„Heil Hitler, Herr Staatsanwalt!“ – strukturelle Strafvereitelung: Thorsten Seebach, sog. Oberstaatsanwalt in Würzburg hält offenkundig nichts von Gesetzen und Gewaltenteilung!

„Heil Hitler, Herr Staatsanwalt!“
Der „Polizeiruf“ zeichnete ein düsteres Deutschland-Bild: brutale Neonazis und zwielichtige Staatsdiener. Ist es wirklich so?….

https://www.sz-online.de/nachrichten/kultur/heil-hitler-herr-staatsanwalt-3998028.html

( Anm.:Ein hervorragender Münchner Polizeiruf, in dem der integre Kommissar seinem Kollegen rät, „nicht so“ über den Fall zu reden, damit das „die Rechten im Büro“ nicht mitbekommen…. http://mediathek.daserste.de/Polizeiruf-110/Das-Gespenst-der-Freiheit/Video?bcastId=1933890&documentId=55220922 )

Nun ja. Nach meiner Erfahrung, die dieser Blog dokumentiert, ist jedenfalls die Würzburger Staatsanwaltschaft ein Sumpf, in dem rechte CSU-Verbrecher treiben können, was sie wollen:

Die Freiheitsberaubung im Amt und die Pathologisierung mit einem Fehlgutachten gegen mich, einen Unschuldigen, wird mit immenser krimineller Energie und unter ungenierter struktureller Rechtsbeugung zu vertuschen versucht.

Der ehem. BGH-Richter Thomas Fischer nannte die Fakten „abenteuerlich“ – es ist zu hoffen, dass er sich die Akten mal detailliert zu Gemüte führt, die Gesinnung der bayerischen Justiz jedenfalls ist bekannt.

Das Schreiben, das ich nun letzte Woche von diesem unrasiert-verwegenen Kriminellen mit Amtsgewalt, Thorsten Seebach, erhielt, ist so bodenlos unverschämt, dass es nun endlich Zeit wird, die Machenschaften dieser sog. Staatsanwaltschaft in Würzburg ausgiebiger zu beleuchten.

Justizverbrecher Thorsten Seebach, Staatsanwaltschaft Würzburg



https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Staatsanwalt-Seebach-belehrt-Fluechtlinge;art774,9308308

Seebach, der mich schon länger als „amtsbekannten“ Spinner in die Ecke stellen will (Beitrag Mai u.a.) und gegen den bereits mehrfach Strafanzeige wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung erstattet ist, wirft nun einfach sieben verschiedene Strafanzeigen zum Teil ohne jeden Zusammenhang auf einen Haufen und stellt offenbar in Urlaubsstimmung mittels Satzbaustein fest, dass „keine Straftat“ vorliege.

https://martindeeg.wordpress.com/2018/05/23/wieder-zunehmend-uebergriffige-stigmatisierungsversuche-und-beleidigungen-durch-kriminelle-staatsanwaelte-in-wuerzburg-bamberg-ziel-vertuschung-der-freiheitsberaubung-im-amt-durch-csu-seilschaft-ve/

Die Begünstigten sind der Leiter der Behörde, also sein weisungsbefugter Vorgesetzter, seine Kumpels und Freunde der Behörde und der Anwalt Auffermann, Freund des Behördenleiters Lückemann der im Verdacht steht, eine Lokalpolitikerin vergewaltigt zu haben – was die Staatsanwaltschaft vertuscht hat.

https://martindeeg.wordpress.com/2018/05/05/ist-jurist-peter-auffermann-ein-vergewaltiger-vertuscht-von-csu-seilschaften-der-staatsanwaltschaft-wuerzburg-neue-infos-passen-ins-bild-nach-aussen-honorige-juristen-in-wahrheit-verlogene/

Der Kriminelle Seebach gibt sich nicht einmal mehr die Mühe, rechtsstaatliche Bearbeitung vorzutäuschen, man fühlt sich offenbar absolut sicher in seiner CSU-Justiz….

Diese weitere Strafanzeige und Beschwerde ging an den Generalstaatsanwalt.

Da das erfahrungsgemäß nicht zur Aufklärung führt sondern lediglich zu weiteren Verdeckungsstraftaten führen wird – es geht immerhin um ein Verbrechen der Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen durch mehrere honorige Justizjuristen – hier beweisrechtlich dokumentiert.

Denn ebenfalls erfahrungsgemäß behaupten ja alle, Sie haben nichts gewusst/geahnt blabla, wenn die Sache dann auffliegt!

An
Herrn Thomas Janovsky
Generalstaatsanwalt Bamberg

Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg

17.08.2018

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

602 Js 14313/18

Die zunehmend dummdreiste und strafvereitelnde Blockade des Rechtswegs durch Kriminelle der Staatsanwaltschaft Würzburg gibt Anlass zur nochmaligen deutlichen Strafanzeige und Darstellung im Gesamtzusammenhang.

Diese Strafanzeige geht weiter formal als Beschwerde an den mit Dienstaufsicht betrauten Generalstaatsanwalt Janovsky (Mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden an Herrn Janovsky wurden bislang nicht beantwortet).

Hiermit wird weiter Strafanzeige wegen struktueller Rechtsbeugung und Strafvereitelung
gegen die Beamten der Staatsanwaltschaft Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg erstattet.
Diese Strafanzeige richtet sich gegen alle dort tätigen Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Die Begründung hierfür ergibt sich aus dem Sachverhalt.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist offenkundig aus eigener parteiischer Befangenheit und Zersetzung durch CSU-Seilschaften mit Eigeninteressen seit Jahren nicht in der Lage, auch nur ansatzweise gesetzesgemäß und rechtsstaatlich objektive Ermittlungen zu führen.

Es ist bereits nicht ersichtlich, auf welches Ermittlungsverfahren und welche Strafanzeige sich das Verfahren 602 Js 14313/18 und die sog. Verfügung des Beschuldigten Brunner beziehen soll.

Beweis:

Anlage 1 (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18

Es besteht aufgrund der vorliegenden Faktenlage und der immer dreisteren Begehung von Straftaten im Amt insgesamt keinerlei Vertrauen mehr in die Rechtsstaatlichkeit der Staatsanwaltschaft Würzburg, der Beschuldigten.

Eine Dienstaufsicht wird verweigert. Strafanzeigen wegen Vertuschung/Strafvereitelung werden von den Beschuldigten selbst oder Untergebenen entledigt, ohne Ermittlungen zu führen.

Die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg blockiert einerseits trotz dringendem Tatverdacht Ermittlungsverfahren nach Gutdünken, andererseits inszeniert und konstruiert sie in den vergangenen Jahren gegen lästige Rechtsuchende und Unschuldige wie den AE hier nach Belieben nicht vorhandene Strafvorwürfe, setzt rechtswidrig Maßnahmen und Sanktionen durch und belügt zu diesem Zweck auch Richter. Auf Verfahren 814 Js 10465/09 wird beispielhaft verwiesen.

Dem Kläger wurden seit 2004 durch Kriminelle und Bedienstete der Staatsanwaltschaft Würzburg unter anderem zielgerichtet kreativ Straftaten ohne jeden Strafgehalt und mit immenser Strafwut der Kriminellen der Beschuldigtenbehörde angedichtet, worüber zum Teil auf Betreiben der Beschuldigten, Pressesprecher, stigmatisierend und im Sinne der Beschuldigten gegen den AE in der örtlichen Mainpost berichtet wurde:

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, versuchte Nötigung, Beleidigung etc., schließlich Störung des öffentlichen Friedens aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beschuldigte.

Diese gravierende und existentielle Verfolgung eines unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten glauben die Kriminellen offenkundig durch Blockade des Rechtswegs weiter vertuschen und sich so den Konsequnzen entziehen zu können.

Die Beschuldigte hat offenkundig insgesamt den Bezug zur Realität und zur Lebenswirklichkeit verloren.

Die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg, ist offenkundig der verlängerte weisungsgebundende Arm einer in Teilen asozialen, rechtskonservativen und kriminellen bayerischen CSU, die sich regelhaft aus politischem Kalkül und ideologischer Strafwut über Gesetze und Verfassung hinwegsetzt.

Justizverbrecher Lückemann (CSU) neben seinem Gönner, dem Ministerialen Bausback (CSU)

Auf die Dokumentation der Vorgänge und der allgemeinen Medienberichterstattung in diesem Zusammenhang im Blog des AE wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Dieses Schreiben geht lediglich noch formal bzw. nachrichtlich als Beschwerde an die Herrn Generalstaatsanwalt Janovsky, Bamberg, wo erfahrungsgemäß lediglich weitere Verdeckungsstraftaten durch Mitarbeiter der Beschuldigten in eigener Sache zu erwarten sind.

