CSU-Justizverbrecher Clemens Lückemann als „Grundrechtshüter“ für Söder: Verfassungsbruch durch Behörden mittels „Corona-Notstand“

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20.04.2020, Vermummungsverbot aufgehoben für CSU-Politiker Foto: Peter Kneffel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Was in Bayern momentan abläuft, kann kaum verwundern, wenn man sieht, wer in Söders „Dreierrat Grundrechtsschutz“ drinhockt: der Justizkriminelle Clemens Lückemann.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/coronavirus-bayern-soeder-ethikrat-1.4872086

Der kleine rechte „CSU-Kämpfer“ der seit 40 Jahren mit seinen rechten Seilschaften in Franken den Rechtsstaat zersetzt hat – und unter anderem als Leiter Staatsanwaltschaft einen Vernichtungsversuch nach „Modell Mollath“ gegen mich zu verantworten hat (alle Details im Blog).
https://martindeeg.wordpress.com/2014/07/19/behordlich-gerichtliche-lebenszerstorung-tater-abgetaucht-3-der-rechtsradikale-clemens-luckemann-olg-prasident-bamberg-und-seine-kleinen-csu-kampfer/

Bei drei Staatsanwaltschaften – Stuttgart, Bamberg, Würzburg – hat dieser „Grundrechtshüter“ Strafantrag wegen „Beleidigung“ gegen mich gestellt, um mich mundtot zu machen.

Clemens Lückemann, CSU-Justizkrimineller

Ein politischer Krimineller, der sich wichtig macht und nach altersbedingtem Abdanken für seinen Herrn und Meister Söder weiter den Abnicker und Grüß-August gibt:

…“Fast täglich konferieren sie und lassen sich informieren über die neuesten Infektionszahlen, Maskenvorräte, Intensivbetten. Der neue Rat soll zeigen, wie wichtig der Regierung die Grundrechte sind und auch Vertrauen schaffen bei der Bevölkerung, sagt Herrmann.

Erst einmal zum Juristischen. Da haben Strötz und Lückemann wenig auszusetzen. Ja, es werde in fast alle Grundrechte eingegriffen. Aber, das sei verhältnismäßig.“…

https://www.sueddeutsche.de/bayern/coronavirus-bayern-soeder-ethikrat-1.4872086

Natürlich, von Grundrechten hat Lückemann, ein Rechtsradikaler mit seriösem Anstrich, noch nie viel gehalten.

Was nun faktisch wieder dabei rauskommt, sieht man nun hier: Bayern bricht wieder einmal ungeniert die Verfassung…..

Würzburg, Lückemanns ehemaliger Machtbereich, wieder ganz vorne dabei:

„In Bayern gingen die Uhren schon immer ein bisschen anders. Auf das Bayerische Würzburg scheint das gerade besonders zuzutreffen. Denn dort werden einige Ärzte gerade zu Diensten in Pflegeheimen zwangsverpflichtet. So hat unter anderem ein 72-jähriger eine „Anordnung der Heranziehung zu Dienstleistungen“ von der Stadt Würzburg erhalten. Eine 34-jährige Hausärztin mit kleiner Tochter wurde ebenfalls zwangsverpflichtet, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete. Die Ärzte sollen nun mit anderen Kollegen für mehrere Pflege- und Behindertenheime zuständig sein, was für die Betroffenen grundsätzlich täglich Bereitschaftsdienst bis 22 Uhr und am Wochenende bis 20 Uhr beinhalte…..

….Bayern hat unterdessen im Eiltempo noch Ende März ein eigenes Infektionsschutzgesetz erlassen. Die Zwangsverpflichtung von Medizinern ist hier wieder enthalten. Damit existieren im Freistaat theoretisch zwei Rechtsgrundlagen zur Zwangsverpflichtung von Ärzten: das Bayerische Katastrophenschutzgesetz und das Bayerischen Infektionsschutzgesetz. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags äußert allerdings erhebliche rechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Die Kritik betrifft sowohl die Zwangsverpflichtung von Ärzten, also auch die Gesetzgebungskompetenz Bayerns für ein eigenes Infektionsschutzgesetz.“…

Dürfen Ärztinnen und Ärzte zu Diensten zwangsverpflichtet werden?

