Ich denke, ich muss keine Rücksicht mehr auf die Befindlichkeiten von Zeugen nehmen….
Es geht darum, diese fränkischen Justizverbrecher, die sich persönlich motiviert über Recht und Gesetz stellen, aus dem Amt zu entfernen und auf die Anklagebank zu bringen!
In Deutschland gibt es ein LEGALITÄTSPRINZIP! Dieses gilt unabhängig von Ansehen, Amt und Status von Personen.
Es steht jedem frei, mich wegen Verleumdung/übler Nachrede etc. zur Anzeige zu bringen.
Der Hetzanwalt Peter Auffermann bezeichnete den Beschuldigten Schepping als „Freund“ und machte sich über die öffentliche Darstellung des Klägers in diesem Blog lustig – bevor er erreichte, dass der Justizverbrecher Pankraz Reheußer, OLG Bamberg, einen weiteren rechtswidrigen „Umgangsausschluss“ zur Ausgrenzung von meinem Kind erließ.

Dies ist nun die zweite Klage, inhaltlich anknüpfend an die Klage wegen 13 Jahren Kindesentfremdung/Entrechtung als Vater durch die Beamten des Freistaats Bayern:
https://martindeeg.wordpress.com/2017/01/19/mordmotiv-kindesentzug-redigierte-und-erweiterte-fassung-der-klage-gegen-wuerzburger-justizverbrecher/
Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
Mehrfertigung
Landtag Baden-Württemberg
Landtag Bayern, Katharina Schulz
Polizeibehörde Stuttgart/weitere Strafanzeige
Hiermit wird Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München, eingereicht wegen
(2.)
Schwerer gemeinschaftlich begangener Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate durch bayerische CSU-Justizjuristen der Behörden Würzburg/Bamberg. Aus Gründen der Generalprävention und aufgrund der asozialen rechtsfernen Skrupellosigkeit der bayerischen Amtsträger ist ein Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 5 Millionen Euro angezeigt.
Besorgnis der Befangenheit
Da das Land Baden-Württemberg gemäß Art. 45 Beamtenstatusgesetz eine Fürsorgepflicht für den Kläger als Polizeibeamten auf Lebenszeit hat, wird diese Klage an das Landgericht Stuttgart addressiert mit der Bitte, die Befangenheit bayerischer Gerichte in diesem Fall und eine eigene oder alternative Zuständigkeit zu prüfen.
Die politisch zuständigen Stellen werden nochmals vom Tatverdacht der strukturellen Korruption durch bayerische Politiker und Juristen zulasten von Rechtsuchenden in Kenntnis gesetzt.
Die Schädigungen, die dem Kläger seit 2003 hier insgesamt zugefügt wurden, sind längst als Mordmotiv zu werten. Verantwortliche der bayerischen Justiz stellen sich, geschützt durch parteipolitsichen Dünkel der CSU, regelhaft über Recht und Gesetz.
Eine Sachbearbeitung innerhalb Bayerns gegen Behördenträger in Bayern (CSU) führte seit 2004 durchweg ohne jede objektive Prüfung zur rechtsbeugenden Entledigung und/oder Ablehnung jedweder Anträge auf dem Aktenweg unter floskelhafter Vorgabe, die Anliegen nicht zu „verstehen“.
Um keine Ermittlungen gegen Angehörige der Staatsanwaltschaft und den Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß wegen Verdachts des vorsätzlich erstatteten Fehlgtuachtens führen zu müssen, wird dreist wahrheitswidrig vorgetäuscht, diese unterlägen wie Richter einer irgendwie gearteten gerichtlichen Unabhängigkeit.
Abgesehen davon, dass Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung im Amt nicht der richterlichen Unabhängigkeit unterliegen, gilt für Staatsanwälte auch in Bayern das Legalitätsprinzip.
Das bayerische Staatsministerium der Justiz verweigert mit floskelhaft entledigenden Formschreiben seit über einem Jahrzehnt Dienstaufsicht über die Justizbehörden der Provinz Würzburg und verweist bezüglich der angezeigten Verbrechen gegen Angehörige der Justizbehörden Würzburg/Staatsanwaltschaft Würzburg auf die Staatsanwaltschaft Würzburg: die Beschuldigten sollen also gegen sich selbst ermitteln.
Dies verwirklicht angesichts der akribisch beweisrechtlich dargelegten Verbrechen im Amt den Straftatbestand der Strafvereitelung.
Beweis:
Anlage 1:
Schreiben des Ltd. Ministerialrats Zwerger, 27. März 2015, Az.: E3-1402E-II-4785/2005
Weshalb eine geltend gemachte Freiheitsberaubung im Amt aus den Jahren 2009/2010 unter einem Aktenzeichen aus 2005 geführt wird, ist aufzuklären.
Die bayerische Staatskanzlei als oberste CSU-Regierungsbehörde verweigerte bereits zuvor ihrerseits infolge jedwede Dienstaufsicht über das bayerische Staatsministerium und verweist ebenfalls ungeachtet des Tatverdachts der Strafvereitelung durch das bayerische Justizministerium mit floskelhaften Formschreiben auf die „Zuständigkeit“ des Justizministeriums.
Beweis:
Anlage 2:
Schreiben des Dr. Reinhard Glaser, 11.06.2014, ) II 3- E 14-876 nh
Dieser bizarre Missbrauch der örtlichen Zuständigkeit führt seit über einem Jahrzehnt dazu, dass die Beschuldigten der Justizbehörden Würzburg stets gegen sich gerichtete Strafanzeigen, Klagen und Beschwerden selbst bearbeiten.
Örtliche Zuständigkeit und Tatortprinzip werden durch die Justizbehörden Würzburg offenkundig zur strukturellen Korruption missbraucht, um Rechtsbeugungen und Straftaten zugunsten von Juristen und Behördenmitarbeitern der Region rechtsbeugend und strafvereitelnd zu vertuschen. Dies ist durch Ermittlungen und Erfahrungen seit 2014 auch für Beamte der Polizeibehörde Baden-Württemberg offenkundig geworden.
Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart
Das Verhalten der bayerischen Behörden und die Störung des Rechtsfriedens zu Lasten des Klägers ist objektiv als Mordmotiv zu werten.
Der hier geltend gemachte Tatvorgang der schweren gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung im Amt durch Justizjuristen der CSU ist seit Jahren geltend gemacht, zur Anzeige gebracht und veröffentlicht.
Die hier angezeigten Vorgänge werden anhaltend strafvereitelnd vertuscht, jedwede weitere Ermittlung nach Abgabe nach Bayern konsequent verweigert..
Zeugnis:
Frau PK’in Birgit Schiemenz, Polizei Baden-Württemberg, Glemsgaustraße 27. 70499 Stuttgart
Sachverhalt:
I.
Konstruktion eines Tatvorwurfs der „Störung des öffentlichen Friedens“ zwecks Erwirkung rechtswidriger Untersuchungshaft/Freiheitsberaubung im Amt
Der Beschuldigte Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg, erlangte laut Aktenlage am 12.06.2009 Kenntnis von einer gegen ihn gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich am 18.05.2009 eingereicht hatte.

Mit gleichlautendem Schreiben wurde am 18.05.2009 von mir beim Zivilgericht Würzburg eine Zivilklage gegen Trapp wegen Verfolgung Unschuldiger eingereicht, da er mir ohne nachvollziehbaren Tatverdacht hierfür eine „versuchte Nötigung“ zur Last legte. Tatvorwürfe wie versuchte Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens, Beleidigung etc. werden von der Justiz Würzburg regelhaft missbraucht, um medienwirksam Anklagen gegen lästige Menschen zu inszenieren, die Justiz- oder Behördenhandeln kritisieren.
Zahlreiche Beispiele hierfür sind bekannt und können konkret beigebracht werden.
Prägend hierfür ist der momentan noch als Präsident des OLG Bamberg fungierende offenkundige Rechtsradikale Clemens Lückemann, der öffentlich gegen „lasche linke“ Gesinnungen polemisierte und über Jahre als Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg ein rechtsfremdes CSU-Netzwerk schuf, das die auf Aktionismus und mediale Beachtung ausgerichtete Sanktions- und Repressionspolitik der CSU spiegelt.

Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte Trapp am 12.06.2009 vom Beschuldigten Lückemann (der im Zeitraum vom Leiter der Behörde Würzburg zum Generalstaatsanwalt Bamberg befördert wurde) Weisung erhielt, aufgrund der Dienstaufsichtsbeschwerde einen rechtswidrigen Haftbefehl gegen mich zu erwirken.
