Wie CSU-Juristen eine Privatfehde austragen und Verbrechen im Amt intern vertuscht werden

Was ich hier schreibe, ist seit 2010 bekannt und angezeigt – es geht mittlerweile auch um Strafvereitelung und Rechtsbeugung beim CSU-Ministerium zugunsten der Würzburger CSU-Juristen! (u.a. LG München, Az. 15 O 13559/14)

Mehrere Juristen der fränkischen Justiz sind verantwortlich für eine zehnmonatige Freiheitsberaubung – als solche seit 2010 angezeigt – gegen mich. Außerdem wollte man mich mit einem vorsätzlichen Fehlgutachten des Würzburger Gerichtsgutachters Dr. Groß dauerhaft ohne jede medizinische Voraussetzung nach Par. 63 StGB unterbringen, was dank Prof. Nedopil misslang, der das Fehlgutachten als solches entlarvte (was die Täter freilich an weiterer Freiheitsberaubung nicht hinderte). So wurde ich zweimal(!) ohne Vorliegen einer Straftat oder eines Haftgrundes in Stuttgart festgenommen: durch eine CSU-Clique, die in Franken offenbar ihren rechtsfreien Raum etabliert hat.

Bis heute werden diese Verbrechen im Amt intern vertuscht. Meine Anzeigen werden entweder ignoriert oder an die Behörden der Täter und Beschuldigten weitergeleitet, wo diese – „örtlich zuständig“ – das ganze entledigen. Noch kein Jurist hat sich hieran gestört und ist von Amts wegen aufgrund Verdachts auf schwere Straftaten tätig geworden, so wie es schwere Straftaten in einem Rechtsstaat gebieten!

Man glaubt offenbar weiter, dass Verbrechen im Amt keine Konsequenzen haben. Man glaubt offenbar auch, man kann unter Amtsmissbrauch eine „Privatfehde“ gegen missliebige Bürger und Antragsteller wie mich – über Jahre ausgegrenzter und dadurch lästig gewordener Vater – lostreten und kann hinterher weitermachen wie bisher….

Ihr seid Verbrecher, wenn anders nicht möglich, wird dies eben BEWEISRECHTLICH öffentlich gemacht, bis auch die politisch Verantwortlichen endlich aufwachen, die solchen Leuten in der 2. und 3. Reihe diese Posten gegeben haben, wo sie zum Schaden der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ihr rechtsradikales Weltbild ausleben und die Gesellschaft immer mehr spalten.

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Über das „Lebensgefühl“ in der bayerischen CSU-Justiz gibt dieser Pressebericht bestens Auskunft.

…“Offenbar ist das Feuer noch nicht erloschen, das in den 70er Jahren im Würzburger Jurastudenten Lückemann brannte. Damals gründete er – unter Beifall des damaligen Parteichefs Franz Josef Strauß – die Hochschulunion (HSU), weil ihm der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) zu lasch und linkslastig agierte. Lückemann etablierte die HSU, wurde ihr Vorsitzender. Später begeisterte er auch die Junge Union Würzburgs für seine „offensive Politik“. Diese Zeitung berichtete, wie er sich und seine Bataillone sah: als „kleine, harte CSU-Kämpfer“.“

http://www.mainpost.de/regional/bayern/Lueckemann-nimmt-Kurs-auf-Bamberg;art16683,5077052

Clemens Lückemann ist heute „Präsident“ des OLG Bamberg, das seit langem durch eine ganz eigene „Rechtsprechung“ klar macht, dass Vorgaben des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts hier nur bedingt gelten.

Im Juni 2009 ergriff man so die Gelegenheit beim Schopf, mich als lästigen Vater und Antragsteller endgültig loszuwerden, indem man mich als „gefährlichen“ und „kranken Straftäter“ dauerhaft meiner Freiheit berauben wollte. Zu diesem Zeitpunkt war ich seit Monaten überhaupt nicht mehr in Bayern, der aufgezwungene „Kampf“ um Kontakte zu meinem leiblichen Kind spielte sich auf dem Schriftweg ab, in Baden-Württemberg kämpfte ich weiter um meine Wiederaufnahme in den Polizeidienst.

Diese Dienstaufsichtsbeschwerde (!!) gegen die Staatsanwaltschaft mutierte Wochen später, nachdem sie über das Ministerium in München bei der Staatsanwaltschaft landete, zur „akuten“ Gefahr eines unmittelbar bevorstehenden „Amoklaufes“ durch mich bei den Justizbehörden Würzburg, 12. Juni, Freitag Mittag.
Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Staatsanwalt Thomas Trapp, ein williger Lakai, der seinen Charakter und seine Integrität offenbar schon in jungen Jahren weggehängt hat, um in der CSU-Justiz „Karriere“ zu machen, bequatschte also Freitag mittag im Auftrag Lückemanns in diesem Sinne – „unmittelbar bevorstehender Amoklauf“ – den eitlen Aufsteiger-Juristen Lothar Schmitt, der zu diesem Zeitpunkt als Vizepräsident des Landgerichts Würzburg die Leitung der Behörde für die abwesende Präsidentin des LG, Stadler innehatte.

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Lothar Schmitt: Fotograf bei der Arbeit „überrascht“….

Man hoffte offenbar, mich unter dieser Prämisse schnell festnehmen zu können und das ganze so hindrehen zu können, dass ein „Amoklauf“ durch mich „gerade noch verhindert“ wurde. Zu diesem Zweck instruierte Trapp persönlich die Polizeibeamtin Vierheilig, die meinem ehemaligen Wohnsitz anfuhr und an diesem Freitag auch zweimal auf meinem Handy anrief – und wortlos wieder auflegte, wie sie in Hauptverhandlung Juni 2010 einräumte. Ein eher unübliches Verhalten, wo doch ein „Amoklauf“ durch mich akut bevorstand…

Jedenfalls wurde es nichts mit „Zugriff“ – und ein Amoklauf fand auch nicht statt.
Am 21. Juni – also erst neun Tage später und nachdem die Justizbehörde Würzburg offenbar erfolglos versucht hatte, die Stuttgarter Polizei mit ihrem irren Alarmismus anzustecken und ein Polizeihauptkommissar (Zeuge in HV) von Trapp mit Strafverfolgung und Geltendmachung von Dienstvergehen bedroht wurde – wurde ich schließlich Sonntag Vormittag als Teilnehmer beim Stuttgarter Halbmarathon festgenommen.

Später wurde behauptet, ich sei „untergetaucht“ gewesen, um weiter „Fluchtgefahr“ zu fabulieren….

Jedenfalls war es – offenkundig – nichts mit „akuter Amoklaufgefahr“, weshalb die Täter zurückrudern mussten: ich habe den Amoklauf – obige Dienstaufsichtsbeschwerde – „geplant“, sei dann aber „freiwillig zurückgetreten“….

Die Straftat, die hier tatsächlich vorliegt, ist eine Freiheitsberaubung im Amt!

Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft gab deren „Phantasie“ brühwarm an die Würzburger Hauspresse. Die Mainpost titelte bar aller Fakten und Wirklichkeit wunschgemäß unter völliger Missachtung jeglicher Unschuldsvermutung im Sinne der Täter mit „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“. Diese massive Persönlichkeitsverletzung, in der ich mal eben als Schwerstverbrecher namentlich ohne weiteres identifizierbar durch vorherige Berichte, steht bis heute weiter im Netz, inklusive der Pathologisierungsphantasien des Würzburger Gutachters Dr. Groß:

….“39-jähriger bei Marathon festgenommen
Ein 39-jähriger Ex-Polizist hat im Mai der Würzburger Justiz einen „Amoklauf, Mord und Totschlag“ angedroht. Am Sonntag wurde der sportliche 39-Jährige als Teilnehmer des Halbmarathons in Stuttgart verhaftet. Wegen Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz und Beleidigung war er bereits mehrfach vor Gericht. Gegen den Mann, der zuletzt im Kreis Würzburg wohnte, wird wegen „Störung der öffentlichen Ordnung durch Androhung von Straftaten“ ermittelt.“….

….“Glaubt man dem Sachverständigen aus dem Landgerichtsprozess vom Oktober 2007, dann haben die zahlreichen Straftaten einen psychiatrischen Hintergrund. Eine Persönlichkeitsstörung mit narzisstischer und querulatorischer Ausprägung mit erheblicher Einschränkung der Steuerungsfähigkeit hat Psychiater Dr. Jörg Groß damals diagnostiziert: „Er fühlt sich ungerecht behandelt und systematisch benachteiligt.“…..

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Bei-Marathon-festgenommen-Ex-Polizist-drohte-mit-Amoklauf;art735,5180451

„Ungerecht behandelt“ ist eher nicht zutreffend – ich bin Geschädigter und Opfer massiver Justizverbrechen und einer langjährigen und ungenierten Kindesentfremdung aufgrund Lügen einer Würzburger Rechtsanwältin und Mutter des gemeinsamen Kindes:

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Das Foto hier links entstand kurz nach Einzug in die gemeinsame Wohnung. Kurz nach Geburt unseres Kindes fühlte sich die Dame von mir „belästigt“….

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Das ist zwar nicht Thomas Trapp, aber – der viel zu früh verstorbene – Philip Seymour-Hoffmann verkörpert diesen Charakter-Typus trefflichst.

Update: DAS ist Thomas Trapp:

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Zurück zum 12. Juni 2009:
Vizepräsident und Lückemann-Freund Lothar Schmitt – so jedenfalls die offizielle Lesart – wurde von Trapp, Staatsanwalt persönlich davon „in Kenntnis gesetzt“, dass der „Querulant Deeg“ quasi in Vollbewaffnung vor der Tür der Justizbehörde stehe und veranlasste laut Aussage in HV hieraufhin, Freitag Nachmittag, dass die Justizbediensteten „bewaffnet“ werden und „Einlasskontrollen“ erfolgen, mein Foto wurde ausgehängt.

Um diesen Popanz glaubhaft zu machen, sagte Schmitt in der HV später aus, dass er mir zwar NIE persönlich begegnet sei, mich überhaupt nicht kenne, aber: er habe 2005 als Staatsanwalt in Bamberg einen Vorgang auf dem Tisch gehabt, der mich in seinen Augen „gefährlich“ erscheinen liess, 2009. Dieser Unsinn wurde auch ins Urteil eingeführt, um Schmitts Rolle in dieser Posse nachträglich zu entschulden.

Die andere Lesart ist natürlich die: die Würzburger Juristen gingen gezielt und im vollen
Wissen darin, dass hier strafrechtlich als auch „pathologisch“ nichts zu holen ist, gezielt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln – Gerichtsgutachter, Presse – gegen mich vor, um mich endgültig zu vernichten! Das sind offenkundig die Mittel, die Rechtsradikalen mit Amt im 21. Jahrhundert in Bayern zur Verfügung stehen – im Fall Mollath, in zahllosen anderen Fällen.

