Offener Brief an den forensischen Gutachter Prof. Dr. Nedopil wegen andauernder Rechtsverweigerung durch die Justiz Würzburg

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Das Gutachten des Prof. Dr. Nedopil, erstellt nach einwöchiger Exploration in München im Januar 2010, hatte unmittelbar nach Zugang beim Landgericht Würzburg am 04. März 2010 dazu geführt, dass die Zielsetzung der Staatsanwaltschaft Würzburg und des 1. Strafsenats des OLG Bamberg, mich dauerhaft wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde nach § 63 StGB im forensischen Maßregelvollzug zu versenken, gescheitert war!

Prof. Nedopil zeigte auf, dass KEINE der Voraussetzungen für Anwendung der §§ 20/21 oder gar § 63 StGB vorlagen, ebenso wie KEINE der vom „Vorgutachter“ der Staatsanwaltschaft Dr. Groß, Würzburg gestellten „Diagnosen“ des Wahns und der Persönlichkeitsstörungen vorlagen und zutrafen.

Die aktuelle Situation der nun seit 18 Monaten entgegen vollstreckbaren richterlichen Beschlusses nun wieder fortgesetzte Kindesentfremdung, m.E. längst eine Kindesentführung verwirklicht, und die fortlaufende Rechtsverweigerung und Provokation hat mich nun veranlasst – auf Anraten mehrerer Helfer aus Würzburg, die dem Auflaufenlassen durch die Justiz Würzburg ebenso ratlos gegenüberstehen – den Gutachter Prof. Dr. Nedopil direkt zu kontaktieren. Dies geschieht nun in einem OFFENEN BRIEF.

Der Inhalt dürfte sich selbst erklären:

Offener Brief an Prof. Dr. Nedopil

Das Auflaufenlassen, die Rechtsverweigerung und die IGNORANZ gegenüber Grundrechten in der fränkischen Justiz hier ist schlicht nicht mehr hinzunehmen.

Betroffene werden gezielt geschädigt, provoziert und offenbar gewollt in die Kriminalität
und in Ausnahmesituationen getrieben.

Dort kann man sie dann nach Belieben kriminalisieren und pathologisieren!

Das ist meine Erfahrung nun seit zehn Jahren. Mit Rechtsstaatlichkeit und Gesetzesbindung hat all das nichts mehr zu tun. Auch Gustl Mollath war in ähnlicher Situation, als er vor dem Fehlurteil, das in sieben Jahre in die Forensik bringen sollte, mit keinem seiner Anliegen und Anzeigen, weder Schwarzgeld betreffend noch die Auseinandersetzungen mit seiner damaligen Frau betreffend, bei der Justiz durchdrang.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Die Täter machen ungeniert weiter !

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Ich werde hier nicht mehr argumentieren oder appellieren!

Die Fakten sind bekannt! Meine Geduld ist nach ZEHN JAHREN erschöpft!

JEDER KANN HIER NACHlESEN, WAS VORLIEGT!

Die Täterin, Rechtsanwältin Kerstin N., ehemals Marienplatz , 97070 Würzburg. hat beginnend Dezember 2003 kurz nach Geburt unseres Kindes mein Leben und meine Vaterschaft zerstört, böswillig, rücksichtslos, hinterrücks.

Die Motive hier nachzulesen:

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da dieses Gutachten hier vorgeblich die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt, Schreiben des Gerichts vom 27.12.2013, wurde der Link zunächst herausgenommen:

Schreiben des Gerichts, 27.12.2013 – 20 Monate Umgangsboykott.

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Die Täterin wird über Jahre von der Justiz Würzburg ermutigt, befördert, aufgestachelt.

Nach sechseinhalb Jahren zerstörter Vaterschaft versucht man mich 2009 als „Gefahr für die Allgemeinheit“ dauerhaft wegzusperren, aufgrund dieser Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich nach jahrelanger Kriminalisierung und böswilliger Kindesentfremdung einreichte:

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Bis heute habe ich keinen Cent Entschädigung erhalten für zehn Monate Versuch des Wegsperrens ohne Straftat und den Versuch, mich ohne Voraussetzungen nach Par. 63 StGB in der Forensik zu versenken. Die Täter völlig unbehelligt. Von einem „Irrtum“ gingen auch die Richter Dr. Barthel und Dr. Breuning nicht aus, die zusammen mit zwei Schöffen vor der 1. Strafkammer des Landgerichts auf FREISPRUCH von der von der Staatsanwaltschaft Würzburg konstruierten, phantasierten Straftat „Störung des offentlichen Friedens“ angblich durch dieses Schreiben an zwei Behörden erkannten, August 2010.

Nach diesem Freispuch und stillschweigender, für jeden erkennbare Entlarvung der Täter in der Justiz – für diese bis heute folgenlos – und infolge zwei Jahren gelungener Schadensbegrenzung durch 94 Treffen zwischen Vater und Kind zwischen 2010 und 2012 macht die Kindsmutter weiter wie zuvor.

Mein Kind wird von der Rechtsanwältin entzogen, die Vaterschaft mit Hilfe der Würzburger Rechtsanwältin Gabriele Hitzelberger zerstört: rücksichtslos, kindesschädigend, asozial.

Zuerst wird diese Beratung, Beschluss des Gerichts, von der Täterin verweigert, Dezember 2011:

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Dann wird dieser vollstreckbare Beschluss missachtet, momentan seit nun 18 Monaten, völlig unsanktioniert:

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Mittlerweile sind auch die Landgerichte in München und Stuttgart informiert.

Die näheren Fakten und Originaldokumente kann jeder hier im Blog weiter ÖFFENTLICH NACHLESEN.

Die Kindsmutter und Täterin seit nun Oktober 2010 untergetaucht, mein Kind faktisch entführt, böswillig entzogen, das Gericht schaut zu:

Die Kanzleiadresse am Marienplatz in Würzburg, mein einziger Kontaktpunkt zu meinem Kind seit Jahren, in „Nacht-und-Nebel-Aktion“ aufgegeben, was ich durch Zufall mitbekomme – das Schreiben ans Gericht:

Schreiben ans Gericht wegen „Untertauchen“ der Kindsmutter, 17.10.2012

Was glaubt man eigentlich, wie lange ich diese RECHTSBERWEIGERUNG und SEELISCHE GEWALT als Vater eines geschädigten Kindes noch hinnehme!

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Informiert, involviert und in Kenntnis sind aktuell u.a. neben den Gerichten:

– Rechtsanwalt Mulzer, Würzburg

– Jugendamt, Sachbearbeiter Pinilla, Abteilungsleiter Siegel, Würzburg

– Kinderschutzbund, Leiterin Duzy, Würzburg

– Gerichtsnahe Beratungsstelle, Mediatorin Schmelter, Würzburg

– Verfahrenspfleger Wegmann, Würzburg

– Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich, Würzburg

– die Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, Würzburg

– Anwaltsvereins Würzburg

– Gutachterin Behrend, Lemgo

– die Süddeutsche Zeitung, verschiedene Redakteure

– Mainpost, Würzburg (siehe Profil „mdeeg“ dort)

…..

Die Verfestigung der Missstände im Familienrecht durch Gutachten

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Seit Dezember 2012 ist die Gutachterin Katharina Behrend vom Familiengericht Würzburg eingesetzt:

Die Vorgeschichte und Verfahrensakten hier:

https://martindeeg.wordpress.com/2013/09/28/der-missbrauch-der-verfassungswidrigen-§-1626-a-bgb-alleinsorge-und-die-existenzzerstorenden-folgen/

Der Umgangsboykott dauert dessen ungeachtet seit Mai 2012 an.
Die Kindesentführung unter Beihilfe der Jusotz dauert seit Oktober 2012 derart an, dass mit kein Aufenthaltort und keinerlei Kenntnis über mein Kind bekannt ist!

Die Kindsmutter betreibt eine offenkundig zielgerichtete endgültige Zerstörung der Bindung und Beziehung zwischen Vater und Kind.

Die Justiz Würzburg, Richterin Treu und die zahlreich eingeschalteten Helfer sind zwar „betroffen“ angesichts der Tragödie. Die Kindsmutter kann jedoch weiter völlig ungehindert und ungeniert mithilfe der m.E. absolut ….. agierenden Erfüllungsgehilfin Hitzelberger die Schädigungen und Eskalationen mit jedem weiteren Tag vorantreiben und durch bloßen Zeitablauf manifestieren. Das Ziel der Kindsmutter: „Dämonisierung“ des Vaters, um alle Konflikte und Verantwortung von sich fernzuhalten! Auch zum Preis der irreversiblen Schädigung des eigenen Kindes.

Bereits vor Jahren haben Jopt/Behrend offenbar folgendes festgestellt: (genaue Datierung liegt nicht vor, die jüngsten Verweise beziehen sich jedoch auf 2003)

http://www.uwejopt.de/begutachtung/leipzig.html

Ein Resümee des Status quo, die absolute Bankrotterklärung für das deutsche „Familienrecht“:

„….Umso überraschender ist es, dass angesichts der aufgezählten Negativeffekte auf das elterliche Beziehungssystem nahezu 60 % der befragten RichterInnen mit der bisherigen Begutachtungspraxis uneingeschränkt zufrieden und ein weiteres Drittel dies zumindest teilweise ist. Wirklich unzufrieden sind lediglich knapp 3 Prozent. Die vorrangige Begründung lautet, dass die gutachterliche Empfehlung es ihnen ermöglicht, eine Entscheidung zu fällen und damit den Rechtsstreit mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft zu beenden. Ein Effekt, der mit nahezu jedem Gutachten verknüpft ist, unabhängig davon, ob der Expertenvorschlag in erkennbarem Zusammenhang zum Kindeswohl steht oder nicht. Somit lautet ein erstes Fazit der Untersuchung, dass die entscheidungsorientierte Begutachtung zumindest dem Gericht nützt.

