Mordmotiv Kindesentzug – Gabriele Hitzlberger ist die Täterin, die verantwortlich dafür ist, dass meine Tochter und ich uns seit 10 Jahren nicht mehr gesehen haben!

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Gabriele Hitzlberger, tätig bei der Würzburger Kanzlei Jordan & Auffermann (siehe Blog): dies ist die Täterin, die 2012 mit enormer Bösartigkeit und feministischem Eifer erzwungen hat, dass zum zweiten Mal (!) der Kontakt zwischen meiner Tochter und mir als Vater zerstört wird. Dieser Zustand dauert bis heute an….

Hitzlberger ist es mit asozialen, diffamierenden und beleidigenden Schriftsätzen (alle seit Jahren hier im Blog öffentlich) gelungen, die von Mai 2010 bis Mai 2012 mühsam – und mit Hilfe der Ehrenamtlichen des Kinderschutzbundes Würzburg, Lisa Marx und Christine Scholl – nach bereits 6 1/2 Jahren Entfremdung (Dezember 2003 bis Mai 2010) erfolgreich aufgebaute Vater-Kind-Bindung durch ihr asoziales und gegen mich als Vater gerichtetes bösartiges und auf zielgerichtete Ausgrenzung gerichtetes Verhalten erneut zu zerstören.

Wegen Hitzlbergers Agieren habe ich seit 10 Jahren meine Tochter nicht mehr gesehen – obwohl ein vollstreckbarer Umgangsbeschluss des Familiengerichtes Würzburg vorlag.

Nachdem Hitzlberger mit einem widerwärtigen zielgerichteten Befangenheitsantrag gegen die auf Vermittlung und Mediation setzende Familienrichterin Antje Treu erreicht hatte, dass das Verfahren weiter über Jahre ohne Kontakt verschleppt wurde, ließ das Gericht Würzburg das Verfahren bis 2020 einfach liegen, unternahm ab 2013 nichts mehr gegen die Kindesentziehung durch die Juristin Neubert, die unbekannt verzog – was faktisch eine Kindesentführung darstellt. Alle das ist im Blog hier anhand der Originalakten seit Jahren dokumentiert.

Im Jahr 2016 übernahm der Täter Peter Auffermann, ein mutmaßlicher Vergewaltiger, der mit als Vater im Februar 2016 vor dem OLG Bamberg den „Rat“ gab, ich solle es doch „endlich sein lassen….“!, ehe er zugunsten der Juristin und Kindsmutter einen weiteren rechtswidrigen Antrag auf Umgangsausschluss bis zum 31.12.2017 erwirkte, dem sein Kumpel, der OLG-Richter und Täter Pankraz Reheußer mit seinen Mittätern Weber und Panzer nur zu gerne nachkam – gegen die Empfehlung des Jugendamtes, des Verfahrenspflegers Wegmann, der Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee (die den Kontakt zu meiner Tochter gehalten hatte und durch das Agieren der Täter aus dem Verfahren geworfen wurde).

Die Folgen dieses Verhaltens dieser Täterjuristen – Manifestation der Bindungszerstörung, weitere Traumatisierungen, Kindeswohlverletzungen – waren absehbar und sind eingetreten.

Diese Folgen trage bis heute ich als Vater – und meine Tochter.

Hitzlberger agiert weiter als „Fachanwältin für Familienrecht“. Zwischendurch erwirkte sie 2015 noch eine „Verurteilung“ gegen mich wegen „Beleidigung“. Die Staatsanwaltschaft Würzburg und die Täter der Würzburger Strafjustiz immer gerne bereit, auf Zuruf von Justiz-Kumpeln gegen Unschuldige vorzugehen.

Die Vorgänge sind seit rund 10 Jahren auch detailliert bei den Polizeibehörden Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart bekannt.

Unternommen gegen die Täterinnen und Täter wurde bis heute: NICHTS!

Die Folgen von Machtmissbrauch: Tod, Zerstörung, Leid…..

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Im Jahr 2013 habe ich diesen Blog eröffnet, um die kriminellen Machenschaften einer bayerischen CSU-Justiz aufzuzeigen.

Kriminelle mit Amtsbonus, widerwärtige CSU-Burschenschafter und auch linksfeministische Ideologinnen haben sich in den Institutionen des Rechtsstaates eingenistet, wo sie ihre jeweilige ganz eigene Agenda verfolgen.

Kritiker und Opfer werden kriminalisiert, eingeschüchtert, mundtot gemacht – die Methoden dieser Amtstäter hat der Fall Gustl Mollath sehr gut beleuchtet. Andere Fälle auch.

Die Muster sind immer die gleichen.

Wenn der Machtmissbrauch scheitert, ducken sich die Kriminellen weg und nutzen den Nimbus und die Fassade von Institutionen, um sich zu verstecken und ihre Taten zu verbergen. Schäbige und feige Kriminelle, ohne jede wirkliche Autorität.

Ich habe dies als Polizeibeamter und Vater seit 2004 in den verschiedensten Varianten erlebt, die alle eines gemeinsam haben: eine menschenverachtende Gesinnung von Täterinnen und Tätern, die sich selbst für unantastbar halten.

Der Blog dokumentiert die Vorgänge und Ereignisse – natürlich persönlich gefärbt, vor allem aber auch anhand der Dokumente und Gerichtsakten der Täter selbst, aber auch objektiver und neutraler Beobachter wie Prof. Dr. Norbert Nedopil, der 2010 hinzugezogen wurde, als die Kriminellen in Würzburg völlig aus dem Ruder liefen und versuchten, mich wie Gustl Mollath dauerhaft in die Forensik zu sperren und so zu vernichten. Nedopil verhinderte diesen Plan der Juristen und des Würzburger CSU-Psychiaters Dr. Jörg Groß, entlarvte dessen bizarres Fehlgutachten.

Bis heute habe ich für die zehn Monate Freiheitsberaubung keine Entschädigung erhalten, da die gleichen asozialen Kriminellen und CSU-Burschenschafter, die die rechtswidrigen Maßnahmen zu verantworten hatten, rechtswidrig die von integren Richtern zugesprochene Entschädigung verweigern.

Das ganze war nochmals Thema einer Hauptverhandlung beim Landgericht Bamberg am 04. Februar 2021.

Fakt ist:

seit 17 Jahren gelingt es der Kindsmutter, meine Tochter zu entfremden, zu entziehen und unterzutauchen, um jeden Kontakt zu verhindern.

Die Justiz in Würzburg und Bamberg hat diese Zerstörung meiner Vaterschaft zu verantworten: durch kriminelles Agieren, Verschleppen, Aussitzen, Wegschauen und gezielte Ausgrenzung.

Die Täter sind benannt, die Chronologie in diesem Blog rückzuverfolgen. Seit 2012 habe ich meine Tochter nicht mehr gesehen.

Es ist momentan wichtig, diesen Sachstand hier noch einmal hervorzuheben. Soll keiner behaupten, er wusste von nichts.

„Kampf ums Kind“ – die ganze asoziale Dummheit der Justiz Würzburg / Bamberg und der kriminellen Burschenschafter um den Justizverbrecher Clemens Lückemann

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Nächste Woche kommt diese aktuelle Dokumentation heraus:

„Kampf ums Kind – Trennung und ihre Folgen

….“Um die Entfremdung eines Elternteils zu verhindern, helfe nur, rechtzeitig, also direkt nach der Trennung, zu intervenieren, sagt Dr. Stefan Rücker. Getrennte Eltern sollten sich Hilfe holen und eine Mediation in Anspruch nehmen…..“

https://www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/kampf-ums-kind-100.html

Genau das habe ich im Dezember 2003 getan: mich ans Familiengericht Würzburg gewandt mit der dringenden Bitte um Schlichtung und Mediation.

2005/2006 habe ich selbst die Ausbildung zum Familienmediator (BAFM) absolviert und mit Zertifikat abgeschlossen.

Bild von 2006

Anstatt eine Mediation zu veranlassen, empfahl der Würzburger Kriminelle Prof. Joachim Wittkowski nach bereits einem Jahr Verschleppung und traumatisierender Kindesentfremdung (als erster „Sachverständiger“ in einer langen Reihe von Gefälligkeitsgutachtern für diese Justiz) Ende 2004 mich komplett auszugrenzen, damit die Mutter „ihre Ruhe“ hat….

Sog. Gutachter, Wittkowski, Würzburg

Bis 2016 berufen sich asoziale Kriminellen auf das sog. „Gutachten“ dieses offenkundig gestörten „Professors“ – allen voran die widerwärtige Hetzanwältin Gabriele Hitzlberger und des mutmaßlichen Vergewaltigers (sieht Blog, Staatsanwaltschaft Würzburg verweigert Ermittlungen) Peter Auffermann, die ab 2012 den zweiten kompletten Kontaktabbruch erzwangen. https://www.anwaelte-jsa.de/

Dieser Zerstörer meiner Vaterschaft residiert weiter völlig unbehelligt im Bremenweg 30 in Würzburg-Heidingsfeld, von der örtlichen Justiz vor allen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Geltendmachungen geschützt.

Bereits zuvor hatte ich nach diversen manipulativen und aggressiven Eifersuchtsattacken der Kindsmutter Kerstin Neubert immer wieder eine Mediation und Paartherapie thematisiert. Die Reaktion der Frau war stets „Ich brauch keine Therapie, ich bin doch nicht verrückt.“

Stattdessen projiziert sie seit 16 Jahren mithilfe der asozialen bayerischen Justiz in Würzburg/Bamberg alle ihre Probleme auf mich als Vater:

Aggressive Ausgrenzung, Missbrauch des verfassungswidrigen alleinigen Sorgerechts auf Grundlage des 2010 wegen Diskriminierung aufgehobenen §1626a BGB, Urteil des EGMR gegen Deutschland und mithilfe der Dummheit und Gleichgültigkeit der CSU-Behörden der Region. Helfer werden seit 16 Jahren auflaufen gelassen, seit 2012 ist die Mutter untergetaucht, um auch den nach 6 1/2 Jahren endlich endlich erlassenen vollstreckbaren „Umgangsbeschluss“ zu verhindern – nachdem dieser 2 Jahre zumindest eine Bindung durch wöchentliche Treffen zwischen meiner Tochter und mir ermöglicht hat.

Meine Anträge auf Mediation wurden 10 Jahre ignoriert, danach die Weigerung der Mutter hingenommen. Alles hier im Blog dokumentiert, die Beraterin Katharina Schmelter wurde vom Gericht ebenso auflaufen gelassen wie ich.

Stattdessen wurde (und werde) ich seit 2004 durch widerwärtige Kriminelle und rechte Burschenschafter der dortigen Justiz – insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg – zu vernichten gesucht: zuerst mittels der,in diesem Land üblichen rollenklischeehaften Kriminalisierung, dann mittels Pathologisierung. Eine zehnmonatige Freiheitsberaubung mithilfe eines Fehlgutachtens des Würzburger Psychiaters Dr. Jörg Groß, CSU, sollte mich endgültig vernichten. Dieser Plan scheiterte 2010 nach zehn Monaten Freiheitsberaubung an integren Helfern: allen voran dem unabhängigen Gutachter Prof. Dr. Norbert Nedopil, der dieses Fehlgutachten zerpflückte, aber auch der Würzburger Anwalt Christian Mulzer und der Oberarzt der Forensik Lohr, Manfred Filipiak, waren eine große ähnliche, diesen perfiden juristischen Vernichtungsversuch gegen einen Unschuldigen durch eine aus dem Ruder laufende CSU-Seilschaft zu vereiteln.

Die lange Reihe der asozialen, widerwärtigen CSU-Justiz-Täter sind nach wie vor völlig unbehelligt und werden in eigener Sache durch die sich selbst entschuldende CSU-Justiz – und auch politisch – gedeckt: Clemens Lückemann, Thomas Trapp, Lothar Schmitt, Roland Stockmann, Angelika Drescher, Dr. Jörg Groß, Norbert Baumann, Thomas Sxhwpping, Pankraz Reheußer …. gedeckt durch all die karriereorientierten Mitläufer und Mittäter.

Aus der Spur (ARTE)

Weisungsabhängige Staatsanwälte „bearbeiten„ die Strafanzeigen gegen ihre Vorgesetzten, befangene Vorsitzende Richter entledigen die Zivilklagen zugunsten ihrer Freunde im Nebenbüro und bescheinigen sich dann selbst, nicht befangen zu sein….

Diese Justiz ist eine Verhöhnug jeglicher Redlichkeit und eine permanente Aufforderung zur Selbstjustiz. In 15 Jahren Polizeidienst hatte ich es nicht mit so widerwärtigen feisten Lügnern und Kriminellen zu tun wie hier in der fränkischen Justiz.

Kriminelle der Staatsanwaltschaften Würzburg und Bamberg unternehmen gerade alles, um ihren belasteten Vorgesetzten willfährig in den Arsch zu kriechen, Strafanträge der Justizverbrechers Lückemann wegen „Beleidigung“ – während Verbrechen im Amt vertuscht werden.

Einer dieser übergriffigen Kriminellen, André Libischer, Staatsanwaltschaft Bamberg, versuchte in Verhandlung im Februar das Narrativ weiterzuführen, ich als Vater sei „selbst schuld“ an all den Verbrechen gegen mich – ich solle „Geld verdienen“ und Unterhalt zahlen….

Wo ist die Kamera…?

DA ist die Kamera!

Dieser Blog dokumentiert ausführlich seit 2013, wie die Kriminellen einer um sich selbst kreisenden CSU-Justiz, allen voran die Staatsanwaltschaft Würzburg, über 16 Jahre agierten…

Dies ohne jedes Korrektiv, den Hauch von Selbstreflexion oder Reue. Wie ebenfalls aufgezeigt….

Zumindest das Familiengericht versucht nun zu retten, was zu retten ist – nach 16 Jahren Verschleppungen, Grundrechtsverweigerung, Übergriffen, Amtspflichtsverletzungen…..

Die Täter und ihre Vasallen der Staatsanwaltschaften provozieren derweil weiter: man nimmt Selbstjustiz, Rache und die Tötung der Täter offenkundig gezielt in Kauf, indem man weiter vertuscht, lügt, mich als Justizopfer immer weiter provoziert durch weitere asoziale Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuche, durch Versuche, Art. 5 Grundgesetz auszuhebeln, um mich mundtot zu machen und die hier vorliegenden selbstreferentiellen Verbrechen im Amt und Übergriffe gegen einen unschuldigen Vater und ehemaligen Polizeibeamten zu verdecken. Das Modell Gustl Mollath: lügen, leugnen, Verantwortung solange hin- und herschieben, bis keiner mehr verantwortlich für irgendetwas ist.

Ich weiß, wer was getan hat und mit welchen Motiven, nicht wahr Frau Drescher, Herr Trapp….!

All diese Vorgänge seit 2003 dokumentiert dieser Blog ausführlich, redundant und anhand der Originalakten.

Was Anlass zu diesem Beitrag war, ist jedoch dieser Film, 2020, der mit politischen Willensbekundungen anschließt und ansonsten nur das wiedergibt, was man auch 2003 schon wusste – und was ich als Vater und ehemaliger Polizeibeamter auch so geltend gemacht habe:

„Kampf ums Kind – Trennung und ihre Folgen

….. „Ich war so verletzt“, sagt eine Mutter, „so voller Hass, dass ich mich auf diese Weise gerächt habe. Was das für unsere Kinder bedeutet, habe ich überhaupt nicht bedacht.“

Meistens sind es Väter, die den Kontakt zum Kind auf diese Weise verlieren, in etwa 10 Prozent der Fälle verlieren die Mütter das Kind. Der Entfremdungsprozess beginnt häufig damit, dass vereinbarte Treffen abgesagt werden….

….Die betroffenen Eltern gehen zum Jugendamt und zum Familiengericht. Da wird dann um jede Minute, jede Stunde Umgang mit dem Kind gestritten. Oft unterstützen Gutachter und Verfahrensbeistände den Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, und befördern damit sogar noch die Entfremdung zum anderen Elternteil.

Die Leidtragenden einer solchen Entwicklung sind vor allem die Kinder. Sie werden oftmals unbewusst zu Komplizen des die Entfremdung forcierenden Elternteils und übernehmen die Gefühle desjenigen, mit dem sie den größten Teil der Zeit verbringen. Aus Angst, diesen auch noch zu verlieren – sagen Psychologen. „Ich hatte solche Schuldgefühle,“ erklärt ein junger Mann, der seiner Mutter sagte, dass er sie nicht mehr besuchen will. Er leidet bis heute darunter, obwohl er wieder Kontakt zur Mutter hat.

