dies scheiterte an der Dummheit und Unfähigkeit der Beklagtenvertreter, denen es trotz enormem Eifer und Strafwut sowie der Bedrohung von Polizeibeamten in Stuttgart über 10 Tage nicht gelang, den Kläger festnehmen zu lassen, ohne dass ein von der Beklagten fantasierter akuter „Amoklauf“ in Würzburg erfolgte. Der Kläger wusste nichts von den rechtswidrigen Maßnahmen und befand sich u.a. im Schwarzwald.
Die hohe kriminelle Energie, der Eifer und die asoziale Schädigungsabsicht gegen den Kläger sind in Verhältnis zu setzen mit der völligen Untätigkeit, der rechtswidrigen und schuldhaften Unterlassung jedweder Schutzmaßnahme gegen den erkennbar gewaltbereiten und tatsächlich psychisch kranken Beschuldigten Abdirahman Jibril A.
Dies zeigt exemplarisch, wie die seit Jahrzehnten von CSU-Seilschaften zersetzte und parteipolitisch missbrauchte Justiz in Bayern gegen die Interessen und Belange des Rechtsstaates und der Bürger missbraucht wird, wie charakterlich deformiertes Führungspersonal einerseits mit Eifer Unschuldige verfolgt und andererseits die Bürger nicht vor tatsächlich gefährlichen Tätern schützt.
3.
Dies Verhalten der Beklagten zu 1.) geht einher mit den jeweils angepassten Darstellungen der psychiatrischen Einrichtungen und hier des Verantwortlichen der Forensik Lohr, des Beklagtenvertreters, Dominikus Bönsch, Vertreter der Beklagten zu 2.)
Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 25.06.2022 über die gerichtlichen Einlassungen des Beklagtenvertreters zu 2.) wie folgt:
….“Die Frage nach dem Warum beschäftigt die Menschen, Hinterbliebene, Opfer, Zeuginnen bis heute. Warum ein offenkundig psychisch kranker Mensch entlassen werden durfte. An diesem Freitag, Tag zehn im Prozess gegen J. vor dem Würzburger Landgericht, findet Psychiater Dominikus Bönsch dazu klare Worte: „Nachdem er sich deutlich gebessert hatte, absprachefähig war, wäre es Freiheitsberaubung gewesen.“ Die Hürden, einen Menschen gegen seinen Willen festzuhalten, sind in Deutschland hoch, sehr hoch, die Freiheit ein hohes Gut.“
Dies widerspricht exakt dem Vorgehen der Beklagten im Falle des Klägers, so dass hier seitens der Beklagten zu 2.) von eben dieser Freiheitsberaubung gegen den Kläger ausgegangen werden muss.
Der Kläger wurde ohne jeglichen Hinweis auf irgendeine Voraussetzung für die Maßnahme vom 05.08.2009 bis 05.03.2010 in der Forensik Lohr zwangsweise untergebracht.
Auf entsprechende Anzeige, wie beweisrechtlich belegt, verwies der damalige Ärztliche Direktor, Jungkunz, unter Vorgabe, er wisse nicht, was der Kläger wolle, lapidar auf andere Beteiligte, Beweis Anlage 2.
Weiter wird der Beklagtenvertreter Bönsch in der Süddeutschen Zeitung zitiert, 25.06.2022:…
“Möglichkeiten, ihn zwangsweise weiter zu behandeln, habe es nicht gegeben. Die rechtlichen Hürden dafür seien unglaublich hoch, sagte Bönsch, der auch Ärztlicher Direktor des Krankenhauses für Psychiatrie in Lohr am Main ist.“…
Dies ist erkennbar falsch, was dem Beklagtenvertreter als Ärztlichem Direktor der Forensik Lohr auch bewusst und bekannt ist.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hätte – wie rechtswidrig im Fall des Klägers – einen Antrag auf Unterbringung gemäß § 126a StPO stellen müssen, wofür alle Voraussetzungen vorlagen.
Weshalb die „Hürden“ hierfür trotz vorliegender psychischer Störungen, Vortaten des Beschuldigten und Gewaltbereitschaft – somit Gefährlichkeit – nicht vorgelegen haben sollen, ist nicht ersichtlich.
Die Beklagten versuchen hier erkennbar unter Ausnutzung des fehlenden Wissens der Allgemeinheit und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen über die eigene Verantwortung und Schuld bei den am 25.06.2021 von dem Beschuldigten begangenen Tötungsdelikten und weiteren Gewaltdelikten zu täuschen und abzulenken.
