Wie man Ermittlungen aushebelt: Würzburg offenkundig rechtsfreier Raum für Juristen, Kirchenfunktionäre und Gutachter….

Der Spiegel berichtet in seiner aktuellen Ausgabe und zeigt auf, woran es in dieser Region generell krankt: an Objektivität, an Integrität, an neutraler Berichterstattung!

Der bigotte obrigkeitshörige Sumpf muss von außen ausgetrocknet werden….!

Bistum Würzburg: Frau beschuldigt Missbrauchsbeauftragten des Missbrauchs

…..“Obendrein wurde der mutmaßliche Täter über die Vorwürfe vorgewarnt, durfte im Würzburger Kirchenarchiv sonst unzugängliche Akten zu seinem eigenen Fall durcharbeiten und konnte so selbst Einfluss auf den Gang des Verfahrens nehmen.„….

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wuerzburg-missbrauchsvorwurf-gegen-missbrauchsbeauftragten-a-1084133.html

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Die Justizverbrecher der Staatsanwaltschaft Würzburg schickten mir „Ostergrüße“ in Form einer bizarren „Kostenrechnung“ über rund 5.700 Euro. Selbst wenn ich Millionen besäße, würde ich das Geld eher verbrennen, als diesen Verbrechern auch nur einen Cent zu geben!

Ich bin derjenige, der Anspruch auf erheblichen Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund der Verbrechen im Amt, der Vertuschungen und Rechtsbeugungen in diesem von CSU-Juristen geschaffenen rechtsfreien Raum hat!

Dieses Schreiben ging an den Generalstaatsanwalt in Bamberg und die Polizeibehörden nach erneuter Verdeckung der Straftaten der Volljuristin Kerstin Neubert, die im 13. Jahr mithilfe der verbrecherischen Provinzjuristen mein Kind entfremdet.

An den
Generalstaatsanwalt in Bamberg
– Herrn Thomas Janovsky –
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg Stuttgart, 24. März 2016

Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwältin Kerstin Neubert wegen falscher Eidesstattlicher Versicherung, Kindesentführung etc.

hier: Az. 911 Js 4668/16

Ergänzend wird hiermit weiter Strafanzeige wegen fortgesetzter Strafvereitelung im Amt gegen Verantwortliche der Staatsanwaltschaft Würzburg erstattet.

Dieses Schreiben ist ergänzend als formgerechte Beschwerde auf Verweigerung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch den Peter Weiß, Staatsanwaltschaft Würzburg, vom 15.03.2016 zu werten. Peter Weiß ist bereits Beschuldigter in Zusammenhang mit Straftaten zu Lasten des Anzeigenerstatters im Verfahren Az. 814 Js 10465/09.

Der Schriftverkehr wird weiter beweisrechtlich im Blog des Anzeigenerstatters veröffentlicht.

Mehrfertigung ist ebenfalls beweisrechtlich den Polizeibehörden Stuttgart übergeben, da hier der seit längerem der Tatverdacht struktureller Korruption, Rechtsbeugungen und Straftaten im Amt bis hin zur schweren gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung im Amt zu Lasten meiner Person durch die Behörde Würzburg gegeben ist.

Dementsprechend werden Straftaten im Amt durch Justizjuristen, sowie insbesondere den Sachverständigen Dr. Groß sowie die Juristin Kerstin Neubert durch die Behörde Würzburg unter massiver Strafvereitelung gedeckt. Zivilrechtliche Forderungen werden unter Rechtsbeugung zu vertuschen gesucht.

Objektive Stellen gehen mittlerweile davon aus, dass die Straftaten im Amt und die anschließenden Vertuschungsversuche der Beschuldigtenbehörden über kurz oder lang zu einem Untersuchungsausschuss führen werden.

Es geht hier mittlerweile offenkundig auch um strukturelle und in Teilen parteipolitische Korruption zugunsten von Behördenmitarbeitern, Gutachtern und persönlich bekannten Juristen.

Gründe:

1.
Sämtliche Strafanzeigen wegen massiver Straftaten gegen meine Person werden innerhalb von Tagen zugunsten der Beschuldigten, hier der Juristin Kerstin Neubert, nach Abgabe in den Zuständigkeitsbereich Würzburg ohne jede Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft Würzburg entledigt. Dies erfolgt so seit 2004.

Seit Jahren ist das Ziel vorrangig die Vertuschung von vorsätzlichen Straftaten im Amt, nachdem es zuvor eher um beiläufig erfolgte Fehlentscheidungen handelte, die offenkundig einem völligen Desinteresse an tatsächlicher Sachverhaltsaufklärung und Fakten entspringen sondern darin bestehen, den einmal ausgemachten „Bösewicht“ – sprich den anhand Geschlecht und Rollenklischees fabulierten Täter – in einem Paarkonflikt mittels Repressionen zu brechen und zu unterwerfen.

Dies ging bis zum zielgerichteten Versuch der völligen Vernichtung der bürgerlichen Existenz:
Im Juni 2009 versuchte die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg mich aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Behördenmitarbeiter Thomas Trapp mittels Fehlgutachten und stigmatisierender Pressemitteilung („Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“) dauerhaft nach § 63 StGB in der Forensik zu versenken.

Nach Feststellung der Tatsache, dass es hierfür von Anfang an weder strafrechtliche Voraussetzungen (LG Würzburg, Az. 814 Js 10465/09) noch medizinische Voraussetzungen (Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil, zu Az.) gab, verweigerten die Beschuldigten die vom Landgericht zugesprochene Entschädigung.

Dieses Justizverbrechen und der seit 2010 nachhaltig betriebene Versuch der Vertuschungen mittels Rechtsbeugungen etc. wird zweifellos durch die anstehende Entscheidung des EGMR auf hierauf erfolgte Beschwerde breites öffentliches Interesse wecken und zu Entfernungen aus dem Dienst und strafrechtlichen Anklagen führen.

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(…..)

2.
Im konkreten Fall ist eine falsche Eidesstattliche Versicherung der Beschuldigten Kerstin Neubert aus dem Jahr 2003, Zivilgericht Würzburg, Az. 15 3591/03 beim Beschuldigten Thomas Schepping, der hier als abzeichnender Richter fungierte und infolge seine Fehlentscheidung durch Straftaten im Amt verdeckte, seit 2004 vielfach angezeigt.

Die mit falscher Eidesstattlicher Versicherung gemachten Angaben werden bis heute von der Beschuldigten Neubert immer wieder erneuert und gerichtlich vorgebracht, um eigenes Fehlverhalten und die seither erfolgte böswillige Ausgrenzung und Entfremdung meiner Person als Vater des gemeinsamen Kindes nach außen zu rechtfertigen.

Seit Mai 2012 vereitelte die Beschuldigte einen konkreten sog. Umgangsbeschluss des Familiengerichts Würzburg auf wöchentliche Treffen an jedem Freitag, die der Kinderschutzbund Würzburg mit erfolgreichem Bindungsaufbau und zur massiven Entlastung auch des Kindes seit Mai 2010 begleitet hatte.

Stattdessen tauchte die Beschuldigte Neubert mit Kind im Oktober 2012 unter, um die Umgangskontakte und jeden Kontakt rechtswidrig zu verhindern. Dem Gericht ist bekannt, dass die angegebene Adresse Marienplatz 1 in Würzburg lediglich eine Scheinadresse ist, an der die Beschuldigte weder wohnt noch Kanzlei betreibt.

Die angezeigte Kindesenführung wurde durch den Beschuldigten Frank Gosselke, der sich offenkundig bereits zahlreicher Rechtsbrüche schuldig gemacht hat, ohne jede Ermittlung in Abrede gestellt und unmittelbar nach Anzeigenerstattung bei der Polizei Stuttgart und Übersendung entledigt.

Gegen die Verantwortlichen der Kriminalpolizei Würzburg wird ebenfalls Strafvereitelung im Amt geltend gemacht, weshalb u.a. das LKA Bayern beweisrechtlich hinzugezogen wurde.

3.
Strategie der Beschuldigten ist es offenkundig auch, Strafverfahren so lange zu vereiteln, bis zweckmäßig eine vorgebliche Verjährung der Strafverfolgung eingetreten ist.

So nun auch der Beschuldigte Weiß, Staatsanwaltschaft im hier anhängigen Verfahren 911 Js 4668/16.

Bereits eine aktuelle polizeiliche Vernehmung der Beschuldigten wird verweigert, die zweifelsfrei eine Bestätigung für mich als Vater und Geschädigtem existenzzerstörenden der Straftat oder eine weitere Fortsetzung der Straftaten und uneidlichen Falschaussage zur Folge hätte.

Da die Beschuldigte zuletzt in Verfahren am 10.02.2016 vor dem OLG Bamberg Falschangaben tätigte, ist eine solche Verjährung ebenfalls nicht gegeben.

Die Versuche der amtsmissbräuchlichen Vernichtung und die Schädigungen durch Verbrecher im Amt hier sind derart gewaltig, dass sich die Behörden endgültig mit dem Gedanken vertraut machen sollen, dass die Vorgänge bis zu einer abschließenden rechtsstaatlichen Aufklärung und Verantwortungsnahme der Täter und Verantwortlichen geltend gemacht werden.

