Thilo Bachmann – ein asozial agierender Jurist, der im Schutz der christlichen Institution Diakonie Stetten e.V. ungehindert Menschenleben zerstört

Hervorgehoben

Gekränkte Narzissten und autistische Amtstäter wie Thilo Bachmann sind dafür verantwortlich, wenn Menschen Suizid begehen, ihr feiges und rücksichtsloses Verhalten ist immer wieder Auslöser für Tötungsdelikte und brachiale Gewalt.

Täter wie Thilo Bachmann stören den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den Rechtsfrieden, die soziale und berufliche Gemeinschaft. Sie zersetzen das Vertrauen der Menschen in die Redlichkeit und Glaubwürdigkeit von Verantwortungsträgern und Institutionen.

THILO BACHMANN, Jurist
Foto: Martin Herrlich https://hepschule-sha.de/images/pdf/hEpost/hEpost40(1).pdf

Bachmann schädigt das Ansehen der Diakonie Stetten bei Mitarbeitern, Angehörigen und Klienten.

Wenn solche Täter auf Gegenwehr stoßen, ducken sie sich feige weg, verstecken sich hinter Institution und Seilschaften. Plötzlich wollen sie nicht mehr Täter sein sondern inszenieren sich als „Opfer“ der Menschen, in deren Leben sie sich zuvor mit asozialem Schädigungseifer hineinwanzten……

Die Sachfragen gehen längst unter in dem von solchen Tätern fabulierten Narrativ und deren narzisstischer Inszenierung.

Seit über 20 Jahren befasse ich mich mit struktureller Gewalt, ihren Auswüchsen, ihren Mustern – und der Psyche von Tätern, die sich im Schutz von Institutionen, unter dem Deckmantel hoheitlichen Handelns bewegen: Korrupte Kriminelle und CSU-Juristen, ideologische Irrläufer, rechte Rassisten, Männerhasserinnen und Soziopathen. Ihr Wirken ist in diesem Blog dokumentiert anhand meiner eigenen Erfahrungen als Polizeibeamter, Vater und Justizopfer.

2016 gelang es mir trotz der widerwärtigen Verbrechen durch insbesondere bayerische Behördentäter – neben der Kindesentziehung und Kriminalisierung hieraus der bis heute vertuschte kriminelle Versuch der Pathologisierung und Vernichtung in der Forensik a´la Gustl Mollath inklusive einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt – erneut beruflich Fuß zu fassen.

Diese mühsam erlangte positive Entwicklung in der Betreuung von Menschen mit Behinderung, die sicher dazu beitrug, dass Täter bislang ungeschoren davonkamen, wurde nun durch den sog. Justiziar der Diakonie Stetten e.V., Thilo Bachmann, mit großem Eifer, unbedingter Schädigungsabsicht und einer widerwärtigen Bösartigkeit systematisch seit März diesen Jahres zerstört. Die Motivation für dieses asoziale Hineingrätschen werden Gerichte und Behörden zu klären haben. Bachmann ist mir nie persönlich begegnet.

Ein Lehrbuchbeispiel für Hybris und die Arroganz der Macht. Leute wie Bachmann, den man – wie man hört – durchaus als gescheiterten Juristen bezeichnen kann, finden selbst in einer solchen Nische einer christlichen Institution die Wege, um das bißchen Macht, das eine solche Position mit sich bringt, zum größtmöglichen Schaden gegen Mitmenschen zu mißbrauchen und übertragene Verantwortung zur eigenen narzisstischen Erhöhung zu pervertieren.

Bachmann nutzte die üblichen Strategien struktureller Gewalt und den üblichen Kadavergehorsam und das Mitläufertum innerhalb von Gesellschaft und Institution, um mir als Mitarbeiter den größtmöglichen Schaden zuzufügen.

Der gleiche Kadavergehorsam und das gleiche Mitläufertum, das es vor 80 Jahren ermöglicht hat, dass die Menschen mit Behinderung, die der Diakonie Stetten zur Pflege und Fürsorge anvertraut waren, von den Nazis in grauen Bussen abgeholt und in Grafeneck qualvoll im Gas ermordet wurden.

https://www.gedenkstaetten-bw.de/geschichte-grafeneck

Strukturelle Gewalt nutzt stets den Nimbus und die Fassade rechtmäßigen Handelns und autoritärer Berechtigung, so auch Bachmann.

Verständigungsversuche und Kommunikation, wie sie im Jahr 2021 jeder Erwachsene in diesem Land erwarten kann, wurden kategorisch verweigert.

Man muss kein Analytiker sein, um den irren Zynismus zu erkennen, mit dem der Justiziar der Diakonie Stetten e.V. hier jegliche „Leitbilder“ und Werte der Diakonie aushebelt, die sich werbewirksam gegen „Ausgrenzung von Menschen“ positioniert.

Die anfangs noch motivierte und von mir bereits im März unmittelbar um Hilfe ersuchte Mitarbeitervertretung der Diakonie Stetten e.V. machte sich diese Ausgrenzungsstrategie gegen einen unbescholtenen Mitarbeiter nach einem zaghaften Versuch der Verständigung jedenfalls ohne weiteres zu eigen.

Der Vorstandsvorsitzende Hinzen, siehe letzten Blogbeitrag, den ich bereits Anfang April in ausführlichem Schreiben um Hilfe suchte, erwies sich inabsolut verstörender Form als Erfüllungsgehilfe und Mittäter des Justiziars. Ein Bock, der zum Gärtner gemacht wurde, der sich als treibende Kraft bei der Schädigung erwies anstatt seine gesetzliche Fürsorgepflicht wahrzunehmen.

Der nächste Schritt folgte auf dem Fuß, Druck ausüben auf das unmittelbare Arbeitsumfeld, um die Ausgrenzung meiner Person und die Zerstörung meines Arbeitsplatzes voranzutreiben. Das Klima vergiften, Mitarbeiter gegeneinander ausspielen. Gemäß den Mustern struktureller Gewalt wird einerseits auf Zeit gespielt, um die Schäden zu manifestieren und zu normalisieren, andererseits so der Weg bereitet für den nächsten Schritt, indem man das Opfer in die Enge treibt und zu Reaktionen veranlasst, die man dann genüßlich gegen es verwenden kann.

Der Kern jeder strukturellen Gewalt ist die Diffamierung, Stigmatisierung und der Rufmord. Eine Win-win-Situation: Täter wie Bachmann können sich so als „Opfer“ inszenieren, eine Blockadehaltung innerhalb der Institution hervorrufen und festigen („psychisch Kranker bedroht uns„), die die Ausgrenzung nicht nur manifestiert sondern zur „Notwehr“ umdeutet. Die Geschichte ist voll von solchen Beispielen, auch hier wieder die Nazis beispielgebend, die ja nichts anderes taten, als die „bedrohten“ Arier zu schützen…

Beeindruckend war hierbei nun, mit welcher Ungeniertheit Bachmann / Hinzen hierbei auf die Ressourcen der Diakonie Stetten e.V. zurückgriffen und völlig sinnfrei Kosten für Security in fünfstelliger Höhe verursachten.

Alles dem Zweck dienend, Ausgrenzung und Stigmatisierung meiner Person zu pushen und einen Rufmord zu inszenieren. Veruntreuung von Firmengeldern? Momentan jedenfalls werden weitere Kosten verursacht durch die Konsultation einer renommierten Anwaltskanzlei, die die Täter Bachmann/Hinzen beauftragt haben, ihre „Interessen“ zu vertreten.

Der Verwaltungsrat, der seit Juni informiert ist, schweigt weiter…..

Durch strukturelle Gewalt und zur Schau gestellte „Maßnahmen“ gegen Einzelne werden kritische Nachfragen unterbunden, selbständig denkende Mitarbeiter werden auf Linie gebracht, die gesamte Belegschaft subtil eingeschüchtert. Man will ja schließlich „seinen Job behalten“ – O-Ton eines lieben Kollegen – und solange es einen nicht selbst trifft, ist die eigene kleine Welt in Ordnung. Es ist kein sehr gewagter Vergleich, wenn man anmerkt, dass vor 80 Jahren so auch die Ermordung der Nazi-Opfer möglich wurde….Feindbilder werden etabliert und dann vernichtet. So etwas schafft Identität und festigt die Struktur. Nichts neues und ironischerweise alles Inhalte der Ausbildung, die die Diakonie Stetten e.V. anbietet.

Thilo Bachmann, Justiziar der Diakonie Stetten e.V. jedenfalls ist es gelungen, in einer imposanten Demonstration zielgerichteter Bösartigkeit, asozialer Schädigungsabsicht und hinter der Fassade einer christlichen Institution eine positive Entwicklung nicht nur zu stoppen sondern das gesamte Klima zu vergiften und etwas Gutes in sein Gegenteil zu verkehren.

Dies ist nur eine kurze Zusammenfassung der Vorgänge, die sicher noch umfangreich thematisiert werden. Vielleicht nicht von mir selbst, aber von Richtern und Journalisten…..

Die Frage lautet nun: wer stoppt Bachmann?

Sind 15 Jahre Ausgrenzung und Zerstörung der Vaterschaft „höhere Gewalt“!? Bamberger Richterin Dr. Susanne Lorenz meint, hierfür sei bereits 2004 „der Boden bereitet“ gewesen, so dass nach 2004 niemand mehr „Verantwortung“ für Bindungszerstörung und Verfassungsbrüche trägt…..

Man kann es in einem Satz zusammenfassen: seit 15 Jahren zerstören bayerische CSU-Kriminelle meine Vaterschaft und damit mein Leben, schädigen damit auch mein Kind. Die Details legt dieser Blog offen……

Es sind momentan sehr viele Vorgänge auf verschiedenen Ebenen beweisrechtlich angezeigt.

Zur Langzeitdokumentation der willkürlichen Kindesentziehung – 15 Jahre – scheint mir dieser Vorgang und die Pervertierung von Verfassungsrecht durch die sog. Justizbehörden Würzburg/Bamberg (wie immer in eigener Sache) besonders bemerkenswert, daher hier nun die Veröffentlichung der Verfassungsbeschwerde.

Zugrunde liegt die Klage gegen den sog. Gerichtsgutachter Joachim Wittkowski, der 2004 dem Gericht die Zerstörung der Bindung zwischen Vater und Kind und meine komplette Ausgrenzung empfohlen hat.

Sog. Gutachter, Wittkowski, Würzburg


https://martindeeg.wordpress.com/2018/01/04/ueber-14-jahre-kindesentzug-durch-asoziale-bayerische-justiz-2003-bis-2018-wuerzburger-psychologe-wittkowski-2004-der-gutachtenauftrag-wird-dahingehend-beantwortet-dass-ein-umgang-des-kindes-m/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/21/wittkowski-2/

Richterin Treu verwarf diese Empfehlung im April 2005 und griff im August 2005 darauf zurück, nachdem der sog. Verfahrenspfleger Rainer Moser sich weigerte, die gerichtlich aufgegebenen wöchentlichen Kontakte mit meiner Tochter, 2. Lebensjahr (!), durchzuführen. (Details siehe Links, unten)

Die Einzelrichterin Dr. Susanne Lorenz, OLG Bamberg, behauptet nun mit sog. Beschluss vom 31.08.2018, 5 W 58/18:

„Die beabsichtigte Klage des Antragstellers hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Ein Anspruch aus § 839a BGB scheitert bereits an der Kausalität des behaupteten Schadens. Auf die Frage, ob überhaupt ein unrichtiges Gutachten vorliegt, kommt es nicht an. Im Rahmen des § 839a BGB ist nur der Schaden zu ersetzen, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht. Daran fehlt es.“….

…“Der Antragsteller hat in seinem Antrag vom 16.09.2017, S. 4 vorgetragen, dass sich bereits vor der Gutachtenerstattung eine Kindesentfremdung und Ausgrenzung manifestierten, die den Boden für die dauerhafte Zerstörung der Bindung bereiteten. Das Gutachten des Antragsgegners und die hierauf ergangene Entscheidung des Familiengerichts konnten somit schon nicht mehr schadensursächlich sein. Soweit ein etwaiger Schaden teilweise erst auf Grund der familiengerichtlichen Entscheidung entstanden sein sollte, hat der Antragsteller schon keine konkreten Tatsachen hierzu vorgetragen.“

Beweis:
Sog. Beschluss der Beklagten vom 21.08.2018, OLG Bamberg, Verfahren 5 W 58/18

Mit anderen Worten: wenn es einer Mutter in Deutschland gelingt, den Vater – mit möglichst dramatischem Popanz – über ein paar Monate von seinem Kind fernzuhalten, ist das ein Freibrief für jedwede weitere Schädigung, Ausgrenzung und Missachtung des Kindeswohls – da kann dann keiner was für, „der Boden“ war ja schon bereitet….so jedenfalls die Meinung beim CSU-Dumpfgericht in Bamberg.

Verfassungsbeschwerde ist eingereicht:

Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe 15.09.2018

Hiermit wird fristgerecht Verfassungsbeschwerde eingereicht gegen

Beschluss des Oberlandesgericht Bamberg vom 21.08.2018 u.a., Az. 5 W 58/18
Beschluss des Oberlandesgericht Bamberg vom 03.09.2018 (Anhörungsrüge), Az. 5 W 58/18

Verfahren Landgericht Würzburg, 92 O 1803/17

(Anlagen)

Der Vorgang ist als Langzeitdokumentation einer verbrecherischen verfassungswidrigen Kindesentziehung gegen einen Vater, 2003 – 2018, durch regionale Justizbehörden (Würzburg/Bamberg) beweisrechtlich öffentlich gemacht.

Die asoziale und rituelle Blockade des Rechtsweges, die bis hin zum Bundesverfassungsgericht hier seit nun insgesamt 15 Jahren zu Lasten des Klägers und seines Kindes erfolgt, ist ein klarer Verweis auf Selbstjustiz, ein Mordmotiv und eine totale Bankrotterklärung und Delegitimierung des Rechtsstaates.

Wenn eine Justiz über 15 Jahre nicht in der Lage und nicht gewillt ist (Wächteramt!), die mit unsäglichem LEID und Traumatisierung verbundene Bindungsblockade und die Entfremdung eines Kindes durch eine Frau und Kindsmutter (Volljuristin) auch nur ansatzweise zu beenden, dann ist dies ein klarer und direkter Verweis an Väter und Männer, sich von vornherein bei einer solchen Lebenslage nicht an Justiz zu wenden sondern diese im Gegenteil zu meiden!

Diese Verfassungsbeschwerde dokumentiert nochmals in Gesamtschau die Kausalität der Zerstörung der Grund- und Freiheitsrechte: eine banale und geschlechtsspezifisch erlassene Verfügung nach dem sog. GewSchG (falsche Eidesstattliche Versicherung).

Der durch den Kläger als Vater und ehemaligen Polizeibeamten öffentlich dokumentierte Machtmissbrauch und das Gesinnungsstrafrecht, das die CSU mit VORSATZ gegenüber Bürgern und Rechtsuchenden betreibt, wurde mit der verfassungswidrigen Durchsetzung des sog. Polizeiaufgabengesetzes mit Datum vom 15.05.2018 im bayerischen Landtag weiter dokumentiert.

Die Art und Weise, mit der hier durch die bayerische CSU der Rechtsstaat, die Unschuldsvermutung und die Gewaltenteilung ideologisch zersetzt und schrittweise aufgelöst werden, bestätigt die Angaben und Darstellungen des Klägers im konkreten Fall.

Die Vorgänge sind gerichtsbekannt und polizeibekannt.

Im vorliegenden Fall liegt wie infolge beweisrechtlich dargelegt, eine Verletzung von Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz vor. Anhörungsrüge wurde erhoben.

Der Kläger der Verfassungsbeschwerde wird als unbescholtener Vater und ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg durch rechtskonservative CSU-Kreise gezielt strukturell verletzt in seinem Grundrecht auf Familie gemäß Art. 6 Grundgesetz, auf ein faires Verfahren, Art 2 Grundgesetz / Art. 6 EMRK, Art. 20 Grundgesetz.

Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz wird strukturell unter Missbrauch des sog. Prozesskostenhilfeverfahrens verletzt, der Rechtsweg in eigener Sache seitens der Justiz Würzburg/Bamberg blockiert, die die Grundrechtsverletzungen und Verbrechen im Amt gegen den Kläger seit insgesamt 2003 zu verdecken sucht.

Besorgnis der Befangenheit ist angezeigt und dokumentiert, diese wurde – wie in allen beim OLG Bamberg/Landgericht Würzburg anhängigen Belangen des Antragstellers seit 2004 – wie üblich mit rituellen Formschreiben kataloghaft und begründungsfrei durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg in Abrede gestellt. Dies, obwohl die Beklagten regelhaft mit den entscheidenden Richtern jahrelang bekannt oder befreundet sind. Der Beklagte hier ist u.a. langjährig für die Justizbehörden Würzburg tätiger Gerichtsgutachter.

Dem Kläger werden strukturell entgegen Art. 3 Grundgesetz fortlaufend aufgrund Mittellosigkeit und beliebig und willkürlich als Vater und Mann die verfassungsgemäßen Rechte verweigert, der Rechtsweg unter kaum kaschierter Rechtsbeugung blockiert.

Das Landgericht Würzburg setzt sich hierbei fortgesetzt strukturell über die bindende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hinweg, bezüglich Elternrechten und Rechten des Kindes sowie der Wohlverhaltenspflicht von Elternteilen/Umgangsboykott.

Im OLG-Bezirk Bamberg besteht regelhaft keinerlei Rechtssicherheit für Männer/Väter und kein funktionierendes Rechtssystem mehr für Rechtsuchende, die berechtigte Ansprüche gegen Behörden, Gerichte und Juristen geltend machen.

Das Prozesskostenhilfeverfahren wird strukturell durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg missbraucht, um berechtigte Anliegen des Klägers als Vater zu vertuschen und Kollegen, Bekannte und Behörden des Freistaates, hier den Gerichtsgutachter Prof. Dr. Wittkowski vor Geltendmachungen zu schützen, wie der Kläger infolge hier – und in weiteren Vorgängen – beweisrechtlich darlegt.

Auf die Verfassungsbeschwerde gegen den sog. Verfahrenspfleger Rainer Moser, 1 BvR 725/18, wird vollinhaltlich verwiesen. Die Blockade des Rechtswegs beinhaltlich Verweis auf Selbstjustiz bezüglich der Schädigungen durch den Beklagten Moser ist dokumentiert.

Vorgänge werden regelhaft nicht rechtsstaatlich befriedet sondern durch über Jahrzehnte gewachsene gewaltenübergreifende CSU-Seilschaften um den Rechtsradikalen Clemens Lückemann, OLG Bamberg, gezielt und unter Missbrauch von Amtsgewalt eskaliert, Betroffene zu Unrecht kriminalisiert und pathologisiert. Auf die weiteren anhängigen Verfassungsbeschwerden des Klägers wird verwiesen.

Hier sind – vgl. Eingaben des Klägers, Gesamtschau – Kriminelle am Werk, die offenkundig glauben, mittels von in rituellen Formschreiben Ausdruck verliehenen Zirkelschlüssen und unter dem Etikett der Unabhängigkeit der Justiz unbehelligt Verbrechen und Straftaten gegen Unschuldige und Rechtsuchende begehen zu können.

Die gesamte rechtsfremde und verfassungswidrige über nun 15 Jahre sich hinziehende geschlechtsspezifisch-ideologische Blockade des Rechtsweges hier ist als klarer Verweis auf Selbstjustiz gegen die Verantwortlichen zu werten, die seit 2003 anhaltend die Vaterschaft, damit die Existenz und das Lebensglück des Klägers zerstört haben!

Anlagen:

1. Antrag/Klageentwurf vom 16.09.2017, Auszug sog. Gutachten des Beklagten

2. Ergänzung zum Klageentwurf

3. Gegenseite zur Stellungnahme übersandt, LG Würzburg, 04.10.2017, 92 O 1803/17

4. Beschluss Landgericht Würzburg, Einzelrichter, 28.12.2017, 92 O 1803/17

5. Beschwerde gegen Beschluss des LG, 03.01.2018, mit umfangreichem Beweis- und Zeugenvortrag

6. Beschluss LG Würzburg, 16.01.2018, rituelles Formschreiben unter Ausblendung der Beweislage

7. Beschluss OLG Bamberg, Einzelrichterin, 5 W 58/18

8. Anhörungsrüge aufgrund Verletzung rechtlichen Gehörs, 31.08.2018

9. Beschluss OLG Bamberg, Einzelrichterin, Anhörungsrüge in eigener Sache als unzulässig verworfen, 5 W 58/18

10. Ergänzender Schriftsatz, Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, 14.09.2018

Begründung / Sachverhalt:

1.

Vorauszuschicken ist, dass viele derart quasi beiläufig existentiell geschädigte Väter im Verlauf von – wie hier vorliegend – 15 Jahren Isolation und als Opfer struktureller Gewalt Suizid begangen hätten, sich in Suchtverhalten oder psychischen Rückzug aufgrund der Zermürbung „gerettet“ hätten oder schlicht in Haft säßen, wie es auch mit dem Kläger 2009/2010 durch Kriminelle der Justizbehörden verschuldet und dauerhaft beabsichtigt war, Az. 814 Js 10465/09, LG Würzburg (vgl. insgesamt Gutachten Prof. Michael Bock zum sog. Gewaltschutzgesetz).

Kurzfassung Gutachen Gewaltschutzgesetz

Es ist insbesondere den langjährigen Erfahrungen als Polizeibeamter des Landes BW und der robusten Psyche des Klägers zu verdanken, dass er immer noch in der Lage ist, die asozialen Verbrechen im Amt und das widerwärtige menschenzerstörende Gebaren eines CSU-Klüngels in Würzburg/Bamberg zur Rechenschaft zu ziehen.

Der Beklagte Wittkowski hat 2004 den kausalen Grundstein für eine bis heute andauernde Zerstörung der Vaterschaft und der Bindung zu seinem Kind gelegt und diese verschuldet. Er hat erkennbar der Kindsmutter und deren asozialen widerwärtigen Rechtsvertretern (vgl. Eingaben des Klägers beim BVerfG, Gesamtschau) und den Justizbehörden Würzburg fortlaufend bis heute Motivation, Bestärkung und gezielt negative Umdeutungen der Faktenlage zu Lasten des Klägers (folgende Kriminalisierung/Pathologisierung, die erst 2010 durch Prof.Dr. Nedopil, LMU beendet und entlarvt wurde, Az. 814 Js 10465/09, LG Würzburg, vgl. Eingaben beim BVerfG) als Vater geliefert.

Die Vaterschaft des Klägers und die Bindung zwischen Vater und Kind unter massiver und irreversibler Verletzung des Kindeswohls und der Rechte des Kindes ist insgesamt nun im 15. Jahr und irreversibel zerstört. Dies ist wie genannt ein ganz klares Mordmotiv, was die Kriminellen der Justizbehörden nicht von weiteren provokativen Ausgrenzungen, Rechtsbeugungen und asozialem Auflaufenlassen des Klägers als Vater und unschuldigem ehemaligem Polizeibeamten abhält.

Diese Schädigungen – heute im 15. Jahr – wurden durch den Beklagten und infolge die untätige, ideologisch zersetzte und rechtswidrig verfassungswidrig agierende Justizbehörde etc. sehenden Auges und mit VORSATZ verschuldet.

Dies ergibt sich aus den Darstellungen des Beklagten, der sich ohne jede fachliche Kompetenz und Wissen in Bezug auf Konfliktlage, Persönlichkeit der Beteiligungen und unter Verletzung des Kindeswohls in verbrämter pseudoakademischer Sprache äußert und die heutigen Folgen erkennbar verschuldet hat, mit Vorsatz, Dauer der Ausgrenzung 12 Monate, meine Tochter 15 Monate alt:

„Die gutachterliche Einschätzung, daß der Umgang des Kindes ….. mit seinem Vater nicht mit dem Kindeswohl vereinbar ist, ergibt sich insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt, daß ….. mit zunehmendem Alter und kongnitivem Entwicklungsstand stärker von den oben genannten unvorteilhaften Merkmalen ihres Vaters und seinem insgesamt in diesem Lebensbereich verminderten Realitätsbezug affiziert werden wird.“….

Beweis:
Anlage 1

Hinweis: der „verminderte Realitätsbezug“ bestand nachweislich Aktenlage insbesondere darin, dass ich als Vater konsequent auf Mediation und gemeinsame Beratung der Eltern drängte. Diese wurde dann 2012 (!) auch vom Gericht gefordert und beschlossen.

Die folgende Aussage im folgenden Satz ist insoweit zutreffend, als die Kindsmutter seither als betreuendes Elternteil unter massivstem psychischem Missbrauch meiner Tochter und unter Ausnutzung von Verfügungsgewalt (vgl. Uli Alberstötter) meine Person als Vater nicht nur „negativ“ dargestellt sondern ergebnisorientiert dämonisiert werde:

….“In diesem Sinne ist auch die Befürchtung im Bericht des Jugendamtes vom 22.09.04 zu verstehen, „dass dem Kind ein negatives Bild eines Elternteils vom jeweils betreuenden (oder auch Umgang habenden) Elternteil ausgehend vermittelt wird, was zu erheblichen Irritationen und Störungen (beim Kind) führen kann“.

Beweis:
Anlage 1

Mit anderen Worten: ich als Vater solle – und wurde nun seit 15 Jahren – gezielt ausgegrenzt, mir selbst der sog. „Umgang“ verweigert werden, um eventuellen Irritationen bei meinem Kind vorzubeugen.

Dies alles spricht für sich. Auf die Gesamtschau wird verwiesen, die dem BVerfG bekannt ist!

Akten sind bezuziehen, beim BVerfG aktuell vorliegend:

Verfassungsbeschwerde gegen den sog. Verfahrenspfleger Moser, 1 BvR 725/18
https://martindeeg.wordpress.com/2017/04/01/zivilklage-gg-rainer-moser-vom-gericht-bestellter-verfahrenspfleger-verweigert-umgangsanbahnung-mit-zwei-jahre-altem-kind/

Verfassungsbeschwerde vom 04.04.2018 gegen das Jugendamt Würzburg, Beschluss des Oberlandesgericht Bamberg, Az. 4 W 23/18, Verfahren Landgericht Würzburg, 61 O 1444/17
https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/02/klage-gegen-jugendamt-wuerzburg-vater-staat-sorgt-fuer-seine-kinder/

2.

