Die Veröffentlichungen in diesem Blog erfolgen längst auch unter klarer Rechtfertigung durch § 34 StGB:
Vgl hierzu: http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/freispruch-fuer-tierschuetzer-hausfriedensbruch-schweinezuchtanlage-100.html
Dieser Blog ist ein angemessenes Mittel, um strukturelle Korruption und Verbrechen im Amt bei den Justizbehörden Würzburg gegen einen Unschuldigen, ehemaligen Polizeibeamten und Vater aufzuzeigen und die Täter auf die Anklagebank zu bringen.

Die örtliche Presse, Manfred Schweidler, Mainpost hat hieran nicht nur kein Interesse, diese Zeitung deckt die Täter und Schoppenkumpel, wie Schweidler selbst in Bezug auf die Freiheitsberaubung im Amt und den Versuch, mich damals dauerhaft in der Forensik wegzusperren und somit sozial zu vernichten („überzogen“) hier mitteilte:

„Herr Deeg, Natürlich hat die ganze Welt nichts wichtigeres zu tun als Ihnen zu schaden. Sie schreiben halt nur immer die halbe Wahrheit, aber immer mit vollem Schaum vor dem Mund. Als früherer Polizeibeamter wissen Sie genau: Auslöser der Massnahmen gegen Sie waren Ihre drohend klingenden Aussagen gegenüber der Justiz. Die Reaktion mag überzogen gewesen sein, aber man hat Sie und ihre Drohung eben damals ernst genommen.
Die Richter beim Landgericht Würzburg – das laut Eigenwerbung für „die Menschen“ da ist – treiben es unter kaum noch verhohlener Rechtsbeugung immer weiter:
Unter Standesdünkel und Missbrauch der Machtposition werden alle meine fundierten und akribisch begründeten Beweisvorträge und auch die Zeugenbenennungen in allen Fällen komplett ignoriert. Willkürlich und offenkundig bewusst missachten die Richter des Würzburger Landgerichts reihenweise die höchstrichterlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, rechtliche Grundsätze und auch allgemeine Denkgesetze: nur in Einflussbereich des Justizverbrechers Clemens Lückemann wird wohl von dessen Günstlingen bspw. noch behauptet, ein inhaftierter Nichtraucher sei selbst schuld, wenn er wochenlang mit Rauchern eingesperrt wird. Oder überhaupt sei ein Unschuldig Eingesperrter ehemaliger Polizeibeamter selbst verantwortlich, wenn er unschuldig eingeseperrt wird!
Übertreibe ich…?
NEIN!!! hier nachzulesen:
Antrag Verweigerung Entschädigung GenSta Bamberg
OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11
Hier geht es erkennbar um etwas anderes: das Vertuschen eines Justizskandals – denn jede gerichtliche Anhörung und öffentliche Verhandlung wird unweigerlich dazu führen, dass sich die Justizverbrecher um den OLG-Präsidenten Clemens Lückemann – Dienstvorgesetzer all der Richter hier – dem Vorwurf stellen werden müssen, zu Lasten eines unschuldigen Polizeibeamten eine 14-jährige Kindesentziehung, eine bodenlose Kriminalisierung und hieraus eine schwere gemeinschaftlich begangene Freiheitsberaubung im Amt verantwortet zu haben!
Clemens Lückemann, der momentane OLG-Präsident, der in Studentenzeiten auch schon mal gewalttätig gegen Linke wurde, wie er sich laut Mainpost (Artikel vom 17.04.2009: Lückemann nimmt Kurs auf Bamberg“…) selbst sieht:

„Offenbar ist das Feuer noch nicht erloschen, das in den 1970er Jahren im Würzburger Jurastudenten Lückemann brannte. Damals gründete er – unter Beifall des damaligen Parteichefs Franz Josef Strauß – die Hochschulunion (HSU), weil ihm der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) zu lasch und linkslastig agierte. Lückemann etablierte die HSU, wurde ihr Vorsitzender. Später begeisterte er auch die Junge Union Würzburgs für seine ‚offensive Politik‘. Diese Zeitung berichtete, wie er sich und seine Bataillone sah: als ‚kleine, harte CSU-Kämpfer‘.“
Die Fallhöhe für diesen Vorgesetzten und für die Kollegen, die sich an diesem Komplott beteiligten sind jedem der Richter wohl bewusst. Es geht um Fehlervertuschung mit allen Mitteln, der Ruf der bayerischen Justiz steht – ein weiteres Mal – auf dem Spiel.