……Hierzu zählt eine speziell für das juristische Denken typische Kausalitätsüberzeugung, wonach mit dem Beschluss bzw. Urteil des Gerichts nicht nur der Rechtsstreit als solcher beendet wird. Mit den dadurch geschaffenen „klaren Verhältnissen“ setzt zugleich auch eine klimatische Entspannung auf Seiten der Parteien ein, die sich wiederum – ganz im Sinne des KindRG – entlastend auf das Kind auswirkt. Diese Unterstellung ist auf vielen juristischen Feldern auch tatsächlich zutreffend, da sich die Streitparteien nach dem Gerichtsverfahren in aller Regel nicht wieder begegnen, was durch Rechtsmittel lediglich verzögert werden kann. Ob sich damit aber auch die konfligierenden Einstellungen verändert haben, darf zumindest angezweifelt werden. Die automatische Gleichsetzung von Rechtsfrieden mit Beziehungsfrieden ist höchst fraglich.
 
Sie gilt aber ganz sicher nicht, wenn die Streitenden Eltern sind, die durch Gerichtsbeschluss in Gewinner und Verlierer aufgespalten wurden, da es auf dem Feld des Kindschaftsrechts um nichts Materielles geht (jedenfalls nicht unmittelbar), sondern um das Leben mit und die Alltagsnähe zum eigenen Kind. Betroffen ist somit nicht selten die eigene Identität. Wer hier „verliert“, dessen Persönlichkeit wird wesentlich stärker bedroht als in sonstigen Rechtsstreitigkeiten. Vor diesem Hintergrund kann nicht überraschen, wenn sich viele Eltern auch nach Abschluss des familiengerichtlichen Verfahrens weiterhin unversöhnlich gegenüber stehen.
 

…..Mit anderen Worten: Aus Rechtsfrieden darf nicht automatisch Konfliktminderung oder gar Befriedung auf der Beziehungsebene abgeleitet werden. Wo die Empfehlung des Gutachters nur deshalb hingenommen wird, weil sie ohnehin unabwendbar erscheint, können Gerichte zwar die Zustimmung beider Eltern erzielen. Dennoch muss der den Rechtsstreit begründende Konflikt damit aber nicht abklingen, er kann durchaus auch stärker werden, wenn der Verlierer nur aus Ohnmacht zugestimmt hat, tatsächlich jedoch die Begründung für seiner Niederlage weiterhin nicht einsieht.
 
Somit ist festzuhalten, dass durch die – fremdbestimmte – traditionelle Begutachtung der trennungsbedingte Elternkonflikt nach Beendigung des Rechtsstreits häufig noch größer wird, was die psychischen Belastungen für das Kind weiter ansteigen lässt.

….Insofern sollte ein Gutachter im Kindschaftsrecht stets erst versuchen, die angetroffenen Verhältnisse zusammen mit den Eltern so zu verändern, dass sich für das unfreiwillig in Mitleidenschaft gezogene Kind im Idealfall eine psychische Balance zwischen seinen Bedürfnissen nach Nähe und Wachstum einstellt. Womit das gemeinsame Gespräch ins Zentrum sachverständiger Methodik rückt.

Dass die Kindsmutter hier – Rechtsanwältin und Steuerberaterin – nicht nur die gemeinsame Beratung sondern JEDWEDE KOMMUNIKATION, KOOPERATION nicht nur mit mir als Vater des gemeinsamen Kindes sondernd seit einem Jahr auch mit ALLEN hierfür eingesetzten Helfern VERWEIGERT – hiergegen wird in Würzburg NICHTS unternommen!!

Man kommt seitens Jopt/Behrend zu folgender Alternative:

„Alternative: Lösungsorientierte Begutachtung
 
Schon vor 17 Jahren hat der Erstautor erstmals die Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels für die Rolle der Psychologie im Familienrecht aufgezeigt und erste Vorschläge zur Neugestaltung vorgestellt (Jopt, 1987, 1992). Dieses Konzept wurde in den folgenden Jahren stetig weiterentwickelt und liegt inzwischen als interdisziplinäre Monografie vor (Bergmann, Jopt & Rexilius, 2002). Dort stellen alle am Familiengericht tätigen Professionen dar, wie für ihre jeweilige Disziplin das traditionelle, auf den Entscheidungsträger Gericht zugeschnittene Konzept abgelöst werden kann durch ein lösungsorientiertes Vorgehen, das die Veränderung und Neugestaltung hochstrittiger familialer Konstellationen zur Entlastung des Kindes als gemeinsame Aufgabe eines professionellen Verbundes aus Juristen und Kinderkundlern versteht.
 
Zur Rolle der Psychologie bzw. des SV haben Jopt & Rexilius (2002; Rexilius, 2003) in diesem Reader ausführlich dargelegt, wie eine neue Arbeitsweise schon heute aussehen kann, ohne dafür aus familienrichterlicher Sicht erst noch rechtliche Voraussetzungen schaffen zu müssen (vgl. auch Bode, 2001, 2002). Trotz beachtlicher Erfolge dieses Ansatzes ist die Kritik allerdings beträchtlich, wobei erstaunlicher Weise vor allem aus den Reihen professioneller Gutachter der größte Widerstand kommt (z. B. Kluck, 2003; Salzgeber, 2003a). Demgegenüber sind die von einzelnen Juristen vorgetragenen Bedenken nicht inhaltlicher, sondern in erster Linie rechtlicher Natur (z. B. Finke, 2003; Willutzki, 2002).
 
Die FamilienrichterInnen aus der Richterstudie teilen diese Skepsis jedoch überwiegend nicht. Über die Hälfte der Befragten (51.3 %) wünschte sich den lösungsorientierten Ansatz als Regelfall für die Vorgehensweise von Sachverständigen, wobei sie keinerlei Bedenken hatten, dass es dann zur Kollision mit der ZPO kommen könnte (vgl. Jopt & Zütphen, 2004 b). Demgegenüber ist der Kreis von RichterInnen, die bereits gezielt lösungsorientierte Sachverständigenaufträge erteilen, in Anbetracht der geringen Anzahl von ExpertInnen, die diesen Ansatz beherrschen, naturgemäß (noch) wesentlich kleiner.
 
Somit liegt schon seit langem ein nicht nur theoretisches, sondern auch praktisch erprobtes Alternativkonzept vor, das als Grundlage dienen könnte, um in Überlegungen einzutreten, wie sich der Beitrag der Forensischen Psychologie im Familienrecht nutzbringender für die betroffenen Kinder gestalten lässt. Da nicht länger nur eine Minderheit von RichterInnen und Sachverständigen mit systemisch-lösungsorientierter Ausrichtung dies fordert, sondern inzwischen auch aus den Reihen traditioneller Gutachter[1] und skeptischer Juristen[2] erstmals Forderungen nach entsprechenden Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen laut werden, erscheint die Zeit für eine solche Neubestimmung reif.“
 

Diese „Neubestimmung“ wird sich nun an der Realität messen lassen.

Momentan ist es so, dass jedweder Schaden durch Untätigkeit in Kauf genommen wird!

Die Feigheit der Medien

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Das Vorgehen hier der Süddeutschen Zeitung hier spiegelt den Umgang mit der gesamten Problematik.

Man hat kein Problem damit, Männer pauschal als Täter zu verunglimpfen, als notorisch gewalttätig und aggressiv diskriminieren zu wollen.

Das ganze gipfelt dann in „Tips“ von Fraunnetzwerkerinnen und ideologische Allgemeinplätze bei jedem sich bietenden Anlass.

In der Print-Ausgabe gestern erschien folgender Artikel:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ehefrau-erstochen-chronik-eines-angekuendigten-mordes-1.1825675

Zitat einer Sybille Stotz vom „Frauennotruf“:

„Die Beziehung zu beenden und auszuziehen, sei der beste Schutz, sagt Stotz. „Es gibt immer Möglichkeiten, 70 Prozent unserer Hilfesuchenden schaffen den Start in ein neues Leben.“….“

Heute erschien der Artikel online.

Innerhalb kürzester Zeit wurde die Kommentarfunktion ausgeschaltet. Die offenkundig rege Beteiligung entsprach wohl nicht der gewünschten Vorgabe! Man will offenbar keine Diskussion und keine Prävention, sondern weiter Klischees dreschen!

Mein Kommentar war u.a. folgender:

Absolut asozial, wie hier Klischees und Vorurteile gedroschen werden.

So etwas in der Zeitung zu „raten“, halte ich – auch als ausgebildeter und langjährig tätiger Polizeibeamter – für VERANTWORTUNGSLOS:

Zitat: „Die Beziehung zu beenden und auszuziehen, sei der beste Schutz, sagt Stotz. „Es gibt immer Möglichkeiten, 70 Prozent unserer Hilfesuchenden schaffen den Start in ein neues Leben.“….“

Diese Frauennetzwerkerin „rät“ Frauen, ihre Beziehung zu beenden? Und dann?
Wenn der Mann als Folge die Frau tötet, steht sie hilflos daneben, wie man hier sieht!

