Die Frage lautet: Kann man sich der Verantwortung entziehen, nur weil die Verantwortungslosigkeit System hat?

Ich habe in diesem Blog aufgezeigt, wie eine Kindesentfremdung funktioniert. Dieser Blog war von Anfang an auch als BEWEISMITTEL konzipiert.

Dies war in den vergangenen Jahren Thema bei zahllosen Besprechungen mit den auf unterschiedlichste Weise mit dem Thema befassten Menschen, die alle gleich reagierten: fassungslos!

Ich habe dokumentiert, auf welch asoziale und kranke Art und Weise es einer Mutter gelingt, eine selbstgefällige und dumme Provinzjustiz zu missbrauchen, deren Ausführende derart hohl und in selbtbezogener Hybris gefangen sind, dass man sich ohne weiteres vorstellen kann, wie es in diesem Land zu einem Nazi-Regime kam. Durch Mitläufer, durch Wegschauen.

Für gelungene Kindesentfremdung braucht es im Grunde nur eine Richterin wie Antje Treu, die seit 2004 das Unrecht und die Schädigung meines Kindes nicht verhinderte sondern moderierend „begleitete“. Sie tragen Schuld!

Bis heute konnte mir keiner erklären, wie so etwas möglich ist, dass in einem Rechtsstaat das Opfer drangsaliert wird und die Täterin hofiert und bestätigt wird.

Ich denke, ich muss niemandem mehr etwas beweisen.

Die Täter sind schon viel zu lange mit allem durchgekommen.

Ich habe lange genug gebettelt und appelliert.

Ich werde alles tun, um die VERBRECHER, die mein Leben zerstört haben, zur Verantwortung zu ziehen.

Angefangen hat es mit dem Polizisten Roland Eisele, der glaubte, er könne mit ihm untergebenen Beamten tun und lassen, was er will. Freibrief zum Mobbing. Machtmenschen, deren fragile Fassade der Kern ihrer Identität ist und die sich durch eigenständig denkende Menschen bedroht fühlen.

Ein Suizid kam für mich all die Jahre trotz der immer wieder erneuten asozial erzwungenen Ausgrenzung, Demütigungen und der Konfrontation mit bodenlos widerwärtigen Menschen wie Angelika Drescher, Thomas Trapp, Roland Stockmann, Pankraz Reheußer oder Gabriele Hitzlberger nie in Frage – ganz einfach auch deshalb, weil diese Menschen sonst davonkämen.

Selbst in der zu Unrecht erfolgten Untersuchungshaft, einer von Würzburger Justizverbrechern um den CSU-Rechten Clemens Lückemann und den bigotten Katholiken Norbert Baumann begangenen schweren Freiheitsberaubung im Amt, habe ich in der Zelle nur hypothetische Gedanken dazu gehabt, was wohl wäre, wenn ich mich am Fensterkreuz der Toilette erhänge, während meine drei Zellengenossen beim Hofgang sind….nein, die Täter sind dran!

Diese Verbrecher, die sich bis heute öffentlich beklatschen lassen, haben mich zweimal unter Machtmissbrauch durch Druck auf die Polizei Baden-Württemberg und ohne jeden Grund verhaften lassen, hernach die Entschädigung verweigert, nachdem ihr asozialer Versuch der Vernichtung eines Menschen gescheitert war.

Ich werde weitermachen, bis zum Schluß – und es gibt weder für Kerstin Neubert noch für irgeneinen dieser widerwärtigen Provinzjuristen und obrigkeitshörigen Pseudo-Autoritäten aus der Provinz Würzburg/Bamberg die geringste Möglichkeit, den Konsequenzen zu entkommen. Bereits dieser Blog ist Konsequenz.

Mein Appell an die Mitarbeiter der Kanzlei Pickel & Partner, wo die Kindesentführerin Neubert arbeitet, seit sie im Oktober 2012 untergetaucht ist, um den Kontakt zwischen mir und meiner Tochter zu verhindern und die Fakten zu schaffen, die heute vorliegen, wurde ebensowenig ernst genommen wie meine zahlreichen Strafanzeigen.

Polizisten und Staatsanwälte in der Region Würzburg betreiben wie selbstverständlich Strafvereitelung im Amt, Richter begehen Rechtsbeugungen – tief im System steckend und obrigkeitshörig Menschen abwertend, die diesen Missbrauch des Rechtssystems anprangern.

Bei zuviel Kritik am System wird man als Einzelner zuerst kriminalisiert, dann pathologisiert und auch die Presse, Mainpost, tief im Hintern der regionalen Krawattenträger der Justizbehörde, tritt ungeniert hämisch auf Rechtsuchende und Ausgegrenzte ein, da die sich ja in der Regel nicht wehren können. Eine Mischpoke, die den Beruf des Journalisten durch bloße Existenz diskreditiert.

Die Fakten und Namen in diesem Blog, die ich seit August 2013 hier öffentlich gemacht habe, ohne dass einer dieser „honorigen“ Justizverbrecher die Möglichkeit sah, mich wegen Verleumdung zu belangen, sprechen für sich.

Es geht momentan noch auf dem Rechtsweg weiter – umfangreiche Schriftsätze werden eingereicht, die diese Lebensvernichtung und den widerwärtigen Kindesentzug von Ende 2003 bis 2010 und wieder seit 2012 nochmals für jeden verständlich beweisrechtlich darlegen.

Dies wird mein letzter Versuch sein, die Verbrecher und Täterinnen, die so selbstgewiss und hämisch immer wieder nachtretend mein Leben und meine Vaterschaft zerstört haben, auf dem Rechtsweg anzugehen.

Ich bin 47 Jahre alt, mein Leben wurde und wird weiter durch Rechtsanwältin Kerstin Neubert zerstört, die mir mein Kind entzieht.

Schaut ruhig weiter zu.

Ich wünsche ein schönes sonniges Wochenende. Ich werde mich auch an diesem Wochenende, wie an zahllosen zuvor, nur mit einem Thema befassen: die ARSCHLÖCHER zur Verantwortung zu ziehen, die anhaltend mein Kind schädigen und meine Vaterschaft zerstörten!

Ich, Rechtsanwältin N., „alleinfinanzierende“ Mutter und Opfer, das die „Hölle erlebte“….

Die fruchtbare Diskussion bezüglich des Würzburger Fehlgutachters Dr. Jörg Groß aus dem vorherigen Beitrag geht in Kürze weiter, die Klage ist in Arbeit….das Thema Projektionen, das ich hier nun aufgreife, spielt sicher auch bei diesem kleingeistigen, verträumt provinziellen Phantasten eine Rolle: Dr. Groß will wegsperren oder mit Neuroleptika „kontrollieren“, was seine lebensbestimmende limitierte Weltsicht und seine Überzeugungen „bedroht“: Menschen mit eigenem Kopf, widerstandsfähige, insoweit gescheiterte und ausgegrenzte Menschen, die nicht mit flauschigen Wohlfühlberich-Berichten der örtlichen Zeitung über Lesungen im „Wohnzimmer“ (https://martindeeg.wordpress.com/2015/11/02/im-wohnzimmer-gekluengel-zwischen-wuerzburger-gerichtsgutachter-dr-gross-und-lokalpresse-lecker-dokumentiert/) oder Segeltrips des Sohnes bedacht werden.

§§ 63 und 64 StGB als Mittel zur Bewahrung der „Idylle“ im Kampf gegen „das Böse“ bzw. „das Kranke“. Die ganze Welt außerhalb dieser Beschränktheit „leidet“ bei Dr. Groß mindestens unter einer „narzisstischen Persönlichkeitsstörung“. Und gegen denjenigen, gegen den die örtliche Staatsanwaltschaft zum Halali bläst, glaubt Dr. Groß einen Freibrief zur Pathologisierung zu haben.

Dr. Groß und diese Staatsanwälte sind längst selbst die Gefahr. Menschen werden kriminell, WEIL sie mit solchen Behörden zu tun haben.

Dass es um ELTERNSCHAFT und die traumatischen Folgen der Verweigerung derselben mit verbrecherischen Methoden geht, begreift ein limitierter Parteigängern nicht – es interessiert auch nicht. Aber über die Folgen „wundert“ man sich dann doch; noch mehr offenkundig darüber, dass mit Repressionen und immer weiterer Ausgrenzung („mehr desselben“) die „Sache“ nicht zu beenden ist.

Es ist die Definition von Wahn: mit immer gleichen Mitteln ein anderes Ergebnis erwarten – mit Ausgrenzung eines Vaters einen Konflikt beenden/“befrieden“ zu wollen ist definitv ein Wahn.

Nun aber zum Kern des Dramas, zu Rechtsanwältin Kerstin Neubert und ihren PROJEKTIONEN:

….“Feindbilder werden ergänzt durch Pathologisierungen. Dann ist der andere verrückt, schizophren, krank im Kopf, rachsüchtig, krankhaft eifersüchtig, ein Mensch mit zwei Gesichtern oder schlicht geisteskrank. Und bei all den Vorwürfen muss man die Projektion mitdenken: Die Mutter, die dem Vater ihrer Kinder Gewalttätigkeit vorwirft, gibt damit eher einen Einblick in ihre eigenen abgewehrten Aggressionen. Und ein Vater, der der Mutter seiner Kinder emotionale Kälte und Erziehungsunfähigkeit vorwirft, beschreibt damit eher seine eigene gestörte Beziehung zu seinen Kindern. Die Vorwürfe sind somit oft im Kern projizierte Selbstbeschreibungen bzw. eigene abgewehrte Persönlichkeitsanteile“…..

Wolfgang Hantel-Quitmann: „Klinische Familienpsychologie, Klett-Cotta 2015, Kapitel 7: „Wenn aus Liebe Hass wird – Streß in Hochkonfliktfamilien“, Seite 199

Wie willig selbst schwachsinnigste PROJEKTIONEN und die Muster vom bedürftigen und unverschuldet in ‚Notlage‘ geratenen weiblichen Opfer und vom bösen, gewalttätigen Mann unhinterfragt eifernd zu eigen gemacht werden, zeigt dieser „Bericht“ über Verhandlung gegen mich, Dauer des asozialen KINDESENTZUGS, der nicht erwähnt wird: sechs Jahre!

Eine Ansammlung von Klischees, beliebig übertragbar auf jeden Paarkonflikt bundesweit:

GERICHTSVERHANDLUNG: 40 Jahre alter Mann bestreitet Drohung mit einem Amoklauf
Ex-Polizist fühlte sich als Vater „ausgegrenzt“…

…Fast zwei Verhandlungstage lang hat eine Große Strafkammer des Landgerichts sich mit der gescheiterten Beziehung des Angeklagten beschäftigt: Knapp zwei Monate nachdem sie eine gemeinsame Wohnung bezogen hatten, war die Partnerin, eine Rechtsanwältin, bereits zum ersten Mal ausgezogen. Der Mann sei zunehmend aggressiver geworden, immer wieder habe sie sich gedacht, dass der nicht ganz normal sei.

Dass beide trotz ständigem Kleinkrieg zu einem Kind „ja“ sagten, erweckte bei Gericht den Eindruck, dass die zerrüttete Beziehung auf dem Weg „gekittet“ werden sollte. Zwölf Wochen nach Geburt des Kindes trennte die Frau sich endgültig von dem Angeklagten und erlebte dann die „Hölle“: Trotz eines vom Familiengericht aufgrund massiver Belästigung verhängten Kontaktverbots, klingelte der Mann bei ihr an der Wohnungstüre, schickte E-Mails und Faxe, rief oft im Abstand von wenigen Minuten auch am Arbeitsplatz an….“

http://www.fnweb.de/region/rhein-main-neckar/ex-polizist-fuhlte-sich-als-vater-ausgegrenzt-1.150400

Weiter ausgeführt in diesem Blogbeitrag vom September 2015:

Die ganze Blödheit der Verbrechen der Justiz Würzburg in einen Beitrag zusammengefasst: von virtuellen Amokläufen, vertuschten Fehlgutachten und Terror-Beleidigungen….

Diese semi-öffentliche „Bestätigung“ des eigenen Verhaltens und der kruden Opferrolle durch Medien und Justiz ist eine der Hauptursachen, die Täterinnen wie Kerstin Neubert motivieren und veranlassen, die Schädigungen, die Ausgrenzung und die Bindungsblockade zwischen Vater („Feind“!) und Kind immer weiterzutreiben.

Hauptmotiv für Neubert ist die Aufrechterhaltung und Konservierung der Opferrolle – auch um den Preis, das Leben des eigenen Kindes irreversibel zu zerstören. (Die Rolle ihres eigenen Vaters Willy Neubert, der intrigant und manipulativ unsere Familie zerstört hat, ist bereits im Blog dargestellt).

Das ist ein offenkundiges ERGEBNIS der hier in diesem Blog dokumentierten Vorgänge seit 2004…..

Kerstin Neubert ist ein Mensch, der projiziert, ohne die vom eigenen Gefühlsleben abweichenden gesunden Reaktionen und die emotionale Wirkung beim Gegenüber auch nur ansatzweise begreifen zu können.

Die eigene absurde Weltsicht wird zum Maß aller Dinge, ohne auch nur ansatzweise Interesse an den Emotionen und Bedürfnissen des Gegenübers zu haben!

Ein Beispiel:

Am 12.02.2003 wird mir als Vater eines Säuglings auf Grundlage falscher Eidesstattlicher Versicherung Neuberts von dem Justizverbrecher Thomas Schepping mitgeteilt, dass ich praktisch ein völlig unberechenbarer zwanghafter Gewalttäter sei, der unverständlicherweise eine Frau bedrängt/bedroht/übergriffig „anruft“ etc.:

Phantasie-Urteil auf Grundlage falscher EV, 12.02.2004, Richter Schepping, Würzburg

Diese hier dokumentierten zweckmäßig und wirkungsheischend eingebrachten LÜGEN Neuberts mittels beliebig eingeworfener Daten („40 Anrufe“, „15.10.2003“..?) um als Opfer Aufmerksamkeit und emotionale Zuwendung zu erfahren, sind die URSACHE der Vorgänge und Zerstörungen seit 13 Jahren!!

Unter völliger Ausblendung der VERNICHTENDEN und TRAUMATISCHEN emotionalen Wirkung auf mich als jungen Vater – Männer begehen als Folge solcher „Kontaktverbote“ regelhaft MORDE oder SUIZID! – schwenkt das „Opfer“ Neubert infolge um, als ob nichts geschehen wäre:

…“Nachdem Du weder Unterhaltszahlungen….leistest, noch….sonstwie etwas zukommen lässt….möchte ich anmerken, dass….sich sicherlich über ein kleines Ostergeschenk freuen wird.“….

In manipulativer Sprache mit infantilem Einschlag geht es weiter:

„Ein klitzekleines Spielzeug, eine Windelpackung (Größe 4) oder ein Gläschen Frühkarotten würde schon genügen.

Offenbar beeindruckt und wieder einmal erschreckt von der eigenen kurzzeitigen Gefühligkeit muss sofort im nächsten Satz ein weiterer Vorwurf nachgereicht werden:

„Als alleinerziehende und alleinfinanzierende Mutter geht es mir finanziell ähnlich schlecht, wie Dir als dem „armen“ Kindsvater. Bei der Gelegenheit die Frage: Wo sind eigentlich die Euro 28.364,26 geblieben, die Du Mitte des Jahres 2002 ausgezahlt bekommen hast?“

Fax des „Gewaltschutz-Opfers“ Kerstin Neubert vom 31.03.2004

Es sind diese egomanischen Emotionswechsel von Vernichtungswillen zu „bedürftiger“ Manipulation, die ein dauerhaftes Zusammenleben mit solchen manipulativen Menschen unmöglich macht, für die der Partner nur beliebig austauschbarer Erfüllungsgehilfe für den eigenen Gefühls- und Hormonhaushalt ist.

Wenn allerdings solches asoziales Verhalten mit Kriminalisierung, Pathologisierung und verbrecherischer ZERSTÖRUNG der Elternschaft des Partners unter Schädigung des gemeinsamen Kindes geschieht wie hier, dann ist Schluß mit Verdrängung, Bagatellisierung und Achselzucken!

Ich, Martin Deeg – seit 13 Jahren Opfer und Geschädigter werde das nicht hinnehmen.

Der Blog ist BEWEISMITTEL!!!

Am 6. Mai dann wieder die Repression und Ausgrenzung unter Berufung auf die geballte „Autorität“ der Justiz und des Rechtsstaats, in die sich die Ikone „Mutter“ einkuschelt:

Mail Neubert v. 6. Mai 2004 – 5 Monate Kindesentzug

Wenn es nicht vor allem um mein Kind ginge, würde ich nichts mehr schreiben – sondern ein Ende mit fünf Ausrufezeichen setzen!

So aber…..

Diese Mail ging an den Arbeitgeber/Kollegen Kerstin Neuberts, hiermit BEWEISRECHTLICH veröffentlicht:

Mail erstmals zugegangen am 08.03.2016:

Guten Morgen,

ich bin Vater der 13-jährigen Tochter von Rechtsanwältin Kerstin Neubert.

Diese Tochter habe ich seit August 2012 nicht mehr gesehen. Die KINDESENTFÜHRUNG und ENTFREMDUNG, die Ihre Mitarbeiterin unter Missbrauch des unfähigen regionalen Rechtssystems betreibt, hat tägliche Folgen! Ich werde die Entfremdung meines Kindes nicht weiter hinnehmen!! Sie sind hiermit BEWEISRECHTLICH informiert – Kopie geht an die Sachbearbeiterin der örtlichen Polizei, die im Zusammenhang mit struktureller Korruption bei den Justizbehörden Würzburg zugunsten von Juristen etc. befasst ist.

Ich erwarte keine beruflichen Sanktionen gegen Frau Neubert sondern Hilfe bei der Durchsetzung rechtskonformen und menschlichen Verhaltens. Wer hier weiter wegschaut, wird für weitere Folgen Mitverantwortung tragen!

Seit April 2010 lag ein vollstreckbarer richterlicher Beschluss auf wöchentliche sog. „Umgangskontakte“ vor. Die positive Entwicklung durch Bindungsaufbau und Treffen von Mai 2010 bis Mai 2012 habe ich hier beweisrechtlich dokumentiert, ebenso den von Neubert dominant gesetzten Anlass, diese positive Entwicklung zu untergraben:

Mordmotiv Kindesentzug – um die ganze Widerwärtigkeit der Vorgehensweise der Entfremdung aufzuzeigen, hier nun mein privates Protokoll über die seit 2012 durch die Justizverbrecher vereitelten Treffen mit meiner Tochter

Kerstin Neubert hat diese Kontakte beginnend Juni 2012 willkürlich, vorsätzlich und in kaumnoch zu fassender Herzlosigkeit vereitelt, wie bereits vorherige Vereinbarungen, im April 2005 und November 2008. Ihr Ziel war und ist offenkundig bis heute, den Konflikt mit formaljuristischen Strategien weiter hoch zu halten, durch Ausgrenzung zu eskalieren und so in Zirkelschluss die Ausgrenzung und Bindungsblockade immer weiter zu manifestieren.
Die Schäden sind bereits jetzt irreversibel, mein Leben zerstört – eine „Verjährung“ oder sonstige Erledigung durch Zeitablauf oder wegen Alter des Kindes, auf die Neubert wohl hofft, wird es nicht geben. Ein solche Lebenszerstörung, solche Justizverbrechen haben Konsequenzen!

Die Muster der Ausgrenzung meiner Person als Vater sind stets die gleichen: Dämonisierung, Entwertung, Diffamierung, Falschbeschuldigungen und eine imponierende Skrupellosigkeit wie sie in diesem Schreiben Neuberts von 2008 zum Ausdruck kommen:

Klicke, um auf s021001138_1309251735001.pdf zuzugreifen

Nach diesem Muster gelang es Neubert drei Monate nach Geburt unserer Tochter, Dezember 2003, über einen völlig desinteressierten Würzburger Zivilrichter einfachst eine einseitige, mit mir nicht kommunizierte Trennung zu erzwingen und infolge sechseinhalb Jahre Kommunikation (!) und den Kontakt zu meinem Kind bis Mai 2010 zu verhindern. Es genügte der beliebige Vorwurf der „Belästigung“.

Die fränkische Justiz, die Fehler nicht einräumt sondern konsequent vertuscht, hat während dieser Jahre versucht, mich mit ungerechtfertigten Maßnahmen regelrecht zu vernichten. 2009 sollte ich, wie Justizopfer Gustl Mollath, mit einem Fehlgutachten in der Forensik versenkt werden. All diese Vorgänge sind beweisrechtlich in meinem Blog öffentlich gemacht, die Originaldokumente dort unschwer zu finden.

Bei der Polizei in Baden-Württemberg geht man von struktureller Korruption und einem Komplott zur schweren Freiheitsberaubung im Amt bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg aus.

Die Verantwortung für den zweiten Kontaktabbruch vor nun 5 Jahren trägt initiativ die Kindsmutter, der es gemeinsam mit Juristen und ihrem Vater gelingt, durch MISSBRAUCH unseres Rechtssystems, Falschbeschuldigungen und fortlaufend bagatellisierte und normalisierte Kindesentführung/Kindesentfremdung den Status quo zu erhalten:

Pars pro toto: Die juristischen Muster zur Ausgrenzung eines Vaters anhand Beispiel der Mutter Kerstin N.

All dies wird sich nicht dadurch entledigen, indem man weiter zuschaut.

Bereits vor zwei Jahren habe ich Ihre Kanzlei um Intervention und unbürokratische HILFE ersucht. Eine Antwort erhielt ich nicht. Neubert deutete dies zu einem Versuch um, dass ich die Beendigung ihrer Tätigkeit in der Kanzlei erreichen wolle, wie sie in mündlicher Verhandlung Februar 2016 den Richtern mitteilte.

Ziel ist nicht, Kerstin Neubert beruflich zu schaden: sie ist nach meiner Kenntnis eine hochqualifizierte und hochmotivierte Steuerberaterin, die alles der beruflichen Verantwortung unterordnet.

Mein Ziel als Vater ist die Beendigung des rechtsfreien Zustandes und der Kindesentführung – sowie die Offenlegung der FAKTEN und Tatsachen.

Nur völlige Ignoranten glauben noch, dass diese Justizverbrechen für die Verantwortlichen und Täter im Amt bei dieser Provinzjustiz keine Konsequenzen haben.

Alle Aspekte – inklusive der Umstände Beendigung meines Beamtenverhältnisse zugunsten Familienbildung mit Kerstin Neubert – sind in meinem Blog nachzulesen.

Dort habe ich auch dieses Schreiben veröffentlicht, Forum zum aktuellen Beitrag.

Es geht nicht mehr darum, ob dieser Justizskandal und diese rechtsstaatsferne Kindesentziehung aufgeklärt und beendet wird, sondern nur noch darum wie…!

Ich habe nichts mehr zu verlieren!

In Erwartung einer Antwort verbleibe ich mit besten Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

Komplott der Justizverbrecher Würzburg/Bamberg: zweimalige Freiheitsberaubung im Amt gegen Unschuldigen, der eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichte

Ich denke, ich muss keine Rücksicht mehr auf die Befindlichkeiten von Zeugen nehmen….

Es geht darum, diese fränkischen Justizverbrecher, die sich persönlich motiviert über Recht und Gesetz stellen, aus dem Amt zu entfernen und auf die Anklagebank zu bringen!

In Deutschland gibt es ein LEGALITÄTSPRINZIP! Dieses gilt unabhängig von Ansehen, Amt und Status von Personen.

Es steht jedem frei, mich wegen Verleumdung/übler Nachrede etc. zur Anzeige zu bringen.

Der Hetzanwalt Peter Auffermann bezeichnete den Beschuldigten Schepping als „Freund“ und machte sich über die öffentliche Darstellung des Klägers in diesem Blog lustig – bevor er erreichte, dass der Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg, einen weiteren rechtswidrigen „Umgangsausschluss“ zur Ausgrenzung von meinem Kind erließ.

Dies ist nun die zweite Klage, inhaltlich anknüpfend an die Klage wegen 13 Jahren Kindesentfremdung/Entrechtung als Vater durch die Beamten des Freistaats Bayern:

Mordmotiv Kindesentzug: redigierte und erweiterte Fassung der Klage gegen Würzburger Justizverbrecher

Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart

Mehrfertigung

Landtag Baden-Württemberg
Landtag Bayern, Katharina Schulz
Polizeibehörde Stuttgart/weitere Strafanzeige

Hiermit wird Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München, eingereicht wegen

(2.)
Schwerer gemeinschaftlich begangener Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate durch bayerische CSU-Justizjuristen der Behörden Würzburg/Bamberg. Aus Gründen der Generalprävention und aufgrund der asozialen rechtsfernen Skrupellosigkeit der bayerischen Amtsträger ist ein Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 5 Millionen Euro angezeigt.

Besorgnis der Befangenheit

Da das Land Baden-Württemberg gemäß Art. 45 Beamtenstatusgesetz eine Fürsorgepflicht für den Kläger als Polizeibeamten auf Lebenszeit hat, wird diese Klage an das Landgericht Stuttgart addressiert mit der Bitte, die Befangenheit bayerischer Gerichte in diesem Fall und eine eigene oder alternative Zuständigkeit zu prüfen.

Die politisch zuständigen Stellen werden nochmals vom Tatverdacht der strukturellen Korruption durch bayerische Politiker und Juristen zulasten von Rechtsuchenden in Kenntnis gesetzt.

Die Schädigungen, die dem Kläger seit 2003 hier insgesamt zugefügt wurden, sind längst als Mordmotiv zu werten. Verantwortliche der bayerischen Justiz stellen sich, geschützt durch parteipolitsichen Dünkel der CSU, regelhaft über Recht und Gesetz.

Eine Sachbearbeitung innerhalb Bayerns gegen Behördenträger in Bayern (CSU) führte seit 2004 durchweg ohne jede objektive Prüfung zur rechtsbeugenden Entledigung und/oder Ablehnung jedweder Anträge auf dem Aktenweg unter floskelhafter Vorgabe, die Anliegen nicht zu „verstehen“.

Um keine Ermittlungen gegen Angehörige der Staatsanwaltschaft und den Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß wegen Verdachts des vorsätzlich erstatteten Fehlgtuachtens führen zu müssen, wird dreist wahrheitswidrig vorgetäuscht, diese unterlägen wie Richter einer irgendwie gearteten gerichtlichen Unabhängigkeit.