Hier zum besagten Gutachten:

https://www.bundestag.de/analysen

Wolfgang Janisch in der SZ:

„Zwei Wochen ist es her, da hat die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen auf Druck der Opposition die geplante Gesetzesänderung zurückgezogen, mit der man Ärzte und anderes medizinisches Personal im Notfall zwangsverpflichten wollte. Als der Landtag darüber abstimmte, war aus der Arbeitspflicht ein Freiwilligenregister geworden. Bayern dagegen hält unbeirrt an einer Ende März erlassenen Regelung fest, die solche Verpflichtungen zur Bewältigung eines „Gesundheitsnotstands“ zulässt; in Würzburg beispielsweise hat die dortige Führungsgruppe Katastrophenschutz von dieser Möglichkeit sogar schon Gebrauch gemacht. Nun aber mehren sich die Zweifel daran, ob der bayerische Mediziner-Paragraf überhaupt verfassungsgemäß ist. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt zu dem Ergebnis, dass die Arbeitspflicht gegen das Grundgesetz verstößt….

Kurzum: Eine Zwangsverpflichtung von Ärzten und Pflegern verstößt gegen das Grundgesetz, sagt der Wissenschaftliche Dienst. Ähnlich hatte dies jüngst – bezogen auf NRW – auch der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gesehen. Eine Arbeitspflicht für Ärzte und Pfleger sei „fragwürdig“, sagte er der Süddeutschen Zeitung.

Kritik kommt derweil aus der Opposition im Bundestag. Ulla Jelpke (Linke) nannte es „erschreckend, dass es tatsächlich Politiker gibt, die gesetzlichen Arbeitszwang für legitim halten und dafür demokratische Grundrechte über den Haufen werfen“. Sie habe wenig Vertrauen darin, dass Bayern das Gesetz wieder aufheben werde. „Dabei bin ich mir ganz sicher: Die Pandemie kann eingedämmt werden, ohne die Demokratie preiszugeben. Wer das eine gegen das andere ausspielt, untergräbt unsere Grundwerte.“

https://www.sueddeutsche.de/politik/grundgesetz-wahrheit-und-pflicht-1.4884947

Offener Brief an Markus Söder – „Charaktertest“……

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Zunächst auf diesem Weg einen lieben Gruß an meine Tochter…Du kannst Dich jederzeit melden, es gibt kein „Kontaktverbot“.

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Zum Blog und zur bayerischen Justiz:

Die Situation ist momentan die, dass meine Arbeit im „systemrelevanten Beruf“ aufgrund der gesundheits-politischen Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus natürlich grundlegendste Veränderungen erfährt. Dazu eventuell bei Gelegenheit mehr.

Der Vorprescher und „Macher“ Markus Söder, der den Bayern noch viel weitergehende Einschränkungen aufzwingt (Verbot, ohne „triftigen Grund“ aus dem Haus zu gehen), als sie in den anderen Bundesländern und hier in Baden-Württemberg sinnvollerweile der Fall sind, lässt ja momentan nichts aus, um seine „Haltung“ und unschlagbare Kompetenz in den Medien zur Schau zu tragen. Lustigerweise hat er ausgerechnet u.a. den Justizverbrecher Clemens Lückemann in sein „Monitoring“-Team berufen, das eine „ethisch-gesellschaftlich-juristische Beobachtung“ von den Maßnahmen abnicken soll, die der Herr Ministerpräsident im Zuge der Corona-Situation so beschließt. Ein „Team“ von Ja-Sagern, das offenkundig einen seriös-wissenschaftlichen Anstrich geben soll, man braucht nur diesen Artikel zu lesen:

https://www.sonntagsblatt.de/artikel/bayern/ethikrat-vorsitzende-breit-kessler-ueber-ihre-aufgabe-beim-monitoring-der-corona

Eines von Markus Söders Mantras bei den ganzen Medien-Auftritten ist die schöne Phrase, dass der Corona-Virus ein „Charaktertest für die Gesellschaft“ sei.