Jedenfalls:
Thomas Trapp ist zwischenzeitlich Oberstaatsanwalt, Schmitt „Chef“ in Aschaffenburg:

…..“Dort wird der kompetente und beliebte Jurist Leitender Oberstaatsanwalt.“,

wie die Hauspostille Mainpost zu berichten weiß…

http://www.mainpost.de/regional/franken/Lothar-Schmitt-geht-als-Chef-nach-Aschaffenburg;art1727,6854072

Der damalige Leiter der Staatsanwaltschchaft, Lückemann, war damals gerade auf dem Sprung zum Generalstaatsanwalt Bamberg („Mainpost“ berichtet) und ist seit Angang 2013 nun „Gruss-August“ als Präsident des OLG und Dienstvorgesetzter seiner „kleinen harten CSU-Kämpfer“. Die jahrzehntelange gegenseitige Protektion macht sich bezahlt – auf der Strecke blieb in Franken offenkundig Recht und Gesetz.
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Konkret weiter:
Ich wurde also am 21. Juni 2009 in Stuttgart festgenommen. Nach fünf Wochen, 22. Juli fand eine „Haftprüfung“ statt, die der ehem. Direktor des Amtsgerichts „in Vertretung“ für die Haftrichterin Weisensel-Kuhn führte.

Stockmanns Tatbeitrag war wichtig, da er die Möglichkeit eröffnete, mich festzuhalten, bis der Hausgutachter Dr. Groß sein Fehlgutachten vorlegte und ich in die Forensik verschubt werden konnte, Ziel: dauerhaft.

Stockmann, offenkundig ein biegsamer Charakter ohne Integrität, lieferte wunschgemäß:
Er fabulierte eine „Fluchtgefahr“, da ich wie genannt angeblich „untergetaucht“ war. Außerdem sei ich „entrückt“, da ich immer noch glaube, die Umschreibung meiner Biographie durch die Justizbehörden Würzburg vom Polizeibeamten in BW zum Kriminellen in BY sei aufzuklären.

Stockmann, der laut Zeuge bereits vor Jahren in anderem Fall Prozessbetrug beging, der ebenfalls intern vertuscht wurde:
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Roland Stockmann, nach vorne immer jovial – und von hinten zutreten.

Dass Stockmann sich über Jahre vom Vater der Rechtsanwältin Neubert, dem intriganten Willy Neubert, zwecks Ausgrenzung und Kriminalisierung meiner Person persönlich „informieren“ und offenkundig instrumentalisieren ließ, passt ins Bild:
Schreiben Willy Neubert an Direktor Amtsgericht, 21.08.2012, Ziel: Zerstörung Vater-Kind-Bindung

Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

Antwortschreiben Stockmann, Direktor des Amtsgerichts Würzburg, 14.03.2012

Der Schriftverkehr und die persönlichen Kontakte zwischen Willy Neubert und dem Direktor des Amtsgerichts zwischen 2004 bis 2012 sind mir bislang nicht bekannt. In der HV sagte W. Neubert Juni 2010 als Zeuge aus, er habe „immer dem Herrn Direktor Stockmann“ alles „mitgeteilt“…

Hier Stockmanns phantastischer und persönlich entwertender Beschluss, mit dem er die Freiheitsberaubung gegen mich – ohne Straftat, ohne Haftgrund – wie beiläufig weiter faktenresistent „legitimierte“:
Haftprüfung 23.07.09

Nachdem Nedopils Gutachten beim Landgericht Würzburg, der zuständigen 1. Strafkammer unter Vorsitz Dr. Barthel offenbar im März 2010 ein „Weckruf“ war und – nach acht Monaten! – zu meiner sofortigen Entlassung aus der Forensik Lohr führte, machten die Täter in der Justiz ungeniert weiter wie gehabt:

Der CSU-Jurist und Lückemann-Freund Norbert Baumann und sein „Kollege“ Thomas Schepping (der 2003 die mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung beantragte Gewaltschutzverfügung der Rechtsanwältin Neubert und damit diese jahrelangen Justizverbrechen kausal verschuldete) erließen auf Antrag der Behörde ihres Kumpels Lückemann – der Weisung erteilte – einen zweiten Haftbefehl gegen mich:
2. Haftbefehl OLG Bamberg 12.03.10

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Der Fundamental-„Christ“ und CSU-Jurist Dr. Norbert Baumann,,der offenbar vor keiner Schweinerei im Amt zurückschreckt, immer mit amtlich-christlichem Gestus!

Nach bereits ACHT Monaten zu Unrecht erfolgter Untersuchungshaft/Unterbringung wurde ich nochmals ohne Haftgrund und Straftat festgenommen und weitere sechs Wochen weggesperrt. Polizisten in Stuttgart wurden von oben gebrieft, wie gegen einen Schwerverbrecher der „OK“, wo mit Waffenwiderstand zu rechnen und SEK beteiligt ist (O-Ton beteiligter Polizist).
Die Fahndung Stuttgart diskutierte, ob man diesen „Haftbefehl“ überhaupt ausführen soll, da hier ganz offenkundig persönliche Motive und eine „Machtdemonstration“ seitens der Richter und Staatsanwaltschaft vorlagen – und keine Strafverfolgungsinteressen. Wie gesagt: es gab Druck von oben!

Die Täter Baumann und Schepping gingen hierbei gezielt vor: Freitagmittag, sodass niemand erreichbar ist, der diese Posse verhindern kann – schliesslich wurde ich erst eine Woche zuvor durch Beschluss einer Kammer des Landgerichte aus der „Untersuchugnshaft“ entlassen; mein Würzburger Rechtsanwalt Mulzer wurde gezielt nicht in Kenntnis gesetzt und so die gesetzliche Vorgabe auf „rechtliches Gehör“ ebenfalls gezielt ausgehebelt.

Kein Problem bei der CSU-Justiz, wenn man ein Ziel hat: einen Menschen vernichten!

Festgenommen wurde ich also wieder – eine Woche nach Freilassung – in der Wohnung, in der ich bis heute immer noch wohne und seit April 2009 gemeldet bin: was die Täter Baumann und Schepping nicht hinderte, weiter kreativ richterlich eine „Fluchtgefahr“ zu erfinden, da ich ja „untergetaucht“ und „ohne festen Wohnsitz“ sei.

Diese Typen sind zu suspendieren, anzuklagen, zu verurteilen! Verbrecher im Amt, skrupellos, durch die Partei gedeckt. Lügner, Rechtsbeuger, ohne jede charakterliche Eignung für richterliche Verantwortung, ohne Integrität, Rechtsradikale mit klerikaler Maske!

Die vom Landgericht nach Freispruch zugesprochene – völlig unzureichende – Entschädigung wurde durch weiteren, persönlich motivierten Amtsmissbrauch der Täter Baumann und Schepping und wieder auf Antrag des weisungsgebunden CSU-Kumpels Lückemann willkürlich „verweigert“, die Richter des Landgerichts als Deppen hingestellt:
OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Hier liegt nicht nur ein „Anfangsverdacht“ für schwere Freiheitsberaubung im Amt, Amtsmissbrauch, persönlich motivierte Rechtsbeugung vor sondern ein konkreter und dringender Tatverdacht. Durch Zeugen, durch Beweise, durch Fakten und tatsächliche Gschehnisse.

Hier die harten Fakten, bis heute vertuscht, ignoriert, bagatellisiert:

1. Das Obergutachten
Von Anfang an keine medizinischen Voraussetzungen für irgendwelche „Maßnahmen“ – sondern ein glasklares Fehlgutachten, was die Täter nicht hindert, ihren CSU-Gerichtsgutachter Dr. Groß durch weitere Rechtsbeugung vor zivilrechtlichem Schadensersatz zu schützen (im Blog beweisrechtlich veröffentlicht):
Gutachten Prof. Nedopil Auszug 02.03.10

2. Das Urteil
Es gab weder für eine erste noch für eine zweite Festnahme eine Straftat. Diese wurde vielmehr – wie oben dargelegt – gezielt und mit größtmöglichem Alarmismus und begleitet von staatsanwaltschaftlichen „Werbemassnahmen“ konstruiert, um endlich aus einem Polizeibeamten einen „irren Schwerverbrecher“ zu basteln. Auf die regionale Presse kann man sich verlassen.
Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

Aus dem Justizskandal ist längst wieder ein Politskandal geworden:
Die Fakten sind ihm hier BEWEISRECHTLICH mitgeteilt, Anzeige erfolgte – wie BEWEISRECHTLICH im Blog veröffentlicht – VOR MONATEN.
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Das einzige, was im CSU-Ministerium bislang veranlasst wurde, ist offensichtlich die Weitergabe der Strafanzeige an die Beschuldigten, die Staatsanwaltschaft Würzburg: die Behörde, die die Freiheitsberaubung im Amt zu verantworten hat und die vom Beschuldigten Lückemann jahrelang geleitet wurde, über die er Dienstaufsicht hat.

Nach diesem Muster wurde 2009 bereits meine Dienstaufsichtsbeschwerde „bearbeitet“…

Gegen den Herrn Minister wird nun Strafvereitelung zugunsten von Parteikollegen geltend gemacht, die fehlende Dienstaufsicht und fehlende Objektivität sind offenkundig.

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Die Staatskanzlei – persönlich adressiert an Seehofer – gleiche Veranstaltung: „belästigen
Sie uns nicht mit Ihren Schreiben!“. Freiheitsberaubung im Amt? Egal….!

Und überhaupt: zuständig ist das Justizministerium – die Verantwortlichkeit wird so lange hin- und hergeschoben, bis keiner verantwortlich ist!

https://martindeeg.wordpress.com/2014/05/28/antwort-der-staatskanzlei-strafanzeige-wegen-freiheitsberaubung-im-amt-gegen-unschuldigen/

https://martindeeg.wordpress.com/2014/06/21/freiheitsberaubung-im-amt-weiter-vertuscht-bayerische-staatskanzlei-schaut-weg/#like-1930

https://martindeeg.wordpress.com/2014/03/22/bayerischer-justizminister-versuch-der-abgabe-einer-strafanzeige-wegen-freiheitsberaubung-im-amt-an-die-behorde-der-beschuldigten-staatsanwaltschaft-wurzburg/

Das ist Strafvereitelung im Amt, Herr Seehofer!

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Offenkundig braucht es Öffentlichkeit, damit diese Schweinereien in der fränkischen Justiz überhaupt „wahrgenommen“ werden.

Foto(2)Da gehören die Verbrecher hin: und zwar unabhängig von Amt und Würden und unabhängig von parteipolitischen Interessen und Gefilze: AUF DIE ANKLAGEBANK!!!

Die Täter!

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1.
Antje Treu, Richterin am Amtsgericht Würzburg

Verschuldete die Bindungszerstörung zu meinem Kind, 2004- 2010. In unfassbarer Dummheit schaffte sie es, ab Mai 2012 ein weiteres Mal den Strategien und Taktiken der Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, aufzusitzen. Seit August 2012, kurze Begegnung auf dem Spielplatz, habe ich mein Kind nicht mehr gesehen!

Seit Anfang 2012 gelingt es der Täterin Treu ein zweites Mal, alles was über zwei Jahre an Kontakten und positiver Entwicklung über die ehrenamtlichen Helferinnen Lisa Marx und Christine Scholl aufgebaut wurde, durch Untätigkeit, Verschleppung und Anbiederei an die asozial und rücksichtslos agierende Kindsmutter zu zerstören.

Treu bearbeitet meine Anträge und Schriftsätze seit Anfang 2013 nicht.

RA Mohr, München, musste sechs Monate warten, bis Treu ihm die Akten zusandte.

Der Freistaat Bayern wird von mir aufgrund des Schädigung der Täterin Treu, die sich hinter ihrem Status und Amt versteckt, auf aktuell 2 Mill. Euro verklagt.

Alles im Blog BEWEISRECHTLICH nachzulesen.

