„Kampf ums Kind“ – die ganze asoziale Dummheit der Justiz Würzburg / Bamberg und der kriminellen Burschenschafter um den Justizverbrecher Clemens Lückemann

Hervorgehoben

Nächste Woche kommt diese aktuelle Dokumentation heraus:

„Kampf ums Kind – Trennung und ihre Folgen

….“Um die Entfremdung eines Elternteils zu verhindern, helfe nur, rechtzeitig, also direkt nach der Trennung, zu intervenieren, sagt Dr. Stefan Rücker. Getrennte Eltern sollten sich Hilfe holen und eine Mediation in Anspruch nehmen…..“

https://www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/kampf-ums-kind-100.html

Genau das habe ich im Dezember 2003 getan: mich ans Familiengericht Würzburg gewandt mit der dringenden Bitte um Schlichtung und Mediation.

2005/2006 habe ich selbst die Ausbildung zum Familienmediator (BAFM) absolviert und mit Zertifikat abgeschlossen.

Bild von 2006

Anstatt eine Mediation zu veranlassen, empfahl der Würzburger Kriminelle Prof. Joachim Wittkowski nach bereits einem Jahr Verschleppung und traumatisierender Kindesentfremdung (als erster „Sachverständiger“ in einer langen Reihe von Gefälligkeitsgutachtern für diese Justiz) Ende 2004 mich komplett auszugrenzen, damit die Mutter „ihre Ruhe“ hat….

Sog. Gutachter, Wittkowski, Würzburg

Bis 2016 berufen sich asoziale Kriminellen auf das sog. „Gutachten“ dieses offenkundig gestörten „Professors“ – allen voran die widerwärtige Hetzanwältin Gabriele Hitzlberger und des mutmaßlichen Vergewaltigers (sieht Blog, Staatsanwaltschaft Würzburg verweigert Ermittlungen) Peter Auffermann, die ab 2012 den zweiten kompletten Kontaktabbruch erzwangen. https://www.anwaelte-jsa.de/

Dieser Zerstörer meiner Vaterschaft residiert weiter völlig unbehelligt im Bremenweg 30 in Würzburg-Heidingsfeld, von der örtlichen Justiz vor allen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Geltendmachungen geschützt.

Bereits zuvor hatte ich nach diversen manipulativen und aggressiven Eifersuchtsattacken der Kindsmutter Kerstin Neubert immer wieder eine Mediation und Paartherapie thematisiert. Die Reaktion der Frau war stets „Ich brauch keine Therapie, ich bin doch nicht verrückt.“

Stattdessen projiziert sie seit 16 Jahren mithilfe der asozialen bayerischen Justiz in Würzburg/Bamberg alle ihre Probleme auf mich als Vater:

Aggressive Ausgrenzung, Missbrauch des verfassungswidrigen alleinigen Sorgerechts auf Grundlage des 2010 wegen Diskriminierung aufgehobenen §1626a BGB, Urteil des EGMR gegen Deutschland und mithilfe der Dummheit und Gleichgültigkeit der CSU-Behörden der Region. Helfer werden seit 16 Jahren auflaufen gelassen, seit 2012 ist die Mutter untergetaucht, um auch den nach 6 1/2 Jahren endlich endlich erlassenen vollstreckbaren „Umgangsbeschluss“ zu verhindern – nachdem dieser 2 Jahre zumindest eine Bindung durch wöchentliche Treffen zwischen meiner Tochter und mir ermöglicht hat.

Meine Anträge auf Mediation wurden 10 Jahre ignoriert, danach die Weigerung der Mutter hingenommen. Alles hier im Blog dokumentiert, die Beraterin Katharina Schmelter wurde vom Gericht ebenso auflaufen gelassen wie ich.

Stattdessen wurde (und werde) ich seit 2004 durch widerwärtige Kriminelle und rechte Burschenschafter der dortigen Justiz – insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg – zu vernichten gesucht: zuerst mittels der,in diesem Land üblichen rollenklischeehaften Kriminalisierung, dann mittels Pathologisierung. Eine zehnmonatige Freiheitsberaubung mithilfe eines Fehlgutachtens des Würzburger Psychiaters Dr. Jörg Groß, CSU, sollte mich endgültig vernichten. Dieser Plan scheiterte 2010 nach zehn Monaten Freiheitsberaubung an integren Helfern: allen voran dem unabhängigen Gutachter Prof. Dr. Norbert Nedopil, der dieses Fehlgutachten zerpflückte, aber auch der Würzburger Anwalt Christian Mulzer und der Oberarzt der Forensik Lohr, Manfred Filipiak, waren eine große ähnliche, diesen perfiden juristischen Vernichtungsversuch gegen einen Unschuldigen durch eine aus dem Ruder laufende CSU-Seilschaft zu vereiteln.

Die lange Reihe der asozialen, widerwärtigen CSU-Justiz-Täter sind nach wie vor völlig unbehelligt und werden in eigener Sache durch die sich selbst entschuldende CSU-Justiz – und auch politisch – gedeckt: Clemens Lückemann, Thomas Trapp, Lothar Schmitt, Roland Stockmann, Angelika Drescher, Dr. Jörg Groß, Norbert Baumann, Thomas Sxhwpping, Pankraz Reheußer …. gedeckt durch all die karriereorientierten Mitläufer und Mittäter.

Aus der Spur (ARTE)

Weisungsabhängige Staatsanwälte „bearbeiten„ die Strafanzeigen gegen ihre Vorgesetzten, befangene Vorsitzende Richter entledigen die Zivilklagen zugunsten ihrer Freunde im Nebenbüro und bescheinigen sich dann selbst, nicht befangen zu sein….

Diese Justiz ist eine Verhöhnug jeglicher Redlichkeit und eine permanente Aufforderung zur Selbstjustiz. In 15 Jahren Polizeidienst hatte ich es nicht mit so widerwärtigen feisten Lügnern und Kriminellen zu tun wie hier in der fränkischen Justiz.

Kriminelle der Staatsanwaltschaften Würzburg und Bamberg unternehmen gerade alles, um ihren belasteten Vorgesetzten willfährig in den Arsch zu kriechen, Strafanträge der Justizverbrechers Lückemann wegen „Beleidigung“ – während Verbrechen im Amt vertuscht werden.

Einer dieser übergriffigen Kriminellen, André Libischer, Staatsanwaltschaft Bamberg, versuchte in Verhandlung im Februar das Narrativ weiterzuführen, ich als Vater sei „selbst schuld“ an all den Verbrechen gegen mich – ich solle „Geld verdienen“ und Unterhalt zahlen….

Wo ist die Kamera…?

DA ist die Kamera!

Dieser Blog dokumentiert ausführlich seit 2013, wie die Kriminellen einer um sich selbst kreisenden CSU-Justiz, allen voran die Staatsanwaltschaft Würzburg, über 16 Jahre agierten…

Dies ohne jedes Korrektiv, den Hauch von Selbstreflexion oder Reue. Wie ebenfalls aufgezeigt….

Zumindest das Familiengericht versucht nun zu retten, was zu retten ist – nach 16 Jahren Verschleppungen, Grundrechtsverweigerung, Übergriffen, Amtspflichtsverletzungen…..

Die Täter und ihre Vasallen der Staatsanwaltschaften provozieren derweil weiter: man nimmt Selbstjustiz, Rache und die Tötung der Täter offenkundig gezielt in Kauf, indem man weiter vertuscht, lügt, mich als Justizopfer immer weiter provoziert durch weitere asoziale Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuche, durch Versuche, Art. 5 Grundgesetz auszuhebeln, um mich mundtot zu machen und die hier vorliegenden selbstreferentiellen Verbrechen im Amt und Übergriffe gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu verdecken. Das Modell Gustl Mollath: lügen, leugnen, Verantwortung solange hin- und herschieben, bis keiner mehr verantwortlich für irgendetwas ist.

Ich weiß, wer was getan hat und mit welchen Motiven, nicht wahr Frau Drescher, Herr Trapp….!

All diese Vorgänge seit 2003 dokumentiert dieser Blog ausführlich, redundant und anhand der Originalakten.

Was Anlass zu diesem Beitrag war, ist jedoch dieser Film, 2020, der mit politischen Willensbekundungen anschließt und ansonsten nur das wiedergibt, was man auch 2003 schon wusste – und was ich als Vater und ehemaliger Polizeibeamter auch so geltend gemacht habe:

„Kampf ums Kind – Trennung und ihre Folgen

….. „Ich war so verletzt“, sagt eine Mutter, „so voller Hass, dass ich mich auf diese Weise gerächt habe. Was das für unsere Kinder bedeutet, habe ich überhaupt nicht bedacht.“

Meistens sind es Väter, die den Kontakt zum Kind auf diese Weise verlieren, in etwa 10 Prozent der Fälle verlieren die Mütter das Kind. Der Entfremdungsprozess beginnt häufig damit, dass vereinbarte Treffen abgesagt werden….

….Die betroffenen Eltern gehen zum Jugendamt und zum Familiengericht. Da wird dann um jede Minute, jede Stunde Umgang mit dem Kind gestritten. Oft unterstützen Gutachter und Verfahrensbeistände den Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, und befördern damit sogar noch die Entfremdung zum anderen Elternteil.

Die Leidtragenden einer solchen Entwicklung sind vor allem die Kinder. Sie werden oftmals unbewusst zu Komplizen des die Entfremdung forcierenden Elternteils und übernehmen die Gefühle desjenigen, mit dem sie den größten Teil der Zeit verbringen. Aus Angst, diesen auch noch zu verlieren – sagen Psychologen. „Ich hatte solche Schuldgefühle,“ erklärt ein junger Mann, der seiner Mutter sagte, dass er sie nicht mehr besuchen will. Er leidet bis heute darunter, obwohl er wieder Kontakt zur Mutter hat.

Laut Forschungen von Dr. Stefan Rücker von der Universität Bremen gibt es pro Jahr etwa 120.000 Scheidungskinder und 80.000 Trennungskinder unverheirateter Elternpaare – in Summe erleben also jährlich etwa 200.000 Kinder die Trennung ihrer Eltern. 10 bis 15 Prozent von ihnen verlieren zu einem Elternteil den Kontakt.

In der Dokumentation von Liz Wieskerstrauch erzählen betroffene Väter und Mütter was es bedeutet, das eigene Kind erst immer seltener und schließlich gar nicht mehr zu sehen. Und ein inzwischen erwachsenes Kind schildert die Not, in der es sich befunden hat, und die Auswirkungen auf sein Leben heute. Um die Entfremdung eines Elternteils zu verhindern, helfe nur, rechtzeitig, also direkt nach der Trennung, zu intervenieren, sagt Dr. Stefan Rücker. Getrennte Eltern sollten sich Hilfe holen und eine Mediation in Anspruch nehmen, damit sie lernen, trotz Trennung ihre Elternschaft gemeinsam wahrzunehmen, egal ob die Kinder und Eltern im Residenzmodell oder im Wechselmodell leben.

Derzeit wird vom Bundesjustizministerium eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts vorbereitet, bei der die Rechte der Väter gestärkt und die Bedürfnisse der Kinder nach beiden Eltern mehr Geltung bekommen sollen.“

https://www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/kampf-ums-kind-100.html

Familienrichter Bernhard Böhm, Würzburg: Kindesentfremdung als normalisierte Farce und Methode asozialer CSU-Justiz, entsorgte Väter immer weiter zu schädigen…

Das ist inzwischen die rund 10. Beschwerde/Strafanzeige gegen die Untätigkeit des Justizkriminellen Bernhard Böhm, der seit 2017 NICHTS unternimmt: weder werden meine Anträge beantwortet noch sonst in irgendeiner Weise den rechtsstaatlichen Pflichten und dem Wächteramt nachgekommen.

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart 01.08.2019

Hiermit wird Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Beihilfe zur Kindesentziehung, Amtsmissbrauch, Körperverletzung im Amt, Strafvereitelung und Amtspflichtsverletzung erstattet gegen

Bernhard Böhm, zu laden über Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg.

Bernhard Böhm, Amtsgericht Würzburg

Es wird vorausgeschickt, dass der Unterzeichner als Vater den maßeblichen Justizkriminellen den Tod wünscht. Dennoch hält er sich immer noch – ungeachtet der Blockade des Rechtsweges durch die Täter – an den sog. Rechtsweg. Dieser wird jedoch zunehmend zur Farce!

Es besteht objektiv und seit langem ein Mordmotiv. Dies ist auch seit langem polizeibekannt, ohne dass in irgendeiner sachdienlichen Weise Aufklärung und Ermittlung gegen die Amtstäter erfolgt, die ungeniert weiter Rechtsbeugungen und Schädigungen verschulden.

Die Rechtsbrüche und fortlaufenden Grenzüberschreitungen bei den CSU-Justizbehörden in Unterfranken haben tiefe Spuren hinterlassen.

Diese Justizkriminellen zerstörten und zerstörten nicht nur mit Genuss meine Vaterschaft und bürgerliche Existenz sondern schädigen auch mit Vorsatz und rechtswidrig mein Kind, dies seit Jahren!

Einer Abgabe dieses Vorganges an die Staatsanwaltschaft Würzburg wird ausdrücklich widersprochen, da Amtstaten seit Jahren zu Lasten des Unterzeichners unter Missachtung des Legalitätsprinzips und struktureller Strafvereitelung dort vertuscht werden.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist in Sachen des Klägers als kriminelle Vereinigung zu einzustufen, die in eigener Sache agiert, insbesondere zugunsten des Rechtsradikalen und ehemaligen Behördenleiters Clemens Lückemann.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg betreibt seit insgesamt 2006 mit immensem Eifer und krimineller Energie die Verfolgung eines Unschuldigen zu Lasten des Unterzeichners, aktuell 101 Ds 701 Js 3528/19.

Auf Strafanzeige vom 27.07.2019, eingereicht bei der Polizeibehörde Stuttgart wird vollinhaltlich verwiesen.

Unter Az. 814 Js 10465/09 hat sie nach gleichem Muster eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und ein vorsätzliches Fehlgutachten (Mittäter Dr. Jörg Groß, CSU) gegen den Unterzeichner zu verantworten.

Dies ist als Vernichtungsversuch gegen einen lästigen Rechtsuchenden, unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu werten!

Diesbezüglich und in Gesamtschau wird auf den mit Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde zugegangen Schriftsatz bezüglich der gegen meine Person begangenen Justizkriminalität verwiesen, eingereicht bei der Polizeibehörde Stuttgart mit Datum vom 25.06.2019, öffentlich dokumentiert unter:

Dokumentiert: 15 Jahre Verbrechen im Amt bei der CSU-Staatsanwaltschaft Würzburg gegen unschuldigen Vater – übergriffige rechte Burschenschafter, die ohne jede Kontrolle Bürger als „Ziele“ verfolgen und den Tod von Beteiligten provozieren

Auf die Feststellungen und Ermittlungen der seit 2014 involvierten Sachbearbeiterin der Polizei Stuttgart wird insgesamt weiter zeugenschaftlich verwiesen.

Zeugnis:
POK‘in Birgit Schiemenz, zu laden über Polizeibehörde Stuttgart, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Begründung:

1.
Der Beschuldigte Bernhard Böhm ist seit Mitte 2017 als zuständiger Familienrichter beauftragt, eine Lösung bezüglich der Kindesentziehung zu meiner Tochter zu veranlassen, die verfassungsrechtlichen Elternrechte meiner Person und die Rechte des Kindes durchzusetzen und überhaupt gemäß seiner gesetzlichen Pflichten von Amts wegen den rechtswidrigen Zustand zu beenden, der sowohl eine Kindeswohlschädigung als auch eine Traumatisierung meiner Person als Vater verschuldet, zeitlich manifestiert und potenziert.

Es ist polizeibekannt, dass die Justizkriminellen Pankraz Reheußer, Matthias Panzer und Michael Weber im Februar 2016 rechtswidrig und aus niederer Gesinnung heraus die Schädigung des Unterzeichners als Vater und des Kindes potenzierten, indem sie gegen den Rat von Jugendamt Würzburg, Verfahrenspfleger Günter Wegmann, Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee und den gesunden Menschenverstand den sog. Umgang bis 31.12.2017 rechtswidrig „ausschlossen“.

Der schriftliche Beschluss, der im kompletten Widerspruch zu den in der mündlichen Verhandlung gemachten Feststellungen steht, beinhaltete auch den Rauswurf der Umgangspflegerin Baur-Alletsee, die zuvor mit hoher Sensibilität und Engagement den Kontakt zu meiner Tochter zwischen meiner Tochter und mir angebahnt hat.

Dieser Kontakt wurde rechtswidrig durch Verschulden des Amtsgerichts Würzburg und entgegen Beschluss der Richterin Sommer auf vollstreckbare wöchentliche Treffen, 005 F 1403/09, seit Mai 2012 missachtet.

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Die Richterin am Amtsgericht und Beschuldigte Antje Treu, die mittlerweile Betroffene beim OLG Bamberg schädigt, wohin sie „befördert“ wurde, verschleppte das Verfahren über drei Jahre ohne jede Tätigkeit – analog Beschuldigter Böhm. Um sich selbst zu entschulden, beauftragte sie 2013 die Gefälligkeitsgutachterin Katharina Behrend, die bundesweit herumreist, um Richter und deren Fehlverhalten bei Kindesentziehungen zu entschulden und im Fall ein insoweit völlig wertloses sog. Gutachten vorlegte, zwei Jahre nach Auftragserteilung.

Das gesamte Vorgehen dieser Justizbehörden ist derart asozial und rechtsfern, dass es geradezu Verzweiflungstaten, Tötungsdelikte gegen Verantwortliche und den Suizid so labilisierter Betroffener provoziert.

2.
Der Beschuldigte Böhm verweigert rechtswidrig unter Verletzung jeglicher Amtspflichten und Verantwortung als Richter seit Mitte 2017 jedwede Tätigkeit.