Sollte diese rechtsstaatliche Aufklärung und Verantwortungsnahme nicht möglich sein, werden sich die Vorgänge dennoch nicht erledigen. Es ist eine Illusion zu glauben, dass man durch immer ausuferndere Verfolgung Unschuldiger und Repression und infolge dann Vertuschung und Verdeckung der Fehlleistungen eine Befriedung und Erledigung einer solchen Existenzvernichtung erreichen wird.

Der weitere Kindesentzug auf Grundlage rechtswidriger Entscheidungen von Justizverbrechern Würzburg/Bamberg wird keinesfalls hingenommen, wie dem Bundesverfassungsgericht aktuell mitgeteilt.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

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LKA Bayern: Weitere Anzeige struktureller Korruption bei den Strafverfolgungsbehörden Würzburg/Bamberg. Untersuchungsausschuss!!

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Folgendes Schreiben ging heute raus:

Bayerisches Landeskriminalamt
Referat 122
Mailingerstraße 15
80636 München 19.03.2016

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Weitere Anzeige/Beschwerde wegen struktureller Korruption durch Strafverfolgungsbehörde Würzburg/Bamberg

Sehr geehrte Frau Oberländer,

auf Ihr Schreiben vom 26.01.2016 erhielt ich nun weiteres Schreiben vom 09.03.2016 durch Herrn Oberregierungsrat Crauser.

Dieses Schreiben ergeht beweisrechtlich, wird im Blog veröffentlicht und in Mehrfertigung der Polizei Stuttgart übergeben, wie auch die Schreiben des LKA Bayern.

Herr Crauser ist der Ansicht, dass die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Justizbedienstete in Würzburg/Bamberg „richtigerweise“ an die örtlichen Ermittlungsbehörden abgegeben wurden.

Weiter ist er der Ansicht, dass keine „Anhaltspunkte“ vorliegen, aus welcher Organisationseinheit der Polizei in Unterfranken konkrete Straftaten nicht aufgeklärt werden.

Sie verkennen offenkundig die Schwere der in Rede stehenden Vorwürfe. Es geht hier um den Verdacht struktureller Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze durch die Strafverfolgungsbehörde in Würzburg und den Verdacht struktureller Korruption.

Gründe:

1.
Sämtliche Straftaten und in Rede stehenden Verbrechen durch die Justizbehörden werden seit Jahren durch die Beschuldigtenbehörde selbst entledigt; z.T. zeichnet der Beschuldigte selbst die Einstellung des Verfahrens gegen sich ab, z.B. der Beschuldigte Frank Gosselke in mehreren Strafverfahren verschiedener Geschädigter, der kürzlich von der Staatsanwaltschaft Würzburg zur Generalstaatsanwaltschaft Bamberg befördert wurde.

2.
Ebenfalls seit Jahren ist festzustellen, dass die Polizei Unterfranken auf dem kleinen Dienstweg seitens der Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg Weisungen erhält und Absprachen stattfinden, die entweder dazu führen, dass

a) repressiv Maßnahmen gegen Unschuldige erfolgen oder dass

b) Anzeige wegen Verbrechen gegen Begünstigte ohne jede Ermittlung und weiteren Maßnahmen an die Staatsanwaltschaft versandt werden, wo eine Entledigung erfolgt.

Federführend hierbei ist die „Kriminalpolizei“ Würzburg.

Als die Staatsanwaltschaft Würzburg dieses Vorgehen auch bei der Polizei Stuttgart anwandte, verursachte dass enorme Irritationen. U.a. versuchte der Staatsanwalt Thomas Trapp, Beschuldigter der schweren Freiheitsberaubung im Amt, den Polizeihauptkommissar Michael Scheffel mittels Androhung von Disziplinarverfahren und Strafverfahren wegen Strafvereitelung zu einer Festnahme meiner Person zu nötigen, obwohl hierzu offenkundig keinerlei Voraussetzung gegeben war. (Zeugenvernahme PHK Scheffel, 814 Js 10465/09, LG Würzburg).
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Straftaten der Kindesentführung, der falschen Eidesstattlichen Versicherung etc. durch die Juristin Kerstin Neubert werden durch die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft seit Jahren gedeckt und Ermittlungen vereitelt. Das o.g. Vorgehen erfolgte zuletzt mit Schreiben vom 15.03.2016, Az 911 Js 4668/16, durch den Beschuldigten Peter Weiß, Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft, zuvor mehrfach durch den Beschuldigten Gosselke.

Kindesentführung gegen Vater: Justizbehörde Würzburg und Rechtsanwältin N.

Zwischen Erstattung der Strafanzeige wegen Kindesentführung bei der Polizei Stuttgart, Abgabe an die Kriminalpolizei Würzburg und Zugang der Abweisung des Verfahrens durch den Beschuldigten Gosselke lagen so im vergangenen Jahr nicht einmal 14 Tage.

3.
Öffentliches Interesse und zivilrechtliche Ansprüche werden generell in Abrede gestellt, obwohl es hier mittlerweile selbst für die Polizeibehörden Baden-Württemberg erkennbar um eine rechtsstaatsferne, persönlich motivierte und existentielle Vernichtung meiner Person geht.

Die Justiz Würzburg/Bamberg zeichnet im persönlichen Fall verantwortlich für eine über zwölf Jahre andauernde Zerstörung meiner Vaterschaft, meiner sozialen und wirtschaftlichen Existenz.

Nachhaltige Geltendmachung der Rechtsbrüche und des Unrechts wurde von der Beschuldigtenbehörde missbraucht, um mich mittels Fehlgutachten des wirtschaftlich von der Behörde abhängigen Gefälligkeitsgutachters Dr. Groß zu pathologisieren und auch öffentlich durch sofort erfolgende Pressemitteilungen an die örtliche Mainpost als „irren Amokläufer“ zu stigmatisieren.
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Das eklatante Fehlgutachten des Dr. Groß ist durch Obergutachten des Münchners Prof. Nedopil als völlig untauglich und unwissenschaftlich seit März 2010 nachgewiesen. Zivilrechtliche Ansprüche werden unter Rechtsbeugung zugunsten Dr. Groß seit Jahren durch die Justizbehörden Würzburg vereitelt. Die Entledigung der Strafanzeigen diesbezüglich erfolgt nach dem oben aufgezeigten Muster.
https://martindeeg.wordpress.com/tag/im-wohnzimmer-von-familie-gross/

Zur strukturellen Korruption:

Der strukturelle Amtsmissbrauch seitens der Justizbehörden unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Polizei ist wie folgt zu charakterisieren:

a) Mißliebige und kritische Personen werden massivst mit repressiven Maßnahmen überzogen, Straftaten werden konstruiert, es ergehen Strafbefehle ohne jede strafrechtliche Substanz, in Reihe rechtswidrige Durchsuchungen, die zuvor persönlich in „Auftrag“ gegeben werden.

b) Demgegenüber steht eine massive Strafvereitelung zugunsten von Behördenmitarbeitern und Sachverständigen, die mit allen Mitteln vor Strafverfolgung und Aufklärung geschützt werden.

Als Beispiel kann auch der hier veröffentlichte Fall des Würzburger Psychiaters Dr. Martin Krupinski gelten:

Verdacht struktureller Korruption bei der Justiz Würzburg/Bamberg: Kindesentführung durch Gerichtsgutachter wird eingestellt, Staatsanwalt Lothar Schmitt wird Vizepräsident des OLG.

Die versuchte Entführung eines Kindes in einem offensichtlich tatsächlichen psychischen Ausnahmezustand durch den Psychiater Krupinksi wurde durch die Strafverfolgungsbehörde und trotz des offenkundig massiven öffentlichen Interesses und der Auswirkungen auf zahlreiche andere Fälle, in denen Krupinski zuvor Gutachten erstattet hatte, offenbar auf Weisung des Behördenleiters Lückemann vertuscht.

Erst drei Monate später erfuhr die Augsburger Allgemeine durch interne Informationen von dem Sachverhalt, worauf dieser gegenüber der Öffentlichkeit eingeräumt werden musste.

Krupinski ist nach einem entschuldenden Gefälligkeitsgutachten seines Kollegen Henning Saß, der ihm zweckmäßig eine „vorübergehende seelische Störung“ bescheinigte, bereits seit längerem wieder unbehelligt als Chefarzt der Forensischen Psychiatrie in Würzburg und Gutachter tätig.

Das Strafverfahren wegen Kindesentführung wurde durch den Staatsanwalt Lothar Schmitt eingestellt, dieser parallel zum Vizepräsident des OLG Bamberg ernannt. Eine Aufarbeitung der weiteren strafrechtlich und zivilrechtlich erstatteten Gutachten Krupinskis erfolgte bis heute nicht, obwohl diese mit schwersten Folgen für die Betroffenen verbunden sind.
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Es ist offenkundig, dass hier jenseits eines funktionierenden Rechtsstaates ein Netzwerk aus Abhängigkeiten, Gefälligkeiten und struktureller Korruption geschaffen wurde, das Begünstigte deckt und schützt und Opfer dieser Justiz durch die Hintertür komplett entrechtet.