Es wird beantragt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart endlich objektive Ermittlungen aufgrund des dringenden Tatverdachts von Verbrechen im Amt gegen den AE als unschuldigen ehemaligen Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg und böswillig, vorsätzlich und rechtswidrig seit 15 Jahren ausgegrenzten Vater einleitet/ veranlasst!

Sollte ein solcher Tatverdacht in Abrede gestellt werden, wird um klare Mitteilung seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart ersucht, damit sich der Anzeigenerstatter nicht weiter sinnlos mit rechtsstaatlichen Versuchen aufhält, die Kriminellen der CSU-Justiz Würzburg/Bamberg auf dem Rechtsweg zur Rechenschaft zu ziehen.

Dass eine fünfzehn Jahre andauernde asoziale Kindesentziehung durch Juristen und eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen mit mehrfachem Nachtreten (zweite Festnahme, Verweigerung Entschädigung nach Freispruch) Konsequenzen haben wird, ist für jeden vernünftig denkenden Menschen offenkundig.

Die Polizeibehörde Stuttgart stützt seit mehreren Jahren die Angaben des AE insoweit, als hier wie dargestellt offenkundig strukturelle Rechtsbeugung und Strafvereitelung sowie Tatverdacht auf Verbrechen im Amt gegen den AE bestehen.

Unverständlich ist insoweit, weshalb die Staatsanwaltschaft Stuttgart offenkundig autistisch und sinnfrei Strafanzeigen gegen die Beschuldigte, die Behörden Würzburg, an die Beschuldigte zur Sachbearbeitung in eigener Sache verweist! Dies mit anhaltend gleichem Ergebnis kataloghafter Strafvereitelung und Verdeckungsstraftaten!

Das gesamte Verhalten der Beschuldigten und die hier offenkundig rechtswidrige Blockade des Rechtswegs durch die Beschuldigte als sog. rechtsstaatliche Behörde und in eigener Sache ist wie bereits zahlreich dargestellt und erörtert, objektiv geeignet, Tötungsdelikte, Selbstjustiz, persönliche Rache zu provozieren.

Diese Darstellung wird seit Jahren komplett ignoriert, nachdem zuvor die Feststellung dieser objektiven Tatsache von den Kriminellen ungeniert missbraucht und dramatisch aufgeblasen wurde, um den AE immer unverschämter zu kriminalisieren und zu pathologisieren.

Die Aktenlage ist gerichtsbekannt (LG Stuttgart) und polizeibekannt.

Die Methoden der CSU-Justiz gegen Menschen, die sich nichts zuschulden kommen lassen, sind mittlerweile Allgmeingut. Mit immer ungenierterem Verfassungsbruch versucht die bayerische Staatsregierung Eingriffsbefugnisse gegen Bürger zu erlangen, offenkundig um politische Ziele (Dobrindt: „konservative Revolution“) zu verwirklichen.

Insgesamt stellt sich hier sehr wohl die Frage, inwieweit in Bayern überhaupt noch von rechtsstaatlichen Prinzipien und Standards auszugehen ist.

Im Fall des AE wurden offenkundig Maßstäbe angesetzt, die in anderen Bundesländern, insbesondere in Baden-Württemberg so in keiner Weise möglich gewesen wären.

Die Beschuldigte ist offenkundig insgesamt zu dumm, ihre massiv destruktive Rolle bei der Zerstörung der Existenz und der Vaterschaft des Anzeigenerstatters, bei der Missachtung und in Teilen verbrecherischen Aushebelung der Grund- und Freiheitsrechte des AE seit insgesamt 2004 zu reflektieren.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg als Behörde, infolge bezeichnet als die Beschuldigte, missbraucht offenkundig das rechtsstaatliche Gewaltmonopol und das Tatortprinzip, um unter fortlaufender Strafvereitelung eigenen Mitarbeitern kataloghaft und zirkelschlüssig sowie begründungsfrei zu bescheinigen, dass diese keine Straftaten begangen haben.
Dies trotz offenkundig vorliegendem dringendem Tatverdacht auf schwere Straftaten im Amt durch Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter, bzw. den ehemaligen Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, Clemens Lückemann.

Dieser hat darüberhinaus als sog. Präsident des OLG Bamberg ein Weisungsrecht, das er offenkundig in eigener Sache missbraucht, um Ermittlungen zu verhindern.

Strafantrag gegen den Beschuldigten Seebach, der hier weiter Strafvereitelung zu Lasten des AE betreibt, ist bereits mehrfach Strafanzeige erstattet, zuletzt:
22.05.2018, 602 Js 8101/18
18.07.2018, 602 Js 11434/18

Begründung:
1.

Der Bescheid des Beschuldigten Seebach besteht insoweit lediglich aus einer zusammenhangslosen Auflistung von Beschuldigten mehrerer Ermittlungsverfahren.

Beweis:

Anlage 1 (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18

Der Beschuldigte wirft so – offenkundig auf Weisung – ohne jede amtliche und hoheitliche Tätigkeit mehrere Ermittlungsverfahren, die nichts miteinander zu tun haben und die völlig unterschiedliche Sachverhalte betreffen auf einen Haufen („…7 Schreiben“).

So bspw. die Strafanzeige gegen den Juristen Peter Auffermann wegen des Verdachts der Vergewaltigung. Die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg, verweigerte hier offenkundig laut Aussage der Geschädigten jede Strafverfolgung. Der Beschuldigte Auffermann mit dem späteren Leiter der Behörde, dem Beschuldigten Lückemann, offenkundig befreundet.

An erster Stelle der Auflistung des Beschuldigten wird wiederum der Beschuldigte Burkhard Pöpperl benannt, der der weisungsbefugte Leiter der Behörde und damit der weisungsgebende Vorgesetzte des unterzeichnenden Beschuldigten Seebach ist.

Auf die gesamten Eingaben des AE bei der Polizeibehörde, die Straftaten bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg betreffend, wird beweisrechtlich verwiesen.

Es wird auch seitens der Polizei um Mitteilung gebeten, und zwar dringend, welche Maßnahmen gegen derarte strukturelle offenkundige Aushebelung und Missachtung des Rechsstaates durch ein Organ der Rechtspflege, das diese Rechtsstaatlichkeit garantieren und durchsetzen soll, infolge und zeitnah erfolgen.

Der Anzeigenerstatter ist nicht (mehr) verpflichtet und daran gebunden, Verbrechen im Amt auf dem Rechtsweg geltend zu machen.

2.
Der Beschuldigte Seebach missbraucht offenkundig auf Weisung seine Amtsgewalt als sog. Staatsanwalt, um Strafvereitelung und Rechtsbeugung zu begehen.

Dies in derart offenkundig provozierender und dummdreister Form, dass dies offenkundig als Anstiftung zur Selbstjustiz durch den AE aufzufassen ist.

Weder die Tätigkeit als Organ der Rechtspflege noch die rechtsstaatlichen Pflichten eines Staatsanwalts werden bei der Beschuldigten hier noch in irgendeiner Form als verpflichtend oder bindend angesehen oder auch nur ernst genommen.

Der Beschuldigte vermischt in rechtswidriger und strafvereitelnd mehrere komplexe Strafverfahren, Beweisvorträge und Tatbestandsdarstellungen, wirft diese praktisch unter Verweigerung hoheitlicher Tätigkeit als Staatsanwalt beliebig auf einen Haufen und stellt sodann jeden Strafgehalt begründungsfrei in Abrede.

Beweis:

Anlage 1 (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18

Dies versucht der Beschuldigte auch nicht zu verschleiern, der schreibt:

„Mit insgesamt 7 Schreiben hat der Anzeigeerstatter Strafanzeigen gegen die Beschuldigten beim Polizeiposten Weilimdorf erstattet.“

Es folgen die Satzbausteine, die bereits seit Jahren durch die Beschuldigte und in allen Fällen zwecks Verweigerung von Ermittlungen trotz dringendem Tatverdacht auf Verbrechen im Amt von der Beschuldigten in eigener Sache verwandt werden.

Beweis:

Anlage (für Polizei / Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung des Beschuldigten Seebach, Formschreiben vom 13.08.2018, 602 Js 14313/18

Dies legt nahe, dass sich die Beschuldigte hier völlig sicher fühlt, da offenkundig seit Jahrzehnten Strafverfahren wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung bei der CSU-Justiz in eigener Sache verhindert werden und auch durch die CSU-Staatsregierung regelhaft keinerlei Kontrollmechanismen zur Anwendung kommen. Eine Dienstaufsicht wird regelhaft verweigert.

3.

Die Schwere der Verbrechen im Amt rechtfertigt mittlerweile jede Maßnahme des Anzeigenerstatters und Klägers gegen die Kriminellen und Beschuldigten:

a)

Auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert beliebig am 15.12.2003 beim unzuständigen Zivilgericht Würzburg eine sog. Gewaltschutzverfügung und ein Kontaktverbot gegen den AE, 15 C 3591/03.

