Dokumentiert: 15 Jahre Verbrechen im Amt bei der CSU-Staatsanwaltschaft Würzburg gegen unschuldigen Vater – übergriffige rechte Burschenschafter, die ohne jede Kontrolle Bürger als „Ziele“ verfolgen und den Tod von Beteiligten provozieren

Dieses DOKUMENT liegt umfassend behördlich vor und fasst die Verbrechen gegen meine Person als Vater nochmals zusammen:

Kindsmutter Kerstin Neubert vor Einschaltung der Justiz

– Justizkriminalität in Würzburg zum Nachteil Martin Deeg –

Beweisrechtliche Dokumentation der Amtspflichtsverletzungen und Straftaten im Amt, Staatsanwaltschaft Würzburg.

Insbesondere das Verbrechen einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg, den Kriminellen Thomas Trapp (814 Js 10465/09) wird durch die bayerischen Justizbehörden Würzburg/Bamberg unter struktureller Rechtsbeugung und mit hoher krimineller Energie zu verdecken versucht.

Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg

Die hier geschilderten Vorgänge und Amtsstraftaten sind beginnend 2013 öffentlich dokumentiert unter https://martindeeg.wordpress.com/

Die Vorgänge sind bei den Justizbehörden und der Polizei in Stuttgart, Würzburg, Bamberg, München und Berlin umfassend geltend gemacht und bekannt, auf mehreren Ebenen in Bayern und Baden-Württemberg zur Anzeige gebracht, sowohl dienstrechtlich, zivilrechtlich als auch strafrechtlich.

Die Schädigungen sind irreversibel.

Gegen die Verantwortlichen bei den Justizbehörden liegt erkennbar und objektiv ein Mordmotiv vor aufgrund Zerstörung von Vaterschaft, Existenz und dem Versuch einer völligen sozialen Vernichtung insbesondere durch zweimalig zu Unrecht und unter Täuschungen rechtswidrig erzwungener Untersuchungshaft sowie dreimaliger zu Unrecht und unter Täuschungen rechtswidrig erzwungener Unterbringung eines bis dahin völlig unbescholtenen Vaters und ehemaligen Polizeibeamten.

Dieses Mordmotiv gegen die Verantwortlichen im Amt ist seit Jahren gerichtsbekannt und polizeibekannt, ohne dass in irgendeiner Weise polizeiliche, dienstrechtliche oder zivilrechtliche Aufklärung der zugrundeliegenden Vorgänge stattfindet.

Sachverhalt (unstreitig)

1.
Auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte die Juristin Kerstin Neubert im Dezember 2003 eine zivilrechtliche sog. Gewaltschutzverfügung gegen den Vater des gemeinsamen Kindes, den ehemaligen Polizeibeamten Martin Deeg, Zivilgericht Würzburg, Verfahren 15 C 3591/03.

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Juristin, die unter Neurosen und zu diesem Zeitpunkt vermutlich unter einer postnatalen Depression litt, dem Vater des gemeinsamen Wunschkindes eine Familienbildungsabsicht mit zwei Kindern und eine anstehende Heiratsabsicht vorgetäuscht.

Der Kindsvater war bis wenige Tage vor Antragstellung als Vater für das gemeinsame Wunschkind präsent, bei der Geburt und über die gesamte Schwangerschaft hat er sich um Kind und die vermeintlich zukünftige Ehefrau gekümmert.
Obwohl durch den Erlass der beliebig und willkürlich durch den Würzburger Zivilrichter Thomas Schepping erlassenen sog. Verfügung (Glaubhaftmachung von Belästigung/Bedrohung, keine Beweisaufnahme, keine Anhörung des Antragsgegners) die konkrete Gefahr der Bindungszerstörung zwischen Vater und Tochter bestand, wurde das zuständige Familiengericht Würzburg nicht von Amts wegen eingeschaltet.

Die Dummheit, Gleichgültigkeit und Ignoranz des Zivilrichters hier imponiert. Hinzu kommt, dass bereits vor Erlass des von frauenpolitischen Lobbykreisen erzwungenen sog. Gewaltschutzgesetzes dieses selbst als Gefahr für Kindeswohl, Rechtsfrieden und Elternrechte von Vätern festgestellt wurde. Die Justiz blendet dies bis heute und trotz der zahlreichen Todesopfer, Geschädigten und Bindungszerstörungen zwischen Vätern und Kindern komplett aus und ignoriert die Schädigungen für Gesellschaft, Rechtsfrieden und konkrete Opfer vorsätzlich, um die eigene Rolle bei Familientragödien und Eskalationen weiter ausblenden zu können. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig.

Diese im Kern asoziale Haltung entspricht dem Wesen einer Justiz, die eher weiter Morde und Tötungsdelikte in Kauf nimmt als strukturelle Fehler und Versäumnisse im eigenen Handeln einzuräumen.

