Es ist beruhigend, dass Bösartigkeit offenkundig ihre Spuren hinterlässt:
Justizverbrecher Thomas Schepping 2005

Justizverbrecher Thomas Schepping 2016
Ich wollte hier eigentlich nur einen kurzen Beitrag bringen über die weitere „Karriere“ des Justizverbrechers Thomas Schepping, der 2003 diesen Justizskandal in Gang setzte und nun offenbar an seinem persönlichen Ende angekommen ist, als Direktor des Provinzgerichts Gemünden:
….“Der Präsident das Oberlandesgerichts Bamberg, Clemens Lückemann, verwies in seiner Ansprache dabei auf die besondere Rolle des Amtsgerichts Gemünden durch dessen Nähe zum Bezirkskrankenhaus Lohr und der damit verbundenen Zuständigkeit bei freiheitsentziehenden Maßnahmen im Fall von schweren psychischen Erkrankungen.“…
http://www.main-echo.de/regional/kreis-main-spessart/art3993,3998825
Die anmaßende Unverschämtheit und Selbstdarstellung dieser Justizverbrecher, die nach wie vor auch von den regionalen Behörden gedeckt und hierbei hofiert werden, lässt mich jedoch etwas weiter ausgreifen…..damit auch der DÜMMSTE endlich begreift, was dumme Gesetze in den Händen von skrupellosen Arschlochjuristen anrichten können, die nicht nach Recht und Gesetz entscheiden, sondern danach, welchen Status Betreffende haben, ob Mann oder Frau und insbesondere, wie devot und unterwürfig sie sich gegenüber den hocherrschafltichen CSU-Juristen verhalten. Bei Widerspruch Repression, notfalls bis zur Vernichtung Unschuldiger.
Da Lückemann und Schepping zusammen die zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen mich zu verantworten haben, davon sieben Monate in der Forensik Lohr, kann man diese ungenierte Selbstdarstellung auch als Unverschämtheit auffassen, hier nochmal die gesamten Fakten, die seit 2013 auf diesem Blog öffentlich gemacht sind und seither vertuscht werden, Netzwerk Lückemann:
https://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-%C2%A7-63-stgb/
Schepping hielt sich offenbar für eine Art „Cicero“, und ist doch nur ein charakterloser Hofjurist und willfähriger Lakai für seinen Herrn und Beförderer, den rechtsradikalen Justizverbrecher Lückemann, der das gesamte Klima in der Justiz Franken vergiftet hat:

Dieser Täter hat meine Vaterschaft zerstört:
https://martindeeg.wordpress.com/2015/04/15/justizskandal-martin-deeg-tater-thomas-schepping-der-richter-der-zuerst-meine-vaterschaft-zerstort-hat-und-dann-eine-freiheitsberaubung-im-amt-mitzuverantworten-hat-sie-gehoren-hinter-gitter/
Dieser Täter hat zusammen mit seinem Kumpan Baumann (nach bereits acht Monaten Freiheitsberaubung) einen zweiten, erkennbar rechtswidrigen Haftbefehl gegen mich erlassen, ein Verbrechen: http://www.chillingeffects.de/2010-03-12-baumann2.pdf
Und dieser Täter hat nach Freispruch, den die Justizverbrecher trotz aller Bemühungen nicht verhindern konnten, unter weiterem Amtsmissbrauch mit seinem Kumpan Baumann dafür gesorgt, dass ich bis heute keine Entschädigung erhielt für zehn Monate Freiheitsberaubung im Freistaat Bayern:
Klicke, um auf 2011-04-13-baumann4.pdf zuzugreifen
Schepping, Sie gehören nicht als Direktor an ein deutsches Amtsgericht, sie gehören aus dem Amt entfernt, auf die Anklagebank und in Haft!
Wenn der Rechtsstaat nicht in der Lage ist, Ihre Verbrechen im Amt anzugehen, dann werde ich Sie – als Vater, Justizopfer und ehemaliger Polizeibeamter – auf anderem Wege zur Rechenschaft ziehen.
