Gestörtes Verhältnis der Würzburger Richter zu Werten, Elternrechten und Kindeswohl

„Kuckuck“

Dieser Bericht zum neuesten Missbrauchsskandal beleuchtet wieder einmal das gestörte Verhältnis zur Realität, das in Behörden und Justiz herrscht – anstatt Strafanzeigen nachzugehen und Kindeswohlverletzungen aufzuklären und zu beenden, werden die die mundtot zu machen versucht, die die Kindeswohlverleztungen anzeigen:

….“Am Donnerstag bestätigte die Staatsanwaltschaft, ein Vater aus Bad Pyrmont habe im August 2016 bei der Polizei angezeigt, dass der tatverdächtige Dauercamper, der 56-jährige V., seine Töchter unsittlich berührt habe. Er bekam, so schrieb die Lippische Landeszeitung, damals von Jugendamt und Polizei die Zusicherung, dass „alles in Ordnung sei“. Er solle vorsichtig sein mit seinen Äußerungen, da er auch wegen Rufmordes und übler Nachrede angezeigt werden könnte. Zu diesem Zeitpunkt soll das perfide Missbrauchssystem der drei tatverdächtigen Männer seit acht Jahren bestanden haben.“…

https://www.sueddeutsche.de/panorama/kindesmissbrauch-luegde-jugendamt-1.4311367

Und so inszenieren sich auch die Würzburger Richter in der Öffentlichkeit: als Hüter des Kindeswohls, als gewiefte „Ermittler“, die Menschen lesen und sofort eingreifen mittels ihrem „Wächteramt“:

„….Völlig ruhig war das 15 Monate alte Kind. Die gesamte zweistündige Gerichtsverhandlung hindurch gab es keinen Mucks von sich. Wie brav, hätte man denken können. Doch die Apathie des Kleinen war verdächtig. Sie resultierte denn auch aus völliger Vernachlässigung. „Weil sich die Eltern so wenig um das Kind kümmerten, war es auf dem Entwicklungsstand eines fünfmonatigen Babys“, sagt Familienrichterin Antje Treu. Um das Kind zu schützen, wurde es zu Pflegeeltern gegeben.“…

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Die-schweren-Entscheidungen-der-Familienrichter;art735,8882525

Was für eine Posse, die Diskrepanz zwischen dargestellter Selbstwahrnehmung und Außenwahrnehmung könnte kaum größer sein…..

Die Wirklichkeit ist eine ganz andere:

Verfahren werden über Jahre verschleppt, Kontakte und Bindungen zum Teil mit Vorsatz zerstört, Umgangsboykott und Kindesentziehung werden bagatellisiert und befördert. Anträge willkürlich entsorgter Väter werden nicht bearbeitet, wer sich als Vater zur Wehr setzt, wird kriminalisiert, patholgosisiert und dumm grinsend als „Aggressor“ in die Ecke gestellt. Das Argument „Kindeswohl“ wird missbraucht, um das Vollversagen und die Fehler des Gerichts zu vertuschen.

Willfährige Gutachter und dummdreiste kriminelle Rechtsanwälte sind Profiteure dieses Systems und institutionalisierten Arschlochtums in der fränkischen Provinz. All das belegt und dokumentiert dieser Blog.

Dieses Schreiben an das Amtsgericht Würzburg erklärt sich von selbst – und beleuchtet nochmal, was hier seit 2003 in meiner Sache abläuft.

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 31.01.2019

Als Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch, Beihilfe zur Kindesentziehung an:

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
– Herrn Staatsanwalt Kraft –
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

Az. 2 F 957/12

Martin Deeg, Kerstin Neubert . / . Justizbehörden Würzburg

Dieses Schreiben geht zur weiteren Dokumentation der Zustände und Verbrechen im Amt gegen den Unterzeichner als Vater, ehemaligen Polizeibeamten und Opfer von Amtstraftaten (Freiheitsberaubung im Amt, 814 Js 10465/09, u.a.) bei den Justizbehörden Würzburg an den Innenausschuss des bayerischen Landtages.

Dieses Schreiben wird im Blog des Unterzeichners veröffentlicht, um den rechtsfreien Zustand im Gerichtsbezirk weiter beweisrechtlich zu dokumentieren.

Hiermit werden folgende Anträge gestellt:

1.
Der Richter am Amtsgericht, Bernhard Böhm, ist wegen Besorgnis der Befangenheit vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Bernhard Böhm, Amtsgericht Würzburg

Es wird weiter beantragt, das Verfahren an ein ordentliches Gericht abzugeben.
Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg verschulden seit 15 Jahren und zwei Monaten ungehindert massivste Schäden und Traumata, missachten jeden Appell diesbezüglich und glauben offenkundig weiter, mit der Zerstörung des Lebens und der Vaterschaft des Unterzeichners sowie der Schädigung seines Kindes davonzukommen.

Auch der befangene Richter Böhm hat sich offenkundig dieser bizarre Realitätsleugnung zu eigen gemacht, anders sind die Rechtsbeugungen des befangenen Richters nicht zu erklären.

Es besteht insoweit Befangenheit nicht (bzw. lediglich als Ergebnis) zugunsten der Kindsmutter, die ebenfalls als Opfer und Geschädigte der Justizbehörden anzusehen ist – sondern eine Befangenheit zugunsten der eigenen Justizbehörde, deren Fehlleistungen, Straftaten und Versäumnisse seit insgesamt 2003 es hier durch den Richter Böhm weiter zu vertuschen und zu verdecken gilt.

Der dringende Tatverdacht auf Rechtsbeugung besteht. Dieser wird hiermit polizeilich angezeigt. Auf die Gesamtschau der Vorgänge wird verwiesen.

Für die bislang verursachten Schädigungen wird er – wie alle anderen Verantwortlichen – zur Verantwortung zu ziehen sein.

Herr Böhm verweigert die Wahrnehmung des Wächteramtes und jede hoheitliche und richterliche Tätigkeit im Verfahren, für das er seit 2017 als zuständiger Richter dem Unterzeichner als Vater mitgeteilt ist.

Er verstößt damit vorsätzlich gegen seine Dienst- und Amtspflichten als Richter, wobei er offenkundig der Ansicht ist, dies falle angesichts der bereits durch andere Richter verursachten Schädigungen nicht ins Gewicht.

Herr Böhm wird, wie allen anderen Beschuldigten und Mittäter, zirkelschlüssig durch die für Dienstaufsicht zuständigen Vorgesetzten floskelhaft gedeckt und somit in seinem rechtswidrigen Handeln bestätigt. Es ist auch offenkundig, dass seitens der insoweit involvierten Behördenleitung kein Interesse an Aufklärung von Justizverbrechen und Vollversagen der Familiengerichtsbarkeit hier besteht.

Es handelt sich hier offenkundig um gewachsene CSU-Seilschaften, persönliche Kumpaneien und einen rechtsfernen reaktionären Korpsgeist, der sich in Abwehrstrategien dieser Provinzjustiz erschöpft. Dies ungeachtet der Beweislage, der Fakten und der Berechtigung von Beschwerden, Strafanzeigen und zivilrechtlichen Klagen der Justizopfer.

