Justiz vertuscht weiter Freiheitsberaubung im Amt, verweigert Ermittlungen, gibt Zivilklagen an die Beklagten selbst ab! Aufforderung zur Selbstjustiz?

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Ich werde hier nur kurz zwei der die diese Woche zugegangenen Schreiben einstellen:

1.
Klage gegen den Freistaat Bayern über 2 Millionen Schadensersatz/Schmerzensgeld wegen u.a. – seit zwei Jahren – andauernder Kindesentführung durch Würzburger Rechtsanwältin unter Beihilfe der Justizbehörde Würzburg, die vollstreckbaren konkreten Umgangsbeschluss nicht durchsetzt, Anträge nicht beantwortet und komplette Rechtsverweigerung betreibt – Sachbearbeiterin Richterin Antje Treu: Abgabe an die Justizbehörden Würzburg als Beklagte selbst wird an diese als „Beklagtenvertreter“ des Freistaates erzwungen.

Die Verbrechen laufen derweil weiter….Rechtsanwältin Kerstin Neubert ist seit Oktober 2012 mit meinem Kind untergetaucht, nachdem sie zuvor alle Maßnahmen des Gerichts verhinderte und verweigerte und ab Juni 2012 die wöchentlichen Treffen mit meinem Kind verhinderte…..

LG München I – wieder Verweisung an die Beklagten selbst, LG Würzburg, Az. 15 O 13559/14

2.
Die infolge der Entsorgung meiner Person im dritten Lebensmonat meines Kindes durch die Justizbehörden Würzburg erfolgte Kriminalisierung und Pathologisierung meiner Person als ausgegrenztem Vater gipfelte 2009/2010 in zehnmonatiger zu Unrecht erfolgter sog. Untersuchungshaft – bis heute trotz Freispruch nicht entschädigt – und dem masslosen Versuch, mich mittels einer Dienstaufsichtsbeschwerde nach „Modell Mollath“ dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren, was Prof. Dr. Nedopil verhinderte, indem er das Fehlgutachten des sog Sachverständigen der Staatsanwaltschaft Würzburg entlarvte, gegen die sich meine Dienstaufsichtsbeschwerde gerichtet hat!

Bis heute werden Strafanzeigen wegen Freiheitsberaubung im Amt gegen die offenkundig so gezielt wie skrupellos vorgehenden Justizjuristen vertuscht und ignoriert. Die einzigen Maßnahmen, die die Behörden Stuttgart und die zuständigen Ministerien bislang veranlassen ist die Abgabe an die Beschuldigten selbst. Insbesondere wird beschuldigt der heutige Präsident des OLG Bamberg, Clemens Lückemann.

So auch diese Verweigerung eines Sachbearbeiters Humburger (zuvor war ein Herr Külker zuständig, der die Wiederaufnahme der Ermittlungen veranlasst hatte), der jedwede von Amts wegen einzuleitende Maßnahmen und Ermittlungen gegen die bayerischen Juristen dadurch abweist, indem er mich als Geschädigten weiter an die Beschuldigtenbehörden selbst verweist:

Verweigerung Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung im Amt durch die GenSta Stuttgart, Sb. Humburger, 74 Zs 173/14

Ich sage es hier nochmal:

Auch Menschen, denen Gewalt wesensfremd ist, müssen sich von Verbrechern nicht alles gefallen lassen.

Es geht hier um den Verdacht der schweren Freiheitsberaubung als Spitze einer mehrjährigen Kriminalisierungskampagne gegen einen bis dahin unbescholtenen Polizeibeamten.

Hierfür wird Genugtuung erfolgen. Wenn diese auf dem Rechtsweg verweigert wird, auf andere Weise.

Dieser Blog ist bereits Beweismittel gegen die Verantwortlichen!

Und wieder eine Ohrfeige für die fränkische Justiz: Mollath nicht gefährlich

Nun amtlich: Prof. Nedopil zeigt – wieder – der bayerischen Justiz die Realität auf:


„Psychiater: Mollath ist nicht gefährlich:

Laut einem Gutachter ist Gustl Mollath keine Gefahr mehr– und darf nicht in der Psychiatrie untergebracht werden. Wir berichten live im MZ-Newsblog.“…

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/mollath-prozess-neues-gutachten-erwartet/1097688/mollath-prozess-neues-gutachten-erwartet.html

Die erste Verhandlungswoche vor diesem Hintergrund:

http://martindeeg.Wordpress.com/2014/07/11/der-beispielfall-gustl-mollath-so-macht-die-bayerische-justiz-aus-lastigen-menschen-allgemeingefahrliche-straftater/

Wie dumm dürfen Behörden sein: Stadt Würzburg fordert 11.385 Euro von Vater, dessen Kind seit zwei Jahren von Würzburger Rechtsanwältin entführt wird!

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Heute erhielt ich – bei andauernd 25 Monaten Bindungsverlust und Kindesentzug durch die alleinsorgeberechtigte Kindsmutter unter Beihilfe und Rechtsverweigerung des Familiengerichts Würzburg – Schreiben der Stadt Würzburg…..
Geldforderung der Stadt Würzburg, 22.07.2014

Meine Antwort hier:

Stadt Würzburg
Frau Fuchs
Karmelitenstraße 43
97070 Würzburg 24. Juli 2014

JuFa 125

Schriftverkehr wird veröffentlicht unter „martindeeg.wordpress.com“ –

Sehr geehrte Frau Fuchs,

bereits nach Erhalt Ihres letzten Schreibens hatte ich versucht, Sie in Ihrem Büro zu sprechen, wo Ihre Kollegin mir mitteilte, dass Sie in Urlaub sind.

Bereits vor längerem erhielten sie meinerseits eine Faktenauskunft, was Sie jedoch ebenfalls nicht abhielt, mich weiter mit irrealen Forderungen angehen zu wollen.

Sie fordern nun erneut mit Schreiben vom 22.07.2014 von mir, bis „spätestens 20. August 2014“ den Geldbetrag von 11.385 Euro, bezeichnet als „Unterhaltskosten“.

Hierzu ist schlicht zu sagen, dass offensichtlich ein kompletter Realitätsverlust seitens der Behörden Würzburg vorzuliegen scheint.

Gegenüber dem Freistaat Bayern besteht vielmehr meinerseits als ausgegrenzter und kriminalisierter Vater ein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch in Millionenhöhe.

Das wird sich auch durch Vertuschung und Verschleppung der zuständigen Stellen im Freistaat nicht erledigen. Wenn der Rechtsweg weiter verweigert wird, werde ich auf anderem Weg Genugtuung erlangen.

Die Justizbehörden Würzburg haben aufgrund massiven Fehlverhaltens der Kindsmutter seit 2003 sowohl meine Existenz als auch meine Vaterschaft zerstört. Statt Fehlereingeständnis und Ergreifen der zwingend notwendigen Maßnahmen gegen Kindesentführung, Umgangsboykott und Kriminalisierungskampagne wird weiter vertuscht, verschleppt und die Schädigung durch Zerstörung der Vater-Kind-Bindung potenziert und fortgesetzt.

Die Gesamtvorgänge sind beweisrechtlich unter oben genannter Internetseite veröffentlich und anhand Verfahrensakten etc. für jeden nachlesbar dokumentiert.

Was die aktuelle Situation angeht:

Die Familienrichterin Antje Treu verschuldet momentan wieder eine seit Juni 2010 anhaltende Bindungszersörung zwischen meiner Person als leiblichem Vater und meinem bereits zuvor von Dezember 2003 bis Mai 2010 entfremdeten Kind.

Anstatt die zwingend notwendigen und gesetzlichen Schritte zur Erhaltung und Sicherstellung der Bindung zwischen Vater und Kind auch trotz der von der Kindsmutter drei Monate nach Geburt unter Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes (unter strafrechtlich relevanter falscher Eidesstattlicher Versicherung) einseitig erzwungenen Trennung – und unter Suspendierung aller vorher getroffenen Vereinbarungen und Heiratsabsicht ohne jede Kommunikation – einzuleiten, verschleppte das Familiengericht 2004 den Vorgang um acht Monate.

Hieraus resultierte nicht nur die Zerstörung der Vater-Kind-Bindung bis ins Jahr 2010 und in den für die Bindungsentwicklung maßgeblichen Jahren, auf reinen Zuruf der Kindsmutter wurde ich auch durch die Justizbehörden Würzburg über Jahre zu Unrecht kriminalisiert und pathologisiert.