Was hier infolge konkret anhand „Einzelfall“ dargelegt wird, spiegelt genau das, was Kriminologe Prof. Michael Bock in seinem Gutachten 2001 prognostizierte, als er dem Bundestag empfahl, dieses Gesetz abzulehnen:
Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen
Man hat vorgestern wieder erleben können, dass an sich selbst berauschte Feministinnen und Bundestagsabgeordnete sich einen Dreck für die Meinung von Experten und Fachleuten interessieren, wenn es populistisch um „Gewalt gegen Frauen“ geht, das Hirn setzt aus: https://martindeeg.wordpress.com/2016/07/08/die-abschaffung-des-rechtsstaats-durch-frauenpolitik-zur-sog-sexualstrafrechtsreform/

CHRONOLOGIE der Ereignisse seit 2003, nochmals BEWEISRECHTLICH zusammengefasst, Schwerpunkt Vaterschaftszerstörung mittels Mißbrauch des Gewaltschutzgesetzes
Dies zeigt auch, wie SCHWEIGEN als WAFFE funktioniert….! Passive Aggression in Meisterschaft:
November 2000: Beginn der Beziehung zu Kerstin Neubert
Silvester 2000/2001:Kurztrip nach Frankfurt zu ihrem Cousin, Übernachtung bei ihrer Tante
Juli 2002: Bezug gemeinsamer Wohnung mit angeschlossener Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei, – parallel hierzu Kündigung meiner Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei. Perspektive Familie mit zwei Kindern.
September 2002: Kerstin Neubert verlässt ohne weitere Kommunikation gemeinsame Wohnung und taucht infolge bei ihrem Vater in Würzburg unter, wo sie eine weitere Wohnung anmietet. Für die gemeinsame Wohnung schickt sie dem Vermieter eine (rechtlich unwirksame) Kündigung zu
November 2002: Treffen in Würzburg, worauf die Beziehung fortgeführt wird, Verhalten bleibt ungeklärt
Silvester 2002/2003: Kurzurlaub in Konstanz/Bodensee
6. Januar 2003: Eifersuchtsanfall/Heulen aufgrund Spinning-Kurs, den ich geben soll und hierauf kurzfristig absage
8. Februar 2003: gewollte und geplante Schwangerschaft wird ärztlich bestätigt
24. Februar 2003: massive Eifersuchtsattacke mit Beleidigungen am Telefon und per SMS. Infolge vereitelt Kerstin Neubert den gemeinsamen Termin bei der Frauenärztin durch „heimliche“ Umterminierung. Eine „Bestrafung“ von mir als Vater, die das ganze Verständnis von Beziehungen dieser Frau offenlegt
März 2003: das von mir einberufene „Familientreffen“ zwecks Klärung der immer wieder affektiv hervorgerufenen Konflikte findet bei Kerstins Mutter und Stiefvater in Karlsruhe statt. Kerstin Neubert erscheint nicht. Ziel meiner Bemühungen ist eine Paartherapie, die Neubert als Vorwurf, ich wolle sie als „irre“ hinstellen, ablehnt.
April 2003: Kerstin Neubert kontaktiert mich zwecks Kauf von Babykleidung, Situation normalisiert sich, Konflikte bleiben ungeklärt.
15. September 2003: Vaterschaftsanerkennung bei der Stadt Würzburg, Erklärung gemeinsamen Sorgerechts wird durch Neubert verweigert.
September 2003: Geburt im Missio in Würzburg. ÜBerraschend, da zu früh. Am Tag vorher waren wir das letzte mal außerplanmäßig zur Kontrolle. alles in Ordnung.
9. Dezember 2003: Attacke von Kerstin Neubert, die mir 25 Euro vor die Füße wirft, als ich wiederholt mitteile, dass ich mir die weiter ungeklärte Wohnsituation finanziell nicht mehr leisten kann.
