Zur „Unabhängigkeit“ der deutschen Justiz: Klatsche!
„In der Bundesrepublik gebe es „keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.“

„Kuckuck“
„Anders als in anderen EU-Ländern sind Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht befugt, Europäische Haftbefehle auszustellen. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof.
Montag, 27.05.2019Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zufolge keine Europäischen Haftbefehle ausstellen. In der Bundesrepublik gebe es „keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
In Deutschland sei gesetzlich nicht ausgeschlossen, dass ein Europäischer Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werde, hieß es zur Begründung (Rechtssachen C-508/18, C-82/19, C-509/18)…..
…..Der Deutsche Richterbund sprach sich dafür aus, die Weisungsbefugnis der Justizminister an Staatsanwälte abzuschaffen. „Es sollte für Deutschland zum Selbstverständnis gehören, europäische Justizstandards einzuhalten“, sagte der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa. Dazu gehöre nach der EuGH-Entscheidung auch die Abschaffung des Weisungsrechts an Staatsanwälte.“….
Der Kriminelle im Amt, Clemens Lückemann, sog. Präsident des OLG Bamberg, der sich seit 40 Jahren als politischer Handlanger der CSU austobt und die Staatsanwaltschaft in Franken zum Erfüllungsgehilfen seiner rechten Gesinnung macht, hat vor einiger Zeit seine „Meinung“ zu dem Thema kundgetan:

Clemens Lückemann, OLG Bamberg
….“in 26 Jahren bei der bayerischen Justiz keinen einzigen Fall einer irgendwie parteipolitisch angehauchten Weisung des Ministeriums gegenüber einer Staatsanwaltschaft gesehen„….
Natürlich nicht! Einer wie Lückemann fragt allenfalls nach, wie weit die Weisung geht, die er nicht erhält! Oder umgekehrt, das Staatsministerium der Justiz fragt nach, welche Weisung er nicht geben soll….
Hier der Artikel:
„Leitartikel: Unabhängigkeit für Staatsanwälte
Von Tilman Toepfer, 08. August 2013 19:28 Uhr
Aktualisiert am: 13. Januar 2016 11:08 UhrStaatsanwälte sollen die CSU geschont haben. So oder ähnlich lauten die Schlagzeilen, nachdem Richter am Landgericht München am Mittwoch rügten, dass bayerische Spitzenpolitiker von den Ermittlungen nach dem Debakel bei der Bayerischen Landesbank ausgenommen wurden. Das Gericht hält es für nicht nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft Vorwürfen gegen einzelne Verwaltungsräte der Landesbank nicht nachgegangen ist. Der Verwaltungsrat als Aufsichtsgremium der Staatsbank hatte den verlustreichen Deal mit der österreichischen Hypo Alpe Adria durchgewunken. Ihm gehörten mit den Ministern Erwin Huber, Günther Beckstein und Kurt Faltlhauser führende CSU-Politiker an, ferner der frühere Kitzinger Landrat Siegfried Naser als alternierender Aufsichtsratsvorsitzender, ebenfalls CSU.
Dass Strafverfolger in Bayern CSU-Politiker schonen, wird immer wieder vermutet, auch in der Plagiatsaffäre um den Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg wurde der Verdacht laut. Wie wir wissen, sind Verdächtigungen nicht selten üble Nachrede. Gelegentlich aber hat Argwohn einen guten Grund. So ist die Vermutung nicht völlig abwegig, dass Staatsanwälte in Einzelfällen als verlängerter Arm der Politik agieren – müssen.
Kurz vor seiner Berufung zum Generalstaatsanwalt in Bamberg sagte der Würzburger Clemens Lückemann im Interview mit dieser Zeitung, er habe in 26 Jahren bei der bayerischen Justiz keinen einzigen Fall einer irgendwie parteipolitisch angehauchten Weisung des Ministeriums gegenüber einer Staatsanwaltschaft gesehen. Lückemann hat sicher genau hingeschaut, aber auch seine Beobachtungen sind keine Garantie, dass nie ein bayerischer Politiker Einfluss auf ein Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfahren zu nehmen versuchte oder es tatsächlich beeinflusste. So gerne man an die stets unparteiische Tätigkeit unserer staatlichen Organe glauben möchte, insbesondere an eine untadelig objektive Justiz – bei der Staatsanwaltschaft fällt das nicht leicht.
Die Vertreter der Anklage sind zwar keine politischen Beamten, die ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden können. Unter Kuratel stehen sie dennoch. In vielen Fällen müssen sie tun oder lassen, was ihnen von oben angewiesen wird. Das muss jeder Beamte, argumentieren die Verteidiger dieser Hierarchie, das Grundgesetz kennt nur den unabhängigen Richter. Außerdem sei eine klare Linie der Anklagevertreter für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung von überragender Bedeutung. So gewichtig diese Argumente sind, das Rechtsempfinden der Bürger und ihr Vertrauen in eine unabhängige Justiz wiegen schwerer. Die durch das Weisungsrecht „gefesselten“ Staatsanwälte werden in hochpolitischen Verfahren wie dem um die Bayern-LB schnell als Büttel der Regierenden wahrgenommen. Erst recht ist das der Fall, wenn Richter ihnen die Leviten lesen. Ein Dilemma, das die Politik lösen muss. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stellt das Weisungsrecht seit Jahren infrage, und es gab schon vor Jahren Vorstöße des „Deutschen Richterbundes“ und der „Neuen Richtervereinigung“. Politiker können offenbar gut leben mit der aktuellen Situation, es tut sich nichts. Staatsanwälte aber haben mehr Unabhängigkeit verdient.“
Quelle: http://www.pfiffikus.mainpost.de/ueberregional/meinung/leitartikel/Leitartikel-Unabhaengigkeit-fuer-Staatsanwaelte;art9517,7617776
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