Die Pontius-Pilatus-Strategie der deutschen Justiz: der Missbrauch der verfassungswidrigen Alleinsorge (§ 1626a BGB) und die existenzzerstörenden Folgen

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Update 22.10.2013

Zweierlei aus gegebenem Anlass: wie ich heute erfahren habe, gibt es offenbar infolge der Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe gegen eine Therapeutin infolge des Amoklaufs von Winnenden seitens der Berufsverbände den internen „Aufruf“ und die Devise, in Zukunft auf „Nummer Sicher“ zu gehen.

Hier ein Spiegel-Bericht, November 2012, dazu:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/winnenden-prozess-familientherapeutin-beruft-sich-auf-erinnerungsluecken-a-870359.html

Und Stuttgarter Nachrichten, Dezember 2012:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.amoklauf-von-winnenden-familienbetreuerin-verweigert-aussage.a9f576ff-0f56-4acf-b4f7-e6901ec3d921.html

Das heißt nun offenbar, beim „geringsten Anlass“, wenn man eine Bedrohung oder ein Ausagieren von Wut seitens von in Beratung/Therapie kommenden Personen nicht ausschliessen kann, vor allem den eigenen Berufsstand dadurch zu schützen, indem man sofort die „Sicherheitskeule“ zückt, Zwangseinweisungen, Einschalten der Strafverfolgung etc..

Was mich wiederum zum eigenen „Fall“ führt: während nun seit 17 Monaten – Verfahrensakten unten – wieder eine böswillige Kindesentfremdung fortgeführt wird, gegen die Verantwortlichen nicht nur nichts unternommen, sondern diese permanent durch Untätigkeit befördert werden, die Belastungen bei mir als Vater hierdurch evident sind und auch mein Kind fortlaufend geschädigt wird, versucht die verantwortliche Richterin offenbar hauptsächlich auszuloten, wie „konkret“ denn eine Bedrohung durch mich als Vater ist, wie mir meine Beraterin nach einem Telefonat mit der Richterin letzte Woche mitteilte.

Das übliche Muster, das ich seit 2004 erlebe: Es wird zuerst verschleppt, ausgegrenzt, Schaden auf dümmste Art und Weise manifestiert und verschuldet. Dann versucht man selbsentschuldend das eigene Versagen kaschierend die so Geschädigten zu kriminalisieren und zu pathologisieren anstatt die Ursachen anzugehen und gegen die Verantwortlichen von Umgangsboykott, Kindesentfremdung und Existenzzerstörungen vorzugehen.

Es wird Zeit, dass diese Muster in der deutschen Justiz und unter Beteiligung zahlreicher Professionen endlich in aller Konsequenz öffentlich aufgezeigt und beendet werden. Es ist auch aufzuzeigen, wie hier Gesetze und selbst eigene Gerichtsbeschlüsse fortlaufend missachtet werden.

Die Vorgehensweise der Berufsverbände zeigt, was derweil für die jeweiligen Beteiligten tatsächlich im Vordergrund steht: Hauptsache, mir kann man nichts vorwerfen….unsäglich!

………..

Um keine Zweifel aufkommen zu lassen:

Die Redaktion der Süddeutschen Zeitung ist wiederholt und nachdrücklich auf die hier offengelegten Straftaten im Amt, Amtspflichtsverletzungen, Täuschungen und Zustände innerhalb der Justiz Würzburg aufmerksam gemacht worden – und das hierdurch verursachte Leid, die Folgen, die Zerstörungen meiner Vaterschaft mittels Kriminalisierung bis hin zur Freiheitsberaubung und dem Versuch des Missbrauchs des Par. 63 StGB wie bei Herrn Mollath und zahlreichen anderen Geschädigten, die immer noch eingesperrt sind.

Aktuell wurde die Redaktion auch darauf aufmerksam gemacht, was die Rechtsanwältin Hitzlberger von der Würzburger Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“ hier seit nun über 16 Monaten an Schäden provozierte, weil das örtliche Familiengericht völlig unfähig und offenkundig ungewillt ist, gegen Kindesentfremdung, Sorgerechtsmissbrauch und unsägliches Leid vorzugehen – sondern ebenso wie Jugendamt und beteiligte Helfer, betroffen zuschaut, bagatellisiert und wegschaut!

Die Fakten ergeben sich aus den hier offengelegten Originalakten!

Ich weiss als Vater nicht, wo mein Kind wohnt. Besitze weder Fotos noch irgendwelche Kenntnisse über dessen Leben, Alltag oder Entwicklung – mit meinen Anträgen an das Familiengericht Würzburg werde ich seit 2004 auflaufen gelassen.

Und nun die aktuelle Situation:

….seit aktuell wieder über 16 Monaten werden selbst die läppischen „Besuchskontakte“, der gerichtlich festgelegte wöchentliche „Umgang“ mit meinem Kind verweigert.

Die „Verantwortung“ hierfür wird lebensfremd dem mittlerweile 10-jährigen Kind aufgebürdet, das durch langjährige Instrumentalisierung und durch Dämonisierung meiner Person als leiblicher Vater durch die Familie mütterlicherseits nahezu sektenhaft indoktriniert ist:
mein Kind soll trotz 94 positiv verlaufender Treffen „Angst“ vor mir haben, mich rigoros ablehnen, weil ich beim letzten Treffen am 25.05.2012 „böse geschaut“ habe. Daher „befürchtet“ mein Kind nun – völlig ungehindert weiter den Einflüssen und der Entfremdung ausgesetzt – laut Aussage der „Gutachterin“ in HV am 17.09. nun, dass ich „es hasse“….

Die Mutter des Kindes scheint derweil inzwischen doch recht zufrieden mit der Gesamtsituation. Jedenfalls ist von ihrer zweckmäßigen „psychischen Belastung“, hier zur Verweigerung von Gesprächen vorgeschoben…..

Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

…… nichts mehr zu spüren. Frage nach der Aufnahme ihrer Therapie wurden nun von der Konfliktanwältin sekundiert dahingehend beantwortet, dass sie „nicht das Problem habe“.

Richtig: das Leben anderer Menschen wird durch sie zerstört….!

Wie sich aus den Verfahrensakten unschwer herauslesen lässt:
Ein singuläres „Ereignis“ zwischen Vater und Kind Mai 2012 wird instrumentalisiert und gezielt missbraucht, um sofort die Bindung komplett zu zerstören, wie die Akten belegen. (Bezeichnend, dass die einzige Person, die tatsächlich bei dem Treffen dabei war – die Helferin des Kinderschutzbundes – bis heute nicht dazu gehört wurde).

