Gespräch mit der Kripo Würzburg, 28.07.2015 – Verbrechen durch Würzburger Juristen nochmals deutlich gemacht!

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Am Montag, 27.07.2015, gegen 18 Uhr war ich in der Würzburger Zellerau auf dem Weg zu einem Termin. Aufgrund der Fotos in diesem Blog erkannte mich ein Beamter des Polizeipräsidiums Würzburg, als er neben mir an der Füssgängerampel stand und der – wie sich herausstellte – offenkundig sachbearbeitend („Sachbereich Einsatz“) befasst ist.

Nachdem er mich angesprochen hatte – überrascht, dass ich in Würzburg bin und nicht in Stuttgart – bot ich ihm an, am nächsten Tag für ein Gespräch vorbeizukommen.

Am Dienstag vormittag, 10 Uhr fand dann ein dreistündiges Gespräch mit zwei Polizeibeamten des „Sachbereich Einsatz“ statt – ein KHK kam dazu.

Der „Fall“ ist offenkundig – unter welchen Vorzeichen auch immer – bekannt und virulent!

Die Intention war klar: eine „Gefährderansprache“ aufgrund dieses Blogs, wenngleich auf einer guten persönlichen Ebene.

Es geht der Polizei Würzburg leider weiter vorrangig offenkundig nur darum, Kontrolle zu haben. Zumindest eine Illusion von Kontrolle.

Dass massive Straftaten gegen mich vorliegen, der Kindesentzug, der Umgangsboykott und das Verhalten der Kindsmutter ungehindert und folgenschwer weitergehen, ist bekannt. Dazu hat man eine „persönliche Meinung“ – beide Polizisten Väter – aber vermeintlich keinen Einfluss. Dass die Kindsmutter sich massiv strafrechtlich schuldig gemacht hat und weiter macht, wird ausgeblendet.

Das alles ist 2015 beim heutigen Wissen in diesem ganzen Themenbereich nicht mehr akzeptabel und hinnehmbar. Diese Konflikte und Eskalationen zu Lasten von ausgegrenzten und verstoßenen Elternteilen kann man nicht mehr dadurch angehen, indem man auf den ausgegrenzten Elternteil und seine Reaktionen focussiert und Ende. Die Folgen dieses Vorgehens sind bekannt. Rechtsfrieden ist wie auch Kindeswohl längst eine zur Worthülse verkommene Befrifflichkeit.

Die „Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, die Störung des Rechtsfriedens, die psychischen Belastungen gehen von Behörden und Gerichten aus, die diese Zustände und rechtsfreien Räume – wie in Würzburg – schaffen, manifestieren und vertuschen.

Meine Anliegen habe ich deutlich gemacht, auch was die Kriminalisierung parallel zur Entrechtung meiner Person angeht:

Es geht auch um die AUFKLÄRUNG der Verbrechen und Straftaten im Amt durch Würzburger Staatsanwälte und Richter – die zur Genüge in diesem Blog namentlich und beweisrechtlich benannt sind und die auch gegenüber den beiden Beamten nochmals ausführlich und beweisrechtlich aufgezeigt wurden!

Der Einfachheit halber verweise ich auf zwei der zahlreichen Beiträge, an deren sachlicher Richtigkeit sich nichts geändert hat:

Gezieltes kriminelles Handeln der Justiz Würzburg zur Verhinderung von Schadensersatzansprüchen?

Thomas Trapp, Täter und Staatsanwalt im rechtsfreien Raum – Freiheitsberaubung im Amt wird vertuscht!

Ein Untersuchungsausschuss ist angezeigt. Es ist politisch aufzuklären, wie es möglich ist, dass Staatsanwälte und Richter derart rechtsfern und völlig unkontrolliert agieren können, einen Unschuldigen über Jahre mit rechtswidrigen Maßnahmen überziehen!

Die Gewaltenteilung wird nur noch missbraucht, um Rechte auszuhebeln und Aufklärung zu verhindern. Wer verfolgt denn Straftaten der Judikative? Die Exekutive, die der Judikative in gleicher Sache zuarbeitet? Wer verfolgt Straftaten dieser Exekutive?

Und die Polizei beruft sich auf Hierarchien anstatt auf Fakten!

Strafrechtliche Ermittlungen, Anklagen und Amtsenthebungen sind angezeigt. Die Akteure sind namentlich benannt und angezeigt.

Zivilrechtliche Geltendmachungen, bspw. gegen den Fehlgutachter Dr. Jörg Groß, der unter offenkundiger Rechtsbeugung gedeckt und vor Klagen „geschützt“ wird, sind endlich sachgerecht zu bearbeiten.

Raum für Missverständnisse sehe ich hier nicht.

Niemand wird davon ausgehen, dass eine derart MASSIVE LEBENSZERSTÖRUNG, eine willkürlich erzwungene Trennung drei Monate nach Geburt eines gemeinsamen Wunschkindes und die hieraus resultierende massive Kriminalisierung bis hin zur zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt durch persönlich motivierte Amtspersonen, die massiv lügen und böswillig versucht haben, mich mittels eines vorsätzlichen Fehlgutachtens dauerhaft nach § 63 StGB „wegzusperren“, sich einfach so erledigen wird.

Da ich mittlerweile ein Freund von Transparenz bin und der Einfachheit halber hier eine Mail von gestern an den Sachbearbeiter der Kriminalpolizei Würzburg infolge Gespräch:

Herzlichen Dank für die Mitteilung der Kontaktmöglichkeit.

Das Gespräch empfand auch ich auf einer persönlichen Ebene als konstruktiv. An weiteren Gesprächen habe ich grundsätzlich Interesse.

Ich bin nun mit einem Tag Abstand am Überlegen, ob und wie ich dies im Blog weiter inhaltlich verwerte, da ja meine Anliegen unverändert sind.

(Nicht nur das Gespräch mit Ihnen gab reichlich Impulse sondern auch das mit der Umgangspflegerin am Montag und ein weiteres Gespräch gestern Abend).

Zwei Gedanken dazu – mit denen ich Sie nicht vor den Kopf stoßen möchte, die jedoch vielleicht nochmals zeigen, dass es für mich um sehr viel mehr geht als um eine tagesaktuelle Atmosphäre oder Wahrnehmung:

Das Gespräch hat mir u.a. auch nochmals – jenseits persönlicher Eindrücke – gezeigt, wie absolut wesensfremd (!) es offenkundig für die Polizei ist, auf Straftaten im Bereich der Justiz und insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg auch nur gedanklich einzugehen – geschweige denn rechtsstaatliche Verfolgung einzuleiten. Exekutive und Judikative sind im Zweifelsfall sakrosankt und völlig außerhalb jeglicher Kontrolle. Und zwar gleichgültig davon, wie konkret, nachvollziehbar und beweisrechtlich relevant der Vortrag ist (gemeinschaftliche schwere Freiheitsberaubung im Amt, vorsätzliches Fehlgutachten).

Stattdessen erörtert man Formulierungen, Sprachgebrauch und Wortwahl, die das Justizopfer verwendet, um die Straftaten im Amt öffentlich zu machen. Die „Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ ist im Zusammenhang nicht der immense Schaden durch Straftaten im Amt und Vertrauensverlust in Integrität, Redlichkeit und rechtsstaatliches Vorgehen bei Bürgern und Betroffenen – in diesem Fall bei mir – sondern der Kontrollverlust der Behörden, die nicht mehr einschätzen können, wie weit Betroffene gehen, um Recht oder besser Genugtuung zu erlangen. Es ist genau dieser Kontrollverlust, dem die fränkische Justiz bisher mit nur einem Mittel begegnete: Repression/Wegsperren. In meinem Fall wie aufgezeigt mit allen Mitteln.

Die einzig denkbare strukturelle Vorgehensweise ist es offenbar nach wie vor, mich als Gegenüber – wie subtil auch immer – als potentiellen „Gefährder“ oder „Störer“ einzuordnen, den man „abzuklären“ hat. Daher nochmals in aller Deutlichkeit: Ich bin ein Justizopfer und ein Verbrechensopfer. Die Störung der Sicherheit und Ordnung bekommt dadurch besonderes Gewicht, dass diese von denen ausgeht, die für Sicherheit und Ordnung, für Rechtssicherheit Verantwortung tragen: der Justiz.

Dieser grundsätzliche Denkfehler – Störung geht vom Einzelnen aus, nicht von der Justiz – lässt sich nicht wegdiskutieren und ist ja Ausdruck Ihres „Anliegens“, welches für mich nachvollziehbar ist aber im Verhältnis nicht wirklich relevant. Auch da ich unverändert weiter die Folgen des rechtsfreien Zustandes zu ertragen habe solange behördliches Handeln dort endet, wo die Eigeninteressen der Behörden enden. Zu hoffen, dass der rechtsfreie Zustand sich selbst regelt (Kind sucht Kontakt), ist rechtsstaatlich keine Option, wenn der „Rechtsstaat“ erst durch invasive Eingriffe (Verfügung mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung) diesen Zustand mit seinen verheerenden Folgen verschuldet hat (und weiter durch unsachgerechtes Vorgehen verschuldet).

Die Begrenztheit der polizeilichen Auftrages (temporäre „Sicherheit und Ordnung“/ Gefühl von Kontrolle) mag sicher strukturell bedingt sein, sie spielt dennoch insgesamt eine große Rolle, weil sie mir als Betroffenem und erschreckenderweise zeigt: es gibt zwar auch Wissen, Verständnis und Empathie, aber wenn es um harte Fakten und „Systemfehler“ geht eben keine Hilfe und auch keine Strafverfolgung. Relevant ist für die Polizei dann im Gegenteil die „Gefühlslage“ der Straftäter im Amt.

Es gibt hier eine massive Störung der Sicherheit und Ordnung durch Straftaten im Amt, durch Falschbeschuldigungen einer Kindsmutter und durch die Folgen eines Kindesentzuges unter Beihilfe der Justiz fernab der Rechtsbindung.

Der zweite Punkt noch:
Ich fand es im Nachhinein doch überaus verstörend, dass offenkundig noch immer in Betracht gezogen wird (oder auch nur so getan wird/von Anfang an getan wurde), dass ich selbst unter meinem Namen eine „anonyme“ Drohmail an das OLG Bamberg schicke.

Verstörend deshalb, weil es schlicht nicht zu glauben ist, dass der Konflikt und das, worum es hier geht, immer noch auf diesem Niveau wahrgenommen oder angegangen wird! (Der Vorgang hat insoweit nur noch einmal den „Gestaltungswillen“ des Herrn Lückemann offengelegt). Fränkische Juristen scheinen es – wenn man sich hieran orientiert – generell nur mit Menschen zu tun zu haben, die entweder von sich aus regressiv sind oder spätestens aufgrund der Behandlung durch die Justiz in regressive Muster zurückfallen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Verantwortung liegt bei der Justiz! Und zwar zu 100 Prozent!

