„Heil Hitler, Herr Staatsanwalt!“
Der „Polizeiruf“ zeichnete ein düsteres Deutschland-Bild: brutale Neonazis und zwielichtige Staatsdiener. Ist es wirklich so?….
https://www.sz-online.de/nachrichten/kultur/heil-hitler-herr-staatsanwalt-3998028.html
( Anm.:Ein hervorragender Münchner Polizeiruf, in dem der integre Kommissar seinem Kollegen rät, „nicht so“ über den Fall zu reden, damit das „die Rechten im Büro“ nicht mitbekommen…. http://mediathek.daserste.de/Polizeiruf-110/Das-Gespenst-der-Freiheit/Video?bcastId=1933890&documentId=55220922 )
Nun ja. Nach meiner Erfahrung, die dieser Blog dokumentiert, ist jedenfalls die Würzburger Staatsanwaltschaft ein Sumpf, in dem rechte CSU-Verbrecher treiben können, was sie wollen:
Die Freiheitsberaubung im Amt und die Pathologisierung mit einem Fehlgutachten gegen mich, einen Unschuldigen, wird mit immenser krimineller Energie und unter ungenierter struktureller Rechtsbeugung zu vertuschen versucht.
Der ehem. BGH-Richter Thomas Fischer nannte die Fakten „abenteuerlich“ – es ist zu hoffen, dass er sich die Akten mal detailliert zu Gemüte führt, die Gesinnung der bayerischen Justiz jedenfalls ist bekannt.
Das Schreiben, das ich nun letzte Woche von diesem unrasiert-verwegenen Kriminellen mit Amtsgewalt, Thorsten Seebach, erhielt, ist so bodenlos unverschämt, dass es nun endlich Zeit wird, die Machenschaften dieser sog. Staatsanwaltschaft in Würzburg ausgiebiger zu beleuchten.

Justizverbrecher Thorsten Seebach, Staatsanwaltschaft Würzburg
https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Staatsanwalt-Seebach-belehrt-Fluechtlinge;art774,9308308
Seebach, der mich schon länger als „amtsbekannten“ Spinner in die Ecke stellen will (Beitrag Mai u.a.) und gegen den bereits mehrfach Strafanzeige wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung erstattet ist, wirft nun einfach sieben verschiedene Strafanzeigen zum Teil ohne jeden Zusammenhang auf einen Haufen und stellt offenbar in Urlaubsstimmung mittels Satzbaustein fest, dass „keine Straftat“ vorliege.
Die Begünstigten sind der Leiter der Behörde, also sein weisungsbefugter Vorgesetzter, seine Kumpels und Freunde der Behörde und der Anwalt Auffermann, Freund des Behördenleiters Lückemann der im Verdacht steht, eine Lokalpolitikerin vergewaltigt zu haben – was die Staatsanwaltschaft vertuscht hat.
Der Kriminelle Seebach gibt sich nicht einmal mehr die Mühe, rechtsstaatliche Bearbeitung vorzutäuschen, man fühlt sich offenbar absolut sicher in seiner CSU-Justiz….
Diese weitere Strafanzeige und Beschwerde ging an den Generalstaatsanwalt.
Da das erfahrungsgemäß nicht zur Aufklärung führt sondern lediglich zu weiteren Verdeckungsstraftaten führen wird – es geht immerhin um ein Verbrechen der Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen durch mehrere honorige Justizjuristen – hier beweisrechtlich dokumentiert.
Denn ebenfalls erfahrungsgemäß behaupten ja alle, Sie haben nichts gewusst/geahnt blabla, wenn die Sache dann auffliegt!
An
Herrn Thomas Janovsky
Generalstaatsanwalt Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg
17.08.2018
Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart
an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart
602 Js 14313/18
Die zunehmend dummdreiste und strafvereitelnde Blockade des Rechtswegs durch Kriminelle der Staatsanwaltschaft Würzburg gibt Anlass zur nochmaligen deutlichen Strafanzeige und Darstellung im Gesamtzusammenhang.
Diese Strafanzeige geht weiter formal als Beschwerde an den mit Dienstaufsicht betrauten Generalstaatsanwalt Janovsky (Mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden an Herrn Janovsky wurden bislang nicht beantwortet).
Hiermit wird weiter Strafanzeige wegen struktueller Rechtsbeugung und Strafvereitelung
gegen die Beamten der Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg erstattet.
