
—–Alle Darstellungen und Geltendmachungen hier erfolgen BEWEISRECHTLICH —–
Da man bei der zuständigen Justiz, den zuständigen politischen Stellen und auch der zuständigen Polizei offenbar immer noch glaubt, man könne diesen Justizskandal und sowohl meine berufliche, meine wirtschaftliche als auch meine private und persönliche Lebensvernichtung mittels der hier aufgezeigten invasiven behördlich-gerichtlichen „Eingriffe“ aussitzen, ignorieren und vertuschen, ein kurzes Zwischenfazit in drei Punkten…..
3. Der Vater, den man über Jahre immer ungenierter kriminalisierte und letztlich versucht, als „gefährlichen Irren“ in den Maßregelvollzug zu sperren, weil er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg (Leiter damals: der Rechtsradikale Clemens Lückemann / Hinw. auf Kommentar zur Unterscheidung rechtsradikal/rechtsextrem) einreichte.
Was ist denn das Gegenteil von „lasch und links“? Meines Erachtens rechtsradikal. Laut Zeugenaussage fiel Lückemann („kleiner dicker Rothaariger“…) schon an der Uni auf, als er Tische umwarf, gegen Andersdenkende offenkundig nicht nur verbal vorging….
Und wie ist die Unabhängigkeit der Justiz und die zwingende richterliche Unabhängigkeit in Führungspostition mit diesem Weltbild, in dem „kleine harte CSU-Kämpfer“ und Franz-Josef-Strauß-Wiedergänger einer Umwelt offenkundig ihre Weltsicht aufzwingen wollen, zu vereinbaren! Gar nicht? JA genau!
ZITAT:
„Offenbar ist das Feuer noch nicht erloschen, das in den 70er Jahren im Würzburger Jurastudenten Lückemann brannte. Damals gründete er – unter Beifall des damaligen Parteichefs Franz Josef Strauß – die Hochschulunion (HSU), weil ihm der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) zu lasch und linkslastig agierte. Lückemann etablierte die HSU, wurde ihr Vorsitzender. Später begeisterte er auch die Junge Union Würzburgs für seine „offensive Politik“. Diese Zeitung berichtete, wie er sich und seine Bataillone sah: als „kleine, harte CSU-Kämpfer“.“-…

http://www.mainpost.de/regional/bayern/Lueckemann-nimmt-Kurs-auf-Bamberg;art16683,5077052
Ich warte auf Strafanzeige wegen Verleumdung oder auf Unterlassungsklage! ….
oder hofft man weiter, dass man mich wegen konstruierter „Bedrohlichkeit“ wegräumen kann? Paranoia? Der „Irre“, der sich von der bayerischen Justiz verfolgt „fühlt“, nur wegen mehrerer Wohnungsdurchsuchungen, Dutzender Strafanzeigen, dem Versuch der Pathologisierung mittels Fehlgutachten, den zehn Monaten zu Unrecht erfolgter „Untersuchungshaft“, dem Versuch des Wegsperrens nach § 63 StGB?
Lückemann: angezeigt von mir seit 2010 wegen Freiheitsberaubung im Amt, seit Januar 2013 oberster „Dienstherr“ der Familienrichterin Treu, die just ab diesem Zeitpunkt Rechtsverweigerung betreibt…..? Zuvor ab Juni 2009 Generalstaatsanwalt in Bamberg, davor acht Jahre Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg. Der Mann der nach eigenen Worten kein „Gruß-August“ sein will hat m.E. hier ein Klima in der Justiz geprägt, in welchem Grundrechte, Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und Fakten/Wahrheit keine Rolle mehr spielen.
Stattdessen: CSU-Geklünkel, ein rechtskonservartives Weltbild, Ausgrenzung, Kriminalisierung, Amtsmissbrauch, folgenloses Wegsperren von Unschuldigen.
