Neues von den Tätern der bayerischen Justiz, Mainpost titelt: „Streit in Wirtshaus bei Würzburg eskaliert: Pensionierter Gerichtspräsident greift zum Tafelmesser“….

Hervorgehoben

…Ein pensionierter Landgerichtspräsident und zwei Gäste sind am Sonntag in der Linde in Lindelbach in Streit geraten. Wollte die Polizei den Vorfall vertuschen?“…

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/streit-in-wirtshaus-bei-wuerzburg-eskaliert-pensionierter-gerichtspraesident-greift-zum-tafelmesser-art-10757422

Informationen zu diesem Messerangriff des Würzburger Gerichtspräsidenten a.D. (Dr. Dietrich Geuder?) sind momentan – natürlich – spärlich. Zumindest gelang es nicht, den Vorgang komplett zu vertuschen……

Der Vorgang selbst überrascht nicht. Impulsgestörte und aggressive Kriminelle und CSU-Seilschaften, die glauben über dem Gesetz zu stehen, dominieren seit Jahrzehnten die Führungsebenen in der fränkischen Justiz.

Struktureller Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit / strukturelle Rechtsbeugungen beim Landgericht Würzburg zugunsten befreundeter Kollegen und des vorgesetzten Justizverbrechers Lückemann

Würzburg /Bamberg: Der Rechtsstaat als Folklore…..nachzulesen z.B. hier:

Rechtsbeugung zugunsten Justiztäter Baumann/Schepping wegen Freiheitsberaubung im Amt: LG Würzburg, Beschuldigte Müller, Volkert, Herzog, Az. 61 O 1747/17

Rechtsbeugung zugunsten Freund/Kollege Trapp, LG Würzburg, Beschuldigte Müller, Volkert, Herzog, Az. 64 O 366/18

Rechtsbeugung zugunsten Richterin Fehn-Herrmann: Beschluss, LG Würzburg, Beschuldigte Müller, Volkert, Herzog, Az. 63 O 347/18

Die strukturellen Rechtsbeugungen zwecks Vertuschung einer Freiheitsberaubung im Amt gegen einen unschuldigten Vater und ehemaligen Polizeibeamten gehen provozierend weiter:

Hier der „oberste Dienstherr“ der Verbrecher im Amt:

Justizverbrecher Peter Müller behauptet weiter ungeniert, die Verbrechen seines Freundes und Richterkollegen Thomas Trapp bezüglich der zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt seien„verjährt“, worbei er sich nun auf seine eigenen vorherigen Rechtsbeugungen zugunsten seines Freundes beruft:

Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg

Da der Behördenleiter Dietrich Geuder, zuvor Leiter der Staatsanwaltschaft, dieses verbrecherische Treiben offenkundig stützt und den Justizskandal auszusitzen versucht, ist auch dieser nun wegen Rechtsbeugung zur Anzeige gebracht, hier im Bild mit seinem Vorgänger, dem Beschuldigten Lückemann und dem Justizverbrecher Schepping:

Thomas Schepping (2. von links) ist neuer Leiter des Amtsgerichts Gemünden. Er folgt Luitgard Barthels nach. Zur Amtseinführung kamen Clemens Lückemann (links) und Dietrich Geuder (rechts).Foto: Bernhard M

Die richterliche Unabhängigkeit ist auch in Würzburg kein Freibrief für VERBRECHEN im Amt gegen Unschuldige!

Bezeichnenderweise ist der ehem. zuständige Ministerialrat des Staatsministeriums, Andreas Zwerger (ganz links), seit 2017 der Vizepräsident beim OLG:

Eine Dienstaufsicht über Richter und Staatsanwälte in Bayern gibt es nicht, offenkundig seit Jahrzehnten landläufige Praxis zu Lasten von Justizopfern und rechtsuchenden Bürgern – die kataloghafte Abweisungspraxis Zwergers hier:
StMJ Bayern/Ministerialrat Zwerger, März 2015: Strafanzeigen gg. Trapp/Staatsanwaltschaft wird nicht weitergeleitet.

Diese Kumpanei kann man in Bayern auch unverhohlen zur Schau tragen – bislang ist man ja mit allen Verbrechen im Amt durchgekommen:

„Die Bamberger zeigten eine geschlossene Mannschaftsleistung und großen Kampfgeist. Durch ihre Anwesenheit konnten der Präsident des Oberlandesgerichts Clemens Lückemann und der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Andreas Zwerger die Mannschaft zusätzlich motivieren.“…

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/bamberg/presse/2017/6.php

Diese Beschwerde ging raus, weiter als Strafanzeige an die Polizei – die Täter glauben offenkundig weiter, Leugnen und Vertuschen wäre zielführend…..

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 10.03.2018

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau Pkín Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde,

POR Jörg Schiebe

Az. 64 O 366/18

Gegen den sog. Beschluss des Beschuldigten Müller vom 05.03.2018 wird formgerecht fristwahrend sofortige Beschwerde eingereicht.

Gegen den offenkundig korrupten und befangenen Richter Müller wird weiter Strafanzeige wegen Rechtsbeugung etc. zugunsten seines Freundes und Kollegen Thomas Trapp erstattet, ebenso nun gegen den Behördenleiter Herrn Geuder, da dieser offenbar die strukturell Straftaten der Richter am Landgericht Würzburg deckt. Der Beschuldigte Geuder war zuvor Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg.

Die Gesamtvorgänge sind bekannt, ebenso die Geltendmachungen, die in aufreizender Art und Weise von den Justizbehörden ignoriert werden, obwohl es hier erkennbar um Verbrechen im Amt geht und das Fehlen charakterlicher Eignung von Richtern und Staatsanwälten in der Region geht, damit um die Frage einer funktionierenden Justiz.

Desweiteren wird aus den unten aufgeführten Gründen eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit eingereicht. Die Besorgnis der Befangenheit ist für jeden vernünftig denkenden Menschen offensichtlich, dennoch wird auch diesbezüglich fortlaufend unter Rechtsbeugung über die offenkundige Befangenheit zu täuschen und diese lebensfremd zu leugnen versucht.

Da die Beschuldigten Rainer Volkert und Nicole Herzog – wie bereits in anderen zur Anzeige gebrachten Fällen – die Rechtsbeugung des Beschuldigten Müller mittragen, bezieht sich die Tatbegehung der Rechtsbeugung als auch die Besorgnis der Befangenheit ebenfalls auch hier auf Volkert und Herzog.

Anlage (Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 05.03.2018, Az. 64 O 366/18
Klage vom 14.02.2018 liegt als Strafanzeige vor.
Rechtsbeugung zugunsten Freund/Kollege Trapp, LG Würzburg, Beschuldigte Müller, Volkert, Herzog, Az. 64 O 366/18

Begründung:

1.

Der Kläger wurde durch den Beklagten Trapp unter schuldhafter und vorsätzlicher Amtspflichtsverletzung wegen einer nicht vorhandenen Straftat der versuchten Nötigung zur Anklage gebracht, Az. 814 Js 5277/08, was Inhalt der Klageschrift zu Az. 64 O 366/18 ist.
https://martindeeg.wordpress.com/2018/02/16/wuerzburger-justizverbrecher-thomas-trapp-weitere-details-und-klage-aufgrund-schuldhafter-amtspflichtverletzung-asoziale-gesinnungsjustiz-gegen-unschuldigen-vater-kindesentzieherin-neubert-seit-14/

Zuvor waren bereits weitere zu Unrecht erfolgte Anklagen (u.a. eine gezielte konturierte vorgebliche Tat nach § 201a StGB, die dazu missbrauchte, den Kläger zur Aufgabe seines Eigentums zu zwingen) als auch rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen und eine sechstägige Freiheitsberaubung im Amt vom 13.06. bis 19.06.2006 durch die Staatsanwaltschaft Würzburg, die Beschuldigte Dr. Angelika Drescher, verwirklicht. Die Beschuldigte Dr. Angelika Drescher hat darüberhinaus initiativ und zielgerichtet die Pathologisierung des Klägers mithilfe des Beschuldigten Dr. Groß zu verantworten. Auch hier ist von Weisung des Beschuldigten Lückemann auszugehen.

Auch dieser Sachverhalt ist Inhalt von Strafanzeige und Klage beim Landgericht Würzburg, Az. 63 O 1493/17, auf welches der Beschuldigte Müller in sog. Beschlusss vom 05.03.2019 Bezug nimmt. Müller versucht auch hier unter Rechtsbeugung, seine Kollegin Drescher, mit der er überheblich dümmlich ein Bekanntschaftsverhältnis einräumt, sog. dienstliche Stellungnahme, unter Rechtsbeugung zu decken.

Auf Aktenlage zu Az. 63 O 1493/17 wird daher beweisrechtlich vollinhaltlich Bezug genommen.

Der Beschuldigte Müller nutzt somit den Hinweis auf eine andere von ihm begangene Rechtsbeugung, um weitere Rechtsbeugung hier begründen zu wollen.

2.

Über die vom Beklagten Trapp dramatisch phantasierte vorgebliche Straftat, Az. 814 Js 5277/08, wurde bis heute nicht richterlich entschieden, da diese im Rahmen des Freispruchs vom 20.08.2010, Az. 814 Js 10465/09, unter den Tisch fiel.

Eine hierauf gegen den Beklagten Trapp eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde und Klage wegen Verfolgung Unschuldiger vom 18.05.2009 missbrauchte der Beklagte Trapp in seiner Funktion als Staatsanwalt, um dem Kläger sachbearbeitend und dramatisch einen akut bevorstehenden Amoklauf anzudichten, 12.06.2009, wie sich laut Trapp aus der gegen ihn eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde ergebe.

Es ist davon auszugehen, dass Trapp auf Weisung und seither unter dem Schutz des heutigen OLG-Präsidenten und Beschuldigten Clemens Lückemann agiert.

Über die Fakten und Tatsachen wurde, wie in Klageschriften präzise dargelegt, offenkundig aus einer wirren Strafwut und niederen asozialen Schädigungsabsicht gegen den Kläger gezielt und wiederholt zu täuschen versucht, insbesondere was das Fehlen jeglichen Strafgehalts der Dienstaufsichtsbeschwerde angeht, Zeugen Ministerialrat Kornprobst, Dr. Bellay, Dr. Müller-Teckhoff.

Der Beschuldigte Trapp versuchte mithilfe des Mittäters Lothar Schmitt – ebenfalls Kumpan des Beschuldigten Lückemann – gezielt darüber zu täuschen, insbesondere die Richterin Weisensel-Kuhn, dass diese erfahrenen Juristen und mittlerweile (Bellay, Müller-Teckhoff) beim BGH tätigen Richter weder irgendeine Gefahr (eines Amoklaufs) noch sonst einen Strafgehalt im Schreiben des Klägers erkannt haben, wie es gemäß § 160 Abs. 2 StPO als Staatsanwalt seine Pflicht ist offenzulegen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 wurde bis heute nicht bearbeitet.

3.

Die Fakten und der dringende Tatverdacht auf eine konzertierte Freiheitsberaubung im Amt durch Juristen im Amt werden insbesondere durch den Beschuldigten Müller und dessen Beisitzer unter erkennbarer Rechtsbeugung zugunsten des Kollegen Trapp zu verdecken versucht.

Trapp wurde im Rahmen des Rotationsprinzips der bayerischen Justiz von der Staatsanwaltschaft Würzburg zum Landgericht Würzburg versetzt, so dass nun seine unmittelbaren Kollegen und Freunde unbenommen über die von ihm verschuldeten Straftaten bei der Staatsanwaltschaft zivilrechtlich entscheiden wollen.

Eine Strafverfolgung wird unter Missbrauch des Tatortprinzips und konzertierter Strafvereitelung durch die Staatsanwaltschaft selbst verhindert, die Kriminalpolizei Würzburg wurde angewiesen, nicht zu ermitteln.

Der Präsident des Landgerichts, der Beschuldigte Dietrich Geuder, der offenkundig versucht, den Justizskandal auszusitzen, war wie genannt zuvor Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg als Nachfolger des Beschuldigten Lückemann.

Die Vorgänge verwirklichen erkennbar den Tatverdacht der vorsätzlichen Schädigung und Freiheitsberaubung im Amt gegen einen als lästig und respektlos empfundenen unschuldigen Polizeibeamten und Vater.

Die seit Jahrzehnten zur Schau getragene Hybris und Arroganz der Justizoberen hier ist offenkundig das Leitmotiv, um diese Intrige mit dem Ziel der Vernichtung eines Unschuldigen im forensischen Maßregelvollzug einzuleiten.

In der Forensik Lohr saßen zusammen mit dem Kläger zahlreiche Männer ein, die weder eine Gefahr für die Allgemeinheit sind noch psychisch krank – die aber offenkundig den Ärger der örtlichen Justiz auf sich gezogen haben.