Diese Strafanzeige richtet sich gegen alle dort tätigen Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Die Begründung hierfür ergibt sich aus dem Sachverhalt.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist offenkundig aus eigener parteiischer Befangenheit und Zersetzung durch CSU-Seilschaften mit Eigeninteressen seit Jahren nicht in der Lage, auch nur ansatzweise gesetzesgemäß und rechtsstaatlich objektive Ermittlungen zu führen.
Es ist bereits nicht ersichtlich, auf welches Ermittlungsverfahren und welche Strafanzeige sich das Verfahren 602 Js 14313/18 und die sog. Verfügung des Beschuldigten Brunner beziehen soll.
Beweis:
Anlage 1 (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18
Es besteht aufgrund der vorliegenden Faktenlage und der immer dreisteren Begehung von Straftaten im Amt insgesamt keinerlei Vertrauen mehr in die Rechtsstaatlichkeit der Staatsanwaltschaft Würzburg, der Beschuldigten.
Eine Dienstaufsicht wird verweigert. Strafanzeigen wegen Vertuschung/Strafvereitelung werden von den Beschuldigten selbst oder Untergebenen entledigt, ohne Ermittlungen zu führen.
Die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg blockiert einerseits trotz dringendem Tatverdacht Ermittlungsverfahren nach Gutdünken, andererseits inszeniert und konstruiert sie in den vergangenen Jahren gegen lästige Rechtsuchende und Unschuldige wie den AE hier nach Belieben nicht vorhandene Strafvorwürfe, setzt rechtswidrig Maßnahmen und Sanktionen durch und belügt zu diesem Zweck auch Richter. Auf Verfahren 814 Js 10465/09 wird beispielhaft verwiesen.
Dem Kläger wurden seit 2004 durch Kriminelle und Bedienstete der Staatsanwaltschaft Würzburg unter anderem zielgerichtet kreativ Straftaten ohne jeden Strafgehalt und mit immenser Strafwut der Kriminellen der Beschuldigtenbehörde angedichtet, worüber zum Teil auf Betreiben der Beschuldigten, Pressesprecher, stigmatisierend und im Sinne der Beschuldigten gegen den AE in der örtlichen Mainpost berichtet wurde:
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, versuchte Nötigung, Beleidigung etc., schließlich Störung des öffentlichen Friedens aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beschuldigte.
Diese gravierende und existentielle Verfolgung eines unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten glauben die Kriminellen offenkundig durch Blockade des Rechtswegs weiter vertuschen und sich so den Konsequnzen entziehen zu können.
Die Beschuldigte hat offenkundig insgesamt den Bezug zur Realität und zur Lebenswirklichkeit verloren.
Die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg, ist offenkundig der verlängerte weisungsgebundende Arm einer in Teilen asozialen, rechtskonservativen und kriminellen bayerischen CSU, die sich regelhaft aus politischem Kalkül und ideologischer Strafwut über Gesetze und Verfassung hinwegsetzt.

Justizverbrecher Lückemann (CSU) neben seinem Gönner, dem Ministerialen Bausback (CSU)
Auf die Dokumentation der Vorgänge und der allgemeinen Medienberichterstattung in diesem Zusammenhang im Blog des AE wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.
Dieses Schreiben geht lediglich noch formal bzw. nachrichtlich als Beschwerde an die Herrn Generalstaatsanwalt Janovsky, Bamberg, wo erfahrungsgemäß lediglich weitere Verdeckungsstraftaten durch Mitarbeiter der Beschuldigten in eigener Sache zu erwarten sind.
Es wird beantragt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart endlich objektive Ermittlungen aufgrund des dringenden Tatverdachts von Verbrechen im Amt gegen den AE als unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg und böswillig, vorsätzlich und rechtswidrig seit 15 Jahren ausgegrenzten Vater einleitet/ veranlasst!
Sollte ein solcher Tatverdacht in Abrede gestellt werden, wird um klare Mitteilung seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart ersucht, damit sich der Anzeigenerstatter nicht weiter sinnlos mit rechtsstaatlichen Versuchen aufhält, die Kriminellen der CSU-Justiz Würzburg/Bamberg auf dem Rechtsweg zur Rechenschaft zu ziehen.