Trapp erwirkte hierauf zunächst einen sog. Sicherungshaftbefehl gegen mich. Dies in klarer Schädigungs- und Eskalationsabsicht.
Dieser Sicherungshaftbefehl wurde zeitnah vom Amtsgericht Würzburg aufgehoben.
Zeugnis:
Jonas Compensis, Richter am Amtsgericht, zu laden über Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg
2.
Christian Mulzer, Rechtsanwalt, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg

Dieser infolge als rechtswidrig unter Abgabe falscher Angaben durch den Beschuldigten Trapp erwirkte Sicherungshaftbefehl hatte erkennbar lediglich die Funktion, mich in Haft zu nehmen, um weitere Maßnahmen vorbereiten zu können, mit denen die Beschuldigten mich – wie sich infolge zeigte – dauerhaft vernichten wollten:
Nach Aktenlage suchte der Beschuldigte Trapp am Freitag, 12.06.2009 den Beschuldigten und Lückemann-Vertrauten Lothar Schmitt in dessen Büro auf. Dieser zum Tatzeitpunkt als Vizepräsident des Landgerichts Würzburg tätige Mittäter wurde instruiert, medienwirksam Maßnahmen zu erlassen, die darstellen sollten, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18.05.2009 die Gefahr eines akut drohenden Amoklaufs darstellt.

Schmitt erließ hierauf in dieser Funktion den Sicherungshaftbefehl und gab dem Beschuldigten Trapp freie Hand für weitere rechtswidrige Maßnahmen.
Vermutlich wurde vom Beschuldigten Trapp hierbei zunächst verschwiegen, dass der Ministerialrat Kornprobst diese Beschwerde (gegen Trapp) bereits rund vier Wochen zuvor erhalten hatte. Dieses entlastende Detail, dass der Jurist Kornprobst keine Straftat in der Beschwerde erkennen konnte, schon gar keine Bedrohung, wurde bis zur Hauptverhandlung gezielt zu vertuschen versucht.
Auch wussten die Beschuldigten offenkundig nicht, dass der Ministerialrat mir als Beschwerdeführer mit Datum vom 03.06.2009 eine Abgabenachricht zugesandt hatte, die dies zweifelsfrei belegen würde.
Zeugnis:
Hans Kornprobst, Ministerialrat, zu laden über Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Prielmayerstraße 7, 80335 München
Zeugnis:
Christian Mulzer, Rechtsanwalt, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg
Beweis:
Abgabenachricht des Zeugen an den Kläger, 03.06.2009
Der Beschuldigte Trapp instruierte am Freitag 12.06.2009 persönlich die Polizeibehörden Würzburg und veranlasste die Zeugin, Polizeihauptmeisterin Dagmar Vierheilig, nach mir im Raum Würzburg zu fahnden.
Die Beschuldigten wussten offenkundig nicht, dass ich Wohnsitz im Raum Würzburg bereits im April 2009 aufgegeben hatte.
Die Zeugin Vierheilig erreicht mich am Nachmittag des 12.06.2009 telefonisch zweimal auf dem Mobiltelefon. Als ich mich mit Namen meldete, legte sie jedoch wieder auf. Eine Handy-Ortung wurde offenkundig nicht veranlasst.
Nachfragen bezüglich dieses befremdlichen Verhaltens, wo doch angeblich ein akuter Amoklauf durch mich drohte, wurden in der Hauptverhandlung während der Zeugenbefragung durch den Sitzungsstaatsanwalt Peter Weiß sofort unterbunden mit Hinweis auf „Ermittlungstaktik“.
Zeugnis:
Dagmar Vierheilig, Polizeihauptmeisterin, zu laden über Polizeipräsidium Unterfranken, Frankfurter Straße 79, 97082 Würzburg
Die Zeugenvernehmung der Beamtin Vierheilig fand keinen Eingang in das schriftliche Urteil des Landgerichts Würzburg, das am 20.10.2010 einen Freispruch verfügte.
Als den Beschuldigten klar wurde, dass ich mich offenkundig nicht im Raum Würzburg aufhalte und wie offenkundig beabsichtigt, unkompliziert festgenommen werden kann, wurde die Polizei in Stuttgart hinzugezogen,wo ich bereits seit 29.04.2009 ordnungsgemäß gemeldet war.