Im Mai 2018 terminierte er einen Verhandlungstermin auf 23. August 2018, der kurzfristig aufgehoben wurde. Der Termin wurde offenkundig bereist durch den Richter so gelegt, dass die Kindsmutter und Kindesentzieherin Kerstin Neubert diesen unter Hinweis auf § 227 ZPO unkompliziert absagen kann:

„§ 227 Abs. (3) Ein für die Zeit vom 1. Juli bis 31. August bestimmter Termin, mit Ausnahme eines Termins zur Verkündung einer Entscheidung, ist auf Antrag innerhalb einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung zu verlegen.“…

3.
Es ist offenkundiges Ziel der Beschuldigten den Unterzeichner in den Tod zu treiben oder anderweitig solange zu zermürben, bis dieser aufgibt, seine Elternrechte und die Rechte des Kindes durchzusetzen.

Auch die Kriminalisierung durch die Staatsanwaltschaft hat erkennbar neben dem Ziel der Vertuschung das Ziel, den Unterzeichner in den Tod zu treiben.

Die Beschuldigten spielen erkennbar auf Zeit und glauben, dass das fortschreitende Alter des Kindes die Verbrechen der Justiz hier und die verschuldeten Schädigungen obsolet für die Täter im Amt machen wird.

4.
Das Vorgehen der Justizverantwortlichen hier – die völlig unkontrolliert und bar jeder Dienstaufsicht agieren – widerspricht jeglicher gesetzlichen Vorgabe und Pflicht.

Dies im Glauben, dass jedwede Schweinerei und Rechtsbeugung eines Richters innerhalb des Umfeldes der CSU-Justiz hier erfolgreich vertuscht und geleugnet werden kann, eine objektive Aufklärung nicht erfolgen wird.

Dies ist wie genannt angesichts der seit insgesamt Dezember 2003 ohne jede Not und jeden Sinn verschuldeten Schädigungen und Rechtsbrüche ein Mordmotiv.

5.
Die Diffamierungen, Entwertungen und versuchte Kriminalisierung meiner Person, die die asozialen Kriminellen und sog. Richter in Würzburg und Bamberg hier zirkelschlüssig und selbstreferentiell stets auch vorauseilend betreiben, um ihre Verbrechen, Verschleppungen und genüsslich herbeigeführten Schädigungen „begründen“ zu wollen, verfangen nicht.

a)
Die Rechtsbeugungen und Straftaten im Amt, die zur Beendigung meiner Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei Baden-Württemberg führten, sind weiter gerichtsanhängig und aufzuklären. Diese werden analog vertuscht, ungeachtet der Fürsorgepflicht des Landes und der massiven und folgenschweren Dienstvergehen des hochrangigen Polizeibeamten Roland Eisele, der offenkundig rechtswidrig gedeckt wird, um einen Skandal zu vertuschen.

b)
Seit September 2018 betreibe ich eine zweite Berufsausbildung (bzw. eine dritte, wenn die Ausbildung als Familienmediator 2005/2006 hinzugezählt wird) als Heilerziehungspfleger.

Das erste Ausbildungsjahr wurde ungeachtet der enormen Belastungen durch das Agieren der Amts-Verbrecher und die traumatisierende Kindesentziehung meiner Tochter mit einem Notendurchschnitt von 1,4 erfolgreich absolviert.

Wie polizeibekannt und angezeigt, nutzen die Verbrecher der Staatsanwaltschaft Würzburg diese Berufstätigkeit zum Versuch der Pfändung bei Bank und Arbeitgeber, der Diakonie Stetten e.V. (die gleichen Kriminellen, die die Entschädigung für zehn Monate Freiheitsberaubung durch ein Komplott bis heute verweigern, was ebenfalls vertuscht wird).

c)
Das Ausbildungsjahr beinhaltete ein vierwöchiges Praktikum in einer Kindertagesstätte des Jugendamtes Stuttgart, die selbst bei dieser kurzen Dauer zu einer Bindungsherstellung zu zahlreichen Kindern und derart positivem Eindruck führte, dass die Leitung der Kindertagesstätte eine Umschulung und einen Ausbildungsplatz als Erzieher angeboten hat.

Dies alles ist mit den willkürlichen und asozialen Entwertungsversuchen meiner Person als Vater, die interessengeleitete Personen wie der intrigante Großvater des Kindes, Willy Neubert, oder die widerwärtige und auf Schädigung ausgerichtete sog. Würzburger Rechtsanwältin Hitzlberger betreiben, nicht in Einklang zu bringen.

Alle Beschuldigten, Kriminellen und Lügner, die meine bürgerliche Existenz, meine Vaterschaft und mein Leben seit über 15 Jahren zerstörten und mit immer neuen Grenzüberschreitungen weiter zerstören, sind offenkundig weiter völlig unbehelligt.

Ich appelliere daher nochmals dringend, diesen Fall von Justizkriminalität endlich ernst zu nehmen.

Wenn der Rechtsstaat jedoch aufgrund Status und Amt der Täter nicht gewillt und nicht in der Lage ist, gegen derartes Unrecht und strukturelles Systemversagen vorzugehen, dann hat er mir das nun final mitzuteilen.

Ich bin weder als Vater noch als Justizopfer gewillt, mich endlos verarschen zu lassen!

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Gruß zwischendurch an meine Tochter….!

Momentan geschieht sehr viel auf verschiedenen Ebenen.

Die Kriminellen der Justizbehörden entlarven sich zunehmend selbst: auf allen Ebenen versucht man verzweifelt, die Täter in den eigenen Reihen zu schützen und zu decken.

Manche unterliegen offenbar immer noch der Illusion, dass Druck und weitere Verdeckungsstraftaten das Mittel der Wahl wären und zum „Erfolg“ führen würden.

Ohne großen Kommentar einen Gruß an meine Tochter, zu der die Kindsmutter und die kriminelle CSU-Justiz Würzburg/Bamberg – wie im Blog dokumentiert – seit 2012 rechtswidrig und mit irreversiblen Folgen den Kontakt verhindert (vgl. auch vorherigen Beitrag, der Leserbrief hatte auch Reaktionen seitens der SZ).

Zuvor wurde bereits von Dezember 2003 bis Mai 2010 rechtswidrig die Bindung zerstört. Anstatt den Konflikt zwischen der Mutter des Kindes und mir zu schlichten haben Verantwortliche einer asozialen, ideologisch rückständigen, parteipolitisch motivierten und bis in den Kern verlogenen sog. „Staatsanwaltschaft“ Würzburg alles getan, um diesen Konflikt zum Eskalieren zu bringen.

Institutionalisiertes Arschlochtum, strukurelle Korruption unter der Fassade von Rechtsstaatlichkeit und „unabhängiger Justiz“. Verbrecher, die glauben unter dem Etikett der „Strafverfolgung“ gegen Unschuldige ihrem nazihaften Weltbild freien Lauf lassen zu können, gedeckt von einer gleichgültigen Dienstaufsichtsbehörde, die sich zum Mittäter macht.

All das ist das zunehmend offenkundiger geworden, wird verstanden und kann objektiv und mit klarem Blick nachvollzogen werden.

Dass solche fortgesetzten und vorsätzlichen Grenzüberschreitungen gegen einen unschuldigen Vater für die hochgradig kriminellen Amtstäter Konsequenzen haben, ist selbsterklärend.

NICHTS wird unter den Tisch fallen.

Hier nochmals kurz ein Highlight der Kriminellen und Justizverbrecher, mit der diese „brillanten“ Juristen bauernschlau und nazihaft mit juristischem Popanz die Vernichtung eines Menschen versuchten bzw. reuelos nachtraten, als ihr perfider Plan, einen Unschuldigen im Maßregelvollzug verschwinden zu lassen, gescheitert war (Modell Gustl Mollath)…

Die zweite „Festnahme“ ohne Haftgrund und Vorliegen von Straftat, erzwungen von den Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg, im Zusammenwirken mit den CSU-Kumpeln und Justizverbrechern des OLG Bamberg; nach bereits acht Monaten „Untersuchungshaft“, entgegen Beschluss des LG Würzburg:

Klicke, um auf 2010-03-12-baumann2.pdf zuzugreifen

Nochmals ganz deutlich: so sieht ein rechtswidrig erlassener Haftbefehl aus!

Das gleiche Muster bei der „Verweigerung“ der Entschädigung, gleiche kriminellen Akteure:

Klicke, um auf 2011-04-13-baumann4.pdf zuzugreifen

Es soll immer noch Leute geben, die den Justizskandal Gustl Mollath nur rudimentär in Erinnerung haben, hier nochmal die ganzen Fakten:

https://www.strate.net/de/dokumentation/mollath.html

Gestörtes Verhältnis der Würzburger Richter zu Werten, Elternrechten und Kindeswohl

„Kuckuck“

Dieser Bericht zum neuesten Missbrauchsskandal beleuchtet wieder einmal das gestörte Verhältnis zur Realität, das in Behörden und Justiz herrscht – anstatt Strafanzeigen nachzugehen und Kindeswohlverletzungen aufzuklären und zu beenden, werden die die mundtot zu machen versucht, die die Kindeswohlverleztungen anzeigen:

….“Am Donnerstag bestätigte die Staatsanwaltschaft, ein Vater aus Bad Pyrmont habe im August 2016 bei der Polizei angezeigt, dass der tatverdächtige Dauercamper, der 56-jährige V., seine Töchter unsittlich berührt habe. Er bekam, so schrieb die Lippische Landeszeitung, damals von Jugendamt und Polizei die Zusicherung, dass „alles in Ordnung sei“. Er solle vorsichtig sein mit seinen Äußerungen, da er auch wegen Rufmordes und übler Nachrede angezeigt werden könnte. Zu diesem Zeitpunkt soll das perfide Missbrauchssystem der drei tatverdächtigen Männer seit acht Jahren bestanden haben.“…

https://www.sueddeutsche.de/panorama/kindesmissbrauch-luegde-jugendamt-1.4311367

Und so inszenieren sich auch die Würzburger Richter in der Öffentlichkeit: als Hüter des Kindeswohls, als gewiefte „Ermittler“, die Menschen lesen und sofort eingreifen mittels ihrem „Wächteramt“:

„….Völlig ruhig war das 15 Monate alte Kind. Die gesamte zweistündige Gerichtsverhandlung hindurch gab es keinen Mucks von sich. Wie brav, hätte man denken können. Doch die Apathie des Kleinen war verdächtig. Sie resultierte denn auch aus völliger Vernachlässigung. „Weil sich die Eltern so wenig um das Kind kümmerten, war es auf dem Entwicklungsstand eines fünfmonatigen Babys“, sagt Familienrichterin Antje Treu. Um das Kind zu schützen, wurde es zu Pflegeeltern gegeben.“…

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Die-schweren-Entscheidungen-der-Familienrichter;art735,8882525

Was für eine Posse, die Diskrepanz zwischen dargestellter Selbstwahrnehmung und Außenwahrnehmung könnte kaum größer sein…..

Die Wirklichkeit ist eine ganz andere:

Verfahren werden über Jahre verschleppt, Kontakte und Bindungen zum Teil mit Vorsatz zerstört, Umgangsboykott und Kindesentziehung werden bagatellisiert und befördert. Anträge willkürlich entsorgter Väter werden nicht bearbeitet, wer sich als Vater zur Wehr setzt, wird kriminalisiert, patholgosisiert und dumm grinsend als „Aggressor“ in die Ecke gestellt. Das Argument „Kindeswohl“ wird missbraucht, um das Vollversagen und die Fehler des Gerichts zu vertuschen.

Willfährige Gutachter und dummdreiste kriminelle Rechtsanwälte sind Profiteure dieses Systems und institutionalisierten Arschlochtums in der fränkischen Provinz. All das belegt und dokumentiert dieser Blog.

Dieses Schreiben an das Amtsgericht Würzburg erklärt sich von selbst – und beleuchtet nochmal, was hier seit 2003 in meiner Sache abläuft.

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 31.01.2019

Als Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch, Beihilfe zur Kindesentziehung an:

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
– Herrn Staatsanwalt Kraft –
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

Az. 2 F 957/12

Martin Deeg, Kerstin Neubert . / . Justizbehörden Würzburg

Dieses Schreiben geht zur weiteren Dokumentation der Zustände und Verbrechen im Amt gegen den Unterzeichner als Vater, ehemaligen Polizeibeamten und Opfer von Amtstraftaten (Freiheitsberaubung im Amt, 814 Js 10465/09, u.a.) bei den Justizbehörden Würzburg an den Innenausschuss des bayerischen Landtages.

Dieses Schreiben wird im Blog des Unterzeichners veröffentlicht, um den rechtsfreien Zustand im Gerichtsbezirk weiter beweisrechtlich zu dokumentieren.

Hiermit werden folgende Anträge gestellt:

1.
Der Richter am Amtsgericht, Bernhard Böhm, ist wegen Besorgnis der Befangenheit vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Bernhard Böhm, Amtsgericht Würzburg

Es wird weiter beantragt, das Verfahren an ein ordentliches Gericht abzugeben.
Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg verschulden seit 15 Jahren und zwei Monaten ungehindert massivste Schäden und Traumata, missachten jeden Appell diesbezüglich und glauben offenkundig weiter, mit der Zerstörung des Lebens und der Vaterschaft des Unterzeichners sowie der Schädigung seines Kindes davonzukommen.

Auch der befangene Richter Böhm hat sich offenkundig dieser bizarre Realitätsleugnung zu eigen gemacht, anders sind die Rechtsbeugungen des befangenen Richters nicht zu erklären.

Es besteht insoweit Befangenheit nicht (bzw. lediglich als Ergebnis) zugunsten der Kindsmutter, die ebenfalls als Opfer und Geschädigte der Justizbehörden anzusehen ist – sondern eine Befangenheit zugunsten der eigenen Justizbehörde, deren Fehlleistungen, Straftaten und Versäumnisse seit insgesamt 2003 es hier durch den Richter Böhm weiter zu vertuschen und zu verdecken gilt.

Der dringende Tatverdacht auf Rechtsbeugung besteht. Dieser wird hiermit polizeilich angezeigt. Auf die Gesamtschau der Vorgänge wird verwiesen.

Für die bislang verursachten Schädigungen wird er – wie alle anderen Verantwortlichen – zur Verantwortung zu ziehen sein.

Herr Böhm verweigert die Wahrnehmung des Wächteramtes und jede hoheitliche und richterliche Tätigkeit im Verfahren, für das er seit 2017 als zuständiger Richter dem Unterzeichner als Vater mitgeteilt ist.

Er verstößt damit vorsätzlich gegen seine Dienst- und Amtspflichten als Richter, wobei er offenkundig der Ansicht ist, dies falle angesichts der bereits durch andere Richter verursachten Schädigungen nicht ins Gewicht.

Herr Böhm wird, wie allen anderen Beschuldigten und Mittäter, zirkelschlüssig durch die für Dienstaufsicht zuständigen Vorgesetzten floskelhaft gedeckt und somit in seinem rechtswidrigen Handeln bestätigt. Es ist auch offenkundig, dass seitens der insoweit involvierten Behördenleitung kein Interesse an Aufklärung von Justizverbrechen und Vollversagen der Familiengerichtsbarkeit hier besteht.

Es handelt sich hier offenkundig um gewachsene CSU-Seilschaften, persönliche Kumpaneien und einen rechtsfernen reaktionären Korpsgeist, der sich in Abwehrstrategien dieser Provinzjustiz erschöpft. Dies ungeachtet der Beweislage, der Fakten und der Berechtigung von Beschwerden, Strafanzeigen und zivilrechtlichen Klagen der Justizopfer.

Dies ist die Erfahrung des Unterzeichners als rechtsuchender Vater in Trennungssituation und ehemaliger Polizeibeamten seit 2003, erster Antrag an das zuständige Familiengericht erfolgte mit Datum vom 27.12.2003, Amtsgericht Würzburg, 2 F 5/04. Der Fortgang ist bekannt und dokumentiert.

Die Justizbehörden Würzburg haben nachweislich ein insgesamt gestörtes Verhältnis zu Werten und Grundrechten, insbesondere was die Elternrechte von Vätern und das Kindeswohl bei Trennungskonflikten angeht.

Dies geht auch aus diversen Presseverlautbarungen hervor, in der Richter des Amtsgerichts Würzburg vor allem die Unfähigkeit des Gerichts entschulden wollen, die außerstande und nicht gewillt sind, Konflikte im Sinne des Kindeswohls zu schlichten, zeitnah tätig zu werden und die Grundrechte zu schützen.
Stattdessen werden Konflikte (also der Anlass des Einschaltens der Justiz) öffentlich an sich als Schutzbehauptung genommen, um willkürlich die Ausgrenzung von Vätern zu betreiben und Verfahren zur Entlastung des Gerichts so vermeintlich zu beenden:

Zitat „Die schweren Entscheidungen der Familienrichter“, Mainpost 25.08.2015:

…“Niemand will die Bindung des Kindes an die leiblichen Eltern zerstören – auch wenn die schwach ist. Niemand will aber auch riskieren, dass die Kinder körperlich oder vor allem psychisch schwer krank werden.
Das familienrichterliche „Tagesgeschäft“ jedoch sei mindestens genauso bedrückend wie Entscheidungen über die Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie, sagt Maximilian Gillich: „Nicht wenige Kinder werden im Prozess der Trennung oder Scheidung zwischen ihren Eltern zerrieben.“ Eltern sähen in diesem Moment nur den eigenen Schmerz wegen des Verlassenwerdens, nur die eigene Wut auf den Partner. Das Kind verlieren sie aus dem Blick.