Drei Monate nach Geburt seines Wunschkindes wurde der Kläger im Dezember 2003 Antragsgegner einer sog. Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz (geschlechtsspezifisch), erlassen vom Zivilgericht Würzburg, 15 C 3591/03.

Obwohl diese rechtswidrig erwirkte und infolge gemäß sog. GewSchG ohne Anhörung des Klägers als Mann/Antragsgegner, ohne Beweiserhebung und aufgrund sog. Glaubhaftmachung der Frau/Antragsstellerin erwirkte Verfügung erkennbar akute Auswirkungen auf die Bindung des Klägers als Vater zu seiner Tochter haben wird, wurde keine Verweisung des Vorgangs an das Familiengericht Würzburg veranlasst.

(Die allgemeine Diskriminierung von Vätern durch § 1626a BGB wurde durch das Bundesverfassungsgericht erst 2010 und infolge Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beendet, 1 BvR 420/09.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/07/rs20100721_1bvr042009.html

Der Kläger ist seit Geburt seines Kindes und bis heute Geschädigter und Opfer auch dieser Diskriminierung.

Das sog. Kontaktverbot nach dem sog. GewSchG wurde durch die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert unter falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkt, die bis heute durch die CSU-Justiz Würzburg/Bamberg nach bekannten Mustern in eigener Sache auf Kosten des Klägers und seiner Tochter vertuscht wird).

Wie in weiteren Verfassungsbeschwerden und auch im Blog des Klägers dokumentiert, werden in der Region Würzburg Frauen gezielt durch Staatsanwaltschaft, Polizei, Familiengericht und Frauenhilfsvereine aktiv aufgefordert und umworben, bei Paarkonflikten eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen Partner zu erwirken.

Ein Korrektiv und Kontrollmechanismen, die Falschbeschuldigungen und missbräuchlich erwirkte Verfügungen aufdecken, sind weder vorhanden noch gewollt. Der Erlass einer sog. Gewaltschutzverfügung gegen einen Mann ohne Status oder Amt bei den Justizbehörden hier ist gleichbedeutend mit einer Verurteilung und faktenschaffend.

Die Unschuldsvermutung von Männern ist bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg strukturell ausgehebelt. Der Kläger hat dies u.a. in Verfassungsbeschwerde vom 20.02.2018 zu Beschluss des Oberlandesgericht Bamberg, Az. 4 W 31/18, Verfahren Landgericht Würzburg, 64 O 1579/17, umfassend dargelegt.

Mit Schreiben vom 27.12.2003 beantragte der Kläger unverzüglich nach Zustellung der mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkten sog. Gewaltschutzverfügung der Kindsmutter das zuständige Familiengericht Würzburg zwecks Ausübung des Wächteramtes und Verhinderung der akut durch die Maßnahme des Zivilgerichts Würzburg drohenden Bindungszerstörung zwischen Vater und Kind.

Das Familiengericht benötigte hierauf acht Monate für einen ersten Termin, 13.08.2004, vgl. Eingaben des Klägers, insbesondere 1 BvR 725/18.
https://martindeeg.wordpress.com/2017/04/01/zivilklage-gg-rainer-moser-vom-gericht-bestellter-verfahrenspfleger-verweigert-umgangsanbahnung-mit-zwei-jahre-altem-kind/

Das Familiengericht Würzburg hat somit den Zeitablauf schuldhaft zu verantworten, mit dem über hier acht Monate der Kontakt zwischen dem Kläger und seiner Tochter im ersten Lebensjahr und der sog. Triangulierungsphase zerstört wurde.

Die aufgrund Untätigkeit des Familiengerichts Würzburg vom Kläger unternommenen Versuche, mit der Kindsmutter Kontakt aufzunehmen, wurden missbraucht, um diesem sog. Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz zur Last zu legen. Hierzu wurde die Kindsmutter offenkundig von der Polizei, später von der Staatsanwaltschaft Würzburg ausdrücklich aufgefordert und ermutigt.

Anstatt die Elternrechte des Klägers auch nur ansatzweise zu wahren zu versuchen, Wächteramt, wurde der Kläger auf Grundlage einer falschen Eidesstattlichen Versicherung in genüsslicher Weise durch die Staatsanwaltschaft Würzburg ausgegrenzt und kriminalisiert („Verstoß gegen das GewSchG“ durch Telefonanrufe), ohne dass hierfür eine Grundlage vorlag.

Die Dummheit und Verhöhnung des Rechtsstaates, die hier seitens der Amtstäter zugrundeliegt, ist ein objektives und glasklares Mordmotiv angesichts der hierdurch verschuldeten und irreversiblen Folgen.

3.

Die einzige Maßnahme, die das Familiengericht Würzburg nach bereits acht Monaten Verschleppung und verschuldetem Bindungsverlust/Ausgrenzung des Vaters infolge traf, war die (weiter verschleppende) Hinzuziehung des Beklagten hier, des sog. Gerichtssachverständigen Joachim Wittkowski.

Obwohl der Beklagte infolge feststellte, dass bereits durch die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstattung erfolgte Bindungszerstörung und Kontaktverlust von einem Jahr Schäden beim Kind entstanden sind und der Vater aufgrund der Entfremdung traumatisiert ist, erstattete er infolge ein Gefälligkeits- bzw. ein bizarres Fehlgutachten, das offenkundig den Zweck hatte, die faktenschaffende komplette Untätigkeit und Verweigerung der Wahrnehmung des Wächteramtes über ein Jahr zu vertuschen und nachträglich zu legitimieren.

Das folgende ist unstreitig und Grundlage des Klageantrags:

Der Beklagte teilte auf Seite 95 seines sog. Gutachtens vom 17.12.2004 unter Berufung auf Bindungsforschung insbesondere Bowlby, Fthenakis, Dettenborn & Walter, deren Richtigkeit der Kläger hiermit bestätigen kann, wie folgt mit:

„Die hier skizzierten Forschungsergebnisse wurden an Personengruppen gewonnen, und sie beziehen sich auf die Abwesenheit von Vätern während der ersten Lebensjahre ihrer Kinder (bis etwa 5 Jahre).“…
Zitat: Sog. Gutachten des Beklagten vom 17.12.2004, Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Der Beklagte stellt zweifelsfrei unter Berufung auf Stand der Bindungsforschung fest:

„Es bedeutet…., daß die Abwesenheit ihres Vaters für (Name des Kindes) bereits teilweise nachteilig gewirkt haben dürfte und daß die Auswirkungen erst langfristig zum Vorschein kommen werden.“
Zitat: Sog. Gutachten des Beklagten vom 17.12.2004, Amtsgericht Würzburg, Az. 002 F 5/04

Der Kläger ist als ausgegrenzter und isolierter Vater seit 15 Jahren durch die asozialen Justizbehörden Würzburg/Bamberg willkürlich in die Lage gezwungen, diesen Schädigungen seines Kindes hilflos zuzusehen.

Dies ist wie genannt ein Mordmotiv! Auf dem BVerfG zur Kenntnis gebrachte Gesamtschau des Justizskandals wird verwiesen.

Dem Kläger werden willkürlich existentielle und massive Schädigungen und Verletzugnen der Grund- und Freiheitsrechte zugefügt, die Reaktionen des Klägers genüsslich und unter struktureller Pervertierung von Amtsgewalt zu immer weiterer Schädigung missbraucht, zirkelschlüssig, selbsreferentiell, CSU-Style.

So auch hier: die durch ein Jahr Kindesentfremdung und Ausgrenzung des Vaters verschuldete Konfliktlage wird zur Fortführung der Ausgrenzung und Kindesentfremdung missbraucht.

Der Beklagte empfiehlt dem Gericht infolge unverhohlen und begründungsfrei die weitere Ausgrenzung und den Kontaktabbruch zum Vater; im Kern, damit die Kindsmutter ihre Ruhe habe. (Der Beklagte wurde als sog. Gerichtssachverständiger offenkundig Opfer einer Übertragung seitens der Kindsmutter, so dass er sich infolge als „beschützende“ Vaterfigur für diese verstand und nicht im Sinne der Belange des gemeinsamen Kindes der Parteien agierte, dessen Rechte er infolge ebenso ausblendete, wie die des Klägers als Vater, in aggressiver und absolut übergriffiger Weise).

Dies alles ist unstreitig, die Richtigkeit ergibt sich aus dem Inhalt des folgenden rechtswidrigen sog. Umgangsausschlusses des Gerichts, den dieses ein weiteres Jahr später willkürlich und weiter zerstörerisch erwirkt, Beschluss des Amtsgerichts Würzburg, 24. August 2005, Az. 002 F 5/04:

„4. Der Umgang des Antragstellers auf Umgang mit dem Kind war für die Dauer von zwei Jahren auszusetzen, da dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist (§ 1684 Abs. 4 BGB). Andere Maßnahmen wie z.B. begleiteter Umgang, sind nicht geeignet, Gefährdungen des Kindes zu vermeiden.
Nach dem Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Wittkowski, dessen Ausführungen sich das Gericht, auch aufgrund eigener Wahrnehmungen des Auftretens und sonstigen Verhaltens des Antragstellers in den mündlichen Verhandlungen, zu Eigen macht, ist angesichts der extrem hohen Konflikthaftigkeit und des verminderten Realitätsbezuges des Antragstellers zu befürchten, dass es im Rahmen des Umgangs zu Verletzungen der kindlichen Bedürfnisse nach Sicherheit, emotionaler Zuwendung, Anerkennung und Orientierung kommt“…..
Zitat: Beschluss des Amtsgerichts Würzburg, 24. August 2005, Az. 0002 F 005/04

Im Ergebnis beruft sich das Gericht weiter ausdrücklich und zitierend auf den Beklagten:

„Auch bei Abwägung mit für das Kind nachteiligen Folgen der Abwesenheit des Vaters für seine Entwicklung folgt das Gericht daher der Empfehlung des Sachverständigen, da das anhaltend hohe Konfliktniveau schädlicher ist als die Abwesenheit des Vaters.“
Zitat: Beschluss des Amtsgerichts Würzburg, 24. August 2005, Az. 002 F 5/04

Dies ist unstreitig.

Die Kausalität für die bis heute anhaltende Zerstörung der Vaterschaft ist somit zweifelsfrei erwiesen und in ordentlicher Hauptverhandlung durch ein objektives Gericht zu prüfen.

Dies verweigert die Justizbehörden Würzburg/Bamberg mit rituellen inhaltsleeren Formschreiben, kreativen Umdeutungen und Leugnungen des vorliegenden Sachverhalts und offenkundig zwecks weiterer Vertuschung der Schuld und des Justizskandals hier.

4.

Die Kausalität und Rolle des Beklagten bei der Zerstörung der Vaterschaft und Zerstörung der Bindung zwischen Vater und Kind ist somit für jeden vernünftig denkenden Menschen beweisrechtlich belegt.

Dies hält die Einzelrichterin Lorenz, OLG Bamberg, nicht ab, mit verfahrensbeendendem Beschluss vom 21.08.2018 folgende neue Deutung zugunsten des Beklagten zu erfinden:

„Die beabsichtigte Klage des Antragstellers hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Ein Anspruch aus § 839a BGB scheitert bereits an der Kausalität des behaupteten Schadens. Auf die Frage, ob überhaupt ein unrichtiges Gutachten vorliegt, kommt es nicht an. Im Rahmen des § 839a BGB ist nur der Schaden zu ersetzen, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht. Daran fehlt es.“….

…“Der Antragsteller hat in seinem Antrag vom 16.09.2017, S. 4 vorgetragen, dass sich bereits vor der Gutachtenerstattung eine Kindesentfremdung und Ausgrenzung manifestierten, die den Boden für die dauerhafte Zerstörung der Bindung bereiteten. Das Gutachten des Antragsgegners und die hierauf ergangene Entscheidung des Familiengerichts konnten somit schon nicht mehr schadensursächlich sein. Soweit ein etwaiger Schaden teilweise erst auf Grund der familiengerichtlichen Entscheidung entstanden sein sollte, hat der Antragsteller schon keine konkreten Tatsachen hierzu vorgetragen.“


Beweis:
Anlage

Beschluss vom 21.08.2018, Oberlandesgericht Bamberg, 5 W 58/18

Jedem vernünftig denkenden Menschen erschließt sich die Kausalität für die bis heute andauernden Zerstörung der Bindung zwischen Vater und Kind unmittelbar.

Diese Schädigungen sind wie genannt irreversibel. Es stellt sich insgesamt die Frage, ob die Justizbehörden überhaupt irgendeinen Bezug zu der Tatsache haben, dass sie die Elternschaft des Klägers zerstört haben.

Das hier verschuldete Leid, die Zerstörung der Teilhabe an der gesamten Kindheit seiner Tochter, den maßgeblichen Entwicklungsschritten unter gleichzeitiger Traumatisierung des Klägers als Vater ist nicht nur wie genannt ein Mordmotiv und geeignet, schwerste Eskalationen nach sich zu ziehen sondern erkennbar offenkundig auch übliche Herangehensweise der Justizbehörden hier an derarte Elternkonflikte: das Elternteil Mutter erhält uneingeschränkte faktenschaffende und verfahrensentledigende Verfügungsgewalt über das Kind, das Elternteil Vater wird ausgegrenzt, bei Widerstand kriminalisiert und pathologisiert.

Ein Suizid des ausgegrenzten Vaters als Folge von Zermürbung und Blockade des Rechtsweges wird offenkundig ebenfalls als mögliche verfahrensbeendende Folge begrüßt.

Das OLG Bamberg leugnet, dass die Entfremdung eines Kindes über 15 Jahre „ein Schaden“ ist. Dieser sei „nicht dargelegt“.

Diese dumme Aussage – die u.a. das Grundgesetz ausblendet – einer bei einem bayerischen Oberlandesgericht tätigen Richterin erklärt die asoziale verfassungswidrige Vorgehensweise der Gerichte hier seit 15 Jahren insofern, da offenkundig nicht bekannt oder völlig egal, dass es sich hier um die Grund- und Menschenrechte sowohl des Klägers als auch seines Kindes handelt.

5.

Der Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz ist evident.

Der Kläger hatte erkennbar keine Möglichkeit, sich zu dieser absurden Umdeutung und Leugnung der Faktenlage, die die Richterin hier verfahrensbeendend betreibt, zu äußern.

Die Anhörungsrüge gegen ihre als Rechtsbeugung zu wertende und angezeigte Entscheidung wurde durch die erlassende Richterin selbst als unzulässig verworfen, was üblicher Standard der durchweg rituell und zirkelschlüssig agierenden CSU-Justiz hier ist.

Art. 103 Abs. 1 GG gilt gemäß Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung in sämtlichen Verfahren und Verfahrensarten, und zwar unabhängig von der Geltung der Verhandlungs- oder der Untersuchungsmaxime.

In sachlicher Hinsicht gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG ganz allgemein, dass die unmittelbar von einer Entscheidung Betroffenen Gelegenheit erhalten, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu den entscheidungserheblichen Gesichtspunkten Stellung zu nehmen und so die Entscheidung zu beeinflussen.

Die plötzlich vorgebrachte neue Behauptung der fehlenden Kausalität des Handelns des Beklagten Wittkowski durch das OLG Bamberg ist erkennbar entscheidungserheblich, der Kläger hatte erkennbar keine Möglichkeit, zu dieser absurden gerichtlichen Darstellung in irgendeiner Form Stellung zu nehmen.

Dies führt zu einem Verwertungsverbot: es dürfen laut Bundesverfassungsgericht bei einer in die Rechte von Betroffenen eingreifenden Entscheidung nur solche Tatsachen und Rechtsauffassungen zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen Stellung zu nehmen die Betroffenen zuvor Gelegenheit hatten.

Hervorzuheben ist zum einen, dass Art. 103 Abs. 1 GG das rechtliche Gehör nicht nur zu Tatsachen, sondern in gleicher Weise zu Rechtsfragen gewährleistet.

Zum anderen zerfällt der sachliche Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG in drei Bestandteile: Informationspflicht, Äußerungsrecht und Beachtenspflicht.

6.

Der Kläger verlor wie dargelegt mit Datum vom 12.12.2003 bis heute anhaltend aufgrund einer rechtswidrig unter falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkten sog. Gewaltschutzverfügung der Volljuristin Kerstin Neubert beim Zivilgericht Würzburg (Einzelrichter, Beschuldigter Thomas Schepping) den Kontakt zu seinem damals drei Monaten alten leiblichen Wunschkind. (Zivilgericht Würzburg, 15 C 3591/03)

Dies ist eine willkürliche, nahezu beiläufig verschuldete, existentielle Kindeswohlschädigung und existentielle Zerstörung der Vaterschaft des Klägers unter massiver und irreversibler Schädigung des Kindeswohls des Kindes des Klägers, was die Belastungen für den Kläger als Vater potenziert.

Um den Justizskandal zu verdecken, wird erkennbar das Prinzip verfolgt, das bei allen Justizskandalen von der deutschen Justiz angewandt wird: man versucht, solange die Verantwortung der jeweils anderen Stelle zuzuschieben, bis kein Täter und Verantwortlicher übrig bleibt. Wenn Geschädigte dann selbst Genugtuung fordern und persönliche Rache üben, stellt man Betroffenheit zur Schau und gibt sich unwissend.

Hier ist für jeden erkennbar vorliegend und vielfach dokumentiert: eine massive Grundrechtsverletzung, eine Traumatisierung und seit 15 Jahren willkürlich immer weiter eskalierte Lebenszerstörung und ebenso lange Blockade des Rechtswegs. Dies ist objektiv ein Mordmotiv, wie gerichtsbekannt und polizeibekannt.

Seit Juni 2012 besteht erneut willkürlich keinerlei Kontakt zwischen Vater und Kind unter Missachtung eines vollstreckbaren Beschlusses, obwohl von Mai 2010 bis Mai 2012 eine zukunftsweisende und entlastende Bindung zwischen Vater und Kind entstanden war. Unter erheblichem Engagement von Helferinnen wurden 94 Treffen durchgeführt, ehe die Kindsmutter mithilfe asozialer krimineller Juristen erneut rücksichtslos und mit massiver Kindeswohlschädigung verbunden einen erneuten Bindungsabbruch erzwungen hat.

Die Vorgänge sind Inhalt weiterer Verfassungsbeschwerden.

Der dieses gesamte Szenario und die willkürliche Zerstörung der Bindung von 2003 bis 2010 und wieder ab 2012 erst ermöglichende kausale Tatbeitrag des Beklagten Prof. Wittkowski, sog. Sachverständiger des Familiengerichts Würzburg, ist Inhalt dieser Geltendmachung.

Der Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, wie hier vorliegend, ist unter anderem in Gutachten des Kriminologen Prof. Dr. Michael Bock, Johannes-Gutenberg-Univ. Mainz, vom 15.06.2001 für den Deutschen Bundestag dokumentiert und prognostiziert.

Das Gesetz gegen Männer und Väter wurde ideologisch durchgezwungen und findet bis heute Anwendung, obwohl diese sog. Gewaltschutzverfügungen immer wieder Anlass für reaktive Tötungsdelikte, Eskalationen und reihenweise irreversible und zielgerichtete Bindungsblockade und Bindungszerstörung zwischen Vätern und Kindern sind, wie hier im Fall des Klägers vorliegen.

Anstatt dieses willkürlich und anhand sog. Glaubhaftmachung kataloghaft durchgewunkene sog. Kontaktverbot infolge auch nur ansatzweise zu prüfen, erwies sich diese einmal von der in Hybris gefangenen asozialen CSU-Justiz erlassene sog. Verfügung infolge als Fakten und Wahrheit nicht mehr zugänglich und aufgrund der Fehlerresistenz der CSU-Justiz als unkorrigierbar.

Die Vorgänge sind Inhalt mehrerer Verfassungsbeschwerden.

Der Rechtsweg wird aktuell weiter blockiert, was eine Verweisung des Klägers auf Selbstjustiz bedeutet.

Die existenziellen Folgen, die seit 2003 andauernden Grundrechtsverletzungen und massiven Zerstörungen für Vater und Tochter sind diesbezüglich und weitgehend irreversibel.

Nach rund einem Jahr durch die Justizbehörden Würzburg so asozial erzwungenem Kontaktabbruch zwischen dem Kläger als Vater und seinem leiblichen Wunschkind, gab der Beklagte hier als sog. Sachverständiger mit Datum vom 17.12.2004 dem Familiengericht Würzburg die Empfehlung, die Vater-Kind-Bindung zwischen dem Kläger und seiner Tochter dauerhaft zu zerstören, AG Würzburg, Az. 002 F 5/04.

Das ist unstreitig.

Auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 725/18 wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.
Das Verfassungsgericht hat die Blockade des Rechtsweges provokativ fortgeführt, den Rechtsweg gegen den Täter Moser beendet.

Das Verfahren ist beizuziehen.

Die zuständige Familienrichterin Antje Treu, die zunächst bei vollständigem Kontaktabbruch das Verfahren (Antrag des Klägers vom 27.12.2003) um acht Monate verschleppte, ehe sie am 13.08.2004 einen ersten mündlichen Erörterungstermin anberaumte hat, wie in Verfassungsbeschwerde 1 BvR 725/18 beweisrechtlich dargelegt, zunächst

a)
mit Beschluss vom 28.04.2004 den Beklagten und Täter Moser als Verfahrenspfleger beauftragt, wöchentliche Treffen zwischen Vater und 1 ½ – jährigem Kind

Beweis: 1 BvR 725/18

Protokoll des Amtsgericht Würzburg, 28. April 2005, Az. 002 F 005/04

b)

Die Richterin verfasste mit Schreiben vom 08.06.2005 folgende verdeutlichende Anordnung an den Verfahrenspfleger, nachdem dieser über anhaltend sechs Wochen weder die aufgegebenen Kontakte durchführte noch Kontakt mit dem Kindsvater und Kläger hier aufnahm:

Zitat Treu:
„Das Gericht geht davon aus, dass es nicht im Interesse des Kindes ist, wenn nun – sozusagen auf halber Strecke – aufgegeben wird.“…

Es wird deshalb vorgeschlagen, dass Antragsteller und Verfahrenspfleger sich über den „Fahrplan“ der nächsten Wochen verständigen.“

Beweis: 1 BvR 725/18

Schreiben des Amtsgerichts Würzburg, Az. 002 F 00005/04

c)
Nachdem der Beklagte Moser, 1 BvR 725/18, weiter den Auftrag unkommuniziert verweigerte und den Kläger und dessen Kind weiter schädigte, wurde durch die sog. Richterin Antje Treu, Würzburg, ohne Änderung der äußeren und tatsächlichen Gegebenheiten in völliger Umkehr des Beschlusses vom 28. April und der Anweisung vom 08.06.2005 mit Beschluss vom 24. August 2005 willkürlich und rechtswidrig der sog. Umgang des Kindes zu seinem Vater „ausgeschlossen“.

Beweis: 1 BvR 725/18

Beschluss des Amtsgerichts Würzburg, 24. August 2005, Az. 002 F 5/04

Infolge berief sich die sog. Richterin bei rechtswidrigem und weitere Schädigungen potenzierenden sog. Umgangsausschluss ausschließlich auf die Empfehlung des Beklagten Wittkowski, wie in Klage dargelegt, der den Konflikt an sich missbrauchte, um die weitere Konflikte eskalierende Ausgrenzung des Klägers zu verschulden.

Die Folgen sind bekannt, irreversibel und mit Vorsatz begangen, wie ebenfalls in Klageschrift beweisrechtlich dargelegt.
So stellte der Beklagte in seinem sog. Gutachten für das Familiengericht fest:

„Es bedeutet…., daß die Abwesenheit ihres Vaters für (Name des Kindes) bereits teilweise nachteilig gewirkt haben dürfte und daß die Auswirkungen erst langfristig zum Vorschein kommen werden.“

Beweis:
Auszug aus Gutachten des Beklagten vom 17.12.2004, Seite 96


7.

Die Aktenlage zum Vorgang ist beigefügt. Die Faktenlage ist insoweit unstreitig.

In üblicher zirkelschlüssiger Weise werden die berechtigten Ansprüche des Klägers als geschädigtem Vater von befangenen Richtern und Rechtsbeugung bereits im Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagernd pauschal – und mit absurden Behauptungen – in Abrede gestellt. Dies, obwohl sowohl die Schädigung als auch der Vorsatz des Beklagten zur eingetretenen Schädigung – Zerstörung des Vater-Kind-Kontaktes – dezidiert beweisrechtlich vorliegen.

Selbstverständlich ist der Vorgang auch als Fehlgutachten zu werten, da der Beklagte die Elternrechte und die Rechte des Kindes einzig aufgrund der Tatsache eines Konfliktes – der ja der Anlass der gerichtlichen Geltendmachung ist, sog. Gewaltschutzverfügung und dem Kläger aufgezwungenes sog. Kontaktverbot, Zivilgericht Würzburg, Az. 15 C 3591/03 – zerstören will. Die Richterin, wie dargelegt, folgt dem zunächst nicht; erst auf Weigerung des Beklagten Moser, 1 BvR 725/18, beruft sie sich infolge willkürlich auf die sog. Empfehlung des Beklagten hier.

Weder das Landgericht Würzburg noch das OLG Bamberg gehen – wie in allen Verfahren üblich – in irgendeiner Weise auf den konkreten Beweisvortrag ein, wie die Beschlüsse hier zeigen.

Der Beklagte hat eine momentan im 15. Jahr andauernde willkürliche und irreversible Kindesentfremdung und Bindungsschädigung empfohlen und unter Vorsatz herbeigeführt und motiviert, wie dargelegt.

Über die Beweisanträge und Darstellungen des Klägers ist daher gemäß geltender Rechtsprechung vor ordentlichem Gericht Beweis zu erheben.

Dies versucht die Justiz Würzburg/Bamberg unter Verletzung der Grundrechte des Klägers strukturell zu verhindern, um die Willkür, Rechtswidrigkeit und die schuldhaften verfassungswidrigen Zerstörungen gegen den Kläger und dessen Tochter seit 2003 in eigener Sache zu vertuschen und zu verdecken.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Klage auf Schadensersatz und Antrag auf amtsärztliche / psychiatrische Untersuchung der Richterin Fehn-Herrmann, die den verbrecherischen Kindesentzug seit 2003 leugnet

Je länger ich mich mit den Tätern und Kriminellen im Amt hier bei den Justizbehörden in Bayern befasse, desto offensichtlicher wird eines:

Die boshaft, gehässig und zielgerichtet im steten Zirkelschluss seit 2003 aufbereiteten Entwertungen und Zuschreibungen an meine Person als männlicher Gewalttäter, aggressives Arschloch, Spinner, Stalker etc. bis hin zum Amokläufer, der so irre gefährlich ist, dass man ihn dauerhaft mit Neuroleptika zudröhnen und wegsperren (Empfehlung Dr. Groß, CSU, in seinem Fehlgutachten für den Justizverbrecher Trapp, Staatsanwaltschaft) muss, entspringen offenkundig Projektionen der Täter und Kriminellen selbst. Eigene unerwünschte, aggressive Anteile werden zwanghaft abgewehrt, indem man sie beim Gegenüber verortet und dort bekämpft. Die wissenschaftlichen Grundlagen kann jeder nachlesen bei Sigmund Freud, C.G. Jung, Melanie Klein oder in hierauf bezogenen aktuellen Fachbüchern, bspw. von Prof. Heinz Weiß.