Auf folgendes bin ich gerade erst gestoßen: auch die Richterin Dr. Andrea Goldschmitt hat bereits mit den Richtern Peter Müller (und Fehn-Herrmann, beide offenkundig korrupt) gegen mich entschieden – was nicht abhält, hier über Befangenheitsantrag objektiv entscheiden zu wollen, vielleicht merkt es ja keiner, Az. 64 O 610/15:
Klicke, um auf s021001138_1504171348000.pdf zuzugreifen
Den Umgang mit meinen Befangenheitsanträgen, die ebenso alle von den Kollegen der offenkundig befangenen Richtern mit Floskeln und allgemeinen rechtlichen Hinweisen entledigt werden, sind in den letzten Beiträgen dokumeniert und werden auch hiernochmal dargelegt: Erwiderung auf die Ablehnung der Befangenheit in der o.g. „Nichtraucherklage“ – und weiterer Befangenheitsantrag wegen offenkundiger struktureller Rechtsbeugung beim Landgericht Würzburg:
Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 17.10.2017
61 O 1593/17
Gegen den Beschluss vom 06.10.2017 wird sofortige Beschwerde eingereicht.
Die Gesamtumstände sprechen außerdem für eine Besorgnis der Befangenheit der Richter Tobias Knahn, Andreas Eger und der Richterin Dr. Andrea Goldschmitt, Landgericht Würzburg die in Teilen strukturell bedingt ist, da es im erkennbar um die gerichtliche Aufklärung respektive Vertuschung eines Justizskandals bei den Justizbehörden Würzburg zu Lasten des Klägers geht.
Die Richter Tobias Knahn, Andreas Eger, Dr. Andrea Goldschmitt, Landgericht Würzburg sind daher wie auch die Richter Peter Müller, Rainer Volkert und Nicole Herzog, Landgericht Würzburg wegen Befangenheit abzulehnen, was hiermit ebenfalls beantragt wird.
Es besteht erkennbar nicht nur der weiter angezeigte Tatverdacht der strukturellen Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers und zugunsten von Kollegen des Landgerichts etc. sondern auch eine in Teilen strukturell begründete und sich jedem vernünftige denkenden Menschen erschließende Besorgnis der Befangenheit der Richter.
Der Kläger ist ehemaliger Polizeibeamter, somit sachlich kompetent, die Vorgänge auch strafrechtlich angemessen einzuordnen und zu bewerten. Die gerichtlich geltend gemachten Vorgänge haben objektiv stattgefunden. Die Vertuschung von Vorgängen erfolgt objektiv durchweg unter Leugnung von Fakten, unter Missachtung rechtlicher/verfassungsrechtlicher Grundsätze, willkürlich und bewusst (es sei denn die Richter sind vollkommen und absurder Weise dumm, was nicht vorausgesetzt werden kann). Die Entledigung sämtlicher Beweisvorträge des Klägers erfolgt seit Jahren objektiv nicht mit sachlichen Begründungen sondern durchweg mit formaljuristischen Floskeln, phrasenhaft und strategisch bereits offenkundig rechtsbeugend mit der Ablehnung der Prozesskostenhilfe, um so den gesamten Rechtsweg zu versperren.
Der Vorgang wird weiter beweisrechtlich veröffentlicht.
Die öffentliche Dokumentation der Vorgänge ist gemäß dem in § 34 Strafgesetzbuch formulierten „rechtfertigenden Notstands“ geboten und auch ein geeignetes Mittel, um eine Grundlage zu schaffen für Strafanzeigen und generalpräventive Vorgehensweise gegen Verbrecher in den Reihen der fränkischen Justiz, die erheblichen Schaden anrichten und den Rechtsstaat schädigen. Diese Täter werden offenkundig aus Standesdünkel und Korpsgeist innerhalb der Justiz als auch parteipolitisch motiviert vor Strafverfolgung und Aufklärung geschützt.
Die Dokumentation ist darüberhinaus geeignetes Mittel aufzuzeigen, dass bayerische Gerichte und Behörden bis hin zum Bayerischen Staatsministerium der Justiz systematisch ihre Arbeit nicht machen, sobald es um Aufklärung von Verbrechen, Fehlern und Versäumnissen in den eigenen Reihen geht.
Begründung:
1.