Wenn der Konflikt eskaliert, der Steuerzahler für gerichtliche Auseinandersetzungen um Sorge-/Umgangsrechte und die Rechte des Kindes aufkommen muss, Suizide folgen, Bindungszerstörungen und hieraus folgende Suchterkrankungen etc. –  wo ist dann Diese Frau Stotz?

Unfassbar! Beschämend für die Süddeutsche Zeitung, solchen Leuten im Zuge eines Mordes ein solches Forum zu bieten, um ihre konfliktverstärkenden Thesen zu verbreiten!

Ich habe das Thema anhand der Berichterstattung auch dieses Mordes INFOLGE eines „Kontaktverbotes“ hier im Blog ausführlich behandelt:

https://martindeeg.wordpress.com/2013/10/26/449/

https://martindeeg.wordpress.com/2013/10/31/wie-die-justiz-vater-und-eskalationen-provoziert-das-stalking-phantasma-beim-paarkonflikt-mit-kind-2-frauenhaus-co/

Mehr Fakten und wie eben das  Gewaltschutzgesetz, beiläufig und  mit falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkt, mein Leben und das meines Kindes seit ZEHN JAHREN zerstört:

https://martindeeg.wordpress.com/

Einzelne Beiträge liefern Details! Das ist kein Thema für flapsige Parolen und einfache Ratschläge wie den der Frau Stotz:

https://martindeeg.wordpress.com/2013/11/01/lebenszerstorung-durch-falschbeschul/

https://martindeeg.wordpress.com/2013/11/16/fakten/

https://martindeeg.wordpress.com/2013/11/12/581/
…..“
Kommentar Ende.

Deswegen erlaubte ich mir auch in der SZ einen Hinweis auf das Buch von Gerhard Amendt:

http://ikaruverlag.com/

Gerhard Amendt

„Von Höllenhunden und Himmelswesen

Plädoyer für eine neue Geschlechter-Debatte

Sind Männer wirklich gewalttätiger als Frauen und ist die westliche Geschichtsschreibung tatsächlich nur eine Aneinanderreihung von männlichen Gewaltakten? Werden Frauen als Opfer geboren und ist körperliche Unterlegenheit automatisch mit Gewaltlosigkeit gleichzusetzen?

Viele dieser Klischees haben sich in über 40 Jahren der Geschlechter-Debatte verselbstständigt. Mittlerweile gilt es als Gemeinplatz, dass Frauen von Geburt an stets die schlechteren Chancen im Leben haben. Diese Meinung hat Eingang in fast alle Lebensbereiche gefunden – angefangen vom Kindergarten, über die Schule bis zur Ausbildung der Pädagogen bis in die Massenmedien. Doch blickt man in die privaten Lebensverhältnisse, findet man nur wenige Beweise für eine derart feindselige Polarisierung.

Gerhard Amendt hat sich ein Forscherleben lang mit den vielfältigen Bedingungen von Partnerschaften und Generationenbeziehungen beschäftigt. Seine Erfahrungen stammen sowohl aus der Lehre und Forschung vor allem aber aus politischen Projekten. Er hält nichts von der Zwei-Fronten-These und erteilt den Diskussionen um rechtliche Bevorzugung von Frauen und der gängigen Schuldzuweisung an Männern eine klare Absage. Stattdessen will er neue Wege für Männer und Frauen aufzeigen, die gemeinsam gangbar sind. Denn im Alltagsleben ist die Teilung der Welt in „teuflische“ Männer und „himmlische“ Frauen weder realistisch, noch fördert sie ein konstruktives Miteinander.

Eine aufschlussreiche und aufweckende Analyse, die das Verharren in der einseitigen Debatte um Schuld und Sühne beenden wird.“…

Vor der Sperrung der Diskussionsfunktion hatte die SZ noch den Kommentar eines Staatsanwaltes als „besonders lesenswert von der Redaktion empfohlen“ hervorgehoben, der zum einen den Bericht lobte und zum anderen rhetorisch fragte, wie man denn herausfinden könne, welche „Bedroher“ zum Mörder werden. Dazu brauche es „Glück“…..!

Man hofft auf „Glück“ bei Verhinderung von Morden indem man schließlich großzügig alle Männer und Väter in (traumatisierenden) Trennungssituationen gleich ausgegrenzt, kriminalisiert und auf Zuruf von Frauen vorauseilend als Täter behandelt!? Ist das Ihr Ernst?

Dass man Täter durch Ausgrenzung erst schafft – der Gedanke wird offenbar zwanghaft abgewehrt!

Meine Antwort auf die rhetorische Frage aufgrund Erfahrung und Beschäftigung mit dem Thema seit zehn Jahren als Betroffener, als Vater und vor dem Hintergrund 15 Jahre Polizeitätigkeit interessiert niemanden.

Man unterbindet einfach eine längst fällige Diskussion und geht schlichten Wahrheiten aus den Weg: dass nämlich Männer durch die gesamte deutsche Justiz permanent diskriminiert werden und „Gewalt“ AUCH eine Folge dieser massiven Missstände ist.

M.Deeg

Weiter andauernde Kindesentführung unter Beihilfe der Würzburger Justiz.

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1. Rechtlicher Rahmen

§ 235 StGB, „Entziehung Minderjähriger“:

http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html

„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,

den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.“

Der BGH hat bereits 1998 zum Thema „Kindesentführung“ durch einen Elternteil festgestellt:

BGH, 4 StR 594/98, Urteil vom 11.02.1998!

http://www.recht-in.de/urteil/kindesentziehung_durch_sorgeberechtigten_elternteil_4_str_594_98_bgh_urteil_8442.html

Zitat: Auch das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils falle unter den Schutzbereich des § 235 StGB. Die Vorschrift diene nämlich mittelbar dem Schutz des Kindes. Zwar enthalte das das Umgangsrecht weder ein Erziehungsrecht, noch eine Erziehungspflicht. Das Umgangsrecht habe aber die Funktion, die Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache zu verfolgen und damit einer Entfremdung vorzubeugen. Das Kindschaftsreformgesetz habe dies noch erheblich erweitert. Damit schütze das Umgangsrecht das zwar ruhende, aber wieder auflebbare Sorgerecht. Zudem entfalte § 235 StGB nur bei weiter Auslegung die gewollte generalpräventive Wirkung.“

Hier der Volltext des Urteils:

http://www.papa-ya.de/onlinemagazin/index.php?option=com_content&view=article&id=371:bgh-strafbarkeit-bei-stgb-s-235-kindesentzug-durch-den-allein-sorgeberechtigte-elternteil&catid=42:umgangsrecht&Itemid=168

Wesentlich ist auch folgende Feststellung:

„Der BGH und der Umgangsboykott“, aus Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 03/2012

Hier heißt es unter „Ausblick“:

„Die Fälle des Umgangsboykotts offenbaren in besonderer Weise, dass häufig nur eine frühzeitige Förderung einvernehmlicher Lösungen der nachhaltigen Beilegung des Elternkonflikts zuträglich ist. Gelingt dies nicht in einem auch aus Sicht des Kindes vertretbaren Zeitraum wird die Gefahr immer größer, dass den staatlichen Einflussmöglichkeiten Grenzen gesetzt werden. Die professionell am Verfahren Beteiligten bewegen sich damit auf dem schmalen Grat nach ihrem gesetzlichem Auftrag (vgl. § 156 FamFG) einerseits die einvernehmliche Lösung von Umgangskonflikten zu fördern, andererseits aber den Gefahren einer faktischen Präjudizierung begegnen zu müssen.

Der Einzelfall hier…

2. Vorgeschichte:

Frau Rechtsanwältin Kerstin N. lernte ich im Jahre 2000 in Stuttgart kennen. Unter der Perspektive der Familienbildung gab ich letztlich konkret beim Zusammenzug in eine gemeinsame Wohnung der Erpressung und dem Druck seitens einzelner Vorgesetzter bei der Polizeibehörde nach und kündigte ohne jede persönliche wirtschaftliche Absicherung und berufliche Orientierung meine Beamtenstellung auf Lebenszeit nach 15 Jahren. (Die Umstände dieser erzwungenen Kündigung und das Verhalten insbesondere eines Vorgesetzten bei der Polizei, der mir wegen zu langer Haare „Berufsverbot“ erteilte, wurde hier bereits angerissen und wird in Kürze weiter ausführlichst behandelt).

Ein Argument seitens der Rechtsanwältin war, dass sie als Rechtsanwältin und Steuerberaterin den „höherwertigen“ Beruf hat. Fünf Wochen nach dem Einzug in die gemeinsame Wohnung verschwand Frau N. wie bereits bei einem vorherigen Partner, ohne jede Absprache aus der gemeinsamen Wohnung und tauchte bei ihrem Vater in Würzburg bzw. bei ihrer damals in Karlsruhe lebenden Mutter unter.

Dieses Intermezzo, bis heute nicht geklärt gibt Einblicke in das Beziehungsverhalten der Frau, das man durchaus euphemistisch als ambivalent-unsicheres Bindungsverhalten klassifizieren kann, sobald eine gewisse Stabilität und Verantwortung in einer Beziehung erreicht wird – eben durch gemeinsame Wohnung oder auch ein gemeinsames Kind. Damals ließ mich dies ratlos zurück.