Die Täter und Kriminellen deckt bei ihren Machenschaften natürlich ihr Nimbus und die Fassade einer rechtsstaatlichen Justiz. Dennoch bleibt die Frage, was diese Täter und Kriminellen offenbar regelhaft dazu treibt, Rechtsuchende und Bürger wie Gustl Mollath oder mich als gefährliche Irre abstempeln zu wollen und dauerhaft wegzusperren.

So langsam wird auch das klar: manche dieser Täter und Kriminellen haben offenbar schlicht selbst nicht mehr alle Tassen im Schrank, sind unzurechnungsfähig und schlicht gefährlich aufgrund ihrer Hybris gepaart mit Amtsgewalt, die sie genüßlich missbrauchen, um ihre Ideologie, Gesinnung und latente Menschenfeindlichkeit auszuleben – auch die Pathologisierung entpuppt sich mehr und mehr als Projektion.

Es wird Zeit, dass hier eine amtsärztlich Untersuchung erfolgt, die bspw. bei jedem einfachen Polizeibeamten Standard ist, der zuviel trinkt, Vorgänge nicht mehr sachlich und objektiv bearbeitet oder schlicht keinen Bock mehr zu haben scheint.

Es ist untragbar, dass bayerische Richter, die Existenzen vernichten, Grundrechte missachten, offenkundig moralisch deformiert sind und selbst einfachste Realitäten leugnen, wie hier die sog. Richterin Ursula Fehn-Herrmann, Landgericht Würzburg, im Gegensatz hierzu offenbar völlig unkontrolliert tun und lassen können was sie wollen und auch bei Verbrechen im Amt und unverhohlener Rechtsbeugung glauben, sie müssten einfach den Joker „richterliche Unabhängigkeit“ ziehen…..

Dieses Schreiben ging ans Landgericht, Klage und Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten Geuder:

Anlass hierfür ist die erneute unverhohlene Rechtsbeugung unter Leugnung von Fakten und Lebenswirklichkeit, gehässig, dummdreist, provokativ und offenbar zirkulär auf reaktive Selbstjustiz spekulierend:
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!

An den
Präsidenten des
Landgerichts Würzburg
– Dr. Dietrich Geuder –
Ottostraße 5
97070 Würzburg 07.02.2018

Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen
Ursula Fehn-Herrmann, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung und anhaltendem Amtsmissbrauch zu Lasten des Klägers im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1041/17 als auch im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg.

Beweis:
vorliegende Aktenlage zu Verfahren 72 O 1041/17 und zu Verfahren 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg

Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts wird gestellt.

Es wird aufgrund des hämischen, widerwärtig gehässigen und offen despotischen Rechtsbruchs der offenkundig keiner rechtlichen und sachlichen Begründung zugänglichen Richterin und der Schwere der Straftaten im Amt und des Missbrauchs der Garantenstellung als Richterin sowie der offenkundig fehlenden charakterlichen Eignung der Beklagten neben einer Anklage wegen Rechtsbeugung die Entfernung der Richterin aus dem Amt beantragt.

Es wird aus den gleichen Gründen beantragt, die Richterin einer amtsärztlichen und psychiatrischen Untersuchung unterziehen zu lassen, um eine etwaige verminderte Schuldfähigkeit festzustellen, da aufgrund Sachlage erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Beklagte überhaupt in der Lage ist, komplexe Sachverhalte kognitiv und objektiv zu erfassen, woran sowohl die Beschlussfassung der Beschuldigten Richterin im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1041/17 als auch im Verfahren zu Aktenzeichen 72 O 1694/17 erhebliche Zweifel begründen, wie infolge beweisrechtlich ausgeführt.

Der Schriftsatz geht ebenfalls an die Polizeibehörde Stuttgart, Strafanzeige ist erstattet.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird lediglich formal hiermit ergänzend eingereicht, ist insoweit jedoch als von vornherein sinnlos anzusehen, da nach allgemeinem Sachstand und auch aufgrund eigener langjähriger Erfahrung eine funktionierende Kontrolle und Dienstaufsicht über bayerische Richter gemäß der Gewaltenteilung seit Jahrzehnten in Bayern faktisch nicht stattfindet und für Rechtsuchende durch Eingaben und Beschwerden nicht zu erlangen ist.

Rechtsstaatliche Kontrolle sowohl über Richter als auch über Staatsanwälte im Bundesland werden seit Jahrzehnten normalisiert mit floskelhaften allgemeinen Verweisen auf die richterliche Unabhängigkeit entledigt. Der Standardsatz diesbezüglich lautet in der gesamten CSU-Hierarchie seit Jahrzehnten mehr oder weniger gleich, um selbst Verbrechen im Amt und völlig rechtswidriges Vorgehen zu verdecken:

„Gemäß Art. 97 GG ist es mir als Dienstvorgesetzten der Richterinnen und Richter grundsätzlich untersagt, deren Entscheidungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen oder hierzu Stellung zu nehmen.“

Dies ermöglicht, dass Richterinnen und Richter in Bayern seit Jahrzehnten völlig unbehelligt und in persönlichen Netzwerken gegen jede Geltendmachung gesichert in offenkundig immer ungenierterer Art und Weise Straftaten im Amt gegen Rechtsuchende begehen und selbst genüsslich zelebrierter persönlich motivierter Rechtsbruch wie hier durch die Beklagte durch das Umfeld in falsch verstandener Solidarität und unter Korpsgeist rechtswidrig gedeckt und vertuscht wird.

So ist insgesamt über Jahrzehnte kein einziger Fall vorliegend, bei dem ein Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gegen eine Richterin oder einen Richter der Justizbehörden Würzburg stattgegeben wurde.

Desweiteren ist ebenfalls über Jahrzehnte kein einziger Fall vorliegend, bei dem ein Gerichtsgutachter der Region wegen eines unrichtigen ärztlichen Zeugnisses erfolgreich zur Anklage gebracht wurde. Dies, obwohl diese Fehlgutachten in Rechtsanwaltkreisen und beim Fachpersonal der Kliniken längst allgemein bekannter Sachstand sind.

Zeugen sind bei Bedarf zu benennen.

Uschuldige Menschen, denen als sog. Querulantendurch verlässliche Einweisungsgutachter der Region (Dr.Groß, Dr. Blocher) beliebig insbesondere jeweils eine „querulatorische/narzisstische oder paranoide Persönlichkeitsstörung“ angedichtet wird, werden so repressiv von der Justiz unter der Maßgabe einer vorgeblichen psychischen Störung und durch Vorhalt von Bagatelldelikten dauerhaft eingesperrt.

Der Fall des Klägers – der erst aufgrund Intervention des unabhängig von der rechtswidrigen Ergebnisorientiertheit zur sozialen Vernichtung des Klägers durch die fränkische Justizklüngel um Lückemann agierenden objektiven Obergutachters Prof Dr. Nedopil scheiterte, Landgericht Würzburg, Az. 814 Js 10465/09 – belegt neben dem bekannten Fall Gustl Mollath nicht nur dieses absolut rechtswidrige repressive Vorgehen von Justiz und Gutachtern gegen Menschen sondern auch das absolute Fehlen von Reue, moralischem Kompass und dem für Richter vorauszusetzenden integren Charakter.

Dies ist im Fall des Klägers belegt durch eine zweite Freiheitsberaubung im Amt nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung und Entlassung am 05.03.2010 infolge Eingang des Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil: die Täter der Staatsanwaltschaft auf Weisung Lückemann und die Täter des OLG Bamberg, Baumann und Schepping, inszenierten am 12.03.2010 eine zweite Freiheitsberaubung gegen den unschuldigen Kläger aus purem Schädigungseifer. In gleicher Motivation und in asozialem Nachtreten gegen einen unschuldig zehn Monate zu Unrecht inhaftierten Vater und ehemaligen Polizeibeamten verweigerten die Täter in gleicher Besetzung die vom Landgericht Würzburg in Urteil vom 20.08.2010 zugesprochene Haftentschädigung.

Die Vorgänge sind gerichtsanhängig und werden aktuell ebenfalls unter Rechtsbeugung zugunsten der Jusitzollegen durch das Landgericht Würzburg, insbesondere den sog. Richter Peter Müller, der als ebenso korrupt und charakterlich ungeeignet wie die Beklagte hier anzusehen ist, Landgericht Würzburg, Az. 61 O 1747/17.

Es ist insgesamt ein Treppenwitz, dass CSU-Richter, die ihre Positionen innerhalb des CSU-Netzwerks um Clemens Lückemann erlangten, in einem Justizskandal objektiv prüfen und urteilen sollen, in dem es um Aufklärung von Verbrechen im Amt geht, deren Initiator insbesondere der OLG-Präsident Lückemann ist.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Dennoch leugnen die Richter bestätigt durch ihre Kollegen jeweils jegliche Befangenheit, auch wenn, wie im Fall Müller, der Beklagte Richterkollege Trapp ein persönlicher Freund ist.

„Dienstliche Stellungnahme“ vom 18.09.2017, Richter Peter Müller zur Freundschaft mit dem Beklagten Thomas Trapp, Landgericht Würzburg, 64 O 1579/17

Das Bundesjustizministerium wird über die Sachlage und diesen Sumpf bei den Justizbehörden in Bayern hier betreffend den Kläger und die Vernichtungsversuche gegen einen unbescholtenen Vater und Polizeibeamten beweisrechtlich in Kenntnis gesetzt; Veröffentlichung im Blog weiter ergänzend.

Eine Geltendmachung auf Länderebene ist wie genannt als sinnlos anzusehen, da das CSU-Ministerium und die CSU-Regierung seit Jahrzehnten jegliche Kontrolle und jegliche Ermittlung selbst bei Verdacht auf schwere Verbrechen im Amt verweigern und die Taten aus Eigeninteressen der Partei verdecken.

Rechtspflege –
Minister Bausback in Bamberg: „Die Linke ist lahm gelegt …“

Dass in Bayern zwecks politischer Vertuschung von Straftaten selbst integre und rechtsmäßig Strafverfolgung betreibende Polizeibeamte zu Unrecht verfolgt werden,, zeigt aktuell der Fall des Labor-Unternehmers Schottdorf. Dieser beging bekannterweise politisch gedeckt reihenweisen Betrug, worauf die ermittelnden Polizeibeamten Robert Mahler und Stephan Sattler offenkundig unter schuldhafter Amtspflichtsverletzung auf politische Weisung von der Staatsanwaltschaft zu kriminalisieren versucht wurden, um die Betrügereien in CSU-Netzwerken zu verdecken.
https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/957076/affaere-schottdorf-unrecht-beamte-ermittelt.html

Dieses Klima von Hybris, Rechtsbruch, Geklüngel und Amtsmissbrauch innerhalb der bayerischen Justiz ermöglichte auch den Justizskandal gegen den Kläger, insbesondere die Freiheitsberaubung im Amt durch das CSU-Netzwerk des Rechtsradikalen Clemens Lückemann, OLG Bamberg (hier im Bild mit Bausback, Minister CSU).

Die Verbrechen im Amt, die auch als Komplott und Intrige gegen einen Unschuldigen/lästigen Antragsteller zu werten sind, werden bis heute vertuscht.
Charakterlich ungeeignete Gesinnungsjuristen wie die Beklagte Fehn-Herrmann hier machen diese Zustände und diese gesamtgesellschaftliche Zersetzung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats überhaupt erst möglich.

Es ist darüberhinaus vielfach belegter Fakt, dass gerade der nachhaltige Versuch, das durch die Justizbehörden hier verursachte Unrecht und Leid berechtigt zur Anklage und Aufklärung zu bringen, zu nur noch unverschämteren repressiven Rechtsbrüchen und rechtswidrigen Abwehrmaßnahmen einzelner Justizjuristen der Behörden hier führt.

Begründung:
1.

Der Kläger hat als unbescholtener Vater und ehemaliger Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg seit Dezember 2003 und nun im 15. Jahr durch die Schuld und den anhaltenden Rechtsmissbrauch durch Angehörige der Justizbehörden Würzburg/Bamberg den Kontakt zu seinem leiblichen Kind verloren.

Ein erster Antrag des Klägers ging an das Gericht mit Schreiben vom 27.12.2003, in welchem er um dringende Intervention und Hilfe des Familiengericht bat, um einen konkret zu befürchtenden Kontaktabbruch zu seinem damals drei Monate alten Kind zu verhindern, Az. 002 F 5/04.

Die heute durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg schuldhaft und rechtswidrig herbeigeführten Schädigungen und Folgen waren voraussehbar und vermeidbar!

Die zuständige Richterin und Zeugin Antje Treu beantwortete die wiederholten Anträge des Klägers als Vater zunächst erst über drei Monate später mit einseitigem Schreiben vom 31.03.2004, mit welchem sie den Kläger auf das zuständige Jugendamt verwies, ohne selbst tätig zu werden.
Erste Reaktion Treu: Termin nach ACHT Monaten / Verfahrenspfleger bestellt nach 16 Monaten!

Erst auf weiteres dringendes Insistieren erfolgte nach weiterer Verschleppung eine erste mündliche Verhandlung nach bereits acht Monaten durch das Gericht verschuldeter Bindungszerstörung, 13.08.2004.

Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte die Justizbehörde durch die willkürliche Ausgrenzung und Isolierung des Klägers als Vater von seinem leiblichen Kind, mit dem er bis 09.12.2003 tagtäglich und in Heiratsabsicht mit der Mutter zusammenlebte, unter Rechtsbruch – einfachster Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes – eine schwere Traumatisierung beim Kindsvater und eine Bindungsschädigung des Kindes schuldhaft verursacht.

Entgegen der Verfassungvorgaben des Grundgesetzes wurden durch die Schuld und den Rechtsmissbrauch einer in Teilen offenkundig völlig inkompetenten und desinteressierten, rechtswidrig reflexhaft gegen Männer agierenden Justiz sowohl die verfassungsgemäßen Elternrechte des Klägers als auch die verfassungsgemäßen Rechte des Kindes durch die originär örtlich zuständigen Justizbehörden – Wohnsitz des Kindes – willkürlich und in Teilen zielgerichtet zerstört, momentan 15 Jahre.

Bezüglich der Details der Vorgänge von 2004 bis 2018 wird auf die bei den Gerichtsbehörden vorliegende Aktenlage sowie die beweisrechtliche Dokumentation anhand Originaldokumenten durch den Kläger in dessen Blog verwiesen.

Den gesamten Beweisvortrag der Klage vom 31.07.2017, 72 O 1694/17, der den weiteren Fortgang der schadensrechtlich zu klärenden Ausgrenzung und rechtswidrigen Verweigerung eines vollstreckbaren Umgangsbeschlusses, der schließlich mit Datum vom 09.04.2010 durch das Familiengericht Würzburg, Richterin Brigitte Sommer, 005 F 1403/09, nicht nur erlassen – sondern im Gegensatz zu vorherigen und nachfolgenden Beschlüssen der Richterin und Zeugin Antje Treu – auch gegen den erklärten Willen der Volljuristin Neubert bis Mai 2012 durchgesetzt wurde, ignoriert die Beklagte Fehn-Herrmann völlig.

Beweis:
Aktenlage, Verfahren zu 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!

Beweis:
Anlage 1

Klageschrift mit ausführlichem Beweisvortrag, Zeugenvortrag, Anlagen – Version aus dem Blog des Klägers, 31.07.2017
https://martindeeg.wordpress.com/2017/07/31/zivilklage-gegen-kindesentfuehrerin-kerstin-neubert-stand-aktuell-seit-2012-habe-ich-als-vater-keinerlei-kontakt-mehr-langzeitdokumentation-eines-justizverbrechens/

Ob dies aus Amts-Hybris und dem Gefühl einer Unantastbarkeit auch bei schwerer Rechtsbeugung, aus psychischen Defiziten oder schlicht aus Gehässigkeit heraus gegenüber dem Kläger als erklärtes Feindbild („Querulant“, durchgeknallter Ex-Polizist etc.) geschieht, ist zu klären.

Als jedenfalls dem Kläger bekannt wurde, dass die bereits im Verfahren zu Az. 72 O 1041/17 massiv persönlich involviert rechtsbeugend zu Lasten des Klägers und ungeniert zugunsten des Fehlgutachters Dr. Groß agierende Beschuldigte Fehn-Herrmann ungeachtet dessen auch im Verfahren gegen die Volljuristin Neubert als Richterin agieren soll, wurde unverzüglich die berechtigte Besorgnis der Befangenheit angezeigt.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß

Die Geltendmachungen wurden durch die Richterkollegen komplett ignoriert, die Beschuldigte bestätigt und gedeckt und die Darstellungen des Klägers mit den üblichen Floskeln und Allgemeinplätzen in Abrede gestellt.

Beweis:
Aktenlage, Verfahren zu 72 O 1694/17, Landgericht Würzburg

Durch den unter Rechtsbeugung mit Datum vom 01.02.2018 nun in diesem Verfahren erlassenen Beschluss der Beklagten haben sich sämtliche Darstellungen und Befürchtungen bezüglich weiteren Amtsmissbrauchs durch die Richterin zugunsten auch der Beklagten Neubert voll bestätigt und wurden durch die völlig asoziale und gehässige Form, in der diese sich outet, sogar noch übertroffen.

So teilt diese sog. Richterin einem durch Ausgrenzung von seinem Kind und anhaltend asozialen Rechtsbruch schwer traumatisierten Vater, der seit August 2012 (singuläres Treffen in Beisein Zeuge Günter Wegmann) seine Tochter überhaupt nicht mehr gesehen hat und zu der von Dezember 2003 bis Mai 2010 ebenso rechtswidrig ein kompletter Kontaktabbruch durch die Justiz verschuldet ist wie seit Juni 2012 (und entgegen vollstreckbaren konkreten Beschlusses des Familiengerichtes, Richterin Brigitte Sommer) wie folgt mit:

„Der Prozesskostenhilfeantrag ist …unbegründet.
Der Antragsteller war nicht seit 2003 von jeglichem Kontakt mit dem Kind ausgeschlossen, sondern es haben Kontakte stattgefunden.“…..

Dies wirft in Gesamtschau sehr wohl die Frage auf, ob die Beschuldigte überhaupt noch in der Form über ihre Sinne verfügt, wie es eine Tätigkeit mit Verantwortung in einer Behörde voraussetzt.

Entweder ist diese Darstellung der Beschuldigten das Ergebnis einer durch ihre Gesinnung ideologisch und persönlich motivierten feststehenden Position, in welcher diese sich nicht erst durch Beschäftigung mit den Akten und den Fakten und Tatsachen irritieren lässt oder die Beschuldigte/Beklagte hier zielt in einer unverhohlenen Gehässigkeit darauf ab, einen seit 14 Jahren ausgegrenzten und isolierten Vater hämisch durch weiteren Amtsmissbrauch und verbale Demütigungen weiter traumatisieren und schädigen zu wollen.

Die verbalen Darstellungen der Beschuldigten als Richterin sind erkennbar objektiv geeignet, in Ausnahmesituation die affektive Gewalt, die Tötung von Menschen oder bei labilen Geschädigten auch eine Selbsttötung hervorzurufen.

Beweis:
Anlage 2

Schreiben der Beschuldigten vom 01.02.2018, 72 O 1694/17
Rechtsbeugung sog. Richterin Fehn-Herrmann zugunsten Kindsmutter, Landgericht Würzburg Beschluss vom 01.02.2018, 72 O 1694/17 – Vater selbst schuld an Kindesentzug und Umgangsboykott seit 2003!

Infolge beruft sich die Beklagte zirkulär auf im Zusammenhang irrelevanten Beschluss des Amtsgerichts Würzburg, 30 C 727/17, in welchem die Volljuristin Neubert den Beschuldigten selbstreferentiell entwertet, um die Feststellung der Unzulässigkeit des von ihr eingeleiteten Verfahrens zu verhindern, da sie dieses unter Verweigerung einer korrekten ladungsfähigen Anschrift und Täuschung des Gerichts beantragte.

Um diese Feststellung der Unzulässigkeit zu verhindern, schützt die Volljuristin und Kindsmutter unter beliebiger Diffamierung und Entwertung des Klägers als Vater – wie sie seit 2003 erfolgreich praktiziert wird – ein „schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse“ für ihre Person vor.

Dass dies mit Falschbeschuldigungen, pauschaler Propaganda gegen den Kläger als Mann und mit zusammenhanglosen Vorwürfen von Aggression – bei ähnlichen Sachlagen erfolgen regelhaft Tötungsdelikte durch die traumatisieren Männer, wie Allgemeingut, und dem Kläger auch als Polizeibeamten bekannt ist – geschieht, missbrauchte nicht nur der Richter im Verfahren 30 C 727/17 zur selbstreferentiellen Rechtsbeugung gegen den Kläger, indem er die Klage nicht als unzulässig verworfen hat sondern nun auch in hämischer und gezielt provokanter Form die Beschuldigte hier.

Desweiteren beruft sich die Beschuldigte auf ein sog. Urteil des OLG Bamberg vom Februar 2016, Az. 7 UF 2010/15, in welchem die sog. Richter Reheußer, Weber und Panzer zunächst kindeswohlschädigend eine Anhörung des Kindes inszenierten, in welchem dieses erwartbar die instrumentalisierte und projektive Entwertung des Vaters durch ihr Umfeld und die Kindsmutter übernahm und sich gegen seinen Vater aussprach.

Das Vorgehen des Gerichts ist als asozial und widerwärtig anzusehen. Dem Kind des Klägers werden hier unter massiver Kindeswohlschädigung Schuldgefühle introjiziert, die je nach weiterer Entwicklung dieses Justizskandals irreversibel sind.

Die Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee und der Verfahrenspfleger Günter Wegmann hatten diese Anhörung zuvor als Kindeswohlschädigung abgelehnt.

Stellungnahme der Umgangspflegerin Frau Baur-Alletsee, 22.12.2015
Stellungnahme Verfahrenspfleger v. 15.12.2015: Kindeswohlgefährdung

Dies hielt die Täter im Amt des OLG Bamberg infolge auch nicht davon ab, entgegen der Empfehlungen aller Fachkräfte unter Rechtsbeugung und Verfassungsbruch zu Lasten des bereits massivst geschädigten und traumatisierten Vaters nach rechtswidrigem Kindesentzug durch die Volljuristin Neubert und entgegen der Vorgaben des Familiengerichts von Juni 2012 bis zumindest Juli 2015 (Aufhebung des konkreten sog. Umgangsbeschlusses. Einsatz der Umgangspflegerin Baur-Alletsee) dummdreist einen weiteren rechtswidrigen Umgangsausschluss zu konstruieren (den ersten verschuldete die Richterin und Zeugin Antje Treu, August 2005 nach Instrumentalisierung des untauglichen Verfahrenspflegers Rainer Moser durch die Kindsmutter und deren Vater, vgl. beim BGH anhängige Klage, Landgericht Würzburg, 3 T 2299/17, auch hier Rechtsbeugung zu Lasten des Klägers, AG Würzburg, 17 C 960/17).

Die Entführung und rechtswidrige Entfremdung des Kindes insbesondere entgegen der gerichtlichen Entscheidungen und Amtsermittlungen des Familiengerichts beginnend Juni 2012 und das Verhalten der Beklagten Neubert, was beweisrecchtlich und ausführlich Inhalt der Klage ist, vgl. Anlage 1, wird von der Beschuldigten Fehn-Herrmann hier abgetan unter Hinweis auf ein völlig irrelevantes Urteil vom August 2017 und ein weiteres im Zusammenhang lediglich selbstreferentiell und zirkulär die Schädigungen seit 2012 weiter fortführenden unter Rechtsbeugung angezeigten Urteils des OLG.

Ein Verbrecher verweist auf den vorherigen, eine Rechtsbeugung wird mit einer vorherigen Rechtsbeugung zu legitimieren versucht.

Die Beschuldigte zieht hier nicht nur sich selbst als Richterin sondern die gesamte rechtsstaatliche Justiz ins Lächerliche: gerade die Aggressionen und die zu erwartende Selbstjustiz, die sie dem Kläger schädigend anzudichten versucht, provoziert die Beschuldigte durch ihre Verhöhnung des Klägers und der gesamten Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in ihrem erneuten unter Rechtsbeugung erlassenen Beschluss hier.

2.
Auf die gesamte Aktenlage zum Verfahren 72 O 1041/17 wird beweisrechtlich verwiesen.

Die Beschuldigte bestreitet im Kern unter Amtsmissbrauch, dass ihr persönlicher Bekannter, der Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß ein Fehlgutachten über den Kläger erstattet hat.
Landgericht Würzburg: Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß, sog. Beschluss der Richterin Fehn-Herrmann, Az. 72 O 1041/17

Dies ist unstreitig, belegt durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil.

Desweiteren ist durch zahlreiche Zeugen und Beweisvortrag unschwer in öffentlicher Hauptverhandlung nachzuweisen, dass Dr. Groß unter Vorsatz im Sinne der Staatsanwaltschaft Würzburg ein Fehlgutachten erstattet hat.

Dies stellt die Beschuldigte Fehn-Herrmann lebensfremd und persönlich motiviert in Abrede mit dem vorgeblichen Argument, dass dies ein schwerer Vorwurf sei und ihr Bekannter Dr. Groß allgemein kompetent.

Auch hier liegt eine etwaige verminderte Schuldfähigkeit nahe, da aufgrund Sachlage erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Beklagte überhaupt in der Lage ist, komplexe Sachverhalte kognitiv und objektiv zu erfassen, weshalb neben objektiver Aufklärung durch ein Gericht eine amtsärzliche und psychiatrische Untersuchung der Richterin beantragt wird.