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Eines vorweg: ich glaube nicht, dass einer dieser Täter im Amt oder der Bagatellisierer dieser Verbrechen nachvollziehen kann, was es bedeutet, wenn man – und zwar über Jahre – niemanden anrufen kann, um zu fragen wie es dem Kind geht – ob es überhaupt noch lebt.

Über Jahre konnte ich zumindest durch tägliches Aufrufen von Internet-Seiten und Bildschirmtext ausschließen, dass schwere Verkehrsunfälle oder sonstiges passiert sind.

DAS sind Folgen dieser Verbrechen von Kindesraub! Deutschland 2015!

Das Verhalten der Kindsmutter ist absolut asozial! Und jeder, der so etwas mitträgt, trägt Mitschuld!

Zitat aus einer Mail, die mich heute erreichte:

….“Seit vielen Monaten schreiben Sie in Ihrem Blog immer wieder, dass Kindesentzug und Umgangsboykott Suicid und Mord rechtfertigen würden (Anm.: tue ich nicht!) und dass die Justiz diese Suicide und affektiven Tötungsdelikte seit Jahren in Kauf nehmen, diese Ihrer Meinung nach sogar verursachen würde. (Anm.: Das JA!) Gegen diese Ihre Ansicht wehre ich mich ganz entschieden und stelle fest, dass die Justiz zwar für ihre vielen Unrechtsurteile voll verantwortlich ist, nicht aber für die jeweiligen individuellen destruktiven Reaktionen einzelner Betroffener. Die Justiz treibt Väter eben nicht in den Suicid oder in die Kriminalität – hierfür muss jeder die Verantwortung für sich selbst übernehmen!“….

Aus gegebenem Anlass also nochmals kurz FAKTEN – auf Basis von 12 Jahren Erfahrung mit dieser Justiz:

Seit Dezember 2003 versuche ich über die Justizbehörden Würzburg – welche andere Stelle sonst!? – Hilfe gegen die Entfremdung meines Kindes durch die als Rechtsanwältin in Vollzeit arbeitende kindsmutter zu erhalten.

Dies in den Jahren 2004 bis 2010 (!) und wieder seit Mai 2012 unter KOMPLETTEM Verlust der Bindung zum Kind. Man ist nicht einmal in der Lage, gegen das Untertauchen der Kindsmutter zum Zweck der Kindesentziehung (Entführung!) etwas zu unternehmen oder Fotos und „Kenntnisse“ mitzuteilen!

ASOZIAL! VERANTWORTUNGSLOS!

Die Justizbehörden Würzburg entpuppten sich in Teilen als nur um sich selbst kreisender Verwaltungsapparat, der formaljuristisch gerade noch das macht, was unbedingt nötig ist, wenn es nicht zu viel Aufwand bedeutet. Die Staatsanwaltschaft hingegen ist eine Behörde, die VERBRECHER im Amt beherbergt, die offenkundig Übergriffe gegen Antragsteller und kriminalisierte Väter als „Tagesgeschäft“ ansieht.

Moralisch bankrott, rechtlich bankrott!

Zum Kern, den sich jeder, den das Thema und der Umgang mit Väterrechten vor deutschen Gerichten und die Folgen hieraus wirklich interessiert, genauer betrachten sollte.

(Ich als „Subjekt“ von Maßnahmen bin stets der gleiche! ….von dieser Justiz Würzburg mal als „irrer Amokläufer“ oder „suizidaler Volltrottel“ behandelt – mal als „Vater, der sich an alles hält, was man erwartet, während die Kindsmutter sich stets entzog“….Beschluss 2012)

Zwischen diesen beiden Beschlüssen der Richterin Treu liegen 10 Jahre!

August 2005:
Zerstörung der Vaterschaft durch Täterin Treu nach 20 Monaten: Verfahrenspfleger Moser verweigert „Umgang“! – Richterin erlässt willkürlichen „Umgangsausschluss“ bis August 2007!

(Dem ging dieser vollkommen konträre Beschluss voraus, April 2005, den der Verfshrenspfleger Moser schuldhaft zum Scheitern brachte, worauf Treu willkürlich eine 180-Grad-Wende vollzog:
Protokoll Familiengericht, Treu, 28. April 2005 – 17 Monate Kindesentzug: Verfahrenspfleger Moser drei Stunden „Umgang“ pro Woche)

Juli 2015:
Umgangsboykott und Kindesentführung: sog. Richterin Treu beauftragt nach drei Jahren „Umgangspflegschaft“, Az. 2 F 957/12

Den Inhalt kann jeder Jurist und Laie für sich abgleichen….

In diesen zehn Jahren dazwischen wurde ich ausgegrenzt, kriminalisiert, war Opfer einer Freiheitsberaubung verbrecherischer Würzburger Staatsanwälte und Richter des OLG, in deren Auftrag mir vom Würzburger Dr. Groß diverse „Persönlichkeitsstörungen“ und ein „Wahn“ angedichtet wurde und ich dauerhaft „weggesperrt“ werden sollte wie ein Serienmörder – zum „Schutz der Allgemeinheit“.

Seither exkulpiert man sich bei dieser Täterjustiz selbst, eine politische Dienstaufsicht wird verweigert, Straftäter im Amt werden gedeckt, der Fehlgutachter rechtsbeugend vor Schadensersatz geschützt, schließlich sei er ja „allgemein als kompetent“ persönlich (!) bekannt, so die Würzburger Richterin Fehn-Herrmann und Kollege Müller vom Zivilgericht unter ungenierter RECHTSBEUGUNG, die wieder von der Staatsanwaltschaft Würzburg per Formblatt exkulpiert wird…….und so fort.
Würzburg ein rechtsfreier Raum für VERBRECHER im Amt!

Ebenfalls in diesen zehn Jahren und nach o.g. Verbrechen wurde der Kontakt zwischen mir als Vater und meinem Kind sensibel hergestellt, die Bindung mit immensem Aufwand notdürftig „repariert“. 94 Treffen mit vielseitigem positiven Verlauf, prägenden Erlebnissen und viel gegenseitigem Interesse! Von einer überschätzten TV-„Gutachterin“ Katharina Behrend infolge abgetan, um die Richterin Treu und ihr Versagen zu exkulpieren, auf Grundlage zweier Gespräche.

Die positive Entwicklung und Entlastung wurde wieder jäh beendet, 2012, als die Kindsmutter und ihr asozialer intriganter Vater wieder die „Strategie“ Ausgrenzen einleiteten, beginnend März 2012 mithilfe der dumpfen Provinz-Anwältin Hitzelberger, die es für eine gute Idee hielt, in zahlreichen Schriftsätzen wieder gegen mich zu hetzen den „Umgang“ als dem „Kindeswohl abträglich“ darzustellen.

Diese Dame („Organ der Rechtspflege“) fühlt sich durch diesen Blog „beleidigt“, was – anders als die Verbrechen der Kindsmutter und der Juristen – zu einer Verhandlung vor dem Landgericht Würzburg führt, 08.09.2015 – angeklagt: Martin Deeg wegen „Beleidigung“.

Bis heute ist man insgesamt offenkundig nicht in der Lage, die Schwere eines KINDESENTZUGS zu begreifen!

Im Gegenteil wird bis heute versucht, mir als Verbrechensopfer und beliebig drei Monate nach Geburt des Wunschkindes VERSTOßENER Vater die Verantwortung aufzubürden!
Insbesondere für die asozialen Verhaltensweisen der Kindsmutter!

Während gleichzeitg das vollständige Versagen und die Verbrechen im Amt mehr oder weniger „gerügt“ werden – Unrechtsurteile und Justizversagen sind halt so….

Ich werde in diesem Blog weitere Details aufzeigen, damit für derarte Bagatellisierungen KEIN Raum mehr bleibt.

Hier wird auf Kinderrechte, Elternrechte, Grundrechte, Herkunft und Wurzeln geschissen. Ob ich Vater sein „darf“ oder nicht hängt dann im Kern Wohlwollen von Figuren wie Rainer Moser ab, einem „Teilzeit-Verfahrenspfleger“, der nicht einmal dafür taugt, einen Parkplatzstreit zu schlichten…

WO LEBEN WIR EIGENTLICH!

Beschwerde an EGMR: Die deutsche Justiz treibt Väter in Kriminalität und Suizid – asozial entfremdende Kindsmutter durch verbrecherische Justiz weiter befördert!

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Im Sommer 2003 wurde ich Vater eines Kindes, 34 Jahre alt.

Im Dezember 2003 ging die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, zum Zivilgericht Würzburg und fabuliert davon, ich sei ihr „Ex-Freund“, der sie „bedroht“ und „belästigt“….sie ein „Opfer“.

Die Fakten sind mittlerweile bekannt: sie wollte nur das Kind! (Und „einen anderen Partner“, evtl….)

Seither wurde durch Verbrechen und Rechtsverweigerung der Würzburger Justiz nicht nur meine Vaterschaft sondern meine gesamte Existenz zersört!

Dort tut man weiter so, als sei das „normal“….

Auf diesen Beschluss des Familiengerichts – am Mittwoch erhalten nach drei Jahren Verschleppung – mit dem dem KINDESRAUB und Verbrechen der Kindsmutter weiter Vorschub geleistet wird, mein Suizid provoziert wird, habe ich mich nun an den Europäischen Gerichtshof gewandt:

Umgangsboykott und Kindesentführung: sog. Richterin Treu beauftragt nach drei Jahren „Umgangspflegschaft“, Az. 2 F 957/12

An den

Kanzler des

Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Europarat

F – 67075 Strasbourg – Cedex

Frankreich

Beschwerde 1033/12

Die Straftaten im Amt, die Rechtsverweigerungen und willkürlichen Maßnahmen gegen mich als Vater sind Inhalt u.a. der Beschwerde 1033/12.

Dieses Schreiben erfolgt weiter zur Kenntnis, um den rechtsfreien Raum und die massiven Folgeschäden zu dokumentieren, die deutsche Provinzgerichte unter klarer Verletzung von EMRK und korrigierenden Reformen permanent weiter verschulden!

Insbesondere wird auf die vorsätzliche Schaffung von irreversiblen Schäden und unkorrigierbaren Fakten durch Verschleppung, rechtsfremde Entscheidungen unter selbstentschuldende Unredlichkeit der Richter und Amtspersonen verwiesen.