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2.
Willy Neubert

Der Grossvater des Kindes: ein intriganter und verschlagener Hetzer, der von Anfang sein Interesse durchsetzte, mich als Vater komplett auszugrenzen.

Hierdurch schädigte dieser Täter – der hoffentlich bald das Zeitliche segnet – nicht nur mein Kind und mich, zerstörte mein Leben maßgeblich, sondern schädigt auch seine eigene Tochter, die er manipuliert, instrumentalisiert und deren Lebensglück er zerstört.

Ein egoistischer Täter, der auch nicht davor zurückschreckte, während der positiven Phase, 2010 bis 2012, hinterrücks über Hetzschreiben an den ehem. Direktor des Amtsgerichts, den Beschuldigten Stockmann, diese positive Entwicklung wieder zu zerstören:

Schreiben Willy Neubert an Direktor Amtsgericht, 21.08.2012, Ziel: Zerstörung Vater-Kind-Bindung

Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

Alles im Blog BEWEISRECHTLICH nachzulesen.

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3.
Katharina Behrend

Im Dezember 2012 von der Täterin Treu beauftragt, um ein Gutachten über die „Verständigung der Eltern“ zu erstatten. Die Kontakte unabhängig von diesem „Gutachten“ – was überhaupt erst dazu führte, dass ich meine Zustimmung gab.

Behrend tut nichts! Absprachen hält sie nicht ein. Innerhalb kürzester Zeit entwickelt sie offenbar „Frauensolidarität“ und behauptet, mein Kind sei gar nicht „instrumentalisiert“, ich werde gar nicht „dämonisiert“ – mein 9-jähriges Kind lehne mich aus freien Stücken ab.

Damit führt diese sog. Sachverständige alles ad absurdum, was sie seit Jahren in Vorträgen und Medien verbreitet – offenbar aus persönlicher Antipathie, weil ich ihr als Vater nicht in den Arsch krieche!

Dezember 2013 beantragt sie, mir die Aushändigung des Gutachtens zu verweigern, weil ich dieses veröffentlichen könnte.

Dieses untaugliche Gutachten, das offenbar seit Monaten vorliegt, ohne dass ich als Vater des Kindes hiervon in Kenntnis Gesetz werde, wird von der Täterin Treu benutzt und missbraucht, um ihre Rechtsverweigerung und Verschleppungen zu „rechtfertigen“, zumindest intern.

Täterin Behrend hält munter weiter Vorträge, nimmt weiter bundesweit Gutachtenaufträge an, während sie hier eine Bindungszerstörung mitverschuldet.

So gefällig argumentiert die Täterin, während sie in der Praxis das Gegenteil macht, meine Ausgrenzung als Vater zu verantworten hat:

Behrend: „Meine Arbeit richtet sich darauf, Eltern wieder zu einem Einvernehmen über ihre Kinder zurückzuführen. Sie müssen verstehen, dass sie zwar als Paar gescheitert sind, aber nicht als Eltern. Ich spreche zunächst jeweils mit beiden, lerne das Kind kennen und hole die Eltern dann an einen Tisch. Ich versuche, den Kern des Konfliktes zu besprechen und den Eltern klar zu machen, dass ihr Streit vorwiegend mit ihnen beiden zu tun hat. Ich erlebe dann oft, dass die Beiden zwei Stunden lang streiten, Tränen fließen und auch viel Wut und Enttäuschung da sind, aber während dieser Zeit der Name des Kindes nicht ein einziges Mal fällt. Das zeige ich ihnen dann auf.“

Nichts davon hat sie getan!

Behrend: „Die Bedeutung der Väter für ihre Kinder wurde in Psychologie und Familienrecht lange vernachlässigt. Daher bekam oft nur die Beziehung zwischen Mutter und Kind große Aufmerksamkeit. Landläufige Meinung war zudem ohnehin, dass „Kinder zur Mutter gehören“. Deswegen haben die Gerichte fast als Automatismus entschieden, dass die Mutter das Sorgerecht bekommt, weil man meinte, allein das sei zum Wohl der Kinder. Dass das Umgangsrecht der Väter noch häufig statisch nach einem Zwei-Wochen-Rhythmus geregelt ist, könnte verbessert werden. Aus Kindersicht sind beide gleich wichtig.“

http://www.lz.de/lz/home/nachrichten_aus_lippe/lemgo/lemgo/?em_cnt=3377587

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4.
Erfüllungsgehilfin Gabriele Hitzelberger
, die den psychischen Kindesmissbrauch und die erneuten Schädigungen durch ihre anwaltliche „Rechtsvertretung“ der Kindsmutter:/“Kollegin“ bar jeder Ethik seit März 2012 mitverschuldet, ist ausführlich hier im Blog benannt, ihre entwertenden, provokanten und dummdreisten Schriftsätze sind beginnend September 2013 als Reaktion auf das Unrecht veröffentlicht:
https://martindeeg.wordpress.com/2013/09/28/der-missbrauch-der-verfassungswidrigen-§-1626-a-bgb-alleinsorge-und-die-existenzzerstorenden-folgen/


5.
Richter Thomas Schepping
hat all diesem Missbrauch der Justiz durch die Rechtsanwältin und Kindsmutter Kerstin Neubert Tür und Tor geöffnet, indem er deren mit falscher Eidesstattlicher Versicherung beantragte Gewaltschutzverfügung abzeichnete. Dieser „Fehler“ wird bis heute zu Lasten meiner Person und zu Lasten meines Kindes vertuscht.

Er ist ebenso Mitbeschuldigter der Freiheitsberaubung im Amt gegen mich, die die Staatsanwaltschaft Würzburg 2009/2010 und das OLG Bamberg, 1 Strafsenat zu verantworten haben, aus persönlichen Motiven – auch dies bislang vertuscht. 18956961.jpg-r_640_600-b_1_D6D6D6-f_jpg-q_x-xxyxx

6.
Auch das Jugendamt Würzburg ist maßgeblich verantwortlich, der Sachbearbeiter Mario Pinilla und der Sachgebietsleiter Steffen Siegel verstecken ihre Verantwortunglosigkeit hinter Nichtstun und ducken sich weg: genau diese Jugendamts-„Praxis“ ist es, die Kinder in Deutschland immer wieder das Leben kostet. Zuletzt die 3-jährige Yagmur, die trotz schwerer Verletzungen wieder in die Obhut ihrer Mutter gegeben wurde, die sie dann totprügelte (natürlich wurde auch hier zuerst der Vater als „Täter“ ausgemacht).

….“Wenn es stimmt, was Melek Y. in der letzten SMS an ihren Mann schrieb, hat es die Dreijährige noch einmal geschafft, aus dem Bett aufzustehen. Sie brauchte dringend Hilfe. Aber da war nur ihre Mutter.“

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kindesmisshandlung-der-fall-yagmur-beihilfe-zum-hass.4fdec201-3134-4083-bad8-19d18a244bb4.html

Hier geht es um Täter im Amt, Justiz und Behörden Würzburg, die in ihrem rechtsfreien Raum glauben, sie können hier tun und lassen was sie wollen, ohne dass dies Konsequenzen hat….
Nicht nur in diesem „Fall“, hier werden durch Amtsmissbrauch, Justizfehler und Hybris zahlreiche Schicksale verschuldet, die nie an die Öffentlichkeit gelangen.

Der Punkt, an dem ich nicht mehr um Rechte betteln werde und mich auf den Rechtsweg, auf dem ich ohnehin nur für dumm verkauft werde, beschränken werde, ist längst erreicht!

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Weitere Fakten: Kindesentfremderin Kerstin N. und die Folgen der Würzburger Justizverbrechen

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Fortsetzung von: https://martindeeg.wordpress.com/2014/08/20/der-ursprung-der-justizverbrechen-kerstin-neubert-erzwingt-eine-trennung-drei-monate-nach-geburt-des-kindes/

Wie asozial dürfen sich Menschen verhalten und wieso werden sie hierfür noch belohnt?….

Die Zerstörung der Vaterschaft für mein Kind und mich durch Kerstin Neubert geschah in folgendem Kontext: sie befand sich im Aufbau einer Selbständigkeit als Rechtsanwältin mit eigene Kanzlei. Ab dem dritten Lebensmonat des Kindes bestand demnach folgende Situation:

– Vollzeit-Selbständigkeit als Rechtsanwältin und

– alleiniges Aufziehen des Kindes

– ich als Vater, der Zeit und Ressourcen hatte, wurde mit Gewalt ferngehalten

Diese asoziale Perversität, mich als Vater des Kindes – der Zeit und Liebe hat – mittels einer „Gewaltschutzverfügung“ fernzuhalten, auszugrenzen, zu kriminalisieren, zu diffamieren ist vor diesem Hintergrund für mich bis heute kaum zu ertragen! 

Meine „Tätigkeit“ – da ich meinen Polizeiberuf aufgegeben hatte, auch Neubert „überredete“ mich, dem Druck nachzugeben (Fakten hierzu im Blog) – war ab Dezember 2003 die Auseinandersetzung mit dem sich in unglaublicher Dummheit ständig steigernden Unrecht durch die Justizbehörden Würzburg. Bis heute.

Die Kindheit meines Kindes habe aufgrund der Justizverbrechen bis 2010 überhaupt nicht mitbekommen – siehe Aufzählung unten. 

Meinem Kind wurde in unfassbarer Dummheit der Vater gestohlen!

„Unterstützt“ wurde die Kindsmutter bei der Entsorgung meiner Person als Vater als auch in der Belastung allein durch ihren intriganten Vater Willy Neubert, alleinlebend und egozentrisch, der die Schädigung des Kindes, die Lebensvernichtung und diesen Justizskandal massiv mitzuverantworten hat.

Die Folgen für Mütter, die Väter ausgrenzen – selbst wenn sie nicht „nebenher“ in eigener  Kanzlei Selbständigkeit aufbauen – und letztlich für das Kind sind hier einmal aufgezeigt:

…..“Mögliche Folge des Umgangsboykott: Die Mutter “verliert” die Bindung zum Kind. Um diese Umgangsboykott Folgen zu vermeiden, ist die Mutter gezwungen sich intensiv um ihr Kind zu kümmern und sie versucht, die Rolle des fehlenden Vaters zu ersetzen, was widerum dazu führt, das die Mutter für sich selbst und für ihre eigene Karriere weniger Zeit hat. Was widerrum depressiv und arm macht (schon jetzt leben 40% aller Alleinerziehenden von Hartz 4)  und was wiederrum dazu führt, das die Mutter den Kopf nicht fürs Kind frei hat. Ein Teufelskreis für die Mutter

Belastungsrisiko BurnOut  Alleinerziehend

Der Wille der Mutter, beweisen zu können, das sie alleine für das Kind sorgen kann,  führt zu einer permanenten Belastung für die alleinerziehende Mutter, da ihr durch den abwesenden Vater eine Entlastung fehlt.  Nicht umsonst ist das Belastungsrisiko, an Burn-Out zu erkranken für alleinerziehende Mütter höher als beispielsweise bei gestressten Managern. Während gestresste Manager zwischen Anspannung und Entspannung (auch dank guter finanzieller Verhältnisse) wechseln, sind alleinerziehende, umgangsboykottierende Mütter einem permanenten Stress ausgesetzt.“….