Dies gipfelte 2009/2010 in dem Versuch der dauerhaften Unterbringung nach § 63 StGB nach „Modell Mollath“ sowie einer zu Unrecht erfolgten sog. Untersuchungshaft über zehn Monate ohne Vorliegen von Straftat, ohne Haftgrund.

Der Vorgang ist als Freiheitsberaubung im Amt gegen die Verantwortlichen angezeigt und u.a. beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.

Trotz Freispruch und ein das vorherige Fehlgutachten entlarvendes Obergutachten des Münchners Prof. Dr. Nedopil habe ich bis heute auch hierfür keinen Cent Entschädigung erhalten.

Die Justizbehörden Würzburg sind insoweit als rechtsfreier Raum zu betrachten, in dem sich die Täter gegenseitig intern decken, was offenbar über Jahrzehnte bestens funktionierte.

All dies hat in diesem Fall seinen Ursprung in der traumatisierenden und ohne jede Kommunikation von der Kindsmutter in o.g. Weise erzwungenen Trennung drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes.

Vollstreckbarer Beschluss vom 09.04.2010, Richterin Sommer, auf konkret vereinbarte Umgangskontakte wird seit nun anhaltend 25 Monaten und mit immensen Folgeschäden verweigert.

Richterin Treu unternimmt hiergegen nichts. Meine Anträge unter anderem auf Sorgerecht, auf Zwangsgeld und auf Erstattung von Umgangskosten werden weder beantwortet noch bearbeitet.

Eine bereits im Dezember 2011 beschlossene Beratung bei Frau Schmelter, Familienberatungsstelle, verweigert die Kindsmutter bis heute folgenlos.

Seit Oktober 2012 ist der Vorgang als Kindesentführung anzusehen, da die Kindsmutter untergetaucht ist: ich habe KEINERLEI Kenntnis vom Leben, Aufenthaltsort, Befindlichkeit etc. meines Kindes.

Ich werde die Darstellungen hier abbrechen.

Ich hoffe, Sie haben verstanden, wie irrational und lebensfremd Ihre Forderungen an mich als ausgegrenzten und sowohl von den Behörden Würzburg als auch der Kindsmutter existentiell geschädigten Vater sind.

Ihre Formalismen und bürokratischen Vorgehensweisen interessieren mich nicht.

Neben Richterin Treu ist Herr Pinilla der für die Schädigungen verantwortliche zuständige Sachberarbeiter des Jugendamtes.

Auch Gespräche, die ich mit dessen Abteilungsleiter, Herrn Siegel bereits im April und im September 2013 geführt hatte, haben offenkundig keinerlei Wirkung erzielt.

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass ich im Vertrauen und teilweise auf Betreiben der Kindsmutter vor der Geburt des gemeinsamen Kindes nach 15 Jahren eine Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei Baden-Württemberg unter dem Druck damaliger dienstlicher Situation „gekündigt“ habe. Auch dies ist weiter zu klären – der hier entstandene finanzielle Schaden beträgt ebenfalls mittlerweile rund 500.000 Euro.

Aufgrund der hier nur angerissenen bürokratischen Lebenszerstörung und Haltung der Täter,
die jeweils Verantwortung leugnen oder an jeweils andere Stelle „abgeben“ wollen, bin ich seit 2005 auf Transferleistungen nach Hartz-IV-Gesetzen angewiesen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Angriffe der Justiz: Wie lange muss ein Geschädigter sich auf dem Rechtsweg für dumm verkaufen lassen?

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Damit es auch der dümmste Jurist in Bayern begreift: es gibt für euch keine Möglichkeit, einer Verantwortungsnahme zu entkommen!

Ich werde diesen Justizskandal so lange wie nötig und wie immer nötig öffentlich publizieren. Wenn die Klärung auf dem Rechtsweg weiter verweigert wird, werde ich auf andere Weise Genugtuung erlangen. Auch Menschen, denen Gewalt wesensfremd ist, müssen sich von Verbrechern nicht alles gefallen lassen.

Momentan ist allerdings davon auszugehen, dass spätestens der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, bei dem seit 2012 die in Bayern vertuschte Freiheitsberaubung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Würzburg und den 1. Strafsenat des OLG Bamberg gegen mich anhängig ist, endlich die mediale Aufmerksamkeit auf sich ziehen wird, sobald die entsprechende Entscheidung ergeht, dass hier nicht nur gezielt zu Unrecht kriminalisiert und pathologisiert wurde sondern auch persönliche Motive von CSU-Juristen zu einer Freiheitsberaubung mit dem Ziel des Missbrauchs des Par. 63 StGB gegen einen Unschuldigen offengelegt werden.

Die „Einzelfälle“ skandalöser Fehlentscheidungen und gezielten Amtsmissbrauchs werden der bayerischen Justiz nicht ausgehen….!

Ich erwarte und fordere, dass insbesondere gegen die Richter Norbert Baumann und Thomas Schepping sowie gegen den damaligen Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann und seinen Handlanger, Staatsanwalt Thomas Trapp, strafrechtliche Anklage und dienstrechtliche Entfernung aus dem Amt erfolgt wegen vorsätzlicher Freiheitsberaubung im Amt gegen mich als ehemaligem Polizeibeamten. Meine nachhaltige seelische Zerstörung und auch mein Suizid aufgrund der massiven rechtswidrigen Grundrechtseingriffe war offensichtlich von den Tätern gewollt.

Fakt ist:
Die Justizbehörden Würzburg haben beginnend 2003 mein Leben zerstört, bis 2010 meine Vaterschaft zerstört – was sie es seit Juni 2012 anhaltend wieder tun (Rechtsverweigerung und Verschleppung durch die Richterin Antje Treu mithilfe eines vor 20 Monaten beauftragten, längst irrelevanten Gutachtens)…!!!
Anstatt Fakten aufzuklären, wurde ich als Geschädigter immer weiter kriminalisiert. 2009/2010 wurde ich als Spitze einer Kriminalisierungskampagne zweimal ohne Straftat und ohne Haftgrund festgenommen, nachdem die Täter der Staatsanwaltschaft Würzburg aus einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine Straftat konstruierten, anhand der ich als „Gefahr für die Allgemeinheit“ dauerhaft nach Par. 63 StGB im Massregelvollzug versenkt werden sollte – so wie Gustl Mollath und so wie zahlreiche andere, die immer noch in bayerischen Forensiken einsitzen.

Trotz Freispruch wurde von den Tätern im Anschluss unter weiterem Amtsmissbrauch die – bereits zugesprochene – Entschädigung für zehn Monate zu Unrecht erfolgte Haft verweigert. Ein glasklarer Verstoß gegen Art. 5 EMRK i.V. mit Art. 41 EMRK.

Nach der Logik dieser Täter im Amt müsste auch Gustl Mollath trotz Freispruch die Entschädigung verweigert werden, da er – nach Logik der Staatsjuristen – zweifellos „selbst schuld“ ist an über siebenjähriger zu Unrecht erfolgter Unterbringung.

Das kann jeder hier selbst abgleichen anhand der „Argumentation“ der Richter des 1. Strafsenats des OLG Bamberg, die offenkundig glauben, dass für sie weder die Gesetze noch die Rechtsstaatlichkeit gelten:

Seite 5:
„…..ist eine Entschädigung des früheren Angeklagten ausgeschlossen, weil der frühere Angeklagte die Untersuchungshaft und die vorläufige Unterbringung(Anm.: erwirkt von den hier Unterzeichnenden…) in einem psychiatrischen Krankenhaus grob fahrlässig selbst verursacht hat.“

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Dem Fehlgutachter Dr. Groß, bei dem tatsächlich vorsätzliches Handeln zugunsten der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft, ganz fraglos jedoch „grobe Fahrlässigkeit“ vorzuwerfen ist, wird parallel hierzu – von den Justizbehörden Würzburg natürlich – ein Persilschein erteilt, indem man im PKH-Verfahren erklärt, er sei bei Gericht ja als „allgemein“ kompetent bekannt….Auch diese Rechtsbeugung ist zu klären.

(Dies ist der Senat, für den auch die Vorgaben des BVerfG im „Fall“ von G. Mollath offenbar „irrelevantes“ Zeug von Verfassungsrichtern sind, die ohnehin „keine Ahnung von der Realität“ haben….http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Bamberg-2014-03-27.pdf)

Eine asoziale Justiz deckt sich permanent selbst.

Das Staatsministerium unter Winfried Bausback stellt sich stumm und taub.

Die Staatskanzlei unter Seehofer verweist auf das Staatsministerium der Justiz.

