
1. Rechtlicher Rahmen
§ 235 StGB, „Entziehung Minderjähriger“:
http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html
„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.“
Der BGH hat bereits 1998 zum Thema „Kindesentführung“ durch einen Elternteil festgestellt:
BGH, 4 StR 594/98, Urteil vom 11.02.1998!
http://www.recht-in.de/urteil/kindesentziehung_durch_sorgeberechtigten_elternteil_4_str_594_98_bgh_urteil_8442.html
Zitat: „Auch das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils falle unter den Schutzbereich des § 235 StGB. Die Vorschrift diene nämlich mittelbar dem Schutz des Kindes. Zwar enthalte das das Umgangsrecht weder ein Erziehungsrecht, noch eine Erziehungspflicht. Das Umgangsrecht habe aber die Funktion, die Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache zu verfolgen und damit einer Entfremdung vorzubeugen. Das Kindschaftsreformgesetz habe dies noch erheblich erweitert. Damit schütze das Umgangsrecht das zwar ruhende, aber wieder auflebbare Sorgerecht. Zudem entfalte § 235 StGB nur bei weiter Auslegung die gewollte generalpräventive Wirkung.“
Hier der Volltext des Urteils:
http://www.papa-ya.de/onlinemagazin/index.php?option=com_content&view=article&id=371:bgh-strafbarkeit-bei-stgb-s-235-kindesentzug-durch-den-allein-sorgeberechtigte-elternteil&catid=42:umgangsrecht&Itemid=168
Wesentlich ist auch folgende Feststellung:
„Der BGH und der Umgangsboykott“, aus Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 03/2012
Hier heißt es unter „Ausblick“:
„Die Fälle des Umgangsboykotts offenbaren in besonderer Weise, dass häufig nur eine frühzeitige Förderung einvernehmlicher Lösungen der nachhaltigen Beilegung des Elternkonflikts zuträglich ist. Gelingt dies nicht in einem auch aus Sicht des Kindes vertretbaren Zeitraum wird die Gefahr immer größer, dass den staatlichen Einflussmöglichkeiten Grenzen gesetzt werden. Die professionell am Verfahren Beteiligten bewegen sich damit auf dem schmalen Grat nach ihrem gesetzlichem Auftrag (vgl. § 156 FamFG) einerseits die einvernehmliche Lösung von Umgangskonflikten zu fördern, andererseits aber den Gefahren einer faktischen Präjudizierung begegnen zu müssen.
Der Einzelfall hier…
2. Vorgeschichte:
Frau Rechtsanwältin Kerstin N. lernte ich im Jahre 2000 in Stuttgart kennen. Unter der Perspektive der Familienbildung gab ich letztlich konkret beim Zusammenzug in eine gemeinsame Wohnung der Erpressung und dem Druck seitens einzelner Vorgesetzter bei der Polizeibehörde nach und kündigte ohne jede persönliche wirtschaftliche Absicherung und berufliche Orientierung meine Beamtenstellung auf Lebenszeit nach 15 Jahren. (Die Umstände dieser erzwungenen Kündigung und das Verhalten insbesondere eines Vorgesetzten bei der Polizei, der mir wegen zu langer Haare „Berufsverbot“ erteilte, wurde hier bereits angerissen und wird in Kürze weiter ausführlichst behandelt).
Ein Argument seitens der Rechtsanwältin war, dass sie als Rechtsanwältin und Steuerberaterin den „höherwertigen“ Beruf hat. Fünf Wochen nach dem Einzug in die gemeinsame Wohnung verschwand Frau N. wie bereits bei einem vorherigen Partner, ohne jede Absprache aus der gemeinsamen Wohnung und tauchte bei ihrem Vater in Würzburg bzw. bei ihrer damals in Karlsruhe lebenden Mutter unter.
Dieses Intermezzo, bis heute nicht geklärt gibt Einblicke in das Beziehungsverhalten der Frau, das man durchaus euphemistisch als ambivalent-unsicheres Bindungsverhalten klassifizieren kann, sobald eine gewisse Stabilität und Verantwortung in einer Beziehung erreicht wird – eben durch gemeinsame Wohnung oder auch ein gemeinsames Kind. Damals ließ mich dies ratlos zurück.