Dies ist die Erfahrung des Unterzeichners als rechtsuchender Vater in Trennungssituation und ehemaliger Polizeibeamten seit 2003, erster Antrag an das zuständige Familiengericht erfolgte mit Datum vom 27.12.2003, Amtsgericht Würzburg, 2 F 5/04. Der Fortgang ist bekannt und dokumentiert.

Die Justizbehörden Würzburg haben nachweislich ein insgesamt gestörtes Verhältnis zu Werten und Grundrechten, insbesondere was die Elternrechte von Vätern und das Kindeswohl bei Trennungskonflikten angeht.

Dies geht auch aus diversen Presseverlautbarungen hervor, in der Richter des Amtsgerichts Würzburg vor allem die Unfähigkeit des Gerichts entschulden wollen, die außerstande und nicht gewillt sind, Konflikte im Sinne des Kindeswohls zu schlichten, zeitnah tätig zu werden und die Grundrechte zu schützen.
Stattdessen werden Konflikte (also der Anlass des Einschaltens der Justiz) öffentlich an sich als Schutzbehauptung genommen, um willkürlich die Ausgrenzung von Vätern zu betreiben und Verfahren zur Entlastung des Gerichts so vermeintlich zu beenden:

Zitat „Die schweren Entscheidungen der Familienrichter“, Mainpost 25.08.2015:

…“Niemand will die Bindung des Kindes an die leiblichen Eltern zerstören – auch wenn die schwach ist. Niemand will aber auch riskieren, dass die Kinder körperlich oder vor allem psychisch schwer krank werden.
Das familienrichterliche „Tagesgeschäft“ jedoch sei mindestens genauso bedrückend wie Entscheidungen über die Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie, sagt Maximilian Gillich: „Nicht wenige Kinder werden im Prozess der Trennung oder Scheidung zwischen ihren Eltern zerrieben.“ Eltern sähen in diesem Moment nur den eigenen Schmerz wegen des Verlassenwerdens, nur die eigene Wut auf den Partner. Das Kind verlieren sie aus dem Blick.

Nicht selten leiden Kinder so stark unter dem „Krieg“ sich trennender Eltern, dass sie traumatisiert werden. Hier ist dann auch eine Grenze erreicht, wo eine Gefährdung des Kindeswohls in Erwägung gezogen werden müsse, betont Antje Treu. Obwohl es keine Vernachlässigung oder Verwahrlosung, keinen Missbrauch und keine körperliche oder seelische Misshandlung gibt. Und obwohl die Eltern gut betucht und sozial angesehen sind. Doch Kinder in aggressiv ausgetragenen Trennungssituationen leiden oft immens

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Die-schweren-Entscheidungen-der-Familienrichter;art735,8882525

Die Richter blenden hier folgendes gezielt und mit Vorsatz aus, um die eigene Rolle, Verantwortung und Schuld abzuwehren und sich öffentlich einen Freibrief auszustellen, indem die Eltern und deren Konflikt nahezu beliebig als Kindeswohlgefährdung phantasiert werden:

– die Kindeswohlgefährdung besteht insbesondere in der die Familiengerichtsverfahren regelhaft parallel begleitenden ideologischen (rollenzuweisenden) Kriminalisierung, Ausgrenzung, Pathologisierung und Entrechtung von Vätern, die durch Staatsanwälte/Polizei/Frauennetzwerke und Familiengericht selbst befördert, beworben und zirkelschlüssig missbraucht wird, um – wie im Fall des Unterzeichners – dem Mann und Vater beliebig faktenschaffend die Rolle eines „Aggressors“ zuzuweisen, die man nach Belieben gewichten kann.

– die Faktenschaffung durch Verweigerung zeitnahen Tätigwerdens bei Antrag ans Gericht, 2 F 5/04 etc. – sodann als „Kontinuitätsprinzip“ missbraucht, um zirkelschlüssig weitere Bindungszerstörung zu betreiben.

– die im Bericht zitierte Beschuldigte Antje Treu benötigte 2004 (Kind drei Monate alt) acht Monate für einen ersten Verhandlungstermin. 2012 zerstörte sie einen bestehenden Vater-Kind-Kontakt, indem sie über drei Jahre einen vollstreckbaren sog. Umgangsbeschluss, 5 F 1403/09 missachtete und der Mutter des Kindes bereits beim geringsten Anlass gewährte, das Verfahren zu unterlaufen. Zielsetzung war hierbei erkennbar nicht das Wohl des Kindes sondern die Unlust der Kindsmutter, sich Verantwortung zu stellen, wozu § 1684 BGB verpflichtet u.a., auf welchen Treu in Beschlüssen verwies, die Verletzung des Kindeswohls durch das Verhalten der Mutter des Kindes benennend.

Auf die vorliegende Dokumentation der Vorgänge bei der Polizeibehörde wird verwiesen.

Zeugnis:
POK‘in Schiemenz
, Polizeibehörde, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Seit 31.12.2017 sind Kontaktanbahnungen und Umgangsvereinbarungen zu veranlassen und beantragt, die Kindesentziehung durch die Mutter des Kindes, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, ist mit geeigneten Maßnahmen zu beenden, dies ebenfalls beantragt.
Die Anträge des Vaters werden durch den befangenen Richter Böhm unter offenkundiger Rechtsbeugung seit 2017 weder beschieden noch beantwortet.

Für einen für den August 2018 festgesetzten Termin, der von Böhm offenkundig gezielt in den Ferienzeitraum gelegt wurde, wurde erwartbar durch die Kindsmutter eine Verlegung beantragt.

Hierauf wurde der Termin von Böhm aufgehoben.
Seither wird wieder unter massiver Kindeswohlverletzung, Traumatisierung und Provokation gegen meine Person als Vater jede Tätigkeit verweigert.

Es ist jedem vernünftig denkenden Menschen offenkundig, dass die Kindesentziehung mit jedem weiteren Fortlauf der Kindesentziehung zunehmend irreversibel das Kindeswohl verletzt und die Bindungszerstörung manifestiert, Schädigungen potenziert.

Die Justizbehörden Würzburg missbrauchen zirkelschlüssig die von der Justiz verschuldeten Schädigungen, um so – mit allen Mitteln, auch zum Preis von Menschenleben – eine Verfahrensbeendigung zu provozieren.

Die diesbezüglich dokumentierte Strategie des Familiengerichts besteht nach eigener Erfahrung seit 2003 darin, Reaktionen ausgegrenzter Väter durch Auflaufenlassen und Manifestation von Bindungszerstörung und Trauma hieraus zu provozieren und das Vollversagen des Familiengerichts infolge durch strafrechtliche Maßnahmen gegen die als Kriminelle, Aggressoren oder auch als psychisch gestört dargestellten Väter zu verdecken.