Während des „Untertauchens“ mietete Frau N. ohne mein Wissen eine Wohung in Würzburg an und „kündigte“ ebenfalls ohne mein Wissen die erst zwei Monate zuvor gemeinsam bezogene Wohnung, allerdings unwirksam.

Nach einer von mir forcierten Aussprache in einer Würzburger Lokalität konnten zwar Anlass und Umstände des „Konflikts“ und ihres Verhaltens nicht geklärt werden, jedoch war innerhalb eines Abends ihrerseits wieder der Wille da, mit mir eine Familie zu gründen.

Ich gab dem, emotional angefasst, wieder nach und akzeptierte die veränderten Umstände: das bedeutete ein Pendeln zwischen Stuttgart und Würzburg (zu dieser Stadt hatte ich bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Bezug!), wobei ich für die Miete der Wohnung bei Stuttgart in Höhe von 1050 Euro alleine aufkam.

Bereits drei Monate später war Frau N. schwanger.

Während dieser Zeit wurde dem Thema, wo man jetzt wohnen wolle, ihrerseits ausgewichen. Die zunehmenden finanziellen Belastungen durch die Situation wurden ausgeblendet. Das ambivalente Beziehungsverhalten, das mich zuvor sehr belastete, hörte während der Schwangerschaft schließlich komplett auf.

Nach der Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes änderte sich alles – schlagartig: ob das die Klassifizierung einer postnatalen Depression verdient, kann ich nicht beurteilen.

Innerhalb von drei Monaten wurde ich unter tätiger Mithilfe des Vaters von Frau N., Herrn Willi N, der eine Straße weiter wohnte, als Vater komplett „ausgebootet“. Dieser Großvater des Kindes, seit 25 Jahren alleinlebend, den ich während der dreijährigen Beziehung und auch während der Schwangerschaft seiner Tochter so gut wie nie sah, war „plötzlich“ täglich präsent, vereinnahmte das Kind und beeinflusste schließlich intrigant seine Tochter dazu, sich von mir zu trennen.

Nachdem mir am 12. Dezember 2003 der Zutritt zur gemeinsamen Wohnung verwehrt wurde, in dem sich mein Kind befand, fuhr ich zurück nach Stuttgart. Dort erhielt ich am 22. Dezember 2003 die mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung von Rechtsanwältin N. über das Zivilgericht Würzburg, Rechtspflegerin Frau Lassen, erwirkte sog. Gewaltschutzverfügung zugestellt. Unterzeichnet hat das Pamphlet der Beschuldigte und Richter Thomas Schepping, heute beim 1. Strafsenat des OLG Bamberg.

Hierin heißt es gemäß der Intention des gegen Männer gerichteten Gesetzes, dass mir bei Androhung von bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder 6 Monaten Haft „verboten“ wird, Kontakt zu Rechtsanwältin N. aufzunehmen, mich ihr zu nähern etc..

Es ist dieses Gesetz, das im übrigen immer wieder bis hin zu eskalativen Tötungen als konkrete Folge derarter Verfügungen führt, vor allem weil Väter und Kinder hier komplett ausgeblendet und zum Objekt werden und vielfach massivste Verlustängste und Trennungstraumata aktiviert und ausgelöst werden.

Es ist jedoch genau das, was Frauennetzwerke, Justiz und Polizei den Frauen empfehlen: sofort, bereits bei „psychischer Belastung“ diese häusliche-Gewalt-Karte zu ziehen, Männer anzuzeigen und Verfügungen zu erwirken.

Unter dem Strich ist es das invasive Eindringen eines mit den Folgen und Konsequenzen völlig überforderten Behördenapparates in die Privat- und Intimsphäre von Männern. Aufgrund purer „Glaubhaftmachung“ selbst dominantester und rücksichtlosester Frauen.

Auf diese Art löste Frau Rechtsanwältin N. alle ihre eigenen psychischen Probleme und Launen derart auf, indem sie mich als Gewalttäter diffamierte und auf einer juristischen Ebene (auf der sie sich bestens auskennt) eine unkommunizierte Trennung erzwang.

Hierfür reichte die Angabe bei der Rechtspflegerin, dass ich sie belästigen und bedrohen würde, am 12. Dezember zuvor versucht hatte, in die Wohnung „einzudringen“ und (tatsächlich trat ich aus Wut gegen die Tür) und sie schon lange von mir getrennt sei, ich nur ihr „Ex-Freund“ und insbesondere: dass sie das Kind „alleine“ wollte.

Jeder Richter der eine solche Sache auch nur ansatzweise ernst nimmt, hätte hier Nachfragen und Nachforschungen angestellt. Stattdessen wurden selbst meine ausführlichen Schreiben und Anträge (dringendes Ersuchen auch an das Familiengericht wegen Kontakt zum Kind und Klärung der Situation) in einem Widerspruch, mit dessen Verfassen ich das erste Weihnachtsfest meines Kindes verbrachte, ignoriert und nach dem in Franken üblichen Muster verfahren: Frauen sind immer Opfer und Männer sind Täter – sind sie keine Täter, machen wir sie dazu……!

Die Vorgänge zwischen 2003 und 2013 sind ausführlich in diesem Blog dargestellt. Die Originaldokumente für jeden einsehbar…

Unter Beteiligung des Richters Thomas Schepping wurde ich 2009/2010 für insgesamt zehn Monate zu Unrecht in Haft genommen, hiervon sieben Monate in der Forensik Lohr, wo man mich dauerhaft als „Gefahr für die Allgemeinheit“ nach § 63 StGB wegsperren wollte. Der Anlass der Maßnahmen war eine von mir gegen die Staatsanwaltschaft eingereicht Dienstaufsichtsbeschwerde.

3. Zerstörung der Vaterschaft durch Zeitablauf:

Das Familiengericht Würzburg, Richterin Treu, verschleppte den Vorgang um acht Monate, August 2004, bis es zu einer ersten mündlichen Verhandlung kam. Hierdurch wurde bereits die Bindung zu meinem Kind, bei dem ich von Geburt bis zur Entsorgung mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes fast täglich zusammen war, zerstört.

Hernach wurde erst einmal ein Gutachten über die Eltern bei dem Würzburger Prof. Wittkowski beantragt. Der stellte fest, mittlerweile Dezember 2004, dass es einen Konflikt gab und empfahl, mich aufgrund dessen komplett auszugrenzen.

Die Richterin Treu beauftragte im April 2005, nächste Verhandlung, den Verfahrenspfleger Rainer Moser mit wöchentlichen Kontakten zwischen Vater und Kind.

Nachdem ich zwei Monate hierauf nichts vom diesem als Verfahrenspfleger völlig überforderten und unfähigen Menschen hörte, musste ich über das Gericht praktisch erzwingen, dass er sich im Juni 2005 mit mir traf. Kontakte fanden nie statt.

Die Richterin Treu, ebenfalls aus Überforderung, erließ hierauf im August 2005 einen völlig willkürlichen und rechtswidrgen „Umgangsausschluss“ für zwei Jahre gegen mich und mein Kind und manifestierte so die Bindungszerstörung.

Während all dieser Jahre wurde ich mit schwachsinnigen und rechtsfremden Strafanzeigen überzogen, stand wegen Beleidigung, versuchter Nötigung etc. in Würzburg vor Gericht. Die Mainpost titelte in einem solchen Verfahren, in dem es um vier Beleidigungen ging, wo man sich nicht sicher war, ob es nicht doch „Meinungsbekundungen“ seien, kurz vor meinem 36 Geburtstag: „Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“. Diese Linie hielten die Gerichtsreporterin Gisela Schmidt konsequent bis 2010 durch, später stieß noch der Schreiber Patrick Wötzel hinzu, der seine Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Falschbeschuldigungen gleichzeitig auf seiner Homepage verbreitete. So fanden die Zeitungsberichte über mich auch Eingang in selbstreferentielle feministische Seiten wie „Stalking-forum“, wo das männerverachtende „häusliche-Gewalt“-Phantasma und die falschen Statistiken sich selbst nähren.

Es ging der Rechtsanwältin N. während all dieser Jahre, in der sie mithilfe der Justiz Würzburg mein Leben und meine Vaterschaft zerstörte nur darum, sich selbst aus der Affäre zu ziehen, keine Nachfragen beantworten zu müssen, keine Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen.

Als sie mir um die Mittagszeit in Würzburgs Fussgängerzone entgegenkommt, unser Kind im Buggy, wechselt sie auf die andere Strassenseite.

Als ich dem Kind eine Karte schicke, zeigt sie das als „Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz“ bei der Polizei an. Ebenso die auf meine Initiative von der Evangelischen Beratungsstelle zugegangene Bitte um ein Gespräch bspw. bei dem dort tätigen Würzburger Mediator und Dipl-Psychologen Wagner oder von dem sich mit PAS und Kindesentfremdung beschäfigtenden Psychotherapeuten Boch-Galhau, Würzburg.

Im Jahr 2007 wurden auf meine nachhaltige Initiave wiederum wöchentliche Kontakte über den Kinderschutzbund vereinbart und vertraglich festgelegt. Auch diese Vereinbarung vereitelte Rechtsanwältin N. mit der Argumentation, das Kind wolle nicht. Damals 4 Jahre alt.

Dei Folge dieses Scheiterns: meine zehnmonatige zu Unrecht erfolgte Haft, für die bis heute kein Cent Entschädigung seitens des Freistaates Bayern erfolgte. Weil u.a. Richter Thomas Schepping meinte, „selbst schuld“….