Während des „Untertauchens“ mietete Frau N. ohne mein Wissen eine Wohung in Würzburg an und „kündigte“ ebenfalls ohne mein Wissen die erst zwei Monate zuvor gemeinsam bezogene Wohnung, allerdings unwirksam.
Nach einer von mir forcierten Aussprache in einer Würzburger Lokalität konnten zwar Anlass und Umstände des „Konflikts“ und ihres Verhaltens nicht geklärt werden, jedoch war innerhalb eines Abends ihrerseits wieder der Wille da, mit mir eine Familie zu gründen.
Ich gab dem, emotional angefasst, wieder nach und akzeptierte die veränderten Umstände: das bedeutete ein Pendeln zwischen Stuttgart und Würzburg (zu dieser Stadt hatte ich bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Bezug!), wobei ich für die Miete der Wohnung bei Stuttgart in Höhe von 1050 Euro alleine aufkam.
Bereits drei Monate später war Frau N. schwanger.
Während dieser Zeit wurde dem Thema, wo man jetzt wohnen wolle, ihrerseits ausgewichen. Die zunehmenden finanziellen Belastungen durch die Situation wurden ausgeblendet. Das ambivalente Beziehungsverhalten, das mich zuvor sehr belastete, hörte während der Schwangerschaft schließlich komplett auf.
Nach der Geburt unseres gemeinsamen Wunschkindes änderte sich alles – schlagartig: ob das die Klassifizierung einer postnatalen Depression verdient, kann ich nicht beurteilen.
Innerhalb von drei Monaten wurde ich unter tätiger Mithilfe des Vaters von Frau N., Herrn Willi N, der eine Straße weiter wohnte, als Vater komplett „ausgebootet“. Dieser Großvater des Kindes, seit 25 Jahren alleinlebend, den ich während der dreijährigen Beziehung und auch während der Schwangerschaft seiner Tochter so gut wie nie sah, war „plötzlich“ täglich präsent, vereinnahmte das Kind und beeinflusste schließlich intrigant seine Tochter dazu, sich von mir zu trennen.
Nachdem mir am 12. Dezember 2003 der Zutritt zur gemeinsamen Wohnung verwehrt wurde, in dem sich mein Kind befand, fuhr ich zurück nach Stuttgart. Dort erhielt ich am 22. Dezember 2003 die mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung von Rechtsanwältin N. über das Zivilgericht Würzburg, Rechtspflegerin Frau Lassen, erwirkte sog. Gewaltschutzverfügung zugestellt. Unterzeichnet hat das Pamphlet der Beschuldigte und Richter Thomas Schepping, heute beim 1. Strafsenat des OLG Bamberg.
Hierin heißt es gemäß der Intention des gegen Männer gerichteten Gesetzes, dass mir bei Androhung von bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder 6 Monaten Haft „verboten“ wird, Kontakt zu Rechtsanwältin N. aufzunehmen, mich ihr zu nähern etc..
Es ist dieses Gesetz, das im übrigen immer wieder bis hin zu eskalativen Tötungen als konkrete Folge derarter Verfügungen führt, vor allem weil Väter und Kinder hier komplett ausgeblendet und zum Objekt werden und vielfach massivste Verlustängste und Trennungstraumata aktiviert und ausgelöst werden.
Es ist jedoch genau das, was Frauennetzwerke, Justiz und Polizei den Frauen empfehlen: sofort, bereits bei „psychischer Belastung“ diese häusliche-Gewalt-Karte zu ziehen, Männer anzuzeigen und Verfügungen zu erwirken.
Unter dem Strich ist es das invasive Eindringen eines mit den Folgen und Konsequenzen völlig überforderten Behördenapparates in die Privat- und Intimsphäre von Männern. Aufgrund purer „Glaubhaftmachung“ selbst dominantester und rücksichtlosester Frauen.
Auf diese Art löste Frau Rechtsanwältin N. alle ihre eigenen psychischen Probleme und Launen derart auf, indem sie mich als Gewalttäter diffamierte und auf einer juristischen Ebene (auf der sie sich bestens auskennt) eine unkommunizierte Trennung erzwang.