Es ist für Rechtsuchende und Bürger in einem Rechtsstaat in keinem Fall hinnehmbar, dass solche gehässigen und offenbar moralisch völlig deformierten Amtsträger wie hier nach Gutsherrenart rechtsbeugend in Bezug auf existentielle Grundrechte und Lebensinhalte von Bürgern und Rechtsuchenden Fakten schaffen.

Angesichts des fortschreitenden Vertrauensverlusts in die bayerische Justiz ist hier auch im Rahmen der Generalprävention ein Exempel zu statuieren.

Dass Rechtsbeugungen und Leugnung von Fakten und Lebenswirklichkeit durch widerwärtige und sich unantastbar wähnende Richter mittlerweile wie hier im Fall des Klägers normalisiert und zirkulär fortgeschrieben werden, zeigt den ganzen Abgrund, der hier bereits zwischen Justiz und Gesellschaft besteht.

Selbstverständlich sind die Verbrechen und der anhaltende Rechtsbruch und auch die anhaltende Traumatisierung des Klägers als Justizopfer und ehemaligem Polizeibeamten schon lange ein Motiv für Selbstjustiz und ein Mordmotiv gegen die dummstolz die Schädigung fortführenden Justizjuristen etc., insbesondere was die folgenschwere zielgerichtet herbeigeführte weitere Rechtsbeugung beim OLG Bamberg und Ausgrenzung des Klägers als Vater zu Lasten des Kindes angeht, den die Beschuldigte hier selbstreferentiell zur Rechtfertigung weiterer Rechtsbeugung missbraucht.

Anstatt dies alles als objektive Tatsache zu antizipieren, provoziert man unverhohlen weiter und zielt offenkundig darauf ab, dass der Kläger den Rechtsweg und die öffentliche juristische Geltendmachung endlich aufgibt und zur Selbstjustiz greift.

Die Schuld der Justiz hier wird deutlich, wenn man beleuchtet, dass der Kläger seit 2003 in keinem Fall körperlich übergriffig wurde und sich die zumindest teilweise nachvollziehbaren Vorwürfe auf Beleidigung und versuchte Nötigung beschränken.

Angesichts der wiederholten gewaltsamen und invasiven Übergriffe und Attacken von Angehörigen der Justiz Würzburg/Bamberg gegen den Kläger ist dies bemerkenswert.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Mordmotiv Kindesentzug: damit die Justizverbrecher Würzburg/Bamberg sich nach Eskalation nicht auf „Nichtwissen“ berufen – hier (nochmals) die objektive Faktenlage beweisrechtlich, Vorgänge 2003 bis 2018

Eines voraus: ich habe meine Tochter das letzte Mal im August 2012 gesehen!

Das ist ein Verbrechen, ein Verfassungsbruch und es ist ein Mordmotiv!

Mein Name ist Martin Deeg, bis zu den gewalttätigen unrechtmäßigen Übergriffen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg, mit dem sie mein Privat- und Familienleben zerstörten, war ich unbescholtener Polizeibeamter, Fitness-Coach, ein Mensch mit Lebensfreude, Freunden und zahlreichen sozialen Kontakten.

Und nur zur Klarstellung: der Gedanke, die Kindsmutter zu töten, ist und war völlig fernliegend. Auch wenn diese übergriffige und aggressiv-dominante Volljuristin den Anlass für diesen hier dokumentierten Justizskandal und die Zersörung meines Lebens und meiner Vaterschaft gesetzt hat – indem sie gerade behauptet, sie sei ein Opfer eines „aggressiven“ Mannes („Gewaltschutzgesetz“).
Kurzfassung Gutachen Gewaltschutzgesetz

Das Gegenteil ist der Fall: eine dominante Täterin macht mithilfe der asozialen bayerischen Justiz und willkommmener Klischees – Metoo, metoo – drei Monate nach Geburt unseres Kindes aus einem gelassenen und liebenden Partner und Vater innerhalb von Tagen einen traumatisierten Menschen – und hieraus dann einen Kriminellen.

Die Vorgänge und die ganze ideologisch-rechtswidrige Dummheit, die sich hinter solcher offenbar willkommener Schädigungsmöglichkeit (Drescher) unbescholtener und harmloser, im Leben stehender Männer Bahn bricht, dokumentiert dieser Blog.

Die Kindsmutter Kerstin Neubert kann nur die Verbrechen und Straftaten begehen, die man ihr seit anhaltend 2003 erlaubt zu begehen.

Die korrupte Würzburger Richterin Ursula Fehn-Herrmann hat mir heute unter Rechtsbeugung einen weiteren Beschluss zustellen lassen.

Ein ausführlicher Beitrag, Strafanzeige und Beschwerde werden in Kürze hier dokumentiert.

Fehn-Herrmann ist die Richterin, die – wie bereits im Blog dokumentiert – leugnet, dass der mit ihr persönlich bestens bekannte Gerichtsgutachter Dr. Groß, ein Fehlgutachten erstattet hat, um ihren Bekannten vor den schadensrechtlichen Folgen von sieben Monate zu Unrecht erfolgter Unterbringung und Stigmatisierung als „psychisch gestörten Straftäter“ zu schützen.

Der dringende Tatverdacht auf Vorsatz mehrerer Beteiligter zur gezielten Freiheitsberaubung gegen einen unschuldigen Polizeibeamten Martin Deeg wird konzertiert durch die Justiz zu vertuschen versucht, wie ebenfalls ausführlich dokumentiert.

Der gesamte Vorgang ist auch eine Kindeswohlverletzung.

Um einen Mann repressiv zu schädigen, wird diese Kindeswohlverletzung, die eine solche Kriminalisierung und Stigmatisierung eines Vaters darstellen, komplett ausgeblendet – von der Mutter als auch von allen Tätern der Justiz.

Die Heuchelei und Doppelmoral, die sich hier offenbart, ist bodenlos. CSU-Style. Von Kindeswohl schwafeln – aber Menschen in den Tod treiben, siehe Verweigerung Familiennachzug.

Der erneute rechtswidrige Beschluss der Beschuldigten Fehn-Herrmann jedenfalls ist objektiv geeignet, bei mir als nun im 15. Jahr traumatisierten und ausgegrenzten Vater und Justizopfer eine affektive Gewalttat zu provozieren.

Dies ist nichts neues, die Polizei ist seit langem informiert und kann dem rechtswidrigen dissozialen Treiben der bayerischen Justiz immer wieder staunend zuschauen.

Atemberaubend ist der Spott, die Häme, die empathielose Bösartigkeit, die komplette Faktenleugnung, die sich hier bei einer deutschen Richterin offenbart.

Die schreibt unter anderem, Az. 72 O 1694/17:

„Der Antragsteller war nicht seit 2003 von jeglichem Kontakt mit dem Kind ausgeschlossen, sondern es haben Kontakte stattgefunden.“…..

Die Kontakte, die 2010 endlich durchgesetzt werden konnten bevor die Kindsmutter Kerstin Neubert ab Juni 2012 erneut zielgerichtet und aus niederen persönlichen Motiven – u.a. die Verhinderung der gemeinsamen Elternberatung (Link) – den bis heute andauernden Kontaktabbruch unter Missachtung des vollstreckbaren sog. Umgangs-Beschlusses (Link) rechtswidrig erzwang, sind im übrigen ein Kern-Argument der Klage, da sie sie absolute rechtswidrige Willkür und Beliebigkeit bei der gesamten Kindesentziehung offenlegen. Ich war 2003 die gleiche Person wie 2005, 2010 oder 2018:

Schreiben RA Rothenbucher: „psychische Probleme“ der Kindsmutter – keine Beratung

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

1.
2003 werde ich als „Gewalttäter“ per Glaubhaftmachung (Link) kriminalisiert, Justizverbrecher Thomas Schepping erlässt auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung ein sog. „Kontaktverbot“ zur Kindsmutter. Die wirft mir hier beliebig auch körperliche Übergriffe vor, die nachweislich nie stattfanden – und die sie auch später nie wiederholt. Diese Lüge war jedoch der Türoffner für Verfügung und die gesamte folgende Kriminalisierung: das Klischee vom impulsiven aggressiven Mann, der auch mal zulangt.

„Zeugenvernehmung“ Kindsmutter, 15.12.2003

Diese klischeehafte Mär soll infolge und bis heute die gesamten GEWALTTÄTIGEN ÜBERGRIFFE der Justiz Würzburg gegen einen unbescholtenen Polizeibeamten und die dominante gewaltsame Ausgrenzung vom leiblichen Kind offenbar „rechtfertigen“.

Bis heute wird von den Justiztätern so getan, als würde dadurch nicht zwangsläufig die Vater-Kind-Bindung zerstört und der Mann isoliert und kriminalisiert, wie es zahllos der Fall ist!

2.
2005 wird unter repressivem Missbrauch der Traumatisierung, der Kriminalisierung und des verschleppten Kindesentzugs auf Basis des Versagens der sog. Richterin Antje Treu und des sog. Verfahrenspflegers Rainer Moser ein rechtswidriger sog. Umgangsausschluss erzwungen.

Ich werde beliebig als untauglich für eine Wahrnehmung meiner Vaterrolle diffamiert und beleidigt, Moser, Treu. Der sog. Gerichtsgutachter Wittkowski empfiehlt Dezember 2004 meine komplette Ausgrenzung als Vater, damit die Kindsmutter ihre Ruhe hat.

Die Vorgänge sind umfassend dokumentiert. Aufklärung der Vorgänge und Klagen gegen Wittkowski und Moser werden unter Rechtsbeugung aktuell zu vereiteln versucht, Landgericht Würzburg, Beteiligung Fehn-Herrmann.


3.

2009/ Anfang 2010 versucht man zuerst mich mittels Fehlgutachten sozial zu vernichten und dauerhaft unter Missbrauch des § 63 StGB in die Forensik zu sperren – dieses Vorgehen der bayerischen Justiz gegen Unschuldige auf Zuruf von Ex-Partnerin ist im Fall Gustl Mollath dokumentiert, und nun hier im Blog.

Als der integre und neutrale Prof. Dr. Nedopil diesen Tatplan der Würzburger Kriminellen durch objektives Obergutachten vereitelt, führt das auch dazu dass ab Mai 2010 endlich nach mehreren Versuchen, die die Kindsmutter mithilfe ihres Vaters und des untätigen Jugendamtes Würzburg zum Scheitern brachte, WÖCHENTLICHE Kontakte und Treffen zwischen Vater und Kind durchgesetzt wurden.

Ich, Vater, saß von Mai 2010 bis Mai 2012 jeden Freitag Morgen um 09.07 Uhr in der Regionalbahn Stuttgart-Würzburg, um mich nachmittags um 16.00 Uhr mit meiner Kleinen zu treffen.

Das Ziel der Treffen ist eine dauerhaft entlastende Vater-Kind-Bindung und fand mit kundiger Hilfe statt.

Ab Juni 2012 vereitelte Neubert diese Treffen, tauchte unter und versteckt sich bis heute erneut hinter zielgerichteter Dämonisierung, Entwertung und Diffamierung meiner Person, ermöglicht durch bayerische Justizverbrecher.

Die Beschuldigte und Justizverbrecherin Fehn-Herrmann teilt mir mit sog. Beschluss vom 01.02.2018 weiter mit, Az. 72 O 1694/17 :

…“Dass der Antragsteller derzeit keinen Umgang mit dem Kind hat, beruht auf dem o.g. Endbeschluss des OLG Bamberg. Daraus ergibt sich auch, dass der befristete Ausschluss des Umgangsrechts im Kindeswohl erfolgt und dass das Kind selbst seit Mai 2012 den Umgang verweigert. Dies wird im Beschluss auch nicht auf das Verhalten der Kindsmutter, sondern auf eigene, aggressive Verhaltensweisen des Kindsvaters zurückgeführt.“…

Die Täter offenkundig außerstande, die eigene Rolle und eigenen Fehler zu antizipieren.


4.

2018 bin ich so nach Meinung der Würzburger Justizverbrecherin Fehn-Herrmann hier wieder der untaugliche Vater. Alles was bayerische Juristen für ihre Verbrechen benötigen ist ein Zirkelschluss und ein anderer Justizverbrecher als „Referenz“ – und irgendwas, was man als „agressiv“ etikettieren kann.

Die gesamten FAKTEN dokumentiert dieser Blog.

Der Anlass dieses Justizskandals sind im Kern die Neurosen der Volljuristin Kerstin Neubert, die glaubte, sie kann drei Monate nach Geburt unseres Kindes affektiv , übergriffig und unkompliziert den Vater entsorgen und diesem sein Kind wegnehmen.

Aggression auf derarte Lebenszerstörung ist insoweit eine Minimalreaktion.

Das Verhalten der Justizbehörden Würzburg/Bamberg ist wie eingangs genannt ein Verbrechen, ein Verfassungsbruch und es ist ein Mordmotiv!

Diese Machenschaften der bayerischen Richter hier sind wie genannt längst ein Fall für einen Untersuchungsausschuß. U.a..

Ein Muster bei den Justizbehörden Würzburg: Rechtsuchenden wird Akteneinsicht verweigert – während gleichzeitig Fakten geschaffen werden: Beispielfälle „Verfahrenspfleger“ Moser / Richter Dr. Page, Kriminelle „Fachanwältin“ Dr. Hitzlberger / Richter Dr. Milkau

Die maßgeblichen Leser können den Vorgängen trotz deren Komplexität folgen – ich setze also etwas Wissen voraus, bei Bedarf den Links folgen.

Wenn es so weitergeht, wird dieser „Fall“ ohnehin LEHRSTOFF der Justizausbildung und an der Polizeifachschule:

Als LEHRBEISPIEL dafür, wie Vertuschung und Hybris zur Eskalation führt, wie man solange Fehler an Fehler reiht, Unschuldige in die Enge treibt, bis man als Staat völlig die Kontrolle verloren hat…..


Der bayerische Marionettenminister Winfried Bausback, der, anstatt Dienstaufsicht und Kontrolle auszuüben, mit den Verbrechern im Amt konspiriert, Verbrechen deckt, Modell CSU

Diese weiteren Schreiben auf die unverändert anhaltenden Rechtsbeugungen und internen Vertuschungen bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg gingen an das Amtsgericht bzw. liegen der Polizeibehörde Stuttgart als Strafanzeige vor….auch hier parallel die beweisrechtliche Veröffentlichung.

Zur Sache:

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Würzburger Richter Dr. Page, um seinen Kumpel, den Verfahrenspfleger Rainer Moser sowie seine Richterkollegin Antje Treu vor Aufklärung deren Rechtsbeugung und Unfähigkeit in öffentlicher Hauptverhandlung zu schützen, wird weiter abgetan.

Die stets gleichen inhaltssleeren Floskeln, die die Justizbehörden Würzburg anwenden, um die Justizverbrechen zu vertuschen, beliebig übertragbar, hier Verfahren 17 C 960/17:

„Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO. Ein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen den Antragsgegner ist nicht schlüssig dargetan.“…..

„Ein Vermögensschaden kann nur auf die §§§ (!) 823 II, 826 BGB gestützt werden. Die Voraussetzungen hierfür werden vom Antragsteller nicht vorgetragen. Insbesondere wird ein strafbares Verhalten des Antragsgegners nicht schlüssig behauptet.

Die schuldhafte Verletzung eines nach § 823 I BGB geschützten absoluten Rechtsgutes durch den Antragsgegner wird ebenfalls nicht schlüssig dargetan.“

Hier nochmal die zugrundeliegende Klageschrift, die der Richter vorgibt, nicht zu „verstehen“:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/04/01/zivilklage-gg-rainer-moser-vom-gericht-bestellter-verfahrenspfleger-verweigert-umgangsanbahnung-mit-zwei-jahre-altem-kind/

Richter Böhm, der Stellvertreter von Page, teilt mit Beschluss vom 21.11.2017 weiter selbstreferentiell mit:

„Beschluss

1. Der „weiteren Beschwerde des Antragstellers wird aus den zutreffenden Gründen der Entscheidung vom 04.11.2017 nicht abgeholfen.

2 Die Akte ist dem Beschwerdegericht zur Entscheidung zuzuleiten und vorzulegen.“

Das „Beschwerdegericht“ ist bekanntlich das Oberlandesgericht Bamberg. Dieses Gericht hat seit 2004 ausschließlich und in allen Belangen und bei allen Geltendmachungen die Fehlentscheidungen und Verbrechen im Amt durch Untergerichte gedeckt und gestützt….und natürlich – Baumann, Schepping – die Verbrechen der Staatsanwaltschaft, Netzwerk des Justizverbrechers Clemens Lückemann.

Mit einer einzigen Ausnahme – Einzelrichter Förster im Fall der doch allzu unverschämten Rechtsbeugungen der Richterin Fehn-Herrmann zugunsten ihres Kumpels Dr. Groß
https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/29/einzelrichter-foerster-olg-bamberg-verweist-verfahren-dr-gross-zurueck-nach-wuerzburg-erheblicher-verfahrensfehler/

Kein Wunder:

…“Von Mai 2002 an war Lückemann Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Würzburg. Zuletzt wurde er im Juli 2009 zum Generalstaatsanwalt in Bamberg befördert. Zum Februar diesen Jahres hat er die Nachfolge von Peter Werndl als Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg angetreten.“….

(Lückemann hier nur im Profil – aber der Kollege in der Mitte spiegelt einfach erstklassig den Charakter in der bayerischen CSU-Justiz, toll! ).

https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2013/108.php

Hier weitere Erwiderung auf diese lapidare selbstreferentielle Bestätigung der eigenen Fehlentscheidung unter Ausblendung der Fakten:

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg
01.12.2017

Az. 17 C 960/17

Zu dem sog. „Beschluss“ vom 21.11.2017 wird nochmals mitgeteilt:

1.
Die Art und Weise, wie die Justizbehörden Würzburg versuchen, den Beklagten Moser hier vor geringfügigen Schadensersatzforderungen bzw. der objektiven Aufklärung dessen asozialen und rechtswidrigen Verhaltens in öffentlicher Hauptverhandlung zu schützen, wird dazu führen, dass der Kläger auf andere und persönliche Weise gegen den Beklagten Moser vorgeht.

Der Beklagte Moser (im Bild als „Gott“) trägt maßgebliche Schuld daran, dass der Kläger den Kontakt zu seiner Tochter komplett verloren hat.

Die Teilnahme an der gesamten Kindheit seines Wunschkindes wurde dem Kläger willkürlich und boshaft gestohlen. Dieses Verbrechen dauert unter den Augen der Justizbehörden Würzburg weiter an, während die Kindsmutter hofiert und bei böswilliger Bindungsblockade und Umgangsboykott rechtswidrig schuldhaft gedeckt wird, mit weiter irreversiblen Folgen.

Dieses Vorgehen liegt sodann in der alleinigen Verantwortung der Justiz Würzburg, die dem Kläger aus niederen Motiven zwecks Vertuschung langjährigen Fehlverhaltens und Verbrechen im Amt den Rechtsweg verbaut!

Dieses Schreiben ist der Polizeibehörde Stuttgart vorgelegt, die sich aktuell mit der strukturellen Korruption und reihenhaften Rechtsbeugung zwecks Vertuschung von Verbrechen im Amt seit 2003 und durchweg zu Lasten des Klägers als unbescholtenem Vater und ehemaligen Polizeibeamten befasst.

2.
Die Entscheidung vom 04.11.2017 gibt keine „zutreffenden Gründe“ wider, wie das Gericht selbstreferentiell behauptet sondern ist lediglich ein Spiegel der seit 14 Jahren vom Kläger in allen gerichtlich anhängigen Geltendmachungen in Würzburg gemachten Erfahrung, dass die Justizbehörden Würzburg Fehler und Fehlentscheidungen unbeachtlich der Folgen für Geschädigte und Betroffene oder deren Umfeld mit allen Mitteln zu vertuschen und zu verdecken suchen.

Opfer bspw. durch Bilanzsuizid oder reaktive Gewalt infolge behördlichen Unrechts werden offenkundig nicht nur in Kauf genommen sondern als willkommene Entledigung der Akte betrachtet.

Die Klüngelei und Kumpanei zwischen Richtern und Beklagten – wie hier im Fall Moser mit dem Familienrichter Page und zugunsten der Richterin Treu – ist hierbei nur ein Aspekt.

3.
Die hier anhängige Klage zu obigem Aktenzeichen legt beweisrechtlich und anhand Originalakte dar, dass der Verfahrenspfleger Moser unter Missachtung des gerichtlichen Beschlusses, wöchentliche Treffen von drei Stunden zwischen dem Kläger und seiner damals im 2. Lebensjahr befindlichen Tochter durchzuführen, einen langjährigen und folgenschweren irreversiblen Kontaktabbruch zwischen Vater und Kind verschuldet hat.

Der Beklagte Moser hat diesen gerichtlichen Auftrag angenommen und hernach unter persönlicher Hybris boshaft und selbstüberschätzend persönlich motiviert die Durchführung des Auftrages verweigert, auch nach nochmaliger Aufforderung des Gerichts.

Protokoll Familiengericht, Treu, 28. April 2005 – 17 Monate Kindesentzug: Verfahrenspfleger Moser drei Stunden „Umgang“ pro Woche

Schreiben der Richterin Treu, 08.06.2005 – auf meine Beschwerde hin, dass Moser keine Kontakte durchführt

Diese Weigerung bzw. persönliche Unfähigkeit zur Durchführung des gerichtlichen Auftrags hat er weder dem Gericht noch sonst wem mitgeteilt, April 2005 bis August 2005.

Erst im August 2005 platzte er mit dieser Bombe in die mündliche Verhandlung, worauf die Richterin Antje Treu aus persönlicher Überforderung zunächst den Gerichtssaal verließ, worauf auch der Kläger ging, in Annahme, die Verhandlung sei beendet und Moser werde zugunsten eines kompetenten Verfahrenspflegers entbunden.

Stattdessen verfasste die Täterin Antje Treu hernach einen schriftlichen Beschluss, der rechtswidrig und willkürlich – ohne jede Änderung des äußeren Sachverhalts bei vorheriger Auftragserteilung von Moser, April 2005 – einen sog. Umgangsausschluss zu Lasten des Klägers und seiner Tochter erzwang.

Zerstörung der Vaterschaft durch Täterin Treu nach 20 Monaten: Verfahrenspfleger Moser verweigert „Umgang“! – Richterin erlässt willkürlichen „Umgangsausschluss“ bis August 2007!

Die Folgen sind bekannt. Diese sind irreversibel.

Wenn das Gericht weiter versucht, den Kläger als Idioten hinzustellen und auflaufen zu lassen, der unberechtigt Ansprüche stellt, während die Verbrecher und Täter einer Lebenszerstörung mit Phrasen, Floskeln und um sich selbst kreisenden Falschdarstellungen rechtsbeugend gedeckt und hofiert werden, wird wie genannt ein Untersuchungsausschuss erzwungen werden, der alle Vorgänge hier seit 2003 akribisch wird beleuchten müssen!

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.

…………………

Diese Ergänzung und weitere Strafanzeige ging an die Polizei, auch den „Fall“ Hitzlberger / Richter Dr. Milkau betreffend. In beiden Fällen wird die Akteneinsicht bzw. die Zusendung von Stellungnahmen der Beklagten verweigert, während das Gericht gleichzeitig Fakten zugunsten der Beklagten schafft:

Polizeibehörde Stuttgart
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart 02.12.2017

Hiermit wird Strafanzeige gemäß beigefügtem Schreiben gegen den Richter Dr. Alfred Page erstattet, der unter Rechtsbeugung den Verfahrenspfleger Rainer Moser vor einem Zivilverfahren zu schützen versucht, Amtsgericht Würzburg Az. 17 C 960/17.

Auf beigefügtes Schreiben vom 01.12.2017 und Beschluss des Gerichts vom 21.11.2017, Richter Böhm, das der Polizei bereits vorliegt, wird vollinhaltlich verwiesen.

Dieser Vorgang ist nur ein Aspekt des Justizskandals seit 2003 bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg, mit welcher Justizjuristen das Leben und die Vaterschaft des Klägers zerstörten, in Teilen verbrecherisch, boshaft, feige.

Sämtliche Vorgänge sind beweisrechtlich im Blog des Klägers veröffentlicht.

Moser ist mit maßgeblich mitverantwortlich für den Kontaktabbruch zur 14-jährigen Tochter des Klägers und die nahezu komplette Zerstörung der Bindung zwischen Vater und Kind über dessen gesamte Kindheit.

Moser war April 2005 vom Gericht als Verfahrenspfleger mit dem Auftrag betraut worden, wöchentlich Treffen von drei Stunden zwischen Vater und Kind durchzuführen. Hierfür wurde er auch bezahlt.

Nachdem er den Auftrag angenommen hatte, mündliche Verhandlung, verweigerte Moser infolge offenkundig aus persönlicher Anmaßung, Selbstüberschätzung und Arroganz die Durchführung der Kontakte. Er unternahm offenkundig nichts, um die gerichtlich angeordneten sog. Umgangskontakte herzustellen, außer sich mit der Kindsmutter zum Kaffee zu treffen. Ein Gesprächstermin mit mir als Vater erfolgte erst im Juni 2005, nachdem Moser hierzu vom Gericht nochmals aufgefordert wurde, nachdem ich mich beschwerte, dass Moser nach der maßgeblichen Gerichtsverhandlung zwei Monate lang keinerlei Kontakt aufnahm.

Aufgrund des Fehlverhaltens und der anmaßenden Arroganz des charakterlich ungeeigneten Moser hat die Richterin Antje Treu ohne Änderung der äußeren Umstände aus offenkundiger Überforderung eine Kehrtwende vollführt, im August 2005 aufgrund des Verhaltens Moser willkürlich einen rechtswidrigen Umgangsausschluss erlassen und hierdurch die Bindungszerstörung zwischen Vater und Tochter über die gesamte Kindheit und die heutigen Folgen ursächlich mitverschuldet.

Obwohl dieses gerichtlich aufzuklärende Fehlverhalten und die massive Grund- und Elternrechtsverletzung objektiv ein Mordmotiv darstellen, wird der Kläger als Vater von der Justizbehörde Würzburg weiter wie ein Idiot auflaufen gelassen und der gesamte Justizskandal – in sämtlichen anhängigen Verfahren bei den Justizbehörden Würzburg – unter Rechtsbeugung und Missachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze im Prozesskostenhilfe zugunsten der Täter im Amt zu entledigen versucht.