Anstatt diese irrealen Ängste – so denn überhaupt vorhanden – durch Kontakte und Interaktion aufzulösen, die Situation zu normalisieren und das Kind endlich zu entlasten werden weiter die Kindesentziehung durch die Kindsmutter und die Ausgrenzung meiner Person befördert, bestätigt und manifestiert. Verantwortungen werden hin- und hergeschoben, die bereits im Dezember 2012 eingesetzte Gutachterin Katharina Behrend geriert sich als „Instanz“. Die Grundlage ein Gespräch mit mir am 05. März 2013, worauf sie sich nicht mehr meldete, obwohl dies für „spätestens“ Anfang April zugesagt. Stattdessen Entwertungen nun meiner Person, weil ich offenkundig nicht beeindruckt und devot genug bin, sondern „distanzlos“ und beharrend. Die großen Hoffnungen in die Beauftragung der Gutachterin durch die positiven (Vor-)Urteile, beispielsweise durch den ARD-Film „Im Namen des Kindes“ von 2007 und Vorträge und Fortbildungen bspw. im Rahmen des Projekts „Elternkonsens“ im baden-württembergischen Haus der Wirtschaft, basierend auf der „Cochemer Praxis“, haben sich in Nichts aufgelöst.

Am schlimmsten und fragwürdigsten ist, dass hier eine gutachterliche „Meinung“ über mein entfremdetes Kind auf Grundlage eines eineinhalbtündigen Gesprächs offenbar ausreichen soll für weitere entschuldende Verantwortungsabwehr und Fortführung der Schäden! Es reicht!!!

Dass die Gutachterin Behrend methodisch und theoretisch-fachlich auf der Höhe des Wissens ist, ist hier erschöpfend nachzulesen:

Kindliche_Kontaktverweigerung_nach_Trennung_der_Eltern_aus-205

Menschlich und in punkto „Lösungsorientierung“ gilt das nicht. Man kann nicht neun Monate beiläufig-heiter durch Untätigkeit und Auflaufenlassen weiter Leid und Belastung verstärken und auslösen und hernach dem Geschädigten „Unbeherrschtheit“ vorwerfen wollen.

(Die Anwältin der Kindsmutter, Hitzelberger, brüstet sich derweil, HV 17.09.2013, die Doktorarbeit der Gutachterin nicht gelesen zu haben. Wozu sollte eine Fachanwältin für Familienrecht sich auch mit den Ursachen und Folgen „kindlicher Kontaktverweigerung“ beschäftigen….! Würzburg.)

Daher ist meine Devise nun: Öffentlichkeit, Tranparenz!

Was auch hier nun durch die Veröffentlichung der wesentlichen Originaldokumente / Verfahrensakten geschieht.

momentaner Status:
Inzwischen erhielt ich das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 17.09.2013, die von 12.00 Uhr bis 14.20 Uhr dauerte:

Hierin teilt die Richterin folgendes mit – nach 16 Monaten Missachtung von vollstreckbarem Beschluss, ungenierter Vereitelung der Umgangskontakte und jedweder Kooperation und Gespräche mit den beteiligten Helfern durch die immer noch alleinsorgeberechtigte Kindsmutter, bei weiterer Aufrechtehrhaltung der Schädigung von Vater und Kind und weiterer Manifestation der Entfremdung, verantwortungsgebend an die Gutachterin:

„Die Gutachterin erstattet ihr vorläufiges mündliches Gutachten, wobei Einzelfragen jeweils besprochen und diskutiert werden.

Sie wird ihr Gutachten in der Zusammenfassung schriftlich nachreichen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt geht die Empfehlung nicht dahin, eine Kontaktaufnahme zwischen Vater und ……. gegen den Willen von ……. zu erzwingen. Die weitere Empfehlung wird folgen.“

Wie weit die Grenzüberschreitungen und die invasiven Grundrechtseingriffe dieser Justiz Würzburg/Bamberg im Bereich der Repression durch Strafrecht, kriminalisierende Rollenklischees und machtgestützte Bösartigkeit gehen, habe ich durch die entsprechenden Verfahrensakten hier im Blog bereits offengelegt.

Dies ist nun die andere Seite: das Auflaufenlassen, die Untätigkeit, das sachfremde Aussitzen, das Bagatellisieren existentiellsten Leids zum Schaden aller Beteiligten, nur um eine Juristin zu bauchpinseln, die sich durch diese Justiz permanent in ihrem Fehlverhalten befördert und ermutigt sieht und deshalb genau so weiter macht.

Um hier eines vorauszuschicken: für die Verschlechterung der Situation, die Belastungen und das Leid meines Kindes und meiner Person als Vater seit nun wieder nahezu anderthalb Jahren gebe ich die Schuld und Verantwortung auch ganz klar der unsäglich agierenden Rechtsanwältin Dr. Gabriele Hitzelberger von der Würzburger Kanzlei „Jordan, Schäfer und Auffermann“.

Das lässt sich auch nicht durch den entsprechend destruktiven Mandantenauftrag relativieren und „rechtfertigen“, wie dies bspw. ein mit der Kanzlei vertrauter Anwalt oder auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg tun. Es gibt auch ethische Grundsätze und eine allgemeinverbindliche Moral. Dass diese auch in Würzburg bekannt sind, ergibt sich aus der veröffentlichten „Leitlinie“ und dem „Kodex“ für Familiengerichtsverfahren, Würzburger Anwaltsverein:

Verhaltenskodex und Leitlinie für Familiengericht, Anwaltsverein Würzburg

Die hier festgehaltenen „Mindeststandards“ gelten auch wenn eine Kindsmutter und Solidarität heischende „Kollegin“ mit Opferbonus seit langem das Lebensglück und die Bindung des eigenen Kindes zum Vater ihren Eigeninteressen und Befindlichkeiten offen untergeordnet und den Blick für das Wesentliche und den inneren Kompass wohl schon lange verloren hat.

Die Öffentlichmachung der Vorgänge hier ist daher ein Akt der Notwehr gegen eine unfähige, untätige und selbstgefällige Justiz Würzburg und gegen eine dominant, rücksichtlos, anwaltlich und strategisch-betriebene Ausgrenzung durch zwei Rechtsanwältinnen. Eine davon leider die Mutter meines Kindes und dessen dominante Bezugsperson….

Die Chronologie entlang der familienrechtlichen Verfahrensakten:

Als ich die Frau im Jahr 2000 kennenlernte, war sie es, die nach und nach meinen bisherigen Lebensstil – autonom, ungebunden, lebensfroh – „korrigierte“ und mich in ihre Richtung steuerte: ich wollte selbst bis zu diesem Zeitpunkt weder heiraten noch Kinder. Einfach aufgrund dessen was mein eigener Vater mit meiner Mutter erlebt hatte. Die Kindheit prägt.