Hierfür reichte die Angabe bei der Rechtspflegerin, dass ich sie belästigen und bedrohen würde, am 12. Dezember zuvor versucht hatte, in die Wohnung „einzudringen“ und (tatsächlich trat ich aus Wut gegen die Tür) und sie schon lange von mir getrennt sei, ich nur ihr „Ex-Freund“ und insbesondere: dass sie das Kind „alleine“ wollte.
Jeder Richter der eine solche Sache auch nur ansatzweise ernst nimmt, hätte hier Nachfragen und Nachforschungen angestellt. Stattdessen wurden selbst meine ausführlichen Schreiben und Anträge (dringendes Ersuchen auch an das Familiengericht wegen Kontakt zum Kind und Klärung der Situation) in einem Widerspruch, mit dessen Verfassen ich das erste Weihnachtsfest meines Kindes verbrachte, ignoriert und nach dem in Franken üblichen Muster verfahren: Frauen sind immer Opfer und Männer sind Täter – sind sie keine Täter, machen wir sie dazu……!
Die Vorgänge zwischen 2003 und 2013 sind ausführlich in diesem Blog dargestellt. Die Originaldokumente für jeden einsehbar…
Unter Beteiligung des Richters Thomas Schepping wurde ich 2009/2010 für insgesamt zehn Monate zu Unrecht in Haft genommen, hiervon sieben Monate in der Forensik Lohr, wo man mich dauerhaft als „Gefahr für die Allgemeinheit“ nach § 63 StGB wegsperren wollte. Der Anlass der Maßnahmen war eine von mir gegen die Staatsanwaltschaft eingereicht Dienstaufsichtsbeschwerde.
3. Zerstörung der Vaterschaft durch Zeitablauf:
Das Familiengericht Würzburg, Richterin Treu, verschleppte den Vorgang um acht Monate, August 2004, bis es zu einer ersten mündlichen Verhandlung kam. Hierdurch wurde bereits die Bindung zu meinem Kind, bei dem ich von Geburt bis zur Entsorgung mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes fast täglich zusammen war, zerstört.
Hernach wurde erst einmal ein Gutachten über die Eltern bei dem Würzburger Prof. Wittkowski beantragt. Der stellte fest, mittlerweile Dezember 2004, dass es einen Konflikt gab und empfahl, mich aufgrund dessen komplett auszugrenzen.
Die Richterin Treu beauftragte im April 2005, nächste Verhandlung, den Verfahrenspfleger Rainer Moser mit wöchentlichen Kontakten zwischen Vater und Kind.
Nachdem ich zwei Monate hierauf nichts vom diesem als Verfahrenspfleger völlig überforderten und unfähigen Menschen hörte, musste ich über das Gericht praktisch erzwingen, dass er sich im Juni 2005 mit mir traf. Kontakte fanden nie statt.
Die Richterin Treu, ebenfalls aus Überforderung, erließ hierauf im August 2005 einen völlig willkürlichen und rechtswidrgen „Umgangsausschluss“ für zwei Jahre gegen mich und mein Kind und manifestierte so die Bindungszerstörung.
Während all dieser Jahre wurde ich mit schwachsinnigen und rechtsfremden Strafanzeigen überzogen, stand wegen Beleidigung, versuchter Nötigung etc. in Würzburg vor Gericht. Die Mainpost titelte in einem solchen Verfahren, in dem es um vier Beleidigungen ging, wo man sich nicht sicher war, ob es nicht doch „Meinungsbekundungen“ seien, kurz vor meinem 36 Geburtstag: „Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“. Diese Linie hielten die Gerichtsreporterin Gisela Schmidt konsequent bis 2010 durch, später stieß noch der Schreiber Patrick Wötzel hinzu, der seine Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Falschbeschuldigungen gleichzeitig auf seiner Homepage verbreitete. So fanden die Zeitungsberichte über mich auch Eingang in selbstreferentielle feministische Seiten wie „Stalking-forum“, wo das männerverachtende „häusliche-Gewalt“-Phantasma und die falschen Statistiken sich selbst nähren.
Es ging der Rechtsanwältin N. während all dieser Jahre, in der sie mithilfe der Justiz Würzburg mein Leben und meine Vaterschaft zerstörte nur darum, sich selbst aus der Affäre zu ziehen, keine Nachfragen beantworten zu müssen, keine Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen.