Die Hinweise auf ein borderline-akzenturiertes Beziehungsverhalten und ein unsicher-ambivalentes Bindungsverhalten der Kindsmutter (das diese projektiv auf das Kind überträgt) sowie den aggressiv-dominanten Charakter der Kindsmutter werden bis heute durch die Justizbehörden ignoriert und stattdessen jahrelang auf den AE als unschuldigen Vater eingetreten, dieser mittels struktureller Gewalt letztlich in der Forensik zu vernichten gesucht, Akte der Beschuldigten, 814 Js 10465/09, wie gerichtsbekannt und polizeibekannt.

Durch die einfachst erlassene sog. Verfügung zwecks „Gewaltschutz“ (ohne Anhörung, ohne Beweisaufnahme, Glaubhaftmachung von Frau) wurde die Bindung zwischen Vater und Kind und die Elternschaft des AE bis zum heutigen Tag zerstört. Die akute Gefahr der Bindungszerstörung durch dieses beliebige ideolgische Kontaktverbot wurde durch das vom AE unmittelbar am 27.12.2003 dem Familiengericht mitgeteilt und dieses um Hilfe ersucht.

Anstatt ein Wächteramt auszuüben, verschleppt das Familiengericht Würzburg infolge 15 Jahre lang und verweigert jegliche gebotene Durchsetzung gegen die Kindsmutter, die aggressive Verfügungsgewalt ausübt und psychischen Missbrauch der Tochter des AE betreibt.

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Dies geschieht unter Anleitung und Manipulation durch ihren seit 45 Jahren allein lebenden Vater, der jeden Zugriff auf die Tochter des AE hat und die Dämonisierung des AE gerichtsbekannt eskalativ bis heute forciert (persönliche Schreiben an den Kriminellen Stockmann, ehem. Direktor des AG, vgl. LG Würzburg, 61 O 620/18, Strafanzeige Polizei Stuttgart am 20.07.2018 gegen Rechtsbeugungen zugunsten Stockmann).
https://martindeeg.wordpress.com/2014/06/27/willy-neubert-der-hetzer-im-hintergrund-psychischer-kindesmissbrauch/

Anstatt objektiv und neutral die Fakten zu klären und die Falschangaben der Kindsmutter zu sanktionieren, wurde der AE rollenspezifisch und mittels dümmster Geschlechterklischees durch die Staatsanwaltschaft Würzburg, die Beschuldigte, von Anfang an parteiisch und zunehmend ungeniert ideologisch kriminalisiert.

Die Kriminelle Angelika Drescher ermutigte die Volljuristin Neubert solidarisch zu unbegründeten und beliebigen Strafanzeigen gegen den AE. Dies ungeachtet der Tatsache, dass dies auch die Elternschaft zerstört und irrversible Folgen für die Tochter des AE hat, die nun eingetreten sind.

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

Drescher, die offenkundig als Radikalfeminstin asozial ihre Amtsgewalt missbraucht, hat in zielgerichteter Schädigungsabsicht ab 2006 parteiisch und völlig willkürlich die Pathologisierung des AE betrieben, eine sechstägige Freiheitsberaubung zu veranworten (vgl. LG Würzburg, 63 O 1493/17, Strafanzeige gegen Rechtsbeugungen zugunsten Drescher, u.a. vom 11.10.2017, Polizei Stuttgart).
https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/06/widerwaertige-justizverbrecherin-und-feminismuslobbyistin-angelika-drescher-schuld-an-eskalation-und-14-jahren-kindesentzug/

Angelika Drescher hat als Angehörige der Beschuldigten hier zielgerichtet, hochmotiviert und in böser Absicht alles getan, damit der AE als Vater den Kontakt zu seinem Kind verliert und stattdessen als Krimineller und Spinner etikettiert und verfolgt wird.

Die Kriminelle Drescher ist für jedwede Tätigkeit in einer rechtsstaatlichen Justiz ungeeignet, wird in Bayern jedoch vor jedweder Konsequenz ihrer asozialen Vorgehensweise und ihrer Straftaten im Amt rechtsbeugend gedeckt.

b)

Die von der Kriminellen Drescher schließlich über den Hausgutachter Dr. Groß zielgerichtete vernichtende Pathologisierung des AE als Vater und Rechtsuchenden missbrauchte die Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft Würzburg, infolge, um den AE ohne Vorliegen von Straftat und ohne Vorliegen von Haftgrund aus Ärger über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beschuldigten Trapp (infolge einer Amtspflichtsverletzung und Verfolgung Unschuldiger, vgl. LG Würzburg, Strafanzeige über Polizei Stuttgart zuletzt vom 14.02.18, 14.03.2018) und unter medialer vorverurteilender Berichterstattung (Mainpost: „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, 25.06.2009) die Planung eines akut drohenden Amoklaufs bei den Justizbehörden Würzburg anzudichten.

Als sich dieser Vorwurf aus tätsächlichen Gründen als Popanz entlarvte, inszenierten die Kriminellen, Sachbearbeiter Trapp, zielgerichtet unter Verschleierung von Fakten hilfsweise und mit größtmöglicher Dramatik die ebenfalls nicht vorhandene „Androhung“ eines solchen Amoklaufs und hieraus eine „Störung des öffentlichen Friedens“ gegen den unschuldigen AE.

Um den AE dauerhaft nach Modell Gustl Mollath zu vernichten, wurde der mit den Beschuldigten der Staatsanwaltschaft seit Jahren klüngelnde Dr. Groß mit einem Fehlgutachten beauftragt, in welchem er wunschgemäß schwerste Pathologien, einen Wahn und hieraus eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit durch den AE fantasierte.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Dies wurde mit Begeisterung von der Beschuldigten, der Staatsanwaltschaft Würzburg, aufgenommen.

Dr. Groß wird bis heute durch die Kriminellen der Justizbehörden gedeckt, sein Fehlgutachten durch seine Mittäter im Amt vertuscht, eine zirkuläre Rechtsbeugung zwecks Vertuschung einer Intrige.

Als der Popanz aufgrund Obergutachten des unabhängigen Münchner Prof. Nedopil, LMU, als solcher entlarvt wurde (weder Pathologien, kein Wahn, keine Gefahr für Allgemeinheit), trat die Beschuldigten nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung gegen den AE nach und inszenierte am 12.03.2010 in bloßer Schädigungsabsicht einen weiteren Haftbefehl gegen den AE.

Die Vorgänge sind gerichtsbekannt und polizeibekannt. Es folgten weitere sechs Wochen Freiheitsberaubung, von der Beschuldigten erzwungen, bevor das LG Würzburg diese rechtswidrige Maßnahme unter fiktiver, von der Beschuldigten konstruierter Fluchtgefahr (!) beendete.

Für die zehn Monate Freiheitsberaubung wurde der AE auf Betreiben der Beschuldigten, der Staatsanwaltschaft Würzburg bis heute nicht entschädigt.

Justizverbrecher Lückemann, Initiator der Freiheitsberaubung im Amt, gedeckt durch Minister Bausback (links)

Nach Freispruch durch das Landgericht Würzburg missbrauchte die Beschuldigte erneut ihre Amtsgewalt um in weiterem asozialen Nachtreten die Haftentschädigung zu verweigern, da der AE vorgeblich für die rechtswidrigen Maßnahmen auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beschuldigte, den Kriminellen Trapp (in eigener Sache Sachbearbeiter der Freiheitsberaubung), selbst verantwortlich sei.

Die Verbrecher werden seither unter fortlaufender Rechtsbeugung durch Kollegen, Freunde und Bekannte bei der Beschuldigten gedeckt.

Eine Verweisung an eine objektive Behörde, wie sie in einem Rechtsstaat unmittelbar zu erwarten ist, wird offenkundig gezielt zu verhindern gesucht!

Die Rolle der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist hier nun ggf. ebenfalls in einem Untersuchungsausschuss zu beleuchten.

Begründungen für die Verweigerung jedweder Ermittlung trotz dieser Gesamtschau und dringendem Tatverdacht auf Freiheitsberaubung im Amt werden naheliegenderweise durch die Beschuldigte in nicht einem Fall auch nur ansatzweise geliefert.

Es besteht der dringende Tatverdacht der strukturellen Korruption, der strukturellen Rechtsbeugung und Strafvereitelung durch die Beschuldigte, die über die bloße personelle Einzelfallrechtsbeugung hinausgeht.

Mit welcher Selbstverständlichkeit hier darzustellen versucht wird, dass ein weisungsgebundener Bediensteter einer Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen befreundete Richter, unmittelbare Kollegen und seinen eigenen Vorgesetzten betreibt, spottet jeglicher Rechtsstaatlichkeit und Anspruch von Ernsthaftigkeit.