Mit Datum vom Samstag, 13.06.2009 wurde hierauf über den Online-Auftritt der Mainpost eine Meldung veröffentlicht, die in diffuser Form von einem akut drohenden Amoklauf und entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei den Justizbehörden Würzburg schrieb.
Diese Meldung wurde infolge wieder herausgenommen und ist auch nirgends mehr auffindbar.
In der Woche vom 15.06.2009 ereignete sich weiter folgendes:
Trapp bedrohte in seiner Funktion als Staatsanwalt am Telefon den Stuttgarter Polizeibeamten Thomas Scheffel mit Strafverfolgung wegen Strafvereitlung und mit disziplinarischen Maßnahmen, wenn er mich nicht endlich festnimmt.
Dies sagte der Zeuge in Hauptverhandlung vor dem Landgericht Würzburg aus.
Zeugnis:
Michael Scheffel, Polizeihauptkommissar, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart.
Infolge wurde offenkundig auf höherer Ebene Druck ausgeübt, um weitere Kräfte zu meiner Festnahme zu veranlassen.
Am 16.06.2009 reichte ich bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart eine Strafanzeige gegen den Beschuldigten Trapp wegen fortgesetzter Verfolgung Unschuldiger ein, die von dort an die Behörde des Beschuldigten, Staatsanwaltschaft Würzburg, abgegeben wurde.
Diese Strafanzeige wurde infolge vertuscht. Die Abgabenachricht der Behörde Stuttgart nach Würzburg liegt vor.
Zeugnis:
Christian Mulzer, Rechtsanwalt, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg
Die Nervosität der Beschuldigten resultierte offenkundig aus der Tatsache, dass am Freitag 12.06.2009 alarmistisch von einem akut drohenden Amoklauf phantasiert wurde, und dieser trotz gescheiterter Festnahme des angeblich Tatverdächtigen auch Tage bzw. eine Woche später immer noch nicht eingetreten war. Dies erklärt auch die offenkundig rasch veranlasste Herausnahme des Presseberichtes vom 13.06.2009.
Es ist völlig fraglos, dass für eine derart mit medialer Aufmeksamkeit bedachte Inszenierung der Beschuldigte Lückemann federführend und weisungsgebend war.
Der Beschuldigte Trapp, der ja Beschwerdegegner war, hätte ohne entsprechende Weisung und daraus Freibrief des Dienstvorgesetzten Lückemann niemals eigenmächtig derart handeln können. Dies verbietet schlicht die strenge hierarchische Autoritätshörigkeit, mit der die Justizjuristen im Raum agieren.
Eine Festnahme gelang schließlich am 21.06.2009, als ich als Läufer am Halbmarathon in Stuttgart teilnahm und nachdem auf höherer Ebene von Lückemann und Trapp die Polizei in Stuttgart angewiesen worden war.
Zeugnis:
Michael Scheffel, Polizeihauptkommissar, zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart.
Erst am 22.06.2009 legte der Beschuldigte Trapp schließlich einen Haftbefehl wegen Störung des öffentlichen Friedens vor.
Das Ziel der Beschuldigten, dass ich einen Amoklauf begehen wolle, war nicht mehr haltbar, so dass der Beschuldigte nun phantasierte, dieser sei lediglich „angedroht“ worden.
Aus diesem Grund war weiter wichtig, dass die Beschuldigten infolge auch die Richter über die Vorgehensweise des Juristen Kornprobst täuschten und dies vertuschten.
Infolge ergaben sich weitere Schwierigkeiten für die Beschuldigten, da auch der Zeuge Dr. Bellay und dessen Beisitzer vom Zivilgericht Würzburg das Schreiben ordnungsgemäß als Klage bearbeiteten und noch mit Datum vom 18.06.2009 einen Beschluss erließen.
Den Beschuldigten war offenkundig entgangen, dass die Beschwerdeschrift auch in dieser Form ans Landgericht/Zivilabteilung gegangen war.
Als sie hiervon Kenntnis erlangten, versuchte der Beschuldigte Lothar Schmitt, vermutlich auf Weisung Lückemanns, auf den Zeugen Dr. Thomas Bellay in einem Telefonanruf derart hinzuwirken, dass er das Schreiben als Bedrohung auffassen solle, was dieser ablehnte.