Die zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Freistaat Bayern aufgrund der gegen den Kläger bei den Justizbehörden begangenen Straftaten – auch der Verdeckungsstraftaten und der im Zusammenhang stehenden kausalen Amtspflichtsverletzung unter Az. 814 Js 5277/08 – verjähren somit nach 30 Jahren, da sie auf der vorsätzlichen Verletzung des der Gesundheit und der Freiheit des Klägers beruhen, gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB.

Über die Behauptung des Vorsatzes ist aufgrund der präzise dargelegten Faktenlage in ordentlicher Hauptverhandlung Beweis zu erheben.

Dies hält den Beschuldigten Müller und seine Mittäter nicht davon ab, unter Missbrauch des Richteramtes und Missbrauch der Unabhängigkeit der Justiz befangen unter Rechtsbeugung weiter den Beschuldigten und befreundeten Kollegen Trapp dadurch zu decken zu versuchen, indem die Beschuldigten lapidar begründungsfrei eine Verjährung behaupten.

In einem selbstreferentiellen Zirkelschluss verweisen die Beschuldigten zwecks Rechtsbeugung auf vorherige Rechtsbeugungen in gleicher Konstellation und Zielsetzung:

„In weiteren Verfahren, in denen der Antragsteller vergleichbare Sachverhalte wegen Amtspflichtverletzungen in den Jahren 2008 und 2009 u.a. des VriLG Trapp Prozesskostenhilfe begehrt hatte, hat sich der Antragsgegner auf den Eintritt der Verjährung berufen( z.B. 64 O 937/17, 63 O 1493/17, 63 O 1493/17, 64 O 1579/17); dies kann bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage berücksichtigt werden.“

Rechtsbeugung zugunsten Freund/Kollege Trapp, LG Würzburg, Beschuldigte Müller, Volkert, Herzog, Az. 64 O 366/18

Der Beschuldigte Müller und seine Mittäter machten sich bereits die falsche Verjährungseinrede der Beklagten, des den Freistaat vertretende Landesamts für Finanzen, in den genannten Verfahren zu eigen – nun berufen sie sich hier bereits auf die eigenen Rechtsbeugungen und Einreden, ohne das Landesamt für Finanzen offenkundig zu einer Stellungnahme aufzufordern, wie sie der Kläger gemäß § 118 ZPO mit Schriftsatz vom 14.02.2018 gefordert hat.

Hier liegt erkennbar eine strukturelle Rechtsbeugung und eine strukturelle Vertuschung von Verbrechen im Amt vor, um Vertreter des Freistaates Bayern und auch den Freistaat selbst vor Konsequenzen und Schadensersatzzahlungen für Verbrechen im Amt zu schützen.

Die Beschuldigten als Vertreter des Freistaates berufen sich hierbei ausschließlich und unter völliger Ausblendung aller Fakten und präzisen Darstellungen und des dringenden Tatverdachts auf bereits zuvor selbst begangene Rechtsbeugungen und die parteiische Darstellung der den Freistaat vertretenden Behörde – die hier, wie genannt, schon gar nicht mehr hinzugezogen wird, da bereits feststeht, dass die Einrede der nicht vorhandenen Verjährung auch hier (rechtsbeugend) erfolgen wird.

Das Landesamt für Finanzen in Würzburg als sog. Vertreter des Freistaates Bayern begeht in mehreren Fällen erkennbar Prozessbetrug, indem sie wider besseres Wissen eine nicht vorhandene Verjährung behauptet, die unter Rechtsbeugung von den Richtern aufgegriffen wird.
https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/05/fachaufsichtsbeschwerde-gegen-landesamt-fuer-finanzen-freiheitsberaubung-von-20092010-sei-verjaehrt/

Im Verfahren Az. 64 O 937/17, auf das sich der Beschuldigte Müller hier selbstreferentiell beruft und in welchem er bereits eine Rechtsbeugung zugunsten seines Freundes Trapp strafrechtlich zu verantworten hat, wurde Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Landesamt für Finanzen eingereicht.

Diese Fachaufsichtsbeschwerde, eingereicht und beweisrechtlich veröffentlicht am 03.08.2017, wurde bis heute weder quittiert noch in der Sache in irgendeiner Form beantwortet.

Der Sachverhalt stellt sich somit so dar, dass sich eine Behörde bei Rechtsbeugung auf den Prozessbetrug der anderen beruft und umgekehrt der Prozessbetrug nun mithilfe der Rechtsbeugung der anderen Behörde vertuscht werden soll.

Derarte Machenschaften gehören offenkundig zum Wesen der CSU, der bayerischen CSU-Justiz und sind aufgrund der hier zu verzeichnenden kriminellen Energie zur Vertuschung von Verbrechen im Amt, die jeder vernünftig denkende Mensch anhand Fakten erkennen kann, längst ein Fall für den Generalbundesanwalt und einen Untersuchungsausschuss.

Man kann aufgrund der vollig selbstverständlichen und asozialen Entledigungspraxis, die der Kläger in zahlreichen Fällen hier identisch erlebt, davon ausgehen, dass seit Jahrzehnten durch die CSU berechtigte Ansprüche von Geschädigten und Justizopfern und Schadensersatzleistungen mit der unzutreffenden Behauptung einer Verjährung bereits im Ansatz rechtsbeugend vereitelt wurden.

Dem Beshuldigten Trapp steht eine weitere Karriere in der bayerischen Justiz auch dann nicht offen, wenn der Rechtsweg zugunsten Trapps blockiert wird.

Eine derarte Freiheitsberaubung im Amt in Vernichtungsabsicht gegen einen unbescholtenen Polizeibeamten sprengt das Maß dessen, was in einem Rechtsstaat noch zu vertuchen ist, um Ressourcen und Personalien zu schonen.

Trapp hat mehrfach Entscheidungen getroffen, für die er nun die Konsequenzen tragen wird.

4.
Die Befangenheit der Richter ist fraglos. Die lebensfremde Leugnung dieser vorliegenden Befangenheit zugunsten von Richterkollegen und zur Vertuschung einer Freiheitsberaubung im Amt unter Ägide des amtierenden sog. OLG-Präsidenten, ehemals Leiter der Strafverfolgungsbehörden, des Beschuldigten Lückemann, verwirklicht erkennbar den Tatbestand der Rechtsbeugung.

Nur durch fortgesetzte Ablehnung der vorhandenen Befangenheit, sei diese auch noch so absurd rechtswidrig, ist offenkundig zu gewährleisten, dass die Straftaten und Verbrechen im Amt bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg gegen einen Unschuldigen hier weiter zu vertuschen sind.

Diese Befangenheit wird offenkundig unter Beihilfe zur Rechtsbeugung durch weitere Richter des Landgerichts und des OLG – beide unter Leitung des Beschuldigten Lückemann – in Abrede zu stellen versucht, um eine schadensrechtliche Aufklärung und Wiedergutmachung der Freiheitsberaubung im Rahmen des Rechtsweges zu blockieren.

Im ebenfalls vom Beschuldigten Müller in sog. Beschluss vom 05.03.2018 angeführten Verfahren 64 O 937/17 hatte der Beschuldigte erst auf Vorhalt und nach bereits mehreren getroffenen Entscheidungen zugunsten des Beschuldigten Trapp mitgeteilt, dass er mit diesem befreundet ist.

„Dienstliche Stellungnahme“ vom 18.09.2017, Richter Peter Müller zur Freundschaft mit dem Beklagten Thomas Trapp, Landgericht Würzburg, 64 O 1579/17

Aktuell ist weitere Rechtsbeugung unter identischer Tatbegehung zu Az. 63 O 347/18 gegen die Beschuldigten Müller, Volkert, Herzog zu verzeichnen.
Rechtsbeugung zugunsten Richterin Fehn-Herrmann: Beschluss, LG Würzburg, Beschuldigte Müller, Volkert, Herzog, Az. 63 O 347/18

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Klage auf Schadensersatz und Antrag auf amtsärztliche / psychiatrische Untersuchung der Richterin Fehn-Herrmann, die den verbrecherischen Kindesentzug seit 2003 leugnet

Je länger ich mich mit den Tätern und Kriminellen im Amt hier bei den Justizbehörden in Bayern befasse, desto offensichtlicher wird eines:

Die boshaft, gehässig und zielgerichtet im steten Zirkelschluss seit 2003 aufbereiteten Entwertungen und Zuschreibungen an meine Person als männlicher Gewalttäter, aggressives Arschloch, Spinner, Stalker etc. bis hin zum Amokläufer, der so irre gefährlich ist, dass man ihn dauerhaft mit Neuroleptika zudröhnen und wegsperren (Empfehlung Dr. Groß, CSU, in seinem Fehlgutachten für den Justizverbrecher Trapp, Staatsanwaltschaft) muss, entspringen offenkundig Projektionen der Täter und Kriminellen selbst. Eigene unerwünschte, aggressive Anteile werden zwanghaft abgewehrt, indem man sie beim Gegenüber verortet und dort bekämpft. Die wissenschaftlichen Grundlagen kann jeder nachlesen bei Sigmund Freud, C.G. Jung, Melanie Klein oder in hierauf bezogenen aktuellen Fachbüchern, bspw. von Prof. Heinz Weiß.

Die Täter und Kriminellen deckt bei ihren Machenschaften natürlich ihr Nimbus und die Fassade einer rechtsstaatlichen Justiz. Dennoch bleibt die Frage, was diese Täter und Kriminellen offenbar regelhaft dazu treibt, Rechtsuchende und Bürger wie Gustl Mollath oder mich als gefährliche Irre abstempeln zu wollen und dauerhaft wegzusperren.

So langsam wird auch das klar: manche dieser Täter und Kriminellen haben offenbar schlicht selbst nicht mehr alle Tassen im Schrank, sind unzurechnungsfähig und schlicht gefährlich aufgrund ihrer Hybris gepaart mit Amtsgewalt, die sie genüßlich missbrauchen, um ihre Ideologie, Gesinnung und latente Menschenfeindlichkeit auszuleben – auch die Pathologisierung entpuppt sich mehr und mehr als Projektion.

Es wird Zeit, dass hier eine amtsärztlich Untersuchung erfolgt, die bspw. bei jedem einfachen Polizeibeamten Standard ist, der zuviel trinkt, Vorgänge nicht mehr sachlich und objektiv bearbeitet oder schlicht keinen Bock mehr zu haben scheint.

Es ist untragbar, dass bayerische Richter, die Existenzen vernichten, Grundrechte missachten, offenkundig moralisch deformiert sind und selbst einfachste Realitäten leugnen, wie hier die sog. Richterin Ursula Fehn-Herrmann, Landgericht Würzburg, im Gegensatz hierzu offenbar völlig unkontrolliert tun und lassen können was sie wollen und auch bei Verbrechen im Amt und unverhohlener Rechtsbeugung glauben, sie müssten einfach den Joker „richterliche Unabhängigkeit“ ziehen…..

Dieses Schreiben ging ans Landgericht, Klage und Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten Geuder:

Anlass hierfür ist die erneute unverhohlene Rechtsbeugung unter Leugnung von Fakten und Lebenswirklichkeit, gehässig, dummdreist, provokativ und offenbar zirkulär auf reaktive Selbstjustiz spekulierend:
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!

An den
Präsidenten des
Landgerichts Würzburg
– Dr. Dietrich Geuder –
Ottostraße 5
97070 Würzburg 07.02.2018

Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen
Ursula Fehn-Herrmann, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung und anhaltendem Amtsmissbrauch zu Lasten des Klägers im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1041/17 als auch im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg.

Beweis:
vorliegende Aktenlage zu Verfahren 72 O 1041/17 und zu Verfahren 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg

Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts wird gestellt.

Es wird aufgrund des hämischen, widerwärtig gehässigen und offen despotischen Rechtsbruchs der offenkundig keiner rechtlichen und sachlichen Begründung zugänglichen Richterin und der Schwere der Straftaten im Amt und des Missbrauchs der Garantenstellung als Richterin sowie der offenkundig fehlenden charakterlichen Eignung der Beklagten neben einer Anklage wegen Rechtsbeugung die Entfernung der Richterin aus dem Amt beantragt.

Es wird aus den gleichen Gründen beantragt, die Richterin einer amtsärztlichen und psychiatrischen Untersuchung unterziehen zu lassen, um eine etwaige verminderte Schuldfähigkeit festzustellen, da aufgrund Sachlage erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Beklagte überhaupt in der Lage ist, komplexe Sachverhalte kognitiv und objektiv zu erfassen, woran sowohl die Beschlussfassung der Beschuldigten Richterin im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1041/17 als auch im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1694/17 erhebliche Zweifel begründen, wie infolge beweisrechtlich ausgeführt.