Nicht selten leiden Kinder so stark unter dem „Krieg“ sich trennender Eltern, dass sie traumatisiert werden. Hier ist dann auch eine Grenze erreicht, wo eine Gefährdung des Kindeswohls in Erwägung gezogen werden müsse, betont Antje Treu. Obwohl es keine Vernachlässigung oder Verwahrlosung, keinen Missbrauch und keine körperliche oder seelische Misshandlung gibt. Und obwohl die Eltern gut betucht und sozial angesehen sind. Doch Kinder in aggressiv ausgetragenen Trennungssituationen leiden oft immens

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Die-schweren-Entscheidungen-der-Familienrichter;art735,8882525

Die Richter blenden hier folgendes gezielt und mit Vorsatz aus, um die eigene Rolle, Verantwortung und Schuld abzuwehren und sich öffentlich einen Freibrief auszustellen, indem die Eltern und deren Konflikt nahezu beliebig als Kindeswohlgefährdung phantasiert werden:

– die Kindeswohlgefährdung besteht insbesondere in der die Familiengerichtsverfahren regelhaft parallel begleitenden ideologischen (rollenzuweisenden) Kriminalisierung, Ausgrenzung, Pathologisierung und Entrechtung von Vätern, die durch Staatsanwälte/Polizei/Frauennetzwerke und Familiengericht selbst befördert, beworben und zirkelschlüssig missbraucht wird, um – wie im Fall des Unterzeichners – dem Mann und Vater beliebig faktenschaffend die Rolle eines „Aggressors“ zuzuweisen, die man nach Belieben gewichten kann.

– die Faktenschaffung durch Verweigerung zeitnahen Tätigwerdens bei Antrag ans Gericht, 2 F 5/04 etc. – sodann als „Kontinuitätsprinzip“ missbraucht, um zirkelschlüssig weitere Bindungszerstörung zu betreiben.

– die im Bericht zitierte Beschuldigte Antje Treu benötigte 2004 (Kind drei Monate alt) acht Monate für einen ersten Verhandlungstermin. 2012 zerstörte sie einen bestehenden Vater-Kind-Kontakt, indem sie über drei Jahre einen vollstreckbaren sog. Umgangsbeschluss, 5 F 1403/09 missachtete und der Mutter des Kindes bereits beim geringsten Anlass gewährte, das Verfahren zu unterlaufen. Zielsetzung war hierbei erkennbar nicht das Wohl des Kindes sondern die Unlust der Kindsmutter, sich Verantwortung zu stellen, wozu § 1684 BGB verpflichtet u.a., auf welchen Treu in Beschlüssen verwies, die Verletzung des Kindeswohls durch das Verhalten der Mutter des Kindes benennend.

Auf die vorliegende Dokumentation der Vorgänge bei der Polizeibehörde wird verwiesen.

Zeugnis:
POK‘in Schiemenz
, Polizeibehörde, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Seit 31.12.2017 sind Kontaktanbahnungen und Umgangsvereinbarungen zu veranlassen und beantragt, die Kindesentziehung durch die Mutter des Kindes, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, ist mit geeigneten Maßnahmen zu beenden, dies ebenfalls beantragt.
Die Anträge des Vaters werden durch den befangenen Richter Böhm unter offenkundiger Rechtsbeugung seit 2017 weder beschieden noch beantwortet.

Für einen für den August 2018 festgesetzten Termin, der von Böhm offenkundig gezielt in den Ferienzeitraum gelegt wurde, wurde erwartbar durch die Kindsmutter eine Verlegung beantragt.

Hierauf wurde der Termin von Böhm aufgehoben.
Seither wird wieder unter massiver Kindeswohlverletzung, Traumatisierung und Provokation gegen meine Person als Vater jede Tätigkeit verweigert.

Es ist jedem vernünftig denkenden Menschen offenkundig, dass die Kindesentziehung mit jedem weiteren Fortlauf der Kindesentziehung zunehmend irreversibel das Kindeswohl verletzt und die Bindungszerstörung manifestiert, Schädigungen potenziert.

Die Justizbehörden Würzburg missbrauchen zirkelschlüssig die von der Justiz verschuldeten Schädigungen, um so – mit allen Mitteln, auch zum Preis von Menschenleben – eine Verfahrensbeendigung zu provozieren.

Die diesbezüglich dokumentierte Strategie des Familiengerichts besteht nach eigener Erfahrung seit 2003 darin, Reaktionen ausgegrenzter Väter durch Auflaufenlassen und Manifestation von Bindungszerstörung und Trauma hieraus zu provozieren und das Vollversagen des Familiengerichts infolge durch strafrechtliche Maßnahmen gegen die als Kriminelle, Aggressoren oder auch als psychisch gestört dargestellten Väter zu verdecken.

Die Lebenswirklichkeit, Wahrheitspflicht und Faktenlage ist diesbezüglich völlig irrelevant, da es der Justizbehörde Würzburg – siehe Presse – lediglich darum geht, nach außen ein Bild zu erzeugen, dass das eigene Vollversagen und die Gleichgültigkeit gegenüber den Werten, Rechten und dem Leid von Rechtsuchenden werbewirksam zu verdrängen und schönzureden.

Die Abwehrstrategien zwecks Verdeckung von Fehlern, die Fehlerresistenz und Arroganz der Verantwortlichen hierbei wird infolge detailliert zu thematisieren sein.

2.
Die Justizbehörden Würzburg, die wie dargelegt, offenkundig ein gestörtes Verhältnis zu den Grund- und Elternrechten von Vätern und zum Kindeswohl haben, sind seit Dezember 2003 örtlich und sachlich zuständig durch den Unterzeichner um Hilfe und Vermittlung ersucht, beginnend Verfahren 2 F 5/04.

Seither gelang es der Kindsmutter im Rahmen einer fiktiven Opferrolle, durch verschiedene gerichtliche und ungerechtfertigte Maßnahmen

– beliebige Strafanzeigen

– beliebige Anträge auf zivilrechtliche Verfügung

– Befangenheitsantrag gegen Familiengericht

– Eskalation mithilfe sog. Rechtsvertreter (der Beschuldigte Auffermann ist u.a. wegen dringenden Tatverdachts auf Vergewaltigung zur Anzeige gebracht, wie dem Familiengericht mitgeteilt, infolge weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung der Staatsanwaltschaft Würzburg).

– Abtauchen zwecks Verhinderung Umgangsbeschluss

die Bindung zwischen Vater und Kind zu unterbinden und rechtswidrig zu vereiteln.

Dies unter Begehung eigener Straftaten

– mehrfache falsche Eidesstattliche Versicherung

– mehrfacher Prozessbetrug

– seit Oktober 2012 eine Kindesentführung mittels Entziehung des Kindes an unbekannten Ort, zwecks Vereitelung des bestehenden sog. Umgangsbeschlusses etc., 5 F 1403/09.

Das Gericht verweigert hier jedwede Gegenmaßnahme, geeignete Maßnahmen sowohl zum Erhalt / Aufbau des Vater-Kind-Kontaktes als auch Mittel, um das rechtswidrige und auf eigene Entlastung abzielende Verhalten der Volljuristin und Mutter des Kindes zu beenden.

Dies stellt eine Kindeswohlverletzung dar, durch das Gericht.

Das Motiv ist in obigem Pressebericht insoweit herauszulesen: Konflikte werden insoweit durch das Gericht als größere Gefahr für das Kindeswohl fabuliert als die irreversible Entfremdung und Zerstörung der Bindung zum Vater.

Dies macht die Justiz hier selbst zu einer Kindeswohlgefahr, da die Schlichtung, die Sanktionierung von Umgangsboykott, Kindesentzug und die Gleichbehandlung von Vätern und Müttern eine ungleich höher gerichtliche Tätigkeit und höhere Anforderungen an diese stellt, als die einfache Ausgrenzung eines Elternteils mit der erkennbar lebensfremden Vorgabe, dies würde den Konflikt entlasten und somit dem Kindeswohl quasi über drei Ecken nützlich sein.

Dem Gericht ist bekannt, welche lebenslangen und irreversiblen Folgen und Schädigungen durch Verlusttraumata, Entfremdung von Elternteil, Vaterlosigkeit etc. für die Kinder entstehen.

Klicke, um auf KiMissDatenbericht2016.pdf zuzugreifen

Dies blendet das Gericht, insbesondere hier der befangene Richter Böhm mit Vorsatz aus.

Kampagne der Bundesregierung (ernsthaft)

Ebenfalls ausgeblendet wird die unverhohlen durch die Kindsmutter geäußerte Zielsetzung, die Bindung zwischen Vater und Kind dauerhaft und weiter zu zerstören.

Auf die sog. Anträge des Beschuldigten Rotter, krimineller Rechtsvertreter (fortsetzter Prozessbetrug, u.a. 30 C 727/17, Amtsgericht Würzburg) diesbezüglich wird beweisrechtlich verwiesen.

Um die Bindung zwischen Vater und Kind herzustellen und im Sinne des Kindeswohls zu retten, ist insoweit ein milderes Mittel als die Entziehung des Sorgerechts für die Mutter des Kindes (möglicherweise zeitlich begrenzt, sobald die Bindung hergestellt ist) wegen fortgesetztem Missbrauch nicht erfolgversprechend.

Neben der Entziehung des Sorgerechts für die Volljuristin auf Grundlage des gezeigten Verhaltens seit insbesondere 2012 wird die Übergabe des Sorgerechts für den Unterzeichner als Vater beantragt.
Weiteres Unterlassen wird als Vorsatz des Gerichts gewertet, weitere Schäden und Kindeswohlverletzung zu begehen.

Der Unterzeichner ist unbescholtener ehemaliger Polizeibeamter. Momentan betreut er 15 Klienten mit Behinderung und absolviert eine Fortbildung zum Heilerziehungspfleger.

Eine wie auch immer geartete und durch das Gericht weiter behauptete fiktive Kindeswohlgefährdung durch den Unterzeichner ist nicht vorliegend.

Diese Behauptungen sind durchweg als Schutzbehauptungen der Kindsmutter, deren sog. Rechtsvertreter sowie des rechtsfern ideologisch agierenden Gerichts anzusehen.

Die beliebig durch die Beschuldigten vorgebrachten Behauptungen dienen seit Jahren erkennbar ausschließlich der Verdeckung und Vertuschung der Verbrechen im Amt, der Fehler und Versäumnisse der Justiz selbst, die zum Teil unverhohlen (Staatsanwaltschaft) parteiisch zugunsten von Frauen agieren, Straftaten von diesen decken und im Gegenteil die Kindsmutter hier explizit aufforderten und motivierten, unter falscher Verdächtigung Strafanzeigen zu erstatten und das gemeinsame Kind zu entziehen.

All das ist dokumentiert und ergibt sich aus der Gesamtaktenlage. Seit 2003 hat die Justizbehörde insgesamt, trotz massivster Anstrengung, dem Unterzeichner als Vater keinerlei Gewaltpotential, keiner strafrechtlich relevantes Verhalten oder sonstige „Untauglichkeit“ als Vater nachweisen können.

Dies wurde im Gegenteil, wie dokumentiert, immer dann fabulierend vorgetragen, sobald das Gericht mit dem Entziehen der Mutter/der Verweigerung zu Kommunikation und Kooperation etc. überfordert war.

Die Kindsmutter, Kerstin Neubert, kann seit erster Antragstellung im Dezember 2003, völlig unbehelligt jedwede Maßnahme unterlaufen, sich nach Belieben und persönlicher Lust/Unlust entziehen.

Das Zeitfenster für die Verantwortlichen, die Schädigungen noch auf dem Rechtsweg wahrheitsgemäß einzuräumen, aufzuklären und durch geeignete Maßnahmen, die tatsächlich im Sinne des Kindeswohls liegen, wie beantragt, zu beenden, wird sich infolge schließen.

Die Justizbehörden Würzburg werden sodann erklären dürfen, wie es zu den Zerstörungen und Traumata gegen den Vater und die Tochter zugunsten einer Volljuristin hier kam und weshalb man sich bis zuletzt geweigert hat, die Fakten, das Kindeswohl und die Lebenswirklichkeit wahrzunehmen und entsprechend von Amts wegen einzuschreiten.

Auf Nichtwissen werden sich die Beschuldigten sodann – wie im Missbrauchsskandal in Stauffen etc. – nicht berufen können.

Es handelt sich beim Justizskandal und der Zerstörung der Vaterschaft des Unterzeichners hier nicht um einen Einzelfall. Das Versagen hier ist als strukturell anzusehen. Die Muster, Abwehrstrategien und Methoden, die immer wieder die gleichen Schädigungen hervorrufen, sind bekannt und oben geschildert.

Als weiteres Beispiel ist der Fall des Vaters (….) zu nennen, der aktuell Geschädigter und Opfer fortgesetzter Rechtsbeugungen durch das Oberlandesgericht Bamberg (Kammer mit Beteiligung der Beschuldigten Antje Treu) ist. Auch dieser Fall ist dem Innenausschuss des Landtages mitgeteilt.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Trauma, Schuldgefühl und Wiedergutmachung versus Omnipotenz, Spaltung und Projektion

Das Profil der Täter und CSU-Kriminellen bietet weiter Stoff, aber im Kern nichts Neues: Leugnung der Fakten unter Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung. Die Fallhöhe für die Kriminellen bewusst, so dass man wieder zunehmend dreist und unverschämt versucht, mich als kompletten Vollidioten und amtsbekannten „Querulanten“ hinzustellen…..

Allerdings möchte ich in diesem Blog nicht den umfassenden psychoanalytischen Blick vernachlässigen, der die tieferen Ursachen beleuchtet und erst wirklich aufzeigt, wie unfassbar hohl, leer und dumm diese schäbigen autoritären CSU-Justizbengel auch heute noch glauben, mit Menschen umgehen zu können. Eine beispielhafte Darstellung von fantasierter Omnipotenz.

Die Arroganz und Hybris der Würzburger und Bamberger CSU-Bande gründet allein auf Nimbus, Autoritäts- und Obrigkeitshörigkeit, die sich zunehmend auflöst. Mit jedem Tag wird diesen Narzissten und Blendern auch medial der Garaus gemacht, dieser Kommentar von Bernd Kastner in der SüddeutschenZeitung vom Freitag ein Exempel, die Politik dieser Dumpf-Partei nur ein Spiegel der asozialen CSU-Justiz, die Inhalt dieses Blogs ist:

…“Sein Zynismus erzählt aber auch von der Stimmung im Land. Sie ist aufgewühlt, sie ist voller Angst vor den Zuwanderern, sie ist voller Hass auf Andersdenkende. Die Basis dafür hat die AfD mit ihrer Politik der Herabwürdigung geschaffen. Aber es sind Leute wie Seehofer, die einmal in der Mitte der Gesellschaft standen, die diesem teils menschenverachtenden Diskurs heute vermeintlich den Segen geben. Der Hass schleicht sich immer weiter in die Gesellschaft. Wenn sie ganz oben in der CSU von „Asyltourismus“ reden und so die oft todbringende Flucht mit einer Urlaubsreise vergleichen, dann glaubt mancher Bürger, dass diese „Touristen“ nicht noch Mitgefühl brauchen.

Nur angesichts dieser verbalen Verrohung ist annähernd zu verstehen, dass Seehofer glaubt, nach all seinen Ausfällen und Peinlichkeiten weiter Politik machen zu können. Zumindest die christlich geprägten und sozial engagierten Mitglieder der CSU sollten sich überlegen, ob sie weiter einen Mann ohne Anstand an der Spitze tolerieren. An Angela Merkel ist es zu entscheiden, ob sie noch länger einen Minister hinnehmen will, der nicht nur sie und ihre Regierung, sondern auch ganz Deutschland beschämt. Und Seehofer? Er täte sich und dem Land einen großen Gefallen, wenn er ginge. Von sich aus.“

http://www.sueddeutsche.de/politik/zynischer-innenminister-horst-seehofer-hat-den-anstand-verloren-1.4049543

Und diese Leserbriefe vom Donnerstag beleuchtet exakt das, was ich seit 15 Jahren in der von feisten, widerwärtigen CSU-Rechten geführten fränkischen Justiz erlebe, Kriminelle stilisieren sich zu Strafverfolgern:

„Fremdenangst wird geschürt

Auch wenn CSU-Generalsekretär Markus Blume im SZ-Interview seine Ansichten in wohlgesetzten Worten darlegt, darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich beim Thema „Flüchtlingspolitik“ die CSU – insbesondere die Herren Seehofer, Söder, Dobrindt, Herrmann & Co. – verhält wie der Feuerwehrmann, der zum Brandstifter wird, nur um beweisen zu können, wie gut er das Feuer löschen kann. Denn auch Blume stilisiert die CSU zur Retterin der Deutschen gegen den Rest der Welt, indem er erklärt, wir dürften das Land nicht in die Hände der Populisten fallen lassen, und dabei selbst populistische Politik propagiert….“

Elfriede Bog, Unterhaching

Ein Scheinriesenproblem

Die Interpretationen von Markus Blume sind kaum zu ertragen. Deutschland, ja ganz Europa hätten sich durch die CSU bewegt. Es stünde gar ein Eintrag von Horst Seehofer in die Geschichtsbücher an! Wie sehr kann man sich eigentlich noch überschätzen? Blume scheint – wie auch anderen seiner Partei – entgangen zu sein, dass die CSU bundes- und europaweit vor allem Kopfschütteln ausgelöst hat. Da hat eine aufgeblasene und panisch gewordene Regionalpartei in der globalen Problemlandschaft treffsicher ein Scheinriesenproblem ausgemacht, das wie bei Michael Ende immer kleiner wird, je näher man hinschaut. ….“

Stephanie Thiel, Hamburg

http://www.sueddeutsche.de/kolumne/csu-eher-brandstifter-als-retter-1.4049990

Diese Politik und ihre Justiz schwingt sich zur Autorität auf, bei gleichzeitiger völliger Inkompetenz und selbst durchdrungen von infantilen Rachegefühlen gegenüber „Kritikern“, die ihre Omnipotenz in Frage stellen.