Im Auftrag des Bundestages wurde durch öffentlich bestellten Sachverständigen und Kriminologen ein bereits Juni 2001 Gutachten erstellt, in welchem hier zunächst eine rechtliche Pervertierung festgestellt wurde:

„Es handelt sich hier um Gefahrenabwehr und diese gehört von der gesamten Systematik unserer Rechtsordnung in das Öffentliche Recht und nicht in das Zivilrecht.“

Quelle: Gutachten Prof. Dr. Dr. Michael Bock, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrfrecht, Strafvollzug und Strafrecht

Die Folgen des sog. Gewaltschutzgesetzes werden bereits 2001 wie folgt benannt, infolge Appell an den Gesetzgeber:

„Das Gewaltschutzgesetz geht von einem Feindbild Mann aus, das empirisch nicht haltbar ist. Es fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern ausgerichtet. ….Mit diesem Grundtenor wird das Gesetz auf jede Art von Lebenspartnerschaft eine zersetzende Wirkung ausüben…
Ich empfehle daher dem Deutschen Bundestag nachdrücklich, den Gesetzesentwurf der Bundesregierung insgesamt abzulehnen.“

Quelle: Gutachten Prof. Dr. Dr. Michael Bock, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrfrecht, Strafvollzug und Strafrecht

Die Warnung bezüglich der Schädigung, Bindungszerstörung und Dämonisierung des Vaters gegenüber Kindern lässt ebenfalls an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig:

…“Alle Formen von Therapie oder Mediation werden jedoch von vornherein im Keim erstickt oder ganz unmöglich, wenn, wie jetzt geplant, einem der beiden Konfliktpartner, nämlich der Frau, ein Instrumentarium in die Hand gegeben wird, mittels dessen sie nicht nur völlig risikolos und wirksam den „störenden“ Partner enteignen und loswerden, sondern vor allem eine einseitige Rollenverteilung zwischen einem bösen Täter und einem guten Opfer rechtlich und sozial verbindlich machen kann.“…

Quelle: Gutachten Prof. Dr. Dr. Michael Bock, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht

2.
Durch den unkomplizierten Erlass der rechtswidrigen sog. Gewaltschutzverfügung durch den Würzburger Zivilrichter Thomas Schepping verlor Martin Deeg vom Zeitpunkt des Erlasses, Dezember 2003 bis Mai 2010 jeden Kontakt zu seiner Tochter. Die Bindung wurde vorsätzlich zerstört. Herr Deeg wendete sich unmittelbar nach Erhalt der rechtswidrig erlassenen Verfügung an das Familiengericht Würzburg, Verfahren 2 F 5/04, infolge auch das zuständige Jugendamt Würzburg.

Justizverbrecher Thomas Schepping

Die Amtspflichtsverletzungen durch Verschleppung, unsachgemäßes Vorgehen und infolge Täuschungen durch Amtsgericht (Sachbearbeiterin Antje Treu) und Jugendamt infolge der sehenden Auges über Jahre verschuldeten Bindungszerstörung zwischen Vater und Kind ist ebenfalls anhand Originaldokumenten beweisrechtlich dokumentiert: https://martindeeg.wordpress.com/

Dies stellt für den Vater ein schweres Trauma, ein Mordmotiv und einen Fall von Justizkriminalität dar. Mittels einer einfachen zivilrechtlichen Pervertierung wurden hier, wie von Sachverständigem zuvor dargelegt, die Bindung zwischen Vater und Kind durch Ausgrenzung gewaltsam zerstört, die existentiellen Grund- und Elternrechte einfachst mittels Amtsmissbrauch eines Zivilrichters ausgehebelt.

Die hier insgesamt zugrundeliegende Verachtung von Grund- und Elternrechten (und Kindeswohl) in der Region geschieht regelhaft. So wurde durch eine Vorsitzende Richterin in Würzburg in anderem Zusammenhang wie folgt öffentlich folgende Aussage zu den Vorgaben der Verfassung und des Bundesverfassungsgerichts getätigt:

…Die Vorsitzende sagt, dass der Beschluss vielleicht nicht den Vorgaben des BVerfG entsprochen habe. Aber die obersten Hüter der Verfassung hätten „keine Ahnung von der Realität“. Die Justiz habe weder genügend Zeit, noch genügend Personal, um Beschlüsse so zu prüfen, wie das Verfassungsgericht es sich vorstellt.“

Quelle: Mainpost, 26.09.2012, „Keine Ahnung von der Realität“

Die Staatsanwaltschaft Würzburg inszenierte bereits beginnend Anfang 2004 auf Zuruf der Juristin Kerstin Neubert erste Strafanzeigen gegen Herrn Deeg.

Um das Niveau der behördlichen Kriminalisierungsstrategien, die gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten gerichtete ideologische Dummheit, Ignoranz und irreale Strafwut der hier tätigen Juristen aufzuzeigen, sind folgende Dokumente geeignet, die für sich sprechen.