Die hier Beschluss fassende Richter Tobias Knahn ist bereits zu Az. 64 O 937/17 als befangen und unter Verdacht der Rechtsbeugung stehend angezeigt.
In diesem Verfahren Az. 64 O 937/17, das in unmittelbarem Zusammenhang mit dem hier zur Klage gebrachten Vorgang steht – beide Verfahren haben die schadensrechtliche Geltendmachung der Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger in der JVA Würzburg zum Inhalt – trägt Knahn willkürliche und offenkundig rechtsbeugende Entscheidung zusammen mit den Richtern Peter Müller und Rainer Volkert zugunsten des Justizkollegen Thomas Trapp.
Es ist daher objektiv völlig ausgeschlossen, dass er in Zusammenhang mit Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit gegen die Richter, mit denen er quasi in gleicher Sache – es geht hier um die Tatumstände der von Trapp initiierten und begangenen Freiheitsberaubung gegen den Kläger – eine ebenfalls offenkundig unter Befangenheit gegen den Kläger getroffene Entscheidung mitträgt, hier unbefangen und objektiv Entscheidung treffen kann.
Richter Tobias Knahn muss hier praktisch eine Befangenheit der Richter Müller, Herzog, Volkert ablehnen, um sich nicht selbst zu belasten – da er mit den Richtern Müller und Volkert in gleicher Sache, Az. 64 O 937/17, offenkundig rechtsbeugend entschieden hat, was so angezeigt ist.
Es ist jedem vernünftig denkenden Menschen offenkundig, dass der Richter hier nicht objektiv und unparteiisch entscheiden kann.
2.
Die Richter schreiben in Bezug auf die geltend gemachte Besorgnis der Befangenheit der Richter Peter Müller, Rainer Volkert und Nicole Herzog wie folgt, Beschluss vom 06.10.2017, allgemeine rechtliche Hinweise ohne konkreten Bezug zum Inhalt der Beschwerden hier:
„Gemäß § 42 Abs. 1 ZPO kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenhiet abgelehnt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen. Geeignet, Mißtrauen gegen die unparteiliche Amstausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber. Entscheidend ist allein, ob aus Sicht des Klägers ein sachlicher Anlass für Misstrauen gegenüber den abgelehnten Richtern besteht. Hierbei ist nicht auf eine möglicherweise lediglich subjektive Sichtweise des Klägers abzustellen, sondern auf die Perspektive des Ablehnenden „bei vernünftiger Betrachtung“.
Die sachliche Sicht des Klägers, der aufgrund der Vorgänge von einem Komplott gegen seine Person und hier der Vertuschungsabsicht einer schweren Freiheitsberaubung im Amt zugunsten der Justizverantwortlichen und Kollegen der befangenen Richter sowie deren Vorgesetzten Lückemann ausgehen muss, ist umfassend beweisrechtlich dargelegt, Zeugen sind umfangreich benannt. All das wird von den offenkundig befangenen Richtern unter Verdacht der Rechtsbeugung ignoriert und rechtliche/verfassungsrechtliche Grundsätze in schwerer und offenkundig bewusster Weise missachtet.
Darüberhinaus besteht seit 2013 eine Veröffentlichung der Vorgänge in diesem offenkundigen Justizskandal bei den Justizbehörden Würzburg, Blog des Klägers, ohne dass einer der Beschuldigten hiergegen den Einwand der Verleumdung oder falschen Verdächtigung geltend gemacht hätte. Auch das spricht zweifelsfrei für die Richtigkeit der Tatvorwürfe „bei vernünftiger Betrachtung“.