Statt Heirat, Familienbildung und Geborgenheit, die sich während der gemeinsam erlebten Schwangerschaft, bei der Geburt und den ersten drei Lebensmonaten – die einzigen, die ich unbelastet mit meinem Kind bisher hatte – und unter der Vorfreude auf diese neue Lebensperspektive abzeichnete, wird im Dezember 2003 und nun seit zehn Jahren unter Beihilfe der Würzburger Justiz und dem hier virulent wirksamen Opferbonus für Frauen „verändert“ in den seelischen Mord an mir als Vater, die rücksichtslose Ausgrenzung und Kriminialisierung bis zum Wegsperren in der Forensik aĺa Gustl Mollath und die schädigende Prägung unseres Kindes als Trennungskind.

Ich nenne das asozial.

Jeder andere hätte bei dieser Gesamtlage längst den Rechtsweg verlassen.

Die tatsächlichen Gründe für das Handeln der Kindsmutter sind nicht männliche oder häusliche „Gewalt“, sie sind überhaupt nicht in meiner Person zu suchen. Es geht um Launen, um Befindlichkeiten, um eine dissoziale egozentrische Lebenssicht, geprägt durch die eigenen Eltern. Vielleicht auch um wirtschaftliche Ängste…ein Ex-Polizist ist bei näherem Hinsehen plötzlich doch nicht mehr so attraktiv und vorzeigbar vor den Anwaltskollegen.

Offengelegt hat die Mutter des Kindes ihre Motivlage selbst in einem familienrechtlichen Gutachten, erstellt von Prof. Dr. Wittkowski, Würzburg, 2004:

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da dieses Gutachten hier vorgeblich die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt, Schreiben des Gerichts vom 27.12.2013, wurde der Link zunächst herausgenommen:

Schreiben des Gerichts, 27.12.2013 – 20 Monate Umgangsboykott.

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Wer meine emotional-authentisch geprägte Sichtweise übertrieben findet und abwinkt, kann sich – beispielhaft – diese Darstellung meiner Person durch die Kindsmutter gegenüber der Anwaltskammer Bamberg antun:

Stellungnahme der Kindsmutter, Komplettentwertung über RAK Bamberg, 02.05.2008

Wo kann man hier noch eine „Bindungstoleranz“ und „Wohlverhalten“ zugunsten des Kindes erkennen? Da verwundert es auch weniger, dass die Staatsanwaltschaft die Forensik für den „Querulanten“ vorgesehen hatte.

Dieses Schreiben und diese normalisierte Dämonisierung meiner Person entstand als Folge der von der Kindsmutter zum Scheitern gebrachten vertraglich vereinbarten „Kontaktanbahnung“ über den Würzburger Kinderschutzbund vom November 2007 – und meiner Beschwerde hierüber.

Für Relativierungen und Bagatellisierungen ist für mich nun nach dem Scheitern 2012 – nach dem gleichen Muster erfolgt 2004, 2005, 2007, 2008 – daher nun kein Platz mehr!

(2005 verschuldete ein gerichtlich eingesetzter Verfahrenspfleger das Scheitern, der sich unter dem Einfluss der Kindsmutter weigerte, die schon damals gerichtlich festgesetzten wöchentlichen Kontakte durchzuführen. Aus purer Überforderung erließ die Richterin, Frau Treu, daraufhin einen rechtswidrigen, willkürlichen „Umgangsausschluss“ für zwei Jahre….)

Wenn nichts geht, wird eben der Vater ausgegrenzt…..! Die Rechte des Kindes: einen Dreck wert bei dieser Justiz, fast so wenig wie die Liebe von Vätern zu ihren Kindern.

Die völlig überforderte, parteiische Leiterin des Kinderschutzbundes, die schon 2008 lässig-beiläufig die Strategie der Kindsmutter befördert, das damals 4-jährige Kind vorzuschieben und für die eigenen Ziele zu missbrauchen: auch deren Rolle irreversibel prägend bei der Schädigung des Kindes und Zerstörung der Vaterschaft….

Absage Vereinbarung 2008, Kinderschutzbund

Erst nachdem ich 2009/2010 als Folge dieser Ausgrenzungen und Diffamierungen von der jahrelang „mütterlich“ instrumentaliserten Staatsanwaltschaft Würzburg zehn Monate zu Unrecht in „Untersuchungshaft“ war und die m.E. so ruchlos wie schamlos geführte Staatsanwaltschaft diese Freiheitsberaubung – um nichts anderes handelt es sich – durch eine dauerhafte Unterbringung nach § 63 StGB „abschließen“ wollte, hat wohl der ein oder andere einmal nachgedacht. Die Kindsmutter gehört offenkundig nicht dazu!

Noch während dieser Inhaftierung wurde ich von der JVA Würzburg zum Familiengericht gekarrt, wo die Richterin, Frau Sommer, am 09. April 2010 endlich diesen vollstreckbaren Beschluss auf „Kontakte“ zwischen Vater und Kind erließ:

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Nach meiner endgültigen Haftentlassung, vom Landgericht Würzburg am 22. April 2010 verfügt entgegen der vom OLG Bamberg, 1. Strafsenat frei phantasierten „Fluchtgefahr“, die die OLG-Richter Baumann und Schepping zwecks zweitem rechtswidrigen Haftbefehl nach bereits acht Monaten „U-Haft“ ohne Straftat nochmals neu erfanden, ging es sehr schnell zu diesem neuen Vertrag mit dem Kinderschutzbund, diesmal unter richterlicher Obhut:

Vertrag Kinderschutzbund, Mai 2010

Bis Mai 2012 fanden 94 „begleitete“ Treffen statt.

Die Notwendigkeit, über einen solchen Zeitraum auf ehrenamtliche Helferinnen zurückgreifen zu müssen, ergab sich nicht aus einer „Kindeswohlgefahr“ sondern einzig aufgrund der unverwandten jahrelangen Verweigerung der anwaltlichen Kindsmutter, auch nur ansatzweise Kommunikation und Kooperation, Konfliktlösung im Sinne des Kindes beizutragen. Als Mittler zwischen Vater und Kind fiel sie aus, der Kern des Problems.