In einem Anhörungsbogen der sog. Sonderabteilung für „häusliche Gewalt gegen Frauen“ bei der Polizeiinspektion Unterfranken wird Herrn Deeg wie folgt zur Last zu legen versucht:

„Verstoß nach dem GewSchG am 13.10.2006, 30.11.2006 und am 16.12.2006 durch Schreiben Frau RA‘in Iris Harff, Schreiben Dipl. Psych. Othmar Wagner und Schreiben des Dr. med. Wilfrid von Boch-Galhau ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.“

Quelle: Vorladung der Polizeiinspektion Würzburg-Ost, 10.01.2007

Zu diesem Zeitpunkt wurde Herr Deeg willkürlich und rechtswidrig auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung einer Juristin seit über drei Jahren jeder Kontakt zu seiner Tochter, unter Schädigung von dieser, in traumatischer Weise verwehrt, Missachtung jeglicher Verfassungsgrundsätze.

Verstoß gegen Gewaltschutzgesetz – Kontaktverbot (GewSchG)…
Bemerkungen: Sie schickten 09.03.07 eine Karte adressiert an (ihre Tochter) an die Adresse von Frau Kerstin Neubert. Weiter sprachen Sie ihr am 23.03.07 auf den Anrufbeantworter.“

Quelle: Vorladung der Polizeiinspektion Würzburg-Ost, 23.04.2007

3.
Der weitere Fortgang der Geschehnisse von 2006 bis 2019 ist beweisrechtlich öffentlich dokumentiert, polizeibekannt und gerichtsbekannt.

a)
Die als hochkriminell anzusehende sog. Staatsanwältin Dr. Angelika Drescher , Staatsanwaltschaft Würzburg, machte die Vorgänge zugunsten der Juristin Kerstin Neubert zur persönlichen Chefsache und versuchte mit rechtswidrigen Maßnahmen Herrn Deeg persönlich-ideologisch motiviert zu schaden. Weisungsgeber war der Beschuldigte und Kriminelle Clemens Lückemann (CSU), zur Tatzeit Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, ab 2010 Generalstaatsanwalt, seit 2013 unbehelligt sog. Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg.

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

Dies im Wissen um die Schädigung des Kindes. Die Ausgrenzung des Vaters und die Zerstörung der Vater-Kind-Bindung (mittels des oben geschilderten Konstrukts, sog. Gewaltschutzgesetz) war erklärtes Ziel der Kriminellen Drescher, die als Radikalfeministin ihre Verantwortung in der Justiz offenkundig missbraucht, um gezielt einen vermutlich pathologischen Männerhass auszuleben.

Das Vorgehen der Drescher war insgesamt völlig sinnfrei, wie die Aktenlage dokumentiert, insbesondere Verfahren 814 Js 824/06.

Drescher ermutigte und forderte die Juristin Kerstin Neubert gezielt auf, Strafanzeigen gegen den Vater des gemeinsamen Kindes zu erstatten. Ziel der Drescher war es, mittels Aktenlage eine Kriminalisierung und Pathologisierung zu konstruieren, um Herrn Deeg sozial zu vernichten.

Im Verfahren 814 Js 824/06 beantragte sie über zwei Instanzen (Amtsgericht Würzburg, Landgericht Würzburg) sinnfrei eine rund 1 ½- jährige Haftstrafe ohne Bewährung (!) gegen Herrn Deeg auf Grundlage von so angesammelten Tatvorwürfen der Beleidigung und Verstößen gegen das sog. Gewaltschutzgesetz durch Kontaktaufnahmen Herrn Deeg, mit denen er verzweifelt versuchte, einen Kontakt zu seinem zunehmend normalisiert entfremdeten Kind herzustellen.

Bei Frau Drescher, die diese folgenden Maßnahmen gegen Herrn Deeg parallel zum mehrjährigen traumatischen Kindesentzug gegen ihn als Vater in Teilen grob rechtswidrig erzwungen hat, muss als schwer narzisstisch gestört oder sogar pathologisch sadistisch angesehen werden:

Februar 2006:
Die Kriminelle Drescher, Staatsanwaltschaft Würzburg, erzwingt auf Grundlage einer vorgeblichen versuchten Nötigung durch Herrn Deeg die Durchsuchung dessen Wohnung in Würzburg-Zell, die Durchsuchung der Wohnung der Freundin von Herrn Deeg und die Durchsuchung des Hauses der Mutter von Herrn Deeg bei Freudenstadt.
Umfassendes PC-Gerät, Fotos und Eigentum von Herrn Deeg wird auf Geheiß Drescher willkürlich beschlagnahmt.
Drescher zwingt die Polizei des Polizeipostens Holzgerlingen, Herrn Deeg bei der Polizeidirektion Böblingen erkennungsdienstlich zu behandeln. Herr Deeg hat selbst 12 Jahre im Bereich der Polizeidirektion Böblingen als Polizeibeamter gearbeitet, was Drescher bekannt ist.

Desweiteren erwirkte Drescher eine Vorführung Herrn Deegs durch die Beamten des Polizeipostens Holzgerlingen auf Zwangseinweisung wegen von Drescher fabulierter Eigen- und Fremdgefährdung, die sich insoweit durch nichts erschließt.