Der Schriftsatz geht ebenfalls an die Polizeibehörde Stuttgart, Strafanzeige ist erstattet.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird lediglich formal hiermit ergänzend eingereicht, ist insoweit jedoch als von vornherein sinnlos anzusehen, da nach allgemeinem Sachstand und auch aufgrund eigener langjähriger Erfahrung eine funktionierende Kontrolle und Dienstaufsicht über bayerische Richter gemäß der Gewaltenteilung seit Jahrzehnten in Bayern faktisch nicht stattfindet und für Rechtsuchende durch Eingaben und Beschwerden nicht zu erlangen ist.

Rechtsstaatliche Kontrolle sowohl über Richter als auch über Staatsanwälte im Bundesland werden seit Jahrzehnten normalisiert mit floskelhaften allgemeinen Verweisen auf die richterliche Unabhängigkeit entledigt. Der Standardsatz diesbezüglich lautet in der gesamten CSU-Hierarchie seit Jahrzehnten mehr oder weniger gleich, um selbst Verbrechen im Amt und völlig rechtswidriges Vorgehen zu verdecken:

„Gemäß Art. 97 GG ist es mir als Dienstvorgesetzten der Richterinnen und Richter grundsätzlich untersagt, deren Entscheidungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen oder hierzu Stellung zu nehmen.“

Dies ermöglicht, dass Richterinnen und Richter in Bayern seit Jahrzehnten völlig unbehelligt und in persönlichen Netzwerken gegen jede Geltendmachung gesichert in offenkundig immer ungenierterer Art und Weise Straftaten im Amt gegen Rechtsuchende begehen und selbst genüsslich zelebrierter persönlich motivierter Rechtsbruch wie hier durch die Beklagte durch das Umfeld in falsch verstandener Solidarität und unter Korpsgeist rechtswidrig gedeckt und vertuscht wird.

So ist insgesamt über Jahrzehnte kein einziger Fall vorliegend, bei dem ein Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gegen eine Richterin oder einen Richter der Justizbehörden Würzburg stattgegeben wurde.

Desweiteren ist ebenfalls über Jahrzehnte kein einziger Fall vorliegend, bei dem ein Gerichtsgutachter der Region wegen eines unrichtigen ärztlichen Zeugnisses erfolgreich zur Anklage gebracht wurde. Dies, obwohl diese Fehlgutachten in Rechtsanwaltkreisen und beim Fachpersonal der Kliniken längst allgemein bekannter Sachstand sind.

Zeugen sind bei Bedarf zu benennen.

Uschuldige Menschen, denen als sog. Querulantendurch verlässliche Einweisungsgutachter der Region (Dr.Groß, Dr. Blocher) beliebig insbesondere jeweils eine „querulatorische/narzisstische oder paranoide Persönlichkeitsstörung“ angedichtet wird, werden so repressiv von der Justiz unter der Maßgabe einer vorgeblichen psychischen Störung und durch Vorhalt von Bagatelldelikten dauerhaft eingesperrt.

Der Fall des Klägers – der erst aufgrund Intervention des unabhängig von der rechtswidrigen Ergebnisorientiertheit zur sozialen Vernichtung des Klägers durch die fränkische Justizklüngel um Lückemann agierenden objektiven Obergutachters Prof Dr. Nedopil scheiterte, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09 – belegt neben dem bekannten Fall Gustl Mollath nicht nur dieses absolut rechtswidrige repressive Vorgehen von Justiz und Gutachtern gegen Menschen sondern auch das absolute Fehlen von Reue, moralischem Kompass und dem für Richter vorauszusetzenden integren Charakter.

Dies ist im Fall des Klägers belegt durch eine zweite Freiheitsberaubung im Amt nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung und Entlassung am 05.03.2010 infolge Eingang des Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil: die Täter der Staatsanwaltschaft auf Weisung Lückemann und die Täter des OLG Bamberg, Baumann und Schepping, inszenierten am 12.03.2010 eine zweite Freiheitsberaubung gegen den unschuldigen Kläger aus purem Schädigungseifer. In gleicher Motivation und in asozialem Nachtreten gegen einen unschuldig zehn Monate zu Unrecht inhaftierten Vater und ehemaligen Polizeibeamten verweigerten die Täter in gleicher Besetzung die vom Landgericht Würzburg in Urteil vom 20.08.2010 zugesprochene Haftentschädigung.

Die Vorgänge sind gerichtsanhängig und werden aktuell ebenfalls unter Rechtsbeugung zugunsten der Jusitzollegen durch das Landgericht Würzburg, insbesondere den sog. Richter Peter Müller, der als ebenso korrupt und charakterlich ungeeignet wie die Beklagte hier anzusehen ist, Landgericht Würzburg, Az. 61 O 1747/17.

Es ist insgesamt ein Treppenwitz, dass CSU-Richter, die ihre Positionen innerhalb des CSU-Netzwerks um Clemens Lückemann erlangten, in einem Justizskandal objektiv prüfen und urteilen sollen, in dem es um Aufklärung von Verbrechen im Amt geht, deren Initiator insbesondere der OLG-Präsident Lückemann ist.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Dennoch leugnen die Richter bestätigt durch ihre Kollegen jeweils jegliche Befangenheit, auch wenn, wie im Fall Müller, der Beklagte Richterkollege Trapp ein persönlicher Freund ist.

„Dienstliche Stellungnahme“ vom 18.09.2017, Richter Peter Müller zur Freundschaft mit dem Beklagten Thomas Trapp, Landgericht Würzburg, 64 O 1579/17

Das Bundesjustizministerium wird über die Sachlage und diesen Sumpf bei den Justizbehörden in Bayern hier betreffend den Kläger und die Vernichtungsversuche gegen einen unbescholtenen Vater und Polizeibeamten beweisrechtlich in Kenntnis gesetzt; Veröffentlichung im Blog weiter ergänzend.

Eine Geltendmachung auf Länderebene ist wie genannt als sinnlos anzusehen, da das CSU-Ministerium und die CSU-Regierung seit Jahrzehnten jegliche Kontrolle und jegliche Ermittlung selbst bei Verdacht auf schwere Verbrechen im Amt verweigern und die Taten aus Eigeninteressen der Partei verdecken.

Rechtspflege –
Minister Bausback in Bamberg: „Die Linke ist lahm gelegt …“

Dass in Bayern zwecks politischer Vertuschung von Straftaten selbst integre und rechtsmäßig Strafverfolgung betreibende Polizeibeamte zu Unrecht verfolgt werden,, zeigt aktuell der Fall des Labor-Unternehmers Schottdorf. Dieser beging bekannterweise politisch gedeckt reihenweisen Betrug, worauf die ermittelnden Polizeibeamten Robert Mahler und Stephan Sattler offenkundig unter schuldhafter Amtspflichtsverletzung auf politische Weisung von der Staatsanwaltschaft zu kriminalisieren versucht wurden, um die Betrügereien in CSU-Netzwerken zu verdecken.
https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/957076/affaere-schottdorf-unrecht-beamte-ermittelt.html

Dieses Klima von Hybris, Rechtsbruch, Geklüngel und Amtsmissbrauch innerhalb der bayerischen Justiz ermöglichte auch den Justizskandal gegen den Kläger, insbesondere die Freiheitsberaubung im Amt durch das CSU-Netzwerk des Rechtsradikalen Clemens Lückemann, OLG Bamberg (hier im Bild mit Bausback, Minister CSU).

Die Verbrechen im Amt, die auch als Komplott und Intrige gegen einen Unschuldigen/lästigen Antragsteller zu werten sind, werden bis heute vertuscht.
Charakterlich ungeeignete Gesinnungsjuristen wie die Beklagte Fehn-Herrmann hier machen diese Zustände und diese gesamtgesellschaftliche Zersetzung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats überhaupt erst möglich.

Es ist darüberhinaus vielfach belegter Fakt, dass gerade der nachhaltige Versuch, das durch die Justizbehörden hier verursachte Unrecht und Leid berechtigt zur Anklage und Aufklärung zu bringen, zu nur noch unverschämteren repressiven Rechtsbrüchen und rechtswidrigen Abwehrmaßnahmen einzelner Justizjuristen der Behörden hier führt.

Begründung:
1.

Der Kläger hat als unbescholtener Vater und ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg seit Dezember 2003 und nun im 15. Jahr durch die Schuld und den anhaltenden Rechtsmissbrauch durch Angehörige der Justizbehörden Würzburg/Bamberg den Kontakt zu seinem leiblichen Kind verloren.

Ein erster Antrag des Klägers ging an das Gericht mit Schreiben vom 27.12.2003, in welchem er um dringende Intervention und Hilfe des Familiengericht bat, um einen konkret zu befürchtenden Kontaktabbruch zu seinem damals drei Monate alten Kind zu verhindern, Az. 002 F 5/04.

Die heute durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg schuldhaft und rechtswidrig herbeigeführten Schädigungen und Folgen waren voraussehbar und vermeidbar!

Die zuständige Richterin und Zeugin Antje Treu beantwortete die wiederholten Anträge des Klägers als Vater zunächst erst über drei Monate später mit einseitigem Schreiben vom 31.03.2004, mit welchem sie den Kläger auf das zuständige Jugendamt verwies, ohne selbst tätig zu werden.
Erste Reaktion Treu: Termin nach ACHT Monaten / Verfahrenspfleger bestellt nach 16 Monaten!

Erst auf weiteres dringendes Insistieren erfolgte nach weiterer Verschleppung eine erste mündliche Verhandlung nach bereits acht Monaten durch das Gericht verschuldeter Bindungszerstörung, 13.08.2004.

Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte die Justizbehörde durch die willkürliche Ausgrenzung und Isolierung des Klägers als Vater von seinem leiblichen Kind, mit dem er bis 09.12.2003 tagtäglich und in Heiratsabsicht mit der Mutter zusammenlebte, unter Rechtsbruch – einfachster Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes – eine schwere Traumatisierung beim Kindsvater und eine Bindungsschädigung des Kindes schuldhaft verursacht.

Entgegen der Verfassungvorgaben des Grundgesetzes wurden durch die Schuld und den Rechtsmissbrauch einer in Teilen offenkundig völlig inkompetenten und desinteressierten, rechtswidrig reflexhaft gegen Männer agierenden Justiz sowohl die verfassungsgemäßen Elternrechte des Klägers als auch die verfassungsgemäßen Rechte des Kindes durch die originär örtlich zuständigen Justizbehörden – Wohnsitz des Kindes – willkürlich und in Teilen zielgerichtet zerstört, momentan 15 Jahre.

Bezüglich der Details der Vorgänge von 2004 bis 2018 wird auf die bei den Gerichtsbehörden vorliegende Aktenlage sowie die beweisrechtliche Dokumentation anhand Originaldokumenten durch den Kläger in dessen Blog verwiesen.

Den gesamten Beweisvortrag der Klage vom 31.07.2017, 72 O 1694/17, der den weiteren Fortgang der schadensrechtlich zu klärenden Ausgrenzung und rechtswidrigen Verweigerung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses, der schließlich mit Datum vom 09.04.2010 durch das Familiengericht Würzburg, Richterin Brigitte Sommer, 005 F 1403/09, nicht nur erlassen – sondern im Gegensatz zu vorherigen und nachfolgenden Beschlüssen der Richterin und Zeugin Antje Treu – auch gegen den erklärten Willen der Volljuristin Neubert bis Mai 2012 durchgesetzt wurde, ignoriert die Beklagte Fehn-Herrmann völlig.

Beweis:
Aktenlage, Verfahren zu 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!

Beweis:
Anlage 1

Klageschrift mit ausführlichem Beweisvortrag, Zeugenvortrag, Anlagen – Version aus dem Blog des Klägers, 31.07.2017
https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/31/zivilklage-gegen-kindesentfuehrerin-kerstin-neubert-stand-aktuell-seit-2012-habe-ich-als-vater-keinerlei-kontakt-mehr-langzeitdokumentation-eines-justizverbrechens/

Ob dies aus Amts-Hybris und dem Gefühl einer Unantastbarkeit auch bei schwerer Rechtsbeugung, aus psychischen Defiziten oder schlicht aus Gehässigkeit heraus gegenüber dem Kläger als erklärtes Feindbild („Querulant“, durchgeknallter Ex-Polizist etc.) geschieht, ist zu klären.