Suizide und affektive Tötungsdelikte durch so geschädigte und über Jahre beliebig ausgegrenzte Väter werden von den Gerichten und Behörden in Kauf genommen.

Der Rechtsfrieden ist anhaltend gestört, da deutsche Väter bereits in einer Vielzahl resignieren und sich unter Verlust der Vaterperson für die Kinder mangels Erfolgsaussicht gar nicht mehr an Gerichte wenden, die lediglich als verlängerter Arm asozial ausgrenzender alleinsorgeberechtigter Kindsmütter wahrgenommen werden.

Staatsanwaltschaften und Polizei fungieren als Erfüllungsgehilfen der Kindmütter, indem sie auf niederstem Niveau sinnfreie Kriminalisierungen bis hin zu schweren Pathologisierungen gegen zuvor unbescholtene Männer erreichen. Die Dummheit und Gleichgültigkeit deutscher Provinz-Staatsanwälte diesbezüglich ist atemberaubend und scheint grenzenlos.

Als unmittelbare Beschwerde zu Az. 2 F 957/12 auf Beschluss an

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg

Hiermit wird Beschwerde eingereicht gegen den sog. Beschluss der Richterin Treu vom Juli 2015.

Anträge:
Gegen die Bestellung der Umgangspflegerin Frau Baur-Alletsee ist insoweit nichts einzuwenden, da eine Bestellung diesbezüglich bereits vor Jahren hätte zwingend erfolgen müssen und die Richterin diesbezüglich willkürliche Verschleppung verschuldet.

Es wird weiter beantragt, sofortige Zwangsmaßnahmen (Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro pro ausgefallenem Termin, Rechtsprechung EGMR vom 15.01.2015, Kuppinger./.Deutschland) gegen die Kindsmutter zu veranlassen, damit diese den Kontakt zwischen Vater und 11-jährigem Kind nicht weiter unterbindet, steuert und bestätigend hervorruft.

Das gemeinsame Sorgerecht wahlweise der Entzug des Sorgerechts für die Kindsmutter ist anzudrohen bzw. durchzusetzen, um somit endlich eine rechtliche Gleichheit der Eltern zu schaffen und den fortgesetzten Missbrauch der Kindsmutter durch Alleinsorge zu beenden und auch als solchen zu identifizieren. Es geht angesichts der Vielzahl des Missbrauchs der Justiz in Deutschland durch Mütter/Alleinsorgeberechtigte auch um Generalprävention und Anerkennung eines Unrechts als UNRECHT! Dieses Signal ist auch für das Kind bedeutend!

Kontakte und Treffen zum Kind sind sofort durchzusetzen, da eine Vater-Kind-Bindung NUR durch Interaktion gefestigt werden kann, Irritationen und das von der Kindsmutter und deren Vater Willy Neubert verschuldete und geschürte Feindbild nur durch persönliches Erleben des Vaters korrigiert und behoben werden können!

Der Beschluss vom 09.04.2010, der seit Juni 2012 (!) ungehindert missachtet wird, lautet wie folgt:

Az. 005 F 1403/09, Familiengericht Würzburg:

„Dem Antragsteller steht das Recht zum Umgang mit seinem Kind (anonymisiert) zu und zwar jeden Freitag in der Zeit von 15.00 – 17.00 Uhr.“

Während der sog. „Umgänge“ wurden die Kontakte ausgeweitet und auf Wunsch der Kindsmutter zeitlich verschoben, so dass diese – bis zur Verweigerung ab Juni 2012 – jeweils Freitags von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr stattfanden.

Beweis:
Beschluss des Familiengerichts Würzburg, Richterin Sommer, Az. 005 F 1403/09.
Protokoll AG Würzburg/konkrete “Umgangsregelung”, 09.04.2010

Im Juli 2015 nun schreibt die Richterin Treu, Amtsgericht Würzburg, nach mehrjähriger Untätigkeit wie folgt:

„Die Eltern hatten sich in dem vom Vater eingeleiteten Sorgerechtsverfahren 2 F 1462/11 in dem Termin vom 20.12.2011 darauf geeinigt, gemeinsame Gespräche bei Frau Schmelter von der gerichtsnahen Beratung beim Amtsgericht Würzburg zu führen. Die Mutter hatte dann zunächst mitteilen lassen, dass sie sich erst mit psychologischer Hilfestellung auf die Termine vorbereiten wollte, woraufhin ihr nachgelassen wurde, zunächst Einzelgespräche mit der Beraterin zu führen. Der Vater hatte sich daraufhin mit anfänglichen Einzelgesprächen einverstanden erklärt, die er auch führte. Die Mutter hat in der Folgezeit auch keine Einzelgespräche geführt.

Die Richterin unterschlägt hierbei, dass die Kindsmutter bereits 2013 mitteilte, dass sie keinerlei therapeutische Gespräche führt, da sämtliche Probleme ja in der Person des Vaters gründen.

Bereits im März 2012 wurde offenkundig, worum es der Kindsmutter geht: mit Mandatierung der sog. Rechtsanwältin Dr. Gabriele Hitzelberger von der Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann wurden zielgerichtete hetzerische, beleidigende und entwertende Ergüsse gegen meine Person als Vater über das Gericht ausgegossen, die erkennbar das ziel hatten, jedweden kontakt zwischen Vater und Kind zu verhindern, jedwede Kommunikation dauerhaft zu verhindern und mit dem Kind abzutauchen (was im Oktober 2012 eintrat, als die Kindsmutter verschwand, die angegebene Adresse Marienplatz 1, 97070 Würzburg ist eine bloße Scheinadresse zu diesem Zweck, an der die Kindsmutter weder wohnt noch arbeitet).

Zu diesem Zeitpunkt verweigerte die Kindsmutter auch die Teilnahme an Besprechungen des Kinderschutzbundes/Jugendamtes sowie zur Beraterin Frau Schmelter, die sie offenkundig nicht manipulieren und um den Finger wickeln kann (Foto Mitte):

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Von einer „Weigerungshaltung“ des Kindes am Kontakt zu seinem Vater war hier nichts erkennbar, dies wurde erst zwei Monate später zielgerichtet angeführt, um weiter die Kindsmutter zu entlasten.

Die vorsätzliche Unredlichkeit der Richterin diesbezüglich legt insgesamt eine Entfernung aus dem Amt nahe.

Richterin Treu weiter, Juli 2015:

…“Der Vater teilte dem Gericht mit Schreiben vom 09.06.2012 in dem Verfahren 2 F 1462/11 mit, dass der Umgangstermin vom 01.06.2012 wegen Verhinderung der Begleiterin ausgefallen sei und die Mutter sich geweigert habe, dem am 31.05.2012 möglichen Ersatztermin zuzustimmen, ferner dass er am 08.06.2012 niemand zum Umgang erschienen sei, da (sein Kind) – wie ihm auf Nachfrage mitgeteilt worden sei – sich geweigert habe, zu dem Treffen zu kommen. Auslöser für die Weigerung war ein Vorfall bei dem Umgang am 25.05.2012, bei dem der Vater (sein Kind) angebrüllt hatte, weil dieses ihm untersagen wollte, seinen Hund zu streicheln.“…

In Beschluss vom 20.12.2012 (!) schreibt Treu noch:

…..“Frau Kleylein Gerlich bestätigt die Einschätzung von Herrn Wegmann, dass die Entwicklung beim (Kind)…fatal ist, wenn es väterliche Anteile an sich bemerkt oder zuordnet und ablehnt und dass das auch aus ihrer Sicht nur über einen Kontakt aufgelöst werden könne. Sie gibt an, dass sie bisher nur zum Vater einen Kontakt herstellen konnte. Der nächste Schritt wäre, den Kontakt zur Mutter und zum Kind herzustellen.”

Statt nun also diesen Konflikt und dieses „Erschrecken“ des Kindes nach 94 positiv verlaufenen Treffen wie erkanntermaßen aufgrund der fatalen Folgewirkung durch Verschleppung mittels durchgesetzter Kontakte sofort aufzulösen, wird das Verfahren von der Richterin und allen anderen Beteilgten um drei Jahre verschleppt!

Die Schädigung wird vorsätzlich und im Sinne der ausgrenzenden Mutter potenziert und zwar nicht nur für das Kind sondern auch für meine Person als Vater!

(Auch ein Suizid oder der Mord an bayerischen Juristen schädigt das Kindeswohl – diese Folgen werden offenkundig mit Kalkül durch Verschleppung als „Ende“ sämtlicher Verfahren erwogen.

Die Benennung von solchen schlichten Fakten, die in vergleichbaren Verfahren immer wieder auftreten (Umgangsboykott/Missbrauch Gewaltschutzgesetz – Tötungsdelikte), wird vorrangig von bayerischen CSU- Juristen zur Kriminalisierung und Repression missbraucht).

Richterin Treu weiter, Juli 2015 / sog, Gutachten Behrend:

….“Mit Beschluss vom 20.06.2012 wurde für (das Kind) ein Verfahrensbeistand bestellt. In dem Verfahren 2 F 1869/12 wurde mit Beschluss vom 28.11.2012 im Wege der einstweiligen Anordnung eine Umgangspflegschaft angeordnet. Die Umgangpflegerin Meike Kleylein-Gerlich sollte den Umgang mangels Mitwirkung der Mutter wieder in Gang bringen. Dies gelang nicht, da die Mutter sich verweigerte und zunächst geklärt wissen wollte, ob die vorbereiteten Treffen überhaupt zum Wohle des Kindes wären.“….

Hernach ergeht sich Treu – unter Ausblendung der kompletten Weigerungshaltung der Kindsmutter – in allgemeinen Darstellungen, die aber auch zeigen, wie derarten Verweigerungen und ungehinderter Einflussnahme auf ein minderjähriges Kind durch seine tagtäglich ihn umgebenden Bezugspersonen EGMR-konform zu begegnen ist:

„Wird der Umgang mit dem Vater von Seiten des Kindes (oder seiner Mutter) verweigert, sieht das Gesetz verschiedene Möglichkeiten vor dem zu begegnen, um den Kontakt wiederherzustellen. So das Gericht (erstmals oder abändernd) den Umgang regeln, begleiteten Umgang anordnen, eine Umgangspflegschaft einrichten oder auch den Umgang ausschließen.
Es kann gegenüber dem betreuenden Elternteil Anordnungen zur Erfüllung der Wohlverhaltenspflicht treffen und schließlich auch sorgerechtliche Maßnahmen ergreifen. Bei Vorliegen eines Umgangstitels können Vollstreckungsmaßnahmen erlassen werden. Welche Maßnahme zu treffen ist, hängt von der Schwere der Pflichtverletzung und ihren Folgen für das Kind ab, muss sich aber unter Beachtung des geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch an der zu treffenden Erfolgsprognose orientieren (vgl. Hausleiter, NRW Spezial 2007, 151). Das vorliegende Verfahren wurde deshalb eingeleitet, um unabhängig von den zahlreichen Anträgen des Vaters und der Verweigerungshaltung der Mutter eine vernünftige und dem Kindeswohl diensliche Lösung für (das Kind) zu finden“.