Demgemäß hat die Vorführung in der Landesklinik Calw auch unmittelbar zur Folge, dass der dortige Chefarzt des Zentrums für Psychiatrie, Klinikum Nordschwarzwald, Dr. med. Gunther Essinger unmittelbar feststellt, dass keinerlei Voraussetzungen für psychiatrische Zwangsmaßnahmen vorliegen.
Drescher hatte hier offenkundig von Anfang an die Zielsetzung, die Pathologisierung Herrn Deegs im Raum Würzburg durch persönliche mit der Staatsanwaltschaft verbundene Psychiater zu erwirken, wie die Gesamtschau offenlegt.

Dr. med. Gunter Essinger

Juni 2006:
Die zweifelsfreien und klaren Feststellungen von Dr. med. Gunther Essinger hindern die Kriminelle Drescher nicht, unter Missbrauch ihrer Stellung als Staatsanwältin bereits vier Monate später eine identische Zwangseinweisung gegen Herrn Deeg zu beantragen.

Herr Deeg wird hierauf im Juni 2006 rechtswidrig und auf Grundlage des bayerischen Unterbringungsgesetzes, das in Baden-Württemberg keine Rechtswirkung entfaltet, durch Beamte des Polizeipostens Weilimdorf festgenommen und auf Grundlage von Schriftsätzen der Drescher in der geschlossenen Psychiatrie des Bürgerhospitals Stuttgart vorgeführt.

Ziel ist wiederum die von Drescher – identisch Februar – forcierte Zwangseinweisung wegen Eigen- und Fremdgefährdung.

Es folgte eine insgesamt sechstägige Freiheitsberaubung im Amt gegen Herrn Deeg, da aufgrund Feiertag und Wochenende kein Arzt die Entlassung Herrn Deegs veranlasste und man ihn bei Vorführung durch die Beamten des Polizeipostens „erst einmal hierbehalten“ wollte.
Am Vormittag des darauffolgenden Montag erfolgt die Beendigung der Freiheitsberaubung im Amt, als wieder ein zur Entlassung befugter Arzt im Dienst ist.

Die Vorgänge sind zur Anzeige gebracht, umfassend zivilrechtlich geltend gemacht und auch dienstrechtlich angezeigt. Es erfolgt durchweg eine Vertuschung innerhalb der Justizbehörden zugunsten der kriminellen Staatsanwältin, die Fakten werden ignoriert.

Im Zusammenhang mit dieser Freiheitsberaubung ließ Drescher durch Beamte der Polizei Unterfranken die Wohnung Herrn Deegs in Würzburg-Zell aufbrechen. Um die Schlüssel für das ausgetauschte Schloß zu erlangen, musste Herr Deeg daher die Polizeibehörde aufsuchen.

Die Kriminelle Drescher hatte hier bereits erneute Anweisung hinterlassen, dass die Beamten eine Prüfung auf Zwangseinweisung zu tätigen hätten. Der diensthabende Schichtleiter der Polizei Unterfranken teilte unverhohlen mit, dass „diese Staatsanwältin“ offenkundig „nicht alle Tassen im Schrank“ habe. Maßnahmen wurden mangels Grundlage nicht getroffen.

Auch dieser Vorgang zeigt den unbedingten Tatvorsatz zur Pathologisierung.

Drescher hatte auch hier offenkundig von Anfang an die Zielsetzung, die Pathologisierung Herrn Deegs im Raum Würzburg durch persönliche mit der Staatsanwaltschaft verbundene Psychiater zu erwirken, was nur daran scheiterte, dass er nicht in Würzburg-Zell vor Ort war.

Dezember 2006:
Im Zusammenhang mit den im Februar rechtswidrig beschlagnahmten umfassenden PC-Gerät, den Fotos und Eigentum von Herrn Deeg wurde diesem durch die Polizeibehörde Unterfranken, Sachbearbeiter KHK Daumann mitgeteilt, dass er diese Gegenstände bei der Polizeibehörde abholen könne.
Unmittelbar nach Abholung der Gegenstände durch Herrn Deeg telefonierte KHK Daumann mit der sog. Staatsanwältin Drescher, die infolge dieses Telefonats eine erkennbar nicht vorhandene Straftat der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen gegen Herrn Deeg inszenierte.

Drescher veranlasste unmittelbar im Anschluss eine weitere – mittlerweile die dritte im Jahr 2006 – rechtswidrige Durchsuchung der Wohnung von Herrn Deeg in Würzburg-Zell und veranlasste rechtswidrig die Beschlagnahme aller in der Wohnung befindlichen privaten Bilder Herrn Deegs. Sachbearbeiterin war hier die Polizeiobermeisterin Manuela Schmaußer als Angehörige der sog. Abteilung für häusliche Gewalt gegen Frauen, die der Kriminellen Drescher umfassend Vasallendienste gegen Herrn Deeg leistete.

Frau Schmaußer ist heute als Manuela Ehehalt bei der Polizei tätig.