Abgesehen davon, dass Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung im Amt nicht der richterlichen Unabhängigkeit unterliegen, gilt für Staatsanwälte auch in Bayern das Legalitätsprinzip.

Das bayerische Staatsministerium der Justiz verweigert mit floskelhaft entledigenden Formschreiben seit über einem Jahrzehnt Dienstaufsicht über die Justizbehörden der Provinz Würzburg und verweist bezüglich der angezeigten Verbrechen gegen Angehörige der Justizbehörden Würzburg/Staatsanwaltschaft Würzburg auf die Staatsanwaltschaft Würzburg: die Beschuldigten sollen also gegen sich selbst ermitteln.

Dies verwirklicht angesichts der akribisch beweisrechtlich dargelegten Verbrechen im Amt den Straftatbestand der Strafvereitelung.

Beweis:

Anlage 1:
Schreiben des Ltd. Ministerialrats Zwerger, 27. März 2015, Az.: E3-1402E-II-4785/2005

Weshalb eine geltend gemachte Freiheitsberaubung im Amt aus den Jahren 2009/2010 unter einem Aktenzeichen aus 2005 geführt wird, ist aufzuklären.

Die bayerische Staatskanzlei als oberste CSU-Regierungsbehörde verweigerte bereits zuvor ihrerseits infolge jedwede Dienstaufsicht über das bayerische Staatsministerium und verweist ebenfalls ungeachtet des Tatverdachts der Strafvereitelung durch das bayerische Justizministerium mit floskelhaften Formschreiben auf die „Zuständigkeit“ des Justizministeriums.

Beweis:

Anlage 2:
Schreiben des Dr. Reinhard Glaser, 11.06.2014, ) II 3- E 14-876 nh

Dieser bizarre Missbrauch der örtlichen Zuständigkeit führt seit über einem Jahrzehnt dazu, dass die Beschuldigten der Justizbehörden Würzburg stets gegen sich gerichtete Strafanzeigen, Klagen und Beschwerden selbst bearbeiten.

Örtliche Zuständigkeit und Tatortprinzip werden durch die Justizbehörden Würzburg offenkundig zur strukturellen Korruption missbraucht, um Rechtsbeugungen und Straftaten zugunsten von Juristen und Behördenmitarbeitern der Region rechtsbeugend und strafvereitelnd zu vertuschen. Dies ist durch Ermittlungen und Erfahrungen seit 2014 auch für Beamte der Polizeibehörde Baden-Württemberg offenkundig geworden.

Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

Das Verhalten der bayerischen Behörden und die Störung des Rechtsfriedens zu Lasten des Klägers ist objektiv als Mordmotiv zu werten.

Der hier geltend gemachte Tatvorgang der schweren gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung im Amt durch Justizjuristen der CSU ist seit Jahren geltend gemacht, zur Anzeige gebracht und veröffentlicht.

Die hier angezeigten Vorgänge werden anhaltend strafvereitelnd vertuscht, jedwede weitere Ermittlung nach Abgabe nach Bayern konsequent verweigert..

Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart

Sachverhalt:

I.
Konstruktion eines Tatvorwurfs der „Störung des öffentlichen Friedens“ zwecks Erwirkung rechtswidriger Untersuchungshaft/Freiheitsberaubung im Amt

Der Beschuldigte Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, erlangte laut Aktenlage am 12.06.2009 Kenntnis von einer gegen ihn gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich am 18.05.2009 eingereicht hatte.

Mit gleichlautendem Schreiben wurde am 18.05.2009 von mir beim Zivilgericht Würzburg eine Zivilklage gegen Trapp wegen Verfolgung Unschuldiger eingereicht, da er mir ohne nachvollziehbaren Tatverdacht hierfür eine „versuchte Nötigung“ zur Last legte. Tatvorwürfe wie versuchte Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens, Beleidigung etc. werden von der Justiz Würzburg regelhaft missbraucht, um medienwirksam Anklagen gegen lästige Menschen zu inszenieren, die Justiz- oder Behördenhandeln kritisieren.

Zahlreiche Beispiele hierfür sind bekannt und können konkret beigebracht werden.

Prägend hierfür ist der momentan noch als Präsident des OLG Bamberg fungierende offenkundige Rechtsradikale Clemens Lückemann, der öffentlich gegen „lasche linke“ Gesinnungen polemisierte und über Jahre als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg ein rechtsfremdes CSU-Netzwerk schuf, das die auf Aktionismus und mediale Beachtung ausgerichtete Sanktions- und Repressionspolitik der CSU spiegelt.

Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte Trapp am 12.06.2009 vom Beschuldigten Lückemann (der im Zeitraum vom Leiter der Behörde Würzburg zum Generalstaatsanwalt Bamberg befördert wurde) Weisung erhielt, aufgrund der Dienstaufsichtsbeschwerde einen rechtswidrigen Haftbefehl gegen mich zu erwirken.

Trapp erwirkte hierauf zunächst einen sog. Sicherungshaftbefehl gegen mich. Dies in klarer Schädigungs- und Eskalationsabsicht.

Dieser Sicherungshaftbefehl wurde zeitnah vom Amtsgericht Würzburg aufgehoben.

Zeugnis:
Jonas Compensis, Richter am Amtsgericht, zu laden über Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg

2.
Christian Mulzer
, Rechtsanwalt, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Dieser infolge als rechtswidrig unter Abgabe falscher Angaben durch den Beschuldigten Trapp erwirkte Sicherungshaftbefehl hatte erkennbar lediglich die Funktion, mich in Haft zu nehmen, um weitere Maßnahmen vorbereiten zu können, mit denen die Beschuldigten mich – wie sich infolge zeigte – dauerhaft vernichten wollten:

Nach Aktenlage suchte der Beschuldigte Trapp am Freitag, 12.06.2009 den Beschuldigten und Lückemann-Vertrauten Lothar Schmitt in dessen Büro auf. Dieser zum Tatzeitpunkt als Vizepräsident des Landgerichts Würzburg tätige Mittäter wurde instruiert, medienwirksam Maßnahmen zu erlassen, die darstellen sollten, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 die Gefahr eines akut drohenden Amoklaufs darstellt.

Schmitt erließ hierauf in dieser Funktion den Sicherungshaftbefehl und gab dem Beschuldigten Trapp freie Hand für weitere rechtswidrige Maßnahmen.

Vermutlich wurde vom Beschuldigten Trapp hierbei zunächst verschwiegen, dass der Ministerialrat Kornprobst diese Beschwerde (gegen Trapp) bereits rund vier Wochen zuvor erhalten hatte. Dieses entlastende Detail, dass der Jurist Kornprobst keine Straftat in der Beschwerde erkennen konnte, schon gar keine Bedrohung, wurde bis zur Hauptverhandlung gezielt zu vertuschen versucht.

Auch wussten die Beschuldigten offenkundig nicht, dass der Ministerialrat mir als Beschwerdeführer mit Datum vom 03.06.2009 eine Abgabenachricht zugesandt hatte, die dies zweifelsfrei belegen würde.

Zeugnis:
Hans Kornprobst, Ministerialrat, zu laden über Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Prielmayerstraße 7, 80335 München

Zeugnis:
Christian Mulzer, Rechtsanwalt, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Beweis:
Abgabenachricht des Zeugen an den Kläger, 03.06.2009

Der Beschuldigte Trapp instruierte am Freitag 12.06.2009 persönlich die Polizeibehörden Würzburg und veranlasste die Zeugin, Polizeihauptmeisterin Dagmar Vierheilig, nach mir im Raum Würzburg zu fahnden.

Die Beschuldigten wussten offenkundig nicht, dass ich Wohnsitz im Raum Würzburg bereits im April 2009 aufgegeben hatte.

Die Zeugin Vierheilig erreicht mich am Nachmittag des 12.06.2009 telefonisch zweimal auf dem Mobiltelefon. Als ich mich mit Namen meldete, legte sie jedoch wieder auf. Eine Handy-Ortung wurde offenkundig nicht veranlasst.

Nachfragen bezüglich dieses befremdlichen Verhaltens, wo doch angeblich ein akuter Amoklauf durch mich drohte, wurden in der Hauptverhandlung während der Zeugenbefragung durch den Sitzungsstaatsanwalt Peter Weiß sofort unterbunden mit Hinweis auf „Ermittlungstaktik“.

Zeugnis:
Dagmar Vierheilig, Polizeihauptmeisterin, zu laden über Polizeipräsidium Unterfranken, Frankfurter Straße 79, 97082 Würzburg

Die Zeugenvernehmung der Beamtin Vierheilig fand keinen Eingang in das schriftliche Urteil des Landgerichts Würzburg, das am 20.10.2010 einen Freispruch verfügte.

Als den Beschuldigten klar wurde, dass ich mich offenkundig nicht im Raum Würzburg aufhalte und wie offenkundig beabsichtigt, unkompliziert festgenommen werden kann, wurde die Polizei in Stuttgart hinzugezogen,wo ich bereits seit 29.04.2009 ordnungsgemäß gemeldet war.

Mit Datum vom Samstag, 13.06.2009 wurde hierauf über den Online-Auftritt der Mainpost eine Meldung veröffentlicht, die in diffuser Form von einem akut drohenden Amoklauf und entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei den Justizbehörden Würzburg schrieb.

Diese Meldung wurde infolge wieder herausgenommen und ist auch nirgends mehr auffindbar.

In der Woche vom 15.06.2009 ereignete sich weiter folgendes:

Trapp bedrohte in seiner Funktion als Staatsanwalt am Telefon den Stuttgarter Polizeibeamten Thomas Scheffel mit Strafverfolgung wegen Strafvereitlung und mit disziplinarischen Maßnahmen, wenn er mich nicht endlich festnimmt.

Dies sagte der Zeuge in Hauptverhandlung vor dem Landgericht Würzburg aus.

Zeugnis:
Michael Scheffel, Polizeihauptkommissar, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart.

Infolge wurde offenkundig auf höherer Ebene Druck ausgeübt, um weitere Kräfte zu meiner Festnahme zu veranlassen.

Am 16.06.2009 reichte ich bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart eine Strafanzeige gegen den Beschuldigten Trapp wegen fortgesetzter Verfolgung Unschuldiger ein, die von dort an die Behörde des Beschuldigten, Staatsanwaltschaft Würzburg, abgegeben wurde.

Diese Strafanzeige wurde infolge vertuscht. Die Abgabenachricht der Behörde Stuttgart nach Würzburg liegt vor.

Zeugnis:
Christian Mulzer, Rechtsanwalt, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Die Nervosität der Beschuldigten resultierte offenkundig aus der Tatsache, dass am Freitag 12.06.2009 alarmistisch von einem akut drohenden Amoklauf phantasiert wurde, und dieser trotz gescheiterter Festnahme des angeblich Tatverdächtigen auch Tage bzw. eine Woche später immer noch nicht eingetreten war. Dies erklärt auch die offenkundig rasch veranlasste Herausnahme des Presseberichtes vom 13.06.2009.

Es ist völlig fraglos, dass für eine derart mit medialer Aufmeksamkeit bedachte Inszenierung der Beschuldigte Lückemann federführend und weisungsgebend war.

Der Beschuldigte Trapp, der ja Beschwerdegegner war, hätte ohne entsprechende Weisung und daraus Freibrief des Dienstvorgesetzten Lückemann niemals eigenmächtig derart handeln können. Dies verbietet schlicht die strenge hierarchische Autoritätshörigkeit, mit der die Justizjuristen im Raum agieren.

Eine Festnahme gelang schließlich am 21.06.2009, als ich als Läufer am Halbmarathon in Stuttgart teilnahm und nachdem auf höherer Ebene von Lückemann und Trapp die Polizei in Stuttgart angewiesen worden war.

Zeugnis:
Michael Scheffel, Polizeihauptkommissar, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart.

Erst am 22.06.2009 legte der Beschuldigte Trapp schließlich einen Haftbefehl wegen Störung des öffentlichen Friedens vor.

Das Ziel der Beschuldigten, dass ich einen Amoklauf begehen wolle, war nicht mehr haltbar, so dass der Beschuldigte nun phantasierte, dieser sei lediglich „angedroht“ worden.

Aus diesem Grund war weiter wichtig, dass die Beschuldigten infolge auch die Richter über die Vorgehensweise des Juristen Kornprobst täuschten und dies vertuschten.

Infolge ergaben sich weitere Schwierigkeiten für die Beschuldigten, da auch der Zeuge Dr. Bellay und dessen Beisitzer vom Zivilgericht Würzburg das Schreiben ordnungsgemäß als Klage bearbeiteten und noch mit Datum vom 18.06.2009 einen Beschluss erließen.

Den Beschuldigten war offenkundig entgangen, dass die Beschwerdeschrift auch in dieser Form ans Landgericht/Zivilabteilung gegangen war.

Als sie hiervon Kenntnis erlangten, versuchte der Beschuldigte Lothar Schmitt, vermutlich auf Weisung Lückemanns, auf den Zeugen Dr. Thomas Bellay in einem Telefonanruf derart hinzuwirken, dass er das Schreiben als Bedrohung auffassen solle, was dieser ablehnte.

Die Beschuldigten erkannten wohl, dass es hierfür zu spät war und dies infolge wenige glaubwürdig erscheinen würde.