Die Übertragung von dieser Politik auf den Einzelfall vor dieser Justiz, wie ich ihn dokumentiert habe, erschliesst sich dem geneigten und fähigen Leser unmittelbar.

Feiste Pseudo-Machos, rechte Vollpfosten und kleine Lokalfürsten spielen sich als „Beschützer“ auf, als Hüter des „Kindeswohls“, eben omnipotent, spalterisch projizierend und in einer atemberaubenden Blödheit und Hybris.

Laut der Psychoanalytikerin Melanie Klein wird der „Übergang von der paranoid-schizoiden Position zur depressiven Position vor allem auch als Übergang von einer verfolgenden zu einer bedrückenden Schuld beschrieben. Bedrückende Schuld kann im Individuum aufbewahrt und gehalten werden, wohingegen verfolgende Schuld ausgestoßen und in andere verlagert wird. Dann sind es diese anderen, von denen man sich verfolgt fühlt und die am eigenen Verhängnis schuld sind.

„Das Erleben bedrückender Schuld setzt dementsprechend eine gewisse Integration von Liebes- und Hassgefühlen gegenüber derjenigen Person voraus, von der man sich abhängig fühlt. Nur wo Liebe und Hass in Bezug auf die gleiche Person zusammenkommen, entstehen Schuldgefühle. Solange diese Gefühle getrennt gehalten und auf verschiedene Personen verteilt, werden, ergibt sich keine Veranlassung für das Erleben von Schuld. Denn gegenüber einer unbegrenzt guten, idealisierten Figur besteht keine Notwendigkeit der Wiedergutmachung, ebenso wie gegenüber einer als ausschließlich schlecht erlebten Figur keine Schuldgefühle empfunden werden müssen. Genau das hat Klein (1946; 1957) mit ihrer Verwendung des Begriffs Spaltung gemeint (zus. vgl. Bott Spillius et al. 2011, S 491 ff., Blass 2015; Weiß 2015a).

Spaltung in ihrer einfachsten, elemantaren Form führt dazu, dass „gute“ Selbstanteile in Verbindung mit idealisierten inneren Figuren von „schlechten“ Selbstanteilen getrennt werden, die wiederum mit bösen, verfolgenden Objekten in Beziehung stehen. In einer Welt, die von Spaltung dominiert ist, gibt es nur schwarz und weiß, gut und böse, Freund oder Feind. Erst wenn die Spaltungsmechanismen nachlassen, entdeckt das Individuum, dass es das gleiche Gegenüber ist, das es liebt und hasst, von dem es enttäuscht wird und das ihm Befriedigung gewährt. Erst jetzt entsteht ein Raum für die Entwicklung von Sorge, Empathie und Schuldgefühl.“

S. 32, Weiß, „Trauma, Schuldgefühl und Wiedergutmachung“, Klett-Cotta, 2017

Dies ist exakt das, was die geamte asoziale CSU-Politik (und ihre Justiz) im Kern prägt – ebenso das Verhalten der sich hinter dieser „beschützenden“ Pseudo-Macht versteckende Volljuristin Kerstin Neubert: Projektion und SPALTUNG.

Die Justiz hier gaukelt eine Omnipotenz vor, steht für ein anmaßendes bestrafendes Über-Ich, lügend, sich hierbei invasiv in das Leben von Menschen einmischend. Mittels einfacher Verfügungen und unbegründeter Repressionen.

Die Folgen sind: Rache, Groll und eine Schuld bei dem vorgebliche Opfer, die sich aus der genannten verdeckten Scham speist, die jeglichen Ansatz für Lösung, Wiedergutmachung und Kommunikation verweigern muss.

All das praktisch eine Charakterisieung und eine Beschreibung ihres Verhaltens, Kerstin Neubert, im Zusammenspiel mit der Täterjustiz Würzburg/Bamberg und ihrer sich als Retter fantasierenden Akteure:

So wird aus dem idealisierten Partner, mit dem man eine „Rama-Idylle“ anstrebt ohne jede Änderung der äußeren Wirklichkeit der entwertete und letztlich dämonisierte „Störenfried“, der auszugrenzen ist, koste es was es wolle, aggressiv, dominant und mithilfe struktureller Gewalt der asozialen bayerischen Arschlochjuristen, die gerne helfen, Männer zu vernichten:

„Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.“ Das andere sei schon ihre Selbständigkeit“…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? „Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“
Seite 20, Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

Wiedergutmachung, wie sie Weiß oben darstellt, MUSS bereits im Ansatz verweigert werden, um die Realität abzuwehren.

Die Aufrechterhaltung des verfolgenden Über-Ichs, das den eigenen Vater repräsentiert, wird in mich projiziert, ist für Neubert „lebenswichtig“, um den Zusammenbruch ihrer Ich-Organisation zu verhindern – mittels Abwehr von Scham- und Schuldgefühlen, Verleugnung der Realität.

Erst mit dem Erreichen der depressiven Position, wie sie Klein skizziert, können widersprüchliche Regungen miteinander verbunden und in das Selbsterleben integriert werden. Und exakt das gilt es zu vermeiden, damit man das Phantasma weiter pflegen kann und die Schuld und Scham verdrängen…..

…….

Neuberts Wiederholungszwang:

Die kriminellen und zunehmend unverblümten Versuche, meiner Tochter ein Bild der „Ablehnung“ zu introjizieren und zwanghaft kindeswohlschädigend zu manifestieren.

„Um Erfahrung der Demütigung und Bloßstellung zu entgehen, werden nicht selten narzisstische Organisationen ins Spiel gebracht, die ein Gefühl von Stärke und moralischer Überlegenheit vermitteln. Der Vorwurf ist dann nicht mehr gegen das eigene Selbst, sondern gegen andere gerichtet. Aus solchen Verzerrungen des Blicks können sich langanhaltende Verstrickungen entwickeln, welche Verständigung erschweren und in der Therapie als Widerstände gegenüber psychischer Veränderung wirksam werden.“

S. 39/40 Weiß, „Trauma, Schuldgefühl und Wiedergutmachung“, Klett-Cotta, 2017

Destruktive Rolle der Justiz: Übernahme der primitiven Spaltung in „armes Opfer/böser Mann“.

Die Abwehrmechanismen Neuberts werden verstärkt, Schädigungen verschleppt, manifestiert, potenziert.

Traumatisierung durch Kindesentzug wird chronifiziert und eskaliert.

Um das aufzulösen, müssen die Projektionen müssen zurückgenommen werden.

Das Gegenüber, also in dem Fall ich, spiegelt für Neubert nur die eigenen inneren Objekte wider, das verfolgende Über-Ich, bei dem ihr Vater erkennbar die maßgebliche Rolle spielt, aber auch ihre Mutter….

Es besteht eine dramatische Verlagerung von Gefühlen auf zwischenmenschliche Beziehungen, die so exemplarisch ist:

Nahe stehende Personen wurden auf diese Weise unter Druck gesetzt, mit Gefühlen aufgeladen und in Szenarien verstrickt, die der Aktualisierung unbewusster Phantasien entsprechen.

Man vergleiche hierzu nur die Aussagen Neuberts beim sog. Sachverständigen Wittkowski, 2004:

Die Mutter meines Kindes projiziert erkennbar – wie folgende Aussagen deutlich darlegen – jedwede eigene Stimmungsschwankung und eigene Aggressionen und Trennungsängste auf michr, zu dessen Lebenswirklichkeit und Psyche als Vater und Partner sie offenbar keinerlei emotionalen Zugang hat geschweige denn hierüber kommuniziert hat – diese Kommunikation wird bis heute durch eine asoziale Justiz vereitelt und unter Strafandrohung verhindert, die Dummeheit grenzenlos:

„Als sie dann schwanger gewesen sei, sei Herr Deeg „emotionslos“ gewesen. Sie sei es gewesen, die versucht habe, eine Bindung zwischen ihm und dem Kind in ihrem Bauch aufzubauen.“….
Seite 28, Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie („Rama-Idylle“). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“ Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.“
Seite 30, Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Ich habe’ihn geliebt, ich wollte dieses Kind haben, um ein Stück von ihm zu haben. Das Kind bekommt jetzt meine Liebe.“ Bei ihm sei sie „völlig fehlinvestiert“. Auch wenn man es nur funktional und nicht moralisch werte, habe sie sich mit Blick auf das Kind verantwortungslos verhalten! Frau Neubert erwähnte den Gedanken an eine Abtreibung und daß dies für sie nie in Frage kommen würde.“
Seite 31, Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

„Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. „Ich selbst komm‘ mit meinem Leben wunderbar klar.“ Und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. „Mir reichtś mit seinen Problemen.“
Seite 35, Gutachten, Familiengericht Würzburg vom 17.12.2004. Az. 002 F 5/04

Neuberts Welt wird lehrbuchhaft in Verbündete und Feinde eingeteilt, wie hier die Zuweisung der Mediatorin Schmelter, als Neubert die vom Gericht aufgegebene Elternberatung verweigert und stattdessen ein zweites Mal die Bindung zu meinem Kind kappt, 2012:

….“Unverändert steht das Angebot von Frau Schmelter, mit (dem Kind) über den Vater zu sprechen und dem Kind einige Zusammenhänge zu erklären. Die Mutter lehnt dies ab. Sie meint, dass Frau Schmelter mittlerweile zu stark auf der Seite des Vaters stehen würde und befürchtet, dass sie das Kind beeinflussen könne.“

Protokoll der Sitzung vom 20.12.2012, Az. 2 F 1869/12

Feinde und Verbündete, eine auf Verdrängung ausgerichtete dramatische Inszenierung primitivster Spaltung, die ganz sicher nicht das geringste mit dem „Wohl“ des Kindes zu tun hat.

Hierzu werde ich in Kürze noch ausführlicher eingehen….

ZIEL eines tatsächlichen kompetenten und fachlich versierten Gerichts wäre es nicht die Spaltung voranzutreiben und rechtsbeugerisch immer weiter IRREVERSIBLE Schäden und eskalative Ausgrenzung (Kriminelle Reheußer, Weber, PAnzer, OLG Bamberg, 2016…) zu verschulden sondern: die Überwindung dieser primintiven Spaltungen.

„Gute“ und „schlechte“ Anteile müssen miteinander verknüpft werden, sowohl im eigenen Selbst als auch beim Anderen.

Neubert nimmt die „emotionalen Botschaften“ unserer Tochter nicht auf, sondern projiziert umgekehrt ihre eigenen unerträglichen Gefühle in diese.

So verschulden Justiz und Neubert generationenübergreifend auf dümmste Art und Weise schwer entflechtbare Schuldgefühle….

Diese billigen Schutz- und Abwehrbewegungen haben nur eine Grundlage: die asoziale und vorsätzlich betriebene Dämonisierung meiner Person als Vaters. Im Blog dokumentiert.

Neubert hat mithilfe der Kriminellen Hitzlberger etc. bei unserer Tochter eine innere „Bedrohlichkeit“ erzeugt, die schwerste Schädigungen anrichtet: eine Entwertung der Bindung!

Der gesamte Kontakt ab Mai 2010 und die positiven Erfahrungen des Kindes werden durch das singuläre Heraustellen einer für das Kind belastenden Erfahrung am 25.05.2012 zu entwerten versucht.

Dies sind unerträgliche Grenzüberschreitungen!

Diese zur Schau gestellte Omnipotenz ohne jede sachliche Grundlage spiegelt sich in der gesamten Außendarstellung der CSU und ihrer Justiz.

Kriminelle wie Pankraz Reheußer missbrauchen einzelne Aspekte, die aus dem Kontext gestellt werden, ihre Vielschichtigkeit wird geleugnet.

Den Wiederholungszwang Neuberts zeichnet lehrbuchhaft aus:

1. das „verfolgende“ innere Objekt, völlig unabhängig von der Realität.

2. die Kollusion mit verinnerlichten grausamen Figuren, die als „Beschützer“ und mächtige Figuren auftreten: Justiz und inkompetente manipulierbare Blender angefangen beim instrumentalisierten sog. Verfahrenspfleger Rainer Moser bis aktuell beim Kriminellen sog. Rechtsvertreter Wolfgang Rotter (der unverhohlenen Prozessbetrug betreibt und mit weiteren Verleumdungen versucht, die Bindungszerstörung weiter zu manifestieren. Ein Mordmotiv. Anmaßende, arrogante Juristen, die glauben, sich mit juristischen Strategien zum Schaden eines Kindes und auf Kosten eines Vaters und seines Kindes profilieren zu können.

Jede Entwicklung wird so gehemmt.

Introjektion von Schuldgefühlen sowie primitiven Spaltungen unter Ausweitung auf meine Tochter wird weiter behördlich Schub gegeben.

Eine Atmosphäre diffuser Angst, Überstimulierung und dumpfer Verzweiflung geschaffen…..
allerdings immer unter Provokation einer Eskalation, die die kriminelle Justiz hier offenkundig nicht fürchtet sondern dies nur vorgibt, um sinnfreie Repressionen und Pseudo-Maßnahmen zwecks weiterer Schädigung zu konstruieren.

Von Rechtsstaatlichkeit, Ehrlichkeit und Kompetenz KEINE SPUR. Stattdessen werden hämisch grinsend und feixend Traumatisierungen und schwerste Eskalationen provoziert….

Mordmotiv Ausgrenzung und Sorgerechtsentzug: Justiz und Anwälte tragen offenkundig Mitschuld an Tötung von Mutter und Kleinkind in Hamburg!

Immer wieder: traumatische Ausgrenzung von Vätern durch eine dumme und überforderte Justiz löst immer wieder affektive Eskalationen und Morde aus.

„Hamburg (dpa) – Der tödlichen Messerattacke auf ein einjähriges Mädchen und seine Mutter mitten in der Hamburger Innenstadt ist ein Rechtsstreit vorausgegangen.“…

Dieser Blog dokumentiert, mit welcher Dummheit, Gleichgültigkeit und asozialen Repressionswut selbst gegen mich als unbescholtenen ehemaligen deutschen Polizeibeamten vorgegangen wird, 15 Jahre asozialster Kindesentzug, weil sich eine Volljuristin und Kindsmutter von Kommunikation und Kooperation überfordert und durch den Vater des gemeinsamen Wunschkindes „gestört“ fühlt.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Unterstützt durch widerwärtige hetzerische „Fachanwälte“ wie diese hier: Dr. Gabriele Hitzlberger, die durch ihre asozialen Anträge und die gezielte Dämonisierung meiner Person als Vater maßgebliche Schuld dafür trägt, dass ich seit 2012 (!) trotz vollstreckbarem Beschluss auf wöchentliche Treffen keinerlei Kontakt mehr zu meiner Tochter habe.

Hetzanwältin G. Hitzlberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, Würzburg

Diese widerwärtigen Juristen – Hitzlberger mittlerweile durch den asozialen Hetzer Wolfgang Rotter abgelöst, der weiter Öl ins Feuer gießt – wissen sehr genau was sie tun, wie dieser Leitfaden zeigt. Aber Profit geht über Ethik, auch auf dem Rücken unschuldiger Kinder:

Verhaltenskodex und Leitlinie für Familiengericht, Anwaltsverein Würzburg

Das Kindeswohl wird seit 15 Jahren mit Ansage missachtet und genüßlich verletzt! Die Täter und Kriminellen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg vertuschen in eigener Sache, weiter unbehelligt im Amt.

Die Polizei Stuttgart weiß seit Jahren Bescheid, geht von struktureller Korruption aus und wird ebenfalls auflaufen gelassen. Man spielt weiter auf Zeit…..

Man kann sich ausmalen, wie mit einem „Ausländer“ umgegangen wird, der dieser anmaßenden und im Kern männer- und väterfeindlichen Justiz in Zeiten von „me-too“-Popanz ausgeliefert ist.

Mütter werden hingegen selbst dann hofiert, wenn sie mit einem vorverurteilten Pädokriminellen zusammenwohnen, wie der Missbrauchsskandal Stauffen zeigt…..

Eine Mutter und ein kleines Mädchen haben nun die Dummheit und Arroganz deutscher Juristen wieder mit dem Leben bezahlt, weil ein Vater ausgetickt ist und in forcierter Ausnahmesituation ein widerliches Verbrechen beging:

„Tödlicher Messerattacke ging Gerichtsverfahren voraus

Hamburg (dpa) – Der tödlichen Messerattacke auf ein einjähriges Mädchen und seine Mutter mitten in der Hamburger Innenstadt ist ein Rechtsstreit vorausgegangen. „Es gibt ein familiengerichtliches Verfahren“, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen am Freitagmorgen der Deutschen Presse-Agentur.

Der 33 Jahre alte Tatverdächtige soll nach übereinstimmenden Berichten der „Bild“-Zeitung und des „Hamburger Abendblatts“ am Mittwoch vor dem Amtsgericht St. Georg das Sorgerecht für das Kind verloren haben.“….

http://www.sueddeutsche.de/news/panorama/kriminalitaet—hamburg-toedlicher-messerattacke-ging-gerichtsverfahren-voraus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180412-99-867759

Klage auf Schadensersatz und Antrag auf amtsärztliche / psychiatrische Untersuchung der Richterin Fehn-Herrmann, die den verbrecherischen Kindesentzug seit 2003 leugnet

Je länger ich mich mit den Tätern und Kriminellen im Amt hier bei den Justizbehörden in Bayern befasse, desto offensichtlicher wird eines:

Die boshaft, gehässig und zielgerichtet im steten Zirkelschluss seit 2003 aufbereiteten Entwertungen und Zuschreibungen an meine Person als männlicher Gewalttäter, aggressives Arschloch, Spinner, Stalker etc. bis hin zum Amokläufer, der so irre gefährlich ist, dass man ihn dauerhaft mit Neuroleptika zudröhnen und wegsperren (Empfehlung Dr. Groß, CSU, in seinem Fehlgutachten für den Justizverbrecher Trapp, Staatsanwaltschaft) muss, entspringen offenkundig Projektionen der Täter und Kriminellen selbst. Eigene unerwünschte, aggressive Anteile werden zwanghaft abgewehrt, indem man sie beim Gegenüber verortet und dort bekämpft. Die wissenschaftlichen Grundlagen kann jeder nachlesen bei Sigmund Freud, C.G. Jung, Melanie Klein oder in hierauf bezogenen aktuellen Fachbüchern, bspw. von Prof. Heinz Weiß.