Da offenbar immer noch nicht begriffen wird, dass sich nicht jeder von Unrecht und Repression einschüchtern lässt, nur weil sie unter Amtsmissbrauch und autoritärem Status daherkommt, dessen Nimbus sie missbraucht, vielleicht hier noch eine kurze Randnotiz:

Ich wurde bekanntermaßen zu Unrecht vom 21. Juni 2009 bis 04. März 2010
eingesperrt – Prof. Nedopil legte hier mittels Obergutachten offen, dass keinerlei Voraussetzung für diese Maßnahme vorlag, worauf die 1. Strafkammer des LG Würzburg unter dem untadeligen Vorsitzenden Dr. Barthel die sofortige Entlassung aus der Unterbringung nach Par. 126 StPO verfügte und einem weiteren Antrag auf „Untersuchungshaft“ nach bereits acht Monaten Wegsperrens eine Absage erteilte. Reicht man eben den Antrag bei den „Freunden“ des 1. Strafsenats beim OLG ein.

Bereits acht Monate Freiheitsberaubung bis dato hinderte die Täter im Amt beim OLG Bamberg (weiter wegen der Diensaufsichtsbeschwerde, die eine „Störung des öffentlichen Friedens“ sein sollte…), die Beschuldigten Baumann und Schepping dann auch nicht, genau diesen Antrag der Staatsanwaltschaft wunschgemäß abzuzeichnen. Der „Freund“ des damaligen Generalstaatsanwalts Lückemann, Dr. Baumann, leistet hier offensichtlich jedem Rechtsbruch Folge.

Die Polizei in Stuttgart (Fahndung)musste denn auch offenkundig vorauseilend von oben instruiert werden, da sie

a) den Vorgang intern diskutierte und hinterfragte, da selbst für die Polizei erkennbar war, dass hier persönliche Motive vorliegen und

b) Irritationen entstanden, da – wie ein Beamter mir auf der Fahrt in die JVA Stammheim mitteilte – ein solches Vorgehen (Umstellung quasi des Wohngebietes etc.) ansonsten nur bei Einsatzen mit SEK-Beteiligung und Schwerstkriminalität/Waffen/OK etc. „üblich“ sei….

Wie genannt: es gab nie eine Straftat!

Auch „rechtliches Gehör“ wurde zielgerichtet verhindert, die „Festnahme“ zielgerichtet am Freitag Nachmittag durchgeführt:
OLG Bamberg Nachholung rechtliches Gehör

So wurde ich also am 12. März 2010 – eine Woche nach Entlassung aus der Forensik Lohr – nochmals ohne vorliegende Straftat und ohne Haftgrund mit einem polizeilichen Grossaufgebot in meiner Wohnung in Stuttgart (die Beschudigten behaupteten parallel dazu faktenresistent und sich selbst widersprechend weiter, ich sei ohne feste Wohnsitz)festgenommen nochmals 6 Wochen eingesperrt: bis sich am 22. April 2010 die 1. Strafkammer des Landgerichts unter Dr. Barthel ein zweites Mal gegen die Täter des OLG Bamberg und der Staatsanwaltschaft stellten, zum zweiten Mal die Freiheitsberaubung beendeten und auch den zweiten rechtswidrigen Haftbefehl aufhoben!

Während dieser sechs Wochen teilte ich vier Wochen lang die Zelle unter anderem mit dem zwischenzeitlich als „Spessart-Mörder“ verurteilten Alexander R.:

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region/frauenmord-von-mespelbrunn-angeklagter-ich-uebernehme-volle-verantwortung-1995517.html

Alexander R., der gegenüber Amtspersonen nie über die Tat sprach – was die bayerische Justiz freilich nicht davon abhielt, ihn wegen erwiesenen Mordes und mit besonderer Schwere der Schuld abzuurteilen – lernte ich als intelligenten, loyalen, authentischen und ehrlichen Menschen kennen.

Ich kann mit Fug und Recht aufgrund Erfahrung sagen: selbst diesen „Mörder“ halte ich für vertrauenswürdiger als den fränkischen Staatsanwalt Trapp, als den heutigen OLG-Präsident Lückemann. Diese verschulden zwar keinen Mord im Affekt – aber offenkundig die gezielte soziale und seelische Vernichtung von Menschen. Nicht jeder hat das Standing eines Gustl Mollath.

Wenn irgendjemand glaubt, diese massiven gezielten Angriffe und Grundrechtseingriffe gegen mich lassen sich weiter vertuschen, dann kann ich nur nochmals sagen: Ihr irrt euch!

Und auch hier wieder: Suizide und Suizidversuche in der bayerischen Justiz als Mittel zum Zwecke…? Am Freitag wurde ich entlassen, am Sonntag beging Alexander einen Suizidversuch:

http://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/spessartmoerder-wollte-sich-umbringen-meta-733074.html

Bayerische Justiz: Skandaljustiz!

Die „Methode Lückemann“ in der fränkischen Justiz: Wohnungsdurchsuchungen, Anklagen und Hetzbericht in der Presse auch OHNE Straftat!

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Was man bei den Justizbehörden Würzburg von Grundrechten und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hält, hat eine Amtsrichterin schon 2012 ausgeplaudert – auch hier ging es um rechtswidrigen Durchsuchungsbeschluss: 

…Die Vorsitzende sagt, dass der Beschluss vielleicht nicht den Vorgaben des BVerfG entsprochen habe. Aber die obersten Hüter der Verfassung hätten „keine Ahnung von der Realität“. Die Justiz habe weder genügend Zeit, noch genügend Personal, um Beschlüsse so zu prüfen, wie das Verfassungsgericht es sich vorstellt.

http://www.mainpost.de/regional/franken/Keine-Ahnung-von-der-Realitaet;art1727,7045991

Auch Lückemann hat sein Verständnis von der verfassungsrechtlichen Unverletzlichkeit der Wohnung öffentlich offengelegt: man müsse schließlich immer „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“, natürlich: Grundrechte stören da nur:
„Amoklaufdrohung“ Gymnasiast, Gamestar-Forum!

Nun in aller Kürze ein konkreter, 2006 selbst erlebter Vorgang, der das ganze Klima von Amtsmissbrauch, Geklüngel und Hybris widerspiegelt, das hier bei dieser Justiz herrscht:

Die Staatsanwältin Angelika Drescher – heute Vorsitzende Richterin – erwirkt erkennbar ohne Straftat und aus persönlichem Interesse („Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes gibt es nicht, Herr Deeg„) mal eben willkürlich einen Durchsuchungsbeschluss:

Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Würzburg, Angelika Drescher, fabulierte Straftat der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs mittels Bildaufnahmen“

Die Fakten sind hier in meiner sofort beim Gericht erstatteten Beschwerde beweisrechtlich dokumentiert:

Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit der (3.) Wohnungsdurchsuchung der Staatsanwaltschaft Würzburg, 06.12.2006

Noch während der Durchsuchung habe ich mich telefonisch beim Leiter der Staatsanwaltschaft – eben Clemens Lückemann – beschwert, dass gerade eine rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung auf Betreiben seiner Mitarbeiterin stattfindet. Obwohl bereits damals die Vorgänge erhebliche Aufmerksamkeit fanden, gab L. vor, nichts davon zu wissen und hielt lachend entgegen, er habe jährlich 26.000 „Fälle“ bei der Staatsanwaltschaft, ob ich glaube, er könne sich um alles kümmern?

Spätestens ab diesem Zeitpunkt war mein „Fall“ Chefsache, wie sich im Fortgang und durch die weiteren Straftaten im Amt gegen mich – bis hin zur angezeigten Freiheitsberaubung 2009/2010 über zehn Monate – durch die „Netzwerke Lückemann“ zeigte. Von wegen „Wehret den Anfängen“, Grenzen wurden längst überschritten (wie der „Fall“ Gustl Mollath „nur“ beispielhaft zeigt): https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-§-63-stgb/

Bei dieser rechtswidrigen Durchsuchung nun wurden alle Fotos und Bilder in der Wohnung „beschlagnahmt“, nach Beschwerde Tage später alles wieder ausgehändigt, bis auf die bezeichneten privaten Bilder.

Obwohl ERKENNBAR keine Straftat vorlag, wurde nach fränkisch- bayerischem „Rechtsverständnis“ selbstverständlich und auf Steuerzahlerkosten weiter ein Prozess inszeniert….