Die Beschuldigten erkannten wohl, dass es hierfür zu spät war und dies infolge wenige glaubwürdig erscheinen würde.
Aus diesem Grund wurde auch dieser Vorgang verschwiegen und darüber zu täuschen versucht, dass hier mehrere Richter, u.a. der ehemalige Staatsanwalt Dr. Bellay, in der Beschwerdeschrift gegen Trapp keine Straftat, und schon gar keine Bedrohung, gesehen haben.
Dies hätte zu einer Entlastung und Entlassung aus der sog. Untersuchungshaft geführt, die die Beschuldigten böswillig und vorsätzlich verhinderten, um den Vorgang der Freiheitsberaubung im Amt zu vertuschen und auch objektiv tätige Richter zu täuschen.
Den Beschuldigten Lückemann und Trapp war bewusst, dass keinerlei Voraussetzung für diese Strafverfolgung bestand sondern hier eine Inszenierung erfolgte.
Es konterkariert insgesamt den Rechtsstaat, wenn ein Beamter, gegen den eine Beschwerde eingereicht wird, sein Amt als Staatsanwalt missbrauchen kann, um den Beschwerdeführer hernach strafrechtlich verfolgen zu wollen und aus Rache für die Beschwerde dauerhaft in den forensischen Maßregelvollzug wegzusperren versucht.
Genau dies ist hier geschehen. Hinzu kommt, dass außer dem Beschwerdegegner Trapp und seines Weisungsgebers Lückemann keiner der mit dem Beschwerdeschreiben befassten Juristen – Bellay zuvor selbst Staatsanwalt – auch nur ansatzweise eine Straftat erkennen konnten.
All dies spricht für vorsätzliche und böswillige Freiheitsberaubung im Amt. Diesem Vorwurf haben die Beschuldigten bis heute nicht das geringste entgegengesetzt sondern versuchen, den öffentlich erhobenen Tatvorwurf zu ignorieren.
Mit der rechtswidrig erwirkten Untersuchungshaft, die gezielt mit der Absicht, öffentliche Wirkung zu erzielen, von der Staatsanwaltschaft an die Regionalzeitung Mainpost weitergegeben wurde, wollten die Beschuldigten schlicht Fakten schaffen und auch auf Richter einwirken, um weiteren Amtsmissbrauch begehen zu können.
Die Mainpost berichtete bereits kurz nach der Verhaftung unter der Schlagzeile „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“, womit sie ganz nebenbei bereits die Unschuldsvermutung aushebelte und der Staatsanwaltschaft den medialen Boden für weiteren Rechtsbruch und aktionistisches Vorgehen bereitete. Dies war erklärtes Ziel der falschen Berichterstattung.

Nicht mitgeteilt wurde dem Reporter, dass dies auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde geschah, die der Kläger gegen den nun sachbearbeitenden Staatsanwalt rund fünf Wochen zuvor am 18.05.2009 eingereicht hatte.
Zeugnis:
Patrick Wötzel, zu laden über Redaktion Mainpost, Berner Straße 2, 97074 Würzburg

Bereits in diesem Bericht wird ausdrücklich und in aller Öffentlichkeit mit der Absicht, Wirkung zu erzielen, von dem Reporter Patrick Wötzel hingewiesen auf die Fehldiagnosen des Dr. Jörg Groß, der – wie infolge beweisrechtlich dargelegt – beliebig Persönlichkeitsstörungen und einen „Wahn“ fabulierte, um der Staatsanwaltschaft das notwendige Mittel zu geben, den Kläger dauerhaft seiner Freiheit zu berauben.
Beweis:
Bericht der Mainpost vom 25.06.2009
Es wird insoweit auf die weitere Klage (3.) wegen vorsätzlich erstatteten falschen ärztlichen Zeugnisses etc. verwiesen.
Bis heute weigert sich die Mainpost, die falschen Tatsachenbehauptungen zu korrigieren und bezüglich der Fehler und der Ermittlungen gegen die örtlichen Justizjuristen zu berichten.
II.