Die Faktenlage ergibt sich klar aus dem mit großem Eifer gegen den Kläger als tatsächlich Unschuldigen in dieser Form betriebenen Vorgehen.
Um die Verweigerung der Entschädigung für die Freiheitsberaubung zu erwirken, schreibt der Beklagtenvertreter und heutige Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, Frank Gosselke wie folgt:
…..„Darüberhinaus sind Entschädigungsansprüche jedenfalls nach § 5 Abs 2. S.1 StrEG insgesamt ausgeschlossen, da der frühere Angeklagte die Strafverfolgungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit zumindest grob fahrlässig selbst verursacht hat…..
Der frühere Angeklagte hat unter dem Datum vom 20.05.2009 ein Schreiben an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz gerichtet, in dem er sich über das Verhalten der Staatsanwaltschaft Würzburg in anderen gegen ihn geführten Strafverfahren beschwert….“
Dies ist unstreitig, Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 11.03.2011, um dem Kläger die vom Landgericht Würzburg zugesprochene Entschädigung zu verweigern, 814 Js 10465/09.
Sämtliche Beschwerden sind durch das Landgericht als zweifelsfrei von der Meinungsfreiheit gedeckt festgestellt, worüber sich die Beklagte infolge hinwegsetzt.
Laut Aussage des Beklagtenvertreters Gosselke rechtfertigt also eine Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft selbst, Beklagte, jedwede unrechtmäßige Maßnahme gegen den Betreffenden, inklusive der „Unterbringung“ gemäß § 126a StPO und der dauerhaften Vernichtung einer Person mittels § 63 StGB, infolge einer Dienstaufsichtsbeschwerde sowie auch die Verweigerung der von einem deutschen Gericht, Strafkammer (LG Würzburg, 814 Js 10465/09) zugesprochene Entschädigung.
Keine dieser – hier zwingend notwendigen Maßnahmen – wurde jedoch beantragt infolge der bekannten Vortaten, der nachweislich vorhandenen psychischen Störung und des ärztlichen Rates beim Beschuldigten Abdirahman Jibril A., so dass dieser am 25.06.2021 die ihm vorgeworfenen Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begehen konnte.
4.
Die Höhe des Schmerzensgeldes und Schadensersatzes ergibt sich aus der seit nun anhaltend 13 Jahren durchweg hochgradig rechtswidrigen und asozialen, einzig auf Schädigung und Vernichtung des Klägers (Missbrauch des § 63 StGB) ausgerichteten Vorgehensweisen der Beklagten.
Zeugnis:
Rechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg
Das Vertrauen in die Legitimation und Rechtsstaatlichkeit der Behörden und Gerichte in Bayern ist durch das bis heute völlig ungehindert stattfindende rechtswidrige Verhalten der Beklagten und asozialen Täter, die hier als honorige Juristen auftreten, nachhaltig zerstört.
Zu den gesundheitlichen und psychischen Folgen für den Kläger als unschuldigen Vater und zu Unrecht verfolgten ehemaligen Polizeibeamten ist der Zeuge Prof. Norbert Nedopil zu hören, der Auskunft über die Folgen geben kann, wie die derarte beharrliche Verfolgung eines Unschuldigen auf den Kläger einwirkt.
Zeugnis:
Prof. Dr. Norbert Nedopil, zu laden über LMU, Nußbaumstraße 7, 80335 München
Weitere Zeugen sind bei Bedarf und umfassend zu benennen.
Die Juristen, die einerseits wie beweisrechtlich dargelegt mit bösartigem Eifer auf Unschuldige eintreten und andererseits zwingend gebotene Maßnahmen gegen gefährliche Beschuldigte schuldhaft und rechtswidrig unterlassen und so erst die Tötungsdelikte und eine bundesweit mit Entsetzen verbundene Messerattacke durch einen bereits im Vorfeld erkennbar schuldunfähigen Gewalttäter ermöglichten, sind aus dem Amt zu entfernen.
Dieser Blog dokumentiert, wie falsche Beschuldigungen und Opferdarstellungen einer Frau („Belästigung“, „Bedrohung“), Lügen kurz nach der Geburt des gemeinsames Kindes mein Leben und meine Vaterschaft zerstört haben!
