Gespräch mit der Kripo Würzburg, 28.07.2015 – Verbrechen durch Würzburger Juristen nochmals deutlich gemacht!

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Am Montag, 27.07.2015, gegen 18 Uhr war ich in der Würzburger Zellerau auf dem Weg zu einem Termin. Aufgrund der Fotos in diesem Blog erkannte mich ein Beamter des Polizeipräsidiums Würzburg, als er neben mir an der Füssgängerampel stand und der – wie sich herausstellte – offenkundig sachbearbeitend („Sachbereich Einsatz“) befasst ist.

Nachdem er mich angesprochen hatte – überrascht, dass ich in Würzburg bin und nicht in Stuttgart – bot ich ihm an, am nächsten Tag für ein Gespräch vorbeizukommen.

Am Dienstag vormittag, 10 Uhr fand dann ein dreistündiges Gespräch mit zwei Polizeibeamten des „Sachbereich Einsatz“ statt – ein KHK kam dazu.

Der „Fall“ ist offenkundig – unter welchen Vorzeichen auch immer – bekannt und virulent!

Die Intention war klar: eine „Gefährderansprache“ aufgrund dieses Blogs, wenngleich auf einer guten persönlichen Ebene.

Es geht der Polizei Würzburg leider weiter vorrangig offenkundig nur darum, Kontrolle zu haben. Zumindest eine Illusion von Kontrolle.

Dass massive Straftaten gegen mich vorliegen, der Kindesentzug, der Umgangsboykott und das Verhalten der Kindsmutter ungehindert und folgenschwer weitergehen, ist bekannt. Dazu hat man eine „persönliche Meinung“ – beide Polizisten Väter – aber vermeintlich keinen Einfluss. Dass die Kindsmutter sich massiv strafrechtlich schuldig gemacht hat und weiter macht, wird ausgeblendet.

Das alles ist 2015 beim heutigen Wissen in diesem ganzen Themenbereich nicht mehr akzeptabel und hinnehmbar. Diese Konflikte und Eskalationen zu Lasten von ausgegrenzten und verstoßenen Elternteilen kann man nicht mehr dadurch angehen, indem man auf den ausgegrenzten Elternteil und seine Reaktionen focussiert und Ende. Die Folgen dieses Vorgehens sind bekannt. Rechtsfrieden ist wie auch Kindeswohl längst eine zur Worthülse verkommene Befrifflichkeit.

Die „Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, die Störung des Rechtsfriedens, die psychischen Belastungen gehen von Behörden und Gerichten aus, die diese Zustände und rechtsfreien Räume – wie in Würzburg – schaffen, manifestieren und vertuschen.

Meine Anliegen habe ich deutlich gemacht, auch was die Kriminalisierung parallel zur Entrechtung meiner Person angeht:

Es geht auch um die AUFKLÄRUNG der Verbrechen und Straftaten im Amt durch Würzburger Staatsanwälte und Richter – die zur Genüge in diesem Blog namentlich und beweisrechtlich benannt sind und die auch gegenüber den beiden Beamten nochmals ausführlich und beweisrechtlich aufgezeigt wurden!

Der Einfachheit halber verweise ich auf zwei der zahlreichen Beiträge, an deren sachlicher Richtigkeit sich nichts geändert hat:

Gezieltes kriminelles Handeln der Justiz Würzburg zur Verhinderung von Schadensersatzansprüchen?

Thomas Trapp, Täter und Staatsanwalt im rechtsfreien Raum – Freiheitsberaubung im Amt wird vertuscht!

Ein Untersuchungsausschuss ist angezeigt. Es ist politisch aufzuklären, wie es möglich ist, dass Staatsanwälte und Richter derart rechtsfern und völlig unkontrolliert agieren können, einen Unschuldigen über Jahre mit rechtswidrigen Maßnahmen überziehen!

Die Gewaltenteilung wird nur noch missbraucht, um Rechte auszuhebeln und Aufklärung zu verhindern. Wer verfolgt denn Straftaten der Judikative? Die Exekutive, die der Judikative in gleicher Sache zuarbeitet? Wer verfolgt Straftaten dieser Exekutive?

Und die Polizei beruft sich auf Hierarchien anstatt auf Fakten!

Strafrechtliche Ermittlungen, Anklagen und Amtsenthebungen sind angezeigt. Die Akteure sind namentlich benannt und angezeigt.

Zivilrechtliche Geltendmachungen, bspw. gegen den Fehlgutachter Dr. Jörg Groß, der unter offenkundiger Rechtsbeugung gedeckt und vor Klagen „geschützt“ wird, sind endlich sachgerecht zu bearbeiten.

Raum für Missverständnisse sehe ich hier nicht.

Niemand wird davon ausgehen, dass eine derart MASSIVE LEBENSZERSTÖRUNG, eine willkürlich erzwungene Trennung drei Monate nach Geburt eines gemeinsamen Wunschkindes und die hieraus resultierende massive Kriminalisierung bis hin zur zehnmonatigen Freiheitsberaubung im Amt durch persönlich motivierte Amtspersonen, die massiv lügen und böswillig versucht haben, mich mittels eines vorsätzlichen Fehlgutachtens dauerhaft nach § 63 StGB „wegzusperren“, sich einfach so erledigen wird.

Da ich mittlerweile ein Freund von Transparenz bin und der Einfachheit halber hier eine Mail von gestern an den Sachbearbeiter der Kriminalpolizei Würzburg infolge Gespräch:

Herzlichen Dank für die Mitteilung der Kontaktmöglichkeit.