Als sie mir um die Mittagszeit in Würzburgs Fussgängerzone entgegenkommt, unser Kind im Buggy, wechselt sie auf die andere Strassenseite.
Als ich dem Kind eine Karte schicke, zeigt sie das als „Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz“ bei der Polizei an. Ebenso die auf meine Initiative von der Evangelischen Beratungsstelle zugegangene Bitte um ein Gespräch bspw. bei dem dort tätigen Würzburger Mediator und Dipl-Psychologen Wagner oder von dem sich mit PAS und Kindesentfremdung beschäfigtenden Psychotherapeuten Boch-Galhau, Würzburg.
Im Jahr 2007 wurden auf meine nachhaltige Initiave wiederum wöchentliche Kontakte über den Kinderschutzbund vereinbart und vertraglich festgelegt. Auch diese Vereinbarung vereitelte Rechtsanwältin N. mit der Argumentation, das Kind wolle nicht. Damals 4 Jahre alt.
Dei Folge dieses Scheiterns: meine zehnmonatige zu Unrecht erfolgte Haft, für die bis heute kein Cent Entschädigung seitens des Freistaates Bayern erfolgte. Weil u.a. Richter Thomas Schepping meinte, „selbst schuld“….
4. Kindesentführung nach 94 Treffen, 2010 – 2012:
Erst im Mai 2010 wurde – wie hier im Blog bereits ausführlich dargelegt – 94 Treffen und eine gelungene Kontaktanbahnung durchgesetzt, Richterin Sommer, Familiengericht Würzburg.
Nachdem diese Kontakte, der Bindungsaufbau seit Juni 2012 wieder nach bisherigem Muster vereitelt werden und die Rechtsanwältin N. mithilfe der Anwältin Hitzelberger wieder versuchte, mich zu entwerten und zu diffamieren, um die Ausgrenzung und Zerstörung meiner Vaterschaft komplett zu machen, ist die Kindsmutter mit Kind seit Oktober 2012 (wie ebenfalls bereits dargestellt) untergetaucht.
Die Kanzleiaddresse in der Innenstadt von Würzburg besteht nicht mehr.
Beim letzten Geburtstag meines Kindes gab ich eine Karte bei der ehem. benachbarten Anwaltskanzlei im gleichen Gebäude ab und kann nur hoffen, dass Karte und Inhalt mein Kind erreicht haben.
Für all dies zeichnet schuldhaft die unsägliche Justiz in Würzburg verantwortlich, die sich zuerst invasiv und vorverurteilend einmischte, zerstörte und sich nun wegduckt!
Für mich als Vater ist dies, was hier seit über einem Jahr passiert, endgültig und faktisch eine Kindesentführung, wie oben dargestellt.
Die psychischen Folgen kann zweifellos jeder, der selbst Kinder hat, nachvollziehen.
Straftatbestände dienen dazu, Opfer und Leid zu verhindern. Dies geschieht hier nicht!
Im Gegenteil betreibt die Justiz Würzburg hier ganz offenkundig aus Unfähigkeit und anderen rechtsfremden Gründen Beihilfe zur Kindesentführung!
Die gilt es nun öffentlich zu machen……
5. Die „Helfer“
a) Die „Strafverfolger“
Rechtsanwältin N. fand von Anfang an willige und sie in ihrer Opferrolle befördernde Juristen: angefangen mit dem völlig desinteressierten und charakterlich ungeeigneten Beschuldigten Schepping, der ihre falsche Eidesstattliche Versicherung deckte und den ursächlichen Aktenvorgang schuf, indem er sich die Falschaussage und Befindlichkeitsdarstellung der Rechtsanwältin N. zu eigen machte und alles andere ignorierte – insbesondere meine Vaterschaft! Als er nach einem halben Jahr gezwungen war, wenigstens die Fassade eines formalen Verfahrens in einem Gerichtssaal (die erste „Verhandlung“ auf meine Beweisvorlagen/Widerspruch hin fand in seinem „Zimmer“ statt…) vorzugaukeln, war sein erster Satz: „Herr Deeg, es ist egal, was Sie sagen, ich werde die Verfügung in jedem Fall erlassen.“
Es ging wie genannt um „akuten Gewaltschutz“ und „Prävention“.