Hier der Bericht zur sog. Hauptverhandlung durch den Hofberichterstatter bei der örtlichen Mainpost.(siehe Fußnote 1)

…“Um jene Bilder, die die Anwältin von einer Seite zeigen, die in der Öffentlichkeit nichts zu suchen hat, ging es auch bei dem neuen Strafverfahren. Zehn Fotos von der Frau, einvernehmlich im Laufe der Beziehung aufgenommen, zeigte der Angeklagte im Dezember 2006 im Rahmen des Ermittlungsverfahrens einem Polizisten. Weil er sich später weigerte, auf sein Eigentum an den Bildern zu verzichten, ging die Staatsanwaltschaft in die Offensive und erwirkte beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“. Vier Monate Gefängnis auf Bewährung war die ausgesprochene Strafe, der 38-Jährige ließ seinen Rechtsanwalt Einspruch einlegen.

Die schwierige Rechtsfrage, ob sich der 38-Jährige wirklich strafbar gemacht hat, weil er im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens das „Corpus Delicti“ einem Polizeibeamten zeigte, musste Strafrichter Jürgen Weber dann aber doch nicht entscheiden. Auf Anregung von Verteidiger Christian Mulzer verzichtete der Angeklagte nämlich in Anwesenheit seiner Ex-Freundin auf die Bilder. Mit einem erleichterten Lächeln nahm die Anwältin die Abtretung des Herausgabe-Anspruchs an.“

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Intime-Fotos-der-Ex-ueberlassen;art735,4509531

Hier wird also mal eben „angeklagt“, weil ich „nicht auf MEIN Eigentum verzichte“ – um mich zur Heraugabe meines Eigentums zu zwingen, mittels Anklage! Justiz Würzburg!

Strafanzeigen gegen Drescher wurden selbstverständlich von der eigenen Behörde, Staatsanwaltschaft Würzburg, nach bekannter Manier „bearbeitet“, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde nach dort abgegeben.

Siehe hierzu Anlagen ab Seite 4 dieses Links; inzwischen argumentiert man mit Verjährung, auch das ein Muster:
Schreiben an Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, 08.05.2014

Und so läuft das weiter bis heute: die Beschuldigten „bearbeiten“ selbst – alle anderen vertuschen, bis hin zur bayerischen Staatskanzlei, Seehofer beweisrechtlich Kenntnis.

Damit hier eine Frau „lächelt“, kann man offenkundig ohne weiteres einen Mann mit vorbei an Gestzen drangsalieren, Amtsmissbrauch betreiben, Unschuldige anklagen und Justizopfer ungeniert und vorverurteilend als „Täter“ in der örtlichen Hetzpresse an den Pranger stellen.

Der aktuelle Stand: die „lächelnde“ Rechtsanwältin betreibt seit zwei Jahren mit Unterstützung des Familiengerichts eine KINDESENTFÜHRUNG. Angeklagt bin weiter ich: wegen vorgeblicher Beleidigung der Anwältin der Kindsmutter, die nicht als „asoziale Täterin“ bezeichnet werden will.

Dieser „Fall“ wird vielleicht einmal Kriminologen dazu dienen können, zu recherchieren, wie man aus Justizopfern in Bayern tatsächlich irgendwann Täter macht – Beispiele gibt es schon genug.

Fußnote 1)
Die Überschrift hier „Intime Fotos der Ex ausgehändigt“ wurde vom Gerichtsreporter Patrick Wötzel im Internet beliebig variiert in „Intime Fotos herumgezeigt“ oder „Intime Fotos verbreitet“ – auf Grundlage obigen Sachverhalts! So zeichnet man hier unter Persönlichkeitsrechtsverletzung und ohne jeden strafrechtlichen Hintergrund ein Zerrbild der Realität zu Lasten von Justizopfern.

Behördlich-gerichtliche Lebenszerstörung: Täter abgetaucht – 3. der Rechtsradikale Clemens Lückemann (OLG-Präsident Bamberg) und seine „kleinen CSU-Kämpfer“

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—–Alle Darstellungen und Geltendmachungen hier erfolgen BEWEISRECHTLICH —–

Da man bei der zuständigen Justiz, den zuständigen politischen Stellen und auch der zuständigen Polizei offenbar immer noch glaubt, man könne diesen Justizskandal und sowohl meine berufliche, meine wirtschaftliche als auch meine private und persönliche Lebensvernichtung mittels der hier aufgezeigten invasiven behördlich-gerichtlichen „Eingriffe“ aussitzen, ignorieren und vertuschen, ein kurzes Zwischenfazit in drei Punkten…..

3. Der Vater, den man über Jahre immer ungenierter kriminalisierte und letztlich versucht, als „gefährlichen Irren“ in den Maßregelvollzug zu sperren, weil er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg (Leiter damals: der Rechtsradikale Clemens Lückemann / Hinw. auf Kommentar zur Unterscheidung rechtsradikal/rechtsextrem) einreichte.

Was ist denn das Gegenteil von „lasch und links“? Meines Erachtens rechtsradikal. Laut Zeugenaussage fiel Lückemann („kleiner dicker Rothaariger“…) schon an der Uni auf, als er Tische umwarf, gegen Andersdenkende offenkundig nicht nur verbal vorging….

Und wie ist die Unabhängigkeit der Justiz und die zwingende richterliche Unabhängigkeit in Führungspostition mit diesem Weltbild, in dem „kleine harte CSU-Kämpfer“ und Franz-Josef-Strauß-Wiedergänger einer Umwelt offenkundig ihre Weltsicht aufzwingen wollen, zu vereinbaren! Gar nicht? JA genau!

ZITAT:
„Offenbar ist das Feuer noch nicht erloschen, das in den 70er Jahren im Würzburger Jurastudenten Lückemann brannte. Damals gründete er – unter Beifall des damaligen Parteichefs Franz Josef Strauß – die Hochschulunion (HSU), weil ihm der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) zu lasch und linkslastig agierte. Lückemann etablierte die HSU, wurde ihr Vorsitzender. Später begeisterte er auch die Junge Union Würzburgs für seine „offensive Politik“. Diese Zeitung berichtete, wie er sich und seine Bataillone sah: als „kleine, harte CSU-Kämpfer“.“-…

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http://www.mainpost.de/regional/bayern/Lueckemann-nimmt-Kurs-auf-Bamberg;art16683,5077052

Ich warte auf Strafanzeige wegen Verleumdung oder auf Unterlassungsklage! ….
oder hofft man weiter, dass man mich wegen konstruierter „Bedrohlichkeit“ wegräumen kann? Paranoia? Der „Irre“, der sich von der bayerischen Justiz verfolgt „fühlt“, nur wegen mehrerer Wohnungsdurchsuchungen, Dutzender Strafanzeigen, dem Versuch der Pathologisierung mittels Fehlgutachten, den zehn Monaten zu Unrecht erfolgter „Untersuchungshaft“, dem Versuch des Wegsperrens nach § 63 StGB?

Lückemann: angezeigt von mir seit 2010 wegen Freiheitsberaubung im Amt, seit Januar 2013 oberster „Dienstherr“ der Familienrichterin Treu, die just ab diesem Zeitpunkt Rechtsverweigerung betreibt…..? Zuvor ab Juni 2009 Generalstaatsanwalt in Bamberg, davor acht Jahre Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg. Der Mann der nach eigenen Worten kein „Gruß-August“ sein will hat m.E. hier ein Klima in der Justiz geprägt, in welchem Grundrechte, Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und Fakten/Wahrheit keine Rolle mehr spielen.

Stattdessen: CSU-Geklünkel, ein rechtskonservartives Weltbild, Ausgrenzung, Kriminalisierung, Amtsmissbrauch, folgenloses Wegsperren von Unschuldigen.

Der Beschuldigte Lückemann äußert sich seit Jahren entsprechend in der Presse – Justizskandale Mollath, Kulac etc. hält  er für „bodenlose Kampagne“ – oder kann man das anders verstehen: 

….“Außerdem packte er die Gelegenheit beim Schopf, um eine „bodenlose Kampagne interessierter Kreise gegen die bayerische Justiz“ zu beklagen. „Die Justiz ist seit geraumer Zeit Objekt verzerrender Darstellungen ihrer Arbeit“, so Lückemann. Dabei würde „bewusst die Grenze zwischen selbstverständlich legitimer Kritik und gezielter Verunglimpfung“ überschritten. Das „bodenlose Genre der Gerichtsshows“ habe glücklicherweise sein Ende gefunden, jetzt sieht Lückemann die Schulen gefragt, ein „realitätsnahes staatsbürgerliches Wissen über Aufgabe und Funktionsweise der Justiz“ zu vermitteln.“…..

http://www.mainpost.de/regional/main-spessart/main-spessart/art129810,7588971

Wer sind die „interessierten Kreise“, von denen Lückemann hier fabuliert – Verschwörungstheorie? 