Umgangsboykott Folgen für die Mutter

Und dann natürlich das: die gleichgültig und dummdreist solche Schicksale verschuldenden  Kreise bei Staatsanwaltschaften und Gerichten, die aufhetzenden feministischen „Frauen-Opfer-Netzwerke“, die sich invasiv ohne Faktenkenntnis in Biographien einmischen und natürlich die selbstherrlichen, „brillanten“ Juristinnen, die Öl ins Feuer gießen und Eskalationen bis hin zum „Trennungsmord“ provozieren: 

„Umgangsboykott: Die falschen Leute um Rat gefragt

„Wer sind die Leute, die einen Umgangsboykott befürworten? Häufig sind dieses Anwälte und Anwältinnen oder Beratungsstellen, die durch den Umgangsboykott Geld verdienen können. Diese Leute stehen nur solange mit ihrem Rat zur Seite, wie sie Geld daran verdienen können. Wenn das Kind irgendwann Weg ist und die Mütter die Macht über das Kind durch Gewalt nicht mehr zurückerlangen können (und sich mit der kaputten alleinerziehenden Mutter kein Geld mehr verdienen lässt), dann sind diese “Helfer” weg und stehen nicht mehr zur Verfügung.“

Umgangsboykott Folgen für die Mutter

Ein paar Details zur Lebenswirklichkeit und Folgen des Missbrauchs des Gewaltschutzgesetzes in meinem „Fall“:

Im Dezember 2003 wurde mittels Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes meine Biographie „umgeschrieben“: ab dem Zeitpunkt war ich nicht mehr unbescholtener Polizeibeamter und Vater sondern vorverurteilter Krimineller und männlicher Gewalttäter. Dazu reichten die zielgerichteten Lügen einer launenhaften und nicht zufrieden zu stellenden „Opferfrau“, hinter der Fassade eine dominante und rücksichtslose Täterin, für die die Zerstörung meiner Existenz eine lästige „Erinnerung“ zu sein hat.

Mein Kind sah ich – obwohl ich SOFORT alle Hebel in Bewegung setzte – erst 12 Monate später wieder:beim Kinderschutzbund im Rahmen des „familienpsychologischen Gutachtens“ des arrogant-dumm agierenden Prof. Wittkowski (ein Greis, der meint „Kind gehört zur Mutter – Vater stört nur) beim Kinderschutzbund. Bizarre Demütigung, nur um eine Rechtsanwältin und Kindamutter aus jeder Verantwortung herauszunehmen. Immerhin bescheinigte dieser Wittkowski mir „Empathiefähigkeit“ im Umgang mit meinem Kind bevor er dem Gericht „empfahl“, mich ganz auszugrenzen, da „konflikthaft“. Ein Täter!

2005 gab es eine Begegnung in der Würzburger Domstrasse: die Kindsmutter kam mir mit unserem Kind im Buggy entgegen. Als sie mich sah, wechselte sie die Straßenseite. Asozial!

In den Jahren 2005/2006 gelang es mir, zweimal im Vorbeifahren mein Kind zu sehen, als der sich als „Ersatzvater“ gerierende Täter Willy Neubert mit ihm durch die Gegend fuhr.

2006 „beschlagnahmte“ die Justizbehörde Würzburg dann auch im Rahmen rechtswidriger Wohnungsdurchsuchungen meinen PC und die Festplatte, auf der sich die Fotos aus den ersten drei Monaten meines Kindes befanden. Die Staatsanwältin Angelika Drescher wollte sich als besonders fähige und „harte Kämpferin“ gegen „Gewalt“ und „Männer“ beweisen. Asozial! Diese Angelika Drescher begann auch, erstmals die „pathologische“ Schiene ins Spiel zu bringen: zweimal der ungerechtfertigte Versuch einer „Zwangseinweisung“, Februar und nochmals im Juni – die angezeigte Freiheitsberaubung wurde von der Behörde selbst „bearbeitet“…die Beschuldigte zwischenzeitlich „Vorsitzende Richterin“.

Zu erwähnen ist, dass ich bereits ab Dezember 2004 – nach 12 Monaten ungehinderter Entfremdung –  meinen Wohnsitz nach Würzburg-Zell verlegte, weil ich naiverweise glaubte, durch örtliche Nähe wären Kontakte einfacher herzustellen, die ja das Gericht jetzt endlich durchsetzen muss! Wie naiv! Justizverbrecher!

April 2007: als Teilnehmer bin ich beim Residenzlauf. Im Startbereich sehe ich mein Kind auf den Schultern des Stiefvaters der Kindsmutter, deren Mutter und sie selbst stehen daneben. Als ich hingehen drehen sich alle weg.

Nach dem Lauf kommen sie mir nochmals entgegen.

Kerstin Neubert nutzt auch das, um mich wegen „Verstoßes gegen das Gwaltschutzgesetz“ bei der Polizei in Würzburg anzuzeigen. Bizarrer ist nur noch die Anzeige wegen „Zusendung einer Karte“ an mein Kind und das Anschreiben des von mir um Hilfe ersuchten Mediators Dr. Boch-Galhau, was als ebensolcher „Verstoß“ angezeigt wurde.

August 2007 saß ich „Café Michel“ in Würzburg beim Zeitunglesen, drin an der Theke. Zuerst fiel mir ein Kind auf, dass draußen an den Tischen herumlief und dachte, dass könnte  meines sein! So war es dann auch – an einem Tisch saß grimmig vor sich hinstarrend die Kindsmutter und ein rauchender Typ. Als sie mich beim Gehen bemerkte, nickte ich ihr zu – sie starrte nur depressiv zurück. Die Täterin, die sich als Gewaltopfer  gibt und alle spielen mit….bereits zwei Jahre zuvor erschien der Mainpost-Bericht „Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“, nachdem ich wegen vier Anrufen und zwei Beleidigungen-Meinungsäußerungen vor Gericht gezerrt worden war.

Ein Bekannter berichtet mir während dieser Zeit auch, dass er mein Kind mit Mutter und einem Typen in der Stadt gesehen habe, bei dem das Kind auf dem Arm rumturnte.

September 2007 fuhr ich mit derStrassenbahn in der Innenstadt. Vor dem Dom sah ich den „Ersatzvater“ mit meinem mittlerweile vierjährigen Kind, das einen roten Luftballon hielt. Ich stieg aus und rief einen Vater, der in ähnlicher Situation war (4 Kinder) an.

Infolge kam es zu einem „Treffen“ dergestalt, dass die „Familie“ im Café Michel am Marktplatz an einem Tisch saß, wir beide an einem anderen Tisch. Zumindest konnte ich mein Kind beim Gehen ansprechen und „Tschüss“ sagen und habe es gesehen.

2008 ließ die Kindsmutter den nächsten Vertrag über den Kinderschutzbund scheitern. Der hieraus folgende Schriftverkehr führte dazu, dass gegen mich zehn Monate Freiheitsberaubung erzwungen wurden und Beschuldigte der Staatsanwaltschaft versuchte, mich dauerhaft nach Par. 63 StGB wegzusperren. Das Justizverbrechen gegen einen Unschuldigen wird bis heute vertuscht.

Mai 2010, nachdem dieser Popanz dieser Justizverbrecher durch Gutachten Nedopil aufgeflogen war, wurden endlich wöchentliche Kontakte zu meinem Kind gerichtlich durchgesetzt. 

Dies ging bis Mai 2012. Was seither geschah, ist im Blog hier zu lesen. Die Justizverbrecher betreiben Rechtsverweigerung, die Kindsmutter verweigert ungehindert die Durchführung des gültigen und vollstreckbaren „Umgangsbeschlusses“ und ist ebenso ungehindert seit Oktober 2012 mit meinem Kind untergetaucht.

Eine Kindesentführung. 

Jeder andere hätte wohl längst zu ganz anderen Mitteln gegriffen, hätte sich umgebracht oder ein Suchtproblem entwickelt. So wie es Kriminologe Prof. Bock in seinem Gutachten zum sog. Gewaltschutzgesetz voraussah und warnte! – Ach ja: solche Äußerungen werden in komplettem Kontrast zur Rechtsverweigerung und Verschleppung durch Familiengerichte in nahezu grenzenloser Kreativität zu „Drohungen“, „Beleidigungen“ und „Gefährdungen“ umgedeutet, um repressiv weiter gegen Geschädigte und Justizopfer vorgehen zu können. Auch diese bizarren, die Unrechts-Spirale ständig antreibende „Strategien“ asozialer Karrierejuristen zeigen die Erfahrungen auf meinem Blog exemplarisch in erster Güte. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde mutierte vier Wochen nach Versand zu einer „akuten Amoklaufgefahr“…Justizverbrecher!

Ich setze auf Tranparenz, damit diese Justizverbrechen und diese generationenzerstörende Menschenverachtung unter dem Popanz „Gewalt gegen Frauen“ endlich publik wird!

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(Nein, das ist nicht Kerstin Neubert….)

Der Ursprung der Justizverbrechen: Kerstin N. erzwingt eine „Trennung“ drei Monate nach Geburt des Kindes

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Wenn man Opfer lange genug zum Opfer macht, werden sie irgendwann zum Täter…

Das Schlüsselereignis, das mein Leben zerstörte: die Rechtsanwältin Kerstin Neubert wird am 15. Dezember 2003 beim Zivilgericht Würzburg vorstellig und erwirkt unter falscher Eidesstattlicher Versicherung eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen mich. Aufgrund der Aussage, ich würde sie „belästigen“ und „bedrohen“ und aufgrund des gemeinsamen drei Monate alten Kindes „befürchte“ sie weitere Probleme, erlässt der Zivilrichter Thomas Schepping ohne Anhörung, ohne Beweisaufnahme, „Glaubhaftmachung“ eine Verfügung, die es mir bei „Androhung“ von bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder sechs Monaten Haft „verbietet“, mich der Mutter meines Kindes auf weniger als 50m zu nähern, sie anzurufen, zu kontaktieren. Wie blöd dürfen deutsche Richter sein?

Kriminologe Prof. Bock hat in seinem Gutachten für den Bundestag zuvor aufgezeigt, was dieses schwachsinnige Gesetz für Folgen haben wird. Dieses feministische Machtinstrument ist dennoch weiter „Gesetz“…

Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen

Richter Schepping erwies sich infolge als ignorantes, autoritäres und charakterloses Individuum, der sich um Fakten und Wahrheit einen Dreck schert. 2011 missbrauchte er sein Amt, mittlerweile beim berüchtigten 1. Strafsenat des OLG Bamberg – bei dem Grundrechte und Gesetze wie auch im Fall Mollath permanent missachtet werden – um gegen mich nachzutreten und zusammen mit seinen CSU-Kumpels die Entschädigung für zehn Monate zu Unrecht erfolgter Haft – eine Folge obigen „Schlüsselereignisses“ und meiner „neuen“ Biographie – zu verweigern. Für die zehnmonatige „Haft“ ist u.a. Schepping wegen Freiheitsberaubung im Amt angezeigt. Was bisher weder Medien noch das Ministerium zu interessieren scheint.

Thomas Schepping hat aufgrund seiner lässig erlassenen Verfügung und seinem weiteren Verhalten meine Vaterschaft zerstört.. Im elften Jahr.

imageThomas Schepping

Was mir tatsächlich anzulasten ist: nachdem Kerstin Neubert per SMS eine Wochenendplanung in Stuttgart (wo ich für die gemeinsame Wohnung 1050 Euro Warmmiete bezahlte, was ebenfalls die Lügen entlarvte und keinen Würzburger Richter interessierte) „absagte“ und infolge auf Anrufe nicht reagierte, fuhr ich die 160 km nach Würzburg. Als mir dort der Zutritt zur Wohnung verweigert wurde – in der mein Kind war – habe ich affektiv 2-3mal gegen die Tür getreten.