4. Kindesentführung nach 94 Treffen, 2010 – 2012:

Erst im Mai 2010 wurde – wie hier im Blog bereits ausführlich dargelegt – 94 Treffen und eine gelungene Kontaktanbahnung durchgesetzt, Richterin Sommer, Familiengericht Würzburg.

Nachdem diese Kontakte, der Bindungsaufbau seit Juni 2012 wieder nach bisherigem Muster vereitelt werden und die Rechtsanwältin N. mithilfe der Anwältin Hitzelberger wieder versuchte, mich zu entwerten und zu diffamieren, um die Ausgrenzung und Zerstörung meiner Vaterschaft komplett zu machen, ist die Kindsmutter mit Kind seit Oktober 2012 (wie ebenfalls bereits dargestellt) untergetaucht.

Die Kanzleiaddresse in der Innenstadt von Würzburg besteht nicht mehr.
Beim letzten Geburtstag meines Kindes gab ich eine Karte bei der ehem. benachbarten Anwaltskanzlei im gleichen Gebäude ab und kann nur hoffen, dass Karte und Inhalt mein Kind erreicht haben.

Für all dies zeichnet schuldhaft die unsägliche Justiz in Würzburg verantwortlich, die sich zuerst invasiv und vorverurteilend einmischte, zerstörte und sich nun wegduckt!

Für mich als Vater ist dies, was hier seit über einem Jahr passiert, endgültig und faktisch eine Kindesentführung, wie oben dargestellt.

Die psychischen Folgen kann zweifellos jeder, der selbst Kinder hat, nachvollziehen.

Straftatbestände dienen dazu, Opfer und Leid zu verhindern. Dies geschieht hier nicht!

Im Gegenteil betreibt die Justiz Würzburg hier ganz offenkundig aus Unfähigkeit und anderen rechtsfremden Gründen Beihilfe zur Kindesentführung!

Die gilt es nun öffentlich zu machen……

5. Die „Helfer“

a) Die „Strafverfolger“

Rechtsanwältin N. fand von Anfang an willige und sie in ihrer Opferrolle befördernde Juristen: angefangen mit dem völlig desinteressierten und charakterlich ungeeigneten Beschuldigten Schepping, der ihre falsche Eidesstattliche Versicherung deckte und den ursächlichen Aktenvorgang schuf, indem er sich die Falschaussage und Befindlichkeitsdarstellung der Rechtsanwältin N. zu eigen machte und alles andere ignorierte – insbesondere meine Vaterschaft! Als er nach einem halben Jahr gezwungen war, wenigstens die Fassade eines formalen Verfahrens in einem Gerichtssaal (die erste „Verhandlung“ auf meine Beweisvorlagen/Widerspruch hin fand in seinem „Zimmer“ statt…) vorzugaukeln, war sein erster Satz: „Herr Deeg, es ist egal, was Sie sagen, ich werde die Verfügung in jedem Fall erlassen.“

Es ging wie genannt um „akuten Gewaltschutz“ und „Prävention“.

Dieser sog. Richter hat mich zu diesem Zeitpunkt, Juni 2004, bereits über ein halbes Jahr Teilhabe am Leben meines Kindes gekostet! Das „verjährt“ auch nicht!

(2010 hat Schepping sich wieder invasiv in mein Leben gemischt, indem er ohne Straftat einen Haftbefehl erließ und anschließend die Verweigerung der Entschädigung verweigerte, in Tateinheit mit Dr. Baumann, OLG Bamberg).

Besonders hervorgetan hat sich auch die heute als Vorsitzende Richterin tätige Staatsanwältin Angelika Drescher, m.E. eine Radikalfeministin, die die Rechtsanwältin, ebenso wie die Polizeibeamtinnen der „häuslichen-Gewalt-Abteilung“ Würzburg, dazu „ermutigte“, sinnfreie Strafanzeigen gegen mich zu erstatten. Die Staatsanwältin konstruierte diese „Straftaten“ dann irgendwann selbst, manifestierte die Kluft zwischen den Eltern und initiierte die wilb)lkürlichen Pathologisierungsversuche, die 2009 in die Freiheitsberaubung in der Forensik mündeten.

Dass ein Vater so an seinem Kind hängt, dass er sich auch von solchem Amtsmissbrauch nicht schrecken lässt, können sich kinderlose Juristinnen mit zwanghaften Charakterzügen offensichtlich nicht vorstellen. Dass es überhaupt Menschen gibt, die sich auch unter Inkaufnahme von Repressionen gegen derartes Unrecht stellen, ist diesen Juristen offenkundig „wesensfremd“.

Einziges Ziel dieser Strafverfolger ist es offenkundig, Menschen, die nicht kuschen und buckeln, größtmöglichen Schaden zuzufügen.

b) Jugendamt / Familiengericht

Das Hinhalten, Verschleppen, das Auflaufenlassen, das Messen mit zweierlei Maß und das Befördern und Verschulden der Kindesentfremdung und der Bindungszerstörung durch Untätigkeit gegenüber der Kindsmutter, deren Straftaten und Lügen in keiner Weise angegangen werden, ist bereits zur Genüge hier dargelegt.

Der Sachbearbeiter des Jugendamtes Würzburg, der seit 2004 (!) „zuständig“ ist, ist Mario Pinilla, der beginnend mit dem ersten Gespräch am 27. Juni 2004 über Jahre vor allem für eines sorgte: dass der Konflikt eskalierte! Dies, indem er versuchte, die alleinsorgeberechtigte Mutter vor jeder gemeinsamen Elternberatung, jeder Kommunikation und jeder Kooperation zu „schützen“.

Erst nachdem ich 2009/2010 zu Unrecht inhaftiert wurde, Richterin Sommer vom Familiengericht tatsächlich einen vollstreckbaren Beschluss erliess und die Gesetzesreformen durch EGMR und Bundesverfassungsgericht auch in der fränkischen Provinz nicht mehr gänzlich ignoriert werden konnten, änderte er seine Strategie dahingehend, dass auch die Kindsmutter an Gesprächen beim Kinderschutzbund teilnehmen musste. Lange hielt dies nicht an. Auch ging freilich seine Tätigkeit nie darüberhinaus, ein- bis zweiseitige „Stellungnahmen“ abzugeben, in denen er vor allem die Eltern kritisierte und zwar völlig unabhängig des Machtgefälles und der Ausgrenzung meiner Person als Vater, unter strenger Wahrung einer lebensfremden „Gleichheit“.

Erst dieses Jahr erfuhr ich, dass er offenbar mein Kind in all den Jahren NIE auch nur gesehen hat.

Nachdem seit Juni 2012 auch der vollstreckbare Beschluss auf die wöchentlich durchzuführenden Treffen durch die Kindsmutter verletzt wird, habe ich mich am 30 April 2013 beim Leiter des Fachbereichs „Jugend und Familie“ hierüber beschwert. Es geschah nichts.

Am 18. September 2013, einen Tag nach der letzten Gerichtsverhandlung, erfolgte die zweite Beschwerde bei Herrn Siegel.

Es geschah wieder: nichts!

Das Jugendamt Würzburg ist – nicht nur in meinem Fall – ein die Untätigkeit der Gerichte kaschierender Klotz am Bein, bestenfalls überflüssig, schlimmstenfalls massiv schädigend tätig. Wenn bspw. wie in anderen Fällen auf „Verdacht“ Kinder in Pflegefamilien kommen – während nichtverheirateten Vätern (wie einem Bekannten von mir) auch bei Erziehungunfähigkeit der alleinsorgeberechtigten Mutter des Kindes seit Jahren das Sorgerecht verweigert wird – offenbar ein lukratives, ständig wachsendes „Geschäft“, Bericht der Mainpost vom 15.11.2013:

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Pflegeeltern-dringend-gesucht;art736,7791430

Ein „Fall“ der Kindesentfremdung durch eine Rechtsanwältin, die ihr Kind unter böswilliger Ausgrenzung des Vaters seelisch missbraucht, irreversibel die Bindung zerstört, den Vater mit allen Mitteln ausgrenzt ist für ein Jugendamt Würzburg offenbar kein „Fall“, der groß die Bedächtigkeit und zur Schau getragene Betroffenheit stört!

c) Kinderschutzbund und Beratungsstellen

Die Maßnahme des „begleiteten Umgangs“ über den Kinderschutzbund war einmal gedacht zum Schutz des Kindes bei sexuellem Missbrauch oder Gewalt. Hieraus wurde mittlerweile  bundesweit eine „Alltagsmassnahme“ zum Schutz der Mutter vor Kooperation und Kommunikation mit entsorgten Vätern. Dass diese eine derarte „Begleitung“ zurecht auch als demütigend, entmündigend, diskriminierend und invasiv in privateste Belange eindringend erleben (weshalb sie in zahlreichen Fällen von vornherein nie zum Einsatz kommt) interessiert in diesem auf Frauen und Mütter zentrierten Umfeld nicht. 

