Asoziale Justizkriminalität oder „Cybermobbing“ gegen unschuldige CSU-Juristen….?

Der geschmeidige CSU-Minister Georg Eisenreich will künftig Cybermobbing – oder was CSU-Vasallen sonst so für strafbare Beleidigung und Verleumdung halten – noch „schärfer“ bestrafen. Dazu hat er eine Bundesgesetzesinitiative gestartet:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/cybermobbing-bayern-haft-verleumdung-georg-eisenreich-csu-hatespeech

Man muss kein Einser-Abiturient sein, um zu durchschauen, dass diese „Initiative“ vor allem darauf abzielt, Justizkritiker, sog. „Querulanten“ und überhaupt Menschen, die sich gegen das Unrecht der Behörden in Bayern wehren, noch niederschwelliger einzuschüchtern, zu kriminalisieren und mundtot zu machen:

https://www.journalistenwatch.com/2019/11/26/wie-nordkorea-landen/

Aus gut informierter Quelle wurde mir mitgeteilt, dass dieser Blog ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für diese musterhaft dümmliche CSU-Kampagne ist und Ergebnis eines Austauschs zwischen Ministerim und dem Justizkriminellen Lückemann. Der Täter im Amt wird ja weiter ungeachtet der Folgen seiner Amtszeit für Rechtsstaat und Einzelne gewohnt schleimerisch verabschiedet:

„Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg Clemens Lückemann kann auf nunmehr 40 Jahre im Staatsdienst zurückblicken. Aus diesem Anlass überreichte ihm der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich persönlich am 4. Dezember 2018 die Dankurkunde und würdigte sein Wirken für die bayerische Justiz.„….

https://www.wiesentbote.de/2018/12/05/praesident-des-oberlandesgerichts-bamberg-war-40-jahre-in-justitias-diensten/

Wer erwartet gegen derarte Lichtgestalten in Bayern auch nur ansatzweise rechtsstaatliche Strafverfolgung und objektive Ermittlungen….?

FAKTEN – oder „Cybermobing“ ? – wie hier über die Verbrechen im Amt und die andere Seite dieses honorigen Juristen Lückemann stören diese Idylle der CSU-Justiz natürlich….

Dieses Schreiben ging an drei Adressaten und fasst nochmals zusammen:

Prof. Dr. phil. Joachim Wittkowski
Bremenweg 30
97084 Würzburg

Amtsgericht Würzburg
– Abt. für Familiensachen –
Ottostraße 5
7070 Würzburg

Als Strafanzeige
über Polizeiposten
Stuttgart Weilimdorf
– POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart 21.11.2019

2 F 5/04
2 F 957/12

Amtsgericht Würzburg

Rechtsbeugungen/Strafvereitelung der Justizbehörden Würzburg zu Kindesentführung/Kindesentziehung seit 2003

Folgendes Schreiben ergeht beweisrechtlich. Die Vorgänge sind polizeibekannt, Strafanzeigen gegen die Beschuldigten des Jugendamtes Würzburg und des Amtsgerichts Würzburg, insbesondere den seit 2017 völlig untätigen Bernhard Böhm sind umfangreich erstattet.

Bernhard Böhm, Amtsgericht Würzburg

Auf Anregung der Zeugin fand mit Datum vom 18.11.2019 die Beauftragung des Jugendamtes Stuttgart statt.

Das Vorgehen der zuständigen Stellen in Würzburg ist als asozialer und gewalttätiger Übergriff sowie anhaltende Verletzung der Grund-, der Kindes- und der Elternrechte anzusehen.

Das Verhalten der zuständigen Stellen Würzburg, insbesondere der Staatsanwaltschaft Würzburg im Zusammenwirken mit dem Familiengericht, ist erkennbar geeignet, die Tötung von Menschen zu provozieren, Betroffene in den Suizid und in die Gewaltkriminalität zu treiben.

Die Vorgänge sind seit Jahren polizeibekannt, auf die öffentliche Dokumentation der Vorgänge im Blog des Unterzeichners seit August 2013 wird vollinhaltlich verwiesen.

