Justizverbrecher und Überlastung: EGMR gibt offenkundig „untaugliche“ Beschwerdeformulare aus, die dann direkt vernichtet werden! Rechtsuchende und Justizopfer läßt man gezielt auflaufen!

Die JUSTIZVERBRECHEN immer dreister:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als Letztinstanz für innerdeutsche Justizverbrechen und Menschenrechtsverletzungen vereitelt offenkundig gezielt die berechtigte Verfolgung von Verstößen gegen die Konvention: man gibt vorsätzlich „untaugliche“ Formulare aus, um die Akten dann als „unzulässig“ zu vernichten und zu unterdrücken.

—–Der Gerichtshof …. teilt den Beschwerdeführern durch die Kanzlei ohne richterliche Prüfung (!) und ohne Gelegenheit zur Heilung des Formmangels … mit, dass die Beschwerde vernichtet werde und nicht bearbeitet werden könne.“—–
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg

http://blog.beck.de/2016/07/19/bei-egmr-beschwerden-nicht-das-vom-bmjv-im-internet-angebotene-formular-benutzen

Im Mai ging dieses Schreiben an den Menschenrechtskommissar Muiznieks, beweisrechtlich im Blog:
https://martindeeg.wordpress.com/2016/05/14/schreiben-an-menschenrechtskommissar-muiznieks-nach-urteil-buchleither-vs-deutschland-es-geht-um-strukturelles-unrecht-deutscher-familiengerichte/

imageNils Raimonds Muižnieks

Da keine Antwort erfolgte, folgte dieses Schreiben letzte Woche, der Polizei in Baden-Württemberg liegt alles vor:
https://martindeeg.wordpress.com/2016/07/25/asoziale-bayerische-csu-justiz-entwurzelt-menschen-treibt-rechsuchende-in-isolation-und-eskalation-innenminister-faselt-im-tv-von-praevention-und-sicherheit-verbrecher-im-amt-weiter-gedeckt

Der Einzelrichter André Potocki und der Referent Axel Müller-Elschner sind wegen Straftaten im Amt angezeigt, in meinem Fall geht es um schwere Freiheitsberaubung im Amt, Verweigerung der Entschädigung und KINDESENTZUG/Beihilfe zur Kindesentführung durch bayerische Justizverbrecher:

https://martindeeg.wordpress.com/2016/06/18/beim-egmr-werden-akten-vernichtet-einzelrichter-andre-potocki-deckt-diejustizverbrecher-um-den-rechtsradikalen-clemens-lueckemann-freiheitsberaubung-im-amt-kein-verstoss-gegen-die-menschenrechtskonv/

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Justizverbrecher: André Potocki, EGMR

Meine Strafanzeigen und Beschwerden sind offensichtlich überaus berechtigt, wie in Juristenblog nachzulesen:

Bei EGMR-Beschwerden nicht das vom BMJV im Internet angebotene Formular benutzen!
von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 19.07.2016

Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht11|1904 Aufrufe
Die zunehmende Bedeutung der Individualbeschwerde zum EGMR nach Art. 34 EMRK ist zwischenzeitlich allgemein bekannt – genauso wie die richtungsweisenden Entscheidungen des Gerichtshofs zumal auch im Strafrecht zum absoluten Folterverbot (Art. 3, 15 Abs. 2 EMRK), zu nemo tenetur usw.

Allerdings „versinkt“ der Gerichtshof in einer Flut von Beschwerden von mehr als 100.000 im Jahr. Diese versucht die Kanzlei des Gerichtshofs offensichtlich durch (möglicherweise zu) strenge Zulassungsanforderungen nach Art. 47 VerfO einzudämmen.

Für die Beschwerdeführer – die im EGMR oft die letzte Hoffnung erblicken – sehr ärgerlich wird es, wenn sie das vom BMJV auf der Homepage für die formulargebundene Beschwerde eingestellte Formular und die Ausfüllhinweise aus dem Jahr 2014 verwenden. Dies führt dazu, dass nach der seit 1.1.2016 gültigen Rechtslage solche Beschwerden zwingend und irreparabel scheitern.

Diesen Umstand hat RA Dr. Heuchemer NZWiSt 2016, 231 aufgedeckt und besprochen ergänzt um zahlreiche Praxishinweise. Der Gerichtshof handhabt die VerfO wohl teilweise überstreng – und teilt den Beschwerdeführern durch die Kanzlei ohne richterliche Prüfung (!) und ohne Gelegenheit zur Heilung des Formmangels zu geben mit, dass die Beschwerde vernichtet werde und nicht bearbeitet werden könne.

Dies wirft die Frage nach dem Sinn einer derart strengen Handhabung von Formvorschriften vor einem den Menschenrechten verpflichteten Gerichtshof auf, vor dem man sich ohne Anwaltszwang beschwerden kann, aber auch die Frage nach dem gesetzlichen Richter und die (ggf staatshaftungsrechtlichen?) Folgen für die beim BMJ Verantwortlichen, wenn die Beschwerden gegen die Bundesrepublik auf der Grundlage des im Internet angebotenen angebotenen Formulare seit 1.1.2016 zwingend „ins Leere“ gehen und auf das Gleis des prozessual sicheren Scheiterns gesetzt werden.

http://blog.beck.de/2016/07/19/bei-egmr-beschwerden-nicht-das-vom-bmjv-im-internet-angebotene-formular-benutzen

Asoziale bayerische CSU-Justiz entwurzelt Menschen, treibt Rechtsuchende in Isolation und Eskalation, Innenminister faselt im TV von Prävention und Sicherheit! VERBRECHER im Amt weiter gedeckt…

Der Blog ist weiter BEWEISMITTEL für die asozialen Verbrechen innerhalb der bayerischen Justiz, die intern gedeckt werden.

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Während der bayerische Innenminister Joachim Herrmann und andere in TV-Talks infolge der Gewalttaten der letzten Tage wieder von Prävention und Sicherheit faseln, betreiben Justizverbrecher in der Provinz das Gegenteil:

Die bayerische Justiz isoliert Menschen und Rechtsuchende wie mich, zerstört Existenzen und Elternschaft. Die bayerische Justiz grenzt aus, entwurzelt, diffamiert, eskaliert. Sie pathologisiert und kriminalisiert Rechtsuchende auf niederstem Niveau. Das ist MISSBRAUCH des Gewaltmonopols, staatliche Gewalt.

Justizverbrecher wie Clemens Lückemann, Thomas Trapp und Pankraz Reheußer wähnen sich hierbei erkennbar über Recht und Gesetz stehend, gedeckt vom Fassadenminister Bausback, der nur noch dazu da ist, bei gegenseitig zugeschanzten Beförderungen zu ‚gratulieren‘, Dienstaufsicht wird verweigert, Verbrechen werden gedeckt.

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Dieses Schreiben/Ergänzung Strafanzeige dokumentiert nochmals in gebotener Kürze die Justizverbrechen:

An den
Kommissar des Europäischen Gerichtshofs
– Nils Raymond Muiznieks –
European Court of Human Rights
67075 Strasbourg Cedex
France 22. Juli 2016

Ich hatte Sie bereits am 14. Mai 2016 angeschrieben. Hierauf erhielt ich keine Antwort.
https://martindeeg.wordpress.com/2016/05/14/schreiben-an-menschenrechtskommissar-muiznieks-nach-urteil-buchleither-vs-deutschland-es-geht-um-strukturelles-unrecht-deutscher-familiengerichte/

Mehrfertigung dieses Schreibens erhält die ermittelnde örtliche Polizeibehörde in Baden-Württemberg

1.
Es wurde bereits Strafanzeige insbesondere wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung gegen den Einzelrichter beim EGMR, Andre Potocki, erstattet, insbesondere Beschwerde 1033/12.

2.
Desweiteren wurde Strafanzeige gegen den Berichterstatter Axel Müller-Elschner wegen Urkundenunterdrückung und Amtsmissbrauch erstattet.

Das Verhalten der Beschuldigten Potocki und Müller-Elschner ist kein Einzelfall und in weiteren Verfahren aufzuklären:

1.
Beschwerde Nr. 26771/16
, Lauria ./. Deutschland
Fall des Geschädigten Angelo Laura

Herrn Lauria wurde mit Datum vom 17.05.2016 durch den Beschuldigten Müller-Elschner mitgeteilt, dass seine Beschwerde vernichtet wurde. Als Grund hierfür gab der Beschuldigte fälschlich an, dass vorgeblich eine Unterschrift nicht vorhanden sei und die Entscheidung des BVerfG fehle, was unzutreffend ist.

2.
Beschwerde Nr. 11466/16
, (….) ./. Deutschland
Ebenfalls durch die Beschuldigten Potocki wurde hier eine Beschwerde in Zusammenhang gmit Kindesentzug/Umgangsboykott durch deutsche Gerichte ohne weitere Begründung entledigt.
Herr Rechtsanwalt Rixe äußerte offenbar, dass die Richter lediglich ein „Mindestmaß an Verfahrensregeln“ formal beachtet hätten.

Begründung/Folgen für Rechtsuchende

Der Rechtsweg für Geschädigte und Väter, denen rechtsfremd der Kontakt zu Kindern verwehrt wird, erweist sich zunehmend nun nicht nur bis zum Bundesverfassungsgericht als untauglich und Fassade.

Auch der EGMR ist offenkundig aufgrund Überlastung, Unwillen und sonstiger rechtfremder Motive nicht mehr in der Lage, ordentliche Verfahren durchzuführen und dem Rechtsweg zumindest noch eine letzte korrektive Instanz zu verschaffen.

Das Verhalten der Verantwortlichen Potocki und Müller-Elschner beim EGMR hier ist rechtswidrig, asozial und lässt jegliche Ernsthaftigkeit in der Bearbeitung von offenkundigen Justizverbrechen durch bayerische Gerichte vermissen. Es geht offenkundig nur noch um Entledigung.

Das Verhalten der Verantwortlichen des EGMR und der rechtswidrige und asoziale Umgang mit meinen berechtigten Eingaben – auf dem gesamten Rechtsweg und über Jahre – ist insbesondere erkennbar geeignet, bei meiner Person als Rechtsuchendem, Justizopfer und Vater eine Selbsstötung, Gewalt- und Tötungsdelikte gegen die Verantwortlichen und Vergeltung im Rahmen der Rache wegen Zerstörung der Vaterschaft und Existenzzerstörung zu provozieren und zu verschulden.

Wenn diese objektiven Angaben geeignet scheinen, mich erneut psychiatrisch begutachten lassen zu wollen ändert dies infolge nicht das geringste daran, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen sind, und die Faktenlage detailliert aufzuklären ist.

Bei derartiger Zielsetzung bitte ich um Mitteilung über die Sachbearbeiterin der Polizeibehörde des Wohnortes.

Es ist völlig ausgeschlossen, dass Justizverbrechen, wie sie hier in Rede stehen, in einem Rechtsstaat zu vertuschen und auf Kosten der Geschädigten formaljuristisch floskelhaft abgetan werden.