Als jedenfalls dem Kläger bekannt wurde, dass die bereits im Verfahren zu Az. 72 O 1041/17 massiv persönlich involviert rechtsbeugend zu Lasten des Klägers und ungeniert zugunsten des Fehlgutachters Dr. Groß agierende Beschuldigte Fehn-Herrmann ungeachtet dessen auch im Verfahren gegen die Volljuristin Neubert als Richterin agieren soll, wurde unverzüglich die berechtigte Besorgnis der Befangenheit angezeigt.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Die Geltendmachungen wurden durch die Richterkollegen komplett ignoriert, die Beschuldigte bestätigt und gedeckt und die Darstellungen des Klägers mit den üblichen Floskeln und Allgemeinplätzen in Abrede gestellt.

Beweis:
Aktenlage, Verfahren zu 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg

Durch den unter Rechtsbeugung mit Datum vom 01.02.2018 nun in diesem Verfahren erlassenen Beschluss der Beklagten haben sich sämtliche Darstellungen und Befürchtungen bezüglich weiteren Amtsmissbrauchs durch die Richterin zugunsten auch der Beklagten Neubert voll bestätigt und wurden durch die völlig asoziale und gehässige Form, in der diese sich outet, sogar noch übertroffen.

So teilt diese sog. Richterin einem durch Ausgrenzung von seinem Kind und anhaltend asozialen Rechtsbruch schwer traumatisierten Vater, der seit August 2012 (singuläres Treffen in Beisein Zeuge Günter Wegmann) seine Tochter überhaupt nicht mehr gesehen hat und zu der von Dezember 2003 bis Mai 2010 ebenso rechtswidrig ein kompletter Kontaktabbruch durch die Justiz verschuldet ist wie seit Juni 2012 (und entgegen vollstreckbaren konkreten Beschlusses des Familiengerichtes, Richterin Brigitte Sommer) wie folgt mit:

„Der Prozesskostenhilfeantrag ist …unbegründet.
Der Antragsteller war nicht seit 2003 von jeglichem Kontakt mit dem Kind ausgeschlossen, sondern es haben Kontakte stattgefunden.“…..

Dies wirft in Gesamtschau sehr wohl die Frage auf, ob die Beschuldigte überhaupt noch in der Form über ihre Sinne verfügt, wie es eine Tätigkeit mit Verantwortung in einer Behörde voraussetzt.

Entweder ist diese Darstellung der Beschuldigten das Ergebnis einer durch ihre Gesinnung ideologisch und persönlich motivierten feststehenden Position, in welcher diese sich nicht erst durch Beschäftigung mit den Akten und den Fakten und Tatsachen irritieren lässt oder die Beschuldigte/Beklagte hier zielt in einer unverhohlenen Gehässigkeit darauf ab, einen seit 14 Jahren ausgegrenzten und isolierten Vater hämisch durch weiteren Amtsmissbrauch und verbale Demütigungen weiter traumatisieren und schädigen zu wollen.

Die verbalen Darstellungen der Beschuldigten als Richterin sind erkennbar objektiv geeignet, in Ausnahmesituation die affektive Gewalt, die Tötung von Menschen oder bei labilen Geschädigten auch eine Selbsttötung hervorzurufen.

Beweis:
Anlage 2

Schreiben der Beschuldigten vom 01.02.2018, 72 O 1694/17
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!

Infolge beruft sich die Beklagte zirkulär auf im Zusammenhang irrelevanten Beschluss des Amtsgerichts Würzburg, 30 C 727/17, in welchem die Volljuristin Neubert den Beschuldigten selbstreferentiell entwertet, um die Feststellung der Unzulässigkeit des von ihr eingeleiteten Verfahrens zu verhindern, da sie dieses unter Verweigerung einer korrekten ladungsfähigen Anschrift und Täuschung des Gerichts beantragte.

Um diese Feststellung der Unzulässigkeit zu verhindern, schützt die Volljuristin und Kindsmutter unter beliebiger Diffamierung und Entwertung des Klägers als Vater – wie sie seit 2003 erfolgreich praktiziert wird – ein „schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse“ für ihre Person vor.

Dass dies mit Falschbeschuldigungen, pauschaler Propaganda gegen den Kläger als Mann und mit zusammenhanglosen Vorwürfen von Aggression – bei ähnlichen Sachlagen erfolgen regelhaft Tötungsdelikte durch die traumatisieren Männer, wie Allgemeingut, und dem Kläger auch als Polizeibeamten bekannt ist – geschieht, missbrauchte nicht nur der Richter im Verfahren 30 C 727/17 zur selbstreferentiellen Rechtsbeugung gegen den Kläger, indem er die Klage nicht als unzulässig verworfen hat sondern nun auch in hämischer und gezielt provokanter Form die Beschuldigte hier.

Desweiteren beruft sich die Beschuldigte auf ein sog. Urteil des OLG Bamberg vom Februar 2016, Az. 7 UF 2010/15, in welchem die sog. Richter Reheußer, Weber und Panzer zunächst kindeswohlschädigend eine Anhörung des Kindes inszenierten, in welchem dieses erwartbar die instrumentalisierte und projektive Entwertung des Vaters durch ihr Umfeld und die Kindsmutter übernahm und sich gegen seinen Vater aussprach.

Das Vorgehen des Gerichts ist als asozial und widerwärtig anzusehen. Dem Kind des Klägers werden hier unter massiver Kindeswohlschädigung Schuldgefühle introjiziert, die je nach weiterer Entwicklung dieses Justizskandals irreversibel sind.

Die Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee und der Verfahrenspfleger Günter Wegmann hatten diese Anhörung zuvor als Kindeswohlschädigung abgelehnt.

Stellungnahme der Umgangspflegerin Frau Baur-Alletsee, 22.12.2015
Stellungnahme Verfahrenspfleger v. 15.12.2015: Kindeswohlgefährdung

Dies hielt die Täter im Amt des OLG Bamberg infolge auch nicht davon ab, entgegen der Empfehlungen aller Fachkräfte unter Rechtsbeugung und Verfassungsbruch zu Lasten des bereits massivst geschädigten und traumatisierten Vaters nach rechtswidrigem Kindesentzug durch die Volljuristin Neubert und entgegen der Vorgaben des Familiengerichts von Juni 2012 bis zumindest Juli 2015 (Aufhebung des konkreten sog. Umgangsbeschlusses. Einsatz der Umgangspflegerin Baur-Alletsee) dummdreist einen weiteren rechtswidrigen Umgangsausschluss zu konstruieren (den ersten verschuldete die Richterin und Zeugin Antje Treu, August 2005 nach Instrumentalisierung des untauglichen Verfahrenspflegers Rainer Moser durch die Kindsmutter und deren Vater, vgl. beim BGH anhängige Klage, Landgericht Würzburg, 3 T 2299/17, auch hier Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers, AG Würzburg, 17 C 960/17).

Die Entführung und rechtswidrige Entfremdung des Kindes insbesondere entgegen der gerichtlichen Entscheidungen und Amtsermittlungen des Familiengerichts beginnend Juni 2012 und das Verhalten der Beklagten Neubert, was beweisrecchtlich und ausführlich Inhalt der Klage ist, vgl. Anlage 1, wird von der Beschuldigten Fehn-Herrmann hier abgetan unter Hinweis auf ein völlig irrelevantes Urteil vom August 2017 und ein weiteres im Zusammenhang lediglich selbstreferentiell und zirkulär die Schädigungen seit 2012 weiter fortführenden unter Rechtsbeugung angezeigten Urteils des OLG.

Ein Verbrecher verweist auf den vorherigen, eine Rechtsbeugung wird mit einer vorherigen Rechtsbeugung zu legitimieren versucht.

Die Beschuldigte zieht hier nicht nur sich selbst als Richterin sondern die gesamte rechtsstaatliche Justiz ins Lächerliche: gerade die Aggressionen und die zu erwartende Selbstjustiz, die sie dem Kläger schädigend anzudichten versucht, provoziert die Beschuldigte durch ihre Verhöhnung des Klägers und der gesamten Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in ihrem erneuten unter Rechtsbeugung erlassenen Beschluss hier.

2.
Auf die gesamte Aktenlage zum Verfahren 72 O 1041/17 wird beweisrechtlich verwiesen.

Die Beschuldigte bestreitet im Kern unter Amtsmissbrauch, dass ihr persönlicher Bekannter, der Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß ein Fehlgutachten über den Kläger erstattet hat.
Landgericht Würzburg: Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß, sog. Beschluss der Richterin Fehn-Herrmann, Az. 72 O 1041/17

Dies ist unstreitig, belegt durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil.

Desweiteren ist durch zahlreiche Zeugen und Beweisvortrag unschwer in öffentlicher Hauptverhandlung nachzuweisen, dass Dr. Groß unter Vorsatz im Sinne der Staatsanwaltschaft Würzburg ein Fehlgutachten erstattet hat.

Dies stellt die Beschuldigte Fehn-Herrmann lebensfremd und persönlich motiviert in Abrede mit dem vorgeblichen Argument, dass dies ein schwerer Vorwurf sei und ihr Bekannter Dr. Groß allgemein kompetent.

Auch hier liegt eine etwaige verminderte Schuldfähigkeit nahe, da aufgrund Sachlage erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Beklagte überhaupt in der Lage ist, komplexe Sachverhalte kognitiv und objektiv zu erfassen, weshalb neben objektiver Aufklärung durch ein Gericht eine amtsärzliche und psychiatrische Untersuchung der Richterin beantragt wird.

Es ist für Rechtsuchende und Bürger in einem Rechtsstaat in keinem Fall hinnehmbar, dass solche gehässigen und offenbar moralisch völlig deformierten Amtsträger wie hier nach Gutsherrenart rechtsbeugend in Bezug auf existentielle Grundrechte und Lebensinhalte von Bürgern und Rechtsuchenden Fakten schaffen.

Angesichts des fortschreitenden Vertrauensverlusts in die bayerische Justiz ist hier auch im Rahmen der Generalprävention ein Exempel zu statuieren.

Dass Rechtsbeugungen und Leugnung von Fakten und Lebenswirklichkeit durch widerwärtige und sich unantastbar wähnende Richter mittlerweile wie hier im Fall des Klägers normalisiert und zirkulär fortgeschrieben werden, zeigt den ganzen Abgrund, der hier bereits zwischen Justiz und Gesellschaft besteht.

Selbstverständlich sind die Verbrechen und der anhaltende Rechtsbruch und auch die anhaltende Traumatisierung des Klägers als Justizopfer und ehemaligem Polizeibeamten schon lange ein Motiv für Selbstjustiz und ein Mordmotiv gegen die dummstolz die Schädigung fortführenden Justizjuristen etc., insbesondere was die folgenschwere zielgerichtet herbeigeführte weitere Rechtsbeugung beim OLG Bamberg und Ausgrenzung des Klägers als Vater zu Lasten des Kindes angeht, den die Beschuldigte hier selbstreferentiell zur Rechtfertigung weiterer Rechtsbeugung missbraucht.

Anstatt dies alles als objektive Tatsache zu antizipieren, provoziert man unverhohlen weiter und zielt offenkundig darauf ab, dass der Kläger den Rechtsweg und die öffentliche juristische Geltendmachung endlich aufgibt und zur Selbstjustiz greift.

Die Schuld der Justiz hier wird deutlich, wenn man beleuchtet, dass der Kläger seit 2003 in keinem Fall körperlich übergriffig wurde und sich die zumindest teilweise nachvollziehbaren Vorwürfe auf Beleidigung und versuchte Nötigung beschränken.

Angesichts der wiederholten gewaltsamen und invasiven Übergriffe und Attacken von Angehörigen der Justiz Würzburg/Bamberg gegen den Kläger ist dies bemerkenswert.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Die Muster der strukturellen Korruption bei den Justizbehörden Würzburg weiter öffentlich dokumentiert: Leugnung der Fakten, Korpsgeist, Ehrerklärungen im Rotationsverfahren, Diffamierung und Beleidigung der Opfer

Die Worthülsen, Floskeln und Satzbausteine, um diesen weiteren bayerischen Justizskandal gegen einen unbescholtenen Vater und Polizeibeamten weiter intern bei den Justizbehörden Würzburg zu vertuschen sind seit Jahren die universal gleichen. Die Floskeln, Allgemeinplätze und Phrasen werden ungeachtet der Fakten weiter zur Vertuschung und Abwehr berechtigter Klagen benutzt – was freilich immer entlarvender und lächerlicher erscheint.

Es geht um Abwehr im Prozesskostenhilfeverfahren, um mündliche Verhandlungen und hierin eine Aufklärung zu verhindern, koste es was es wolle:

Die Richter Dr. Martin Gogger, Dr. Alexander Milkau und Dr. Armin Haus schreiben nun – in anderen Verfahren wechseln die Rollen – hier nun folgendes, um die Befangenheit und offenkundige Rechtsbeugung ihrer Kollegin Ursula Fehn-Herrmann, die den Gefälligkeitsgutachter Dr. Jörg Groß mit allen Mitteln vor den Folgen seines Fehlgutachtens bewahren will, u.a. wie folgt, Beschluss vom 03.11.2017, Az. 72 O 1694/17, betreffend die Zivilklage gegen Neubert wegen Kindesentzug seit 2012:

„Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers ist weder zulässig noch begründet.“….