Fehlende Voraussetzungen und Machtmissbrauch der Beschuldigten für Erzwingung der Untersuchunghaft und Unterbringung frühzeitig bewusst und bekannt, ab März 2012 auch den Richtern des Landgerichts
Aufgrund des gezielten Zusammenwirkens der Beschuldigten Trapp und Lückemann und der vorsätzlichen Täuschung von Richtern (Dr. Barthel, Dr. Breunig, Haftrichterin Weisensel-Kuhn) durch Verdeckung der o.g. entlastenden Tatsachen wurde der Kläger vom 21.06.2009 bis 12.03.2010 vorsätzlich rechtswidrig ohne Vorliegen einer Straftat in Untersuchungshaft gehalten.
Zeugnis:
Dr. Claus Barthel, Richter am Landgericht Würzburg, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg
Zeugnis:
Manfred Filipiak, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald
Ab dem 05.08.2009 geschah dies gemäß § 126a StPO mit dem erklärten Ziel der Anwendung des § 63 StGB. Dies neben der dargelegten fehlenden strafrechtlichen und medizinischen Voraussetzung unter offensichtlicher Missachtung jeglichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Wie dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz missachtet wurde und auf Grundlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die an exakt zwei Adressaten (bayerisches Staatsministerium der Justiz und Landgericht Würzburg / Zivilabteilung) ging, eine „öffentliche Störung“ und hieraus dann eine gemäß § 63 StGB erforderliche „Gefahr für die Allgemeinheit“ zu begründen ist, wird im Rahmen eines Hauptverfahrens und ggf. eines Untersuchungsausschusses zu klären sein.
Infolge des Amoklaufs von Winnenden oder auch des Amoklaufs von München gab es Hunderte von sog. Trittbrettfahrern, die tatsächlich über soziale Netzwerke die Begehung eines Amoklaufs wörtlich und dezidiert androhten. Keine von diesen Personen wurde auch nur annähernd über acht oder zehn Monate inhaftiert.
Es geht hier bei den Beschuldigten im Gesamtbild zweifelsfrei erkennbar nicht um Strafverfolgung oder Prävention sondern um Vernichtung des Klägers, persönliche Ressentiments, Machtmissbrauch und Rache für eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die offensichtlich die Hybris und das Selbstverständnis dieser Justizjuristen massiv tangierte.
Am 04.03.2010 ging beim Landgericht Würzburg das ausführliche Gutachten des Prof. Dr. Nedopil ein, das beweisrechtlich belegte, dass beim Kläger keinerlei Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 20/21 StGB und des § 63 StGB vorliegen.

Zeugnis:
Dr. Claus Barthel, Richter am Landgericht Würzburg, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg
Dr. Groß hatte, erkennbar aus dem Obergutachten, ein eklatantes Fehlgutachten im Sinne der Beschuldigten erstattet. Von Vorsatz ist auszugehen.
Der Beschuldigte Trapp lobte das Fehlgutachten des Dr. Groß zuvor als „vernichtend“.
Das Gesamtbild stellt sich wie folgt dar:
In einem ersten Schritt konstruierte der Beschuldigte Trapp auf Weisung des Beschuldigten Lückemann aus der gegen ihn gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde die Gefahr eines akut drohenden Amoklaufs. Als eine offenbar beabsichtigte rasche Festnahme scheiterte und kein „Amoklauf“ stattfand, stuften die Beschuldigten notgedrungen auf vorgebliche „Androhung“ eines nicht geplanten Amoklaufs gem. § 126 StGB zurück. Um den Kläger dann dennoch vernichten zu können, wurde Dr. Groß mit dem Fehlgutachten beauftragt, das dem Kläger wahrheitswidrig eine Gefährlichkeit und psychische Störungen/Wahn bescheinigte, die sich durch die vorgebliche Straftat manifestieren haben soll. Bei der Erstellung der Dienstaufsichtsbeschwerde soll der Kläger unter einem „Wahn“ gelitten haben.
Die Aktenlage wurde zielgerichtet auf dauherhaftes Wegsperren des Klägers in der Forensik angelegt, was man als völlige soziale und gesellschaftliche Vernichtung für einen ehemaligen Polizeibeamten werten kann.
Noch mit Beschluss vom 04.03.2010 erließen die Richter des Landgerichts Würzburg nach Eingang des entlarvenden Obergutachtens des nicht korrupten und objektiv begutachtenden Münchners Prof. Dr. Nedopil die sofortige Entlassung des Klägers aus der Unterbringung der Forensik Lohr.