Dass eine fünfzehn Jahre andauernde asoziale Kindesentziehung durch Juristen und eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen mit mehrfachem Nachtreten (zweite Festnahme, Verweigerung Entschädigung nach Freispruch) Konsequenzen haben wird, ist für jeden vernünftig denkenden Menschen offenkundig.
Die Polizeibehörde Stuttgart stützt seit mehreren Jahren die Angaben des AE insoweit, als hier wie dargestellt offenkundig strukturelle Rechtsbeugung und Strafvereitelung sowie Tatverdacht auf Verbrechen im Amt gegen den AE bestehen.
Unverständlich ist insoweit, weshalb die Staatsanwaltschaft Stuttgart offenkundig autistisch und sinnfrei Strafanzeigen gegen die Beschuldigte, die Behörden Würzburg, an die Beschuldigte zur Sachbearbeitung in eigener Sache verweist! Dies mit anhaltend gleichem Ergebnis kataloghafter Strafvereitelung und Verdeckungsstraftaten!
Das gesamte Verhalten der Beschuldigten und die hier offenkundig rechtswidrige Blockade des Rechtswegs durch die Beschuldigte als sog. rechtsstaatliche Behörde und in eigener Sache ist wie bereits zahlreich dargestellt und erörtert, objektiv geeignet, Tötungsdelikte, Selbstjustiz, persönliche Rache zu provozieren.
Diese Darstellung wird seit Jahren komplett ignoriert, nachdem zuvor die Feststellung dieser objektiven Tatsache von den Kriminellen ungeniert missbraucht und dramatisch aufgeblasen wurde, um den AE immer unverschämter zu kriminalisieren und zu pathologisieren.
Die Aktenlage ist gerichtsbekannt (LG Stuttgart) und polizeibekannt.
Die Methoden der CSU-Justiz gegen Menschen, die sich nichts zuschulden kommen lassen, sind mittlerweile Allgmeingut. Mit immer ungenierterem Verfassungsbruch versucht die bayerische Staatsregierung Eingriffsbefugnisse gegen Bürger zu erlangen, offenkundig um politische Ziele (Dobrindt: „konservative Revolution“) zu verwirklichen.
Insgesamt stellt sich hier sehr wohl die Frage, inwieweit in Bayern überhaupt noch von rechtsstaatlichen Prinzipien und Standards auszugehen ist.
Im Fall des AE wurden offenkundig Maßstäbe angesetzt, die in anderen Bundesländern, insbesondere in Baden-Württemberg so in keiner Weise möglich gewesen wären.
Die Beschuldigte ist offenkundig insgesamt zu dumm, ihre massiv destruktive Rolle bei der Zerstörung der Existenz und der Vaterschaft des Anzeigenerstatters, bei der Missachtung und in Teilen verbrecherischen Aushebelung der Grund- und Freiheitsrechte des AE seit insgesamt 2004 zu reflektieren.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg als Behörde, infolge bezeichnet als die Beschuldigte, missbraucht offenkundig das rechtsstaatliche Gewaltmonopol und das Tatortprinzip, um unter fortlaufender Strafvereitelung eigenen Mitarbeitern kataloghaft und zirkelschlüssig sowie begründungsfrei zu bescheinigen, dass diese keine Straftaten begangen haben.
Dies trotz offenkundig vorliegendem dringendem Tatverdacht auf schwere Straftaten im Amt durch Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter, bzw. den ehemaligen Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, Clemens Lückemann.
Dieser hat darüberhinaus als sog. Präsident des OLG Bamberg ein Weisungsrecht, das er offenkundig in eigener Sache missbraucht, um Ermittlungen zu verhindern.
Strafantrag gegen den Beschuldigten Seebach, der hier weiter Strafvereitelung zu Lasten des AE betreibt, ist bereits mehrfach Strafanzeige erstattet, zuletzt:
22.05.2018, 602 Js 8101/18
18.07.2018, 602 Js 11434/18
Begründung:
1.
Der Bescheid des Beschuldigten Seebach besteht insoweit lediglich aus einer zusammenhangslosen Auflistung von Beschuldigten mehrerer Ermittlungsverfahren.
Beweis:
Anlage 1 (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18
Der Beschuldigte wirft so – offenkundig auf Weisung – ohne jede amtliche und hoheitliche Tätigkeit mehrere Ermittlungsverfahren, die nichts miteinander zu tun haben und die völlig unterschiedliche Sachverhalte betreffen auf einen Haufen („…7 Schreiben“).