Die Lebenswirklichkeit, Wahrheitspflicht und Faktenlage ist diesbezüglich völlig irrelevant, da es der Justizbehörde Würzburg – siehe Presse – lediglich darum geht, nach außen ein Bild zu erzeugen, dass das eigene Vollversagen und die Gleichgültigkeit gegenüber den Werten, Rechten und dem Leid von Rechtsuchenden werbewirksam zu verdrängen und schönzureden.

Die Abwehrstrategien zwecks Verdeckung von Fehlern, die Fehlerresistenz und Arroganz der Verantwortlichen hierbei wird infolge detailliert zu thematisieren sein.

2.
Die Justizbehörden Würzburg, die wie dargelegt, offenkundig ein gestörtes Verhältnis zu den Grund- und Elternrechten von Vätern und zum Kindeswohl haben, sind seit Dezember 2003 örtlich und sachlich zuständig durch den Unterzeichner um Hilfe und Vermittlung ersucht, beginnend Verfahren 2 F 5/04.

Seither gelang es der Kindsmutter im Rahmen einer fiktiven Opferrolle, durch verschiedene gerichtliche und ungerechtfertigte Maßnahmen

– beliebige Strafanzeigen

– beliebige Anträge auf zivilrechtliche Verfügung

– Befangenheitsantrag gegen Familiengericht

– Eskalation mithilfe sog. Rechtsvertreter (der Beschuldigte Auffermann ist u.a. wegen dringenden Tatverdachts auf Vergewaltigung zur Anzeige gebracht, wie dem Familiengericht mitgeteilt, infolge weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung der Staatsanwaltschaft Würzburg).

– Abtauchen zwecks Verhinderung Umgangsbeschluss

die Bindung zwischen Vater und Kind zu unterbinden und rechtswidrig zu vereiteln.

Dies unter Begehung eigener Straftaten

– mehrfache falsche Eidesstattliche Versicherung

– mehrfacher Prozessbetrug

– seit Oktober 2012 eine Kindesentführung mittels Entziehung des Kindes an unbekannten Ort, zwecks Vereitelung des bestehenden sog. Umgangsbeschlusses etc., 5 F 1403/09.

Das Gericht verweigert hier jedwede Gegenmaßnahme, geeignete Maßnahmen sowohl zum Erhalt / Aufbau des Vater-Kind-Kontaktes als auch Mittel, um das rechtswidrige und auf eigene Entlastung abzielende Verhalten der Volljuristin und Mutter des Kindes zu beenden.

Dies stellt eine Kindeswohlverletzung dar, durch das Gericht.

Das Motiv ist in obigem Pressebericht insoweit herauszulesen: Konflikte werden insoweit durch das Gericht als größere Gefahr für das Kindeswohl fabuliert als die irreversible Entfremdung und Zerstörung der Bindung zum Vater.

Dies macht die Justiz hier selbst zu einer Kindeswohlgefahr, da die Schlichtung, die Sanktionierung von Umgangsboykott, Kindesentzug und die Gleichbehandlung von Vätern und Müttern eine ungleich höher gerichtliche Tätigkeit und höhere Anforderungen an diese stellt, als die einfache Ausgrenzung eines Elternteils mit der erkennbar lebensfremden Vorgabe, dies würde den Konflikt entlasten und somit dem Kindeswohl quasi über drei Ecken nützlich sein.

Dem Gericht ist bekannt, welche lebenslangen und irreversiblen Folgen und Schädigungen durch Verlusttraumata, Entfremdung von Elternteil, Vaterlosigkeit etc. für die Kinder entstehen.

Klicke, um auf KiMissDatenbericht2016.pdf zuzugreifen

Dies blendet das Gericht, insbesondere hier der befangene Richter Böhm mit Vorsatz aus.

Kampagne der Bundesregierung (ernsthaft)

Ebenfalls ausgeblendet wird die unverhohlen durch die Kindsmutter geäußerte Zielsetzung, die Bindung zwischen Vater und Kind dauerhaft und weiter zu zerstören.

Auf die sog. Anträge des Beschuldigten Rotter, krimineller Rechtsvertreter (fortsetzter Prozessbetrug, u.a. 30 C 727/17, Amtsgericht Würzburg) diesbezüglich wird beweisrechtlich verwiesen.

Um die Bindung zwischen Vater und Kind herzustellen und im Sinne des Kindeswohls zu retten, ist insoweit ein milderes Mittel als die Entziehung des Sorgerechts für die Mutter des Kindes (möglicherweise zeitlich begrenzt, sobald die Bindung hergestellt ist) wegen fortgesetztem Missbrauch nicht erfolgversprechend.

Neben der Entziehung des Sorgerechts für die Volljuristin auf Grundlage des gezeigten Verhaltens seit insbesondere 2012 wird die Übergabe des Sorgerechts für den Unterzeichner als Vater beantragt.
Weiteres Unterlassen wird als Vorsatz des Gerichts gewertet, weitere Schäden und Kindeswohlverletzung zu begehen.

Der Unterzeichner ist unbescholtener ehemaliger Polizeibeamter. Momentan betreut er 15 Klienten mit Behinderung und absolviert eine Fortbildung zum Heilerziehungspfleger.

Eine wie auch immer geartete und durch das Gericht weiter behauptete fiktive Kindeswohlgefährdung durch den Unterzeichner ist nicht vorliegend.

Diese Behauptungen sind durchweg als Schutzbehauptungen der Kindsmutter, deren sog. Rechtsvertreter sowie des rechtsfern ideologisch agierenden Gerichts anzusehen.

Die beliebig durch die Beschuldigten vorgebrachten Behauptungen dienen seit Jahren erkennbar ausschließlich der Verdeckung und Vertuschung der Verbrechen im Amt, der Fehler und Versäumnisse der Justiz selbst, die zum Teil unverhohlen (Staatsanwaltschaft) parteiisch zugunsten von Frauen agieren, Straftaten von diesen decken und im Gegenteil die Kindsmutter hier explizit aufforderten und motivierten, unter falscher Verdächtigung Strafanzeigen zu erstatten und das gemeinsame Kind zu entziehen.

All das ist dokumentiert und ergibt sich aus der Gesamtaktenlage. Seit 2003 hat die Justizbehörde insgesamt, trotz massivster Anstrengung, dem Unterzeichner als Vater keinerlei Gewaltpotential, keiner strafrechtlich relevantes Verhalten oder sonstige „Untauglichkeit“ als Vater nachweisen können.

Dies wurde im Gegenteil, wie dokumentiert, immer dann fabulierend vorgetragen, sobald das Gericht mit dem Entziehen der Mutter/der Verweigerung zu Kommunikation und Kooperation etc. überfordert war.

Die Kindsmutter, Kerstin Neubert, kann seit erster Antragstellung im Dezember 2003, völlig unbehelligt jedwede Maßnahme unterlaufen, sich nach Belieben und persönlicher Lust/Unlust entziehen.

Das Zeitfenster für die Verantwortlichen, die Schädigungen noch auf dem Rechtsweg wahrheitsgemäß einzuräumen, aufzuklären und durch geeignete Maßnahmen, die tatsächlich im Sinne des Kindeswohls liegen, wie beantragt, zu beenden, wird sich infolge schließen.