Der AE behält sich weitere Schritte vor, um die Kriminellen im Amt, die hier zielgerichtet Amtsgewalt missbrauchen, um Menschen zu schädigen, zur Verantwortung zu ziehen.

Auf die weiteren, der Polizei zur Kenntnis gebrachten Vorgänge und Sachverhalte, die vorläufig noch nicht öffentlich gemacht sind, wird verweisen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Grüße an meine Tochter aus den Allgäuer Alpen…..

Kriminelle CSU-Justiz – Antrag auf 10.000 Euro Zwangsgeld: ist es schwieriger, einen rechtswidrig Abgeschobenen zurückzuholen als in Bayern die Kindesentführung durch eine Volljuristin zu beenden!?

Nachdem ich nun zurück aus dem Bayerischen Wald bin (beruflich, auch wenn das auf den Fotos nicht so aussieht…) ein paar Eindrücke für meine von der kriminellen bayerischen Justiz entfremdete Tochter…..

Großer Arbersee, August 2018

Bayerischer Wald, August 2018

Bayerischer Wald, August 2018

Viechtach, August 2018

Bayerischer Wald,
August 2018

Bayerischer Wald, August 2018

….und der jüngste Antrag an das Familiengericht, aus gegebenem Anlass.

Dauer des zweiten kompletten Kontaktverlustes durch Verschulden der Justiz Würzburg/Bamberg und entgegen jeglicher rechtsstaatlichen Vorgabe: SECHS JAHRE.

Jan Ullrich landete soeben in der Psychiatrie, im Ergebnis weil er seit April kaum/keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern hat.

…“Auslöser ist, dass die Kinder weg sind. Ich kenne kaum einen Vater, der seine Kinder mehr liebt, als Jan Ullrich.“ Auch Alkohol ist ein Thema. „Jeder Vater würde leiden, wenn die Kinder weg sind. Da ist es auch verständlich, dass jemand mal etwas mehr trinkt oder dies macht, als Ablenkung“…

https://www.vip.de/cms/wie-konnte-es-mit-jan-ullrich-so-weit-kommen-ein-freund-redet-klartext-4202390.html

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/jan-ullrich-in-psychiatrie-zwangseingewiesen-15732949.html

Die kriminelle Staatsanwältin und Radikalfeminsitin Angelika Drescher, Würzburg, hat eine solche Zwangseinweisung in meinem Fall auch – zweimal, dann folgte die Posse mittels Dr. Groß – versucht zu erzwingen, Februar und Juni 2006, allerdings nicht infolge Angriffs auf eine Escort-Dame und Widerstand gegen die Polizei – sondern weil ich Kontakt zu meiner Tochter wollte und der Kindsmutter daher einige Mails geschrieben hatte.

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

Die sechstägige Freiheitsberaubung durch die Kriminelle Drescherim Juni 2006 wurde solange vertuscht, bis die strafrechtlichen Vorwürfe verjährt sind. Der Vorsatz zur Freiheitsberaubung wird durch die CSU-Kumpel des Landgerichts Würzburg vertuscht, wie alles in dem Zusammenhang:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/10/13/sechs-tage-freiheitsberaubung-durch-justizverbrecherin-angelika-drescher-justizkollegen-wuerzburg-meinen-keine-anhaltspunkte-dafuer-dass-zwangseinweisung-erzwungen-ergo-kein-vorsatz/

Eine Methode der kriminellen CSU-Justiz ist es, Betroffene und Justizopfer mit Geldforderungen auflaufen zu lassen, mit fiktiven Forderungen Druck auszuüben und so die Beendigung des Rechtsweges zu erzwingen.

Wie die letzten Jahre un die Dokumentation in diesem Blog zeigten, ist das sog. Prozesskostehilfverfahren, dass den Rechtsuchenden ohne finanzielle Mittel den gleichen Zugang zum Rechtssystem ermöglichen soll wie den Vermögenden und Reichen, wird in Bayern in der Praxis strukturell missbraucht, um Verbrecher im Amtvor Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen zu schützen. Eine Rechtsschutzgleichheit gemäß Art 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs.3 GG gibt es in Bayern nicht!
(Siehe oben, Fall Drescher, die Zeugen müssten vor Gericht gehört werden, um den Vorsatz zu beweisen – das wird verhindert!)

Inwieweit das Bundesverfassungsgericht hier endlich diesen Kriminellen den Stecker zieht oder ebenfalls weiter auf persönliche Rache, Selbstjustiz und Rückkehr zum Faustrecht verweist, wird sich nun zeigen.

Der Stuttgarter Landgerichtspräsident hat erkannt, was Sache ist, nur mit der Ursachenforschung tut man sich schwer, die „Reichsbürger“ sind jedenfalls nicht schuld an der Delegitimation der deutschen Justiz, Herr Singer:

„Neuer Gerichtspräsident sorgt sich um den Rechtsstaat

Der Rechtsstaat und seine Einrichtungen würden zum Teil offen angefeindet. „Und das nicht nur von den sogenannten Reichsbürgern“, so Singer, die die Bundesrepublik nicht als souveränen Staat anerkennen. Das Gewaltmonopol des Staates werde zunehmend infrage gestellt. „Das berührt das Fundament unseres friedlichen Zusammenlebens. Diese Entwicklung ist für unsere Gesellschaft brandgefährlich“, sagt Singer.“….

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.landgericht-stuttgart-neuer-gerichtspraesident-sorgt-sich-um-den-rechtsstaat.0921f436-465c-445f-8cb7-3f710f68fef4.html

Der Rechtsstaat sollte einfach einmal seine asoziale Hybris und Arroganz, die in keinerlei Verhältnis mehr zur „Leistung“ steht, ablegen. Gewaltmonopol ist kein Monopol für Missbrauch! Die Justiz ist längst ein Spielplatz für ideologische Männerhasserinnen und Pseudo-„Beschützer“, die glauben, hier können sie sich profilieren, aus dem Leid von Kindern und Vätern narzisstischen und monetären Profit ziehen. Dass einer dieser Fratzen, Peter Auffermann, selbst ein mutmaßlicher Vergewaltiger ist und offenkundig eine Frau in Abhängigkeitsverhältnis zur Abtreibung gezwungen hat, passt ins Bild:

Sog. Rechtsanwalt Peter Auffermann, mutmaßlicher Vergewaltiger, LG Würzburg

https://martindeeg.wordpress.com/2018/05/05/ist-jurist-peter-auffermann-ein-vergewaltiger-vertuscht-von-csu-seilschaften-der-staatsanwaltschaft-wuerzburg-neue-infos-passen-ins-bild-nach-aussen-honorige-juristen-in-wahrheit-verlogene/

Anstatt gegen Unschuldige und lästige „Querulanten“ zu treten und Väter zu kriminalisieren müssen Ideologien und Doppelstandards durch selbsternannte Moralapostel, die hier ungeniert Machtmissbrauch betreiben, angegangen werden. Es kann nicht sein, dass sich Kriminelle, sobald sie eine Robe anziehen, auf Kosten von Unschuldigen und anständigen Menschen austoben können.

Zur weiteren Dokumentation der Kindesentziehung folgender Antrag beweisrechtlich hier veröffentlicht:

Die vermögende Steuerberaterin und Rechtsanwältin Kerstin Neubert entzieht und entführt im Schutz dieser kriminellen und asozialen CSU-Justiz seit 2003 meine Tochter.

Die Kriminellen glauben sich durch Amt und Status offenbar derart geschützt, dass sie ungeniert und trozt des von ihnen verschuldeten Leides weiter provozieren. Die Kindsmutter Kerstin Neubert eingebettet in einem Kokon, gesponnen von dummdreisten, feisten Juristenblendern und einen instituionalisierter Gewalt, die man glaubt hier gegen Väter und Männer unkontrolliert ausüben zu können.

Amtsgericht Würzburg
– Familiengericht –
Ottostraße 5
97070 Würzburg 04.08.2018

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau Pkín Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde

2 F 957/12

Es werden folgende Anträge gestellt:

1.
Auf Grundlage des Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gegen die Stadt Bochum infolge rechtswidriger Abschiebung gegen Sami A. ist ein Zwangsgeld in Höhe von zunächst 10.000 Euro gegen die Volljuristin Kerstin Neubert, zu verhängen.