Dies offenkundig, um die hochrangigen Beschuldigten und bayerischen Justizverbrecher zu schützen und zu decken.

(….)

Sachverhalt:

1.
Beschwerde 1033/12

Ich wurde (ehemaliger Polizeibeamter, Vater eines zu diesem Zeitpunkt seit sechs Jahren unbehelligt durch Kindsmutter /Juristin entfremdeten Kindes) ohne Vorliegen einer Straftat von 21. Juni 2009 bis 5. März 2010 und aufgrund eines zweiten zweifelsfrei rechtswidrigen Haftbefehls trotz bereits acht Monaten erfolgter Freiheitsberaubung nochmals vom 12. März 2010 bis 22. April 2010 in sogenannter Untersuchungshaft gesperrt. (Landgericht Würzburg, 814 Js 10465/09)

Vorgeblicher Geschädigter der Straftat („Störung des öffentlichen Friedens“ anhand interner Dienstaufsichtsbeschwerde) war die Anklagebehörde, Staatsanwaltschaft Würzburg, die gezielt Richtern falsche Sachverhalte vermittelte, Polizeibeamte unter Druck setzte und den „Haftgrund“ Fluchtgefahr frei erfand.

Als Haupttäter der Freiheitsberaubung im Amt sind die Beschuldigten Clemens Lückemann (CSU-Funktionär, zur Tatzeit Leiter Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwalt) sowie Staatsanwalt Thomas Trapp, gegen den sich die verfahrensursächliche Dienstaufsichtsbeschwerde richtete, anzusehen.

Diese wirkten zusammen mit den befreundeten Richtern des OLG Bamberg, dem CSU-Funtionär Norbert Baumann sowie dem Richter Thomas Schepping, die mit den Beschuldigten der Staatsanwaltschaft ein kumpelhaftes Geklüngel bilden, das die Gewaltenteilung regelhaft aushebelt.

Die Beschuldigten gaben bei dem befreundeten Würzburger Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß darüberhinaus ein vernichtendes und vorsätzlich erstattets Fehlgutachten in Auftrag, um eine dauerhafte Unterbringung nach § 63 StGB zu erreichen.

Die fehlenden Voraussetzungen für die Unterbringung wurden durch Prof. Dr. Nedopil in Obergutachten festgestellt, so dass dieser Plan der Beschuldigten scheiterte.

Nachdem das Landgericht Würzburg, 1. Strafkammer, in Urteil vom 20.08.2010 feststellte, dass von Anfang an keine Straftat für die Maßnahmen gegeben war, wirkten die Beschuldigten zusammen, um die vom Landgericht zugewiesene Entschädigung für zweifelsfrei insgesamt zehn Monate zu Unrecht erfolgte Haft zu verweigern.

Die Vorgänge verwirklichen nicht nur erkennbar schwere Straftaten im Amt sondern missachten auch die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Bereits kurz nach Eingabe der ausführlichen, mehrere Hundert Seiten umfassenden Beschwerde beim EGMR im Jahr 2012 teilte der Beschuldigte Müller-Elschner mit, dass die Beschwerdeeingabe unerklärlicherweise verschwunden sei.

Vier Jahre später nun deckt der Beschuldigte Potocki offenkundig die Beschuldigten, worauf in einem floskelhaften Anschreiben die gesamte Beschwerde als unzulässig verworfen wird.

Es geht hier erkennbar um schwere gemeinschaftliche Freiheitsberaubung im Amt durch bayerische Justizjuristen. Die Verweigerung der Entschädigung für zehn Monate zu Unrecht erfolgte Haft ohne Vorliegen einer Straftat ist zweifelsfrei ein Verstoß gegen geltendes Recht.

2.
Beschwerde 25066/16

Anlass sämtlicher juristischen Auseinandersetzung ist die durch die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes erzwungene Trennung.

Aus persönlichen Motiven und innerpsychischer Laune heraus erwirkte sie hierzu mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung (156 StGB) eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen mich. Die Beantragung solcher Gewaltschutzverfügungen gegen Männer in jedweder Form von Paarkonflikt werden in der Region durch Frauennetzwerke, Frauenvereine, Staatsanwaltschaft, Gericht und Polizei öffentlich beworben. Eine Prüfung auf Falschangaben wird nicht durchgeführt und ist auch nicht gewollt, es geht lediglich um klischeehafte Darstellung von Tätigkeit. (Zivilgericht Würzburg, 15 C 3591/03, Beschuldigter Thomas Schepping)

Ab diesem Zeitpunkt bestand eine vorverurteilende Stigmatisierung und Vorverurteilung gegen meine Person als Mann, die völlig unbeachtlich des gemeinsamen Kindes und des bis dahin geordneten bürgerlichen Lebens bis heute andauernd meine Vaterschaft zerstörte, meine Existenz zerstörte und zu einer immer bizarreren Kriminalisierung und Pathologisierung meiner Person durch die örtlichen Justizverantwortlichen missbraucht wurde.

Dem Höhepunkt der zehnmonatigen Freiheitsberaubung gingen mehrere rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen, bereits im Ansatz gescheiterte Zwangseinweisungsversuche und zahlriche willkürliche Repressionen voraus.

Handlungsleitend ist hierbei offenkundig eine lebensfremde Hybris, die sich aus Amt und Status in der Justizbehörde speist und eine in Teilen rechtsradikale, skrupellose und böswillige Schädigungsabsicht gegen mündige Bürger, die sich gegen Unrecht zur Wehr setzen.

Ein besonderes psychologisches Motiv scheint auch meine Tätigkeit als in „Ungnade“ gefallener Polizeibeamter zu sein, an dem man sich vermeintlich austoben kann.

Parallel hierzu erfolgten jahrelange Verschleppungen, Untätigkeit und rechtsfremde Vorgehensweise des sofort von mir um Hilfe ersuchten Familiengerichts. (Familiengericht Würzburg, Az. 002 F 5 /04, Beschuldigte Treu).

Erst mit Datum vom 09. April 2010 und im Alter des Kindes von sechs Jahren setzte die Familienrichterin Sommer einen wöchentlichen Kontakt mittels konkretem Umgangsbeschluss durch. (Familiengericht Würzburg, Az. 005 F 1403/09, Richterin Sommer)

Nach positiver Entwicklung und Verantwortungsnahme der Mutter im Dezember 2011 (gemeinsame Elternberatung) verweigerte die Kindsmutter ab Juni 2012 jeglichen Kontakt und Umgang. Die Richterin Treu, die erneut das Verfahren übernommen hatte, wurde mittels Befangenheitsantrag durch die Kindsmutter und deren hetzerische Rechtsvertretung kaltgestellt. (Familiengericht Würzburg, Az. 002 F 1869/12, u.a., Beschuldigte Treu)

Meine Anträge wurden infolge nicht bearbeitet, Sanktionen gegen die Kindsmutter fanden weder statt, als diese den Kontakt mit der Umgangspflegerin verweigerte noch als diese zum Zweck der Umgangsverhinderung untertauchte, Kindesentführung, strafbar nach § 235 StGB.

Erst nach drei Jahren ungehinderter Bindungsblockade und Umgangsboykotts setzte die Beschuldigte Treu erneut eine Umgangspflegerin ein.

Erste erfolgversprechende Anbahnung und jedwede Bemühungen wurden durch die zweifels befangenenen Richter unter Vorsitz des Beschuldigten Reheußer im Februar 2016 erneut zerstört. Rechtsbeugend und unter Verletzung sämtlicher Gesetzesbindung, Wahrheitspflicht und Rechtsstaatlichkeit wurde ein sog. Umgangsausschluß gegen mich als Vater erwirkt.

Beschwerde wegen nachhaltiger und böswilliger Zerstörung der Vater-Kind-Bindung zugunsten der anwaltlichen Kindsmutter bei gleichzeitiger Vertuschung von deren Straftaten wurde dem Europäischen Gerichtshof (nach üblicher Entledigung seitens BverfG) mit Datum vom 02.05.2016 nachweislich Postsendeverfolgung zugestellt.

Der Beschuldigte Müller-Elschner versuchte offenkundig auch hier unter Amtsmissbrauch durch Urkundenunterdrückung die Beschwerde zu beenden, wie aus entsprechenden Schreiben hervorgeht.

Erst nach Erstattung einer Strafanzeige gegen Potocki und Elschner (angezeigt/veröffentlicht am 14. Juni 2016) wurde nun ein vorgeblich am 30. Juni 2016 erstelltes Schreiben zugestellt, in welchem nach bekanntem Muster sämtliche berechtigten Anliegen und Menschenrechtsverletzungen gegen mein Kind und mich floskelhaft als unzulässig verworfen werden.

Anlage 1:
Schreiben des Beschuldigten Müller-Elschner, datiert auf 30.06.2016, Unterschrift nicht identisch mit Namen

Ohne Strafanzeige wäre vermutlich ohne weiteres Anschreiben eine Vernichtung erfolgt.

Auch hier wieder durch den Beschuldigten Potocki, der sich vorgeblich bereits ab 09. Juni 2016 mit dem Vorgang beschäftigt hatte, ohne dass jedoch bis heute eine – wie üblich – Mitteilung über Eingang der Beschwerde am 02.05.2016 erfolgt ist.

Der Rechtsweg hat sich insgesamt zwischenzeitlich als völlig untauglich zur Geltendmachung von Verbrechen im Amt, Verbrechen von Müttern und Geltendmachung von Kindesentziehung in diesem Bereicht erwiesen.

Das gesamte Verhalten ist als Aufforderung zur Selbstjustiz zu werten. Das Verhalten der Beschuldigten beim EGMR ist gemessen auch an dem Aufwand, den ich hier als Justizopfer über Jahre auf mich nahm, zutiefst asozial!

Allein die ständigen Phrasen und Hinweise, Schreiben von Rechtsuchenden nicht mehr zu beantworten und zu vernichten, sind eine Aufforderung zur Gewalt gegen die verantwortlichen Justizverbrecher, die hier offenkundig gedeckt werden.

Die Öffentlichmachung dieser Zustände erfolgt momentan weiter über meinen Blog martindeeg.wordpress.com, wo auch dieses Schreiben/Strafanzeige öffentlich gemacht wird.

Die strafrechtlichen Geltendmachungen sind weiter anhängig.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Chronologie und Beginn! Der Amtsrichter, der meine Vaterschaft zerstört hat: Justizverbrecher Thomas Schepping am Ende; Unrecht hinterläßt Spuren.

