Vom Polizeibeamten zum Sozialfall

Der Inhalt dieses Beitrages ist hier ausführlicher und aktueller verfügbar:

Strafanzeige und Klage wegen Prozessbetrug, Mobbing, Dienstvergehen – die zwei Seiten des Karrierepolizisten und Lügners Roland Eisele

—– Update April 2016: Eisele wurde ungeachtet der Dienstvergehen, der
Straftaten im Amt und seines Charakters zum Polizeipräsidenten von Aalen hochbefördert. Dieses Schreiben ging hierauf an Innenminister Reinhold Gall, 10. März 2016 beweisrechtlich im Blog veröffentlicht:

https://martindeeg.wordpress.com/2016/03/11/roland-eisele-luegner-und-mobber-wird-polizeidirektor-von-aalen-schreiben-an-innenminister-roland-gall/ —–

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Da sonst nichts hilft, mache ich die Vorgänge weiter öffentlich, Presse wird weiter informiert.

Thema hatte ich bereits hier aufgegriffen….

Als Polizist „charakterlich ungeeignet“ – wegen der Haarlänge….

Im Kern: ich wurde mittels nachzuzahlender Dienstbezüge, die rechtswidrig einbehalten wurden, zu einer wirtschaftlich vernichtenden Kündigung erpresst: Persönliche Motive eines einzelnen Vorgesetzten (Roland Eisele, Foto), der seither ungeniert lügt. Als ich auf die Folgen und die Umstände dieser erpressten Kündigung aufmerksam mache und um Klärung/Mediation ersuche, lässt man mich auflaufen.

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Auf gerichtliche Geltendmachung wird die Kündigung zunächst wahrheitswidrig als „freiwillig“ dargestellt, dann als „Vergleich“. Fraglos sittenwidrig, wenn es ein Vergleich wäre, denn worin soll mein „Vorteil“ gelegen haben, dem Druck nachzugeben, außer den Druck zu beenden…? Als all das nicht mehr haltbar ist, versucht man mich zu diffamieren und zu verleumden, als ohnehin „charakterlich ungeeignet“ für den Polizeiberuf…

Seit 2005 bin ich auf Sozialleistungen angewiesen. Eine Altersabsicherung besteht nicht.

Warum das so ist, was noch so „passierte“, ist hier nachzuvollziehen:

Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Die Pontius-Pilatus-Strategie der deutschen Justiz: der Missbrauch der verfassungswidrigen Alleinsorge (§ 1626a BGB) und die existenzzerstörenden Folgen

Dass die Kindsmutter, die drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung mittels Gewaltschutzgesetz (!) eine „Trennung“ erzwang, zuvor darauf gedrungen hatte, dass ich doch dem Druck der Polizeidirektion nachgeben solle, da ich bei der Polizei „sowieso keinen Fuß mehr auf den Boden bekomme“ und für diesen Beruf ohnehin „viel zu intelligent“ sei, ist nur von außen betrachtet amüsant.

Die Lebensperspektive „Familie mit Kind“ und meine Vaterschaft wurden durch diese Frau und Rechtsanwältin zerstört, ich wurde als Krimineller ausgegrenzt, man versuchte mich wegzusperren – nachdem sie zuvor zur Zerstörung meiner wirtschaftlichen und beruflichen Existenz als Polizeibeamter „ermutigt“ hat und meinen Vorgesetzten in die Hände spielte.

Das verjährt nicht. Und ganz sicher lasse ich mich nicht weiter als „Querulant“ in die Ecke stellen, was der übliche Reflex ist: Fehlverhalten von Behörden und Gegenwehr von Betroffenen wird den Opfern zur Last gelegt, „selber schuld“….NEIN.

Alles ist belegbar.

Kollegen bei der Polizei klagen über Personalmangel, ebenso die Polizeigewerkschaft.
Polizisten, die Demonstranten und Festgenommene prügeln und schwer verletzen, sind weiter unbehelligt im Dienst. Ebenso Polizisten, die Mitglied beim Ku-Klux-Clan waren und nachts Kreuze verbrennen. Rassismus, Alkoholismus und Verachtung für Bürger durch Polizisten, die ihren Beruf als „Erzieher der Nation“ begreifen, sind offenkundig kein Problem….
Aber „zu lange Haare“ ….

Um die Folgen der vorzeitigen „Beendigung“ einer Beamtenstellung auf Lebenszeit aufzuzeigen, erlaube ich mir, auf einen Leserbrief in der SZ zu verweisen.

Anlass des verteidigenden Leserbriefes bot eine schwere Körperverletzung im Amt, nämlich die Faustschläge ins Gesicht von Teresa Z. auf einer Münchner Polizeiwache. Und nicht – wie in meinem Fall – die „Haarlänge“, das Mobbing durch einen Vorgesetzten und der Missbrauch von Führungsposition, wie ich nun hier weiter aufzeigen werde!

Wie in zahllosen anderen Fällen von Amtsmissbrauch und Fehlverhalten im Amt scheint auch hier eine Klärung nur durch Öffentlichmachung zu erreichen.

Was mich erschüttert, ist die UNREDLICHKEIT, das ungenierte Lügen mittels selbstreferenzieller Aktenlage und die „Leck-mich-am-Arsch“-Haltung der Behörden, die offenkundig die totale soziale und wirtschaftliche Vernichtung von Einzelnen in Kauf nehmen.

Dies richtet sich nicht nur gegen „missliebige“ Bürger sondern offenkundig verstärkt gegen „in Ungnade gefallene“ eigene Mitarbeiter.

Ich habe definitv nicht die Absicht, mir das weiter gefallen zu lassen. Die Gründe sind in diesem Blog – so hoffe ich – nachvollziehbar geworden.

Der Leserbrief zu einem Bericht in der SZ, 25.02.2013, „Innere Angelegenheit“:

Leserbrief SZ, 04. März 2013, „Der Verurteilung folgt der Ruin“

Kurze Chronologie:
Ich bin mit 18 zur Polizei, wurde mit 27 Jahren anstandslos als „Beamter auf Lebenszeit“ übernommen. Keine Beschwerden, keine Abmahnungen, nichts. Kein Alkoholproblem, kein Schusswaffengebrauch. Aber „selbständiges Denken“.

Fachabitur zwecks gehobener Dienst, Fortbildung Übungsleiter Sport, Bewerbung zum SEK.

Dann, wegen zu langer Haare „Dienstverbot“. Beschädigung des Ansehens der Polizei – laut Polizeioberrat. Zunächst mit Pseudotätigkeit, dann monatelang ohne jede Tätigkeit in einem Büro abgesetzt, Führungsebene, Abmelden zur Toilette, „Vier-Augen-Gespräche“, Ziel: Haare schneiden, sonst….