Der Vorgang ist beweisrechtlich öffentlich gemacht und unter folgenden Links verfügbar , Originaldokumente des Gerichts:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/04/01/zivilklage-gg-rainer-moser-vom-gericht-bestellter-verfahrenspfleger-verweigert-umgangsanbahnung-mit-zwei-jahre-altem-kind/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/05/06/taeterbehoerde-bleibt-taeterbehoerde-familienrichter-dr-page-versucht-mit-floskeln-seinen-kumpel-moser-zu-decken-verfahrenspfleger-traegt-die-schuld-fuer-jahrelangen-kontaktabbrucht/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/11/14/mordmotiv-kindesentzug-asoziale-alte-maenner-die-kindern-die-zukunft-versauen-und-sich-in-familien-hineinwanzen-verfahrenspfleger-rainer-moser-grossvater-willy-neubert-versuch-eines-persilschei/

Der Beschuldigte Richter Dr. Page ist als Familienrichter seit Jahrzehnten mit dem Beklagten Moser bekannt, den er offenkundig vor Aufklärung in einer öffentlichen Hauptverhandlung und Konsequenzen für sein folgenschweres Fehlverhalten schützen will.

Desweiteren ist Dr. Page seit Jahrzehnten mit der Familienrichterin Treu befreundet, deren Inkompetenz und rechtswidrigen Entscheidungen infolge ebenfalls zur Aufklärung und Verantwortungsnahme anstehen.

2.
Die Rechtsbeugungen bei der Justizbehörde Würzburg umfassen unter anderem in mehreren Fällen eine Verweigerung auf Akteneinsicht.

So auch im Verfahren hier, Az. 17 C 960/17.

So wird in diesem Verfahren trotz dreifachem schriftlichen Antrag seit Mai 2005 die Zusendung der Stellungnahme des Moser an mich als Kläger verweigert, die Anträge vom Gericht ignoriert.

Stattdessen schafft das Gericht weiter Fakten zugunsten des Verfahrenspflegers und des offenkundig rechtsbeugend agierenden Richter, der seinen Beschluss auf erkennbare und bewusste Falschdarstellungen stützt, wie in zahlreichen Verfahren vorliegend.

Die Verweigerung der Akteneinsicht durch das Amtsgericht Würzburg erfolgte in gleicher Art bereits 2014 im maßgeblichen Familiengerichtsverfahren:

Der Kläger hatte den Münchner Fachanwalt Josef A. Mohr im Januar 2014 beauftragt, aufgrund der Verweigerung jeglichen Kontaktes zum Kind wieder seit Juni 2012 durch die Kindsmutter Kerstin Neubert beim Gericht anwaltlich zu intervenieren.

Die Kindsmutter war im Oktober 2012 untergetaucht, um die Durchführung des vorliegenden vollstreckbaren Umgangsbeschlusses auf wöchentliche Treffen mit Kind – die von Mai 2010 bis Mai 2012 mit positivem Verlauf stattfanden – zu vereiteln. Die Vorgänge wurden ab August 2013 öffentlich gemacht, nachdem die Justizbehörden Würzburg weiter ungeniert inkompetent und in Teilen verbrecherisch agierten.

Es ging der Kindsmutter erkennbar im Kern darum, durch erneute Ausgrenzung und Entwertung meiner Person als Vater ihre Ruhe zu haben, insbesondere die vom Gericht im Dezember 2011 festgelegte gemeinsame Elternberatung zu verhindern, die zum Ziel hatte, die Kontakte zwischen Vater und Kind auszuweiten, das gemeinsame Sorgerecht anzugehen und insgesamt die Situation insbesondere für unsere Tochter zu entlasten und zu normalisieren.

Diese Zielsetzung hat die Kindsmutter in asozialster Art und Weise mit der kriminellen sog. Fachanwältin Gabriele Hitzlberger erzwungen und die heutige Situation schuldhaft zu verantworten.

Die Würzburger Anwaltskanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, wo Hitzlberger tätig ist, agiert seit 2012 kriminell und widerwärtig zum Schaden des Kindes und des Klägers als Vater und glaubt offenkundig weiter, dies habe keine Konsequenzen.

Rechtsanwalt Josef A. Mohr wurde ebenfalls trotz mehrfacher Nachfrage die Zusendung der Akten vom Gericht verweigert. Diese erfolgte schließlich nach mehreren Monaten, was unter anderem die zeitliche Vereinbarkeit für den bundesweit bei Umgangsboykott tätigen Fachanwalt aushebelte. Infolge legte er im Juni 2014 das Mandat nieder.

Zeugnis:
Rechtsanwalt Josef A. Mohr
, Leonrodstraße 14a, 80634 München

Es ging dem Gericht offenkundig darum, zu verschleiern, dass der Großvater des Kindes, Willy Neubert mit beleidigenden und hetzerischen Schreiben an den damaligen Direktor des Amtsgerichts Würzburg, Roland Stockmann (der als Mittäter bei der Freiheitsberaubung im Amt gegen den Kläger agierte, 2009) versuchte, den Kontakt zwischen Vater und Kind zu zerstören und die sog. Umgangstreffen zu verhindern.

Bei Zusammentreffen bei Bringen und Abholung des Kindes im Rahmen der Treffen inszenierte sich der destruktive Intrigant Neubert als wohlwollender Großvater.

Willy Neubert missbraucht offenkundig seine eigene erwachsene Tochter in psychischer Art und Weise, um eigene egoistische Zielsetzungen zu verwirklichen.
Infolge übten Kerstin Neubert und ihre Mittäter Selbstjustiz unter <
Verfügungsgewalt
des Kindes, um den gerichtlich angeordneten Kontakt zu vereiteln.

Auf die bundesdeutsche Rechtsprechung wird verwiesen, in vergleichbaren Fällen des Kindesentzugs und des Umgangsboykotts werden langjährige Haftstrafen gegen Täterinnen verhängt. Neubert erfährt hingegen durch die Justizbehörde Würzburg Ermutigung und Beihilfe.

Die Entfremdung und asoziale Kindesentführung unter irreversibler Schädigung unserer Tochter durch Volljuristin Kerstin Neubert dauert bis heute an. Erst 2015 wurde bekannt, dass Neubert für die Schweinfurter Steuerkanzlei Pickel & Partner tätig ist.

2017 setzte sie über das Amtsgericht Würzburg durch, dass der Kläger sich als Vater nicht an die Kanzlei wenden dürfe, um gegen die Kindesentziehung zu intervenieren, Az. 30 C 727/17.

3.
Weitere Strafanzeige:

Beschuldigte:

Dr. Alexander Milkau, zu laden über Landgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Dr. Gabriele Hitzlberger, zu laden über Kapuzinerstraße 17, 97070 Würzburg

Da dies thematisch zusammenhängt – Verweigerung der Stellungnahme/Akte – wird hiermit bereits im Vorfeld zu den umfassenden Geltendmachungen gegen diesen selbstreferentiellen Sumpf bei den Justizbehörden Würzburg hier weitere Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Prozessbetrug wie folgt gegen Juristin Hitzlberger und Richter Dr. Alexander Milkau erstattet:

Im Verfahren Az. 73 O 1368/17, Landgericht Würzburg, das sich gegen die kriminelle Fachanwältin Hitzlberger richtet, versuchte der Richter Alexander Milkau ebenfalls, dem Kläger die Stellungnahme der Beklagten vorzuenthalten.

Diese hatte bereits mit Datum vom 28.07.2017 eine Stellungnahme abgegeben, die offenkundig den Tatbestand des Prozessbetrugs verwirklicht.

Dr. Milkau beruft sich in Beschluss vom 01.08.2017 (!) ausschließlich auf die Falschangaben der Juristin und ignoriert sämtliche Beweisanträge, Zeugenvortrag und den Inhalt der akribisch begründeten Klage, die sich u.a. auf die Amtsermittlungen und Akten des Familiengerichts stützt.

Dr. Milkau versucht im Gegenteil – bis heute durch weitere Richter gestützt – unter offenkundiger Rechtsbeugung, die kriminelle Juristenkollegin vor Geltendmachung zu schützen, indem er auf die Amtsermittlungen des Gerichts verweist – die Hitzlberger nachweislich über Jahre aushebelte.

Dies legt eine bewusste und gezielte Rechtsbeugung zugunsten der Juristenkollegin nahe; desweiteren empört er sich über die Wortwahl des Klägers, offenkundig bewusst ausblendend, welche Verbrechen zu Lasten des Klägers als Vater hier vorliegen.

Erst mit Datum vom 28.09.2017 geht durch das OLG Bamberg die Stellungnahme der Beklagten an den Kläger zu, obwohl der Richter Dr. Milkau seinen rechtsbeugenden Beschluss vom 01.09. ausschließlich auf die Falschangaben der Beklagten und Juristin hierin stützt.
Auch hier werden Fakten geschaffen, während bewusst und gezielt die Rechte des Klägers ausgehebelt werden, Modell Würzburg.

Der Vorgang ist beweisrechtlich öffentlich gemacht und unter folgenden Links verfügbar , Originaldokumente des Gerichts:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/05/26/mordmotiv-kindesentfremdung-finale-rechtliche-geltendmachung-gegen-die-fachanwaeltin-hitzlberger-wuerzburg-verantwortlich-fuer-erzwungenen-kontaktabbruch-zu-meinem-kind-seit-juni-2012/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/12/wuerzburger-richter-dr-alexander-milkau-versucht-die-schaedigungen-durch-juristenkollegin-hitzlberger-mit-den-kausalen-folgen-dieser-schaedigungen-zu-rechtfertigen-dem-rechtswidrigen-umgangsaussch/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/08/15/selbstjustiz-und-aushebelung-der-amtsermittlungen-und-entscheidungen-durch-fachanwaeltin-dr-gabriele-hitzlberger-sofortige-beschwerde-gegen-rechtsbruch-durch-dr-milkau-lg-wuerzburg/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/08/gewalttaetige-anwaeltin-hitzlberger-die-kontaktabbruch-seit-2012-verschuldet-hat-wird-weiter-gedeckt-studienergebnisse-der-univ-tuebingen-zu-kindesmisshandlungrechtsmissbrauch-unter-etikett-hoc/

https://martindeeg.wordpress.com/2017/09/30/mordmotiv-kindesentzug-vom-lg-wuerzburg-verweigerte-akteneinsicht-legt-prozessbetrug-durch-hetzanwaeltin-hitzlberger-offen/

Ein Untersuchungsausschuss ist angezeigt. Die in Teilen korrupte Justiz Würzburg/Bamberg (Netzwerk Lückemann) ist offenkundig nicht mehr funktionsfähig sondern agiert ausschließlich zugunsten der Vertuschung der eigenen Fehler und Verbrechen im Amt, die hier insgesamt seit 2003 vorliegen.

Dennoch wird die Abgabe an ein anderes Gericht abgelehnt, um weiter intern vertuschen zu können. Man spekuliert offenkundig auch auf verfahrensbeendende Affekte oder Bilanzsuizid des Klägers.

Ermittlungen durch die Polizei Würzburg werden auf Weisung der Staatsanwaltschaft Würzburg bereits im Ansatz zugunsten von Juristen und Juristinnen verhindert.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Justiz-Autist Dr. Jens Bücking: übliche Eskalationsstrategien – Mordmotiv Kindesentführung

…..“wenn er auf Blatt 113 den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Reheußer…als Justizverbrecher bezeichnet…belegt dies, dass der Antragsgegner jede Kontrolle über sich verloren hat und welche Gefahr er auch für das Kind und die Antragstellerin darstellt“…

Jens Bücking, sog. Rechtsvertreter, 02.06.2017
Mordmotiv Kindesentzug: Schriftsatz Dr. Jens Bücking für Rechtsanwältin Neubert


http://www.kanzlei.de/anwaelte/dr-jens-buecking

Fortführung von diesem Beitrag:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/04/18/die-reaktion-der-kindesentfuehrerin-kerstin-neubert-auf-mein-hilfegesuch-an-ihre-kollegen-bei-pickel-partner-einstweilige-verfuegung/

Ich veröffentliche diesen Beitrag heute, weil der Schriftsatz dieses Justizautisten Jens Bücking zum einen sehr gut die plumpen juristischen Strategien aufzeigt, mit der Justizverbrechen und Kindesentziehungen normalisiert werden.

(Das Filmchen hat Stand 09.06.2017 immerhin 11 Aufrufe….die Werbung hier ist insoweit kostenlos).

Bücking kommt hierbei gänzlich ohne die moralinsaure heuchlerische familienrechtliche Fassade aus, die die Hetzerin Hitzlberger als „Fachanwältin“ in ihren Schriftsätzen und mit pervertierten Begrifflichkeiten vor sich hertrug, um ihrer toxischen Hetze und Entwertung meiner Person einen moralischen Anstrich zu verpassen.

Bücking, der sich wie alle Justiztäter offenbar qua Titel für unverwundbar hält, holzt ungeachtet der Schädigung des Kindes, der Schädigung von 14 Jahren Kindesentzug, Existenzvernichtung und Freiheitsberaubung drauflos wie ein Hooligan, ohne auch nur den Anschein erwecken zu wollen, er verstünde irgendetwas von Eltern-Kind-Bindung und der Lebenswirklichkeit diesbezüglich. Zitat:

„Dass der Antragsgegner jegliche Realitätsnähe verloren hat, zeigt sich auch daran, wenn er selbst glaubt, durch sein Verhalten die Rechte des Kindes verteidigen zu müssen.“…

Mordmotiv Kindesentzug: Schriftsatz Dr. Jens Bücking für Rechtsanwältin Neubert

Zum anderen belegt dieser sich „freundlich“ an die bayerische Richterschaft ranwanzende Bückling mit seinem Schreiben sehr schön, wie selbst fachfremde Juristen die seelische Not von Menschen ausnützen und genüßlich grinsend die verfassungsmäßigen Eltern- und Grundrechte praktisch „abschaffen“ wollen.

Dieses Reaktion meinerseits ging heute ans Amtsgericht Würzburg:

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 09. Juni 2017

Az. 30 C 727/17

Neubert, Kerstin ./. Deeg, Martin wg. Unterlassung

Verhalten der Klägerpartei:

Nach Schriftsatz des Vertreters der Verfügungsklägerin vom 02.06.2017 ist offenkundig geworden, dass dieser nicht in der Lage ist, den Sachverhalt intellektuell zu erfassen.

Es kann insoweit dahinstehen, ob es eine berufstypische charakterliche Deformation, pubertär-regressive Profilierungssucht oder schlichtweg finanzielles Gewinnstreben ist, die Täter wie den Rechtsvertreter Jens Bücking zu solchen Schriftsätzen veranlassen.

Um die musterhaften juristischen Strategien und die eskalierende Rolle von sog. Rechtsvertretern gegen Väter weiter beweisrechtlich zu dokumentieren, wird die Rolle des Herrn Bücking in diesem Fall im Blog des Klägers weiter ausgeführt.

Der Blog ist erkennbar eine Langzeit-Dokumentation über die projektiven Strategien und die Wirkungsweisen von Kindesentzug, den Mütter mittels Opfermythos unter Missbrauch eines unfähigen Rechtssystems und einer ideologisch pervertierten Justiz offenkundig wie selbstverständlich unter existentieller Schädigung von Vätern und der eigenen Kinder betreiben.

Es ist für mich auch als Polizeibeamter völlig unbegreiflich, wie sich ein derart widerwärtiges und asoziales Gebaren von an neuralgischer Stelle agierenden Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in unserem Justizapparat derart etablieren und normalisieren konnte, das teilweise hooliganhaft die seelische Not und die existentielle Schädigung auch von Kindern missbraucht und selbsterfüllend immer weitertreibt.

Der Erfolg für diese Täter, die sich als Organ der Rechtspflege präsentieren, ist offenkundig erst dann eingetreten, wenn Kinder lebenslang irreversibel geschädigt sind, Menschen zu Tode gekommen sind oder die Situation derart eskaliert ist, dass unbescholtene Bürger im Gefängnis sitzen, weil sie angesichts der juristischen Unfähigkeit zur Selbstjustiz greifen.

Es sollte sich mittlerweile auch für Juristen des Amtsgerichts Würzburg die Frage aufdrängen, worin das Motiv von Kerstin Neubert als Elternteil besteht, mit aller Gewalt und zum Schaden des eigenen Kindes den anderen Elternteil vernichten zu wollen.

Diese Fragestellung sollte in mündlicher Verhandlung zu erhellen sein.

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart wird ebenfalls informiert, weitere Schritte gegen Bücking behalte ich mir vor.

Zur Sache:

In diesem Zusammenhang ist auf Schriftsatz vom 02.06.2017 und unbeachtlich des dem Gericht mit Datum vom 23.05.2017 zugegangenen Vergleichsangebot lediglich auf zwei juristische Aspekte ergänzend hinzuweisen:

1.
Das auch in Schriftsatz eingeräumte zielgerichtete Untertauchen zum Zwecke der Umgangsvereitelung durch die Verfügungsklägerin steht gemäß § 130 Abs. 1, Nr. 1 ZPO i. V. m. § 253 Abs. 2 und 4 ZPO  den Mindestanforderungen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung entgegen, zu denen die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift gehört.

Das Verwaltungsgericht München hat mit Urteil v. 05.07.2016 – M 26 K 15.50964, wie folgt ausgeführt:

„Die Klage genügt damit nicht den Voraussetzungen der §§ 82 Abs. 1 Satz 1, 173 VwGO i. V. m. § 130 Nr. 1 ZPO, wonach die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift zu den Mindestanforderungen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung gehört. Dies gilt auch dann, wenn zwar in der Klageschrift zunächst eine ladungsfähige Anschrift genannt wurde, diese jedoch im Laufe des Verfahrens unbekannt wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2007 – 19 ZB 06.2329 – juris Rn. 6). Die Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift ist dabei auch in Fällen erforderlich, in denen der Kläger durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird. Den Kläger trifft insoweit eine Mitwirkungspflicht (s. § 10 AsylG; vgl. Geiger in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 82 Rn. 3), die nur dann entfällt, wenn deren Erfüllung ausnahmsweise unmöglich oder unzumutbar wird (vgl. BVerwG, U.v. 13. 4. 1999 – 1 C 24/97 – juris). Letzteres ist für den Kläger nicht ersichtlich.“

Auf Vorhalt, dass die ladungsfähige Anschrift der Klägerin sowohl dem Gericht, den Behörden als auch dem Vater des gemeinsamen Kindes bewusst verschwiegen wird und Frau Neubert zur Verschleierung dieser Tatsache seit Jahren lediglich eine Scheinadresse mitteilt, erwidert Bücking wie folgt:

„Das Amtsgericht Würzburg ist zuständig. Die Antragstellerin hat ihren Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Würzburg. Dem Antragsgegner und auch anderen Beteiligten im familiengerichtlichen Verfahren ist bekannt, dass die Antragstellerin die Adresse ihres gemeinsamen Wohnsitzes mit dem Kind dem Antragsgegner nicht bekannt geben kann, insbesondere nach den Vorkommnissen, die bereits Gegenstand mehrerer Gewaltschutz- und Strafverfahren gegen den Antragsgegner waren.“….

Mithilfe einer Verleumdung und pauschaler Entwertung des Kindsvaters versucht Bücking hier darzustellen, dass das Untertauchen der Kindsmutter, Rechtsanwältin Neubert hier keinen Rechtsverstoß darstellt sondern aus diffusen Schutzgründen „notwendig“ sei.

Abgesehen davon, dass es bizarr ist, glauben machen zu wollen, dass der Kindsvater als ausgebildeter Polizeibeamter durch Observationen, mittels technischer Hilfsmittel oder durch sonstige Ermittlungen nicht dazu in der Lage sei, bei derartem Wollen den tatsächlichen Wohnsitz herauszufinden, wird hier ein weiteres Mal die Strategie der Kindsmutter und deren Erfüllungsgehilfen erkennbar: jedweder Rechtsbruch wird mit diffusen und nebulösen Bedrohungs- und Angstphantasien der Kindsmutter etc. zu rechtfertigen gesucht.

Obwohl das gesamte Vorgehen der Ausgrenzung beginnend 2003 auf dieser immer ungenierter vorgetragenen Entwertung und Dämonisierung des Kindsvaters basiert, wollen die Justiztäter – natürlich macht auch Bücking sich dies zu eigen – ironiefrei glauben machen, dass dennoch keine Manipulation und Instrumentalisierung des Kindes gegen den so seit 2003 dargestellten Kindsvater durch dieses Umfeld gegenüber dem Kind stattfinde.

Der psychische Missbrauch des Kindes, der hier seit Jahren unverhohlen und mit Unterstützung von Justizverbrechern wie Pankraz Reheußer stattfindet, ist offenkundig und es sind weiter schwerste Folgeschäden zu erwarten, die irgendwann auch nicht mehr reversibel und korrigierbar sind und für die sich dann sowohl die Kindsmutter als auch ihre Erfüllungsgehilfen final zu verantworten haben werden.

Der Stand der Wissenschaft wurde mit Schreiben vom 23.05.2017 dargelegt.

Bücking fabuliert von diversen „Gewaltschutz- und Strafverfahren“.

Dies verwirklicht den Tatbestand der Verleumdung.

Richtig ist, dass die Kindsmutter unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung durch den willfährigen Justiztäter Thomas Schepping im Dezember 2003 beim Zivilgericht eine sog. Gewaltschutzverfügung (Az. 15 C 3591/03) erlangt hat, die kausal für alle weiteren juristischen Vorgänge und die heutigen Lebenszerstörungen und Zerstörung der Vaterschaft zu Lasten auch des Kindes ist.

Auf Widerspruch vom 07. April 2017 hier wird vollumfänglich verwiesen.

Bereits im Jahr 2004 legte die Kindsmutter ihre persönlichkeitsbezogenen Motive diesbezüglich offen, Az. 2 F 5/04, was die Abgabe der falschen Eidesstattlichen Versicherung offenlegte. Frau Neubert schwadronierte bei bereits einem Jahr bestehender Kindesentfremdung unter anderem wie folgt:

….„Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.“ Das andere sei schon ihre Selbständigkeit“…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? „Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“
Seite 20

„Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie („Rama-Idylle“). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“ Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.“
Seite 30

Es ist offenkundig, dass Frau Neubert nicht nur bei der Idealisierung von Partnern etwas „reinprojiziert“ sondern auch bei deren Verdammung und Entwertung.

Die Extremform dieser Charakterdisposition ist als Borderline-Störung bekannt. Nicht der idealisierte Partner ändert sich sondern lediglich die innerpsychische Einstellung des entwertenden Partners zu diesem.

Auf Grundlage dieser falschen Eidesstattlichen Versicherung gelang es der Kindsmutter willkürlich und präventiv völlig sinnfrei, sog. Gewaltschutzverfügung gegen den Kläger zu erwirken von Dezember 2003 bis Dezember 2004 und nochmals anhand Aktenlage vom August 2005 bis August 2007. Insbesondere die erneute Verfügung 2005 ist erkennbar rechtswidrig erfolgt, war jedoch die Ursache für diverse „Strafverfahren“ wegen Beleidigung und „Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz“, die Neubert bei Anrufen oder auch bei Anschreiben bspw. des Psychiaters Dr. Boch-Galhau oder des Mediators der gerichtsnahen Beratungsstelle, Othmar Wagner, die vom Kindsvater um Hilfe und Vermittlung gebeten wurden (2006) sinnfrei erwirkte.

Die „Gewaltschutz- und Strafverfahren“, die also angeblich dazu führen, dass die Klägerin untertauchen muss und ihren Wohnsitz nicht bekannt geben kann, gibt es also nicht.
Die bestehenden Verfahren liegen rund 10 Jahre zurück und fußen entweder auf falscher Eidesstattlicher Versicherung nach der bis heute aufrecht erhaltenen Strategie der Kindsmutter Kerstin Neubert oder sind ideologisch missbrauchte reaktive Bagatelldelikte aufgrund jahrelangen Kindesentzugs.

Ein willkürlicher Antrag auf Gewaltschutz vom 18.09.2012 wurde offenkundig durch das Familiengericht abgelehnt, wie dem Kläger erst durch den Befangenheitsantrag vom 08.01.2013 bekannt wurde, mit welchem die Richterin kaltgestellt wurde, Az. 2 F 957/12.

Zeugnis:
Antje Treu
, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Daraufhin griff Neubert zu anderen und rechtsfremden Mitteln, um die Ausgrenzung, wie sie heute besteht, herbeizuführen.

Ziel Neuberts war – wie bereits im Widerspruch vom 07.04.2017 beweisrechtlich aufgezeigt – die gemeinsame Elternberatung bei der Mediatorin Katharina Schmelter (als Zeugin benannt) zu verhindern sowie die Kommunikation und Kooperation mit der Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich (als Zeugin benannt) zu vereiteln und so die sog. Umgangskontakte nachhaltig zu zerstören und die Ausgrenzung zu manifestieren, was ihr bis heute auch gelungen ist.

Eine umfassende Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage gegen Hitzlberger, die den Kontaktverlust seit Juni 2012 schuldhaft und widerwärtigster Art und Weise zu verantworten hat, ist beim Landgericht Würzburg anhängig und für jedermann beweisrechtlich im Blog des Klägers veröffentlicht.

Die Zielsetzung der Entwertungen und Ausgrenzung des Klägers durch Kerstin Neubert hat durchweg niederen Motive und persönliche Defizite der Kindsmutter selbst als Auslöser.

Es geht ihr in keiner Weise um das Kind, dessen Wohl oder gar dessen Schutz sondern bei ihrer bisher über ein Jahrzehnt juristisch durchgezwungenen Strategie einzig um ihre persönliche Verantwortungsflucht.

So sagte sie die gerichtlich aufgegebene Elternberatung kurzfristig über ihren damaligen Anwalt mit folgender Begründung ab:

„Die Vereinbarung des Termins in der mündlichen Verhandlung vom 20.12.2011 ist für die Kindsmutter zu einer stetig wachsenden psychischen Belastung geworden, welcher entgegengewirkt werden muss. Den Hinweis des Gerichts in der Verhandlung vom 20.12.2011 aufgreifend, nahm die Antragsgegnerin psychologische Beratung bei einer Person, welche die vorliegende Fallgestaltung kennt, in Anspruch. Diese riet ihr dringend, vor Beginn der Gespräche bei der gerichtsnahen Beratung psychologische Hilfestellung in Anspruch zu nehmen.“

Beweis:

Anlage 1
Schreiben Rechtsanwalt Rothenbucher, 03.01.2012, Az. 2 F 1462/11, Amtsgericht Würzburg

Infolge nimmt sie weder die ihr alternativ zugestandenen Einzelgespräche bei Frau Schmelter wahr noch eine Therapie in Anspruch.