10. Dezember 2003: letzter unbelasteter Kontakt zum Kind, bevor ich zwecks Arbeit nach Stuttgart fahre.
12. Dezember 2003: Kerstin Neubert sagt die gemeinsame Wochenendplanung per SMS ab. Als ich von Stuttgart nach Würzburg fahre, wird Zutritt zur gemeinsamen Wohnung verweigert, stattdessen die Polizei gerufen. Ab hier übernimmt der intrigante Großvater, Willy Neubert, das Zepter und wird zum Ersatzvater – was nur bei kompletter Ausgrenzung meiner Person funkitoniert, die er mit allen Mitteln forciert (Blog)
15. Dezember 2003: Kerstin Neubert beantragt Gewaltschutzverfügung, Zivilgericht Würzburg.
22. Dezember 2003: Zustellung der Verfügung, in welcher behauptet wird, ich sei der seit langem getrennte „Ex-Freund“, das Kind habe sie alleine gewollt.
27. Dezember 2003:
Sofortiger ausführlichster Widerspruch gegen Verfügung beim Zivilgericht.
Antrag an das Familiengericht auf dringendes Tätigwerden, Schlichtung/Mediation wegen drei Monate altem Kind, akut drohender kontaktabbruch.
27. Januar 2004:
Der Amtsrichter Thomas Schepping veranstaltet auf den Widerspruch hin eine „Güteverhandlung“ in seinem Richterzimmer, die er nach Minuten abbricht, da eine kurze „Einigung“ nicht erreichbar. Falschangaben der Verfügung werden infolge formal in Urteil übernommen.
Ab diesem Zeitpunkt erfolgt auf zivil- und strafrechtlicher Basis Aktenlage ausnahmslos nach geschlechtsspezifischer Rollenzuordnung. Gemeinsames Kind und Fakten ausgeblendet.
31.03.2004: erste Reaktion des Familiengerichts Würzburg, Antje Treu, ich solle mich ans Jugendamt wenden.
Juni 2004: Termin mit Sachbearbeiter des JA, Mario Pinilla, der darauf focussiert, dem Wunsch Neuberts nach Kommunikationsverweigerung zu entsprechen.
Juni 2004: Schepping verlängert in Verhandlung auf Antrag der Neubert das „Kontaktverbot“. Gemeinsames Kind spielt weiter keine Rolle.
Juli 2004: Neuberts Strafanzeigen führen zu einer ersten Strafverhandlung, Amtsgericht Würzburg, Einstellung auf Antrag des Staatsanwalts unter Hinweis auf familienrechtliche Angelegenheit.
13. August 2004:
Erster Termin beim Familiengericht, Antje Treu
Gutachten wird in Auftrag gegeben.
Dezember 2004:
Um Kontakt zu vereinfachen und örtliche Nähe herzustellen, beziehe ich Wohnsitz in der Ortschaft Zell bei Würzburg.
Ab 01.01.2005 beantrage ich in Würzburg Leistungen nach ALG II (erste Auszahlung nach Hartz IV erfolgt im Juni 2005).
31. Dezember 2004:
Erhalt des sog. familienpsychologischen Gutachtens des Prof. Wittkowski, Würzburg, der empfiehlt, jeden Umgang des Vaters auszuschließen, damit die Mutter ihre Ruhe bekommt und sich der Konflikt beruhigt.
April 2005:
Richterin Antje Treu beauftragt stattdessen den sog. Verfahrenspfleger Rainer Moser, der sofort wöchentliche Treffen durchführen soll.
Juni 2005: nachdem sich Moser nicht meldet, beschwere ich mich bei Gericht
Juni 2005: erst nach Aufforderung des Gerichts trifft sich Moser mit mir am 18. Juni 2005 in einem Café
August 2005: Strafverhandlung gegen mich wegen Zusendung von 4 SMS an Neubert, örtliche Mainpost bringt Bericht „Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“.
August 2005: bereits anberaumter Termin um zu sehen, wie die „Kontakte“ laufen. Moser teilt mit, dass er sich 17 mal mit der Kindsmutter getroffen und die Kontakte eigenmächtig nicht durchgeführt hat.