Laut Forschungen von Dr. Stefan Rücker von der Universität Bremen gibt es pro Jahr etwa 120.000 Scheidungskinder und 80.000 Trennungskinder unverheirateter Elternpaare – in Summe erleben also jährlich etwa 200.000 Kinder die Trennung ihrer Eltern. 10 bis 15 Prozent von ihnen verlieren zu einem Elternteil den Kontakt.

In der Dokumentation von Liz Wieskerstrauch erzählen betroffene Väter und Mütter was es bedeutet, das eigene Kind erst immer seltener und schließlich gar nicht mehr zu sehen. Und ein inzwischen erwachsenes Kind schildert die Not, in der es sich befunden hat, und die Auswirkungen auf sein Leben heute. Um die Entfremdung eines Elternteils zu verhindern, helfe nur, rechtzeitig, also direkt nach der Trennung, zu intervenieren, sagt Dr. Stefan Rücker. Getrennte Eltern sollten sich Hilfe holen und eine Mediation in Anspruch nehmen, damit sie lernen, trotz Trennung ihre Elternschaft gemeinsam wahrzunehmen, egal ob die Kinder und Eltern im Residenzmodell oder im Wechselmodell leben.

Derzeit wird vom Bundesjustizministerium eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts vorbereitet, bei der die Rechte der Väter gestärkt und die Bedürfnisse der Kinder nach beiden Eltern mehr Geltung bekommen sollen.“

https://www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/kampf-ums-kind-100.html

Mordmotiv Kindesentzug: TV-Ausstrahlung WEIL DU MIR GEHÖRST – psychischer Missbrauch von Kindern, Vollversagen der Justiz, Arschlochverhalten von Rechtsanwälten…..

Die Justiz Würzburg hat die Entfremdung meiner Tochter seit 2003 schuldhaft zu verantworten.

Eine der Folgen ist: MORDLUST! Man provoziert es – wie dieser Blog dokumentiert – durch ungeniertes asoziales Nachtreten geradezu, dass ich als Vater die Täterinnen und Täter final zur Rechenschaft ziehe. Der Rechtsstaat dient nur noch als Fassade, um Fehler und Verbrechen im Amt zu vertuschen und gegen mich als Opfer immer weiter nachzutreten.

Der Mordlust gegen diese Asozialen steht insoweit nur noch das „Kindeswohl“ entgegen.

Alle Beteiligten bagatellisieren, schauen zu, wie diese völlig unfähige, zum Teil bösartig und nazihaft (Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg) agierende Provinzjustiz die im 16. Jahr befindliche Kindesentziehung immer weiter zirkelschlüssig fortsetzt.

Aus gegebenem Anlass:

Diskussion zum letzte Woche in der ARD ausgestrahlten Film „Weil du mir gehörst“ über den nach Trennung üblichen psychischen Missbrauch des Kindes durch Bezugspersonen, Institutionen und Justiz:

…“Welche Folgen hat es, wenn Mütter oder Väter nach der Trennung dem anderen Elternteil das Kind entfremden? Ist das Sorge- und Umgangsrecht noch zeitgemäß?“….

https://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/sendung/weil-du-mir-gehoerst-talk-zum-film100.html?fbclid=IwAR10G0R5MCog2kYBZNQeQ9Ehso9jHCU5XAezTbTj8mp4pJOPZBOijn9bTIo

Hier eine Stellungnahme des Verbands Familienarbeit e.V.:

„Unser Verband nimmt den Film „Weil du mir gehörst“, der am 12.2., 20 Uhr 15 von der ARD ausgestrahlt wurde (in der Mediathek noch bis 12. Mai 2020 nachzuhören), zum Anlass, zu fragen, ob der bestehende rechtliche Umgang mit Trennungsfamilien wirklich dem Kindeswohl dient. Sicher ging es hier um einen Einzelfall, der aber viele wirklichkeitsnahe Elemente enthielt. Er hat nach unserer Auffassung tatsächliche Defizite verdeutlicht und für eine breite Öffentlichkeit sichtbar gemacht.

Kein Zweifel: Für ein Kind ist es in der Regel besser, wenn Eltern zusammenbleiben und Fragen des Umgangs und des Unterhalts gar nicht strittig sind. Schon seit 40 Jahren beobachtet unser Verband die zunehmende Elternfeindlichkeit in der Gesetzgebung mit ihren wirtschaftlichen Folgen als Mitursache für die zunehmende Anzahl von Trennungen. Schon um der Kinder willen, müssen wir uns aber auch fragen, ob der Staat sachgerecht mit Trennungsfamilien umgeht und sich dabei wirklich am Kindeswohl orientiert.

Unser Grundgesetz ordnet die Verantwortung für die Kinder im Regelfall den Eltern zu (Art. 6 Abs.2 Satz 1). Nur wenn Eltern fehlen oder versagen, hat der Staat eine „Wächterfunktion“ (Art. 6 Abs. 2 Satz 2). Aber die staatliche Gewalt unterscheidet zu wenig zwischen Eltern, die z.B. aufgrund einer Sucht erziehungsunfähig sind und Eltern, deren Erziehungsfähigkeit durch einen Trennungskonflikt emotional überlagert und erst dadurch eingeschränkt ist. In beiden Fällen beschränkt sich die staatliche Gewalt im Wesentlichen auf eine Schiedsrichterfunktion, wobei im Falle der Trennungsfamilien vor allem die Interessen der Partner von Rechtsanwälten vertreten werden, während das Kind keinen Anwalt hat und die Richter in der Regel überfordert sind.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Aber auch in Trennungsfamilien bleibt die Verantwortung für die Kinder in erster Linie bei den Eltern. Der Staat sollte verpflichtet werden, seine „Wächterfunktion“ nicht auf eine bloße Schiedsrichterfunktion zu reduzieren, sondern die in der Regel erhaltene, aber verdeckte Liebesfähigkeit und Liebeswilligkeit der Eltern gegenüber ihren Kindern durch einfühlsame Vermittlung zu mobilisieren und als Gegenmittel zu bestehenden Emotionen zwischen den Eltern wirksam werden zu lassen. Dazu reicht aber eine bloße juristische Ausbildung nicht aus.

Der Vorstand des Verband Familienarbeit äußert sich dazu: “Die gegenwärtige Rechtspraxis gegenüber Trennungsfamilien ist unbefriedigend. Auch die geplante Erwähnung von Kinderrechten im Grundgesetz bessert die Situation der betroffenen Kinder nicht, sondern begünstigt lediglich die Bevormundung durch den Staat. Unser Verband hält es dagegen für geboten, dass die ‚Wächterfunktion‘ des Staates vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung eine verpflichtende Mediation vorschreibt, die durch unparteiische und einfühlsame Fachleute zu erfolgen hat. Ziel muss sein, eine gerichtliche Auseinandersetzung überflüssig zu machen. Gerichtsurteile dürfen nur Notlösung sein.“

Trennungsfamilien und Kinderrechte

Hier nochmals zum Inhalt des Films:

„Knapp zwei Jahre nach ihrer Scheidung stehen Julia und Tom Ludwig erneut vor Gericht. Der Richter soll über das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter Annie entscheiden. Bei der Befragung gerät die Neunjährige in Panik: sie möchte lieber tot sein, als bei ihrem Vater zu leben. Wie konnte es dazu kommen, dass Annie ihren Vater so vehement ablehnt? In Rückblenden öffnet sich der Blick auf eine scheinbar harmonische Familie: Julia ist eine engagierte, liebevolle Mutter; Tom ein guter Vater, der eine innige Beziehung zu Annie hat.

Allmählich zeigt sich jedoch, dass Julia Toms Versuche, für seine Tochter zuverlässig da zu sein, systematisch unterbindet und Annie gezielt manipuliert, bis sie ihn schließlich ablehnt. Als Tom herausfindet, was hier gespielt wird, beginnt er, sich zu wehren. Doch für Annie ist es dann schon zu spät… Alexander Dierbachs Film behandelt das Phänomen des „Parental Alienation Syndrome“ (PAS), das seit den 1980ern gehäuft in Scheidungsfällen zu beobachten ist.“

Ein verrottetes System, beschrieben in der SZ: „Fehlerhafte Gutachten“ und inkompetente Juristen, die Existenzen zerstören, sind seit Jahrzehnten der übliche Standard in der deutschen Justiz….

….“Und Zeit gehört im Familienrecht zu den knappsten Ressourcen. Man könnte auch sagen: zu den Waffen. Denn jede Woche ohne Umgang rückt das Kind ein Stück weiter weg von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, meist vom Vater.“….

„Zwischen allen Stühlen – Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten“, SZ vom 19.10.2019

Vaterschaft zerstört seit 2003 durch rechte CSU-Justizverbrecher und deren kriminelle Hofgutachter, seit 2012 keinen Kontakt zum Kind.....

Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten können katastrophale Folgen haben.
Anja Kannegießer, Juristin und Psychologin, will das endlich ändern“…

Die Bankrotterklärung für „Altfälle“ liefert die interviewte Super-Gutachterin ganz nebenbei:

„Was aber tun, wenn ein Kind stark von einem Elternteil beeinflusst wurde? „Bei älteren Kindern würde ich sagen: Auch ein beeinflusster Wille ist ja deren Wille.„…

Genau mit dieser zweckmäßig und höhnisch vorgetragenen Schutzbehauptung haben die Würzburger und Bamberger Justizverbrecher willkürlich seit nun 2012 wieder meine Vaterschaft zerstört – und das Kindeswohl meiner Tochter verletzt.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Aus dem heute erschienen Artikel in der Süddeutschen Zeitung, der Einblicke in ein verrottetes System liefert:

„Es gibt die ganz schlimmen Wochen, da schafft Anja Kannegießer es nicht mal mehr, wenigstens eine kurze Absage zu schicken. Es sind einfach zu viele Mails, die in ihrem Postfach landen. Mails, die es in sich haben, von gebrochenen Müttern, deren Kinder nach einem negativen Gutachten in eine Pflegefamilie gebracht wurden, von verzweifelten Vätern, die sich selbst im Kampf um das Kind verloren haben, von Anwälten, die fassungslos von Gutachten berichten, die sich auf 40 Jahre alte Fachliteratur stützen, von Familienrichtern, die über die zermürbende Suche nach qualifizierten Gutachtern klagen……

…..Ihr Geld aber verdient die 47-Jährige seit 15 Jahren als Gutachterin in Straf- und Familiengerichtsprozessen. Wem es gelingt, zwischen zwei Terminen in München ein Treffen mit ihr zu vereinbaren, der begegnet einer Frau, die ihre Antworten gründlich abwägt. Ihren Job in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren beschreibt sie so: „Unsere Aufgabe ist es, mitzuhelfen, dass Familienrichter eine gute Entscheidung treffen können.“ Doch genau das Gegenteil ist viel zu oft der Fall.

…..Eine falsche Einschätzung genügt, um Kinder ihrem Martyrium ausgesetzt zu lassen oder Familien zu zerstören. Welche Abgründe sich dann mitunter auftun, ist aktuell im Kino zu sehen. In dem Spielfilm „Systemsprenger“, der als deutscher Beitrag ins Rennen um den Oscar 2020 geht, erzählt die Regisseurin Nora Fingscheidt die Geschichte der neunjährigen Benni.

……„Eigentlich“, sagt Kannegießer, „kann aus so einer enormen Verantwortung nur folgen: Alle Gutachten müssten fehlerfrei sein.“ Müssten. Denn die schlechte Qualität vieler familienpsychologischer Gutachten beklagen Juristen und Psychologen schon seit Jahren. Eine Studie der Fernuni Hagen deckte bereits 2015 gravierende Mängel bei familienpsychologischen Gutachten auf. Vor allem die mangelnde psychologische Fundierung und der Einsatz fragwürdiger Tests stachen hervor. In einzelnen Gutachten sollen Eltern sogar Humortests unterzogen worden sein…..

Klicke, um auf Untersuchungsbericht1_FRPGutachten_1.pdf zuzugreifen

Was also sind die Gründe? Zum Beispiel die immer noch fragwürdige Qualifikation einiger Gutachter. „Lange Zeit hat es gar keine Anforderungen an ihre Ausbildung gegeben. Überspitzt gesagt: Hat ein Richter seinen Bäcker für geeignet befunden, konnte er ihn als Gutachter beauftragen.“ Zwar hat eine Gesetzesnovelle von 2016 dies geändert. Kannegießer selbst hat das Bundesjustizministerium damals beraten. Seitdem müssen Sachverständige eine psychologische, psychotherapeutische, psychiatrische, (sozial-)pädagogische oder ärztliche Qualifikation haben. Doch immer noch sind weder Berufserfahrung noch spezielle Fortbildungen verpflichtend (Gleiches gilt übrigens auch für Familienrichter). „Man kann also direkt von der Uni kommen und sofort loslegen, ohne sich mit Trennungsforschung oder Bindungsdiagnostik wirklich auszukennen„, sagt Kannegießer. Mitte 20-Jährige könnten so Urteile über die Zukunft ganzer Familien abgeben. Warum man die Vorschriften nicht strenger formuliert hat? Kannegießer seufzt. „Vielerorts ist es jetzt schon unmöglich, einen Gutachter zu finden, der nicht erst in sechs Monaten Zeit hat.“ Und Zeit gehört im Familienrecht zu den knappsten Ressourcen. Man könnte auch sagen: zu den Waffen. Denn jede Woche ohne Umgang rückt das Kind ein Stück weiter weg von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, meist vom Vater.

Doch immer mehr Väter wollen ihre Kinder auch nach der Trennung nicht nur am Wochenende sehen. Die Zahl der Umgangsstreitigkeiten steigt seit Jahren. Trotzdem verfügte lange keines der gut 50 psychologischen Institute an deutschen Unis über eine Professur für Rechtspsychologie. Um Forschung und Nachwuchs ist es deshalb schlecht bestellt. Hinzu komme, so Kannegießer, dass viele Psychologen den Job nach kurzer Zeit wieder aufgeben. „Man steht oft im Kreuzfeuer, bekommt selten positives Feedback, wird vor Gericht sehr kritisch befragt. Das ist natürlich etwas anderes, als wenn ich unter vier Augen Therapie mache.“ Wenn sie von dem Hass der Eltern erzählt, der ihr bisweilen entgegenschlägt, wird ihre ruhige Stimme noch ein bisschen leiser. Ein Vater drohte Kannegießer, dass er ihr etwas antue, wenn er keinen Umgang bekomme, ein anderer lauerte ihr vor der Wohnung auf.

….. Geschätzt 10 000 dieser Gutachten werden jedes Jahr in Auftrag gegeben, in der Regel in allen strittigen Familienverfahren. Einige Richter drohen Eltern auch damit („Wenn Sie sich nicht einigen, lasse ich ein Gutachten erstellen“), denn im Klartext heißt das: Kosten von 5000 bis 10 000 Euro plus weitere Monate, in denen sich am Status quo nichts ändert. Liegt das Gutachten endlich vor, umfasst es oft mehr als hundert Seiten. Diese müssen fachlich korrekt, aber trotzdem für den Laien verständlich sein. Oberstes Gebot ist die Neutralität. Die jedoch versuchen viele Eltern gleich beim ersten Treffen mit Kuchen, Blumensträußen oder üppig gedeckten Tafeln ins Wanken zu bringen….“

„Zwischen allen Stühlen – Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten“, SZ vom 19.10.2019

Die vom Familiengericht Würzburg 2013 zugezogene sog. Gutachterin Katharina Behrend („Lösungsorientierte Arbeit“), die für die Zerstörung der Vater-Kind-Bindung schuldhaft mitverantwortlich ist, tritt im übrigen weiter mit dem Thema auf, mit dem sie Existenzen und Kindeswohl zerstört, im Dezember in Stuttgart:

K. Behrend: Gefälligkeitsgutacherin, um die Justiz zu entlasten.... die Justizngsorie

Ihre „Workshops“:

„Vom Liebespaar zur hochstrittigen Elternschaft … Psychodynamik der Trennungsfamilie“

„Kinder nach hochstrittiger Elterntrennungverstehen: Umgangsstörungen und Um-gangsverweigerung – Die Situation und die Rechte des Trennungskindes im Eltern-konflikt

Klicke, um auf 1568970437_-_kiz_fk_stuttgart_2019_formular.pdf zuzugreifen

Der Popanz kostet 200 Euro Anmeldung (20 Euro Getränke).

Die Frage lautet „Ab wann hat die Gaudi ein Loch?“ – auch das der Titel eines Vortrags bei der Veranstaltung.

Wer zieht solche Profiteure und Mittäter zur Verantwortung für die generationenübergreifenden Schäden, Grundrechtsverletzungen und Lebenszerstörungen, die sie quasi nebenbei verschulden…..!?