Stattdessen greift Neubert erneut zur Strategie der Entwertung und Dämonisierung des Kindsvaters.

Als rechtliche Mittel nicht greifen, greift sie zur Selbstjustiz und taucht unter.

Es ist der Verfügungsklägerin in keiner Weise unzumutbar und sie kann auch keinerlei reellen rechtlich haltbaren Gründe dafür anführen, ihren Wohnsitz zu verschleiern.

Sollte sie dennoch weiter darauf beharren, wäre die Verfügungsklage auch diesbezüglich unter Hinweis auf fehlende Mindestanforderungen abzuweisen.

Was die Verleumdungen und Entwertungsstrategien angeht, wird weiter beweisrechtlich die diesbezüglich objektive Darstellung in dienstlicher Stellungnahme der Richterin auf Befangenheitsantrag der Verfügungsklägerin Neubert verwiesen.

Beweis:
Anlage 2

Dienstliche Stellungnahme der Richterin Treu, 11.01.2013, Az. 2 F 957/12, Amtsgericht Würzburg

2.
Die von der Verfügungsklägerin beantragte einstweilige Verfügung verstößt auch gegen den Bestimmheitsgrundsatz gemäß § 253 Abs. 2 ZPO.

In dem Beschluss wird dem Verfügungsgegner untersagt, gegenüber einer unbestimmten Anzahl  und obendrein nicht namentlich genannte Arbeitskollegen und Vorgesetzte der Antragstellerin bestimmte Behauptungen zu entäußern.

Die Verfügungsklägerin ist nicht aktivlegitimiert, zu bestimmen, wer welche Äußerungen empfangen darf oder nicht.

Sie darf erkennbar keine Anträge für andere Personen stellen, die obendrein noch nicht einmal in dem Beschluss bezeichnet sind sondern eine diffuse Personenzahl betreffen.

Maßgeblich ist jedoch, dass diese unbestimmten Arbeitskollegen und Vorgesetzten im Beschluss aufgeführt sein müssen und zwar namentlich. Sollte dies geschehen, müsste die Verfügungsklägerin immer noch nachweisen, dass Sie aktivlegitimiert war namens und im Auftrag dieser Personen derartige Anträge beim Gericht zu stellen.

Der Terminus Aktivlegitimation ist bekanntermaßen bei Klagen auf Einstweilige Verfügung vom Gericht amtswegig zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Dies war das erste Antwortschreiben des Familiengerichts auf meinen Antrag vom 27.12.2003 – es stehen nun 14 Jahre Kindesentziehung und Lebenszerstörung auf der Sollseite:

Die Frage lautet: Kann man sich der Verantwortung entziehen, nur weil die Verantwortungslosigkeit System hat?

Ich habe in diesem Blog aufgezeigt, wie eine Kindesentfremdung funktioniert. Dieser Blog war von Anfang an auch als BEWEISMITTEL konzipiert.

Dies war in den vergangenen Jahren Thema bei zahllosen Besprechungen mit den auf unterschiedlichste Weise mit dem Thema befassten Menschen, die alle gleich reagierten: fassungslos!

Ich habe dokumentiert, auf welch asoziale und kranke Art und Weise es einer Mutter gelingt, eine selbstgefällige und dumme Provinzjustiz zu missbrauchen, deren Ausführende derart hohl und in selbtbezogener Hybris gefangen sind, dass man sich ohne weiteres vorstellen kann, wie es in diesem Land zu einem Nazi-Regime kam. Durch Mitläufer, durch Wegschauen.

Für gelungene Kindesentfremdung braucht es im Grunde nur eine Richterin wie Antje Treu, die seit 2004 das Unrecht und die Schädigung meines Kindes nicht verhinderte sondern moderierend „begleitete“. Sie tragen Schuld!

Bis heute konnte mir keiner erklären, wie so etwas möglich ist, dass in einem Rechtsstaat das Opfer drangsaliert wird und die Täterin hofiert und bestätigt wird.

Ich denke, ich muss niemandem mehr etwas beweisen.

Die Täter sind schon viel zu lange mit allem durchgekommen.

Ich habe lange genug gebettelt und appelliert.

Ich werde alles tun, um die VERBRECHER, die mein Leben zerstört haben, zur Verantwortung zu ziehen.

Angefangen hat es mit dem Polizisten Roland Eisele, der glaubte, er könne mit ihm untergebenen Beamten tun und lassen, was er will. Freibrief zum Mobbing. Machtmenschen, deren fragile Fassade der Kern ihrer Identität ist und die sich durch eigenständig denkende Menschen bedroht fühlen.

Ein Suizid kam für mich all die Jahre trotz der immer wieder erneuten asozial erzwungenen Ausgrenzung, Demütigungen und der Konfrontation mit bodenlos widerwärtigen Menschen wie Angelika Drescher, Thomas Trapp, Roland Stockmann, Pankraz Reheußer oder Gabriele Hitzlberger nie in Frage – ganz einfach auch deshalb, weil diese Menschen sonst davonkämen.

Selbst in der zu Unrecht erfolgten Untersuchungshaft, einer von Würzburger Justizverbrechern um den CSU-Rechten Clemens Lückemann und den bigotten Katholiken Norbert Baumann begangenen schweren Freiheitsberaubung im Amt, habe ich in der Zelle nur hypothetische Gedanken dazu gehabt, was wohl wäre, wenn ich mich am Fensterkreuz der Toilette erhänge, während meine drei Zellengenossen beim Hofgang sind….nein, die Täter sind dran!

Diese Verbrecher, die sich bis heute öffentlich beklatschen lassen, haben mich zweimal unter Machtmissbrauch durch Druck auf die Polizei Baden-Württemberg und ohne jeden Grund verhaften lassen, hernach die Entschädigung verweigert, nachdem ihr asozialer Versuch der Vernichtung eines Menschen gescheitert war.

Ich werde weitermachen, bis zum Schluß – und es gibt weder für Kerstin Neubert noch für irgeneinen dieser widerwärtigen Provinzjuristen und obrigkeitshörigen Pseudo-Autoritäten aus der Provinz Würzburg/Bamberg die geringste Möglichkeit, den Konsequenzen zu entkommen. Bereits dieser Blog ist Konsequenz.

Mein Appell an die Mitarbeiter der Kanzlei Pickel & Partner, wo die Kindesentführerin Neubert arbeitet, seit sie im Oktober 2012 untergetaucht ist, um den Kontakt zwischen mir und meiner Tochter zu verhindern und die Fakten zu schaffen, die heute vorliegen, wurde ebensowenig ernst genommen wie meine zahlreichen Strafanzeigen.

Polizisten und Staatsanwälte in der Region Würzburg betreiben wie selbstverständlich Strafvereitelung im Amt, Richter begehen Rechtsbeugungen – tief im System steckend und obrigkeitshörig Menschen abwertend, die diesen Missbrauch des Rechtssystems anprangern.

Bei zuviel Kritik am System wird man als Einzelner zuerst kriminalisiert, dann pathologisiert und auch die Presse, Mainpost, tief im Hintern der regionalen Krawattenträger der Justizbehörde, tritt ungeniert hämisch auf Rechtsuchende und Ausgegrenzte ein, da die sich ja in der Regel nicht wehren können. Eine Mischpoke, die den Beruf des Journalisten durch bloße Existenz diskreditiert.

Die Fakten und Namen in diesem Blog, die ich seit August 2013 hier öffentlich gemacht habe, ohne dass einer dieser „honorigen“ Justizverbrecher die Möglichkeit sah, mich wegen Verleumdung zu belangen, sprechen für sich.

Es geht momentan noch auf dem Rechtsweg weiter – umfangreiche Schriftsätze werden eingereicht, die diese Lebensvernichtung und den widerwärtigen Kindesentzug von Ende 2003 bis 2010 und wieder seit 2012 nochmals für jeden verständlich beweisrechtlich darlegen.

Dies wird mein letzter Versuch sein, die Verbrecher und Täterinnen, die so selbstgewiss und hämisch immer wieder nachtretend mein Leben und meine Vaterschaft zerstört haben, auf dem Rechtsweg anzugehen.

Ich bin 47 Jahre alt, mein Leben wurde und wird weiter durch Rechtsanwältin Kerstin Neubert zerstört, die mir mein Kind entzieht.

Schaut ruhig weiter zu.

Ich wünsche ein schönes sonniges Wochenende. Ich werde mich auch an diesem Wochenende, wie an zahllosen zuvor, nur mit einem Thema befassen: die ARSCHLÖCHER zur Verantwortung zu ziehen, die anhaltend mein Kind schädigen und meine Vaterschaft zerstörten!

Ich, Rechtsanwältin N., „alleinfinanzierende“ Mutter und Opfer, das die „Hölle erlebte“….

Die fruchtbare Diskussion bezüglich des Würzburger Fehlgutachters Dr. Jörg Groß aus dem vorherigen Beitrag geht in Kürze weiter, die Klage ist in Arbeit….das Thema Projektionen, das ich hier nun aufgreife, spielt sicher auch bei diesem kleingeistigen, verträumt provinziellen Phantasten eine Rolle: Dr. Groß will wegsperren oder mit Neuroleptika „kontrollieren“, was seine lebensbestimmende limitierte Weltsicht und seine Überzeugungen „bedroht“: Menschen mit eigenem Kopf, widerstandsfähige, insoweit gescheiterte und ausgegrenzte Menschen, die nicht mit flauschigen Wohlfühlberich-Berichten der örtlichen Zeitung über Lesungen im „Wohnzimmer“ (https://martindeeg.wordpress.com/2015/11/02/im-wohnzimmer-gekluengel-zwischen-wuerzburger-gerichtsgutachter-dr-gross-und-lokalpresse-lecker-dokumentiert/) oder Segeltrips des Sohnes bedacht werden.

§§ 63 und 64 StGB als Mittel zur Bewahrung der „Idylle“ im Kampf gegen „das Böse“ bzw. „das Kranke“. Die ganze Welt außerhalb dieser Beschränktheit „leidet“ bei Dr. Groß mindestens unter einer „narzisstischen Persönlichkeitsstörung“. Und gegen denjenigen, gegen den die örtliche Staatsanwaltschaft zum Halali bläst, glaubt Dr. Groß einen Freibrief zur Pathologisierung zu haben.

Dr. Groß und diese Staatsanwälte sind längst selbst die Gefahr. Menschen werden kriminell, WEIL sie mit solchen Behörden zu tun haben.

Dass es um ELTERNSCHAFT und die traumatischen Folgen der Verweigerung derselben mit verbrecherischen Methoden geht, begreift ein limitierter Parteigängern nicht – es interessiert auch nicht. Aber über die Folgen „wundert“ man sich dann doch; noch mehr offenkundig darüber, dass mit Repressionen und immer weiterer Ausgrenzung („mehr desselben“) die „Sache“ nicht zu beenden ist.

Es ist die Definition von Wahn: mit immer gleichen Mitteln ein anderes Ergebnis erwarten – mit Ausgrenzung eines Vaters einen Konflikt beenden/“befrieden“ zu wollen ist definitv ein Wahn.

Nun aber zum Kern des Dramas, zu Rechtsanwältin Kerstin Neubert und ihren PROJEKTIONEN:

….“Feindbilder werden ergänzt durch Pathologisierungen. Dann ist der andere verrückt, schizophren, krank im Kopf, rachsüchtig, krankhaft eifersüchtig, ein Mensch mit zwei Gesichtern oder schlicht geisteskrank. Und bei all den Vorwürfen muss man die Projektion mitdenken: Die Mutter, die dem Vater ihrer Kinder Gewalttätigkeit vorwirft, gibt damit eher einen Einblick in ihre eigenen abgewehrten Aggressionen. Und ein Vater, der der Mutter seiner Kinder emotionale Kälte und Erziehungsunfähigkeit vorwirft, beschreibt damit eher seine eigene gestörte Beziehung zu seinen Kindern. Die Vorwürfe sind somit oft im Kern projizierte Selbstbeschreibungen bzw. eigene abgewehrte Persönlichkeitsanteile“…..

Wolfgang Hantel-Quitmann: „Klinische Familienpsychologie, Klett-Cotta 2015, Kapitel 7: „Wenn aus Liebe Hass wird – Streß in Hochkonfliktfamilien“, Seite 199

Wie willig selbst schwachsinnigste PROJEKTIONEN und die Muster vom bedürftigen und unverschuldet in ‚Notlage‘ geratenen weiblichen Opfer und vom bösen, gewalttätigen Mann unhinterfragt eifernd zu eigen gemacht werden, zeigt dieser „Bericht“ über Verhandlung gegen mich, Dauer des asozialen KINDESENTZUGS, der nicht erwähnt wird: sechs Jahre!

Eine Ansammlung von Klischees, beliebig übertragbar auf jeden Paarkonflikt bundesweit:

GERICHTSVERHANDLUNG: 40 Jahre alter Mann bestreitet Drohung mit einem Amoklauf
Ex-Polizist fühlte sich als Vater „ausgegrenzt“…

…Fast zwei Verhandlungstage lang hat eine Große Strafkammer des Landgerichts sich mit der gescheiterten Beziehung des Angeklagten beschäftigt: Knapp zwei Monate nachdem sie eine gemeinsame Wohnung bezogen hatten, war die Partnerin, eine Rechtsanwältin, bereits zum ersten Mal ausgezogen. Der Mann sei zunehmend aggressiver geworden, immer wieder habe sie sich gedacht, dass der nicht ganz normal sei.

Dass beide trotz ständigem Kleinkrieg zu einem Kind „ja“ sagten, erweckte bei Gericht den Eindruck, dass die zerrüttete Beziehung auf dem Weg „gekittet“ werden sollte. Zwölf Wochen nach Geburt des Kindes trennte die Frau sich endgültig von dem Angeklagten und erlebte dann die „Hölle“: Trotz eines vom Familiengericht aufgrund massiver Belästigung verhängten Kontaktverbots, klingelte der Mann bei ihr an der Wohnungstüre, schickte E-Mails und Faxe, rief oft im Abstand von wenigen Minuten auch am Arbeitsplatz an….“

http://www.fnweb.de/region/rhein-main-neckar/ex-polizist-fuhlte-sich-als-vater-ausgegrenzt-1.150400

Weiter ausgeführt in diesem Blogbeitrag vom September 2015:
https://martindeeg.wordpress.com/2015/09/17/die-ganze-bloedheit-der-verbrechen-der-justiz-wuerzburg-in-einen-beitrag-zusammengefasst-von-virtuellen-amoklaeufen-vertuschten-fehlgutachten-und-terror-beleidigungen/

Diese semi-öffentliche „Bestätigung“ des eigenen Verhaltens und der kruden Opferrolle durch Medien und Justiz ist eine der Hauptursachen, die Täterinnen wie Kerstin Neubert motivieren und veranlassen, die Schädigungen, die Ausgrenzung und die Bindungsblockade zwischen Vater („Feind“!) und Kind immer weiterzutreiben.

Hauptmotiv für Neubert ist die Aufrechterhaltung und Konservierung der Opferrolle – auch um den Preis, das Leben des eigenen Kindes irreversibel zu zerstören. (Die Rolle ihres eigenen Vaters Willy Neubert, der intrigant und manipulativ unsere Familie zerstört hat, ist bereits im Blog dargestellt).

Das ist ein offenkundiges ERGEBNIS der hier in diesem Blog dokumentierten Vorgänge seit 2004…..

Kerstin Neubert ist ein Mensch, der projiziert, ohne die vom eigenen Gefühlsleben abweichenden gesunden Reaktionen und die emotionale Wirkung beim Gegenüber auch nur ansatzweise begreifen zu können.

Die eigene absurde Weltsicht wird zum Maß aller Dinge, ohne auch nur ansatzweise Interesse an den Emotionen und Bedürfnissen des Gegenübers zu haben!

Ein Beispiel:

Am 12.02.2003 wird mir als Vater eines Säuglings auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung Neuberts von dem Justizverbrecher Thomas Schepping mitgeteilt, dass ich praktisch ein völlig unberechenbarer zwanghafter Gewalttäter sei, der unverständlicherweise eine Frau bedrängt/bedroht/übergriffig „anruft“ etc.:

Phantasie-Urteil auf Grundlage falscher EV, 12.02.2004, Richter Schepping, Würzburg

Diese hier dokumentierten zweckmäßig und wirkungsheischend eingebrachten LÜGEN Neuberts mittels beliebig eingeworfener Daten („40 Anrufe“, „15.10.2003“..?) um als Opfer Aufmerksamkeit und emotionale Zuwendung zu erfahren, sind die URSACHE der Vorgänge und Zerstörungen seit 13 Jahren!!

Unter völliger Ausblendung der VERNICHTENDEN und TRAUMATISCHEN emotionalen Wirkung auf mich als jungen Vater – Männer begehen als Folge solcher „Kontaktverbote“ regelhaft MORDE oder SUIZID! – schwenkt das „Opfer“ Neubert infolge um, als ob nichts geschehen wäre:

…“Nachdem Du weder Unterhaltszahlungen….leistest, noch….sonstwie etwas zukommen lässt….möchte ich anmerken, dass….sich sicherlich über ein kleines Ostergeschenk freuen wird.“….

In manipulativer Sprache mit infantilem Einschlag geht es weiter:

„Ein klitzekleines Spielzeug, eine Windelpackung (Größe 4) oder ein Gläschen Frühkarotten würde schon genügen.

Offenbar beeindruckt und wieder einmal erschreckt von der eigenen kurzzeitigen Gefühligkeit muss sofort im nächsten Satz ein weiterer Vorwurf nachgereicht werden:

„Als alleinerziehende und alleinfinanzierende Mutter geht es mir finanziell ähnlich schlecht, wie Dir als dem „armen“ Kindsvater. Bei der Gelegenheit die Frage: Wo sind eigentlich die Euro 28.364,26 geblieben, die Du Mitte des Jahres 2002 ausgezahlt bekommen hast?“

Fax des „Gewaltschutz-Opfers“ Kerstin Neubert vom 31.03.2004

Es sind diese egomanischen Emotionswechsel von Vernichtungswillen zu „bedürftiger“ Manipulation, die ein dauerhaftes Zusammenleben mit solchen manipulativen Menschen unmöglich macht, für die der Partner nur beliebig austauschbarer Erfüllungsgehilfe für den eigenen Gefühls- und Hormonhaushalt ist.

Wenn allerdings solches asoziales Verhalten mit Kriminalisierung, Pathologisierung und verbrecherischer ZERSTÖRUNG der Elternschaft des Partners unter Schädigung des gemeinsamen Kindes geschieht wie hier, dann ist Schluß mit Verdrängung, Bagatellisierung und Achselzucken!

Ich, Martin Deeg – seit 13 Jahren Opfer und Geschädigter werde das nicht hinnehmen.

Der Blog ist BEWEISMITTEL!!!

Am 6. Mai dann wieder die Repression und Ausgrenzung unter Berufung auf die geballte „Autorität“ der Justiz und des Rechtsstaats, in die sich die Ikone „Mutter“ einkuschelt:

Mail Neubert v. 6. Mai 2004 – 5 Monate Kindesentzug

Wenn es nicht vor allem um mein Kind ginge, würde ich nichts mehr schreiben – sondern ein Ende mit fünf Ausrufezeichen setzen!

So aber…..

Diese Mail ging an den Arbeitgeber/Kollegen Kerstin Neuberts, hiermit BEWEISRECHTLICH veröffentlicht:

Mail erstmals zugegangen am 08.03.2016:

Guten Morgen,

ich bin Vater der 13-jährigen Tochter von Rechtsanwältin Kerstin Neubert.

Diese Tochter habe ich seit August 2012 nicht mehr gesehen. Die KINDESENTFÜHRUNG und ENTFREMDUNG, die Ihre Mitarbeiterin unter Missbrauch des unfähigen regionalen Rechtssystems betreibt, hat tägliche Folgen! Ich werde die Entfremdung meines Kindes nicht weiter hinnehmen!! Sie sind hiermit BEWEISRECHTLICH informiert – Kopie geht an die Sachbearbeiterin der örtlichen Polizei, die im Zusammenhang mit struktureller Korruption bei den Justizbehörden Würzburg zugunsten von Juristen etc. befasst ist.

Ich erwarte keine beruflichen Sanktionen gegen Frau Neubert sondern Hilfe bei der Durchsetzung rechtskonformen und menschlichen Verhaltens. Wer hier weiter wegschaut, wird für weitere Folgen Mitverantwortung tragen!

Seit April 2010 lag ein vollstreckbarer richterlicher Beschluss auf wöchentliche sog. „Umgangskontakte“ vor. Die positive Entwicklung durch Bindungsaufbau und Treffen von Mai 2010 bis Mai 2012 habe ich hier beweisrechtlich dokumentiert, ebenso den von Neubert dominant gesetzten Anlass, diese positive Entwicklung zu untergraben:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/02/09/mordmotiv-kindesentzug-um-die-ganze-widerwaertigkeit-der-vorgehensweise-der-entfremdung-aufzuzeigen-hier-nun-mein-privates-protokoll-ueber-die-2012-durch-die-justizverbrecher-vereitelten-treffen-mi/

Kerstin Neubert hat diese Kontakte beginnend Juni 2012 willkürlich, vorsätzlich und in kaumnoch zu fassender Herzlosigkeit vereitelt, wie bereits vorherige Vereinbarungen, im April 2005 und November 2008. Ihr Ziel war und ist offenkundig bis heute, den Konflikt mit formaljuristischen Strategien weiter hoch zu halten, durch Ausgrenzung zu eskalieren und so in Zirkelschluss die Ausgrenzung und Bindungsblockade immer weiter zu manifestieren.
Die Schäden sind bereits jetzt irreversibel, mein Leben zerstört – eine „Verjährung“ oder sonstige Erledigung durch Zeitablauf oder wegen Alter des Kindes, auf die Neubert wohl hofft, wird es nicht geben. Ein solche Lebenszerstörung, solche Justizverbrechen haben Konsequenzen!

Die Muster der Ausgrenzung meiner Person als Vater sind stets die gleichen: Dämonisierung, Entwertung, Diffamierung, Falschbeschuldigungen und eine imponierende Skrupellosigkeit wie sie in diesem Schreiben Neuberts von 2008 zum Ausdruck kommen:

Klicke, um auf s021001138_1309251735001.pdf zuzugreifen

Nach diesem Muster gelang es Neubert drei Monate nach Geburt unserer Tochter, Dezember 2003, über einen völlig desinteressierten Würzburger Zivilrichter einfachst eine einseitige, mit mir nicht kommunizierte Trennung zu erzwingen und infolge sechseinhalb Jahre Kommunikation (!) und den Kontakt zu meinem Kind bis Mai 2010 zu verhindern. Es genügte der beliebige Vorwurf der „Belästigung“.

Die fränkische Justiz, die Fehler nicht einräumt sondern konsequent vertuscht, hat während dieser Jahre versucht, mich mit ungerechtfertigten Maßnahmen regelrecht zu vernichten. 2009 sollte ich, wie Justizopfer Gustl Mollath, mit einem Fehlgutachten in der Forensik versenkt werden. All diese Vorgänge sind beweisrechtlich in meinem Blog öffentlich gemacht, die Originaldokumente dort unschwer zu finden.

Bei der Polizei in Baden-Württemberg geht man von struktureller Korruption und einem Komplott zur schweren Freiheitsberaubung im Amt bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg aus.

Die Verantwortung für den zweiten Kontaktabbruch vor nun 5 Jahren trägt initiativ die Kindsmutter, der es gemeinsam mit Juristen und ihrem Vater gelingt, durch MISSBRAUCH unseres Rechtssystems, Falschbeschuldigungen und fortlaufend bagatellisierte und normalisierte Kindesentführung/Kindesentfremdung den Status quo zu erhalten:

https://martindeeg.wordpress.com/2017/03/07/pars-pro-toto-die-juristischen-muster-zur-ausgrenzung-eines-vaters-anhand-beispiel-der-mutter-kerstin-neubert/

All dies wird sich nicht dadurch entledigen, indem man weiter zuschaut.

Bereits vor zwei Jahren habe ich Ihre Kanzlei um Intervention und unbürokratische HILFE ersucht. Eine Antwort erhielt ich nicht. Neubert deutete dies zu einem Versuch um, dass ich die Beendigung ihrer Tätigkeit in der Kanzlei erreichen wolle, wie sie in mündlicher Verhandlung Februar 2016 den Richtern mitteilte.

Ziel ist nicht, Kerstin Neubert beruflich zu schaden: sie ist nach meiner Kenntnis eine hochqualifizierte und hochmotivierte Steuerberaterin, die alles der beruflichen Verantwortung unterordnet.

Mein Ziel als Vater ist die Beendigung des rechtsfreien Zustandes und der Kindesentführung – sowie die Offenlegung der FAKTEN und Tatsachen.

Nur völlige Ignoranten glauben noch, dass diese Justizverbrechen für die Verantwortlichen und Täter im Amt bei dieser Provinzjustiz keine Konsequenzen haben.

Alle Aspekte – inklusive der Umstände Beendigung meines Beamtenverhältnisse zugunsten Familienbildung mit Kerstin Neubert – sind in meinem Blog nachzulesen.

Dort habe ich auch dieses Schreiben veröffentlicht, Forum zum aktuellen Beitrag.

Es geht nicht mehr darum, ob dieser Justizskandal und diese rechtsstaatsferne Kindesentziehung aufgeklärt und beendet wird, sondern nur noch darum wie…!

Ich habe nichts mehr zu verlieren!

In Erwartung einer Antwort verbleibe ich mit besten Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Komplott der Justizverbrecher Würzburg/Bamberg: zweimalige Freiheitsberaubung im Amt gegen Unschuldigen, der eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichte

Ich denke, ich muss keine Rücksicht mehr auf die Befindlichkeiten von Zeugen nehmen….

Es geht darum, diese fränkischen Justizverbrecher, die sich persönlich motiviert über Recht und Gesetz stellen, aus dem Amt zu entfernen und auf die Anklagebank zu bringen!

In Deutschland gibt es ein LEGALITÄTSPRINZIP! Dieses gilt unabhängig von Ansehen, Amt und Status von Personen.

Es steht jedem frei, mich wegen Verleumdung/übler Nachrede etc. zur Anzeige zu bringen.

Der Hetzanwalt Peter Auffermann bezeichnete den Beschuldigten Schepping als „Freund“ und machte sich über die öffentliche Darstellung des Klägers in diesem Blog lustig – bevor er erreichte, dass der Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg, einen weiteren rechtswidrigen „Umgangsausschluss“ zur Ausgrenzung von meinem Kind erließ.