Schwerere Folgen als hier sind kaum vorstellbar!

Stattdessen beruft sich Treu nun im Juli 2015 auf ein völlig untaugliches Gutachten der Katharina Behrend, dass – unabhängig von den sofort durchzuführenden Umgangskontakten – im Dezember 2012 (!) in Auftrag gegeben wurde und im Oktober 2014 (!) vorgelegt wurde!

Behrends Darstellungen sind dort richtig, wo sie allgemeingültige Rückschlüsse betreffen, die jeder ziehen kann und ist völlig untauglich, unsachlich und gibt persönliche Annahmen wieder, wo es um den konkreten Sachverhalt oder gar „Lösungsorientierung“ geht.

Katharina Behrend ist offenkundig befangen, da sie anders als in anderen zur Kenntnis gelangten Fällen mit „hochstrittigen Eltern“ nicht einmal ein gemeinsames Elterngespräch durchführte und auch ganz andere Empfehlung abgibt:

So im Verfahren 31 F 123/13 für das Amtsgericht Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15, 69115/13.

Dieses Gutachten wurde im März 2015 von Behrend vorgelegt, nachdem das Gericht dieses im April 2014 in Auftrag gab – also nach zumindest 11 Monaten anstatt wie hier 22 Monaten. Behrend führte Gespräche mit beiden Eltern gemeinsam und auch mit Vater und Kindern gemeinsam!

U.a. wortgleich skizziert sie hier die „Hochkonflikthaftigkeit“ der Eltern:

Die Mutter missbrauche „Verfügungsgewalt durch Aussitzen“, sie betreibe wie Neubert auch eine Bindungsblockade“ / „schwache Bindungstoleranz mit Tendenz zur Bindungsblockade“.

Den Konflittyp für die Kinder identifiziert sie wie auch hier als „situative Konfliktmeidung (Typ 1)“.

Ganz anders die Empfehlung von Behrend hier – bei ebenfalls bestehendem Umgangsboykott:

„14-tägiger Rythmus Umgangskontakte, hälftige Teilung der Schulferien, Urlaubsreisen mit Vater, jeweils 2. Feiertag der Hohen Feste beim Vater“.

Das Gutachten liegt mir beweisrechtlich vor.

Das Vorgehen Behrend und auch die Empfehlungen ihrer Gutachten sind vor diesem Hintergrund als willkürlich und beliebig anzusehen.

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Im vorliegenden Fall traf sich Behrend einmal mit mir am 05. März 2013 und sagte zu, sich im April 2013 für das nächste Treffen wieder zu melden. Es stehe als nächstes das gemeinsame Gespräch der Eltern an. Erst im Juli 2013 erfuhr ich durch telefonische Nachfrage, dass Behrend dieses Verhalten offenbar normal findet!

Treu beruft sich nun im Juli 2015 auf dieses untaugliche Gutachten und teils absurde Aussagen, zur eigenen Entlastung und Vertuschung der Verschleppungen und Rechtsverweigerungen:

…“Sachverständig beraten sieht das Gericht derzeit keine Möglichkeit, (das Kind) zu einem Umgang mit dem Vater zu zwingen, weshalb auch Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Mutter, ungeachtet der Frage, ob die weiteren Vollstreckungsvoraussetzungen überhaupt vorleigen, ausscheiden. Die Sachverständige hat hierzu insbesondere ausgeführt, dass die umgangsverweigernde Haltung von (dem Kind) eine Reaktion auf das Spannungsfeld des Elternkonfliktes (sogen. Typ 1) und nicht Folge einer Instrumentalisierung durch die Mutter ist. (Das Kind) hat sich nicht abwertend oder feindselig geäußert und hat gegenüber der Sachverständigen auch nicht Bezug genommen auf fehlende Unterhaltszahlngen oder sonstige Kernthemen des mütterlichen Ärgers. (Das Kind) hat ablehnende Haltung mit dem Vorfall im Mai 2012 begründet, als es sich mit einem hohen Maß an Impulsivität und Aggressivität des Vaters konfrontiert sah, was es als hochgradig beängstigend erlebt hat.“

Die Darstellung des banalen Vorfalls, der 2012 sofort aufgelöst und durch Kommunikation und Kontakt zu klären gewesen wäre, nimmt bei Treu immer größere Wirkung ein:

….(Das Kind) hatte den Vater noch nie in dieser Weise erlebt, es gab unter anderem an, der Vater habe geschrieen, auch über die Mutter, er sei „total laut“ geworden und auch Tina (Anmerkung: Umgangsbegleiterin) habe ihn nicht beruhigen können. (Anm. von mir: diese heißt Tine! Sie wurde auch nie anders genannt!).“….

Die Helferinnen des Kinderschutzbundes wurden bis heute nie gehört, es besteht offenkundig keinerlei Interesse an der Kenntnis, wie die 94 Treffen zwischen Vater und Kind von 2010 bis Mai 2012 tatsächlich abliefen und welche Wirkung und Entlastung sie hatten, ehe die Kindsmutter das Kind erneute instrumentalisierte, um eigene Konflikte auszuleben.

Stattdessen beruft sich Treu auf die eskalierend beitragende Gutachterin Behrend, die jeweils ein Gespräch mit der Kindsmutter und mir und zwei Treffen mit dem Kind in einer Eisdiele hatte:

….“Das Gericht macht sich die Feststellungen der Sachverständigen in ihrem überzeugendne Gutachten zu eigen. Das Gutachten bestätigt die gerichtlichen Erfahrungen mit den beteiligten Eltern in diesem wie auch in zahlreichen anderen Verfahren.“…..

Treu weiter Juli 2015:

….„Die Hochstrittigkeit der Eltern und auch das Verhalten des Vaters, der beständig die Privatsphäre (des Kindes) und die seiner Mutter verletzt, indem er seine Auseinandersetzung mit der Mutter exzessiv unter Einstellung von Schriftsätzen und Aktenbestandteilen, wie z.B. das psychologische Gutachten des Sachveständige Prof. Wittkowski aus dem ersten Verfahren 2 F 5/04, offenen Briefen an den Arbeitgeber der Mutter, Fotos der Mutter und weiterer Personen, die in irgendeiner Weise mit seinem Fall befass waren, Strafanzeigen, gerichtlichen Protokollen und sonstigen Schriftstücke, die er in seiner Angelegenheit verfasst oder erhalten hat, in seinen Blog (www.martindeeg.wordpress.com) der Netzöffentlichkeit zugänglich macht, sprechen derzeit gegen einen Umgang gegen den ernst zu nehmenden Willen des Kindes.“

Treu blendet aus, dass dieser Blog überhaupt erst im September 2013 angefangen wurde und zwar als REAKTION auf die Verbrechen, die fortgesetzte und erneute Rechtsverweigerung und Kindesentfremdung.

EXKURS:

Es gibt auch eine völlig andere Lesart!!!!

…..“Berg besitzt zwei dicke Leitz-Ordner, die den juristischen Schriftverkehr im Streit um das Umgangsrecht enthalten. Er hebt sie auf für den Fall, daß sein Kind später einmal nachfragt. „Psychoanalytisch gesehen, haben Kinder auch das Gefühl, daß derjenige, der ohnmächtig diesem Treiben zusieht, sie im Stich läßt.“…..

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/scheidungsvaeter-ohne-rechte-im-namen-des-erzeugers-1208975.html

Die Persönlichkeitsrechte des Kindes werden nicht verletzt!

Dies ist als pure Schutzbehauptung der Richterin und der Gutachterin zu werten, deren Verhalten im Blog öffentlich gemacht wird.

Ausgeblendet wird auch, dass bei der Schwere der Schädigungen der Blog insbesondere auch eine Entlastung für mich als Justizopfer und eine Alternative zu Suizid und Rache an den Tätern im Amt ist.

Dessentwegen ist Öffentlichkeit ein Schutz gegen die Verbrecher im Amt, die nach wie vor bei der Justiz Würzburg/Bamberg im Amt sind und Amtsmissbrauch betreiben. (So veranlasste bzw. initiierte der Beschuldigte Lückemann infolge einer anonymen Drohung, die offenkundig per Mail beim OLG Bamberg unter offenkundigem Missbrauch meines Namens einging, bereits zwei Tage später eine alarmistische, sinnfreie und rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme. Einstellung erfolgte, Antrag auf Entschädigung ist gestellt).

Treu weiter, Juli 2015:

„Mit der nun bestellten Umgangspflegerin wurde in einem Vorgespräch geklärt, dass ihr die Möglichkeit eingeräumt werden soll, das Gesprächsintervall nach ihrer Einschätzung in einem flexibleren zeitlichen Rahmen zu gestalten, weshalb – insofern abweichend vom Gutachten und der Empfehlung des Verfahrensbeistandes – ein Rahmen von 6 Wochen bis 6 Monaten festgesetzt wird.

Die Mutter ist ferner gem. § 1686 BGB verpflichtet, dem Vater Auskunft über die persönlichen Verhältnisse (des Kindes) zu erteilten, da dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht…..

…Weiteres erscheint derzeit weder veranlasst noch zweckmäßig.“

Dies ist absurd und weitere moralische und rechtliche Bankrotterklärung einer seit 12 Jahren versagenden Justiz.

1.
Die Entfremdung und der Bindungsverlust zwischen mir und meinem Kind wird erkennbar manifestiert und zunehmend irreversibel.

2.
Suizidalität und Hass auf die Justiz wird erkennbar weiter befördert. Selbstjustiz und ein Abdrängen in die Kriminalität wird forciert.

3.
Die Verbrechen und Weigerungshaltung der Kindsmutter wird erkennbar weiter befördert und belohnt.

4.
Dem Kind wird anhand „Vorbild‘ der Mutter die Lebenslektion vermittelt, dass man sich nur lange genug asozial und konsequent Verantwortung entziehen, zu lügen und sich wegzugucken braucht, um zu bekommen was man will.

Insgesamt ist unfassbar, welches Maß von asozialen Rechtsverletzungen, Unfähigkeit und Verschleppung hier noch unter dem Etikett „Rechtsstaat“ firmiert.