Ich unterziehe nun Markus Söder einem „Charaktertest“, den ich hiermit für die öffentlichen Beobachtung freigebe:

Es geht schlichtweg darum, ob ich als Mitarbeiter in einem hochbelasteten „systemrelevanten“ Beruf weiter ertragen muss, mit asozialen und rechtswidrigen Geldforderungen durch bayerische Behörden kämpfen zu müssen, die nicht nur über die Bank sondern auch über meinen Arbeitgeber, die Diakonie, fortlaufend versuchten, meinen Lohn zu pfänden (siehe vorherige Blobbeiträge). Die Staatsanwaltschaft Würzburg erzwang vor kurzem einen „Haftbefehl“….

Bonuszahlungen an Pflegeberufe und medienwirksame „Übernahme“ von Verpflegungskosten für Behinderteneinrichtungen etc. sind das eine, Herr Söder.

Wie aber sieht es mit den Menschen aus, die in diesen Berufen arbeiten – und fortwährend mit destruktiven Pfändungsmaßnahmen durch bayerische Behörden kämpfen müssen, die jedes berufliche Fortkommen und auch die Motivation lähmen!…….?

Das Schreiben, das vergangene Woche an Söder ging:

Ministerpräsident Markus Söder
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München 01.04.2020

Sehr geehrter Herr Söder,

wie Sie der beiliegenden Bescheinigung der Diakonie Stetten e.V. entnehmen können, arbeite ich in einem sog. systemrelevanten Beruf, der Betreuung von Menschen mit Behinderung.

Aufgrund von fortlaufenden Übergriffen der bayerischen Behörden Würzburg in mein Privatleben und auch diesen zweiten Berufsweg hatte ich diese Berufstätigkeit bereits zum 30.03.2020 gekündigt.

Diese Kündigung habe ich aufgrund von Interventionen nun zurückgenommen.

Die Situation und die aktuelle Verschärfung in diesem Berufsbereich ist Ihnen bekannt.

Der Freistaat Bayern, namentlich die Staatsanwaltschaft Würzburg sowie das Landratsamt Würzburg, betreiben auf Grundlage von Vorgängen aus den Jahren 2007 aktuell Pfändungsversuche meines Lohnes als Heilerziehungspfleger.

Grundlage aller meine Person betreffenden behördlichen Vorgänge in Bayern ist die rechtswidrige und kindeswohlschädigende Entziehung meines Kindes seit Dezember 2003 durch die Kindsmutter (Juristin) mittels Behörden und Justiz Würzburg.

Höhepunkt rechtswidriger Maßnahmen und Amtstaten gegen meine Person war eine zehnmonatige sog. Untersuchungshaft, die wider besseres Wissen ohne Vorliegen von Haftgrund und Straftat seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg erzwungen wurde.

Für diesen massiven Grundrechtseingriff wurde ich bis heute trotz Freispruch (LG Würzburg 814 Js 10465/09) durch den Freistaat Bayern entgegen der Feststellungen der 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg nicht entschädigt!

Ich bin also ohne weiteres als Justizopfer des Freistaates Bayern anzusehen; die Vorgänge sind weiter aufzuklären, was durch die Justizbehörden Würzburg in eigener Sache konsequent verhindert wird.

Vor diesen Vorgängen war ich 15 Jahre Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg.
Dies jedoch nur zur Erläuterung und Gesamtschau.