Es ist beruhigend, dass Bösartigkeit offenkundig ihre Spuren hinterlässt:

Justizverbrecher Thomas Schepping 2005
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Justizverbrecher Thomas Schepping 2016image

Ich wollte hier eigentlich nur einen kurzen Beitrag bringen über die weitere „Karriere“ des Justizverbrechers Thomas Schepping, der 2003 diesen Justizskandal in Gang setzte und nun offenbar an seinem persönlichen Ende angekommen ist, als Direktor des Provinzgerichts Gemünden:

….“Der Präsident das Oberlandesgerichts Bamberg, Clemens Lückemann, verwies in seiner Ansprache dabei auf die besondere Rolle des Amtsgerichts Gemünden durch dessen Nähe zum Bezirkskrankenhaus Lohr und der damit verbundenen Zuständigkeit bei freiheitsentziehenden Maßnahmen im Fall von schweren psychischen Erkrankungen.“…

http://www.main-echo.de/regional/kreis-main-spessart/art3993,3998825

Die anmaßende Unverschämtheit und Selbstdarstellung dieser Justizverbrecher, die nach wie vor auch von den regionalen Behörden gedeckt und hierbei hofiert werden, lässt mich jedoch etwas weiter ausgreifen…..damit auch der DÜMMSTE endlich begreift, was dumme Gesetze in den Händen von skrupellosen Arschlochjuristen anrichten können, die nicht nach Recht und Gesetz entscheiden, sondern danach, welchen Status Betreffende haben, ob Mann oder Frau und insbesondere, wie devot und unterwürfig sie sich gegenüber den hocherrschafltichen CSU-Juristen verhalten. Bei Widerspruch Repression, notfalls bis zur Vernichtung Unschuldiger.

Da Lückemann und Schepping zusammen die zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen mich zu verantworten haben, davon sieben Monate in der Forensik Lohr, kann man diese ungenierte Selbstdarstellung auch als Unverschämtheit auffassen, hier nochmal die gesamten Fakten, die seit 2013 auf diesem Blog öffentlich gemacht sind und seither vertuscht werden, Netzwerk Lückemann:

https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-%C2%A7-63-stgb/

Schepping hielt sich offenbar für eine Art „Cicero“, und ist doch nur ein charakterloser Hofjurist und willfähriger Lakai für seinen Herrn und Beförderer, den rechtsradikalen Justizverbrecher Lückemann, der das gesamte Klima in der Justiz Franken vergiftet hat:

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Dieser Täter hat meine Vaterschaft zerstört:
https://martindeeg.wordpress.com/2015/04/15/justizskandal-martin-deeg-tater-thomas-schepping-der-richter-der-zuerst-meine-vaterschaft-zerstort-hat-und-dann-eine-freiheitsberaubung-im-amt-mitzuverantworten-hat-sie-gehoren-hinter-gitter/

Dieser Täter hat zusammen mit seinem Kumpan Baumann (nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung) einen zweiten, erkennbar rechtswidrigen Haftbefehl gegen mich erlassen, ein Verbrechen: http://www.chillingeffects.de/2010-03-12-baumann2.pdf

Und dieser Täter hat nach Freispruch, den die Justizverbrecher trotz aller Bemühungen nicht verhindern konnten, unter weiterem Amtsmissbrauch mit seinem Kumpan Baumann dafür gesorgt, dass ich bis heute keine Entschädigung erhielt für zehn Monate Freiheitsberaubung im Freistaat Bayern:

Klicke, um auf 2011-04-13-baumann4.pdf zuzugreifen

Schepping, Sie gehören nicht als Direktor an ein deutsches Amtsgericht, sie gehören aus dem Amt entfernt, auf die Anklagebank und in Haft!

Wenn der Rechtsstaat nicht in der Lage ist, Ihre Verbrechen im Amt anzugehen, dann werde ich Sie – als Vater, Justizopfer und ehemaliger Polizeibeamter – auf anderem Wege zur Rechenschaft ziehen.

Was hier infolge konkret anhand „Einzelfall“ dargelegt wird, spiegelt genau das, was Kriminologe Prof. Michael Bock in seinem Gutachten 2001 prognostizierte, als er dem Bundestag empfahl, dieses Gesetz abzulehnen:

Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen

Man hat vorgestern wieder erleben können, dass an sich selbst berauschte Feministinnen und Bundestagsabgeordnete sich einen Dreck für die Meinung von Experten und Fachleuten interessieren, wenn es populistisch um „Gewalt gegen Frauen“ geht, das Hirn setzt aus: https://martindeeg.wordpress.com/2016/07/08/die-abschaffung-des-rechtsstaats-durch-frauenpolitik-zur-sog-sexualstrafrechtsreform/

Foto(2)

CHRONOLOGIE der Ereignisse seit 2003, nochmals BEWEISRECHTLICH zusammengefasst, Schwerpunkt Vaterschaftszerstörung mittels Mißbrauch des Gewaltschutzgesetzes

Dies zeigt auch, wie SCHWEIGEN als WAFFE funktioniert….! Passive Aggression in Meisterschaft:

November 2000: Beginn der Beziehung zu Kerstin Neubert

Silvester 2000/2001:Kurztrip nach Frankfurt zu ihrem Cousin, Übernachtung bei ihrer Tante

Juli 2002: Bezug gemeinsamer Wohnung mit angeschlossener Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei, – parallel hierzu Kündigung meiner Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei. Perspektive Familie mit zwei Kindern.

September 2002: Kerstin Neubert verlässt ohne weitere Kommunikation gemeinsame Wohnung und taucht infolge bei ihrem Vater in Würzburg unter, wo sie eine weitere Wohnung anmietet. Für die gemeinsame Wohnung schickt sie dem Vermieter eine (rechtlich unwirksame) Kündigung zu

November 2002: Treffen in Würzburg, worauf die Beziehung fortgeführt wird, Verhalten bleibt ungeklärt

Silvester 2002/2003: Kurzurlaub in Konstanz/Bodensee

6. Januar 2003: Eifersuchtsanfall/Heulen aufgrund Spinning-Kurs, den ich geben soll und hierauf kurzfristig absage

8. Februar 2003: gewollte und geplante Schwangerschaft wird ärztlich bestätigt

24. Februar 2003: massive Eifersuchtsattacke mit Beleidigungen am Telefon und per SMS. Infolge vereitelt Kerstin Neubert den gemeinsamen Termin bei der Frauenärztin durch „heimliche“ Umterminierung. Eine „Bestrafung“ von mir als Vater, die das ganze Verständnis von Beziehungen dieser Frau offenlegt

März 2003: das von mir einberufene „Familientreffen“ zwecks Klärung der immer wieder affektiv hervorgerufenen Konflikte findet bei Kerstins Mutter und Stiefvater in Karlsruhe statt. Kerstin Neubert erscheint nicht. Ziel meiner Bemühungen ist eine Paartherapie, die Neubert als Vorwurf, ich wolle sie als „irre“ hinstellen, ablehnt.

April 2003: Kerstin Neubert kontaktiert mich zwecks Kauf von Babykleidung, Situation normalisiert sich, Konflikte bleiben ungeklärt.

15. September 2003: Vaterschaftsanerkennung bei der Stadt Würzburg, Erklärung gemeinsamen Sorgerechts wird durch Neubert verweigert.

September 2003: Geburt im Missio in Würzburg. ÜBerraschend, da zu früh. Am Tag vorher waren wir das letzte mal außerplanmäßig zur Kontrolle. alles in Ordnung.

9. Dezember 2003: Attacke von Kerstin Neubert, die mir 25 Euro vor die Füße wirft, als ich wiederholt mitteile, dass ich mir die weiter ungeklärte Wohnsituation finanziell nicht mehr leisten kann.

10. Dezember 2003: letzter unbelasteter Kontakt zum Kind, bevor ich zwecks Arbeit nach Stuttgart fahre.

12. Dezember 2003: Kerstin Neubert sagt die gemeinsame Wochenendplanung per SMS ab. Als ich von Stuttgart nach Würzburg fahre, wird Zutritt zur gemeinsamen Wohnung verweigert, stattdessen die Polizei gerufen. Ab hier übernimmt der intrigante Großvater, Willy Neubert, das Zepter und wird zum Ersatzvater – was nur bei kompletter Ausgrenzung meiner Person funkitoniert, die er mit allen Mitteln forciert (Blog)

15. Dezember 2003: Kerstin Neubert beantragt Gewaltschutzverfügung, Zivilgericht Würzburg.

22. Dezember 2003: Zustellung der Verfügung, in welcher behauptet wird, ich sei der seit langem getrennte „Ex-Freund“, das Kind habe sie alleine gewollt.

27. Dezember 2003:
Sofortiger ausführlichster Widerspruch gegen Verfügung beim Zivilgericht.
Antrag an das Familiengericht auf dringendes Tätigwerden, Schlichtung/Mediation wegen drei Monate altem Kind, akut drohender kontaktabbruch.

27. Januar 2004:
Der Amtsrichter Thomas Schepping veranstaltet auf den Widerspruch hin eine „Güteverhandlung“ in seinem Richterzimmer, die er nach Minuten abbricht, da eine kurze „Einigung“ nicht erreichbar. Falschangaben der Verfügung werden infolge formal in Urteil übernommen.

Ab diesem Zeitpunkt erfolgt auf zivil- und strafrechtlicher Basis Aktenlage ausnahmslos nach geschlechtsspezifischer Rollenzuordnung. Gemeinsames Kind und Fakten ausgeblendet.

31.03.2004: erste Reaktion des Familiengerichts Würzburg, Antje Treu, ich solle mich ans Jugendamt wenden.

Juni 2004: Termin mit Sachbearbeiter des JA, Mario Pinilla, der darauf focussiert, dem Wunsch Neuberts nach Kommunikationsverweigerung zu entsprechen.

Juni 2004: Schepping verlängert in Verhandlung auf Antrag der Neubert das „Kontaktverbot“. Gemeinsames Kind spielt weiter keine Rolle.

Juli 2004: Neuberts Strafanzeigen führen zu einer ersten Strafverhandlung, Amtsgericht Würzburg, Einstellung auf Antrag des Staatsanwalts unter Hinweis auf familienrechtliche Angelegenheit.

13. August 2004:
Erster Termin beim Familiengericht, Antje Treu
Gutachten wird in Auftrag gegeben.

Dezember 2004:
Um Kontakt zu vereinfachen und örtliche Nähe herzustellen, beziehe ich Wohnsitz in der Ortschaft Zell bei Würzburg.

Ab 01.01.2005 beantrage ich in Würzburg Leistungen nach ALG II (erste Auszahlung nach Hartz IV erfolgt im Juni 2005).

31. Dezember 2004:
Erhalt des sog. familienpsychologischen Gutachtens des Prof. Wittkowski, Würzburg, der empfiehlt, jeden Umgang des Vaters auszuschließen, damit die Mutter ihre Ruhe bekommt und sich der Konflikt beruhigt.

April 2005:
Richterin Antje Treu beauftragt stattdessen den sog. Verfahrenspfleger Rainer Moser, der sofort wöchentliche Treffen durchführen soll.