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Schon 2006 wird „gewarnt“ – nein – gedroht!:

„Die Staatsanwaltschaft Würzburg warnte noch einmal vor derartigen Aktionen: «Hände weg von öffentlichen Androhungen von Straftaten. Das sind keine Bagatellen und schon gar keine Scherze», sagte der Leitende Oberstaatsanwalt in Würzburg, Clemens Lückemann. Wer diese Warnung nicht ernst nehme, lande schneller hinter Gittern, als er sich vorstellen könne.“

http://www.blick.ch/news/ausland/drohung-im-chatroom-polizei-schlug-zu-id122096.html

Als ich 2009 – längst verschrien als lästiger Querulant – als ehem. baden-württembergischer Polizeibeamter im Glauben an den Rechtsstaat, auch in Bayern, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die bayerische Staatsanwaltschaft einreiche, 18.05.2009, geschieht genau das: nachdem Lückemann Kenntnis hat, wird daraus eine akute „Bedrohung“ konstruiert, 12. Juni 2009. Offenbar nach „Methode Lückemann“ der FREIBRIEF, einen Unschuldigen wegzusperren:

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Bis heute werden die Umstände dieser Freiheitsberaubung vertuscht, von den Beschuldigten gezielt gelogen…..:

Erst nachdem meine Beschwerde vom Sachbearbeiter des StMJ, Ministerialrat Kornprobst, über die Generalstaatsanwaltschaft an den Beschwerdegegner, die Staatsanwaltschaft Würzburg gelangt war, mutierte sie zur „Straftat“: vorgeblicher Geschädigter und Ankläger problemlos identisch….kein Ding:

Haftbefehl, 22.06.2009:
Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09

….und nicht mehr lästig für die Justiz, sondern „Gefahr für die Allgemeinheit“:
Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09

Die Vorgänge sind hier im Blog erschöpfend BEWEISRECHTLICH und anhand der Originaldokumente dargelegt. Die Freiheitsberaubung im Amt längst angezeigt und seit Januar 2012 beim EGMR anhängig.

Nach zehn Monaten zu Unrecht erfolgter Freiheitsentziehung, wie das Landgericht Würzburg in seinem Freispruch vom 20.08.2010 zweifelsfrei feststellt, verweigern die Beschuldigten bei Staatsanwsaltschaft und OLG Bamberg wie selbstverständlich die zugesprochene Entschädigung.

Natürlich, auch das „Methode Lückemann“:

Pressebericht vom 15.03.2008: 

„Gegen Entschädigung
Bayern-Fan soll Haft fahrlässig verschuldet haben

Würzburg  
„Keine Haftentschädigung will die Staatsanwaltschaft einem 23-jährigen Bayern-Fan gönnen, der nach über fünf Monaten Untersuchungshaft freigesprochen wurde (wir berichteten).

Im Verlauf der Verhandlung vor dem Amtsgericht stellte sich heraus, dass er an dem Angriff von rund 20 Bayern-Fans auf friedliche Anhänger des 1. FC Nürnberg im vergangenen Mai auf der Autobahnraststätte Würzburg-Nord nicht beteiligt war. Das Schöffengericht sprach ihn frei und entschied, dass er für die erlittene Untersuchungshaft entschädigt werden muss. 

Die Anklagebehörde ist aber der Ansicht, der junge Mann habe seine Untersuchungshaft grob fahrlässig selbst verursacht. Er hatte den Bayern-Bus während der Geschehnisse auf der Rastanlage nicht verlassen. Allerdings stieg er kurze Zeit später auf der Landstraße aus und fuhr mit der Bahn nach Hause. „Aus diesem Grund konnte er den Tatopfern nicht gegenüber gestellt werden. In Haft genommen wurden zunächst nur Personen, die von den Opfern als Täter identifiziert wurden“, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Clemens Lückemann.

Nach Angaben des Chefs der Staatsanwaltschaft war der junge Mann nach belastenden Aussagen von zwei anderen Bayern-Fans wenige Tage später an seinem Arbeitsplatz verhaftet worden. Seine Verteidigerin hatte im Prozess gesagt, ihr Mandant habe sich freiwillig der Polizei gestellt.“

http://www.main-netz.de/nachrichten/region/frankenrhein-main/art2862,299506

Schon an anderer Stelle habe ich das – von ihm selbst in die Öffentlichkeit getragene – Bild dieses „brillanten Juristen“ aufgezeigt:

Zitat: „Man glaubt es eigentlich gar nicht, was für Leute hier Führungsverantwortung haben und „Unabhängigkeit“ von Richtern beanspruchen, (hier z.B.  der 2013 von 
Seehofer ernannte „Präsident“ beim OLG Bamberg, das nicht nur dem BVerfG sondern auch Justizopfern immer wieder deutlich macht, dass Grundrechte in diesem Teil Bayerns die Justiz nicht interessieren)…

….“Kein „Gruß-August“

Und Lückemann? Seit Horst Seehofer für ihn Partei ergriffen hat, kann er warten, bis die Würfel fallen. Im Kandidatenkarussell waren andere hochrangige Posten als Trostpflaster für den 54-Jährigen im Gespräch, der Job des Würzburger Landgerichtspräsidenten ist vakant. Lückemann habe dankend abgewinkt, heißt es. Er wolle gestalten, kein „Gruß-August“ sein.

Offenbar ist das Feuer noch nicht erloschen, das in den 70er Jahren im Würzburger Jurastudenten Lückemann brannte. Damals gründete er – unter Beifall des damaligen Parteichefs Franz Josef Strauß – die Hochschulunion (HSU), weil ihm der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) zu lasch und linkslastig agierte. Lückemann etablierte die HSU, wurde ihr Vorsitzender. Später begeisterte er auch die Junge Union Würzburgs für seine „offensive Politik“. Diese Zeitung berichtete, wie er sich und seine Bataillone sah: als „kleine, harte CSU-Kämpfer“….“

http://www.mainpost.de/regional/bayern/Lueckemann-nimmt-Kurs-auf-Bamberg;art16683,5077052

Auch „fachliche“ Darlegungen des Herrn Lückemann sind zur Genüge aufzufinden:
Arloth, Lückemann: Strafvollzugsgesetz. Ein Kommentar dazu:

…..“Nach Meinung der Autoren können neben diesen in § 2 angesprochenen Strafzwecken „auch andere anerkannte Strafzwecke berücksichtigt werden“ (§ 2 Rz.3). Paragraph 2 StVollzG stelle somit keine abschließende Regelung der im Vollzug geltenden Strafzwecke dar. Dabei wird korrekt darauf hingewiesen, daß die h.L. anderer Ansicht sei (und dies neuerdings von einzelnen Obergerichten aufgegriffen würde). Dennoch wird diese These nicht weiter begründet. Es wird ausschließlich ältere Rechtsprechung angeführt, die in Einzelfällen einen Rückgriff auf Vergeltung, Schuldschwere, Sühne, Abschreckung etc. für zulässig erklärt hat. An drei weiteren Stellen des Kommentars wird diese Passage mehr oder weniger wörtlich wiederholt (§§ 10 Rz.11; 11 Rz. 13; 13 Rz. 15). Hier liegt vielleicht die tiefere Begründung für einen weiteren Kommentar zum Strafvollzugsgesetz.
Es soll damit die in diesem Punkt immer schon abweichende Praxis in Bayern legitimiert werden. Diese Praxis kann sich jedoch weder auf das Gesetz, noch auf die Gesetzesmaterialien stützen. Und der Versuch einiger Bundesländer, dieser Praxis durch eine Gesetzesänderung zu einer Rechtsgrundlage zu verhelfen, ist Ende der 80er-Jahre gescheitert. Ebenso scheitern muß die von Arloth/Lückemann unternommene Berufung auf das Bundesverfassungsgericht. Denn in der betreffenden Entscheidung ging es gar nicht um diese Frage, die vom nur in einem rechtlich irrelevanten obiter dictum berührt wurde (vgl. dazu Mahrenholz ZfStrVo 1984, 59).
Frank Arloth ist Ministerialrat im Bayerischen Justizministerium und durch diverse Aufsätze in Fach-Zeitschriften bekannt. Sein Ko-Autor Clemens Lückemann ist Leitender Oberstaatsanwalt. Zweifellos wird ihr Kommentar, schon wegen seiner formalen Vorzüge Erfolg haben, aber auch wegen der besonderen (monopolähnlichen) Stellung des C. H. Beck-Verlages im deutschen juristischen Publikationsgeschäft. Zugeschnitten ist er vor allem auf die Praxis der Strafvollzugsverwaltungen, wo man nicht viel Geduld mit akademischen Auseinandersetzungen zu haben pflegt. Es wäre jedoch fatal, wenn im deutschen Strafvollzug in Zukunft noch mehr als bisher in zentralen Fragen unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes praktiziert würden. Schon jetzt ist es so, daß Gefangene in Berlin im Durchschnitt doppelt so viel Hafturlaub bekommen wie in Hessen, dreimal so viel wie in Bayern und sechsmal so viel wie in Sachsen. Der neue Kommentar wird wohl leider zur Stabilisierung dieser Ungleichbehandlung beitragen. Es bleibt nur zu hoffen, daß der Bundesgerichtshof (auf Vorlage eines OLG) den bayerischen Sonderweg möglichst bald für rechtswidrig erklärt und damit die Rechtseinheit im deutschen Strafvollzug wieder ein wenig deutlicher macht.“!