Hierauf wurde – hochalarmistisch – und vom ebenfalls anwesenden Grossvater Willy Neubert die Polizei gerufen. Ergebnis: dieses Protokoll, das Neubert zur Erlangung der mit falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkten Verfügung nutzte.
Die einzig wahre Aussage hierin ist:

„Ich habe das alleinige Sorgerecht unseres Kindes….“

„Zeugenvernehmung“ Kindsmutter, 15.12.2003

Dieses alleinige Sorgerecht Kerstin Neubert, weil sie bei der Vaterschaftserklärung vor Geburt auf Frage der Urkundsbeamtin, ob man das „gemeinsame Sorgerecht auch gleich unterschreiben“ wolle (damals galt noch der auf Druck des EGMR wegen Diskriminierung abgeschaffte Par. 1626a BGB) antwortete, sie wolle sich das noch mal „überlegen“.

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Die Wahrheit wurde ein Jahr später schriftlich offengelegt, durch ihre pseudo-weinerlichen Aussagen bei Prof. Wittkowski, der im Auftrag des Familiengerichts ein (die Schäden und Phantasmen weiter manifestierendes) „familienpsychologisches Gutachten“ vorlegte. Ergebnis: Vater „konflikthaft“ – daher Vaterschaft komplett zerstören.

Auch ein Täter!

Dass Kerstin Neubert hierin explizit einräumte, dass sie die „Trennung“ launenhaft und aus ihrer eigenen, mit mir als Vater des Kindes nicht kommunizierten emotionalen Verwirrungen erzwang – und NICHT wegen „Belästigung“ oder „Bedrohung“ – interessierte die Justizbehörden nicht, die munter weiter auf mich einschlugen.

Fakt ist: bis zum Erhalt der Gewaltschutzverfügung ging ich von Heirat und fragloser Familienbildung mit Kind aus. 

Kerstin Neubert hat durch ihre Laune und ihre Lügen meine Vaterschaft und jede Lebensperspektive zerstört, jede Lebensfreude erstickt.

Es gab in meinem Leben zuvor nichts, was mir wertvoller war als mein Kind. Es war „Aufbruch“ mit 34 Jahren in eine neues Leben!

Nochmal: Rechtsanwältin Kerstin Neubert hat meine Existenz und Vaterschaft mit einfachsten Lügen und Missbrauch der Würzburger Justiz zerstört – und wird bis heute gedeckt und gebauchpinselt.

Die Würzburger Familienrichterin Antje Treu, die bereits 2004 die Bindung durch Untätigkeit zerstörte, unternimmt NICHTS gegen die Kindesentführung:  Neubert ist seit Oktober 2012 untergetaucht mit dem erklärten Ziel „Ausgrenzung“ und Verhinderung der Vater-Kind-Bindung. Das ist auch ein Verbrechen gegenüber meinem Kind! 

Als Scheinadresse fungiert ein Briefkasten an der ehemaligen Kanzleiadresse, die sie in „Nacht-und Nebelaktion“ Oktober 2012 auflöste….

2008 legte Neubert durch Schreiben wie dieses weiter den Keim, der ein Jahr später dazu führte, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg es als opportunes Mittel betrachtete, mich ohne Vorliegen von Straftat und tatsächlichen medizinischen Voraussetzungen nach Par. 63 StGB wegzusperren – aber vermutlich hat das ebensowenig damit zu tun, wie die wiederholten Schreiben des Großvaters Willy Neubert an den damaligen Direktor des Amtsgerichts, Roland Stockmann, in dem er „erbat“, gegen mich vorzugehen, selbst 2012 noch forderte, den Umgang zu verhindern. Ein Täter!

Stellungnahme der Kindsmutter, Komplettentwertung über RAK Bamberg, 02.05.2008

Schreiben Willy Neubert an Direktor Amtsgericht, 21.08.2012, Ziel: Zerstörung Vater-Kind-Bindung
Antwortschreiben Stockmann, Direktor des Amtsgerichts Würzburg, 14.03.2012

Die Unfähigkeit der Korrektur und des Eingeständnisses von Fehlern – stattdessen zerstören die Justizbehörden Würzburg weiter anhand der hier aufgezeigten Mechanismen und Fehlerleugnungsstrategien weiter meine Vaterschaft und meine Existenz.

Strafanzeigen und Zivilklagen werden unter Strafvereitelung und Rechtsbeugung im Gerichtsbezirk selbst entledigt, von den Beschuldigten! In Stuutgart ist man örtlich „nicht zuständig“ – Verbrechen im Amt? Egal.

Das bayerische Justizministerium schweigt und ignoriert offenkundig ebenfalls strafvereitelnd die BEWEISRECHTLICHEN Strafanzeigen.

Vorsatz zur Freiheitsberaubung ist durch zahlreiche Fakten belegbar.

Stattdessen wird selbst der Gerichtsgutachter, der durch ein eklatantes Fehlgutachten für die Staatsanwaltschaft meine Unterbringung nach Par. 63 StGB fix machen sollte und sieben Monate Wegsperren in der Forensik Lohr zu verantworten hat, vom Landgericht Würzburg als „allgemein kompetenter“ Kumpel gedeckt und meine Zivilklage – ganz offenkundig unter Rechtsbeugung – entledigt.

Das Strukturversagen und die selbsterfüllenden Mechanismen, die ich hier anhand meines „Einzelfalles“ weiter publik mache -Fehlerkorrektur und Klärung findet nicht statt- sind nichts wirklich neues.

Wer sich wirklich dafür interessiert, kann all dies seit langem wissen, wie folgende aktuelle Analyse belegt:

Abgestempelt: Was können wir aus dem Fall Gustl Mollath lernen?

Stephan Schleim 20.08.2014
Ein kritischer Blick auf die Psychologie der Institutionen
Gustl Mollath saß sieben Jahre lang zu Unrecht in der Zwangspsychiatrie. Ist eine institutionelle Entscheidung erst einmal getroffen und in Kraft getreten, dann lässt sie sich nur schwer korrigieren. Dabei ist die Neigung, Menschen auf eine bestimmte Weise abzustempeln, nur allzu menschlich und betrifft uns alle. Unter Bedingungen der ökonomischen Rationalisierung werden Fehler wahrscheinlicher, deren psychischen Kosten das betroffene Individuum tragen muss. Auch diese Folgen betreffen uns alle.

….“Ist ein Stempel wie „Depressiver“, „Verbrecher“ oder „Wahnsinniger“ erst einmal aufgedrückt, dann besteht das Risiko, dass ein Lebenslauf in einem völlig neuen Licht gesehen wird.

…“Vom Stempel zur sich selbst erfüllenden Prophezeiung
Durch den Akt der Reinterpretation werde der Mensch nicht verändert, sondern neu gemacht; sein Kern werde überschrieben. Schur gibt zu bedenken, dass wahrscheinlich im Leben von jedem von uns so viele negative Aspekte zu finden sind, dass, würde man sich nur darauf konzentrieren, man uns alle in einem schlechten Licht darstellen könne. So kann eine beliebige Denunziation freilich schnell zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung werden.

Vielleicht war es nur ein einziger Fehler, der eine Institution auf uns aufmerksam gemacht hat – aber rechtfertigt es das, einen Lebenslauf völlig umzuschreiben? Ich denke, dass hiermit eine Verpflichtung einhergeht, das humane Element nicht aus Psychologie, Psychiatrie und Rechtswesen auszuschließen – errare humanum est, irren ist menschlich; aber, um mit Seneca fortzufahren, auf einem Irrtum zu bestehen ist teuflisch!“….

….“Entscheidungen schwer revidierbar
Was lernen wir daraus? Wenn eine Entscheidung erst einmal offiziell geworden ist, wenn die Stempeltinte erst einmal tief ins Papier eingesickert und getrocknet ist, dann sind die institutionellen Widerstände groß. Schließlich geht damit, einen offiziellen Fehler einzuräumen, einen Fehler selbst erfahrener Experten, ein Gesichtsverlust einher. Die damit verbundenen, mitunter psychisch vernichtenden Folgen werden dem Einzelnen aufgebürdet.

….“In einem Interview auf Telepolis erklärte gerade der Justizaussteiger David Jungbluth, ehemaliger Staatsanwalt und Richter im Saarland, dass die Justiz ihren Aufgaben aufgrund realitätsferner Berechnungsmaßnahmen und Mittelkürzungen immer schlechter Nachkommen kann (Teil 1: „Es geht letztlich nur darum, die Akte so schnell wie möglich vom Tisch zu haben“, Teil 2). Von Gutachten ließen sich deshalb manchmal nur noch die Zusammenfassungen lesen.“…..

http://www.heise.de/tp/artikel/42/42544/1.html

Wenn meine Vaterschaft und Existenz weiter zerstört wird, werde ich andere Wege finden, dass zumindest etwas Gerechtigkeit stattfindet! Es reicht nicht, ständig die Justizverbrechen und „Fehler“ zu thematisieren – während die Verantwortlichen und die Systeme wie bisher weiterlaufen und permanent Opfer verschulden!

Auf dem sog. Rechtsweg werde ich seit Jahren nur für dumm verkauft!

JUSTIZVERBRECHEN Würzburg: unethisch, verantwortungslos, in Teilen hochkriminell

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Dass sich mein „Fall“ auf diese Weise „lösen“ wird, kann sich die Justizbehörde abschmieren! Dass diese „Lösungsstrategie“ allerdings hier angewandt wird,ist für jeden mittlerweile offenkundig….

„Vätersuizid

…“Jeder der ehrenamtlich oder professionell mit Trennungsvätern arbeitet, die von Umgangsvereitelung betroffen sind, weiß um die suizidalen Gefährdungen dieser Männer, die häufig nicht nur eine Trennung, Wohnungsverlust, Arbeitslosigkeit und böse Briefe vom Jugendamt wegen zu zahlenden Kindesunterhalt zu verkraften haben, sondern auch den Verlust des Kontaktes zu ihren Kindern.

Wie viele Väter, die von Umgangsvereitelung betroffen sind, jährlich Selbstmord begehen, ist nicht bekannt. Im allgemeinen wird die Akte beim Gericht nach dem Tod des Vaters geschlossen. Wieder ein Fall, der sich von allein erledigt hat. Nur diesmal nicht durch die übliche Resignation ohne Todesfolge, sondern eine mit Todesfolge. Wieviele von Umgangsvereitelung betroffene Väter sich totsaufen, mit Autos gegen Bäume fahren oder ähnliches, was als Suizid gar nicht in der Statistik erscheint, ist erst recht nicht bekannt. Dabei wäre eine wissenschaftliche Studie zu dem Thema gar nicht so schwer zu erstellen. Das Forscherteam würde einfach eine bestimmte Anzahl von strittigen Fällen (günstig vielleicht 1.000) zu einem Stichtag registrieren und nach fünf Jahren eine Kontrolluntersuchung machen. „Und dann schaun wir mal“….“

http://www.vaeternotruf.de/suizid-vater.htm

Nochmals:

Die Justizbehörde Würzburg verschuldet seit Juni 2012 WIEDER den Bindungsabbruch zu meinem Kind – Grundrechte! – indem sie, Sachbearbeiterin Treu, diesen vollstreckbaren Beschluss nicht durchsetzt:

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Seit Oktober 2012 ist die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, mit meinem Kind untergetaucht. Die Justiz Würzburg leistet Beihilfe zur Kindesentführung.