Die Hauptprofiteure sind jedoch nach wie vor die sog. „Rechtsanwälte“ – auch das in meinem Blog ausführlich beschrieben:

Völlig entrückt: Dr. Gabriele Hitzlberger, Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann

https://martindeeg.wordpress.com/tag/dr-gabriele-hitzelberger/

Auch die glauben offenbar, über die von der Kanzlei verschuldeten Schäden „wächst irgendwann Gras“…

„Hausdurchsuchung bei Schüler“ – Lückemann: man muss immer „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“….

Vorab ein kurzer aktueller Abriß, der u.a. das beleuchtet, was gestern Inhalt einer Besprechung bei der Stuttgarter Polizei war:

Dieser Blog belegt ausführlich, wie ich als unschuldiger Vater, Antragsteller und ehemaliger Polizeibeamter durch kriminelle CSU-Akteure der Provinzjustiz Würzburg/Bamberg seit mittlerweile 15 Jahren Opfer einer rechtswidrigen Kindesentziehung/Kindesentführung wurde und weiter bin.

Anstatt die Vorgänge zu beenden, zu schlichten und mittels Gesetzesvorgaben (§ 1684 BGB) gegen die Kindsmutter/Volljuristin vorzugehen, die hierfür verantwortlich ist, fällt diesen asozialen Kriminellen über Jahre nichts besseres ein, als mit immer dreisterem Amtsmissbrauch und rechtswidrigen Maßnahmen eskalierend gegen mich vorzugehen – unter dem Etikett „Strafverfolgung“. Das Ziel bekanntermaßen die „Vernichtung“ in der Forensik nach „Modell Mollath“.

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Diese Justizkriminalität ist ausführlich seit 2013 beweisrechtlich und anhand Originaldokumenten hier im Blog dokumentiert, polizeibekannt, gerichtsbekannt.

Mit hoher krimineller Energie versuchte die Staatsanwaltschaft Würzburg, zur Tatzeit unter Leitung des Justizkriminellen Clemens Lückemann, mich dauerhaft mittels Missbrauch des § 63 StGB in der Forensik zu versenken. Tatverwirklicht ist u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt durch die asozialen Kriminellen, die in der fränkischen Justiz vernetzt und parteipolitisch geschützt, seit nun zehn Jahren unter struktureller Strafvereitelung und Rechtsbeugung ungeniert durch Freunde, Kollegen und Vorgesetzte zirkelschlüssig gedeckt werden.

Dies dummdreist, zunehmend wieder mutig geworden unter immer weiterem Amtsmissbrauch und dem fortgesetzten Versuch, mich mittels Druck einzuschüchtern, mundtot zu machen und in die Enge zu treiben.

Lückemann (CSU)

Der widerwärtige Justizkriminelle Clemens Lückemann, seit 40 Jahren in der dortigen Justiz sein Weltbild verankernd, seit 2013 sog. Präsident des OLG Bamberg missbraucht aktuell drei Staatsanwaltschaften, um mich mittels „Strafanträgen“ wegen Beleidigung etc. verfolgen zu lassen:

Staatsanwaltschaft Würzburg (u.a. 101 Ds 701 Js 3528/19)
Der Kriminelle Dieter Brunner „klagt“ nicht nur mich eifernd fortgesetzt ohne jeden Strafgehalt an, er begeht auch fortgesetzt Strafvereitelungen: Ermittlungen gegen die Kindsmutter verweigert er ebenso wie Ermittlungen gegen den Lückemann-Freund und Juristen Peter Auffermann, der im dringenden Tatverdacht steht, eine Linken-Politikerin vergewaltigt zu haben! Das sei schließlich „verjährt“, so dass das ohne weiteres im Keller verschwinden kann….meint der Kriminelle Brunner, Staatsanwaltschaft Würzburg, Verfahren 701 Js 5218/19

Staatsanwaltschaft Bamberg, Verfahren 23 Cs 1105 Js 1211/18, ein glasklarer Versuch, die Verbrechen von Lückemann zu vertuschen, man beabsichtigte offenbar eine Art Sondertribunal ohne Zeugen (weder wurden Zeugen geladen noch Beweismittel benannt, Ladung für den 19.06. wurde am 08.06. zugestellt, vor den Feiertagen und Ferien…). Die Sache liegt nun bei der Polizei.

Staatsanwaltschaft Stuttgart, aktueller Stand: Revision, erste Instanz Hauptverhandlung im September 2017, beim Landgericht fand Hauptverhandlung am 20.05.2019 statt, fünf Stunden Erörterung der der Vorgänge, Verfahren 40 Ns 7 Js 67767/16.

Gleichzeitig versuchen die Kriminellen der Staatsanwaltschaft Würzburg meinen Lohn, den ich in der Betreuung von Behinderten bei der Diakonie verdiene – eine 100-Prozent-Tätigkeit – zu „pfänden“ und so meinen gelungene Rückkehr ins Arbeitsleben nach dieser Justizkriminalität wieder zunichte zu machen.

Die gleiche Arschlochbehörde, die die Verweigerung der Entschädigung für die von ihr zu verantwortenden zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt zu verantworten hat und seit zehn Jahren in eigener Sache vertuscht, Verfahren 814 Js 10465/09…..

Die Frage ist, was dieses institutionalisierte CSU-Arschlochtum eigentlich bezweckt!

Ist man zu dumm, die eigene Rolle und die Folgen eigenen Handelns zu partizipieren – oder ist es gerade Ziel der Kriminellen im Staatsdienst, Menschen so lange zu provozieren, in die Enge zu treiben und rechtswidrig zu drangsalieren bis sie töten, ausrasten, zur Gewalt greifen, sich radikalisieren und gegen die Amtstäter wenden!?

Auch das ist mittlerweile Thema der Polizei Stuttgart, die einen sehr objektiven und hilfreichen Blick auf diese asoziale bayerische Justizbande hat, die offenkundig glauben, im Schutz der CSU über Recht und Gesetz zu stehen.

In dem Zusammenhang ein kurzer Rückblick auf einen Artikel aus dem Jahr 2006, in dem Lückemann und seine Speichellecker – drei Jahre vor dem Verbrechen der Freiheitsberaubung gegen mich unter dem Etikett „Störung des öffentlichen Friedens“ in einer Dienstaufsichtsbeschwerde (siehe Link oben) – versucht hatten, mich dauerhaft zu vernichten:

Lückemann gibt hier wieder einmal Einblick in sein Menschenbild und seine widerwärtige Gesinnung, die unter dem Etikett „Sicherheit“ glaubt alles zu dürfen. Ein allgemein bekannter Reflex bei Leuten, die von Recht, Gesetz, Gleichheit nicht viel halten, siehe auch den verwirrten alten Mann der CSU, Seehofer.

Der Kernsatz hier bei Lückemann lautet:

Auch Aktionismus, Aushebelung von Grund- und Freiheitsrechten und rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen sind in Bayern „gerechtfertigt“ – denn schließlich müsse man „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“

Der schlimmste denkbare Fall für eine rechtsstaatliche und unabhängige Justiz sind solche Kriminellen, CSU-Vasallen, rechtsradikale Burschenschafter und Wallfahrer.

08.05.2018, Berlin: Horst Seehofer (CSU), Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

„Hausdurchsuchung bei Schüler
Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt
10. März 2006

Aktualisiert am:
03. Dezember 2006

„Würzburg – Der Schulleiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums hat die Polizei informiert, nachdem dort ein Schüler Äußerungen getan hat, „die bedenklich im Zusammenhang mit dem Fall Erfurt erschienen“.

Die Äußerungen des 18-Jährigen lagen nach Recherchen der MAIN-POST schon einige Tage zurück, als der Leiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums, Oberstudiendirektor Walter Neubeck, am 14. Februar tätig wurde. Offenbar aufgeschreckt durch die Verhaftung eines 19-jährigen Schülers des Mozart-Schönborn-Gymnasiums, der am 8. Februar mit einem „Drama wie in Erfurt“ gedroht hatte und jetzt zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt wurde, hatte sich der Leiter des Matthias-Grünewald-Gymnasiums an einen Vorfall an seiner Schule erinnert.

Im Deutschunterricht habe damals „das Thema Gewaltverherrlichung und Gewaltbereitschaft“ auf dem Stundenplan gestanden, erklärte Leitender Oberstaatsanwalt Clemens Lückemann auf Anfrage. Dabei sei die Sprache auch auf gewaltverherrlichende Computerspiele gekommen. Ein 18-jähriger Schüler habe geäußert, es sei „Schwachsinn“, zu behaupten, dass diese Spiele zu Straftaten animierten. Schließlich laufe nicht jeder, der solche Spiele mache, „am nächsten Tag Amok“. „Dann würde ich das ja auch tun“, habe der Gymnasiast gesagt.

Diese Worte wurden dem Direktor zugetragen, der ihnen zunächst wohl nicht allzu viel Bedeutung beimaß. Als dann allerdings der Vorfall am Mozart-Schönborn-Gymnasiums bekannt wurde, alarmierte der Schulleiter die Polizei.

Es folgte eine Vernehmung des 18-Jährigen und eine Durchsuchung der Wohnung, in der der Schüler mit seiner Mutter und seiner Schwester lebt. Der Vater des Gymnasiasten sieht seinen Sohn dadurch „diffamiert“. Die Durchsuchung hält er nach eigenen Worten für einen „Schlag gegen die Demokratie“.

Inzwischen ist das Verfahren gegen den 18-Jährigen eingestellt worden. Für die Schule ist der Fall nach Angaben von Neubeck „erledigt“, weil sich keine „strafrechtlich relevanten Aspekte ergeben haben“.

Durch eine Äußerung, wie der Schüler sie getan habe, sei „der öffentliche Friede nicht gestört“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt. Die Durchsuchung sei aber gerechtfertigt gewesen. „Wenn solche Anzeigen eingehen, muss sofort und schnell reagiert werden“, erklärte Lückemann. Schließlich müsse man „vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen“. Deshalb sei es auch wichtig, dass jeder, dem Drohungen mit einem Amoklauf bekannt würden, sich mit der Polizei in Verbindung setzt. „Lieber einen Vorfall zu viel melden, als einen zu wenig“, sagt Lückemann.“

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Hausdurchsuchung-bei-Schueler;art735,3467408

„Es ist ganz einfach, einen Elternteil rauszukegeln“: Warum kommen die Täter-Juristen, die das Leben von Kindern und Elternteilen zerstören, immer noch ungeschoren davon!!! Der ehemalige Familienrichter Rudolph bestätigt, was dieser Blog dokumentiert: die deutsche Justiz ist zu dumm, zu gleichgültig und zu korrupt für das ihr übertragene Wächteramt!

Mordmotiv Kindesentzug.

Ich bin Vater einer Tochter, die jetzt 15 Jahre alt ist.

Die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert erzwang drei Monate nach der Geburt meines Wunschkindes eine einseitige Trennung, zerstörte damit mein Leben, meine Vaterschaft und schädigt unsere Tochter. Sinnfrei, egomanisch, asozial! Alle schauen zu! Alle!

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Anstatt zu schlichten und zu beraten, wird der Kindesentzug gegen mich als Vater durch widerwärtige moralisch behinderte CSU-Juristenbefördert, die Kindsmutter ermutigt, ihre „Opferrolle“ als Frau möglichst dramatisch auszureizen und mich als männlichen „Täter“ zu stigmatisieren. Alles auf Kosten unserer Tochter.

All dies dokumentiert dieser Blog.

Meine Tochter habe ich durch die asozialen, verbrecherischen und den Rechtsstaat verhöhnenden Aktionen dieser Provinzjustiz wieder seit 2012 nicht mehr gesehen – nachdem es zuvor endlich gelungen war, durch wöchentliche Treffen über zwei Jahre eine Bindung aufzubauen.

Kerstin Neubert nutzte, angefeuert und selbst psychisch missbraucht von ihrem intriganten eigenen Vater, im Mai 2012 die erste Gelegenheit, um die gerichtlich festgelegten Treffen zu verhindern. All dies dokumentiert dieser Blog, anhand Originalakten der Täterjustiz.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

2016 veranlassten die Bamberger Justizverbrecher Pankraz Reheußer, Michael Weber und Matthias Panzer einen rechtswidrigen sog. Umgangsausschluss gegen mich. Die Vorarbeit lieferten die widerwärtigen, auf Konflikteskalation ausgerichteten Anwälte der Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, die alles unternahmen, um die Bindung zu meiner Tochter ein zweites Mal zu zerstören und mich als Paria auszugrenzen.

Die Kriminelle Hitzlberger und der (mutmaßliche) Vergewaltiger Peter Auffermann,Juristen der Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“….

Alle Akteure und Verantwortlichen, ihre Rolle, ihre Tatbeteiligungen bei diesem seit 15 Jahren andauernden willkürlichen Justizverbrechen sind in diesem Blog genannt und dokumentiert.

Das VOLLVERSAGEN der deutschen Justiz, die nicht die Lösung sondern das Problem ist, ist schon lange bekannt, wie dieses aktuelle Interview von Jürgen Rudolph nochmal aufzeigt.

WARUM kommen diese Täter im Amt dennoch bis heute ungeschoren davon!!!!

Die Dummheit, Hybris und das unkorrigierbare Festhalten an den immer gleichen Fehlern bedeutet VORSATZ!

Dieser Blog ist Beweismittel!!!! Soll keiner behaupten, er wusste von nichts.

Justizverbrecher Clemens Lückemann

„Es ist ganz einfach, einen Elternteil rauszukegeln“

Rechtsanwalt Jürgen Rudolph ist ein scharfer Kritiker der Praxis an deutschen Familiengerichten. Oft fielen Urteile aus reiner Bequemlichkeit, lautet ein Vorwurf des Juristen, der in Koblenz eine Kanzlei betreibt. Obendrein seien viele Richter nicht für komplexe Familienrechtsfälle qualifiziert.“….

WELT: Sie vertreten Väter und Mütter, die im Zuge einer Trennung ihre Kinder verlieren. Geschieht das oft so schnell wie in dem hier beschriebenen Fall?

Jürgen Rudolph: Es ist ganz einfach, einen Elternteil rauszukegeln. Wer im Kontext der Trennung den ersten Zugriff auf die Kinder hat, hat den entscheidenden Einfluss. In 80 Prozent der Fälle trifft es die Väter, weil es dem gängigen Rollenmodell in Familien entspricht. Ende der 90er-Jahre war es ein richtiger Trend, dass Mütter die Väter des sexuellen Missbrauchs beschuldigten, um so einen dauerhaften Umgangsausschluss zu erreichen.

Die Aussagepsychologie verbesserte sich daraufhin sehr, sie ist aber vor allem im Strafrecht relevant. In allen übrigen Disziplinen, die mit Familienkonflikten befasst sind, fehlt es an Standards, nicht nur bei Richtern und Anwälten, sondern auch bei Sachverständigen, Jugendämtern etc. Die große Fluktuation qualifizierter Richter spielt außerdem eine Rolle. Es scheint seit zwei, drei Jahren eine Renaissance dieser Art von Diffamierung zu geben.

WELT: Ums Kindeswohl geht es also selten?

Rudolph: 1998 wurde als sogenannter Anwalt des Kindes der Verfahrensbeistand eingeführt. Dafür wird leider keine besondere Qualifikation verlangt. Wer Verfahrensbeistand werden will, empfiehlt sich einfach mit einem Schreiben bei Gericht. Was man aber eigentlich braucht, ist eine gemeinsame interdisziplinäre Ausbildung von allen mit dem Familienkonflikt befassten Professionen. Die Verfahren sind personell völlig überladen: Ein Richter, zwei Anwälte, beide Eltern, Gutachter, Vertreter vom Jugendamt, Verfahrensbeistand, mithin acht Erwachsene, mit denen sich ein Kind konfrontiert sieht.

WELT: Betreffen die Defizite alle beteiligten Professionen in solchen Verfahren?

Rudolph: Unabhängig von der häufig mangelhaften Qualifikation der gerichtlichen Sachverständigen wird dieses Defizit noch getoppt davon, dass Richter häufig nicht mal die schlechte Qualifikation einzuschätzen wissen.

Ich habe Richter kennengelernt, die Psychiater nicht von Psychologen unterscheiden können. Jugendämter solidarisieren sich schnell mit dem „besitzenden“ Elternteil. Die prüfen verschiedene Faktoren: Ist das Kinderzimmer angemessen? Besteht Kontakt zu Freunden? Ist die Schule gut erreichbar? Wenn das alles der Ordnung entspricht, gibt das Jugendamt häufig Standardfloskeln ab und empfiehlt gegebenenfalls auch einen Umgangsausschluss des anderen Elternteils.

WELT: Welche Begründung steht hinter solchen Entscheidungen?

