Mordmotiv Kindesentzug – Gabriele Hitzlberger ist die Täterin, die verantwortlich dafür ist, dass meine Tochter und ich uns seit 10 Jahren nicht mehr gesehen haben!

Hervorgehoben

Gabriele Hitzlberger, tätig bei der Würzburger Kanzlei Jordan & Auffermann (siehe Blog): dies ist die Täterin, die 2012 mit enormer Bösartigkeit und feministischem Eifer erzwungen hat, dass zum zweiten Mal (!) der Kontakt zwischen meiner Tochter und mir als Vater zerstört wird. Dieser Zustand dauert bis heute an….

Hitzlberger ist es mit asozialen, diffamierenden und beleidigenden Schriftsätzen (alle seit Jahren hier im Blog öffentlich) gelungen, die von Mai 2010 bis Mai 2012 mühsam – und mit Hilfe der Ehrenamtlichen des Kinderschutzbundes Würzburg, Lisa Marx und Christine Scholl – nach bereits 6 1/2 Jahren Entfremdung (Dezember 2003 bis Mai 2010) erfolgreich aufgebaute Vater-Kind-Bindung durch ihr asoziales und gegen mich als Vater gerichtetes bösartiges und auf zielgerichtete Ausgrenzung gerichtetes Verhalten erneut zu zerstören.

Wegen Hitzlbergers Agieren habe ich seit 10 Jahren meine Tochter nicht mehr gesehen – obwohl ein vollstreckbarer Umgangsbeschluss des Familiengerichtes Würzburg vorlag.

Nachdem Hitzlberger mit einem widerwärtigen zielgerichteten Befangenheitsantrag gegen die auf Vermittlung und Mediation setzende Familienrichterin Antje Treu erreicht hatte, dass das Verfahren weiter über Jahre ohne Kontakt verschleppt wurde, ließ das Gericht Würzburg das Verfahren bis 2020 einfach liegen, unternahm ab 2013 nichts mehr gegen die Kindesentziehung durch die Juristin Neubert, die unbekannt verzog – was faktisch eine Kindesentführung darstellt. Alle das ist im Blog hier anhand der Originalakten seit Jahren dokumentiert.

Im Jahr 2016 übernahm der Täter Peter Auffermann, ein mutmaßlicher Vergewaltiger, der mit als Vater im Februar 2016 vor dem OLG Bamberg den „Rat“ gab, ich solle es doch „endlich sein lassen….“!, ehe er zugunsten der Juristin und Kindsmutter einen weiteren rechtswidrigen Antrag auf Umgangsausschluss bis zum 31.12.2017 erwirkte, dem sein Kumpel, der OLG-Richter und Täter Pankraz Reheußer mit seinen Mittätern Weber und Panzer nur zu gerne nachkam – gegen die Empfehlung des Jugendamtes, des Verfahrenspflegers Wegmann, der Umgangspflegerin Ursula Baur-Alletsee (die den Kontakt zu meiner Tochter gehalten hatte und durch das Agieren der Täter aus dem Verfahren geworfen wurde).

Die Folgen dieses Verhaltens dieser Täterjuristen – Manifestation der Bindungszerstörung, weitere Traumatisierungen, Kindeswohlverletzungen – waren absehbar und sind eingetreten.

Diese Folgen trage bis heute ich als Vater – und meine Tochter.

Hitzlberger agiert weiter als „Fachanwältin für Familienrecht“. Zwischendurch erwirkte sie 2015 noch eine „Verurteilung“ gegen mich wegen „Beleidigung“. Die Staatsanwaltschaft Würzburg und die Täter der Würzburger Strafjustiz immer gerne bereit, auf Zuruf von Justiz-Kumpeln gegen Unschuldige vorzugehen.

Die Vorgänge sind seit rund 10 Jahren auch detailliert bei den Polizeibehörden Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart bekannt.

Unternommen gegen die Täterinnen und Täter wurde bis heute: NICHTS!

Gestörtes Verhältnis der Würzburger Richter zu Werten, Elternrechten und Kindeswohl

„Kuckuck“

Dieser Bericht zum neuesten Missbrauchsskandal beleuchtet wieder einmal das gestörte Verhältnis zur Realität, das in Behörden und Justiz herrscht – anstatt Strafanzeigen nachzugehen und Kindeswohlverletzungen aufzuklären und zu beenden, werden die die mundtot zu machen versucht, die die Kindeswohlverleztungen anzeigen:

….“Am Donnerstag bestätigte die Staatsanwaltschaft, ein Vater aus Bad Pyrmont habe im August 2016 bei der Polizei angezeigt, dass der tatverdächtige Dauercamper, der 56-jährige V., seine Töchter unsittlich berührt habe. Er bekam, so schrieb die Lippische Landeszeitung, damals von Jugendamt und Polizei die Zusicherung, dass „alles in Ordnung sei“. Er solle vorsichtig sein mit seinen Äußerungen, da er auch wegen Rufmordes und übler Nachrede angezeigt werden könnte. Zu diesem Zeitpunkt soll das perfide Missbrauchssystem der drei tatverdächtigen Männer seit acht Jahren bestanden haben.“…

https://www.sueddeutsche.de/panorama/kindesmissbrauch-luegde-jugendamt-1.4311367

Und so inszenieren sich auch die Würzburger Richter in der Öffentlichkeit: als Hüter des Kindeswohls, als gewiefte „Ermittler“, die Menschen lesen und sofort eingreifen mittels ihrem „Wächteramt“:

„….Völlig ruhig war das 15 Monate alte Kind. Die gesamte zweistündige Gerichtsverhandlung hindurch gab es keinen Mucks von sich. Wie brav, hätte man denken können. Doch die Apathie des Kleinen war verdächtig. Sie resultierte denn auch aus völliger Vernachlässigung. „Weil sich die Eltern so wenig um das Kind kümmerten, war es auf dem Entwicklungsstand eines fünfmonatigen Babys“, sagt Familienrichterin Antje Treu. Um das Kind zu schützen, wurde es zu Pflegeeltern gegeben.“…

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Die-schweren-Entscheidungen-der-Familienrichter;art735,8882525

Was für eine Posse, die Diskrepanz zwischen dargestellter Selbstwahrnehmung und Außenwahrnehmung könnte kaum größer sein…..

Die Wirklichkeit ist eine ganz andere:

Verfahren werden über Jahre verschleppt, Kontakte und Bindungen zum Teil mit Vorsatz zerstört, Umgangsboykott und Kindesentziehung werden bagatellisiert und befördert. Anträge willkürlich entsorgter Väter werden nicht bearbeitet, wer sich als Vater zur Wehr setzt, wird kriminalisiert, patholgosisiert und dumm grinsend als „Aggressor“ in die Ecke gestellt. Das Argument „Kindeswohl“ wird missbraucht, um das Vollversagen und die Fehler des Gerichts zu vertuschen.

Willfährige Gutachter und dummdreiste kriminelle Rechtsanwälte sind Profiteure dieses Systems und institutionalisierten Arschlochtums in der fränkischen Provinz. All das belegt und dokumentiert dieser Blog.

Dieses Schreiben an das Amtsgericht Würzburg erklärt sich von selbst – und beleuchtet nochmal, was hier seit 2003 in meiner Sache abläuft.

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 31.01.2019

Als Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch, Beihilfe zur Kindesentziehung an:

Über
Polizeiposten Stuttgart-Weilimdorf
– Frau POK‘in Schiemenz –
Glemsgaustraße 27
70499 Stuttgart

an die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
– Herrn Staatsanwalt Kraft –
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

Az. 2 F 957/12

Martin Deeg, Kerstin Neubert . / . Justizbehörden Würzburg

Dieses Schreiben geht zur weiteren Dokumentation der Zustände und Verbrechen im Amt gegen den Unterzeichner als Vater, ehemaligen Polizeibeamten und Opfer von Amtstraftaten (Freiheitsberaubung im Amt, 814 Js 10465/09, u.a.) bei den Justizbehörden Würzburg an den Innenausschuss des bayerischen Landtages.

Dieses Schreiben wird im Blog des Unterzeichners veröffentlicht, um den rechtsfreien Zustand im Gerichtsbezirk weiter beweisrechtlich zu dokumentieren.

Hiermit werden folgende Anträge gestellt:

1.
Der Richter am Amtsgericht, Bernhard Böhm, ist wegen Besorgnis der Befangenheit vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Bernhard Böhm, Amtsgericht Würzburg

Es wird weiter beantragt, das Verfahren an ein ordentliches Gericht abzugeben.
Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg verschulden seit 15 Jahren und zwei Monaten ungehindert massivste Schäden und Traumata, missachten jeden Appell diesbezüglich und glauben offenkundig weiter, mit der Zerstörung des Lebens und der Vaterschaft des Unterzeichners sowie der Schädigung seines Kindes davonzukommen.

Auch der befangene Richter Böhm hat sich offenkundig dieser bizarre Realitätsleugnung zu eigen gemacht, anders sind die Rechtsbeugungen des befangenen Richters nicht zu erklären.

Es besteht insoweit Befangenheit nicht (bzw. lediglich als Ergebnis) zugunsten der Kindsmutter, die ebenfalls als Opfer und Geschädigte der Justizbehörden anzusehen ist – sondern eine Befangenheit zugunsten der eigenen Justizbehörde, deren Fehlleistungen, Straftaten und Versäumnisse seit insgesamt 2003 es hier durch den Richter Böhm weiter zu vertuschen und zu verdecken gilt.

Der dringende Tatverdacht auf Rechtsbeugung besteht. Dieser wird hiermit polizeilich angezeigt. Auf die Gesamtschau der Vorgänge wird verwiesen.

Für die bislang verursachten Schädigungen wird er – wie alle anderen Verantwortlichen – zur Verantwortung zu ziehen sein.

Herr Böhm verweigert die Wahrnehmung des Wächteramtes und jede hoheitliche und richterliche Tätigkeit im Verfahren, für das er seit 2017 als zuständiger Richter dem Unterzeichner als Vater mitgeteilt ist.

Er verstößt damit vorsätzlich gegen seine Dienst- und Amtspflichten als Richter, wobei er offenkundig der Ansicht ist, dies falle angesichts der bereits durch andere Richter verursachten Schädigungen nicht ins Gewicht.

Herr Böhm wird, wie allen anderen Beschuldigten und Mittäter, zirkelschlüssig durch die für Dienstaufsicht zuständigen Vorgesetzten floskelhaft gedeckt und somit in seinem rechtswidrigen Handeln bestätigt. Es ist auch offenkundig, dass seitens der insoweit involvierten Behördenleitung kein Interesse an Aufklärung von Justizverbrechen und Vollversagen der Familiengerichtsbarkeit hier besteht.

Es handelt sich hier offenkundig um gewachsene CSU-Seilschaften, persönliche Kumpaneien und einen rechtsfernen reaktionären Korpsgeist, der sich in Abwehrstrategien dieser Provinzjustiz erschöpft. Dies ungeachtet der Beweislage, der Fakten und der Berechtigung von Beschwerden, Strafanzeigen und zivilrechtlichen Klagen der Justizopfer.

Dies ist die Erfahrung des Unterzeichners als rechtsuchender Vater in Trennungssituation und ehemaliger Polizeibeamten seit 2003, erster Antrag an das zuständige Familiengericht erfolgte mit Datum vom 27.12.2003, Amtsgericht Würzburg, 2 F 5/04. Der Fortgang ist bekannt und dokumentiert.

