
20.04.2020, Vermummungsverbot aufgehoben für CSU-Politiker Foto: Peter Kneffel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Was in Bayern momentan abläuft, kann kaum verwundern, wenn man sieht, wer in Söders „Dreierrat Grundrechtsschutz“ drinhockt: der Justizkriminelle Clemens Lückemann.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/coronavirus-bayern-soeder-ethikrat-1.4872086
Der kleine rechte „CSU-Kämpfer“ der seit 40 Jahren mit seinen rechten Seilschaften in Franken den Rechtsstaat zersetzt hat – und unter anderem als Leiter Staatsanwaltschaft einen Vernichtungsversuch nach „Modell Mollath“ gegen mich zu verantworten hat (alle Details im Blog).
https://martindeeg.wordpress.com/2014/07/19/behordlich-gerichtliche-lebenszerstorung-tater-abgetaucht-3-der-rechtsradikale-clemens-luckemann-olg-prasident-bamberg-und-seine-kleinen-csu-kampfer/
Bei drei Staatsanwaltschaften – Stuttgart, Bamberg, Würzburg – hat dieser „Grundrechtshüter“ Strafantrag wegen „Beleidigung“ gegen mich gestellt, um mich mundtot zu machen.

Clemens Lückemann, CSU-Justizkrimineller
Ein politischer Krimineller, der sich wichtig macht und nach altersbedingtem Abdanken für seinen Herrn und Meister Söder weiter den Abnicker und Grüß-August gibt:
…“Fast täglich konferieren sie und lassen sich informieren über die neuesten Infektionszahlen, Maskenvorräte, Intensivbetten. Der neue Rat soll zeigen, wie wichtig der Regierung die Grundrechte sind und auch Vertrauen schaffen bei der Bevölkerung, sagt Herrmann.
Erst einmal zum Juristischen. Da haben Strötz und Lückemann wenig auszusetzen. Ja, es werde in fast alle Grundrechte eingegriffen. Aber, das sei verhältnismäßig.“…
https://www.sueddeutsche.de/bayern/coronavirus-bayern-soeder-ethikrat-1.4872086
Natürlich, von Grundrechten hat Lückemann, ein Rechtsradikaler mit seriösem Anstrich, noch nie viel gehalten.
Was nun faktisch wieder dabei rauskommt, sieht man nun hier: Bayern bricht wieder einmal ungeniert die Verfassung…..
Würzburg, Lückemanns ehemaliger Machtbereich, wieder ganz vorne dabei:
„In Bayern gingen die Uhren schon immer ein bisschen anders. Auf das Bayerische Würzburg scheint das gerade besonders zuzutreffen. Denn dort werden einige Ärzte gerade zu Diensten in Pflegeheimen zwangsverpflichtet. So hat unter anderem ein 72-jähriger eine „Anordnung der Heranziehung zu Dienstleistungen“ von der Stadt Würzburg erhalten. Eine 34-jährige Hausärztin mit kleiner Tochter wurde ebenfalls zwangsverpflichtet, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete. Die Ärzte sollen nun mit anderen Kollegen für mehrere Pflege- und Behindertenheime zuständig sein, was für die Betroffenen grundsätzlich täglich Bereitschaftsdienst bis 22 Uhr und am Wochenende bis 20 Uhr beinhalte…..
….Bayern hat unterdessen im Eiltempo noch Ende März ein eigenes Infektionsschutzgesetz erlassen. Die Zwangsverpflichtung von Medizinern ist hier wieder enthalten. Damit existieren im Freistaat theoretisch zwei Rechtsgrundlagen zur Zwangsverpflichtung von Ärzten: das Bayerische Katastrophenschutzgesetz und das Bayerischen Infektionsschutzgesetz. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags äußert allerdings erhebliche rechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Die Kritik betrifft sowohl die Zwangsverpflichtung von Ärzten, also auch die Gesetzgebungskompetenz Bayerns für ein eigenes Infektionsschutzgesetz.“…
Dürfen Ärztinnen und Ärzte zu Diensten zwangsverpflichtet werden?
Hier zum besagten Gutachten:
https://www.bundestag.de/analysen
Wolfgang Janisch in der SZ:
„Zwei Wochen ist es her, da hat die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen auf Druck der Opposition die geplante Gesetzesänderung zurückgezogen, mit der man Ärzte und anderes medizinisches Personal im Notfall zwangsverpflichten wollte. Als der Landtag darüber abstimmte, war aus der Arbeitspflicht ein Freiwilligenregister geworden. Bayern dagegen hält unbeirrt an einer Ende März erlassenen Regelung fest, die solche Verpflichtungen zur Bewältigung eines „Gesundheitsnotstands“ zulässt; in Würzburg beispielsweise hat die dortige Führungsgruppe Katastrophenschutz von dieser Möglichkeit sogar schon Gebrauch gemacht. Nun aber mehren sich die Zweifel daran, ob der bayerische Mediziner-Paragraf überhaupt verfassungsgemäß ist. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt zu dem Ergebnis, dass die Arbeitspflicht gegen das Grundgesetz verstößt….
Kurzum: Eine Zwangsverpflichtung von Ärzten und Pflegern verstößt gegen das Grundgesetz, sagt der Wissenschaftliche Dienst. Ähnlich hatte dies jüngst – bezogen auf NRW – auch der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gesehen. Eine Arbeitspflicht für Ärzte und Pfleger sei „fragwürdig“, sagte er der Süddeutschen Zeitung.
Kritik kommt derweil aus der Opposition im Bundestag. Ulla Jelpke (Linke) nannte es „erschreckend, dass es tatsächlich Politiker gibt, die gesetzlichen Arbeitszwang für legitim halten und dafür demokratische Grundrechte über den Haufen werfen“. Sie habe wenig Vertrauen darin, dass Bayern das Gesetz wieder aufheben werde. „Dabei bin ich mir ganz sicher: Die Pandemie kann eingedämmt werden, ohne die Demokratie preiszugeben. Wer das eine gegen das andere ausspielt, untergräbt unsere Grundwerte.“
https://www.sueddeutsche.de/politik/grundgesetz-wahrheit-und-pflicht-1.4884947