Aus diesem Grund wurde auch dieser Vorgang verschwiegen und darüber zu täuschen versucht, dass hier mehrere Richter, u.a. der ehemalige Staatsanwalt Dr. Bellay, in der Beschwerdeschrift gegen Trapp keine Straftat, und schon gar keine Bedrohung, gesehen haben.

Dies hätte zu einer Entlastung und Entlassung aus der sog. Untersuchungshaft geführt, die die Beschuldigten böswillig und vorsätzlich verhinderten, um den Vorgang der Freiheitsberaubung im Amt zu vertuschen und auch objektiv tätige Richter zu täuschen.

Den Beschuldigten Lückemann und Trapp war bewusst, dass keinerlei Voraussetzung für diese Strafverfolgung bestand sondern hier eine Inszenierung erfolgte.

Es konterkariert insgesamt den Rechtsstaat, wenn ein Beamter, gegen den eine Beschwerde eingereicht wird, sein Amt als Staatsanwalt missbrauchen kann, um den Beschwerdeführer hernach strafrechtlich verfolgen zu wollen und aus Rache für die Beschwerde dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug wegzusperren versucht.

Genau dies ist hier geschehen. Hinzu kommt, dass außer dem Beschwerdegegner Trapp und seines Weisungsgebers Lückemann keiner der mit dem Beschwerdeschreiben befassten Juristen – Bellay zuvor selbst Staatsanwalt – auch nur ansatzweise eine Straftat erkennen konnten.

All dies spricht für vorsätzliche und böswillige Freiheitsberaubung im Amt. Diesem Vorwurf haben die Beschuldigten bis heute nicht das geringste entgegengesetzt sondern versuchen, den öffentlich erhobenen Tatvorwurf zu ignorieren.

Mit der rechtswidrig erwirkten Untersuchungshaft, die gezielt mit der Absicht, öffentliche Wirkung zu erzielen, von der Staatsanwaltschaft an die Regionalzeitung Mainpost weitergegeben wurde, wollten die Beschuldigten schlicht Fakten schaffen und auch auf Richter einwirken, um weiteren Amtsmissbrauch begehen zu können.

Die Mainpost berichtete bereits kurz nach der Verhaftung unter der Schlagzeile „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, womit sie ganz nebenbei bereits die Unschuldsvermutung aushebelte und der Staatsanwaltschaft den medialen Boden für weiteren Rechtsbruch und aktionistisches Vorgehen bereitete. Dies war erklärtes Ziel der falschen Berichterstattung.

Nicht mitgeteilt wurde dem Reporter, dass dies auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde geschah, die der Kläger gegen den nun sachbearbeitenden Staatsanwalt rund fünf Wochen zuvor am 18.05.2009 eingereicht hatte.

Zeugnis:
Patrick Wötzel, zu laden über Redaktion Mainpost, Berner Straße 2, 97074 Würzburg

Bereits in diesem Bericht wird ausdrücklich und in aller Öffentlichkeit mit der Absicht, Wirkung zu erzielen, von dem Reporter Patrick Wötzel hingewiesen auf die Fehldiagnosen des Dr. Jörg Groß, der – wie infolge beweisrechtlich dargelegt – beliebig Persönlichkeitsstörungen und einen „Wahn“ fabulierte, um der Staatsanwaltschaft das notwendige Mittel zu geben, den Kläger dauerhaft seiner Freiheit zu berauben.

Beweis:
Bericht der Mainpost vom 25.06.2009

Es wird insoweit auf die weitere Klage (3.) wegen vorsätzlich erstatteten falschen ärztlichen Zeugnisses etc. verwiesen.

Bis heute weigert sich die Mainpost, die falschen Tatsachenbehauptungen zu korrigieren und bezüglich der Fehler und der Ermittlungen gegen die örtlichen Justizjuristen zu berichten.

II.
Fehlende Voraussetzungen und Machtmissbrauch der Beschuldigten für Erzwingung der Untersuchunghaft und Unterbringung frühzeitig bewusst und bekannt, ab März 2012 auch den Richtern des Landgerichts

Aufgrund des gezielten Zusammenwirkens der Beschuldigten Trapp und Lückemann und der vorsätzlichen Täuschung von Richtern (Dr. Barthel, Dr. Breunig, Haftrichterin Weisensel-Kuhn) durch Verdeckung der o.g. entlastenden Tatsachen wurde der Kläger vom 21.06.2009 bis 12.03.2010 vorsätzlich rechtswidrig ohne Vorliegen einer Straftat in Untersuchungshaft gehalten.

Zeugnis:
Dr. Claus Barthel, Richter am Landgericht Würzburg, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Zeugnis:

Manfred Filipiak, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Ab dem 05.08.2009 geschah dies gemäß § 126a StPO mit dem erklärten Ziel der Anwendung des § 63 StGB. Dies neben der dargelegten fehlenden strafrechtlichen und medizinischen Voraussetzung unter offensichtlicher Missachtung jeglichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Wie dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz missachtet wurde und auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die an exakt zwei Adressaten (bayerisches Staatsministerium der Justiz und Landgericht Würzburg / Zivilabteilung) ging, eine „öffentliche Störung“ und hieraus dann eine gemäß § 63 StGB erforderliche „Gefahr für die Allgemeinheit“ zu begründen ist, wird im Rahmen eines Hauptverfahrens und ggf. eines Untersuchungsausschusses zu klären sein.

Infolge des Amoklaufs von Winnenden oder auch des Amoklaufs von München gab es Hunderte von sog. Trittbrettfahrern, die tatsächlich über soziale Netzwerke die Begehung eines Amoklaufs wörtlich und dezidiert androhten. Keine von diesen Personen wurde auch nur annähernd über acht oder zehn Monate inhaftiert.

Es geht hier bei den Beschuldigten im Gesamtbild zweifelsfrei erkennbar nicht um Strafverfolgung oder Prävention sondern um Vernichtung des Klägers, persönliche Ressentiments, Machtmissbrauch und Rache für eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die offensichtlich die Hybris und das Selbstverständnis dieser Justizjuristen massiv tangierte.

Am 04.03.2010 ging beim Landgericht Würzburg das ausführliche Gutachten des Prof. Dr. Nedopil ein, das beweisrechtlich belegte, dass beim Kläger keinerlei Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 20/21 StGB und des § 63 StGB vorliegen.

Zeugnis:
Dr. Claus Barthel, Richter am Landgericht Würzburg, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Dr. Groß hatte, erkennbar aus dem Obergutachten, ein eklatantes Fehlgutachten im Sinne der Beschuldigten erstattet. Von Vorsatz ist auszugehen.

Der Beschuldigte Trapp lobte das Fehlgutachten des Dr. Groß zuvor als „vernichtend“.

Das Gesamtbild stellt sich wie folgt dar:
In einem ersten Schritt konstruierte der Beschuldigte Trapp auf Weisung des Beschuldigten Lückemann aus der gegen ihn gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde die Gefahr eines akut drohenden Amoklaufs. Als eine offenbar beabsichtigte rasche Festnahme scheiterte und kein „Amoklauf“ stattfand, stuften die Beschuldigten notgedrungen auf vorgebliche „Androhung“ eines nicht geplanten Amoklaufs gem. § 126 StGB zurück. Um den Kläger dann dennoch vernichten zu können, wurde Dr. Groß mit dem Fehlgutachten beauftragt, das dem Kläger wahrheitswidrig eine Gefährlichkeit und psychische Störungen/Wahn bescheinigte, die sich durch die vorgebliche Straftat manifestieren haben soll. Bei der Erstellung der Dienstaufsichtsbeschwerde soll der Kläger unter einem „Wahn“ gelitten haben.

Die Aktenlage wurde zielgerichtet auf dauherhaftes Wegsperren des Klägers in der Forensik angelegt, was man als völlige soziale und gesellschaftliche Vernichtung für einen ehemaligen Polizeibeamten werten kann.

Noch mit Beschluss vom 04.03.2010 erließen die Richter des Landgerichts Würzburg nach Eingang des entlarvenden Obergutachtens des nicht korrupten und objektiv begutachtenden Münchners Prof. Dr. Nedopil die sofortige Entlassung des Klägers aus der Unterbringung der Forensik Lohr.

Dies versetzte die Beschuldigten in derart große Aufregung, dass der zuständige Oberarzt der Forensik Lohr dem Kläger riet, über Frankfurt – und nicht über Würzburg – nach Stuttgart zurückzufahren. Offenkundig ging der Zeuge davon aus, dass die Staatsanwaltschaft nicht davor zurückschrecken würde, den Kläger in Würzburg erneut unter Täuschungen und Amtsmissbrauch festzunehmen.

Zeugnis:
Manfred Filipiak, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

Der Beschuldigte Trapp reichte denn auch sofort einen weiteren Antrag auf Haftbefehl beim Landgericht ein, in welchem er die Rück-Überführung des Klägers – nach bereits 8 Monaten Freiheitsberaubung – in die JVA Würzburg beantragte. Das Landgericht lehnte dies ab.

Zeugnis:
Dr. Claus Barthel, Richter am Landgericht Würzburg, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg

Diese Panik der Beschuldigten ist nachvollziehbar, da mit Eingang des Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil die Freiheitsberaubung im Amt als solche drohte aufzufliegen und dem mit dem folgenden Aktionismus entgegengewirkt werden musste.

Dem Zeugen Filipiak war bereits kurz nach Einweisung des Klägers auf die Abteilung der Forensik Lohr am 05. August 2009 bewusst und bekannt, dass es sich bei der Zwangsunterbringung des Klägers um eine nicht gerechtfertigte Maßnahme handelt sondern hier offenkundig eine gezielte Fehleinweisung vorliegt.

Zeugnis:
Manfred Filipiak, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald

In einer Besprechung mit dem Zeugen Filipiak und dem Zeugen Mulzer wurde bereits am 13. August 2009 in der Forensik Lohr festgelegt, dass mit dem Fehlgutachter Dr. Groß keinerlei Kontakt mehr erfolgen darf.

Es wurde ausdrücklich benannt, dass Dr. Groß – neben dessen Kollegen Dr. Blocher, Würzburg, – als parteiischer Einweisungsgutachter der Staatsanwaltschaft Würzburg tätig und bekannt ist und hier nun auf Grundlage des Fehlgutachtens dieses sog. Sachverständigen trotz fehlender Voraussetzungen für die Anwendung des § 63 StBG die dauerhafte Anwendung dieses Paragraphen gegen den Kläger akut droht.

Auch dem Rechtsanwalt des Klägers, dem Zeugen Christian Mulzer ist und war die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen der Beschuldigten von Anfang an bewusst und bekannt.

Aus persönlichen Zwängen und Gegebenheiten heraus war Rechtsanwalt Mulzer jedoch bis heute nicht in der Lage, die Rechtswidrigkeit und das Vorgehen und den Charakter sowie die fehlende Eignung einzelner Juristen in Würzburg auch öffentlich in aller Deutlichkeit offenzulegen.

Es wird daher beantragt, den Zeugen vor einem objektiven Gericht zu hören, wo er sich unbefangen und der Wahrheit verpflichtet äußern muss.

Zeugnis:
Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

III.
Aktivierung der Beschuldigten Baumann und Schepping beim OLG Bamberg zur Durchführung einer zweiten Freiheitsberaubung und zwecks Vertuschung der bisher begangenen Straftaten im Amt sowie des Fehlgutachtens.

Nachdem das Landgericht Würzburg am 04. März 2010 die sofortige Entlassung des Klägers aus der Unterbringung gemäß § 126a StPO verfügt hatte, wurde der Kläger am 12. März 2010 erneut festgenommen.

Dieser Vorgang stellt zweifelsfrei selbst bei oberflächlicher Betrachtung eine mittels Komplott der Beschuldigten Trapp/Lückemann (Staatsanwaltschaft) sowie Baumann/Schepping (OLG) verwirklichte Freiheitsberaubung im Amt dar.

Um diese durchführen zu können, wurde erheblicher Druck auf die Beamten der Fahndung Stuttgart ausgeübt, die die Festnahme durchführen sollten.

Ein Beamter benannte glasklar die fehlende Rechtsgrundlage und gab gegenüber dem Kläger an, dass es hier offenkundig um eine „persönliche Geschichte“ seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg gehe.

Man habe intern diskutiert, ob man von der Remonstrationspflicht Gebrauch macht, dem jedoch durch dienstlich ausgeübten Druck des Vorgesetzten entgegengewirkt wurde, der offenkundig von der Staatsanwaltschaft Würzburg direkt kontaktiert und instruiert wurde.

Zeugnis:
Beamte der Fahndung Stuttgart, die beim Einsatz am 12.03.2010 in Stuttgart-Weilimdorf beteiligt waren, insbesondere Sb. , zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart.

Der federführende Beamte erläuterte näher, dass die von oben angeordnete Art und Weise der Druchführung des Einsatzes (Stärke der Kräfte, Umstellung des Hauses) allenfalls bei Einsätzen gegen die Organisierte Kriminalität üblich seien, bei denen Spezialkräfte hinzugezogen werden.

Die Festnahme erfolgte zielgerichtet am Wohnsitz des Klägers, an welchem dieser ordnungsgemäß seit 29.04.2009 gemeldet war und bis heute ist.

Dies hinderte die Beschuldigten nicht, unter Rechtsbeugung den Haftgrund der Fluchtgefahr gegenüber dem Kläger zu fabulieren, um die Freiheitsberaubung durchführen zu können.