Der Beschuldigte Lückemann äußert sich seit Jahren entsprechend in der Presse – Justizskandale Mollath, Kulac etc. hält er für „bodenlose Kampagne“ – oder kann man das anders verstehen:
….“Außerdem packte er die Gelegenheit beim Schopf, um eine „bodenlose Kampagne interessierter Kreise gegen die bayerische Justiz“ zu beklagen. „Die Justiz ist seit geraumer Zeit Objekt verzerrender Darstellungen ihrer Arbeit“, so Lückemann. Dabei würde „bewusst die Grenze zwischen selbstverständlich legitimer Kritik und gezielter Verunglimpfung“ überschritten. Das „bodenlose Genre der Gerichtsshows“ habe glücklicherweise sein Ende gefunden, jetzt sieht Lückemann die Schulen gefragt, ein „realitätsnahes staatsbürgerliches Wissen über Aufgabe und Funktionsweise der Justiz“ zu vermitteln.“…..
http://www.mainpost.de/regional/main-spessart/main-spessart/art129810,7588971
Wer sind die „interessierten Kreise“, von denen Lückemann hier fabuliert – Verschwörungstheorie?

Schon 2006 wird „gewarnt“ – nein – gedroht!:
„Die Staatsanwaltschaft Würzburg warnte noch einmal vor derartigen Aktionen: «Hände weg von öffentlichen Androhungen von Straftaten. Das sind keine Bagatellen und schon gar keine Scherze», sagte der Leitende Oberstaatsanwalt in Würzburg, Clemens Lückemann. Wer diese Warnung nicht ernst nehme, lande schneller hinter Gittern, als er sich vorstellen könne.“
http://www.blick.ch/news/ausland/drohung-im-chatroom-polizei-schlug-zu-id122096.html
Als ich 2009 – längst verschrien als lästiger Querulant – als ehem. baden-württembergischer Polizeibeamter im Glauben an den Rechtsstaat, auch in Bayern, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die bayerische Staatsanwaltschaft einreiche, 18.05.2009, geschieht genau das: nachdem Lückemann Kenntnis hat, wird daraus eine akute „Bedrohung“ konstruiert, 12. Juni 2009. Offenbar nach „Methode Lückemann“ der FREIBRIEF, einen Unschuldigen wegzusperren:
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009
Bis heute werden die Umstände dieser Freiheitsberaubung vertuscht, von den Beschuldigten gezielt gelogen…..:
Erst nachdem meine Beschwerde vom Sachbearbeiter des StMJ, Ministerialrat Kornprobst, über die Generalstaatsanwaltschaft an den Beschwerdegegner, die Staatsanwaltschaft Würzburg gelangt war, mutierte sie zur „Straftat“: vorgeblicher Geschädigter und Ankläger problemlos identisch….kein Ding:
Haftbefehl, 22.06.2009:
Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09
….und nicht mehr lästig für die Justiz, sondern „Gefahr für die Allgemeinheit“:
Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09
Die Vorgänge sind hier im Blog erschöpfend BEWEISRECHTLICH und anhand der Originaldokumente dargelegt. Die Freiheitsberaubung im Amt längst angezeigt und seit Januar 2012 beim EGMR anhängig.
Nach zehn Monaten zu Unrecht erfolgter Freiheitsentziehung, wie das Landgericht Würzburg in seinem Freispruch vom 20.08.2010 zweifelsfrei feststellt, verweigern die Beschuldigten bei Staatsanwsaltschaft und OLG Bamberg wie selbstverständlich die zugesprochene Entschädigung.
Natürlich, auch das „Methode Lückemann“:
Pressebericht vom 15.03.2008:
„Gegen Entschädigung
Bayern-Fan soll Haft fahrlässig verschuldet haben
Würzburg
„Keine Haftentschädigung will die Staatsanwaltschaft einem 23-jährigen Bayern-Fan gönnen, der nach über fünf Monaten Untersuchungshaft freigesprochen wurde (wir berichteten).