Richterin Treu verlässt bei folgender verbaler Auseinandersetzung den Gerichtssaal und erlässt später rechtswidrig und willkürlich einen Umgangsausschluss für zwei Jahre.
Februar 2006:
Die Staatsanwältin Angelika Drescher, Würzburg, erlässt auf Strafanzeigen Neuberts mehrere Wohnungsdurchsuchungen u.a. der Wohnung meiner damaligen Freundin und des Hauses meiner Eltern in BW wegen „versuchter Nötigung“ und beantragt eine Zwangseinweisung.
Prof. Essinger, Chefarzt der Landesklinik Calw sieht keinerlei Voraussetzung für Maßnahme.
Ehemalige Kollegen werden von der Staatsanwaltschaft telefonisch instruiert, mich „erkennungsdienstlich“ behandeln zu lassen – bei der Polizeidirektion, bei der ich selbst jahrelang als Polizist tätig war.
Juni 2006:
Staatsanwältin Drescher beantragt eine weitere Zwangseinweisung aufgrund bayerischen Unterbringungsgesetzes, was infolge zu einer rechtswidrigen Anwendung in BW führt, Freiheitsberaubung vom 13.06. – 20.06.2006 in der geschlossenen Psychiatrie des Bürgerhospitals Stuttgart.
Mitte 2006:
Staatsanwältin Drescher beantragt vor dem Amtsgericht 1,5 Jahre Haft ohne Bewährung wegen diverser Bagatelltaten, „Verstoß“ gegen das GewSchG durch Anrufe im Jahr 2005 etc.. Es folgt rechtswidrige Verurteilung zu einem Jahr Haft auf Bewährung und weiter auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung, Dezember 2003.
Dezember 2006:
Nach Aushändigung der bei Durchsuchung im Februar beschlagnahmten Gegenstände bei der Polizei Würzburg veranlasst Drescher zwei Stunden später eine weitere rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung in Zell. Alle privaten Fotos etc. werden beschlagnahmt.
November 2006:
In öffentlicher Werbeveranstaltung für das GewSchG im Rathaus antwortet die Staatsanwältin Drescher auf meine Frage hin, dass es einen Missbrauch und Falschbeschuldigungen mittels des Gewaltschutzgesetzes „nicht gibt“.
Januar 2007:
Auf Beschwerde beim Direktor des Amtsgerichts wird zwei Wochen später alles wieder ausgehändigt. Private Bilder von Kerstin Neubert werden ohne Vorliegen Straftat rechtswidrig einbehalten.
Erst rund 1,5 Jahre später erfolgt ohne Vorliegen Straftat formal Anklage vor dem Amtsgericht, in der behauptet wird, im Dezember 2006 hätte ich eine Straftat nach § 201a StGB, „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ begangen bei dem Gespräch mit dem Polizeibeamten KHK Daumann, bei Abholung der beschlagnahmten Gegenstände im Gespräch mit diesem.
Mainpost berichtet, 25. Mai 2008, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhob, um mich zur „Aufgabe“ des Eigentums an privaten Fotos zu zwingen. Ohne Vorliegen Straftat erscheint Bericht „Intime Fotos der Ex überlassen“.
Sommer 2007:
Drescher veranlasst nach den zwei gescheiterten Einweisungsversuchen 2006 in BW eine Begutachtung durch den verlässlichen örtlichen Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß, Würzburg, der nach drei Gesprächen in seiner Praxis diverse Persönlichkeitsstörungen feststellt, Behandlung mit Neuroleptika empfiehlt.
23. Oktober 2007:
In von mir eingereichter Berufung vor dem Landgericht wegen Verurteilung 2006 beantragt Drescher wieder 1,5 Jahre Haft ohne Bewährung. Es erfolgt nochmals rechtswidrig Urteil zu einem Jahr Haft mit Bewährung und weiter auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung Dezember 2003.