Das letzte wirkliche Gespräch der „Eltern“, die zur Einigung zum „Wohl des Kindes“ gesetzlich verpflichtet sind, war im Dezember 2003…erstaunlich, dass dies in einem Rechtsstaat möglich ist, wo es staatlicherseits keine Skrupel gibt, Kinder in ein Heim oder Pflegefamilie zu „entführen“, offenkundig nur weil die Eltern es nicht in die staatliche Schule schicken. Siehe hier:

Der Fall Mollath: Die Irrwege der Psychiatrie (1)

Auch dass die letztlich demütigende Maßnahme des „begleiteten Umgangs“ über den Kinderschutzbund, ursprünglich gedacht als Notprogramm bei „schweren Fällen“ – Gewalt und Verdacht auf sexuellen Missbrauch – und eingeführt zum Schutz der Kinder hier, als selbstverständlicher Standard jedem „Trennungsvater“ und Kind aufgedrückt wird, ist normalisierte traurige Realität. Es ist eine Folge der Narrenfreiheit von Alleinerziehenden wie hier; der Kinderschutzbund in diesem Bereich mittlerweile zum „Schutz“ für verantwortungslose Mütter verkommen, von dem Väter froh sein müssen, dass es ihn gibt, weil sie ihr entfremdetes Kind sonst gar nicht „besuchen“ können…

So sind Väter im Jahr 2013 in Deutschland, ohne dass sie sich etwas zuschulden haben kommen lassen, auf den mit Spendengeldern finanzierten Deutschen Kinderschutzbund „angewiesen“, wenn Mütter unter Beihilfe der Justiz und Jugendämter ausgrenzen, kriminalisieren und das alleinige Sorgerecht missbrauchen. Die Politik schaut zu.

Zurück zum konkreten „Fall“: aufgrund der positiven Entwicklung und der gelungenen Kontaktanbahnung stand es Ende 2011 schließlich endlich an, den nächsten Schritt zu gehen. Die Kontakte sollten in absehbarer Zeit ausgeweitet, auf Wochenenden ausgedehnt und natürlich ohne „Begleitung“ stattfinden. Das gemeinsame Sorgerecht wurde als mittelfristiges Ziel betrachtet.

Seit Anfang 2011 waren wir mit Begleiterin im ganzen Stadtgebiet unterwegs, in Spielzeugläden, auf dem Volksfest, auf Spielplätzen und beim Kleiderkauf…nur den Besuch von Bekannten „verbot“ die Mutter, ebenso Fotos und alles was ihrer Kontrolle zuwiderlief. Es gab somit offenkundig Gesprächsbedarf bei den Eltern, wofür Unterstützung notwendig wurde:

…der Beschluss des Familiengerichts, mündliche Verhandlung am 20.12.2011, in welchem die gemeinsame Beratung der Eltern beschlossen wurde, um diese Richtung zur Entlastung und im Sinne des Kindes endlich konkret anzugehen:

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Der erste Beratungstermin am 12. Januar wurde noch im Gerichtssaal durch Anruf bei der Mediatorin, Frau Schmelter, vereinbart.

Dies ließ die Kindsmutter scheitern.

Das (bereits oben angeführte) Schreiben ihres Anwalts vom 03. Januar 2012, nach dem dieser das jahrelang ausgeübte Mandat niederlegt:

Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Die Richterin macht der Kindsmutter aufgrund der geltend gemachten „psychischen Belastung“ und dem Versprechen, einen Therapeuten zu konsultieren, das Zusgeständnis auf zunächst Einzelgespräche, klares Ziel: die gemeinsame Beratung:

Schreiben Familiengericht, 22.03.2012: „getrennte“ Besprechung beim Kinderschutzbund

Nach zwei Einzelgesprächen verweigert die Kindsmutter auch diese. Die Mediatorin lehnt sie später als „Therapeutin des Vaters“ ab, nachdem ich 20 Termine wahrgenommen hatte.

In Verhandlung im März 2012 wird ihr dennoch von der Richterin auch noch  zugestanden, nun auch an den Besprechungen des Kinderschutzbundes nicht mehr teilnehmen zu müssen, so „psychisch belastet“:

Beschluss Familiengericht: „Ruhe einkehren lassen“, 20.03.2012

Die „neue“ Konfliktanwältin legt diesen Schriftsatz und die zukünftige Strategie der Ausgrenzung vor, in Anlage zwecks Entwertung meiner Person u.a. Presseartikel der Mainpost aus dem Jahr 2005…:

Strategiewechsel: Ausgrenzung des Vaters mittels „Kindeswohl“-Begriff“, RAin Hitzelberger, Konfliktvertretung

Belastungen bis hin zu suizidalen Krisen bei Vätern auszulösen, zuzuschauen wie Anwälte diese beleidigen und verleumden, ist bei der Justiz offenkundig kein Problem. Anders als bei der Kindsmutter!

Nächste Phase.

Die Strategie geht auf. Aufgrund der Unfähigkeit des Gerichts und der ungenierten Beförderung des Fehlverhaltens der Kindsmutter, die sich wieder erfolgreich als „Opfer“ und belastete, besorgte Mutter darstellen konnte, folgt als nächstes: die Verweigerung der Treffen beim Kinderschutzbund und die erneute Zerstörung der Bindung zwischen Vater und Kind!

Anlass zum Missbrauch der Alleinsorge bietet sich erstmals nach 94 Treffen, als ich wie oben angeführt und in Schriftsätzen zweckmäßig ausgebreitet, mein Kind „böse anschaue“. Eine verbale Diskussion zwischen Vater und Kind, ob ich den Hund streicheln dürfe, den ich während der zahlreichen Kontakte kennenlernen konnte. Die Kontakte werden per Mail der Leiterin des Kinderschutzbundes abgesagt, nach bekanntem Muster zunächst auf die nächste Woche verschoben, nach vier Wochen gänzlich verweigert, „ausgesetzt“.

Das Gericht Würzburg, Richterin Treu, die bereits die Bindungszerstörung von 2004 bis 2010 verschuldet hat, schaut wieder zu. Seit 16 Monaten.

Ein Verfahrenspfleger wird hinzugezogen, der nach einem letzten Treffen im August 2012 folgende Stellungnahme abgibt. Der „Runde Tisch“, bereits terminiert, findet infolge nicht statt, weil die Kindsmutter die Teilnahme verweigert:

Schreiben des Verfahrenspflegers vom 22.08.2012

Einen gestellten Sorgerechtsantrag nehme ich zurück, als „vertrauensbildende Maßnahme“ und positives Signal an die angeblich so angeschlagene Kindsmutter. (Diese „vertrauensbildende Maßnahme“ an die Kindsmutter wendet die Anwältin Hitzelberger später zum Befangenheitsantrag gegen die Richterin….).

Ein Appell der Richterin an die Kindsmutter im Oktober 2012, „Wohlverhaltenspflicht“:

Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012

Zwei Wochen nach diesem Termin gibt die Kindsmutter über Nacht ihre Kanzlei auf, taucht unter.

Mein Schreiben ans Gericht, als ich dies durch Zufall erfahre:

Schreiben ans Gericht wegen „Untertauchen“ der Kindsmutter, 17.10.2012

Nach Auskunft der konsultierten Polizei in Baden-Württemberg, ist eine Anzeige wegen Kindesentführung ungeachtet der emotionalen Faktenlage nicht möglich, solange die Kindsmutter für das Gericht erreichbar ist.