Den Tätern scheint auch nicht bewusst zu sein, dass für Justizopfer wie hier nur die Alternative zwischen Anrufen der Gerichte oder Selbstjustiz/Rechtsverzicht besteht.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Rechtsfreier Raum Würzburg: Täterjustiz, die fortlaufend Verbrechen deckt, glaubt immer noch, sie habe „Autorität“

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Auf den vorherigen Beitrag wird verwiesen.

Hätte ich mich Dezember 2003 an das Gartenbauamt Würzburg gewandt und um Hilfe gebeten, den Kontakt zu meinem Kind zu halten und einer lügenden Kindsmutter Grenzen zu ziehen, hätte ich mehr kompetente Hilfe erfahren, als beim Familiengericht….

Erst 2010 (!!!) setzte die Richterin Sommer endlich durch, dass wöchentliche „Treffen“ zwischen mir als Vater und meinem Kind stattfanden.

Zuvor gelang es der Kindsmutter Kerstin Neubert und ihrem intriganten Vater immer wieder und über Jahre, Helfer und Gericht in ihrem Sinne zu vereinnahmen und zu manipulieren.

Für Bagatellisierungen ist kein Raum mehr!

Frau Treu, Sie sind eine asoziale und verantwortungslose Lügnerin! Sie drehen Vorgänge so, wie es Ihnen nützt, ungeachtet der Folgen und Zerstörungen auch für mein Kind.

Ihnen geht es nur um ihre eigene Schuld-Verdrängung und Aussendarstellung!

Sie haben durch DUMMHEIT, Untätigkeit und eine unfassbare Verantwortungslosigkeit nun ZWEIMAL, 2004 und 2012, die Vater-Kind-Bindung zerstört.

Gestern habe ich diese drei sog. „Beschlüsse“ erhalten (und eine Geldforderung vom Jugendamt über 15.525 Euro….), hier zur Lektüre:

Antrag auf Einstweilige Anordnung (!) von 2013 wird „bearbeitet“ von Treu, Juli 2015 – Schädigung munter weiter….

07.07.2015: Richterin Treu „bearbeitet“ Antrag auf Sorgerecht von 2013: Kindesentfremderin Neubert weiter Alleinsorgerecht, munter weiter mit dem Kindesentzug!

Dieser hier wesentlich: jeder potentielle deutsche Vater kann hier nachlesen, was von seiner VATERSCHAFT und von ELTERNRECHTEN/GRUNDRECHTEN bleibt, wenn eine asoziale deutsche Mutter sich selbst verwirklicht und man sich an den „Rechtsstaat“ wendet:

Umgangsboykott und Kindesentführung: sog. Richterin Treu beauftragt nach drei Jahren „Umgangspflegschaft“, Az. 2 F 957/12

Ergänzend noch diese zwei sog. Beschlüsse, in denen sich sog. „Staatsanwälte“ im RECHTSFREIEN RAUM FRANKEN selbst „bearbeiten“:

Moralisch bankrotte Staatsanwaltschaft Würzburg entlastet sich weiter selbst, Beschuldigter Frank Gosselke

OSta Spintler, Bamberg „entlastet“ Beschuldigten OSta Gosselke, Würzburg – beide wissen nicht, worum es geht….

Man weiß – hoho – eigentlich gar nicht, was ich eigentlich will, man versteht weder Zusammenhänge von Freiheitsberaubung im Amt, Kindesentführung oder Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung….Bayern ist doch ein fesches Land voller Kompetenz und Ehrlichkeit, in dem sich nur lustige CSU-Trachtler tummeln…. Straftaten im Amt? Justizskandal? Na, kennen mir net…

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Fakt ist:

Dieser Blog ist ebenso wie mein Hass auf diese Täterjustiz Würzburg, die über 12 Jahre Übergriffe, Straftaten und Versagen zu verantworten hat – und deren Verbrechen und rechtsfremdes Selbstverständnis satter Selbstbedienungsjuristen offenzulegen sind – eine Folge der jahrelangen Rechtsverweigerung, des Umgangsboykotts und der Verbrechen gegen mein Kind und mich als Vater!

Diesen Blog hätte es zumindest was die familienrechtlichen Verwerfungen angeht, nie gegeben, hätte diese Täterjustiz endlich 2012 weiter die notwendigen Schritte gegen die asoziale Kindesentfremderin Kerstin Neubert unternommen! Als diese wieder versuchte, nach zwei Jahren positiver Treffen und Entlastung des Kindes, die üblichen Spielchen zu treiben, hätten alle Alarmglocken schrillen müssen.

Welche gesunde Mutter schreibt solche Anträge:

Schreiben der Kindsmutter zur Ausweitung Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, 05.04.2004

Hier gibt es nichts mehr zu beschönigen. Frau Neubert will und wollte ihre „Ruhe“ – mit allen Mitteln, das wurde bereits 2004 durch ihre wirren, selbstbezogenen Angaben offenkundig, die ebenfalls belegten, dass es hier nicht um „Gewalt“ meinerseits ging.

Dennoch wurde ich zu Unrecht über Jahre von Würzburger Tätern im Amt wie der unsäglichen und dümmlich grinsenden Angelika Drescher, die die Kindsmutter laut eigener Aussage bereits 2007 in HV zu Kindesentzug und Ausgrenzung mittels Strafanzeigen „ermutigte“, kriminalisiert, 2009 erfolgte eine gezielte gemeinschaftlich durch mehrere Juristen durchgezwungene schwere Freiheitsberaubung im Amt (Lückemann, Trapp, Stockmann, Baumann, Schepping….) – in diesem Blog dokumentiert! Mittels eines hierfür in Auftrag gegeben Fehlgutachtens des Würzburgers Dr. Groß, der vorsätzlich falsche Diagnosen und Prognosen im Sinne der Täter der Staatsanwaltschaft lieferte, versuchte man das damals noch nicht bundesweit bekannte „Modell Mollath“ an mir als bis dahin („Trennung“) unbescholtenem Polizeibeamten.

Da kaum belastendes vorlag, versuchte der Fehlgutachter Dr. Groß aus dem Blauen heraus mir einen „Wahn“ anzudichten. Dieses Pahantasiediagnose wurde bereits innerhalb von 2 Stunden durch den Oberarzt Filipiak in der Forensik Lohr als völliger Humbug erkannt, die Einweisung als Fehleinweisung offengelegt.

Obwohl weiter Prof. Nedopil das eklatante Fehlgutachten Dr. Groß als solches entlarvte, werden unter RECHTSBEUGUNG und Strafvereitelung bis heute meine berechtigten Schadensersatzforderungen durch die Täterjustiz in Würzburg verhindert, der gesamte Vorgang vertuscht, um „honorige“ CSU-Juristen vor einem JUSTIZSKANDAL zu schützen und offenkundige Straftaten im Amt zu decken! Clemens Lückemann – der Weisungsgeber für Drescher und Trapp über den gesamten Zeitraum – ein kaum verkappter Rechtsradikaler, der einem OLG vorsteht.

Für diese Täter spielt das „Kindeswohl“ keine Rolle. Sie hätten durch ihre Verbrechen mein Kind gleich mit zerstört.

Wie die oben beweisrechtlich veröffentlichten Dokumente aufzeigen, verweigert die TÄTERIN Kerstin Neubert als alleinsorgeberechtigte Kindsmutter jegliche Konfliktlösung. Nur notdürftig versucht die sog. Richterin Treu noch die Fassade aufrechtzuerhalten, mir als Justizopfer eine irgendwie geartete „Verantwortung“ andichten zu wollen. Sie versteht auch nicht, dass Wahrheit ein Grundpfeiler im Wert an sich ist, insbesondere für Kinder!

Ein Vorfall nach 94 „Umgangstreffen“ wurde solange aufgebauscht, bis jetzt behauptet wird, ich hätte mein Kind „angebrüllt“ (Treu). Die Helferinnen wurden nie befragt! Es wird seitens Treu gewichtet und aufgebauscht oder jeweils unterschlagen und zensiert, wie es ihr nützt, um vom eigenen Komplettausfall abzulenken.

Die einst hochgelobte Sachverständige Katharina Behrend dient der Täterjuristin Treu nur noch als Stichwortgeberin….es sind andere „Fälle“ bekannt, wo Behrend bei ähnlicher Konfliktlage die entfremdende Mutter angeht. Das sog. Gutachten hier eine „Causa Würzburg“, vorgelegt nach 22 Monaten!

Unmittelbar nach dem nun hier benannten letzten Treffen war man noch allseits der Meinung, dies müsse durch Kontakt „aufgelöst“ werden – nun drei Jahre nach dem Vorfall versucht die TÄTERIN Treu es so darzustellen, dass dies mein Kind so schwer belaste  – nicht etwa die Entfremdung und die Instrumentalisierung durch Kindsmutter und Umfeld – dass weitere Kontakte unzumutbar seien.

Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort Kontakte

Erstmals besteht durch das Internet die Möglichkeit, Straftaten im Amt und Grund- und Menschenrechtsverletzungen gegen Elternteile bei Trennung/Scheidung nach jahrzehntelanger Praxis der Rechtsverweigerung und offenkundig zahllosen Todesopfern detailliert und anhand Verfahrensakten beweisrechtlich öffentlich zu machen.

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Leitsätze:

Die sog. Richterin Treu lässt Kindesentfremderin solange gewähren, bis der Schaden irreversibel wird.

Die Richterin und Justiztäterin verschleppt gezielt und versteckt sich zum frühestmöglichen Zeitpunkt hinter dem Kind („Gymnasiastin“), das nun den Kontakt zum schuldhaft entfremdeten Elternteil „ablehnt“ – bei unverändert gewährtem Zugriff der asozial die Ausgrenzung forcierenden und erzwingenden Bezugspersonen (Kindsmutter Kerstin Neubert, Grossvater Willy Neubert), die das Kind zudem gezielt verängstigen und schädigen!

Wenn ein in meiner Lage über Jahre ausgegrenzter und traumatisierter Vater / Elternteil reaktiv Suizid oder Tötungsdelikte – JA, das geschieht!Mein Blog belegt zahlreiche „Fälle“ – begeht, waschen die amtlich Schuldigen, die eskalierenden Anwältinnen und Justiztäter ihre Hände in Unschuld.

Man fabuliert dann – natürlich – von „psychischen Störungen“ des Justizopfers und des erst selbst geschaffenen Täters, wo es tatsächlich um schuldhafte Rechtsverweigerung und Verweigerung jeglicher behördlichen Hilfe bei der Durchsetzung von Grundrechten für Vater und Kind und die Herstellung von Rechtsfrieden geht.