Die Justizbehörden Würzburg sind in eigener Sache als hochgradig kriminell, korrupt und übergriffig anzusehen. Dies korrespondiert mit völliger Untätigkeit, Verschleppung und dem Versuch des Aussitzens, was die existentiellen Belange des Unterzeichners als Vater und ehemaligen Polizeibeamten angeht.

Dokumentation Sachverhalt / Ermittlungsstand

1.

Im September 2003 wurde in Heirats- und Familienbildungsabsicht mit der Kindsmutter, Frau Kerstin Neubert die gemeinsame Tochter geboren. Die Tochter ist ein gemeinsames Wunschkind.

Die Vorgänge seither sind als Justizkriminalität einer in Teilen hochgradig asozial gegen Bürger und Rechtsuchende agierenden Justiz anzusehen, die von CSU-Profiteuren und Rechtsradikalen dominiert wird, die glauben über den Gesetzen zu stehen.

Ziel ist nicht Rechtsfrieden sondern die Unterwerfung bis hin zur Vernichtung (Anwendung des § 63 StGB mithilfe Fehlgutachten, LG Würzburg, 814 Js 10465/09) von Betroffenen, die sich gegen das behördliche und gerichtliche Unrecht und die Grundrechtsverletzungen in der Region zur Wehr setzen.

Bis heute habe ich als leiblicher und rechtlicher Vater kein Sorgerecht. Diese rechtswidrige Sorgerechtsverweigerung basiert bis heute auf dem 2010 als Diskriminierung von Vätern abgeschafften § 1626a BGB. Altfälle werden durch die Justizbehörden Würzburg einfach ignoriert und ausgesessen.

Zu meiner Tochter hatte ich aufgrund der Einschaltung der Justizbehörden Würzburg durch die Kindsmutter als Vater seit Dezember 2003 bis Mai 2010 keinerlei Kontakt.

Ein zweiter kompletter Kontaktabbruch unter Zuständigkeit der Justizbehörden Würzburg erfolgte – in Verletzung des vollstreckbaren Umgangsbeschlusses des Amtsgerichtes Würzburg vom 09.04.2010 (!), 005 F 1403/09, mittels dem zuvor über zwei Jahre durch wöchentliche Treffen ein Bindungsaufbau gelang.

Die Justizbehörden Würzburg sind seit 2004 weder in der Lage, auf die Übersendung von Fotos meines Kindes durch die Kindsmutter hinzuwirken noch sonst in irgendeiner Form auf ein Wohlverhalten der Kindsmutter hinzuwirken.

Selbst die Mitteilung über Alltag und Leben meiner Tochter war seit 2004 nicht zu erlangen.
Die Justizbehörden Würzburg betreiben hier in krimineller Form willkürlich eine Zerstörung von Elternschaft, die sie offenkundig mit zunehmender Dauer für selbstverständlich und normal halten. Anträge werden ignoriert, der rechtsfreie Zustand wird bagatellisiert.

Ohne jede Sanktion verhindert die Kindsmutter über Jahre jeden Kontakt, seit 2012 ist sie untergetaucht, was eine Kindesentführung verwirklicht, die von den Justizbehörden Würzburg vertuscht wird. Die Beschlüsse des Gerichts auf Beratung/Mediation, Zusammenarbeit mit Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich etc. ignoriert und missachtet die Kindsmutter ebenfalls über Jahre.

Die Beschuldigte Antje Treu, verantwortliche Richterin von 2004 bis 2007 und wieder seit 2011, lässt auf die Blockaden der Kindsmutter und die von Treu selbst kommunizierten Kindeswohlverletzungen (Verfahren 2 F 957/12, 2 F 1462/11) schlichtweg und zum Teil über Jahre die Akte liegen.

Familiengericht Würzburg, Az. 2 F 1869/12 Verhandlung 20.12.2012: sofort KontakteBeschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012
Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

Die Verantwortungslosigkeit der Richterin Treu ist symptomatisch: Schäden werden zwar festgestellt, infolge aber nichts veranlasst.

Im Detail wurde durch die Kindsmutter aufgrund eigener psychischer Dispositionen (postpartale Depression) und persönlicher Überforderungen bereits drei Monate nach Geburt des Kindes, Dezember 2003, die Familienbildungsabsicht und Beziehung und somit auch die Vater-Kind-Bindung gewaltsam mit Hilfe der Justizbehörden Würzburg zerstört.