Wenn ich Suizid begehe, dann hat die Frau, die mir seit 18 Jahren mein Kind entzieht, Kerstin Neubert, hierfür den Grundstein gelegt!
Mein Kind wurde 18 Jahre lang erfolgreich komplett entfremdet, ich als Paria sozial isoliert und ausgegrenzt. Kerstin Neubert hat von mir – damals 34 Jahre alt – eine „Aktenlage“ und das ZERRBILD eines Menschen geschaffen, das mit der Realität nichts zu tun hat – das aber bis heute trägt und immer wieder zu Übergriffen und zirkelschlüssigen Attacken gegen mich Anlass gibt (zuletzt durch die widerwärtig agierende Führungsebene der Diakonie Stetten, denen ihre Heuchelei, Frömmelei und Verlogenheit nun in Kürze im Hals stecken bleiben wird!).
Die Zerstörung der Elternrechte und der Bindung zum eigenen Kind ist nicht umsonst ein Grundrechtseingriff und eine Menschenrechtsverletzung. Was die deutsche Justiz daraus macht, ist ein tausendfacher Skandal und ein Thema dieses Blogs…..
Jedenfalls: eine im Dezember 2003 von der Volljuristin Kerstin Neubert mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung beantragte einfache sog. Gewaltschutzverfügung bei einer Rechtspflegerin beim Zivilgericht Würzburg hat gereicht, um unkorrigierbar die Weichen zu stellen: das war der Startschuss für asoziale Verbrechen gegen mich als völlig „normalen“ unschuldigen Vater, für bis heute anhaltende Ausgrenzungen, soziale Isolation und den auch Versuch der Vernichtung meiner Person in der Forensik 2009/2010.
Ich bin unschuldig, wie dieser Blog belegt, alles was diese kriminellen Arschlöcher und asozialen Verbrecher mit Amtsgewalt mir in den letzten 18 Jahren „zur Last“ legen konnten, waren diverse „Beleidigungen“ gegen eben diese Justizverbrecher! Eine um sich selbst kreisende kriminelle Justiz, die sich selbst als „Opfer“ inszeniert, wenn ihre tatsächlichen Opfer sich wehren.
Die Täter dieser Verbrechen und Übergriffe: widerwärtige rechtsradikale CSU-Arschlöcher in der bayerischen Justiz. ölige sog. Richter, feministische Hexen, die glauben, als Rechtsbeistand oder Staatsanwältin sei es ihr Auftrag, „Männer“ zu vernichten….
Alles im Blog dokumentiert:
Johnny Depp wurde nun durch Geschworene (!) rehabilitiert.
Die bayerische Justiz glaubt derweil weiter, meine Lebensvernichtung und die „Opfer“-Erzählungen der Juristin Neubert, die mein Leben seit nun über 18 Jahren zerstörten, wäre „erledigt“…..
Der Spiegel berichtet eher nicht über die Vernichtung deutscher Männer und Väter durch Justiz und Feminismus – aber die Falschbeschuldigungen und die Inszenierungen der Borderlinerin Amber Heard zeigen zumindest auf, wie diese Muster und Methoden funktionieren und was dem zugrundeliegt:
„Sie glaubten dem Mann….
»Es gab Streitereien und Dinge dieser Art, aber es ist nie so weit gekommen, dass ich Frau Heard irgendwie geschlagen hätte.«
»Ich habe in meinem Leben noch keine Frau geschlagen.«
Heards Vorwürfe der häuslichen Gewalt gegen ihn seien »ruchlos und verstörend«. Sie würden auf »keiner Art von Wahrheit« basieren und seien für ihn ein »totaler Schock« gewesen…
Ihrer Einschätzung nach neigt Heard zu emotionaler Instabilität und plötzlichen Wutausbrüchen, die auch mit Gewalt einhergehen könnten. Curry sprach von einer Borderline-Persönlichkeitsstörung sowie einer histrionischen Persönlichkeitsstörung.“..