Weiter schreiben die Richter in Beschluss vom 06.10.2017:
„Gemäß § 44 Abs 2 ZPO sind die Ablehnungsgründe glaubhaft zu machen, d.h. sie brauchen nicht voll bewiesen zu werden, vielmehr genügt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH NJW-RR 2011). Die Notwendigkeit der Glaubhaftmachung entfällt bei offenkundigen Tatsachen (§ 291 ZPO).“
Die Offenkundigkeit und erst recht die Glaubhaftmachung ergibt sich aus der gesamten beweisrechtlich angezeigten Aktenlage, den objektiven Fakten, den unstreitigen Tatsachen (siehe unten) sowie den ausführlich vom Kläger dargebotenen Zeugen. All dies wird offenkundig mit der Zielsetzung ignoriert, öffentliche Hauptverhandlungen mit objektiver Beweisaufnahme und Zeugenanhörungen zu verhindern, um so die Verbrechen im Amt des Vorgesetzten Lückemann, des Justizkollegen Thomas Trapp und weiterer Täter und Erfüllungsgehilfen, die den Kläger gezielt zehn Monate inhaftierten und beabsichtigten, ihn durch Anwendung des § 63 StGB sozial zu vernichten, obwohl es hierfür objektiv weder medizinische noch strafrechtliche Voraussetzungen gab, wie sich aus der gesamten Aktenlage ergibt. Der Täter Thomas Trapp fabulierte unstreitig aus einer Dienstaufsichtsbeschwerde des Klägers gegen sich, Thomas Trapp, gezielt eine vorgebliche „Störung des öffentlichen Friedens“, der Fehlgutachter Dr. Groß hieraus auf Geheiß Trapps ein offenkundig von Trapp erwartetes vernichtendes Fehlgutachten gegen den Kläger und eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ hieraus.
Es ist bizarr, in welcher Dreistigkeit dieses Verbrechen im Amt durch die offenkundig befangenen Richter des Landgerichts Würbzurg willkürlich und bewusst zu vertuschen versucht wird.
Weiter heißt es in Beschluss vom 06.10.2017:
„Der Antragsteller behauptet im Kern, dass die abgelehnten Richter korrupt seien und zur Vertuschung der Rechtsbeugung eines befreundeten Kollegen und eines gerichtlichen Sachverständigen vorsätzlich den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt hätten. Mittel zur Glaubhaftmachung benennt der Antragsteller nicht, offenkundig im Sinne des § 291 ZPO sind die Anschuldigungen des Antragsteller nicht.“
So setzt sich dies fort. Es werden einfach Nichtbegründungen in den Raum gestellt, die die Realität in Abrede stellen, sowohl was die Vorgänge als auch was ihre Beweisführung/Glaubhaftmachung durch den Kläger angeht.
Die abschließende Behauptung, dass eine Glaubhaftmachung durch den Kläger nicht erfolgt sei, ist somit in Gesamtschau offenkundig eine mit Tatvorsatz geäußerte Lüge, um interessengeleitet den Dienstvorgesetzten Lückemann zu schützen, die Kollegen zu entlasten und im Kern die rechtliche Aufklärung einer Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger zu vereiteln, wie beweisrechtlich umfassend dargelegt und auch öffentlich sowie bei der Polizeibehörde angezeigt.
Dies ist auch nicht nur die Sicht des Klägers sondern auch der sachbearbeitenden Polizeibeamten in Stuttgart, die bei Bedarf als Zeugen zu benennen sind.
Der Kläger hat ausführlich beweisrechtlich dargelegt, dass der Beschuldigte und als Justizverbrecher anzusehende Thomas Trapp, der vom befangenen und offenkundig korrupten Richter Peter Müller zu dessen Freundeskreis gezählt wird, gegen den Kläger auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine insgesamt zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger als ehemaligen Polizeibeamten initiiert hat.
Es ist unstreitig seit 2010 durch Freispruch der 1. Strafkammer des Landgerichts, Az. 814 Js 10465/09 , klar, dass den gesamten Vorgängen keine strafrechtlichen Voraussetzungen zugrundelagen.
Es ist weiter unstreitig, dass den Vorgängen keinerlei medizinische Voraussetzungen zugrundelagen, wie der integre, objektiv und neutral begutachtende – auch, da in München tätig – Prof. Dr. Norbert Nedopil zu Az. 814 Js 10465/09 und mit Obergutachten vom 02.03.2010 feststellte.
Es ist weiter unstreitig, dass der Kläger bis heute für die gesamten Vorgänge keinen Cent Entschädigung erhalten hat.
Der offenkundig befangene Richter Peter Müller, der objektiv als korrupt angesehen werden muss, versucht nun offenkundig in allen bei der Kammer anhängigen und die Vorgänge betreffenden Klagen mit bewusst rechtliche und verfassungsrechtliche Grundsätze missachtenden Entscheidungen eine rechtliche objektive Aufklärung in öffentlicher Hauptverhandlung zu vereiteln.