„Der Antragsteller führt im Wesentlichen aus, dass er die Richterin in weiteren Zivilverfahren abgelehnt habe, weil sie rechtsbeugerisch die Aufklärung eines zu seinen Lasten verübten Justizskandals vereiteln wolle. Die Substanzlosigkeit dieser Vorwürfe wurde dem Antragsteller bereits im Verfahren 72 O 1041/17 im Rahmen der Entscheidung über sein dortiges Ablehnungsgesuch sowohl durch das Landgericht Würzburg, als auch durch das OLG Bamberg aufgezeigt.“

„Nach § 42 Abs. 1 ZPO kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden….Geeignet, Misstrauen gegen die unparteiliche Amtsausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtungsweise die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sach nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber.

Entscheidend ist damit allein, ob aus Sicht des Beklagten ein sachlicher Anlass für ein Misstrauen gegenüber dem abgelehnten Richter besteht. Hierbei ist nicht auf eine möglicherweise lediglich subjektive Sichtweise des Beklagten abzustellen, sondern auf die Perspektive des Ablehnenden bei „vernünftiger Betrachtung“ (vgl. Vollkommer,, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 42 Rdn. 9 mw.N.)…..

Weiter werde ich zum x-ten mal darüber belehrt, dass auch quasi Dummheit, grobe und sich häufende Fehler kein Anlass für eine Ablehnung wegen Befangenheit sind:

„Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen – insbesondere verfassungsrechtlichen – Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG Belin, Beschluss vom 22.11.2012 – 10 W 67/12; Beschluss vom 08.06.2006 – 5 W 31/06 – NJW-RR 2006, 1577).

Genau das ist der Punkt:
die Justizbehörden Würzburg/Bamberg betreiben seit Jahren eine die anerkannten rechtlichen und insbesondere verfassungsrechtlichen Grundsätze völlig missachtende und zuwiderlaufende rechtswidrige, willkürliche und persönlich motivierte Rechtsprechung zugunsten von Justiz und Erfüllungsgehilfen, dass hier nicht nur der „Eindruck“ einer willkürlichen und sachfremden Einstellung der betreffenden Richter gegeben ist – sondern der Eindruck einer in Teilen korrupten, asozialen und mit immenser krimineller Energie auf böswillige Schädigung und Vernichtung von Bürgern ausgerichteten Justiz besteht, die die Lebensrealität leugnet, nur um die erneute Offenlegung eines Skandals aĺa Mollath zu vertuschen und die Täter in den eigenen Reihen zu decken.

Wer das für eine übertriebene Darstellung eines überspannten persönlich Betroffenen hält, dem empfehle ich die Lektüre der Fakten in diesem Blog, vielleicht anfangen mit den Originalakten, z.B. hier: die Behauptung der sog. Richter Baumann und Schepping auf Antrag des damals sog. Generalstaatsanwalts Lückemann, dass ich selbst schuld daran bin, wenn ich zehn Monate ohne Vorliegen von Straftat und Haftgrund in „Untersuchungshaft“ gezwungen werde:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/12/weitere-details-zur-freiheitsberaubung-im-amt-und-rechtsbeugung-zum-nachteil-eines-ehemaligen-polizeibeamten-olg-bamberg-justizverbrecher-norbert-baumann-und-thomas-schepping/

Oder hier die Behauptung der sog. Richter des Landgerichts Würzburg um den korrupten Peter Müller, dass Nichtraucher selbst schuld sind, wenn sie wochenlang mit Rauchern eingesperrt werden:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/07/wuerzburgs-richter-behaupten-nichtraucher-ueber-wochen-mit-drei-rauchern-einsperren-passt-schon/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/03/missachtung-der-rechtsprechung-zum-nichtraucherschutz-in-jva-wuerzburg-durch-offenkundig-korrupte-csu-richter-rechtslage-von-olg-hamm-unter-berufung-auf-bverfg-nochmals-bestaetigt/

Nur zwei Beispiele von vielen, alle nach dem gleichen Muster.

Oder hier: die Mischpoke um den korrupten Peter Müller kopiert einfach ein eigenes, sieben Jahre altes Urteil, um eine völlig andere Klage loszuwerden:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/17/wuerzburger-justizverbrecher-gehen-zu-copy-and-paste-ueber-um-freiheitsberaubung-im-amt-durch-kollegen-zu-vertuschen/

Dass der Richter Peter Müller und der Beklagte Thomas Trapp, der einer Freiheitsberaubung im Amt schuldig ist, die ausführlich dargelegt ist und für die auch anhand umfangreicher Zeugenaussagen ein dringender Tatverdacht besteht, miteinander befreundet sind, wie der auf Vorhalt 2017 einräumt, spielt keine Rolle: sowas legt in Würzburg weder Befangeneheit noch Rechtsbeugung nahe!

Ihr seid asoziale Verbrecher! Und ganz sicher nicht „für die Menschen da“!

Dieses Schreiben zwecks öffentlicher Dokumentation der Vorgänge in der bayerischen Justiz, Landgericht Würzburg beweisrechtlich veröffentlicht:

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 09.11.2017

Az. 72 O 1694/17

1.
Gegen den Beschluss vom 03.11.2017 wird hiermit Beschwerde eingereicht.

Dieses Schreiben ist beweisrechtlich veröffentlicht.

2.
Gegen die Richter Dr. Martin Gogger, Dr. Alexander Milkau, Dr. Armin Haus, gegen die bereits in anderen Verfahren Anträge wegen Besorgnis der Befangenheit sowie Tatverdacht der Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers angezeigt sind, wird hiermit weiter Besorgnis der Befangenheit in diesem Verfahren angezeigt.

Der Tatverdacht struktureller Rechtsbeugung zwecks Vertuschung erheblicher Straftaten im Amt zu zu Lasten des Klägers bei den Justizbehörden Würzburg ist offenkundig.

Es geht zum einen um Vertuschung des seit Dezember 2003 zugunsten der Volljuristin Neubert gedeckten schuldhaft rechtswidrigen Kindesentzug unter Missachtung der Grundrechte des Klägers als auch seines Kindes.

Es geht weiter um die Vertuschung einer aus dem Kindesentzug resultierenden bizarren Kriminalisierung und Pathologisierung durch hochrangige CSU-Justizjuristen inklusive einer zehnmonatigen gemeinschaftlich begangenen schweren Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger, für die der OLG-Präsident Lückemann federführend verantwortlich zeichnet.

Begründung:

1.

Die Richter schreiben:

„Der Antragsteller führt im Wesentlichen aus, dass er die Richterin in weiteren Zivilverfahren abgelehnt habe, weil sie rechtsbeugerisch die Aufklärung eines zu seinen Lasten verübten Justizskandals vereiteln wolle. Die Substanzlosigkeit dieser Vorwürfe wurde dem Antragsteller bereits im Verfahren 72 O 1041/17 im Rahmen der Entscheidung über sein dortiges Ablehnungsgesuch sowohl durch das Landgericht Würzburg, als auch durch das OLG Bamberg aufgezeigt.“

Die Richter leugnen hier weiter schlicht anmaßend unverschämt die Realität und die objektiv vorliegende Faktenlage, weil diese ihnen offensichtlich nicht passt und ignorieren anhaltend die akribischen und umfassend beweisrechtlich und zeugenschaftlich durch den Kläger dargelegten Vorgänge.

Der Vorwurf der Substanzlosigkeit ist bereits dadurch als Realitätsverlust oder schlicht Rechtsbeugung durch die Richter Dr. Gogger, Dr. Milkau, Dr. Haus entlarvt, als das OLG Bamberg nun in dem genannten Verfahren 72 O 1041/17, in welchem die Richterin Ursula Fehn-Herrmann, Landgericht Würzburg, den persönlich bekannten Gerichtsgutachter Dr. Groß vor den Folgen eines eklatanten Fehlgutachtens retten will, indem sie u.a. schlicht die Tatsache bestreitet, dass ein eklatantes Fehlgutachten mit Folge siebenmonatiger Unterbringung des Klägers vorliegt (obwohl dies u.a. in Verfahren 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg und u.a. durch Obergutachten des objektiven Prof. Dr. Norbert Nedopil bereits im März 2010 zweifelsfrei festgestellt wurde), festgestellt hat, dass das Landgericht hier einen erheblichen Verfahrensfehler begangen hat.
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/29/einzelrichter-foerster-olg-bamberg-verweist-verfahren-dr-gross-zurueck-nach-wuerzburg-erheblicher-verfahrensfehler/

Die Justizbehörden Würzburg versuchen ungeachtet dessen zum Zweck der Vertuschung der Gesamtvorgänge den Beklagten Dr. Groß als verlässlichen Helfer mit Allgemeinplätzen vor der Aufklärung und den Folgen eines konkreten Fehlgutachtens zu schützen, so im Verfahren 62 O 2451/09, ohne auf konkreten Sachvortrag zur Klage einzugehen:

….“Dies gilt umso mehr , als der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz gilt, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.“…

Im Verfahren Az. 64 O 937/17 kopieren die verbrecherisch agierenden Richter um den offenkundig korrupten Vorsitzenden Peter Müller einfach ihr unter Vedacht der Rechtsbeugung stehendes Urteil zu 62 O 2451/09 aus dem Jahr 2010, um ein weiteres Verfahren ohne jeden Bezug zur Beweis- und Faktenlage, zu den genannten Zeugendarstellungen und trotz dringendem Tatverdacht auf gemeinschaftlich begangene Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger zu entledigen.

Diese Vorgänge und der Vorwurf der Substanzlosigkeit sind eine Verhöhnung des Rechtsstaats, eine Unverschämtheit gegen den Kläger als Geschädigten dieser asozialen und auf Schädigung von mißliebigen Menschen ausgerichteten Justizjuristen (siehe Blog) und offenkundig einzig der in Teilen wahnhaften Hybris der bayerischen Justiz geschuldet, die auch bei Verbrechen im Amt glaubt, diese zu Lasten der Opfer vertuschen zu können.

Der ständige selbstreferentielle Hinweis der Justizjuristen Würzburg/Bamberg auf andere Justizjuristen Würzburg/Bamberg ist hierbei mittlerweile lediglich noch als Hinweis auf einen skrupellosen Korpsgeist der Justiz zu deuten, aber nicht als Hinweis auf „Substanzlosigkeit“ akribisch vorgetragener Verbrechen im Amt, die erkennbar geeignet sind, bei objektiver Aufklärung für die Entfernung der Täter aus dem Amt, eine Anklageerhebung und Verurteilung zu langjährigen Haftstrafen zu sorgen.

Dies gilt insbesondere für den unmittelbaren Kollegen der befangenen Richter, Thomas Trapp, Richter am Landgericht sowie den OLG-Präsidenten Clemens Lückemann.

Auch die Verbrechen der Nazis wurden im übrigen nicht dadurch „legitimiert“, weil eine gewisse Anzahl von Juristen dies so behauptete oder eben alle mit Verweis auf „Entscheidungen“ dabei mitmachten, Menschen an eine Grube zu stellen und ihnen in den Hinterkopf zu schießen.

Aus der Rolle der Staatsanwaltschaft Würzburg und der Netzwerke um den heutigen OLG-Präsidenten Lückemann bei diesem Justizskandal ergibt sich ein übergeordneter Befangenheitsgrund, der zwecks Gewähr eines rechtsstaatlichen und objektiven Verfahrens längst für Verweisung der Vorgänge an ein anderes Gericht Anlass gibt.

Eine solche Verweisung wird erkennbar verweigert, die Anträge des Klägers Anträge ignoriert, da offenkunnig die Absicht besteht, den Missbrauch von Amtsgewalt und Deutungsmacht und die Vertuschung der Vorgänge und Verbrechen im Amt weiter intern bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg unter Leitung eines der Hauptbeschuldigungen fortzusetzen.

2.
Im übrigen wird auf Antrag der Befangenheit im Verfahren Az. 71 O 1605/17 verwiesen.
Die Richterin Fehn-Herrmann tauscht hierbei quasi mit dem Richter Dr. Gogger die Rolle.