In meinem „Fall“ fanden schliesslich nach sechseinhalb Jahren Entfremdung – die die Justiz Würzburg verschuldet hat – und mehreren gescheiterten Vereinbarungen erst 2010 bis 2012 zugunsten der sich verweigernden Kindsmutter 94 (!) – üblich sind in Stuttgart bspw. 6 Treffen, in „schwierigen“ Fällen 12 – durch den Kinderschutzbund Würzburg statt. Als es darum ging, die Situation zu normalisieren, die Bindung auszuweiten,  Entlastung durch  Beratung der Eltern zu erreichen, verweigerte Rechtsanwältin N. als – immer noch – Alleinsorgeberechtigte zuerst die Beratung/Mediation und dann die weiteren Kontakte. 

Richterin Treu ließ sie wieder gewähren, zerstörte wieder die Bindung! Momentan 18 Monate! 

Die Leiterin des DKSB in Würzburg, Irene Duzy, ermutigte die Kindsmutter über all die Jahre in ihrer „Opferrolle“ und zur Verweigerung beim geringsten Anlass. Auch als der Bindungsaufbau gelungen war! 

Was die ehrenamtlichen Helferinnen des Kinderschutzbundes angeht, Lisa Marx und Christine Scholl, so sind beide noch nie vom Gericht befragt worden. Alles, was diese hochkompetent, empathisch und entlastend für das Kind während der über zwei Jahre erfolgten „Begleitung“ erreichten, zerstörte auch die Leiterin Duzy durch Unsensibilität, Unvermögen und Mütterzentriertheit. 

Der vorhandene Schriftverkehr, auch dieser im Zweifelsfall zu veröffentlichen, spricht für sich. 

Während der Jahre der Entfremdung versuchte ich erfolglos auch Hilfe bei einer der „gerichtsnahen“ Beratungsstellen in Würzburg zu erhalten. Auch das führte zu einer Strafanzeige durch die Kindsmutter. 
 
Erst als die Richterin Treu im Dezember 2011 die gemeinsame Beratung bei der Mediatorin Katharina Schmelter veranlasste, kam überhaupt etwas zustande: die Mutter verweigerte dennoch ungehindert nach zwei Einzelgesprächen mit Frau Schmelter auch hier jede Kooperation – ungehindert:

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Schreiben Familiengericht, 22.03.2012: „getrennte“ Besprechung beim Kinderschutzbund

Ich selbst als geschädigter Vater hatte mittlerweile 25 „Einzelgespräche“ in denen es nun vor allem darum geht, wann der Rechtsweg beendet ist und andere Wege beschritten werden, weil das Kind ohnehin „verloren“ ist. Das Verhalten der Justiz ist nur noch als Provokation zu verstehen.

d) Die Anwälte

Rechtsanwältin N. hat über die Jahre viele Anwälte verschlissen, die ihr aufgrund falscher Opferdarstellungen oder standesbedingter Solidarität bei ihrem rücksichtslosen Vorgehen zur Seite standen.

Als Rechtsanwalt Ulrich Rothenbucher das Mandat niederlegt, Januar 2011 (das oben war sein letzter Schriftsatz), folgte der bislang schädigendste und …… Eingriff durch Gabriele Hitzleberger.

Die Rolle dieser Juristin Hitzlberger ist hier im Blog ausführlich dargelegt – ich werde hierauf nicht mehr eingehen. Wenn die Bindung zu meinem Kind nicht wieder reparabel ist werde ich Gabriele Hitzlberger für ihre rücksichtslose, empathiefreie und ….. Einmischung und die Zerstörungen seit März 2012 in einen sensiblen Konflikt und mit Belastung eines Kindes, den sie bis heute micht begriffen hat, ganz fraglos zur Verantwortung ziehen.

Eine bereits 2012 eingereichte Zivilklage und eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg führten zu der üblichen Entledigung durch Gericht und Kammer. Auch das, bereits Sommer letzten Jahres, in keiner Weise ernst genommen….

Der Würzburger Rechtsanwalt Christian Mulzer, der mich gegen die Kriminalisierungs- und Pathologisierungsversuche der Justiz über Jahre als Pflichtverteidiger vertrat und den Freispruch 2010 erreichte, ist über den Sachverhalt, so wie viele andere, im Bilde.

Nach einem Gespräch am 18. September 2013 informierte ich ihn infolge der unsäglichen, weiter verschleppenden Verhandlung am Tag zuvor in seiner Kanzlei. Es folgten mehrere Telefonate, zuletzt am 18. November. Rechtsanwalt Mulzer setze sich bereits im September ebenfalls erfolglos in dieser Sache ein, wie er mir in Mail mitteilte und sagte dies vorgestern nochmals zu.

Die Anliegen habe ich auch, beginnend letztes Jahr, mehrfach vorgebracht beim Anwaltsverein Würzburg und bei der Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“, wo die Verantwortliche Hitzlberger tätig ist – eine Antwort oder Rückmeldung erfolgte nicht.

Resümee:

Alle Beteiligten versuchen offenbar, mich – böswillig oder aus Hilflosigkeit – wieder derart auflaufen zu lassen, die emotional massiv belastende Entfremdung eskalieren zu lassen, um wieder eine Kriminalisierung und/oder Pathologisierung nach bekanntem Muster vorschieben zu können, um die eigene – massive und unerträgliche – Unfähigkeit zu vertuschen.

Ich werde daher nun sowohl an Prof Dr. Nedopil als auch an Minister Bausback einen „offenen Brief“ schreiben und hier veröffentlichen.

Auch die Verschleppung durch die Gutachterin Katharina Behrend, die seit Dezember 2012 mit einem Gutachten beauftragt ist, und hinter der sich die Richterin Treu nun seitdem versteckt, obwohl wie aus den Schriftsätzen ersichtlich, die Kontakte zu meinem Kind unabhängig von der Gutachtenerstellung durchzuführen sind, ist unerträglich.

Gutachten werden regelhaft missbraucht, um auf Zeit zu spielen! Die Schädigung von Kindern und Vätern wird so manifestiert.

Gutachterin Behrend tut das Gegenteil von dem, was sie in Vorträgen als notwendig aufzeigt:

Klicke, um auf Vortrag%20Dr.%20Katharina%20Behrend%206.11.12%20-%20Präsentation.pdf zuzugreifen

Wie genannt: das Verhalten der Justiz ist eine einzige Provokation. Die Süddeutsche Zeitung sollte endlich darüber berichten.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Öffentlicher Aufruf: Verdacht auf Kindesentführung durch Würzburger Rechtsanwältin

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Ich werde aufgrund der Untätigkeit in Kürze alle Beteiligten hier namentlich nennen und um Hinweise über den Aufenthaltsort der Kindsmutter bitten, die seit über einem Jahr mit meinem Kind ungehindert von der Justiz untergetaucht ist!

Hier in diesem Blog wurde beginnend August 2013 ausführlich und anhand von Originaldokumenten die Situation, die Vorgeschichte und die immense Schädigung durch Behörden und Justiz Würzburg dargelegt.

Der Anlass war die einseitig erzwungene, mittels falscher Ediesstattlicher Versicherung „bekanntgemachte“ Trennung der Mutter des Kindes drei Monate nach Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes. Seither wurde ich von dieser Provinzjusitz entrechtet, als Objekt kriminalisiert und pathologisiert und meine Vaterschaft über nun fast zehn Jahre zerstört. Zwischen Mai 2010 und Mai 2012 fanden 94 Treffen statt, weil die Mutter jede Kommunikation und Kooperation verweigert, musste dies mithilfe von ehrenamtlichen Helferinnen des Kinderschutzbundes erfolgen. Auch mein Kind wurde – wie üblich bei solcher Einmischung und solchem Versagen – in den prägenden Jahren und irreversibel massiv entfremdet, durch diese Justiz und ihre Akteure.

Die Behörden und Gerichte sind ausführlich informiert, zahlreiche hilflose Helfer involviert. Die für die Situation Vernatwortlichen, die Kindsmutter und deren Würzburger Anwältin Gabriele Hitzelberger können ungehindert weiter schädigen und verschleppen. Ich werde auflaufen gelassen, ignoriert, die Schäden und Entfremdung täglich verstärkt.

Offenbar ist das Ziel auch Provokation, um dann – wie in den Jahren 2003 bis 2010 – in rechtsfremder Weise gegen mich vorgehen zu können.

Tatsache ist, dass die zuständige Richterin am Familiengericht Würzburg, weiter verschleppt:

Sie zerstört hierdurch meine Vaterschaft und manifestiert durch Zeitablauf (wie bereits 2004) die Entfremdung und den Bindungsverlust.

Im Gespräch gestern mit der vom Gericht im Dezember 2011 eingesetzten Mediatorin, Frau Schmelter, die mit der gemeinsamen Beratung der Eltern zur Entlastung des Kindes beauftragt wurde (die die Kindsmutter bereits im Januar 2012 wegen vorgeblicher „psychischer Probleme“ verweigerte, siehe Akten) wurde mir nun geraten, doch mit Prof. Dr. Nedopil Kontakt aufzunehmen und diesem die Entwicklung zu schildern.

Dieser hatte bekanntermaßen durch sein Gutachten 2010 die Realität aufgezeigt. Auch im Spiegel 35/13 bezog er sich in einem Interview im SPIEGEL auf meine Begutachtung….

Dieser Rat zeigt, wie hilflos, ratlos und völlig überfordert auch die Helfer in der Region sind.

Ich werde daher nun für rückhaltlos Transparenz sorgen und alle Namen mit der Bitte um Hilfe in Kürze veröffentlichen.

Heute ist wieder Freitag. Laut bestehendem vollstreckbarem Beschluss (mehrmals hier verlinkt) des Familiengerichts Würzburg vom 09.04.2010, Richterin Sommer, müsste heute Nachmittag ein Treffen mit meinem Kind stattfinden. 