Manuela Ehehalt: willige polizeiliche Erfüllungsgehilfin bei Verbrechen der Staatsanwaltschaft

Während der Durchsuchung rief Herr Deeg den Leiter der Staatsanwaltschaft, den Beschuldigten Clemens Lückemann an. Dieser hatte offenkundig Kenntnis von der rechtswidrigen Maßnahme und verhöhnte den Anrufer Herrn Deeg, er habe „hier 26.000 Verfahren im Jahr“, er könne sich nicht um „jedes einzelne kümmern.“

Justizverbrecher Clemens Lückemann

Als Herr Deeg unmittelbar im Anschluss an die rechtswidrige Durchsuchung die Staatsanwaltschaft Würzburg aufsuchte, flüchtete die Kriminelle Drescher über den Treppenflur der Behörde, um sich der Kommunikation zu entziehen.

Der Direktor des Amtsgerichts Würzburg wurde in Kenntnis gesetzt und veranlasste unmittelbar die Herausgabe der Fotos, die umfassend und rechtswidrig beschlagnahmt worden waren.
Infolge einiger intimer Fotos, die ebenfalls ohne Zugrundeliegen einer Straftat beschlagnahmt worden waren, erzwang die Staatsanwaltschaft Würzburg infolge mittels Nötigung in einer Anklage die „freiwillige“ Herausgabe Herrn Deegs an die Juristin Neubert.
Dies ist als Nötigung und Erpressung zu werten.

Während der gesamten Vorgänge dauerte der Kindesentzug und die Zerstörung der Bindung zwischen Vater und Kind ungehindert an. Die Eskalation und Ausgrenzung wurde durch die Staatsanwaltschaft sinnfrei gezielt erzwungen.

Die Beschuldigte Drescher forcierte gezielt durch ihre rechtswidrigen und asozialen Maßnahmen gegen Herrn Deeg auch den Tod von Beteiligten als Reaktion auf die Maßnahmen.

Im November 2006 teilte die Beschuldigte Drescher in ihrer Funktion als Staatsanwältin in öffentlicher Podiumsrunde im Rathaus Würzburg (Veranstaltung zur „häuslichen Gewalt gegen Frauen“) auf entsprechende Frage Herrn Deegs und unter vielfachen Zeugen mit:

„Herr Deeg, es gibt keinen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes“.

Es ist offenkundig, dass für die Kriminelle Drescher handlungsleitend nicht Gesetze und Strafprozessordnung sind sondern feministische Ideologie, persönliche Störungen und Männerhass, den sie mithilfe von Amtsgewalt in der bayerischen CSU-Justiz ungehindert und unkontrolliert bis heute weiter auslebt.

b)
Die hier geschilderte Justizkriminalität, Freiheitsberaubung im Amt, ist umfassend gerichtsbekannt, polizeibekannt und zur Anzeige gebracht. Trotz dringendem Tatverdacht finden gegen die Kriminellen im Amt offenkundig weder Ermittlungen noch sonstige Strafverfolgungsmaßnahmen statt:

Nach Versetzung der Kriminellen Drescher wurde infolge der sog. Staatsanwalt Thomas Trapp sachbearbeitend zuständig, um den weiter beliebig eingereichten Strafanzeigen der Juristin und Kindsmutter Kerstin Neubert Folge zu leisten.

Zuvor wurde von Drescher noch der Würzburger Psychiater Dr. Jörg Groß (CSU) beauftragt, um ein sog. Gutachten über Herrn Deeg zu erstatten. In Abweichung der Feststellungen des Chefarztes der Landesklinik Calw und der Ärzteschaft des Bürgerhospitals Stuttgart sowie Leugnung der Realität und Lebenswirklichkeit stellte der mit der Staatsanwaltschaft Würzburg verbundene Dr. Groß endlich die von der Staatsanwaltschaft gewünschte Pathologisierung des Herrn Deeg in den Raum.

„Wissenschaftler“ Dr. Jörg Groß (CSU)

Den vorsätzlichen falschen ärztlichen Zeugnissen des Dr. Groß zugunsten der Staatsanwaltschaft Würzburg kommt erst infolge überragende Bedeutung zu. Dr. Groß (CSU) sitzt zur Tatzeit unter anderem mit der Ehefrau des Kriminellen Lückemann, Cornelia Lückemann (CSU), im Stadtrat Würzburg.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU) nebst Ehefrau

Die freundschaftlichen, parteipolitischen, familiären und vor allem gesinnungsmäßigen Kumpaneien der Täter dieser Justizkriminalität in Würzburg sind vielfältig, wie sich infolge herausstellt.

Der Kindesentzug dauerte 2008 bereits ungehindert fünf Jahre an, als Trapp willkürlich einen weiteren Strafbefehl und infolge eine Anklage gegen Herrn Deeg wegen vorgeblicher versuchter Nötigung auf Anzeige Neuberts erwirkte, 814 Js 5277/08.