Der Verlust der Partnerin und des mit über 30 Jahren geplant geborenen Kindes in der von den Jusitzbehörden Würzburg verschuldeten Form ist als schweres Trauma gegen meine Person als Vater anzusehen.

In asozialster und dümmster Weise erfolgt in den Jahren seit 2003 durch Verantwortliche eine ständige Retraumatisierung und Potenzierung der Schäden. Durch einzelne Personen erkennbar sehr gezielt und in bösartiger Schädigungsabsicht (Beschuldigte und Radikalfeministin Angelika Drescher, Beschuldigte Thomas Trapp, Roland Stockmann, Clemens Lückemann).

Kriminelle Angelika Drescher, Vorsitzende Richterin LG Schweinfurt

Weitere Verantwortliche schaffen gezielt durch Zeitablauf über Verschleppungen und Untätigkeit eine Faktenlage, die infolge von den Verantwortlichen als irreversibel und verfahrensentledigend missbraucht wird.

Bezüglich der Details wird auf die Akten- und Beweislage verwiesen.

Gegen die Verantwortlichen besteht objektiv ein Mordmotiv, wie seit Jahren polizeibekannt.

2.

Während Schwangerschaft und von Geburt des Kindes bis zum 12.12.2003 bestand eine vollständige Bindung zu meiner Tochter (und der Kindsmutter).

Mit Datum vom 15.12.2003 wurde durch die Kindsmutter, die Juristin und Rechtsanwältin Kerstin Neubert völlig willkürlich und ohne nachvollziehbaren äußeren Anlass hierzu beim Zivilgericht Würzburg eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen mich erwirkt, die mir am 22.12.2003 zugestellt wurde.

Die Faktenlage seither belegt, dass die Kindsmutter durch ihren Vater und Großvater des Kindes, Willy Neubert, in übergriffiger und intriganter Weise bis heute manipuliert wird, die Vater-Kind-Bindung komplett zu zerstören und dieser Missbrauchstäter aggressiv auf die vollständige Löschung meiner Person als Vater aus dem Leben des Kindes hinwirkt.

Schreiben des Beschuldigten Neubert aus 2011 und 2012 an den Beschuldigten Roland Stockmann, Direktor am Amtsgericht, liegen vor. Hierin fordert Neubert die Ausschaltung der Richterin Treu und die Verhinderung jedweder Schlichtung zwischen den Eltern sowie die Beendigung jedweden Umgangskontaktes.
Schreiben Willy Neubert an Direktor Amtsgericht, 21.08.2012, Ziel: Zerstörung Vater-Kind-BindungSchreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

Aufgenommen wurden die Angaben der Kindsmutter am 15.12.2003 durch die Rechtspflegerin Frau Lassen, der Beschuldigte und sog. Richter Thomas Schepping, Zivilgericht, zeichnete infolge ab. Ein Aufklärungswille über Falschdarstellungen und beliebig vorgebrachten Vorwürfe besteht bis heute nicht. Die offenkundige und strafbare falsche Eidesstattliche Versicherung durch die Kindsmutter wird bis heute durch das Gericht gedeckt, die Folgen und Traumata hieraus vertuscht.

Justizverbrecher: Clemens Lückemann und sein Lakai Thomas Schepping

Dieser Vorgang führte bis heute zur Zerstörung meines Lebens und meiner Vaterschaft und einer Traumatisierung bis zum heutigen Tag sowie zu einer insoweit irreversiblen Kindeswohlverletzung für meine Tochter.

Das Familiengericht wurde infolge durch das Zivilgericht nicht kontaktiert, obwohl für jeden normal denkenden Menschen offenkundig war, dass ein drei Monate alter Säugling von dem Vorgang betroffen ist.

Das Familiengericht Würzburg wurde hierauf mit Schreiben vom 27.12.2003 durch mich als Vater hinzugezogen, mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Bindung, der Schlichtung und Mediation.