Gestern berichtete die Stuttgarter Zeitung unter der Überschrift „Verbaler Eiertanz der CDU um Unaussprechliches“:
„Ein CDU-Mann war wegen einer angeblichen Beziehung zu einer Minderjährigen im Visier der Justiz – auf einen Bericht darüber reagiert die Partei erschüttert. Viele wissen, um wen es geht, aber niemand darf es sagen.“
Man benötigt ungefähr zwei Minuten, um herauszufinden, um wen es geht, die Antifa (!) deckt auf:
Der CDU-Politiker Matern Christoph Cajetan Freiherr Marschall von Bieberstein – bekannt als „Matern von Marschall mit den Apfelplakaten – hatte jahrelang eine sexuelle Beziehung zu einem 30 Jahre jüngeren Mädchen, das zu Beginn des Missbrauchs erst 13 Jahre alt war. Das Mädchen war die Tochter einer eng mit den von Marschalls befreundeten Familie. Nach dem Tod des Vaters des Mädchens nutzte Matern von Marschall ihre emotionale Lage schamlos aus und begann mit dem sexuellen Verhältnis. Aufgedeckt wurde der CDU-Missbrauchsskandal durch die Zeitung Die Welt, die jedoch den Namen des Täters verschweigt. Der CDU-Mann hatte Sex mit der Jugendlichen bis 2011, als sie 18 Jahre alt war. Anschließend saß von Marschall von 2013 bis 2021 als Freiburger Abgeordneter im Bundestag. Sie zeigte ihn schließlich im Jahr 2018 an. Zwar wurde sein Fall im Immunitätsausschuss des Bundestags behandelt, aber das Verfahren wegen schwerem sexuellen Missbrauchs wurde von der Freiburger Staatsanwaltschaft gegen eine Zahlung von 30.000 Euro geräuschlos eingestellt. Matern von Marschallist Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes March.“
…“Kurz nach der skandalösen Einstellung des Verfahrens wegen schweren sexuellen Missbrauchs gegen Matern von Marschall im Jahr 2019 wurde ausgerechnet Generalstaatsanwalt Uwe Schlosser von Justizminister Guido Wolf am 1. Juli 2020 zum ehrenamtlichen Opferbeauftragten des Landes Baden-Württemberg berufen. Schon mit dem ersten Bericht über den Skandal war klar, dass Matern von Marschalls Umfeld Bescheid wusste. Die Welt beruft sich auf „ein Dokument, in dem der Fall anlässlich der Verfahrenseinstellung auf mehreren Seiten unter Bezug auf die Inhalte der Ermittlungsakte ausgebreitet worden ist“. Demnach habe Matern von Marschall in seinem Umfeld „durchaus über die besondere Beziehung geredet. Gegenüber einem Vertrauten habe er von einem ‚jahrelangen Liebesverhältnis‘ gesprochen. Auch einem anderen Freund gegenüber bestätigte der Politiker eine intime Beziehung zu der jungen Frau, deren Firmung er einst als Pate begleitete.“….
…“Weder der CDU-Landesvorsitzende Thomas Strobl noch sein Gegenspieler Guido Wolf scheinen die CDU Südbaden vor einer erneuten Kandidatur von Matern von Marschall bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 gewarnt zu haben.“….
Auch für mich als ehemaligen Polizeibeamten und Opfer einer in Teilen kriminellen „rechtskonservativen“ CDU/CSU-Justiz und insbesondere öliger rechtsradikaler Staatsanwälte, die mich seit anderthalb Jahrzehnten mit Bagatelldelikten wie “Beleidigung“, “Störung des öffentlichen Friedens“ oder auch “verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlung“in eigener Sache einzuschüchtern und mundtot zu machen versucht, ist eine solche Form an Heuchelei, Doppelstandard und Dünkeljustiz nicht mehr akzeptabel.
Peter Kegreiß, ein zu guter Mensch, der an der Dummheit und Kälte der Behörde zerbrach: ehem. Soko-Leiter der Kripo Böblingen, Suizid im Februar 2004
Das einzige was mich heute – sozial völlig isoliert und komplett ausgegrenzt vom Leben meines Kindes – davon abhält, meinem Leben ein Ende zu setzen: all die Arschlöcher und Kriminellen, die Lügner, die dümmlich grinsende Staatsanwältin, all die widerwärtigen Täter mit Amtsbonus, deren Zerstörungen und Übergriffe in diesem Blog dokumentiert sind…..würden einfach davonkommen.
Wir leben in einem Land, in dem nicht die Täter und Täterinnen gesellschaftlich sanktioniert werden sondern deren Opfer, die systematisch immer weiter geschädigt, sozial isoliert und ausgegrenzt werden.
Man kommt nicht mehr daran vorbei, dass die über 18 Jahre gewaltsamer Kindesentziehung, die gezielte Zerstörung meiner Vaterschaft durch die kriminelle Justiz und ihre Mitläufer in Würzburg bei mir schwerste Folgen hinterlassen hat.