Staatsanwaltschaft Würzburg Moralisch bankrott!
Repressionen erfolgen durchweg gegen Männer und Väter, Privatklagedelikte, die die Kindsmutter inflationär geltend macht, werden drakonisch verfolgt.

Die Verbrechen der Kindsmutter hingegen werden ebenso wie die zahllosen Verbrechen im Amt gedeckt!

…..

Asozial, verantwortungslos, unfähig und über Jahre untätig: Richterin Antje Treu: verantwortlich für 12 Jahre Zerstörung Vater-Kind-Bindung.

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Ich habe gerade mehrere Beschlüsse des AG Würzburg, der sog. Richterin Treu erhalten…..in Kürze werden diese hier eingestellt.

Gleichzeitig fordert das Jugendamt Würzburg von mir als Justizopfer 15.525 Euro ….“Ihre Zahlung erwarten wir sofort“…

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Man will offenkundig meinen Suizid provozieren!

MEINE Todesanzeige IST OFFENKUNDIG DAS ERKLÄRTE ZIEL DER TÄTER IM AMT. Jeder andere hätte sich längst umgebracht!

Ich werde ÖFFENTLICH machen, was selbstreferentiellen Täterjuristen in Deutschlands Provinz anrichten! Auf Gesetze und Entscheidungen des EGMR wird hier geschissen. Das „Kindeswohl“ dient einzig als Argumentationshilfe, um Verantwortungslosigkeit zu bemänteln.

Die Kindesentfremdung/Kindesentführung durch die Kindsmutter (Beihilfe Treu sowie tätiger Mithilfe der asozialen Anwältin Dr, Gabriele Hitzelberger und dem Grossvater meines Kindes, Willy Neubert) wird manifestiert.

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Die „Kindsmutter“, 2014

Nach drei Jahren Umgangsboykott wird erneut eine Umgangspflegerin bestellt, die nun lediglich zweimal jährlich „irgendwas“ mitteilen soll…..

In Kürze mehr, der JUSTIZSKANDAL wird hier beweisrechltich öffentlich gemacht!

Nicht die Kindsmutter oder ich als ausgegrenzter und verstoßener Vater tragen Schuld und Verantwortung für diese Schädigungen. Diese trägt die JUSTIZ Würzburg!

Aus gegebenem Anlass wird mein Beitrag in diesem Blog vom September 2014 nochmals aktuell eingestellt – er zeigt die Rolle und das Verhalten der Richterin Treu ab 2004 -Beginn der ENTFREMDUNG und des Vollversagens der von mir um Hilfe ersuchten JUSTIZ Würzburg:

—-„Die Umstände, wie ich im Dezember 2003 mittels einfachstem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes in Zusammenwirken einer lügenden Kindsmutter und einem völlig desinteriesserten, dumpfen und asozial agierenden Zivilrichter (!) den Kontakt zu meinem Kind verlor und diese Ausgrenzung mich infolge zum „Kriminellen“ machte, habe ich in den letzten Beiträgen beweisrechtlich aufgezeigt. Weitere Fakten diesbezüglich folgen!

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Die Kindsmutter, 2002

Zunächst möchte ich weiter aufzeigen, wie ich nach Erhalt dieser „Verfügung“, die mir bei „Androhung von Geldstrafe bis 250.000 Euro oder sechs Monaten Haft“ verbieten wollte, Kontakt zur Kindsmutter – nicht aber zum drei Monate alten Kind ! wie dumm dürfen Richter sein! – aufzunehmen, SOFORT am 27.12.2003 das zuständige Familiengericht Würzburg um Hilfe ersuchte.

Nach mehreren dringenden Schreiben, dass der Kontakt zu meinem Kind zu zerbrechen droht, das erste wie gesagt am 27. Dezember 2003 an das Gericht zugesandt, passierte: NICHTS!

….Moment. Doch: am 8. Januar 2004 bekam ich eine Kostenrechnung über 26 Euro zugestellt.

Die erste Reaktion der offenkundig „zuständigen“ Richterin, Treu, erhielt ich am 31.03.2004:

Erste Reaktion der Täterin Treu vom 31. März 2004 auf meinen dringenden Antrag vom 24.12.2003

Richterin Treu: Gehen Sie doch zum Jugendamt….

Jugendamt, Sachbearbeiter Pinilla: vereinbaren Sie doch mal ein Gespräch.
Dauer des Kindesentzugs: unfassbare viereinhalb Monate!

Erste Reaktion des Jugendamtes, Sb. Pinilla v. 07.04.2004 – 4 Monate Kindesentzug

Nach siebeneinhalb Monaten Kindesentzug verweist das Jugendamt an den Kinderschutzbund und – auf das Gericht:

Schreiben Jugendamt, Pinilla, 02.07.2004 – 7 Monate Kindesentzug: „zuständig ist das Familiengericht“

Nach acht Monaten Kindesentzug schafft es die Täterin Treu endlich, einen Termin festzulegen:

Erste Reaktion Treu: Termin nach ACHT Monaten / Verfahrenspfleger bestellt nach 16 Monaten!

Nachdem ich mein Kind bereits über acht Monate nicht gesehen habe, durch die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert aber mit inflationären Strafanzeigen überzogen wurde (erste sog. Strafverhandlung fand bereits im Juli 2004 statt…im Beisein von Schulklasse) wird von der Täterin Treu zuerst einmal ein – natürlich – Gutachten in Auftrag gegeben.
Dieses wurde mir am 31.12.2004 (!) zugestellt. Empfehlung des sog. Gutachters Prof. Wittkowski: Konflikt zwischen den Eltern, Vater weg!

Zumindest gibt das Gutachten Auskunft darüber, dass die Kindsmutter Kerstin Neubert mich aus eigenen Launen und Befindlichkeiten loswerden wollte. Dass ihre Darstellungen einer „Trennung“ und die Vorwürfe, die sie zur Erlangung der Verfügung gemachte hatte, gelogen waren, geht bereits hier aus ihren Aussagen hervor. Aber das interessiert naturlich asoziale und arrogante Richter bei den Justizbehörden Würzburg nicht….! Bis heute wird dieser Popanz aufrechterhalten. Einen Antrag auf Wiederaufnahme 2010 entledigte u.a. der Täter Schepping, der 2003 die Verfügung erließ. Neubert hatte Juni 2010 in öffentlicher Hauptverhandlung vor dem LG Würzburg als Zeugin u.a. mitgeteilt, dass sie vor ihrem Antrag „darauf gelauert habe, sich zu trennen“….kommuniziert hat sie diese Launen mit mir nie. Dann wird eben das Gewaltschutzgesetz missbraucht!

Die Empfehlung des sog. Gutachters Wittkowski wird zunächst von Jugendamt und Gericht als das abgetan, was es ist: asozialer und lebensfremder Auswurf, der nur die Schäden für alle Beteiligten und insbesondere für das Kind potenziert:

„Empfehlung“ des Jugendamtes, Pinilla, 24.03.2005 – 16 Monate Kindesentzug

Nach über 16 Monaten Kindesentzug setzt die Täterin Treu dann einen Verfahrenspfleger Rainer Moser ein, mit der konkreten Vorgabe:

….2. Der Verfahrenspfleger wird den Kontakt mit (dem Kind) herstellen und anschließend die Besuche mit dem Antragsteller vereinbaren

3. Der Umgang wird wöchentlich 3 Stunden nach genauer Absprache stattfinden“….

Protokoll Familiengericht, Treu, 28. April 2005 – 17 Monate Kindesentzug: Verfahrenspfleger Moser drei Stunden „Umgang“ pro Woche
Nach dieser Vorgabe geschieht wieder: NICHTS!

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Die Bildunterschrift hier lautet „Rainer Moser als Gott“
http://www.nummer-zk.de/nummer/08/08_02.html

Diese Rolle hat er offenbar als Verfahrenspfleger nicht abgelegt!

Nachdem ich wieder über Wochen nichts höre, sich weder der Verfahrenspfleger noch sonst jemand mit mir in Verbindung setzt, beschwere ich mich hierüber bei der Richterin.

Deren Antwort folgt am 08. Juni 2005 – Dauer des Kindesentzugs: über 18 Monate:

Schreiben der Richterin Treu, 08.06.2005 – auf meine Beschwerde hin, dass Moser keine Kontakte durchführt

Treu schreibt, Juni 2005:

„Das Gericht geht davon aus, dass es nicht im Interesse des Kindes ist, wenn nun – sozusagen auf halber Strecke – aufgegeben wird. Es wird daher vorgeschlagen, dass Antragsteller und Verfahrenspfleger sich über den „Fahrplan“ der nächsten Wochen verständigen.“….

Die Vaterschaft für mein Kind und mein „Vaterglück“ hängt nun also bereits an einem Alkoholiker und – wie sich infolge zeigt – asozialen Lügner, der nebenbei Verfahrenspfleger „macht“….

(Die Fotos aus den ersten drei Monaten des Kindes, deren Aushändigung das Gericht „anregt“, habe ich bis heute nicht erhalten. Ich besitze überhaupt nur die Fotos, die ich selbst nach der Geburt gemacht habe, von meinem 11jährigen Kind….)

Erst auf dieses Schreiben des Gerichts bemüßigt sich der sog. Verfahrenspfleger Moser Ende Juni, sich mit mir zu treffen. Ich fahre also frühmorgens von Stuttgart nach Würzburg, wo ich im Cafe einem völlig desinteressierten, Eis-essenden Typen gegenübersitze, der keinerlei Anstalten macht, den Beschluss des Gerichts durchzuführen. Nebenbei telefoniert er mit Bekannten/Frau…

Nach über 20 Monaten Kindesentzug erfolgt – weiter ohne jeden Kontakt – der nächste Termin (bereits im April festgelegt, um zu sehen, wie der „Umgang“ läuft….).

Der sog. Verfahrenspfleger Rainer Moser teilt mit, dass er sich 17 Mal mit der Kindsmutter und meinem Kind getroffen hat – offenbar lustiges, mit Steuergeld bezahltes Zusammensein zum Kaffeetrinken – und dass er (!!) „entschieden“ habe, den „Umgang“ zu verweigern.

20 Monate Kindesentzug….!

Die Täterin Treu, völlig überfordert, verlässt schließlich den Gerichtssaal. Auch ich verlasse das Gericht. Infolge stellt sie das so dar, als sei die Verhandlung durch sie „unterbrochen“ worden…..