Als ich mich krank melde, wird meine Wohnung observiert, ein Fitnesstudio durchsucht, weil ich dort angeblich arbeiten soll, trotz „Krankenstand“. Gleichzeitig wird der „Krankenstand“ vom Vorgesetzten in Abrede gestellt, angeblich hätte ich „kein Attest“ vorgelegt, deshalb werden meine Dienstbezüge einbehalten. Die Lüge, dass kein Attest vorliegt, ist durch Attest (Fraktur rechte Hand, stationär SKH) und durch Vorstellung beim Amtsarzt nachzuweisen, interessiert aber niemanden. Dienstvergehen werden erfunden! Auch der einfachst zu erbringende Nachweis, dass der Vorgesetze hierüber unverschämt lügt, interessiert niemanden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart feststellt, dass die Dienstbezüge nachzubezahlen sind, droht die Behörde damit, nichts auszuzahlen. Man gehe in Berufung, wenn ich nicht kündige. Dies ist dann in kürzester Zeit das ausgemachte Ziel zwischen der Polizeidirektion und meinem Anwalt, den ich schließlich eingeschaltet hatte, nachdem monatelang kein Geld einging, die Notlage sich verschärfte.

Von mir beantragte Abordnungen zu einer anderen Dienststelle wurden mehrfach abgelehnt. Wie der Vorgesetzte Eisele in seiner Stellungnahme (s.o.) freimütig zugibt…..

Hier nochmals – beweisrechtlich – eingefügt:

Eisele Stellungnahme

Eine Abordnung zu einer anderen Dienststelle zur Befriedung und aufgrund FÜRSORGEPFLICHT wäre zwingend gewesen! Man wollte Druck…

Man wollte mich zu einer Kündigung zwingen, was zu gelingen schien, da mein Anwalt am gleichen Strang zog.

Während dieser Zeit starb mein Vater, mit 62 Jahren – bis zuletzt im öffentlichen Dienst tätig.

Schließlich bezog ich mit meiner Freundin eine gemeinsame Wohnung.

Ich gab dem Druck nach und faxte dieses Schreiben meinem Anwalt. Montag morgen. Als der telefonisch bei der Polizeidirektion Bescheid gibt, erschien der Leiter der Abteilung Ia nach zehn Minuten persönlich in seiner Kanzlei, man konnte es offenbar nicht erwarten:

„Antrag auf Entlassung“, 16.06.2002

Der Bescheid der Polizeidirektion, aus dem hervorgeht, dass ich aufgrund der Kündigung meine Dienstbezüge nachbezahlt bekomme! Bodenlos:

Entlassungsschreiben der Polizeidirektion, 17.06.2002

Die Dienstbezüge wurden noch einbehalten, bis die Frist zum Widerpruch der Kündigung abgelaufen war….! Es war und ist eine bodenlose Erpressung. Nochmal: Gericht und Landtag sollten sich endlich ernsthaft damit befassen, was bei und innerhalb der Polizei alles möglich ist.

Mein Anwalt, der – wie später dargestellt – den „Vergleich“ mit der Polizeidirektion über meinen Kopf hinweg „klargemacht“ hat, gibt nun an, von nichts zu wissen! Zu einer Vereinbarung zwecks Kündigung habe er „kein Mandat“ gehabt:

Schreiben Rechtsanwalt, 10.05.2011, „kein Mandat“ für „Vergleich“

Meine 15-jährige Tätigkeit als Polizist sei demnach ein Irrtum gewesen, Hartz-IV-Empfänger sei wohl meine Berufung? …das kann man hier jedenfalls herauslesen.

Bereits Jahre zuvor:

Ein Beamter des Regierungspräsidiums Stuttgart, der mich nie gesehen hat, meint, ich sei nach sechs Jahren nicht mehr auf dem Stand, den „Anforderungen“ des Polizeiberufs nicht gewachsen, erstmals wird auch vorsichtig schriftlich mein „Charakter“ in Frage gestellt:

Regierungspräsidium Stuttgart, 17.11.2008 – Anforderungen Polizeiberuf nicht (mehr) gewachsen

Ablehnung der Mediation:

Regierungspräsidium Stuttgart an VG Stuttgart, 17.03.2009

Die Polizeidirektion, bei der zahlreiche Beamte wie Dreck behandelt wurden, die Durchsuchung von Privathaus wegen Verdachts „privater Kopien“ am Dienstcomputer erwirkt wurde und eine ganze Abteilung durchsucht wurde, weil angeblich Vorgänge nicht bearbeitet wurden, hat ohnehin mit nichts zu tun:

Polizeidirektion an Regierungspräsidium , Az. 9K 708/09, Ablehnung Mediationsverfahren

Das Regierungspräsidium macht sich – ohne je mit mir persönlich gesprochen zu haben – die Aktenlage der Polizeidirektion „zu eigen“:

Regierungspräsidium Stuttgart an VG, 20.07.2010, Ablehnung Mediationsverfahren

Der 14. Landtag, Petitionsausschuss, macht sich wiederum die Aktenlage des Regierungspräsidiums zu eigen…Dass ich mittlerweile aus dem geschlossenen Massregelvollzug in Bayern, wo ich zu Unrecht weggesperrt bin, September 2009, schreibe, interessiert niemanden. Fürsorgepflicht?

Auch nachdem die Posse in Bayern beendet ist, stellt man in Baden-Württemberg weiter auf stur. Gerichtsurteile, nach denen beliebig im PKH-Verfahren alle Anliegen und Ersuchen „beendet“ werden, erspare ich hier (zunächst)…

Der 15. Landtag Baden-Württemberg, Petitionsausschuss hat immerhin letzten Oktober mitgeteilt, dass er meine Schreiben dann doch erhalten hat und braucht offenbar weitere „Stellungnahmen“….:

Petitionsausschuss des 15. Landtages Baden-Württemberg, 07.10.2013, Az. 14/04759

Das Justizministerium verweist ebenso selbstverständlich wie die Staatsanwaltschaft Straftaten im Amt nicht verfolgt:

Untätigkeit Justizministerium BW, 29.02.2012

Zum Vergleich:

Eine Abordnung ist bei Vorwürfen gegen Beamte das erste und zwingend Mittel. Diese wurde verweigert, damit man weiter Druck auf mich ausüben kann, ungeniert im rechtsfreien Raum agieren und mich letztlich zu einer Kündigung erpressen kann!