Juni 2005: nachdem sich Moser nicht meldet, beschwere ich mich bei Gericht

Juni 2005: erst nach Aufforderung des Gerichts trifft sich Moser mit mir am 18. Juni 2005 in einem Café

August 2005: Strafverhandlung gegen mich wegen Zusendung von 4 SMS an Neubert, örtliche Mainpost bringt Bericht „Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“.

August 2005: bereits anberaumter Termin um zu sehen, wie die „Kontakte“ laufen. Moser teilt mit, dass er sich 17 mal mit der Kindsmutter getroffen und die Kontakte eigenmächtig nicht durchgeführt hat.

Richterin Treu verlässt bei folgender verbaler Auseinandersetzung den Gerichtssaal und erlässt später rechtswidrig und willkürlich einen Umgangsausschluss für zwei Jahre.

Februar 2006:
Die Staatsanwältin Angelika Drescher, Würzburg, erlässt auf Strafanzeigen Neuberts mehrere Wohnungsdurchsuchungen u.a. der Wohnung meiner damaligen Freundin und des Hauses meiner Eltern in BW wegen „versuchter Nötigung“ und beantragt eine Zwangseinweisung.

Prof. Essinger, Chefarzt der Landesklinik Calw sieht keinerlei Voraussetzung für Maßnahme.

Ehemalige Kollegen werden von der Staatsanwaltschaft telefonisch instruiert, mich „erkennungsdienstlich“ behandeln zu lassen – bei der Polizeidirektion, bei der ich selbst jahrelang als Polizist tätig war.

Juni 2006:
Staatsanwältin Drescher beantragt eine weitere Zwangseinweisung aufgrund bayerischen Unterbringungsgesetzes, was infolge zu einer rechtswidrigen Anwendung in BW führt, Freiheitsberaubung vom 13.06. – 20.06.2006 in der geschlossenen Psychiatrie des Bürgerhospitals Stuttgart.

Mitte 2006:
Staatsanwältin Drescher beantragt vor dem Amtsgericht 1,5 Jahre Haft ohne Bewährung wegen diverser Bagatelltaten, „Verstoß“ gegen das GewSchG durch Anrufe im Jahr 2005 etc.. Es folgt rechtswidrige Verurteilung zu einem Jahr Haft auf Bewährung und weiter auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung, Dezember 2003.

Dezember 2006:
Nach Aushändigung der bei Durchsuchung im Februar beschlagnahmten Gegenstände bei der Polizei Würzburg veranlasst Drescher zwei Stunden später eine weitere rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung in Zell. Alle privaten Fotos etc. werden beschlagnahmt.

November 2006:
In öffentlicher Werbeveranstaltung für das GewSchG im Rathaus antwortet die Staatsanwältin Drescher auf meine Frage hin, dass es einen Missbrauch und Falschbeschuldigungen mittels des Gewaltschutzgesetzes „nicht gibt“.

Januar 2007:
Auf Beschwerde beim Direktor des Amtsgerichts wird zwei Wochen später alles wieder ausgehändigt. Private Bilder von Kerstin Neubert werden ohne Vorliegen Straftat rechtswidrig einbehalten.

Erst rund 1,5 Jahre später erfolgt ohne Vorliegen Straftat formal Anklage vor dem Amtsgericht, in der behauptet wird, im Dezember 2006 hätte ich eine Straftat nach § 201a StGB, „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ begangen bei dem Gespräch mit dem Polizeibeamten KHK Daumann, bei Abholung der beschlagnahmten Gegenstände im Gespräch mit diesem.

Mainpost berichtet, 25. Mai 2008, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhob, um mich zur „Aufgabe“ des Eigentums an privaten Fotos zu zwingen. Ohne Vorliegen Straftat erscheint Bericht „Intime Fotos der Ex überlassen“.

Sommer 2007:
Drescher veranlasst nach den zwei gescheiterten Einweisungsversuchen 2006 in BW eine Begutachtung durch den verlässlichen örtlichen Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß, Würzburg, der nach drei Gesprächen in seiner Praxis diverse Persönlichkeitsstörungen feststellt, Behandlung mit Neuroleptika empfiehlt.

23. Oktober 2007:
In von mir eingereichter Berufung vor dem Landgericht wegen Verurteilung 2006 beantragt Drescher wieder 1,5 Jahre Haft ohne Bewährung. Es erfolgt nochmals rechtswidrig Urteil zu einem Jahr Haft mit Bewährung und weiter auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung Dezember 2003.

Die Mainpost berichtet „Potenzieller OB-Kandidat vom Landgericht verurteilt“.

November 2007:
Ohne Beteiligung des Gerichts wird über Kinderschutzbund Vertrag auf wöchentliche Treffen mit Kind mithilfe der Ehrenamtlichen Fr. Buhr geschlossen.

2007/2008:
Um der Ausblendung des Themas Kindesentzug, den ausufernden Justizverbrechen und der entwürdigenden Berichterstattung etwas entgegenzusetzen, lasse ich mich im Rahmen der Kommunalwahl als OB-Kandidat eintragen.

Bericht „Streitbarer Ex-Polizist: Martin Deeg möchte OB-Kandidat werden“ erscheint an meinem 38. Geburtstag, August 2007.

Januar 2008:
Es folgt ein Treffen mit Vierjähriger, Großvater und Frau Buhr im Kaufhaus Wöhrl, das positiv verläuft. Weitere Kontakte in dieser Form werden verhindert, Großvater will das lt. Leiterin Kinderschutzbund so nicht. Bemühungen der Ehrenamtlichen werden eingestellt.

März 2008:
Ich reiche Beschwerde gegen Neubert bei der Anwaltskammer Bamberg ein.

Diese Beschwerde führt zu Strafbefehl wegen „versuchter Nötigung“, auf Widerspruch zur Anklageerhebung durch Staatsanwalt Trapp, Frühjahr 2009.

April 2008:
Infolge des fortgesetzten Kindesentzugs und der Justizverbrechen begebe ich mich in Therapie. November 2008 bis Februar 2009 erfolgt teilstationärer Aufenthalt in Tagesklinik für Psychosomatik, Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart.

Diagnostiziert wird u.a. eine posttraumatische Belastungsstörung.

18. Mai 2009:
Aufgrund der rechtswidrigen Anklage wegen „versuchter Nötigung“ reiche ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Zivilklage gegen den Staatsanwalt Trapp ein.

12. Juni 2009:
Trapp benutzt die Dienstaufsichtsbeschwerde, um bei den Justizbehörden Würzburg Sicherungsmaßnahmen wegen eines „akut“ drohenden Amoklaufs durch mich zu veranlassen.
Eine offenbar unkomplizierte formlose Festnahme durch instruierte Polizei Würzburg scheitert. Wohnsitz bei Zell hatte ich bereits im April 2009 aufgegeben.

21. Juni 2009:
Durch massiven Druck auf Polizeibeamte Stuttgart werde ich als Teilnehmer des Stuttgarter Halbmarathons festgenommen. Es erfolgt Inhaftierung auf der Krankenstation der JVA Stammheim.

22. Juni 2009:
Trapp reicht einen Haftbefehl nach, in welchem er eine „Störung des öffentlichen Friedens“ nach § 126 StGB behauptet, begangen durch die Dienstsufsichtsbeschwerde gegen Trapp.

25. Juni 2009:
Es erfolgt „Einzelverschub“ nach Bayern in die JVA Würzburg.
In der Mainpost erscheint Bericht „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, Quelle: Staatsanwaltschaft Würzburg.

23. Juli 2009:
Direktor des Amtsgerichts, Roland Stockmann übernimmt Haftprüfung und behauptet in
Beschluss, ich sei „entrückt“, deshalb bestehe auch „Fluchtgefahr“.

Juli 2009:
Auf Grundlage seiner bereits 2007 wunschgemäßen Diagnosen wird Dr. Groß weiter beauftragt. Nach zwei Gesprächen in der JVA Würzburg mit mir stellt er die Diagnose „Wahn“. Dadurch sei ich nun so gefährlich für die Allgemeinheit, dass unbedingt die Unterbringung nach § 63 StGB erforderlich ist.

5. August 2009:
Überstellung von der JVA Würzburg in die Forensik Lohr.

Januar 2010:
Exploration durch Prof. Nedopil bei der LMU München.
Podiumsdiskussion des Falles.

4. März 2010:
Eingang des Obergutachtens des Prof. Nedopil bei 1. Strafkammer Landgericht Würzburg, worauf mangels jeglicher Voraussetzung die Unterbringung sofort aufgehoben wird.

5. März 2010:
Rückkehr nach Stuttgart, wo ich am 21. Juni 2010 zwecks Teilnahme an Halbmarathon die Wohnung verließ.

12. März 2010:
Festnahme wegen vorgeblicher Fluchtgefahr aufgrund erneuten Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft beim OLG Bamberg, 1. Strafsenat, Richter Norbert Baumann/Thomas Schepping, wegen Dienstaufsichtsbeschwerde vom Mai 2009 gegen Staatsanwalt.

Polizei Stuttgart erkennt Freiheitsberaubung im Amt, erhält jedoch Weisung.

22. April 2010:
Nach nochmaliger Überstellung von der JVA Stammheim in die JVA Würzburg Aufhebung des Haftbefehls durch 1. Strafkammer des LG Würzburg.

9. April 2010
Richterin Sommer, Familiengericht Würzburg, erlässt vollstreckbaren Beschluss auf wöchentliche Umgangstreffen sofort nach Haftentlassung, die das Jugendamt vorzubereiten hat.

Mai 2010:
Besprechung beim Kinderschutzbund

Mai 2012:
Wöchentliche Treffen beginnen unter Begleitung des Kinderschutzbundes Würzburg.

20. August 2010:
Mangels Straftat erfolgt Freispruch durch die 1. Strafkammer des LG Würzburg und Zuweisung der Haftentschädigung von 25 Euro/Tag.

Mainpost berichtet lediglich kurz.

Anfang 2011:
Die Treffen werden erweitert und auf den ganzen Stadtbereich ausgedehnt.

Anfang 2011:
Die mittlerweile der Freiheitsberaubung im Amt Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg beantragen über die Beschuldigten des OLG Bamberg, Baumann und Schepping die Verweigerung der Haftentschädigung. Diese wird verweigert mit der Aussage, ich sei „selbst schuld“ an der Untersuchungshaft/Unterbringung.

Juni – August 2011:
Zweiter Aufenthalt in Tagesklinik für Psychosomatik, RBK Stuttgart.

Die 2008 begonnene ambulante Therapie läuft bis Anfang 2015, lediglich unterbrochen durch die Freiheitsberaubung/Inhaftierung Juni 2009 bis April 2010.

Dezember 2011:
Die wieder zuständige Antje Treu erlässt Beschluss für gemeinsame Elternberatung bei der Familienberatungsstelle Würzburg mit Ziel Ausweitung/Normalisierung der Kontakte, gemeinsames Sorgerecht.

Januar 2012:
Kerstin Neubert lässt Anwalt die gemeinsame Beratung absagen, da sie erst Therapie machen wolle.