Es ist weier offenkundig, dass über diese Machenschaften bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg, bei denen Günstlinge und Parteifreunde des OLG-Präsidenten Lückemann bar jeder Kontrolle und Dienstaufsicht durch die zuständigen Minister Bausback und Herrmann agieren, längst ein Untersuchungsausschuss angezeigt ist!

Weitere Offenlegungen und Faktendarlegungen erfolgen. Es handelt sich in zahlreichen Fällen lediglich noch um die Fassade eines Rechtsstaates.

Dass Sie hiervon Kenntnis haben, ist beweisrechtlich öffentlich gemacht.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Seelischer Missbrauch von schuldhaft entfremdeten Kindern durch asozial agierende Justizjuristen/strukturelle Grundrechtsverletzungen

Seit dem rechtswidrigen Beschluss der Justizverbrecher des OLG Bamberg hier, Vorsitzender Pankraz Reheußer, ist bereits fast wieder ein Monat vergangen.

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Der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht (Blog) ist dort am 1. März eingegangen.

Seither habe ich zahlreiche Gespräche geführt, zahlreiche Briefe erhalten (die ich alle noch beantworten werde) – die strukturelle Kindesentziehung und insbesondere hier der Verdacht struktureller Korruption durch eine asozial agierende und rechtsradikal zersetzte Justizbehörde Würzburg/Bamberg wird immer transparenter.

Beweisrechtlich wird weiter öffentlich auf folgendes hingewiesen, dieses Schreiben geht an verschiedene Adressaten:

1.
Regelhafte vorsätzliche Zerstörung von Grundrechten der Kinder und Eltern durch die deutsche Justiz

Mit formaljuristischen Kunststücken und Faktenschaffung durch Verschleppung und Zeitablauf betreibt die deutsche Justiz bis hin zum Bundesverfassungsgericht eine willkürliche Ketten-Grundrechtsversweigerung zu Lasten von sog. nichtbetreuenden Elternteilen, in der Regel den Vätern.

Dies sind die Elternteile, die durch eine Trennung vorwiegend auf Betreiben des betreuenden Elternteils nicht mehr mit dem Kind zusammenleben. Dies beinhaltet eine Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern, die anhand des verfassungswidrigen § 1626a BGB, der erst auf Druck des EGMR abgeschafft wurde, wie selbstverständlich ausgegrenzt und auf vielfacher Ebene anhand Geschlecht entrechtet werden.

2.
Seelischer Missbrauch von Kindern durch Juristen und Sachverständige

Diese perfide Entrechtung wird noch übertroffen durch den Missbrauch der entfremdeten Kinder seitens der deutschen Justiz.

Regelhaft wird durch die über Jahre seitens der Justiz so verschuldete Kontaktlosigkeit und Zeitablauf zum frühestmöglichen Zeitpunkt das Kind selbst missbraucht, das anhand des rechtswidrigen Zustandes Aussagen gegen den sog. nichtbetreuenden Elternteil trifft.

Das im Lebensumfeld des betreuenden Elternteils aufgewachsene und gegen den anderen Elternteil eingenommene Kind wird seitens der Justiz infolge psychisch missbraucht, um justizielles Unrecht und regelhafte Verfassungsbrüche zu verdecken.

Wie man am konkreten Fall sieht, geschieht dies wie folgt:

a) die „geistige Reife“ des minderjährigen Kindes wird betont, es handelt sich nicht mehr um Kinder sondern bereits beginnend Abschluss der 4. Schulklasse um „Gymnasiasten“ (Richterin Treu, Amtsgericht Würzburg, im vorliegenden Fall).

b) nicht etwa die Bindungszerstörung und der lebenslang drohende irreversible „Verlust“ eines Elternteils ist nun die Gefahr für das „Kindeswohl“ durch Traumatisierung und Bindungsstörung etc. sondern eine beliebig herzuleitende Kombination aus „Untauglichkeit“ des anderen Elternteils (i.d.R. männlich, dann per se aggressiv, bedrohlich etc.) und einer „Gefahr“ für das Kind durch Erleben eines wie auch immer gearteten Meinungsunterschiedes seiner Eltern, die mittlerweile selbst bei banalsten oder erkennbar auf die Ausgrenzung folgenden reaktiven Unmutsbekundungen zweckgerichtet zu einer „Hochkonflikthaftigkeit“ hochgestuft werden.

Diese „Hochkonflikthaftigkeit“, die wie hier durch die für die deutsche Justiz renommiert tätige Sachverständige Katharina Behrend anhand weniger Gespräche diagnostiziert und mit Satzbausteinen in sog. Gutachten gegossen werden, verfolgen erkennbar nur einen Zweck: die jahrelange Verschleppung, das völlige Verweigern von Sanktionen und Maßnahmen gegen die Entfremdung und den Umgangsboykott seitens der Richter und Richterinnen für diese entlastend darzulegen und den Elternteilen, der Einfachheit halber vorrangig dem nichtbetreuenden Elternteil die Verantwortung für Konflikt, Kindesentzug und Reaktionen des Kindes zur Last legen zu wollen.

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Dieses durchschaubare Konstrukt, in welchem Richter und Sachverständige unter dem Etikett „Kindeswohl“ gegen Eltern und damit auch die Kinder agieren, ist offenkundig überaus lukrativ und wird bundesweit einfachst praktiziert, auf professionsübergreifenden Fortbildungen und Seminaren geben sich Richter und Sachverständige gegenseitig Anleitungen.

Profiteure sind insbesondere auch widerwärtige auf Konfliktbetonung ausgerichtete Hetzanwälte, die die betreuenden Elternteilen, vorwiegend den Müttern, zu Umgangsboykott und Ausgrenzung durch Entwertung des anderen Elternteils anstacheln. Im vorliegenden Fall die Würzburgerin Gabriele Hitzlberger, die schuldhaft die Verantwortung trägt, dass ich seit 2012 mein Kind nicht mehr gesehen habe und sich noch darüber amüsiert. Nachdem ich ihre Rolle hier im Blog öffentlich machte und die Entfernung aus dem Verfahren beantragte, schickte sie ihren Kanzleikollegen Peter Auffermann nach Bamberg, der offenbar bestens vernetzt ist und mit durchschaubaren Schmeicheleien und „väterlichem“ Gehabe das gleiche Ziel verfolgte: Ausgrenzung und Entwertung.

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Um diese Fakten zu verdeutlichen und zu zeigen, wie perfide diese autoritätsanmaßenden Justizverbrechen mittlerweile stattfinden, in aller Kürze folgendes:

In der Stellungnahme der Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee vom 22.12.2015 zur vorliegenden Ausgrenzung, OLG Bamberg, Az. 7 UF 210/15, weist diese klipp und klar auf die Realität hin, die sich jedem vernünftig denkenden Menschen erschließt:

Das Kind „kann vom Alter her noch nicht abschätzen und auch nicht verstehen, dass ein Kontaktverlust zum anderen Elternteil eventuell zu einem erhöhten Risiko für das Auftreten einer psychischen Erkrankung führen kann (siehe auch Neue Zeitschrift für Familienrecht 21/2015 A. Prinz./U. Gresser S. 989 ff).“…

Die deutsche Justiz unterschreitet wie in diesem Fall hier sogar noch die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren um mehrere Jahre, um das Verbrechen Umgangsboykott und Kindesentzug durch den betreuenden Elternteil argumentativ zu vertuschen.

Erwartbar war insoweit, dass die Justizverbrecher des OLG Bamberg, wie von Provinzrichtern nicht anders zu erwarten, sich selektiv auf Steilvorlage des Bundesverfassungsgerichts stützen wollen, das mit einem plakativen Fehlurteil genau für diese Fälle missbraucht werden kann.

Aus dem rechtswidrigen und widerwärtig seelischen Missbrauch des Kindes bagatellisierenden Beschluss des OLG Bamberg vom 15.02.2016, 7 UF 210/15:

„Grundsätzlich hat der nicht betreuende Elternteil einen vom Gesetz anerkannten und durch Art. 6 Abs. 2Satz 1 GG geschützten Anspruch auf Umgang mit seinem Kind. Dadurch soll ihm ermöglicht werden, sich von den körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BVerfG Fam RZ 2007, 105 m.w.N.). Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass im Allgemeinen für eine gedeihliche seelische Entwicklung eines Kindes ein regelmäßiger Kontakt zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil von hohem Wert ist. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Ausübung des Umgangsrechts haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die Grundrechtspositionen beider Elternteile als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt. Bei der Abwägung ist auch der Wille des Kindes zu beachten, soweit das mit seinem Wohl vereinbar ist; dabei kommt dem Kindeswillen mit zunehmendem Alter und gesteigerter Einsichtsfähigkeit des Kindes vermehrt Bedeutung zu (BVerfG 1 BvR 3326/14 Beschluss, vom 25.04.2015).