Der Polizeibeamte hier wurde aufgrund FÜRSORGEPFLICHT abgeordnet, und versuchte (erfolglos) sich gerichtlich hiergegen zu wehren! Vielleicht kann das jemand unter einen Hut bringen:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.goeppingen-polizeichef-scheitert-vor-gericht.b80dfc5a-5449-4749-87a8-ff7bc97c05c3.html

„Göppingen – Die Ermittlungen wegen Untreue sind eingestellt, trotzdem wird der Göppinger Polizeichef Hans Baldauf vorerst nicht auf seinen Posten in der Polizeidirektion zurückkehren. Das hat das Verwaltungsgericht in Stuttgart entschieden. Dort hatte der leitende Polizeidirektor gegen seine vorübergehende Abordnung in die Landespolizeidirektion geklagt und eine einstweilige Verfügung beantragt.

Zwar habe die Staatsanwaltschaft Ulm die Ermittlungen kurz vor Weihnachten eingestellt , dennoch sei die fortdauernde Abordnung „beim derzeitigen Sachstand voraussichtlich rechtmäßig“, entschied das Gericht. Schließlich laufe noch ein Disziplinarverfahren, in dem die Vorwürfe gegen Baldauf abschließend zu klären seien. So soll der Polizeichef einen Unfallschaden vertuscht haben und einen Dienstwagen sowie Umzugskartons privat genutzt haben. Auch sein Führungsverhalten wurde gerügt.

Gerade weil die Vorwürfe dienstliche Verfehlungen beträfen, erscheine eine effektive Aufklärungsarbeit im unmittelbaren dienstlichen Umfeld des Antragstellers ohne dessen Abzug aus Göppingen nicht möglich, urteilte die Kammer.

Den Posten hat Baldauf nie angetreten

Nachdem die in einem anonymen Schreiben geäußerten Vorwürfe im August öffentlich geworden waren, hatte der Landesinnenminister Reinhold Gall (SPD) Baldauf zunächst für zwei Monate zum Regierungspräsidium Stuttgart abgeordnet. Im Oktober war diese Abordnung um weitere sechs Monate verlängert worden. Dagegen klagte Baldauf, obwohl er seinen Posten in der Landeshauptstadt aufgrund einer Erkrankung gar nicht antrat. gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zulässig.“

Weitere Berichte zu diesem „Fall“:

http://www.swp.de/goeppingen/lokales/goeppingen/hansbaldauf./KOMMENTAR-ERMITTLUNGEN-Zaeh-wie-Kaugummi;art5583,1077874

http://www.swp.de/goeppingen/lokales/goeppingen/hansbaldauf./Baldaufs-Abordnung-rechtmaessig;art5583,1308278

http://www.swp.de/goeppingen/lokales/goeppingen/hansbaldauf./Chronik-eines-langen-Verfahrens;art1158499,1596693

http://www.swp.de/goeppingen/lokales/goeppingen/hansbaldauf./KOMMENTAR-Skandal-mit-bitterem-Nachgeschmack;art1158499,1596696

http://www.swp.de/goeppingen/lokales/goeppingen/hansbaldauf./Ein-Fall-von-Denunziantentum;art1158499,1596697

http://www.swp.de/goeppingen/lokales/goeppingen/hansbaldauf./Goeppinger-Polizeichefs-sind-rehabilitiert;art5583,1596692

Ich darf – nochmals – auf folgendes verweisen: mir wurden Dienstvergehen angedichtet, ein Disziplinarverfahren „eingeleitet“ (wurde dazu nie gehört…).
Als ich – mehrfach und nachdrücklich – eine Abordnung beantragte, wurde diese durch die Leitung der Polizeidirektion und die Verantwortlichen für die Vorwürfe VERWEIGERT!

Man wollte in meiner Sache keine Klärung erreichen, da die Vorwürfe „dienstlicher Verfehlungen“ nichts als heiße Luft und böse Absicht waren. Man wollte offenkundig Druck ausüben, Mobbing betreiben – schließlich mittels Erpressung eine „freiwillige“ Kündigung erreichen! Dass es hier nicht um dienstliche Verfehlungen oder charakterliche Eignung geht, sondern um „zu lange Haare“, konnte ja nicht laut gesagt werden.

Das alles ist nun zu klären!

Ich wurde seitens der vorgesetzten unter Erpressung mittels rechtswidrig einbehaltener Dienstbezüge in eine wirtschaftlich vernichtende „Kündigung“ getrieben.

Die Kosten auch dieser Posse trägt der Steuerzahler und meine Familie – auch mein mittlerweile zehnjähriges Kind!

Die Täter lügen ungeneigt weiter, verstecken sich hinter ihrem Amt und versuchen auszusitzen.

Damit ist jetzt Schluss.

Zur Fürsorgepflicht: Par. 45 Beamtenstatusgesetz:

„Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung.“

Update 20.02.2014

Wie genannt ist dieser Blog mittlerweile BEWEISMITTEL. Auf allen Ebenen und ALLE Anliegen betreffend erfolgt ein Auflaufenlassen. Ansprüche werden schlicht in Abrede gestellt.

Beschluss des OLG Stuttgart zur Rechtsverweigerung Beamtenstellung betreffend nach dem Muster, nach dem dies bereits seit 2005 geschieht, mit den bekannten Folgen:

OLG Stuttgart, weiter Rechtsverweigerung wegen Erpressung zur Kündigung Polizeidirektion Böblingen, Beschluss 27.01.2014

In einem ANONYM veröffentlichten Bericht der Stuttgarter Nachrichten beschreibt ein Polizeibeamter die Wirklichkeit der Beamten:

Leserbrief eines anonymen Polizeibeamten, StN, 13.02.2014, „Wie Punker aufgetreten?“

22 Gedanken zu „Vom Polizeibeamten zum Sozialfall

  1. Natürlich ist ein Untersuchungsausschuss angezeigt! 

    http://www.sueddeutsche.de/politik/nsu-kontakte-nach-baden-wuerttemberg-vager-bericht-statt-umfassender-aufklaerung-1.1884281

    „Gäbe es einen Untersuchungsausschuss, hätte er viel zu tun, die Geschichte des Klans und der Polizisten, die dort Mitglied waren, aufzuarbeiten und das Thema „Rassismus bei der Polizei“ aufzugreifen. Gründer der Klan-Gruppe war übrigens ein V-Mann des Verfassungsschutzes, was im LKA-Bericht jedoch verschleiert wird.“ 
    ….
    Es ist kaum zu erwarten, dass der LKA-Bericht die Kritiker des baden-württembergischen Innenministers überzeugen kann. Sie argwöhnen, dass Gall den Apparat von Polizei und Verfassungsschutz schützen wolle. In einem Untersuchungsausschuss könnten weitere unangenehme Details beispielsweise zum Ku-Klux-Klan und zur Rolle der Behörden herauskommen.“
    ….