Dies bereits seit Jahren:
Bereits im Verfahren 62 O 2451/09 äußerte er als Vorsitzender Richter über den Beklagten Dr. Groß, Klage gegen seinen Freund Thomas Trapp betreffend, dem sich vorgeblich nicht aufdrängte, dass es sich um ein Fehlgutachten handele:
….“Dies gilt umso mehr , als der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz gilt, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.“…
Komplett ignoriert und offenkundig rechtsbeugend übergegangen (schwerer Verfahrensfehler) wurde hier von den Richtern unter Vorsitz des Müller, dass der Kläger hier ein gezieltes Zusammenwirken des Beklagten Trapp mit dem Gutachter Dr. Groß angezeigt hat und somit Vorsatz geltend gemacht ist.
Zu obigem Aktenzeichen 61 O 1593/17 sowie zu Az. 64 O 1579/17 behaupten Müller, Volkert und Herzog unter Missachtung der höchstrichterlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und unter Missachtung von Denkgesetzen, dass der Kläger selbst schuld daran sei, wenn aufgrund Überbelegung der JVA die wochenlange Unterbringung eines Nichtrauchers in Gemeinschaftszelle mit mehreren Rauchern erzwungen werde.
Die Rechtslage und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind eindeutig und den Richtern auch bekannt, vgl. Entscheidung des OLG Hamm, Az.: 1 Vollz (Ws) 274/17, rechtskräftiger Beschluss vom 18.07.17.
Es ist schlicht nicht mehr glaubhaft, dass regelhaft Richter in Bayern und Franken (vgl. Fall Gustl Mollath) dann die geltenden Gesetze und/oder Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Nachhinein nicht zu kennen vorgeben, nachdem sie diese rechtswidrig und immer zu Lasten der Rechtsuchenden missachtet haben.
Es ist offenkundig, dass hier eine erhebliche Dunkelziffer besteht und eine Vielzahl von bewussten Rechtsverstößen und Rechtsbeugungen nie publik und nie bekannt werden und sich daher die Richter in Franken offenkundig eine Art Gewohnheitsrecht einbilden, Klagen unter Missachtung von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und/oder rechtlichen/verfassungsrechtlichen Grundsätzen zu entledigen.
Hierfür spricht die Aussage der Würzburger Amtsrichterin, die in bundesweit bekanntem Verfahren gegen den Würzburger Rechtsanwalt (und Pflichtverteidiger des Klägers bei der Freiheitsberaubung im Amt zuvor), Christian Mulzer kundtat, dass das Bundesverfassungsgericht keine Ahnung von der Realität habe und man schlicht „keine Zeit“ habe, deren Vorgaben zu beachten.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20W%FCrzburg&Datum=26.09.2012&Aktenzeichen=103%20Cs%20701%20Js%2019849%2F11
Es ist insoweit insgesamt die Frage, inwieweit hier noch ein Rechtsstaat vorhanden ist.
3.
Die Absurditäten und willkürlich und bewusst rechtswidrigen Entscheidungen setzen sich fort:
In Beschluss vom 05.10.2017 zu Klage 63 O 1493/17 konstruieren die offenkundig befangenen Herzog und Volkert in gleicher Besetzung unter Vorsitz des offenkundig korrupten Richters Müller die Verjährung einer sechstägigen Freiheitsberaubung durch die verbrecherisch agierende Staatsanwältin Angelika Drescher (sachliche Zuständigkeit vor Täter Trapp), indem sie einfach den dargebotenen Beweisvortrag und die Benennung des Zeugen Manfred Renkewitz, ehemaliger Polizeirevierführer übergehen und ignorieren.
Weitere Vorgänge sind anhängig, insbesondere in Überschneidungen mit der Richterin Ursula Fehn-Herrmann, die wie Richter Müller als charakterlich insgesamt ungeeignet für den Richterberuf angesehen werden muss und nahezu unverhohlen befangen und offenkundig rechtsbeugend zugunsten der Beklagten agiert, die ihr positiv verbunden sind, u.a. Az. 62 O 2451/09, Az. 72 O 1041/17
Es ist für den Kläger auch als Polizeibeamten offenkundig, dass hier beim Landgericht Würzburg die Richter der Sache nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüberstehen, sondern dass hier versucht wird, Kollegen und den Dienstvorgesetzten Lückemann vor Aufklärung und öffentlicher Erörterung der Vorgänge zu schützen.
4.