Bundesweit allen Medien fiel auf, dass sich der 1. Senat des Bundesverfassungsgericht in diesem hier zitierten Beschluss (es handelt sich um den Fall des Geschädigten und Vaters Bernd Kuppinger, der bereits zwei Urteile gegen den Deutschland vor dem EGMR erwirkte) hier wieder einmal mit hanebüchenen formaljuristischen Herleitungen den entgegengesetzten Maßgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte widersetzt und damit die Menschenrechtskonvention verletzt, so Wolfgang Janisch für die Süddeutsche Zeitung, 20. Mai 2015, „Im Zweifel gegen den Vater“:

…”Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – der stets die Rechte der Väter gestärkt hat und gleichsam der Erfinder des modernen Umgangsrechts ist – hatte dazu im Januar 2015 etwas ganz anderes gesagt. Es ging um denselben Fall: Weil die Mutter wiederholt Treffen zwischen Vater und Kind boykottiert habe, müsse sie mit einem saftigen Ordnungsgeld zum Einlenken angehalten werden; 300 Euro seien da zu wenig. Das bezog sich zwar auf eine frühere Phase des Streits, weshalb Karlsruhe nun argumentiert, inzwischen sei die Sache so verfahren, dass Zwang nicht mehr das Mittel der Wahl sei. Dennoch treten hier zwei gegensätzliche Meinungen zu Tage, wie der gordische Knoten des Elternstreits zu zerschlagen sei. Die Straßburger Richter halten Zwang für angezeigt, während Karlsruhe davor warnt: Der Junge werde den Druck auf die Mutter als gegen sich selbst gerichtet wahrnehmen, als “Bedrohung seines etablierten Familiensystems”. (Az: 1 BvR 3326/14)”…

http://www.sueddeutsche.de/politik/umgangsrecht-im-zweifel-gegen-den-vater-1.2487134

Roland Eisele: Lügner und Mobber wird Polizeidirektor von Aalen. Schreiben an Innenminister Reinhold Gall….

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Herrn
Innenminister Reinhold Gall
Innenministerium Baden-Württemberg

Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart 10. März 2016

Sehr geehrter Herr Gall,

wie der Presse zu entnehmen war, wurde Herr Roland Eisele mit Wirkung vom 09. März 2016 zum Polizeidirektor in Aalen befördert.

Zitat aus der Meldung:

….“Der Ministerrat hatte den Personalvorschlag von Innenminister Gall gebilligt, heißt es in der Pressemitteilung. „Sie haben sich in Ihrer bisherigen Laufbahn, zuletzt als Vizepräsident beim Polizeipräsidium Ludwigsburg, für diese neue Aufgabe hervorragend qualifiziert“, hob der Minister, an Eisele gewandt, hervor.“….

http://www.swp.de/crailsheim/lokales/landkreis_schwaebisch_hall/Roland-Eisele-neuer-Chef-im-Polizeipraesidium;art5722,3723826

http://www.zvw.de/inhalt.waiblingen-roland-eisele-ist-neuer-polizeipraesident.5d566ec5-acd7-4fc8-bfaf-1355b15141d0.html

Eine solche Beförderung ist angesichts laufender Verfahren, die gegen Herrn Eisele und im Zusammenhang mit dessen Dienstausübung anhängig sind, völlig unverständlich.

Roland Eisele ist nach meiner persönlichen Erfahrung nicht nur charakterlich völlig ungeeignet für jedwede Führungsaufgabe sondern darüberhinaus ein grundsätzlich unredlicher und rücksichtsloser Mensch, der keinerlei Sozialkompetenz gegenüber Mitarbeitern zeigt, die er als entbehrlich und irrelevant für sein eigenes Fortkommen betrachtet.

Ich war langjähriger Polizeibeamter bei der Polizeidirektion Böblingen, als Herr Eisele dort Führungsposition übernahm.

Herr Eisele hat dort folgendes zu verantworten:

1.
Eisele verbot mir, langjährig seit 1987 unbescholten tätigem Polizeibeamten, aufgrund der Haarlänge (!) von heute auf morgen jedwede weitere Diensttätigkeit und jedweden Kontakt mit dem Bürger. Bis zu diesem Dienstbefehl des Eisele war ich langjährig im Bezirksdienst tätig.

Einzig, um mich zum Abschneiden der Haare zu zwingen (was Eisele in späterer Stellungnahme einräumte), wurde ich unter der Vorgabe, ein Sportkonzept für die PD zu erarbeiten und infolge monatelang ohne jedwede Tätigkeit in ein leeres Büro auf der Führungsebene der Direktion gesetzt.

Originalakten:

Vom Polizeibeamten zum Sozialfall

Jeder Toilettengang und jedes Verlassen des Büros mussten beim Leiter der Abt. Ia an- und abgemeldet werden. Das Verlassen der Abteilung wurde gänzlich verboten.

Nach Monaten dieses für mich als über 30-jährigen erwachsenen Polizeibeamten massiv demütigenden Mobbings meldete ich mich krank.

Diese Krankmeldung missbrauchte Eisele in Folge, um rechtswidrig (Verwaltungsgericht Stuttgart) über das Landesamt für Besoldung meine Dienstbezüge einzubehalten. Dies zu 100 Prozent und mit der Falschangabe, ich sei „unerlaubt“ dem Dienst ferngeblieben.

Unter bis heute aufrecht erhaltener Falschaussage behauptet Eisele, es hätte keine Krankmeldung vorgelegen. Tatsächlich liegt für den fraglichen Zeitraum zweifelsfrei ein Attest über eine stationäre Behandlung wegen Fraktur und infolge eine Krankschreibung des SKH Sindelfingen vor.

Dennoch machen sich sowohl die Polizeidirektion als auch das Regierungspräsidium die Falschaussage zu eigen, ich sei „unentschuldigt“ dem Dienst ferngeblieben…

2.
Um die Persönlichkeitsrechtsverletzung und das ausufernde persönlich motivierte Mobbing zu kaschieren, erfand und fabulierte Eisele infolge von verschiedentlichen „Dienstvergehen“ meiner Person, die er z.T. dreist erfand, um eigenes Fehlverhalten und Dienstvergehen zu kaschieren.

Als Beispiel hierfür kann der durchschaubar falsche Vorwurf dienen, ich hätte Vorgänge nicht bearbeitet. Tatsächlich handelt es sich hierbei um die Vorgänge, die durch die erzwungene Abordnung aufgrund der Haarlänge – und auch gegen die Intervention des Revierführers, EPHK Schiffler – beim Revier verblieben und durch Kollegen weiterbearbeitet werden mussten.

3.
Bis heute hält der Beschuldigte Eisele trotz kompletter Zerstörung meiner beruflichen Existenz und infolge auch meines privaten Lebens an seinen Entwertungen, Falschbehauptungen und Lügen fest.

Dies hat bis heute für mich massivste und existentiell zerstörerische Folgen. Die Schädigungen erfolgen mittlerweile durch bloßen Zeitablauf.

Anstatt sein Fehlverhalten infolge einzuräumen, versuchte Eisele im Gegenteil noch, mich in Stellungnahme 2007 als überfordert und praktisch zu dumm für die Erarbeitung des „Sportkonzepts“ (dieses wurde innerhalb kurzer Zeit zur vollen Zufriedenheit des direkten Vorgesetzten PHK Roth, PD Böblingen, vorgelegt) zu diskreditieren. Es ist tatsächlich offenkundig, dass sich Eisele gerade durch intelligente und selbstständig denkende Mitarbeiter in seiner fragilen Autorität bedroht sieht.

Weitere Ausführungen erübrigen sich hier, da die Vorgänge zahlreich anhängig, aktenkundig und zweifelsfrei infolge zu klären sind. Auch das Innenministerium wurde bereits vor Jahren angerufen, ebenso der Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg. Rückmeldungen erfolgten nach Mitteilung eines Aktenzeichens nicht mehr.

Da nach bisherigen Erfahrungen daher offenbar keinerlei Interesse an derartem Fehlverhalten zu Lasten einfacher Beamter besteht sondern im Gegenteil, wie auch die erneute Beförderung Eiseles belegt, eine am Dienstgrad und dem Status der Person orientierte Bagatellisierung oder Vertuschung anhand vom Beschuldigten geschaffener „Aktenlage“ erfolgt, wird dieses Schreiben öffentlich gemacht.

Mehrfertigung erhält die Polizeidienststelle Stuttgart-Weilimdorf, die seit längerem mit den ausufernden Straftaten gegen meine Person, insbesondere mit einem rechtsstaatsfernen Kindesentzug und einer zu Unrecht erfolgen zehnmonatigen Untersuchungshaft und Pathologisierung gegen mich durch bayerische CSU-Behörde befasst ist.

All diese rechtsstaatsfernen Vorgänge wären erkennbar weit weniger dramatisch verlaufen, hätte dieses Mobbing des Beschuldigten Eisele nicht zum Verlust meines Beamtenstatus bei der Polizei Baden-Württemberg geführt bzw. wären diese Dienstvergehen des Herrn Eisele zeitnah wahrheitsgemäß aufgeklärt worden.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

……………………….

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Und was Eisele nicht sieht, gibt es auch nicht:

„Extrem rechte Aktivitäten in der Region Heilbronn 2015″….

https://linksunten.indymedia.org/de/node/166511

„Heil Bronn!
In Heilbronn wurde Michèle Kiesewetter ermordet, die Stadt hat ein Problem mit Nazis. Doch Lokalpolitik und Polizei wollen davon nichts wissen.“….

http://www.taz.de/Naziszene-im-Suedwesten/!5056186/

„Polizei bestreitet Nazi-Strukturen“

…“Der Protestzug beginnt um 13 Uhr an der Gedenktafel der 2007 ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter, für den die Neonazis des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) verantwortlich gemacht werden. Noch immer ist es ein großes Rätsel, warum der NSU in Heilbronn zuschlug.

„Hatten die Terroristen möglicherweise Komplizen in der Region?“, fragt Laura Eßlinger in der Tageszeitung taz (>>> zum Artikel). Sie ist im Kreisvorstand der Heilbronner Grünen, die den Aufruf zur Demo unterstützen − wie weitere 60 Gruppierungen aus ganz Süddeutschland.

Dem widerspricht der Heilbronner Polizeipräsident Roland Eisele: „Wir können nicht verharmlosen, was es nicht gibt: Die Neonazis haben bei uns keine strukturierte Szene.“ Auch Heilbronns Polizeisprecher Harald Schumacher bestreitet die Existenz einer rechten Szene in Heilbronn.„…

http://www.stimme.de/heilbronn/free/sonstige-Polizei-bestreitet-Nazi-Strukturen;art132111,2930083

Und noch ein Original-Eisele:

….“Dass in Gewahrsam Genommene mal längere Zeit nicht auf die Toilette konnten oder erst nach einiger Zeit mit Getränken verpflegt wurden, räumt der Polizeichef „im Einzelfall“ ein. Man habe zum Teil viele Blockaden gleichzeitig gehabt. „Einen Hotelbetrieb“, so Eisele, „kann ich bei Gewahrsam nicht sicherstellen.“

https://linksunten.indymedia.org/de/node/39454

Verdacht struktureller Korruption bei der Justiz Würzburg/Bamberg: Kindesentführung durch Gerichtsgutachter wird eingestellt, Staatsanwalt Lothar Schmitt wird Vizepräsident des OLG.

Der folgende Vorgang geht zwecks weiterer Veranlassung wegen Verdachts struktureller Korruption etc. zugunsten von Juristen und Sachverständigen im Raum Unterfranken an die Polizeibehörden Stuttgart..

Mittendrin: der bayrische Justizminister Winfried Bausback, CSU:
winfried-bausback-110~_v-img__16__9__m_-4423061158a17f4152aef84861ed0243214ae6e7http://www.br.de/nachrichten/niederbayern/inhalt/transitzonen-niederbayern-passau-dupper-100.html

….“18. November, nachmittags: Ein Zwölfjähriger steigt mit einem Freund in Aschaffenburg aus dem Schulbus. Die Mutter des Freundes nimmt die beiden mit dem Auto mit und fährt den Zwölfjährigen in einen Nachbarort. Sie liefert ihn vor dem Haus seiner Großeltern ab und fährt weiter. Noch auf der Straße taucht ein Fremder auf, den der Junge noch nie gesehen hat. Es ist der Professor, der eben noch im Gericht war und, mit seiner Kollegin im Auto, den Jungen gesehen haben muss.

Er fordert den Zwölfjährigen auf, in sein Auto zu steigen. Der Junge weigert sich, bittet einen Nachbarn um Hilfe. Der geht dazwischen, liefert das Kind bei dessen Großmutter ab. Der aufgebrachte Psychiater kommt mit zur Tür, stellt sich der Großmutter vor. Der Fremde drängt in den Flur, es kommt zum Geschrei. Der Junge rennt in den Garten, holt seinen Großvater. Der wirft den Mann raus, dieser bleibt hartnäckig, soll rufen: »Ich bin doch der Professor! Das Kind muss mit!« Körperliche Übergriffe gibt es aber keine.

18. November, abends: Nach langen Verhandlungen mit der Polizei beruhigt sich der Arzt, spricht von einem »Missverständnis«. Er bleibt auf freiem Fuß.

20. November: Die Staatsanwaltschaft informiert das bayerische Justizministerium von dem Fall, der ansonsten vertraulich behandelt wird – keinerlei Information dringt nach außen.„….

http://www.main-echo.de/regional/stadt-kreis-aschaffenburg/art4011,3216747

Gerichtsgutachter Martin Krupinski, um den es hier geht, ist offenkundig wieder an berufener Stelle tätig:

34b956a767

Prof. Dr. med. Martin Krupinski
Leiter der Abteilung für Forensische Psychiatrie
Facharzt für Psychiatrie
Psychotherapeut / Psychoanalytiker

http://www.forensik.ukw.de/mitarbeiter.html

Ich weiß nicht, ob Herr Krupinski eine Gefahr für das Kindeswohl ist, ob er ein „irrer“ Straftäter ist, der sich hinter seinem Nimbus und seinen Netzwerken verschanzt – oder ob es sich tatsächlich so verhält, wie die Justiz es darstellt: ein einmaliger „Ausraster“ ohne jede weitere Relevanz…

Was ich jedoch weiß, ist folgendes:

1. Als Prof. Dr. Nedopil (bei dem Krupinski in die „Schule“ ging) ein mich entlastendes und rehabilitierendes Obergutachten vorlegt, das die groben Fehldiagnosen des Vorgutachters der Staatsanwaltschaft, des Würzburgers Dr. Jörg Groß, der mir u.a. einen „Wahn“ andichtete, bei der Justiz einging, wurde das Verfahren gegen mich wegen vorgeblicher „Störung des öffentlichen Friedens“ durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde NICHT eingestellt. Die Staatsanwaltschaft und das OLG BAmberg, 1. Strafsenat erzwangen im Gegenteil einen ZWEITEN rechtswidrigen Haftbefehl und weitere Wochen Freiheitsberaubung/Untersuchungshaft. Auch als der Freispruch des Landgerichts Würzburg vorlag, wurde seitens Staatsanwaltschaft/OLG weiter Amtsmissbrauch begangen und auch noch die Haftentschädigung verweigert.

2. Mir wird als leiblichem Vater seit Jahren im Dunstkreis dieser asozialen CSU-Justiz jeder Kontakt zu meinem leiblichen Kind verweigert. Ein vollstreckbarer Gerichtsbeschluss auf wöchentlichen „Umgang“ wird seit 2012 schlicht nicht durchgesetzt, Anträge nicht bearbeitet. Die nur um sich selbst kreisende Kindsmutter und Volljuristin Kerstin Neubert wird durch asoziale Justizverbrecher befördert und unterstützt: bei Kindesentführung, Kindesentzug und Umgangsboykott. Das OLG Bamberg fabuliert nun von „Kindeswohlgefahr“, weil ich diesen Blog betreibe und weil ich 2012 mein Kind „böse angeschaut“ habe….

Was würden diese Justizverbrecher wohl tun, wenn ich ein fremdes Kind versuchte in ein Auto zu ziehen…..!?

DIESE JUSTIZ (!) ist eine Kindeswohl-Gefahr! Und eine Gefahr für jeden der hier Recht sucht und noch an den Rechtsstaat glaubt. Ein Geklüngel, offenkundig ohne Skrupel und Integrität.

Was interessiert, ist der nächste Karriereschritt, wen muss man dafür decken, welche Sauerei vertuschen….?

Der Anlass für diesen Beitrag:

Heute habe ich mal wieder einen Brief erhalten, der neben dem „üblichen Schicksal“ eines Justizopfers der Region – Kindesentzug, Kriminalisierung, wirtschaftliche Vernichtungsversuche – auf Interessantes hinwies:

„Nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens, wegen Schuldunfähigkeit, wurde der Staatsanwalt nur 14 Tage später zum Vizepräsident des OLG Bamberg ernannt“

In Zukunft sollte sich jeder Vater in der Ausnahmesituation „Trennung von Kind(ern) darauf berufen: vorübergehende seelische Störung.„…

Bei diesem Staatsanwalt handelt es sich um Lothar Schmitt, der 2009 die Freiheitsberaubung im Amt auf Betreiben seines Kumpels Lückemann – heute OLG-Präsident – gegen mich eifrig mit betrieb. Von mir als Zeuge vorgeladen, gab Schmitt in der Hauptverhandlung im Juni 2010 „Erinnerungslücken“ vor und versuchte mich mit einem Sachverhalt aus 2005 zu diskreditieren: Schmitt war damals bei der GeneralstaatsanwaltSchaft Bamberg tätig und ließ eine Strafanzeige gegen den Verfahrenspfleger Rainer Moser verschwinden, der vom Familiengericht aufgetragene Treffen mit meinem Kind nicht durchführte. (Details hier im Blog)

Lothar Schmitt und seine beste Rolle:
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Die FAKTEN im Zusammenhang mit dem Gerichtgutachter Martin Krupinski, Würzburg, auf den in dem Brief angespielt wird, ging Februar 2014 bundesweit durch die Medien: „Gutachter versucht Kind zu entführen“….