Die Bindung wurde infolge wie selbstverständlich zerstört, das Verfahren verschleppt. Ein Termin wurde – erst auf mehrere Anträge hin – von der Beschuldigten Antje Treu für August 2004 terminiert.

Die sichtlich überforderte Richterin nutzte diesen Termin auch hier nicht für zwingend notwendige Maßnahmen sondern beauftragte den Beschuldigten Prof. Joachim Wittkowski mit einem Gutachten.

Sog. Gutachter, Wittkowski, Würzburg

Der Beschuldigte Wittkowski wurde nach Bekanntwerden der Gutachtenbeauftragung ebenfalls durch den Beschuldigten und Großvater Willy Neubert kontaktiert und gebrieft.

Nach zwei Terminen in der Praxis des Beschuldigten Wittkowski empfahl dieser wunschgemäß die komplette Ausgrenzung meiner Person als Vater.

Konkret schreibt der Beschuldigte, Dezember 2004, 2 F 5/04, nach einem Jahr von der Justiz Würzburg verschuldeter kompletter Entfremdung des Kindes:

„Der Gutachtenauftrag wird dahingehend beantwortet, dass ein Umgang des Kindes mit seinem Vater derzeit nicht dem Kindeswohl entspricht, dass eine Vereitelung des Umgangsrechts des Kindsvaters durch Frau Neubert aufgrund ihrer eigenen psychischen Befindlichkeiten nicht gegeben ist und dass weder Paartherapie noch Mediation, wohl aber eine Einzeltherapie für Herrn Deeg angezeigt ist.“

Der vollkommen dümmlich und arrogant agierende Beschuldigte fabuliert ohne jeden nachvollziehbaren Hintergrund, wobei er die heute vorliegende Zerstörung der Vater-Kind-Bindung und über anderthalb Jahrzehnte verschuldete Kindeswohlverletzung als Ziel setzt.

„Nach dem Studium der Akte könne man den Eindruck haben, sie verfahre nach dem Grundsatz: Was stört es den Mond, wenn ihn die Wölfe anheulen?! Frau Neubert sagte, daß er zum 1. Dezember hierher ziehen werde, sei ein Problem für sie. Der Gedanke daran versetze sie in „Panik“. – Es gebe doch da die Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz! Die gelte nur bis Mitte Dezember. Insofern passe sein Umzug zeitlich ins‘s Bild. Sie wolle sie aber verlängern lassen.“

Die Widersprüche in den Angaben des Beschuldigten Wittkowski sind für jeden objektiven Leser erkennbar. So erteilt er zwar Frau Neubert einen Freibrief, was deren angebliche
Bindungstoleranz angeht, gleichzeitig dokumentiert er jedoch, dass mein Wohnsitzwechsel nach Würzburg (nach einem Jahr kompletter Entfremdung) für die Kindsmutter nicht als Vereinfachung der Lebenswirklichkeit angesehen wird – sondern diese „in Panik versetze“.

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Zum Thema Verfügungsgewalt hier:

Klicke, um auf Alberst%C3%B6tter-Verf%C3%BCgungsgewalt.pdf zuzugreifen

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Die vergangenen 16 Jahre zeigten und bestätigten vielfach, dass die einzige Zielsetzung der Kindsmutter darin bestand, mich als Vater komplett auszugrenzen und aus dem Leben der Tochter zu löschen.

Kindsmutter Kerstin Neubert vor Einschaltung der Justiz

Dies aufgrund eigener psychischer Defizite, niederer Gesinnung und für vernünftig und normal denkende Menschen nicht nachvollziehbare Motive.

Der Beschuldigte Wittkowski, auf dessen sog. Gutachten von 2004 sich bis ins Jahr 2013 die Beschuldigte Gabriele Hitzlberger (sog. Rechtsanwältin der Kindsmutter) in gewaltsamer und übergriffig entwertender Weise zu berufen versuchte (Verfahren 2 F 957/12, 2 F 1462/1), hat somit die Aktenlage geschaffen, die zur heute vorliegenden kompletten Zerstörung der Vater-Kind-Bindung und Ausgrenzung meiner Person als Vater führte – die Wittkowski im vollen Wissen um die Schädigungen hieraus insbesondere für meine Tochter, dem Gericht empfohlen hat.