Im Verlauf der Verhandlung vor dem Amtsgericht stellte sich heraus, dass er an dem Angriff von rund 20 Bayern-Fans auf friedliche Anhänger des 1. FC Nürnberg im vergangenen Mai auf der Autobahnraststätte Würzburg-Nord nicht beteiligt war. Das Schöffengericht sprach ihn frei und entschied, dass er für die erlittene Untersuchungshaft entschädigt werden muss.
Die Anklagebehörde ist aber der Ansicht, der junge Mann habe seine Untersuchungshaft grob fahrlässig selbst verursacht. Er hatte den Bayern-Bus während der Geschehnisse auf der Rastanlage nicht verlassen. Allerdings stieg er kurze Zeit später auf der Landstraße aus und fuhr mit der Bahn nach Hause. „Aus diesem Grund konnte er den Tatopfern nicht gegenüber gestellt werden. In Haft genommen wurden zunächst nur Personen, die von den Opfern als Täter identifiziert wurden“, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Clemens Lückemann.
Nach Angaben des Chefs der Staatsanwaltschaft war der junge Mann nach belastenden Aussagen von zwei anderen Bayern-Fans wenige Tage später an seinem Arbeitsplatz verhaftet worden. Seine Verteidigerin hatte im Prozess gesagt, ihr Mandant habe sich freiwillig der Polizei gestellt.“
http://www.main-netz.de/nachrichten/region/frankenrhein-main/art2862,299506
Schon an anderer Stelle habe ich das – von ihm selbst in die Öffentlichkeit getragene – Bild dieses „brillanten Juristen“ aufgezeigt:
Zitat: „Man glaubt es eigentlich gar nicht, was für Leute hier Führungsverantwortung haben und „Unabhängigkeit“ von Richtern beanspruchen, (hier z.B. der 2013 von
Seehofer ernannte „Präsident“ beim OLG Bamberg, das nicht nur dem BVerfG sondern auch Justizopfern immer wieder deutlich macht, dass Grundrechte in diesem Teil Bayerns die Justiz nicht interessieren)…
….“Kein „Gruß-August“
Und Lückemann? Seit Horst Seehofer für ihn Partei ergriffen hat, kann er warten, bis die Würfel fallen. Im Kandidatenkarussell waren andere hochrangige Posten als Trostpflaster für den 54-Jährigen im Gespräch, der Job des Würzburger Landgerichtspräsidenten ist vakant. Lückemann habe dankend abgewinkt, heißt es. Er wolle gestalten, kein „Gruß-August“ sein.
Offenbar ist das Feuer noch nicht erloschen, das in den 70er Jahren im Würzburger Jurastudenten Lückemann brannte. Damals gründete er – unter Beifall des damaligen Parteichefs Franz Josef Strauß – die Hochschulunion (HSU), weil ihm der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) zu lasch und linkslastig agierte. Lückemann etablierte die HSU, wurde ihr Vorsitzender. Später begeisterte er auch die Junge Union Würzburgs für seine „offensive Politik“. Diese Zeitung berichtete, wie er sich und seine Bataillone sah: als „kleine, harte CSU-Kämpfer“….“
http://www.mainpost.de/regional/bayern/Lueckemann-nimmt-Kurs-auf-Bamberg;art16683,5077052
Auch „fachliche“ Darlegungen des Herrn Lückemann sind zur Genüge aufzufinden:
Arloth, Lückemann: Strafvollzugsgesetz. Ein Kommentar dazu:
…..“Nach Meinung der Autoren können neben diesen in § 2 angesprochenen Strafzwecken „auch andere anerkannte Strafzwecke berücksichtigt werden“ (§ 2 Rz.3). Paragraph 2 StVollzG stelle somit keine abschließende Regelung der im Vollzug geltenden Strafzwecke dar. Dabei wird korrekt darauf hingewiesen, daß die h.L. anderer Ansicht sei (und dies neuerdings von einzelnen Obergerichten aufgegriffen würde). Dennoch wird diese These nicht weiter begründet. Es wird ausschließlich ältere Rechtsprechung angeführt, die in Einzelfällen einen Rückgriff auf Vergeltung, Schuldschwere, Sühne, Abschreckung etc. für zulässig erklärt hat. An drei weiteren Stellen des Kommentars wird diese Passage mehr oder weniger wörtlich wiederholt (§§ 10 Rz.11; 11 Rz. 13; 13 Rz. 15). Hier liegt vielleicht die tiefere Begründung für einen weiteren Kommentar zum Strafvollzugsgesetz.