    „Das LKA verteidigt sich zudem gegen Kritik, nach dem Mord sei auf diskriminierende Weise gegen Sinti und Roma ermittelt worden. Vor Gericht kam vor Kurzem heraus, dass Beamte bereits im Sprachgebrauch rassistische Tendenzen zeigten (in Vermerken war die Rede von „Zigeunern“ und „Negern“). Die Ermittlungen hätten sich, so das LKA, „mitnichten“ nach der Gruppenzugehörigkeit von Personen gerichtet. Der Bericht sieht auch keine Verbindung zwischen dem Ku-Klux-Klan und dem NSU.“ 

  2. Ich hätte sehr gelacht – wenn die Folgen des MOBBING und der Verleumdungen dieses „Vorgesetzten“ nicht so gravierend wären….

    http://www.ggs.de/news/news-detailansicht/article/als-fuehrungskraft-bei-der-polizei/

    „Im Gespräch mit Alumni-Vorsitzenden Gustl Eder betonte Eisele, dass gerade bei der Polizei Motivation, Rückhalt und Unterstützung durch den Vorgesetzten sowie Mitarbeiterentwicklung und -bindung eine besondere Rolle spielen. Wie fast alle großen Unternehmen verfüge auch die Polizei über etablierte Management-Steuerungswerkzeuge wie die Balanced Scorecard, „Fast Tools“ in Notfällen sowie festgelegte Prozesse. „

  3. Ein Stimmungsbild zur Polizeidirektion Böblingen:

    Erstaunlich offen die Rhetorik und fast schon beiläufige öffentliche Diskreditierung und Entwertung von Menschen! Gerhard Schiffler war jahrelang auch mein Vorgesetzter, Uwe Bösel mein Kollege.

    http://www.szbz.de/nc/nachrichten/news-detail-kreis-bb/der-polizeichef-legt-die-dienstwaffe-weg-394962.html?tx_ttnews%5Bnewsmaxitems%5D=10&tx_ttnews%5Bswords%5D=Schimpeler%20schiffler&cHash=957565a550123ef69843b5ec49fe6b3b

    „Im Gegenwind zu segeln, daran hat sich der leitende Kriminaldirektor gewöhnt, dabei immer wieder auch die harte Gangart eingeschlagen. Selbst aus den eigenen Reihen gab es nicht immer nur lobende Worte. „Karrieremensch, der aus dem Weg räumt, wer ihm im Wege steht“, auch mit diesem Vorwurf sieht er sich konfrontiert.
     
    Wolfgang Schimpeler schüttelt da den Kopf: „Ich kenne diese Vorwürfe.“ Aber in einer Position mit Personalverantwortung müsse man eben auch harte Entscheidungen treffen. Und „Karrieremensch“, das könne gar nicht zutreffen: „Das bin ich sicher nicht. Ich hatte meinen Dienstgrad schon, bevor ich bei der Polizeidirektion Böblingen angefangen habe.“
     
    Seinen Führungsstil und die Personalentscheidungen beschreibt er lieber als „konsequent. Ich gebe die Linie vor. Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen“, sagt er. Konkret wird er am Beispiel Sindelfingen, wo einst Revierleiter Gerhard Schiffler gemeinsam mit dem damaligen Präventionsbeamten Uwe Bösel „in Konstanz zum Thema Alkopops referierten, ohne dass ich davon wusste“. Rund um Gerhard Schiffler sei „ein Zirkel entstanden, der sich immer weiter von der Polizeidirektion Böblingen entfernte“.
     
    Obwohl die schon damals gute Präventionsarbeit niemand in Frage stellt – auch nicht Wolfgang Schimpeler – sei eines klar: „So geht das nicht.“ Das Ende vom Lied: Gerhard Schiffler ist in Sindelfingen Geschichte. Mit der Arbeit dessen Nachfolgers Detlev Reisener ist Schimpeler dagegen „hochzufrieden. Wir geben wieder ein geschlossenes Bild ab, auch wenn es noch immer Altlasten aufzuarbeiten gibt“. Details will er dazu nicht nennen.“ 
     

    • Die Fragen in diesem Artikel beantworten sich demnach fast schon von selbst:

      http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.boeblingen-ist-der-kommissar-am-fall-tobias-zerbrochen.9f19d741-12e4-4dfc-91b5-e9096e64acc7.html

      „Ob es die Resignation war, die Aufgabe eines Gescheiterten, oder der Druck von Vorgesetzten, die unzufrieden waren, oder beides – das wird letztlich nicht mehr zu klären sein. Normalerweise jedenfalls, so wird in Polizeikreisen erklärt, wird kein Sokoleiter Ausbilder bei der Bepo.

      Wie immer es war, die Hüter des Gesetzes müssen sich jetzt fragen, ob sie mit ihrem Kommissar fürsorglich umgegangen sind? Ob es richtig ist, dass man seine Klagen, von seinen Vorgesetzten im Regen stehen gelassen worden zu sein, nicht gehört hat? In seinem Abschiedsbrief hat Peter Kegreiß, so heißt es bei der Polizei, direkt darauf Bezug genommen.“ 

      So geht die Polizeiführung mit ihren Beamten um!

      Es wird Zeit, dass die Öffentlichkeit auch das endlich wahrnimmt.

  4. So. Und nun darf der Landtag – und das Gericht – endlich sehr zügig klären, weshalb der Vorgesetzte Eisele seine Führungsposition missbrauchen durfte, um persönliche Ressentiments auszutoben, massives Mobbing – bis hin zur Einbehaltung der Dienstbezüge, dem Erfinden und der Verleumdung von angeblichen „Dienstvergehen“, der Verweigerung einer von mir beantragten Abordnung zwecks Beendigung der Posse und letztlich dem Erpressen einer Beendigung des Dienstverhältnisses mittels verweigerter Bezüge – zu betreiben – bis heute von Gerichten und Dienstaufsichtsbehörden zu meinen Lasten gedeckt und vertuscht. 

    All das ist hier nachzulesen….

    Eisele Stellungnahme

    Petition Landtagsdrucksache, Baden-Württemberg

    Aktueller Bericht der StZ:

    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.polizei-in-baden-wuerttemberg-sichtbare-tattoos-sind-nicht-erlaubt.812f940f-16bc-4978-8801-dec0b5dd6901.html

    „Zum Schutz vor Verletzungen gibt es weitere Einschränkungen: So sollten die Polizisten lange Haare nicht offen tragen. „Auch Piercings oder große Ohrringe können deswegen problematisch sein“, hieß es.“

    Dass lange Haare KEIN GRUND sind, die Dienstgeschäfte zu verweigern – wie Eisele das getan hat – dürfte nun klar geworden sein!