Das Gericht schreibt:
Antwort des Gerichts, 29.10.2012, Wohnort des Kindes bis heute unbekannt

Eine Umgangspflegerin wird bestellt. Die Kindsmutter trifft sie einmal und verweigert hernach den Kontakt. Mit mir führt sie – hochmotiviert – ein Gespräch am 14.12.2013. Die Motivation ist wohl verflogen, spätestens nach Eskalation in Telefonat mit der Kindsmutter.

Bestellung Verfahrenspfleger, 28.11.2012

Die Konfliktanwältin stellt munter Anträge, löst Krisen aus, provoziert, eskaliert – ich kann das bei dieser Vorgeschichte nur noch als asozial bezeichnen – während die Kontaktverweigerung und Kindesentfremdung ungeniert weitergeht:

Ziel: Komplettausgrenzung des Vaters, Anträge der Konflikanwältin, 13.12.2012

Was tun solche Leute, solche „Rechtsvertreter“ eigentlich, wenn die Betroffenen tatsächlich „Amok laufen“, Menschen zu Schaden kommen – als Folge solcher Schriftsätze….?….!

(Meine zwischenzeitlich gegen die Leiterin des Kinderschutzbundes und die Anwältin eingereichten Zivilklagen werden nach bekannter Manier – rechtsfreier Raum – bereits im Prozesskostenhilfeverfahren erledigt, LG Würzburg/ Beschwerdeabweisung OLG Bamberg).

Schließlich, auch das ohne Wirkung auf die Kindsmutter:

Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

…die lange absehbare Schädigung und die Folgen für mein Kind werden erstmals schriftlich fixiert, Verhandlung Dezember 2012, an welcher ich auf Bitte der Richterin nicht teilnehme, da es um das „Verhalten“ der Kindsmutter geht und um „positive Einwirkung“ auf sie, wie in Besprechung am 14.12.2013 mitgeteilt

Die Gutachterin wird beauftragt, Dezember 2012, „Frohe Weihnachten“:

Beschluss Familiengericht: Gutachten, 20.12.2012

Statt die in der Verhandlung am 20.12. zugesagten und versprochenen Vereinbarungen anzugehen, geht die Kindsmutter nun gegen die Richterin vor, was diese bis Mai 2013 handlungsunfähig macht und die Kindesentfremdung weiter manifestiert.

Der Antrag der Konfliktanwältin, die den Ernst der Lage und die Folgen ihrer dümmlichen Agitation in diesem hochsensiblen Konflikt bis heute nicht begriffen zu haben scheint:

Befangenheitsantrag der Kindsmutter gegen die Richterin, 08.01.2013

Erste Instanz, Abweisung nicht ohne gezielte Entwertung meiner Person („Persönlichkeitsstörung“…) durch den für die Situation und die Schädigungen (Haftrichter) mitverantwortlichen und offenkundig gekränkten Direktor des Amtsgerichts Würzburg, Stockmann, der ausserdem vom Vater der Kindsmutter mehrfach persönlich instruiert wurde (laut dessen Zeugenvernehmung in HV, Juni 2010):

Ablehnung des „Befangenheitsantrags“ der Kindsmutter gegen die Richterin, 20.03.2013

Beschwerde der Kindsmutter:
Beschwerdeschrift der Kindsmutter gegen Ablehnung der Befangenheit, 24.03.2012

Zweite Instanz, Vorsitzende Richterin Ott, 7. Senat des OLG Bamberg, (ohne Entwertungen und Verleumdungen des geschädigten Vaters):
Ablehnung Befangenheitsantrag, OLG Bamberg, 22.05.2013

Auch nach der Entscheidung werden meine Anträge weiter monatelang nicht beantwortet, unter anderem im Juli 2012 ein Antrag auf Zwangsgeld. Wozu auch…?

In Hauptverhandlung, schließlich endlich nach nochmaliger Terminsverlegung in Verantwortung der Hitzlberger, am 17.09.2013 teilt die Richterin hierzu unverblümt mit, dass Zwangsgeld und Zwangshaft zwar gesetzlich vorgesehen seien, aber bei Gericht hier keine Anwendung finden.

Das erinnert an den Spruch „Das Bundesverfassungsgericht hat keine Ahnung von der Realität“, mit dem eine Würzburger Amtsrichterin rechtswidrige Durchsuchung einer Anwaltskanzlei und die Tatsache zu rechtfertigen suchte, dass schlichtweg alle Anträge der Staatsanwaltschaft ohne verfassungsgemäße Prüfung gewohnheitsmäßig durchgewunken werden. Natürlich, was gelten Grundrechte und Elternrechte in dieser Provinz. „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich“….gell? Wenn nicht, ist doch nicht die Justiz verantwortlich. So.

Ja, ich habe mittlerweile aufgrund der zehnjährigen Schädigung bis hinein in den forensischen Maßregelvollzug während als solcher angezeigter zehnmonatiger Freiheitsberaubung und aufgrund der all diesen Folgen ursächlich zugrundeliegenden falschen Eidesstattlichen Versicherung eine Millionenklage gegen den Freistaat Bayern eingereicht.

Das Land wird vertreten durch das Landesamt für Finanzen mit Sitz in – Würzburg, hier die bisherigen Erwiderungen:

Landesamt für Finanzen, 26.06.13 zur Schadensersatzklage

Schreiben Landesamt für Finanzen, 05.09.2013

Die Justiz in Würzburg „rackert“ sich ab, aber die Eltern führen „Krieg“ – so die Lesart.

Lebensfremd. Das ist kein Krieg zwischen Parteien sondern die Vernichtung eines Vaters und die beiläufige irreversible Schädigung eines Kindes.

Die Pontius-Pilatus-Strategie, die eine unfähige, sich nicht an Gesetze haltende und auch nicht an Gesetzesreformen orientierende Justiz hier immer noch fährt, während sie Geschädigte ans Kreuz nagelt – Ätsch: selbst schuld! –  ist aufzuzeigen und zu beenden.

Das hier trägt hoffentlich dazu bei. Die Medien sind gefragt – nicht nur, wenn die x-te phantastische Strafverschärfung wegen Stalkings und männlich-häuslicher „Gewalt“ lobbyistisch beworben wird, bei der die „Dunkelziffer“ die Einwohnerzahl übersteigt – sondern hier: über reale Folgen, reale Existenzzerstörung von normalen Leuten,  verschuldet in deutschen Gerichtssälen und Amtsstuben!

Das von mir ersuchte Landgericht München I versucht derweil momentan, die Schadensersatz- und Schmerzensgeldentschädigungen – vielleicht das einzig wirklich wirksame Mittel gegen diesen Murks – mittels „örtlicher Zuständigkeit“ nach Stuttgart (Wohnsitz) oder Würzburg („Tatort“) zu verweisen…..