Die Justizbehörden Würzburg haben nachweislich ein insgesamt gestörtes Verhältnis zu Werten und Grundrechten, insbesondere was die Elternrechte von Vätern und das Kindeswohl bei Trennungskonflikten angeht.

Dies geht auch aus diversen Presseverlautbarungen hervor, in der Richter des Amtsgerichts Würzburg vor allem die Unfähigkeit des Gerichts entschulden wollen, die außerstande und nicht gewillt sind, Konflikte im Sinne des Kindeswohls zu schlichten, zeitnah tätig zu werden und die Grundrechte zu schützen.
Stattdessen werden Konflikte (also der Anlass des Einschaltens der Justiz) öffentlich an sich als Schutzbehauptung genommen, um willkürlich die Ausgrenzung von Vätern zu betreiben und Verfahren zur Entlastung des Gerichts so vermeintlich zu beenden:

Zitat „Die schweren Entscheidungen der Familienrichter“, Mainpost 25.08.2015:

…“Niemand will die Bindung des Kindes an die leiblichen Eltern zerstören – auch wenn die schwach ist. Niemand will aber auch riskieren, dass die Kinder körperlich oder vor allem psychisch schwer krank werden.
Das familienrichterliche „Tagesgeschäft“ jedoch sei mindestens genauso bedrückend wie Entscheidungen über die Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie, sagt Maximilian Gillich: „Nicht wenige Kinder werden im Prozess der Trennung oder Scheidung zwischen ihren Eltern zerrieben.“ Eltern sähen in diesem Moment nur den eigenen Schmerz wegen des Verlassenwerdens, nur die eigene Wut auf den Partner. Das Kind verlieren sie aus dem Blick.

Nicht selten leiden Kinder so stark unter dem „Krieg“ sich trennender Eltern, dass sie traumatisiert werden. Hier ist dann auch eine Grenze erreicht, wo eine Gefährdung des Kindeswohls in Erwägung gezogen werden müsse, betont Antje Treu. Obwohl es keine Vernachlässigung oder Verwahrlosung, keinen Missbrauch und keine körperliche oder seelische Misshandlung gibt. Und obwohl die Eltern gut betucht und sozial angesehen sind. Doch Kinder in aggressiv ausgetragenen Trennungssituationen leiden oft immens

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Die-schweren-Entscheidungen-der-Familienrichter;art735,8882525

Die Richter blenden hier folgendes gezielt und mit Vorsatz aus, um die eigene Rolle, Verantwortung und Schuld abzuwehren und sich öffentlich einen Freibrief auszustellen, indem die Eltern und deren Konflikt nahezu beliebig als Kindeswohlgefährdung phantasiert werden:

– die Kindeswohlgefährdung besteht insbesondere in der die Familiengerichtsverfahren regelhaft parallel begleitenden ideologischen (rollenzuweisenden) Kriminalisierung, Ausgrenzung, Pathologisierung und Entrechtung von Vätern, die durch Staatsanwälte/Polizei/Frauennetzwerke und Familiengericht selbst befördert, beworben und zirkelschlüssig missbraucht wird, um – wie im Fall des Unterzeichners – dem Mann und Vater beliebig faktenschaffend die Rolle eines „Aggressors“ zuzuweisen, die man nach Belieben gewichten kann.

– die Faktenschaffung durch Verweigerung zeitnahen Tätigwerdens bei Antrag ans Gericht, 2 F 5/04 etc. – sodann als „Kontinuitätsprinzip“ missbraucht, um zirkelschlüssig weitere Bindungszerstörung zu betreiben.

– die im Bericht zitierte Beschuldigte Antje Treu benötigte 2004 (Kind drei Monate alt) acht Monate für einen ersten Verhandlungstermin. 2012 zerstörte sie einen bestehenden Vater-Kind-Kontakt, indem sie über drei Jahre einen vollstreckbaren sog. Umgangsbeschluss, 5 F 1403/09 missachtete und der Mutter des Kindes bereits beim geringsten Anlass gewährte, das Verfahren zu unterlaufen. Zielsetzung war hierbei erkennbar nicht das Wohl des Kindes sondern die Unlust der Kindsmutter, sich Verantwortung zu stellen, wozu § 1684 BGB verpflichtet u.a., auf welchen Treu in Beschlüssen verwies, die Verletzung des Kindeswohls durch das Verhalten der Mutter des Kindes benennend.

Auf die vorliegende Dokumentation der Vorgänge bei der Polizeibehörde wird verwiesen.

Zeugnis:
POK‘in Schiemenz
, Polizeibehörde, Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Seit 31.12.2017 sind Kontaktanbahnungen und Umgangsvereinbarungen zu veranlassen und beantragt, die Kindesentziehung durch die Mutter des Kindes, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, ist mit geeigneten Maßnahmen zu beenden, dies ebenfalls beantragt.
Die Anträge des Vaters werden durch den befangenen Richter Böhm unter offenkundiger Rechtsbeugung seit 2017 weder beschieden noch beantwortet.

Für einen für den August 2018 festgesetzten Termin, der von Böhm offenkundig gezielt in den Ferienzeitraum gelegt wurde, wurde erwartbar durch die Kindsmutter eine Verlegung beantragt.

Hierauf wurde der Termin von Böhm aufgehoben.
Seither wird wieder unter massiver Kindeswohlverletzung, Traumatisierung und Provokation gegen meine Person als Vater jede Tätigkeit verweigert.

Es ist jedem vernünftig denkenden Menschen offenkundig, dass die Kindesentziehung mit jedem weiteren Fortlauf der Kindesentziehung zunehmend irreversibel das Kindeswohl verletzt und die Bindungszerstörung manifestiert, Schädigungen potenziert.

Die Justizbehörden Würzburg missbrauchen zirkelschlüssig die von der Justiz verschuldeten Schädigungen, um so – mit allen Mitteln, auch zum Preis von Menschenleben – eine Verfahrensbeendigung zu provozieren.

Die diesbezüglich dokumentierte Strategie des Familiengerichts besteht nach eigener Erfahrung seit 2003 darin, Reaktionen ausgegrenzter Väter durch Auflaufenlassen und Manifestation von Bindungszerstörung und Trauma hieraus zu provozieren und das Vollversagen des Familiengerichts infolge durch strafrechtliche Maßnahmen gegen die als Kriminelle, Aggressoren oder auch als psychisch gestört dargestellten Väter zu verdecken.

Die Lebenswirklichkeit, Wahrheitspflicht und Faktenlage ist diesbezüglich völlig irrelevant, da es der Justizbehörde Würzburg – siehe Presse – lediglich darum geht, nach außen ein Bild zu erzeugen, dass das eigene Vollversagen und die Gleichgültigkeit gegenüber den Werten, Rechten und dem Leid von Rechtsuchenden werbewirksam zu verdrängen und schönzureden.

Die Abwehrstrategien zwecks Verdeckung von Fehlern, die Fehlerresistenz und Arroganz der Verantwortlichen hierbei wird infolge detailliert zu thematisieren sein.

2.
Die Justizbehörden Würzburg, die wie dargelegt, offenkundig ein gestörtes Verhältnis zu den Grund- und Elternrechten von Vätern und zum Kindeswohl haben, sind seit Dezember 2003 örtlich und sachlich zuständig durch den Unterzeichner um Hilfe und Vermittlung ersucht, beginnend Verfahren 2 F 5/04.

Seither gelang es der Kindsmutter im Rahmen einer fiktiven Opferrolle, durch verschiedene gerichtliche und ungerechtfertigte Maßnahmen

– beliebige Strafanzeigen

– beliebige Anträge auf zivilrechtliche Verfügung

– Befangenheitsantrag gegen Familiengericht

– Eskalation mithilfe sog. Rechtsvertreter (der Beschuldigte Auffermann ist u.a. wegen dringenden Tatverdachts auf Vergewaltigung zur Anzeige gebracht, wie dem Familiengericht mitgeteilt, infolge weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung der Staatsanwaltschaft Würzburg).

– Abtauchen zwecks Verhinderung Umgangsbeschluss

die Bindung zwischen Vater und Kind zu unterbinden und rechtswidrig zu vereiteln.

Dies unter Begehung eigener Straftaten

– mehrfache falsche Eidesstattliche Versicherung

– mehrfacher Prozessbetrug

– seit Oktober 2012 eine Kindesentführung mittels Entziehung des Kindes an unbekannten Ort, zwecks Vereitelung des bestehenden sog. Umgangsbeschlusses etc., 5 F 1403/09.

Das Gericht verweigert hier jedwede Gegenmaßnahme, geeignete Maßnahmen sowohl zum Erhalt / Aufbau des Vater-Kind-Kontaktes als auch Mittel, um das rechtswidrige und auf eigene Entlastung abzielende Verhalten der Volljuristin und Mutter des Kindes zu beenden.

Dies stellt eine Kindeswohlverletzung dar, durch das Gericht.

Das Motiv ist in obigem Pressebericht insoweit herauszulesen: Konflikte werden insoweit durch das Gericht als größere Gefahr für das Kindeswohl fabuliert als die irreversible Entfremdung und Zerstörung der Bindung zum Vater.

Dies macht die Justiz hier selbst zu einer Kindeswohlgefahr, da die Schlichtung, die Sanktionierung von Umgangsboykott, Kindesentzug und die Gleichbehandlung von Vätern und Müttern eine ungleich höher gerichtliche Tätigkeit und höhere Anforderungen an diese stellt, als die einfache Ausgrenzung eines Elternteils mit der erkennbar lebensfremden Vorgabe, dies würde den Konflikt entlasten und somit dem Kindeswohl quasi über drei Ecken nützlich sein.

Dem Gericht ist bekannt, welche lebenslangen und irreversiblen Folgen und Schädigungen durch Verlusttraumata, Entfremdung von Elternteil, Vaterlosigkeit etc. für die Kinder entstehen.

Klicke, um auf KiMissDatenbericht2016.pdf zuzugreifen

Dies blendet das Gericht, insbesondere hier der befangene Richter Böhm mit Vorsatz aus.

Kampagne der Bundesregierung (ernsthaft)

Ebenfalls ausgeblendet wird die unverhohlen durch die Kindsmutter geäußerte Zielsetzung, die Bindung zwischen Vater und Kind dauerhaft und weiter zu zerstören.

Auf die sog. Anträge des Beschuldigten Rotter, krimineller Rechtsvertreter (fortsetzter Prozessbetrug, u.a. 30 C 727/17, Amtsgericht Würzburg) diesbezüglich wird beweisrechtlich verwiesen.

Um die Bindung zwischen Vater und Kind herzustellen und im Sinne des Kindeswohls zu retten, ist insoweit ein milderes Mittel als die Entziehung des Sorgerechts für die Mutter des Kindes (möglicherweise zeitlich begrenzt, sobald die Bindung hergestellt ist) wegen fortgesetztem Missbrauch nicht erfolgversprechend.

Neben der Entziehung des Sorgerechts für die Volljuristin auf Grundlage des gezeigten Verhaltens seit insbesondere 2012 wird die Übergabe des Sorgerechts für den Unterzeichner als Vater beantragt.
Weiteres Unterlassen wird als Vorsatz des Gerichts gewertet, weitere Schäden und Kindeswohlverletzung zu begehen.

Der Unterzeichner ist unbescholtener ehemaliger Polizeibeamter. Momentan betreut er 15 Klienten mit Behinderung und absolviert eine Fortbildung zum Heilerziehungspfleger.

Eine wie auch immer geartete und durch das Gericht weiter behauptete fiktive Kindeswohlgefährdung durch den Unterzeichner ist nicht vorliegend.

Diese Behauptungen sind durchweg als Schutzbehauptungen der Kindsmutter, deren sog. Rechtsvertreter sowie des rechtsfern ideologisch agierenden Gerichts anzusehen.

Die beliebig durch die Beschuldigten vorgebrachten Behauptungen dienen seit Jahren erkennbar ausschließlich der Verdeckung und Vertuschung der Verbrechen im Amt, der Fehler und Versäumnisse der Justiz selbst, die zum Teil unverhohlen (Staatsanwaltschaft) parteiisch zugunsten von Frauen agieren, Straftaten von diesen decken und im Gegenteil die Kindsmutter hier explizit aufforderten und motivierten, unter falscher Verdächtigung Strafanzeigen zu erstatten und das gemeinsame Kind zu entziehen.

All das ist dokumentiert und ergibt sich aus der Gesamtaktenlage. Seit 2003 hat die Justizbehörde insgesamt, trotz massivster Anstrengung, dem Unterzeichner als Vater keinerlei Gewaltpotential, keiner strafrechtlich relevantes Verhalten oder sonstige „Untauglichkeit“ als Vater nachweisen können.

Dies wurde im Gegenteil, wie dokumentiert, immer dann fabulierend vorgetragen, sobald das Gericht mit dem Entziehen der Mutter/der Verweigerung zu Kommunikation und Kooperation etc. überfordert war.

Die Kindsmutter, Kerstin Neubert, kann seit erster Antragstellung im Dezember 2003, völlig unbehelligt jedwede Maßnahme unterlaufen, sich nach Belieben und persönlicher Lust/Unlust entziehen.

Das Zeitfenster für die Verantwortlichen, die Schädigungen noch auf dem Rechtsweg wahrheitsgemäß einzuräumen, aufzuklären und durch geeignete Maßnahmen, die tatsächlich im Sinne des Kindeswohls liegen, wie beantragt, zu beenden, wird sich infolge schließen.

Die Justizbehörden Würzburg werden sodann erklären dürfen, wie es zu den Zerstörungen und Traumata gegen den Vater und die Tochter zugunsten einer Volljuristin hier kam und weshalb man sich bis zuletzt geweigert hat, die Fakten, das Kindeswohl und die Lebenswirklichkeit wahrzunehmen und entsprechend von Amts wegen einzuschreiten.

Auf Nichtwissen werden sich die Beschuldigten sodann – wie im Missbrauchsskandal in Stauffen etc. – nicht berufen können.

Es handelt sich beim Justizskandal und der Zerstörung der Vaterschaft des Unterzeichners hier nicht um einen Einzelfall. Das Versagen hier ist als strukturell anzusehen. Die Muster, Abwehrstrategien und Methoden, die immer wieder die gleichen Schädigungen hervorrufen, sind bekannt und oben geschildert.

Als weiteres Beispiel ist der Fall des Vaters (….) zu nennen, der aktuell Geschädigter und Opfer fortgesetzter Rechtsbeugungen durch das Oberlandesgericht Bamberg (Kammer mit Beteiligung der Beschuldigten Antje Treu) ist. Auch dieser Fall ist dem Innenausschuss des Landtages mitgeteilt.

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Klage auf Schadensersatz gegen Prof. Dr. Wittkowski, Würzburg, der der 14 Jahre andauernden Ausgrenzung und Entfremdung 2004 den Boden bereitete…

„Es bedeutet…., daß die Abwesenheit ihres Vaters für (Name des Kindes) bereits teilweise nachteilig gewirkt haben dürfte und daß die Auswirkungen erst langfristig zum Vorschein kommen werden.“

Aussage des Beklagten, Dezember 2004!

Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg 16.09.2017

Hiermit wird Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, gemäß dem Klageentwurf auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen
Prof. Dr. Joachim Wittkowski, Bremenweg 30, 97084 Würzburg

wegen vorsätzlicher Erstellung eines vorsätzlich Vater und Kind schädigenden nicht sachgerechten Sachverständigengutachtens und hieraus relevant kausaler Verletzung der Gesundheit des Klägers und dessen Kindes seit 2004 (§ 253 BGB) sowie vorsätzlicher traumatischer Verletzung der Grund- und Elternrechte des Klägers seit 14 Jahren.

Der Kontakt des Klägers zu seinem Kind wird, wie den verantwortlichen und originär zuständigen Justizbehörden Würzburg bekannt und wie in dieser Klage weiter ausgeführt, initiativ der Tat des Beklagten seit 14 Jahren anhaltend ergebnisorientiert zerstört.

Erst ab Mai 2010 fand eine notdürftige kindgerechte Kontakt- und Bindungsherstellung statt, die seit Juni 2012 unter ständigem ergebnisorientierten Hinweis von Tätern und Beklagten (sog. Fachanwältin Hitzlberger, Beweisvortrag zu Az. 73 O 1368/17) auf das sog. Sachverständigengutachten des Beklagten hier aus dem Jahr 2004 wieder zielgerichtet verhindert wird.

Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts wird gestellt.

Die Klage ist dem Beklagten zur Stellungnahme zuzusenden, § 118 ZPO.

Begründung:

1.
Der Kläger ist Vater eines im September 2003 geborenen Wunschkindes. Im Dezember 2003 erzwang die Kindsmutter, Volljuristin Kerstin Neubert, unter falscher Eidesstattlicher Versicherung nach dem Gewaltschutzgesetz ein sog. Kontaktverbot gegen den Kläger, das zur Zerstörung der Vaterschaft und der Existenz des Klägers bis heute führt.

Die Gefahr solchen Missbrauchs des Gewaltschutzgesetzes und solcher Folgen für Väter und Kinder wie hier vorliegend, wurden bereits vor Erlass von dem Kriminologen Prof. Dr. Bock benannt.

Beweis:

Klicke, um auf Michael_Bock_-_Gutachten_zum_Wohnungszuweisungsgesetz.pdf zuzugreifen

Hierbei behauptete die Kindsmutter und Volljuristin, der Kläger, der ihr „Ex-Freund“ sei, von dem sie schon lange getrennt sei, würde sie belästigen und bedrohen und sie befürchte aufgrund des Kindes weitere solche vorgebliche Schädigung.

Gemäß dem Gewaltschutzgesetz und dessen Intentionen genügt hierfür die Glaubhaftmachung einer weiblichen Antragstellerin. Im Gerichtsbezirk Würzburg werden Frauen in öffentlichen Veranstaltungen und durch ideologisch-parteiische Netzwerke zu solchen Antragstellungen und Anzeigen aufgeordert und ermutigt. Die Fehlentscheidung des Gerichts gegen den Kläger als Vater und ehemaligen Polizeibeamten wird bis heute gemäß der Praxis der bayerischen Justiz vertuscht und unter offenkundiger Rechtsbeugung gedeckt.

Eine wie auch immer geartete Trennung war gegenüber dem Kläger bis zu diesem Zeitpunkt weder kommuniziert noch sonst vermittelt. Im Gegenteil war bis zu diesem Zeitpunkt von der Kindsmutter beweisrechtlich eine Heirat, Familienplanung mit zwei Kindern und auch wirtschaftliche Verwantwortungsgemeinschaft kommuniziert, so dass der Kläger zuvor erheblich in Vorleistung trat.

Seit Erlass der Verfügung am 12.03.2003 verweigert die Kindsmutter die Kommunikation mit dem Kläger und entzieht diesem das Kind. Erst 2010 wurde durch das Familiengericht wöchentliche Kontakte und ein Bindungsaufbau zwischen Vater und Kind durchgesetzt.
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Seit Juni 2012 werden diese wieder verweigert, seit Oktober 2012 ist die Kindsmutter zum Zweck der Vereitelung jedweden Vater-Kind-Kontaktes untergetaucht, was faktisch eine Kindesentführung darstellt.

Die Kindsmutter wurde beginnend 2003/2004 durch die Justizbehörden, sachfremd agierende Erfüllungsgehilfen und ideologisch vorverurteilende Täter in ihrem Handeln bestärkt und ermutigt.

Von der örtlichen Staatsanwaltschaft, Polizei und insbesondere ihrem eigenen Vater, Willy Neubert, der sich beginnend des Konfliktes als Ersatzvater für das Kind des Klägers in dessen Leben hineinwanzte, wurde die Beklagte nicht nur zu Kindesentfremdung und Ausgrenzung ermutigt sondern eine Dämonisierung und Ausgrenzung des Klägers sowohl von den Behörden als auch dem Zeugen Neubert eigeninitiativ und proaktiv ergebnisorientiert und bösartig destruktiv weiter eskaliert.

In persönlichem Schreiben vom 12.03.2012 an den Direktor des Amtsgerichts behauptete der Zeuge Willy Neubert zwecks Vereitelung des zu diesem Zeitpunkt stattfindenden Vater-Kind-Kontaktes u.a. wie folgt:

„Ich halte Herrn Deeg nach wie vor für krank und befürchte derzeit eine eskalierende Entwicklung. Herr Deeg hat meines Erachtens zwei Gesichter, was allerdings nur sehr schwer zu durchschauen ist.“

Beweis:

Anlage 1

Schreiben des Willy Neubert an AG-Direktor Stockmann, 12.03.2012, Az. 002 F 1462/11

Auch die Zielsetzung des Zeugen wird offenkundig:

„Die gerichtliche Tendenz scheint derzeit dahin zu gehen, dass dem von Herrn Deeg seit der Trennung meiner Tochter von ihm bereits unzählig vorgebrachten Ansinnen auf Mediation, Therapie meiner Tochter etc. nachgekommen wird und dies in vollständiger Abkehr von etlichen in der Vergangenheit hierzu bereits geführter Gerichtsverfahren und anders lautender Beschlüsse. Am 20.12.2011 hat das Familiengericht entschieden, dass Herr Deeg und Frau Neubert (sic) ein gemeinsames Beratungsgespräch bei Frau Schmelter (gerichtsnahe Beratungsstelle) führen sollen. Frau Treu hat dieses Vorgehen damit begründet, dass die Vergangenheit außen vor zu bleiben und eine Kommunikation zwischen den Eltern stattzufinden habe.“…..

„Meine Tochter ist psychisch nicht in der Lage, sich auf ein Gespräch mit Herrn Deeg einzulassen.“

Beweis:

Anlage 1

Schreiben des Willy Neubert an AG-Direktor Stockmann, 12.03.2012, Az. 002 F 1462/11
Schreiben Willy Neubert an Direktor des Amtsgericht Würzburg, 12.03.2012: zwei Monate vor Beginn Umgangsboykott

Es ist für jeden vernünftig denkenden Menschen unschwer erkennbar, dass der Zeuge Neubert bei dieser seit 14 Jahren andauernden Lebenszerstörung, Zerstörung der Vaterschaft des Klägers und Zerstörung der Bindung des Kindes zum Vater eine tragende und initiative destruktive Rolle spielt. Dies gilt ebenso für die Eskalationen, die weitere Fortführung, so dass anstatt Konfliktlösung und Kommunikation eine zweckmäßige und dauernde Aufrechterhaltung und Etikettierung von „Hochkonflikthaftigkeit“ möglich ist, die dem Interesse des Zeugen entspricht.

Der Zeuge Willy Neubert betreibt hier erkennbar einen psychischen Missbrauch seiner eigenen Tochter, die er als fast 50-Jährige Volljuristin vor Gesprächen und Elternberatung „beschützen“ will.

Der Zeuge Willy Neubert betreibt hier ebenso erkennbar eine gegen den Kläger gerichtete Instrumentalisierung und Manipulation des gemeinsamen Kindes, das als psychische Kindesmisshandlung zu werten ist.

Seine erklärten Ziele erreicht der Zeuge seit 2003 unter intriganter und sich durch Verschlagenheit auszeichnenden Diffamierung, Beleidigung und Entwertung des Klägers bei Entscheidungsträgern und Amtspersonen wie dem Beklagten hier.

2.
Nachdem das Familiengericht Würzburg auf Antrag des Vaters nach Zustellung der mittels falscher Eidesstattlichen Versicherung (durch das Zivilgericht Würzburg) erlassenen Verfügung mit Datum vom 27.12.2003 um Hilfe und Vermittlung ersucht wurde, erfolgte zunächst keine Reaktion.

Erst mit Datum vom 20.07.2004 wurde eine mündliche Verhandlung in Sachbearbeitung der Richterin Treu für den 13.08.2004 veranlasst. Während dieser Zeit wurde eine Kindesentfremdung und Ausgrenzung manifestiert, der Boden für die dauerhafte Zerstörung der Bindung bereitet.

Beweis:

Anlage 2

Schreiben des Gerichts, Az. 2 F 5/04
Erste Reaktion Treu: Termin nach ACHT Monaten / Verfahrenspfleger bestellt nach 16 Monaten!

Nach dieser mündlichen Verhandlung wurde der Beklagte als Sachverständiger mit einem Gutachten betraut, bei weiterer Zerstörung des Vater-Kind-Kontaktes.

3.
Der Beklagte erstattete mit Datum vom 17.12.2004 ein sog. Gutachten in der „Familiensache Deeg ./. Neubert“, Az. 2. F 5/04.

Der Beklagte verschwieg hierbei die Tatsache, dass er von dem Zeugen Willy Neubert bereits vor Erstattung des Gutachtens unmittelbar nach Bekanntwerden des Gutachtenauftrages wiederholt kontaktiert wurde und der Zeuge hierbei auf den Sachverständigen in dem auch in Schreiben an den Direktor des Amtsgerichts offengelegten Duktus auf den Sachverständigen einwirkte.

Zeugnis:

Willy Neubert, Frühlingstraße 29, 97076 Würzburg

Der Zeuge ist zu vereidigen.

Obwohl der Beklagte infolge feststellte, dass bereits durch die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstattung erfolgte Bindungszerstörung und Kontaktverlust von einem Jahr Schäden beim Kind entstanden sind und der Vater aufgrund der Entfremdung traumatisiert ist, erstattete er infolge ein im Sinne des Zeugen liegendes Gefälligkeits- bzw. ein bizarres Fehlgutachten:

Der Beklagte stellt zweifelsfrei unter Berufung auf Stand der Bindungsforschung fest:

„Es bedeutet…., daß die Abwesenheit ihres Vaters für (Name des Kindes) bereits teilweise nachteilig gewirkt haben dürfte und daß die Auswirkungen erst langfristig zum Vorschein kommen werden.“

Beweis:

Anlage 3

Auszug aus Gutachten des Beklagten vom 17.12.2004, Seite 96
Familienrechtliches Gutachten, 2004 (Auszüge)

Der Beklagte empfiehlt infolge die Ausgrenzung und den Kontaktabbruch zum Vater, damit die Kindsmutter ihre Ruhe habe. Dies im Sinne der Kindsmutter und des Zeugen Neubert, der sich fortan als Ersatzvater darstellt, die Ausgrenzung und Dämonisierung des Klägers als Vater gezielt und intrigant vorantreibt und manifestiert und so die Lebenszerstörung und Zerstörung der Vater-Kind-Bindung mit allen Folgeschäden ergebnisorientiert herbeiführt, 14 Jahre andauernd.

Die unprofessionellen, absurden und vorsätzlich lebensfremden, persönlich motivierten Darstellungen und Übertragungen des Beklagten in Form projektiver Schuld- und Täterzuweisung an den Vater sowie offenkundiger Übertragung von Beschützerinstinkten auf das vorgebliche Opfer, die Mutter ermöglichten die bis heute andauernde Kindesentziehung, die Traumatisierung des Vaters und die Bindungsschädigung des Kindes und waren weichenstellend.

Der Kläger ist Professor und Mediziner im Fachbereich, so dass hier von Tatvorsatz auszugehen ist.

Als fachlich versierter habilitierter und promovierter Sachverständiger war ihm bewusst und entsprach es seinem Vorsatz, durch weitere Empfehlung zur Ausgrenzung des Vaters im Sinne des unmittelbaren Bezugsumfeldes des Kindes – der Kindsmutter und dem Zeugen Neubert, der sich als Ersatzvater und Beschützer gegen die „Bedrohung“ Vater darstellte – eine dauerhafte Ausgrenzung, Dämonisierung und Entwertung des Vaters und eine Eskalation und dauerhafte Entfremdung zu Lasten des Kindes herbeizuführen, wie sie nun seit 14 Jahren und mit irreversiblen Schädigungen vorliegt.

4.
Die Kindsmutter nutzt die Darstellungen und die Empfehlung des Beklagten bis zum heutigen Tag zur Kommunikationsverweigerung, zur Aufrechterhaltung und Eskalation der Konflikte, zur Entwertung und weiteren Ausgrenzung des Klägers. Dies unter weiterer Schädigung des Kindes.

Der Beklagte eröffnete desweiteren den Weg für eine Pathologisierung des Klägers, indem er bereits hier beginnt, die Versuche des Klägers als Vater, den Konflikt zu beenden, den Kontakt zu seinem Kind zu erhalten und eine Bindungsschädigung seines Kindes zu verhindern, in die Nähe pathologischer Verhaltensweisen rückt.

Aufgrund der tragenden und initiativen Rolle des fachkundigen und sich als Sachverständiger andienenden Beklagten bei der seit 14 Jahren unter Grundrechtsverletzungen erfolgten Schädigung des Klägers als auch seines Kindes in vollem Wissen um diese Schädigung und somit mit Vorsatz, ist im Rahmen der Generalprävention der Schadensersatz und das Schmerzensgeld in dieser Höhe angemessen.

Beweis:

Anlage 3

Auszug aus Gutachten des Beklagten vom 17.12.2004, Seite 96

Martin Deeg,

Polizeibeamter a.D.

Beschwerde an EGMR: Die deutsche Justiz treibt Väter in Kriminalität und Suizid – asozial entfremdende Kindsmutter durch verbrecherische Justiz weiter befördert!

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Im Sommer 2003 wurde ich Vater eines Kindes, 34 Jahre alt.

Im Dezember 2003 ging die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert, zum Zivilgericht Würzburg und fabuliert davon, ich sei ihr „Ex-Freund“, der sie „bedroht“ und „belästigt“….sie ein „Opfer“.

Die Fakten sind mittlerweile bekannt: sie wollte nur das Kind! (Und „einen anderen Partner“, evtl….)

Seither wurde durch Verbrechen und Rechtsverweigerung der Würzburger Justiz nicht nur meine Vaterschaft sondern meine gesamte Existenz zersört!

Dort tut man weiter so, als sei das „normal“….

Auf diesen Beschluss des Familiengerichts – am Mittwoch erhalten nach drei Jahren Verschleppung – mit dem dem KINDESRAUB und Verbrechen der Kindsmutter weiter Vorschub geleistet wird, mein Suizid provoziert wird, habe ich mich nun an den Europäischen Gerichtshof gewandt:

Umgangsboykott und Kindesentführung: sog. Richterin Treu beauftragt nach drei Jahren „Umgangspflegschaft“, Az. 2 F 957/12

An den

Kanzler des

Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Europarat

F – 67075 Strasbourg – Cedex

Frankreich

Beschwerde 1033/12

Die Straftaten im Amt, die Rechtsverweigerungen und willkürlichen Maßnahmen gegen mich als Vater sind Inhalt u.a. der Beschwerde 1033/12.

Dieses Schreiben erfolgt weiter zur Kenntnis, um den rechtsfreien Raum und die massiven Folgeschäden zu dokumentieren, die deutsche Provinzgerichte unter klarer Verletzung von EMRK und korrigierenden Reformen permanent weiter verschulden!

Insbesondere wird auf die vorsätzliche Schaffung von irreversiblen Schäden und unkorrigierbaren Fakten durch Verschleppung, rechtsfremde Entscheidungen unter selbstentschuldende Unredlichkeit der Richter und Amtspersonen verwiesen.

Suizide und affektive Tötungsdelikte durch so geschädigte und über Jahre beliebig ausgegrenzte Väter werden von den Gerichten und Behörden in Kauf genommen.

Der Rechtsfrieden ist anhaltend gestört, da deutsche Väter bereits in einer Vielzahl resignieren und sich unter Verlust der Vaterperson für die Kinder mangels Erfolgsaussicht gar nicht mehr an Gerichte wenden, die lediglich als verlängerter Arm asozial ausgrenzender alleinsorgeberechtigter Kindsmütter wahrgenommen werden.

Staatsanwaltschaften und Polizei fungieren als Erfüllungsgehilfen der Kindmütter, indem sie auf niederstem Niveau sinnfreie Kriminalisierungen bis hin zu schweren Pathologisierungen gegen zuvor unbescholtene Männer erreichen. Die Dummheit und Gleichgültigkeit deutscher Provinz-Staatsanwälte diesbezüglich ist atemberaubend und scheint grenzenlos.

Als unmittelbare Beschwerde zu Az. 2 F 957/12 auf Beschluss an

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg

Hiermit wird Beschwerde eingereicht gegen den sog. Beschluss der Richterin Treu vom Juli 2015.

Anträge:
Gegen die Bestellung der Umgangspflegerin Frau Baur-Alletsee ist insoweit nichts einzuwenden, da eine Bestellung diesbezüglich bereits vor Jahren hätte zwingend erfolgen müssen und die Richterin diesbezüglich willkürliche Verschleppung verschuldet.

Es wird weiter beantragt, sofortige Zwangsmaßnahmen (Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro pro ausgefallenem Termin, Rechtsprechung EGMR vom 15.01.2015, Kuppinger./.Deutschland) gegen die Kindsmutter zu veranlassen, damit diese den Kontakt zwischen Vater und 11-jährigem Kind nicht weiter unterbindet, steuert und bestätigend hervorruft.

Das gemeinsame Sorgerecht wahlweise der Entzug des Sorgerechts für die Kindsmutter ist anzudrohen bzw. durchzusetzen, um somit endlich eine rechtliche Gleichheit der Eltern zu schaffen und den fortgesetzten Missbrauch der Kindsmutter durch Alleinsorge zu beenden und auch als solchen zu identifizieren. Es geht angesichts der Vielzahl des Missbrauchs der Justiz in Deutschland durch Mütter/Alleinsorgeberechtigte auch um Generalprävention und Anerkennung eines Unrechts als UNRECHT! Dieses Signal ist auch für das Kind bedeutend!

Kontakte und Treffen zum Kind sind sofort durchzusetzen, da eine Vater-Kind-Bindung NUR durch Interaktion gefestigt werden kann, Irritationen und das von der Kindsmutter und deren Vater Willy Neubert verschuldete und geschürte Feindbild nur durch persönliches Erleben des Vaters korrigiert und behoben werden können!

Der Beschluss vom 09.04.2010, der seit Juni 2012 (!) ungehindert missachtet wird, lautet wie folgt:

Az. 005 F 1403/09, Familiengericht Würzburg:

„Dem Antragsteller steht das Recht zum Umgang mit seinem Kind (anonymisiert) zu und zwar jeden Freitag in der Zeit von 15.00 – 17.00 Uhr.“

Während der sog. „Umgänge“ wurden die Kontakte ausgeweitet und auf Wunsch der Kindsmutter zeitlich verschoben, so dass diese – bis zur Verweigerung ab Juni 2012 – jeweils Freitags von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr stattfanden.

Beweis:
Beschluss des Familiengerichts Würzburg, Richterin Sommer, Az. 005 F 1403/09.
Protokoll AG Würzburg/konkrete “Umgangsregelung”, 09.04.2010

Im Juli 2015 nun schreibt die Richterin Treu, Amtsgericht Würzburg, nach mehrjähriger Untätigkeit wie folgt:

„Die Eltern hatten sich in dem vom Vater eingeleiteten Sorgerechtsverfahren 2 F 1462/11 in dem Termin vom 20.12.2011 darauf geeinigt, gemeinsame Gespräche bei Frau Schmelter von der gerichtsnahen Beratung beim Amtsgericht Würzburg zu führen. Die Mutter hatte dann zunächst mitteilen lassen, dass sie sich erst mit psychologischer Hilfestellung auf die Termine vorbereiten wollte, woraufhin ihr nachgelassen wurde, zunächst Einzelgespräche mit der Beraterin zu führen. Der Vater hatte sich daraufhin mit anfänglichen Einzelgesprächen einverstanden erklärt, die er auch führte. Die Mutter hat in der Folgezeit auch keine Einzelgespräche geführt.

Die Richterin unterschlägt hierbei, dass die Kindsmutter bereits 2013 mitteilte, dass sie keinerlei therapeutische Gespräche führt, da sämtliche Probleme ja in der Person des Vaters gründen.

Bereits im März 2012 wurde offenkundig, worum es der Kindsmutter geht: mit Mandatierung der sog. Rechtsanwältin Dr. Gabriele Hitzelberger von der Würzburger Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann wurden zielgerichtete hetzerische, beleidigende und entwertende Ergüsse gegen meine Person als Vater über das Gericht ausgegossen, die erkennbar das ziel hatten, jedweden kontakt zwischen Vater und Kind zu verhindern, jedwede Kommunikation dauerhaft zu verhindern und mit dem Kind abzutauchen (was im Oktober 2012 eintrat, als die Kindsmutter verschwand, die angegebene Adresse Marienplatz 1, 97070 Würzburg ist eine bloße Scheinadresse zu diesem Zweck, an der die Kindsmutter weder wohnt noch arbeitet).

Zu diesem Zeitpunkt verweigerte die Kindsmutter auch die Teilnahme an Besprechungen des Kinderschutzbundes/Jugendamtes sowie zur Beraterin Frau Schmelter, die sie offenkundig nicht manipulieren und um den Finger wickeln kann (Foto Mitte):

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Von einer „Weigerungshaltung“ des Kindes am Kontakt zu seinem Vater war hier nichts erkennbar, dies wurde erst zwei Monate später zielgerichtet angeführt, um weiter die Kindsmutter zu entlasten.

Die vorsätzliche Unredlichkeit der Richterin diesbezüglich legt insgesamt eine Entfernung aus dem Amt nahe.

Richterin Treu weiter, Juli 2015:

…“Der Vater teilte dem Gericht mit Schreiben vom 09.06.2012 in dem Verfahren 2 F 1462/11 mit, dass der Umgangstermin vom 01.06.2012 wegen Verhinderung der Begleiterin ausgefallen sei und die Mutter sich geweigert habe, dem am 31.05.2012 möglichen Ersatztermin zuzustimmen, ferner dass er am 08.06.2012 niemand zum Umgang erschienen sei, da (sein Kind) – wie ihm auf Nachfrage mitgeteilt worden sei – sich geweigert habe, zu dem Treffen zu kommen. Auslöser für die Weigerung war ein Vorfall bei dem Umgang am 25.05.2012, bei dem der Vater (sein Kind) angebrüllt hatte, weil dieses ihm untersagen wollte, seinen Hund zu streicheln.“…

In Beschluss vom 20.12.2012 (!) schreibt Treu noch:

…..“Frau Kleylein Gerlich bestätigt die Einschätzung von Herrn Wegmann, dass die Entwicklung beim (Kind)…fatal ist, wenn es väterliche Anteile an sich bemerkt oder zuordnet und ablehnt und dass das auch aus ihrer Sicht nur über einen Kontakt aufgelöst werden könne. Sie gibt an, dass sie bisher nur zum Vater einen Kontakt herstellen konnte. Der nächste Schritt wäre, den Kontakt zur Mutter und zum Kind herzustellen.”

Statt nun also diesen Konflikt und dieses „Erschrecken“ des Kindes nach 94 positiv verlaufenen Treffen wie erkanntermaßen aufgrund der fatalen Folgewirkung durch Verschleppung mittels durchgesetzter Kontakte sofort aufzulösen, wird das Verfahren von der Richterin und allen anderen Beteilgten um drei Jahre verschleppt!

Die Schädigung wird vorsätzlich und im Sinne der ausgrenzenden Mutter potenziert und zwar nicht nur für das Kind sondern auch für meine Person als Vater!

(Auch ein Suizid oder der Mord an bayerischen Juristen schädigt das Kindeswohl – diese Folgen werden offenkundig mit Kalkül durch Verschleppung als „Ende“ sämtlicher Verfahren erwogen.

Die Benennung von solchen schlichten Fakten, die in vergleichbaren Verfahren immer wieder auftreten (Umgangsboykott/Missbrauch Gewaltschutzgesetz – Tötungsdelikte), wird vorrangig von bayerischen CSU- Juristen zur Kriminalisierung und Repression missbraucht).

Richterin Treu weiter, Juli 2015 / sog, Gutachten Behrend:

….“Mit Beschluss vom 20.06.2012 wurde für (das Kind) ein Verfahrensbeistand bestellt. In dem Verfahren 2 F 1869/12 wurde mit Beschluss vom 28.11.2012 im Wege der einstweiligen Anordnung eine Umgangspflegschaft angeordnet. Die Umgangpflegerin Meike Kleylein-Gerlich sollte den Umgang mangels Mitwirkung der Mutter wieder in Gang bringen. Dies gelang nicht, da die Mutter sich verweigerte und zunächst geklärt wissen wollte, ob die vorbereiteten Treffen überhaupt zum Wohle des Kindes wären.“….

Hernach ergeht sich Treu – unter Ausblendung der kompletten Weigerungshaltung der Kindsmutter – in allgemeinen Darstellungen, die aber auch zeigen, wie derarten Verweigerungen und ungehinderter Einflussnahme auf ein minderjähriges Kind durch seine tagtäglich ihn umgebenden Bezugspersonen EGMR-konform zu begegnen ist:

„Wird der Umgang mit dem Vater von Seiten des Kindes (oder seiner Mutter) verweigert, sieht das Gesetz verschiedene Möglichkeiten vor dem zu begegnen, um den Kontakt wiederherzustellen. So das Gericht (erstmals oder abändernd) den Umgang regeln, begleiteten Umgang anordnen, eine Umgangspflegschaft einrichten oder auch den Umgang ausschließen.
Es kann gegenüber dem betreuenden Elternteil Anordnungen zur Erfüllung der Wohlverhaltenspflicht treffen und schließlich auch sorgerechtliche Maßnahmen ergreifen. Bei Vorliegen eines Umgangstitels können Vollstreckungsmaßnahmen erlassen werden. Welche Maßnahme zu treffen ist, hängt von der Schwere der Pflichtverletzung und ihren Folgen für das Kind ab, muss sich aber unter Beachtung des geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch an der zu treffenden Erfolgsprognose orientieren (vgl. Hausleiter, NRW Spezial 2007, 151). Das vorliegende Verfahren wurde deshalb eingeleitet, um unabhängig von den zahlreichen Anträgen des Vaters und der Verweigerungshaltung der Mutter eine vernünftige und dem Kindeswohl diensliche Lösung für (das Kind) zu finden“.

Schwerere Folgen als hier sind kaum vorstellbar!

Stattdessen beruft sich Treu nun im Juli 2015 auf ein völlig untaugliches Gutachten der Katharina Behrend, dass – unabhängig von den sofort durchzuführenden Umgangskontakten – im Dezember 2012 (!) in Auftrag gegeben wurde und im Oktober 2014 (!) vorgelegt wurde!

Behrends Darstellungen sind dort richtig, wo sie allgemeingültige Rückschlüsse betreffen, die jeder ziehen kann und ist völlig untauglich, unsachlich und gibt persönliche Annahmen wieder, wo es um den konkreten Sachverhalt oder gar „Lösungsorientierung“ geht.

Katharina Behrend ist offenkundig befangen, da sie anders als in anderen zur Kenntnis gelangten Fällen mit „hochstrittigen Eltern“ nicht einmal ein gemeinsames Elterngespräch durchführte und auch ganz andere Empfehlung abgibt:

So im Verfahren 31 F 123/13 für das Amtsgericht Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15, 69115/13.

Dieses Gutachten wurde im März 2015 von Behrend vorgelegt, nachdem das Gericht dieses im April 2014 in Auftrag gab – also nach zumindest 11 Monaten anstatt wie hier 22 Monaten. Behrend führte Gespräche mit beiden Eltern gemeinsam und auch mit Vater und Kindern gemeinsam!

U.a. wortgleich skizziert sie hier die „Hochkonflikthaftigkeit“ der Eltern:

Die Mutter missbrauche „Verfügungsgewalt durch Aussitzen“, sie betreibe wie Neubert auch eine Bindungsblockade“ / „schwache Bindungstoleranz mit Tendenz zur Bindungsblockade“.

Den Konflittyp für die Kinder identifiziert sie wie auch hier als „situative Konfliktmeidung (Typ 1)“.

Ganz anders die Empfehlung von Behrend hier – bei ebenfalls bestehendem Umgangsboykott:

„14-tägiger Rythmus Umgangskontakte, hälftige Teilung der Schulferien, Urlaubsreisen mit Vater, jeweils 2. Feiertag der Hohen Feste beim Vater“.

Das Gutachten liegt mir beweisrechtlich vor.

Das Vorgehen Behrend und auch die Empfehlungen ihrer Gutachten sind vor diesem Hintergrund als willkürlich und beliebig anzusehen.

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Im vorliegenden Fall traf sich Behrend einmal mit mir am 05. März 2013 und sagte zu, sich im April 2013 für das nächste Treffen wieder zu melden. Es stehe als nächstes das gemeinsame Gespräch der Eltern an. Erst im Juli 2013 erfuhr ich durch telefonische Nachfrage, dass Behrend dieses Verhalten offenbar normal findet!

Treu beruft sich nun im Juli 2015 auf dieses untaugliche Gutachten und teils absurde Aussagen, zur eigenen Entlastung und Vertuschung der Verschleppungen und Rechtsverweigerungen:

…“Sachverständig beraten sieht das Gericht derzeit keine Möglichkeit, (das Kind) zu einem Umgang mit dem Vater zu zwingen, weshalb auch Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Mutter, ungeachtet der Frage, ob die weiteren Vollstreckungsvoraussetzungen überhaupt vorleigen, ausscheiden. Die Sachverständige hat hierzu insbesondere ausgeführt, dass die umgangsverweigernde Haltung von (dem Kind) eine Reaktion auf das Spannungsfeld des Elternkonfliktes (sogen. Typ 1) und nicht Folge einer Instrumentalisierung durch die Mutter ist. (Das Kind) hat sich nicht abwertend oder feindselig geäußert und hat gegenüber der Sachverständigen auch nicht Bezug genommen auf fehlende Unterhaltszahlngen oder sonstige Kernthemen des mütterlichen Ärgers. (Das Kind) hat ablehnende Haltung mit dem Vorfall im Mai 2012 begründet, als es sich mit einem hohen Maß an Impulsivität und Aggressivität des Vaters konfrontiert sah, was es als hochgradig beängstigend erlebt hat.“

Die Darstellung des banalen Vorfalls, der 2012 sofort aufgelöst und durch Kommunikation und Kontakt zu klären gewesen wäre, nimmt bei Treu immer größere Wirkung ein:

….(Das Kind) hatte den Vater noch nie in dieser Weise erlebt, es gab unter anderem an, der Vater habe geschrieen, auch über die Mutter, er sei „total laut“ geworden und auch Tina (Anmerkung: Umgangsbegleiterin) habe ihn nicht beruhigen können. (Anm. von mir: diese heißt Tine! Sie wurde auch nie anders genannt!).“….

Die Helferinnen des Kinderschutzbundes wurden bis heute nie gehört, es besteht offenkundig keinerlei Interesse an der Kenntnis, wie die 94 Treffen zwischen Vater und Kind von 2010 bis Mai 2012 tatsächlich abliefen und welche Wirkung und Entlastung sie hatten, ehe die Kindsmutter das Kind erneute instrumentalisierte, um eigene Konflikte auszuleben.

Stattdessen beruft sich Treu auf die eskalierend beitragende Gutachterin Behrend, die jeweils ein Gespräch mit der Kindsmutter und mir und zwei Treffen mit dem Kind in einer Eisdiele hatte:

….“Das Gericht macht sich die Feststellungen der Sachverständigen in ihrem überzeugendne Gutachten zu eigen. Das Gutachten bestätigt die gerichtlichen Erfahrungen mit den beteiligten Eltern in diesem wie auch in zahlreichen anderen Verfahren.“…..

Treu weiter Juli 2015:

….„Die Hochstrittigkeit der Eltern und auch das Verhalten des Vaters, der beständig die Privatsphäre (des Kindes) und die seiner Mutter verletzt, indem er seine Auseinandersetzung mit der Mutter exzessiv unter Einstellung von Schriftsätzen und Aktenbestandteilen, wie z.B. das psychologische Gutachten des Sachveständige Prof. Wittkowski aus dem ersten Verfahren 2 F 5/04, offenen Briefen an den Arbeitgeber der Mutter, Fotos der Mutter und weiterer Personen, die in irgendeiner Weise mit seinem Fall befass waren, Strafanzeigen, gerichtlichen Protokollen und sonstigen Schriftstücke, die er in seiner Angelegenheit verfasst oder erhalten hat, in seinen Blog (www.martindeeg.wordpress.com) der Netzöffentlichkeit zugänglich macht, sprechen derzeit gegen einen Umgang gegen den ernst zu nehmenden Willen des Kindes.“

Treu blendet aus, dass dieser Blog überhaupt erst im September 2013 angefangen wurde und zwar als REAKTION auf die Verbrechen, die fortgesetzte und erneute Rechtsverweigerung und Kindesentfremdung.

EXKURS:

Es gibt auch eine völlig andere Lesart!!!!

…..“Berg besitzt zwei dicke Leitz-Ordner, die den juristischen Schriftverkehr im Streit um das Umgangsrecht enthalten. Er hebt sie auf für den Fall, daß sein Kind später einmal nachfragt. „Psychoanalytisch gesehen, haben Kinder auch das Gefühl, daß derjenige, der ohnmächtig diesem Treiben zusieht, sie im Stich läßt.“…..

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/scheidungsvaeter-ohne-rechte-im-namen-des-erzeugers-1208975.html

Die Persönlichkeitsrechte des Kindes werden nicht verletzt!

Dies ist als pure Schutzbehauptung der Richterin und der Gutachterin zu werten, deren Verhalten im Blog öffentlich gemacht wird.

Ausgeblendet wird auch, dass bei der Schwere der Schädigungen der Blog insbesondere auch eine Entlastung für mich als Justizopfer und eine Alternative zu Suizid und Rache an den Tätern im Amt ist.

Dessentwegen ist Öffentlichkeit ein Schutz gegen die Verbrecher im Amt, die nach wie vor bei der Justiz Würzburg/Bamberg im Amt sind und Amtsmissbrauch betreiben. (So veranlasste bzw. initiierte der Beschuldigte Lückemann infolge einer anonymen Drohung, die offenkundig per Mail beim OLG Bamberg unter offenkundigem Missbrauch meines Namens einging, bereits zwei Tage später eine alarmistische, sinnfreie und rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme. Einstellung erfolgte, Antrag auf Entschädigung ist gestellt).

Treu weiter, Juli 2015:

„Mit der nun bestellten Umgangspflegerin wurde in einem Vorgespräch geklärt, dass ihr die Möglichkeit eingeräumt werden soll, das Gesprächsintervall nach ihrer Einschätzung in einem flexibleren zeitlichen Rahmen zu gestalten, weshalb – insofern abweichend vom Gutachten und der Empfehlung des Verfahrensbeistandes – ein Rahmen von 6 Wochen bis 6 Monaten festgesetzt wird.

Die Mutter ist ferner gem. § 1686 BGB verpflichtet, dem Vater Auskunft über die persönlichen Verhältnisse (des Kindes) zu erteilten, da dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht…..

…Weiteres erscheint derzeit weder veranlasst noch zweckmäßig.“

Dies ist absurd und weitere moralische und rechtliche Bankrotterklärung einer seit 12 Jahren versagenden Justiz.

1.
Die Entfremdung und der Bindungsverlust zwischen mir und meinem Kind wird erkennbar manifestiert und zunehmend irreversibel.

2.
Suizidalität und Hass auf die Justiz wird erkennbar weiter befördert. Selbstjustiz und ein Abdrängen in die Kriminalität wird forciert.

3.
Die Verbrechen und Weigerungshaltung der Kindsmutter wird erkennbar weiter befördert und belohnt.

4.
Dem Kind wird anhand „Vorbild‘ der Mutter die Lebenslektion vermittelt, dass man sich nur lange genug asozial und konsequent Verantwortung entziehen, zu lügen und sich wegzugucken braucht, um zu bekommen was man will.

Insgesamt ist unfassbar, welches Maß von asozialen Rechtsverletzungen, Unfähigkeit und Verschleppung hier noch unter dem Etikett „Rechtsstaat“ firmiert.

Den Tätern scheint auch nicht bewusst zu sein, dass für Justizopfer wie hier nur die Alternative zwischen Anrufen der Gerichte oder Selbstjustiz/Rechtsverzicht besteht.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

Justiz Würzburg: Übergriffige Richter missachten EGMR-Rechtsprechung, Rechtsbeugung und Rechtsverweigerung gerichtlicher „Alltag“…..

(Und zwischendurch ein paar Impressionen von der Demonstration gegen TTIP in Stuttgart heute:)

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Unter Bezugnahme auf rechtskräftige Verurteilung der BRD durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im „Fall Kuppinger“ habe ich folgende Beschwerde auf weiteren rechtsbeugenden Beschluss der Würzburger Justiz eingereicht.

Der Vorsitzende Richter Peter Müller und die Richterin Ursula Fehn-Herrmann sind bereits wegen mehrfacher Rechtsbeugung zugunsten ihrer Richterkollegen sowie des Gerichtsgutachters Dr. Groß in diesem Justizskandal angezeigt.

Hier kopierten sie einfach aus einem vorherigen Beschluss ihre „Begründung“, um meine Klage rechtsbeugend im PKH-Verfahren zu entledigen:
Klage wegen Umgangsboykott, Kindesentzug / LG Würzburg, 64 O 610/15, Rechtsbeugung Müller/Fehn-Herrmann

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Beschwerde an das OLG, hier beweisrechtlich veröffentlicht:

Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg

18. April 2015

64 O 610/15

Hiermit wird fristgerechte Beschwerde gegen den sog. Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 09.04.2015, obiges Aktenzeichen, eingereicht.

Der Sachverhalt und die Schriftsätze sind/werden beweisrechtlich veröffentlicht unter https://martindeeg.wordpress.com/

Gegen die Richter Peter Müller und die Richterin Fehn-Herrman wird weiter Strafanzeige wegen Rechtsbeugung bei der Polizei in Stuttgart erstattet.

Die Richterin Treu, Amtsgericht Würzburg ist bereits wegen Beihilfe zum Kindesentzug/Kindesentführung zur Anzeige gebracht, was lebensfremd zur Staatsanwaltschaft Würzburg abgegeben wurde. Oberstaatsanwalt Frank Gosselke ist ebenfalls bei der Polizeibehörde Stuttgart wegen offenkundiger Strafveretilung zur Anzeige gebracht: erwartungsgemäß wurde ohne jede Ermittlung, Zeugenvernahme und Beweisvornahme unmittelbar nach Anzeigeneingang jedwede Straftat von Richterkollegen in Abrede gestellt.

Das Verhalten der Richter in Würzburg ist als asozial und verantwortungslos anzusehen, sowohl was die Wirkung auf mich als Vater eines Kindes hat als auch was die Wirkung und Folgen für mein Kind betrifft. Es geht hierbei um im Kern willkürliche und durch rechtsfernes Unterlassen herbeigeführte Zerstörung der Vater-Kind-Beziehung.

Das Verhalten ist generell geeignet, bei derart Geschädigten einen Suizid oder schwerste Gewalttaten auszulösen, Menschen zu radikalisieren. All dies ist Allgemeingut und bekannt, hier werden lediglich Fakten benannt!

Offenkundig ist Auflaufenlassen, Rechtsverweigerung, Dummstellen und das Anwenden von sinnfreien Represassalien gegen Antragsteller ein jahrelang rechtsfernes und bewährtes Vorgehen, um Geschädigte und Antragsteller zum Rechtsverzicht zu zwingen.

Die Justizbehörden Würzburg/Bamberg sind in meiner Sache und aufgrund der Erfahrungen seit 2003 als rechtsfreier Raum anzusehen.

ANKLAGE:
Zur Anklage gebracht wird hier eine schuldhafte und rechtsfern faktenschaffende Zerstörung meiner Vaterschaft und Schädigung meines Kindes durch die Justizbehörden Würzburg, für die es keinerlei sachliche oder rechtliche Voraussetzung gibt.

Da die Richter und Beschuldigten dies wissen, üben sie sich in Rechtsverweigung und Unterlassen.

Dieses Unterlassen wird durch die Richterkollegen gedeckt, Ansprüche aufgrund der Straftaten und des Unterlassens der Richterkollegen einfachst per Aktenlage im PKH-Verfahren verweigert.

Hier ist von einer Ketten-Rechtsbeugung zu sprechen, ein rechtsfreier Raum, um Fehler zu vertuschen.

Beweis:

Durch rechtskräftiges Urteil des EGMR vom 15. Januar 2014, Az. 62198/11 wurde der Bundesrepublik gerade der Sachverhalt eines faktenschaffenden Umgangsboykottes, wie er hier identisch vorliegt, als Grund- und Menschenrechtsverletzung aufgezeigt und gerügt und dem geschädigten Vater Schadensersatz zugesprochen:

Anlage 1:
Urteil des EGMR in deutscher Sprache, Az. 62198/11, vom 15.01.2015

http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-152975

Dort schreiben die Richter des EGMR rechtsbindend für die Gerichte der Bundesrepublik:

Würdigung durch den Gerichtshof
99.  Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass für einen Elternteil und sein Kind das Zusammensein einen grundlegenden Bestandteil des „Familienlebens“ im Sinne von Artikel 8 der Konvention darstellt (siehe u. a. Monory ./. Rumänien und Ungarn, Individualbeschwerde Nr. 71099/01, Rdnr. 70, 5. April 2005 und T. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 1521/06, Rdnr. 74, 10. Februar 2011).

100.  Obwohl das wesentliche Ziel des Artikels 8 darin besteht, den Einzelnen vor willkürlichen Maßnahmen von staatlicher Seite zu schützen, treten darüber hinaus auch positive Schutzpflichten hinzu, die mit einer wirksamen „Achtung“ des Familienlebens verbunden sind. Im Hinblick auf die Verpflichtung des Staates, positive Maßnahmen zu ergreifen, hat der Gerichtshof festgestellt, dass Artikel 8 für Eltern das Recht beinhaltet, dass Maßnahmen zur Wiederzusammenführung mit ihren Kindern getroffen werden, und für die innerstaatlichen Behörden die Verpflichtung , eine solche Zusammenführung zu ermöglichen (siehe u. a. Ignaccolo-Zenide ./. Rumänien, Individualbeschwerde Nr. 31679/96, Rdnr. 94, ECHR 2000-I; Nuutinen ./. Finnland, Individualbeschwerde Nr. 32842/96, Rdnr. 127, ECHR 2000-VIII; und Iglesias Gil und A.U.I. ./. Spanien, Individualbeschwerde Nr. 56673/00, Rdnr. 49, ECHR 2003-V).

Die Richterin Treu verhindert durch Unterlassen notwendiger Maßnahmen anhaltend seit spätestens Beginn 2013 diese Zusammenführung zwischen meinem Kind und mir. Dies weiter willkürlich und unter Missachtung eines gerichtlich vollstreckbaren Beschlusses auf konkrete wöchentliche Treffen.

Die Beschuldigten Müller und Fehn-Herrman sehen trotz dieses eklatanten Rechtsbruches hier durch Unterlassen bereist im PKH-Verfahren und rechtsbeugend keinen Schaden und decken hiermit offenkundig die Rechtsverweigerung ihrer Richterkollegin zu Lasten meiner Person und meines Kindes.

Um berechtigte Klage abzuweisen, kopieren sie ihre eigene vorherige Begründung, die bereits eine Rechtsbeugung darstellt.

Weiterem Rechtsbruch und folgenlosem Missbrauch des Richteramtes wird hiermit Vorschub geleistet.

Weiter heißt es im Urteil des EGMR gegen Deutschland:

102.  In diesem Zusammenhang ist die Angemessenheit einer Maßnahme anhand der Zügigkeit ihrer Umsetzung zu beurteilen, da das Verstreichen von Zeit irreversible Folgen für die Beziehung zwischen dem Kind und dem nicht mit ihm zusammenlebenden Elternteil haben kann (siehe Ignaccolo-Zenide, a. a. O., Rdnr. 102).

Für dieses irreversible Verstreichen von Zeit ist die originär sachlich und örtliche Justizbehörde Würzburg schuldhaft verantwortlich.

Als Betroffener und Geschädigter einer Gewalschutzverfügung (siehe Sachverhalt unten) war ich als Vater des Kindes gezwungen, mich an diese Justizbehörde zu wenden, um Kontakte zu meinem Kind aufrechterhalten zu können.

Die Kommunikation mit der Kindsmutter war durch gerichtliche Verfügung unter Strafe gestellt worden.

Der Irrsinn dieser Übergriffigkeit der Justizbehörden Würzburg in meine Elternverantwortung geht einher mit der Leugnung der Verantwortung für diesen Justizskandal seither!

Stattdessen versuchen die Richter die Verantwortung in die Hände der Kindsmutter zu legen, die zuerst jahrelang in ihrer Kommunikationsverweigerung und ihrem rechtsfernen Verhalten und dem Kindesentzug richterlich bestätigt und befördert wurde.

Die Verantwortung und Schuld liegt bei den Justizbehörden Würzburg, die intern ihre Verantwortung jongliert, Übergriffigkeit deckt und Schuld den Rechtsuchenden zuzuschieben sucht, die – wie ich selbst vor Jahren – Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit, Integrität und Kompetenz von Richtern und Behördenmitarbeitern haben.

Dieses Vertrauen ist in keiner Weise gerechtfertigt. Rechtsuchende und Bürger haben ein Anrecht auf Kenntnis der Wirklichkeit, die hier tatsächlich herrscht.

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Gründe:

1.
Zur Erstellung des Beschlusses unter obigem Aktenzeichen kopieren die Beschuldigten ihre eigene Begründung aus dem Verfahren 62 O 39/15, die bereits als Rechtsbeugung geltend gemacht ist.

Bereits die hierauf ergangene begründete Beschwerde wurde offenkundig ohne weitere Kenntnisnahme der Beschwerde ans OLG Bamberg durchgereicht, die offenkundig einfachst und zugunsten der Richter die Rechtsbeugung deckt.

Verfassungsbeschwerde gegen diesen Vorgang ist anhängig, Az. 1 BvQ 7/15.

Die Richter behaupten hierbei u.a. völlig lebensfern und einfachst anhand Akte, dass ein mehrjähriger Kindesentzug von einem leiblichen Kind keine Folgen gem. § 253 BGB – insbesondere nicht beim Antragsteller „tangiert“.

Dies bereits rechtsbeugend im PKH-Verfahren, ohne jede zeugenschafltiche oder beweisrechtlich Prüfung, Zitat:

“Schmerzensgeld als billige Entschädigung in Geld kann nach § 253 Abs. 2 BGB nur gefordert werden, wenn wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten ist.

Die Antragsschrift enthält unter Zugrundelegung der vorgenannten rechtlichen Voraussetzungen keine Darstellung eines Sachverhalts, welcher einen Schadensersatz in Geld gerichteten Anspruch rechtfertigen könnte, insbesondere wird vom Antragsteller kein ihm entstandener materieller Schaden vorgetragen. Schmerzensgeld kann das Gericht nach § 253 Abs. 2 BGB nur wegen der oben genannten Rechtsgutsverletzungen, die beim Antragsteller nicht tangiert sind, aussprechen.“

Auf die begründeten Beweis- und Zeugenvortrag der Beschwerde geht das OLG überhaupt nicht ein.

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2.

Chronologischer Sachverhalt:
Der Kläger ist Vater eines nichtehelich geborenen Kindes, was zur Folge hat, dass weiter aufgrund des verfassungswidrigen ehem. § 1626 a BGB kein Sorgerecht besteht. Verfassungswidrigkeit bei solchen „Altfällen“ werden von der Justiz Würzburg offenkundig unter den Tisch zu kehren versucht.

Die Justizbehörden Würzburg zeichnen mittlerweile schuldhaft durch Unterlassen und rechtsfremdes Vorgehen verantwortlich für eine komplette Bindungszerstörung/Kontaktverweigerung von Dezember 2003 bis Mai 2010 und wieder von Juni 2012 bis heute.

Ein vollstreckbarer Beschluss vom 09.04.2010, Richterin Sommer, Amtsgericht Würzburg, liegt vor, der willkürlich seit Juni 2012 mit schweren Folgen missachtet wird.

Unter Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherung erlangte die Kindsmutter, die Rechtsanwältin Kerstin Neubert beim Zivilgericht Würzburg, Az. 15 C 3591/03, drei Monate nach Geburt des gemeinsamen (Wunsch-)Kindes eine sog. Gewaltschutzverfügung. Dieser Antrag erfolgte ebenso wie der Inhalt völlig beliebig, willkürlich und aufgrund Tageslaune der Rechtsanwältin und Kindsmutter. Dies ohne Anhörung meiner Person und ohne dass jemals eine Beweisaufnahme stattfand.

FAKTEN zum Beschuldigten Thomas Schepping:
https://martindeeg.wordpress.com/2015/04/15/justizskandal-martin-deeg-tater-thomas-schepping-der-richter-der-zuerst-meine-vaterschaft-zerstort-hat-und-dann-eine-freiheitsberaubung-im-amt-mitzuverantworten-hat-sie-gehoren-hinter-gitter/

FAKTEN zur falschen Eidesstattlichen Versicherung der Kindsmutter:
https://martindeeg.wordpress.com/2014/09/12/kindesentfuhrung-aus-rache-und-eifersucht-11-jahre-justizverbrechen/

Durch diesen Vorgang wurde kausal meine Vaterschaft als auch meine Existenz bis heute anhaltend zerstört, weil sich die verantwortlichen Justizbehörden ebenfalls bis heute weigern, ihr massives und rechtsfremdes Fehlverhalten bis hin zu schweren Straftaten im Amt 2009/2010 zu leugnen und zu vertuschen. (siehe Az. 814 Js 10465/09, Landgericht Würzburg)

Der schwachsinnige Erlass einer Gewaltschutzverfügung durch den infolge Beschuldigten und Richter Thomas Schepping, OLG Bamberg, hatte zur Folge, dass die Kommunikation zwischen den Eltern einseitig zu meinen Lasten „verboten“ wurde.

Ein dümmeres gerichtliches Vorgehen ist schwer vorstellbar.

Folge ist – wie bereits vor Erlass dieses Gesetzes durch Kriminologen Prof. Bock, Univ. Mainz aufgezeigt – wie hier die Manifestierung und Verschleppung von anfangs banalsten Konfliktsituationen zu bizarren Justizskandalen, Kriminalisierungen und Lebenszerstörungen.

Die Richterin Treu benötigte acht Monate des ersten Lebensjahres meines Kindes, um überhaupt einen Gerichtstermin zu veranlassen, August 2014, Az. 002 F 5/04.

Durch Beschluss vom 09.04.2010, Az. 005 F 1403/09 – der bis heute gerichtlich vollstreckbar ist – wurden nach 6 ½ Jahren Kindesentzug und ungezügelter Schädigung durch diese Justiz endlich wöchentliche Treffen zwischen mir als Vater und meinem Kind durchgesetzt.

Nachdem diese zwei Jahre bis Mai 2012 stattfanden, verweigerte die Kindsmutter infolge jedes weitere Treffen.

Rechtsfremdes Ziel der Kindsmutter war, die Verbesserung der Situation durch die anstehende Ausweitung der Kontakte, durch gemeinsame Beratung der Eltern, durch Kommunikation zur Entlastung des Kindes zu vereiteln!

Im Oktober 2012 tauchte die Kindsmutter unter, um jeden Kontakt zwischen Vater und Kind bereits im Ansatz zu verhindern. Dies ist faktisch eine Kindesentziehung.

Erst im März 2015 tauchte die Kindsmutter Kerstin Neubert wieder auf: in Schweinfurt als Mitarbeiterin der Steuerkanzlei Pickel & Partner, wo sie offenkundig seit längerem tätig ist. Der Aufenthaltsort, die Lebensumstände etc. meines Kindes sind weiter unbekannt.
imagehttp://www.pickelundpartner.de/weitere-berufstraeger/

Diese Zustände sind möglich durch Verschulden der Richterin Antje Treu, Amtsgericht Würzburg, die offenkundig aus persönlichem Unvermögen Arbeitsverweigerung betreibt – und hierdurch anhaltend irreversible Schädigungen verschuldet.

Die Beschuldigte hat eine Verschleppung des Verfahrens seit 2012 zu verantworten, Kontakte wurden einfach nicht mehr durchgeführt.

Dir Richterin unterlässt sämtliche notwendigen Maßnahmen wie Berufung einer Umgangspflegschaft, Durchsetzung einer Beratung / „Wohlverhaltenspflicht“. Die Berufung der Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich lief ohne jeden „Umgangskonktakt“ im Dezember 2013 ergebnislos aus, ohne dass Zwangsmittel gegen die Verweigerung der Kindsmutter angewandt wurden.

Eine mündliche Verhandlung fand zuletzt ergebnislos und ohne weitere Maßnahmen statt am 17.09.2013.

Anträge insbesondere auf Zwangsgeld gegen die Kindsmutter werden von der Beschuldigten Treu nicht beantwortet und nicht bearbeitet. Ein solcher Antrag wurde von mir als Vater im Juli 2013 gestellt, nachdem die Kindsmutter jedweden Kontakt mit der umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich verweigerte, die bestellt war, um wöchentliche Kontakte zu ermöglichen.

Die Vorgänge sind ausführlichst und anhand Originaldokumenten auf meinem Blog veröffentlicht: https://martindeeg.wordpress.com/

Zivilrechtliches und schadensrechtliche Geltendmachungen gegen dieses Fehlverhalten und folgenschwere Unterlassen der Beschuldigten und letztlich der Justizbehörden Würzburg wird durch die Beschuldigten Peter Müller und Ursula Fehn-Herrmann unter massiver Rechtsbeugung verhindert.

Die Justizbehörden Würzburg verschulden wie hier aufgezeigt zuerst invasiv und völlig inkompetent Eingriffe in das Familien- und Privatleben und verweigern im zweiten Schritt jedwede notwendige Maßnahme zur Beendigung des rechtsfremden Zustandes der Kindesentfremdung.

Die Richter in Würzburg werden sich ihrer Verantwortung nicht entziehen!

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

Blog als BEWEISMITTEL: Weiter ungenierter Rechtsbruch zugunsten Würzburger Rechtsanwältin

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Da dieser Blog mittlerweile als BEWEISMITTEL für die ungenierten Straftaten im Amt bei der fränkischen Justiz (Kindesentführung, Freiheitsberaubung….) und die ungenierte Rechtsverweigerung auf allen Ebenen dient, Update zur anhaltenden Kindesentführung/Kindesentfremdung gegenüber meiner Person als leiblichem Vater durch die Kindsmutter unter Beihilfe der Justiz Würzburg. (Der Sachverhalt und alle wesentlichen Verfahrensakten sind bereits detailliert hier in diesem Blog veröffentlicht).

Die Folgen bei mir als Vater und Justizopfer sind gravierend.

Die Folgen für mein Kind sind bereits hier in Beschluss vom Dezember 2012 bei allen Beteiligten als bekannt belegt (eigentlich reicht auch der gesunde Menschenverstand):
Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…

Der Rechtsbruch läuft ungeniert weiter, meine Schreiben werden weder bearbeitet noch beantwortet. Dies seit Beginn 2013, wobei sich die Richterin von Januar bis Mai 2013 noch darauf berufen konnte, dass sie aufgrund eines verschleppenden Befangenheitsantrages der Kindsmutter gegen sich nicht tätig werden „durfte“. Der Befangenheitsantrag war die Reaktion der Kindsmutter auf die Verhandlung im Dezember 2012.

Seit Mai 2012 wird folgender vollstreckbarer Beschluss missachtet.

Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Die Richterin Antje Treu, Familiengericht Würbzurg unternimmt nichts, um ihn durchzusetzen. Bereits 2004 verschuldete sie die Bindungszerstörung zu meinem Kind durch Untätigkeit.

Der von ihr Sommer 2012 eingesetzte Verfahrenspfleger Günter Wegmann, Würzburg ist völlig untätig.

Die im Dezember 2012 eingesetzte Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich verwies in den zahllosen Telefonaten, die ich letztes Jahr mit ihr führte, hinsichtlich ihrer Untätigkeit auf die fehlenden Anweisungen der Richterin. In Telefonat im Januar 2014 äußerte sie, die Umgangspflegschaft sei „abgelaufen“ – schriftliches hierüber liegt mir nicht vor.

Das Jugendamt, Sachbearbeiter Mario Pinilla und der Abteilungsleiter Stefan Siegel sind völlig untätig.

Im Dezember 2013 wurde die sog. Sachverständige Katharina Behrend, Lemgo, mit der Erstellung eines Gutachtens zur Verständigung der Eltern beauftragt – unabhängig von den durchzuführenden Kontakten.

Die Richterin Treu rechtfertigt offenkundig ihre Untätigkeit durch das Abwartenwollen auf dieses – mittlerweile völlig irrelevante – Gutachten.

Die Gutachterin beantragte mittlerweile, mir das Gutachten nicht auszuhändigen, da sie eine Veröffentlichung fürchtet:

Schreiben der Gutachterin Behrend an das Gericht, 10.12.13

Die Informationen hier dienen der Transparenz und der Offenlegung der permanenten massiv schädigenden und schuldhaften Verhaltensweisen der Justiz.

Weiter informiert und involviert sind:

Katharina Schmelter, Familienberatungsstelle Würzburg – bei der die Kindsmutter seit Januar 2013 die gerichtlich festgelegten Beratungsgespräche verweigert, ebenfalls völlig folgenlos. Frau Schmelter steht in ständigem Kontakt mit dem Gericht.

Christian Mulzer, ehemaliger Pflichtverteidiger, Würzburg, der mehrfach auf meine Bitte hin mit der Richterin Treu in Kontakt trat.

Herausragend ist die Rechtsanwältin Gabriele Hitzelberger von der Kanzlei Jordan, Schäfer, Auffermann, Würzburg, die auf Veranlassung der Kindsmutter die heutige Situation massgeblich SCHULDHAFT zu verantworten hat. Zuvor legte Anwalt Ulrich Rothenbucher, Würzburg das Mandat für die Kindsmutter nieder, weil er deren Exzesse offenkundig nicht mehr mittragen wollte, Januar 2013.

Herausragende negative Rolle spielt auch der Vater der Kindsmutter, den ich für die Gesamtsituation und die Entsorgung meiner Person als Vater unter Kriminalisierung durch Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes drei Monate nach Geburt des Kindes mit hauptverantwortlich mache.

Weiter schuldhaft verantwortlich für die Situation ist die Leiterin des Kinderschutzbundes Würzburg, Irene Duzy, die bereits seit 2004 involviert ist und zugunsten der Kindsmutter beim kleinsten auftretenden Problem diese in ihrer Verweigerungshaltung bestärkte und befördert. So wieder Mai 2012 nach bereits 94 Treffen, bei denen mit Hilfe der Ehrenamtlichen Lisa Marx und Christine Scholl eine Bindung entstand. Diese Helferinnen wurden meines Wissens durch das Gericht nie befragt.

Man glaubt hier offenbar immer noch, Kindesentfremdung sei so etwas wie ein „Spiel“….

Gerichtliche Geltendmachungen führen zu selbstreferenziellen Beschlüssen, in denen der Rechtsverweigerung ein Persilschein erteilt wird:

Das Verfahren 15 O 383/13, Landgericht Stuttgart / 4 W 5/14, OLG Stuttgart richtet sich gegen die Justiz Würzburg wegen fortgesetzter Rechtsverweigerung und Untätigkeit, Zerstörung Vaterschaft und Bindung zum Kind, Beihilfe zu Umgangsboykott und Kindesentführung.

Kausale Folgeschäden werden schlicht in Abrede gestellt (momentan über 20 Monate Schädigung von Vater und Kind) und das Verfahren im PKH-Verfahren zu entledigen gesucht.

Rechtsbeugung und Befangenheit zugunsten der Justiz Würzburg ist angezeigt und geltend gemacht:

LG Stuttgart, Rechtsverweigerung gg. Freistaat Bayern/Justiz Würzburg, Verweisung OLG

OLG Stuttgart, Beschluss 05.02.2014, Verweigerung PKH wegen Rechtsbrüche n Familiengericht Würzburg, Umgangsboykott/Kindesentziehung

Beschwerde gg. Beschluss des OLG Stuttgart, Verdacht der Rechtsbeugung, 07.02.2014

OLG Stuttgart, Erwiderung, 10.02.2014 – weiter Rechtsverweigerung

Was die Presseberichte der Mainpost angeht, in welchen vorverurteilend und falsch dargestellt wurde u.a. „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“ und „Intime Fotos der Ex verbreitet/herumgezeigt“ hat das Bundesverfassungsgericht die Annahme der Verfassungsbeschwerde verweigert. Die diffamierenden Falschberichte sind ungeniert weiter online verfügbar.

Der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde liegen ebenfalls rechtsfremde Entscheidungen der Gerichte Stuttgart zugrunde, die die Rechtsprechung des BGH/ BVerfG in ALLEN Belangen meine Person betreffend m.E. unter massiver Rechtsbeugung missachten! Die Kriterien zur Gewähr von Prozesskostenhilfe sind bindend für die Untergerichte.

Ablehnung Verfassungsbeschwerde wg. Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Mainpost, Vorverurteilung Presseberichte:

Ablehnung Verfassungsbeschwerde, 1 BvR 3538/13, wg. Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Mainpost, Vorverurteilung Presseberichte

Das ist kein Rechtsstaat mehr!

Justiz Würzburg: Überblick über ENTRECHTUNG im Zusammenhang mit meinem Kind!

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– Komplex FAMILIENRECHT –

Die Entrechtung im familienrechtlichen Komplex habe ich hier im Blog nun über Monate erschöpfend BEWEISRECHTLICH aufgezeigt. 

Zwecks Übersichtlichkeit hier nochmals die einzelnen Beiträge – beginnend mit dem aktuellsten, die Originaldokumente hier im ersten Beitrag vom September 2013 geben guten Überblick….:
https://martindeeg.wordpress.com/2013/09/28/der-missbrauch-der-verfassungswidrigen-§-1626-a-bgb-alleinsorge-und-die-existenzzerstorenden-folgen/

….Zwischen Beitrag 1 und Beitrag 13  hat sich nichts geändert, Dauer der Entrechtung und Missachtung vollstreckbaren Beschlusses nun 20 Monate: 

13. https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/31/rechtsverweigerung-aktuell-weiter-fortgefuhrt/

12. https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/17/wechselmodell/

11. https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/05/diskussion-an-anderer-stelle/

10. https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/05/die-tater-im-amt-die-mitlaufer-die-verantwortlichen-fur-diesen-justizskandal

9. https://martindeeg.wordpress.com/2014/01/04/ein-echo-von-kindeswohl/

8. https://martindeeg.wordpress.com/2013/12/22/weiter-missbrauch-des-gutachtenwesens-zur-entrechtung-als-elternteil

7. https://martindeeg.wordpress.com/2013/12/12/offener-antrag-an-die-familienrichterin-fortlaufende-kindesentfuhrung/

6. https://martindeeg.wordpress.com/2013/12/07/fortlaufende-rechtsverweigerung-durch-die-justiz-wurzburg/

5. https://martindeeg.wordpress.com/2013/11/29/die-tater-machen-ungeniert-weiter/

4. https://martindeeg.wordpress.com/2013/11/25/die-verfestigung-der-missstande-im-familienrecht-durch-gutachten/

3. https://martindeeg.wordpress.com/2013/11/16/fakten/

2. https://martindeeg.wordpress.com/2013/11/15/offentlicher-aufruf-verdacht-auf-kindesentfuhrung-durch-wurzburger-rechtsanwaltin/

1. https://martindeeg.wordpress.com/2013/11/07/stand-7-november-2013-auflaufenlassen-aussitzen-und-verschleppen-juristen-und-behorden/