https://m.knast.net/article.html?id=4983

Zur Bearbeitung von Strafanzeigen gegen Justizjuristen in Bayern wird weiter von höchster Stelle gelogen, die Praxis fortgeführt:

Hier eine Antwort und offensichtliche Lüge der ehem. Ministerin Merk vom 06.02.2012 auf „abgeordnetenwatch.de“ an mich zur Praxis der „Selbstbearbeitung“ und in Zusammenhang mit Strafanzeige gegen Lückemann und seine „kleinen harten CSU-Kämpfer“ :

…“Ihre Bedenken hinsichtlich der Bearbeitung von Strafanzeigen teile ich nicht: Alle Staatsanwälte sind gemäß § 152 der Strafprozessordnung verpflichtet, beim Vorliegen eines Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, wobei die Person des Beschuldigten keine Rolle spiele darf. Diese Verpflichtung wird von den Staatsanwälten sehr ernst genommen.

Ermittlungen gegen vorgesetzte Staatsanwälte werden grundsätzlich in anderen Abteilungen oder Behörden geführt.

Da im Rahmen der Dienstaufsicht die Akten jeweils der übergeordneten Aufsichtsbehörde vorzulegen sind, besteht darüber hinaus eine weitere Kontrollinstanz.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL“

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193.html#questions

Behördlich-gerichtliche Lebenszerstörung: Täter abgetaucht – 2. Die Familienrichterin Antje Treu

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—–Alle Darstellungen und Geltendmachungen hier erfolgen BEWEISRECHTLICH —–

Da man bei der zuständigen Justiz, den zuständigen politischen Stellen und auch der zuständigen Polizei offenbar immer noch glaubt, man könne diesen Justizskandal und sowohl meine berufliche, meine wirtschaftliche als auch meine private und persönliche Lebensvernichtung mittels der hier aufgezeigten invasiven behördlich-gerichtlichen „Eingriffe“ aussitzen, ignorieren und vertuschen, ein kurzes Zwischenfazit in drei Punkten…..

2. Der Vater, dem man seit zehn Jahren das Kind entzieht, weil eine Rechtsanwältin drei Monate nach Geburt mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung der Würzburger Justiz „glaubhaft“ macht, dass sie sich vom Vater des Kindes belästigt fühlt.

Die Richterin Antje Treu, Familiengericht Würzburg hat durch Untätigkeit und Verschleppung die Bindungszerstörung zu meinem Kind zu verantworten: von Januar 2004 bis Mai 2010. Und wieder seit Sommer 2012!

Es ist davon auszugehen, dass der ehemalige Direktor des Amtsgerichts Würzburg, der Beschuldigte Roland Stockmann, massiven Einfluss auf das Ausmaß der Schädigungen hatte. Auch die Rolle des Präsidenten des OLG Bamberg (seit 2013), des offenkundigen Rechtsextremisten CLemens Lückemann wird zu klären sein (darauf werde ich in Kürze detailliert eingehen).

Wie ich in diesem Blog beweisrechtlich aufgezeigt habe, hat der Großvater meines entfremdeten Kindes seit 2004 keine Gelegenheit ausgelassen, meine Ausgrenzung, Kriminalisierung und die Zerstörung meiner Vaterschaft voranzutreiben und rücksichtslos zu intrigieren. Seit Jahren hat Willy Neubert offenkundig über Kontaktaufnahmen und Schreiben an Stockmann die Schädigungen und Esakalationen zielgerichtet provoziert:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/06/27/willy-neubert-der-hetzer-im-hintergrund-psychischer-kindesmissbrauch/

https://martindeeg.wordpress.com/2014/06/26/willy-neubert-vater-der-mutter-intrigiert-uber-direktor-des-amtsgerichts-wurzburg/

Als es schließlich ab Mai 2010 gelang, mittels dieser konkreten Umgangsvereinbarung (Richterin Sommer) eine Bindung aufzubauen, wurde diese infolge durch Verschulden der Richterin Antje Treu ab Mai 2012 ein zweites Mal zerstört.

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Richterin Treu versuchte zwar zunächst bis Ende 2012 die Schädigung des Kindes – die mittlerweile erkannt und beweisrechtlich vorliegt – mittels Einsatz des Verfahrenspflegers Günter Wegmann, Juni 2012, der Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich und der Gutachterin Katharina Behrend, beide Dezember 2012 zu beenden und auf die Kindsmutter einzuwirken.

Seither ist folgendes Stand der Dinge:

Die Kindsmutter verweigert den weiteren Kontakt zu den Helfern und Beratern. Unternommen wird hiergegen: nichts.

Es ist mittlerweile für jeden offenkundig, dass das Ziel der Kindsmutter und der mütterlichen Familie die Zerstörung meiner Vaterschaft ist, was ungeniert in den beweisrechtlich in diesem Blog veröffentlichten Schreiben und Schriftsätzen zum Ausdruck kommt.

Die Schädigung meines Kindes wird zu diesem Zweck verstärkt, mein Kind wird gezielt verängstigt, ich werde dämonisiert. Ziel ist wie genannt die komplette Ausgrenzung.

Seit Oktober 2012 stellt der Sachverhalt eine strafrechtlich relevante Kindesentführung gemäß § 235 StGB dar, da die Kindsmutter untergetaucht ist. Auch gegenüber dem Gericht gibt sie offenkundig nur eine Scheinadresse an (die ehemalige, bis Oktober 2012 bestehende Kanzleiadresse Marienplatz 1, 97070 Würzburg).

Das Gutachten, das im Dezember 2012 in Auftrag gegeben wurde, wird bis heute verweigert, die Gutachterin kann längst als komplett untauglich und parteiisch betrachtet werden:
Schreiben der Gutachterin Behrend an das Gericht, 10.12.13

Eine „Doktorarbeit“ zu schreiben und dann die systemischen Missstände mittragen, genügt nicht:
Kindliche_Kontaktverweigerung_nach_Trennung_der_Eltern_aus-205

Meine Anträge werden vom Familiengericht Würzburg weder beantwortet noch bearbeitet, so zum Beispiel

a) ein im Juli 2013 gestellter Antrag auf Verhängung von Zwangsgeld wegen des zielgerichteten Umgangsboykottes mit irreparablen Folgen.

b) ein aufgrund der erneuten Gesetzesreform im Mai 2013 gestellter Antrag auf Sorgerecht, um den Missbrauch des alleinigen Sorgerechts durch die Kindsmutter und die sektenhaft agierende mütterliche Familie zu beenden.

http://www.ehescheidung24.de/blog/2013/05/21/sorgerecht-nichtehelicher-vater-geandert-seit-19-05-2013/

c) eine Klage auf Ersatz der mir entstehenden Kosten durch den Umgangsboykott und die Kindesentführung, Januar 2014.

Das ist gezielte Rechtsverweigerung und offenkundig ebenso gezielte Provokation von Geschädigten.

Ein Muster bei der bayerischen Justiz: Geschädigte solange für dumm zu verkaufen und auflaufen zu lassen, bis man sie aufgrund irgendwelcher Reaktionen kriminalisieren kann oder als „bedrohlich“ in die Forensik sperren….

Unter anderem ist nun zum wiederholten Male Zivilklage eingereicht:
https://martindeeg.wordpress.com/2014/07/12/klage-gegen-den-freistaat-bayern-rechtsverweigerung-und-vertuschung/

Diese werden bislang im PKH-Verfahren entledigt.