Rudolph: Es muss Ruhe einkehren. Das ist eine Friedhofsruhe. Das ist eine Kapitulation vor den Widerständen des betreuenden Elternteils. Die elterliche Sorge ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Aber in Zentraleuropa herrscht das Denken vor, die Kinder gehören mir.

In Nordeuropa finden wir eine andere Haltung vor, da ist der Anspruch auf beide Eltern selbstverständlich, ebenso in Kalifornien, wo ich hin und wieder hospitiere. Dort sehe ich sehr qualifizierte Familienrichter, die das notwendige Fachpersonal selbst rekrutieren. Beispielsweise schicken die Richter die zerstrittenen Eltern zur Beratung, die ihre Teilnahme daran beeiden müssen. Da Meineid in Kalifornien grundsätzlich mit Freiheitsstrafe geahndet wird, ist die – meist erfolgreiche – Beratung gesichert.

……

WELT: Wie gehen Eltern mit diesem Zustand um?

Rudolph: Väter berichten häufig, sie würden wie unter einem grauen Schleier leben. Mütter ziehen oft in eine neue Umgebung, bauen die Legende auf, sie seien ledig und kinderlos, um dem Stigma Rabenmutter zu entgehen. Nach Erkenntnissen aus Selbsthilfegruppen besteht für Frauen eine höhere Suizidgefahr als bei Vätern.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article181795018/Familiengerichte-Rechtsanwalt-kritisiert-personell-ueberladene-Verfahren.html

Kriminelle CSU-Justiz – Antrag auf 10.000 Euro Zwangsgeld: ist es schwieriger, einen rechtswidrig Abgeschobenen zurückzuholen als in Bayern die Kindesentführung durch eine Volljuristin zu beenden!?

Nachdem ich nun zurück aus dem Bayerischen Wald bin (beruflich, auch wenn das auf den Fotos nicht so aussieht…) ein paar Eindrücke für meine von der kriminellen bayerischen Justiz entfremdete Tochter…..

Großer Arbersee, August 2018

Bayerischer Wald, August 2018

Bayerischer Wald, August 2018

Viechtach, August 2018

Bayerischer Wald,
August 2018

Bayerischer Wald, August 2018

….und der jüngste Antrag an das Familiengericht, aus gegebenem Anlass.

Dauer des zweiten kompletten Kontaktverlustes durch Verschulden der Justiz Würzburg/Bamberg und entgegen jeglicher rechtsstaatlichen Vorgabe: SECHS JAHRE.

Jan Ullrich landete soeben in der Psychiatrie, im Ergebnis weil er seit April kaum/keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern hat.

…“Auslöser ist, dass die Kinder weg sind. Ich kenne kaum einen Vater, der seine Kinder mehr liebt, als Jan Ullrich.“ Auch Alkohol ist ein Thema. „Jeder Vater würde leiden, wenn die Kinder weg sind. Da ist es auch verständlich, dass jemand mal etwas mehr trinkt oder dies macht, als Ablenkung“…

https://www.vip.de/cms/wie-konnte-es-mit-jan-ullrich-so-weit-kommen-ein-freund-redet-klartext-4202390.html

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/jan-ullrich-in-psychiatrie-zwangseingewiesen-15732949.html

Die kriminelle Staatsanwältin und Radikalfeminsitin Angelika Drescher, Würzburg, hat eine solche Zwangseinweisung in meinem Fall auch – zweimal, dann folgte die Posse mittels Dr. Groß – versucht zu erzwingen, Februar und Juni 2006, allerdings nicht infolge Angriffs auf eine Escort-Dame und Widerstand gegen die Polizei – sondern weil ich Kontakt zu meiner Tochter wollte und der Kindsmutter daher einige Mails geschrieben hatte.

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

Die sechstägige Freiheitsberaubung durch die Kriminelle Drescherim Juni 2006 wurde solange vertuscht, bis die strafrechtlichen Vorwürfe verjährt sind. Der Vorsatz zur Freiheitsberaubung wird durch die CSU-Kumpel des Landgerichts Würzburg vertuscht, wie alles in dem Zusammenhang:

Sechs Tage Freiheitsberaubung durch Justizverbrecherin Angelika Drescher….. Justizkollegen Würzburg meinen: „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass Zwangseinweisung „erzwungen“ – ergo „kein Vorsatz“, ergo „verjährt“….

Eine Methode der kriminellen CSU-Justiz ist es, Betroffene und Justizopfer mit Geldforderungen auflaufen zu lassen, mit fiktiven Forderungen Druck auszuüben und so die Beendigung des Rechtsweges zu erzwingen.

Wie die letzten Jahre un die Dokumentation in diesem Blog zeigten, ist das sog. Prozesskostehilfverfahren, dass den Rechtsuchenden ohne finanzielle Mittel den gleichen Zugang zum Rechtssystem ermöglichen soll wie den Vermögenden und Reichen, wird in Bayern in der Praxis strukturell missbraucht, um Verbrecher im Amtvor Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen zu schützen. Eine Rechtsschutzgleichheit gemäß Art 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs.3 GG gibt es in Bayern nicht!
(Siehe oben, Fall Drescher, die Zeugen müssten vor Gericht gehört werden, um den Vorsatz zu beweisen – das wird verhindert!)

Inwieweit das Bundesverfassungsgericht hier endlich diesen Kriminellen den Stecker zieht oder ebenfalls weiter auf persönliche Rache, Selbstjustiz und Rückkehr zum Faustrecht verweist, wird sich nun zeigen.

Der Stuttgarter Landgerichtspräsident hat erkannt, was Sache ist, nur mit der Ursachenforschung tut man sich schwer, die „Reichsbürger“ sind jedenfalls nicht schuld an der Delegitimation der deutschen Justiz, Herr Singer:

„Neuer Gerichtspräsident sorgt sich um den Rechtsstaat

Der Rechtsstaat und seine Einrichtungen würden zum Teil offen angefeindet. „Und das nicht nur von den sogenannten Reichsbürgern“, so Singer, die die Bundesrepublik nicht als souveränen Staat anerkennen. Das Gewaltmonopol des Staates werde zunehmend infrage gestellt. „Das berührt das Fundament unseres friedlichen Zusammenlebens. Diese Entwicklung ist für unsere Gesellschaft brandgefährlich“, sagt Singer.“….

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.landgericht-stuttgart-neuer-gerichtspraesident-sorgt-sich-um-den-rechtsstaat.0921f436-465c-445f-8cb7-3f710f68fef4.html

Der Rechtsstaat sollte einfach einmal seine asoziale Hybris und Arroganz, die in keinerlei Verhältnis mehr zur „Leistung“ steht, ablegen. Gewaltmonopol ist kein Monopol für Missbrauch! Die Justiz ist längst ein Spielplatz für ideologische Männerhasserinnen und Pseudo-„Beschützer“, die glauben, hier können sie sich profilieren, aus dem Leid von Kindern und Vätern narzisstischen und monetären Profit ziehen. Dass einer dieser Fratzen, Peter Auffermann, selbst ein mutmaßlicher Vergewaltiger ist und offenkundig eine Frau in Abhängigkeitsverhältnis zur Abtreibung gezwungen hat, passt ins Bild:

Sog. Rechtsanwalt Peter Auffermann, mutmaßlicher Vergewaltiger, LG Würzburg

Ist Jurist Peter Auffermann ein Vergewaltiger….? Vertuscht von CSU-Seilschaft bei der Staatsanwaltschaft Würzburg….? Neue Infos passen ins Bild: nach außen honorige Juristen, in Wahrheit verlogene Kriminelle, die Amt und Status missbrauchen!

Anstatt gegen Unschuldige und lästige „Querulanten“ zu treten und Väter zu kriminalisieren müssen Ideologien und Doppelstandards durch selbsternannte Moralapostel, die hier ungeniert Machtmissbrauch betreiben, angegangen werden. Es kann nicht sein, dass sich Kriminelle, sobald sie eine Robe anziehen, auf Kosten von Unschuldigen und anständigen Menschen austoben können.

Zur weiteren Dokumentation der Kindesentziehung folgender Antrag beweisrechtlich hier veröffentlicht:

Die vermögende Steuerberaterin und Rechtsanwältin Kerstin Neubert entzieht und entführt im Schutz dieser kriminellen und asozialen CSU-Justiz seit 2003 meine Tochter.

Die Kriminellen glauben sich durch Amt und Status offenbar derart geschützt, dass sie ungeniert und trozt des von ihnen verschuldeten Leides weiter provozieren. Die Kindsmutter Kerstin Neubert eingebettet in einem Kokon, gesponnen von dummdreisten, feisten Juristenblendern und einen instituionalisierter Gewalt, die man glaubt hier gegen Väter und Männer unkontrolliert ausüben zu können.

Amtsgericht Würzburg
– Familiengericht –
Ottostraße 5
97070 Würzburg 04.08.2018

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau Pkín Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde

2 F 957/12

Es werden folgende Anträge gestellt:

1.
Auf Grundlage des Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gegen die Stadt Bochum infolge rechtswidriger Abschiebung gegen Sami A. ist ein Zwangsgeld in Höhe von zunächst 10.000 Euro gegen die Volljuristin Kerstin Neubert, zu verhängen.

Bei weiterer Weigerung, die Vater-Kind-Bindung zu fördern und entsprechende Maßnahmen zur Entlastung des Kindes durchzuführen, sind weitere Zwangsgelder in gleicher Höhe festzusetzen.
Wohnsitz und ladungsfähige Anschrift sind wie dem Gericht nachweislich Schriftverkehr ebenfalls bekannt, weder dem Gericht noch dem Antragsteller bekannt, da die Volljuristin zum Zweck der Vereitelung des sog. Umgangs seit Oktober 2012 mit der Tochter des Antragstellers untergetaucht ist, Kindesentführung § 235 StGB, als Scheinadresse fungiert die ehemalige Kanzleiadresse Marienplatz 1, 97070 Würzburg.

Begründung:
Im Streit um die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum verhängt. Zugleich drohte es ein weiteres Zwangsgeld in gleicher Höhe an. Das Gericht wirft der Stadt vor, sie habe immer noch nicht ausreichend geprüft, ob sie Sami A. nach Deutschland zurückholen kann.

Gleiches gilt hier im Zusammenhang mit rechtswidriger Kindesentziehung/Kindesentfremdung unter Ausübung von Verfügungsgewalt der Kindsmutter.

Die Justizbehörden Würzburg können sich infolge nicht mehr auf eine tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Durchsetzung der Vater-Kind-Kontakte (!), Unmöglichkeit der Maßnahmen gegen dies verhindernde Kindsmutter berufen, wie sie das bisher tun – ebensowenig wie sich die Stadt Bochum auf die Unmöglichkeit der Rückholung des tunesischen Staatsangehörigen in die Bundesrepublik Deutschland berufen kann, vgl. OVG, 17 B 1094/18.
http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/10_180803/index.php

Analog dieser rechtswidrigen Abschiebung erfolgt der rechtswidrige Kindesentzug durch die Volljuristin Kerstin Neubert bis heute ohne jede Prüfung, inwieweit die Kindsmutter tatsächlich darauf hingewirkt hat und hinwirkt, Vorgabe § 1684 BGB, dass die Tochter ein positives Vaterbild entwickelt.

Es ist offenkundig und ergibt sich auch aus den von Mai 2010 bis Mai 2012 stattgefundenen Kontakten (die die Kindsmutter mithilfe der Kriminellen Hitzlberger infolge gezielt und in asozialster Art und Weise zu entwerten suchte, um die Liebe des Kindes zum Vater aus Eigennutz in juristisch fixiert in Abrede zu stellen), dass vielmehr das Interesse, die Zuneigung und Liebe des Kindes zu seinem erzwungen abwesenden Vater bei der Kindsmutter und deren Umfeld, insbesondere dem Großvater, in keiner Weise auf Akzeptanz oder gar Förderung stoßen sondern dem Kind – auch bei den Treffen wirksam – ein Loyalitätskonflikt aufgezwungen wird, der auf Introjektion der von der Kindsmutter betriebenen Dämonisierung und Ablehnung ausgerichtet ist.

Die massive Kindeswohlschädigung, die sich hieraus ergibt, wurde durch sämtliche Beteiligten bereits 2012 benannt (vgl. 2 F 957/12, AG Würzburg u.a. vom 10.10.2012) und ist in der Akte dokumentiert, worauf sofortige Wiederaufnahme der zu diesem Zeitpunkt seit sechs Monaten verhinderten Kontakte dringend angemahnt wurde, die die Kindsmutter und Hitzlberger jedoch infolge aggressiv und gewaltsam verhinderten, momentan über sechs Jahre.

All dies wird zu Lasten des Vaters und Antragstellers als Opfer weiter auch unter Ausnutzung von dümmlichen Geschlechterklischees zu vertuschen versucht, der in krimineller Form und entlastend für die verbrecherische Justiz als Aggressor fantasiert und diffamiert wird, um die Verbrechen zu vertuschen, CSU-Muster. Auf die Täterrolle der Kindsmutter im Missbrauchsskandal in Stauffen und das Vollversagen der Justiz hier wird verwiesen.

Die Fakten legen insgesamt unstreitig nahe, dass die Kindsmutter unter Ausnutzung der Verbrechen der Justizbehörden Würzburg/Bamberg seit 2003 und Ausübung von uneingeschränkter Verfügungsgewalt eine zielgerichtete Dämonisierung des Vaters gegenüber dem Kind betreibt und die dauerhafte Bindungsblockade und Isolation des Kindsvaters das Ziel der Kindsmutter ist, das diese mit allen Mitteln und durch weiteren Zeitablauf gezielt erzwingen will.
Diese Zielsetzung der Volljuristin zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Aktenlage.

Die Volljuristin Kerstin Neubert ist als betreuender Elternteil verpflichtet, den Umgang mit dem anderen Elternteil nicht nur zu tolerieren oder zu akzeptieren sondern zu fördern.

Nach § 89 Abs. 4 FamFG trägt die Kindsmutter Kerstin Neubert die Darlegungs- und Festellungslast hinsichtlich der Gründe, aus denen sie die Bindungsblockade und Nichdurchführung der vollstreckbaren konkreten wöchentlichen sog. Umgangskontakte (AG Würzburg, 5 F 1403/09) seit 01.06.2012 nicht zu vertreten haben will. Die Kindsmutter hat daher die Umstände, die den Grund des „Scheiterns“ der sog. Umgangskontakte darstellen, im Einzelnen substantiiert darzulegen, OLG Saarbrücken, 6 WF 381/12.

Dies ist erkennbar bis heute nicht geschehen.

Stattdessen wird die schäbige musterhafte und sowohl die Justiz als auch die Kindsmutter entlastende Schutzbehauptung „das Kind will nicht“ durch die verbrecherischen Justizbehörden Würzburg/Bamberg zirkelschlüssig und ohne jedes Einwirken auf die Kindsmutter, die dennoch weiter die absolute Verfügungsgewalt (vgl. Alberstötter) hat, als ausreichend erachtet, jede weitere zielgerichtete Zerstörung der verfassungsgemäßen Elternrechte und der Rechte des Kindes auf beide Eltern wie selbstverständlich fortzuführen.

2.
Der Vorgang ist an ein ordentliches Gericht zu verweisen.

Begründung:
Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg verschulden seit anhaltend 2003 die Entfremdung zwischen dem Antragsteller und seiner Tochter. Eine über anderthalb Jahrzehnte andauernde asoziale und zielgerichtete Zerstörung der Vater-Kind-Bindung hält man dort offenkundig für einen Witz.

Dieses Schreiben ergeht weiter beweisführend zur anhängigen Strafanzeige, Polizei Stuttgart.

Motiv der Verbrechen ist einzig der unbedingte Wille der Kindsmutter, sich der Verantwortung zu entziehen, nachdem sie bewusst und zielgerichtet drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes mittels falscher Eidesstattlicher eine einseitige Trennung gegen den Kläger erzwungen hat und sich für die so verschuldeten Lebenszerstörungen bis heute aus der Affäre zu ziehen sucht, was erkennbar ihr Primärziel ist. Bis zu diesem Vorgang gaukelte die Kindsmutter dem Kindsvater Heiratsabsicht und Familienbildung mit zwei Kindern, gegenseitige wirtschaftliche Verpflichtung und Loyalität vor.

Um ihr asoziales, borderlinehaftes Beziehungsverhalten auch mit Kind infolge zu rechtfertigen, stellte sie den Kläger unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung als „Gewalttäter“ dar, um so ein Kontaktverbot zu erwirken, das auch dazu diente, die Bindung zum Kind zu zerstören, wie aus der weiteren Entwicklung unschwer erkennbar.