Der Vorsatz der Rechtsbeugung unter Mißbrauch der richterlichen Unabhängigkeit und aufgrund persönlicher Ressentiments gegenüber dem Kläger sowie Kumpanei mit den Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg ergibt sich fraglos.

Es gab für diese Maßnahme ersichtlich und für jedermann objektiv erkennbar keinerlei Rechsgrundlage, weder Haftgrund noch Straftat.

Die asoziale Gesinnung der Rechtsbrecher im Amt ergibt sich auch aus der Reaktion auf den Freispruch des Landgerichts.

In gleicher Besetzung wurde unter Amtsmißbrauch die vom Landgericht zugesprochene Haftentschädigung verweigert, indem die Beschuldigten Baumann und Schepping phantasierten, der Kläger sei selbst schuld an den gegen ihn gerichteten Maßnahmen.

Diese Richter sind nicht nur Verbrecher im Amt sondern auch eine Schande für den Rechtsstaat und jeden Richter in diesem Land, der seinem Beruf in einer rechtsstaatlichen Weise nachgeht.

Bis heute hat der Kläger für die Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate keinen Cent Entschädigung erhalten.

Diese Klage ist veröffentlicht im Blog des Klägers.

Bis heute wird im diesbezüglich rechtsfreien Raum Würzburg/Bamberg eine faktenbasierte Aufklärung und Ermittlung gegen die Täter im Amt strafvereitelnd verhindert und zivilrechtliche Geltendmachung des Klägers unter Rechtsbeugung im Prozesskostenhilfeverfahren durch den Beschuldigten in Freundschaft und dienstlicher Abhängigkeit verbundene Richter unterbunden.

Der Beschuldigte Lückemann ist ungeachtet der beim Staatsministerium der Justiz eingereichten Anzeige zum Präsidenten des OLG Bamberg ernannt worden, wo er weitreichende dienstliche Befugnisse ausübt.

Unter Lückemann wurde der Beschuldigte Trapp zunächst zum Oberstaatsanwalt ernannt, mittlerweile zum Vorsitzenden Richter beim Landgericht Würzburg.

Diese Ernennung ist an Rechtsfremdheit und Absurdität schwer zu überbieten.

Der Beschuldigte Schepping wurde zum Direktor des Amtsgerichts Gemünden ernannt.

Der Beschuldigte Baumann ist mittlweile in Pension.

Der Beschuldigte Lothar Schmitt, der sich entweder von Trapp instrumentalisieren ließ oder, was wahrscheinlicher ist, vorsätzlich als Vizepräsident des Landgerichts die Freiheitsberaubung im Amt initiativ mittrug, wurde zunächst Vizepräsident des OLG Bamberg neben Lückemann und nun Generalstaatsanwalt in Nürnberg.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Pars pro toto: Die juristischen Muster zur Ausgrenzung eines Vaters anhand Beispiel der Mutter Kerstin N.

Ich wurde in den letzten Tagen oft gefragt, wie „SO ETWAS“ möglich ist!?

Die Antwort ist einfach: weil es funktioniert und weil Frauen vor Gericht gegen ihre „Ex“-Partner einen Freibrief haben, während man glaubt, gegen Männer und Väter könne man sich als Justiz alles erlauben und Verbrechen im Amt blieben folgenlos.

Auch Claudia Dinkel, die Falschbeschuldigerin von Kachelmann hat dies geglaubt.

Ganz aktuell nun das:

„Gegen die frühere Geliebte von Wettermoderator Jörg Kachelmann hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Ermittlungen wegen des Verdachts auf Freiheitsberaubung eingeleitet.“….

http://www.n-tv.de/der_tag/Justiz-ermittelt-gegen-Ex-Geliebte-von-Kachelmann-article19732707.html?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter&utm_campaign=ntvde

….“Der Wettermoderator saß 132 Tage in Untersuchungshaft.
Das OLG Frankfurt hatte geurteilt, die Frau sei mit „krimineller Energie“ und „direktem Vorsatz“ vorgegangen.“…..

http://www.rundschau-online.de/26150792 ©2017

Was Kerstin Neubert angeht, so wird bis heute vertuscht, dass sie 2003 mit falscher Eidesstattlicher Versicherung eine sog. Gewaltschutzverfügung gegen mich erwirkt hat.

Da dies der Anlass für die gesamten wirren und asozialen „Strafverfolgungsmaßnahmen“, Repressionen und auch den Kindesentzug gegen mich war, müssen die Täter bei den Justizbehörden dies vertuschen, zivilrechtliche Klärung – wie bei Kachelmann – MUSS mit allen Mitteln verhindert werden. Daher die Rechtsbeugungen zugunsten von Neubert, Hitzlberger, Dr. Groß etc..

Ich war nicht 132 Tage weggesperrt, die Freiheitsberaubung in meinem Fall dauerte zehn Monate, ein Komplott Würzburger und Bamberger Juristen um den CSUler Clemens Lückemann

Pars pro Toto:

Es ist einfach zu belegen, was hier läuft. Neubert hat einen unbedingten Vernichtungswillen, das Motiv: sie will ihre Ruhe, sie hat das Kind und damit das, was sie will.

Dezember 2003 konnte Neubert noch pauschal diffuse Falschbeschuldigungen und Vorwürfe von „Belästigung“ als „Gewalt“ vorbringen und mich so einfachst entsorgen und ausgrenzen.

Der Justizverbrecher Thomas Schepping (Bild oben, rechts) willfähriger Gehilfe: hier eine verhuschte Mutter, dort ein schimpfender und „irgendwie“ aggressiv scheinender Ex-Polizist: Männer sind Täter, basta!

„Vergewaltigung“ oder „Belästigung“, egal. Draufhauen!

2012 lief es nach dem gleichen Muster. Nur dieses Mal gab es keinen Ansatz für FALSCHE „Gewalt-Vorwürfe, so sehr die skrupellose Hetzerin Hitzlberger (siehe unten) auch gesucht und provoziert hat:

Bei dieser zweiten Ausgrenzung konnte Neubert keine falschen Vorwürfe vorbringen, sondern musste ihre Gesinnung offenlegen.

Es ging darum, die positive Entwicklung seit 2010 und den Vater-Kind-Kontakt, der offensichtlich ihre „Ruhe“ und ihr Karma negativ beeinflusste – arme Frau – zu verhindern.

Als die Elternberatung vom Gericht beschlossen wurde, musste Neubert dies verhindern, mit folgender „Begründung“:

….“Mit Schreiben vom 20.12.2011, Az.2 F 1462/11, dokumentiert die Beklagte, Richterin Treu, Familienrichterin des AG Würzburg wie folgt:

„Mit den Beteiligten wird besprochen, dass eine Beratung bei der gerichtsnahen Beratungsstelle stattfinden kann.
Beide Eltern sind damit einverstanden. Es wird für den 12. Januar 2012 ein Termin bei Frau Schmelter vereinbart, der um 08.30 Uhr in der dortigen Beratungsstelle (Dominikanerplatz 8, 2. Stock) stattfinden wird. Weitere Gespräche werden von dort dann vereinbart werden. Die Beraterin erhält die Telefonnummer des Kindsvaters. Die Kindsmutter wird ihr die Telefonnummer selber zukommen lassen“…..

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011
Neubert zog die Notbremse, Opferkarte „belastete Frau“…

Zitat aus Schreiben des vorherigen Rechtsvertreters von Frau Neubert, Rothenbucher:

„Die Vereinbarung des Termins in der Verhandlung am 20.12.2011 ist für die Antragsgegnerin zu einer stetig wachsenden psychischen Belastung geworden, welcher entgegengewirkt werden muss.“

Ablehnung der am 20.12.2011 beschl. Elternberatung durch Kindsmutter, Schreiben RA Rothenbucher, 03.01.2012: „psychische Belastung“

Diese Therapie, die Neubert „zuerst“ machen muss, wird von der Richterin „begrüßt“ – und hat Frau Neubert nie begonnen.

Stattdessen ging es ab diesem Zeitpunkt und mit Hilfe der widerwärtigen Hetzanwältin Hitzlberger nur noch um ein Ziel: die Ausgrenzung, Entwertung, Diffamierung und Provokation meiner Person.

Willy Neubert in einem persönlichen Schreiben an den Direktor des Amtsgerichts:

…“Die gerichtliche Tendenz scheint derzeit dahinzu gehen, dass dem von Herrn Deeg seit der Trennung meiner Tochter von ihm bereits unzählig vorgebrachten Ansinnen auf Mediation, Therapie meiner Tochter etc. nachgekommen wird und dies in vollständiger Abkehr von etlichen in der Vergangenheit hierzu bereits geführter Gerichtsverfahren und anderslautenden Beschlüsse.

….“Meine Tochter ist psychisch nicht in der Lage, sich auf ein Gespräch mit Herrn Deeg einzulassen.“…

Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

Mein Kind wurde hierfür von diesen Leuten instrumentalisiert und manipuliert: es ging um Dämonisierung meiner Person.

Die Kindsmutter, ihr intriganter Vater und die „Anwältin“ wirkten bestens zusammen:

Anfangs ließ die Hetzanwältin noch Allgemeinplätze und entwertende Zuschreibungen los wie die, das gemeinsame Sorgerecht sei nur eine Möglichkeit, die der böse Vater missbraucht, im Druck auf die arme Mutter auszuüben:

Strategiewechsel: Ausgrenzung des Vaters mittels „Kindeswohl“-Begriff“, RAin Hitzelberger, Konfliktvertretung

Dies steigert sich schließlich zu einem Phantasma völliger Dämonisierung und völligen Entwertung als Vater, selbst die 93 Treffen – mit drei Ausrufezeichen – hätten mein Kind lt. Hetzerin Hilzlberger nur „verängstigt“ und „verstört“ etc.:

Hetzschreiben der Hitzlberger zwecks weiterer Zerstörung der Vaterschaft, 22.12.2015 an das OLG Bamberg, 7 UF 210/15

Ich habe die Realität auch hier nun öffentlich entgegengestellt und den Verlauf und die Störfeuer durch die Mutter dargelegt:

Mordmotiv Kindesentzug: die Strategien der Ausgrenzung und Isolation von Vätern und Verletzung der Kindesrechte zugunsten von rachegeleiteten Müttern

Nach erfolgreicher ESKALATION und „normalisierter“ KINDESENTFÜHRUNG dämonisierten die Täter und Kindesentzieher ungeniert, nochmals das letzte Hetzschreiben Hitzlberger:

Hetzschreiben der Hitzlberger zwecks weiterer Zerstörung der Vaterschaft, 22.12.2015 an das OLG Bamberg, 7 UF 210/15

!!!…..

Die Justiz sieht genau was los ist, siehe Beschlüsse und Protokolle – und unternimmt NICHTS:

Die Pontius-Pilatus-Strategie der deutschen Justiz: der Missbrauch der verfassungswidrigen Alleinsorge (§ 1626a BGB) und die existenzzerstörenden Folgen

Aus dem verhuschten „Opfer“, das psychisch derart belastet ist, dass es sich nicht an Elternberatung beteiligen kann, ist längst wieder die dominante, herzlose, zwanghafte Rechtsanwältin Kerstin Neubert ‚geworden‘!

Psychisch belastet ist sie nicht, THERAPIE „braucht sie nicht“ und die „Probleme liegen ohnehin alle beim Vater“, so Neubert bereits im September 2013 in mündlicher Verhandlung.

Schreiben wie diese ziehen sich durch die gesamten Verfahren seit 2003 und haben nur ein Ziel  – Ihr launenhaftes, rechtswidriges und widerwärtiges Vorgehen und die tatsächlichen Motive zur erzwungenen Trennung, Entsorgung und Kriminalisierung mit falscher Eidesstattlicher Versicherung gegen mich zu vertuschen und ihren „Opfer“-Dünkel zu festigen, der sich schon lange selbst entlarvt hat:

Beschwerdeschrift der Kindsmutter gegen Ablehnung der Befangenheit, 24.03.2012

In einem Brief an den Arbeitgeber, mit dem ich hoffte, dort jemanden zu erreichen, der auf diese Kindesentführerin einwirkt, legte ich m.E. deutlich die Dominanz und die Gesinnung offen, die Neuberts gesamtem Handeln zugrundeliegen:

Offener Brief an Arbeitgeber von Rechtsanwältin Kerstin N. – Justizverbrechen Kindesentzug, rechtsfreier Raum Würzburg.


Bei der Kanzlei „Pickel & Partner“ betrachtete man das wohl als lästige „private“ Angelegenheit einer Mitarbeiterin, mit der man besser nichts zu tun haben will, lästig! Mach weiter so…

Ich fordere Genugtuung und Schadensregulierung, diese Frau hat aus Laune mein Leben und meine Vaterschaft zerstört und schädigt täglich weiter unser gemeinsames Kind!

Und jetzt ist Schluß mit Fabulieren, Lügen, Vertuschen.

Mit einer falschen Eidesstattlichen Versicherung den Vater des Kindes als Kriminellen hinzustellen, um ihn loszuwerden, ist asozial und kriminelle.

Und bei einer Justiz, die dies über ein Jahrzehnt vertuscht, mitträgt und befördert, müssen Köpfe rollen!