     

  5. Und wer leitete zu dieser Zeit die Polizeidirektion Heilbronn…..?! 

    ROLAND EISELE, der mir wegen meiner Haarlänge die Diensausübung als Polizist „verbot“ – und mich stattdessen monatelang ohne jede Tätigkeit in einem Büro auf der Führungsebene „einsperrte“!

    http://www.sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess-in-muenchen-ermittlungen-gegen-neger-und-zigeuner-1.1875715

     „Die Nebenklage-Anwältin Angelika Lex hält dem Zeugen nun die Wortwahl der Ermittler vor. Da ist immer wieder von „Zigeunern“ die Rede. Und einmal heißt es, ein Hinweisgeber habe einen „Neger“ beobachtet, wie er einen Gegenstand in ein Auto hineinreichte. Das Auto sei mit vier „Negern“ besetzt gewesen. Ob das denn auch sein Sprachgebrauch sei, fragt Anwältin Lex den Zeugen. „Mit Sicherheit nicht“, sagt der LKA-Mann. Die Vermerke müssten noch aus der Zeit stammen, als nicht das LKA die Ermittlungen führte, sondern die lokale Polizei in Heilbronn.“

  6. Mal gespiegelt! PolizistIN…. ;-((

    Fast, aber auch nur fast: ein déjà vu

    […]

    Es folgten zahlreiche Strafanzeigen der Kripofrau gegen ihren Ex. Stalking, Nötigung im Straßenverkehr, Diebstahl von persönlichem Eigentum und anderes wurde aktenkundig gemacht, mit überdurchschnittlich großem Engagement ermittelte die Polizei gegen den Mann. Einstweilige Verfügungen, gerichtliche Näherungsverbote, diverse Anklagen, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ….. eine ganze Palette von stalkingtypischen Folgeerscheinungen sind zu berichten.

    Während eines laufenden Strafverfahrens wurde dann Anfang 2011 durch den Anwalt der Kommissarin eine weitere Strafanzeige mit neuen Tatsachenbehauptungen nachgeschoben. Erstmals wurde jetzt auch der Vorwurf der sexuellen Nötigung erhoben. Zwei Jahre liege die böse Tat zurück, wurde vorgetragen, Zeugen gebe es nicht, auch nicht vom Hörensagen, aber eine Art Tagebuch habe die Beamtin damals geführt, das als Beweismittel vorgelegt werden könne. Das reichte dem erstinstanzlichen Gericht, der Angeklagte wurde in Untersuchungshaft genommen. Nahziel erreicht, könnte man sagen.
    […]

    http://strafblog.de/2014/01/31/wer-luegt-am-besten-tag-26-im-stalking-prozess-um-eine-kriminalhauptkommissarin/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=wer-luegt-am-besten-tag-26-im-stal

    http://www.jurablogs.com/de/go/fall-joerg-kachelmann-endlich-geloest-beweis-ferdinand-schirach-schuld

  7. Was ich nicht so ganz verstehe, Sie schreiben:
    „Seit 2005 bin ich Sozialfall“

    Das sind nunmehr 9 Jahre, also grob betrachtet seit sie aus der Haft entlassen wurden. Es ist rechtskräftig festgestellt worden, dass sie zu unrecht erfolgte (auch wenn die Entschädigungszahlung bis heute aussteht, was Ihnen 5% über Basiszinssatz an Zinsen einbringen müsste).

    Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und 15 Jahre Berufserfahrung. Sie haben keine Krankheiten, die Ihre Berufsfähigkeit einschränken würden. Ja, Sie sind nicht mal häßlich oder fett.

    Für den Hilfeprozess zur Eingliederung in Arbeit sind Sie daher doch eigentlich an sich kein „nicht vermittelbar“ Hilfeempfänger. Bei mir in der Stadt durften/dürfen(?) sogar Mitarbeiter mit Verbindungen zur rechtsradikalen Szene ausländische Saisonarbeiter bis in deren tiefstes Intimleben „sichern“, das spricht nicht gerade dafür, dass es etwa in diesem Bereich (Securtiy) keinen Personalbedarf gäbe. Auch die rechtliche Situation im KiTa-Bereich hat zu einem derart hohen Personalbedarf geführt, dass sogar völlig ungelernte Kräfte dort die Erziehungsarbeit verrichten, dazu gab es jüngst zahlreiche Presseberichte, ich bin zu faul zum verlinken, jedenfalls wird eben zum teil sehr verkürzt on the job nachgelernt.

    Also steht doch eigentlich einer Arbeitsaufnahme wenig im Wege, jedenfalls nicht so weit, dass neun Jahre Sozialleistungen zu gerechtfertigen wären. Weder der Arbeitsmarkt noch Ihre „Persönlichkeit“ können hier als Gründe angeführt werden, Sie sind zudem auch nicht vorbestraft. Irgend ein Job müsste sich also finden lassen, der Sie aus dieser misslichen Lage bringt.

    Wie häufig bekommen Sie Arbeitsangebote vom Amt? Und welcher Art sind diese?

    • Aus der zu Unrecht erfolgten Haft/Unterbringung wurde ich am 05. März 2010 entlassen, am 12. März 2010 wieder festgenommen, bis das LG am 22. April 2010 endgültig die Freilassung anordnete. Insbesondere die zweite Festnahme ist m.E. eine einwandfreie Freiheitsberaubung im Amt durch OLG und Staatsanwaltschaft. Kein Mensch in Deutschland wurde jemals wegen einer vorgeworfenen „Störung des öffentlichen Friedens“ in einem Schreiben zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Bei mir lagen zu diesem Zeitpunkt bereits acht Monate „Untersuchungshaft“ vor! 

      Zum 01.08.2002 habe ich „gekündigt“ – auf erheblichen Druck, unter Erpressung mit einbehaltenen Dienstbezügen und unter Verweigerung von Abordnung, etc., wie nachzulesen.

      Zum 01.07.2002 bin ich mit der Rechtsanwältin zusammengezogen, in Vertrauen und Absprache auf auch wirtschaftlichen Zusammenhalt. Sie hat mir zur Kündigung zugeredet. 

      Im September 2003 wurde unser Kind geboren, am 15. Dezember 2003 behauptete sie vor dem Zivilgericht, wir seien längst „getrennt“ , sie habe das Kind alleine gewollt, ich, ihr „Ex-Freund“ würde sie „belästigen“ und „bedrohen“. 

      Am  10. Dezember bin ich zuvor von der gemeinsamen Wohnung im guten Glauben von Würzburg nach Stuttgart gefahren, von einer „Trennung“ war mir nichts bekannt. Für die zuvor gemeinsam gemietete Wohnung bei Stuttgart bezahlte ich zu diesem Zeitpunkt 1050 Euro Miete alleine. Auch das liegt darin begründet, weil die Dame nicht wusste, wo sie nun wohnen wollte, was zu klären war. Die Klärung fand nie statt, die Kosten sorgten jedoch vielleicht nachvollziehbar für „Unmut“ bei mir. Auch dieses wirtschaftliche Problem hat sie mit entsorgt.