Bei weiterer Weigerung, die Vater-Kind-Bindung zu fördern und entsprechende Maßnahmen zur Entlastung des Kindes durchzuführen, sind weitere Zwangsgelder in gleicher Höhe festzusetzen.
Wohnsitz und ladungsfähige Anschrift sind wie dem Gericht nachweislich Schriftverkehr ebenfalls bekannt, weder dem Gericht noch dem Antragsteller bekannt, da die Volljuristin zum Zweck der Vereitelung des sog. Umgangs seit Oktober 2012 mit der Tochter des Antragstellers untergetaucht ist, Kindesentführung § 235 StGB, als Scheinadresse fungiert die ehemalige Kanzleiadresse Marienplatz 1, 97070 Würzburg.

Begründung:
Im Streit um die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum verhängt. Zugleich drohte es ein weiteres Zwangsgeld in gleicher Höhe an. Das Gericht wirft der Stadt vor, sie habe immer noch nicht ausreichend geprüft, ob sie Sami A. nach Deutschland zurückholen kann.

Gleiches gilt hier im Zusammenhang mit rechtswidriger Kindesentziehung/Kindesentfremdung unter Ausübung von Verfügungsgewalt der Kindsmutter.

Die Justizbehörden Würzburg können sich infolge nicht mehr auf eine tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Durchsetzung der Vater-Kind-Kontakte (!), Unmöglichkeit der Maßnahmen gegen dies verhindernde Kindsmutter berufen, wie sie das bisher tun – ebensowenig wie sich die Stadt Bochum auf die Unmöglichkeit der Rückholung des tunesischen Staatsangehörigen in die Bundesrepublik Deutschland berufen kann, vgl. OVG, 17 B 1094/18.
http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/10_180803/index.php

Analog dieser rechtswidrigen Abschiebung erfolgt der rechtswidrige Kindesentzug durch die Volljuristin Kerstin Neubert bis heute ohne jede Prüfung, inwieweit die Kindsmutter tatsächlich darauf hingewirkt hat und hinwirkt, Vorgabe § 1684 BGB, dass die Tochter ein positives Vaterbild entwickelt.

Es ist offenkundig und ergibt sich auch aus den von Mai 2010 bis Mai 2012 stattgefundenen Kontakten (die die Kindsmutter mithilfe der Kriminellen Hitzlberger infolge gezielt und in asozialster Art und Weise zu entwerten suchte, um die Liebe des Kindes zum Vater aus Eigennutz in juristisch fixiert in Abrede zu stellen), dass vielmehr das Interesse, die Zuneigung und Liebe des Kindes zu seinem erzwungen abwesenden Vater bei der Kindsmutter und deren Umfeld, insbesondere dem Großvater, in keiner Weise auf Akzeptanz oder gar Förderung stoßen sondern dem Kind – auch bei den Treffen wirksam – ein Loyalitätskonflikt aufgezwungen wird, der auf Introjektion der von der Kindsmutter betriebenen Dämonisierung und Ablehnung ausgerichtet ist.

Die massive Kindeswohlschädigung, die sich hieraus ergibt, wurde durch sämtliche Beteiligten bereits 2012 benannt (vgl. 2 F 957/12, AG Würzburg u.a. vom 10.10.2012) und ist in der Akte dokumentiert, worauf sofortige Wiederaufnahme der zu diesem Zeitpunkt seit sechs Monaten verhinderten Kontakte dringend angemahnt wurde, die die Kindsmutter und Hitzlberger jedoch infolge aggressiv und gewaltsam verhinderten, momentan über sechs Jahre.

All dies wird zu Lasten des Vaters und Antragstellers als Opfer weiter auch unter Ausnutzung von dümmlichen Geschlechterklischees zu vertuschen versucht, der in krimineller Form und entlastend für die verbrecherische Justiz als Aggressor fantasiert und diffamiert wird, um die Verbrechen zu vertuschen, CSU-Muster. Auf die Täterrolle der Kindsmutter im Missbrauchsskandal in Stauffen und das Vollversagen der Justiz hier wird verwiesen.

Die Fakten legen insgesamt unstreitig nahe, dass die Kindsmutter unter Ausnutzung der Verbrechen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg seit 2003 und Ausübung von uneingeschränkter Verfügungsgewalt eine zielgerichtete Dämonisierung des Vaters gegenüber dem Kind betreibt und die dauerhafte Bindungsblockade und Isolation des Kindsvaters das Ziel der Kindsmutter ist, das diese mit allen Mitteln und durch weiteren Zeitablauf gezielt erzwingen will.
Diese Zielsetzung der Volljuristin zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Aktenlage.

Die Volljuristin Kerstin Neubert ist als betreuender Elternteil verpflichtet, den Umgang mit dem anderen Elternteil nicht nur zu tolerieren oder zu akzeptieren sondern zu fördern.

Nach § 89 Abs. 4 FamFG trägt die Kindsmutter Kerstin Neubert die Darlegungs- und Festellungslast hinsichtlich der Gründe, aus denen sie die Bindungsblockade und Nichdurchführung der vollstreckbaren konkreten wöchentlichen sog. Umgangskontakte (AG Würzburg, 5 F 1403/09) seit 01.06.2012 nicht zu vertreten haben will. Die Kindsmutter hat daher die Umstände, die den Grund des „Scheiterns“ der sog. Umgangskontakte darstellen, im Einzelnen substantiiert darzulegen, OLG Saarbrücken, 6 WF 381/12.

Dies ist erkennbar bis heute nicht geschehen.

Stattdessen wird die schäbige musterhafte und sowohl die Justiz als auch die Kindsmutter entlastende Schutzbehauptung „das Kind will nicht“ durch die verbrecherischen Justizbehörden Würzburg/Bamberg zirkelschlüssig und ohne jedes Einwirken auf die Kindsmutter, die dennoch weiter die absolute Verfügungsgewalt (vgl. Alberstötter) hat, als ausreichend erachtet, jede weitere zielgerichtete Zerstörung der verfassungsgemäßen Elternrechte und der Rechte des Kindes auf beide Eltern wie selbstverständlich fortzuführen.

2.
Der Vorgang ist an ein ordentliches Gericht zu verweisen.

Begründung:
Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg verschulden seit anhaltend 2003 die Entfremdung zwischen dem Antragsteller und seiner Tochter. Eine über anderthalb Jahrzehnte andauernde asoziale und zielgerichtete Zerstörung der Vater-Kind-Bindung hält man dort offenkundig für einen Witz.

Dieses Schreiben ergeht weiter beweisführend zur anhängigen Strafanzeige, Polizei Stuttgart.

Motiv der Verbrechen ist einzig der unbedingte Wille der Kindsmutter, sich der Verantwortung zu entziehen, nachdem sie bewusst und zielgerichtet drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes mittels falscher Eidesstattlicher eine einseitige Trennung gegen den Kläger erzwungen hat und sich für die so verschuldeten Lebenszerstörungen bis heute aus der Affäre zu ziehen sucht, was erkennbar ihr Primärziel ist. Bis zu diesem Vorgang gaukelte die Kindsmutter dem Kindsvater Heiratsabsicht und Familienbildung mit zwei Kindern, gegenseitige wirtschaftliche Verpflichtung und Loyalität vor.

Um ihr asoziales, borderlinehaftes Beziehungsverhalten auch mit Kind infolge zu rechtfertigen, stellte sie den Kläger unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung als „Gewalttäter“ dar, um so ein Kontaktverbot zu erwirken, das auch dazu diente, die Bindung zum Kind zu zerstören, wie aus der weiteren Entwicklung unschwer erkennbar.

Ungeachtet der Fakten wird sie durch asoziale, verbrecherische Kreise bei den Justizbehörden Würzburg nicht nur nicht sanktioniert sondern zur Fortführung des Verhaltens ermutigt und aufgehetzt. Dies entweder durch innerlich verrohte Kriminelle wie die Richter am OLG Bamberg, Reheußer, Weber, Panzer, die 2016 aus persönlichen Motiven und Amüsement die Schäden weiter potenzierten, um dem Kläger dümmlich grinsend weiteren Schaden zuzufügen oder charakterlich deformierte Gesinnungsjuristen wie die Kriminellen der Staatsanwaltschaft, die Radikalfeministin Drescher, und die Justizverbrecher Trapp, Lückemann etc., die es bis heute für eine gute Idee halten, traumatisierte ausgegrenzte Väter dummdreist zu vermeintlichen Kriminellen zu stigmatisieren.

Auf die gerichtsbekannten und polizeibekannten Vorgänge wird verwiesen.

Hinzu kommt die Verarmung des Klägers, da er während der Beziehung mit der Kindsmutter und auf deren Rat hin einer Erpressung auf Beendigung der Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei Baden-Württemberg nachgegeben hat, die unter rechtswidriger Einbehaltung seiner Dienstbezüge (100 %) stattfand und seither unter Prozessbetrug durch die Verantwortlichen zu vertuschen versucht wird, analog der Verbrechen hier in Bayern, wo man glaubte, gegen einen aufmüpfigen lästigen Ex-Polizisten einen Freibrief für Verbrechen im Amt, Kriminalisierung und Pathologisierung zu haben. (vgl. LG Würzburg, 814 Js 10465/09).