So bspw. die Strafanzeige gegen den Juristen Peter Auffermann wegen des Verdachts der Vergewaltigung. Die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg, verweigerte hier offenkundig laut Aussage der Geschädigten jede Strafverfolgung. Der Beschuldigte Auffermann mit dem späteren Leiter der Behörde, dem Beschuldigten Lückemann, offenkundig befreundet.
An erster Stelle der Auflistung des Beschuldigten wird wiederum der Beschuldigte Burkhard Pöpperl benannt, der der weisungsbefugte Leiter der Behörde und damit der weisungsgebende Vorgesetzte des unterzeichnenden Beschuldigten Seebach ist.
Auf die gesamten Eingaben des AE bei der Polizeibehörde, die Straftaten bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg betreffend, wird beweisrechtlich verwiesen.
Es wird auch seitens der Polizei um Mitteilung gebeten, und zwar dringend, welche Maßnahmen gegen derarte strukturelle offenkundige Aushebelung und Missachtung des Rechsstaates durch ein Organ der Rechtspflege, das diese Rechtsstaatlichkeit garantieren und durchsetzen soll, infolge und zeitnah erfolgen.
Der Anzeigenerstatter ist nicht (mehr) verpflichtet und daran gebunden, Verbrechen im Amt auf dem Rechtsweg geltend zu machen.
2.
Der Beschuldigte Seebach missbraucht offenkundig auf Weisung seine Amtsgewalt als sog. Staatsanwalt, um Strafvereitelung und Rechtsbeugung zu begehen.
Dies in derart offenkundig provozierender und dummdreister Form, dass dies offenkundig als Anstiftung zur Selbstjustiz durch den AE aufzufassen ist.
Weder die Tätigkeit als Organ der Rechtspflege noch die rechtsstaatlichen Pflichten eines Staatsanwalts werden bei der Beschuldigten hier noch in irgendeiner Form als verpflichtend oder bindend angesehen oder auch nur ernst genommen.
Der Beschuldigte vermischt in rechtswidriger und strafvereitelnd mehrere komplexe Strafverfahren, Beweisvorträge und Tatbestandsdarstellungen, wirft diese praktisch unter Verweigerung hoheitlicher Tätigkeit als Staatsanwalt beliebig auf einen Haufen und stellt sodann jeden Strafgehalt begründungsfrei in Abrede.
Beweis:
Anlage 1 (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18
Dies versucht der Beschuldigte auch nicht zu verschleiern, der schreibt:
„Mit insgesamt 7 Schreiben hat der Anzeigeerstatter Strafanzeigen gegen die Beschuldigten beim Polizeiposten Weilimdorf erstattet.“
Es folgen die Satzbausteine, die bereits seit Jahren durch die Beschuldigte und in allen Fällen zwecks Verweigerung von Ermittlungen trotz dringendem Tatverdacht auf Verbrechen im Amt von der Beschuldigten in eigener Sache verwandt werden.
Beweis:
Anlage (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18
Dies legt nahe, dass sich die Beschuldigte hier völlig sicher fühlt, da offenkundig seit Jahrzehnten Strafverfahren wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung bei der CSU-Justiz in eigener Sache verhindert werden und auch durch die CSU-Staatsregierung regelhaft keinerlei Kontrollmechanismen zur Anwendung kommen. Eine Dienstaufsicht wird regelhaft verweigert.
3.
Die Schwere der Verbrechen im Amt rechtfertigt mittlerweile jede Maßnahme des Anzeigenerstatters und Klägers gegen die Kriminellen und Beschuldigten:
a)
Auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert beliebig am 15.12.2003 beim unzuständigen Zivilgericht Würzburg eine sog. Gewaltschutzverfügung und ein Kontaktverbot gegen den AE, 15 C 3591/03.
Die Hinweise auf ein borderline-akzenturiertes Beziehungsverhalten und ein unsicher-ambivalentes Bindungsverhalten der Kindsmutter (das diese projektiv auf das Kind überträgt) sowie den aggressiv-dominanten Charakter der Kindsmutter werden bis heute durch die Justizbehörden ignoriert und stattdessen jahrelang auf den AE als unschuldigen Vater eingetreten, dieser mittels struktureller Gewalt letztlich in der Forensik zu vernichten gesucht, Akte der Beschuldigten, 814 Js 10465/09, wie gerichtsbekannt und polizeibekannt.