Dieser sog. Richter hat mich zu diesem Zeitpunkt, Juni 2004, bereits über ein halbes Jahr Teilhabe am Leben meines Kindes gekostet! Das „verjährt“ auch nicht!
(2010 hat Schepping sich wieder invasiv in mein Leben gemischt, indem er ohne Straftat einen Haftbefehl erließ und anschließend die Verweigerung der Entschädigung verweigerte, in Tateinheit mit Dr. Baumann, OLG Bamberg).
Besonders hervorgetan hat sich auch die heute als Vorsitzende Richterin tätige Staatsanwältin Angelika Drescher, m.E. eine Radikalfeministin, die die Rechtsanwältin, ebenso wie die Polizeibeamtinnen der „häuslichen-Gewalt-Abteilung“ Würzburg, dazu „ermutigte“, sinnfreie Strafanzeigen gegen mich zu erstatten. Die Staatsanwältin konstruierte diese „Straftaten“ dann irgendwann selbst, manifestierte die Kluft zwischen den Eltern und initiierte die wilb)lkürlichen Pathologisierungsversuche, die 2009 in die Freiheitsberaubung in der Forensik mündeten.
Dass ein Vater so an seinem Kind hängt, dass er sich auch von solchem Amtsmissbrauch nicht schrecken lässt, können sich kinderlose Juristinnen mit zwanghaften Charakterzügen offensichtlich nicht vorstellen. Dass es überhaupt Menschen gibt, die sich auch unter Inkaufnahme von Repressionen gegen derartes Unrecht stellen, ist diesen Juristen offenkundig „wesensfremd“.
Einziges Ziel dieser Strafverfolger ist es offenkundig, Menschen, die nicht kuschen und buckeln, größtmöglichen Schaden zuzufügen.
b) Jugendamt / Familiengericht
Das Hinhalten, Verschleppen, das Auflaufenlassen, das Messen mit zweierlei Maß und das Befördern und Verschulden der Kindesentfremdung und der Bindungszerstörung durch Untätigkeit gegenüber der Kindsmutter, deren Straftaten und Lügen in keiner Weise angegangen werden, ist bereits zur Genüge hier dargelegt.
Der Sachbearbeiter des Jugendamtes Würzburg, der seit 2004 (!) „zuständig“ ist, ist Mario Pinilla, der beginnend mit dem ersten Gespräch am 27. Juni 2004 über Jahre vor allem für eines sorgte: dass der Konflikt eskalierte! Dies, indem er versuchte, die alleinsorgeberechtigte Mutter vor jeder gemeinsamen Elternberatung, jeder Kommunikation und jeder Kooperation zu „schützen“.
Erst nachdem ich 2009/2010 zu Unrecht inhaftiert wurde, Richterin Sommer vom Familiengericht tatsächlich einen vollstreckbaren Beschluss erliess und die Gesetzesreformen durch EGMR und Bundesverfassungsgericht auch in der fränkischen Provinz nicht mehr gänzlich ignoriert werden konnten, änderte er seine Strategie dahingehend, dass auch die Kindsmutter an Gesprächen beim Kinderschutzbund teilnehmen musste. Lange hielt dies nicht an. Auch ging freilich seine Tätigkeit nie darüberhinaus, ein- bis zweiseitige „Stellungnahmen“ abzugeben, in denen er vor allem die Eltern kritisierte und zwar völlig unabhängig des Machtgefälles und der Ausgrenzung meiner Person als Vater, unter strenger Wahrung einer lebensfremden „Gleichheit“.
Erst dieses Jahr erfuhr ich, dass er offenbar mein Kind in all den Jahren NIE auch nur gesehen hat.
Nachdem seit Juni 2012 auch der vollstreckbare Beschluss auf die wöchentlich durchzuführenden Treffen durch die Kindsmutter verletzt wird, habe ich mich am 30 April 2013 beim Leiter des Fachbereichs „Jugend und Familie“ hierüber beschwert. Es geschah nichts.
Am 18. September 2013, einen Tag nach der letzten Gerichtsverhandlung, erfolgte die zweite Beschwerde bei Herrn Siegel.
Es geschah wieder: nichts!