Ungeachtet der Fakten wird sie durch asoziale, verbrecherische Kreise bei den Justizbehörden Würzburg nicht nur nicht sanktioniert sondern zur Fortführung des Verhaltens ermutigt und aufgehetzt. Dies entweder durch innerlich verrohte Kriminelle wie die Richter am OLG Bamberg, Reheußer, Weber, Panzer, die 2016 aus persönlichen Motiven und Amüsement die Schäden weiter potenzierten, um dem Kläger dümmlich grinsend weiteren Schaden zuzufügen oder charakterlich deformierte Gesinnungsjuristen wie die Kriminellen der Staatsanwaltschaft, die Radikalfeministin Drescher, und die Justizverbrecher Trapp, Lückemann etc., die es bis heute für eine gute Idee halten, traumatisierte ausgegrenzte Väter dummdreist zu vermeintlichen Kriminellen zu stigmatisieren.

Auf die gerichtsbekannten und polizeibekannten Vorgänge wird verwiesen.

Hinzu kommt die Verarmung des Klägers, da er während der Beziehung mit der Kindsmutter und auf deren Rat hin einer Erpressung auf Beendigung der Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei Baden-Württemberg nachgegeben hat, die unter rechtswidriger Einbehaltung seiner Dienstbezüge (100 %) stattfand und seither unter Prozessbetrug durch die Verantwortlichen zu vertuschen versucht wird, analog der Verbrechen hier in Bayern, wo man glaubte, gegen einen aufmüpfigen lästigen Ex-Polizisten einen Freibrief für Verbrechen im Amt, Kriminalisierung und Pathologisierung zu haben. (vgl. LG Würzburg, 814 Js 10465/09).

Reaktive Tötungsdelikte gegen die Kriminellen, die dieses Verbrechen unter der Pervertierung der Begrifflichkeit „Kindeswohl“ in höhnischer widerwärtigster Weise und mit Vorsatz immer weiter fortführen und eskalativ zum Schaden von Vater und Kind anschieben, werden durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg seit längerem provoziert und sind offenkundig gewollt. Anders ist die dummdreiste Verschleppung und das Aussitzenwollen bei gleichzeitiger immer weiter gehender Labilisierung durch Ausgrenzung und Isolation des Vaters nicht mehr zu erklären.

Es entspricht dem Muster der gesamten CSU-Behörden, Menschen zunächst genüsslich, höhnisch und ideologisch auf dümmste Weise ohne jede Not zu schädigen und sich hernach selbst zum „Opfer“ stilisieren zu wollen, wenn die Betroffenen sich dieses institutionalisierte Arschlochtum – immer auf dem Rücken von Schwächeren- nicht gefallen lassen.

Das Verfahren wird aktuell durch den Beschuldigten Böhm im Sinne der Kindsmutter rechtsbeugend verschleppt. Strafanzeige ist erstattet.

Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg befördern und ermutigen die Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert seit 2003 zur Ausgrenzung, zum Umgangsboykott und zur „Flucht“ vor Kommunikation und Kooperation anstatt dies wie es das Gesetz und die Verfassung fordern, zu stoppen.

Die Gesamtvorgänge seit 2003 sind polizeibekannt und gerichtsbekannt.

Aus all diesen Gründen ist eine weitere Befasstheit der Vorgänge bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg nicht angezeigt.

Die Justizbehörden Würzburg/ Bamberg halten sich seit 15 Jahren weder an gesetzliche und rechtliche Vorgaben noch an die Mindeststandards des gesunden Menschenverstands, wie sich aus der gesamten Aktenlage ergibt. Stattdessen dreschen sie auf den ein, der als Geschädigter und Vater ohne Sorgerecht (Diskriminierung § 1626 a BGB) das vermeintlich schwächste Opfer ist, um das Verfahren zu entledigen. Das Kindeswohl spielt erkennbar keinerlei Rolle.

Den Behörden Würzburg/Bamberg geht es ausschliesslich darum, durch weitere Verschleppung und Täter-Opfer-Umkehr die bisherigen über 15 Jahre verschuldeten Straftaten, Fehler, Versäumnisse und die Folgen der Schädigungen zu vertuschen.

Da daher von einer objektiven, rechtsstaatlichen und das Kindeswohl sowie die Verfassungsrechte des Klägers berücksichtigende Kompetenz nicht mehr auszugehen ist, ist eine Verweisung an ein ordentliches Gericht alternativlos und geboten.

Die Unredlichkeit und völlig Untauglichkeit der Justizbehörden Würzburg, aus sachfremden Motiven entgegen Kindeswohl und Verfassungsrechten von Antragsteller und Kind, ergibt sich u.a. aus dem zur Anzeige gebrachten Sachverhalt, dass ein erst nach einem Jahr weiterer Verschleppung auf Antrag des Vaters festgelegter Termin am 23.08.2018 beim Familiengericht Würzburg durch den Beschuldigten Böhm aufgehoben wurde. Dies mit der Vorgabe, dass die Akte bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg liege, wobei sich nicht erschließt, weshalb dies daran hindern sollte, Maßnahmen zu ergreifen, die Kindesentziehung zu beenden und ggf. zu sanktionieren.

Dies ist offenkundig vielmehr ein Muster der Justizbehörden Würzburg, Verfahren zu verschleppen. Bereits 2014 wurden dem Zeugen und Rechtsanwalt Josef A. Mohr, München, solange seitens Familiengericht die Akteneinsicht verweigert, bis dieser das Mandat wieder niederlegte und die Verbrechen gegen den so nicht anwaltlich vertretenen Geschädigten und Vater fortzuführen. Auch hier war über Monate eine Akteneinsicht vorgeblich nicht möglich, weil die Akten bei der Staatsanwaltschaft seien.

Die Fakten sind gerichtsbekannt und polizeibekannt, die Vorgänge beweisrechtlich dokumentiert.

Die Verantwortlichen der Justizbehörden werden für die Verbrechen und irreversiblen Folgen gegen den Kläger und sein Kind hier seit 2003 (erster Antrag des Vaters an das Familiengericht Würzburg am 27.12.2003! Verschleppung bis August 2004…) zur Rechenschaft gezogen. Diese sind dokumentiert und detailliert nun auch beim Bundesverfassungsgericht bekannt.

Weitere Schäden, die hier in Kauf genommen werden, geschehen erkennbar unter Vorsatz seitens der Justizbehörden Würzburg/Bamberg.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

MORDMOTIV KINDESENTZUG: mit geheuchelter Anteilnahme und säftelnder Gönnerhaftigkeit versuchen Bamberger CSU-Richter ihre Rechtsbeugungen schönzureden.

Zitat Familiengericht Würzburg 2012, kurz zuvor taucht die Mutter mit meinem Kind unter, um gerichtlich beschlossene Treffen („Umgang“) mit mir, dem Vater zu verhindern, 2 F 957/12, 10.10.2012:

…“Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vater…sich im vergangenen Jahr an alles besprochene gehalten hat und dass der Umgang in der Vergangenheit nach den bisher erhaltenen Auskünften unproblematisch war, wogegen die Mutter sich stets entzogen hat.“

Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012

Die Mutter ist seit Oktober 2012 untergetaucht, um jeden Kontakt zu verhindern. In einem Rechtsstaat ist so etwas eine strafbare Kindesentführung, § 235 StGB.

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Meine Tochter wird von der Justiz und der Mutter psychisch missbraucht, um die Verbrechen hier zu verdecken und mich weiter dummdreist als „Aggressor“ für die Schäden selbst verantwortlich zu machen.

Der Blog zeigt die Wirklichkeit!

Vier Jahre Untätigkeit und Verschleppung durch die Justizkriminellen später, 2016, wirft dann dieser „Kinderschützer“ hier, Pankraz Reheußer mit seinen kriminellen Richterkumpanen auch noch die Umgangspflegerin aus dem Verfahren, der es gelungen war, Kontakte anzubahnen und versucht so die Kindesentführung durch die Volljuristin Neubert nachträglich zu „legitimieren“!

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Pankraz Reheußer, Sie werden nicht davonkommen!

Und im August 2018, nachdem diese Arschlochjustiz über sechs Jahre ein zweites Mal den Kontakt zu meinem Kind irreversibel und mit VORSATZ erneut zerstört hat, kommt das hier:

„Der Senat kann durchaus nachvollziehen, dass der Antragsteller als Vater unter dem fehlenden Kontakt zu seiner Tochter und unter der Gesamtsituation leidet. Der Antragsteller hat aber nicht konkret und mit Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO) aufgezeigt, dass hierfür Amtsträger des Beklagten verantwortlich sind.“

Ach.

„Schirmherr“ der CSU-Kriminellen der bayerischen Justiz

Seit nun mehreren Jahren werden die Verbrechen im Amt gegen mich durchweg auf dem Aktenweg entledigt: zirkelschlüssig, mittels Phrasen und völlig begründungsfrei. All dies ist im Blog dokumentiert: zirkuläre Rechtsbeugung in eigener Sache durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg, strukturelle Korruption.

Vertuscht wird sowohl die dummdreiste, jahrelange genüßlich zelebrierte Kriminalisierung bis hin zur zehnmonatigen Freiheitsberaubung durch geifernde strafwütige CSU-Justizverbrecher, die glauben, über Recht und Gesetz zu stehen.

„Grins doch“ – Justizverbrecher Clemens Lückemann, OLG Bamberg, Richter am Bayerischen Verfassungsgericht

Vertuscht wird aber vor allem die kausale und seit 15 Jahren durch Justizkriminelle verschuldete Kindesentfremdung, die dieser Blog detailliert und in allen Apsekten dokumentiert, angefangen mit der Verschleppung meines ersten Antrags um acht Monate durch die sog. Richterin Treu bis hin zur Manifestierung der Kindesentführung mittels eines genüßlich grinsend erwirkten asozialen und rechtswidrigen sog. Umgangsausschluss durch die widerwärtigen Justizverbrecher Reheußer, Weber und Panzer, OLG Bamberg.

Den Weg dorthin haben zielgerichtet diese beiden widerwärtigen sog. Anwälte bereitet, der mutmaßliche Vergewaltiger Peter Auffermann und die dumm-hetzerische Gabriele Hitzlberger, die die Verantwortung und Schuld dafür tragen, dass seit 2012 jeder Kontakt zwischen meiner Tochter und mir als Vater ein ZWEITES MAL komplett zerstört wurde. Der Kriminelle Wolfgang Rotter führt das gerade ungeniert fort….

Die Kriminelle Hitzlberger und der (mutmaßliche) Vergewaltiger Peter Auffermann, Juristen der Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“….

Nachdem nun die Herren Stumpf, Kröner und Münchmeier in üblicher Weise bestätigt haben, dass eine Zusendung einer KOPIE eines Urteils aus dem Jahr 2015 durch die Justiverbrecher des Landgerichts um den korrupten Peter Müller das Normalste der Welt sei und meine Beschwerden und die Anhörungsrüge gegen diesen Richter-Bullshit nicht nur „unzulässig“ sondern auch noch „rechtsmissbräuchlich“ ist, glauben die Kriminellen nun offenbar, ihnen stünde auch noch das Recht zu, sich mit säftelnder Anerkennung meines „Leids“ (höher Gewalt? Naturereignis? dumm gelaufen?) aus der Affäre ziehen zu können:

„Folgender Zusatz sei (wenn auch rechtlich nicht notwendig) erlaubt:

Der Senat kann durchaus nachvollziehen, dass der Antragsteller als Vater unter dem fehlenden Kontakt zu seiner Tochter und unter der Gesamtsituation leidet. Der Antragsteller hat aber nicht konkret und mit Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO) aufgezeigt, dass hierfür Amtsträger des Beklagten verantwortlich sind. Auch ist der geltend gemachte Schaden von immerhin über 4 Millionen Euro in keiner Weise nachvollziehbar belegt.

Die Mitglieder des Senats stehen der Sache trotz der einseitigen „Rundumschläge“ des Antragstellers gegen alle beteiligten Amtsträger und gegen Dritte pflichtgemäß unvoreingenommen gegenüber. Sie wollen und werden den Antragsteller nicht „wie einen Idioten“ behandeln (vgl. Schreiben des Antragstellers vom 22.06.2018, S. 7 Bl. 58). Die Entscheidungen des Senats ergehen unabhängig, unbeeinflusst und nach bestem Wissen und Gewissen nach Recht und Gesetz. Dabei ist dem Senat auch durchaus bewusst, dass gerade in familienrechtlichen Auseinandersetzungen machmal (naturgemäß) keine allseits „befriedigende „Lösung zu erzielen ist.“

JA, HOSSA!

Na dann…..würde ich sagen, wir lassen es einfach gut sein? Schwamm drüber über die ZERSTÖRUNG einer Vater-Kind-Bindung, einer dummdreisten geifernden Ausgrenzung und Isolation mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes gegen einen unschuldigen ehem. Polizeibeamten

Schwamm drüber auch über die asoziale, mit immenser krimineller Energie erzwungene zehnmonatige Freiheitsberaubung, zwei Festnahmen ohne Haftgrund und den Versuch, mich mittels eines Fehlgutachtens als „irren Amokläufer“ dauerhaft zu vernichten.

Lassen wir die Kriminellen Lückemann, Trapp, Drescher etc. doch einfach unbehelligt weitermachen…..

ICH GLAUBE, es H – A – C – K – T !!!!

Die komplette Beschwerde und weitere Strafanzeige gegen die Beschuldigten hier nachzulesen:

4 W 49/18
64 O 607/18, LG Würzburg

Hiermit wird weiter Strafanzeige, Anhörungrüge und Beschwerde gegen die Beschuldigten

Dr. Werner Stumpf, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Matthias Kröner, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Wolfgang Münchmeier, zu laden über OLG Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

Die Beschuldigten lügen fortgesetzt in eigener Sache. Wie bereits mehrfach genannt begreifen die Beschuldigten offenkundig den Ernst der Lage nicht. Für die Folgen bei weiterer Blockade des Rechtswegs hier zeichnen die Beschuldigten Stumpf, Kröner und Münchmeier namentlich verantwortlich und werden sich wie die weiteren Verantwortlichen der in Teilen als kriminell zu betrachtenden Justiz Würzburg/Bamberg nicht auf Nichtwissen berufen können.

Die Beschuldigten blenden fortgesetzt komplett aus, was der Kläger ausführlich und begründet beweisrechtlich darlegt und worüber in ordentlicher Hauptverhandlung vor einem ordentlichen Gericht Beweis zu erheben ist.
Stattdessen wird das PKH-Verfahren strukturell missbraucht, um die Fakten und Tatsachen zu leugnen und unter Rechtsbeugung in Abrede zu stellen, um die CSU-Justizbehörden hier vor der Schadensregulierung und Aufklärung eines Justizskandals zu retten. Dies wird nicht gelingen.

Die 15 Jahre andauernde erzwungene Ausgrenzung und Entfremdung eines Kindes gegen einen unbescholtenen Vater und ehemaligen Polizeibeamten ist ein Justizskandal und ein existenzzerstörendes Verbrechen und nicht etwa eine irgendwie „unbefriedigende“ Entscheidung in einer „familienrechtlichen Auseinandersetzung“, wie die Beschuldigten hier fantasieren!

Die Beschuldigten scheinen insgesamt schlichtweg aus Hybris und Standesdünkel im Gerichtsbezirk Bamberg nicht mehr in der Lage zu begreifen, dass das Elternrecht des Klägers, das hier in krimineller Weise seit 2003 zerstört wird, Verfassungsrang hat.

Beweis:
Anlage 1 (für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Dem Kläger wird seit anhaltend Dezember 2003 rechtswidrig und auf asozialste Art und Weise sein Kind entfremdet und entzogen, was ganz fraglos die Schuld und Verantwortung der CSU-Justizbehörden Würzburg/Bamberg ist, die sich invasiv und auf dümmste Art und Weise unter rollentypischer Vorverurteilung in das Familienleben des Klägers hineinwanzten.

Nachdem diese völlig inkompetente und asoziale Justiz nun 15 Jahre lang dumm grinsend den nahezu größtmöglichen Schaden verschuldet hat, will man – naturgemäß – mit nichts mehr zu tun haben.

Unter Aktenzeichen 15 C 3591/03 erwirkte die Volljuristin Kerstin Neubert unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung eine sog. Gewaltschutzverfügung beim Zivilgericht Würzburg, dem kriminellen Richter Thomas Schepping, gegen den bis dahin unbescholtenen Kläger und Polizeibeamten Martin Deeg. Dieses sog. Kontaktverbot war Auslöser sämtlicher Konflikte und der bis heute von der Antragstellerin unter falscher Opferdarstellung gewaltsam, aggressiv und dominant erzwungenen Entfremdung des Kindes.