Olaf Przybilla von der Süddeutschen Zeitung:

„Gerichtsgutachter in Aschaffenburg – Wenn der Psychiater zum Psychiater muss“

In Aschaffenburg wollte ein deutschlandweit bekannter Gerichtsgutachter ein fremdes Kind in sein Auto zerren. Seitdem ist er krankgeschrieben. Die Justiz steht nun vor der Frage, ob die Strafprozesse, an denen er beteiligt war, wieder aufgerollt werden müssen.

….“Wie gehen Bayerns Justizbehörden nun damit um? Man nehme es sehr erst, wenn an der „persönlichen Eignung eines Sachverständigen Zweifel angemeldet werden“, sagt Lothar Schmitt, Leitender Oberstaatsanwalt in Aschaffenburg. Weshalb der Justizminister mit der Causa längst befasst ist. Winfried Bausback (CSU), selbst aus Aschaffenburg, wurde schon im November, kurz nach dem Vorfall, unterrichtet. Ein Ministeriumssprecher erklärt, alle „ärztlichen Aufsichts- und Standesorganisationen“ seien informiert. Auch habe man „sämtliche Generalstaatsanwaltschaften und Oberlandesgerichtsbezirke im Freistaat abgefragt“, um zu erfahren, in welchen Verfahren der Gutachter seit 2012 tätig war. Aber so schnell geht das offenbar nicht. Ein Ergebnis liegt nicht vor.“…

http://www.sueddeutsche.de/bayern/gerichtsgutachter-in-aschaffenburg-wenn-der-psychiater-zum-psychiater-muss-1.1899413

Im Blog hier:

Würzburg : Gutachter versucht Kind zu entführen!

Aufgrund des öffentlichen Drucks muss sich auch der bayerische Justizminister Bausback äußern:

„Ermittlungen gegen Ex-Gerichtsgutachter, der bei Aschaffenburg Kindesentführung versucht haben soll
Aschaffenburg“

Dienstag, 29.04.2014
„Der frühe­re Ge­richts­psy­ch­ia­ter, der bei Aschaf­fen­burg ver­sucht ha­ben soll, ein völ­lig frem­des Kind zu ent­füh­ren, war in den ver­gan­ge­nen zwei Jah­ren in 13 Straf­ver­fah­ren vor Ge­rich­ten im Frei­staat als Gu­t­ach­ter be­s­tellt. Das hat am Montag der baye­ri­sche Jus­tiz­mi­nis­ter Win­fried Baus­back (CSU) im Ge­spräch mit un­se­rer Zei­tung er­klärt.

Der Aschaffenburger Politiker hatte nach Bekanntwerden des nach wie vor rätselhaften Falls alle Staatsanwaltschaften und Landgerichte in Bayern um Mitteilung gebeten, in welchen Verfahren der ranghohe Gutachter aus Unterfranken – der derzeit selbst psychiatrisch begutachtet wird – seit 2012 tätig war. Schließlich stellt sich die Frage nach dem Wert von Gutachten über seelisch kranke Straftäter, die ein Gerichtspsychiater verfasst hat, der möglicherweise selbst große Probleme hat: Falls der Mann unzurechnungsfähig war, als er seine Expertisen verfasste, könnten alte Urteile kippen, an denen er in jüngster Zeit als Gutachter beteiligt war.

Bausback: 13 Straf-, 16 Zivilsachen

Der Auskunft von Bausback zufolge geht es demnach um höchstens 13 Fälle, in denen diese theoretische Möglichkeit der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens besteht. Die in Frage kommenden 13 Fälle seien alle im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg abgeschlossen worden, so der Minister weiter.

Ob dabei die Gerichte auch die Unterbringung kranker Straftäter in einer geschlossenen Psychiatrie anordneten, ließ Bausback gestern im Interview mit unserer Zeitung offen, ergänzte aber: Der frühere Gerichtspsychiater sei zudem in 16 Zivilverfahren als Gutachter bestellt worden. Hier sei es häufig um die Begutachtung von Unfallfolgen in Schadensersatzprozessen oder um die Erforderlichkeit von Heilbehandlungen gegangen. »Ein Bereich also, der nicht die Unterbringung betrifft.«….

http://www.main-echo.de/ueberregional/politik/art20492,3035451

….von all dem ist bereits Monate später keine Rede mehr. Schwamm drüber, vielleicht merkt es keiner…? Was wurde aus den 16 Zivilverfahren und 13 Strafverfahren?

Fakt ist heute:

Das Verfahren wegen Verdacht der Kindesentführung wurde sang- und klanglos von Lothar Schmitt eingestellt, Anklage wird nie erhoben, es findet keine Aufklärung in einer öffentlichen Verhandlung statt.

Der Gerichtsgutachter Martin Krupinski ist offenkundig wieder unbehelligt als Gutachter tätig, begutachtet offenbar auch wieder über Kinder und deren Schicksale, in Trennungskonflikten.

Wie ist das möglich?

Erstaunlicherweise findet man einen einzigen Artikel hierüber….

Der Gerichtsgutachter Saß bescheinigt seinem Kollegen Krupinski eine „vorübergehende seelische Störung“, die in zwar für die Kindesentführung „schuldunfähig“ darstellt – aber ansonsten weder seine vergangene noch seine zukünftige Arbeit als Gerichtsgutachter oder Psychiater irgendwie tangiert.

Lothar Schmitt, der das Verfahren als Staatsanwalt in Aschaffenburg begräbt, wird kurz darauf zum Vizepräsidenten des OLG Bamberg ernannt.

Wenn etwas schiefläuft in der Justiz Franken, dann findet man flugs einen „Gutachter“, der die Sache bereinigt….offenbar läuft das immer so!

Es ist von „mehrfacher“ psychiatrischer Begutachtung die Rede….was heißt das? Wurde ähnlich wie in meinem Fall so lange „begutachtet“, bis endlich das Gewünschte herauskam? Oder heißt das nur, dass Saß sich evtl. zweimal mit Krupinski traf…?

Hier der Artikel des Lokalblattes dazu:

„Versuchte Kindesentführung: »Vorübergehende seelische Störung«
Verfahren gegen früheren Gerichtspsychiater eingestellt

Aschaffenburg
Samstag, 13.09.2014
Der frühe­re Ge­richts­psy­ch­ia­ter, ge­gen den seit Mo­na­ten we­gen ei­nes bi­zar­ren Ent­füh­rungs­ver­suchs bei Aschaf­fen­burg er­mit­telt wur­de, kommt nicht vor Ge­richt: Die Staats­an­walt­schaft hat am Frei­tag mit­ge­teilt, das Ver­fah­ren ge­gen den in Fach­k­rei­sen bun­des­weit be­kann­ten Uni­ver­si­tät­s­pro­fes­sor aus Un­ter­fran­ken ein­ge­s­tellt zu ha­ben. Es sei da­von aus­zu­ge­hen, dass er zum Zeit­punkt des Vor­falls schuld­un­fähig ge­we­sen ist.

Die Entscheidung stützt sich auf ein Gutachten über den ranghohen forensischen Psychiater, der selbst jahrelang Expertisen über seelisch kranke Täter auch für die Landgerichte Aschaffenburg und Würzburg verfasste. Man sei, so Lothar Schmitt, Chef der Aschaffenburger Staatsanwaltschaft, zu dem Schluss gekommen: Der Psychiater konnte wegen einer »wieder abgeklungenen, krankhaften seelischen Störung« das Unrecht seines Verhaltens im November nicht einsehen.

Fall nebulös, Dimension politisch

Damals hatte der Mann in einem Aschaffenburger Vorort einem wildfremden Zwölfjährigen erklärt, ihn »retten« zu wollen – und versucht, ihn gegen seinen Willen zum Einsteigen in sein Auto zu bewegen. Ein Nachbar, die Großeltern des Jungen und die Polizei hatten einschreiten müssen. »Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht«, sagte der leitende Oberstaatsanwalt am Freitag – ohne näher auf die politische Dimension des lange nebulösen Falls einzugehen, den ein Exklusivbericht unserer Zeitung öffentlich gemacht und der danach bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte.

Schließlich war der gut 50 Jahre alte Psychiater, dem Hausfriedensbruch und versuchte Entziehung Minderjähriger vorgeworfen wurde, jahrelang maßgeblich beteiligt gewesen am Zustandekommen von Urteilen über psychisch kranke oder gefährliche Straftäter – die zum Teil für viele Jahre in geschlossenen Psychiatrien untergebracht wurden.“….

Psychologische Expertisen waren zentral im Verfahren gegen Gustl Mollath, der nach einem fehlerhaften Gerichtsbeschluss jahrelang weggesperrt war und im Sommer 2013 freigelassen werden musste. Der Mollath-Skandal führte die bayerische Justiz in eine Vertrauenskrise; der Aschaffenburger Entführungsfall war geeignet, diese zu verschärfen. Minister Winfried Bausback (CSU), selbst aus Aschaffenburg, wurde früh informiert über die Ermittlungen. Wohl vor diesem Hintergrund nahm sich die Staatsanwaltschaft ungewöhnlich viel Zeit für ihre Entscheidung, ließ den Beschuldigten offenbar mehrfach psychiatrisch begutachten.