Über die Ziele der Kindsmutter, die mich beliebig mit Falschbeschuldigungem drei Monate nach
Geburt unseres Kindes unter Angabe falsche Eidesstattlicher Versicherung Und im vollen Wissen um die Folgen derarten Handelsn entsorgte, bestehen seit langem keine Zweifel:
Stellungnahme der Kindsmutter, Komplettentwertung über RAK Bamberg, 02.05.2008

Die Amtsrichterin Antje Treu hat sich auf eine komplette Rechtsverweigerung zurückgezogen.

Aus einer Mail des Fachanwaltes Mulzer an mich, 06.08.2014:

….“Selbst Frau Rechtsanwältin Hitzeleberger (Anm.: Anwältin der Kindsmutter, die die Lage mitverschuldet)hat mir im Gespräch gesagt, dass sie nicht nachvollziehen kann weshalb in diesem Verfahren mehr geschieht und Frau Richterin Treu nichts mehr macht. Wenn ich richtig informiert bin liegt das Gutachten ja zwischenzeitlich beim Gericht vor, und wird vom Gericht nicht herausgegeben.“….

Alle strafrechtlichen und zivilrechtlichen Geltendmachungen in Zusammenahng mit dem hier dokumentierten Justizskandal – Kindesentzug, Kriminalisierung, Freiheitsberaubung im Amt – werden vertuscht, ignoriert, verschleppt. Das Justizministerium und die Staatskanzlei sind seit Monaten informiert.

All das ist BEWEISRECHTLICH in diesem Blog nachvollziehbar….!

Hier hehres um beinharte Verbrechen im Amt und den Versuch vorsätzlicher Vernichtung von Menschen.

Selbstjustiz gegen die Täter hat den Nachteil, dass hierdurch auch mein Kind geschädigt wird bzw. dies die Grundrechtsverletzungen und den Bindungsverlust nicht beendet.

Im Vordergrund steht daher zunächst weiter die öffentliche Transparenz, die JUSTIZVERBRECHEN hier gegen Unschuldige, gegen ausgegrenzte Väter, gegen vermeintliche „Querulanten“ – in Wahrheit hausgemachte Justizopfer – ÖFFENTLICH zu machen.

Der Zuspruch auf den Blog ist enorm, die Rückmeldungen und „ähnlichen“ Schicksale von Vätern, denen durch die Schuld der Justiz von Müttern sind zahlreich und werden immer mehr.

Wenn es daher etwas länger dauert, bis ich reagiere, bitte ich das zu entschuldigen. Auch ist es natürlich wichtig, angesichts der FOLGEN der JUSTIZVERBRECHEN die seelische Balance zu wahren und für ständigen Ausgleich zu sorgen. Ausserdem ziehen die zahlreichen Nebenkonflikte Kapazitäten ab: nächste Woche will man offenkundig tatsächlich eine Strafverhandlung gegen mich führen, wegen Beleidigung der o.g. Rechtsanwältin der Kindsmutter, die seit März 2012 die Verbrechen hier mitzuverantworten hat.

Die Täter werden sich zu verantworten haben.

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

…………………………….

FUSSNOTE:

Dass vieles, was in Würzburg vor Strafgerichten passiert, mit Strafverfolgung nichts zu tun hat, sondern ein offenbar grenzenloser Spielplatz für Juristen und Machtmissbrauch ist, wird immer deutlicher! Daher zwecks Transparenz auch hier auszugsweise aus Mailverkehr:

(Die Kanzlei „Jordan, Schäfer, Auffermann hatte bekanntlich im April eine Unterlassungsklage gegen diesen Blog erzwungen, RA Schäfer, siehe u.a. hier:
https://martindeeg.wordpress.com/2014/04/16/mundliche-verhandlung-wegen-unterlassungsklage-lg-wurzburg-14-04-2014/)

Ist das eigentlich Nötigung?…..!

Man zeigt mich wegen Beleidigung an, erzwingt ein Strafverfahren, nimmt den Strafantrag entgegen anderslautender Versicherung nicht zurück. Als ich nachfrage – bei Herrn Rechtsanwalt Mulzer, der sich hier dankenswerterweise aufgrund persönlicher Bekanntschaft als Vermittler zur Verfügung stellt – stellt man sich dort dumm und knüpft die Rücknahme des Strafantrages dann an diese zwei Bedingungen: 

Herr Rechtsanwalt Mulzer schrieb:

…..“Heute habe ich direkt mit Frau Dr. Hitzlberger telefoniert. Frau Dr. Hitzlberger hat mir gesagt, dass ihr das ganze Problem so gar nicht bewusst gewesen sei. Herr Schäfer habe sie in vollem Umfang gar anscheinend gar nicht richtig informiert gehabt. Auch ihr dieses Strafverfahren unangenehm und sie wäre durchaus bereit die Anzeige noch vor der Verhandlung zurückzunehmen.

Frau Dr. Hitzlberger hat allerdings 2 Bitten geäußert.

In dem gerichtlichen Vergleich vor dem Landgericht Würzburg wurde unter Ziffer III geregelt, dass sie sich verpflichten in Veröffentlichungen in Kommunikationsmedien, insbesondere auf Ihrer Homepage den Namen der Frau Dr. Hitzlberger oder der Kanzlei der Rechtsanwälte Jordan Schäfer Auffermann nicht als Link zu benutzen oder zu verschlagworten. Diese Verpflichtung wurde nur bis zum 31.12.2014 begrenzt. Frau Dr. Hitzlberger hat gebeten, ob Sie hier zusichern können, dass Sie diese Verpflichtung etwas länger aufrecht erhalten, nämlich bis zum 03.06.2015.

Es geht also nur darum, ob Sie sich verpflichten für weitere 6 Monate die Namen der Kanzlei Jordan Schäfer Aufermann und Rechtsanwältin Dr. Hitzlberger nicht als Link zu benutzen oder zu verschlagworten…..

……Die 2. Sache die Frau Dr. Hitzlberger klären möchte ist das Problem der Kosten des Strafverfahrens. Wenn Frau Dr. Hitzlberger den Strafantrag zurücknimmt, dann werden ihr nach § 470 StPO die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten auferlegt. Frau Dr. Hitzlberger möchte nicht, dass sie den Strafantrag zurücknimmt und Sie dann noch Kostenansprüche gegen sie erheben. Frau Dr. Hitzlberger wäre bereit den Strafantrag zurückzunehmen, wenn Sie sich schriftlich bereit erklären die Kosten des Verfahrens und Ihre eigenen notwendigen Auslagen selbst zu tragen. Nicht betroffen sind mögliche Kosten, die die Frau Dr. Hitzlberger selbst hat. Diese müssen Sie unter keinen Umständen übernehmen. Es geht nur um Ihre eigenen Kosten die mit diesem Strafverfahren verbunden sind (da Sie keinen Anwalt haben ist diese Position wohl absolut vernachlässigbar). Und es geht um mögliche Gerichtskosten, nachdem es zu keiner Verhandlung und keinem Urteil kommen wird, werden solche nach den mir vorliegenden Informationen auch nicht entstehen. Bestenfalls in ganz geringer Höhe. Hierbei handelt es sich nur um Verfahrenkosten, von denen der Freitstaat Bayern von Ihnen ja sowieso schon einen erheblichen Betrag fordert. Ich denke, dass Ihnen das letztlich egal sein kann.“…..

Rechtsverweigerung und Vertuschung von Justizverbrechen: weiter Auflaufenlassen im PKH-Verfahren

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Zwecks fortlaufender Transparenz hier im Blog, der insbesondere auch als BEWEISMITTEL für den Fortgang der Geschehnisse zu sehen ist, werde ich meine Schreiben dahingehend ausrichten, stets auch die Gesamtschau zu thematisieren.

Es gibt offenbar immer noch Juristen, die glauben, die Justizverbrechen gegen mich lassen sich zivilrechtlich dadurch entledigen, indem man stets – m.E. unter klarer Rechtsbeugung – einfachst im Prozesskostenhilfeverfahren (!) alle Ansprüche in Abrede stellt.

Man stellt sich dumm. Dieser sog. Beschluss des OLG Stuttgart ging mir letzte Woche zu:

OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. 08.2014 – Rechtsverweigerung und Vertuschung von Justizverbrechen weiter im zivilrechtlichen PKH-Verfahren

Meine Antwort ans OLG – ergänzend zu bereits gestern zugegangenen Mails…(„Nicht für verbindliche Prozesserklärungen“!) folgt!!

Antwort an das Landgericht München: Klage wegen Kindesentführung unter Beihilfe der Justizbehörden Würzburg

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Justizverbrechen durch die Justizbehörden Würzburg im 11. Jahr!!!

Dieses Schreiben zwecks Verweisung der Klage gegen die Justizbehörden Würzburg an die Justizbehörden Würzburg (örtlich zuständig) habe ich nun beantwortet:

LG München I – wieder Verweisung an die Beklagten selbst, LG Würzburg, Az. 15 O 13559/14

Landgericht München I
15. Zivilkammer
Prielmayerstraße 7
80335 München 08. August 2014

Az. 15 O 13559/14

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter Dr. Hoff,

auf Ihr Schreiben vom 16.07.2014 ergeht folgende Stellungnahme:

Ein Vertrauen in die Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit der bayerischen Justiz besteht nur noch sehr beschränkt. Ein Vertrauen in Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg besteht in Zusammenhang mit dem Justizskandal meine Person betreffend überhaupt nicht mehr.

In den vergangenen Jahren wurden sowohl alle strafrechtlichen Anliegen als auch alle zivilrechtlichen Anliegen, die von anderer Stelle aufgrund örtlicher Zuständigkeit in den Justizbereich Würzburg/Bamberg verwiesen worden, entweder unter Verdacht der Strafvereitelung im Amt durch die Staatsanwaltschaft oder unter Verdacht der Rechtsbeugung durch die zivilrechtlichen Instanzen entledigt, wie beweisrechlich veröffentlicht.

Dies hindert andere Behörden nicht, wie zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, selbst an die Beschuldigte abzugeben, damit diese quasi „in eigener Sache“ gegen sich ermittelt.

Zivilrechtliche Instanzen verhalten sich ebenso: sie verweisen an die „örtlich zuständige“ Beklagte selbst, damit diese über sich selbst Entscheidungen trifft.
Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies alles nichts mehr zu tun.

Aus diesem Grund sind alle wesentlichen Belange dieses mittlwerweile als Justizverbrechen gegen meine Person als ehemaligen Polizeibeamten und seit zehn Jahren durch Verschulden der Justizbehörden Würzburg mit massiven Grundrechtsverletzungen konfrontierter Vater für jeden nachvollziehbar und BEWEISRECHTLICH veröffentlicht:

https://martindeeg.wordpress.com/

Ihr Schreiben sowie dieses Stellungnahme hier sind ebenfalls beweisrechtlich veröffentlicht:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/07/26/justiz-vertuscht-weiter-freiheitsberaubung-im-amt-verweigert-ermittlungen-gibt-zivilklagen-an-die-beklagten-selbst-ab-selbstjustiz/

Die Justizverbrechen gegen mich beziehen sich bekanntermaßen insbesondere auf eine schwere Freiheitsberaubung im Amt unter Missbrauch des § 63 StGB und einem vom Gerichtgutachter Dr. Groß vorsätzlich erstatteten Fehlgutachten.