Die Täter und Kriminellen deckt bei ihren Machenschaften natürlich ihr Nimbus und die Fassade einer rechtsstaatlichen Justiz. Dennoch bleibt die Frage, was diese Täter und Kriminellen offenbar regelhaft dazu treibt, Rechtsuchende und Bürger wie Gustl Mollath oder mich als gefährliche Irre abstempeln zu wollen und dauerhaft wegzusperren.

So langsam wird auch das klar: manche dieser Täter und Kriminellen haben offenbar schlicht selbst nicht mehr alle Tassen im Schrank, sind unzurechnungsfähig und schlicht gefährlich aufgrund ihrer Hybris gepaart mit Amtsgewalt, die sie genüßlich missbrauchen, um ihre Ideologie, Gesinnung und latente Menschenfeindlichkeit auszuleben – auch die Pathologisierung entpuppt sich mehr und mehr als Projektion.

Es wird Zeit, dass hier eine amtsärztlich Untersuchung erfolgt, die bspw. bei jedem einfachen Polizeibeamten Standard ist, der zuviel trinkt, Vorgänge nicht mehr sachlich und objektiv bearbeitet oder schlicht keinen Bock mehr zu haben scheint.

Es ist untragbar, dass bayerische Richter, die Existenzen vernichten, Grundrechte missachten, offenkundig moralisch deformiert sind und selbst einfachste Realitäten leugnen, wie hier die sog. Richterin Ursula Fehn-Herrmann, Landgericht Würzburg, im Gegensatz hierzu offenbar völlig unkontrolliert tun und lassen können was sie wollen und auch bei Verbrechen im Amt und unverhohlener Rechtsbeugung glauben, sie müssten einfach den Joker „richterliche Unabhängigkeit“ ziehen…..

Dieses Schreiben ging ans Landgericht, Klage und Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten Geuder:

Anlass hierfür ist die erneute unverhohlene Rechtsbeugung unter Leugnung von Fakten und Lebenswirklichkeit, gehässig, dummdreist, provokativ und offenbar zirkulär auf reaktive Selbstjustiz spekulierend:
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!

An den
Präsidenten des
Landgerichts Würzburg
– Dr. Dietrich Geuder –
Ottostraße 5
97070 Würzburg 07.02.2018

Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen
Ursula Fehn-Herrmann, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung und anhaltendem Amtsmissbrauch zu Lasten des Klägers im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1041/17 als auch im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg.

Beweis:
vorliegende Aktenlage zu Verfahren 72 O 1041/17 und zu Verfahren 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg

Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts wird gestellt.

Es wird aufgrund des hämischen, widerwärtig gehässigen und offen despotischen Rechtsbruchs der offenkundig keiner rechtlichen und sachlichen Begründung zugänglichen Richterin und der Schwere der Straftaten im Amt und des Missbrauchs der Garantenstellung als Richterin sowie der offenkundig fehlenden charakterlichen Eignung der Beklagten neben einer Anklage wegen Rechtsbeugung die Entfernung der Richterin aus dem Amt beantragt.

Es wird aus den gleichen Gründen beantragt, die Richterin einer amtsärztlichen und psychiatrischen Untersuchung unterziehen zu lassen, um eine etwaige verminderte Schuldfähigkeit festzustellen, da aufgrund Sachlage erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Beklagte überhaupt in der Lage ist, komplexe Sachverhalte kognitiv und objektiv zu erfassen, woran sowohl die Beschlussfassung der Beschuldigten Richterin im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1041/17 als auch im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1694/17 erhebliche Zweifel begründen, wie infolge beweisrechtlich ausgeführt.

Der Schriftsatz geht ebenfalls an die Polizeibehörde Stuttgart, Strafanzeige ist erstattet.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird lediglich formal hiermit ergänzend eingereicht, ist insoweit jedoch als von vornherein sinnlos anzusehen, da nach allgemeinem Sachstand und auch aufgrund eigener langjähriger Erfahrung eine funktionierende Kontrolle und Dienstaufsicht über bayerische Richter gemäß der Gewaltenteilung seit Jahrzehnten in Bayern faktisch nicht stattfindet und für Rechtsuchende durch Eingaben und Beschwerden nicht zu erlangen ist.

Rechtsstaatliche Kontrolle sowohl über Richter als auch über Staatsanwälte im Bundesland werden seit Jahrzehnten normalisiert mit floskelhaften allgemeinen Verweisen auf die richterliche Unabhängigkeit entledigt. Der Standardsatz diesbezüglich lautet in der gesamten CSU-Hierarchie seit Jahrzehnten mehr oder weniger gleich, um selbst Verbrechen im Amt und völlig rechtswidriges Vorgehen zu verdecken:

„Gemäß Art. 97 GG ist es mir als Dienstvorgesetzten der Richterinnen und Richter grundsätzlich untersagt, deren Entscheidungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen oder hierzu Stellung zu nehmen.“

Dies ermöglicht, dass Richterinnen und Richter in Bayern seit Jahrzehnten völlig unbehelligt und in persönlichen Netzwerken gegen jede Geltendmachung gesichert in offenkundig immer ungenierterer Art und Weise Straftaten im Amt gegen Rechtsuchende begehen und selbst genüsslich zelebrierter persönlich motivierter Rechtsbruch wie hier durch die Beklagte durch das Umfeld in falsch verstandener Solidarität und unter Korpsgeist rechtswidrig gedeckt und vertuscht wird.

So ist insgesamt über Jahrzehnte kein einziger Fall vorliegend, bei dem ein Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gegen eine Richterin oder einen Richter der Justizbehörden Würzburg stattgegeben wurde.

Desweiteren ist ebenfalls über Jahrzehnte kein einziger Fall vorliegend, bei dem ein Gerichtsgutachter der Region wegen eines unrichtigen ärztlichen Zeugnisses erfolgreich zur Anklage gebracht wurde. Dies, obwohl diese Fehlgutachten in Rechtsanwaltkreisen und beim Fachpersonal der Kliniken längst allgemein bekannter Sachstand sind.

Zeugen sind bei Bedarf zu benennen.

Uschuldige Menschen, denen als sog. Querulantendurch verlässliche Einweisungsgutachter der Region (Dr.Groß, Dr. Blocher) beliebig insbesondere jeweils eine „querulatorische/narzisstische oder paranoide Persönlichkeitsstörung“ angedichtet wird, werden so repressiv von der Justiz unter der Maßgabe einer vorgeblichen psychischen Störung und durch Vorhalt von Bagatelldelikten dauerhaft eingesperrt.

Der Fall des Klägers – der erst aufgrund Intervention des unabhängig von der rechtswidrigen Ergebnisorientiertheit zur sozialen Vernichtung des Klägers durch die fränkische Justizklüngel um Lückemann agierenden objektiven Obergutachters Prof Dr. Nedopil scheiterte, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09 – belegt neben dem bekannten Fall Gustl Mollath nicht nur dieses absolut rechtswidrige repressive Vorgehen von Justiz und Gutachtern gegen Menschen sondern auch das absolute Fehlen von Reue, moralischem Kompass und dem für Richter vorauszusetzenden integren Charakter.

Dies ist im Fall des Klägers belegt durch eine zweite Freiheitsberaubung im Amt nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung und Entlassung am 05.03.2010 infolge Eingang des Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil: die Täter der Staatsanwaltschaft auf Weisung Lückemann und die Täter des OLG Bamberg, Baumann und Schepping, inszenierten am 12.03.2010 eine zweite Freiheitsberaubung gegen den unschuldigen Kläger aus purem Schädigungseifer. In gleicher Motivation und in asozialem Nachtreten gegen einen unschuldig zehn Monate zu Unrecht inhaftierten Vater und ehemaligen Polizeibeamten verweigerten die Täter in gleicher Besetzung die vom Landgericht Würzburg in Urteil vom 20.08.2010 zugesprochene Haftentschädigung.

Die Vorgänge sind gerichtsanhängig und werden aktuell ebenfalls unter Rechtsbeugung zugunsten der Jusitzollegen durch das Landgericht Würzburg, insbesondere den sog. Richter Peter Müller, der als ebenso korrupt und charakterlich ungeeignet wie die Beklagte hier anzusehen ist, Landgericht Würzburg, Az. 61 O 1747/17.

Es ist insgesamt ein Treppenwitz, dass CSU-Richter, die ihre Positionen innerhalb des CSU-Netzwerks um Clemens Lückemann erlangten, in einem Justizskandal objektiv prüfen und urteilen sollen, in dem es um Aufklärung von Verbrechen im Amt geht, deren Initiator insbesondere der OLG-Präsident Lückemann ist.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Dennoch leugnen die Richter bestätigt durch ihre Kollegen jeweils jegliche Befangenheit, auch wenn, wie im Fall Müller, der Beklagte Richterkollege Trapp ein persönlicher Freund ist.

„Dienstliche Stellungnahme“ vom 18.09.2017, Richter Peter Müller zur Freundschaft mit dem Beklagten Thomas Trapp, Landgericht Würzburg, 64 O 1579/17

Das Bundesjustizministerium wird über die Sachlage und diesen Sumpf bei den Justizbehörden in Bayern hier betreffend den Kläger und die Vernichtungsversuche gegen einen unbescholtenen Vater und Polizeibeamten beweisrechtlich in Kenntnis gesetzt; Veröffentlichung im Blog weiter ergänzend.

Eine Geltendmachung auf Länderebene ist wie genannt als sinnlos anzusehen, da das CSU-Ministerium und die CSU-Regierung seit Jahrzehnten jegliche Kontrolle und jegliche Ermittlung selbst bei Verdacht auf schwere Verbrechen im Amt verweigern und die Taten aus Eigeninteressen der Partei verdecken.

Rechtspflege –
Minister Bausback in Bamberg: „Die Linke ist lahm gelegt …“

Dass in Bayern zwecks politischer Vertuschung von Straftaten selbst integre und rechtsmäßig Strafverfolgung betreibende Polizeibeamte zu Unrecht verfolgt werden,, zeigt aktuell der Fall des Labor-Unternehmers Schottdorf. Dieser beging bekannterweise politisch gedeckt reihenweisen Betrug, worauf die ermittelnden Polizeibeamten Robert Mahler und Stephan Sattler offenkundig unter schuldhafter Amtspflichtsverletzung auf politische Weisung von der Staatsanwaltschaft zu kriminalisieren versucht wurden, um die Betrügereien in CSU-Netzwerken zu verdecken.
https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/957076/affaere-schottdorf-unrecht-beamte-ermittelt.html

Dieses Klima von Hybris, Rechtsbruch, Geklüngel und Amtsmissbrauch innerhalb der bayerischen Justiz ermöglichte auch den Justizskandal gegen den Kläger, insbesondere die Freiheitsberaubung im Amt durch das CSU-Netzwerk des Rechtsradikalen Clemens Lückemann, OLG Bamberg (hier im Bild mit Bausback, Minister CSU).

Die Verbrechen im Amt, die auch als Komplott und Intrige gegen einen Unschuldigen/lästigen Antragsteller zu werten sind, werden bis heute vertuscht.
Charakterlich ungeeignete Gesinnungsjuristen wie die Beklagte Fehn-Herrmann hier machen diese Zustände und diese gesamtgesellschaftliche Zersetzung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats überhaupt erst möglich.

Es ist darüberhinaus vielfach belegter Fakt, dass gerade der nachhaltige Versuch, das durch die Justizbehörden hier verursachte Unrecht und Leid berechtigt zur Anklage und Aufklärung zu bringen, zu nur noch unverschämteren repressiven Rechtsbrüchen und rechtswidrigen Abwehrmaßnahmen einzelner Justizjuristen der Behörden hier führt.

Begründung:
1.

Der Kläger hat als unbescholtener Vater und ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg seit Dezember 2003 und nun im 15. Jahr durch die Schuld und den anhaltenden Rechtsmissbrauch durch Angehörige der Justizbehörden Würzburg/Bamberg den Kontakt zu seinem leiblichen Kind verloren.

Ein erster Antrag des Klägers ging an das Gericht mit Schreiben vom 27.12.2003, in welchem er um dringende Intervention und Hilfe des Familiengericht bat, um einen konkret zu befürchtenden Kontaktabbruch zu seinem damals drei Monate alten Kind zu verhindern, Az. 002 F 5/04.

Die heute durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg schuldhaft und rechtswidrig herbeigeführten Schädigungen und Folgen waren voraussehbar und vermeidbar!

Die zuständige Richterin und Zeugin Antje Treu beantwortete die wiederholten Anträge des Klägers als Vater zunächst erst über drei Monate später mit einseitigem Schreiben vom 31.03.2004, mit welchem sie den Kläger auf das zuständige Jugendamt verwies, ohne selbst tätig zu werden.
Erste Reaktion Treu: Termin nach ACHT Monaten / Verfahrenspfleger bestellt nach 16 Monaten!

Erst auf weiteres dringendes Insistieren erfolgte nach weiterer Verschleppung eine erste mündliche Verhandlung nach bereits acht Monaten durch das Gericht verschuldeter Bindungszerstörung, 13.08.2004.

Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte die Justizbehörde durch die willkürliche Ausgrenzung und Isolierung des Klägers als Vater von seinem leiblichen Kind, mit dem er bis 09.12.2003 tagtäglich und in Heiratsabsicht mit der Mutter zusammenlebte, unter Rechtsbruch – einfachster Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes – eine schwere Traumatisierung beim Kindsvater und eine Bindungsschädigung des Kindes schuldhaft verursacht.

Entgegen der Verfassungvorgaben des Grundgesetzes wurden durch die Schuld und den Rechtsmissbrauch einer in Teilen offenkundig völlig inkompetenten und desinteressierten, rechtswidrig reflexhaft gegen Männer agierenden Justiz sowohl die verfassungsgemäßen Elternrechte des Klägers als auch die verfassungsgemäßen Rechte des Kindes durch die originär örtlich zuständigen Justizbehörden – Wohnsitz des Kindes – willkürlich und in Teilen zielgerichtet zerstört, momentan 15 Jahre.

Bezüglich der Details der Vorgänge von 2004 bis 2018 wird auf die bei den Gerichtsbehörden vorliegende Aktenlage sowie die beweisrechtliche Dokumentation anhand Originaldokumenten durch den Kläger in dessen Blog verwiesen.

Den gesamten Beweisvortrag der Klage vom 31.07.2017, 72 O 1694/17, der den weiteren Fortgang der schadensrechtlich zu klärenden Ausgrenzung und rechtswidrigen Verweigerung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses, der schließlich mit Datum vom 09.04.2010 durch das Familiengericht Würzburg, Richterin Brigitte Sommer, 005 F 1403/09, nicht nur erlassen – sondern im Gegensatz zu vorherigen und nachfolgenden Beschlüssen der Richterin und Zeugin Antje Treu – auch gegen den erklärten Willen der Volljuristin Neubert bis Mai 2012 durchgesetzt wurde, ignoriert die Beklagte Fehn-Herrmann völlig.

Beweis:
Aktenlage, Verfahren zu 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!

Beweis:
Anlage 1

Klageschrift mit ausführlichem Beweisvortrag, Zeugenvortrag, Anlagen – Version aus dem Blog des Klägers, 31.07.2017

Zivilklage gegen Kindesentführerin Kerstin Neubert. Stand aktuell: seit 2012 habe ich als Vater keinerlei Kontakt mehr, Langzeitdokumentation eines JUSTIZVERBRECHENS!

Ob dies aus Amts-Hybris und dem Gefühl einer Unantastbarkeit auch bei schwerer Rechtsbeugung, aus psychischen Defiziten oder schlicht aus Gehässigkeit heraus gegenüber dem Kläger als erklärtes Feindbild („Querulant“, durchgeknallter Ex-Polizist etc.) geschieht, ist zu klären.

Als jedenfalls dem Kläger bekannt wurde, dass die bereits im Verfahren zu Az. 72 O 1041/17 massiv persönlich involviert rechtsbeugend zu Lasten des Klägers und ungeniert zugunsten des Fehlgutachters Dr. Groß agierende Beschuldigte Fehn-Herrmann ungeachtet dessen auch im Verfahren gegen die Volljuristin Neubert als Richterin agieren soll, wurde unverzüglich die berechtigte Besorgnis der Befangenheit angezeigt.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Die Geltendmachungen wurden durch die Richterkollegen komplett ignoriert, die Beschuldigte bestätigt und gedeckt und die Darstellungen des Klägers mit den üblichen Floskeln und Allgemeinplätzen in Abrede gestellt.

Beweis:
Aktenlage, Verfahren zu 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg

Durch den unter Rechtsbeugung mit Datum vom 01.02.2018 nun in diesem Verfahren erlassenen Beschluss der Beklagten haben sich sämtliche Darstellungen und Befürchtungen bezüglich weiteren Amtsmissbrauchs durch die Richterin zugunsten auch der Beklagten Neubert voll bestätigt und wurden durch die völlig asoziale und gehässige Form, in der diese sich outet, sogar noch übertroffen.