Die Justizbehörden Würzburg werden sodann erklären dürfen, wie es zu den Zerstörungen und Traumata gegen den Vater und die Tochter zugunsten einer Volljuristin hier kam und weshalb man sich bis zuletzt geweigert hat, die Fakten, das Kindeswohl und die Lebenswirklichkeit wahrzunehmen und entsprechend von Amts wegen einzuschreiten.

Auf Nichtwissen werden sich die Beschuldigten sodann – wie im Missbrauchsskandal in Stauffen etc. – nicht berufen können.

Es handelt sich beim Justizskandal und der Zerstörung der Vaterschaft des Unterzeichners hier nicht um einen Einzelfall. Das Versagen hier ist als strukturell anzusehen. Die Muster, Abwehrstrategien und Methoden, die immer wieder die gleichen Schädigungen hervorrufen, sind bekannt und oben geschildert.

Als weiteres Beispiel ist der Fall des Vaters (….) zu nennen, der aktuell Geschädigter und Opfer fortgesetzter Rechtsbeugungen durch das Oberlandesgericht Bamberg (Kammer mit Beteiligung der Beschuldigten Antje Treu) ist. Auch dieser Fall ist dem Innenausschuss des Landtages mitgeteilt.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

„Heil Hitler, Herr Staatsanwalt!“ – strukturelle Strafvereitelung: Thorsten Seebach, sog. Oberstaatsanwalt in Würzburg hält offenkundig nichts von Gesetzen und Gewaltenteilung!

„Heil Hitler, Herr Staatsanwalt!“
Der „Polizeiruf“ zeichnete ein düsteres Deutschland-Bild: brutale Neonazis und zwielichtige Staatsdiener. Ist es wirklich so?….

https://www.sz-online.de/nachrichten/kultur/heil-hitler-herr-staatsanwalt-3998028.html

( Anm.:Ein hervorragender Münchner Polizeiruf, in dem der integre Kommissar seinem Kollegen rät, „nicht so“ über den Fall zu reden, damit das „die Rechten im Büro“ nicht mitbekommen…. http://mediathek.daserste.de/Polizeiruf-110/Das-Gespenst-der-Freiheit/Video?bcastId=1933890&documentId=55220922 )

Nun ja. Nach meiner Erfahrung, die dieser Blog dokumentiert, ist jedenfalls die Würzburger Staatsanwaltschaft ein Sumpf, in dem rechte CSU-Verbrecher treiben können, was sie wollen:

Die Freiheitsberaubung im Amt und die Pathologisierung mit einem Fehlgutachten gegen mich, einen Unschuldigen, wird mit immenser krimineller Energie und unter ungenierter struktureller Rechtsbeugung zu vertuschen versucht.

Der ehem. BGH-Richter Thomas Fischer nannte die Fakten „abenteuerlich“ – es ist zu hoffen, dass er sich die Akten mal detailliert zu Gemüte führt, die Gesinnung der bayerischen Justiz jedenfalls ist bekannt.

Das Schreiben, das ich nun letzte Woche von diesem unrasiert-verwegenen Kriminellen mit Amtsgewalt, Thorsten Seebach, erhielt, ist so bodenlos unverschämt, dass es nun endlich Zeit wird, die Machenschaften dieser sog. Staatsanwaltschaft in Würzburg ausgiebiger zu beleuchten.

Justizverbrecher Thorsten Seebach, Staatsanwaltschaft Würzburg



https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Staatsanwalt-Seebach-belehrt-Fluechtlinge;art774,9308308

Seebach, der mich schon länger als „amtsbekannten“ Spinner in die Ecke stellen will (Beitrag Mai u.a.) und gegen den bereits mehrfach Strafanzeige wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung erstattet ist, wirft nun einfach sieben verschiedene Strafanzeigen zum Teil ohne jeden Zusammenhang auf einen Haufen und stellt offenbar in Urlaubsstimmung mittels Satzbaustein fest, dass „keine Straftat“ vorliege.

https://martindeeg.wordpress.com/2018/05/23/wieder-zunehmend-uebergriffige-stigmatisierungsversuche-und-beleidigungen-durch-kriminelle-staatsanwaelte-in-wuerzburg-bamberg-ziel-vertuschung-der-freiheitsberaubung-im-amt-durch-csu-seilschaft-ve/

Die Begünstigten sind der Leiter der Behörde, also sein weisungsbefugter Vorgesetzter, seine Kumpels und Freunde der Behörde und der Anwalt Auffermann, Freund des Behördenleiters Lückemann der im Verdacht steht, eine Lokalpolitikerin vergewaltigt zu haben – was die Staatsanwaltschaft vertuscht hat.

https://martindeeg.wordpress.com/2018/05/05/ist-jurist-peter-auffermann-ein-vergewaltiger-vertuscht-von-csu-seilschaften-der-staatsanwaltschaft-wuerzburg-neue-infos-passen-ins-bild-nach-aussen-honorige-juristen-in-wahrheit-verlogene/

Der Kriminelle Seebach gibt sich nicht einmal mehr die Mühe, rechtsstaatliche Bearbeitung vorzutäuschen, man fühlt sich offenbar absolut sicher in seiner CSU-Justiz….

Diese weitere Strafanzeige und Beschwerde ging an den Generalstaatsanwalt.

Da das erfahrungsgemäß nicht zur Aufklärung führt sondern lediglich zu weiteren Verdeckungsstraftaten führen wird – es geht immerhin um ein Verbrechen der Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen durch mehrere honorige Justizjuristen – hier beweisrechtlich dokumentiert.

Denn ebenfalls erfahrungsgemäß behaupten ja alle, Sie haben nichts gewusst/geahnt blabla, wenn die Sache dann auffliegt!

An
Herrn Thomas Janovsky
Generalstaatsanwalt Bamberg

Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg

17.08.2018

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

602 Js 14313/18

Die zunehmend dummdreiste und strafvereitelnde Blockade des Rechtswegs durch Kriminelle der Staatsanwaltschaft Würzburg gibt Anlass zur nochmaligen deutlichen Strafanzeige und Darstellung im Gesamtzusammenhang.

Diese Strafanzeige geht weiter formal als Beschwerde an den mit Dienstaufsicht betrauten Generalstaatsanwalt Janovsky (Mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden an Herrn Janovsky wurden bislang nicht beantwortet).

Hiermit wird weiter Strafanzeige wegen struktueller Rechtsbeugung und Strafvereitelung
gegen die Beamten der Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg erstattet.
Diese Strafanzeige richtet sich gegen alle dort tätigen Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Die Begründung hierfür ergibt sich aus dem Sachverhalt.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist offenkundig aus eigener parteiischer Befangenheit und Zersetzung durch CSU-Seilschaften mit Eigeninteressen seit Jahren nicht in der Lage, auch nur ansatzweise gesetzesgemäß und rechtsstaatlich objektive Ermittlungen zu führen.