Die Mainpost berichtet „Potenzieller OB-Kandidat vom Landgericht verurteilt“.
November 2007:
Ohne Beteiligung des Gerichts wird über Kinderschutzbund Vertrag auf wöchentliche Treffen mit Kind mithilfe der Ehrenamtlichen Fr. Buhr geschlossen.
2007/2008:
Um der Ausblendung des Themas Kindesentzug, den ausufernden Justizverbrechen und der entwürdigenden Berichterstattung etwas entgegenzusetzen, lasse ich mich im Rahmen der Kommunalwahl als OB-Kandidat eintragen.
Bericht „Streitbarer Ex-Polizist: Martin Deeg möchte OB-Kandidat werden“ erscheint an meinem 38. Geburtstag, August 2007.
Januar 2008:
Es folgt ein Treffen mit Vierjähriger, Großvater und Frau Buhr im Kaufhaus Wöhrl, das positiv verläuft. Weitere Kontakte in dieser Form werden verhindert, Großvater will das lt. Leiterin Kinderschutzbund so nicht. Bemühungen der Ehrenamtlichen werden eingestellt.
März 2008:
Ich reiche Beschwerde gegen Neubert bei der Anwaltskammer Bamberg ein.
Diese Beschwerde führt zu Strafbefehl wegen „versuchter Nötigung“, auf Widerspruch zur Anklageerhebung durch Staatsanwalt Trapp, Frühjahr 2009.
April 2008:
Infolge des fortgesetzten Kindesentzugs und der Justizverbrechen begebe ich mich in Therapie. November 2008 bis Februar 2009 erfolgt teilstationärer Aufenthalt in Tagesklinik für Psychosomatik, Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart.
Diagnostiziert wird u.a. eine posttraumatische Belastungsstörung.
18. Mai 2009:
Aufgrund der rechtswidrigen Anklage wegen „versuchter Nötigung“ reiche ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Zivilklage gegen den Staatsanwalt Trapp ein.
12. Juni 2009:
Trapp benutzt die Dienstaufsichtsbeschwerde, um bei den Justizbehörden Würzburg Sicherungsmaßnahmen wegen eines „akut“ drohenden Amoklaufs durch mich zu veranlassen.
Eine offenbar unkomplizierte formlose Festnahme durch instruierte Polizei Würzburg scheitert. Wohnsitz bei Zell hatte ich bereits im April 2009 aufgegeben.
21. Juni 2009:
Durch massiven Druck auf Polizeibeamte Stuttgart werde ich als Teilnehmer des Stuttgarter Halbmarathons festgenommen. Es erfolgt Inhaftierung auf der Krankenstation der JVA Stammheim.
22. Juni 2009:
Trapp reicht einen Haftbefehl nach, in welchem er eine „Störung des öffentlichen Friedens“ nach § 126 StGB behauptet, begangen durch die Dienstsufsichtsbeschwerde gegen Trapp.
25. Juni 2009:
Es erfolgt „Einzelverschub“ nach Bayern in die JVA Würzburg.
In der Mainpost erscheint Bericht „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, Quelle: Staatsanwaltschaft Würzburg.
23. Juli 2009:
Direktor des Amtsgerichts, Roland Stockmann übernimmt Haftprüfung und behauptet in
Beschluss, ich sei „entrückt“, deshalb bestehe auch „Fluchtgefahr“.
Juli 2009:
Auf Grundlage seiner bereits 2007 wunschgemäßen Diagnosen wird Dr. Groß weiter beauftragt. Nach zwei Gesprächen in der JVA Würzburg mit mir stellt er die Diagnose „Wahn“. Dadurch sei ich nun so gefährlich für die Allgemeinheit, dass unbedingt die Unterbringung nach § 63 StGB erforderlich ist.
5. August 2009:
Überstellung von der JVA Würzburg in die Forensik Lohr.
Januar 2010:
Exploration durch Prof. Nedopil bei der LMU München.