Durch die einfachst erlassene sog. Verfügung zwecks „Gewaltschutz“ (ohne Anhörung, ohne Beweisaufnahme, Glaubhaftmachung von Frau) wurde die Bindung zwischen Vater und Kind und die Elternschaft des AE bis zum heutigen Tag zerstört. Die akute Gefahr der Bindungszerstörung durch dieses beliebige ideolgische Kontaktverbot wurde durch das vom AE unmittelbar am 27.12.2003 dem Familiengericht mitgeteilt und dieses um Hilfe ersucht.
Anstatt ein Wächteramt auszuüben, verschleppt das Familiengericht Würzburg infolge 15 Jahre lang und verweigert jegliche gebotene Durchsetzung gegen die Kindsmutter, die aggressive Verfügungsgewalt ausübt und psychischen Missbrauch der Tochter des AE betreibt.

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert
Dies geschieht unter Anleitung und Manipulation durch ihren seit 45 Jahren allein lebenden Vater, der jeden Zugriff auf die Tochter des AE hat und die Dämonisierung des AE gerichtsbekannt eskalativ bis heute forciert (persönliche Schreiben an den Kriminellen Stockmann, ehem. Direktor des AG, vgl. LG Würzburg, 61 O 620/18, Strafanzeige Polizei Stuttgart am 20.07.2018 gegen Rechtsbeugungen zugunsten Stockmann).
https://martindeeg.wordpress.com/2014/06/27/willy-neubert-der-hetzer-im-hintergrund-psychischer-kindesmissbrauch/
Anstatt objektiv und neutral die Fakten zu klären und die Falschangaben der Kindsmutter zu sanktionieren, wurde der AE rollenspezifisch und mittels dümmster Geschlechterklischees durch die Staatsanwaltschaft Würzburg, die Beschuldigte, von Anfang an parteiisch und zunehmend ungeniert ideologisch kriminalisiert.
Die Kriminelle Angelika Drescher ermutigte die Volljuristin Neubert solidarisch zu unbegründeten und beliebigen Strafanzeigen gegen den AE. Dies ungeachtet der Tatsache, dass dies auch die Elternschaft zerstört und irrversible Folgen für die Tochter des AE hat, die nun eingetreten sind.

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt
Drescher, die offenkundig als Radikalfeminstin asozial ihre Amtsgewalt missbraucht, hat in zielgerichteter Schädigungsabsicht ab 2006 parteiisch und völlig willkürlich die Pathologisierung des AE betrieben, eine sechstägige Freiheitsberaubung zu veranworten (vgl. LG Würzburg, 63 O 1493/17, Strafanzeige gegen Rechtsbeugungen zugunsten Drescher, u.a. vom 11.10.2017, Polizei Stuttgart).
https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/06/widerwaertige-justizverbrecherin-und-feminismuslobbyistin-angelika-drescher-schuld-an-eskalation-und-14-jahren-kindesentzug/
Angelika Drescher hat als Angehörige der Beschuldigten hier zielgerichtet, hochmotiviert und in böser Absicht alles getan, damit der AE als Vater den Kontakt zu seinem Kind verliert und stattdessen als Krimineller und Spinner etikettiert und verfolgt wird.
Die Kriminelle Drescher ist für jedwede Tätigkeit in einer rechtsstaatlichen Justiz ungeeignet, wird in Bayern jedoch vor jedweder Konsequenz ihrer asozialen Vorgehensweise und ihrer Straftaten im Amt rechtsbeugend gedeckt.
b)
Die von der Kriminellen Drescher schließlich über den Hausgutachter Dr. Groß zielgerichtete vernichtende Pathologisierung des AE als Vater und Rechtsuchenden missbrauchte die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg, infolge, um den AE ohne Vorliegen von Straftat und ohne Vorliegen von Haftgrund aus Ärger über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten Trapp (infolge einer Amtspflichtsverletzung und Verfolgung Unschuldiger, vgl. LG Würzburg, Strafanzeige über Polizei Stuttgart zuletzt vom 14.02.18, 14.03.2018) und unter medialer vorverurteilender Berichterstattung (Mainpost: „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, 25.06.2009) die Planung eines akut drohenden Amoklaufs bei den Justizbehörden Würzburg anzudichten.