Dies ist nun die zweite Klage, inhaltlich anknüpfend an die Klage wegen 13 Jahren Kindesentfremdung/Entrechtung als Vater durch die Beamten des Freistaats Bayern:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/01/19/mordmotiv-kindesentzug-redigierte-und-erweiterte-fassung-der-klage-gegen-wuerzburger-justizverbrecher/

Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart

Mehrfertigung

Landtag Baden-Württemberg
Landtag Bayern, Katharina Schulz
Polizeibehörde Stuttgart/weitere Strafanzeige

Hiermit wird Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München, eingereicht wegen

(2.)
Schwerer gemeinschaftlich begangener Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate durch bayerische CSU-Justizjuristen der Behörden Würzburg/Bamberg. Aus Gründen der Generalprävention und aufgrund der asozialen rechtsfernen Skrupellosigkeit der bayerischen Amtsträger ist ein Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 5 Millionen Euro angezeigt.

Besorgnis der Befangenheit

Da das Land Baden-Württemberg gemäß Art. 45 Beamtenstatusgesetz eine Fürsorgepflicht für den Kläger als Polizeibeamten auf Lebenszeit hat, wird diese Klage an das Landgericht Stuttgart addressiert mit der Bitte, die Befangenheit bayerischer Gerichte in diesem Fall und eine eigene oder alternative Zuständigkeit zu prüfen.

Die politisch zuständigen Stellen werden nochmals vom Tatverdacht der strukturellen Korruption durch bayerische Politiker und Juristen zulasten von Rechtsuchenden in Kenntnis gesetzt.

Die Schädigungen, die dem Kläger seit 2003 hier insgesamt zugefügt wurden, sind längst als Mordmotiv zu werten. Verantwortliche der bayerischen Justiz stellen sich, geschützt durch parteipolitsichen Dünkel der CSU, regelhaft über Recht und Gesetz.

Eine Sachbearbeitung innerhalb Bayerns gegen Behördenträger in Bayern (CSU) führte seit 2004 durchweg ohne jede objektive Prüfung zur rechtsbeugenden Entledigung und/oder Ablehnung jedweder Anträge auf dem Aktenweg unter floskelhafter Vorgabe, die Anliegen nicht zu „verstehen“.

Um keine Ermittlungen gegen Angehörige der Staatsanwaltschaft und den Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß wegen Verdachts des vorsätzlich erstatteten Fehlgtuachtens führen zu müssen, wird dreist wahrheitswidrig vorgetäuscht, diese unterlägen wie Richter einer irgendwie gearteten gerichtlichen Unabhängigkeit.

Abgesehen davon, dass Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung im Amt nicht der richterlichen Unabhängigkeit unterliegen, gilt für Staatsanwälte auch in Bayern das Legalitätsprinzip.

Das bayerische Staatsministerium der Justiz verweigert mit floskelhaft entledigenden Formschreiben seit über einem Jahrzehnt Dienstaufsicht über die Justizbehörden der Provinz Würzburg und verweist bezüglich der angezeigten Verbrechen gegen Angehörige der Justizbehörden Würzburg/Staatsanwaltschaft Würzburg auf die Staatsanwaltschaft Würzburg: die Beschuldigten sollen also gegen sich selbst ermitteln.

Dies verwirklicht angesichts der akribisch beweisrechtlich dargelegten Verbrechen im Amt den Straftatbestand der Strafvereitelung.

Beweis:

Anlage 1:
Schreiben des Ltd. Ministerialrats Zwerger, 27. März 2015, Az.: E3-1402E-II-4785/2005

Weshalb eine geltend gemachte Freiheitsberaubung im Amt aus den Jahren 2009/2010 unter einem Aktenzeichen aus 2005 geführt wird, ist aufzuklären.

Die bayerische Staatskanzlei als oberste CSU-Regierungsbehörde verweigerte bereits zuvor ihrerseits infolge jedwede Dienstaufsicht über das bayerische Staatsministerium und verweist ebenfalls ungeachtet des Tatverdachts der Strafvereitelung durch das bayerische Justizministerium mit floskelhaften Formschreiben auf die „Zuständigkeit“ des Justizministeriums.

Beweis:

Anlage 2:
Schreiben des Dr. Reinhard Glaser, 11.06.2014, ) II 3- E 14-876 nh

Dieser bizarre Missbrauch der örtlichen Zuständigkeit führt seit über einem Jahrzehnt dazu, dass die Beschuldigten der Justizbehörden Würzburg stets gegen sich gerichtete Strafanzeigen, Klagen und Beschwerden selbst bearbeiten.

Örtliche Zuständigkeit und Tatortprinzip werden durch die Justizbehörden Würzburg offenkundig zur strukturellen Korruption missbraucht, um Rechtsbeugungen und Straftaten zugunsten von Juristen und Behördenmitarbeitern der Region rechtsbeugend und strafvereitelnd zu vertuschen. Dies ist durch Ermittlungen und Erfahrungen seit 2014 auch für Beamte der Polizeibehörde Baden-Württemberg offenkundig geworden.

Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

Das Verhalten der bayerischen Behörden und die Störung des Rechtsfriedens zu Lasten des Klägers ist objektiv als Mordmotiv zu werten.

Der hier geltend gemachte Tatvorgang der schweren gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung im Amt durch Justizjuristen der CSU ist seit Jahren geltend gemacht, zur Anzeige gebracht und veröffentlicht.

Die hier angezeigten Vorgänge werden anhaltend strafvereitelnd vertuscht, jedwede weitere Ermittlung nach Abgabe nach Bayern konsequent verweigert..

Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

Sachverhalt:

I.
Konstruktion eines Tatvorwurfs der „Störung des öffentlichen Friedens“ zwecks Erwirkung rechtswidriger Untersuchungshaft/Freiheitsberaubung im Amt

Der Beschuldigte Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, erlangte laut Aktenlage am 12.06.2009 Kenntnis von einer gegen ihn gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich am 18.05.2009 eingereicht hatte.

Mit gleichlautendem Schreiben wurde am 18.05.2009 von mir beim Zivilgericht Würzburg eine Zivilklage gegen Trapp wegen Verfolgung Unschuldiger eingereicht, da er mir ohne nachvollziehbaren Tatverdacht hierfür eine „versuchte Nötigung“ zur Last legte. Tatvorwürfe wie versuchte Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens, Beleidigung etc. werden von der Justiz Würzburg regelhaft missbraucht, um medienwirksam Anklagen gegen lästige Menschen zu inszenieren, die Justiz- oder Behördenhandeln kritisieren.

Zahlreiche Beispiele hierfür sind bekannt und können konkret beigebracht werden.

Prägend hierfür ist der momentan noch als Präsident des OLG Bamberg fungierende offenkundige Rechtsradikale Clemens Lückemann, der öffentlich gegen „lasche linke“ Gesinnungen polemisierte und über Jahre als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg ein rechtsfremdes CSU-Netzwerk schuf, das die auf Aktionismus und mediale Beachtung ausgerichtete Sanktions- und Repressionspolitik der CSU spiegelt.

Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte Trapp am 12.06.2009 vom Beschuldigten Lückemann (der im Zeitraum vom Leiter der Behörde Würzburg zum Generalstaatsanwalt Bamberg befördert wurde) Weisung erhielt, aufgrund der Dienstaufsichtsbeschwerde einen rechtswidrigen Haftbefehl gegen mich zu erwirken.

Trapp erwirkte hierauf zunächst einen sog. Sicherungshaftbefehl gegen mich. Dies in klarer Schädigungs- und Eskalationsabsicht.

Dieser Sicherungshaftbefehl wurde zeitnah vom Amtsgericht Würzburg aufgehoben.

Zeugnis:
Jonas Compensis, Richter am Amtsgericht, zu laden über Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

2.
Christian Mulzer
, Rechtsanwalt, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Dieser infolge als rechtswidrig unter Abgabe falscher Angaben durch den Beschuldigten Trapp erwirkte Sicherungshaftbefehl hatte erkennbar lediglich die Funktion, mich in Haft zu nehmen, um weitere Maßnahmen vorbereiten zu können, mit denen die Beschuldigten mich – wie sich infolge zeigte – dauerhaft vernichten wollten:

Nach Aktenlage suchte der Beschuldigte Trapp am Freitag, 12.06.2009 den Beschuldigten und Lückemann-Vertrauten Lothar Schmitt in dessen Büro auf. Dieser zum Tatzeitpunkt als Vizepräsident des Landgerichts Würzburg tätige Mittäter wurde instruiert, medienwirksam Maßnahmen zu erlassen, die darstellen sollten, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 die Gefahr eines akut drohenden Amoklaufs darstellt.

Schmitt erließ hierauf in dieser Funktion den Sicherungshaftbefehl und gab dem Beschuldigten Trapp freie Hand für weitere rechtswidrige Maßnahmen.

Vermutlich wurde vom Beschuldigten Trapp hierbei zunächst verschwiegen, dass der Ministerialrat Kornprobst diese Beschwerde (gegen Trapp) bereits rund vier Wochen zuvor erhalten hatte. Dieses entlastende Detail, dass der Jurist Kornprobst keine Straftat in der Beschwerde erkennen konnte, schon gar keine Bedrohung, wurde bis zur Hauptverhandlung gezielt zu vertuschen versucht.

Auch wussten die Beschuldigten offenkundig nicht, dass der Ministerialrat mir als Beschwerdeführer mit Datum vom 03.06.2009 eine Abgabenachricht zugesandt hatte, die dies zweifelsfrei belegen würde.

Zeugnis:
Hans Kornprobst, Ministerialrat, zu laden über Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Prielmayerstraße 7, 80335 München

Zeugnis:
Christian Mulzer, Rechtsanwalt, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Beweis:
Abgabenachricht des Zeugen an den Kläger, 03.06.2009

Der Beschuldigte Trapp instruierte am Freitag 12.06.2009 persönlich die Polizeibehörden Würzburg und veranlasste die Zeugin, Polizeihauptmeisterin Dagmar Vierheilig, nach mir im Raum Würzburg zu fahnden.

Die Beschuldigten wussten offenkundig nicht, dass ich Wohnsitz im Raum Würzburg bereits im April 2009 aufgegeben hatte.

Die Zeugin Vierheilig erreicht mich am Nachmittag des 12.06.2009 telefonisch zweimal auf dem Mobiltelefon. Als ich mich mit Namen meldete, legte sie jedoch wieder auf. Eine Handy-Ortung wurde offenkundig nicht veranlasst.

Nachfragen bezüglich dieses befremdlichen Verhaltens, wo doch angeblich ein akuter Amoklauf durch mich drohte, wurden in der Hauptverhandlung während der Zeugenbefragung durch den Sitzungsstaatsanwalt Peter Weiß sofort unterbunden mit Hinweis auf „Ermittlungstaktik“.

Zeugnis:
Dagmar Vierheilig, Polizeihauptmeisterin, zu laden über Polizeipräsidium Unterfranken, Frankfurter Straße 79, 97082 Würzburg

Die Zeugenvernehmung der Beamtin Vierheilig fand keinen Eingang in das schriftliche Urteil des Landgerichts Würzburg, das am 20.10.2010 einen Freispruch verfügte.

Als den Beschuldigten klar wurde, dass ich mich offenkundig nicht im Raum Würzburg aufhalte und wie offenkundig beabsichtigt, unkompliziert festgenommen werden kann, wurde die Polizei in Stuttgart hinzugezogen,wo ich bereits seit 29.04.2009 ordnungsgemäß gemeldet war.

Mit Datum vom Samstag, 13.06.2009 wurde hierauf über den Online-Auftritt der Mainpost eine Meldung veröffentlicht, die in diffuser Form von einem akut drohenden Amoklauf und entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei den Justizbehörden Würzburg schrieb.

Diese Meldung wurde infolge wieder herausgenommen und ist auch nirgends mehr auffindbar.

In der Woche vom 15.06.2009 ereignete sich weiter folgendes:

Trapp bedrohte in seiner Funktion als Staatsanwalt am Telefon den Stuttgarter Polizeibeamten Thomas Scheffel mit Strafverfolgung wegen Strafvereitlung und mit disziplinarischen Maßnahmen, wenn er mich nicht endlich festnimmt.

Dies sagte der Zeuge in Hauptverhandlung vor dem Landgericht Würzburg aus.

Zeugnis:
Michael Scheffel, Polizeihauptkommissar, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart.

Infolge wurde offenkundig auf höherer Ebene Druck ausgeübt, um weitere Kräfte zu meiner Festnahme zu veranlassen.

Am 16.06.2009 reichte ich bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart eine Strafanzeige gegen den Beschuldigten Trapp wegen fortgesetzter Verfolgung Unschuldiger ein, die von dort an die Behörde des Beschuldigten, Staatsanwaltschaft Würzburg, abgegeben wurde.

Diese Strafanzeige wurde infolge vertuscht. Die Abgabenachricht der Behörde Stuttgart nach Würzburg liegt vor.

Zeugnis:
Christian Mulzer, Rechtsanwalt, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Die Nervosität der Beschuldigten resultierte offenkundig aus der Tatsache, dass am Freitag 12.06.2009 alarmistisch von einem akut drohenden Amoklauf phantasiert wurde, und dieser trotz gescheiterter Festnahme des angeblich Tatverdächtigen auch Tage bzw. eine Woche später immer noch nicht eingetreten war. Dies erklärt auch die offenkundig rasch veranlasste Herausnahme des Presseberichtes vom 13.06.2009.

Es ist völlig fraglos, dass für eine derart mit medialer Aufmeksamkeit bedachte Inszenierung der Beschuldigte Lückemann federführend und weisungsgebend war.

Der Beschuldigte Trapp, der ja Beschwerdegegner war, hätte ohne entsprechende Weisung und daraus Freibrief des Dienstvorgesetzten Lückemann niemals eigenmächtig derart handeln können. Dies verbietet schlicht die strenge hierarchische Autoritätshörigkeit, mit der die Justizjuristen im Raum agieren.

Eine Festnahme gelang schließlich am 21.06.2009, als ich als Läufer am Halbmarathon in Stuttgart teilnahm und nachdem auf höherer Ebene von Lückemann und Trapp die Polizei in Stuttgart angewiesen worden war.

Zeugnis:
Michael Scheffel, Polizeihauptkommissar, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart.

Erst am 22.06.2009 legte der Beschuldigte Trapp schließlich einen Haftbefehl wegen Störung des öffentlichen Friedens vor.

Das Ziel der Beschuldigten, dass ich einen Amoklauf begehen wolle, war nicht mehr haltbar, so dass der Beschuldigte nun phantasierte, dieser sei lediglich „angedroht“ worden.

Aus diesem Grund war weiter wichtig, dass die Beschuldigten infolge auch die Richter über die Vorgehensweise des Juristen Kornprobst täuschten und dies vertuschten.

Infolge ergaben sich weitere Schwierigkeiten für die Beschuldigten, da auch der Zeuge Dr. Bellay und dessen Beisitzer vom Zivilgericht Würzburg das Schreiben ordnungsgemäß als Klage bearbeiteten und noch mit Datum vom 18.06.2009 einen Beschluss erließen.

Den Beschuldigten war offenkundig entgangen, dass die Beschwerdeschrift auch in dieser Form ans Landgericht/Zivilabteilung gegangen war.

Als sie hiervon Kenntnis erlangten, versuchte der Beschuldigte Lothar Schmitt, vermutlich auf Weisung Lückemanns, auf den Zeugen Dr. Thomas Bellay in einem Telefonanruf derart hinzuwirken, dass er das Schreiben als Bedrohung auffassen solle, was dieser ablehnte.

Die Beschuldigten erkannten wohl, dass es hierfür zu spät war und dies infolge wenige glaubwürdig erscheinen würde.

Aus diesem Grund wurde auch dieser Vorgang verschwiegen und darüber zu täuschen versucht, dass hier mehrere Richter, u.a. der ehemalige Staatsanwalt Dr. Bellay, in der Beschwerdeschrift gegen Trapp keine Straftat, und schon gar keine Bedrohung, gesehen haben.

Dies hätte zu einer Entlastung und Entlassung aus der sog. Untersuchungshaft geführt, die die Beschuldigten böswillig und vorsätzlich verhinderten, um den Vorgang der Freiheitsberaubung im Amt zu vertuschen und auch objektiv tätige Richter zu täuschen.

Den Beschuldigten Lückemann und Trapp war bewusst, dass keinerlei Voraussetzung für diese Strafverfolgung bestand sondern hier eine Inszenierung erfolgte.

Es konterkariert insgesamt den Rechtsstaat, wenn ein Beamter, gegen den eine Beschwerde eingereicht wird, sein Amt als Staatsanwalt missbrauchen kann, um den Beschwerdeführer hernach strafrechtlich verfolgen zu wollen und aus Rache für die Beschwerde dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug wegzusperren versucht.

Genau dies ist hier geschehen. Hinzu kommt, dass außer dem Beschwerdegegner Trapp und seines Weisungsgebers Lückemann keiner der mit dem Beschwerdeschreiben befassten Juristen – Bellay zuvor selbst Staatsanwalt – auch nur ansatzweise eine Straftat erkennen konnten.

All dies spricht für vorsätzliche und böswillige Freiheitsberaubung im Amt. Diesem Vorwurf haben die Beschuldigten bis heute nicht das geringste entgegengesetzt sondern versuchen, den öffentlich erhobenen Tatvorwurf zu ignorieren.

Mit der rechtswidrig erwirkten Untersuchungshaft, die gezielt mit der Absicht, öffentliche Wirkung zu erzielen, von der Staatsanwaltschaft an die Regionalzeitung Mainpost weitergegeben wurde, wollten die Beschuldigten schlicht Fakten schaffen und auch auf Richter einwirken, um weiteren Amtsmissbrauch begehen zu können.

Die Mainpost berichtete bereits kurz nach der Verhaftung unter der Schlagzeile „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, womit sie ganz nebenbei bereits die Unschuldsvermutung aushebelte und der Staatsanwaltschaft den medialen Boden für weiteren Rechtsbruch und aktionistisches Vorgehen bereitete. Dies war erklärtes Ziel der falschen Berichterstattung.

Nicht mitgeteilt wurde dem Reporter, dass dies auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde geschah, die der Kläger gegen den nun sachbearbeitenden Staatsanwalt rund fünf Wochen zuvor am 18.05.2009 eingereicht hatte.

Zeugnis:
Patrick Wötzel, zu laden über Redaktion Mainpost, Berner Straße 2, 97074 Würzburg

Bereits in diesem Bericht wird ausdrücklich und in aller Öffentlichkeit mit der Absicht, Wirkung zu erzielen, von dem Reporter Patrick Wötzel hingewiesen auf die Fehldiagnosen des Dr. Jörg Groß, der – wie infolge beweisrechtlich dargelegt – beliebig Persönlichkeitsstörungen und einen „Wahn“ fabulierte, um der Staatsanwaltschaft das notwendige Mittel zu geben, den Kläger dauerhaft seiner Freiheit zu berauben.

Beweis:
Bericht der Mainpost vom 25.06.2009

Es wird insoweit auf die weitere Klage (3.) wegen vorsätzlich erstatteten falschen ärztlichen Zeugnisses etc. verwiesen.

Bis heute weigert sich die Mainpost, die falschen Tatsachenbehauptungen zu korrigieren und bezüglich der Fehler und der Ermittlungen gegen die örtlichen Justizjuristen zu berichten.

II.
Fehlende Voraussetzungen und Machtmissbrauch der Beschuldigten für Erzwingung der Untersuchunghaft und Unterbringung frühzeitig bewusst und bekannt, ab März 2012 auch den Richtern des Landgerichts

Aufgrund des gezielten Zusammenwirkens der Beschuldigten Trapp und Lückemann und der vorsätzlichen Täuschung von Richtern (Dr. Barthel, Dr. Breunig, Haftrichterin Weisensel-Kuhn) durch Verdeckung der o.g. entlastenden Tatsachen wurde der Kläger vom 21.06.2009 bis 12.03.2010 vorsätzlich rechtswidrig ohne Vorliegen einer Straftat in Untersuchungshaft gehalten.

Zeugnis:
Dr. Claus Barthel, Richter am Landgericht Würzburg, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Zeugnis:

Manfred Filipiak, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Ab dem 05.08.2009 geschah dies gemäß § 126a StPO mit dem erklärten Ziel der Anwendung des § 63 StGB. Dies neben der dargelegten fehlenden strafrechtlichen und medizinischen Voraussetzung unter offensichtlicher Missachtung jeglichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Wie dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz missachtet wurde und auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die an exakt zwei Adressaten (bayerisches Staatsministerium der Justiz und Landgericht Würzburg / Zivilabteilung) ging, eine „öffentliche Störung“ und hieraus dann eine gemäß § 63 StGB erforderliche „Gefahr für die Allgemeinheit“ zu begründen ist, wird im Rahmen eines Hauptverfahrens und ggf. eines Untersuchungsausschusses zu klären sein.

Infolge des Amoklaufs von Winnenden oder auch des Amoklaufs von München gab es Hunderte von sog. Trittbrettfahrern, die tatsächlich über soziale Netzwerke die Begehung eines Amoklaufs wörtlich und dezidiert androhten. Keine von diesen Personen wurde auch nur annähernd über acht oder zehn Monate inhaftiert.

Es geht hier bei den Beschuldigten im Gesamtbild zweifelsfrei erkennbar nicht um Strafverfolgung oder Prävention sondern um Vernichtung des Klägers, persönliche Ressentiments, Machtmissbrauch und Rache für eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die offensichtlich die Hybris und das Selbstverständnis dieser Justizjuristen massiv tangierte.

Am 04.03.2010 ging beim Landgericht Würzburg das ausführliche Gutachten des Prof. Dr. Nedopil ein, das beweisrechtlich belegte, dass beim Kläger keinerlei Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 20/21 StGB und des § 63 StGB vorliegen.

Zeugnis:
Dr. Claus Barthel, Richter am Landgericht Würzburg, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Dr. Groß hatte, erkennbar aus dem Obergutachten, ein eklatantes Fehlgutachten im Sinne der Beschuldigten erstattet. Von Vorsatz ist auszugehen.

Der Beschuldigte Trapp lobte das Fehlgutachten des Dr. Groß zuvor als „vernichtend“.

Das Gesamtbild stellt sich wie folgt dar:
In einem ersten Schritt konstruierte der Beschuldigte Trapp auf Weisung des Beschuldigten Lückemann aus der gegen ihn gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde die Gefahr eines akut drohenden Amoklaufs. Als eine offenbar beabsichtigte rasche Festnahme scheiterte und kein „Amoklauf“ stattfand, stuften die Beschuldigten notgedrungen auf vorgebliche „Androhung“ eines nicht geplanten Amoklaufs gem. § 126 StGB zurück. Um den Kläger dann dennoch vernichten zu können, wurde Dr. Groß mit dem Fehlgutachten beauftragt, das dem Kläger wahrheitswidrig eine Gefährlichkeit und psychische Störungen/Wahn bescheinigte, die sich durch die vorgebliche Straftat manifestieren haben soll. Bei der Erstellung der Dienstaufsichtsbeschwerde soll der Kläger unter einem „Wahn“ gelitten haben.

Die Aktenlage wurde zielgerichtet auf dauherhaftes Wegsperren des Klägers in der Forensik angelegt, was man als völlige soziale und gesellschaftliche Vernichtung für einen ehemaligen Polizeibeamten werten kann.

Noch mit Beschluss vom 04.03.2010 erließen die Richter des Landgerichts Würzburg nach Eingang des entlarvenden Obergutachtens des nicht korrupten und objektiv begutachtenden Münchners Prof. Dr. Nedopil die sofortige Entlassung des Klägers aus der Unterbringung der Forensik Lohr.

Dies versetzte die Beschuldigten in derart große Aufregung, dass der zuständige Oberarzt der Forensik Lohr dem Kläger riet, über Frankfurt – und nicht über Würzburg – nach Stuttgart zurückzufahren. Offenkundig ging der Zeuge davon aus, dass die Staatsanwaltschaft nicht davor zurückschrecken würde, den Kläger in Würzburg erneut unter Täuschungen und Amtsmissbrauch festzunehmen.

Zeugnis:
Manfred Filipiak, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Der Beschuldigte Trapp reichte denn auch sofort einen weiteren Antrag auf Haftbefehl beim Landgericht ein, in welchem er die Rück-Überführung des Klägers – nach bereits 8 Monaten Freiheitsberaubung – in die JVA Würzburg beantragte. Das Landgericht lehnte dies ab.

Zeugnis:
Dr. Claus Barthel, Richter am Landgericht Würzburg, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Diese Panik der Beschuldigten ist nachvollziehbar, da mit Eingang des Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil die Freiheitsberaubung im Amt als solche drohte aufzufliegen und dem mit dem folgenden Aktionismus entgegengewirkt werden musste.

Dem Zeugen Filipiak war bereits kurz nach Einweisung des Klägers auf die Abteilung der Forensik Lohr am 05. August 2009 bewusst und bekannt, dass es sich bei der Zwangsunterbringung des Klägers um eine nicht gerechtfertigte Maßnahme handelt sondern hier offenkundig eine gezielte Fehleinweisung vorliegt.

Zeugnis:
Manfred Filipiak, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

In einer Besprechung mit dem Zeugen Filipiak und dem Zeugen Mulzer wurde bereits am 13. August 2009 in der Forensik Lohr festgelegt, dass mit dem Fehlgutachter Dr. Groß keinerlei Kontakt mehr erfolgen darf.

Es wurde ausdrücklich benannt, dass Dr. Groß – neben dessen Kollegen Dr. Blocher, Würzburg, – als parteiischer Einweisungsgutachter der Staatsanwaltschaft Würzburg tätig und bekannt ist und hier nun auf Grundlage des Fehlgutachtens dieses sog. Sachverständigen trotz fehlender Voraussetzungen für die Anwendung des § 63 StBG die dauerhafte Anwendung dieses Paragraphen gegen den Kläger akut droht.

Auch dem Rechtsanwalt des Klägers, dem Zeugen Christian Mulzer ist und war die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen der Beschuldigten von Anfang an bewusst und bekannt.

Aus persönlichen Zwängen und Gegebenheiten heraus war Rechtsanwalt Mulzer jedoch bis heute nicht in der Lage, die Rechtswidrigkeit und das Vorgehen und den Charakter sowie die fehlende Eignung einzelner Juristen in Würzburg auch öffentlich in aller Deutlichkeit offenzulegen.