Es ist bereits nicht ersichtlich, auf welches Ermittlungsverfahren und welche Strafanzeige sich das Verfahren 602 Js 14313/18 und die sog. Verfügung des Beschuldigten Brunner beziehen soll.

Beweis:

Anlage 1 (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18

Es besteht aufgrund der vorliegenden Faktenlage und der immer dreisteren Begehung von Straftaten im Amt insgesamt keinerlei Vertrauen mehr in die Rechtsstaatlichkeit der Staatsanwaltschaft Würzburg, der Beschuldigten.

Eine Dienstaufsicht wird verweigert. Strafanzeigen wegen Vertuschung/Strafvereitelung werden von den Beschuldigten selbst oder Untergebenen entledigt, ohne Ermittlungen zu führen.

Die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg blockiert einerseits trotz dringendem Tatverdacht Ermittlungsverfahren nach Gutdünken, andererseits inszeniert und konstruiert sie in den vergangenen Jahren gegen lästige Rechtsuchende und Unschuldige wie den AE hier nach Belieben nicht vorhandene Strafvorwürfe, setzt rechtswidrig Maßnahmen und Sanktionen durch und belügt zu diesem Zweck auch Richter. Auf Verfahren 814 Js 10465/09 wird beispielhaft verwiesen.

Dem Kläger wurden seit 2004 durch Kriminelle und Bedienstete der Staatsanwaltschaft Würzburg unter anderem zielgerichtet kreativ Straftaten ohne jeden Strafgehalt und mit immenser Strafwut der Kriminellen der Beschuldigtenbehörde angedichtet, worüber zum Teil auf Betreiben der Beschuldigten, Pressesprecher, stigmatisierend und im Sinne der Beschuldigten gegen den AE in der örtlichen Mainpost berichtet wurde:

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, versuchte Nötigung, Beleidigung etc., schließlich Störung des öffentlichen Friedens aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beschuldigte.

Diese gravierende und existentielle Verfolgung eines unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten glauben die Kriminellen offenkundig durch Blockade des Rechtswegs weiter vertuschen und sich so den Konsequnzen entziehen zu können.

Die Beschuldigte hat offenkundig insgesamt den Bezug zur Realität und zur Lebenswirklichkeit verloren.

Die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg, ist offenkundig der verlängerte weisungsgebundende Arm einer in Teilen asozialen, rechtskonservativen und kriminellen bayerischen CSU, die sich regelhaft aus politischem Kalkül und ideologischer Strafwut über Gesetze und Verfassung hinwegsetzt.

Justizverbrecher Lückemann (CSU) neben seinem Gönner, dem Ministerialen Bausback (CSU)

Auf die Dokumentation der Vorgänge und der allgemeinen Medienberichterstattung in diesem Zusammenhang im Blog des AE wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Dieses Schreiben geht lediglich noch formal bzw. nachrichtlich als Beschwerde an die Herrn Generalstaatsanwalt Janovsky, Bamberg, wo erfahrungsgemäß lediglich weitere Verdeckungsstraftaten durch Mitarbeiter der Beschuldigten in eigener Sache zu erwarten sind.

Es wird beantragt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart endlich objektive Ermittlungen aufgrund des dringenden Tatverdachts von Verbrechen im Amt gegen den AE als unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg und böswillig, vorsätzlich und rechtswidrig seit 15 Jahren ausgegrenzten Vater einleitet/ veranlasst!

Sollte ein solcher Tatverdacht in Abrede gestellt werden, wird um klare Mitteilung seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart ersucht, damit sich der Anzeigenerstatter nicht weiter sinnlos mit rechtsstaatlichen Versuchen aufhält, die Kriminellen der CSU-Justiz Würzburg/Bamberg auf dem Rechtsweg zur Rechenschaft zu ziehen.

Dass eine fünfzehn Jahre andauernde asoziale Kindesentziehung durch Juristen und eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen mit mehrfachem Nachtreten (zweite Festnahme, Verweigerung Entschädigung nach Freispruch) Konsequenzen haben wird, ist für jeden vernünftig denkenden Menschen offenkundig.

Die Polizeibehörde Stuttgart stützt seit mehreren Jahren die Angaben des AE insoweit, als hier wie dargestellt offenkundig strukturelle Rechtsbeugung und Strafvereitelung sowie Tatverdacht auf Verbrechen im Amt gegen den AE bestehen.

Unverständlich ist insoweit, weshalb die Staatsanwaltschaft Stuttgart offenkundig autistisch und sinnfrei Strafanzeigen gegen die Beschuldigte, die Behörden Würzburg, an die Beschuldigte zur Sachbearbeitung in eigener Sache verweist! Dies mit anhaltend gleichem Ergebnis kataloghafter Strafvereitelung und Verdeckungsstraftaten!

Das gesamte Verhalten der Beschuldigten und die hier offenkundig rechtswidrige Blockade des Rechtswegs durch die Beschuldigte als sog. rechtsstaatliche Behörde und in eigener Sache ist wie bereits zahlreich dargestellt und erörtert, objektiv geeignet, Tötungsdelikte, Selbstjustiz, persönliche Rache zu provozieren.

Diese Darstellung wird seit Jahren komplett ignoriert, nachdem zuvor die Feststellung dieser objektiven Tatsache von den Kriminellen ungeniert missbraucht und dramatisch aufgeblasen wurde, um den AE immer unverschämter zu kriminalisieren und zu pathologisieren.

Die Aktenlage ist gerichtsbekannt (LG Stuttgart) und polizeibekannt.

Die Methoden der CSU-Justiz gegen Menschen, die sich nichts zuschulden kommen lassen, sind mittlerweile Allgmeingut. Mit immer ungenierterem Verfassungsbruch versucht die bayerische Staatsregierung Eingriffsbefugnisse gegen Bürger zu erlangen, offenkundig um politische Ziele (Dobrindt: „konservative Revolution“) zu verwirklichen.

Insgesamt stellt sich hier sehr wohl die Frage, inwieweit in Bayern überhaupt noch von rechtsstaatlichen Prinzipien und Standards auszugehen ist.

Im Fall des AE wurden offenkundig Maßstäbe angesetzt, die in anderen Bundesländern, insbesondere in Baden-Württemberg so in keiner Weise möglich gewesen wären.

Die Beschuldigte ist offenkundig insgesamt zu dumm, ihre massiv destruktive Rolle bei der Zerstörung der Existenz und der Vaterschaft des Anzeigenerstatters, bei der Missachtung und in Teilen verbrecherischen Aushebelung der Grund- und Freiheitsrechte des AE seit insgesamt 2004 zu reflektieren.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg als Behörde, infolge bezeichnet als die Beschuldigte, missbraucht offenkundig das rechtsstaatliche Gewaltmonopol und das Tatortprinzip, um unter fortlaufender Strafvereitelung eigenen Mitarbeitern kataloghaft und zirkelschlüssig sowie begründungsfrei zu bescheinigen, dass diese keine Straftaten begangen haben.
Dies trotz offenkundig vorliegendem dringendem Tatverdacht auf schwere Straftaten im Amt durch Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter, bzw. den ehemaligen Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, Clemens Lückemann.