Das ist der Stand der Dinge!

Der Blog hier ist wie genannt ein BEWEISMITTEL für die massiven Straftaten im Amt, für das Rechtsverständnis und die menschenfeindliche Praxis bei der fränkischen Justiz!

—–DIE ALLES ENTSCHEIDENDE FRAGE LAUTET: WIE LANGE IST MAN ALS JUSTIZOPFER GEZWUNGEN, DERARTE VERBRECHEN IM AMT HINZUNEHMEN!—–

Behördlich-gerichtliche Lebenszerstörung – Täter abgetaucht: 1. Der Polizist Roland Eisele

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—–Alle Darstellungen und Geltendmachungen hier erfolgen BEWEISRECHTLICH —–

Da man bei der zuständigen Justiz, den zuständigen politischen Stellen und auch der zuständigen Polizei offenbar immer noch glaubt, man könne diesen Justizskandal und sowohl meine berufliche, meine wirtschaftliche als auch meine private und persönliche Lebensvernichtung mittels der hier aufgezeigten invasiven behördlich-gerichtlichen „Eingriffe“ aussitzen, ignorieren und vertuschen, ein kurzes Zwischenfazit in drei Punkten…..

1. Der Polizist mit „zu langen Haaren“, den man zur Kündigung zwingt

Der Beschuldigte Roland Eisele, Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg, hat als mein damaliger Vorgesetzter und Leiter der Abt. I/Schutzpolizei versucht, mich unter Missbrauch seiner Position und massivem rechtsfremden Druck dazu zu zwingen, mir die Haare zu schneiden.

In einer Stellungnahme aus dem Jahr 2007 äußert er sich – unter uneidlicher Falschaussage – hierzu so:

Eisele Stellungnahme

Die Rechtslage hierzu:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=020306U2C3.05.0

Und: BGH Urteil vom 20.10.2011, Aktenzeichen BGH StR 4 71/11

….“Wer Mobbing als Waffe in der innerbetrieblichen Auseinandersetzung einsetzt, um Mitarbeiter zu kündigen oder zur Eigenkündigung zu veranlassen, der muss zukünftig damit rechnen, wegen Körperverletzungsdelikten und nicht nur wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft zu werden.“

http://www.mobbing-anwalt-hamburg.de/publikationen/mobbing-bgh-urteil-vom-20102011.php

Als dieser Amtsmissbrauch nicht gelang, versuchte der Beschuldigte Eisele mir vorgebliche Dienstvergehen zur Last zu legen und mich charakterlich zu diffamieren.

Er lügt bist heute über eine angebliche Nichtvorlage eines ärztlichen Attestes (liegt vor, stationäre Behandlung Fraktur, infolge Dienstunfähigkeit, SKH Sindelfingen) und die Weigerung einer amtsärztlichen Untersuchung (fand statt, Ergebnis: Fraktur, LPD Stgt.), was er dazu missbrauchte, rechtswidrig meine Dienstbezüge einzubehalten.

Nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart, D 20 K 8/01/D 20 K 9/01, festgestellt hatte, dass die einbehaltenen Dienstbezüge auszuzahlen sind, verweigert die Polizeidirektion dies und erpresst mich im Gegenteil mittels dieser Dienstbezüge zu einer Kündigung der Beamtenstellung auf Lebenszeit.

Nachdem die Folgen (siehe Fortgang der Ereignisse) für mich massiv sind, gehe ich gegen diese massiven Straftaten, Dienstvergehen und die Verletzung sowohl der Fürsorgepflicht als auch der Wahrheitspflicht des Dienstherrn vor.

Bis heute werde ich auf allen Ebenen auflaufen gelassen, wahlweise als „zu dumm“ (Eisele sinngemäß in obiger Stellungnahme), „zu faul“ (mein damaliger Rechtsvertreter, der infolge im Sinne der Dienststelle die Kündigung als „Vergleich“ darstellt, und infolge auch über die Tatsachen lügt, siehe Link) entwertet oder es wird schlicht unter Bezugnahme auf die vom Beschuldigten geschaffene Aktenlage angezweifelt, ob ich denn „uneingeschränkt charakterlich geeignet sei für den Beruf des Polizeibeamten“, siehe Landtags-Drucksache aus 2009.

Schreiben Rechtsanwalt, 10.05.2011, „kein Mandat“ für „Vergleich“

Petitionsausschuss des 15. Landtages Baden-Württemberg, 07.10.2013, Az. 14/04759

Diese Strafanzeige ist aktuell anhängig:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/24/strafanzeige-gegen-roland-eisele-leitenden-polizeibeamten/

Die Gerichte Stuttgart versuchen seit Jahren derweil alle Ansprüche bereits rechtsfremd – und m.E. Unter Verdacht der Rechtsbeugung – im Prozesskostenhilfeverfahren zugunsten des Landes zu entsorgen.

Diese Beiträge – und Kommentare – auf dem Blog beschäftigen sich mit diesem Thema:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/04/08/mobbing-bei-der-polizei/

https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/19/vom-polizeibeamten-zum-sozialfall/

https://martindeeg.wordpress.com/2013/12/16/als-polizist-charakterlich-ungeeignet-wegen-der-haarlange/

Klage gegen den Freistaat Bayern/Rechtsverweigerung und Vertuschung

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Nachdem sowohl die Zerstörung meiner Vaterschaft unter Missachtung richterlicher Umgangvereinbarung als auch die Vertuschung der Freiheitsberaubung im Amt nach „Modell Mollath“ gegen mich weiter ungeniert von einer Behörde zur anderen weitergeschoben wird, während die Schädigungen fortdauern und die Beschuldigten die Strafanzeigen gegen sich selbst „bearbeiten“, habe ich nun heute weiter folgende Klage gegen den Freistaat Bayern auf Schadensersatz und Schmerzensgeld veranlasst und stelle sie hiermit beweisrechtlich zur Veröffentlichung.

Ich halte die Zustände bei der bayerischen Justiz und die Folgeschäden hieraus für nicht mehr hinnehmbar:

Landgericht München I
Abt. für Zivilsachen
Prielmyerstraße 7
80335 München 12. Juli 2014

Hiermit wird Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz eingereicht gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium der Justiz auf weiter 2 Millionen Euro Schadensersatz wegen fortlaufender Rechtsverweigerung im Zusammenhang mit den Grundrechten des Klägers.

Diese Klage ist wie alle wesentlichen Beweisvorträge und insbesondere die zugrundeliegende Aktenlage der Beklagten beweisrechtlich im Internet veröffentlicht:

Öffentliche Tranparenz scheint die einzige Möglichkeit, die unsäglichen Straftaten im Amt sowie die zivilrechtliche Rechtsverweigerung der bayerischen Justiz überhaupt einer Geltendmachung zuzuführen.

Gründe:

1.
Die bayerische Justiz hat sich invasiv und völlig inkompetent in das Privatleben des Klägers eingemischt, dessen Vaterschaft über nun zehn Jahre zerstört.

Der Kläger ist Vater eines im Jahr 2003 geborenen Kindes.

Die Justiz Würzburg verschuldete den Abbruch der bis zum 09. Dezember 2003 bestehenden Vater-Kind-Bindung auf Grundlage einer mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkten sog. Gewaltschutzverfügung der alleinsorgeberechtigten Kindsmutter, die vom unzuständigen Zivilgericht Würzburg, dem Beschuldigten Richter Thomas Schepping am 15.12.2003 erlassen wurde.

Die in deren Person verankerten Motive der Kindsmutter und Rechtsanwältin sind vielfach belegt. Der Kläger wurde aufgrund der Vorgänge jahrelang kriminalisiert und ausgegrenzt.

Die Schädigungen laufen ungehindert fort. Der Kläger hat durch Verschulden der Justiz Würzburg sein Kind seit Mai 2012 (eine Ausnahme August 2012) nicht mehr gesehen, keinerlei Kontaktadresse und Kenntnis über das Kind.

Der Vorgang ist seit 2013 als Kindesentführung angezeigt, ohne dassiegendeine Behörde gegen die Täter vorgeht.

Die Justizbehörden Würzburg, zuständige Familienrichterin Treu, zerstört ein weiteres Mal die nun zwischen 2010 und 2012 aufgebaute Bindung des Kindes durch komplette Rechtsverweigerung.