Das Jugendamt Würzburg ist – nicht nur in meinem Fall – ein die Untätigkeit der Gerichte kaschierender Klotz am Bein, bestenfalls überflüssig, schlimmstenfalls massiv schädigend tätig. Wenn bspw. wie in anderen Fällen auf „Verdacht“ Kinder in Pflegefamilien kommen – während nichtverheirateten Vätern (wie einem Bekannten von mir) auch bei Erziehungunfähigkeit der alleinsorgeberechtigten Mutter des Kindes seit Jahren das Sorgerecht verweigert wird – offenbar ein lukratives, ständig wachsendes „Geschäft“, Bericht der Mainpost vom 15.11.2013:
http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Pflegeeltern-dringend-gesucht;art736,7791430
Ein „Fall“ der Kindesentfremdung durch eine Rechtsanwältin, die ihr Kind unter böswilliger Ausgrenzung des Vaters seelisch missbraucht, irreversibel die Bindung zerstört, den Vater mit allen Mitteln ausgrenzt ist für ein Jugendamt Würzburg offenbar kein „Fall“, der groß die Bedächtigkeit und zur Schau getragene Betroffenheit stört!
c) Kinderschutzbund und Beratungsstellen
Die Maßnahme des „begleiteten Umgangs“ über den Kinderschutzbund war einmal gedacht zum Schutz des Kindes bei sexuellem Missbrauch oder Gewalt. Hieraus wurde mittlerweile bundesweit eine „Alltagsmassnahme“ zum Schutz der Mutter vor Kooperation und Kommunikation mit entsorgten Vätern. Dass diese eine derarte „Begleitung“ zurecht auch als demütigend, entmündigend, diskriminierend und invasiv in privateste Belange eindringend erleben (weshalb sie in zahlreichen Fällen von vornherein nie zum Einsatz kommt) interessiert in diesem auf Frauen und Mütter zentrierten Umfeld nicht.
In meinem „Fall“ fanden schliesslich nach sechseinhalb Jahren Entfremdung – die die Justiz Würzburg verschuldet hat – und mehreren gescheiterten Vereinbarungen erst 2010 bis 2012 zugunsten der sich verweigernden Kindsmutter 94 (!) – üblich sind in Stuttgart bspw. 6 Treffen, in „schwierigen“ Fällen 12 – durch den Kinderschutzbund Würzburg statt. Als es darum ging, die Situation zu normalisieren, die Bindung auszuweiten, Entlastung durch Beratung der Eltern zu erreichen, verweigerte Rechtsanwältin N. als – immer noch – Alleinsorgeberechtigte zuerst die Beratung/Mediation und dann die weiteren Kontakte.
Richterin Treu ließ sie wieder gewähren, zerstörte wieder die Bindung! Momentan 18 Monate!
Die Leiterin des DKSB in Würzburg, Irene Duzy, ermutigte die Kindsmutter über all die Jahre in ihrer „Opferrolle“ und zur Verweigerung beim geringsten Anlass. Auch als der Bindungsaufbau gelungen war!
Was die ehrenamtlichen Helferinnen des Kinderschutzbundes angeht, Lisa Marx und Christine Scholl, so sind beide noch nie vom Gericht befragt worden. Alles, was diese hochkompetent, empathisch und entlastend für das Kind während der über zwei Jahre erfolgten „Begleitung“ erreichten, zerstörte auch die Leiterin Duzy durch Unsensibilität, Unvermögen und Mütterzentriertheit.
Der vorhandene Schriftverkehr, auch dieser im Zweifelsfall zu veröffentlichen, spricht für sich.
Während der Jahre der Entfremdung versuchte ich erfolglos auch Hilfe bei einer der „gerichtsnahen“ Beratungsstellen in Würzburg zu erhalten. Auch das führte zu einer Strafanzeige durch die Kindsmutter.