Mordlust ist Ergebnis von Ausgrenzung, Justizverbrechen und Justizfehlern

Dieser JUSTIZVERBRECHER, Pankraz Reheußer, ist schuld daran, dass nach bereits vier Jahren ungehinderter Kindesentführung durch Kerstin Neubert zwecks Bindungsblockade und entgegen dem vollstreckbaren Beschluss (Link) auch die positive Kontaktanbahnung durch die Umgangspflegerin Baur-Alletsee im Februar 2016 gestoppt wurde. Beweisrechtlich hier im Blog.

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Die Folge dieser Rechtsbrüche ist die Potenzierung der Schäden und Traumata, die Schaffung von Rache- und Mordlust!

Mein Name ist Martin Deeg, und ich bin weder irre noch kriminell. Im Gegenteil!

Ich bin nur ein Vater, dem asoziale bayerische Justizverbrecher die gesamte Kindheit seiner Tochter gestohlen haben, die Verbrechen im Amt begingen, um mich mundtot zu machen, durch Freiheitsberaubung zu vernichten.

Und die glauben, sie kommen damit durch…

Dieser Blog zeigt auf, was diese Typen und Verbrecher hinter geschlossenen Fassaden treiben: Menschen werden wie Dreck behandelt, Verfahren über Jahre verschleppt, Kindesentfremdung und Bindungszerstörung durch Zeitablauf provoziert, die Geschädigten versucht man mit alarmistisch aufgebauschten „Beleidigungs“-Delikten und sonstigen Reaktionen auf fortlaufenden Rechtsbruch zu Kriminellen zu stempeln, mit Fehlgutachten als „psychsich Gestörte“ zu stigmatisieren und mit geballtem AMTSMISSBRAUCH jegliche Fehlleistung, die Verbrechen im Amt und die letzlich so geschaffene Delegitimation des Rechtsstaats in Bayern zu vertuschen.

Gesetze und Regeln sind nur soviel wert, wie die die sie durchsetzen.

Das ist das Verständnis von „Rechtsfrieden“, das diese widerwärtige CSU-Justiz seit über einem Jahrzehnt betreibt: Repression, Ausgrenzung, Rechtsbeugung, Menschen solange auszugrenzen, bis Gewalt und Mord nur noch eine Frage von Logistik und Zufall sind…..

Ich schreibe das alles hier aus eigenem Erleben. Diese Justizverbrecher sind eine Gefahr.

Der vorherige Beitrag richtete sich an Journalisten – das hier sollte Kriminologen und Polizisten beschäftigen, die sich mit Prävention auseinandersetzen. Was hier seit 13 Jahren passiert ist keine Prävention, das hat mit Rechtsstaat überhaupt nichts zu tun – das ist Aufforderung zu Mord und Gewalt, zu Selbstjustiz und Rache.

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Die Herzlosigkeit und Kälte der Kindsmutter Kerstin Neubert hinterlässt bei mir sehr deutliche Spuren.

Die Folge der böswilligen Ausgrenzung sind Mordlust und Hass, auf die Täter und Täterinnen, die Neubert hierbei beklatschen und auch auf die, die seit 13 Jahren zuschauen, wie hier ein Kind seinen Vater entbehrt und verliert. Die genau sehen, welcher Rechtsbruch und welche Kindesschädigung hier stattfindet aber sich zum Teil nicht trauen, mit ihrem Namen ihre Meinung zu vertreten.

Wollt ihr mich für diese Aussagen wegsperren, als „psychisch krank“? Komm, noch ein Versuch! Ich bin keine Gefahr für die Allgemeinheit, wie auch? Und Mordlust ist nicht strafbar.

Ich bin nicht „psychisch krank“ sondern als Vater und zuvor unbescholtener Rechtsuchender ein OPFER einer kranken Provinzjustiz. Ebenso mein Kind, das ich seit nun wieder fünf Jahren nicht mehr gesehen habe, wie zuvor bereits von 2004 bis 2010, mit irreversiblen Folgen, die Schuld der Justiz Würzburg.

Das Verhalten der Mutter, die das macht, was sie gelernt hat – Flucht, sobald es unangenehm wird – ist das eine. Dass eine rechtsstaatliche Justiz gegen diesen jahrelangen MISSBRAUCH eines Kindes nicht vorgeht sondern eine Kindesentziehung und Kooperationsflucht über nun 13 Jahre gegen mich als Vater befördert und durch Beifall und Verschleppung bestätigt, ist das andere.

Was führt dazu, dass ein psychisch gesunder Mensch einem anderen Menschen den Tod wünscht?
Die Antwort lautet: wenn er dem eigenen Kind Schaden zufügt.

Asoziale deutsche Justiz verschuldet weiter ungeniert Morde und schwere Gewaltdelikte durch Kindesentzug

Solche Berichte hier zeigen, wie selbstverständlich und bagatellisiert diese Justizverbrechen gegen Männer und Väter erfolgen:

http://www.ksta.de/sorgerecht-wenn-papa-sein-kind-nicht-sehen-darf-12056116

Manche Geschädigten gehen zugrunde, Sucht, manche bringen sich um – anderen gelingt es zu verdrängen, andere hassen, weil sie um den lebensbestimmenden Verlust nicht trauern können.

Mordlust ist in diesem Zusammenhang keine Krankheit und kein Symptom für irgendwas, sondern nach meinem persönlichen Erleben das Ergebnis von Justizfehlern und Justizverbrechen!

KINDESENTZUG ist ein Trauma. Der Blog hier zeigt exemplarisch, nach welchen Mustern und Strategien Väter juristisch ausgegrenzt werden. Es genügt die Kommunikationsverweigerung und die ständige Fortsetzung des Konflikts durch eine Mutter, ein einzelner Richter, der das Gejammer vom „Opfer Frau“ initiativ bestätigt und sich als Retter aufspielt, es genügt hierfür ein Aktenvorgang ohne Kenntnis der Personen.

Allein an diesem Wochenende hatte ich Kontakt mit zwei Vätern, die aktuell von hetzerischen Anwältinnen mit aufgebauschten „Kontaktverboten“ von ihren Kindern entfremdet werden, UMGANGSBOYKOTT unter dem Etikett „Gewaltschutz“ für Mütter, ein gewinnträchtiges Gewerbe.

Asoziale Rechtsanwältinnen, die gezielt provozieren und eskalieren, sind bundesweit zur Stelle, bieten Fortbildungen zur Entsorgung und Ausgrenzung des Ex“, Kinder als Mittel zur Rache und „Emanzipation“.

Die Ethik und Moral des Berufsstandes findet hier schlicht keinerlei Anwendung.

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Das Handeln dieses Richters, Pankraz Reheußer, der die heutige unkalkulierbare Situation juristisch gegossen hat, ist der Auslöser für diesen Beitrag. Das Richterhandeln wiederum ist Ergebnis der Hetze von Gabriele Hitzlberger, Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, unten versammelt, die die Schuld dafür trägt, dass ich seit fünf Jahren meine Tochter nicht mehr gesehen habe. Auffermann ermutigte die Kindsmutter in Vertretung Hitzlbergers dazu, die Ausgrenzung zu „wollen“…..“Sie können das ruhig sagen!“, meinte dieser „Anwalt“.

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Von einer durch den Kindesentzug bei mir geschaffenen und permanent verstärkten posttraumatischen Belastungsstörung ist auszugehen, das Ergebnis ist nicht Suizdalität, wie vielleicht bei labileren Opfern, sondern Mordlust!

Richter und Juristen labilisieren Menschen; statt Rechtsfrieden zu schaffen und gegen Umgangsboykott zu intervenieren, treten sie den bereits am Boden liegenden Vätern nochmal süffisant grinsend mit Anlauf in die Fresse: Reheußer, Weber, Panzer vom OLG Bamberg.

Und darüber ist nun zu reden: wie asoziale und gleichgültige Juristen immer wieder Morde oder auch Suizide provozieren und verschulden.

Dieses strukturelle autoritäre Arschlochtum von bigotten Provinzfürsten gegen Väter ist endlich zu beenden!

Reheußer liefert ranwanzenden Journalisten erhellende Aussagen:

….“Fachgebiet des Direktors Reheußer sind Familienangelegenheiten: „Die abstrakte Gefahr ist da noch größer als bei Strafsachen“, sagt er, denn „da kochen die Emotionen noch höher.“ (Siehe auch nebenstehenden Artikel). In solchen Zivilprozessen kommt man sich auch räumlich sehr nahe: „Die Prozessparteien sitzen manchmal nur anderthalb Meter auseinander.“….

http://www.nordbayern.de/region/forchheim/scharfere-kontrollen-am-amtsgericht-1.1783433

Und? Müssen Mütter vor Emotionen geschützt werden? Damit sie, wie Kerstin Neubert, weiter Ausgrenzung und Bindungsblockade des Kindes zum Vater betreiben können? Emotional stabil und ohne mit lästigen EMOTIONEN ihres Opfers konfrontiert? Mutter will ihre Ruhe – und der ganze deutsche Rechtsstaat salutiert.

Man gaukelt Sicherheit vor, die am Eingang des Gerichts beginnt und beim Verlassen des Gerichts endet. Wenn draußen Morde infolge der „Entscheidungen“ geschehen, ist das nicht Pankraz‘ Problem.

Und welche feudale Gesinnung und welches dumpfe Niveau selbst im Gericht gegen Rechtsuchende stattfindet, kann man kaum schöner demonstrieren als mit dieser Aussage eines Justizwachtmeisters im obigen Artikel:

….“Wachmann Peter Seubert kennt seine Pappenheimer in Forchheim: „Wir haben einen harten Kern von rund 30 Personen auf unserer Liste im Kopf.“ Da klingelt es innerlich schon, wenn die sich dem Amtsgericht nur nähern. Gegen einen Fall wie in Dachau ist trotzdem kein Amtsgericht gefeit…….

Ansonsten klingelt da offenkundig nicht viel.

Mein Hass richtet sich nicht gegen irgendwen sondern gegen die Täter und Verantwortlichen, die ihren Stand und Status missbrauchen, um eine asoziale, grundrechtsrechtswidrige und rechtsstaatsferne Kindesentziehung zu begehen und mittels formaljuristischem MISSBRAUCH von Begrifflichkeiten wie „Kindeswohl“ pervertierend zu „rechtfertigen“.

Durch jahrelange bösartige Ausgrenzung von meinem Wunschkind, jahrelange Demütigungen, sinnfreie Repressionen und arroganten Amtsmissbrauch haben Justizjuristen Würzburg es nun geschafft, eine immense Mordlust zu wecken.

Die Motivation hieraus ergab sich aus einer einfachen Gewaltschutzverfügung, die die Volljuristin Kerstin Neubert völlig willkürlich drei Monate nach der Geburt unseres Wunschkindes gegen mich als Vater erwirkte. Durch diese einfache Verfügung wurde eine sich ständig steigernde institutionelle Repressionsmaschinerie gegen mich in Gang gesetzt, die letztlich dazu führte, dass eine Handvoll JUSTIZVERBRECHER im Schutz ihres Amtes 2009 gemeinschaftlich versuchten, mich ohne Vorliegen von Straftat und ohne medizinischen Grund dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter zu sperren. Ein Komplott! Die Muster die gleichen wie beim Rechtsbruch im Justizskandal Gustl Mollath.

Der Münchner Professor Norbert Nedopil konnte diese FREIHEITSBERAUBUNG in meinem Fall nach sieben Monaten beenden, indem er das Fehlgutachten des Würzburger Psychiaters Dr. Groß als solches entlarvte.

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Groß, der wie Nedopils OBERGUTACHTEN nahelegt, in meinem Fall für die Staatsanwaltschaft Würzburg ein vorsätzliches und vernichtendes (diverse Persönlichkeitsstörungen, ein „Wahn“ und hieraus eine „Gefahr für die Allgemeinheit“) FEHLGUTACHTEN erstattet hat, wird seither von der Justiz Würzburg gedeckt, da ein zivilrechtlicher Schadensersatzprozess gegen Groß die naheliegende Gefahr birgt, den VORSATZ der Staatsanwaltschaft zur Freiheitsberaubung aufzudecken,

Die ganze Widerwärtigkeit der Würzburger Justizverbrecher unter Federführung des aktuellen OLG-Präsidenten Bamberg, Clemens Lückemann, der Franz-Josef Strauß als Vorbild bezeichnet und von „kleinen harten CSU-Kämpfern“ schwadronierte, die er gegen „lasche linke“ Politik in Stellung bringen will, zeigte sich jedoch erst nach der Entlassung aus der zu diesem Zeitpunkt acht Monate andauernden Untersuchungshaft/Unterbringung, die die Strafkammer des Landgerichts Würzburg, die Richter Dr. Barthel und Dr. Breunig sofort veranlassten, nachdem sie das entlavende Obergutachten Prof. Nedopils am 4. März 2010 zugestellt bekamen.

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Die Justizverbrecher versuchten aufgeschreckt, die Entlassung zu verhindern und mich von der Forensik zurück in die JVA Würzburg überstellen zu lassen, von der ich sieben Monate zuvor in die Forensik gekommen war. Das Landgericht lehnte Antrag ab.