Reaktive Tötungsdelikte gegen die Kriminellen, die dieses Verbrechen unter der Pervertierung der Begrifflichkeit „Kindeswohl“ in höhnischer widerwärtigster Weise und mit Vorsatz immer weiter fortführen und eskalativ zum Schaden von Vater und Kind anschieben, werden durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg seit längerem provoziert und sind offenkundig gewollt. Anders ist die dummdreiste Verschleppung und das Aussitzenwollen bei gleichzeitiger immer weiter gehender Labilisierung durch Ausgrenzung und Isolation des Vaters nicht mehr zu erklären.

Es entspricht dem Muster der gesamten CSU-Behörden, Menschen zunächst genüsslich, höhnisch und ideologisch auf dümmste Weise ohne jede Not zu schädigen und sich hernach selbst zum „Opfer“ stilisieren zu wollen, wenn die Betroffenen sich dieses institutionalisierte Arschlochtum – immer auf dem Rücken von Schwächeren- nicht gefallen lassen.

Das Verfahren wird aktuell durch den Beschuldigten Böhm im Sinne der Kindsmutter rechtsbeugend verschleppt. Strafanzeige ist erstattet.

Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg befördern und ermutigen die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert seit 2003 zur Ausgrenzung, zum Umgangsboykott und zur „Flucht“ vor Kommunikation und Kooperation anstatt dies wie es das Gesetz und die Verfassung fordern, zu stoppen.

Die Gesamtvorgänge seit 2003 sind polizeibekannt und gerichtsbekannt.

Aus all diesen Gründen ist eine weitere Befasstheit der Vorgänge bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg nicht angezeigt.

Die Justizbehörden Würzburg/ Bamberg halten sich seit 15 Jahren weder an gesetzliche und rechtliche Vorgaben noch an die Mindeststandards des gesunden Menschenverstands, wie sich aus der gesamten Aktenlage ergibt. Stattdessen dreschen sie auf den ein, der als Geschädigter und Vater ohne Sorgerecht (Diskriminierung § 1626 a BGB) das vermeintlich schwächste Opfer ist, um das Verfahren zu entledigen. Das Kindeswohl spielt erkennbar keinerlei Rolle.

Den Behörden Würzburg/Bamberg geht es ausschliesslich darum, durch weitere Verschleppung und Täter-Opfer-Umkehr die bisherigen über 15 Jahre verschuldeten Straftaten, Fehler, Versäumnisse und die Folgen der Schädigungen zu vertuschen.

Da daher von einer objektiven, rechtsstaatlichen und das Kindeswohl sowie die Verfassungsrechte des Klägers berücksichtigende Kompetenz nicht mehr auszugehen ist, ist eine Verweisung an ein ordentliches Gericht alternativlos und geboten.

Die Unredlichkeit und völlig Untauglichkeit der Justizbehörden Würzburg, aus sachfremden Motiven entgegen Kindeswohl und Verfassungsrechten von Antragsteller und Kind, ergibt sich u.a. aus dem zur Anzeige gebrachten Sachverhalt, dass ein erst nach einem Jahr weiterer Verschleppung auf Antrag des Vaters festgelegter Termin am 23.08.2018 beim Familiengericht Würzburg durch den Beschuldigten Böhm aufgehoben wurde. Dies mit der Vorgabe, dass die Akte bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg liege, wobei sich nicht erschließt, weshalb dies daran hindern sollte, Maßnahmen zu ergreifen, die Kindesentziehung zu beenden und ggf. zu sanktionieren.

Dies ist offenkundig vielmehr ein Muster der Justizbehörden Würzburg, Verfahren zu verschleppen. Bereits 2014 wurden dem Zeugen und Rechtsanwalt Josef A. Mohr, München, solange seitens Familiengericht die Akteneinsicht verweigert, bis dieser das Mandat wieder niederlegte und die Verbrechen gegen den so nicht anwaltlich vertretenen Geschädigten und Vater fortzuführen. Auch hier war über Monate eine Akteneinsicht vorgeblich nicht möglich, weil die Akten bei der Staatsanwaltschaft seien.

Die Fakten sind gerichtsbekannt und polizeibekannt, die Vorgänge beweisrechtlich dokumentiert.

Die Verantwortlichen der Justizbehörden werden für die Verbrechen und irreversiblen Folgen gegen den Kläger und sein Kind hier seit 2003 (erster Antrag des Vaters an das Familiengericht Würzburg am 27.12.2003! Verschleppung bis August 2004…) zur Rechenschaft gezogen. Diese sind dokumentiert und detailliert nun auch beim Bundesverfassungsgericht bekannt.

Weitere Schäden, die hier in Kauf genommen werden, geschehen erkennbar unter Vorsatz seitens der Justizbehörden Würzburg/Bamberg.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

MORDMOTIV KINDESENTZUG: mit geheuchelter Anteilnahme und säftelnder Gönnerhaftigkeit versuchen Bamberger CSU-Richter ihre Rechtsbeugungen schönzureden.

Zitat Familiengericht Würzburg 2012, kurz zuvor taucht die Mutter mit meinem Kind unter, um gerichtlich beschlossene Treffen („Umgang“) mit mir, dem Vater zu verhindern, 2 F 957/12, 10.10.2012:

…“Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vater…sich im vergangenen Jahr an alles besprochene gehalten hat und dass der Umgang in der Vergangenheit nach den bisher erhaltenen Auskünften unproblematisch war, wogegen die Mutter sich stets entzogen hat.“

Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012

Die Mutter ist seit Oktober 2012 untergetaucht, um jeden Kontakt zu verhindern. In einem Rechtsstaat ist so etwas eine strafbare Kindesentführung, § 235 StGB.

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Meine Tochter wird von der Justiz und der Mutter psychisch missbraucht, um die Verbrechen hier zu verdecken und mich weiter dummdreist als „Aggressor“ für die Schäden selbst verantwortlich zu machen.

Der Blog zeigt die Wirklichkeit!

Vier Jahre Untätigkeit und Verschleppung durch die Justizkriminellen später, 2016, wirft dann dieser „Kinderschützer“ hier, Pankraz Reheußer mit seinen kriminellen Richterkumpanen auch noch die Umgangspflegerin aus dem Verfahren, der es gelungen war, Kontakte anzubahnen und versucht so die Kindesentführung durch die Volljuristin Neubert nachträglich zu „legitimieren“!

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Pankraz Reheußer, Sie werden nicht davonkommen!

Und im August 2018, nachdem diese Arschlochjustiz über sechs Jahre ein zweites Mal den Kontakt zu meinem Kind irreversibel und mit VORSATZ erneut zerstört hat, kommt das hier:

„Der Senat kann durchaus nachvollziehen, dass der Antragsteller als Vater unter dem fehlenden Kontakt zu seiner Tochter und unter der Gesamtsituation leidet. Der Antragsteller hat aber nicht konkret und mit Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO) aufgezeigt, dass hierfür Amtsträger des Beklagten verantwortlich sind.“

Ach.

„Schirmherr“ der CSU-Kriminellen der bayerischen Justiz

Seit nun mehreren Jahren werden die Verbrechen im Amt gegen mich durchweg auf dem Aktenweg entledigt: zirkelschlüssig, mittels Phrasen und völlig begründungsfrei. All dies ist im Blog dokumentiert: zirkuläre Rechtsbeugung in eigener Sache durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg, strukturelle Korruption.

Vertuscht wird sowohl die dummdreiste, jahrelange genüßlich zelebrierte Kriminalisierung bis hin zur zehnmonatigen Freiheitsberaubung durch geifernde strafwütige CSU-Justizverbrecher, die glauben, über Recht und Gesetz zu stehen.

„Grins doch“ – Justizverbrecher Clemens Lückemann, OLG Bamberg, Richter am Bayerischen Verfassungsgericht

Vertuscht wird aber vor allem die kausale und seit 15 Jahren durch Justizkriminelle verschuldete Kindesentfremdung, die dieser Blog detailliert und in allen Apsekten dokumentiert, angefangen mit der Verschleppung meines ersten Antrags um acht Monate durch die sog. Richterin Treu bis hin zur Manifestierung der Kindesentführung mittels eines genüßlich grinsend erwirkten asozialen und rechtswidrigen sog. Umgangsausschluss durch die widerwärtigen Justizverbrecher Reheußer, Weber und Panzer, OLG Bamberg.