Auf das Gutachten des Kriminologen Prof. Dr. Bock vom 15.06.2001, der diese Entwicklungen der generationenübergreifenden Lebenszerstörungen mittels des frauenlobbyistisch durchgezwungenen sog. Gewaltschutzgesetz prognostiziert hat wird verwiesen.

Anlage
Kurzfassung
Kurzfassung Gutachen Gewaltschutzgesetz

Das Familiengericht Würzburg ist seit 27.12.2003, Antrag des Klägers auf Mediation, Schlichtung und Verhinderung der akut drohenden Bindungszerstörung durch „Kontaktverbot“ der Kindsmutter sachlich und örtlich zuständig, Az. 2 F 5/04.
Dies hält die Beschuldigten nicht davon ab, weiter zirkelschlüssig zu fabulieren, dass die seither asozial gegen den Kläger als Vater agierenden Justizbehörden hier mit der Zerstörung der Vaterschaft und der Existensz der Klägers quasi nichts zu tun hätten.

Auf die bereits vorliegende Strafanzeige in dieser Sache, beweisrechtlich eingereicht mit Schriftsatz vom 22.06.2018 wird vollinhaltlich verwiesen.

Auf die Strafanzeige und Klage vom 21.03.2018 wird ebenfalls vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Der gesamte Inhalt wird komplett durch die Beschuldigten ignoriert und begründungsfrei als nicht zutreffend dargestellt und so der Rechtsweg für den Kläger rechtsbeugend blockiert.
Die Klage ist beweisrechtlich veröffentlicht und ein Exemplar beweisrechtlich per Einschrreiben der Justizministerin Barley zugegangen, sollten diese sich infolge auf Nichtwissen berufen wollen.

Begründung:

1.
Die Beschuldigten beschließen weiter unter offenkundiger struktureller Rechtsbeugung und Missbrauch des sog. Prozesskostenhilfeverfahrens gegen den Kläger und Anzeigenerstatter.

Eine Anhörungsrüge und Befangenheit gegen die Beschuldigten wird fortgesetzt unter struktureller Rechtsbeugung durch die Beschuldigten selbst als unzulässig fabuliert.
Der Rechtsweg wird in eigener Sache zirkelschlüssig und kataloghaft blockiert, Zitat der Beschuldigten:

„Der Antragsteller hat…..eine Anhörungsrüge erhoben und die mitwirkenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Der Senat hat das Ablehnungsgesuch und die Gehörsrüge als unzulässig verworfen.“

Beweis:
Anlage 1

Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Es stellt sich bereits seit längerem die Frage, inwieweit hier überhaupt noch Rechtsstaatlichkeit auszugehen ist, da hier Richter und Beschuldigte der Rechtsbeugung fortwährend selbst entscheiden, dass ihre vorherigen Rechtsbeugungen nicht zu beanstanden seien und sich zirkelschlüssig permanent auf sich sich selbst oder unmittelbare Freunde und Kollegen berufen.

2.
Die Beschuldigten behaupten weiter in eigener Sache zirkelschlüssig und begründungsfrei:

„Der Antragsteller rügt – wie schon vielfach in der Vergangenheit – Fehler der Justiz bei Entscheidungen im Familienverfahren, insbesondere im Rahmen seines Rechts als Vater zum Umgang mit seiner 2003 geborenen Tochter….

Das Landgericht Würzburg hat den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 09.04.2018 zurückgewiesen unter Verweis auf gleichgelagerte Anträge in der Vergangenheit. Der Senat hat mit Beschlus vom 09.05.2018 die dagegen eingelegte Beschwerde des Antragstellers vom 18.04.2018 unter Bezug auf die Ausführungen des Landgerichts zurückgewiesen.“

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Die Beschuldigten glauben offenkundig ernsthaft, dass Rechtsbeugungen dadurch legitimiert würden, indem sich die Beschuldigten auf bereits zuvor gemachte Rechtsbeugungen oder Rechtsbeugungen von Kollegen in der gleichen Sache berufen.

Desweiteren versuchen die Beschuldigten sowohl des Landgerichts als auch des Oberlandesgerichts in dieser Sache durch Leugnung die Rechtsbeugung vertuschen zu können, dass sie auch die asoziale und schwerst traumatisierende Kindesentziehung ab 2015 durch die Kopie einer rechtsbeugenden Entscheidung aus dem Jahr 2015 rechtfertigen könnten – in dieser Rechtssache haben die Kriminellen um den Beschuldigten Peter Müller wie beweisrechtlich dargelegt lediglich eine Kopie eines Beschlusses aus dem Jahr 2015 gefertigt und dies als Beschluss für dieses Verfahren aus dem Jahr 2018 ausgegeben, was eine derart dummdreiste Rechtsbeugung darstellt, dass sich die Frage stellt, ob die Beschuldigten mit aller Gewalt eine Selbstjustiz provozieren wollen.

„Auf die Tatsache, dass es sich bei dem genannten Beschluss der Beschuldigten des LG um eine in diesem Fall rechtlich irrelevante Kopie eines Beschlusses aus dem Jahr 2015 handelt, den die Beschuldigten des Landgerichts selbst in einem völlig anderen Verfahren erlassen haben, wird offenkundig rechtsbeugend ignoriert.“

Beweis: Strafanzeige, Anhörungsrüge und Beschwerde vom 22.06.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Dienstaufsicht und funktionierende Kontrollmechanismen gibt es offenkundig nicht, was bei Teilen der Beschuldigten wie Müller, Landgericht Würzburg, offenkundig dazu geführt hat, dass sie den Kontakt zur Lebensrealität verloren haben.

Auf die Tatsache, dass die Juristen hier lediglich eine Kopie eines alten Beschlusses vorlegten, um eine Klage rechtsbeugend zu entledigen, gehen die Beschuldigten weiter mit keinem Wort ein.

3.
Die Beschuldigten schreiben in Fortsetzung der Rechtsbeugung infolge weiter wahrheitswidrig und gönnerhaft:

„Folgender Zusatz sei (wenn auch rechtlich nicht notwendig) erlaubt:
Der Senat kann durchaus nachvollziehen, dass der Antragsteller als Vater unter dem fehlenden Kontakt zu seiner Tochter und unter der Gesamtsituation leidet. Der Antragsteller hat aber nicht konkret und mit Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO) aufgezeigt, dass hierfür Amtsträger des Beklagten verantwortlich sind. Auch ist der geltend gemachte Schaden von immerhin über 4 Millionen Euro in keiner Weise nachvollziehbar belegt.

….Die Entscheidungen des Senats ergehen unabhängig, unbeeinflusst und nach bestem Wissen und Gewissen nach Recht und Gesetz. Dabei ist dem Senat auch durchaus bewusst, dass gerade in familienrechtlichen Auseinandersetzungen machmal (naturgemäß) keine allseits „befriedigende „Lösung zu erzielen ist.“

Beweis:
Anlage 1
(für Polizei)
Sog. Beschluss der Beschuldigten vom 13.07.2018, OLG Bamberg, 4 W 49/18

Dies zeigt, dass die sog. Justiz keinerlei Bezug zur Realität und Lebenswirklichkeit hat. Es geht hier nicht um eine irgendwie „unglücklich“ oder „unbefriedigend“ gelaufene „familienrechtliche Auseinandersetzung“.

Im Fall des Klägers geht es um eine rechtswidrige, asoziale und gewaltsam über 15 Jahre erzwungene Ausgrenzung und Zerstörung der Vaterschaft.

Verbrecherische Juristen wie Angelika Drescher, Thomas Trapp, Thomas Schepping oder Roland Stockmann haben diese nicht nur auf dümmste Art und Weise unter Amtsmissbrauch und persönlichen Motiven gegen den über Jahre Kläger erzwungen – die Schädigungen werden bis zum heutigen Tag genüsslich grinsend durch Kriminelle und sog. Rechtsbeistände der Kindsmutter wie Gabriele Hitzlberger und Wolfgang Rotter Juristen aufrechterhalten, unter asozialer Diffamierung und Entwertung des Klägers. Auf Inhalt der Klage wird ausdrücklich nochmals verwiesen!

All dies geschieht weiter unter struktureller und selbstreferenzieller Rechtsbeugung durch die gesamten hiermit befassten Justizjuristen im OLG- Bezirk Bamberg, die offenkundig auch zum Preis von Menschenleben weiter versuchen, jegliche Schuld und Fehler zu leugnen und zu vertuschen.

Dem Kläger wird gegen seinen ausdrücklichen Willen seit Dezember 2003 verfassungswidrig sein Kind entzogen.

Dies ist weder ein Naturereignis noch höhere Gewalt sondern durchweg die SCHULD und Verantwortung von namentlich bekannten Kriminellen.

Jeder Tatbeitrag ist im Blog des Klägers dezidiert und anhand Originalakten öffentlich gemacht.

Die asoziale Radikalfeministin und Kriminelle Angelika Drescher, die unbehelligt beim Landgericht Schweinfurt als sog. Vorsitzende Richterin agiert, bspw. hat die Kindsmutter nach eigener Aussage zu Kindesentfremdung, Ausgrenzung und Kriminalisierung – der Zersörung der Vatertschaft des Klägers – ermutigt und aufgefordert.

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

In öffentlicher Verhandlung teilte die Kriminelle und Männerfeindin mit, dass es einen Missbrauch des Gewaltschutzgesetztes nicht gibt, Rathaus Würzburg.

Wenn gegen solche Kriminelle im Amt der Rechtsweg blockiert wird, ist Rechtsstaatlichkeit nicht mehr vorhanden.

Dies ist hier der Fall. Das larmoyante Gewäsch der Beschuldigten hier, die weiter leugnen, dass es hier um eine kriminelle geschlechtsspezifische Lebenszerstörung gegen einen Vater handelt, durch die Justiz, sondern hier eine familienrechtliche Auseinandersetzung vorliege, die eben „dumm gelaufen“ ist – und weiter fortgesetzt wird – zeigt, dass die Beschuldigten hier keinen Kontakt mehr zur Realität haben.

Wenn die Kriminellen im Amt hier weiter glauben, sich dumm zu stellen wäre zielführend, dann werden sie die Folgen und Konsequenzen weiter zu verantworten haben.

Mit 4 Millionen Euro ist der Schaden nicht annähernd ausreichend erfasst. Die dümmliche Gönnerhaftigkeit, mit der die Beschuldigten hier argumentieren, zeigt, dass sie auch nicht ansatzweise begreifen, inwieweit in Zeiten, in denen das strukturelle Versagen der Justiz dazu führt, dass praktisch jede Woche Elternteile aus Verlustangst oder Rache eigene Kinder töten, eine Generalprävention gegen diese gesamtgesellschaftlich wirkenden asozialen Ausgrenzungen von Vätern angezeigt ist, die sehr wohl permanent bei Bedarf wie Vollidioten behandelt werden.

All das ist im Fall des Klägers nachweislich nun redundant und sehr konkret und detailliert aufgezeigt.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Hass auf die bayerische Justiz – Langzeitdokumentation einer verbrecherischen Kindesentziehung, Teil 1

Ich denke, ich muss meine Lage nicht mehr erklären. Wer bislang nicht verstanden hat, was für Folgen aus einer 15 Jahre andauernden verbrecherischen, asozialen und mittels struktureller Gewalt erzwungenen Kindesentziehung resultieren, der wird das nie verstehen.

An alle anderen kann ich nur appellieren, endlich etwas gegen dieses widerwärtige verbrecherische Verhalten und die perverse Blockade des Rechtswegs durch diese asoziale bayerische CSU-Justiz zu unternehmen, die dümmlich grinsend Leben und ganze Biographien zerstört, Unschuldige pathologisiert und wegsperrt, strukturelle Rechtsbeugung und Strafvereitelung betreibt und letzlich dazu aufruft, dass Geschädigte und Opfer zu Selbstjustiz und persönlicher Rache greifen.

Wer immer noch glaubt, man könne hier weiter aussitzen, hat offenkundig nicht alle Tassen im Schrank und sollte sich darauf einstellen, dass er überaus unsanft aus seinen Träumerein erwacht!

Der Fisch stinkt vom Kopf her….

Dieser Blog ist ein Dokument des Zeitgeistes und des Zustandes der deutschen und bayerischen Justiz, von der der Präsident des Bundesverfassungsgerichts gestern in der SZ behauptete:

„Die Zeit der Halbgötter in Weiß ist vorbei. Das gilt auch für die Halbgötter in Schwarz oder Rot.“

https://www.sueddeutsche.de/politik/csu-asyl-rhetorik-vosskuhle-1.4069988

Wenn dem so ist, dann gehören die Kriminellen und Justizverbrecher, die seit 15 Jahren meine Vaterschaft zerstören, mich vorsätzlich unschuldig zehn Monate einsperrten und mit einem vorsätzlichen Fehlgutachten (vgl. Gustl Mollath) des CSU-Vasallen Dr. Groß, Würzburg, als wahnhaften Spinner stigmatisierten und meine soziale Existenz vernichten wollten und seither unter struktureller Rechtsbeugung und Strafvereitelung dummdreist vertuschen, endlich aus dem Amt entfernt und auf die Anklagebank.

Trapp, Müller, Lückemann, Baumann, Schepping, Drescher, Hitzlberger, Groß, Auffermann…die Namen der Täterinnen und Täter, die gezielt und bösartig mein Leben und meine Vaterschaft zerstörten, sind bekannt. Jemand schrieb hier einmal, ein Bild sagt mehr als tausend Worte….

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

Hier der erste Teil der beweisrechtlichen Dokumentation:

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK’in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an den Leiter der Behörde 24.07.2018

– Dieses Schreiben wird beweisrechtlich veröffentlicht, die Bagatellisierungen der strukturell geförderten Verbrechen der irreversiblen Kindesentziehung gegen unschuldige und bösartig in Ausgrenzung und Isolation getriebene Väter unter gewaltsamer Bindungsblockade durch Mütter ist nicht mehr hinnehmbar –

Vertuschung von Verbrechen im Amt bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg, Kindesenführung durch Volljuristin

Vorbemerkungen:

Mit Datum vom 21.04.2017 tötet Michael Keller, geb. 31.07.1971, whft. Unterensingen, seine beiden Kinder Karla und Emil und dann sich selbst.

Das ist ein Fakt, diese Kinder sind tot, getötet aufgrund eines Elternkonflikts, Deutschland 2017:

Die Medien berichten; die Erklärung für den Mord an den eigenen Kindern vor dem eigenen Suizid wird auch gleich geschlechtsspezifisch mitgeliefert:

„….Frauen, die ihre Kinder mit in den Tod nähmen, seien meist depressiv und wollten die Kinder „nicht alleine in der ,bösen Welt’ oder bei dem ,bösen Mann’ zurücklassen.“ Bei Männern sei es grundsätzlich anders, erklärt der Polizeipsychologe. Sie wollten ihre Partnerinnen wegen eines Fehlverhaltens auf die schlimmstmögliche Art bestrafen, indem sie ihnen das Liebste nähmen, was sie hätten: ihre Kinder.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.familiendrama-in-unterensingen-zwei-kinder-tot-aufgefunden.6939ea11-3f11-4cd4-a3cb-93e2eeeebc4d.html

Anlage 1
Auszug eines Fotoblogs der Familie, März/April 2015, 2 Jahre vor der Tat

Meine Meinung hierzu ist, und das in aller Klarheit:
Die Kinder sollten die letzten sein, die für die Fehler der Eltern die Folgen tragen.

Das Motiv der für jeden vernünftig denkenden Menschen unerträglichen Tat ist eine Gemengelage aus Rache, Narzissmus und dem völligen Fehlen von Empathie und Mitgefühl.

..“Der Täter äußerte sich vor der Tat wie folgt über öffentliche Netzwerke zu seinem Motiv:
„Jetzt ist es aus“, stellt der Mann fest und postet ein Bild der beiden. „Die Vorstellung, dass ich unsere Kinder nicht mehr jeden Tag sehe, dass ein anderer Mann sie anfasst, sie ins Bett bringt, sie in den Schlaf streichelt, bringt mich um den Verstand.“

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.familiendrama-im-kreis-esslingen-die-chronologie-einer-eifersuchtstat.e8765399-1e15-4e40-a8ad-9af80005c4ff.html

Auch ich bin seit 2003 als Vater Opfer einer solchen Tat aus Rache, Narzissmus und basierend auf dem völligen Fehlen von Empathie und Mitgefühl.

Auch meine Tochter ist Mittel zum Zweck: die Mutter meines Kindes, die Volljuristin Kerstin Neubert (48), betreibt seit 2003 unerträglichen psychischen Missbrauch meiner Tochter und zerstört mein Lebensglück nun anhaltend unter Verfassungsbruch seit 15 Jahren.