Treu billigt ihr zunächst Einzelgespräche zu.

Neubert verweigert Einzelgespräche und Kontakt mit der Mediatorin.

März 2012:
Nachdem ihr Anwalt das Mandat niederlegt, beauftragt Neubert die Würzburger Anwältin Gabriele Hitzlberger, um über Konfliktschüren, erneute Entwertungen und Ausgrenzung meiner Person die Beratung dauerhaft zu verhindern.

März 2012:
Neubert verweigert weitere Teilnahme an Besprechungen mit Kinderschutzbund

Ab Juni 2012:
Neubert verweigert die Kontakte über den Kinderschutzbund.

Juni 2012:
Richterin Treu setzt den Verfahrenspfleger Günter Wegmann ein.

23. August 2012: Wegmann veranlasst das bislang letzte Treffen mit Kind.

Oktober 2012:
Die Kindsmutter löst die Anwaltskanzlei auf und taucht mit Kind unter.

Dezember 2012:
Richterin Treu setzt die Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich ein. Neubert sichert zu, die sofortige Anbahnung von Kontakten mit dieser zu vereinbaren.

Januar 2013:
Neubert verweigert die Kooperation mit der Umgangspflegerin und lässt Hitzlberger einen Befangenheitsantrag gegen Treu einreichen.

2013 bis heute:
Meine Schreiben und Anträge bspw. auf Zwangsgeld gegen Neubert etc. werden analog 2004 – 2008 nicht beantwortet oder mit formalen Wortbaukästen entledigt.

August 2013:
Aufgrund der Justizverbrechen und des fortlaufenden Unrechts eröffne ich den Blog „martindeeg.wordpress.com“ mit Originalakten nach Vorbild der Dokumentation des bayerischen Justizskandals Gustl Mollath.

September 2013:
Die bereits Dezember 2012 hinzugezogene sog. Gutachterin Behrend, Lemgo, teilt in Verhandlung und nach insgesamt vier Einzelgesprächen Vater/Mutter/Kind mit, dass Neubert eine Bindungsblockade betreibt. Das Kind sei jedoch nicht instrumentalisiert, vorgebliche „Ablehnung“ des Vaters resultiere aus dem Konflikt.

Dezember 2013:
Die Umgangspflegschaft von Kleylein-Gerlich läuft aus.

Januar 2014:
Der Müncher Fachanwalt Josef A. Mohr beantragt Akteneinsicht, die die Justiz Würzburg bis Juni 2014 verweigert. Mohr legt Mandat nieder. Antrag auf Übernahme der Kosten wird nicht bearbeitet.

2014:
Kindesentführung und Umgangsboykott wird verschleppt.
Die Hetzanwältin Hitzlberger erwirkt Unterlassungsklagen gegen Blog und stellt Strafanträge wegen Beleidigung ihrer Person.

Februar 2015:
Das OLG Bamberg, Lückemann (ehemals Leiter der Staatsanwaltschaft), veranlasst eine Wohnungsdurchsuchung in Stuttgart, nachdem eine anonyme Drohmail beim OLG Bamberg einging, die mit verschlüsselter IP-Adresse auf „ehemaligen Polizisten“ hinweist.

Drei Wochen später werden beschlagnahmte Gegenstände zurückgegeben, März 2015 beim AG Bamberg gestellter Antrag auf Feststellung der Entschädigung wird im Juni 2016 stattgegeben.

Juli 2015:
Antje Treu manifestiert den rechtsfreien Zustand und den Umgangsboykott.
Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee wird mit „Hilfsmaßnahmen“ betraut.

Dezember 2015:
Die seit Januar 2012 von mir bei der Familienberatungsstelle Würzburg, Mediatorin Schmelter geführten Einzelgespräche werden nach ca. 60 Einzelgesprächen aufgrund der Weigerung der Kindsmutter beendet.

Februar 2016:
Das OLG Bamberg zerstört den über die Umgangspflegerin Baur-Alletsee aufgebauten Kontakt, indem es den Kindesentzug durch die Kindsmutter ein weiteres Mal durch rechtswidrigen Umgangsausschluss und im Widerspruch zu jeglicher Gesetzeslage manifestiert. Justizverbrecher Pankraz Reheußer.

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Sämtliche Straftaten im Amt werden bis heute im Raum Würzburg/Bamberg verdeckt und vertuscht, zivilrechtliche Forderungen unter Rechtsbeugung verhindert.

Sachbearbeiter der Polizei in Stuttgart gehen objektiv von struktureller Korruption und ausufernder Verfolgung eines Unschuldigen aus.

Seit Anfang 2015 erhalte ich selbst zahlreiche und zunehmend widerwärtige Morddrohungen, die darauf abzielen, dass ich den Blog einstelle/lösche.

Das OLG Bamberg fabuliert nicht den Kindesentzug sondern den Blog in jüngstem rechtswidrigen Beschluss als „Kindeswohlgefährdung“.

Wer glaubt, dieser Justizskandal lässt sich weiter VERTUSCHEN oder aussitzen, der IRRT!

Die Abschaffung des Rechtsstaats durch Frauenpolitik: zur sog. „Sexualstrafrechtsreform“….

Ein paar Gedanken zum gestern im deutschen Bundestag gefeierten „Paradigmenwechsel“, ging auch als Kommentar zu dieser Diskussion an die SZ:
http://www.sueddeutsche.de/politik/ihr-forum-geht-die-verschaerfung-des-sexualstrafrechts-zu-weit-oder-nicht-weit-genug-1.3063956

Diese Show, die da gestern im Bundestag abgezogen wurde, empfinde ich als deutscher Mann als absoluten peinlichen Tiefpunkt für den deutschen Rechtsstaat. (Darf man das schreiben, ohne sich in den Ruch zu begeben, man bagatellisiere Vergewaltigung und sexuelle Gewalt?).

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Da twittern versammelte weibliche Bundestagsabgeordnete Selfies, als seien sie Hauptakteure bei einer Oscar-Verleihung. Nachrichtensprecherinnen überschlagen sich bei Superlativen, diesen „größten Paradigmenwechsel aller Zeiten“ so formulieren zu wollen, bis auch der letzte Hinterwäldler begreift, was für ein großer Tag….

Die Journalistin S. Vahabzadeh schrieb am 06.07.2016 unter der aufklärerischen Überschrift „Vergewaltigung ist keine Erotik“:

….“Es ist ja überhaupt so, dass es nicht nur um ein tatsächliches Gesetz geht, sondern vor allem um ein Rechtsempfinden.“….

http://www.sueddeutsche.de/kultur/sexualstrafrecht-wie-das-neue-gesetz-fuer-rechtsempfinden-sorgt-1.3065662

In der deutschen Strafjustiz findet seit Jahren eine Focussierung auf das „Opfer“ Frau statt, beginnend vor allem mit dem sog. Gewaltschutzgesetz, weitergeführt mit dem Anti-Stalking-Gesetz, sieben Verschärfungen des Sexualstrafrechts seit 1997.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/strafrechtsdogmatik-sexuelle-gewalt-noetigung-schwarzfahren-fischer-im-recht

Gleichzeitig verweigert man jede Bemühung, endlich einen Straftatbestand wegen Umgangsboykott und innerdeutschem Kindesentziehung zu schaffen: eine Tat, die nahezu ausschließlich von Frauen begangen wird.

Wie steht es hier mit dem „Rechtsempfinden“? Zählt das von Männern und Vätern nicht, die immer nur kurz wahrgenommen werden, wenn Deutschland mal wieder vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt wird, bspw. weil es keinen Rechtsbehelf gegen faktenschaffende überlange Verfahrensdauer beim Umgangsboykott gibt und deutschen Müttern eventuell mal 200 Euro „Ordnungsgeld“ aufgebrummt werden anstatt die vom EGMR benannte Höchststumme von von bis zu 25.000 Euro – pro vereiteltem Umgangstreffen?

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem am Donnerstag verkündeten Urteil die Rechte leiblicher Väter im Umgang mit ihren Kindern gestärkt. Der deutsche Gesetzgeber und die Justiz müssten effektivere Rechtsmittel und schnellere Verfahren bereithalten bzw. umsetzen, damit Väter ihr Umgangsrecht ausreichend durchsetzen können. Die Richter rügten die deutschen Gerichte als zu lasch und die Gesetze als lückenhaft (Urt. v. 15.01.2015, Beschwerdenummer 62198/11).“…

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/egmr-6219811-leiblich-vater-mutter-kind-umgangsrecht-emrk/

Nein, das „Rechtsempfinden“ für Frauen zählt, das von Männern und Vätern nicht. Deshalb will Familienministerin Schwesig nun passend zur „Sexualstrafrechtsreform“ unterhaltssäumigen Vätern den Führerschein entziehen lassen.
http://www.n-tv.de/politik/Saeumigen-Unterhaltszahlern-droht-Strafe-article18136161.html

Wie BLÖD kann Politik eigentlich sein!

Mein Kind habe ich aufgrund Umgangsboykott durch die Kindsmutter das letzte Mal im Jahr 2012 gesehen. Diese Volljuristin nutzt das Klima in Politik und Justiz und die Möglichkeiten des frauenbewegten deutschen Rechtsstaats wie ein Klavier.
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Die TÄTERIN (!!!) Kerstin Neubert

Es fehlt in diesem Bereich jegliches Unrechtsbewusstsein und jegliche Sensibilität. Muss ich mich als Mann mittlerweile an den „gärigen Haufen“ AfD wenden, damit hier endlich zumindest ein Bewusstsein für Unrecht gegen Männer entsteht?

All das macht dieses eifernde Gefeier dieser Reform so peinlich und abgründig.

Den heutigen Tag rettet die Kommentatorin Kathrin Spoerr, danke dafür:

„Warum das neue Sexualstrafrecht wertlos ist – „Nein heißt nein“ und andere Regeln sind vor allem Populismus. In der Praxis bringen sie nichts. Steht Recht nur auf dem Papier, damit das Volk sich besser fühlt, schadet das dem Rechtsstaat“…

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article156890161/Warum-das-neue-Sexualstrafrecht-wertlos-ist.html

Verbrecherjustiz Würzburg/ Bamberg: Radikalisierung statt Rechtsfrieden, Eskalation und Morde statt Generalprävention, Unredlichkeit und Rechtsbeugung als Kernkompetenz

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—–„Jede Partei, jeder Angeklagte und jeder sonstige Verfahrensbeteiligte, der der Dritten Gewalt im Gerichtssaal gegenüber steht, muss auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können.“—-

Winfried Bausback, bayerischer Justizminister, der seit Jahren jede Dienstaufsicht verweigert und Verbrechen im Amt durch die Juristen im Netzwerk des fränkischen Justizverbrechers Clemens Lückemann vertuscht und deckt….