Beschuldigte sind hierbei insbesondere der heutige Präsident des OLG Bamberg und ehemalige Leiter der Staatsanwaltschaft bzw. Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann, die Richter des 1. Strafsenats des OLG Bamberg, Norbert Baumann und Thomas Schepping, der Staatsanwalt Thomas Trapp und der Gerichtsgutachter Dr. Groß.

Alle strafrechtlichen und zivilrechtlichen Belange werden wie genannt – und entgegen der Aussagen der ehem. Ministerin Merk – entweder nicht bearbeitet oder an die Behörde der Beschuldigten selbst verwiesen.

Das ist kein Rechtsstaat, sondern ein parteipolitischer und staatsjuristischer Filz.

Darüberhinaus ist anzumerken, dass es sich bei Clemens Lückemann ganz offensichtlich um einen unverhohlenen Rechtsradikalen unter „CSU-Schutz“ handelt, wie im Blog beweisrechtlich dargelegt, der vor keiner Straftat im Amt zurückschreckt und Grundrechte gewohnheitsmäßig missachtet. Offenkundig hat man sich in dieser Provinzjustiz derart von Gesetzesbindung und selbst konkreten Karlsruher Vorgaben abgekoppelt, dass die Möglichkeit seine Rechte zu erlangen nur noch für Personen mit entsprechenden CSU-Kontakten, entsprechendem Status und/oder Vermögen besteht.

Alle anderen sind – wie Lückemann selbst es ausdrückt – wohl irgendwie „lasche Linke“ oder schlicht Parias und Querulanten, die man nach Belieben kriminalisieren und wegsperren kann.

Wie genannt: die Beschuldigten entscheiden über sich selbst bzw. Untergebene „bearbeiten“ Strafanzeigen gegen Dienstvorgesetzte.

Kein Realitätsverlust ist absurd genug, um diesen nicht in Schriftsätze zu fassen. So wird bspw. dem Hausgutachter und Beschuldigten Dr. Groß bspw. sowohl vom Beschuldigten Gosselke, Staatsanwaltschaft als auch vom Landgericht Würzburg bescheinigt – wie beweisrechtlich veröffentlicht – er sei „allgemein“ bei Gericht als Kompetent bekannt und Hinweise auf ein Fehlgutachten lägen nicht vor.

Prof. Dr. Nedopil hat bereits im März 2010 dargelegt, dass Dr. Groß ein eklatantes Fehlgutachten mit Fehldiagnosen und unter Missachtung der Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung erstattet hat, aufgrund dessen ich zu Unrecht über sieben Monate in der Forensik Lohr weggesperrt war (was freilich nur einen Teil der als Freiheitsberaubung im Amt angezeigten Straftaten darstellt).

Auch das seit Monaten beweisrechtlich informierte Justizministerium vertuscht die Angelegenheit offenkundig bislang unter Verdacht der Strafvereitelung. Die Staatskanzlei (persönlich adressiert an Horst Seehofer) teilte durch den Sachbearbeiter Dr. Glaser mit, dass das Justizministerium zuständig sei und trägt offenkundig die Strafvereitelung zugunsten der o.g. Beschuldigten, Parteikollegen und Justizjuristen mit.

All die hier genannten Vorgänge sind beweisrechtlich veröffentlicht und anhand Verfahrensakten auch chronologisch nachvollziehbar:
https://martindeeg.wordpress.com/

Das zweite Justizverbrechen gegen meine Person – das ebenso mein Kind betrifft – ist die seit Mai 2012 durch das Familiengericht Würzburg zugunsten der Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert betriebene Rechtsverweigerung.

Mein Kind wird seit Oktober 2012 durch die Kindsmutter entführt, was angezeigt und nach dem geschildertem Muster entledigt wurde: Abgabe an die Beklagte selbst.

Schreiben werden nicht beantwortet, Vorgänge nicht bearbeitet.

Sie teilten mir nun mit Datum vom 16.07.2014 und bei seit 22 Monaten anhaltender Kindesentführung folgendes mit:

„Im vorliegenden Fall kann somit eine Zuständigkeit gemäß § 32 ZPO am Ort der Pflichtverletzung…. oder am Ort des Schadenseintritts gegeben sein.

….Sie können daher Verweisung beantragen. Andernfalls wäre der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückzuweisen, da mangels örtlicher Zuständigkeit ihre Klage ohne Aussicht auf Erfolg wäre….“

Hierzu ist konkret folgendes zu sagen:

Es handelt sich hier um Verbrechen und erhebliche Straftaten im Amt. Die Weigerung aller Justizbehörden und sonstigen Stellen, die hiervon Kenntnis erhalten, haben somit eine Strafverfolgungspflicht und eine Pflicht auf Tätigwerden von Amts wegen!

Andernfalls wäre Selbstjustiz für Justizopfer die gangbare Option, da Straftäter im Amt entweder nicht verfolgt werden oder sich – wie nun seit mehreren Jahren im Fall Würzburg/Bamberg – stets selbst entlasten, sich Persilscheine ausstellen und alle Eingaben zulasten der Geschädigten und Justizopfer entledigen. Auch dies ist seit mehreren Jahren nachvollziehbar hier der Fall, und zwar in einer an Unverschämtheit, Dummdreistigkeit und Rechtsfremdheit kaum mehr zu überbietenden Form.

Auch Menschen, denen Gewalt wesensfremd ist, müssen sich von Verbrechern nicht alles gefallen lassen.

Bereits 2013 wurde das Landgericht München in einem umfangreichen Verfahren beweisrechtlicht informiert.

Der Vorsitzende Richter erzwang die Verweisung an das Landgericht Stuttgart. Dieses verweigerte trotz Verweisung durch das Landgericht München ein Tätigwerden und erzwang die weitere Abgabe an die Beklagte selbst, Justizbehörde Würzburg.

Sie können nun wie genannt eine weitere Verweisung an die Beklagte selbst erzwingen. Angezeigt sind jedoch Ermittlungen und eine Bearbeitung ausserhalb des Zuständigkeitsbereichs der Justizbehörden Würzburg/Bamberg!

Der Vorgang ist wie genannt beweisrechtlich öffentlich gemacht und nachvollziehbar. Und irgendwann sind auch meine persönlichen Grenzen überschritten und die Versuche der Klärung auf dem Rechtsweg für mich beendet. Sodann werde ich auf andere Weise Genugtuung erlangen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Eine verantwortungslose Richterin: Antje Treu will offenkundig eine Eskalation provozieren!

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2. (Fortsetzung von: https://martindeeg.wordpress.com/2014/08/01/justiz-wurzburg-verantwortungslos-in-allen-bereichen/)

Die Richterin am Familiengericht Würzburg, Treu , ist offenkundig – wie ich hier bereits vor Monaten BEWEISRECHTLICH dargelegt habe – darauf aus, dass ich

a) entweder Suizid begehe oder

b) Reaktionen zeige, die man mir als Straftaten zur Last legen kann.

Anders ist deren völlige VERANTWORTUNGSLOSIGKEIT in dieser Sache nicht mehr zu erklären.

Und das sehen auch unbeteiligte Dritte mittlerweile so: VERANTWORTUNGSLOS!

Eine solche „Strategie“ – deren „Nach-hinten-Losgehen“ offenbar in Kauf genommen wird – hat nebenbei den Effekt hat, dass der offenkundig Rechtsradikale Clemens Lückemann, der seit 2013 „Präsident“ des OLG Bamberg ist (bei dem man auf Grundrechte und Vorgaben aus Karlsruhe gerne pfeift), sich ein weiteres Mal ins Fäustchen lachen kann: man muss Betroffene nur lange genug auflaufen lassen, ihre Anliegen ignorieren – dann bekommt man seine „Täter“.

Wie dieses „Muster“ in der bayerischen Justiz angewandt wird, ist mittlerweile zur Genüge bekannt. Zu den Justizopfern gehören insbesondere ausgegrenzte Väter.

Kindesentführungen und Kindesentzug werden wie hier von Richterin Treu gedeckt, ausgesessen, ignoriert.

Die Presseberichte zum Themenkomplex, den Folgen, den „Irrtümern“ der Justiz sind bekannt, hier im Blog BEWEISRECHTLICH zur Genüge eingestellt.

Bereits 2009 versuchte man nach diesem „Muster“ mich mittels konstruierter Straftat im Maßregelvollzug loszuwerden, die Täter – allen voran Lückemann – längst wegen Freiheitsberaubung im Amt angezeigt, dennoch ungehindert weiter im Amt. Staatskanzlei und Staatsministerium der Justiz schweigen und vertuschen, wie in diesem Blog BEWEISRECHTLICH aufgezeigt.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg missbrauchte meine Dienstaufsichtsbeschwerde, um hieraus eine „Störung des öffentlichen Friedens“ zu konstruieren, die mich „allgemeingefährlich“ mache. Die „Anklagebehörde“ unter Lückemann gleichzeitig der vorgeblich von der Straftat „Betroffene“ – eine absurde Posse, die es so nur in der bayerischen Provinz gibt, wo Staatsjuristen auch 2014 noch denken, sie wären sakrosankt und unverwundbar.

Was ich im Mai 2009 in dieser Dienstaufsichtsbeschwerde – laut Staatsanwaltschaft Würzburg sollte dies die „akute Androhung“ eines Amoklaufs bei den Justizbehörden Würzburg sein, die mein Wegsperren nach Par. 63 StGB als „wahnhaften“ Straftäter begründen sollte (vgl. hierzu Prozess Gustl Mollath in Regensburg)- tatsächlich schrieb, ist hier BEWEISRECHTLICH nachzulesen:

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

FAKT IST:

Richterin Treu, Würzburg schädigt durch verantwortungslose Verschleppung in diesem Verfahren
seit Beginn 2013 auf massivste Art und Weise mich und mein Kind.

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Diese verantwortungslose Richterin hat entweder nicht das Standing, sich gegen die entfremdende Kindsmutter, die seit Oktober 2012 mit meinem Kind zielgerichtet zwecks Ausgrenzung meiner Person als leiblichem Vater untergetauchte Würzburger Rechtsanwältin Kerstin Neubert und ihre Vasallen durchzusetzen – oder sie ist schlicht von Lückemann unter weiterem Amtsmissbrauch aus persönlichen Gründen „zurückgepfiffen“ worden!

Dass Richterin Treu die Folgen und Schäden ihres Verantwortungslosigkeit insbesondere auch für mein Kind bewusst sind, ergibt sich aus den hier BEWEISRECHTLICH eingestellten Akten und Darstellungen in diesem Blog.

Alle anderen, allen voran der Sachbearbeiter des Jugendamtes Würzburg, Mario Pinilla, und die im Dezember 2012 (!!!) mit einem Gutachten beauftragte Katharina Behrend, verstecken sich hinter der Verantwortungslosigkeit der Richterin Treu.