Für eine Klage gegen den Freistaat Bayern sollen die Gerichte Stuttgart zuständig sein oder – die Verantwortlichen selbst. Wohin Zivilklagen in Würzburg führen, ist mittlerweile ausreichend bekannt. Ein rechtsfreier Raum.

….Hauptsache „nicht zuständig“. Falls doch: „nicht verantwortlich“.

In anderen Fällen ist man nicht so zimperlich, Maßnahmen gegen die Eltern zu veranlassen – Inobhutnahmen und Sorgerechtsentzug auf Verdacht:

Bericht SZ, 04.09.2013, „Lebe wohl“, Inobhutnahme

Hier geht es nur darum, den UMGANGSBOYKOTT der Alleinsorgeberechtigten und deren Opferrolle zu sanktionieren.

Und hier ein Urteil des Kammergerichts Berlin: „Wenn die Mutter nicht mit dem Vater ihres nichtehelichen Kindes kommunizieren will“…..

http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/gemeinsamens-sorgerecht-weil-die-mutter-abblockt_220_181718.html

Der Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes und die Folgen

Wer sich fragt, was eine Rechtsanwältin Mitte 30 dazu treiben kann, drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes die Trennung vom Vater des Kindes mittels Falschbeschuldigungen und dem Konstrukt „Gewaltschutzverfügung“ über ein Gericht zu erzwingen, der findet die Antwort vielleicht hier (Auszüge aus dem familienrechtlichen Gutachten im Auftrag des AG Würzburg, mir zugegangen am 31.12.2004…Frohes neues Jahr!):

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da dieses Gutachten hier vorgeblich die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt, Schreiben des Gerichts vom 27.12.2013, wurde der Link zunächst herausgenommen:

Schreiben des Gerichts, 27.12.2013 – 20 Monate Umgangsboykott.

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Ich habe die Antwort nicht gefunden, auch wenn für mich persönlich nach zehn Jahren Zerstörung meiner Vaterschaft als „emotionsloser Störenfried“ nach wie vor die zentrale Aussage der Mutter des Kindes die ist, dass sie mich „geliebt habe“, da sie mich jedoch nicht bekommen könne, wollte sie „über das Kind ein Stück von mir“. Dann war ich jedoch zu …anstrengend, emotionslos?

Nachdem ich im Dezember 2003 sofort und dringlichst das Familiengericht ersuchte, zerstörte das Familiengericht durch Untätigkeit ganz nebenbei die Bindung – acht Monate später kam es zu einer ersten mündlichen Verhandlung, 13. August 2004….in der erst einmal das genannte Gutachten erstellt wurde….

Das Gutachten ist seit 2004 bekannt – es bot bis heute dennoch nicht Anlass, die falsche Eidesstattliche Versicherung und den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes zu einer offenkundig launigen, rücksichtlosen, einseitigen Trennung zu klären!

Es bestand Heiratsabsicht, es gab erhebliche wirtschaftliche Vorleistungen. Dass die Kündigung meiner Beamtenstellung auf Lebenszeit bei der Polizei trotz allen Fehlverhaltens eines damaligen Vorgesetzten doch „irgendwie“ mit der Familienbildung und wirtschaftlichen Gemeinschaft mit der Rechtsanwältin, die kurz zuvor noch die Steuerberaterprüfung bestanden hatte, in Zusammenhang stand, erschliesst sich vielleicht auch kritischeren Beobachtern.

(Exkurs:
Wer mag, kann sich hier ein Bild machen, wie „charakterlich ungeeignet“ ich für den Polizeiberuf bin….das Thema werde ich wohl noch ausführlich auch öffentlich behandeln:

Stellungnahme des Vorgesetzten Eisele, Polizei BW/a>

Petition Landtagsdrucksache, Baden-Württemberg

Es handelt sich durchweg um nachträgliche Schutzbehauptungen und zum Teil dreiste Lügen – es ging um „Druck“ wegen der Haarlänge. Ich wurde völlig unbeanstandet mit 27 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt, es gab nie auch nur eine Abmahnung oder Rüge!

An den Landtag Baden-Württemberg hatte ich mich im übrigen mit einem Hilfeersuchen aus der Forensik gewandt. Das „Ergebnis“ war dieser Landtagsbeschluss….der einzige Umstand, der das relativieren kann ist die Tatsache, dass er noch unter der „Mappus-Regierung“ erfolgte.)

Aufgrund der aus einem Polizeiprotokoll/Zeugenvernehmung (?) des herbeigeeilten Polizeihauptmeisters exemplarisch sich ergebenden emotional geladenen, affektiven und mit Falschbeschuldigungen dramatisierten Entwertung und Diffamierung als „Gewalttäter“ und „Mann“ verlor ich nach drei Monaten den Kontakt zu meinem Wunschkind. Das ist nun zehn Jahre her:

„Zeugenvernehmung“ Kindsmutter, 15.12.2003

Die Strafanzeige wegen Sachbeschädigung wurde eingestellt. Von der hier genannten „Trennung“ wusste ich nichts – auch sonst niemand!

Mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung wurde alles in eine zivilrechtliche „Gewaltschutzverfügung“ übernommen. Richter am Amtsgericht Würzburg, Schepping. Heute 1. Strafsenat des OLG Bamberg, wo er 2010 meinen Wiederaufnahmeantrag wegen erwiesener falscher Eidesstattlicher Versicherung der Kindsmutter in der von ihm selbst – Glaubhaftmachung, ohne Beweise, ohne Anhörung – erlassenen Verfügung von 2003 mit entschied.

Jedenfalls stand mit dieser Verfügung der Kriminalisierung und Ausgrenzung unter dem Etikett „häusliche Gewalt“ nichts mehr im Weg.

Das öffentliche Kesseltreiben kann beginnen!

Meine Lieblingspassage aus einem Bericht der örtlichen Mainpost, 2007:

„Seine Ex-Freundin erzählt dem Gericht, dass er das Kind anfangs gar nicht gewollt habe. Und bis heute habe er weder Unterhalt gezahlt, noch Geschenke geschickt. „Es geht ihm um die Beziehung zu mir“, sagt sie, „das Kind schiebt er nur vor.“ Versuche, einen betreuten Umgang einzuleiten, habe er scheitern lassen.“

(Da ich gegen die unsägliche tendenziöse und teils grob falsche Berichterstattung der Mainpost, 2005 – 2010, strotzend vor Unwahrheiten/Halbwahrheiten gerichtlich vorgehe, verzichte ich hier auf Verlinkung).