Hetzanwältin G. Hitzlberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, Würzburg

Unter Verweis auf Studien zur Bindungsforschung schreibt der Beschuldigte Wittkowski:

„Es bedeutet…., daß die Abwesenheit ihres Vaters für (Name des Kindes) bereits teilweise nachteilig gewirkt haben dürfte und daß die Auswirkungen erst langfristig zum Vorschein kommen werden.“

Das war im Dezember 2004!

Der Fortgang der Schädigungen und der wie beiläufig über nun 16 Jahre normalisierten Zerstörungen und Kindeswohlverletzung ist umfassend dokumentiert und zur Anzeige gebracht.

Der Beschuldigte Bernhard Böhm, seit 2017 zuständiger Richter am Amtsgericht Würzburg, hat seit 2017 nichts unternommen. Ein Termin wurde zunächst für August 2018 festgelegt, auf Antrag der Kindsmutter – die ungehindert weiter untergetaucht ist – aufgehoben.

Es handelt sich hier erkennbar um Justizkriminalität, die hier offenkundig unter Gefahr der Eskalation wie selbstverständlich fortgeführt wird.

Es ist insoweit auch nicht erkennbar, inwieweit eine Aufklärung und Beendigung der Amtstaten erfolgt.
Besprechung am 25.10.2019 bei der Polizeibehörde Stuttgart lässt den Schluss zu, dass vielmehr weiter nach Wegen der Vertuschung zum Schutz der Kriminellen gesucht wird und nach Möglichkeiten, mich als Antragsteller und Opfer der Justiz kaltzustellen, wie es bereits mehrfach und in Vernichtungsabsicht durch die Justizbehörden Würzburg versucht wurde (Pathologisierung mittels Fehlgutachten).

Eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt, die führende Personen der örtlichen Justiz 2009/2010 zu verantworten haben, wird ebenfalls anhaltend vertuscht.

Trotz Freispruch und Feststellungen des Landgerichts Würzburg, dass sämtlichen Maßnahmen gegen meine Person diesbezüglich keine Straftat und sachlichen Motive zugrundelagen, habe ich bis heute vom Freistaat Bayern keinen Cent Entschädigung erhalten.

http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

Klicke, um auf stockmann.pdf zuzugreifen

Auch die Auszahlung der gesetzlich festgeschriebenen und völlig ungenügenden sog. Haftentschädigung wurden durch eine kriminelle CSU-Seilschaft unter Führung des Rechtsradikalen Clemens Lückemann (zur Tatzeit Generalstaatsanwalt, 2013 bis 2020 sog. Präsident des OLG) unter Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung verhindert.

Bezüglich der Details wird auf die Akten- und Beweislage verwiesen.

Dieses Schreiben wird beweisrechtlich öffentlich dokumentiert. Offenkundig ist nur die Herstellung von Öffentlichkeit – in welcher Form auch immer – geeignet, derarte kriminelle Machenschaften in Justiz und Behörden zu beenden und kriminelle Seilschaften und Täter im Amt zur Rechenschaft zu ziehen.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Zermürbung, Auflaufenlassen, Verschleppen….

Polizeipräsididum Stuttgart
PR Grimm
Kriminalinspektion 7
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart 12.11.2019

KI7-03008.-10/2019

Ausfertigungen:

als Strafanzeige
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

Dr. Martin Runge
Vorsitzender des Innenausschusses
Bayerischer Landtag
Maximilianeum
Max-Planck-Straße 1
81675 München

Sehr geehrte Damen und Herren,

dies ist die letzte Mitteilung an den Innenausschuss des bayerischen Landtages, der auf umfassende Geltendmachungen und mehrere Anschreiben in 2019 keinerlei Reaktion zeigte:

Im Juni 2009 wirkten mehrere Bedienstete der bayerischen Justizbehörden Würzburg zusammen, um dem Unterzeichner eine Straftat gemäß § 126 StGB unrechtmäßig zur Last zu legen, ohne dass diese vorlag.