Henning Saß ist bestens bekannt und beleumundet bei der örtlichen und bayerischen Justiz – natürlich! Vor soviel Sachkunde kapituliert denn auch die Familie des Opfers…..

etraut mit dieser Aufgabe war einer der renommiertesten deutschen Gerichtspsychiater: Hennig Saß, emeritierter Professor der Uni Aachen. Er begutachtete den Täter im Mordfall Mooshammer, Beate Zschäpe im Münchener NSU-Prozess sowie zuletzt den Lastwagenfahrer im Würzburger Autobahnschützen-Verfahren. Saß geht laut Staatsanwaltschaft von einer »kurzen Krankheitsperiode infolge andauernder beruflicher Belastung« des einst angesehenen Psychiaters aus, der derzeit offenbar beurlaubt ist.

Familie akzeptiert Entscheidung

Oberstaatsanwalt Schmitt sieht keinen Anlass, alte Gerichtsverfahren in Frage zu stellen, in denen der Mann Gutachter war: Laut Saß’ Expertise beschränke sich das Fehlverhalten des Psychiaters »auf diese eine Episode«. Von ihm gehe auch keine Gefahr aus.
Der Anwalt der Familie des Kindes, Jens Goymann (Haibach) erklärte am Freitag, seine Mandanten akzeptierten die Verfahrenseinstellung. »Wir haben nicht den Eindruck, dass sie sich auf ein Gefälligkeitsgutachten stützt.« Der Junge sei froh, nun zur Ruhe zu kommen – habe den Vorfall aber noch nicht ganz verarbeitet. >

http://www.main-echo.de/regional/stadt-kreis-aschaffenburg/art11846,3216679

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Justizverbrecher Würzburg/Bamberg im Fall Martin Deeg auf einen Blick

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Da sich momentan aufgrund der weiter ungenierten Rechtsbrüche immer mehr Menschen für diesen Justizskandal und die hier asozial agierenden bayerischen Justizvberbrecher interessieren, ein kurzer Abriss und eine Darstellung der maßgeblich Verantwortlichen!

Die Aufzählung der Personen ist nicht abschließend, es handelt sich hier um ein strukturelles und institutionelles Unrecht, Vertuschung und Tatbeiträge erfolgen vielfach schlicht anhand „Aktenlage“….so z.B. durch Frank Gosselke, vor kurzem zur Generalstaatsanwaltschaft befördert. Leute wie der charakterlich fragwürdige Amtsrichter Thomas Behl sind Stützen dieses Systems, Mitläufer und Profiteure, ebenso Kanzleien wie Jordan, Schäfer, Auffermann….

Alle Vorgänge sind ausführlichst und anhand Originaldokumenten in diesem Blog belegt.

Volljuristin Kerstin Neubert
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Neubert erzwang drei Monate nach Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes einseitig die Trennung, indem sie unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung eine sog. „Gewaltschutzverfügung“ gegen mich erwirkte (Az. 15 C 3591/03), die es mir beginnend Weihnachten 2003 unter Androhung von Zwangshaft bis zu 6 Monaten oder 250.000 Euro Geldstrafe „verbot“, in irgendeiner Weise mit der Mutter des Säuglings zu kommunizieren oder sich ihr zu „nähern“. Trotz des gemeinsamen Kindes wurde der Vorgang nicht ans Familiengericht verwiesen. Als ich selbst dort Antrag auf Mediation/Schlichtung stellte, musste ich drei Monate auf eine Antwort warten und acht Monate auf einen ersten Termin, verantwortliche Richterin Antje Treu, Az. 2 F 5/04.

Die Falschangaben der Neubert sind seit Jahren vielfach belegt, sie hat schlicht aus einer Tageslaune heraus und persönlicher Mißstimmung/Rache für frühere Kränkungen wie einen Australien-Urlaub etc. diese lebenszerstörend rücksichtlose „Trennung“ erzwungen, die mit meiner Person nicht das geringste zu tun hatte sondern Züge einer Borderlinestörung – beliebige Idealisierung im Wechsel mit Entwertung des jeweiligen Partners – trägt.

Auf Grundlage dieser asozialen Gewaltschutzverfügung, in der sie als „Opfer“ Frau lediglich pauschal eine diffuse „Bedrohung“ und „Belästigung“ durch mich behaupten musste (ohne Anhörung, ohne Beweise, Glaubhaftmachung bei einer Justiz, die Frauen in öffentlichen Veranstaltungen dazu aufruft, solche Verfügungen zu beantragen), gelang es Neubert, mich mithilfe der asozialen und an Fakten völlig desinteressierten fränkischen Justizjuristen über Jahre von meinem Wunschkind zu entfremden, meine Vaterschaft zu zerstören.

Auf Grundlage dieser Gewaltschutzverfügung versuchten die folgenden Justizverbrecher – dies sind lediglich die Haupttäter, denen Vorsatz und besondere Bösartigkeit unterstellt werden darf – mich unter massivem Amtsmissbrauch zu kriminalisieren, drangen mehrfach ohne jede Rechtsgrundlage in mein privates Umfeld ein und versuchten schließlich mich mittels eines Fehlgutachtens des Mittäters Dr. Groß und ohne Straftat dauerhaft nach „Modell Gustl Mollath“ im bayerischen Maßregelvollzug für „psychisch kranke Straftäter“ als Gefahr für die Allgemeinheit zu entsorgen.

Obergutachter Prof. Norbert Nedopil, München, hat 2010 offengelegt, dass Dr. Groß ein eklatantes Fehlgutachten abgeliefert, Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung missachtet hat und keine seiner hergeleiteten Diagnosen und Störungen vorliegen.

Beweisrechtlich veröffentlicht:

Klicke, um auf 2010-03-02-nedopil.pdf zuzugreifen

Neuberts Tatbeitrag ist inzwischen auch so zu sehen, dass sie ihrerseits fungiert, um der Justiz weiter die Vertuschung der Straftaten im Amt zu ermöglichen und so in Wechselwirkung die von Neubert zu verantwortenden Straftaten und insbesondere die ungehinderte Kindesentführung/Kindesentzug verdeckt und mitgetragen werden.

Ein Untersuchungsausschuß über diesen rechtsfreien Raum und die hier in Frage stehende strukturelle Korruption und Vertuschung von Straftaten durch Juristen ist lange angezeigt!
………

BAYERISCHER JUSTIZVERBRECHER THOMAS TRAPP
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Trapp hat eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen mich zu verantworten, 2009/2010 die er mit enormer Motivation und zahlreichen Falschangaben auf Weisung des Justizverbrechers Lückemann – damals Behördenleiter bzw. Generalstaatsanwalt – verfolgte. Unter anderen bedrohte er einen Hauptkommissar aus Baden-Württemberg am Telefon, der sein seltsames Gebaren hinterfragte.

Trapp missbrauchte hierfür diese Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich Wochen vorher gegen ihn eingereicht hatte. Laut Trapp drohe ich hier akut mit dem „Mord“ an einer Vielzahl von Angehörigen der Justizbehörden Würzburg:
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

(Update: zum Vergleich, hier eine reelle Störung des öffentlichen Friedens:

….“Wegen drastischer Äußerungen gegen Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) ist ein 41-jähriger Mann bereits am Montag zu einer Geldstrafe verurteilt worden. 1200 Euro muss er wegen Beleidigung zahlen – das bestätigte die zuständige Richterin des Dresdner Amtsgerichts der SZ. Zuvor hatten die sächsische Mopo 24 und die Bild-Zeitung über das Urteil berichtet.

Demnach hatte der Mann auf Facebook geschrieben, Gabriel sei ein „Volksverräter“, ein „Assi“ und gehöre „standrechtlich erschossen“ – und das ausgerechnet auf der Facebook-Seite der Polizei Sachsen. Die erstattete Strafanzeige gegen den Mann, auch Gabriel ging gerichtlich gegen die Beleidigung vor.“….

http://www.sueddeutsche.de/politik/hassposting-jaehriger-wegen-facebook-hetze-gegen-gabriel-verurteilt-1.2896984)

GEFÄLLIGKEITSGUTACHTER der Provinzjustiz Würzburg, JÖRG GROSS
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Es ist davon auszugehen, dass Groß vorsätzlich ein Fehlgutachten gegen mich erstellt hat, um sich den Justiztätern, die ihn seit langem als verlässlichen Gefälligkeitsgutachter nutzen, weiter in diesem Sinne anzudienen. Trapp nannte das Gutachten, das Dr. Groß gegen mich ablieferte, denn auch „vernichtend“. Die Anforderungen, Material für eine dauerhafte Unterbringung nach § 63 StGB zu liefern, hat Groß verlässlich und überobligatorisch erfüllt.

Jegliche zivilrechtlichen Forderungen gegen Groß durch mich werden bislang unter offenkundiger Rechtsbeugung durch die Justizbehörden Würzburg vereitelt. Groß sei persönlich bekannt als allgemein „sorgfältig arbeitendr Gutachter“, so die Zivilrichter des Landgericht.