Es wird daher beantragt, den Zeugen vor einem objektiven Gericht zu hören, wo er sich unbefangen und der Wahrheit verpflichtet äußern muss.

Zeugnis:
Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

III.
Aktivierung der Beschuldigten Baumann und Schepping beim OLG Bamberg zur Durchführung einer zweiten Freiheitsberaubung und zwecks Vertuschung der bisher begangenen Straftaten im Amt sowie des Fehlgutachtens.

Nachdem das Landgericht Würzburg am 04. März 2010 die sofortige Entlassung des Klägers aus der Unterbringung gemäß § 126a StPO verfügt hatte, wurde der Kläger am 12. März 2010 erneut festgenommen.

Dieser Vorgang stellt zweifelsfrei selbst bei oberflächlicher Betrachtung eine mittels Komplott der Beschuldigten Trapp/Lückemann (Staatsanwaltschaft) sowie Baumann/Schepping (OLG) verwirklichte Freiheitsberaubung im Amt dar.

Um diese durchführen zu können, wurde erheblicher Druck auf die Beamten der Fahndung Stuttgart ausgeübt, die die Festnahme durchführen sollten.

Ein Beamter benannte glasklar die fehlende Rechtsgrundlage und gab gegenüber dem Kläger an, dass es hier offenkundig um eine „persönliche Geschichte“ seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg gehe.

Man habe intern diskutiert, ob man von der Remonstrationspflicht Gebrauch macht, dem jedoch durch dienstlich ausgeübten Druck des Vorgesetzten entgegengewirkt wurde, der offenkundig von der Staatsanwaltschaft Würzburg direkt kontaktiert und instruiert wurde.

Zeugnis:
Beamte der Fahndung Stuttgart, die beim Einsatz am 12.03.2010 in Stuttgart-Weilimdorf beteiligt waren, insbesondere Sb. , zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart.

Der federführende Beamte erläuterte näher, dass die von oben angeordnete Art und Weise der Druchführung des Einsatzes (Stärke der Kräfte, Umstellung des Hauses) allenfalls bei Einsätzen gegen die Organisierte Kriminalität üblich seien, bei denen Spezialkräfte hinzugezogen werden.

Die Festnahme erfolgte zielgerichtet am Wohnsitz des Klägers, an welchem dieser ordnungsgemäß seit 29.04.2009 gemeldet war und bis heute ist.

Dies hinderte die Beschuldigten nicht, unter Rechtsbeugung den Haftgrund der Fluchtgefahr gegenüber dem Kläger zu fabulieren, um die Freiheitsberaubung durchführen zu können.

Der Vorsatz der Rechtsbeugung unter Mißbrauch der richterlichen Unabhängigkeit und aufgrund persönlicher Ressentiments gegenüber dem Kläger sowie Kumpanei mit den Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg ergibt sich fraglos.

Es gab für diese Maßnahme ersichtlich und für jedermann objektiv erkennbar keinerlei Rechsgrundlage, weder Haftgrund noch Straftat.

Die asoziale Gesinnung der Rechtsbrecher im Amt ergibt sich auch aus der Reaktion auf den Freispruch des Landgerichts.

In gleicher Besetzung wurde unter Amtsmißbrauch die vom Landgericht zugesprochene Haftentschädigung verweigert, indem die Beschuldigten Baumann und Schepping phantasierten, der Kläger sei selbst schuld an den gegen ihn gerichteten Maßnahmen.

Diese Richter sind nicht nur Verbrecher im Amt sondern auch eine Schande für den Rechtsstaat und jeden Richter in diesem Land, der seinem Beruf in einer rechtsstaatlichen Weise nachgeht.

Bis heute hat der Kläger für die Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate keinen Cent Entschädigung erhalten.

Diese Klage ist veröffentlicht im Blog des Klägers.

Bis heute wird im diesbezüglich rechtsfreien Raum Würzburg/Bamberg eine faktenbasierte Aufklärung und Ermittlung gegen die Täter im Amt strafvereitelnd verhindert und zivilrechtliche Geltendmachung des Klägers unter Rechtsbeugung im Prozesskostenhilfeverfahren durch den Beschuldigten in Freundschaft und dienstlicher Abhängigkeit verbundene Richter unterbunden.

Der Beschuldigte Lückemann ist ungeachtet der beim Staatsministerium der Justiz eingereichten Anzeige zum Präsidenten des OLG Bamberg ernannt worden, wo er weitreichende dienstliche Befugnisse ausübt.

Unter Lückemann wurde der Beschuldigte Trapp zunächst zum Oberstaatsanwalt ernannt, mittlerweile zum Vorsitzenden Richter beim Landgericht Würzburg.

Diese Ernennung ist an Rechtsfremdheit und Absurdität schwer zu überbieten.

Der Beschuldigte Schepping wurde zum Direktor des Amtsgerichts Gemünden ernannt.

Der Beschuldigte Baumann ist mittlweile in Pension.

Der Beschuldigte Lothar Schmitt, der sich entweder von Trapp instrumentalisieren ließ oder, was wahrscheinlicher ist, vorsätzlich als Vizepräsident des Landgerichts die Freiheitsberaubung im Amt initiativ mittrug, wurde zunächst Vizepräsident des OLG Bamberg neben Lückemann und nun Generalstaatsanwalt in Nürnberg.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Mordlust ist Ergebnis von Ausgrenzung, Justizverbrechen und Justizfehlern

Dieser JUSTIZVERBRECHER, Pankraz Reheußer, ist schuld daran, dass nach bereits vier Jahren ungehinderter Kindesentführung durch Kerstin Neubert zwecks Bindungsblockade und entgegen dem vollstreckbaren Beschluss (Link) auch die positive Kontaktanbahnung durch die Umgangspflegerin Baur-Alletsee im Februar 2016 gestoppt wurde. Beweisrechtlich hier im Blog.

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Die Folge dieser Rechtsbrüche ist die Potenzierung der Schäden und Traumata, die Schaffung von Rache- und Mordlust!

Mein Name ist Martin Deeg, und ich bin weder irre noch kriminell. Im Gegenteil!

Ich bin nur ein Vater, dem asoziale bayerische Justizverbrecher die gesamte Kindheit seiner Tochter gestohlen haben, die Verbrechen im Amt begingen, um mich mundtot zu machen, durch Freiheitsberaubung zu vernichten.

Und die glauben, sie kommen damit durch…

Dieser Blog zeigt auf, was diese Typen und Verbrecher hinter geschlossenen Fassaden treiben: Menschen werden wie Dreck behandelt, Verfahren über Jahre verschleppt, Kindesentfremdung und Bindungszerstörung durch Zeitablauf provoziert, die Geschädigten versucht man mit alarmistisch aufgebauschten „Beleidigungs“-Delikten und sonstigen Reaktionen auf fortlaufenden Rechtsbruch zu Kriminellen zu stempeln, mit Fehlgutachten als „psychsich Gestörte“ zu stigmatisieren und mit geballtem AMTSMISSBRAUCH jegliche Fehlleistung, die Verbrechen im Amt und die letzlich so geschaffene Delegitimation des Rechtsstaats in Bayern zu vertuschen.

Gesetze und Regeln sind nur soviel wert, wie die die sie durchsetzen.

Das ist das Verständnis von „Rechtsfrieden“, das diese widerwärtige CSU-Justiz seit über einem Jahrzehnt betreibt: Repression, Ausgrenzung, Rechtsbeugung, Menschen solange auszugrenzen, bis Gewalt und Mord nur noch eine Frage von Logistik und Zufall sind…..

Ich schreibe das alles hier aus eigenem Erleben. Diese Justizverbrecher sind eine Gefahr.

Der vorherige Beitrag richtete sich an Journalisten – das hier sollte Kriminologen und Polizisten beschäftigen, die sich mit Prävention auseinandersetzen. Was hier seit 13 Jahren passiert ist keine Prävention, das hat mit Rechtsstaat überhaupt nichts zu tun – das ist Aufforderung zu Mord und Gewalt, zu Selbstjustiz und Rache.

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Die Herzlosigkeit und Kälte der Kindsmutter Kerstin Neubert hinterlässt bei mir sehr deutliche Spuren.

Die Folge der böswilligen Ausgrenzung sind Mordlust und Hass, auf die Täter und Täterinnen, die Neubert hierbei beklatschen und auch auf die, die seit 13 Jahren zuschauen, wie hier ein Kind seinen Vater entbehrt und verliert. Die genau sehen, welcher Rechtsbruch und welche Kindesschädigung hier stattfindet aber sich zum Teil nicht trauen, mit ihrem Namen ihre Meinung zu vertreten.

Wollt ihr mich für diese Aussagen wegsperren, als „psychisch krank“? Komm, noch ein Versuch! Ich bin keine Gefahr für die Allgemeinheit, wie auch? Und Mordlust ist nicht strafbar.

Ich bin nicht „psychisch krank“ sondern als Vater und zuvor unbescholtener Rechtsuchender ein OPFER einer kranken Provinzjustiz. Ebenso mein Kind, das ich seit nun wieder fünf Jahren nicht mehr gesehen habe, wie zuvor bereits von 2004 bis 2010, mit irreversiblen Folgen, die Schuld der Justiz Würzburg.

Das Verhalten der Mutter, die das macht, was sie gelernt hat – Flucht, sobald es unangenehm wird – ist das eine. Dass eine rechtsstaatliche Justiz gegen diesen jahrelangen MISSBRAUCH eines Kindes nicht vorgeht sondern eine Kindesentziehung und Kooperationsflucht über nun 13 Jahre gegen mich als Vater befördert und durch Beifall und Verschleppung bestätigt, ist das andere.

Was führt dazu, dass ein psychisch gesunder Mensch einem anderen Menschen den Tod wünscht?
Die Antwort lautet: wenn er dem eigenen Kind Schaden zufügt.

https://martindeeg.wordpress.com/2015/05/25/asoziale-deutsche-justiz-verschuldet-weiter-ungeniert-morde-und-schwere-gewaltdelikte-durch-kindesentzug/

Solche Berichte hier zeigen, wie selbstverständlich und bagatellisiert diese Justizverbrechen gegen Männer und Väter erfolgen:

http://www.ksta.de/sorgerecht-wenn-papa-sein-kind-nicht-sehen-darf-12056116

Manche Geschädigten gehen zugrunde, Sucht, manche bringen sich um – anderen gelingt es zu verdrängen, andere hassen, weil sie um den lebensbestimmenden Verlust nicht trauern können.

Mordlust ist in diesem Zusammenhang keine Krankheit und kein Symptom für irgendwas, sondern nach meinem persönlichen Erleben das Ergebnis von Justizfehlern und Justizverbrechen!

KINDESENTZUG ist ein Trauma. Der Blog hier zeigt exemplarisch, nach welchen Mustern und Strategien Väter juristisch ausgegrenzt werden. Es genügt die Kommunikationsverweigerung und die ständige Fortsetzung des Konflikts durch eine Mutter, ein einzelner Richter, der das Gejammer vom „Opfer Frau“ initiativ bestätigt und sich als Retter aufspielt, es genügt hierfür ein Aktenvorgang ohne Kenntnis der Personen.

Allein an diesem Wochenende hatte ich Kontakt mit zwei Vätern, die aktuell von hetzerischen Anwältinnen mit aufgebauschten „Kontaktverboten“ von ihren Kindern entfremdet werden, UMGANGSBOYKOTT unter dem Etikett „Gewaltschutz“ für Mütter, ein gewinnträchtiges Gewerbe.

Asoziale Rechtsanwältinnen, die gezielt provozieren und eskalieren, sind bundesweit zur Stelle, bieten Fortbildungen zur Entsorgung und Ausgrenzung des Ex“, Kinder als Mittel zur Rache und „Emanzipation“.

Die Ethik und Moral des Berufsstandes findet hier schlicht keinerlei Anwendung.

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Das Handeln dieses Richters, Pankraz Reheußer, der die heutige unkalkulierbare Situation juristisch gegossen hat, ist der Auslöser für diesen Beitrag. Das Richterhandeln wiederum ist Ergebnis der Hetze von Gabriele Hitzlberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, unten versammelt, die die Schuld dafür trägt, dass ich seit fünf Jahren meine Tochter nicht mehr gesehen habe. Auffermann ermutigte die Kindsmutter in Vertretung Hitzlbergers dazu, die Ausgrenzung zu „wollen“…..“Sie können das ruhig sagen!“, meinte dieser „Anwalt“.

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Von einer durch den Kindesentzug bei mir geschaffenen und permanent verstärkten posttraumatischen Belastungsstörung ist auszugehen, das Ergebnis ist nicht Suizdalität, wie vielleicht bei labileren Opfern, sondern Mordlust!

Richter und Juristen labilisieren Menschen; statt Rechtsfrieden zu schaffen und gegen Umgangsboykott zu intervenieren, treten sie den bereits am Boden liegenden Vätern nochmal süffisant grinsend mit Anlauf in die Fresse: Reheußer, Weber, Panzer vom OLG Bamberg.

Und darüber ist nun zu reden: wie asoziale und gleichgültige Juristen immer wieder Morde oder auch Suizide provozieren und verschulden.

Dieses strukturelle autoritäre Arschlochtum von bigotten Provinzfürsten gegen Väter ist endlich zu beenden!

Reheußer liefert ranwanzenden Journalisten erhellende Aussagen:

….“Fachgebiet des Direktors Reheußer sind Familienangelegenheiten: „Die abstrakte Gefahr ist da noch größer als bei Strafsachen“, sagt er, denn „da kochen die Emotionen noch höher.“ (Siehe auch nebenstehenden Artikel). In solchen Zivilprozessen kommt man sich auch räumlich sehr nahe: „Die Prozessparteien sitzen manchmal nur anderthalb Meter auseinander.“….

http://www.nordbayern.de/region/forchheim/scharfere-kontrollen-am-amtsgericht-1.1783433

Und? Müssen Mütter vor Emotionen geschützt werden? Damit sie, wie Kerstin Neubert, weiter Ausgrenzung und Bindungsblockade des Kindes zum Vater betreiben können? Emotional stabil und ohne mit lästigen EMOTIONEN ihres Opfers konfrontiert? Mutter will ihre Ruhe – und der ganze deutsche Rechtsstaat salutiert.

Man gaukelt Sicherheit vor, die am Eingang des Gerichts beginnt und beim Verlassen des Gerichts endet. Wenn draußen Morde infolge der „Entscheidungen“ geschehen, ist das nicht Pankraz‘ Problem.

Und welche feudale Gesinnung und welches dumpfe Niveau selbst im Gericht gegen Rechtsuchende stattfindet, kann man kaum schöner demonstrieren als mit dieser Aussage eines Justizwachtmeisters im obigen Artikel:

….“Wachmann Peter Seubert kennt seine Pappenheimer in Forchheim: „Wir haben einen harten Kern von rund 30 Personen auf unserer Liste im Kopf.“ Da klingelt es innerlich schon, wenn die sich dem Amtsgericht nur nähern. Gegen einen Fall wie in Dachau ist trotzdem kein Amtsgericht gefeit…….

Ansonsten klingelt da offenkundig nicht viel.

Mein Hass richtet sich nicht gegen irgendwen sondern gegen die Täter und Verantwortlichen, die ihren Stand und Status missbrauchen, um eine asoziale, grundrechtsrechtswidrige und rechtsstaatsferne Kindesentziehung zu begehen und mittels formaljuristischem MISSBRAUCH von Begrifflichkeiten wie „Kindeswohl“ pervertierend zu „rechtfertigen“.

Durch jahrelange bösartige Ausgrenzung von meinem Wunschkind, jahrelange Demütigungen, sinnfreie Repressionen und arroganten Amtsmissbrauch haben Justizjuristen Würzburg es nun geschafft, eine immense Mordlust zu wecken.

Die Motivation hieraus ergab sich aus einer einfachen Gewaltschutzverfügung, die die Volljuristin Kerstin Neubert völlig willkürlich drei Monate nach der Geburt unseres Wunschkindes gegen mich als Vater erwirkte. Durch diese einfache Verfügung wurde eine sich ständig steigernde institutionelle Repressionsmaschinerie gegen mich in Gang gesetzt, die letztlich dazu führte, dass eine Handvoll JUSTIZVERBRECHER im Schutz ihres Amtes 2009 gemeinschaftlich versuchten, mich ohne Vorliegen von Straftat und ohne medizinischen Grund dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter zu sperren. Ein Komplott! Die Muster die gleichen wie beim Rechtsbruch im Justizskandal Gustl Mollath.

Der Münchner Professor Norbert Nedopil konnte diese FREIHEITSBERAUBUNG in meinem Fall nach sieben Monaten beenden, indem er das Fehlgutachten des Würzburger Psychiaters Dr. Groß als solches entlarvte.

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Groß, der wie Nedopils OBERGUTACHTEN nahelegt, in meinem Fall für die Staatsanwaltschaft Würzburg ein vorsätzliches und vernichtendes (diverse Persönlichkeitsstörungen, ein „Wahn“ und hieraus eine „Gefahr für die Allgemeinheit“) FEHLGUTACHTEN erstattet hat, wird seither von der Justiz Würzburg gedeckt, da ein zivilrechtlicher Schadensersatzprozess gegen Groß die naheliegende Gefahr birgt, den VORSATZ der Staatsanwaltschaft zur Freiheitsberaubung aufzudecken,

Die ganze Widerwärtigkeit der Würzburger Justizverbrecher unter Federführung des aktuellen OLG-Präsidenten Bamberg, Clemens Lückemann, der Franz-Josef Strauß als Vorbild bezeichnet und von „kleinen harten CSU-Kämpfern“ schwadronierte, die er gegen „lasche linke“ Politik in Stellung bringen will, zeigte sich jedoch erst nach der Entlassung aus der zu diesem Zeitpunkt acht Monate andauernden Untersuchungshaft/Unterbringung, die die Strafkammer des Landgerichts Würzburg, die Richter Dr. Barthel und Dr. Breunig sofort veranlassten, nachdem sie das entlavende Obergutachten Prof. Nedopils am 4. März 2010 zugestellt bekamen.

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Die Justizverbrecher versuchten aufgeschreckt, die Entlassung zu verhindern und mich von der Forensik zurück in die JVA Würzburg überstellen zu lassen, von der ich sieben Monate zuvor in die Forensik gekommen war. Das Landgericht lehnte Antrag ab.

Generalstaatsanwalt Lückemann konnte sich jedoch auf seinen langjährigen CSU-Kumpel Dr. Norbert Baumann verlassen, der zu diesem Zeitpunkt Vorsitzender Richter des bundesweit in Justizkreisen verrufenen 1. Strafsenat beim OLG Bamberg war. Baumann agierte zusammen mit dem willfährigen Karrieristen und Beisitzer Thomas Schepping, der sechs Jahre zuvor die von Neubert beantragte Gewaltschutzverfügung beim Zivilgericht Würzburg gegen mich erlassen hatte. Baumann und Schepping gaben dem sog. Antrag der Staatsanwaltschaft Lückemanns statt, einen erneuten Haftbefehl gegen mich zu erwirken. Verwirklicht wurde diese dreiste weitere Freiheitsberaubung mit der Behauptung, ich hätte eine „langjährige Haftstrafe“ zu erwarten und es bestände „Fluchtgefahr“. Die Polizisten in Stuttgart, die mich festnehmen sollten, diskutierten, ob sie diesen offenkundig rechtswidrigen und persönlich motivierten Haftbefehl durchführen sollten, so dass erst Druck ausgeübt werden musste.

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Nach weiteren sechs Wochen Freiheitsberaubung erfolgte die zweite Entlassung, indem sich die integren Richter des Landgerichts Würzburg gegen die verbrecherische Anordnung des übergeordneten OLG stellten,

Als im August 2010 ein FREISPRUCH zweifelsfrei feststellte, dass von Anfang keine Straftat vorlag, missbrauchten die Justizverbrecher der Staatsanwaltschaft und des OLG in gleicher Besetzung ihr Amt, um die läppische Haftentschädigung für die rechtswidrige zehnmonatige Inhaftierung eines ehemaligen Polizeibeamten zu verweigern.

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Das ganze ist ein JUSTIZSKANDAL erster Güte.

Bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg werden alle Vorgänge und Rechtsbrüche zu meinen Lasten vertuscht, die Verbrechen im Amt gegenseitig gedeckt, so dass die Polizei Stuttgart mittlerweile von struktureller Korruption spricht.

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Eine Steigerung dieser Justizverbrechen und des Bedürfnisses nach Rache findet dadurch statt, dass wie genannt seit 2012 wieder jeder Kontakt zu meinem Kind verweigert wird,

Dies, obwohl seit April 2010 ein vollstreckbarer Beschluss auf wöchentliche Treffen vorliegt und diese Kontakte auch mit überaus positiver Entwicklung und immenser Entlastung des Kindes und mir als Vater über zwei Jahre von Mai 2010 bis Mai 2012 stattfanden. Die widerwärtige Freiheitsberaubung und Skrupellosigkeit der Strafjustiz hatte zumindest zu einem temporären verstärkten positiven Engagement bei den Verantwortlichen auf der familienrechtlichen Ebene geführt.

Anlass für den erneuten Abbruch der Kontakte und die erneute Bindungsblockade durch die Kindsmutter war die Beschlussfassung des Gerichts im Dezember 2011, dass Mutter und Vater gemeinsam zum Zwecke der Ausweitung der Treffen und Normalisierung der Kommunikation eine gemeinsame Elternberatung durchzuführen haben.

Die Kindsmutter verweigerte zunächst unsanktioniert Januar 2012 diese Beratung, indem sie „psychische Belastung“ ihrer Person vorschützte, untergrub hernach ab März 2012 die erreichte positive Entwicklung mit Unterstützung der widerwärtigen und zielgerichtet auf Ausgrenzung und Entwertung/Kriminalisierung ausgerichteten „Fachanwältin“ Hitzlberger, verhinderte ab Juni 2012 die vollstreckbaren Umgangstreffen und tauchte schließlich im Oktober 2012 unter, um den Kontakt zu verhindern. Auch diese gegen mich als Vater gerichtet KINDESENTFÜHRUNG wird bis heute gedeckt.

Nach jahrelanger Verschleppung wurde schließlich im Februar 2016 (!) durch den Justizverbrecher und Lückemann-Vertrauten Pankraz Reheußer, OLG Bamberg, mit Unterstützung der Richter Michael Weber und Matthias Panzer und gegen den seit 2012 nachdrücklich erklärten Rat sämtlicher Helfer einen rechtswidrigen „Umgangsausschluss“ gegen mich als Vater. Ein solches Vorgehen der Justiz hier hatte bereits 2005 zu jahrelanger Traumata, Eskalation und irreversibler Bindungszerstörung des Kindes geführt. (Der Verfahrenspfleger Rainer Moser trägt hierfür die kausale Schuld, verweigerte die Durchführung des richterlichen Beschlusses, zu der er hinzugezogen war).

Die sog. Richter ignorierten insbesondere den ausdrücklichen Rat der Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee, die ab Sommer 2015 das Vertrauen des Kindes gewonnen hatte und dessen klares und unverändertes Interesse am Vater benannte. Baur-Alletsee forderte in mündlicher Verhandlung eine klare Anordnung des Gerichts an die Adresse der Mutter, den Kontakt zu ermöglichen und dies auch dem Kind so zu vermitteln.

Stattdessen wurde ich erneut ausgegrenzt.

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Das Ergebnis ist heute eine erneute komplette Ausgrenzung und Isolation, eine Entrechtung und Paria-Rolle ohne jeden Kontakt zu meinem Kind, das ich seit fünf Jahren nicht mehr gesehen habe. Ich weiß weder, wie es meinem Kind geht, wo und wie es lebt noch bin ich irgendeiner Weise in der Lage, ihm als Vater Liebe, Zuneigung, Aufmerksamkeit und Hilfe zu bieten!

Der Richter Reheußer und andere, die für dieses Ergebnis – Zerstörung einer Elternschaft und Traumatisierung durch Ausgrenzung – die Schuld und die Verantwortung tragen, haben bei mir eine MORDLUST geweckt, die weder durch Repressionen noch durch Strafverfolgung oder sonstige Massnahmen gegen mich zu kontrollieren ist oder im vergangenen Jahr war. Wiederhole ich mich?

Die Mordlust ist kein Symptom irgendeiner „psychischen Störung“ oder krimineller Energie sondern ganz klar die Folge und Ergebnis von Ausgrenzung, Entrechtung und fortlaufender Kindesentfremdung.

Wie weit sich die Verantwortlichen der Realität entziehen und in einem Vakuum aus Standesdünkel und Hybris leben, zeigt allein die Tatsache, dass ich wegen „Beleidigung“ angezeigt werde. Der Justizverbrecher Reheußer, der meine Gründ- und Elternrechte aushebelt, beruft sich auf „Ehrverletzung“ durch die Offenlegung seiner Machenschaften in diesem Blog.

In welcher Realität leben Menschen, die glauben, ohne Konsequenzen das Leben anderer Menschen derart zerstören zu können?

Ich schreibe das hier, weil endlich zur Kenntnis zu nehmen ist, warum Väter in Deutschland immer wieder töten, sobald Verlust und Ausgrenzung durch Trennung drohen oder von Gerichten unter dem Etikett „Kontaktverbot“ gegen Väter vorgegangen wird.

Ich bin kein impulsiver Idiot, kein affektiv handelnder Choleriker – ich bin langjähriger Polizeibeamter. Richter und Justizverbrecher, die so agieren, wie hier geschildert, sind eine Gefahr für den RECHTSSTAAT und für Einzelne, sie treiben Menschen in Ausnahmesituationen und Hoffnungslosigkeit und sie wecken Aggressionen und im Ergebnis Mordlust!

Diese Richter und Verantwortlichen bei Organen der Rechtspflege, die so agieren, gehören aus dem Verkehr gezogen. Nicht jeder Geschädigte betreibt einen Blog.

Wie gesagt, vielleicht beschäftigen sich endlich Kriminologen mit dieser Form von „Gewaltschutz“, die durch Ausgrenzung und Isolation von Menschen stattfinden soll.

Pervers.

Die Polizei in Stuttgart ist mittlerweile ständiger Ansprechpartner und geht von STRUKTURELLER KORRUPTION zugunsten von Kerstin Neubert aus, der Volljuristin, die mein Leben seit meinem 33. Lebensjahr zerstört, weil eine mit Rechtsbeugern und Justizverbrechern zersetzte CSU-Justiz Würzburg/Bamberg ihr die Möglichkeit bietet.

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