Wie weit indes die bizarre, fast zwanghafte Kriminalisierung von Männern in einer solchen Notlage geht, erschließt sich hier:

Kurzfassung Gutachen Gewaltschutzgesetz

Zum Gutachten des Prof. Bock ist bereits alles gesagt. Das Dokument (Seite 3, Link) zeigt, dass selbst die Beauftragung von einer Beratungsstelle und eines Mediators als „Verstoss gegen das Gewaltschutzgesetz“ angezeigt – und bearbeitet – wurden. Ebenso (Seite 4, Link) das Zusenden einer Karte zu Ostern, 2007 – an das Kind!

Diese Kriminalisierung – mit zum Teil dramatisierten Bagatelltaten, größtenteils jedoch frei konstruierten und erfundenen Straftaten – führte bis in die Forensik und zu Unrecht erfolgter zehnmonatiger Inhaftierung, wie in diesem Blog ausführlich dargelegt:

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Bereits die Festnahme erfolgte unter dem Etikett „Gewalttäter“, mit Haftbefehl aus Bayern gesucht….war ich das….?
Artikel Stuttgarter Zeitung 22.06.09

Es gilt nun aufzuzeigen, welches VOLLVERSAGEN und welcher OPFERBONUS selbst für offenkundig rücksichtslos und zielgerichtet die Justiz missbrauchende Frauen diese Entwicklung und Existenzzerstörung ermöglicht:

Bereits im Alter des Kindes von vier Jahren wurde ein vertraglich vereinbarter wöchentlicher Kontaktaufbau verweigert. Die Verantwortung hierfür wird dem vierjährigen Kind aufgebürdet (in der Presse/Mainpost steht das „anders“):

Absage Vereinbarung 2008, Kinderschutzbund

Dieser Vorgang war, wie sich aus den Zusammenhängen herauslesen lässt, letztlich der „Auslöser“ für den Versuch der Unterbringung. Ich beschwerte mich (erfolglos) bei der Rechtsanwaltksammer Bamberg über die Kindsmutter, was diese zu einer (erfolgreichen) Strafanzeige wegen versuchter Nötigung missbrauchte. Gegen die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft (Opferbonus!) reichte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Klage wegen Verfolgung Unschuldiger ein.

Diese missbrauchte die Staatsanwaltschaft dann zu dem – ausführlich geschilderten – Versuch, mir einen „Amoklauf“ bei der Justizbehörde und den „versuchten Mord“ an einer unbekannten Anzahl Menschen anzudichten, von dem ich „freiwillig zurückgetreten“ sei….
(siehe Originaldokumente)

Möglich machte all dies dieses „Gutachten“ des Dr. Groß, gern genommener und bestens bekannter „Hausgutachter“ der Justizbehörden Würzburg. Dr. Groß kandidierte nicht nur für die CSU als Stadtrat (man erinnere sich an die Parteifunktion führender Juristen in Franken), seine Praxis liegt auch direkt um die Ecke des kürzlich eröffneten, mit Millionenaufwand renovierten Justizkomplexes….

„Einweisungsgutachten“ für §§ 126 a StPO/ 63 StGB, Juli 2009

Erst nach Beendigung dieser unsäglichen, zu Unrecht erfolgten zehnmonatigen Haft/Unterbringung ohne jede Voraussetzung hierfür wurden die Kontakte zu meinem Kind dann 2010 plötzlich „sehr schnell“ endlich durchgeführt und durchgesetzt!

Der – nach sieben Jahren Ausgrenzung, Kriminalisierung, Psychiatrisierung – durchgesetzte, vollstreckbare Gerichtsbeschluss:

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Der Vertrag mit dem Kinderschutzbund, der „Photos und Aufnahmen“ verbietet:

Vertrag Kinderschutzbund Mai 2010

Seit nun Juni 2012 wird dieser Beschluss missachtet.

Ich werde auf die Details hier jetzt nicht näher eingehen.

Wer diesen Schriftsatz der neuen „Konfliktanwältin“ G.Hitzlberger – Ziel: Ausgrenzung und weitere Entwertung des Vaters – liest, kann sich selbst ein Bild machen, was hier offenkundig unter aller Augen „schiefläuft“:

Antrag Hitzlberger 27.08.13 ZIEL: Ausgrenzung

Der vorherige Anwalt, U. Rothenbucher hat im Januar 2012 das Mandat niedergelegt, nachdem seine Mandantin durchgesetzt hatte, dass sie an der gemeinsamen Beratung der Eltern, die in Beschluss vom Dezember 2011 festgelegt wurden, aufgrund „psychischer Probleme“ nicht teilnehmen kann.

Darauf wurde ihr eine „Modifikation“ zugestanden, Beschluss des AG:

FamG Würzburg 13.01.12

Nach zwei Einzelgesprächen verweigerte sie auch diese.

Zur Rechtslage:

Das „Problem“ besteht offenbar „öfters“….

„Der BGH und der Umgangsboykott“, aus Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 03/2012

Hier heißt es unter „Ausblick“:

„Die Fälle des Umgangsboykotts offenbaren in besonderer Weise, dass häufig nur eine frühzeitige Förderung einvernehmlicher Lösungen der nachhaltigen Beilegung des Elternkonflikts zuträglich ist. Gelingt dies nicht in einem auch aus Sicht des Kindes vertretbaren Zeitraum
wird die Gefahr immer größer, dass den staatlichen Einflussmöglichkeiten Grenzen gesetzt werden. Die professionell am Verfahren Beteiligten bewegen sich damit auf dem schmalen Grat nach ihrem gesetzlichem Auftrag (vgl. § 156 FamFG) einerseits die einvernehmliche Lösung von Umgangskonflikten zu fördern, andererseits aber den Gefahren einer faktischen Präjudizierung begegnen zu müssen.

….Unbeschadet dessen muss dringend davor gewarnt werden, in streitigen Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht generell ein zeit- und kostenintensives Sachverständigengutachten einzuholen.“


(Hervorhebungen durch mich)

In dem hier aufgezeigten (exemplarischen) „Fall“ wird wieder seit 16 Monaten die o.g. vollstreckbare Umgangsregelung willkürlich missachtet. Vor mittlerweile neun Monaten wurde – nach 2004 zum zweiten Mal – ein Gutachten angefordert….

Da die Situation so brisant wie exemplarisch ist, die Entfremdung täglich weiter manifestiert wird, werde ich bereits in den nächsten Tagen diese Vorgänge vor dem Familiengericht Würzburg ausführlich hier offenlegen!

Man lernt offenbar trotz schwerster Folgen für Betroffene und Kinder bei der Justiz in Würzburg NICHTS dazu!

„Das Bundesverfassungsgericht hat keine Ahnung von der Realität“ – Würzburger Recht gegen Väter

(Die Überschrift ist ein Zitat:

http://www.mainpost.de/regional/franken/Keine-Ahnung-von-der-Realitaet;art1727,7045991)

Seit Dezember 2003 ist meine Vaterschaft und meine Existenz zerstört.