Generalstaatsanwalt Lückemann konnte sich jedoch auf seinen langjährigen CSU-Kumpel Dr. Norbert Baumann verlassen, der zu diesem Zeitpunkt Vorsitzender Richter des bundesweit in Justizkreisen verrufenen 1. Strafsenat beim OLG Bamberg war. Baumann agierte zusammen mit dem willfährigen Karrieristen und Beisitzer Thomas Schepping, der sechs Jahre zuvor die von Neubert beantragte Gewaltschutzverfügung beim Zivilgericht Würzburg gegen mich erlassen hatte. Baumann und Schepping gaben dem sog. Antrag der Staatsanwaltschaft Lückemanns statt, einen erneuten Haftbefehl gegen mich zu erwirken. Verwirklicht wurde diese dreiste weitere Freiheitsberaubung mit der Behauptung, ich hätte eine „langjährige Haftstrafe“ zu erwarten und es bestände „Fluchtgefahr“. Die Polizisten in Stuttgart, die mich festnehmen sollten, diskutierten, ob sie diesen offenkundig rechtswidrigen und persönlich motivierten Haftbefehl durchführen sollten, so dass erst Druck ausgeübt werden musste.

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Nach weiteren sechs Wochen Freiheitsberaubung erfolgte die zweite Entlassung, indem sich die integren Richter des Landgerichts Würzburg gegen die verbrecherische Anordnung des übergeordneten OLG stellten,

Als im August 2010 ein FREISPRUCH zweifelsfrei feststellte, dass von Anfang keine Straftat vorlag, missbrauchten die Justizverbrecher der Staatsanwaltschaft und des OLG in gleicher Besetzung ihr Amt, um die läppische Haftentschädigung für die rechtswidrige zehnmonatige Inhaftierung eines ehemaligen Polizeibeamten zu verweigern.

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Das ganze ist ein JUSTIZSKANDAL erster Güte.

Bei den Justizbehörden Würzburg/Bamberg werden alle Vorgänge und Rechtsbrüche zu meinen Lasten vertuscht, die Verbrechen im Amt gegenseitig gedeckt, so dass die Polizei Stuttgart mittlerweile von struktureller Korruption spricht.

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Eine Steigerung dieser Justizverbrechen und des Bedürfnisses nach Rache findet dadurch statt, dass wie genannt seit 2012 wieder jeder Kontakt zu meinem Kind verweigert wird,

Dies, obwohl seit April 2010 ein vollstreckbarer Beschluss auf wöchentliche Treffen vorliegt und diese Kontakte auch mit überaus positiver Entwicklung und immenser Entlastung des Kindes und mir als Vater über zwei Jahre von Mai 2010 bis Mai 2012 stattfanden. Die widerwärtige Freiheitsberaubung und Skrupellosigkeit der Strafjustiz hatte zumindest zu einem temporären verstärkten positiven Engagement bei den Verantwortlichen auf der familienrechtlichen Ebene geführt.

Anlass für den erneuten Abbruch der Kontakte und die erneute Bindungsblockade durch die Kindsmutter war die Beschlussfassung des Gerichts im Dezember 2011, dass Mutter und Vater gemeinsam zum Zwecke der Ausweitung der Treffen und Normalisierung der Kommunikation eine gemeinsame Elternberatung durchzuführen haben.

Die Kindsmutter verweigerte zunächst unsanktioniert Januar 2012 diese Beratung, indem sie „psychische Belastung“ ihrer Person vorschützte, untergrub hernach ab März 2012 die erreichte positive Entwicklung mit Unterstützung der widerwärtigen und zielgerichtet auf Ausgrenzung und Entwertung/Kriminalisierung ausgerichteten „Fachanwältin“ Hitzlberger, verhinderte ab Juni 2012 die vollstreckbaren Umgangstreffen und tauchte schließlich im Oktober 2012 unter, um den Kontakt zu verhindern. Auch diese gegen mich als Vater gerichtet KINDESENTFÜHRUNG wird bis heute gedeckt.

Nach jahrelanger Verschleppung wurde schließlich im Februar 2016 (!) durch den Justizverbrecher und Lückemann-Vertrauten Pankraz Reheußer, OLG Bamberg, mit Unterstützung der Richter Michael Weber und Matthias Panzer und gegen den seit 2012 nachdrücklich erklärten Rat sämtlicher Helfer einen rechtswidrigen „Umgangsausschluss“ gegen mich als Vater. Ein solches Vorgehen der Justiz hier hatte bereits 2005 zu jahrelanger Traumata, Eskalation und irreversibler Bindungszerstörung des Kindes geführt. (Der Verfahrenspfleger Rainer Moser trägt hierfür die kausale Schuld, verweigerte die Durchführung des richterlichen Beschlusses, zu der er hinzugezogen war).

Die sog. Richter ignorierten insbesondere den ausdrücklichen Rat der Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee, die ab Sommer 2015 das Vertrauen des Kindes gewonnen hatte und dessen klares und unverändertes Interesse am Vater benannte. Baur-Alletsee forderte in mündlicher Verhandlung eine klare Anordnung des Gerichts an die Adresse der Mutter, den Kontakt zu ermöglichen und dies auch dem Kind so zu vermitteln.

Stattdessen wurde ich erneut ausgegrenzt.

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Das Ergebnis ist heute eine erneute komplette Ausgrenzung und Isolation, eine Entrechtung und Paria-Rolle ohne jeden Kontakt zu meinem Kind, das ich seit fünf Jahren nicht mehr gesehen habe. Ich weiß weder, wie es meinem Kind geht, wo und wie es lebt noch bin ich irgendeiner Weise in der Lage, ihm als Vater Liebe, Zuneigung, Aufmerksamkeit und Hilfe zu bieten!

Der Richter Reheußer und andere, die für dieses Ergebnis – Zerstörung einer Elternschaft und Traumatisierung durch Ausgrenzung – die Schuld und die Verantwortung tragen, haben bei mir eine MORDLUST geweckt, die weder durch Repressionen noch durch Strafverfolgung oder sonstige Massnahmen gegen mich zu kontrollieren ist oder im vergangenen Jahr war. Wiederhole ich mich?

Die Mordlust ist kein Symptom irgendeiner „psychischen Störung“ oder krimineller Energie sondern ganz klar die Folge und Ergebnis von Ausgrenzung, Entrechtung und fortlaufender Kindesentfremdung.

Wie weit sich die Verantwortlichen der Realität entziehen und in einem Vakuum aus Standesdünkel und Hybris leben, zeigt allein die Tatsache, dass ich wegen „Beleidigung“ angezeigt werde. Der Justizverbrecher Reheußer, der meine Gründ- und Elternrechte aushebelt, beruft sich auf „Ehrverletzung“ durch die Offenlegung seiner Machenschaften in diesem Blog.

In welcher Realität leben Menschen, die glauben, ohne Konsequenzen das Leben anderer Menschen derart zerstören zu können?

Ich schreibe das hier, weil endlich zur Kenntnis zu nehmen ist, warum Väter in Deutschland immer wieder töten, sobald Verlust und Ausgrenzung durch Trennung drohen oder von Gerichten unter dem Etikett „Kontaktverbot“ gegen Väter vorgegangen wird.

Ich bin kein impulsiver Idiot, kein affektiv handelnder Choleriker – ich bin langjähriger Polizeibeamter. Richter und Justizverbrecher, die so agieren, wie hier geschildert, sind eine Gefahr für den RECHTSSTAAT und für Einzelne, sie treiben Menschen in Ausnahmesituationen und Hoffnungslosigkeit und sie wecken Aggressionen und im Ergebnis Mordlust!

Diese Richter und Verantwortlichen bei Organen der Rechtspflege, die so agieren, gehören aus dem Verkehr gezogen. Nicht jeder Geschädigte betreibt einen Blog.

Wie gesagt, vielleicht beschäftigen sich endlich Kriminologen mit dieser Form von „Gewaltschutz“, die durch Ausgrenzung und Isolation von Menschen stattfinden soll.

Pervers.

Die Polizei in Stuttgart ist mittlerweile ständiger Ansprechpartner und geht von STRUKTURELLER KORRUPTION zugunsten von Kerstin Neubert aus, der Volljuristin, die mein Leben seit meinem 33. Lebensjahr zerstört, weil eine mit Rechtsbeugern und Justizverbrechern zersetzte CSU-Justiz Würzburg/Bamberg ihr die Möglichkeit bietet.

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Mordmotiv: Lebenszerstörung – Vertuschen, Leugnen, Aussitzen

Es ist Zeit für eine Zusammenfassung.
Dieser Beitrag richtet sich insbesondere an Journalisten.

Für eine generelle juristische Einordnung dieser hier geschilderten Vorgänge kann man gerne die Juristen und Rechtsanwälte Dr. Gerhard Strate (Strafrecht) oder Josef A. Mohr, München (Kindschaftsrecht) befragen.

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Auch Gerhard Strate hatte den Justizverbrecher Clemens Lückemann angezeigt, der Haupttäter in diesem Justizskandal ist, und dem einer seiner untergebenen Staatsanwälte auch hier einen Freibrief erstellte:

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….“Wangs Hamburger Anwalt Gerhard Strate hat wegen der vermuteten Verletzung der Privatsphäre seines Mandanten inzwischen Strafanzeige gegen den Oberstaatsanwalt Clemens Lückemann erstattet.“….

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buehne-und-konzert/wuerzburger-opern-affaere-es-begann-wie-eine-provinzposse-1727814.html

Für die Einschätzung des Fehlgutachtens und der Vorgänge im Zusammenhang emnpfehle ich Prof. Dr. Norbert Nedopil, der 2010 ein Gutachten über mich erstellt hat und als Sachverständiger im Prozess (‚Zweiter Akt‘) fungierte:

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Es scheint immer noch Menschen zu geben, die glauben, man könne die hier begangenen Verbrechen vertuschen und die Vorwürfe irgendwie „aussitzen“….!

Nein: es gibt nur noch zwei Wege, wie das hier endet: entweder erfolgt eine OBJEKTIVE rechtsstaatliche Aufklärung und Strafverfolgung ohne Ansehen von Amt und Person – oder es wird eskalieren!

Diese Eskalation wird dann zweifellos auch dazu führen, dass es neben Strafverfahren einen Untersuchungsausschuss gibt.

Es gibt also für die Verantwortlichen keine reale Möglichkeit des Aussitzens mehr. Vielleicht dichtet man mir ja in Kürze ein Verbrechen an?

Dieser Blog besteht seit August 2013: und keiner der namentlich genannten Justizverbrecher hat sich in der Lage gesehen, mich wegen Verleumdung oder übler Nachrede anzuzeigen. Stattdessen erhielt ich anonyme Morddrohungen, offenkundig aus dem Dunstkreis der Beschuldigten:

Mit Morddrohungen diesen Blog verhindern? Clemens Lückemann und seine Justizkumpel Würzburg/Bamberg sind längst ein Fall für den Verfassungsschutz!

Die Strategie folgt alten Mustern: man hofft auf Reaktionen, die man gegen mich verwenden kann. Herausgekommen sind hierbei Anzeigen wegen „Beleidigung“ und eine Wohnungsdurchsuchung im Februar 2015, nachdem sich die Beschuldigten in Bamberg offenkundig selbst eine Drohmail zuschickten, die sie mir anlasten wollten:

Mit Morddrohungen diesen Blog verhindern? Clemens Lückemann und seine Justizkumpel Würzburg/Bamberg sind längst ein Fall für den Verfassungsschutz!

Für diese Wohnungsdurchsuchung steht mir eine Entschädigung zu, wie das Amtsgericht Bamberg feststellen musste. Dafür benötigte man über zwei Jahre:

Bayerische Justiz: Entschädigungen für rechtsfremde Maßnahmen werden nicht bearbeitet

Nun zu den Fakten, die jeder auch nur ansatzweise an Objektivität und Wahrheit interessierte Journalist (was die Mainpost ausschließt, die ist willfähriges Täterjournal) anhand der Quellen und Originaldokumente in diesem Blog und an anderer Stelle recherchieren und nachvollziehen kann.

Das Dokument einer Lebenszerströrung:

ERSTER AKT

Ich war seit 1987 Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg, Beginn der Ausbildung mit 18 Jahren.

Als ich 30 Jahre alt bin, mittlerweile Beamter auf Lebenszeit, bekam die Polizeidirektion Böblingen einen neuen Leiter Schutzpolizei, Roland Eisele. Der verbot mir aufgrund Haarlänge die Ausübung des Polizeiberufs und jeden „Kontakt“ mit dem Bürger, setzte mich über Monate ohne jede Tätigkeit in ein leeres Büro bei der Führungsebene der Polizeidirektion Böblingen, zahlreiche Schikanen inklusive.

Mehr Details hier:

Strafanzeige und Klage wegen Prozessbetrug, Mobbing, Dienstvergehen – die zwei Seiten des Karrierepolizisten und Lügners Roland Eisele

Der damalige Polizeidirektor Helmut Moll (Bild, 2. von links) drohte mir in 4-Augen-Gespräch in seinem Büro offen mit „anderen Maßnahmen“, wenn ich mir nicht die Haare schneiden lasse. Den Tätern war völlig bewußt, dass dieses gesamte Vorgehen nicht nur rechtswidrig ist sondern auch asozial, gezielt demütigend und menschenverachtend. Man glaubte aus irgendeinem Grund offenbar, mir mir könne man es machen….