So teilt diese sog. Richterin einem durch Ausgrenzung von seinem Kind und anhaltend asozialen Rechtsbruch schwer traumatisierten Vater, der seit August 2012 (singuläres Treffen in Beisein Zeuge Günter Wegmann) seine Tochter überhaupt nicht mehr gesehen hat und zu der von Dezember 2003 bis Mai 2010 ebenso rechtswidrig ein kompletter Kontaktabbruch durch die Justiz verschuldet ist wie seit Juni 2012 (und entgegen vollstreckbaren konkreten Beschlusses des Familiengerichtes, Richterin Brigitte Sommer) wie folgt mit:

„Der Prozesskostenhilfeantrag ist …unbegründet.
Der Antragsteller war nicht seit 2003 von jeglichem Kontakt mit dem Kind ausgeschlossen, sondern es haben Kontakte stattgefunden.“…..

Dies wirft in Gesamtschau sehr wohl die Frage auf, ob die Beschuldigte überhaupt noch in der Form über ihre Sinne verfügt, wie es eine Tätigkeit mit Verantwortung in einer Behörde voraussetzt.

Entweder ist diese Darstellung der Beschuldigten das Ergebnis einer durch ihre Gesinnung ideologisch und persönlich motivierten feststehenden Position, in welcher diese sich nicht erst durch Beschäftigung mit den Akten und den Fakten und Tatsachen irritieren lässt oder die Beschuldigte/Beklagte hier zielt in einer unverhohlenen Gehässigkeit darauf ab, einen seit 14 Jahren ausgegrenzten und isolierten Vater hämisch durch weiteren Amtsmissbrauch und verbale Demütigungen weiter traumatisieren und schädigen zu wollen.

Die verbalen Darstellungen der Beschuldigten als Richterin sind erkennbar objektiv geeignet, in Ausnahmesituation die affektive Gewalt, die Tötung von Menschen oder bei labilen Geschädigten auch eine Selbsttötung hervorzurufen.

Beweis:
Anlage 2

Schreiben der Beschuldigten vom 01.02.2018, 72 O 1694/17
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!

Infolge beruft sich die Beklagte zirkulär auf im Zusammenhang irrelevanten Beschluss des Amtsgerichts Würzburg, 30 C 727/17, in welchem die Volljuristin Neubert den Beschuldigten selbstreferentiell entwertet, um die Feststellung der Unzulässigkeit des von ihr eingeleiteten Verfahrens zu verhindern, da sie dieses unter Verweigerung einer korrekten ladungsfähigen Anschrift und Täuschung des Gerichts beantragte.

Um diese Feststellung der Unzulässigkeit zu verhindern, schützt die Volljuristin und Kindsmutter unter beliebiger Diffamierung und Entwertung des Klägers als Vater – wie sie seit 2003 erfolgreich praktiziert wird – ein „schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse“ für ihre Person vor.

Dass dies mit Falschbeschuldigungen, pauschaler Propaganda gegen den Kläger als Mann und mit zusammenhanglosen Vorwürfen von Aggression – bei ähnlichen Sachlagen erfolgen regelhaft Tötungsdelikte durch die traumatisieren Männer, wie Allgemeingut, und dem Kläger auch als Polizeibeamten bekannt ist – geschieht, missbrauchte nicht nur der Richter im Verfahren 30 C 727/17 zur selbstreferentiellen Rechtsbeugung gegen den Kläger, indem er die Klage nicht als unzulässig verworfen hat sondern nun auch in hämischer und gezielt provokanter Form die Beschuldigte hier.

Desweiteren beruft sich die Beschuldigte auf ein sog. Urteil des OLG Bamberg vom Februar 2016, Az. 7 UF 2010/15, in welchem die sog. Richter Reheußer, Weber und Panzer zunächst kindeswohlschädigend eine Anhörung des Kindes inszenierten, in welchem dieses erwartbar die instrumentalisierte und projektive Entwertung des Vaters durch ihr Umfeld und die Kindsmutter übernahm und sich gegen seinen Vater aussprach.

Das Vorgehen des Gerichts ist als asozial und widerwärtig anzusehen. Dem Kind des Klägers werden hier unter massiver Kindeswohlschädigung Schuldgefühle introjiziert, die je nach weiterer Entwicklung dieses Justizskandals irreversibel sind.

Die Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee und der Verfahrenspfleger Günter Wegmann hatten diese Anhörung zuvor als Kindeswohlschädigung abgelehnt.

Stellungnahme der Umgangspflegerin Frau Baur-Alletsee, 22.12.2015
Stellungnahme Verfahrenspfleger v. 15.12.2015: Kindeswohlgefährdung

Dies hielt die Täter im Amt des OLG Bamberg infolge auch nicht davon ab, entgegen der Empfehlungen aller Fachkräfte unter Rechtsbeugung und Verfassungsbruch zu Lasten des bereits massivst geschädigten und traumatisierten Vaters nach rechtswidrigem Kindesentzug durch die Volljuristin Neubert und entgegen der Vorgaben des Familiengerichts von Juni 2012 bis zumindest Juli 2015 (Aufhebung des konkreten sog. Umgangsbeschlusses. Einsatz der Umgangspflegerin Baur-Alletsee) dummdreist einen weiteren rechtswidrigen Umgangsausschluss zu konstruieren (den ersten verschuldete die Richterin und Zeugin Antje Treu, August 2005 nach Instrumentalisierung des untauglichen Verfahrenspflegers Rainer Moser durch die Kindsmutter und deren Vater, vgl. beim BGH anhängige Klage, Landgericht Würzburg, 3 T 2299/17, auch hier Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers, AG Würzburg, 17 C 960/17).

Die Entführung und rechtswidrige Entfremdung des Kindes insbesondere entgegen der gerichtlichen Entscheidungen und Amtsermittlungen des Familiengerichts beginnend Juni 2012 und das Verhalten der Beklagten Neubert, was beweisrecchtlich und ausführlich Inhalt der Klage ist, vgl. Anlage 1, wird von der Beschuldigten Fehn-Herrmann hier abgetan unter Hinweis auf ein völlig irrelevantes Urteil vom August 2017 und ein weiteres im Zusammenhang lediglich selbstreferentiell und zirkulär die Schädigungen seit 2012 weiter fortführenden unter Rechtsbeugung angezeigten Urteils des OLG.

Ein Verbrecher verweist auf den vorherigen, eine Rechtsbeugung wird mit einer vorherigen Rechtsbeugung zu legitimieren versucht.

Die Beschuldigte zieht hier nicht nur sich selbst als Richterin sondern die gesamte rechtsstaatliche Justiz ins Lächerliche: gerade die Aggressionen und die zu erwartende Selbstjustiz, die sie dem Kläger schädigend anzudichten versucht, provoziert die Beschuldigte durch ihre Verhöhnung des Klägers und der gesamten Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in ihrem erneuten unter Rechtsbeugung erlassenen Beschluss hier.

2.
Auf die gesamte Aktenlage zum Verfahren 72 O 1041/17 wird beweisrechtlich verwiesen.

Die Beschuldigte bestreitet im Kern unter Amtsmissbrauch, dass ihr persönlicher Bekannter, der Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß ein Fehlgutachten über den Kläger erstattet hat.
Landgericht Würzburg: Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß, sog. Beschluss der Richterin Fehn-Herrmann, Az. 72 O 1041/17

Dies ist unstreitig, belegt durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil.

Desweiteren ist durch zahlreiche Zeugen und Beweisvortrag unschwer in öffentlicher Hauptverhandlung nachzuweisen, dass Dr. Groß unter Vorsatz im Sinne der Staatsanwaltschaft Würzburg ein Fehlgutachten erstattet hat.

Dies stellt die Beschuldigte Fehn-Herrmann lebensfremd und persönlich motiviert in Abrede mit dem vorgeblichen Argument, dass dies ein schwerer Vorwurf sei und ihr Bekannter Dr. Groß allgemein kompetent.

Auch hier liegt eine etwaige verminderte Schuldfähigkeit nahe, da aufgrund Sachlage erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Beklagte überhaupt in der Lage ist, komplexe Sachverhalte kognitiv und objektiv zu erfassen, weshalb neben objektiver Aufklärung durch ein Gericht eine amtsärzliche und psychiatrische Untersuchung der Richterin beantragt wird.

Es ist für Rechtsuchende und Bürger in einem Rechtsstaat in keinem Fall hinnehmbar, dass solche gehässigen und offenbar moralisch völlig deformierten Amtsträger wie hier nach Gutsherrenart rechtsbeugend in Bezug auf existentielle Grundrechte und Lebensinhalte von Bürgern und Rechtsuchenden Fakten schaffen.

Angesichts des fortschreitenden Vertrauensverlusts in die bayerische Justiz ist hier auch im Rahmen der Generalprävention ein Exempel zu statuieren.

Dass Rechtsbeugungen und Leugnung von Fakten und Lebenswirklichkeit durch widerwärtige und sich unantastbar wähnende Richter mittlerweile wie hier im Fall des Klägers normalisiert und zirkulär fortgeschrieben werden, zeigt den ganzen Abgrund, der hier bereits zwischen Justiz und Gesellschaft besteht.

Selbstverständlich sind die Verbrechen und der anhaltende Rechtsbruch und auch die anhaltende Traumatisierung des Klägers als Justizopfer und ehemaligem Polizeibeamten schon lange ein Motiv für Selbstjustiz und ein Mordmotiv gegen die dummstolz die Schädigung fortführenden Justizjuristen etc., insbesondere was die folgenschwere zielgerichtet herbeigeführte weitere Rechtsbeugung beim OLG Bamberg und Ausgrenzung des Klägers als Vater zu Lasten des Kindes angeht, den die Beschuldigte hier selbstreferentiell zur Rechtfertigung weiterer Rechtsbeugung missbraucht.

Anstatt dies alles als objektive Tatsache zu antizipieren, provoziert man unverhohlen weiter und zielt offenkundig darauf ab, dass der Kläger den Rechtsweg und die öffentliche juristische Geltendmachung endlich aufgibt und zur Selbstjustiz greift.

Die Schuld der Justiz hier wird deutlich, wenn man beleuchtet, dass der Kläger seit 2003 in keinem Fall körperlich übergriffig wurde und sich die zumindest teilweise nachvollziehbaren Vorwürfe auf Beleidigung und versuchte Nötigung beschränken.

Angesichts der wiederholten gewaltsamen und invasiven Übergriffe und Attacken von Angehörigen der Justiz Würzburg/Bamberg gegen den Kläger ist dies bemerkenswert.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Mordmotiv Kindesentzug: asoziale Täterjustiz Würzburg greift nun zur Schikane! – seit Mai wird Zustellung der Stellungnahme des Beklagten Moser verweigert, nun soll ich als Kläger über Weihnachten zum Landgericht Würzburg anreisen, um Akte „einzusehen“.

SCHIKANE ist nach meiner Erfahrung das Mittel, zu dem Menschen mit Amtsgewalt, Polizisten und Juristen greifen, wenn sie gar keine rechtlichen Mittel mehr haben. Wenn es nur noch persönlich motiviert darum geht, jemandem eine reinzudrücken, bevor die eigenen Schweinereien auffliegen. Es geht hier um die Schweinereien des sog. Verfahrenspflegers Moser, der den Auftrag des Gerichts angenommen hatte, Kontakte und Treffen mit meiner 1-jährigen Tochter zu begleiten – und dann den Auftrag verweigerte und stattdessen 17-mal mit der Volljuristin Neubert und derem intriganten Vater Kaffee trank…….

*** EXCLUSIVE ***HARGHITA COUNTY, ROMANIA – UNDATED: Bence Mate / CWPA / Barcroft Images

Insofern ist diese asoziale Schikane hier ein gutes Zeichen. Die Täter greifen zu allen Mitteln, um zu provozieren. Man sollte aufpassen, was man sich wünscht…..

Es gibt nur ZWEI Wege wie dieser Justizskandal enden wird!

Die Verweigerung von Akteinsicht hat Methode bei den Justizbehörden Würzburg:

Ein Muster bei den Justizbehörden Würzburg: Rechtsuchenden wird Akteneinsicht verweigert – während gleichzeitig Fakten geschaffen werden: Beispielfälle „Verfahrenspfleger“ Moser / Richter Dr. Page, Kriminelle „Fachanwältin“ Dr. Hitzlberger / Richter Dr. Milkau

Wie dumm, asozial und schikanös diese Täter in Robe agieren, Rechtsuchende und Menschen in der von der Justiz selbst verschuldeten Not regelrecht dazu auffordern, sich endgültig vom Rechtsweg zu verabschieden und persönliche Rache zu nehmen, ist eigentlich kaum noch zu fassen:

Nachdem die Justiz seit Mai meine Anträge ignorierte, mir als Kläger die Stellungnahme des Beklagten Moser zukommen zu lassen, teilt man mir nun mit, ich solle über Weihnachten/Silvester nach Würzburg anreisen und nach „Terminabsprache mit der Geschäftsstelle“ die Akte einsehen, bis 08.01.18 dann Beschwerde weiter begründen.

Diese Erwiderung ging gerade an die Polizei und die Justiz, hiermit beweisrechtlich veröffentlicht.

Die Methode „Dummstellen“ und ahnungslos geben, während man Menschen regelrecht dazu auffordert, doch endlich zur Selbstjustiz zu greifen, funktioniert nicht mehr.

Diese TÄTER wissen genau was sie tun – und was sie bezwecken!!!

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 19.12.2017

Az. 3 T 2299/17

Hiermit wird weiter Strafanzeige wegen dringenden Tatverdachts der fortgesetzten Rechtsbeugung zu Lasten meiner Person als Kläger und Geschädigten der Justizbehöhrden Würzburg erstattet, in diesem Zusammenhang der Zerstörung der Vaterschaft durch rechtswidriges und schuldhaftes Behördenhandeln, seit insgesamt 2003.

Der Kläger wird offenbar dergestalt weiter für einzuschüchtern versucht und von den Justizbehörden Würzburg verarscht, indem man eine seit Mai 2005 beantragte Zustellung einer Stellungnahme des Beklagten an den Kläger verweigert und nun fordert, dass dieser über Weihnachten/Silvester anreist, um diese beim Gericht einzusehen.

Dies ist eine offenkundige und rechtswidrige Schikane.

Der Beklagte Moser, der im Familiengerichtsverfahren Verfahrenspfleger mit konkretem Auftrag hinzugezogen wurde, wird offenkundig unter Rechtsbeugung zu decken versucht, um den Justizskandal und die Verbrechen im Amt zu Lasten des Klägers als Vater insgesamt zu verdecken.

Desweiteren wird in diesem Zusammenhang mit den rechtsfremden sog. Entscheidungen des Gerichts hiermit weiter Besorgnis der Befangenheit der Richter des AG Würzburg zugunsten des Beklagten, des für das Amtsgericht seit Jahrzehnten tätigen sog. Verfahrenspflegers Rainer Moser geltend gemacht.

Dieses Schreiben geht an die Polizeibehörde Stuttgart und wird beweisrechtlich veröffentlicht.

Begründung

1.

Seit dem 05.05.2017 wurde nach offenkundig rechtswidrigem Beschluss des Richters Dr. Page zugunsten des Beklagten Moser vom Kläger die Akteneinsicht beantragt.

Täterbehörde bleibt Täterbehörde – Familienrichter Dr. Page versucht mit Floskeln seinen Kumpel Moser zu decken – Verfahrenspfleger trägt die Schuld für jahrelangen Kontaktabbruch

Diese Akteneinsicht ist beantragt, da der Beklagte offenkundig eine Stellungnahme abgegeben hat, auf deren Grundlage der offenkundig rechtsbeugende Beschluss des Richters Page, langjährig persönlich bekannt mit dem Beklagten, basiert.

Nach Antrag vom 05.05.2017 erfolgten weitere Anträge auf Akteneinsicht, die ignoriert wurden.

Mit Schreiben vom 14.12.2017 teilt das Landgerichtg Wurzburg, wo Beschwerde gegen die rechtsfremde und offenkundig rechtsbeugend zugunsten des Beklagten erfolgte Entscheidung des Amtsrichters nun vorliegt, wie folgt mit:

„Die von Ihnen beantragte Akteneinsicht können Sie beim Landgericht auf der Geschäftsstelle der 3. Zivilkammer nach vorheriger Terminabsprache nehmen.

Einer etwaigen weiteren Beschwerdebegründung nach erfolgter Akteneinsicht wird bis 08.01.2018 entgegengesehen.“

Beweis:

Anlage 1 (für Polizei)

Schreiben des Landgerichts Würzburg, 14.12.2017, Az. 3 T 2299/17

Dieses Verhalten des Gerichts ist asozial und bestätigt weiter sämtliche Erfahrungen des Klägers seit 2003, dass die Justizbehörden Würzburg keine funktionierende Justizbehörde mehr sind, die rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt.

Die Justizbehörden Würzburg sind insgesamt eine Fassade, die darauf ausgerichtet ist, Menschen zu auflaufen zu lassen und zu schikanieren, bis diese die Justiz nicht mehr mit ihren berechtigten Anliegen behelligen.

Fehler und Versäumnisse werden vertuscht und selbst bei schweren Verbrechen im Amt werden die Täter in den eigenen Reihen selbstreferentiell entlastet.

Hiermit wird folgender Antrag gestellt:

Dem Kläger ist unverzüglich eine Ausfertigung der Stellungnahme des Beklagten und Beschuldigten Moser auf dem Postweg zuzusenden.

Es ist dem Gericht bewusst und bekannt, dass der Kläger in Stuttgart wohnt und dass er – als ausgebildeter und langjährig erfahrener Polizeibeamter auf Lebenszeit – aufgrund des rechtswidrigen Verhaltens der Volljuristin Neubert und der seit insgesamt 2003 begangenen Verbrechen und Fehlentscheidungen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg zu seinen Lasten als sog. Langzeitarbeitsloser auf Transferleistungen ALG II angewiesen ist.

Der Kläger wird also daher auf keinen Fall zwischen heute und dem 08.01.2018 zum Landgericht Würzburg anreisen, um die Stellungnahme des Mosers einzusehen, deren Zusendung seit 05.05.2017 beweisrechtlich beantragt und ignoriert wird.