Diese Treffen finden nun seit 77 Wochen nicht statt!

Folgen des feministischen Missbrauchs der Justiz

Da mich dieses Schicksal persönlich besonders aufregt:

Eine Tochter beschuldigt ihren Vater der Vergewaltigung.

Das System macht, was es macht: von Jagdeifer und Voreingenommenheit gepackt wird ohne jeden Beweis verurteilt.

Nach siebzehn Jahren sagt die Tochter die Wahrheit und gibt detailliert Auskunft, in welchem Klima und mit welchen Einflüssen sie es zu tun hatte.

Derweil versucht der verantwortliche Richter auch nach seinem FEHLURTEIL zu sieben Jahren Haft gehen den unschuldigen Vater, sich zu rechtfertigen….

http://www.sueddeutsche.de/panorama/unschuldig-im-gefaengnis-einspruch-euer-ehren-1.1816068

Diskutiert wurde das Thema bereits hier:

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/11/06/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-2/comment-page-1/#comment-28674

Ich halte dieses ganze Justizgebaren für einen gesamtgesellschaftlichen Skandal, angefangen mit der ständigen Aufforderung durch staatliche Stellen und Frauennetzwerke, doch „häusliche Gewalt“ gegen Männer bei jeder sich bietenden Gelegenheit anzuzeigen, das Konstrukt „Gewaltschutzgesetz“ bereits bei psychischer Belastung zu nutzen und ähnliches.

Hier nur beispielhaft der Internet-Auftritt der entsprechenden professionalisierten und von Steuergeldern bezahlten Frauennetzwerke, München:

Der Missbrauch des „Kindeswohls“, um Männer auszugrenzen, stets auf der Agenda und auch Thema einer Podiumsdiskussion u.a. mit Prof. Salgo Am 21. November:

Klicke, um auf Zwischen-Kinderschutz-und-Elternrecht.pdf zuzugreifen

Der euphemistische Titel: „Zwischen Kinderschutz und Elternrecht“….

Dieses Thema muss endlich von anderer Seite her betrachtet werden!

Von den Opfern her, den geschädigten Kindern bis bereits in die dritte entfremdete Generation und den Vätern!

Update 22.11.2013

Wie bestellt, zum Thema Geschlechterdebatte das neue Buch von Gerhard Amendt („Scheidungsväter“):

http://ikaruverlag.com/

Gerhard Amendt

Von Höllenhunden und Himmelswesen

Plädoyer für eine neue Geschlechter-Debatte

Sind Männer wirklich gewalttätiger als Frauen und ist die westliche Geschichtsschreibung tatsächlich nur eine Aneinanderreihung von männlichen Gewaltakten? Werden Frauen als Opfer geboren und ist körperliche Unterlegenheit automatisch mit Gewaltlosigkeit gleichzusetzen?

Viele dieser Klischees haben sich in über 40 Jahren der Geschlechter-Debatte verselbstständigt. Mittlerweile gilt es als Gemeinplatz, dass Frauen von Geburt an stets die schlechteren Chancen im Leben haben. Diese Meinung hat Eingang in fast alle Lebensbereiche gefunden – angefangen vom Kindergarten, über die Schule bis zur Ausbildung der Pädagogen bis in die Massenmedien. Doch blickt man in die privaten Lebensverhältnisse, findet man nur wenige Beweise für eine derart feindselige Polarisierung.

Gerhard Amendt hat sich ein Forscherleben lang mit den vielfältigen Bedingungen von Partnerschaften und Generationenbeziehungen beschäftigt. Seine Erfahrungen stammen sowohl aus der Lehre und Forschung vor allem aber aus politischen Projekten. Er hält nichts von der Zwei-Fronten-These und erteilt den Diskussionen um rechtliche Bevorzugung von Frauen und der gängigen Schuldzuweisung an Männern eine klare Absage. Stattdessen will er neue Wege für Männer und Frauen aufzeigen, die gemeinsam gangbar sind. Denn im Alltagsleben ist die Teilung der Welt in „teuflische“ Männer und „himmlische“ Frauen weder realistisch, noch fördert sie ein konstruktives Miteinander.

Eine aufschlussreiche und aufweckende Analyse, die das Verharren in der einseitigen Debatte um Schuld und Sühne beenden wird.“

Schadensersatz wegen Verdacht vorsätzlich erstatteten Fehlgutachtens für die Staatsanwaltschaft, Par. 63 StGB

Man fasst offenbar eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt gegen einen Unschuldigen immer noch als „Bagatelle“ und lässliche Sünde auf!

Die Staatsanwaltschaft Würzburg und der 1. Strafsenat des OLG Bamberg versuchten mich 2009 sehr gezielt und mit immenser Energie als „Gefahr für die Allgemeinheit“ nach Par. 63 StGB dauerhaft wegzuperren.

Bis heute habe ich für die zehnmonatige „Untersuchungshaft“ / Unterbringung nach 126 a StPO unter dieser Zielvorgabe nicht einen Cent Entschädigung erhalten.

Der rechtsfreie Raum Würzburg / Bamberg schottet sich ab! Man hofft offenbar immer noch, die massiven Straftaten im Amt, der – offenbar übliche – Amtsmissbrauch „erledigen“ sich, irgendwie….

Ich werde daher nun beim Landgericht Stuttgart eine Schadensersatzklage auch gegen den Gutachter im Auftrag der Staatsanwaltschaft Würzburg, Dr. Groß, einreichen.

Hier die wesentlichen Dokumente:

„Einweisungsgutachten“ für §§ 126 a StPO/ 63 StGB, Juli 2009

Unterbringungsbefehl 03.08.09

Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09

Gutachten Prof. Nedopil Auszug 02.03.10

Antrag Verweigerung Entschädigung GenSta Bamberg

Und die Vorgehensweise der Justiz Würzburg gegen „ihren“ Gutachter bisher:

Beschluss LG Würzburg, 04.02.2010, Abweisung PKH zur Einweisung aufgrund Fehlgutachten, Dr. Groß

Zivilverfahren gg. Forensik RA Kohl Verweigerung PKH

Update 11.11.2013:

Hier nun die heute beim Landgericht Stuttgart eingereichte Klage auf Schadensersatz wegen vorsätzlich erstattetem Fehlgutachten für die Staatsanwaltschaft Würzburg, um mich ohne Vorliegen einer Straftat und ohne medizinische Voraussetzungen dennoch nach § 63 StGB dauerhaft in der Forensik wegzusperren:

Klage gegen Dr. Groß, Würzburg

Update 21.11.2013

Natürlich: das erste, was das Landgericht Stuttart versucht, ist die Entledigungn mittels „örtlicher Unzuständigkeit“ und die Verweisung nach Würzburg.

Werde alle Schriftsätze hier öffentlich machen.

Update 30.11.2013

Das Landgericht Stuttgart wurde mit Schreiben vom 22.11.2013 um weitere Auskunft ersucht.

Als nächstes erhielt ich diesen Beschluss, der mich zum einen veranlasste, das unverschämte Verhalten dieser Richter polizeilich zur Anzeige zu bringen, das m.E. eine Rechtsbeugung darstellt und zweitens – gezwungenermassen, man kann auch sagen: genötigterweise – der Verweisung an das Landgericht Würzburg „zuzustimmen“, wo jedes Verhalten nicht nur der eigenen Juristen sondern auch der „eigenen“ Gutachter gedeckt wird:

Entledigung durch Landgericht Stuttgart, Klage gegen Dr. Groß wegen Fehlgutachten, Az. 15 O 441/13, Beschluss vom 25. Nov. 2013

Ich bin die fortlaufende Rechtsverweigerung, Bagatellisierung und das Verhalten der Justiz leid! Der Fortgang auch dieser Klage erfolgt öffentlich.

Als ich telefonisch beim Landgericht anfragte, weshalb mein Schreiben vom 22.11.2013 in keiner Weise berücksichtigt wurde, endete das Telefonat damit, dass die Angestellte der Geschäftsstelle, eine Frau Storkenmaier, den Hörer auflegte.

Dieses gerichtliche Abschotten durch Angestellte scheint mittlerweile Methode zu haben.

Auch das ist nicht hinnehmbar!

Update 21.12.2013

siehe Fortsetzung….

https://martindeeg.wordpress.com/2013/12/21/schadensersatz-wegen-verdacht-auf-vorsatzlich-erstattetes-fehlgutachten-fur-die-staatsanwaltschaft-wurzburg-2-az-64-o-226813-lg-wurzburg/

Stand 7. November 2013: Auflaufenlassen, Aussitzen und Verschleppen: Juristen und Behörden

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Man nimmt die Sache offenbar weiter in keiner Weise ernst.

Offenkundig versucht man, mich gezielt weiter auflaufen zu lassen und irgendwelche Reaktionen zu provozieren, die man dann gegen mich verwenden kann! Beim Polizeiposten meines Wohnortes ging letzte Woche ein Ersuchen ein, mich „einzuschätzen“, da man wie bereits mehrfach in den vergangenen 10 Jahren, eine „Eigen-/ und Fremdgefährdung“ aus einem meiner zahlreich eingereichten Schriftsätze herauslesen konnte – wenn man wollte.