Das Gespräch empfand auch ich auf einer persönlichen Ebene als konstruktiv. An weiteren Gesprächen habe ich grundsätzlich Interesse.

Ich bin nun mit einem Tag Abstand am Überlegen, ob und wie ich dies im Blog weiter inhaltlich verwerte, da ja meine Anliegen unverändert sind.

(Nicht nur das Gespräch mit Ihnen gab reichlich Impulse sondern auch das mit der Umgangspflegerin am Montag und ein weiteres Gespräch gestern Abend).

Zwei Gedanken dazu – mit denen ich Sie nicht vor den Kopf stoßen möchte, die jedoch vielleicht nochmals zeigen, dass es für mich um sehr viel mehr geht als um eine tagesaktuelle Atmosphäre oder Wahrnehmung:

Das Gespräch hat mir u.a. auch nochmals – jenseits persönlicher Eindrücke – gezeigt, wie absolut wesensfremd (!) es offenkundig für die Polizei ist, auf Straftaten im Bereich der Justiz und insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg auch nur gedanklich einzugehen – geschweige denn rechtsstaatliche Verfolgung einzuleiten. Exekutive und Judikative sind im Zweifelsfall sakrosankt und völlig außerhalb jeglicher Kontrolle. Und zwar gleichgültig davon, wie konkret, nachvollziehbar und beweisrechtlich relevant der Vortrag ist (gemeinschaftliche schwere Freiheitsberaubung im Amt, vorsätzliches Fehlgutachten).

Stattdessen erörtert man Formulierungen, Sprachgebrauch und Wortwahl, die das Justizopfer verwendet, um die Straftaten im Amt öffentlich zu machen. Die „Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ ist im Zusammenhang nicht der immense Schaden durch Straftaten im Amt und Vertrauensverlust in Integrität, Redlichkeit und rechtsstaatliches Vorgehen bei Bürgern und Betroffenen – in diesem Fall bei mir – sondern der Kontrollverlust der Behörden, die nicht mehr einschätzen können, wie weit Betroffene gehen, um Recht oder besser Genugtuung zu erlangen. Es ist genau dieser Kontrollverlust, dem die fränkische Justiz bisher mit nur einem Mittel begegnete: Repression/Wegsperren. In meinem Fall wie aufgezeigt mit allen Mitteln.

Die einzig denkbare strukturelle Vorgehensweise ist es offenbar nach wie vor, mich als Gegenüber – wie subtil auch immer – als potentiellen „Gefährder“ oder „Störer“ einzuordnen, den man „abzuklären“ hat. Daher nochmals in aller Deutlichkeit: Ich bin ein Justizopfer und ein Verbrechensopfer. Die Störung der Sicherheit und Ordnung bekommt dadurch besonderes Gewicht, dass diese von denen ausgeht, die für Sicherheit und Ordnung, für Rechtssicherheit Verantwortung tragen: der Justiz.

Dieser grundsätzliche Denkfehler – Störung geht vom Einzelnen aus, nicht von der Justiz – lässt sich nicht wegdiskutieren und ist ja Ausdruck Ihres „Anliegens“, welches für mich nachvollziehbar ist aber im Verhältnis nicht wirklich relevant. Auch da ich unverändert weiter die Folgen des rechtsfreien Zustandes zu ertragen habe solange behördliches Handeln dort endet, wo die Eigeninteressen der Behörden enden. Zu hoffen, dass der rechtsfreie Zustand sich selbst regelt (Kind sucht Kontakt), ist rechtsstaatlich keine Option, wenn der „Rechtsstaat“ erst durch invasive Eingriffe (Verfügung mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung) diesen Zustand mit seinen verheerenden Folgen verschuldet hat (und weiter durch unsachgerechtes Vorgehen verschuldet).

Die Begrenztheit der polizeilichen Auftrages (temporäre „Sicherheit und Ordnung“/ Gefühl von Kontrolle) mag sicher strukturell bedingt sein, sie spielt dennoch insgesamt eine große Rolle, weil sie mir als Betroffenem und erschreckenderweise zeigt: es gibt zwar auch Wissen, Verständnis und Empathie, aber wenn es um harte Fakten und „Systemfehler“ geht eben keine Hilfe und auch keine Strafverfolgung. Relevant ist für die Polizei dann im Gegenteil die „Gefühlslage“ der Straftäter im Amt.

Es gibt hier eine massive Störung der Sicherheit und Ordnung durch Straftaten im Amt, durch Falschbeschuldigungen einer Kindsmutter und durch die Folgen eines Kindesentzuges unter Beihilfe der Justiz fernab der Rechtsbindung.

Der zweite Punkt noch:
Ich fand es im Nachhinein doch überaus verstörend, dass offenkundig noch immer in Betracht gezogen wird (oder auch nur so getan wird/von Anfang an getan wurde), dass ich selbst unter meinem Namen eine „anonyme“ Drohmail an das OLG Bamberg schicke.

Verstörend deshalb, weil es schlicht nicht zu glauben ist, dass der Konflikt und das, worum es hier geht, immer noch auf diesem Niveau wahrgenommen oder angegangen wird! (Der Vorgang hat insoweit nur noch einmal den „Gestaltungswillen“ des Herrn Lückemann offengelegt). Fränkische Juristen scheinen es – wenn man sich hieran orientiert – generell nur mit Menschen zu tun zu haben, die entweder von sich aus regressiv sind oder spätestens aufgrund der Behandlung durch die Justiz in regressive Muster zurückfallen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg