
Dieser Film lief aktuell im BR, „Stationen“:
„Seit mehr als 30 Jahren ist er obdachlos, hat unzählige Heiligabende in irgendeiner deutschen Stadt auf der Straße verbracht – ohne feste Bleibe. In diesem Jahr ist er in Würzburg gelandet. Filmautor Christian Wölfel begleitet Menschen wie Klaus Maiwald bei ihrem Weihnachtsfest auf der Straße.“….
http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/stationen/stationen-dokumentationen/franken-herbergssuche-weihnachten100.html
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Franziskanerkloster_Würzburg
Die hier gezeigte Klosterkirche der Franziskaner liegt direkt gegenüber vom Kinderschutzbund Würzburg. Dort konnte ich nach über sechs Jahren Entfremdung endlich mein Kind „treffen“, von Mai 2010 bis Mai 2012, bis die Kindsmutter Kerstin Neubert auch diese wieder vereitelte – und die Justiz wieder nichts hiergegen unternahm!

Während der „Treffen“ dort, die jeden Freitag stattfanden, hatte ich mir angewöhnt, rund halbe Stunde vorher in diese Kirche zu sitzen, um mich zu sammeln, auf mein Kind „vorzubereiten“….und zu freuen!
Folgende Antwort/weitere Beschwerde auf den FREIBRIEF nun, den sich die Justiz Würzburg auch 11 Jahre nach Beginn dieses Justizskandals selbst ausstellt, ging heute noch raus: „Fröhliche Weihnachten…“
Die Präsidentin des Landgerichts
Ottostraße 5
97070 Würzburg 20.Dezember 2014
LBS 1 – Nr. 442014
Schreiben vom 15. 12.2014
Sehr geehrter Herr Pöpperl,
Ihr Schreiben vom 15.12.2014 ist ebenso wie diese Antwort und alle maßgeblichen Geltendmachungen beweisrechtlich veröffentlicht unter martindeeg.wordpress.com:
Bescheid des Landgerichts Würzburg zur Dienstaufsichtsbeschwerde aufgrund anhaltender Kindesentfremdung, Richterin Treu, Familiengericht Würzburg
Sie erhalten Ausdruck als
Anlage 1:
https://martindeeg.wordpress.com/2014/12/18/rechtsverweigerung-gerichte-wurzburg-weiter-bagatellisiert-unwahrheiten-ubernommen/
Auf Ihr Schreiben ist konkret zu erwidern, alles folgende ist beweisrechtlich vielfach dargelegt.

Rechtsverweigerung, Straftaten im Amt und konkrete Amtspflichtsverletzungen sind in keiner Weise durch die allgemeine richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 85 bayerische Verfassung) gedeckt, auf die Sie sich exkulpierend berufen wollen. Es besteht vielmehr bei Verdacht auf Verbrechen eine Strafverfolgungspflicht von Amts wegen und zwar unabhängig von Amt und Status der Beschuldigten.
Ihre Antwort auf konkreten Vorhalt ist – wie der gesamte Umgang der Justiz meine Person betreffend – von einer atemberaubenden Unredlichkeit, dem Willen zur Lüge und Falschauskunft getragen. Und offenkundig einzig von dem Willen zur Vertuschung, Leugnung und Verschleppung skandalöser Straftaten im Amt, von folgenreichen Fehlern und Versäumnisse getragen.
Dies ist weder hinzunehmen noch wird sich angesichts der Schädigungen und der Existenzzerstörung die Sache so entledigen lassen, wie es sich die Justizbehörden Würzburg als maßgebliche Verusacher offenkundig selbstentschuldend vorstellen.
Sie schreiben:
….”Ich habe die Akten des Familienrechtsstreites beigezogen und überprüft. Anhaltspunkte für ein dienstaufsichtsrechtlich zu beanstandendes Fehlverhalten der Richterin konnte ich hierbei nicht feststellen.”
In Zusammenhang mit der Richterin Treu ist unter Bezugnahme auf die vorliegenden familiengerichtlichen Akten folgendes beweisrechtlich vorliegend und objektiv belegt:
Drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes hat die Rechtsanwältin Kerstin Neubert am 15.12.2003 (Az. 15 C 3591703) beim unzuständigen Zivilgericht Würzburg, Beschuldigter Thomas Schepping, eine sog. Gewaltschutzverfügung erwirkt. Dies mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung, wie mittlerweile zweifelsfrei durch ihre eigenen Angaben belegt (u.a. Gutachten Wittkowski, Az. 2 F 5/04): Anlass der einseitig erzwungenen Trennung mittels Verfügung waren weder Bedrohung noch Belästigung durch meine Person, sondern eine willkürliche Launenhaftigkeit und Orientierungslosigkeit in eigenen Befindlichkeiten.
Desweiteren gab Frau Neubert wahrheitswidrig zwecks Erlangung der Verfügung an, ich sei ihr „Ex-Freund“, von dem sie schon länger „getrennt“ sei. Richtig ist, dass ich bis zum 12.12.2003 zweifelsfrei von der gemeinsam mit Frau Neubert vereinbarten Zukunft, Famlienbildung mit Kind, Heirat in absehbarer Zeit und einer auf Vertrauen und Geborgenheit basierenden Lebensplanung ausging. Bis zum Antrag der Gewaltschutzverfügung bzw. bis zum Vorgang, mir am 12.12.2003 plötzlich den Zutritt zur gemeinsam bewohnten Wohnung – in der sich auch unser Kind aufhielt – zu verweigern, wurde dies auch durch die Kindsmutter und Rechtsanwältin Neubert so kommuniziert. Die Wohnung hatte ich zuvor am 10.12.2003 in Absprache auf gemeinsame Wochenendplanung verlassen, die Frau Neubert völlig willkürlich und aufgrund beruflicher Belastung per SMS erst am Nachmittag des 12.12.2003 „absagte“.
Ab diesem Zeitpunkt war ich gezwungen, mich formell auf eine juristische Verlagerung eines persönlichen und privaten Konfliktes, den einzig und initiativ Frau Neubert zu verantworten hat, einzulassen, wollte ich die damals bestehende Bindung zu meinem Kind nicht verlieren.
Aus heutiger Sicht ist diese durch langjährige Polizeitätigkeit geprägte Sichtweise und Haltung natürlich als naiv anzusehen angesichts des Selbstverständnisses und der arroganten Rechtsfremdheit bei den Justizbehörden Würzburg.
Es ist also keinesfalls so, dass hier „unverständlicherweise“ zwei Eltern außerstande sind, Konflikte und Unstimmigkeiten zu klären und sich zu „einigen“, wie Sie in Ihrer Darstellung weiter lebensfremd die Linie der Justizbehörde fortfabulieren („Hochstrittigkeit der Eltern dem Kindeswohl zuwider läuft…“).
Es ist vielmehr so, dass beginnend mit dem invasiven Eingriff eines „Kontaktverbotes“ – gibt es etwas Widersinnigeres in einem solchen Konflikt zweier junger Eltern – vorverurteilend die Kommunikationsweigerung und Besitzstandswahrung der Kindsmutter in deren „Opferrolle“ befördert wurde und andererseits ich als Vater wie nebenbei ausgegrenzt wurde und die damals ab Geburt bestehende Bindung zwischen Vater und Kind zerstört wurde.
Es kann sich auch Justizjuristen erschließen, dass eine von einer Kindsmutter beantragte sog. Gewaltschutzverfügung drei Monate nach Geburt eines Kindes bei entsprechen dümmlichster und geschlechtsspezifischer „Täter-Opfer-Rollenverteilung“ und ohne jede Wahrnehmung von Vorgeschichte, Fakten, Persönlichkeit und Tatsachen, die Ursache für ausufernde juristische Auseinandersetzungen setzt – und eben nicht Anlass bietet, dass die Eltern sich zum „Wohle“ des gemeinsamen Kindes kommunikativ auseinandersetzen und die Gerichte nicht weiter behelligen. Die Kommunikation steht gerade unter Strafvorbehalt, den die Rechtsanwältin Neubert seither weidlich nutzte, jahrelang „ermutigt“ von der Staatsanwaltschaft Würzburg, Angelika Drescher, und den Polizeibeamtinnen der Abteilung „häusliche Gewalt“.
Ihr Schreiben vom 15.12.2014 ist daher für mich als langjährig auf Zuruf kriminalisierter und ausgegrenzter Vater durchaus als weitere Zumutung und Unverschämtheit in einer langen Reihe derselben seit 15.12.2003 zu sehen.
Sie schreiben weiter:
“Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, dass die Richterin zur Regelung des Umgangsrechtes ein psychologisches Sachverständigengutachten zu der Frage eingeholt hat, welches Umgangsrecht dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Richterin die Entscheidung über die Ausgestaltung des Umgangsrechtes vorwerfbar verzögert hat. Nach Eingang des schriftlichen Sachverständigengutachtens vom 03.10.2014 hat die Richterin mit Verfügung vom 20.10.2014 den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt und darauf hingewiesen, dass das Gericht beabsichtigte, ohne weiteren Erörterungstermin nach dem 15.11.2013 in der Sache zu entscheiden.”
Richterin Treu wurde unmittelbar zuständig für diese Sache nach Erhalt meines Schriftsatzes vom 27.12.2003, mit dem ich als Reaktion auf die lebensfremde Zustellung der Gewaltschutzverfügung am 22.12.2003 das Familiengericht Würzburg um Hilfe und Schlichtung ersuchte.
Ebensogut hätte ich mich an das Straßenbauamt wenden können.
Richterin Treu teilt mit Schreiben vom 31.03.2004 mit, dass das Jugendamt zuständig sei. Erst auf mehrere weitere dringliche Geltendmachung setzt sie Termin für den 13.08.2004,
Az. 2 F 5/04.
Bereits durch diesen Zeitablauf wurde die bestehende Bindung zum Kind zerstört.
Erst im April 2005 setzt Richterin Treu den Verfahrenspfleger Moser ein, der aufgrund der einseitigen Weigerung der Kindsmutter zu Kommunikation und Schlichtung für konkrete wöchentliche Kontakte zwischen Vater und Kind eingesetzt wird.
Als der Verfahrenspfleger Moser diese Kontakte nicht durchführt, erlässt Richterin Treu ohne Änderung der Rahmenbedingungen willkürlich und rechtswidrig im August 2005 einen zweijährigen „Umgangsausschluss“.
Die Eskalation, die durch diese rechtswidrige und diskriminierende Maßnahme 2005 in den folgenden Jahren eintritt, ist gerichtsbekannt.
Richterin Treu tritt erst im Jahr 2011 wieder auf den Plan, nachdem die Richterin Sommer mittlerweile einen konkreten und vollstreckbaren Beschluss auf wöchentliche Treffen mit Datum vom 09.04.2004, Az. 005 F 1403/09 durchgesetzt hat und diese Treffen auch stattfanden.
Dies unter enormer Entlastung und zur Freude des Kindes, was seither von der Gegenseite und der Richterin Treu geleugnet wird (Gutachten Behrend), um die Verwerflichkeit und das erneute Vollversagen ab 2012 und die massiven erneuten Folgeschäden abzuwehren zu rationalisieren.
Der konkrete Beschluss auf wöchentlichen sog. „Umgang“ hat – und zwar völlig unabhängig von Gutachtenbestellung Behrend, Dez. 2012 – weiterhin Rechtskraft und ist gerichtsvollstreckbar.
Dies wird von Richterin Treu selbst in mehreren Beschlüssen beweisrechtlich benannt:
Beweis:
1.
…..„Das Gericht weist darauf hin, dass die Vereinbarung vom 09.04.2010 unverändert Gültigkeit hat.Es weist ferner darauf hin, dass nicht nur die Verantwortung für das Kind sondern auch die Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB von der Mutter ein erhebliches Mehr an Mitwirkung verlangt.“
Az. 2 F 957/12, 10.10.2012
2.
….“Das Gericht weist darauf hin, dass es beabsichtigt, in der Hauptsache ein Gutachten zu erholen, dass gleichwohl aus Sicht des Gerichtes eine Kindeswohlgefährdung nicht derart greifbar im Raume steht, dass der Umgang bis das Gutachten vorliegt, auszusetzen wäre. Es wird darauf hingewiesen, dass ein vollstreckbarer Vergleich zum Umgang vorliegt sowie die einstweilige Anordnung, mit der die Umgangspflegerin bestellt wurde, und dass dies zu beachten ist. Der Umgang soll nach Vorstellung des Gerichtes so bald wie möglich wieder aufgenmommen werden. Unverändert steht das Angebot von Frau Schmelter, mit (dem Kind) über den Vater zu sprechen und dem Kind einige Zusammenhänge zu erklären. Die Mutter lehnt dies ab.“….
Az. 2 F 1869/12, 20.12.2012
Die Richterin Treu hatte bereits im Dezember 2011 die gemeinsame Beratung der Eltern – eine Basisvoraussetzung für jeden Elternkonflikt – bei der Familienberatungsstelle Würzburg, genannter Frau Katharina Schmelter veranlasst, bei der der Kläger bis heute Beratungsgespräche, zuletzt am 17.12.2014, führt.
Als die Kindsmutter diese Beratung infolge verweigerte, da sie „psychisch belastet“ sei, wurde dies von Richterin Treu ebenso unsanktioniert hingenommen wie infolge die Verweigerung der der Kindsmutter zugestandenen zugestandenen Einzelgespräche ab Januar 2012, infolge ab Juni 2012 die Verweigerung der Kontakte und ab Oktober 2012 die Kindesentführung der Kindsmutter durch Untertauchen.
Richterin Treu ist infolge zu kompletter Rechtsverweigerung übergegangen, nachdem die Kindsmutter nach Appell und trotz Konfrontation mit den fatalen Folgen für das Kind von der Kindsmutter gegen sie einen Befangenheitsantrag eingereicht hatte.
Für all das trage ich als Vater und Justizopfer weder eine Teilschuld noch bin ich – wie das Gericht stets exkulpierend für sich beansprucht – durch irgendwelche Reaktionen oder verbalen Äußerungen (darüberhinausgehende Vorwürfe konnten trotz massivster Schädigung seit 11 Jahren bis zum heutigen Tag nicht einmal erhoben werden!) derart aufgetreten, dass die Schädigung hierdurch in irgendeiner Weise erklärt, geschweige denn gerechtfertigt wäre.
Dass andere Väter in vergleichbarer Lage und mit weniger robuster Psyche und weniger Resilienz ausgestattet längst einen Suizid begangen hätten oder Gewalt gegen Verantwortliche zum Tragen gekommen wäre, muss man selbst den Justizbehörden Würzburg wohl kaum erklären. Für diese Kenntnis reicht die regelmäßige Lektüre jedweder deutschen Tageszeitung.
Die Benennung dieses Faktes ist – insbesondere seitens eines ehemaligen Polizeibeamten, der weitergehende Kenntnisse und Interesse bezüglich Kriminalistik etc. hat – auch keine „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“, selbst wenn arrogante Justizjuristen in Bayern offenkundig kreativ und skrupellos jede Kritik an der eigenen Zunft zwanghaft als Straftat zu Lasten der Kritiker isolieren wollen, wie die Vorgänge seit 2004 zeigen. (Missbrauch § 63 StGB)
Richterin Treu hat neben dem bereits geschilderten weiter folgendes schuldhaft zu verantworten:
1.
Der Umgang findet trotz Einsatzes der Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich mit konkreter Vorgabe weiter nicht statt. Richterin Treu lässt die einjährige Bestellung der Umgangspflegerin Dezember 2013 einfach auslaufen.
2.
Ein im Mai 2013 nach Gesetzesreform gestellter Sorgerechtsantrag des Klägers wird nicht bearbeitet.
3.
Ein im Juli 2013 beantragtes Zwangsgeld gegen die Kindsmutter wegen anhaltender Umgangsvereitelung wird nicht bearbeitet.
4.
Weitere Anschreiben werden nicht beantwortet.
5.
Als ich im Oktober 2012 das Gericht informiere, dass die Kindsmutter ohne jede weitere Absprache zielgerichtet zum Zweck der Ausgrenzung ihre Kanzlei aufgegeben hat, die der einzige Kontaktpunkt zum leiblichen Kind war und dies als Kindesentführung gegenüber mir als Vater zu werten ist, wird lediglich lapidar mitgeteilt, dass die Kindsmutter einen „Wegzug aus dem Raum Würzburg keinesfalls beabsichtigt“. Az. 2 F 957/12, 29.10.2012.