      Nachdem ich nun zwei Tage vor Weihnachten und drei Monte nach Geburt des gemeinsamen Kindes (Heiratsabsicht) eine – mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erlangte – Gewaltschutverfügung durch die Justiz Würzburg zugestellt bekam, hatte ich ab diesem Zeitpunkt andere Sorgen als berufliche. 

      Das ganze ist als Trauma zu werten. 

      Nachdem ich im gesamten Jahr 2004 mein Kind – abgesehen von zwei „Treffen“ im Rahmen einer Begutachtung im November – nicht sah, bin ich von Stuttgart nach Würzburg gezogen. 

      Die Folgen sind bekannt und im Blog nachzulesen…..

      Am 01.01.2005 habe ich Sozialleistungen in Würzburg beantragt.
      Seit 2005 versuche ich nun – bislang erfolglos –  die hier geschilderten Umstände der „Beendigung“ einer  Beamtenstellung auf Lebenszeit nach 15 Jahren zu klären. 

      Das wird bis heute verweigert. Die Folgen werden verschwiegen und vertuscht. 
      Die Verantwortlichen ducken sich weg. Liegt alles an meinem „Charakter“, der zuvor keinem aufgefallen ist? 

      Daher nun Öffentlichkeit…! 

      Dass ein solcher Umgang mit Menschen Folgen hat und nicht jeder mit „Anpassung“ reagiert, wie sie gerne gesehen würde, vor allem von den Verantwortlichen, sollte bei näherer Betrachtung jeder verstehen können.

      Ein kurzfristiges Verbessern der „misslichen Lage“ reicht nicht, hier geht es um mehr – denken Sie an die Altersvorsorge – und um Grundsätzliches. Und natürlich bin ich „vorbestraft“ – auf Grundlage der falschen Eidesstattlichen Versicherung und der Gewaltschutzverfügung.

      • Ich denke nicht, dass eine berufliche Perspektive „kurzfristiges Verbessern einer misslichen Lage“ wäre, sondern dass Sie 1. durchaus fähig und in der Lage sind zu arbeiten und 2. eine, zumindest teilweise, berufliche Tätigkeit zur Ihren psychischen Zustand verbessern würde und auch zumutbar wäre. Sie sind Übungsleiter, haben berufliche Ausbildung und waren trotz 9 Jahren „Sozialfälligkeit“ länger berufstätig als Sozialfall. Ok, Sie waren Polizist, denen sollte man skeptisch begegnen, aber in einer profesionellen Beziehung wie im Hartz 4 Hilfeprozess zwischen Hilfeleistendem und Hilfeprozess spielt das, da persönliche Ansicht, keine Rolle.

        Sie sind eindeutig relativ leicht vermittelbar, Sportprogramme für Übergewichtige, als sportlicher Erzieher, Hauptsache Verantwortung übernehmen und auf eigenen Beinen stehen, und bis mindestens 2010 ( ich mag Zahlen nicht so gerne, dachte, Sie wären bald nach der Trennung verhaftet worden) gab es aus Verhaltenstechnischer/Strafrechtlicher Hinsicht nicht das Geringste zu beanstanden. Fünf Jahre also, in denen die Arge/Jobcenter es nicht geschafft hat, Sie zu vermitteln und dadurch ihrer Verpflichtung, Sie in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, nicht nachgekommen ist.

        Das SGB II hat mich im Studium (ab 2006) zwei Semester beschäftigt. Beide habe ich bestanden, zahlreiche Falllösungen waren dafür Voraussetzung. Was Sie beschreiben, ich gehe jetzt mal davon aus, Sie bekommen nicht allzu viele bis gar keine Jobangebote unterbreitet, geht an der Grundidee des SGB Zwei ziemlich vorbei. Und ist für Ihre Rentenansprüche usw. auch nicht gut, in dieser Zeit hätten Sie einiges fürs Alter zurücklegen/in die Rentenkasse einzahlen können, ohne dem Steuerzahler zur Last zu fallen, wenn das Gesetz korrekt zur Anwendung gekommen wäre. Unter Umständen hätte das Auswirkungen auf die Gewaltschutzverfügungsentscheidung gehabt, glaube, Richter haben sehr schematische Vorstellungen von Personen und asoziieren arbeitslos automatisch mit asozial. Statt Ihre Ressourcen zu eruieren und dann zu fördern, hat Ihnen der s. g. Hilfeprozess also eventuell sogar berufliche Nachteile gebracht, da ein Gefängnisaufenthalt sich offenbar nachteilig bezüglich Wiedereinstellung als Polizist auswirkt.

        Leider kenne ich, obwohl gut mit dem Thema vertraut, kaum bis keine Hartz 4 Erfolgsstories. Eine Joanne K. Rowling (Autorin von Harry Potter, Weltbestseller in X Bänden, war vor Harry Potter Sozialhilfeempfängerin) oder auch Ein, ist in Deutschland undenkbar, zusehr haftet an Hilfebedürftigen die Zuschreibung der Verantwortung für ihre Notlage und ein allgemein schlechtes Image.

        Leider schaffen Behörden das Umdenken vom Defizitansatz zum Ressourcenansatz in der Praxis kaum. Statt die Stärken zu erkennen und zu fördern, beißen sie sich meist daran fest, Schwächen zu finden und diese zu bestrafen (sanktionieren). Aus psychologischer Sicht ist dies – wissenschaftlich eindeutig belegt – nicht zielführend, positive Verstärkung im Sinne von Ressourcenförderung wäre es hingegen schon.

        Ein wahres Beispiel schlechter Sozialarbeit.

      • Das sind Betrachtungen, die sicher die Stigmatisierungen in diesem Feld richtig beschreiben, mit meinem persönlichen Leben aber nichts zu tun haben.

        Hier ist folgendes angezeigt:

        Elternrechte herstellen, Kindesentzug beenden!

        Rehabilitierung.

        Wiedergutmachung, auch finanziell.

        Verantwortungsnahme der Schuldigen.

        Und das ganze recht zügig,

        Denn meine Geduld über die Art der Vertuschung und Verschleppung zugunsten der Verantwortlichen ist lange überschritten. Hier geht es um massive Straftaten und Falschbeschuldigungen.

        Nichts ist ferner von der Realität, als die Annahme, ich wäre „leicht vermittelbar“, bspw. als „sportlicher Erzieher“, wenngleich ich diese und ähnlich in den vergangenen Jahren vielfach gehörten Argumente natürlich theoretisch nachvollziehen kann.

        Das ist nicht mein Thema.