Die korrupten und befangenen Richter bestätigen sich quasi gegenseitig in verschiedenen Verfahren, dass sie nicht befangen sind, sondern die jeweilige Verletzung von rechtlichen – insbesondere verfassungsrechltichen Grundsätzen und Leugnung von Faktenlage getroffenen sog. Entscheidungen lediglich subjektiv für den Kläger nicht nachvollziehbar seien, so dass hier ein Problem seitens des Klägers vorliegt und nicht etwa eine offenkundige und für jeden vernünftig denkenden Menschen erkennbare strukturelle Korruption, um einen Justizskandal und Verbrechen im Amt durch nahestehende Kollegen zu verdecken, zu denen auch freundschaftliche und private Beziehungen bestehen.

Beweis:
Schreiben und Antrag zu Az. 71 O 1605/17
Insbesondere wird auf folgendes verwiesen, was auch für dieses Verfahren vollinhaltlich gilt:

Für alle vier Richter, einschließlich Martin Gogger gilt folgender Befangenheitsgrund, der sich aufgrund des o.g. ständig bestätigt und als übergeordnet anzusehen ist:

Federführend für die Schädigungen, rechtswidrigen Maßnahmen und letztlich die vollendete schwere Freiheitsberaubung im Amt, 814 Js 10465/09, die Inhalt der Klage hier ist, ist der Beschuldigte und Justizverbrecher Clemens Lückemann, zur Tatzeit Generalstaatsanwalt Bamberg, bis kurz zuvor Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, verantwortlich für die – über die Mainpost medial verbreitete – Kriminalisierung und Pathologisierung des Klägers und die familiären und privaten Schädigungen seit insgesamt 2004.

Die Kriminalisierung ist Folge der falschen Eidesstattlichen Versicherung der Volljuristin Kerstin Neubert, die drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Kindes und Verfügung des Justizverbrechers und Lückemann-Günstlings Thomas Schepping, aktuell Direktor des AG Gemünden, den Kontaktabbruch des Klägers zu seinem Wunschkind erzwang, Alter des Kindes aktuell 14 Jahre.

Der Justizverbrecher Lückemann hat beginnend 2006 als Leiter der Behörde Würzburg zunächst die Beschuldigte Drescher (Klage anhängig wegen Freiheitsberaubung im Amt, Az. 63 O 1493/17) und infolge den Justizverbrecher Thomas Trapp zu den Maßnahmen, der sich steigernden ausufernden Schädigung und letztlich 2009 zu der Vernichtung des Klägers durch dauerhafte Unterbringung in der Forensik angewiesen.

Es ist völlig fraglos, dass angesichts von Schlagzeilen wie „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“ in der regionalen Mainpost, – Ligitation-PR durch Pressesprecher Ohlenschlager auf Weisung Lückemann – spätestens ab dem medial verbreiteten Versuch der dauerhaften Unterbringung eines ehemaligen Polizeibeamten in der Forensik Lohr absolute Chefsache war und aufgrund der jahrelangen Gegenwehr des Klägers als Vater und Polizeibeamter bei den Beschuldigten Drescher, Trapp, Lückemann etc. persönliche Handlungsmotive und Schädigungsabsicht zugrundelagen.

Die Vorgänge sind, wie die Richter hier mittlerweile fraglos wissen, seit 2013 im Blog des Klägers öffentlich gemacht. Auch die Zielsetzung dieses Blogs ist bekannt.

Der Beschuldigte und Initiator der Verbrechen und Maßnahmen gegen den Kläger ist, wie die Richter ebenfalls wissen, seit 2013 sog. Präsident des OLG Bamberg, somit für die weitere Karriere und den Dienstweg der Richter entscheidend.

Auch rechtliche und persönliche Sanktionen gegen die Richter sind dem Beschuldigten Lückemann möglich, was die befangenen Richter des Landgerichts Würzburg auch wissen, die hier durchweg gegen den Kläger agieren.

Lückemann verfügt in der Justiz, in der er seit 30 Jahren verantwortliche Positionen innehat, über willfährige Netzwerke und hat vielfache Abhängigkeiten geschaffen.

Es ist auch für den Kläger nicht auszuschließen, dass die Richter selbst zu den willfährigen Erfüllungsgehilfen und Lakaien und somit zu den Günstlingen des Justizverbrechers Lückemann gehören.

Eine Dienstaufsicht über die Machenschaften und Netzwerke im OLG-Bezirk gibt es nicht. Bei Beschwerden wird der Kläger vom Ministerium an die Behörde verwiesen, gegen die sich die Beschwerde richtet. Dies ist offenkundig üblicher CSU-Standard.

Es ist daher offenkundig, dass die Richter keinesfalls mehr die für richterliches Handeln notwendige Objektivität und Unabhängigkeit besitzen, da jede wie auch immer geartete Entscheidung zugunsten des Klägers insoweit unter dem Damoklesschwert dienstlicher, persönlicher oder sonstiger Sanktionen durch Lückemann und dessen Netzwerke erfolgt.

Die Skrupellosigkeit dieser zum Teil offenkundig rechtsradikaler Gesinnung zugewandten Täter, die mit immenser krimineller Energie und nachhaltigem Amtsmissbrauch einen unbescholtenen Polizeibeamten und Vater dauerhaft im Maßregelvollzug vernichten wollten, ergibt sich jedem vernünftig denkenden Menschen.

Die Täter erzwangen eine zweiter Freiheitsberaubung nach bereits acht Monaten Untersuchungshaft, ebenfalls gerichtsanhängig und verweigerten hernach in gleicher Besetzung die (völlig ungenügende) Entschädigung, die dem Kläger rechtlich zustand.

3.
Alle Vorgänge sind beginnend September 2013 infolge der insgesamt seit 2004 erfolgten Verweigerung des ordentlichen Rechtswegs für den Kläger als ehemaligen Polizeibeamten im Einflussbereich der Beschuldigten und durch die bayerische CSU-Justiz unter dem Beschuldigten Lückemann beweisrechtlich veröffentlicht.

Der Rechtsweg einer Anzeige wegen Verleumdung oder falscher Verdächtigung steht den Beschuldigten bereits eben so lange offen.

Dass dieser nicht in Anspruch genommen wird, sondern der Kläger im Gegenteil mit anonymen Morddrohungen, der Inszenierung einer Wohnungsdurchsuchung durch den Beschuldigten Lückemann (LG Bamberg, Az. 14 Qs 39/16, Feststellung eines Entschädigungsanspruchs) und bizarren Strafanträgen wegen vorgeblicher „Beleidigung“ durch den Hauptbeschuldigten Lückemann, LG Stuttgart, Az. 6 Cs 7 Js 67767/16 rechtswidrig eingeschüchtert, mundtot zu machen versucht wird, belegt zum einen weiter den Charakter dieser Justizverbrecher als auch die Richtigkeit der Darstellungen des Klägers.

Das übliche Entledigungsmuster der bayerischen Justiz, lästige Antragsteller und Geschädigte, Kritiker und Justizopfer dauerhaft zu vernichten und mundtot zu machen, die Pathologisierung, ist ebenfalls Inhalt der Geltendmachungen.

Es besteht nicht der geringste Zweifel, dass das Fehlen dieser üblichen Entledigunsstrategie die Täter und Beschuldigten der bayerischen Justiz vor große, bislang unbekannte Probleme stellt.

Es ist auch die Öffentlichkeit, die in der heutigen Zeit vor einem derarten Amtsmissbrauch, einer in Teilen verbrecherischenm, in asozialer Schädigungsabsicht und völlig rechtsfremd agierenden skrupellosen rechtslastigen Justiz zu schützen vermag.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

„Landgericht Würzburg: Justiz ist für die Menschen da“ – Nein, Herr Geuder! Das Landgericht Würzburg ist ein struktureller Sumpf und rechtsfreier Raum zugunsten von Juristen und Günstlingen!

Die Veröffentlichungen in diesem Blog erfolgen längst auch unter klarer Rechtfertigung durch § 34 StGB:

Vgl hierzu: http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/freispruch-fuer-tierschuetzer-hausfriedensbruch-schweinezuchtanlage-100.html

Dieser Blog ist ein angemessenes Mittel, um strukturelle Korruption und Verbrechen im Amt bei den Justizbehörden Würzburg gegen einen Unschuldigen, ehemaligen Polizeibeamten und Vater aufzuzeigen und die Täter auf die Anklagebank zu bringen.

Die örtliche Presse, Manfred Schweidler, Mainpost hat hieran nicht nur kein Interesse, diese Zeitung deckt die Täter und Schoppenkumpel, wie Schweidler selbst in Bezug auf die Freiheitsberaubung im Amt und den Versuch, mich damals dauerhaft in der Forensik wegzusperren und somit sozial zu vernichten („überzogen“) hier mitteilte:

„Herr Deeg, Natürlich hat die ganze Welt nichts wichtigeres zu tun als Ihnen zu schaden. Sie schreiben halt nur immer die halbe Wahrheit, aber immer mit vollem Schaum vor dem Mund. Als früherer Polizeibeamter wissen Sie genau: Auslöser der Massnahmen gegen Sie waren Ihre drohend klingenden Aussagen gegenüber der Justiz. Die Reaktion mag überzogen gewesen sein, aber man hat Sie und ihre Drohung eben damals ernst genommen.

Die Richter beim Landgericht Würzburg – das laut Eigenwerbung für „die Menschen“ da ist – treiben es unter kaum noch verhohlener Rechtsbeugung immer weiter:

Unter Standesdünkel und Missbrauch der Machtposition werden alle meine fundierten und akribisch begründeten Beweisvorträge und auch die Zeugenbenennungen in allen Fällen komplett ignoriert. Willkürlich und offenkundig bewusst missachten die Richter des Würzburger Landgerichts reihenweise die höchstrichterlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, rechtliche Grundsätze und auch allgemeine Denkgesetze: nur in Einflussbereich des Justizverbrechers Clemens Lückemann wird wohl von dessen Günstlingen bspw. noch behauptet, ein inhaftierter Nichtraucher sei selbst schuld, wenn er wochenlang mit Rauchern eingesperrt wird. Oder überhaupt sei ein Unschuldig Eingesperrter ehemaliger Polizeibeamter selbst verantwortlich, wenn er unschuldig eingeseperrt wird!
Übertreibe ich…?

NEIN!!! hier nachzulesen:
Antrag Verweigerung Entschädigung GenSta Bamberg

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Hier geht es erkennbar um etwas anderes: das Vertuschen eines Justizskandals – denn jede gerichtliche Anhörung und öffentliche Verhandlung wird unweigerlich dazu führen, dass sich die Justizverbrecher um den OLG-Präsidenten Clemens Lückemann – Dienstvorgesetzer all der Richter hier – dem Vorwurf stellen werden müssen, zu Lasten eines unschuldigen Polizeibeamten eine 14-jährige Kindesentziehung, eine bodenlose Kriminalisierung und hieraus eine schwere gemeinschaftlich begangene Freiheitsberaubung im Amt verantwortet zu haben!

Clemens Lückemann, der momentane OLG-Präsident, der in Studentenzeiten auch schon mal gewalttätig gegen Linke wurde, wie er sich laut Mainpost (Artikel vom 17.04.2009: Lückemann nimmt Kurs auf Bamberg“…) selbst sieht:

„Offenbar ist das Feuer noch nicht erloschen, das in den 1970er Jahren im Würzburger Jura­studenten Lückemann brannte. Damals gründete er – unter Beifall des damaligen Parteichefs Franz Josef Strauß – die Hochschul­union (HSU), weil ihm der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) zu lasch und linkslastig agierte. Lückemann etablierte die HSU, wurde ihr Vorsitzender. Später begeisterte er auch die Junge Union Würzburgs für seine ‚offensive Politik‘. Diese Zeitung berichtete, wie er sich und seine Bataillone sah: als ‚kleine, harte CSU-Kämpfer‘.“

Die Fallhöhe für diesen Vorgesetzten und für die Kollegen, die sich an diesem Komplott beteiligten sind jedem der Richter wohl bewusst. Es geht um Fehlervertuschung mit allen Mitteln, der Ruf der bayerischen Justiz steht – ein weiteres Mal – auf dem Spiel.

Auf folgendes bin ich gerade erst gestoßen: auch die Richterin Dr. Andrea Goldschmitt hat bereits mit den Richtern Peter Müller (und Fehn-Herrmann, beide offenkundig korrupt) gegen mich entschieden – was nicht abhält, hier über Befangenheitsantrag objektiv entscheiden zu wollen, vielleicht merkt es ja keiner, Az. 64 O 610/15:

Klicke, um auf s021001138_1504171348000.pdf zuzugreifen

Den Umgang mit meinen Befangenheitsanträgen, die ebenso alle von den Kollegen der offenkundig befangenen Richtern mit Floskeln und allgemeinen rechtlichen Hinweisen entledigt werden, sind in den letzten Beiträgen dokumeniert und werden auch hiernochmal dargelegt: Erwiderung auf die Ablehnung der Befangenheit in der o.g. „Nichtraucherklage“ – und weiterer Befangenheitsantrag wegen offenkundiger struktureller Rechtsbeugung beim Landgericht Würzburg:

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 17.10.2017

61 O 1593/17

Gegen den Beschluss vom 06.10.2017 wird sofortige Beschwerde eingereicht.