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Eine der wenigen unabhängigen, neutralen und rechtsstaaatlich agierenden Personen, die ich seit Beginn dieses Justizskandals 2003 in Bayern kennenlernte ist der Gerichtsgutachter und Psychiater Dr. Norbert Nedopil – der dem Würzburger Gefälligkeitsgutachter Missachtung der Mindestandards psychiatrischer Begutachtung bescheinigte und so die angestrebe dauerhafte Freiheitsberaubung gegen meine Person vereitelte. Diese Justiz ist in weiten Teilen nur noch die FASSADE eines Rechtsstaats…..

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Würzburger und Bamberger Justizverbrecher treiben Menschen in Abgründe…..

Ich schreibe dies hier nach Besprechung mit der örtlichen Polizei in Baden-Württemberg, folgende Besprechung ist terminiert auf nächste Woche. ….es geht mittlerweile nicht nur darum, wie diese Justizbehörden Würzburg ihre Verbrechen vertuschen, sich an Unschuldigen vergreifen, Existenzen zerstören – es geht auch darum, wie diese Justizverbrecher dummdreist Morde, Eskalationen, Gewalt und gesellschaftlichen und sozialen Unfrieden bis in das Leben unbeteiligter Dritter hinein verschulden!

Justizverbrecher!

Ganz nebenbei zeigt sich immer wieder, wie in Bayern RECHTSWIDRIG und aufgrund blöder und bloßer Gesinnung und ideologischer Beschränktheit Menschen geschädigt, ausgegrenzt und ihre Rechte verweigert werden:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/kopftuch-verbot-jura-studentin-besiegt-den-freistaat-1.3056761

Dem zuständigen bayerischen Minister fällt auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg —-R-E-S-P-E-K-T ! —–nichts Klügeres ein als das hier:

…“Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) kündigte umgehend an, Rechtsmittel beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen zu wollen. „Wir können das Ergebnis so nicht stehen lassen“, sagte Bausback. „Jede Partei, jeder Angeklagte und jeder sonstige Verfahrensbeteiligte, der der Dritten Gewalt im Gerichtssaal gegenüber steht, muss auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können.“ Für Referendare dürfe im Gerichtssaal nichts anderes gelten.“….

Weiß dieser Popanzminister, was die befangenen, voreingenommen und ideologisch frisierten CSU-Köpfe in seiner bayerischen Justiz für Fehlurteile, für Schwachsinn verschulden, was Leute wie Lückemann – Grinsen, Händeschüttel – für Verbrechen im Amt zu verantworten haben! Lies diesen Blog, Minister!

Das Problem in Bayern sind nicht Richterinnen mit Kopftuch sondern Rechtsradikale, charakterlose CSU-Gesinnler und Lügner mit Richter- und Staatsanwaltsrobe, die ihre Macht missbrauche, Verbrechen begehen und vertuschen.

Diese Justizverbrecher im Raum Würzburg/Bamberg haben nach 12 1/2 Jahren nun einen rechtsfreien Zustand geschaffen, indem vermutlich nicht wenige so Geschädigte schon vor langem einfach in ihrer Not und Ohnmacht zur Gewalt greifen würden (ich würde ja schreiben, zur „Waffe“ greifen – das würden Justizverbrecher in Würzburg aber zweifellos dazu missbrauchen, mir zu unterstellen, ich wäre im Besitz von „Schußwaffen“….) – und zwar der affektiven Dynamik gemäß üblicherweise gegen die Kindsmutter. Die ist es schließlich, die es in solchen Fällen initiativ und irreversibel mithilfe frauenlobbyistischer Gesetze und Netzwerke und der asozialen, feministisch zersetzen Justiz (die asoziale Kampagne „Nein-heißt-nein“ zur populistisch sinnfreien Schließung phantasierter „Schutzlücken“ zeigt, wie bodenlos schamlos verdummend das geschieht und auf welchem Niveau wir hier in Deutschland gelandet sind, BGH-Richter Fischer ein Leuchtturm in der Finsternis…!) geschafft hat, das Leben und die Vaterschaft des Mannes und des gemeinsamen Kindes zu zerstören, deren Beisammensein und Bindung. Diese Zerstörungen auch nach einer Freiheitberaubung weiterzudrehen  – und auch noch wie selbstverständlich das gemeinsame Kind vorsätzlich und aus niederen eigene Motiven schädigt.

Link zu Fischer: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-nein-heisst-nein-fischer-im-recht

Mein Fall, der Fall des ehemaligen Polizeibeamten, zeigt auf, wie dummdreiste, anmaßende, inkompetente und unredliche Provinzjuristen ihre Amtsgewalt und ihre „Macht“ – in einem selbstreferentiell sich endlos floskelhaft bestätigenden Umfeld, das an Aufklärung, Fakten und Fehlerkorrektur nicht interessiert ist – so lange mißbrauchen und rechtsfremd gegen Rechtsuchende wenden, bis diese als radikalisierte Täter in der Ecke stehen und Gewaltdelikte und Tod nur noch eine Frage von Zufall, Logistik und Wesen des Betreffenden sind!

Das sage ich als Betreffender: diese Justiz schafft ihre Täter und Opfer. Ich begehe keine Straftaten, ich arbeite mit der Polizei zusammen, einer OBJEKTIVEN Polizei eines anderen Bundeslandes. Die obrigkeitshörige, jede Schweinerei deckende Polizei Unterfranken arbeitet seit langem für die Beschuldigten…..Korpsgeist, Geklüngel, strukturelle Korruption.

Man hat zwar erkannt, dass es hier um Existentielles geht…alles was den Justizverbrechern hierauf jedoch einfiel, war der Versuch, mich mit gemeinschaftlichem Amtsmissbrauch, der Konstruktion von Straftaten und einem vorsätzlichen Fehlgutachten als „irren Amokläufer“ – sprich geisteskranken, persönlichkeitsgestörten Wahnhaften zuerst öffentlich zu stigmatisieren und dann zu Unrecht wegzusperren. Das sich gesunde Menschen gegen die Verbrechen im Amt wehren, ist offenbar außerhalb der Wahrnehmung dieser Feudaljuristen. „Der Herr Leitender Staatsanwalt ist zu Tisch….“ Was?

Die Entlarvung dieses Fehlgutachtens und damit das Scheitern dieses Plans durch Prof. NEdopil, objektiv und aus München, führte lediglich dazu, dass die Justizverbrecher um den OLG-Präsidenten Lückemann und „seine“ Staatsanwälte wieder auf die Strafrechtsschiene switchten….“lange Haftstrafe“ wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde!

Als Betroffener und Polizist glaubt man hier schon lange nicht mehr, dass man sich noch in einem Rechtsstaat befindet. Und weshalb integre Richter und Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Gutachter und Behördenmitarbeiter dieses System mittragen und schweigen ist ein Rätsel.

Korpsgeist, Standesdünkel und persönliche Interessen machen Verbrecher wie Clemens Lückemann erst möglich!

Zurück zur Kindsmutter:
Die Kindsmutter hat von mir nie etwas zu befürchten gehabt – allein wegen des Kindes, auch wegen der Ambivalenz auf allen Ebenen und der letztlich POSITIVEN GEFÜHLE ihr gegenüber. Menschen mit denen ich spreche, wundern sich, dass ich diese immer noch in Schutz nehme, als Opfer ihres eigenen Vaters, manipuliert und in die „Opferrolle“ gedrängt, sich nie aus diesen destruktiven Familienstrukturen wirklich befreiend, ich ihr rücksichtloses Handeln immer noch hinterfrage….

Ihre aggressive und rücksichtslose „Opferhaltung“ fußt nach meiner Überzeugung auf von ihrem eigenen Vater introjizierter Prägung und aus Verlustängsten projizierter Aggression gegen alle Partner, verstärkt durch feministisch-frauenlobbyistisches Gedöns; unsicher-ambivalentes Beziehungsverhalten, das leider auch das Kind und mein zurückhaltendes Wesen und immer wieder erfolgtes Entgegenkommen trotz aggressiver manipulativer Besitzansprüche nicht heilen konnte.

Solche Analysen komplexer innerpsychischer Vorgänge sind dumpfen bayerischen Justizjuristen natürlich völlig „wesensfremd“.

Um all diese in Frankens Justiz herrschende Dummheit, verbrecherische Provokation und fehlende Zivilisation offenzulegen, arbeite mit der örtlichen Polizeibehörde hier zusammen. Um diese bayerischen Justizverbrecher, die Menschen in Ausnahmesituationen, in GEWALT und Selbstmord treiben, anzuklagen und aus dem Verkehr zu ziehen.

Justizverbrecher wie Clemens Lückemann, Pankraz Reheußer und all diese selbstherrlich daherkommenden CSU-Karikaturen sind eine Gefahr für Rechtsstaat, Rechtsfrieden und Einzelne.

Viel Spaß beim Lesen! Es wird Zeit, dass die Öffentlichkeit endlich wahrnimmt, wie diese Juristen mit Menschen und Rechtsuchenden umgeht.

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Diese Strafanzeige und Beschwerde gegen die weitere Entschuldung der Rechtsbeugung des Pankraz Reheußer ist eingereicht und wird hiermit beweisrechtlich veröffentlicht.

Als Beschwerde zu 100 Js 3222/16, StA Bamberg v. 20.06.2016

Hiermit wird weiter Strafanzeige erstattet wegen Verdachts fortgesetzter struktureller Rechtsbeugung, Vertuschungsversuche unter Missbrauch des Tatortprinzips in Zusammenhang mit strafbarer Rechtsbeugung im Raum Würzburg/Bamberg und kausal strafbarer Kindesentführung, falscher Verdächtigung, falscher Eidesstattlicher Versicherung, Umgangsboykott etc. zugunsten der Juristin Kerstin Neubert.

Es steht weiter der Verdacht fortgesetzter strukureller Korruption und Strafvereitelung im Raum, hier durch den Justizkollegen des Beschuldigten, Erik Ohlenschlager.

Begründung:

Anders als die Beschuldigten – wie hier der Strafvereitlung beschuldigte Ohlenschlager – stets phrasenhaft darstellen, handelt es sich keineswegs um „pauschale Vorwürfe ohne jeden konkreten Anknüpfungspunkt/Strafgehalt“ etc. sondern um detaillierte, ausführliche und konkrete beweisrechtliche Darlegungen.

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Aus diesem Grund sind u.a. seit 2013 die Vorgänge beweisrechtlich veröffentlicht unter martindeeg.wordpress.com, wo sich jeder objektiv und anhand Originaldokumenten von der Richtigkeit der komplexen Tatvorwürfe und der strukturellen Justizvergehen im Raum Würzburg/Bamberg überzeugen kann.

Die genannten Zeugen sind ebenfalls bis heute nicht vernommen.

Der Beschuldigte Reheußer hat sich in vollem Wissen und mit böswilligem Vorsatz in schwerwiegender Weise der Rechtsbeugung zugunsten der Juristin Kerstin Neubert und zu Lasten meiner Person und meines Kindes schuldig gemacht.