Dies versetzte die Beschuldigten in derart große Aufregung, dass der zuständige Oberarzt der Forensik Lohr dem Kläger riet, über Frankfurt – und nicht über Würzburg – nach Stuttgart zurückzufahren. Offenkundig ging der Zeuge davon aus, dass die Staatsanwaltschaft nicht davor zurückschrecken würde, den Kläger in Würzburg erneut unter Täuschungen und Amtsmissbrauch festzunehmen.
Zeugnis:
Manfred Filipiak, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald
Der Beschuldigte Trapp reichte denn auch sofort einen weiteren Antrag auf Haftbefehl beim Landgericht ein, in welchem er die Rück-Überführung des Klägers – nach bereits 8 Monaten Freiheitsberaubung – in die JVA Würzburg beantragte. Das Landgericht lehnte dies ab.
Zeugnis:
Dr. Claus Barthel, Richter am Landgericht Würzburg, zu laden über Ottostraße 5, 97070 Würzburg
Diese Panik der Beschuldigten ist nachvollziehbar, da mit Eingang des Obergutachtens des Prof. Dr. Nedopil die Freiheitsberaubung im Amt als solche drohte aufzufliegen und dem mit dem folgenden Aktionismus entgegengewirkt werden musste.
Dem Zeugen Filipiak war bereits kurz nach Einweisung des Klägers auf die Abteilung der Forensik Lohr am 05. August 2009 bewusst und bekannt, dass es sich bei der Zwangsunterbringung des Klägers um eine nicht gerechtfertigte Maßnahme handelt sondern hier offenkundig eine gezielte Fehleinweisung vorliegt.
Zeugnis:
Manfred Filipiak, zu laden über Johannesbad Fachklinik Furth im Wald, Eichertweg 37, 93437 Furth im Wald
In einer Besprechung mit dem Zeugen Filipiak und dem Zeugen Mulzer wurde bereits am 13. August 2009 in der Forensik Lohr festgelegt, dass mit dem Fehlgutachter Dr. Groß keinerlei Kontakt mehr erfolgen darf.
Es wurde ausdrücklich benannt, dass Dr. Groß – neben dessen Kollegen Dr. Blocher, Würzburg, – als parteiischer Einweisungsgutachter der Staatsanwaltschaft Würzburg tätig und bekannt ist und hier nun auf Grundlage des Fehlgutachtens dieses sog. Sachverständigen trotz fehlender Voraussetzungen für die Anwendung des § 63 StBG die dauerhafte Anwendung dieses Paragraphen gegen den Kläger akut droht.
Auch dem Rechtsanwalt des Klägers, dem Zeugen Christian Mulzer ist und war die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen der Beschuldigten von Anfang an bewusst und bekannt.
Aus persönlichen Zwängen und Gegebenheiten heraus war Rechtsanwalt Mulzer jedoch bis heute nicht in der Lage, die Rechtswidrigkeit und das Vorgehen und den Charakter sowie die fehlende Eignung einzelner Juristen in Würzburg auch öffentlich in aller Deutlichkeit offenzulegen.
Es wird daher beantragt, den Zeugen vor einem objektiven Gericht zu hören, wo er sich unbefangen und der Wahrheit verpflichtet äußern muss.
Zeugnis:
Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg
III.
Aktivierung der Beschuldigten Baumann und Schepping beim OLG Bamberg zur Durchführung einer zweiten Freiheitsberaubung und zwecks Vertuschung der bisher begangenen Straftaten im Amt sowie des Fehlgutachtens.
Nachdem das Landgericht Würzburg am 04. März 2010 die sofortige Entlassung des Klägers aus der Unterbringung gemäß § 126a StPO verfügt hatte, wurde der Kläger am 12. März 2010 erneut festgenommen.
Dieser Vorgang stellt zweifelsfrei selbst bei oberflächlicher Betrachtung eine mittels Komplott der Beschuldigten Trapp/Lückemann (Staatsanwaltschaft) sowie Baumann/Schepping (OLG) verwirklichte Freiheitsberaubung im Amt dar.


Um diese durchführen zu können, wurde erheblicher Druck auf die Beamten der Fahndung Stuttgart ausgeübt, die die Festnahme durchführen sollten.