Die Gesamtumstände sprechen außerdem für eine Besorgnis der Befangenheit der Richter Tobias Knahn, Andreas Eger und der Richterin Dr. Andrea Goldschmitt, Landgericht Würzburg die in Teilen strukturell bedingt ist, da es im erkennbar um die gerichtliche Aufklärung respektive Vertuschung eines Justizskandals bei den Justizbehörden Würzburg zu Lasten des Klägers geht.

Die Richter Tobias Knahn, Andreas Eger, Dr. Andrea Goldschmitt, Landgericht Würzburg sind daher wie auch die Richter Peter Müller, Rainer Volkert und Nicole Herzog, Landgericht Würzburg wegen Befangenheit abzulehnen, was hiermit ebenfalls beantragt wird.

Es besteht erkennbar nicht nur der weiter angezeigte Tatverdacht der strukturellen Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers und zugunsten von Kollegen des Landgerichts etc. sondern auch eine in Teilen strukturell begründete und sich jedem vernünftige denkenden Menschen erschließende Besorgnis der Befangenheit der Richter.

Der Kläger ist ehemaliger Polizeibeamter, somit sachlich kompetent, die Vorgänge auch strafrechtlich angemessen einzuordnen und zu bewerten. Die gerichtlich geltend gemachten Vorgänge haben objektiv stattgefunden. Die Vertuschung von Vorgängen erfolgt objektiv durchweg unter Leugnung von Fakten, unter Missachtung rechtlicher/verfassungsrechtlicher Grundsätze, willkürlich und bewusst (es sei denn die Richter sind vollkommen und absurder Weise dumm, was nicht vorausgesetzt werden kann). Die Entledigung sämtlicher Beweisvorträge des Klägers erfolgt seit Jahren objektiv nicht mit sachlichen Begründungen sondern durchweg mit formaljuristischen Floskeln, phrasenhaft und strategisch bereits offenkundig rechtsbeugend mit der Ablehnung der Prozesskostenhilfe, um so den gesamten Rechtsweg zu versperren.

Der Vorgang wird weiter beweisrechtlich veröffentlicht.

Die öffentliche Dokumentation der Vorgänge ist gemäß dem in § 34 Strafgesetzbuch formulierten „rechtfertigenden Notstands“ geboten und auch ein geeignetes Mittel, um eine Grundlage zu schaffen für Strafanzeigen und generalpräventive Vorgehensweise gegen Verbrecher in den Reihen der fränkischen Justiz, die erheblichen Schaden anrichten und den Rechtsstaat schädigen. Diese Täter werden offenkundig aus Standesdünkel und Korpsgeist innerhalb der Justiz als auch parteipolitisch motiviert vor Strafverfolgung und Aufklärung geschützt.

Die Dokumentation ist darüberhinaus geeignetes Mittel aufzuzeigen, dass bayerische Gerichte und Behörden bis hin zum Bayerischen Staatsministerium der Justiz systematisch ihre Arbeit nicht machen, sobald es um Aufklärung von Verbrechen, Fehlern und Versäumnissen in den eigenen Reihen geht.

Begründung:

1.
Die hier Beschluss fassende Richter Tobias Knahn ist bereits zu Az. 64 O 937/17 als befangen und unter Verdacht der Rechtsbeugung stehend angezeigt.

In diesem Verfahren Az. 64 O 937/17, das in unmittelbarem Zusammenhang mit dem hier zur Klage gebrachten Vorgang steht – beide Verfahren haben die schadensrechtliche Geltendmachung der Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger in der JVA Würzburg zum Inhalt – trägt Knahn willkürliche und offenkundig rechtsbeugende Entscheidung zusammen mit den Richtern Peter Müller und Rainer Volkert zugunsten des Justizkollegen Thomas Trapp.

Es ist daher objektiv völlig ausgeschlossen, dass er in Zusammenhang mit Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit gegen die Richter, mit denen er quasi in gleicher Sache – es geht hier um die Tatumstände der von Trapp initiierten und begangenen Freiheitsberaubung gegen den Kläger – eine ebenfalls offenkundig unter Befangenheit gegen den Kläger getroffene Entscheidung mitträgt, hier unbefangen und objektiv Entscheidung treffen kann.

Richter Tobias Knahn muss hier praktisch eine Befangenheit der Richter Müller, Herzog, Volkert ablehnen, um sich nicht selbst zu belasten – da er mit den Richtern Müller und Volkert in gleicher Sache, Az. 64 O 937/17, offenkundig rechtsbeugend entschieden hat, was so angezeigt ist.

Es ist jedem vernünftig denkenden Menschen offenkundig, dass der Richter hier nicht objektiv und unparteiisch entscheiden kann.

2.
Die Richter schreiben in Bezug auf die geltend gemachte Besorgnis der Befangenheit der Richter Peter Müller, Rainer Volkert und Nicole Herzog wie folgt, Beschluss vom 06.10.2017, allgemeine rechtliche Hinweise ohne konkreten Bezug zum Inhalt der Beschwerden hier:

„Gemäß § 42 Abs. 1 ZPO kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenhiet abgelehnt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen. Geeignet, Mißtrauen gegen die unparteiliche Amstausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber. Entscheidend ist allein, ob aus Sicht des Klägers ein sachlicher Anlass für Misstrauen gegenüber den abgelehnten Richtern besteht. Hierbei ist nicht auf eine möglicherweise lediglich subjektive Sichtweise des Klägers abzustellen, sondern auf die Perspektive des Ablehnenden „bei vernünftiger Betrachtung“.

Die sachliche Sicht des Klägers, der aufgrund der Vorgänge von einem Komplott gegen seine Person und hier der Vertuschungsabsicht einer schweren Freiheitsberaubung im Amt zugunsten der Justizverantwortlichen und Kollegen der befangenen Richter sowie deren Vorgesetzten Lückemann ausgehen muss, ist umfassend beweisrechtlich dargelegt, Zeugen sind umfangreich benannt. All das wird von den offenkundig befangenen Richtern unter Verdacht der Rechtsbeugung ignoriert und rechtliche/verfassungsrechtliche Grundsätze in schwerer und offenkundig bewusster Weise missachtet.

Darüberhinaus besteht seit 2013 eine Veröffentlichung der Vorgänge in diesem offenkundigen Justizskandal bei den Justizbehörden Würzburg, Blog des Klägers, ohne dass einer der Beschuldigten hiergegen den Einwand der Verleumdung oder falschen Verdächtigung geltend gemacht hätte. Auch das spricht zweifelsfrei für die Richtigkeit der Tatvorwürfe „bei vernünftiger Betrachtung“.

Weiter schreiben die Richter in Beschluss vom 06.10.2017:

„Gemäß § 44 Abs 2 ZPO sind die Ablehnungsgründe glaubhaft zu machen, d.h. sie brauchen nicht voll bewiesen zu werden, vielmehr genügt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH NJW-RR 2011). Die Notwendigkeit der Glaubhaftmachung entfällt bei offenkundigen Tatsachen (§ 291 ZPO).“

Die Offenkundigkeit und erst recht die Glaubhaftmachung ergibt sich aus der gesamten beweisrechtlich angezeigten Aktenlage, den objektiven Fakten, den unstreitigen Tatsachen (siehe unten) sowie den ausführlich vom Kläger dargebotenen Zeugen. All dies wird offenkundig mit der Zielsetzung ignoriert, öffentliche Hauptverhandlungen mit objektiver Beweisaufnahme und Zeugenanhörungen zu verhindern, um so die Verbrechen im Amt des Vorgesetzten Lückemann, des Justizkollegen Thomas Trapp und weiterer Täter und Erfüllungsgehilfen, die den Kläger gezielt zehn Monate inhaftierten und beabsichtigten, ihn durch Anwendung des § 63 StGB sozial zu vernichten, obwohl es hierfür objektiv weder medizinische noch strafrechtliche Voraussetzungen gab, wie sich aus der gesamten Aktenlage ergibt. Der Täter Thomas Trapp fabulierte unstreitig aus einer Dienstaufsichtsbeschwerde des Klägers gegen sich, Thomas Trapp, gezielt eine vorgebliche „Störung des öffentlichen Friedens“, der Fehlgutachter Dr. Groß hieraus auf Geheiß Trapps ein offenkundig von Trapp erwartetes vernichtendes Fehlgutachten gegen den Kläger und eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ hieraus.

Es ist bizarr, in welcher Dreistigkeit dieses Verbrechen im Amt durch die offenkundig befangenen Richter des Landgerichts Würbzurg willkürlich und bewusst zu vertuschen versucht wird.

Weiter heißt es in Beschluss vom 06.10.2017:

„Der Antragsteller behauptet im Kern, dass die abgelehnten Richter korrupt seien und zur Vertuschung der Rechtsbeugung eines befreundeten Kollegen und eines gerichtlichen Sachverständigen vorsätzlich den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt hätten. Mittel zur Glaubhaftmachung benennt der Antragsteller nicht, offenkundig im Sinne des § 291 ZPO sind die Anschuldigungen des Antragsteller nicht.

So setzt sich dies fort. Es werden einfach Nichtbegründungen in den Raum gestellt, die die Realität in Abrede stellen, sowohl was die Vorgänge als auch was ihre Beweisführung/Glaubhaftmachung durch den Kläger angeht.

Die abschließende Behauptung, dass eine Glaubhaftmachung durch den Kläger nicht erfolgt sei, ist somit in Gesamtschau offenkundig eine mit Tatvorsatz geäußerte Lüge, um interessengeleitet den Dienstvorgesetzten Lückemann zu schützen, die Kollegen zu entlasten und im Kern die rechtliche Aufklärung einer Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger zu vereiteln, wie beweisrechtlich umfassend dargelegt und auch öffentlich sowie bei der Polizeibehörde angezeigt.

Dies ist auch nicht nur die Sicht des Klägers sondern auch der sachbearbeitenden Polizeibeamten in Stuttgart, die bei Bedarf als Zeugen zu benennen sind.

Der Kläger hat ausführlich beweisrechtlich dargelegt, dass der Beschuldigte und als Justizverbrecher anzusehende Thomas Trapp, der vom befangenen und offenkundig korrupten Richter Peter Müller zu dessen Freundeskreis gezählt wird, gegen den Kläger auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine insgesamt zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger als ehemaligen Polizeibeamten initiiert hat.

Es ist unstreitig seit 2010 durch Freispruch der 1. Strafkammer des Landgerichts, Az. 814 Js 10465/09 , klar, dass den gesamten Vorgängen keine strafrechtlichen Voraussetzungen zugrundelagen.

Es ist weiter unstreitig, dass den Vorgängen keinerlei medizinische Voraussetzungen zugrundelagen, wie der integre, objektiv und neutral begutachtende – auch, da in München tätig – Prof. Dr. Norbert Nedopil zu Az. 814 Js 10465/09 und mit Obergutachten vom 02.03.2010 feststellte.

Es ist weiter unstreitig, dass der Kläger bis heute für die gesamten Vorgänge keinen Cent Entschädigung erhalten hat.

Der offenkundig befangene Richter Peter Müller, der objektiv als korrupt angesehen werden muss, versucht nun offenkundig in allen bei der Kammer anhängigen und die Vorgänge betreffenden Klagen mit bewusst rechtliche und verfassungsrechtliche Grundsätze missachtenden Entscheidungen eine rechtliche objektive Aufklärung in öffentlicher Hauptverhandlung zu vereiteln.

Dies bereits seit Jahren:
Bereits im Verfahren 62 O 2451/09 äußerte er als Vorsitzender Richter über den Beklagten Dr. Groß, Klage gegen seinen Freund Thomas Trapp betreffend, dem sich vorgeblich nicht aufdrängte, dass es sich um ein Fehlgutachten handele:

….“Dies gilt umso mehr , als der Sachverständige Dr. Groß – wie auch der Kammer aus eigener Anschauung in zahlreichen anderen Verfahren bekannt ist – im Allgemeinen als umsichtiger, erfahrener und sorgfältig arbeitender Gutachter mit hoher Sachkompetenz gilt, der seine medizinischen Schlussfolgerungen und Diagnosen erst nach sorgfältiger Abwägung und umfassender Begründung zu treffen pflegt.“…

Komplett ignoriert und offenkundig rechtsbeugend übergegangen (schwerer Verfahrensfehler) wurde hier von den Richtern unter Vorsitz des Müller, dass der Kläger hier ein gezieltes Zusammenwirken des Beklagten Trapp mit dem Gutachter Dr. Groß angezeigt hat und somit Vorsatz geltend gemacht ist.