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http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.boeblingen-die-last-der-ermittler-im-mordfall-tobias.b50b3513-83bb-4e51-92f8-f1a0dd1f2ef9.html

Nach kurzer Zeit beantragte ich Teilzeit. Die Schikanen und das Mobbing gingen weiter. Als ich mich infolge krankmeldete und eine Fraktur erlitt (stationäre Behandlung im SKH Sindelfingen), hielt das Eisele nicht davon ab, über das Landesamt für Besoldung meine Dienstbezüge einzubehalten, mit der „Begründung“, ich sei „unerlaubt“ dem Dienst ferngeblieben.

Als das Verwaltungsgericht Stuttgart diese Einbehaltung der Bezüge später als rechtswidrig/unrechtmäßig feststellte und die Nachzahlung anstand, verweigerte die Leitung der Polizeidirektion Böblingen diese Nachzahlung und verknüpfte diese mit einer „Kündigung“ meiner Person. Andernfalls ginge man in Berufung und ich würde ein weiteres Jahr kein Geld erhalten, wie mir der Nachfolger von Eisele, Gerhard Lang, wieder in einem persönlichen Gespräch mitteilte. Meine Anträge auf Abordnung zu einer anderen Dienststelle aufgrund der von den Tätern hier geschaffenen Situation wurden während der ganzen Zeit abgelehnt. Die Fürsorgepflicht wurde missachtet und wird bis heute missachtet.

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Dieses massive Mobbing, die rechtswidrige Einbehaltung der Dienstbezüge und schließlich die so erpresste Kündigung einer Beamtenstelle auf Lebenszeit nach 15 Jahren Tätigkeit als Polizeibeamter und ursächlich der Haarlänge führte zu einer bis heute andauernden wirtschaftlichen und sozialen Vernichtung.

Die Verantwortlichen betreiben bis heute ungenierten Prozessbetrug und lügen über die beweisrechtlichen Gegebenheiten und Fakten. Die Fallhöhe für Roland Eisele, der vor kurzem mit großem Medienecho zum Polizeipräsidenten von Aalen gemacht wurde, ist enorm.

Daher ist oberstes Ziel offenkundig, weiter zu vertuschen und auszusitzen.

ZWEITER AKT

Während diesess schwebenden Zustands einbehaltener Dienstbezüge lernte ich die Rechtsanwältin Kerstin Neubert kennen. Die Belastungen, die sich aus der erpressten Kündigung ergaben, zerstörten im Endeffekt die Beziehung, da ich nicht mehr als wertvolles Mitglied der Gesellschaft und gleichwertiger Partner für diese Volljuristin vorzeigbar war.

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Drei Monate nach Geburt unseres Wunschkindes erwirkte Kerstin Neubert mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung vor dem Zivilgericht Würzburg eine „Gewaltschutzverfügung“, die dazu führte, dass jeder „Kontakt“ zu ihr unter Strafe gestellt wurde. Der Kontakt und die Bindung zum Kind, die ich als Vater während der Schwangerschaft und in den ersten drei Monaten entwickelt hatte sowie meine zukünftige Elternrolle interessierten niemanden. Ebensowenig die Schädigung meines Kindes.

Die falsche Eidesstattliche Versicherung ist unter anderem hier akribisch nachzuweisen:

Weiter BEWEISRECHTLICH: Nachweis der falschen Eidesstattlichen Versicherung, der Beginn der invasiven Lebenszerstörung durch eine asoziale Justiz

Kindesentführung aus Rache und Eifersucht – 11 Jahre Justizverbrechen!

Meinen Widerspruch und meine Gegenwehr auf dem Rechtsweg missbrauchte der Justizverbrecher Thomas Schepping, Amtsrichter beim Zivilgericht Würzburg, lediglich dazu, weiteren Druck auf auszuüben. An Fakten hatte niemand Interesse, die Juristin machte „Belästigung“ und „Bedrohung“ glaubhaft, das genügte.

Ab diesem Zeitpunkt gelang es, mit Ausgrenzung und Repressionen jeden Kontakt zu meinem Kind bis ins Jahr 2010 zu verhindern.

Die Kindsmutter Neubert fühlte sich sichtlich wohl mit der Aufmerksamkeit der Opferrolle, in der sie von Justiz und von ihrem Vater, Willy Neubert, bestärkt und gehätschelt wurde. Von feministisch geprägten Netwerken bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Beratungsstellen wurde sie zu weiterer Ausgrenzung und Bindungszerstörung und auch zu „Strafanzeigen“ ermutigt. Man glaubte auch hier, gegen mich als Bild vom „bösen“ Mann einen Freibrief zur Schädigung zu haben.

Mordmotiv Kindesentzug: redigierte und erweiterte Fassung der Klage gegen Würzburger Justizverbrecher

Das führte dazu, dass selbst die Hinzuziehung einer gerichtsnahen Beratungsstelle, des Mediators Othmar Wagner, und die Bitte um Vermittlung durch den Würzburger Psychiater Dr. Boch-Galhau, der sich mit Bindungsforschung befasst, von Juristin Neubert als „Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz“ bei der Polizei angezeigt wurde.

Ab 2006 machte diese Täterin, die Justizverbrecherin Dr. Angelika Drescher, die Verfolgung meiner Person als Staatsanwältin zur „Chefsache“:

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Die Folgen ist eine völlig sinnfrei und gehässige Eskalation, mit der Drescher offenkundig meine völlige soziale Vernichtung zum Ziel hatte:

– drei rechtswidrige Wohungsdurchsuchungen 2006 ohne nachvollziehbare oder mittels erfundener Straftat

– zwei Versuche der rechtswidrigen Zwangseinweisung in die Psychiatrie, die beide scheitern. Im Juni 2006 kommt es zu einer sechstägigen Freiheitsberaubung im Amt, die Drescher in Baden-Württemberg erzwingt, mittels des dort nicht anwendbaren „Bayerischen Unterbringungsgesetzes. Auch diese Freiheitsberaubung wird vertuscht und gedeckt, bis sie juristisch verjährt ist.

– über zwei Instanzen fordert Drescher eine Haftstrafe ohne Bewährung gegen mich auf Grundlage der falschen Eidesstattlichern Versicherung der Juristenkollegin Neubert und aufgrund von Bagatelldelikten oder „Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz“ durch Anruf bei der Mutter meines entfremdeten Kindes….

Darüberhinaus beauftragt Drescher nach dem Scheitern der Zwangseinweisung die Begutachtung durch den Würzburger Psychiater Dr. Jörg Groß, der als verlässlicher EInweisungsgutachter für die Justiz Würzburg bekannt ist und auchg hier wunschgemäß liefert.

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Wunschgemäß liefert der ein erstes Fehlgutachten, in dem er mir diverse Persönlichkeitsstörungen andichtet.

Dieses Fehlgutachten erweitert Groß im Juli 2009 zu einer „Gefährlichkeit für die Allgemeinheit“ und unterstellt mir außerdem einen „Wahn“.

Der Nachfolger von Drescher, der Justizverbrecher Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft, hatte mir zuvor auf Zuruf von Neubert die Straftat einer „versuchten Nötigung“ unterstellt, nachdem Neubert zuvor einen Vertrag auf Treffen mit meinem zu diesem Zeitpunkt über fünf Jahre entfremdeten Kind über Jugendamt/Kinderschutzbund hat platzen lassen (wie bereits zuvor 2005 den Versuch über den Verfahrenspfleger Rainer Moser, der die vom Familiengericht angeordneten Treffen auf Wunsch von Neubert und ihrem Vater verweigerte).

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Als ich hierauf eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreiche, erwirkt Trapp als Beschwerdegegner einen Haftbefehl gegen mich und verbreitet auf Weisung seines Vorgesetzten, des Justizverbrechers Clemens Lückemann, den Popanz, es drohe ein akuter Amoklauf durch mich. Dies habe er aus meiner fünf Wochen zuvor abgeschickten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sich herausgelesen.

Es geht hier offenkundig – und wie vielfach und akribisch in diesem Blog belegt – um meine Vernichtung, das dauerhafte Wegsperren eines lästigen „Querulanten“, der die örtliche Justiz nervt.

Ein Komplott mehrerer verantwortlicher Justizjuristen, die gemeinschaftlich zielgerichtet agieren.

Bereits zwei Tage nach meiner so in Baden-Württemberg erzwungenen Festnahme verbreitet die Mainpost auf Information der Staatsanwaltschaft diese Schlagzeile:

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Als ich nach insgesamt zehn Monaten „Untersuchungshaft“ inklusive einer zweiten Festnahme, die die Justizverbrecher Trapp und Lückemann mithilfe der Justizverbrecher Norbert Baumann und Thomas Schepping (der mittlerweile Karriere machte) erzwungen haben, freigesprochen werde, verweigern die Täter in gleicher Besetzung und Zusammenwirkung die Haftentschädigung.

Dass von Anfang keine Straftat vorlag und Dr. Groß vorsätzlich ein eklatantes Fehlgutachten erstattete, wird seither vertuscht.

Alle meine Klagen und Strafanzeigen werden unter Rechtsbeugung und Strafvereitelung bis zum heutigen Tag entledigt und vertuscht.

Dieser Blog ist Beweis für die gemeinschaftlich begangene Freiheitsberaubung und den Versuch der Vernichtung eines Unschuldigen. Die Täter sind alle weiter unbehelligt im Amt, werden vom bayerischen Justizministerium gedeckt.

DRITTER AKT

Aufgrund des hier geschilderten Popanz fragten sich mittlerweile auch Juristen in der Region, was hier eigentlich abläuft.

Dies führt dazu, dass die Familienrichterin Sommer im April 2010 endlich vollstreckbaren Beschluss durchsetzt, dass die Kindsmutter wöchentliche Treffen zwischen mir und meinem Kind ermöglicht.

Die weitere zunächst positive Entwicklung und die Entlastung des Kindes sind hier detailliert geschildert:

Mordmotiv Kindesentzug – um die ganze Widerwärtigkeit der Vorgehensweise der Entfremdung aufzuzeigen, hier nun mein privates Protokoll über die seit 2012 durch die Justizverbrecher vereitelten Treffen mit meiner Tochter

Seit 2012 nun verhindert die Volljuristin Kerstin Neubert mithilfe der Hetzanwältin Gabriele Hitzlberger, ihres Vaters Willy Neubert, der unfähigen und untätigen Familienrichterin Antje Treu und dem Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg, wieder jeden Kontakt zwischen Vater und Kind.

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Diese erneute asoziale Bindungszerstörung war Anlass für Offenlegung ALLER Vorgänge in diesem Blog und ist Anlass für die forlaufenden Nachträge:

Die Pontius-Pilatus-Strategie der deutschen Justiz: der Missbrauch der verfassungswidrigen Alleinsorge (§ 1626a BGB) und die existenzzerstörenden Folgen

Mordmotiv Kindesentzug: Willy Neubert, intriganter verlogener Hetzer im Hintergrund, der mein Kind und mich getrennt hat

Seelischer Missbrauch von schuldhaft entfremdeten Kindern durch asozial agierende Justizjuristen/strukturelle Grundrechtsverletzungen

Justizverbrecher Bamberg: „Endbeschluss“….. beweisrechtlich veröffentlicht!

Ich habe mein Kind seit August 2012 nicht mehr gesehen!

Die Folgen hieraus sind immens und irreversibel.

Ich werde persönliche Rache nehmen für diese Schädigungen, die hier nur in ganz groben Zügen geschildert sind, die jedoch akribisch und redundant sowie anhand Originalakten in diesem Blog beweisrechtlich nachvollziehbar und belegt sind.

Solche Verbrechen müssen in einem Rechtsstaat Konsequenzen haben und aufgeklärt werden.

Wenn dies aufgrund von Status und Amt von Tätern nicht möglich ist, wird man damit leben müssen, dass es Menschen und Justizopfer gibt, die Rache und Selbstjustiz üben.

Ich habe nun seit über 13 Jahren versucht, auf allen Ebenen des Rechtsstaats geltend zu machen.

Das Ergebnis ist Stand heute: Vertuschung, Leugnung, Aussitzen, Verantwortungsgeschachere und Nichtberichterstattung der Medien.

Um das Verbrechen des erneuten Kindesentzugs und der asozialen Ausgrenzung seit 2012 nach außen hin zu rechtfertigen, verstecken sich die Täter nun auch hinter dem „Willen“ des instrumentalisierten Kindes.

Ein so widerwärtiges wie übliches Vorgehen von Justizverbrechern, die zuerst verschleppen, kriminalisieren und ausgrenzen – und dann die geschädigten Kinder auch noch psychisch missbrauchen, um diesen die „Schuld“ zu geben:

Handlungsanweisung zur Kindesentfremdung in weiterem Schandurteil (28768/12) des EGMR: wer das Kind besitzt, darf es missbrauchen, „Erfolgsmodell“ Umgangsboykott.

Seit Oktober 2012 ist die Kindsmutter und Volljuristin Neubert untergetaucht, um den Kontakt zwischen Vater und Kind zu verhindern, vollstreckbarer Beschluss. Auch das wird unter Rechtsbeugung und Stravereitelung vertuscht.

Eine Kindesentführung mithilfe der örtlich zuständigen Justiz.

Erst 2014 erfahre ich durch eigene Recherche im Internet, dass Neubert bei der Schweinfurter Kanzlei „Pickel & Partner“ arbeitet, der einzige Anknüpfungspunkt:

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Der bayerische Justizminister Winfried Bausback, hier im Bild mit dem Haupttäter Lückemann, verweigert jede Dienstaufsicht, begeht fortgesetzt Strafvereitelung, es gilt „CSU first“:

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