Verschuldet hat das eine bayerische Provinz-Justiz, die mir mittels einer einfachen „Verfügung“ per Postweg zwei Tage vor Weihnachten anlasslos ein „Kontaktverbot“ zustellte, das die Bindung zu meinem damals drei Monate alten Kind bis heute andauernd zerstörte.

Verantwortlich: der heute beim OLG-Bamberg, dem „Mollath-Senat“ tätige Richter Schepping. Damals Zivilrichter in Würzburg. Zu diesem „Gewaltschutz“-Gesetz, das es Frauen in Deutschland seit 2002 faktisch ermöglicht, ihre Partner, Männer und Väter, einfachst anhand „Glaubhaftmachung“, ohne jede Beweisaufnahme und ohne Anhörung des Betroffenen (die Abschaffung von Grundrechten mittels zivilrechtlichem „Verwaltungsakt“) zu entsorgen und zu kriminalisieren, hat Prof. Dr. Bock in seinem Gutachten für den Bundestag im Juni 2001 bereits alles gesagt. 

Hier die Kurzfassung auf zwei Seiten, plus zwei Beispiele, zu welcher Form von „Kriminalität“ das in Franken führt, anhand zweier Vorladungen der regionalen „häusliche-Gewalt“-gegen-Frauen-„Soko“ Würzburg:

 
Kurzfassung Gutachen Gewaltschutzgesetz

Meine Geduld ist erschöpft! Seit Mai 2012 wird nun WIEDER ein vollstreckbarer Beschluss des Familiengerichts Würzburg vom April 2010, der wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind konkret festlegt, missachtet und ignoriert. Ich werde auflaufen gelassen, meine Anträge ignoriert, als Mann und Vater entrechtet und wie ein Aussätziger behandelt.

Dass diese Juristen mein Kind schädigen, wird als Gipfel der Arroganz, versucht mir in die Schuhe zu schieben, „Unbeherrschtheit“. Jeder andere wäre längst sehr viel mehr als „unbeherrscht“……!

Spätestens nach den zehn Monaten zu Unrecht erfolgter Untersuchungshaft und dem Versuch einer Unterbringung in der Forensik durch die Täter im Amt, u.a. der benannte Schepping.

Die Bindung, die zwischen Mai 2010 und Mai 2012 endlich aufgebaut werden konnte, wurde nun wieder zerstört, die Entfremdung ohne jeden Anlass und Not manifestiert. Ich werde ausführlichst über diese Vorgänge seit 2003 berichten! DAS ENTHEBT DAS ZUSTÄNDIGE GERICHT JEDOCH KEINESFALLS VON DER PFLICHT, DIE SCHULDHAFTE KINDESENTFREMDUNG ENDLICH ZU BEENDEN! Die aktuelle Volte: ein seit Juni feststehender Termin am 10.09. wird mit Mitteilung vom 05.09. verlegt – „Begründung“: die Anwältin der Kindsmutter stellt eine Woche vorher fest, dass sie in Urlaub ist…..die Possen der Juristen mittlerweile endlos.

Wie gesagt, meine Geduld ist lange erschöpft. Die Öffentlichkeit hat endlich zu erfahren, wie Provinzgerichte Existenzen zerstören, Kinder schädigen, Männer ins Gefängnis und in die Forensik bringen – weil sie unfähig sind, die Gleichheit von Mann und Frau als Eltern anzuerkennen!

Ps.: dass es sich um eine relative „Minderheit“ der Alleinsorgeberechtigten handelt, die sich so verhält, ist sicher richtig. Richtig ist aber auch, dass dieses Verhalten von den Gerichten und Behörden befördert und oft erst hervorgerufen wird. Es wird ideologisch beworben, Geschlechterklischees selbsterfüllend durch feministischen Lobbyismus provoziert und dann zur „Bestätigung“ dieser Ideologie missbraucht.

Ich denke, dass die Frauen, die absolute Mehrheit, die ich NICHT meine, das auch wissen. Dieses „Modell“ der Entrechtung,wie hier vorliegend, greift in dieser Komplettentrechtung praktisch AB GEBURT des Kindes so jedoch nur gegen nichteheliche Väter, die entsorgt werden sollen, wozu die Mütter regelrecht provoziert und „ermutigt“ (Aussage einer Polizistin in HV) werden….

Wie die Muster der Stigmatisierung,der Kriminalisierung und Ausgrenzung funktionieren – auch gegen Mütter – zeigt dieser SZ-Bericht:

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38745

Update, 17.09.2013:

Hatte heute eine Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Würzburg, die mittlerweile ca. 40. seit Beginn des Konfliktes und meiner Ausgrenzung als Vater, drei Monate nach Geburt des Kindes. Seit Juni 2012 verweigert die Kindsmutter, beraten von einer Konflikanwaeltin, Hitzlberger von der Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“ in Würzburg, wieder die vollstreckbaren wöchentlichen Kontakte. 

Vorwand: bei einem Treffen – dem 94. – im Mai 2012 habe ich mein Kind  „böse angeschaut“, seitdem hat es „Angst“ vor mir. Das zehnjährige Kind wird von den Würzburger Juristen offenkundig missbraucht, um die eigene Untätigkeit und Unfähigkeit abzuwehren. 

Die Gutachterin Behrend, die u.a. bei diesem Prozess wegen „sexuellem Missbrauch“ vor dem LG Kleve im öffentlichen Focus stand….

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-kleve-und-der-region/freispruch-im-missbrauchsprozess-id4816186.html

Noch deutlicher hier: „Gutachten mit eklatanten Mängeln“:

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-kleve-und-der-region/staatsanwaltin-fordert-sechs-jahre-haft-id4792132.html

…ist bereits im Dezember 2012 mit dem Auftrag „Verständigung der Eltern“ gutachterlich beauftragt worden. 

Nach nun NEUN MONATEN hat sie, nachdem sie sich einmal mit mir als Vater getroffen hat, 5. März und einmal 1,5 Stunden mit dem Kind „unterhalten“ hat, auf dieser „Grundlage“ ihr „mündliches Gutachten“abgeliefert! Das über die Zukunft der Elternschaft und Bindungen des Kindes „entscheiden“ soll! Es reicht!!!

Es wird endlich Zeit, dass dieser SEELISCHE Missbrauch von Kindern und das Komplettversagen der Justiz und aller Beteiligten- sobald eine Mutter die Strategie „Ausgrenzung“ fährt – transparent gemacht wird. 

Auf meine heutige Frage, ob mein Suizid dem „Kindeswohl“ widerspricht, fiel wenigstens einmal die Fassade. 

Ich werde über all dies Kürze ausführlicher hier berichten und auch relevante Dokumente einstellen.

Ich brauche Hilfe! Die Justiz ist das Problem!

Martin Deeg

Polizeibeamter a.D.