Hintergrund war die von Herrn Deeg geltend gemachte Aushebelung eines Vertrages über den Kinderschutzbund Würzburg, der zum Inhalt hatte, dass eine Ehrenamtliche (Frau Buhr) wöchentliche Kontakte zwischen Vater und Kind anzubahnen habe. Frau Neubert und ihr Vater brachten diesen Vertrag innerhalb kurzer Zeit zum Scheitern.

Die Beschwerde Herrn Deegs missbrauchte Frau Neubert und infolge der Kriminelle Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, zur erneuten Kriminalisierung gegen den Vater Herr Deeg, wie sich bereits aus den Verfahrensakten ergibt, genanntes Verfahren 814 Js 5277/08.

Als Herr Deeg infolge eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kriminellen Trapp einreichte, missbrauchte dieser mit immenser krimineller Energie und unbedingtem Tatvorsatz diese Dienstaufsichtsbeschwerde, um eine rechtswidrige Festnahme Herrn Deegs wegen vorgeblicher Störung des öffentlichen Friedens zu erzwingen.

Eine unmittelbare Festnahme in Würzburg-Zell, die die Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg erkennbar beabsichtigten, scheiterte wiederum aufgrund Abwesenheit Herrn Deegs bzw. hatte Herr Deeg diesen Wohnsitz bereits Monate zuvor aufgegeben, was die Kriminellen offenkundig nicht wussten.

Infolge setzt der Beschuldigte Trapp die Polizeibehörde Stuttgart unter Missbrauch von Amtsgewalt unter Druck, um eine rechtswidrige Festnahme Herrn Deegs zu erzwingen.

Unter anderem droht er dem Polizeihauptkommissar Michael Scheffel, Polizeibehörde Stuttgart, mit einem Dienstaufsichtsverfahren und strafrechtlicher Verfolgung, wenn er Herrn Deeg nicht „endlich festnimmt“.

Um maximalen Druck zu erzeugen, behauptete der Beschuldigte Trapp, dass sich aus der (fünf Wochen zuvor) eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde (gegen seine Person!) ergeben habe, dass Herr Deeg akut einen Amoklauf bei den Justizbehörden Würzburg und die Tötung einer unbekannten Anzahl von Menschen plane, Verfahren 814 Js 10465/09.

Als die Festnahme Herrn Deegs über Tage scheitert und dennoch kein „Amoklauf“ bei den Justizbehörden Würzburg stattfindet, wie die Staatsanwaltschaft Würzburg droht (Herr Deeg befindet sich tatsächlich u.a. bei einer Hochzeit im Schwarzwald), stuft der Kriminelle Trapp den fiktiven Tatvorwurf dahingehend zurück, dass Herr Deeg einen solchen Amoklauf lediglich angedroht habe.

Herr Deeg wird schließlich 9 Tage nach Einleitung der Maßnahmen durch den Kriminellen Trapp als Teilnehmer des Stuttgarter Halbmarathons festgenommen und infolge zehn Monate ohne Vorliegen von Straftat inhaftiert.

Der Kriminelle Trapp und der Weisungsgeber und Leiter der Behörde, Lückemann, der diesen medienwirksamen Popanz choreografierte, unterschlagen unter anderem infolge Tatsachen, die Herrn Deeg entlasten, Verletzung § 160 Abs. 2 StPO, mehrere Zeugenaussagen von Juristen des Landgerichts Würzburg und der Dienstaufsichtsbehörde, die Dienstaufsichtsbeschwerde Herrn Deegs gegen den kriminellen Staatsanwalt Trapp ordnungsgemäß bearbeiteten.

Stattdessen wird durch den Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, den Lückemann-Vasallen Erik Ohlenschlager, die örtliche Mainpost informiert, um eine Verdachtsberichterstattung nach der rechtswidrigen Festnahme zu erreichen.

Die örtliche Mainpost titelt denn wunschgemäß für die Staatsanwaltschaft Würzburg unter Verletzung der Unschuldsvermutung vorverurteilend gegen Herrn Deeg wie folgt:

Der Fortgang ist gerichtsbekannt, polizeibekannt und öffentlich beweisrechtlich dokumentiert:

Der sog. Sachverständige Dr. Groß (CSU) fabuliert wunschgemäß für die Staatsanwaltschaft bei Herrn Deeg beliebig schwere Pathologien u.a. einen Wahn, so dass eine dauerhafte „Unterbringung“ im Maßregelvollzug wegen „Gefahr für die Allgemeinheit“ nun zwingend sei.

Der Kriminelle Trapp nennt die Angaben des Groß begeistert „vernichtend“ (!), was die Zielsetzung dieser CSU-Justizverbrecher offenkundig bestens trifft.

Nach acht Monaten Inhaftierung in der JVA Würzburg und der Forensik Lohr entlarvt der unabhängige Obergutachter Prof. Dr. Dr. Nedopil, München (unisono der vorherigen Darstellungen Dr. med. Essinger und Ärzteschaft des Bürgerhospitals Stuttgart), als eklatantes Fehlgutachten, erstattet unter Missachtung der Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung (Obergutachten vom 02.03.2010, 814 Js 10465/09).