Für die Schädigungen mache ich als Vater den Beschuldigten infolge persönlich haftbar und verantwortlich! All das folgende ist durch Aktenlage belegt und vielfach bereits vorgebracht.

Unter zielgerichteter Täuschungsabsicht und Versuch der Schaffung einer unwahren Aktenlage setzt der Beschuldigte sich in elementarster Weise und mit schwersten Folgen über Recht und Gesetz hinweg. Der Beschuldigte wähnt sich vielmehr erkennbar über geltendem Recht und Gesetz stehend – offenkundig aufgrund seiner Stellung und infolge seit Jahrzehnten etablierter Folgenlosigkeit sämtlicher Rechtsbeugungen im Umfeld der fränkischen Justiz.

Der Beschuldigte nimmt erkennbar einen Suizid meiner Person als affektive Folge seines als solchen bezeichneten „Endbeschlusses“ in Kauf bzw. beabsichtigte offenkundig diesen zu provozieren. Das gleiche gilt erkennbar für ein entsprechendes reaktives Gewalt- oder Tötungsdelikt gegen die Rechtsanwältin G. Hitzlberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, die schuldhaft wesentlich verantwortlich ist für den kompletten Kontaktabbruch zu meinem Kind seit Mai 2012 und Missachtung der vollstreckbaren wöchentlichen Umgangskontakte beginnend 1. Juni 2012.

Dies durch widerwärtigste eskalative Entwertungen, Falschbehauptungen, durch Ermunterung und Beratung der Kindsmutter zu provokativer Bindungsblockade und Kindesentziehung/Kindesentführung, einen asozialen Befangenheitsantrag gegen die im Sinne des Kindeswohls bis Beginn 2013 bemühte Richterin Treu, die ab Januar 2013 bis Mitte 2015 hierauf jede richterliche Tätigkeit verweigerte und die Verantwortung komplett auf die im Dezember 2012 (!) eingesetzte jedoch untätige Sachverständige Behrend abwälzte, die unabhängig (!) von den – nachweislich Beschlüssen, zuletzt vom 20.12.2012 – sofort (!) wieder über die eingesetzte Umgangspflegerin und Zeugin Maike Kleylein-Gerlich zu veranlassenden wöchentlichen Kontakten lediglich ergänzend eingesetzt wurde. Behrend legte schließlich im Oktober 2014 (!) ein 11-seitiges für den konkreten Fall völlig untaugliches und pauschales sog. Gutachten vor.

Sollten die Darlegungen für Juristen zu komplex sein, wird um Vernehmung meiner Person als Geschädigtem ersucht, die bis heute nicht stattfand!

Die ganze Widerwärtigkeit der sog. Rechtsvertreterin Hitzlberger kumuliert in der Tatsache, dass sie die Folgen ihrer asozialen Hetze und die Schuld für die Schwierigkeiten genüßlich grinsend bis zuletzt auf mich als Vater und Geschädigten zu projizieren suchte.

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Hitzlberger hat insbesondere nachweislich im vollen Wissen und aus böswilliger und Schädigungsabsicht heraus gehandelt, da im Dezember 2012 in Verhandlung die Schädigung des Kindes durch weiteren Kontaktverlust als „fatal“ analysiert, wie sämtliche Fachkräfte und die Richterin appellierten! Nachdem von H. zunächst zugestimmt (Protokoll) wurde, die Kontakte sofort über die Umgangspflegerin einzuleiten, reichte Hitzlberger infolge den die heutige jahrelange Bindungszerstörung und Situation verschuldenden Befangenheitsantrag ein. Allein diese Handlung diskreditiert die Hitzlberger nicht nur in Bezug auf den Berufsstand Rechtsanwalt sondern auch als Mensch an sich.

Die massiven emotionalen Reaktionen meiner Person als böswillig ausgrenzten und über Jahre (!) wiederholt (!) repressiv auflaufen gelassenen Vater werden vom Beschuldigten Reheußer nicht nur in Kauf genommen und weiter provoziert sondern auch noch rechtsbeugend jede kleinste Emotion als Argument „für“ einen Kindesentzug genommen.

Ein integrer und unabhängiger Richter MUSS in diesem Konflikt gemäß geltender Rechtslage zu folgenden Schlüssen kommen und ist zu folgenden Handlungen und Beschlussfassung gesetzlich verpflichtet:

1.
Der Umgang und die Herstellung von Vater-Kind-Kontakten ist anzuordnen über die (viel zu spät) im Juli 2015 vom Amtsgericht eingesetzte Umgangspflegerin und Zeugin Baur-Alletsee.

Die Umgangspflegerin hat bereits durch mehrere Treffen mit dem Kind und mehrere Gespräche mit mir als Vater eine wertvolle Vertrauensbasis für das Kind schaffen können. Es fand mehrfach eine Übermittlung von Botschaften, Wünschen und insbesondere Mitteilung der jeweiligen realistischen Gefühlslage statt, wie mitgeteilt. Offenkundig wurde, dass mein Kind mich in keiner Weise als bedrohlich erlebt oder Angst vor mir hat, wie die Kindesentfremder böswillig aus eigenen Motiven heraus seit praktisch 2004 zweckmäßig fabulieren.

Diese Annäherung über die Umgangspflegerin geschah unbeschwert, offenkundig unbelastet von den mütterlichen Introjektion, vielmehr von Neugier und Humor getragen.

Der Beschuldigte Reheußer hat all dies unter offenkundiger Rechtsbeugung zugunsten der Volljuristin/Kindsmutter und deren Anwaltschaft und aus Verärgerung über mich als Vater (Beharrlichkeit, Blog) böswillig zunichte gemacht, jegliche bisherige Bemühungen über die engagierte Umgangspflegerin aus niederen Motiven heraus zerstört.

Kein ausgebildeter Jurist kann derart dumm und ein solcher Vollidiot sein, die gesetzlich durchzusetzenden Möglichkeiten, die sich hier im Sinne des Kindeswohls und zur Entlastung des Kindes bieten nicht zu erkennen!

Der floskelhafte und dummdreiste Entschuldungsversuch für Rechtsbeugung, die der Justizkollege des Beschuldigten, Ohlenschlager daher vorbringt, greift hier nicht:

…“Selbst eine nach Ansicht des Anzeigenerstatters rechtsfehlerhafte Entscheidung eines Gerichts erfüllt noch nicht den Tatbestand der Rechtsbeugung, wenn dieser in bloßer Verkennung der Rechtslage erfolgt ist.“….

Eine solche „Verkennung“ von Lebensrealität, wie sie der Beschuldigte Reheußer hier zeigt, ist einem Vorsitzenden Richter eines Familiensenats bei einem deutschen Oberlandesgericht auch nicht zuzugestehen, um ihn vor dem Vorwurf Rechtbeugung zu retten, da eine solche Idiotie und Postition sich – in einem Rechtsstaat jedenfalls – gegenseitig ausschließen!

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2.
Ein integrer an Gesetz gebundener Richter MUSS aufgrund der vorliegenden Erfahrungen mit der Kindsmutter, die u.a. die zuvor vom Amtsgericht im Dezember 2011 beschlossene gemeinsame Elternberatung bei der Familienberatungsstelle Würzburg erkennbar mit dem Ziel verweigerte, aus eigenen Motiven heraus so die Verbesserung der Situation und letztlich die Bindung des Kindes zum Vater zu verhindern, per Beschluss aufgeben, dass sie sich verpflichtet, eine gemeinsame Elternberatung und KOMMUNIKATION, die erkennbar und ergänzend zu den Kontakten zwischen Vater und Kind zwingend notwendig ist, dauerhafte und tragfähige Grundlage zu schaffen, und so dem Kindeswohl gemäß zur ENTLASTUNG FÜR DAS KIND eine Konfliktlösung herbeiführen.

Die Kindsmutter hat 2012 zunächst die gemeinsame Beratung hernach auch die vom Gericht zunächst mit dem Ziel gemeinsamer Elternberatung (!) aufgegeben Einzelgespräche bei der Mediatorin Frau Schmelter verweigert. Als Ausrede hierfür führte die Kindsmutter an, dass sie zuerst für sich selbst eine „Therapie“ brauche. 2013 wurde hämisch mitgeteilt, da sie eine Therapie nie begonnen hat, da sie keine Probleme habe, sondern der Kindsvater.

Ich als Vater hatte über vier Jahre Einzelgespräche, ohne dass das Gericht die Kindsmutter sanktionierte, die Anträge wurden rechtsbeugend nicht bearbeitet, wie dem Beschuldigten Reheußer bekannt, der die RECHTSBEUGUNG dahingehend erweiterte, indem er die komplette gesetzlich verpflichtende Verweigerung jeglichen Wohlverhaltens, jeglicher Zusammenarbeit nicht nur mit der Beraterin Frau Schmelter sondern auch mit der Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich belohnte.

3.
In der Verhandlung und im anschließenden Beschluss hätte in Gesetzesbindung ein integrer Richter an die Kindsmutter als Bezugsperson und (verfassungswidrig, § 1626a BGB, Stand 2003) Alleinsorgeberechtigte in Kenntnis deren Verletzungen der Wohlverhaltenspflicht und Weigerungen – wie das Amtsgericht bereits in Beschlüssen 2012 zahlreich appelliert hat – appellieren müssen, dass ihr bei weiterer Missachtung richterlicher Anordnungen und Entziehungen Ordnungsstrafen und Sorgerechtsentzug drohen, da sie erkennbar in keiner Weise ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt, die Bindung zum anderen Elternteil zu fördern, sondern diesen im Gegenteil durch offenkundige „Doppelstrategie“ dauerhaft zu entfremden und dem Kind den Vater zu nehmen sucht: indem sie einerseits in gerichtlichem Umfeld zweckmäßig eine Opferhaltung einnimmt und Entgegenkommen und Verantwortungsbewusstsein vortäuscht, hernach jedoch jede Gelegenheit missbraucht und im Zusammenspiel mit der als „Rechtsorgan“ wirkenden widerwärtigen Hitzlberger versucht, den Kindsvater zu dämonisieren, die Helfer zu entwerten und durch ZEITABLAUF FAKTEN zu schaffen.

Dies ist für jeden objektiven Beobachter der Vorgänge offenkundig und daher auch dem Beschuldigten Reheußer als durchschaubar zu unterstellen.

Ein integrer, in Gesetzesbindung agierender Richter hat ernsthafterweise keinerlei Spielraum, die Verantwortung für UMGANGSBOYKOTT und Bindungsblockade – noch dazu seitens einer hier dominant und aggressiv agierenden Alleinsorgeberechtigten mit Juraexamen – auch noch dem ausgegrenzten Elternteil und ausgegrenzten Vater, dem vorsätzlich jede Kenntnis von Wohnsitz, Schule, Leben etc. mittels Machtpostion der Mutter verweigert wird, auch noch die Schuld für die Emotionalität anlasten zu wollen, wie der Rechtsbeuger dies hier versucht.