Zu obigem Aktenzeichen 61 O 1593/17 sowie zu Az. 64 O 1579/17 behaupten Müller, Volkert und Herzog unter Missachtung der höchstrichterlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und unter Missachtung von Denkgesetzen, dass der Kläger selbst schuld daran sei, wenn aufgrund Überbelegung der JVA die wochenlange Unterbringung eines Nichtrauchers in Gemeinschaftszelle mit mehreren Rauchern erzwungen werde.

Die Rechtslage und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind eindeutig und den Richtern auch bekannt, vgl. Entscheidung des OLG Hamm, Az.: 1 Vollz (Ws) 274/17, rechtskräftiger Beschluss vom 18.07.17.

Es ist schlicht nicht mehr glaubhaft, dass regelhaft Richter in Bayern und Franken (vgl. Fall Gustl Mollath) dann die geltenden Gesetze und/oder Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Nachhinein nicht zu kennen vorgeben, nachdem sie diese rechtswidrig und immer zu Lasten der Rechtsuchenden missachtet haben.

Es ist offenkundig, dass hier eine erhebliche Dunkelziffer besteht und eine Vielzahl von bewussten Rechtsverstößen und Rechtsbeugungen nie publik und nie bekannt werden und sich daher die Richter in Franken offenkundig eine Art Gewohnheitsrecht einbilden, Klagen unter Missachtung von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und/oder rechtlichen/verfassungsrechtlichen Grundsätzen zu entledigen.

Hierfür spricht die Aussage der Würzburger Amtsrichterin, die in bundesweit bekanntem Verfahren gegen den Würzburger Rechtsanwalt (und Pflichtverteidiger des Klägers bei der Freiheitsberaubung im Amt zuvor), Christian Mulzer kundtat, dass das Bundesverfassungsgericht keine Ahnung von der Realität habe und man schlicht „keine Zeit“ habe, deren Vorgaben zu beachten.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20W%FCrzburg&Datum=26.09.2012&Aktenzeichen=103%20Cs%20701%20Js%2019849%2F11

Es ist insoweit insgesamt die Frage, inwieweit hier noch ein Rechtsstaat vorhanden ist.

3.
Die Absurditäten und willkürlich und bewusst rechtswidrigen Entscheidungen setzen sich fort:
In Beschluss vom 05.10.2017 zu Klage 63 O 1493/17 konstruieren die offenkundig befangenen Herzog und Volkert in gleicher Besetzung unter Vorsitz des offenkundig korrupten Richters Müller die Verjährung einer sechstägigen Freiheitsberaubung durch die verbrecherisch agierende Staatsanwältin Angelika Drescher (sachliche Zuständigkeit vor Täter Trapp), indem sie einfach den dargebotenen Beweisvortrag und die Benennung des Zeugen Manfred Renkewitz, ehemaliger Polizeirevierführer übergehen und ignorieren.

Weitere Vorgänge sind anhängig, insbesondere in Überschneidungen mit der Richterin Ursula Fehn-Herrmann, die wie Richter Müller als charakterlich insgesamt ungeeignet für den Richterberuf angesehen werden muss und nahezu unverhohlen befangen und offenkundig rechtsbeugend zugunsten der Beklagten agiert, die ihr positiv verbunden sind, u.a. Az. 62 O 2451/09, Az. 72 O 1041/17

Es ist für den Kläger auch als Polizeibeamten offenkundig, dass hier beim Landgericht Würzburg die Richter der Sache nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüberstehen, sondern dass hier versucht wird, Kollegen und den Dienstvorgesetzten Lückemann vor Aufklärung und öffentlicher Erörterung der Vorgänge zu schützen.

4.
Für alle sechs Richter, die die offenkundig Bewusstheit und Willkür der rechtsfernen Entscheidung leugnen, gilt folgender Befangenheitsgrund, der sich aufgrund des o.g. ständig bestätigt und als übergeordnet anzusehen ist:

Federführend für die Schädigungen, rechtswidrigen Maßnahmen und letztlich die vollendete schwere Freiheitsberaubung im Amt, 814 Js 10465/09, die Inhalt der Klage hier ist, ist der Beschuldigte und Justizverbrecher Clemens Lückemann, zur Tatzeit Generalstaatsanwalt Bamberg, bis kurz zuvor Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, verantwortlich für die – über die Mainpost medial verbreitete – Kriminalisierung und Pathologisierung des Klägers und die familiären und privaten Schädigungen seit insgesamt 2004.

Die Kriminalisierung ist Folge der falschen Eidesstattlichen Versicherung der Volljuristin Kerstin Neubert, die drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Kindes und Verfügung des Justizverbrechers und Lückemann-Günstlings Thomas Schepping, aktuell Direktor des AG Gemünden, den Kontaktabbruch des Klägers zu seinem Wunschkind erzwang, Alter des Kindes aktuell 14 Jahre.

Der Justizverbrecher Lückemann hat beginnend 2006 als Leiter der Behörde Würzburg zunächst die Beschuldigte Drescher (Klage anhängig wegen Freiheitsberaubung im Amt, Az. 63 O 1493/17) und infolge den Justizverbrecher Thomas Trapp zu den Maßnahmen, der sich steigernden ausufernden Schädigung und letztlich 2009 zu der Vernichtung des Klägers durch dauerhafte Unterbringung in der Forensik angewiesen.

Es ist völlig fraglos, dass angesichts von Schlagzeilen wie „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“ in der regionalen Mainpost, – Ligitation-PR durch Pressesprecher Ohlenschlager auf Weisung Lückemann – spätestens ab dem medial verbreiteten Versuch der dauerhaften Unterbringung eines ehemaligen Polizeibeamten in der Forensik Lohr absolute Chefsache war und aufgrund der jahrelangen Gegenwehr des Klägers als Vater und Polizeibeamter bei den Beschuldigten Drescher, Trapp, Lückemann etc. persönliche Handlungsmotive und Schädigungsabsicht zugrundelagen.

Die Vorgänge sind, wie die Richter hier mittlerweile fraglos wissen, seit 2013 im Blog des Klägers öffentlich gemacht. Auch die Zielsetzung dieses Blogs ist bekannt.

Der Beschuldigte und Initiator der Verbrechen und Maßnahmen gegen den Kläger ist, wie die Richter ebenfalls wissen, seit 2013 sog. Präsident des OLG Bamberg, somit für die weitere Karriere und den Dienstweg der Richter entscheidend.

Auch rechtliche und persönliche Sanktionen gegen die Richter sind dem Beschuldigten Lückemann möglich, was die befangenen Richter des Landgerichts Würzburg auch wissen, die hier durchweg gegen den Kläger agieren.

Lückemann verfügt in der Justiz, in der er seit 30 Jahren verantwortliche Positionen innehat, über willfährige Netzwerke und hat vielfache Abhängigkeiten geschaffen.

Es ist auch für den Kläger nicht auszuschließen, dass die Richter selbst zu den willfährigen Erfüllungsgehilfen und Lakaien und somit zu den Günstlingen des Justizverbrechers Lückemann gehören.

Eine Dienstaufsicht über die Machenschaften und Netzwerke im OLG-Bezirk gibt es nicht. Bei Beschwerden wird der Kläger vom Ministerium an die Behörde verwiesen, gegen die sich die Beschwerde richtet. Dies ist offenkundig üblicher CSU-Standard.

Es ist daher offenkundig, dass die Richter keinesfalls mehr die für richterliches Handeln notwendige Objektivität und Unabhängigkeit besitzen, da jede wie auch immer geartete Entscheidung zugunsten des Klägers insoweit unter dem Damoklesschwert dienstlicher, persönlicher oder sonstiger Sanktionen durch Lückemann und dessen Netzwerke erfolgt.

Die Skrupellosigkeit dieser zum Teil offenkundig rechtsradikaler Gesinnung zugewandten Täter, die mit immenser krimineller Energie und nachhaltigem Amtsmissbrauch einen unbescholtenen Polizeibeamten und Vater dauerhaft im Maßregelvollzug vernichten wollten, ergibt sich jedem vernünftig denkenden Menschen.

Die Täter erzwangen eine zweiter Freiheitsberaubung nach bereits acht Monaten Untersuchungshaft, ebenfalls gerichtsanhängig und verweigerten hernach in gleicher Besetzung die (völlig ungenügende) Entschädigung, die dem Kläger rechtlich zustand.

5.
Die von den Richter in Beschluss vom 06.10.2017 genannten „Umstände“, die bei einem kollegialen Bekanntschaftsverhältnis von Beklagten bzw. bei einem Freundschaftsverhältnis zwischen Richter und Beklagtem (Müller) „hinzutreten“ müssen, um Misstrauen gegen die Unparteilichkeit von Richtern zu rechtfertigen, sind hiermit fraglos erfüllt und beweisrechtlich begründet.

Hinzu kommt in Bezug auf den Richter Müller folgendes:

a)
Erst auf konkreten Vorhalt hat er August 2017 mitgeteilt, dass er mit dem Beklagten Trapp befreundet ist.

Bei seiner Entscheidung im Verfahren Az. 62 O 2451/09 verschwieg er diese Tatsache, obwohl er hier offenkundig bewusst rechtswidrig und willkürlich zugunsten Trapp eine Entscheidung traf, indem er gegenüber dessen Mittäter Dr. Groß eine Ehrerklärung abgab und gleichzeitig die Verantwortung bei Dr. Groß verortete (was die Richter nicht davon abhielt, in Klagen gegen Dr. Groß in Zirkelschluss auf eine Verantwortlichkeit des Staatsanwalt Trapps abzuheben, wiederum die Richterin Fehn-Herrmann: Az. 72 O 1041/17).

Dies hindert den offenkundig korrupten Richter nicht, unter kompletter Missachtung des gesamten Beweisvortrags und der beweisführend genannten umfangreichen Zeugen im Verfahren zu Az. 64 O 937/17 einfach eine Kopie (!) der willkürlich rechtswidrige Jahre zuvor getroffenen Entscheidung zu Verfahren Az. 62 O 2451/09 anzuheften und dies als eigenständige richterliche Entscheidung auszugeben.

Dies unter Beteiligung des ebenfalls als befangen anzusehenden Rainer Volkert und des Richters Tobias Knahn, der hier über die Befangenheit von Müller und Knahn entscheiden soll.

Diese ganze Posse und Missachtung von offenkundiger Befangenheit und auch Rechtsbeugung zugunsten von Kollegen, die offenkundig im Verdacht stehen ein Verbrechen begangen haben, würde man eher in einer Diktatur verorten wollen – aber nicht in einem Rechtsstaat.

b)
Richter Müller verschweigt darüberhinaus bis heute, dass er mit der Vorsitzenden Richterin Helga Müller, Landgericht Würzburg, verheiratet ist.

Die Ehefrau von Peter Müller hat zu Lasten des Klägers und auf Anklage der Beklagten Angelika Drescher unter Az. 814 Js 824/06 als Vorsitzende Richterin eine Verhandlung gegen den Kläger geführt, in welcher dieser unter Missachtung der kausalen Eidesstattlichen Versicherung der Kindsmutter Kerstin Neubert und der Kindesentfremdung seit Dezember 2003 durch diese sowie des Traumas hieraus zu einer Bewährungsstrafe „verurteilt“ wurde.
Dieses sog. Urteil, das zum Teil grob unrichtig auf Grundlage von Bagatelldelikten gegen den Kläger erwirkt wurde, ebnete den Weg für weitere Kindesentfremdung und Kriminalisierung, für die Freiheitsberaubung im Amt und die Pathologisierung durch die Verbrecher der Staatsanwaltschaft (und in denen Müller weiter sog. Entscheidungen trifft), und kann als weitere Weiche in diesem Justizskandal angesehen werden, den es offenkundig zu vertuschen gilt.

Unter Az. 63 O 1493/17 entscheidet nun Peter Müller, wie oben bereits genannt, zugunsten der Angelika Drescher willkürlich und bewusst rechtsfremd mit Vorsatz auf verfahrensbeendende Verjährung, ohne auf den Sachverhalt und weiteren offenkundigen Befangenheitsgrund hinzuweisen, dass er hier einen Vorgang prüft gegen eine sog. Anklägerin, in welcher seine Ehefrau der Anklage stattgegeben hatte und rechtsfremd gefolgt war – er somit auch durch Aufklärung und objektive gerichtliche Hauptverhandlung den Weg öffnet, einen falsches Urteil seiner Ehefrau öffentlicher Kritik auszusetzen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.