„Die Mutter“, Volljuristin Kerstin Neubert

Mein Kind habe ich durch die Schuld der Mutter und insbesondere der Juristin Hitzlberger sowie der bayerischen CSU-Justiz seit 2012 nicht mehr gesehen. Bereits zuvor wurde in gleicher Weise aus egoistischen und narzisstischen Gründen von 2003 bis 2010 die Bindung zerstört, erst 2010 wurden nach einem Richterwechsel endlich wöchentliche Treffen durchgesetzt. Da dieser Bindungsaufbau zu meinem Kind und die Kontakte überaus positiv verliefen und die Kindsmutter keinerlei Interesse an einer Entspannung des Konfliktes hatte sondern unsere Tochter weiter als Besitz für sich vereinnahmte, verweigert sie seit 2012 völlig unbehelligt jede Kommunikation und Kooperation mit mir als Vater, mit Helferinnen und Helfern. Die Familienrichterin stellte sie mit einem Befangenheitsantrag kalt.

Die über zwei Jahre gemachten positiven Erfahrungen bei den Treffen, die Bindung und Entwicklung wurde infolge zielgerichtet durch die Hetzerin Gabriele Hitzlberger und die Kindsmutter in bodenlos widerwärtiger Weise zu entwerten versucht, um so weitere Entfremdung rechtfertigen zu wollen:

Kriminelle Anwältin, Gabriele Hitzlberger: trägt Hauptverantwortung für Kindesentziehung seit 2012

Dies mag auf den ersten Blick eine Tat weit unterhalb der Dimension der oben genannten Tat von Michael Keller darstellen. Für das Kind ist das sicher zutreffend. Für mich als Elternteil und Vater nicht!

Für mich als Vater und Elternteil ist dieser asoziale und strukturell beförderte Kindesentzug und die Kindesentführung, den die Täterin und Kindsmutter Kerstin Neubert hier mit meiner Tochter betreibt, nahezu gleichbedeutend mit der Traumatisierung bei Tötung des Kindes. (Auf die Studien von Esther Katona, Univ. Freiburg wird verwiesen, von der Politik ignoriert).

Hinzu kommt im Falle der Kindesentziehung gegen Väter wie in meinem Fall, dass hier auf unfassbar asoziale Art und Weise eine ideologische Täter-Opfer-Umkehr durch sämtliche Gerichte und Behörden stattfindet, die die Täterin und Kindsmutter bei ihrer perfiden narzisstischen Rache und dem Missbrauch meines Kindes fördern, unterstützten und zum Teil regelrecht aufhetzen, wie infolge anhand Vorgängen und Fakten seit 2003 dokumentiert.

Das ist asozialste STRUKTURELLE GEWALT.

Unterstützung erfahre ich seit 2003, obwohl ich Opfer anhaltender Verbrechen, anhaltenden Verfassungsbruchs und massivster emotionaler Traumatisierung bin, in keiner Weise. Im Gegenteil werde ich durch asoziale und offenkundig moralisch völlig verrohte Justizjuristen wie Angelika Drescher, Thomas Trapp, Clemens Lückemann oder Roland Stockmann (vgl. Bock) dümmlich grinsend immer weiter genüßlich geschädigt.

Justizverbrecher Clemens Lückemann (CSU)

Die Motivlage und der Charakter der Kindsmutter Kerstin Neubert wurde erst nach und nach in ganzer Bandbreite deutlich: eine charakterlich deformierte Kriminelle, der durch ein korruptes und rechtlich deformiertes CSU-Justizsystem erst ermöglicht wurde und wird, ihre Taten zu Lasten meiner Person als Vater und zu Lasten des gemeinsamen Kindes zu begehen.

Behördentäter wie Drescher oder Trapp sind stolz darauf, Frauen zu einem solchen Verhalten zu „ermutigen“ und Männern wie mir gezielt zu schaden. Asoziale in Robe, die den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes vor Schülerinnen und Frauennetzwerken öffentlich bewerben, zu Kindesentzug aufhetzen.

Justizverbrecher Thomas Trapp bei Werbeveranstaltung für das sog. Gewaltschutzgesetz

Dokumentation der Vorgänge, Kindesentziehung durch Volljuristin seit 2003, Justizbehörden Würzburg/Bamberg:

Auf polizeibekannte und gerichtsbekannte Faktenlage wird beweisrechtlich vollinhaltlich verwiesen. Die Richtigkeit sämtlicher Angaben und Zitate aus Gerichtsakten etc. wird versichert.

1.
Im September 2003 wird meine Tochter geboren, ein gemeinsames und geplantes Wunschkind mit der Mutter. Heiratsabsicht besteht, Familienbildung mit zwei Kindern.

Dieses Ereignis stellt in meinen persönlichen Leben einen Wendepunkt und eine lebensverändernde positive Perspektive dar.

Infolge ist dokumentiert, wie asoziale und kriminelle CSU-Juristen in Wechselwirkung mit verbrecherischer und rücksichtsloser Kindesentziehung und psychischen Missbrauch meines Kindes durch die Mutter, die drei Monate nach Geburt aggressiv und gewaltsam eine Trennung und ein Kontaktverbot erzwang, seit 15 Jahren mein Leben und meine Vaterschaft zerstörten, mir die gesamte Kindheit meiner Tochter gestohlen haben und mein Kind hierdurch schädigten, die Bindung zu einem Elternteil zerstörten.

Das dies massive FOLGEN und KONSEQUENZEN haben wird, ist selbsterklärend.

Aus dem Grund der Familienbildung mit der von mir damals sehr geliebten Frau und späteren Mutter meines Kindes, Kerstin Neubert wurden meinerseits bereits ab 2002 massive Vorleistungen finanzieller und vor allem emotionaler Art geleistet (Weggang aus gewohntem Lebensumfeld gemäß Willen der Kindsmutter), im Kern um die Kindsmutter zufriedenzustellen, bei der neben positiven Eigenschaften auch immer wieder ein zutiefst aggressives, dominantes und eifersüchtiges Wesen zutage trat, basierend auf Prägung durch den eigenen Vater, der die Kindsmutter einerseits als introjiziertes Über-Ich mittels tiefsitzenden Schuld- und Schamgefühlen im eigenen Sinne manipuliert und andererseits die Beziehung zu meiner Person als Vater unmittelbar nach Geburt massivst zu zerstören trachtete, um selbst die Rolle als „Ersatzvater“ über mein Kind einnehmen zu können.

Diese Strategie des Großvaters des Kindes führte innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg, zusammenspielend mit einer bei der Kindsmutter bereits in den Wochen nach der Geburt festzustellenden deutlichen Wesensveränderung.

War Kerstin Neubert insbesondere während der Monate der Schwangerschaft ab dem 3./4. Monat überaus liebevoll, harmoniebedürftig, zugewandt und grundlegend positiv eingestellt, so änderte sich dies spätestens ab Mitte Oktober 2003.

Selbst kleinste Unstimmigkeiten wurden dramatisiert, die Stimmung war zunehmend geprägt von passiver Aggressivität, bedeutsamem Schweigen im Wechsel mit lautstarker aggressiver Entwertung meiner Person. Der äußere Druck, den sich die Kindsmutter hierbei aufbaute, indem sie unter ständiger Anleitung ihres Vaters bereits eine Woche nach der Geburt wieder in Vollzeit als selbständige Rechtsanwältin arbeitete, war hierbei offenkundig sowohl willkommene Ausrede als auch künstlich erzeugtes Szenario, um eine ständige Belastungs- und Ausnahmesituation bzw. eine Aufmerksamkeit als „wertvolle“ Mutter zu inszenieren, die so in keiner Weise notwendig war sondern einem offenkundigen diffusen Selbstwertmangel entsprang.

Dieser war vor der Geburt nicht da, jedoch teilweise in früheren Phasen der Beziehung, wenn sich Kerstin Neubert durch die Freundschaft und Begegnungen meiner Person insbesondere mit anderen Frauen im Sportbereich (unnötig) zurückgesetzt fühlte. Dies machte sich ebenfalls in aggressiven und dominanten Eifersuchtsszenarien gegen meine Person Luft, zuletzt vor der Geburt des Kindes, Februar 2003, unten dokumentiert, worauf die Kindsmutter mich aggressiv und äußerst verletzend von einem gemeinsamen ersten Termin bei der Frauenärztin ausschloss, indem sie den Termin verlegen ließ.

Obwohl alle diese Details, die die Motivlage, den Charakter und die Psyche der Kindsmutter deutlich beleuchtet, wird all dies vom Gericht vollumfänglich ignoriert.

Stattdessen konstruieren die asozialen Täterbehörden Würzburg/Bamberg seit Jahren zum Teil bösartig-ideologisch und zum Teil aus Überforderung eine nahezu beliebige Diffamierung und Entwertung meiner Person, die völlig aus der Luft gegriffen ist.

Willkürlich und ergebnisorientiert wird in unredlichster Art und Weise mit nahezu allem aufwartet, was irgendwie als Meinung oder Hörensagen diverser interessengeleiteter Personen Negatives zu instrumentalisieren und zur Schaffung einer fiktiven Aktenlage verfügbar wird.

Verwiesen sei hier insbesondere auf die Darstellungen der Kriminellen Pankraz Reheußer, Michael Weber und Matthias Panzer, OLG Bamberg, sog. Beschluss vom 15.02.2016, Verfahren 7 UF 210/15.

Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg

Es sind derarte Amokläufe von verlogenen und dummen Richtern, die ein Klima der traumatischen Verlustangst, der gesellschaftlichen Stigmatisierung gegen Väter verursachen und damit Taten wie die von Michael Keller befördern und mitverschulden.

Frauen und Täterinnen hingegen wie Kerstin Neubert werden ausdrücklich dazu aufgerufen und ermutigt, Fakten zu schaffen und im Trennungskonflikt aus Rache die Kinder zu entfremden, den Konflikt zu eskalieren und mit juristischen Tricksereien solange auf Zeit zu spielen, bis der völlige Bindungsverlust kaum noch korrigierbar ist.

Auch hier werden im Ergebnis Morde und Eskalationen durch dumme und unredliche Richter provoziert. All dies unter dem durch die Gerichte schamlos pervertierten Etikett Kindeswohl.
Institutionalisierte Volksverdummung, wie sie die CSU gerade bundesweit auf politischer Ebene jedem vor Augen führt. Vor Unredlichkeit und Doppelmoral triefend.

Dumm und Dümmer

Die SMS, die mir Kerstin Neubert im zweiten/dritten Schwangerschaftsmonat während eines affektiven Eifersuchtsanfalls zugesandt hat, sind wie folgt dokumentiert, dies ist tatsächlich als Gewalt anzusehen. Ein deutliches Zeugnis des Konfliktverhaltens, der Aggressivität und des rücksichtlosen Durchsetzungswillens dieser Frau, die sich seit nun 15 Jahren als Opfer stilisiert:

Rechtsanwältin Kerstin Neubert, beweisrechtlich:

„Du willst mich doch zum Psychiater schicken und allen erzählen, wie irr ich bin. Du bist damit zu weit gegangen. Wieso sollte ich noch irgendetwas für Dich tun?“
28.02.2003
„Habe Dir Deine ganzen Belege heute zurückgeschickt. Geh zu einem Steuerberater. Du bist gestern zu weit gegangen. Frauenarzttermin mit dir gibt es nicht.“
28.02.2003

„Ich hasse Dich, Dein Pinky und Deine Scheiß Tussen dort! Du weißt es und Du änderst nichts! Ich will nie wieder was damit zu tun haben!!“ 
26.02.2003

„Sag mir endlich, was in diesem Scheiß-Laden noch alles hinter meinem Rücken abläuft! Deswegen suchst Du Dir auch keinen Job! Schön weiter Hahn im Korb spielen. Kannst Dich nachher gleich bei allen über mich ausjammern. Denen erzählst Du schließlich alles, im Gegensatz zu mir.“
26.02.2003

„Ich schaff das nicht mehr mit Deinem Lügen und Betrügen, mit der Schwangerschaft alleine da zu stehen, während Du machst, was Du willst. Ich kann nicht mehr!“
26.02.2003

„Dir wäre es scheißegal, ob ich mich umbringe, Hauptsache Dein Leben bleibt locker und spaßig. Daß  ich ein Kind bekomme, interessiert Dich sich kaum. Daß ich das Kind alleine bekommen und groß ziehen muß, ist Fakt. Vater braucht seinen Spaß. Jetzt bin ich die Psychopathin, weil ich an Deinem Egoismus kaputt gehe.“
27.02.2003

„Dein Doppelleben mit mir und mit Deiner Pinky-Welt ist zum Kotzen! Schön trennen und verheimlichen und angreifen, wenn ich was sage. Verschimmel in dem Laden!“
27.02.2003

„Ich komme nicht. Es war ausgemacht, daß ich bis Dienstag bleibe, Du sitzt lieber in Deinem Pink, damit hat sich für mich das Thema BB und PP für immer erledigt.“
27.02.2003

„Du wolltest mit dem Pinky etwas ändern und Dir einen Job suchen. Schön, daß Du Dich so an Vereinbarungen hältst.“
27.02.2003

„Wenn Du willst, dann geh mit Christl ins Bett und mit Tatjana etc., „Dumm fickt gut.“ Viel Spaß 
07./08.03.2003

Nach einem Jahr erfolgreicher Kindesentfremdung aufgrund Verschleppung und Untätigkeit der Würzburger Familienrichterin Treu äußert sich die kriminelle Kindsmutter in einem familienpsychologischen Gutachten wie folgt. Sie bekundet und simuliert hier zwar „Bereitschaft“, mir einen Promilleteil meiner Vaterschaft durch Kontakte zu „gewähren“, was bereits jedoch hier durch die vollkommene Entwertung und Diffamierung meiner Person bei völliger Leugnung der Faktenlage als bloße Simulation gelten kann (auf die es freilich infolge nicht ankommt, da Mütter für kriminelles Verhalten im Justizbezirk ohnehin einen Freibrief haben).

„Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.“ Das andere sei schon ihre Selbständigkeit“…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? „Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“
Seite 20
„Ob sie denn mit Blick auf Herrn Deeg die Vorstellung von Vater, Mutter und Kind gehabt habe? „Ich hab‘ die Vorstellung immer noch, und ich hatte sie damals auch. Ich will die Vorstellung immer noch verwirklichen.“ Die Erfolgsaussichten, die Vorstellung von Vater, Mutter und Kind mit Herrn Deeg zu verwirklichen, beurteilte sie zum Zeitpunkt der Schwangerschaft 50:50. Sie wünsche sich noch ein zweites Kind und einen Partner, mit dem sich das verwirklichen lasse.“ Ohne (Name des Kindes..) Vater ausschließen zu wollen.“ Allerdings wolle sie zukünftig einen anderen Partner.“
Seite 17

An dieser Stelle zeigt sich, wie selbstverständlich hier über existentiellste Grund- und Elternrechte und die Rechte des Kindes über den Kopf der Betreffenden hinweg dominant bestimmt wird. Ein Rückverweis auf die akut aktivierten traumatischen Verlustängste des Täters Michael Keller, die dieser vor der Tat äußerte, erübrigt sich fast.

Die Kindsmutter weiter:

„Nach dem Studium der Akte könne man den Eindruck habe (sic), sie verfahre nach dem Grundsatz: Was stört es den Mond, wenn ihn die Wölfe anheulen?! Frau Neubert sagte, daß er zum 1. Dezember (Anm.: 2004) hierher ziehen werde, sei ein Problem für sie. Der Gedanke daran versetze sie in „Panik“. – Es gebe doch da die Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz! Die gelte nur bis Mitte Dezember. Insofern passe sein Umzug zeitlich inś Bild. Sie wolle sie verlängern lassen.
Seite 17/18

Spätestens hier wird beweisrechtlich deutlich, dass das sog. Gewaltschutzgesetz für die Täterin hier lediglich ein beliebig zu missbrauchendes Konstrukt ist, um die Bindung zwischen Vater und Kind zu zerstören. Diese auf Ergebnis ausgerichtete Motivlage ist vielfach unwiderlegbar offenkundig geworden.