HETZWANWÄLTIN GABRIELE HITZLBERGER Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, Würzburg
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Nachdem die Freiheitsberaubung im April 2010 beendet wurde und ich durch Obergutachten Nedopil sowie Freispruch des Landgerichts Würzburg vom 20.10.2010, Az. 814 Js 10465/09 festgestellt war, dass alle Maßnahmen ohne vorliegende Straftat getroffen worden waren, begann ab Mai 2010 der Bindungsaufbau zu meinem Kind.

Zwischen Mai 2010 und Mai 2012 fuhr ich jeden Freitag Morgen von Stuttgart nach Würzburg, traf mich drei Stunden mit meinem Kind, wo wir gemeinsam spielten, das Volksfest besuchten, in der Stadt unterwegs waren und vieles mehr. Abends fuhr ich zurück nach Stuttgart.

Die positive Entwicklung ließ es zu, dass ab Ende 2011 das gemeinsame Sorgerecht und eine Ausweitung der Kontakte in den Blick rückte, ich nicht mehr nur Besuchsvater sein sollte.

Um dies zu verhindern und insbesondere auch, um sich der Verantwortung der von der Richterin im Dezember 2011 aufgegebenen gemeinsamen Elternberatung zu entziehen, verweigerte die Kindsmutter Neubert ab Jahresbeginn 2012 zunehmend jegliche Kooperation. Als ihr langjähriger Rechtsanwalt, Ulrich Rothenbucher das Mandat niederlegte, nachdem Neubert vorgab, zuerst eine „Therapie“ machen zu müssen, bevor sie an Elternberatung teilnimmt, beauftragte Neubert die Hetzwanwältin Gabriele Hitzlberger damit, mich mittels Entwertung komplett auszugrenzen, jeden weiteren Kontakt zu verhindern und ihre Beziehungen bei Gericht zu missbrauchen, um dies zu erreichen.

Hitzlberger lieferte: die Kontakte wurden ab Mai 2012 entgegen vollstreckbaren gerichtlichen Beschlusses verweigert, seit August 2012 habe ich mein Kind nicht mehr gesehen.

Meine Anträge wurden durch die Justiz weder beantwortet noch bearbeitet, während die Justizverbrecherin Hitzlberger Strafanzeigen gegen mich erstattete und 2014 eine Verhandlung wegen „Beleidigung“ gegen mich erzwang.

BAYERISCHER JUSTIZVERBRECHER THOMAS SCHEPPING
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Thomas Schepping ist der verantwortliche Amtsrichter, der 2003 die von Neubert beantragte Verfügung erließ (weil er das „immer“ so macht). Mein Faktenvortrag und meine Widersprüche waren ihm lästig, worauf er alle Falschangaben Neuberts in ein Urteil übernahm und hierauf die Basis für die nun seit 12 Jahren erfolgten Justizverbrechen verschuldete.

2010 beteiligte sich der als Karriere-Jurist, der sich nicht mit dem Schicksal der von ihm verschuldeten Fehlentscheidungen aufhält sondern diese bis zum Letzten unter Amtsmissbrauch verteidigt, an der Freiheitsberaubung gegen mich – aufgestiegen zum Beisitzer des 1. Strafsenats des OLG Bamberg unter Vorsitz Norbert Baumann im Netzwerk des Rechtsradikalen Clemens Lückemann.

BAYERISCHER JUSTIZVERBRECHER PANKRAZ REHEUSSER
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Reheußers Beteiligung wiegt deshalb besonders schwer, da er trotz Kenntnis der Fakten und der hier seit langem bekannten Justizverbrechen als offenkundig willfähriger Lakai des Behördenleiters Lückemann nun im Februar 2016 einen rechtswidrigen Umgangsausschluss gegen mich durchsetzte, unter massiver Verletzung auch meines Kindes.

Die vorherigen Beiträge befassen sich mit dem Justizverbrecher Reheußer und dessen völlig rücksichtslosem und ruchlosem auf Zerstörung ausgerichteten offenkundigen Amtsmissbrauch – das Bundesverfassungsgericht ist mit Eilantrag befasst. (Aktenzeichen liegt bereits vor)

GEFÄLLIGKEITSGUTACHTERIN KATHARINA BEHREND
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Behrend wurde im Dezember 2012 und völlig unabhängig von den sog. Umgangskontakten mit einem Gutachten beauftragt. Anstatt dieses vorzulegen, wurde diese Beauftragung der Behrend infolge gezielt zur Verschleppung und zur Ausrede für Untätigkeit und jahrelanges Nichtstun der Justiz, Antje Treu, missbraucht.

Auf Grundlage von einem Gespräch 2013 mit mir und zwei Gesprächen mit meinem Kind im Sommer 2013 legte Behrend schließlich im Oktober 2014 ein 11-seitiges sog. Gutachten vor, das einzig den Zweck hat, die Untätigkeit der Justiz zu entschulden. Faktenschaffung durch Zeitablauf.

Katharina Behrend ist offenkundig beliebt bei Richtern, die formaljuristische Handhabe brauche, um als „hochkonflikthaft“ ettikettierte Paarkonflikte loszuwerden, indem Behrend rät, den Vater zu entsorgen, da dies dem „Kindeswohl“ entspreche.

Eine nahezu identische Vorgehensweise Behrends ist bekannt beim Familiengericht Heidelberg. mit dem zuständigen Richter gibt sie zusammen lukrative Fortbildungen.

BAYERISCHE JUSTIZVERBRECHERIN ANGELIKA DRESCHER
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Drescher hat unter Frauensolidaritätsgesichtspunkten ab 2006 – auch hier Weisung des Behördenleiters Lückemann – die Sache an sich gerissen und alles unternommen, im Sinne Neuberts für meine dauerhafte Entfernung und soziale Vernichtung zu sorgen.

Drescher veranlasste 2006 drei rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen und zwei haltlose Zwangseinweisungsversuche (Freiheitsberaubung im Amt über sechs Tage im Juni 2006), die massiv zur Eskalation in den darauf folgenden Jahren beitrugen.

Drescher veranlasste 2006 die Versuche der Pathologisierung, die letztlich in dem Fehlgutachten des ebenfalls von Drescher ins Spiel gebrachten Mittäters Dr. Groß und der zehmnmonatigen Freiheitsberaubung mündeten.

BAYERISCHER JUSTIZVERBRECHER NORBERT BAUMANN
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Norbert Baumann ist als CSU-Karrierist maßgeblich mitverantwortlich für vielfache Rechtsbrüche und Straftaten im Amt sowie die komplette Zerstörung des Rufs des 1. Strafsenats des OLG Bamberg.

Baumann und Lückemann bestätigten sich gegenseitig die jeweiligen Rechtsbrüche, um ihren völlig haltlosen rechtswidrigen Haftbefehlen gegen mich – Juni 2009 und nochmals März 2010 auf Grundlage der Dienstaufsichtsbeschwerde oben – sowie dem Fehlgutachten Dr. Groß eine formaljuristische Fassade zu verleihen.

Es geht hier um persönlich motivierte Strafwut gegen einen vermeintlichen Querulanten und lästigen Antragsteller, der es wagt, die hochheilige bayrische Justiz zu kritisieren und sich gegen das seit Jahren dort etablierte Unrecht zur Wehr zu setzen.

BAYERISCHER JUSTIZVERBRECHER CLEMENS LÜCKEMANN
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Lückemann ist schlicht als Rechtsradikaler einzustufen, der auf CSU-Ticket hier einen rechtsfreien Raum und ein Netzwerk aus willfährigen Speichelleckern und Abhängigkeiten unter Justizjuristen, denen Posten zugeschachert oder verweigert werden, geschaffen hat.

Lückemann ist nicht nur verantwortlich für das Leid zahlreicher Rechtsuchender, von denen die wenigsten ehemalige Polizeibeamte mit ausgeprägtem Rechtssinn sein dürften, sondern auch eine Belastung für den Rechtsstaat. Im Fortgang dieses Justizskandals stieg Lückemann ungehindert vom Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg zum Generalstaatsanwalt Bamberg, zum Präsidenten des OLG Bamberg und bayerischen Verfassungsrichter auf.

Eine Dienstaufsicht findet offenkundig nicht statt.

Vielmehr entsteht der Eindruck, dass „Gestalter“ wie Lückemann dem bayerischen Justizminister Bausback sagen, was er zu tun und zu lassen hat….

BAYERISCHER JUSTIZVERBRECHER ROLAND STOCKMANN
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Stockmann hat als Amtsgerichtsdirektor Würzburg massiv hinter den Kulissen intrigiert, wurde vom Vater Kerstin Neuberts persönlich ersucht, Mediation und Entlastung des Kindes zu verhindern, die Ausgrenzung von meinem Kind zu forcieren und leistete im Juli 2009 einen entscheidenden Beitrag zur Freiheitsberaubung im Amt gegen mich:

Noch bevor das Fehlgutachten Dr. Groß vorlag, bezeichnete er mich bei Haftprüfung als „entrückt“ und fabulierte eine Fluchtgefahr, um die Haft bis zum Eintreffen des Fehlgutachtens, mit welchem ich endgültig „vernichtet“ werden sollte, unter Amtsmissbrauch aufrechtzuerhalten.

Die Veröffentlichung erfolgt WEITER BEWEISRECHTLICH und geht direkt an zahlreiche Adressaten.