Für alle sechs Richter, die die offenkundig Bewusstheit und Willkür der rechtsfernen Entscheidung leugnen, gilt folgender Befangenheitsgrund, der sich aufgrund des o.g. ständig bestätigt und als übergeordnet anzusehen ist:
Federführend für die Schädigungen, rechtswidrigen Maßnahmen und letztlich die vollendete schwere Freiheitsberaubung im Amt, 814 Js 10465/09, die Inhalt der Klage hier ist, ist der Beschuldigte und Justizverbrecher Clemens Lückemann, zur Tatzeit Generalstaatsanwalt Bamberg, bis kurz zuvor Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, verantwortlich für die – über die Mainpost medial verbreitete – Kriminalisierung und Pathologisierung des Klägers und die familiären und privaten Schädigungen seit insgesamt 2004.
Die Kriminalisierung ist Folge der falschen Eidesstattlichen Versicherung der Volljuristin Kerstin Neubert, die drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Kindes und Verfügung des Justizverbrechers und Lückemann-Günstlings Thomas Schepping, aktuell Direktor des AG Gemünden, den Kontaktabbruch des Klägers zu seinem Wunschkind erzwang, Alter des Kindes aktuell 14 Jahre.
Der Justizverbrecher Lückemann hat beginnend 2006 als Leiter der Behörde Würzburg zunächst die Beschuldigte Drescher (Klage anhängig wegen Freiheitsberaubung im Amt, Az. 63 O 1493/17) und infolge den Justizverbrecher Thomas Trapp zu den Maßnahmen, der sich steigernden ausufernden Schädigung und letztlich 2009 zu der Vernichtung des Klägers durch dauerhafte Unterbringung in der Forensik angewiesen.
Es ist völlig fraglos, dass angesichts von Schlagzeilen wie „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“ in der regionalen Mainpost, – Ligitation-PR durch Pressesprecher Ohlenschlager auf Weisung Lückemann – spätestens ab dem medial verbreiteten Versuch der dauerhaften Unterbringung eines ehemaligen Polizeibeamten in der Forensik Lohr absolute Chefsache war und aufgrund der jahrelangen Gegenwehr des Klägers als Vater und Polizeibeamter bei den Beschuldigten Drescher, Trapp, Lückemann etc. persönliche Handlungsmotive und Schädigungsabsicht zugrundelagen.
Die Vorgänge sind, wie die Richter hier mittlerweile fraglos wissen, seit 2013 im Blog des Klägers öffentlich gemacht. Auch die Zielsetzung dieses Blogs ist bekannt.
Der Beschuldigte und Initiator der Verbrechen und Maßnahmen gegen den Kläger ist, wie die Richter ebenfalls wissen, seit 2013 sog. Präsident des OLG Bamberg, somit für die weitere Karriere und den Dienstweg der Richter entscheidend.
Auch rechtliche und persönliche Sanktionen gegen die Richter sind dem Beschuldigten Lückemann möglich, was die befangenen Richter des Landgerichts Würzburg auch wissen, die hier durchweg gegen den Kläger agieren.
Lückemann verfügt in der Justiz, in der er seit 30 Jahren verantwortliche Positionen innehat, über willfährige Netzwerke und hat vielfache Abhängigkeiten geschaffen.
Es ist auch für den Kläger nicht auszuschließen, dass die Richter selbst zu den willfährigen Erfüllungsgehilfen und Lakaien und somit zu den Günstlingen des Justizverbrechers Lückemann gehören.
Eine Dienstaufsicht über die Machenschaften und Netzwerke im OLG-Bezirk gibt es nicht. Bei Beschwerden wird der Kläger vom Ministerium an die Behörde verwiesen, gegen die sich die Beschwerde richtet. Dies ist offenkundig üblicher CSU-Standard.
Es ist daher offenkundig, dass die Richter keinesfalls mehr die für richterliches Handeln notwendige Objektivität und Unabhängigkeit besitzen, da jede wie auch immer geartete Entscheidung zugunsten des Klägers insoweit unter dem Damoklesschwert dienstlicher, persönlicher oder sonstiger Sanktionen durch Lückemann und dessen Netzwerke erfolgt.
Die Skrupellosigkeit dieser zum Teil offenkundig rechtsradikaler Gesinnung zugewandten Täter, die mit immenser krimineller Energie und nachhaltigem Amtsmissbrauch einen unbescholtenen Polizeibeamten und Vater dauerhaft im Maßregelvollzug vernichten wollten, ergibt sich jedem vernünftig denkenden Menschen.
Die Täter erzwangen eine zweiter Freiheitsberaubung nach bereits acht Monaten Untersuchungshaft, ebenfalls gerichtsanhängig und verweigerten hernach in gleicher Besetzung die (völlig ungenügende) Entschädigung, die dem Kläger rechtlich zustand.