Die Verantwortlichen der Justizbehörden Würzburg haben offenkundig jeden Bezug zur Realität und insbesondere auch zur Lebensrealität normaler Menschen und insbesondere der Opfer ihrer asozialen und rechtswidrigen Show- und Fassadenjustiz verloren.

Sollten sich aufgrund der Zusendung der Stellungnahme des Beklagten im Verfahren 3 T 2299/17 weitere Beschwerdegründe ergeben, wird dies zeitnah nach Zusendung dem Gericht und öffentlich mitgeteilt.

2.
Die Justizbehörden Würzburg haben offenkundig jeden Bezug zur Realität verloren und zielen ergebnisorientiert darauf ab, einen Bilanzsuizid oder die persönliche Rache des Klägers hier für die durch die Justizbehörden Würzburg seit insgesamt 2003 asozial verschuldeten Zerstörungen und Schädigungen reaktiv durch Rechtsverweigerung gegenüber dem Kläger zu provozieren.

Anders ist die anhaltende Verweigerung des Rechtsweges, das anhaltende dummdreiste Auflaufenlassen und insgesamt rechtswidrige und asoziale Gebaren durch die Justizbehörden Würzburg hier für vernünftig denkende Menschen nicht mehr zu erklären.

Der Verdacht wird bereits seit langem auch mit den Beamten der Polizeibehörde Stuttgart thematisiert, dass verantwortliche Juristen in Würzburg /Bamberg die Eskalation in diesem Zusammenhang bewusst anstreben, um reaktiv den Kläger zu einer Gewalttat oder zu einem Suizid zu bewegen, und so den Justizskandal und die hier begangenen Verbrechen im Amt und die Fehlentscheidungen seit 2003 insgesamt final vertuschen zu können.

Die Schädigung von Menschen bis hin zur Tötung ist – wie aus dem gesamten rechtsfremden und selbstreferentiellen Verhalten unschwer zu schließen – offenkundig erklärtes Ziel der Verantwortlichen der Justizbehörden Würzburg, die sich anhaltend weigern, die Zerstörung der Vaterschaft des Klägers seit insgesamt 2003 sowie die Kriminalisierung des Klägers als ehemaligem Polizeibeamten auf Grundlage einer falschen Eidesstattlichen Versicherung der Volljuristin Kerstin Neubert – die parallel hierzu seit 2003 das Kind entfremdet und missbraucht – und die hieraus resultierenden Verbrechen gegen die Person des Klägers insbesondere im Zusammenhang mit einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt ohne Vorliegen von Straftat und ohne medizinische Voraussetzungen in einem rechtsstaatlichen Verfahren aufzuklären.

Zivilrechtliche Geltendmachungen werden durchweg unter Rechtsbeugung und struktureller Korruption zugunsten von Kollegen im PKH-Verfahren und verfassungswidrig entledigt, wobei jeweils die Fakten geleugnet und begründungsfrei in Abrede gestellt werden.

Strafrechtliche Ermittlungen werden durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart, gedeckt vom heutigen sog. Präsidenten und Leiter der Behörde, Clemens Lückemann, bereits im Ansatz verhindert.

Die Kriminalpolizei Würzburg wurde mehrfach angewiesen, nicht nur Straftaten gegen den Kläger zu konstruieren sondern auch angewiesen, Ermittlungen aufgrund von Strafanzeigen durch den Kläger zu verweigern und unmitelbar an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben, wo die Geltenmachungen verschwinden.

3.
Der Richter Dr. Page stellt insbesondere lebensfremd in Abrede, dass durch die bis heute andauernde irreversible Zerstörung der Vaterschaft – für die der Beklagte Moser durch sein asoziales, rechtswidriges und anmaßendes Verhalten, welches ihm als Verfahrenspfleger in keiner Weise zustand, im Jahr 2005 maßgebliche Weichen stellte – Folgen und Schädigungen aufgrund dieser asozialen und willkürlichen Verweigerung von Grund- und Elternrechten eingetreten sind, die zivilrechtliche Ansprüche begründen.

Die Richter des Amtsgerichts Würzburg versuchen offenkundig auch die Verfehlungen der Kollegin und Richterin Antje Treu zu verdecken, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Taten des Moser stehen bzw. eine Folge dessen Verhaltens sind.
Ein Untersuchungsausschuss bezüglich der Zustände bei der Justiz in Unterfranken ist angezeigt.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Mordmotiv Kindesentzug: Täterbehörde Würzburg stellt Kindesentführungsopfer weiter Rechnungen zu: 28.441 Euro

Das Jugendamt Würzburg unterstützt die Kindesentfremderin und Volljuristin Kerstin Neubert seit 2004 bei Entfremdung und Kindesentführung. Obwohl es u.a. originäre Aufgabe des Jugendamtes ist, einen vollstreckbaren Beschluss des Gerichts durchzusetzen, unternahm man seit 2012 wieder – nichts.

Hierauf habe ich nun im 14. Jahr der Zerstörung der Vater-Kind-Bindung, 2017, diese Klage gegen die Täterbehörde eingereicht:

Klage gegen Jugendamt Würzburg – „Vater Staat sorgt für seine Kinder“

Die Täterbehörde lässt sich durch Würzburger Anwaltskanzlei vertreten, die offenkundig bestens vernetzt ist. Die behaupten, die Ausgrenzung des Vaters sei „im Sinne des Kindes“:

Musterklage gegen Umgangsboykott – Jugendamt Würzburg: Parteinahme für die Mutter / Ausgrenzung des Vaters im „Sinne des Kindes“….

Die korrupten Würzburger Richter um Peter Müller machen sich auch hier den Schwachsinn der Beklagten unter Rechtsbeugung zu eigen, adeln bizarre Falschangaben, um unter Missbrauch des PKH-Verfahrens Klärung der Machenschaften in Hauptverhandlung abzublocken.

Beschluss / Rechtsbeugung zugunsten Jugendamt Würzburg, 14 Jahre Kindesentfremdung, Az. 61 O 1444/17 vom 05.10.20.17 – Richter Peter Müller, Rainer Volkert, Nicole Herzog, Landgericht Würburg

Die Kindsmutter Kerstin Neubert, die seit der vor 14 Jahren erzwungenen Augrenzung meiner Person als Vater des gemeinsamen Kindes als Rechtsanwältin und Steuerberaterin hohes Einkommen erzielt und zusätzlich von mehreren familiären Seiten finanziell gepudert wird, hielt das nicht ab, über das Amt zusätzlich Geld zu beantragen – einzig in Schädigungsabsicht – das diese bei mir als Verbrechensopfer und ausgegrenztem Vater einfordern.

Aktuell wollen die Täter von mir als Opfer einer Kindesentführung des eigenen Kindes 28.441 Euro plus monatlich 464 Euro.

Beeindruckend ist sie schon, diese wie selbstverständlich betriebene asoziale anachronistische Diskriminierung von Männern und Vätern, die tatsächlich Opfer sind, diese autistische Dummheit und Gleichgültigkeit, mir der die Behörden und Gerichte Würzburg darauf hinarbeiten und offenkundig eine ESKALATION, meinen Suizid und die Schädigung von Menschen konzertiert zu provozieren suchen.

Hiermit weiter beweisrechtlich veröffentlicht: dieses Schreiben ging zur obigen Klage an das Landgericht sowie an die Polizeibehörde Stuttgart…..

Dieser Blog ist Beweismittel, es ist ein Dokument darüber, wie Täter in Ämtern und Behörden über Jahre und Jahrzehnte versagen – und dennoch mit den Konsequenzen und Folgen nichts zu tun haben wollen….soll keiner der Verbrecher, der Mitläufer, der Wegschauer und Bagatellisierer behaupten, er wusste von nichts!!!

Bei Entführung ins Ausland wird der BND tätig – bei Entführungen im Inland leisten Richter und Behörden Beihilfe und befördern die Entfremdung und Ausgrenzung des Vaters….

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 09.12.2017

Strafanzeige an

Polizeibehörde Stuttgart
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

Az. 61 O 1444/17

Hiermit wird Strafanzeige gegen die Stadt Würzburg, Fachbereich Jugend und Familie, Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg erstattet wegen fortgesetzter Körperverletzung und versuchter Nötigung.

1.
Die Strafanzeige ist begründet.

Es wird im Zusammenhang darauf verwiesen, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg beispielsweise eine Beschwerde des Anzeigenerstatters über die Volljuristin Kerstin Neubert an die Rechtsanwaltskammer Bamberg ebenfalls als versuchte Nötigung einstufte, einen Strafbefehl erließ und hierauf auch Anklage erhoben hat, Justizverbrecher Thomas Trapp.

Beweis:
Anlage 1:

Anklageschrift vom 12.11.2008, 814 Js 5277/08

Die Beschwerde an die Rechtsanwaltskammer erfolgte, wie auch aus der sog. Anklageschrift hervorgeht, zum Zweck der Herstellung eines Kontaktes (sog. „Umgang“) zum Kind des Klägers, das zu diesem Zeitpunkt bereits unter Beihilfe der Behörden Würzburg seit fünf Jahren entfremdet wurde. Die Kindsmutter und Volljuristin Neubert hatte zuvor einen November 2008 mit dem Kinderschutzbund geschlossenen Vertrag auf wöchentliche Treffen willkürlich und böswillig scheitern lassen.

Beweis:
Anlage 1:

Anklageschrift vom 12.11.2008, 814 Js 5277/08

Dieser Vorgang wurde infolge durch den als Justizverbrecher einzustufenden Thomas Trapp missbraucht, um die auch in dieser Anklageschrift zutage tretende dramatisierende Strafwut und selbstreferentielle Stimmung gegen den Kläger zu verstärken.

Der Fortgang der Vorgänge ist in Blog veröffentlicht, gerichtsbekannt und in weiteren Klagen und Strafanzeigen anhängig, ebenso beim Justizministerium Baden-Württemberg, da der Kläger beim Land Polizeibeamter auf Lebenszeit ist:

Aufgrund der unter dem Etikett der Strafverfolgung betriebenen sinnfreien Stigmatisierung, Kriminalisierung und dem durch Trapp betriebenen Rufmord, vgl. Wortlaut Anklageschrift, reichte der Kläger infolge eine Beschwerde und eine Zivilklage wegen Verfolgung Unschuldiger gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg ein, 18.05.2009.

Die Beschwerde ging beim Staatsministerium der Justiz in München ein, worauf der Ministerialrat und Jurist, der Zeuge Hans Kornprobst dem Kläger eine Abgabenachricht an die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zusandte.
Die Zivilklage wurde durch die Richter und Zeugen Dr. Bellay und Dr. Müller-Teckhoff, beide zwischenzeitlich beim BGH tätig, beschieden.

Über die Tatsache, dass diese Juristen infolge keinerlei Strafgehalt und schon gar keine akut drohende Gefährdung erkannten, versuchten die Täter der Staatsanwaltschaft infolge zu täuschen, diese zu verdecken, um dem Kläger weiter schaden zu können.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seine Person wurde infolge am 12.06.2009 von Trapp selbst, Sachbearbeiter, missbraucht, um vorzutäuschen, dass die Gefahr eines akuten Amoklaufs durch den Kläger bestehe.

Die Vorgänge der folgenden zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt und der Versuch, den Kläger infolge dauerhaft nach Modell Gustl Mollath zu Unrecht dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren, wird bis heute intern bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg zu vertuschen versucht. Siehe Blog. Ermittlungen werden durch die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Würzburg in eigener Sache verweigert, die Gerichte Würzburg/Bamberg vertuschen unter fortlaufender Rechtsbeugung ebenfalls in eigener Sache und zugunsten befreundeter Juristen etc. und verweigern die Abgabe an ein objektives Gericht.

Es ist offenkundig, dass in der Region Würzburg Väter und Männer einer sinnlosen Kriminalisierung und Pathologisierung ausgesetzt sind, sobald sie sich gegen Kindesentzug und Unrecht zur Wehr setzen.

Massive Verbrechen im Amt durch Behördenmitarbeiter, Juristen und Kindsmütter hingegen werden vertuscht und befördert.

Die Freiheitsberaubung im Amt durch die Justizverbrecher Würzburg/Bamberg konnte mit Hilfe integrer und objektiver Helfer, insbesondere Prof. Dr. Norbert Nedopil, beendet werden. Zu verzeichnen sind zehn Monate zu Unrecht erzwungene Inhaftierung, für die der Kläger bis heute keinen Cent Entschädigung erhalten hat, Az. 814 Js 10465/09. Die verantwortlichen Verbrecher sind weiter im Amt, Täter Trapp ist mittlerweile Vorsitzender Richter beim Landgericht und wird als solcher von seinen Kollegen geschützt.

Dies ist das rechtsfremde Klima, in dem der Kläger seit 2003 versucht, Kontakt zu seinem Kind aufrechtzuerhalten, den Missbrauch seines Kindes und den Missbrauch des Rechtssystems offenzulegen und zu beenden.

2.
Unmittelbar nach Beendigung dieser Freiheitsberaubung durch Verbrecher im Amt setzte die Richterin am Familiengericht, Sommer, einen vollstreckbaren Umgangsbeschluss durch, der besagt, dass sofort wöchentliche Treffen zwischen Vater und Tochter stattzufinden haben, und zwar jeden Freitag, Anlage 2, Klageschrift vom 28.07.2017.

Hierdurch war das Jugendamt Würzburg gezwungen, endlich nach sechs Jahren Gleichgültigkeit und Untätigkeit und hieraus resultierender Schädigung und Traumatisierung von Vater und Kind endlich Maßnahmen zu veranlassen, um Kontakt durchzusetzen.

Von Mai 2010 bis Mai 2012 konnten so überaus positive und entlastende Treffen zwischen Vater und Kind stattfinden, die eine Vater-Kind-Bindung begründeten, auf der aufzubauen ist.

Aus eigennützigen Interessen werden diese fruchtbaren Kontakte infolge seit 2012 sowohl durch die Kindsmutter und ihre asozialen und widerwärtigen sog. Rechtsbeistände als auch durch die Beklagte hier, das Jugendamt, interessengeleitet zu entwerten und kleinzureden versucht.

Dies offenkundig einzig zu dem Zweck, die eigenen Rechtsbrüche und Schuld am erneuten Kontaktabbruch zu vertuschen, vgl. auch Schriftsätze der Kanzlei Vocke & Partner, die die Beklagte in diesem Verfahren vertritt.
Klage gegen Jugendamt Würzburg, Schriftsatz Dr. Vocke & Partner, 14.09.2017, Az. 61 O 1444/17

Ab Juni 2012 verweigerte die Kindsmutter unter erneuter Untätigkeit und hieraus Beihilfe auch des Jugendamtes die Durchführung der Treffen.

Ziel der Kindsmutter war erneut eine Ausgrenzung des Klägers als Vater, um ihre Ruhe zu haben, die sie durch die gerichtlich angestrebte Normalisierung und Ausweitung der Vater-Kind-Beziehung bedroht sah und insbesondere, um eine gerichtlich beschlossene Elternberatung bei der Mediatorin und Zeugin Katharina Schmelter, gerichtsnahe Beratungsstelle zu verhindern.

Das Verhalten des Jugendamtes, das kausal mit ursächlich dafür ist, dass der Kläger so nahezu beiläufig durch Missachtung eines vollstreckbaren konkreten sog. Umgangsbeschlusses und Boshaftigkeit seit 2012 erneut jeden Kontakt zu seiner Tochter verloren hat, unter weiterer irreversibler Schädigung seines Kindes, Traumatisierung und Gesundheitsschädigung hieraus ist in Zivilklage zu obigem Aktenzeichen aufgezeigt, Az. 61 O 1444/17.

Das Jugendamt verweigerte rechtswidrig und schuldhaft jegliche Unterstützung und auch die Durchsetzung des vollstreckbaren Umgangsbeschlusses, was originäre Aufgabe des Amtes ist.

Das Jugendamt Würzburg versucht momentan wie genannt unter Falschdarstellungen und Lügen in ergebnisorientierten Schriftsätzen der Würzburger Kanzlei Vocke & Partner die schudlhaften Rechtsbrüche und Folgen und Schädigungen hieraus zu leugnen und zu bagatellisieren.

3.
Obwohl dem Amt bekannt und bewusst ist, dass der Kläger als Vater seit 2012 – wie zuvor bereits von 2004 bis 2010 – Opfer einer böswilligen und zielgerichten Kindesentfremdung/Kindesentziehung durch die Kindsmutter ist, stellt die Behörde weiter bizarre Geldforderungen an den Kläger als Verbrechensopfer.

So wurde mit Datum vom 04.12.2017 erneut eine Geldforderung in Höhe von 28.441 Euro durch die Beklagte zugesandt, sowie laufende monatliche Forderungen von 464 Euro.

Dies ist angesichts der von der Beklagten verschuldeten Traumata und des vollständigen Kontaktabbruchs zu seinem Kind als vorsätzliche psychische Schädigung anzusehen, im Kern als Aufforderung zu einem Bilanzsuizid und zur Aufforderung zu Gewaltdelikten und Selbstjustiz zu verstehen.

Beweis:
Anlage 2

Schreiben der Beklagten vom 04.12.2017

Dies verwirklicht in der Gesamtschau den Tatbestand einer bewussten und schuldhaften Körperverletzung gegen den Kläger als ausgegrenztem Vater. Man kann, um es in einfachen Worten auszudrücken, dem Opfer einer Kindesentführung nicht die Kosten des Entführers für die Verpflegung seines Kindes während der Entführung in Rechnung stellen wollen.

Dass die Entführerin die Kindsmutter ist, ändert an den emotionalen Schädigungen und der seelischen Notlage des Vaters hieraus insoweit nicht das geringste.

