Der Spiegel berichtet in seiner aktuellen Ausgabe und zeigt auf, woran es in dieser Region generell krankt: an Objektivität, an Integrität, an neutraler Berichterstattung!
Der bigotte obrigkeitshörige Sumpf muss von außen ausgetrocknet werden….!
Bistum Würzburg: Frau beschuldigt Missbrauchsbeauftragten des Missbrauchs
…..“Obendrein wurde der mutmaßliche Täter über die Vorwürfe vorgewarnt, durfte im Würzburger Kirchenarchiv sonst unzugängliche Akten zu seinem eigenen Fall durcharbeiten und konnte so selbst Einfluss auf den Gang des Verfahrens nehmen.„….
Die Justizverbrecher der Staatsanwaltschaft Würzburg schickten mir „Ostergrüße“ in Form einer bizarren „Kostenrechnung“ über rund 5.700 Euro. Selbst wenn ich Millionen besäße, würde ich das Geld eher verbrennen, als diesen Verbrechern auch nur einen Cent zu geben!
Ich bin derjenige, der Anspruch auf erheblichen Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund der Verbrechen im Amt, der Vertuschungen und Rechtsbeugungen in diesem von CSU-Juristen geschaffenen rechtsfreien Raum hat!
Dieses Schreiben ging an den Generalstaatsanwalt in Bamberg und die Polizeibehörden nach erneuter Verdeckung der Straftaten der Volljuristin Kerstin Neubert, die im 13. Jahr mithilfe der verbrecherischen Provinzjuristen mein Kind entfremdet.
An den
Generalstaatsanwalt in Bamberg
– Herrn Thomas Janovsky –
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg Stuttgart, 24. März 2016
Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwältin Kerstin Neubert wegen falscher Eidesstattlicher Versicherung, Kindesentführung etc.
hier: Az. 911 Js 4668/16
Ergänzend wird hiermit weiter Strafanzeige wegen fortgesetzter Strafvereitelung im Amt gegen Verantwortliche der Staatsanwaltschaft Würzburg erstattet.
Dieses Schreiben ist ergänzend als formgerechte Beschwerde auf Verweigerung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch den Peter Weiß, Staatsanwaltschaft Würzburg, vom 15.03.2016 zu werten. Peter Weiß ist bereits Beschuldigter in Zusammenhang mit Straftaten zu Lasten des Anzeigenerstatters im Verfahren Az. 814 Js 10465/09.
Der Schriftverkehr wird weiter beweisrechtlich im Blog des Anzeigenerstatters veröffentlicht.
Mehrfertigung ist ebenfalls beweisrechtlich den Polizeibehörden Stuttgart übergeben, da hier der seit längerem der Tatverdacht struktureller Korruption, Rechtsbeugungen und Straftaten im Amt bis hin zur schweren gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung im Amt zu Lasten meiner Person durch die Behörde Würzburg gegeben ist.
Dementsprechend werden Straftaten im Amt durch Justizjuristen, sowie insbesondere den Sachverständigen Dr. Groß sowie die Juristin Kerstin Neubert durch die Behörde Würzburg unter massiver Strafvereitelung gedeckt. Zivilrechtliche Forderungen werden unter Rechtsbeugung zu vertuschen gesucht.
Objektive Stellen gehen mittlerweile davon aus, dass die Straftaten im Amt und die anschließenden Vertuschungsversuche der Beschuldigtenbehörden über kurz oder lang zu einem Untersuchungsausschuss führen werden.
Es geht hier mittlerweile offenkundig auch um strukturelle und in Teilen parteipolitische Korruption zugunsten von Behördenmitarbeitern, Gutachtern und persönlich bekannten Juristen.
Gründe:
1.
Sämtliche Strafanzeigen wegen massiver Straftaten gegen meine Person werden innerhalb von Tagen zugunsten der Beschuldigten, hier der Juristin Kerstin Neubert, nach Abgabe in den Zuständigkeitsbereich Würzburg ohne jede Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft Würzburg entledigt. Dies erfolgt so seit 2004.
Seit Jahren ist das Ziel vorrangig die Vertuschung von vorsätzlichen Straftaten im Amt, nachdem es zuvor eher um beiläufig erfolgte Fehlentscheidungen handelte, die offenkundig einem völligen Desinteresse an tatsächlicher Sachverhaltsaufklärung und Fakten entspringen sondern darin bestehen, den einmal ausgemachten „Bösewicht“ – sprich den anhand Geschlecht und Rollenklischees fabulierten Täter – in einem Paarkonflikt mittels Repressionen zu brechen und zu unterwerfen.
Dies ging bis zum zielgerichteten Versuch der völligen Vernichtung der bürgerlichen Existenz:
Im Juni 2009 versuchte die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg mich aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Behördenmitarbeiter Thomas Trapp mittels Fehlgutachten und stigmatisierender Pressemitteilung („Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“) dauerhaft nach § 63 StGB in der Forensik zu versenken.