Prof. Dr. Dr. Norbert Nedopil

Dies hat die sofortige Entlassung Herrn Deegs aus der Unterbringung zur Folge, Beschluss Landgericht Würzburg.

Dr. Groß wird – wie alle Beteiligten – zirkelschlüssig heute durch die Staatsanwaltschaft Würzburg vor strafrechtlichen Ermittlungen geschützt. Weiter wird Dr. Groß vor zivilrechtlichen Forderungen durch das Landgericht Würzburg geschützt, bei dem der Kriminelle Trapp mittlerweile unbehelligt als sog. Vorsitzender Richter agiert.

Die Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg zeigten nach zweifelsfreier Entlarvung der Pathologisierung als rechtsfremdem Popanz keinerlei Reue sondern beantragen – weiter in Schädigungs- und Vernichtsabsicht gegen Herrn Deeg – den Erlass eines weiteren Haftbefehls und die Rückführung in die JVA Würzburg. Das Landgericht lehnt dies ab.

Konzertiert durch Zusammenwirken der Justizjuristen und Kriminellen Clemens Lückemann (CSU), Staatsanwaltschaft und dessen Freund und langjährigen Kumpanen Dr. Norbert Baumann (CSU) sowie Thomas Schepping (siehe Vortrag unter 1., Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes) als Richter des sog. 1. Strafsenats des OLG Bamberg wird jedoch ein weiterer Haftbefehl gegen Herrn Deeg erzwungen, der Beschluss des Landgerichts Würzburg ausgehebelt.

JUSTIZVERBRECHER Norbert Baumann, ehemals OLG Bamberg

Obwohl bereits die Frist von mehr als sechs Monaten „Untersuchungshaft“ gemäß § 121 StPO – ohne Straftat und Haftgrund – überschritten ist, erzwingen die Kriminellen gemeinsam einen weiteren Haftbefehl und eine weitere Festnahme gegen Herrn Deeg an dessen Wohnsitz in Stuttgart.

Die Beamten der Fahndung Stuttgart durchschauen dieses Konstrukt als rechtswidrig und offenkundig seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg „persönlich motiviert“ und remonstrieren gegen die rechtswidrige Maßnahme.

Hierauf wird Druck von oben ausgeübt, der offenkundig durch den Kriminellen Lückemann initiiert ist, worauf die Beamten der Fahndung Stuttgart sich diesem Druck beugen und eine weitere rechtswidrige Festnahme wegen vorgeblicher Fluchtgefahr gegen Herrn Deeg erfolgt, ohne Vorliegen von Straftat und Haftgrund, nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung im Amt.
Das Vorgehen dieser CSU-Kriminellen ist ohne weiteres als nazihaft zu bezeichnen.

Das Landgericht Würzburg widersetzt sich diesem weiteren Popanz und ordnet nach weiteren sechs Wochen Freiheitsberaubung im Amt in Widerstand zum OLG Bamberg die endgültige Freilassung Herrn Deegs an.

Es folgt der Freispruch in öffentlicher Verhandlung durch das Landgericht Würzburg, in welchem festgestellt wird, dass

a) den Maßnahmen von Anfang an keine Straftat der Störung des öffentlichen Friedens zugrundelag

b) Herrn Deegs Darstellungen durchweg durch Art. 5 Grundgesetz gedeckt sind, der hier verletzt wurde

c) Herr Deeg für die zehn Monate „zu Unrecht“ erfolgter Inhaftierung zu entschädigen ist.

Unter Missachtung der Urteilsfeststellungen erzwingen die gleichen Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg und der Behörde Bamberg, die die zweite Freiheitsberaubung zu verantworten haben, die Verweigerung der Entschädigung.

Die Täter der Freiheitsberaubung belasten somit im Kern mit der Behauptung, Herr Deeg habe die gegen ihn erwirkten Freiheitsberaubungen „selbst verschuldet“, das Opfer der Freiheitsberaubung!

4.
Folgende Entwicklungen sind polizeibekant:

a)
Herr Deeg hat infolge der weiteren Justizkriminalität jeden Kontakt zu seiner Tochter seit 2012 verloren. Dies rechtswidrig und mit Vorsatz seitens Kindsmutter und Justizjuristen.

Die Juristin Kerstin Neubert begeht unter dem Schutz der Staatsanwaltschaft Würzburg fortgesetzt eine Kindesentführung. Dieser erzwungene Kontaktverlust schadet dem Kindeswohl irreversibel und hat für die Tochter Herrn Deegs fatale Folgen, wie das Familiengericht Würzburg bereits 2012 zweifelsfrei feststellte.

Die Vaterschaft Herrn Deegs ist mit Vorsatz und irreversibel zerstört.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg verweigert in allen Verfahren und unschwer erkennbar interessengeleitet in eigener Sache Ermittlungen und objektive Strafverfolgung, um die bei der Behörde verschuldeten Verbrechen zu vertuschen und die Täter in den eigenen Reihen zu decken.

Eine derarte Grenzüberschreitung und existenzvernichtende Übergriffe seitens einer Behörde, die sich als Organ der Rechtspflege darstellt, hat Konsequenzen.