Dieser hat darüberhinaus als sog. Präsident des OLG Bamberg ein Weisungsrecht, das er offenkundig in eigener Sache missbraucht, um Ermittlungen zu verhindern.

Strafantrag gegen den Beschuldigten Seebach, der hier weiter Strafvereitelung zu Lasten des AE betreibt, ist bereits mehrfach Strafanzeige erstattet, zuletzt:
22.05.2018, 602 Js 8101/18
18.07.2018, 602 Js 11434/18

Begründung:
1.

Der Bescheid des Beschuldigten Seebach besteht insoweit lediglich aus einer zusammenhangslosen Auflistung von Beschuldigten mehrerer Ermittlungsverfahren.

Beweis:

Anlage 1 (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18

Der Beschuldigte wirft so – offenkundig auf Weisung – ohne jede amtliche und hoheitliche Tätigkeit mehrere Ermittlungsverfahren, die nichts miteinander zu tun haben und die völlig unterschiedliche Sachverhalte betreffen auf einen Haufen („…7 Schreiben“).

So bspw. die Strafanzeige gegen den Juristen Peter Auffermann wegen des Verdachts der Vergewaltigung. Die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg, verweigerte hier offenkundig laut Aussage der Geschädigten jede Strafverfolgung. Der Beschuldigte Auffermann mit dem späteren Leiter der Behörde, dem Beschuldigten Lückemann, offenkundig befreundet.

An erster Stelle der Auflistung des Beschuldigten wird wiederum der Beschuldigte Burkhard Pöpperl benannt, der der weisungsbefugte Leiter der Behörde und damit der weisungsgebende Vorgesetzte des unterzeichnenden Beschuldigten Seebach ist.

Auf die gesamten Eingaben des AE bei der Polizeibehörde, die Straftaten bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg betreffend, wird beweisrechtlich verwiesen.

Es wird auch seitens der Polizei um Mitteilung gebeten, und zwar dringend, welche Maßnahmen gegen derarte strukturelle offenkundige Aushebelung und Missachtung des Rechsstaates durch ein Organ der Rechtspflege, das diese Rechtsstaatlichkeit garantieren und durchsetzen soll, infolge und zeitnah erfolgen.

Der Anzeigenerstatter ist nicht (mehr) verpflichtet und daran gebunden, Verbrechen im Amt auf dem Rechtsweg geltend zu machen.

2.
Der Beschuldigte Seebach missbraucht offenkundig auf Weisung seine Amtsgewalt als sog. Staatsanwalt, um Strafvereitelung und Rechtsbeugung zu begehen.

Dies in derart offenkundig provozierender und dummdreister Form, dass dies offenkundig als Anstiftung zur Selbstjustiz durch den AE aufzufassen ist.

Weder die Tätigkeit als Organ der Rechtspflege noch die rechtsstaatlichen Pflichten eines Staatsanwalts werden bei der Beschuldigten hier noch in irgendeiner Form als verpflichtend oder bindend angesehen oder auch nur ernst genommen.

Der Beschuldigte vermischt in rechtswidriger und strafvereitelnd mehrere komplexe Strafverfahren, Beweisvorträge und Tatbestandsdarstellungen, wirft diese praktisch unter Verweigerung hoheitlicher Tätigkeit als Staatsanwalt beliebig auf einen Haufen und stellt sodann jeden Strafgehalt begründungsfrei in Abrede.

Beweis:

Anlage 1 (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18

Dies versucht der Beschuldigte auch nicht zu verschleiern, der schreibt:

„Mit insgesamt 7 Schreiben hat der Anzeigeerstatter Strafanzeigen gegen die Beschuldigten beim Polizeiposten Weilimdorf erstattet.“

Es folgen die Satzbausteine, die bereits seit Jahren durch die Beschuldigte und in allen Fällen zwecks Verweigerung von Ermittlungen trotz dringendem Tatverdacht auf Verbrechen im Amt von der Beschuldigten in eigener Sache verwandt werden.

Beweis:

Anlage (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18

Dies legt nahe, dass sich die Beschuldigte hier völlig sicher fühlt, da offenkundig seit Jahrzehnten Strafverfahren wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung bei der CSU-Justiz in eigener Sache verhindert werden und auch durch die CSU-Staatsregierung regelhaft keinerlei Kontrollmechanismen zur Anwendung kommen. Eine Dienstaufsicht wird regelhaft verweigert.

3.

Die Schwere der Verbrechen im Amt rechtfertigt mittlerweile jede Maßnahme des Anzeigenerstatters und Klägers gegen die Kriminellen und Beschuldigten:

a)

Auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert beliebig am 15.12.2003 beim unzuständigen Zivilgericht Würzburg eine sog. Gewaltschutzverfügung und ein Kontaktverbot gegen den AE, 15 C 3591/03.

Die Hinweise auf ein borderline-akzenturiertes Beziehungsverhalten und ein unsicher-ambivalentes Bindungsverhalten der Kindsmutter (das diese projektiv auf das Kind überträgt) sowie den aggressiv-dominanten Charakter der Kindsmutter werden bis heute durch die Justizbehörden ignoriert und stattdessen jahrelang auf den AE als unschuldigen Vater eingetreten, dieser mittels struktureller Gewalt letztlich in der Forensik zu vernichten gesucht, Akte der Beschuldigten, 814 Js 10465/09, wie gerichtsbekannt und polizeibekannt.

Durch die einfachst erlassene sog. Verfügung zwecks „Gewaltschutz“ (ohne Anhörung, ohne Beweisaufnahme, Glaubhaftmachung von Frau) wurde die Bindung zwischen Vater und Kind und die Elternschaft des AE bis zum heutigen Tag zerstört. Die akute Gefahr der Bindungszerstörung durch dieses beliebige ideolgische Kontaktverbot wurde durch das vom AE unmittelbar am 27.12.2003 dem Familiengericht mitgeteilt und dieses um Hilfe ersucht.

Anstatt ein Wächteramt auszuüben, verschleppt das Familiengericht Würzburg infolge 15 Jahre lang und verweigert jegliche gebotene Durchsetzung gegen die Kindsmutter, die aggressive Verfügungsgewalt ausübt und psychischen Missbrauch der Tochter des AE betreibt.

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Dies geschieht unter Anleitung und Manipulation durch ihren seit 45 Jahren allein lebenden Vater, der jeden Zugriff auf die Tochter des AE hat und die Dämonisierung des AE gerichtsbekannt eskalativ bis heute forciert (persönliche Schreiben an den Kriminellen Stockmann, ehem. Direktor des AG, vgl. LG Würzburg, 61 O 620/18, Strafanzeige Polizei Stuttgart am 20.07.2018 gegen Rechtsbeugungen zugunsten Stockmann).
https://martindeeg.wordpress.com/2014/06/27/willy-neubert-der-hetzer-im-hintergrund-psychischer-kindesmissbrauch/

Anstatt objektiv und neutral die Fakten zu klären und die Falschangaben der Kindsmutter zu sanktionieren, wurde der AE rollenspezifisch und mittels dümmster Geschlechterklischees durch die Staatsanwaltschaft Würzburg, die Beschuldigte, von Anfang an parteiisch und zunehmend ungeniert ideologisch kriminalisiert.