Den Weg dorthin haben zielgerichtet diese beiden widerwärtigen sog. Anwälte bereitet, der mutmaßliche Vergewaltiger Peter Auffermann und die dumm-hetzerische Gabriele Hitzlberger, die die Verantwortung und Schuld dafür tragen, dass seit 2012 jeder Kontakt zwischen meiner Tochter und mir als Vater ein ZWEITES MAL komplett zerstört wurde. Der Kriminelle Wolfgang Rotter führt das gerade ungeniert fort….

Die Kriminelle Hitzlberger und der (mutmaßliche) Vergewaltiger Peter Auffermann, Juristen der Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“….

Nachdem nun die Herren Stumpf, Kröner und Münchmeier in üblicher Weise bestätigt haben, dass eine Zusendung einer KOPIE eines Urteils aus dem Jahr 2015 durch die Justiverbrecher des Landgerichts um den korrupten Peter Müller das Normalste der Welt sei und meine Beschwerden und die Anhörungsrüge gegen diesen Richter-Bullshit nicht nur „unzulässig“ sondern auch noch „rechtsmissbräuchlich“ ist, glauben die Kriminellen nun offenbar, ihnen stünde auch noch das Recht zu, sich mit säftelnder Anerkennung meines „Leids“ (höher Gewalt? Naturereignis? dumm gelaufen?) aus der Affäre ziehen zu können:

„Folgender Zusatz sei (wenn auch rechtlich nicht notwendig) erlaubt:

Der Senat kann durchaus nachvollziehen, dass der Antragsteller als Vater unter dem fehlenden Kontakt zu seiner Tochter und unter der Gesamtsituation leidet. Der Antragsteller hat aber nicht konkret und mit Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO) aufgezeigt, dass hierfür Amtsträger des Beklagten verantwortlich sind. Auch ist der geltend gemachte Schaden von immerhin über 4 Millionen Euro in keiner Weise nachvollziehbar belegt.

Die Mitglieder des Senats stehen der Sache trotz der einseitigen „Rundumschläge“ des Antragstellers gegen alle beteiligten Amtsträger und gegen Dritte pflichtgemäß unvoreingenommen gegenüber. Sie wollen und werden den Antragsteller nicht „wie einen Idioten“ behandeln (vgl. Schreiben des Antragstellers vom 22.06.2018, S. 7 Bl. 58). Die Entscheidungen des Senats ergehen unabhängig, unbeeinflusst und nach bestem Wissen und Gewissen nach Recht und Gesetz. Dabei ist dem Senat auch durchaus bewusst, dass gerade in familienrechtlichen Auseinandersetzungen machmal (naturgemäß) keine allseits „befriedigende „Lösung zu erzielen ist.“

JA, HOSSA!

Na dann…..würde ich sagen, wir lassen es einfach gut sein? Schwamm drüber über die ZERSTÖRUNG einer Vater-Kind-Bindung, einer dummdreisten geifernden Ausgrenzung und Isolation mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes gegen einen unschuldigen ehem. Polizeibeamten

Schwamm drüber auch über die asoziale, mit immenser krimineller Energie erzwungene zehnmonatige Freiheitsberaubung, zwei Festnahmen ohne Haftgrund und den Versuch, mich mittels eines Fehlgutachtens als „irren Amokläufer“ dauerhaft zu vernichten.

Lassen wir die Kriminellen Lückemann, Trapp, Drescher etc. doch einfach unbehelligt weitermachen…..

ICH GLAUBE, es H – A – C – K – T !!!!

Die komplette Beschwerde und weitere Strafanzeige gegen die Beschuldigten hier nachzulesen:

4 W 49/18
64 O 607/18, LG Würzburg

Hiermit wird weiter Strafanzeige, Anhörungrüge und Beschwerde gegen die Beschuldigten

Dr. Werner Stumpf, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Matthias Kröner, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Wolfgang Münchmeier, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Die Beschuldigten lügen fortgesetzt in eigener Sache. Wie bereits mehrfach genannt begreifen die Beschuldigten offenkundig den Ernst der Lage nicht. Für die Folgen bei weiterer Blockade des Rechtswegs hier zeichnen die Beschuldigten Stumpf, Kröner und Münchmeier namentlich verantwortlich und werden sich wie die weiteren Verantwortlichen der in Teilen als kriminell zu betrachtenden Justiz Würzburg/Bamberg nicht auf Nichtwissen berufen können.

Die Beschuldigten blenden fortgesetzt komplett aus, was der Kläger ausführlich und begründet beweisrechtlich darlegt und worüber in ordentlicher Hauptverhandlung vor einem ordentlichen Gericht Beweis zu erheben ist.
Stattdessen wird das PKH-Verfahren strukturell missbraucht, um die Fakten und Tatsachen zu leugnen und unter Rechtsbeugung in Abrede zu stellen, um die CSU-Justizbehörden hier vor der Schadensregulierung und Aufklärung eines Justizskandals zu retten. Dies wird nicht gelingen.

Die 15 Jahre andauernde erzwungene Ausgrenzung und Entfremdung eines Kindes gegen einen unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten ist ein Justizskandal und ein existenzzerstörendes Verbrechen und nicht etwa eine irgendwie „unbefriedigende“ Entscheidung in einer „familienrechtlichen Auseinandersetzung“, wie die Beschuldigten hier fantasieren!

Die Beschuldigten scheinen insgesamt schlichtweg aus Hybris und Standesdünkel im Gerichtsbezirk Bamberg nicht mehr in der Lage zu begreifen, dass das Elternrecht des Klägers, das hier in krimineller Weise seit 2003 zerstört wird, Verfassungsrang hat.

Beweis:
Anlage 1 (für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Dem Kläger wird seit anhaltend Dezember 2003 rechtswidrig und auf asozialste Art und Weise sein Kind entfremdet und entzogen, was ganz fraglos die Schuld und Verantwortung der CSU-Justizbehörden Würzburg/Bamberg ist, die sich invasiv und auf dümmste Art und Weise unter rollentypischer Vorverurteilung in das Familienleben des Klägers hineinwanzten.

Nachdem diese völlig inkompetente und asoziale Justiz nun 15 Jahre lang dumm grinsend den nahezu größtmöglichen Schaden verschuldet hat, will man – naturgemäß – mit nichts mehr zu tun haben.

Unter Aktenzeichen 15 C 3591/03 erwirkte die Volljuristin Kerstin Neubert unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung eine sog. Gewaltschutzverfügung beim Zivilgericht Würzburg, dem kriminellen Richter Thomas Schepping, gegen den bis dahin unbescholtenen Kläger und Polizeibeamten Martin Deeg. Dieses sog. Kontaktverbot war Auslöser sämtlicher Konflikte und der bis heute von der Antragstellerin unter falscher Opferdarstellung gewaltsam, aggressiv und dominant erzwungenen Entfremdung des Kindes.

Auf das Gutachten des Kriminologen Prof. Dr. Bock vom 15.06.2001, der diese Entwicklungen der generationenübergreifenden Lebenszerstörungen mittels des frauenlobbyistisch durchgezwungenen sog. Gewaltschutzgesetz prognostiziert hat wird verwiesen.

Anlage
Kurzfassung
Kurzfassung Gutachen Gewaltschutzgesetz

Das Familiengericht Würzburg ist seit 27.12.2003, Antrag des Klägers auf Mediation, Schlichtung und Verhinderung der akut drohenden Bindungszerstörung durch „Kontaktverbot“ der Kindsmutter sachlich und örtlich zuständig, Az. 2 F 5/04.
Dies hält die Beschuldigten nicht davon ab, weiter zirkelschlüssig zu fabulieren, dass die seither asozial gegen den Kläger als Vater agierenden Justizbehörden hier mit der Zerstörung der Vaterschaft und der Existensz der Klägers quasi nichts zu tun hätten.

Auf die bereits vorliegende Strafanzeige in dieser Sache, beweisrechtlich eingereicht mit Schriftsatz vom 22.06.2018 wird vollinhaltlich verwiesen.

Auf die Strafanzeige und Klage vom 21.03.2018 wird ebenfalls vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Der gesamte Inhalt wird komplett durch die Beschuldigten ignoriert und begründungsfrei als nicht zutreffend dargestellt und so der Rechtsweg für den Kläger rechtsbeugend blockiert.
Die Klage ist beweisrechtlich veröffentlicht und ein Exemplar beweisrechtlich per Einschrreiben der Justizministerin Barley zugegangen, sollten diese sich infolge auf Nichtwissen berufen wollen.

Begründung:

1.
Die Beschuldigten beschließen weiter unter offenkundiger struktureller Rechtsbeugung und Missbrauch des sog. Prozesskostenhilfeverfahrens gegen den Kläger und Anzeigenerstatter.