§ 235 StGB ist erkennbar seit Oktober 2012 unter Beihilfe der Justizbehörden Würzburg verwirklicht.
Die Kindsmutter führt die ehemalige Kanzleiadresse Marienplatz 1 in Würzburg seither als Scheinadresse, um ihren Aufenthalt und Wohnort des Kindes zu verbergen.
6.
Als im Januar der Müncher Fachanwalt Josef A. Mohr mit Mandat beauftragt wurde und um Akteneinsicht ersuchte, verweigerte das Familiengericht Würzburg diese Akteneinsicht mit hanebüchener Ausrede bis Juni 2014, worauf der Anwalt letztlich das Mandat niederlegte.
Trotz all dieser FAKTEN, die sich bereits bei oberflächlicher Lektüre unter Berücksichtigung der vielfach gemachten beweisrechtlichen Angaben ergeben, schreiben Sie weiter ungeniert bei anhaltender Schädigung des Kindes und meiner Person als Vater durch die ungehindert weiter alleinsorgeberechtigte Kindsmutter am 15.12.2014:
….“Die aus Sicht des Beschwerdeführers lange Bearbeitungsdauer ist ersichtlich darauf zurückzuführen, dass die Beteiligten den Rechtsstreit auf allen möglichen Nebenkriegsschauplätzen austragen, wobei nach dem Gutachten der Sachverständigen Dr. Behrend gerade die Hochstrittigkeit der Eltern dem Kindeswohl zuwider läuft. Für dienstaufsichtliche Maßnahmen gegen Richterin am Amtsgericht Treu sehe ich daher keinen Anlass.”
Welche „Nebenkriegsschauplätze“ angesichts der unverschuldeten Zerstörung der Vaterschaft, der ungehindert über Jahre reflexhaft erfolgten Kriminalisierung als Mann in einem Paarkonflikt beinhaltlich einer Freiheitsberaubung a’la Gustl Mollath und der ungehindert fortgesetzten Entrechtung und Diskriminierung als Vater meilenweit neben dem Grundgesetz könnten hier gemeint sein?
Auch die Gutachterin Behrend versucht hier erkennbar, lediglich das Gericht zu schützen.
Richtig ist, dass einseitig und im Bewusstsein einer ungehindert auszuübenden Machtposition die Kindsmutter beginnend drei Monate nach Geburt eine Ausgrenzung, Kriminalisierung und Entwertung meiner Person startete, mit der ich mich mit den Mitteln des so aufgezwungenen juristischen Konfliktes zur Wehr setze.
Das Wohl des Kindes ist für jeden vernünftig denkenden Menschen dadurch verletzt, dass die Kindsmutter und die mütterliche Familie meinem Kind gegenüber jahrelang eine Entwertung und ein Klima der Angst gegenüber mir als Vater vorlebten und suggerierten.
Als dieses Phantasma durch die im Dezember 2011 gerichtlich formulierte Ausweitung der wöchentlichen Treffen, anstehende Wochenendbesuche, im Raum stehendes gemeinsames Sorgerecht etc. nachhaltig und wider Erwarten für die Täter durch die Konsequenz meiner Bemühungen um Kontakte zum Kind und darum, meinem Kind als Vater jederzeit zur Verfügung zu stehen ins Leere zu laufen drohte, unternahm die Kindsmutter und die mütterliche Familie, insbesondere der Großvater des Kindes Willy Neubert, alles, um diese positive Entwicklung zu stoppen bzw. erneut umzukehren, indem man mich entwertete und ein Klima der Angst zu Lasten des Kindes erzeugte.
Auch dies ist beweisrechtlich belegt durch Schreiben, die der Großvater noch während der bestehenden Kontakte mit dem Ziel der Vereitelung weiterer Kontakte an den ehem. Direktor des Amtsgerichts Würzburg, Roland Stockman richtete (Schreiben vom 12.03.2012 und 21.08.2012) mit dem Ziel, Einfluss auf die Richterin Treu zu nehmen, mich als Vater komplett auszugrenzen.
Das Schreiben ist veröffentlicht. Es wird außerdem beweisrechtlich zu weiterer Schadensersatzklage gegen die Justizbehörden Würzburg verwandt.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Deeg