Wie diese erfolgen, hängt von der weiteren Vorgehensweise der Justiz und Strafverfolgungsbehörden ab.

Die kriminelle Energie, der Vernichtungseifer und die Bösartigkeit der Täter im Amt verlangt eine Antwort.

b)
Eine Entschädigung für die Straftaten im Amt durch Angehörige der bayerischen Staatsanwaltschaften hat Herr Deeg bis heute nicht erhalten.

Stattdessen betreibt der Kriminelle Lückemann aktuell über drei Behörden (Staatsanwaltschaft Stuttgart, Staatsanwaltschaft Würzburg, Staatsanwaltschaft Bamberg) eine zunehmend entlarvende bizarre „Strafverfolgung“ gegen Herrn Deeg, um diesen mit identischen Konstrukten der vorgeblichen Beleidigung (Benennung der Justizverbrecher als Justizverbrecher) mittels dreier Staatsanwaltschaften oder auch der Verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlung weiter zu kriminalisieren.

Dies ist als strukturelle Strafvereitelung zu werten, da der Zweck erkennbar ist, Herrn Deeg als Verbrechensopfer und Opfer von Amtstaten mittels Amtsgewalt einzuschüchtern, unter Druck zu setzen und mundtot zu machen.

c)
Herr Deeg lebt aufgrund der Machenschaften der Justiz und Behörden seit mehr als 15 jahren unter der Armutsgrenze. Dies als ausgebildeter und langjährig tätiger Polizeibeamter mit zahlreichen Zusatzqualifikationen.

Herr Deeg ist aktuell seit 2016 berufstätig bei der Diakonie Stetten e.V. – dies nach Langzeitarbeitslosigkeit infolge der Beendigung der Beamtenstellung bei der Polizei und der geschilderten Justizkriminalität und trotz des ungehindert fortgesetzten Kindesentzugs.

Herr Deeg wird aktuell durch Pfändungsversuche der Behörden Würzburg insbesondere der Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg genötigt, die Berufstätigkeit als Heilerziehungspfleger in der Betreuung von Behinderten wieder zu beenden.

Herr Deeg ist 49 Jahre alt, so dass dies der letzte Versuch gewesen ist, in Berufstätigkeit wieder Fuß zu fassen.

Herr Deeg wird sich nach Beendigung und erneutem Rückfall in Hartz-IV sich ausschließlich mit der Verantwortungsnahme der hier geschilderten Vorgänge befassen.

Das Verhalten der Staatsanwaltschaft Würzburg bzw. der hier tätigen Verantwortlichen ist ausreichend dokumentiert.

Dieses ist als asozial, ideologisch rückständig, parteipolitisch motiviert und durchweg als unredlich anzusehen. Menschen werden ungeachtet ihres Verhaltens oder einer Strafwürdigkeit gezielt geschädigt, bis hin zum Versuch der Vernichtung, wie hier beweisrechtlich im Fall Herrn Deegs, eines besonnenen und unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten, dokumentiert.

Eine Kontrolle und Dienstaufsicht findet nicht statt, diese wird aktiv bis hin zum Ministerium verweigert, so dass sich die CSU-Kriminellen hier weiter zu Lasten von Rechtsuchenden austoben können.

Folgen bis hin zum Tod von Beteiligten, Eskalationen und Reaktionen von Opfern dieser Amtstäter werden in jedem Ausmaß in Kauf genommen und regelrecht forciert.

Auf die öffentliche Verhandlung beim Landgericht Stuttgart am 20.05.2019 und die hierbei gemachte Beweisaufnahme, die die obigen Angaben und Vorgänge zum Inhalt hatten, wird vollinhaltlich verwiesen.

Thema Kindesentziehung in neuem Film: WEIL DU MIR GEHÖRST | Filmfest München 2019

„Knapp zwei Jahre nach ihrer Scheidung stehen Julia und Tom Ludwig erneut vor Gericht. Der Richter soll über das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter Annie entscheiden. Bei der Befragung gerät die Neunjährige in Panik: sie möchte lieber tot sein, als bei ihrem Vater zu leben. Wie konnte es dazu kommen, dass Annie ihren Vater so vehement ablehnt? In Rückblenden öffnet sich der Blick auf eine scheinbar harmonische Familie: Julia ist eine engagierte, liebevolle Mutter; Tom ein guter Vater, der eine innige Beziehung zu Annie hat.

Allmählich zeigt sich jedoch, dass Julia Toms Versuche, für seine Tochter zuverlässig da zu sein, systematisch unterbindet und Annie gezielt manipuliert, bis sie ihn schließlich ablehnt. Als Tom herausfindet, was hier gespielt wird, beginnt er, sich zu wehren. Doch für Annie ist es dann schon zu spät… Alexander Dierbachs Film behandelt das Phänomen des „Parental Alienation Syndrome“ (PAS), das seit den 1980ern gehäuft in Scheidungsfällen zu beobachten ist.“