Podiumsdiskussion des Falles.
4. März 2010:
Eingang des Obergutachtens des Prof. Nedopil bei 1. Strafkammer Landgericht Würzburg, worauf mangels jeglicher Voraussetzung die Unterbringung sofort aufgehoben wird.
5. März 2010:
Rückkehr nach Stuttgart, wo ich am 21. Juni 2010 zwecks Teilnahme an Halbmarathon die Wohnung verließ.
12. März 2010:
Festnahme wegen vorgeblicher Fluchtgefahr aufgrund erneuten Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft beim OLG Bamberg, 1. Strafsenat, Richter Norbert Baumann/Thomas Schepping, wegen Dienstaufsichtsbeschwerde vom Mai 2009 gegen Staatsanwalt.
Polizei Stuttgart erkennt Freiheitsberaubung im Amt, erhält jedoch Weisung.
22. April 2010:
Nach nochmaliger Überstellung von der JVA Stammheim in die JVA Würzburg Aufhebung des Haftbefehls durch 1. Strafkammer des LG Würzburg.
9. April 2010
Richterin Sommer, Familiengericht Würzburg, erlässt vollstreckbaren Beschluss auf wöchentliche Umgangstreffen sofort nach Haftentlassung, die das Jugendamt vorzubereiten hat.
Mai 2010:
Besprechung beim Kinderschutzbund
Mai 2012:
Wöchentliche Treffen beginnen unter Begleitung des Kinderschutzbundes Würzburg.
20. August 2010:
Mangels Straftat erfolgt Freispruch durch die 1. Strafkammer des LG Würzburg und Zuweisung der Haftentschädigung von 25 Euro/Tag.
Mainpost berichtet lediglich kurz.
Anfang 2011:
Die Treffen werden erweitert und auf den ganzen Stadtbereich ausgedehnt.
Anfang 2011:
Die mittlerweile der Freiheitsberaubung im Amt Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg beantragen über die Beschuldigten des OLG Bamberg, Baumann und Schepping die Verweigerung der Haftentschädigung. Diese wird verweigert mit der Aussage, ich sei „selbst schuld“ an der Untersuchungshaft/Unterbringung.
Juni – August 2011:
Zweiter Aufenthalt in Tagesklinik für Psychosomatik, RBK Stuttgart.
Die 2008 begonnene ambulante Therapie läuft bis Anfang 2015, lediglich unterbrochen durch die Freiheitsberaubung/Inhaftierung Juni 2009 bis April 2010.
Dezember 2011:
Die wieder zuständige Antje Treu erlässt Beschluss für gemeinsame Elternberatung bei der Familienberatungsstelle Würzburg mit Ziel Ausweitung/Normalisierung der Kontakte, gemeinsames Sorgerecht.
Januar 2012:
Kerstin Neubert lässt Anwalt die gemeinsame Beratung absagen, da sie erst Therapie machen wolle.
Treu billigt ihr zunächst Einzelgespräche zu.
Neubert verweigert Einzelgespräche und Kontakt mit der Mediatorin.
März 2012:
Nachdem ihr Anwalt das Mandat niederlegt, beauftragt Neubert die Würzburger Anwältin Gabriele Hitzlberger, um über Konfliktschüren, erneute Entwertungen und Ausgrenzung meiner Person die Beratung dauerhaft zu verhindern.
März 2012:
Neubert verweigert weitere Teilnahme an Besprechungen mit Kinderschutzbund
Ab Juni 2012:
Neubert verweigert die Kontakte über den Kinderschutzbund.
Juni 2012:
Richterin Treu setzt den Verfahrenspfleger Günter Wegmann ein.
23. August 2012: Wegmann veranlasst das bislang letzte Treffen mit Kind.
Oktober 2012:
Die Kindsmutter löst die Anwaltskanzlei auf und taucht mit Kind unter.
Dezember 2012:
Richterin Treu setzt die Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich ein. Neubert sichert zu, die sofortige Anbahnung von Kontakten mit dieser zu vereinbaren.