  8. Noch’n „Fall“….

    Heute in der Stuttgarter Zeitung, Printausgabe:

    „Wollte Polizist Prostituiert prellen.“ 

    Es wird im Zusammenhang mit Vorteilsnahme im Amt und Nötigung von der Staatsanwaltschaft ermittelt. 

    Im Bericht heißt es: 

    „Der Beamte ist weiterhin im Dienst, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei und damit auch noch  keine Schuld bewiesen sei, sagte der Polizeisprecher. Man achte in solchen Fällen jedoch darauf, den Kollegen in einen anderen Aufgabenbereich zu versetzen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.“ 

    So so. In meinem Fall „achtete“ man darauf, dass ich dort bleibe, wo die Verantwortlichen für die „Vorwürfe“ ungehindert Druck auf mich ausüben und letztlich eine „freiwillige“ Kündigung erpressen konnten, mit existentiellen Folgen. 

    Nochmals: ich habe erwiesenermassen mehrfach um Abordnung ersucht – die wurde VERWEIGERT. 

  9. Eine Passage fand ich interessant. Nach 6 Jahren Pause ist man nicht mehr in der Lage in den Polizeidienst zurückzukehren. Was machen eigentlich Polizistinnen nach Mutterschaft? Die werden doch mal 1, 2 bzw. 3 Kinder haben und dafür evtl. pausieren, wie es auch andere Mütter gemacht haben.

    • Tja. ….Lex Deeg. 

      Ich war ja offenbar auch zu doof, ein Sportkonzept zu erstellen….„Im Ergebnis war allerdings festzustellen, dass er den mit dem Auftrag verbundenen Erwartungen nicht im Entferntesten entsprechen konnte“, so POR Eisele. (Seite 4 der Stellungnahme – tatsächlich hat Eisele sich nie mit dem Ergebnis und meinen Ausarbeitungen seiner „Arbeitsbeschaffungsmassnahme“ befasst. Der PHK, der das getan hat, war voll des Lobes, ist seit Jahren als „Zeuge“ benannt und wurde nie gefragt…).

      Eisele Stellungnahme

      Man dreht es sich, wie man es braucht! 

      Es gab einen Kollegen, der hat gekündigt, zwei Jahre eine Disco betrieben und dann festgestellt, dass das kein brauchbares Lebensmodell war – und wurde prompt wieder eingestellt, Dienstgrad herabgestuft.

      Oder: einen Kollegen, der mehrere Jahre weg war und dann als Kollegin wieder kam….

      Oder: Polizisten, die ihr Sabbatjahr in Thailand abbrechen müssten, weil sie überraschend an der Fachhochschule für Polizei angenommen wurden….

      Ach ja, die Beispiele sind endlos. 

      Was die „Anforderungen“ an den Polizeiberuf angeht: es gibt wohl keinen Polizisten, der auf die Erfahrungen zehnmonatiger Untersuchungshaft inkl. Unterbringung im forensischen Massregelvollzug verweisen kann, die ich mittlerweile habe…..z.B.

      Wahrscheinlich bin ich inzwischen deshalb „überqualifiziert“…

      Aber im Ernst: wie hier mit Menschen umgegangen wird und man hier ohne jede persönliche Kenntnis anhand von Akten und Verleumdungen mit mir glaubt umgehen zu können – das geht nicht!

      Hätte man sich frühzeitig seitens der Zuständigen auf seine Wahrheitspflicht und Fürsorgepflicht besonnen anstatt zwanghaft zu diffamieren und Täuschungsmanöver zu fahren, um  diese Sauerei zu vertuschen, wäre wohl die Sache in Bayern VERMEIDBAR gewesen! Einen aktiven Polizeibeamten in die Forensik einzuweisen, hätten nicht einmal die Franken versucht….!

      • Wie dumm, hätten Sie nicht gekündigt, wären Sie nie in der Forensik gelandet. Und nachdem Sie die bürgerliche Sicht der „Polizeiarbeit“ kennen gelernt haben, zu deutsch: im Knast, bzw. genauer im Psychoknast waren, ob nun zurecht oder nicht, sind Sie fortan untauglich, bzw. „charakterlich ungeeignet“ für den Polizeidienst.

        Und irgendwie bekommt man das Gefühl, Ihr RA hätte nicht unerheblichen Einfluss auf Sie ausgeübt und Sie zu dieser Kündigung gedrängt, nach dem Motto, ‚Sie brauchen ja das Geld‘ und so.

        Ist ne ziemlich erfolgreiche Masche, Menschen über die finanzielle Schiene in eine Position/Notlage zu bringen, aus der heraus Sie zu Marionetten ihrer Geldgeber werden. Und ebenso verbreitet. Ich halte diese Masche/Methode für gesellschaftszersetzend, aber sie ist zu erfolgreich, als dass entsprechende Kreise auf sie verzichten könnten. Und insbesondere solche Kreise, die, wie die deutsche Polizei, für Geld sogar die Adressen ihrer Kollegen verkaufen (verletzt Datenschutz) und wenn sie dabei erwischt werden, behaupten, das wäre ja Vereinsarbeit und völlig rechtens.

        Und dass einer, der zu lange Haare als Hauptgrund für charakterliche Eignung zum Polizeidienst angibt, Vizepolizeipräsident ist/wird, zeichnet kein gutes Bild der Personalpolitik bei der Polizei. Ebensowenig wie die Tatsache, dass Ku-Klux-Klan Mitglieder gerngesehene Beamte auf Lebenszeit sind.

        Geleistet von solchen Personen, nimmt es nicht Wunder, dass Polizeiarbeit in Deutschland sich auf einem Niveau bewegt, dass so niedrig ist, dass Kannibalismus im 21. Jh. hierzulande quasi zur Normalität gehört, Rechtsradikale ungestört morden dürfen, weil man ja Ausländer für Kriminalität verantwortlich machen kann, Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe fixiert, körperlich gemaßregelt „begrenzt“ werden und sich der Willkür ihrer Erzieher völlig schutzlos unterordnen müssen und aggressives Vorgehen von Polizeibeamten stets eine Erklärung, nie eine Sanktion nach sich zieht, auch wenn durchaus mal der Tod Folge für einen möglicherweise ganz und gar unbescholtenen Bürger die Folge ist – wie bei Tennesee Eisenberg.

        Wir mögen in einer Welt leben, deren technische Möglichkeiten sich immer rasanter vergrößern, unser soziales Miteinander scheint sich jedoch parallel dazu in eine sehr bedenkliche Richtung zu entwickeln. Wer geld- und machtgeil ist, hat jedes recht, diese niederträchtigen Charaktereigenschaften weiterzuentwickeln, wer sich diesen Paradigmen nicht widmen möchte, kommt aufs gesellschaftliche Abstellgleis.
        Die echten Fachkräfte müssen dann für 180€/Monat ausm Ausland her, denn Geld- und Machtgier gehen selten mit echter Intelligenz einher, siehe obige Ausführungen zur Polizei.