Die Details sind auf der o.g. Internetseite beweisrechtlich benannt.

martindeeg.wordpress.com

2.
Bereits 2013 machte der Kläger die Rechtsverweigerungen beim Zivilgericht München geltend.

Anlagen:
a ) Klage vom 29. Juni 2013

b) Antrag des Klägers (beispielhaft) an das Amtsgericht Würzburg vom 16. Juli 2013, der wie andere Anträge auch bis heute weder beantwortet noch bearbeitet wurde

c) Konkrete Umgangsvereinbarung, Amtsgericht Würzburg, 21.04.2010, der seit Juni 2012 missachtet wird

d) Schreiben des Amtsgericht Würzburg vom 13.01.2012, die bis heute ohne jede Folge seitens des Gerichts eine mit Beschluss vom Dezember 2011 vereinbarte Beratung der Eltern verweigert.

e) Weiterer auf die Umgangsvereinbarung folgenlos bezugnehmender Appell des Gerichts an die Kindsmutter, Beschluss vom November 2012, in welchem bereits die fatalen Folgen der Kontaktlosigkeit aufgezeigt werden.

f) entsprechender Vermerk des Gerichts vom Dezember 2012, in welchem der Kindsmutter konkret aufgegeben wurde, mit der Verfahrenspflegerin sofortige Kontaktaufnahmen zu veranlassen.

Mit Schreiben vom 2. Juli 2014 teilte das Gericht nun mit, dass „nach Abschluss des Verfahrens“ Unterlagen zurückgereicht werden.

Anlage:
Schreiben des Gerichts, Az. 15 O 10619/13

Richtig ist folgendes:

Die Justiz München erwirkte eine Abgabe der Vorgänge an die Justizbehörden Stuttgart.

Die Justizbehörden Stuttgart erzwangen die Abgabe an die Behörde der Beschuldigten/Beklagten, die Justizbehörden Würzburg.

Eine Bearbeitung erfolgt nicht.

Sachverhalt:

Wie im Blog des Klägers beweisrechtlich aufgezeigt, werden alle Geltendmachungen des Klägers, strafrechtlich, zivilrechtlich und dienstrechtlich entweder nicht bearbeitet oder an die jeweiligen Behörden der Beschuldigten/Beklagten weitergegeben, wo infolge eine Bearbeitung verweigert wird.

Zu erwähnen ist in dem Zusammenhang insbesondere:

a) umfangreiche Strafanzeige, Wiederaufnahme bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Az. 24 Zs 173/14 sowie bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (u.a. wegen Kindesentführung) , Az. 7 Js 39853/14

b) Geltendmachung der Vertuschung dieses im gesamten als Justizskandal aufzuklärenden Vorganges bei der Bayerischen Staatskanzlei, Az. B II 3 – E 14 – 1875 – 2, Sb. Dr. Glaser

Beide Vorgänge sind Folge der kompletten Rechtsverweigerung seitens des originär zuständigen bayerischen Staatsministeriums, das Schreiben entweder nicht beantwortet oder wie genannt die Geltendmachungen an die Beschuldigten selbst zur Bearbeitung weitergibt.

Bekannt ist weiter folgendes:
Im Jahr 2009/2010 versuchte die Beklagte, Justizbehörden Würzburg, den Kläger nach „Modell Mollath“ mittels eines Fehlgutachtens zu Unrecht in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren.

Die entsprechenden Vorgänge sind dem Staatsministerium der Justiz als Freiheitsberaubung im Amt angezeigt.

Eine Rechtsverweigerung der seit 2010 geltend gemachten Vorgänge verläuft bis heute ebenfalls nach dem aufgezeigten Muster.

Eine persönliche Anhörung meiner Person als Kläger wird nochmals beantragt.

Die Vorgänge werden weiter öffentlich gemacht.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Was ist los in Bayern? Toter „Polizist war ein ‚ganz normaler Kerl’….“

Allein die Häufung der „Dramen“ in diesem Bundesland in Zusammenhang mit Polizeibeamten ist im negativsten Sinne bemerkenswert….Polizisten kennen die Folgen von „familiären Problemen“ am besten.

In einem Bundesland, in dem es Frauen gelingt, Männer zu Unrecht in der Forensik zu versenken, zu kriminalisieren, als vorgebliche „Stalker“ mal eben ins Gefängnis zu bringen, in den Suizid zu treiben oder einem Vater wie mir mit Hilfe einer völlig inkompetenten, dummen und manipulierbaren bayerischen Justiz über zehn Jahre lang auf Grundlage von Lügen und weiblichem Opfergehabe das Wunschkind zu entziehen, wundert mich nichts mehr.

….“Der Polizist war ein „ganz normaler Kerl“

…..Vom Inhalt der Gespräche, die mit dem 46-Jährigen laufen, dringt nichts nach „außen“. Sie scheinen aber schwierig zu sein. „Es gibt nichts Neues.“ Diesen Satz muss der Pressesprecher ständig wiederholen. Immer mehr Medienvertreter versammeln sich im Ort. Bald machen erste Gerüchte in Bäumenheim die Runde. Der Mann habe familiäre Probleme, wird gemunkelt. Er soll auch die Tage zuvor schon auf seinem Grundstück geschossen haben. Die Polizei dementiert dies nicht. Sie mutmaßt, dass die Ursache für das Verhalten „wohl eher im privaten Umfeld zu suchen ist“. Ein Bäumenheimer, der mit dem 46-Jährigen erst kürzlich gesprochen hat, sagt, es handle sich „um einen ganz normalen Kerl“. Die Waffen besaß er laut Polizei legal.“

http://www.augsburger-allgemeine.de/donauwoerth/SEK-erschiesst-Polizisten-Verhandlungen-haben-nichts-gebracht-id30567492.html

Auch stellt sich die Frage, wie hier seitens des „Dienstherrn“ mit Beamten umgegangen wird, was für ein Klima eigentlich in der bayerischen Polizei herrscht:

…“Die Polizei wollte zunächst die Personalakte auswerten. Aus Polizeikreisen war zu hören, dass der Beamte früher stets akkurat gearbeitet habe. Zum Ende seiner Dienstzeit habe er offenbar gesundheitliche bzw. psychische Probleme gehabt“….

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Ex-Polizist-schiesst-Frau-nieder-und-bringt-sich-dann-um-id3915096.html

….“Er und sein Kollege hatten bei einer Routinekontrolle zwei Verdächtigen mehrere Stangen Zigaretten abgenommen, weil sie die Männer für Schwarzhändler hielten. Vermutlich ein Irrtum, die Verdächtigen reagierten mit einer Strafanzeige. Plötzlich fanden sich die Beamten auf der Anklagebank wieder, denn die Zigaretten waren nicht in Polizeiakten ordnungsgemäß verbucht. Die Anklage lautete nicht auf Diebstahl, sondern, weil Rohde und sein Kollege eine Dienstwaffe am Mann trugen, juristisch korrekt auf Raub“…

http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Ein-Ex-Polizist-schreibt-Justizgeschichte-id24524496.html

…..“Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, dass der schon vor den Vorfällen zwangsweise in den Ruhestand versetzte Polizist unter der Trennung von seinem neunjährigen Sohn leide und sich von der Justiz im Stich gelassen fühle.“….

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-nuernberg-fuerth-urteil-ex-polizist-amoklaufdrohung-bewaehrungsstrafe/

…..“Was war das Motiv? Zwischen dem Polizisten und Susanne T. gab es seit längerem große Spannungen. Dabei ging es vor allem um den Kindes-Umgang. „Die Kleine war sein Ein und Alles“, sagt ein Kollege, „sie war das Wichtigste in seinem Leben.“ Was genau den Auslöser gab, dass Martin S. derart ausrastete, wird wohl nie ganz geklärt werden. Die Trennung von Susanne T. und Martin S. liegt schon länger zurück. Sie hatte einen neuen Partner. 

Wie erlebten die Unterhachinger den Streifenpolizisten Martin S.? „Ich kannte ihn von Einsätzen, da war er immer professionell. Er wirkte immer besonnen – auch in letzter Zeit“, sagt ein Feuerwehrmann zur AZ. Eine Metzgerin, die ihr Geschäft nahe der Polizeiinspektion 31 hat, berichtet: „Er hat sich immer Wurstsemmeln geholt bei uns. Das war ein ganz normaler Mensch wie du und ich, nie aufbrausend oder cholerisch. Schrecklich, wie jemand so etwas tun kann.“….

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.polizist-ausgerastet-planegg-mord-wegen-kind-sechs-schuesse-trafen-die-ex.9b990fff-de77-40b7-abd1-f89cb19a63cc.htm