Wittkowski, der 2004 „empfahl“, meine Vaterschaft zu zerstören und sich als „Experte“ für den Tod inszeniert….
„Psychologe aus Würzburg über das Sterben: „Wir haben ein Gespür, wann unsere Zeit endet“….
Die Täter: angefangen bei dem sog. Sachverständigen Prof. Joachim Wittkowski, der 2004 „empfohlen“ hat, meine bereits seit einem Jahr folgenreich verschuldete Ausgrenzung einfach fortzuführen, damit die ach so belastete Kindsmutter, die Juristin Kerstin Neubert “ihre Ruhe“ hat bis zu der widerwärtigen „Fachanwältin für Familienrecht“ Hitzlberger (siehe letzten Beitrag), die alles daran setzte, die von Mai 2010 bis Mai 2012 erfolgreich und mit enormem Einsatz von Ehrenamtlichen des Kinderschutzbundes Würzburg aufgebaute Bindung zwischen meinem Kind und mir als Vater erneut mit offenbar triebhafter Bösartigkeit zu zerstören – und mich nebenbei weiter zu kriminalisieren, obwohl es noch keine fünf Jahre her war (2010), dass ich Opfer einer Freiheitsberaubung durch rechtsradikale Arschlöcher der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde – die ebenfalls in diesem Blog dokumentiert ist und die ebenfalls weiter in eigener Sache durch die Justiz vertuscht wird. Auf Betreiben u.a. des heutigen Leiters der Staatsanwaltschaft Würzburg, des Autisten Frank Gosselke und der sog. Richter Norbert Baumann und Thomas Schepping (wie andere Täter beide mittlerweile „im Ruhestand“) habe ich bis heute trotz Freispruch für zehn Monate Freiheitsberaubung keine Entschädigung erhalten. Die Täter machen einfach weiter in ihrer Blase…..was interessiert schon das Verbrechen gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligem Polizeibeamten bei der Arschloschjustiz in Würzburg/Bamberg.
Frank Gosselke, Bild spricht für sich….
Was die Kindesentziehung und Zerstörung meiner Vaterschaft angeht ist natürlich die eine treibende Kraft nicht zu ignorieren, die alles unternommen hat, um meine Ausgrenzung und Isolation herbeizuführen und gewaltsam fortzuführen: der “Großvater“ meines Kindes, Willi Neubert, der seinen ganzen intriganten und manipulativen Einfluss auf die von mir haltlos geliebte Mutter des Kindes missbrauchte, um mich zu vernichten und sich selbst als „Ersatzvater“ zu installieren……
Dr. Angelika Drescher, hier Oktober 2020 als „Vorsitzende Richterin“ Schweinfurt, hat als feministisch agierende Staatsanwältin in Würzburg die bis heute andauernde Ausgrenzung, die Eskalation und Kindesentziehung / Zerstörung meiner Vaterschaft maßgeblich mit zu verantworten, hat den Weg bereitet für menschenverachtende und ungerechtfertigte Kriminalisierung und Pathologisierung eines unschuldigen Vaters.
In einer Gesellschaft. in der Täter, Lügner, Kriminelle mit Status und Amt nicht nur völlig unbehelligt und ohne Konsequenzen das Leben von Menschen zerstören sondern auch noch vom System dazu ermutigt und beklatscht werden, institutionell und juristisch gedeckt werden während die unschuldigen Opfer ihrer Taten immer weiter ausgegrenzt, isoliert und stigmatisiert werden, läuft etwas grundsätzlich schief.
„Schöne Ostern“.
Strukturelle Gewalt, Machtmissbrauch, systemische Stigmatisierung der Opfer folgt stets den selben Mustern…..und alles fängt damit an, dass die falschen Charaktere in Führungs- und Entscheidungspositionen gelangen, wo sie glauben unbehelligt ihr bizarres Menschenbild auf Kosten ihrer Opfer ausleben zu können, umgeben von Mitläufern und Ja-Sagern und ggf. geschützt durch eine im Kern korrupte und von Standesdünkel zersetzte Justiz, die für Opfer und Rechtsuchende völlig wertlos ist. Der Rechtsstaat eine Fassade….