Die in diesen Äußerungen vorhandenen borderlinehaften Deutungen zwischen idealisierter Familie und Entwertung meiner Person als Partner und Vater des Kindes geben durchweg die Innenperspektive der Entfremderin wider, ohne jeden Bezug auf die Lebenswirklichkeit, meine Person, meine Perspektive und meine Gefühle als Vater. All das wird von den Täterbehörden Würzburg/Bamberg unkommentiert stehen gelassen und der Täterin infolge über nun 15 Jahre andauernd ein psychischer Missbrauch des gemeinsamen Kindes und eine gewaltsame Kindesentziehung durch Neubert befördert:

„Angenommen, sie könnte zaubern – was sie an ihrem Leben ändern würde? Mit Blick auf die Vergangenheit nichts, die wäre abgeschlossen. Auf ein Buch von Sartre Bezug nehmend, sagte die Probandin, unter den Umständen der damaligen Situation würde sie alles wieder so machen. „Es hatte alles Gründe, warum ich es getan habe und wie ich es getan habe.“ – Ob sie über die Trennung von Herrn Deeg getrauert habe? „Die ganze Beziehung war so ambivalent, daß man das so nicht sagen kann. Ich hab’ihn geliebt, deshalb wollte ich dieses Kind.“ Seite 21

„Bereits aus den Akten habe man den Eindruck gewinnen können, sie habe wiederholt Fluchtversuche unternommen? „Ständig, alle paar Wochen.“ Frau Neubert bekräftigte, sie habe die Beziehung beenden wollen. Wieso sie unter diesen Umständen ein Kind von und mit diesem Mann habe haben wollen?
„Ich hab’ihn geliebt. Ich hatte das Gefühl, ich kann ihn nie kriegen, aber über das Kind hab’ich ein Stück von ihm.“
Seite 27/28

„Als sie dann schwanger gewesen sei, sei Herr Deeg „emotionslos“ gewesen. Sie sei es gewesen, die versucht habe, eine Bindung zwischen ihm und dem Kind in ihrem Bauch aufzubauen.“….
Seite 28

„Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie („Rama-Idylle“). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“ Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.“
Seite 30

„Ich habe’ihn geliebt, ich wollte dieses Kind haben, um ein Stück von ihm zu haben. Das Kind bekommt jetzt meine Liebe.“ Bei ihm sei sie „völlig fehlinvestiert“. Auch wenn man es nur funktional und nicht moralisch werte, habe sie sich mit Blick auf das Kind verantwortungslos verhalten! Frau Neubert erwähnte den Gedanken an eine Abtreibung und daß dies für sie nie in Frage kommen würde.“
Seite 31

„Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. „Ich selbst komm‘ mit meinem Leben wunderbar klar.“ Und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. „Mir reichtś mit seinen Problemen.“
Seite 35.

Wie aufgezeigt, konnte die Idealisierung der Beziehung und „Familie“ so nahezu anlasslos und rein aufgrund von narzisstischer Deutung und Meinung der Kindsmutter selbst – die mit meiner Person nichts zu tun hat – wechseln mit kompletter Entwertung meiner Person und Gefühle, indem sofort beim geringsten Anlass die gesamte Beziehung und geplante Zukunft in Frage gestellt wurde – ein generelles boderlinehaftes, unsicher-ambivalentes Beziehungsverhalten – und die „Tauglichkeit“ als Vater überhaupt in Frage gestellt wurde.

Dem versuchte ich – insbesondere nach diesem gewalttätigen Eifersuchtsanfall und der bösartigen Ausgrenzung aus Rache von einem gemeinsamen Termin bei der Frauenärztin im zweiten/dritten Schwangerschaftsmonat – durch Insistieren auf eine gemeinsame Paartherapie entgegenzuwirken. Nach Erlass der Gewaltschutzverfügung durch das Zivilgericht wandte ich mich an das völlig untaugliche Familiengericht Würzburg, was die bis heute manifestierte Zerstörung der Vater-Kind-Bindung zur Folge hatte.

Die Kindsmutter lehnt trotz der Lebenszerstörung für mein Kind und mich bis heute jede Hilfe und Therapie für sich selbst bereits im Ansatz ab, da sie „keine Probleme“ habe sondern alles auf meine Person projiziert. Nachdem sich die Verhaltensweisen insoweit während der weiteren Schwangerschaft vollständig legten, insistierte ich nicht weiter in diese Richtung.

Dies war ein Fehler, da Kerstin Neubert wie bekannt und weiter nochmals aufgezeigt, infolge bösartig, zielgerichtet und unter dem destruktiven Wirken ihres eigenen Vaters nicht nur die Beziehung und Familienbildung ohne jede weitere Kommunikation mit meiner Person zerstörte, sondern auch meine Vaterschaft und somit jegliches Lebensglück. Erst 2010, sieben Jahre später gelang es über das Familiengericht Würzburg, Kontakte zu meiner Tochter durchzusetzen, wie infolge beweisrechtlich geschildert.

Das Verhalten Neubert ist nach heutigem Kenntnisstand insgesamt als überaus bösartig, rücksichtslos und zielgerichtet anzusehen, persönlichem Wunsch nach Rache entspringend sowie der Gratifikation durch ihr Umfeld, das sie als toughe Karrierefrau wahrnehmen soll, die aus guten Gründen einen untauglichen Partner ausgrenzt.

In diesem Kontext ein Kommentar und eine Bedrohung gegen mich, die diese ideologische Verwirrung im Täterinnenmilieu beleuchtet, 19.04.2018:

“Martin, wie eingleisig und begrenzt muss man denken, wenn man es Jahrzehntelang nicht begreift das eine Frau das Recht hat sich vom geistesgestörten und gemeingefährlichen Partner zu trennen. Und wenn da eine Tochter unterwegs ist, ist das erste Gebot einer Mutter ihr Kind vor dem permanent gewalttätigen irren Vater zu schützen. Deine jahrelangen Straftaten und deine krankhafte Arbeitsfaulheit gibt ihr doch auch jetzt noch Recht. Deine Tochter schämt sich für ihren „Erzeuger“. Ein Vater wirst DU ihr niemals sein! Irgendwann wirst auch Du entgültig Ruhiggestellt. R.I.P.

Eine Strafanzeige ist erstattet, IP-Adresse liegt vor, Ermittlungen laufen.

Ergänzend hierzu ein an mich gerichteter im öffentlichen Forum der Zeitung Mainpost veröffentlicht, der von dem dort tätigen sog. Redakteur Manfred Schweidler stammt und die Gesinnungslage der Region beispielhaft beleuchtet:

Manfred Schweidler, sog. Journalist, Mainpost

„Herr Deeg, Sie sind einfach ein wirrer Schwätzer,dessen Haßtiraden keine Grenzen kennen. Alle Menschen tun Ihnen Unrecht? Umgekehrt wird ein Schuh draus. Ihnen ist jeder normale Maßstab verloren gegangen, sie wüten gegen alle und jeden, der Ihnen nicht die Füsse küsst.
In Ihrer Heimat Stuttgart heißen solche Menschen Gscheiderle. Sie bedrohen und beschimpfen mit Schaum vor dem Mund Menschen, drohen mit Gewalt und wimmern sich im nächsten Moment erbarmungswürdig einen ab, als seien Sie ein Opfer. Wer sich so aufführt, darf sich nicht wundern, wenn man ihn für nicht ganz normal hält.“

Der Eingang erfolgte unter Mailadresse m.schweidler@aol.com am 02.10.2017. Auch hier habe ich eine Strafanzeige erstattet, Ermittlungen wurden wie in allen Fällen von der Staatsanwaltschaft Würzburg, der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg unter Strafvereitelung verweigert, eine Klageerzwingung beim OLG Bamberg unter Rechtsbeugung verhindert.

Auch dies beleuchtet, mit welchem asozialen und bösartigen gesellschaftlichen und ideologischen Klima Väter als Opfer zustätzlich zu Traumatisierungen und Ausgrenzung ausgeliefert sind. Taten wie die von Michael Keller sind nicht unabhängig von diesem Phänomen zu betrachten.

Frauen und Täterinnen wie Kerstin Neubert hingegegen werden gerade mit narzisstischer Gratifikation überschüttet, wenn sie die Bindung zwischen Vater und Kind zerstören.

Selbst widerwärtigtste Figuren wie Manfred Schweidler spielen sich ohne jedes Hintergrundwissen als Beschützer und Retter von vorgeblichen Opfern auf und inszenierten sich unter Beleidigungen und Verhöhnungen der Opfer als moralische Instanz. Im Fall Schweidler unter Missbrauch der Möglichkeiten eines Zeitungsredakteurs.

Es erschließt sich jedem Beobachter unmittelbar, unter welchem Vorzeichen und unter welcher dumpfen Gesinnung die 2005 beginnende Berichterstattung der örtlichen Mainpost („Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“, 13.08.2005) über diesen Konflikt und die Verbrechen der Justizjuristen und Gerichte gegen mich erfolgte.

Im Dezember 2003, dem dritten Lebensmonat des gemeinsamen Wunschkindes, erwirkte Kerstin Neubert beim (sachlich unzuständigen) Zivilgericht Würzburg eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen mich mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung. Dieses sog. Kontaktverbot stellt es wie bekannt unter Androhung von Ordnungsstrafe bis 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis 6 Monaten unter Strafe, zu der Antragstellerin in irgendeiner Weise Kontakt aufzunehmen oder sich ihr zu nähern.

Der Würzburger Kriminelle und Richter Thomas Schepping erließ diese Verfügung klischeehaft gemäß der frauenpolitisch-feminstischen Zielrichtung dieses Gesetzes auf Grundlage der Glaubhaftmachung der Volljuristin Neubert, ohne Beweisvorlage und Anhörung meiner Person.

Justizverbrecher: Clemens Lückemann und sein Lakai Thomas Schepping

Als sog. Vorwurf genügten infolge pauschale Vorwürfe der Belästigung und Bedrohung, garniert mit völlig falschen Darstellungen und dem Hinweis auf eine Sachbeschädigung.
Ebenfalls unter falscher Eidesstattlicher Versicherung gab Kerstin Neubert an, dass ich ihr seit langem getrennter „Ex-Freund“ sei. Obwohl ich 15 Jahre Polizeibeamter war, gab die Kindsmutter auf Nachfrage in Entwertungsabsicht an, ich sei Fitness-Trainer.

Der Kriminelle Thomas Schepping missbrauchte infolge sein Richteramt, um die unschwer erkennbare anfängliche Fehlentscheidung aufrechtzuerhalten und unter repressivem Machtmissbrauch zu verdecken.
Auf das gemeinsame Kind nahm der Kriminelle Schepping keinerlei Rücksicht.

Die Weichenstellung für die irreversible Zerstörung der Vaterschaft und der Vater-Kind-Bindung wurde auf diese Weise mit vorgezeichnetem weiteren Weg durch einfachsten Amtsmissbrauch eines sich als Autorität aufspielenden dummen und gleichgültigen Provinzrichters gelegt.

Die Taten Scheppings werden bis heute unter struktureller Rechtsbeugung vertuscht und gedeckt.

3.
Stichpunktartige wesentliche Vorgänge und Entwicklung 2003 bis 2018

2003-2005

Das Familiengericht Würzburg benötigt auf meinen Antrag vom 27.12.2003 (Erhalt der sog. Verfügung auf Kontaktverbot zur Kindsmutter, 22.12.2003) acht Monate bis zu einem ersten Termin, 13.08.2004. Während dieser Zeit wird die Kindesentfremdung bereits manifestiert.

Die Familienrichterin Treu beauftragt in Folge zur eigenen Entlastung erst einmal ein Gutachten. Der in Würzburg vernetzte Gutachter Wittkowski stellt fest, 1 Jahr Kindesentfremdung, Dezember 2004:

„Es bedeutet…., daß die Abwesenheit ihres Vaters für (Name des Kindes) bereits teilweise nachteilig gewirkt haben dürfte und daß die Auswirkungen erst langfristig zum Vorschein kommen werden.“

„Der Gutachtenauftrag wird dahingehend beantwortet, dass ein Umgang des Kindes mit seinem Vater derzeit nicht dem Kindeswohl entspricht, dass eine Vereitelung des Umgangsrechts des Kindsvaters durch Frau Neubert aufgrund ihrer eigenen psychischen Befindlichkeiten nicht gegeben ist und dass weder Paartherapie noch Mediation, wohl aber eine Einzeltherapie für Herrn Deeg angezeigt ist.“

Sog. Gutachter, Wittkowski, Würzburg

Auf das Verfahren beim Landgericht Würzburg, 92 O 1803/17 wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Das Verfahren wurde unter Rechtsbeugung zugunsten des Wittkowski und ungeachtet der verschuldeten Schädigungen unter Rechtsbeugung im PKH-Verfahren entledigt.

Parallel zu diesen Vorgängen tritt bei mir selbst neben einer zunehmenden Traumatisierung aufgrund erzwungener Isolation mittels Gewaltschutzmissbrauch auch eine Verarmung ein, da ich zuvor meine Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei in Baden-Württemberg unter Druck aufgegeben hatte.

Die finanziellen Mittel, die noch vorhanden sind, benötigte ich bereits während der Schwangerschaft zur Begleichung von Mietschulden für die gemeinsam mit der Kindsmutter angemietete Familienwohnung in Böblingen sowie Fahrtkosten nach Würzburg, wo die Kindsmutter infolge eines Eifersuchtsanfalls September 2002 Kanzlei und 2. Wohnung angemietet hatte, fünf Wochen nach Bezug der Wohnung in Böblingen.
Die Wohnung in Würzburg lag in unmittelbarer Nachbarschaft der Wohnung ihres Vaters, der bereits bei dieser Aktion auf meine vollständige Entsorgung und Ausgrenzung ausgerichtet agierte.

Die Familienrichterin Treu setzte sich nach weiteren Monaten Untätigkeit im April 2005 schließlich über die asoziale und lebensfremde Empfehlung des sog. Gutachters hinweg und beauftragte den Verfahrenspfleger Rainer Moser wie folgt, 2 F 5/04:

Rainer Moser als „Gott“, auch Theater

.…“2. Der Verfahrenspfleger wird den Kontakt mit (Name des Kindes) herstellen, eine Vertrauensbasis herstellen und anschließend die Besuche mit dem Antragsteller vereinbaren.
3. Der Umgang wird wöchentlich 3 Stunden nach genauer Absprache stattfinden.“


Nachdem ich über Wochen nichts von diesem sog. Verfahrenspfleger Moser höre, wende ich mich an das Gericht.

Die Richterin weist den Moser nochmals an, sich an den Beschluss zu halten, Juni 2005, 2 F 5/04:

„Das Gericht geht davon aus, dass es nicht im Interesse des Kindes ist, wenn nun – sozusagen auf halber Strecke – aufgegeben wird.“…..

Es wird deshalb vorgeschlagen, dass Antragsteller und Verfahrenspfleger sich über den „Fahrplan“ der nächsten Wochen verständigen.“

Wie sich infolge herausstellt, hat sich der sog. Verfahrenspfleger und Kriminelle Moser insgesamt zwar 17-mal (eigene Aussage) mit der Kindsmutter getroffen, jedoch in keiner Weise beabsichtigt, den vom Gericht aufgebenen Auftrag auszuführen.

Moser hat sich offenbar bei diesen Treffen, die für ihn eine Art Freizeitbeschäftigung waren, von der Kindsmutter und deren Vater instrumentalisieren und dergestalt manipulieren lassen, dass er den Auftrag des Gerichts verweigert und im Gegenteil meine Person im Sinne der Kindsmutter diffamiert.

Unter Rechtsbeugung erwirkte die damit überforderte Richterin Treu ohne Änderung der Sachlage oder meines Charakters als Vater folgenden Beschluss unter Verletzung des Kindeswohls, August 2005, 2 F 5/04:

„Beschluss
1. Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung des gemeinsamen Sorgerechts der Parteien für das gemeinsame Kind …wird zurückgewiesen.

2. Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung auf ‘Vormundschaft für das gemeinsame Kind …wird zurückgewiesen.

3. Der Antrag des Antragstellers, den Umgang des Großvaters Willy Neubert zu beschränken wird zurückgewiesen.

4. Die Befugnis zum persönlichen Umgang des Antragstellers mit dem Kind….wird für die Dauer von 2 Jahren ausgesetzt.

Um diesen verfassungswidrigen Rechtsbruch zu rechtfertigen, wurde mir nun sogar entwertend vorgeworfen, dass ich als Vater auf Mediation ausgerichtet agiere, was die Basis jeder Konfliktlösung darstellt (2011 ordnet die kriminelle Richterin Treu selbst eine solche Mediation an, siehe unten):

„Er (der Kläger) wünscht Maßnahmen bis hin zur Mediation oder Therapie für die Antragsgegnerin, damit es wieder eine Familie geben kann.“

Auf das Verfahren beim Amtsgericht Würzburg gegen den Kriminellen Moser, 17 C 960/17 wird vollinhaltlich beweisrechtlich verwiesen.

Das Verfahren wurde unter Rechtsbeugung zugunsten des Moser und ungeachtet der verschuldeten Schädigungen unter Rechtsbeugung im PKH-Verfahren entledigt.

Fortsetzung folgt……