Die Kriminelle Angelika Drescher ermutigte die Volljuristin Neubert solidarisch zu unbegründeten und beliebigen Strafanzeigen gegen den AE. Dies ungeachtet der Tatsache, dass dies auch die Elternschaft zerstört und irrversible Folgen für die Tochter des AE hat, die nun eingetreten sind.

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

Drescher, die offenkundig als Radikalfeminstin asozial ihre Amtsgewalt missbraucht, hat in zielgerichteter Schädigungsabsicht ab 2006 parteiisch und völlig willkürlich die Pathologisierung des AE betrieben, eine sechstägige Freiheitsberaubung zu veranworten (vgl. LG Würzburg, 63 O 1493/17, Strafanzeige gegen Rechtsbeugungen zugunsten Drescher, u.a. vom 11.10.2017, Polizei Stuttgart).
https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/06/widerwaertige-justizverbrecherin-und-feminismuslobbyistin-angelika-drescher-schuld-an-eskalation-und-14-jahren-kindesentzug/

Angelika Drescher hat als Angehörige der Beschuldigten hier zielgerichtet, hochmotiviert und in böser Absicht alles getan, damit der AE als Vater den Kontakt zu seinem Kind verliert und stattdessen als Krimineller und Spinner etikettiert und verfolgt wird.

Die Kriminelle Drescher ist für jedwede Tätigkeit in einer rechtsstaatlichen Justiz ungeeignet, wird in Bayern jedoch vor jedweder Konsequenz ihrer asozialen Vorgehensweise und ihrer Straftaten im Amt rechtsbeugend gedeckt.

b)

Die von der Kriminellen Drescher schließlich über den Hausgutachter Dr. Groß zielgerichtete vernichtende Pathologisierung des AE als Vater und Rechtsuchenden missbrauchte die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg, infolge, um den AE ohne Vorliegen von Straftat und ohne Vorliegen von Haftgrund aus Ärger über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten Trapp (infolge einer Amtspflichtsverletzung und Verfolgung Unschuldiger, vgl. LG Würzburg, Strafanzeige über Polizei Stuttgart zuletzt vom 14.02.18, 14.03.2018) und unter medialer vorverurteilender Berichterstattung (Mainpost: „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, 25.06.2009) die Planung eines akut drohenden Amoklaufs bei den Justizbehörden Würzburg anzudichten.

Als sich dieser Vorwurf aus tätsächlichen Gründen als Popanz entlarvte, inszenierten die Kriminellen, Sachbearbeiter Trapp, zielgerichtet unter Verschleierung von Fakten hilfsweise und mit größtmöglicher Dramatik die ebenfalls nicht vorhandene „Androhung“ eines solchen Amoklaufs und hieraus eine „Störung des öffentlichen Friedens“ gegen den unschuldigen AE.

Um den AE dauerhaft nach Modell Gustl Mollath zu vernichten, wurde der mit den Beschuldigten der Staatsanwaltschaft seit Jahren klüngelnde Dr. Groß mit einem Fehlgutachten beauftragt, in welchem er wunschgemäß schwerste Pathologien, einen Wahn und hieraus eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit durch den AE fantasierte.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Dies wurde mit Begeisterung von der Beschuldigten, der Staatsanwaltschaft Würzburg, aufgenommen.

Dr. Groß wird bis heute durch die Kriminellen der Justizbehörden gedeckt, sein Fehlgutachten durch seine Mittäter im Amt vertuscht, eine zirkuläre Rechtsbeugung zwecks Vertuschung einer Intrige.

Als der Popanz aufgrund Obergutachten des unabhängigen Münchner Prof. Nedopil, LMU, als solcher entlarvt wurde (weder Pathologien, kein Wahn, keine Gefahr für Allgemeinheit), trat die Beschuldigten nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung gegen den AE nach und inszenierte am 12.03.2010 in bloßer Schädigungsabsicht einen weiteren Haftbefehl gegen den AE.

Die Vorgänge sind gerichtsbekannt und polizeibekannt. Es folgten weitere sechs Wochen Freiheitsberaubung, von der Beschuldigten erzwungen, bevor das LG Würzburg diese rechtswidrige Maßnahme unter fiktiver, von der Beschuldigten konstruierter Fluchtgefahr (!) beendete.

Für die zehn Monate Freiheitsberaubung wurde der AE auf Betreiben der Beschuldigten, der Staatsanwaltschaft Würzburg bis heute nicht entschädigt.

Justizverbrecher Lückemann, Initiator der Freiheitsberaubung im Amt, gedeckt durch Minister Bausback (links)

Nach Freispruch durch das Landgericht Würzburg missbrauchte die Beschuldigte erneut ihre Amtsgewalt um in weiterem asozialen Nachtreten die Haftentschädigung zu verweigern, da der AE vorgeblich für die rechtswidrigen Maßnahmen auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beschuldigte, den Kriminellen Trapp (in eigener Sache Sachbearbeiter der Freiheitsberaubung), selbst verantwortlich sei.

Die Verbrecher werden seither unter fortlaufender Rechtsbeugung durch Kollegen, Freunde und Bekannte bei der Beschuldigten gedeckt.

Eine Verweisung an eine objektive Behörde, wie sie in einem Rechtsstaat unmittelbar zu erwarten ist, wird offenkundig gezielt zu verhindern gesucht!

Die Rolle der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist hier nun ggf. ebenfalls in einem Untersuchungsausschuss zu beleuchten.

Begründungen für die Verweigerung jedweder Ermittlung trotz dieser Gesamtschau und dringendem Tatverdacht auf Freiheitsberaubung im Amt werden naheliegenderweise durch die Beschuldigte in nicht einem Fall auch nur ansatzweise geliefert.

Es besteht der dringende Tatverdacht der strukturellen Korruption, der strukturellen Rechtsbeugung und Strafvereitelung durch die Beschuldigte, die über die bloße personelle Einzelfallrechtsbeugung hinausgeht.

Mit welcher Selbstverständlichkeit hier darzustellen versucht wird, dass ein weisungsgebundener Bediensteter einer Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen befreundete Richter, unmittelbare Kollegen und seinen eigenen Vorgesetzten betreibt, spottet jeglicher Rechtsstaatlichkeit und Anspruch von Ernsthaftigkeit.

Der AE behält sich weitere Schritte vor, um die Kriminellen im Amt, die hier zielgerichtet Amtsgewalt missbrauchen, um Menschen zu schädigen, zur Verantwortung zu ziehen.

Auf die weiteren, der Polizei zur Kenntnis gebrachten Vorgänge und Sachverhalte, die vorläufig noch nicht öffentlich gemacht sind, wird verweisen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

„Zensur“ im beck-Blog? Müssen Unbedarfte vor „Propaganda gegen den Rechtsstaat“ geschützt werden?