Ein Beamter benannte glasklar die fehlende Rechtsgrundlage und gab gegenüber dem Kläger an, dass es hier offenkundig um eine „persönliche Geschichte“ seitens der Staatsanwaltschaft Würzburg gehe.
Man habe intern diskutiert, ob man von der Remonstrationspflicht Gebrauch macht, dem jedoch durch dienstlich ausgeübten Druck des Vorgesetzten entgegengewirkt wurde, der offenkundig von der Staatsanwaltschaft Würzburg direkt kontaktiert und instruiert wurde.
Zeugnis:
Beamte der Fahndung Stuttgart, die beim Einsatz am 12.03.2010 in Stuttgart-Weilimdorf beteiligt waren, insbesondere Sb. , zu laden über Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart.
Der federführende Beamte erläuterte näher, dass die von oben angeordnete Art und Weise der Druchführung des Einsatzes (Stärke der Kräfte, Umstellung des Hauses) allenfalls bei Einsätzen gegen die Organisierte Kriminalität üblich seien, bei denen Spezialkräfte hinzugezogen werden.
Die Festnahme erfolgte zielgerichtet am Wohnsitz des Klägers, an welchem dieser ordnungsgemäß seit 29.04.2009 gemeldet war und bis heute ist.
Dies hinderte die Beschuldigten nicht, unter Rechtsbeugung den Haftgrund der Fluchtgefahr gegenüber dem Kläger zu fabulieren, um die Freiheitsberaubung durchführen zu können.
Der Vorsatz der Rechtsbeugung unter Mißbrauch der richterlichen Unabhängigkeit und aufgrund persönlicher Ressentiments gegenüber dem Kläger sowie Kumpanei mit den Beschuldigten der Staatsanwaltschaft Würzburg ergibt sich fraglos.
Es gab für diese Maßnahme ersichtlich und für jedermann objektiv erkennbar keinerlei Rechsgrundlage, weder Haftgrund noch Straftat.
Die asoziale Gesinnung der Rechtsbrecher im Amt ergibt sich auch aus der Reaktion auf den Freispruch des Landgerichts.
In gleicher Besetzung wurde unter Amtsmißbrauch die vom Landgericht zugesprochene Haftentschädigung verweigert, indem die Beschuldigten Baumann und Schepping phantasierten, der Kläger sei selbst schuld an den gegen ihn gerichteten Maßnahmen.
Diese Richter sind nicht nur Verbrecher im Amt sondern auch eine Schande für den Rechtsstaat und jeden Richter in diesem Land, der seinem Beruf in einer rechtsstaatlichen Weise nachgeht.
Bis heute hat der Kläger für die Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate keinen Cent Entschädigung erhalten.
Diese Klage ist veröffentlicht im Blog des Klägers.
Bis heute wird im diesbezüglich rechtsfreien Raum Würzburg/Bamberg eine faktenbasierte Aufklärung und Ermittlung gegen die Täter im Amt strafvereitelnd verhindert und zivilrechtliche Geltendmachung des Klägers unter Rechtsbeugung im Prozesskostenhilfeverfahren durch den Beschuldigten in Freundschaft und dienstlicher Abhängigkeit verbundene Richter unterbunden.
Der Beschuldigte Lückemann ist ungeachtet der beim Staatsministerium der Justiz eingereichten Anzeige zum Präsidenten des OLG Bamberg ernannt worden, wo er weitreichende dienstliche Befugnisse ausübt.
Unter Lückemann wurde der Beschuldigte Trapp zunächst zum Oberstaatsanwalt ernannt, mittlerweile zum Vorsitzenden Richter beim Landgericht Würzburg.
Diese Ernennung ist an Rechtsfremdheit und Absurdität schwer zu überbieten.
Der Beschuldigte Schepping wurde zum Direktor des Amtsgerichts Gemünden ernannt.
Der Beschuldigte Baumann ist mittlweile in Pension.
Der Beschuldigte Lothar Schmitt, der sich entweder von Trapp instrumentalisieren ließ oder, was wahrscheinlicher ist, vorsätzlich als Vizepräsident des Landgerichts die Freiheitsberaubung im Amt initiativ mittrug, wurde zunächst Vizepräsident des OLG Bamberg neben Lückemann und nun Generalstaatsanwalt in Nürnberg.
Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.