Der Polizeibeamte, der das nicht so sah, hatte es nach eigener Aussage mit einem „vernünftigen und intelligenten Menschen“ zu tun und hat – hoffentlich – dem Absender des Ersuchens, Präsidialrichter Rebmann beim OLG Stuttgart, mitgeteilt, dass endlich eine inhaltliche Prüfung meiner „Anliegen“ angezeigt ist!

Ich versuche das „Problem“ auf den Punkt zu bringen:

Nachdem ich wegen „zu langer Haare“ durch einen Vorgesetzten nach fünfzehn Jahren aus dem Polizeidienst gemobbt wurde und die Mutter des gemeinsamen Kindes kurz darauf meine Vaterschaft und die Beziehung in einem Abwasch mittels einer mit falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkten Gewaltschutzverfügung „beenden“ wollte, stand ich mit Mitte 30 vor dem NICHTS, beruflich und privat.

Da hier eine Klärung von Fakten und Realität anstand, an der außer mir jedoch niemand Interesse hatte, wurde ich zuerst zum typisch männlichen „Täter“ stilisiert, der a) mit einer Trennung nicht klarkommt, dann zum b) psychisch auffälligen Querulanten und schließlich versuchte man mich c) zur „Gefahr für die Allgemeinheit“ zu phantasieren, die man nur noch wegsperren kann, weil „wahnhaft“ und überhaupt…

Die Folgen für mein Kind waren und sind allen bis heute offensichtlich egal!

Allen voran der Kindsmutter!

Nach zehn Jahren Dauer dieses Konfliktes kann ich nun guten Gewissens sagen:

Das Problem liegt gewiss nicht bei denen, die sich gegen derartes Unrecht stellen.

Zuerst wird man auflaufen gelassen, in der Hoffnung, der Vorgang erledigt sich ohne lästiges Tätigwerden und großen Aufwand. Wenn das nicht funktioniert, folgt Schema F. Wer sich wehrt, wird zum Feinbild und mit allen Mitteln verfolgt, bis hin zum dauerhaften „Wegsperren“. Danach das ganze wieder von vorne: Auflaufenlassen, Reaktionen abwarten…

MEINE GEDULD IST ERSCHÖPFT!

Hier in aller Kürze die FAKTEN, „emotionslos“, anhand Verfahrensakten – ich weiß, Aktenstudium ist nicht jedermanns Sache, solange keine Schlagzeilen vorliegen.

1.Das Auflaufenlassen durch das Familiengericht

Seit Juni 2012 wird dieser vollstreckbare Beschluss (!!!) des Familiengerichts Würzburg ungehindert und ungeniert missachtet. Sämtliche Anträge diesbezüglich, endlich auf die alleinsorgeberechtigte Kindsmutter einzuwirken, werden von der Richterin ignoriert:

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Dass die gerichtlich festgelegten Kontakte zwingend durchzuführen sind und weiterer Zeitablauf und Verhinderung Folgen hat, wurde bereits hier allgemein zustimmend festgestellt, vor mittlerweile fast 11 Monaten.
Hier wurde auch zum wiederholten Male an die Kindsmutter appelliert und die Schädigung des Kindes schriftlich dargelegt:

Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…

2. Das Hinweggehen über eine Freiheitsberaubung im Amt durch führende Juristen in Franken

Bis heute habe ich für zehn Monate „Untersuchungshaft“ und den ohne jede Voraussetzung erfolgten Versuch, mich wie Gustl Mollath als gefährlichen „Querulanten“ in der Forensik zu versenken, nicht einen Cent Entschädigung erhalten.

Wie skrupellos, rechtsbeugend und verlogen hierbei vorgegangen wurde, indem man mich anhand einer Aktenlage entwerten und als gefährlichen „Irren“ darstellen wollte, ist beispielhaft belegt:

Der Unterbringungsbefehl nach Par. 126a StPO, Ziel die Anwendung des Par. 63 StGB, die dauerhafte Unterbringung im forensischen Massregelvollzug für psychisch Kranke Straftäter – nachdem ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hatte:

Unterbringungsbefehl 03.08.09

Nachdem sich all das als Lüge und Konstruktion einer aus dem Ruder gelaufenen, offenkundig persönlich gekränkter, böswilliger Justizangehöriger herausgestellt hat, verweigern diese auch noch ungeniert die Haftentschädigung:

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Auch die zivilrechtliche Geltendmachung gegen den Psychiater, der mit seinem Fehlgutachten hier im Auftrag der Staatsanwaltschaft diese Posse ermöglichte, werden bis heute vereitelt:

„Einweisungsgutachten“ für §§ 126 a StPO/ 63 StGB, Juli 2009

Das Zivilgericht Würzburg hierzu: „passt schon“, der Dr. Groß ist „bekannt“, alles Super:

Beschluss LG Würzburg, 04.02.2010, Abweisung PKH zur Einweisung aufgrund Fehlgutachten, Dr. Groß

3. Das Decken der Falschbeschuldigung eines Polizeidirektors

Wie konnte es überhaupt soweit kommen, dass ein unbescholtener, im Leben stehender Polizeibeamter mit Ende 30 plötzlich als „Gefahr für die Allgemeinheit“ dauerhaft weggesperrt werden soll, ohne dass nachvollziehbare Straftaten vorliegen. Querulant? Spinner?

Weist darauf nicht auch folgendes hin: die Darstellung des ehemaligen Vorgesetzten, der mich wegen meiner Haarlänge als „Gefahr“ für das Ansehen der Polizei aus dem täglichen Dienst „entfernte“, mir praktisch ein Berufsvebot erteilte und mich ohne nennenswerte Tätigkeit allein in ein Büro setzte, um Druck auszuüben? Schwierigkeit mit „Autoritäten“, also „Querulant“, oder: Bedrohung für (falsche) Autoritäten, weil immun gegen Machtmissbrauch und Dummheit, auch wenn „vorgesetzt“?

Hier jedenfalls die Lesart des Vorgesetzten, nach der ich unfähig war, ein „Sportkonzept“ zu erarbeiten (auch das eine dreiste Lüge, man muss nur PHK Roth fragen, der tatsächlich Interesse an dem Sportkonzept hatte…):

Eisele Stellungnahme

Und hier die Darstellung des Petitionsausschusses des 14. Landtags von Baden-Württemberg der – Gottseidank – abgewählten Mappus-CDU, die sich anhand Aktenlage dazu versteigt, mich 2009 als ohnehin „charakterlich ungeeignet für den Polizeiberuf“ hinstellen zu wollen und genüsslich „Dienstvergehen“ aufzählt, die es nie gab:

Petition Landtagsdrucksache, Baden-Württemberg

Den Landtag hatte ich im übrigen – Fürsorgepflicht gemäß Beamtenstatusgesetz – um „Hilfe“ ersucht, handschriftlich, als ich in der Forensik Lohr saß. Das Ergebnis spricht für sich. Bis heute hielt man es nicht für angezeigt, ein persönliches Gespräch mit mir zu führen!

Wenn irgendjemand der Verantwortlichen noch glaubt, man könne so weitermachen wie bisher, das ganze einfach aussitzen oder bagatellisieren, mich formaljuristisch weiter auflaufen lassen: DAS IST EIN IRRTUM!

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Lebenszerstörung durch Falschbeschuldigung, Gewaltschutzgesetz

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Der Klarheit halber habe ich hier auf zehn Seiten – kürzer geht nicht – zusammengefasst, was im Wesentlichen vorliegt.

Alle Strafanzeigen wurden bis heute ohne jede inhaltliche Prüfung und Bearbeitung entledigt, bei den Behörden, wo die Beschuldigten tätig sind oder die sie leiten.

Anlass für all diese Maßnahmen ist die Tatsache, dass die Mutter meines Kindes – die in ihrem Leben nach eigner Aussage nie sexualisierte Gewalt, und wie ich weiß, auch sonst nie Gewalt erfahren hat – aus persönlicher Laune und Befindlichkeitsstörung heraus das tat, wozu Frauen in Deutschland vom Gesetzgeber und ideologisch Fehlgeleiteten implizit ermutigt und aufgefordert werden: sie hat die Justiz dazu missbraucht, sich – drei Monate nach der Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes – von mir zu trennen, indem sie mich als Gewalttäter diffamierte. Eine dominante und selbstbewusste und passiv-aggressive Frau mutiert zum Opfer und wird dafür belohnt.

Es braucht nicht, wie andere Fälle der letzten Tage aufzeigen, der aktuellste von gestern…

http://www.badische-zeitung.de/offenburg/ehemann-vom-vorwurf-der-vergewaltigung-freigesprochen–76694340.html

… den Falschvorwurf der Vergewaltigung – es reicht vor einem deutschen Gericht einen Mann als „Belästiger“ hinzustellen, um ihn infolge als „Täter“ zu kriminalisieren und von eifrigen Staatsanwälten und Polizistinnen verfolgen zu lassen. Wie weit das geht, habe ich hier im Blog ausführlich belegt.

Die Folgen über zehn Jahre nun hier:

Chronologie Straftaten im Amt Würzburg

Die Beschuldigten schweigen zu den seit 2010 erhobenen Vorwürfen der Freiheitaberaubung im Amt.

Wegen „Verleumdung“ etc. wurde ich bis heute nicht angegangen….

Update 11.11.2013:

Hier nun der der unten in den Kommentaren erwähnte Bericht der SZ, „Ab ins Gefängnis“:

„Ab ins Gefängnis“, SZ v. 09. Oktober 2013