Wirklich jedem Idioten ist ersichtlich, dass es sich hier nicht um Konflikte auf Augenhöhe handelt sondern um mit geschlechtsspezifischen Klischees geführten Machtmissbrauch und passive Aggressionen auch um den Preis, dass diese Machtdemonstration (Frau! Rechtsanwältin!) zu Lasten eines Kindes geht.

Der Beschuldigte Reheußer hat hingegen lediglich in Verhandlung offenkundig böswillig und mit immenser krimineller Energie den Eindruck erweckt, dass es lediglich darum geht, WIE die Kontakte zwischen Vater und Kind zu erreichen sind. In keiner Weise erweckte er den Eindruck, dass es darum ging, die Bindung zu zerstören oder einen Umgangsausschluss zu erreichen, der erkennbar außerhalb der Handlungsmöglichkeiten lag.

Nach Unterbrechung der Verhandlung wurde mitgeteilt, dass man unter Beratung der Richter herausgefunden habe, dass es „leider“ nicht möglich sei, einen Umgangsbeschluss dahingehend zu erlassen, dass die Umgangspflegerin die Kontakte lediglich „anbahnt“, wie zuvor ausführlich als zweckmäßig erörtert wurde.

Der Ausschluss des Umgangs eines Elternteils als „Notlösung“, wie er sich in diesem Zusammenhang darstellt, ist ganz zweifellos eine Rechtsbeugung.

In Nachschau stellt es sich so dar, dass Reheußer lediglich eine als konflikthaft und emotional befürchtete mündliche Verhandlung mit Heuchelei und Anbiederung unkompliziert über die Bühne bringen wollte, um dann auf dem schriftlichen Weg und in Sicherheit des Büroweges mir als Justizopfer und geschädigtem Vater mit Anlauf ins Gesicht zu treten.

Dass infolge solcher Beschlüsse in Deutschland immer wieder Suizid und/oder affektive Tötungshandlungen stattfinden – üblicherweise affektiv unter massiver Kindeswohlschädigung gegen die Bezugsperson, was hier auszuschließen ist – ist dem Beschuldigten Reheußer bekannt, der sich auch öffentlich als harter Hund präsentiert, der mit allem fertig wird, Zitat aus den „Nordbayerischen Nachrichten“ vom 12.01.2012:

…..“Fachgebiet des Direktors Reheußer sind Familienangelegenheiten: „Die abstrakte Gefahr ist da noch größer als bei Strafsachen“, sagt er, denn „da kochen die Emotionen noch höher.“ (Siehe auch nebenstehenden Artikel). In solchen Zivilprozessen kommt man sich auch räumlich sehr nahe: „Die Prozessparteien sitzen manchmal nur anderthalb Meter auseinander.“….

….“Der Täter von Dachau war wegen Hinterziehung von Sozialbeiträgen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Er hätte das Gericht als freier Mann verlassen. Verbale Ausraster, auch Drohungen in der Art von „Wir sehen uns wieder!“, sagt Justiz-Sprecher Rudy, erlebe er immer wieder: „Aber da passiert nichts weiter.“

Wenn ein Richter befürchtet, es könnte zu Problemen kommen, dann bittet er einen der Wachmänner in den Gerichtssaal. Wachmann Peter Seubert kennt seine Pappenheimer in Forchheim: „Wir haben einen harten Kern von rund 30 Personen auf unserer Liste im Kopf.“ Da klingelt es innerlich schon, wenn die sich dem Amtsgericht nur nähern. Gegen einen Fall wie in Dachau ist trotzdem kein Amtsgericht gefeit.“

http://www.nordbayern.de/region/forchheim/scharfere-kontrollen-am-amtsgericht-1.1783433

Derart dümmliche Zeitungsberichte der regionalen Presse in der Region, die die Dummheit, Selbstüberschätzungen und Eitelkeit der Justizbediensteten tätscheln, haben mit zu diesem Klima und rechtsfreien Raum geführt, in der Rechtsbeugungen und jedwede Schweinerei im Amt per Status und „Macht“ offenbar zu dieser Anmaßung Einzelner führen, man stehe generell über Recht und Gesetz und könne Menschen mittels Straftaten im Amt „erziehen“. Dies ist offenkundig das Leitmotiv aller Handlungen dieser Justiz gegen meine Person, bis hin zur Freiheitsberaubung im Amt mittels vorsätzlichem Fehlgutachten befreundeten Gutachters Dr. Groß.

4.
Die anmaßende Arroganz und Überheblichkeit, mit der sich der Beschuldigte Reheußer über die Empfehlungen aller Fachkräfte hinwegsetzt, ist atemberaubend.

Rechtsbeugend und ohne jeden rechtlichen Begründungsversuch handelt Reheußer dominant willkürlich konträr zu den Empfehlungen der engagierten Umgangspflegerin Baur-Alletsee, dem Verfahrenspfleger Günter Wegmann und selbst dem sich seit 2004 immer wieder als unredlich und untätig hervortuenden Jugendamtsmitarbeiter Mario Pinilla.

Die Zeugin Baur-Alletsee empfahl nachdrücklich eine verpflichtende Anordnung der Kindsmutter aufgrund der bisherigen Erfahrungen.

5.
Als Motiv für die Rechtsbeugungen bietet sich erkennbar der persönliche Ärger des Beschuldigten. In seinem sog. „Endbeschluss“ des Beschuldigten vom 15.02.2016 faselt der Beschuldigte Reheußer zwecks Argumentation einer Kindeswohlgefährdung durch mich als Vater:

…..“Unter dem Datum 13.02.2016 – also nach dem Erörterungstermin vor dem Senat vom 10.02.2106 (sic) hat der Kindsvater u.a. folgendes veröffentlicht: „Kindesentzug ist strukturelle Gewalt und schafft radikalisierte Gewalt.“ und (sic) den Zusatz hinzugefügt : „Gruß nach Bamberg“ (sic) …..

Rechtswidriger „Umgangsauschluss“, 15.02.2016, OLG Bamberg, 7 UF 210/15 zugunsten Würzburger Rechtsanwältin Kerstin Neubert

Die exemplarischen Schreibfehler, die sich durch den gesamten Beschluss ziehen, spiegeln auch den Gehalt und die Sorgfalt des Inhalts wider.

Insbesondere diese in Zusammenhang mit der Elternschaft und dem Recht des Kindes völlig irrelevante Unmutsäußerung über einen Bloginhalt zeigt, dass der Beschuldigte Reheußer hier rechtsbeugend darauf abzielt, einen lästigen Kritiker zu unterwerfen und zu „erziehen“.

Dass die Zerstörung der Vaterschaft über die gesamte Kindheit des Wunschkindes, die Ausgrenzung von jeglichem Lebensinhalt des Kindes, stattdessen eine asoziale feministische und verbrecherische Kriminalisierung des Vaters und letztlich die Weigerung der Justiz Würzburg auch nach 10 Jahren verschuldeter Schädigung einen vollstreckbaren konkreten Umgangsbeschluss, nachdem der zwei Jahre erfolgreiche Entlastung zeitigte, durchzusetzen, der ANLASS für die Öffentlichmachung in einem Blog ab 2013 Folge und „Notkommunikation“ darstellt, ist diesem feudal-arroganten Provonzrichtertum offenkundig nicht zu vermitteln. 

In dieser Dumpfheit ist es dem Beschuldigten Reheußer offenkundig auch entgangen, dass der von ihm irrelevant attackierte Blogbeitrag einen tagesaktuell von Schriftsteller (!) Ralf Bönt am 13.02.2016 (!) in der Welt veröffentlichten Artikel aufgreift, Überschrift: 

Neue Väter, neue Männer
Der Nachwuchs braucht beide Elternteile als Vorbild. Aber Vätern unehelicher Kinder wird der Zugang oft erschwert. Hier müssen neue Gesetze her“.

Bönt schreibt u.a.:

….“Immer klarer wird, dass es gegen eine intakte leibliche Vaterschaft keine Argumente gibt, schon gar nicht mithilfe des Kindeswohls.“ 
„Männer artikulierten sich all die Zeit über nicht, sie wehrten sich nicht, und die Folgen sind bis heute fatal. Der Mann gilt als Homo Faber, als der technische Mensch, der nicht etwa ein modernes, von vielen Zwängen befreites Leben führt. Er ist eine durch den Rationalismus entfremdete Gestalt, in ihrem Mitgefühl für sich und den anderen gleichermaßen gestört. Der Mann entwickelte sich in der Moderne sozial zurück, er leitet Banken, Krankenhäuser und Autofabriken, aber Vaterschaft kommt ihm nicht in den Sinn.“…..

Die verlogene Unredlichkeit, mit der der Beschuldigte Reheußer sich hier selbst als Idiot hinstellen will, indem er vorgibt, den sich aufdrängenden unmittelbaren sachlichen Zusammenhang zu diesem Verfahren nicht zu erkennen, um hier noch schnell plakativ entrüstend Stimmung (…nach dem Erörterungstermin vor dem Senat….) einzubauen für meine „Aggressivität“ und „Untauglichkeit als Vater“ ist beispielhaft für die asoziale Rechtsbeugung des Beschuldigten. 

Hier wird mit immenser krimineller Energie, vorsätzlich und bewusst selbst noch im Internet nach irgendwelchen Dingen gesucht, die den rechtsbeugenden Beschluss fassadenhaft formaljuristisch als rechtskonform darstellen könnten.

Reheußer gibt hier zweifelsfrei zu verstehen und objektiv zu erkennen, dass keiner der vorgeschobenen angeblichen „Kindeswohlgründe“ für den rechtsbeugenden Beschluss ursächlich sind sondern die standesdünkelnde Entrüstung, persönliche Kränkung und gefühlte mangelnde Würdigung der Richterherrschaften durch mich irgendwie „zurecht“ ausgegrenzten Vater, der sich erdreistet, auch „nach dem Erörterungstermin vor dem Senat“ ( „vor (!) dem Senat“) noch medial Artikel über verhinderte Vaterschaft, Vaterschaftszerstörungen etc. auf seinem Blog zu kommentieren.

Wie würden Richter mit solcher Gesinnung und solchem Menschenbild, wie sie das OLG Bamberg geradezu heranzuziehen scheint, in einem enthemmten Unrechtsstaat agieren!?
Die Pathologisierungsversuche mittels Fehlgutachten des befreundeten Gutachters Dr. Groß geben Anknüpfungstatsachen….

Mühe, die RECHTSBEUGUNG zu verdecken, gibt der Beschuldigte Reheußer  sich nicht, da – wie die kataloghafte Abfertigung der Anzeige durch den Kollegen Ohlenschlager bestätigt – diese ohnehin nach dem Tatortprinzip intern bei den Justizbehörden Lückemann strafvereitelnd vertuscht und gedeckt wird. 

Beweisrechtlicht veröffentlich.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

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