Als sich dieser Vorwurf aus tätsächlichen Gründen als Popanz entlarvte, inszenierten die Kriminellen, Sachbearbeiter Trapp, zielgerichtet unter Verschleierung von Fakten hilfsweise und mit größtmöglicher Dramatik die ebenfalls nicht vorhandene „Androhung“ eines solchen Amoklaufs und hieraus eine „Störung des öffentlichen Friedens“ gegen den unschuldigen AE.
Um den AE dauerhaft nach Modell Gustl Mollath zu vernichten, wurde der mit den Beschuldigten der Staatsanwaltschaft seit Jahren klüngelnde Dr. Groß mit einem Fehlgutachten beauftragt, in welchem er wunschgemäß schwerste Pathologien, einen Wahn und hieraus eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit durch den AE fantasierte.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß
Dies wurde mit Begeisterung von der Beschuldigten, der Staatsanwaltschaft Würzburg, aufgenommen.
Dr. Groß wird bis heute durch die Kriminellen der Justizbehörden gedeckt, sein Fehlgutachten durch seine Mittäter im Amt vertuscht, eine zirkuläre Rechtsbeugung zwecks Vertuschung einer Intrige.
Als der Popanz aufgrund Obergutachten des unabhängigen Münchner Prof. Nedopil, LMU, als solcher entlarvt wurde (weder Pathologien, kein Wahn, keine Gefahr für Allgemeinheit), trat die Beschuldigten nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung gegen den AE nach und inszenierte am 12.03.2010 in bloßer Schädigungsabsicht einen weiteren Haftbefehl gegen den AE.
Die Vorgänge sind gerichtsbekannt und polizeibekannt. Es folgten weitere sechs Wochen Freiheitsberaubung, von der Beschuldigten erzwungen, bevor das LG Würzburg diese rechtswidrige Maßnahme unter fiktiver, von der Beschuldigten konstruierter Fluchtgefahr (!) beendete.
Für die zehn Monate Freiheitsberaubung wurde der AE auf Betreiben der Beschuldigten, der Staatsanwaltschaft Würzburg bis heute nicht entschädigt.

Justizverbrecher Lückemann, Initiator der Freiheitsberaubung im Amt, gedeckt durch Minister Bausback (links)
Nach Freispruch durch das Landgericht Würzburg missbrauchte die Beschuldigte erneut ihre Amtsgewalt um in weiterem asozialen Nachtreten die Haftentschädigung zu verweigern, da der AE vorgeblich für die rechtswidrigen Maßnahmen auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beschuldigte, den Kriminellen Trapp (in eigener Sache Sachbearbeiter der Freiheitsberaubung), selbst verantwortlich sei.
Die Verbrecher werden seither unter fortlaufender Rechtsbeugung durch Kollegen, Freunde und Bekannte bei der Beschuldigten gedeckt.
Eine Verweisung an eine objektive Behörde, wie sie in einem Rechtsstaat unmittelbar zu erwarten ist, wird offenkundig gezielt zu verhindern gesucht!
Die Rolle der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist hier nun ggf. ebenfalls in einem Untersuchungsausschuss zu beleuchten.
Begründungen für die Verweigerung jedweder Ermittlung trotz dieser Gesamtschau und dringendem Tatverdacht auf Freiheitsberaubung im Amt werden naheliegenderweise durch die Beschuldigte in nicht einem Fall auch nur ansatzweise geliefert.
Es besteht der dringende Tatverdacht der strukturellen Korruption, der strukturellen Rechtsbeugung und Strafvereitelung durch die Beschuldigte, die über die bloße personelle Einzelfallrechtsbeugung hinausgeht.
Mit welcher Selbstverständlichkeit hier darzustellen versucht wird, dass ein weisungsgebundener Bediensteter einer Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen befreundete Richter, unmittelbare Kollegen und seinen eigenen Vorgesetzten betreibt, spottet jeglicher Rechtsstaatlichkeit und Anspruch von Ernsthaftigkeit.
Der AE behält sich weitere Schritte vor, um die Kriminellen im Amt, die hier zielgerichtet Amtsgewalt missbrauchen, um Menschen zu schädigen, zur Verantwortung zu ziehen.
Auf die weiteren, der Polizei zur Kenntnis gebrachten Vorgänge und Sachverhalte, die vorläufig noch nicht öffentlich gemacht sind, wird verweisen.
Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.