Behrend, die sich – Zitat unten – gerne in der Presse zu solchen Konflikten äußert, hat sich nach 20 Monaten Unfähigkeit und Untätigkeit hier längst selbst diskreditiert:

Behrend: „Meine Arbeit richtet sich darauf, Eltern wieder zu einem Einvernehmen über ihre Kinder zurückzuführen. Sie müssen verstehen, dass sie zwar als Paar gescheitert sind, aber nicht als Eltern. Ich spreche zunächst jeweils mit beiden, lerne das Kind kennen und hole die Eltern dann an einen Tisch. Ich versuche, den Kern des Konfliktes zu besprechen und den Eltern klar zu machen, dass ihr Streit vorwiegend mit ihnen beiden zu tun hat. Ich erlebe dann oft, dass die Beiden zwei Stunden lang streiten, Tränen fließen und auch viel Wut und Enttäuschung da sind, aber während dieser Zeit der Name des Kindes nicht ein einziges Mal fällt. Das zeige ich ihnen dann auf.“

Mit mir als Vater führte sie am 05. März 2013 ein einmaliges Gespräch, infolge hielt sie sich an keine der getroffenen Abmachungen. Im Januar 2014 versuchte sie zu verhindern, dass das Gutachten (das bis heute nicht vorliegt) an mich ausgehändigt wird!

Und:

Behrend: Die Bedeutung der Väter für ihre Kinder wurde in Psychologie und Familienrecht lange vernachlässigt.Daher bekam oft nur die Beziehung zwischen Mutter und Kind große Aufmerksamkeit. Landläufige Meinung war zudem ohnehin, dass „Kinder zur Mutter gehören“. Deswegen haben die Gerichte fast als Automatismus entschieden, dass die Mutter das Sorgerecht bekommt, weil man meinte, allein das sei zum Wohl der Kinder. Dass das Umgangsrecht der Väter noch häufig statisch nach einem Zwei-Wochen-Rhythmus geregelt ist, könnte verbessert werden. Aus Kindersicht sind beide gleich wichtig
.“

http://www.lz.de/lz/home/nachrichten_aus_lippe/lemgo/lemgo/?em_cnt=3377587

Auch vor diesem Hintergrund ist das gesamte Vorgehen hier nur noch als VERANTWORTUNGSLOS, als ASOZIAL zu werten!

Die Justizbehörden Würzburg haben sich beginnend drei Monate nach Geburt meines Kindes – wo ich gerade einen ganz NEUEN SINN IM LEBEN erhalten habe – auf dümmste Art und Weise invasiv in mein Leben und das meines Kindes eingemischt, auf Zuruf einer „Opferfrau“, die sich als „belästigt“ und „bedroht“ darstellte, obwohl für jeden objektiven Betrachter offensichtlich ist, dass hier schlicht eine dominante, launische und irrlichternde Kindsmutter unter dem Einfluss des eigenen intriganten Vater kurz nach der Geburt aus Überforderung heraus dieser unsäglichen „häuslichen Gewalt“-Propaganda aufsass, die in Franken so übergriffig virulent ist, von der dumpfen Justiz forciert wird.

Nachdem nun nach zehn Jahren – in welchen ich von diesen Verbrechern im Amt u.a. zehn Monate zu Unrecht eingesperrt wurde, Par. 63 StGB nach „Modell Mollath“ missbraucht werden sollte, um einen lästigen Antragsteller, der es wohl an Unterwürfigkeit fehlen ließ, dauerhaft wegzusperren – der nahezu größtmögliche Schaden durch diese bayerische Dumpf-Justiz verschuldet wurde, glaubt man offensichtlich, sich nun nur noch wegducken zu müssen…

Das ist nicht der Fall. Mit jedem Tag Kindesentzug wird die Rechnung höher!

Diese Täter haben mir die ersten zehn Jahre im Leben meines Kindes gestohlen, mit irreversiblen Folgen für das Leben meines Kindes!

Euch schützt kein Amt, kein Status – wenn ich auf dem Rechtsweg weiter auflaufen gelassen werde, wird die bayerische Justiz dies zu erklären haben!

Justiz Würzburg: Verantwortungslos in allen Bereichen!

Foto(1)

Schreiben folgenden Inhalts werde ich nun an alle für Strafverfolgung, Dienstaufsicht und politischen Untersuchungsausschuss zuständigen Stellen und die Medien weitergeben.

Wenn die Verbrechen im Amt und insbesondere die folgenreiche Veranwortungslosigkeit – die sich inbesondere akut und täglich manifestiert durch die ungenierte Kindesentführung und Kindesentziehung unter Amtsmissbrauch und Rechtsverweigerung durch die Würzburger Familienrichtern Antje Treu, die offenkundig seit Dezember 2012 nichts mehr unternimmt, um die grundgesetzlich garantierten Elternrechte durchzusetzen und die Schädigungen meines Kindes und die meiner Person als Vater zu verhindern – hier nicht endlich rechtsstaatlich angegangen werden, fühle ich mich als Vater und Justizopfer an Gesetze und rechtsstaatliche Vorgehensweisen auch nicht mehr gebunden.

Bei den Justizbehörden Würzburg hat sich offenkundig ein rechtsfreier Raum etabliert, der nur deshalb fortbesteht, weil er nicht öffentlich bekannt ist, weil Geschädigte wie ich mit massivem Amtsmissbrauch und unter skrupelloser Begehung von Straftaten im Amt mundtot gemacht werden, wie hier unter Punkt 1 beweisrechtlich unter Bezug auf den Inhalt dieses Blogs aufgezeigt ist:

1.

Sämtliche Tatvorwürfe und Originalakten sind beweisrechtlich im Internet veröffentlicht:

martindeeg.wordpress.com

Im Jahr 2009/2010 versuchten Angehörige der Justizbehörden Würzburg mithilfe eines regelmäßig von der Justizbehörde als Sachverständiger hinzugezogenen Psychiaters, der zu diesem Zweck ein als solches nachgewiesenes eklatantes Fehlgutachten
erstattete, ebenfalls erwiesenermaßen ohne jede strafrechtliche und medizinische Voraussetzung hierfür nach „Modell Mollath“ meine dauerhafte Unterbringung im forensischen Maßregelvollzug zu erzwingen.

Beweis: Veröffentlichungen und Originalakten unter martindeeg.wordpress.com

Der Vorgang wird bis heute innerhalb der Justiz Bayern vertuscht und verschwiegen. Eingaben werden, so sie überhaupt beantwortet werden, stets an die Beschuldigtenbehörden selbst abgegeben, von wo aus Formblätter zugehen, die strafrechtliche Relevanz bereits im Ansatz verneinen bzw. die zivilrechtliche Forderungen – insbesondere auch gegen den Fehlgutachter – rechtsbeugend im Prozesskostenhilfe pauschal in Abrede stellen.

Beweis: Veröffentlichungen und Originalakten unter martindeeg.wordpress.com

Nach jahrelangen Erfahrungen kann von einem rechtsfreien Raum zugunsten von Amtsträgern gesprochen werden. Dieser manifestiert sich durch zum einen völlig haltlose und invasive Eingriffe, die nicht gerechtfertigt sind. Zum anderen durch eine komplette Rechtsverweigerung und Verantwortungslosigkeit in Zusammenhang mit berechtigten Geltendmachungen von Geschädigten und Antragstellern bei Dienstvergehen, Straftaten im Amt und Justizfehlern.

Im konkreten Fall wird weiter – trotz Freispruch durch die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg am 20. August 2010 und Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil, Az. 814 Js 10465/09, das dieser bereits am 04. März 2010 dem Gericht vorlegte – so getan, als sei die zu Unrecht erfolgte Haft/Unterbringung unter dem dringenden Tatverdacht der gemeinschaftlichen schweren Freiheitsberaubung im Amt durch Angehörige der Justizbehörden Würzburg gegen mich als ehemaligen Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg eine Bagatelle oder ein noch irgendwie zu relativierender Irrtum, der nun eben hinzunehmen sei.

Beweis: Veröffentlichungen und Originalakten unter martindeeg.wordpress.com

Es ist offenkundig, dass die Beschuldigten gezielt und vorsätzlich aus einer strafrechtlich irrelevanten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg eine vorgebliche Straftat der Störung des öffentlichen Friedens konstruierten, um sich wie im Fall des Gustl Mollath und zahlreicher anderer Verurteilter, eines lästigen Antragstellers durch Verräumung in den forensischen Maßregelvollzug zu entledigen.

Beweis: Veröffentlichungen und Originalakten unter martindeeg.wordpress.com

Dies ist definitiv nicht der Fall. Die Beschuldigten, insbesondere der damalige Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg/Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann, dessen Sachbearbeiter Staatsanwalt Trapp, der Vorsitzende Richter des 1. Strafsenats des OLG Bamberg Norbert Baumann sowie dessen Beisitzer Thomas Schepping sind zu suspendieren. Infolge der Erkenntnisse ist Anklage wegen Freiheitsberaubung im Amt zu erheben.

Beweis: Veröffentlichungen und Originalakten unter martindeeg.wordpress.com

Dass dies daran scheitert, dass sämtliche Stellen Strafanzeigen und Zivilklagen, die von mir als Geschädigtem eingereicht werden, an die Justizbehörden Würzburg/Bamberg und somit an die Behörden der Beschuldigten selbst abgeben, ist in einem Rechtsstaat ein mittlerweile als absurd anzusehendes Theater. Der Rechtsstaat delegitmiert sich hier selbst.

Beweis: Veröffentlichungen und Originalakten unter martindeeg.wordpress.com

Die Vorgänge sind zu schwerwiegend, als dass ich dies weiter hinnehmen werden.

Auch Menschen, denen Gewalt wesensfremd ist, müssen sich von Verbrechern nicht alles gefallen lassen.

Die persönlichen Motive der charakterlich für Positionen in einer rechtsstaatlichen Justiz offenkundig völlig ungeeigneten Beschuldigten traten auch dadurch klar zutage, dass sie im Zusammenwirken nach bereits acht Monaten sog. Haft/Unterbringung und einer Entlassung durch die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg (Dr. Barthel, Dr. Breunig) sofort nach Eingang des von Dr. Nedopil erstatteten Obergutachtens am 04. März 2010 nochmals einen bizarr anmutenden Haftbefehl beantragten und erließen und die Polizei Stuttgart zwangen, diesen wider besseres Wissen durchzusetzen.

Beweis: Veröffentlichungen und Originalakten unter martindeeg.wordpress.com

In gleicher Zusammensetzung verweigerten die Beschuldigten nach Freispruch durch das Landgericht Würzburg die bereits hier zugesprochene Entschädigung, die gemäß EMRK bei zu Unrecht erfolgter Haft auszuzahlen ist. Der Vorgang ist auch diesbezüglich als Beschwerde gegen den Freistaat Bayern bzw. die Bundesrepublik Deutschland beim EGRM anhängig, Beschwerde 1033/12.

Beweis: Veröffentlichungen und Originalakten unter martindeeg.wordpress.com

Der gesamte Amtsmissbrauch, mit dem die Beschuldigten vorgingen, zeigt, welche Hybris und welche Skrupellosigkeit in Teilen der CSU-geprägten Justiz an der Tagesordnung ist und wie wenig dies alles mit einer rechtsstaatlichen Justiz zu tun hat.

Beweis: Veröffentlichungen und Originalakten unter martindeeg.wordpress.com

Die Vorgänge sind zweifelsfrei aufzuklären, um weitere Schädigungen durch die Beschuldigten zu verhindern, die offenkundig auch charakterlich für verantwortliche Position ungeeignet sind.

Fortsetzung hier:

https://martindeeg.wordpress.com/2014/08/04/eine-verantwortungslose-richterin-antje-treu-will-offenkundig-eine-eskalation-provozieren/