Das hier genannte Unrecht gegen meine Person hält jedoch insbesondere die hierfür maßgeblich verantwortliche Staatsanwaltschaft Würzburg aktuell nicht davon ab, weitere massive Schädigungen gegen meine Person betreiben.

Mein konkretes Anliegen hier ist folgendes:

Aktuell betreibt die Staatsanwaltschaft Würzburg aus den Jahren 2006 und 2008 folgende Pfändungen gegen meine Person:

814 VRs 824/06, Staatsanwaltschaft Würzburg

811 VRs 17304/08, Staatsanwaltschaft Würzburg

Es handelt sich insoweit um Gerichtskosten aus erkennbar über zehn Jahren abgeschlossenen Verfahren. Die Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen wie genannt durch eine Behörde, die u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung gegen meine Person zu verantworten hat, für die bis heute die Entschädigung verweigert wird.

Desweiteren betreibt das Landratsamt Würzburg folgenden Pfändungsversuch, ebenfalls auf das Jahr 2007 zurückgehend (wobei der zugrundeliegende Bescheid der Behörde von April 2007 nicht vorliegt und auch keine schlüssige Beründung für Forderung):

ZFB 2-312-DEEG, Landratsamt Würzburg

Eine Möglichkeit seitens der Behörden, die Beträge einzuziehen, besteht nicht – da ich jedwede weitergehende Tätigkeit unterlassen werde, die dazu führt, dass höhere Einkünfte erzielt werden. Dem LRA Würzburg gelang es jedoch rechtswidrigerweise, 2018 und 2019 mein bei der Diakonie Stetten e.V. ausgezahltes Weihnachtsgeld sowie eine Rücklage auf dem Konto abzuzweigen!

Die durchaus als gezielt destruktiv und asozial anzusehende Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Würzburg und des Landratsamtes Würzburg haben bereits seit längerem massiv negative Wirkung auf meine Tätigkeit als Heilerziehungspfleger und wie genannt bereits zu einer Kündigung Anlass gegeben.

Da die Krise um die Corona-Infizierungen nun zu einer Art Neuorientierung führt und geführt hat, was die Wertigkeit der Pflegeberufe angeht, ersuche ich konkret um folgendes:

Bitte erteilen Sie als Ministerpräsident Weisung, dass bei dieser Gesamtschau, aufgrund der Wichtigkeit meiner Tätigkeit und der insgesamt unnötigen verursachten Zusatzbelastungen die o.g. Pfändungen seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg und des Landratsamtes Würzburg aufgehoben werden.

Weiter rege ich an, dass der Freistaat Bayern sämtliche behördlichen Pfändungen gegen in Pflegeberufen Tätige ebenso aufhebt und einstellt.

Ich verbleibe in Erwartung einer zeitnahen Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

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Und soll niemand behaupten, das sei nicht möglich – vor kurzem wurden eben durch Söder per Weisung die Kassenärzte entmachtet….:

„Kassenärzte protestieren gegen Söder
Bayerns Oberbürgermeister und Landräte erhalten Weisungsrechte gegenüber Medizinern. Die sehen sich an die Kandare genommen.

….Man könne „keinen wirklichen Grund“ für diesen Schritt erkennen. Mit Blick auf die bislang geleistete Arbeit der Kassenärzte in Bayern fügte Gassen hinzu, es gebe wenig zu verbessern, „außer dass die Kollegen mehr Schutzmaterialien bekommen“. Warum Söder trotzdem meine, es besser organisieren zu können, sei wohl „Herrschaftswissen“.

Das sieht die Staatsregierung indes ganz anders: Dass Bayerns Landräte und Oberbürgermeister als Leiter der örtlichen Katastrophenschutzbehörden nun auch ein Weisungsrecht hinein in den ärztlichen Bereich erhalten, sei der Sorge vor der „extrem raschen Verbreitung des Coronavirus“ geschuldet, hieß es.“

https://www.sueddeutsche.de/politik/versorgung-kassenaerzte-protestieren-gegen-soeder-1.4864853