Eine Anhörungsrüge und Befangenheit gegen die Beschuldigten wird fortgesetzt unter struktureller Rechtsbeugung durch die Beschuldigten selbst als unzulässig fabuliert.
Der Rechtsweg wird in eigener Sache zirkelschlüssig und kataloghaft blockiert, Zitat der Beschuldigten:

„Der Antragsteller hat…..eine Anhörungsrüge erhoben und die mitwirkenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Der Senat hat das Ablehnungsgesuch und die Gehörsrüge als unzulässig verworfen.“

Beweis:
Anlage 1

Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Es stellt sich bereits seit längerem die Frage, inwieweit hier überhaupt noch Rechtsstaatlichkeit auszugehen ist, da hier Richter und Beschuldigte der Rechtsbeugung fortwährend selbst entscheiden, dass ihre vorherigen Rechtsbeugungen nicht zu beanstanden seien und sich zirkelschlüssig permanent auf sich sich selbst oder unmittelbare Freunde und Kollegen berufen.

2.
Die Beschuldigten behaupten weiter in eigener Sache zirkelschlüssig und begründungsfrei:

„Der Antragsteller rügt – wie schon vielfach in der Vergangenheit – Fehler der Justiz bei Entscheidungen im Familienverfahren, insbesondere im Rahmen seines Rechts als Vater zum Umgang mit seiner 2003 geborenen Tochter….

Das Landgericht Würzburg hat den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 09.04.2018 zurückgewiesen unter Verweis auf gleichgelagerte Anträge in der Vergangenheit. Der Senat hat mit Beschlus vom 09.05.2018 die dagegen eingelegte Beschwerde des Antragstellers vom 18.04.2018 unter Bezug auf die Ausführungen des Landgerichts zurückgewiesen.“

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Die Beschuldigten glauben offenkundig ernsthaft, dass Rechtsbeugungen dadurch legitimiert würden, indem sich die Beschuldigten auf bereits zuvor gemachte Rechtsbeugungen oder Rechtsbeugungen von Kollegen in der gleichen Sache berufen.

Desweiteren versuchen die Beschuldigten sowohl des Landgerichts als auch des Oberlandesgerichts in dieser Sache durch Leugnung die Rechtsbeugung vertuschen zu können, dass sie auch die asoziale und schwerst traumatisierende Kindesentziehung ab 2015 durch die Kopie einer rechtsbeugenden Entscheidung aus dem Jahr 2015 rechtfertigen könnten – in dieser Rechtssache haben die Kriminellen um den Beschuldigten Peter Müller wie beweisrechtlich dargelegt lediglich eine Kopie eines Beschlusses aus dem Jahr 2015 gefertigt und dies als Beschluss für dieses Verfahren aus dem Jahr 2018 ausgegeben, was eine derart dummdreiste Rechtsbeugung darstellt, dass sich die Frage stellt, ob die Beschuldigten mit aller Gewalt eine Selbstjustiz provozieren wollen.

„Auf die Tatsache, dass es sich bei dem genannten Beschluss der Beschuldigten des LG um eine in diesem Fall rechtlich irrelevante Kopie eines Beschlusses aus dem Jahr 2015 handelt, den die Beschuldigten des Landgerichts selbst in einem völlig anderen Verfahren erlassen haben, wird offenkundig rechtsbeugend ignoriert.“

Beweis: Strafanzeige, Anhörungsrüge und Beschwerde vom 22.06.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Dienstaufsicht und funktionierende Kontrollmechanismen gibt es offenkundig nicht, was bei Teilen der Beschuldigten wie Müller, Landgericht Würzburg, offenkundig dazu geführt hat, dass sie den Kontakt zur Lebensrealität verloren haben.

Auf die Tatsache, dass die Juristen hier lediglich eine Kopie eines alten Beschlusses vorlegten, um eine Klage rechtsbeugend zu entledigen, gehen die Beschuldigten weiter mit keinem Wort ein.

3.
Die Beschuldigten schreiben in Fortsetzung der Rechtsbeugung infolge weiter wahrheitswidrig und gönnerhaft:

„Folgender Zusatz sei (wenn auch rechtlich nicht notwendig) erlaubt:
Der Senat kann durchaus nachvollziehen, dass der Antragsteller als Vater unter dem fehlenden Kontakt zu seiner Tochter und unter der Gesamtsituation leidet. Der Antragsteller hat aber nicht konkret und mit Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO) aufgezeigt, dass hierfür Amtsträger des Beklagten verantwortlich sind. Auch ist der geltend gemachte Schaden von immerhin über 4 Millionen Euro in keiner Weise nachvollziehbar belegt.

….Die Entscheidungen des Senats ergehen unabhängig, unbeeinflusst und nach bestem Wissen und Gewissen nach Recht und Gesetz. Dabei ist dem Senat auch durchaus bewusst, dass gerade in familienrechtlichen Auseinandersetzungen machmal (naturgemäß) keine allseits „befriedigende „Lösung zu erzielen ist.“

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Dies zeigt, dass die sog. Justiz keinerlei Bezug zur Realität und Lebenswirklichkeit hat. Es geht hier nicht um eine irgendwie „unglücklich“ oder „unbefriedigend“ gelaufene „familienrechtliche Auseinandersetzung“.

Im Fall des Klägers geht es um eine rechtswidrige, asoziale und gewaltsam über 15 Jahre erzwungene Ausgrenzung und Zerstörung der Vaterschaft.

Verbrecherische Juristen wie Angelika Drescher, Thomas Trapp, Thomas Schepping oder Roland Stockmann haben diese nicht nur auf dümmste Art und Weise unter Amtsmissbrauch und persönlichen Motiven gegen den über Jahre Kläger erzwungen – die Schädigungen werden bis zum heutigen Tag genüsslich grinsend durch Kriminelle und sog. Rechtsbeistände der Kindsmutter wie Gabriele Hitzlberger und Wolfgang Rotter Juristen aufrechterhalten, unter asozialer Diffamierung und Entwertung des Klägers. Auf Inhalt der Klage wird ausdrücklich nochmals verwiesen!

All dies geschieht weiter unter struktureller und selbstreferenzieller Rechtsbeugung durch die gesamten hiermit befassten Justizjuristen im OLG- Bezirk Bamberg, die offenkundig auch zum Preis von Menschenleben weiter versuchen, jegliche Schuld und Fehler zu leugnen und zu vertuschen.

Dem Kläger wird gegen seinen ausdrücklichen Willen seit Dezember 2003 verfassungswidrig sein Kind entzogen.

Dies ist weder ein Naturereignis noch höhere Gewalt sondern durchweg die SCHULD und Verantwortung von namentlich bekannten Kriminellen.

Jeder Tatbeitrag ist im Blog des Klägers dezidiert und anhand Originalakten öffentlich gemacht.

Die asoziale Radikalfeministin und Kriminelle Angelika Drescher, die unbehelligt beim Landgericht Schweinfurt als sog. Vorsitzende Richterin agiert, bspw. hat die Kindsmutter nach eigener Aussage zu Kindesentfremdung, Ausgrenzung und Kriminalisierung – der Zersörung der Vatertschaft des Klägers – ermutigt und aufgefordert.

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

In öffentlicher Verhandlung teilte die Kriminelle und Männerfeindin mit, dass es einen Missbrauch des Gewaltschutzgesetztes nicht gibt, Rathaus Würzburg.

Wenn gegen solche Kriminelle im Amt der Rechtsweg blockiert wird, ist Rechtsstaatlichkeit nicht mehr vorhanden.

Dies ist hier der Fall. Das larmoyante Gewäsch der Beschuldigten hier, die weiter leugnen, dass es hier um eine kriminelle geschlechtsspezifische Lebenszerstörung gegen einen Vater handelt, durch die Justiz, sondern hier eine familienrechtliche Auseinandersetzung vorliege, die eben „dumm gelaufen“ ist – und weiter fortgesetzt wird – zeigt, dass die Beschuldigten hier keinen Kontakt mehr zur Realität haben.

Wenn die Kriminellen im Amt hier weiter glauben, sich dumm zu stellen wäre zielführend, dann werden sie die Folgen und Konsequenzen weiter zu verantworten haben.

Mit 4 Millionen Euro ist der Schaden nicht annähernd ausreichend erfasst. Die dümmliche Gönnerhaftigkeit, mit der die Beschuldigten hier argumentieren, zeigt, dass sie auch nicht ansatzweise begreifen, inwieweit in Zeiten, in denen das strukturelle Versagen der Justiz dazu führt, dass praktisch jede Woche Elternteile aus Verlustangst oder Rache eigene Kinder töten, eine Generalprävention gegen diese gesamtgesellschaftlich wirkenden asozialen Ausgrenzungen von Vätern angezeigt ist, die sehr wohl permanent bei Bedarf wie Vollidioten behandelt werden.

All das ist im Fall des Klägers nachweislich nun redundant und sehr konkret und detailliert aufgezeigt.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.