Gabriele Hitzlberger, tätig bei der Würzburger Kanzlei Jordan & Auffermann (siehe Blog): dies ist die Täterin, die 2012 mit enormer Bösartigkeit und feministischem Eifer erzwungen hat, dass zum zweiten Mal (!) der Kontakt zwischen meiner Tochter und mir als Vater zerstört wird. Dieser Zustand dauert bis heute an….
Gabriele Hitzlberger, firmierend als Fachanwältin für Famillienrecht – verantwortlich dafür, dass ich meine Tochter seit 2012 nicht mehr gesehen habe.
Hitzlberger ist es mit asozialen, diffamierenden und beleidigenden Schriftsätzen (alle seit Jahren hier im Blog öffentlich) gelungen, die von Mai 2010 bis Mai 2012 mühsam – und mit Hilfe der Ehrenamtlichen des Kinderschutzbundes Würzburg, Lisa Marx und Christine Scholl – nach bereits 6 1/2 Jahren Entfremdung (Dezember 2003 bis Mai 2010) erfolgreich aufgebaute Vater-Kind-Bindung durch ihr asoziales und gegen mich als Vater gerichtetes bösartiges und auf zielgerichtete Ausgrenzung gerichtetes Verhalten erneut zu zerstören.
Wegen Hitzlbergers Agieren habe ich seit 10 Jahren meine Tochter nicht mehr gesehen – obwohl ein vollstreckbarer Umgangsbeschluss des Familiengerichtes Würzburg vorlag.
Nachdem Hitzlberger mit einem widerwärtigen zielgerichteten Befangenheitsantrag gegen die auf Vermittlung und Mediation setzende Familienrichterin Antje Treu erreicht hatte, dass das Verfahren weiter über Jahre ohne Kontakt verschleppt wurde, ließ das Gericht Würzburg das Verfahren bis 2020 einfach liegen, unternahm ab 2013 nichts mehr gegen die Kindesentziehung durch die Juristin Neubert, die unbekannt verzog – was faktisch eine Kindesentführung darstellt. Alle das ist im Blog hier anhand der Originalakten seit Jahren dokumentiert.
Im Jahr 2016 übernahm der Täter Peter Auffermann, ein mutmaßlicher Vergewaltiger, der mit als Vater im Februar 2016 vor dem OLG Bamberg den „Rat“ gab, ich solle es doch „endlich sein lassen….“!, ehe er zugunsten der Juristin und Kindsmutter einen weiteren rechtswidrigen Antrag auf Umgangsausschluss bis zum 31.12.2017 erwirkte, dem sein Kumpel, der OLG-Richter und Täter Pankraz Reheußer mit seinen Mittätern Weber und Panzer nur zu gerne nachkam – gegen die Empfehlung des Jugendamtes, des Verfahrenspflegers Wegmann, der Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee (die den Kontakt zu meiner Tochter gehalten hatte und durch das Agieren der Täter aus dem Verfahren geworfen wurde).
Die Folgen dieses Verhaltens dieser Täterjuristen – Manifestation der Bindungszerstörung, weitere Traumatisierungen, Kindeswohlverletzungen – waren absehbar und sind eingetreten.
Diese Folgen trage bis heute ich als Vater – und meine Tochter.
Hitzlberger agiert weiter als „Fachanwältin für Familienrecht“. Zwischendurch erwirkte sie 2015 noch eine „Verurteilung“ gegen mich wegen „Beleidigung“. Die Staatsanwaltschaft Würzburg und die Täter der Würzburger Strafjustiz immer gerne bereit, auf Zuruf von Justiz-Kumpeln gegen Unschuldige vorzugehen.
Die Vorgänge sind seit rund 10 Jahren auch detailliert bei den Polizeibehörden Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart bekannt.
Unternommen gegen die Täterinnen und Täter wurde bis heute: NICHTS!
…Ein pensionierter Landgerichtspräsident und zwei Gäste sind am Sonntag in der Linde in Lindelbach in Streit geraten. Wollte die Polizei den Vorfall vertuschen?“…
Informationen zu diesem Messerangriff des Würzburger Gerichtspräsidenten a.D. (Dr. Dietrich Geuder?) sind momentan – natürlich – spärlich. Zumindest gelang es nicht, den Vorgang komplett zu vertuschen……
Der Vorgang selbst überrascht nicht. Impulsgestörte und aggressive Kriminelle und CSU-Seilschaften, die glauben über dem Gesetz zu stehen, dominieren seit Jahrzehnten die Führungsebenen in der fränkischen Justiz.