      • Gegen die von Leuten, die nie Kontakt mit mir hatten, behauptete „vermutlich mangelnde charakterliche Eignung“, die bereits vor der zu Unrecht in Bayern erfolgten Ereignisse in den Raum gestellt wurde, ist zu klären. Ich werde das keinesfalls auf mir sitzen lassen. Das sind – bereits anhand der Akten erkennbar – Schutzbehauptungen, um tatsächliche Verfehlungen der Vorgesetzten, bei denen sich tatsächlich die Frage nach dem Charakter stellt, zu vertuschen….

        Ihre Aussage ….“…..die deutsche Polizei, für Geld sogar die Adressen ihrer Kollegen verkaufen (verletzt Datenschutz) und wenn sie dabei erwischt werden, behaupten, das wäre ja Vereinsarbeit und völlig rechtens“ bezieht sich vermutlich auf die mediale Berichterstattung zur Verquickung von Gewerkschaften und Versicherung(en), z.B.:

        http://www.handelsblatt.com/unternehmen/versicherungen/debeka-enger-draht-zur-polizeigewerkschaft/9221840.html

        „Ein Insider äußert im Gespräch mit dem Handelsblatt sogar den Verdacht, dass Ausbilder oder Vorgesetzte in den Polizeischulen jungen Auszubildenden schon in den ersten Tagen der Ausbildung Debeka-Produkte empfehlen. Die Gewerkschaft bestreitet dies.“

        So so, die Gewerkschaft bestreitet das. 

        Ich kann das bestätigen.
        So ziemlich das erste, was an unseren Ausbildungszug im 1. Ausbildungsjahr bei der ‚Bepo‘ herangetragen wurde, waren (unnötige) Versicherungen. Auch auf dem Dienstgelände, auch von Ausbildern. 1987 war das. 

  10. Im Einzelfall gilt auch die sonst hochheilige „richterliche Unabhängigkeit“ nichts – und selbst in Bayern ist „Rechtsbeugung“ möglich: wenn es darum geht, Einzelne „auszuschalten“…

    „Er sieht sich als Opfer einer Diffamierung von Vorgesetzten, die der Presse Informationen über ihn zugespielt hätten – die sich als falsch herausgestellt haben.“

    http://www.mainpost.de/regional/franken/Rebellen-Richter-klagt-gegen-Freistaat-Bayern;art1727,5272306

    „Wegerer war 1997 als ein Rebellen-Richter bekannt geworden, der sich nicht vorschreiben ließ, wie er zu entscheiden habe. Da verurteilte er – entgegen den Richtlinien innerhalb der Justiz – vier Temposünder nur zu milden Geldstrafen. Die Justiz in Bayreuth stellte den Richter vor Gericht und verurteilte Wegerer wegen angeblicher Rechtsbeugung zu 15 Monaten Haft – was seine Entlassung bedeutet hätte. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte das Urteil für falsch. In einem neuen Prozess wurde er freigesprochen, aber zu den Betreuungsrichtern versetzt.“….

    „Seit 2007 machte die Bayreuther Justiz einen neuen Anlauf, ihn loszuwerden. Man wollte ihn ablösen, wollte Wegerer gar von einem Amtsarzt auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen. Er sieht seine Rechte verletzt, weil man ihm keine Chance zum rechtlichen Gehör zu den Vorwürfen gegeben habe. Er sah den Versuch, seine Unabhängigkeit anzutasten – und gewann in allen entscheidenden Punkten. Doch da hatten Zeitungen bereits berichtet, von kundiger Hand mit Details bestückt.

    Darum geht es in Würzburg: Pressefreiheit kontra Fürsorgepflicht für Mitarbeiter – selbst wenn sie unbequem sind. Die Richter um den Vorsitzenden Thomas Bellay stehen vor der Beweisaufnahme. Da könnte aus einer Provinzposse ein Präzedenzfall werden, wenn Juristen aus Bayreuth und München ebenso in den Zeugenstand müssten wie Journalisten, die von ihnen Details erfuhren.“

  11. Der Beck-Blog hat meinen Kommentar immerhin ca. 5 Stunden stehen lassen, bevor er in üblicher Weise gelöscht wurde. Daher nun hier:

    http://blog.beck.de/2014/01/13/hooligan-sympathisant-kann-nicht-polizist-werden

    #2

    M. Deeg

    15.01.2014
    Ich darf daran erinnern, dass ein Beamter auf Probe bei der Polizei in BW trotz Mitgliedschaft beim Ku-Klux-Clan inkl. Initiationsritus mit nächtlichem Kreuzeverbrennen in den Beamtenstatus auf Lebenszeit übernommen wurde. 

    Mich interessiert das Thema sehr, da bei mir selbst nach 15 Jahren Polizeidienst aufgrund eines Konfliktes wegen meiner Haarlänge eine wahrheitswidrig als „freiwillig“ dargestellte Kündigung erpresst wurde, wie weiter zu klären.

    Da ich seither nicht nur von Sozialleistungen leben muss, sondern auch ein Kindschaftskonflikt/Kindesentfremdung in Bayern zu einer unsäglichen Kriminalisierung meiner Person bis hin zur zehnmonatigen, zu Unrecht erfolgten Untersuchungshaft und dem Versuch einer Unterbringung nach Par. 63 StGB missbraucht wurde, wird zu klären sein, inwieweit der Staat seine FÜRSORGEPFLICHT überhaupt noch wahrnimmt. 

    Eine Klärung der folgenreichen Vorgänge bei der Polizei versucht man nun abzuwehren mit der Allerweltsformel, ich sei vermutlich „nicht uneingeschränkt charakterlich geeignet“ für den Polizeiberuf…..dies nach 15 Jahren Polizeidienst ohne jede Beanstandung und ebenso anstandsloser Übernahme in den Status „lebenslang“.

     Die Gerichte sollten sich langsam dieser Willkür der Floskel „charakterliche Eignung“ annehmen, die sich m.E. auch in obigem Urteil spiegelt: das Tragen eines T-Shirts ist wohl weniger problematisch als die vielfach bei der Polizei mehr oder weniger offen zutage tretende „rechte“ Gesinnung und auf der anderen Seite entsprechendes „Mobbing“ gegen aufgeschlossene und eher liberale Menschen, wie ich es erlebt habe, seit nun zehn Jahren existenzzerstörend, während der Landtag BW und die Gerichte die Akte hin- und herschieben! 

     

    Martin Deeg 

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