Die Vorgänge sind umfassend strafrechtlich, zivilrechtlich und dienstrechtlich zur Anzeige gebracht, was durchweg zu erheblichen Verdeckungsstraftaten zugunsten der Täter im Amt durch die Behörden führt. Die Täter im Amt werden durch Kollegen, Freunde sowie die für Dienst- und Fachaufsicht verantwortlichen politischen Stellen kategorisch vor jedweder Aufklärung der Vorgänge geschützt.

Der Beschuldigte und offenkundig korrupte Vorsitzende Richter beim Landgericht Würzburg, Peter Müller, teilte auf mehrfachen Befangenheitsantrag u.a. mit, dass er mit dem Beschuldigten Trapp befreundet ist.

Obwohl der Beschuldigte Müller rund 25 ausführlich begründete und offenkundig berechtigte Zivilklagen mit einfältigen kataloghaften Formschreiben einfachst entledigte und mehrfach zur Anzeige wegen Rechtsbeugung gebracht ist, erfolgten keinerlei Ermittlungen gegen den offenkundig zutiefst befangenen sog. Richter (u.a. Verfahren: LG Würzburg, 61 O 1444/17, 64 O 610/15, 61 O 1593/17, 62 O 2451/09, 64 O 1579/17, 63 O 1493/17, 71 O 1605/17)

Dies ist nur ein Beispiel für die internen korrupten und zirkelschlüssige Vorgehensweise zur Vertuschung der Justizkriminalität innerhalb der Justizbehörden Würzburg.

Die Vorgänge sind polizeibekannt und öffentlich dokumentiert, Originalakten.

Die Verdeckungsstraftaten zu Lasten des Unterzeichners erfolgen zum Teil mit erheblicher krimineller Energie, dem Gefühl völliger Unantastbarkeit und im sog. Rotationsverfahren (Wechsel der Beschuldigten von Gericht zur Staatsanwaltschaft und umgekehrt), insbesondere durch Beteiligte des Landgerichts Würzburg und der Staatsanwaltschaft Würzburg.

Die Abgabe der Vorgänge zur Prüfung an eine objektive und unbelastete Behörde wird kategorisch verweigert, Anträge konsequent ignoriert.

Verwiesen wird beweisrechtlich auf Besprechung bei der Polizeibehörde Stuttgart am 25.10.2019 mit den Polizeibeamten KOKín Fischer, PHK Baur und POK‘in Schiemenz.

Der Unterzeichner hat deutlich gemacht, dass die weitere Blockade der rechtsstaatlichen Aufklärung und die Vertuschung der Taten zugunsten der Amtstäter nicht weiter hingenommen wird.

Die Gefahr der Tötung von Beteiligten wurde erörtert, wobei die Zeugin Fischer ausdrücklich auf die Gefahr und Bedrohung einer erneuten unrechtmäßigen Pathologisierung des Unterzeichners hinwies, sollte der Unterzeichner das gegen ihn verschuldete Unrecht, die rechtswidrigen Verletzungen der Grund- und Freiheitsrechte nicht „hinnehmen“ und akzeptieren.

Es geht hier erkennbar insgesamt nicht um Faktenlage und Strafverfolgung sondern um Macht und Machtmissbrauch gegen ein Opfer von Justizkriminalität.

Die Zeugin Fischer teilte u.a. mit, dass „Gutachter“ nach Ergebnis ausgewählt werden könnten.

Die Vorgänge sind umfassend polizeibekannt und öffentlich dokumentiert.

Sie sind infolge nochmals – auf Grundlage der unstreitigen Aktenlage – zusammengefasst.

Sachverhalt:

Als Täter und Beschuldigte einer Freiheitsberaubung im Amt sind anzusehen:

Thomas Trapp, zur Tatzeit Bediensteter der Staatsanwaltschaft Würzburg

Justizverbrecher Thomas Trapp, Würzburg

Clemens Lückemann, zur Tatzeit Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg und Weisungsgeber des Mittäters Trapp

Justizverbrecher Clemens Lückemann

Lothar Schmitt, zur Tatzeit sog. Vizepräsident des Landgerichts Würzburg.

Lügner und Lückemann-Vasall Lothar Schmitt

Katja Weisensel-Kuhn, zur Tatzeit sog. Haftrichterin am Amtsgericht Würzburg

Roland Stockmann, zur Tatzeit sog. Direktor am Amtsgericht Würzburg

Behauptet wurde von den Beschuldigten im Juni 2009 eine Straftat der „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Tateinheit mit Bedrohung gemäß § 126, 241, 52 StGB“.