Januar 2013:
Neubert verweigert die Kooperation mit der Umgangspflegerin und lässt Hitzlberger einen Befangenheitsantrag gegen Treu einreichen.
2013 bis heute:
Meine Schreiben und Anträge bspw. auf Zwangsgeld gegen Neubert etc. werden analog 2004 – 2008 nicht beantwortet oder mit formalen Wortbaukästen entledigt.
August 2013:
Aufgrund der Justizverbrechen und des fortlaufenden Unrechts eröffne ich den Blog „martindeeg.wordpress.com“ mit Originalakten nach Vorbild der Dokumentation des bayerischen Justizskandals Gustl Mollath.
September 2013:
Die bereits Dezember 2012 hinzugezogene sog. Gutachterin Behrend, Lemgo, teilt in Verhandlung und nach insgesamt vier Einzelgesprächen Vater/Mutter/Kind mit, dass Neubert eine Bindungsblockade betreibt. Das Kind sei jedoch nicht instrumentalisiert, vorgebliche „Ablehnung“ des Vaters resultiere aus dem Konflikt.
Dezember 2013:
Die Umgangspflegschaft von Kleylein-Gerlich läuft aus.
Januar 2014:
Der Müncher Fachanwalt Josef A. Mohr beantragt Akteneinsicht, die die Justiz Würzburg bis Juni 2014 verweigert. Mohr legt Mandat nieder. Antrag auf Übernahme der Kosten wird nicht bearbeitet.
2014:
Kindesentführung und Umgangsboykott wird verschleppt.
Die Hetzanwältin Hitzlberger erwirkt Unterlassungsklagen gegen Blog und stellt Strafanträge wegen Beleidigung ihrer Person.
Februar 2015:
Das OLG Bamberg, Lückemann (ehemals Leiter der Staatsanwaltschaft), veranlasst eine Wohnungsdurchsuchung in Stuttgart, nachdem eine anonyme Drohmail beim OLG Bamberg einging, die mit verschlüsselter IP-Adresse auf „ehemaligen Polizisten“ hinweist.
Drei Wochen später werden beschlagnahmte Gegenstände zurückgegeben, März 2015 beim AG Bamberg gestellter Antrag auf Feststellung der Entschädigung wird im Juni 2016 stattgegeben.
Juli 2015:
Antje Treu manifestiert den rechtsfreien Zustand und den Umgangsboykott. Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee wird mit „Hilfsmaßnahmen“ betraut.
Dezember 2015:
Die seit Januar 2012 von mir bei der Familienberatungsstelle Würzburg, Mediatorin Schmelter geführten Einzelgespräche werden nach ca. 60 Einzelgesprächen aufgrund der Weigerung der Kindsmutter beendet.
Februar 2016:
Das OLG Bamberg zerstört den über die Umgangspflegerin Baur-Alletsee aufgebauten Kontakt, indem es den Kindesentzug durch die Kindsmutter ein weiteres Mal durch rechtswidrigen Umgangsausschluss und im Widerspruch zu jeglicher Gesetzeslage manifestiert. Justizverbrecher Pankraz Reheußer.

Sämtliche Straftaten im Amt werden bis heute im Raum Würzburg/Bamberg verdeckt und vertuscht, zivilrechtliche Forderungen unter Rechtsbeugung verhindert.
Sachbearbeiter der Polizei in Stuttgart gehen objektiv von struktureller Korruption und ausufernder Verfolgung eines Unschuldigen aus.
Seit Anfang 2015 erhalte ich selbst zahlreiche und zunehmend widerwärtige Morddrohungen, die darauf abzielen, dass ich den Blog einstelle/lösche.
Das OLG Bamberg fabuliert nicht den Kindesentzug sondern den Blog in jüngstem rechtswidrigen Beschluss als „Kindeswohlgefährdung“.
Wer glaubt, dieser Justizskandal lässt sich weiter VERTUSCHEN oder aussitzen, der IRRT!