Erst als die Richterin Treu im Dezember 2011 die gemeinsame Beratung bei der Mediatorin Katharina Schmelter veranlasste, kam überhaupt etwas zustande: die Mutter verweigerte dennoch ungehindert nach zwei Einzelgesprächen mit Frau Schmelter auch hier jede Kooperation – ungehindert:
Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011
Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“
Schreiben Familiengericht, 22.03.2012: „getrennte“ Besprechung beim Kinderschutzbund
Ich selbst als geschädigter Vater hatte mittlerweile 25 „Einzelgespräche“ in denen es nun vor allem darum geht, wann der Rechtsweg beendet ist und andere Wege beschritten werden, weil das Kind ohnehin „verloren“ ist. Das Verhalten der Justiz ist nur noch als Provokation zu verstehen.
d) Die Anwälte
Rechtsanwältin N. hat über die Jahre viele Anwälte verschlissen, die ihr aufgrund falscher Opferdarstellungen oder standesbedingter Solidarität bei ihrem rücksichtslosen Vorgehen zur Seite standen.
Als Rechtsanwalt Ulrich Rothenbucher das Mandat niederlegt, Januar 2011 (das oben war sein letzter Schriftsatz), folgte der bislang schädigendste und …… Eingriff durch Gabriele Hitzleberger.
Die Rolle dieser Juristin Hitzlberger ist hier im Blog ausführlich dargelegt – ich werde hierauf nicht mehr eingehen. Wenn die Bindung zu meinem Kind nicht wieder reparabel ist werde ich Gabriele Hitzlberger für ihre rücksichtslose, empathiefreie und ….. Einmischung und die Zerstörungen seit März 2012 in einen sensiblen Konflikt und mit Belastung eines Kindes, den sie bis heute micht begriffen hat, ganz fraglos zur Verantwortung ziehen.
Eine bereits 2012 eingereichte Zivilklage und eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg führten zu der üblichen Entledigung durch Gericht und Kammer. Auch das, bereits Sommer letzten Jahres, in keiner Weise ernst genommen….
Der Würzburger Rechtsanwalt Christian Mulzer, der mich gegen die Kriminalisierungs- und Pathologisierungsversuche der Justiz über Jahre als Pflichtverteidiger vertrat und den Freispruch 2010 erreichte, ist über den Sachverhalt, so wie viele andere, im Bilde.
Nach einem Gespräch am 18. September 2013 informierte ich ihn infolge der unsäglichen, weiter verschleppenden Verhandlung am Tag zuvor in seiner Kanzlei. Es folgten mehrere Telefonate, zuletzt am 18. November. Rechtsanwalt Mulzer setze sich bereits im September ebenfalls erfolglos in dieser Sache ein, wie er mir in Mail mitteilte und sagte dies vorgestern nochmals zu.
Die Anliegen habe ich auch, beginnend letztes Jahr, mehrfach vorgebracht beim Anwaltsverein Würzburg und bei der Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann“, wo die Verantwortliche Hitzlberger tätig ist – eine Antwort oder Rückmeldung erfolgte nicht.
Resümee:
Alle Beteiligten versuchen offenbar, mich – böswillig oder aus Hilflosigkeit – wieder derart auflaufen zu lassen, die emotional massiv belastende Entfremdung eskalieren zu lassen, um wieder eine Kriminalisierung und/oder Pathologisierung nach bekanntem Muster vorschieben zu können, um die eigene – massive und unerträgliche – Unfähigkeit zu vertuschen.
Ich werde daher nun sowohl an Prof Dr. Nedopil als auch an Minister Bausback einen „offenen Brief“ schreiben und hier veröffentlichen.
Auch die Verschleppung durch die Gutachterin Katharina Behrend, die seit Dezember 2012 mit einem Gutachten beauftragt ist, und hinter der sich die Richterin Treu nun seitdem versteckt, obwohl wie aus den Schriftsätzen ersichtlich, die Kontakte zu meinem Kind unabhängig von der Gutachtenerstellung durchzuführen sind, ist unerträglich.
Gutachten werden regelhaft missbraucht, um auf Zeit zu spielen! Die Schädigung von Kindern und Vätern wird so manifestiert.
Gutachterin Behrend tut das Gegenteil von dem, was sie in Vorträgen als notwendig aufzeigt:
Klicke, um auf Vortrag%20Dr.%20Katharina%20Behrend%206.11.12%20-%20Präsentation.pdf zuzugreifen
Wie genannt: das Verhalten der Justiz ist eine einzige Provokation. Die Süddeutsche Zeitung sollte endlich darüber berichten.
Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.