– Zitiert aus Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 22.06.2009, 814 Js 10465/09 –

Die Zielsetzung der Beschuldigten bestand darin, eine solche Straftat zu behaupten und zu konstruieren, um dem Unterzeichner gezielt zu schaden.

Der Unterzeichner stand zur Tatzeit bereits seit rund 5 ½ Jahren als Vater und ehemaliger Polizeibeamter in Konflikt mit den Justizbehörden Würzburg, da ihm beginnend Dezember 2003 durch die Justiz der Kontakt zu seinem Kind verwehrt wurde (Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes durch die Kindsmutter, Amtstäter Thomas Schepping, zur Tatzeit Zivilgericht WÜrzburg).

Das Tatmotiv der Beschuldigten lag erkennbar darin, einen lästigen Antragsteller und „Querulanten“ einschüchtern und mundtot machen zu wollen.

Die Beschuldigten handelten in Vernichtungsabsicht gegen den Unterzeichner, den sie beabsichtigten, dauerhaft zu Unrecht nach § 63 StGB wegzusperren (vgl. Vorgehensweisen im Fall Gustl Mollath).

Die Versuche der Pathologisierung wiederholten sich im Jahr 2019, was u.a. Thema der Besprechung am 25.10.2019 bei der Polizeibehörde Stuttgart war.

Die Zerstörung der Elternschaft durch die Justizbehörden Würzburg, die 2003 begann, ist mittlerweile als irreversibel anzusehen. Die Verantwortlichen sind ungeachtet der Folgen ihrer Fehler, Verbrechen im Amt und Dienstvergehen völlig unbehelligt und weiter im Justizdienst tätig.

Die Beschuldigten behaupteten: „Der dringende Tatverdacht ergibt sich aus den bisherigen polizeilichen Ermittlungen.“

– Zitiert aus Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 22.06.2009, 814 Js 10465/09 –

Solche polizeilichen Ermittlungen gab es nicht.

Tatsache ist vielmehr, dass der Beschuldigte Trapp in einem Telefonat am 15.06.2009 den Stuttgarter Polizeibeamten PHK Scheffel mit Strafverfolgung wegen Strafvereitelung und Disziplinarmaßnahmen bedrohte, wenn – so der Zeuge Scheffel in Hauptverhandlung – der Unterzeichner „nicht endlich festgenommen werde“.

– Zitiert aus Zeugenvernahme in öffentlicher Hauptverhandlung, LG Würzburg, Juni 2010 –

Um die Freiheitsberaubung gegen den Unterzeichner verwirklichen zu können, konstruierten die Beschuldigten darüberhinaus den Haftgrund einer „Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO“, den sie frei fantasierten.

– Zitiert aus Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 22.06.2009, 814 Js 10465/09 –

Folge der Amtstaten war eine insgesamt zehnmonatige Inhaftierung im Rahmen sog. Untersuchungshaft/Unterbringung gegen den Unterzeichner ohne jede strafrechtliche Voraussetzung hierfür.

Weitere erhebliche Straftaten sind aktenkundig und zur Anzeige gebracht, insbesondere ein weiterer rechtswidriger Haftbefehl durch die Täter und Beschuldigten Norbert Baumann und Thomas Schepping (hier zur Tatzeit OLG Bamberg).

JUSTIZVERBRECHER Norbert Baumann, ehemals OLG Bamberg


Justizverbrecher Thomas Schepping

Die Beschuldigten Stockmann und Baumanng sind mittlerweile pensioniert, alle anderen Beschuldigten haben weitere Karriereschritte innerhalb der Justizbehörden im OLG-Bezirk Bamberg vollzogen. Der Täter und Beschuldigte Lückemann ist bis 2020 sog. Präsident des OLG und wird infolge durch den Täter und Beschuldigten Lothar Schmitt abgelöst.