Schließlich folgt dieser Beschluss, natürlich im Rückgriff auch auf die „Empfehlung“ Wittkowski, die zuvor verworfen wurde:
Zerstörung der Vaterschaft durch Täterin Treu nach 20 Monaten: Verfahrenspfleger Moser verweigert „Umgang“! – Richterin erlässt willkürlichen „Umgangsausschluss“ bis August 2007!
Ich wurde solange für dumm verkauft, auflaufen gelassen, bis man die Reaktionen missbrauchen kann, um das eigene Versagen und die unsäglichen Lügen und Verbrechen zu verdecken…

Tatsache ist: seit dem konkreten Beschluss von vier Monaten zuvor – konkrete Treffen, drei Stunden wöchentlich – bis zu dieser Komplettausgrenzung hat sich NICHTS geändert. Wie sagte der bayerische Staatsanwalt Meindl im Verfahren „gegen“ Gustl Mollath: ein guter Jurist kann alles begründen, auch das Gegenteil…

Weil der Täter Rainer Moser sich willkürlich weigerte, als bestellter Verfahrenspfleger das durchzuführen, was beschlossen war, verlor ich weitere Jahre den Kontakt zu meinem Kind!

Wie mittlerweile bekannt geworden, gilt Rainer Moser nicht nur als völlig unfähig und überfordert als Verfahrenspfleger und eine „faule Sau“ (sinngemäße Aussage u.a. der Würzburger Rechtsanwältin Iris Harff) sondern ist offenkundig auch Alkoholiker. Andere Eltern versuchte er offenbar zu erpressen, damit er sie mit ihren Kindern zusammenbringt.

Die weiteren Folgen sind bekannt, BEWEISRECHTLICH im Blog öffentlich gemacht.

Nachdem die Richterin Sommer im April 2010 (!!!) endlich Kontakte zum zwischenzeitlich über sechseinhalb Jahre entfremdeten Kind durchsetzt und einen vollstreckbaren Beschluss erläßt, finden 94 Treffen statt, eine Bindung wird aufgebaut, Sorgerecht und Ausweitung/Normalisierung der Beziehung stehen konkret an.

Die mittlerweile wieder zuständig gewordene Richterin Treu erlässt im Dezember 2011 folgerichtig den Beschluss, dass die Eltern eine gemeinsame Beratung durchführen, Entlastung des Kindes im Focus.
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Der Fortgang ist bekannt:

die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, verweigert zuerst diese Beratung, ab Mai 2012 auch die weiteren Kontakte. Sie (!) sei „psychisch belastet“ und benötige zuerst Therapie…stattdessen wird ungeniert wieder das Ziel verfolgt: Ausgrenzung und Entwertung, bewährtes Muster.

Die Täterin Treu unternimmt WIEDER nichts!

Ab Oktober 2012 entführt die Kindsmutter mein Kind und taucht unter.

Wir haben nun September 2014 – die erneute Entfremdung dauert wieder seit 28 Monaten an!

Schuldhaft verantwortlich hierfür die Täterin und beim Amtsgericht Würzburg als Familienrichterin agierende Antje Treu.

Millionenklage ist eingereicht.

Strafanzeigen sind erstattet.

Auf dem Rechtsweg werde ich nichtsdestotrotz weiter auflaufen gelassen, der gesamte Justizskandal hier wird vertuscht. Die Täter im Amt werden bislang auf allen Ebenen gedeckt.

Es stellt sich schon lange die Frage, wie lange man sich als Justizopfer auf dem sog. Rechtsweg für dumm verkaufen lassen muss.

Die Veröffentlichungen auf diesem Blog erfolgen weiter BEWEISRECHTLICH::::!!!!“
Wie gesagt, das wurde bereits im September 2014 beweisrechtlich veröffentlicht…es zeigt das Vorgehen dieser sog. Richterin ab 2004 – ab 2012 wiederholt sie identisch die gleichen „Fehler“.

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Würzburg: Beamter des Jugendamts gesteht Missbrauch von Kindern

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Das Jugendamt Würzburg ist seit 2004 mitverantwortlich für die Zerstörungen und die folgenschwere Untätigkeit in meinem „Fall“….

Der seit 2004 zuständige Sachbearbeiter Mario Pinilla Erfüllungsgehilfe der Kindsmutter. Als ich mich 2013 beim Abteilungsleiter Stefan Siegel beschwere, dass der vollstreckbare „Umgangsbeschluss“ nicht durchgesetzt wird, heuchelt der Unwissen und verweist auf die Richterin….

Untätigkeit und Rechtsverweigerung zulasten von Kindern und Vätern werden im Zuge dieses Missbrauchsskandals nun hoffentlich auch geklärt….es kommt immer mehr ans Licht.

Gerade veröffentlicht – was soll die vorauseilende Bagatellisierung des Berichts, dass Sachbearbeiter keinen „direkten Kontakt“ zu Kindern haben! Sie „entscheiden“ über Wohl und Wehe der Kinder und haben jeden Einfluss auf Alleinerziehende und Betreuende:

„Beamter des Jugendamts gesteht Missbrauch von Kindern

Ein 55-jähriger Beamter des Jugendamts Würzburg hat bei Polizei und Ermittlungsrichter den sexuellen Missbrauch von zwei kleinen Mädchen gestanden. Die Übergriffe ereigneten sich vor einer Woche im Freibad in Veitshöchheim (Lkr. Würzburg).

Fünf und sechs Jahre alt sind die beiden Kinder, die der Mann aus einer Vorstadtgemeinde von Würzburg massiv missbraucht haben soll. Nachdem eines der Mädchen am Nachmittag des 7. Juli im Schwimmbad über Schmerzen geklagt und seiner Mutter erzählt hatte, was ein fremder Mann mit ihr gemacht habe, wurde die Polizei eingeschaltet. Die Beamten nahmen den 55-Jährigen noch im Freibad fest, seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwalt geht davon aus, dass der Fall bald angeklagt werden kann. „Die Ermittlungen werden wahrscheinlich nicht mehr allzu lange dauern“, erklärt der Pressesprecher der Behörde, Staatsanwalt Thorsten Seebach, auf Anfrage. „Es zeichnet sich eine Erklärung der Verteidigung ab“.

Rechtsanwalt Nikolaus Gwosdek, der den 55-Jährigen vertritt, betont, dass sein Mandant sofort nach seiner Festnahme ein Geständnis abgelegt habe. „Er hat die Taten bei der Polizei und beim Ermittlungsrichter eingeräumt.“ Weitere Angaben will Gwosdeck derzeit nicht machen.

Bei dem 55-Jährigen handelt es sich um einen ledigen Beamten. Er ist als Sachbearbeiter beim „Fachbereich Jugend und Familie“ der Stadt Würzburg beschäftigt und für die „wirtschaftliche Jugendhilfe“ zuständig. Laut Homepage der Stadt können sich Eltern an diese Stelle wenden, wenn sie Probleme haben, Kindergarten, Tagesstätte oder Hort zu bezahlen.

Außerdem hilft die „wirtschaftliche Jugendhilfe“ zum Beispiel durch Familienpflege, Betreuungs- und Familienhilfen beim Abbau „familiärer Schwierigkeiten“ und ist für Eltern da, „die auf zusätzliche Unterstützung bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind“. Die Stadt Würzburg will zurzeit „keine Stellungnahme“ zu dem Fall abgegeben, da es sich um ein „schwebendes Verfahren“ handelt.

Nach Informationen der Redaktion soll der tatverdächtige 55-Jährige bei seiner Arbeit keinen direkten Kontakt zu Kindern gehabt haben.“

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Beamte-Ermittlungsrichter-Freibaeder-Jugendhilfe-Jugendaemter-Kindesmissbrauch-Sexueller-Missbrauch-Untersuchungshaft;art735,8825304

Nochmals BEWEISRECHTLICH: die Motive für 12 Jahre Justizverbrechen/Kindesentzug Würzburg!

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….Die Erfolgsaussichten, die Vorstellung von Vater, Mutter und Kind mit Herrn Deeg zu verwirklichen, beurteilte sie zum Zeitpunkt der Schwangerschaft 50:50. Sie wünsche sich noch ein zweites Kind und einen Partner, mit dem sich das verwirklichen  lasse.“….

Kerstin Neubert, Aussage in Gutachten: zwölf Monate, nachdem sie mich mittels Gericht als Vater entfernen ließ, mich verstoßen hatte….

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Ich werde nochmals kurz die FAKTEN darlegen. Die Folgen von derartem Umgangsboykott, von Rechtverweigerung und Zerstörungen von Elternschaft durch Gerichte sind bekannt.

Dieser gerichtlich vollstreckbare Beschluss wird vorsätzlich seit Juni 2012 missachtet, mein Kind habe ich seit drei Jahren nicht mehr gesehen, keine Post, keine Kenntnisse über irgendetwas:

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Die Kindsmutter ist im Oktober 2012 untergetaucht, faktisch eine Kindesentführung.

Verantwortlich für all das ist u.a. die Richterin Antje Treu. Seit März 2015 weiß ich über das Internet, dass die Kindsmutter Kerstin Neubert nun für Kanzlei in Schweinfurt tätig ist:

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http://www.pickelundpartner.de/weitere-berufstraeger/

Mein offener Brief, beweisrechtlich veröffentlicht, ohne Reaktion:

Offener Brief an Arbeitgeber von Rechtsanwältin Kerstin N. – Justizverbrechen Kindesentzug, rechtsfreier Raum Würzburg.

Zuvor fanden zwischen Mai 2010 bis Mai 2012 wöchentliche Treffen statt. Mit immensem Aufwand und sensiblem Eintreten der ehrenamtlichen Helferinnen Lisa Marx und Christine Scholl gelang der Aufbau einer Vater-Kind-Bindung. Ausweitung der Treffen stand an.

Um dies zu verhindern, hat die Kindsmutter Neubert diese Beratung infolge verweigert, sie sei „psychisch zu belastet“:

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Tage später das Schreiben ihres damaligen AnwaltsUlrich Rothenbucher, der darauf das Mandat niederlegte:

Schreiben RA Rothenbucher: „psychische Probleme“ der Kindsmutter – keine Beratung

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http://web2726.softwerk29.konto.name/wordpress/

Die Motive ind Beweggründe der Kindsmutter nochmals beweisrechtlich öffentlich gemacht (Auszug Beitrag vom November 2014)…..soll keiner hinterher behaupten, er wusste von nichts. Die Täter lesen hier seit längerem mit.

Würzburg 2004:

Die Arroganz, mit der die Justizbehörden Würzburg und alle mit dem Drama befassten „Helfer“ dieses anhaltend gegen die Wand fahren, unter welcher Lebensrealität und auf welcher Tatsachenbasis ich als Vater ausgegrenzt, kriminalisiert, pathologisiert und meinem Kind wie nebenbei der Vater gestohlen wurde – insbesondere in der prägenden Triangulierungsphase des Kindes – ist atemberaubend.