Die psychischen und seelischen Belastungen des Klägers als Vater, was bspw. im Rahmen des sog. Anti-Stalking-Paragraphen (für Frauen) ideologisch motiviert sogar als sog. Eignungsdelikt strafbar ist, werden hier in einer kaum zu fassenden Dummheit, Gleichgültigkeit und im vollen Wissen um die Faktenlage und Kindesentzug offenkundig vorsätzlich durch die Beklagte potenziert.

In zahlreichen Schreiben an die Behörde wurde bereits gebeten, weitere derarte sinnfreie Forderungen zu unterlassen, da dies massive psychische Folgen und Reaktionen hervorruft.

Die Beklagte ignoriert dies völlig.

Die Dummheit, Gleichgültigkeit und das völlige Fehlen von Anstand und Sinn für die Perspektiven eines Vaters, der seit 14 Jahren Opfer von Kindesentzug, böswilliger Ausgrenzung und Kontaktverlust zu seinem Wunschkind ist, ist atemberaubend.

Offenkundig herrscht hier ein bürokratischer Autismus, der sich längst vom Gegenüber als Mensch abgewandt hat und diesen nur noch als Finanzposten sieht, während die Eltern- und Grundrechte keinerlei Rolle mehr spielen.

Hierbei ist der Beklagten ebenfalls bewusst und bekannt, dass sie vom Kläger niemals Geld erhalten wird und die Forderungen der Kindsmutter als hochbezahlte Steuerberaterin etc. über die Behörde – bei gleichzeitiger Kindesentführung zu Lasten des Vaters – sittenwidrig und Ausdruck von Schikane sind.

Der Beklagten ist auch bekannt, dass der Kläger aufgrund der Justizverbrechen und des Kindesentzugs seit 2005 auf Sozialleistungen angewiesen ist. Die bizarre Forderung von 28.441 Euro ist somit nicht nur Ausdruck der genannten Dummheit und Gleichgültigkeit der Beklagten sondern verwirklicht auch den Tatbestand der versuchten Nötigung.

Der Beklagten ist als Jugendamt auch bewusst und bekannt, dass in vergleichbaren Fällen des vorsätzlichen jahrelangen Kindesentzugs bundesweit ausgegrenzte Väter Suizid begehen, reaktive Tötungsdelikte und Gewalteskalationen erfolgen.

Die Beklagte beabsichtigt eine solche Entwicklung offenkundig, um sich der gerichtlichen Konsequenzen für die seit insgesamt 2003 verschuldeten Verfehlungen und Rechtsbrüche zu Lasten des Klägers und seines Kindes nicht stellen zu müssen.

Es ist 2017 schlicht nicht mehr vermittelbar, dass Behörden und Gerichte über die Folgen ihrer an Geschädigte und Betroffen zugehenden Schreiben nicht informiert sein wollen.

Es ist bekannt, dass Schreiben von Behörden und Gerichten regelhaft zu schweren Affekttaten führen, insbesondere sog. Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz führen oftmals zu reaktiven Tötungsdelikten durch traumatisierte und ausgegrenzte Verfügungsgegner.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Mordmotiv Kindesentzug: weiter dummdreistes Vertuschen des Verhaltens der „Fachanwältin“ Hitzlberger, die die SCHULD trägt, dass ich seit 2012 den Kontakt zu meinem Kind „verloren“ habe.

Der Vorgang gegen die sog. Fachanwältin Dr. Gabriele Hitzlberger – tätig bei der renommierten Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann – ist beweisrechtlich im Rahmen der Dokumentation hier öffentlich gemacht.

Das Verhalten Hitzlbergers und der hieraus resultierende Kindesentzug war maßgeblicher Auslöser , auch die familienrechtlichen Verbrechen auf diesem Blog zu dokumentieren. Beginnend mit diesem Beitrag, September 2013:

Die Pontius-Pilatus-Strategie der deutschen Justiz: der Missbrauch der verfassungswidrigen Alleinsorge (§ 1626a BGB) und die existenzzerstörenden Folgen

Hier der Schoppenfreund Peter Auffermann, der Hitzlberger vor dem OLG vertrat und in Verkennung der Realität meinte: „Geben Sie endlich Ruhe, Herr Deeg.“

Auffermann ein exemplarisches Beispiel für bayerische Juristen, die sich gerne öffentlich als „Hüter des Rechts“ inszenieren, hinter verschlossenen Türen nichts auslassen, Menschen zu schaden, wenn es dem Geldbeutel und der Gesinnung nutzt.

Es ist diese gecheitelte, ölige Doppelmoral, die mich in dieser Provinz so anwidert, dieses obrigkeitshörige Spießbürgertum. Jeder adipöse CSU-Günstling mit ein bißchen Macht glaubt, ungeniert zutreten zu dürfen, sobald er es mit Menschen ohne Amt und Status zu tun hat, die auch nur die Frechheit besitzen, Widerworte zu geben. Dass die Offenlegungen in diesem Blog zu Morddrohungen gegen mich führten, ist nahezu logisch.

Nicht zu vergessen, die von Lückemann inszenierte Wohnungsdurchsuchung, die zur Entschädigung ansteht. Naheliegend ist, dass er sich die Drohmail aus Ärger über diesen Blog selbst geschickt hat, oder einer seiner Speichelleicher:

Entschädigung wegen Wohnungsdurchsuchung, initiiert durch Lückemann, Landgericht Bamberg, 10.08.2017, Az. 14 Qs 39/16

…….

Hitzlberger hat zu verantworten, dass ich seit Juni 2012 jeden Kontakt zu meiner Tochter „verloren“ habe – obwohl ein vollstreckbarer gerichtlicher Beschluss auf wöchentliche Treffen vorlag.

Mordmotiv Kindesentfremdung: Finale rechtliche Geltendmachung gegen die „Fachanwältin“ Hitzlberger, Würzburg – verantwortlich für erzwungenen Kontaktabbruch zu meinem Kind seit Juni 2012!!!

Würzburger Richter Dr. Alexander Milkau versucht die Schädigungen durch Juristenkollegin Hitzlberger mit den kausalen Folgen dieser Schädigungen zu rechtfertigen: dem rechtswidrigen „Umgangsausschluss“, 2016

Selbstjustiz und Aushebelung der Amtsermittlungen und Entscheidungen durch „Fachanwältin“ Dr. Gabriele Hitzlberger – sofortige Beschwerde gegen Rechtsbruch durch Dr. Milkau, LG Würzburg

Gewalttätige Anwältin Hitzlberger, die Kontaktabbruch seit 2012 verschuldet hat, wird weiter gedeckt: Studienergebnisse der Univ. Tübingen zu Kindesmisshandlung/Rechtsmissbrauch unter Etikett „hochkonflikthaft“ geht an die Täterjustiz Würzburg.

Mordmotiv Kindesentzug: vom LG Würzburg verweigerte Akteneinsicht legt Prozessbetrug durch Hetzanwältin Hitzlberger offen.

Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg 07.12.2017

5 W 85/17

Zu den Stellungnahmen der Richter Kienlein (17.11.), Sellnow (21.11.) und Dr. Lorenz (21.11), zugegangen mit Schreiben vom 24.11.2017 wird wie folgt weiter angezeigt und geltend gemacht:

(Die Stellungnahmen zur Besorgnis der Befangenheit beschränken sich wie üblich auf die Feststellung der Richter, dass sie an der Entscheidung „mitgewirkt“ haben…und verweisen auf ihre „Begründung“…).

1.

Das Gericht wird weiter darauf hingewiesen, dass die Vorgänge längst für eine ergebnisorientierte Vorgehensweise zwecks Vertuschung massivster Fehlleistungen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg zu Lasten des Klägers sprechen.

Die Vorgehensweisen und Schädigungen des Klägers entspringen offenkundig einer tiefsitzenden Hybris und einem Gefühl von Unantastbarkeit, allen voran durch den Lückemann, – Weisungsgeber Freiheitsberaubung im Amt, LG Würzburg, 814 Js 10465/09 – der als momentan noch amtierender sog. Präsident des OLG Bamberg karriereentscheidender Dienstvorgesetzter der Richter hier ist.

Auf den Vorhalt, dass dies ein überwältigender Befangenheitsgrund ist, wird in mehreren Verfahren von den Richtern mit keinem Wort eingegangen, der Vorhalt übergangen. Offenkundig gilt es konzertiert zu verhindern, dass sich ein objektives Gericht mit den Vorgängen bei den Justizbehörden Würzburg befasst, wie es in einem Rechtsstaat angezeigt ist.
Wenn man glaubt, auch 2017 noch Verbrechen im Amt mit konsequenter Vertuschung vom Tisch zu bekommen, sollte dies langsam als Illusion erkannt werden.
Der Vorgang geht der Polizeibehörde Stuttgart zu und wird weiter veröffentlicht.
Die zur Schau gestellte Naivität und gekünstelte Empörung hier des Richters Dr. Alexander Milkau und die stets gleichen formaljuristischen Phrasen und Entledigungsrituale können nicht mehr darüber hinwegtäuschen, dass hier reihenhafte Rechtsbeugung zugunsten von Würzburger Juristen betrieben wird.

Die Stellungnahmen der Richter hier zur Befangenheit entsprechen den stets gleichen inhaltsleeren Erwiderungen auf Befangenheitsanträge, die sich darauf beschränken, dass der jeweilige Richter mitteilt, dass er an einem Urteil „mitgewirkt“ hat.
Darum geht es nicht! Die Mitwirkung ist bekannt.

Es geht hier um die für intelligente Menschen offenkundige Falschdarstellung des Richters Milkau zugunsten der Beklagten und entgegen verfassungsrechtlicher Grundsätze und geltendem Recht und um Verdeckung und Bestätigung dieser Rechtsbeugung mit vorgetäuschter Naivität und zum Teil die Intelligenz von Antragstellern beleidigenden Schutzbehauptungen, um die Juristin hier vor rechtlichen Konsequenzen von Fehlverhalten und Schädigung des Klägers zu schützen.

Die Befangenheit der Richter hier hat sich insoweit bestätigt, als die hier musterhaft zur Schau gestellte Naivität nicht glaubhaft ist, mit der sie behaupten, den Rechtsbruch des Dr. Milkau zugunsten der Beklagten nicht erkennen zu wollen, Verdacht Rechtsbeugung.

Milkau beruft sich auf Amtsermittlungen des Familiengerichts, die die Beklagte missachtet hat, um eine Ausrede für die Beklagte zu konstruieren. Die Stellungnahme der Beklagten, die den dringenden Tatverdacht des Prozessbetrugs begründet, missbraucht der Richter, um faktenschaffend einen Beschluss gegen den Kläger zu fassen – ohne dem Kläger diese Stellungnahme gemäß Vorgaben des Art. 103 Grundgesetz zuvor zuzuleiten.

2.
Herausragend bei den Fehlleistungen und Verbrechen gegen den Kläger ist zum einen diese nahezu beiläufige Zerstörung der Vaterschaft und Elternsorge seit insgesamt 14 Jahren, mit zu Teil verbrecherischen und gezielt boshaftem, auf Schädigung ausgerichtetem Täterverhalten, wie hier durch die Beklagte und sog. Fachanwältin Dr. Gabriele Hitzlberger.

Die Tatsache, dass unter massiver Schädigung des Kindes ab 2012 bei vollstreckbarem sog. Umgangsbeschluss des Familiengerichts Würzburg (der bis 07.07.2015 Bestand hatte, ohne dass eine Durchsetzung oder Sanktion erfolgte) ein zweiter verfassungswidriger, rechtswidriger und vorsätzlich herbeigeführter, insoweit irreversibler Kontaktabbruch zu meinem Kind in asozialster Art und Weise boshaft arrogant erzwungen wurde, ist wie genannt unter anderem objektiv ein Mordmotiv.

Das Verhalten dieser Täterin, die sich als Organ der Rechtspflege darstellt, ist Inhalt der Klage, die Milkau abtut, als ginge es hier um geringfügige Sachbeschädigung. .

Eine Rechtfertigung für die Abweisung der Prozesskostenhilfe, wie sie Dr. Milkau zugunsten der Beklagten hier unter Angabe falscher Tatsachen mit moralischem Gestus gegenüber dem Kläger und offenkundig unter völliger Verkennung der Realität betreibt, ist hier auf keiner Ebene vorhanden.

Darüber kann auch der Freibrief der Richterkollegen, die die völlig an den Fakten vorbeigehende, objektiv falsche und willkürliche Entscheidung des Richters decken wollen, nicht hinwegtäuschen.

Die NS-Zeit hat u.a. gelehrt, dass Unrecht nicht dadurch zu Recht wird, weil mehrere Amts- oder Robenträger dies so darstellen.

Die sog. Fachanwältin Hitzelberger hat – mit „renommierter“ Anwaltskanzlei im Rücken – erkennbar ab März 2012 und beginnend mit erstem Schriftsatz ihr ganzes Handeln auf die dauerhafte Zerstörung der Vater-Kind-Bindung ausgerichtet. Dieses rechtsfremde und asoziale Ziel versuchte sie unter dem Nimbus Rechtsvertreterin mit Beleidigungen, Diffamierungen, Entwertungen und Verhöhnungen des Klägers zu erreichen.

Aufgrund der völligen Untätigkeit und Unfähigkeit des Familiengerichts hatte diese Strategie Erfolg.
Solches widerwärtiges und asoziales Verhalten von sog. Fachanwältinnen ist bundesweit eines der Muster bei der rechtsfremden Ausgrenzung und Entsorgung von Vätern nach Trennungen.

Es geht hier um Grundsätzliches. Die Vorgänge werden weiter in Zielrichtung eines Untersuchungsausschusses forciert, um die Machenschaften einer regelhaft die Verfassungsrechte gerade von Männern aushebelnden Provinzjustiz offenzulegen. Die Folgen sind sowohl den Tätern als auch den Richtern, die hier eine willfährige Vertuschung und Rechtsbeugung zugunsten der Täter und Verantwortlichen betreiben, offenkundig gleichgültig.

3.
Herausragend ist weiter die mittels Missbrauch des Strafrechts und des Unterbringungsrechts sinnfrei herbeigeführte Stigmatisierung des Klägers – als bis dahin unbescholtenem Vater und Polizeibeamten – während dieses boshaften Kindesentzugs ab 2004 zunächst zum Straftäter (Beleidigung, versuchte Nötigung) und hernach mithilfe eines vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens des Würzburger Hausgutachters Dr. Groß, OLG Bamberg, 8 W 83/17, zum kranken Irren, den man mit Fehldiagnosen zur Gefahr für eine Allgemeinheit fabuliert, auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde, offenkundig Majestätsbeleidigung für rechte Justizjuristen.

Die Klage gegen den charakterlich ungeeigneten Richter Thomas Trapp, der die Freiheitsberaubung im Amt inszenierte, wird aktuell zum wiederholten Mal in in identischer Weise und unter offenkundiger Rechtsbeugung durch korrupte Richter, die mit dem Beklagten befreundet sind, zu vertuschen versucht, OLG Bamberg, 4 W 104/17.

Die konzertierte und gezielte Freiheitsberaubung im Amt, die unter Missbrauch des § 63 StGB beabsichtigt auf Dauer angelegt war, endete auf Grundlage eines Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil nach acht Monaten. Dies hielt die Täter im Amt nicht ab, weiter in konzertierter Vorgehensweise eine zweite Freiheitsberaubung im Amt zu erzwingen. Der korrupte Richter Peter Müller unternimmt auch hier alles, um die Verbrecher im Amt – Norbert Baumann, Thomas Schepping – zu decken:

Justizverbrecher Peter Müller, Landgericht Würzburg: strukturelle Rechtsbeugungen zwecks Vertuschung einer Freiheitsberaubung im Amt gegen unschuldigen Polizeibeamten.

Hier nochmal die Fakten, die die Klage begründen:

Weitere Details zur Freiheitsberaubung im Amt und Rechtsbeugung zum Nachteil eines ehemaligen Polizeibeamten: OLG Bamberg, Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping

Die Täter sind erkennbar charakterlich ungeeignet für jedwede Ausübung eines Amtes in einer rechtsstaatlichen Justiz, werden dennoch weiter innerhalb der Justiz Würbzurg/Bamberg gedeckt, ebenso der Erfüllungsgehilfe Dr. Groß, OLG Bamberg, 8 W 83/17.

Der Beklagte Dr. Groß vor kurzem im Landgericht, immer noch als Gutachter:

Es mag sein, dass man in Bayern bislang mit solchen Possen und Verbrechen im Amt durchkam. Diese Zeiten sind vorbei.

Der Fall des Klägers hier belegt, dass es nur die rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen sind, die Täter wie die Justizverbrecher Baumann, Trapp, Lückemann einhegen und davon abhalten, mit der gleichen widerwärtigen Arroganz und dem moralischen Gestus des Herrenmenschen unschuldige Menschen noch anders zu vernichten als mit Fehlgutachten, Pathologisierungen und diffamierender Ausgrenzung.

Der Freistaat Bayern ist eine Schande für den gesamtdeutschen Rechtsstaat, wenn er solche Machtmenschen und rechten CSU-Figuren wie Lückemann und Baumann sich gegen Unschuldige austoben lässt und ihnen dann bei der Vertuschung die Zügel hält.

Als Motiv für das auf erstens Schädigung und zweitens Vertuschung ausgerichtete Verhalten dieser Justizjuristen, das mittlerweile bei unvoreingenommenen Beobachtern für tiefgreifende Irritationen und Verstörungen sorgt, kann man ohne weiteres eine rechtsorientierte Strafwut und entsprechende charakterliche Defizite der Handelnden ausmachen. Deren Rolle, 80 Jahre früher im entsprechenden Amt, ist unschwer zu erahnen. Die Charaktere haben sich insoweit nicht geändert, nur die Rahmenbedingungen. Umso schwerer wiegt solcher Machtmissbrauch wie hier bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg, 2017.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.