Bayerische CSU-Kriminelle, die um die Wette grinsen….


https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/bamberg/presse/2019/20.php

Der Unterzeichner wurde in ordentlicher Hauptverhandlung vor dem Landgericht Würzburg am 20.08.2010 von den konstruierten Tatvorwürfen der Beschuldigten freigesprochen.

Bereits zuvor entlarvte der unabhängige und integre Gerichtsgutachter und damalige Leiter der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Forensische Psychiatrie an der LMU München, Prof. Dr. Norbert Nedopil das sog. Gutachten des Würzburger Psychiaters und Mittäters der Freiheitsberaubung, Dr. Jörg Groß, als glasklares Fehlgutachten.

Fehlgutachter Dr. Jörg Groß (CSU)

Dr. Groß hatte zuvor als Gefälligkeitsgutachter und sog. Hausgutachter der Würzburger Justiz dem Unterzeichner in dramatischer Weise schwerste Pathologien quasi willkürlich und frei angedichtet, um den Tätern der Justizbehörde so den Missbrauch und die Anwendung des § 63 StGB gegen den Unterzeichner zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund ist die erneute Drohkulisse in Besprechung vom 25.10.2019 zu betrachten, mit welcher dem Unterzeichner quasi erneut mit einem interessengeleiteten Fehlgutachten gedroht wird, wenn er die Geltendmachung der gegen ihn verschuldeten Behördenkriminalität weiter in dieser Form geltend macht.

Gegen den Begriff Drohkulisse verwahrte sich die Zeugin Fischer insoweit und wollte dies auch nicht so verstanden wissen. Sie äußerte die Gefahr einer Pathologisierung mittels erneutem Gefälligkeitsgutachten vielmehr als Sorge.

Unstreitig ist, dass es innerhalb der Strafverfolgungs- und Justizbehörden sowohl etablierte Fremd- als auch Selbstzuschreibung ist, dass lästige Rechtsuchende und Opfer von Justizkriminalität pathologisiert bzw. mit Pathologisierung bedroht werden, um sie mundtot zu machen, einzuschüchtern und von der Geltendmachung berechtigter Anliegen abzubringen.

Dies geht einher mit den hier seit Jahren konsequent und auf allen Ebenen betriebenen Verschleppungs- und Entledigungspraxis, die ebenfalls auf Zermürbung, Resignation und Aufgabe der Justizopfer setzt, bis hin zu deren Suizid.

Der Freistaat Bayern deckt kategorisch die Täter im Amt, die zum Teil als verdiente Juristen öffentlich hofiert werden.

Eine vom Landgericht Würzburg mit Freispruch vom 20.08.2010 zugewiesene Entschädigung für die zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt – sog. zu Unrecht erfolgte Untersuchungshaft und Unterbringung – wurde infolge durch die Täter und Beschuldigten in weiterem Zusammenwirken verhindert.

Beweis:
Anlage:

Urteil Landgericht Würzburg, 814 Js 10465/09, Seite 1/2
Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

Der Freistaat Bayern verweigert somit nicht nur jede Aufklärung der Behörden- und Justizkriminalität sondern hat bis heute auch keinen Cent Entschädigung für die mit hoher krimineller Energie verschuldeten unrechtmäßigen Maßnahmen geleistet.

Stattdessen wird der Unterzeichner fortgesetzt mit unrechtmäßigen Kostenforderungen und Pfändungen aus zum Teil 14 Jahre zurückliegenden Vorgängen seitens der kriminell agierenden Behörden drangsaliert und provoziert.

Auf den Blog des Unterzeichners wird weiter vollinhaltlich verwiesen.

Die Vaterschaft und die Bindung zwischen Vater und Kind wird seit 2012 schuldhaft durch die Justizbehörden Würzburg/Bamberg zerstört. Einzelheiten und Verantwortliche zu dieser Angelegenheit und weiterer Behördenkriminalität sind umfassend benannt, polizeibekannt und bei Bedarf dem Blog des Unterzeichners zu entnehmen.

Der Unterzeichner wird offenkundig weiter auf allen Ebenen auflaufen gelassen, die Vorgänge zirkelschlüssig geleugnet, vertuscht und zugunsten der Täter bagatellisiert und verharmlost.

Ein politischer Aufklärungswille besteht offenkundig nicht.

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.