5.
Die von den Richter in Beschluss vom 06.10.2017 genannten „Umstände“, die bei einem kollegialen Bekanntschaftsverhältnis von Beklagten bzw. bei einem Freundschaftsverhältnis zwischen Richter und Beklagtem (Müller) „hinzutreten“ müssen, um Misstrauen gegen die Unparteilichkeit von Richtern zu rechtfertigen, sind hiermit fraglos erfüllt und beweisrechtlich begründet.
Hinzu kommt in Bezug auf den Richter Müller folgendes:
a)
Erst auf konkreten Vorhalt hat er August 2017 mitgeteilt, dass er mit dem Beklagten Trapp befreundet ist.
Bei seiner Entscheidung im Verfahren Az. 62 O 2451/09 verschwieg er diese Tatsache, obwohl er hier offenkundig bewusst rechtswidrig und willkürlich zugunsten Trapp eine Entscheidung traf, indem er gegenüber dessen Mittäter Dr. Groß eine Ehrerklärung abgab und gleichzeitig die Verantwortung bei Dr. Groß verortete (was die Richter nicht davon abhielt, in Klagen gegen Dr. Groß in Zirkelschluss auf eine Verantwortlichkeit des Staatsanwalt Trapps abzuheben, wiederum die Richterin Fehn-Herrmann: Az. 72 O 1041/17).
Dies hindert den offenkundig korrupten Richter nicht, unter kompletter Missachtung des gesamten Beweisvortrags und der beweisführend genannten umfangreichen Zeugen im Verfahren zu Az. 64 O 937/17 einfach eine Kopie (!) der willkürlich rechtswidrige Jahre zuvor getroffenen Entscheidung zu Verfahren Az. 62 O 2451/09 anzuheften und dies als eigenständige richterliche Entscheidung auszugeben.
Dies unter Beteiligung des ebenfalls als befangen anzusehenden Rainer Volkert und des Richters Tobias Knahn, der hier über die Befangenheit von Müller und Knahn entscheiden soll.
Diese ganze Posse und Missachtung von offenkundiger Befangenheit und auch Rechtsbeugung zugunsten von Kollegen, die offenkundig im Verdacht stehen ein Verbrechen begangen haben, würde man eher in einer Diktatur verorten wollen – aber nicht in einem Rechtsstaat.
b)
Richter Müller verschweigt darüberhinaus bis heute, dass er mit der Vorsitzenden Richterin Helga Müller, Landgericht Würzburg, verheiratet ist.
Die Ehefrau von Peter Müller hat zu Lasten des Klägers und auf Anklage der Beklagten Angelika Drescher unter Az. 814 Js 824/06 als Vorsitzende Richterin eine Verhandlung gegen den Kläger geführt, in welcher dieser unter Missachtung der kausalen Eidesstattlichen Versicherung der Kindsmutter Kerstin Neubert und der Kindesentfremdung seit Dezember 2003 durch diese sowie des Traumas hieraus zu einer Bewährungsstrafe „verurteilt“ wurde.
Dieses sog. Urteil, das zum Teil grob unrichtig auf Grundlage von Bagatelldelikten gegen den Kläger erwirkt wurde, ebnete den Weg für weitere Kindesentfremdung und Kriminalisierung, für die Freiheitsberaubung im Amt und die Pathologisierung durch die Verbrecher der Staatsanwaltschaft (und in denen Müller weiter sog. Entscheidungen trifft), und kann als weitere Weiche in diesem Justizskandal angesehen werden, den es offenkundig zu vertuschen gilt.
Unter Az. 63 O 1493/17 entscheidet nun Peter Müller, wie oben bereits genannt, zugunsten der Angelika Drescher willkürlich und bewusst rechtsfremd mit Vorsatz auf verfahrensbeendende Verjährung, ohne auf den Sachverhalt und weiteren offenkundigen Befangenheitsgrund hinzuweisen, dass er hier einen Vorgang prüft gegen eine sog. Anklägerin, in welcher seine Ehefrau der Anklage stattgegeben hatte und rechtsfremd gefolgt war – er somit auch durch Aufklärung und objektive gerichtliche Hauptverhandlung den Weg öffnet, einen falsches Urteil seiner Ehefrau öffentlicher Kritik auszusetzen.
Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.