Es soll damit die in diesem Punkt immer schon abweichende Praxis in Bayern legitimiert werden. Diese Praxis kann sich jedoch weder auf das Gesetz, noch auf die Gesetzesmaterialien stützen. Und der Versuch einiger Bundesländer, dieser Praxis durch eine Gesetzesänderung zu einer Rechtsgrundlage zu verhelfen, ist Ende der 80er-Jahre gescheitert. Ebenso scheitern muß die von Arloth/Lückemann unternommene Berufung auf das Bundesverfassungsgericht. Denn in der betreffenden Entscheidung ging es gar nicht um diese Frage, die vom nur in einem rechtlich irrelevanten obiter dictum berührt wurde (vgl. dazu Mahrenholz ZfStrVo 1984, 59).
Frank Arloth ist Ministerialrat im Bayerischen Justizministerium und durch diverse Aufsätze in Fach-Zeitschriften bekannt. Sein Ko-Autor Clemens Lückemann ist Leitender Oberstaatsanwalt. Zweifellos wird ihr Kommentar, schon wegen seiner formalen Vorzüge Erfolg haben, aber auch wegen der besonderen (monopolähnlichen) Stellung des C. H. Beck-Verlages im deutschen juristischen Publikationsgeschäft. Zugeschnitten ist er vor allem auf die Praxis der Strafvollzugsverwaltungen, wo man nicht viel Geduld mit akademischen Auseinandersetzungen zu haben pflegt. Es wäre jedoch fatal, wenn im deutschen Strafvollzug in Zukunft noch mehr als bisher in zentralen Fragen unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes praktiziert würden. Schon jetzt ist es so, daß Gefangene in Berlin im Durchschnitt doppelt so viel Hafturlaub bekommen wie in Hessen, dreimal so viel wie in Bayern und sechsmal so viel wie in Sachsen. Der neue Kommentar wird wohl leider zur Stabilisierung dieser Ungleichbehandlung beitragen. Es bleibt nur zu hoffen, daß der Bundesgerichtshof (auf Vorlage eines OLG) den bayerischen Sonderweg möglichst bald für rechtswidrig erklärt und damit die Rechtseinheit im deutschen Strafvollzug wieder ein wenig deutlicher macht.“!
https://m.knast.net/article.html?id=4983
Zur Bearbeitung von Strafanzeigen gegen Justizjuristen in Bayern wird weiter von höchster Stelle gelogen, die Praxis fortgeführt:
Hier eine Antwort und offensichtliche Lüge der ehem. Ministerin Merk vom 06.02.2012 auf „abgeordnetenwatch.de“ an mich zur Praxis der „Selbstbearbeitung“ und in Zusammenhang mit Strafanzeige gegen Lückemann und seine „kleinen harten CSU-Kämpfer“ :
…“Ihre Bedenken hinsichtlich der Bearbeitung von Strafanzeigen teile ich nicht: Alle Staatsanwälte sind gemäß § 152 der Strafprozessordnung verpflichtet, beim Vorliegen eines Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, wobei die Person des Beschuldigten keine Rolle spiele darf. Diese Verpflichtung wird von den Staatsanwälten sehr ernst genommen.
Ermittlungen gegen vorgesetzte Staatsanwälte werden grundsätzlich in anderen Abteilungen oder Behörden geführt.
Da im Rahmen der Dienstaufsicht die Akten jeweils der übergeordneten Aufsichtsbehörde vorzulegen sind, besteht darüber hinaus eine weitere Kontrollinstanz.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL“
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193.html#questions