Alle Fakten sind hier im Blog nachzuvollziehen – die Justiz wird sich hierfür zu verantworten haben.

Lassen wir die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert zu Wort kommen:

Von der „Trennung“ habe ich am 22.12.2003 durch eine sog. Gewaltschutzverfügung „erfahren“, lt. welcher sie „Bedrohung“ / „Belästigung“ glaubhaft machte und abgab, wir seien „schon lange“ getrennt, ich sei ihr „Ex-Freund“… (am 06. Dezember waren wir noch auf dem Lengfelder Nikolausmarkt, besprachen die weitere Lebenssituation, Umzug und freuten uns – in tiefer Zuneigung verbunden – auf das gemeinsame Familienleben. Ich war wohl der einzige, der sich gefreut hat….)

Umfassende Fakten:

Weiter BEWEISRECHTLICH: Nachweis der falschen Eidesstattlichen Versicherung, der Beginn der invasiven Lebenszerstörung durch eine asoziale Justiz

Alle die folgenden Aussagen wurden von ihr während des ersten Jahres des Kindesentzugs getätigt, im Rahmen des familienpsychologischen Gutachtens vom 17.12.2004 des unsäglichen Würzburgers Prof. Dr. Wittkowski.

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Ganz nebenbei erweist sich auch die falsche Eidesstattliche Versicherung, mit der das GewSchG missbraucht wurde…(ich musste all dies lesen am 31.12.2004, das Gutachten wurde an Silvester zugestellt. Silvester verpasste ich, es spielt seither eh keine Rolle mehr – genausowenig wie Weihnachten, Geburtstage oder sonstiges – da ich sofort eine 20-seitige „Erwiderung“ ans Gericht schickte….)

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„Ob sie denn mit Blick auf Herrn Deeg die Vorstellung von Vater, Mutter und Kind gehabt habe?
„Ich hab‘ die Vorstellung immer noch, und ich hatte sie damals auch. Ich will die Vorstellung immer noch verwirklichen.“ Die Erfolgsaussichten, die Vorstellung von Vater, Mutter und Kind mit Herrn Deeg zu verwirklichen, beurteilte sie zum Zeitpunkt der Schwangerschaft 50:50. Sie wünsche sich noch ein zweites Kind und einen Partner, mit dem sich das verwirklichen  lasse.“ Ohne (Name des Kindes..) Vater ausschließen zu wollen.“ Allerdings wolle sie zukünftig einen anderen Partner.“

Seite 17 des Gutachtens vom 17.12.2004

Auch ich wollte ein zweites Kind…dass unsere Familienplanung für sie nur ein Roulettespiel war, während es mein Leben komplett umkrempelte, war in dieser Deutlichkeit doch neu.

„Nach dem Studium der Akte könne man den Eindruck habe (sic), sie verfahre nach dem Grundsatz: Was stört es den Mond, wenn ihn die Wölfe anheulen?! Frau Neubert sagte, daß er zum 1. Dezember (Anm.: 2004) hierher ziehen werde, sei ein Problem für sie. Der Gedanke daran versetze sie in „PAnik“. – Es gebe doch da die Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz! Die gelte nur bis Mitte Dezember. Insofern passe sein Umzug zeitlich inś Bild. Sie wolle sie verlängern lassen.“

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Im Dezember 2004 nahm ich eine Wohnung in Würzburg-Zell, um durch örtliche Nähe die Kontakte zu meinem Kind herstellen zu können, das ich zu diesem Zeitpunkt seit über einem Jahr nicht gesehen hatte. Die Wohnung bestand bis Anfang 2009 – es gab einen einzigen „offiziellen“ Kontakt mithilfe des Kindeerschutzbundes, im Januar 2008! Alle über das Gericht und Jugendamt (Vertrag Kinderschutzbund) angebahnten Kontakte vereitelte die Kindsmutter bzw. deren Vater. Angezeigt wurde ich während dieser Zeit ca. 20 mal, dreimal rechtswidrig die Wohnung durchsucht, zweimal erfolglos die Zwangseinweisung versucht. Die Gewaltschutzverfügung „bestand“ von Dezember 2003 bis Dezember 2004 und nochmals von August 2005 bis August 2007 – willkürlich, auf Grundlage falscher EV. Jeder Anruf wurde zur „Straftat“….

„Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.“ Das andere sei schon ihre Selbständigkeit“…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? „ICvh bin mit meinem Leben selbst zurfrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.“ Seite 20

Der „Störfaktor“ bin ich, der entsorgte und seit einem Jahr zielgerichtet ausgegrenzte Vater des Kindes.
Das Kind IST auch das wichtigste in meinem Leben, gute Frau!

„Angenommen, sie könnte zaubern – was sie an ihrem Leben ändern würde? Mit Blick auf die Vergangenheit nichts, die wäre abgeschlossen. Auf ein Buch von Sartre Bezug nehmend, sagte die Probandin, unter den Umständen der damaligen Situation würde sie alles wieder so machen. „Es hatte alles Gründe, warum ich es getan habe und wie ich es getan habe.“ – Ob sie über die Trennung von Herrn Deeg getrauert habe? „Die ganze Beziehugn war so ambivalent, daß man das so nicht sagen kann. Ich hab’ihn geliebt, deshalb wollte ich dieses Kind.“ Seite 21

Ohne Worte. Die Beziehung war deshalb „ambivalent“, weil Frau Neubert sie beim geringsten Anlass _ Eifersuchtsattacken, vgl. Blog, Vorgänge ab Februar 2003 – komplett in Frage stellte, mich komplett entwertete, nachdem ich kurz zuvor noch „die Liebe ihres Lebens“ war. Sobald sie ihre – Originalzitat – „Rama-Idylle“ durch irgendetwas in Frage gestellt sah, war der Partner „untauglich“. Das selbst ein Kind kein Hinterfragen dieses „Lebensstils“ und Beziehungsverhaltens herbeiführte, ist offenkundig.

Mir war Camus schon immer näher.

„Was genau ihren Vater so wichtig für sie gemacht habe? „Weil er immer für mich da war.“ Seite 22

Der Vater, Willy Neubert, der seit über 30 Jahren allein lebt, seine jüngere Tochter psychisch missbraucht und jeden Partner entwertete und für seine Entsorgung sorgte, damit genau das so bleibt. Der „Ersatzvater“ für mein Kind, nachdem er zielgerichtet auch diese „Trennung“ forciert und eskaliert hat und jahrelang für Ausgrenzugn und für regelmäßige Eskalationen sorgte, bspw. durch Anschreiben an den Direktor des Amtsgerichts.

„Bereits aus den Akten habe man den Eindruck gewinnen können, sie habe wiederholt Fluchtversuche unternommen? „Ständig, alle paar Wochen.“ Frau Neubert bekräftigte, sie habe die Beziehung beenden wollen. Wieso sie unter diesen Umständen ein Kind von und mit diesem Mann habe haben wollen?

„Ich hab’ihn geliebt. Ich hatte das Gefühl, ich kann ihn nie kriegen, aber über das Kind hab’ich ein Stück von ihm.“

Seite 27/28

Noch Fragen?

„Als sie dann schwanger gewesen sei, sei Herr Deeg „emotionslos“ gewesen. Sie sei es gewesen, die versucht habe, eine Bindung zwischen ihm und dem Kind in ihrem Bauch aufzubauen.“….Seite 28

Mit der Geburt hatte sich dies dann wohl erledigt. Pure Phantasien und Projektionen einer nur auf sich und ihre Befindlichkeiten fixierten Person, die mit der Realität nichts zu tun haben. Ich habe mich noch nie so auf etwas gefreut wie auf mein Kind! Was jeder sehen konnte…nur die Kindsmutter nicht.

Erhellend geht es weiter:

„Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie („Rama-Idylle“). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal „in Vorleistung“, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: „Hoppla, du solltest die Sache beenden.“ Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.“ Seite 30

Hoppla, da haben wird dann mal eben Existenzen zersört, aber prima „analysiert“….es ist dann doch etwas seltsam, wenn dieses „Hoppla“ drei Monate nach Geburt eines gemeinsamen Wunschkindes und so ganz und gar anlasslos kommt – und noch dazu mittels Gewaltschutzverfügung erzwungen wird!

„Ich habe’ihn geliebt, ich wollte dieses Kind haben, um ein Stück von ihm zu haben. Das Kind bekommt jetzt meine Liebe.“ Bei ihm sei sie „völlig fehlinvestiert“. Auch wenn man es nur funktional un dnicht moralisch werte, habe sie sich mit Blick auf das Kind verantwortungslos verhalten! Frau Neubert erwähnte den Gedanken an eine Abtreibung und daß dies für sie nie in Frage kommen würde.“

Seite 31

Wie genannt, das sind Aussagen nach einem Jahr Kindesentfremdung und Missbrauch der Justiz. Heute sind wir bei Jahr 11. Die Abtreibung eines Kindes kommt auch für mich nie in Frage – Väter erfahren davon oft nichts.

Noch erhellender:

„Womit er sie verletzt habe? Mit seinen Lügen und mit den Dingen, die er gemacht habe, ohne mit der Probandin zu sprechen, zum Beispiel den Australien-Urlaub. „Ausgerechnet ich, die nicht verlassen werden will (sic!) hat dann jemanden, der sieben Wochen nach Australien fliegt und mich nicht dabei haben will.“

Seite 34

Wie gut, dass ihr die Justizbehörden Würzburg Frau Neubert dabei halfen, Rache zu nehmen dafür, dass ich „ohne sie“ in Australien war. Das war nach dem Tod meines Vaters (ausgegrenzt, als ich 5 war). Und wie sie hätte mitfliegen wollen, nachdem sie kurz darauf die Steuerberaterprüfung ablegte, konnte sie auch nicht mitteilen. Ich hätte sie damals liebend gern „dabei gehabt“.

„Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. „Ich selbst komm‘ mit meinem Leben wunderbar klar.“ Und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. „Mir reichtś mit seinen Problemen.“
Seite 35.

Na wunderbar! Diese Frau hat mein Leben zerstört, zerstört jeden Tag weiter meine Vaterschaft. Aus Lust und Laune.

Das PROBLEM hat sich nicht erledigt. Es wird Zeit, dass endlich auf den Tisch kommt, welche Existenzvernichtungen und Lebenszerstörungen bei der deutschen Justiz generationenübergreifend VERSCHULDET werden – weil eine Dame mal eben ihre Lebensziele „ändert“ und der Vater des gemeinsamen Kindes keinen Platz mehr hat, der „Störenfried“.

Die Justizbehörden werden sich für all das zu verantworten haben!

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