Nach Feststellung der Tatsache, dass es hierfür von Anfang an weder strafrechtliche Voraussetzungen (LG Würzburg, Az. 814 Js 10465/09) noch medizinische Voraussetzungen (Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil, zu Az.) gab, verweigerten die Beschuldigten die vom Landgericht zugesprochene Entschädigung.
Dieses Justizverbrechen und der seit 2010 nachhaltig betriebene Versuch der Vertuschungen mittels Rechtsbeugungen etc. wird zweifellos durch die anstehende Entscheidung des EGMR auf hierauf erfolgte Beschwerde breites öffentliches Interesse wecken und zu Entfernungen aus dem Dienst und strafrechtlichen Anklagen führen.
(…..)
2.
Im konkreten Fall ist eine falsche Eidesstattliche Versicherung der Beschuldigten Kerstin Neubert aus dem Jahr 2003, Zivilgericht Würzburg, Az. 15 3591/03 beim Beschuldigten Thomas Schepping, der hier als abzeichnender Richter fungierte und infolge seine Fehlentscheidung durch Straftaten im Amt verdeckte, seit 2004 vielfach angezeigt.
Die mit falscher Eidesstattlicher Versicherung gemachten Angaben werden bis heute von der Beschuldigten Neubert immer wieder erneuert und gerichtlich vorgebracht, um eigenes Fehlverhalten und die seither erfolgte böswillige Ausgrenzung und Entfremdung meiner Person als Vater des gemeinsamen Kindes nach außen zu rechtfertigen.
Seit Mai 2012 vereitelte die Beschuldigte einen konkreten sog. Umgangsbeschluss des Familiengerichts Würzburg auf wöchentliche Treffen an jedem Freitag, die der Kinderschutzbund Würzburg mit erfolgreichem Bindungsaufbau und zur massiven Entlastung auch des Kindes seit Mai 2010 begleitet hatte.
Stattdessen tauchte die Beschuldigte Neubert mit Kind im Oktober 2012 unter, um die Umgangskontakte und jeden Kontakt rechtswidrig zu verhindern. Dem Gericht ist bekannt, dass die angegebene Adresse Marienplatz 1 in Würzburg lediglich eine Scheinadresse ist, an der die Beschuldigte weder wohnt noch Kanzlei betreibt.
Die angezeigte Kindesenführung wurde durch den Beschuldigten Frank Gosselke, der sich offenkundig bereits zahlreicher Rechtsbrüche schuldig gemacht hat, ohne jede Ermittlung in Abrede gestellt und unmittelbar nach Anzeigenerstattung bei der Polizei Stuttgart und Übersendung entledigt.
Gegen die Verantwortlichen der Kriminalpolizei Würzburg wird ebenfalls Strafvereitelung im Amt geltend gemacht, weshalb u.a. das LKA Bayern beweisrechtlich hinzugezogen wurde.
3.
Strategie der Beschuldigten ist es offenkundig auch, Strafverfahren so lange zu vereiteln, bis zweckmäßig eine vorgebliche Verjährung der Strafverfolgung eingetreten ist.
So nun auch der Beschuldigte Weiß, Staatsanwaltschaft im hier anhängigen Verfahren 911 Js 4668/16.
Bereits eine aktuelle polizeiliche Vernehmung der Beschuldigten wird verweigert, die zweifelsfrei eine Bestätigung für mich als Vater und Geschädigtem existenzzerstörenden der Straftat oder eine weitere Fortsetzung der Straftaten und uneidlichen Falschaussage zur Folge hätte.
Da die Beschuldigte zuletzt in Verfahren am 10.02.2016 vor dem OLG Bamberg Falschangaben tätigte, ist eine solche Verjährung ebenfalls nicht gegeben.
Die Versuche der amtsmissbräuchlichen Vernichtung und die Schädigungen durch Verbrecher im Amt hier sind derart gewaltig, dass sich die Behörden endgültig mit dem Gedanken vertraut machen sollen, dass die Vorgänge bis zu einer abschließenden rechtsstaatlichen Aufklärung und Verantwortungsnahme der Täter und Verantwortlichen geltend gemacht werden.
Sollte diese rechtsstaatliche Aufklärung und Verantwortungsnahme nicht möglich sein, werden sich die Vorgänge dennoch nicht erledigen. Es ist eine Illusion zu glauben, dass man durch immer ausuferndere Verfolgung Unschuldiger und Repression und infolge dann Vertuschung und Verdeckung der Fehlleistungen eine Befriedung und Erledigung einer solchen Existenzvernichtung erreichen wird.
Der weitere Kindesentzug auf Grundlage rechtswidriger Entscheidungen von Justizverbrechern Würzburg/Bamberg wird keinesfalls hingenommen, wie dem Bundesverfassungsgericht aktuell mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.