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Prof. Müller empört sich im Beck-Blog über die Darstellungen des Kölner Tatorts vom letzten Sonntag und dessen mehr oder wenige subtile Botschaften:

http://blog.beck.de/2014/05/14/der-tatort-am-vergangenen-sonntag-propaganda-gegen-den-rechtsstaat

Darüber kann man diskutieren. Die Darstellungen, die daraus resultierenden Projektionen und Identifikationen beim unbedarften Zuschauer sind sicherlich vielfach manipulativ, gesellschaftsschädigend und gewollt.

Dafür gibt es m.E. aber sehr viel trefflichere Beispiele, die eigentlich die Intelligenz jedes Zuschauers beleidigen müssten (wie auch die Lektüre der Bild-Zeitung): z.B. das unsägliche Format „Tatort Internet“ vor Jahren auf RTL-II oder die ganzen Sprechblasen-„Soaps“, die eigentlich unkonsumierbar sind, aber im deutschen Fernsehen offenbar Einschaltquote generieren…

Empörender als diesen Kölner Tatort und seine „Propaganda gegen den Rechtsstaat“ finde ich denn auch die unsägliche Praxis des Beck-Blogs, in dem beliebig und offenbar nach Gutdünken nicht nur des jeweiligen Moderators sondern auch übergeordnet fungierender Administratoren Kommentare gelöscht und damit Meinungen unterdrückt werden!

So wurde ein gestern von mir eingestellter Kommentar – wie ungezählte andere zuvor in diesem Blog – wieder gelöscht.

Meine Erfahrungen als Polizist (15 Jahre) und als Geschädigter, als „Justizopfer“ der bayerischen Justiz bis hin zur zehnmonatigen Freiheitsberaubung nach „Modell Mollath“ sind für diesen Juristenblog offenbar nur solange opportun, solange ich mich nicht dem Verdacht der „Propaganda gegen den Rechtsstaat“ verdächtig mache? Auch der „Fall Mollath“ wäre bei derarter Meinungsselektion nie bekannt geworden. Justizopfer haben zu schweigen und wenn denn, den „Dienstweg“ über die Süddeutsche Zeitung einzuhalten….?

So führt man in einem Rechtsstaat keine Diskussion. Und ja: ich bin der Meinung, dass wir in weiten Teilen nur noch eine Fassade von Rechtsstaat haben…

Daher greife ich das Thema nun hier auf!

Mein Kommentar, eben eingestellt beim Beck-Blog (und vermutlich bereits gelöscht“):

(Nachtrag: Nein, es wurde nicht gelöscht, Prof. Müller hat sogar geantwortet:
http://blog.beck.de/2014/05/14/der-tatort-am-vergangenen-sonntag-propaganda-gegen-den-rechtsstaat#comment-58316)

„Sehr geehrter Prof. Müller,

….“Die Botschaften des Films, „Staat versagt komplett, keine klare Unterscheidung zwischen Gut und Böse“, seien geeignet, „Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen. Daher ist eine Sendezeit ab 22 Uhr angemessen“….

Die von Ihnen benannte angebliche Botschaft dieses Tatorts „Den Rechtsstaat brauchen wir nicht“ habe ich nicht gesehen sondern eine weitgehend realistische und dem Selbstverständnis der heutigen deutschen Polizei und deren Verhalten entsprechende Darstellung: Richter sind hier oft nicht wohlgelitten, als „zu zahm“ verschrien, Rechte werden von den Ermittlern missachtet, mit Repressionen gedroht, manipuliert. 

Das gefällt Ihnen nicht, mir auch nicht – aber dennoch ist es so. Nach meinem Eindruck kritisieren Sie jedoch weniger die Zustände – die leugnen Sie – sondern deren verstärkende Darstellung durch Medien. 

Zum Rechtsstaat gehört es jedoch auch, den Rechtsstaat und Juristen oder Polizisten (auch vereinfachend / pauschalisierend als Gruppe)  kritisieren zu dürfen und es gehört zur Demokratie, sich die Menschen selbst eine Meinung bilden zu lassen (und nicht beliebig Kommentare zu löschen) Nach den Kommentaren hier zu urteilen, besteht keine Gefahr eines „Polizeistaates“ sondern im Gegenteil: Missstände werden endlich benannt, der „Erfolg“ sicher nicht von Einschaltquoten abhängig. 

Was also wollen Sie: das Verbot dieses Tatorts?

Bedenklicher (und selbstentlarvender) als dieser Tatort war diese Posse, mit ähnlichem Dilemma, nur anders ausgedrückt: Der Staat darf nicht lächerlich gemacht werden…..! 

Die Süddeutsche Zeitung, siehe auch Zitat oben:
„Bei der Premiere auf dem Münchner Filmfest hatte der BR-„Polizeiruf“ mit Matthias Brandt und Anna Maria Sturm nur mit technischen Problemen zu kämpfen. Nun schlagen Jugendschützer Alarm und wollen den Sendeplatz verschieben – wegen negativer Darstellungen des Staates. Eine Kritik, die wie Zensur wirkt.“….

http://www.sueddeutsche.de/medien/kritik-an-br-polizeiruf-der-hilflose-staat-1.1124211

Dieser Kommentar und die Diskussion hier wird – aufgrund der Löschung von gestrigem Kommentar – auf meinem eigenen Blog aufgegriffen….aus obigen Gründen. 

Das Internet ist insoweit eine Fortbildung des Rechtsstaats, weil es Diskussion und freie Meinungsäußerung ermöglicht und Informationsdefizite auflöst, was Fehlverhalten „des Staates“ angeht…“…

Der Beck-Blog hat durchaus Problembewusstsein, wie diese Diskussion belegt:
http://blog.beck.de/2013/12/09/in-eigener-sache-moderation-im-beck-blog

Die beliebige und willkürliche Löschung von Meinungen, die offenbar das juristische Selbstbild tangieren, wird durch die hier benannten Begründungen jedoch nicht erklärt.

Man kann nicht beliebige Löschungen damit erklären, dass man diese „ungeprüft“ veröffentlicht. Andere Foren prüfen zwar vor Veröffentlichung, veröffentlichen dann jedoch auch nach klaren Kriterien, zumindest meistens.

Ps.: Der Kölner Tatort endet mit Selbstjustiz, weil der Staat versagt.

Auch das ist durchaus realistisch in zahlreichen Justizbereichen, wie dieser Bericht der Augsburger Allgemeinen DEUTLICHST aufzeigt:
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Eine-Abrechnung-mit-der-Familienvernichtungsmafia-id3295891.html

(vor allem meine auf persönlichen Erfahrungen als kriminalisierter Vater basierenden Kommentare zum Familienrecht im Beck-Blog werden regelhaft gelöscht…..)

War das schon Thema eines Tatorts…..?

Zum Polizeialltag eine sehenswerte Doku:

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/programmkalender/sendung792172.html